GESUNDHEITSBEZOGENE SELBSTHILFEFÖRDERUNG FÖRDERVERFAHREN AB 2020 - BAD LIEBENSTEIN, 28. SEPTEMBER 2019 - 2019_FÖRDERVERFAHREN 2020_BAD ...

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GESUNDHEITSBEZOGENE SELBSTHILFEFÖRDERUNG FÖRDERVERFAHREN AB 2020 - BAD LIEBENSTEIN, 28. SEPTEMBER 2019 - 2019_FÖRDERVERFAHREN 2020_BAD ...
Gesundheitsbezogene Selbsthilfeförderung
Förderverfahren ab 2020
Bad Liebenstein, 28. September 2019
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Gesetzliche Grundlage - § 20h SGB V

    Unterstützung und Förderung von:

       • Selbsthilfegruppen

       • Selbsthilfeorganisationen

       • Selbsthilfekontaktstellen
    Ziel - gesundheitliche Prävention und Rehabilitation von Versicherten
    Förderung ausschließlich gesundheitsbezogener Selbsthilfe - enger Bezug zu medizinischen
   Erfordernissen
    muss sich auf Krankheiten beziehen, die im Verzeichnis der Krankheitsbilder aufgeführt sind
    Förderung durch pauschale Zuschüsse und/oder als Projektförderung
    Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes sind im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung* festgelegt

 *https://www.gkv-spitzenverband.de
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Änderung des § 20h SGB V (TSVG)
Kernaussagen

         Erhöhung der kassenartenübergreifenden
         Pauschalförderung (KÜ) von bisher 50% auf 70%

         Senkung der kassenindividuellen Projektförderung
         (KI) von bisher 50% auf 30%

         begriffliche Konkretisierung (z. B. aus
         Gemeinschaftsförderung wird Pauschalförderung)

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Förderebenen

1. Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

      institutionelle Bezuschussung im Sinne einer
      Basisfinanzierung (finanzielle Unterstützung
      der originären, selbsthilfebezogenen
      Aufgaben und regelmäßig
      wiederkehrender Aufwendungen)

 2. Kassenindividuelle Projektförderung

      gezielte, zeitlich und inhaltlich begrenzte
      Maßnahmen und Aktivitäten (Projekte), die
      über das Maß der täglichen
      Selbsthilfearbeit/Routinearbeit
      hinausgehen

*https://www.aok.de/pk/plus/inhalt/foerdermittel-antraege-fuer-selbsthilfe/
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Förderverfahren 2020

             Kassenartenübergreifende                              Kassenindividuelle
                Pauschalförderung                                   Projektförderung

      Antragsfrist ist der 31. Januar des Förderjahres   ganzjährige Antragsstellung (keine Antragsfrist!),
      Aufteilung der Anträge und Entscheidung zur        4 Wochen vor Projektstart
      Höhe der Fördermittel durch Arbeitskreis der GKV   Entscheidung zur Höhe der Fördermittel durch
      Erstellung des Bewilligungsbescheides und          die AOK PLUS
      Zahlung durch die zuständige KK                    Erstellung des Bewilligungsbescheides und
      Verwendungsnachweis an die zuständige KK           Zahlung durch die AOK PLUS
      bis 31.01. des Folgejahres                         Verwendungsnachweis an die AOK PLUS bis 31.01.
                                                         des Folgejahres

     Ein Rechtsanspruch von Antragstellenden auf die Gewährung von Fördermitteln besteht nicht.
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Hinweise zur Antragstellung und Bestätigung der Mittelverwendung

  aktuelles Antragsformular (ab November 2019 für 2020)
  vollständige Angaben zu Ansprechpartner, Struktur und
  Organisation der Gruppe
  Plausibilität der Fördersumme (berechnet sich aus
  geplanten Ausgaben minus geplante Einnahmen!!!)
  2 rechtsverbindliche Unterschriften
  Erklärung zur Datenverwendung – Veröffentlichung im
  Internet (ja/nein)
  korrekte Zuordnung zu Pauschal- und Projektförderung
  Einhaltung der Antragsfrist
  Einhaltung der Fristen für Nachweis Mittelverwendung
  keine Originalbelege
  für Projektförderung: nachvollziehbar und vollständig
  ausgefüllter Projekt- und Finanzierungsplan (Anlage 1)
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Strukturdaten 2019* Thüringen
Antrags- und Finanzvolumen Projektförderung

    SH-Gruppen                SH-Organisationen   SH-Kontaktstellen
    241 Projekte                  76 Projekte         8 Projekte
  ca. 160.000 Euro             ca. 413.000 Euro    ca. 27.000 Euro

          ca. 600.000 Euro

*Stand 31.08.2019
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Schwerpunktförderung der AOK PLUS 2020

              Familienorientierte Selbsthilfe
              Junge Selbsthilfe / Nachwuchs in der Selbsthilfe
              Alternative Formen der Selbsthilfe
              Selbsthilfe im ländlichen Raum
              Selbsthilfefreundliche Gesundheitseinrichtung
              Bildungsangebote
Vielen Dank
für Ihre
Aufmerksamkeit!
                  Sabine Wolff
                  Tel.: 0800 10590-83052
                  E-Mail: sabine.wolff@plus.aok.de
Anpassung des Leitfadens zur Selbsthilfeförderung (1)
Umsetzungshinweise
gültig ab 01.01.2020

           Besondere Fördervoraussetzungen für SH-Organisationen auf
 A.5.2
           Bundes- und Landesebene

A.8.1.3    Anträge mit bundeslandübergreifender Ausrichtung

           Bemessung der Förderhöhe von SH-Organisationen auf
A.8.3.1
           Bundes- und Landesebene

 A.5.2     Besondere Fördervoraussetzungen - Mitgliedsbeiträge

           Besondere Fördervoraussetzungen für SH-Gruppen -
 A.5.3
           Kontoregelung

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Anpassung des Leitfadens zur Selbsthilfeförderung (2)
Umsetzungshinweise
gültig ab 01.01.2020

     A.6   Ausschluss der Förderung – Internetbasierte Selbsthilfe

A.8.1.3    Anträge mit bundeslandübergreifender Antragstellung

     B.1   Höhe, Aufbringung und Verteilung der Fördermittel

           Besondere Fördervoraussetzungen für SHO auf Bundes- und
 B.5.2
           Landesebene – Mitgliedsbeiträge (analog A.5.2)

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