Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2021 Mittwoch, 26. Mai 2021
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POSTAKTUELL – Sämtliche Haushalte Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal Jahrgang 2021 Mittwoch, 26. Mai 2021 Nummer 5 Bild von Gábor Adonyi auf Pixabay www.foeritztal.de
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 5/2021 -2- Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal Beschlüsse des Gemeinderates Föritztal • Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Föritztal zur 4. Änderung des Bebauungsplans • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung für das Allgemeine Wohngebiet „Südlich Hofstädter der Sitzung des Gemeinderates Föritztal Straße“ Gemeinde Sonnefeld, Landkreis Coburg..... Seite 4 vom 04.05.2021 ........................................................ Seite 3 • Beschluss über die Genehmigungserklärung zum • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Kaufvertrag URNr. 1651/2020 vom 17.12.2020........ Seite 5 Teils der 22. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 23.02.2021 ........................................................ Seite 3 • Beschluss über die Messungsanerkennung zu Urkunde vom 07.01.2021, URNr. 26/2021 .............................. Seite 5 • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in der Gemeinderatssitzung am 23.02.2021 • Beschluss über die Bewilligung von überplanmäßigen gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse ................... Seite 3 Ausgaben für das Haushaltsjahr 2020 ..................... Seite 5 • Beschluss über die Billigung des Entwurfes des • Beschluss über die Auftragsvergabe zum Bauvorhaben vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Industriegebiet „Nutzungsänderung und Sanierung Obdachlosen- „Am Rohof II, Teilbereich IV“ in Föritztal OT Heubisch, Unterkunft in Neuhaus-Schierschnitz“ - Teilfläche Flurstück-Nr. 1469/19, Teilfläche Gewerk 21 Fassadensanierung ................................ Seite 5 Flurstück-Nr. 1468/3, FlurstückNr. 1469/23, und • Beschluss über gemeindliches Einvernehmen Flurstück-Nr. 1468/4, Gemarkung Heubisch der zum Bauantrag ......................................................... Seite 5 Fa. Sauer Polymertechnik GmbH & Co. KG Neustadt (Planungsstand 12.03.2021) für eine Betriebs- Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse erweiterungsowie Beschlussfassung zur öffentlichen • Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteilgung der Gemeinde Föritztal am 01.06.2021 .................... Seite 6 der Träger öffentlicher Belange ................................. Seite 3 • Beschluss über die Billigung des Entwurfes des Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik- • Berufung ehrenamtlicher Richter für anlage TWA Rottmar“, Flurstück 598/17 Gemarkung das Sozialgericht Meiningen..................................... Seite 6 Rottmar der Wasserversorgungs- und Abwasser- • Badeordnung und Tarifordnung Schwimmbad zweckverbandes Sonneberg .................................... Seite 3 Neuhaus-Schierschnitz............................................. Seite 6 • Beschluss über die Aufstellung eines vorhaben- • Bekanntmachungen der Friedhofsverwaltung .......... Seite 8 bezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage • Öffnungszeiten Grüngutannahmestelle TWA Rottmar“, Flurstück-Nr. 598/17 Gemarkung Judenbach ................................................................ Seite 9 Rottmar, des Wasserversorungs- und Abwasserzweck- verbandes Sonneberg .............................................. Seite 3 • Öffnungszeiten Wertstoffhof Neuhaus-Schierschnitz............................................. Seite 9 • Beschluss über die Badeordnung für das Freibad Neuhaus-Schierschnitz............................................. Seite 4 • Revierförster Aulinger und Erhardt ........................... Seite 9 • Beschluss über die Tarifordnung für das Freibad • Bürgerpolizei für die Gemeinde Föritztal .................. Seite 9 Neuhaus-Schierschnitz............................................. Seite 4 • Beschluss über die Haushaltssatzung der Gemeinde Bekanntmachungen anderer Ämter und Behörden Föritztal für das Haushaltsjahr 2021 • Mobiles Testzentrum des Landkreises Sonneberg ... Seite 9 samt ihren Anlagen................................................... Seite 4 • Sprechtag des Bürgerbeauftragten • Beschluss über den Finanzplan und das Investitions- für den Landkreis Sonneberg ................................. Seite 10 programm für die Jahre 2020 bis 2024 ..................... Seite 4 Öffentlicher Teil der Gemeinde Föritztal ................... Seite 10 Hinweis in eigener Sache: Der Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt ist der 08.06.2021 Wir bitten um Beachtung! Impressum „Föritztalkurier“ Amtsblatt der Gemeinde Föritztal Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Joachim Rebhan, Sonneberger Straße 46a, 96524 Neuhaus-Schierschnitz, E-Mail: look.wum@t-online.de, Tel: 036764 72625, Herausgeber: Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal OT Mobil:0172 7930303 Neuhaus-Schierschnitz, Tel.: 036764 7960, Fax: 036764 79648, E-Mail: info@foe- Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Joachim Rebhan, erreichbar unter Tel.: ritzal.de, Internet: www.foeritztal.de 0172 / 7930303, E-Mail: look.wum@t-online.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Für alle Veröffentlichungen der Gemeinde Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt - Erreichbar unter der Anschrift Föritztal ist die Gemeinde Föritztal verantwortlich. des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Verantwortlich für nichtamtlichen Teil: LINUS WITTICH Medien KG, Ilmenau Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Bezugsbedingungen und Möglichkeiten: Bezugszeit ist das Kalenderjahr. Bezugs- Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und preis im Abonnement jährlich 12,00 Euro. Abbestellungen für das nächste Kalender- zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom jahr müssen der Gemeinde bis spätestens 1. November vorliegen. Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Far- Bei Auslieferung von Einzelstücken durch die Gemeinde Preis je Exemplar 1,00 Euro ben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unter- zzgl. Versandkosten. Die Bestellung erfolgt bei der Gemeinde Föritztal, Schierschnit- schiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwieder- zer Straße 9, 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz. Das Amtsblatt wird bis auf gabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns Weiteres kostenlos im Gemeindegebiet verteilt. zu keiner Ersatzleistung. Ein Anspruch, ein Amtsblatt auf diese Weise regelmäßig zu erhalten, besteht nicht. Verlagsleiter: Mirko Reise Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98693 Ilmenau, Erscheinungsweise: erscheint nach Bedarf info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 Hinweis: Für den Inhalt in diesem Blatt eventuell abgedruckter Wahlwerbung und/ / 20 50 - 21 oder Anzeigen mit politischem Inhalt ist ausschließlich die jeweilige Partei/politi- sche Gruppierung verantwortlich.
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 5/2021 -3- Beschluss Nr. GR/290/25/2021 Sitzungsdatum: 04.05.2021 Beschluss über die Billigung des Entwurfes des vorhaben- bezogenen Bebauungsplanes Industriegebiet „Am Rohof II, Teilbereich IV“ in Föritztal OT Heubisch, Teilfläche Flurstück- Nr. 1469/19, Teilfläche Flurstück-Nr. 1468/3, Flurstück-Nr. Beschlüsse des Gemeinderates 1469/23, und Flurstück-Nr. 1468/4, Gemarkung Heubisch der Fa. Sauer Polymertechnik GmbH & Co. KG Neustadt für eine Betriebserweiterung sowie Beschlussfassung zur öffentli- Beschluss Nr. GR/287/25/2021 chen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteilgung der Sitzungsdatum: 04.05.2021 Träger öffentlicher Belange Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit- Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und zung des Gemeinderates Föritztal vom 04.05.2021 Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. Seite 115) beschließt der kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 04.05.2021: durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. Seite 115) bestätigt der Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 04.05.2021 die vor- Vorhaben- und Erschließungsplan Industriegebiet „Am Rohof II, liegende Tagesordnung. Teilbereich IV“ in Föritztal OT Heubisch, Teilfläche Flurstück-Nr. 1469/19, Teilfläche Flurstück-Nr. 1468/3, Flurstück Nr. 1469/23, Datum der Ausfertigung: 05.05.2021 und Flurstück-Nr. 1468/4, Gemarkung Heubisch der Fa. Sauer Andreas Meusel Polymertechnik GmbH & Co. KG Neustadt für eine Betriebs- Bürgermeister erweiterung und dessen Begründung mit Umweltbericht (Pla- der Gemeinde Föritztal nungsstand 12.03.2021) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Nach § 4 Abs. 2 BauGB werden die Träger öffentlicher Belange Beschluss Nr. GR/288/25/2021 beteiligt. Sitzungsdatum: 04.05.2021 Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung 22. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 23.02.2021 ausgeschlossen. Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. Datum der Ausfertigung: 05.05.2021 August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- Andreas Meusel machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert Bürgermeister durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. 115) beschließt der Ge- der Gemeinde Föritztal meinderat Föritztal in seiner Sitzung am 04.05.2021, die Nieder- schrift des öffentlichen Teils der 22. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 23.02.2021 zu genehmigen. Beschluss Nr. GR/291/25/2021 Sitzungsdatum: 04.05.2021 Datum der Ausfertigung: 05.05.2021 Andreas Meusel Beschluss über die Billigung des Entwurfes des vorhaben- Bürgermeister bezogenen Bebauungsplans „Photovoltaikanlage TWA Rott- der Gemeinde Föritztal mar“, Flurstück 598/17 Gemarkung Rottmar der Wasserver- sorgungs- und Abwasserzweckverbandes Sonneberg Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Beschluss Nr. GR/289/25/2021 Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom Sitzungsdatum: 04.05.2021 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in geändert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. Seite 115) der Gemeinderatssitzung am 23.02.2021 gefassten nicht öf- beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am fentlichen Beschlüsse 04.05.2021: Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) „Photovoltaikanlage TWA Rottmar“, Flurstück 598/17 Gemar- vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der kung Rottmar des Wasserversorgungs- und Abwasserzweckver- Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) bandes Sonneberg sowie dessen Begründung mit Umweltbericht zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. (Planungsstand 06.04.2021) werden in der vorliegenden Fas- 115) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am sung gebilligt und nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt. 04.05.2021 die nachfolgenden in nicht öffentlicher Sitzung am Nach § 4 Abs. 1 BauGB werden die Träger öffentlicher Belange 23.02.2021 gefassten Beschlüsse im nächsten Amtsblatt der beteiligt. Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen: Beschluss Nr. GR/282/22/2021 vom 23.02.2021 Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder Beschluss über die Genehmigungserklärung zum Kaufver- des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung trag URNr. 1651/2020 vom 17.12.2020 ausgeschlossen. Beschluss Nr. GR/283/22/2021 vom 23.02.2023 Beschluss über die Messungsanerkennung zu Urkunde vom Datum der Ausfertigung: 05.05.2021 07.01.2021, URNr. 26/2021 Andreas Meusel Beschluss Nr. GR/284/22/2021 vom 23.02.2021 Bürgermeister Beschluss über die Bewilligung von überplanmäßigen Aus- der Gemeinde Föritztal gaben für das Haushaltsjahr 2020 Beschluss Nr. GR/285/22/2021 vom 23.02.2021 Beschluss über die Auftragsvergabe zum Bauvorhaben „Nut- Beschluss Nr. GR/292/25/2021 zungsänderung und Sanierung Obdachlosen-Unterkunft in Sitzungsdatum: 04.05.2021 Neuhaus-Schierschnitz“ - Gewerk 21 Fassadensanierung Beschluss über die Aufstellung eines vorhabenbezoge- Beschluss Nr. GR/286/22/2021 vom 23.02.2021 Beschluss zum Bauantrag „Errichtung einer Stützmauer mit nen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage TWA Rottmar“, Zaun“ auf dem Flurstück 970/15 in der Gemarkung Heubisch Flurstück-Nr. 598/17 Gemarkung Rottmar, des Wasserver- sorungs- und Abwasserzweckverbandes Sonneberg Datum der Ausfertigung: 05.05.2021 Der Gemeinderat Föritztal beschließt in seiner Sitzung am Andreas Meusel 04.05.2021 für den im Lageplan (als Anlage beigefügt) darge- Bürgermeister stellten Bereich wird nach § 12 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. der Gemeinde Föritztal 1 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 5/2021 -4- Anlass der Planung Beschluss Nr. GR/294/25/2021 1. Der Vorhabenträger, der Wasserversorgungs- und Abwas- Sitzungsdatum: 04.05.2021 serzweckverband Sonneberg, stellten mit Schreiben vom 10.03.2021, Posteingang 15.03.2021 den Antrag auf Aufstellung Beschluss über die Tarifordnung für das Freibad Neuhaus- eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanla- Schierschnitz ge TWA Rottmar“ auf dem unter Punkt 2 genannten Grundstück Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr.10 der Thüringer Gemeinde- und 2. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungs- Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom planes umfasst folgendes Grundstück in der Gemarkung 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekannt- Rottmar: Flurstück 598/17 welches in dem als Anlage beige- machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert fügten Lageplan dargestellt ist. durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115), beschließt 3. Das vom Vorhabenträger beabsichtigte Bauvorhaben befin- der Gemeinderat der Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am det sich im Außenbereich. Es müssen deshalb neue bau- 04.05.2021 die als Anlage beigefügte Tarifordnung für das ge- planungsrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen durch die meindeeigene Freibad Neuhaus-Schierschnitz. Aufstelllung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geschaffen werden. Datum der Ausfertigung: 05.05.2021 4. Der Vorhabenträger ist bereit, für das Bauvorhaben und die Andreas Meusel erforderlichen Erschließungsmaßnahmen einen mit der Ge- Bürgermeister meinde Föritztal abgestimmten Vorhaben- und Erschließungs- der Gemeinde Föritztal plan auf eigene Kosten auszuarbeiten und sich zur Planung und Durchführung der Erschließungsmaßnahme und zur Re- alisierung des Vorhabens innerhalb einer noch zu bestimmen- Beschluss Nr. GR/295/25/2021 den Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungs- Sitzungsdatum: 04.05.2021 kosten in einem Durchführungsvertrag zu verpflichten. Ziele und Zwecke der Planung Beschluss über die Haushaltssatzung der Gemeinde Föritz- Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikan- tal für das Haushaltsjahr 2021 samt ihren Anlagen lage TWA Rottmar“ in Föritztal OT Rottmar sollen die baupla- Aufgrund des § 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisord- nungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Vor- nung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August habens geschaffen werden. 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung Bauleitplanung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch Mit der Aufstellung der Bauleitplanung wurde Planungsbüro Dipl. Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der Ge- Ing. Ralf Werneke Sonneberg durch den Vorhabenträger beauf- meinderat Föritztal in seiner Sitzung am 30.03.2021 die folgende tragt.Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Haushaltssatzung der Gemeinde Föritztal für das Haushaltsjahr 2021 samt ihren Anlagen Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglie- der des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung Datum der Ausfertigung: 05.05.2021 ausgeschlossen. Andreas Meusel Bürgermeister Datum der Ausfertigung: 05.05.2021 der Gemeinde Föritztal Andreas Meusel Bürgermeister der Gemeinde Föritztal Beschluss Nr. GR/296/25/2021 geplantes Vorhaben Planzeichen Sitzungsdatum: 04.05.2021 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs 1. Nr. 1 BauGB) Beschluss über den Finanzplan und das Investitionspro- sonstiges Sondergebiet (§ 11 BauNVO) SO Zweckbestimmung: Photovoltaik-Freianlagen/ Trinkwassergewinnung Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs 1. Nr. 1 BauGB) 0,8 Grundflächenzahl (GZR) als Höchstmaß 4,0m OK bauliche Anlagen über Gelände gramm für die Jahre 2020 bis 2024 Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche (§ 9 Abs 1. Nr. 2 BauGB) Aufgrund des § 62 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisord- nung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August Baugrenze Sonstige Planzeichen Grenze des räumlichen Geltungsbereiches (§ 9 Abs. 7 BauGB) 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung 574/4 vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der Ge- 574/5 11 598/17 1 573/15 SO 573/11 573/13 573/16 meinderat Föritztal in seiner Sitzung am 04.05.2021, dem 7 12 598/16 573/9 Finanzplan und dem Investitionsprogramm 7 573/12 136/5 für die Jahre 2020 - 2024 573/10 VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN der Wasserwerke Sonneberg e aß Str er Photovoltaik-Freianlageanlage TWA Rottmar itz För ritz Fö zuzustimmen. 571/2 571/1 Auftraggeber: Wasserwerke Sonneberg 120 PIKO-Platz 1 96515 Sonneberg Datum der Ausfertigung: 05.05.2021 570/2 Föritz 569/3 569/4 Andreas Meusel Bürgermeister 146/7 148/3 Datum 06.04.2021 146/6 146/4 568/3 121 M 1 : 1500 Planungsbüro Ralf Werneke Mozartstraße 5, 96515 Sonneberg Stadt- und Landschaftsplanung Tel. 03675 / 74 11 36 Fax 03675 / 74 11 37 der Gemeinde Föritztal Beschluss Nr. GR/297/25/2021 Beschluss Nr. GR/293/25/2021 Sitzungsdatum: 04.05.2021 Sitzungsdatum: 04.05.2021 Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Föritztal Beschluss über die Badeordnung für das Freibad Neuhaus- zur 4. Änderung des Bebauungsplans für das Allgemeine Schierschnitz Wohngebiet „Südlich Hofstädter Straße“ Gemeinde Sonne- Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr.15 der Thüringer Gemeinde- und feld, Landkreis Coburg Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) Aufgrund der §§ Abs. 2 und 4 Abs. 1 BauGB beschließt der vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekannt- Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 04.05.2021, der 4. machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115), beschließt Änderung des Bebauungsplans für das Allgemeine Wohngebiet der Gemeinderat der Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am „Südlich Hofstädter Straße“ Gemeinde Sonnefeld, Landkreis Co- 05.04.2021 die als Anlage beigefügte Badeordnung für das ge- burg, der Gemeinde Sonnefeld die gemeindenachbarliche Zu- meindeeigene Freibad Neuhaus-Schierschnitz. stimmung zu erteilen. Datum der Ausfertigung: 05.05.2021 Datum der Ausfertigung: 05.05.2021 Andreas Meusel Andreas Meusel Bürgermeister Bürgermeister der Gemeinde Föritztal der Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 5/2021 -5- Beschluss Nr. GR/282/22/2021 * HHST: 90000.84800 - Sitzungsdatum: 23.02.2021 Gewerbegebiet Föritz/Sonneberg - 242.306,80 Euro Beschluss über die Genehmigungserklärung zum Kaufver- Umverteilung Gewerbesteuer trag URNr. 1651/2020 vom 17.12.2020 Diese Mehrausgabe war unabweisbar. Genehmigungserklärung zu Notarverträgen Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen im Verwaltungshaus- Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und halt. Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- Datum der Ausfertigung: 25.02.2021 kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt Andreas Meusel geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2020 (GVBl. Seite 277, Bürgermeister 278) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am der Gemeinde Föritztal 23.02.2021 die folgende Genehmigungserklärung: Genehmigungserklärung Beschluss Nr. GR/285/22/2021 Der Gemeinderat Föritztal genehmigt sämtliche Erklärungen, die Sitzungsdatum: 23.02.2021 in der Urkunde des Notars Jochen Kessler mit dem Amtssitz in Beschluss über die Auftragsvergabe zum Bauvorhaben Ludwigstadt „Nutzungsänderung und Sanierung Obdachlosen-Unter- UR-Nr. 1651/2020 vom 17.12.2020 kunft in Neuhaus-Schierschnitz“ - Gewerk 21 Fassadensa- von den daselbst genannten Beteiligten abgegeben worden sind. nierung Vom Inhalt der Urkunde wurde Kenntnis genommen. Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der ausgeschlossen. Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2020 (GVBl. Seite 277, Datum der Ausfertigung: 25.02.2021 278) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am Andreas Meusel 23.02.2021 aufgrund des Vergabevorschlags des Architekturbü- Bürgermeister ros Optiplan vom 05.02.2021 die Auftragsvergabe zum Bauvor- der Gemeinde Föritztal haben Nutzungsänderung und Sanierung Obdachlosen-Unter- kunft Neuhaus-Schierschnitz an nachfolgendes Unternehmen: Beschluss Nr. GR/283/22/2021 Gewerk 21 Fassadensanierung Sitzungsdatum: 23.02.2021 Bauunternehmen Lorenz Putz- u. Ausbau GmbH Beschluss über die Messungsanerkennung zu Urkunde vom Jagdshofer Straße 12 07.01.2021, URNr. 26/2021 96515 Sonneberg Genehmigungserklärung zur Messungsanerkennung und Auflassung Datum der Ausfertigung: 25.02.2021 Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Andreas Meusel Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom Bürgermeister 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- der Gemeinde Föritztal kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2020 (GVBl. Seite 277, 278) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am Beschluss Nr. GR/286/22/2021 23.02.2021 die folgende Genehmigungserklärung: Sitzungsdatum: 23.02.2021 Genehmigungserklärung Beschluss zum Bauantrag „Errichtung einer Stützmauer mit Zaun“ auf dem Flurstück 970/15 in der Gemarkung Heubisch Der Gemeinderat Föritztal genehmigt sämtliche Erklärungen, die Aufgrund des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der in der Urkunde des Notars Jochen Keßler mit dem Amtssitz in Gemeinderat der Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am Ludwigstadt 23.02.2021 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag UR-Nr. 26/2021 vom 07.01.2021 von den daselbst genannten Beteiligten abgegeben worden sind. - Errichtung einer Stützmauer mit Zaun Vom Inhalt der Urkunde wurde Kenntnis genommen. auf dem Flurstück 970/15 in der Gemarkung Heubisch. Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder Dem Antrag auf Zulassung einer Befreiung von den Festsetzun- des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung gen des B-Planes „Ebersdorfer Straße“ Heubisch gemäß § 31 ausgeschlossen. Abs. 2 BauGB wird zugestimmt. Für das Vorhaben werden folgende Befreiungen von den Fest- Datum der Ausfertigung: 25.02.2021 setzungen des B-Planes zugelassen. Andreas Meusel Bürgermeister Einfriedung: der Gemeinde Föritztal Doppelstabmatten-Zaun mit einer Höhe von 1,20 m auf einer ca. 80 - 100 cm hohen Mauer zur angrenzenden Feldflur Die Strauch- und Heckenbepflanzung bleibt bestehen. Beschluss Nr. GR/284/22/2021 Datum der Ausfertigung: 25.02.2021 Sitzungsdatum: 23.02.2021 Andreas Meusel Beschluss über die Bewilligung von überplanmäßigen Aus- Bürgermeister gaben für das Haushaltsjahr 2020 der Gemeinde Föritztal Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278) bewilligt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 23.02.2021 die nachfolgend genannten überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2020: Verwaltungshaushalt: * Deckungskreis 005 - Haltung von Fahrzeugen 12.013,27 Euro
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 5/2021 -6- Berufung ehrenamtlicher Richter Sitzungen des Gemeinderates für das Sozialgericht Meiningen und seiner Ausschüsse Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, die Präsidentin des Thüringer Landessozialgerichtes bittet nach Sitzung Haupt- und Finanzausschuss § 14 Abs. 4 Sozialgerichtsgesetz (SGG) erneut Personen vorzu- schlagen, welche in das Amt der ehrenamtlichen Richter*innen Nr. 22/2021 am 01.06.2021 in der Thüringer Sozialgerichtsbarkeit berufen werden können. Am Dienstag, 1. Juni 2021 findet um 18:00 Uhr im Kultursaal Die vorzuschlagenden Personen nach § 17 Abs. 3 SGG dür- der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Fö- fen keine Bediensteten des Landkreises Sonneberg als Träger ritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 22. Sitzung des Haupt- der Sozial- und Eingliederungshilfe sein. Daher bitte ich Sie um und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritztal statt. Unterstützung und Benennung geeigneter Bürger aus der Ge- meinde Föritztal, welche durch mich dem Thüringer Landessozi- Tagesordnung: algericht zur Berufung als ehrenamtliche Richter*innen am Sozi- algericht Meiningen vorgeschlagen werden können. BÜRGERFRAGESTUNDE Die vorzuschlagende Person muss im Besitz der deutschen ÖFFENTLICHER TEIL: Staatsangehörigkeit sein und das fünfundzwanzigste Lebensjahr 1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit- vollendet haben (§ 16 Abs. 1 SGG). Die ehrenamtlichen Richter zung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinde- sollen im Bezirk des Sozialgerichts Meiningen wohnen oder ih- rates Föritztal vom 01.06.2021 ren Betriebssitz haben oder beschäftigt sein (16 Abs. 6 SGG). 2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der Folgende Personen sind vom Amt des ehrenamtlichen Richters 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge- am Sozialgericht ausgeschlossen: meinderates Föritztal vom 20.04.2021 - wer infolge eines Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung 3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzli- chen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Föritztal verurteilt worden ist, (§ 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG), am 20.04.2021 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse - wer wegen einer Tat angeklagt ist, die den Verlust der Fähig- 4. Anfragen und Mitteilungen keit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, NICHT ÖFFENTLICHER TEIL: (§ 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG), - wer das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag nicht besitzt (§ Föritztal, den 26.05.2021 17 Abs. 1 Satz 1Nr. 3 SGG), Andreas Meusel - Personen, die in Vermögensverfall geraten sind (§ 17 Abs. 1 Bürgermeister Satz 2 SGG) und Gemeinde Föritztal - Personen, die bereits als ehrenamtlicher Richter beim Sozi- algericht tätig sind oder über einen längeren Zeitraum tätig Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der Sit- gewesen waren. zung recht herzlich eingeladen. Weiterhin dürfen bei den vorzuschlagenden Personen die Voraus- setzungen des § 9 Abs. 1 des Gesetzes zur Berufung von Rechts- anwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufung ehrenamt- licher Richter vom 24.07.1992 (BGBl. S 1386) nicht vorliegen. Der Amtliche und öffentliche Bewerber muss mit einer Überprüfung durch den Bundesbeauf- tragten für die Unterlagen des MfS einverstanden sein. Bekanntmachungen Da die Präsidentin des Thüringer Landessozialgerichtes auf die Dringlichkeit der Benennung der ehrenamtlichen Richter*innen Öffnungszeiten am Sozialgericht Meiningen verwies, bitte ich Sie bei Interesse um Mitteilung per Mail oder postalisch bis zum 04.06.2021. der Gemeindeverwaltung Föritztal Föritztal, den 26.05.2021 96524 Föritztal, Schierschnitzer Straße 9 Andreas Meusel OT Neuhaus-Schierschnitz Bürgermeister Telefon: 036764 796 0 Montag 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Gemeinde Föritztal Freistaat Thüringen Mittwoch geschlossen Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr Badeordnung für Freibad Neuhaus-Schierschnitz Vor Ihrem Besuch bitten wir um telefonische Terminab- sprache mit der von Ihnen gewünschten Fachabteilung! Der Gemeinderat der Gemeinde Föritztal hat in seiner Sitzung am 04.05.2021 nachstehende privatrechtliche Benutzungsord- nung für das gemeindeeigene Freibad Neuhaus-Schierschnitz - im folgenden Badeordnung genannt - erlassen: Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Föritztal §1 Zweck der Badeordnung Außenstelle Judenbach Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit 96524 Föritztal, Bellershöhe 1 im Gesamtbereich des Schwimmbades. Sie ist für alle Besu- OT Judenbach cher des Bades verbindlich. Mit dem Betreten des Badegelän- Telefon: 03675 4238 0 des erklärt sich der Besucher mit der Befolgung und Einhaltung der Bestimmungen der Badeordnung sowie allen sonstigen zur Montag geschlossen Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnun- Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr gen einverstanden. Bei Vereins-, Schul- und sonstigen Gemein- Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr schaftsveranstaltungen sind die Übungsleiter bzw. Lehrer für die Beachtung der Badeordnung mit verantwortlich. Donnerstag geschlossen Freitag 08.00 - 12.00 Uhr §2 Badegäste Vor Ihrem Besuch bitten wir um telefonische Terminab- Die Benutzung des Bades steht grundsätzlich jedermann frei. sprache mit der von Ihnen gewünschten Fachabteilung! Ausgeschlossen sind Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen oder die an einer ansteckenden Krankheit (im Zwei- felsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden oder Hautausschlägen leiden.
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 5/2021 -7- Personen, die sich ohne fremde Mittel nicht sicher fortbewegen §8 oder an- und auskleiden können, insbesondere Personen mit Besondere Vorschriften für die Benutzung körperlichen und geistigen Gebrechen, welche während des Be- des Schwimm-, Nichtschwimmer- und Planschbeckens suches des Bades der Hilfe und Aufsicht bedürfen, ist die Benut- sowie der Sprungeinrichtungen zung des Bades nur zusammen mit einer Begleitperson gestat- 1. Nichtschwimmern und unsicheren Schwimmern ist es nicht tet. Kinder unter 7 Jahren bedürfen einer Aufsichtsperson. gestattet, das Schwimmbecken oder die Sprungeinrichtun- gen zu benutzen. §3 2. Die Benutzung des Sprungturmes wird von dem aufsichtfüh- Betriebszeiten renden Schwimmmeister geregelt. Von den Sprungeinrich- (1) Der Beginn sowie die Beendigung der Badesaison und die tungen selbst darf nur dann gesprungen werden, wenn sich täglichen Badezeiten werden jeweils durch die Verwaltung fest- im Sprungbereich kein Schwimmer befindet. Nach Benut- gesetzt und öffentlich bekannt gemacht. zung der Sprungbretter und der Startblöcke ist das Wasser (2) Die Kasse wird eine halbe Stunde vor Ablauf der täglichen im Bereich der Sprungeinrichtungen sofort zu verlassen. Badezeit geschlossen. Der Zutritt zur Badeanstalt vor Öffnung 3. Die Benutzung der Sprungeinrichtungen geschieht auf eige- und nach Kassenschluss ist Unbefugten nicht gestattet und gilt ne Gefahr. Das Verweilen auf dem Sprungturm sowie den als Hausfriedensbruch. anderen Sprungeinrichtungen ist verboten. 4. Das Planschbecken ist Kleinkindern vorbehalten. Mit der Be- §4 aufsichtigung der Kleinkinder betraute Personen dürfen das Eintrittskarten Planschbecken ebenfalls betreten. Der Badegast erhält gegen Zahlung des gesondert zu dieser Ba- 5. Jede Verunreinigung des Badewassers, die Verwendung von deordnung im Tarif für das Freibad Neuhaus-Schierschnitz vom Seife, Bürsten und anderen Reinigungsmitteln in den einzel- 01.05.2021 festgelegten Benutzungsentgeltes eine Eintrittskarte. nen Becken sind nicht gestattet. Der gültige Tarif kann dem Aushang an der Kasse entnommen 6. Während der allgemeinen Badezeit sind Ballspiele jeglicher werden. Einzelkarten gelten jeweils nur für das einmalige Betre- Art nur gestattet, wenn hierdurch andere Badegäste nicht be- ten des Bades (alternativ: für den betreffenden Tag). Sie verlieren lästigt werden. beim Verlassen des Schwimmbades ihre Gültigkeit. Dauerkarten 7. Bei Gewitter müssen die Badegäste die Badebecken wegen sind nicht übertragbar. Bei sportlichen Wettkämpfen und sonsti- Lebensgefahr sofort verlassen. gen Veranstaltungen, bei denen Teile des Schwimmbades dem 8. Für die Rutsche im Nichtschwimmerbecken gilt Folgendes: allgemeinen Betrieb entzogen werden, haben diese Eintrittskar- a) Benutzung nur für Kinder bis 14 Jahren, ten keine Geltung und berechtigen nicht zum Betreten des Ba- b) Bauchrutschen ist nicht gestattet, degeländes. c) die Rutsche darf nur einzeln und erst benutzt werden, Die gelösten Eintrittskarten sind aufzubewahren und den Be- wenn das vorhergehende Kind die Rutsche sowie die auftragten der Verwaltung auf Verlangen vorzuzeigen. Gelöste Wasserfläche davor verlassen hat. Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen, Entgelte nicht zurückgezahlt. Für verlorengegangene Eintrittskarten wird kein §9 Ersatz geleistet. Badebekleidung Der Aufenthalt im Schwimmbad ist nur in üblicher Badebeklei- §5 dung gestattet. Sie hat den allgemein geltenden Begriffen von Badezeiten Anstand und Moral zu entsprechen und farbecht zu sein. Die Nach Ablauf der öffentlich bekannt gemachten Badezeiten endet Benutzung von Badeschuhen im Schwimmbecken ist nicht ge- die Benutzung des Bades, seiner Anlagen und Einrichtungen. stattet. Badebekleidung darf im Schwimmbecken weder ausge- Der Badegast hat das Schwimmbad bis zur festgesetzten Bade- waschen noch ausgewrungen werden. Für diesen Zweck sind besondere Einrichtungen vorhanden. zeit zu verlassen. § 10 §6 Badebenutzung Zutritt Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln, jede Be- Der Zutritt zum Schwimmbad ist grundsätzlich nur mit einer gül- schädigung und Verunreinigung ist untersagt. Bei Beschädigun- tigen Eintrittskarte gestattet. Das Baden im Schwimmbecken gen und Verunreinigungen ist der Verursacher zum Schadenser- in größeren Gruppen, Riegenübungen und die Benutzung von satz verpflichtet. Tauchgeräten (mit Ausnahme von Taucherbrillen und Schnor- § 11 cheln sowie Schwimmflossen) im Schwimmbad sind nur mit Betriebshaftung ausdrücklicher Erlaubnis des Schwimmmeisters gestattet. Die (1) Bei Unfällen tritt eine Haftung nur ein, wenn ein Verschulden Zulassung von Schwimmvereinen, Schulklassen oder sonstigen der Verwaltung oder seiner Beauftragten nachgewiesen wird. Die geschlossenen Gruppen wird von der Verwaltung besonders ge- Benutzung des Bades und seiner gesamten Einrichtungen oder regelt. Geräte erfolgt auf eigene Gefahr, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Personals nachgewiesen wird. §7 (2) Für die auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge wird keine Verhalten im Bad Haftung übernommen. Im Übrigen ist die Haftung für die abhan- (1) Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten den gekommenen oder beschädigten Sachen ausgeschlossen. Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und § 12 Ordnung nicht entspricht. Sie haben sich so zu verhalten, dass Fundgegenstände kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Um- Gegenstände, die im Schwimmbad gefunden werden, sind an ständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. der Kasse abzugeben. Über die Fundgegenstände wird nach (2) Es ist insbesondere nicht gestattet: den gesetzlichen Bestimmungen verfügt. a) das störende Betreiben von Rundfunkgeräten, Plattenspie- lern, Kassettenrecordern und Musikinstrumenten sowie § 13 Betriebsunterbrechungen sonstiges Lärmen im Bad, Bei Betriebsunterbrechungen, welche infolge von Betriebsstö- b) das Betreten des Schwimmbecken-Umgangs mit Schuhen, rungen oder aus anderen Ursachen entstehen, wird keinerlei c) das Spucken auf den Boden oder in das Badewasser, Ersatz geleistet. d) das Wegwerfen oder Liegenlassen von Glas oder anderen scharfen Gegenständen, von Obstschalen, Papier und Abfäl- § 14 len aller Art, Schwimmunterricht Schwimmunterricht wird im Allgemeinen nur von den Schwimm- e) das Untertauchen von Badegästen, meistern erteilt. Anderen Personen ist das entgeltliche Erteilen f) das Rennen auf dem Beckenumgang und das Turnen an Ein- von Schwimmunterricht jeder Art untersagt. Ausgenommen ist steigeleitern und Haltestangen, der Schwimmunterricht geschlossener Schulklassen und an- g) die Belästigung der Badegäste durch sportliche Übungen derer geschlossener Gruppen, wenn er von einem zuständigen und Spiele, Schwimmlehrer erteilt wird, sowie privat erteilter unentgeltlicher h) das Mitbringen von Tieren. Schwimmunterricht.
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 5/2021 -8- § 15 Sonderveranstaltungen Hinweis der Friedhofsverwaltung Für Sonderveranstaltungen (schwimmsportliche Wettkämpfe, der Gemeinde Föritztal Übungsstunden der Schwimmvereine, Veranstaltungen ge- schlossener Gruppen wie Bundeswehr, Polizei usw.) werden An den Grünen Wiesen können Blumen, Kränze und Ge- zwischen der Verwaltung und dem Veranstalter besondere ver- stecke auf den dafür vorgesehenen Ablageplätzen abgestellt tragliche Regelungen getroffen. werden - bitte KEINE Blumentöpfe, Figuren, Laternen oder sonstiges. § 16 Verkauf von Waren Das Anbieten und der Verkauf von Waren aller Art sowie jede ge- schäftliche Werbung innerhalb des Schwimmgeländes bedürfen der schriftlichen Erlaubnis der Verwaltung. § 17 Aufsicht Das Aufsichtspersonal hat für die Einhaltung dieser Badeord- nung Sorge zu tragen. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Es ist befugt, Besucher bei groben Verstößen gegen die Badeordnung oder eine Anweisung des Personals für den betreffenden Tag aus dem Bad zu weisen. Die Verwaltung ist berechtigt, Badegäste bei groben Verstößen gegen die Badeordnung von der Benutzung des Bades bis zu einem von ihr festgelegten Zeitpunkt auszuschließen. Schon ge- zahlte Eintrittsgelder werden nicht zurückerstattet. § 18 In-Kraft-Treten (1) Diese Badeordnung tritt am 01.05.2021 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Badeordnung vom 01.05.1991 außer Kraft. Föritztal, den 05.05.2021 Andreas Meusel DS Bürgermeister Gemeinde Föritztal Freistaat Thüringen Tarifordnung für das Freibad Neuhaus-Schierschnitz Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr.10 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt ge- ändert durch Gesetz vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278), hat der Gemeinderat der Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am 04.05.2021 die folgende Tarifordnung für das gemeindeeigene Freibad Neuhaus-Schierschnitz beschlossen: §1 Tarife Für die Benutzung des Freibades Neuhaus-Schierschnitz folgen- Verwelkte Blumen, Kränze und Gestecke sind wieder zu de Tarife festgesetzt: entfernen und in dem vor Ort befindlichen Abfallbehälter zu Tageskarte für einmalige Benutzung am Tage der Lösung entsorgen! Auf den Rasengrabstätten sind KEINE Blumen, Windspie- a) Kinder bis zum 3. Lebensjahr frei le, Blumenschalen, Kreuze, Kerzen oder sonstige Bepflan- b) Kinder und Jugendliche vom 4. bis 17. Lebensjahr 1,00 € zungen erlaubt. c) Personen über 18 Jahre 2,00 € Ablagemöglichkeiten werden noch geschaffen bzw. kann hier- für auch der Ablageplatz der Grünen Wiese mitgenutzt werden. Saisonkarten a) Kinder bis zum 3. Lebensjahr frei Föritztal, den 26.05.2021 Friedhofsverwaltung b) Kinder und Jugendliche vom 4. bis 17. Lebensjahr 20,00 € c) Personen über 18 Jahre 40,00 € Freien Eintritt in das Freibad erhalten: Hinweis der Friedhofsverwaltung a) Schulklassen der Schulen der Gemeinde Föritztal für Unter- der Gemeinde Föritztal richt und Wandertage b) Kindergärten der Gemeinde Föritztal für Wandertage Die jährliche Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen c) Mitglieder der Jugendfeuerwehren der Gemeinde Föritztal nach der Frostperiode wird in den kommenden Wochen durch die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Föritztal durchgeführt. §2 Wir bitten um Beachtung! In-Kraft-Treten (1) Diese Tarifordnung tritt am 01.05.2021 in Kraft. Föritztal, den 26.05.2021 Friedhofsverwaltung Föritztal, den 05.05.2021 Gemeinde Föritztal Andreas Meusel DS Bürgermeister
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 5/2021 -9- Öffnungszeiten der Grüngutannahmestelle und des Wertstoffhofes Judenbach April bis Oktober Die Grüngutannahmestelle sowie der Wertstoffhof sind wie Testbus hält zusätzlich auch in Steinheid folgt geöffnet: Der Testbus macht in zehn Orten des Landkreises an insge- Mittwoch: 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr samt 16 Wochenterminen Halt - nämlich in Heinersdorf, Juden- Samstag: 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr bach, Lauscha, Lichte, Limbach, Mengersgereuth-Hämmern, Die Annahme von Elektronikschrott und Kleinmengen an Neuhaus-Schierschnitz, Schalkau, Steinach und Steinheid. Eine Schrott ist zu den Öffnungszeiten ebenfalls möglich. Anmeldung ist nicht notwendig. Auch dieses Angebot gilt nur für Menschen ohne Anzeichen einer Coronavirusinfektion, die sich Die Besucher werden auf die Abstandsregelungen bzw. auf freiwilliger Basis einmal wöchentlich einem kostenlosen Anti- Kontaktbeschränkungen ausdrücklich hingewiesen und um genschnelltest unterziehen können. Einhaltung gebeten! Öffnungszeiten der Grüngutannahmestelle und des Wertstoffhofes in Neuhaus-Schierschnitz Die Grüngutannahmestelle sowie der Wertstoffhof sind wie folgt geöffnet: Mittwoch: 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr Samstag: 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr Die Annahme von Elektronikschrott und Kleinmengen an Schrott, Gelbe Säcke, Flaschen und Gläser sowie Papier sind zu den Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Neuhaus-Schier- schnitz möglich. Die Besucher werden auf die Einhaltung der Abstandsrege- lungen bzw. Kontaktbeschränkungen ausdrücklich hinge- wiesen und um Beachtung gebeten! Sprechzeiten der Revierförster Christopher Aulinger und Holger Ehrhardt finden zur Zeit nicht statt! Der Revierförster von Neuenbau, Herr Christopher Aulinger, ist über sein Handy 0172 / 3480394 erreichbar. Der Revierförster von Judenbach, Herr Holger Ehrhardt, ist über sein Handy 0172 / 3480387 erreichbar. Schiedsstelle der Gemeinde Föritztal Jeden ersten Dienstag des Monats, um 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr, in der Gemeindeverwaltung Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal. Nächster Termin: Dienstag, den 01. Juni 2021 BÜRGERPOLIZEI für die Gemeinde Föritztal Am Donnerstag, 03.06.2021, am Dienstag, 08.06.2021 und am Donnerstag, 17.06.2021 finden keine Sprechstunden statt. Wir bitten um Beachtung. Durch die Aufnahme des Halts in Steinheid verschieben sich die Gemeindeverwaltung Föritztal, OT Neuhaus-Schierschnitz, ursprünglich kommunizierten Donnerstagstermine in Limbach Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal und Lichte in geringem Umfang. So steht der Testbus am Don- nerstag in Limbach (Parkplatz ehemalige Touristinfo) nun von (Tel.: 036764-79636). 12.15 bis 13.15 Uhr und in Lichte (ehemalige Gemeindeverwal- tung) neu von 14 bis 15.15 Uhr. Der übrige Fahrplan bleibt bis auf weiteres unverändert. Die Stationen des Testmobils lauten damit im Detail wie folgt: · Heinersdorf, vor Kulturhaus: Freitag von 8 bis 9.30 Uhr · Judenbach, vor der ehemaligen Gemeindeverwaltung: Mon- tag und Donnerstag jeweils 8.30 bis 10.30 Uhr · Lauscha, vor der Farbglashütte: Dienstag von 13.30 bis 15 Uhr · Lichte, vor der ehemaligen Gemeindeverwaltung: Dienstag von 8.30 bis 10.30 Uhr und Donnerstag von 14 bis 15.15 Uhr
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 5/2021 - 10 - · Limbach, vor der ehemaligen Touristinformation: Dienstag von 11 bis 13 Uhr und Donnerstag von 12.15 bis 13.15 Uhr Wir gratulieren · Mengersgereuth-Hämmern, vor der Meng-Hämm-Arena: Mittwoch von 11 bis 13 Uhr und Freitag von 10.15 bis 11.45 Uhr herzlich zum Geburtstag · Neuhaus-Schierschnitz, vor dem Rathaus: Montag von 13.30 bis 15 Uhr … im Monat Juni 2021 · Schalkau, Bushaltestelle vor der Gemeinschaftsschule: Mitt- woch 8.30 bis 10.30 Uhr und Freitag 12.15 bis 13.45 Uhr 01.06. Peter-Jürgen Reichert zum 75. Geburtstag · Steinach, vor dem Rathaus: Montag 11 bis 13 Uhr und Mitt- Heubischer Ortsstr. 83, woch 13.30 bis 15 Uhr OT Heubisch · Steinheid, auf dem Marktplatz: Donnerstag 11 bis 12 Uhr 01.06. Brigitte Reinhardt zum 70. Geburtstag Das mobile Testzentrum ergänzt die stationären Teststellen des Bienenstr. 13, DRK sowie der Apotheken und sonstigen Einrichtungen. Weitere OT Neuhaus-Schierschnitz Informationen zu den Schnelltestangeboten im Landkreis Son- 01.06. Horst Zitzmann zum 70. Geburtstag neberg finden Sie unter https://www.kreis-sonneberg.de/news/ Kirchstr. 13, informationen-zu-schnelltests-im-landkreis-sonneberg. OT Heinersdorf 03.06. Lisbeth Motschmann zum 85. Geburtstag Aktuelle Informationen und wichtige Hinweise zur Coronavirus- Lage finden Sie unter www.kreis-sonneberg.de. Sonneberger Str. 12, OT Neuhaus-Schierschnitz 04.06. Rosel Friedrich zum 85. Geburtstag Sprechtag des Bürgerbeauftragten Großer Garten 2 A, für den Landkreis Sonneberg OT Neuhaus-Schierschnitz Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Sie haben sich 05.06. Inge Löffler zum 85. Geburtstag im Labyrinth der Ämter und Behörden verlaufen und brauchen Schlossbergring 19, Unterstützung? Oder Sie benötigen einfach nur eine Information OT Neuhaus-Schierschnitz oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden 06.06. Angelika Heimann zum 75. Geburtstag können? Waldstr. 8, Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen hilft Bürgerin- OT Mönchsberg nen und Bürgern in allen Fällen, in denen sie von einer Handlung 07.06. Dietmar Pohl zum 80. Geburtstag der öffentlichen Verwaltung betroffen sind. Er schaut genau hin, Oberlinder Str. 44, überprüft, berät und unterstützt Bürgerinnen und Bürger in Ver- OT Rottmar waltungsangelegenheiten. 07.06. Ute Schneider zum 70. Geburtstag Jeder hat das Recht, sich an den Bürgerbeauftragten zu wenden. Lindenstr. 64 g, Seine Hilfe ist kostenlos. OT Weidhausen Der Sprechtag findet wegen der Vorschriften zur Eindämmung 09.06. Horst Enders zum 85. Geburtstag der Corona-Pandemie nicht wie geplant im Landratsamt Sonne- berg statt, sondern wird am: Heubischer Str. 9, OT Gefell 1. Juni 2021 09.06. Alice Sommer zum 90. Geburtstag ab 9.00 Uhr Tettaustr. 69, als digitaler Sprechtag OT Heinersdorf (Videokonferenz oder Telefongespräch) 10.06. Ruth Wicklein zum 95. Geburtstag durchgeführt. Sportplatz 3, OT Föritz Aus organisatorischen Gründen bitten wir darum, dass Interes- 11.06. Helmut Räder zum 90. Geburtstag sierte zuvor einen persönlichen Gesprächstermin unter der Tele- fonnummer 0361/57 3113871 vereinbaren. Minnastr. 50, Sie können sich auch gern schriftlich oder telefonisch an den OT Neuhaus-Schierschnitz Bürgerbeauftragten wenden. 12.06. Silvia Mäder zum 70. Geburtstag Oberlinder Str. 16, Alle Informationen finden Sie auch unter OT Rottmar www.buergerbeauftragter-thueringen.de. 13.06. Wilfried Ehrsam zum 70. Geburtstag Heubischer Ortsstr. 37, OT Heubisch 13.06. Herbert Streng zum 80. Geburtstag Alte Handelsstr. 107, OT Judenbach 14.06. Waltraud Löffler zum 80. Geburtstag Sattelpaßstr. 51, Wir gratulieren OT Neuenbau 15.06. Heinz Henning zum 70. Geburtstag Untere Dorfstr. 50, OT Rotheul Wir sind neu hier: 20.06. Reinhard Bauersachs Marker Weg 39, zum 70. Geburtstag Herzlichen Glückwunsch zur Geburt von OT Neuhaus-Schierschnitz 20.06. Heini Börner zum 80. Geburtstag Helene Kittlaus am 18.04.2021 Neuhaus-Schierschnitz Alte Handelsstr. 181, Otto Gurr am 25.04.2021 Rotheul OT Judenbach 20.06. Heinz Gertloff zum 70. Geburtstag Den neuen Erdenbürgern wünschen wir viel Sichelreuther Höhe 9, Glück und Gesundheit, den Eltern viel Kraft und OT Neuhaus-Schierschnitz Freude!
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 5/2021 - 11 - Wir gratulieren Stiftung Judenbach herzlich zum Geburtstag Die Stiftung Judenbach informiert. 22.06. Ursula Mechtold zum 70. Geburtstag Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, Alte Handelsstr. 114, liebe Gäste, OT Judenbach 22.06. Helene Riehlein zum 85. Geburtstag die Öffnung der Stiftung Judenbach hängt vom weiteren Verlauf Sattelpaßstr. 16, der Corona-Pandemie im Freistaat Thüringen und Landkreis OT Neuenbau Sonneberg ab. In Deutschland insgesamt sind die Inzidenzzah- 22.06. Evi Schäfer zum 70. Geburtstag len in den letzten Tagen rückläufig. Ich hoffe nun, dass sich die- ser Trend auch in unserer Südthüringer Region einstellt und die Marker Hang 5 A, Stiftung Judenbach zeitnah wieder öffnen kann. OT Neuhaus-Schierschnitz Mit großem Einsatz und viel Freude hat die Joseph-Meyer-Schu- 24.06. Johanna Krautwurst zum 95. Geburtstag le in Neuhaus-Schierschnitz dafür eine Ausstellung vorbereitet. Ziegelhüttenstr. 8, Diese soll Anfang Juni 2021 in der Großen Halle aufgebaut und OT Heinersdorf danach für Besucher geöffnet werden. 24.06. Bernd Scheler zum 70. Geburtstag Bitte beachten Sie dazu die entsprechenden Veröffentlichungen Alte Handelsstr. 5, in der Presse. OT Judenbach Ich freue mich, wenn die Stiftung Judenbach wieder öffnen und 25.06. Ursula Korneffer zum 70. Geburtstag Sie als Gast begrüßen kann. Schierschnitzer Str. 40, OT Neuhaus-Schierschnitz Mit freundlichen Grüßen 26.06. Reinhard Glier zum 75. Geburtstag Albrecht Morgenroth Neuhäuser Str. 16, -1. Vorsitzender- OT Lindenberg Meyer-ART 29.06. Johanna Bär zum 80. Geburtstag Schüler der Staatlichen Gemeinschaftsschule „Joseph Mey- Moggerer Ortsstr. 29, er“ mit Remig Dadumjan stellen in der Stiftung Judenbach aus OT Mogger Einer langen Tradition folgend, sollte 2020 wieder ein Projekt mit dem aus Neuhaus-Schierschnitz stammenden Künstler Matthias Schilling zum Thema Monotypie stattfinden. Die Zusammenar- beit mit der Kulturagentin Miriam Braunstein vom LKJ eröffnete die Möglichkeit, das Projekt zu erweitern und weitere Künstler an die Meyerschule zu holen. Letztendlich konnte Herr Schilling nicht dabei sein. Unter Anlei- tung von Toni Köhler- Terz, Lydia Stoppera und Volker Sessel- mann übten sich Schüler der Klassenstufe 5 und 6 im Drucken, Töpfern und dem Gestalten von Kunstwerken aus Papier. Ein weiteres Projekt befasste sich mit den Aspekten jüdischen Lebens allgemein und speziell im Landkreis Sonneberg. Schüler gestalteten Bauwerke aus Judenbach im kubistischen Stil nach Herzliche Gratulationen Lyonel Feininger, einem jüdischen Künstler, der zeitweise auch in Thüringen lebte. Gleichzeitig entstanden Comics, u.a. auch zur Namensgebung von Judenbach. zu Ehejubiläen Ein letztes Projekt bezieht sich auf Ali Kurt Baumgarten. Es ent- stehen expressionistische Holzschnitte und ein Wandbild in An- 05.06. Siegrid und Rolf Sehmisch lehnung an das Schaffen des Künstlers. im OT Neuenbau, Sattelpaßstraße 64 Und all dies soll nun in der Stiftung Judenbach ausgestellt zum 50. Hochzeitstag werden. Vervollständigt wird Meyer-ART durch Schülerarbeiten aus dem laufenden Schuljahr, sowohl von den Kindern der Pri- marstufe als auch der Sekundarstufe und künstlerische Arbeiten 05.06. Regina und Peter Müller von Remig Dadumjan aus unserer Schule. im OT Neuenbau, Sattelpaßstraße 69 zum 50. Hochzeitstag Kindergärten der Gemeinde Föritztal Vereine & Verbände Kleintierzuchtverein Neues aus dem Neuhaus-Schierschnitz „Schnatterschnabel“ Hühnerimpftermine 2021 Zum Umgang mit Zahlen gehört nicht nur die Der Kleintierzuchtverein T 501 Neuhaus-Schierschnitz orga- Arbeit mit Mengen, sondern auch die Geo- nisiert wieder die gesetzliche Impfung gegen die Newcastle- metrie, und dass diese auch Spaß machen Krankheit. kann, haben wir ABC Kinder in unserem Zah- Alle Zuchtfreunde sowie Halter von Hühnern aus der Umge- lenland bewiesen. bung haben die Möglichkeit, ihre Tiere impfen zu lassen. Mit sehr langen Bändern ging es ab in den 3. Termin am Sonntag, 25.07.2021 Wald. Unterwegs schauten wir uns die unter- von 10:00 bis 11:00 Uhr schiedlichsten Formen von Gräsern, Blättern 4. Termin am Sonntag, 19.09.2021 und Objekten an. Am Ziel angekommen war unsere erste Aufga- von 10:00 bis 11:00 Uhr, be, 3 Bäume zum Dreieck zu verbinden. Bäume gab es ja genug, Ausgabe des Impfpasses aber welche sollten wir wählen. Es dauerte nicht lange und die Mädchen wurden sich schnell einig und probierten sich aus. Der Impfstoff kann bei Günter Schmidt, Sonneberger Straße 37, 96524 Föritztal, OT Neuhaus-Schierschnitz abgeholt werden.
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