BESUCH CDU-FRAKTIONSVORSITZENDER MANUEL HAGEL - MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE HEROLDSTATT

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BESUCH CDU-FRAKTIONSVORSITZENDER MANUEL HAGEL - MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE HEROLDSTATT
MITTEILUNGSblATT dER
                                               GEMEINdE HEROldSTATT
49. Jahrgang                               Donnerstag, 24. Juni 2021                                   Nummer 25

  Besuch CDU-Fraktionsvorsitzender Manuel Hagel
  Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion und Mitglied des Landtags – Herr Manuel Hagel – hat am vergangenen
  Freitag die Gemeinde Heroldstatt besucht.
  Mit der Firma 1A Autenrieth Kunststofftechnik „Spitze auf dem Land“.
  Herr Hagel war der gemeinsamen Einladung der Gemeinde und dem Unternehmen 1A Autenrieth gefolgt und
  konnte von Bürgermeister Weber und einer Abordnung aus dem Gemeinderat begrüßt werden. Zunächst fand ein
  gemeinsamer Austausch statt. Bürgermeister Weber betonte die Freude der Gemeinde als auch des Unterneh-
  mens 1A Autenrieth zur Aufnahme in dieses besondere Förderprogramm mit einem Fördersatz von 400.000 €. Mit
  dieser Fördersumme wird nicht nur die betriebliche Erweiterung, sondern auch die Gemeinde als ansprechender
  Wirtschaftsstandort gestärkt. Für diese Unterstützung der Kommune dankte er MdL Hagel ganz besonders. Ge-
  schäftsführer Steffen Autenrieth sprach ebenfalls seinen außerordentlichen Dank an Herrn Hagel für die Aufnahme
  in das Förderprogramm „Spitze auf dem Land“ mit dieser beachtlichen Summe aus und stellte sein Unternehmen
  vor. Das Unternehmen 1A Autenrieth ist insbesondere im technischen Thermoplatzspritzguss unterwegs und ist
  nicht nur in der Produktion, sondern ganzheitlichen Konzepten tätig. Für das Unternehmen spricht, dass nicht nur
  einzelne Komponenten, sondern ein ganzes Produkt hergestellt wird. Mit über 80 Kunden aus 30 verschiedenen
  Sparten im Umkreis von 150 km hat sich das Unternehmen ein festes Standbein geschaffen. Mit „Spitze auf dem
  Land“ wurden zwei Forschungsprojekte angegangen, welche durch Steffen Autenrieth vorgestellt wurden. Das
  Unternehmen sieht sich in der Markt- und Technologieführerschaft in Nischenpositionen mit zwei neuen Verfahren.
  Herr Autenrieth ließ seiner Freude zur Aufnahme seines mittelständischen Unternehmens in das Förderprogramm
  keinen Abruf. Mit der Erweiterung des Unternehmens ist auch eine energetische Sanierung geplant. Interimsweise
  ist der Bau einer Zelthalle vorgesehen. Herr Autenrieth bezeichnete die Erweiterung seines Unternehmens als ein
  Großprojekt, letztendlich aber als notwendiges Erfor-
  dernis eines weiteren Wachstumsschrittes. Mit der Er-
  weiterung werden insgesamt 10 weitere Arbeitsplätze
  geschaffen.
  Manuel Hagel sprach seinen Dank an Bürgermeister
  Weber für die weitere Einladung nach Heroldstatt aus
  und freute sich, einmal mehr in dieser liebens- und
  lebenswerten Kommune zu sein. Er lobte die Gründer-
  kultur und insbesondere den Mut zur Innovation am
  Ort. Gleichzeitig sprach er den ausgezeichneten Um-
  gang mit den Mitarbeitern/innen und seine diesbezüg-
  liche Wertschätzung gegenüber dem Geschäftsführer
  aus. Verantwortungsbewusste Familienunternehmen
  wie dieses prämierte Unternehmen braucht das Land,
  so Herr Hagel. Das Land Baden-Württemberg sei mit
  3,6 Mio. Euro an Fördermitteln in diesem Programm bedient wurden. Davon ist Heroldstatt mit über 10 % der
  Landesmittel in den Genuss dieser Gelder gekommen. Der Fraktionsvorsitzende sieht es als sehr wichtig an, ins-
  besondere zwei Schwerpunkte im Land anzugehen; zum einen sollte in die Innovationsfreudigkeit und zum anderen
  in die Widerstandsfähigkeit investiert werden. Bei diesen Arbeitsplätzen im Ländlichen Raum handelt es sich um
  hochwertige Arbeitsplätze, die für Studierende interessant und krisenfähig sind und Bestand haben. Hinter die 42
  Arbeitsplätze des Unternehmens 1A Autenrieth setzt Herr Hagel ein beachtliches und starkes „Ausrufezeichen“.
  Nach einem sachlichen Austausch wurde das Unternehmen durch Herr Hagel, Bürgermeister Weber und den an-
  wesenden Gemeinderäten besichtigt.
BESUCH CDU-FRAKTIONSVORSITZENDER MANUEL HAGEL - MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE HEROLDSTATT
Rathaus-Information
                                                                                   Gemeindeverwaltung Rathaus
Ärztlicher Bereitschaftsdienst:                                                   Am Berg 1, 72535 Heroldstatt
Ulm (Allgemeiner Notfalldienst) Bundeswehrkrankenhaus,                            Telefon 0 73 89/90 90-0, Telefax 90 90-90
Oberer Eselsberg 40, 89081 Ulm                                                     Das Rathaus ist ab dem 7. Juni 2021 wieder geöffnet.
Mo.-Fr. 18-22 Uhr / Sa., So. FT 8-23 Uhr
Ehingen (Allgemeiner Notfalldienst) Kreiskrankenhaus/Ge-                          Termine können Sie während folgender Dienstzeiten
sundheitszentrum Hopfenhausstr. 2, 89584 Ehingen                                  vereinbaren:
Sa., So., FT 8-22 Uhr                                                             Montag bis Freitag                     08.00 bis 12.00 Uhr
Kinderärztlicher Notfalldienst: 116 117                                           Dienstag                               14.00 bis 16.00 Uhr
                                                                                  Mittwoch                                      geschlossen
Ärztlicher Notdienst für Kinder und Jugendliche:                                  Donnerstag                             14.00 bis 18.30 Uhr
Zentrale Notfallpraxis an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugend-
liche, Eythstraße 24, 89075 Ulm                                                   Kranke und gehbehinderte Mitbürger können mit den jewei-
                                                                                  ligen Sachbearbeitern Termine für Hausbesuche vereinbaren.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 19 – 22 Uhr,
Samstag, Sonn- und Feiertag: 9 – 21 Uhr                                            Öffentliche Einrichtungen in der Gemeinde
Zu diesen Zeiten können Eltern mit ihren Kindern ohne Voranmeldung
in die Praxis kommen. Außerhalb dieser Zeiten übernimmt die Univer-               Kinderhaus Heroldstatt
sitätsklinik für Kinder und Jugendliche die Versorgung.                           Am Berg 3/1                              Telefon 9 08 94-0
Patienten, die nicht in die Notfallpraxis kommen können, wenden sich bitte        Grundschule                                  Telefon 1213
unter der zentralen Telefonnummer 116 117 an den diensthabenden Arzt.             Adolf-Dietz-Straße 23                         Telefax 1227
Diese Rufnummer gilt auch, wenn ein Patient zu den Zeiten des Notdiens-
tes außerhalb der Öffnungszeiten der Notfallpraxis ärztliche Hilfe benötigt.      Grundschule/Betreuung            Telefon 01 70/705 48 57
Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist nicht mit dem Rettungsdienst zu ver-                                                  Telefax 90 66 18
wechseln, der in medizinischen Notfällen zu rufen ist. Dazu gehören ins-          Bücherei                                  Telefon 90 78-70
besondere Verdacht auf Schlaganfall oder Herzinfarkt, starke Blutungen,           Öffnungszeiten
Atemnot oder Vergiftungen. In diesen Fällen ist sofort die 112 anzurufen.         Montag                                15.00 bis 18.00 Uhr
                                                                                  Dienstag                              10.00 bis 11.00 Uhr
Notdienst-Apotheken:                                                              Mittwoch                              15.30 bis 18.30 Uhr
Am 26. Juni 2021                                                                  Freitag                               16.00 bis 18.00 Uhr
Karls Apotheke Blaubeuren, Karlstraße 58, Telefon 07344 6943
Am 27. Juni 2021                                                                  Feuerwehrgerätehaus                           Telefon 90 61-44
Alte Apotheke Laichingen, Platzgasse 1, Telefon 07333 5122                        Bauhof                                            Telefon 12 12
                                                                                  Bauhofleiter Steinbach                    Tel. 01 62/9 14 10 01
Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst                                                Berghalle                                         Telefon 12 15
im Alb-Donau-Kreis zu erfragen unter der Tel.-Nr. 0 18 05/9116 01.                Hausmeister Werthmann                     Tel. 01 72/5 91 69 65
Ambulanter Pflegeservice Laichingen:                                              Klärwärter Thielsch                    Telefon 0172/6 37 20 13
Der Wochenenddienst ist über die Tel.-Nr. 0 73 33/80 21 68 er-                    Nachbarschaftshilfe                             Telefon 909015
reichbar.

                                                                               Öffnungszeiten Recyclinghof
                                                                               Der Recyclinghof ist zu folgenden Zeiten geöffnet.
                                                                               Dienstag und Donnerstag von 17.30 - 19.00 Uhr
                                                                               Samstag von 9.00 - 12.00 Uhr
Leerung Hausmüllabfuhr
dienstags in 14-tägigem Rhythmus                                               Grüngut wird ausschließlich im Recyclinghof im Brunnen-
Nächste Leerung Dienstag, 06.07.2021                                           gässle angenommen. Hasenmist, Katzenstreu, Sägemehl
                                                                               und Holzspäne gehören nicht in den Grüngut-Container.
Leerung Blaue Tonne                                                            Dieses Material muss über den Restmüll entsorgt werden.
freitags in 4-wöchigem Rhythmus
                                                                               Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie Ihr Recyclingmaterial mög-
Nächste Leerung verlegt auf Freitag, 25.06.2021
                                                                               lichst zügig entsorgen und den Recyclinghof schnellstmög-
Leerung Bereitstellungstonne                                                   lich wieder verlassen.
montags im 4-wöchigem Rhythmus                                                 Es gelten die entsprechenden Abstandsregeln lt. Corona-Ver-
Nächste Leerung Montag, 28.06.2021                                             ordnung. Ein Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Per-
Bitte stellen Sie nur die Bereitstellungstonne bereit.                         sonen muss unbedingt eingehalten werden. Ebenso ist den
Die Hausmülltonnen, Blaue Tonnen und Bereitstellungstonnen                     Anweisungen des Personals absolut Folge zu leisten.
müssen zur Leerung ab 6.00 Uhr am Straßenrand bereit stehen.                   Öffnungszeiten Übergabestelle für Elektroaltgeräte bei der
Sperrmüll                                                                      Fa. Braig in Ehingen-Berkach
Sperrmüll kann direkt bei der Firma Braig zur Abholung angemel-                Dienstag u. Freitag 12.00 – 18.00 Uhr, Samstag 8.00 – 13.00 Uhr
det werden. Die Gebühr für die Entsorgung beträgt pro Kilo 0,50 €.             Organisation der Hausmüllabfuhr und der Blauen Tonne
                                                                               Die Hausmüllabfuhr und die Leerung der Blauen Tonne wird durch
Müllbehälter für Hausmüll
                                                                               die Firma Braig aus Ehingen durchgeführt. Für den Fall, dass Ihre
Wenn Sie auf einen neuen größeren oder kleineren Müllbehälter                  Mülltonne einmal nicht geleert wird, bitten wir Sie, sich direkt mit
umsteigen möchten, nehmen Sie mit dem Bürgerbüro Kontakt                       der Firma Braig, Tel. 07391/77030 in Verbindung zu setzen.
auf. Dort können auch neue Behälter erworben werden.
                                                                               Organisation der Bereitstellungstonne
Blaue Tonnen und Bereitstellungstonnen                                         Die Leerung der Bereitstellungstonne wird durch die Firma Knet-
Blaue Tonnen und Bereitstellungstonnen können während der                      tenbrech und Gurdulic Süd GmbH aus Ulm durchgeführt. Für
Öffnungszeit im Recyclinghof im Brunnengäßle abgeholt werden.                  den Fall, dass Ihre Bereitstellungstonne einmal nicht geleert wird,
Müllsäcke                                                                      bitten wir Sie, sich direkt mit der Firma Knettenbrech und Gurdulic
Bei ausnahmsweise höherem Anfall von Müll können im Rat-                       Süd GmbH, Tel. 0731/41020 in Verbindung zu setzen.
haus, Bürgerbüro, pro Jahr bis zu 5 Müllsäcke zum Preis von je                 Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Kneer Tel. 909033 und Frau
1,50 € erworben werden.                                                        Kirsch Tel. 909034 vom Bürgerbüro jederzeit gerne zur Verfügung.
BESUCH CDU-FRAKTIONSVORSITZENDER MANUEL HAGEL - MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE HEROLDSTATT
24. Juni 2021, Nummer 25                               Amtsblatt der Gemeinde Heroldstatt               3

 Radwegeausbau Breithülen
 MdL Hagel hat sich für die Gemeinde Heroldstatt bei seinem Besuch sehr viel Zeit genommen, so dass
 im Anschluss noch die ausgepflockte Trasse des in Breithülen – Höhe Öfnen / Wiesacher Rain geplanten
 parallel zur L 230 verlaufenden Radweges besichtigt werden konnte. Mit einer Länge von ca. 370 m ist
 vorgesehen, den Lückenschluss der Radwegevernetzung kreisübergreifend zu schaffen. Der Gemeinde
 Heroldstatt liegt sehr viel daran, beim Aufbau einer sicheren, attraktiven und nachhaltigen Radverkehrs-
 infrastruktur in Baden-Württemberg mitzuwirken. Mit sehr großer Aufmerksamkeit hat die Gemeinde
 Heroldstatt daher das das Sonderförderprogramm „Stadt und Land“ zur Kenntnis genommen und wird
 in eine konkrete Antragstellung gehen. Die Achse
 Münsingen - Merklingen erfährt im Regionalplan
 Donau – Iller als auch durch den Bau des Bahn-
 halts „Merklingen“ eine umfassende Aufwertung
 und Gewichtung von Verkehrstrassen. Dies in
 sämtlichen Verkehrsarten und -formen. Ganz
 besonders wächst der nachhaltige und umwelt-
 freundliche Radverkehr. Dies nicht nur als Aus-
 fluss der Pandemie, sondern weil viele Menschen
 die Besonderheiten zur wunderschönen Heimat
 und Natur entdecken.
 Die Flächenanteile zur Ausweisung des Rad-
 weges befinden sich in gemeindlichem Eigen-
 tum. Aktuell befindet sich die Stadt Münsingen
 am Radwegeausbau südlich des ehemaligen
 Truppenübungsplatzes bis zur Markungsgrenze
 Heroldstatt. Die Wegeführung des Kreises Reut-
 lingen endet am südwestlichen Ortsrand von
 Breithülen. Folgerichtig kann eine Andockung
 von Radverkehrswegen im Alb-Donau-Kreis vor-
 genommen werden.
 Um eine vollständige und insbesondere gesi-
 cherte Führung des Radverkehrs zu ermöglichen,
 sieht es Heroldstatt als unerlässlich an, die Rad-
 wegevernetzung ab der Kreisgrenze Reutlingen
 zu vervollständigen. Der Gemeinderat hat in sei-
 ner Sitzung vom 26.04.2021 den vollständigen
 Ausbau des Radwegenetzes bei Breithülen ein-
 stimmig beschlossen.
 „Als Bürgermeister dieser liebens- und lebens-
 werten Gemeinde liegt es mir sehr am Herzen, Heroldstatt in seiner Infrastruktur weiter zu erschließen
 und hierfür die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Ein weiterer Schritt kann hier mit einer an-
 sprechenden Radwegeerschließung verwirklicht werden
 Fraktionsvorsitzender Hagel unterstrich die Notwendigkeit sicherer Radwegeverbindungen und sicherte
 seine ganze Unterstützung zum Ausbau dieser Verbindungsstrecke auf Gemarkung Heroldstatt zu. Zu
 loben sei auch der umsichtige und mit ruhiger Hand erfolgte Grundstückserwerb der Gemeinde Herold-
 statt, als Grundvoraussetzung zum Ausbau des Radweges. Er sprach von einer klugen Kommunalpolitik
 mit Beachtung der Planungsgrundsätze. Eine Aufnahme ins Förderprogramm „Stadt und Land“ wurde
 durch Herrn Hagel bekräftigt. Ergänzend verwies er auf ein geplantes Programm zur Radwegeförderung,
 welches sich derzeit im Entwurf befinde.
 Im Rahmen des Vororttermins wurden der Landtagsabgeordnete und die Vertreter der Gemeinde köstlich
 mit regionalem und selbst erzeugtem Fingerfood des Hofes „Fülle“ gecatert. Herzlichen Dank an dieser
 Stelle der Familie Fülle!
BESUCH CDU-FRAKTIONSVORSITZENDER MANUEL HAGEL - MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE HEROLDSTATT
4                 Amtsblatt der Gemeinde Heroldstatt                                            24. Juni 2021, Nummer 25

     Brotbackaktion Musik am Backhaus
     Freitag, den 25. Juni und                                     Freitag, den 25. Juni
     Samstag, den 26. Juni                                         20:00 Uhr
     Wir bitten unsere Kunden die ausgewählten                     Um auch ohne Backhaushock ein wenig
     Abholzeiten zu beachten, bei der Abholung                     Feststimmung aufkommen zu lassen, laden
     eine Maske zu tragen und einen Abstand                        wir die Einwohnerschaft zu einer öffentlichen
     von 1,50m zu den anderen Kunden                               Probe in die Grünanlage am Backhaus ganz
     einzuhalten.                                                  herzlich ein. Eine Anmeldung ist nicht
     Bis Donnerstagabend können Brote noch
     online unter mv-sontheim.de vorbestellt                       erforderlich, jedoch werden wir Vorort eine
     werden. Auch ohne Bestellung kann eine                        Kontaktliste führen und bitten um das
     Anzahl an Broten am Backhaus erworben,                        Einhalten der bekannten AHA-Regeln.
     bzw. Vorort reserviert werden.                                Und wer weiß, vielleicht servieren wir nicht
     Die Hefezöpfe können am Samstag,                              nur was für die Ohren, sondern zusätzlich auch
     ohne Bestellung, am Backhaus erworben                         noch etwas für den Gaumen...
     werden, solange der Vorrat reicht.                            Die Veranstaltung findet nur bei guter Witterung statt!
     Die Mitglieder des Musikverein Sontheim e.V. freuen sich auf euer Kommen!

                                                                   1.6     Veranschlagtes Sonderergebnis
                                                                           (Saldo aus 1.4 und 1.5) von                         0 Euro
                                                                   1.7     Veranschlagtes Gesamtergebnis
                                                                           (Summe aus 1.3 und 1.6) von                 - 39.000 Euro
                                                                   2.      im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
                                                                   2.1     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
                                                                           Verwaltungstätigkeit von                     880.585 Euro
                                                                   2.2     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
                                                                           laufender Verwaltungstätigkeit von           919.585 Euro
                                                                   2.3     Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des
Bekanntmachung der Haushaltssatzung des                                    Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von- 39.000 Euro
                                                                   2.4     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Gemeindeverwaltungsverband Laichinger Alb                                  Investitionstätigkeit von                           0 Euro
       für das Haushaltsjahr 2021                                  2.5     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Aufgrund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammen-                    Investitionstätigkeit von                           0 Euro
arbeit (GKZ) i.d.F. vom 16.09.1974 (GBl. S 408), zuletzt geän-     2.6     Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss
dert mit Gesetz vom 15.12.2015 (GBl .S. 1147, 1149) i.V. mit               /-bedarf aus Investitionstätigkeit
§ 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)                      (Saldo aus 2.4 und 2.5) von                         0 Euro
i.d.F. vom 24.07.2000 (GBl. S. 582) zuletzt geändert mit Gesetz    2.7     Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss
vom 21.05.2019 (Gbl. S 161) hat die Verbandsversammlung am                 /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von        - 39.000 Euro
22.04.2021 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr         2.8     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
2021 beschlossen:                                                          Finanzierungstätigkeit von                          0 Euro
            § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt                2.9     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Der Haushaltsplan wird festgesetzt                                         Finanzierungstätigkeit von                          0 Euro
1.      im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen             2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss
1.1     Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 882.385 Euro             /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit
1.2     Gesamtbetrag der ordentlichen                                      (Saldo aus 2.8 und 2.9) von                         0 Euro
        Aufwendungen von                            921.385 Euro   2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungs-
1.3     Veranschlagtes ordentliches Ergebnis                               mittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts
        (Saldo aus 1.1 und 1.2) von                - 39.000 Euro           (Saldo aus 2.7 und 2.10) von                - 39.000 Euro
1.4     Gesamtbetrag der außerordentlichen                                               § 2 Kreditermächtigung
        Erträge von                                       0 Euro   Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
1.5     Gesamtbetrag der außerordentlichen                         für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
        Aufwendungen von                                  0 Euro   (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                   0 Euro
BESUCH CDU-FRAKTIONSVORSITZENDER MANUEL HAGEL - MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE HEROLDSTATT
24. Juni 2021, Nummer 25                                                Amtsblatt der Gemeinde Heroldstatt                          5

                 § 3 Verpflichtungsermächtigungen                      Ersatzflächen, Bestandsschutz, Erweiterungsmöglichkeiten, Emis-
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen                       sionen, Landschaftspflegerichtlinie (LPR).
zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haus-                   Betroffene Umweltbelange i. S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), 1a BauGB:
haltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und                      Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und
Investitionsförderungsmaßnahmen belasten                               das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die
(Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf          0 Euro   biologische Vielfalt.
                           § 4 Kassenkredite                           - Stellungnahme des Landratsamts Alb-Donau-Kreis – Ländli-
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird                                cher Raum, Kreisentwicklung –, Postfach 2820, 89070 Ulm vom
festgesetzt auf                                         75.000 Euro    17.01.2020
                               § 5 Umlage                              Betroffene Themenkomplexe: Artenschutz, Naturschutzgebiet,
Die Verbandsumlage wird festgesetzt                                    FFH-Gebiet, FFH-Vorprüfung, Landwirtschaft, Pufferstreifen,
1.      im Ergebnishaushalt auf                        384.830 Euro    Waldabstand.
2.      im Finanzhaushalt auf                                 0 Euro   Betroffene Umweltbelange i. S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), 1a BauGB:
Die endgültige Umlage wird bei der Feststellung der Jahresrech-        Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und
nung ermittelt.                                                        das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die
Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 18 GKZ i.V.m. § 81           biologische Vielfalt.
GemO unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haus-           - Stellungnahme des Regierungspräsidiums Tübingen, Abteilung
haltsjahr 2021 in der Zeit von                                         2, Referat 21 Raumordnung, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072
     von Montag, dem 28.06.2021 bis Freitag, dem 02.07.2021            Tübingen vom 20.01.2020
 und von Montag, dem 05.07.2021 bis Dienstag, dem 06.07.2021           Betroffene Themenkomplexe: Belange der Landwirtschaft, Arten-
je einschließlich in der Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsver-   schutz, FFH-Vorprüfung, Naturschutzgebiet, Landschaftspflege-
bandes Laichinger Alb, Weite Straße 12, 89150 Laichingen, Zimmer 4,    richtlinie (LPR) bewirtschafteten Hüte-/Triftweide, Erhalt und die
während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist.    Entwicklung artenreicher Kalkmagerrasen, Pufferfläche, Magerra-
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 18.05.2021, AZ:          sen, gelöschtes Offenland-Biotop "Magerrasen südöstlich Merklin-
04-902.5/GVV Laichinger Alb die Gesetzmäßigkeit der von der Ver-       gen I", Offenlandbiotop „Wacholderheide, Magerrasen und Gehöl-
bandsversammlung beschlossenen Haushaltssatzung mit Haus-              ze im NSG Sandburr“, Biotope im NSG Sandburr die Bezeichnung
haltsplan für das Haushaltsjahr 2021 bestätigt.                        "Kalkmagerrasen im NSG "Sandburr" östlich Merklingen" sowie
Laichingen, den 24.06.2021                                             "Feldgehölze und Hecke am NO-Rand des NSG Sandburr"
                                                                       Betroffene Umweltbelange i. S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), 1a BauGB:
gez. Klaus Kaufmann
                                                                       Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und
Bürgermeister
                                                                       das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die
Verbandsvorsitzender
                                                                       biologische Vielfalt.
            Öffentliche Bekanntmachung                                 - Stellungnahme des Regionalverband Donau-Iller, Schwamber-
                                                                       gerstraße 35, 89073 Ulm vom 17.01.2020
                   Beteiligung der Öffentlichkeit
                                                                       Betroffene Themenkomplexe: Naturschutzgebiet, Waldflächen,
                        Öffentliche Auslegung
                                                                       ökologischen, ökonomischen und landschaftspflegerischen Grün-
  20. - 21. Änderung der 5. Fortschreibung 2030 des Flächen-
                                                                       de.
    nutzungsplanes des Gemeinde- verwaltungsverbandes
                                                                       Betroffene Umweltbelange i. S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), 1a BauGB:
                  Laichinger Alb für die Flächen
                                                                       Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und
       20. Änderung „N-S Seniorenzentrum Römerstraße“,
                                                                       das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die
                        Gemeinde Nellingen,
                                                                       biologische Vielfalt.
21. Änderung „M-MS Sonderbaufläche Maschinenschuppen“,
                                                                       Jedermann kann während der Auslegungsfrist Anregungen zum
                        Gemeinde Merklingen
                                                                       Bauleitplanvorentwurf schriftlich oder während den Dienststun-
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes
                                                                       den beim Gemeindeverwaltungsverband Laichinger Alb oder bei
Laichinger Alb hat am 17.06.2021 in öffentlicher Sitzung die Ent-
                                                                       der oben genannten Gemeindeverwaltung zur Niederschrift vor-
würfe der 20. und 21. Änderung der 5. Fortschreibung 2030 des
                                                                       bringen. Bei schriftlich vorgebrachten Anregungen soll die volle
Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Lai-
                                                                       Anschrift der Beteiligten und ggf. auch die Bezeichnung des be-
chinger Alb, gebilligt und beschlossen, diese Entwürfe nach § 3 Abs.
                                                                       troffenen Grundstücks angegeben werden. Nicht fristgerecht ab-
2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen.
                                                                       gegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über
Die Entwürfe der 20. und 21. Änderung der 5. Fortschreibung 2030
                                                                       den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes
                                                                       Außerdem wird darauf hingewiesen, dass ein Normenkontrollan-
Laichinger Alb werden mit Begründung (jeweils mit dem Datum
                                                                       trag nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist,
vom 17.06.2021)
                                                                       wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend
           von Montag 05.07.2021 bis Freitag 06.08.2021
öffentlich ausgelegt. (Ort der Auslegung siehe unten).                 macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder
Innerhalb dieser Frist besteht in der Geschäftsstelle des Gemein-      verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
deverwaltungsverband Laichinger Alb, Weite Straße 12, 89150 Lai-       Dienststunden des Gemeindeverwaltungsverbands Laichinger
chingen, und bei der Gemeindeverwaltung Heroldstatt, Am Berg 1,        Alb, Weite Straße 12, 89150 Laichingen
72535 Heroldstatt, während der üblichen Dienststunden für jeder-       Montag bis Freitag           von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
mann Gelegenheit, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung         Montag bis Donnerstag        von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung      Dienststunden der Gemeindeverwaltung Heroldstatt,
zu äußern.                                                             Am Berg 1, 72535 Heroldstatt
Folgende nach Einschätzung des Gemeindeverwaltungsverbandes            Montag bis Freitag           von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Laichinger Alb wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen lie-        Dienstag                     von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
gen vor und werden ebenfalls ausgelegt:                                Mittwoch                     geschlossen
Umweltbezogene Gutachten, Hinweise und Stellungnahmen                  Donnerstag                   von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr
- Stellungnahme des Kreisbauernverbandes Ulm-Ehingen e. V., Die-
                                                                       Laichingen, den 24.06.2021
selstraße 32, 89155 Erbach-Dellmensingen vom 09.02.2020
Betroffene Themenkomplexe: Belange der Landwirtschaft, Flächen-        Klaus Kaufmann
entzug, Ausgleichsmaßnahmen, Bewirtschaftung, Entschädigung,           Verbandsvorsitzender
BESUCH CDU-FRAKTIONSVORSITZENDER MANUEL HAGEL - MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE HEROLDSTATT
6                  Amtsblatt der Gemeinde Heroldstatt                                            24. Juni 2021, Nummer 25

            Öffentliche Bekanntmachung                                                               §2
                  Aufstellungsbeschlüsse und                                             Aufgaben des Verbandes
           Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit               (1) Der Verband erledigt für die Mitgliedsgemeinde Westerheim in
 22. - 23. Änderung der 5. Fortschreibung 2030 des Flächen-         deren Namen die Aufgaben für das Haushalts-, Kassen-, Abga-
   nutzungsplanes des Gemeinde- verwaltungsverbandes                ben- und Rechnungswesen nach den Beschlüssen und Anord-
                Laichinger Alb für die Flächen                      nungen der Gemeindeorgane (Erledigungsaufgaben). Einzelheiten
 22. Änderung „N-Gem Sporthalle/Kindergarten“, Gemeinde             werden in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung geregelt.
                            Nellingen,                              Artikel 2:
 23. Änderung „LS-M Sontheimer Straße“, Stadt Laichingen,           § 14 erhält folgende Neufassung:
                       Stadtteil Suppingen
                                                                                                    § 14
Aufstellungsbeschlüsse                                                                         Inkrafttreten
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes            Diese Satzung tritt am 01.08.2021 in Kraft.
Laichinger Alb hat am 17.06.2021 in öffentlicher Sitzung aufgrund
                                                                    Hinweis
von § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB be-
                                                                    Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
schlossen, die 22. - 23. Änderung der 5. Fortschreibung 2030
                                                                    der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf-
des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverban-
                                                                    grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird
des Laichinger Alb aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung
                                                                    nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich
der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
                                                                    innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung
Frühzeitige Bürgerbeteiligung                                       gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sach-
Die Vorentwürfe der 22. - 23. Änderung der 5. Fortschreibung        verhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies
2030 des Flächennutzungsplanes des GVV LAB werden mit Be-           gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sit-
gründung vom 17.06.2021)                                            zung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung
         von Montag 05.07.2021 bis Freitag 06.08.2021               verletzt worden sind.
öffentlich ausgelegt. (Ort der Auslegung siehe unten).
Innerhalb dieser Frist besteht in der Geschäftsstelle des Gemein-   Laichingen, den 24.06.2021
deverwaltungsverband Laichinger Alb, Weite Straße 12, 89150         Klaus Kaufmann
Laichingen, und bei der Gemeindeverwaltung Heroldstatt, Am          Bürgermeister
Berg 1, 72535 Heroldstatt, während der üblichen Dienststunden       Verbandsvorsitzender
für jedermann Gelegenheit, die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der
Planung zu äußern.
Jedermann kann während der Auslegungsfrist Anregungen zum
Bauleitplanvorentwurf schriftlich oder während den Dienststun-
den beim Gemeindeverwaltungsverband Laichinger Alb oder bei
der oben genannten Gemeindeverwaltung zur Niederschrift vor-        Aus der Gemeinderatssitzung vom 14.06.2021
bringen. Bei schriftlich vorgebrachten Anregungen soll die volle
                                                                    1. Bekanntgaben
Anschrift der Beteiligten und ggf. auch die Bezeichnung des be-
                                                                    Bekanntmachung Haushaltssatzung HGE-GmbH
troffenen Grundstücks angegeben werden.
                                                                    Bürgermeister Weber stellte die Haushaltssatzung des Wirt-
Dienststunden des Gemeindeverwaltungsverbands Laichin-              schaftsplans 2021 der Heroldstatt-Gemeindeentwicklungs-
ger Alb, Weite Straße 12, 89150 Laichingen                          GmbH vor. Eine ausführliche Übersicht wurde in der Ausgabe
Montag bis Freitag            von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr           des Heroldstatt-Boten in der Kalenderwoche 24 veröffentlicht.
Montag bis Donnerstag         von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
                                                                    Auf dem Wörth X – Bannholzer Wiesen
Dienststunden der Gemeindeverwaltung Heroldstatt,                   Bürgermeister Weber teilte den festgelegten Bauplatzpreis für das
Am Berg 1, 72535 Heroldstatt                                        Baugebiet „Auf dem Wörth X-Bannholzer Wiesen“ mit. Die Fach-
Montag bis Freitag           von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr             beamtin für das Finanzwesen Frau Weeger sowie Bürgermeister
Dienstag                     von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr            Weber berichteten über den Baufortschritt des neuen Baugebie-
Mittwoch                     geschlossen                            tes. Unter anderem wurde über die voraussichtliche Fertigstel-
Donnerstag                   von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr            lung der Zeppelinstraße Ende Juli informiert. Hierzu erfolgt eine
Laichingen, den 24.06.2021                                          feierliche Freigabe der neuen Straße. Eine ausführliche Presse-
Klaus Kaufmann                                                      mitteilung hierüber erschien ebenfalls im Heroldstatt-Boten letzte
Verbandsvorsitzender                                                Woche.
                                                                    2. Bürgerfragestunde
Bekanntmachung der Satzung zur 5. Änderung                          Im Rahmen der Bürgerfragestunde erfolgten mehrere Wortmel-
          der Verbandssatzung                                       dungen aus der anwesenden Bürgerschaft. Im Vordergrund stand
                          vom 10.07.2014                            dabei das geplante Bauprojekt Schlenkgasse, Ecke Münsinger-
Aufgrund der §§ 5, 6 und 21 des Gesetzes über die kommunale         straße. Auf dem Grundstück soll das bestehende Wohnhaus mit
Zusammenarbeit (GKZ) in der Fassung vom 16. September 1974          dazugehörigem landwirtschaftlichem Anwesen sowie einem Wirt-
(GBI. S. 408), zuletzt geändert durch Gesetzt vom 17. Juni 2020     schaftsgebäude abgerissen werden. Der Investor plant darauf
(GBl. S. 403), i. V. mit den §§ 59 - 62 der Gemeindeordnung für     drei Mehrfamilienwohnhäuser mit insgesamt 35 Wohneinheiten
Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000           sowie einer Tiefgarage.
(GBI. S. 581), zuletzt geändert durch Gesetzt vom 02. Dezember      Von einigen Anwohnern wurde auf potentielle Gefahren und Risi-
2020 (Gbl. S. 1095, 1098) hat die Verbandsversammlung am 17.        ken bei der Umsetzung dieses Bauprojektes hingewiesen. Speziell
Juni 2021 folgende 5. Satzung zur Änderung der Verbandssat-         wurde auf die dadurch entstehende enorme Verkehrsbelastung,
zung beschlossen:                                                   Überlastung der Parkmöglichkeiten sowie die daraus folgende
Artikel 1:                                                          Einschränkung des Winterdienstes entlang der Schlenkgasse
Die Regelung über die Aufgaben des Verbandes - § 2 der Ver-         eingegangen. Mehrere Bürger sehen das geplante Bauprojekt
bandssatzung - erhält folgenden Absatz 7 (einzufügen nach           nicht als sinnvolle Nachverdichtung, sondern die Gefahr einer
Abs. 6):                                                            Überfüllung des Dorfgebietes durch zu viele Wohneinheiten. Be-
BESUCH CDU-FRAKTIONSVORSITZENDER MANUEL HAGEL - MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE HEROLDSTATT
24. Juni 2021, Nummer 25                                              Amtsblatt der Gemeinde Heroldstatt                        7

mängelt wurden außerdem in der Planung fehlende Grünflächen,         Der Gemeinderat hat entschieden, der Änderungssatzung des
die als Ausgleichsfläche dienen sollten. Weitere Themen die die      GVV Laichinger Alb nicht zuzustimmen, sofern nicht die aus dem
Anwohner beschäftigen sind: Inwiefern hat die Gemeinde Einfluss      Organisationsgutachten genannten Empfehlungen sowie die er-
auf das geplante Bauvorhaben, wieso hat die Gemeinde das be-         gebenden Verpflichtungen und Rechtsfolgen umfänglich in die
sagte Anwesen nicht selbst erworben, ist die Erschließung durch      neue Verbandsatzung eingearbeitet sind.
die zukünftige Mehrbelastung an Abwasser gesichert und gibt es       Dennoch wurde ein entsprechender Beschluss einer "proviso-
bereits einen Bebauungsplan für das Bauprojekt.                      rischen" Änderungssatzung in der Verbandsversammlung am
Bürgermeister Weber sieht verschiedene Möglichkeiten, die Pla-       17.06.2021 mit der Gegenstimme Heroldstatts mehrheitlich ge-
nung eines solchen Bauvorhabens zu beeinflussen. Zum einen           fasst.
muss vorerst geprüft werden, ob sich ein entsprechendes Bau-         4. Ortskernsanierung „Ortsmitten Ennabeuren und Sontheim“
projekt in die vorhandene Umgebungsbebauung einfügt. Da sich         – Ortsmitte Ennabeuren
das geplante Bauvorhaben im Sanierungsgebiet befindet, muss          In der Gemeinderatssitzung vom 10.05.2021 wurde im Rahmen
es sich auch mit den vorgegebenen Sanierungszielen decken. Als       der „Ortskernsanierung der Ortsmitten Ennabeuren und Sont-
Sanierungsziel steht grundsätzlich die Nachverdichtung im Vor-       heim“ durch Herrn Künster vom Büro Künster Architektur und
dergrund. Die Anzahl der Wohneinheiten wurde bereits im Dialog       Stadtplanung / Reutlingen sowie Herrn Weikert von der LBBW
mit dem Investor von ursprünglich 49 auf 35 Wohneinheiten redu-      Kommunalentwicklung ein Sachstandsbericht zur städtebaulichen
ziert. Zudem wurde zur besseren Einfügung in die Umgebungsbe-        Situation im Ortskern von Ennabeuren abgegeben. Insbesonde-
bauung auf eine zweigeschossige Bauweise festgesetzt. Es ist der     re wurden die örtlichen Gegebenheiten des faktisch dörflichen
Gemeinde zudem ein großes Anliegen sowohl die Interessen des         Mischgebiets mit einer Vermengung von Wohnen und Gewerbe in
Investors als auch die der Bevölkerung bei der weiteren Planung      der Hülbenstraße sowie Münsinger Straße dargestellt.
zu berücksichtigen. Die Gemeinde nutzt vorhandene Handlungs-         Um eine geordnete bauliche Weiterentwicklung mit der Umsetzung
spielräume in Bezug auf die Vorgaben bezüglich der Stellplätze.      der Ortskernsanierung im Rahmen der Städtebauförderung her-
Im Rahmen der weiteren Erläuterung durch Bürgermeister Weber         beizuführen, wurde die Erstellung eines städtebaulichen Entwurfs
wurde zudem auf die enorme Wichtigkeit einer Ortskernsanierung       mit zwei verschiedenen Varianten für die Ortsmitte Ennabeuren
verwiesen. Nur so können nicht genutzte Bauwerke abgebrochen         beschlossen. Zum einen soll ein Konzept unter Berücksichtigung
und dabei der Ortscharakter erhalten werden.                         von Wohnen und Arbeiten erstellt werden, zum Anderen ein Pla-
Dabei kann die Gemeinde Heroldstatt nicht alle Areale und Grund-     nentwurf in der eine Auflösung der Gemeindelage und damit eine
stücke kaufen, da finanziell nicht leistbar. Um zusätzlichen Wohn-   Gestaltung der Ortsmitte nur unter dem Aspekt "Wohnen" als
raum für die Bevölkerung zu schaffen ist die Zusammenarbeit mit      Grundlage dient. Ebenso soll die aktive Beteiligung der Bürger-
einem Investor über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan in         schaft die Grundlage der Planungen sein.
Arbeit. Weitere Beratungen dazu erfolgen durch den Gemeinderat.      Das Büro Künster Architektur und Stadtplanung / Reutlingen wur-
Die kompletten Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplans         de zur Erstellung eines städtebaulichen Entwurfs beauftragt. Die
hat der Investor zu tragen.                                          Durchführung der Vermessungsleistungen auf dem Gebiet des
Die Fachbeamtin für das Finanzwesen Frau Weeger verweist auf         städtebaulichen Entwurfs nimmt das Büro Pirker und Pfeiffer /
die derzeit durchgeführte Schmutzwasserberechnung, welche auf        Münsingen vor. In den kommenden Wochen werden in der Ge-
eine ausreichende Dimensionierung der Kanäle und Kläranlage          meinde die Beschäftigten des Büros Pirker und Pfeiffer mit der
hindeutet. Eine konkrete Berechnung erfolgt, wenn die Zahl der       Aufnahme der Vermessung vor Ort unterwegs sein.
voraussichtlichen Wohneinheiten bekannt ist.                         5. Bauangelegenheiten
3. Vorberatungen Verbandsversammlung GVV Laichinger Alb              5.1. Errichtung eines Saunahauses mit Ruheraum und vorge-
In der Verbandsversammlung des GVV Laichinger Alb vom                lagerter Rank-Pergola, Eichhalde, Flst. Nr. 1070
29.08.2019 wurde mit der Enthaltung der Gemeinde Heroldstatt         Die Bauangelegenheit entspricht dem Bebauungsplan des Wo-
mehrheitlich beschlossen, die Geschäftsstelle des GVV Laichin-       chenendgebiets „Eichhalde“. Das gemeindliche Einvernehmen
ger Alb aus der Gemeindeverwaltung Heroldstatt herauszulösen.        wurde erteilt.
Mit Wirkung vom 01.11.2019 wurde die Geschäftsstelle in Laichin-     5.2. Anbau an ein Einfamilienhaus, Gartenstraße 52, Flst. Nr.
gen eingerichtet. Bereits in dieser Sitzung wurde von der Gemein-    443
de Heroldstatt gefordert, dabei die entsprechenden Satzungen,        Der Ausführung des Bauvorhabens auf der östlichen Grund-
Verträge und Vereinbarungen zu beachten. Auch in Vorbereitung        stückshälfte wurde unter Befreiung von den Vorschriften des
der Verbandsversammlung am 28.07.2020 wurde seitens der Ge-          Bebauungsplans „In den Wiesensteigern“ mit einem Pultdach
meinde Heroldstatt gefordert, die bestehenden Vereinbarungen         sowie einer Überschreitung der Baugrenze das gemeindliche
einvernehmlich aufzuheben.                                           Einvernehmen erteilt.
Im aktuellen Organisationsgutachten GVV wird empfohlen:              5.3. Neubau Mehrfamilienhaus mit Garagen, Sanierung und
„Eine Neufassung der Verbandssatzung ist erforderlich, um ins-       Ausbau der Gewerbeflächen des Bestandsgebäudes zur
besondere die Finanzbeziehungen und die Mitbestimmung der            Wohnnutzung, Münsinger Str. 2, Flst. Nr. 72 – Bauvoranfrage
betreffenden Kommunen zu regeln, die die jeweiligen Dienstleis-      Dem geplanten Neubau eines Mehrfamilienhauses wurde in zwei-
tungen des GVV in Anspruch nehmen („Zwei-Säulen-Modell“ Fi-          geschossiger Bauweise in der Ausführung eines Satteldaches zu-
                                                                     gestimmt. Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis wird die Zulässig-
nanzen / Ordnung), um letztlich auch die Verantwortlichkeiten und
                                                                     keit des Neubaus eines Mehrfamilienhauses sowie die Sanierung
die Haftung im Verband zu regeln.“
                                                                     und den Ausbau des Bestandsgebäudes zur Wohnnutzung unter
Entgegen dieser Empfehlung wurde von der Verbandsverwal-
                                                                     Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Emissionen prüfen.
tung nun eine Änderung der Verbandssatzung vorgeschlagen,
                                                                     Der Gemeinderat hat das Einvernehmen auch zur sanierungs-
ohne diese an die nunmehr vorherrschenden und zukünftigen
                                                                     rechtlichen Genehmigung erteilt.
Gegebenheiten anzupassen. Es wird eine Satzungsergänzung             5.4. Geänderte Bauvorlage für die Sanierung von Gebäude
vor-geschlagen, ohne die Konditionen zu kennen. Diese sollen         14 und Umbau zum Veranstaltungsraum, Breithülen, Flst. Nr.
erst zu späterer Zeit in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung   1804/3, Gebäude 14
geregelt werden.                                                     Das Bauvorhaben wurde mit Bescheid der Baurechtsbehörde des
Aus Sicht der Gemeindeverwaltung Heroldstatt ist es jedoch ins-      Landratsamtes Alb-Donau-Kreis vom 11.01.2019 genehmigt. Der
besondere erforderlich, mehrere Punkte in der Verbandssatzung        Bauherr hat nachträglich eine geänderte Bauvorlage eingereicht.
einvernehmlich zu regeln. Anderenfalls würde sich die Satzungs-      Diese umfasst hauptsächlich kleinere bauliche Anpassungen wie
ergänzung für die Gemeinde Heroldstatt – wie auch für weitere        z. B. Vergrößerung von Fenstern. Das gemeindliche Einverneh-
Verbandsgemeinden - zum Nachteil auswirken.                          men wurde erteilt.
BESUCH CDU-FRAKTIONSVORSITZENDER MANUEL HAGEL - MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE HEROLDSTATT
8                  Amtsblatt der Gemeinde Heroldstatt                                            24. Juni 2021, Nummer 25

5.5 Neubau eines Büro-/ Vertriebs-/ Werkstatt- und Lager-
gebäudes mit beleuchteter Werbeanlage, Zeppelinstraße 7,
Flst. Nr. 1010
Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen für das im Rahmen
des Entwicklungsprogramms „Ländlicher Raum“ geförderte Pro-
jekt. Für die Erstellung einer Werbepylone wurde eine Befreiung      Pflegemaßnahmen Holzhüle
von den Vorschriften des Bebauungsplans mehrheitlich erteilt.        Die „Holzhüle“ wurde in den letzten Jahren von der Ortsgruppe
6. Verschiedenes                                                     Sontheim des Schwäbischen Albvereins wieder sichtbar gemacht.
Überfüllter Mülleimer beim Jugendclub                                In den vergangenen Wochen wurden umfassende Pflegemaßnah-
Aus der Bevölkerung wurde ein überfüllter Mülleimer auf Höhe des     men mit einem Rückschnitt der Bepflanzung durchgeführt. Hierfür
Jugendclubs an den Gemeinderat gemeldet. Eine Entsorgung soll        herzlichen Dank an die Ortsgruppe Sontheim. Die Firma Schäfer-
über die Mitarbeiter des Bauhofes zeitnah erfolgen, teilte Bürger-   ling hat den beschädigten Zaun durch einen Doppelstabmatten-
meister Weber mit.                                                   zaun aus dem Bestand der Gemeinde ersetzt.
Breitband
Auf Nachfrage aus dem Gremium bezüglich der Glasfaserver-
sorgung für die Blaubeurerstraße teilte die Finanzbeamtin für das
Finanzwesen Frau Weeger mit, dass durch die Freischaltung des
Backbonenetzes eine grundsätzliche Verbesserung der Internet-
geschwindigkeit erreicht wird. Ein genauer Termin zur Umsetzung
der Maßnahmen durch den Netzbetreiber NetCom BW steht in
den nächsten Wochen an. Über die Freischaltung des Netzes
wird zeitnah im Heroldstatt-Boten sowie der Gemeindehome-
page berichtet. Die NetCom BW GmbH bietet im Rahmen der
Verfügbarkeitsprüfung auch die Möglichkeit einer automatischen
Benachrichtigung per E-Mail, sobald Produkte an einer Adresse
bestellbar sind.
Parksituation Lange Straße
Aus der Bevölkerung wurde eine Beschwerde bezüglich der der-
zeitigen Parksituation                                               Hans Schönhofer, Vorsitzender der SAV Ortsgruppe Sontheim und
entlang der Lange Straße an das Gremium des Gemeinderates            Bauhofleiter Andreas Steinbach
herangetragen. Laut Bürgermeister Weber soll im Rahmen einer
weiteren Gemeinderatssitzung die Parksituation vor Ort ange-
schaut werden um eventuelles Gefahrenpotential zu begutachten.
Herzlichen Glückwunsch zur Beförderung!
Im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 14.06.2021 wurde
Frau Annemarie Weeger, Fachbeamtin für das Finanzwesen, zur
Gemeindeamtsrätin befördert. Für das enorme Engagement und
                                                                     Bücherei wegen Veranstaltung geschlossen
die Leistungsbereitschaft dankte Bürgermeister Michael Weber         Wir bitten um Beachtung, dass die Bücherei am Dienstag, 6.
im Namen des Gemeinderats und der Gemeindeverwaltung sehr            Juli, wegen einer Veranstaltung für Klasse 2 geschlossen bleibt!
herzlich. Ebenso für ihre überdurchschnittlich geleistete Arbeit
zum Wohle der Gemeinde in der vergangenen Zeit.                      Leseaktion-Verlosung vor den Sommerferien
                                                                     Liebe Kids,
                                                                     alle, die bisher an der Leseaktion
                                                                     teilgenommen haben und noch
                                                                     teilnehmen, dürfen am Mittwoch,
                                                                     28. Juli um 14.30 Uhr in die Bü-
                                                                     cherei zur Verlosung kommen.
                                                                     Es gibt wieder viele schöne Preise
                                                                     - angepasst an die Sommer- und
                                                                     Ferienzeit! - zu gewinnen!
                                                                     Neueinsteiger haben noch genü-
                                                                     gend Zeit, sich an dieser Aktion
                                                                     spontan zu beteiligen! Ihr kommt
                                                                     einfach vorbei, leiht euch ein oder
                                                                     mehrere Bücher aus unserem
                                                                     Leseaktion-Bücherregal aus und
                                                                     beantwortet ein paar Fragen zu
                                                                     der Geschichte. Der Fragebogen
                         Herausgeber:                                kommt in die Lostrommel und schon seid ihr dabei!
          Bürgermeisteramt, 72535 Heroldstatt, Am Berg 1             Wir freuen uns auf viele lesehungrige Kids!
                                                                     Euer Büchereiteam Lucia und Britta
              Verantwortlich für den amtlichen Teil:
          Bürgermeister Weber oder sein Vertreter im Amt
             Beiträge an tanja.mattheis@heroldstatt.de
               Verantwortlich für den Anzeigenteil:
                   Fink GmbH, Druck und Verlag,
              Sandwiesenstraße 17 · 72793 Pfullingen
          Telefon 0 7121/97 93-0 · Telefax 0 7121/97 93 93
BESUCH CDU-FRAKTIONSVORSITZENDER MANUEL HAGEL - MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE HEROLDSTATT
24. Juni 2021, Nummer 25                                               Amtsblatt der Gemeinde Heroldstatt                           9

                                                                      Feriendorf-Team 2021
  Wochenmarkt                                                         Organisation:
                                                                      Heike Zeifang, Steffi Schwertfeger, Susi Apazeller, Stephanie
  jeden Donnerstag                                                    Anhorn, Sabine Raichle, Svenja Sailer, Markus Oßwald, Amelie
                                                                      Mangold und Thomas Bourgeois
  in Heroldstatt!
  von 14.30 bis 18.00 Uhr
  in der Neuen Ortsmitte
                                                                      Sitzung des Verwaltungsausschusses des
                                                                      Kreistags
                                                                      Am Montag, 28.06.2021, findet als Videokonferenz nach § 32
                                                                      a LKrO bzw. § 6 a der Hauptsatzung eine Sitzung des Verwal-
                                                                      tungsausschusses des Kreistags statt.
                                                                      Beginn ist um 14:30 Uhr.
                                                                      Tagesordnung:
Jetzt aber schnell - 17. Heroldstatter Ferien-                        Zur Gewährleistung des Grundsatzes der Sitzungsöffentlichkeit
dorf vom 30.08. bis 03.09.2021                                        nach § 30 LKrO wird diese Videositzung in den Großen Sitzungs-
                                                                      saal im Haus des Landkreises in Ulm (Schillerstraße 30, 89077
                                                                      Ulm) für die Öffentlichkeit übertragen.
                                                                      Öffentliche Beratung
                                                                      1. Vergabe im Öffentlichen Personennahverkehr
                                                                      2. Busanbindung Bahnhof Merklingen ab Dezember 2022 - Vor-
                                                                         beratung
                                                                      3. Energiebericht 2020 und Zwischenbericht über den european
                                                                         energy award (eea) und das Energiepolitische Arbeitsprogramm
Liebe Kinder,                                                            (EPAP)
das Programm vom 17. Heroldstatter Feriendorf ist fertig.             4. Feststellung des Jahresabschlusses 2020, Vorberatung
Seid ihr neugierig?                                                   5. Bericht über die Entwicklung des Haushaltsjahres 2021
Dann schaut auf die Seite vom Feriendorf 2021. Unter www.             6. Annahme von Spenden und Spendenbericht 2020
feriendorf-heroldstatt.de/2021/ findet ihr alle Kurse mit kurzen      7. Bekanntgaben
Beschreibungen, erfahrt die Teilnahmebedingungen und die Kos-         Heiner Scheffold
ten für euren Ferienspaß.                                             Landrat
Neben unseren Highlights der letzten Jahre, findet ihr auch viele
neue Attraktionen. Ob sportlich oder kreativ, wissbegierig oder       Ausflüge mit Bus, Bahn und Rad
abenteuerlustig – für jeden Geschmack ist etwas dabei.                Radwanderbusse und Bahnen sind gestartet
Klickt euch ab dem 14. Juni durchs Angebot und stellt euer per-       Ein beliebtes Freizeitangebot im Alb-Donau-Kreis und zu den Nach-
sönliches Wunschprogramm zusammen.                                    barregionen kann wieder genutzt werden. Die Radwanderbusse und
Die Online-Anmeldung zum Feriendorf ist von Montag, den               Bahnen fahren seit Kurzem wieder. Das Freizeitangebot gilt bis ein-
14.06. bis Sonntag, den 27.06.2021 freigeschaltet. Unter der          schließlich 17. Oktober 2021 an allen Sonn- und Feiertagen. Bei
Rubrik "Anmeldung" findet ihr das Online-Anmeldeformular.             allen Freizeitlinien ist die Fahrradmitnahme kostenlos. Verbunden
Wer daheim keinen Internetzugang hat, kann in der Bücherei den        mit einer Rad- oder Wandertour lassen sich so erlebnisreiche Aus-
PC benutzen.                                                          flüge in der näheren Umgebung, zum Beispiel zu den Höhlen des
Wichtig: Zum Versand der Bestätigungsmail wird eine gültige E-        Welterbes, unternehmen.
Mail-Adresse benötigt!                                                Die Busse und Bahnen im Überblick:
Wir bitten um Verständnis, dass das Feriendorf 2021 im Rahmen         Rad-Wanderbus Laichinger Alb mit Fahrradtransport.
der Pandemiebestimmungen stattfindet und kurzfristige Änderun-        Blaubeuren – Heroldstatt – Westerheim – Laichingen
gen jederzeit möglich sind. Trotzdem wartet auf euch viel Spaß        Rad-Wanderbus Lautertal mit Fahrradtransport.
und Action. Lasst euch überraschen und freut euch auf eine tolle      Ehingen – Munderkingen – Hayingen – Münsingen
Woche.                                                                Biosphärenbus mit Fahrradtransport.
Achtung Neuerung:                                                     Münsingen – Trailfingen – Auingen
Die Teilnahmegebühr ist ab Anmeldung 14.06. – 27.06.2021 per          Freizeit-Express Schwäbische Alb mit Fahrradtransport.
Überweisung an die Gemeinde Heroldstatt zu bezahlen. Die              Ulm – Schelklingen – Münsingen – Engstingen
Anmeldung erreicht erst Gültigkeit, wenn die vollständige Teil-       Freizeitexpress Lokalbahn mit Fahrradtransport.
nahmegebühr im Anmeldezeitraum bezahlt wurde. Die genauen             (Münsingen – Ulm) – Amstetten – Gerstetten
Informationen findet ihr auf der Homepage. Die vollständig aus-       Lokalbahn und Alb-Bähnle mit Fahrradtransport.
gefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung ist bis zum      Dampf- und Museumszüge verkehren von Amstetten nach Gerstet-
Ende der Bezahlfrist bei der Gemeindebücherei Heroldstatt im          ten (Lokalbahn) bzw. auf der Schmalspurbahn von Amstetten nach
Briefkasten einzuwerfen! Das Formular findet ihr auf der Startseite   Oppingen (Alb-Bähnle).
der Homepage.                                                         Fahrpläne und Ausflugstipps, mit Wander- und Radtourenvor-
Für einen reibungslosen Ablauf für diverse Auswärtskurse brau-        schlägen sind unter www.tourismus.alb-donau-kreis.de zu finden.
chen wir Ihre Mithilfe. Um die Kosten im Rahmen zu halten be-         Corona: Informationen zu den aktuellen Hygieneregeln im öffentli-
nötigen wir einen Fahrdienst von Eltern, Omas und Opas oder           chen Nahverkehr können unter www.ding.eu/de/service/hygiene-
andere Angehörige der Kinder. Wir würden nach der Anmeldung           infos nachgelesen werden.
auf Sie zukommen und um Hilfe bitten. Vielen Dank für ihr Ver-
                                                                       ENDE AMTLICHER TEIL. Für die folgenden Beiträge sind
ständnis.
                                                                       Kirchen, Organisationen, Vereine usw. inhaltlich selbst
Also, Termine vormerken, ab ins Internet und viel Spaß beim Stö-
                                                                       verantwortlich. Dies betrifft auch die Veröffentlichung
bern und Auswählen!
                                                                       von Fotos und Texten nach der Datenschutzgrundver-
Liebe Grüße
                                                                       ordnung (DSGVO).
Euer Organisationsteam vom Feriendorf 2021
BESUCH CDU-FRAKTIONSVORSITZENDER MANUEL HAGEL - MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE HEROLDSTATT
10                 Amtsblatt der Gemeinde Heroldstatt                                             24. Juni 2021, Nummer 25

                                                                    Pfarramt – Gartenstraße 18, 89150 Laichingen
                                                                    Telefon: 07333/6800, Fax: 07333/947075
                                                                    E-Mail: mariakoenigin.laichingen@drs.de
                                                                    Das Pfarrbüro ist zu den üblichen Öffnungszeiten geöffnet. Bitte
                                                                    beachten Sie die allgemein gültigen Infektionsschutzmaßnahmen.
                                                                    Öffnungszeiten:
Pfarrer Dr. Thomas Knöppler                                         Dienstag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr
Kirchgasse 12, 72535 Heroldstatt                                    Dienstagnachmittag von 15 bis 18 Uhr
Telefon: 07389 / 560, Fax: 906 171                                  Pfarramtssekretärin Ingeborg Slavik
www.kirche-heroldstatt.de                                           Homepage: https://se-laichingeralb.drs.de/
E-Mail: Pfarramt.Heroldstatt@elkw.de                                Seelsorge: Für seelsorgliche Angelegenheiten ist Pfarrer Karl En-
Der Wochenspruch lautet:                                            derle jederzeit erreichbar unter der Telefon 07333 5412 oder per
Einer trage des anderen Last, so werdet ihr das Gesetz Christi      Mail: karl.enderle@drs.de
erfüllen (Galater 6,2).                                             Freitag, 25. Juni
                                                                    09.00 Uhr Eucharistiefeier
Anmeldung zu den Gottesdiensten:                                    Sonntag, 27. Juni
Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist möglich, sofern Sie sich    10.30 Uhr Wort-Gottes-Feier
bis jeweils Samstag 20 Uhr bei Herrn Mesner Lorenz Mühle            12.00 Uhr Tauffeier von Emil Kuhn
angemeldet haben (Tel.: 07389 / 1268) und eine medizinische         Freitag, 2. Juli
Mund-Nasen-Bedeckung tragen.                                        09.00 Uhr Eucharistiefeier
Sonntag, 27. Juni 2021 - 4. Sonntag nach Trinitatis                 Sonntagsgottesdienste in der Seelsorgeeinheit
10.00 Uhr Gottesdienst im Freien beim Gemeindehaus Ennabeu-         Samstag, 26. Juni
ren (Prädikant Georg Straub, Feldstetten). Bei ungünstiger Witte-   18.30 Uhr Eucharistiefeier Westerheim
rung findet der Gottesdienst in der Cosmas- und Damian-Kirche       Sonntag, 27. Juni
Ennabeuren statt.                                                   09.00 Uhr Eucharistiefeier Westerheim
Mittwoch, 30. Juni 2021                                             09.00 Uhr Eucharistiefeier Laichingen
14.15 Uhr Konfirmandenunterricht im Gemeindehaus Ennabeuren         10.15 Uhr ökum. Gottesdienst Suppingen/ev. Pfarrhausgarten
Sonntag, 04. Juli 2021 - 5. Sonntag nach Trinitatis                 10.30 Uhr Wort-Gottes-Feier Ennabeuren
10.00 Uhr Gottesdienst in Sontheim
                                                                    Die Anmeldepflicht zu den Gottesdiensten entfällt!
Kleidersammlung Bethel                                              Unsere Ordner tun sich jedoch leichter, wenn Sie trotzdem so
Von Montag, 28. Juni bis einschließlich Samstag 3. Juli 2021        nett sind, sich vorab wie bisher bei Schwester Tonia-Maria, Te-
können Kleidersäcke in den Pfarrgaragen sowie bei Familie Wille-    lefon 07389 244 99 45 anzumelden, es gelten ansonsten noch
Boller in Ingstetten abgegeben werden. Wenn Sie noch Säcke          immer die üblichen Corona-Beschränkungen. Die Verpflichtung
benötigen, können Sie diese im Pfarrbüro in Sontheim (mittwochs     zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes während
von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) gern abholen.                           des Gottesdienstes besteht weiterhin.
Was kann in die Kleidersammlung? Gut erhaltene Kleidung und         Seelsorge
Wäsche, Schuhe, Handtaschen, Plüschtiere und Federbetten (je-       Für seelsorgliche Angelegenheiten ist Pfarrer Karl Enderle jeder-
weils gut verpackt; Schuhe bitte paarweise bündeln).                zeit erreichbar unter Telefon 07333 5412. Auch über die E-Mail-
Nicht in die Kleidersammlung gehören: Lumpen, nasse, stark          Adresse ist Pfarrer Enderle erreichbar: karl.enderle@drs.de
verschmutzte oder stark beschädigte Kleidung und Wäsche,
Textilreste, abgetragene Schuhe, Einzelschuhe, Gummistiefel,        Ab Juli immer donnerstags .... in Laichingen
Skischuhe, Klein- und Elektrogeräte.                                Seit mehreren Jahren gibt es in der Kirche Maria Königin, in der
Die Bodelschwinghschen Stiftungen in Bethel danken jetzt schon      Werktagskapelle, die Möglichkeit zur stillen Anbetung vor dem
für Ihre Unterstützung.                                             Allerheiligsten. Ab 1. Juli findet die Anbetung nun immer don-
                                                                    nerstags zwischen 17.00 und 18.00 Uhr statt. Der Tabernakel ist
                                                                    geöffnet und wir dürfen uns Christus im Zeichen des Brotes nahen
                                                                    und in seiner Gegenwart verweilen.
                                                                    Wie geht "stille Anbetung"?
Evang. Pfarramt Heroldstatt                                         Die stille Anbetung ist eine Zeit der Stille und des persönlichen
Pfarrbüro: Kirchgasse 12,                                           Gebets. Jesus Christus ist wahrhaft gegenwärtig und schenkt uns
72535 Heroldstatt-Ennabeuren,                                       seinen liebevollen Blick! Kleine Gebetshilfen sind in der hinteren
E-Mail: Beate.Ruopp@elkw.de,                                        Bank ausgelegt – diese können eine Orientierung sein, die stille
Telefon: 07389 / 560, Fax: 906 171,                                 Zeit vor dem Allerheiligsten zu nutzen! Sie können in dieser Zeit
Öffnungszeit: freitags von 14.00 bis 16.30 Uhr                      kommen und gehen wie Sie mögen. Herzliche Einladung!
                                                                    Die "Philothea" des Franz von Sales
                                                                    Am Dienstag, 29. Juni, 19.00 Uhr erschließt Dekanatsreferent Wolf-
                                                                    gang Steffel in der Kirche St. Michael zu den Wengen in Ulm die
                                                                    Schrift "Philothea" des Franz von Sales. Neben der Bibel und der
Evang. Pfarramt Heroldstatt                                         "Nachfolge Christi" des Thomas von Kempen zählt diese Schrift
Pfarrbüro: Lange Straße 88,                                         zu den meistgelesenen Büchern des Christentums. "Philothea"
72535 Heroldstatt-Sontheim,                                         bedeutet die Gott liebende Seele und ist nach dem Originaltitel
E-Mail: Gerda.Pfluegner@elkw.de,                                    auch als "Anleitung zum frommen Leben" bekannt. Der Autor
Telefon: 07389 / 326,                                               schreibt nicht zuerst für Ordensleute, sondern für jene, "die mitten
Öffnungszeit: mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr.                 in der Welt, in den Städten, im Familienkreise leben" und die ob
Sprechzeit Pfarrer Knöppler:                                        der Zwänge des Alltags oftmals nicht einmal den Mut hätten zu
nach Vereinbarung (Tel.: 560).                                      denken, dass man ein frommes Leben führen könne. Aber Gott
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