Grundsätze der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen

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Grundsätze der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen
Grundsätze der Abstimmungspolitik
bei Hauptversammlungen

Stimmrechtsausübung als Teil der En-                    Stimmrechtsvertreter, das Aktionärsstimm-
gagement-Aktivitäten der Deka                           recht treuhänderisch für ihre Fondsanleger
                                                        aus. Erfolgt die Ausübung über Dritte, erteilt Deka
Die nachstehend beschriebenen Grundsätze bezie-         eine Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter unter
hen sich auf die Abstimmungspolitik bei Hauptver-       Vorgabe konkreter Weisungen zu den einzelnen
sammlungen innerhalb der von den Gesellschaften         Tagesordnungspunkten.
Deka Investment GmbH, Deka Vermögensmanage-
ment GmbH und Deka International S.A. verwalte-         Die Grundsätze basieren auf den umfassenden Er-
ten Investmentvermögen. Zur Erleichterung der Les-      fahrungen der Deka als einem der großen Fondsan-
barkeit wird im Folgenden anstelle der einzelnen        bieter und damit Aktionärsvertreter. Sie berück-
Gesellschaftsnamen die Kurzform „Deka“ verwen-          sichtigen die geltenden Gesetze: die jeweils ak-
det.                                                    tuellen Analyse-Leitlinien für Hauptversammlungen
                                                        des Bundesverbands Investment und Asset Ma-
Engagement steht für die aktive und engagierte          nagement (BVI), den Deutschen Corporate Gover-
Ausübung von Aktionärsrechten. Deka führt einer-        nance Kodex, die DVFA Scorecard für Corporate
seits einen aktiven, konstruktiven und zielgerichte-    Governance, die Leitlinien für eine nachhaltige Vor-
ten Dialog mit Unternehmen und übt andererseits         standsvergütung, relevante Vorschriften des ARUG
die Stimmrechte auf den Hauptversammlungen              II, internationale Kodizes, sowie einschlägige Um-
aus. Nähere Informationen hierzu sind in der Enga-      welt- und Sozial-Standards. Außerdem berücksich-
gement Policy und den Stewardship Guidelines der        tigt Deka in angemessener Weise die vom Interna-
Deka enthalten. 1                                       tional Corporate Governance Network (ICGN) und
                                                        vom europäischen Fondsverband EFAMA empfoh-
Für Deka hat die Vertretung der Interessen              lenen Prinzipien zur Ausübung der Stimmrechte.
und Stimmrechte ihrer Fondsanleger gegen-
über den Aktiengesellschaften einen hohen               Zur Stimmrechtsausübung dienen die von
Stellenwert. Das Stimmrecht ist eines der wert-         Deka festgelegten Grundsätze als Rahmen-
vollsten Rechte des Aktionärs und verpflichtet zu ei-   werk, um eine individuelle, transparente und nach-
nem verantwortungsvollen Umgang damit. Deka             vollziehbare Einzelfallentscheidung zu ermöglichen.
handelt dabei ausschließlich im Interesse des jewei-    Die Grundsätze werden regelmäßig überprüft und
ligen Investmentvermögens. Die Ausübung des             an die aktuellen Entwicklungen angepasst.
Stimmrechtes ist ein wesentlicher Bestandteil der
Bemühungen, eine nachhaltige und langfristige           Grundsätzlich analysiert Deka vor einer Entschei-
Wertsteigerung der Vermögenswerte der Kunden            dung über das Abstimmungsverhalten auf anste-
zu erzielen.                                            henden Hauptversammlungen die Tagesord-
                                                        nungspunkte sehr sorgfältig. Sofern Gegenan-
Anhand klar definierter Kriterien, die in den           träge vorliegen, werden diese ebenfalls einer kri-
„Grundsätzen der Stimmrechtsausübung“ zusam-
mengefasst sind, übt Deka, direkt oder über

1
https://www.deka.de/site/dekade_privatkun-              https://www.deka.de/site/dekade_privatkun-
den_site/get/documents_E-2085532716/dekade/medien-      den_site/get/documents_E488666184/dekade/medienpool_de-
pool_dekade/privatkunden/doku-                          kade/privatkunden/doku-
mente/%C3%9Cber%20uns/Deka%20Stewards-                  mente/%C3%9Cber%20uns/grunds%C3%A4tze-abstim-
hip%20Code%202020%20Online.pdf                          mungspolitik/Engagement%20Policy%20der%20Deka%20In-
                                                        vestment%20GmbH.pdf

Stand: 05.01.2021
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Grundsätze der Abstimmungspolitik
bei Hauptversammlungen

tisch-konstruktiven Prüfung unterzogen. Ge-
gebenenfalls bringt Deka selbst Ergänzungs- oder
Gegenanträge ein.

Im Rahmen des Engagement-Prozesses sucht Deka
bei besonders kritischen Tagesordnungspunk-
ten vor Hauptversammlungen den Dialog mit
den betroffenen Unternehmen, um das Abstim-
mungsverhalten zu erörtern. Auch die auf einer
Hauptversammlung gewonnen Erkenntnisse wird
Deka bei einem danach anstehenden Engagement
mit dem jeweiligen Unternehmen diskutieren.

Bei Abstimmungen im Ausland ansässiger Un-
ternehmen kann von den Abstimmungsrichtli-
nien abgewichen werden, sofern lokale Gesetze
dies erfordern oder uns die lokalen Best-Practice-
Standards sinnvoll erscheinen. Die Abstimmungs-
richtlinien gelten sowohl für das dualistische System
(two-tier board) als auch für das monistische Sys-
tem (one-tier board).

Stand: 05.01.2021
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Grundsätze der Stimmrechtsausübung

Die folgenden Grundsätze konkretisieren das Ab-       Auch sollen Aktionären unverzüglich sämtliche we-
stimmungsverhalten der Deka zu bedeutenden und        sentlichen neuen Tatsachen, die Finanzanalysten
regelmäßig auf Hauptversammlungen behandelten         und vergleichbaren Adressaten mitgeteilt worden
Themen:                                               sind, zugänglich gemacht werden.

                                                      Werden maßgebliche Rechnungslegungsvor-
1. Stimmrechte                                        schriften nicht eingehalten oder ist die Aussage-
                                                      fähigkeit der Offenlegung unzureichend, so wird
2. Geschäftsbericht und Jahresabschluss               Deka bei den entsprechenden Tagesordnungs-
                                                      punkten keine Zustimmung geben.
3. Gewinnverwendung

4. Vorstand, Aufsichtsrat
                                                      3. Gewinnverwendung
5. Abschlussprüfer
                                                      Die Unternehmen sollen eine nachhaltige Ausschüt-
6. Kapitalmaßnahmen und Rückkauf von Aktien           tungspolitik anstreben.
7. Fusionen und Akquisitionen
                                                      Grundsätzlich soll die Dividende angemessen sein
8. Soziale und ökologische Verantwortung              und dem finanziellen Ergebnis des Unternehmens
                                                      entsprechen. Dabei sollte auch der freie Cash-flow
9. Sonstige                                           als Bemessungsgrundlage mit herangezogen wer-
                                                      den. In der Regel sind Dividendenzahlungen aus
                                                      der Substanz zu vermeiden.

1. Stimmrechte                                        Der Dividendenabstand zwischen Vorzugs-
                                                      und Stammaktien sollte einen prozentualen Auf-
Deka setzt sich grundsätzlich für ein einheitliches   schlag von mindestens zehn Prozent statt eines
Stimmrecht ein – nach dem Grundsatz „eine Aktie,      absoluten Betrags betragen.
ein Stimmrecht“. Alle Maßnahmen, die zu Be-
schränkungen der Rechte der Aktionäre führen          Anträge über Sonderdividenden für ausschließ-
(z.B. Mehrfachstimmrechte), lehnt Deka strikt ab.     lich langjährige Aktionäre sieht Deka kritisch.

Der Ausgabe von Vorzugsaktien stimmt Deka
dann zu, wenn es sich um begründete Sonderfälle       4. Vorstand, Aufsichtsrat
handelt und es nicht zu Beschränkungen der
Rechte der Aktionäre führt.                           Vorstand und Aufsichtsrat sollen zum Wohl des Un-
                                                      ternehmens eng zusammenarbeiten, um durch
                                                      gute Corporate Governance eine verantwortliche,
2. Geschäftsbericht und                               auf Wertschöpfung ausgerichtete Leitung und Kon-
   Jahresabschluss                                    trolle des Unternehmens zu gewährleisten. Wesent-
                                                      liche Aspekte sind hierbei Offenheit und Transpa-
Die Berichterstattung der Aktiengesellschaft soll     renz in der Unternehmenskommunikation, Ach-
größtmögliche Transparenz über die Geschäftslage      tung der Aktionärsinteressen sowie die Sicherung
des Unternehmens, die Corporate Governance und        klarer Verantwortlichkeiten. Von den Aufsichtsrats-
Nachhaltigkeitsaspekte gewährleisten.                 und Vorstandsmitgliedern erwartet Deka, dass sie
                                                      kompetent und frei von Interessenkonflikten sind.

Stand: 05.01.2021
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Grundsätze der Stimmrechtsausübung

Deka wird diese Grundsätze bei der Beurteilung                  es besteht keine Begrenzung der Zuge-
der Leistungen von Vorstand und Aufsichtsrat im                  hörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat oder
Stimmverhalten berücksichtigen.                                  eine vom Unternehmen festgelegte Zuge-
                                                                 hörigkeitsgrenze wird überschritten,
                                                                keine regelmäßige Altersgrenze für
4.1. Entlastung
                                                                 Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder
4.1.1. Einzelentlastung/Gesamtentlastung                         oder eine vom Unternehmen festgelegte
Deka präferiert die Einzelentlastung von Vor-                    Altersgrenze wird überschritten,
stands- und Aufsichtsratsmitgliedern. Ist dies nicht            es existiert kein Prüfungsausschuss,
gegeben, so wird Deka gegen die Entlastung al-                  der Aufsichtsratsvorsitzende hat den
ler Vorstände bzw. Aufsichtsräte stimmen, falls                  Vorsitz im Prüfungsausschuss inne,
eines der zu entlastenden Mitglieder die Kriterien              der Vorsitzende des Prüfungsausschus-
zur Entlastung nicht erfüllt.                                    ses ist nicht unabhängig,
                                                                der Vorsitzende des Prüfungsausschus-
4.1.2. Entlastung des Vorstands                                  ses ist nicht unabhängig vom kontrol-
Gegen eine Entlastung des Vorstands kann                         lierenden Aktionär,
sprechen, wenn ein deutlicher Zweifel an der                    die Vorgabe einer Frauenquote im Auf-
Leistung des Vorstands besteht, indem nachhaltig                 sichtsrat von mindestens 30 Prozent
schlechtere Ergebnisse relativ zu Branchenunter-                 wird nicht erfüllt.
nehmen erwirtschaftet werden bzw. eine deutlich
schlechtere Aktienkursentwicklung des Unterneh-         Ist einer dieser kritischen Faktoren nicht erfüllt, wird
mens im Vergleich zur Branche oder dem Gesamt-          Deka bei Einzelentlastung von Aufsichtsratsmitglie-
markt erzielt wird.                                     dern den Aufsichtsratsvorsitzenden, bei Gesam-
                                                        tentlastung den gesamten Aufsichtsrat nicht
Deka behält sich vor, fallspezifisch gegen die Ent-     entlasten.
lastung des Vorstands zu stimmen, sollten Ver-
stöße gegen Sachverhalte aus den Bereichen Um-          Deka erwartet zudem, dass die gesetzlichen Vor-
welt, Soziales und Unternehmensführung (En-             gaben zur Diversität im Vorstand zeitnah umge-
vironment, Social and Governance – ESG) bestehen.       setzt werden.

4.1.3. Entlastung Aufsichtsrat                          4.1.3.2. Abstimmung Vorstands- und Auf-
Deka behält sich vor, fallspezifisch gegen die Ent-     sichtsratsvergütung
lastung des Aufsichtsrats zu stimmen, sollten           Der Aufsichtsrat soll eine Abstimmung über das
Mängel bei Transparenzanforderungen bzw.                Vergütungssystem für den Vorstand bei jeder we-
Verstöße gegen Sachverhalte aus den Bereichen           sentlichen Systemänderung, mindestens je-
Umwelt, Soziales und Unternehmensführung                doch alle vier Jahre, gewährleisten.
(Environment, Social and Governance – ESG) beste-
hen.                                                    Der Aufsichtsrat soll eine Abstimmung über das
                                                        Vergütungssystem für den Aufsichtsrat mindes-
4.1.3.1. Governance-Anforderungen                       tens alle vier Jahre, gewährleisten.
Als besonders kritische Faktoren bei der Entlastung
des Aufsichtsrats sind anzusehen:                       Über den Vergütungsbericht für das vorausge-
                                                        gangene Geschäftsjahr ist jährlich abzustimmen.
           weniger als die Hälfte der Aktionärs-       Deka erwartet, dass der Vergütungsbericht des Vor-
            vertreter im Aufsichtsrat und der wesent-   stands und des Aufsichtsrats in separaten Tagesord-
            lichen Ausschüsse sind unabhängig,          nungspunkten zur Abstimmung gestellt werden.

Stand: 05.01.2021
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Grundsätze der Stimmrechtsausübung

Werden diese Punkte nicht erfüllt, wird Deka bei      4.2. Wahl
Einzelentlastung von Aufsichtsratsmitgliedern den
Aufsichtsratsvorsitzenden, bei Gesamtentlas-          Der Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat
tung den gesamten Aufsichtsrat nicht entlas-          kommt eine zentrale Bedeutung im Hinblick auf
ten.                                                  den langfristigen Unternehmenserfolg zu. Die Ver-
                                                      antwortlichkeiten in den Führungsgremien sollen
Bei Hauptversammlungsbeschlüssen mit weniger          eindeutig definiert und in den Veröffentlichungen
als 75 Prozent Zustimmung für Vergütungssys-          transparent dargestellt werden.
tem oder -bericht erwartet Deka eine Nachbesse-
rung bzw. Stellungnahme in der nächsten Haupt-        4.2.1. Zusammensetzung Aufsichtsrat
versammlung. Wird dies nicht erfüllt, wird Deka bei   Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats ist da-
Einzelentlastung den Vorsitzenden des Vergü-          rauf zu achten, dass seine Mitglieder über die erfor-
tungsausschusses, bei Gesamtentlastung den ge-        derlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen
samten Aufsichtsrat nicht entlasten.                  Erfahrungen zur Erfüllung der Aufgaben eines Auf-
                                                      sichtsratsmitglieds verfügen. Neben den erforderli-
4.1.3.3. Sitzungsteilnahme Aufsichtsratsmit-          chen fachlichen Kompetenzen soll der Aufsichts-
glieder                                               rat einschließlich seiner Ausschüsse eine möglichst
Für Deka ist der Nachweis der Sitzungsteilnahme       breite, zum Unternehmen und den Regionen, in de-
wichtig, um die Wahrnehmung des Mandates be-          nen das Unternehmen Geschäfte tätigt, passende
urteilen zu können.                                   persönliche Diversität aufweisen, u.a. hinsichtlich
                                                      Geschlecht, Alter und Internationalität. Insbeson-
Wird eine individualisierte Berichterstattung         dere sollen Aufsichtsräte von voll mitbestimmungs-
zur Anwesenheit von Aufsichtsratsmitgliedern          pflichtigen und börsennotierten Unternehmen die
in Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen nicht ver-   Vorgabe einer Frauenquote von mindestens 30
öffentlicht, wird sich Deka gegen eine Entlastung     Prozent erfüllen.
aller Aufsichtsratsmitglieder aussprechen.
                                                      Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt oder feh-
Eine Teilnahmequote für Plenar- und Ausschuss-        len wichtige biographische Daten (z.B. Alter), so
sitzungen unter 75 Prozent ohne ausreichende          wird Deka entsprechende Kandidaten ableh-
Begründung sieht Deka als kritisch an. Werden         nen und der Wiederwahl des Vorsitzenden des
diese Schwellen unterschritten, so wird Deka ge-      Nominierungsausschusses nicht zustimmen.
gen die Entlastung der entsprechenden Auf-
sichtsratsmitglieder stimmen. Ist keine Einzelent-    4.2.2. Qualifikation der Aufsichtsratsmitglie-
lastung vorgesehen, so stimmt Deka gegen die          der
Entlastung des gesamten Aufsichtsrats, wenn           Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung
zwei oder mehr Mitglieder an weniger als 75 Pro-      konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil
zent der Sitzungen teilgenommen haben.                für das Gesamtgremium erarbeiten. Bestehen er-
                                                      hebliche Bedenken an der Qualifikation von zu
4.1.3.4. Related Party Transactions                   bestellenden Aufsichtsratsmitgliedern oder weisen
Auch spricht sich Deka gegen eine Entlastung          diese potentielle Interessenskonflikte auf, so wird
des Aufsichtsrats aus, wenn wesentliche Ge-           Deka die betreffenden Kandidaten ablehnen.
schäfte mit nahestehenden Unternehmen und Per-
sonen nicht die vorherige Zustimmung des Auf-         4.2.3. Unabhängigkeit des Aufsichtsrats
sichtsrats erhalten haben.                            Dem Aufsichtsrat soll eine angemessene Anzahl un-
                                                      abhängiger Mitglieder angehören. Deka fordert

Stand: 05.01.2021
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Grundsätze der Stimmrechtsausübung

hier in der Regel, dass mehr als die Hälfte der Ak-      Gleiches gilt, wenn das wieder zu wählende Auf-
tionärsvertreter der Kapitalseite unabhängig sein        sichtsratsmitglied eine Teilnahmequote für Ple-
muss. Bei von Großaktionären (mehr als 50% am            nar- und Ausschusssitzungen unter 75 Prozent
Grundkapital) kontrollierten Unternehmen soll            ohne ausreichende Begründung aufweist.
mindestens ein Drittel der Aktionärsvertreter der
Kapitalseite unabhängig sein.                            4.2.5. Cooling-off Periode
                                                         Deka lehnt einen möglichen Wechsel eines Vor-
In diesem Zusammenhang sieht Deka ein Aufsichts-         standsmitglieds in den Aufsichtsrat der Gesell-
ratsmitglied als nicht unabhängig an, wenn es            schaft ohne eine Wartefrist von zwei Jahren ab.

           in dieser Funktion bereits mehr als zwölf    4.2.6. Ehemalige Vorstände
            Jahre tätig ist,                             Dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehe-
           Vertreter eines Aktionärs ist, der mehr      malige Mitglieder des Vorstands angehören.
            als 10 Prozent der Stimmrechte hält (außer
            dieser wäre damit nur ein Minderheitsakti-   4.2.7. Aufsichtsratsvorsitzender
            onär),                                       Der Aufsichtsratsvorsitzende soll unabhängig sein.
           sich um eine nahestehende Person von
            Organmitgliedern handelt,                    Ein ehemaliges Vorstandsmitglied darf auch
           ein ehemaliges Vorstandsmitglied war,        nach einer Wartefrist von zwei Jahren nicht den
           sich um entsandte Aufsichtsräte han-         Aufsichtsratsvorsitz übernehmen.
            delt,
           ein ehemaliger Abschlussprüfer oder          In begründeten Ausnahmenfällen kann Deka
            Berater war, der die Gesellschaft in den     von dieser Regel abweichen, wenn
            vorangehenden fünf Jahren geprüft bzw.
            beraten hat,                                        es nachvollziehbare Gründe gibt, die die
           Verbindung zu Wettbewerbern und                      Wahl oder Wiederwahl eines ehemaligen
            wesentlichen Partnerunternehmen unter-               Vorstandsmitglieds zum Aufsichtsratsvor-
            hält.                                                sitzenden rechtfertigen; oder
                                                                das ehemalige Vorstandsmitglied nur vor-
Sind diese Vorgaben nicht erfüllt oder fehlt die Un-             läufig oder vorübergehend den Vorsitz im
abhängigkeitseinschätzung der Aufsichtsratsmit-                  Aufsichtsrat übernimmt.
glieder seitens des Unternehmens, so wird Deka
alle zur Wahl stehenden abhängigen Auf-                  4.2.8. Einzelbestellung der Aufsichtsratsmit-
sichtsratsmitglieder der Kapitalseite ablehnen.          glieder
                                                         Aufsichtsratsmitglieder sollen aufgrund ihrer her-
4.2.4. Sitzungsteilnahme bei Wiederwahl                  ausragenden Funktion per Einzelabstimmung in der
Wird eine individualisierte Berichterstattung            Hauptversammlung gewählt werden.
zur Anwesenheit von Aufsichtsratsmitgliedern in
Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen nicht veröf-       Deka befürwortet bei Aufsichtsratswahlen gestaf-
fentlicht, wird sich Deka gegen die Wiederwahl           felte Vertragslaufzeiten der Aufsichtsratsmitglie-
der entsprechenden Aufsichtsratsmitglieder               der („staggered board“). Gestaffelte Amtszeiten er-
aussprechen.                                             höhen die Flexibilität, um insbesondere ein sich ent-
                                                         wickelndes Kompetenzprofil besser erfüllen und
                                                         Veränderungen der Eigentümerstruktur berücksich-
                                                         tigen zu können.

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Grundsätze der Stimmrechtsausübung

4.2.9. Chairman/Chief Executive Officer                            einer Gesellschaft mit vergleichbaren An-
Bei Gesellschaften mit monistischer Organisations-                 forderungen wahrnimmt oder nicht mehr
verfassung favorisiert Deka in der Regel eine klare                als zwei Aufsichtsratsmandate in
Trennung der Rollen des Chairman und des Chief                     Summe in konzernexternen börsennotier-
Executive Officer und lehnt somit eine Personal-                   ten Gesellschaften oder Gesellschaften mit
union dieser Ämter ab. In begründeten Ausnah-                      vergleichbaren Anforderungen begleitet,
mefällen ist aber eine abweichende Handhabung
möglich, z.B. wenn ein führender unabhängiger Di-                 ein Aufsichtsratsmitglied, das in keiner
rektor (Lead Independent Director) im Verwaltungs-                 Gesellschaft eine exekutive Funktion inne-
rat vertreten ist.                                                 hat, nicht mehr als fünf Aufsichtsrats-
                                                                   mandate in Summe in börsennotierten
Deka lehnt einen möglichen Wechsel eines Exe-                      Gesellschaften oder Gesellschaften mit ver-
cutive Directors in die Rolle eines Chairman/Non-                  gleichbaren Anforderungen innehat, wo-
Executive Directors ohne eine Wartefrist von                       bei der Aufsichtsratsvorsitz doppelt zählt.
zwei Jahren ab.
                                                           Bei der Mandatsprüfung sollte die Arbeitsbelastung
                                                           eines Prüfungsausschussvorsitzenden berücksich-
4.3. Mandate
                                                           tigt werden.
Deka befürwortet eine klare Mandatsbegrenzung.
Für jedes einzelne Mandat muss genügend Zeit zur
Verfügung stehen, um der Aufsichtspflicht verant-          4.4. Altersgrenze und Zugehörigkeits-
wortungsvoll und individuell nachzukommen. Deka                 dauer
bewertet es kritisch, wenn ein vorgeschlagener
Kandidat zum Aufsichtsrat mehrere Mandate in               Um eine stetige Erneuerung des Aufsichtsratsgre-
den Führungsgremien anderer Unternehmen inne-              miums sicherzustellen fordert Deka, dass Mitglieder
hat.                                                       dem Gremium nicht länger als 15 Jahre angehö-
                                                           ren. Großaktionären oder deren Vertretern kann
Deka fordert, dass                                         eine längere Amtsperiode zugebilligt werden.

                                                           Eine Altersgrenze von 75 Jahren von Aufsichts-
           ein Vorstandsvorsitzender einer börsen-
                                                           ratsmitgliedern soll nicht überschritten werden.
            notierten Gesellschaft oder einer Gesell-      Die Altersgrenze von Vorstandsmitgliedern soll
            schaft mit vergleichbaren Anforderungen        65 Jahre nicht überschreiten.
            keinen Aufsichtsratsvorsitz in einer kon-
            zernexternen börsennotierten Gesellschaft
            oder einer Gesellschaft mit vergleichbaren
            Anforderungen wahrnimmt oder nicht             4.5. Bildung von Ausschüssen
            mehr als ein Aufsichtsratsmandat in
                                                           Der Aufsichtsrat soll qualifizierte Ausschüsse bilden.
            Summe in konzernexternen börsennotier-
                                                           In diesem Zusammenhang befürwortet Deka eine
            ten Gesellschaften oder Gesellschaften mit     mehrheitlich unabhängige Besetzung der wich-
            vergleichbaren Anforderungen begleitet,        tigen Ausschüsse (Prüfung, Nominierung, Vergü-
                                                           tung, Compliance).
           ein Vorstandsmitglied einer börsenno-
            tierten Gesellschaft oder einer Gesellschaft   Wenn der Vorsitzende des Aufsichtsrats ein
            mit vergleichbaren Anforderungen keinen        Großaktionär oder dessen Vertreter ist, sollte die
            Aufsichtsratsvorsitz in einer konzernex-
            ternen börsennotierten Gesellschaft oder

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Grundsätze der Stimmrechtsausübung

Besetzung der Ausschüsse mit überwiegend un-             4.6. Vergütung der Vorstandsmitglie-
abhängigen Kandidaten erfolgen.                               der
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll             Nach Ansicht der Deka ist die Vergütungsstruktur
unabhängig sein. Er darf insbesondere kein ehe-          von Vorständen auf eine nachhaltige Unterneh-
maliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft               mensentwicklung auszurichten und darf insbeson-
bzw. Großaktionär oder dessen Vertreter sein.
                                                         dere nicht zum Eingehen unangemessener Risiken
Der Aufsichtsratsvorsitzende soll nicht den Vor-
                                                         verleiten. Die Vergütungsstruktur soll transparent
sitz im Prüfungsausschuss innehaben.
                                                         und nachvollziehbar sein und zur Förderung der
Der Vorsitzende des mit der Vorstandsvergü-              Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwick-
tung befassten Ausschusses soll unabhängig sein.         lung des Unternehmens beitragen.

Die Vorsitzenden der anderen Ausschüsse soll-            Um eine sachgerechte Ausgestaltung der Vor-
ten unabhängig sein.                                     standsvergütung zu erzielen, ist ein Dialog zwi-
                                                         schen Investor und Unternehmen im Vorfeld einer
Der Nominierungsausschuss ist ausschließlich mit         Hauptversammlung zielführend. Deshalb führt
Vertretern der Anteilseigner zu besetzen.                Deka im Rahmen des Engagement-Prozesses re-
                                                         gelmäßig Gespräche zur Vorstandsvergütung,
Sind diese Vorgaben nicht erfüllt, so wird Deka bei
                                                         insbesondere dann, wenn Änderungen des Systems
der Wiederwahl gegen den Aufsichtsratsvor-
                                                         anstehen.
sitzenden stimmen. Zudem stimmt Deka bei der
Wiederwahl gegen den Vorsitzenden des Prü-
fungsausschusses, wenn die Kriterien für den Prü-        An das Vergütungssystem stellt Deka umfangrei-
fungsausschuss nicht erfüllt sind oder der Kandidat      che Qualitätsanforderungen, die nachfolgend
nicht über den Sachverstand auf den Gebieten             beschrieben sind.
Rechnungslegung und Abschlussprüfung verfügt.
                                                         4.6.1. Ausgestaltung des Vergütungssystems
Neben den erforderlichen fachlichen Kompeten-            Deka definiert die Ziel-Gesamtvergütung als
zen sollten die Aufsichtsratsausschüsse eine mög-        Summe aller Vergütungsbeträge eines Jahres (ein-
lichst breite, zum Unternehmen und den Regionen,         schließlich der Beiträge zur Altersversorgung und
in denen das Unternehmen Geschäfte tätigt, pas-          der Nebenleistungen) für den Fall einer 100%igen
sende persönliche Diversität aufweisen, u.a. hin-        Zielerreichung. Die Maximal-Gesamtvergütung
sichtlich Geschlecht, Alter und Internationalität, un-   entspricht dem potenziellen Aufwands-Höchstbe-
ter Berücksichtigung von Minderheiten.                   trag der Gesellschaft aus der Summe aller Vergü-
                                                         tungselemente für das betreffende Jahr. Darüber
Ist die Diversität nicht erfüllt oder fehlen wichtige    hinaus hat der Aufsichtsrat die Maximalvergü-
biographische Daten (z.B. Alter), so wird sich Deka      tung, d.h. die maximale Auszahlung der in einem
vorbehalten, entsprechende Kandidaten abzu-              Geschäftsjahr gewährten Vergütung einschließlich
lehnen und der Wiederwahl des Vorsitzenden               Nebenleistungen und Versorgungsaufwand, für die
des Nominierungsausschusses nicht zuzustim-              Vorstandsmitglieder festzulegen.
men.
                                                         Bei der Ausgestaltung der Vorstandsvergütung ist
                                                         darauf zu achten, dass

                                                                das Vergütungssystem auf drei Grundele-
                                                                 mente basiert, nämlich Festvergütung,

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Grundsätze der Stimmrechtsausübung

            jährliche und mehrjährige variable Vergü-   Die Maximalvergütung soll i.d.R. angeben, wel-
            tung,                                       che Höhe die Maximal-Gesamtvergütung nicht
           für jedes einzelne Vorstandsmitglied die    übersteigen darf. Eine Maximalvergütung, die die
            Ziel- und die Maximal-Gesamtvergü-          Maximal-Gesamtvergütung überschreitet ist kri-
            tung für das jeweils bevorstehende Ge-      tisch zu hinterfragen und gegebenenfalls abzu-
            schäftsjahr dazulegen ist,                  lehnen.
           die Anteile der einzelnen Gehaltsbe-
            standteile an der Ziel-Gesamtvergütung      4.6.3. Eigeninvestmentverpflichtungen
            genannt werden,                             Die Deka fordert, dass mit Vorstandsmitgliedern
           die maßgeblichen finanziellen und nicht-    vereinbart wird, Aktien ihres Unternehmens zu hal-
            finanziellen Leistungskriterien für die     ten. Dabei sollte der Umfang mindestens einem
            Gewährung der variablen Vergütungsbe-       Brutto-Jahresfixgehalt entsprechen. Dieses Ei-
            standteile genannt werden,                  geninvestment soll spätestens nach 4 Jahren er-
           der Zusammenhang von Zielerreichung         reicht sein. Die Aktien sind mindestens während der
            und variabler Vergütung (Pay for Perfor-    Zugehörigkeit zum Vorstand dauerhaft zu halten.
            mance) schematisch oder quantifiziert
            dargestellt wird,                           4.6.4. Ausgestaltung der variablen Vergütung
           die Zahlungsmodalitäten, wie die Vor-       Bei der Auswahl und Festlegung der Zielgrößen
            standsmitglieder über die gewährten vari-   kommt es entscheidend darauf an, dass sie die an-
            ablen Vergütungsbeträge verfügen kön-       gestrebte Unternehmensstrategie möglichst zutref-
            nen, aufgeführt werden,                     fend reflektieren. Darüber hinaus sollte ihre Ent-
           die Ziel- und Maximalvergütung des          wicklung im Interesse der Anreiz- und Steuerungs-
            Vorstands im Vergleich zur Vergütung        wirkung transparent und nachvollziehbar verlaufen
            der Führungskräfte und der Belegschaft      und wenig Raum für Manipulation und für externe
            insgesamt bzw. im Vergleich zu anderen      Einflüsse (Windfall Profits) bieten.
            Unternehmen vermittelbar sein sollen und
            auch der Öffentlichkeit erklärt werden      In diesem Zusammenhang legt Deka Wert darauf,
            können,                                     dass
           mögliche Zusagen zur betrieblichen Al-
            tersversorgung nur beitragsorientiert              die Festvergütung die variable Vergü-
            und an die Fixvergütung geknüpft sind.              tung (gemessen an der Ziel-Gesamtvergü-
                                                                tung) nicht übersteigt,
4.6.2. Betragsmäßige Höchstgrenzen und Ma-                     die langfristig variable Vergütung über
ximalvergütung                                                  der kurzfristig variablen Vergütung (ge-
Bei der betragsmäßigen Begrenzung der Gesamt-                   messen an der Ziel-Gesamtvergütung)
vergütung des Vorstands ist darauf zu achten, dass              liegt, wobei mehr als die Hälfte der variab-
                                                                len Vergütung auf die Langfrist-Kompo-
            es betragsmäßige Obergrenzen für alle              nente entfallen sollte,
             variablen Vergütungsbestandteile gibt,            der kurzfristig zur Auszahlung kom-
            der an eine variable Vergütung gebun-              mende Vergütungsteil (Festvergütung und
             dene Aktienkurs nach oben begrenzt                 einjähriger Jahresbonus) 60% der Ziel-Ge-
             ist,                                               samtvergütung nicht überschreitet,
            Eigeninvestments in Aktien des Unter-             die variable Vergütung überwiegend ak-
             nehmens seitens des Vorstands nicht bei            tienbasierte Vergütungselemente enthält
             den Vergütungsobergrenzen berücksich-              bzw. dieser Anteil in Aktien der Gesell-
             tigt werden.                                       schaft anzulegen ist,

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Grundsätze der Stimmrechtsausübung

           über die langfristig variablen Gewäh-                  beim Basispreis darf maximal 5% betra-
            rungsbeträge erst nach vier Jahren ver-                gen, muss aber begründet werden.
            fügt werden soll,
           die variablen Vergütungsteile auf an-          4.6.6. Diskretionäre Vergütungsfestlegungen
            spruchsvolle Erfolgsziele und Bewer-           In Vergütungssystemen wird oft bei der Festlegung
            tungsparameter bezogen sind, die nach-         des Jahresbonus ein individueller Leistungsfak-
            träglich zu einer erleichterten Zielerrei-     tor angewandt. Damit kann der Aufsichtsrat wei-
            chung nicht verändert werden dürfen,           teren Erfolgs- und Leistungsaspekten sowie etwai-
           unterschiedliche Performancekriterien          gen außerordentlichen Entwicklungen angemessen
            für die einjährige und mehrjährige variable    Rechnung tragen, die in den anderen Performance-
            Vergütung (mindestens jeweils zwei             kriterien des Jahresbonus nicht hinreichend erfasst
            KPIs) verwendet werden,                        sind.
           die Leistungsparameter zur Bestimmung
            der variablen Vergütung nicht ausschließ-      Deka lehnt diese diskretionären Vergütungsfestle-
            lich an den Aktienkurs gebunden sind,          gungen des Aufsichtsrats nicht kategorisch ab,
           der Total Shareholder Return (TSR) und/        diese müssen aber bestimmten Grundsätzen ent-
            oder die absolute Aktienkurssteigerung         sprechen:
            nicht die einzigen KPIs der langfristigen
            Vergütung sein sollen,                                diskretionäre Eingriffe des Aufsichtsrats
           sich unternehmensrelevante ESG-Krite-                  müssen nachvollziehbar erläutert wer-
            rien in der variablen Vergütung wiederfin-             den,
            den,                                                  der individuelle oder kollektive Leis-
           die langfristige variable Vergütung eine zu-           tungsfaktor, der meist multiplikativ in die
            kunftsbezogene, mehrjährige Bemes-                     Zielerreichung einfließt, soll maximal zwi-
            sungsgrundlage (mindestens drei Jahre)                 schen 0,8 und 1,2 liegen,
            besitzt.                                              Sonderzahlungen (z.B. anlassbezogene
                                                                   Ermessenstantieme) außerhalb der regulä-
4.6.5. Aktienoptionen für Vorstände                                ren variablen Vergütung sollten möglichst
Aktienoptionen gelten als terminierte Bezugsrechte                 unterlassen werden. Wird ausnahmsweise
auf Aktien des Unternehmens an die Beschäftigten.                  doch eine Sonderzahlung vorgenommen,
Sie berechtigen zum Kauf der Aktien zu einem vor-                  so ist diese im Vergütungsbericht transpa-
her festgesetzten Preis an einem ebenfalls vorher                  rent zu beschreiben und zu begründen. Al-
festgesetzten Zeitpunkt oder in einem bestimmten                   lerdings darf durch eine solche Sonderzah-
Zeitraum. In diesem Zusammenhang fordert Deka,                     lung die Maximalvergütung nicht über-
dass                                                               schritten werden.

           die Einlösung der Aktienoptionspläne           4.6.7. Weitere vertragliche Regelungen
            über die Vertragsdauer hinausgehen sol-        Die Deka fordert vom Aufsichtsrat, dass folgende
            len,                                           Sachverhalte mit vertraglichen Regelungen unter-
           die aus einem Aktienoptionsplan resultie-      legt werden:
            rende Verwässerung des bestehenden
            Aktienkapitals nicht mehr als 5% beträgt,             die variablen Vergütungsteile sollen so-
           der bei der Ausübung der Bezugsrechte für              wohl positive wie auch negative Entwick-
            den Bezug einer Aktie zu entrichtende Ba-              lungen der Unternehmensergebnisse be-
            sispreis i.d.R. dem Kurs am Ausgabezeit-               rücksichtigen      (Bonus-/Malusvergü-
            punkt entspricht. Ein möglicher Abschlag               tung),

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Grundsätze der Stimmrechtsausübung

           die variablen Vergütungsteile sollen Ma-             übermäßige Antrittsprämien (sign-in
            lus- und Clawback-Regelungen enthal-                  Bonus) und goldene Fallschirme (golden
            ten, um Vergütungen einzubehalten (Ma-                parachute) sind zu vermeiden.
            lus) oder bereits ausgezahlte Vergütungen
            zurückzufordern (Clawback). Dieses gilt       4.6.8. Abstimmung über das Vorstandsvergü-
            zum einen bei vorsätzlichen oder grob         tungssystem
            fahrlässigen Verletzungen der gesetzlichen    Über das Vergütungssystem des Vorstandes ist in
            Pflichten oder Verstößen gegen wesentli-      der Hauptversammlung bei jeder wesentlichen
            che dienstvertragliche Pflichten oder gegen   Systemänderung, mindestens jedoch alle vier
            unternehmensinterne Richtlinien (Compli-      Jahre, abzustimmen.
            ance-Clawback). Zum anderen für variable
            Vergütungsbestandteile, die an das Errei-     Deka stimmt gegen ein Vorstandsvergütungs-
            chen bestimmter Ziele geknüpft sind, aber     system, bei dem die vorgenannten Qualitätsan-
            auf der Grundlage falscher Daten zu Un-       forderungen in weiten Teilen nicht erfüllt sind
            recht ausbezahlt wurden (Performance-         bzw. keine ausreichenden Informationen zur Verfü-
            Clawback),                                    gung gestellt werden, um eine sachgerechte Ent-
           bei vorzeitiger, einvernehmlicher Be-         scheidung treffen zu können.
            endigung der Vorstandstätigkeit ohne
            wichtigen Grund dürfen die Zahlungen          Erscheint Deka die im Vergütungssystem festge-
            nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstel-   legte Maximalvergütung der Vorstandsmitglie-
            lungsvertrages vergüten und gleichzeitig      der (für den Gesamtvorstand oder gesondert für je-
            den Wert von zwei Jahresgesamtvergü-          des Vorstandsmitglied) als unangemessen hoch, so
            tungen (Abfindungs-Cap) nicht über-           behält sich Deka vor, in der Hauptversammlung ei-
            schreiten. Wurde ein nachvertragliches        nen Antrag für eine Herabsetzung zu stellen.
            Wettbewerbsverbot vereinbart, so ist die
            Karenzentschädigung auf die Abfindungs-       Bei Hauptversammlungsbeschlüssen mit weniger
            zahlung anzurechnen,                          als 75 Prozent Zustimmung für das Vorstandsvergü-
           bei vorzeitiger Beendigung auf Wunsch         tungssystem erwartet Deka eine Nachbesserung
            des Vorstandsmitglieds ohne wichtigen         bzw. Stellungnahme in der nächsten Hauptver-
            Grund oder wichtiger Grund für eine           sammlung.
            Kündigung durch die Gesellschaft be-
            steht kein Anspruch auf eine Abfindung
                                                          4.7. Vergütung der Aufsichtsratsmit-
            oder sonstige Zahlungen aus der einjähri-
                                                               glieder
            gen oder mehrjährigen variablen Vergü-
            tung,
                                                          Bei der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird
           Zusagen für Leistungen bei vorzeitiger Be-
                                                          Deka darauf achten, dass die Vergütungshöhe zu
            endigung der Vorstandstätigkeit wegen ei-
                                                          vergleichbaren Unternehmen nicht unverhältnismä-
            nes Kontrollwechsels des Unterneh-
                                                          ßig hoch erscheint.
            mens („Change-of-Control“) sollten nicht
            vereinbart werden. Erfolgt trotzdem eine
                                                          In diesem Zusammenhang befürwortet Deka eine
            Zahlung, so soll diese zwei Jahresge-
                                                          reine Fixvergütung für Aufsichtsräte. Denn
            samtvergütungen (allerdings nicht mehr
                                                          Aufsichtsräte haben eine Kontrollfunktion zu erfül-
            als die Restlaufzeit des Anstellungsver-
                                                          len, die einer erfolgsabhängigen Vergütung wider-
            trages) nicht überschreiten,
                                                          spricht. Eine Pensionsregelung für Aufsichtsratsmit-
                                                          glieder wird abgelehnt.

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Grundsätze der Stimmrechtsausübung

Sollte eine Selbstverpflichtungserklärung der          Deka erwartet, dass der Vergütungsbericht sowohl
Mitglieder des Aufsichtsrats zum Kauf von Aktien       quantitative als auch qualitative Angaben ent-
des Unternehmens bestehen, sollte der Betrag 15%       hält. Es soll erläutert werden, wie die Vergütung die
der gewährten Gesamtvergütung (vor Steuern)            langfristigen Ziele der Gesellschaft fördern, wie die
nicht übersteigen.                                     Leistungskriterien angewendet wurden und wie
                                                       sich die variablen Auszahlungsbeträge errechnen.
Über das Vergütungssystem des Aufsichtsrats ist in     Somit sollen für die finanziellen Leistungskrite-
der Hauptversammlung mindestens alle vier              rien und Kennzahlen, die Zielwerte, die Unter-
Jahre abzustimmen.                                     und Obergrenzen, die Gewichtung sowie der
                                                       jeweilige Zielerreichungsgrad mindestens ex-
Bei Hauptversammlungsbeschlüssen mit weniger           post veröffentlicht werden. Auch für die indivi-
als 75 Prozent Zustimmung für das Aufsichtsrats-       duellen Ziele soll die Zielerreichung veröffentlicht
vergütungssystem erwartet Deka eine Nachbesse-         werden.
rung bzw. Stellungnahme in der nächsten Haupt-
versammlung.                                           Zudem sollten die Vorstandsvergütung im Ver-
                                                       gleich zur Vergütung der Führungskräfte und
                                                       der Belegschaft insgesamt und die Entwicklung
4.8. Vergütungsbericht
                                                       der Vorstandsvergütung im Verhältnis zur durch-
Der vom Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam            schnittlichen Belegschaftsvergütung in den letzten
jährlich zu erstellende Vergütungsbericht stellt un-   5 Jahren dargelegt werden. Der Vergütungsbericht
ter Namensnennung die Vergütung jedes einzel-          sollte auch einen Überblick bieten hinsichtlich der
                                                       Vergütung innerhalb der Belegschaft, unterschie-
nen gegenwärtigen oder früheren Mitglieds
von Vorstand und Aufsichtsrat dar, die von der         den nach den für das Unternehmen und den Ge-
berichtenden Gesellschaft selbst und von Unterneh-     schäftsregionen relevanten Kriterien der Diversität
men desselben Konzerns im letzten Geschäftsjahr        (z.B. Gender Pay Gap).
gewährt und geschuldet wird.
                                                       Der Vergütungsbericht zum abgelaufenen Ge-
                                                       schäftsjahr soll jeweils einen Ausblick auf die An-
Gemäß den gesetzlichen Publizitätsvorschrif-           wendung des Vergütungssystems im laufen-
ten sind im Vergütungsbericht insbesondere die         den Geschäftsjahr enthalten. In diesem Ausblick
festen und variablen Vergütungsbestandteile, eine      soll ex-ante über die Auswahl der finanziellen Leis-
vergleichende Darstellung der jährlichen Verände-      tungskriterien und Kennzahlen berichtet werden.
rung der Vergütung, der Ertragsentwicklung der         Nicht-finanzielle Leistungskriterien wie auch die
Gesellschaft sowie der über die letzten fünf Ge-       konkrete Zielsetzung für die finanziellen Kennzah-
schäftsjahre betrachteten durchschnittlichen Ver-      len dürfen ausnahmsweise nur dann ex-post erläu-
gütung von Arbeitnehmern auf Vollzeitäquivalenz-       tert werden, wenn wettbewerbsrelevante Sachver-
basis, die Anzahl der gewährten oder zugesagten        halte dagegensprechen.
Aktien und Aktienoptionen sowie etwaige Abwei-
                                                       Über den Vergütungsbericht ist für das vorausge-
chungen vom Vergütungssystem des Vorstands
darzustellen. Auch ist zu erläutern, wie die festge-   gangene Geschäftsjahr jährlich abzustimmen.
legte Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder         Deka erwartet, dass der Vergütungsbericht des Vor-
eingehalten wurde, da nur so der Hauptversamm-         stands und des Aufsichtsrats in separaten Tagesord-
                                                       nungspunkten zur Abstimmung gestellt werden.
lung eine Überprüfung des Vergütungssystems
möglich ist.
                                                       Sollten die aufgeführten Qualitätsanforderun-
                                                       gen an den Vergütungsbericht in weiten Teilen

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Grundsätze der Stimmrechtsausübung

nicht erfüllt sein, so wird Deka den Vergütungs-        6. Kapitalmaßnahmen und Rückkauf
bericht ablehnen.                                          von Aktien

Bei Hauptversammlungsbeschlüssen mit weniger
als 75 Prozent Zustimmung für den Vergütungsbe-         6.1. Kapitalerhöhung
richt erwartet Deka eine Nachbesserung bzw. Stel-
lungnahme in der nächsten Hauptversammlung.             Anträge auf Kapitalerhöhungen in Hauptversamm-
                                                        lungen beziehen sich meist auf genehmigtes und
                                                        bedingtes Kapital. Während das genehmigte Kapi-
5. Abschlussprüfer                                      tal für Kapitalerhöhungen zur Ausgabe neuer Ak-
                                                        tien dient, ist das bedingte Kapital für Aktienemis-
Der Abschlussprüfer soll gewährleisten, dass ein        sionen im Rahmen von einem Umtausch- oder Be-
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes          zugsrecht durch Aktionäre gedacht (für Aktienopti-
Bild der Gesellschaft bei der Erstellung und Darstel-   onen, Wandelanleihen oder Optionsanleihen).
lung des Jahresabschlusses entsteht und die Rech-
nungslegungsvorschriften eingehalten werden.            Kapitalerhöhungen sollen stets im Interesse der Ak-
                                                        tionäre die langfristigen Erfolgsaussichten des Un-
Die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfungsunter-        ternehmens verbessern. Bei Kapitalerhöhungen
nehmens bzw. des verantwortlichen Abschlussprü-         ohne Bezugsrecht ist darauf zu achten, dass die
fers vom zu prüfenden Unternehmen muss gewähr-          auftretende Verwässerung so gering wie möglich
leistet sein. Bestehen berechtigte Zweifel an der       ausfällt.
Unabhängigkeit, wird Deka gegen die Beauf-
tragung stimmen.                                        Umfangreiche Vorratsbeschlüsse für Kapitalmaß-
                                                        nahmen (genehmigte und bedingte Kapitalerhö-
Gleiches gilt, wenn Honorare aus Beratungstätig-        hungen) sieht Deka kritisch.
keiten die der Prüfungstätigkeit übersteigen bzw.
das Wirtschaftsprüfungsunternehmen in erhebli-          Deka lehnt einen Vorratsbeschluss für eine ge-
chem Umfang Beratungsdienstleistungen für das           nehmigte Kapitalerhöhung dann ab, wenn die-
Unternehmen bereitstellt.                               ser, gemeinsam mit bereits in der Satzung vorhan-
                                                        denen Vorratsbeschlüssen, 20 Prozent des Grund-
Ferner sollen die an das Wirtschaftsprüfungsunter-      kapitals überschreitet.
nehmen gezahlten Aufwendungen separat ausge-
wiesen und von einem unabhängigen und vom               Deka lehnt einen Vorratsbeschluss für eine be-
Aufsichtsrat eingesetzten Prüfungsgremium über-         dingte Kapitalerhöhung dann ab, wenn dieser,
wacht werden.                                           gemeinsam mit bereits in der Satzung vorhandenen
                                                        Vorratsbeschlüssen, 20 Prozent des Grundkapi-
Kritisch sieht es Deka, wenn sich das Mandats-          tals überschreitet.
verhältnis zwischen Unternehmen und Wirtschafts-
prüfungsunternehmen über einen besonders lan-           Damit werden die gesamten Vorratsbeschlüsse ku-
gen Zeitraum erstreckt. Der verantwortliche Ab-         mulativ auf 40 Prozent des Grundkapitals begrenzt.
schlussprüfer soll die Bestelldauer von fünf Jah-
ren nicht überschreiten. Außerdem soll der ver-         Deka lehnt einen Vorratsbeschluss für eine ge-
antwortliche Abschlussprüfer namentlich im Ge-          nehmigte Kapitalerhöhung dann ab, wenn die-
schäftsbericht genannt werden.                          ser, gemeinsam mit bereits in der Satzung vorhan-
                                                        denen Vorratsbeschlüssen, einen Ausschluss des
                                                        Bezugsrechts von mehr als 10 Prozent des

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Grundsätze der Stimmrechtsausübung

Grundkapitals vorsieht. Deka lehnt einen Vor-          Aktionäre über das Übernahmeangebot abstimmen
ratsbeschluss für eine bedingte Kapitalerhö-           können.
hung dann ab, wenn dieser, gemeinsam mit bereits
in der Satzung vorhandenen Vorratsbeschlüssen, ei-     Steht die Gesellschaft vor einer großen transfor-
nen Ausschluss des Bezugsrechts von mehr als           mierenden Übernahme oder Verschmelzung,
10 Prozent des Grundkapitals vorsieht. Hierbei         so ist diese einem Votum der Hauptversammlung
sind die Bezugsrechtsausschlüsse kumulativ             zu unterwerfen.
über beide Kapitalmaßnahmen zu betrachten.
                                                       Deka wird einer Fusion/Akquisition zustimmen,
Eine Selbstverpflichtung des Vorstandes, die           wenn die zur Verfügung gestellten Informationen
Bezugsrechtsausschlüsse kumulativ auf 10 Prozent       (u.a. strategischer Hintergrund, wirtschaftliche
zu beschränken, erkennt Deka nur dann an, wenn         Nachvollziehbarkeit) für eine überlegte Entschei-
diese neben den neu vorgeschlagenen Kapitalmaß-        dung ausreichend sind und der Kaufpreis nach in-
nahmen auch die bereits bestehenden Kapitalmaß-        ternen Analysen dem nachhaltigen Unternehmens-
nahmen beinhaltet und die Selbstverpflichtung zu-      wert entspricht.
dem Eingang in die Satzung gefunden hat.

In begründeten Ausnahmefällen, die in der An-          8. Soziale    und                   ökologische
tragsstellung explizit zu nennen sind, kann Deka          Verantwortung
von diesen Regeln abweichen (z.B. Kapitalmaßnah-
men für Scrip-Dividenden, Mitarbeiteraktien, regu-     Soziale und ökologische Entwicklungen prägen das
latorische Anforderungen).                             Umfeld der Unternehmen immer stärker. Deka ist
                                                       überzeugt, dass soziale und ökologische Standards
                                                       im Rahmen einer nachhaltigen Geschäftspolitik
6.2. Rückkauf von Aktien
                                                       nicht nur von gesellschaftlichem Interesse sind, son-
                                                       dern auch im Sinne der Aktionäre, da hieraus eine
Die Unternehmen sollten ihre überschüssige Liqui-
dität in die langfristige Weiterentwicklung des ope-   langfristige, überdurchschnittliche Wertentwick-
rativen Geschäfts investieren. Will ein Unternehmen    lung des Unternehmens und eine verbesserte Risi-
trotzdem nicht in das operative Geschäft investie-     koeinschätzung resultieren kann.
ren, sondern die überschüssige Liquidität an die Ak-
tionäre ausschütten, so bevorzugt Deka Dividen-        Themen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und
denzahlungen (z.B. in Form einer Sonderdividende)      Unternehmensführung (Environment, Social and
gegenüber dem Rückkauf von Aktien. Sollten             Governance – ESG) gewinnen im Dialog mit den
                                                       Unternehmen immer mehr an Bedeutung.
allerdings die steuerlichen Auswirkungen einer Di-
videndenzahlung übermäßig nachteilig für den Ak-
tionär sein, würde Deka in diesem Fall oder auch in    Bei der Festlegung der Schwerpunktthemen für die
begründeten Ausnahmefällen einem Aktien-               Unternehmensdialoge orientiert sich die Deka an
                                                       internationalen Grundsätzen und Zielen. Dazu zäh-
rückkauf zustimmen.
                                                       len zum einen die Prinzipien des UN Global Com-
                                                       pact und die damit verbundene Verpflichtung zur
7. Fusionen und Akquisitionen                          Umsetzung von zehn Prinzipien einer verantwor-
                                                       tungsvollen Unternehmensführung. Sie beziehen
Deka fordert, dass im Falle eines Übernahmean-         sich auf die Themenfelder Menschen- und Arbeits-
gebots für die Gesellschaft eine außerordentli-        rechte, Umweltschutz und Korruptionsbekämp-
che Hauptversammlung einzuberufen ist, in der die      fung und damit auf die Aspekte, die auch im CSR-
                                                       RUG als relevante Aspekte definiert werden. Zum

Stand: 05.01.2021
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Grundsätze der Stimmrechtsausübung

anderen bezieht sich dies auf die ILO-Kernarbeits-    ten. Dies kann auch zur Ablehnung von Auf-
normen, die Sozialstandards im Rahmen der Welt-       sichtsratsmitgliedern bei Aufsichtsratswahlen
handelsordnung, die menschenwürdige Arbeitsbe-        führen.
dingungen und einen hinreichenden Schutz ge-
währleisten sollen. Aber auch die nachhaltigen Ent-   ESG-Themen orientierte Aktionärsanträge
wicklungsziele der Vereinten Nationen (SDGs), die     werden von Deka einer Prüfung unterzogen und
Klimaziele der Europäischen Union und die Anfor-      bei Übereinstimmung mit den Prinzipien der Deka
derungen der Task Force on Climate-related Finan-     positiv entschieden. Dies gilt insbesondere zu The-
cial Disclosures (TCFD) sind relevante Themen.        men des Klimaschutzes, der Menschenrechte und
                                                      Arbeitsnormen sowie der Korruptionsbekämpfung.
Im Rahmen der Principles for Responsible Invest-
ment (PRI), übt Deka deshalb auch die Stimmrechte
unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskrite-      9. Sonstige
rien aus.
                                                      Anträge, die durch die Abstimmungsrichtlinie der
Unter Klimagesichtspunkten legt Deka Wert darauf,     Deka nicht ausdrücklich erfasst werden, sind an-
dass Unternehmen ihren Ausstoß von CO2-Emis-          hand marktüblichen Standards zu überprüfen
sionen kontinuierlich zu senken. Der ausschließ-      und einzustufen. Kein Antrag darf die Aktionärs-
liche Kauf von Emissionszertifikaten, mit denen die   rechte negativ beeinflussen und/oder gegen ein-
eigene Emissionsmenge in Klimaschutzprojekten         zelne Richtlinienelemente verstoßen.
ausgeglichen wird, sieht Deka als nicht zielführend
an. Zu bevorzugen sind Investitionen, die eine di-
rekte Senkung der Treibhausgasemissionen bewir-
ken.

Zudem nimmt Deka die Unternehmen in die Pflicht,
die beschafften Vorleistungsgüter oder Fertiger-
zeugnisse in allen Phasen ihrer Lieferkette auf et-
waige umweltschädigende oder gegen die Arbeits-
bedingungen verstoßende Produktionsverfahren
zurückzuverfolgen. Sollte ein Unternehmen seiner
Sorgfaltspflichten nicht nachkommen, so wird Deka
dies im Abstimmungsverhalten berücksichtigen.

Sieht Deka die Aussagekraft der „nichtfinanziel-
len Erklärung“ oder der Qualität bezüglich der so-
zialen und ökologischen Verantwortung eines Un-
ternehmens kritisch, so wird sie dies in ihrem Ab-
stimmungsverhalten auf Hauptversammlungen be-
rücksichtigen.

Kommen Unternehmen ihrer sozialen und ökologi-
schen Verantwortung nicht nach, so wird Deka, je
nach Verantwortlichkeiten, Vorstandsmitglieder
und/oder Aufsichtsratsmitglieder nicht entlas-

Stand: 05.01.2021
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