Gutscheine statt Kinderfest - Kinder der Gemeinde Steinheim erhalten als Ersatz Gutscheine fuÈ r die ausgefallenen Kinderfeste - Gemeinde ...

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Gutscheine statt Kinderfest - Kinder der Gemeinde Steinheim erhalten als Ersatz Gutscheine fuÈ r die ausgefallenen Kinderfeste - Gemeinde ...
68. Jahrgang                                        Donnerstag, 9. Juli 2020                                           Nummer 28

                                Gutscheine statt Kinderfest -
                  Kinder der Gemeinde Steinheim erhalten als Ersatz
                     Gutscheine fuÈr die ausgefallenen Kinderfeste
Die Kinderfeste haben in der Gemeinde
eine lange Tradition und håtten dieses
und nåchstes Wochenende mit einem ge-
wohnt bunten Zug auf dem Kinderfest-
platz stattgefunden. Ûber 400 Kinder wå-
ren allein in Steinheim mitgelaufen.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat die
Gemeinde schweren Herzens die Feste
in Steinheim und Sæhnstetten absagen
mçssen.
Die Gutscheine im Wert von insgesamt
5 Euro kænnen in der Zeit vom 13.07. bis
30.09.2020 in der Gemeinde Steinheim
eingelæst werden. Vor Einlæsen der Gut-
scheine ist es wichtig selbst nachzufra-
gen, ob das jeweilige Geschåft, der Gas-
tronomiebetrieb oder die jeweilige Ein-
richtung die Gutscheine entgegennimmt.
Alle Kindergartenkinder sowie Grund-
schulkinder dçrfen sich also freuen, wenn
die Gutscheine von ihren Erzieherinnen
und Erziehern bzw. Lehrerinnen und Leh-
rern ausgeteilt werden.

 Sehr geehrte Gewerbetreibende,
                                            Kinderfest im Jahr 2019                                                       Bild: Archiv
 Gastronomietreibende
 oder Inhaber des oÈrtlichen
 Gewerbes und Handels,
 mit dieser Aktion wollen wir nicht nur
 den Kindern fçr das entgangene Kin-
 derfest eine Freude machen, sondern
 auch Sie als Teil des ærtlichen Gewer-
 bes/Handels unterstçtzen. Eine Ver-
 pflichtung zur Teilnahme besteht
 nicht. Sollten Sie sich jedoch zur Teil-
 nahme entscheiden, kænnen Sie die
 Gutscheine vom 13.07. bis 30.09.2020
 entgegennehmen und diese gesam-
 melt bis zum 27.10.2020 bei der Ge-
 meinde, Hauptamt, Ebene 4, Zimmer
 4.02 abgeben. Eine Anmeldung zur
 Teilnahme an der Aktion ist nicht not-
 wendig.
 Ich bedanke mich daher im Voraus bei
 allen, die diese Aktion unterstçtzen so-
 wie fçr Ihre Kooperationsbereitschaft.
 Ihr
 Holger Weise
 Bçrgermeister
                                            Gutscheine fuÈ r die Kindergartenkinder und die GrundschuÈ ler   Bild: Gemeinde Steinheim

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Gutscheine statt Kinderfest - Kinder der Gemeinde Steinheim erhalten als Ersatz Gutscheine fuÈ r die ausgefallenen Kinderfeste - Gemeinde ...
Gemeinderat Steinheim
                            setzt familienfreundliches Zeichen
Die Kindergårten in Steinheim waren auf-          tungen der jeweiligen Einrichtungen hinzu,         chen und beschloss fçr die Monate April und
grund der Coronapandemie ab dem 17.03. fçr        dass die zulåssige Gruppengræûe bei allen          Mai keinerlei Kindergartengebçhren nach-
viele Wochen geschlossen. Den Eltern wurde        Kindertageseinrichtungen      hæchstens     die    tråglich einzuziehen. Dies gilt auch fçr die in
in dieser Zeit viel abverlangt. Zum Teil in       Hålfte der in der Betriebserlaubnis genehmig-      diesen Monaten tatsåchlich in den Notgrup-
Kurzarbeit oder/und in Homeoffice und ohne        ten Gruppengræûe betrug. Nachdem die Kin-          pen betreuten Kinder. Der Gemeinde werden
verlåssliche Betreuung in den Kitas mussten       der in konstant zusammengesetzten Gruppen          hierdurch Einnahmen in Hæhe von 68.230
sie die Betreuung ihres Nachwuchses selbst        betreut werden sollten und sehr viele Kinder       Euro fehlen. Diese Entscheidung wurde mit
stemmen. Die Groûeltern sollten aufgrund          sich bereits in der Notbetreuung befanden,         allen Verantwortlichen der Gemeinde im Vor-
der besonderen Gefåhrdung nicht zur Betreu-       konnte in Steinheim auch kein rollierendes         feld abgesprochen. Fçr den Monat Juni bleibt
ung herangezogen werden. Eine Notbetreu-          System fçr alle Kinder eingerichtet werden.        es bei der Gebçhrenpflicht fçr die Notgrup-
ung wurde zwar in jedem Kindergarten einge-       Somit waren viele Familien in der Betreuung        penkinder, die bereits erhoben wurde.
richtet. Die Aufnahme der Kinder setzte je-       auf sich allein gestellt. Den Verantwortlichen     Seit dem 29.06. æffneten wieder die Kinderta-
doch eine Tåtigkeit beider Erziehungsberech-      ist dies durchaus bewusst.                         gesståtten fçr alle Kinder die Betreuung im
tigten bzw. des Alleinerziehungsberechtigten      Der Gemeinderat hatte sich daher entschie-         Rahmen der Regelbetreuung unter Pandemie-
in Bereichen der kritischen Infrastruktur vor-    den von der Einziehung der Kindergartenge-         bedingung (siehe Bericht 25.06.2020). Damit
aus. Hierzu zåhlten insbesondere die Gesund-      bçhren fçr den April und Mai vorlåufig abzu-       kænnen nun wieder alle Kinder mit zum Teil
heitsversorgung, die Aufrechterhaltung der æf-    sehen. Dies galt auch fçr die Kinder, welche       eingeschrånkten Úffnungszeiten betreut wer-
fentlichen Sicherheit und Ordnung oder auch       sich in der Notbetreuung befanden. Ab Juni         den. Bitte denken Sie daran Ihren Dauerauf-
die Lebensmittelbranche. Ab dem 27.04. wur-       wurde dann in Absprache zwischen den Ver-          trag wieder einzurichten bzw. weisen wir Sie
de die Notbetreuung entsprechend der Coro-        antwortlichen der Gemeinde Steinheim fçr           darauf hin, dass ab Juli die Kindergartenge-
na-Verordnung erweitert auf die Eltern, wel-      die sich in der Notbetreuung befindlichen          bçhr wieder ganz normal fållig wird.
che insbesondere eine pråsenzpflichtige Tå-       Kinder die Gebçhr eingezogen.                      Die Verantwortlichen von Steinheim bedan-
tigkeit auûerhalb der Wohnung wahrgenom-          Der offizielle Beschluss çber die vorlåufig        ken sich an dieser Stelle bei allen Eltern, wel-
men haben und dabei unabkæmmlich waren            nicht eingezogenen Kindergartengebçhren            chen in dieser Zeit viel abverlangt wurde. Ein
und sie durch ihre berufliche Tåtigkeit an der    fçr die Monate April und Mai fehlte jedoch         besonderer Dank gilt aber auch den Leitun-
Betreuung gehindert waren.                        noch. In der vergangenen Gemeinderatssit-          gen und Erzieherinnen in den jeweiligen Ein-
Erschwerend fçr die eingerichtete Notbetreu-      zung am 30.06.2020 setzte der Gemeinderat          richtungen fçr ihren groûen Einsatz und ihr
ung kam fçr alle Kindergartentråger und Lei-      nun einstimmig ein familienpolitisches Zei-        Engagement zum Wohle unserer Kinder.

Bericht aus der Sitzung                           nen enormen zusåtzlichen Verwaltungsauf-           auch Flurstçcke, die als Ackerland oder Grçn-
vom 30.06.2020                                    wand bedeutet und von den Mitarbeiterinnen         land genutzt werden und in einem benachtei-
                                                  und Mitarbeitern der Verwaltung geleistet          ligten Gebiet liegen, vor. Die Gemeinde Stein-
Abwesend: GR Preiû                                wird.                                              heim am Albuch hat die Anfrage der Firma
BuÈrgerfragestunde:                               Die Fortschreibung der Gemeinsamen Emp-            vento ludens GmbH & Co. KG geprçft, befçr-
                                                  fehlungen der Kirchen und der Kommunalen           wortet den Ausbau erneuerbarer Energien
Ein Steinheimer Bçrger informierte sich, ob                                                          und stimmt somit der Absicht zu, eine Freiflå-
das Abfråsen der Bankette an den Seiten an        Landesverbånde zur Festsetzung der Eltern-
                                                  beitråge fçr das Kindergartenjahr 2020/2021        chenphotovoltaikanlage zu errichten. Dies
einem Feldweg in Kçpfendorf anders gemacht                                                           wurde auch durch den Bçrgerentscheid am
werden kann, da durch das Abfråsen Steine in      lag den Gemeinden bis Sitzungsbeginn noch
                                                  nicht vor. BM Weise bat den Gemeinderat um         17.05.2020 beståtigt.
die Wiese gelangen, welche den Måhbalken
der landwirtschaftlichen Maschinen Schåden        Verståndnis, dass diese Thematik daher relativ     Die geplante Flåche ist nicht unmittelbar an
zufçgen. Ortsbaumeister Speier zeigte Ver-        kurzfristig zur Vorlage im Gemeinderat einge-      eine Siedlungseinheit angebunden und befin-
ståndnis fçr die Situation, musste aber mittei-   bracht werden muss. Ebenfalls bittet BM Wei-       det sich damit im Auûenbereich gem. § 35
len, dass die Bankkette an den Seiten alterna-    se die Eltern um Verståndnis, dass es unter        BauGB. Die Flåchen befinden sich auf der
tiv nur mit Baggern und Schaufeln abgetragen      Umstånden dieses Jahr zu einer relativ kurz-       Kçpfendorfer Flur an einem nach Sçden ex-
werden kann. Dies ist allerdings mit einem er-    fristigen Anpassung der Elternbeitråge kom-        ponierten Hang. Die Flåchen werden aktuell
heblichen Mehraufwand und Mehrkosten ver-         men kann.                                          landwirtschaftlich genutzt und befinden sich
bunden.                                                                                              in einem fçr die Landwirtschaft benachteilig-
                                                  Ønderung des FlaÈchennutzungsplans                 ten Gebiet. Nach Rçckbau der Photovoltaik-
Auch die Anfrage nach der grundsåtzlichen         und Aufstellung des Bebauungs-                     anlage werden die Flåchen wieder als Dauer-
Einstellung der Gemeinde gegençber neuen          planes und der Satzung uÈber die                   grçnland intensiv landwirtschaftlich genutzt.
Anfragen fçr PV-Anlagen konnte durch BM
Weise beantwortet werden. Die Gemeinde
                                                  oÈrtlichen Bauvorschriften »Solarpark              Im Rahmen der Flåchennutzungsplanånde-
steht erneuerbaren Energien positiv gegen-        KuÈpfendorf« -                                     rung wird der Bereich des Planungsraumes
çber und befçrwortet diese grundsåtzlich.         Beratung und Beschlussfassung                      anstelle der bisherigen Darstellung als »Flå-
                                                  Der Gemeinderat beschloss mit 16 Ja-Stim-          chen fçr die Landwirtschaft« nun als sonstige
Bekanntgaben:                                     men, 1 Enthaltung und 5 Nein-Stimmen, die          Sondergebietsflåche mit der Zweckbestim-
BM Weise informierte, dass die Gemeinde           Billigung des Entwurfs zur Ønderung des            mung »Photovoltaik, Landwirtschaft und Na-
eine Færderzusage des Landes in Hæhe von          Flåchennutzungsplans und zur Aufstellung           turschutz« dargestellt werden. Um das sonsti-
13.000,00 s fçr den MTW der Feuerwehr             des Bebauungsplans. Weiteres beschloss er          ge Sondergebiet herum wird eine Grçnflåche
Sæhnstetten erhalten hat.                         çber die frçhzeitige Beteiligung der Úffent-       als Ortsrandeingrçnung dargestellt.
Seit Montag, 29.06.2020 konnten die Kinder-       lichkeit gemåû § 3 Abs. 1 BauGB und der            Ziel der Bauleitplanung ist neben der Schaf-
gårten, die Grundschule und die verlåssliche      frçhzeitigen Unterrichtung der Behærden            fung von Baurecht fçr die Errichtung einer
Grundschule den Regelbetrieb wieder aufneh-       und sonstigen Trågern æffentlicher Belange         Photovoltaikanlage, die Gewåhrleistung einer
men. Aufgrund Personalengpåsse kann es            gemåû § 4 Abs. 1 BauGB                             stådtebaulich geordneten Entwicklung des
eventuell dazu kommen, dass nicht das ganze       Anlass der teilweisen Ønderung des Flåchen-        Plangebiets. So soll einerseits eine mæglichst
Angebot der Betreuung angeboten werden            nutzungsplanes und der Aufstellung eines Be-       effiziente Ausnutzung der zur Verfçgung ste-
kann. BM Weise bedankt sich ausdrçcklich          bauungsplans fçr das Gebiet sçdlich des Wei-       henden Flåchen sichergestellt und anderer-
bei allen Erzieherinnen und Mitarbeitern/in-      lers Kçpfendorf ist die Anfrage der Firma          seits die mit der Aufstellung der Anlagen ver-
nen fçr das Engagement in der aktuellen Zeit.     vento ludens GmbH & Co. KG eine Photovol-          bundenen negativen Auswirkungen auf Natur
                                                  taikanlage auf der Kçpfendorfer Flur zu erstel-    und Landschaft minimiert werden.
Berichten zufolge hat die Stadt Giengen be-
kanntgegeben, dass sie zum Thema Corona           len und zu betreiben. Das Erneuerbare-Ener-        Auf einer Flåche von rd. 20 ha soll eine Freiflå-
Unmengen an Bçrger-Mails erhalten habe.           gien-Gesetz 2017 (EEG 2017) sieht als poten-       chenphotovoltaikanlage entstehen. Die Um-
BM Weise erlåuterte, dass auch bei der Ge-        tielle Standorte neben bereits versiegelten Flå-   setzung soll mit aufgestånderten Solarmodu-
meinde Steinheim tåglich eine Vielzahl an An-     chen,     Konversionsflåchen,    groûflåchigen     len erfolgen. Das Gelånde wird eingezåunt
fragen zum Thema Corona eingehen, was ei-         Dachflåchen, Parkplåtzen und Standorte ent-        und auf eine maximale Zaunhæhe von 2,80 m
                                                  lang von Schienenwegen und Autobahnen              begrenzt.

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Gutscheine statt Kinderfest - Kinder der Gemeinde Steinheim erhalten als Ersatz Gutscheine fuÈ r die ausgefallenen Kinderfeste - Gemeinde ...
Im Norden und Westen des Plangebiets wird         migt. Eine kleinere Anlage steht auûerhalb.
ein breiter Saum- und Pflanzstreifen mit Ge-
                                                                                                    Breitbandausbau Teilort SoÈhnstetten
                                                  Die Teilfortschreibung Erneuerbare Energien
hælzstrukturen zur besseren Einbindung in                                                           - Vergabe von Bauleistungen -
                                                  des    Regionalplans     (rechtskråftig    seit
die Landschaft und zur Minimierung der            05.09.2014) beinhaltet eine deutliche Vergræ-     Beratung und Beschlussfassung
Sichtbarkeit angelegt. Im Sçden und Osten         ûerung der Steinheimer Vorrangflåche fçr die      Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass
der Anlage entsteht eine private Grçnflåche,      Windenergie, die nunmehr çber das be-             im Zuge der Kabelbauarbeiten durch das
die mit einem bienenfreundlichen Saum an-         stehende Sondergebiet fçr die Windenergie         AlbWerk Geislingen die Verlegung von Breit-
gesåt wird.                                       des Flåchennutzungsplans hinausgeht.              bandleerrohre durch die Gemeinde erfolgen
                                                  Gemåû § 1 Abs. 4 BauGB sind die Bauleitplåne      soll. Mit den erforderlichen Tiefbauarbeiten
Entwicklungs- und ErgaÈnzungs-                                                                      wurde die Firma Leonhard Weiss Bauunter-
                                                  den Zielen der Raumordnung anzupassen.
satzung »KuÈpfendorf« -                           Gemåû § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB wird mit der       nehmung GmbH & Co. KG beauftragt.
Beratung und Beschlussfassung                     substanziellen Ausweisung entsprechender          Das AlbWerk Geislingen muss auf Grund von
Der Gemeinderat beschloss einstimmig nach         Konzentrationszonen die Windenergie an an-        Schadstellen ein Mittelspannungskabel zwi-
ausfçhrlicher Beratung das Ergebnis der Ab-       deren Stellen im Gemeindegebiet ausge-            schen der Kirchstraûe und der Trafostation
wågung zu den im Rahmen der formellen             schlossen.                                        am Distelweg erneuern. In diesem Zuge er-
Beteiligung der Behærden und der Úffent-                                                            folgt auch die Verlegung von einem Nieder-
lichkeit (§ 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB)        Bebauungsplan »Am Kreisel, Erste                  spannungskabel zur Versorgung der einzelnen
vorgebrachten Stellungnahmen. Die Verfas-         Ønderung« und Satzung uÈber oÈrtliche             Grundstçcke. Die Gemeinde Steinheim strebt
ser der Stellungnahmen werden vom jeweili-        Bauvorschriften im Geltungsbereich                im Zuge von Tiefbauarbeiten eine Mitverle-
gen Ergebnis der Abwågung benachrichtigt.         des Bebauungsplans - AbwaÈgung                    gung von Breitbandleerrohren gemåû Breit-
Die Entwicklungs- und Ergånzungssatzung                                                             bandausbauplanung an. Die Tiefbauarbeiten
                                                  der Stellungnahmen zum Entwurf der                fçr das AlbWerk werden durch die Fa. Leon-
»Kçpfendorf«      in    der   Fassung     vom     ersten Ønderung des Bebauungs-
28.04.2020/30.06.2020 wurde nach § 34 Abs.                                                          hard Weiss ausgefçhrt. Die Gemeinde wird
4 Satz 1 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB)        plans und der 4. Ønderung des FlaÈ-               sich der Beauftragung anschlieûen.
und § 4 Gemeindeordnung Baden-Wçrttem-            chennutzungsplanes - Satzungsbe-
berg (GemO) als Satzung beschlossen. Die          schluÈsse                                         Eigenbetrieb Wasserversorgung
zusammen mit der Satzung aufgestellten            Der Gemeinderat beschloss mit 20 Ja-Stim-         Steinheim - Erweiterung technische
ærtlichen Bauvorschriften in der Fassung          men und 2 Nein-Stimmen das Ergebnis der           Ausstattung HochbehaÈlter Steinhirt -
vom 28.04.2020/30.06.2020 wurde nach              Abwågung zu den im Rahmen der Beteili-            Vergabe von Bauleistungen -
§ 74 Landesbauordnung Baden-Wçrttem-              gung der Behærden nach §4 Abs. 2 BauGB            Beratung und Beschlussfassung
berg (LBO) und § 4 GemO als selbståndige          und der Úffentlichkeitsbeteiligung nach § 3       Der Gemeinderat beschloss einstimmig eine
Satzung beschlossen. Die Verwaltung wurde         Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen             auûerplanmåûige Ausgabe in Hæhe von ca.
beauftragt, die beschlossenen Satzungen           entsprechend der vom Planer vorgestellten         17.000,- EUR. Die Verwaltung wurde beauf-
ortsçblich bekanntzugeben.                        Pråsentation und der Verwaltung vorge-            tragt die erforderlichen Fachfirmen zur Er-
Um im Weiler Kçpfendorf der verstårkten           schlagenen Stellungnahmen.                        weiterung der technischen Ausstattung am
Nachfrage nach Wohnnutzung nachzukom-             Des Weiteren beschloss er mit gleichem            Hochbehålter zu beauftragen.
men, soll der bebaute Bereich als »im Zusam-      Stimmenverhåltnis den Bebauungsplan »Am           Im Chemielagerraum des Wasserhochbehål-
menhang bebauter Bereich« festgelegt wer-         Kreisel, Erste Ønderung« in der Fassung des       ters Steinhirt sind såmtliche metallische Anla-
den, sowie einzelne Auûenbereichsflåchen in       Ingenieurbçros Kolb vom 30.06.2020 mit            gen- und Einbauteile stark korrodiert. Dies ist
den im Zusammenhang bebauten Bereich mit          zeichnerischem Teil, schriftlichem Teil und       auf eine nicht vorhandene Belçftung des Rau-
einbezogen werden (gem. § 34 Abs. 4 Satz 1        Begrçndung als Satzung nach § 10 BauGB.           mes zurçck zu fçhren. Die zur Wasseraufbe-
Nr. 2 und 3 BauGB). Laut § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.   Die ærtlichen Bauvorschriften zum Bebau-          reitung erforderlichen Chemieprodukte ent-
2 BauGB kænnen bebaute Bereiche im Auûen-         ungsplan wurden gemåû § 74 LBO als Sat-           wickeln gewisse Ausdçnstungen, welche in
bereich »als im Zusammenhang bebaute Orts-        zung beschlossen.                                 Kombination mit schwefelhaltiger Luft an me-
teile festgelegt werden, wenn die Flåchen im      Gleichfalls wurde die 4. Ønderung des Flå-        tallischen Oberflåchen zur sehr starken Korro-
Flåchennutzungsplan als Bauflåche darge-          chennutzungsplans in der Fassung des Inge-        sion fçhren. Um weitere Schåden an der Aus-
stellt sind.« Die Voraussetzung dazu wurde        nieurbçros Kolb vom 30.06.2020 mit Begrçn-        stattung und am Gebåude zu verhindern, ist
durch die 1. Ønderung des Flåchennutzungs-        dung und zeichnerischem Teil festgestellt.        dringend eine kontrollierte Be- und Entlçf-
plans in Kçpfendorf geschaffen. Die Ønde-         Im Rahmen der Úffentlichkeitsbeteiligung          tung des Chemielagerraumes erforderlich. Die
rung wurde am 05.06.2020 vom Landratsamt          nach § 3 Abs. 2 BauGB lagen die Entwçrfe des      Nachrçstung einer Be- und Entlçftungsanlage
Heidenheim genehmigt. Die Beteiligung der         Bebauungsplans und der ærtlichen Bauvor-          einschlieûlich Montage und Herstellen der
Úffentlichkeit fand vom 15.05.2020 bis zum        schriften sowie der Flåchennutzungsplanån-        Wandæffnungen am Gebåude betragen ca.
15.06.2020 in Form einer æffentlichen Ausle-      derung in der Zeit vom 20.12.2019 bis             17.000,- EUR. Die Deckung der Ausgaben er-
gung statt. Parallel wurden die Behærden und      24.01.2020 (jeweils einschlieûlich) æffentlich    folgt durch die veranschlagten Mittel der Er-
sonstigen Tråger æffentlicher Belange am Ver-     aus. Zeitgleich wurde die Unterrichtung der       schlieûung der Neubaugebiete, welche sich
fahren beteiligt.                                 Behærden und sonstiger Tråger æffentlicher        verzægern.
                                                  Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgefçhrt.
FlaÈchennutzungsplanfortschreibung                                                                  Realisierung zwei weiterer Kinder-
                                                  Ûber die eingegangenen Stellungnahmen
Windenergie -                                     wurde nun beraten und beschlossen. Die Øn-        gartengruppen in Steinheim -
Beratung und Beschlussfassung                     derung des Bebauungsplans ist nætig, da           Anbau an den Katholischen Kinder-
Der Gemeinderat beschloss mit 19 Ja-Stim-         groûflåchige Einzelhandelsbetriebe nur in         garten St. Peter oder den kommuna-
men, 1 Enthaltung und 2 Gegenstimmen              ausgewiesenen Sondergebieten baurechtlich         len Kindergarten SchneckenhaÈusle -
nach ausfçhrlicher Beratung das Ergebnis          zugelassen sind.                                  Beratung und Beschlussfassung
der Abwågung zu den im Rahmen der frçh-
zeitigen Beteiligung der Behærden und der         Bauangelegenheiten:                               Der Gemeinderat sprach sich mit 17 Ja-Stim-
Úffentlichkeit (§ 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2                                                           men bei 4 Gegenstimmen fçr den Anbau am
                                                  Neubau Lebensmittel-Vollsortiment-                katholischen Kindergarten als neuen Stand-
BauGB) vorgebrachten Stellungnahmen.              markt und sonstiger Einzelhandels-                ort fçr 2 weitere Kindergartengruppen aus.
Die Verfasser der Stellungnahmen werden
vom jeweiligen Ergebnis der Abwågung be-
                                                  betrieb einschl. Parkplatzanlage                  Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung
                                                  Maybachstraûe 5, 89555 Steinheim -                die hierfçr notwendigen Vertragsverhand-
nachrichtigt.
                                                  Beratung und Beschlussfassung                     lungen mit der katholischen Kirche zu fçh-
Gleichzeit stimmte der Gemeinderat mit
                                                  Der Gemeinderat gab mit 19 Ja-Stimmen bei         ren.
gleichem Stimmenverhåltnis der Flåchen-
                                                  3 Nein-Stimmen sein Einvernehmen zum              Jede Gemeinde ist verpflichtet regelmåûig
nutzungsplanfortschreibung Windenergie in
                                                  Bauvorhaben.                                      eine Bedarfsplanung im Kindergartenbereich
der vorgelegten Fassung vom 28.04.2020/
                                                  Der Projektplaner des Vorhabens, Herr Horst       aufzustellen, um feststellen zu kænnen wieviel
30.06.2020 zu und beschloss die Feststellung.
                                                  Trittler, stellte anhand zeichnerischer Plåne     Plåtze aller Voraussicht nach in der jeweiligen
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Pla-
                                                  das Bauvorhaben vor. Ústlich des Kreisels ge-     Gemeinde zur Unterbringung der im Einwoh-
nung beim Landratsamt Heidenheim gemåû
                                                  legen soll ein neuer Vollsortimentmarkt ent-      nermeldeamt gemeldeten U3- und Û3-Kinder
§ 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung einzurei-
                                                  stehen.                                           benætigt werden, erlåuterte Hauptamtsleiterin
chen und den genehmigten Plan gemåû § 10
                                                                                                    Beate Jung. Derzeit sind in den Steinheimer
Abs. 3 BauGB durch ortsçbliche Bekanntma-         Das Gebåude wird so errichtet, dass ein von       Kindergårten alle Plåtze belegt, viele Kinder
chung wirksam werden zu lassen.                   vielen Bçrgern gewçnschter Drogeriemarkt          stehen schon auf der Warteliste. Bei einer Be-
Fçr die Gemeinde Steinheim am Albuch liegt        direkt angebaut werden kænnte.                    treuungsquote von 90 Prozent fehlen zu Be-
ein rechtskråftiger Flåchennutzungsplan vor.      Auf Grund der derzeit schwierigen wirtschaft-     ginn des neuen Kindergartenjahres in Stein-
Hier enthalten ist auch eine »Sonderbauflåche     lichen Lage konnte bislang leider noch keine      heim rund 30 Plåtze im Û3-Bereich. Hier ist
fçr die Errichtung von Windenergieanlagen«.       sichere Zusage eines Drogeriemarktbetreibers      besonders zu berçcksichtigen, dass jedes un-
Auf dieser Flåche stehen bereits 8 Windener-      erzielt werden.                                   ter 3-jåhrige Kind 2 Plåtze belegt. Der Wunsch
gieanlagen, zwei weitere sind bereits geneh-

                                                                       507
Gutscheine statt Kinderfest - Kinder der Gemeinde Steinheim erhalten als Ersatz Gutscheine fuÈ r die ausgefallenen Kinderfeste - Gemeinde ...
der Eltern nach einer Betreuung ab dem 2. Le-    kath. Kindergarten St. Peter. Die Gemeinde         rung und zeigte Einsparpotentiale auf. Er wies
bensjahr wird immer græûer, ebenso der           und Kirche sind nun angehalten einen ent-          darauf hin, dass die Gemeinde um Steuerer-
Wunsch nach einer Ganztagesbetreuung inkl.       sprechenden Vertrag im Hinblick auf die An-        hæhung nicht umhinkommen wird. In wel-
Mittagessen, um die Vereinbarkeit von Beruf      baukosten und der Betriebskosten im laufen-        chem Bereich und in welcher Hæhe wird noch
und Familie zu realisieren.                      den Betrieb auszuarbeiten. Hier sind im Rah-       vorgeschlagen.
Der Gemeinderat hat sich in den vergangenen      men der Erweiterung des Kindergartenvertra-        Von einem Nachtragshaushalt werde vorerst
Jahren regelmåûig und intensiv mit der Be-       ges verschiedene Parameter wie die Verwal-         abgesehen, da auf die Ergebnisse der Septem-
darfsplanung befasst und ist sich seiner Ver-    tungskostenpauschale, die Investitionskosten       ber-Steuerschåtzung 2020 zunåchst abgewar-
antwortung bewusst. Am 07.05.2019 folgte der     Krippe bzw. Regelgruppe/VÚ-Gruppe, Lei-            tet wird.
Beschluss in Sæhnstetten eine zusåtzliche Û3-    tungsfreistellung und Hauswirtschaftskraft
Gruppe im bestehenden Kindergarten unterm        neu zu definieren. Von Seiten der Kirche wur-      Finanzhaushalt (Investitionen)
Regenbogen einzurichten. Ebenfalls beschloss     de bereits eine Beteiligung an den Investitio-     Der Finanzhaushalt ist von der Corona-Krise
der Gemeinderat zwei weitere Kindergarten-       nen fçr die Regelgruppe/VÚ-Gruppe zuge-            kaum betroffen, da alle Maûnahmen finan-
gruppen in Steinheim zu etablieren, eine da-     sagt. Hauptamtsleiterin Beate Jung stellte fest,   ziert sind. Das Investitionsvolumen betrågt
von sollte eine Krippe zur Betreuung der 1-3-    dass die Krippe zu 100 % von der Gemeinde          5,4 Mio. s. Zu den græûten Investitionen gehæ-
Jåhrigen sein. Ebenso wurde die Verwaltung       getragen wird.                                     ren der Grunderwerb: 1,5 Mio. s, die Auûen-
vom Gremium beauftragt mægliche Standorte        Der Zuschuss aus dem Ausgleichsstock be-           anlage der Mensa: 952 T s, die Mitverlegung
und die Kosten fçr die einzurichtenden Grup-     trågt rund 40 %.                                   beim Breitbandausbau: 376 T s, Straûensanie-
pen zu ermitteln.                                                                                   rungen: 930 T s und der Neubau von Feldwe-
Aufgrund der Coronapandemie konnte zeit-         Finanzzwischenbericht 2020 -                       gen: 200 T s.
verzægert die neue Gruppe in Sæhnstetten An-     Aktuelle Lage zur Corona-Krise -                   So gut wie alle Maûnahmen, welche im
fang Juni starten. Hierdurch wird der Bedarf     Information und Diskussion                         1. Halbjahr auf den Weg gebracht wurden,
in Sæhnstetten derzeit gedeckt.                  Der Gemeinderat nimmt den Finanzzwi-               werden erst im 2. Halbjahr abgerechnet.
Die Verwaltung hat verschiedenste Standorte      schenbericht zustimmend zu Kenntnis.
zur Realisierung der weiteren Gruppen in         Gemeindekåmmerer Stefan Kçbler stellte den         Eigenbetriebe
Steinheim geprçft.                               Finanzzwischenbericht fçr das Haushaltsjahr        Eigenbetrieb Wasserversorgung:
Als mægliche umsetzbare Standorte verblei-       2020 der Gemeinde Steinheim vor. Auf den           Im Haushaltsjahr 2020 ist ein ordentliches Er-
ben ein Anbau an das bestehende kommu-           ersten Blick verlåuft alles planmåûig, doch die    gebnis in Hæhe von 1.070 s veranschlagt. In
nale Kinderhaus »Schneckenhåusle« oder den       Corona-Krise låsst nichts Gutes erwarten. Ge-      der ersten Jahreshålfte liegt das Ergebnis bei
katholischen Kindergarten St. Peter. Der Olga-   meindekåmmerer Kçbler macht deutlich,              166 T s. Der Ergebnishaushalt låuft momen-
kindergarten kommt aufgrund der Grund-           dass die Gemeinde in Zukunft angehalten ist        tan planmåûig.
stçcksgræûe sowie der nicht optimalen Erwei-     noch mehr zu sparen.                               Als Investitionsmaûnahmen sind Wasserlei-
terungsmæglichkeit des Bestandsgebåudes          Zum Halbjahr 2020 kænnen folgende Aussa-           tungssanierungen im Tannenweg, in der Mit-
nicht in Frage.                                  gen getroffen werden:                              telgasse und diverser kleiner Sanierungen in
In der Gemeinderatssitzung am 26.05. stellten                                                       Hæhe von insgesamt 91 T s geplant.
die Architekten Wolfgang Sanwald und Wolf-
                                                 Kernhaushalt
                                                                                                    Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung:
gang Heisler ihre Planungen fçr eine Erweite-    Ergebnishaushalt:
                                                                                                    Zur Jahreshålfte weist der Eigenbetrieb Ab-
rung am »Schneckenhåusle« bzw. »St. Peter«       Im Plan 2020 ist das ordentliche Ergebnis mit
                                                                                                    wasserbeseitigung ein ordentliches Ergebnis
vor.                                             -235.078 s veranschlagt. Zum Halbjahr wur-
                                                                                                    in Hæhe von 141 T s auf. Veranschlagt sind
Architekt Heisler stellte fçr den Anbau an den   den 48 % der geplanten Ertråge und 43 % der
                                                                                                    28.046 s. Insgesamt låuft der Ergebnishaus-
katholischen Kindergarten St. Peter einen ein-   geplanten Aufwendungen erreicht, sodass das
                                                                                                    halt in diesem Bereich ebenfalls planmåûig.
geschossigen Anbau an der Sçd-Ostseite vor.      aktuelle Ergebnis 770 T s betrågt.
                                                                                                    Die Investitionsschwerpunkte liegen beim
Architekt Heisler gab die Gesamtflåche mit       Allerdings låsst die Mai-Steuerschåtzung 2020
                                                                                                    Hochwasserschutz: 350 T s, bei der Beteili-
314 qm an. Die Gesamtkosten fçr diesen An-       fçr das Land weniger Steuereinnahmen er-
                                                                                                    gung an der Klåranlage in Mergelstetten:
bau bezifferte er nach ersten Berechnungen       warten. Dies hat auch deutliche Auswirkun-
                                                                                                    291 T s und bei diversen Kanalsanierungsar-
mit 1.450.000,00 s. Architekt Sanwald stellte    gen auf den Ergebnishaushalt. Die Gemeinde
                                                                                                    beiten: 87 T s.
als Alternative einen Vorentwurf fçr einen       Steinheim erhålt aus dem Finanzausgleich 1,2
zweigeschossigen Anbau an der Ostseite des       Mio. s weniger Zuweisungen. Hinzu kommt,           Verschiedenes:
gemeindeeigenen Kinderhaus »Schnecken-           dass coronabedingt Mehrausgaben in Hæhe            Gemeinderat verzichtet auf die Erhebung
håusle« vor. Die Nutzflåche des Anbaus stellte   von 34.000 s angefallen und zusåtzliche Steu-      der KindergartenbeitraÈge fuÈr April und
Architekt Sanwald mit 370 qm dar. Die Ge-        er- und Beitragsausfålle zu erwarten sind. Im
                                                                                                    Mai
samtkosten wçrden sich hier auf voraussicht-     Ergebnis hat die Gemeinde Steinheim eine
                                                 Haushaltslçcke in Hæhe von 1,9 Mio s zu ver-       Der Gemeinderat beschloss einstimmig auf
lich 2.129.000,00 s belaufen. Architekt San-                                                        den Einzug der Beitråge fçr April und Mai
wald sprach sich fçr eine nachhaltige Holz-      zeichnen, welche zusåtzlich erwirtschaftet
                                                 werden muss.                                       vollståndig zu verzichten. Fçr Juni werden
bauweise aus. Die Kosten fçr eine Massivbau-                                                        die Beitråge ausschlieûlich fçr die Kinder
weise bezifferte er mit ca. 6% weniger.          Gemeindekåmmerer Kçbler mahnte aufgrund
                                                                                                    der Notbetreuung erhoben.
Die Diæzese begrçût grundsåtzlich die zu-        der schlechten konjunkturellen Lage zur wirt-
                                                                                                    (siehe Extrabericht in dieser Ausgabe).
kunftsorientierte Angebotserweiterung beim       schaftlichen und sparsamen Haushaltsfçh-

Úffentliche Bekanntmachung                       vorschriften ist der schriftliche Teil des Inge-
                                                 nieurbçros Junginger + Partner GmbH, Hei-
                                                                                                    Die genannte Entwicklungs- und ErgaÈn-
                                                                                                    zungssatzung und die dazu gehoÈrende
Inkrafttreten der »Entwicklungs-                 denheim vom 28.04.2020 / 30.06.2020 maûge-         Satzung uÈber die oÈrtlichen Bauvorschrif-
und ErgaÈnzungssatzung KuÈpfen-                  bend.                                              ten treten mit dieser Bekanntmachung in
dorf« und der Satzung uÈber                      Es gilt die Begrçndung und die Eingriffs-Aus-      Kraft (§ 34 Abs. 6 Satz 2 BauGB in Ver-
                                                 gleichsbilanzierung vom 30.06.2020 sowie die       bindung mit § 10 Abs. 3 BauGB).
die oÈrtlichen Bauvorschriften                   Erfassung der Avifauna, Fledermåuse, Zaunei-       Die genannten Unterlagen liegen ab dem
Die genannte Entwicklungs- und Ergånzungs-       dechse und Amphibien des Bçros Planung,            Tag dieser Bekanntmachung im Bauamt,
satzung und die dazu gehærende Satzung çber      Landschaft, Arten, Natur (Dipl.-Biol. Reinhard     Hauptstr. 24, 89555 Steinheim am Albuch,
die ærtlichen Bauvorschriften wurden gemåû       Utzel) vom 08.12.2019.                             wåhrend der Dienstzeiten zu jedermanns Ein-
§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch                                                        sicht æffentlich aus. Des Weiteren sind die Un-
(BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO),         Plangebiet:
                                                                                                    terlagen auf der Internetseite der Gemeinde
sowie § 4 Gemeindeordnung Baden-Wçrt-            Das Plangebiet umfasst die Ortslage des
                                                                                                    Steinheim am Albuch,
temberg (GemO) vom Gemeinderat am                Steinheimer Ortsteils Kçpfendorf. Maûgebend
30.06.2020 als Satzungen beschlossen.            ist der beiliegende Ûbersichtsplan (nicht                       www.steinheim.com
Maûgebend ist der Lageplan des Ingenieurbç-      maûstabsgerecht).                                  eingestellt.
ros Junginger + Partner GmbH, Heidenheim         Hinweis: Der Geltungsbereich der ærtlichen         Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und
vom 28.04.2020 / 30.06.2020 im Maûstab           Bauvorschriften ist mit dem Geltungsbereich        2 BauGB çber die Fålligkeit etwaiger Entschå-
1:1.000 mit Legende und gleichlautend datier-    der Entwicklungs- und Ergånzungssatzung            digungsansprçche, deren Leistung schriftlich
tem schriftlichem Teil. Fçr die ærtlichen Bau-   identisch.                                         beim Entschådigungspflichtigen zu beantra-
                                                                                                    gen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB çber das

                                                                       508
Gutscheine statt Kinderfest - Kinder der Gemeinde Steinheim erhalten als Ersatz Gutscheine fuÈ r die ausgefallenen Kinderfeste - Gemeinde ...
Erlæschen von Entschådigungsansprçchen
wird hingewiesen.
Gesetzliche Wirksamkeitsvoraussetzungen:
Unbeachtlich werden gemåû § 215 Abs. 1 Nr.
1 bis 3
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3
   BauGB beachtliche Verletzung der dort be-
   zeichneten Verfahrens- und Formvorschrif-
   ten,
2. eine unter Berçcksichtigung des § 214 Abs.
   2 BauGB beachtliche Verletzung der Vor-
   schriften çber das Verhåltnis des Bebau-
   ungsplanes und des Flåchennutzungspla-
   nes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche
   Mångel des Abwågungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit die-
ser Bekanntmachung schriftlich gegençber
der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt,
der die Verletzung oder den Mangel begrçn-
den soll, darzulegen.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften der Gemeindeordnung fçr
Baden-Wçrttemberg (GemO) oder von auf-
grund der GemO erlassenen Verfahrensvor-
schriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeacht-
lich, wenn sie nicht schriftlich und unter Be-
zeichnung des Sachverhalts, der die Verlet-
zung begrçnden soll, innerhalb eines Jahres
seit dieser Bekanntmachung schriftlich ge-
gençber der Gemeinde geltend gemacht wor-
den sind. Bei der Geltendmachung ist der
Sachverhalt, der die Verletzung oder den Man-     Gesetzliche Wirksamkeitsvoraussetzungen:          der die Verletzung oder den Mangel begrçn-
gel begrçnden soll, darzulegen.                   Unbeachtlich werden gemåû § 215 Abs. 1 Nr.        den soll, darzulegen.
                                                  1 bis 3                                           Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder
Steinheim am Albuch, den 09.07.2020
                                                  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3      Formvorschriften der Gemeindeordnung fçr
Holger Weise, Bçrgermeister                                                                         Baden-Wçrttemberg (GemO) oder von auf-
                                                     BauGB beachtliche Verletzung der dort be-
                                                     zeichneten Verfahrens- und Formvorschrif-      grund der GemO erlassenen Verfahrensvor-
                                                     ten,                                           schriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeacht-
Úffentliche Bekanntmachung                                                                          lich, wenn sie nicht schriftlich und unter Be-
                                                  2. eine unter Berçcksichtigung des § 214 Abs.
Inkrafttreten des Bebauungsplans                     2 BauGB beachtliche Verletzung der Vor-        zeichnung des Sachverhalts, der die Verlet-
und der Satzung uÈber oÈrtliche Bau-                 schriften çber das Verhåltnis des Bebau-       zung begrçnden soll, innerhalb eines Jahres
vorschriften   Gewerbegebiet    »Am                  ungsplans und des Flåchennutzungsplans         seit dieser Bekanntmachung schriftlich ge-
Kreisel, Erste Ønderung« in Stein-                   und                                            gençber der Gemeinde geltend gemacht wor-
                                                                                                    den sind. Bei der Geltendmachung ist der
heim am Albuch                                    3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche
                                                                                                    Sachverhalt, der die Verletzung oder den Man-
Der Gemeinderat der Gemeinde Steinheim               Mångel des Abwågungsvorgangs,
                                                                                                    gel begrçnden soll, darzulegen.
am Albuch hat in æffentlicher Sitzung am          wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit die-
30.06.2020 den Bebauungsplan und die ærtli-       ser Bekanntmachung schriftlich gegençber          Steinheim am Albuch, den 09.07.2020
chen Bauvorschriften »Am Kreisel, Erste Øn-       der Gemeinde geltend gemacht worden sind.         Holger Weise
derung« in der Fassung vom 30.06.2020 ge-         Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt,       Bçrgermeister
måû § 10 BauGB als jeweils selbstståndige
Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich
des Bebauungsplans und der ærtlichen Bau-
vorschriften ist aus dem abgebildeten Lage-
planausschnitt ersichtlich.
Maûgebend sind der Zeichnerische Teil, der
Schriftliche Teil und die Begrçndung des Be-
bauungsplans in der Fassung des Ingenieur-
bçros Kolb, Steinheim vom 30.06.2020.
Der Bebauungsplan und die oÈrtlichen
Bauvorschriften »Am Kreisel, Erste Ønde-
rung« treten mit dieser Bekanntmachung
in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Der Bebauungsplan und die ærtlichen Bauvor-
schriften einschlieûlich der Begrçndung und
der zusammenfassenden Erklårung nach § 10
Abs. 4 BauGB kænnen gemåû § 10 Abs. 3
BauGB wåhrend der çblichen Úffnungszeiten
beim Bçrgermeisteramt Steinheim am Al-
buch, Bauamt, Hauptstraûe 24, (Ebene 4),
89555 Steinheim am Albuch von jedermann
eingesehen werden; çber den Inhalt des Be-
bauungsplans und der Satzung çber ærtliche
Bauvorschriften wird auf Verlangen Auskunft
erteilt. Des Weiteren sind die Unterlagen auf
der Internetseite der Gemeinde Steinheim am
Albuch, www.steinheim.com, eingestellt.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und
2 BauGB çber die Fålligkeit etwaiger Entschå-
digungsansprçche, deren Leistung schriftlich
beim Entschådigungspflichtigen zu beantra-
gen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB çber das
Erlæschen von Entschådigungsansprçchen
wird hingewiesen.                                  Ausschnitt »Am Kreisel, Erste Ønderung« in Steinheim am Albuch, genordet, unmaûstaÈ blich

                                                                       509
Gutscheine statt Kinderfest - Kinder der Gemeinde Steinheim erhalten als Ersatz Gutscheine fuÈ r die ausgefallenen Kinderfeste - Gemeinde ...
ZusammenkuÈnfte gemaÈû der CoronaVO

Hinweis zur Grafik: Streng genommen sind         Voraussetzungen des § 5 CoronaVO                   fall nicht an der Veranstaltung teilnehmen.
Veranstaltungen mit unter 20 Personen eben-
                                                 - die Verantwortlichen haben dabei nach den      Voraussetzungen des § 8 CoronaVO
falls per Definition Veranstaltungen und keine
                                                   konkreten Umstånden des Einzelfalls die        - Die Infektionsgefåhrdung von Beschåftig-
Ansammlungen, hier gelten aber nicht die Re-
                                                   Anforderungen des Infektionsschutzes zu          ten ist unter Berçcksichtigung der Bedin-
gelungen zu Veranstaltungen (vgl. 10 Abs. 2
                                                   berçcksichtigen. Im Hygienekonzept ist           gungen am Arbeitsplatz zu minimieren;
Satz 1 CoronaVO), weshalb wir diese der
Ûbersichtlichkeit halber im Schaubild nicht        insbesondere darzustellen, wie die Hygie-      - Beschåftigte sind umfassend zu informie-
bei Veranstaltungen, sondern bei Ansamm-           nevorgaben nach § 4 umgesetzt werden sol-        ren und zu unterweisen, insbesondere mit
lungen darstellen.                                 len;                                             Hinweis auf die durch die Corona-Pande-
                                                 - auf Verlangen der zuståndigen Behærde ha-        mie bedingten Ønderungen der Arbeitsab-
Voraussetzungen des § 4 CoronaVO                   ben die Verantwortlichen das Hygienekon-         låufe und Vorgaben;
- Die Personenzahl muss so an die Raumgræ-         zept vorzulegen und çber die Umsetzung         - die persænliche Hygiene von Beschåftigten
  ûe angepasst werden, dass der Abstand von        Auskunft zu erteilen.                            ist durch die Mæglichkeit zur Handdesin-
  1,5 Metern stets eingehalten werden kann                                                          fektion oder zum Håndewaschen am Ar-
  und Personenstræme und Warteschlangen          Voraussetzungen des § 6 CoronaVO
                                                 - Folgende Daten sind von den Teilnehmern          beitsplatz     sicherzustellen;   eingesetzte
  geregelt werden kænnen;                                                                           Utensilien sind regelmåûig zu desinfizieren;
- regelmåûige Lçftung und regelmåûige War-         zu erheben: Vor- und Nachname, Anschrift,
                                                   Datum und Zeitraum der Anwesenheit und,        - den Beschåftigten sind in ausreichender
  tung von Lçftungsanlagen;                                                                         Anzahl Mund-Nasen-Bedeckungen bereit-
                                                   soweit vorhanden, Telefonnummer oder
- regelmåûige Reinigung von Oberflåchen            E-Mail-Adresse;                                  zustellen;
  und Gegenstånden, die håufig von Perso-                                                         - Beschåftigte, bei denen aufgrund årztlicher
  nen berçhrt werden, insbesondere auch          - die Daten sind fçr einen Zeitraum von vier
                                                   Wochen aufzubewahren und sodann zu læ-           Bescheinigung die Behandlung einer Er-
  von solchen Gegenstånden, die bestim-                                                             krankung mit COVID-19 aufgrund persænli-
  mungsgemåû in den Mund genommen                  schen. Es ist zu gewåhrleisten, dass unbe-
                                                   fugte Dritte keine Kenntnis von den Daten        cher Voraussetzungen nicht oder nur einge-
  werden, nachdem diese von einer Person                                                            schrånkt mæglich ist oder ein erhæhtes Risi-
  benutzt wurden;                                  erlangen;
                                                 - die Daten sind auf Verlangen der zuståndi-       ko fçr einen schweren Verlauf einer Erkran-
- regelmåûige Reinigung von Barfuû- und Sa-                                                         kung mit COVID-19 vorliegt, dçrfen nicht
  nitårbereichen;                                  gen Behærde zu çbermitteln, sofern dies
                                                   zur Nachverfolgung von mæglichen Infekti-        fçr Tåtigkeiten mit vermehrtem Personen-
- es mçssen Handwaschmittel in ausreichen-         onswegen erforderlich ist. Eine anderweiti-      kontakt und nicht fçr Tåtigkeiten eingesetzt
  der Menge sowie nicht wiederverwendbare          ge Verwendung ist unzulåssig;                    werden, bei denen der Abstand von 1,5 Me-
  Papierhandtçcher zur Verfçgung stehen, al-                                                        tern nicht eingehalten werden kann;
  ternativ Handdesinfektionsmittel oder an-      - die zur Datenerhebung Verpflichteten ha-
                                                   ben Personen, die die Erhebung ihrer Kon-      - die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber darf
  dere gleichwertige hygienische Handtrok-                                                          Informationen, die sich aus einer solchen
  kenvorrichtungen;                                taktdaten verweigern, von dem Besuch
                                                   oder der Nutzung der Einrichtung oder der        årztlichen Bescheinigung ergeben, nur fçr
- Austausch ausgegebener Textilien, nach-          Teilnahme an der Veranstaltung auszu-            den Zweck der Entscheidung çber den kon-
  dem diese von einer Person benutzt wur-          schlieûen.                                       kreten Arbeitseinsatz von Beschåftigten er-
  den;                                                                                              heben, speichern und verwenden, wenn
- eine rechtzeitige und verståndliche Infor-     Voraussetzungen des § 7 CoronaVO                   diese ihm mitteilen, dass sie zu der dort ge-
  mation çber Zutritts- und Teilnahmever-        Personen,                                          nannten Gruppe gehæren; Beschåftigte sind
  bote, Abstandsregelungen und Hygienevor-       1. die in Kontakt zu einer mit dem Coronavi-       zu einer solchen Mitteilung nicht verpflich-
  gaben, Reinigungsmæglichkeiten fçr die            rus infizierten Person stehen oder standen,     tet. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber
  Hånde, eine bestehende Mæglichkeit bar-           wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht        hat diese Information zu læschen, sobald
  geldlosen Bezahlens sowie einen Hinweis           14 Tage vergangen sind, oder                    sie fçr diesen Zweck nicht mehr erforder-
  auf grçndliches Håndewaschen in den Sa-        2. die typische Symptome einer Infektion mit       lich ist, spåtestens aber eine Woche, nach-
  nitåranlagen;                                     dem Coronavirus, namentlich Geruchs-            dem die Corona-Verordnung auûer Kraft
- Prçfung durch die zuståndige Behærde der          und Geschmacksstærungen, Fieber, Husten         tritt.
  Umstånde des Einzelfalls, ob die Einhaltung       sowie Halsschmerzen, aufweisen,                                              Stand 01.07.2020
  nach Ort und Angebot aller Hygieneanfor-          dçrfen vorbehaltlich einer Unzumutbar-                               Quelle: LRA Heidenheim
  derungen erforderlich und zumutbar ist.           keits-/Erforderlichkeitsprçfung im Einzel-    Ende der amtlichen Nachrichten

                                                                      510
Gutscheine statt Kinderfest - Kinder der Gemeinde Steinheim erhalten als Ersatz Gutscheine fuÈ r die ausgefallenen Kinderfeste - Gemeinde ...
Die Gemeinde Steinheim am Albuch
                                                                            sucht zum nåchstmæglichen Zeitpunkt eine/n

                                                         GeschaÈftsbereichsverantwortliche/n im Bauhof
                                                              fuÈr die Bereiche GruÈnflaÈchenpflege
                                                                  und Straûenreinigung (w,m,i)
                                                  Die Stelle ist unbefristet und in Vollzeit zu besetzen.
         Altpapiersammlung                        Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
Die nåchste æffentliche Altpapiersammlung         - Planung, Organisation, Koordinierung und Erfolgskontrolle
in Steinheim findet am Samstag, dem                 der Einsåtze der Grçnpflegetrupps.
11.07.2020 statt und wird vom                     - Erstellung und Fortschreibung eines Grçnflåchenkatasters
       TV Steinheim, Abteilung Fuûball              einschlieûlich der Erstellung von Pflanz- und Pflegeplånen.
durchgefçhrt.                                     - Erstellung und Fortschreibung eines Baumkatasters.
Bitte stellen Sie Ihr Altpapier in kleinen Kar-   - Durchfçhrung der wiederkehrenden Baumkontrollen einschlieûlich Dokumentation.
tons verpackt bereit. Falls nur groûe Kartons     - Durchfçhrung der regelmåûigen Kontrollen
zur Hand sind, bitte diese nicht ganz fçllen.       der Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen einschlieûlich Dokumentation.
Die Sammler danken es Ihnen! Bei regneri-
schem Wetter mæglichst erst am Tag der Ab-        - Mitarbeit und Unterstçtzung der Arbeitskolonnen im zugeordneten Geschåftsbereich.
fuhr, und zwar gut sichtbar, am Straûenrand       - Unterstçtzung und Stellvertretung der Bauhofleitung.
bereitlegen. Das bereitgestellte Altpapier darf   Ønderungen des Aufgabengebietes bleiben vorbehalten.
nicht durchsucht oder durch Personen, die         Wir erwarten:
nicht zur Sammlung berechtigt sind, ent-
                                                  - Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Gartenbautechniker, Gårtnermeister,
fernt werden. Zuwiderhandlungen werden
                                                    Forstwirtschaftsmeister oder vergleichbare Ausbildung.
vom Landratsamt als Ordnungswidrigkeit
zur Anzeige gebracht.                             - Hæfliches, freundliches sowie sicheres und kompetentes Auftreten
                                                    im Umgang mit Bçrgerinnen und Bçrgern.
Es werden Zeitungen, Zeitschriften, Pros-
pekte, sonstiges nicht verunreinigtes Papier      - Sorgfåltige und selbstståndige Arbeitsweise und Teamfåhigkeit.
und Kartons mitgenommen. Das Papier sollte        - Gutes Organisationstalent und Engagement.
gebçndelt und nicht in Plastiktçten verpackt      - Bereitschaft zur Ûbernahme von Tåtigkeiten auch auûerhalb çblicher Arbeitszeiten
sein. Ebenso sind Kartons gebçndelt und ge-         (z.B. an Wochenenden, Feiertagen, nachts)
faltet bereitzustellen.                             sowie zur Ableistung von Ruf-/Bereitschaftsdiensten.
Bitte stellen Sie das Altpapier am Sammeltag      - Fçhrerschein B, wçnschenswert CE.
bis spåtestens 8.00 Uhr am Straûenrand hand-      Wir bieten Ihnen:
lich gebçndelt bereit.
                                                  - Eine unbefristete Vollzeitstelle
                                                    in einem Beschåftigungsverhåltnis des æffentlichen Dienstes.
                                                  - Eine sehr interessante, vielseitige, anspruchsvolle und verantwortungsvolle Aufgabe.
 StandsicherheitspruÈfung                         - Attraktive Fort- und Weiterbildungsmæglichkeiten.
 Vom 13. - 15. Juli 2020 wird die alljåhrliche    - Die Einstellung erfolgt in Anlehnung an den TVæD
 Grabmalprçfung auf den Friedhæfen in               bei Erfçllung der persænlichen Voraussetzungen bis EG 07.
 Steinheim und Sæhnstetten durchgefçhrt.          Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagekråftige, schriftliche
 Diese trågt zur Unfallvermeidung bei.            Bewerbung bis spaÈtestens 17.07.2020 an die Gemeinde Steinheim am Albuch, Hauptamt,
 Grabsteine sind in der Regel mehrere Hun-        Hauptstr. 24, 89555 Steinheim am Albuch oder an: personalamt@steinheim.com.
 dert Kilo schwer. Fållt ein Grabstein um,        Fçr Fragen und Auskçnfte stehen Ihnen Ortsbaumeister Markus Speier, Tel. 07329/9606-41,
 stellt das eine Gefahr fçr Personen in un-       E-Mail: m.speier@steinheim.com oder Hauptamtsleiterin Beate Jung, Tel. 07329/9606-20,
 mittelbarer Umgebung dar. Mit einem spe-         E-Mail: b.jung@steinheim.com, gerne zur Verfçgung.
 ziellen Standsicherheitsprçfgeråt misst ein
 Sachverståndiger die Standfestigkeit des
 Steins. Ist diese nicht mehr gewåhrleistet,                                   Die Gemeinde Steinheim am Albuch
 wird der Nutzungsberechtigte/Grabbesit-                                       sucht zum nåchstmæglichen Zeitraum
 zer benachrichtigt. Die Prçfung wird im
 Auftrag der Gemeindeverwaltung durchge-                                     Erzieher/in (m,w,i) Vollzeit
 fçhrt.
 Nåhere Informationen erhalten Sie bei der        Ihre Aufgaben:
 Friedhofsverwaltung, Frau Karin Deber-           l Sie begleiten Kinder bedarfsgerecht und færdern ihre Talente, damit die Kinder sich
 ling, Tel. 07329/9606-55                           zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfåhigen Persænlichkeiten entwickeln
                                                  l Sie sind ein kompetenter Ansprechpartner fçr Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder
                                                  l Sie setzen im Team unser pådagogisches Konzept um
                                                    und entwickeln dieses auch erfolgreich weiter
 Liebe Hundehalter,                               Wir erwarten:
 es wird gebeten, darauf zu achten, die be-       l Eine abgeschlossene Ausbildung als Erzieher/-in oder vergleichbare Qualifikation
 fçllten Hundekotbeutel nicht wahllos auf         l Berufserfahrung und Verantwortungsbewusstsein
 dem Gemeindegebiet zu verteilen, sondern         l Ein ausgeprågtes Einfçhlungsvermægen im Umgang mit Kindern und Eltern
 in die dafçr vorgesehenen Behålter zu wer-       l Motivation, Teamfåhigkeit, Flexibilitåt und Kreativitåt
 fen. Sollte kein Behålter in der Nåhe zur
                                                  l Bereitschaft zur konzeptionellen Arbeit und zur Erweiterung des Fachwissens
 Verfçgung stehen, so mçssen die Hunde-
 kotbeutel zuhause entsorgt werden.               Wir bieten eine selbstståndige, verantwortungsvolle und vielseitige Tåtigkeit. Die Einstel-
 Vermehrt kommt es zu Verunreinigun-              lung erfolgt als befristete Beschåftigung auf Grundlage des TVSuE fçr die Zeit als Mutter-
 gen in VorgaÈrten der Mozartstraûe.              schaftsvertretung und der sich ggf. anschlieûenden Elternzeit der bisherigen Stelleninhabe-
 Hier, wie auch im restlichen Gemein-             rin.
 degebiet, gilt die Regel zur Einsamm-            Ihre aussagekråftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis spaÈtestens 17.07.2020
 lung der Hinterlassenschaften des ei-            an die Gemeinde Steinheim am Albuch, Hauptamt, Hauptstr. 24, 89555 Steinheim am Al-
 genen Hundes.                                    buch. Gerne kænnen Sie Ihre Bewerbung mit den çblichen Unterlagen auch online an uns
                                                  unter personalamt@steinheim.com senden.
 Wir bitten um Beachtung!
                                                  Fçr Fragen und Auskçnfte steht Ihnen Kindergartenleiterin Petra Olschewski,
 Ihre Gemeindeverwaltung                          Tel. 07329/918088-0 oder Hauptamtsleiterin Beate Jung, Tel. 07329/9606-20,
 Sicherheit und Ordnung                           E-Mail: b.jung@steinheim.com gerne zur Verfçgung.

                                                                      511
Die Gemeinde Steinheim am Albuch
                                                                           bietet ab September 2021 einen
Wir gratulieren herzlich
zum Geburtstag                                               Ausbildungsplatz zum/zur
10.07. Maria Schrabeck,
       An der Ammerhalde 9, zum 85.
                                                         Verwaltungsfachangestellten (m/w/i)
11.07. Kurt Buttkus,
                                                                                            an.
       Steinheimer Straûe 6, zum 80.          Ausbildungsbeginn ist der 1. September 2021.
                                              Die Ausbildung dauert grundsåtzlich 3 Jahre, kann jedoch auf 2,5 Jahre verkçrzt wer-
Standesamt Steinheim
                                              den.
Eheschlieûung in Steinheim:
03.07. Isabel Schoch und                      Die Bewerber/innen benætigen einen guten Haupt- oder Realschulabschluss.
       Andreas Puntigam,                      Haben wir Ihr Interesse geweckt?
       Schnaitheimer Weg 15                   Dann richten Sie Ihre Bewerbung schriftlich mit den çblichen Unterlagen bis spåte-
Geburt in Aalen:                              stens 11.09.2020 an die Gemeinde Steinheim am Albuch, Hauptamt, Hauptstr. 24,
31.05. Julian Paul, Sohn von Anja und         89555 Steinheim am Albuch oder an: personalamt@steinheim.com.
       Michael Jooû, Sudetenstraûe 5          Fçr Fragen und Auskçnfte stehen Ihnen Hauptamtsleiterin Beate Jung, Tel. 07329/
Goldene Hochzeit                              9606-20, E-Mail: b.jung@steinheim.com oder Ute Lindner, Tel. 07329/9606-22, E-Mail:
Das Fest der Goldenen Hochzeit feiern am      u.lindner@steinheim.com gerne zur Verfçgung.
10.07. die Eheleute Emilie und Helmut Kolb,
Irmannsweiler 6, 73566 Irmannsweiler.

                                               Neue Bank erreicht ihren endguÈltigen Standort
Gefunden wurde                                         am Parkplatz »Hohe Steige«
Eine schwarze Digitalkamera                   Eine ca. 140-jåhrige stattliche Tanne war beim Sturm »Sabine« im Februar 2020 im Gewann
Fundort: Parkbank am Feldweg                  Kerbenteich, in der Nåhe der »Homæopathenhçtte« entwurzelt worden. Dort wurde aus ihr
zwischen Steinheim und Sontheim               von den Gemeindeforstwirten unter Anleitung von Forstwirt Richard Maier eine massive Sitz-
Funddatum: 29.06.2020                         bank aus einem Stçck gefertigt. Manche Waldspaziergånger nutzten sie bereits im Wald zur
                                              Rast. Dank der Mithilfe des Bagger des Bauhofs, zweier Auszubildender des Forststçtzpunktes
                                              Wental und des Langholzlastwagen der Firma Martis wurde die Bank bei stræmendem Regen
                                              an ihren endgçltigen Standort an der Infozelle an der »Hohen Steige« an der Straûe nach
       Neuer Ortsplan                         Bartholomå transportiert und aufgestellt. Die gesamte Bank wiegt derzeit rund 1,5 Tonnen
 Die Neuauflage des Steinheimer Orts-         und bietet dank ihrer 12 Meter Långe, auch unter Beachtung der Corona bedingten Abstands-
                                              empfehlungen, einer Vielzahl von Wanderern und Spaziergångern entlang des Albschåfer-
 planes ist erschienen. Der gesamte           wegs und des Meteorkrater-Rundwanderwegs eine Rastmæglichkeit mit sehr schænem Aus-
 Ortsplan wurde çberarbeitet. So kam          blick in das Steinheimer Becken.
 u.a. das Neubaugebiet Kænigsbronner
 Feld I Nord-Ost und das Gewerbege-
 biet am Kreisel hinzu. Verschiedene
 Kennzeichnungen und der Gebåude-
 bestand mussten aktualisiert werden.
 Der Ortsplan bietet den Einwohnern
 sowie auch Touristen einen aktuellen
 Ûberblick çber das Gemeindegebiet.
 Ein besonderer Dank gilt den Betrie-
 ben und Unternehmen, die mit ihrer
 Anzeige im Ortsplan eine kostenlose
 Verteilung an die Bçrger ermæglichen.
 Der neue Ortsplan ist im Bçrgerbçro
 des Rathauses, sowie in der Verwal-
 tungsstelle Sæhnstetten erhåltlich.

                                              Die neue Bank hat ihren Platz gefunden                          Bild: Gemeinde Steinheim

                                                           Termine                                Wochenmarkt Steinheim
                                                   mit dem BuÈrgermeister
                                                        in Steinheim                                     Rathausplatz
                                              Fçr Ihre persænliche Fragen und Anliegen
                                              steht Ihnen Bçrgermeister Weise nach tele-
                                              fonischer Terminabsprache mit dem Se-
                                                                                                         Samstag
                                              kretariat (07329 96 06 11) gerne zur Verfç-            7.00 - 11.30 Uhr
                                              gung.

                                                                 512
vermægensabhångig einen Beitrag zum Le-
                                                                                                           bensunterhalt. Mit Inkrafttreten der 4. AFBG-
                                                                                                           Novelle wird insbesondere der Unterhaltsbei-
                                                                                                           trag kçnftig vollståndig als Zuschuss gewåhrt.
                                                                                                           Beim Maûnahmebeitrag, der zur Finanzie-
                                                 Beratungstage der Kontaktstelle                           rung der Lehrgangs- und Prçfungsgebçhren
                                                 Frau und Beruf in Heidenheim                              dient, werden kçnftig 50 Prozent als Zuschuss
                                                 Die Beratungstage der beim Landratsamt Hei-               geleistet.
                                                 denheim angesiedelten Kontaktstelle Frau                  Die Antragstellung erfolgt çber die zuståndi-
                                                 und Beruf bieten Frauen in Einzelgespråchen               gen Ømter fçr Ausbildungsfærderungen. Nå-
                                                 eine individuelle Orientierungsberatung zu al-            here Informationen erhalten Sie beim Land-
                                                 len beruflichen Themen, insbesondere zum                  ratsamt Heidenheim, Amt fçr Ausbildungsfær-
                                                 Wiedereinstieg nach der Familienphase, zur                derung.
                                                 Aus- und Weiterbildung, zur beruflichen Um-
                                                 orientierung und zur Existenzgrçndung. Die                Ehrenamtscafe der GefluÈchteten-
         Altpapiersammlung                       Beratungsgespråche sind vertraulich und                   hilfe im Integrationszentrum
Die nåchste æffentliche Altpapiersammlung        kostenfrei. Die nåchsten Beratungstermine                 Heidenheim
in Sæhnstetten findet am                         der Kontaktstelle Frau und Beruf in Heiden-               Am Mittwoch, 22. Juli 2020, findet ab 16 Uhr
         Samstag, den 11. Juli 2020              heim sind am Mittwoch, 15. Juli 2020, und am              das nåchste Ehrenamtscaf der Geflçchteten-
statt und wird von der                           Mittwoch, 22. Juli 2020, von 8 bis 12 Uhr, im             hilfe im Integrationszentrum Heidenheim,
                                                 Landratsamt Heidenheim, Dienstgebåude                     Gebåude C, Raum C003, Giengener Straûe
       SchwaÈbischen Trachtenkapelle             Bergstraûe 36. Bitte kommen Sie mit Mund-
           Musikverein SoÈhnstetten                                                                        149, 89522 Heidenheim, statt. Alle Interessier-
                                                 Nasen-Schutz zur persænlichen Beratung. An-               ten sind eingeladen, um sich çber ihr Engage-
durchgefçhrt.                                    meldung und Informationen bei der Kontakt-                ment auszutauschen und einen angenehmen
Es werden Zeitungen, Zeitschriften, Pros-        stelle Frau und Beruf, Montag bis Freitag von             Nachmittag mit anderen Ehrenamtlichen zu
pekte, sonstiges nicht verunreinigtes Papier     8 bis 11.30 Uhr, Tel. 07321/321-2558, E-Mail:             verbringen. Auch sind Engagierte aus der Ge-
und Kartons mitgenommen. Das Papier sollte       frau-und-beruf@landkreis-heidenheim.de                    flçchtetenhilfe willkommen, die bisher noch
gebçndelt und nicht in Plastiktçten verpackt                                                               nicht an einem Ehrenamtscaf teilgenommen
sein. Ebenso sind Kartons gebçndelt und ge-      Verbesserungen im Aufstiegs-                              haben. In diesem Rahmen stellt sich Yasemin
faltet bereitzustellen.                          BAfoÈG ab August 2020                                     Yelen, neue Integrationsbeauftragte des Land-
Bitte stellen Sie das Altpapier bis spåtestens   Zum 1. August 2020 tritt das 4. Ønderungsge-              kreises Heidenheim, vor. Im Anschluss infor-
8:00 Uhr am jeweiligen Sammeltag zur Abho-       setz des Aufstiegsfortbildungsfærderungsge-               miert Bildungskoordinator Frank Neubert
lung bereit, da es sonst nicht mehr abgeholt     setzes (AFBG) mit einer Vielzahl von Verbes-              çber die neuen Inhalte und das erweiterte
werden kann.                                     serungen wie die Erhæhung der Zuschussan-                 Sprachangebot der Integreat-App.
                                                 teile, die hæheren Freibetråge und die hæheren            Aufgrund der aktuellen Situation findet das
                                                 Darlehenserlasse in Kraft. Das Aufstiegs-                 Ehrenamtscaf unter bestimmten Schutz-
                                                 BAfæG færdert die Vorbereitung auf mehr als               maûnahmen statt. Um ausreichenden Sicher-
                                                 700 Fortbildungsabschlçsse. Typische Auf-                 heitsabstand gewåhrleisten zu kænnen, ist die
                                                 stiegsfortbildungen sind etwa Meister- und                Anzahl der Teilnehmenden auf 12 Personen
                                                 Fachwirtkurse oder Kurse an Erzieher- und                 beschrånkt. Eine Anmeldung ist daher erfor-
Frau stirbt bei Wohnhausbrand                    Technikerschulen. Teilnehmende jeden Alters               derlich.
Bei einem Wohnhausbrand am Donnerstag,           werden an Maûnahmen der beruflichen Auf-                  Weitere Informationen gibt Yasemin Yelen,
den 2. Juli in Steinheim kam fçr eine 75 Jahre   stiegsfortbildung finanziell unterstçtzt. Sie er-         Integrationsbeauftragte des Landkreises Hei-
alte Bewohnerin jede Hilfe zu spåt. Im Gebåu-    halten einkommensunabhångig einen Beitrag                 denheim, per E-Mail y.yelen@landkreis-
de entstand betråchtlicher Sachschaden.          zu den Kosten der Fortbildung und bei Voll-               heidenheim.de oder Tel. 07321 60967-64.
Um kurz nach 8 Uhr wurde Vollalarm fçr die       zeitmaûnahmen zusåtzlich einkommens- und
Feuerwehrabteilungen aus Steinheim und
Sontheim im Stubental ausgelæst sowie die
Drehleiter der Feuerwehr Schnaitheim in
Marsch gesetzt. In der Rettungsleitstelle war                                                              Fçr zahnårztliche Notfålle ist an den Wo-
ein Notruf eingegangen, dass es in einem                                                                   chenenden und Feiertagen ein zahnårztli-
Wohnhaus an der Hegelstraûe brennt und                                                                     cher Notdienst eingestellt. Diesen erfahren
sich noch Personen im Gebåude befinden            Den diensthabenden Arzt                                  Sie unter der Nr. 0711-7877777.
kænnten.                                          erreichen Sie an Wochenenden und Feier-
                                                  tagen (durchgehend 24 Stunden) sowie
Als die ersten von etwa 25 Einsatzkråften mit                                                              Apothekenbereitschaft
fçnf Fahrzeugen vor Ort eintrafen, schickte       Montag                  von   18.00   bis   8.00   Uhr   Fr., 10. 07., Sonnen-Apotheke, Heidenheim
der den Einsatz leitende stellvertretende Kom-    Dienstag                von   18.00   bis   8.00   Uhr
                                                  Mittwoch                von   12.00   bis   8.00   Uhr   Sa., 11. 07., Brenztal-Apotheke, Sontheim
mandant Martin Prager umgehend einen                                                                                     an der Brenz und Herwartstein-
Atemschutztrupp in das Gebåude. In sehr           Donnerstag              von   18.00   bis   8.00   Uhr
                                                  Freitag                 von   16.00   bis   8.00   Uhr                 Apotheke, Kænigsbronn
schneller Zeit konnte dieser Trupp eine Frau
am Boden auffinden und ins Freie bringen.                                                                  So., 12. 07., Hirsch-Apotheke, Heidenheim
                                                           Immer unter 116 117                             Mo., 13. 07., Engel-Apotheke, Giengen und
Der ebenfalls alarmierte Rettungsdienst und
                                                                                                                         Zeppelin-Apotheke, Altheim
Notarzt konnten leider das Leben der Hausbe-      Die aÈrztliche Notfallpraxis
wohnerin nicht mehr retten. Weitere Perso-                                                                 Di., 14. 07., Zentral-Apotheke, Heidenheim
nen befanden sich zu diesem Zeitpunkt nicht       erreichen Sie wåhrend deren Úffnungszeiten               Mi., 15. 07., Adler-Apotheke,
im Gebåude.                                       Montag                 von 19.00   bis   22.00     Uhr                 Herbrechtingen und
                                                  Dienstag               von 19.00   bis   22.00     Uhr                 Stadt-Apotheke, Neresheim
Teile einer Zimmereinrichtung im Erdge-           Mittwoch               von 15.00   bis   22.00     Uhr
schoss des Wohnhauses brannten und konn-                                                                   Do., 16. 07., Schloss-Apotheke, Kurze Straûe,
                                                  Donnerstag             von 19.00   bis   22.00     Uhr
ten mit Wasser aus einem Angriffsrohr ge-         Freitag                von 17.00   bis   22.00     Uhr                 Heidenheim
læscht werden. Eine Wårmebildkamera bestå-        Samstag                von 8.00    bis   22.00     Uhr
tigte den Læscherfolg. Teile der Holzdecke        Sonntag                von 8.00    bis   22.00     Uhr   Telefonliste
mussten wegen vermuteter Glutnester de-           Feiertag               von 8.00    bis   22.00     Uhr   Praxis Albuchstraûe
montiert werden. Mit einem Hochleistungs-                                                                  Dres. Sandfort/Heintzen, Albuchstr. 23,
lçfter wurde der Brandrauch aus dem Gebåu-                  Telefon 116 117                                Steinheim, Tel.: 07329/280
de entfernt.                                                                                               Gemeinschaftspraxis
Neben der Feuerwehr waren zwei Rettungs-               Die aÈrztliche Notfallpraxis                        Dres. Stræhle/Haug-Keck, Hirschstr. 18,
wagen, Notarzt, Organisatorischer Leiter Ret-          befindet sich im Eingangsbereich                    Steinheim, Tel.: 07329/263
tungsdienst sowie die Helfer-vor-Ort der                  des Klinikums Heidenheim
DRK-Bereitschaft im Einsatz und zwei Notfall-      Schlosshaustraûe 100 - 89522 Heidenheim                 TieraÈrztlicher Sonntagsdienst:
seelsorger zur Betreuung der Angehærigen              (roter Eingang auf der linken Seite)
                                                                                                           Fçr Notfålle wenden Sie sich an Ihren
und Einsatzkråfte zugegen.                                                                                 Haustierarzt.
Die Kriminalpolizei hat die Brandursachener-           In lebensbedrohlichen
mittlung çbernommen. Aufgrund des Brandes           NotfaÈllen (z. B. Schlaganfall):
                                                                                                           Úkumenische Sozialstation
entstand laut Polizei am Wohnhaus 150.000
Euro Sachschaden. Das Gebåude ist vorerst          Notrufnummer des DRK 112                                Tel. 07329/1305
nicht mehr bewohnbar.

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