Halle 53, Sulzer-Areal Stadtmitte, Winterthur Trägerschaft und Nutzungskonzeption Programm/Info Memorandum
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Amt für Städtebau Winterthur Winterthur Halle 53, Sulzer-Areal Stadtmitte, Winterthur Trägerschaft und Nutzungskonzeption Programm/Info Memorandum Öffentliche Ausschreibung Winterthur, Stand 11. Juli 2017 dreischiffige Halle53, Foto Michael Haug
Inhaltsverzeichnis 1 Management Summary 3 2 Verfahren 5 2.1 Veranstalterin 5 2.2 Zielpublikum 5 2.3 Gegenstand 5 2.4 Verfahrensart 5 2.5 Ablauf Vergabeprozess 5 2.6 Entschädigung 7 2.7 Verbindlichkeit 7 2.8 Streitfälle (Rechtswahl und Gerichtsstand) 8 2.9 Rechtsmittelbelehrung 8 2.10 Beurteilungsgremium 8 2.11 Termine 9 2.12 Kick-Off mit Besichtigung 10 2.13 Fragerunde 10 2.14 Ausschreibungsunterlagen 10 3 Leistungen und einzureichende Unterlagen 11 3.1 Anmeldung 11 3.2 1. Stufe: Offertstellung, Leistungen Bewerbende 11 3.3 1. Stufe: Offertstellung, Unterlagen 12 3.4 2. Stufe: Vertiefung und Offertpräsentation 13 3.5 Beurteilungskriterien 13 4 Basisinformationen 15 4.1 Lage und Umgebung 15 4.2 Objektbeschrieb 16 5 Inhaltliche Rahmenbedingungen 18 5.1 Grundstück 18 5.2 Eigentumsrechtliche Verhältnisse 18 5.3 Planungsrechtliche Grundlagen 19 5.4 Gebäudeversicherungswert 19 5.5 Verfügbare Nutzflächenkategorien 20 5.6 Beispiel zur Illustration der Nutzflächenaufteilung 20 5.7 Denkmalschutz 21 5.8 Altlasten und Gebäudeschadstoffe 21 5.9 Quartierumgebung und Betriebseinschränkungen 21 5.10 Erschliessung und Verkehr 22 5.11 Bauarbeiten unmittelbarer Umgebung 23 1
5.12 Bauliche Massnahmen/Instandsetzungsbedarf 23 6 Vertrag 25 6.1 Grundlagen 25 6.2 Miete 25 7 Auslegeordnung geeigneter Nutzungen 27 7.1 Nutzungsideen: gemäss § 255 PBG anrechenbare Geschossfläche 27 7.2 Nutzungsideen: generell von Aussentemperatur beherrschte, temporär vermietbare Fläche im Erdgeschoss 27 8 Genehmigung 28 Impressum Herausgeberin: Stadt Winterthur, Amt für Städtebau Redaktion: Wüest Partner AG; Amt für Städtebau, Bau Bezugsquelle Stadt Winterthur, Amt für Städtebau Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur staedtebau@win.ch 2
1 Management Summary Die Stadt Winterthur konnte im Sommer 2015 die Halle 53, eine denkmal- geschützte Industrie-Anlage auf dem ehemaligen Sulzer-Areal Stadtmitte, käuflich erwerben. Dem Kauf war eine intensive Diskussion von Nutzungs- ideen, Betriebskonzepten und Risiko-/Potenzialanalysen vorausgegangen. Heute wird die Halle im Sinne einer Zwischennutzung als Parkhaus und für einzelne Veranstaltungen verwendet. Die Stadt Winterthur, vertreten durch das Amt für Städtebau, führt für die Halle 53 auf dem Sulzer-Areal Stadtmitte in Winterthur eine zweistufige, öffentliche Ausschreibung zur Findung einer Trägerschaft und Nutzungs- konzeption durch. Die Zweistufigkeit erlaubt es, ausgewählte Eingaben aus der ersten Runde gezielt zu vertiefen. Ziel der Ausschreibung ist die Ermittlung einer geeigneten Trägerschaft mit der optimalsten Nutzungs- konzeption. Die Halle 53 soll in Zukunft Nutzungen beherbergen, die eine überregionale Ausstrahlung haben, die Attraktivität des Umfeldes und der Stadt Winterthur steigern, sowie für Veranstaltungskreise offen stehen. Die wichtigsten Rahmenbedingungen in Bezug auf Flächen, Nutzungen sowie Vertragsmodelle werden hier kurz zusammengefasst und im Fol- genden detailliert erläutert: – Flächen: Die Halle 53 weist eine Grundfläche von 5'523 m2 auf und belegt damit fast das gesamte Grundstück (5'877 m2). Die anrec hen- bare Geschossfläche (aGF, §255 PBG) ist mit 6'462 m2 (rund 120% der Gebäudegrundfläche) im Grundbuch eingetragen. Nicht dazu zäh- len ebenerdige Flächen, wenn diese als öffentlich zugänglicher, über- deckter Freiraum und als Zirkulationsflächen genutzt werd en (analog einem Platz unter freien Himmel). Diese Flächen stehen auch zur tem- porären Verwendung für wechselnde Nutzungen zur Verfügung. – Nutzungen: Die Stadt sucht Nutzungen, die für die Öffentlichkeit at- traktiv sind und zu einer Belebung und nachhaltigen Entwicklung des Umfeldes beitragen. In Bezug auf die inhaltliche Ausrichtung werden keine Vorgaben gemacht. Die Einhaltung der inhaltlichen Rahmenbe- dingungen (Kap. 5) insbesondere in Bezug auf Lärmimmissionen ist jedoch zu beachten. – Vertrag: Es ist eine langfristige Miete vorgesehen. Ab 1.1.2022 ist auch ein Übergang in eine Abgabe im Baurecht denkbar Die Stadt übernimmt die Instandhaltung und Instandsetzung der Halle und vermietet diese gemäss einer definierten Schnittstelle (Vertrags- dauer: 10 bis 20 Jahre + 2 Optionen à 5 Jahre). 3
Die Stadt beabsichtigt die Halle an einen Betreiber mit einem für die Öf- fentlichkeit attraktiven Nutzungskonzept abzugeben. Dabei strebt die Stadt einen kostendeckenden Mindestertrag an. Die Ausschreibung der Trägerschaftssuche erfolgt in Form eines Konkur- renzverfahrens zur Identifikation des bestgeeigneten Vertragsnehmers mit einer optimalen Nutzungskonzeption. Die Ausschreibung wendet sich an Firmen, institutionelle Anleger, Organisationen (wie z.B. Stiftungen) sowie Privatpersonen mit kreativen Nutzungskonzepten und einem dem Risiko entsprechend soliden finanziellen Fundament. Das Vergabeverfahren ist als zweistufiger Prozess organisiert. Bei der Auswahl werden die Nut- zungskonzeption, das Flächenkonzept, die Trägerschaft sowie finanzielle und vertragliche Aspekte bewertet. 4
2 Verfahren 2.1 Veranstalterin Veranstalterin des Verfahrens ist die Stadt Winterthur, vertreten durch das Departement Bau und durch das Departement Finanzen. Für die Durch- führung der Ausschreibung ist das Departement Bau, Amt für Städtebau, Bereich Bau, federführend verantwortlich: Stadt Winterthur, Departement Bau Amt für Städtebau, Bereich Bau Pionierstrasse 7 8403 Winterthur Tel. 052 267 54 62 E-Mail: michael.boogman@win.ch 2.2 Zielpublikum Gesucht wird eine Trägerschaft für die Halle 53. Die Ausschreibung wen- det sich an Firmen, institutionelle Anleger, Organisationen (wie z.B. Stif- tungen) sowie Privatpersonen. 2.3 Gegenstand Es soll eine lebendige und attraktive Nutzung für das Umfeld, die Stadt und die Region Winterthur gefunden werden, eine nationale Ausstrahlung ist wünschenswert. Bei der Auswahl werden die Nutzungskonzeption, das Flächenkonzept, die Trägerschaft sowie finanzielle und vertragliche As- pekte bewertet (s. Zuschlagskriterien im Kap. 3.5). 2.4 Verfahrensart Es wird eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Diese untersteht dem Submissionsrecht. 2.5 Ablauf Vergabeprozess Im Rahmen dieser Ausschreibung kommt ein zweistufiges, selektives Ver- fahren zur Anwendung: Nach einer Kick-off Veranstaltung erarbeiten die Teams ihre Bewerbungs- dossiers. In einer ersten Stufe werden Aussagen auf Konzeptniveau zu allen Bereichen erwartet. Die für die zweite Stufe eingeladenen Teams vertiefen und plausibilisieren diese Konzepte für die zweite Stufe. In ei- nem Echoraum werden die Anliegen der Anstösser und Stakeholder ab- geholt. Im Detail folgt der Vergabeprozess diesen Schritten: 5
Ausschreibung – Veröffentlichung der Ausschreibung in massgebenden Tageszeitungen (u.a. der Winterthurer Tageszeitung «Der Landbote», Tagesanzeiger, NZZ), im Amtsblatt des Kantons Zürich, auf Immobilienplattformen so- wie in zielgruppenrelevanten Medien und auf www.simap.ch – Bezug des Ausschreibungsprogrammes und weiterer Unterlagen (s. Kap. 2.14): Link für Download wird via Mail versandt Anmeldung und Kick-off mit Besichtigung – Anmeldung interessierte Bewerbende melden sich via Mail an staedtebau@win.ch – Nach der Anmeldung erhalten die Bewerbenden eine Link zum Down- load der Unterlagen. Fragerunde – Fragestellung via Mail sowie anschliessende Fragebeantwortung ge- sammelt per Mail an alle Teilnehmende 1. Stufe: Offertstellung – Einreichung aller Bewerbungsdossiers – Vorprüfung der Dossiers. Einladung zur Präsentation der Konzepte. – Beurteilung 1. Runde: Auswahl der erfolgversprechendsten Bewerbun- gen 2. Stufe: Vertiefung und Offertpräsentation – Überarbeitung und Vertiefung der ausgewählten Eingaben – Beurteilung 2. Runde: Präsentation der Überarbeitung sowie Vertie- fung durch Bewerbende und anschliessende Auswahl der bestgeeigne- ten Trägerschaft Formeller Ablauf der Vergabe – Die Bewerbungsdossiers werden von stadtinternen und externen (Wüest Partner) Experten geprüft. Bei Abgabe eines vollständigen und adäquaten Dossiers werden die Bewerbenden zur Präsentation ihrer Nutzungskonzepte vor dem Beurteilungsgremium eingeladen. – Das Beurteilungsgremium setzt sich aus stadtinternen und externen Beratenden zusammen. Es beurteilt in der Stufe 1 die eingereichten, vorgeprüften Dossiers und wählt die erfolgversprechendsten Bewer- bungen für die Stufe 2 aus. Die ausgewählten Bewerbenden erhalten ein Feedback mit Anmerkungen zur Überarbeitung und Vertiefung. Die ausgeschiedenen Bewerbenden werden schriftlich benachrichtigt. 6
– In der Stufe 2 werden die ausgewählten Teams aufgefordert, ihr Kon- zept gemäss dem Feedback aus Stufe 1 zu überarbeiten bzw. zu ver- tiefen und anschliessend in einer kurzen Präsentation vorzustellen. – In einem Echoraum nach beiden Stufen werden die Eingaben den An- stössern vorgestellt. Allfällige Hinweise aus diesen Echoräumen flies- sen in das Feedback für die Bewerbenden ein. – Das Beurteilungsgremium wählt die bestgeeignete Trägerschaft aus und gibt eine Empfehlung an den Stadtrat ab. – Der Stadtrat entscheidet über den definitiven Zuschlag. Für die Teil- nehmer der Ausschreibung bestehen gemäss Kap. 2.9 Einsprache- möglichkeiten gegen den Entscheid des Stadtrates. – Der Stadtrat behält sich vor, das Verfahren bei keiner den Anforderun- gen genügenden Eingabe, eine dritte Vertiefungsstufe durchzuführen oder das Verfahren abzubrechen und eine neue Ausschreibung vorzu- nehmen. – Der Stadtrat behält sich vor, auf Empfehlung des Beurteilungsgremi- ums Bewerbungen nur für einen Teilbereich zu berücksichtigen oder aussichtsreiche Bewerbungen nach der 1. oder 2. Stufe zu kombinie- ren. – Die Bewerbenden werden nach Abschluss der Beurteilung der Phase II bzw. nach Entscheid des Stadtrates umgehend mündlich und schriftlich benachrichtigt. – Das Ergebnis der Ausschreibung kann der Presse unter Namensnen- nung der Verfassenden für die Publikation zur Verfügung gestellt wer- den. – Es wird ein kurzer Bericht des Beurteilungsgremiums mit Vorstellung der Projekte verfasst. – Die Stadt Winterthur behält sich vor, die eingereichte n Nutzungskon- zeptionen (ohne Wirtschaftlichkeitsberechnungen und weiteren Daten, die unter das Betriebsgeheimnis fallen) nach Abschluss des Verfah- rens im Rahmen einer Ausstellung der Öffentlichkeit zu präsentieren. – Das Recht auf Veröffentlichung seitens der Teilnehmenden besteht erst nach Abschluss des gesamten Verfahrens. 2.6 Entschädigung Für die Teilnahme an der Ausschreibung ist keine Entschädigung vorge- sehen. 2.7 Verbindlichkeit Mit der Teilnahme an der Ausschreibung anerkennen die Teilnehmer das vorliegende Ausschreibungsprogramm, die damit verbundenen Abläufe und die Entscheide des Beurteilungsgremiums und des Stadtrats. 7
2.8 Streitfälle (Rechtswahl und Gerichtsstand) Schweizer Recht ist sowohl auf das Verfahren wie auch auf den abzu- schliessenden Vertrag anwendbar. Der Gerichtsstand ist Winterthur. Die Verfahrenssprache (und die Ausführungssprache) ist Deutsch. 2.9 Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie m uss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizu- legen. Die Beweismittel sind genau zu bezeichnen und so weit möglich beizulegen. 2.10 Beurteilungsgremium Für die Beurteilung der Offertstellung und späteren Vertiefungs -/ Überar- beitungsphase ist das folgende Beurteilungsgremium, bestehend aus stadtinternen und externen Beratenden verantwortlich: Entscheidungsausschuss: – Michael Künzle, Stadtpräsident, Vorsteher Departement Kulturelles und Dienste (Vorsitz) – Yvonne Beutler, Stadträtin, Vorsteherin Departement Finanzen – Josef Lisibach, Stadtrat, Vorsteher Departement Bau Beratende intern: – Elke Eichmann, Amt für Städtebau, stellvertretende Stadtbaumeisterin (Moderation) – Erich Dürig, Immobilien, Bereichsleiter Immobilien – Stefan Gasser, Amt für Städtebau, Leiter Denkmalpflege – Nicole Kurmann, Bereichsleiterin Kultur – Mark Würth, Stadtentwicklung Beratende extern (Auswahl, noch nicht angefragt): – Michael Domeisen, Standortförderung Winterthur – Köbi Gantenbein, Chefredaktor und Verleger – Martin Hofer, Wüest Partner AG – Iris Vollenweider, Fischer AG Immobilienmanagement 8
Echoraum Stakeholder (vorbehältlich Interessenkonflikt bei Teilnah- me an Ausschreibung): – Vertretung Siska Heuberger Holding AG (Eigentümerin Halle 52) – Vertretung AXA Winterthur (Eigentümerin Kranbahn) – Vertretung Implenia AG (Eigentümerin Werk 1) – Vertretung Quartierverein Tössfeld-Brühlberg – Peter Niederhäuser, Vertreter Heimatschutz Die eingereichten Offertunterlagen werden im Rahmen der Machbarkeits- prüfung unter der Leitung des Amts für Städtebau, Bau durch untenste- hende Fachpersonen geprüft. Prüfung Machbarkeit: – Baupolizei: Baupolizeiamt, diverse Fachstellen nach Bedarf – Denkmalpflege: Stefan Gasser, Amt für Städtebau, Leiter Denkmal- pflege – Verkehrsplanung: Raffael Noesberger, Tiefbauamt, Gesamtleiter Ver- kehr – Immobilienentwicklung und Ökonomie: Wüest Partner AG – Weitere nach Bedarf 2.11 Termine Ausschreibung und Anmeldung Inserat Juli 2017 Versand Ausschreibungsunterlagen Juli, August 2017 Anmeldung bis Montag, 22. August Besichtigung vor Ort Freitag, 25. August 2017, 15:30 Uhr Schriftliche Fragestellungen bis 8. September 2017 Fragebeantwortung bis 22. September 2017 1. Stufe: Offertstellung Einreichung der Angebote bis Freitag, 17. November 2017 Prüfung Machbarkeit bis Mitte Dezember 2017 Beurteilung/Präsentation 1. Runde Montag, 18. Dezember 2017 2. Stufe: Vertiefung und Offertpräsentation Vertiefung/Überarbeitung Ende Februar 2018 Beurteilung/Präsentation 2. Runde Freitag, 16. März 2018 Entscheid Entscheidung Stadtrat Frühjahr 2018 Information an Bewerbende Frühjahr 2018 9
Medienorientierung Frühjahr 2018 Konkretisierung Vertragsverhandlungen, Planung Realisierungsphase ab 2018 2.12 Kick-Off mit Besichtigung Am 25. August 2017, von 15:30 – 16:30 Uhr findet in der Halle 53 eine Kick-off-Veranstaltung mit Besichtigung statt. Anmeldung obligatorisch bis 22. August 2017 an staedtebau@win.ch. 2.13 Fragerunde Im Rahmen der Ausschreibung wird eine Fragerunde durchgeführt. Die Fragen müssen bis zum 8. September 2017 per Mail an micha- el.boogman@win.ch eingereicht werden. Die Beantwortung wird in Zu- sammenarbeit mit dem Beurteilungsgremium erfolgen und wird allen Teil- nehmenden per E-Mail zugestellt. 2.14 Ausschreibungsunterlagen Die zur Angebotserstellung neben dem vorliegenden Ausschreibungspro- gramm zur Verfügung gestellten Unterlagen, die über einen Online-Link bezogen werden können, umfassen folgende Dokumente : – Katasterplan, Auszug aus WinWebGIS, Ausdruck vom dd.mm.2016 – Pläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) , 26.09.16 – Grundbuchauszug Kataster Nr. 10008, 04.10.2016 – Streichung der Anmerkung «öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschrän- kung/Wohnanteil-Revers (BAB-Nr. A 2011/334). Dat. 05.12.11, Bel. 652.», 23.06.2015 – Privater Gestaltungsplan «Sulzer-Areal Zürcherstrasse, Bereich 3» vom 18.12.2001 – Betriebskonzept Halle 53, 28.11.2013 – Bericht Schadstoff-Risiken und schadstoffbedingte Mehrkosten, Dr. Heinrich Jäckli AG, 25.06.2012 – Erste Beurteilung des Korrosionsschutzes, Dr. Deuring + Oehninger AG, 23.04.2013 – Bauphysikalische Grundlagen, BWS Bauphysik, 02.04.2014 – Grobkostenschätzung +/-25%, Dürsteler Bauplaner GmbH, 08.09.2016 – Übersicht Instandsetzungsaufwand und Mindestertrag, AfS, dd.mm.2016 – öffentlich-rechtlicher Vertrag über die bauliche Weiterentwicklung des Sulzer-Areals Stadtmitte vom 16.09.03 – Einschätzung Denkmalpflege, Ideen-Raster, AfS, 11.04.2013 10
– Fotodokumentation, AfS, dd.mm.2016 3 Leistungen und einzureichende Unterlagen 3.1 Anmeldung Die Bewerbenden werden gebeten einen Kurzbeschrieb der vorgesehe- nen, ev. noch zu gründenden Trägerschaft und der Nutzungsideen (1 A4 Seite) einzureichen an: staedtebau@win.ch 3.2 1. Stufe: Offertstellung, Leistungen Bewerbende Motivation Die Ausschreibung richtet sich an Firmen, institutionelle Anleger, Organi- sationen (wie z.B. Stiftungen) und Private, die Interesse an Industrie- denkmälern mitbringen und kreative, für die Öffentlichkeit interessante Nutzungen vorschlagen. Vor diesem Hintergrund werden die Bewerben- den gebeten, sich vorzustellen und ihre Motivation kurz zu erläutern. Nutzungskonzeption Im Vordergrund steht eine offene, lebendige und vielfältige Nutzung der Halle, die für die Bevölkerung von Stadt und Region Winterthur einen Mehrwert bringt und für die Nachbarschaft verträglich ist. Die eingereichte Nutzungskonzeption sowie das Flächenkonzept werden hinsichtlich ihrer inhaltlichen als auch wirtschaftlichen Eignung bewertet. Allfällige Vor- schläge für bauliche Ergänzungen werden in Bezug auf den Umgang mit der Bestandsliegenschaft und der Wirtschaftlichkeit beurteilt (gem. Ver- trag mit Implenia). Zum Nutzungskonzept gehört auch eine Vorstellung des Auftritts der neuen Nutzung, der mit dem öffentlichen Auftrag korres- pondieren sollen. Dazu gehören Angaben zur Beschriftung, Werbung am Gebäude, Namensrechten etc.. Vertragsmodell Der Bewerbende soll basierend auf den in Kap. 6 skizzierten Varianten einen Vorschlag für das Vertragsmodell einreichen. Eine angemessene Rendite sowie eine Kaution in Höhe einer Jahresmiete werden erwartet. Wirtschaftlichkeit/Termine Die Wirtschaftlichkeit der Nutzungskonzeption soll anhand eines Busi- nessplans aufgezeigt werden. Die geschätzten Erträge und Kosten sind darzulegen. Das Vorgehen und wichtige Meilensteine für die Realisierung der einge- reichten Nutzungskonzeption sollen aufgezeigt werden. 11
3.3 1. Stufe: Offertstellung, Unterlagen Die folgenden Unterlagen müssen in zweifacher Ausführung in jeweils einem Ordner sowie in elektronischer Form (pdf) termingerecht bis spä- testens Freitag, 17. November 2017, 16 Uhr (Datum des Poststempels ist nicht massgebend) beim Amt für Städtebau eingetroffen sein: Trägerschaft – Kurzporträt der beteiligten Unternehmen/Personen, Organigramm des Investors bzw. der Bietergemeinschaft mit Angabe der Korrespon- denzadresse (max. 2 A4 Seiten je Unternehmen/Person) – Betreibermodell (ca. 1 A4-Seite) – Motivationsschreiben (max. 2 A4-Seiten) – 2 bis 3 Referenzprojekte Nutzungskonzeption – Gesamtkonzeption: Nutzungsarten, -mix und -verteilung; Standortein- schätzung; Zielgruppen (ca. 3 A4 Seiten) – Flächenkonzept und -allokation mittels Darstellung auf Grundris- sen/Schnitten, Nachweis der Flächen aGF sowie der öffentlichen zur Zirkulation oder temporär nutzbaren Erdgeschossflächen (ca. 5 A4 Sei- ten) – Qualitäten der Flächenallokation im Umgang mit der integral geschütz- ten Halle (ca. 2 A4-Seiten) – Chancen-Risiko-Profil: kurze SWOT-Analyse (ca. 1 A4 Seite) – Mehrwert Stadt und Region Winterthur: Kommentar zur Umsetzung der Projektzielvorgaben zur Quartierverträglichkeit (ca. 1 A4-Seite) – Konzept des öffentlichen Auftritts der neuen Nutzung mit Angaben zur Werbung, Beschriftung, Namensrechten etc. korrespondierend mit dem öffentlichen Auftrag (ca. 1 A4-Seite) – Zugänglichkeit zur Halle inkl. Durchgangsmöglichkeit (gem. 5.9) (ca. 1 A4-Seite) – Aufzeigen der Verkehrsströme infolge der Nutzungsvorschläge (unter- schieden in MIV, ÖV, Fuss- und Veloverkehr). Bei grösseren Verkehrs- strömen ist der Ansatz eines Mobilitätskonzept aufzuzeigen wie dieses Verkehrsaufkommen nachhaltig abgewickelt werden kann (z.B. Rege- lung der Parkierung für MIV und Velo, Lenkung der Fussgängerströme, Abstimmung auf vorhandene Strassenkapazität). Wenn kein Mobili- tätskonzept erarbeitet wird, muss plausibel aufgezeigt werden, warum es nicht nötig ist. (ca. 1 A4-Seite) Vertragsmodell – Gewähltes Modell mit folgenden Eckwerten (ca. 1-2 A4-Seite): 12
– Vertragsbeginn – Laufzeit – Angebot Mietzins bzw. Baurechtszins (bei Vertragsmodell Baurecht: zusätzlich Kaufpreis Halle und Heimfallentschädigung) Wirtschaftlichkeit/Termine/Realisierung – Wirtschaftlichkeitsrechnung: Ertragseinschätzung, Investitionskosten, Renditeberechnung – Darstellung des Investitionsvolumens und der Finanzierbarkeit – Termine, Projektorganisation, Zeitraum für Realisierung – Vorschlag zur Findung des Planerteams (Konkurrenzverfahren oder Di- rektvergabe mit Nennung des Planerteams) Darstellung Dossier (A4-Format) und Präsentationsplakate Moodboard «Look and Feel» (max. 1 Stellwand, Abmessung b x h: 116 x 146 cm bzw. 2 A0 lie- gend übereinander) 3.4 2. Stufe: Vertiefung und Offertpräsentation Vertiefung/Überarbeitung – Vertiefung und Überarbeitung der Nutzungskonzeption und der weite- ren Offertthemen gemäss Feedback des Beurteilungsgremiums – Das aktualisierte Dossier muss in elektronischer Form gemäss dem mitgeteilten Termin per Mail eingereicht werden. Präsentation vor Beurteilungsgremium – Präsentation durch die Bewerbenden mit anschliessender gegenseiti- ger Fragerunde, Zeitpunkt und Dauer werden vorgängig mitgeteilt. – Art und Inhalt der Präsentation sind den Bewerbenden freigestellt. Es kann ein Handout abgegeben werden. 3.5 Beurteilungskriterien Die eingereichten Angebote werden nach den folgenden generellen Beur- teilungskriterien bewertet: Trägerschaft – Motivation – Organisationstruktur und –grösse – Zweck und Aufgabenschwerpunkte – Betreibermodell Wirtschaftlichkeit – Ertrag, Investition, Rendite, Mietzinsangebot, Vertragslaufzeit und Fi- nanzierbarkeit 13
Nutzungskonzeption – Gesamtkonzeption – Zielgruppen – Nutzungsarten/-mix, Flächenverteilung/-grössen und –allokation – Verkehr und Immissionen Realisierbarkeit – Standorteinschätzung, Chancen, Risiken – Umgang mit dem denkmalgeschützten Bestand – Vertragseckwerte – Meilensteine, Projektorganisation Nachhaltigkeit – Mehrwert für Stadt und Region Winterthur – Quartierverträglichkeit der angestrebten Nutzung – Zugänglichkeit zur Halle – Bauliche und gestalterische Qualitätssicherung Gesamtbewertung – Nutzungskonzeption bezüglich ihren qualitativen, vertraglichen und fi- nanziellen Aspekten sowie den übrigen Rahmenbedingungen – Trägerschaft bezüglich ihrer Struktur, Organisation, Zielsetzungen, Fi- nanzkraft und Potenzial Die Erfüllung der Aufgabenstellung gemäss dem Programm wird anhand vorstehender Kriterien beurteilt. Die Aufzählung ist nicht abschliessend, die Reihenfolge entspricht keiner Gewichtung. 14
4 Basisinformationen 4.1 Lage und Umgebung Die Halle 53 befindet sich im Zentrum des Sulzer-Areals Stadtmitte rund 500 m vom Hauptbahnhof Winterthur entfernt. Im Norden ist an Stelle der ehemaligen Halle 52 mit dem Haus Adeline-Favre ein Neubau des ZHAW Departements Gesundheit für rund 1'500 Studierende geplant. Der Neu- bau wird mit einer Brandmauer direkt an die Halle 53 angebaut. Im Osten grenzt die Halle an den Katharina-Sulzer-Platz, wo sich die Überbauung «Kranbahn» mit 99 Mietwohnungen und Gewerbeflächen im Erdgeschoss befindet. Im Osten in Richtung Hauptbahnhof befinden sich ausserdem die ZHAW Bibliothek, der Superblock mit der Stadtverwaltung sowie weitere Wohnbauten mit Verkaufsflächen und Gastronutzungen sowie einem Kino im Kesselhaus. Im Süden befindet sich das Lagerplatzareal mit seinen Nischen für Kleingewerbe, Freizeit, Kunst und Kultur von rund 70 Firmen. Im Westen befindet sich das Werk 1 Areal. Hier realisiert der Baukonzern Departement Bau Amt für Städtebau Implenia bis circa 2025 ein neues Quartier mit Wohnraum für rund 1'000 Bewohner und rund 5'000 Arbeitsplätze. Halle 53, Nutzungen und Umgebung Sulzerareal Zürcherstrasse Bereich 3 (Halle 53) Bereich 2 und 1 östlich von 3 A 2017 -2020: ZHAW Gesundheit 7-8 Hörsäle, 15-20 Schulräume, Cafeteria - bestehend, Bereich 3: Kranbahn (99 Whgen, EG- Nutzungen), Büro Schoch, Intershop Verwaltung, Ausbild.zentrum W’thur - bestehend ,Bereich 2: ZHAW Bibliothek, Superblock bestehend. Bereich 1: Wohnen, EG-Outdoor/Läden, Kino, Bar/Restaurants. Werk 1 Areal A 2017 – 2020: Genossenschaft Gesewo/Pensimo C 280 Wohnungen/EG-Nutzungen B B 2019 – 2022: ZHAW Nutzungen, Wohnen, Gewerbe C 2019 – 2021: ZHAW Angewandte Linguistik, Lokwerk Einkaufszentrum C 2019 – 2021: Mensa, Sporthalle D 2020 – 2023: Hochhaus, Mix EG-Nutzungen, ev. Wohnen/ZHAW - best.: Technopark, Büros, Halle 1007/1012, 1019 Lagerplatzareal 2017 – 2019, Genossenschaft Zusammenhalt: Wohnen 80 Wohnungen/ZHAW bestehend: ZHAW, Kino, Büros, Bars, Restaurant, Sportzentrum, Badminton-/Turnhalle Werkstätten, Lager 04.01.16 I AfS I blm Baustellenzufahrt 2016 - 2023 15
4.2 Objektbeschrieb Die Halle 53 mit Baujahr 1891 befindet sich im Inventar der geschützten Bauten. Sie steht auf dem ehemaligen innerstädtischen Sulzer-Areal. Ur- sprünglich wurde sie mit einer Grundfläche von 5'523 m2 als Grossgiesse- rei genutzt. Die Halle lässt sich wie folgt beschreiben: – Tragstruktur: Dreischiffige Stahlskelettkonstruktion mit Kopfbau – Fassade: Gelbe Sichtbacksteinfassade mit 52 cm starken Aussenwän- den aus Backstein-Verbundmauerwerk, hohe einfachverglaste Fassa- denfenster mit Stahlprofilen – Flachdach (sanierungsbedürftig), Aufbau von unten nach oben: auf Pfetten aufgelagerte Holzschalung mit bituminöser Abdichtung und Kiesschicht, Oberlichter aus Drahtglas mit Metallrahmen – Boden: Ursprünglich 8 cm starker Hirnholzparkett, defek te Stellen wur- den mit der Zeit durch Zementmörtel ersetzt, heute nur mehr rund ein Drittel des Hallenbodens mit Holz Schematischer Grundriss und Schnitt 16
Innenansicht der Halle (Blick von der Einfahrt nach Norden) Quelle: Wüest Partner Innenansicht Kopfbau (Blick von der Einfahrt nach Westen) Quelle: Wüest Partner 17
5 Inhaltliche Rahmenbedingungen 5.1 Grundstück Die Halle 53 befindet sich auf der Parzelle Kat.-Nr. 10008 mit einer Fläche von 5'877 m2. Katasterplanauszug 5.2 Eigentumsrechtliche Verhältnisse Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Winterthur. Im Grundbuch (Blatt 5118) sind zurzeit folgende Anmerkungen und Dienst- barkeiten eingetragen: – Subjektiv-dingliche Verbindungen: 14/100 Miteigentum an Kataster Nr. 9573 (Katharina-Sulzer-Platz). – Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung/Planungs- und Bauge- setzgebung: Ausnützungsrevers: Das Grundstück verfügt über eine Restausnützung von 6'462 m2 anrechenbarer Geschossfläche. – Rückkaufsrecht für CHF 1‘000‘0000 zuzügl. allfällige Anlagekosten zG Implenia Immobilien AG, AG, Dietlikon, Vorm. Dauer: bis 31.12.2021 – Gleis-Baurecht und Durchfahrtsrecht zG Kat. Nr. 9957, 9964 – Recht auf den dauernden Fortbestand der bestehenden Ver - und Ent- sorgungskanäle und Durchleitungsrecht zG und zL verschiedener Grundstücke 18
– Anschluss- und Durchleitungsrecht zG und zL Kat. Nr. 9687 – Näher- und Grenzbaurecht zG und zL Kat. Nr. 10007 – Durchleitungsrecht für Fernwärme und Fernkälteanlagen, beschränkt übertragbar, zG Stadtgemeinde Winterthur – Leitungsbaurecht für Fernwärme- und Fernkälteleitungen mit Neben- leistungspflicht zG Stadtgemeinde Winterthur – Überbaurecht für Gebäudeteil mit Zutrittsrecht für Unterhaltsarbeiten mit Nebenleistungspflicht zG Kat. Nr. 10007 – Leitungsbaurecht und Pflanzungsbeschränkung zG Stadtgemeinde Winterthur – Baurecht zG Stadtgemeinde Winterthur – Fahrwegrecht zG und zL Kat. Nr. 9576, 9575, 9672, 9671, 9687 – Beschränktes Fahrwegrecht zG und zL Kat. Nr. 9687 Folgende Anmerkung wurde im Grundbuch 23.06.16 gestrichen : – Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung: Wohnanteil-Revers (BAB-Nr. A 2011/334). Dat. 05.12.2011, Bel. 652 Aussenraum: Katharina-Sulzer-Platz, Nutzungseinschränkungen gemäss Betriebs- konzept (s. Kap. 5.9). 5.3 Planungsrechtliche Grundlagen Das Grundstück befindet sich im Perimeter des privaten Gestaltungspla- nes «Sulzer-Areal Zürcherstrasse, Bereich 3» vom 18.12.2001. Demzufol- ge sind die Immissionsgrenzwerte der Empfindlichkeitsstufe III der Lärm- schutzverordnung einzuhalten. Im Weiteren sind u.a. alle kommunalen, kantonalen sowie eidgenössi- schen Planungs-, Bau- und Umweltvorschriften zu berücksichtigen (siehe http://bau.winterthur.ch/baupolizeiamt/baubewilligungsverfahren/gesetzlic he-grundlagen/), ebenso die aktuellen kantonalen Richtlinien der Gebäu- deversicherung, Brandschutzvorschriften VKF. 5.4 Gebäudeversicherungswert Gemäss dem Gebäudeversicherungs-Nachweis vom 01.01.2016 beträgt der Gebäudeversicherungswert CHF 11'352’100 (Schätzungsdatum 21.11.2013). 19
5.5 Verfügbare Nutzflächenkategorien Die anrechenbare Geschossfläche (aGF) ist zufolge einer öffentlich- rechtlichen Eigentumsbeschränkung auf 6'462 m2 beschränkt. Gemäss § 255 PBG sind alle dem Wohnen, Arbeiten oder sonst dem dau- ernden Aufenthalt dienenden oder hierfür verwendbaren Räume in Vollge- schossen unter Einschluss der dazugehörigen Erschliessungsflächen und Sanitärräume samt inneren Trennwenden anrechenbar. Als nicht anrechenbar gelten gemäss § 10 ABV der Arbeitsplatzgestaltung dienende Nebenräume bis 2% der anrechenbaren Geschossfläche. Weiter nicht zur aGF zählen ebenerdige Flächen, wenn diese als öffent- lich zugänglicher, überdeckter Freiraum und als Zirkulationsfläche genutzt werden (analog einem Platz unter freiem Himmel). Diese Flächen stehen auch zur temporären Verwendung für wechselnde Nutzungen zur Verfü- gung. Auf diesen ebenerdigen, nicht zur aGF zählenden Flächen, wären analog «Heizungen im Freien» (Vollzugsordnung Energie; Kap. 6.2) bei Anlässen von kurzer Dauer der Einsatz von mobilen Heizungen denkbar. 5.6 Beispiel zur Illustration der Nutzflächenaufteilung Mit Hilfe der beiden Nutzflächenkategorien kann die maximal nutz - und vermietbare Fläche optimiert werden. Je weniger Erdgeschossfläche durch Nutzungen gemäss Definition aGF belegt wird, desto mehr Fläche steht als öffentlich zugänglicher, temporär nutzba rer, überdeckter Frei- raum zur Verfügung. Deshalb kann es beispielsweise sinnvoll sein, die Flächen gemäss Definition aGF in mehrgeschossigen Einbauten unterzu- bringen 1.-3. Obergeschoss dfläche Einbauten Einbauten aGF Fläche gemäss Definition aGF (§255 PBG) Öffentlich zugänglicher, überdeckter Freiraum, nicht zur aGF zählend Illustrationsbeispiel (dient nur der schematischen Darstellung der beiden Flächenka tegorien) 20
5.7 Denkmalschutz Die Halle 53 ist als einer der Monumentalbauten des innerstädtischen Sulzer-Areals im Inventar schützenswerter Baudenkmäler der Denkmal- pflege Winterthur erfasst. Die ehemalige Giessereihalle prägt den Eingang zum Katharina Sulzer-Platz von der Kesselschmiede her sowie den Platz selbst. Die Fassade zeichnet sich durch hohe, sich regelmässig wiederho- lende Fenster aus. Zusammen mit den Kranbahneinrichtungen im Inneren vermitteln sie ein eindrückliches Bild einer Industriekathedrale. Die Halle ist integral geschützt (vgl. öffentlich-rechtlicher Vertrag über die bauliche Weiterentwicklung des Sulzer-Areals Stadtmitte vom 16.09.2003). Als Schwerpunkte werden die Raumwahrnehmung und Er- fahrung der 3 Längsschiffe sowie Material und Struktur ge nannt. Im erläu- ternden Bericht zum privaten Gestaltungsplan «Sulzer -Areal Zür- cherstrasse, Bereich 3» wird das Gebäude Nr. 53, «Ehemalige Grossgiesserei» ebenfalls als Schutzobjekt angeführt, insbesondere in Hinblick auf Fassade und Volumetrie. Folgende Grundsätze sind bei der weiteren Projektentwicklung der Halle zu beachten: – Erhaltung der Gebäudestruktur mit sämtlichen Backsteinfassaden, den Metall-Glasfenstern, den Toren und des Daches mit allen Oblichtern. – Beibehaltung der grosszügigen Raumzusammenhänge im Inneren, insbesondere der drei breiten Längsschiffe (Dreischiffigkeit) u.a. ge- prägt durch die Kranbahn- und Stützenkonstruktionen. – Beibehaltung des Industriecharakters, der Industriepatina an allen Oberflächen (innen und aussen). – Die Halle ist nach Möglichkeit als Ganzes unbeheizt zu belassen. Aus- gewählte Bereiche können als Haus-in-Haus-Konstruktion (Modulein- bauten) beheizbar ausgebaut werden. Die Wände können in diesen Bereichen innen gedämmt und die Fenster auf der Innenseite energe- tisch und/oder schallmässig ertüchtigt werden. – Die spätere Realisation des Projektes soll in enger Absprache mit der Fachstelle Denkmalpflege erfolgen. 5.8 Altlasten und Gebäudeschadstoffe Der Standort gilt gemäss AWEL (07.05.2003) als belastet, aber weder überwachungs- noch sanierungsbedürftig. Ein Bericht der Dr. Heinrich Jäckli AG zu den Schadstoff-Risiken im Gebäude und den schadstoffbe- dingten Mehrkosten einer Sanierung liegt vor (s. Kap. 5.12). 5.9 Quartierumgebung und Betriebseinschränkungen Die Halle befindet sich mitten in einem gemischt genutzten, dicht besie- delten Stadtquartier. Im Osten grenzt die Halle an den Katharina -Sulzer- 21
Platz und im Westen an den Drehscheibenplatz. Die Durchgangsmöglich- keit vom Katharina-Sulzer-Platz zum Drehscheibenplatz auf dem Werk 1 Areal soll beibehalten werden. Zur Sicherstellung der Quartierverträglichkeit der Nutzung der Halle 53 soll ein detailliertes Konzept zur Eingrenzung von Immissionen entwickelt werden. Im Kaufvertrag ist festgelegt, dass die Anzahl von auf dem Dreh- scheibenplatz stattfindenden Veranstaltungen wie folgt beschränkt ist: – Veranstaltungen 07:00 bis 24:00 Uhr: 6 Tage/Jahr – Veranstaltungen 07:00 bis Open End: 2 Tage/Jahr Entsprechende Immissionsschutz-Richtwerte sollten gemeinsam durch die Stadt, Implenia und künftige Trägerschaft erarbeitet und in einer Nut- zungsordnung zum Areal Werk1 verankert werden. Gemäss der Nutzungs- und Verwaltungsordnung NVO Katharina-Sulzer- Platz bestehen ebenfalls Einschränkungen in Bezug auf die Nutzung des Katharina-Sulzer-Platzes: Veranstaltungen auf dem Platz müssen jeweils via Nutzungsantrag von der angrenzenden Miteigentümerschaft bewilligt werden. Folgende Anzahl von Veranstaltungen darf auf dem Platz stattfinden: – Veranstaltungen 07:00 bis 20:00 Uhr: 48 Tage/Jahr – Veranstaltungen 07:00 bis 24:00 Uhr: 12 Tage/Jahr – Veranstaltungen 07:00 bis Open End: 2 Tage/Jahr 5.10 Erschliessung und Verkehr In der Planung zum Werk 1 wurde festgehalten, dass der weitgehende Parkplatzverzicht bei den benachbarten Hallen 52/53 eine Voraussetzung für die verkehrliche Gesamtlösung ist. Daher soll die Halle 53 keinen MIV generieren und die Mobilität über den öffent lichen Verkehr, zu Fuss und mit dem Velo abgewickelt werden. Es können einzelne wenige Auto- Parkplätze (max. 20 PP) für speziellen Nutzungen vorgesehen werden (z.B. Carsharing, Parkplätze für Behinderte, VIP-Parkplätze oder ähnli- ches). Sie sind klar nach Nutzung auszuweisen. Flächen für Güterum- schlag und Anlieferung gelten nicht als Parkplätze in diesem Sinne. Sie können nach Bedarf ausgeschieden werden. Werden Parkplätze im Halle- ninnern vorgesehen, sind u.a. die Vorgaben gemäss Brandschutzvor- schriften VKF zu beachten (siehe auch Kapitel 5.3) Für Nutzungsvorschläge mit hohen Verkehrsströmen ist ein Mobilitätskon- zept einzureichen, welches aufzeigt wie das Verkehrsaufkommen nach- haltig abgewickelt werden kann (siehe auch Kapitel 3.3 Nutzungskonzep- tion). Weitere Infos siehe auch Betriebskonzept Halle 53, 28.11.2013. 22
5.11 Bauarbeiten unmittelbarer Umgebung Folgende Bauprojekte sind in unmittelbarer Umgebung geplant: – Schnittstelle Neubau Adeline Favre/ZHAW Dep. für Gesundheit – 2017-2018: Abbruch Altbau/bestehende Brandmauer/ Erstellung Roh- bau/Brandmauer – 2017-2020: Erstellung Neubau – Werk1 Areal – 2017-2023: Baustellenzufahrt über Drehscheibenplatz – 2017-2020: Erstellung Wohngebäude, rund 280 Wohnungen – 2019-2022: Erstellung ZHAW-Nutzungen – 2020-07/2023: Erstellung Hochhaus – ev. Mix ZHAW/Wohnen 5.12 Bauliche Massnahmen/Instandsetzungsbedarf Je nach Vertragsmodell werden die Kosten für bauliche Massnahmen und Instandsetzungsarbeiten durch die Stadt oder den zukünftigen Betreiber übernommen. Die folgenden Investitionssummen basieren auf Modell- rechnungen und Grobkostenschätzungen +/- 25%. Im Folgenden wird mit gerundeten Zahlen gearbeitet. (siehe auch weitere Ausschreibungsunter- lagen, Grobkostenschätzung +/-25%, Dürsteler Bauplaner GmbH, 08.09.2016). – Voraussichtliche bis Vertragsabschluss getätigte Instandsetzungsarbei- ten, +/-25%: CHF 0.6 Mio. – Gebäudehüllenreparaturarbeiten und Stromhausanschluss – Brandmauerkosten zu Neubau an Nordgrenze – Modellrechnung Halle kalt, +/-25%: CHF 5 Mio. – Vorbereitungsarbeiten (Altlastensanierung, Rückbauten, Industrie- staubreinigung, Erschliessungsarbeiten Heizung/ Kanalisation/ Sani- tär) – Sanierung Gebäudehülle (Dach, Oblichter, Fenstergläser, Steinersatz Aussenwände), Bodenreparaturarbeiten – Modellrechnung Halle Grundtemperierung auf 10C und temporär be- heizbar auf 18C: CHF 6.7 Mio. – Instandsetzungsbedarf Halle kalt inkl. folgenden energetischen Mas- snahmen: zus. Dachdämmung 4 cm XPS, Horizontal-Isolier-Verglasung, ergän- zende Heizung unterhalb Fassadenfenster (Kaltluftabfall) zu den be- stehenden Strahlungsheizkörpern unter der Decke 23
Details zu optionalen Arbeiten (Einbau Schallschutzfenster, Verdunkelung Dachoblichter) oder Entfernung spezieller Elemente (z.b. Kranbahn), sie- he weitere Ausschreibungsunterlagen, Grobkostenschätzung +/-25%, Dürsteler Bauplaner GmbH, 08.09.2016. Die Kosten für optionale Arbeiten oder die Entfernung spezieller Elemente sind in den nachfolgend aufgeführten Mindesterträgen nicht berücksich- tigt. 24
6 Vertrag 6.1 Grundlagen Die Stadt ist grundsätzlich offen für verschiedene Vertragsmodelle und wird den Vergabeentscheid anhand mehrdimensionaler Zuschlagskriterien (s. Kap. 3.5) fällen. Hier wird für die verschiedenen Varianten der jeweili- ge kostendeckende Mindestertrag angegebe n. Bis 31.12.2021 besteht ein Rückkaufrecht der Implenia. Danach kann die Eigentümerin fr ei ein ande- res Vertragsmodell wählen. Ab 1.1.2022 ist ein Übergang der Miete in eine Abgabe im Baurecht denkbar. Betreffend der Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbe- dingungen verweisen wir auf die kantonale Submissionsverordnung 720.11 vom 23.7.2003, §8. Diese Anforderungen werden im Rahmen der Ausarbeitung des Mietvertrags verhandelt. Ein Nachweis einer Versicherungsdeckung wird gegebenenfalls vor Ver- tragsabschluss eingefordert werden. 6.2 Miete Die Stadt vermietet die Halle, übernimmt die Instandhaltung und -setzung und erhält einen langfristig gesicherten Mietertrag. Die Schnittstelle zwischen Vermieterin und Mieter bzgl. Ausbaustandard wird vor Vertragsabschluss festgelegt. – Miete der sanierten Halle ohne Einbauten – Vertragsdauer: 10-20 Jahre + 2 Optionen à 5 Jahre Kostendeckender Mindestmietzins ≙ 5.0% vom Anlagewert Halle kalt: CHF 330’000/a Annahme Anlagewert CHF 6.6 Mio. = ursprünglicher Kaufpreis CHF 1 Mio. + Instandsetzungsaufwand bis Vertragsabschluss CHF 0.6 Mio + Instandsetzungsaufwand Modellrechnung Halle kalt CHF 5.0 Mio. Halle Grundtemperierung /temporär beheizbar: CHF 365’000/a Annahme Anlagewert CHF 8.3 Mio = ursprünglicher Kaufpreis CHF 1 Mio. + Instandsetzungsaufwand bis Vertragsabschluss CHF 0.6 Mio + Instandsetzungsaufwand Modellrechnung Grundtemp./temp. be- heizbar CHF 6.7 Mio. 25
Hinweis: Die verwendeten und errechneten Zahlen sind unverbindliche Richtwerte. Sobald die Trägerschaft bestimmt ist, erfolgt im Rahmen der Realisierung die Festlegung der endgültigen Werte, basierend auf dem Projekt und der zu definierenden Schnittstelle. Massgebend ist der end- gültig anfallende Instandsetzungsaufwand. 26
7 Auslegeordnung geeigneter Nutzungen 7.1 Nutzungsideen: gemäss § 255 PBG anrechenbare Geschossfläche Die Flächen in Halleneinbauten (z.B. Container oder Module) können mit folgenden Nutzungen belegt werden (nicht abschliessend): – Co-Working Spaces – Start-Up Boxen – Innovation Hub – Ateliers – Kleingewerbe – Hobbyräume – Gastronomienutzungen aller Art – Erlebniskulinarik 7.2 Nutzungsideen: generell von Aussentemperatur beherrschte 1, temporär vermietbare Fläche im Erdgeschoss Die Hallengrundfläche könnte mit folgenden temporär wechselnden Nut- zungen bespielt werden (nicht abschliessend): – Märkte – Degustationen – Messen – Ausstellungen – Konzerte – Bühnenkunst – Events – Bankette – Saisonrestaurant – Kongresse – Versammlungen – Entertainmenthalle – Erlebnispark – Indoor Camping – Pop-Up Stores – Sportveranstaltungen Wichtiger Hinweis: Eine Wohnnutzung ist nicht möglich aufgrund der Streichung der Anmerkung im Grundbuch “öffentlich-rechtliche Eigen- tumsbeschränkung/Wohnanteil-Revers (BAB-Nr. A 2011/334). Dat. 05.12.11, Bel. 652.», 23.06.2015. –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– 1 Flächen, die analog der Nutzung eines öffentlichen Platzes/Aussenraumes unter freiem Himmel genutzt werden können und wo analog «Heizungen im Freien» (Vollzugsordner Energie, Kap. 6.2) bei Anlässen von kurzer Dauer der Einsatz von mobilen Heizungen denkbar ist. 27
8 Genehmigung Michael Künzle, Stadtpräsident, Vorsteher Departement Kulturelles und Dienste (Vorsitz) Yvonne Beutler, Stadträtin, Vorsteherin Departement Finanzen Josef Lisibach, Stadtrat, Vorsteher Departement Bau 28
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