Zoll- und Außenwirtschaft - Seminare 2021 www.rhein-neckar.ihk24.de/ exportseminare - IHK Rhein-Neckar
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Vorwort Fit machen für das Auslandsgeschäft – mit den Seminaren der IHK Rhein-Neckar! Erfolg baut auf Wissen. Dies gilt auch im Exportgeschäft. Wer international tätig ist, braucht die richtige Vorbereitung. Unsere Seminare bereiten Ihr Unternehmen gezielt auf den Außenhandel vor. Schaffen Sie die optimalen Voraussetzungen für den Erfolg mit einer gezielten Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen und Führungskräfte Ihres Unternehmens. So erhalten diese das not-wendige Know-how und profitieren von der Erfahrung anderer. Wir bieten vielseitige Zollveranstaltungen an, in denen Sie als Ansprechpartner/ innen der Exportabteilung Ihres Unternehmens die Informationen erhalten, die Sie für Ihre tägliche Arbeit benötigen. Die Themen reichen hier vom „Basiswissen Zoll“ bis hin zur Findung der richtigen Warennummern. Die vorliegende Broschüre bietet Ihnen einen Gesamtüberblick zu den in 2021 organisierten Zollveranstaltungen an den drei IHK-Standorten Mannheim, Heidelberg und Mosbach, neuerdings auch als Hybridveranstaltung oder Webinar. Alle Veranstaltungen können auch als Inhouse-Seminare im Unternehmen oder als Inhouse-Webinare gebucht werden. Sprechen Sie uns dazu an – wir stellen Ihnen gerne Ihr individuelles Seminarangebot zusammen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Oliver Falk Bereichsleiter Recht International Bei der IHK Rhein-Neckar können aktuell Präsenzveranstaltungen stattfinden. Mit einem umfangreichen Hygieneplan und Raumkonzept werden alle Vorgaben und Maßnahmen des Infektionsschutzes eingehalten. In den Seminarräumen werden die Teilnehmer so platziert, dass die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 bis 2 Metern gewährleistet ist. Sollten Präsenz- beziehungsweise Hybridver- anstaltungen aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens oder behördlicher Anordnungen nicht mehr stattfinden können, werden die Veranstaltungen in der Regel online als Webinare durchgeführt. 2 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2021
Inhalt Akkreditive in der Praxis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2020/2021. . . . . . . . . . . . . . . 4 Ausfuhr– Zollabwicklung leicht gemacht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Basiswissen Zoll. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Carnet ATA/CPD. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Erfolgreiche Auftragsabwicklung in der Schweiz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Ermächtigter Ausführer – praktische Tipps zur Arbeits- & Organisationsanweisung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Exportkontrolle für Führungskräfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Export von Waren und Dienstleistungen nach Indien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 IHK-Erklärung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Import – Zollabwicklung leicht gemacht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Incoterms® 2020. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Innerbetriebliche Vorbereitung für bevorstehende Zoll-Betriebsprüfungen und Auditierungen (AEO, Bekannter Versender) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Internes Kontrollsystem für Zollprozesse: Notwendige Maßnahmen für Unternehmen, insbesondere AEO. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Intrastat – Meldepflichten bei EU-Lieferungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Kostenersparnis durch Zolllager und vorübergehende Verwahrung. . . . . . . . . . . 42 Lieferantenerklärungen korrekt erstellen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Meldepflichten und Beschränkungen im Kapital- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Organisation des Zollwesens – was der Zollbeauftragte wissen muss . . . . . . . . 22 Organisation eines effizienten Zollmanagements im Unternehmen. . . . . . . . . . 50 Persönliche Haftungsrisiken im Auslandsgeschäft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Praxis der Alkoholbesteuerung – Compliance im Bereich der Besteuerung von Alkohol. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Praxisworkshop – Exportkontrolle 2021. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Tarifdschungel – Wie finde ich die richtige Zolltarifnummer. . . . . . . . . . . . . . . . 12 Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr. . . . . . . . . . . . 56 Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Warenverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Unterlagencodierung: Der Weg durch den Codierungs-Dschungel. . . . . . . . . . . 64 Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 US-(Re-) Exportkontrollrecht – Sind Sie betroffen?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Verträge mit Partnern im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Vertriebsverträge weltweit optimieren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Warenbegleitpapiere im Export . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Warenursprung und Präferenzen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Warenzertifizierung für Russland und die E urasische Wirtschaftsunion . . . . . . 78 Wie vermeide ich häufige Fehler bei der Ausstellung von Lieferantenerklärungen?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Zolldatenbanken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Zoll Russland und Russland-Sanktionen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Zolltechnische Abwicklung von Reparatur-, Garantie- und Ersatzteillieferungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Zollwert – Mehr als nur Einkaufspreis und Fracht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2021 3
Präsenz-Veranstaltung/Hybrid-Veranstaltung/Webinar Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 20 Zielgruppe Informationsveranstaltung für Sachbearbeiter/-innen und Gruppenleiter/-innen der Abteilungen Export, Verkauf und Einkauf. Seminarinhalt Zum Jahreswechsel 2020/2021 stehen wie in jedem Jahr wieder zahlreiche Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht an. Die Veranstaltung behandelt die relevanten Neuerungen nach Sachgebieten geordnet. Schwerpunkte bilden die Auswirkungen des Brexit, Sachstand der neuen Freihandelsabkommen (Vietnam), Embargoländer im Außenwirtschaftsrecht und umsatzsteuer- rechtliche Veränderungen. 4 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2021
20/2021 Lernziele Ort/Termine Statistik MOSBACH – geänderte Warennummern Präsenzveranstaltung und Intrastat 11.01.2021 Zollrecht und Zolltarif www.rhein-neckar.ihk24.de/ – Zollkodex der Europäischen event/15377373 Union (UZK) – Zugelassener Ausführer MANNHEIM – ATLAS Impost Hybrid-Veranstaltung – ATLAS und Zollverfahren 12.01.2021 – Auswirkungen Brexit www.rhein-neckar.ihk24.de/ Warenursprung und Präfe- event/153141876 renzen – neue Präferenzabkommen HEIDELBERG (Vietnam) Präsenzveranstaltung – Änderungen bei Lieferan- 13.01.2021 tenerklärungen www.rhein-neckar.ihk24.de/ – Änderungen elektronisches event/15377373 Ursprungszeugnis – Neue Vertragsstaaten Uhrzeit Carnet-ATA 08:45 – 12:30 Uhr Embargos/Antiterrormaß- oder nahmen/Außenwirtschafts- 13:30 – 17:15 Uhr recht – Änderungen Embargoländer Webinar – neues Umschlüsselungs 15.01.2021 verzeichnis 08:45 – 12:30 Uhr Ausländische Vorschriften www.rhein-neckar.ihk24.de/ Sonstiges event/153141879 – Umsatzsteuer Neurege lungen Referent Oliver Falk Die exakten Inhalte der Kosten Themenblöcke stehen erst € 140,– für Mitglieder zum Jahresende 2020 fest, € 210,– für Nichtmitglieder da sich viele Änderungen kurzfristig ergeben werden. Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: 0621 1709-164 E-Mail: andrea.foerster@ rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2021 5
Hybrid-Veranstaltung Lieferantenerklärungen korrekt erstellen Zielgruppe Die Informationsveranstaltung richtet sich an Mitarbeiter/-innen, die Lieferantenerklärungen ausstellen im Verkauf sowie Export oder auch im Einkauf/Import eingehende Lieferantenerklärungen überprüfen und überwachen. Seminarinhalt Die Europäische Union hat mit zahlreichen Ländern und Länder- gruppen Abkommen abgeschlossen, in denen Zollbegünstigungen (Präferenzen) vereinbart wurden. Um Zollbegünstigungen oder Zollbefreiungen bei der Wareneinfuhr in die Partnerstaaten in Anspruch nehmen zu können, muss geprüft werden, ob die Ware nach den Kriterien des jeweiligen Präferenzabkommens gefertigt wurde. Man muss somit die präferenzielle Ursprungseigenschaft der Ware feststellen. Um den Nachweis der Ursprungseigenschaft zu ermöglichen, besteht das System der Lieferantenerklärung (LE). Die LE sind als Nachweise des präferenziellen Ursprungs oder eines bestimmten Be- oder Verarbeitungsgrades einer Ware innerhalb der EU geeignet und dienen als Vorpapier bei der Ausstellung von förmlichen Präferenznachweisen. Lieferantenerklärungen gehören zu den am häufigsten ausgestellten Dokumenten. In der prakti- schen Handhabung ergeben sich viele Fragen, weil viele Informa- tionen komprimiert dargestellt werden, die noch dazu häufigen Änderungen unterliegen. 6 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2021
Lernziele Ort/Termine Überblick und Bedeutung MANNHEIM aller Lieferantenerklärungen Hybridveranstaltung Überblick über das Präferen- 26.01.2021 zursprungsrecht der Europäi- 17.11.2021 schen Gemeinschaft/Union für Zwecke der Lieferanten MOSBACH erklärung (Ursprungsregeln) Präsenzveranstaltung Formelle Anforderungen und 16.11.2021 Wortlaut der Lieferantener- klärung nach VO 2015/2447 Uhrzeit Anhang 22-16 09:00 – 17:00 Uhr Überblick über die Präferenz- länder Referentin Kumulierungsvermerke in Irmtraud Bohn Lieferantenerklärungen Zollamtliche Überprüfung Kosten einer Lieferantenerklärung € 265,– für Mitglieder (INF 4) € 395,– für Nichtmitglieder Beispiele und Übungen Online-Anmeldung unter: www.rhein-neckar.ihk24.de/ event/15369098 Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: 0621 1709-164 E-Mail: andrea.foerster@ rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2021 7
Hybrid-Veranstaltung Vertriebsverträge weltweit optimieren Zielgruppe Unternehmer/-innen, Exportleiter/-innen, Vertriebsleiter/-innen, Vertriebsmitarbeiter/-innen, Verkäufer/-innen. Seminarinhalt Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträge sind auf Dauer angelegt und müssen entsprechend sorgfältig formuliert und durchgeführt werden. Die Teilnehmer/-innen erarbeiten, worauf man bei der Gestaltung und bei der Abwicklung von solchen Verträgen achten muss und erhalten umfangreiche Formulie- rungshilfen in deutscher und englischer Sprache. Lernziele Allgemeines: Reicht ein mündlicher Vertrag? Ist teilweise Kündigung möglich? Vertragsprodukte/Vertragsgebiet: Wie definiere ich die Vertragsprodukte und das Vertragsgebiet? Umfang der Vertretung: Alleinvertretung oder nicht? Kunden- schutz? Pflichten des Handelsvertreters/Vertragshändlers: Information, Werbung (Verteilung der Kosten), Wettbewerbsverbot, Geheim- haltung, Schulungen Pflichten des Unternehmers: Weitergabe von Material – in welcher Sprache? 8 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2021
Provision: Bezirks- oder Ort Vermittlungsprovision, MANNHEIM Provisionshöhe, gesonderte Provisionen, Bemessungs- Termin grundlage, Fälligkeit und 02.02.2021 Abrechnung, Überschnei- dungen Uhrzeit Bedingungen für Käufe und 09:00 – ca. 17:00 Uhr Weiterverkäufe beim Vertragshändler. Referent Laufzeit des Vertrages: Rechtsanwalt Volker Gerstner Beginn, Kündigung, Vorvertrag oder Probezeit? Kosten Festlegung fristloser Kündi- € 265,– für Mitglieder gungsgründe € 395,– für Nichtmitglieder Ausgleichsanspruch: Wann kann er ausgeschlossen werden? Voraussetzungen und Berechnung. Gibt es Methodik einen Ausgleichsanspruch Fachvortrag, Fallbeispiele, des Vertragshändlers? praktische Übungen – Abwicklung des Vertrages nach Kündigung – Anwendbares Recht, Gerichtsstand oder Online-Anmeldung unter: Schiedsgericht? www.rhein-neckar.ihk24.de/ event/153113270 Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: 0621 1709-164 E-Mail: andrea.foerster@ rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2021 9
Webinar Exportkontrolle für Führungskräfte Zielgruppe Dieses Webinar richtet sich an Geschäftsführer/-innen, Vorstände und sonstige Führungskräfte in exportorientierten Unternehmen, Speditionen und sonstigen Dienstleistern. Angesprochen sind auch Ausfuhrverantwortliche und ihre Exportkontrollbeauf tragten. Seminarinhalt Als Unternehmen der Exportwirtschaft haben Sie durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Vorschrif- ten des Außenwirtschaftsrechts eingehalten werden. Verstöße gegen diese gesetzlich normierten „Spielregeln“ werden mit empfindlichen Freiheits- und Geldstrafen, Bußgeldern sowie ggf. mit der Einziehung der unberechtigten Ausfuhrerlöse geahndet. Die Folgen von Verstößen können für Unternehmen existenz bedrohend sein. Umso wichtiger ist es, dass die Unternehmens leitung sich der Verantwortung bewusst ist und ihren Aufsichts- und Organisationspflichten nachkommen kann. Wird gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein Ausfuhrverantwortlicher benannt, hat dieser der Geschäftsleitung anzugehören. Eine funktionierende, innerbetriebliche Exportkontrolle ist aus Unternehmenssicht unerlässlich, damit Sie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften wie der unternehmensinternen Grund- sätze gewährleisten („Compliance“). Die Verantwortung dafür liegt bei der Geschäftsleitung. Unser Experte gibt Ihnen einen praxisbezogenen Überblick über die Anforderungen des Außenwirtschaftsrechts an Verantwort liche in Unternehmen. Sie erhalten wertvolle praktische Tipps zur Umsetzung der innerbetrieblichen Exportkontrolle. Sie werden mit den wichtigsten Begriffen und Fragestellungen des Außen- wirtschaftsrechts vertraut gemacht – und so in die Lage versetzt, Ihren Aufsichtspflichten besser nachzukommen. 10 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2021
Lernziele Termin Exportkontrolle ist Chefsache! 05.02 2021 Diese Veranstaltung verdeut- licht Ihnen die persönliche Uhrzeit Haftung von Führungskräften 10:00 – 11:00 Uhr für die innerbetriebliche Organisation und gibt Hand- Kosten lungsempfehlungen für € 90,– für Mitglieder Risikovermeidungsstrategien. € 135,– für Nichtmitglieder Referent Jochen Pröckl Online-Anmeldung unter: www.rhein-neckar.ihk24.de/ event/153139804 Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: 0621 1709-164 E-Mail: andrea.foerster@ rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2021 11
Hybrid-Veranstaltung Tarifdschungel – Wie finde ich die richtige Zolltarif Zielgruppe Die Informationsveranstaltung richtet sich an Mitarbeiter/-innen in den Abteilungen Export, Verkauf und Einkauf. Sie ist geeignet für Sachbearbeiter/-innen und Gruppenleiter/-innen dieser Abteilungen. Seminarinhalt Wie ermittle ich die richtige Zolltarifnummer? Kenntnisse im Umgang mit dem Zolltarif sind für jedermann, der im Zollbereich tätig ist von elementarer Bedeutung. Sowohl beim Import, als auch beim Export, sogar bei der Ausstellung von Lieferanten erklärungen kommt man nicht an der Warennummer, wie die Zolltarifnummer auch genannt wird, vorbei. Dieses eintägige Seminar wird Sie in die Lage versetzen, feste Prüfungsschemata bei der Einreihung von Waren einzuhalten und Sie mit der Systematik des Zolltarifs vertraut machen. Zahlreiche Praxisbeispiele veranschaulichen den vermittelten Stoff. 12 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2021
nummer? Lernziele Ort Aufbau und Gliederung des MANNHEIM Zolltarifs Allgemeine Vorschriften AV 1 Termin bis AV 6 25.02.2021 Anmerkungen zu 7 Abschnitten und Kapiteln Uhrzeit Erläuterungen zum Zolltarif 09:00 – 17:00 Uhr Schwerpunkte im Bereich des Abschnitts XVI und des Referent Kapitels 90 Manuel Brucher Der Elektronische Zolltarif Verbindliche Zolltarifaus- künfte Ort MANNHEIM Termin 30.09.2021 Uhrzeit 09:00 – 17:00 Uhr Referent Matthias Hink Kosten € 265,– für Mitglieder € 395,– für Nichtmitglieder Online-Anmeldung unter: www.rhein-neckar.ihk24.de/ event/15372107 Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: 0621 1709-164 E-Mail: andrea.foerster@ rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2021 13
Hybrid-Veranstaltung/Webinar Incoterms® 2020 Zielgruppe Mitarbeiter/-innen und Leiter/-innen aus den Bereichen Export/ Import, Einkauf und Verkauf. Seminarinhalt Die INCOTERMS®-Regeln 2020 (International Commercial Terms) der Internationalen Handelskammer (ICC) sollten fester Bestand- teil für Angebote und Vertragsabschlüsse im internationalen Geschäftsverkehr sein. Gleichzeitig beeinflussen sie entscheidend die Kalkulation eines Exportgeschäftes. Unsere tägliche Praxis zeigt uns, dass Exporteure wie Importeure die INCOTERMS® 2020 mit deren Regelwerk oftmals nicht kennen oder aufgrund mangelhafter Kenntnisse falsch anwenden. Überflüssige oder unangenehme Streitigkeiten der Käufer- bzw. Verkäuferseite und im Extremfall daraus resultierende kostspielige Zahlungen sind die Folge einer falschen Anwendung der INCOTERMS® 2020. Die Hybrid-Veranstaltung behandelt ausführlich die einzelnen Klauseln der Incoterms® 2020. Ziel ist die Vermittlung der korrekten Anwendung der neuen Incoterms®-Regeln. 14 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2021
Lernziele Ort Einführung Incoterms® 2020 Online – Hintergrund – Bedeutung Termin 26.02.2021 – Anwendungsbereich Darstellung der Verände- Uhrzeit 09:00 – 12:00 Uhr rungen und Neuheiten Incoterms® 2020 Referent Oliver Falk – Erläuterung der einzelnen Incoterms®-Klauseln nach Kosten Gruppen und Transportart € 140,– für Mitglieder im Detail € 210,– für Nichtmitglieder – Pflichten Käufer/Verkäufer (hinsichtlich Transport Online-Anmeldung unter: vertrag www.rhein-neckar.ihk24.de/ und -versicherung, Zoll event/153137510 abfertigung, Zahlung von Einfuhrabgaben, Ein-/ Ausfuhrgenehmigung, Ort Dokumentenerstellung) MANNHEIM Praktische Anwendungshin- Hybrid-Veranstaltung weise Termin 20.05.2021 Uhrzeit 09:00 – 12:00 Uhr Referent Oliver Falk Kosten € 140,– für Mitglieder € 210,– für Nichtmitglieder Online-Anmeldung unter: www.rhein-neckar.ihk24.de/ event/153120308 Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: 0621 1709-164 E-Mail: andrea.foerster@ rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2021 15
Hybrid-Veranstaltung Import – Zollabwicklung leicht gemacht Zielgruppe Einkäufer/-innen, Import- und Zollsachbearbeiter/-innen. Es ist geeignet für Sachbearbeiter/-innen in den obigen Abteilungen. Vorkenntnisse im Bereich des Zollrechts sind zweckmäßig, aber nicht zwingend erforderlich. Seminarinhalt Die Abwicklung von Importgeschäften – von der Gestellung bis zur Abgabenentrichtung – ist Gegenstand dieses Seminars. Dargestellt werden zunächst die Grundlagen der Einfuhrverzol- lung, beginnend mit der Versendung im Drittland bis zur Zollan- meldung (ATLAS-Einfuhr). Weiterhin werden die Themenbereiche Zollbefreiungen und Präferenzen vorgestellt. Fallbeispiele runden das Seminar ab. Das Seminar vermittelt Ihnen das entscheidende Grundlagenwissen für diesen Bereich in kompakter Form. 16 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2021
Lernziele Ort Wesentliche Grundzüge des MANNHEIM Zollrechts Erfassung des Warenverkehrs, Termin Gestellung 02.03.2021 Zollhöhe und Zollwertermitt- lung Uhrzeit Besondere Zollverkehre 09:00 – 17:00 Uhr (Reparaturen, Veredelungs- verkehre) Referent Einfuhrumsatzsteuer Matthias Hink Arten der Zollanmeldung (Einheitspapier und ATLAS) Kosten Zollbefreiungen € 265,– für Mitglieder Rückwaren € 395,– für Nichtmitglieder Wareneinfuhren aus Präfe- renzländern (EUR.1, Online-Anmeldung unter: Ursprungserklärung, A.TR, www.rhein-neckar.ihk24.de/ Ursprungszeugnis Form A) event/15877375 Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: 0621 1709-164 E-Mail: andrea.foerster@ rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2021 17
Hybrid-Veranstaltung Praxis der Alkoholbesteuerung – Compliance im Ber Zielgruppe Seminarinhalt Thematisch geht es im Kern um die steuerfreie Verwendung von Alkohol (z. B. im Bereich Pharmaka, Chemie oder Konsumgüter) und die Beförderung von Alkohol unter Steueraussetzung. Lernziele Die Alkoholbesteuerung allgemein – Rechtsgrundlagen (Europäisch und National) – Begrifflichkeiten im Bereich der Alkoholbesteuerung (u.a. Steuerlager, EMCS, Vergällung) – Steuergegenstand „Alkohol“ und „alkoholhaltige Waren“ (u.a. Begriffserklärung und Abgrenzung zu den anderen Verbrauchsteuern) Steueraussetzung und Steuerentstehung im Steuergebiet – Steueraussetzung im Steuerlager/Herstellungsbetrieb (u.a. Voraussetzung, Erlaubnis, Handlungen) – Steueraussetzung bei der Beförderung (u.a. Beteiligte, Voraussetzungen, Pflichten) – Teilnahme an EMCS (Beförderungs- und Kontrollsysteme für verbrauchsteuerpflichtige Waren 18 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2021
eich der Besteuerung von Alkohol Steueraussetzung mit Ort anderen Mitgliedstaaten und MANNHEIM Drittländern – Beförderungen aus Termin anderen, in andere oder 04.03.2021 über andere Mitglied staaten (u.a. Beteiligte, Uhrzeit Voraussetzungen, 09:00 – 17:00 Uhr Pflichten) – Zoll- und verbrauch- Referent steuerrechtliche Ein- Manuel Brucher und Ausfuhr Steuerbegünstigungen Kosten – Erlaubnisabhängige € 265,– für Mitglieder Steuerbefreiungen im € 395,– für Nichtmitglieder Alkoholsteuergesetz – Vergällung von Alkohol Online-Anmeldung unter: – Lieferung/Bezug von www.rhein-neckar.ihk24.de/ vergälltem Alkohol aus event/153129368 Drittländern und anderen EU-Mitglied- staaten Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: 0621 1709-164 E-Mail: andrea.foerster@ rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2021 19
Webinar Intrastat – Meldepflichten bei EU-Lieferungen Zielgruppe Die Informationsveranstaltung richtet sich an Leiter/-innen und Mitarbeiter/-innen der Abteilungen Vertrieb, Import/Export, Rechnungswesen und (Steuer-) Buchhaltung. Webinarinhalt Die regelmäßige Abgabe der statistischen Meldungen zur Intrastat Eingang oder Versendung ist bereits seit Einführung des Binnenmarktes gesetzlich gefordert. In der Praxis ergeben sich hierzu häufig immer wieder – auch neue – Fragestellungen. Die Vielzahl der verschiedenen Geschäftsvorfälle (z. B. Reihen- und Dreiecksgeschäfte, Zulieferungen, Rückwaren usw.) stellen dabei immer wieder deutliche Probleme dar. Das Seminar zeigt, wie die statistischen Meldungen korrekt und effizient durchzuführen sind und gibt Antworten auf folgende Fragen: Was muss gemeldet werden? Gibt es Vereinfachungen? Wer ist in Sonderfällen meldepflichtig, zum Beispiel bei Reihen-, Dreiecksgeschäften, Werklieferungen? Welche Formen der Mel- dung gibt es (diverse elektronische Verfahren via Internet)? 20 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2021
Lernziel Termin Das Webinar soll die Möglich- 5. März 2021 keiten aufzeigen, die statisti- schen Meldungen korrekt und Uhrzeit effizient durchzuführen. 13:00 – 14:30 Uhr Kosten € 90,– für Mitglieder € 135,– für Nichtmitglieder Referent Jochen Pröckl Online-Anmeldung unter: www.rhein-neckar.ihk24.de/ event/153140088 Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: 0621 1709-164 E-Mail: andrea.foerster@ rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2021 21
Hybrid-Veranstaltung Organisation des Zollwesens – was der Zollbeauftra Zielgruppe Die Informationsveranstaltung richtet sich an Zollbeauftragte oder Mitarbeiter/-innen vergleichbarer Positionen, an Spediteure, aber auch an Abteilungs- und Unternehmensleitung. Seminarinhalt Zollbeauftragte, AEO-Verantwortliche und deren Teams haben ein weites und verantwortungsvolles Aufgabenspektrum zu erfüllen. Mitarbeiter/-innen und Geschäftsführer/-innen stellen sich dabei immer wieder folgenden Fragen: Wer übernimmt die Verantwortung im Unternehmen für Unregelmäßigkeiten, Arbeitsfehler oder Pflichtverletzungen in zollrelevanten Belangen, die u. U. auch von Dritten (Zollagenten, Spediteuren, Dienstleistern) in Vertretung des Unternehmens verursacht werden? Was gilt als Pflichtverletzung und welche Folgen zieht eine Pflichtverletzung nach sich? Welche Maßnahmen sollte die Unternehmensleitung ergreifen, um sich vor dem Verdacht der Aufsichtspflichtverletzung zu schützen? Die Teilnehmer/-innen erfahren, welche Pflichtverletzungen im Zollrecht möglich sind. Sie erkennen, wo häufige Gefahren- punkte liegen und worauf sie achten sollten, um die Risiken und die persönliche Haftung zu minimieren. Ein besonderes Augen- merk liegt auf der Abgrenzung der Verantwortung zwischen betriebsangehörigen Zollbeauftragten, betriebsfremden Dritten (z. B. Speditionen) und Unternehmensleitung. 22 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2021
gte wissen muss Lernziele Ort Pflichten der gesetzlichen MANNHEIM Vertreter des Unternehmens nach § 34 AO Termin Berichtigung von Zollanmel- 10.03.2021 dungen, die ihr Unternehmen selbst oder durch einen Uhrzeit Dritten abgibt. 09:00 – 13:00 Uhr Rechtliche Stellung des Spediteurs, der Ihr Unter- Referentin nehmen bei der Erstellung Irmtraud Bohn der Zollanmeldungen vertritt? Pflichtverstöße im Kosten – Zollrecht (Import) € 140,– für Mitglieder – Warenursprung und € 210,– für Nichtmitglieder Präferenzrecht – Außenwirtschaftsrecht Online-Anmeldung unter: Abgrenzung der Verantwor- www.rhein-neckar.ihk24.de/ tung Zollbeauftragte und event/15376396 Unternehmensleitung, sowie Unternehmensleitung und Spedition Aufsichtspflichtverletzung gem. § 130 OWiG Wie wird der Zollbeauftragte im Unternehmen kontrolliert? AEO und Pflichtverletzungen Praktische Beispiele Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: 0621 1709-164 E-Mail: andrea.foerster@ rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2021 23
Hybrid-Veranstaltung Internes Kontrollsystem für Zollprozesse: Notwendige Seminarinhalt Der operative Bereich der Zollabwicklung im Unternehmen unterliegt der Aufsicht der Unternehmensleitung. Die Aufsicht muss im Unternehmen sinnvoll umgesetzt werden, Kontrollen und Überwachungsprozesse eingerichtet werden. Dies ist der vorran- gigste Grund für die Einführung von internen Kontrollsystemen im Zollbereich des Unternehmens. Des Weiteren hat seit der Neufassung der Dienstvorschrift für AEO am 2. Juni 2014 der/die Antragsteller/-innen auf Erteilung des AEO-Zertifikates anzuge- ben, welche internen Kontrollsysteme vorhanden sind, die eine wirksame Überwachung und Prüfung der Warenbewegungen gewährleisten sowie geeignet sind illegale bzw. nicht ordnungs- gemäße Geschäfte zu erkennen. Dadurch stellen sich folgende Fragen: Wie installiert man ein angemessenes und wirksames IKS im Zollbereich des Unternehmens? Wie kann ein IKS oder Compliance-System für den Zollbereich eingerichtet werden, das auch die Kontrolle von Dritten, z. B. Spediteuren, Zollagenten, Dienstleistern, die für das Unter- nehmen die Zollanmeldungen abgeben, mit umfasst? 24 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2021
Maßnahmen für Unternehmen, insbesondere AEO Lernziele Ort Internes Kontrollsystem in MANNHEIM zollrelevanten Bereichen. Kann das von einem Termin Antragsteller/-in, bzw. 10.03.2021 Zertifikatsinhaber/-in AEO erwartet werden? Uhrzeit Bestandsaufnahme zoll- und 14:00 – 18:00 Uhr außenwirtschaftsrechtlich maßgeblicher Vorgänge: Referentin Welche Risiken müssen Irmtraud Bohn bewertet und kontrolliert werden? Kosten Systematik des Risikomana- € 140,– für Mitglieder gements für zollrechtliche € 210,– für Nichtmitglieder Belange. Werden dokumentierte Online-Anmeldung unter: Prozesse eingehalten? www.rhein-neckar.ihk24.de/ Entsprechen die Abläufe den event/15376418 gesetzlichen Vorgaben bzw. den dokumentierten Prozessen und Organisations- anweisungen? Sind Änderungen erforderlich, wie laufen Informationen im Betrieb, muss der Zoll informiert werden (Unterrich- tungspflichten)? Monitoring bei dem AEO und den vereinfachten Verfahren, wie Zugelassener Ausführer (ZA) durch den Zoll Beispiele für Checklisten zur Steuerung der innerbetriebli- chen Risiken mit zollrechtli- chem Bezug. Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: 0621 1709-164 E-Mail: andrea.foerster@ rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2021 25
Webinar Zolldatenbanken Zielgruppe Dieses Seminar richtet sich an Mitarbeiter/-innen, die die kostenfreie Datenbanken im Internet nutzen möchten. Webinarinhalt In diesem Seminar gewinnen Sie einen umfassenden Überblick, welche Datenbanken für die Export- und Importabwicklung im Internet kostenfrei zur Verfügung stehen und wie Sie diese effizient nutzen. Anhand praktischer Beispiele erfahren Sie u.a., wie Sie ausländische Zollsätze und länderspezifische Einfuhrvor- schriften abrufen, wie Sie die richtige Zolltarifnummer finden, welche Präferenzabkommen bestehen, unter welchen Bedingun- gen Sie von Zollvergünstigungen profitieren können. 26 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2021
Im Einzelnen werden behandelt: Termine Ausländische Zollsätze, vom 12.03.2021 Einfuhrland vorgeschriebene 16.07.2021 Dokumente, Handelshemm- nisse, etc. Uhrzeit Die Market Access Database 10:00 – 11:00 Uhr der EU Zollsätze der EU und Referent Codierungen für ATLAS – Ass. Oliver Falk Elektronischer Zolltarif für die Ein- und Ausfuhr Kosten Ursprungsregeln für € 30,– für Mitglieder Zollvergünstigungen – € 50,– für Nichtmitglieder (WuP-Datenbank – Warenursprung Online-Anmeldung unter: und Präferenzen) www.rhein-neckar.ihk24.de/ Zolltarifnummern/Waren- event/153120303 nummern recherchieren – Datenbank für verbindliche Zolltarifauskünfte (VZTA) Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: 0621 1709-164 E-Mail: andrea.foerster@ rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2021 27
Hybrid-Veranstaltung/Webinar Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen Zielgruppe Die Informationsveranstaltung richtet sich an Mitarbeiter/-innen in den Abteilungen Versand, Verkauf und Einkauf. Sie ist geeignet für Sachbearbeiter/-innen und Gruppenleiter/-innen dieser Abteilungen. Seminarinhalt In vielen Ländern werden Ursprungszeugnisse zum Nachweis des handelspolitischen Ursprungs verlangt, sie dienen damit zur Umsetzung handelspolitischer Maßnahmen im Empfangsland. Ursprungszeugnisse sind im Gegensatz zu Warenverkehrsbeschei- nigungen Pflichtdokumente, sie werden aber auch zunehmend als zahlungsauslösendes Dokument bei Akkreditiven eingesetzt. Die Industrie- und Handelskammern stellen Ursprungszeugnisse auf Basis des europäischen Zollrechts und im Rahmen ihres Satzungs- rechts aus. Das Seminar befasst sich ausführlich mit den Regeln hierzu, dem Ausstellen und den entsprechenden Nachweisen. Die unterschiedlichen und parallel existierenden Ursprungsbegriffe werden ebenfalls erläutert. Häufig fordern internationale Kunden entsprechend den ausländischen Bestimmungen eine besondere Aufmachung der Exportfaktura oder Zusatzzertifikate. Für diesen länderspezifischen Bescheinigungsdienst erhalten die Seminar- teilnehmer ebenfalls Hinweise. 28 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2021
Lernziele Ort Unterschied zwischen MANNHEIM präferenziellem und handels- politischem Ursprung, „Made Termin 16.03.2021 in …“ – Kennzeichnungsvor- schriften Uhrzeit 09:00 – 12:00 Uhr Grundregel der handelspoliti- schen Ursprungsbegründung Referent Oliver Falk nach Art. 24 Zollkodex Qualifizierte und unwesent- Kosten liche Be- und Verarbeitungs- € 140,– für Mitglieder vorgänge € 210,– für Nichtmitglieder Sonderregelungen für bestimmte Warenbereiche Online-Anmeldung unter: (z. B. Textilien, Einzelfallent- www.rhein-neckar.ihk24.de/ scheidungen) event/15376922 Ausstellung von Ursprungs- zeugnissen und Elektroni- sches Ursprungszeugnis, Ort insbesondere eUZ2+ Online Anträge, Nachweise, Fallbei- spiele Termin 22.11.2021 Bescheinigungen, Beglaubi- gungen, Sonderzertifikate, Uhrzeit 10:00 – 11:30 Uhr unzulässige Boykotterklä- rungen Referent Oliver Falk Kosten € 90,– für Mitgleider € 135,– für Nichtmitgliede Online-Anmeldung unter: www.rhein-neckar.ihk24.de/ event/153137512 Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: 0621 1709-164 E-Mail: andrea.foerster@ rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2021 29
Hybrid-Veranstaltung/Webinar Basiswissen Zoll Zielgruppe Mitarbeiter/-innen, die sich als Neueinsteiger/-innen mit dem Ausfüllen und der Abfertigung von Exportdokumenten zu befassen haben. Es werden keine Grundkenntnisse vorausgesetzt. Seminarinhalte Die Hybrid-Veranstaltung dient als erster Einstieg in die Praxis der Zollabwicklung. Häufig werden Mitarbeiter/-innen im Unternehmen „ins kalte Wasser“ geworfen und arbeiten mit „Vorlagen“ alter Zollvorgänge, die im Unternehmen bereits durchgeführt wurden ohne die Änderungen zu berücksichtigen, die regelmäßig im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht erfolgen. Hinzu kommen viele neue Begriffe aus dem Zollbereich, die eine/n Mitarbeiter/-in schnell überfordern können. Das Seminar führt schrittweise an die schwierige Terminologie des Zolls heran. Dabei werden zolltechnische Begriffe und Zollverfahren systematisch erläutert. Die Teilnehmer/-innen erhalten einen Einblick in die Auskunftsan- wendung des Elektronischen Zolltarifs (Teilbereich Ausfuhr) zur Einreihung von Waren, zur Ein- und Ausfuhrabwicklung. Die unterschiedlichen Ursprungsbegriffe werden erläutert, Dokumente für den Export vorgestellt. Zusammenhänge zwischen den einzelnen Themengebieten werden anhand von Beispielen erläutert. Informationsquellen aus dem Internet, welche die Arbeit erleichtern, werden vorgestellt. 30 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2021
Lernziele Ort Programm-Schwerpunkte: MANNHEIM Grundlagen des Zollrechts Zollunion und Binnenmarkt Termine Zoll – Begrifflichkeiten 18.03.2021 Rechtsgrundlagen 18.11.2021 Warentarifnummern Incoterms® 2020 Uhrzeit Einfuhrabwicklung/Import 09:00 – 13:00 Uhr – Abläufe//Dokumente// Erforderliche Angaben Kosten Ausfuhrabwicklung/Export € 140,– für Mitglieder – Abläufe, ATLAS Ausfuhr, € 210,– für Nichtmitglieder Dokumente, Elektronischer Zolltarif www.rhein-neckar.ihk24.de/ Sonstige Zollverfahren event/15381613 Carnet ATA Warenursprung, Präferenz- Ort recht Online – Nicht-präferenzielles Ursprungsrecht – Webinar Ursprungszeugnis 07.07.2021 – Präferentieller Ursprung – Präferenznachweise (EUR1, Uhrzeit EUR MED, 09:00 – 13:00 Uhr Lieferantenerklärung) Exportkontrolle Kosten Umsatzsteuer € 140,– für Mitglieder Überblick: Datenbanken und € 210,– für Nichtmitglieder Informationsquellen, u.a. Marktzutrittsdatenbank der Referent Oliver Falk Europäischen Kommission Zur Online-Anmeldung: www.rhein-neckar.ihk24.de/ event/153137508 Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: 0621 1709-164 E-Mail: andrea.foerster@ rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2021 31
Hybrid-Veranstaltung Ausfuhr– Zollabwicklung leicht gemacht Zielgruppe Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter/-innen von Zoll-, Vertriebs-, und Exportabteilungen in Unternehmen, Speditionen und sonstigen Dienstleistern. Vorkenntnisse sind nicht zwingend erforderlich. Seminarinhalt Im Seminar werden die Vorschriften zum Ausfuhrverfahren vorgestellt und die Abläufe beim Ausfuhrverfahren erläutert. Die Vereinfachungen bei der Ausfuhranmeldung (vormals zugelassene Ausführer) werden behandelt. Dabei wird auch auf die Bewilli- gungsvoraussetzungen eingegangen werden. Abgerundet wird das Seminar durch ein gemeinsames Erstellen einer Ausfuhranmel- dung online. Thematisiert werden auch die Prüfungsmöglichkeiten bezüglich Dual-Use-Verordnung und deren Codierung in der Zollanmeldung. Dabei zeigt der Referent, wie Sie anhand der für jedermann verfügbaren Datenbanken der Zollverwaltung erkennen können, welche exportkontrollpolitischen Codierungen in der Ausfuhran- meldung erforderlich sind und wie Sie die einschlägigen Rechts- vorschriften schnell und zuverlässig aufrufen können. Damit erhalten Sie das erforderliche Rüstzeug, sich über Exportbe- schränkungen zu informieren, denen Ihre Ausfuhrwaren unter- worfen sein können. Ein sinnvoller Beitrag zur Vermeidung von Rechtsverstößen, die sonst ggf. straf- oder bußgeldrechtliche Sanktionen nach sich ziehen können. Das Seminar macht die Teilnehmer/-innen (auch mit geringen Vorkenntnissen) mit diesen Vorschriften vertraut und gibt dabei wichtige Hilfestellungen für die Praxis. 32 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2021
Lernziele Ort Begriffsbestimmungen, MANNHEIM Rechtsgrundlagen, beteiligte Personen Termin – Standardverfahren 23.03.2021 Anmeldung zum Ausfuhr- verfahren (ATLAS-Ausfuhr – Uhrzeit AES/ECS einschl. Internet- 09:00 – 17:00 Uhr Ausfuhranmeldung IAA-Plus; Notfallverfahren Referent mittels Einheitspapier) Harald Jung Verfahren bei der Ausfuhr- zollstelle (Fristen für die Kosten Vorab-Anmeldung) € 265,– für Mitglieder Überwachung des Ausfuhr- € 395,– für Nichtmitglieder verfahrens (Verfahren bei der Ausgangszollstelle) Online-Anmeldung unter: Ausfuhrnachweise für www.rhein-neckar.ihk24.de/ Umsatzsteuerzwecke einschl. event/15379177 Alternativnachweise) – Vereinfachte Ausfuhran- meldung (vormals Zugelas- sener Ausführer), Bewilli- gungsvoraussetzungen, Abläufe Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: 0621 1709-164 E-Mail: andrea.foerster@ rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2021 33
Webinar Ermächtigter Ausführer – praktische Tipps zur Arbei Zielgruppe Das Webinar richtet sich an Verantwortliche bzw. Mitarbeiter/ -innen von Zoll-, Vertriebs- und Exportabteilungen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit der ordnungsgemäßen Abwicklung des Verfahrens bei der Ausstellung vereinfachter Präferenznachweise betraut werden Webinarinhalt Ein Ermächtigter Ausführer kann Präferenznachweise in Form von Ursprungserklärungen jederzeit eigenverantwortlich ohne Mitwirkung der Zollverwaltung ausstellen – unabhängig von einer Wertgrenze. Dies sichert einem Unternehmen eine deutliche Beschleunigung der Prozesse und bringt höhere Flexibilität mit sich. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen seine Zuverlässig- keit in Bezug auf die Einhaltung und Kenntnis des Präferenzrechts nachweist. Dies erfolgt u.a. anhand der internen Arbeits- und Organisationsanweisung sowie der Benennung eines Gesamtver- antwortlichen. Dieser ist Ansprechpartner für den Zoll und muss über die erforderlichen Kenntnisse des Präferenzrechts verfügen. 34 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2021
ts- & Organisationsanweisung Lernziel Termin Das Webinar vermittelt Ihnen 25.03.2021 die grundlegenden Prinzipien sowie die Vereinfachungsmög- Uhrzeit lichkeiten im Präferenzrecht. 10:00 – 11:30 Uhr Sie erfahren, wie das Bewilli- gungsverfahren abläuft und Kosten erhalten praktische Tipps zur € 90,– für Mitglieder Arbeits- und Organisations € 135,– für Nichtmitglieder anweisung. Referent Jochen Pröckl Online-Anmeldung unter: www.rhein-neckar.ihk24.de/ event/153140099 Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: 0621 1709-164 E-Mail: andrea.foerster@ rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2021 35
Hybrid-Veranstaltung/Workshop Trade Compliance Persönliche Haftungsrisiken im Auslandsgeschäft Zielgruppe Der Workshop richtet sich an Geschäftsführer/-innen, Vorstände, Ausfuhrverantwortliche und Trade Compliance Führungskräfte, insbesondere Exportkontrollbeauftragte, Zollbeauftragte, Heads of Trade Compliance, Heads of Customs, Heads of Export Control und Chief Compliance Officers. Seminarinhalt Bei einem Verstoß gegen Außenhandelsvorschriften stehen häufig die Geschäftsführung und die verantwortlichen Trade Compliance Führungskräfte im Fokus der Ermittlungsbehörden. Vorschriften im Außenhandel ergeben sich aus: Außenwirt- schaftsrecht, Zollrecht, Exportkontrolle, Embargos, Finanzsanktio- nen und aus dem Meldewesen im internationalen Kapital- und Zahlungsverkehr. Der Vorwurf gegen die Geschäftsführung und die Führungskräfte ist dann häufig eine unterlassene Organisation und Aufsicht der Import und Export Arbeitsabläufe, wodurch der Verstoß – aus Sicht der Ermittlungsbehörden – erst ermöglicht wurde. Der Workshop beschreibt anhand von Fallbeispielen die gesetz lichen und behördlichen Anforderungen an ein Trade Compliance Management System und wie diese Anforderungen von der Geschäftsführung und den Trade Compliance Führungskräften maßgeschneidert im Unternehmen umgesetzt werden können Lernziele Persönliche Haftungsrisiken – Geschäftsführung und Trade Compliance Führungskräfte im Fokus der Ermittlungsbehörden – Typischer Gang einer Ermittlung durch Hauptzollamt, Zollfahndung und Staatsanwaltschaft – Worst-Case Vorwurf und Szenario für Geschäftsführung und Trade Compliance Führungskräfte 36 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2021
Strategien gegen die persön- Ort lichen Haftungsrisiken MANNHEIM – Aufbau, Verbesserung und Überwachung einer Termin effizienten Trade Compli- 30.03.2021 ance Organisation – Pflicht und Recht zur Uhrzeit Organisation, Delegation, 15:00 – 18:00 Uhr Anweisung und Kontrolle – Typische Inhalte einer Trade Referent Compliance Organisation Rechtsanwalt – Trade Compliance Mitarbei- Dirk Hagemann ter als Berater des Unter- nehmens, nicht als Kosten „Umsatz-Verhinderer“ € 140,– für Mitglieder Bei Verstoß: Trade Compli- € 210,– für Nichtmitglieder ance Organisation als „Haftpflichtversicherung“ Online-Anmeldung unter: – Erfüllung der Trade www.rhein-neckar.ihk24.de/ Compliance Organisations- event/153107237 und Aufsichtspflichten befreit von persönlichen Haftungs- und Reputa tionsrisiken – Ziel bei einem Verstoß: Geldbuße nur gegen das Unternehmen – Best-Case: Völlige Straf- freiheit durch Selbstanzeige und Nachweis einer effizienten Trade Compli- ance Organisation Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: 0621 1709-164 E-Mail: andrea.foerster@ rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2021 37
Hybrid-Veranstaltung Warenursprung und Präferenzen Zielgruppe Das Seminar bietet Einsteigern eine gute Basis zum Aufbau praktischen Wissens – Fortgeschrittene können hier ihr Wissen aktualisieren und systematisieren. Insbesondere erhalten Mitarbeiter/-innen, die im Unternehmen mit der Anforderung oder Ausstellung von Lieferantenerklärungen befasst sind oder Ursprungsnachweise ausstellen das entsprechende Rüstzeug. Seminarinhalt Wer Präferenzen im Drittland in Anspruch nehmen kann, hat Kostenvorteile gegenüber seinen Mitbewerbern/-innen. Wichtig ist daher zu wissen, wann und bei welchen Lieferungen ins Drittland mein Produkt zollbegünstigt ist. Nicht nur die vollstän- dige Beantragung notwendiger Dokumente, wie z. B. eine EUR-1, bereitet im Präferenzrecht dagegen immer wieder Schwierig keiten. Auch die Ursprungsprüfung, wann mein Produkt präfe- renzberechtigt ist, welche Nachweise und Dokumentation erforderlich sind, ist schwierig. Der inhaltliche Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf der formalen Prüfung, dem korrekten Nachweis der Präferenzberechtigung und der internen erforder lichen Dokumentation. Behandelt wird sowohl der Umgang mit formalen Nachweisen, als auch mit Vereinfachungen, die ohne oder auch nur mit vorheriger zollamtlicher Bewilligung genutzt werden können. Umfangreiche praktische Übungen helfen dabei das Tagesgeschäft erfolgreich zu bewältigen. Sinnvolle Hinweise auf Datenbanken der Zollverwal- tung und der Europäischen Union runden das Seminar ab. 38 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2021
Lernziele Ort Der Ursprungsbegriff im MANNHEIM internationalen Handel – Nichtpräferenzieller Termin Ursprung/Präferenzieller 13.04.2021 Ursprung – Herkunftsbezeichnung Uhrzeit „Made in…“ 09:00 – 17:00 Uhr – Unterscheidung Ursprungs- und Freiverkehrspräferen- Referent zen Oliver Falk Räumlicher Anwendungsbe- reich und materieller Rechts- Kosten rahmen der € 265,– für Mitglieder Präferenzregelungen der EU € 395,– für Nichtmitglieder (Ursprungsregeln) Prüfung und Nachweis der Online-Anmeldung unter: Präferenzregelung www.rhein-neckar.ihk24.de/ – Bilaterale und diagonale event/15376274 Kumulierung – Kumulierung im Freihan- delsraum Pan-Euro-Med und SAP-Zone – Formale Nachweise EUR-1, EUR-Med – Vereinfachte Ursprungs- nachweise (Ursprungserklä- rung) – Besonderheiten im Rahmen der Zollunion mit der Türkei A.TR Lieferantenerklärungen – Form und Inhalt – Die zollamtliche Bestäti- gung der Lieferantenerklä- rung mit Auskunftsblatt INF.4 Ansprechpartnerin – Praktische Übungen Andrea Förster Telefon: 0621 1709-164 E-Mail: andrea.foerster@ rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2021 39
Hybrid-Veranstaltung Carnet ATA/CPD Zielgruppe Die Carnet-Schulung richtet sich an Mitarbeiter/-innen in den Abteilungen Versand, Verkauf und Einkauf. Sie ist geeignet für Sachbearbeiter/-innen und Gruppenleiter/-innen dieser Abtei lungen. Seminarinhalt Wer Berufsausrüstung, Messe- und Ausstellungsgut oder Waren- muster vorübergehend in Länder außerhalb der Europäischen Union einführt, muss diese Ware sowohl beim EU-Zoll als auch beim Zoll im Drittland anmelden. Zeit und Geld können Unternehmen sparen, wenn sie hierfür das von den Industrie- und Handelskammern ausgestellte Carnet ATA/ CPD nutzen. Das Carnet ATA/CPD ist ein Zollpassierscheinheft, das von derzeit 76 Abkommensländern akzeptiert wird und den Unternehmen weitere Formalitäten und Abgaben an der Grenze erspart. 40 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2021
Lernziel Ort Die reibungslose Zollabwicklung MANNHEIM mit dem Carnet ATA/CPD in den bereisten Ländern setzt die Termin Beachtung besonderer Antrags- 11.05.2021 und Abwicklungsmodalitäten voraus. Das Seminar gibt hierzu Uhrzeit einen umfassenden Überblick. 09:00 – 13:00 Uhr Referenten Oliver Falk Manfred Junglewitz Kosten € 140,– für Mitglieder € 210,– für Nichtmitglieder Online-Anmeldung unter: www.rhein-neckar.ihk24.de/ event/15393605 Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: 0621 1709-164 E-Mail: andrea.foerster@ rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2021 41
Hybrid-Veranstaltung Kostenersparnis durch Zolllager und vorübergehende Zielgruppe Das Seminar richtet sich an Wirtschaftsbeteiligte, die die Vorteile des Zolllagerverfahrens und der vorübergehenden Verwahrung nutzen oder nutzen wollen und sich über die Änderungen angesichts des UZK sowie über die Möglichkeiten der Über führung von Waren in das Verfahren informieren möchten. Seminarinhalt Bei der Einfuhr von Waren in das Zollgebiet der EU entstehen grundsätzlich Einfuhrabgaben; die Abgabenentstehung kann aber durch die Überführung der Waren in ein Zolllagerverfahren auf unbestimmte Zeit aufgeschoben oder – bei anschließender Wiederausfuhr oder aktiver Veredelung – gänzlich vermieden werden. Die Kenntnis des Zolllagerverfahrens kann daher zu erheblichen Einsparpotenzialen führen. Im Zolllagerverfahren können an bestimmten zugelassenen Orten oder in Lagereinrichtungen im Zollgebiet der Union Waren grundsätzlich zeitlich unbegrenzt gelagert werden, ohne dass für diese Waren Einfuhrabgaben erhoben oder bestimmte handels politische Maßnahmen angewendet werden. Bei Zolllagern handelt es sich um von den Zollbehörden zugelas- sene Räumlichkeiten im Unternehmen. Zudem besteht seit der UZK-Einführung nun die Möglichkeit, bis zu 90 Tage die Waren in der vorübergehenden Verwahrung zu lagern. Damit stellt sich für die Wirtschaftsbeteiligten die Frage, welches Verfahren zur Lagerung im Unternehmen genutzt werden soll. In diesem Praxisseminar erhalten die Teilnehmer/-innen einen Überblick über die Vorschriften des Zolllagerverfahrens, deren Anwendungsbereich und praktische Handhabung. Detailliert aufgezeigt werden die einzelnen Verfahrensschritte (Bewilligung, Überführung in das Verfahren, Aufzeichnungen, Beendigung des Verfahrens). Lernziele Das Seminar vermittelt Ihnen komprimiert das gesamte Zolllager- recht sowie die vorübergehende Verwahrung unter Berücksichti- gung der rechtlichen Änderungen des Unionszollkodex. 42 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2021
Verwahrung Grundsätze und Funktion des Ort Zolllagerverfahrens als MANNHEIM besonderes Verfahren sowie der vorübergehenden Termin Verwahrung nach dem 18.05.2021 Unionszollkodex Rechtliche Grundlagen und Uhrzeit wirtschaftliche Auswirkungen 09:00 – 13:00 Uhr des Zolllagerverfahrens Verfahren zur Erteilung von Referentin Bewilligungen Irmtraud Bohn Überführung von Waren in das Zolllagerverfahren Kosten Normales und vereinfachte € 140,– für Mitglieder Verfahren € 210,– für Nichtmitglieder Lagerung von Waren mit unterschiedlichem zollrecht Online-Anmeldung unter: lichen Status www.rhein-neckar.ihk24.de/ Das Handling im Zolllager vs. event/153106891 vorübergehende Verwahrung: Verantwortlichkeiten Bestandsaufzeichnungen Übliche Behandlungen Vorübergehendes Entfernen (auch zwischen verschiedenen Lagern) Beendigung des Zolllager verfahrens Benutzung eines Zolllagers ohne Überführung der Waren in das Zolllagerverfahren Besonderheiten bei Bewilli- gungen für grenzüberschrei- tende Zolllagerverfahren (sog. Einzige Bewilligungen). Ansprechpartnerin Andrea Förster Telefon: 0621 1709-164 E-Mail: andrea.foerster@ rhein-neckar.ihk24.de Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2021 43
Hybrid-Veranstaltung Zollwert – Mehr als nur Einkaufspreis und Fracht Zielgruppe Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter/-innen von Importabtei- lungen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit für die zutreffende Ermittlung des Zollwertes der Importwaren verantwortlich sind oder den Spediteuren und Dienstleistern bei der Einfuhrabferti- gung den Zollwert mitteilen müssen. Vorkenntnisse im Zollwert- recht sind nicht erforderlich. Seminarinhalt Wieviel Einfuhrabgaben bei der Einfuhr erhoben werden, richtet sich neben der Anmeldung der richtigen „Zolltarifnummer“ auch nach dem Zollwert. Was aber ist der Zollwert, aus welchen Bestandteilen setzt er sich zusammen? Muss zum Einkaufspreis nicht nur noch die Fracht hinzugerechnet werden und davon die Abgaben entrichtet werden? Kann der Spediteur den Zollwert nicht der Einkaufsrechnung und den Beförderungsunterlagen entnehmen? Gibt es auch Abzugsbeträge? Die Ermittlung des Zollwertes ist komplizierter als oftmals vermutet. Nicht selten kommt es zur Anmeldung zu hoher Zollwerte, weil Abzugsbeträge (z. B. Beförderungskosten in der Union, Montagekosten oder Einkaufsprovisionen), Rabatte und Skonti nicht geltend gemacht oder Erstattungsansprüche bei schadhaften Waren und Verlusten nicht wahrgenommen werden. Andererseits wird bei Zollprüfungen aber auch häufig festgestellt, dass Zollwerte fehlerhaft ermittelt wurden, weil der Wert von Vorleistungen des Einführers (wie z. B. Werkzeug- und Entwick- lungskosten), die zur Produktion der Einfuhrwaren benötigt werden, nicht oder nicht richtig berücksichtigt wurde. Gleiches gilt für weitere Kosten, die beim Einführer anfallen und im Zusammenhang mit der Herstellung und Lieferung der Waren stehen, wie z. B. Qualitätskontroll- und Analysekosten, Werbekos- ten, Beförderungs- und Versicherungskosten oder Lizenzgebühren. Wie wird der Zollwert ermittelt, wenn der Einfuhr der Waren kein Kauf zugrunde liegt? Hierzu zählen vor allem Entwicklungsmuster, Prototypen, Verkaufsmuster und zur Reparatur eingeführte, sowie kostenlos gelieferte Waren. 44 Zoll- und Außenwirtschaft, Seminare 2021
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