Halle 53, Sulzer-Areal Stadtmitte, Winterthur Trägerschaft und Nutzungskonzeption Programm/Info Memorandum

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Halle 53, Sulzer-Areal Stadtmitte, Winterthur Trägerschaft und Nutzungskonzeption Programm/Info Memorandum
Amt für Städtebau Winterthur
Winterthur

Halle 53, Sulzer-Areal Stadtmitte, Winterthur
Trägerschaft und Nutzungskonzeption
Programm/Info Memorandum

Öffentliche Ausschreibung
Winterthur, Stand 11. Juli 2017

                                        dreischiffige Halle53, Foto Michael Haug
Halle 53, Sulzer-Areal Stadtmitte, Winterthur Trägerschaft und Nutzungskonzeption Programm/Info Memorandum
Inhaltsverzeichnis

1      Management Summary                                     3

2      Verfahren                                              5
2.1    Veranstalterin                                         5
2.2    Zielpublikum                                           5
2.3    Gegenstand                                             5
2.4    Verfahrensart                                          5
2.5    Ablauf Vergabeprozess                                  5
2.6    Entschädigung                                          7
2.7    Verbindlichkeit                                        7
2.8    Streitfälle (Rechtswahl und Gerichtsstand)             8
2.9    Rechtsmittelbelehrung                                  8
2.10   Beurteilungsgremium                                    8
2.11   Termine                                                9
2.12   Kick-Off mit Besichtigung                             10
2.13   Fragerunde                                            10
2.14   Ausschreibungsunterlagen                              10

3      Leistungen und einzureichende Unterlagen              11
3.1    Anmeldung                                             11
3.2    1. Stufe: Offertstellung, Leistungen Bewerbende       11
3.3    1. Stufe: Offertstellung, Unterlagen                  12
3.4    2. Stufe: Vertiefung und Offertpräsentation           13
3.5    Beurteilungskriterien                                 13

4      Basisinformationen                                    15
4.1    Lage und Umgebung                                     15
4.2    Objektbeschrieb                                       16

5      Inhaltliche Rahmenbedingungen                         18
5.1    Grundstück                                            18
5.2    Eigentumsrechtliche Verhältnisse                      18
5.3    Planungsrechtliche Grundlagen                         19
5.4    Gebäudeversicherungswert                              19
5.5    Verfügbare Nutzflächenkategorien                      20
5.6    Beispiel zur Illustration der Nutzflächenaufteilung   20
5.7    Denkmalschutz                                         21
5.8    Altlasten und Gebäudeschadstoffe                      21
5.9    Quartierumgebung und Betriebseinschränkungen          21
5.10   Erschliessung und Verkehr                             22
5.11   Bauarbeiten unmittelbarer Umgebung                    23

                                                              1
Halle 53, Sulzer-Areal Stadtmitte, Winterthur Trägerschaft und Nutzungskonzeption Programm/Info Memorandum
5.12   Bauliche Massnahmen/Instandsetzungsbedarf                   23

6      Vertrag                                                     25
6.1    Grundlagen                                                  25
6.2    Miete                                                       25

7      Auslegeordnung geeigneter Nutzungen                         27
7.1    Nutzungsideen: gemäss § 255 PBG anrechenbare Geschossfläche
                                                                   27
7.2    Nutzungsideen: generell von Aussentemperatur beherrschte,
       temporär vermietbare Fläche im Erdgeschoss                  27

8      Genehmigung                                                 28

Impressum
Herausgeberin: Stadt Winterthur, Amt für Städtebau
Redaktion: Wüest Partner AG; Amt für Städtebau, Bau

Bezugsquelle
Stadt Winterthur, Amt für Städtebau
Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur
staedtebau@win.ch

                                                                     2
Halle 53, Sulzer-Areal Stadtmitte, Winterthur Trägerschaft und Nutzungskonzeption Programm/Info Memorandum
1   Management Summary

    Die Stadt Winterthur konnte im Sommer 2015 die Halle 53, eine denkmal-
    geschützte Industrie-Anlage auf dem ehemaligen Sulzer-Areal Stadtmitte,
    käuflich erwerben. Dem Kauf war eine intensive Diskussion von Nutzungs-
    ideen, Betriebskonzepten und Risiko-/Potenzialanalysen vorausgegangen.
    Heute wird die Halle im Sinne einer Zwischennutzung als Parkhaus und
    für einzelne Veranstaltungen verwendet.
    Die Stadt Winterthur, vertreten durch das Amt für Städtebau, führt für die
    Halle 53 auf dem Sulzer-Areal Stadtmitte in Winterthur eine zweistufige,
    öffentliche Ausschreibung zur Findung einer Trägerschaft und Nutzungs-
    konzeption durch. Die Zweistufigkeit erlaubt es, ausgewählte Eingaben
    aus der ersten Runde gezielt zu vertiefen. Ziel der Ausschreibung ist die
    Ermittlung einer geeigneten Trägerschaft mit der optimalsten Nutzungs-
    konzeption. Die Halle 53 soll in Zukunft Nutzungen beherbergen, die eine
    überregionale Ausstrahlung haben, die Attraktivität des Umfeldes und der
    Stadt Winterthur steigern, sowie für Veranstaltungskreise offen stehen.
    Die wichtigsten Rahmenbedingungen in Bezug auf Flächen, Nutzungen
    sowie Vertragsmodelle werden hier kurz zusammengefasst und im Fol-
    genden detailliert erläutert:
     – Flächen: Die Halle 53 weist eine Grundfläche von 5'523 m2 auf und
       belegt damit fast das gesamte Grundstück (5'877 m2). Die anrec hen-
       bare Geschossfläche (aGF, §255 PBG) ist mit 6'462 m2 (rund 120%
       der Gebäudegrundfläche) im Grundbuch eingetragen. Nicht dazu zäh-
       len ebenerdige Flächen, wenn diese als öffentlich zugänglicher, über-
       deckter Freiraum und als Zirkulationsflächen genutzt werd en (analog
       einem Platz unter freien Himmel). Diese Flächen stehen auch zur tem-
       porären Verwendung für wechselnde Nutzungen zur Verfügung.
     – Nutzungen: Die Stadt sucht Nutzungen, die für die Öffentlichkeit at-
       traktiv sind und zu einer Belebung und nachhaltigen Entwicklung des
       Umfeldes beitragen. In Bezug auf die inhaltliche Ausrichtung werden
       keine Vorgaben gemacht. Die Einhaltung der inhaltlichen Rahmenbe-
       dingungen (Kap. 5) insbesondere in Bezug auf Lärmimmissionen ist
       jedoch zu beachten.
     – Vertrag: Es ist eine langfristige Miete vorgesehen. Ab 1.1.2022 ist
       auch ein Übergang in eine Abgabe im Baurecht denkbar
       Die Stadt übernimmt die Instandhaltung und Instandsetzung der Halle
       und vermietet diese gemäss einer definierten Schnittstelle (Vertrags-
       dauer: 10 bis 20 Jahre + 2 Optionen à 5 Jahre).

                                                                              3
Halle 53, Sulzer-Areal Stadtmitte, Winterthur Trägerschaft und Nutzungskonzeption Programm/Info Memorandum
Die Stadt beabsichtigt die Halle an einen Betreiber mit einem für die Öf-
fentlichkeit attraktiven Nutzungskonzept abzugeben. Dabei strebt die
Stadt einen kostendeckenden Mindestertrag an.
Die Ausschreibung der Trägerschaftssuche erfolgt in Form eines Konkur-
renzverfahrens zur Identifikation des bestgeeigneten Vertragsnehmers mit
einer optimalen Nutzungskonzeption. Die Ausschreibung wendet sich an
Firmen, institutionelle Anleger, Organisationen (wie z.B. Stiftungen) sowie
Privatpersonen mit kreativen Nutzungskonzepten und einem dem Risiko
entsprechend soliden finanziellen Fundament. Das Vergabeverfahren ist
als zweistufiger Prozess organisiert. Bei der Auswahl werden die Nut-
zungskonzeption, das Flächenkonzept, die Trägerschaft sowie finanzielle
und vertragliche Aspekte bewertet.

                                                                          4
2     Verfahren

2.1   Veranstalterin
      Veranstalterin des Verfahrens ist die Stadt Winterthur, vertreten durch das
      Departement Bau und durch das Departement Finanzen. Für die Durch-
      führung der Ausschreibung ist das Departement Bau, Amt für Städtebau,
      Bereich Bau, federführend verantwortlich:

      Stadt Winterthur, Departement Bau
      Amt für Städtebau, Bereich Bau
      Pionierstrasse 7
      8403 Winterthur
      Tel. 052 267 54 62
      E-Mail: michael.boogman@win.ch

2.2   Zielpublikum
      Gesucht wird eine Trägerschaft für die Halle 53. Die Ausschreibung wen-
      det sich an Firmen, institutionelle Anleger, Organisationen (wie z.B. Stif-
      tungen) sowie Privatpersonen.

2.3   Gegenstand
      Es soll eine lebendige und attraktive Nutzung für das Umfeld, die Stadt
      und die Region Winterthur gefunden werden, eine nationale Ausstrahlung
      ist wünschenswert. Bei der Auswahl werden die Nutzungskonzeption, das
      Flächenkonzept, die Trägerschaft sowie finanzielle und vertragliche As-
      pekte bewertet (s. Zuschlagskriterien im Kap. 3.5).

2.4   Verfahrensart
      Es wird eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Diese untersteht
      dem Submissionsrecht.

2.5   Ablauf Vergabeprozess
      Im Rahmen dieser Ausschreibung kommt ein zweistufiges, selektives Ver-
      fahren zur Anwendung:
      Nach einer Kick-off Veranstaltung erarbeiten die Teams ihre Bewerbungs-
      dossiers. In einer ersten Stufe werden Aussagen auf Konzeptniveau zu
      allen Bereichen erwartet. Die für die zweite Stufe eingeladenen Teams
      vertiefen und plausibilisieren diese Konzepte für die zweite Stufe. In ei-
      nem Echoraum werden die Anliegen der Anstösser und Stakeholder ab-
      geholt.
      Im Detail folgt der Vergabeprozess diesen Schritten:

                                                                                5
Ausschreibung
 – Veröffentlichung der Ausschreibung in massgebenden Tageszeitungen
   (u.a. der Winterthurer Tageszeitung «Der Landbote», Tagesanzeiger,
   NZZ), im Amtsblatt des Kantons Zürich, auf Immobilienplattformen so-
   wie in zielgruppenrelevanten Medien und auf www.simap.ch
 – Bezug des Ausschreibungsprogrammes und weiterer Unterlagen (s.
   Kap. 2.14): Link für Download wird via Mail versandt

Anmeldung und Kick-off mit Besichtigung
 – Anmeldung interessierte Bewerbende melden sich via Mail an
   staedtebau@win.ch
 – Nach der Anmeldung erhalten die Bewerbenden eine Link zum Down-
   load der Unterlagen.

Fragerunde
 – Fragestellung via Mail sowie anschliessende Fragebeantwortung ge-
   sammelt per Mail an alle Teilnehmende

1. Stufe: Offertstellung
 – Einreichung aller Bewerbungsdossiers
 – Vorprüfung der Dossiers. Einladung zur Präsentation der Konzepte.
 – Beurteilung 1. Runde: Auswahl der erfolgversprechendsten Bewerbun-
   gen

2. Stufe: Vertiefung und Offertpräsentation
 – Überarbeitung und Vertiefung der ausgewählten Eingaben
 – Beurteilung 2. Runde: Präsentation der Überarbeitung sowie Vertie-
   fung durch Bewerbende und anschliessende Auswahl der bestgeeigne-
   ten Trägerschaft

Formeller Ablauf der Vergabe
 – Die Bewerbungsdossiers werden von stadtinternen und externen
   (Wüest Partner) Experten geprüft. Bei Abgabe eines vollständigen und
   adäquaten Dossiers werden die Bewerbenden zur Präsentation ihrer
   Nutzungskonzepte vor dem Beurteilungsgremium eingeladen.
 – Das Beurteilungsgremium setzt sich aus stadtinternen und externen
   Beratenden zusammen. Es beurteilt in der Stufe 1 die eingereichten,
   vorgeprüften Dossiers und wählt die erfolgversprechendsten Bewer-
   bungen für die Stufe 2 aus. Die ausgewählten Bewerbenden erhalten
   ein Feedback mit Anmerkungen zur Überarbeitung und Vertiefung. Die
   ausgeschiedenen Bewerbenden werden schriftlich benachrichtigt.

                                                                       6
– In der Stufe 2 werden die ausgewählten Teams aufgefordert, ihr Kon-
         zept gemäss dem Feedback aus Stufe 1 zu überarbeiten bzw. zu ver-
         tiefen und anschliessend in einer kurzen Präsentation vorzustellen.
       – In einem Echoraum nach beiden Stufen werden die Eingaben den An-
         stössern vorgestellt. Allfällige Hinweise aus diesen Echoräumen flies-
         sen in das Feedback für die Bewerbenden ein.
       – Das Beurteilungsgremium wählt die bestgeeignete Trägerschaft aus
         und gibt eine Empfehlung an den Stadtrat ab.
       – Der Stadtrat entscheidet über den definitiven Zuschlag. Für die Teil-
         nehmer der Ausschreibung bestehen gemäss Kap. 2.9 Einsprache-
         möglichkeiten gegen den Entscheid des Stadtrates.
       – Der Stadtrat behält sich vor, das Verfahren bei keiner den Anforderun-
         gen genügenden Eingabe, eine dritte Vertiefungsstufe durchzuführen
         oder das Verfahren abzubrechen und eine neue Ausschreibung vorzu-
         nehmen.
       – Der Stadtrat behält sich vor, auf Empfehlung des Beurteilungsgremi-
         ums Bewerbungen nur für einen Teilbereich zu berücksichtigen oder
         aussichtsreiche Bewerbungen nach der 1. oder 2. Stufe zu kombinie-
         ren.
       – Die Bewerbenden werden nach Abschluss der Beurteilung der Phase II
         bzw. nach Entscheid des Stadtrates umgehend mündlich und schriftlich
         benachrichtigt.
       – Das Ergebnis der Ausschreibung kann der Presse unter Namensnen-
         nung der Verfassenden für die Publikation zur Verfügung gestellt wer-
         den.
       – Es wird ein kurzer Bericht des Beurteilungsgremiums mit Vorstellung
         der Projekte verfasst.
       – Die Stadt Winterthur behält sich vor, die eingereichte n Nutzungskon-
         zeptionen (ohne Wirtschaftlichkeitsberechnungen und weiteren Daten,
         die unter das Betriebsgeheimnis fallen) nach Abschluss des Verfah-
         rens im Rahmen einer Ausstellung der Öffentlichkeit zu präsentieren.
       – Das Recht auf Veröffentlichung seitens der Teilnehmenden besteht
         erst nach Abschluss des gesamten Verfahrens.

2.6   Entschädigung
      Für die Teilnahme an der Ausschreibung ist keine Entschädigung vorge-
      sehen.

2.7   Verbindlichkeit
      Mit der Teilnahme an der Ausschreibung anerkennen die Teilnehmer das
      vorliegende Ausschreibungsprogramm, die damit verbundenen Abläufe
      und die Entscheide des Beurteilungsgremiums und des Stadtrats.

                                                                                7
2.8    Streitfälle (Rechtswahl und Gerichtsstand)
       Schweizer Recht ist sowohl auf das Verfahren wie auch auf den abzu-
       schliessenden Vertrag anwendbar. Der Gerichtsstand ist Winterthur. Die
       Verfahrenssprache (und die Ausführungssprache) ist Deutsch.

2.9    Rechtsmittelbelehrung
       Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an
       gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse
       36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die
       Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie m uss einen Antrag und
       dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizu-
       legen. Die Beweismittel sind genau zu bezeichnen und so weit möglich
       beizulegen.

2.10   Beurteilungsgremium
       Für die Beurteilung der Offertstellung und späteren Vertiefungs -/ Überar-
       beitungsphase ist das folgende Beurteilungsgremium, bestehend aus
       stadtinternen und externen Beratenden verantwortlich:

       Entscheidungsausschuss:
        – Michael Künzle, Stadtpräsident, Vorsteher Departement Kulturelles
          und Dienste (Vorsitz)
        – Yvonne Beutler, Stadträtin, Vorsteherin Departement Finanzen
        – Josef Lisibach, Stadtrat, Vorsteher Departement Bau

       Beratende intern:
        – Elke Eichmann, Amt für Städtebau, stellvertretende Stadtbaumeisterin
          (Moderation)
        – Erich Dürig, Immobilien, Bereichsleiter Immobilien
        – Stefan Gasser, Amt für Städtebau, Leiter Denkmalpflege
        – Nicole Kurmann, Bereichsleiterin Kultur
        – Mark Würth, Stadtentwicklung

       Beratende extern (Auswahl, noch nicht angefragt):
        – Michael Domeisen, Standortförderung Winterthur
        – Köbi Gantenbein, Chefredaktor und Verleger
        – Martin Hofer, Wüest Partner AG
        – Iris Vollenweider, Fischer AG Immobilienmanagement

                                                                                8
Echoraum Stakeholder (vorbehältlich Interessenkonflikt bei Teilnah-
       me an Ausschreibung):
        – Vertretung Siska Heuberger Holding AG (Eigentümerin Halle 52)
        – Vertretung AXA Winterthur (Eigentümerin Kranbahn)
        – Vertretung Implenia AG (Eigentümerin Werk 1)
        – Vertretung Quartierverein Tössfeld-Brühlberg
        – Peter Niederhäuser, Vertreter Heimatschutz

       Die eingereichten Offertunterlagen werden im Rahmen der Machbarkeits-
       prüfung unter der Leitung des Amts für Städtebau, Bau durch untenste-
       hende Fachpersonen geprüft.

       Prüfung Machbarkeit:
        – Baupolizei: Baupolizeiamt, diverse Fachstellen nach Bedarf
        – Denkmalpflege: Stefan Gasser, Amt für Städtebau, Leiter Denkmal-
          pflege
        – Verkehrsplanung: Raffael Noesberger, Tiefbauamt, Gesamtleiter Ver-
          kehr
        – Immobilienentwicklung und Ökonomie: Wüest Partner AG
        – Weitere nach Bedarf

2.11   Termine
       Ausschreibung und Anmeldung
       Inserat                              Juli 2017
       Versand Ausschreibungsunterlagen     Juli, August 2017
       Anmeldung                            bis Montag, 22. August
       Besichtigung vor Ort                 Freitag, 25. August 2017, 15:30 Uhr
       Schriftliche Fragestellungen         bis 8. September 2017
       Fragebeantwortung                    bis 22. September 2017

       1. Stufe: Offertstellung
       Einreichung der Angebote             bis Freitag, 17. November 2017
       Prüfung Machbarkeit                  bis Mitte Dezember 2017
       Beurteilung/Präsentation 1. Runde    Montag, 18. Dezember 2017

       2. Stufe: Vertiefung und Offertpräsentation
       Vertiefung/Überarbeitung             Ende Februar 2018
       Beurteilung/Präsentation 2. Runde    Freitag, 16. März 2018

       Entscheid
       Entscheidung Stadtrat                Frühjahr 2018
       Information an Bewerbende            Frühjahr 2018

                                                                              9
Medienorientierung                    Frühjahr 2018

       Konkretisierung
       Vertragsverhandlungen, Planung
       Realisierungsphase                    ab 2018

2.12   Kick-Off mit Besichtigung
       Am 25. August 2017, von 15:30 – 16:30 Uhr findet in der Halle 53 eine
       Kick-off-Veranstaltung mit Besichtigung statt. Anmeldung obligatorisch bis
       22. August 2017 an staedtebau@win.ch.

2.13   Fragerunde
       Im Rahmen der Ausschreibung wird eine Fragerunde durchgeführt. Die
       Fragen müssen bis zum 8. September 2017 per Mail an micha-
       el.boogman@win.ch eingereicht werden. Die Beantwortung wird in Zu-
       sammenarbeit mit dem Beurteilungsgremium erfolgen und wird allen Teil-
       nehmenden per E-Mail zugestellt.

2.14   Ausschreibungsunterlagen
       Die zur Angebotserstellung neben dem vorliegenden Ausschreibungspro-
       gramm zur Verfügung gestellten Unterlagen, die über einen Online-Link
       bezogen werden können, umfassen folgende Dokumente :
        – Katasterplan, Auszug aus WinWebGIS, Ausdruck vom dd.mm.2016
        – Pläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) , 26.09.16
        – Grundbuchauszug Kataster Nr. 10008, 04.10.2016
        – Streichung der Anmerkung «öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschrän-
          kung/Wohnanteil-Revers (BAB-Nr. A 2011/334). Dat. 05.12.11, Bel.
          652.», 23.06.2015
        – Privater Gestaltungsplan «Sulzer-Areal Zürcherstrasse, Bereich 3»
          vom 18.12.2001
        – Betriebskonzept Halle 53, 28.11.2013
        – Bericht Schadstoff-Risiken und schadstoffbedingte Mehrkosten, Dr.
          Heinrich Jäckli AG, 25.06.2012
        – Erste Beurteilung des Korrosionsschutzes, Dr. Deuring + Oehninger
          AG, 23.04.2013
        – Bauphysikalische Grundlagen, BWS Bauphysik, 02.04.2014
        – Grobkostenschätzung +/-25%, Dürsteler Bauplaner GmbH, 08.09.2016
        – Übersicht    Instandsetzungsaufwand      und     Mindestertrag,   AfS,
          dd.mm.2016
        – öffentlich-rechtlicher Vertrag über die bauliche Weiterentwicklung des
          Sulzer-Areals Stadtmitte vom 16.09.03
        – Einschätzung Denkmalpflege, Ideen-Raster, AfS, 11.04.2013

                                                                               10
– Fotodokumentation, AfS, dd.mm.2016

3     Leistungen und einzureichende Unterlagen

3.1   Anmeldung
      Die Bewerbenden werden gebeten einen Kurzbeschrieb der vorgesehe-
      nen, ev. noch zu gründenden Trägerschaft und der Nutzungsideen (1 A4
      Seite) einzureichen an: staedtebau@win.ch

3.2   1. Stufe: Offertstellung, Leistungen Bewerbende
      Motivation
      Die Ausschreibung richtet sich an Firmen, institutionelle Anleger, Organi-
      sationen (wie z.B. Stiftungen) und Private, die Interesse an Industrie-
      denkmälern mitbringen und kreative, für die Öffentlichkeit interessante
      Nutzungen vorschlagen. Vor diesem Hintergrund werden die Bewerben-
      den gebeten, sich vorzustellen und ihre Motivation kurz zu erläutern.
      Nutzungskonzeption
      Im Vordergrund steht eine offene, lebendige und vielfältige Nutzung der
      Halle, die für die Bevölkerung von Stadt und Region Winterthur einen
      Mehrwert bringt und für die Nachbarschaft verträglich ist. Die eingereichte
      Nutzungskonzeption sowie das Flächenkonzept werden hinsichtlich ihrer
      inhaltlichen als auch wirtschaftlichen Eignung bewertet. Allfällige Vor-
      schläge für bauliche Ergänzungen werden in Bezug auf den Umgang mit
      der Bestandsliegenschaft und der Wirtschaftlichkeit beurteilt (gem. Ver-
      trag mit Implenia). Zum Nutzungskonzept gehört auch eine Vorstellung
      des Auftritts der neuen Nutzung, der mit dem öffentlichen Auftrag korres-
      pondieren sollen. Dazu gehören Angaben zur Beschriftung, Werbung am
      Gebäude, Namensrechten etc..

      Vertragsmodell
      Der Bewerbende soll basierend auf den in Kap. 6 skizzierten Varianten
      einen Vorschlag für das Vertragsmodell einreichen. Eine angemessene
      Rendite sowie eine Kaution in Höhe einer Jahresmiete werden erwartet.

      Wirtschaftlichkeit/Termine
      Die Wirtschaftlichkeit der Nutzungskonzeption soll anhand eines Busi-
      nessplans aufgezeigt werden. Die geschätzten Erträge und Kosten sind
      darzulegen.
      Das Vorgehen und wichtige Meilensteine für die Realisierung der einge-
      reichten Nutzungskonzeption sollen aufgezeigt werden.

                                                                               11
3.3   1. Stufe: Offertstellung, Unterlagen
      Die folgenden Unterlagen müssen in zweifacher Ausführung in jeweils
      einem Ordner sowie in elektronischer Form (pdf) termingerecht bis spä-
      testens Freitag, 17. November 2017, 16 Uhr (Datum des Poststempels ist
      nicht massgebend) beim Amt für Städtebau eingetroffen sein:

      Trägerschaft
       – Kurzporträt der beteiligten Unternehmen/Personen, Organigramm des
         Investors bzw. der Bietergemeinschaft mit Angabe der Korrespon-
         denzadresse (max. 2 A4 Seiten je Unternehmen/Person)
       – Betreibermodell (ca. 1 A4-Seite)
       – Motivationsschreiben (max. 2 A4-Seiten)
       – 2 bis 3 Referenzprojekte

      Nutzungskonzeption
       – Gesamtkonzeption: Nutzungsarten, -mix und -verteilung; Standortein-
         schätzung; Zielgruppen (ca. 3 A4 Seiten)
       – Flächenkonzept und -allokation mittels Darstellung auf Grundris-
         sen/Schnitten, Nachweis der Flächen aGF sowie der öffentlichen zur
         Zirkulation oder temporär nutzbaren Erdgeschossflächen (ca. 5 A4 Sei-
         ten)
       – Qualitäten der Flächenallokation im Umgang mit der integral geschütz-
         ten Halle (ca. 2 A4-Seiten)
       – Chancen-Risiko-Profil: kurze SWOT-Analyse (ca. 1 A4 Seite)
       – Mehrwert Stadt und Region Winterthur: Kommentar zur Umsetzung der
         Projektzielvorgaben zur Quartierverträglichkeit (ca. 1 A4-Seite)
       – Konzept des öffentlichen Auftritts der neuen Nutzung mit Angaben zur
         Werbung, Beschriftung, Namensrechten etc. korrespondierend mit dem
         öffentlichen Auftrag (ca. 1 A4-Seite)
       – Zugänglichkeit zur Halle inkl. Durchgangsmöglichkeit (gem. 5.9) (ca. 1
         A4-Seite)
       – Aufzeigen der Verkehrsströme infolge der Nutzungsvorschläge (unter-
         schieden in MIV, ÖV, Fuss- und Veloverkehr). Bei grösseren Verkehrs-
         strömen ist der Ansatz eines Mobilitätskonzept aufzuzeigen wie dieses
         Verkehrsaufkommen nachhaltig abgewickelt werden kann (z.B. Rege-
         lung der Parkierung für MIV und Velo, Lenkung der Fussgängerströme,
         Abstimmung auf vorhandene Strassenkapazität). Wenn kein Mobili-
         tätskonzept erarbeitet wird, muss plausibel aufgezeigt werden, warum
         es nicht nötig ist. (ca. 1 A4-Seite)

      Vertragsmodell
       – Gewähltes Modell mit folgenden Eckwerten (ca. 1-2 A4-Seite):

                                                                             12
– Vertragsbeginn
       – Laufzeit
       – Angebot Mietzins bzw. Baurechtszins (bei Vertragsmodell Baurecht:
         zusätzlich Kaufpreis Halle und Heimfallentschädigung)

      Wirtschaftlichkeit/Termine/Realisierung
       – Wirtschaftlichkeitsrechnung: Ertragseinschätzung, Investitionskosten,
         Renditeberechnung
       – Darstellung des Investitionsvolumens und der Finanzierbarkeit
       – Termine, Projektorganisation, Zeitraum für Realisierung
       – Vorschlag zur Findung des Planerteams (Konkurrenzverfahren oder Di-
         rektvergabe mit Nennung des Planerteams)

      Darstellung
      Dossier (A4-Format) und Präsentationsplakate Moodboard «Look and
      Feel» (max. 1 Stellwand, Abmessung b x h: 116 x 146 cm bzw. 2 A0 lie-
      gend übereinander)

3.4   2. Stufe: Vertiefung und Offertpräsentation
      Vertiefung/Überarbeitung
       – Vertiefung und Überarbeitung der Nutzungskonzeption und der weite-
         ren Offertthemen gemäss Feedback des Beurteilungsgremiums
       – Das aktualisierte Dossier muss in elektronischer Form gemäss dem
         mitgeteilten Termin per Mail eingereicht werden.

      Präsentation vor Beurteilungsgremium
       – Präsentation durch die Bewerbenden mit anschliessender gegenseiti-
         ger Fragerunde, Zeitpunkt und Dauer werden vorgängig mitgeteilt.
       – Art und Inhalt der Präsentation sind den Bewerbenden freigestellt. Es
         kann ein Handout abgegeben werden.

3.5   Beurteilungskriterien
      Die eingereichten Angebote werden nach den folgenden generellen Beur-
      teilungskriterien bewertet:
      Trägerschaft
       – Motivation
       – Organisationstruktur und –grösse
       – Zweck und Aufgabenschwerpunkte
       – Betreibermodell
      Wirtschaftlichkeit
       – Ertrag, Investition, Rendite, Mietzinsangebot, Vertragslaufzeit und Fi-
         nanzierbarkeit

                                                                              13
Nutzungskonzeption
 – Gesamtkonzeption
 – Zielgruppen
 – Nutzungsarten/-mix, Flächenverteilung/-grössen und –allokation
 – Verkehr und Immissionen
Realisierbarkeit
 – Standorteinschätzung, Chancen, Risiken
 – Umgang mit dem denkmalgeschützten Bestand
 – Vertragseckwerte
 – Meilensteine, Projektorganisation
Nachhaltigkeit
 – Mehrwert für Stadt und Region Winterthur
 – Quartierverträglichkeit der angestrebten Nutzung
 – Zugänglichkeit zur Halle
 – Bauliche und gestalterische Qualitätssicherung
Gesamtbewertung
 – Nutzungskonzeption bezüglich ihren qualitativen, vertraglichen und fi-
   nanziellen Aspekten sowie den übrigen Rahmenbedingungen
 – Trägerschaft bezüglich ihrer Struktur, Organisation, Zielsetzungen, Fi-
   nanzkraft und Potenzial

Die Erfüllung der Aufgabenstellung gemäss dem Programm wird anhand
vorstehender Kriterien beurteilt. Die Aufzählung ist nicht abschliessend,
die Reihenfolge entspricht keiner Gewichtung.

                                                                        14
4         Basisinformationen

4.1       Lage und Umgebung
          Die Halle 53 befindet sich im Zentrum des Sulzer-Areals Stadtmitte rund
          500 m vom Hauptbahnhof Winterthur entfernt. Im Norden ist an Stelle der
          ehemaligen Halle 52 mit dem Haus Adeline-Favre ein Neubau des ZHAW
          Departements Gesundheit für rund 1'500 Studierende geplant. Der Neu-
          bau wird mit einer Brandmauer direkt an die Halle 53 angebaut. Im Osten
          grenzt die Halle an den Katharina-Sulzer-Platz, wo sich die Überbauung
          «Kranbahn» mit 99 Mietwohnungen und Gewerbeflächen im Erdgeschoss
          befindet. Im Osten in Richtung Hauptbahnhof befinden sich ausserdem die
          ZHAW Bibliothek, der Superblock mit der Stadtverwaltung sowie weitere
          Wohnbauten mit Verkaufsflächen und Gastronutzungen sowie einem Kino
          im Kesselhaus. Im Süden befindet sich das Lagerplatzareal mit seinen
          Nischen für Kleingewerbe, Freizeit, Kunst und Kultur von rund 70 Firmen.
          Im Westen befindet sich das Werk 1 Areal. Hier realisiert der Baukonzern
         Departement Bau
         Amt für Städtebau
          Implenia bis circa 2025 ein neues Quartier mit Wohnraum für rund 1'000
          Bewohner und rund 5'000 Arbeitsplätze.
         Halle 53, Nutzungen und Umgebung

                                                                          Sulzerareal Zürcherstrasse Bereich 3 (Halle 53)
                                                                          Bereich 2 und 1 östlich von 3
                                                                          A 2017 -2020: ZHAW Gesundheit
                                                                             7-8 Hörsäle, 15-20 Schulräume, Cafeteria
                                                                          - bestehend, Bereich 3: Kranbahn (99 Whgen, EG-
                                                                             Nutzungen), Büro Schoch, Intershop Verwaltung,
                                                                             Ausbild.zentrum W’thur
                                                                          - bestehend ,Bereich 2: ZHAW Bibliothek, Superblock
                                                                             bestehend. Bereich 1: Wohnen, EG-Outdoor/Läden,
                                                                             Kino, Bar/Restaurants.
                                                                          Werk 1 Areal
                                                                          A 2017 – 2020: Genossenschaft Gesewo/Pensimo
                                              C                              280 Wohnungen/EG-Nutzungen
                                          B                               B 2019 – 2022: ZHAW Nutzungen, Wohnen, Gewerbe
                                                                          C 2019 – 2021: ZHAW Angewandte Linguistik,
          Lokwerk
      Einkaufszentrum                                                     C 2019 – 2021: Mensa, Sporthalle
                                                                          D 2020 – 2023: Hochhaus,
                                                                          Mix EG-Nutzungen, ev. Wohnen/ZHAW
                                                                          - best.: Technopark, Büros, Halle 1007/1012, 1019
                                                                          Lagerplatzareal
                                                                          2017 – 2019, Genossenschaft Zusammenhalt:
                                 Wohnen                                   80 Wohnungen/ZHAW
                                                                          bestehend: ZHAW, Kino, Büros, Bars, Restaurant,
                                                                          Sportzentrum, Badminton-/Turnhalle Werkstätten,
                                                                          Lager
          04.01.16 I AfS I blm                                            Baustellenzufahrt 2016 - 2023

                                                                                    15
4.2   Objektbeschrieb
      Die Halle 53 mit Baujahr 1891 befindet sich im Inventar der geschützten
      Bauten. Sie steht auf dem ehemaligen innerstädtischen Sulzer-Areal. Ur-
      sprünglich wurde sie mit einer Grundfläche von 5'523 m2 als Grossgiesse-
      rei genutzt. Die Halle lässt sich wie folgt beschreiben:
       – Tragstruktur: Dreischiffige Stahlskelettkonstruktion mit Kopfbau
       – Fassade: Gelbe Sichtbacksteinfassade mit 52 cm starken Aussenwän-
         den aus Backstein-Verbundmauerwerk, hohe einfachverglaste Fassa-
         denfenster mit Stahlprofilen
       – Flachdach (sanierungsbedürftig), Aufbau von unten nach oben: auf
         Pfetten aufgelagerte Holzschalung mit bituminöser Abdichtung und
         Kiesschicht, Oberlichter aus Drahtglas mit Metallrahmen
       – Boden: Ursprünglich 8 cm starker Hirnholzparkett, defek te Stellen wur-
         den mit der Zeit durch Zementmörtel ersetzt, heute nur mehr rund ein
         Drittel des Hallenbodens mit Holz

                                                                                   Schematischer Grundriss
                                                                                   und Schnitt

                                                                              16
Innenansicht der Halle
     (Blick von der Einfahrt nach
     Norden)
     Quelle: Wüest Partner

     Innenansicht Kopfbau
     (Blick von der Einfahrt nach
     Westen)
     Quelle: Wüest Partner

17
5     Inhaltliche Rahmenbedingungen

5.1   Grundstück
      Die Halle 53 befindet sich auf der Parzelle Kat.-Nr. 10008 mit einer Fläche
      von 5'877 m2.
                                                                                    Katasterplanauszug

5.2   Eigentumsrechtliche Verhältnisse
      Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Winterthur. Im
      Grundbuch (Blatt 5118) sind zurzeit folgende Anmerkungen und Dienst-
      barkeiten eingetragen:
       – Subjektiv-dingliche Verbindungen: 14/100 Miteigentum an Kataster Nr.
         9573 (Katharina-Sulzer-Platz).
       – Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung/Planungs- und Bauge-
         setzgebung: Ausnützungsrevers: Das Grundstück verfügt über eine
         Restausnützung von 6'462 m2 anrechenbarer Geschossfläche.
       – Rückkaufsrecht für CHF 1‘000‘0000 zuzügl. allfällige Anlagekosten zG
         Implenia Immobilien AG, AG, Dietlikon, Vorm. Dauer: bis 31.12.2021
       – Gleis-Baurecht und Durchfahrtsrecht zG Kat. Nr. 9957, 9964
       – Recht auf den dauernden Fortbestand der bestehenden Ver - und Ent-
         sorgungskanäle und Durchleitungsrecht zG und zL verschiedener
         Grundstücke

                                                                               18
– Anschluss- und Durchleitungsrecht zG und zL Kat. Nr. 9687
       – Näher- und Grenzbaurecht zG und zL Kat. Nr. 10007
       – Durchleitungsrecht für Fernwärme und Fernkälteanlagen, beschränkt
            übertragbar, zG Stadtgemeinde Winterthur
       – Leitungsbaurecht für Fernwärme- und Fernkälteleitungen mit Neben-
            leistungspflicht zG Stadtgemeinde Winterthur
       – Überbaurecht für Gebäudeteil mit Zutrittsrecht für Unterhaltsarbeiten
            mit Nebenleistungspflicht zG Kat. Nr. 10007
       – Leitungsbaurecht und Pflanzungsbeschränkung zG Stadtgemeinde
            Winterthur
       – Baurecht zG Stadtgemeinde Winterthur
       – Fahrwegrecht zG und zL Kat. Nr. 9576, 9575, 9672, 9671, 9687
       – Beschränktes Fahrwegrecht zG und zL Kat. Nr. 9687

      Folgende Anmerkung wurde im Grundbuch 23.06.16 gestrichen :
       – Öffentlich-rechtliche     Eigentumsbeschränkung:      Wohnanteil-Revers
            (BAB-Nr. A 2011/334). Dat. 05.12.2011, Bel. 652

      Aussenraum:
        Katharina-Sulzer-Platz, Nutzungseinschränkungen gemäss Betriebs-
        konzept (s. Kap. 5.9).

5.3   Planungsrechtliche Grundlagen
      Das Grundstück befindet sich im Perimeter des privaten Gestaltungspla-
      nes «Sulzer-Areal Zürcherstrasse, Bereich 3» vom 18.12.2001. Demzufol-
      ge sind die Immissionsgrenzwerte der Empfindlichkeitsstufe III der Lärm-
      schutzverordnung einzuhalten.

      Im Weiteren sind u.a. alle kommunalen, kantonalen sowie eidgenössi-
      schen Planungs-, Bau- und Umweltvorschriften zu berücksichtigen (siehe
      http://bau.winterthur.ch/baupolizeiamt/baubewilligungsverfahren/gesetzlic
      he-grundlagen/), ebenso die aktuellen kantonalen Richtlinien der Gebäu-
      deversicherung, Brandschutzvorschriften VKF.

5.4   Gebäudeversicherungswert
      Gemäss dem Gebäudeversicherungs-Nachweis vom 01.01.2016 beträgt
      der     Gebäudeversicherungswert     CHF    11'352’100   (Schätzungsdatum
      21.11.2013).

                                                                              19
5.5   Verfügbare Nutzflächenkategorien
               Die anrechenbare Geschossfläche (aGF) ist zufolge einer öffentlich-
               rechtlichen Eigentumsbeschränkung auf 6'462 m2 beschränkt.
               Gemäss § 255 PBG sind alle dem Wohnen, Arbeiten oder sonst dem dau-
               ernden Aufenthalt dienenden oder hierfür verwendbaren Räume in Vollge-
               schossen unter Einschluss der dazugehörigen Erschliessungsflächen und
               Sanitärräume samt inneren Trennwenden anrechenbar.
               Als nicht anrechenbar gelten gemäss § 10 ABV der Arbeitsplatzgestaltung
               dienende Nebenräume bis 2% der anrechenbaren Geschossfläche.

               Weiter nicht zur aGF zählen ebenerdige Flächen, wenn diese als öffent-
               lich zugänglicher, überdeckter Freiraum und als Zirkulationsfläche genutzt
               werden (analog einem Platz unter freiem Himmel). Diese Flächen stehen
               auch zur temporären Verwendung für wechselnde Nutzungen zur Verfü-
               gung.
               Auf diesen ebenerdigen, nicht zur aGF zählenden Flächen, wären analog
               «Heizungen im Freien» (Vollzugsordnung Energie; Kap. 6.2) bei Anlässen
               von kurzer Dauer der Einsatz von mobilen Heizungen denkbar.

         5.6   Beispiel zur Illustration der Nutzflächenaufteilung
               Mit Hilfe der beiden Nutzflächenkategorien kann die maximal nutz - und
               vermietbare Fläche optimiert werden. Je weniger Erdgeschossfläche
               durch Nutzungen gemäss Definition aGF belegt wird, desto mehr Fläche
               steht als öffentlich zugänglicher, temporär nutzba rer, überdeckter Frei-
               raum zur Verfügung. Deshalb kann es beispielsweise sinnvoll sein, die
               Flächen gemäss Definition aGF in mehrgeschossigen Einbauten unterzu-
               bringen
                 1.-3. Obergeschoss

dfläche               Einbauten                      Einbauten
aGF

                                                                        Fläche gemäss Definition aGF (§255 PBG)

                                                                        Öffentlich zugänglicher, überdeckter Freiraum,
                                                                        nicht zur aGF zählend

               Illustrationsbeispiel
               (dient nur der schematischen Darstellung der beiden Flächenka tegorien)

                                                                                                                         20
5.7   Denkmalschutz
      Die Halle 53 ist als einer der Monumentalbauten des innerstädtischen
      Sulzer-Areals im Inventar schützenswerter Baudenkmäler der Denkmal-
      pflege Winterthur erfasst. Die ehemalige Giessereihalle prägt den Eingang
      zum Katharina Sulzer-Platz von der Kesselschmiede her sowie den Platz
      selbst. Die Fassade zeichnet sich durch hohe, sich regelmässig wiederho-
      lende Fenster aus. Zusammen mit den Kranbahneinrichtungen im Inneren
      vermitteln sie ein eindrückliches Bild einer Industriekathedrale.
      Die Halle ist integral geschützt (vgl. öffentlich-rechtlicher Vertrag über die
      bauliche    Weiterentwicklung          des    Sulzer-Areals      Stadtmitte    vom
      16.09.2003). Als Schwerpunkte werden die Raumwahrnehmung und Er-
      fahrung der 3 Längsschiffe sowie Material und Struktur ge nannt. Im erläu-
      ternden    Bericht   zum    privaten     Gestaltungsplan      «Sulzer -Areal   Zür-
      cherstrasse,   Bereich     3»   wird    das   Gebäude      Nr.   53,   «Ehemalige
      Grossgiesserei» ebenfalls als Schutzobjekt angeführt, insbesondere in
      Hinblick auf Fassade und Volumetrie.
      Folgende Grundsätze sind bei der weiteren Projektentwicklung der Halle
      zu beachten:
       – Erhaltung der Gebäudestruktur mit sämtlichen Backsteinfassaden, den
         Metall-Glasfenstern, den Toren und des Daches mit allen Oblichtern.
       – Beibehaltung der grosszügigen Raumzusammenhänge im Inneren,
         insbesondere der drei breiten Längsschiffe (Dreischiffigkeit) u.a. ge-
         prägt durch die Kranbahn- und Stützenkonstruktionen.
       – Beibehaltung des Industriecharakters, der Industriepatina an allen
         Oberflächen (innen und aussen).
       – Die Halle ist nach Möglichkeit als Ganzes unbeheizt zu belassen. Aus-
         gewählte Bereiche können als Haus-in-Haus-Konstruktion (Modulein-
         bauten) beheizbar ausgebaut werden. Die Wände können in diesen
         Bereichen innen gedämmt und die Fenster auf der Innenseite energe-
         tisch und/oder schallmässig ertüchtigt werden.
       – Die spätere Realisation des Projektes soll in enger Absprache mit der
         Fachstelle Denkmalpflege erfolgen.

5.8   Altlasten und Gebäudeschadstoffe
      Der Standort gilt gemäss AWEL (07.05.2003) als belastet, aber weder
      überwachungs- noch sanierungsbedürftig. Ein Bericht der Dr. Heinrich
      Jäckli AG zu den Schadstoff-Risiken im Gebäude und den schadstoffbe-
      dingten Mehrkosten einer Sanierung liegt vor (s. Kap. 5.12).

5.9   Quartierumgebung und Betriebseinschränkungen
      Die Halle befindet sich mitten in einem gemischt genutzten, dicht besie-
      delten Stadtquartier. Im Osten grenzt die Halle an den Katharina -Sulzer-

                                                                                       21
Platz und im Westen an den Drehscheibenplatz. Die Durchgangsmöglich-
       keit vom Katharina-Sulzer-Platz zum Drehscheibenplatz auf dem Werk 1
       Areal soll beibehalten werden.
       Zur Sicherstellung der Quartierverträglichkeit der Nutzung der Halle 53
       soll ein detailliertes Konzept zur Eingrenzung von Immissionen entwickelt
       werden. Im Kaufvertrag ist festgelegt, dass die Anzahl von auf dem Dreh-
       scheibenplatz stattfindenden Veranstaltungen wie folgt beschränkt ist:
       – Veranstaltungen 07:00 bis 24:00 Uhr: 6 Tage/Jahr
       – Veranstaltungen 07:00 bis Open End: 2 Tage/Jahr
       Entsprechende Immissionsschutz-Richtwerte sollten gemeinsam durch die
       Stadt, Implenia und künftige Trägerschaft erarbeitet und in einer Nut-
       zungsordnung zum Areal Werk1 verankert werden.

       Gemäss der Nutzungs- und Verwaltungsordnung NVO Katharina-Sulzer-
       Platz bestehen ebenfalls Einschränkungen in Bezug auf die Nutzung des
       Katharina-Sulzer-Platzes:
       Veranstaltungen auf dem Platz müssen jeweils via Nutzungsantrag von
       der angrenzenden Miteigentümerschaft bewilligt werden. Folgende Anzahl
       von Veranstaltungen darf auf dem Platz stattfinden:
       – Veranstaltungen 07:00 bis 20:00 Uhr: 48 Tage/Jahr
       – Veranstaltungen 07:00 bis 24:00 Uhr: 12 Tage/Jahr
       – Veranstaltungen 07:00 bis Open End: 2 Tage/Jahr

5.10   Erschliessung und Verkehr
       In der Planung zum Werk 1 wurde festgehalten, dass der weitgehende
       Parkplatzverzicht bei den benachbarten Hallen 52/53 eine Voraussetzung
       für die verkehrliche Gesamtlösung ist. Daher soll die Halle 53 keinen MIV
       generieren und die Mobilität über den öffent lichen Verkehr, zu Fuss und
       mit dem Velo abgewickelt werden. Es können einzelne wenige Auto-
       Parkplätze (max. 20 PP) für speziellen Nutzungen vorgesehen werden
       (z.B. Carsharing, Parkplätze für Behinderte, VIP-Parkplätze oder ähnli-
       ches). Sie sind klar nach Nutzung auszuweisen. Flächen für Güterum-
       schlag und Anlieferung gelten nicht als Parkplätze in diesem Sinne. Sie
       können nach Bedarf ausgeschieden werden. Werden Parkplätze im Halle-
       ninnern vorgesehen, sind u.a. die Vorgaben gemäss Brandschutzvor-
       schriften VKF zu beachten (siehe auch Kapitel 5.3)
       Für Nutzungsvorschläge mit hohen Verkehrsströmen ist ein Mobilitätskon-
       zept einzureichen, welches aufzeigt wie das Verkehrsaufkommen nach-
       haltig abgewickelt werden kann (siehe auch Kapitel 3.3 Nutzungskonzep-
       tion).
       Weitere Infos siehe auch Betriebskonzept Halle 53, 28.11.2013.

                                                                                22
5.11   Bauarbeiten unmittelbarer Umgebung
       Folgende Bauprojekte sind in unmittelbarer Umgebung geplant:
       – Schnittstelle Neubau Adeline Favre/ZHAW Dep. für Gesundheit
         – 2017-2018: Abbruch Altbau/bestehende Brandmauer/ Erstellung Roh-
           bau/Brandmauer
         – 2017-2020: Erstellung Neubau
       – Werk1 Areal
         – 2017-2023: Baustellenzufahrt über Drehscheibenplatz
         – 2017-2020: Erstellung Wohngebäude, rund 280 Wohnungen
         – 2019-2022: Erstellung ZHAW-Nutzungen
         – 2020-07/2023: Erstellung Hochhaus – ev. Mix ZHAW/Wohnen

5.12   Bauliche Massnahmen/Instandsetzungsbedarf
       Je nach Vertragsmodell werden die Kosten für bauliche Massnahmen und
       Instandsetzungsarbeiten durch die Stadt oder den zukünftigen Betreiber
       übernommen. Die folgenden Investitionssummen basieren auf Modell-
       rechnungen und Grobkostenschätzungen +/- 25%. Im Folgenden wird mit
       gerundeten Zahlen gearbeitet. (siehe auch weitere Ausschreibungsunter-
       lagen,     Grobkostenschätzung   +/-25%,   Dürsteler   Bauplaner   GmbH,
       08.09.2016).

       – Voraussichtliche bis Vertragsabschluss getätigte Instandsetzungsarbei-
        ten, +/-25%: CHF 0.6 Mio.
         – Gebäudehüllenreparaturarbeiten und Stromhausanschluss
         – Brandmauerkosten zu Neubau an Nordgrenze

       – Modellrechnung Halle kalt, +/-25%: CHF 5 Mio.
         – Vorbereitungsarbeiten (Altlastensanierung,    Rückbauten, Industrie-
           staubreinigung, Erschliessungsarbeiten Heizung/ Kanalisation/ Sani-
           tär)
         – Sanierung Gebäudehülle (Dach, Oblichter, Fenstergläser, Steinersatz
           Aussenwände), Bodenreparaturarbeiten

       – Modellrechnung Halle Grundtemperierung auf 10C und temporär be-
        heizbar auf 18C: CHF 6.7 Mio.
         – Instandsetzungsbedarf Halle kalt inkl. folgenden energetischen Mas-
           snahmen:
           zus. Dachdämmung 4 cm XPS, Horizontal-Isolier-Verglasung, ergän-
           zende Heizung unterhalb Fassadenfenster (Kaltluftabfall) zu den be-
           stehenden Strahlungsheizkörpern unter der Decke

                                                                             23
Details zu optionalen Arbeiten (Einbau Schallschutzfenster, Verdunkelung
Dachoblichter) oder Entfernung spezieller Elemente (z.b. Kranbahn), sie-
he      weitere Ausschreibungsunterlagen,   Grobkostenschätzung +/-25%,
Dürsteler Bauplaner GmbH, 08.09.2016.
Die Kosten für optionale Arbeiten oder die Entfernung spezieller Elemente
sind in den nachfolgend aufgeführten Mindesterträgen nicht berücksich-
tigt.

                                                                       24
6     Vertrag

6.1   Grundlagen
      Die Stadt ist grundsätzlich offen für verschiedene Vertragsmodelle und
      wird den Vergabeentscheid anhand mehrdimensionaler Zuschlagskriterien
      (s. Kap. 3.5) fällen. Hier wird für die verschiedenen Varianten der jeweili-
      ge kostendeckende Mindestertrag angegebe n. Bis 31.12.2021 besteht ein
      Rückkaufrecht der Implenia. Danach kann die Eigentümerin fr ei ein ande-
      res Vertragsmodell wählen. Ab 1.1.2022 ist ein Übergang der Miete in
      eine Abgabe im Baurecht denkbar.
      Betreffend der Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbe-
      dingungen verweisen wir auf die kantonale Submissionsverordnung
      720.11 vom 23.7.2003, §8. Diese Anforderungen werden im Rahmen der
      Ausarbeitung des Mietvertrags verhandelt.
      Ein Nachweis einer Versicherungsdeckung wird gegebenenfalls vor Ver-
      tragsabschluss eingefordert werden.

6.2   Miete
      Die Stadt vermietet die Halle, übernimmt die Instandhaltung und -setzung
      und erhält einen langfristig gesicherten Mietertrag.
      Die Schnittstelle zwischen Vermieterin und Mieter bzgl. Ausbaustandard
      wird vor Vertragsabschluss festgelegt.

      – Miete der sanierten Halle ohne Einbauten
        – Vertragsdauer: 10-20 Jahre + 2 Optionen à 5 Jahre
          Kostendeckender Mindestmietzins ≙ 5.0% vom Anlagewert

          Halle kalt: CHF 330’000/a
          Annahme Anlagewert CHF 6.6 Mio. =
          ursprünglicher Kaufpreis CHF 1 Mio.
          + Instandsetzungsaufwand bis Vertragsabschluss CHF 0.6 Mio
          + Instandsetzungsaufwand Modellrechnung Halle kalt CHF 5.0 Mio.

          Halle Grundtemperierung /temporär beheizbar: CHF 365’000/a
          Annahme Anlagewert CHF 8.3 Mio =
          ursprünglicher Kaufpreis CHF 1 Mio.
          + Instandsetzungsaufwand bis Vertragsabschluss CHF 0.6 Mio
          + Instandsetzungsaufwand Modellrechnung Grundtemp./temp. be-
          heizbar CHF 6.7 Mio.

                                                                                25
Hinweis: Die verwendeten und errechneten Zahlen sind unverbindliche
Richtwerte. Sobald die Trägerschaft bestimmt ist, erfolgt im Rahmen der
Realisierung die Festlegung der endgültigen Werte, basierend auf dem
Projekt und der zu definierenden Schnittstelle. Massgebend ist der end-
gültig anfallende Instandsetzungsaufwand.

                                                                     26
7     Auslegeordnung geeigneter Nutzungen

7.1   Nutzungsideen: gemäss § 255 PBG anrechenbare Geschossfläche
      Die Flächen in Halleneinbauten (z.B. Container oder Module) können mit
      folgenden Nutzungen belegt werden (nicht abschliessend):
          – Co-Working Spaces
          – Start-Up Boxen
          – Innovation Hub
          – Ateliers
          – Kleingewerbe
          – Hobbyräume
          – Gastronomienutzungen aller Art
          – Erlebniskulinarik

7.2   Nutzungsideen: generell von Aussentemperatur beherrschte 1, temporär
      vermietbare Fläche im Erdgeschoss
      Die Hallengrundfläche könnte mit folgenden temporär wechselnden Nut-
      zungen bespielt werden (nicht abschliessend):
          – Märkte
          – Degustationen
          – Messen
          – Ausstellungen
          – Konzerte
          – Bühnenkunst
          – Events
          – Bankette
          – Saisonrestaurant
          – Kongresse
          – Versammlungen
          – Entertainmenthalle
          – Erlebnispark
          – Indoor Camping
          – Pop-Up Stores
          – Sportveranstaltungen

          Wichtiger Hinweis: Eine Wohnnutzung ist nicht möglich aufgrund der
          Streichung der Anmerkung im Grundbuch “öffentlich-rechtliche Eigen-
          tumsbeschränkung/Wohnanteil-Revers                    (BAB-Nr.       A    2011/334).        Dat.
          05.12.11, Bel. 652.», 23.06.2015.

      ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
      1    Flächen, die analog der Nutzung eines öffentlichen Platzes/Aussenraumes unter freiem Himmel
           genutzt werden können und wo analog «Heizungen im Freien» (Vollzugsordner Energie, Kap.
           6.2) bei Anlässen von kurzer Dauer der Einsatz von mobilen Heizungen denkbar ist.

                                                                                                         27
8   Genehmigung

    Michael Künzle,
    Stadtpräsident,
    Vorsteher Departement Kulturelles und Dienste (Vorsitz)

    Yvonne Beutler,
    Stadträtin,
    Vorsteherin Departement Finanzen

    Josef Lisibach,
    Stadtrat,
    Vorsteher Departement Bau

                                                              28
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