Heilmittelbericht 2021/2022 - Ergotherapie, Sprachtherapie, Physiotherapie, Podologie - bvprm

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Heilmittelbericht 2021/2022 - Ergotherapie, Sprachtherapie, Physiotherapie, Podologie - bvprm
Andrea Waltersbacher

            Heilmittelbericht
            2021/2022
            Ergotherapie, Sprachtherapie,
            Physiotherapie, Podologie

                       Wissenschaftliches
                       Institut der AOK
Impressum
Die vorliegende Publikation ist ein Beitrag des
Wissenschaftlichen Institut der AOK (WldO).

Heilmittelbericht 2021/2022
Ergotherapie, Sprachtherapie, Physiotherapie, Podologie
Berlin, im Januar 2022

Andrea Waltersbacher

Wissenschaftliches Institut der AOK (WldO)
im AOK-Bundesverband GbR
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Internet: http://www.wido.de
Inhalt

1                  Das Wichtigste in Kürze .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 2

2	Überblick über die Heilmittelverordnungen von 2020.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 7
2.1      Verordnungen und Umsatz.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 7
2.2	Facharztgruppen, Leistungserbringer und Patienten.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 10
2.3	Inanspruchnahme und Umsatzentwicklung 2018 bis 2020 .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 14
2.3.1	Die Inanspruchnahme von Heilmitteln 2018 bis 2020 .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 14
2.3.1.1 Inanspruchnahme nach Quartalen.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 14
2.3.1.2 Ergotherapie nach Quartalen und Altersgruppen. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 15
2.3.1.3	Sprachtherapie nach Quartalen und Altersgruppen. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 17
2.3.1.4	Physiotherapie nach Quartalen und Altersgruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
2.3.1.5	Podologie nach Quartalen und Altersgruppen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 21
2.3.2	Die Umsatzentwicklung 2018 bis 2020 nach Regionen. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 22

3    Ergotherapie.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 27
3.1  Leistungen und Umsatz.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 27
3.2  Facharztgruppen und Patienten .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 28
3.3	Diagnosen und ergotherapeutische Maßnahmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

4    Sprachtherapie.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 31
4.1  Leistungen und Umsatz.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 31
4.2  Facharztgruppen und Patienten.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 32
4.3	Sprachtherapeutische Diagnosen und Maßnahmen. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 33

5    Physiotherapie .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                       34
5.1  Leistungen und Umsatz.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                34
5.2  Facharztgruppen und Patienten .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                               35
5.3	Diagnosen und physiotherapeutische Maßnahmen.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                              36

6                  Podologie. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
6.1                Leistungen und Umsatz.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 38
6.2                Facharztgruppen und Patienten .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 39

7      Spezielle Patientengruppen: Kinder und Senioren .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 40
7.1    Kinder bis 14 Jahre als Heilmittelpatienten.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 40
7.1.1  Patienten und Leistungen . .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 40
7.1.2  Diagnosen und Maßnahmen.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 42
7.2    Heilmittelpatienten ab 60 Jahre.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 44
7.2.1  Leistungen und Patienten .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 44
7.2.2	Diagnosen und Maßnahmen bei Patienten ab 60 Jahre.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 44

8                  Tabellenanhang .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 46

9	Rechtliche und technische Rahmenbedingungen, Datenbasis.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 56
9.1	Verordnungsfähigkeit und Abrechnung.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 56
9.2  Datenbasis und Methodik.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 57

10                 Glossar. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 58

11                 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 60
2   1 Das Wichtigste in Kürze

       1 Das Wichtigste in Kürze

                     Verordnungsgeschehen
                     Rund 37,5 Millionen Heilmittelrezepte wurden 2020 für GKV-Versicherte abgerechnet.
                     Diese Verordnungen umfassten 43,8 Millionen Leistungen mit insgesamt ca. 302 Millio-
                     nen einzelnen Behandlungssitzungen. Davon entfielen 14,9 Millionen Leistungen mit
                     knapp 103 Millionen Behandlungen auf Versicherte der AOK.
                     Je 1.000 GKV-Versicherte wurden 596 Leistungen abgerechnet, was einem Rückgang
                     gegenüber 2019 von 5,2 Prozent entspricht (AOK: 545 Leistungen je 1.000 Versicherte). Die
                     Anzahl der abgerechneten Heilmittelleistungen je 1.000 AOK-Versicherte sank um
                     6,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

                     Heilmittelumsatz
                     Die Ausgaben für Heilmitteltherapien beliefen sich in der GKV auf 9,3 Milliarden Euro
                     (inklusive Zuzahlung der Versicherten). Davon entfielen 3,27 Milliarden auf AOK-Versi-
                     cherte. Der absolute GKV-Heilmittelumsatz erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um
                     5,7 Prozent.
                     Je 1.000 GKV-Versicherte wurden Therapien mit einem Gegenwert von 126.927 € in
                     Anspruch genommen (AOK-Versicherte: 120.074). Der Umsatz je 1.000 GKV-Versicherte
                     stieg gegenüber 2019 um 5,2 Prozent (AOK: 4,1 Prozent).

                     Schwerpunktthema

                     Inanspruchnahme und Umsatzentwicklung
                     Inanspruchnahme
                     Die quartalsweise Betrachtung der Inanspruchnahme von Heilmitteln im Jahr 2020 zeigt
                     deutlich den pandemiebedingten Verordnungseinbruch im zweiten Quartal um –
                     23,2 Prozent der Behandlungen je 1.000 GKV-Versicherte und ebenso eine erkennbare
                     „Normalisierung“ der Inanspruchnahme gegen Ende des Jahres. Insgesamt sank mit
                     4.117 Behandlungen je 1.000 GKV-Versicherte die Behandlungsrate gegenüber 2019 um
                     5,8 Prozent.
                     2020 ist die Zahl der ergotherapeutischen Behandlungen je 1.000 im Vergleich zum Durch-
                     schnitt der Jahre 2017 bis 2019 um 2,2 Prozent gesunken. Vom Rückgang bei den ergothe-
                     rapeutischen Therapien sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene besonders stark
                     betroffen. In der therapieintensivsten Altersgruppe der Fünf- bis Neunjährigen betrug der
                     Rückgang gegenüber dem Durchschnittswert 9,1 Prozent.
1 Das Wichtigste in Kürze   3

Die sprachtherapeutischen Behandlungen je 1.000 GKV-Versicherte sanken 2020 gegen-
über dem durchschnittlichen Wert von 2017 bis 2019 um 5,6 Prozent. Kinder und Jugend-
liche waren vom Rückgang bei den Therapien – anders als in der Ergotherapie – weniger
stark betroffen als die älteren GKV-Versicherten.
Verglichen mit dem Durchschnittswert der Jahre 2017 bis 2019 sanken die Behandlungen
je 1.000 in der Physiotherapie 2020 um 1,9 Prozent. Kinder und Jugendliche, die von allen
Altersgruppen am seltensten therapiert werden, waren vom Rückgang bei den Therapien
(gemessen an den Abrechnungen) stärker betroffen als andere Altersgruppen, besonders
die Fünf- bis Neunjährigen. Andere Altersgruppen zeigen gar keinen Rückgang in den
abgerechneten Leistungen.
Im Jahr 2020 stiegen die podologischen Behandlungen je 1.000 GKV-Versicherte gegenüber
einem Durchschnittswert der Jahre 2017 bis 2019 um 3,3 Prozent. Zwischen den verschie-
denen Altersgruppen zeigen sich dabei keine gravierenden Unterschiede.

Umsatzentwicklung (gesonderte Berechnung)
Die Umsetzung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG), mit der Umstellung
der regionalen Preise auf die bundesweiten Höchstpreise nach § 125b SGB V zum
01.07.2019, beeinflusste maßgeblich die Umsatzentwicklung der zweiten Hälfte des Jahres
2019 und die des Jahres 2020. Die jährlich schwankende Inanspruchnahme hat Einfluss
auf die Umsätze der betrachteten Jahre. Für eine genaue Analyse der Auswirkungen der
bundesweiten „Höchstpreise“, wurde deshalb in einer gesonderten Berechnung auch für
die Jahre 2018 und 2019 die Behandlungsrate von 2020 zugrunde gelegt. Das bedeutet, bei
der Berechnung des Umsatzes „je 1.000 GKV-Versicherte“ wurden die jeweiligen Durch-
schnittskosten einer Behandlung der Jahre 2018 und 2019 mit der Anzahl der Behandlun-
gen je 1.000 GKV-Versicherte von 2020 verwendet. Insgesamt hat sich die Regelung vor
allem auf die KV-Regionen der östlichen Bundesländer umsatzsteigernd ausgewirkt; allen
voran auf die KV-Regionen Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen.
Im Leistungsbereich Ergotherapie stieg der Umsatz je 1.000 GKV-Versicherte von 2018 auf
2020 bundesweit um knapp 30 Prozent. In den östlichen Bundesländern wurde der Wert
dabei um 2,1 (Berlin) bis 17,5 (Sachsen-Anhalt) Prozentpunkte überschritten. Im Bereich
der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie betrug die Steigerung des Umsatzes im
Beobachtungszeitraum im Durchschnitt 31 Prozent. Der Unterschied zwischen der Region
mit der höchsten Steigerungsrate (Sachsen, knapp 50 Prozent) und der niedrigsten Steige-
rungsrate (Bayern, knapp 21 Prozent) beträgt 28,7 Prozentpunkte. Im Leistungsbereich
der Physiotherapie und Physikalischen Therapie ist der Umsatzzuwachs je 1.000 GKV-Ver-
sicherte mit knapp 23 Prozent am geringsten von allen Leistungsbereichen ausgefallen.
Die Zuwachsraten sind weniger stark aufgespreizt. Alle östlichen Bundesländer weisen
überdurchschnittliche Zuwachsraten auf, Sachsen-Anhalt mit 35,8 Prozent mit Abstand
die größte.
Die durchschnittliche Zuwachsrate von 2018 auf 2020 liegt in der Podologie mit 25 Prozent
nur leicht über der Rate in der Physiotherapie. Wie in allen vorangehend dargestellten
Entwicklungen zeigt sich auch hier der größte Zuwachs bei den östlichen Regionen: Sach-
sen-Anhalt führt mit einer Steigerung des Umsatzes je 1.000 Versicherte gegenüber 2018
von fast 36 Prozent. Sieben KV-Regionen der westlichen Bundesländer liegen mit einer
Zuwachsrate von 22 bis 23 Prozent eng beieinander.
4   1 Das Wichtigste in Kürze

                     Verordnende Ärzte und Leistungserbringer
                     Rein rechnerisch hat jeder der 150.850 an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen-
                     den Ärzte 290 Leistungen mit 2002 Behandlungen veranlasst. Rund 37 Prozent der 2020
                     abgerechneten Leistungen wurden von Orthopäden und Chirurgen verordnet, je Arzt im
                     Durchschnitt 1.108 Leistungen. Weitere 32,6 Prozent der Leistungen wurden von Allge-
                     meinmedizinern verordnet und 13,8 Prozent von Internisten.
                     Rund 67.850 Praxen von Leistungserbringern (genauer: Institutskennzeichen) haben
                     2020 Heilmitteltherapien mit der AOK abgerechnet. Darin enthalten sind 879 Kranken-
                     häuser. Von diesen Praxen leisteten 42.224 Praxen Physiotherapie, 10.165 Sprachtherapie,
                     9.613 Ergotherapie und 5.824 Podologie.

                     Heilmittelpatienten (AOK)
                     Für rund 4,9 Millionen AOK-Versicherte wurde mindestens eine Heilmittelmaßnahme
                     abgerechnet. Dies entspricht einer Rate von 180 Patienten je 1.000 AOK-Versicherte (Män-
                     ner: 147 und Frauen: 212). Ca. 60 Prozent der Patienten sind weiblich. Der Anteil von Kin-
                     dern bis einschließlich 14 Jahre an den Patienten beträgt 8,1 Prozent.
                     Die absolute Zahl an Patienten ist gegenüber 2019 aufgrund der vor allem im 3. Quartal
                     geringeren Inanspruchnahme insgesamt um 4,3 Prozent gesunken, die Patientenrate je
                     1.000 AOK-Versicherte um 4,9 Prozent.

                     Ergotherapie
                     Gut 3,2 Millionen ergotherapeutische Leistungen mit insgesamt 26,3 Millionen Behand-
                     lungssitzungen wurden 2020 für GKV-Versicherte abgerechnet (AOK-Versicherte: 1,15 Mil-
                     lionen Leistungen mit zusammen 9,35 Millionen Behandlungen). Die Anzahl der ergothe-
                     rapeutischen Leistungen (absolut) sank damit gegenüber dem Vorjahr um 4,4 Prozent
                     (AOK: 6,0 Prozent). Je 1.000 GKV-Versicherte wurden 359 Behandlungen abgerechnet, das
                     entspricht einem Rückgang gegenüber 2019 um 7 Prozent (AOK: 341 Behandlungen je
                     1.000 Versicherte; das entspricht einem Rückgang der Inanspruchnahme um 6,2 Prozent).
                     Der Umsatz der ergotherapeutischen Leistungen belief sich für alle GKV-Versicherten
                     zusammen auf gut 1,4 Milliarden Euro (AOK: 522,5 Millionen Euro). Der Umsatz (absolut)
                     ist damit um 10,6 Prozent gegenüber 2019 gestiegen (AOK: Steigerung von 7,0 Prozent). Je
                     1.000 GKV-Versicherte wurden 19.254 Euro abgerechnet (AOK: 19.049 Euro je 1.000
                     AOK-Versicherte; die Steigerung zum Vorjahr beträgt 6,2 Prozent).
                     Eine durchschnittliche ergotherapeutische Leistung kostete für AOK-Patienten 404,97
                     Euro (ohne Zusatzleistungen). Für rund 370.600 AOK-Versicherte wurden ergotherapeu-
                     tische Behandlungen abgerechnet. Die häufigste Diagnose war mit einem Anteil von 7,1
                     Prozent der Leistungen und 6,5 Prozent der Patienten die „ICD-G81 Hemiparese und
                     Hemiplegie“. Die häufigste ergotherapeutische Maßnahme war die Einzelbehandlung bei
                     sensomotorischen/perzeptiven Störungen mit einem Anteil von 43,6 Prozent an den Leis-
                     tungen (AOK), die für rund 188.000 AOK-Versicherte abgerechnet wurde.
1 Das Wichtigste in Kürze   5

Sprachtherapie
Rund 2,17 Millionen sprachtherapeutische Leistungen mit insgesamt 16,5 Millionen
Behandlungssitzungen wurden 2020 für GKV-Versicherte abgerechnet (AOK-Versicherte:
853.500 Leistungen mit zusammen 6,6 Millionen Behandlungen). Die Anzahl der sprach-
therapeutischen Leistungen (absolut) sank damit gegenüber dem Vorjahr um 5,5 Prozent
(AOK: 6,9 Prozent). Je 1.000 GKV-Versicherte wurden 226 Behandlungen abgerechnet. Das
entspricht einem Rückgang gegenüber 2019 um 7,9 Prozent (AOK: 240 Behandlungen je
1.000 Versicherte; das entspricht einem Rückgang um 9,5 Prozent gegenüber 2019).
Der Umsatz der sprachtherapeutischen Leistungen betrug für alle GKV-Versicherten
zusammen 983,6 Millionen Euro (AOK: 386 Millionen Euro). Der Umsatz (absolut) hat sich
damit um 7,5 Prozent gegenüber 2019 gesteigert (AOK: 5,8 Prozent). Je 1.000 GKV-Versi-
cherte wurden 13.408 Euro abgerechnet (AOK: 14.081 Euro je 1.000 AOK-Versicherte; die
Steigerung zum Vorjahr beträgt 5,2 Prozent).
Eine durchschnittliche sprachtherapeutische Leistung kostete für AOK-Patienten 426,55
Euro (ohne Zusatzleistungen). Für rund 303.100 AOK-Versicherte wurden sprachtherapeu-
tische Behandlungen abgerechnet. Die häufigste Diagnose für eine sprachtherapeutische
Behandlung war mit einem Anteil von 55,2 Prozent an den Leistungen (AOK) und 57 Pro-
zent an den Patienten die „ICD-F80 Umschriebene Entwicklungsstörungen des Sprechens
und der Sprache“.

Physiotherapie
Rund 36,5 Millionen physiotherapeutische Leistungen mit insgesamt 252 Millionen
Behandlungssitzungen wurden 2020 für GKV-Versicherte abgerechnet (AOK-Versicherte:
12,15 Millionen Leistungen mit zusammen 83,8 Millionen Behandlungen). Die Anzahl der
physiotherapeutischen Verordnungen sank damit gegenüber dem Vorjahr um 5,2 Prozent
(AOK: 6,2 Prozent). Je 1.000 GKV-Versicherte wurden 3.436 Behandlungen abgerechnet,
was einem Rückgang gegenüber 2019 um 5,7 Prozent entspricht (AOK: 3.054 Behandlun-
gen je 1.000 Versicherte; das entspricht einem Rückgang um 7,1 Prozent).
Der Umsatz der physiotherapeutischen Leistungen belief sich für alle GKV-Versicherten
zusammen auf 6,6 Milliarden Euro (AOK: 2,24 Milliarden Euro). Der Umsatz ist damit um
4,6 Prozent gegenüber 2019 gestiegen (AOK: 3,6 Prozent). Je 1.000 GKV-Versicherte wurden
90.441 Euro abgerechnet, was einer Zunahme des Umsatzes um 5,2 Prozent entspricht
(AOK: 81.776 Euro je 1.000 AOK-Versicherte; die Steigerung zum Vorjahr beträgt 3,0 Pro-
zent).
Eine durchschnittliche physiotherapeutische Leistung kostete für AOK-Patienten 167,33
Euro (ohne Zusatzleistungen). Für rund 4,29 Millionen AOK-Versicherte wurden physio-
therapeutische Behandlungen abgerechnet. Die häufigste Diagnose war mit einem Anteil
von 17,6 Prozent an den Leistungen und 28,1 Prozent an den Patienten die „ICD-M54
Rückenschmerzen“. Die häufigste physiotherapeutische Maßnahme war Krankengym-
nastik (KG, normal) mit einem Anteil von 51,0 Prozent an den Leistungen (AOK) – sie
wurde für rund 2,8 Millionen AOK-Versicherte abgerechnet.
6   1 Das Wichtigste in Kürze

                     Podologie
                     Gut 1,8 Millionen podologische Leistungen mit insgesamt 7,1 Millionen Behandlungssit-
                     zungen wurden 2020 für GKV-Versicherte abgerechnet (AOK-Versicherte: 787.500 Millio-
                     nen Leistungen mit zusammen 3,0 Millionen Behandlungen). Die Anzahl der podologi-
                     schen Leistungen stieg damit gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Prozent, die Anzahl der
                     podologischen Behandlungen sank um 0,5 Prozent (AOK: minus 2 Prozent). Je 1.000
                     GKV-Versicherte wurden 97 Behandlungen abgerechnet, was einem Rückgang um 1 Pro-
                     zent entspricht (AOK: 110 Behandlungen je 1.000 Versicherte; das entspricht einem Rück-
                     gang gegenüber 2019 um 3,4 Prozent).
                     Der Umsatz der podologischen Leistungen betrug für alle GKV-Versicherten zusammen
                     277,6 Millionen Euro (AOK: 118,7 Millionen Euro). Der Umsatz (absolut) ist damit um
                     14,5 Prozent gegenüber 2019 gestiegen (AOK: 12,9 Prozent). Je 1.000 GKV-Versicherte wur-
                     den 3.784 Euro abgerechnet, was einer Steigerungsrate von 14 Prozent entspricht (AOK:
                     4.329 Euro je 1.000 AOK-Versicherte; die Steigerung zum Vorjahr beträgt 12,2 Prozent).
                     Eine durchschnittliche podologische Leistung kostete für AOK-Patienten 141,19 Euro
                     (ohne Zusatzleistungen). Für rund 406.535 AOK-Versicherte wurden 2020 podologische
                     Behandlungen abgerechnet.
2 Überblick über die Heilmittelverordnungen von 2020          7

2	Überblick über die Heilmittelverordnungen
   im Jahr 2020

Heilmittel umfassen Leistungen der Ergotherapie,                                     werden die Heilmitteldaten des AOK-Heilmittel-
der Physikalischen Therapie und Physiotherapie, der                                  Informations-Systems (AOK-HIS2) verwendet. Die
Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, der Podologie                                    Datenbasis beschreibt Kapitel 9: Rechtliche und
und der Ernährungstherapie, die im Rahmen der                                        technische Rahmenbedingungen.
vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 92 Absatz 6
(SGB V) verordnet werden. Die Heilmitteldaten, die
hier zur Darstellung der Inanspruchnahme verwen-
det werden, sind Routinedaten der Heilmittelversor-                                  2.1 Verordnungen und Umsatz
gung der gesetzlich Versicherten, die die Leistungs-
erbringer im Jahr 2020 nach § 302 SGB V abgerechnet                                  Die Leistungsausgaben der gesetzlichen Kranken-
haben. In der Regel werden für die folgenden Dar-                                    kassen beliefen sich 2020 laut Bundesgesundheits-
stellungen die Heilmitteldaten des GKV-Heilmit-                                      ministerium insgesamt auf 249 Mrd. Euro. Davon
tel-Informationssystems (GKV-HIS1) herangezogen,                                     entfiel der vergleichsweise kleine Anteil von
die die Heilmittelverordnungen aller gesetzlichen                                    3,57 Prozent auf Ausgaben für Heilmittelleistungen
Versicherten umfassen. Für Analysen, die einen                                       (8,9 Mrd. Euro, ohne Zuzahlung der Patienten)
Bezug zum Versicherten benötigen, beispielsweise                                     (Abb. 1).3
Auskunft über die Diagnose oder das Geschlecht,

Abbildung 1: Heilmittelausgaben (GKV, 2013 bis 2020)

                                                                           Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Kennzahlen und Faustformeln (2021)

         Heilmittelausgaben in Mrd. Euro
         10

          9                                                                                                                                 8,9
                                                                                                                           8,7
          8
                                                                                                          7,4
          7
                                                                         6,5              6,6
          6                                               6,1
                                         5,7
          5             5,3

          4

          3

          2

          1

          0
                      2013             2014             2015            2016             2017            2018             2019            2020

1   Das HIS-Projekt – GKV-Heilmittel
2   Heilmittel | WIdO – Wissenschaftliches Institut der AOK
3   Daten des Gesundheitswesens 2020 (bundesgesundheitsministerium.de). Hier werden die Ausgaben der Kassen angegeben, nicht der Umsatz der Leistungserbringer.
8   2 Überblick über die Heilmittelverordnungen von 2020

       Im Jahr 2020 wurde insgesamt ca. 37,5 Millionen                                        Die Anteile der vier Leistungsbereiche an der Heil-
       Mal ein Rezept zur Heilmitteltherapie für einen                                        mittelversorgung sind unterschiedlich groß. Wird
       der Versicherten der gesetzlichen Krankenversiche-                                     die Inanspruchnahme nach der kleinsten vergleich-
       rung ausgestellt (Quelle: GKV-HIS). Die an der ver-                                    baren Einheit betrachtet, der einzelnen Behand-
       tragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte                                         lungssitzung, dann wurde 2020 rein rechnerisch
       verordneten knapp 43,8 Millionen Leistungen, davon                                     jeder GKV-Versicherte mit 3,44 physiotherapeuti-
       14,9 Millionen Leistungen an AOK-Versicherte.                                          schen Behandlungen versorgt. Nur 0,36 Behandlun-
       Bei durchschnittlich 6,9 Behandlungssitzungen je                                       gen je GKV-Versicherter stammten aus dem Bereich
       Leistung wurden damit gut 302 Mio. einzelne                                            der Ergotherapie, 0,23 Behandlungen aus dem
       Behandlungen zu Lasten der GKV erbracht (AOK:                                          sprachtherapeutischen Bereich und 0,1 aus dem Leis-
       102,7 Millionen). Bezieht man die einzelnen Heilmit-                                   tungsbereich Podologie (Abb. 2).
       telbehandlungen auf alle 73,4 Millionen GKV-Versi-
       cherten, so hat jede Person rein rechnerisch 0,60 Leis-                                Ergotherapie und Sprachtherapie bilden mit einem
       tungen mit zusammen 4,12 Behandlungen erhalten                                         Anteil von 7,4 Prozent (AOK: 7,7 Prozent) bzw. 5,0
       (AOK: 0,54 Leistungen/3,7 Behandlungen).                                               Prozent (AOK: 5,7 Prozent) kleine Segmente des Ver-
                                                                                              ordnungsumfanges. Ihr Umsatzanteil betrug 15,2
       Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung                                         Prozent (Ergotherapie) bzw. 10,6 Prozent bei Sprach-
       betrug der Heilmittelumsatz 2020 in der Summe                                          therapie (AOK: 16 Prozent bei Ergotherapie und 11,8
       9,3 Milliarden Euro (Umsatz der AOK-Versicherten:                                      Prozent bei Sprachtherapie) (siehe Abb. 3).
       3,27 Milliarden Euro, Umsatzwerte umfassen auch
       die Zuzahlung der Versicherten). Bezogen auf alle
       GKV-Versicherten wurden von jeweils 1.000 Versi-
       cherten Therapien im Gegenwert von 120.074 Euro in
       Anspruch genommen (AOK: 119.250 Euro)4.

       Abbildung 2: Anteil je GKV-Versicherter (GKV, 2020)

                                                                                                                             Quelle: GKV-HIS 2021, eigene Berechnungen

                  Physiotherapie                    90,44 €                                    Physiotherapie                     3,44

                                                   126,93 €                                                                     4,12
                                                   Umsatz                                                                   Behandlungen

                                                                3,78 €                                                                          0,1
                                           19,25 €
                                                          13,41 €      Podologie                                                   0,36     0,23    Podologie
                          Ergotherapie
                                                                                                                                             Sprachtherapie
                                                           Sprachtherapie                                                Ergotherapie

       4	Damit ist nicht der gesamte Umsatz der Heilmittelerbringer angegeben: Als Kompensation für das (eventuelle) Ausbleiben von Umsatz aufgrund der Zurückhaltung der
          Leistungsinanspruchnahme während der Pandemie gab es eine Einmalzahlung von 40 Prozent ihrer im vierten Quartal 2019 mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerech-
          neten Leistungen in Höhe von insgesamt rund 814,5 Mio. Euro (nicht in der KJ1 enthalten). Die Mittel für die Ausgleichzahlung wurden dem aus den Beitragseinnahmen der
          GKV gebildeten Gesundheitsfonds entnommen (COVID-19-VSt-SchutzV.pdf (bundesgesundheitsministerium.de)).
2 Überblick über die Heilmittelverordnungen von 2020       9

Abbildung 3: Anteil der Leistungsbereiche (GKV, 2020)

                                                                                                Quelle: GKV-HIS 2021, eigene Berechnungen

                                                                      Anteil in %

         Physiotherapie               83,4                                Physiotherapie             71,3

                                    43,8 Mio.                                                    9,3 Mrd. €
                                   Leistungen                                                     Umsatz

                                                   4,2                                                             3,0
                                             5,0                                              15,2
                                      7,4                 Podologie            Ergotherapie                 10,6         Podologie

                           Ergotherapie         Sprachtherapie                                           Sprachtherapie

Abbildung 4: Verordnete Leistungen je 1.000 Versicherte nach Leistungsbereichen (AOK, 2016 bis 2020)

                                                                                                                         Quelle: AOK-HIS 2021

          Physiotherapie
                           510,3
   500
                                                     483,0
                                                                                                 475,3
                                                                             463,6
                                                                                                                           443,0

   400

   100

          Ergotherapie     43,0                          42,2                 42,8                44,7                      42,0
          Sprachtherapie   34,7                          34,2                 32,1                33,6                      31,3
          Podologie        30,2                          29,0                 28,4                29,5                      28,7
     0
                           2016                      2017                    2018                2019                      2020

Rein rechnerisch erhielten jeweils 1.000 AOK-Ver-                         sank im Vergleich zum Vorjahr um 7,5 Prozent auf
sicherte 2020 durchschnittlich 545 Heilmittelleistun-                     31,1 Leistungen je 1.000. Die Ergotherapie zeigt eine
gen gegenüber 583 je 1.000 im Vorjahr (Abb. 4). Im                        Abnahme um 6,2 Prozent bei der Inanspruchnahme
„Pandemiejahr“ sank die Inanspruchnahme auf-                              im Vergleich zu 2019: Jeweils 1.000 AOK-Versicherte
grund der Gefahr einer Ansteckung mit Covid-19 in                         erhielten 42,0 Leistungen. Jeweils 1.000 AOK-Ver-
allen Leistungsbereichen. Für 1.000 AOK-Versicherte                       sicherte erhielten 2020 28,7 podologische Leistungen,
wurden 443 physiotherapeutische Leistungen abge-                          was einer vergleichsweise geringeren Abnahme
rechnet und damit rund 6,8 Prozent weniger als im                         gegenüber 2019 um 2,6 Prozent entspricht.
Vorjahr. Die sprachtherapeutische Inanspruchnahme
10   2 Überblick über die Heilmittelverordnungen von 2020

        Die Anzahl der Heilmittelbehandlungen lag in allen                                 2.2	Facharztgruppen, Leistungs-
        Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) der neuen                                           erbringer und Patienten
        Bundesländer über dem Durchschnittswert von
         596 Leistungen bzw. 4.117 Behandlungen je 1.000                                   Verordnende Facharztgruppen
        GKV-Versicherte. Bei allen östlichen Bundesländern                                 Im Jahr 2020 haben sich laut Bundesarztregister vom
        zeigt sich eine überdurchschnittliche Inanspruch-                                  31.12.2020 rund 150.850 Ärzte an der vertragsärztli-
        nahme von Heilmitteltherapien. An erster Stelle ste-                               chen Versorgung der gesetzlich Versicherten betei-
        hen Sachsen-Anhalt (6.359 Behandlungen) und Sach-                                  ligt. Rein rechnerisch hat jeder Arzt 2020 290 Heil-
        sen (6.212 Behandlungen). Die beiden Großstädte                                    mittelleist ungen f ür gesetzlich Versicherte
        Hamburg und Berlin weisen ebenfalls eine über-                                     veranlasst. Die Beteiligung der Fachdisziplinen war
        durchschnittliche Behandlungsrate auf. Eine weit                                   unterschiedlich: Die größte Facharztgruppe – mit
        unterdurchschnittliche Rate findet sich in den Kas-                                einem Anteil von 25,4 Prozent an allen Ärzten – bil-
        senärztlichen Vereinigungen Westfalen-Lippe und                                    deten die Allgemeinmediziner, die auch in der Ver-
        Hessen mit 3.131 bzw. 3.062 Behandlungen je 1.000                                  ordnungsstatistik den ersten Rang belegen (Abb. 6).
        Versicherte) (Abb. 5).                                                             Knapp 33 Prozent aller Heilmittelverordnungen gin-
                                                                                           gen auf Allgemeinmediziner und Praktische Ärzte
                                                                                           zurück, durchschnittlich 373 Leistungen je Arzt.
                                                                                           Eine weitere verordnungsintensive Facharztgruppe
                                                                                           stellten die Orthopäden dar, die seit im Bundesärzte-
                                                                                           register zusammen mit den Chirurgen ausgewiesen
                                                                                           werden: Diese haben 2020 zusammen 37 Prozent der
                                                                                           Leistungen verordnet, durchschnittlich je Arzt 1.108
                                                                                           Leistungen (siehe Tabelle 1 im Tabellenanhang).

        Abbildung 5: Behandlungen und Umsatz nach Regionen (GKV, 2020)

                                                                                                                    Quelle: GKV-HIS 2021, eigene Berechnungen

                                  Behandlungen je 1.000 GKV-Versicherte                              Umsatz je 1.000 GKV-Versicherte

             Sachsen-Anhalt                                                           6 .359                                                             185 .620
             Sachsen                                                               6 .212                                                                185 .336
             Mecklenburg-Vorp .                                              5 .456                                                                161 .131
             Berlin                                                       5 .050                                                              148 .189
             Hamburg                                                      5 .038                                                             147 .121
             Brandenburg                                            4 .549                                                                132 .866
             Thüringen                                              4 .440                                                                  142 .378
             Rheinland-Pfalz                                       4 .400                                                                   139 .681
             Bund                                                4.117                                                                  126.927
             Schleswig-Holstein                                  4 .034                                                                 123 .602
             Bayern                                              3 .992                                                            116 .583
             Baden-Württemberg                                   3 .987                                                             120 .350
             Saarland                                        3 .894                                                                       133 .922
             Niedersachsen                                   3 .835                                                                 122 .294
             Nordrhein                                     3 .600                                                                   120 .556
             Bremen                                        3 .583                                                               106 .524
             Westfalen-Lippe                            3 .131                                                                  106 .090
             Hessen                                     3 .062                                                                95 .036

                                  0    1   2 .000   3   4 .000      5     6 .000       7    8 .000   0    40 .000   80 .000   120 .000 160 .000 200 .000
2 Überblick über die Heilmittelverordnungen von 2020       11

Abbildung 6: Anteil an Verordnungen und Anteil an Facharztgruppen (GKV, 2020)

                                                                                                                        Quelle: GKV-HIS 2021

           Anteil an teilnehmenden Ärzten in %                            Anteil an verordneten Leistungen in %

    40
                                    37,0
    35
                  32,6
                                                                                                                        31,4
    30

    25     25,4

    20                                        19,4

    15                                                 13,8
    10                        9,7

     5                                                            4,9      5,4       5,3   4,7                                   5,4
                                                                                                     3,9
                                                                                                            1,0
     0
          Allgemein-       Orthopäden         Internisten        Psychiater/        Kinderärzte      HNO-Ärzte           Weitere
          mediziner       und Chirurgen                         Ärztl . Psycho-                                           Ärzte
                                                                therapeuten/
                                                                 Nervenärzte

Abbildung 7: Leistungserbringer* (AOK, 2020)

                                                                                                                        Quelle: AOK-HIS 2021

         Podologie                         5 .824

         Ergotherapie                                9 .613

         Sprachtherapie                               10 .165

         Physiotherapie                                                                                             42 .224

                          0                10 .000              20 .000              30 .000           40 .000                50 .000

                                                                                                    *Institutskennzeichen, inkl. Krankenhäuser

Sonstige Leistungserbringer                                               ren IKs abrechnen. Die Leistungserbringerzahlen
Die hier dargestellten Anzahlen der Leistungserbrin-                      sind deshalb schwer zu interpretieren. Eine Zu-
ger (Therapeuten) können nur anhand der Instituts-                        nahme von abrechnenden IKs könnte auf eine
kennzeichen (IK) in den Abrechnungsdaten der AOK                          Zunahme von kleineren Praxen hindeuten.
ermittelt werden. Bei den vorliegenden Berechnun-
gen wird das IK jeweils mit einer Praxis gleichge-                        Im Jahr 2020 haben insgesamt 67.586 Leistungser-
setzt, in der allerdings eine unbekannte Anzahl von                       bringer Heilmitteltherapien mit der AOK abgerech-
Personen therapeutisch tätig sein können. Anderer-                        net (Abb. 7). Darin enthalten sind 879 Krankenhäu-
seits kann ein Leistungserbringer auch unter mehre-                       ser, die an der ambulanten Heilmittelversorgung
12   2 Überblick über die Heilmittelverordnungen von 2020

        teilgenommen haben. Die physiotherapeutischen                       Heilmittelpatienten (AOK)
        Therapien wurden von 42.224 Praxen (inklusive                       Bei den Kennzahlen zu Heilmittelverordnungen der
        Krankenhäusern) erbracht. In der Sprachtherapie                     AOK kann die Inanspruchnahme auf die Heilmittel-
        wurden die AOK-Versicherten in insgesamt 10.165                     patienten eingegrenzt werden: Die Patientenrate und
        Praxen von Sprachtherapeuten, Logopäden, Pädau-                     die Pro-Patient-Kennzahlen des Verordnungsgesche-
        diologen oder Sprachheilbehandlern therapiert. Im                   hens beziehen sich auf die Versicherten, die auch tat-
        Bereich der Ergotherapie behandelten Beschäfti-                     sächlich Heilmittel erhalten haben.
        gungs- und Suchttherapeuten in 9.613 Praxen die
        AOK-Versicherten. Die podologischen Leistungen                      Im Jahr 2020 wurde 4,9 Millionen AOK-Versicherten
        wurden von 5.824 Praxen erbracht. Insgesamt stellten                mindestens eine Heilmittelleistung verordnet
        damit 67.845 Anbieter von Heilmittelleistungen in                   (Abb. 8) (2019: 5,16 Mio.). Dies entspricht einer Patien-
        Praxen (genauer: Institutskennzeichen, Krankenhäu-                  tenrate von 180 Patienten je 1.000 Versicherte. Bei den
        ser teilweise je Leistungsbereich gezählt) im Jahr                  weiblichen Versicherten lag die Patientenrate bei 212
        2020 die Versorgung sicher. Die Entwicklung der                     Patientinnen je 1.000 Versicherte, bei den männlichen
        Leistungserbringerzahlen im Zeitverlauf zeigt                       Versicherten bei 147 je 1.000. Gegenüber dem Vorjahr
        Tabelle 2 (Tabellenanhang).                                         ist die Patientenrate damit aufgrund des Rückgangs
                                                                            im 3. Quartal gesunken (2018: 185 Patienten/ 2019:
                                                                            189 je 1.000). Von den 4,9 Mio. Heilmittelpatienten
                                                                            2020 waren 60 Prozent weiblich. Kinder bis ein-
                                                                            schließlich 14 Jahre stellten 8,1 Prozent der Patienten.

        Abbildung 8: Heilmittelpatienten nach Alter und Geschlecht (AOK, 2020)

                                                                                                                          Quelle: AOK-HIS 2021

                      Versicherte, absolut     Patienten, absolut

                147 Patienten je 1.000 Männer                       Altersgruppe                 212 Patientinnen je 1.000 Frauen
                278                                                      90+                                                    329
                295                                                     85-89                                                   365
                291                                                     80-84                                                   365
                277                                                     75-79                                                   352
                245                                                     70-74                                                   319
                217                                                     65-69                                                   294
                218                                                     60-64                                                   298
                191                                                     55-59                                                   288
                161                                                     50-54                                                   270
                135                                                     45-49                                                   228
                114                                                     40-44                                                   189
                 98                                                     35-39                                                   156
                 87                                                     30-34                                                   132
                 71                                                     25-29                                                   106
                 59                                                     20-24                                                    84
                 63                                                     15-19                                                    79
                 89                                                     10-14                                                    71
                206                                                      5-9                                                    124
                 68                                                      0-4                                                     50
                  1 .000 .000 800 .000 600 .000 400 .000 200 .000   0           0   200 .000 400 .000 600 .000 800 .000 1 .000 .000
2 Überblick über die Heilmittelverordnungen von 2020      13

Abbildung 9: Patienten* je 1.000 Versicherte nach Leistungsbereichen (AOK, 2020)

                                                                                                          Quelle: AOK-HIS 2021

       Männer                                      Altersgruppe                                              Frauen

                                                        90+
                                                       85-89
                                                       80-84
                                                       75-79
                                                       70-74
                                                       65-69
                                                       60-64
                                                       55-59
                                                       50-54
                                                       45-49
                                                       40-44
                                                       35-39
                                                       30-34
                                                       25-29
                                                       20-24
                                                       15-19
                                                       10-14
                                                        5-9
                                                        0-4
     500 450 400 350 300 250 200 150 100      50   0           0   50   100 150 200 250 300 350 400 450 500

         Physiotherapie      Podologie        Ergotherapie         Sprachtherapie

                                                                           *Patienten werden je Leistungsbereich einmal gezählt

Die insgesamt 14,9 Millionen Heilmittelleistungen            weise wenig Heilmittel in Anspruch nehmen, wer-
für AOK-Versicherte erreichten ein Kostenvolumen             den mit steigendem Alter der Versicherten zuneh-
von 3,27 Milliarden Euro. Die Behandlungsintensität          mend Physiotherapien verordnet. Ab Mitte sechzig
hat sich gegenüber dem Vorjahr nur leicht verändert:         steigt auch die Rate der Patienten mit podologischen
Rechnerisch hat jeder Heilmittelpatient im Durch-            Leistungen an. Neben podologischen Maßnahmen
schnitt 3,0 Leistungen mit zusammen 20,8 einzelnen           für den diabetischen Fuß sind physiotherapeutische
Behandlungen in Anspruch genommen. Die jährli-               Maßnahmen das am häufigsten eingesetzte Heilmit-
chen Kosten je Patient lagen durchschnittlich bei 663        tel in den höheren Lebensaltern. Ergotherapie und
Euro.                                                        Sprachtherapie werden im höheren Alter im Ver-
                                                             gleich zu den mittleren Jahrgängen wieder häufiger
In der Abbildung 9 wird dargestellt, in welchem              verordnet, erreichen aber nicht den Verordnungsum-
Lebensalter jeweils welcher Leistungsbereich vorran-         fang der frühen Lebensjahre. Tabelle 3 weist die Pati-
gig von den Versicherten in Anspruch genommen                entenrate nach Altersgruppen je Leistungsbereich
wird. Für Kinder sind die Maßnahmen der Ergothe-             aus (Tabellenanhang).
rapie und der Sprachtherapie von großer Bedeutung.
Während Personen zwischen 20 und 40 vergleichs-
14   2 Überblick über die Heilmittelverordnungen von 2020

        2.3	Inanspruchnahme und Umsatz-                                       2.3.1	Die Inanspruchnahme von
             entwicklung 2017 bis 2020                                                Heilmitteln 2018 bis 2020

        Im folgenden Kapitel wird untersucht, wie sich die
        Inanspruchnahme 2020 pandemiebedingt im Ver-                           2.3.1.1 Inanspruchnahme nach Quartalen
        gleich zu den Vorjahren entwickelt hat. Eine Betrach-
        tung nach Leistungsbereichen und Altersgruppen                         Die quartalsweise Betrachtung der Inanspruch-
        ergibt für das Jahr 2020 ein heterogenes Bild. Außer-                  nahme von Heilmitteln zeigt deutlich den pandemie-
        dem wird untersucht, welchen Effekt die vom                            bedingten Verordnungseinbruch im zweiten Quartal
        Gesetzgeber initiierten Preiserhöhungen für die                        2020 und ebenso eine erkennbare „Normalisierung“
        Heilmittelleistungserbringer in den verschiedenen                      der Inanspruchnahme gegen Ende des Jahres (Abb.
        Regionen Deutschlands gehabt haben. Dabei muss                         10). Trotz der sehr unterschiedlichen Behandlungs-
        bei der Betrachtung der abgerechneten Heilmittel-                      raten von 2018 mit 4.013 Behandlungen je 1.000
        verordnung berücksichtigt werden, dass zwischen                        GKV-Versicherte und 2019 mit 4.371 Behandlungen je
        dem Verordnungsdatum einer Heilmittelverordnung                        1.000 GKV-Versicherte ist die Verteilung auf die ein-
        und dem Abrechnungsdatum der Therapie mehr als                         zelnen Quartale ähnlich. Beispielsweise wurden im
        ein Quartal liegen kann, da die Therapien in der                       zweiten Quartal jeweils 4,5 Prozent (2018) bzw.
        Regel mehrere Wochen oder sogar Monate dauern.                         5,3 Prozent (2019) Behandlungen je 1.000 GKV-Ver-
        Wenn alle 2020 erbrachten Leistungen in den Analy-                     sicherte weniger abgerechnet als im jeweiligen Vor-
        sen ausgewiesen werden sollen, müssten auch die                        quartal. Im Jahr 2020 sank die Anzahl der Behand-
        erst 2021 abgerechneten Leistungen berücksichtigt                      lungen je 1.000 GKV-Versicherte im zweiten Quartal
        werden. Da diese Daten für das Jahr 2020 zum Zeit-                     dagegen um 23,2 Prozent. Im dritten und vierten
        punkt der Berichtslegung noch nicht vorgelegen                         Quartal 2020 lag die Anzahl der Behandlungen je
        haben, wird für die Darstellung sowohl des pande-                      1.000 hingegen wieder auf einem mit den Vorjahren
        miebedingten Rückgangs der Inanspruchnahme                             vergleichbaren Niveau.
        2020 als auch der Effekte in der Umsatzentwicklung
        hilfsweise ein Vergleich mit den abgerechneten                         Der Rückgang in der Inanspruchnahme variiert in
        Heilmitteltherapien der Vorjahre 2017 bis 2019 heran-                  den verschiedenen Leistungsbereichen und betrifft
        gezogen.                                                               innerhalb der Bereiche nicht jede Altersgruppe, wie
                                                                               im Folgenden dargestellt wird.

        Abbildung 10: Heilmittelbehandlungen nach Quartalen (GKV, 2018 bis 2020)

                                                                                                   Quelle: GKV-HIS 2019-2021, eigene Berechnungen

                     Behandlungen je 1.000 GKV-Versicherte

            1 .200
                                                             1.150
                                                                                                      1.134
            1 .100                                                     1.090
                       1.077                                                     1.073                                              1.083
                                                                                          1.058
                                1.028                                                                                     1.030
            1 .000                       1.012

              900                                   896
                                                                                                                 870

              800
                                      2018                                   2019                                    2020
                        1 .       2 .      3 .      4 .        1 .       2 .      3 .      4 .         1 .       2 .      3 .        4 .
                      Quartal   Quartal Quartal   Quartal    Quartal   Quartal Quartal   Quartal     Quartal   Quartal Quartal     Quartal
2 Überblick über die Heilmittelverordnungen von 2020      15

2.3.1.2 Ergotherapie nach Quartalen                               Wie die Darstellung nach Quartalen für die letzten
         und Altersgruppen                                         drei Jahre zeigt, schwankt diese Kennzahl innerhalb
                                                                   eines Jahres (Abb. 11). Im ersten Quartal wurden die
Rein rechnerisch wurden 2019 385 ergotherapeuti-                   meisten Behandlungen abgerechnet, danach sank
sche Behandlungen je 1.000 GKV-Versicherte abge-                   die Quote jeweils wiederum ab. Es fällt auf, dass die
rechnet. Damit war die Behandlungsanzahl 2019 im                   Zahl der abgerechneten Behandlungen im ersten
Vergleich zum Vorjahr um 9,3 Prozent gestiegen                     Quartal des Jahres 2020 höher war als in den beiden
(2018: 352 Behandlungen je 1.000 GKV-Versicherte).                 Vorjahren und dann im 2. Quartal und – trotz An-
Im Jahr 2020 wurden je 1.000 GKV-Versicherte jeweils               stiegs – auch im dritten Quartal deutlich unter der
359 ergotherapeutische Behandlungen abgerechnet.                   Rate der Vorjahresquartale lag. Im vierten Quartal
Dies entspricht einem Rückgang gegenüber 2019 um                   überstieg die Behandlungsanzahl dann die Werte
7 Prozent.                                                         der vierten Quartale der beiden Vorjahre. Das vierte
                                                                   Quartal überstieg auch die Rate des dritten Quartals,
                                                                   was ein Hinweis auf eine „nachholende“ Versorgung
                                                                   sein könnte.

Abbildung 11: Vergleich der ergotherapeutischen Behandlungen nach Quartalen (GKV, 2018 bis 2020)

                                                                                        Quelle: GKV-HIS 2019-2021, eigene Berechnungen

          Behandlungen je 1.000 GKV-Versicherte

                                                   101                                     102
    100
                                                              96                                                          95
                                                                       94       94
             92        91
     90                         89
                                                                                                                87

     80                                  80

                                                                                                      74
     70
                           2018                                   2019                                   2020
             1 .       2 .      3 .      4 .        1 .       2 .      3 .      4 .        1 .       2 .      3 .        4 .
           Quartal   Quartal Quartal   Quartal    Quartal   Quartal Quartal   Quartal    Quartal   Quartal Quartal     Quartal
16   2 Überblick über die Heilmittelverordnungen von 2020

        Der Rückgang der Inanspruchnahme von 2020                                      Durchschnittswert um 2,2 Prozent gesunken. Es
        betrifft jedoch nicht alle Altersgruppen in gleichem                           wird deutlich, dass Kinder, Jugendliche und junge
        Maße, wie Abbildung 12 zeigt. Für diese Darstellung                            Erwachsene vom Rückgang bei den ergotherapeuti-
        wurde aus den Durchschnittswerten der vorange-                                 schen Therapien besonders stark betroffen waren: In
        gangenen Jahre ein Vergleichswert gebildet (Durch-                             der therapieintensiven Altersgruppe der Fünf- bis
        schnittswert 2017 bis 2019). Im Jahr 2020 ist die Zahl                         Neunjährigen betrug der Rückgang 9,1 Prozent.
        der Behandlungen je 1.000 im Vergleich zu diesem

        Abbildung 12: Vergleich der ergotherapeutischen Behandlungen nach Altersgruppen (GKV, 2017 bis 2019, 2020)

                                                                                                              Quelle: GKV-HIS 2018-2021, eigene Berechnungen

                Alters-                               Behandlungen je 1.000 Versicherte                                         Veränderungsrate
                gruppe    Durchschnittswert 2017 bis 2019                 2020                                      2020 zu Durchschnittswert in %
                90+                                                  936                                                      899               -4,0
                85-89                                            901                                                       882                  -2,1
                80-84                                          803                                                      776                     -3,5
                75-79                                    680                                                         681                         0,2
                70-74                              542                                                        524                               -3,3
                65-69                        445                                                         446                                     0,3
                60-64                        411                                                         417                                     1,5
                55-59                      355                                                         358                                       0,6
                50-54                  275                                                         275                                           0,0
                45-49                210                                                         205                                            -2,5
                40-44            159                                                         156                                                -1,6
                35-39           132                                                         127                                                 -3,9
                30-34          116                                                          108                                                 -7,2
                25-29          102                                                         95                                                   -7,4
                20-24          90                                                          86                                                   -5,0
                15-19           138                                                         127                                                 -8,0
                10-14                                  601                                                     565                              -5,9
                5-9                                                           1 .345                                                  1 .223    -9,1
                0-4            99                                                          92                                                   -7,5
                          0   200      400       600     800 1 .000 1 .200 1 .400      0   200     400       600     800 1 .000 1 .200 1 .400
2 Überblick über die Heilmittelverordnungen von 2020     17

2.3.1.3	Sprachtherapie nach Quartalen                             Wie die Darstellung nach Quartalen für die letzten
         und Altersgruppen                                         drei Jahre in Abbildung 13 zeigt, schwankt diese
                                                                   Kennzahl innerhalb eines Jahres. Im jeweils ersten
Im Durchschnitt wurden 2019 für jeweils 1.000                      Quartal eines Jahres werden die meisten Behandlun-
GKV-Versicherte 245 sprachtherapeutische Leistun-                  gen abgerechnet, danach sinkt die Quote jeweils von
gen abgerechnet. Dies entspricht einer Zunahme um                  Quartal zu Quartal. Im Jahr 2020 fällt auf, dass die
7,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2018: 228 je 1.000              Zahl der abgerechneten Behandlungen im ersten
GKV-Versicherte). 2020 wurden durchschnittlich 226                 Quartal zunächst etwas höher als in den beiden Vor-
Leistungen je 1.000 GKV-Versicherte abgerechnet,                   jahren lag und dann im 2. Quartal um ein Drittel
was einem Rückgang um 7,8 Prozent gegenüber dem                    sank (von 66 auf 44 Behandlungen je 1.000 GKV-Ver-
Vorjahr entspricht.                                                sicherte). Nach einem Anstieg im dritten Quartal
                                                                   überstieg die Rate im vierten Quartal die der Vorjah-
                                                                   resquartale aber – anders als in den Vorjahren – auch
                                                                   den Wert des dritten Quartals 2020. Auch dies kann
                                                                   als Hinweis auf eine nachholende Versorgung inter-
                                                                   pretiert werden.

Abbildung 13: Vergleich der sprachtherapeutischen Behandlungen nach Quartalen (GKV, 2018 bis 2020)

                                                                                       Quelle: GKV-HIS 2019-2021, eigene Berechnungen

          Behandlungen je 1.000 Versicherte

     70

                                                   65                                     66
             62                                              62
    60                 59                                             60                                                60
                                                                               58
                                56                                                                            55

    50                                   51

                                                                                                    44
    40
                           2018                                  2019                                   2020
             1 .       2 .      3 .      4 .       1 .       2 .      3 .      4 .       1 .        2 .      3 .        4 .
           Quartal   Quartal Quartal   Quartal   Quartal   Quartal Quartal   Quartal   Quartal    Quartal Quartal     Quartal
18   2 Überblick über die Heilmittelverordnungen von 2020

        Der Rückgang der Inanspruchnahme von Sprachthe-                              lungsstörungen behandelt wird, war mit einem
        rapie 2020 (gemessen an den Abrechnungen) betraf                             Rückgang von 4,3 Prozent weitaus weniger betroffen
        alle Altersgruppen, wie Abbildung 14 zeigt. Für die                          als die Hochaltrigen. Möglicherweise ist die pande-
        Analyse wurde aus den Durchschnittswerten der                                miebedingte Zurückhaltung hier bei den besonders
        vorangegangenen Jahre ein Vergleichswert gebildet                            vulnerablen Gruppen wie den hochaltrigen Personen
        (Durchschnittswert 2017 bis 2019). Im Vergleich mit                          durch den zeitweilig eingeschränkten Zugang zu
        diesem Durchschnittswert gingen 2020 die Behand-                             Wohnheimen stärker zum Tragen gekommen.
        lungen je 1.000 um 5,6 Prozent zurück. Kinder und
        Jugendliche waren vom Rückgang bei den Therapien
        – anders als in der Ergotherapie – weniger stark
        betroffen als die älteren GKV-Versicherten. Die the-
        rapieintensive Altersgruppe der Fünf- bis Neunjäh-
        rigen, die zur Unterstützung bei Sprachentwick-

        Abbildung 14: Vergleich der sprachtherapeutischen Behandlungen nach Quartalen (GKV, 2017 bis 2019, 2020)

                                                                                                               Quelle: GKV-HIS 2018-2021, eigene Berechnungen

                Alters-                              Behandlungen je 1.000 Versicherte                                          Veränderungsrate
                gruppe    Durchschnittswert 2017 bis 2019                2020                                       2020 zu Durchschnittswert in %
                90+                269                                                        227                                              -15,7
                85-89               295                                                        249                                             -15,6
                80-84               288                                                       244                                              -15,1
                75-79              257                                                        234                                               -9,0
                70-74              210                                                        182                                              -13,1
                65-69          165                                                        151                                                   -8,9
                60-64          134                                                        125                                                   -7,2
                55-59         110                                                        98                                                    -10,3
                50-54         84                                                         76                                                    -10,0
                45-49         66                                                         58                                                    -10,7
                40-44         51                                                         45                                                    -11,5
                35-39         45                                                         40                                                    -11,2
                30-34         45                                                         39                                                    -12,9
                25-29         49                                                         40                                                    -17,6
                20-24         54                                                         46                                                    -13,4
                15-19          119                                                        113                                                   -4,6
                10-14                    463                                                         449                                        -2,9
                5-9                                                         2 .360                                                    2 .258    -4,3
                0-4                  361                                                        341                                             -5,5
                          0         500        1 .000   1 .500   2 .000   2 .500     0         500         1 .000   1 .500   2 .000   2 .500
2 Überblick über die Heilmittelverordnungen von 2020       19

2.3.1.4	Physiotherapie nach Quartalen                              Wie die Darstellung nach Quartalen für die letzten
         und Altersgruppen                                          drei Jahre in Abbildung 15 zeigt, schwankt diese
                                                                    Kennzahl immer innerhalb eines Jahres. Im jeweils
Im Jahr 2018 wurden durchschnittlich 3.342 physio-                  ersten Quartal eines Jahres werden die meisten
therapeutische Behandlungen je 1.000 GKV-Versi-                     Behandlungen abgerechnet, danach sinkt die Quote
cherte abgerechnet. Während die Rate der durch-                     Quartal für Quartal ab. Im Jahr 2020 fällt auf, dass
schnittlich abgerechneten physiotherapeutischen                     die Zahl der abgerechneten Behandlungen im ersten
Behandlungen je 1.000 GKV-Versicherte von 2018 auf                  Quartal zunächst etwas niedriger als in den beiden
2019 um 9 Prozent stieg (2019: 3.642 Behandlungen),                 Vorjahren war und dann im 2. Quartal um 22 Pro-
sank sie im Jahr 2020 um 5,7 Prozent. Im Durch-                     zent sank. Nach einem Anstieg im dritten Quartal
schnitt wurden 2020 für jeweils 1.000 GKV-Versi-                    überstieg die Rate im vierten Quartal dann die Rate
cherte 3.436 physiotherapeutische Behandlungen                      des dritten Quartals. Dies könnte als Hinweis auf
abgerechnet.                                                        eine nachholende Versorgung interpretiert werden.

Abbildung 15: Vergleich der physiotherapeutischen Behandlungen nach Quartalen (GKV, 2018 bis 2020)

                                                                                         Quelle: GKV-HIS 2019-2021, eigene Berechnungen

            Behandlungen je 1.000 Versicherte
   1 .000
                                                    958                                      940
     900       899                                            907      895                                                 902
                                                                                882
                        855                                                                                      863
                                 843
     800
                                           744                                                         731
     700

     600
                             2018                                  2019                                    2020
               1 .       2 .      3 .      4 .       1 .       2 .      3 .      4 .         1 .       2 .      3 .        4 .
             Quartal   Quartal Quartal   Quartal   Quartal   Quartal Quartal   Quartal     Quartal   Quartal Quartal     Quartal
20   2 Überblick über die Heilmittelverordnungen von 2020

        Der Rückgang der abgerechneten physiotherapeuti-                                       Altersgruppen, besonders die Fünf- bis Neunjähri-
        schen Leistungen im zweiten Quartal von 2020 betraf                                    gen. Andere Altersgruppen zeigen gar keinen Rück-
        jedoch nicht alle Altersgruppen in gleichem Maße,                                      gang in den abgerechneten Leistungen. Für die
        wie in Abbildung 16 deutlich wird. Für die Analyse                                     Hochaltrigen wurden, wie auch in den anderen Leis-
        wurde aus den Durchschnittswerten der vorange-                                         tungsbereichen zu sehen, weniger Leistungen abge-
        gangenen Jahre ein Vergleichswert gebildet (Durch-                                     rechnet. Auch hier ist zu vermuten, dass eine pande-
        schnittswert 2017 bis 2019). Verglichen mit diesem                                     miebedingte Zurückhaltung bei der Physiotherapie
        Wert ging die Inanspruchnahme 2020 um 1,9 Prozent                                      insbesondere bei vulnerablen Gruppen wie den
        zurück. Kinder und Jugendliche, die von allen                                          hochaltrigen Personen zum Tragen kam.
        Altersgruppen am seltensten therapiert werden,
        waren vom Rückgang bei den Therapien (gemessen
        an den Abrechnungen) stärker betroffen als andere

        Abbildung 16: Vergleich der physiotherapeutischen Behandlungen nach Altersgruppen (GKV, 2017 bis 2019, 2020)

                                                                                                                       Quelle: GKV-HIS 2018-2021, eigene Berechnungen

                Alters-                               Behandlungen je 1.000 Versicherte                                                    Veränderungsrate
                gruppe    Durchschnittswert 2017 bis 2019                2020                                                  2020 zu Durchschnittswert in %
                90+                                                           8 .037                                                              7 .516              -6,5
                85-89                                                             8 .096                                                           7 .832             -3,3
                80-84                                                         7 .973                                                              7 .565              -5,1
                75-79                                                      7 .434                                                              7 .193                 -3,2
                70-74                                                6 .505                                                              6 .226                       -4,3
                65-69                                           5 .621                                                               5 .507                           -2,0
                60-64                                       5 .302                                                                5 .314                               0,2
                55-59                                     4 .791                                                                4 .816                                 0,5
                50-54                                  4 .172                                                               4 .188                                     0,4
                45-49                            3 .386                                                               3 .316                                          -2,1
                40-44                        2 .587                                                               2 .521                                              -2,6
                35-39                  2 .017                                                               1 .960                                                    -2,9
                30-34                1 .625                                                               1 .602                                                      -1,4
                25-29               1 .321                                                               1 .289                                                       -2,4
                20-24           1 .032                                                               1 .037                                                            0,5
                15-19            1 .165                                                              1 .112                                                           -4,5
                10-14          833                                                                  755                                                               -9,3
                5-9           484                                                                  426                                                               -12,0
                0-4            719                                                                  668                                                               -7,1
                          0     2 .000        4 .000      6 .000         8 .000      10 .000   0     2 .000        4 .000       6 .000        8 .000       10 .000
2 Überblick über die Heilmittelverordnungen von 2020     21

2.3.1.5	Podologie nach Quartalen                                  Wie die Darstellung nach Quartalen für die letzten
         und Altersgruppen                                         drei Jahre in Abbildung 17 zeigt, schwankt diese
                                                                   Kennzahl innerhalb eines Jahres im Vergleich zu den
Im Jahr 2018 wurden durchschnittlich 90 podologi-                  anderen Leistungsbereichen kaum. Im Jahr 2020 fällt
sche Behandlungen je 1.000 GKV-Versicherte abge-                   trotzdem auf, dass die Zahl der abgerechneten
rechnet. Die Rate der durchschnittlich abgerechne-                 Behandlungen im zweiten Quartal etwas niedriger
t e n p o dolo g i s c h e n L e i s t u n g e n j e 1.0 0 0       als in den beiden Vorjahren und niedriger als in den
GKV-Versicherte stieg von 2018 auf 2019 um 8,9 Pro-                anderen Quartalen des Jahres 2020 war.
zent (2019: 98 Behandlungen) und sank im Jahr 2020
nur um knapp 1 Prozent. Im Durchschnitt wurden
2020 für jeweils 1.000 GKV-Versicherte 97 podologi-
sche Behandlungen abgerechnet.

Abbildung 17: Vergleich der podologischen Behandlungen nach Quartalen (GKV, 2018 bis 2020)

                                                                                       Quelle: GKV-HIS 2019-2021, eigene Berechnungen

          Behandlungen je 1.000 Versicherte

     30

                                                   26                                     26                            26
                                                                                                              25
                                23                           24       24       24
             23
                       22
                                         21                                                         21
     20

     10
                           2018                                  2019                                   2020
             1 .       2 .      3 .      4 .       1 .       2 .      3 .      4 .       1 .        2 .      3 .        4 .
           Quartal   Quartal Quartal   Quartal   Quartal   Quartal Quartal   Quartal   Quartal    Quartal Quartal     Quartal
22   2 Überblick über die Heilmittelverordnungen von 2020

        Für die Analyse nach Altersgruppen wurde aus den                                    2.3.2	Die Umsatzentwicklung
        Durchschnittswerten der vorangegangenen Jahre ein                                           2018 bis 2020 nach Regionen
        Vergleichswert gebildet (Durchschnittswert 2017 bis
        2019). Vergleicht man 2020 mit diesem Durchschnitts-                                Die Umsatzentwicklung des Jahres 2020 – wie auch
        wert, dann ist die Anzahl der Behandlungen je 1.000                                 der zweiten Hälfte des Jahres 2019 – wurde maßgeb-
        GKV-Versicherte um 3,3 Prozent gestiegen. Abbil-                                    lich durch die Umsetzung des Terminservice- und
        dung 18 zeigt die Altersgruppen ab 40 Jahre, weil die                               Versorgungsgesetzes (TSVG) mit der Umstellung der
        Maßnahmen der Podologie von Jüngeren nur sehr                                       regionalen Preise auf die bundesweiten Höchstpreise
        vereinzelt in Anspruch genommen werden. Zwi-                                        nach § 125b SGB V zum 01.07.20195 beeinflusst.6 Ab
        schen den verschiedenen Altersgruppen zeigen sich                                   dem 1. Juli 2019 galt durch die Umsetzung für jedes
        keine gravierenden Unterschiede. Möglicherweise                                     Bundesland und jede Kassenart der jeweils höchste
        hat zu diesem fehlenden Rückgang beigetragen, dass                                  Preis, der für die jeweilige Leistungsposition in einer
        podologische Behandlungen bei chronisch Erkrank-                                    Region des Bundesgebietes vereinbart worden war.
        ten während Pandemie, anders als in den anderen                                     Diese Bundespreise werden sukzessive durch die
        Leistungsbereichen, mit angemessenen Hygienestan-                                   Preisvereinbarungen im Rahmen der neuen bundes-
        dards erbracht werden konnten..                                                     einheitlichen Versorgungsverträge abgelöst, die der
                                                                                            GKV-Spitzenverband mit den Spitzenorganisationen
                                                                                            der Heilmittelerbringer für jeden Heilmittelbereich
                                                                                            verhandelt und abschließt. Die jeweils neu verhan-
                                                                                            delten Verträge und die damit verbundenen Preisver-
                                                                                            einbarungen bleiben bei den nachfolgenden Beschrei-

        Abbildung 18: Vergleich der podologischen Behandlungen nach Altersgruppen (GKV, 2017 bis 2019, 2020)

                                                                                                                    Quelle: GKV-HIS 2018-2021, eigene Berechnungen

                  Alters-                                  Behandlungen je 1.000 Versicherte                                        Veränderungsrate
                  gruppe       Durchschnittswert 2017 bis 2019                 2020                                     2020 zu Durchschnittswert in %
                  90+                                                    361                                                           372               3,1
                  85-89                                                         434                                                            458       5,7
                  80-84                                                         435                                                          433        -0,6
                  75-79                                                  361                                                           379               4,9
                  70-74                                            309                                                           325                     5,0
                  65-69                                   228                                                          229                               0,6
                  60-64                         135                                                           132                                       -2,0
                  55-59                   72                                                             70                                             -1,8
                  50-54              36,1                                                           36,3                                                 0,6
                  45-49            18,4                                                           18,3                                                  -1,2
                  40-44           8,5                                                            8,2                                                    -3,0
                              0         100       200        300         400      500        0          100    200        300       400       500

        5	§ 125b SGB V Bundesweit geltende Preise, Verordnungsermächtigung (sozialgesetzbuch-sgb.de)
        6	Der Anteil von 0,4 Prozent am Gesamtumsatz ergab sich 2020 durch die von der COVID-19-Pandemie erforderlich gemachten besonderen Hygienemaßnahmen (Mundschutz
           etc.) bei der Behandlung. Diese besonderen Aufwendungen konnten aufgrund § 2 Absatz 7 der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung (COVID-19-VSt-
           SchutzVO) vom 05.05.2020 an in Höhe von 1,50 Euro je Verordnung abgerechnet werden.
2 Überblick über die Heilmittelverordnungen von 2020     23

bungen der Analyseergebnisse zum Berichtsjahr                     Im Jahr 2018 wurden im bundesweiten Durchschnitt
2020 unberücksichtigt. Als Kompensation für fehlen-               4,0 Heilmittelbehandlungen je GKV-Versicherter in
den Umsatz aufgrund der Zurückhaltung bei der                     Anspruch genommen. Damit wurde ein bundeswei-
Leistungsinanspruchnahme während der Pandemie                     ter Umsatz von 99,55 Euro je GKV-Versicherter
(Lockdown) haben die Heilmitteleistungserbringen-                 erreicht. Bedingt durch die Umstellung der Preise im
den eine Einmalzahlung von 40 Prozent ihrer im                    Jahr 2019 und eine auf 4,4 Heilmittelbehandlungen je
vierten Quartal 2019 mit den gesetzlichen Kranken-                1.000 GKV-Versicherte gestiegene Inanspruchnahme
kassen abgerechneten Leistungen in Höhe von insge-                wurde ein Umsatz von 120,7 Euro je GKV-Versicher-
samt rund 814,5 Mio. Euro erhalten. Die Mittel für                ter erzielt. Im Jahr 2020 ist bei einer rückgängigen
diese Ausgleichzahlung speisten sich nach der „Ver-               Inanspruchnahme (4,1 Heilmittelbehandlungen je
ordnung zum Ausgleich COVID-19 bedingter finan-                   GKV-Versicherte) der Pro-Kopf-Umsatz auf 126,9
zieller Belastungen der Zahnärztinnen und Zahn-                   Euro angestiegen. Damit ist der Umsatz je 1.000
ärzte, der Heilmittelerbringer und der Einrichtungen              GKV-Versicherte von 2018 auf 2020 um 27,5 Prozent
des Müttergenesungswerks oder gleichartigen Ein-                  gestiegen. Die Steigerungsraten des Umsatzes
richtungen sowie zur Pflegehilfsmittelversorgung“                 bewegten sich dabei zwischen 26,1 Prozent (Physio-
(COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverord-                     therapie) und 34,3 Prozent (Podologie), siehe Ta-
nung – COVID-19-VSt-SchutzV) vom 30. April 2020                   belle 12.
aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Für
die Darstellung des Berichtsjahres 2020 wird die
Kompensation hier ebenfalls nicht berücksichtigt.

Abbildung 19: Ergotherapeutischer Umsatz* nach Regionen (GKV, 2018 bis 2020)

                                                                                           Quelle: GKV-HIS 2021, eigene Berechnungen

                           Umsatz je 1.000 Versicherte                                                      Steigerungsrate
                             2018        2019      2020                                                   von 2018 auf 2020
                                                                                                                        in %
      Sachsen-Anhalt                                                                                                       47,1
      Sachsen                                                                                                              41,5
      Thüringen                                                                                                            38,3
      Brandenburg                                                                                                          37,6
      Mecklenburg-Vorp .                                                                                                   37,4
      Berlin                                                                                                               31,7
      Saarland                                                                                                             29,7
      Bund                                                                                                                 29,6
      Rheinland-Pfalz                                                                                                      29,4
      Bremen                                                                                                               28,2
      Hamburg                                                                                                              27,9
      Hessen                                                                                                               27,8
      Westfalen-Lippe                                                                                                      27,7
      Nordrhein                                                                                                            27,1
      Baden-Württemberg                                                                                                    26,2
      Niedersachsen                                                                                                        26,1
      Schleswig-Holstein                                                                                                   26,1
      Bayern                                                                                                               22,7

                       10 .00011 12 13 1415 .00016 17 18 1920 .00021 22 23 2425 .00026 27 28 2930 .00031 32 33 3435 .000

                    *Für die Berechnung der Jahre 2018 und 2019 wurden die Inanspruchnahme und Versichertenzahlen von 2020 verwendet
24   2 Überblick über die Heilmittelverordnungen von 2020

        Im Folgenden wird dargestellt, welchen Effekt die                     und Podologie transparent gemacht werden. Da die
        vom Gesetzgeber initiierten Preiserhöhungen für die                   Preise in den Regionen Deutschlands bis 2018 hetero-
        Heilmittelleistungserbringer in den verschiedenen                     gen waren und erst im gesamten Jahr 2020 verein-
        Regionen Deutschlands hatten. Um den Einfluss der                     heitlicht wurden, werden im Folgenden insbeson-
        geringeren Inanspruchnahme und des damit ver-                         dere die regionalen Veränderungsraten von 2018 auf
        bundenen Rückgangs der Abrechnungen aufgrund                          2020 fokussiert.
        der COVID-19_Pandemie im Jahr 2020 „herauszu-
        rechnen“ und die abgerechneten Umsätze der drei                       Im Leistungsbereich Ergotherapie stieg der Umsatz
        betrachteten Jahre vergleichbar zu machen, wurden                     je 1.000 GKV-Versicherte im Beobachtungszeitraum
        bei der Berechnung des Umsatzes „je 1.000 GKV-Ver-                    bundesweit um knapp 30 Prozent (Abb. 19). Die
        sicherte“ für die Jahre 2019 und 2018 konstant die                    Umsatzentwicklung überstieg diesen Wert in allen
        Inanspruchnahme und die Versichertenzahlen von                        östlichen Bundesländern – in Sachsen-Anhalt sogar
        2020 verwendet. Mit dieser Standardisierung kann                      um 47,1 Prozent. Die geringste Umsatzsteigerung je
        die tatsächliche finanzielle Wirkung auf den Umsatz                   1.000 GKV-Versicherte ist mit 22,7 Prozent in Bayern
        in der Ergotherapie, Sprachtherapie, Physiotherapie                   zu sehen.

        Abbildung 20: Sprachtherapeutischer Umsatz* nach Regionen (GKV, 2018 bis 2020)

                                                                                                        Quelle: GKV-HIS 2021, eigene Berechnungen

                                     Umsatz je 1.000 Versicherte                                                       Steigerungsrate
                                       2018        2019      2020                                                    von 2018 auf 2020
                                                                                                                                   in %
               Sachsen                                                                                                                49,6
               Thüringen                                                                                                              45,6
               Sachsen-Anhalt                                                                                                         44,6
               Mecklenburg-Vorp .                                                                                                     38,7
               Brandenburg                                                                                                            38,0
               Berlin                                                                                                                 35,6
               Hessen                                                                                                                 33,4
               Hamburg                                                                                                                33,4
               Rheinland-Pfalz                                                                                                        32,6
               Bund                                                                                                                   31,0
               Niedersachsen                                                                                                          30,1
               Bremen                                                                                                                 29,8
               Nordrhein                                                                                                              28,6
               Schleswig-Holstein                                                                                                     28,4
               Westfalen-Lippe                                                                                                        28,0
               Baden-Württemberg                                                                                                      26,6
               Saarland                                                                                                               25,4
               Bayern                                                                                                                 20,9
                                  8 .000   9 .000   10 .000 11 .000 12 .000 13 .000 14 .000 15 .000 16 .000 17 .000 18 .000 19 .000

                                  *Für die Berechnung der Jahre 2018 und 2019 wurden Inanspruchnahme und Versichertenzahlen von 2020 verwendet
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