Heilmittelbericht 2021/2022 - Ergotherapie, Sprachtherapie, Physiotherapie, Podologie - bvprm
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Andrea Waltersbacher Heilmittelbericht 2021/2022 Ergotherapie, Sprachtherapie, Physiotherapie, Podologie Wissenschaftliches Institut der AOK
Impressum Die vorliegende Publikation ist ein Beitrag des Wissenschaftlichen Institut der AOK (WldO). Heilmittelbericht 2021/2022 Ergotherapie, Sprachtherapie, Physiotherapie, Podologie Berlin, im Januar 2022 Andrea Waltersbacher Wissenschaftliches Institut der AOK (WldO) im AOK-Bundesverband GbR Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin Geschäftsführender Vorstand: Dr. Carola Reimann (Vorsitzende) Jens Martin Hoyer (stellv. Vorsitzender) http://www.aok-bv.de/impressum/index.html Aufsichtsbehörde: Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleich- stellung –SenGPG– Oranienstraße 106, 10969 Berlin Datenverarbeitung: Jürgen-Bernhard Adler Redaktionelle Bearbeitung: Susanne Sollmann Grafik: Sybilla Weidinger, Désirée Gensrich Titelfoto: iStock/Tempura Nachdruck, Wiedergabe, Vervielfältigung und Verbreitung (gleich welcher Art), auch von Teilen des Werkes, bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung. E-Mail: wido@wido.bv.aok.de Internet: http://www.wido.de
Inhalt 1 Das Wichtigste in Kürze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 2 Überblick über die Heilmittelverordnungen von 2020. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 2.1 Verordnungen und Umsatz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 2.2 Facharztgruppen, Leistungserbringer und Patienten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 2.3 Inanspruchnahme und Umsatzentwicklung 2018 bis 2020 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 2.3.1 Die Inanspruchnahme von Heilmitteln 2018 bis 2020 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 2.3.1.1 Inanspruchnahme nach Quartalen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 2.3.1.2 Ergotherapie nach Quartalen und Altersgruppen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 2.3.1.3 Sprachtherapie nach Quartalen und Altersgruppen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 2.3.1.4 Physiotherapie nach Quartalen und Altersgruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 2.3.1.5 Podologie nach Quartalen und Altersgruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 2.3.2 Die Umsatzentwicklung 2018 bis 2020 nach Regionen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 3 Ergotherapie. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 3.1 Leistungen und Umsatz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 3.2 Facharztgruppen und Patienten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 3.3 Diagnosen und ergotherapeutische Maßnahmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 4 Sprachtherapie. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 4.1 Leistungen und Umsatz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 4.2 Facharztgruppen und Patienten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 4.3 Sprachtherapeutische Diagnosen und Maßnahmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 5 Physiotherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 5.1 Leistungen und Umsatz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 5.2 Facharztgruppen und Patienten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 5.3 Diagnosen und physiotherapeutische Maßnahmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 6 Podologie. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 6.1 Leistungen und Umsatz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 6.2 Facharztgruppen und Patienten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 7 Spezielle Patientengruppen: Kinder und Senioren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 7.1 Kinder bis 14 Jahre als Heilmittelpatienten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 7.1.1 Patienten und Leistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 7.1.2 Diagnosen und Maßnahmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 7.2 Heilmittelpatienten ab 60 Jahre. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 7.2.1 Leistungen und Patienten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 7.2.2 Diagnosen und Maßnahmen bei Patienten ab 60 Jahre. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 8 Tabellenanhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 9 Rechtliche und technische Rahmenbedingungen, Datenbasis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 9.1 Verordnungsfähigkeit und Abrechnung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 9.2 Datenbasis und Methodik. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 10 Glossar. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 11 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
2 1 Das Wichtigste in Kürze 1 Das Wichtigste in Kürze Verordnungsgeschehen Rund 37,5 Millionen Heilmittelrezepte wurden 2020 für GKV-Versicherte abgerechnet. Diese Verordnungen umfassten 43,8 Millionen Leistungen mit insgesamt ca. 302 Millio- nen einzelnen Behandlungssitzungen. Davon entfielen 14,9 Millionen Leistungen mit knapp 103 Millionen Behandlungen auf Versicherte der AOK. Je 1.000 GKV-Versicherte wurden 596 Leistungen abgerechnet, was einem Rückgang gegenüber 2019 von 5,2 Prozent entspricht (AOK: 545 Leistungen je 1.000 Versicherte). Die Anzahl der abgerechneten Heilmittelleistungen je 1.000 AOK-Versicherte sank um 6,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Heilmittelumsatz Die Ausgaben für Heilmitteltherapien beliefen sich in der GKV auf 9,3 Milliarden Euro (inklusive Zuzahlung der Versicherten). Davon entfielen 3,27 Milliarden auf AOK-Versi- cherte. Der absolute GKV-Heilmittelumsatz erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 5,7 Prozent. Je 1.000 GKV-Versicherte wurden Therapien mit einem Gegenwert von 126.927 € in Anspruch genommen (AOK-Versicherte: 120.074). Der Umsatz je 1.000 GKV-Versicherte stieg gegenüber 2019 um 5,2 Prozent (AOK: 4,1 Prozent). Schwerpunktthema Inanspruchnahme und Umsatzentwicklung Inanspruchnahme Die quartalsweise Betrachtung der Inanspruchnahme von Heilmitteln im Jahr 2020 zeigt deutlich den pandemiebedingten Verordnungseinbruch im zweiten Quartal um – 23,2 Prozent der Behandlungen je 1.000 GKV-Versicherte und ebenso eine erkennbare „Normalisierung“ der Inanspruchnahme gegen Ende des Jahres. Insgesamt sank mit 4.117 Behandlungen je 1.000 GKV-Versicherte die Behandlungsrate gegenüber 2019 um 5,8 Prozent. 2020 ist die Zahl der ergotherapeutischen Behandlungen je 1.000 im Vergleich zum Durch- schnitt der Jahre 2017 bis 2019 um 2,2 Prozent gesunken. Vom Rückgang bei den ergothe- rapeutischen Therapien sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene besonders stark betroffen. In der therapieintensivsten Altersgruppe der Fünf- bis Neunjährigen betrug der Rückgang gegenüber dem Durchschnittswert 9,1 Prozent.
1 Das Wichtigste in Kürze 3 Die sprachtherapeutischen Behandlungen je 1.000 GKV-Versicherte sanken 2020 gegen- über dem durchschnittlichen Wert von 2017 bis 2019 um 5,6 Prozent. Kinder und Jugend- liche waren vom Rückgang bei den Therapien – anders als in der Ergotherapie – weniger stark betroffen als die älteren GKV-Versicherten. Verglichen mit dem Durchschnittswert der Jahre 2017 bis 2019 sanken die Behandlungen je 1.000 in der Physiotherapie 2020 um 1,9 Prozent. Kinder und Jugendliche, die von allen Altersgruppen am seltensten therapiert werden, waren vom Rückgang bei den Therapien (gemessen an den Abrechnungen) stärker betroffen als andere Altersgruppen, besonders die Fünf- bis Neunjährigen. Andere Altersgruppen zeigen gar keinen Rückgang in den abgerechneten Leistungen. Im Jahr 2020 stiegen die podologischen Behandlungen je 1.000 GKV-Versicherte gegenüber einem Durchschnittswert der Jahre 2017 bis 2019 um 3,3 Prozent. Zwischen den verschie- denen Altersgruppen zeigen sich dabei keine gravierenden Unterschiede. Umsatzentwicklung (gesonderte Berechnung) Die Umsetzung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG), mit der Umstellung der regionalen Preise auf die bundesweiten Höchstpreise nach § 125b SGB V zum 01.07.2019, beeinflusste maßgeblich die Umsatzentwicklung der zweiten Hälfte des Jahres 2019 und die des Jahres 2020. Die jährlich schwankende Inanspruchnahme hat Einfluss auf die Umsätze der betrachteten Jahre. Für eine genaue Analyse der Auswirkungen der bundesweiten „Höchstpreise“, wurde deshalb in einer gesonderten Berechnung auch für die Jahre 2018 und 2019 die Behandlungsrate von 2020 zugrunde gelegt. Das bedeutet, bei der Berechnung des Umsatzes „je 1.000 GKV-Versicherte“ wurden die jeweiligen Durch- schnittskosten einer Behandlung der Jahre 2018 und 2019 mit der Anzahl der Behandlun- gen je 1.000 GKV-Versicherte von 2020 verwendet. Insgesamt hat sich die Regelung vor allem auf die KV-Regionen der östlichen Bundesländer umsatzsteigernd ausgewirkt; allen voran auf die KV-Regionen Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen. Im Leistungsbereich Ergotherapie stieg der Umsatz je 1.000 GKV-Versicherte von 2018 auf 2020 bundesweit um knapp 30 Prozent. In den östlichen Bundesländern wurde der Wert dabei um 2,1 (Berlin) bis 17,5 (Sachsen-Anhalt) Prozentpunkte überschritten. Im Bereich der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie betrug die Steigerung des Umsatzes im Beobachtungszeitraum im Durchschnitt 31 Prozent. Der Unterschied zwischen der Region mit der höchsten Steigerungsrate (Sachsen, knapp 50 Prozent) und der niedrigsten Steige- rungsrate (Bayern, knapp 21 Prozent) beträgt 28,7 Prozentpunkte. Im Leistungsbereich der Physiotherapie und Physikalischen Therapie ist der Umsatzzuwachs je 1.000 GKV-Ver- sicherte mit knapp 23 Prozent am geringsten von allen Leistungsbereichen ausgefallen. Die Zuwachsraten sind weniger stark aufgespreizt. Alle östlichen Bundesländer weisen überdurchschnittliche Zuwachsraten auf, Sachsen-Anhalt mit 35,8 Prozent mit Abstand die größte. Die durchschnittliche Zuwachsrate von 2018 auf 2020 liegt in der Podologie mit 25 Prozent nur leicht über der Rate in der Physiotherapie. Wie in allen vorangehend dargestellten Entwicklungen zeigt sich auch hier der größte Zuwachs bei den östlichen Regionen: Sach- sen-Anhalt führt mit einer Steigerung des Umsatzes je 1.000 Versicherte gegenüber 2018 von fast 36 Prozent. Sieben KV-Regionen der westlichen Bundesländer liegen mit einer Zuwachsrate von 22 bis 23 Prozent eng beieinander.
4 1 Das Wichtigste in Kürze Verordnende Ärzte und Leistungserbringer Rein rechnerisch hat jeder der 150.850 an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen- den Ärzte 290 Leistungen mit 2002 Behandlungen veranlasst. Rund 37 Prozent der 2020 abgerechneten Leistungen wurden von Orthopäden und Chirurgen verordnet, je Arzt im Durchschnitt 1.108 Leistungen. Weitere 32,6 Prozent der Leistungen wurden von Allge- meinmedizinern verordnet und 13,8 Prozent von Internisten. Rund 67.850 Praxen von Leistungserbringern (genauer: Institutskennzeichen) haben 2020 Heilmitteltherapien mit der AOK abgerechnet. Darin enthalten sind 879 Kranken- häuser. Von diesen Praxen leisteten 42.224 Praxen Physiotherapie, 10.165 Sprachtherapie, 9.613 Ergotherapie und 5.824 Podologie. Heilmittelpatienten (AOK) Für rund 4,9 Millionen AOK-Versicherte wurde mindestens eine Heilmittelmaßnahme abgerechnet. Dies entspricht einer Rate von 180 Patienten je 1.000 AOK-Versicherte (Män- ner: 147 und Frauen: 212). Ca. 60 Prozent der Patienten sind weiblich. Der Anteil von Kin- dern bis einschließlich 14 Jahre an den Patienten beträgt 8,1 Prozent. Die absolute Zahl an Patienten ist gegenüber 2019 aufgrund der vor allem im 3. Quartal geringeren Inanspruchnahme insgesamt um 4,3 Prozent gesunken, die Patientenrate je 1.000 AOK-Versicherte um 4,9 Prozent. Ergotherapie Gut 3,2 Millionen ergotherapeutische Leistungen mit insgesamt 26,3 Millionen Behand- lungssitzungen wurden 2020 für GKV-Versicherte abgerechnet (AOK-Versicherte: 1,15 Mil- lionen Leistungen mit zusammen 9,35 Millionen Behandlungen). Die Anzahl der ergothe- rapeutischen Leistungen (absolut) sank damit gegenüber dem Vorjahr um 4,4 Prozent (AOK: 6,0 Prozent). Je 1.000 GKV-Versicherte wurden 359 Behandlungen abgerechnet, das entspricht einem Rückgang gegenüber 2019 um 7 Prozent (AOK: 341 Behandlungen je 1.000 Versicherte; das entspricht einem Rückgang der Inanspruchnahme um 6,2 Prozent). Der Umsatz der ergotherapeutischen Leistungen belief sich für alle GKV-Versicherten zusammen auf gut 1,4 Milliarden Euro (AOK: 522,5 Millionen Euro). Der Umsatz (absolut) ist damit um 10,6 Prozent gegenüber 2019 gestiegen (AOK: Steigerung von 7,0 Prozent). Je 1.000 GKV-Versicherte wurden 19.254 Euro abgerechnet (AOK: 19.049 Euro je 1.000 AOK-Versicherte; die Steigerung zum Vorjahr beträgt 6,2 Prozent). Eine durchschnittliche ergotherapeutische Leistung kostete für AOK-Patienten 404,97 Euro (ohne Zusatzleistungen). Für rund 370.600 AOK-Versicherte wurden ergotherapeu- tische Behandlungen abgerechnet. Die häufigste Diagnose war mit einem Anteil von 7,1 Prozent der Leistungen und 6,5 Prozent der Patienten die „ICD-G81 Hemiparese und Hemiplegie“. Die häufigste ergotherapeutische Maßnahme war die Einzelbehandlung bei sensomotorischen/perzeptiven Störungen mit einem Anteil von 43,6 Prozent an den Leis- tungen (AOK), die für rund 188.000 AOK-Versicherte abgerechnet wurde.
1 Das Wichtigste in Kürze 5 Sprachtherapie Rund 2,17 Millionen sprachtherapeutische Leistungen mit insgesamt 16,5 Millionen Behandlungssitzungen wurden 2020 für GKV-Versicherte abgerechnet (AOK-Versicherte: 853.500 Leistungen mit zusammen 6,6 Millionen Behandlungen). Die Anzahl der sprach- therapeutischen Leistungen (absolut) sank damit gegenüber dem Vorjahr um 5,5 Prozent (AOK: 6,9 Prozent). Je 1.000 GKV-Versicherte wurden 226 Behandlungen abgerechnet. Das entspricht einem Rückgang gegenüber 2019 um 7,9 Prozent (AOK: 240 Behandlungen je 1.000 Versicherte; das entspricht einem Rückgang um 9,5 Prozent gegenüber 2019). Der Umsatz der sprachtherapeutischen Leistungen betrug für alle GKV-Versicherten zusammen 983,6 Millionen Euro (AOK: 386 Millionen Euro). Der Umsatz (absolut) hat sich damit um 7,5 Prozent gegenüber 2019 gesteigert (AOK: 5,8 Prozent). Je 1.000 GKV-Versi- cherte wurden 13.408 Euro abgerechnet (AOK: 14.081 Euro je 1.000 AOK-Versicherte; die Steigerung zum Vorjahr beträgt 5,2 Prozent). Eine durchschnittliche sprachtherapeutische Leistung kostete für AOK-Patienten 426,55 Euro (ohne Zusatzleistungen). Für rund 303.100 AOK-Versicherte wurden sprachtherapeu- tische Behandlungen abgerechnet. Die häufigste Diagnose für eine sprachtherapeutische Behandlung war mit einem Anteil von 55,2 Prozent an den Leistungen (AOK) und 57 Pro- zent an den Patienten die „ICD-F80 Umschriebene Entwicklungsstörungen des Sprechens und der Sprache“. Physiotherapie Rund 36,5 Millionen physiotherapeutische Leistungen mit insgesamt 252 Millionen Behandlungssitzungen wurden 2020 für GKV-Versicherte abgerechnet (AOK-Versicherte: 12,15 Millionen Leistungen mit zusammen 83,8 Millionen Behandlungen). Die Anzahl der physiotherapeutischen Verordnungen sank damit gegenüber dem Vorjahr um 5,2 Prozent (AOK: 6,2 Prozent). Je 1.000 GKV-Versicherte wurden 3.436 Behandlungen abgerechnet, was einem Rückgang gegenüber 2019 um 5,7 Prozent entspricht (AOK: 3.054 Behandlun- gen je 1.000 Versicherte; das entspricht einem Rückgang um 7,1 Prozent). Der Umsatz der physiotherapeutischen Leistungen belief sich für alle GKV-Versicherten zusammen auf 6,6 Milliarden Euro (AOK: 2,24 Milliarden Euro). Der Umsatz ist damit um 4,6 Prozent gegenüber 2019 gestiegen (AOK: 3,6 Prozent). Je 1.000 GKV-Versicherte wurden 90.441 Euro abgerechnet, was einer Zunahme des Umsatzes um 5,2 Prozent entspricht (AOK: 81.776 Euro je 1.000 AOK-Versicherte; die Steigerung zum Vorjahr beträgt 3,0 Pro- zent). Eine durchschnittliche physiotherapeutische Leistung kostete für AOK-Patienten 167,33 Euro (ohne Zusatzleistungen). Für rund 4,29 Millionen AOK-Versicherte wurden physio- therapeutische Behandlungen abgerechnet. Die häufigste Diagnose war mit einem Anteil von 17,6 Prozent an den Leistungen und 28,1 Prozent an den Patienten die „ICD-M54 Rückenschmerzen“. Die häufigste physiotherapeutische Maßnahme war Krankengym- nastik (KG, normal) mit einem Anteil von 51,0 Prozent an den Leistungen (AOK) – sie wurde für rund 2,8 Millionen AOK-Versicherte abgerechnet.
6 1 Das Wichtigste in Kürze Podologie Gut 1,8 Millionen podologische Leistungen mit insgesamt 7,1 Millionen Behandlungssit- zungen wurden 2020 für GKV-Versicherte abgerechnet (AOK-Versicherte: 787.500 Millio- nen Leistungen mit zusammen 3,0 Millionen Behandlungen). Die Anzahl der podologi- schen Leistungen stieg damit gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Prozent, die Anzahl der podologischen Behandlungen sank um 0,5 Prozent (AOK: minus 2 Prozent). Je 1.000 GKV-Versicherte wurden 97 Behandlungen abgerechnet, was einem Rückgang um 1 Pro- zent entspricht (AOK: 110 Behandlungen je 1.000 Versicherte; das entspricht einem Rück- gang gegenüber 2019 um 3,4 Prozent). Der Umsatz der podologischen Leistungen betrug für alle GKV-Versicherten zusammen 277,6 Millionen Euro (AOK: 118,7 Millionen Euro). Der Umsatz (absolut) ist damit um 14,5 Prozent gegenüber 2019 gestiegen (AOK: 12,9 Prozent). Je 1.000 GKV-Versicherte wur- den 3.784 Euro abgerechnet, was einer Steigerungsrate von 14 Prozent entspricht (AOK: 4.329 Euro je 1.000 AOK-Versicherte; die Steigerung zum Vorjahr beträgt 12,2 Prozent). Eine durchschnittliche podologische Leistung kostete für AOK-Patienten 141,19 Euro (ohne Zusatzleistungen). Für rund 406.535 AOK-Versicherte wurden 2020 podologische Behandlungen abgerechnet.
2 Überblick über die Heilmittelverordnungen von 2020 7 2 Überblick über die Heilmittelverordnungen im Jahr 2020 Heilmittel umfassen Leistungen der Ergotherapie, werden die Heilmitteldaten des AOK-Heilmittel- der Physikalischen Therapie und Physiotherapie, der Informations-Systems (AOK-HIS2) verwendet. Die Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, der Podologie Datenbasis beschreibt Kapitel 9: Rechtliche und und der Ernährungstherapie, die im Rahmen der technische Rahmenbedingungen. vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 92 Absatz 6 (SGB V) verordnet werden. Die Heilmitteldaten, die hier zur Darstellung der Inanspruchnahme verwen- det werden, sind Routinedaten der Heilmittelversor- 2.1 Verordnungen und Umsatz gung der gesetzlich Versicherten, die die Leistungs- erbringer im Jahr 2020 nach § 302 SGB V abgerechnet Die Leistungsausgaben der gesetzlichen Kranken- haben. In der Regel werden für die folgenden Dar- kassen beliefen sich 2020 laut Bundesgesundheits- stellungen die Heilmitteldaten des GKV-Heilmit- ministerium insgesamt auf 249 Mrd. Euro. Davon tel-Informationssystems (GKV-HIS1) herangezogen, entfiel der vergleichsweise kleine Anteil von die die Heilmittelverordnungen aller gesetzlichen 3,57 Prozent auf Ausgaben für Heilmittelleistungen Versicherten umfassen. Für Analysen, die einen (8,9 Mrd. Euro, ohne Zuzahlung der Patienten) Bezug zum Versicherten benötigen, beispielsweise (Abb. 1).3 Auskunft über die Diagnose oder das Geschlecht, Abbildung 1: Heilmittelausgaben (GKV, 2013 bis 2020) Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Kennzahlen und Faustformeln (2021) Heilmittelausgaben in Mrd. Euro 10 9 8,9 8,7 8 7,4 7 6,5 6,6 6 6,1 5,7 5 5,3 4 3 2 1 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 1 Das HIS-Projekt – GKV-Heilmittel 2 Heilmittel | WIdO – Wissenschaftliches Institut der AOK 3 Daten des Gesundheitswesens 2020 (bundesgesundheitsministerium.de). Hier werden die Ausgaben der Kassen angegeben, nicht der Umsatz der Leistungserbringer.
8 2 Überblick über die Heilmittelverordnungen von 2020 Im Jahr 2020 wurde insgesamt ca. 37,5 Millionen Die Anteile der vier Leistungsbereiche an der Heil- Mal ein Rezept zur Heilmitteltherapie für einen mittelversorgung sind unterschiedlich groß. Wird der Versicherten der gesetzlichen Krankenversiche- die Inanspruchnahme nach der kleinsten vergleich- rung ausgestellt (Quelle: GKV-HIS). Die an der ver- baren Einheit betrachtet, der einzelnen Behand- tragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte lungssitzung, dann wurde 2020 rein rechnerisch verordneten knapp 43,8 Millionen Leistungen, davon jeder GKV-Versicherte mit 3,44 physiotherapeuti- 14,9 Millionen Leistungen an AOK-Versicherte. schen Behandlungen versorgt. Nur 0,36 Behandlun- Bei durchschnittlich 6,9 Behandlungssitzungen je gen je GKV-Versicherter stammten aus dem Bereich Leistung wurden damit gut 302 Mio. einzelne der Ergotherapie, 0,23 Behandlungen aus dem Behandlungen zu Lasten der GKV erbracht (AOK: sprachtherapeutischen Bereich und 0,1 aus dem Leis- 102,7 Millionen). Bezieht man die einzelnen Heilmit- tungsbereich Podologie (Abb. 2). telbehandlungen auf alle 73,4 Millionen GKV-Versi- cherten, so hat jede Person rein rechnerisch 0,60 Leis- Ergotherapie und Sprachtherapie bilden mit einem tungen mit zusammen 4,12 Behandlungen erhalten Anteil von 7,4 Prozent (AOK: 7,7 Prozent) bzw. 5,0 (AOK: 0,54 Leistungen/3,7 Behandlungen). Prozent (AOK: 5,7 Prozent) kleine Segmente des Ver- ordnungsumfanges. Ihr Umsatzanteil betrug 15,2 Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung Prozent (Ergotherapie) bzw. 10,6 Prozent bei Sprach- betrug der Heilmittelumsatz 2020 in der Summe therapie (AOK: 16 Prozent bei Ergotherapie und 11,8 9,3 Milliarden Euro (Umsatz der AOK-Versicherten: Prozent bei Sprachtherapie) (siehe Abb. 3). 3,27 Milliarden Euro, Umsatzwerte umfassen auch die Zuzahlung der Versicherten). Bezogen auf alle GKV-Versicherten wurden von jeweils 1.000 Versi- cherten Therapien im Gegenwert von 120.074 Euro in Anspruch genommen (AOK: 119.250 Euro)4. Abbildung 2: Anteil je GKV-Versicherter (GKV, 2020) Quelle: GKV-HIS 2021, eigene Berechnungen Physiotherapie 90,44 € Physiotherapie 3,44 126,93 € 4,12 Umsatz Behandlungen 3,78 € 0,1 19,25 € 13,41 € Podologie 0,36 0,23 Podologie Ergotherapie Sprachtherapie Sprachtherapie Ergotherapie 4 Damit ist nicht der gesamte Umsatz der Heilmittelerbringer angegeben: Als Kompensation für das (eventuelle) Ausbleiben von Umsatz aufgrund der Zurückhaltung der Leistungsinanspruchnahme während der Pandemie gab es eine Einmalzahlung von 40 Prozent ihrer im vierten Quartal 2019 mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerech- neten Leistungen in Höhe von insgesamt rund 814,5 Mio. Euro (nicht in der KJ1 enthalten). Die Mittel für die Ausgleichzahlung wurden dem aus den Beitragseinnahmen der GKV gebildeten Gesundheitsfonds entnommen (COVID-19-VSt-SchutzV.pdf (bundesgesundheitsministerium.de)).
2 Überblick über die Heilmittelverordnungen von 2020 9 Abbildung 3: Anteil der Leistungsbereiche (GKV, 2020) Quelle: GKV-HIS 2021, eigene Berechnungen Anteil in % Physiotherapie 83,4 Physiotherapie 71,3 43,8 Mio. 9,3 Mrd. € Leistungen Umsatz 4,2 3,0 5,0 15,2 7,4 Podologie Ergotherapie 10,6 Podologie Ergotherapie Sprachtherapie Sprachtherapie Abbildung 4: Verordnete Leistungen je 1.000 Versicherte nach Leistungsbereichen (AOK, 2016 bis 2020) Quelle: AOK-HIS 2021 Physiotherapie 510,3 500 483,0 475,3 463,6 443,0 400 100 Ergotherapie 43,0 42,2 42,8 44,7 42,0 Sprachtherapie 34,7 34,2 32,1 33,6 31,3 Podologie 30,2 29,0 28,4 29,5 28,7 0 2016 2017 2018 2019 2020 Rein rechnerisch erhielten jeweils 1.000 AOK-Ver- sank im Vergleich zum Vorjahr um 7,5 Prozent auf sicherte 2020 durchschnittlich 545 Heilmittelleistun- 31,1 Leistungen je 1.000. Die Ergotherapie zeigt eine gen gegenüber 583 je 1.000 im Vorjahr (Abb. 4). Im Abnahme um 6,2 Prozent bei der Inanspruchnahme „Pandemiejahr“ sank die Inanspruchnahme auf- im Vergleich zu 2019: Jeweils 1.000 AOK-Versicherte grund der Gefahr einer Ansteckung mit Covid-19 in erhielten 42,0 Leistungen. Jeweils 1.000 AOK-Ver- allen Leistungsbereichen. Für 1.000 AOK-Versicherte sicherte erhielten 2020 28,7 podologische Leistungen, wurden 443 physiotherapeutische Leistungen abge- was einer vergleichsweise geringeren Abnahme rechnet und damit rund 6,8 Prozent weniger als im gegenüber 2019 um 2,6 Prozent entspricht. Vorjahr. Die sprachtherapeutische Inanspruchnahme
10 2 Überblick über die Heilmittelverordnungen von 2020 Die Anzahl der Heilmittelbehandlungen lag in allen 2.2 Facharztgruppen, Leistungs- Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) der neuen erbringer und Patienten Bundesländer über dem Durchschnittswert von 596 Leistungen bzw. 4.117 Behandlungen je 1.000 Verordnende Facharztgruppen GKV-Versicherte. Bei allen östlichen Bundesländern Im Jahr 2020 haben sich laut Bundesarztregister vom zeigt sich eine überdurchschnittliche Inanspruch- 31.12.2020 rund 150.850 Ärzte an der vertragsärztli- nahme von Heilmitteltherapien. An erster Stelle ste- chen Versorgung der gesetzlich Versicherten betei- hen Sachsen-Anhalt (6.359 Behandlungen) und Sach- ligt. Rein rechnerisch hat jeder Arzt 2020 290 Heil- sen (6.212 Behandlungen). Die beiden Großstädte mittelleist ungen f ür gesetzlich Versicherte Hamburg und Berlin weisen ebenfalls eine über- veranlasst. Die Beteiligung der Fachdisziplinen war durchschnittliche Behandlungsrate auf. Eine weit unterschiedlich: Die größte Facharztgruppe – mit unterdurchschnittliche Rate findet sich in den Kas- einem Anteil von 25,4 Prozent an allen Ärzten – bil- senärztlichen Vereinigungen Westfalen-Lippe und deten die Allgemeinmediziner, die auch in der Ver- Hessen mit 3.131 bzw. 3.062 Behandlungen je 1.000 ordnungsstatistik den ersten Rang belegen (Abb. 6). Versicherte) (Abb. 5). Knapp 33 Prozent aller Heilmittelverordnungen gin- gen auf Allgemeinmediziner und Praktische Ärzte zurück, durchschnittlich 373 Leistungen je Arzt. Eine weitere verordnungsintensive Facharztgruppe stellten die Orthopäden dar, die seit im Bundesärzte- register zusammen mit den Chirurgen ausgewiesen werden: Diese haben 2020 zusammen 37 Prozent der Leistungen verordnet, durchschnittlich je Arzt 1.108 Leistungen (siehe Tabelle 1 im Tabellenanhang). Abbildung 5: Behandlungen und Umsatz nach Regionen (GKV, 2020) Quelle: GKV-HIS 2021, eigene Berechnungen Behandlungen je 1.000 GKV-Versicherte Umsatz je 1.000 GKV-Versicherte Sachsen-Anhalt 6 .359 185 .620 Sachsen 6 .212 185 .336 Mecklenburg-Vorp . 5 .456 161 .131 Berlin 5 .050 148 .189 Hamburg 5 .038 147 .121 Brandenburg 4 .549 132 .866 Thüringen 4 .440 142 .378 Rheinland-Pfalz 4 .400 139 .681 Bund 4.117 126.927 Schleswig-Holstein 4 .034 123 .602 Bayern 3 .992 116 .583 Baden-Württemberg 3 .987 120 .350 Saarland 3 .894 133 .922 Niedersachsen 3 .835 122 .294 Nordrhein 3 .600 120 .556 Bremen 3 .583 106 .524 Westfalen-Lippe 3 .131 106 .090 Hessen 3 .062 95 .036 0 1 2 .000 3 4 .000 5 6 .000 7 8 .000 0 40 .000 80 .000 120 .000 160 .000 200 .000
2 Überblick über die Heilmittelverordnungen von 2020 11 Abbildung 6: Anteil an Verordnungen und Anteil an Facharztgruppen (GKV, 2020) Quelle: GKV-HIS 2021 Anteil an teilnehmenden Ärzten in % Anteil an verordneten Leistungen in % 40 37,0 35 32,6 31,4 30 25 25,4 20 19,4 15 13,8 10 9,7 5 4,9 5,4 5,3 4,7 5,4 3,9 1,0 0 Allgemein- Orthopäden Internisten Psychiater/ Kinderärzte HNO-Ärzte Weitere mediziner und Chirurgen Ärztl . Psycho- Ärzte therapeuten/ Nervenärzte Abbildung 7: Leistungserbringer* (AOK, 2020) Quelle: AOK-HIS 2021 Podologie 5 .824 Ergotherapie 9 .613 Sprachtherapie 10 .165 Physiotherapie 42 .224 0 10 .000 20 .000 30 .000 40 .000 50 .000 *Institutskennzeichen, inkl. Krankenhäuser Sonstige Leistungserbringer ren IKs abrechnen. Die Leistungserbringerzahlen Die hier dargestellten Anzahlen der Leistungserbrin- sind deshalb schwer zu interpretieren. Eine Zu- ger (Therapeuten) können nur anhand der Instituts- nahme von abrechnenden IKs könnte auf eine kennzeichen (IK) in den Abrechnungsdaten der AOK Zunahme von kleineren Praxen hindeuten. ermittelt werden. Bei den vorliegenden Berechnun- gen wird das IK jeweils mit einer Praxis gleichge- Im Jahr 2020 haben insgesamt 67.586 Leistungser- setzt, in der allerdings eine unbekannte Anzahl von bringer Heilmitteltherapien mit der AOK abgerech- Personen therapeutisch tätig sein können. Anderer- net (Abb. 7). Darin enthalten sind 879 Krankenhäu- seits kann ein Leistungserbringer auch unter mehre- ser, die an der ambulanten Heilmittelversorgung
12 2 Überblick über die Heilmittelverordnungen von 2020 teilgenommen haben. Die physiotherapeutischen Heilmittelpatienten (AOK) Therapien wurden von 42.224 Praxen (inklusive Bei den Kennzahlen zu Heilmittelverordnungen der Krankenhäusern) erbracht. In der Sprachtherapie AOK kann die Inanspruchnahme auf die Heilmittel- wurden die AOK-Versicherten in insgesamt 10.165 patienten eingegrenzt werden: Die Patientenrate und Praxen von Sprachtherapeuten, Logopäden, Pädau- die Pro-Patient-Kennzahlen des Verordnungsgesche- diologen oder Sprachheilbehandlern therapiert. Im hens beziehen sich auf die Versicherten, die auch tat- Bereich der Ergotherapie behandelten Beschäfti- sächlich Heilmittel erhalten haben. gungs- und Suchttherapeuten in 9.613 Praxen die AOK-Versicherten. Die podologischen Leistungen Im Jahr 2020 wurde 4,9 Millionen AOK-Versicherten wurden von 5.824 Praxen erbracht. Insgesamt stellten mindestens eine Heilmittelleistung verordnet damit 67.845 Anbieter von Heilmittelleistungen in (Abb. 8) (2019: 5,16 Mio.). Dies entspricht einer Patien- Praxen (genauer: Institutskennzeichen, Krankenhäu- tenrate von 180 Patienten je 1.000 Versicherte. Bei den ser teilweise je Leistungsbereich gezählt) im Jahr weiblichen Versicherten lag die Patientenrate bei 212 2020 die Versorgung sicher. Die Entwicklung der Patientinnen je 1.000 Versicherte, bei den männlichen Leistungserbringerzahlen im Zeitverlauf zeigt Versicherten bei 147 je 1.000. Gegenüber dem Vorjahr Tabelle 2 (Tabellenanhang). ist die Patientenrate damit aufgrund des Rückgangs im 3. Quartal gesunken (2018: 185 Patienten/ 2019: 189 je 1.000). Von den 4,9 Mio. Heilmittelpatienten 2020 waren 60 Prozent weiblich. Kinder bis ein- schließlich 14 Jahre stellten 8,1 Prozent der Patienten. Abbildung 8: Heilmittelpatienten nach Alter und Geschlecht (AOK, 2020) Quelle: AOK-HIS 2021 Versicherte, absolut Patienten, absolut 147 Patienten je 1.000 Männer Altersgruppe 212 Patientinnen je 1.000 Frauen 278 90+ 329 295 85-89 365 291 80-84 365 277 75-79 352 245 70-74 319 217 65-69 294 218 60-64 298 191 55-59 288 161 50-54 270 135 45-49 228 114 40-44 189 98 35-39 156 87 30-34 132 71 25-29 106 59 20-24 84 63 15-19 79 89 10-14 71 206 5-9 124 68 0-4 50 1 .000 .000 800 .000 600 .000 400 .000 200 .000 0 0 200 .000 400 .000 600 .000 800 .000 1 .000 .000
2 Überblick über die Heilmittelverordnungen von 2020 13 Abbildung 9: Patienten* je 1.000 Versicherte nach Leistungsbereichen (AOK, 2020) Quelle: AOK-HIS 2021 Männer Altersgruppe Frauen 90+ 85-89 80-84 75-79 70-74 65-69 60-64 55-59 50-54 45-49 40-44 35-39 30-34 25-29 20-24 15-19 10-14 5-9 0-4 500 450 400 350 300 250 200 150 100 50 0 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 500 Physiotherapie Podologie Ergotherapie Sprachtherapie *Patienten werden je Leistungsbereich einmal gezählt Die insgesamt 14,9 Millionen Heilmittelleistungen weise wenig Heilmittel in Anspruch nehmen, wer- für AOK-Versicherte erreichten ein Kostenvolumen den mit steigendem Alter der Versicherten zuneh- von 3,27 Milliarden Euro. Die Behandlungsintensität mend Physiotherapien verordnet. Ab Mitte sechzig hat sich gegenüber dem Vorjahr nur leicht verändert: steigt auch die Rate der Patienten mit podologischen Rechnerisch hat jeder Heilmittelpatient im Durch- Leistungen an. Neben podologischen Maßnahmen schnitt 3,0 Leistungen mit zusammen 20,8 einzelnen für den diabetischen Fuß sind physiotherapeutische Behandlungen in Anspruch genommen. Die jährli- Maßnahmen das am häufigsten eingesetzte Heilmit- chen Kosten je Patient lagen durchschnittlich bei 663 tel in den höheren Lebensaltern. Ergotherapie und Euro. Sprachtherapie werden im höheren Alter im Ver- gleich zu den mittleren Jahrgängen wieder häufiger In der Abbildung 9 wird dargestellt, in welchem verordnet, erreichen aber nicht den Verordnungsum- Lebensalter jeweils welcher Leistungsbereich vorran- fang der frühen Lebensjahre. Tabelle 3 weist die Pati- gig von den Versicherten in Anspruch genommen entenrate nach Altersgruppen je Leistungsbereich wird. Für Kinder sind die Maßnahmen der Ergothe- aus (Tabellenanhang). rapie und der Sprachtherapie von großer Bedeutung. Während Personen zwischen 20 und 40 vergleichs-
14 2 Überblick über die Heilmittelverordnungen von 2020 2.3 Inanspruchnahme und Umsatz- 2.3.1 Die Inanspruchnahme von entwicklung 2017 bis 2020 Heilmitteln 2018 bis 2020 Im folgenden Kapitel wird untersucht, wie sich die Inanspruchnahme 2020 pandemiebedingt im Ver- 2.3.1.1 Inanspruchnahme nach Quartalen gleich zu den Vorjahren entwickelt hat. Eine Betrach- tung nach Leistungsbereichen und Altersgruppen Die quartalsweise Betrachtung der Inanspruch- ergibt für das Jahr 2020 ein heterogenes Bild. Außer- nahme von Heilmitteln zeigt deutlich den pandemie- dem wird untersucht, welchen Effekt die vom bedingten Verordnungseinbruch im zweiten Quartal Gesetzgeber initiierten Preiserhöhungen für die 2020 und ebenso eine erkennbare „Normalisierung“ Heilmittelleistungserbringer in den verschiedenen der Inanspruchnahme gegen Ende des Jahres (Abb. Regionen Deutschlands gehabt haben. Dabei muss 10). Trotz der sehr unterschiedlichen Behandlungs- bei der Betrachtung der abgerechneten Heilmittel- raten von 2018 mit 4.013 Behandlungen je 1.000 verordnung berücksichtigt werden, dass zwischen GKV-Versicherte und 2019 mit 4.371 Behandlungen je dem Verordnungsdatum einer Heilmittelverordnung 1.000 GKV-Versicherte ist die Verteilung auf die ein- und dem Abrechnungsdatum der Therapie mehr als zelnen Quartale ähnlich. Beispielsweise wurden im ein Quartal liegen kann, da die Therapien in der zweiten Quartal jeweils 4,5 Prozent (2018) bzw. Regel mehrere Wochen oder sogar Monate dauern. 5,3 Prozent (2019) Behandlungen je 1.000 GKV-Ver- Wenn alle 2020 erbrachten Leistungen in den Analy- sicherte weniger abgerechnet als im jeweiligen Vor- sen ausgewiesen werden sollen, müssten auch die quartal. Im Jahr 2020 sank die Anzahl der Behand- erst 2021 abgerechneten Leistungen berücksichtigt lungen je 1.000 GKV-Versicherte im zweiten Quartal werden. Da diese Daten für das Jahr 2020 zum Zeit- dagegen um 23,2 Prozent. Im dritten und vierten punkt der Berichtslegung noch nicht vorgelegen Quartal 2020 lag die Anzahl der Behandlungen je haben, wird für die Darstellung sowohl des pande- 1.000 hingegen wieder auf einem mit den Vorjahren miebedingten Rückgangs der Inanspruchnahme vergleichbaren Niveau. 2020 als auch der Effekte in der Umsatzentwicklung hilfsweise ein Vergleich mit den abgerechneten Der Rückgang in der Inanspruchnahme variiert in Heilmitteltherapien der Vorjahre 2017 bis 2019 heran- den verschiedenen Leistungsbereichen und betrifft gezogen. innerhalb der Bereiche nicht jede Altersgruppe, wie im Folgenden dargestellt wird. Abbildung 10: Heilmittelbehandlungen nach Quartalen (GKV, 2018 bis 2020) Quelle: GKV-HIS 2019-2021, eigene Berechnungen Behandlungen je 1.000 GKV-Versicherte 1 .200 1.150 1.134 1 .100 1.090 1.077 1.073 1.083 1.058 1.028 1.030 1 .000 1.012 900 896 870 800 2018 2019 2020 1 . 2 . 3 . 4 . 1 . 2 . 3 . 4 . 1 . 2 . 3 . 4 . Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal
2 Überblick über die Heilmittelverordnungen von 2020 15 2.3.1.2 Ergotherapie nach Quartalen Wie die Darstellung nach Quartalen für die letzten und Altersgruppen drei Jahre zeigt, schwankt diese Kennzahl innerhalb eines Jahres (Abb. 11). Im ersten Quartal wurden die Rein rechnerisch wurden 2019 385 ergotherapeuti- meisten Behandlungen abgerechnet, danach sank sche Behandlungen je 1.000 GKV-Versicherte abge- die Quote jeweils wiederum ab. Es fällt auf, dass die rechnet. Damit war die Behandlungsanzahl 2019 im Zahl der abgerechneten Behandlungen im ersten Vergleich zum Vorjahr um 9,3 Prozent gestiegen Quartal des Jahres 2020 höher war als in den beiden (2018: 352 Behandlungen je 1.000 GKV-Versicherte). Vorjahren und dann im 2. Quartal und – trotz An- Im Jahr 2020 wurden je 1.000 GKV-Versicherte jeweils stiegs – auch im dritten Quartal deutlich unter der 359 ergotherapeutische Behandlungen abgerechnet. Rate der Vorjahresquartale lag. Im vierten Quartal Dies entspricht einem Rückgang gegenüber 2019 um überstieg die Behandlungsanzahl dann die Werte 7 Prozent. der vierten Quartale der beiden Vorjahre. Das vierte Quartal überstieg auch die Rate des dritten Quartals, was ein Hinweis auf eine „nachholende“ Versorgung sein könnte. Abbildung 11: Vergleich der ergotherapeutischen Behandlungen nach Quartalen (GKV, 2018 bis 2020) Quelle: GKV-HIS 2019-2021, eigene Berechnungen Behandlungen je 1.000 GKV-Versicherte 101 102 100 96 95 94 94 92 91 90 89 87 80 80 74 70 2018 2019 2020 1 . 2 . 3 . 4 . 1 . 2 . 3 . 4 . 1 . 2 . 3 . 4 . Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal
16 2 Überblick über die Heilmittelverordnungen von 2020 Der Rückgang der Inanspruchnahme von 2020 Durchschnittswert um 2,2 Prozent gesunken. Es betrifft jedoch nicht alle Altersgruppen in gleichem wird deutlich, dass Kinder, Jugendliche und junge Maße, wie Abbildung 12 zeigt. Für diese Darstellung Erwachsene vom Rückgang bei den ergotherapeuti- wurde aus den Durchschnittswerten der vorange- schen Therapien besonders stark betroffen waren: In gangenen Jahre ein Vergleichswert gebildet (Durch- der therapieintensiven Altersgruppe der Fünf- bis schnittswert 2017 bis 2019). Im Jahr 2020 ist die Zahl Neunjährigen betrug der Rückgang 9,1 Prozent. der Behandlungen je 1.000 im Vergleich zu diesem Abbildung 12: Vergleich der ergotherapeutischen Behandlungen nach Altersgruppen (GKV, 2017 bis 2019, 2020) Quelle: GKV-HIS 2018-2021, eigene Berechnungen Alters- Behandlungen je 1.000 Versicherte Veränderungsrate gruppe Durchschnittswert 2017 bis 2019 2020 2020 zu Durchschnittswert in % 90+ 936 899 -4,0 85-89 901 882 -2,1 80-84 803 776 -3,5 75-79 680 681 0,2 70-74 542 524 -3,3 65-69 445 446 0,3 60-64 411 417 1,5 55-59 355 358 0,6 50-54 275 275 0,0 45-49 210 205 -2,5 40-44 159 156 -1,6 35-39 132 127 -3,9 30-34 116 108 -7,2 25-29 102 95 -7,4 20-24 90 86 -5,0 15-19 138 127 -8,0 10-14 601 565 -5,9 5-9 1 .345 1 .223 -9,1 0-4 99 92 -7,5 0 200 400 600 800 1 .000 1 .200 1 .400 0 200 400 600 800 1 .000 1 .200 1 .400
2 Überblick über die Heilmittelverordnungen von 2020 17 2.3.1.3 Sprachtherapie nach Quartalen Wie die Darstellung nach Quartalen für die letzten und Altersgruppen drei Jahre in Abbildung 13 zeigt, schwankt diese Kennzahl innerhalb eines Jahres. Im jeweils ersten Im Durchschnitt wurden 2019 für jeweils 1.000 Quartal eines Jahres werden die meisten Behandlun- GKV-Versicherte 245 sprachtherapeutische Leistun- gen abgerechnet, danach sinkt die Quote jeweils von gen abgerechnet. Dies entspricht einer Zunahme um Quartal zu Quartal. Im Jahr 2020 fällt auf, dass die 7,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2018: 228 je 1.000 Zahl der abgerechneten Behandlungen im ersten GKV-Versicherte). 2020 wurden durchschnittlich 226 Quartal zunächst etwas höher als in den beiden Vor- Leistungen je 1.000 GKV-Versicherte abgerechnet, jahren lag und dann im 2. Quartal um ein Drittel was einem Rückgang um 7,8 Prozent gegenüber dem sank (von 66 auf 44 Behandlungen je 1.000 GKV-Ver- Vorjahr entspricht. sicherte). Nach einem Anstieg im dritten Quartal überstieg die Rate im vierten Quartal die der Vorjah- resquartale aber – anders als in den Vorjahren – auch den Wert des dritten Quartals 2020. Auch dies kann als Hinweis auf eine nachholende Versorgung inter- pretiert werden. Abbildung 13: Vergleich der sprachtherapeutischen Behandlungen nach Quartalen (GKV, 2018 bis 2020) Quelle: GKV-HIS 2019-2021, eigene Berechnungen Behandlungen je 1.000 Versicherte 70 65 66 62 62 60 59 60 60 58 56 55 50 51 44 40 2018 2019 2020 1 . 2 . 3 . 4 . 1 . 2 . 3 . 4 . 1 . 2 . 3 . 4 . Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal
18 2 Überblick über die Heilmittelverordnungen von 2020 Der Rückgang der Inanspruchnahme von Sprachthe- lungsstörungen behandelt wird, war mit einem rapie 2020 (gemessen an den Abrechnungen) betraf Rückgang von 4,3 Prozent weitaus weniger betroffen alle Altersgruppen, wie Abbildung 14 zeigt. Für die als die Hochaltrigen. Möglicherweise ist die pande- Analyse wurde aus den Durchschnittswerten der miebedingte Zurückhaltung hier bei den besonders vorangegangenen Jahre ein Vergleichswert gebildet vulnerablen Gruppen wie den hochaltrigen Personen (Durchschnittswert 2017 bis 2019). Im Vergleich mit durch den zeitweilig eingeschränkten Zugang zu diesem Durchschnittswert gingen 2020 die Behand- Wohnheimen stärker zum Tragen gekommen. lungen je 1.000 um 5,6 Prozent zurück. Kinder und Jugendliche waren vom Rückgang bei den Therapien – anders als in der Ergotherapie – weniger stark betroffen als die älteren GKV-Versicherten. Die the- rapieintensive Altersgruppe der Fünf- bis Neunjäh- rigen, die zur Unterstützung bei Sprachentwick- Abbildung 14: Vergleich der sprachtherapeutischen Behandlungen nach Quartalen (GKV, 2017 bis 2019, 2020) Quelle: GKV-HIS 2018-2021, eigene Berechnungen Alters- Behandlungen je 1.000 Versicherte Veränderungsrate gruppe Durchschnittswert 2017 bis 2019 2020 2020 zu Durchschnittswert in % 90+ 269 227 -15,7 85-89 295 249 -15,6 80-84 288 244 -15,1 75-79 257 234 -9,0 70-74 210 182 -13,1 65-69 165 151 -8,9 60-64 134 125 -7,2 55-59 110 98 -10,3 50-54 84 76 -10,0 45-49 66 58 -10,7 40-44 51 45 -11,5 35-39 45 40 -11,2 30-34 45 39 -12,9 25-29 49 40 -17,6 20-24 54 46 -13,4 15-19 119 113 -4,6 10-14 463 449 -2,9 5-9 2 .360 2 .258 -4,3 0-4 361 341 -5,5 0 500 1 .000 1 .500 2 .000 2 .500 0 500 1 .000 1 .500 2 .000 2 .500
2 Überblick über die Heilmittelverordnungen von 2020 19 2.3.1.4 Physiotherapie nach Quartalen Wie die Darstellung nach Quartalen für die letzten und Altersgruppen drei Jahre in Abbildung 15 zeigt, schwankt diese Kennzahl immer innerhalb eines Jahres. Im jeweils Im Jahr 2018 wurden durchschnittlich 3.342 physio- ersten Quartal eines Jahres werden die meisten therapeutische Behandlungen je 1.000 GKV-Versi- Behandlungen abgerechnet, danach sinkt die Quote cherte abgerechnet. Während die Rate der durch- Quartal für Quartal ab. Im Jahr 2020 fällt auf, dass schnittlich abgerechneten physiotherapeutischen die Zahl der abgerechneten Behandlungen im ersten Behandlungen je 1.000 GKV-Versicherte von 2018 auf Quartal zunächst etwas niedriger als in den beiden 2019 um 9 Prozent stieg (2019: 3.642 Behandlungen), Vorjahren war und dann im 2. Quartal um 22 Pro- sank sie im Jahr 2020 um 5,7 Prozent. Im Durch- zent sank. Nach einem Anstieg im dritten Quartal schnitt wurden 2020 für jeweils 1.000 GKV-Versi- überstieg die Rate im vierten Quartal dann die Rate cherte 3.436 physiotherapeutische Behandlungen des dritten Quartals. Dies könnte als Hinweis auf abgerechnet. eine nachholende Versorgung interpretiert werden. Abbildung 15: Vergleich der physiotherapeutischen Behandlungen nach Quartalen (GKV, 2018 bis 2020) Quelle: GKV-HIS 2019-2021, eigene Berechnungen Behandlungen je 1.000 Versicherte 1 .000 958 940 900 899 907 895 902 882 855 863 843 800 744 731 700 600 2018 2019 2020 1 . 2 . 3 . 4 . 1 . 2 . 3 . 4 . 1 . 2 . 3 . 4 . Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal
20 2 Überblick über die Heilmittelverordnungen von 2020 Der Rückgang der abgerechneten physiotherapeuti- Altersgruppen, besonders die Fünf- bis Neunjähri- schen Leistungen im zweiten Quartal von 2020 betraf gen. Andere Altersgruppen zeigen gar keinen Rück- jedoch nicht alle Altersgruppen in gleichem Maße, gang in den abgerechneten Leistungen. Für die wie in Abbildung 16 deutlich wird. Für die Analyse Hochaltrigen wurden, wie auch in den anderen Leis- wurde aus den Durchschnittswerten der vorange- tungsbereichen zu sehen, weniger Leistungen abge- gangenen Jahre ein Vergleichswert gebildet (Durch- rechnet. Auch hier ist zu vermuten, dass eine pande- schnittswert 2017 bis 2019). Verglichen mit diesem miebedingte Zurückhaltung bei der Physiotherapie Wert ging die Inanspruchnahme 2020 um 1,9 Prozent insbesondere bei vulnerablen Gruppen wie den zurück. Kinder und Jugendliche, die von allen hochaltrigen Personen zum Tragen kam. Altersgruppen am seltensten therapiert werden, waren vom Rückgang bei den Therapien (gemessen an den Abrechnungen) stärker betroffen als andere Abbildung 16: Vergleich der physiotherapeutischen Behandlungen nach Altersgruppen (GKV, 2017 bis 2019, 2020) Quelle: GKV-HIS 2018-2021, eigene Berechnungen Alters- Behandlungen je 1.000 Versicherte Veränderungsrate gruppe Durchschnittswert 2017 bis 2019 2020 2020 zu Durchschnittswert in % 90+ 8 .037 7 .516 -6,5 85-89 8 .096 7 .832 -3,3 80-84 7 .973 7 .565 -5,1 75-79 7 .434 7 .193 -3,2 70-74 6 .505 6 .226 -4,3 65-69 5 .621 5 .507 -2,0 60-64 5 .302 5 .314 0,2 55-59 4 .791 4 .816 0,5 50-54 4 .172 4 .188 0,4 45-49 3 .386 3 .316 -2,1 40-44 2 .587 2 .521 -2,6 35-39 2 .017 1 .960 -2,9 30-34 1 .625 1 .602 -1,4 25-29 1 .321 1 .289 -2,4 20-24 1 .032 1 .037 0,5 15-19 1 .165 1 .112 -4,5 10-14 833 755 -9,3 5-9 484 426 -12,0 0-4 719 668 -7,1 0 2 .000 4 .000 6 .000 8 .000 10 .000 0 2 .000 4 .000 6 .000 8 .000 10 .000
2 Überblick über die Heilmittelverordnungen von 2020 21 2.3.1.5 Podologie nach Quartalen Wie die Darstellung nach Quartalen für die letzten und Altersgruppen drei Jahre in Abbildung 17 zeigt, schwankt diese Kennzahl innerhalb eines Jahres im Vergleich zu den Im Jahr 2018 wurden durchschnittlich 90 podologi- anderen Leistungsbereichen kaum. Im Jahr 2020 fällt sche Behandlungen je 1.000 GKV-Versicherte abge- trotzdem auf, dass die Zahl der abgerechneten rechnet. Die Rate der durchschnittlich abgerechne- Behandlungen im zweiten Quartal etwas niedriger t e n p o dolo g i s c h e n L e i s t u n g e n j e 1.0 0 0 als in den beiden Vorjahren und niedriger als in den GKV-Versicherte stieg von 2018 auf 2019 um 8,9 Pro- anderen Quartalen des Jahres 2020 war. zent (2019: 98 Behandlungen) und sank im Jahr 2020 nur um knapp 1 Prozent. Im Durchschnitt wurden 2020 für jeweils 1.000 GKV-Versicherte 97 podologi- sche Behandlungen abgerechnet. Abbildung 17: Vergleich der podologischen Behandlungen nach Quartalen (GKV, 2018 bis 2020) Quelle: GKV-HIS 2019-2021, eigene Berechnungen Behandlungen je 1.000 Versicherte 30 26 26 26 25 23 24 24 24 23 22 21 21 20 10 2018 2019 2020 1 . 2 . 3 . 4 . 1 . 2 . 3 . 4 . 1 . 2 . 3 . 4 . Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal Quartal
22 2 Überblick über die Heilmittelverordnungen von 2020 Für die Analyse nach Altersgruppen wurde aus den 2.3.2 Die Umsatzentwicklung Durchschnittswerten der vorangegangenen Jahre ein 2018 bis 2020 nach Regionen Vergleichswert gebildet (Durchschnittswert 2017 bis 2019). Vergleicht man 2020 mit diesem Durchschnitts- Die Umsatzentwicklung des Jahres 2020 – wie auch wert, dann ist die Anzahl der Behandlungen je 1.000 der zweiten Hälfte des Jahres 2019 – wurde maßgeb- GKV-Versicherte um 3,3 Prozent gestiegen. Abbil- lich durch die Umsetzung des Terminservice- und dung 18 zeigt die Altersgruppen ab 40 Jahre, weil die Versorgungsgesetzes (TSVG) mit der Umstellung der Maßnahmen der Podologie von Jüngeren nur sehr regionalen Preise auf die bundesweiten Höchstpreise vereinzelt in Anspruch genommen werden. Zwi- nach § 125b SGB V zum 01.07.20195 beeinflusst.6 Ab schen den verschiedenen Altersgruppen zeigen sich dem 1. Juli 2019 galt durch die Umsetzung für jedes keine gravierenden Unterschiede. Möglicherweise Bundesland und jede Kassenart der jeweils höchste hat zu diesem fehlenden Rückgang beigetragen, dass Preis, der für die jeweilige Leistungsposition in einer podologische Behandlungen bei chronisch Erkrank- Region des Bundesgebietes vereinbart worden war. ten während Pandemie, anders als in den anderen Diese Bundespreise werden sukzessive durch die Leistungsbereichen, mit angemessenen Hygienestan- Preisvereinbarungen im Rahmen der neuen bundes- dards erbracht werden konnten.. einheitlichen Versorgungsverträge abgelöst, die der GKV-Spitzenverband mit den Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer für jeden Heilmittelbereich verhandelt und abschließt. Die jeweils neu verhan- delten Verträge und die damit verbundenen Preisver- einbarungen bleiben bei den nachfolgenden Beschrei- Abbildung 18: Vergleich der podologischen Behandlungen nach Altersgruppen (GKV, 2017 bis 2019, 2020) Quelle: GKV-HIS 2018-2021, eigene Berechnungen Alters- Behandlungen je 1.000 Versicherte Veränderungsrate gruppe Durchschnittswert 2017 bis 2019 2020 2020 zu Durchschnittswert in % 90+ 361 372 3,1 85-89 434 458 5,7 80-84 435 433 -0,6 75-79 361 379 4,9 70-74 309 325 5,0 65-69 228 229 0,6 60-64 135 132 -2,0 55-59 72 70 -1,8 50-54 36,1 36,3 0,6 45-49 18,4 18,3 -1,2 40-44 8,5 8,2 -3,0 0 100 200 300 400 500 0 100 200 300 400 500 5 § 125b SGB V Bundesweit geltende Preise, Verordnungsermächtigung (sozialgesetzbuch-sgb.de) 6 Der Anteil von 0,4 Prozent am Gesamtumsatz ergab sich 2020 durch die von der COVID-19-Pandemie erforderlich gemachten besonderen Hygienemaßnahmen (Mundschutz etc.) bei der Behandlung. Diese besonderen Aufwendungen konnten aufgrund § 2 Absatz 7 der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung (COVID-19-VSt- SchutzVO) vom 05.05.2020 an in Höhe von 1,50 Euro je Verordnung abgerechnet werden.
2 Überblick über die Heilmittelverordnungen von 2020 23 bungen der Analyseergebnisse zum Berichtsjahr Im Jahr 2018 wurden im bundesweiten Durchschnitt 2020 unberücksichtigt. Als Kompensation für fehlen- 4,0 Heilmittelbehandlungen je GKV-Versicherter in den Umsatz aufgrund der Zurückhaltung bei der Anspruch genommen. Damit wurde ein bundeswei- Leistungsinanspruchnahme während der Pandemie ter Umsatz von 99,55 Euro je GKV-Versicherter (Lockdown) haben die Heilmitteleistungserbringen- erreicht. Bedingt durch die Umstellung der Preise im den eine Einmalzahlung von 40 Prozent ihrer im Jahr 2019 und eine auf 4,4 Heilmittelbehandlungen je vierten Quartal 2019 mit den gesetzlichen Kranken- 1.000 GKV-Versicherte gestiegene Inanspruchnahme kassen abgerechneten Leistungen in Höhe von insge- wurde ein Umsatz von 120,7 Euro je GKV-Versicher- samt rund 814,5 Mio. Euro erhalten. Die Mittel für ter erzielt. Im Jahr 2020 ist bei einer rückgängigen diese Ausgleichzahlung speisten sich nach der „Ver- Inanspruchnahme (4,1 Heilmittelbehandlungen je ordnung zum Ausgleich COVID-19 bedingter finan- GKV-Versicherte) der Pro-Kopf-Umsatz auf 126,9 zieller Belastungen der Zahnärztinnen und Zahn- Euro angestiegen. Damit ist der Umsatz je 1.000 ärzte, der Heilmittelerbringer und der Einrichtungen GKV-Versicherte von 2018 auf 2020 um 27,5 Prozent des Müttergenesungswerks oder gleichartigen Ein- gestiegen. Die Steigerungsraten des Umsatzes richtungen sowie zur Pflegehilfsmittelversorgung“ bewegten sich dabei zwischen 26,1 Prozent (Physio- (COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverord- therapie) und 34,3 Prozent (Podologie), siehe Ta- nung – COVID-19-VSt-SchutzV) vom 30. April 2020 belle 12. aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Für die Darstellung des Berichtsjahres 2020 wird die Kompensation hier ebenfalls nicht berücksichtigt. Abbildung 19: Ergotherapeutischer Umsatz* nach Regionen (GKV, 2018 bis 2020) Quelle: GKV-HIS 2021, eigene Berechnungen Umsatz je 1.000 Versicherte Steigerungsrate 2018 2019 2020 von 2018 auf 2020 in % Sachsen-Anhalt 47,1 Sachsen 41,5 Thüringen 38,3 Brandenburg 37,6 Mecklenburg-Vorp . 37,4 Berlin 31,7 Saarland 29,7 Bund 29,6 Rheinland-Pfalz 29,4 Bremen 28,2 Hamburg 27,9 Hessen 27,8 Westfalen-Lippe 27,7 Nordrhein 27,1 Baden-Württemberg 26,2 Niedersachsen 26,1 Schleswig-Holstein 26,1 Bayern 22,7 10 .00011 12 13 1415 .00016 17 18 1920 .00021 22 23 2425 .00026 27 28 2930 .00031 32 33 3435 .000 *Für die Berechnung der Jahre 2018 und 2019 wurden die Inanspruchnahme und Versichertenzahlen von 2020 verwendet
24 2 Überblick über die Heilmittelverordnungen von 2020 Im Folgenden wird dargestellt, welchen Effekt die und Podologie transparent gemacht werden. Da die vom Gesetzgeber initiierten Preiserhöhungen für die Preise in den Regionen Deutschlands bis 2018 hetero- Heilmittelleistungserbringer in den verschiedenen gen waren und erst im gesamten Jahr 2020 verein- Regionen Deutschlands hatten. Um den Einfluss der heitlicht wurden, werden im Folgenden insbeson- geringeren Inanspruchnahme und des damit ver- dere die regionalen Veränderungsraten von 2018 auf bundenen Rückgangs der Abrechnungen aufgrund 2020 fokussiert. der COVID-19_Pandemie im Jahr 2020 „herauszu- rechnen“ und die abgerechneten Umsätze der drei Im Leistungsbereich Ergotherapie stieg der Umsatz betrachteten Jahre vergleichbar zu machen, wurden je 1.000 GKV-Versicherte im Beobachtungszeitraum bei der Berechnung des Umsatzes „je 1.000 GKV-Ver- bundesweit um knapp 30 Prozent (Abb. 19). Die sicherte“ für die Jahre 2019 und 2018 konstant die Umsatzentwicklung überstieg diesen Wert in allen Inanspruchnahme und die Versichertenzahlen von östlichen Bundesländern – in Sachsen-Anhalt sogar 2020 verwendet. Mit dieser Standardisierung kann um 47,1 Prozent. Die geringste Umsatzsteigerung je die tatsächliche finanzielle Wirkung auf den Umsatz 1.000 GKV-Versicherte ist mit 22,7 Prozent in Bayern in der Ergotherapie, Sprachtherapie, Physiotherapie zu sehen. Abbildung 20: Sprachtherapeutischer Umsatz* nach Regionen (GKV, 2018 bis 2020) Quelle: GKV-HIS 2021, eigene Berechnungen Umsatz je 1.000 Versicherte Steigerungsrate 2018 2019 2020 von 2018 auf 2020 in % Sachsen 49,6 Thüringen 45,6 Sachsen-Anhalt 44,6 Mecklenburg-Vorp . 38,7 Brandenburg 38,0 Berlin 35,6 Hessen 33,4 Hamburg 33,4 Rheinland-Pfalz 32,6 Bund 31,0 Niedersachsen 30,1 Bremen 29,8 Nordrhein 28,6 Schleswig-Holstein 28,4 Westfalen-Lippe 28,0 Baden-Württemberg 26,6 Saarland 25,4 Bayern 20,9 8 .000 9 .000 10 .000 11 .000 12 .000 13 .000 14 .000 15 .000 16 .000 17 .000 18 .000 19 .000 *Für die Berechnung der Jahre 2018 und 2019 wurden Inanspruchnahme und Versichertenzahlen von 2020 verwendet
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