Hinweise zu den Abiturprüfungen im Jahr 2020 (1. E-Mail)

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Hinweise zu den Abiturprüfungen im Jahr 2020 (1. E-Mail)
GYMNASIUM LAURENTIANUM
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       Hinweise zu den Abiturprüfungen im Jahr 2020 (1. E-Mail)
1 Vorbemerkungen:
Die Abiturprüfungen im Jahr 2020 finden wegen der Corona-Pandemie unter sehr außergewöhnlichen
Bedingungen statt. Wir alle sind gehalten und bemüht, die Abiturprüfungen möglichst optimal auch unter
diesen Bedingungen durchzuführen.

Die nachfolgenden Hinweise sollen helfen, einen möglichst reibungslosen Ablauf zu organisieren.

Hierzu finden Sie einige tagesaktuelle Hinweise, einige Ausführungen zum Planungsstand der Organisation der
Prüfungen und einige rechtlich vorgeschriebene Hinweise zur Abiturprüfung.

Bitte lesen Sie diese Hinweise sorgfältig und fragen Sie ggf. nach.

Der derzeitige Planungsstand für die Abiturientinnen und Abiturienten wird auf der Homepage des
Schulministeriums NRW
(https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-
Coronavirus/index.html) derzeit folgendermaßen dargestellt.

                Finden die schulischen Abschlussprüfungen in Nordrhein-Westfalen statt?
                        Nordrhein-Westfalen hat sich dafür ausgesprochen, dass die schulischen Abschlussprüfungen
                        nach Möglichkeit stattfinden sollen, sofern die weiteren Entwicklungen es zulassen. Dazu hat die
                        Landesregierung einen neuen Zeitplan erarbeitet. Die Abiturprüfungen für rund 88.000
                        angehende Abiturientinnen und Abiturienten an Gymnasien, Gesamtschulen,
                        Weiterbildungskollegs und Waldorfschulen sowie an den Beruflichen Gymnasien der
                        Berufskollegs beginnen demnach am Dienstag, 12. Mai 2020. Letzter Prüfungstermin in diesem
                        Haupttermin ist Montag, der 25. Mai. Die zentralen Nachschreibetermine für die
                        Abiturprüfungen an den allgemeinbildenden Schulen schließen sich dann unmittelbar ab dem
                        26. Mai 2020 an und dauern bis zum 9. Juni 2020.

                        Für die Landesregierung ist entscheidend, dass alle schulischen Prüfungen, die in den
                        kommenden Wochen anstehen, selbstverständlich unter strenger Berücksichtigung der
                        Vorgaben des Infektionsschutzes stattfinden. Für die Prüfungen werden daher besondere
                        Vorkehrungen getroffen, um die Gesundheit der Prüflinge und der betreuenden Lehrkräfte zu
                        schützen.

                Gibt es Sonderregelungen im Abiturverfahren 2020?
                        Auch wenn der Beginn der Abiturprüfungen verschoben wurde, wird das Prüfungsverfahren
                        regulär durchgeführt. Vorbehaltlich einer entsprechenden gesetzlichen Regelung wird die für
                        das kommende Schuljahr in Kraft tretende Abschaffung der so genannten
                        „Abweichungsprüfungen“, (d.h. verpflichtende mündliche Prüfungen im ersten bis dritten
                        Abiturfach bei einer Abweichung der Prüfungsnote von der Vornote von vier oder mehr
                        Punkten,) vorgezogen und bereits für das diesjährige Abiturprüfungsverfahren gelten.
                        Schülerinnen und Schüler haben weiterhin die Möglichkeit, über freiwillige mündliche Prüfungen
                        ihre Chance auf Notenverbesserungen zu wahren.

                Abiturientinnen und Abiturienten
                        Ab dem kommenden Donnerstag, 23. April 2020, sollen die Abiturientinnen und Abiturienten in
                        den allgemeinbildenden Schulen Gelegenheit bekommen, sich gezielt auf die Abiturprüfungen
                        vorzubereiten. Dabei geht es jedoch nicht um die Wiederaufnahme des Unterrichts nach
                        Stundenplan. Vielmehr sollen sie in ihren jeweiligen Prüfungsfächern noch einmal gezielte
                        Lernangebote bekommen. Die Wahrnehmung dieser Angebote ist freiwillig. Schülerinnen und
                        Schüler, die sich zuhause auf ihre Prüfungen vorbereiten wollen, können das tun, müssen sich
                        aber bei ihrer Schule abmelden.
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Wir gehen am Gymnasium Laurentianum derzeit davon aus, dass diese Möglichkeit zur Vorbereitung in allen
Kursen angeboten werden kann, in denen es Prüflinge gibt.

Bei einigen Kursen kann es notwendig sein, dass sie wegen der Anzahl der Prüflinge in kleinere Gruppen
aufgeteilt werden müssen, bei einigen Kursen kommt eine andere / weitere Lehrkraft zum Einsatz, weil die
eigentliche Lehrkraft derzeit nicht zur Verfügung stehen kann.

Im Hinblick auf die kurzfristige Organisation dieser Aufgabe unter der Maßgabe des Infektionsschutzes bitten
wir um Ihre Unterstützung:

Bitte schreiben Sie bis Montag (20.04., 9 Uhr) eine Mail an die Mailadresse Abitur2020@lau365.de, in der
Sie die auch im Anschreiben formulierten Frage beantworten:

    -   Für welche Kurse möchten Sie ggf. das Angebot zur Prüfungsvorbereitung in der Schule
        wahrnehmen?

    -   Möchten Sie das Angebot für keinen Kurs wahrnehmen möchten?

    -   In welchem Kurs steht für Sie die Rückgabe einer Klausur noch aus?

    -   Möchten Sie ein Beratungsgespräch wahrnehmen?

Inhaltlichen Erwartungen richten Sie ggf. bitte an die Fachlehrkraft.

Wir werden uns dann bemühen, vermutlich in räumlicher und zeitlicher Anlehnung an den zuletzt gültigen
Stundenplan, zeitnah ein solches Angebot zu realisieren.

Die Information, wann welcher Prüfling in welchem Kurs die Gelegenheit zur Prüfungsvorbereitung erhält,
entnehmen Sie dann bitte dem (Online-)Vertretungsplan.

WICHTIG!!!!!

Um die mündlichen Prüfungen im 4. Fach werden wir uns im nächsten Schritt kümmern.

Wir berücksichtigen zunächst NUR Wünsche bezogen auf die schriftlichen Abiturarbeiten.
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2 Zu dem – derzeit (!) vorgesehenen – Zeitplan:
Ab 23.04.        Prüfungsvorbereitung in der Schule möglich
07.05.           Erste Sitzung des Zentralen Abiturausschusses        Entscheidung über die Zulassung
08.05.           Ausgabe der Zulassungsbescheinigung
12. – 21.05.     Schriftliche Prüfungen im 1. – 3. Fach               Ort: Gebäude II
03. – 04.06.     Mündliche Prüfung im 4. Fach                         Ort: wird noch bekannt gegeben
08.06.           Zweite Sitzung des Zentralen Abiturausschusses
09.06.           Mitteilung der Noten im 1. – 3. Fach und Beratung
10.06.           Meldung zur (freiwilligen) Prüfung im 1. – 3. Fach   bis 8 Uhr
                 Aushang des Prüfungsplans                            so bald wie möglich
15. (– 17.06.)   Mündliche Prüfungen im 1. – 3. Fach

https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/upload/abitur-
gost/termine/Anlage_A_Termine_2020_HT_neu.pdf
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