Herzliche Einladung zur öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Mittwoch, den 29.01.2020, um 18.00 Uhr, im Pfarrheim Allensbach ...
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Freitag, 24. Januar 2020 22. Jahrgang I Nummer 04 Herzliche Einladung zur öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Mittwoch, den 29.01.2020, um 18.00 Uhr, im Pfarrheim Allensbach zum Thema Straßenverkehr mit Einwohner-Fragestunde
2 | FREITAG, 24. JANUAR 2020 MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLENSBACH WICHTIGE Langjähriger Ortsbaumeister verabschiedet RUFNUMMERN In der letzten Gemeinderatssitzung im Jahr 2019 wurde der langjährige Ortsbaumeister Harald Seidler offiziell verabschiedet. Nach über 17jähriger Tätigkeit für die Gemeinde Allensbach hat Harald Seidler zum 1.1.2020 APOTHEKENNOTDIENSTE den Arbeitgeber gewechselt. Bürgermeister Friedrich bedankte sich bei Herrn Seidler für seine 24 Std. Dienst ab 8.30 Uhr Leistungen im Ortsbauamt der Gemeinde und den damit verbundenen Einsatz für Allensbach. Als RADOLFZELL/ SINGEN: Amtsleiter und Ortsbaumeister hat Harald Seidler seit 2002 das Bild der Gemeinde maßgeblich Samstag, 25.01. Residenz (Radolfzell) mitgeprägt und zahlreiche Projekte durchgeführt. Besondere Herzensangelegenheiten des Orts- baumeisters waren dabei stets die Marienschlucht, die B33 und sämtliche Tiefbauangelegenhei- KONSTANZ: ten inklusive der nachhaltigen Straßenbeleuchtung. Zudem war Harald Seidler Gründungsmit- Samstag, 25.01. Lago glied des „Hegau-Wasser“-Vereins, bei dem sich zahlreiche Trinkwasserversorger überregional Sonntag, 26.01. See organisieren. Der gelernte Bauzeichner und studierte Diplom-Ingenieur verlässt nun nach rund 30 Jahren den MÜLLTERMINE öffentlichen Dienst und wird als Ingenieur in einem Büro in der Region Radolfzell tätig sein. Do. 30.01. Restmüll + roter Deckel Zum Abschied überreichte Bürgermeister Friedrich in der Gemeinderatssitzung ein Weinpräsent sowie einen Gutschein für eine Sonnenuntergangsfahrt mit dem Schifffahrtsbetrieb Baumann. Öffnungszeiten Recyclinghof Harald Seidler verabschiedete sich ebenfalls mit einigen Worten von der Gemeindeverwaltung (November bis Februar): und dem Gemeinderat und sprach seinen Dank für die Zusammenarbeit in den letzten Jahren dienstags: 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr aus. Insgesamt freue er sich auf die neue Herausforderung und gehe mit einem guten Gefühl. freitags: 15.30 Uhr bis 17.15 Uhr Die Gemeinde bedankt sich in diesem Rahmen nochmals sehr herzlich bei Harald Seidler für die samstags: 09.30 Uhr bis 12.00 Uhr langjährige verantwortungsvolle und gewissenhafte Tätigkeit und die geleisteten Verdienste um das Bauamt der Gemeinde. Das Bürgermeisteramt wünscht ihm für die Zukunft alles erdenklich ÄRZTE Gute und einen erfolgreichen Start in die neue Aufgabe ab dem Jahr 2020. Ärztlicher Notfalldienst an Wochenenden und Feiertagen 116 117 Zahnärztliche Notrufnummer 0180/3222555-25 Rettungsdienst/Krankentransport/ Wasserrettung 112 NOTRUFE Feuerwehr 112 Notruf 110 Polizeiposten Allensbach 97149 nach Dienstschluss über Konstanz 07531/995-2222 Wasserschutzpolizei Reichenau 07534/97190 Strom- und Gasversorgung 0800/3629477 Wasserversorgung Störung 801-80 SPRECHZEITEN DER VERWALTUNG RATHAUS ALLENSBACH Tel. 801-0 Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr Bürgermeister Friedrich überreicht dem langjährigen Ortsbaumeister Harald Seidler zum Abschied Mi. 16:30 – 18:30 Uhr einige Präsente ORTSVERWALTUNG HEGNE Tel.: 801-935 Mi. 16:30 – 18:30 Uhr ORTSVERWALTUNG KALTBRUNN Tel.: 801-936 Mo. 19:00 – 20:00 Uhr nach telefonischer Vereinbarung IMPRESSUM Herausgeber: Gemeinde Allensbach, Tel. 07533/8 01-10, Fax. 07533/8 01-12 E-Mail: mitteilungsblatt@allensbach.de Verantwortlich für den amtlichen Teil sowie den redaktionellen Teil (v.i.S.d.P.): Bürgermeister Stefan Friedrich Für den Anzeigenteil/Druck: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG Messkircher Str. 45, 78333 Stockach, Telefon 07771/93 17-11, Telefax 07771/93 17-40 E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de Homepage: www.primo-stockach.de
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLENSBACH FREITAG, 24. JANUAR 2020 | 3 Schüler-Shuttle-Bus Ersatzverkehr für den öffentlichen Regionalbus ab 20. Januar 2020 Liebe Bürgerinnen und Bürger, bedingt durch den massiven Ausfall zum Start der neuen Linienbusse des Landkreises, insbesondere im Schülerverkehr, ist derzeit an einen geregelten Betrieb im Busverkehr nicht zu denken. Dies beeinträchtigt den Schulbetrieb in einem nicht mehr vertretbaren Maße: Einerseits leidet die Grundschule in Hegne, ebenso aber auch die weiterführenden Schulen in Konstanz und Radolfzell, denn die Allensbacher Kinder kommen dort gar nicht erst an oder eben viel zu spät. Der Landkreis ist auf Grund der vielfältigen und umfänglichen Probleme mit dem Busbetreiber derzeit nicht in der Lage, einen reibungsfreien Schülerverkehr zu garantieren. Daher wird die Gemeinde Allensbach – obwohl nicht zuständig – dennoch jetzt eingreifen. Um das Problem jetzt zu lösen führt die Gemeinde Allensbach daher ab Montag, den 20.01.2020 vorübergehend den „Schüler-Shuttlebus“ ein. Dieser Bus deckt die Fahrzeiten der Grundschüler nach Hegne morgens und mittags ab. Zusätzlich kommt eine frühe und eine späte Fahrt den Ortsteilkindern zugute, die ggf. mit dem Zug von oder nach Konstanz in die weiterführenden Schulen müssen. Diese werden durch den Shuttlebus zumindest an den Allensbacher Bahnhof gebracht, von dem aus die Reise dann weitergehen kann. Folgende Zeiten werden bedient: Langenrain - Bahnhof Allensbach - Hegne Hegne - Bahnhof Allensbach - Langenrain 101 nur bis 108 nur 118 nur ab Haltestelle / Fahrtnummer Bahnhof 123 111 Haltestelle / Fahrtnummer Do+Fr 114 138 Bahnhof Stöckenhof 07:15* 08:14 Hegne Kloster 11:40 12:30 13:15 xxxxx Langenrain Dorplatz 06:45 07:19 08:20 Konstanzer Str. / Strandbad 11:43 12:33 13:17 xxxxx Freudental 06:50 07:24 08:23 Himmelreich 11:44 12:34 13:18 xxxxx Kaltbrunn 06:53 07:27 08:26 Bahnhof Allensbach 11:46 12:36 13:23 13:49 Gewerbegebiet 06:55 07:29 08:28 Vereinsheim 11:47 12:37 13:24 13:50 Scheffelstr. 06:57 07:31 08:30 Am Kappelhof 11:48 12:38 13:25 13:51 Steig 06:58 07:32 xxxxx Unterhaus 11:49 12:39 xxxxx 13:52 Höhrenbergstr./Holzgasse 06:59 07:33 xxxxx Höhrenbergstr./Holzgasse 11:52 12:42 13:27 13:55 Am Kappelhof 07:01 07:35 xxxxx Scheffelstr. 11:53 12:43 13:29 13:56 Vereinsheim 07:02 07:36 xxxxx Gewerbegebiet 11:54 12:44 13:30 13:57 Bahnhof Allensbach 07:04 07:39 08:32 Kaltbrunn 11:56 12:46 13:32 13:59 Himmelreich xxxxx 07:40 08:33 Freudental 11:59 12:49 13:35 14:02 Konstanzer Str. / Strandbad xxxxx 07:41 08:34 Langenrain Dorfplatz 12:02 12:52 13:38 14:05 Hegne Kloster xxxxx 07:44 08:37 Stöckenhof 12:08 12:58 13:44* xxxxx Hegne Marianum xxxxx 07:45 08:38 *fährt später im öffentlichen Regionalbusbetrieb nicht Der Shuttlebus ist zwar auf die Schulzeiten fokussiert, dient aber ausdrücklich allen Allensbacherinnen und Allensbachern! Er ersetzt die Busse des Landkreises zu den oben genannten Zeiten. Diese Regelung für die genannten Fahrten gilt bis auf weiteres. Kosten für einen Fahrschein entstehen keine. Der Shuttlebus fährt für die Allensbacher/innen kostenlos. Fragen zum Shuttlebus richten Sie bitte an gemeinde@allensbach.de, bei Fragen zu allen anderen Bussen wenden Sie sich bitte weiterhin an Regionalbus-konstanz@lrakn.de Mit freundlichem Gruß gez. Stefan Friedrich -Bürgermeister-
4 | FREITAG, 24. JANUAR 2020 MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLENSBACH AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Öffentliche Bekanntmachung Planfeststellung für das Bauvorhaben „Markelfingen/Allensbach, Erneuerung von fünf Bahnübergängen von Bahn-Kilometer 395,438 bis 402,654 auf der Strecke 4.000 Mannheim-Basel-Konstanz“, in den Gemeinden Radolfzell, Reichenau, Allensbach, Konstanz. Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart, vom 11.12.2019, AZ: 591ppw/063-2015#008, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschl. der Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 27.01.2020 bis einschl. 07.02.2020 im Rathaus Allensbach, Rathausplatz 1, 78476 Allensbach, großer Sitzungssaal im OG während der üblichen Dienstzeiten zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart, Olgastr. 13, 70182 Stuttgart, eingesehen werden. Mit dem Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von zwei Wochen gilt der Beschluss den Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche Zustellung erfolgt ist, als zugestellt (§74 Abs. 4 S. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz). gez. Friedrich - Bürgermeister - Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplanes „Oberdorf-Erweiterung-Süd“, Gemarkung Langenrain im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB und der örtlichen Bauvorschriften „Oberdorf-Erweiterung-Süd“ nach § 74 LBO in getrennter Satzung Der Gemeinderat der Gemeinde Allensbach hat am 21.01.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB Bau- gesetzbuch (in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) m.W.v. 29.07.2017) den Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB „Oberdorf – Erweiterung Süd“ Gemar- kung Langenrain und gemäß § 74 LBO - Landesbauordnung für Baden-Württemberg (i. d. F. vom 05.03.2010 (GBl. Nr. 7, S. 358) in Kraft getreten am 01.03.2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313) m.W.v. 01.08.2019) nach getrennter Satzung die Örtlichen Bauvorschriften „Oberdorf – Erweiterung Süd“ zu erlassen. Das Gebiet des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Flurstücke Nr.: 5 Teil, 6, 9, 17, 18, 19, 22 Teil, 23, 24, 25, 26/2, 29/3 Teil, 72/9, 72/15, 72/17, 76/1 Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Oberdorf – Erweiterung Süd“ ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umwelt- prüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Über die Ziele und Zwecke der Planung unter- richtet vorläufig die nachfolgend abgedruckte Begründung vom 21.01.2020, die Bestandteil dieser Bekanntmachung ist. Zur Regelung einer geordneten Gestaltung und der gewünschten Gliederung der Grüns- trukturen macht die Gemeinde von § 74 LBO Gebrauch und beschließt nach getrennter Satzung die Örtlichen Bauvorschriften „Ober- dorf-Erweiterung-Süd“ zu erlassen. Dieser Beschluss des Gemeinderats vom 21.01.2020 wird hiermit gemäß § 13a Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Öffentlichkeitsbeteiligung Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke sowie der wesentlichen Auswirkung der Planung wird, nach Ausarbeitung eines Vorentwurfs, eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgen. Der Auslegungszeit- raum und Auslegungsort wird mindestens eine Woche zuvor unter den amtlichen Bekannt- machungen des Mitteilung-und Amtsblattes der Gemeinde Allensbach öffentlich bekannt gemacht werden. Allensbach den 23.01.2020 gez., Stefan Friedrich Bürgermeister Anlage 1
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLENSBACH FREITAG, 24. JANUAR 2020 | 5 Bebauungsplan „Oberdorf -Erweiterung-Süd“ Begründung zum Aufstellungsbeschluss: 1. Anlass – Zwecke und Ziele des Bebauungsplanes: Der Gemeinderat der Gemeinde Allensbach hat am 20.3.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Oberdorf“ für den Ortsteil Langen- rain aufzustellen, sowie örtliche Bauvorschriften zu erlassen. Das Gebiet dieses Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke mit den Flurstücknummern: 4, 5 (teilweise), 7, 7/2, 7/3, 22 (teilweise), 72/1 (teilweise), 72/10 (teilweise), 72/12 und 72/14. Der Geltungsbe- reich dieses Bebauungsplanes ist in der nachfolgen- den Skizze blau markiert. Ziel jenes Bebauungsplanes ist es eine maßvolle baulichen Nachverdichtung in vertretbarem Maße im Ortsteil Langenrain zu er- möglichen. Der Bebauungsplan soll ein allgemeines Wohngebiet festsetzen. Weiter sollen insbesonde- re Festsetzungen zur städtebaulichen Dichte (GRZ und GFZ), zu maximalen Gebäudehöhen, Anzahl der Wohneinheiten, Lage der überbaubaren Flächen so- wie zur Situierung der Stellplätze und zur Erschlie- ßung der Grundstücke getroffen werden. Nach dem Willen der Gemeinde soll zum Erhalt der vorhandenen Struktur insbesondere aufgrund der im Plangebiet vorhandenen Hangsituation und dem damit verbun- denen Eingriff in das Landschaftsbild, eine geordnete, nur maßvoll verdichtete Bebauung zugelassen wer- den. Der Bereich südlich und südwestlich des sich aus der nachfolgenden Skizze blau markierten Bebau- ungsplangebiets bedurfte nach Ansicht der Gemeinde keiner Überplanung, da die städtebauliche Entwick- lung in diesem Bereich abgeschlossen war. Im Planbereich der Erweiterungsfläche wurde nach Abbruch eines Bestandgebäudes eine Baugenehmi- gung für ein Wohnhaus erteilt. Der Bauherr wich mit der Bebauung jedoch erheblich von der erteilten Bau- genehmigung ab. Das tatsächlich ausgeführte Vorha- ben überschreitet die genehmigte Höhe um mehr als 1 m. Die Erdgeschossfußbodenhöhe wurde um 96 cm erhöht, die Traufhöhe weicht um 1,40 m nach oben ab. Der Kniestock wurde 27 cm höher als genehmigt ausgeführt und es wurde die Lage des Baukörpers ge- dreht. Der Bauherr beantragte in der Folge, das von der erteilten Genehmigung abweichende Bauvorha- ben durch ein Nachtragsgesuch zu genehmigen. Die zuständige Baubehörde, das Landratsamt Konstanz, lehnte jedoch das Nachtragsbaugesuch ab und for- derte den Bauherrn auf, den Bau auf das genehmigte Maß zurückzubauen. Die Gemeinde Allensbach erteilte für das Nachtrags Baugesuch das erforderliche Einvernehmen nicht, weil es den Maßstäben des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Oberdorf „widerspricht und maßstabsbildende Bauten in diesem Maße im Hinblick auf die nur maßvoll geplante Nachverdichtung unter Erhalt der wesentlichen städtebau- lichen Struktur des Ortsteils vermieden werden sollen. Anlage 2 Der Bauherr setzte sich gegen die Verfügung des Landratsamts zum Rückbau klageweise zur Wehr und beantragte die Aufhebung der Rückbau- verfügung sowie die Genehmigung des abgelehnten Nachtragsbaugesuchs. Mit Urteil vom 2 November 2019, zugestellt unter dem 10. Dezember 2019, gab das Verwaltungsgericht Freiburg der Klage statt. Sowohl das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das LRA, wie auch die Ge- meinde Allensbach haben nun die Zulassung der Berufung gegen das Urteil beantragt. Um eine einheitliche, den Planungszielen des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Oberdorf“ entsprechende städtebauliche Ent- wicklung im gesamten Ortsteil Langenrain gewährleisten zu können, soll in dem sich in der nachfolgenden Skizze rot gekennzeichneten Bereich, in welchem sich auch das streitgegenständlichen Bauvorhaben befindet, der Bebauungsplan „Oberdorf Erweiterung Süd „aufgestellt werden. Die Erweiterung soll ebenfalls ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO festsetzen. Es soll auch in diesem Bereich nach dem Willen der Gemeinde zum Erhalt der vorhandenen städtebaulichen Struktur insbesondere aufgrund der im Plangebiet vorhandenen Hangsituation und dem damit verbundenen Eingriff in das Landschaftsbild und das Ortsbild, eine geordnete, nur maßvoll verdichtete Bebauung zugelassen werden. Weiter sollen insbesondere Festsetzungen zur städtebaulichen Dichte (GRZ und GFZ), zu maximalen Gebäudehöhen (inklusive zu maximalen Firsthöhen und zu maximalen Wandhöhen), Zahl der Vollgeschosse, Anzahl der Wohneinheiten, Lage der überbaubaren Flächen sowie zur Situie- rung der Stellplätze und zur Erschließung der Grundstücke getroffen werden. Es sollen zur Gestaltung ergänzend örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO erlassen werden. 2. Aufstellung als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren Der Bebauungsplan „Oberdorf-Erweiterung-Süd“ kann als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt werden, denn die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO, auch unter Hinzurechnung des sich bereits in
6 | FREITAG, 24. JANUAR 2020 MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLENSBACH Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Oberdorf“, im Sinne des § 19 Abs. 2 der BauNVO beträgt weniger als 20.000 m². Außerdem sind keine Vorhaben vorgesehen, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträg- lichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen und es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nummer 7 b BauGB genannten Schutzgüter. Hinweise: Das beschleunigte Verfahren bietet gegenüber dem Regelverfahren nachfolgende wesentliche Verfahrenserleichterungen, die der Gemeinderat Allensbach mit Aufstellungsbeschluss beschließt: • Verzicht auf eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 13a Abs. 3 Nr.1, 13 Abs. 2 BauGB. Entsprechend § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB wird bekanntgegeben, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichten und äußern kann. • Es kann nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wahlweise der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder die öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB durchgeführt werden. (Der Beschluss über die Vorgehensweise erfolgt erst mit der Zustimmung zum Entwurf). • Entsprechend § 13a Abs. 3 Ziffer 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. • Auch wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB auf zusammenfassende Erklärung verzichtet. • Ebenso werden entsprechend § 13a Abs. 3 Ziff. 4 BauGB keine Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen, da die Eingriffe, die auf Grund der Auf- stellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig betrachtet werden. 3. Vorbereitende Bauleitplanung Die Aufstellung des Bebauungsplanes orientiert sich an den Grundsätzen der Bauleitplanung, an den Belangen nach § 1 Abs. 5 und § 1a Abs. 2 BauGB, sowie an den Vorgaben des Flächennutzungsplanes und der Raumordnung und Landesplanung. Die Plangebietsfläche ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt. Entsprechend § 13 a Abs. 2 Ziffer 2 kann der Bebauungsplan von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abweichen. Der Flächennutzungs- plan ist dann im Wege der Berichtigung anzupassen. 4. Veränderungssperre Das Nachtragsgesuch für das Flurstück 23/1 widerspricht den oben dargelegten Planungsabsichten der Gemeinde im Plangebiet Oberdorf-Er- weiterung-Süd. Insbesondere im Hinblick auf das Maß der baulichen Nutzung führt dies zu einer unerwünschten städtebaulichen Entwicklung, die durch die Festsetzungen des aufzustellenden Bebauungsplans im Plangebiet geregelt werden soll. Wie bereits für den Bereich des Bebau- ungsplans „Oberdorf“ soll auch dieser Bereich, um unerwünschte, den diesbezüglichen Zielen der Planung entgegenstehende Entwicklungen zu vermeiden, bis die Planung abgeschlossen ist und der Satzungsbeschluss gefasst werden kann, mit einer Veränderungssperre gesichert werden. Öffentliche Bekanntmachung Erlass über die Satzung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Oberdorf-Erweiterung-Süd“ Gemarkung Langenrain Der Gemeinderat der Gemeinde Allensbach hat am 21.01.2020 in öffentlicher Sitzung zur Sicherung des mit Beschluss vom ... Eingeleiteten Bebauungs- planverfahrens (Bebauungsplan „Oberdorf-Erweiterung-Süd“) die nachfolgende Satzung über eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB beschlossen: Satzung der Gemeinde Allensbach über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans “Oberdorf-Erweiterung-Süd“, Gemarkung Langenrain Aufgrund §§ 14 und 16 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2001, zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 6. März 2018 (GBl. S. 65, 73) hat der Gemeinderat der Gemeinde Allensbach am 21.01.2020 den Erlass der folgenden Veränderungssperre beschlossen: § 1 Zu sichernde Planung Der Gemeinderat der Gemeinde Allensbach hat in seiner Sitzung vom 21.01.2020 beschlossen, den Bebauungsplan „Oberdorf-Erweiterung-Süd“ aufzustellen. Zur Sicherung der Planung wird für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB beschlossen. § 2 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst die Grundstücke Flurstück Nr. 5 Teil, 6, 9, 17, 18, 19, 22 Teil, 23, 24, 25, 26/2, 29/3 Teil, 72/9, 72/15, 72/17, 76/1 und ergibt sich aus dem nachfolgenden Abgrenzungsplan, der als Anlage zur Veränderungssperre Teil der Satzung ist. § 3 Rechtswirkung der Veränderungssperre In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen • Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; • Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs, zustimmungs - oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sind Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben, sowie Aufschüttungen und ab Grabungen größeren Umfangs. § 4 Inkrafttreten Die Satzung über die Veränderungssperre tritt mit dem Tag ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft Anlage zur Satzung über die Veränderungssperre/Abgrenzung des Geltungsbereichs der Veränderungssperre für den Bebauungsplan „Oberdorf-Erwei- terung-Süd“:
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLENSBACH FREITAG, 24. JANUAR 2020 | 7 Hinweise: Sollte die Veränderungssperre unter Verlet- zung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württem- berg oder aufgrund der Gemeindeordnung erlassenen Verfahrens-und Formvorschriften zustande gekommen sein, gilt sie ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Be- kanntmachung der Satzung verletzt worden sind (§ 4 Abs. 4 Satz zwei Nr. 1 Gemeindeord- nung Baden-Württemberg), der Bürgermeister den Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung Baden-Württemberg wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf ei- nes Jahres nach dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss bean- standet hat oder wenn die Verletzung der Ver- fahrens-oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 4 Abs. 4 Satz zwei Nr. 2 Gemeindeordnung Baden-Württem- berg). Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz zwei Nr. 2 der Gemeindeordnung Baden-Württem- berg geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung gemäß § vier Abs. 4 Satz drei Ge- meindeordnung Baden-Württemberg geltend machen. Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz zwei und drei BauGB über das Entstehen und die Fälligkeit von Entschädigungsansprüchen und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Anlage 1 Allensbach, 23.01.2020 gez. Stephan Friedrich Bürgermeister Öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Die nächste öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses findet am Mittwoch, den Gemeinde Allensbach 29.01.2020 um 18.00 Uhr im Pfarrheim Allens- Öffentliche Ausschreibung von Bauleistungen nach VOB bach (Saal – 1. OG) statt. Vorhaben: Erweiterungsbau Kinderhaus Höhrenberg Tagesordnung: Gewerke: Rohbau 1. Bericht der Straßenverkehrs- und Buß- geldbehörde Ausführungszeitraum von März 2020 bis Juni 2020 2. Einwohner-Fragestunde zum Thema Straßenverkehr Der vollständige Ausschreibungstext wird unter www.gemeinde-allensbach.de/ausschreibungen Sitzungsende um 20:30 Uhr veröffentlicht und kann auf Anforderung zugesandt werden. gez. Friedrich E-Mail: juergen.boehler@allensbach.de oder - Bürgermeister - bjoern.zimpel@allensbach.de gez. Stefan Friedrich, Bürgermeister
8 | FREITAG, 24. JANUAR 2020 MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLENSBACH Einzelanordnung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 14. Januar 2020, Az.: 33-4/9220.30-3, zur Durchführung von Beschlüssen der Internationalen Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei (Angelfischerei) I. Körperlänge, in der übrigen Zeit alle Barsche anzulanden. Felchen und Seesaiblinge sind außerhalb ihrer jeweiligen Schonzeit anzulanden. In Das Regierungspräsidium Tübingen ordnet gemäß § 25 Abs. 2 der Boden- Bezug auf damit verbundene Pflichten zur Führung der Fangstatistik gel- seefischereiverordnung (BodFischVO) in der Fassung vom 18. Dezember ten die in den Patent- und Erlaubnisverträgen getroffenen Regelungen. 1997 (GBl. 1998, 32), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. April 2016 (GBl. S. 272), an: 4. Die übrigen Bestimmungen der BodFischVO und die der Einzelan- ordnungen vom 1. Dezember 2017 und vom 15. Dezember 2018 1. § 12 Absatz 3 BodFischVO wird wie folgt geändert: bleiben unberührt. Die Angelgeräte müssen ständig beaufsichtigt sein. Beim Fischen mit der 5. Die Anordnung tritt am 1. Februar 2020 in Kraft und gilt bis zur Wurfrute (Spinnangel) ist von Netzen, Reusen und Legschnüren ein Ab- einer Änderung der Beschlüsse der Internationalen Bevollmäch- stand von mindestens 50 m einzuhalten. Bei der Ausübung der Fischerei tigtenkonferenz für die Bodenseefischerei oder einer Änderung mit anderen Angelgeräten soll von Netzen, Reusen und Legschnüren ein der BodFischVO bezüglich der vorstehend benannten Regelungen, Mindestabstand von 25 m eingehalten werden. Das Werfen mit der He- längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2020. gene ist untersagt. III. 2. § 16 Absatz 1 BodFischVO: Rechtsbehelfsbelehrung: Das Mindestmaß für alle Felchenarten und den Seesaibling wird aufge- Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekannt- hoben. gabe Klage beim Verwaltungsgericht in Sigmaringen, Karlstraße 13, Das Mindestmaß für die Äsche wird auf 35 cm festgesetzt. 72488 Sigmaringen erhoben werden. 3. § 16 Absatz 4 BodFischVO wird wie folgt geändert: gez. Dußling Gefangene Kaulbarsche sind anzulanden. Diese Anordnung kann mit Begründungstext (II.) über die URL https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Landwirtschaft/Documents/ 3. § 16 Absatz 6 BodFischVO wird wie folgt geändert: Einzelanordnung_BodFischVO_Angelfischerei_2020.pdf abgerufen oder im Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenau- Ein Fischer darf mit den für die Angelfischerei zugelassenen Fanggeräten er-Straße 20, 72072 Tübingen, Zimmer W 306, während der Dienstzeiten je Tag höchstens 12 Felchen, 5 Seesaiblinge und 30 Barsche fangen. In eingesehen werden. der Zeit vom 10. Mai bis 15. September sind nur Barsche über 13 cm BERICHT AUS DEM GEMEINDERAT Ingenieurleistungen für das rat dafür die Planungsaufträge erteilt. Die Gesamtherstellungskosten für diese Maß- Für die Regen- und Schmutzwasserkonzeption nahmen im 1. und 2. Bauabschnitt des neuen Baugebiet „Breite“ in Kaltbrunn wurde das Büro IRB aus Konstanz mit einem Baugebiets wurden vorläufig mit rund 2,5 Mio. vergeben – nächster Schritt: Auftragsvolumen von rund 70.000 € brutto be- € ermittelt. In Zusammenarbeit mit den be- auftragt. auftragten Ingenieurbüros sowie Stadtplaner Bebauungsplan-Entwurf und Energiekonzept Die weiteren Erschließungsanlagen, wie Stra- Wieser aus Hilzingen kann nun der detaillier- Der Gemeinderat hat im Jahr 2019 den Auf- ßen, Straßenbeleuchtung, Wasserversorgung te Bebauungsplanentwurf erarbeitet und dem stellungsbeschluss für das Baugebiet „Breite“ sowie Heizungs- und DSL-Rohre plant das Büro Gemeinderat zur Beratung vorgelegt werden. in Kaltbrunn gefasst. Die weitere Planung kann Reckmann aus Owingen für die Gemeinde. Das Gleichzeitig wird sich der Gemeinde- und Ort- daher nun angegangen werden. In der vergan- Honorar für diese Leistungen beträgt rund schaftsrat noch mit einem Energiekonzept für genen Gemeinderatssitzung hat der Gemeinde- 125.000 € brutto. das Baugebiet befassen. MITTEILUNGEN DER GEMEINDE Ferienbetreuung 2020 • Osterferien von 14.04. – 17.04.2020 Betreuung nicht angeboten werden kann. bis 14:00 Uhr Auswertung der eingereichten Anmeldungen • Sommerferien von 30.07. – 07.08.2020 Sie haben vergessen Ihr Kind anzumelden? Die Gemeinde Allensbach startete dieses Jahr bis 14:00 Uhr und 15:00 Uhr Gerne nehmen wir für die oben genannten Be- erneut ein Pilotprojekt. Es wurden längere Be- • Sommerferien von 10.08. – 14.08.2020 treuungswochen noch Anmeldungen entgegen. treuungszeiten bis 15:00 Uhr bzw. 16:00 Uhr bis 14:00 Uhr und 15:00 Uhr Die Höchstgruppenstärke wurde für die oben angeboten. Die Anmeldefrist endete am 17. • Sommerferien von 31.08. – 04.09.2020 genannten Betreuungswochen auf max. 30 Januar 2020. Nach der Auswertung kann die bis 14:00 Uhr und 15:00 Uhr Kinder festgelegt. Gemeinde nachstehende Betreuungswochen • Sommerferien von 07.09. – 11.09.2020 Die Anmeldeformulare erhalten Sie beim Bür- sowie Betreuungszeiten für die Kinderferien- bis 14:00 Uhr und 15:00 Uhr germeisteramt Allensbach, z. H. Frau Bohle, betreuung 2020 anbieten. • Herbstferien von 26.10. – 30.10.2020 Zimmer Nr. 5, Rathausplatz 8, Tel.: 80126 oder bis 14:00 Uhr und 15:00 Uhr E-Mail: catrin.bohle@allensbach.de. Die An- Welche Zeiten werden angeboten? meldeformulare stehen auch unter www.ge- • Osterferien von 06.04. – 09.04.2020 bis Leider gingen für die Pfingstferienbetreuung meinde-allensbach.de >Rathaus >Verwaltung 14:00 Uhr nicht genügend Anmeldungen ein, sodass diese >Formulare für Sie zum Download bereit.
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLENSBACH FREITAG, 24. JANUAR 2020 | 9 Weitere Aktionen sind noch in Planung und LOKALE AGENDA 21 werden an dieser Stelle veröffentlicht. ZU VERSCHENKEN ALLENSBACH Informationen über die Lokale Agenda 21 er- Haben auch Sie etwas, das Sie nicht mehr ge- In der vergangenen Woche gab es an dieser halten Sie auch unter www.ehrenamt-allens- brauchen können? Alles, was zum Wegwerfen Stelle einen Überblick über die Aktionen der bach.de/lokale-agenda-21 zu schade ist, kann hier in einer kostenlosen Lokalen Agenda 21 im letzten Jahr. Kleinanzeige zum Verschenken angeboten wer- Arbeitskreis Familie und Freizeit den. Nun geben wir einen Ausblick auf bereits Wenden Sie sich bitte an: Bürgermeisteramt, geplante Aktionen und Veranstaltungen im Tel.: 801-24 oder per e-mail an mitteilungs- kommenden Jahr. Natürlich werden wir die je- Krabbeltreff blatt@allensbach.de weiligen Termine nochmals rechtzeitig in Erin- nerung bringen und näher beschreiben. Der Krabbeltreff trifft sich alle 14 Tage, don- Faxgerät, RICOH 2700L Montag, 10. Februar, 19.30 Uhr - Vortrag zu nerstags ab 9.30 Uhr im Bürgertreff, Höhren- Tel.: 97204 Parkinson bergstr. 15. Wer Lust hat, sich mit anderen Montag, 9. März, 19.30 Uhr - Vortrag zu Epi- Müttern / Vätern zu treffen und auszutau- LCD TV, 32 Zoll lepsie schen, mit anderen Kindern zu spielen und zu Tel.: 9960680 Samstag, 14. März, 14.00 – 17.00 Uhr – Re- singen, ist herzlich willkommen. paraturtreff Samstag, 16. Mai, 9.00 – 12.00 Uhr – Fahrrad- Das Treffen ist unverbindlich, kostenlos und FREIWILLIGE FEUERWEHR börse kann von jedem besucht werden. Wer vorab Samstag, 16. Mai, 11.00 – 14.00 Uhr – Klei- mehr wissen möchte: Tel.: 933426 ALLENSBACH dertausch Samstag, 7. November, 14.00 – 17.00 Uhr – Re- Das nächste Treffen findet am Termine: Donnerstag, 30. Januar, 9.30 Uhr statt. paraturtreff Dienstag, 28.01., 20.00 Uhr, Probe Rettungszug DAS KULTUR- UND VERKEHRSBÜRO INFORMIERT Allensbach Hat’s
10 | FREITAG, 24. JANUAR 2020 MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLENSBACH KIRCHENNACHRICHTEN Montag, 27. Januar - Hl. Angela Merici KATH. PFARRGEMEINDEN 07:00 Uhr Laudes GEMEINSAME MITTEILUNGEN ST. NIKOLAUS UND ST. JOSEF 10:30 Uhr Eucharistiefeier in der Krypta 17:00 Uhr Eucharistische Anbetung Freitag, 24. Januar – Hl.Franz v. Sales 17:45 Uhr Vesper Öffnungszeiten im Pfarrbüro 17.00 Uhr Rosenkranzgebet in St. Nikolaus, Montag, 9.00-11.00 Uhr Allensbach Dienstag, 28. Januar - Dienstag 9.00-11.00 Uhr, Hl. Thomas v. Aquin (G) 16.00-18.00 Uhr Samstag, 25. Januar – 07:00 Uhr Laudes Donnerstag 9.00 bis 11.00 Uhr Bekehrung des heiligen Apostels Paulus 17:45 Uhr Eucharistiefeier mit Vesper Mittwoch und Freitag geschlossen 12.30 Uhr Taufe von Helena Lilly Mrozna in (Gedächtnis für Verstorbene) der Dorfkapelle Hegne Tel: 9312-0 18.00 Uhr Eucharistiefeier in St. Josef, Mittwoch, 29. Januar Fax: 9312-20 Langenrain 07:00 Uhr Laudes E-Mail: pfarramt.nikolaus@kath-wa.de 18.00 Uhr Eucharistiefeier in St. Gallus, 10:30 Uhr Pilgermesse in der Krypta Internet: www.kath-wa.de KN-Fürstenberg 17:00 Uhr Eucharistische Anbetung 17:45 Uhr Vesper Pfarrer Marcus Maria Gut Sonntag, 26. Januar – Tel: über das Pfarrbüro 3. Sonntag im Jahreskreis Donnerstag, 30. Januar E-Mail: Gut@kath-wa.de 11.00 Uhr Eucharistiefeier mit Taufe von 07:00 Uhr Eucharistiefeier mit Laudes Lukas Geiger in St. Nikolaus, Allensbach 17:15 Uhr Rosenkranz Sabine Späth (Hausmeisterin Pfarrheim und Im Gedenken an: Hubert Nock 17:45 Uhr Vesper Kirche St. Nikolaus) 11.00 Uhr Eucharistiefeier in St. Martin, Montag - Freitag 8.00 Uhr - 10.00 Uhr KN-Wollmatingen Freitag, 31. Januar - Hl. Johannes Bosco (G) Telefon: 9312-16 11.15 Uhr Taufe von Alma Katharina Stürner 07:00 Uhr Laudes E-Mail: spaeth@kath-wa.de in der Hauskapelle St. Elisabeth, Hegne 11:45 Uhr „Gebet vor dem Kreuz“ 17:45 Uhr Eucharistiefeier mit Vesper Dienstag, 28. Januar – Hl. Thomas von Aquin (Gedächtnis für Verstorbene und in den 18.30 Uhr Eucharistiefeier in St. Jakobus, Anliegen der Ulrika-Pilger) Kaltbrunn Im Gedenken an: Arthur Regenscheit, Berthold Investitur – Ein Fest der Begegnung Mayer Vergangenen Sonntag wurde Pfarrer Marcus Maria Gut durch Dekan Dr. Mathias Trennert-Helwig Mittwoch, 29. Januar im Auftrag von Erzbischof Stefan Burger offiziell als Pfarrer unserer katholischen Kirchengemeinde 18.30 Uhr Eucharistiefeier in den Kliniken Wollmatingen-Allensbach eingesetzt. Schmieder Die ganze Seelsorgeeinheit, Familie und Freunde von Pfr. Gut nahmen großen Anteil am feierlichen Gottesdienst in St. Martin. Donnerstag, 30. Januar Vor Konzelebranten, Seelsorgeteam, Ministranten und Gottesdienstbesuchern bekannte Pfr. Gut 9.30 Uhr Eucharistiefeier der Kath. Frauen- seinen Glauben. gemeinschaft in St. Nikolaus, Allensbach Mitgestaltet wurde der feierliche Gottesdienst von einem beeindruckenden Gesamtchor aller sechs musikalischer Gruppierungen bzw. Chöre der Kirchengemeinde, von Bläsern des Musikvereins Freitag, 31. Januar – Hl. Johannes Bosco Wollmatingen und verschiedenen Instrumentalisten aus den Teilgemeinden. 17.00 Uhr Rosenkranzgebet in St. Nikolaus, Zahlreiche Vertreter der christlichen Kirchen, der politischen Gemeinden Konstanz und Allensbach, Allensbach der Vorstände, Vereine und Institutionen des öffentlichen Lebens folgten der Einladung zu diesem Neubeginn. Alle Gottesdienstbesucher und Festgäste erlebten im Anschluss ein lebendiges Fest der Begegnung Ministrantenplan für Allensbach im Gemeindezentrum St. Martin – ganz so wie es der Wunsch des „Neuen Pfarrers“ war. Sonntag, 26.01. 11.00 Uhr Gruppe C Ein herzliches Dankeschön gilt allen, die das gelungene Fest vorbereitet und mitgestaltet haben. KLOSTERKIRCHE ST. KONRAD HEGNE Dritter Sonntag im Jahreskreis Samstag, 25. Januar - Bekehrung des Hl. Apostels Paulus (F) 08:00 Uhr Eucharistiefeier 17:30 Uhr Vesper 19:00 Uhr Klavierkonzert mit Aleksandra Mi- kulska im Foyer des Marianums „Im Rausch des Tanzes“ – Werke von J.S. Bach und F. Chopin Sonntag, 26. Januar - Sonntag des Wortes Gottes 07:30 Uhr Laudes 09:30 Uhr Eucharistiefeier 17:00 Uhr Eucharistische Anbetung 17:45 Uhr Vesper
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLENSBACH FREITAG, 24. JANUAR 2020 | 11 Wer in einem anderen Stimmbezirk der Kir- Infos - Pfarrgemeinderatswahl am chengemeinde oder einer anderen Kirchenge- EVANG. KIRCHEN- 22.03.2020 meinde wählen möchte, weil er dort aktiv am GEMEINDE ALLENSBACH Gemeindeleben teilnimmt, kann bis zum 23. Vom 27. Januar – 09. Februar liegen die Wäh- Februar einen Antrag zur Erlangung der Wahl- Freitag 24. Januar 2020 lerverzeichnisse in den jeweiligen Pfarrbüros berechtigung, beim Wahlvorstand der Kirchen- 17.00 Uhr Treffen der Pfadfinder zur Ansicht aus. Falls jemand das Wähler- gemeinde in der das Wahlrecht ausgeübt wer- Leitung: Linda Streckfuß (Kontakt s. u.) verzeichnis für unvollständig hält, kann er eine den soll, stellen. Die Anträge sind im Pfarrbüro 24.- 26. Januar 2020 Berichtigung beantragen. Über den Antrag ent- erhältlich. Konfirmanden-Abendmahls-Seminar (Freizeit) scheidet der Wahlvorstand. in Bittenhalde: Start mit Eltern MFG um 15.30 ab Pfarrhaus Stiftung Kloster Hegne gründet Theodosius Akademie Sonntag 26. Januar 2020 Einladung zum Tag der offenen Akademie 10.00 Uhr Gottesdienst Seit dem 01.01.2020 ist die Theodosius Akademie gegründet – als Einrichtung der Stiftung Kloster Prädikantin Stefanie Rösch Hegne. Montag 27. Januar 2020 Unter ihrem Dach ist die Vielfalt der spirituellen Angebote vereint, die seit Jahrzehnten 14.00 Uhr Jungbläserkurs, an verschiedenen Stellen von den Kreuzschwestern entwickelt und durchgeführt wurden. Leitung Werner Engelhard „Einfach anders.“ - so lautet das Motto der Theodosius Akademie. Denn mit ihrem breiten Angebot Dienstag 28. Januar 2020 an Kursen, Beratung und Begleitung, mit kulturellen Veranstaltungen, Zeiten für kreatives Gestal- 20.00 Uhr Posaunenchor „Bodanrück“ ten und verschiedenen Möglichkeiten, das Kloster Hegne zu erleben, unterscheidet sie sich von in Allensbach im Gemeinderaum vielen anderen Akademien. Auch die starke Verbundenheit mit den Schwestern des Klosters Hegne Leitung: Werner Engelhard und deren Mitwirken in der Akademie machen sie „einfach anders“. Mittwoch 29. Januar 2020 Am Samstag, den 15. Februar 2020 findet von 14-17 Uhr ein Tag der offenen Akademie im Haus 10.00 Uhr Ökumenischer Bibelkreis in der Ulrika statt. Unter anderem wird es um 15 Uhr ein Podiumsgespräch zum Thema „Einfach anders. Gnadenkirche wirtschaften“ mit Prof. Dr. Claudius Marx (Geschäftsführer IHK Konstanz) geben. Die musikalische 18.30 Uhr Abendandacht Kliniken Schmieder Moderation übernimmt Tobias Bücklein. Sie sind herzlich eingeladen! Weitere Infos unter www. 19.30 Uhr Kirchenchor theodosius-akademie.de und www.facebook.com/TheodosiusAkademie Leitung: Gabriel Craxton Donnerstag 30. Januar 2020 20.00 Uhr Allensbacher Vokal Ensemble (AVE) Leitung: Philipp Heizmann Freitag 31. Januar 2020 17.00 Uhr Treffen der Pfadfinder Leitung: Linda Streckfuß (Kontakt s. u.) 19.30 Uhr Abendgebet nach Taizé Samstag 1. Februar 2020 10.00 Uhr Einladung des Familienteams zum Familien-Brunch Impuls: Kindergottesdienst – Gott spielt mit uns „Such mich, ich bin da“ Es wäre schön, wenn jeder etwas für den Früh- stückstisch mitbringen könnte. Bitte wegen Planung unter frankuwe@kuendiger.net anmelden Pfarramt Das Büro des Pfarramtes ist am Dienstag von Lukas-Evangelium, Kapitel 17: Jesus erteilt sei- 15.00 Uhr – 17.00 Uhr und am Kloster Hegne – Theodosius Akademie nen Jüngern Ratschläge für den Umgang mit Mittwoch und Donnerstag jeweils von 9.00 Uhr Infos zum Kurs bei der Theodosius Akademie ihren Mitmenschen. Da wäre z. B. die Selbst- – 11.00 Uhr geöffnet. der Stiftung Kloster Hegne unter 807-700 oder beherrschung gegenüber einfacheren, im Glau- Telefonisch können Sie das Pfarramt unter der www.theodosius-akademie.de ben schwächeren Menschen. Oder er empfiehlt Tel.-Nr. 6310 erreichen. Vergebung zu üben, denn wie schnell sind ver- YOGA letzende Worte (hate speech) gesprochen oder Diakonie Termin: Di, 18. Februar 2020 - 18.15 Uhr bis gepostet. Schließlich weist er auf eine demüti- 19.15 Uhr ge, dienende Haltung in unserem Tun hin. Eine Information – Beratung – Hilfe Anmeldeschluss: 27.1.2020, Leitung: Alina ganz besondere Rolle im Glauben spielt Ver- Die Vorsitzende des Diakonie-Fonds, Frau Ruth Sellner trauen und der Wille den Glauben zu üben. Wir Weber, steht für Information und Beratung Das heute eingesetzte Yoga setzt sich vor al- versuchen zu verstehen. Neugierde geweckt? oder praktische Hilfen bereit und ist telefo- lem aus Körper- und Entspannungsübungen Sie sind herzlich eingeladen. nisch unter der Nr. 9361234 oder über das zusammen, die mit einer hohen Qualität und Pfarramt zu erreichen. Frau Weber vermittelt Ich-Zentriertheit durchgeführt werden. Es geht Vorankündigung - Friedensgebet gern Kontakte zu Fachberatungsstellen der um Beweglichkeit, Kraft und Konzentration Evangelischen Kirche. aber vor allem auch um einen gleichmäßigen Herzliche Einladung zum Friedensgebet E-Mail: pfarramt@ev-kirche-allensbach.de und tiefen Atemrhythmus. In Zusammenarbeit am Mittwoch, 05. Februar 2020 um 18 Uhr Homepage: www.ev-kirche-allensbach.de mit dem BewegungsWERK Bodensee im kath. Pfarrheim Raum Franziskus. Email-Adresse der christlichen Pfadfinder: Die Einladung ergeht an alle, egal welcher gilde-allensbach@vcp-konstanz.de ÖKUMENISCHE Konfession und Herkunft, die für den Frieden in uns und in der Welt beten möchten NACHRICHTEN Impuls für die kommende Woche Es werden kommen von Osten und Westen, von Ökumenischer Bibelkreis Norden und von Süden, die zu Tisch sitzen wer- den im Reich Gottes. (Lk 13,29) am Mittwoch, 29. Januar im Katholischen Pfarrheim St. Nikolaus um 10.00 Uhr.
12 | FREITAG, 24. JANUAR 2020 MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLENSBACH KINDERGÄRTEN & SCHULEN MARIANUM HEGNE Fotowettbewerb Die Schüler*innen der FOTO AG des Marianums unter Leitung von Realschullehrerin Stefanie Haltmaier räumten bei einem Fotowett- bewerb der Stadt Konstanz richtig ab! Der 1., 3., 4., 5. und 9. Platz ging an Schüler*innen des Marianums. Eingeladen waren Kinder und Jugendliche im Alter von 6 - 12 Jah- ren. 41 Teilnehmer*innen waren dabei. Die Beiträge werden bis zu 26. Januar 2020 im Kulturzentrum am Münster ausgestellt. Dort fand am 10. Januar auch die Preisverleihung statt. Die Plätze 1-10 wurden im Konstanzer Anzeiger (KW 1/2020, 2. Januar) abgedruckt. Jeder Teilnehmer bekam SEIN Titelbild mit dem Logo des Konstanzer Anzeiger. Weitere Infos unter: https://marianum-news.de/gewonnen-foto-tip-raeumt-richtig-ab TERMINE & VERANSTALTUNGEN DER VEREINE Yoga 60plus ist für alle geeignet, die nicht auf Donnerstag, 30. Januar 2020, 19.30 Uhr DLRG ORTSGRUPPE dem Boden sitzen können. Die meisten Haltun- Närrisches Straßenfest rund um das Grün- ALLENSBACH e.V. gen werden auf dem Stuhl ausgeübt, manche dungslokal Adler im Stehen (Stuhl als Stütze). Jede Position wird Auf den Tag genau, 111 Jahre nach Gründung Nun gibt es kein „Zurück“ mehr – alle Weichen an das körperliche Vermögen der Teilnehmer des Alet wollen wir rund um das Gründungs- sind gestellt für den großen DLRG-Event: „Das angepasst. Die Kombination aus Körperübun- lokal mit einem närrischen Straßenfest die- Rettende Essen für Retter“ am 25.01.2020! gen, Atem, Meditation und Entspannung ma- ses einmalige Ereignis mit allen Allensbacher Am kommenden Samstag wollen wir ab 18.30 chen dieses Yoga sehr wirkungsvoll. Fasnetgruppierungen feiern. Kommt und lasst Uhr für alle aktiven Rettungsschwimmer in ge- Die Übungen haben bei den Teilnehmern schon Euch überraschen. Für Bewirtung ist gesorgt. mütlicher Runde ein türkisches Buffet anbieten. nach wenigen Einheiten Verbesserungen in den Die notwendigen Getränke, Zutaten und Sala- Bereichen Sonntag, 02. Februar 2020, 13.30 Uhr te stellt die DLRG, zusätzliche Nachtischspen- - Aufrichtung der Wirbelsäule Großer Narrenumzug der Narrenvereinigung den werden aber auch nicht zurückgewiesen! - Konzentration und Nervenkraft Hegau-Bodensee in Hattingen Dazu gibt es dann die ersehnte Bekanntgabe - psychisches Wohlbefinden Wir fahren mit Bussen nach Hattingen. Die der berühmten Wachliste und die Ausgabe von - Lungenvolumen und damit die Vitalität Abfahrtszeiten werden noch bekanntgegeben. kleinen Anerkennungen für den geleisteten Ein- - körperliches Gleichgewicht und Koordina- (Umzugsnummer 20) satz. Hilfreich wäre zur genaueren Planung eine tionsfähigkeit Rückmeldung der Interessenten über die info@ gezeigt. Samstag, 08. Februar 2020, 20.01 Uhr allensbach.dlrg.de oder via HiOrg. Der Vorstand Kurszeiten: dienstags 14:30 bis 16 Uhr Bodanrückhalle wünscht viel Spaß und guten Appetit! Der erste Kurs startet am 04.Februar 2020 im Wir wollen an diesem Abend nochmals kurz P.S. Kurzentschlossene Teilnehmer sind immer Vereinsheim in der Radolfzeller Str. 25 in Al- Rückblick halten über die vergangenen 111 willkommen. lensbach Jahre und mit einem närrischen Programm, die aktiven Allensbacher Narren erfreuen. Das Pro- Ausblick auf den Februar: Anmeldung bei der Kursleiterin und Yoga-Leh- gramm ist nicht identisch mit den Alet-Aben- Die Fasnet-Zeit wirft langsam ihre Schatten rerin Barbara Haag, Tel: 07531 68169 oder den. Die musikalische Begleitung übernimmt voraus – daher bitte schon die folgenden Trai- per E-Mail mail@barbara-haag.net der Musikverein Allensbach. Es werden einige ningspausen notieren: Narrengrößen aus Allensbach und Umgebung - das Kindertraining im Schmiederbad pausiert Die Kursgebühr beträgt 5 EUR pro Veranstal- dabei sein. Mit dabei sind unsere jüngsten, die am 22.02 (Fasnet-Sämschtig) tung und ist für einen Monat am Anfang zu „Sunshine Kids“ und die „Grundele Garde“, die - das Aktiventraining in Konstanz pausiert am entrichten. Die Mindestteilnehmerzahl sind 8 auch mit einem Showtanz auftreten. Die Ge- 24.02. (Rosen-Mäntig) Personen. Aus versicherungsrechtlichen Grün- burtstagsrede hält Bürgermeister Stefan Fried- - das Jugendtraining im Bad Königsegg den ist die Mitgliedschaft im Verein Vorausset- rich. Der FZ Allensbach und die Guggenmusik (mittwochs) wird durchgehend angeboten zung für eine Teilnahme. sind auch dabei. Mehr wollen wir noch nicht www.mein-platz-im-alter.com verraten. Dieser Abend ist in erster Linie für MEIN PLATZ IM ALTER alle, die heute und all die Jahre davor an der Allensbacher Fasnet aktiv sind, sowie Ehren- FÖRDERVEREIN NARRENVEREIN gäste und befreundete Narrenzünfte und Grup- Jeden Mittwoch pierungen. Für all diejenigen ist der Eintritt frei. 14.00 Uhr Skatfreunde ALLENSBACH Für sonstige Gäste beträgt der Eintritt 5,00 €. 14.30 Uhr Geselliger Spielenachmittag Eintrittskarten können unter alet09@t-online. im Vereinsheim Mit Vollgas geht´s auf Fasnet zu. Radolfzeller Straße 25 de unter dem Stichwort „Jubiläumsabend“ be- stellt werden. Die Karten liegen dann an der - NACHBARSCHAFTSHILFE Freitag, 24. Januar 2020, 17.00 Uhr bis Abendkasse bereit. - BETREUUNGSGRUPPEN 20.00 Uhr Fasnethäs-Flohmarkt im Adler Der Verein „Mein Platz im Alter e.V.“ bietet Aufbau für Verkäufer ab 15.00 Uhr im Adler ab Februar 2020 einen neuen Kurs mit dem möglich. Verkauf ab 17.00 Uhr. Wir freuen uns Titel Yoga 60plus an auf viele Kauflustige.
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLENSBACH FREITAG, 24. JANUAR 2020 | 13 rische Erfahrung sind herzlich willkommen. NARRENGESELLSCHAFT NARRENZUNFT Wenden Sie sich dann bitte an den 1. Vorstand SCHLAFKAPPEN HEGNE eV “DUCHERLE” KALTBRUNN der Narrenzunft Ducherle oder an die Leiter der Untergruppen. Was wäre wenn? Das ist das Motto der Fasnet 2020 1. Vorstand Peter Waidele Tel.: 2163 diesjährigen Fasnet. nun endlich geht es wieder los. Wir Narren sind Fanfarenzug Helmut Renner Tel.: 3983 bereit. Am kommenden Wochenende stimmen Hästräger Sylvia Zwick Unser NARRENFAHRPLAN sieht wie folgt aus: wir Sie auf die Fasnet ein und hängen die Nar- Trubestenzer Regina Kolb Tel.: 998002 15. Februar Samstag renbändel auf. Wie es weiter geht lesen Sie 10.30 Uhr Narrenbaumholen im Adelheider unten. Wald mit dem Schneckenbürgler Narrenrat und AUS DEM SPORTLEBEN Clown-Kappelle ...die nächtsten Termine 25.01.2020 Aufhängen der Narrenbändel 16. Februar Sonntag Der Fanfarenzug wird unserem Dorf wieder SPORTVEREIN 13.30 Seenarrenumzug im Pfaffenmoos/ ein närrisches Antlitz verleihen und die Fas- ALLENSBACH 1907 Reichenau-Waldsiedlung. Wir sind Nr. 8 netbändel aufhängen. Wir bitten Sie diese in gewohnter Weise wieder ab ca. 9:00 Uhr bereit Handball 19. Februar Mittwoch zu halten. am späten Nachmittag schnorren die Bächle-Butzer im Dorf ...und so geht es weiter Spielergebnisse vom vergangenen 01.02.2020 Narrenparty mit Musik für alle Wochenende: 20. Februar Schmotzige Dunschtig Wir laden Sie unserer Narrenparty recht herz- SG Allensbach/Dettingen D(m) - 6.00 Uhr Wecken mit Bächle-Butzer und lich ein. Dieser Abend ist genau das richtige TV Überlingen: 29:22 Fanfarenzug für Jung und Alt, Frau und Mann, usw. eben TV Überlingen II - SV Allensbach DII(w): 29:21 8.00 Uhr Narrenfrühstück im Kloster einfach für alle. Neben musikalischen Lecker- TV Überlingen - SV Allensbach CII(w): 32:19 anschließend Schülerbefreiung bissen aus den 70iger Jahren bis heute erwar- HSG Mimmenh.-Mühlh. - die Bächle-Butzer verteilen am Narreloch bei ten wir verschiedene Live-Musikgruppen. Wir SV Allensbach DI(w): 7:21 me g‘mütliche Hock die am Vortag g‘schnurrte freuen uns auf Ihren Besuch. TV Überlingen - Würscht und Süßigkeite. SG Allensbach-Dettingen: 18:30 14.00 Uhr der Narrebomm wird am Narreloch Unser Fasnachts-Programm 2020 im Über- SG Bad/Sandweier - SV Allensbach II: 29:31 beim Gemeindehaus aufgestellt; anschließend blick gemütlicher Hock im Gemeindesaal Sie erhalten von Woche zu Woche nähere und Spiele am kommenden Wochenende: 19.00 Uhr Hemdglonkerumzug detailliertere Informationen Samstag, den 25. Januar 2020 Start im Gemeindehaus . . . wir ziehen durchs Sa. 25.01.20 13:15 SV Allensbach BI(w) - HSG DreilandR Dorf, durchs Bildösch und von dort wieder ins 9:00 Uhr Aufhängen der Narrenbändel 15:00 SV Allensbach IV - TV EhingenR Schlofkappe-Nescht im Gemeindehaus. durch den Fanfarenzug 17:00 SV Allensbach III - ESV FreiburgR Sa. 01.02.20 18:00 HSC Radolfzell - SV Allensbach CII(w) 21. Februar Freitag 20:00 Uhr Narrenparty im Ducherle-Nescht 19:30 SV Allensbach I - TV MöglingenR 20.00 Uhr Bunter Abend der Schlafkappen Fr. 07.02.20 20:00 HSC Radolfzell - Motto: Was wäre wenn? 19:00 Uhr Teilnahme am Nachtumzug in SG Allensbach-Dettingen Karten können ab sofort bestellt werden bei Eigeltingen 20:00 SG Muggensturm/Kuppenheim - ulrich.malkmus@gmx.de oder tel. 8030974 So. 09.02.20 SV Allensbach II 13:30 Uhr Teilnahme am Umzug der Nar- 22. Februar Samstag renvereinigung Hegau-Bodensee Sonntag, den 26. Januar 2020 20.00 Uhr Bunter Abend der Schlafkappen - in Eigeltingen 12:30 SG Allensbach/Dettingen E(m) - s‘gleiche Motto! Sa. 15.02.20 HSG Mimmenh.-Mühlh.R 14:30 Uhr Kaffee-Kränzle in Ducherle - 13:45 SG Allensbach/Dettingen D(m) - 23. Februar Sonntag Nescht HC LauchringenR 10.00 Uhr Fasnetgottesdienst, wie immer So. 16.02.20 15:00 SV Allensbach EI(w) - unterstützt durch den Hegner Fanfarenzug 13:33 Uhr Teilnahme am Seenarren-Treffen JSG Bodman-Eigeltingen R in Reichenau-Waldsiedlung 16:00 TuS Metzingen - SV Allensbach A(w) 24. Februar Rosenmontag Do 20.02.20 16:15 SV Allensbach EIII(w) - 14.00 Uhr Fasnetmäntig-Umzug in Allensbach. ab 6:00 Uhr Schmotzige Dunnschtig. Der ge- SV Allensbach EII(w) R naue zeitliche Ablauf wird noch 25. Februar Dienstag bekannt gegeben. Heimspiele: R = Riesenberghalle, Kaltbrunn, 15.00 Uhr Kinderball im Gemeindesaal mit unse- Fr. 21.02.20 D = Mehrzweckhalle, Dettingen ren bewährten Kinder-Spaß-Garantinen Isa Ruoff 14:30 Uhr Kinderball im Ducherle-Nescht und Bruni Mangold; Saalöffnung 14.00 Uhr So. 23.02.20 SG Baden-Baden/Sandweier – SVA Frauen 2 für die Erwachsenen gibts auch Kaffee und 13:00 Uhr Teilnahme am Umzug 29:31 (14:12) Kuchen. in Radolfzell Zu Beginn des Spiels sah es so aus, als könnte 19.00 Uhr Verbrennen der Fasnet und Usfägete Mo.24.02.20 das Spiel 0:0 ausgehen. Die Mädels vom Boden- im Gemeindesaal, Versteigerung des Narren- 14:00 Uhr Teilnahme am Johrmarkt see trafen zunächst nur Aluminium, erkämpf- baums / Tombola mit tollen Preisen und Verga- in Frreudental ten sich aber den Ball durch eine extrem starke be der vergessenen Saisonorden Di. 25.02.20 Abwehr ein ums andere Mal wieder zurück. Wir freuen uns auch über Eure Kuchenspenden 18:30 Uhr Narrenbaumfällen mit Verbren- Sandweier hatte bereits nach 46 Sekunden zum Hock am Schmotzige und zum Kinderball. nung, Usfegete und Verlosung durch einen Siebenmeter Wurf die Möglich- Bitte sprecht die Hannelore Malkmus an am des Narrenbaumes. keit in Führung zu gehen. Trotzdem dauerte es Telefon 8030974 ... pssssst: der Anrufbeant- ... und danach gohts´s scho wieder degege. noch weitere drei Minuten bis der erste Treffer worter hört au gern zu . . . fiel. In der Folge zogen die Mädels um Trainer Haben Sie Lust zum mitmachen oder uns zu Wer hat Lust bei uns mitzumachen? Martin Gerstenecker mit vier Toren davon, weil unterstützen? Überlegen Sie doch einmal ob Sie nicht Lust man in der Abwehr den Rückraum der Gastge- Dann rufen Sie bitte gerne auch die Hannelore haben sich an der Kaltbrunner Fasnet aktiv berinnen im Griff hatte (hier, wichtige Akteu- an oder sprechen mit jedem unserer anderen oder auch nur als passives Mitglied zu betei- rinnen Ronja Holzmann und Ines Ofterdinger) Narrenräte. ligen. Auch Mitbürger (Neubürger) ohne när- und den Angriff schnell nach vorne getragen
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