Handreichung zur chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht im Berufskolleg
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2 Inhalt 1. Vorwort 4 2. Rahmenbedingungen 5 2.1 Rechtliche Hinweise 5 2.1.1 Grundlegendes 5 2.1.2 Datenschutz und Datensicherheit 6 2.2 Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung 6 2.3 Sonderpädagogische Unterstützung 6 2.4 Organisatorische Hinweise für Schulleitung und Bildungsgangarbeit 7 2.4.1 Schulinterne Maßnahmen zur Qualifizierung der Lehrkräfte sowie der Schülerinnen und Schüler 7 2.4.2 Sicherstellung eines einheitlichen Informations- und Kommunikationsflusses 8 2.4.3 Raum- und Ausstattungsmanagement 9 2.4.4 Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten 10 2.4.5 Organisation von Präsenzunterricht unter Infektionsschutzbedingungen 11 2.4.6 Organisation des synchronen und asynchronen Distanzunterrichts 12 2.4.7 Hinweise für die Arbeit mit Lernplattformen 13 3. Didaktisch-methodische Hinweise für bildungsgangspezifische Konzepte zur Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht 14 3.1 Konzepte und Begriffe 14 3.2 Unterrichtsplanung und -reflexion 25 3.3 Phasen der vollständigen Handlung und Beispiele zur Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht 27 4. Aus der Praxis für die Praxis 31 4.1 Überlegungen zum Distanzunterricht in Fachklassen des dualen Systems Anlage A 32 4.1.1 Konkrete Unterrichtsbeispiele: Kaufmann/Kauffrau im E-Commerce 32 4.1.2 Konkretes Unterrichtsbeispiel: Lagerlogistik 37 4.2 Anregungen und Hinweise für weitere Anlagen und Bildungsgänge 38 4.2.1 Überlegungen zum Distanzunterricht in der Ausbildungsvorbereitung und Berufsfachschule Anlage B 38 4.2.2 Hinweise zu fachpraktischen Unterweisungen 39 4.2.3 Erfahrungen eines Berufskollegs mit Distanzunterricht in der Berufsfachschule der Anlage C 2 – FB Wirtschaft und Verwaltung 39 4.2.4 Überlegungen zur Berufsfachschule Anlage C 2 – FB Gesundheit/Soziales 40 4.2.5 Überlegungen zum Distanzunterricht im Beruflichen Gymnasium Anlage D 40 4.2.6 Hinweise zum Distanzunterricht in der Fachschule Anlage E 40
3 5. Angebote des Landes NRW 41 5.1 Strukturiertes Web-Angebot 41 5.2 Die Schulplattform LOGINEO NRW 41 5.2.1 Rechtssicherheit 42 5.2.2 Datenimport 42 5.2.3 Unterstützungssystem 42 5.2.4 Weitere Informationen und Beratung 42 5.2.5 Beantragung 43 5.2.6 Weiterentwicklung von LOGINEO NRW 43 5.3 LOGINEO NRW LMS – Das Lernmanagementsystem für Schulen in NRW 43 5.3.1 Wie erhält eine Schule LOGINEO NRW LMS und wie wird sie dabei unterstützt? 44 5.3.2 Unterstützungssystem 44 5.3.3 Wer hat LOGINEO NRW LMS entwickelt? 44 5.4 Ausblick: LOGINEO NRW Messenger mit (perspektivisch integriertem) Videokonferenztool 44 5.5 Weitere Tools und Anwendungen 45 5.5.1 Feedback-App Edkimo 45 5.5.2 EDMOND NRW 45 5.5.3 BIPARCOURS 45 5.5.4 Apps für Multimedia und Filmbildung 45 Die Handreichung ist vom Ministerium für Schule und Bildung und von QUA-LiS NRW unter Beteiligung von oberer Schulaufsicht, Schulleitungen und Lehrkräften u. a. folgender Berufskollegs • Kaufmännische Schulen des Kreises Düren • Erich-Gutenberg-Berufskolleg, Köln • Kaufmannsschule I, Hagen • Reinhard-Mohn-Berufskolleg, Gütersloh • Max-Weber-Berufskolleg, Düsseldorf und • Berufskolleg im Bildungspark, Essen entwickelt worden.
4 1. Vorwort Liebe Schulleiterinnen und Schulleiter, liebe Lehrerinnen und Lehrer, die Berufskollegs haben im letzten Schuljahr 2019/2020 in vielfältiger Wei- se große Herausforderungen gemeistert und gezeigt, wie ein Lernen auf Distanz gelingen kann und wie es mit dem dann zunehmend wieder mögli- chen Präsenzunterricht organisatorisch und didaktisch sinnvoll verknüpft werden kann. Ihre Kreativität und ihr Engagement haben zu unterschied- lichen Entwicklungen und Umsetzungen geführt, die nun aufgegriffen werden sollen. Da die Corona-Pandemie noch nicht vorbei ist, müssen wir das Erreichte nun professionalisieren. Wir wollen zunächst für das neue Schuljahr 2020/2021 mit dieser Handreichung sicherstellen, dass landes- weit Orientierung und Unterstützung bei der Bildungsgangarbeit und für die unterrichtliche Umsetzung bei einem erforderlichen Wechsel zwischen Distanz- und Präsenzunterricht gegeben sind. Mit dieser Handreichung kann und soll kein rechtlicher Rahmen geschaffen werden. Dieser ist kurzfristig nur durch eine bereits auf den Weg gebrach- te Verordnung und wäre langfristig nur durch eine Schulgesetzänderung möglich. Die Handreichung kann und soll Ihnen jedoch in allen Bildungs- gängen Unterstützung bieten, um die rechtlichen, organisatorischen und didaktisch-methodischen Herausforderungen bewältigen zu können. Hier finden Sie auch weitere Hinweise auf technische Unterstützung sowie das parallel entwickelte Web-Angebot mit vielfältigen Anregungen und Beispie- len Ihrer guten Unterrichtspraxis. Die Handreichung erhebt keinen Anspruch darauf, alle Aspekte von Dis- tanzunterricht in analoger und digitaler Form abzubilden. Sie gibt aber bereits einen perspektivischen Ausblick auf die zunehmende Nutzung digitalisierter Lernformate, die zugleich chancengerechte, individuelle Bildungsverläufe und Bildungserfolge ermöglicht. Mir ist bewusst, dass das vor uns liegende Schuljahr insbesondere für Sie als Lehrkräfte mit besonderen Herausforderungen verbunden ist, ich bin mir aber sicher, dass wir diese gemeinsam gut bewältigen werden. Für Ihren umsichtigen Einsatz in der Vergangenheit und das Engagement, mit dem Sie die Schülerinnen und Schüler sowie Studierenden auch zukünftig begleiten, danke ich Ihnen vielmals. Bleiben Sie gesund! Ihre Yvonne Gebauer Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
5 2. Rahmenbedingungen 2.1 Rechtliche Hinweise 2.1.1 Grundlegendes Die im Vorwort von Frau Ministerin Gebauer benann- Präsenzunterricht kann auch nach Ausschöpfen te Verordnung1 soll den rechtlichen Rahmen zur Ein- aller Möglichkeiten wegen des Infektionsschutzes richtung von Distanzunterricht definieren. Darüber möglicherweise nicht oder nicht vollständig durch- hinaus sind insbesondere folgende Dokumente in geführt werden – in diesem Fall findet Distanzun- ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung zu beachten: terricht statt. Der Schulleiter oder die Schulleiterin richtet den Distanzunterricht ein und informiert die obere Schulaufsichtsbehörde darüber. Auch durch den Distanzunterricht soll das Erreichen der schuli- Rahmendokumente für NRW: schen Bildungs- und Erziehungsziele sichergestellt werden. Zur weiteren Entwicklung der umfassenden • Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen Handlungskompetenz können Vertiefen, Üben und mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Wiederholen sowie die Erarbeitung neuer Themen Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsver- auch im Distanzunterricht genutzt werden. Das er- ordnung – CoronaBetrVO) in der jeweils gültigen möglicht die Abbildung der vollständigen Handlung Fassung im Rahmen von Lernsituationen. • Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzver- Dabei kann davon ausgegangen werden, dass ordnung – CoronaSchVO) in der jeweils gültigen • das Recht auf Bildung auch durch Distanzunter- Fassung richt sichergestellt wird, • Zweite Verordnung zur befristeten Änderung der • die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht auch für Ausbildungs- und Prüfungsordnung gemäß § 52 den Distanzunterricht gilt, SchulG (derzeit im parlamentarischen Beratungs- • die Bildungspläne und didaktischen Jahrespla- verfahren) nungen als Grundlage des Unterrichts gelten, • Distanzunterricht zur Umsetzung des Unter- • Handreichung „Pandemie und Schule – Daten- richts nach der jeweiligen Stundentafel dient, schutz mit Augenmaß“ der Landesbeauftragten • der Distanzunterricht mit dem Präsenzunterricht für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW zu verknüpfen ist, • Distanzunterricht für die Unterrichtsstunden der Schülerinnen und Schüler und die Unterrichts- Des Weiteren finden sich spezifische Hinweise und verpflichtung der Lehrkräfte dem Präsenzunter- Impulse für die Allgemeinbildenden Schulen in der richt gleichwertig ist. “Handreichung zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht”, die unter Für die chancengerechte und lernförderliche www.broschüren.nrw/distanzunterricht zum Schul- Kombination von Präsenz- und Distanzunterricht jahresbeginn abrufbar sein wird. sollen • sich die Lehrkräfte bei erforderlicher Änderung Im Folgenden wird die bereits genannte Verordnung der didaktischen Jahresplanung und bei deren berufskollegspezifisch erläutert. Dabei werden Umsetzung austauschen und eng abstimmen, neben grundlegenden Aspekten insbesondere die • die Lehrkräfte die Begleitung des Lernprozes- Themen Datenschutz und Datensicherheit sowie ses der entsprechenden Lerngruppen und/oder Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung einzelnen Lernenden auch auf räumliche Distanz fokussiert. kontinuierlich sicherstellen, • Klassenarbeiten und Prüfungen in der Regel im Präsenzunterricht stattfinden, daneben sind 1 Zweite Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 SchulG.
6 weitere in den Unterrichtsvorgaben vorgesehene Präsenzunterrichts statt. Auch Schülerinnen und und für den Distanzunterricht geeignete Formen Schüler mit attestiertem Schutzbedarf sind ver- der Leistungsüberprüfung (z. B. Portfolio, Projekt, pflichtet, an den schriftlichen Leistungsüberprü- Präsentation, Referat) möglich, fungen unter Wahrung der Hygienevorkehrungen • die Bildungsgangverantwortlichen die Lernort- teilzunehmen. Daneben sind weitere in den Unter- partner über veränderte Organisation und Unter- richtsvorgaben vorgesehene und für den Distanz- richtszeiten informieren. unterricht geeignete Formen der Leistungsüberprü- fung (z. B. Portfolio, Projekt, Präsentation, Referat) möglich. Leistungsbewertungen im Beurteilungs- 2.1.2 Datenschutz und Datensicherheit bereich „Schriftliche Arbeiten“ können ebenfalls Bei der verantwortungsbewussten Nutzung digitaler auf im Distanzunterricht erworbenen Kenntnisse, Anwendungen und Tools im Unterricht kommt der Fähigkeiten und Fertigkeiten aufbauen. Datensicherheit und dem Datenschutz der Schü- lerinnen und Schüler sowie der Lehrerinnen und Die Grundsätze der Lernerfolgsüberprüfung und Lehrer eine besondere Bedeutung zu. Hinweise zu Leistungsbewertung – insbesondere mit Blick auf konkreten Bereichen digitaler Datenverarbeitung die aktuelle Lage und veränderten Erfordernisse – in Coronazeiten (E-Learning-Plattformen, Online- sind zu Beginn des Schuljahres hinreichend klar Videokonferenztools und Messenger-Dienste) finden und verbindlich festzulegen und Schülerinnen und sich in der Handreichung mit dem Titel „Pandemie Schüler sind hierüber für jedes Unterrichtsfach zu und Schule – Datenschutz mit Augenmaß“2 der informieren. Lehrkräfte geben insbesondere auch Landesbeauftragten für Datenschutz und Informa- im Rahmen des Distanzunterrichts den Schüle- tionsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI). Weitere rinnen und Schülern sowie ggf. den Erziehungsbe- Informationen finden sich im Bildungsportal unter rechtigten und den Ausbildenden (vgl. § 14 APO-BK dem Stichwort „Datenschutzrecht“3. Im Rahmen sowie § 44 SchulG) den Lernprozess begleitende der pädagogischen Arbeit in der Schule soll auch Rückmeldungen zum jeweiligen Leistungsstand und der kritische und verantwortungsvolle Umgang mit zu weiteren Möglichkeiten der Förderung. digitalen Medien thematisiert werden. Die Leitpapie- re zu den Aspekten digitaler Schlüsselkompetenzen 2.3 Sonderpädagogische Unter- bieten hier eine Grundlage für deren Ausgestaltung im Unterricht4. stützung In der Ausgestaltung der Lernprozesse kann es für 2.2 Lernerfolgsüberprüfung und Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpä- dagogischer Unterstützung erforderlich sein, spezi- Leistungsbewertung fische Anpassungen und differenzierte Fördermaß- Die gesetzlichen Vorgaben zur Lernerfolgsüber- nahmen unter Berücksichtigung der Erfordernisse prüfung (§ 29 SchulG in Verbindung mit den in den der Förderschwerpunkte individuell umzusetzen. Bildungsplänen verankerten Kompetenzerwartun- Entscheidend ist ein gleichberechtigter Zugang zum gen und weiteren Hinweisen) und zur Leistungsbe- Unterricht, in dem die individuellen Voraussetzun- wertung (§ 48 SchulG in Verbindung mit § 8 APO-BK gen zur Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler be- sowie entsprechenden anlagenspezifischen Aus- rücksichtigt werden. Für Schülerinnen und Schüler schärfungen) gelten auch für die im Distanzunter- mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung richt erbrachten Leistungen. Eine Qualitätsorientie- ist in besonderem Maße die inhaltliche und metho- rung bietet der Referenzrahmen Schulqualität NRW dische Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunter- mit impulsgebenden Formulierungen. richt von Bedeutung. Alle Unterstützungsmaßnahmen richten sich nach Es sind frühzeitig Grundsätze für die Lernerfolgs- den individuellen (Lern-) Voraussetzungen, den überprüfung und Leistungsbewertung im Distanzun- Förderplänen und nach gewährten Nachteilsaus- terricht seitens der Bildungsgang-/Fachkonferenz gleichen sowie den Aspekten der Barrierefreiheit. (vgl. § 70 SchulG) zu formulieren. Klassenarbeiten Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass die jeweils und Prüfungen finden in der Regel im Rahmen des benötigten Hilfsmittel – technisch und medial – im 2 w ww.ldi.nrw.de/mainmenu_Aktuelles/Inhalt/Schule_-Videokonferenzsysteme-und-Messenger-Dienste-waehrend-der-Corona-Pandemie/LDI-NRW---Pandemie-und- Schule-18_05_2020.pdf 3 www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Datenschutz/index.html 4 www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsganguebergreifende-themen/digitale-kompetenzen/leitpapiere/leitpapiere.html
7 Präsenz- sowie auch im Distanzunterricht zur Verfü- didaktisch-methodischen Fragestellungen berück- gung stehen. Assistive Technologien können helfen, sichtigt werden, um das Ziel der Landesregierung, Einschränkungen in der Bewältigung der Aufgaben die Berufskollegs in NRW in die digitale Zukunft zu auszugleichen und ermöglichen und unterstützen führen, zu erreichen5. Die unterrichtliche und räum- kontinuierlich den Lernprozess. liche Organisation hängt davon ab, welches Szenario Ein Teil der Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an im Schulalltag unter Beachtung geltender Hygiene- sonderpädagogischer Unterstützung benötigt einen vorschriften umgesetzt werden kann. Im Folgenden intensiveren persönlichen Kontakt in analoger oder werden grundsätzliche organisatorische Möglichkei- digitaler Form mit den Lehrkräften, um einen erfolg- ten6 für die Verknüpfung von Präsenz- und Distanz- reichen Lernprozess zu sichern. Die Art der Kontakt- unterricht bzw. ausschließlichen Distanzunterricht aufnahme variiert und beinhaltet darüber hinaus dargestellt. Alle aufgeführten Hinweise erfordern eingeübte Feedback- und Rückmeldeabsprachen. eine an die jeweilige spezifische Situation vor Ort Der Austausch zwischen den Lehrkräften, den Schü- angepasste Konkretisierung, beispielsweise auch zu lerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädago- Fragestellungen der Dokumentation der Lernstände gischer Unterstützung und ggf. deren Erziehungsbe- der Schülerinnen und Schüler. rechtigten ist notwendig, um die konkrete Gestaltung der Präsenz- und Distanzphasen abzustimmen. 2.4.1 Schulinterne Maßnahmen zur Qualifizierung der Lehrkräfte sowie Unterstützen können verschiedentlich noch weitere der Schülerinnen und Schüler am Lernprozess beteiligte Personen, wie beispiels- weise die in beiden Phasen zur Teilhabe an Bildung Für die erfolgreiche Verknüpfung von Präsenz- und gemäß § 112 SGB IX bzw. § 35a SGB VIII einzusetzen- Distanzunterricht sowie den ausschließlichen den Schulbegleitungen. Die zur Teilhabe an Bildung Distanzunterricht sind neben der Technik auch gemäß § 112 SGB IX bzw. § 35a SGB VIII einzuset- die Kompetenzen und die Haltung sowohl seitens zenden Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter der Schulleitungen, der Lehrkräfte als auch der können auch im häuslichen Umfeld der Schülerinnen Schülerinnen und Schüler7 von großer Bedeutung. und Schüler unterstützen. Bei der Entscheidung Beispielhaft seien hier die Bereitschaft und die des Leistungserbringers über den Einsatz im häus- entsprechenden Kompetenzen zur verantwortungs- lichen Umfeld sind die Eltern der Schülerinnen und vollen und datenschutzkonformen Nutzung von Schüler einzubeziehen. Eine Hilfestellung bei den technischen Ressourcen, Anwendungstools und Lernangeboten durch den Einsatz von technischen digitalen Lernmitteln, z. B. Audio- und Videokonfe- Hilfsmitteln ist gegenüber einer persönlichen Unter- renzsystemen, Chat-Tools, Messengern, Blogs und stützung soweit wie möglich vorrangig in Anspruch Lernplattformen angeführt8. zu nehmen. Insbesondere ist im Vorfeld zu eruieren, inwieweit Schülerinnen und Schüler mit erschwerten Be- 2.4 Organisatorische Hinweise dingungen im häuslichen oder lebensweltlichen für Schulleitung und Bildungs- Umfeld, besonderem Unterstützungsbedarf oder neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler in gangarbeit belasteten Lebenslagen angewiesen sind auf eine Die folgenden Hinweise sollen Impulse und eine individualisierte sowie dem persönlichen Leistungs- Orientierung für verschiedene mögliche Beschu- vermögen und Entwicklungsstand angepasste, ggf. lungsszenarien geben, die angesichts der jeweils barrierefreie Einführung in Distanzunterricht. aktuellen Entwicklung der COVID-19-Pandemie Zum neuen Schuljahr startet eine landesweite und notwendig werden können. Hierbei können sowohl umfassende digitale Fortbildungsinitiative des eine Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunter- Schulministeriums. Die Schulleitungen werden richt als auch ein ausschließlicher Distanzunterricht entsprechend qualifiziert, um die digitale Transfor- erforderlich sein. Dabei muss Chancengerechtigkeit mation an ihrer Schule weiter voranzutreiben (z. B. für Schülerinnen und Schüler in verschiedenen über eine Vernetzung als digitale Lerngemeinschaf- Aspekten wie organisatorischen, technischen und ten). Alle Lehrkräfte erhalten sowohl Angebote 5 Faktenblatt des MSB: Digitale Ausstattungsoffensive für Schulen in NRW, vom 29.06.2020 6 Lernen trotz Corona! (1. Juni 2020). www.lernentrotzcorona.ch/Lernentrotzcorona/WebHome [24.06.2020] 7 Derzeit befindet sich eine „Leitlinie zur Integration digitaler Schlüsselkompetenzen in die Berufliche Bildung“ in Vorbereitung. 8 Prof. Dr. Eickelmann, Birgit: Lehrkräfte in der digitalisierten Welt (1. Auflage 2020) www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/_Medienberatung-NRW/ Publikationen/Lehrkraefte_Digitalisierte_Welt_2020.pdf [24.06.2020] QUA-LIS NRW: Digitale Schlüsselkompetenzen www.berufsbildung.nrw.de/cms/upload/digitale_kompetenzen/Digitales_Lernen_in_den_Curricula.pdf [24.06.2020]
8 zur pädagogischen und technischen Nutzung der 2.4.2 Sicherstellung eines neuen LOGINEO-NRW-Angebote (LMS, Messenger, einheitlichen Informations- und Videokonferenz-Tool) als auch Online-Seminare zur Gestaltung von Distanzunterricht.9 Neben der Kommunikationsflusses mittel- und langfristigen Planung von Fortbildungen, Zur Sicherung einer einheitlichen Kommunikation Qualifizierungen und Schulungen kann es je nach im Kollegium sowie der Erreichbarkeit der Schüle- aktueller Infektionslage notwendig werden, auch rinnen und Schüler, der Eltern, der Lernortpartner kurzfristige Angebote zu organisieren, bei denen sowie der oberen Schulaufsicht müssen verbindliche die Dezernate 46 der Bezirksregierungen unterstüt- Absprachen getroffen und entsprechend kommu- zen10. Die unten in Form einer Checkliste aufgeführ- niziert sowie dokumentiert werden. Informationen ten beispielhaften Vorschläge können schulintern und Materialien für Schülerinnen und Schüler lassen realisiert und organisiert werden. sich kurzfristig per E-Mail verteilen, an einem digita- Als ein Beispiel zur kurzfristigen Unterstützung des len Anschlagbrett „anbringen“ oder es wird ein Blog Kompetenzaufbaus wird hier das Instrument eines genutzt, um einer Lerngruppe Informationen und „Digital Coachings“ aufgeführt: Lehrerinnen und Materialien zur Verfügung stellen zu können. Die pos- Lehrer, die eine hohe Affinität zur Digitalisierung mit talische, fernmündliche und digitale Erreichbarkeit entsprechend ausgeprägten Kompetenzen aufweisen, der Schülerinnen und Schüler sollte erfasst sowie übernehmen dabei die Rolle eines kollegialen „Digital dokumentiert werden (bei Minderjährigen auch die Coaches“ und betreuen andere Lehrkräfte gezielt und Kontaktdaten der Eltern). Dazu sollte eine entspre- individuell. Auch das Bilden von Teams oder Tandems chende Liste mit Adresse, Telefonnummer (Festnetz/ kann gerade durch Nutzung von Anwendungstools Handy) und E-Mailadresse angelegt werden. In und digitalen Lernmitteln einen inhaltlichen, orga- Situationen des erforderlichen Distanzunterrichts ist nisatorischen und sozialen Beitrag leisten, z. B. zur es zur Erfüllung des Bildungsauftrags der Schulen Erstellung von Materialien, Reaktion auf Personal- datenschutzrechtlich zulässig, von den Schülerinnen ausfall, Integration von Lehrkräften, die aus Gründen und Schülern bzw. Eltern die Angabe der privaten des Gesundheitsschutzes von der Verpflichtung zum E-Mail-Adresse zu fordern, wenn dies zur digitalen Präsenzunterricht befreit sind. Dazu bedarf es fester Übermittlung von Arbeitsmaterialien notwendig ist. Vereinbarungen zur Information und Kommunikation. Für den schnellen Kommunikationsweg bzw. den Ebenso können kompetente Schülerinnen und Schü- direkten Austausch zwischen Lehrkräften und ler als „E-Scouts“ für Mitschülerinnen und Mitschüler Lernenden sowie den Schülerinnen und Schülern fungieren, auch im Sinne von Lernpatenschaften. untereinander ist auch der datenschutzkonforme11 Exemplarische Checkliste für Qualifizierungsmaßnahmen Maßnahme Realisierung Durchführung eines pädagogischen Tages Schulinterne Fortbildungen/Qualifizierungen Einsatz von „Digital Coaches“ Bildung von Teams oder Tandems Durchführung von Kompetenztagen/Einführungstagen zu Beginn eines neuen Schuljahres für neue Schülerinnen und Schüler: • Regeln zum verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien • Nutzung der in der Schule verwendeten Software/Lernplattform • Grundlagen Datenschutz und Datensicherheit Regelmäßige Auffrischung der neu erworbenen digitalen Kompetenzen Einsatz von „E-Scouts“ 9 Presseinformation des MSB v. 29.06.2020 „Digitale Ausstattungsoffensive für Lehrkräfte und Schüler in NRW“ 10 www.brd.nrw.de/Schule_Lehrkraefteausfortbildung/Lehrkraeftefortbildung/index.jsp 11 „Wenn Lehrkräfte mit Eltern und Schülerinnen und Schülern aber über digitale Kanäle bzw. private E-Mail-Adressen, die nicht von der Schulleitung für dienstliche Angelegenheiten vorgegeben sind, weitergehend kommunizieren, liegt dies im persönlichen Ermessen aller an der Kommunikation Beteiligten. Die Eltern müssen über den Einsatz digitaler Kanäle informiert werden, eine Einverständniserklärung der betroffenen Personen bzw. der Erziehungsberechtigten, die freiwillig, aus- drücklich und widerrufbar sein muss, ist einzuholen. Es sollten ausschließlich Lösungen gewählt werden, bei denen der Anbieter für die Verarbeitung der Daten nach DSGVO garantieren kann. Den Vorzug zu geben sind Lösungen, bei denen der Anbieter einen Server in der EU oder in Deutschland betreibt oder das Konferenztool im Schulserver oder in einem Lernmanagementsystem integriert ist. Eine weitere Möglichkeit ist, über den Schulträger oder einen beauftragten IT-Dienstleister den Schulen ein Videokonferenzsystem zur Verfügung zu stellen.“ Quelle: Das Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen: Umgang mit Videokonferenzen www.schulministerium.nrw.de/themen/recht/schulgesundheitsrecht/infektionsschutz/umgang-mit-videokonferenzen [24.06.2020]
9 Einsatz eines Messengers zu empfehlen. Die Grup- Schüler mit Gehbehinderung erreichbar ist). pen (oder Arbeitsbereiche, Channels etc. je nach Es sollte auch gesondert ausgewiesen werden, verwendetem Messenger) für die einzelnen Fächer welche Räume sich besonders gut für Distanzun- bzw. Bündelungsfächer sollten von der Schule er- terricht eignen (z. B. Raumakustik, Internetverbin- stellt und entsprechend voreingestellt werden (z. B. dung). Zudem sollte entschieden werden, wie die mit Zugriffsrechten für die jeweiligen Fachlehr- Nutzung der Räume und Lernmittel organisiert ist. kräfte). Differenzierte Rückmeldungen an einzelne Beispielsweise sollte festgelegt werden, wie die Schülerinnen und Schüler sollten aus pädagogi- Ausleihe eines mobilen Laptopwagens organisiert schen und datenschutzrechtlichen Gründen nicht ist. Weiterhin sollte es Vereinbarungen zur Nutzung im Gruppenchat, sondern durch Direktnachrichten der Räume und Lernmittel geben, damit diese zum über gesicherte Kommunikationswege erfolgen. Unterrichtsbeginn einsatzbereit sind. Die Verzeich- Die Zuständigkeit für die Administration des nisse und Regelungen sollten für alle Lehrkräfte Messengers muss organisatorisch festgelegt wer- transparent gemacht werden. den (vgl. Kapitel 5.4). Exemplarische Checkliste zur Kommunikation Maßnahme Realisierung Anlegen von Listen mit Adresse, Telefonnummer (Festnetz/Handy) und E-Mailadresse Vereinbarung von Kommunikationswegen (z. B. Messenger) Aufklärung über Speicherplatznotwendigkeit für Apps Erstellung von Arbeitsbereichen (Channels) für die einzelnen Fächer Erteilung von Zugriffsrechten Vereinbarung von Kommunikationsweg innerhalb des Kollegiums Vereinbarung von Kommunikationsweg der Schulleitung an die gesamte Schulgemeinde Information der dualen Partner und Praktikumsbetriebe Information der oberen Schulaufsicht In den Fachklassen des dualen Systems sollten Mit Blick auf die Nutzung von Räumen empfiehlt es auch die Daten der Lernortpartner datenschutzkon- sich, die Möglichkeit der Einrichtung von Selbstlern- form erfasst werden, ebenso sollte mit den Kontakt- zentren zu prüfen (vgl. Kapitel 2.2.6). Möglichkeiten daten von Trägern berufsvorbereitender Bildungs- der Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen vor maßnahmen, Praktikumsbetrieben ggf. weiteren Ort (z. B. Jugendzentren) sollten ebenfalls geprüft Partnern in den Bildungsgängen des Berufskollegs werden. Zur Nutzung von z. B. „Study Halls“ oder verfahren werden. weiterer möglicher außerschulischer Lernorte ist auf die Einhaltung der Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO in der jeweils gültigen Fassung zu 2.4.3 Raum- und Ausstattungs- achten und deren Einhaltung ggf. durch entspre- management chende Absprachen mit den Anbietern bzw. Koope- Die verfügbaren Räume und Lernmittel der Schule rationspartnern sicherzustellen. sollten erfasst und für alle Lehrkräfte sichtbar doku- mentiert werden. Dabei sollte bei den Räumen und In Abstimmung mit dem Schulträger kann von der Lernmitteln auch gesondert ausgewiesen werden Mehrfachnutzung der Räume unter Einhaltung der (z. B. durch Kennzeichnung mittels eines Symbols), jeweils gültigen Vorgaben zum Infektionsschutz inwieweit sich diese auch zur Realisierung einer auch im Nachmittags- und Abendbereich Gebrauch inklusiven Beschulung nutzen lassen (z. B. Compu- gemacht werden, sofern entsprechende Kapazitä- terraum im Erdgeschoss, der für Schülerinnen und ten bei Reinigungsunternehmen gegeben sind.12 12 Erlass des MSB „Planungserfordernisse zur Beschulung in den Bildungsgängen des Berufskollegs im Schuljahr 2020/2021“ vom 23.06.2020
10 Exemplarische Checkliste zum Raum- und Ausstattungsmanagement Maßnahme Realisierung Erstellung einer Liste über grundsätzlich nutzbare Räume in der Schule Kennzeichnung der Räume nach besonderen Verwendungsmöglichkeiten Erstellung von Belegungsplänen pro Raum Erstellung von Übersichten über die vorhandenen (digitalen) Lernmittel in den Räumen Erstellung von weiteren Übersichtslisten (Laptops, Notebooks, Tablets, Roboter …) Kommunikation der Verzeichnisse und Nutzungsregeln im Kollegium 2.4.4 Ausstattung der Schülerinnen sich, mit dem Schulträger abgestimmte Konzepte und Schüler mit digitalen Endgeräten zur Ausleihe mobiler Endgeräte (z. B. COPE-Kon- zepte, vgl. Kapitel 3.1 unter BYOD) zu entwickeln. Eine wichtige Voraussetzung für die Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht in digitaler Form Zu Beginn sollte durch die Schulen als kurzfristige und hier insbesondere für den ausschließlichen Maßnahme eine Abfrage bei den Schülerinnen und Distanzunterricht ist, dass alle Schülerinnen und Schülern durchgeführt werden, ob die Möglichkeit Schüler einen Zugang zum Internet haben und mit besteht, auf ein eigenes Endgerät (z. B. BYOD-Kon- den notwendigen mobilen Endgeräten ausgestat- zepte, vgl. Kapitel 3.1) bzw. auf ein im Haushalt be- tet sind. Gerade dieser Aspekt ist zum Ausgleich findliches Endgerät zurückzugreifen. Zudem sollte sozialer Ungleichgewichte und zur Sicherstellung geklärt werden, ob die Möglichkeit des Ausdruckens der Chancengleichheit besonders in den Fokus zu besteht. Andernfalls sollen Konzepte entwickelt nehmen. Eine technisch vergleichbare Ausstattung werden, die eine digitale Bearbeitung ermöglichen aller Schülerinnen und Schüler bildet hierfür eine oder andere Wege der Bereitstellung vorsehen. Grundvoraussetzung und ist anzustreben. Darüber hinaus sollten die verfügbaren Datenvo- lumina aus den Telekommunikationsverträgen der Mit dem neuen Sofortausstattungsprogramm zur Schülerinnen und Schüler beachtet werden. Wenn Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit digi- ein Internetzugang außerhalb der Schule nur über talen Endgeräten wird – auch über die Corona-Pan- mobile Daten stattfinden kann, sollte zum Ausgleich demie hinaus – ein wichtiger Beitrag zum Ausgleich sozialer Ungleichheiten möglichst die Nutzung des sozialer Ungleichgewichte geleistet.13 Gegenstand schulischen WLAN durch Schülerinnen und Schüler der Förderung sind schulgebundene mobile Endge- angeboten werden. räte (Laptops, Notebooks und Tablets, ausgenom- men sind Smartphones) sowie Ausstattungen zur Insbesondere die Einrichtung eines Selbstlernzen- Erstellung professioneller Online-Lehrangebote.14 trums (mit PC, Internetzugang und Druckern) kann Die mobilen Endgeräte werden durch die Schulen in hier einen wichtigen Beitrag zur chancengerech- Form einer entgeltlosen Leihgabe an Schülerinnen ten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunter- und Schüler verteilt, die nicht auf bestehende Gerä- richt in digitaler Form leisten. Im dualen System te zurückgreifen können. Eine individuelle Bedürftig- der Berufsausbildung können in Absprache mit keitsprüfung ist nicht vorgesehen.15 Es muss sicher- den Ausbildungsunternehmen ggf. betriebliche gestellt werden, dass die schulgebundenen mobilen Einrichtungen genutzt werden. Dies gilt auch für Endgeräte entsprechend gekennzeichnet werden Praktikumsbetriebe in vollzeitschulischen Bildungs- (z. B. durch Aufkleber) sowie sofort verwendet und gängen. Hier empfiehlt sich, diese Aspekte, z. B. in die bestehende digitale Infrastruktur integriert in gemeinsamen Bildungsgangkonferenzen oder werden können. Zudem muss eine Zustimmung der auf Ausbilderarbeitskreisen, zu thematisieren und Schülerinnen und Schüler zu den Nutzungsbedin- Kooperationen anzustreben. gungen eingeholt werden. Weiterhin empfiehlt es 13 Das Land startet eine umfangreiche Ausstattungsoffensive und wird ebenfalls alle Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten ausstatten. 14 Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen (Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 - Sofortausstattungsprogramm) an Schulen und in Regionen in Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 21.07.2020 – 411). 15 Siehe Schulmail vom 22.07.2020.
11 Exemplarische Checkliste zur Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit Endgeräten Maßnahme Realisierung Erstellung einer Abfrage über vorhandene Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit mobilen Endgeräten Erstellung einer Abfrage über vorhandene und nutzbare Ausstattung der Ausbildungsunternehmen oder Praktikumsbetriebe Abfrage über Zugangsmöglichkeiten zum Internet (z. B. vorhandenes Daten- volumen, häuslicher Internetanschluss) für die Schülerinnen und Schüler Entwicklung alternativer Lernmöglichkeiten und Konzepte, falls kein Inter- netzugang z. B. über Datenvolumen/keine (mobilen) Endgeräte vorhanden ist/sind Überprüfung, ob und in welchem Umfang Leihgeräte zur Verfügung gestellt werden können 2.4.5 Organisation von stimmung mit dem Schulträger vgl. Kapitel 2.4.3). Präsenzunterricht unter Lehrkräfte, die aus Gründen des Gesundheitsschut- zes von der Verpflichtung zum Präsenzunterricht Infektionsschutzbedingungen befreit sind, sind für die Erteilung von Distanzun- Aus Gründen des Infektionsschutzes kann es not- terricht sowie für nicht-unterrichtliche Aufgaben wendig sein, versetzte Unterrichts- und Pausenzei- einzusetzen. Der Einsatzplan soll mit allen Beteilig- ten sowie die Zuweisung fester Räume für Lerngrup- ten kommuniziert und transparent dokumentiert pen zu prüfen.16 Um die Kapazitäten des Präsenzun- werden. terrichtes auszuschöpfen, ist eine Verschiebung der Unterrichtszeiten in den Nachmittags- bzw. Abend- Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit at- bereich denkbar. testiertem Schutzbedarf wird geplant, z. B. durch re- gelmäßige synchrone oder asynchrone Kontaktauf- Bei der Erstellung eines entsprechenden Stunden- nahme, durch Einbindung per Videostream, sofern plans sollten hierbei Zeiten für die Zwischenreini- die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen (incl. gung der Klassenräume eingeplant werden (zur Ab- Einwilligung) erfüllt sind. Exemplarische Checkliste zur Realisierung von Präsenzunterricht Maßnahme Realisierung Datenschutzkonforme Übersicht über Lehrkräfte, die im Präsenzunterricht oder nur im Distanzunterricht eingesetzt werden können Einsatzplanung für Lehrkräfte, die vom Präsenzunterricht befreit sind Planung des Unterrichts für Lernende mit attestiertem Schutzbedarf Ggf. freiwillige Ausweitung des Unterrichts von Studienreferendarinnen und Studienreferendaren Erarbeitung eines Organisationsmodells, z. B.: - Wechselwochen für die Gruppen A und B - Gruppen A und B tageweise - Gruppe A vormittags, Gruppe B nachmittags, Wechsel pro Woche zwischen Vor -und Nachmittag - Aufteilung der Woche auf 2 ½ Tage jeweils für Gruppe A und B Durchführung kurzer Evaluationen/Einholung von Feedback 16 Hinweise zur Nutzung von Klassen- und Kursräumen sowie zur Rückverfolgbarkeit finden sich in der jeweils aktuell gültigen Coronabetreuungsverordnung (Corona BetrVO) sowie Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO).
12 2.4.6 Organisation des synchronen und Schüler am Distanzunterricht teilnehmen können (vgl. Kapitel 2.4.4). Für Schülerinnen und Schüler, asynchronen Distanzunterrichts die weder im Ausbildungsunternehmen noch zu Es bleibt das erklärte Ziel, unter Ausschöpfung aller Hause lernen können, kann die Bereitstellung von Möglichkeiten und unter Beachtung des Infektions- Räumen in der Schule sinnvoll sein, beispielweise schutzes so viel Präsenzunterricht wie möglich zu durch Einrichtung eines Selbstlernzentrums. Dabei erteilen. Sollten sich infektionsbedingte Einschrän- stellt die Schule einen Raum zur Verfügung, der mit kungen ergeben, können die entstehenden Lücken entsprechenden Arbeitsplätzen ausgestattet ist im Stundenplan mit Distanzunterricht ausgeglichen (vgl. Kapitel 2.4.3). werden. Dabei soll der Distanzunterricht möglichst digital erteilt werden. Sowohl synchroner als auch Soll Distanzunterricht im dualen System der asynchroner Distanzunterricht (vgl. Kapitel 3.1, Berufsausbildung in den Räumen der Ausbildungs- unter asynchrones bzw. synchrones Unterrichtsfor- unternehmen durchgeführt werden, muss gewähr- mat) müssen im Stundenplan ausgewiesen werden leistet sein, dass die Schülerinnen und Schüler die und mit den Lernortpartnern kommuniziert werden. nötige Zeit, Ruhe und die Hilfsmittel zur Bearbei- tung der Arbeitsaufträge haben. Dazu sollten die Die Durchführung des Distanzunterrichts beruht Lernenden möglichst entweder alleine in einem auf einem von der Schule bzw. dem Bildungsgang Raum sein bzw. sich diesen mit mehreren Auszubil- zu entwickelnden, pädagogischen und organisa- denden eines Unternehmens aus einer Lerngruppe torischen Plan. Die notwendige Information und teilen können. Vermieden werden sollte die Nutzung Abstimmung mit Schülerinnen und Schülern, eines Großraumbüros, in dem der Betriebsalltag Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen, Ausbil- weiterläuft, während die Lernenden unterrichtlich dungsunternehmen, Trägern berufsvorbereitender eingebunden sind. Sollte die Bereitstellung betrieb- Bildungsmaßnahmen, Praxiseinrichtungen und ggf. licher Räume nicht möglich sein, müssen die Auszu- weiteren Akteuren sollte nach Möglichkeit im Vorfeld bildenden für das Lernen freigestellt werden (z. B. stattfinden. Dadurch soll sichergestellt werden, zu Hause oder in den Räumen des Berufskollegs). dass die betroffenen Akteure über den Distanzun- Bei asynchronem Distanzunterricht in der Fach- terricht informiert sind und ggf. auch noch in die schule sind die Vorgaben des Aufstiegsfortbildungs- konkrete Planung einbezogen werden können. Es förderungsgesetzes (AFBG) zu beachten, um die muss gewährleistet sein, dass alle Schülerinnen und Förderfähigkeit zu erhalten. Exemplarische Checkliste für die Organisation von Distanzunterricht Maßnahme Realisierung Festlegung von Anteil und Organisation des Distanzunterrichts Bereitstellung von Lernzeit im Ausbildungs-/Praktikumsunternehmen, zu Hause oder in der Schule (z. B. Selbstlernzentren, Lernbüros) Sicherstellung der nötigen Lernmittel (PC/Notebook/Laptop, eigener Raum, Telefon zur Teilnahme an Video- und Telefonkonferenzen usw.) Klärung der Vergabe administrativer Berechtigungen auf bereitgestellten Geräten, sodass die Schülerinnen und Schüler keine Programme installieren oder deinstallieren können Kommunikation mit beteiligten Akteurinnen und Akteuren (bspw. Schüle- rinnen und Schüler, Eltern, Ausbildungs-/Praktikumsunternehmen, Träger ausbildungsbegleitender Hilfen) u. a. über • Einhaltung der Schulpflicht • Information über Organisation des Distanzunterrichts • Kommunikationswege/Ansprechpartner • Hinweise zu Leistungsüberprüfung und Bewertung in Distanz • Auflistung der entsprechenden (sicheren) Apps und Installationshinweise • …
13 2.4.7 Hinweise für die Arbeit mit werden, wann und wie die Ergebnisse wieder einge- reicht werden müssen. Lernplattformen Für die Durchführung von Distanzunterricht in Es sollte festgehalten werden, welche Lehrkraft den digitaler Form ist die Nutzung einer einheitlichen Überblick über die zu erledigenden Aufgaben aller Lernplattform (vgl. Kapitel 3.1 und 5.3) an einer Fächer des Bildungsgangs behält, um sowohl eine Schule zu empfehlen, d. h. die Lernsituationen bzw. Über- als auch eine Unterforderung der Lernenden Lehr-/Lernarrangements sollten bevorzugt auf zu vermeiden. Hier ist auch die Datenmenge zu einer schulweit einheitlichen Plattform zur Verfü- beachten, die die Schülerinnen und Schüler auf gung gestellt werden, so dass alle Schülerinnen und elektronischem Weg zur Verfügung gestellt bekom- Schüler genau wissen, an welcher Stelle diese zu men sollen (vgl. Kapitel 2.4.4). Ein gemeinsamer finden sind. Dies stellt eine wichtige Orientierung für Klassenkalender kann die Koordinierung der zu die Lehrkräfte und Lernenden dar und gewährleistet erledigenden Aufgaben vereinfachen. Arbeitszeiten einen einfachen sowie verlässlichen Austausch von für bestimmte Fächer, Abgabetermine und Sprech- Arbeitsmaterialien, Aufgaben und Arbeitsergebnis- zeiten mit den Fachlehrkräften können im Klassen- sen zwischen ihnen. Hier sollte auch verzeichnet kalender terminiert und dokumentiert werden. Exemplarische Checkliste zur Arbeit mit einer Lernplattform Maßnahme Realisierung Festlegung von verbindlichen Zeiten und Wegen für die Kommunikation und Distribution der zu bearbeitenden Aufgaben, Materialien, … Festlegung von verbindlichen Zeiten und Wegen für die Kommunikation und Distribution der Rückgabe der zu bearbeitenden Aufgaben, Materialien, … Festlegung einer einheitlichen und verbindlichen Form der Rückmeldung Koordinierung (z. B. durch Bildungsgangleitung/Klassenlehrer) des Arbeits- aufwandes, inkl. der Datenvolumina sowie Rückmeldung an Kolleginnen und Kollegen (evtl. Tandems durch Einbindung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter) Ausrichtung des Umfangs der zu bearbeitenden Aufgaben, Materialien, … an der Wochenstundenzahl des Faches (Stundentafel) Erstellung von Teilnahme- und „Anwesenheitslisten“ der Schülerinnen und Schüler Kontaktaufnahme und Konsequenzen bei Nichtteilnahme Anlegen eines gemeinsamen Klassenkalenders
14 3. Didaktisch-methodische Hinweise für bildungs- gangspezifische Konzepte zur Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht In den folgenden Unterkapiteln werden verschiedene 3.1 Konzepte und Begriffe Aspekte der Organisation, Planung, Durchführung In diesem Abschnitt werden zentrale Konzepte und und Evaluation der Verknüpfung von Präsenz- und Begriffe einerseits erläutert, andererseits wer- Distanzunterricht dargestellt. Dabei werden ins- den tabellarisch Chancen und Möglichkeiten den besondere zentrale Konzepte und Begriffe sowie Herausforderungen und Risiken gegenübergestellt. die vollständige Handlung als unterrichtsleitendes Dabei werden für diese Herausforderungen und Prinzip erläutert. Risiken exemplarische Lösungsimpulse aufgezeigt. Ergänzend werden Reflexionsfragen angeboten, die die Lehrenden bei der Organisation, Planung, Durchführung und Evaluation konkreter Unter- richtsvorhaben unterstützen können. Präsenzunterricht Klassischer Unterricht, ggf. auch mit Teilen des Klassenverbandes, der eine unmittelbare Kommunikation und Interaktion mit der Lehrkraft und der SuS untereinander ermöglicht. Er findet bspw. im Klassenraum, Fachraum, Sporthalle, Labor, Werkstatt, etc. statt. Präsenzunterricht ist in der Regel eine synchrone Unterrichtsform. Chancen Herausforderungen ► Lösungsansätze • Bekanntes Format • Bei veränderter Infektionslage der Schule oder einzelner • Direkte, individuelle Unterstützung/Rückmeldung SuS ggf. nur unter veränderten Rahmenbedingungen möglich durchführbar • Ressourcen und Ausstattung sind bekannt • Je nach Vorgaben zum Infektionsschutz z. B. Teilen der • Leistungsbewertung unmittelbar möglich Lerngruppe möglich -K onzepte zur virtuellen Teilnahme einzelner oder eines Teils der SuS sowie zur schnellen, unmittelbaren Umstellung auf Distanzunterricht entwickeln Reflexionsfragen für Lehrkräfte - In welcher Form liegen die Materialien vor (analog oder digital)? - Wie ist das Hygienekonzept ausgestaltet? - Wodurch werden Lehrkräfte eingebunden, die keinen Präsenzunterricht erteilen können? - S ind geänderte Rahmenbedingungen wie Unterrichts- und Pausenzeiten, Hygienevorschriften etc. mit allen Beteiligten hinreichend kommuniziert? - W elche Schul-/Bildungsgangspezifika müssen berücksichtigt werden (z. B. Blockunterricht, landes-/länderübergreifende Fachklassen mit internatsmäßiger Unterbringung der SuS, sonderpädagogische Unterstützung)?
15 Distanzunterricht Unterricht, ggf. auch mit Teilen des Klassenverbandes, der eine mittelbare/indirekte Kommunikation und Interaktion mit der Lehrkraft und ggf. der SuS untereinander ermöglicht. Er findet bspw. zu Hause, im Betrieb, in der Bibliothek oder im Selbstlernzentrum in der Schule statt. Distanzunterricht kann sowohl in synchroner als auch asynchroner Form gestaltet werden. Chancen Herausforderungen ► Lösungsansätze • Aufrechterhaltung des Unterrichts auch, falls • Soziale Kontakte durch Virtualität erschwert, in asyn- Schule nicht besucht werden kann chroner Gestaltung noch schwieriger als in synchroner • Einfache Einhaltung von Infektionsschutzvorgaben Gestaltung • Leistungsbewertung mittelbar möglich • Umfeld unterschiedlich und teils nicht lernförderlich • Kontaktaufnahme nur mit Hilfsmitteln möglich (LMS, Telefon, E-Mail, Brief, Messenger…) Reflexionsfragen für Lehrkräfte - Wie kann (bereits geplanter) Präsenzunterricht im Bedarfsfall in eine Distanzform geändert werden? - Inwiefern berücksichtigt die Unterrichtsplanung die technische Ausstattung der SuS (Endgerät, Internetzugang, Datenvolumen, …)? Können bei Bedarf analoge Wege der Aufgaben- und Materialübermittlung genutzt werden (bspw. Abholung im Schulbüro, postalisches Senden, …)? - W odurch wird das Maß der Selbstständigkeit der SuS in der Lernsituation bzw. Lehr-/Lernarrangement angemessen berücksichtigt? - W ie wird der Kontakt zur Lerngruppe aufrechterhalten? - Ist ein Terminplan bekannt gegeben worden? - Inwieweit können synchrone Kontaktzeiten auch ggf. binnendifferenziert die Unterrichtsziele unterstützen? - W elche Abstimmungen gibt es im Bildungsgangteam, damit die asynchrone Beschäftigung für das einzelne Fach und über alle Fächer hinweg angemessen bleibt? - W ie gestalte ich die Leistungserfassung und -bewertung sowie eine wertschätzende z. B. zeitnahe, adäquate, verständliche und individuelle Rückmeldung – auch unter Berücksichtigung meiner eigenen Ressourcen? Synchrones Unterrichtsformat Synchrones Unterrichtsformat bedeutet, dass die Kommunikation und der Nachrichtenaustausch während des Lernens für alle Beteiligten gleichzeitig stattfinden. Dabei ist es unerheblich, ob das Unterrichtsgeschehen in Präsenz (z. B. reale Begegnungen, klassischer Unterricht) oder Distanz (z. B. über Videokonferenz, Telefonat oder Chat) stattfindet. Chancen Herausforderungen ► Lösungsansätze • Stundentafel kann durch feste Termine für alle Fächer • Stärkere Gebundenheit bzgl. Abfolge, Zeit und Dauer abgebildet werden der Beschäftigung mit den Themen seitens der SuS • Anwesenheitskontrolle ist verhältnismäßig leicht zu -w eiterführende Angebote entwickeln, individuelles realisieren Lerntempo berücksichtigen • Direkte und unmittelbare Austauschmöglichkeit mit • Realisierung individueller Unterstützung im synchronen Lehrperson und Mitschülern wird ermöglicht Distanzunterricht muss konzeptioniert und organisiert • Strukturierung der Lerninhalte in Stunden- und werden Reiheninhalte • Ungleiche Lernumgebungen/-bedingungen der SuS • Gewohnte und gelebte Praxis im Präsenzunterricht (z. B. mehrere Schülerinnen und Schüler in einer • Begrenzung, Konkretisierung und Strukturierung der Familie, Arbeitszeiten der Auszubildenden…) Lernzeit -K onzepte chancengerechten Unterrichts berücksichtigen • Möglichkeit der unmittelbaren Leistungsbewertung die persönlichen Umstände der Lernenden. Reflexionsfragen für Lehrkräfte - W elche Ziele hat die synchrone Durchführung der Lernsituation bzw. des Lehr-/Lernarrangements (z. B. Socializing, Kooperation, Ergebnisrückmeldung, Klärung der Arbeitsaufträge, Rückfragemöglichkeit)? - Inwiefern ist für die Kompetenzförderung die synchrone Gestaltung hilfreich? - Bei Angeboten im Distanzunterricht: Können alle SuS synchron teilnehmen? - B ei Angeboten im Distanzunterricht: Wie sind die Rahmenbedingungen und Ausstattungen der SuS z. B. hinsichtlich der Bandbreite des Internetanschlusses, begrenzter Datenvolumina? - L iegen erforderliche datenschutzrechtliche Einwilligungen vor, z. B. zur Verwendung von Videokonferenztools für Bild- und Tonaufnahmen des Unterrichts?
16 Asynchrones Unterrichtsformat Bei asynchronen Unterrichtsformaten findet der Kommunikationsprozess der Beteiligten nicht zur selben Zeit, son- dern zeitlich versetzt statt (z. B. durch E-Mail, Forum, Blog). Daher sind asynchrone Unterrichtsformate in der Regel als Distanzunterricht konzipiert. Chancen Herausforderungen ► Lösungsansätze • Möglichkeit der individuellen Förderung durch Berück- • Erwerb der angestrebten Kompetenzen abhängig von sichtigung persönlicher Bedürfnisse und Rahmen- Selbstdisziplin und Selbstorganisation der SuS bedingungen der SuS, Einteilung von Lernzeit, Dauer -U nterstützung durch LuL bei Entwicklung und Lernrhythmus, z. B. auch durch selbstbestimmtes Erarbeitungsstrukturen (z. B. Zeit, Arbeitsplatz) häufigeres Abspielen von Videos, Podcasts -m ethodische Konzeption z. B. (virtuelle) • Wenig Organisationsaufwand mit Blick auf Räumlich- Tandembildung keiten und Betreuung • Förderung der Selbstorganisation möglich Reflexionsfragen für Lehrkräfte - W elche Unterstützung benötigen meine SuS bei der Selbstorganisation? Ist ein Terminplan bekannt gegeben wor- den? Gibt es Abgabetermine? - W ie wird der Kontakt zur Lerngruppe aufrechterhalten? - S ind ergänzende synchrone Kontaktzeiten ggf. binnendifferenziert zielführend? - W ie wird sichergestellt, dass die asynchrone Beschäftigung für das einzelne Fach und über alle Fächer hinweg angemessen bleibt? - W ie gestalte ich die Leistungserfassung und -bewertung sowie eine wertschätzende z. B. zeitnahe, adäquate, ver- ständliche und individuelle Rückmeldung – auch unter Berücksichtigung meiner eigenen Ressourcen? Blended Learning/integriertes Lernen/hybrides Lernen „blended“ = „gemixt, zusammengemischt“ Blended Learning bezeichnet die didaktisch sinnvolle Kombination klassischen Präsenzunterrichts und virtuell ge- stützten Distanzunterrichts mittels verschiedener Methoden, Sozialformen und Medien. Der auch mehrmalige Wech- sel zwischen den Phasen ist mit Blick auf die Bedarfe der SuS und die konkrete Unterrichtsplanung zu konzipieren. Die Teilnahme an allen Phasen ist verpflichtend und wird durch geeignete pädagogische, organisatorische und tech- nische Maßnahmen gesichert, wie z. B. Protokollierung der Teilnahme, Erledigung von Arbeitsaufträgen und Nutzung von Unterstützungsmaterialien. Die Phasen des Distanzunterrichts sind typischerweise durch die Nutzung der „heute verfügbaren Möglichkeiten der Vernetzung über Internet oder Intranet“ geprägt (Sauter, 2004, S. 68). Chancen Herausforderungen ► Lösungsansätze • Blended Learning kann bei didaktisch sinnvoller Kon- • Didaktische Konzeption anspruchsvoll zeption die Vorteile von Präsenz- und Distanzunter- -U nterstützung und Kooperation im Bildungsgang richt vereinen • Schulische Netzwerke bilden, um good-practice • Sowohl synchrone als auch asynchrone Unterrichts- Erfahrungen zu sammeln und auszutauschen formate möglich • Unklarheiten seitens der Lernenden über Abfolge, • Möglichkeit der individuellen Förderung durch Zweck und Gestaltung der Phasen und ihren Wechsel Berücksichtigung der persönlichen Bedürfnisse und - f rühzeitig Transparenz über Struktur, Methoden, Rahmenbedingungen der SuS Zeitplan etc. herstellen, z. B. mittels Lernlandkarten Reflexionsfragen für Lehrkräfte - W ie gestalte ich bzw. gestalten wir im Bildungsgang die didaktisch-methodisch sinnvolle Verzahnung von Präsenz- und Distanzunterricht (organisatorisch, fachlich, personell, chronologisch etc.)? - W odurch aktiviere ich die SuS? - W ie evaluiere ich das Erreichen des Unterrichtsziels? Wie führe ich eine Leistungsbewertung durch? - W elche außerschulischen Partner/Einrichtungen/Betriebe binde ich wie ein? - W ie binden wir als Bildungsgangteam Fachpraxis- bzw. Werkstattunterricht im Distanzunterricht ein? - W elcher zeitliche, personelle, technische, organisatorische Aufwand ist notwendig?
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