GEMEINDENACHRICHTEN - Wiesenbach
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GEMEINDENACHRICHTEN A M T SB L AT T D ER G EM EIND EN BA MM EN TA L , W I ES ENBAC H UND G A IB ERG WIESENBACH BAMMENTAL GAIBERG 58. Jahrgang 19. April 2019 Nr. 16 Frohe Ostern Gemeinderäte und Gemeindeverwaltungen wünschen der Einwohnerschaft ein frohes und gesegnetes Osterfest Petra Müller-Vogel Eric Grabenbauer Bürgermeisterin Bürgermeister Holger Karl Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperr- die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und vermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen für die Wahl des Gemeinderats und des Kreistags sowie die ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 26. Mai Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. 2019 Wählen kann nur, wer in die Wählerverzeichnisse für die Europawahl/ Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit beschränken sich die Per- Kommunalwahlen eingetragen ist oder einen Wahlschein für diese sonenbezeichnungen auf die männliche Form. Wahlen hat. Am 26. Mai 2019 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl 2. Für die Kommunalwahlen gilt außerdem zum Europäischen Parlament - Europawahl - und gleichzeitig finden in 2.1 Wahl des Gemeinderats den Gemeinden Bammental, Wiesenbach und Gaiberg die Kommunal- Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder wahlen - Wahl des Gemeinderats und Wahl des Kreistags - statt. Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und 1. Die Wählerverzeichnisse für die Europawahl und die Kommunalwah- vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Ge- len - für die Wahlbezirke der Gemeinden Bammental, Wiesenbach meinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, und Gaiberg werden in der Zeit von 6. Mai 2019 bis 10. Mai 2019 wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder in der Gemeinde während der allgemeinen Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, nur auf Antrag Einsichtnahme bereitgehalten. in das Wählerverzeichnis eingetragen. Ort der Einsichtnahme 2.2 Wahl des Kreistags Für Bammental Personen, die ihr Wahlrecht Bürgermeisteramt Bammental, Bürgerbüro, Hauptstraße 71, 69245 für die Wahl des Kreistags - Bammental durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Verände- Für Wiesenbach rung wieder in den Landkreis zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung Bürgermeisteramt Wiesenbach, Zimmer 3, Hauptstraße 26, 69257 begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate Wiesenbach wieder im Landkreis – wohnen oder ihre Hauptwohnung begrün- Für Gaiberg det haben, ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis ein- Bürgermeisteramt Gaiberg, Zimmer 1, Hauptstraße 44, 69251 Gai- getragen. Ist die Gemeinde, in der ein Antrag auf Eintragung in das berg Wählerverzeichnis gestellt wird, nicht identisch mit der Gemeinde, Gemeinsam von der aus der Wahlberechtigte seinerzeit den Landkreis verlassen Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der hat oder seine Hauptwohnung verlegt hat, dann ist dem Antrag eine zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprü- Bestätigung über den Zeitpunkt des Wegzugs oder der Verlegung der fen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit Hauptwohnung aus dem Landkreis sowie über das Wahlrecht zu die- der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen sem Zeitpunkt beizufügen. Die Bestätigung erteilt kostenfrei die Ge- überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich meinde, aus der der Wahlberechtigte seinerzeit weggezogen ist oder eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses aus der er seine Hauptwohnung verlegt hat. 2 Bammental · Wiesenbach · Gaiberg · Nr. 16 · 19.04.2019
2.3 Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmeldegesetz Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Wer in nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister ein- einem anderen Wahlbezirk oder durch Briefwahl wählen möchte, be- getragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerver- nötigt dazu einen Wahlschein (siehe Nr. 5). zeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das 5. Wahlschein Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides 5.1 Wer einen Wahlschein für die Europawahl hat, kann im Landkreis statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 Kommunalwahlord- Rhein Neckar durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum nung anzuschließen. dieses Landkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen schrift- 5.2 Wer einen Wahlschein für die Kommunalwahlen hat, kann entwe- lich gestellt werden und spätestens bis Sonntag, 5. Mai 2019 (keine der in einem beliebigen Wahlraum des im Wahlschein angegebenen Verlängerung möglich) eingehen beim Gebiets oder durch Briefwahl wählen. Für Bammental 6. Einen Wahlschein erhält auf Antrag Bürgermeisteramt Bammental, Hauptstraße 71, 69245 Bammental 6.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, Für Wiesenbach Bürgermeisteramt Wiesenbach, Hauptstraße 26, 69257 Wiesenbach 6.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtig- ter, Für Gaiberg Bürgermeisteramt Gaiberg, Hauptstraße 44, 69251 Gaiberg 6.2.1 wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die nachstehende Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis Gemeinsam Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das jeweilige Bür- Europawahl germeisteramt bereit. bei Deutschen nach § 17 Abs. 1, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 Europawahlordnung (EuWO) bis zum 5. Mai 2019 versäumt hat, Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antrag- stellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Kommunalwahlen bei Wahlberechtigten nach § 3 Abs. 2 und 4 Kommunalwahlordnung Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eine Wahlbe- (KomWO) (vgl. 2.1, 2.2, 2.3) bis zum 5. Mai 2019 versäumt hat. nachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig einen Wahlschein bean- tragt hat. Dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines 3. Für Bammental Wahlrechts verlangten Nachweise nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO vor- Wer die Wählerverzeichnisse für unrichtig oder unvollständig hält, zulegen, kann in der Zeit vor der Wahl (vgl. Nr. 1), spätestens am Freitag, 10. Mai 2019 bis 12.00 Uhr bei der Gemeindebehörde 6.2.2 wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden Bürgermeisteramt Bammental, Bürgerbüro, Hauptstraße 71 (roll- bei der Europawahl stuhlgerecht) die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 1 EuWO bis zum 10. Mai 2019 versäumt hat, Für Wiesenbach Wer die Wählerverzeichnisse für unrichtig oder unvollständig hält, bei den Kommunalwahlen kann in der Zeit vor der Wahl (vgl. Nr. 1), spätestens am Freitag, 10. die Frist für den Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses Mai 2019 bis 12.00 Uhr bei der Gemeindebehörde nach § 6 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KomWG) bis zum 10. Mai 2019 versäumt hat. Bürgermeisteramt Wiesenbach, Zimmer 3, Hauptstraße 26 (rollstuhl- gerecht) Dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines Für Gaiberg Wahlrechts verlangten Nachweise nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO vor- Wer die Wählerverzeichnisse für unrichtig oder unvollständig hält, zulegen. kann in der Zeit vor der Wahl (vgl. Nr. 1), spätestens am Freitag, 10. Mai 2019 bis 12.00 Uhr bei der Gemeindebehörde 6.2.3 wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl Bürgermeisteramt Gaiberg, Zimmer 1, Hauptstraße 44 (rollstuhlge- bei der Europawahl recht) erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der EuWO, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 EuWO, oder erst nach Gemeinsam Ablauf der Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 1 EuWO entstanden ist; Einspruch einlegen (bzgl. Europawahl) bzw. einen Antrag auf Berich- tigung (bzgl. der Kommunalwahlen) des / der Wählerverzeichnis- bei den Kommunalwahlen se(s) stellen. erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 3 Abs. 2 und 4 KomWO oder der Einsichtsfrist nach § 6 Abs. 2 KomWG entstanden ist. Der Einspruch / Antrag kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt / gestellt werden. 6.2.4 wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren (Europawahl) / Wi- derspruchsverfahren (Kommunalwahlen) festgestellt worden und 4. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhal- die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur ten bis spätestens 5. Mai 2019 eine Wahlbenachrichtigung. Kenntnis des Bürgermeisteramtes gelangt ist. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlbe- zu 6.1 Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen rechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einle- Wahlberechtigten bis zum Freitag, 24. Mai 2019, 18:00 Uhr, beim gen bzw. Antrag auf Berichtigung stellen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Für Bammental Bürgermeisteramt Bammental, Bürgerbüro, Hauptstraße 71, 69245 Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis einge- Bammental tragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunter- lagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Für Wiesenbach Bürgermeisteramt Wiesenbach, Zimmer 3, Hauptstraße 26, 69257 Der Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahlraum des Wiesenbach Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Bammental · Wiesenbach · Gaiberg · Nr. 16 · 19.04.2019 3
Für Gaiberg dem Stimmzettel/den Stimmzetteln und den Wahlscheinen so recht- Bürgermeisteramt Gaiberg, Zimmer 1, Hauptstraße 44, 69251 Gai- zeitig an die angegebene Stelle absenden, dass die Wahlbriefe dort spä- berg testens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingehen. Gemeinsam Wähler, die bei der Europawahl und bei den Kommunalwahlen mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form beantragt werden. durch Briefwahl wählen, müssen zwei Wahlbriefe absenden (ro- Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des ter Wahlbrief = Europawahl, gelber Wahlbrief = für die kommunale Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten Wahl). möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, Der Wahlbrief für die Europawahl wird innerhalb der Bundesrepu- gestellt werden. blik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantrag- von der Deutsche Post AG unentgeltlich befördert. te Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Der Wahlbrief für die Kommunalwahlen wird innerhalb der Bun- Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. desrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform aus- zu 6.2 Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte kön- schließlich von der Deutsche Post AG unentgeltlich befördert. nen aus den unter Nr. 6.2.1 – 6.2.4 angegebenen Gründen den An- Die Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen trag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15:00 Stelle abgegeben werden. Uhr, stellen. Bammental, 19. April 2019 Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer Bürgermeisteramt Bammental, Holger Karl, Bürgermeister schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wiesenbach, 19. April 2019 Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstel- Bürgermeisteramt Wiesenbach, Eric Grabenbauer, Bürgermeister lung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Gaiberg, 19. April 2019 7. Ein Wahlberechtigter, der durch Briefwahl wählen will, erhält mit den Bürgermeisteramt Gaiberg, Petra Müller-Vogel, Bürgermeisterin Briefwahlunterlagen für die Europawahl einen roten Wahlbriefum- schlag, mit den Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen einen Feststellung des Jahresabschlusses 2018 des gelben Wahlbriefumschlag. Zweckverbandes Gruppenwasserversorgung Die Anschriften, an die die Wahlbriefe zurückzusenden sind, sind auf den Wahlbriefumschlägen angegeben. Ein Merkblatt für die Briefwahl „Unteres Elsenztal“, Sitz Bammental zur Europawahl und die Hinweise für die Briefwahl zu den Kommu- Gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes und § 12 der Eigenbe- nalwahlen auf der Rückseite des Wahlscheins enthalten die für den triebsverordnung hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wähler notwendigen Informationen. Gruppenwasserversorgung „Unteres Elsenztal“ den Jahresabschluss für 7.1 Briefwahl für die Europawahl das Wirtschaftsjahr 2018 in der Verbandsversammlung vom 09.04.2019 Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte festgestellt. - einen amtlichen Stimmzettel, 1. Feststellung des Jahresabschlusses 2018 - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag mit dem Aufdruck 1.1 Bilanzsumme 4.752.139,59 € „Stimmzettelumschlag für die Briefwahl bei der Europawahl“, 1.1.1 davon entfallen aus der Aktivseite auf - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzu- a) das Anlagevermögen 4.258.122,56 € senden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag mit dem Auf- b) das Umlaufvermögen 494.017,03 € druck „Wahlbrief für die Europawahl“ und c) die aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 € - ein Merkblatt für die Briefwahl. 1.1.2 davon entfallen aus der Passivseite auf 7.2 Briefwahl für die Kommunalwahlen a) das Eigenkapital 3.072.642,04 € Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte b) die empfangenen Ertragszuschüsse 0,00 € - die amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, zu der er wahlberechtigt ist, c) die Rückstellungen 12.000,00 € ggf. mit zugehörigen Merkblättern, d) die Verbindlichkeiten 1.667.497,55 € 1.2 Jahresgewinn/ Jahresverlust 0,00 € - die/den dazugehörigen amtlichen Stimmzettelumschlag/Stimmzet- 1.2.1 Summe der Erträge 910.499,57 € telumschläge 5) für die Briefwahl, 1.2.2 Summe der Aufwendungen 910.499,57 € - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzu- 2. Behandlung des Jahresgewinnes/ Jahresverlustes senden ist, versehenen gelben Wahlbriefumschlag mit dem Auf- bei einem Jahresgewinn druck „Wahlbrief für die kommunale Wahl“. a) zur Tilgung des Verlustvortrages 0,00 € Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen b) zur Einstellung in Rücklagen 0,00 € anderen ist im Falle der Europawahl nur möglich, wenn die Be- c) zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde 0,00 € rechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer d) auf neue Rechnung vorzutragen 0,00 € schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte bei einem Jahresverlust Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der a) zu tilgen aus dem Gewinnvortrag 0,00 € Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu b) aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen 0,00 € versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszu- c) auf neue Rechnung vorzutragen 0,00 € weisen; im Falle der Kommunalwahlen nur zulässig, wenn die Emp- – Der Deckungsmittelüberhang im langfristigen Bereich beläuft sich fangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. zum 31.12.2018 auf einen Betrag von 267.611,60 € Der Wahlberechtigte, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürger- – Die ermittelten Umlageüberzahlungen bzw. Nachforderungen meisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die werden den Verbandsgemeinden entsprechend der im Jahresab- Briefwahl ausüben. schluss enthaltenen Aufteilung erstattet oder nachgefordert. – Die Entlastung der Betriebsleitung nach § 16 Abs. 3 Ziffer 3 Eigen- Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief/die Wahlbriefe mit betriebsgesetz (EigBG) wird erteilt. 4 Bammental · Wiesenbach · Gaiberg · Nr. 16 · 19.04.2019
Dies wird hiermit öffentlich bekanntgegeben und gleichzeitig darauf hin- Vorsitzenden durch schriftliche oder elektronische Einladung eines jeden gewiesen, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht gemäß § 16 Abs. Vertreters unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladung hat 4 des Eigenbetriebsgesetzes in der Zeit von Dienstag, den 23. April 2019 in der Regel zwei Wochen vor dem Termin zu erfolgen. Zeit, Ort und Ta- bis einschließlich Donnerstag, den 02. Mai 2019 im Rathaus Wiesenbach, gesordnung sind rechtzeitig durch die Verbandsleitung öffentlich bekannt Zimmer 2, öffentlich ausliegt. zu machen. Eric Grabenbauer, Verbandsvorsitzender Artikel 2 § 12 Absatz 1 erhält folgende Fassung: Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Die jährlichen Aufwendungen des Zweckverbandes, zu denen auch an- Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit des gemessene Ab-schreibungen auf das Anlagevermögen und der Ersatz der Zweckverbandes Gruppenwasserversorgung bei den Gemeinden entstehenden Verwaltungskosten gehören, werden, soweit nicht andere Einnahmen zur Verfügung stehen, auf die Verbands- „Unteres Elsenztal“ mitglieder umgelegt (Jahresumlage). Die Jahresumlage setzt sich zusam- Aufgrund von § 10 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Gruppen- men aus der Finanzkostenumlage und der Betriebskostenumlage. Auf die wasserversorgung „Unteres Elsenztal“ vom 01.01.1985 in Verbindung Finanz- und Betriebskostenumlage werden vierteljährlich Vorauszahlun- mit den §§ 5 und 13 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit gen am 15.02., 15.05., 15.08 und 15.11. erhoben. (GKZ) sowie der §§ 4 und 19 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- Artikel 3 temberg in den derzeit gültigen Fassungen, hat die Verbandsversammlung § 12 Absatz 2 erhält folgende Fassung: am 9. April 2019 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Die Finanzkostenumlage umfasst den Zinsaufwand und die Abschrei- Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 27.03.2018 beschlossen: bungen auf das Anlagevermögen. Die Abschreibungen werden nur in der Artikel 1 Höhe erhoben, wie sie zur Schuldentilgung benötigt werden. Darüber hi- Der § 1 wird um Punkt 4 ergänzt: nausgehende Beträge werden beim Stammkapital in Abzug gebracht. 4. Ehrenamtlich Tätige nach §§ 1 und 3, die durch schriftliche Erklärung Artikel 4 gegenüber dem Verbandsvorsitzenden jeweils glaubhaft machen, dass Inkrafttreten ihnen erforderliche Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von Die Satzung tritt am 01. Mai 2019 in Kraft. pflege- oder betreuungsbedürftigen Angehörigen oder Kindern bis zum Wiesenbach, 9. April 2019 12. Lebensjahr während der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit entstanden sind, erhalten auf Nachweis Aufwendungen in Form einer gez. Grabenbauer, Verbandsvorsitzender Pauschale in Höhe von 10,00 € pro angefangener Stunde erstattet. Hinweis: Artikel 2 Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Ge- Inkrafttreten meindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung, wird nach § Die Satzung tritt am 01. Mai 2019 in Kraft. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres Wiesenbach, 9. April 2019 seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde gel- gez. Grabenbauer, Verbandsvorsitzender tend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen Hinweis: soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öf- Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Ge- fentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der meindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Satzung verletzt worden sind. Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung, wird nach § 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde gel- Nächste Schadstoffsammlung der AVR Kom- tend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen munal GmbH – Schadstoffmobil der AVR ist am soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öf- Freitag, den 26.04.2019 in Gaiberg fentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. In vielen Haushalten fallen gelegentlich Produkte an, die umweltgefähr- dende Stoffe enthalten. Bei der Schadstoffsammlung der AVR Kommunal GmbH können diese Stoffe umweltgerecht entsorgt werden. Satzung zur 6. Änderung der Verbandssatzung Am Freitag, den 26.04.2019 können die Bürgerinnen und Bürger Schad- des Zweckverbandes Gruppenwasserversorgung stoffe von 10:00 – 12:30 Uhr, beim Feuerwehrgerätehaus am Festplatz, in „Unteres Elsenztal“ den Petersgärten beim Schadstoffmobil abgeben. Schadstoffe, wie flüssige Lacke, Pinselreiniger, Pflanzenspritzmittel, Rost- Aufgrund der §§ 5 und 13 des Gesetzes über die kommunale Zusam- schutzmittel, Spraydosen, Reinigungsmittel etc. aus Haushalten werden menarbeit (GKZ) in Verbindung mit den §§ 4 und 19 der Gemeindeord- bei der Schadstoffsammlung in haushaltsüblichen Mengen angenommen. nung für Baden-Württemberg in den derzeit gültigen Fassungen hat die Wandfarben werden nicht beim Schadstoffmobil angenommen, da sie Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gruppenwasserversorgung keine Schadstoffe enthalten. Diese Farben gehören ausgehärtet in die „Unteres Elsenztal“ am 9. April 2019 folgende Satzung zur Änderung der Restmülltonne. Die leeren Behälter können über die Grüne Tonne plus Verbandssatzung vom 01.01.1985, zuletzt geändert am 01.01.2003 be- entsorgt werden. Leere Farb-, Lackdosen und -eimer sowie leere Spray- schlossen: dosen gehören in die Grüne Tonne plus. Die Schadstoffe sollten aus Si- Artikel 1 cherheitsgründen in der Originalverpackung angeliefert werden und aus- § 7 Absatz 2 erhält folgende Fassung: laufsicher verpackt sein, außerdem dürfen die einzelnen Gebinde nicht Die Sitzungen der Verbandsversammlungen sind öffentlich. Nichtöf- schwerer als 20 kg und nicht größer als 30 l sein. fentlich ist zu verhandeln, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtig- Autobatterien (Bleiakkumulatoren) unterliegen einer Pfandpflicht und te Interessen einzelner erfordert. Die Verbandsversammlung wird vom werden vom Handel zurückgenommen. Leuchtstoffröhren und Energie- Bammental · Wiesenbach · Gaiberg · Nr. 16 · 19.04.2019 5
sparlampen können bei den AVR Anlagen Sinsheim, Wiesloch, Ketsch ses breit angelegte Kulturprogramm hat in den vergangenen fünf Jahren und Hirschberg kostenlos abgegeben werden. einmal mehr Maßstäbe gesetzt und die Kulturszene bereichert. „Kultur Altöl wird ebenfalls nicht bei der Schadstoffsammlung angenommen. gehört zur öffentlichen Hand unabdingbar hinzu und ist einer der Stand- Hier besteht eine Rücknahmepflicht für den Handel. Tankstellen und ortfaktoren des Rhein-Neckar-Kreises“, so sein Credo. Um sie nachhaltig Werkstätten nehmen häufig Altöl an. Die AVR Kommunal GmbH bittet zu fördern, brauche es die Zustimmung des Kreistags, der zu diesen Akti- die Bevölkerung, Schadstoffe nur zu den angegebenen Terminen beim vitäten steht. Übrigens: Umfassend über die kulturellen Angebote infor- Personal des Schadstoffmobils abzugeben, um Gefährdungen für spielen- miert die Homepage www.kultur-im-kreis.net. de Kinder und die Umwelt zu vermeiden. Kultur im Kreis sorgt für Begeisterung – Kreisver- anstaltungen bereichern Kulturszene auf vielfäl- tige Weise Landrat Stefan Dallinger: Kultur gehört zur öffentlichen Hand unabding- bar hinzu Seit jetzt schon 30 Jahren gehören die Kulturveranstaltungen des Rhein-Neckar-Kreises zum kaum mehr wegzudenkenden Angebot der bildenden und musikalischen Kunst in der Metropolregion, in jeder Hin- sicht ergänzt dies der Verein Kulturstiftung Rhein-Neckar-Kreis e.V. Was früher der bundesweit renommierte Atelier- und Künstlerführer gewe- sen ist, heißt seit zwei Jahren „Radiale – Kunst im Kreis“. Damit will der Kreis nicht nur auf seine regionale Künstlerförderung hinweisen, sondern Im Rahmen seiner regionalen Künstlerförderung beschreitet der Rhein-Neckar- auch auf die Bewegung und die Impulse, mit der die aktuelle Kunstszene Kreis auch neue Wege – wie hier mit der „Kunst am Grünen Hang“ auf dem in die Gesellschaft der Region hineinwirkt. 2018 hatten sich erneut 15 Dilsberg. (Foto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis) Künstlerinnen und Künstler aus der Metropolregion Rhein-Neckar mit ihren Arbeiten an vier Orten mit jeweils ganz spezifischen Ausstellungs- Erstmals am Dienstag, 30. April 2019: Gleichstel- konzeptionen präsentiert. Neu hinzugekommen ist die „Radiale – Kunst lungsbeauftragte des Rhein-Neckar-Kreises bie- am Grünen Hang“ im Außenbereich des Kulturzentrums Kommandan- tenhaus Dilsberg. Die meist mehrere Monate zu sehende Installation hat tet Sprechstunde für Kreiseinwohnerinnen und sich ebenfalls zu einem Besuchermagnet entwickelt. Zudem gab es viele Kreiseinwohner an weitere Kunstausstellungen in der „Galerie in der GRN-Klinik Weinheim“ Wer ein Anliegen zum Thema Gleichstellung hat, kann sich für die Sprech- und in der Reihe „Kunst im Kreisarchiv“ mit namhaften Künstlerinnen stunde mit der Gleichstellungsbeauftragten des Rhein-Neckar-Kreises, und Künstlern. Susanne Vierling, anmelden. Erstmals am Dienstag, 30. April 2019 zwi- Die Kunstpräsentationen alternieren mit dem Schwerpunkt Musik, wie er schen 9 und 12 Uhr wird es in der Außenstelle des Landratsamts in Wies- 2019 wieder im Kulturprogramm zu finden ist. Neben den siebten Sun- loch, Adelsförsterpfad 7, dieses Angebot für Kreiseinwohnerinnen und nisheimer Klaviertagen in der Stiftskirche in Sinsheim wird im anderen Kreiseinwohner geben. „Ich möchte die die Menschen im Landkreises Kulturzentrum des Rhein-Neckar-Kreises, im Kommandantenhaus Dils- kennenlernen und mit ihnen ins Gespräch kommen“, so die Gleichstel- berg, mit der 15. Auflage der Dilsberger Kammermusiktage ein kleines lungsbeauftragte. Jubiläum gefeiert. Die Auftritte des Knabenchors Dubna, das „PopCamp Um besser planen zu können, bittet Susanne Vierling um Voranmeldung: Dilsberg“ sowie die Fortsetzung des 2018 erstmals aufgelegten Formats telefonisch unter 06221-522 2211 oder per E-Mail: susanne.vierling@ „Music & Poetry“ demonstrieren nicht nur die Förderung des Nach- rhein-neckar-kreis.de. wuchses, sondern auch die gelungene Mischung beim kulturellen Ange- bot. Und im musikalischen Angebot in der Region dürfen natürlich die Highlights der jährlichen Schlossparkserenade in Angelbachtal-Eichters- Sanierte Ein- und Zweifamilienhäuser in heim sowie das Adventskonzert der Jungen Philharmonie Rhein-Neckar Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis gesucht nicht fehlen. Ein weiterer hervorragender musikalischer Botschafter des Jetzt zum Aktionstag „Wegen Sanierung geöffnet“ am 21. und 22. Septem- Kreises ist das Rhein-Neckar Jazz-Orchester. ber 2019 anmelden und Sanierungserfolge vorstellen Immer wieder für Aufsehen sorgen die historischen Ausstellungen im Heidelberg, 8. April 2019. Die KliBA, Klimaschutz- und Energie-Bera- Kreisarchiv in Ladenburg, wie etwa die beiden mit alten europäischen tungsagentur Heidelberg – Rhein- Neckar-Kreis ruft private Hauseigen- Karten und mit Landkarten, die die Entwicklung der Rhein-Neckar-Re- tümer, Architekten, Planer, Energieberater und Handwerker im Raum gion gezeigt haben. Aktuell zu Ende gegangen ist die Ausstellung mit Por- Heidelberg und Landkreis Rhein-Neckar auf, sich am Aktionstag „Wegen trät- und Landschaftsbildern des in der NS-Zeit verbotenen Journalisten Sanierung geöffnet“ am 21. und 22. September 2019 zu beteiligen. An die- und Künstlers Emil Stumpp. Zwei große Buchprojekte haben ebenfalls sem Tag öffnen energetisch (teil-)sanierte Ein- und Zweifamilienhäuser Aufmerksamkeit erregt. „Unsere Schicksalsjahre 1944/45“ zum Ende des ihre Türen. Eigentümer können ihr energiesparendes Zuhause präsen- Zweiten Weltkriegs, eine Kooperation mit der Rhein-Neckar-Zeitung, tieren, Fachleute ihr Angebot und die von ihnen betreuten Bauvorhaben und das Grundlagenwerk „Sakrale Kunst im Rhein-Neckar-Kreis“, das alle vorstellen. So sollen erfolgreiche Energiesanierungen erlebbar werden 210 evangelischen und katholischen Kirchen sowie die Andachtsräume und den Besuchern Anreize für eigene Vorhaben geben. der kreiseigenen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen und eine nicht erwartete Vielfalt an sakraler Kunst aus mehr als 1.600 Jahren Geschichte Vorreiter gesucht: Anmelden und mitmachen vorstellt, erfreuen sich großer Nachfrage. Landrat Stefan Dallinger ist den Teilnehmen können Hauseigentümer, die ihr Haus energieeffizient saniert Kreisrätinnen und Kreisräten sehr dankbar, dass sie die Kultur in der nun haben, oder noch dabei sind, und jetzt in einem Effizienzhaus wohnen zu Ende gehenden Wahlperiode engagiert unterstützt haben, denn die- oder eine energiesparende Einzelmaßnahme durchgeführt haben. Dazu 6 Bammental · Wiesenbach · Gaiberg · Nr. 16 · 19.04.2019
zählen der Einbau einer effizienten Heizung, die Nutzung von erneuerba- ren Energien, neue Wärmeschutzfenster oder eine verbesserte Dämmung Gemeinsame NichTamtliche Mitteilungen des Daches, Fußbodens, Kellers oder der Außenwände. Die Gebäude können bereits fertig gestellt oder noch mitten in der Sanierung sein. Bei kurzen Führungen, in die auch die beteiligten Fachleute eingebunden Volksbank Neckartal – VR-Primax-Ausflug in den werden, sollen interessierten Besuchern die Sanierungsmaßnahmen vor- Kinderspielplanet OleOle Mannheim gestellt werden. Die Besucher können sich so aus erster Hand über ener- getische Sanierungsmaßnahmen und den verbesserten Wohnkomfort Einen tollen Tag erlebten fast 90 VR-Primax-Clubber im Alter von 6-9 informieren und wertvolle Praxistipps für eigene Vorhaben mitnehmen. Jahren am Samstag, 06. April 2019 bei dem Besuch des Kinderspielpla- Anmeldungen sind unter der Telefonnummer 06221 99875-0 sowie per net OleOle in Mannheim. Auf einer Fläche von über 3000m² konnten E-Mail an effizientsaniert@kliba-heidelberg.de bis zum 19. Mai sehr will- die Kinder die verschiedenen Spielmöglichkeiten, wie zum Beispiel den kommen. Die KliBA unterstützt alle Teilnehmer bei ihrer Öffentlichkeits- Klettervulkan oder die Riesenrutsche nutzen und sich so richtig austoben. arbeit und präsentieren die Häuser unter anderem als gute Beispiele im Zwischendurch stärkten wir uns mit Nuggets, Pommes und Pizza, bevor Internet. es dann zum Abschluss noch ein Slush-Eis als Nachtisch gab. Über den Aktionstag „Wegen Sanierung geöffnet“ Erschöpft aber voller Begeisterung über den großartigen Ausflugstag ging Der Aktionstag „Wegen Sanierung geöffnet“ ist Teil des Energiewende- es dann mit dem Bus zurück nach Hause. tags in Baden-Württemberg. Ein ganzes Wochenende lang können sich Bürger über die Themen erneuerbare Energien, Energiesparen, Energie- Gymnasium Bammental effizienz sowie Klimaschutz und die Reduzierung von Treibhausgasen in- formieren. Überall in Baden-Württemberg engagieren sich deshalb zahl- Gottesdienst für die Abiturientinnen und Abiturienten des reiche Akteure mit ihren Veranstaltungen, Projekten und Aktionen dafür, Gymnasiums Bammental Energiethemen vor Ort lebendig zu machen, das Nachdenken über den Kurz vor den Osterferien und den sich anschließenden schriftlichen Abi- Umgang mit Energie anzuregen und das Umdenken zu fördern. Weitere turprüfungen fand am 11. April in der Evangelischen Kirche Bammental Informationen unter www.energiewendetage.baden-wuerttemberg.de. ein Gottesdienst für die Schülerinnen und Schüler des Abiturjahrgangs Ihr Ansprechpartner für weitere Informationen: 2019 statt. Religions- und Ethiklehrer sowie die Stufe 11 hatten diesen Dr. Klaus Keßler, Geschäftsführung, Tel.: 06221 99875-0, 1 effizient Gottesdienst vorbereitet, um den Prüfungskandidaten Kraft und Mut zu- saniert@kliba-heidelberg.de zusprechen. Das Motto lautete „Großes erreichen“. Als Mutmacher wurde an die Geschichte von David und Goliath erinnert, welche von Schülerin- Kartierungen von Tieren und Pflanzen im Auftrag nen und Schülern der Stufe 11 eindrucksvoll aufgeführt wurde. der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württem- Zahlreiche Lieder gingen ans Herz, darunter „You raise me up“, „Völlig berg (LUBW) losgelöst“ und „Großer Gott, wir loben Dich!“ In einer Ansprache und in Fürbitten brachten die Schülerinnen und Schüler der Stufe 11 ihre Wün- Im Auftrag der LUBW werden zwischen April und November 2019 und sche und Tipps zum Ausdruck, verbunden mit dem starken Gefühl der auch ggf. noch 2020 auf zufällig ausgewählten Flächen Insekten, Vögel Solidarität füreinander. Die Schülerinnen und Schüler hatten sich auch und Pflanzen erfasst (kartiert). Die erste Kartierung, bei der es um Pflanzen geht, soll die Entwicklung von Gebieten beobachten, die im Rahmen der europäischen FFH-Richt- linie geschützt sind (Monitoring). Dafür werden 720 nach dem Zufall- Senioren für Senioren sprinzip ausgewählte Flächen untersucht, die sowohl innerhalb als auch Smartphone-, Tablet- und Computer-Treff für (wegen der Vergleichbarkeit) außerhalb von FFH-Gebieten liegen und Senioren/Seniorinnen über ganz Baden-Württemberg verteilt sind. Einige davon liegen auf der Gemarkung Bammental. am Dienstag, 23. April 2019 Die zweite Kartierung erfolgt ebenfalls auf zufällig ausgewählten Flächen Zu alt für den Umgang mit Computern, Smartphone oder und dient der Sammlung von Daten für das Sonderprogramm zur Stär- Tablet? Zu große Berührungsängste? Niemals? kung der biologischen Vielfalt des Landes Baden-Württemberg. Dabei Vielleicht braucht es ja nur den einen oder anderen werden, sozusagen stellvertretend für viele andere, 10 ausgewählte euro- altersgerechten Rat. Herr Günter Krahn steht Senioren am parechtlich geschützte Arten erfasst, z.B. Laubfrosch, Gelbbbauchunke kommenden Dienstag wieder kostenfrei mit Rat und Tat und Zauneidechse, aber auch zwei Pflanzenarten. zur Seite. Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümern oder Be- • Android-Smartphone und -Tablet: Kurze Einführung in wirtschaftern findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen Einstellungen und Anwendungsmöglichkeiten von nicht statt. Die Einzeldaten der Stichprobenflächen werden hochgerech- Apps : 14:30 bis ca. 16:00 Uhr net und für eine Aussage auf Landesebene ausgewertet. Im Rahmen der • Ab ca. 16:00 Uhr für Fragen zu Windows-Computer Erhebungen ist es den Kartierern als Beauftragten der LUBW grundsätz- und -Programmen. lich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 Wollen Sie die Probleme im Umgang mit den neuen NatSchG). Medien meistern oder die Angst davor verlieren, dann kommen Sie zum Treff; ohne Anmeldung, ohne Gebühr. Bringen Sie bitte Ihr Smartphone, Tablet oder Notebook einschließlich Ladegerät mit! Weitere Termine: 07.05., 21.05.2019. WIR DRUCKEN WANDDEKORE MIT IHREN EIGENEN MOTIVEN Familienzentrum Bammental ZUR DEKORATIVEN GESTALTUNG IHRER WOHN- UND ARBEITSRÄUME Hauptstr. 65, 69245 Bammental, 1. Obergeschoss Bammental · Wiesenbach · Gaiberg · Nr. 16 · 19.04.2019 7
Pflegedienst Notrufe Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung der AWO 06223 2188 Mobiler Sozialer Dienst der AWO 06223 74443 Notruf, Unfall 110 Neckarsteinacher Str. 14 in 69151 Neckargemünd Feuerwehr und Rettungsdienst 112 Malteser-Hilfsdienst e.V. Tel. 06222 92250 Kinderschutz-Notruf im Rhein-Neckar-Kreis 112 Wiesloch, Baiertaler Str. 26, Essen auf Rädern (Mahlzeitendienst): Polizeiposten Meckesheim 06226 1336 Tägliche Anlieferung von warmen Mahlzeiten (auch am Wochenende). Polizeirevier Neckargemünd 9254-0 Kläranlage Tel. 972125 Frauenhaus Heidelberg Tel. 06221 833088 Wassermeister Tel. 06223 92556-0, Fax 92556-22 MVV Energie - Erdgas Notfall-Hotline Tel. 0621 2903573 Ärztliche Bereitschaftsdienste Süwag Energie AG Tel. 06223 963-0 Bei Unterbrechung der Stromversorgung Tel. 06223 963666 Wenn Sie nachts, am Wochenende oder an Feiertagen einen Arzt brau- Unity Media Baden-Württemberg Tel. 0221 46619100 chen und nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst für Sie da. Wenn Sie die Rufnummer 116 117 wählen, hören Sie in der Regel eine Bandansage, die Ihnen die Adresse Telefonseelsorge Rhein-Neckar der nächstgelegenen Notfallpraxis und die Öffnungszeiten nennt. Falls Sie aus medizinischen Gründen einen Hausbesuch benötigen, bleiben Sie in Notrufnummer der Telefonseelsorge der Leitung. Sie werden sodann an die zuständige Rettungsleitstelle weiter Tag und Nacht (bundesweit – gebührenfrei) 0800 1110111 geleitet, welche die Hausbesuche koordiniert. Der ärztliche Bereitschafts- Integrationsfachdienst dienst ist nicht zu verwechseln mit dem Rettungsdienst, der in lebensbe- Hebelstr. 22, 69115 Heidelberg, Eingang C Tel. 06221 8901510 drohlichen Fällen Hilfe leistet. Bei Nötfällen alarmieren Sie bitte sofort den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112. Psychosoziale Beratungsstelle (PSB) Tel. 06221 882673 Den zahnärztlichen Notdienst finden Sie unter Tel. 06221 3544917. Sekretariatssprechzeiten: Gespräche nach Vereinbarung Mo, Di, Do, Fr 9.00 - 12.00 Uhr Allgemeinärztliche Notfallpraxis Rufnummer 116117 Mo - Do 13.00 - 15.00 Uhr Notfallpraxis in der GRN-Klinik Eberbach, Scheuerbergstr. 3: Öffnungs- Beratungsstelle für Hörbehinderte (BfH) Mo - Di und Do - Fr 9.00 - zeiten: Sa/So 8.00 Uhr - Mo 7.00 Uhr; Feiertag 8.00 Uhr - Folgetag 7.00 Uhr 12.00 Uhr, Tel.-Nr. 06221 88-3561 Notfallpraxis in der GRN-Klinik Schwetzingen: Öffnungszeiten: Mo/ St-Nr. 06221 88-2124 Di/Do/Fr 19.00 Uhr – 24.00 Uhr; Mi 13.00 Uhr – 24.00 Uhr, Sa/So/ Fax-Nr. 06221 88-2112 Feiertag 8.00 Uhr - 24.00 Uhr Notfallpraxis in der GRN-Klinik Sinsheim: Öffnungszeiten: Mo/Di/Do Sozialstation f. Ambulante Pflegedienste Neckargemünd, Mühlgasse 19.00 Uhr – Folgetag 7.00 Uhr; Mi 13.00 Uhr – Folgetag 7.00 Uhr, Freitag 8/1 (Seniorenwohnanlage), Tel./Fax 9221-0/9221-44 19.00 Uhr – Mo 7.00 Uhr; Feiertag Vortag 19.00 Uhr – Folgetag 7.00 Uhr Pflegenotdienst: 0171 7916506 Patienten können ohne Voranmeldung zu den Öffnungszeiten in die Kreisseniorenrat des Rhein-Neckar-Kreises e.V. nächstliegende Notfallpraxis kommen. Bahnhofstraße 54, 69151 Neckargemünd Tel. 06223 8681223 Kinderärztlicher Notdienst, Kinderärztliche Notfallpraxis im Zentrum Ambulante Pflegedienste Mathilde-Vogt-Haus für Jugendmedizin, Universitätsklinikum Heidelberg, Im Neuenheimer Außenstelle Bammental Tel. 966328 (Anna-Scherer-Haus) Feld 430, 69120 Heidelberg Ambulanter Pflegedienst K.U.R. Scholl, Tel. 06223 865630 Öffnungszeiten: Mi, Fr: 16.00 - 22.00 Uhr; Sa, So, Feiertag: 9.00 - 22.00 Uhr Tag u. Nacht erreichbar Tel. 0173 3234875 Patienten können ohne Voranmeldung zu den Öffnungszeiten in die Notfall- Ambulanter Hospizdienst Elsenztal e.V. praxis kommen Unter der Woche: Rufbereitschaft unter Tel. 01806 622122* Tel. 06226 429002, 06223 8668665, 01525 2845875 Augenärztlicher Notdienst, Notfallpraxis, Alte Eppelheimer Straße 35, 69115 Heidelberg, Tel. 01806 062211* Öffnungszeiten: Sa, So, Feiertag: 9.00 -18.00 Uhr Sozialpsychiatrischer Dienst * 20 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz. Kosten für andere Netze können davon abweichen. Sozialpsychiatrischer Dienst im GPZ (Gemeindepsychiatrisches Zent- Notdienst der Apotheken täglich ab 8.30 Uhr rum) - Hilfe und Beratung für psychisch Kranke - Wiesloch, Heidelberger Str. 51, Tel. 06222 8019/Außensprechstunde Neckargemünd: Prinz Freitag, 19.04.: Christoph-Apotheke, Hauptstraße 47, Carl, Hauptstr. 56, Besprechungszimmer im OG. Mo. 15.30 - 17.00 Uhr Bammental Tel. 06223 95170 und nach Vereinbarung. Tel. 06223 861227 Samstag, 20.04.: Hackenberg-Apotheke, Hauptstraße 108/2, Der Caritasverband hält jeden Donnerstagnachmittag von 14 bis 17 Uhr Waldwimmersbach Tel. 06226 4391 im kath. Kirchenzentrum der Pfarrgemeinde St. Nepomuk (Pfarrbüro) Sonntag, 21.04.: Adler-Apotheke, Hauptstraße 58, Hauptstr. 29, 69151 Neckargemünd, Tel. 3554, Sprechstunde ab. Neckargemünd Tel. 06223 2222 Montag, 22.04.: Apotheke in den Brunnenwiesen 4, Die Nummer des AVR-Abfalltelefons lautet: 07261 931-0 Bammental Tel. 06223 49431 Web: info@avr-kommunal.de/www.avr-kommunal.de Dienstag, 23.04.: Markt-Apotheke, Marktplatz 10, AVR Energie GmbH, Dietmar-Hopp-Str., 74889 Sinsheim 0800 28755462 Neckargemünd Tel. 06223 3919 Mittwoch, 24.04.: Stadt-Apotheke, Hauptstraße 12, Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Außenstelle Sinsheim, Muthstr. 4 Schönau Tel. 06228 8241 Zulassungsstelle Tel. 07261 9466-5514/Fax: 07261 9466-5520 Donnerstag, 25.04.: Brücken-Apotheke, Bahnhofstraße 34, Führerscheinstelle Tel. 07261 9466-5504/Fax: 07261 9466-95521 Neckargemünd Tel. 06223 9728400 Öffnungszeiten der Zulassungsstellen/Führerscheinstelle Der Apotheken-Notdienstfinder 22 8 33* Mo, Di, Do, Fr 7.30 - 12.00 Uhr, Mittwoch 7.30 - 17.00 Uhr von jedem Handy ohne Vorwahl · *max. 69 ct/Min/SMS Krankentransport - Taxi Der Apotheken-Notdienstfinder 0800 00 22 8 33 Bammental, Gaiberg und Wiesenbach 5598; 970323 kostenlos aus dem Festnetz www.aponet.de Hebammendienst Bammental , Tel. 5998; Gaiberg Tel. 47202
Energiespartipp: Erneuerbare Energien sind die Zukunft – Jetzt in eine zeitgemäße Heizung investieren Ein Service Ihrer Gemeinden Bammental, Gaiberg und Wiesenbach „Der alte Kessel tut ja noch“ – allzu oft hören die Energieberater der KliBA diese Worte. „Nicht weit genug gedacht“ ist ihre Antwort. Denn betagte Heizungsanlagen verbrauchen enorme Mengen an Hei- zöl oder Erdgas und füttern damit das globale CO2-Konto. Wer mehr über eine Zukunft mit erneuerbarer Energie wissen will, ist bei der un- die Mühe gemacht, die Kurslehrer des Abiturjahrgangs zu interviewen. abhängigen KliBA richtig. Der entsprechende Video-Zusammenschnitt stellte einen besonderen Jeder, der in Baden-Württemberg seine Heizungsanlage austauscht, Höhepunkt dar. Am Ende formulierte die Ethiklehrerin ihre Wünsche für muss in der Folge 15 Prozent der Wärmeenergie aus erneuerbaren den Jahrgang, und die Religionslehrerinnen und Religionslehrer sprachen Quellen beziehen. So schreibt es das Erneuerbare-Wärme-Gesetz einen Segen für die Prüflinge, welche mit einem „Giveaway“ und guter (EWärmeG) vor. Erneuerbare Quellen sind Solarthermie, Holz, Bio- Stimme zur Schule zurückkehrten, um dort ihre Abishirts in Empfang zu gas, Bioöl und Wärmepumpen. Die Regierung will damit niemanden nehmen. Text & Foto: Benedikt Mancini ärgern, sondern erneuerbaren Energien den Weg bereiten und fossile Brennstoffe zugunsten des Klimaschutzes zurückdrängen. Denn die Heizung und die Warmwasserbereitung verursachen knapp ein Viertel Bewerbertraining am Gymnasium Bammental der Treibhausgasemissionen und der Anteil der „Erneuerbaren“ ist mit 13 Prozent im Land noch zu niedrig. Seit vielen Jahren bietet die Sparkasse Heidelberg als Bildungspartner der Schule ein Bewerbertraining für Schülerinnen und Schüler der Stufe 9 an. Gute Argumente für eine neue Heizung Jochen Knopf, Ausbildungsleiter der Sparkasse Heidelberg, nahm sich Hand aufs Herz: Wie alt ist Ihre Heizungsanlage? Je mehr Lenze sie drei Tage Zeit, um dieses Training intensiv für alle Klassen durchzufüh- zählt, desto höher ist in der Regel ihr Verbrauch. Informieren Sie ren. Begleitet wurde er von Praktikanten, die mit ihren Praxiserfahrungen sich über klimafreundliche Alternativen. Neben Solarthermie, einer das Training zusätzlich bereicherten. Wärmepumpe oder einer Holzzentralheizung kommen auch der An- schluss an ein Wärmenetz oder sogar ein kleines Blockheizkraftwerk in Frage. Welche der Möglichkeiten sich für Ihr Gebäude eignen, schätzt die KliBA bei einer kostenfreien Erstberatung fachlich ein. Sie nennt Ihnen auch weitere Erfüllungsmöglichkeiten für das EWärmeG. Wofür Sie sich auch entscheiden: Sie investieren mit einem guten Ge- fühl in die Zukunft und versichern sich gegen steigende Heizkosten. Übrigens: Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, dürfen nach der EnEV (Energieeinsparverordnung) nicht mehr betrieben werden. Weitere Informationen zu Energienutzung, Wärmeschutz oder För- dermöglichkeiten gibt es bei den KliBA-Energieberatern - unabhän- gig, kostenlos und unverbindlich. Frau Damblon in Bammental und Gaiberg sowie Herr Nabbefeld in Wiesenbach freuen sich auf Sie. Termine bekommen Sie in Bammental: Tel. 06223/9530-54 (Frau Friedetzki) oder - 53 (Herr Ohlheiser). In Gaiberg: Tel. 06223/9501- 25 (Herr Wenning). In Wiesenbach: Tel. 06223/9502-41 (Frau Frie- detzki) oder -15 (Herr Kustocz). In Heidelberg: Tel. 06221/99875-0 (KliBA Heidelberg) oder E-Mail: info@kliba-heidelberg.de. Im kommenden Schuljahr werden die aktuellen Neuntklässler ein ein- Die nächsten Beratungstage vor Ort: Rathaus Bammental, 02. und wöchiges Berufspraktikum („Bogy“) absolvieren, in dessen Vorfeld Be- 16. Mai 2019, 15.30 bis 17.30 Uhr, Besprechungszimmer 1. OG (ne- werbungen zu schreiben und Bewerbungsgespräche zu führen sind. Dann ben Sekretariat). Rathaus Gaiberg: Mo, 13. Mai 2019, 16 bis 18 Uhr, werden die Schülerinnen und Schüler die Trainingserfahrungen direkt Beratungszimmer. Rathaus Wiesenbach: Montag, 06. Mai 2019, 16 bis anwenden können. Herr Knopf stellte verschiedene aktuelle Trends vor 18 Uhr, Zimmer 6, 1. OG. Es können jederzeit auch Termine in Nach- und versorgte die Schülerinnen und Schüler mit guten Informationen, bargemeinden oder bei der KliBA in Heidelberg vereinbart werden. damit sie sich selbstständig auf den Weg machen können. Einen besonde- ren Schwerpunkt stellten Online-Bewerbungsverfahren dar, die praxisnah Bild: KEA getestet wurden. Außerdem konnten sich die Schülerinnen und Schüler in Rollenspielsituationen erproben. In der Schlussrunde äußerten die Schülerinnen und Schüler ihre Eindrü- cke und hoben die hilfreichen Tipps und Erfahrungen hervor, die das Training vermittelt hatte. Auch Jochen Knopf war positiv gestimmt, denn die Schülerinnen und Schüler hatten sich konzentriert und engagiert ein- gebracht. Das ist sehr wichtig, denn schließlich geht es um ihre Zukunft. Benedikt Mancini Foto: Jens Galla Bammental · Wiesenbach · Gaiberg · Nr. 16 · 19.04.2019 9
Donnerstag, 18. April (Gründonnerstag): 19.00 Uhr Taizégottesdienst Kirchliche Nachrichten für beide Gemeinden mit Abendmahl und gemeinsamem Essen in Gai- berg Wochenspruch: Christus spricht: Ich war tot, und siehe ich bin leben- Freitag, 19. April (Karfreitag): 10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in dig von Ewigkeit zu Ewigkeit und habe die Schlüssel des Todes und Gauangelloch; 15.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Gaiberg – mit zur Hölle. Offenbarung 1,18 Kirchenchor Evangelische Kirchengemeinde Samstag, 20. April (Karsamstag): 19.00 Uhr Singen in der evangelischen Bammental Kirche Gauangelloch; 19.15 Uhr Kreuzwegwanderung zum Kraichgau- blick ab Kirche in Gauangelloch; 19.45 Uhr Kreuzwegwanderung zum Kraichgaublick ab Kirche in Gaiberg; 21.15 Uhr Osternachtfeier mit Os- Pfarramt: Pfarrgasse 4, Bürozeiten: Mo, Mi u. Fr: 9.00 bis 11.30 Uhr; terfeuer am Kraichgaublick – mit Posaunenchor Telefon 5084; Fax 971718, E-Mail: pfarramt@evkiba.de, Internet: www. Sonntag, 21. April (Ostersonntag): 08.45 Uhr Auferstehungsfeier auf evkiba.de dem Friedhof Ochsenbach – mit Posaunenchor; 10.00 Uhr Festgottes- Gründonnerstag, 18. April: 19.00 Uhr Tischabendmahlfeier in der ev. dienst mit Taufe und Abendmahl für beide Gemeinden in Gaiberg Kirche Montag, 22. April (Ostermontag): 10.00 Uhr Musikalischer Gottesdienst Karfreitag, 19. April: 10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, mitgestal- für beide Gemeinden in Gauangelloch tet vom Kirchenchor Freitag, 26. April: 19.00 Uhr Probe Würfelchor im Gemeindehaus Gau- Ostersonntag 20. April: 6.00 Uhr Feier der Osternacht; anschl. gemein- angelloch sames Frühstück in der Kirche; 10.00 Uhr Ostergottesdienst für Jung und Sonntag, 28. April (Quasimodogeniti): 09.30 Uhr Gottesdienst mit Pfar- Alt mit Taufe, mitgestaltet vom Posaunenchor, anschl. Ostereiersuchen rer Traugott Fränkle in Gaiberg; 10.45 Uhr Gottesdienst mit Pfarrer Trau- rund um die Kirche. gott Fränkle in Gauangelloch – anschließend Kirchenkaffee Ostermontag, 21. April: 10.00 Uhr Gottesdienst (Marianne Schröter) Viele weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.gau- Ostern in der Kirche gai-go.de Mit der Feier der Osternacht um 6.00 Uhr am Ostermorgen beginnt das Osterfest. Alle treffen sich beim Osterfeuer vor der Kirche und ziehen Evangelische Kirchengemeinde dann gemeinsam ein. Zu diesem Gottesdienst gehören die Lichtfeier, alt- testamentliche Lesungen, das Taufgedächtnis, die festliche Verkündigung Wiesenbach des Osterevangeliums und die österliche Mahlfeier. Nach dem Gottes- Evangelisches Pfarramt Wiesenbach - Schlossberg 2; Tel: 4 07 33 - Fax: dienst sind alle zum Osterfrühstück in der Kirche eingeladen. 97 07 92 - e-Mail: wiesenbach@kbz.ekiba.de; www.evangelisch-in-wie- Zum Familiengottesdienst um 10.00 Uhr dürfen alle Kinder ihre Taufker- senbach.de. Gespräche mit Pfarrerin Franziska Gnändinger nach Verein- zen mitbringen. Nach dem Gottesdienst findet das Ostereiersuchen statt barung. Bürozeiten Frau Elke Paulus: montags und freitags von 9 bis 12 und die Pfadfinder werden Osterlämmer verkaufen. Uhr und mittwochs von 17 bis 19 Uhr. Fastenaktion 2019 Am Ostersonntag wollen wir wieder das Osterkreuz schmücken. Bitte Zeit für gemeinsame Veränderungen. Die Fastenzeit geht dem Ende ent- bringen Sie zum Familiengottesdienst Blumen und grüne Zweige mit! gegen. Gemeinsam richten wir den Blick auf die befreiende Osterbot- Gründonnerstag, 18. April: 9.45 Uhr Krabbelgruppe „Wichtel“; 19 Uhr schaft. Als gesegnete Geschöpfe Gottes können wir zum Segen für unsere Tischabendmahl im Gemeindehaus - Opfer und Kollekte für die eigene Mitgeschöpfe, Menschen, Tiere und Pflanzen werden. Gemeinde. - Überlegen Sie, was Sie beim Klimafasten bewirkt haben. Karfreitag, 19. April: 9 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl und Kirchen- - Überlegen Sie, wie Sie sich weiterhin für die Umwelt engagieren wollen, chor - Kollekte: Für Gemeindeaufbau und Diakonie in Osteuropa. 11 Uhr z. B. in der Kirchengemeinde beim Grünen Gockel, in der Politik oder Kinderkreuzweg in der katholischen Kirche (Gemeindereferentin Abele) einer Naturschutzgruppe. Ostersonntag, 21. April: 5.30 Uhr Osternacht mit Osterfeuer und Abend- - Legen Sie fest, welche Themen des Klimafastens Sie auch nach Ostern in mahl in der evang. Christuskirche Waldhilsbach – anschließend Kirchkaf- Ihrem Alltag begleiten sollen. fee; 9.30 Uhr Familiengottesdienst: Wir feiern das Fest des Lebens mit Abendmahl und Kirchenchor - Kollekte: Diakonische Hilfe für ältere -Suchen Sie das Gespräch mit Gleichgesinnten und planen Sie Ihren Be- Menschen. such auf dem deutschen Kirchentag vom 19. bis 23. Juni 2019. Dienstag, 23. April:10 Uhr Krabbelgruppe „Wichtel“ im evang. Gemein- Sonntag, 28. April: 10.00 Uhr Gottesdienst (Erich Noller) dehaus; 16 Uhr Krabbelgruppe „Strolche“ Montag, 29. April: 20.00 Uhr Kirchenchor Mittwoch, 24. April: 14 Uhr Seniorentreff im katholischen Pfarrzentrum Donnerstag, 02. April: 10.00 Uhr Krabbelgruppe; 14.30 Uhr bis 16.30 Donnerstag, 25. April: 9.45 Uhr Krabbelgruppe „Wichtel“ Uhr Café im ev. Gemeindehaus, mit Verkauf von Eine-Welt-Waren; 14.30 Uhr Probe Posaunenchor- Jungbläser; 15.15 Uhr Frauenkreis Freitags von 15-17 Uhr Verkauf von Waren aus fairem Handel im Welt- Laden im evang. Pfarrhaus Wiesenbach, Schlossberg 2. Freitag, 03. Mai: 19.00 Uhr Jugendkreis Evangelische Kirchengemeinde Katholische Seelsorgeeinheit Neckar-Elsenz Gaiberg Katholisches Pfarramt, Fischersberg 3a, 69245 Bammental, Tel. Pfarramt Ochsenbacher Str. 4 ,Gauangelloch, www.gau-gai-go.de; Tel: 489010, Fax 489011, bammental@kath-neckar-elsenz.de, www.kath- 06226/2656 – Fax: 06226/991953, e-mail: pfarramt@gau-gai-go.de; neckar-elsenz.de. Bürozeiten BTL: Mo, Di, Do, Fr 9.00 - 11.00 Uhr; Di Bürozeiten: Dienstag und Donnerstag 10.00 – 12.00 Uhr. 17.00 - 19.00 Uhr. 10 Bammental · Wiesenbach · Gaiberg · Nr. 16 · 19.04.2019
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