Herzliche Einladung zur öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Mittwoch, den 29.01.2020, um 18.00 Uhr, im Pfarrheim Allensbach ...

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Herzliche Einladung zur öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Mittwoch, den 29.01.2020, um 18.00 Uhr, im Pfarrheim Allensbach ...
Freitag, 24. Januar 2020                                 22. Jahrgang I Nummer 04

                           Herzliche Einladung
            zur öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
       am Mittwoch, den 29.01.2020, um 18.00 Uhr, im Pfarrheim Allensbach
              zum Thema Straßenverkehr mit Einwohner-Fragestunde
Herzliche Einladung zur öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Mittwoch, den 29.01.2020, um 18.00 Uhr, im Pfarrheim Allensbach ...
2 | FREITAG, 24. JANUAR 2020                                                                           MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLENSBACH

WICHTIGE                                               Langjähriger Ortsbaumeister verabschiedet
RUFNUMMERN                                             In der letzten Gemeinderatssitzung im Jahr 2019 wurde der langjährige Ortsbaumeister Harald
                                                       Seidler offiziell verabschiedet.
                                                       Nach über 17jähriger Tätigkeit für die Gemeinde Allensbach hat Harald Seidler zum 1.1.2020
APOTHEKENNOTDIENSTE                                    den Arbeitgeber gewechselt. Bürgermeister Friedrich bedankte sich bei Herrn Seidler für seine
                          24 Std. Dienst ab 8.30 Uhr   Leistungen im Ortsbauamt der Gemeinde und den damit verbundenen Einsatz für Allensbach. Als
RADOLFZELL/ SINGEN:                                    Amtsleiter und Ortsbaumeister hat Harald Seidler seit 2002 das Bild der Gemeinde maßgeblich
Samstag, 25.01. Residenz (Radolfzell)                  mitgeprägt und zahlreiche Projekte durchgeführt. Besondere Herzensangelegenheiten des Orts-
                                                       baumeisters waren dabei stets die Marienschlucht, die B33 und sämtliche Tiefbauangelegenhei-
KONSTANZ:                                              ten inklusive der nachhaltigen Straßenbeleuchtung. Zudem war Harald Seidler Gründungsmit-
Samstag, 25.01.       Lago                             glied des „Hegau-Wasser“-Vereins, bei dem sich zahlreiche Trinkwasserversorger überregional
Sonntag, 26.01.       See                              organisieren.
                                                       Der gelernte Bauzeichner und studierte Diplom-Ingenieur verlässt nun nach rund 30 Jahren den
MÜLLTERMINE                                            öffentlichen Dienst und wird als Ingenieur in einem Büro in der Region Radolfzell tätig sein.
Do. 30.01. Restmüll + roter Deckel                     Zum Abschied überreichte Bürgermeister Friedrich in der Gemeinderatssitzung ein Weinpräsent
                                                       sowie einen Gutschein für eine Sonnenuntergangsfahrt mit dem Schifffahrtsbetrieb Baumann.
Öffnungszeiten Recyclinghof                            Harald Seidler verabschiedete sich ebenfalls mit einigen Worten von der Gemeindeverwaltung
(November bis Februar):                                und dem Gemeinderat und sprach seinen Dank für die Zusammenarbeit in den letzten Jahren
dienstags:      10.30 Uhr bis 11.30 Uhr                aus. Insgesamt freue er sich auf die neue Herausforderung und gehe mit einem guten Gefühl.
freitags:       15.30 Uhr bis 17.15 Uhr                Die Gemeinde bedankt sich in diesem Rahmen nochmals sehr herzlich bei Harald Seidler für die
samstags:       09.30 Uhr bis 12.00 Uhr                langjährige verantwortungsvolle und gewissenhafte Tätigkeit und die geleisteten Verdienste um
                                                       das Bauamt der Gemeinde. Das Bürgermeisteramt wünscht ihm für die Zukunft alles erdenklich
ÄRZTE                                                  Gute und einen erfolgreichen Start in die neue Aufgabe ab dem Jahr 2020.
Ärztlicher Notfalldienst
an Wochenenden und Feiertagen              116 117
Zahnärztliche Notrufnummer
                        0180/3222555-25
Rettungsdienst/Krankentransport/
Wasserrettung                                  112

NOTRUFE
Feuerwehr                                      112
Notruf                                          110
Polizeiposten Allensbach                    97149
nach Dienstschluss
über Konstanz                   07531/995-2222
Wasserschutzpolizei Reichenau 07534/97190
Strom- und Gasversorgung          0800/3629477
Wasserversorgung Störung                   801-80

SPRECHZEITEN DER VERWALTUNG
RATHAUS ALLENSBACH                     Tel. 801-0
Mo. – Fr.                       08:00 – 12:00 Uhr      Bürgermeister Friedrich überreicht dem langjährigen Ortsbaumeister Harald Seidler zum Abschied
Mi.                             16:30 – 18:30 Uhr      einige Präsente
ORTSVERWALTUNG HEGNE                Tel.: 801-935
Mi.                             16:30 – 18:30 Uhr

ORTSVERWALTUNG KALTBRUNN Tel.: 801-936
Mo.                           19:00 – 20:00 Uhr
nach telefonischer Vereinbarung

IMPRESSUM
Herausgeber: Gemeinde Allensbach,
Tel. 07533/8 01-10, Fax. 07533/8 01-12
E-Mail: mitteilungsblatt@allensbach.de
Verantwortlich für den amtlichen Teil sowie den
redaktionellen Teil (v.i.S.d.P.):
Bürgermeister Stefan Friedrich
Für den Anzeigenteil/Druck:
Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG
Messkircher Str. 45, 78333 Stockach,
Telefon 07771/93 17-11, Telefax 07771/93 17-40
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Homepage: www.primo-stockach.de
Herzliche Einladung zur öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Mittwoch, den 29.01.2020, um 18.00 Uhr, im Pfarrheim Allensbach ...
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLENSBACH                                                                       FREITAG, 24. JANUAR 2020 | 3

                                                    Schüler-Shuttle-Bus
                                             Ersatzverkehr für den öffentlichen
                                              Regionalbus ab 20. Januar 2020

          Liebe Bürgerinnen und Bürger,

          bedingt durch den massiven Ausfall zum Start der neuen Linienbusse des Landkreises, insbesondere
          im Schülerverkehr, ist derzeit an einen geregelten Betrieb im Busverkehr nicht zu denken. Dies
          beeinträchtigt den Schulbetrieb in einem nicht mehr vertretbaren Maße: Einerseits leidet die
          Grundschule in Hegne, ebenso aber auch die weiterführenden Schulen in Konstanz und Radolfzell,
          denn die Allensbacher Kinder kommen dort gar nicht erst an oder eben viel zu spät.

          Der Landkreis ist auf Grund der vielfältigen und umfänglichen Probleme mit dem Busbetreiber
          derzeit nicht in der Lage, einen reibungsfreien Schülerverkehr zu garantieren. Daher wird die
          Gemeinde Allensbach – obwohl nicht zuständig – dennoch jetzt eingreifen. Um das Problem jetzt zu
          lösen führt die Gemeinde Allensbach daher ab Montag, den 20.01.2020 vorübergehend den
          „Schüler-Shuttlebus“ ein. Dieser Bus deckt die Fahrzeiten der Grundschüler nach Hegne morgens und
          mittags ab. Zusätzlich kommt eine frühe und eine späte Fahrt den Ortsteilkindern zugute, die ggf. mit
          dem Zug von oder nach Konstanz in die weiterführenden Schulen müssen. Diese werden durch den
          Shuttlebus zumindest an den Allensbacher Bahnhof gebracht, von dem aus die Reise dann
          weitergehen kann. Folgende Zeiten werden bedient:
           Langenrain - Bahnhof Allensbach - Hegne                         Hegne - Bahnhof Allensbach - Langenrain
                                         101 nur bis                                                          108 nur                        118 nur ab
           Haltestelle / Fahrtnummer     Bahnhof          123        111   Haltestelle / Fahrtnummer          Do+Fr         114          138 Bahnhof
           Stöckenhof                                  07:15*      08:14   Hegne Kloster                           11:40 12:30         13:15    xxxxx
           Langenrain Dorplatz                 06:45    07:19      08:20   Konstanzer Str. / Strandbad             11:43 12:33         13:17    xxxxx
           Freudental                          06:50    07:24      08:23   Himmelreich                             11:44 12:34         13:18    xxxxx
           Kaltbrunn                           06:53    07:27      08:26   Bahnhof Allensbach                      11:46 12:36         13:23       13:49
           Gewerbegebiet                       06:55    07:29      08:28   Vereinsheim                             11:47 12:37         13:24       13:50
           Scheffelstr.                        06:57    07:31      08:30   Am Kappelhof                            11:48 12:38         13:25       13:51
           Steig                               06:58    07:32   xxxxx      Unterhaus                               11:49 12:39      xxxxx          13:52
           Höhrenbergstr./Holzgasse            06:59    07:33   xxxxx      Höhrenbergstr./Holzgasse                11:52 12:42         13:27       13:55
           Am Kappelhof                        07:01    07:35   xxxxx      Scheffelstr.                            11:53 12:43         13:29       13:56
           Vereinsheim                         07:02    07:36   xxxxx      Gewerbegebiet                           11:54 12:44         13:30       13:57
           Bahnhof Allensbach                  07:04    07:39      08:32   Kaltbrunn                               11:56 12:46         13:32       13:59
           Himmelreich                      xxxxx       07:40      08:33   Freudental                              11:59 12:49         13:35       14:02
           Konstanzer Str. / Strandbad      xxxxx       07:41      08:34   Langenrain Dorfplatz                    12:02 12:52         13:38       14:05
           Hegne Kloster                    xxxxx       07:44      08:37   Stöckenhof                              12:08 12:58        13:44*    xxxxx
           Hegne Marianum                   xxxxx       07:45      08:38   *fährt später im öffentlichen Regionalbusbetrieb nicht

          Der Shuttlebus ist zwar auf die Schulzeiten fokussiert, dient aber ausdrücklich allen
          Allensbacherinnen und Allensbachern! Er ersetzt die Busse des Landkreises zu den oben genannten
          Zeiten.

          Diese Regelung für die genannten Fahrten gilt bis auf weiteres. Kosten für einen Fahrschein
          entstehen keine. Der Shuttlebus fährt für die Allensbacher/innen kostenlos.

          Fragen zum Shuttlebus richten Sie bitte an gemeinde@allensbach.de, bei Fragen zu allen anderen
          Bussen wenden Sie sich bitte weiterhin an Regionalbus-konstanz@lrakn.de

          Mit freundlichem Gruß

          gez.

          Stefan Friedrich
          -Bürgermeister-
Herzliche Einladung zur öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Mittwoch, den 29.01.2020, um 18.00 Uhr, im Pfarrheim Allensbach ...
4 | FREITAG, 24. JANUAR 2020                                                                       MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLENSBACH

 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Öffentliche Bekanntmachung
Planfeststellung für das Bauvorhaben „Markelfingen/Allensbach, Erneuerung von fünf Bahnübergängen von Bahn-Kilometer 395,438 bis 402,654 auf
der Strecke 4.000 Mannheim-Basel-Konstanz“, in den Gemeinden Radolfzell, Reichenau, Allensbach, Konstanz.
Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart, vom 11.12.2019, AZ: 591ppw/063-2015#008, liegt mit
einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschl. der Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 27.01.2020 bis einschl. 07.02.2020 im Rathaus
Allensbach, Rathausplatz 1, 78476 Allensbach, großer Sitzungssaal im OG während der üblichen Dienstzeiten zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle
Karlsruhe/Stuttgart, Olgastr. 13, 70182 Stuttgart, eingesehen werden.
Mit dem Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von zwei Wochen gilt der Beschluss den Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche Zustellung
erfolgt ist, als zugestellt (§74 Abs. 4 S. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).

gez. Friedrich
- Bürgermeister -

Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes „Oberdorf-Erweiterung-Süd“, Gemarkung Langenrain im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach
§ 13 a BauGB und der örtlichen Bauvorschriften „Oberdorf-Erweiterung-Süd“ nach § 74 LBO in getrennter Satzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Allensbach hat am 21.01.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB Bau-
gesetzbuch (in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808)
m.W.v. 29.07.2017) den Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB „Oberdorf – Erweiterung Süd“ Gemar-
kung Langenrain und gemäß § 74 LBO - Landesbauordnung für Baden-Württemberg (i. d. F. vom 05.03.2010 (GBl. Nr. 7, S. 358) in Kraft getreten am
01.03.2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313) m.W.v. 01.08.2019) nach getrennter Satzung die Örtlichen Bauvorschriften
„Oberdorf – Erweiterung Süd“ zu erlassen.

Das Gebiet des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Flurstücke Nr.:
5 Teil, 6, 9, 17, 18, 19, 22 Teil, 23, 24, 25, 26/2, 29/3 Teil, 72/9, 72/15, 72/17, 76/1

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Oberdorf – Erweiterung Süd“ ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt.

                                                                                                  Der Bebauungsplan wird im beschleunigten
                                                                                                  Verfahren ohne Durchführung einer Umwelt-
                                                                                                  prüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
                                                                                                  Über die Ziele und Zwecke der Planung unter-
                                                                                                  richtet vorläufig die nachfolgend abgedruckte
                                                                                                  Begründung vom 21.01.2020, die Bestandteil
                                                                                                  dieser Bekanntmachung ist.

                                                                                                  Zur Regelung einer geordneten Gestaltung
                                                                                                  und der gewünschten Gliederung der Grüns-
                                                                                                  trukturen macht die Gemeinde von § 74 LBO
                                                                                                  Gebrauch und beschließt nach getrennter
                                                                                                  Satzung die Örtlichen Bauvorschriften „Ober-
                                                                                                  dorf-Erweiterung-Süd“ zu erlassen.

                                                                                                  Dieser Beschluss des Gemeinderats vom
                                                                                                  21.01.2020 wird hiermit gemäß § 13a Abs. 3
                                                                                                  in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich
                                                                                                  bekannt gemacht.

                                                                                                  Öffentlichkeitsbeteiligung
                                                                                                  Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und
                                                                                                  Zwecke sowie der wesentlichen Auswirkung
                                                                                                  der Planung wird, nach Ausarbeitung eines
                                                                                                  Vorentwurfs, eine öffentliche Auslegung der
                                                                                                  Planunterlagen erfolgen. Der Auslegungszeit-
                                                                                                  raum und Auslegungsort wird mindestens eine
                                                                                                  Woche zuvor unter den amtlichen Bekannt-
                                                                                                  machungen des Mitteilung-und Amtsblattes
                                                                                                  der Gemeinde Allensbach öffentlich bekannt
                                                                                                  gemacht werden.

                                                                                                  Allensbach den 23.01.2020
                                                                                                  gez., Stefan Friedrich
                                                                                                  Bürgermeister

Anlage 1
Herzliche Einladung zur öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Mittwoch, den 29.01.2020, um 18.00 Uhr, im Pfarrheim Allensbach ...
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLENSBACH                                                                 FREITAG, 24. JANUAR 2020 | 5

Bebauungsplan „Oberdorf -Erweiterung-Süd“
Begründung zum Aufstellungsbeschluss:
1.   Anlass – Zwecke und Ziele des Bebauungsplanes:

     Der Gemeinderat der Gemeinde Allensbach hat am
     20.3.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den
     Bebauungsplan „Oberdorf“ für den Ortsteil Langen-
     rain aufzustellen, sowie örtliche Bauvorschriften zu
     erlassen. Das Gebiet dieses Bebauungsplanes umfasst
     die Grundstücke mit den Flurstücknummern: 4, 5
     (teilweise), 7, 7/2, 7/3, 22 (teilweise), 72/1 (teilweise),
     72/10 (teilweise), 72/12 und 72/14. Der Geltungsbe-
     reich dieses Bebauungsplanes ist in der nachfolgen-
     den Skizze blau markiert. Ziel jenes Bebauungsplanes
     ist es eine maßvolle baulichen Nachverdichtung in
     vertretbarem Maße im Ortsteil Langenrain zu er-
     möglichen. Der Bebauungsplan soll ein allgemeines
     Wohngebiet festsetzen. Weiter sollen insbesonde-
     re Festsetzungen zur städtebaulichen Dichte (GRZ
     und GFZ), zu maximalen Gebäudehöhen, Anzahl der
     Wohneinheiten, Lage der überbaubaren Flächen so-
     wie zur Situierung der Stellplätze und zur Erschlie-
     ßung der Grundstücke getroffen werden. Nach dem
     Willen der Gemeinde soll zum Erhalt der vorhandenen
     Struktur insbesondere aufgrund der im Plangebiet
     vorhandenen Hangsituation und dem damit verbun-
     denen Eingriff in das Landschaftsbild, eine geordnete,
     nur maßvoll verdichtete Bebauung zugelassen wer-
     den. Der Bereich südlich und südwestlich des sich aus
     der nachfolgenden Skizze blau markierten Bebau-
     ungsplangebiets bedurfte nach Ansicht der Gemeinde
     keiner Überplanung, da die städtebauliche Entwick-
     lung in diesem Bereich abgeschlossen war.
     Im Planbereich der Erweiterungsfläche wurde nach
     Abbruch eines Bestandgebäudes eine Baugenehmi-
     gung für ein Wohnhaus erteilt. Der Bauherr wich mit
     der Bebauung jedoch erheblich von der erteilten Bau-
     genehmigung ab. Das tatsächlich ausgeführte Vorha-
     ben überschreitet die genehmigte Höhe um mehr als
     1 m. Die Erdgeschossfußbodenhöhe wurde um 96 cm
     erhöht, die Traufhöhe weicht um 1,40 m nach oben
     ab. Der Kniestock wurde 27 cm höher als genehmigt
     ausgeführt und es wurde die Lage des Baukörpers ge-
     dreht. Der Bauherr beantragte in der Folge, das von
     der erteilten Genehmigung abweichende Bauvorha-
     ben durch ein Nachtragsgesuch zu genehmigen. Die
     zuständige Baubehörde, das Landratsamt Konstanz,
     lehnte jedoch das Nachtragsbaugesuch ab und for-
     derte den Bauherrn auf, den Bau auf das genehmigte Maß zurückzubauen. Die Gemeinde Allensbach erteilte für das Nachtrags Baugesuch das
     erforderliche Einvernehmen nicht, weil es den Maßstäben des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Oberdorf „widerspricht und
     maßstabsbildende Bauten in diesem Maße im Hinblick auf die nur maßvoll geplante Nachverdichtung unter Erhalt der wesentlichen städtebau-
     lichen Struktur des Ortsteils vermieden werden sollen.
                                                           Anlage 2
     Der Bauherr setzte sich gegen die Verfügung des Landratsamts zum Rückbau klageweise zur Wehr und beantragte die Aufhebung der Rückbau-
     verfügung sowie die Genehmigung des abgelehnten Nachtragsbaugesuchs. Mit Urteil vom 2 November 2019, zugestellt unter dem 10. Dezember
     2019, gab das Verwaltungsgericht Freiburg der Klage statt. Sowohl das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das LRA, wie auch die Ge-
     meinde Allensbach haben nun die Zulassung der Berufung gegen das Urteil beantragt.

     Um eine einheitliche, den Planungszielen des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Oberdorf“ entsprechende städtebauliche Ent-
     wicklung im gesamten Ortsteil Langenrain gewährleisten zu können, soll in dem sich in der nachfolgenden Skizze rot gekennzeichneten Bereich,
     in welchem sich auch das streitgegenständlichen Bauvorhaben befindet, der Bebauungsplan „Oberdorf Erweiterung Süd „aufgestellt werden.
     Die Erweiterung soll ebenfalls ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO festsetzen. Es soll auch in diesem Bereich nach dem Willen der
     Gemeinde zum Erhalt der vorhandenen städtebaulichen Struktur insbesondere aufgrund der im Plangebiet vorhandenen Hangsituation und dem
     damit verbundenen Eingriff in das Landschaftsbild und das Ortsbild, eine geordnete, nur maßvoll verdichtete Bebauung zugelassen werden.
     Weiter sollen insbesondere Festsetzungen zur städtebaulichen Dichte (GRZ und GFZ), zu maximalen Gebäudehöhen (inklusive zu maximalen
     Firsthöhen und zu maximalen Wandhöhen), Zahl der Vollgeschosse, Anzahl der Wohneinheiten, Lage der überbaubaren Flächen sowie zur Situie-
     rung der Stellplätze und zur Erschließung der Grundstücke getroffen werden. Es sollen zur Gestaltung ergänzend örtliche Bauvorschriften nach
     § 74 LBO erlassen werden.

2.   Aufstellung als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren

     Der Bebauungsplan „Oberdorf-Erweiterung-Süd“ kann als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a
     BauGB aufgestellt werden, denn die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO, auch unter Hinzurechnung des sich bereits in
Herzliche Einladung zur öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Mittwoch, den 29.01.2020, um 18.00 Uhr, im Pfarrheim Allensbach ...
6 | FREITAG, 24. JANUAR 2020                                                                          MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLENSBACH

     Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Oberdorf“, im Sinne des § 19 Abs. 2 der BauNVO beträgt weniger als 20.000 m². Außerdem sind
     keine Vorhaben vorgesehen, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträg-
     lichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen und es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nummer
     7 b BauGB genannten Schutzgüter.

     Hinweise:
     Das beschleunigte Verfahren bietet gegenüber dem Regelverfahren nachfolgende wesentliche Verfahrenserleichterungen, die der Gemeinderat
     Allensbach mit Aufstellungsbeschluss beschließt:
     • Verzicht auf eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 13a Abs. 3 Nr.1,
       13 Abs. 2 BauGB. Entsprechend § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB wird bekanntgegeben, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und
       Zwecke der Planung unterrichten und äußern kann.

     • Es kann nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wahlweise der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur
       Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder die öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB durchgeführt werden. (Der
       Beschluss über die Vorgehensweise erfolgt erst mit der Zustimmung zum Entwurf).
     • Entsprechend § 13a Abs. 3 Ziffer 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung von
       der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche
       Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
     • Auch wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB auf zusammenfassende Erklärung verzichtet.
     • Ebenso werden entsprechend § 13a Abs. 3 Ziff. 4 BauGB keine Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen, da die Eingriffe, die auf Grund der Auf-
       stellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig
       betrachtet werden.

3.   Vorbereitende Bauleitplanung
     Die Aufstellung des Bebauungsplanes orientiert sich an den Grundsätzen der Bauleitplanung, an den Belangen nach § 1 Abs. 5 und § 1a Abs. 2
     BauGB, sowie an den Vorgaben des Flächennutzungsplanes und der Raumordnung und Landesplanung.
     Die Plangebietsfläche ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt.
     Entsprechend § 13 a Abs. 2 Ziffer 2 kann der Bebauungsplan von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abweichen. Der Flächennutzungs-
     plan ist dann im Wege der Berichtigung anzupassen.

4.   Veränderungssperre
     Das Nachtragsgesuch für das Flurstück 23/1 widerspricht den oben dargelegten Planungsabsichten der Gemeinde im Plangebiet Oberdorf-Er-
     weiterung-Süd. Insbesondere im Hinblick auf das Maß der baulichen Nutzung führt dies zu einer unerwünschten städtebaulichen Entwicklung,
     die durch die Festsetzungen des aufzustellenden Bebauungsplans im Plangebiet geregelt werden soll. Wie bereits für den Bereich des Bebau-
     ungsplans „Oberdorf“ soll auch dieser Bereich, um unerwünschte, den diesbezüglichen Zielen der Planung entgegenstehende Entwicklungen zu
     vermeiden, bis die Planung abgeschlossen ist und der Satzungsbeschluss gefasst werden kann, mit einer Veränderungssperre gesichert werden.

Öffentliche Bekanntmachung
Erlass über die Satzung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Oberdorf-Erweiterung-Süd“ Gemarkung
Langenrain
Der Gemeinderat der Gemeinde Allensbach hat am 21.01.2020 in öffentlicher Sitzung zur Sicherung des mit Beschluss vom ... Eingeleiteten Bebauungs-
planverfahrens (Bebauungsplan „Oberdorf-Erweiterung-Süd“) die nachfolgende Satzung über eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB beschlossen:

Satzung der Gemeinde Allensbach über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans “Oberdorf-Erweiterung-Süd“,
Gemarkung Langenrain
Aufgrund §§ 14 und 16 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeord-
nung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2001, zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 6. März 2018 (GBl. S. 65, 73) hat der
Gemeinderat der Gemeinde Allensbach am 21.01.2020 den Erlass der folgenden Veränderungssperre beschlossen:

§ 1 Zu sichernde Planung
Der Gemeinderat der Gemeinde Allensbach hat in seiner Sitzung vom 21.01.2020 beschlossen, den Bebauungsplan „Oberdorf-Erweiterung-Süd“
aufzustellen. Zur Sicherung der Planung wird für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1
BauGB beschlossen.

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst die Grundstücke Flurstück Nr. 5 Teil, 6, 9, 17, 18, 19, 22 Teil, 23, 24, 25, 26/2, 29/3
Teil, 72/9, 72/15, 72/17, 76/1 und ergibt sich aus dem nachfolgenden Abgrenzungsplan, der als Anlage zur Veränderungssperre Teil der Satzung ist.

§ 3 Rechtswirkung der Veränderungssperre
In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen
• Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;
• Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs,
   zustimmungs - oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sind Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben,
sowie Aufschüttungen und ab Grabungen größeren Umfangs.

§ 4 Inkrafttreten
Die Satzung über die Veränderungssperre tritt mit dem Tag ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft

Anlage zur Satzung über die Veränderungssperre/Abgrenzung des Geltungsbereichs der Veränderungssperre für den Bebauungsplan „Oberdorf-Erwei-
terung-Süd“:
Herzliche Einladung zur öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Mittwoch, den 29.01.2020, um 18.00 Uhr, im Pfarrheim Allensbach ...
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLENSBACH                                                                  FREITAG, 24. JANUAR 2020 | 7

                                                                                                   Hinweise:
                                                                                                   Sollte die Veränderungssperre unter Verlet-
                                                                                                   zung von Verfahrens- oder Formvorschriften
                                                                                                   der Gemeindeordnung für Baden-Württem-
                                                                                                   berg oder aufgrund der Gemeindeordnung
                                                                                                   erlassenen Verfahrens-und Formvorschriften
                                                                                                   zustande gekommen sein, gilt sie ein Jahr
                                                                                                   nach dieser Bekanntmachung als von Anfang
                                                                                                   an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht,
                                                                                                   wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit
                                                                                                   der Sitzung, die Genehmigung oder die Be-
                                                                                                   kanntmachung der Satzung verletzt worden
                                                                                                   sind (§ 4 Abs. 4 Satz zwei Nr. 1 Gemeindeord-
                                                                                                   nung Baden-Württemberg), der Bürgermeister
                                                                                                   den Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung
                                                                                                   Baden-Württemberg wegen Gesetzwidrigkeit
                                                                                                   widersprochen hat oder wenn vor Ablauf ei-
                                                                                                   nes Jahres nach dieser Bekanntmachung die
                                                                                                   Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss bean-
                                                                                                   standet hat oder wenn die Verletzung der Ver-
                                                                                                   fahrens-oder Formvorschriften gegenüber der
                                                                                                   Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts,
                                                                                                   der die Verletzung begründen soll, schriftlich
                                                                                                   geltend gemacht worden ist (§ 4 Abs. 4 Satz
                                                                                                   zwei Nr. 2 Gemeindeordnung Baden-Württem-
                                                                                                   berg).

                                                                                                   Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz zwei
                                                                                                   Nr. 2 der Gemeindeordnung Baden-Württem-
                                                                                                   berg geltend gemacht worden, so kann auch
                                                                                                   nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese
                                                                                                   Verletzung gemäß § vier Abs. 4 Satz drei Ge-
                                                                                                   meindeordnung Baden-Württemberg geltend
                                                                                                   machen.

Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz zwei und drei BauGB über das Entstehen und die Fälligkeit von Entschädigungsansprüchen und des § 18 Abs.
3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Anlage 1
Allensbach, 23.01.2020
gez. Stephan Friedrich
Bürgermeister

Öffentliche Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses

Die nächste öffentliche Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses findet am Mittwoch, den
                                                                           Gemeinde Allensbach
29.01.2020 um 18.00 Uhr im Pfarrheim Allens-         Öffentliche Ausschreibung von Bauleistungen nach VOB
bach (Saal – 1. OG) statt.
                                                   Vorhaben: Erweiterungsbau Kinderhaus Höhrenberg
Tagesordnung:
                                                   Gewerke: Rohbau
1.   Bericht der Straßenverkehrs- und Buß-
     geldbehörde                                   Ausführungszeitraum von März 2020 bis Juni 2020
2.   Einwohner-Fragestunde      zum    Thema
     Straßenverkehr                                Der vollständige Ausschreibungstext wird unter
                                                   www.gemeinde-allensbach.de/ausschreibungen
Sitzungsende um 20:30 Uhr                          veröffentlicht und kann auf Anforderung zugesandt werden.
gez. Friedrich                                     E-Mail: juergen.boehler@allensbach.de oder
- Bürgermeister -                                  bjoern.zimpel@allensbach.de

                                                   gez. Stefan Friedrich, Bürgermeister
Herzliche Einladung zur öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Mittwoch, den 29.01.2020, um 18.00 Uhr, im Pfarrheim Allensbach ...
8 | FREITAG, 24. JANUAR 2020                                                                        MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLENSBACH

                                        Einzelanordnung des Regierungspräsidiums Tübingen
                                                  vom 14. Januar 2020, Az.: 33-4/9220.30-3,
                                                       zur Durchführung von Beschlüssen
                                                 der Internationalen Bevollmächtigtenkonferenz
                                                            für die Bodenseefischerei
                                                                 (Angelfischerei)
                                   I.                                      Körperlänge, in der übrigen Zeit alle Barsche anzulanden. Felchen und
                                                                           Seesaiblinge sind außerhalb ihrer jeweiligen Schonzeit anzulanden. In
Das Regierungspräsidium Tübingen ordnet gemäß § 25 Abs. 2 der Boden-       Bezug auf damit verbundene Pflichten zur Führung der Fangstatistik gel-
seefischereiverordnung (BodFischVO) in der Fassung vom 18. Dezember        ten die in den Patent- und Erlaubnisverträgen getroffenen Regelungen.
1997 (GBl. 1998, 32), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. April
2016 (GBl. S. 272), an:                                                    4.   Die übrigen Bestimmungen der BodFischVO und die der Einzelan-
                                                                                ordnungen vom 1. Dezember 2017 und vom 15. Dezember 2018
1.   § 12 Absatz 3 BodFischVO wird wie folgt geändert:                          bleiben unberührt.

Die Angelgeräte müssen ständig beaufsichtigt sein. Beim Fischen mit der    5.   Die Anordnung tritt am 1. Februar 2020 in Kraft und gilt bis zur
Wurfrute (Spinnangel) ist von Netzen, Reusen und Legschnüren ein Ab-            einer Änderung der Beschlüsse der Internationalen Bevollmäch-
stand von mindestens 50 m einzuhalten. Bei der Ausübung der Fischerei           tigtenkonferenz für die Bodenseefischerei oder einer Änderung
mit anderen Angelgeräten soll von Netzen, Reusen und Legschnüren ein            der BodFischVO bezüglich der vorstehend benannten Regelungen,
Mindestabstand von 25 m eingehalten werden. Das Werfen mit der He-              längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2020.
gene ist untersagt.
                                                                                                            III.
2.   § 16 Absatz 1 BodFischVO:                                                                    Rechtsbehelfsbelehrung:

Das Mindestmaß für alle Felchenarten und den Seesaibling wird aufge-       Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekannt-
hoben.                                                                     gabe Klage beim Verwaltungsgericht in Sigmaringen, Karlstraße 13,
Das Mindestmaß für die Äsche wird auf 35 cm festgesetzt.                   72488 Sigmaringen erhoben werden.

3.   § 16 Absatz 4 BodFischVO wird wie folgt geändert:                     gez. Dußling

Gefangene Kaulbarsche sind anzulanden.                                     Diese Anordnung kann mit Begründungstext (II.) über die URL
                                                                           https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Landwirtschaft/Documents/
3.   § 16 Absatz 6 BodFischVO wird wie folgt geändert:                     Einzelanordnung_BodFischVO_Angelfischerei_2020.pdf
                                                                           abgerufen oder im Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenau-
Ein Fischer darf mit den für die Angelfischerei zugelassenen Fanggeräten   er-Straße 20, 72072 Tübingen, Zimmer W 306, während der Dienstzeiten
je Tag höchstens 12 Felchen, 5 Seesaiblinge und 30 Barsche fangen. In      eingesehen werden.
der Zeit vom 10. Mai bis 15. September sind nur Barsche über 13 cm

 BERICHT AUS DEM GEMEINDERAT
Ingenieurleistungen für das                       rat dafür die Planungsaufträge erteilt.          Die Gesamtherstellungskosten für diese Maß-
                                                  Für die Regen- und Schmutzwasserkonzeption       nahmen im 1. und 2. Bauabschnitt des neuen
Baugebiet „Breite“ in Kaltbrunn                   wurde das Büro IRB aus Konstanz mit einem        Baugebiets wurden vorläufig mit rund 2,5 Mio.
vergeben – nächster Schritt:                      Auftragsvolumen von rund 70.000 € brutto be-     € ermittelt. In Zusammenarbeit mit den be-
                                                  auftragt.                                        auftragten Ingenieurbüros sowie Stadtplaner
Bebauungsplan-Entwurf und Energiekonzept
                                                  Die weiteren Erschließungsanlagen, wie Stra-     Wieser aus Hilzingen kann nun der detaillier-
Der Gemeinderat hat im Jahr 2019 den Auf-
                                                  ßen, Straßenbeleuchtung, Wasserversorgung        te Bebauungsplanentwurf erarbeitet und dem
stellungsbeschluss für das Baugebiet „Breite“
                                                  sowie Heizungs- und DSL-Rohre plant das Büro     Gemeinderat zur Beratung vorgelegt werden.
in Kaltbrunn gefasst. Die weitere Planung kann
                                                  Reckmann aus Owingen für die Gemeinde. Das       Gleichzeitig wird sich der Gemeinde- und Ort-
daher nun angegangen werden. In der vergan-
                                                  Honorar für diese Leistungen beträgt rund        schaftsrat noch mit einem Energiekonzept für
genen Gemeinderatssitzung hat der Gemeinde-
                                                  125.000 € brutto.                                das Baugebiet befassen.

 MITTEILUNGEN DER GEMEINDE
Ferienbetreuung 2020                              • Osterferien von 14.04. – 17.04.2020            Betreuung nicht angeboten werden kann.
                                                    bis 14:00 Uhr
Auswertung der eingereichten Anmeldungen          • Sommerferien von 30.07. – 07.08.2020           Sie haben vergessen Ihr Kind anzumelden?
Die Gemeinde Allensbach startete dieses Jahr        bis 14:00 Uhr und 15:00 Uhr                    Gerne nehmen wir für die oben genannten Be-
erneut ein Pilotprojekt. Es wurden längere Be-    • Sommerferien von 10.08. – 14.08.2020           treuungswochen noch Anmeldungen entgegen.
treuungszeiten bis 15:00 Uhr bzw. 16:00 Uhr         bis 14:00 Uhr und 15:00 Uhr                    Die Höchstgruppenstärke wurde für die oben
angeboten. Die Anmeldefrist endete am 17.         • Sommerferien von 31.08. – 04.09.2020           genannten Betreuungswochen auf max. 30
Januar 2020. Nach der Auswertung kann die           bis 14:00 Uhr und 15:00 Uhr                    Kinder festgelegt.
Gemeinde nachstehende Betreuungswochen            • Sommerferien von 07.09. – 11.09.2020           Die Anmeldeformulare erhalten Sie beim Bür-
sowie Betreuungszeiten für die Kinderferien-        bis 14:00 Uhr und 15:00 Uhr                    germeisteramt Allensbach, z. H. Frau Bohle,
betreuung 2020 anbieten.                          • Herbstferien von 26.10. – 30.10.2020           Zimmer Nr. 5, Rathausplatz 8, Tel.: 80126 oder
                                                    bis 14:00 Uhr und 15:00 Uhr                    E-Mail: catrin.bohle@allensbach.de. Die An-
Welche Zeiten werden angeboten?                                                                    meldeformulare stehen auch unter www.ge-
• Osterferien von 06.04. – 09.04.2020 bis         Leider gingen für die Pfingstferienbetreuung     meinde-allensbach.de >Rathaus >Verwaltung
  14:00 Uhr                                       nicht genügend Anmeldungen ein, sodass diese     >Formulare für Sie zum Download bereit.
Herzliche Einladung zur öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Mittwoch, den 29.01.2020, um 18.00 Uhr, im Pfarrheim Allensbach ...
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLENSBACH                                                                 FREITAG, 24. JANUAR 2020 | 9

                                                                                                  Weitere Aktionen sind noch in Planung und
                                                 LOKALE AGENDA 21                                 werden an dieser Stelle veröffentlicht.
ZU VERSCHENKEN                                   ALLENSBACH
                                                                                                  Informationen über die Lokale Agenda 21 er-
Haben auch Sie etwas, das Sie nicht mehr ge-     In der vergangenen Woche gab es an dieser        halten Sie auch unter www.ehrenamt-allens-
brauchen können? Alles, was zum Wegwerfen        Stelle einen Überblick über die Aktionen der     bach.de/lokale-agenda-21
zu schade ist, kann hier in einer kostenlosen    Lokalen Agenda 21 im letzten Jahr.
Kleinanzeige zum Verschenken angeboten wer-                                                           Arbeitskreis Familie und Freizeit
den.                                             Nun geben wir einen Ausblick auf bereits
Wenden Sie sich bitte an: Bürgermeisteramt,      geplante Aktionen und Veranstaltungen im
Tel.: 801-24 oder per e-mail an mitteilungs-     kommenden Jahr. Natürlich werden wir die je-     Krabbeltreff
blatt@allensbach.de                              weiligen Termine nochmals rechtzeitig in Erin-
                                                 nerung bringen und näher beschreiben.            Der Krabbeltreff trifft sich alle 14 Tage, don-
Faxgerät, RICOH 2700L                            Montag, 10. Februar, 19.30 Uhr - Vortrag zu      nerstags ab 9.30 Uhr im Bürgertreff, Höhren-
Tel.: 97204                                      Parkinson                                        bergstr. 15. Wer Lust hat, sich mit anderen
                                                 Montag, 9. März, 19.30 Uhr - Vortrag zu Epi-     Müttern / Vätern zu treffen und auszutau-
LCD TV, 32 Zoll                                  lepsie                                           schen, mit anderen Kindern zu spielen und zu
Tel.: 9960680                                    Samstag, 14. März, 14.00 – 17.00 Uhr – Re-       singen, ist herzlich willkommen.
                                                 paraturtreff
                                                 Samstag, 16. Mai, 9.00 – 12.00 Uhr – Fahrrad-    Das Treffen ist unverbindlich, kostenlos und
FREIWILLIGE FEUERWEHR                            börse                                            kann von jedem besucht werden. Wer vorab
                                                 Samstag, 16. Mai, 11.00 – 14.00 Uhr – Klei-      mehr wissen möchte: Tel.: 933426
ALLENSBACH
                                                 dertausch
                                                 Samstag, 7. November, 14.00 – 17.00 Uhr – Re-    Das nächste Treffen findet am
Termine:                                                                                          Donnerstag, 30. Januar, 9.30 Uhr statt.
                                                 paraturtreff
Dienstag, 28.01., 20.00 Uhr, Probe Rettungszug

 DAS KULTUR- UND VERKEHRSBÜRO INFORMIERT

                                                                                                      Allensbach Hat’s
Herzliche Einladung zur öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Mittwoch, den 29.01.2020, um 18.00 Uhr, im Pfarrheim Allensbach ...
10 | FREITAG, 24. JANUAR 2020                                                                     MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLENSBACH

 KIRCHENNACHRICHTEN
                                               Montag, 27. Januar - Hl. Angela Merici
KATH. PFARRGEMEINDEN                           07:00 Uhr Laudes                                   GEMEINSAME MITTEILUNGEN
ST. NIKOLAUS UND ST. JOSEF                     10:30 Uhr Eucharistiefeier in der Krypta
                                               17:00 Uhr Eucharistische Anbetung
Freitag, 24. Januar – Hl.Franz v. Sales        17:45 Uhr Vesper                                          Öffnungszeiten im Pfarrbüro
17.00 Uhr Rosenkranzgebet in St. Nikolaus,                                                        Montag,    9.00-11.00 Uhr
Allensbach                                     Dienstag, 28. Januar -                             Dienstag   9.00-11.00 Uhr,
                                               Hl. Thomas v. Aquin (G)                                       16.00-18.00 Uhr
Samstag, 25. Januar –                          07:00 Uhr Laudes                                   Donnerstag 9.00 bis 11.00 Uhr
Bekehrung des heiligen Apostels Paulus         17:45 Uhr Eucharistiefeier mit Vesper              Mittwoch und Freitag geschlossen
12.30 Uhr Taufe von Helena Lilly Mrozna in     (Gedächtnis für Verstorbene)
der Dorfkapelle Hegne                                                                             Tel: 9312-0
18.00 Uhr Eucharistiefeier in St. Josef,       Mittwoch, 29. Januar                               Fax: 9312-20
Langenrain                                     07:00 Uhr Laudes                                   E-Mail: pfarramt.nikolaus@kath-wa.de
18.00 Uhr Eucharistiefeier in St. Gallus,      10:30 Uhr Pilgermesse in der Krypta                Internet: www.kath-wa.de
KN-Fürstenberg                                 17:00 Uhr Eucharistische Anbetung
                                               17:45 Uhr Vesper                                   Pfarrer Marcus Maria Gut
Sonntag, 26. Januar –                                                                             Tel: über das Pfarrbüro
3. Sonntag im Jahreskreis                      Donnerstag, 30. Januar                             E-Mail: Gut@kath-wa.de
11.00 Uhr Eucharistiefeier mit Taufe von       07:00 Uhr Eucharistiefeier mit Laudes
Lukas Geiger in St. Nikolaus, Allensbach       17:15 Uhr Rosenkranz                               Sabine Späth (Hausmeisterin Pfarrheim und
Im Gedenken an: Hubert Nock                    17:45 Uhr Vesper                                   Kirche St. Nikolaus)
11.00 Uhr Eucharistiefeier in St. Martin,                                                         Montag - Freitag 8.00 Uhr - 10.00 Uhr
KN-Wollmatingen                                Freitag, 31. Januar - Hl. Johannes Bosco (G)       Telefon: 9312-16
11.15 Uhr Taufe von Alma Katharina Stürner     07:00 Uhr Laudes                                   E-Mail: spaeth@kath-wa.de
in der Hauskapelle St. Elisabeth, Hegne        11:45 Uhr „Gebet vor dem Kreuz“
                                               17:45 Uhr Eucharistiefeier mit Vesper
Dienstag, 28. Januar – Hl. Thomas von Aquin    (Gedächtnis für Verstorbene und in den
18.30 Uhr Eucharistiefeier in St. Jakobus,     Anliegen der Ulrika-Pilger)
Kaltbrunn
Im Gedenken an: Arthur Regenscheit, Berthold                               Investitur – Ein Fest der Begegnung
Mayer
                                               Vergangenen Sonntag wurde Pfarrer Marcus Maria Gut durch Dekan Dr. Mathias Trennert-Helwig
Mittwoch, 29. Januar                           im Auftrag von Erzbischof Stefan Burger offiziell als Pfarrer unserer katholischen Kirchengemeinde
18.30 Uhr Eucharistiefeier in den Kliniken     Wollmatingen-Allensbach eingesetzt.
Schmieder                                      Die ganze Seelsorgeeinheit, Familie und Freunde von Pfr. Gut nahmen großen Anteil am feierlichen
                                               Gottesdienst in St. Martin.
Donnerstag, 30. Januar                         Vor Konzelebranten, Seelsorgeteam, Ministranten und Gottesdienstbesuchern bekannte Pfr. Gut
9.30 Uhr Eucharistiefeier der Kath. Frauen-    seinen Glauben.
gemeinschaft in St. Nikolaus, Allensbach       Mitgestaltet wurde der feierliche Gottesdienst von einem beeindruckenden Gesamtchor aller sechs
                                               musikalischer Gruppierungen bzw. Chöre der Kirchengemeinde, von Bläsern des Musikvereins
Freitag, 31. Januar – Hl. Johannes Bosco       Wollmatingen und verschiedenen Instrumentalisten aus den Teilgemeinden.
17.00 Uhr Rosenkranzgebet in St. Nikolaus,     Zahlreiche Vertreter der christlichen Kirchen, der politischen Gemeinden Konstanz und Allensbach,
Allensbach                                     der Vorstände, Vereine und Institutionen des öffentlichen Lebens folgten der Einladung zu diesem
                                               Neubeginn.
                                               Alle Gottesdienstbesucher und Festgäste erlebten im Anschluss ein lebendiges Fest der Begegnung
    Ministrantenplan für Allensbach            im Gemeindezentrum St. Martin – ganz so wie es der Wunsch des „Neuen Pfarrers“ war.
Sonntag, 26.01.     11.00 Uhr Gruppe C         Ein herzliches Dankeschön gilt allen, die das gelungene Fest vorbereitet und mitgestaltet haben.

KLOSTERKIRCHE
ST. KONRAD HEGNE
Dritter Sonntag im Jahreskreis

Samstag, 25. Januar -
Bekehrung des Hl. Apostels Paulus (F)
08:00 Uhr Eucharistiefeier
17:30 Uhr Vesper
19:00 Uhr Klavierkonzert mit Aleksandra Mi-
kulska im Foyer des Marianums
„Im Rausch des Tanzes“ – Werke von J.S. Bach
und F. Chopin

Sonntag, 26. Januar -
Sonntag des Wortes Gottes
07:30 Uhr Laudes
09:30 Uhr Eucharistiefeier
17:00 Uhr Eucharistische Anbetung
17:45 Uhr Vesper
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLENSBACH                                                                   FREITAG, 24. JANUAR 2020 | 11

                                                   Wer in einem anderen Stimmbezirk der Kir-
   Infos - Pfarrgemeinderatswahl am                chengemeinde oder einer anderen Kirchenge-         EVANG. KIRCHEN-
               22.03.2020                          meinde wählen möchte, weil er dort aktiv am        GEMEINDE ALLENSBACH
                                                   Gemeindeleben teilnimmt, kann bis zum 23.
Vom 27. Januar – 09. Februar liegen die Wäh-       Februar einen Antrag zur Erlangung der Wahl-       Freitag 24. Januar 2020
lerverzeichnisse in den jeweiligen Pfarrbüros      berechtigung, beim Wahlvorstand der Kirchen-       17.00 Uhr Treffen der Pfadfinder
zur Ansicht aus. Falls jemand das Wähler-          gemeinde in der das Wahlrecht ausgeübt wer-        Leitung: Linda Streckfuß (Kontakt s. u.)
verzeichnis für unvollständig hält, kann er eine   den soll, stellen. Die Anträge sind im Pfarrbüro   24.- 26. Januar 2020
Berichtigung beantragen. Über den Antrag ent-      erhältlich.                                        Konfirmanden-Abendmahls-Seminar (Freizeit)
scheidet der Wahlvorstand.                                                                            in Bittenhalde: Start mit Eltern MFG um 15.30
                                                                                                      ab Pfarrhaus
                  Stiftung Kloster Hegne gründet Theodosius Akademie                                  Sonntag 26. Januar 2020
Einladung zum Tag der offenen Akademie                                                                10.00 Uhr Gottesdienst
Seit dem 01.01.2020 ist die Theodosius Akademie gegründet – als Einrichtung der Stiftung Kloster      Prädikantin Stefanie Rösch
Hegne.                                                                                                Montag 27. Januar 2020
Unter ihrem Dach ist die Vielfalt der spirituellen Angebote vereint, die seit Jahrzehnten             14.00 Uhr Jungbläserkurs,
an verschiedenen Stellen von den Kreuzschwestern entwickelt und durchgeführt wurden.                  Leitung Werner Engelhard
„Einfach anders.“ - so lautet das Motto der Theodosius Akademie. Denn mit ihrem breiten Angebot       Dienstag 28. Januar 2020
an Kursen, Beratung und Begleitung, mit kulturellen Veranstaltungen, Zeiten für kreatives Gestal-     20.00 Uhr Posaunenchor „Bodanrück“
ten und verschiedenen Möglichkeiten, das Kloster Hegne zu erleben, unterscheidet sie sich von         in Allensbach im Gemeinderaum
vielen anderen Akademien. Auch die starke Verbundenheit mit den Schwestern des Klosters Hegne         Leitung: Werner Engelhard
und deren Mitwirken in der Akademie machen sie „einfach anders“.                                      Mittwoch 29. Januar 2020
Am Samstag, den 15. Februar 2020 findet von 14-17 Uhr ein Tag der offenen Akademie im Haus            10.00 Uhr Ökumenischer Bibelkreis in der
Ulrika statt. Unter anderem wird es um 15 Uhr ein Podiumsgespräch zum Thema „Einfach anders.          Gnadenkirche
wirtschaften“ mit Prof. Dr. Claudius Marx (Geschäftsführer IHK Konstanz) geben. Die musikalische      18.30 Uhr Abendandacht Kliniken Schmieder
Moderation übernimmt Tobias Bücklein. Sie sind herzlich eingeladen! Weitere Infos unter www.          19.30 Uhr Kirchenchor
theodosius-akademie.de und www.facebook.com/TheodosiusAkademie                                        Leitung: Gabriel Craxton
                                                                                                      Donnerstag 30. Januar 2020
                                                                                                      20.00 Uhr Allensbacher Vokal Ensemble (AVE)
                                                                                                      Leitung: Philipp Heizmann
                                                                                                      Freitag 31. Januar 2020
                                                                                                      17.00 Uhr Treffen der Pfadfinder
                                                                                                      Leitung: Linda Streckfuß (Kontakt s. u.)
                                                                                                      19.30 Uhr Abendgebet nach Taizé
                                                                                                      Samstag 1. Februar 2020
                                                                                                      10.00 Uhr Einladung des Familienteams zum
                                                                                                      Familien-Brunch
                                                                                                      Impuls: Kindergottesdienst – Gott spielt mit
                                                                                                      uns „Such mich, ich bin da“
                                                                                                      Es wäre schön, wenn jeder etwas für den Früh-
                                                                                                      stückstisch mitbringen könnte.
                                                                                                      Bitte wegen Planung unter
                                                                                                      frankuwe@kuendiger.net anmelden

                                                                                                                        Pfarramt
                                                                                                      Das Büro des Pfarramtes ist am Dienstag von
                                                   Lukas-Evangelium, Kapitel 17: Jesus erteilt sei-   15.00 Uhr – 17.00 Uhr und am
 Kloster Hegne – Theodosius Akademie
                                                   nen Jüngern Ratschläge für den Umgang mit          Mittwoch und Donnerstag jeweils von 9.00 Uhr
Infos zum Kurs bei der Theodosius Akademie         ihren Mitmenschen. Da wäre z. B. die Selbst-       – 11.00 Uhr geöffnet.
der Stiftung Kloster Hegne unter 807-700 oder      beherrschung gegenüber einfacheren, im Glau-       Telefonisch können Sie das Pfarramt unter der
www.theodosius-akademie.de                         ben schwächeren Menschen. Oder er empfiehlt        Tel.-Nr. 6310 erreichen.
                                                   Vergebung zu üben, denn wie schnell sind ver-
YOGA                                               letzende Worte (hate speech) gesprochen oder
                                                                                                                        Diakonie
Termin: Di, 18. Februar 2020 - 18.15 Uhr bis       gepostet. Schließlich weist er auf eine demüti-
19.15 Uhr                                          ge, dienende Haltung in unserem Tun hin. Eine      Information – Beratung – Hilfe
Anmeldeschluss: 27.1.2020, Leitung: Alina          ganz besondere Rolle im Glauben spielt Ver-        Die Vorsitzende des Diakonie-Fonds, Frau Ruth
Sellner                                            trauen und der Wille den Glauben zu üben. Wir      Weber, steht für Information und Beratung
Das heute eingesetzte Yoga setzt sich vor al-      versuchen zu verstehen. Neugierde geweckt?         oder praktische Hilfen bereit und ist telefo-
lem aus Körper- und Entspannungsübungen            Sie sind herzlich eingeladen.                      nisch unter der Nr. 9361234 oder über das
zusammen, die mit einer hohen Qualität und                                                            Pfarramt zu erreichen. Frau Weber vermittelt
Ich-Zentriertheit durchgeführt werden. Es geht         Vorankündigung - Friedensgebet                 gern Kontakte zu Fachberatungsstellen der
um Beweglichkeit, Kraft und Konzentration                                                             Evangelischen Kirche.
aber vor allem auch um einen gleichmäßigen         Herzliche Einladung zum Friedensgebet              E-Mail: pfarramt@ev-kirche-allensbach.de
und tiefen Atemrhythmus. In Zusammenarbeit         am Mittwoch, 05. Februar 2020 um 18 Uhr            Homepage: www.ev-kirche-allensbach.de
mit dem BewegungsWERK Bodensee                     im kath. Pfarrheim Raum Franziskus.                Email-Adresse der christlichen Pfadfinder:
                                                   Die Einladung ergeht an alle, egal welcher         gilde-allensbach@vcp-konstanz.de
ÖKUMENISCHE                                        Konfession und Herkunft, die für den Frieden in
                                                   uns und in der Welt beten möchten
NACHRICHTEN                                                                                               Impuls für die kommende Woche
                                                                                                      Es werden kommen von Osten und Westen, von
         Ökumenischer Bibelkreis                                                                      Norden und von Süden, die zu Tisch sitzen wer-
                                                                                                      den im Reich Gottes. (Lk 13,29)
am Mittwoch, 29. Januar im Katholischen
Pfarrheim St. Nikolaus um 10.00 Uhr.
12 | FREITAG, 24. JANUAR 2020                                                                          MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLENSBACH

 KINDERGÄRTEN & SCHULEN

MARIANUM HEGNE

Fotowettbewerb
Die Schüler*innen der FOTO AG des Marianums unter Leitung von
Realschullehrerin Stefanie Haltmaier räumten bei einem Fotowett-
bewerb der Stadt Konstanz richtig ab! Der 1., 3., 4., 5. und 9. Platz
ging an Schüler*innen des Marianums.
Eingeladen waren Kinder und Jugendliche im Alter von 6 - 12 Jah-
ren. 41 Teilnehmer*innen waren dabei. Die Beiträge werden bis zu
26. Januar 2020 im Kulturzentrum am Münster ausgestellt. Dort
fand am 10. Januar auch die Preisverleihung statt. Die Plätze 1-10
wurden im Konstanzer Anzeiger (KW 1/2020, 2. Januar) abgedruckt.
Jeder Teilnehmer bekam SEIN Titelbild mit dem Logo des Konstanzer
Anzeiger.
Weitere Infos unter:
https://marianum-news.de/gewonnen-foto-tip-raeumt-richtig-ab

 TERMINE & VERANSTALTUNGEN DER VEREINE
                                                    Yoga 60plus ist für alle geeignet, die nicht auf   Donnerstag, 30. Januar 2020, 19.30 Uhr
DLRG ORTSGRUPPE                                     dem Boden sitzen können. Die meisten Haltun-       Närrisches Straßenfest rund um das Grün-
ALLENSBACH e.V.                                     gen werden auf dem Stuhl ausgeübt, manche          dungslokal Adler
                                                    im Stehen (Stuhl als Stütze). Jede Position wird   Auf den Tag genau, 111 Jahre nach Gründung
Nun gibt es kein „Zurück“ mehr – alle Weichen       an das körperliche Vermögen der Teilnehmer         des Alet wollen wir rund um das Gründungs-
sind gestellt für den großen DLRG-Event: „Das       angepasst. Die Kombination aus Körperübun-         lokal mit einem närrischen Straßenfest die-
Rettende Essen für Retter“ am 25.01.2020!           gen, Atem, Meditation und Entspannung ma-          ses einmalige Ereignis mit allen Allensbacher
Am kommenden Samstag wollen wir ab 18.30            chen dieses Yoga sehr wirkungsvoll.                Fasnetgruppierungen feiern. Kommt und lasst
Uhr für alle aktiven Rettungsschwimmer in ge-       Die Übungen haben bei den Teilnehmern schon        Euch überraschen. Für Bewirtung ist gesorgt.
mütlicher Runde ein türkisches Buffet anbieten.     nach wenigen Einheiten Verbesserungen in den
Die notwendigen Getränke, Zutaten und Sala-         Bereichen                                          Sonntag, 02. Februar 2020, 13.30 Uhr
te stellt die DLRG, zusätzliche Nachtischspen-      - Aufrichtung der Wirbelsäule                      Großer Narrenumzug der Narrenvereinigung
den werden aber auch nicht zurückgewiesen!          - Konzentration und Nervenkraft                    Hegau-Bodensee in Hattingen
Dazu gibt es dann die ersehnte Bekanntgabe          - psychisches Wohlbefinden                         Wir fahren mit Bussen nach Hattingen. Die
der berühmten Wachliste und die Ausgabe von         - Lungenvolumen und damit die Vitalität            Abfahrtszeiten werden noch bekanntgegeben.
kleinen Anerkennungen für den geleisteten Ein-      - körperliches Gleichgewicht und Koordina-         (Umzugsnummer 20)
satz. Hilfreich wäre zur genaueren Planung eine       tionsfähigkeit
Rückmeldung der Interessenten über die info@        gezeigt.                                           Samstag, 08. Februar 2020, 20.01 Uhr
allensbach.dlrg.de oder via HiOrg. Der Vorstand     Kurszeiten: dienstags 14:30 bis 16 Uhr             Bodanrückhalle
wünscht viel Spaß und guten Appetit!                Der erste Kurs startet am 04.Februar 2020 im       Wir wollen an diesem Abend nochmals kurz
P.S. Kurzentschlossene Teilnehmer sind immer        Vereinsheim in der Radolfzeller Str. 25 in Al-     Rückblick halten über die vergangenen 111
willkommen.                                         lensbach                                           Jahre und mit einem närrischen Programm, die
                                                                                                       aktiven Allensbacher Narren erfreuen. Das Pro-
Ausblick auf den Februar:                           Anmeldung bei der Kursleiterin und Yoga-Leh-       gramm ist nicht identisch mit den Alet-Aben-
Die Fasnet-Zeit wirft langsam ihre Schatten         rerin Barbara Haag, Tel: 07531 68169 oder          den. Die musikalische Begleitung übernimmt
voraus – daher bitte schon die folgenden Trai-      per E-Mail mail@barbara-haag.net                   der Musikverein Allensbach. Es werden einige
ningspausen notieren:                                                                                  Narrengrößen aus Allensbach und Umgebung
- das Kindertraining im Schmiederbad pausiert       Die Kursgebühr beträgt 5 EUR pro Veranstal-        dabei sein. Mit dabei sind unsere jüngsten, die
am 22.02 (Fasnet-Sämschtig)                         tung und ist für einen Monat am Anfang zu          „Sunshine Kids“ und die „Grundele Garde“, die
- das Aktiventraining in Konstanz pausiert am       entrichten. Die Mindestteilnehmerzahl sind 8       auch mit einem Showtanz auftreten. Die Ge-
24.02. (Rosen-Mäntig)                               Personen. Aus versicherungsrechtlichen Grün-       burtstagsrede hält Bürgermeister Stefan Fried-
- das Jugendtraining im Bad Königsegg               den ist die Mitgliedschaft im Verein Vorausset-    rich. Der FZ Allensbach und die Guggenmusik
(mittwochs) wird durchgehend angeboten              zung für eine Teilnahme.                           sind auch dabei. Mehr wollen wir noch nicht
                                                    www.mein-platz-im-alter.com                        verraten. Dieser Abend ist in erster Linie für
MEIN PLATZ IM ALTER                                                                                    alle, die heute und all die Jahre davor an der
                                                                                                       Allensbacher Fasnet aktiv sind, sowie Ehren-
FÖRDERVEREIN
                                                    NARRENVEREIN                                       gäste und befreundete Narrenzünfte und Grup-
Jeden Mittwoch                                                                                         pierungen. Für all diejenigen ist der Eintritt frei.
14.00 Uhr Skatfreunde                               ALLENSBACH                                         Für sonstige Gäste beträgt der Eintritt 5,00 €.
14.30 Uhr Geselliger Spielenachmittag                                                                  Eintrittskarten können unter alet09@t-online.
im Vereinsheim                                      Mit Vollgas geht´s auf Fasnet zu.
Radolfzeller Straße 25
                                                                                                       de unter dem Stichwort „Jubiläumsabend“ be-
                                                                                                       stellt werden. Die Karten liegen dann an der
- NACHBARSCHAFTSHILFE                               Freitag, 24. Januar 2020, 17.00 Uhr bis            Abendkasse bereit.
- BETREUUNGSGRUPPEN                                 20.00 Uhr
                                                    Fasnethäs-Flohmarkt im Adler
Der Verein „Mein Platz im Alter e.V.“ bietet        Aufbau für Verkäufer ab 15.00 Uhr im Adler
ab Februar 2020 einen neuen Kurs mit dem            möglich. Verkauf ab 17.00 Uhr. Wir freuen uns
Titel Yoga 60plus an                                auf viele Kauflustige.
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE ALLENSBACH                                                                FREITAG, 24. JANUAR 2020 | 13

                                                                                                   rische Erfahrung sind herzlich willkommen.
NARRENGESELLSCHAFT                               NARRENZUNFT                                       Wenden Sie sich dann bitte an den 1. Vorstand
SCHLAFKAPPEN HEGNE eV                            “DUCHERLE” KALTBRUNN                              der Narrenzunft Ducherle oder an die Leiter der
                                                                                                   Untergruppen.
Was wäre wenn? Das ist das Motto der             Fasnet 2020                                       1. Vorstand Peter Waidele      Tel.: 2163
diesjährigen Fasnet.                             nun endlich geht es wieder los. Wir Narren sind   Fanfarenzug Helmut Renner Tel.: 3983
                                                 bereit. Am kommenden Wochenende stimmen           Hästräger    Sylvia Zwick
Unser NARRENFAHRPLAN sieht wie folgt aus:        wir Sie auf die Fasnet ein und hängen die Nar-    Trubestenzer Regina Kolb       Tel.: 998002
15. Februar Samstag                              renbändel auf. Wie es weiter geht lesen Sie
10.30 Uhr Narrenbaumholen im Adelheider          unten.
Wald mit dem Schneckenbürgler Narrenrat und                                                        AUS DEM SPORTLEBEN
Clown-Kappelle                                   ...die nächtsten Termine
                                                 25.01.2020 Aufhängen der Narrenbändel
16. Februar Sonntag                              Der Fanfarenzug wird unserem Dorf wieder          SPORTVEREIN
13.30 Seenarrenumzug im Pfaffenmoos/             ein närrisches Antlitz verleihen und die Fas-     ALLENSBACH 1907
Reichenau-Waldsiedlung. Wir sind Nr. 8           netbändel aufhängen. Wir bitten Sie diese in
                                                 gewohnter Weise wieder ab ca. 9:00 Uhr bereit                       Handball
19. Februar Mittwoch                             zu halten.
am späten Nachmittag schnorren die
Bächle-Butzer im Dorf                            ...und so geht es weiter                          Spielergebnisse vom vergangenen
                                                 01.02.2020 Narrenparty mit Musik für alle         Wochenende:
20. Februar Schmotzige Dunschtig                 Wir laden Sie unserer Narrenparty recht herz-     SG Allensbach/Dettingen D(m) -
6.00 Uhr Wecken mit Bächle-Butzer und            lich ein. Dieser Abend ist genau das richtige      TV Überlingen:                            29:22
Fanfarenzug                                      für Jung und Alt, Frau und Mann, usw. eben        TV Überlingen II - SV Allensbach DII(w):   29:21
8.00 Uhr Narrenfrühstück im Kloster              einfach für alle. Neben musikalischen Lecker-     TV Überlingen - SV Allensbach CII(w):      32:19
anschließend Schülerbefreiung                    bissen aus den 70iger Jahren bis heute erwar-     HSG Mimmenh.-Mühlh. -
die Bächle-Butzer verteilen am Narreloch bei     ten wir verschiedene Live-Musikgruppen. Wir       SV Allensbach DI(w):                        7:21
me g‘mütliche Hock die am Vortag g‘schnurrte     freuen uns auf Ihren Besuch.                      TV Überlingen -
Würscht und Süßigkeite.                                                                            SG Allensbach-Dettingen:                   18:30
14.00 Uhr der Narrebomm wird am Narreloch        Unser Fasnachts-Programm 2020 im Über-            SG Bad/Sandweier - SV Allensbach II:       29:31
beim Gemeindehaus aufgestellt; anschließend      blick
gemütlicher Hock im Gemeindesaal                 Sie erhalten von Woche zu Woche nähere und        Spiele am kommenden Wochenende:
19.00 Uhr Hemdglonkerumzug                       detailliertere Informationen                      Samstag, den 25. Januar 2020
Start im Gemeindehaus . . . wir ziehen durchs    Sa. 25.01.20                                      13:15 SV Allensbach BI(w) - HSG DreilandR
Dorf, durchs Bildösch und von dort wieder ins    9:00 Uhr        Aufhängen der Narrenbändel        15:00 SV Allensbach IV - TV EhingenR
Schlofkappe-Nescht im Gemeindehaus.                              durch den Fanfarenzug             17:00 SV Allensbach III - ESV FreiburgR
                                                 Sa. 01.02.20                                      18:00 HSC Radolfzell - SV Allensbach CII(w)
21. Februar Freitag                              20:00 Uhr       Narrenparty im Ducherle-Nescht    19:30 SV Allensbach I - TV MöglingenR
20.00 Uhr Bunter Abend der Schlafkappen          Fr. 07.02.20                                      20:00 HSC Radolfzell -
Motto: Was wäre wenn?                            19:00 Uhr       Teilnahme am Nachtumzug in        SG Allensbach-Dettingen
Karten können ab sofort bestellt werden bei                      Eigeltingen                       20:00 SG Muggensturm/Kuppenheim -
ulrich.malkmus@gmx.de oder tel. 8030974          So. 09.02.20                                      SV Allensbach II
                                                 13:30 Uhr       Teilnahme am Umzug der Nar-
22. Februar Samstag                                              renvereinigung Hegau-Bodensee     Sonntag, den 26. Januar 2020
20.00 Uhr Bunter Abend der Schlafkappen -                        in Eigeltingen                    12:30 SG Allensbach/Dettingen E(m) -
s‘gleiche Motto!                                 Sa. 15.02.20                                      HSG Mimmenh.-Mühlh.R
                                                 14:30 Uhr       Kaffee-Kränzle in Ducherle -      13:45 SG Allensbach/Dettingen D(m) -
23. Februar Sonntag                                              Nescht                            HC LauchringenR
10.00 Uhr Fasnetgottesdienst, wie immer          So. 16.02.20                                      15:00 SV Allensbach EI(w) -
unterstützt durch den Hegner Fanfarenzug         13:33 Uhr       Teilnahme am Seenarren-Treffen    JSG Bodman-Eigeltingen R
                                                                 in Reichenau-Waldsiedlung         16:00 TuS Metzingen - SV Allensbach A(w)
24. Februar Rosenmontag                          Do 20.02.20                                       16:15 SV Allensbach EIII(w) -
14.00 Uhr Fasnetmäntig-Umzug in Allensbach.      ab 6:00 Uhr Schmotzige Dunnschtig. Der ge-        SV Allensbach EII(w) R
                                                                 naue zeitliche Ablauf wird noch
25. Februar Dienstag                                             bekannt gegeben.                  Heimspiele: R = Riesenberghalle, Kaltbrunn,
15.00 Uhr Kinderball im Gemeindesaal mit unse-   Fr. 21.02.20                                      D = Mehrzweckhalle, Dettingen
ren bewährten Kinder-Spaß-Garantinen Isa Ruoff   14:30 Uhr       Kinderball im Ducherle-Nescht
und Bruni Mangold; Saalöffnung 14.00 Uhr         So. 23.02.20                                      SG Baden-Baden/Sandweier – SVA Frauen 2
für die Erwachsenen gibts auch Kaffee und        13:00 Uhr       Teilnahme am Umzug                29:31 (14:12)
Kuchen.                                                          in Radolfzell                     Zu Beginn des Spiels sah es so aus, als könnte
19.00 Uhr Verbrennen der Fasnet und Usfägete     Mo.24.02.20                                       das Spiel 0:0 ausgehen. Die Mädels vom Boden-
im Gemeindesaal, Versteigerung des Narren-       14:00 Uhr       Teilnahme am Johrmarkt            see trafen zunächst nur Aluminium, erkämpf-
baums / Tombola mit tollen Preisen und Verga-                    in Frreudental                    ten sich aber den Ball durch eine extrem starke
be der vergessenen Saisonorden                   Di. 25.02.20                                      Abwehr ein ums andere Mal wieder zurück.
Wir freuen uns auch über Eure Kuchenspenden      18:30 Uhr       Narrenbaumfällen mit Verbren-     Sandweier hatte bereits nach 46 Sekunden
zum Hock am Schmotzige und zum Kinderball.                       nung, Usfegete und Verlosung      durch einen Siebenmeter Wurf die Möglich-
Bitte sprecht die Hannelore Malkmus an am                        des Narrenbaumes.                 keit in Führung zu gehen. Trotzdem dauerte es
Telefon 8030974 ... pssssst: der Anrufbeant-     ... und danach gohts´s scho wieder degege.        noch weitere drei Minuten bis der erste Treffer
worter hört au gern zu . . .                                                                       fiel. In der Folge zogen die Mädels um Trainer
Haben Sie Lust zum mitmachen oder uns zu         Wer hat Lust bei uns mitzumachen?                 Martin Gerstenecker mit vier Toren davon, weil
unterstützen?                                    Überlegen Sie doch einmal ob Sie nicht Lust       man in der Abwehr den Rückraum der Gastge-
Dann rufen Sie bitte gerne auch die Hannelore    haben sich an der Kaltbrunner Fasnet aktiv        berinnen im Griff hatte (hier, wichtige Akteu-
an oder sprechen mit jedem unserer anderen       oder auch nur als passives Mitglied zu betei-     rinnen Ronja Holzmann und Ines Ofterdinger)
Narrenräte.                                      ligen. Auch Mitbürger (Neubürger) ohne när-       und den Angriff schnell nach vorne getragen
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