GEMEINDENACHRICHTEN - Wiesenbach

Die Seite wird erstellt Jens Brückner
 
WEITER LESEN
GEMEINDENACHRICHTEN - Wiesenbach
GEMEINDENACHRICHTEN
       A M T SB L AT T D ER G EM EIND EN BA MM EN TA L , W I ES ENBAC H UND G A IB ERG

                       WIESENBACH                                 BAMMENTAL              GAIBERG

58. Jahrgang                                     19. April 2019                          Nr. 16

                                    Frohe Ostern
                        Gemeinderäte und Gemeindeverwaltungen
                            wünschen der Einwohnerschaft
                          ein frohes und gesegnetes Osterfest
                            Petra Müller-Vogel               Eric Grabenbauer
                             Bürgermeisterin                  Bürgermeister
                                             Holger Karl
                                            Bürgermeister
GEMEINDENACHRICHTEN - Wiesenbach
Öffentliche Bekanntmachung
                                                                                ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für
                                                                                der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperr-
die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und                          vermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen
für die Wahl des Gemeinderats und des Kreistags sowie die                       ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.
Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 26. Mai                          Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
2019                                                                        	Wählen kann nur, wer in die Wählerverzeichnisse für die Europawahl/
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit beschränken sich die Per-          Kommunalwahlen eingetragen ist oder einen Wahlschein für diese
sonenbezeichnungen auf die männliche Form.                                      Wahlen hat.
Am 26. Mai 2019 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl           2. Für die Kommunalwahlen gilt außerdem
zum Europäischen Parlament - Europawahl - und gleichzeitig finden in        2.1 Wahl des Gemeinderats
den Gemeinden Bammental, Wiesenbach und Gaiberg die Kommunal-               	Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder
wahlen - Wahl des Gemeinderats und Wahl des Kreistags - statt.                  Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und
1.	Die Wählerverzeichnisse für die Europawahl und die Kommunalwah-             vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Ge-
    len - für die Wahlbezirke der Gemeinden Bammental, Wiesenbach               meinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden,
    und Gaiberg werden in der Zeit von 6. Mai 2019 bis 10. Mai 2019             wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder in der Gemeinde
    während der allgemeinen Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur              wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, nur auf Antrag
    Einsichtnahme bereitgehalten.                                               in das Wählerverzeichnis eingetragen.
    Ort der Einsichtnahme                                                   2.2 Wahl des Kreistags
    Für Bammental                                                               Personen, die ihr Wahlrecht
	Bürgermeisteramt Bammental, Bürgerbüro, Hauptstraße 71, 69245                 für die Wahl des Kreistags -
    Bammental                                                               	durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis
                                                                                verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Verände-
    Für Wiesenbach                                                              rung wieder in den Landkreis zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung
	Bürgermeisteramt Wiesenbach, Zimmer 3, Hauptstraße 26, 69257                  begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate
    Wiesenbach                                                                  wieder im Landkreis – wohnen oder ihre Hauptwohnung begrün-
    Für Gaiberg                                                                 det haben, ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis ein-
	Bürgermeisteramt Gaiberg, Zimmer 1, Hauptstraße 44, 69251 Gai-                getragen. Ist die Gemeinde, in der ein Antrag auf Eintragung in das
    berg                                                                        Wählerverzeichnis gestellt wird, nicht identisch mit der Gemeinde,
    Gemeinsam                                                                   von der aus der Wahlberechtigte seinerzeit den Landkreis verlassen
	Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der           hat oder seine Hauptwohnung verlegt hat, dann ist dem Antrag eine
    zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprü-          Bestätigung über den Zeitpunkt des Wegzugs oder der Verlegung der
    fen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit       Hauptwohnung aus dem Landkreis sowie über das Wahlrecht zu die-
    der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen           sem Zeitpunkt beizufügen. Die Bestätigung erteilt kostenfrei die Ge-
    überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich       meinde, aus der der Wahlberechtigte seinerzeit weggezogen ist oder
    eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses          aus der er seine Hauptwohnung verlegt hat.

2                                                                                            Bammental · Wiesenbach · Gaiberg · Nr. 16 · 19.04.2019
GEMEINDENACHRICHTEN - Wiesenbach
2.3	Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmeldegesetz                Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Wer in
    nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister ein-        einem anderen Wahlbezirk oder durch Briefwahl wählen möchte, be-
    getragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerver-              nötigt dazu einen Wahlschein (siehe Nr. 5).
    zeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das     5. Wahlschein
    Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides
                                                                             5.1	Wer einen Wahlschein für die Europawahl hat, kann im Landkreis
    statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 Kommunalwahlord-
                                                                                  Rhein Neckar durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum
    nung anzuschließen.
                                                                                  dieses Landkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
	Die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen schrift-
                                                                             5.2	Wer einen Wahlschein für die Kommunalwahlen hat, kann entwe-
    lich gestellt werden und spätestens bis Sonntag, 5. Mai 2019 (keine
                                                                                  der in einem beliebigen Wahlraum des im Wahlschein angegebenen
    Verlängerung möglich) eingehen beim
                                                                                  Gebiets oder durch Briefwahl wählen.
    Für Bammental
                                                                             6. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
    Bürgermeisteramt Bammental, Hauptstraße 71, 69245 Bammental
                                                                             6.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
    Für Wiesenbach
    Bürgermeisteramt Wiesenbach, Hauptstraße 26, 69257 Wiesenbach            6.2	ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtig-
                                                                                  ter,
    Für Gaiberg
    Bürgermeisteramt Gaiberg, Hauptstraße 44, 69251 Gaiberg                  6.2.1 wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die nachstehende
                                                                                    Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis
    Gemeinsam
    Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das jeweilige Bür-           Europawahl
    germeisteramt bereit.                                                    	bei Deutschen nach § 17 Abs. 1, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2
                                                                                  Europawahlordnung (EuWO) bis zum 5. Mai 2019 versäumt hat,
    Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antrag-
    stellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.                             Kommunalwahlen
                                                                             	bei Wahlberechtigten nach § 3 Abs. 2 und 4 Kommunalwahlordnung
    Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eine Wahlbe-
                                                                                  (KomWO) (vgl. 2.1, 2.2, 2.3) bis zum 5. Mai 2019 versäumt hat.
    nachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig einen Wahlschein bean-
    tragt hat.                                                               	Dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein
                                                                                  Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines
3. Für Bammental
                                                                                  Wahlrechts verlangten Nachweise nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO vor-
	Wer die Wählerverzeichnisse für unrichtig oder unvollständig hält,
                                                                                  zulegen,
    kann in der Zeit vor der Wahl (vgl. Nr. 1), spätestens am Freitag, 10.
    Mai 2019 bis 12.00 Uhr bei der Gemeindebehörde                           6.2.2 wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden
	Bürgermeisteramt Bammental, Bürgerbüro, Hauptstraße 71 (roll-                   bei der Europawahl
    stuhlgerecht)                                                            	die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 1
                                                                                  EuWO bis zum 10. Mai 2019 versäumt hat,
    Für Wiesenbach
	Wer die Wählerverzeichnisse für unrichtig oder unvollständig hält,              bei den Kommunalwahlen
    kann in der Zeit vor der Wahl (vgl. Nr. 1), spätestens am Freitag, 10.   	die Frist für den Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses
    Mai 2019 bis 12.00 Uhr bei der Gemeindebehörde                                nach § 6 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KomWG) bis zum 10. Mai
                                                                                  2019 versäumt hat.
	Bürgermeisteramt Wiesenbach, Zimmer 3, Hauptstraße 26 (rollstuhl-
    gerecht)                                                                 	Dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein
                                                                                  Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines
    Für Gaiberg
                                                                                  Wahlrechts verlangten Nachweise nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO vor-
	Wer die Wählerverzeichnisse für unrichtig oder unvollständig hält,
                                                                                  zulegen.
    kann in der Zeit vor der Wahl (vgl. Nr. 1), spätestens am Freitag, 10.
    Mai 2019 bis 12.00 Uhr bei der Gemeindebehörde                           6.2.3 wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl
	Bürgermeisteramt Gaiberg, Zimmer 1, Hauptstraße 44 (rollstuhlge-                bei der Europawahl
    recht)                                                                   	erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der
                                                                                  EuWO, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 EuWO, oder erst nach
    Gemeinsam
                                                                                  Ablauf der Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 1 EuWO entstanden ist;
	Einspruch einlegen (bzgl. Europawahl) bzw. einen Antrag auf Berich-
    tigung (bzgl. der Kommunalwahlen) des / der Wählerverzeichnis-                bei den Kommunalwahlen
    se(s) stellen.                                                           	erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 3 Abs. 2 und 4 KomWO oder
                                                                                  der Einsichtsfrist nach § 6 Abs. 2 KomWG entstanden ist.
	Der Einspruch / Antrag kann schriftlich oder durch Erklärung zur
    Niederschrift eingelegt / gestellt werden.                               6.2.4 wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren (Europawahl) / Wi-
                                                                                    derspruchsverfahren (Kommunalwahlen) festgestellt worden und
4.	Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhal-
                                                                                    die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur
    ten bis spätestens 5. Mai 2019 eine Wahlbenachrichtigung.
                                                                                    Kenntnis des Bürgermeisteramtes gelangt ist.
	Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlbe-
                                                                             zu 6.1 Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen
    rechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einle-
                                                                                     Wahlberechtigten bis zum Freitag, 24. Mai 2019, 18:00 Uhr, beim
    gen bzw. Antrag auf Berichtigung stellen, wenn er nicht Gefahr laufen
    will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.                              Für Bammental
                                                                                  Bürgermeisteramt Bammental, Bürgerbüro, Hauptstraße 71, 69245
	Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis einge-
                                                                                  Bammental
    tragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunter-
    lagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.                   Für Wiesenbach
                                                                                  Bürgermeisteramt Wiesenbach, Zimmer 3, Hauptstraße 26, 69257
	Der Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahlraum des
                                                                                  Wiesenbach
    Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Bammental · Wiesenbach · Gaiberg · Nr. 16 · 19.04.2019                                                                                             3
GEMEINDENACHRICHTEN - Wiesenbach
Für Gaiberg                                                                   dem Stimmzettel/den Stimmzetteln und den Wahlscheinen so recht-
    Bürgermeisteramt Gaiberg, Zimmer 1, Hauptstraße 44, 69251 Gai-                zeitig an die angegebene Stelle absenden, dass die Wahlbriefe dort spä-
    berg                                                                          testens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingehen.
    Gemeinsam                                                                   	Wähler, die bei der Europawahl und bei den Kommunalwahlen
    mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form beantragt werden.           durch Briefwahl wählen, müssen zwei Wahlbriefe absenden (ro-
    Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des           ter Wahlbrief = Europawahl, gelber Wahlbrief = für die kommunale
    Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten               Wahl).
    möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr,             	Der Wahlbrief für die Europawahl wird innerhalb der Bundesrepu-
    gestellt werden.                                                              blik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich
    Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantrag-             von der Deutsche Post AG unentgeltlich befördert.
    te Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der           	Der Wahlbrief für die Kommunalwahlen wird innerhalb der Bun-
    Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.                         desrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform aus-
zu 6.2 Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte kön-          schließlich von der Deutsche Post AG unentgeltlich befördert.
         nen aus den unter Nr. 6.2.1 – 6.2.4 angegebenen Gründen den An-        	Die Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen
         trag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15:00         Stelle abgegeben werden.
         Uhr, stellen.                                                            Bammental, 19. April 2019
	Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer               Bürgermeisteramt Bammental, Holger Karl, Bürgermeister
    schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein          Wiesenbach, 19. April 2019
    Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstel-              Bürgermeisteramt Wiesenbach, Eric Grabenbauer, Bürgermeister
    lung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
                                                                                  Gaiberg, 19. April 2019
7.	Ein Wahlberechtigter, der durch Briefwahl wählen will, erhält mit den         Bürgermeisteramt Gaiberg, Petra Müller-Vogel, Bürgermeisterin
    Briefwahlunterlagen für die Europawahl einen roten Wahlbriefum-
    schlag, mit den Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen einen
                                                                                Feststellung des Jahresabschlusses 2018 des
    gelben Wahlbriefumschlag.
                                                                                Zweckverbandes Gruppenwasserversorgung
	Die Anschriften, an die die Wahlbriefe zurückzusenden sind, sind auf
    den Wahlbriefumschlägen angegeben. Ein Merkblatt für die Briefwahl          „Unteres Elsenztal“, Sitz Bammental
    zur Europawahl und die Hinweise für die Briefwahl zu den Kommu-             Gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes und § 12 der Eigenbe-
    nalwahlen auf der Rückseite des Wahlscheins enthalten die für den           triebsverordnung hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes
    Wähler notwendigen Informationen.                                           Gruppenwasserversorgung „Unteres Elsenztal“ den Jahresabschluss für
7.1 Briefwahl für die Europawahl                                                das Wirtschaftsjahr 2018 in der Verbandsversammlung vom 09.04.2019
    Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte                               festgestellt.
    - einen amtlichen Stimmzettel,                                              1.      Feststellung des Jahresabschlusses 2018
    - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag mit dem Aufdruck              1.1 Bilanzsumme                                          4.752.139,59 €
       „Stimmzettelumschlag für die Briefwahl bei der Europawahl“,              1.1.1 davon entfallen aus der Aktivseite auf
    - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzu-               a) das Anlagevermögen                            4.258.122,56 €
       senden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag mit dem Auf-              		 b) das Umlaufvermögen                                   494.017,03 €
       druck „Wahlbrief für die Europawahl“ und                                 		 c) die aktive Rechnungsabgrenzung                              0,00 €
    - ein Merkblatt für die Briefwahl.                                          1.1.2 davon entfallen aus der Passivseite auf
7.2 Briefwahl für die Kommunalwahlen                                                    a) das Eigenkapital                              3.072.642,04 €
    Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte                                       b) die empfangenen Ertragszuschüsse                       0,00 €
    - die amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, zu der er wahlberechtigt ist,           c) die Rückstellungen	                               12.000,00 €
       ggf. mit zugehörigen Merkblättern,                                               d) die Verbindlichkeiten                         1.667.497,55 €
                                                                                1.2 Jahresgewinn/ Jahresverlust                                   0,00 €
    - die/den dazugehörigen amtlichen Stimmzettelumschlag/Stimmzet-            1.2.1 Summe der Erträge                                    910.499,57 €
       telumschläge 5) für die Briefwahl,                                       1.2.2 Summe der Aufwendungen                               910.499,57 €
    - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzu-       2.      Behandlung des Jahresgewinnes/ Jahresverlustes
      senden ist, versehenen gelben Wahlbriefumschlag mit dem Auf-                      bei einem Jahresgewinn
      druck „Wahlbrief für die kommunale Wahl“.                                         a) zur Tilgung des Verlustvortrages                       0,00 €
	Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen                         b) zur Einstellung in Rücklagen                           0,00 €
    anderen ist im Falle der Europawahl nur möglich, wenn die Be-                       c) zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde             0,00 €
    rechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer                      d) auf neue Rechnung vorzutragen                          0,00 €
    schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte                   bei einem Jahresverlust
    Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der               a) zu tilgen aus dem Gewinnvortrag                        0,00 €
    Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu                      b) aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen            0,00 €
    versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszu-                c) auf neue Rechnung vorzutragen                          0,00 €
    weisen; im Falle der Kommunalwahlen nur zulässig, wenn die Emp-             –	Der Deckungsmittelüberhang im langfristigen Bereich beläuft sich
    fangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird.                   zum 31.12.2018 auf einen Betrag von                 267.611,60 €
	Der Wahlberechtigte, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürger-               –	Die ermittelten Umlageüberzahlungen bzw. Nachforderungen
    meisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die                      werden den Verbandsgemeinden entsprechend der im Jahresab-
    Briefwahl ausüben.                                                                  schluss enthaltenen Aufteilung erstattet oder nachgefordert.
                                                                                –	Die Entlastung der Betriebsleitung nach § 16 Abs. 3 Ziffer 3 Eigen-
	Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief/die Wahlbriefe mit                    betriebsgesetz (EigBG) wird erteilt.

4                                                                                                Bammental · Wiesenbach · Gaiberg · Nr. 16 · 19.04.2019
GEMEINDENACHRICHTEN - Wiesenbach
Dies wird hiermit öffentlich bekanntgegeben und gleichzeitig darauf hin-       Vorsitzenden durch schriftliche oder elektronische Einladung eines jeden
gewiesen, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht gemäß § 16 Abs.         Vertreters unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladung hat
4 des Eigenbetriebsgesetzes in der Zeit von Dienstag, den 23. April 2019       in der Regel zwei Wochen vor dem Termin zu erfolgen. Zeit, Ort und Ta-
bis einschließlich Donnerstag, den 02. Mai 2019 im Rathaus Wiesenbach,         gesordnung sind rechtzeitig durch die Verbandsleitung öffentlich bekannt
Zimmer 2, öffentlich ausliegt.                                                 zu machen.
Eric Grabenbauer, Verbandsvorsitzender                                                                            Artikel 2
                                                                               § 12 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die                                   Die jährlichen Aufwendungen des Zweckverbandes, zu denen auch an-
Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit des                                  gemessene Ab-schreibungen auf das Anlagevermögen und der Ersatz der
Zweckverbandes Gruppenwasserversorgung                                         bei den Gemeinden entstehenden Verwaltungskosten gehören, werden,
                                                                               soweit nicht andere Einnahmen zur Verfügung stehen, auf die Verbands-
„Unteres Elsenztal“
                                                                               mitglieder umgelegt (Jahresumlage). Die Jahresumlage setzt sich zusam-
Aufgrund von § 10 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Gruppen-              men aus der Finanzkostenumlage und der Betriebskostenumlage. Auf die
wasserversorgung „Unteres Elsenztal“ vom 01.01.1985 in Verbindung              Finanz- und Betriebskostenumlage werden vierteljährlich Vorauszahlun-
mit den §§ 5 und 13 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit             gen am 15.02., 15.05., 15.08 und 15.11. erhoben.
(GKZ) sowie der §§ 4 und 19 der Gemeindeordnung für Baden-Würt-                                                   Artikel 3
temberg in den derzeit gültigen Fassungen, hat die Verbandsversammlung         § 12 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
am 9. April 2019 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die
                                                                               Die Finanzkostenumlage umfasst den Zinsaufwand und die Abschrei-
Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 27.03.2018 beschlossen:
                                                                               bungen auf das Anlagevermögen. Die Abschreibungen werden nur in der
                                   Artikel 1                                   Höhe erhoben, wie sie zur Schuldentilgung benötigt werden. Darüber hi-
Der § 1 wird um Punkt 4 ergänzt:                                               nausgehende Beträge werden beim Stammkapital in Abzug gebracht.
4. Ehrenamtlich Tätige nach §§ 1 und 3, die durch schriftliche Erklärung                                         Artikel 4
    gegenüber dem Verbandsvorsitzenden jeweils glaubhaft machen, dass                                          Inkrafttreten
    ihnen erforderliche Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von        Die Satzung tritt am 01. Mai 2019 in Kraft.
    pflege- oder betreuungsbedürftigen Angehörigen oder Kindern bis zum
                                                                               Wiesenbach, 9. April 2019
    12. Lebensjahr während der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit
    entstanden sind, erhalten auf Nachweis Aufwendungen in Form einer          gez. Grabenbauer, Verbandsvorsitzender
    Pauschale in Höhe von 10,00 € pro angefangener Stunde erstattet.           Hinweis:
                                   Artikel 2                                   Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Ge-
                               Inkrafttreten                                   meindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der
                                                                               Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung, wird nach §
Die Satzung tritt am 01. Mai 2019 in Kraft.
                                                                               4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres
Wiesenbach, 9. April 2019                                                      seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde gel-
gez. Grabenbauer, Verbandsvorsitzender                                         tend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen
Hinweis:                                                                       soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öf-
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Ge-          fentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der
meindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der                   Satzung verletzt worden sind.
Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung, wird nach §
4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres
seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde gel-
                                                                               Nächste Schadstoffsammlung der AVR Kom-
tend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen         munal GmbH – Schadstoffmobil der AVR ist am
soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öf-   Freitag, den 26.04.2019 in Gaiberg
fentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind.                                                  In vielen Haushalten fallen gelegentlich Produkte an, die umweltgefähr-
                                                                               dende Stoffe enthalten. Bei der Schadstoffsammlung der AVR Kommunal
                                                                               GmbH können diese Stoffe umweltgerecht entsorgt werden.
Satzung zur 6. Änderung der Verbandssatzung                                    Am Freitag, den 26.04.2019 können die Bürgerinnen und Bürger Schad-
des Zweckverbandes Gruppenwasserversorgung                                     stoffe von 10:00 – 12:30 Uhr, beim Feuerwehrgerätehaus am Festplatz, in
„Unteres Elsenztal“                                                            den Petersgärten beim Schadstoffmobil abgeben.
                                                                               Schadstoffe, wie flüssige Lacke, Pinselreiniger, Pflanzenspritzmittel, Rost-
Aufgrund der §§ 5 und 13 des Gesetzes über die kommunale Zusam-                schutzmittel, Spraydosen, Reinigungsmittel etc. aus Haushalten werden
menarbeit (GKZ) in Verbindung mit den §§ 4 und 19 der Gemeindeord-             bei der Schadstoffsammlung in haushaltsüblichen Mengen angenommen.
nung für Baden-Württemberg in den derzeit gültigen Fassungen hat die           Wandfarben werden nicht beim Schadstoffmobil angenommen, da sie
Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gruppenwasserversorgung                 keine Schadstoffe enthalten. Diese Farben gehören ausgehärtet in die
„Unteres Elsenztal“ am 9. April 2019 folgende Satzung zur Änderung der         Restmülltonne. Die leeren Behälter können über die Grüne Tonne plus
Verbandssatzung vom 01.01.1985, zuletzt geändert am 01.01.2003 be-             entsorgt werden. Leere Farb-, Lackdosen und -eimer sowie leere Spray-
schlossen:                                                                     dosen gehören in die Grüne Tonne plus. Die Schadstoffe sollten aus Si-
                                Artikel 1                                      cherheitsgründen in der Originalverpackung angeliefert werden und aus-
§ 7 Absatz 2 erhält folgende Fassung:                                          laufsicher verpackt sein, außerdem dürfen die einzelnen Gebinde nicht
Die Sitzungen der Verbandsversammlungen sind öffentlich. Nichtöf-              schwerer als 20 kg und nicht größer als 30 l sein.
fentlich ist zu verhandeln, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtig-       Autobatterien (Bleiakkumulatoren) unterliegen einer Pfandpflicht und
te Interessen einzelner erfordert. Die Verbandsversammlung wird vom            werden vom Handel zurückgenommen. Leuchtstoffröhren und Energie-

Bammental · Wiesenbach · Gaiberg · Nr. 16 · 19.04.2019                                                                                                   5
GEMEINDENACHRICHTEN - Wiesenbach
sparlampen können bei den AVR Anlagen Sinsheim, Wiesloch, Ketsch              ses breit angelegte Kulturprogramm hat in den vergangenen fünf Jahren
und Hirschberg kostenlos abgegeben werden.                                    einmal mehr Maßstäbe gesetzt und die Kulturszene bereichert. „Kultur
Altöl wird ebenfalls nicht bei der Schadstoffsammlung angenommen.             gehört zur öffentlichen Hand unabdingbar hinzu und ist einer der Stand-
Hier besteht eine Rücknahmepflicht für den Handel. Tankstellen und            ortfaktoren des Rhein-Neckar-Kreises“, so sein Credo. Um sie nachhaltig
Werkstätten nehmen häufig Altöl an. Die AVR Kommunal GmbH bittet              zu fördern, brauche es die Zustimmung des Kreistags, der zu diesen Akti-
die Bevölkerung, Schadstoffe nur zu den angegebenen Terminen beim             vitäten steht. Übrigens: Umfassend über die kulturellen Angebote infor-
Personal des Schadstoffmobils abzugeben, um Gefährdungen für spielen-         miert die Homepage www.kultur-im-kreis.net.
de Kinder und die Umwelt zu vermeiden.

Kultur im Kreis sorgt für Begeisterung – Kreisver-
anstaltungen bereichern Kulturszene auf vielfäl-
tige Weise
Landrat Stefan Dallinger: Kultur gehört zur öffentlichen Hand unabding-
bar hinzu
Seit jetzt schon 30 Jahren gehören die Kulturveranstaltungen des
Rhein-Neckar-Kreises zum kaum mehr wegzudenkenden Angebot der
bildenden und musikalischen Kunst in der Metropolregion, in jeder Hin-
sicht ergänzt dies der Verein Kulturstiftung Rhein-Neckar-Kreis e.V. Was
früher der bundesweit renommierte Atelier- und Künstlerführer gewe-
sen ist, heißt seit zwei Jahren „Radiale – Kunst im Kreis“. Damit will der
Kreis nicht nur auf seine regionale Künstlerförderung hinweisen, sondern      Im Rahmen seiner regionalen Künstlerförderung beschreitet der Rhein-Neckar-
auch auf die Bewegung und die Impulse, mit der die aktuelle Kunstszene        Kreis auch neue Wege – wie hier mit der „Kunst am Grünen Hang“ auf dem
in die Gesellschaft der Region hineinwirkt. 2018 hatten sich erneut 15        Dilsberg.                        (Foto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis)
Künstlerinnen und Künstler aus der Metropolregion Rhein-Neckar mit
ihren Arbeiten an vier Orten mit jeweils ganz spezifischen Ausstellungs-      Erstmals am Dienstag, 30. April 2019: Gleichstel-
konzeptionen präsentiert. Neu hinzugekommen ist die „Radiale – Kunst
                                                                              lungsbeauftragte des Rhein-Neckar-Kreises bie-
am Grünen Hang“ im Außenbereich des Kulturzentrums Kommandan-
tenhaus Dilsberg. Die meist mehrere Monate zu sehende Installation hat        tet Sprechstunde für Kreiseinwohnerinnen und
sich ebenfalls zu einem Besuchermagnet entwickelt. Zudem gab es viele         Kreiseinwohner an
weitere Kunstausstellungen in der „Galerie in der GRN-Klinik Weinheim“
                                                                              Wer ein Anliegen zum Thema Gleichstellung hat, kann sich für die Sprech-
und in der Reihe „Kunst im Kreisarchiv“ mit namhaften Künstlerinnen
                                                                              stunde mit der Gleichstellungsbeauftragten des Rhein-Neckar-Kreises,
und Künstlern.
                                                                              Susanne Vierling, anmelden. Erstmals am Dienstag, 30. April 2019 zwi-
Die Kunstpräsentationen alternieren mit dem Schwerpunkt Musik, wie er         schen 9 und 12 Uhr wird es in der Außenstelle des Landratsamts in Wies-
2019 wieder im Kulturprogramm zu finden ist. Neben den siebten Sun-           loch, Adelsförsterpfad 7, dieses Angebot für Kreiseinwohnerinnen und
nisheimer Klaviertagen in der Stiftskirche in Sinsheim wird im anderen        Kreiseinwohner geben. „Ich möchte die die Menschen im Landkreises
Kulturzentrum des Rhein-Neckar-Kreises, im Kommandantenhaus Dils-             kennenlernen und mit ihnen ins Gespräch kommen“, so die Gleichstel-
berg, mit der 15. Auflage der Dilsberger Kammermusiktage ein kleines          lungsbeauftragte.
Jubiläum gefeiert. Die Auftritte des Knabenchors Dubna, das „PopCamp
                                                                              Um besser planen zu können, bittet Susanne Vierling um Voranmeldung:
Dilsberg“ sowie die Fortsetzung des 2018 erstmals aufgelegten Formats
                                                                              telefonisch unter 06221-522 2211 oder per E-Mail: susanne.vierling@
„Music & Poetry“ demonstrieren nicht nur die Förderung des Nach-
                                                                              rhein-neckar-kreis.de.
wuchses, sondern auch die gelungene Mischung beim kulturellen Ange-
bot. Und im musikalischen Angebot in der Region dürfen natürlich die
Highlights der jährlichen Schlossparkserenade in Angelbachtal-Eichters-       Sanierte Ein- und Zweifamilienhäuser in
heim sowie das Adventskonzert der Jungen Philharmonie Rhein-Neckar            ­Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis gesucht
nicht fehlen. Ein weiterer hervorragender musikalischer Botschafter des
                                                                              Jetzt zum Aktionstag „Wegen Sanierung geöffnet“ am 21. und 22. Septem-
Kreises ist das Rhein-Neckar Jazz-Orchester.
                                                                              ber 2019 anmelden und Sanierungserfolge vorstellen
Immer wieder für Aufsehen sorgen die historischen Ausstellungen im
                                                                              Heidelberg, 8. April 2019. Die KliBA, Klimaschutz- und Energie-Bera-
Kreisarchiv in Ladenburg, wie etwa die beiden mit alten europäischen
                                                                              tungsagentur Heidelberg – Rhein- Neckar-Kreis ruft private Hauseigen-
Karten und mit Landkarten, die die Entwicklung der Rhein-Neckar-Re-
                                                                              tümer, Architekten, Planer, Energieberater und Handwerker im Raum
gion gezeigt haben. Aktuell zu Ende gegangen ist die Ausstellung mit Por-
                                                                              Heidelberg und Landkreis Rhein-Neckar auf, sich am Aktionstag „Wegen
trät- und Landschaftsbildern des in der NS-Zeit verbotenen Journalisten
                                                                              Sanierung geöffnet“ am 21. und 22. September 2019 zu beteiligen. An die-
und Künstlers Emil Stumpp. Zwei große Buchprojekte haben ebenfalls
                                                                              sem Tag öffnen energetisch (teil-)sanierte Ein- und Zweifamilienhäuser
Aufmerksamkeit erregt. „Unsere Schicksalsjahre 1944/45“ zum Ende des
                                                                              ihre Türen. Eigentümer können ihr energiesparendes Zuhause präsen-
Zweiten Weltkriegs, eine Kooperation mit der Rhein-Neckar-Zeitung,
                                                                              tieren, Fachleute ihr Angebot und die von ihnen betreuten Bauvorhaben
und das Grundlagenwerk „Sakrale Kunst im Rhein-Neckar-Kreis“, das alle
                                                                              vorstellen. So sollen erfolgreiche Energiesanierungen erlebbar werden
210 evangelischen und katholischen Kirchen sowie die Andachtsräume
                                                                              und den Besuchern Anreize für eigene Vorhaben geben.
der kreiseigenen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen und eine nicht
erwartete Vielfalt an sakraler Kunst aus mehr als 1.600 Jahren Geschichte     Vorreiter gesucht: Anmelden und mitmachen
vorstellt, erfreuen sich großer Nachfrage. Landrat Stefan Dallinger ist den   Teilnehmen können Hauseigentümer, die ihr Haus energieeffizient saniert
Kreisrätinnen und Kreisräten sehr dankbar, dass sie die Kultur in der nun     haben, oder noch dabei sind, und jetzt in einem Effizienzhaus wohnen
zu Ende gehenden Wahlperiode engagiert unterstützt haben, denn die-           oder eine energiesparende Einzelmaßnahme durchgeführt haben. Dazu

6                                                                                               Bammental · Wiesenbach · Gaiberg · Nr. 16 · 19.04.2019
GEMEINDENACHRICHTEN - Wiesenbach
zählen der Einbau einer effizienten Heizung, die Nutzung von erneuerba-
ren Energien, neue Wärmeschutzfenster oder eine verbesserte Dämmung          Gemeinsame NichTamtliche Mitteilungen
des Daches, Fußbodens, Kellers oder der Außenwände. Die Gebäude
können bereits fertig gestellt oder noch mitten in der Sanierung sein. Bei
kurzen Führungen, in die auch die beteiligten Fachleute eingebunden          Volksbank Neckartal – VR-Primax-Ausflug in den
werden, sollen interessierten Besuchern die Sanierungsmaßnahmen vor-         Kinderspielplanet OleOle Mannheim
gestellt werden. Die Besucher können sich so aus erster Hand über ener-
getische Sanierungsmaßnahmen und den verbesserten Wohnkomfort                Einen tollen Tag erlebten fast 90 VR-Primax-Clubber im Alter von 6-9
informieren und wertvolle Praxistipps für eigene Vorhaben mitnehmen.         Jahren am Samstag, 06. April 2019 bei dem Besuch des Kinderspielpla-
Anmeldungen sind unter der Telefonnummer 06221 99875-0 sowie per             net OleOle in Mannheim. Auf einer Fläche von über 3000m² konnten
E-Mail an effizientsaniert@kliba-heidelberg.de bis zum 19. Mai sehr will-    die Kinder die verschiedenen Spielmöglichkeiten, wie zum Beispiel den
kommen. Die KliBA unterstützt alle Teilnehmer bei ihrer Öffentlichkeits-     Klettervulkan oder die Riesenrutsche nutzen und sich so richtig austoben.
arbeit und präsentieren die Häuser unter anderem als gute Beispiele im       Zwischendurch stärkten wir uns mit Nuggets, Pommes und Pizza, bevor
Internet.                                                                    es dann zum Abschluss noch ein Slush-Eis als Nachtisch gab.
Über den Aktionstag „Wegen Sanierung geöffnet“                               Erschöpft aber voller Begeisterung über den großartigen Ausflugstag ging
Der Aktionstag „Wegen Sanierung geöffnet“ ist Teil des Energiewende-         es dann mit dem Bus zurück nach Hause.
tags in Baden-Württemberg. Ein ganzes Wochenende lang können sich
Bürger über die Themen erneuerbare Energien, Energiesparen, Energie-                  Gymnasium Bammental
effizienz sowie Klimaschutz und die Reduzierung von Treibhausgasen in-
formieren. Überall in Baden-Württemberg engagieren sich deshalb zahl-        Gottesdienst für die Abiturientinnen und Abiturienten des
reiche Akteure mit ihren Veranstaltungen, Projekten und Aktionen dafür,      Gymnasiums Bammental
Energiethemen vor Ort lebendig zu machen, das Nachdenken über den
                                                                             Kurz vor den Osterferien und den sich anschließenden schriftlichen Abi-
Umgang mit Energie anzuregen und das Umdenken zu fördern. Weitere
                                                                             turprüfungen fand am 11. April in der Evangelischen Kirche Bammental
Informationen unter www.energiewendetage.baden-wuerttemberg.de.
                                                                             ein Gottesdienst für die Schülerinnen und Schüler des Abiturjahrgangs
Ihr Ansprechpartner für weitere Informationen:                               2019 statt. Religions- und Ethiklehrer sowie die Stufe 11 hatten diesen
Dr. Klaus Keßler, Geschäftsführung, Tel.: 06221 99875-0, 1 effizient­        Gottesdienst vorbereitet, um den Prüfungskandidaten Kraft und Mut zu-
saniert@kliba-heidelberg.de                                                  zusprechen. Das Motto lautete „Großes erreichen“. Als Mutmacher wurde
                                                                             an die Geschichte von David und Goliath erinnert, welche von Schülerin-
Kartierungen von Tieren und Pflanzen im Auftrag                              nen und Schülern der Stufe 11 eindrucksvoll aufgeführt wurde.
der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württem-                                  Zahl­reiche Lieder gingen ans Herz, darunter „You raise me up“, „Völlig
berg (LUBW)                                                                  losgelöst“ und „Großer Gott, wir loben Dich!“ In einer Ansprache und in
                                                                             Fürbitten brachten die Schülerinnen und Schüler der Stufe 11 ihre Wün-
Im Auftrag der LUBW werden zwischen April und November 2019 und              sche und Tipps zum Ausdruck, verbunden mit dem starken Gefühl der
auch ggf. noch 2020 auf zufällig ausgewählten Flächen Insekten, Vögel        Solidarität füreinander. Die Schülerinnen und Schüler hatten sich auch
und Pflanzen erfasst (kartiert).
Die erste Kartierung, bei der es um Pflanzen geht, soll die Entwicklung
von Gebieten beobachten, die im Rahmen der europäischen FFH-Richt-
linie geschützt sind (Monitoring). Dafür werden 720 nach dem Zufall-
                                                                                Senioren für Senioren
sprinzip ausgewählte Flächen untersucht, die sowohl innerhalb als auch          Smartphone-, Tablet- und Computer-Treff für
(wegen der Vergleichbarkeit) außerhalb von FFH-Gebieten liegen und              Senioren/Seniorinnen
über ganz Baden-Württemberg verteilt sind. Einige davon liegen auf der
Gemarkung Bammental.                                                            am Dienstag, 23. April 2019
Die zweite Kartierung erfolgt ebenfalls auf zufällig ausgewählten Flächen       Zu alt für den Umgang mit Computern, Smartphone oder
und dient der Sammlung von Daten für das Sonderprogramm zur Stär-               Tablet? Zu große Berührungsängste? Niemals?
kung der biologischen Vielfalt des Landes Baden-Württemberg. Dabei              Vielleicht braucht es ja nur den einen oder anderen
werden, sozusagen stellvertretend für viele andere, 10 ausgewählte euro-        altersgerechten Rat. Herr Günter Krahn steht Senioren am
parechtlich geschützte Arten erfasst, z.B. Laubfrosch, Gelbbbauchunke           kommenden Dienstag wieder kostenfrei mit Rat und Tat
und Zauneidechse, aber auch zwei Pflanzenarten.                                 zur Seite.
Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümern oder Be-               • Android-Smartphone und -Tablet: Kurze Einführung in
wirtschaftern findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen            Einstellungen und Anwendungsmöglichkeiten von
nicht statt. Die Einzeldaten der Stichprobenflächen werden hochgerech-            Apps : 14:30 bis ca. 16:00 Uhr
net und für eine Aussage auf Landesebene ausgewertet. Im Rahmen der             • Ab ca. 16:00 Uhr für Fragen zu Windows-Computer
Erhebungen ist es den Kartierern als Beauftragten der LUBW grundsätz-              und -Programmen.
lich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52            Wollen Sie die Probleme im Umgang mit den neuen
NatSchG).                                                                       Medien meistern oder die Angst davor verlieren, dann
                                                                                kommen Sie zum Treff; ohne Anmeldung, ohne Gebühr.
                                                                                Bringen Sie bitte Ihr Smartphone, Tablet oder Notebook
                                                                                einschließlich Ladegerät mit!
                                                                                Weitere Termine:         07.05., 21.05.2019.
 WIR DRUCKEN WANDDEKORE MIT IHREN EIGENEN MOTIVEN                               Familienzentrum Bammental
 ZUR DEKORATIVEN GESTALTUNG IHRER WOHN- UND ARBEITSRÄUME                        Hauptstr. 65, 69245 Bammental, 1. Obergeschoss

Bammental · Wiesenbach · Gaiberg · Nr. 16 · 19.04.2019                                                                                              7
GEMEINDENACHRICHTEN - Wiesenbach
Pflegedienst
Notrufe                                                                    Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung der AWO       06223 2188
                                                                           Mobiler Sozialer Dienst der AWO                         06223 74443
Notruf, Unfall                                                   110       Neckarsteinacher Str. 14 in 69151 Neckargemünd
Feuerwehr und Rettungsdienst                                     112
                                                                           Malteser-Hilfsdienst e.V.                          Tel. 06222 92250
Kinderschutz-Notruf im Rhein-Neckar-Kreis                        112
                                                                           Wiesloch, Baiertaler Str. 26, Essen auf Rädern (Mahlzeitendienst):
Polizeiposten Meckesheim                                 06226 1336
                                                                           Tägliche Anlieferung von warmen Mahlzeiten (auch am Wochenende).
Polizeirevier Neckargemünd                                    9254-0
Kläranlage                                               Tel. 972125       Frauenhaus Heidelberg                            Tel. 06221 833088
Wassermeister                      Tel. 06223 92556-0, Fax 92556-22
MVV Energie - Erdgas Notfall-Hotline             Tel. 0621 2903573         Ärztliche Bereitschaftsdienste
Süwag Energie AG                                   Tel. 06223 963-0
Bei Unterbrechung der Stromversorgung            Tel. 06223 963666         Wenn Sie nachts, am Wochenende oder an Feiertagen einen Arzt brau-
Unity Media Baden-Württemberg                   Tel. 0221 46619100         chen und nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können, ist der
                                                                           ärztliche Bereitschaftsdienst für Sie da. Wenn Sie die Rufnummer 116
                                                                           117 wählen, hören Sie in der Regel eine Bandansage, die Ihnen die Adresse
Telefonseelsorge Rhein-Neckar                                              der nächstgelege­nen Notfallpraxis und die Öffnungszeiten nennt. Falls Sie
                                                                           aus medizi­nischen Gründen einen Hausbesuch benötigen, bleiben Sie in
Notrufnummer der Telefonseelsorge                                          der Lei­tung. Sie werden sodann an die zuständige Rettungsleitstelle weiter­
Tag und Nacht (bundesweit – gebührenfrei)                0800 1110111      geleitet, welche die Hausbesuche koordiniert. Der ärztliche Bereitschafts-
Integrationsfachdienst                                                     dienst ist nicht zu verwechseln mit dem Ret­tungsdienst, der in lebensbe-
Hebelstr. 22, 69115 Heidelberg, Eingang C         Tel. 06221 8901510      drohlichen Fällen Hilfe leistet. Bei Nötfäl­len alarmieren Sie bitte sofort den
                                                                           Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.
Psychosoziale Beratungsstelle (PSB)                 Tel. 06221 882673
                                                                           Den zahnärztlichen Notdienst finden Sie unter Tel. 06221 3544917.
Sekretariatssprechzeiten: Gespräche nach Vereinbarung
Mo, Di, Do, Fr                                         9.00 - 12.00 Uhr    Allgemeinärztliche Notfallpraxis                        Rufnummer 116117
Mo - Do                                              13.00 - 15.00 Uhr     Notfallpraxis in der GRN-Klinik Eberbach, Scheuerbergstr. 3: Öffnungs-
Beratungsstelle für Hörbehinderte (BfH) Mo - Di und Do - Fr 9.00 -         zeiten: Sa/So 8.00 Uhr - Mo 7.00 Uhr; Feiertag 8.00 Uhr - Folgetag 7.00 Uhr
12.00 Uhr, Tel.-Nr.                                     06221 88-3561      Notfallpraxis in der GRN-Klinik Schwetzingen: Öffnungszeiten: Mo/
St-Nr.                                                  06221 88-2124      Di/Do/Fr 19.00 Uhr – 24.00 Uhr; Mi 13.00 Uhr – 24.00 Uhr, Sa/So/
Fax-Nr.                                                 06221 88-2112      Feiertag 8.00 Uhr - 24.00 Uhr
                                                                           Notfallpraxis in der GRN-Klinik Sinsheim: Öffnungszeiten: Mo/Di/Do
Sozialstation f. Ambulante Pflegedienste Neckargemünd, Mühlgasse           19.00 Uhr – Folgetag 7.00 Uhr; Mi 13.00 Uhr – Folgetag 7.00 Uhr, Freitag
8/1 (Seniorenwohnanlage), Tel./Fax                  9221-0/9221-44         19.00 Uhr – Mo 7.00 Uhr; Feiertag Vortag 19.00 Uhr – Folgetag 7.00 Uhr
Pflegenotdienst:                                      0171 7916506         Patienten können ohne Voranmeldung zu den Öffnungszeiten in die
Kreisseniorenrat des Rhein-Neckar-Kreises e.V.                             nächstliegende Notfallpraxis kommen.
Bahnhofstraße 54, 69151 Neckargemünd             Tel. 06223 8681223        Kinderärztlicher Notdienst, Kinderärztliche Notfallpraxis im Zentrum
Ambulante Pflegedienste Mathilde-Vogt-Haus                                 für Jugendmedizin, Universitätsklinikum Heidelberg, Im Neuenheimer
Außenstelle Bammental Tel. 966328 (Anna-Scherer-Haus)                      Feld 430, 69120 Heidelberg
Ambulanter Pflegedienst K.U.R. Scholl,            Tel. 06223 865630       Öffnungszeiten: Mi, Fr: 16.00 - 22.00 Uhr; Sa, So, Feiertag: 9.00 - 22.00 Uhr
Tag u. Nacht erreichbar                           Tel. 0173 3234875        Patienten können ohne Voranmeldung zu den Öffnungszeiten in die Notfall-
Ambulanter Hospizdienst Elsenztal e.V.                                     praxis kommen Unter der Woche: Rufbereitschaft unter Tel. 01806 622122*
                   Tel. 06226 429002, 06223 8668665, 01525 2845875        Augenärztlicher Notdienst, Notfallpraxis, Alte Eppelheimer Straße 35,
                                                                           69115 Heidelberg, Tel. 01806 062211*
                                                                           Öffnungszeiten: Sa, So, Feiertag: 9.00 -18.00 Uhr
Sozialpsychiatrischer Dienst                                               * 20 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz. Kosten für andere Netze können davon abweichen.

Sozialpsychiatrischer Dienst im GPZ (Gemeindepsychiatrisches Zent-         Notdienst der Apotheken täglich ab 8.30 Uhr
rum) - Hilfe und Beratung für psychisch Kranke - Wiesloch, Heidelberger
Str. 51, Tel. 06222 8019/Außensprechstunde Neckargemünd: Prinz             Freitag, 19.04.: Christoph-Apotheke, Hauptstraße 47,
Carl, Hauptstr. 56, Besprechungszimmer im OG. Mo. 15.30 - 17.00 Uhr        Bammental                                           Tel. 06223 95170
und nach Vereinbarung.                              Tel. 06223 861227     Samstag, 20.04.: Hackenberg-Apotheke, Hauptstraße 108/2,
Der Caritasverband hält jeden Donnerstagnachmittag von 14 bis 17 Uhr       Waldwimmersbach                                      Tel. 06226 4391
im kath. Kirchenzentrum der Pfarrgemeinde St. Nepomuk (Pfarrbüro)          Sonntag, 21.04.: Adler-Apotheke, Hauptstraße 58,
Hauptstr. 29, 69151 Neckargemünd, Tel. 3554, Sprechstunde ab.              Neckargemünd                                         Tel. 06223 2222
                                                                           Montag, 22.04.: Apotheke in den Brunnenwiesen 4,
Die Nummer des AVR-Abfalltelefons lautet:             07261 931-0          Bammental                                           Tel. 06223 49431
Web: info@avr-kommunal.de/www.avr-kommunal.de                              Dienstag, 23.04.: Markt-Apotheke, Marktplatz 10,
AVR Energie GmbH, Dietmar-Hopp-Str., 74889 Sinsheim 0800 28755462         Neckargemünd                                         Tel. 06223 3919
                                                                           Mittwoch, 24.04.: Stadt-Apotheke, Hauptstraße 12,
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Außenstelle Sinsheim, Muthstr. 4           Schönau                                              Tel. 06228 8241
Zulassungsstelle            Tel. 07261 9466-5514/Fax: 07261 9466-5520      Donnerstag, 25.04.: Brücken-Apotheke, Bahnhofstraße 34,
Führerscheinstelle        Tel. 07261 9466-5504/Fax: 07261 9466-95521       Neckargemünd                                    Tel. 06223 9728400
Öffnungszeiten der Zulassungsstellen/Führerscheinstelle                              Der Apotheken-Notdienstfinder 22 8 33*
Mo, Di, Do, Fr 7.30 - 12.00 Uhr, Mittwoch 7.30 - 17.00 Uhr                                       von jedem Handy ohne Vorwahl · *max. 69 ct/Min/SMS

Krankentransport - Taxi
                                                                               Der Apotheken-Notdienstfinder 0800 00 22 8 33
Bammental, Gaiberg und Wiesenbach                         5598; 970323                                                                    kostenlos aus dem Festnetz
                                                                                                                www.aponet.de
Hebammendienst                Bammental , Tel. 5998; Gaiberg Tel. 47202
GEMEINDENACHRICHTEN - Wiesenbach
Energiespartipp: Erneuerbare Energien sind die Zukunft –
                                                                             Jetzt in eine zeitgemäße Heizung investieren
                                                                             Ein Service Ihrer Gemeinden Bammental, Gaiberg und Wiesenbach
                                                                             „Der alte Kessel tut ja noch“ – allzu oft hören die Energieberater der
                                                                             KliBA diese Worte. „Nicht weit genug gedacht“ ist ihre Antwort.
                                                                             Denn betagte Heizungsanlagen verbrauchen enorme Mengen an Hei-
                                                                             zöl oder Erdgas und füttern damit das globale CO2-Konto. Wer mehr
                                                                             über eine Zukunft mit erneuerbarer Energie wissen will, ist bei der un-
die Mühe gemacht, die Kurslehrer des Abiturjahrgangs zu interviewen.         abhängigen KliBA richtig.
Der entsprechende Video-Zusammenschnitt stellte einen besonderen             Jeder, der in Baden-Württemberg seine Heizungsanlage austauscht,
Höhepunkt dar. Am Ende formulierte die Ethiklehrerin ihre Wünsche für        muss in der Folge 15 Prozent der Wärmeenergie aus erneuerbaren
den Jahrgang, und die Religionslehrerinnen und Religionslehrer sprachen      Quellen beziehen. So schreibt es das Erneuerbare-Wärme-Gesetz
einen Segen für die Prüflinge, welche mit einem „Giveaway“ und guter         (EWärmeG) vor. Erneuerbare Quellen sind Solarthermie, Holz, Bio-
Stimme zur Schule zurückkehrten, um dort ihre Abishirts in Empfang zu        gas, Bioöl und Wärmepumpen. Die Regierung will damit niemanden
nehmen.                                  Text & Foto: Benedikt Mancini      ärgern, sondern erneuerbaren Energien den Weg bereiten und fossile
                                                                             Brennstoffe zugunsten des Klimaschutzes zurückdrängen. Denn die
                                                                             Heizung und die Warmwasserbereitung verursachen knapp ein Viertel
Bewerbertraining am Gymnasium Bammental                                      der Treibhausgasemissionen und der Anteil der „Erneuerbaren“ ist mit
                                                                             13 Prozent im Land noch zu niedrig.
Seit vielen Jahren bietet die Sparkasse Heidelberg als Bildungspartner der
Schule ein Bewerbertraining für Schülerinnen und Schüler der Stufe 9 an.     Gute Argumente für eine neue Heizung
Jochen Knopf, Ausbildungsleiter der Sparkasse Heidelberg, nahm sich          Hand aufs Herz: Wie alt ist Ihre Heizungsanlage? Je mehr Lenze sie
drei Tage Zeit, um dieses Training intensiv für alle Klassen durchzufüh-     zählt, desto höher ist in der Regel ihr Verbrauch. Informieren Sie
ren. Begleitet wurde er von Praktikanten, die mit ihren Praxiserfahrungen    sich über klimafreundliche Alternativen. Neben Solarthermie, einer
das Training zusätzlich bereicherten.                                        Wärmepumpe oder einer Holzzentralheizung kommen auch der An-
                                                                             schluss an ein Wärmenetz oder sogar ein kleines Blockheizkraftwerk
                                                                             in Frage. Welche der Möglichkeiten sich für Ihr Gebäude eignen,
                                                                             schätzt die KliBA bei einer kostenfreien Erstberatung fachlich ein. Sie
                                                                             nennt Ihnen auch weitere Erfüllungsmöglichkeiten für das EWärmeG.
                                                                             Wofür Sie sich auch entscheiden: Sie investieren mit einem guten Ge-
                                                                             fühl in die Zukunft und versichern sich gegen steigende Heizkosten.
                                                                             Übrigens: Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, dürfen nach der EnEV
                                                                             (Energieeinsparverordnung) nicht mehr betrieben werden.
                                                                             Weitere Informationen zu Energienutzung, Wärmeschutz oder För-
                                                                             dermöglichkeiten gibt es bei den KliBA-Energieberatern - unabhän-
                                                                             gig, kostenlos und unverbindlich. Frau Damblon in Bammental und
                                                                             Gaiberg sowie Herr Nabbefeld in Wiesenbach freuen sich auf Sie.
                                                                             Termine bekommen Sie in Bammental: Tel. 06223/9530-54 (Frau
                                                                             Friedetzki) oder - 53 (Herr Ohlheiser). In Gaiberg: Tel. 06223/9501-
                                                                             25 (Herr Wenning). In Wiesenbach: Tel. 06223/9502-41 (Frau Frie-
                                                                             detzki) oder -15 (Herr Kustocz). In Heidelberg: Tel. 06221/99875-0
                                                                             (KliBA Heidelberg) oder E-Mail: info@kliba-heidelberg.de.
Im kommenden Schuljahr werden die aktuellen Neuntklässler ein ein-           Die nächsten Beratungstage vor Ort: Rathaus Bammental, 02. und
wöchiges Berufspraktikum („Bogy“) absolvieren, in dessen Vorfeld Be-         16. Mai 2019, 15.30 bis 17.30 Uhr, Besprechungszimmer 1. OG (ne-
werbungen zu schreiben und Bewerbungsgespräche zu führen sind. Dann          ben Sekretariat). Rathaus Gaiberg: Mo, 13. Mai 2019, 16 bis 18 Uhr,
werden die Schülerinnen und Schüler die Trainingserfahrungen direkt          Beratungszimmer. Rathaus Wiesenbach: Montag, 06. Mai 2019, 16 bis
anwenden können. Herr Knopf stellte verschiedene aktuelle Trends vor         18 Uhr, Zimmer 6, 1. OG. Es können jederzeit auch Termine in Nach-
und versorgte die Schülerinnen und Schüler mit guten Informationen,          bargemeinden oder bei der KliBA in Heidelberg vereinbart werden.
damit sie sich selbstständig auf den Weg machen können. Einen besonde-
ren Schwerpunkt stellten Online-Bewerbungsverfahren dar, die praxisnah                                                                     Bild: KEA
getestet wurden. Außerdem konnten sich die Schülerinnen und Schüler in
Rollenspielsituationen erproben.
In der Schlussrunde äußerten die Schülerinnen und Schüler ihre Eindrü-
cke und hoben die hilfreichen Tipps und Erfahrungen hervor, die das
Training vermittelt hatte. Auch Jochen Knopf war positiv gestimmt, denn
die Schülerinnen und Schüler hatten sich konzentriert und engagiert ein-
gebracht. Das ist sehr wichtig, denn schließlich geht es um ihre Zukunft.
Benedikt Mancini                                         Foto: Jens Galla

Bammental · Wiesenbach · Gaiberg · Nr. 16 · 19.04.2019                                                                                                 9
GEMEINDENACHRICHTEN - Wiesenbach
Donnerstag, 18. April (Gründonnerstag): 19.00 Uhr Taizégottesdienst
              Kirchliche Nachrichten                                         für beide Gemeinden mit Abendmahl und gemeinsamem Essen in Gai-
                                                                             berg
Wochenspruch: Christus spricht: Ich war tot, und siehe ich bin leben-        Freitag, 19. April (Karfreitag): 10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in
dig von Ewigkeit zu Ewigkeit und habe die Schlüssel des Todes und            Gauangelloch; 15.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Gaiberg – mit
zur Hölle.                                         Offenbarung 1,18         Kirchenchor
                Evangelische Kirchengemeinde                                 Samstag, 20. April (Karsamstag): 19.00 Uhr Singen in der evangelischen
                Bammental                                                    Kirche Gauangelloch; 19.15 Uhr Kreuzwegwanderung zum Kraichgau-
                                                                             blick ab Kirche in Gauangelloch; 19.45 Uhr Kreuzwegwanderung zum
                                                                             Kraichgaublick ab Kirche in Gaiberg; 21.15 Uhr Osternachtfeier mit Os-
Pfarramt: Pfarrgasse 4, Bürozeiten: Mo, Mi u. Fr: 9.00 bis 11.30 Uhr;        terfeuer am Kraichgaublick – mit Posaunenchor
Telefon 5084; Fax 971718, E-Mail: pfarramt@evkiba.de, Internet: www.         Sonntag, 21. April (Ostersonntag): 08.45 Uhr Auferstehungsfeier auf
evkiba.de                                                                    dem Friedhof Ochsenbach – mit Posaunenchor; 10.00 Uhr Festgottes-
Gründonnerstag, 18. April: 19.00 Uhr Tischabendmahlfeier in der ev.          dienst mit Taufe und Abendmahl für beide Gemeinden in Gaiberg
Kirche                                                                       Montag, 22. April (Ostermontag): 10.00 Uhr Musikalischer Gottesdienst
Karfreitag, 19. April: 10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, mitgestal-      für beide Gemeinden in Gauangelloch
tet vom Kirchenchor                                                          Freitag, 26. April: 19.00 Uhr Probe Würfelchor im Gemeindehaus Gau-
Ostersonntag 20. April: 6.00 Uhr Feier der Osternacht; anschl. gemein-       angelloch
sames Frühstück in der Kirche; 10.00 Uhr Ostergottesdienst für Jung und      Sonntag, 28. April (Quasimodogeniti): 09.30 Uhr Gottesdienst mit Pfar-
Alt mit Taufe, mitgestaltet vom Posaunenchor, anschl. Ostereiersuchen        rer Traugott Fränkle in Gaiberg; 10.45 Uhr Gottesdienst mit Pfarrer Trau-
rund um die Kirche.                                                          gott Fränkle in Gauangelloch – anschließend Kirchenkaffee
Ostermontag, 21. April: 10.00 Uhr Gottesdienst (Marianne Schröter)           Viele weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.gau-
Ostern in der Kirche                                                         gai-go.de
Mit der Feier der Osternacht um 6.00 Uhr am Ostermorgen beginnt das
Osterfest. Alle treffen sich beim Osterfeuer vor der Kirche und ziehen                  Evangelische Kirchengemeinde
dann gemeinsam ein. Zu diesem Gottesdienst gehören die Lichtfeier, alt-
testamentliche Lesungen, das Taufgedächtnis, die festliche Verkündigung
                                                                                        Wiesenbach
des Osterevangeliums und die österliche Mahlfeier. Nach dem Gottes-          Evangelisches Pfarramt Wiesenbach - Schlossberg 2; Tel: 4 07 33 - Fax:
dienst sind alle zum Osterfrühstück in der Kirche eingeladen.                97 07 92 - e-Mail: wiesenbach@kbz.ekiba.de; www.evangelisch-in-wie-
Zum Familiengottesdienst um 10.00 Uhr dürfen alle Kinder ihre Taufker-       senbach.de. Gespräche mit Pfarrerin Franziska Gnändinger nach Verein-
zen mitbringen. Nach dem Gottesdienst findet das Ostereiersuchen statt       barung. Bürozeiten Frau Elke Paulus: montags und freitags von 9 bis 12
und die Pfadfinder werden Osterlämmer verkaufen.                             Uhr und mittwochs von 17 bis 19 Uhr.
Fastenaktion 2019                                                            Am Ostersonntag wollen wir wieder das Osterkreuz schmücken. Bitte
Zeit für gemeinsame Veränderungen. Die Fastenzeit geht dem Ende ent-         bringen Sie zum Familiengottesdienst Blumen und grüne Zweige mit!
gegen. Gemeinsam richten wir den Blick auf die befreiende Osterbot-          Gründonnerstag, 18. April: 9.45 Uhr Krabbelgruppe „Wichtel“; 19 Uhr
schaft. Als gesegnete Geschöpfe Gottes können wir zum Segen für unsere       Tischabendmahl im Gemeindehaus - Opfer und Kollekte für die eigene
Mitgeschöpfe, Menschen, Tiere und Pflanzen werden.                           Gemeinde.
- Überlegen Sie, was Sie beim Klimafasten bewirkt haben.                     Karfreitag, 19. April: 9 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl und Kirchen-
- Überlegen Sie, wie Sie sich weiterhin für die Umwelt engagieren wollen,   chor - Kollekte: Für Gemeindeaufbau und Diakonie in Osteuropa. 11 Uhr
   z. B. in der Kirchengemeinde beim Grünen Gockel, in der Politik oder      Kinderkreuzweg in der katholischen Kirche (Gemeindereferentin Abele)
   einer Naturschutzgruppe.                                                  Ostersonntag, 21. April: 5.30 Uhr Osternacht mit Osterfeuer und Abend-
- Legen Sie fest, welche Themen des Klimafastens Sie auch nach Ostern in    mahl in der evang. Christuskirche Waldhilsbach – anschließend Kirchkaf-
   Ihrem Alltag begleiten sollen.                                            fee; 9.30 Uhr Familiengottesdienst: Wir feiern das Fest des Lebens mit
                                                                             Abendmahl und Kirchenchor - Kollekte: Diakonische Hilfe für ältere
-Suchen Sie das Gespräch mit Gleichgesinnten und planen Sie Ihren Be-
                                                                             Menschen.
  such auf dem deutschen Kirchentag vom 19. bis 23. Juni 2019.
                                                                             Dienstag, 23. April:10 Uhr Krabbelgruppe „Wichtel“ im evang. Gemein-
Sonntag, 28. April: 10.00 Uhr Gottesdienst (Erich Noller)
                                                                             dehaus; 16 Uhr Krabbelgruppe „Strolche“
Montag, 29. April: 20.00 Uhr Kirchenchor
                                                                             Mittwoch, 24. April: 14 Uhr Seniorentreff im katholischen Pfarrzentrum
Donnerstag, 02. April: 10.00 Uhr Krabbelgruppe; 14.30 Uhr bis 16.30
                                                                             Donnerstag, 25. April: 9.45 Uhr Krabbelgruppe „Wichtel“
Uhr Café im ev. Gemeindehaus, mit Verkauf von Eine-Welt-Waren; 14.30
Uhr Probe Posaunenchor- Jungbläser; 15.15 Uhr Frauenkreis                    Freitags von 15-17 Uhr Verkauf von Waren aus fairem Handel im Welt-
                                                                             Laden im evang. Pfarrhaus Wiesenbach, Schlossberg 2.
Freitag, 03. Mai: 19.00 Uhr Jugendkreis

           Evangelische Kirchengemeinde                                                 Katholische Seelsorgeeinheit Neckar-Elsenz
           Gaiberg                                                           Katholisches Pfarramt, Fischersberg 3a, 69245 Bammental, Tel.
Pfarramt Ochsenbacher Str. 4 ,Gauangelloch, www.gau-gai-go.de; Tel:          489010, Fax 489011, bammental@kath-neckar-elsenz.de, www.kath-
06226/2656 – Fax: 06226/991953, e-mail: pfarramt@gau-gai-go.de;              neckar-elsenz.de. Bürozeiten BTL: Mo, Di, Do, Fr 9.00 - 11.00 Uhr; Di
Bürozeiten: Dienstag und Donnerstag 10.00 – 12.00 Uhr.                       17.00 - 19.00 Uhr.

10                                                                                            Bammental · Wiesenbach · Gaiberg · Nr. 16 · 19.04.2019
Sie können auch lesen