Hofübergabe/ Hofübernahme - www.landjugend.at - Landjugend Österreich
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
LJ-Hofuebergabe-Broschuere_13060622.06.1313:06Seite1 Hofübergabe/ Hofübernahme 7. Auflage www.landjugend.at
LJ-Hofuebergabe-Broschuere_13060622.06.1313:06Seite2 VORWORT Verantwortung übernehmen Unsere Landwirtschaft ist gut aufgestellt. Die Bäuerinnen und Bauern sind jung. EU-weit zählen wir sogar zu den „jüngsten“ Agrarnationen, wir haben einen überdurchschnittlich hohen Anteil an jungen Betriebsleitern. Außer- dem ist unsere Landwirtschaft sehr vielfältig, vom Bergbauern bis zum Ackerbauern. Österreich ist auch Vorreiter bei umweltgerechter Landwirt- schaft. Das Wichtigste ist mir aber, dass das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten in die bäuerliche Lebensmittelproduktion hervorragend ist. Das ist eine gute Ausgangslage, auf die wir bauen können. Das sind die Rahmenbedingungen, die wir derzeit im agrarischen Umfeld vorfinden. Eine sehr persönliche Komponente dabei ist die Hofübergabe beziehungsweise die Hofübernahme. Das ist ein Thema, mit dem jeder DI Niki Berlakovich, Betrieb früher oder später konfrontiert wird. Oft ist das sowohl für die Über- Landwirtschaftsminister geber als auch für die Übernehmer eine große Herausforderung. Neben fachlichen und bürokratischen Erfordernissen gilt es auch zwischen- menschliche Aspekte rund um den Generationenwechsel zu meistern. Für die Hofübergeberin und Hofübergeber besteht die Herausforderung darin, sich vom „Lebenswerk“ loszulösen und trotzdem die nächste Generation von den langjährigen Erfahrungen profitieren zu lassen. Als Hofübernehmerin und Hofübernehmer gilt es Chancen zu nutzen, Verantwortung zu übernehmen und die Zukunft des Hofs erfolgreich zu gestalten. Der neue Aufgabenbereich bietet den Jungbäuerinnen und Jung- bauern viele Möglichkeiten, eigene Visionen und Ideen zu verwirklichen. Eine wichtige Komponente im Anforderungsprofil eines Hofnachfolgers ist das Arbeiten in und mit der Natur. Ureigenste Aufgabe der Landwirtschaft ist es, den Tisch der Menschen zu decken. Neben der nachhaltigen Lebens- mittelproduktion erfüllt die Landwirtschaft Aufgaben in der Landschafts- pflege und der Bereitstellung von Erneuerbarer Energie. Österreichs Jungbauern und Jugbäuerinnen stellen sich dieser Heraus- forderung in einer großartigen Weise. Basis für eine erfolgreiche Arbeit sind eine fundierte land- und forstwirtschaftliche Schul- bzw. Berufsausbildung sowie gezielte Förderungen für Jungunternehmerinnen und Jungunter- nehmer wie zum Beispiel die Niederlassungsprämie. Für ein erfolgreiches Weiterführen des Betriebes ist betriebswirtschaftliches Wissen ebenso wichtig wie fachliche Kenntnisse. Die stärkere Betonung des Unternehmergeists in der Landwirtschaft ist mir ein besonderes Anliegen und findet auch im Rahmen meiner Initiative „Unternehmen Landwirtschaft 2020“ ihre Berücksichtigung. Diese Broschüre der Landjugend Österreich bietet allen Interessierten einen Wegweiser für eine erfolgreiche Hofübergabe/Hofübernahme. Allen Hof- übergebern und Hofübernehmern wünsche ich viel Erfolg, Motivation und vor allem Freude für den neuen Lebensabschnitt. Niki Berlakovich 2 | www.landjugend.at
LJ-Hofuebergabe-Broschuere_13060622.06.1313:06Seite3 VORWORT Hofübernahme: Richtige Basis für erfolgreiche Zukunft legen Die Hofübernahme gehört zu einem der bedeutendsten Ereignisse im Leben eines jungen Landwirts bzw. einer jungen Landwirtin. Auch auf der Seite der Übergeber machen die enge emotionale Verbundenheit und große Verant- wortung, die Bäuerin und Bauer über viele Jahre für ihren Betrieb gezeigt haben, die Hofübergabe zu einem tiefgehenden Vorgang. Es bedeutet auf der einen Seite einen Abschluss und gleichzeitig einen Neubeginn und für beide Partner den Anfang eines neuen Lebensabschnittes. Dieser Übergang muss gemeinsam aktiv überlegt, diskutiert und gestaltet werden. Die Hofübergabe ist ein Prozess, der gründlich vorbereitet werden will. Er stellt für beide Seiten eine große Herausforderung dar. Nicht nur Übernehmer und Altbauern sind daran beteiligt, sondern die gesamte Familie. Ök.-Rat Gerhard Wlodkowski Präsident der Landwirt- Die Hofübergabe bzw. Hofübernahme ist von vielen verschiedenen Aspekten schaftskammer Österreich geprägt, die alle ausführlich behandelt werden müssen. Die Themen reichen vom menschlichen Aspekt über Fragen der Pension bis hin zur steuerlichen Seite und vertraglichen Regelungen. Auch die wirtschaftliche Betrachtung ist wesentlich für den späteren Betriebserfolg. Es gibt kein Patentrezept für den passenden Zeitpunkt oder den perfekten Übergabevertrag, denn die Hofübernahme muss individuell an die Bedürf- nisse und Gegebenheiten des jeweiligen Betriebes angepasst werden. Wichtig ist eine offene und ehrliche Kommunikation in jeder Hinsicht, denn dadurch können Missverständnisse vermieden und Klarheit geschaffen werden. Die vorliegende Neuauflage der Broschüre „Hofübernahme und Hofüber- gabe“ der Landjugend ist bei allen Fragen, die sich an die Bäuerinnen und Bauern im Prozess der Übergabe und Übernahme stellen, ein äußerst hilfreicher, praxisgerechter und informativer Leitfaden. Denn nur mit einer gut geplanten und gestalteten Hofübergabe bzw. Hofübernahme ist die erfolgreiche Zukunft der jungen Landwirte und Landwirtinnen garantiert. Gerhard Wlodkowski www.landjugend.at | 3
LJ-Hofuebergabe-Broschuere_13060622.06.1313:06Seite4 I N H A LT Seiten 07-14: HOFÜBERGABE AUS MENSCHLICHER SICHT: WEICHENSTELLUNG FÜR DIE ZUKUNFT Die Ziele 08 Der Prozess 09 Das Dilemma 10 Das Modell 11 Die Phasen 12 Die Checkliste 14 Seiten 15-22: HOFÜBERGABE UND BAUERNPENSION Der Pensionsanspruch und der Pensionsantrag 16 Die Alterspension 17 Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer 17 Die Schwerarbeitspension 18 Die Korridorpension 18 Die Erwerbsunfähigkeitspension 19 Wie hoch ist die Pension? 20 Die Ausgleichszulage 21 Seiten 23-32: HOFÜBERGABE AUS STEUERLICHER SICHT Die Grunderwerbsteuer 24 • Berechnung der Grunderwerbsteuer 25 • Rechenbeispiele 26 Abgabenbefreiungen gemäß NeuföG ab 2002 27 Anzeigepflicht bei Änderung der Verhältnisse 28 Erbschaft und Schenkung 28 Die Verpachtung als Vorbereitung zur Hofübergabe 30 Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gebühren 31 Checkliste Steuer 32 Herausgeber, Verleger: Landjugend Österreich, Schauflergasse 6, 1014 Wien, Tel. 01/53441-8560, Fax DW 8569, E-Mail: oelj@landjugend.at, www.landjugend.at Für den Inhalt verantwortlich: Johann Moitzi (LJÖ); Kapitel „Hofübergabe aus steuerrechtlicher Sicht“: Mag. Roland Weber und Ing. Michael Hell, LLB • Konzept: DI W. Heiner Herzog (LK Stmk), Dr. Martin Jilch, DI Gerhard Salzmann (LK NÖ), Dr. Harald Jilke und Mag. Michaela Karner (SVB), Reinhard Polsterer (LJ NÖ) Fotos: Landjugend Österreich, Bilderbox, www.PHOTOS.com, Archiv Layout, Reinzeichnung und Gesamtproduktion: , www.madergrafisch.at Gedruckt nach der Richtlinie „Druckerzeugnisse“ des Österreichischen Umweltzeichens, Druckerei Queiser GmbH, UW-Nr. 780 7. Auflage (2013) 4 | www.landjugend.at
LJ-Hofuebergabe-Broschuere_13060622.06.1313:06Seite5 I N H A LT Seiten 33-38: DER ÜBERGABEVERTRAG Allgemeines zum Übergabevertrag 34 Die wichtigsten Vertragspunkte eines bäuerlichen Übergabsvertrages 35 Besonderheiten im Zuge der Übergabe 37 Der Erbvertrag 38 Seiten 39-42: DAS TESTAMENT Allgemeines zum Testament 40 Höfe- und Anerbenrecht 41 Seiten 43-45: WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR HOFÜBERNEHMER Regelungen der Vermögensverhältnisse am landwirtschaftlichen Betrieb 44 Investieren und Finanzieren 44 Einzelbetriebliche Investitionsförderung 45 Niederlassung von Junglandwirten 45 Konsolidierung von Verbindlichkeiten im Zuge der Hofübernahme 45 Seiten 46: WICHTIGE ADRESSEN Adressen zum Nachschlagen im Überblick 46 Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes: Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit sind die verwendeten Begriffe, Bezeichnungen und Funktionstitel teilweise nur in einer geschlechts- spezifischen Formulierung ausgeführt. www.landjugend.at | 5
LJ-Hofuebergabe-Broschuere_13060625.06.1302:09Seite6 VORWORT Mit den richtigen Entscheidungen in den neuen Lebensabschnitt Mit der Entscheidung LandwirtIn zu werden, wird ein besonderer Weg eingeschlagen. Die Hofübergabe/Hofübernahme bildet einen markanten Meilenstein auf diesem Weg. Viele Entscheidungen sind zu treffen und viele Formalitäten müssen erledigt werden. Mit dieser Broschüre möchte die Landjugend eine praxisgerechte Hilfestellung bieten, damit diese Phase für alle Beteiligten gut und erfolgreich gemeistert werden kann. Die Übernahmephase wird begleitet von vielen strategischen Überlegun- gen. „Wie kann ich meinen Betrieb so ausrichten, dass er für mich passt?“ Gleichzeitig müssen auch die Rahmenbedingungen berücksichtigt werden, mit denen junge Bauern und Bäuerinnen ihren Beruf ausüben. Um ein Unternehmen führen zu können bedarf es Wissen und Fähigkeiten, die sich JungübernehmerInnen mit fundierter landwirtschaftlicher Aus - bildung aneignen. Neben dieser Bildung sind Kompetenzen und Fähigkeiten im Umgang miteinander wichtig. Wir, die Landjugend, bieten viele Möglich- keiten, diese „Soft Skills“ zu erlernen. Die Landjugend fördert darüber hinaus das Verständnis zwischen landwirt- schaftlichen UnternehmerInnen und allen Bevölkerungsgruppen. Sie sieht sich als Vermittler zwischen ProduzentInnen und KonsumentInnen und ist mit verschiedenen Projekten und Aktivitäten als Bewusstseinsbildner aktiv. Ein gutes „Gespür“ und eine gute Gesprächsbasis sind die Voraussetzun- gen, damit die Übergabe möglichst harmonisch verlaufen kann. Wichtig dabei ist, dass alle Beteiligten ihre Wünsche äußern dürfen. Für sich zu beantworten „Was will ich?“ ist notwendig, damit man sich selbst bei der Arbeit verwirklichen kann. Unterschiedliche Vorstellungen auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen ist eine Herausforderung, die mit dem Blick auf Lösungen bewältigt werden kann. Fremde Hilfe in dieser Phase anzunehmen ist keine Schande, sondern eine besondere Stärke, denn eine neutrale Person kann hilfreich in emotionalen Situationen zur Seite stehen. Wir wünschen euch, dass ihr gut informiert die richtigen Entscheidungen trefft, mit einem guten Gefühl diesen neuen Lebensabschnitt beginnt und mit viel Freude in der Landwirtschaft tätig seid! Elisabeth Gneißl und Markus Zuser Bundesleitung der Landjugend Österreich 6 | www.landjugend.at
LJ-Hofuebergabe-Broschuere_13060622.06.1313:06Seite7 EINLEITUNG EINFÜHRUNG BAUERNPENSION STEUERN Hofübergabe aus menschlicher Sicht: ÜBERGABEVERTRAG Weichenstellung für die Zukunft Die Hofübergabe bzw. Hofübernahme gehört zu den entschei- denden Ereignissen im bäuerlichen Leben. Jeder Betriebsinhaber, dessen Hof weiter bestehen bleiben soll, befasst sich in seinem Leben zweimal intensiv mit diesem Thema. Allerdings einmal aus der Sicht des Übernehmers und das zweite Mal als Übergeber. Denn, Hofübergabe ist – ähnlich dem Tod oder der Geburt – ein Lebensereignis, das auf das ständige Kommen und Gehen, das ERBRECHT Beginnen und das Aufhören aufmerksam macht. Im „Loslassen müssen“ und „Verantwortung abgeben wollen oder müssen“ und im „Drängen, die eigene Zukunft gestalten zu wollen“, liegen wohl viele der verletzenden und negativen Verhaltensformen, Sorgen und Ängste begründet, die dieses zentrale Erlebnis im bäuerlichen Lebensrhythmus vielfach prägen. Deshalb ist das RAHMENBEDINGUNGEN Thema „Hofübergabe/ Hofübernahme“ emotional stark belastet. Autor: Dipl. Ing. W. Heiner Herzog www.landjugend.at | 7
LJ-Hofuebergabe-Broschuere_13060622.06.1313:06Seite8 DIE ZIELE Ziele der Hofübergabe Vordergründig ist das wichtigste Ziel der Hof- verbringt und Probleme und offene Fragen zur übergabe, den Betrieb auch für die nächste Entscheidung zur Hofübergabe hin und her wälzt, Generation als wirtschaftliche Einkommensbasis er aber kein Wort darüber mit dem vorgesehenen zu erhalten. Doch wie dieses Grundsatzziel erreicht Erben oder in der Familie verliert; oder die Ge- werden kann, wird von den betroffenen Perso- schwister nicht den Mut haben, offen miteinander nengruppen unterschiedlich beurteilt. Das Ziel die Fragen der Übernahme und einer allfälligen des Übernehmers ist es, den Betrieb geschlossen „sinnvollen Abfindung“ gemeinsam zu disku- – wenn möglich – frei von Schulden und Lasten tieren. zu übernehmen, damit der Betrieb für die jeweilige Familie Existenzgrundlage und Lebensraum bleiben kann. Das Ziel des Übergebers ist es, eine angemessene Alterssicherheit zu haben. Er will erleben, dass sein „Lebenswerk“ möglichst seinen Vorstellungen entsprechend weitergeführt wird. Das Ziel der „weichenden Geschwister“ wird es sein, eine an- gemessene Abfindung – den geltenden Traditionen entsprechend – zu bekommen. Es ist wohl verständlich, dass diese unterschied- lichen Ziele zu Konflikten zwischen den Beteiligten führen; vor allem dann, wenn autoritär und ego- zentrisch entschieden wird. So nützt es nieman- dem, wenn z.B. der Übergeber schlaflose Nächte Der Hofübernehmer wünscht die geschlossene Betriebsübergabe als Existenzgrundlage seiner Zukunft. Der bäuerliche Familien- betrieb Der Übergeber Die „weichenden“ erwartet eine Erben erwarten angemessene eine angemessene Alterssicherung. Abfindung. Ziele der Hofübergabe 8 | www.landjugend.at
LJ-Hofuebergabe-Broschuere_13060622.06.1313:06Seite9 DER PROZESS EINFÜHRUNG Hofübergabe im Kräftefeld unterschiedlicher Interessen Jede Hofübernahme bzw. -übergabe vollzieht sich Landwirtschaft die Spannungen zwischen den in einem Kräftefeld menschlich-familiärer, wirt- Generationen in den letzten Jahrzehnten stark schaftlicher, rechtlicher, sozialer und steuerlicher zugenommen haben. So bedarf es großer mensch- Gesichtspunkte. licher Anstrengungen aller Generationen, um das BAUERNPENSION Zusammenleben am Bauernhof positiv zu gestalten Jede Hofübergabe bzw. -übernahme ist ein be- und damit auch die Erhaltung des Betriebes zu triebliches Einzelschicksal. Es ist abhängig von sichern. Dabei kommt der richtigen Form der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, der Fami- Weitergabe der Betriebsführung an die nächste liensituation, den persönlichen und beruflichen Generation eine Schlüsselfunktion zu. Interessen der Beteiligten und vor allem von dem zwischenmenschlichen Beziehungsklima der be- Eine radikale Hinwendung zum partnerschaftlichen troffenen Personen. Unterschiedliche Positionen Miteinander am Bauernhof ist notwendig. Gerade und damit verbundene Konflikte sind naturgemäß bei der Hofübergabe haben die betroffenen „vorprogrammiert“! Menschen und nicht der Betrieb im Mittelpunkt des Denkens, Handelns und Entscheidens zu Es scheint, dass aufgrund der sozialen, wirtschaft- stehen, damit der Betrieb Existenzgrundlage für lichen und gesellschaftlichen Veränderungen und die folgenden Generationen bleiben kann. des enormen Struktur- und Wertewandels in der STEUERN Hofübergabe ist ein „fließender Prozess“! Wie viel Leid, Unglück und Enttäuschungen bis Solange die Hofübergabe am bäuerlichen Betrieb hin zu Existenzzerstörung könnten verhindert nur das „Stichtagereignis“ des Tages der nota- ÜBERGABEVERTRAG werden, wenn in der bäuerlichen Welt das Thema riellen Übergabe ist und der Generationenkonflikt „Hofübergabe“ als ein permanenter und „flie- um des Friedens und/oder wegen egozentrischer ßender“ Entscheidungsprozeß unter Teilnahme Machtansprüche „unter den Tisch gekehrt wer- aller Betroffenen gelebt werden könnte! Leider den“, werden „vorprogrammierte“ Enttäuschungen ist es nach wie vor vielfach gepflogene Realität eintreten. und Unsitte, dass • über die Hofübergabe nicht oder erst dann Nur eine gemeinsam gefundene und von allen konkret mit dem Hofübernehmer gesprochen am Prozess Beteiligten akzeptierte Lösung der wird, wenn der Übergeber sich allein entschie- Probleme der Hofübergabe ist eine „gerechte“ den hat, wer seine Nachfolge antreten soll; Lösung. • aus überlieferter Tradition und aus falschem Stolz der Übergeber glaubt, die Entscheidung für sich allein – ohne Einbeziehung aller Be- troffenen – treffen zu müssen; • an die weichenden Geschwister vielfach über- höhte „Abfindungen“ bezahlt werden, die die ERBRECHT Weiterführung des Betriebes gefährden und dem Hofübernehmer unzumutbar sind; • die „Jungen“ oder „Alten“ egoistische und überzogene Forderungen an die jeweils anderen stellen, mit denen sie am Betrieb weiter zu- sammen leben wollen/müssen; RAHMENBEDINGUNGEN • es kein gemeinsames Bereden und Ausreden von unterschiedlichen Vorstellungen oder un- terschwelligen Konflikten miteinander gibt, es dadurch nicht zu einem harmonischen Zusam- menleben der Generationen kommen kann, weil von falschen Erwartungen und Hoffnung ausgegangen wird. www.landjugend.at | 9
LJ-Hofuebergabe-Broschuere_13060622.06.1313:06Seite10 DAS DILEMMA Das menschliche Dilemma des Hofübergabeprozesses Es kann keine allgemeinen, stets gültigen und Dabei geht es um Fragen wie z.B.: uneingeschränkt anwendbaren Rezeptlösungen • Wie gestalten wir das Zusammenleben beim geben. Denn jeder Generationenwechsel verläuft Wohnen und z.B. gemeinsames Essen? auf jedem Hof anders und wird primär von den • Welche Räume sind „Schutzräume“ für die je- dort lebenden Menschen gestaltet. Der „Hof- weilige Generation? übergabeprozess“ sollte in der Regel keinen An- • Gibt es einen Gemeinschaftsraum? – Welche fang und kein Ende kennen. Er sollte gedanklich Familienereignisse sollten gemeinsam gefeiert mit der Übernahme beginnen und wird nach der werden? Übergabe noch weiter wirken. • Wie erfolgt die Sicherung des Einkommens? • Welche Entscheidungskompetenzen haben im Konkreter wird dieser Prozess des Wechsels in Sinne der „fließenden Hofübergabe“ noch die der Unternehmensführung, wenn eines oder meh- Übergeber? rere Kinder sich an dem bäuerlichen Beruf inter- • Wie und in welcher Form kann der Kontakt zu essiert zeigen bzw. kein Kind sich dafür entschei- den „ weichenden“ Kindern erhalten werden? den will. Von da an gilt es, den Prozess, der 10 • Wie gelingt eine sinnvolle Arbeits- und Freizeit- bis 20 Jahre dauern kann, gemeinsam zwischen gestaltung bzw. Arbeitsteilung und Abgrenzung Übergeber und möglichen Übernehmern zu planen des täglichen Lebensablaufes zwischen Jung und umzusetzen. Dies verlangt eine kontinuierliche und Alt, zwischen Großeltern und Enkelkinder Zusammenarbeit zwischen der Elterngeneration sowie Schwiegereltern und Kindern etc? und den Kindern. Denn, je besser beide Genera- • u.v.m. tionen vor der Hofübergabe einen gemeinsamen Weg finden, desto größer ist die Chance einer Tradition, Besitzstruktur sowie die unterschied- problemlosen Übergabe bzw. Übernahme. lichen persönlichen Werthaltungen und Lebens- auffassungen der Generationen und der „einge- heirateten“ Lebenspartner spielen bei gemein- samen Entscheidungsfindungen eine an Bedeu- tung zunehmende Rolle. Das zu berücksichtigen ist keine selbstverständliche und leicht zu lösende Aufgabe. Es können aber nur individuelle, den familiären und betrieblichen Verhältnissen an- gepasste Lösungen gefunden werden, um das alltägliche Zusammenleben der Generationen nicht zu einem „Kampffeld“ der Interessen mit Siegern und Verlierern ausarten zu lassen. Von allen Beteiligten, die an einer „fließenden und menschlich-befriedigenden Hofübergabe“ interessiert sind, verlangt dies die Bereitschaft, von Traditionen und Gewohntem Abschied zu nehmen; die Fähigkeit „loszulassen“ und die Wie das Zusammenleben vor und nach dem Ge- menschliche Größe unterschiedliche Lebensge- nerationenwechsel gestaltet wird, ist sehr indi- staltungen der Generationen anzunehmen. Denn, viduell. Aber für beide Generationen geht es nicht der Betrieb, sondern die Menschen sollen jedoch weiterhin darum, den gegebenen Rah- im Mittelpunkt aller Überlegungen stehen; so menbedingungen entsprechend, angemessene wird eine Basis gesetzt, damit der Betrieb Zukunft Lösungen für die erfolgsorientierte Weiterführung haben kann. des Betriebes und für ein geordnetes Zusam- menleben der zwei oder drei Generationen am Betrieb zu finden. Dabei soll auf das eigene aber auch auf das Wohl der „anderen“ Bedacht ge- nommen werden. Bei Konflikten geht es darum, Lösungen zu finden, bei denen alle Beteiligten „Sieger“ sind (win/win Situation). 10 | www.landjugend.at
LJ-Hofuebergabe-Broschuere_13060622.06.1313:06Seite11 DAS MODELL EINFÜHRUNG Gedanken für eine geordnete Übergabe nach dem Modell der „fließenden Hofübernahme“ • Da viele rechtliche, steuerliche und soziale Be- stimmungen zu bedenken und vorhandene An- BAUERNPENSION sprüche abzuwägen sind, sollte unbedingt vor dem Vertragsabschluß genügend Information und Beratung eingeholt werden, denn es gilt verschiedene Varianten und Lösungen zu über- prüfen, abzuwägen und gemeinsam zu disku- tieren. • Entscheidungen, die gemeinsam getroffen wur- den, sind einzuhalten und es darf nicht eigen- mächtig davon abgerückt werden. • Frühzeitig sollten dem Betriebsnachfolger, dem Alter und seinen Fähigkeiten entsprechend, Zuständigkeitsbereiche in Eigenverantwortung bei freier Gestaltungsmöglichkeit und Erfolgs- beteiligung zugeteilt werden. Damit wächst auch die Freude am Beruf. STEUERN Die bisherigen Ausführungen lassen bewusst • Vor allem muss die Hofübergabe rechtzeitig werden, dass es bei der Hofübergabe meist eine geklärt sein, damit dem Hoferben Gerechtigkeit Kluft zwischen erhofftem Wunschbild und dann widerfährt. Für ihn, der unter Umständen meh- eintretender Wirklichkeit gibt. rere Jahre unter Verzicht auf volle Entlohnung im elterlichen Betrieb mitgearbeitet hat, ist Einige Grundhaltungen und Gedanken mögen diese Entscheidung für seine Berufs- und Le- Konflikte vermeiden oder lösen helfen: bensplanung von besonderer Bedeutung. ÜBERGABEVERTRAG • Eine langfristige Vorbereitung und partner- • Eine zukunftsorientierte „fließende Hofüber- schaftliche Regelungen zwischen der älteren gabe“ braucht das Gespräch und uneinge- und jüngeren Generation gewinnt mit der zu- schränktes Vertrauen in der Familie, rechtzeitige nehmenden Verringerung des Altersabstandes Beratung und organisatorisches, rechtliches zwischen Hofübergeber und -übernehmer bzw. und fachliches „Know how“. einer teilweise gegebenen Singlebewegung • Mit dem gedanklichen Modell der „fließenden auch auf bäuerlichen Betrieben an Bedeutung. Hofübergabe“ können die unternehmerischen • Der Wille des Übergebers, den Betrieb dem Fähigkeiten des vorgesehenen Hofübernehmers Übernehmer zu übergeben, muss genauso vor- gefördert werden und der Hoferbe wächst in handen sein, wie auch der Wille des Überneh- das Unternehmen hinein. Gerade die Verrin- mers, einen eigenen Betrieb zu bewirtschaften. gerung des Altersunterschiedes zwischen den Erst bei gegenseitigem Verstehen, Vertrauen Generationen verlangt nach partnerschaftlichen und Handlungsbereitschaft können die Bedin- Lösungen. Damit ist auch für den Übergeber gungen der Übergabe bzw. Übernahme ge- die ständige Unsicherheit, bedingt durch das meinsam erarbeitet werden. Deshalb kann Hof- fortwährende Hinausschieben der Grundsatz- übergabe bzw. -übernahme nur als ein „flie- entscheidung, weg. Der Übergeber kann sich ERBRECHT ßender Prozess“ verstanden werden, der Jahre mit Vertrauen und Gelassenheit seinen Inter- hindurch das „rechtliche Stichtagsereignis“ essen im Alter widmen. Für den Erben ist damit der Übergabe vorbereiten soll. eine rechtzeitige berufliche und familiäre Pla- • Die Bedürfnisse, Fähigkeiten, Neigungen und nung möglich. Wünsche der betroffenen Personen sind jeweils • Rechtzeitig ist auch für den geistigen und räum- entsprechend dem Alter und der Verantwortung lichen Freiraum zu sorgen, um das Zusammen- RAHMENBEDINGUNGEN zu berücksichtigen. leben der Generationen zu erleichtern. • Für eine umfassende und qualifizierte Ausbil- • Den „weichenden“ Kindern sollte von den Eltern dung der Kinder und Hofübernehmer ist zu bewusstgemacht werden, dass der Erbe nicht sorgen. Das qualifizierteste und interessierteste nur den Betrieb, sondern auch die Eltern erbt, Kind sollte frühzeitig – von den Eltern begleitet – die mit zunehmenden Alter Belastung werden besonders auf die Übernahme fachlich und können und er eine zusätzliche Verantwortung menschlich vorbereitet werden. übernimmt. www.landjugend.at | 11
LJ-Hofuebergabe-Broschuere_13060622.06.1313:06Seite12 DIE PHASEN Drei Phasen des Übergabeprozesses Der Zeitpunkt für die Einleitung der einzelnen genauso wie für die Zeit der Vorbereitung. Das Phasen wird meistens von folgenden Faktoren dumme Sprichwort: „Übergeben – Nimmerleben“, beeinflusst: das das Unbehagen der Übergeber zum Ausdruck bringt, darf nicht Realität sein. Es bedarf hoher Für die Übergeber sind es: Sensibilität und menschlichen Verständnisses • das Erreichen des bevorstehenden Pensions- von Jung und Alt, diese Phase zu meistern. alters, • Nachlassen der physischen Kräfte und gesund- Bestimmende Fragen und Entscheidungen ergeben heitlich zunehmende Beschwerden und sich bei richtiger Vorbereitung des rechtlichen • soziale, pensionsrechtliche und finanzielle Ge- „Stichtagereignisses: Hofübergabe“, z.B. Fragen sichtspunkte. des Wohnrechtes und die Sorgepflicht für die El- ternteile, die richtige Form und Höhe der Abferti- Für die vorgesehenen Übernehmer sind es: gungen allfällig vorhandener Geschwister etc. • die Berufswahl und Entscheidung der Berufs- ausbildung, Aus menschlicher Sicht ist den Hofübergebern • die Heirat und Gründung einer eigenen Familie dringend zu empfehlen, sich rechtzeitig auf das und „Loslassen“ vorzubereiten und sich schon vor • die Bereitschaft, mehr Verantwortung leben der Übergabe neue Aufgaben und „sinnerfüllende“ zu wollen. Tätigkeiten außerhalb des Arbeitsfeldes „Be - trieb“ zu suchen, damit für die Hofübergeber das Es kann von drei Phasen der Hofübergabe ge- Gefühl des „Nichtgebrauchtwerdens“ vermieden sprochen werden: werden kann und für den Übernehmer die Bela- stungen durch das „Hineinregieren“ durch die 1. Phase der Berufswahl ältere Generation reduziert werden kann. Wichtige Themen sind dabei zu klären: Eignung und Freude des möglichen vorgesehenen Be- Ohne Lösung der zwischenmenschlichen Probleme triebsnachfolgers; richtige Berufswahl und Be- kann eine geregelte Hofübergabe nicht erfolgen. rufsausbildung; Absolvieren einer Fremdpraxis, Personenbezogene Konflikte sind wohl kaum ver- gerechte Entlohnung für die Arbeitsleistungen meidbar. Vielmehr sind sie für die Verdeutlichung während der Zeit der Ausbildung. der Standpunkte notwendig und eine gesunde Voraussetzung für die Dynamik der Betriebswei- 2. Phase der Zusammenarbeit terentwicklung. Mit gesetzlichen Regelungen und ist jener individuelle Zeitraum, in dem der Be- finanziellen Bestimmungen können sie nicht be- triebsinhaber noch nicht übergeben kann (oder hoben werden. Wird aber von allen Betroffenen will!), aber der vorgesehene Übernehmer bereits eine partnerschaftlich getroffene Regelung an- am Hof mitarbeitet. Wichtige zu lösende Themen gestrebt, so ist der Weg frei für eine gerechte sind: Fragen der Entlohnung des Hofnachfolgers, und zufrieden stellende Weichenstellung der Hof- Beteiligung des Erben an der Betriebsführung übergabe. Es wird sehr viel über die Notwendigkeit und am Betriebserfolg, Gestaltung der Betriebs- und Bereitschaft von „bäuerlicher Solidarität“ struktur und Bewirtschaftung, Festlegen des als Überlebenschance der bäuerlichen Familien- Wohnbedarfs bei Heirat und Familiengründung betriebe geredet. Solidarität beginnt aber in der und Überlegungen zur Vermeidung des Genera- Familie und zwischen den Generationen. tionenkonfliktes im Zusammenleben. Das Gespräch, Zeit füreinander haben, den anderen 3. Phase der Übergabe und die mit seinen Anliegen ernst nehmen und wertori- Zeit nach der Übernahme entiert leben, sind keine gut gemeinten Ratschläge, Besonders für die Übergebergeneration ist dies sondern Lebensgrundhaltungen, um den Betrieb eine vielfach sehr belastende Zeit. Es heißt für sinnvoll geführt zu haben und ihn geordnet an sie, Abschied zu nehmen von dem über Jahrzehnte die Erben übergeben zu können. gelebten „Lebensinhalt“, keine Entscheidungs- befugnisse mehr zu haben, das Gefühl nicht mehr Die nachfolgende Darstellung versucht die ein- gebraucht zu werden oder eine empfundene zelnen Phasen entsprechend dem Alter modellhaft plötzliche Leere im Leben. Auch für das „Loslassen“ darzustellen, um die „Dauer“ des Hofübergabe- bedarf es einer mehrjährigen Vorbereitungszeit prozesses aufzuzeigen: 12 | www.landjugend.at
LJ-Hofuebergabe-Broschuere_13060622.06.1313:06Seite13 DIE PHASEN EINFÜHRUNG Alter des Übergebers Alter des Übernehmers 85 80 75 Pension und Ausgedinge 70 BAUERNPENSION 65 STICHTAG der ÜBERGABE 85 60 80 55 Verantwortung des Betriebsinhabers 75 50 Pension und Ausgedinge in der Bewirtschaftung des Hofes 70 45 65 40 STICHTAG der ÜBERGABE STICHTAG der ÜBERNAHME 60 35 gemeinsames Bewirtschaften 55 30 Verantwortung des Betriebsinhabers mit dem Hofeigentümer 50 25 in der Bewirtschaftung des Hofes fachliche Qualifikation 45 20 Berufsentscheidung 40 15 STEUERN schulische Ausbildung 35 10 STICHTAG der ÜBERNAHME 30 5 Geburt 25 0 fachliche Qualifikation 20 Berufsentscheidung 15 ÜBERGABEVERTRAG schulische Ausbildung 10 5 Geburt 0 Phasen der Hofübergabe (modellhaft) Das Projekt „Lebensqualität Bauernhof“: Das Bäuerliche Sorgen- telefon: 0810 / 676 810 • hilft beim Analysieren Bildung und Beratung von Problemen und Finden von Lösungen für Hofübergabe ohne Reibungen • vermittelt weiterführende Hilfe vor Ort Vertragsabschlüsse sind der eine Teil. Die Veränderungen ins Leben • gibt es österreichweit ERBRECHT zu integrieren, die eine Hofübergabe für alle Beteiligten mit sich bringt, zum Ortstarif der andere. • Montag bis Freitag, 8:30 bis 12:30 Uhr Das Bildungsprojekt „Lebensqualität Bauernhof“ des Ländlichen Fortbildungsinstituts (LFI) und der Landwirtschaftskammer legt sein Augenmerk auf die persönliche Seite dieses Prozesses. RAHMENBEDINGUNGEN Das Bildungsprojekt bietet verschiedenste Bildungsangebote zu Themen der Lebensqualität, Beratungsangebote und telefonische Erstberatung für Bäuerinnen und Bauern in schwierigen Lebenssituationen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage www.lebensqualitaet-bauernhof.at www.landjugend.at | 13
LJ-Hofuebergabe-Broschuere_13060622.06.1313:06Seite14 DIE CHECKLISTE Statt eines Schlussgedankens ein: Was ist zu tun? Eine kleine Checkliste mit einigen Anregungen für den persönlichen Gebrauch. Wann soll der Betrieb übergeben werden? m sobald der Betriebsführer die Bauernpension erhält m sobald der Übernehmer heiratet m bei Todesfall des Betriebsführers m oder ... Welche sind die größten menschlichen Probleme bei der Hofübergabe? m Sorge um die wirtschaftliche Zukunft des Betriebes m menschliche Probleme im Zusammenleben der Generationen m kein Mitspracherecht der „Jungen“ m Angst der „Alten“ nicht gebraucht zu werden m Auszahlungsbelastungen m wenig Vertrauen der (Schwieger-) Eltern m zu wenig Urlaub und Freizeit m keine soziale Absicherung m späte Übergabe m oder ... Soll/kann der/die zukünftige Schwiegersohn/-tochter aus der Landwirtschaft kommen? Was soll man tun, wenn die Besitzer nicht übergeben wollen oder können? Worüber sollte man miteinander bei der Hofübergabe reden? 14 | www.landjugend.at
LJ-Hofuebergabe-Broschuere_13060622.06.1313:06Seite15 EINLEITUNG EINFÜHRUNG BAUERNPENSION STEUERN ÜBERGABEVERTRAG Hofübergabe und Bauernpension Eine der wesentlichen Fragen der Hofübergabe ist die wirtschaft- liche Absicherung des Übergebers. Die Frage, ob ein Pensions- anspruch besteht, wie hoch eine solche Pension sein wird und ob allenfalls zur Pension eine Ausgleichszulage gebührt steht im Mittelpunkt der Überlegungen. Das Sozialrecht ist dem ständigen Wandel von sozialen und wirtschaftlichen Gegebenheiten unter- worfen. Es ist daher unbedingt notwendig, vor Abschluss eines Übergabevertrages eine entsprechende Beratung durch die Fach- ERBRECHT leute der Landwirtschaftskammern und der Sozialversicherungs- anstalt der Bauern in Anspruch zu nehmen. Es sei aber klar gestellt, dass der Erhalt einer Pension nicht Vor- aussetzung für die Hofübergabe ist. RAHMENBEDINGUNGEN www.landjugend.at | 15
LJ-Hofuebergabe-Broschuere_13060622.06.1313:06Seite16 ALLGE M E I N E S Der Pensionsanspruch Anspruch auf eine der folgenden Pensionsformen hauptberuflich beschäftigt, so sind beide Ehegatten hat nur jemand, der in der Pensionsversicherung in der Pensionsversicherung pflichtversichert. pflichtversichert war, die Beiträge bezahlt hat Die Beitragsgrundlage wird geteilt. Für pflicht- und weitere Voraussetzungen erfüllt. Pflichtver- versicherte Kinder, Enkel-, Wahl-, Stief- oder sichert sind Personen ab dem 15. Lebensjahr, die Schwiegerkinder gilt als Beitragsgrundlage ein auf eigene Rechnung und Gefahr einen land- Drittel des Einheitswertes oder eine Mindestbei- oder forstwirtschaftlichen Betrieb führen oder tragsgrundlage von 386,80 EURO pro Monat zu- auf deren Rechnung und Gefahr ein solcher sätzlich. Für pflichtversicherte Eltern, die nach geführt wird. Das bedeutet, dass Eigentümer, erfolgter Übergabe im Betrieb hauptberuflich be- Pächter und Personen, die an einem land- und schäftigt sind, gilt als Beitragsgrundlage die forstwirtschaftlichen Betrieb ein Fruchtgenussrecht Hälfte des Einheitswertes oder eine Mindestbei- besitzen, zur Pflichtversicherung herangezogen tragsgrundlage von 193,40 EURO pro Monat zu- werden. Für die Pensionsversicherung des Be- sätzlich (Werte 2013). triebsführers ist ein Einheitswert von mindestens Darüber hinaus kann die Pensionsbemessung 1.500 EURO notwendig, es sei denn, dass der auch aufgrund des Einkommens erfolgen. Dabei Betroffene seinen Lebensunterhalt überwiegend ist bis zum 30.4. des folgenden Jahres bei der aus dem Ertrag des Betriebes bestreitet. Sozialversicherungsanstalt der Bauern ein Opti- Versicherungspflicht besteht auch für die Kinder, onsantrag zu stellen (siehe www.svb.at). Enkel, Wahl- und Stiefkinder sowie die Schwie- Der Gewinn aus der Land- und Forstwirtschaft ist gerkinder eines Landwirts, sofern sie hauptbe- dabei mindestens mittels Teilpauschalierung zu ruflich im Betrieb beschäftigt sind und das 15. ermitteln. Der Einkommenssteuerbescheid gilt Lebensjahr vollendet haben, sowie seit 2001 auch als Berechnungsgrundlage. Sollte sich jemand die nach erfolgter Übergabe hauptberuflich be- zu diesem Schritt entscheiden, sind jedoch die schäftigten Eltern. einkommenssteuermäßigen Auswirkungen, sowie Führen Ehegatten einen land- und forstwirtschaft- die Auswirkungen auf die zukünftige Pensionshöhe lichen Betrieb auf gemeinsame Rechnung und zu bedenken. Gefahr, oder ist einer am Betrieb des anderen Der Pensionsantrag Pensionen werden nur auf Antrag gewährt. Es zu stellen. Der Versicherte wird von der Sozial- gibt dafür Pensionsantragsformulare, die bei den versicherungsanstalt vom Ergebnis verständigt Sozialversicherungsträgern und bei den Gemein- und kann die weitere Vorgangsweise danach rich- deämtern aufliegen. Der Pensionsantrag wird ten. Für eine Alterspension ist keine Betriebs- zweckmäßig direkt bei der zuständigen Sozial- aufgabe erforderlich. versicherungsanstalt gestellt. Um zu einer Pension Bei der Feststellung, ob und in welcher Höhe ein (vorzeitige Alterspension, Schwerarbeitspension, Pensionsanspruch besteht, spielen die erworbenen Korridorpension oder Erwerbsunfähigkeitspension) Versicherungszeiten eine zentrale Rolle. Oft ist zu gelangen, muss zum Stichtag die pensions- es nicht einfach, die im Laufe eines Lebens er- versicherte Erwerbstätigkeit bereits aufgegeben worbenen Versicherungszeiten nachzuweisen. sein. Das bedeutet der Betrieb muss bereits über- Hier hilft ein Antrag auf Feststellung der Versi- geben oder verpachtet sein. Es empfiehlt sich cherungsdaten. daher vor der Übergabe des Betriebes bei der Dieser muss gewissenhaft ausgefüllt an die Sozialversicherungsanstalt der Bauern einen Anstalt zurückgeschickt werden. Überprüfungsantrag (das ist kein Pensionsantrag) Ab wann gebührt die Pension? Der Anfall einer Eigenpension ist abhängig von nächsten Monatsersten nach der Erfüllung dieser der Erfüllung aller Anspruchsvoraussetzungen. Anspruchsvoraussetzungen. Sonst kann eine Pension überhaupt nicht ge- Wird der Antrag später gestellt, fällt die Pension bühren. mit dem Stichtag an. Das ist dann der Monatserste Wenn nun der Antrag innerhalb eines Monats nach dem Antrag. nach Erfüllung dieser Anspruchsvoraussetzungen Wurde der Antrag selbst an einem Monatsersten gestellt wird, dann gebührt die Pension ab dem gestellt, so ist dieser Tag auch gleichzeitig der Stichtag und der Tag des Pensionsanfalles. 16 | www.landjugend.at
LJ-Hofuebergabe-Broschuere_13060622.06.1313:06Seite17 PENSIONSFORMEN EINFÜHRUNG Formen der bäuerlichen Die Alterspension Pension: Das bäuerliche Pensions- Voraussetzungen: monate oder 300 Versicherungsmonate vorlie- recht (Bauern-Sozialver- Der Versicherungsfall ist für Frauen die Vollendung gen. sicherungsgesetz) sieht des 60. Lebensjahres, für Männer die Vollendung verschiedene Formen der des 65. Lebensjahres. Bis 2024 bleibt das unter- Was darf der Bauer sich zurückbehalten, was Pension von Hofüber- schiedliche Anfallsalter bestehen, dann steigt darf er noch selbst bewirtschaften? gebern vor: jenes für die Frauen schrittweise von 60 auf 65. Eine Erwerbstätigkeit beeinflusst die Höhe der • Die Alterspension BAUERNPENSION Alterspension nicht. Es kann daher der Betrieb • Die vorzeitige Alters- Wartezeit: weitergeführt werden. Zu beachten ist allerdings, pension bei langer Die Wartezeit beträgt einheitlich 180 Versiche- dass ab einem Einheitswert von 1.500 EURO Versicherungsdauer rungsmonate in den letzten 360 Kalendermonaten Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge zu • Die Schwerarbeits- vor dem Stichtag. Es gibt auch eine weitere Mög- bezahlen sind. Pensionsversicherungsbeiträge, pension lichkeit, die Wartezeit zu erfüllen: die sogenannte die neben dem Bezug einer Alterspension bezahlt • Die Korridorpension „ewige Anwartschaft“. Diese ist dann erreicht, werden, führen zu einer höheren Pension in Form • Die Erwerbsunfähig- wenn irgendwann vor dem Stichtag 180 Beitrags- eines besonderen Höherversicherungsbetrages. keitspension Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer Voraussetzungen: stende Tätigkeit verrichtet haben („Schwerarbei- STEUERN Aufgrund der Pensionsreform 2003 wird die vor- terregelung“). Die nähere Regelung, welche Tä- zeitige Alterspension bei langer Versicherungs- tigkeiten als besonders belastend gelten, erfolgte dauer ab 1.7.2004 schrittweise abgeschafft. Dies durch eine Verordnung des Sozialministers. geschieht dadurch, dass das Pensionsantrittsalter bis 2017 schrittweise bis zum Regelpensionsalter Wartezeit: angehoben wird. Die Wartezeit beträgt einheitlich 240 Versiche- Für ab dem 1.10.1952 geborene Männer und ab rungsmonate in den letzten 360 Kalendermonaten ÜBERGABEVERTRAG dem 1.10.1957 geborene Frauen gilt somit bereits vor dem Stichtag oder 240 Beitragsmonate der das Regelpensionsalter. Pflichtversicherung bis zum Stichtag. Am Stichtag Ab 1.11.2017 gilt dann nur mehr das Regelpensi- muss der Pensionswerber bereits 450 Versiche- onsalter von 65 Jahren bei Männern und 60 Jahren rungsmonate aufweisen, die für die Leistungs- bei Frauen. Darüber hinaus sieht eine Übergangs- bemessung zu berücksichtigen sind. Statt dieser bestimmung für vor dem 1.1.1954 geborene 450 „Leistungsmonate“ genügen aber auch 420 Männer und vor dem 1.1.1959 geborene Frauen Beitragsmonate der Pflichtversicherung (nicht vor, dass es bei den alten Altersgrenzen von 60 freiwillige Weiterversicherung!). Die Anzahl der bzw. 55 Jahren bleibt, sofern der Pensionswerber erforderlichen Versicherungsmonate bzw. Bei- mindestens 540 Beitragsmonate bei Männern tragsmonate wird für Stichtage ab dem 1.1.2013 bzw. 480 Beitragsmonate bei Frauen aufweist. schrittweise auf 480 (Versicherungsmonate) bzw. Dabei werden auch Zeiten des Wochengeldbe- 450 (Beitragsmonate) angehoben (2013: 456 VM zuges, bis zu 60 Ersatzmonate für Kindererziehung bzw. 426 BM, 2014: 462 VM bzw. 432 BM, 2015: bzw. bis zu 30 Monate Präsenz- oder Zivildienst 468 VM bzw. 438 BM, 2016: 474 VM bzw. 444 berücksichtigt. Für nach dem 31.12.1953 geborene BM, 2017: 480 VM bzw. 450 BM). Aufgrund der Männer und nach dem 31.12.1958 geborene bereits oben erwähnten Übergangs- und Son- ERBRECHT Frauen erfolgt eine Anhebung des Anfallsalters derbestimmungen erhöht sich die Anzahl der er- (Männer: 62. Lebensjahr, Frauen: 57.-62. Lebens- forderlichen Beitragsmonate bis auf 540. jahr). Bei den Frauen wird zusätzlich auch die er- forderliche Anzahl an Beitragsmonaten schrittweise Was darf sich der Bauer zurückbehalten, was bis auf 540 erhöht. darf er noch selbst bewirtschaften? Eine weitere Sonderregelung gibt es für Männer Der Pensionswerber darf am Stichtag keine selbst- RAHMENBEDINGUNGEN der Jahrgänge 1954 bis 1958 und Frauen der Jahr- ständige oder unselbstständige Erwerbstätigkeit gänge 1959 bis 1963. Diese können weiterhin ausüben, die zur Pflichtversicherung in der Pen- mit 60 bzw. 55 Jahren in die vorzeitige Alterspen- sionsversicherung nach dem BSVG, ASVG oder sion gehen, sobald 45 bzw. 40 Beitragsjahre vor- GSVG führt. Dies gilt nicht für einen landwirt- liegen, wenn ihre persönliche Arbeitsleistung für schaftlichen Betrieb mit einem Einheitswert bis die Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig zu 2.400 EURO. war und sie überwiegend eine besonders bela- www.landjugend.at | 17
LJ-Hofuebergabe-Broschuere_13060622.06.1313:06Seite18 PENSIONSFORMEN Ebenso ist eine andere Erwerbstätigkeit zu be- Was passiert, wenn der Pensionist wieder (selbst- handeln, die zu einem Einkommen über der Ge- ständig oder unselbstständig) erwerbstätig wird? ringfügigkeitsgrenze führt. Für 2013 beträgt diese Wird eine solche Erwerbstätigkeit erst später Geringfügigkeitsgrenze pro Monat 386,80 EURO. aufgenommen, fällt die Pension mit dem Tag der Diese Geringfügigkeitsgrenze wird jährlich an- Aufnahme weg. Sie lebt nach Aufgabe dieser Er- gepasst. Wird eine solche Erwerbstätigkeit am werbstätigkeit wieder auf, wobei eine Erhöhung Stichtag ausgeübt, muss der Antrag auf die vor- der Pension für die neu erworbenen Beitragsmo- zeitige Alterspension bei langer Versicherungs- nate ab dem 60. bzw. 65. Lebensjahr vorgesehen dauer abgelehnt werden. ist. Die Schwerarbeitspension Wichtig: Voraussetzungen: Ebenso ist eine andere Erwerbstätigkeit zu be- Da für Frauen bis 2024 Der Versicherungsfall ist für Frauen und Männer handeln, die zu einem Einkommen über der Ge- noch das Regelpensions- die Vollendung des 60. Lebensjahres. ringfügigkeitsgrenze führt. Für 2013 beträgt diese alter von 60 gilt, ist die Geringfügigkeitsgrenze pro Monat 386,80 EURO. Schwerarbeitspension Mindestversicherungszeit: Diese Geringfügigkeitsgrenze wird jährlich an- auf längere Sicht eine Die Mindestversicherungszeit beträgt 540 Versi- gepasst. Leistung, die nur Männer cherungsmonate. Davon müssen mindestens 120 Wird eine solche Erwerbstätigkeit am Stichtag beanspruchen können. Schwerarbeitsmonate innerhalb der letzten 240 ausgeübt, muss der Antrag auf Schwerarbeits- Kalendermonate vor dem Stichtag erworben wor- pension abgelehnt werden. den sein. Was passiert, wenn der Pensionist wieder (selb- Was darf sich der Bauer zurückbehalten, was ständig oder unselbständig) erwerbstätig wird? darf er noch selbst bewirtschaften? Wird eine solche Erwerbstätigkeit erst später Der Pensionswerber darf am Stichtag keine selbst- aufgenommen, fällt die Pension mit dem Tag der ständige oder unselbstständige Erwerbstätigkeit Aufnahme weg. Sie lebt nach Aufgabe dieser Er- ausüben, die zur Pflichtversicherung in der Pen- werbstätigkeit wieder auf. Mit Vollendung des sionsversicherung nach dem BSVG, ASVG oder 65. Lebensjahres wird die Pension amtswegig GSVG führt. Dies gilt nicht für einen landwirt- neu festgestellt. Für jeden vollen Monat des Weg- schaftlichen Betrieb mit einem Einheitswert bis falls wird die Leistung um 0,312% erhöht. zu 2.400 EURO. Die Korridorpension Wichtig: Voraussetzungen: schaftlichen Betrieb mit einem Einheitswert bis Da für Frauen bis 2024 Der Versicherungsfall ist für Frauen und Männer zu 2.400 EURO. noch das Regelpensions- die Vollendung des 62. Lebensjahres. Ebenso ist eine andere Erwerbstätigkeit zu be- alter von 60 gilt, ist die handeln, die zu einem Einkommen über der Ge- Korridorpension auf Mindestversicherungszeit: ringfügigkeitsgrenze führt. Für 2013 beträgt diese längere Sicht eine Die Mindestversicherungszeit beträgt 450 für die Geringfügigkeitsgrenze pro Monat 386,80 EURO. Leistung, die nur Männer Leistung zu berücksichtigende Versicherungsmo- Diese Geringfügigkeitsgrenze wird jährlich an- beanspruchen können. nate. Die Anzahl der erforderlichen Versicherungs- gepasst. Wird eine solche Erwerbstätigkeit am monate wird für Stichtage ab 1.1.2013 schrittweise Stichtag ausgeübt, muss der Antrag auf Korri- auf 480 angehoben (2013: 456 Monate, 2014: dorpension abgelehnt werden. 462 Monate, 2015: 468 Monate, 2016: 474 Monate, ab 2017: 480 Monate). Was passiert, wenn der Pensionist wieder (selb- ständig oder unselbständig) erwerbstätig wird? Was darf sich der Bauer zurückbehalten, was Wird eine solche Erwerbstätigkeit erst später darf er noch selbst bewirtschaften? aufgenommen, fällt die Pension mit dem Tag der Der Pensionswerber darf am Stichtag keine selbst- Aufnahme weg. Sie lebt nach Aufgabe dieser Er- ständige oder unselbstständige Erwerbstätigkeit werbstätigkeit wieder auf. Mit Vollendung des ausüben, die zur Pflichtversicherung in der Pen- 65. Lebensjahres wird die Pension amtswegig sionsversicherung nach dem BSVG, ASVG oder neu festgestellt. Für jedes volle Monat des Wegfalls GSVG führt. Dies gilt nicht für einen landwirt- wird die Leistung um 0,55% erhöht. 18 | www.landjugend.at
LJ-Hofuebergabe-Broschuere_13060622.06.1313:06Seite19 PENSIONSFORMEN EINFÜHRUNG Die Erwerbsunfähigkeitspension Voraussetzungen: Versicherungsmonate. Der Rahmenzeitraum, in- Der Versicherungsfall der Erwerbsunfähigkeit tritt nerhalb dessen die Wartezeit (60 bis 180 Versi- mit dem Beginn der Erwerbsunfähigkeit ein. Ist cherungsmonate!) liegen muss, ist immer genau dieser Zeitpunkt nicht feststellbar, dann gilt der doppelt so lang wie das Mindestausmaß, das Tag der Antragstellung. verlangt wird. So beträgt der Rahmenzeitraum, wenn der Pensionswerber noch nicht 50 ist, 120 BAUERNPENSION Wer ist überhaupt erwerbsunfähig? Kalendermonate, wenn er das 50. Lebensjahr Erwerbsunfähig ist der Bauer, dessen Gesundheit schon überschritten hat, entsprechend mehr. so beeinträchtigt ist, dass er überhaupt keinem Unabhängig vom Alter gibt es eine weitere Mög- regelmäßigen Erwerb mehr nachgehen kann. Es lichkeit, die Wartezeit zu erfüllen: die bereits er- kommt dabei nicht nur auf die Fähigkeit zu einer wähnte „ewige Anwartschaft“. Diese ist dann er- selbstständigen, sondern auch zu einer unselbst- reicht, wenn irgendwann vor dem Stichtag 180 ständigen Erwerbstätigkeit an. Beitragsmonate oder 300 Versicherungsmonate Erwerbsunfähigkeit besteht auch dann, wenn vorliegen. das 58. Lebensjahr vollendet ist und durch Krank- Wenn ein Pensionswerber erwerbsunfähig ist – heit oder Gebrechen die zuletzt ausgeübte selbst- das wird anlässlich einer ärztlichen Untersuchung ständige Erwerbstätigkeit nicht mehr ausgeübt überprüft – und die Wartezeit erfüllt, dann kann werden kann (Berufsschutz). Das Alter 58 gilt für ihm eine Erwerbsunfähigkeitspension zuerkannt Männer und für Frauen. Die selbstständige Er- werden. Der Pensionswerber darf allerdings nicht werbstätigkeit muss in den letzten 15 Jahren min- die Voraussetzungen für eine Alterspension oder destens 120 Kalendermonate hindurch ausgeübt für eine vorzeitige Alterspension bei langer Ver- STEUERN worden sein. Zusätzlich ist die „Möglichkeit einer sicherungsdauer erfüllen. Dann würden nämlich zumutbaren Änderung der sachlichen und per- diese Leistungen gebühren. sonellen Ausstattung des Betriebes“ zu berück- sichtigen. Was darf sich der Bauer zurückbehalten, was darf er noch selbst bewirtschaften? Wichtig: Die Aufgabe der pensionsversicherungspflichtigen Mit dem 2. Stabilitätsgesetz 2012 wurde das An- Betriebsführung ist eine Voraussetzung für den ÜBERGABEVERTRAG fallsalter schrittweise auf das 60. Lebensjahr er- Anfall dieser Leistung. Der Einheitswert muss höht. So gilt für Stichtage im Jahr 2013 und 2014 also unter 1.500 EURO liegen. das vollendete 58. Lebensjahr, für Stichtage im Jahr 2015 und 2016 das vollendete 59. Lebensjahr Was passiert, wenn der Pensionist wieder (selbst- und für Stichtage ab dem Jahr 2017 das vollendete ständig oder unselbstständig) erwerbstätig wird? 60. Lebensjahr. Bei Pensionen, die seit dem Jahr 2001 anfallen, kann es einkommensabhängig zu Teilpensionen Der Bauer, der das 50. Lebensjahr vollendet hat, kommen. gilt auch dann als erwerbsunfähig, wenn er Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit mit Erreichen • mindestens 360 Versicherungsmonate, davon des Regelpensionsalters (Männer ab 65, Frauen mindestens 240 Beitragsmonate der Pflicht- ab 60) hat keinen Einfluss auf die Erwerbsunfä- versicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit, higkeitspension, sofern ein Antrag auf Umwand- erworben hat und lung in eine Alterspension gestellt wurde. Das • nur mehr Tätigkeiten mit geringstem Anforde- bedeutet, der Pensionist kann ohne jeden Nachteil rungsprofil ausüben kann und zu erwarten ist, seinen bisherigen Betrieb in der Landwirtschaft dass ein Arbeitsplatz in einer der physischen wieder bewirtschaften oder auch irgendeine ERBRECHT und psychischen Beeinträchtigung entspre- andere selbstständige oder unselbstständige Er- chenden Entfernung vom Wohnort innerhalb werbstätigkeit beginnen. Eine allfällige Aus- eines Jahres nicht erlangt werden kann. gleichszulage wäre natürlich schon betroffen! Wartezeit: Die Wartezeit ist davon abhängig, wie alt der RAHMENBEDINGUNGEN Pensionswerber am Stichtag ist. Hat er zu diesem Zeitpunkt das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet, beträgt die Wartezeit 60 Versicherungsmonate in den letzten 120 Kalendermonaten. Bei einem späteren Stichtag verlängert sie sich für jeden weiteren Lebensmonat nach dem 50. Geburtstag um einen Monat. Das Höchstausmaß beträgt 180 www.landjugend.at | 19
Sie können auch lesen