Großkredite nach CRR Günther/Himmelmann/Röth (Hrsg.) - Finanz Colloquium Heidelberg, 2019 - FCH Gruppe AG

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Günther/Himmelmann/Röth (Hrsg.)

Großkredite nach CRR

Finanz Colloquium Heidelberg, 2019
Zitiervorschlag:
Autor in: Günther/Himmelmann/Röth (Hrsg.), Großkredite nach CRR,
RdNr. XX.

ISBN:           978-3-95725- 023-0
© 2019          Finanz Colloquium Heidelberg GmbH
                Im Bosseldorn 30, 69126 Heidelberg
                www.FC-Heidelberg.de
                info@FC-Heidelberg.de
Satz:           Finanz Colloquium Heidelberg GmbH
Druck:          PrintingCompany Deutschland GmbH, Bad Mergentheim
Günther/Himmelmann/Röth (Hrsg.)

Großkredite nach CRR

                   Anne Christin Bocklage
        Associate – FS Regulatory Management Banking
               PricewaterhouseCoopers GmbH

                         Fanos Ciftci
                  Principal Financial Services
             Infosys Consulting GmbH, Garching

                       Andreas Gertz
                        Kreditrevision
                    Sparkasse Essen, Essen

                    Frank Günther (Hrsg.)
             Senior Consultant und Kreditspezialist
               FCH Consult GmbH, Heidelberg

              Christoph Himmelmann (Hrsg.)
 Senior Manager Assurance – FS Regulatory Management Banking
                PricewaterhouseCoopers GmbH

                       Carolien Lehnen
     Senior Associate – FS Regulatory Management Banking
                PricewaterhouseCoopers GmbH

                     Stefan Röth (Hrsg.)
 Senior Manager Assurance – FS Regulatory Management Banking
                PricewaterhouseCoopers GmbH
Benedikt Tschinkl
           Senior Associate, Sustainability Services
              PricewaterhouseCoopers GmbH

                     Daniela Tschinkl
   Senior Associate – FS Regulatory Management Banking
              PricewaterhouseCoopers GmbH

                     Gabriela Tsekova
Senior Consultant, Legal FS Regulatory & Compliance Services
                         PwC, Zürich

            Finanz Colloquium Heidelberg, 2019
INHALTSÜBERSICHT

Inhaltsübersicht
Abkürzungsverzeichnis                                          XV

Vorwort (Günther)                                                1

A. Einleitung (Himmelmann/Röth)                                  5

B. Überblick über die Großkreditvorschriften (Himmelmann)       15

C. Definition des Großkredits und der
   Großkreditgrenzen (Himmelmann/B. Tschinkl)                   23

D. Eigenmittel (Röth)                                           47

E. Kreditbegriff: Definition und Ausnahmen (Ciftci/Röth)        53

F. Begriff des Kreditnehmers und der
   Gruppe verbundener Kunden (Himmelmann/D. Tschinkl)           69

G. Bestimmung der Bemessungsgrundlage
   (Ciftci/Himmelmann/Lehnen/Röth)                              91

H. Kreditrisikominderung (Himmelmann/Röth)                     121

I. Ausnahmen und Anrechnungserleichterungen
   (Ciftci/Röth)                                               167

J. Vorschriften zur Beschlussfassung bei Großkrediten
   (Bocklage/Himmelmann)                                       197

K. Die Regelungen für Millionenkredite
   (Himmelmann/Tsekova)                                        207

L. Melde- und Anzeigepflichten von Krediten
   (Bocklage/Himmelmann)                                       223

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INHALTSÜBERSICHT

M. Ausblick: BCBS 238 und CRR II (Himmelmann)                              243

N. Prüfung des Großkredit-Meldewesens
   in der betrieblichen Praxis (Gertz)                                     253

Literaturverzeichnis                                                       279

VI                     Großkredite nach CRR, Finanz Colloquium Heidelberg, 2019
INHALTSVERZEICHNIS

Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis                                             XV

Vorwort                                                             1

A. Einleitung                                                       5

    I.    Zweck der Großkreditregelungen                            7
    II.   Dynamik bei den Neuerungen für Großkreditregelungen       9
          1.   Änderungen bis 2013                                  9
          2.   Änderungen aus dem Inkrafttreten der CRR
               zum 01.01.2014                                      11

B. Überblick über die Großkreditvorschriften                       15

C. Definition des Großkredits und der Großkreditgrenzen            23

    I.    Großkreditdefinition                                     25
    II.   Großkreditobergrenze                                     27
    III. Besonderheiten für Handelsbuchinstitute                   30
    IV. Großkreditgrenzen für Risikopositionen gegenüber
        Schattenbanken                                             37
          1.   Definition der Schattenbank                         38
          2.   Relevante Risikopositionen                          40
          3.   Management-Rahmenwerk                               41
          4.   Einrichtung von Gesamt- und Einzelobergrenzen       42

D. Eigenmittel                                                     47

    I.    Einführung                                               49
    II.   Eigenmittel nach CRR                                     49
    III. Anrechenbare Eigenmittel                                  51
          1.   Einführung                                          51
          2.   Kapitalabzüge                                       51

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INHALTSVERZEICHNIS

             3.   Übergangsvorschriften                                           52

E. Kreditbegriff: Definition und Ausnahmen                                        53

       I.    Definition des Kreditbegriffs                                        55
             1.   Bilanzaktiva                                                    56
             2.   Außerbilanzielle Geschäfte                                      57
             3.   Derivate                                                        60
       II.   Ausnahmen zum Kreditbegriff                                          63

F. Begriff des Kreditnehmers und der
   Gruppe verbundener Kunden                                                      69

       I.    Begriff des Kreditnehmers                                            72
       II.   Definition der Gruppe verbundener Kunden                             76
             1.   Kontrolleinheit                                                 77
             2.   Wirtschaftliche Risikoeinheit                                   81
             3.   Ansteckungsketten                                               85
             4.   Sonderfall: Zentralregierungen                                  86
             5.   Anwendungsbereich des GvK-Begriffs                              88
             6.   Organisatorische Vorkehrungen                                   89

G. Bestimmung der Bemessungsgrundlage                                             91

       I.    Bilanzaktiva                                                         93
       II.   Außerbilanzielle Geschäfte                                           95
       III. Derivate                                                              96
       IV. Handelsbuchpositionen                                                 105
       V.    Durchschau von Investmentfonds und Verbriefungen                    113
             1.   Durchschaupflichtige Geschäfte                                 113
             2.   Durchschaumethoden                                             114
             3.   Separate Kunden und Unbekannter Kunde                          118
             4.   Zusätzliches Risiko                                            119

VIII                         Großkredite nach CRR, Finanz Colloquium Heidelberg, 2019
INHALTSVERZEICHNIS

          5.   Organisatorische Vorkehrungen                              119

H. Kreditrisikominderung                                                  121

    I.    Kreditrisikominderung durch Netting und Verrechnung             126
          1.   Möglichkeiten des Nettings und der Verrechnung             126
          2.   Aufrechnungsvereinbarungen nach Geschäftsart               128
               a)     Anforderungen an die Nutzung von
                      Netting-Vereinbarungen                              128
               b)     Ermittlung des Netting-Effekts                      130
    II.   Kreditrisikominderung durch Sicherungsinstrumente               131
          1.   Allgemeine Anforderungen an die Nutzung von
               Kreditrisikominderungstechniken im Rahmen der
               Großkreditvorschriften                                     134
          2.   Berücksichtigung von Besicherungen ohne
               Sicherheitsleistung                                        136
               a)      Anerkennungsvoraussetzungen                        136
               b)      Substitutionsansatz bei Besicherungen ohne
                       Sicherheitsleistung                                141
          3.   Berücksichtigung von finanziellen Sicherheiten             146
               a)     Anerkennungsvoraussetzungen                         146
               b)     Umfassende Methode                                  149
               c)     LGD-Ansatz                                          157
               d)     Substitutionsansatz bei finanziellen Sicherheiten   159
          4.   Berücksichtigung von Immobiliensicherheiten                162
               a)     Allgemeine Anforderungen                            162
               b)     Berücksichtigung von Wohnimmobilien                 165
               c)     Berücksichtigung von Gewerbeimmobilien              165

I. Ausnahmen und Anrechnungserleichterungen                               167

    I.    Kontrahentenbezogene Erleichterungen                            173
          1.   Forderungen an Zentralregierungen, Zentral-
               notenbanken und öffentliche Stellen
               (Art. 400 Abs. 1 Buchst. a) CRR)                           173

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INHALTSVERZEICHNIS

           2.   Forderungen an Internationale Organisationen und
                Multilaterale Entwicklungsbanken
                (Art. 400 Abs. 1 Buchst. b) CRR)                              174
           3.   Forderungen, die durch Zentralregierungen, Zentral-
                notenbanken, Internationale Organisationen, Multi-
                laterale Entwicklungsbanken oder öffentliche Stellen
                garantiert werden (Art. 400 Abs. 1 Buchst. c) CRR             174
           4.   Andere Forderungen an oder garantiert durch
                Zentralregierungen, Zentralnotenbanken, Internationale
                Organisationen, Multilaterale Entwicklungsbanken oder
                öffentliche Stellen (Art. 400 Abs. 1 Buchst. d) CRR)          174
           5.   Forderungen an oder garantiert durch Regional-
                regierungen und lokale Gebietskörperschaften
                (Art. 400 Abs. 1 Buchst. e) CRR)                              174
           6.   Intragruppenforderungen
                (Art. 400 Abs. 1 Buchst. f) CRR)                              175
    II.    Kreditbezogene Erleichterungen                                     177
           1.   Durch Bareinlagen besicherte Aktiva
                (Art. 400 Abs. 1 Buchst. g) CRR)                              177
           2.   Durch Einlagenzertifikate besicherte Aktiva
                (Art. 400 Abs. 1 Buchst. h) CRR)                              178
           3.   Kreditfazilitäten mit niedrigem Risiko
                (Art. 400 Abs. 1 Buchst. i) CRR)                              178
           4.   Handelsrisikopositionen und Beiträge zum Ausfallfonds
                zentraler Kontrahenten (Art. 400 Abs. 1 Buchst. j) CRR)       178
           5.   Forderungen an Einlagensicherungssysteme
                (Art. 400 Abs. 1 Buchst. k) CRR)                              178
           6.   Ausnahmeregelung für Handelsrisikopositionen
                aus dem zentralen Clearinggeschäft                            179
    III.   Anrechnungserleichterungen gemäß GroMiKV                           185
           1.   Kontrahenten- und kreditbezogene Erleichterungen
                der GroMiKV                                                   186
           2.   Anrechnungserleichterungen für
                gruppeninterne Geschäfte                                      190

X                         Großkredite nach CRR, Finanz Colloquium Heidelberg, 2019
INHALTSVERZEICHNIS

    IV. Vergleich der Anrechnungserleichterungen und der
        Eigenmittelunterlegung                                      194

J. Vorschriften zur Beschlussfassung bei Großkrediten               197

    I.    Rechtliche Grundlagen                                     199
    II.   Besonderheiten                                            203
          1.   Stellvertreterregelungen bei Geschäftsleitern        203
          2.   Globallimitbeschlüsse                                204
          3.   Übergroßkredite                                      205

K. Die Regelungen für Millionenkredite                              207

    I.    Einleitung                                                209
    II.   Anwendungsbereich                                         210
    III. Bestimmung des Kreditnehmers                               211
    IV. Kreditnehmereinheit                                         213
          1.   Beherrschender Einfluss                              214
          2.   Persönliche Haftung                                  216
          3.   Konzern im Sinne des § 18 AktG                       216
          4.   Unterscheidung zwischen Kreditnehmereinheit und
               Gruppe verbundener Kunden                            217
    V.    Kreditbegriff                                             218
    VI. Ausnahmen und Erleichterungen                               219
    VII. Bemessungsgrundlage                                        221

L. Melde- und Anzeigepflichten von Krediten                         223

    I.    Melde- und Anzeigepflichten zu Großkrediten               225
          1.   Betrags- und Geschäftsdaten im Rahmen der
               Großkreditmeldung                                    226
          2.   Stammdaten zu den Großkreditnehmern                  231
          3.   Meldungen von Positionen des Handelsbuchs            233

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INHALTSVERZEICHNIS

            4.   Anlassbezogene Anzeigepflichten zu Großkrediten               233
      II.   Meldepflichten zu Millionenkrediten                                234
      III. AnaCredit                                                           238

M. Ausblick: BCBS 238 und CRR II                                               243

      I.    Hintergrund                                                        245
      II.   Anrechenbare Eigenmittel                                           246
      III. Großkreditgrenzen                                                   247
      IV. Kreditnehmer und Gruppen verbundener Kunden                          248
      V.    Kreditbegriff und Bemessungsgrundlage                              249
      VI. Kreditrisikominderung                                                250
      VII. Zusammenfassung                                                     251

N. Prüfung des Großkredit-Meldewesens
   in der betrieblichen Praxis                                                 253

      I.    Gesetzliche Grundlagen                                             255
      II.   Prüfungsplanung                                                    256
            1.   Prüfungsarten                                                 256
            2.   Voraussetzungen einer Prüfung im
                 Großkredit-Meldewesen                                         257
            3.   Prüfungsansätze                                               258
      III. Prüfungsschwerpunkte und -erkenntnisse                              259
            1.   Beschlussfassung                                              259
            2.   Prüfung der Gruppe verbundener Kunden                         259
                 a)     Abgleich des Kundenverbunds mit den
                        Kreditunterlagen                                       260
                 b)     Alphasuche                                             261
                 c)     Evidenzmeldung der Deutschen Bundesbank                261
                 d)     Untersuchung personenbezogener
                        Hauptbuchkonten                                        262

XII                        Großkredite nach CRR, Finanz Colloquium Heidelberg, 2019
INHALTSVERZEICHNIS

              e)       Untersuchung des Anhangs von
                       Jahresabschlussberichten                    263
              f)       Analyse von Beteiligungsberichten           263
              g)       Wirtschaftliche Abhängigkeiten              263
              h)       Kommunalkonzernsplitting                    265
         3.   Überprüfung der Stammdaten                           266
         4.   Untersuchung der Großkreditmeldung                   267
         5.   Untersuchung ausgewählter Betragsfelder              269
              a)     Differenzierung der Großkreditanzeige
                     (LE 40/50)                                    269
              b)     Ausgefallene Kredite (LE 50/LE 60)            270
              c)     Realkredite (LE 310/320)                      270
         6.   Untersuchung der Großkreditanrechnung                270
              a)     Institutsbezogenes Sicherungssystem           270
              b)     Pfandbriefe und andere gedeckte Wertpapiere   271
              c)     Wohnwirtschaftliche Realkredite               272
         7.   Einhaltung der Großkreditobergrenze                  273
         8.   Durchschau von Konstrukten                           274
         9.   Ansätze weiterer Funktionsprüfung                    275
              a)     Qualifikation der Sachbearbeitung             275
              b)     Administration der Benutzerberechtigungen     275
              c)     Manuelle Zusatzerfassung                      275
    IV. Internes Kontrollsystem                                    276
    V.   Checkliste Großkredite                                    276

Literaturverzeichnis                                               279

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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abkürzungsverzeichnis
abs.           =   absolut
Abs.           =   Absatz
aEM            =   anrechenbare Eigenmittel
a. F.          =   alte Fassung
AG             =   Aktiengesellschaft
AIF            =   Alternative Investment Fund
AIFM           =   Alternative Investment Fund Manager
A-IRBA         =   Advanced Internal Ratings-Based Approach bzw. Fortge-
                   schrittener auf internen Ratings basierender Ansatz
AktG           =   Aktiengesetz
ALL            =   Albanischer Lek
AMM            =   Additional Monitoring Metrics
AnaCredit      =   Analytical Credit Dataset
Arge           =   Arbeitsgemeinschaft
ARS            =   Argentinischer Peso
Art.           =   Artikel
AT 1           =   Additional Tier 1 bzw. Zusätzliches Kernkapital
AUD            =   Australischer Dollar
Aufl.          =   Auflage
AVA            =   Additional Valuation Adjustments bzw. Zusätzliche Wert-
                   anpassungen

BA             =   Betragsdatenanzeige Kreditnehmer Millionenkreditanzeigen
BaFin          =   Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BAS            =   Betragsdatensummenanzeige Millionenkreditanzeigen
BauSparkG      =   Gesetz über Bausparkassen
BCBS           =   Basel Committee on Banking Supervision bzw. Baseler
                   Ausschuss für Bankenaufsicht
BelWertV       =   Beleihungswertermittlungsverordnung
BRL            =   Brasilianischer Real
bspw.          =   beispielsweise
Buchst.        =   Buchstabe
bzgl.          =   bezüglich
bzw.           =   beziehungsweise

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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

C             =   Clearing Client
CAD           =   Kanadischer Dollar
CCF           =   Credit Conversion Factor bzw. Kreditkonversionsfaktor
CCP-Derivate-
geschäft      =   Central Counterparty – bzw. über die Börse abgewickelte
                  Derivate
CDS          =    Credit Default Swap bzw. Kreditausfallswap
CEBS         =    Committee of European Banking Supervisors bzw. Aus-
                  schuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Bank-
                  wesen
CEM          =    Current Exposure Method bzw. Marktbewertungsmethode
CET 1        =    Common Equity Tier 1 bzw. Hartes Kernkapital
CHF          =    Schweizer Franken
CLN          =    Credit Linked Note
CM           =    Clearing Member
CNY          =    Chinesischer Yuan
CRD          =    Capital Requirements Directive
CRM          =    Credit Risk Mitigation bzw. Kreditrisikominderung
CRR          =    Capital Requirements Regulation

d. h.        = das heißt
D-SIB        = Domestic Systemically Important Banks bzw. National sys-
               temrelevante Banken
D-VO         = Delegierte Verordnung
DVO          = Durchführungsverordnung

EA           = Einzelmeldung Kreditnehmer für Millionenkreditanzeigen
EAD          = Exposure at Default
EBA          = European Banking Authority bzw. Europäische Banken-
               aufsichtsbehörde
EG           = Europäische Gemeinschaft
EGP          = Ägyptisches Pfund
EinSiG       = Einlagensicherungsgesetz
EM           = Eigenmittel
EMIR         = European Market Infrastructure Regulation
ESZB         = Europäisches System der Zentralbanken

XVI                     Großkredite nach CRR, Finanz Colloquium Heidelberg, 2019
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

etc.           =   et cetera
EU             =   Europäische Union
EUR            =   Euro
EUREX          =   European Exchange (Börse)
EWG            =   Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EWR            =   Europäischer Wirtschaftsraum
EZB            =   Europäische Zentralbank

FCCM           = Financial Collateral Comprehensive Method bzw. Umfas-
                 sende Methode zur Berücksichtigung finanzieller Sicherhei-
                 ten
FCSM           = Financial Collateral Simple Method bzw. Einfache
                 Methode zur Berücksichtigung finanzieller Sicherheiten
ff.            = fortfolgend
FG             = Fachgremium
FINREP         = Financial Reporting

GbR            = Meldung über die Zusammensetzung von Gesellschaften
                 bürgerlichen Rechts o. a. für Millionenkreditanzeigen
GenG           = Genossenschaftsgesetz
ggf.           = gegebenenfalls
GK             = Kontrolle
Gkto           = Gemeinschaftskonto
GL             = Guideline bzw. Leitlinie
GmbH           = Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbHG          = GmbH-Gesetz
GroMiKV        = Großkredit- und Millionenkreditverordnung
G-SIB          = Global Systemically Important Banks bzw. Global system-
                 relevante Banken
GvK            = Gruppe verbundener Kunden
GW             = Wirtschaftliche Abhängigkeit

HA             = Angaben zu Handelsbuchpositionen
HGB            = Handelsgesetzbuch
HKD            = Hongkong-Dollar

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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

IAS        = International Accounting Standards
ICAAP      = Internal Capital Adequacy Assessment Process bzw. Inter-
             nes Kapitaladäquanzverfahren
ICK        = Isländische Krone
IFRS       = International Financial Reporting Standards
i. H. v.   = in Höhe von
IMM        = Interne Modelle-Methode
inkl.      = inklusive
IRBA       = Internal Ratings-Based Approach bzw. Auf internen
             Ratings basierender Ansatz
i. S.      = im Sinne
i. S. d.   = im Sinne des
i. S. v.   = im Sinne von
ITS        = Implementing Technical Standard
i. V. m.   = in Verbindung mit
i. W.      = im Wesentlichen

JPY        = Yen

KAGB       =   Kapitalanlagegesetzbuch
KG         =   Kommanditgesellschaft
KGaA       =   Kommanditgesellschaft auf Aktien
KI         =   Kreditinstitut
KMU        =   Kleine und Mittelständische Unternehmen
KNE        =   Kreditnehmereinheit
KRM        =   Kreditrisikominderung
KRMT       =   Kreditrisikominderungstechniken
KRW        =   Südkoreanischer Won
KSA        =   Kreditrisikostandardansatz
KStG       =   Körperschaftsteuergesetz
KWG        =   Kreditwesengesetz

LE         =   Large Exposure
LEI        =   Unternehmens- bzw. Rechtsträgerkennung
LGD        =   Loss Given Default
LOG        =   Leasingobjektgesellschaft

XVIII                Großkredite nach CRR, Finanz Colloquium Heidelberg, 2019
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Ltd.           = Limited
LZM            = Laufzeitmethode

MaRisk         = Mindestanforderungen an das Risikomanagement
max.           = maximal
MiFID          = Markets in Financial Instruments Directive bzw. Finanz-
                 marktrichtlinie
MiFIR          = Markets in Financial Instruments Regulation bzw. Finanz-
                 marktverordnung
mind.          = mindestens
Mio.           = Millionen
MKD            = Mazedonischer Denar
MKNE           = Meldung über die Zugehörigkeit eines Kreditnehmers zu
                 mehreren Kreditnehmereinheiten für Millionenkreditanzei-
                 gen
MREL           = Minimum Requirement for own funds and Eligible
                 Liabilities bzw. Mindestanforderungen an Eigenmittel
                 und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
MXN            = Mexikanischer Peso

NACE           = Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Euro-
                 päischen Gemeinschaft
NAV            = Nettoinventarwert
NGR            = Net to Gross Ratio bzw. Netto-Brutto-Verhältnis
NOK            = Norwegische Krone
Non-bank
G-SIFI         = Non-bank Global Systemically Important Financial Institu-
                 tions bzw. Nicht-Banken global systemrelevante finanzielle
                 Institutionen
Non-SIB        = Non Systemically Important Banks bzw. Nicht systemrele-
                 vante Banken
Nr.            = Nummer
NSFR           = Net Stable Funding Ratio bzw. Strukturelle Liquiditätsquote
NZD            = Neuseeland-Dollar

OGA            = Organismen für gemeinsame Anlagen
OGAW           = Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren

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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

OHG          = Offene Handelsgesellschaft
OTC-Derivate = Over-the-counter bzw. Direkter Handel zwischen den
               Marktteilnehmern

PfandBG      = Pfandbriefgesetz
PFE          = Potential Future Exposure bzw. Potenzieller künftiger Wie-
               derbeschaffungswert
PwC          = PricewaterhouseCoopers

Q&A          = Questions & Answers bzw. Fragen & Antworten

RC           = Replacement Costs bzw. Wiedereindeckungskosten
RechKredV    = Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute
               und Finanzdienstleistungsinstitute
rel.         = Relativ
Repo         = Repurchase operation bzw. Rückkaufvereinbarung
Rn.          = Randnummer
RPW          = Risikopositionswert
RSD          = Serbischer Dinar
RUB          = Russischer Rubel
RW           = Risikogewicht
RWA          = Risk Weighted Assets bzw. Risikogewichtete Aktiva

S.           = Seite
SA-CCR       = Standardised Approach for measuring Counterparty Credit
               Risk bzw. Standardansatz für Kontrahentenausfallrisiken
SFT          = Securities Financing Transactions bzw. Wertpapierfinanzie-
               rungsgeschäfte
SGD          = Singapur-Dollar
SM           = Standardmethode
sog.         = Sogenannt
SolvV        = Solvabilitätsverordnung
SPE          = Special Purpose Entity
SPV          = Special Purpose Vehicle bzw. Zweckgesellschaft
SSM          = Single Supervisory Mechanism bzw. Einheitlicher
               Aufsichts mechanismus

XX                    Großkredite nach CRR, Finanz Colloquium Heidelberg, 2019
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

STA            = Vorgezogene Stammdatenmeldung Kreditnehmer für
                 Groß- und Millionenkreditanzeigen
STAK           = Vorgezogene Stammdatenmeldung GvK für Großkredit-
                 anzeigen

TEUR           =   Tausend Euro
Tier 1         =   Kernkapital
Tier 2         =   Ergänzungskapital
TLAC           =   Total Loss Absorbing Capacity bzw. Gesamt-Verlust-
                   absorptionskapazität
TRS            =   Total Return Swap bzw. Gesamtrenditeswap
TRY            =   Türkische Lira
TWD            =   Taiwan-Dollar
Tz.            =   Textziffer

u. a.          = unter anderem
UAH            = Ukrainischer Hrywnja
USD            = US Dollar

Vgl.           = Vergleiche
VO             = Verordnung
vs.            = Versus

z. B.          = zum Beispiel

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GÜNTHER

Vorwort
Liebe Leserinnen und Leser des vorliegenden Werkes,
erlauben Sie mir an dieser einleitenden Stelle ein paar persönliche Rück- und
Ausblicke.
Die Geschichte der Groß- und Millionenkredite begleitet mich als Aufseher,
Banker und Berater seit mehr als 25 Jahren. An dem Ziel der Aufsicht, welches
sich grundlegend mit dem der Banken nicht widerspricht, hat sich seitdem
nichts verändert.
In nicht wenigen Fällen waren die Schieflagen oder Zusammenbrüche von In-
stituten sogar auf den Ausfall nur einzelner Kreditengagements zurückzufüh-
ren, die im Verhältnis zu dem Eigenkapital/Eigenmittel der betreffenden Insti-
tute sehr groß waren. Hiervon ausgehend, legt auch heute die europäische und
nationale Bankenaufsicht einen Fokus auf die im vorliegenden Buch detailliert
besprochenen umfassenden Großkreditvorschriften, die den Konzentrationen
von Krediten auf einen einzigen Kunden oder eine Gruppe von verbundenen
Kunden begegnen sollen. Die Großkreditvorschriften gelten für Einzelinsti-
tute, aber ebenso auf konsolidierter Basis für Institutsgruppen und Finanzhol-
ding-Gruppen, damit die durch sämtliche Gruppenunternehmen vergebenen
Kredite an einen Kreditnehmer einer zusammengefassten Betrachtung unter-
liegen, um so auch die Risikokonzentrationen innerhalb einer Gruppe identifi-
zieren und begrenzen zu können.
Zur Begrenzung der Klumpenrisiken müssen die Institute bei der Vergabe von
Großkrediten Obergrenzen beachten, die sich an der gegebenen Kapitalausstat-
tung orientieren. Dabei muss nicht jeder Großkredit mit seinem vollen (Nomi-
nal-)Betrag berücksichtigt werden. Bezüglich der Anrechnungs- und Anzeige-
pflicht gelten Ausnahmen für Kredite an privilegierte Adressen bzw. Gegen-
parteien, denen eine herausgehobene Bonität zugesprochen wird, und für Kre-
dite, deren Besicherungen eine anerkannte Risikominderung zur Folge haben.1
Was sich jedoch entscheidend verändert hat, ist die Form der Beaufsichtigung
und die Art und der Inhalt der Anzeige.

1   Siehe Hans-Peter Lorenz/Frank Günther u. a.: Großkredite nach GroMiKV und KWG, 2. Aufl.;
    Finanz Colloquium Heidelberg 2011, RdNr. 3.

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VORWORT

                 § 13 KWG vom 19.07.1985        Aktuelle CRR
Großkredit-
                                                10 % anrechenbare
definitions-     15 % haftendes Eigenkapital
                                                Eigenmittel
grenze
Großkredit-                                     25 % anrechenbare
                 50 % haftendes Eigenkapital
obergrenze                                      Eigenmittel
Anzeige
    Medium         Papierhaft                     Elektronisch
    Häufigkeit     Erstanzeige bei Errei-         Quartalsweise
                    chen Großkreditdefiniti-
                    onsgrenze
                   Wiederholungsanzeige
                    bei mehr als 20 % Erhö-
                    hung
                   Jährliche Sammelanzeige

    Inhalt         Kredit, Sicherheiten-,         Aufgegliederte Zahlen-
                    EWB-Werte                       tableaus: Anzeige-, An-
                   Quasi Votum: verbale            rechnungswerte, Risi-
                    Einschätzung Vermö-             kominderung, EWB, Ri-
                    gens-, Einkommens-, Si-         siken aus strukturierten
                    cherheitenverhältnisse          Produkten

Zusätzliche        Kreditrahmen-                  für IRB-Banken: 20
Anzeigen            kontingente                     größte Kredite auf Insti-
                                                    tutsgruppenebene
                                                   10 größte Kredite auf In-
                                                    stitutsgruppenebene an
                                                    Institute
                                                   10 größte Kredite auf In-
                                                    stitutsgruppenebene an
                                                    nicht beaufsichtigte Un-
                                                    ternehmen
                                                   sämtliche großen Kredite
                                                    von 300 Mio. € oder
                                                    mehr

2                        Großkredite nach CRR, Finanz Colloquium Heidelberg, 2019
GÜNTHER

Natürlich haben auch die Änderungen in der praktischen Vergabe von »Kredi-
ten« durch Banken erheblichen Einfluss auf die Änderungen in den Großkre-
ditüberwachungs- und anzeigevorschriften. Allein die Überwachung und An-
zeige von Adressausfallrisiken aus strukturierten Produkten (z. B. Verbriefun-
gen, Fonds, Finanzbeteiligungen, Kreditderivate) kann allein ein Buch füllen.2
Das vorliegende Buch des Autorenteams stellt übersichtlich die rechtlichen
Grundlagen des Großkreditregimes – Erkennen/Überwachen – Beschluss –
Anzeige – dar und geht dabei auch auf die definierten Rahmenbedingung zur
Gruppe verbundener Kunden und zur Ermittlung der anrechenbaren Eigen-
mittel ein.
Betreffs des Großkreditsystems ist bereits heute eine Weiterentwicklung
absehbar.
Am 15.02.2019 wurde im Rat der Europäischen Union über die finalen Ent-
würfe zur Änderung der Eigenmittelverordnung und -richtlinie (CRR II und
CRD V) eine Einigung erzielt. 3
Ein Inkrafttreten ist frühestens Anfang 2021 zu erwarten. Wesentliche fixierte
Änderungen betreffs der Großkredite sind hierbei:
     Neue Kapitalbemessung der Großkreditgrenzen = Kernkapital,
     Neue Obergrenze für Kredite zwischen systemrelevanten Instituten
      = 15 % Kernkapital,
     Änderung bei Einsatz von Kreditrisikominderungen durch Sicher-
      heiten:
      – alle zulässigen Sicherheiten, welche Sie bei der RWA-Berechnung an-
        wenden, sind auch bei der Berechnung des auf die Großkreditober-
        grenzen anzurechnenden Kredits zu berücksichtigen,
      – zwingende Berücksichtigung des Substitionseffektes beim »Eigentü-
        mer« der Sicherheit,

     neue Kredithöhe – Veränderung der Kreditbemessung bei Derivaten
      und Handelsbuchgeschäften.
Die letzte Änderung der Groß- und Millionenkreditverordnung vor Druck
dieses Buches erfolgte am 27.02.2019. Die Änderungen sehen vor, mit Wirkung
seit 01.03.2019 die meldetechnischen Vorgaben zur Euro-Evidenz zu streichen,
da das gesamte Meldeverfahren zur Euro-Evidenz zwischen den beteiligten

2   Siehe Kapitel G. V.
3   Siehe https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2019/02/15/banking-union-
    eu-ambassadors-endorse-full-package-of-risk-reduction-measures

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VORWORT

Kreditregistern per Ende September 2018 eingestellt wurde. Weiterhin wurde
durch die Neueinführung der rechtliche Rahmen für die perspektivische Ein-
führung einer elektronischen Stammdateneinreichung geschaffen und die
Stammdatenanzeigen sind bis zur Einführung dieses ab sofort nur noch einfach
papierhaft an die Deutsche Bundesbank zu übersenden. Darüber hinaus wur-
den einige Templates des Millionenkreditmeldewesens aktualisiert.
Per 31.03.2019 ist erstmals für den Berichtszeitraum I/2019 die Millionenkre-
ditanzeige auf Basis des aktualisierten Kreditbergriffes und der überarbeiteten
Vordrucke abzugeben. Die meldepflichtigen Banken, Versicherungen und Un-
ternehmen haben dabei vor allem Folgendes zu beachten:
     vollständige und richtige Versorgung der Anzeigevordrucke explizit be-
      treffs der neuen Felder,
     Erfüllung der erstmaligen Anzeigepflicht vor allem von Beteiligungen
      und offenen Kreditzusagen,
     Beachtung der Besonderheiten bei Handelsbuchkrediten,
     Neuerungen im Abgleich BA 6 und BA 7 zwischen den meldenden Kre-
      ditgebern,
     Beachtung der neuen Plausibilisierungsregelungen,
     Information über den Neuaufbau und den betraglichen Veränderungen
      in der Evidenzrückmeldung Ende Juni 2019.
Viel Erfolg bei der Umsetzung und Qualitätssicherung der Groß- und Millio-
nenkreditbestimmungen und viel Spaß beim Lesen des folgenden Fachbuches.
Viele Grüße Ihr

Frank Günther
Mitherausgeber & Seniorberater FCH Consult GmbH

4                        Großkredite nach CRR, Finanz Colloquium Heidelberg, 2019
A.

Einleitung
HIMMELMANN/RÖTH

A. Einleitung

I.   Zweck der Großkreditregelungen

Die Limitierung von Konzentrationsrisiken ist seit jeher eine der Kernaufgaben                   1
des Risikomanagements von Banken. Dies ist schon allein daran zu erkennen,
dass im Grunde jede Bankenkrise der letzten Jahrzehnte in gewisser Weise mit
erhöhten oder nicht adäquat überwachten Risikokonzentrationen in Verbin-
dung gebracht werden kann. Sei es, dass sich die eingegangenen Risiken der
Banken auf ganz bestimmte Branchen, Märkte oder Regionen konzentrierten
oder sogar ein erhebliches Ausfallrisiko in nur einem einzigen Kreditnehmer
bestand. Sobald sich die Risiken materialisierten, hatten die betroffenen Banken
oftmals in kurzer Zeit hohe Verluste zu verkraften, wodurch sie wiederum ihre
eigenen Gläubiger, darunter zumeist andere Banken und schließlich die Einle-
ger und Sparer, in Mitleidenschaft zogen.
Vor dem Hintergrund der systemrelevanten Bedeutung von Banken und dem                            2
Motiv des Einlegerschutzes haben folglich auch die Aufsichtsbehörden in ihren
Regulierungsbestrebungen ein Hauptaugenmerk auf eine angemessene Steue-
rung und Überwachung von Konzentrationsrisiken gelegt. Hierbei wird grund-
sätzlich unterschieden zwischen sektoralen und regionalen Risiken auf der ei-
nen und einzeladressenbezogenen Risiken auf der anderen Seite. So wird den
Instituten über die allgemeinen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Ge-
schäftsorganisation gemäß § 25a des Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwe-
sengesetz – KWG) und den MaRisk4 vorgeschrieben, ein entsprechend ihrer
Größe und Komplexität angemessenes Management von Risikokonzentratio-
nen bei Adressenausfallrisiken zu etablieren, das sich auch auf sektorale und
regionale Konzentrationen oder sonstige hoch korrelierte Risiken (z. B. nach
Produktarten, Währungen, Sicherheiten) bezieht. Demgegenüber wird das Aus-
fallrisiko einer Bank in Bezug auf einzelne Adressen, das sog. idiosynkratische
Risiko, zusätzlich normativ über die Großkreditvorschriften nach Teil 4 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Capital Requirements Regulation – CRR)5
und § 13 KWG reguliert. Hierüber legt der Gesetzgeber zum einen eine harte
Großkreditobergrenze für Risikopositionen gegenüber einzelnen Adressen in
Relation zu den Eigenmitteln der Bank fest. Zum anderen verlangt er von den

4    Vgl. BaFin (2017): Rundschreiben 09/2017 (BA) – Mindestanforderungen an das Risikoma-
     nagement – MaRisk.
5    Vgl. Europäisches Parlament und Rat (2013): Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen
     Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute
     und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012.

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EINLEITUNG

    Banken die Einführung besonderer organisatorischer Pflichten, damit diese
    Obergrenzen jederzeit eingehalten werden können und große, aber noch er-
    laubte Risikopositionen den Aufsichtsbehörden regelmäßig gemeldet werden
    und zudem einer besonderen Beschlussfassung durch die gesamte Geschäfts-
    leitung unterliegen.
3   Die Großkreditobergrenze, definiert als kumulierte Risikopositionen gegenüber
    einer einzelnen Adresse in Relation zu den Eigenmitteln des Instituts, ist also
    als maximal verkraftbares Verlustpotenzial und insoweit als Ergänzung zu den
    Solvabilitätsvorschriften, d. h. den Anforderungen an eine angemessene Eigen-
    mittelausstattung, zu verstehen. Während die Solvabilitätsvorschriften sicher-
    stellen sollen, dass eine Bank über ausreichend Eigenmittel verfügt, um durch-
    schnittlich eintretende, unerwartete Verluste in einem hinreichend granularen
    und diversifizierten Portfolio abzufangen, soll die Großkreditobergrenze dazu
    dienen, das im Portfolio ggf. bestehende Konzentrationsrisiko gegenüber einer
    Adresse – ungeachtet etwaiger Bonitätserwägungen und Schätzungen von Aus-
    fallwahrscheinlichkeiten – abschließend und im Sinne einer »Worst-Case«-Be-
    trachtung zu limitieren. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) be-
    zeichnet die Großkreditvorschriften vor diesem Hintergrund auch als eine Art
    notwendiges »Back-Stop-Regime« im Zusammenspiel der einzelnen bankauf-
    sichtsrechtlichen Regelwerke.
4   Welche zentrale Bedeutung die Großkreditobergrenze als Werkzeug der Ban-
    kenaufsicht hat, zeigt sich wiederum bei einem Blick in die Geschichte: So hat
    die zweite KWG-Novelle im Jahr 1976 in Folge der sog. Herstatt-Krise u. a.
    dazu geführt, dass die Großkreditobergrenze von 100 % auf 75 % der Eigen-
    mittel reduziert wurde. Auf die Bankenkrise nach Ausfall des Baumaschinen-
    herstellers Esch (IBH Holding) und der damit verbundenen Schieflage der Pri-
    vatbank Schröder, Münchmeyer, Hengst & Co Anfang der 1980er Jahre folgte
    die dritte KWG-Novelle im Jahr 1985, u. a. mit einer weiteren Reduktion der
    Großkreditobergrenze auf 50 % der Eigenmittel. Mit der fünften KWG-
    Novelle im Jahr 1992 wurde schließlich die europaweit einheitliche Vorgabe
    von nur noch 25 % der Eigenmittel umgesetzt, die im Grundsatz auch heute
    noch gültig ist. Dennoch waren die Großkreditvorschriften auch weiterhin im
    Fokus der Aufseher. Dies gilt insbesondere für Maßnahmen, die als Reaktion
    auf die weltweite Finanzmarktkrise der Jahre 2007 ff. getroffen wurden.

    8                        Großkredite nach CRR, Finanz Colloquium Heidelberg, 2019
HIMMELMANN/RÖTH

II. Dynamik bei den Neuerungen für Großkreditregelungen

1.   Änderungen bis 2013

Die Großkreditvorschriften unterliegen – wie alle anderen aufsichtsrechtlichen                     5
Anforderungen auch – einer hohen Dynamik. Nicht zuletzt ausgelöst durch die
Finanzmarktkrise der Jahre 2007 ff. hat dies zu zahlreichen Änderungen in
jüngster Vergangenheit geführt. In diesem Abschnitt wird zunächst auf die Än-
derungen eingegangen, die sich seit dem Ausbruch der Finanzmarktkrise bis
zum Jahresende 2013 ergeben haben. Daran schließt sich im folgenden Ab-
schnitt ein Überblick über die Änderungen aus der Capital Requirements Regu-
lation (CRR) sowie deren nationaler Umsetzung an, die zum 01.01.2014 in Kraft
getreten sind.
In 2006 und somit nur ein Jahr vor Ausbruch der Finanzmarktkrise wurde in                          6
der EU die Basel II-Umsetzung verabschiedet. Hierzu wurden zwei Richtlinien
erlassen, die durch die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht um-
zusetzen waren.6 Bereits kurze Zeit später, im Frühjahr 2008, begann die EU
Kommission mit einer Überarbeitung der hierin enthaltenen Großkreditvor-
schriften. Ursächlich hierfür war zunächst nicht die damals noch junge Finanz-
marktkrise. Vielmehr sollten bereits ersichtliche Unschärfen der nationalen
Umsetzungen beseitigt werden.7 Hieraus resultierte ein Vorschlag zur Ände-
rung der Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie, der am 17. November 2009
im EU-Gesetzblatt veröffentlicht und als CRD II bekannt wurde.8 Wie bei allen
EU-Richtlinien war auch in diesem Fall eine nationale Umsetzung notwendig,
die durch Änderungen an KWG, Solvabilitätsverordnung (SolvV) und Groß-
und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) vorgenommen wurde.
Ein Ziel der Überarbeitung der Großkreditvorschriften war deren Vereinfa-                          7
chung. Hauptanliegen war allerdings die Betrachtung des sog. idiosynkratischen
Risikos, also der Gefahr, dass eine Bank durch die Insolvenz eines Kreditneh-
mers selbst in eine Schieflage gerät. Die wesentlichsten Neuerungen mit Bezug

6    Vgl. Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.06.2006 über
     die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (Bankenrichtlinie) und Richtli-
     nie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.06.2006 über die ange-
     messene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten (Kapitaladä-
     quanzrichtlinie).
7    Vgl. Deutsche Bundesbank, Monatsbericht September 2009, S. 67 ff.
8    Vgl. Richtlinie 2009/111/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.09.2009 zur
     Änderung der Richtlinien 2006/48/EG, 2006/49/EG und 2007/64/EG hinsichtlich Zentral-
     organisationen zugeordneter Banken, bestimmter Eigenmittelbestandteile, Großkredite, Auf-
     sichtsregelungen und Krisenmanagement.

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EINLEITUNG

auf die Großkreditregelungen, die zum 31.12.2010 in Kraft getreten sind, im
Überblick:

      Grundsätzlich sind alle Großkredite anzeigepflichtig.
      Keine Privilegierung mehr von Interbankenkrediten. Generell werden
       alle Kredite einer Bank an andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinsti-
       tute auf die Großkreditobergrenze angerechnet. Für kleinere und mittlere
       Banken wurde durch die Einräumung eines absoluten Freibetrags in
       Höhe von € 150 Mio. eine Ausnahmeregelung geschaffen.
      Wegfall von speziellen Großkreditobergrenzen. Die aggregierte Groß-
       kreditgesamtobergrenze von 800 % des Eigenkapitals entfällt ebenso wie
       die Großkrediteinzelobergrenze von 20 % für verbundene Unterneh-
       men.
      Bestimmte Kredite, die bis dahin nicht oder nur zu einem Teil auf die
       Großkreditobergrenze anzurechnen waren, sind nicht mehr privilegiert.
       Das heißt, die Anrechnungserleichterungen werden weitgehend gestri-
       chen. Von der Berechnung der Auslastung der Großkreditobergrenze
       ausgenommen sind beispielsweise das Korrespondenzbankgeschäft so-
       wie Kredite innerhalb von Verbünden und Instituts- und Finanzholding-
       gruppen, soweit sie den Bedingungen des § 10c KWG (alte Fassung) ge-
       nügen.
      Bei Investitionen in strukturierte Produkte, wie Investmentfonds und
       Verbriefungsstrukturen, wird grundsätzlich eine Durchschau gefordert,
       wonach die strukturinhärenten Risiken zu bewerten sind und um die da-
       hinterliegenden einzelnen Schuldner zu identifizieren. Da durch die
       strengen Vorgaben bei OGAW-Fonds die Risiken eines solchen Fonds
       als überschaubar angesehen werden können, bleibt bei Investmentfonds
       der »alte« Transparenzansatz als Alternative erhalten.
      Verschärfung des Begriffs der Kreditnehmereinheit. Mit der Änderung
       des § 19 Abs. 2 KWG sollen bereits einseitige wirtschaftliche Abhängig-
       keiten ausreichend für die Bildung einer Kreditnehmereinheit (KNE)
       sein können. Das bis dahin geltende Prinzip der Gegenseitigkeit wird da-
       mit aufgegeben. Außerdem werden nunmehr auch die Risiken auf der
       Refinanzierungsseite berücksichtigt. Demzufolge ist bei Unternehmen,
       die von einer Hauptrefinanzierungsquelle abhängig sind (z. B. bei An-
       kaufsgesellschaften im Rahmen von Verbriefungstransaktionen) zu prü-
       fen, ob eine Kreditnehmereinheit zu bilden ist.
      Neue Systematik für die Anerkennung von Sicherheiten. Den Instituten
       stehen vier Verfahren zur Berücksichtigung von Sicherheiten zur Verfü-
       gung. Neben die drei bereits bekannten Verfahren (Sicherungswirkungen
       des § 20 Abs. 2 KWG (alte Fassung), die Umfassende Methode und die

10                        Großkredite nach CRR, Finanz Colloquium Heidelberg, 2019
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