Gutscheine statt Kinderfest - Kinder der Gemeinde Steinheim erhalten als Ersatz Gutscheine fuÈ r die ausgefallenen Kinderfeste - Gemeinde ...
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68. Jahrgang Donnerstag, 9. Juli 2020 Nummer 28 Gutscheine statt Kinderfest - Kinder der Gemeinde Steinheim erhalten als Ersatz Gutscheine fuÈr die ausgefallenen Kinderfeste Die Kinderfeste haben in der Gemeinde eine lange Tradition und håtten dieses und nåchstes Wochenende mit einem ge- wohnt bunten Zug auf dem Kinderfest- platz stattgefunden. Ûber 400 Kinder wå- ren allein in Steinheim mitgelaufen. Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Gemeinde schweren Herzens die Feste in Steinheim und Sæhnstetten absagen mçssen. Die Gutscheine im Wert von insgesamt 5 Euro kænnen in der Zeit vom 13.07. bis 30.09.2020 in der Gemeinde Steinheim eingelæst werden. Vor Einlæsen der Gut- scheine ist es wichtig selbst nachzufra- gen, ob das jeweilige Geschåft, der Gas- tronomiebetrieb oder die jeweilige Ein- richtung die Gutscheine entgegennimmt. Alle Kindergartenkinder sowie Grund- schulkinder dçrfen sich also freuen, wenn die Gutscheine von ihren Erzieherinnen und Erziehern bzw. Lehrerinnen und Leh- rern ausgeteilt werden. Sehr geehrte Gewerbetreibende, Kinderfest im Jahr 2019 Bild: Archiv Gastronomietreibende oder Inhaber des oÈrtlichen Gewerbes und Handels, mit dieser Aktion wollen wir nicht nur den Kindern fçr das entgangene Kin- derfest eine Freude machen, sondern auch Sie als Teil des ærtlichen Gewer- bes/Handels unterstçtzen. Eine Ver- pflichtung zur Teilnahme besteht nicht. Sollten Sie sich jedoch zur Teil- nahme entscheiden, kænnen Sie die Gutscheine vom 13.07. bis 30.09.2020 entgegennehmen und diese gesam- melt bis zum 27.10.2020 bei der Ge- meinde, Hauptamt, Ebene 4, Zimmer 4.02 abgeben. Eine Anmeldung zur Teilnahme an der Aktion ist nicht not- wendig. Ich bedanke mich daher im Voraus bei allen, die diese Aktion unterstçtzen so- wie fçr Ihre Kooperationsbereitschaft. Ihr Holger Weise Bçrgermeister Gutscheine fuÈ r die Kindergartenkinder und die GrundschuÈ ler Bild: Gemeinde Steinheim 505
Gemeinderat Steinheim setzt familienfreundliches Zeichen Die Kindergårten in Steinheim waren auf- tungen der jeweiligen Einrichtungen hinzu, chen und beschloss fçr die Monate April und grund der Coronapandemie ab dem 17.03. fçr dass die zulåssige Gruppengræûe bei allen Mai keinerlei Kindergartengebçhren nach- viele Wochen geschlossen. Den Eltern wurde Kindertageseinrichtungen hæchstens die tråglich einzuziehen. Dies gilt auch fçr die in in dieser Zeit viel abverlangt. Zum Teil in Hålfte der in der Betriebserlaubnis genehmig- diesen Monaten tatsåchlich in den Notgrup- Kurzarbeit oder/und in Homeoffice und ohne ten Gruppengræûe betrug. Nachdem die Kin- pen betreuten Kinder. Der Gemeinde werden verlåssliche Betreuung in den Kitas mussten der in konstant zusammengesetzten Gruppen hierdurch Einnahmen in Hæhe von 68.230 sie die Betreuung ihres Nachwuchses selbst betreut werden sollten und sehr viele Kinder Euro fehlen. Diese Entscheidung wurde mit stemmen. Die Groûeltern sollten aufgrund sich bereits in der Notbetreuung befanden, allen Verantwortlichen der Gemeinde im Vor- der besonderen Gefåhrdung nicht zur Betreu- konnte in Steinheim auch kein rollierendes feld abgesprochen. Fçr den Monat Juni bleibt ung herangezogen werden. Eine Notbetreu- System fçr alle Kinder eingerichtet werden. es bei der Gebçhrenpflicht fçr die Notgrup- ung wurde zwar in jedem Kindergarten einge- Somit waren viele Familien in der Betreuung penkinder, die bereits erhoben wurde. richtet. Die Aufnahme der Kinder setzte je- auf sich allein gestellt. Den Verantwortlichen Seit dem 29.06. æffneten wieder die Kinderta- doch eine Tåtigkeit beider Erziehungsberech- ist dies durchaus bewusst. gesståtten fçr alle Kinder die Betreuung im tigten bzw. des Alleinerziehungsberechtigten Der Gemeinderat hatte sich daher entschie- Rahmen der Regelbetreuung unter Pandemie- in Bereichen der kritischen Infrastruktur vor- den von der Einziehung der Kindergartenge- bedingung (siehe Bericht 25.06.2020). Damit aus. Hierzu zåhlten insbesondere die Gesund- bçhren fçr den April und Mai vorlåufig abzu- kænnen nun wieder alle Kinder mit zum Teil heitsversorgung, die Aufrechterhaltung der æf- sehen. Dies galt auch fçr die Kinder, welche eingeschrånkten Úffnungszeiten betreut wer- fentlichen Sicherheit und Ordnung oder auch sich in der Notbetreuung befanden. Ab Juni den. Bitte denken Sie daran Ihren Dauerauf- die Lebensmittelbranche. Ab dem 27.04. wur- wurde dann in Absprache zwischen den Ver- trag wieder einzurichten bzw. weisen wir Sie de die Notbetreuung entsprechend der Coro- antwortlichen der Gemeinde Steinheim fçr darauf hin, dass ab Juli die Kindergartenge- na-Verordnung erweitert auf die Eltern, wel- die sich in der Notbetreuung befindlichen bçhr wieder ganz normal fållig wird. che insbesondere eine pråsenzpflichtige Tå- Kinder die Gebçhr eingezogen. Die Verantwortlichen von Steinheim bedan- tigkeit auûerhalb der Wohnung wahrgenom- Der offizielle Beschluss çber die vorlåufig ken sich an dieser Stelle bei allen Eltern, wel- men haben und dabei unabkæmmlich waren nicht eingezogenen Kindergartengebçhren chen in dieser Zeit viel abverlangt wurde. Ein und sie durch ihre berufliche Tåtigkeit an der fçr die Monate April und Mai fehlte jedoch besonderer Dank gilt aber auch den Leitun- Betreuung gehindert waren. noch. In der vergangenen Gemeinderatssit- gen und Erzieherinnen in den jeweiligen Ein- Erschwerend fçr die eingerichtete Notbetreu- zung am 30.06.2020 setzte der Gemeinderat richtungen fçr ihren groûen Einsatz und ihr ung kam fçr alle Kindergartentråger und Lei- nun einstimmig ein familienpolitisches Zei- Engagement zum Wohle unserer Kinder. Bericht aus der Sitzung nen enormen zusåtzlichen Verwaltungsauf- auch Flurstçcke, die als Ackerland oder Grçn- vom 30.06.2020 wand bedeutet und von den Mitarbeiterinnen land genutzt werden und in einem benachtei- und Mitarbeitern der Verwaltung geleistet ligten Gebiet liegen, vor. Die Gemeinde Stein- Abwesend: GR Preiû wird. heim am Albuch hat die Anfrage der Firma BuÈrgerfragestunde: Die Fortschreibung der Gemeinsamen Emp- vento ludens GmbH & Co. KG geprçft, befçr- fehlungen der Kirchen und der Kommunalen wortet den Ausbau erneuerbarer Energien Ein Steinheimer Bçrger informierte sich, ob und stimmt somit der Absicht zu, eine Freiflå- das Abfråsen der Bankette an den Seiten an Landesverbånde zur Festsetzung der Eltern- beitråge fçr das Kindergartenjahr 2020/2021 chenphotovoltaikanlage zu errichten. Dies einem Feldweg in Kçpfendorf anders gemacht wurde auch durch den Bçrgerentscheid am werden kann, da durch das Abfråsen Steine in lag den Gemeinden bis Sitzungsbeginn noch nicht vor. BM Weise bat den Gemeinderat um 17.05.2020 beståtigt. die Wiese gelangen, welche den Måhbalken der landwirtschaftlichen Maschinen Schåden Verståndnis, dass diese Thematik daher relativ Die geplante Flåche ist nicht unmittelbar an zufçgen. Ortsbaumeister Speier zeigte Ver- kurzfristig zur Vorlage im Gemeinderat einge- eine Siedlungseinheit angebunden und befin- ståndnis fçr die Situation, musste aber mittei- bracht werden muss. Ebenfalls bittet BM Wei- det sich damit im Auûenbereich gem. § 35 len, dass die Bankkette an den Seiten alterna- se die Eltern um Verståndnis, dass es unter BauGB. Die Flåchen befinden sich auf der tiv nur mit Baggern und Schaufeln abgetragen Umstånden dieses Jahr zu einer relativ kurz- Kçpfendorfer Flur an einem nach Sçden ex- werden kann. Dies ist allerdings mit einem er- fristigen Anpassung der Elternbeitråge kom- ponierten Hang. Die Flåchen werden aktuell heblichen Mehraufwand und Mehrkosten ver- men kann. landwirtschaftlich genutzt und befinden sich bunden. in einem fçr die Landwirtschaft benachteilig- Ønderung des FlaÈchennutzungsplans ten Gebiet. Nach Rçckbau der Photovoltaik- Auch die Anfrage nach der grundsåtzlichen und Aufstellung des Bebauungs- anlage werden die Flåchen wieder als Dauer- Einstellung der Gemeinde gegençber neuen planes und der Satzung uÈber die grçnland intensiv landwirtschaftlich genutzt. Anfragen fçr PV-Anlagen konnte durch BM Weise beantwortet werden. Die Gemeinde oÈrtlichen Bauvorschriften »Solarpark Im Rahmen der Flåchennutzungsplanånde- steht erneuerbaren Energien positiv gegen- KuÈpfendorf« - rung wird der Bereich des Planungsraumes çber und befçrwortet diese grundsåtzlich. Beratung und Beschlussfassung anstelle der bisherigen Darstellung als »Flå- Der Gemeinderat beschloss mit 16 Ja-Stim- chen fçr die Landwirtschaft« nun als sonstige Bekanntgaben: men, 1 Enthaltung und 5 Nein-Stimmen, die Sondergebietsflåche mit der Zweckbestim- BM Weise informierte, dass die Gemeinde Billigung des Entwurfs zur Ønderung des mung »Photovoltaik, Landwirtschaft und Na- eine Færderzusage des Landes in Hæhe von Flåchennutzungsplans und zur Aufstellung turschutz« dargestellt werden. Um das sonsti- 13.000,00 s fçr den MTW der Feuerwehr des Bebauungsplans. Weiteres beschloss er ge Sondergebiet herum wird eine Grçnflåche Sæhnstetten erhalten hat. çber die frçhzeitige Beteiligung der Úffent- als Ortsrandeingrçnung dargestellt. Seit Montag, 29.06.2020 konnten die Kinder- lichkeit gemåû § 3 Abs. 1 BauGB und der Ziel der Bauleitplanung ist neben der Schaf- gårten, die Grundschule und die verlåssliche frçhzeitigen Unterrichtung der Behærden fung von Baurecht fçr die Errichtung einer Grundschule den Regelbetrieb wieder aufneh- und sonstigen Trågern æffentlicher Belange Photovoltaikanlage, die Gewåhrleistung einer men. Aufgrund Personalengpåsse kann es gemåû § 4 Abs. 1 BauGB stådtebaulich geordneten Entwicklung des eventuell dazu kommen, dass nicht das ganze Anlass der teilweisen Ønderung des Flåchen- Plangebiets. So soll einerseits eine mæglichst Angebot der Betreuung angeboten werden nutzungsplanes und der Aufstellung eines Be- effiziente Ausnutzung der zur Verfçgung ste- kann. BM Weise bedankt sich ausdrçcklich bauungsplans fçr das Gebiet sçdlich des Wei- henden Flåchen sichergestellt und anderer- bei allen Erzieherinnen und Mitarbeitern/in- lers Kçpfendorf ist die Anfrage der Firma seits die mit der Aufstellung der Anlagen ver- nen fçr das Engagement in der aktuellen Zeit. vento ludens GmbH & Co. KG eine Photovol- bundenen negativen Auswirkungen auf Natur taikanlage auf der Kçpfendorfer Flur zu erstel- und Landschaft minimiert werden. Berichten zufolge hat die Stadt Giengen be- kanntgegeben, dass sie zum Thema Corona len und zu betreiben. Das Erneuerbare-Ener- Auf einer Flåche von rd. 20 ha soll eine Freiflå- Unmengen an Bçrger-Mails erhalten habe. gien-Gesetz 2017 (EEG 2017) sieht als poten- chenphotovoltaikanlage entstehen. Die Um- BM Weise erlåuterte, dass auch bei der Ge- tielle Standorte neben bereits versiegelten Flå- setzung soll mit aufgestånderten Solarmodu- meinde Steinheim tåglich eine Vielzahl an An- chen, Konversionsflåchen, groûflåchigen len erfolgen. Das Gelånde wird eingezåunt fragen zum Thema Corona eingehen, was ei- Dachflåchen, Parkplåtzen und Standorte ent- und auf eine maximale Zaunhæhe von 2,80 m lang von Schienenwegen und Autobahnen begrenzt. 506
Im Norden und Westen des Plangebiets wird migt. Eine kleinere Anlage steht auûerhalb. ein breiter Saum- und Pflanzstreifen mit Ge- Breitbandausbau Teilort SoÈhnstetten Die Teilfortschreibung Erneuerbare Energien hælzstrukturen zur besseren Einbindung in - Vergabe von Bauleistungen - des Regionalplans (rechtskråftig seit die Landschaft und zur Minimierung der 05.09.2014) beinhaltet eine deutliche Vergræ- Beratung und Beschlussfassung Sichtbarkeit angelegt. Im Sçden und Osten ûerung der Steinheimer Vorrangflåche fçr die Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass der Anlage entsteht eine private Grçnflåche, Windenergie, die nunmehr çber das be- im Zuge der Kabelbauarbeiten durch das die mit einem bienenfreundlichen Saum an- stehende Sondergebiet fçr die Windenergie AlbWerk Geislingen die Verlegung von Breit- gesåt wird. des Flåchennutzungsplans hinausgeht. bandleerrohre durch die Gemeinde erfolgen Gemåû § 1 Abs. 4 BauGB sind die Bauleitplåne soll. Mit den erforderlichen Tiefbauarbeiten Entwicklungs- und ErgaÈnzungs- wurde die Firma Leonhard Weiss Bauunter- den Zielen der Raumordnung anzupassen. satzung »KuÈpfendorf« - Gemåû § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB wird mit der nehmung GmbH & Co. KG beauftragt. Beratung und Beschlussfassung substanziellen Ausweisung entsprechender Das AlbWerk Geislingen muss auf Grund von Der Gemeinderat beschloss einstimmig nach Konzentrationszonen die Windenergie an an- Schadstellen ein Mittelspannungskabel zwi- ausfçhrlicher Beratung das Ergebnis der Ab- deren Stellen im Gemeindegebiet ausge- schen der Kirchstraûe und der Trafostation wågung zu den im Rahmen der formellen schlossen. am Distelweg erneuern. In diesem Zuge er- Beteiligung der Behærden und der Úffent- folgt auch die Verlegung von einem Nieder- lichkeit (§ 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB) Bebauungsplan »Am Kreisel, Erste spannungskabel zur Versorgung der einzelnen vorgebrachten Stellungnahmen. Die Verfas- Ønderung« und Satzung uÈber oÈrtliche Grundstçcke. Die Gemeinde Steinheim strebt ser der Stellungnahmen werden vom jeweili- Bauvorschriften im Geltungsbereich im Zuge von Tiefbauarbeiten eine Mitverle- gen Ergebnis der Abwågung benachrichtigt. des Bebauungsplans - AbwaÈgung gung von Breitbandleerrohren gemåû Breit- Die Entwicklungs- und Ergånzungssatzung bandausbauplanung an. Die Tiefbauarbeiten der Stellungnahmen zum Entwurf der fçr das AlbWerk werden durch die Fa. Leon- »Kçpfendorf« in der Fassung vom ersten Ønderung des Bebauungs- 28.04.2020/30.06.2020 wurde nach § 34 Abs. hard Weiss ausgefçhrt. Die Gemeinde wird 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) plans und der 4. Ønderung des FlaÈ- sich der Beauftragung anschlieûen. und § 4 Gemeindeordnung Baden-Wçrttem- chennutzungsplanes - Satzungsbe- berg (GemO) als Satzung beschlossen. Die schluÈsse Eigenbetrieb Wasserversorgung zusammen mit der Satzung aufgestellten Der Gemeinderat beschloss mit 20 Ja-Stim- Steinheim - Erweiterung technische ærtlichen Bauvorschriften in der Fassung men und 2 Nein-Stimmen das Ergebnis der Ausstattung HochbehaÈlter Steinhirt - vom 28.04.2020/30.06.2020 wurde nach Abwågung zu den im Rahmen der Beteili- Vergabe von Bauleistungen - § 74 Landesbauordnung Baden-Wçrttem- gung der Behærden nach §4 Abs. 2 BauGB Beratung und Beschlussfassung berg (LBO) und § 4 GemO als selbståndige und der Úffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Der Gemeinderat beschloss einstimmig eine Satzung beschlossen. Die Verwaltung wurde Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen auûerplanmåûige Ausgabe in Hæhe von ca. beauftragt, die beschlossenen Satzungen entsprechend der vom Planer vorgestellten 17.000,- EUR. Die Verwaltung wurde beauf- ortsçblich bekanntzugeben. Pråsentation und der Verwaltung vorge- tragt die erforderlichen Fachfirmen zur Er- Um im Weiler Kçpfendorf der verstårkten schlagenen Stellungnahmen. weiterung der technischen Ausstattung am Nachfrage nach Wohnnutzung nachzukom- Des Weiteren beschloss er mit gleichem Hochbehålter zu beauftragen. men, soll der bebaute Bereich als »im Zusam- Stimmenverhåltnis den Bebauungsplan »Am Im Chemielagerraum des Wasserhochbehål- menhang bebauter Bereich« festgelegt wer- Kreisel, Erste Ønderung« in der Fassung des ters Steinhirt sind såmtliche metallische Anla- den, sowie einzelne Auûenbereichsflåchen in Ingenieurbçros Kolb vom 30.06.2020 mit gen- und Einbauteile stark korrodiert. Dies ist den im Zusammenhang bebauten Bereich mit zeichnerischem Teil, schriftlichem Teil und auf eine nicht vorhandene Belçftung des Rau- einbezogen werden (gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Begrçndung als Satzung nach § 10 BauGB. mes zurçck zu fçhren. Die zur Wasseraufbe- Nr. 2 und 3 BauGB). Laut § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. Die ærtlichen Bauvorschriften zum Bebau- reitung erforderlichen Chemieprodukte ent- 2 BauGB kænnen bebaute Bereiche im Auûen- ungsplan wurden gemåû § 74 LBO als Sat- wickeln gewisse Ausdçnstungen, welche in bereich »als im Zusammenhang bebaute Orts- zung beschlossen. Kombination mit schwefelhaltiger Luft an me- teile festgelegt werden, wenn die Flåchen im Gleichfalls wurde die 4. Ønderung des Flå- tallischen Oberflåchen zur sehr starken Korro- Flåchennutzungsplan als Bauflåche darge- chennutzungsplans in der Fassung des Inge- sion fçhren. Um weitere Schåden an der Aus- stellt sind.« Die Voraussetzung dazu wurde nieurbçros Kolb vom 30.06.2020 mit Begrçn- stattung und am Gebåude zu verhindern, ist durch die 1. Ønderung des Flåchennutzungs- dung und zeichnerischem Teil festgestellt. dringend eine kontrollierte Be- und Entlçf- plans in Kçpfendorf geschaffen. Die Ønde- Im Rahmen der Úffentlichkeitsbeteiligung tung des Chemielagerraumes erforderlich. Die rung wurde am 05.06.2020 vom Landratsamt nach § 3 Abs. 2 BauGB lagen die Entwçrfe des Nachrçstung einer Be- und Entlçftungsanlage Heidenheim genehmigt. Die Beteiligung der Bebauungsplans und der ærtlichen Bauvor- einschlieûlich Montage und Herstellen der Úffentlichkeit fand vom 15.05.2020 bis zum schriften sowie der Flåchennutzungsplanån- Wandæffnungen am Gebåude betragen ca. 15.06.2020 in Form einer æffentlichen Ausle- derung in der Zeit vom 20.12.2019 bis 17.000,- EUR. Die Deckung der Ausgaben er- gung statt. Parallel wurden die Behærden und 24.01.2020 (jeweils einschlieûlich) æffentlich folgt durch die veranschlagten Mittel der Er- sonstigen Tråger æffentlicher Belange am Ver- aus. Zeitgleich wurde die Unterrichtung der schlieûung der Neubaugebiete, welche sich fahren beteiligt. Behærden und sonstiger Tråger æffentlicher verzægern. Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgefçhrt. FlaÈchennutzungsplanfortschreibung Realisierung zwei weiterer Kinder- Ûber die eingegangenen Stellungnahmen Windenergie - wurde nun beraten und beschlossen. Die Øn- gartengruppen in Steinheim - Beratung und Beschlussfassung derung des Bebauungsplans ist nætig, da Anbau an den Katholischen Kinder- Der Gemeinderat beschloss mit 19 Ja-Stim- groûflåchige Einzelhandelsbetriebe nur in garten St. Peter oder den kommuna- men, 1 Enthaltung und 2 Gegenstimmen ausgewiesenen Sondergebieten baurechtlich len Kindergarten SchneckenhaÈusle - nach ausfçhrlicher Beratung das Ergebnis zugelassen sind. Beratung und Beschlussfassung der Abwågung zu den im Rahmen der frçh- zeitigen Beteiligung der Behærden und der Bauangelegenheiten: Der Gemeinderat sprach sich mit 17 Ja-Stim- Úffentlichkeit (§ 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 men bei 4 Gegenstimmen fçr den Anbau am Neubau Lebensmittel-Vollsortiment- katholischen Kindergarten als neuen Stand- BauGB) vorgebrachten Stellungnahmen. markt und sonstiger Einzelhandels- ort fçr 2 weitere Kindergartengruppen aus. Die Verfasser der Stellungnahmen werden vom jeweiligen Ergebnis der Abwågung be- betrieb einschl. Parkplatzanlage Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung Maybachstraûe 5, 89555 Steinheim - die hierfçr notwendigen Vertragsverhand- nachrichtigt. Beratung und Beschlussfassung lungen mit der katholischen Kirche zu fçh- Gleichzeit stimmte der Gemeinderat mit Der Gemeinderat gab mit 19 Ja-Stimmen bei ren. gleichem Stimmenverhåltnis der Flåchen- 3 Nein-Stimmen sein Einvernehmen zum Jede Gemeinde ist verpflichtet regelmåûig nutzungsplanfortschreibung Windenergie in Bauvorhaben. eine Bedarfsplanung im Kindergartenbereich der vorgelegten Fassung vom 28.04.2020/ Der Projektplaner des Vorhabens, Herr Horst aufzustellen, um feststellen zu kænnen wieviel 30.06.2020 zu und beschloss die Feststellung. Trittler, stellte anhand zeichnerischer Plåne Plåtze aller Voraussicht nach in der jeweiligen Die Verwaltung wurde beauftragt, die Pla- das Bauvorhaben vor. Ústlich des Kreisels ge- Gemeinde zur Unterbringung der im Einwoh- nung beim Landratsamt Heidenheim gemåû legen soll ein neuer Vollsortimentmarkt ent- nermeldeamt gemeldeten U3- und Û3-Kinder § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung einzurei- stehen. benætigt werden, erlåuterte Hauptamtsleiterin chen und den genehmigten Plan gemåû § 10 Beate Jung. Derzeit sind in den Steinheimer Abs. 3 BauGB durch ortsçbliche Bekanntma- Das Gebåude wird so errichtet, dass ein von Kindergårten alle Plåtze belegt, viele Kinder chung wirksam werden zu lassen. vielen Bçrgern gewçnschter Drogeriemarkt stehen schon auf der Warteliste. Bei einer Be- Fçr die Gemeinde Steinheim am Albuch liegt direkt angebaut werden kænnte. treuungsquote von 90 Prozent fehlen zu Be- ein rechtskråftiger Flåchennutzungsplan vor. Auf Grund der derzeit schwierigen wirtschaft- ginn des neuen Kindergartenjahres in Stein- Hier enthalten ist auch eine »Sonderbauflåche lichen Lage konnte bislang leider noch keine heim rund 30 Plåtze im Û3-Bereich. Hier ist fçr die Errichtung von Windenergieanlagen«. sichere Zusage eines Drogeriemarktbetreibers besonders zu berçcksichtigen, dass jedes un- Auf dieser Flåche stehen bereits 8 Windener- erzielt werden. ter 3-jåhrige Kind 2 Plåtze belegt. Der Wunsch gieanlagen, zwei weitere sind bereits geneh- 507
der Eltern nach einer Betreuung ab dem 2. Le- kath. Kindergarten St. Peter. Die Gemeinde rung und zeigte Einsparpotentiale auf. Er wies bensjahr wird immer græûer, ebenso der und Kirche sind nun angehalten einen ent- darauf hin, dass die Gemeinde um Steuerer- Wunsch nach einer Ganztagesbetreuung inkl. sprechenden Vertrag im Hinblick auf die An- hæhung nicht umhinkommen wird. In wel- Mittagessen, um die Vereinbarkeit von Beruf baukosten und der Betriebskosten im laufen- chem Bereich und in welcher Hæhe wird noch und Familie zu realisieren. den Betrieb auszuarbeiten. Hier sind im Rah- vorgeschlagen. Der Gemeinderat hat sich in den vergangenen men der Erweiterung des Kindergartenvertra- Von einem Nachtragshaushalt werde vorerst Jahren regelmåûig und intensiv mit der Be- ges verschiedene Parameter wie die Verwal- abgesehen, da auf die Ergebnisse der Septem- darfsplanung befasst und ist sich seiner Ver- tungskostenpauschale, die Investitionskosten ber-Steuerschåtzung 2020 zunåchst abgewar- antwortung bewusst. Am 07.05.2019 folgte der Krippe bzw. Regelgruppe/VÚ-Gruppe, Lei- tet wird. Beschluss in Sæhnstetten eine zusåtzliche Û3- tungsfreistellung und Hauswirtschaftskraft Gruppe im bestehenden Kindergarten unterm neu zu definieren. Von Seiten der Kirche wur- Finanzhaushalt (Investitionen) Regenbogen einzurichten. Ebenfalls beschloss de bereits eine Beteiligung an den Investitio- Der Finanzhaushalt ist von der Corona-Krise der Gemeinderat zwei weitere Kindergarten- nen fçr die Regelgruppe/VÚ-Gruppe zuge- kaum betroffen, da alle Maûnahmen finan- gruppen in Steinheim zu etablieren, eine da- sagt. Hauptamtsleiterin Beate Jung stellte fest, ziert sind. Das Investitionsvolumen betrågt von sollte eine Krippe zur Betreuung der 1-3- dass die Krippe zu 100 % von der Gemeinde 5,4 Mio. s. Zu den græûten Investitionen gehæ- Jåhrigen sein. Ebenso wurde die Verwaltung getragen wird. ren der Grunderwerb: 1,5 Mio. s, die Auûen- vom Gremium beauftragt mægliche Standorte Der Zuschuss aus dem Ausgleichsstock be- anlage der Mensa: 952 T s, die Mitverlegung und die Kosten fçr die einzurichtenden Grup- trågt rund 40 %. beim Breitbandausbau: 376 T s, Straûensanie- pen zu ermitteln. rungen: 930 T s und der Neubau von Feldwe- Aufgrund der Coronapandemie konnte zeit- Finanzzwischenbericht 2020 - gen: 200 T s. verzægert die neue Gruppe in Sæhnstetten An- Aktuelle Lage zur Corona-Krise - So gut wie alle Maûnahmen, welche im fang Juni starten. Hierdurch wird der Bedarf Information und Diskussion 1. Halbjahr auf den Weg gebracht wurden, in Sæhnstetten derzeit gedeckt. Der Gemeinderat nimmt den Finanzzwi- werden erst im 2. Halbjahr abgerechnet. Die Verwaltung hat verschiedenste Standorte schenbericht zustimmend zu Kenntnis. zur Realisierung der weiteren Gruppen in Gemeindekåmmerer Stefan Kçbler stellte den Eigenbetriebe Steinheim geprçft. Finanzzwischenbericht fçr das Haushaltsjahr Eigenbetrieb Wasserversorgung: Als mægliche umsetzbare Standorte verblei- 2020 der Gemeinde Steinheim vor. Auf den Im Haushaltsjahr 2020 ist ein ordentliches Er- ben ein Anbau an das bestehende kommu- ersten Blick verlåuft alles planmåûig, doch die gebnis in Hæhe von 1.070 s veranschlagt. In nale Kinderhaus »Schneckenhåusle« oder den Corona-Krise låsst nichts Gutes erwarten. Ge- der ersten Jahreshålfte liegt das Ergebnis bei katholischen Kindergarten St. Peter. Der Olga- meindekåmmerer Kçbler macht deutlich, 166 T s. Der Ergebnishaushalt låuft momen- kindergarten kommt aufgrund der Grund- dass die Gemeinde in Zukunft angehalten ist tan planmåûig. stçcksgræûe sowie der nicht optimalen Erwei- noch mehr zu sparen. Als Investitionsmaûnahmen sind Wasserlei- terungsmæglichkeit des Bestandsgebåudes Zum Halbjahr 2020 kænnen folgende Aussa- tungssanierungen im Tannenweg, in der Mit- nicht in Frage. gen getroffen werden: telgasse und diverser kleiner Sanierungen in In der Gemeinderatssitzung am 26.05. stellten Hæhe von insgesamt 91 T s geplant. die Architekten Wolfgang Sanwald und Wolf- Kernhaushalt Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung: gang Heisler ihre Planungen fçr eine Erweite- Ergebnishaushalt: Zur Jahreshålfte weist der Eigenbetrieb Ab- rung am »Schneckenhåusle« bzw. »St. Peter« Im Plan 2020 ist das ordentliche Ergebnis mit wasserbeseitigung ein ordentliches Ergebnis vor. -235.078 s veranschlagt. Zum Halbjahr wur- in Hæhe von 141 T s auf. Veranschlagt sind Architekt Heisler stellte fçr den Anbau an den den 48 % der geplanten Ertråge und 43 % der 28.046 s. Insgesamt låuft der Ergebnishaus- katholischen Kindergarten St. Peter einen ein- geplanten Aufwendungen erreicht, sodass das halt in diesem Bereich ebenfalls planmåûig. geschossigen Anbau an der Sçd-Ostseite vor. aktuelle Ergebnis 770 T s betrågt. Die Investitionsschwerpunkte liegen beim Architekt Heisler gab die Gesamtflåche mit Allerdings låsst die Mai-Steuerschåtzung 2020 Hochwasserschutz: 350 T s, bei der Beteili- 314 qm an. Die Gesamtkosten fçr diesen An- fçr das Land weniger Steuereinnahmen er- gung an der Klåranlage in Mergelstetten: bau bezifferte er nach ersten Berechnungen warten. Dies hat auch deutliche Auswirkun- 291 T s und bei diversen Kanalsanierungsar- mit 1.450.000,00 s. Architekt Sanwald stellte gen auf den Ergebnishaushalt. Die Gemeinde beiten: 87 T s. als Alternative einen Vorentwurf fçr einen Steinheim erhålt aus dem Finanzausgleich 1,2 zweigeschossigen Anbau an der Ostseite des Mio. s weniger Zuweisungen. Hinzu kommt, Verschiedenes: gemeindeeigenen Kinderhaus »Schnecken- dass coronabedingt Mehrausgaben in Hæhe Gemeinderat verzichtet auf die Erhebung håusle« vor. Die Nutzflåche des Anbaus stellte von 34.000 s angefallen und zusåtzliche Steu- der KindergartenbeitraÈge fuÈr April und Architekt Sanwald mit 370 qm dar. Die Ge- er- und Beitragsausfålle zu erwarten sind. Im Mai samtkosten wçrden sich hier auf voraussicht- Ergebnis hat die Gemeinde Steinheim eine Haushaltslçcke in Hæhe von 1,9 Mio s zu ver- Der Gemeinderat beschloss einstimmig auf lich 2.129.000,00 s belaufen. Architekt San- den Einzug der Beitråge fçr April und Mai wald sprach sich fçr eine nachhaltige Holz- zeichnen, welche zusåtzlich erwirtschaftet werden muss. vollståndig zu verzichten. Fçr Juni werden bauweise aus. Die Kosten fçr eine Massivbau- die Beitråge ausschlieûlich fçr die Kinder weise bezifferte er mit ca. 6% weniger. Gemeindekåmmerer Kçbler mahnte aufgrund der Notbetreuung erhoben. Die Diæzese begrçût grundsåtzlich die zu- der schlechten konjunkturellen Lage zur wirt- (siehe Extrabericht in dieser Ausgabe). kunftsorientierte Angebotserweiterung beim schaftlichen und sparsamen Haushaltsfçh- Úffentliche Bekanntmachung vorschriften ist der schriftliche Teil des Inge- nieurbçros Junginger + Partner GmbH, Hei- Die genannte Entwicklungs- und ErgaÈn- zungssatzung und die dazu gehoÈrende Inkrafttreten der »Entwicklungs- denheim vom 28.04.2020 / 30.06.2020 maûge- Satzung uÈber die oÈrtlichen Bauvorschrif- und ErgaÈnzungssatzung KuÈpfen- bend. ten treten mit dieser Bekanntmachung in dorf« und der Satzung uÈber Es gilt die Begrçndung und die Eingriffs-Aus- Kraft (§ 34 Abs. 6 Satz 2 BauGB in Ver- gleichsbilanzierung vom 30.06.2020 sowie die bindung mit § 10 Abs. 3 BauGB). die oÈrtlichen Bauvorschriften Erfassung der Avifauna, Fledermåuse, Zaunei- Die genannten Unterlagen liegen ab dem Die genannte Entwicklungs- und Ergånzungs- dechse und Amphibien des Bçros Planung, Tag dieser Bekanntmachung im Bauamt, satzung und die dazu gehærende Satzung çber Landschaft, Arten, Natur (Dipl.-Biol. Reinhard Hauptstr. 24, 89555 Steinheim am Albuch, die ærtlichen Bauvorschriften wurden gemåû Utzel) vom 08.12.2019. wåhrend der Dienstzeiten zu jedermanns Ein- § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch sicht æffentlich aus. Des Weiteren sind die Un- (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO), Plangebiet: terlagen auf der Internetseite der Gemeinde sowie § 4 Gemeindeordnung Baden-Wçrt- Das Plangebiet umfasst die Ortslage des Steinheim am Albuch, temberg (GemO) vom Gemeinderat am Steinheimer Ortsteils Kçpfendorf. Maûgebend 30.06.2020 als Satzungen beschlossen. ist der beiliegende Ûbersichtsplan (nicht www.steinheim.com Maûgebend ist der Lageplan des Ingenieurbç- maûstabsgerecht). eingestellt. ros Junginger + Partner GmbH, Heidenheim Hinweis: Der Geltungsbereich der ærtlichen Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und vom 28.04.2020 / 30.06.2020 im Maûstab Bauvorschriften ist mit dem Geltungsbereich 2 BauGB çber die Fålligkeit etwaiger Entschå- 1:1.000 mit Legende und gleichlautend datier- der Entwicklungs- und Ergånzungssatzung digungsansprçche, deren Leistung schriftlich tem schriftlichem Teil. Fçr die ærtlichen Bau- identisch. beim Entschådigungspflichtigen zu beantra- gen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB çber das 508
Erlæschen von Entschådigungsansprçchen wird hingewiesen. Gesetzliche Wirksamkeitsvoraussetzungen: Unbeachtlich werden gemåû § 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort be- zeichneten Verfahrens- und Formvorschrif- ten, 2. eine unter Berçcksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vor- schriften çber das Verhåltnis des Bebau- ungsplanes und des Flåchennutzungspla- nes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mångel des Abwågungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit die- ser Bekanntmachung schriftlich gegençber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begrçn- den soll, darzulegen. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung fçr Baden-Wçrttemberg (GemO) oder von auf- grund der GemO erlassenen Verfahrensvor- schriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeacht- lich, wenn sie nicht schriftlich und unter Be- zeichnung des Sachverhalts, der die Verlet- zung begrçnden soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich ge- gençber der Gemeinde geltend gemacht wor- den sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Man- Gesetzliche Wirksamkeitsvoraussetzungen: der die Verletzung oder den Mangel begrçn- gel begrçnden soll, darzulegen. Unbeachtlich werden gemåû § 215 Abs. 1 Nr. den soll, darzulegen. 1 bis 3 Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Steinheim am Albuch, den 09.07.2020 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 Formvorschriften der Gemeindeordnung fçr Holger Weise, Bçrgermeister Baden-Wçrttemberg (GemO) oder von auf- BauGB beachtliche Verletzung der dort be- zeichneten Verfahrens- und Formvorschrif- grund der GemO erlassenen Verfahrensvor- ten, schriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeacht- Úffentliche Bekanntmachung lich, wenn sie nicht schriftlich und unter Be- 2. eine unter Berçcksichtigung des § 214 Abs. Inkrafttreten des Bebauungsplans 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vor- zeichnung des Sachverhalts, der die Verlet- und der Satzung uÈber oÈrtliche Bau- schriften çber das Verhåltnis des Bebau- zung begrçnden soll, innerhalb eines Jahres vorschriften Gewerbegebiet »Am ungsplans und des Flåchennutzungsplans seit dieser Bekanntmachung schriftlich ge- Kreisel, Erste Ønderung« in Stein- und gençber der Gemeinde geltend gemacht wor- den sind. Bei der Geltendmachung ist der heim am Albuch 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Sachverhalt, der die Verletzung oder den Man- Der Gemeinderat der Gemeinde Steinheim Mångel des Abwågungsvorgangs, gel begrçnden soll, darzulegen. am Albuch hat in æffentlicher Sitzung am wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit die- 30.06.2020 den Bebauungsplan und die ærtli- ser Bekanntmachung schriftlich gegençber Steinheim am Albuch, den 09.07.2020 chen Bauvorschriften »Am Kreisel, Erste Øn- der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Holger Weise derung« in der Fassung vom 30.06.2020 ge- Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, Bçrgermeister måû § 10 BauGB als jeweils selbstståndige Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der ærtlichen Bau- vorschriften ist aus dem abgebildeten Lage- planausschnitt ersichtlich. Maûgebend sind der Zeichnerische Teil, der Schriftliche Teil und die Begrçndung des Be- bauungsplans in der Fassung des Ingenieur- bçros Kolb, Steinheim vom 30.06.2020. Der Bebauungsplan und die oÈrtlichen Bauvorschriften »Am Kreisel, Erste Ønde- rung« treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB). Der Bebauungsplan und die ærtlichen Bauvor- schriften einschlieûlich der Begrçndung und der zusammenfassenden Erklårung nach § 10 Abs. 4 BauGB kænnen gemåû § 10 Abs. 3 BauGB wåhrend der çblichen Úffnungszeiten beim Bçrgermeisteramt Steinheim am Al- buch, Bauamt, Hauptstraûe 24, (Ebene 4), 89555 Steinheim am Albuch von jedermann eingesehen werden; çber den Inhalt des Be- bauungsplans und der Satzung çber ærtliche Bauvorschriften wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Des Weiteren sind die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Steinheim am Albuch, www.steinheim.com, eingestellt. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB çber die Fålligkeit etwaiger Entschå- digungsansprçche, deren Leistung schriftlich beim Entschådigungspflichtigen zu beantra- gen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB çber das Erlæschen von Entschådigungsansprçchen wird hingewiesen. Ausschnitt »Am Kreisel, Erste Ønderung« in Steinheim am Albuch, genordet, unmaûstaÈ blich 509
ZusammenkuÈnfte gemaÈû der CoronaVO Hinweis zur Grafik: Streng genommen sind Voraussetzungen des § 5 CoronaVO fall nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Veranstaltungen mit unter 20 Personen eben- - die Verantwortlichen haben dabei nach den Voraussetzungen des § 8 CoronaVO falls per Definition Veranstaltungen und keine konkreten Umstånden des Einzelfalls die - Die Infektionsgefåhrdung von Beschåftig- Ansammlungen, hier gelten aber nicht die Re- Anforderungen des Infektionsschutzes zu ten ist unter Berçcksichtigung der Bedin- gelungen zu Veranstaltungen (vgl. 10 Abs. 2 berçcksichtigen. Im Hygienekonzept ist gungen am Arbeitsplatz zu minimieren; Satz 1 CoronaVO), weshalb wir diese der Ûbersichtlichkeit halber im Schaubild nicht insbesondere darzustellen, wie die Hygie- - Beschåftigte sind umfassend zu informie- bei Veranstaltungen, sondern bei Ansamm- nevorgaben nach § 4 umgesetzt werden sol- ren und zu unterweisen, insbesondere mit lungen darstellen. len; Hinweis auf die durch die Corona-Pande- - auf Verlangen der zuståndigen Behærde ha- mie bedingten Ønderungen der Arbeitsab- Voraussetzungen des § 4 CoronaVO ben die Verantwortlichen das Hygienekon- låufe und Vorgaben; - Die Personenzahl muss so an die Raumgræ- zept vorzulegen und çber die Umsetzung - die persænliche Hygiene von Beschåftigten ûe angepasst werden, dass der Abstand von Auskunft zu erteilen. ist durch die Mæglichkeit zur Handdesin- 1,5 Metern stets eingehalten werden kann fektion oder zum Håndewaschen am Ar- und Personenstræme und Warteschlangen Voraussetzungen des § 6 CoronaVO - Folgende Daten sind von den Teilnehmern beitsplatz sicherzustellen; eingesetzte geregelt werden kænnen; Utensilien sind regelmåûig zu desinfizieren; - regelmåûige Lçftung und regelmåûige War- zu erheben: Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und, - den Beschåftigten sind in ausreichender tung von Lçftungsanlagen; Anzahl Mund-Nasen-Bedeckungen bereit- soweit vorhanden, Telefonnummer oder - regelmåûige Reinigung von Oberflåchen E-Mail-Adresse; zustellen; und Gegenstånden, die håufig von Perso- - Beschåftigte, bei denen aufgrund årztlicher nen berçhrt werden, insbesondere auch - die Daten sind fçr einen Zeitraum von vier Wochen aufzubewahren und sodann zu læ- Bescheinigung die Behandlung einer Er- von solchen Gegenstånden, die bestim- krankung mit COVID-19 aufgrund persænli- mungsgemåû in den Mund genommen schen. Es ist zu gewåhrleisten, dass unbe- fugte Dritte keine Kenntnis von den Daten cher Voraussetzungen nicht oder nur einge- werden, nachdem diese von einer Person schrånkt mæglich ist oder ein erhæhtes Risi- benutzt wurden; erlangen; - die Daten sind auf Verlangen der zuståndi- ko fçr einen schweren Verlauf einer Erkran- - regelmåûige Reinigung von Barfuû- und Sa- kung mit COVID-19 vorliegt, dçrfen nicht nitårbereichen; gen Behærde zu çbermitteln, sofern dies zur Nachverfolgung von mæglichen Infekti- fçr Tåtigkeiten mit vermehrtem Personen- - es mçssen Handwaschmittel in ausreichen- onswegen erforderlich ist. Eine anderweiti- kontakt und nicht fçr Tåtigkeiten eingesetzt der Menge sowie nicht wiederverwendbare ge Verwendung ist unzulåssig; werden, bei denen der Abstand von 1,5 Me- Papierhandtçcher zur Verfçgung stehen, al- tern nicht eingehalten werden kann; ternativ Handdesinfektionsmittel oder an- - die zur Datenerhebung Verpflichteten ha- ben Personen, die die Erhebung ihrer Kon- - die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber darf dere gleichwertige hygienische Handtrok- Informationen, die sich aus einer solchen kenvorrichtungen; taktdaten verweigern, von dem Besuch oder der Nutzung der Einrichtung oder der årztlichen Bescheinigung ergeben, nur fçr - Austausch ausgegebener Textilien, nach- Teilnahme an der Veranstaltung auszu- den Zweck der Entscheidung çber den kon- dem diese von einer Person benutzt wur- schlieûen. kreten Arbeitseinsatz von Beschåftigten er- den; heben, speichern und verwenden, wenn - eine rechtzeitige und verståndliche Infor- Voraussetzungen des § 7 CoronaVO diese ihm mitteilen, dass sie zu der dort ge- mation çber Zutritts- und Teilnahmever- Personen, nannten Gruppe gehæren; Beschåftigte sind bote, Abstandsregelungen und Hygienevor- 1. die in Kontakt zu einer mit dem Coronavi- zu einer solchen Mitteilung nicht verpflich- gaben, Reinigungsmæglichkeiten fçr die rus infizierten Person stehen oder standen, tet. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber Hånde, eine bestehende Mæglichkeit bar- wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht hat diese Information zu læschen, sobald geldlosen Bezahlens sowie einen Hinweis 14 Tage vergangen sind, oder sie fçr diesen Zweck nicht mehr erforder- auf grçndliches Håndewaschen in den Sa- 2. die typische Symptome einer Infektion mit lich ist, spåtestens aber eine Woche, nach- nitåranlagen; dem Coronavirus, namentlich Geruchs- dem die Corona-Verordnung auûer Kraft - Prçfung durch die zuståndige Behærde der und Geschmacksstærungen, Fieber, Husten tritt. Umstånde des Einzelfalls, ob die Einhaltung sowie Halsschmerzen, aufweisen, Stand 01.07.2020 nach Ort und Angebot aller Hygieneanfor- dçrfen vorbehaltlich einer Unzumutbar- Quelle: LRA Heidenheim derungen erforderlich und zumutbar ist. keits-/Erforderlichkeitsprçfung im Einzel- Ende der amtlichen Nachrichten 510
Die Gemeinde Steinheim am Albuch sucht zum nåchstmæglichen Zeitpunkt eine/n GeschaÈftsbereichsverantwortliche/n im Bauhof fuÈr die Bereiche GruÈnflaÈchenpflege und Straûenreinigung (w,m,i) Die Stelle ist unbefristet und in Vollzeit zu besetzen. Altpapiersammlung Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen: Die nåchste æffentliche Altpapiersammlung - Planung, Organisation, Koordinierung und Erfolgskontrolle in Steinheim findet am Samstag, dem der Einsåtze der Grçnpflegetrupps. 11.07.2020 statt und wird vom - Erstellung und Fortschreibung eines Grçnflåchenkatasters TV Steinheim, Abteilung Fuûball einschlieûlich der Erstellung von Pflanz- und Pflegeplånen. durchgefçhrt. - Erstellung und Fortschreibung eines Baumkatasters. Bitte stellen Sie Ihr Altpapier in kleinen Kar- - Durchfçhrung der wiederkehrenden Baumkontrollen einschlieûlich Dokumentation. tons verpackt bereit. Falls nur groûe Kartons - Durchfçhrung der regelmåûigen Kontrollen zur Hand sind, bitte diese nicht ganz fçllen. der Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen einschlieûlich Dokumentation. Die Sammler danken es Ihnen! Bei regneri- schem Wetter mæglichst erst am Tag der Ab- - Mitarbeit und Unterstçtzung der Arbeitskolonnen im zugeordneten Geschåftsbereich. fuhr, und zwar gut sichtbar, am Straûenrand - Unterstçtzung und Stellvertretung der Bauhofleitung. bereitlegen. Das bereitgestellte Altpapier darf Ønderungen des Aufgabengebietes bleiben vorbehalten. nicht durchsucht oder durch Personen, die Wir erwarten: nicht zur Sammlung berechtigt sind, ent- - Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Gartenbautechniker, Gårtnermeister, fernt werden. Zuwiderhandlungen werden Forstwirtschaftsmeister oder vergleichbare Ausbildung. vom Landratsamt als Ordnungswidrigkeit zur Anzeige gebracht. - Hæfliches, freundliches sowie sicheres und kompetentes Auftreten im Umgang mit Bçrgerinnen und Bçrgern. Es werden Zeitungen, Zeitschriften, Pros- pekte, sonstiges nicht verunreinigtes Papier - Sorgfåltige und selbstståndige Arbeitsweise und Teamfåhigkeit. und Kartons mitgenommen. Das Papier sollte - Gutes Organisationstalent und Engagement. gebçndelt und nicht in Plastiktçten verpackt - Bereitschaft zur Ûbernahme von Tåtigkeiten auch auûerhalb çblicher Arbeitszeiten sein. Ebenso sind Kartons gebçndelt und ge- (z.B. an Wochenenden, Feiertagen, nachts) faltet bereitzustellen. sowie zur Ableistung von Ruf-/Bereitschaftsdiensten. Bitte stellen Sie das Altpapier am Sammeltag - Fçhrerschein B, wçnschenswert CE. bis spåtestens 8.00 Uhr am Straûenrand hand- Wir bieten Ihnen: lich gebçndelt bereit. - Eine unbefristete Vollzeitstelle in einem Beschåftigungsverhåltnis des æffentlichen Dienstes. - Eine sehr interessante, vielseitige, anspruchsvolle und verantwortungsvolle Aufgabe. StandsicherheitspruÈfung - Attraktive Fort- und Weiterbildungsmæglichkeiten. Vom 13. - 15. Juli 2020 wird die alljåhrliche - Die Einstellung erfolgt in Anlehnung an den TVæD Grabmalprçfung auf den Friedhæfen in bei Erfçllung der persænlichen Voraussetzungen bis EG 07. Steinheim und Sæhnstetten durchgefçhrt. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagekråftige, schriftliche Diese trågt zur Unfallvermeidung bei. Bewerbung bis spaÈtestens 17.07.2020 an die Gemeinde Steinheim am Albuch, Hauptamt, Grabsteine sind in der Regel mehrere Hun- Hauptstr. 24, 89555 Steinheim am Albuch oder an: personalamt@steinheim.com. dert Kilo schwer. Fållt ein Grabstein um, Fçr Fragen und Auskçnfte stehen Ihnen Ortsbaumeister Markus Speier, Tel. 07329/9606-41, stellt das eine Gefahr fçr Personen in un- E-Mail: m.speier@steinheim.com oder Hauptamtsleiterin Beate Jung, Tel. 07329/9606-20, mittelbarer Umgebung dar. Mit einem spe- E-Mail: b.jung@steinheim.com, gerne zur Verfçgung. ziellen Standsicherheitsprçfgeråt misst ein Sachverståndiger die Standfestigkeit des Steins. Ist diese nicht mehr gewåhrleistet, Die Gemeinde Steinheim am Albuch wird der Nutzungsberechtigte/Grabbesit- sucht zum nåchstmæglichen Zeitraum zer benachrichtigt. Die Prçfung wird im Auftrag der Gemeindeverwaltung durchge- Erzieher/in (m,w,i) Vollzeit fçhrt. Nåhere Informationen erhalten Sie bei der Ihre Aufgaben: Friedhofsverwaltung, Frau Karin Deber- l Sie begleiten Kinder bedarfsgerecht und færdern ihre Talente, damit die Kinder sich ling, Tel. 07329/9606-55 zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfåhigen Persænlichkeiten entwickeln l Sie sind ein kompetenter Ansprechpartner fçr Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder l Sie setzen im Team unser pådagogisches Konzept um und entwickeln dieses auch erfolgreich weiter Liebe Hundehalter, Wir erwarten: es wird gebeten, darauf zu achten, die be- l Eine abgeschlossene Ausbildung als Erzieher/-in oder vergleichbare Qualifikation fçllten Hundekotbeutel nicht wahllos auf l Berufserfahrung und Verantwortungsbewusstsein dem Gemeindegebiet zu verteilen, sondern l Ein ausgeprågtes Einfçhlungsvermægen im Umgang mit Kindern und Eltern in die dafçr vorgesehenen Behålter zu wer- l Motivation, Teamfåhigkeit, Flexibilitåt und Kreativitåt fen. Sollte kein Behålter in der Nåhe zur l Bereitschaft zur konzeptionellen Arbeit und zur Erweiterung des Fachwissens Verfçgung stehen, so mçssen die Hunde- kotbeutel zuhause entsorgt werden. Wir bieten eine selbstståndige, verantwortungsvolle und vielseitige Tåtigkeit. Die Einstel- Vermehrt kommt es zu Verunreinigun- lung erfolgt als befristete Beschåftigung auf Grundlage des TVSuE fçr die Zeit als Mutter- gen in VorgaÈrten der Mozartstraûe. schaftsvertretung und der sich ggf. anschlieûenden Elternzeit der bisherigen Stelleninhabe- Hier, wie auch im restlichen Gemein- rin. degebiet, gilt die Regel zur Einsamm- Ihre aussagekråftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis spaÈtestens 17.07.2020 lung der Hinterlassenschaften des ei- an die Gemeinde Steinheim am Albuch, Hauptamt, Hauptstr. 24, 89555 Steinheim am Al- genen Hundes. buch. Gerne kænnen Sie Ihre Bewerbung mit den çblichen Unterlagen auch online an uns unter personalamt@steinheim.com senden. Wir bitten um Beachtung! Fçr Fragen und Auskçnfte steht Ihnen Kindergartenleiterin Petra Olschewski, Ihre Gemeindeverwaltung Tel. 07329/918088-0 oder Hauptamtsleiterin Beate Jung, Tel. 07329/9606-20, Sicherheit und Ordnung E-Mail: b.jung@steinheim.com gerne zur Verfçgung. 511
Die Gemeinde Steinheim am Albuch bietet ab September 2021 einen Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag Ausbildungsplatz zum/zur 10.07. Maria Schrabeck, An der Ammerhalde 9, zum 85. Verwaltungsfachangestellten (m/w/i) 11.07. Kurt Buttkus, an. Steinheimer Straûe 6, zum 80. Ausbildungsbeginn ist der 1. September 2021. Die Ausbildung dauert grundsåtzlich 3 Jahre, kann jedoch auf 2,5 Jahre verkçrzt wer- Standesamt Steinheim den. Eheschlieûung in Steinheim: 03.07. Isabel Schoch und Die Bewerber/innen benætigen einen guten Haupt- oder Realschulabschluss. Andreas Puntigam, Haben wir Ihr Interesse geweckt? Schnaitheimer Weg 15 Dann richten Sie Ihre Bewerbung schriftlich mit den çblichen Unterlagen bis spåte- Geburt in Aalen: stens 11.09.2020 an die Gemeinde Steinheim am Albuch, Hauptamt, Hauptstr. 24, 31.05. Julian Paul, Sohn von Anja und 89555 Steinheim am Albuch oder an: personalamt@steinheim.com. Michael Jooû, Sudetenstraûe 5 Fçr Fragen und Auskçnfte stehen Ihnen Hauptamtsleiterin Beate Jung, Tel. 07329/ Goldene Hochzeit 9606-20, E-Mail: b.jung@steinheim.com oder Ute Lindner, Tel. 07329/9606-22, E-Mail: Das Fest der Goldenen Hochzeit feiern am u.lindner@steinheim.com gerne zur Verfçgung. 10.07. die Eheleute Emilie und Helmut Kolb, Irmannsweiler 6, 73566 Irmannsweiler. Neue Bank erreicht ihren endguÈltigen Standort Gefunden wurde am Parkplatz »Hohe Steige« Eine schwarze Digitalkamera Eine ca. 140-jåhrige stattliche Tanne war beim Sturm »Sabine« im Februar 2020 im Gewann Fundort: Parkbank am Feldweg Kerbenteich, in der Nåhe der »Homæopathenhçtte« entwurzelt worden. Dort wurde aus ihr zwischen Steinheim und Sontheim von den Gemeindeforstwirten unter Anleitung von Forstwirt Richard Maier eine massive Sitz- Funddatum: 29.06.2020 bank aus einem Stçck gefertigt. Manche Waldspaziergånger nutzten sie bereits im Wald zur Rast. Dank der Mithilfe des Bagger des Bauhofs, zweier Auszubildender des Forststçtzpunktes Wental und des Langholzlastwagen der Firma Martis wurde die Bank bei stræmendem Regen an ihren endgçltigen Standort an der Infozelle an der »Hohen Steige« an der Straûe nach Neuer Ortsplan Bartholomå transportiert und aufgestellt. Die gesamte Bank wiegt derzeit rund 1,5 Tonnen Die Neuauflage des Steinheimer Orts- und bietet dank ihrer 12 Meter Långe, auch unter Beachtung der Corona bedingten Abstands- empfehlungen, einer Vielzahl von Wanderern und Spaziergångern entlang des Albschåfer- planes ist erschienen. Der gesamte wegs und des Meteorkrater-Rundwanderwegs eine Rastmæglichkeit mit sehr schænem Aus- Ortsplan wurde çberarbeitet. So kam blick in das Steinheimer Becken. u.a. das Neubaugebiet Kænigsbronner Feld I Nord-Ost und das Gewerbege- biet am Kreisel hinzu. Verschiedene Kennzeichnungen und der Gebåude- bestand mussten aktualisiert werden. Der Ortsplan bietet den Einwohnern sowie auch Touristen einen aktuellen Ûberblick çber das Gemeindegebiet. Ein besonderer Dank gilt den Betrie- ben und Unternehmen, die mit ihrer Anzeige im Ortsplan eine kostenlose Verteilung an die Bçrger ermæglichen. Der neue Ortsplan ist im Bçrgerbçro des Rathauses, sowie in der Verwal- tungsstelle Sæhnstetten erhåltlich. Die neue Bank hat ihren Platz gefunden Bild: Gemeinde Steinheim Termine Wochenmarkt Steinheim mit dem BuÈrgermeister in Steinheim Rathausplatz Fçr Ihre persænliche Fragen und Anliegen steht Ihnen Bçrgermeister Weise nach tele- fonischer Terminabsprache mit dem Se- Samstag kretariat (07329 96 06 11) gerne zur Verfç- 7.00 - 11.30 Uhr gung. 512
vermægensabhångig einen Beitrag zum Le- bensunterhalt. Mit Inkrafttreten der 4. AFBG- Novelle wird insbesondere der Unterhaltsbei- trag kçnftig vollståndig als Zuschuss gewåhrt. Beim Maûnahmebeitrag, der zur Finanzie- Beratungstage der Kontaktstelle rung der Lehrgangs- und Prçfungsgebçhren Frau und Beruf in Heidenheim dient, werden kçnftig 50 Prozent als Zuschuss Die Beratungstage der beim Landratsamt Hei- geleistet. denheim angesiedelten Kontaktstelle Frau Die Antragstellung erfolgt çber die zuståndi- und Beruf bieten Frauen in Einzelgespråchen gen Ømter fçr Ausbildungsfærderungen. Nå- eine individuelle Orientierungsberatung zu al- here Informationen erhalten Sie beim Land- len beruflichen Themen, insbesondere zum ratsamt Heidenheim, Amt fçr Ausbildungsfær- Wiedereinstieg nach der Familienphase, zur derung. Aus- und Weiterbildung, zur beruflichen Um- orientierung und zur Existenzgrçndung. Die Ehrenamtscafe der GefluÈchteten- Altpapiersammlung Beratungsgespråche sind vertraulich und hilfe im Integrationszentrum Die nåchste æffentliche Altpapiersammlung kostenfrei. Die nåchsten Beratungstermine Heidenheim in Sæhnstetten findet am der Kontaktstelle Frau und Beruf in Heiden- Am Mittwoch, 22. Juli 2020, findet ab 16 Uhr Samstag, den 11. Juli 2020 heim sind am Mittwoch, 15. Juli 2020, und am das nåchste Ehrenamtscaf der Geflçchteten- statt und wird von der Mittwoch, 22. Juli 2020, von 8 bis 12 Uhr, im hilfe im Integrationszentrum Heidenheim, Landratsamt Heidenheim, Dienstgebåude Gebåude C, Raum C003, Giengener Straûe SchwaÈbischen Trachtenkapelle Bergstraûe 36. Bitte kommen Sie mit Mund- Musikverein SoÈhnstetten 149, 89522 Heidenheim, statt. Alle Interessier- Nasen-Schutz zur persænlichen Beratung. An- ten sind eingeladen, um sich çber ihr Engage- durchgefçhrt. meldung und Informationen bei der Kontakt- ment auszutauschen und einen angenehmen Es werden Zeitungen, Zeitschriften, Pros- stelle Frau und Beruf, Montag bis Freitag von Nachmittag mit anderen Ehrenamtlichen zu pekte, sonstiges nicht verunreinigtes Papier 8 bis 11.30 Uhr, Tel. 07321/321-2558, E-Mail: verbringen. Auch sind Engagierte aus der Ge- und Kartons mitgenommen. Das Papier sollte frau-und-beruf@landkreis-heidenheim.de flçchtetenhilfe willkommen, die bisher noch gebçndelt und nicht in Plastiktçten verpackt nicht an einem Ehrenamtscaf teilgenommen sein. Ebenso sind Kartons gebçndelt und ge- Verbesserungen im Aufstiegs- haben. In diesem Rahmen stellt sich Yasemin faltet bereitzustellen. BAfoÈG ab August 2020 Yelen, neue Integrationsbeauftragte des Land- Bitte stellen Sie das Altpapier bis spåtestens Zum 1. August 2020 tritt das 4. Ønderungsge- kreises Heidenheim, vor. Im Anschluss infor- 8:00 Uhr am jeweiligen Sammeltag zur Abho- setz des Aufstiegsfortbildungsfærderungsge- miert Bildungskoordinator Frank Neubert lung bereit, da es sonst nicht mehr abgeholt setzes (AFBG) mit einer Vielzahl von Verbes- çber die neuen Inhalte und das erweiterte werden kann. serungen wie die Erhæhung der Zuschussan- Sprachangebot der Integreat-App. teile, die hæheren Freibetråge und die hæheren Aufgrund der aktuellen Situation findet das Darlehenserlasse in Kraft. Das Aufstiegs- Ehrenamtscaf unter bestimmten Schutz- BAfæG færdert die Vorbereitung auf mehr als maûnahmen statt. Um ausreichenden Sicher- 700 Fortbildungsabschlçsse. Typische Auf- heitsabstand gewåhrleisten zu kænnen, ist die stiegsfortbildungen sind etwa Meister- und Anzahl der Teilnehmenden auf 12 Personen Fachwirtkurse oder Kurse an Erzieher- und beschrånkt. Eine Anmeldung ist daher erfor- Frau stirbt bei Wohnhausbrand Technikerschulen. Teilnehmende jeden Alters derlich. Bei einem Wohnhausbrand am Donnerstag, werden an Maûnahmen der beruflichen Auf- Weitere Informationen gibt Yasemin Yelen, den 2. Juli in Steinheim kam fçr eine 75 Jahre stiegsfortbildung finanziell unterstçtzt. Sie er- Integrationsbeauftragte des Landkreises Hei- alte Bewohnerin jede Hilfe zu spåt. Im Gebåu- halten einkommensunabhångig einen Beitrag denheim, per E-Mail y.yelen@landkreis- de entstand betråchtlicher Sachschaden. zu den Kosten der Fortbildung und bei Voll- heidenheim.de oder Tel. 07321 60967-64. Um kurz nach 8 Uhr wurde Vollalarm fçr die zeitmaûnahmen zusåtzlich einkommens- und Feuerwehrabteilungen aus Steinheim und Sontheim im Stubental ausgelæst sowie die Drehleiter der Feuerwehr Schnaitheim in Marsch gesetzt. In der Rettungsleitstelle war Fçr zahnårztliche Notfålle ist an den Wo- ein Notruf eingegangen, dass es in einem chenenden und Feiertagen ein zahnårztli- Wohnhaus an der Hegelstraûe brennt und cher Notdienst eingestellt. Diesen erfahren sich noch Personen im Gebåude befinden Den diensthabenden Arzt Sie unter der Nr. 0711-7877777. kænnten. erreichen Sie an Wochenenden und Feier- tagen (durchgehend 24 Stunden) sowie Als die ersten von etwa 25 Einsatzkråften mit Apothekenbereitschaft fçnf Fahrzeugen vor Ort eintrafen, schickte Montag von 18.00 bis 8.00 Uhr Fr., 10. 07., Sonnen-Apotheke, Heidenheim der den Einsatz leitende stellvertretende Kom- Dienstag von 18.00 bis 8.00 Uhr Mittwoch von 12.00 bis 8.00 Uhr Sa., 11. 07., Brenztal-Apotheke, Sontheim mandant Martin Prager umgehend einen an der Brenz und Herwartstein- Atemschutztrupp in das Gebåude. In sehr Donnerstag von 18.00 bis 8.00 Uhr Freitag von 16.00 bis 8.00 Uhr Apotheke, Kænigsbronn schneller Zeit konnte dieser Trupp eine Frau am Boden auffinden und ins Freie bringen. So., 12. 07., Hirsch-Apotheke, Heidenheim Immer unter 116 117 Mo., 13. 07., Engel-Apotheke, Giengen und Der ebenfalls alarmierte Rettungsdienst und Zeppelin-Apotheke, Altheim Notarzt konnten leider das Leben der Hausbe- Die aÈrztliche Notfallpraxis wohnerin nicht mehr retten. Weitere Perso- Di., 14. 07., Zentral-Apotheke, Heidenheim nen befanden sich zu diesem Zeitpunkt nicht erreichen Sie wåhrend deren Úffnungszeiten Mi., 15. 07., Adler-Apotheke, im Gebåude. Montag von 19.00 bis 22.00 Uhr Herbrechtingen und Dienstag von 19.00 bis 22.00 Uhr Stadt-Apotheke, Neresheim Teile einer Zimmereinrichtung im Erdge- Mittwoch von 15.00 bis 22.00 Uhr schoss des Wohnhauses brannten und konn- Do., 16. 07., Schloss-Apotheke, Kurze Straûe, Donnerstag von 19.00 bis 22.00 Uhr ten mit Wasser aus einem Angriffsrohr ge- Freitag von 17.00 bis 22.00 Uhr Heidenheim læscht werden. Eine Wårmebildkamera bestå- Samstag von 8.00 bis 22.00 Uhr tigte den Læscherfolg. Teile der Holzdecke Sonntag von 8.00 bis 22.00 Uhr Telefonliste mussten wegen vermuteter Glutnester de- Feiertag von 8.00 bis 22.00 Uhr Praxis Albuchstraûe montiert werden. Mit einem Hochleistungs- Dres. Sandfort/Heintzen, Albuchstr. 23, lçfter wurde der Brandrauch aus dem Gebåu- Telefon 116 117 Steinheim, Tel.: 07329/280 de entfernt. Gemeinschaftspraxis Neben der Feuerwehr waren zwei Rettungs- Die aÈrztliche Notfallpraxis Dres. Stræhle/Haug-Keck, Hirschstr. 18, wagen, Notarzt, Organisatorischer Leiter Ret- befindet sich im Eingangsbereich Steinheim, Tel.: 07329/263 tungsdienst sowie die Helfer-vor-Ort der des Klinikums Heidenheim DRK-Bereitschaft im Einsatz und zwei Notfall- Schlosshaustraûe 100 - 89522 Heidenheim TieraÈrztlicher Sonntagsdienst: seelsorger zur Betreuung der Angehærigen (roter Eingang auf der linken Seite) Fçr Notfålle wenden Sie sich an Ihren und Einsatzkråfte zugegen. Haustierarzt. Die Kriminalpolizei hat die Brandursachener- In lebensbedrohlichen mittlung çbernommen. Aufgrund des Brandes NotfaÈllen (z. B. Schlaganfall): Úkumenische Sozialstation entstand laut Polizei am Wohnhaus 150.000 Euro Sachschaden. Das Gebåude ist vorerst Notrufnummer des DRK 112 Tel. 07329/1305 nicht mehr bewohnbar. 513
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