GESUNDHEITSBEZOGENE SELBSTHILFEFÖRDERUNG FÖRDERVERFAHREN AB 2020 - BAD LIEBENSTEIN, 28. SEPTEMBER 2019 - 2019_FÖRDERVERFAHREN 2020_BAD ...
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Gesundheitsbezogene Selbsthilfeförderung Förderverfahren ab 2020 Bad Liebenstein, 28. September 2019
Gesetzliche Grundlage - § 20h SGB V Unterstützung und Förderung von: • Selbsthilfegruppen • Selbsthilfeorganisationen • Selbsthilfekontaktstellen Ziel - gesundheitliche Prävention und Rehabilitation von Versicherten Förderung ausschließlich gesundheitsbezogener Selbsthilfe - enger Bezug zu medizinischen Erfordernissen muss sich auf Krankheiten beziehen, die im Verzeichnis der Krankheitsbilder aufgeführt sind Förderung durch pauschale Zuschüsse und/oder als Projektförderung Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes sind im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung* festgelegt *https://www.gkv-spitzenverband.de
Änderung des § 20h SGB V (TSVG) Kernaussagen Erhöhung der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung (KÜ) von bisher 50% auf 70% Senkung der kassenindividuellen Projektförderung (KI) von bisher 50% auf 30% begriffliche Konkretisierung (z. B. aus Gemeinschaftsförderung wird Pauschalförderung) 3
Förderebenen 1. Kassenartenübergreifende Pauschalförderung institutionelle Bezuschussung im Sinne einer Basisfinanzierung (finanzielle Unterstützung der originären, selbsthilfebezogenen Aufgaben und regelmäßig wiederkehrender Aufwendungen) 2. Kassenindividuelle Projektförderung gezielte, zeitlich und inhaltlich begrenzte Maßnahmen und Aktivitäten (Projekte), die über das Maß der täglichen Selbsthilfearbeit/Routinearbeit hinausgehen *https://www.aok.de/pk/plus/inhalt/foerdermittel-antraege-fuer-selbsthilfe/
Förderverfahren 2020 Kassenartenübergreifende Kassenindividuelle Pauschalförderung Projektförderung Antragsfrist ist der 31. Januar des Förderjahres ganzjährige Antragsstellung (keine Antragsfrist!), Aufteilung der Anträge und Entscheidung zur 4 Wochen vor Projektstart Höhe der Fördermittel durch Arbeitskreis der GKV Entscheidung zur Höhe der Fördermittel durch Erstellung des Bewilligungsbescheides und die AOK PLUS Zahlung durch die zuständige KK Erstellung des Bewilligungsbescheides und Verwendungsnachweis an die zuständige KK Zahlung durch die AOK PLUS bis 31.01. des Folgejahres Verwendungsnachweis an die AOK PLUS bis 31.01. des Folgejahres Ein Rechtsanspruch von Antragstellenden auf die Gewährung von Fördermitteln besteht nicht.
Hinweise zur Antragstellung und Bestätigung der Mittelverwendung aktuelles Antragsformular (ab November 2019 für 2020) vollständige Angaben zu Ansprechpartner, Struktur und Organisation der Gruppe Plausibilität der Fördersumme (berechnet sich aus geplanten Ausgaben minus geplante Einnahmen!!!) 2 rechtsverbindliche Unterschriften Erklärung zur Datenverwendung – Veröffentlichung im Internet (ja/nein) korrekte Zuordnung zu Pauschal- und Projektförderung Einhaltung der Antragsfrist Einhaltung der Fristen für Nachweis Mittelverwendung keine Originalbelege für Projektförderung: nachvollziehbar und vollständig ausgefüllter Projekt- und Finanzierungsplan (Anlage 1)
Strukturdaten 2019* Thüringen Antrags- und Finanzvolumen Projektförderung SH-Gruppen SH-Organisationen SH-Kontaktstellen 241 Projekte 76 Projekte 8 Projekte ca. 160.000 Euro ca. 413.000 Euro ca. 27.000 Euro ca. 600.000 Euro *Stand 31.08.2019
Schwerpunktförderung der AOK PLUS 2020 Familienorientierte Selbsthilfe Junge Selbsthilfe / Nachwuchs in der Selbsthilfe Alternative Formen der Selbsthilfe Selbsthilfe im ländlichen Raum Selbsthilfefreundliche Gesundheitseinrichtung Bildungsangebote
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Sabine Wolff Tel.: 0800 10590-83052 E-Mail: sabine.wolff@plus.aok.de
Anpassung des Leitfadens zur Selbsthilfeförderung (1) Umsetzungshinweise gültig ab 01.01.2020 Besondere Fördervoraussetzungen für SH-Organisationen auf A.5.2 Bundes- und Landesebene A.8.1.3 Anträge mit bundeslandübergreifender Ausrichtung Bemessung der Förderhöhe von SH-Organisationen auf A.8.3.1 Bundes- und Landesebene A.5.2 Besondere Fördervoraussetzungen - Mitgliedsbeiträge Besondere Fördervoraussetzungen für SH-Gruppen - A.5.3 Kontoregelung 10
Anpassung des Leitfadens zur Selbsthilfeförderung (2) Umsetzungshinweise gültig ab 01.01.2020 A.6 Ausschluss der Förderung – Internetbasierte Selbsthilfe A.8.1.3 Anträge mit bundeslandübergreifender Antragstellung B.1 Höhe, Aufbringung und Verteilung der Fördermittel Besondere Fördervoraussetzungen für SHO auf Bundes- und B.5.2 Landesebene – Mitgliedsbeiträge (analog A.5.2) 11
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