Hofübergabe/ Hofübernahme - www.landjugend.at - Landjugend Österreich

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                                                         Hofübergabe/
                                                        Hofübernahme
                                                                  7. Auflage

                                              www.landjugend.at
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         VORWORT

                                     Verantwortung übernehmen

                                     Unsere Landwirtschaft ist gut aufgestellt. Die Bäuerinnen und Bauern sind
                                     jung. EU-weit zählen wir sogar zu den „jüngsten“ Agrarnationen, wir haben
                                     einen überdurchschnittlich hohen Anteil an jungen Betriebsleitern. Außer-
                                     dem ist unsere Landwirtschaft sehr vielfältig, vom Bergbauern bis zum
                                     Ackerbauern. Österreich ist auch Vorreiter bei umweltgerechter Landwirt-
                                     schaft. Das Wichtigste ist mir aber, dass das Vertrauen der Konsumentinnen
                                     und Konsumenten in die bäuerliche Lebensmittelproduktion hervorragend
                                     ist. Das ist eine gute Ausgangslage, auf die wir bauen können.

                                     Das sind die Rahmenbedingungen, die wir derzeit im agrarischen Umfeld
                                     vorfinden. Eine sehr persönliche Komponente dabei ist die Hofübergabe
                                     beziehungsweise die Hofübernahme. Das ist ein Thema, mit dem jeder
         DI Niki Berlakovich,        Betrieb früher oder später konfrontiert wird. Oft ist das sowohl für die Über-
         Landwirtschaftsminister     geber als auch für die Übernehmer eine große Herausforderung. Neben
                                     fachlichen und bürokratischen Erfordernissen gilt es auch zwischen-
                                     menschliche Aspekte rund um den Generationenwechsel zu meistern.

                                     Für die Hofübergeberin und Hofübergeber besteht die Herausforderung
                                     darin, sich vom „Lebenswerk“ loszulösen und trotzdem die nächste
                                     Generation von den langjährigen Erfahrungen profitieren zu lassen.

                                     Als Hofübernehmerin und Hofübernehmer gilt es Chancen zu nutzen,
                                     Verantwortung zu übernehmen und die Zukunft des Hofs erfolgreich zu
                                     gestalten. Der neue Aufgabenbereich bietet den Jungbäuerinnen und Jung-
                                     bauern viele Möglichkeiten, eigene Visionen und Ideen zu verwirklichen.

                                     Eine wichtige Komponente im Anforderungsprofil eines Hofnachfolgers ist
                                     das Arbeiten in und mit der Natur. Ureigenste Aufgabe der Landwirtschaft ist
                                     es, den Tisch der Menschen zu decken. Neben der nachhaltigen Lebens-
                                     mittelproduktion erfüllt die Landwirtschaft Aufgaben in der Landschafts-
                                     pflege und der Bereitstellung von Erneuerbarer Energie.

                                     Österreichs Jungbauern und Jugbäuerinnen stellen sich dieser Heraus-
                                     forderung in einer großartigen Weise. Basis für eine erfolgreiche Arbeit sind
                                     eine fundierte land- und forstwirtschaftliche Schul- bzw. Berufsausbildung
                                     sowie gezielte Förderungen für Jungunternehmerinnen und Jungunter-
                                     nehmer wie zum Beispiel die Niederlassungsprämie.

                                     Für ein erfolgreiches Weiterführen des Betriebes ist betriebswirtschaftliches
                                     Wissen ebenso wichtig wie fachliche Kenntnisse. Die stärkere Betonung des
                                     Unternehmergeists in der Landwirtschaft ist mir ein besonderes Anliegen
                                     und findet auch im Rahmen meiner Initiative „Unternehmen Landwirtschaft
                                     2020“ ihre Berücksichtigung.

                                     Diese Broschüre der Landjugend Österreich bietet allen Interessierten einen
                                     Wegweiser für eine erfolgreiche Hofübergabe/Hofübernahme. Allen Hof-
                                     übergebern und Hofübernehmern wünsche ich viel Erfolg, Motivation und
                                     vor allem Freude für den neuen Lebensabschnitt.

                                     Niki Berlakovich

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                            Hofübernahme: Richtige Basis
                            für erfolgreiche Zukunft legen

                            Die Hofübernahme gehört zu einem der bedeutendsten Ereignisse im Leben
                            eines jungen Landwirts bzw. einer jungen Landwirtin. Auch auf der Seite der
                            Übergeber machen die enge emotionale Verbundenheit und große Verant-
                            wortung, die Bäuerin und Bauer über viele Jahre für ihren Betrieb gezeigt
                            haben, die Hofübergabe zu einem tiefgehenden Vorgang. Es bedeutet auf
                            der einen Seite einen Abschluss und gleichzeitig einen Neubeginn und für
                            beide Partner den Anfang eines neuen Lebensabschnittes.

                            Dieser Übergang muss gemeinsam aktiv überlegt, diskutiert und gestaltet
                            werden. Die Hofübergabe ist ein Prozess, der gründlich vorbereitet werden
                            will. Er stellt für beide Seiten eine große Herausforderung dar. Nicht nur
                            Übernehmer und Altbauern sind daran beteiligt, sondern die gesamte
                            Familie.                                                                  Ök.-Rat Gerhard Wlodkowski
                                                                                                           Präsident der Landwirt-
                            Die Hofübergabe bzw. Hofübernahme ist von vielen verschiedenen Aspekten     schaftskammer Österreich
                            geprägt, die alle ausführlich behandelt werden müssen. Die Themen reichen
                            vom menschlichen Aspekt über Fragen der Pension bis hin zur steuerlichen
                            Seite und vertraglichen Regelungen. Auch die wirtschaftliche Betrachtung
                            ist wesentlich für den späteren Betriebserfolg.

                            Es gibt kein Patentrezept für den passenden Zeitpunkt oder den perfekten
                            Übergabevertrag, denn die Hofübernahme muss individuell an die Bedürf-
                            nisse und Gegebenheiten des jeweiligen Betriebes angepasst werden.
                            Wichtig ist eine offene und ehrliche Kommunikation in jeder Hinsicht, denn
                            dadurch können Missverständnisse vermieden und Klarheit geschaffen
                            werden.

                            Die vorliegende Neuauflage der Broschüre „Hofübernahme und Hofüber-
                            gabe“ der Landjugend ist bei allen Fragen, die sich an die Bäuerinnen und
                            Bauern im Prozess der Übergabe und Übernahme stellen, ein äußerst
                            hilfreicher, praxisgerechter und informativer Leitfaden. Denn nur mit einer
                            gut geplanten und gestalteten Hofübergabe bzw. Hofübernahme ist die
                            erfolgreiche Zukunft der jungen Landwirte und Landwirtinnen garantiert.

                            Gerhard Wlodkowski

                                                                                                          www.landjugend.at   | 3
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         I N H A LT

                                     Seiten 07-14:
                                     HOFÜBERGABE AUS MENSCHLICHER SICHT:
                                     WEICHENSTELLUNG FÜR DIE ZUKUNFT

                                     Die Ziele                                                                                        08
                                     Der Prozess                                                                                      09
                                     Das Dilemma                                                                                      10
                                     Das Modell                                                                                        11
                                     Die Phasen                                                                                       12
                                     Die Checkliste                                                                                   14

                                     Seiten 15-22:
                                     HOFÜBERGABE UND BAUERNPENSION

                                     Der Pensionsanspruch und der Pensionsantrag                                                      16
                                     Die Alterspension                                                                                17
                                     Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer                                       17
                                     Die Schwerarbeitspension                                                                         18
                                     Die Korridorpension                                                                              18
                                     Die Erwerbsunfähigkeitspension                                                                   19
                                     Wie hoch ist die Pension?                                                                        20
                                     Die Ausgleichszulage                                                                             21

                                     Seiten 23-32:
                                     HOFÜBERGABE AUS STEUERLICHER SICHT

                                     Die Grunderwerbsteuer                                                                           24
                                     • Berechnung der Grunderwerbsteuer                                                              25
                                     • Rechenbeispiele                                                                               26
                                     Abgabenbefreiungen gemäß NeuföG ab 2002                                                         27
                                     Anzeigepflicht bei Änderung der Verhältnisse                                                    28
                                     Erbschaft und Schenkung                                                                         28
                                     Die Verpachtung als Vorbereitung zur Hofübergabe                                                30
                                     Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gebühren                                                      31
                                     Checkliste Steuer                                                                               32

                                     Herausgeber, Verleger: Landjugend Österreich, Schauflergasse 6, 1014 Wien, Tel. 01/53441-8560,
                                     Fax DW 8569, E-Mail: oelj@landjugend.at, www.landjugend.at
                                     Für den Inhalt verantwortlich: Johann Moitzi (LJÖ); Kapitel „Hofübergabe aus steuerrechtlicher Sicht“: Mag. Roland Weber
                                     und Ing. Michael Hell, LLB • Konzept: DI W. Heiner Herzog (LK Stmk), Dr. Martin Jilch, DI Gerhard Salzmann (LK NÖ),
                                     Dr. Harald Jilke und Mag. Michaela Karner (SVB), Reinhard Polsterer (LJ NÖ)
                                     Fotos: Landjugend Österreich, Bilderbox, www.PHOTOS.com, Archiv
                                     Layout, Reinzeichnung und Gesamtproduktion:                             , www.madergrafisch.at
                                     Gedruckt nach der Richtlinie „Druckerzeugnisse“ des Österreichischen Umweltzeichens,
                                     Druckerei Queiser GmbH, UW-Nr. 780

                                     7. Auflage (2013)

         4 |    www.landjugend.at
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                            Seiten 33-38:
                            DER ÜBERGABEVERTRAG

                            Allgemeines zum Übergabevertrag                                        34
                            Die wichtigsten Vertragspunkte eines bäuerlichen Übergabsvertrages     35
                            Besonderheiten im Zuge der Übergabe                                    37
                            Der Erbvertrag                                                         38

                            Seiten 39-42:
                            DAS TESTAMENT

                            Allgemeines zum Testament                                              40
                            Höfe- und Anerbenrecht                                                 41

                            Seiten 43-45:
                            WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
                            FÜR HOFÜBERNEHMER

                            Regelungen der Vermögensverhältnisse
                            am landwirtschaftlichen Betrieb                                        44
                            Investieren und Finanzieren                                            44
                            Einzelbetriebliche Investitionsförderung                               45
                            Niederlassung von Junglandwirten                                       45
                            Konsolidierung von Verbindlichkeiten im Zuge der Hofübernahme          45

                            Seiten 46:
                            WICHTIGE ADRESSEN

                            Adressen zum Nachschlagen im Überblick                                 46

                            Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes:
                            Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit sind die verwendeten Begriffe,
                            Bezeichnungen und Funktionstitel teilweise nur in einer geschlechts-
                            spezifischen Formulierung ausgeführt.

                                                                                                        www.landjugend.at   | 5
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         VORWORT

                                     Mit den richtigen Entscheidungen
                                     in den neuen Lebensabschnitt

                                     Mit der Entscheidung LandwirtIn zu werden, wird ein besonderer Weg
                                     eingeschlagen. Die Hofübergabe/Hofübernahme bildet einen markanten
                                     Meilenstein auf diesem Weg. Viele Entscheidungen sind zu treffen und viele
                                     Formalitäten müssen erledigt werden. Mit dieser Broschüre möchte die
                                     Landjugend eine praxisgerechte Hilfestellung bieten, damit diese Phase
                                     für alle Beteiligten gut und erfolgreich gemeistert werden kann.

                                     Die Übernahmephase wird begleitet von vielen strategischen Überlegun-
                                     gen. „Wie kann ich meinen Betrieb so ausrichten, dass er für mich passt?“
                                     Gleichzeitig müssen auch die Rahmenbedingungen berücksichtigt werden,
                                     mit denen junge Bauern und Bäuerinnen ihren Beruf ausüben.

                                     Um ein Unternehmen führen zu können bedarf es Wissen und Fähigkeiten,
                                     die sich JungübernehmerInnen mit fundierter landwirtschaftlicher Aus -
                                     bildung aneignen. Neben dieser Bildung sind Kompetenzen und Fähigkeiten
                                     im Umgang miteinander wichtig. Wir, die Landjugend, bieten viele Möglich-
                                     keiten, diese „Soft Skills“ zu erlernen.

                                     Die Landjugend fördert darüber hinaus das Verständnis zwischen landwirt-
                                     schaftlichen UnternehmerInnen und allen Bevölkerungsgruppen. Sie sieht
                                     sich als Vermittler zwischen ProduzentInnen und KonsumentInnen und ist
                                     mit verschiedenen Projekten und Aktivitäten als Bewusstseinsbildner aktiv.

                                     Ein gutes „Gespür“ und eine gute Gesprächsbasis sind die Voraussetzun-
                                     gen, damit die Übergabe möglichst harmonisch verlaufen kann. Wichtig
                                     dabei ist, dass alle Beteiligten ihre Wünsche äußern dürfen. Für sich zu
                                     beantworten „Was will ich?“ ist notwendig, damit man sich selbst bei der
                                     Arbeit verwirklichen kann. Unterschiedliche Vorstellungen auf einen
                                     gemeinsamen Nenner zu bringen ist eine Herausforderung, die mit dem
                                     Blick auf Lösungen bewältigt werden kann. Fremde Hilfe in dieser Phase
                                     anzunehmen ist keine Schande, sondern eine besondere Stärke, denn eine
                                     neutrale Person kann hilfreich in emotionalen Situationen zur Seite stehen.

                                     Wir wünschen euch, dass ihr gut informiert die richtigen Entscheidungen
                                     trefft, mit einem guten Gefühl diesen neuen Lebensabschnitt beginnt und
                                     mit viel Freude in der Landwirtschaft tätig seid!

                                     Elisabeth Gneißl und Markus Zuser
                                     Bundesleitung der Landjugend Österreich

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                                                                                   EINLEITUNG

                                                                                                             EINFÜHRUNG
                                                                                                             BAUERNPENSION
                                                                                                             STEUERN
      Hofübergabe aus
      menschlicher Sicht:

                                                                                                             ÜBERGABEVERTRAG
      Weichenstellung
      für die Zukunft
      Die Hofübergabe bzw. Hofübernahme gehört zu den entschei-
      denden Ereignissen im bäuerlichen Leben. Jeder Betriebsinhaber,
      dessen Hof weiter bestehen bleiben soll, befasst sich in seinem
      Leben zweimal intensiv mit diesem Thema. Allerdings einmal aus
      der Sicht des Übernehmers und das zweite Mal als Übergeber.

      Denn, Hofübergabe ist – ähnlich dem Tod oder der Geburt – ein
      Lebensereignis, das auf das ständige Kommen und Gehen, das
                                                                                                             ERBRECHT

      Beginnen und das Aufhören aufmerksam macht. Im „Loslassen
      müssen“ und „Verantwortung abgeben wollen oder müssen“
      und im „Drängen, die eigene Zukunft gestalten zu wollen“, liegen
      wohl viele der verletzenden und negativen Verhaltensformen,
      Sorgen und Ängste begründet, die dieses zentrale Erlebnis im
      bäuerlichen Lebensrhythmus vielfach prägen. Deshalb ist das
                                                                                                             RAHMENBEDINGUNGEN

      Thema „Hofübergabe/ Hofübernahme“ emotional stark belastet.

                                              Autor: Dipl. Ing. W. Heiner Herzog

                                                                                   www.landjugend.at   | 7
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         DIE ZIELE

                                     Ziele der Hofübergabe
                                     Vordergründig ist das wichtigste Ziel der Hof-        verbringt und Probleme und offene Fragen zur
                                     übergabe, den Betrieb auch für die nächste            Entscheidung zur Hofübergabe hin und her wälzt,
                                     Generation als wirtschaftliche Einkommensbasis        er aber kein Wort darüber mit dem vorgesehenen
                                     zu erhalten. Doch wie dieses Grundsatzziel erreicht   Erben oder in der Familie verliert; oder die Ge-
                                     werden kann, wird von den betroffenen Perso-          schwister nicht den Mut haben, offen miteinander
                                     nengruppen unterschiedlich beurteilt. Das Ziel        die Fragen der Übernahme und einer allfälligen
                                     des Übernehmers ist es, den Betrieb geschlossen       „sinnvollen Abfindung“ gemeinsam zu disku-
                                     – wenn möglich – frei von Schulden und Lasten         tieren.
                                     zu übernehmen, damit der Betrieb für die jeweilige
                                     Familie Existenzgrundlage und Lebensraum bleiben
                                     kann.

                                     Das Ziel des Übergebers ist es, eine angemessene
                                     Alterssicherheit zu haben. Er will erleben, dass
                                     sein „Lebenswerk“ möglichst seinen Vorstellungen
                                     entsprechend weitergeführt wird. Das Ziel der
                                     „weichenden Geschwister“ wird es sein, eine an-
                                     gemessene Abfindung – den geltenden Traditionen
                                     entsprechend – zu bekommen.

                                     Es ist wohl verständlich, dass diese unterschied-
                                     lichen Ziele zu Konflikten zwischen den Beteiligten
                                     führen; vor allem dann, wenn autoritär und ego-
                                     zentrisch entschieden wird. So nützt es nieman-
                                     dem, wenn z.B. der Übergeber schlaflose Nächte

                                                                               Der Hofübernehmer
                                                                                   wünscht die
                                                                                  geschlossene
                                                                              Betriebsübergabe als
                                                                               Existenzgrundlage
                                                                                 seiner Zukunft.

                                                                                       Der
                                                                                    bäuerliche
                                                                                     Familien-
                                                                                      betrieb

                                        Der Übergeber                                                                 Die „weichenden“
                                        erwartet eine                                                                   Erben erwarten
                                        angemessene                                                                   eine angemessene
                                       Alterssicherung.                                                                   Abfindung.

                                     Ziele der Hofübergabe

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                                                                                                            DER PROZESS

                                                                                                                                           EINFÜHRUNG
      Hofübergabe im Kräftefeld
      unterschiedlicher Interessen
      Jede Hofübernahme bzw. -übergabe vollzieht sich        Landwirtschaft die Spannungen zwischen den
      in einem Kräftefeld menschlich-familiärer, wirt-       Generationen in den letzten Jahrzehnten stark
      schaftlicher, rechtlicher, sozialer und steuerlicher   zugenommen haben. So bedarf es großer mensch-
      Gesichtspunkte.                                        licher Anstrengungen aller Generationen, um das

                                                                                                                                           BAUERNPENSION
                                                             Zusammenleben am Bauernhof positiv zu gestalten
      Jede Hofübergabe bzw. -übernahme ist ein be-           und damit auch die Erhaltung des Betriebes zu
      triebliches Einzelschicksal. Es ist abhängig von       sichern. Dabei kommt der richtigen Form der
      wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, der Fami-          Weitergabe der Betriebsführung an die nächste
      liensituation, den persönlichen und beruflichen        Generation eine Schlüsselfunktion zu.
      Interessen der Beteiligten und vor allem von dem
      zwischenmenschlichen Beziehungsklima der be-           Eine radikale Hinwendung zum partnerschaftlichen
      troffenen Personen. Unterschiedliche Positionen        Miteinander am Bauernhof ist notwendig. Gerade
      und damit verbundene Konflikte sind naturgemäß         bei der Hofübergabe haben die betroffenen
      „vorprogrammiert“!                                     Menschen und nicht der Betrieb im Mittelpunkt
                                                             des Denkens, Handelns und Entscheidens zu
      Es scheint, dass aufgrund der sozialen, wirtschaft-    stehen, damit der Betrieb Existenzgrundlage für
      lichen und gesellschaftlichen Veränderungen und        die folgenden Generationen bleiben kann.
      des enormen Struktur- und Wertewandels in der

                                                                                                                                           STEUERN
      Hofübergabe ist ein
      „fließender Prozess“!
      Wie viel Leid, Unglück und Enttäuschungen bis          Solange die Hofübergabe am bäuerlichen Betrieb
      hin zu Existenzzerstörung könnten verhindert           nur das „Stichtagereignis“ des Tages der nota-

                                                                                                                                           ÜBERGABEVERTRAG
      werden, wenn in der bäuerlichen Welt das Thema         riellen Übergabe ist und der Generationenkonflikt
      „Hofübergabe“ als ein permanenter und „flie-           um des Friedens und/oder wegen egozentrischer
      ßender“ Entscheidungsprozeß unter Teilnahme            Machtansprüche „unter den Tisch gekehrt wer-
      aller Betroffenen gelebt werden könnte! Leider         den“, werden „vorprogrammierte“ Enttäuschungen
      ist es nach wie vor vielfach gepflogene Realität       eintreten.
      und Unsitte, dass
      • über die Hofübergabe nicht oder erst dann            Nur eine gemeinsam gefundene und von allen
         konkret mit dem Hofübernehmer gesprochen            am Prozess Beteiligten akzeptierte Lösung der
         wird, wenn der Übergeber sich allein entschie-      Probleme der Hofübergabe ist eine „gerechte“
         den hat, wer seine Nachfolge antreten soll;         Lösung.
      • aus überlieferter Tradition und aus falschem
         Stolz der Übergeber glaubt, die Entscheidung
         für sich allein – ohne Einbeziehung aller Be-
         troffenen – treffen zu müssen;
      • an die weichenden Geschwister vielfach über-
         höhte „Abfindungen“ bezahlt werden, die die
                                                                                                                                           ERBRECHT

         Weiterführung des Betriebes gefährden und
         dem Hofübernehmer unzumutbar sind;
      • die „Jungen“ oder „Alten“ egoistische und
         überzogene Forderungen an die jeweils anderen
         stellen, mit denen sie am Betrieb weiter zu-
         sammen leben wollen/müssen;
                                                                                                                                           RAHMENBEDINGUNGEN

      • es kein gemeinsames Bereden und Ausreden
         von unterschiedlichen Vorstellungen oder un-
         terschwelligen Konflikten miteinander gibt, es
         dadurch nicht zu einem harmonischen Zusam-
         menleben der Generationen kommen kann,
         weil von falschen Erwartungen und Hoffnung
         ausgegangen wird.

                                                                                                                 www.landjugend.at   | 9
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         DAS DILEMMA

                                     Das menschliche Dilemma
                                     des Hofübergabeprozesses
                                     Es kann keine allgemeinen, stets gültigen und        Dabei geht es um Fragen wie z.B.:
                                     uneingeschränkt anwendbaren Rezeptlösungen           • Wie gestalten wir das Zusammenleben beim
                                     geben. Denn jeder Generationenwechsel verläuft         Wohnen und z.B. gemeinsames Essen?
                                     auf jedem Hof anders und wird primär von den         • Welche Räume sind „Schutzräume“ für die je-
                                     dort lebenden Menschen gestaltet. Der „Hof-            weilige Generation?
                                     übergabeprozess“ sollte in der Regel keinen An-      • Gibt es einen Gemeinschaftsraum? – Welche
                                     fang und kein Ende kennen. Er sollte gedanklich        Familienereignisse sollten gemeinsam gefeiert
                                     mit der Übernahme beginnen und wird nach der           werden?
                                     Übergabe noch weiter wirken.                         • Wie erfolgt die Sicherung des Einkommens?
                                                                                          • Welche Entscheidungskompetenzen haben im
                                     Konkreter wird dieser Prozess des Wechsels in          Sinne der „fließenden Hofübergabe“ noch die
                                     der Unternehmensführung, wenn eines oder meh-          Übergeber?
                                     rere Kinder sich an dem bäuerlichen Beruf inter-     • Wie und in welcher Form kann der Kontakt zu
                                     essiert zeigen bzw. kein Kind sich dafür entschei-     den „ weichenden“ Kindern erhalten werden?
                                     den will. Von da an gilt es, den Prozess, der 10     • Wie gelingt eine sinnvolle Arbeits- und Freizeit-
                                     bis 20 Jahre dauern kann, gemeinsam zwischen           gestaltung bzw. Arbeitsteilung und Abgrenzung
                                     Übergeber und möglichen Übernehmern zu planen          des täglichen Lebensablaufes zwischen Jung
                                     und umzusetzen. Dies verlangt eine kontinuierliche     und Alt, zwischen Großeltern und Enkelkinder
                                     Zusammenarbeit zwischen der Elterngeneration           sowie Schwiegereltern und Kindern etc?
                                     und den Kindern. Denn, je besser beide Genera-       • u.v.m.
                                     tionen vor der Hofübergabe einen gemeinsamen
                                     Weg finden, desto größer ist die Chance einer        Tradition, Besitzstruktur sowie die unterschied-
                                     problemlosen Übergabe bzw. Übernahme.                lichen persönlichen Werthaltungen und Lebens-
                                                                                          auffassungen der Generationen und der „einge-
                                                                                          heirateten“ Lebenspartner spielen bei gemein-
                                                                                          samen Entscheidungsfindungen eine an Bedeu-
                                                                                          tung zunehmende Rolle. Das zu berücksichtigen
                                                                                          ist keine selbstverständliche und leicht zu lösende
                                                                                          Aufgabe. Es können aber nur individuelle, den
                                                                                          familiären und betrieblichen Verhältnissen an-
                                                                                          gepasste Lösungen gefunden werden, um das
                                                                                          alltägliche Zusammenleben der Generationen
                                                                                          nicht zu einem „Kampffeld“ der Interessen mit
                                                                                          Siegern und Verlierern ausarten zu lassen.

                                                                                          Von allen Beteiligten, die an einer „fließenden
                                                                                          und menschlich-befriedigenden Hofübergabe“
                                                                                          interessiert sind, verlangt dies die Bereitschaft,
                                                                                          von Traditionen und Gewohntem Abschied zu
                                                                                          nehmen; die Fähigkeit „loszulassen“ und die
                                     Wie das Zusammenleben vor und nach dem Ge-           menschliche Größe unterschiedliche Lebensge-
                                     nerationenwechsel gestaltet wird, ist sehr indi-     staltungen der Generationen anzunehmen. Denn,
                                     viduell. Aber für beide Generationen geht es         nicht der Betrieb, sondern die Menschen sollen
                                     jedoch weiterhin darum, den gegebenen Rah-           im Mittelpunkt aller Überlegungen stehen; so
                                     menbedingungen entsprechend, angemessene             wird eine Basis gesetzt, damit der Betrieb Zukunft
                                     Lösungen für die erfolgsorientierte Weiterführung    haben kann.
                                     des Betriebes und für ein geordnetes Zusam-
                                     menleben der zwei oder drei Generationen am
                                     Betrieb zu finden. Dabei soll auf das eigene aber
                                     auch auf das Wohl der „anderen“ Bedacht ge-
                                     nommen werden. Bei Konflikten geht es darum,
                                     Lösungen zu finden, bei denen alle Beteiligten
                                     „Sieger“ sind (win/win Situation).

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                                                                                                                     DAS MODELL

                                                                                                                                                EINFÜHRUNG
      Gedanken für eine geordnete
      Übergabe nach dem Modell
      der „fließenden Hofübernahme“
                                                              • Da viele rechtliche, steuerliche und soziale Be-
                                                                 stimmungen zu bedenken und vorhandene An-

                                                                                                                                                BAUERNPENSION
                                                                 sprüche abzuwägen sind, sollte unbedingt vor
                                                                 dem Vertragsabschluß genügend Information
                                                                 und Beratung eingeholt werden, denn es gilt
                                                                 verschiedene Varianten und Lösungen zu über-
                                                                 prüfen, abzuwägen und gemeinsam zu disku-
                                                                 tieren.
                                                              • Entscheidungen, die gemeinsam getroffen wur-
                                                                 den, sind einzuhalten und es darf nicht eigen-
                                                                 mächtig davon abgerückt werden.
                                                              • Frühzeitig sollten dem Betriebsnachfolger, dem
                                                                 Alter und seinen Fähigkeiten entsprechend,
                                                                 Zuständigkeitsbereiche in Eigenverantwortung
                                                                 bei freier Gestaltungsmöglichkeit und Erfolgs-
                                                                 beteiligung zugeteilt werden. Damit wächst
                                                                 auch die Freude am Beruf.

                                                                                                                                                STEUERN
      Die bisherigen Ausführungen lassen bewusst              • Vor allem muss die Hofübergabe rechtzeitig
      werden, dass es bei der Hofübergabe meist eine             geklärt sein, damit dem Hoferben Gerechtigkeit
      Kluft zwischen erhofftem Wunschbild und dann               widerfährt. Für ihn, der unter Umständen meh-
      eintretender Wirklichkeit gibt.                            rere Jahre unter Verzicht auf volle Entlohnung
                                                                 im elterlichen Betrieb mitgearbeitet hat, ist
      Einige Grundhaltungen und Gedanken mögen                   diese Entscheidung für seine Berufs- und Le-
      Konflikte vermeiden oder lösen helfen:                     bensplanung von besonderer Bedeutung.

                                                                                                                                                ÜBERGABEVERTRAG
      • Eine langfristige Vorbereitung und partner-           • Eine zukunftsorientierte „fließende Hofüber-
        schaftliche Regelungen zwischen der älteren              gabe“ braucht das Gespräch und uneinge-
        und jüngeren Generation gewinnt mit der zu-              schränktes Vertrauen in der Familie, rechtzeitige
        nehmenden Verringerung des Altersabstandes               Beratung und organisatorisches, rechtliches
        zwischen Hofübergeber und -übernehmer bzw.               und fachliches „Know how“.
        einer teilweise gegebenen Singlebewegung              • Mit dem gedanklichen Modell der „fließenden
        auch auf bäuerlichen Betrieben an Bedeutung.             Hofübergabe“ können die unternehmerischen
      • Der Wille des Übergebers, den Betrieb dem                Fähigkeiten des vorgesehenen Hofübernehmers
        Übernehmer zu übergeben, muss genauso vor-               gefördert werden und der Hoferbe wächst in
        handen sein, wie auch der Wille des Überneh-             das Unternehmen hinein. Gerade die Verrin-
        mers, einen eigenen Betrieb zu bewirtschaften.           gerung des Altersunterschiedes zwischen den
        Erst bei gegenseitigem Verstehen, Vertrauen              Generationen verlangt nach partnerschaftlichen
        und Handlungsbereitschaft können die Bedin-              Lösungen. Damit ist auch für den Übergeber
        gungen der Übergabe bzw. Übernahme ge-                   die ständige Unsicherheit, bedingt durch das
        meinsam erarbeitet werden. Deshalb kann Hof-             fortwährende Hinausschieben der Grundsatz-
        übergabe bzw. -übernahme nur als ein „flie-              entscheidung, weg. Der Übergeber kann sich
                                                                                                                                                ERBRECHT

        ßender Prozess“ verstanden werden, der Jahre             mit Vertrauen und Gelassenheit seinen Inter-
        hindurch das „rechtliche Stichtagsereignis“              essen im Alter widmen. Für den Erben ist damit
        der Übergabe vorbereiten soll.                           eine rechtzeitige berufliche und familiäre Pla-
      • Die Bedürfnisse, Fähigkeiten, Neigungen und              nung möglich.
        Wünsche der betroffenen Personen sind jeweils         • Rechtzeitig ist auch für den geistigen und räum-
        entsprechend dem Alter und der Verantwortung             lichen Freiraum zu sorgen, um das Zusammen-
                                                                                                                                                RAHMENBEDINGUNGEN

        zu berücksichtigen.                                      leben der Generationen zu erleichtern.
      • Für eine umfassende und qualifizierte Ausbil-         • Den „weichenden“ Kindern sollte von den Eltern
        dung der Kinder und Hofübernehmer ist zu                 bewusstgemacht werden, dass der Erbe nicht
        sorgen. Das qualifizierteste und interessierteste        nur den Betrieb, sondern auch die Eltern erbt,
        Kind sollte frühzeitig – von den Eltern begleitet –      die mit zunehmenden Alter Belastung werden
        besonders auf die Übernahme fachlich und                 können und er eine zusätzliche Verantwortung
        menschlich vorbereitet werden.                           übernimmt.

                                                                                                                     www.landjugend.at   | 11
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         DIE PHASEN

                                     Drei Phasen des Übergabeprozesses
                                     Der Zeitpunkt für die Einleitung der einzelnen        genauso wie für die Zeit der Vorbereitung. Das
                                     Phasen wird meistens von folgenden Faktoren           dumme Sprichwort: „Übergeben – Nimmerleben“,
                                     beeinflusst:                                          das das Unbehagen der Übergeber zum Ausdruck
                                                                                           bringt, darf nicht Realität sein. Es bedarf hoher
                                     Für die Übergeber sind es:                            Sensibilität und menschlichen Verständnisses
                                     • das Erreichen des bevorstehenden Pensions-          von Jung und Alt, diese Phase zu meistern.
                                       alters,
                                     • Nachlassen der physischen Kräfte und gesund-        Bestimmende Fragen und Entscheidungen ergeben
                                       heitlich zunehmende Beschwerden und                 sich bei richtiger Vorbereitung des rechtlichen
                                     • soziale, pensionsrechtliche und finanzielle Ge-     „Stichtagereignisses: Hofübergabe“, z.B. Fragen
                                       sichtspunkte.                                       des Wohnrechtes und die Sorgepflicht für die El-
                                                                                           ternteile, die richtige Form und Höhe der Abferti-
                                     Für die vorgesehenen Übernehmer sind es:              gungen allfällig vorhandener Geschwister etc.
                                     • die Berufswahl und Entscheidung der Berufs-
                                       ausbildung,                                         Aus menschlicher Sicht ist den Hofübergebern
                                     • die Heirat und Gründung einer eigenen Familie       dringend zu empfehlen, sich rechtzeitig auf das
                                       und                                                 „Loslassen“ vorzubereiten und sich schon vor
                                     • die Bereitschaft, mehr Verantwortung leben          der Übergabe neue Aufgaben und „sinnerfüllende“
                                       zu wollen.                                          Tätigkeiten außerhalb des Arbeitsfeldes „Be -
                                                                                           trieb“ zu suchen, damit für die Hofübergeber das
                                     Es kann von drei Phasen der Hofübergabe ge-           Gefühl des „Nichtgebrauchtwerdens“ vermieden
                                     sprochen werden:                                      werden kann und für den Übernehmer die Bela-
                                                                                           stungen durch das „Hineinregieren“ durch die
                                     1. Phase der Berufswahl                               ältere Generation reduziert werden kann.
                                     Wichtige Themen sind dabei zu klären: Eignung
                                     und Freude des möglichen vorgesehenen Be-             Ohne Lösung der zwischenmenschlichen Probleme
                                     triebsnachfolgers; richtige Berufswahl und Be-        kann eine geregelte Hofübergabe nicht erfolgen.
                                     rufsausbildung; Absolvieren einer Fremdpraxis,        Personenbezogene Konflikte sind wohl kaum ver-
                                     gerechte Entlohnung für die Arbeitsleistungen         meidbar. Vielmehr sind sie für die Verdeutlichung
                                     während der Zeit der Ausbildung.                      der Standpunkte notwendig und eine gesunde
                                                                                           Voraussetzung für die Dynamik der Betriebswei-
                                     2. Phase der Zusammenarbeit                           terentwicklung. Mit gesetzlichen Regelungen und
                                     ist jener individuelle Zeitraum, in dem der Be-       finanziellen Bestimmungen können sie nicht be-
                                     triebsinhaber noch nicht übergeben kann (oder         hoben werden. Wird aber von allen Betroffenen
                                     will!), aber der vorgesehene Übernehmer bereits       eine partnerschaftlich getroffene Regelung an-
                                     am Hof mitarbeitet. Wichtige zu lösende Themen        gestrebt, so ist der Weg frei für eine gerechte
                                     sind: Fragen der Entlohnung des Hofnachfolgers,       und zufrieden stellende Weichenstellung der Hof-
                                     Beteiligung des Erben an der Betriebsführung          übergabe. Es wird sehr viel über die Notwendigkeit
                                     und am Betriebserfolg, Gestaltung der Betriebs-       und Bereitschaft von „bäuerlicher Solidarität“
                                     struktur und Bewirtschaftung, Festlegen des           als Überlebenschance der bäuerlichen Familien-
                                     Wohnbedarfs bei Heirat und Familiengründung           betriebe geredet. Solidarität beginnt aber in der
                                     und Überlegungen zur Vermeidung des Genera-           Familie und zwischen den Generationen.
                                     tionenkonfliktes im Zusammenleben.
                                                                                           Das Gespräch, Zeit füreinander haben, den anderen
                                     3. Phase der Übergabe und die                         mit seinen Anliegen ernst nehmen und wertori-
                                     Zeit nach der Übernahme                               entiert leben, sind keine gut gemeinten Ratschläge,
                                     Besonders für die Übergebergeneration ist dies        sondern Lebensgrundhaltungen, um den Betrieb
                                     eine vielfach sehr belastende Zeit. Es heißt für      sinnvoll geführt zu haben und ihn geordnet an
                                     sie, Abschied zu nehmen von dem über Jahrzehnte       die Erben übergeben zu können.
                                     gelebten „Lebensinhalt“, keine Entscheidungs-
                                     befugnisse mehr zu haben, das Gefühl nicht mehr       Die nachfolgende Darstellung versucht die ein-
                                     gebraucht zu werden oder eine empfundene              zelnen Phasen entsprechend dem Alter modellhaft
                                     plötzliche Leere im Leben. Auch für das „Loslassen“   darzustellen, um die „Dauer“ des Hofübergabe-
                                     bedarf es einer mehrjährigen Vorbereitungszeit        prozesses aufzuzeigen:

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                                                                                                                             EINFÜHRUNG
      Alter des Übergebers                                  Alter des Übernehmers
                                                                                                          85
                                                                                                          80
                                                                                                          75
                                                                    Pension und Ausgedinge
                                                                                                          70

                                                                                                                             BAUERNPENSION
                                                                                                          65
                                                                    STICHTAG der ÜBERGABE
      85                                                                                                  60
      80                                                                                                  55
                                                              Verantwortung des Betriebsinhabers
      75                                                                                                  50
                     Pension und Ausgedinge                     in der Bewirtschaftung des Hofes
      70                                                                                                  45
      65                                                                                                  40
                     STICHTAG der ÜBERGABE                         STICHTAG der ÜBERNAHME
      60                                                                                                  35
                                                                  gemeinsames Bewirtschaften
      55                                                                                                  30
               Verantwortung des Betriebsinhabers                   mit dem Hofeigentümer
      50                                                                                                  25
                 in der Bewirtschaftung des Hofes                    fachliche Qualifikation
      45                                                                                                  20
                                                                      Berufsentscheidung
      40                                                                                                  15

                                                                                                                             STEUERN
                                                                     schulische Ausbildung
      35                                                                                                  10
                    STICHTAG der ÜBERNAHME
      30                                                                                                  5
                                                                            Geburt
      25                                                                                                  0
                      fachliche Qualifikation
      20
                       Berufsentscheidung
      15

                                                                                                                             ÜBERGABEVERTRAG
                      schulische Ausbildung
      10
       5
                              Geburt
       0

      Phasen der Hofübergabe (modellhaft)

      Das Projekt „Lebensqualität Bauernhof“:                                                  Das Bäuerliche Sorgen-
                                                                                               telefon: 0810 / 676 810
                                                                                               • hilft beim Analysieren
      Bildung und Beratung                                                                       von Problemen und
                                                                                                 Finden von Lösungen
      für Hofübergabe ohne Reibungen                                                           • vermittelt weiterführende
                                                                                                 Hilfe vor Ort
      Vertragsabschlüsse sind der eine Teil. Die Veränderungen ins Leben                       • gibt es österreichweit
                                                                                                                             ERBRECHT

      zu integrieren, die eine Hofübergabe für alle Beteiligten mit sich bringt,                 zum Ortstarif
      der andere.                                                                              • Montag bis Freitag,
                                                                                                 8:30 bis 12:30 Uhr
      Das Bildungsprojekt „Lebensqualität Bauernhof“ des Ländlichen
      Fortbildungsinstituts (LFI) und der Landwirtschaftskammer legt sein
      Augenmerk auf die persönliche Seite dieses Prozesses.
                                                                                                                             RAHMENBEDINGUNGEN

      Das Bildungsprojekt bietet verschiedenste Bildungsangebote zu Themen
      der Lebensqualität, Beratungsangebote und telefonische Erstberatung
      für Bäuerinnen und Bauern in schwierigen Lebenssituationen.

      Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage
      www.lebensqualitaet-bauernhof.at
                                                              www.landjugend.at     | 13
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         DIE CHECKLISTE

                                     Statt eines Schlussgedankens ein:
                                     Was ist zu tun?
                                     Eine kleine Checkliste mit einigen Anregungen für den persönlichen Gebrauch.

                                     Wann soll der Betrieb übergeben werden?

                                     m   sobald der Betriebsführer die Bauernpension erhält
                                     m   sobald der Übernehmer heiratet
                                     m   bei Todesfall des Betriebsführers
                                     m   oder ...

                                     Welche sind die größten menschlichen Probleme
                                     bei der Hofübergabe?

                                     m   Sorge um die wirtschaftliche Zukunft des Betriebes
                                     m   menschliche Probleme im Zusammenleben der Generationen
                                     m   kein Mitspracherecht der „Jungen“
                                     m   Angst der „Alten“ nicht gebraucht zu werden
                                     m   Auszahlungsbelastungen
                                     m   wenig Vertrauen der (Schwieger-) Eltern
                                     m   zu wenig Urlaub und Freizeit
                                     m   keine soziale Absicherung
                                     m   späte Übergabe
                                     m   oder ...

                                     Soll/kann der/die zukünftige Schwiegersohn/-tochter
                                     aus der Landwirtschaft kommen?

                                     Was soll man tun, wenn die Besitzer
                                     nicht übergeben wollen oder können?

                                     Worüber sollte man miteinander
                                     bei der Hofübergabe reden?

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                                                                             EINLEITUNG

                                                                                                       EINFÜHRUNG
                                                                                                       BAUERNPENSION
                                                                                                       STEUERN
                                                                                                       ÜBERGABEVERTRAG
      Hofübergabe und
      Bauernpension
      Eine der wesentlichen Fragen der Hofübergabe ist die wirtschaft-
      liche Absicherung des Übergebers. Die Frage, ob ein Pensions-
      anspruch besteht, wie hoch eine solche Pension sein wird und
      ob allenfalls zur Pension eine Ausgleichszulage gebührt steht im
      Mittelpunkt der Überlegungen. Das Sozialrecht ist dem ständigen
      Wandel von sozialen und wirtschaftlichen Gegebenheiten unter-
      worfen. Es ist daher unbedingt notwendig, vor Abschluss eines
      Übergabevertrages eine entsprechende Beratung durch die Fach-
                                                                                                       ERBRECHT

      leute der Landwirtschaftskammern und der Sozialversicherungs-
      anstalt der Bauern in Anspruch zu nehmen.
      Es sei aber klar gestellt, dass der Erhalt einer Pension nicht Vor-
      aussetzung für die Hofübergabe ist.
                                                                                                       RAHMENBEDINGUNGEN

                                                                            www.landjugend.at   | 15
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         ALLGE M E I N E S

                                     Der Pensionsanspruch
                                     Anspruch auf eine der folgenden Pensionsformen        hauptberuflich beschäftigt, so sind beide Ehegatten
                                     hat nur jemand, der in der Pensionsversicherung       in der Pensionsversicherung pflichtversichert.
                                     pflichtversichert war, die Beiträge bezahlt hat       Die Beitragsgrundlage wird geteilt. Für pflicht-
                                     und weitere Voraussetzungen erfüllt. Pflichtver-      versicherte Kinder, Enkel-, Wahl-, Stief- oder
                                     sichert sind Personen ab dem 15. Lebensjahr, die      Schwiegerkinder gilt als Beitragsgrundlage ein
                                     auf eigene Rechnung und Gefahr einen land-            Drittel des Einheitswertes oder eine Mindestbei-
                                     oder forstwirtschaftlichen Betrieb führen oder        tragsgrundlage von 386,80 EURO pro Monat zu-
                                     auf deren Rechnung und Gefahr ein solcher             sätzlich. Für pflichtversicherte Eltern, die nach
                                     geführt wird. Das bedeutet, dass Eigentümer,          erfolgter Übergabe im Betrieb hauptberuflich be-
                                     Pächter und Personen, die an einem land- und          schäftigt sind, gilt als Beitragsgrundlage die
                                     forstwirtschaftlichen Betrieb ein Fruchtgenussrecht   Hälfte des Einheitswertes oder eine Mindestbei-
                                     besitzen, zur Pflichtversicherung herangezogen        tragsgrundlage von 193,40 EURO pro Monat zu-
                                     werden. Für die Pensionsversicherung des Be-          sätzlich (Werte 2013).
                                     triebsführers ist ein Einheitswert von mindestens     Darüber hinaus kann die Pensionsbemessung
                                     1.500 EURO notwendig, es sei denn, dass der           auch aufgrund des Einkommens erfolgen. Dabei
                                     Betroffene seinen Lebensunterhalt überwiegend         ist bis zum 30.4. des folgenden Jahres bei der
                                     aus dem Ertrag des Betriebes bestreitet.              Sozialversicherungsanstalt der Bauern ein Opti-
                                     Versicherungspflicht besteht auch für die Kinder,     onsantrag zu stellen (siehe www.svb.at).
                                     Enkel, Wahl- und Stiefkinder sowie die Schwie-        Der Gewinn aus der Land- und Forstwirtschaft ist
                                     gerkinder eines Landwirts, sofern sie hauptbe-        dabei mindestens mittels Teilpauschalierung zu
                                     ruflich im Betrieb beschäftigt sind und das 15.       ermitteln. Der Einkommenssteuerbescheid gilt
                                     Lebensjahr vollendet haben, sowie seit 2001 auch      als Berechnungsgrundlage. Sollte sich jemand
                                     die nach erfolgter Übergabe hauptberuflich be-        zu diesem Schritt entscheiden, sind jedoch die
                                     schäftigten Eltern.                                   einkommenssteuermäßigen Auswirkungen, sowie
                                     Führen Ehegatten einen land- und forstwirtschaft-     die Auswirkungen auf die zukünftige Pensionshöhe
                                     lichen Betrieb auf gemeinsame Rechnung und            zu bedenken.
                                     Gefahr, oder ist einer am Betrieb des anderen

                                     Der Pensionsantrag
                                     Pensionen werden nur auf Antrag gewährt. Es           zu stellen. Der Versicherte wird von der Sozial-
                                     gibt dafür Pensionsantragsformulare, die bei den      versicherungsanstalt vom Ergebnis verständigt
                                     Sozialversicherungsträgern und bei den Gemein-        und kann die weitere Vorgangsweise danach rich-
                                     deämtern aufliegen. Der Pensionsantrag wird           ten. Für eine Alterspension ist keine Betriebs-
                                     zweckmäßig direkt bei der zuständigen Sozial-         aufgabe erforderlich.
                                     versicherungsanstalt gestellt. Um zu einer Pension    Bei der Feststellung, ob und in welcher Höhe ein
                                     (vorzeitige Alterspension, Schwerarbeitspension,      Pensionsanspruch besteht, spielen die erworbenen
                                     Korridorpension oder Erwerbsunfähigkeitspension)      Versicherungszeiten eine zentrale Rolle. Oft ist
                                     zu gelangen, muss zum Stichtag die pensions-          es nicht einfach, die im Laufe eines Lebens er-
                                     versicherte Erwerbstätigkeit bereits aufgegeben       worbenen Versicherungszeiten nachzuweisen.
                                     sein. Das bedeutet der Betrieb muss bereits über-     Hier hilft ein Antrag auf Feststellung der Versi-
                                     geben oder verpachtet sein. Es empfiehlt sich         cherungsdaten.
                                     daher vor der Übergabe des Betriebes bei der          Dieser muss gewissenhaft ausgefüllt an die
                                     Sozialversicherungsanstalt der Bauern einen           Anstalt zurückgeschickt werden.
                                     Überprüfungsantrag (das ist kein Pensionsantrag)

                                     Ab wann gebührt die Pension?
                                     Der Anfall einer Eigenpension ist abhängig von        nächsten Monatsersten nach der Erfüllung dieser
                                     der Erfüllung aller Anspruchsvoraussetzungen.         Anspruchsvoraussetzungen.
                                     Sonst kann eine Pension überhaupt nicht ge-           Wird der Antrag später gestellt, fällt die Pension
                                     bühren.                                               mit dem Stichtag an. Das ist dann der Monatserste
                                     Wenn nun der Antrag innerhalb eines Monats            nach dem Antrag.
                                     nach Erfüllung dieser Anspruchsvoraussetzungen        Wurde der Antrag selbst an einem Monatsersten
                                     gestellt wird, dann gebührt die Pension ab dem        gestellt, so ist dieser Tag auch gleichzeitig der
                                                                                           Stichtag und der Tag des Pensionsanfalles.
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                                                                                                PENSIONSFORMEN

                                                                                                                                              EINFÜHRUNG
                                                                                                                   Formen der bäuerlichen
      Die Alterspension                                                                                            Pension:
                                                                                                                   Das bäuerliche Pensions-
      Voraussetzungen:                                      monate oder 300 Versicherungsmonate vorlie-            recht (Bauern-Sozialver-
      Der Versicherungsfall ist für Frauen die Vollendung   gen.                                                   sicherungsgesetz) sieht
      des 60. Lebensjahres, für Männer die Vollendung                                                              verschiedene Formen der
      des 65. Lebensjahres. Bis 2024 bleibt das unter-      Was darf der Bauer sich zurückbehalten, was            Pension von Hofüber-
      schiedliche Anfallsalter bestehen, dann steigt        darf er noch selbst bewirtschaften?                    gebern vor:
      jenes für die Frauen schrittweise von 60 auf 65.      Eine Erwerbstätigkeit beeinflusst die Höhe der         • Die Alterspension

                                                                                                                                              BAUERNPENSION
                                                            Alterspension nicht. Es kann daher der Betrieb         • Die vorzeitige Alters-
      Wartezeit:                                            weitergeführt werden. Zu beachten ist allerdings,         pension bei langer
      Die Wartezeit beträgt einheitlich 180 Versiche-       dass ab einem Einheitswert von 1.500 EURO                 Versicherungsdauer
      rungsmonate in den letzten 360 Kalendermonaten        Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge zu          • Die Schwerarbeits-
      vor dem Stichtag. Es gibt auch eine weitere Mög-      bezahlen sind. Pensionsversicherungsbeiträge,             pension
      lichkeit, die Wartezeit zu erfüllen: die sogenannte   die neben dem Bezug einer Alterspension bezahlt        • Die Korridorpension
      „ewige Anwartschaft“. Diese ist dann erreicht,        werden, führen zu einer höheren Pension in Form        • Die Erwerbsunfähig-
      wenn irgendwann vor dem Stichtag 180 Beitrags-        eines besonderen Höherversicherungsbetrages.              keitspension

      Die vorzeitige Alterspension
      bei langer Versicherungsdauer
      Voraussetzungen:                                      stende Tätigkeit verrichtet haben („Schwerarbei-

                                                                                                                                              STEUERN
      Aufgrund der Pensionsreform 2003 wird die vor-        terregelung“). Die nähere Regelung, welche Tä-
      zeitige Alterspension bei langer Versicherungs-       tigkeiten als besonders belastend gelten, erfolgte
      dauer ab 1.7.2004 schrittweise abgeschafft. Dies      durch eine Verordnung des Sozialministers.
      geschieht dadurch, dass das Pensionsantrittsalter
      bis 2017 schrittweise bis zum Regelpensionsalter      Wartezeit:
      angehoben wird.                                       Die Wartezeit beträgt einheitlich 240 Versiche-
      Für ab dem 1.10.1952 geborene Männer und ab           rungsmonate in den letzten 360 Kalendermonaten

                                                                                                                                              ÜBERGABEVERTRAG
      dem 1.10.1957 geborene Frauen gilt somit bereits      vor dem Stichtag oder 240 Beitragsmonate der
      das Regelpensionsalter.                               Pflichtversicherung bis zum Stichtag. Am Stichtag
      Ab 1.11.2017 gilt dann nur mehr das Regelpensi-       muss der Pensionswerber bereits 450 Versiche-
      onsalter von 65 Jahren bei Männern und 60 Jahren      rungsmonate aufweisen, die für die Leistungs-
      bei Frauen. Darüber hinaus sieht eine Übergangs-      bemessung zu berücksichtigen sind. Statt dieser
      bestimmung für vor dem 1.1.1954 geborene              450 „Leistungsmonate“ genügen aber auch 420
      Männer und vor dem 1.1.1959 geborene Frauen           Beitragsmonate der Pflichtversicherung (nicht
      vor, dass es bei den alten Altersgrenzen von 60       freiwillige Weiterversicherung!). Die Anzahl der
      bzw. 55 Jahren bleibt, sofern der Pensionswerber      erforderlichen Versicherungsmonate bzw. Bei-
      mindestens 540 Beitragsmonate bei Männern             tragsmonate wird für Stichtage ab dem 1.1.2013
      bzw. 480 Beitragsmonate bei Frauen aufweist.          schrittweise auf 480 (Versicherungsmonate) bzw.
      Dabei werden auch Zeiten des Wochengeldbe-            450 (Beitragsmonate) angehoben (2013: 456 VM
      zuges, bis zu 60 Ersatzmonate für Kindererziehung     bzw. 426 BM, 2014: 462 VM bzw. 432 BM, 2015:
      bzw. bis zu 30 Monate Präsenz- oder Zivildienst       468 VM bzw. 438 BM, 2016: 474 VM bzw. 444
      berücksichtigt. Für nach dem 31.12.1953 geborene      BM, 2017: 480 VM bzw. 450 BM). Aufgrund der
      Männer und nach dem 31.12.1958 geborene               bereits oben erwähnten Übergangs- und Son-
                                                                                                                                              ERBRECHT

      Frauen erfolgt eine Anhebung des Anfallsalters        derbestimmungen erhöht sich die Anzahl der er-
      (Männer: 62. Lebensjahr, Frauen: 57.-62. Lebens-      forderlichen Beitragsmonate bis auf 540.
      jahr). Bei den Frauen wird zusätzlich auch die er-
      forderliche Anzahl an Beitragsmonaten schrittweise    Was darf sich der Bauer zurückbehalten, was
      bis auf 540 erhöht.                                   darf er noch selbst bewirtschaften?
      Eine weitere Sonderregelung gibt es für Männer        Der Pensionswerber darf am Stichtag keine selbst-
                                                                                                                                              RAHMENBEDINGUNGEN

      der Jahrgänge 1954 bis 1958 und Frauen der Jahr-      ständige oder unselbstständige Erwerbstätigkeit
      gänge 1959 bis 1963. Diese können weiterhin           ausüben, die zur Pflichtversicherung in der Pen-
      mit 60 bzw. 55 Jahren in die vorzeitige Alterspen-    sionsversicherung nach dem BSVG, ASVG oder
      sion gehen, sobald 45 bzw. 40 Beitragsjahre vor-      GSVG führt. Dies gilt nicht für einen landwirt-
      liegen, wenn ihre persönliche Arbeitsleistung für     schaftlichen Betrieb mit einem Einheitswert bis
      die Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig         zu 2.400 EURO.
      war und sie überwiegend eine besonders bela-

                                                                                                                 www.landjugend.at   | 17
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         PENSIONSFORMEN

                                      Ebenso ist eine andere Erwerbstätigkeit zu be-       Was passiert, wenn der Pensionist wieder (selbst-
                                      handeln, die zu einem Einkommen über der Ge-         ständig oder unselbstständig) erwerbstätig wird?
                                      ringfügigkeitsgrenze führt. Für 2013 beträgt diese   Wird eine solche Erwerbstätigkeit erst später
                                      Geringfügigkeitsgrenze pro Monat 386,80 EURO.        aufgenommen, fällt die Pension mit dem Tag der
                                      Diese Geringfügigkeitsgrenze wird jährlich an-       Aufnahme weg. Sie lebt nach Aufgabe dieser Er-
                                      gepasst. Wird eine solche Erwerbstätigkeit am        werbstätigkeit wieder auf, wobei eine Erhöhung
                                      Stichtag ausgeübt, muss der Antrag auf die vor-      der Pension für die neu erworbenen Beitragsmo-
                                      zeitige Alterspension bei langer Versicherungs-      nate ab dem 60. bzw. 65. Lebensjahr vorgesehen
                                      dauer abgelehnt werden.                              ist.

                                      Die Schwerarbeitspension
         Wichtig:                     Voraussetzungen:                                     Ebenso ist eine andere Erwerbstätigkeit zu be-
         Da für Frauen bis 2024       Der Versicherungsfall ist für Frauen und Männer      handeln, die zu einem Einkommen über der Ge-
         noch das Regelpensions-      die Vollendung des 60. Lebensjahres.                 ringfügigkeitsgrenze führt. Für 2013 beträgt diese
         alter von 60 gilt, ist die                                                        Geringfügigkeitsgrenze pro Monat 386,80 EURO.
         Schwerarbeitspension         Mindestversicherungszeit:                            Diese Geringfügigkeitsgrenze wird jährlich an-
         auf längere Sicht eine       Die Mindestversicherungszeit beträgt 540 Versi-      gepasst.
         Leistung, die nur Männer     cherungsmonate. Davon müssen mindestens 120          Wird eine solche Erwerbstätigkeit am Stichtag
         beanspruchen können.         Schwerarbeitsmonate innerhalb der letzten 240        ausgeübt, muss der Antrag auf Schwerarbeits-
                                      Kalendermonate vor dem Stichtag erworben wor-        pension abgelehnt werden.
                                      den sein.
                                                                                           Was passiert, wenn der Pensionist wieder (selb-
                                      Was darf sich der Bauer zurückbehalten, was          ständig oder unselbständig) erwerbstätig wird?
                                      darf er noch selbst bewirtschaften?                  Wird eine solche Erwerbstätigkeit erst später
                                      Der Pensionswerber darf am Stichtag keine selbst-    aufgenommen, fällt die Pension mit dem Tag der
                                      ständige oder unselbstständige Erwerbstätigkeit      Aufnahme weg. Sie lebt nach Aufgabe dieser Er-
                                      ausüben, die zur Pflichtversicherung in der Pen-     werbstätigkeit wieder auf. Mit Vollendung des
                                      sionsversicherung nach dem BSVG, ASVG oder           65. Lebensjahres wird die Pension amtswegig
                                      GSVG führt. Dies gilt nicht für einen landwirt-      neu festgestellt. Für jeden vollen Monat des Weg-
                                      schaftlichen Betrieb mit einem Einheitswert bis      falls wird die Leistung um 0,312% erhöht.
                                      zu 2.400 EURO.

                                      Die Korridorpension
         Wichtig:                     Voraussetzungen:                                     schaftlichen Betrieb mit einem Einheitswert bis
         Da für Frauen bis 2024       Der Versicherungsfall ist für Frauen und Männer      zu 2.400 EURO.
         noch das Regelpensions-      die Vollendung des 62. Lebensjahres.                 Ebenso ist eine andere Erwerbstätigkeit zu be-
         alter von 60 gilt, ist die                                                        handeln, die zu einem Einkommen über der Ge-
         Korridorpension auf          Mindestversicherungszeit:                            ringfügigkeitsgrenze führt. Für 2013 beträgt diese
         längere Sicht eine           Die Mindestversicherungszeit beträgt 450 für die     Geringfügigkeitsgrenze pro Monat 386,80 EURO.
         Leistung, die nur Männer     Leistung zu berücksichtigende Versicherungsmo-       Diese Geringfügigkeitsgrenze wird jährlich an-
         beanspruchen können.         nate. Die Anzahl der erforderlichen Versicherungs-   gepasst. Wird eine solche Erwerbstätigkeit am
                                      monate wird für Stichtage ab 1.1.2013 schrittweise   Stichtag ausgeübt, muss der Antrag auf Korri-
                                      auf 480 angehoben (2013: 456 Monate, 2014:           dorpension abgelehnt werden.
                                      462 Monate, 2015: 468 Monate, 2016: 474 Monate,
                                      ab 2017: 480 Monate).                                Was passiert, wenn der Pensionist wieder (selb-
                                                                                           ständig oder unselbständig) erwerbstätig wird?
                                      Was darf sich der Bauer zurückbehalten, was          Wird eine solche Erwerbstätigkeit erst später
                                      darf er noch selbst bewirtschaften?                  aufgenommen, fällt die Pension mit dem Tag der
                                      Der Pensionswerber darf am Stichtag keine selbst-    Aufnahme weg. Sie lebt nach Aufgabe dieser Er-
                                      ständige oder unselbstständige Erwerbstätigkeit      werbstätigkeit wieder auf. Mit Vollendung des
                                      ausüben, die zur Pflichtversicherung in der Pen-     65. Lebensjahres wird die Pension amtswegig
                                      sionsversicherung nach dem BSVG, ASVG oder           neu festgestellt. Für jedes volle Monat des Wegfalls
                                      GSVG führt. Dies gilt nicht für einen landwirt-      wird die Leistung um 0,55% erhöht.

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                                                                                                                                             EINFÜHRUNG
      Die Erwerbsunfähigkeitspension
      Voraussetzungen:                                     Versicherungsmonate. Der Rahmenzeitraum, in-
      Der Versicherungsfall der Erwerbsunfähigkeit tritt   nerhalb dessen die Wartezeit (60 bis 180 Versi-
      mit dem Beginn der Erwerbsunfähigkeit ein. Ist       cherungsmonate!) liegen muss, ist immer genau
      dieser Zeitpunkt nicht feststellbar, dann gilt der   doppelt so lang wie das Mindestausmaß, das
      Tag der Antragstellung.                              verlangt wird. So beträgt der Rahmenzeitraum,
                                                           wenn der Pensionswerber noch nicht 50 ist, 120

                                                                                                                                             BAUERNPENSION
      Wer ist überhaupt erwerbsunfähig?                    Kalendermonate, wenn er das 50. Lebensjahr
      Erwerbsunfähig ist der Bauer, dessen Gesundheit      schon überschritten hat, entsprechend mehr.
      so beeinträchtigt ist, dass er überhaupt keinem      Unabhängig vom Alter gibt es eine weitere Mög-
      regelmäßigen Erwerb mehr nachgehen kann. Es          lichkeit, die Wartezeit zu erfüllen: die bereits er-
      kommt dabei nicht nur auf die Fähigkeit zu einer     wähnte „ewige Anwartschaft“. Diese ist dann er-
      selbstständigen, sondern auch zu einer unselbst-     reicht, wenn irgendwann vor dem Stichtag 180
      ständigen Erwerbstätigkeit an.                       Beitragsmonate oder 300 Versicherungsmonate
      Erwerbsunfähigkeit besteht auch dann, wenn           vorliegen.
      das 58. Lebensjahr vollendet ist und durch Krank-    Wenn ein Pensionswerber erwerbsunfähig ist –
      heit oder Gebrechen die zuletzt ausgeübte selbst-    das wird anlässlich einer ärztlichen Untersuchung
      ständige Erwerbstätigkeit nicht mehr ausgeübt        überprüft – und die Wartezeit erfüllt, dann kann
      werden kann (Berufsschutz). Das Alter 58 gilt für    ihm eine Erwerbsunfähigkeitspension zuerkannt
      Männer und für Frauen. Die selbstständige Er-        werden. Der Pensionswerber darf allerdings nicht
      werbstätigkeit muss in den letzten 15 Jahren min-    die Voraussetzungen für eine Alterspension oder
      destens 120 Kalendermonate hindurch ausgeübt         für eine vorzeitige Alterspension bei langer Ver-

                                                                                                                                             STEUERN
      worden sein. Zusätzlich ist die „Möglichkeit einer   sicherungsdauer erfüllen. Dann würden nämlich
      zumutbaren Änderung der sachlichen und per-          diese Leistungen gebühren.
      sonellen Ausstattung des Betriebes“ zu berück-
      sichtigen.                                           Was darf sich der Bauer zurückbehalten, was
                                                           darf er noch selbst bewirtschaften?
      Wichtig:                                             Die Aufgabe der pensionsversicherungspflichtigen
      Mit dem 2. Stabilitätsgesetz 2012 wurde das An-      Betriebsführung ist eine Voraussetzung für den

                                                                                                                                             ÜBERGABEVERTRAG
      fallsalter schrittweise auf das 60. Lebensjahr er-   Anfall dieser Leistung. Der Einheitswert muss
      höht. So gilt für Stichtage im Jahr 2013 und 2014    also unter 1.500 EURO liegen.
      das vollendete 58. Lebensjahr, für Stichtage im
      Jahr 2015 und 2016 das vollendete 59. Lebensjahr     Was passiert, wenn der Pensionist wieder (selbst-
      und für Stichtage ab dem Jahr 2017 das vollendete    ständig oder unselbstständig) erwerbstätig wird?
      60. Lebensjahr.                                      Bei Pensionen, die seit dem Jahr 2001 anfallen,
                                                           kann es einkommensabhängig zu Teilpensionen
      Der Bauer, der das 50. Lebensjahr vollendet hat,     kommen.
      gilt auch dann als erwerbsunfähig, wenn er           Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit mit Erreichen
      • mindestens 360 Versicherungsmonate, davon          des Regelpensionsalters (Männer ab 65, Frauen
         mindestens 240 Beitragsmonate der Pflicht-        ab 60) hat keinen Einfluss auf die Erwerbsunfä-
         versicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit,     higkeitspension, sofern ein Antrag auf Umwand-
         erworben hat und                                  lung in eine Alterspension gestellt wurde. Das
      • nur mehr Tätigkeiten mit geringstem Anforde-       bedeutet, der Pensionist kann ohne jeden Nachteil
         rungsprofil ausüben kann und zu erwarten ist,     seinen bisherigen Betrieb in der Landwirtschaft
         dass ein Arbeitsplatz in einer der physischen     wieder bewirtschaften oder auch irgendeine
                                                                                                                                             ERBRECHT

         und psychischen Beeinträchtigung entspre-         andere selbstständige oder unselbstständige Er-
         chenden Entfernung vom Wohnort innerhalb          werbstätigkeit beginnen. Eine allfällige Aus-
         eines Jahres nicht erlangt werden kann.           gleichszulage wäre natürlich schon betroffen!

      Wartezeit:
      Die Wartezeit ist davon abhängig, wie alt der
                                                                                                                                             RAHMENBEDINGUNGEN

      Pensionswerber am Stichtag ist. Hat er zu diesem
      Zeitpunkt das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet,
      beträgt die Wartezeit 60 Versicherungsmonate
      in den letzten 120 Kalendermonaten. Bei einem
      späteren Stichtag verlängert sie sich für jeden
      weiteren Lebensmonat nach dem 50. Geburtstag
      um einen Monat. Das Höchstausmaß beträgt 180

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