Refinanzierungsmöglichkeit bei stationären Wahlleistungspatienten

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Refinanzierungsmöglichkeit bei stationären Wahlleistungspatienten
Refinanzierungsmöglichkeit bei stationären
Wahlleistungspatienten

Marc Akel
Refinanzierungsmöglichkeit bei stationären Wahlleistungspatienten
Refinanzierungsmöglichkeit bei stationären
Wahlleistungspatienten
Problembeschreibung

Ist Physiotherapie nur Service?

• Kaufmännische Sicht: Physiotherapie = Personalkosten
• Keine Erlöse
• Lediglich wirtschaftliche Relevanz im Rahmen der OPS (Geriatrie,
  Palliativ, Hand, Intensiv, Stroke, etc.)

16.03.2021
Refinanzierungsmöglichkeit bei stationären Wahlleistungspatienten
Refinanzierungsmöglichkeit bei stationären
Wahlleistungspatienten
Lösung
Kapitel E GOÄ

Voraussetzung:

Vorhandensein eines FA für Physikalische Medizin und Rehabilitation.
Häufig zu finden im Bereich O/UCH

In Bonn gelöst durch:
Anstellung eines niedergelassenen FA, welcher unsere Häuser regelmäßig
betreut.

16.03.2021
Refinanzierungsmöglichkeit bei stationären Wahlleistungspatienten
Kapitel E GOÄ

Passus über die Voraussetzung der wahlärztlichen Abrechnung

• GOÄ §4 Abs. (2) 3
"Nicht persönlich durch den Wahlarzt oder dessen ständigen
ärztlichen Vertreter erbrachte Leistungen nach Abschnitt E des
Gebührenverzeichnisses gelten nur dann als eigene wahlärztliche
Leistungen, wenn der Wahlarzt oder dessen ständiger ärztlicher
Vertreter durch die Zusatzbezeichnung "Physikalische Therapie" oder
durch die Gebietsbezeichnung "Facharzt für Physikalische und
Rehabilitative Medizin" qualifiziert ist und die Leistungen nach
fachlicher Weisung unter deren Aufsicht erbracht werden".

16.03.2021
Refinanzierungsmöglichkeit bei stationären
Wahlleistungspatienten
Kapitel E GOÄ

GOÄ-Ziffer GOÄ-Leistungstext                               1-fach 1,8-fach 2,5-fach
1            Beratung 10 Min.                  8,74    20,11   30,60
5            Symptombezogene Untersuchung                  4,66    10,72   16,32
7            Vollst. Körperl. Unters. eines Organsystems   9,33    21,45   32,64
             (Stütz-, Bewegungsorg.)
8            Ganzkörperstatus                              15,15   34,86   53,04
800          Eingehende neurologische Untersuchung         11,37   26,14   39,78
3305         Chiropraktische Wirbelsäulenmobilisation      2,16    4,96    7,55
3306         Chirotherapeutischer Eingriff an der WS       8,63    19,84   30,19

16.03.2021
Refinanzierungsmöglichkeit bei stationären
Wahlleistungspatienten
GOÄ-Ziffer GOÄ-Leistungstext                              1-fach 1,8-fach 2,5-fach
505          Atemtherapie                                 4,95   8,92     12,39
506          Krankengymnastik einzeln                     6,99   12,59    17,49
509          Krankengymnastik in Gruppen                  2,21   3,99     5,54
514          Extension, Massage, Wärme                    6,12   11,02    15,30
520          Klass. Massage/Teilmassage                   2,62   4,72     6,56
521          Klopf- und Vibrationsmassage                 3,79   6,82     9,47
523          Massage im extramusk. Bereich (MLD)          3,79   6,82     9,47
525          Apparative Kompressionsth. einer Extremit.   2,04   3,67     5,10
526          Apparative Kompressionsth. mehrerer Extr.    3,21   5,77     8,01
530          Kalt-/Heißpackungen, je Sitzung              2,04   3,67     5,10
535          Heißluft, ein Körperteil                     1,92   3,46     4,81
536          Heißluft, mehrere Körperteile                2,97   5,35     7,43
539          Ultraschalltherapie                          2,56   4,62     6,41
16.03.2021
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Wahlleistungspatienten
Konflikt mit OPS am Beispiel Geriatriekomplex 8-550.01

Für die mittlere Prozedur müssen innerhalb von mind. 14 Behandlungstagen 20
Therapieeinheiten erbracht werden. (Durchschnittlich 30 Minuten, mind. 18 TE
als Einzeltherapie.)

Wenn dies zur Abrechnung der OPS notwendig ist, kann dann die Physiotherapie
zusätzlich liquidiert werden?

16.03.2021
Refinanzierungsmöglichkeit bei stationären
Wahlleistungspatienten
Konflikt mit OPS am Beispiel Geriatriekomplex 8-550.01

Nach heißen Diskussionen auf allen hierarchischen Ebenen ist die Antwort:

In Bonn hat die Klinikleitung diese Frage juristisch klären lassen. Das
Schriftstück dazu kann leider nicht veröffentlicht werden.

Die Erfahrung nach 1,5 Jahren zeigt:
Bei keinem Fall wurde die gesonderte Liquidierung der Physiotherapie bei
Patienten der Geriatrie beanstandet.

16.03.2021
Refinanzierungsmöglichkeit bei stationären
Wahlleistungspatienten
Ablauf

• Rehamediziner muss Pat. Visitieren
• Und einen „Konsilschein“ für die PT ausstellen
• Ab diesem Moment wird jede PT-Leistung mit HZ und Uhrzeit auf dem
  Schein eingetragen
• Abrechnung (in unserem Fall PVS)

16.03.2021
Refinanzierungsmöglichkeit bei stationären
Wahlleistungspatienten
Ablauf

16.03.2021
Refinanzierungsmöglichkeit bei stationären
Wahlleistungspatienten

16.03.2021
Refinanzierungsmöglichkeit bei stationären
Wahlleistungspatienten
Wie kommt der Rehamediziner an die Patienten?
Stichwort DSGVO

Ideen, die verworfen wurden:

• Rehamediziner erhält eine Liste aller stat. Wahlleistungspatienten und fordert
  sich selbst an. (Nicht konform mit DSGVO)
• Stationsärzte melden ein Rehakonsil an. (Wurde stetig vergessen)
• Rehamediziner geht aktiv über die Stationen und spricht die Stationsärzte an
  (zu zeitintensiv)
• Erinnerungs-Email (P-Patienten wurden unabhängig von PT-Indikation
  angemeldet)

16.03.2021
Refinanzierungsmöglichkeit bei stationären
Wahlleistungspatienten
Wie kommt der Rehamediziner an die Patienten?
Stichwort DSGVO

Lösung:

• In KIS programmiert, dass bei ärztlicher PT-Anforderung eines
  Wahlleistungspatienten automatisch die Anforderung „Rehamedizin“ erstellt
  wird.

16.03.2021
Refinanzierungsmöglichkeit bei stationären
Wahlleistungspatienten
Steigerungsfaktoren
Regulär:
1,8 facher Satz

Steigerung bis zum 2,5 fachen Satz ist mit Begründung möglich.

Diese Begründungen wurden anstandslos akzeptiert:

- „erhöhter Zeit- und Personalaufwand bei Einsatz von mind. 2
  Physiotherapeuten aufgrund der besonderen Krankheitsumstände des Pat.“
- „erhöhter Zeitaufwand durch Maßnahmen bei Isolation des Patienten“
- „erhöhter Zeitaufwand durch die besonderen Krankheitsumstände des Pat.“

Wenn Pat. ablehnt, kann das Ansprechen/Überreden nicht abgerechnet werden.
Sollte aber in dem Rahmen eine medizinisch-physiotherapeutische
Evaluation/Beratungsgespräch stattgefunden haben, ist Ziffer 1 abrechenbar.

16.03.2021
Refinanzierungsmöglichkeit bei stationären
Wahlleistungspatienten
Mehrarbeit durch Dokumentation für die Therapeuten

Ein weiterer zusätzlicher (händischer) Eintrag.

Das muss doch elektronisch gehen?
Da die GOÄ-Ziffern nicht deckungsgleich mit dem Leistungsbaum und den
hinterlegten internen Ziffern im KIS sind, ist uns eine „Abkürzung“ oder
Automatisierung dieses Weges noch nicht geglückt.

16.03.2021
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Wahlleistungspatienten
Wirtschaftlicher Erlös

Im Falle des Johanniter-Krankenhauses Bonn:

Rund 5.000€ monatlicher zusätzlicher Erlös.

(Für eine Arbeit, die wir ohnehin seit Jahren verrichten!)

16.03.2021
Interessante
Netzwerktermine:

  • Bundesweites Treffen der Leitungen im stat. Bereich
    Dienstag, 11. Mai 2021
    10:00 – 12:30 Uhr
    Thema: Dienstplangestaltung und Implementierung von
    Wochenenddiensten – Erfahrungsbericht von Sonja Husemann

  • Bundesweites Treffen der Berufsangehörigen stat. Bereich
    Montag, 17. Mai 2021
    18:00 – 20:00 Uhr
    Thema: Physiotherapie auf der Palliativstation – Vortrag von Annette
    Neurath
Anmeldung:
 Vielen Dank für
       die         nrw.physio-deutschland.de
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Aufmerksamkeit     Marc Akel
                   akel@nrw.physio-deutschland.de
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