Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2021 Mittwoch, 26. Mai 2021

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Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2021 Mittwoch, 26. Mai 2021
POSTAKTUELL – Sämtliche Haushalte

                                    Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
                                    Jahrgang 2021      Mittwoch, 26. Mai 2021   Nummer 5

                                                                                           Bild von Gábor Adonyi auf Pixabay

                                                        www.foeritztal.de
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2021 Mittwoch, 26. Mai 2021
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 5/2021                                                                                                                           -2-

 Inhaltsverzeichnis
 Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal
 Beschlüsse des Gemeinderates Föritztal                                                 •    Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde
                                                                                             Föritztal zur 4. Änderung des Bebauungsplans
 • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung
                                                                                             für das Allgemeine Wohngebiet „Südlich Hofstädter
    der Sitzung des Gemeinderates Föritztal
                                                                                             Straße“ Gemeinde Sonnefeld, Landkreis Coburg..... Seite 4
    vom 04.05.2021 ........................................................ Seite 3
                                                                                        •    Beschluss über die Genehmigungserklärung zum
 • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen
                                                                                             Kaufvertrag URNr. 1651/2020 vom 17.12.2020........ Seite 5
    Teils der 22. Sitzung des Gemeinderates Föritztal
    vom 23.02.2021 ........................................................ Seite 3     •    Beschluss über die Messungsanerkennung zu Urkunde
                                                                                             vom 07.01.2021, URNr. 26/2021 .............................. Seite 5
 • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung
    der in der Gemeinderatssitzung am 23.02.2021                                        •    Beschluss über die Bewilligung von überplanmäßigen
    gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse ................... Seite 3                      Ausgaben für das Haushaltsjahr 2020 ..................... Seite 5
 • Beschluss über die Billigung des Entwurfes des                                       •    Beschluss über die Auftragsvergabe zum Bauvorhaben
    vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Industriegebiet                                        „Nutzungsänderung und Sanierung Obdachlosen-
    „Am Rohof II, Teilbereich IV“ in Föritztal OT Heubisch,                                  Unterkunft in Neuhaus-Schierschnitz“ -
    Teilfläche Flurstück-Nr. 1469/19, Teilfläche                                             Gewerk 21 Fassadensanierung ................................ Seite 5
    Flurstück-Nr. 1468/3, FlurstückNr. 1469/23, und                                     •    Beschluss über gemeindliches Einvernehmen
    Flurstück-Nr. 1468/4, Gemarkung Heubisch der                                             zum Bauantrag ......................................................... Seite 5
    Fa. Sauer Polymertechnik GmbH & Co. KG Neustadt
    (Planungsstand 12.03.2021) für eine Betriebs-                                       Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse
    erweiterungsowie Beschlussfassung zur öffentlichen                                  • Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
    Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteilgung                                          der Gemeinde Föritztal am 01.06.2021 .................... Seite 6
    der Träger öffentlicher Belange ................................. Seite 3
 • Beschluss über die Billigung des Entwurfes des                                       Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
    vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik-                                     • Berufung ehrenamtlicher Richter für
    anlage TWA Rottmar“, Flurstück 598/17 Gemarkung                                       das Sozialgericht Meiningen..................................... Seite 6
    Rottmar der Wasserversorgungs- und Abwasser-                                        • Badeordnung und Tarifordnung Schwimmbad
    zweckverbandes Sonneberg .................................... Seite 3                 Neuhaus-Schierschnitz............................................. Seite 6
 • Beschluss über die Aufstellung eines vorhaben-                                       • Bekanntmachungen der Friedhofsverwaltung .......... Seite 8
    bezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage
                                                                                        • Öffnungszeiten Grüngutannahmestelle
    TWA Rottmar“, Flurstück-Nr. 598/17 Gemarkung
                                                                                          Judenbach ................................................................ Seite 9
    Rottmar, des Wasserversorungs- und Abwasserzweck-
    verbandes Sonneberg .............................................. Seite 3          • Öffnungszeiten Wertstoffhof
                                                                                          Neuhaus-Schierschnitz............................................. Seite 9
 • Beschluss über die Badeordnung für das Freibad
    Neuhaus-Schierschnitz............................................. Seite 4          • Revierförster Aulinger und Erhardt ........................... Seite 9
 • Beschluss über die Tarifordnung für das Freibad                                      • Bürgerpolizei für die Gemeinde Föritztal .................. Seite 9
    Neuhaus-Schierschnitz............................................. Seite 4
 • Beschluss über die Haushaltssatzung der Gemeinde                                     Bekanntmachungen anderer Ämter und Behörden
    Föritztal für das Haushaltsjahr 2021                                                • Mobiles Testzentrum des Landkreises Sonneberg ... Seite 9
    samt ihren Anlagen................................................... Seite 4       • Sprechtag des Bürgerbeauftragten
 • Beschluss über den Finanzplan und das Investitions-                                     für den Landkreis Sonneberg ................................. Seite 10
    programm für die Jahre 2020 bis 2024 ..................... Seite 4
                                                                                        Öffentlicher Teil der Gemeinde Föritztal ................... Seite 10

                                                              Hinweis in eigener Sache:
                                         Der Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt ist der 08.06.2021
                                                            Wir bitten um Beachtung!

            Impressum
„Föritztalkurier“ Amtsblatt der Gemeinde Föritztal                                      Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Joachim Rebhan, Sonneberger Straße 46a,
                                                                                        96524 Neuhaus-Schierschnitz, E-Mail: look.wum@t-online.de, Tel: 036764 72625,
Herausgeber: Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal OT           Mobil:0172 7930303
Neuhaus-Schierschnitz, Tel.: 036764 7960, Fax: 036764 79648, E-Mail: info@foe-          Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Joachim Rebhan, erreichbar unter Tel.:
ritzal.de, Internet: www.foeritztal.de                                                  0172 / 7930303, E-Mail: look.wum@t-online.de
Verantwortlich für den amtlichen Teil: Für alle Veröffentlichungen der Gemeinde         Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt - Erreichbar unter der Anschrift
Föritztal ist die Gemeinde Föritztal verantwortlich.                                    des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr.
Verantwortlich für nichtamtlichen Teil: LINUS WITTICH Medien KG, Ilmenau                Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden.
Bezugsbedingungen und Möglichkeiten: Bezugszeit ist das Kalenderjahr. Bezugs-           Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und
preis im Abonnement jährlich 12,00 Euro. Abbestellungen für das nächste Kalender-       zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom
jahr müssen der Gemeinde bis spätestens 1. November vorliegen.                          Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Far-
Bei Auslieferung von Einzelstücken durch die Gemeinde Preis je Exemplar 1,00 Euro       ben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unter-
zzgl. Versandkosten. Die Bestellung erfolgt bei der Gemeinde Föritztal, Schierschnit-   schiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwieder-
zer Straße 9, 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz. Das Amtsblatt wird bis auf      gabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns
Weiteres kostenlos im Gemeindegebiet verteilt.                                          zu keiner Ersatzleistung.
Ein Anspruch, ein Amtsblatt auf diese Weise regelmäßig zu erhalten, besteht nicht.      Verlagsleiter: Mirko Reise
Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98693 Ilmenau,             Erscheinungsweise: erscheint nach Bedarf
info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77      Hinweis: Für den Inhalt in diesem Blatt eventuell abgedruckter Wahlwerbung und/
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                                                                                        sche Gruppierung verantwortlich.
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2021 Mittwoch, 26. Mai 2021
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 5/2021                                                                                   -3-
                                                                   Beschluss Nr. GR/290/25/2021
                                                                   Sitzungsdatum: 04.05.2021
                                                                   Beschluss über die Billigung des Entwurfes des vorhaben-
                                                                   bezogenen Bebauungsplanes Industriegebiet „Am Rohof II,
                                                                   Teilbereich IV“ in Föritztal OT Heubisch, Teilfläche Flurstück-
                                                                   Nr. 1469/19, Teilfläche Flurstück-Nr. 1468/3, Flurstück-Nr.
     Beschlüsse des Gemeinderates                                  1469/23, und Flurstück-Nr. 1468/4, Gemarkung Heubisch der
                                                                   Fa. Sauer Polymertechnik GmbH & Co. KG Neustadt für eine
                                                                   Betriebserweiterung sowie Beschlussfassung zur öffentli-
Beschluss Nr. GR/287/25/2021                                       chen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteilgung der
Sitzungsdatum: 04.05.2021                                          Träger öffentlicher Belange
Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit-           Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und
zung des Gemeinderates Föritztal vom 04.05.2021                    Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und        16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom          machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-        durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. Seite 115) beschließt der
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert      Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 04.05.2021:
durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. Seite 115) bestätigt der     Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit
Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 04.05.2021 die vor-     Vorhaben- und Erschließungsplan Industriegebiet „Am Rohof II,
liegende Tagesordnung.                                             Teilbereich IV“ in Föritztal OT Heubisch, Teilfläche Flurstück-Nr.
                                                                   1469/19, Teilfläche Flurstück-Nr. 1468/3, Flurstück Nr. 1469/23,
Datum der Ausfertigung: 05.05.2021                                 und Flurstück-Nr. 1468/4, Gemarkung Heubisch der Fa. Sauer
Andreas Meusel                                                     Polymertechnik GmbH & Co. KG Neustadt für eine Betriebs-
Bürgermeister                                                      erweiterung und dessen Begründung mit Umweltbericht (Pla-
der Gemeinde Föritztal                                             nungsstand 12.03.2021) werden in der vorliegenden Fassung
                                                                   gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
                                                                   Nach § 4 Abs. 2 BauGB werden die Träger öffentlicher Belange
Beschluss Nr. GR/288/25/2021                                       beteiligt.
Sitzungsdatum: 04.05.2021
                                                                   Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder
Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der        des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung
22. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 23.02.2021             ausgeschlossen.
Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-
kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.          Datum der Ausfertigung: 05.05.2021
August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-       Andreas Meusel
machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert      Bürgermeister
durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. 115) beschließt der Ge-      der Gemeinde Föritztal
meinderat Föritztal in seiner Sitzung am 04.05.2021, die Nieder-
schrift des öffentlichen Teils der 22. Sitzung des Gemeinderates
Föritztal vom 23.02.2021 zu genehmigen.                            Beschluss Nr. GR/291/25/2021
                                                                   Sitzungsdatum: 04.05.2021
Datum der Ausfertigung: 05.05.2021
Andreas Meusel                                                     Beschluss über die Billigung des Entwurfes des vorhaben-
Bürgermeister                                                      bezogenen Bebauungsplans „Photovoltaikanlage TWA Rott-
der Gemeinde Föritztal                                             mar“, Flurstück 598/17 Gemarkung Rottmar der Wasserver-
                                                                   sorgungs- und Abwasserzweckverbandes Sonneberg
                                                                   Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und
Beschluss Nr. GR/289/25/2021                                       Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
Sitzungsdatum: 04.05.2021                                          16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
                                                                   kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt
Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in         geändert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. Seite 115)
der Gemeinderatssitzung am 23.02.2021 gefassten nicht öf-          beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am
fentlichen Beschlüsse                                              04.05.2021:
Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und        Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-)              „Photovoltaikanlage TWA Rottmar“, Flurstück 598/17 Gemar-
vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der           kung Rottmar des Wasserversorgungs- und Abwasserzweckver-
Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41)             bandes Sonneberg sowie dessen Begründung mit Umweltbericht
zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S.          (Planungsstand 06.04.2021) werden in der vorliegenden Fas-
115) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am
                                                                   sung gebilligt und nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt.
04.05.2021 die nachfolgenden in nicht öffentlicher Sitzung am
                                                                   Nach § 4 Abs. 1 BauGB werden die Träger öffentlicher Belange
23.02.2021 gefassten Beschlüsse im nächsten Amtsblatt der
                                                                   beteiligt.
Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen:
    Beschluss Nr. GR/282/22/2021 vom 23.02.2021                    Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder
    Beschluss über die Genehmigungserklärung zum Kaufver-          des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung
    trag URNr. 1651/2020 vom 17.12.2020                            ausgeschlossen.
    Beschluss Nr. GR/283/22/2021 vom 23.02.2023
    Beschluss über die Messungsanerkennung zu Urkunde vom          Datum der Ausfertigung: 05.05.2021
    07.01.2021, URNr. 26/2021                                      Andreas Meusel
    Beschluss Nr. GR/284/22/2021 vom 23.02.2021                    Bürgermeister
    Beschluss über die Bewilligung von überplanmäßigen Aus-        der Gemeinde Föritztal
    gaben für das Haushaltsjahr 2020
    Beschluss Nr. GR/285/22/2021 vom 23.02.2021
    Beschluss über die Auftragsvergabe zum Bauvorhaben „Nut-       Beschluss Nr. GR/292/25/2021
    zungsänderung und Sanierung Obdachlosen-Unterkunft in          Sitzungsdatum: 04.05.2021
    Neuhaus-Schierschnitz“ - Gewerk 21 Fassadensanierung
                                                                   Beschluss über die Aufstellung eines vorhabenbezoge-
    Beschluss Nr. GR/286/22/2021 vom 23.02.2021
    Beschluss zum Bauantrag „Errichtung einer Stützmauer mit       nen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage TWA Rottmar“,
    Zaun“ auf dem Flurstück 970/15 in der Gemarkung Heubisch       Flurstück-Nr. 598/17 Gemarkung Rottmar, des Wasserver-
                                                                   sorungs- und Abwasserzweckverbandes Sonneberg
Datum der Ausfertigung: 05.05.2021                                 Der Gemeinderat Föritztal beschließt in seiner Sitzung am
Andreas Meusel                                                     04.05.2021 für den im Lageplan (als Anlage beigefügt) darge-
Bürgermeister                                                      stellten Bereich wird nach § 12 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs.
der Gemeinde Föritztal                                             1 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2021 Mittwoch, 26. Mai 2021
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 5/2021                                                                                                                                                                                                                                                                                -4-
Anlass der Planung                                                                                                                                                                                                                                                Beschluss Nr. GR/294/25/2021
1. Der Vorhabenträger, der Wasserversorgungs- und Abwas-                                                                                                                                                                                                          Sitzungsdatum: 04.05.2021
    serzweckverband Sonneberg, stellten mit Schreiben vom
    10.03.2021, Posteingang 15.03.2021 den Antrag auf Aufstellung                                                                                                                                                                                                 Beschluss über die Tarifordnung für das Freibad Neuhaus-
    eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanla-                                                                                                                                                                                                    Schierschnitz
    ge TWA Rottmar“ auf dem unter Punkt 2 genannten Grundstück                                                                                                                                                                                                    Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr.10 der Thüringer Gemeinde- und
2. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungs-                                                                                                                                                                                                           Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
    planes umfasst folgendes Grundstück in der Gemarkung                                                                                                                                                                                                          16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekannt-
    Rottmar: Flurstück 598/17 welches in dem als Anlage beige-                                                                                                                                                                                                    machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert
    fügten Lageplan dargestellt ist.                                                                                                                                                                                                                              durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115), beschließt
3. Das vom Vorhabenträger beabsichtigte Bauvorhaben befin-                                                                                                                                                                                                        der Gemeinderat der Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am
    det sich im Außenbereich. Es müssen deshalb neue bau-                                                                                                                                                                                                         04.05.2021 die als Anlage beigefügte Tarifordnung für das ge-
    planungsrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen durch die                                                                                                                                                                                                     meindeeigene Freibad Neuhaus-Schierschnitz.
    Aufstelllung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
    geschaffen werden.                                                                                                                                                                                                                                            Datum der Ausfertigung: 05.05.2021
4. Der Vorhabenträger ist bereit, für das Bauvorhaben und die                                                                                                                                                                                                     Andreas Meusel
    erforderlichen Erschließungsmaßnahmen einen mit der Ge-                                                                                                                                                                                                       Bürgermeister
    meinde Föritztal abgestimmten Vorhaben- und Erschließungs-                                                                                                                                                                                                    der Gemeinde Föritztal
    plan auf eigene Kosten auszuarbeiten und sich zur Planung
    und Durchführung der Erschließungsmaßnahme und zur Re-
    alisierung des Vorhabens innerhalb einer noch zu bestimmen-                                                                                                                                                                                                   Beschluss Nr. GR/295/25/2021
    den Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungs-                                                                                                                                                                                                  Sitzungsdatum: 04.05.2021
    kosten in einem Durchführungsvertrag zu verpflichten.
Ziele und Zwecke der Planung                                                                                                                                                                                                                                      Beschluss über die Haushaltssatzung der Gemeinde Föritz-
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikan-                                                                                                                                                                                                          tal für das Haushaltsjahr 2021 samt ihren Anlagen
lage TWA Rottmar“ in Föritztal OT Rottmar sollen die baupla-                                                                                                                                                                                                      Aufgrund des § 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisord-
nungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Vor-                                                                                                                                                                                                    nung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August
habens geschaffen werden.                                                                                                                                                                                                                                         1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung
Bauleitplanung                                                                                                                                                                                                                                                    vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch
Mit der Aufstellung der Bauleitplanung wurde Planungsbüro Dipl.                                                                                                                                                                                                   Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der Ge-
Ing. Ralf Werneke Sonneberg durch den Vorhabenträger beauf-                                                                                                                                                                                                       meinderat Föritztal in seiner Sitzung am 30.03.2021 die folgende
tragt.Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1
Satz 2 BauGB).                                                                                                                                                                                                                                                             Haushaltssatzung der Gemeinde Föritztal
                                                                                                                                                                                                                                                                        für das Haushaltsjahr 2021 samt ihren Anlagen
Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglie-
der des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung                                                                                                                                                                                                       Datum der Ausfertigung: 05.05.2021
ausgeschlossen.                                                                                                                                                                                                                                                   Andreas Meusel
                                                                                                                                                                                                                                                                  Bürgermeister
Datum der Ausfertigung: 05.05.2021                                                                                                                                                                                                                                der Gemeinde Föritztal
Andreas Meusel
Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal                                                                                                                                                                                                                                            Beschluss Nr. GR/296/25/2021
        geplantes Vorhaben                                                                                                                                                    Planzeichen
                                                                                                                                                                                                                                                                  Sitzungsdatum: 04.05.2021
                                                                                                                                                                              Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs 1. Nr. 1 BauGB)

                                                                                                                                                                                                                                                                  Beschluss über den Finanzplan und das Investitionspro-
                                                                                                                                                                                     sonstiges Sondergebiet (§ 11 BauNVO)
                                                                                                                                                                               SO
                                                                                                                                                                                     Zweckbestimmung: Photovoltaik-Freianlagen/
                                                                                                                                                                                     Trinkwassergewinnung

                                                                                                                                                                              Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs 1. Nr. 1 BauGB)
                                                                                                                                                                               0,8   Grundflächenzahl (GZR) als Höchstmaß

                                                                                                                                                                               4,0m OK bauliche Anlagen über Gelände
                                                                                                                                                                                                                                                                  gramm für die Jahre 2020 bis 2024
                                                                                                                                                                              Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche
                                                                                                                                                                              (§ 9 Abs 1. Nr. 2 BauGB)                                                            Aufgrund des § 62 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisord-
                                                                                                                                                                                                                                                                  nung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August
                                                                                                                                                                                     Baugrenze

                                                                                                                                                                              Sonstige Planzeichen
                                                                                                                                                                                     Grenze des räumlichen Geltungsbereiches (§ 9 Abs. 7 BauGB)

                                                                                                                                                                                                                                                                  1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung
                                                                                                                                                                 574/4
                                                                                                                                                                                                                                                                  vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch
                                                                                                                                                                                                                                                                  Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der Ge-
                                                                                                                                                                      574/5
                                                                                    11

                                                        598/17
                                                                                      1

                                                                                                                                                    573/15

                                                      SO
                                                                                                                           573/11
                                                                                                                                     573/13
                                                                                                                                                             573/16
                                                                                                                                                                                                                                                                  meinderat Föritztal in seiner Sitzung am 04.05.2021, dem
                                                               7
                                                              12

                                                                                                      598/16   573/9

                                                                                                                                                                                                                                                                          Finanzplan und dem Investitionsprogramm
                                                                      7

                                                                                                                                    573/12
136/5

                                                                                                                                                                                                                                                                                   für die Jahre 2020 - 2024
                                                                                                                       573/10                                                   VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN
                                                                                                                                                                                           der Wasserwerke Sonneberg
                                                                                              e
                                                                                             aß
                                                                                            Str
                                                                                       er

                                                                                                                                                                                                    Photovoltaik-Freianlageanlage TWA Rottmar
                                                                                      itz
                                                                                   För

                                                                                                                                               ritz
                                                                                                                                               Fö

                                                                                                                                                                                                                                                                  zuzustimmen.
                                                                                                  571/2
                                                                          571/1                                                                                                                                                 Auftraggeber:
                                                                                                                                                                                                                       Wasserwerke Sonneberg
                                                                                                                                                       120                                                                       PIKO-Platz 1
                                                                                                                                                                                                                             96515 Sonneberg

                                                                                                                                                                                                                                                                  Datum der Ausfertigung: 05.05.2021
                                                                           570/2
                                                                          Föritz

                                                      569/3
                                                              569/4                                                                                                                                                                                               Andreas Meusel
                                                                                                                                                                                                                                                                  Bürgermeister
                                     146/7
                                              148/3
                                                                                                                                                                                                                                  Datum 06.04.2021
                                      146/6

                             146/4

                                       568/3
                                                                                                                                         121

                                                                                                                                                             M 1 : 1500
                                                                                                                                                                          Planungsbüro Ralf Werneke

                                                                                                                                                                          Mozartstraße 5, 96515 Sonneberg
                                                                                                                                                                                                                   Stadt- und Landschaftsplanung

                                                                                                                                                                                                                   Tel. 03675 / 74 11 36   Fax 03675 / 74 11 37
                                                                                                                                                                                                                                                                  der Gemeinde Föritztal

                                                                                                                                                                                                                                                                  Beschluss Nr. GR/297/25/2021
Beschluss Nr. GR/293/25/2021                                                                                                                                                                                                                                      Sitzungsdatum: 04.05.2021
Sitzungsdatum: 04.05.2021
                                                                                                                                                                                                                                                                  Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Föritztal
Beschluss über die Badeordnung für das Freibad Neuhaus-                                                                                                                                                                                                           zur 4. Änderung des Bebauungsplans für das Allgemeine
Schierschnitz                                                                                                                                                                                                                                                     Wohngebiet „Südlich Hofstädter Straße“ Gemeinde Sonne-
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr.15 der Thüringer Gemeinde- und                                                                                                                                                                                                        feld, Landkreis Coburg
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -)                                                                                                                                                                                                           Aufgrund der §§ Abs. 2 und 4 Abs. 1 BauGB beschließt der
vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekannt-
                                                                                                                                                                                                                                                                  Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 04.05.2021, der 4.
machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115), beschließt                                                                                                                                                                                                         Änderung des Bebauungsplans für das Allgemeine Wohngebiet
der Gemeinderat der Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am                                                                                                                                                                                                       „Südlich Hofstädter Straße“ Gemeinde Sonnefeld, Landkreis Co-
05.04.2021 die als Anlage beigefügte Badeordnung für das ge-                                                                                                                                                                                                      burg, der Gemeinde Sonnefeld die gemeindenachbarliche Zu-
meindeeigene Freibad Neuhaus-Schierschnitz.                                                                                                                                                                                                                       stimmung zu erteilen.
Datum der Ausfertigung: 05.05.2021                                                                                                                                                                                                                                Datum der Ausfertigung: 05.05.2021
Andreas Meusel                                                                                                                                                                                                                                                    Andreas Meusel
Bürgermeister                                                                                                                                                                                                                                                     Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal                                                                                                                                                                                                                                            der Gemeinde Föritztal
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2021 Mittwoch, 26. Mai 2021
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 5/2021                                                                              -5-
Beschluss Nr. GR/282/22/2021                                     *   HHST: 90000.84800 -
Sitzungsdatum: 23.02.2021                                            Gewerbegebiet Föritz/Sonneberg -         242.306,80 Euro
Beschluss über die Genehmigungserklärung zum Kaufver-                Umverteilung Gewerbesteuer
trag URNr. 1651/2020 vom 17.12.2020                              Diese Mehrausgabe war unabweisbar.
Genehmigungserklärung zu Notarverträgen                          Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen im Verwaltungshaus-
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und      halt.
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-      Datum der Ausfertigung: 25.02.2021
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt       Andreas Meusel
geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2020 (GVBl. Seite 277,        Bürgermeister
278) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am   der Gemeinde Föritztal
23.02.2021 die folgende Genehmigungserklärung:
                  Genehmigungserklärung                          Beschluss Nr. GR/285/22/2021
Der Gemeinderat Föritztal genehmigt sämtliche Erklärungen, die   Sitzungsdatum: 23.02.2021
in der Urkunde des Notars Jochen Kessler mit dem Amtssitz in     Beschluss über die Auftragsvergabe zum Bauvorhaben
Ludwigstadt                                                      „Nutzungsänderung und Sanierung Obdachlosen-Unter-
UR-Nr. 1651/2020 vom 17.12.2020                                  kunft in Neuhaus-Schierschnitz“ - Gewerk 21 Fassadensa-
von den daselbst genannten Beteiligten abgegeben worden sind.    nierung
Vom Inhalt der Urkunde wurde Kenntnis genommen.                  Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und
Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder       Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO)
des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung          vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der
ausgeschlossen.                                                  Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt
                                                                 geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2020 (GVBl. Seite 277,
Datum der Ausfertigung: 25.02.2021                               278) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am
Andreas Meusel                                                   23.02.2021 aufgrund des Vergabevorschlags des Architekturbü-
Bürgermeister                                                    ros Optiplan vom 05.02.2021 die Auftragsvergabe zum Bauvor-
der Gemeinde Föritztal                                           haben Nutzungsänderung und Sanierung Obdachlosen-Unter-
                                                                 kunft Neuhaus-Schierschnitz an nachfolgendes Unternehmen:

Beschluss Nr. GR/283/22/2021                                     Gewerk 21 Fassadensanierung
Sitzungsdatum: 23.02.2021                                        Bauunternehmen
                                                                 Lorenz Putz- u. Ausbau GmbH
Beschluss über die Messungsanerkennung zu Urkunde vom            Jagdshofer Straße 12
07.01.2021, URNr. 26/2021                                        96515 Sonneberg
Genehmigungserklärung zur Messungsanerkennung und
Auflassung                                                       Datum der Ausfertigung: 25.02.2021
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und      Andreas Meusel
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom        Bürgermeister
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-      der Gemeinde Föritztal
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2020 (GVBl. Seite 277,
278) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am   Beschluss Nr. GR/286/22/2021
23.02.2021 die folgende Genehmigungserklärung:                   Sitzungsdatum: 23.02.2021

                  Genehmigungserklärung                          Beschluss zum Bauantrag „Errichtung einer Stützmauer mit
                                                                 Zaun“ auf dem Flurstück 970/15 in der Gemarkung Heubisch
Der Gemeinderat Föritztal genehmigt sämtliche Erklärungen, die   Aufgrund des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der
in der Urkunde des Notars Jochen Keßler mit dem Amtssitz in      Gemeinderat der Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am
Ludwigstadt                                                      23.02.2021 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag
UR-Nr. 26/2021 vom 07.01.2021
von den daselbst genannten Beteiligten abgegeben worden sind.    -   Errichtung einer Stützmauer mit Zaun
Vom Inhalt der Urkunde wurde Kenntnis genommen.                      auf dem Flurstück 970/15 in der Gemarkung Heubisch.
Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder       Dem Antrag auf Zulassung einer Befreiung von den Festsetzun-
des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung          gen des B-Planes „Ebersdorfer Straße“ Heubisch gemäß § 31
ausgeschlossen.                                                  Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
                                                                 Für das Vorhaben werden folgende Befreiungen von den Fest-
Datum der Ausfertigung: 25.02.2021                               setzungen des B-Planes zugelassen.
Andreas Meusel
Bürgermeister                                                    Einfriedung:
der Gemeinde Föritztal                                           Doppelstabmatten-Zaun mit einer Höhe von 1,20 m auf einer ca.
                                                                 80 - 100 cm hohen Mauer zur angrenzenden Feldflur
                                                                 Die Strauch- und Heckenbepflanzung bleibt bestehen.
Beschluss Nr. GR/284/22/2021                                     Datum der Ausfertigung: 25.02.2021
Sitzungsdatum: 23.02.2021                                        Andreas Meusel
Beschluss über die Bewilligung von überplanmäßigen Aus-          Bürgermeister
gaben für das Haushaltsjahr 2020                                 der Gemeinde Föritztal
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278) bewilligt
der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 23.02.2021 die
nachfolgend genannten überplanmäßigen Ausgaben für das
Haushaltsjahr 2020:
Verwaltungshaushalt:
* Deckungskreis 005 -
   Haltung von Fahrzeugen                      12.013,27 Euro
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2021 Mittwoch, 26. Mai 2021
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 5/2021                                                                                   -6-
                                                                   Berufung ehrenamtlicher Richter
      Sitzungen des Gemeinderates                                  für das Sozialgericht Meiningen
          und seiner Ausschüsse                                    Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,
                                                                   die Präsidentin des Thüringer Landessozialgerichtes bittet nach
 Sitzung Haupt- und Finanzausschuss                                § 14 Abs. 4 Sozialgerichtsgesetz (SGG) erneut Personen vorzu-
                                                                   schlagen, welche in das Amt der ehrenamtlichen Richter*innen
 Nr. 22/2021 am 01.06.2021                                         in der Thüringer Sozialgerichtsbarkeit berufen werden können.
 Am Dienstag, 1. Juni 2021 findet um 18:00 Uhr im Kultursaal       Die vorzuschlagenden Personen nach § 17 Abs. 3 SGG dür-
 der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Fö-       fen keine Bediensteten des Landkreises Sonneberg als Träger
 ritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 22. Sitzung des Haupt-       der Sozial- und Eingliederungshilfe sein. Daher bitte ich Sie um
 und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritztal statt.          Unterstützung und Benennung geeigneter Bürger aus der Ge-
                                                                   meinde Föritztal, welche durch mich dem Thüringer Landessozi-
 Tagesordnung:                                                     algericht zur Berufung als ehrenamtliche Richter*innen am Sozi-
                                                                   algericht Meiningen vorgeschlagen werden können.
 BÜRGERFRAGESTUNDE                                                 Die vorzuschlagende Person muss im Besitz der deutschen
 ÖFFENTLICHER TEIL:                                                Staatsangehörigkeit sein und das fünfundzwanzigste Lebensjahr
 1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit-       vollendet haben (§ 16 Abs. 1 SGG). Die ehrenamtlichen Richter
    zung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinde-            sollen im Bezirk des Sozialgerichts Meiningen wohnen oder ih-
    rates Föritztal vom 01.06.2021                                 ren Betriebssitz haben oder beschäftigt sein (16 Abs. 6 SGG).
 2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der    Folgende Personen sind vom Amt des ehrenamtlichen Richters
    21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge-           am Sozialgericht ausgeschlossen:
    meinderates Föritztal vom 20.04.2021                           - wer infolge eines Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung
 3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der            öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzli-
                                                                       chen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten
    im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Föritztal
                                                                       verurteilt worden ist, (§ 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG),
    am 20.04.2021 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse          - wer wegen einer Tat angeklagt ist, die den Verlust der Fähig-
 4. Anfragen und Mitteilungen                                          keit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
 NICHT ÖFFENTLICHER TEIL:                                              (§ 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG),
                                                                   - wer das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag nicht besitzt (§
 Föritztal, den 26.05.2021                                             17 Abs. 1 Satz 1Nr. 3 SGG),
 Andreas Meusel                                                    - Personen, die in Vermögensverfall geraten sind (§ 17 Abs. 1
 Bürgermeister                                                         Satz 2 SGG) und
 Gemeinde Föritztal                                                - Personen, die bereits als ehrenamtlicher Richter beim Sozi-
                                                                       algericht tätig sind oder über einen längeren Zeitraum tätig
 Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der Sit-       gewesen waren.
 zung recht herzlich eingeladen.                                   Weiterhin dürfen bei den vorzuschlagenden Personen die Voraus-
                                                                   setzungen des § 9 Abs. 1 des Gesetzes zur Berufung von Rechts-
                                                                   anwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufung ehrenamt-
                                                                   licher Richter vom 24.07.1992 (BGBl. S 1386) nicht vorliegen. Der
           Amtliche und öffentliche                                Bewerber muss mit einer Überprüfung durch den Bundesbeauf-
                                                                   tragten für die Unterlagen des MfS einverstanden sein.
            Bekanntmachungen
                                                                   Da die Präsidentin des Thüringer Landessozialgerichtes auf die
                                                                   Dringlichkeit der Benennung der ehrenamtlichen Richter*innen
 Öffnungszeiten                                                    am Sozialgericht Meiningen verwies, bitte ich Sie bei Interesse
                                                                   um Mitteilung per Mail oder postalisch bis zum 04.06.2021.
 der Gemeindeverwaltung Föritztal
                                                                   Föritztal, den 26.05.2021
 96524 Föritztal, Schierschnitzer Straße 9                         Andreas Meusel
 OT Neuhaus-Schierschnitz                                          Bürgermeister
 Telefon: 036764 796 0
 Montag       09.00 - 12.00 Uhr
 Dienstag     09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr              Gemeinde Föritztal
                                                                   Freistaat Thüringen
 Mittwoch     geschlossen
 Donnerstag   09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
 Freitag      09.00 - 12.00 Uhr
                                                                                     Badeordnung
                                                                          für Freibad Neuhaus-Schierschnitz
 Vor Ihrem Besuch bitten wir um telefonische Terminab-
 sprache mit der von Ihnen gewünschten Fachabteilung!              Der Gemeinderat der Gemeinde Föritztal hat in seiner Sitzung
                                                                   am 04.05.2021 nachstehende privatrechtliche Benutzungsord-
                                                                   nung für das gemeindeeigene Freibad Neuhaus-Schierschnitz
                                                                   - im folgenden Badeordnung genannt - erlassen:
 Öffnungszeiten
 der Gemeindeverwaltung Föritztal                                                                §1
                                                                                      Zweck der Badeordnung
 Außenstelle Judenbach                                             Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit
 96524 Föritztal, Bellershöhe 1                                    im Gesamtbereich des Schwimmbades. Sie ist für alle Besu-
 OT Judenbach                                                      cher des Bades verbindlich. Mit dem Betreten des Badegelän-
 Telefon: 03675 4238 0                                             des erklärt sich der Besucher mit der Befolgung und Einhaltung
                                                                   der Bestimmungen der Badeordnung sowie allen sonstigen zur
 Montag       geschlossen                                          Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnun-
 Dienstag     08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr                 gen einverstanden. Bei Vereins-, Schul- und sonstigen Gemein-
 Mittwoch     08.00 - 12.00 Uhr                                    schaftsveranstaltungen sind die Übungsleiter bzw. Lehrer für die
                                                                   Beachtung der Badeordnung mit verantwortlich.
 Donnerstag   geschlossen
 Freitag      08.00 - 12.00 Uhr                                                                     §2
                                                                                               Badegäste
 Vor Ihrem Besuch bitten wir um telefonische Terminab-             Die Benutzung des Bades steht grundsätzlich jedermann frei.
 sprache mit der von Ihnen gewünschten Fachabteilung!              Ausgeschlossen sind Personen, die unter Einfluss berauschender
                                                                   Mittel stehen oder die an einer ansteckenden Krankheit (im Zwei-
                                                                   felsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert
                                                                   werden) oder offenen Wunden oder Hautausschlägen leiden.
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2021 Mittwoch, 26. Mai 2021
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 5/2021                                                                                       -7-
Personen, die sich ohne fremde Mittel nicht sicher fortbewegen                                          §8
oder an- und auskleiden können, insbesondere Personen mit                          Besondere Vorschriften für die Benutzung
körperlichen und geistigen Gebrechen, welche während des Be-               des Schwimm-, Nichtschwimmer- und Planschbeckens
suches des Bades der Hilfe und Aufsicht bedürfen, ist die Benut-                        sowie der Sprungeinrichtungen
zung des Bades nur zusammen mit einer Begleitperson gestat-           1.    Nichtschwimmern und unsicheren Schwimmern ist es nicht
tet. Kinder unter 7 Jahren bedürfen einer Aufsichtsperson.                  gestattet, das Schwimmbecken oder die Sprungeinrichtun-
                                                                            gen zu benutzen.
                               §3                                     2.    Die Benutzung des Sprungturmes wird von dem aufsichtfüh-
                         Betriebszeiten                                     renden Schwimmmeister geregelt. Von den Sprungeinrich-
(1) Der Beginn sowie die Beendigung der Badesaison und die                  tungen selbst darf nur dann gesprungen werden, wenn sich
täglichen Badezeiten werden jeweils durch die Verwaltung fest-              im Sprungbereich kein Schwimmer befindet. Nach Benut-
gesetzt und öffentlich bekannt gemacht.                                     zung der Sprungbretter und der Startblöcke ist das Wasser
(2) Die Kasse wird eine halbe Stunde vor Ablauf der täglichen               im Bereich der Sprungeinrichtungen sofort zu verlassen.
Badezeit geschlossen. Der Zutritt zur Badeanstalt vor Öffnung         3.    Die Benutzung der Sprungeinrichtungen geschieht auf eige-
und nach Kassenschluss ist Unbefugten nicht gestattet und gilt              ne Gefahr. Das Verweilen auf dem Sprungturm sowie den
als Hausfriedensbruch.                                                      anderen Sprungeinrichtungen ist verboten.
                                                                      4.    Das Planschbecken ist Kleinkindern vorbehalten. Mit der Be-
                                §4
                                                                            aufsichtigung der Kleinkinder betraute Personen dürfen das
                         Eintrittskarten                                    Planschbecken ebenfalls betreten.
Der Badegast erhält gegen Zahlung des gesondert zu dieser Ba-
                                                                      5.    Jede Verunreinigung des Badewassers, die Verwendung von
deordnung im Tarif für das Freibad Neuhaus-Schierschnitz vom                Seife, Bürsten und anderen Reinigungsmitteln in den einzel-
01.05.2021 festgelegten Benutzungsentgeltes eine Eintrittskarte.            nen Becken sind nicht gestattet.
Der gültige Tarif kann dem Aushang an der Kasse entnommen             6.    Während der allgemeinen Badezeit sind Ballspiele jeglicher
werden. Einzelkarten gelten jeweils nur für das einmalige Betre-            Art nur gestattet, wenn hierdurch andere Badegäste nicht be-
ten des Bades (alternativ: für den betreffenden Tag). Sie verlieren         lästigt werden.
beim Verlassen des Schwimmbades ihre Gültigkeit. Dauerkarten          7.    Bei Gewitter müssen die Badegäste die Badebecken wegen
sind nicht übertragbar. Bei sportlichen Wettkämpfen und sonsti-             Lebensgefahr sofort verlassen.
gen Veranstaltungen, bei denen Teile des Schwimmbades dem             8.    Für die Rutsche im Nichtschwimmerbecken gilt Folgendes:
allgemeinen Betrieb entzogen werden, haben diese Eintrittskar-              a) Benutzung nur für Kinder bis 14 Jahren,
ten keine Geltung und berechtigen nicht zum Betreten des Ba-                b) Bauchrutschen ist nicht gestattet,
degeländes.                                                                 c) die Rutsche darf nur einzeln und erst benutzt werden,
Die gelösten Eintrittskarten sind aufzubewahren und den Be-                      wenn das vorhergehende Kind die Rutsche sowie die
auftragten der Verwaltung auf Verlangen vorzuzeigen. Gelöste                     Wasserfläche davor verlassen hat.
Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen, Entgelte nicht
zurückgezahlt. Für verlorengegangene Eintrittskarten wird kein                                      §9
Ersatz geleistet.                                                                            Badebekleidung
                                                                      Der Aufenthalt im Schwimmbad ist nur in üblicher Badebeklei-
                               §5                                     dung gestattet. Sie hat den allgemein geltenden Begriffen von
                           Badezeiten                                 Anstand und Moral zu entsprechen und farbecht zu sein. Die
Nach Ablauf der öffentlich bekannt gemachten Badezeiten endet         Benutzung von Badeschuhen im Schwimmbecken ist nicht ge-
die Benutzung des Bades, seiner Anlagen und Einrichtungen.            stattet. Badebekleidung darf im Schwimmbecken weder ausge-
Der Badegast hat das Schwimmbad bis zur festgesetzten Bade-           waschen noch ausgewrungen werden. Für diesen Zweck sind
                                                                      besondere Einrichtungen vorhanden.
zeit zu verlassen.
                                                                                                   § 10
                                §6                                                          Badebenutzung
                              Zutritt                                 Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln, jede Be-
Der Zutritt zum Schwimmbad ist grundsätzlich nur mit einer gül-       schädigung und Verunreinigung ist untersagt. Bei Beschädigun-
tigen Eintrittskarte gestattet. Das Baden im Schwimmbecken            gen und Verunreinigungen ist der Verursacher zum Schadenser-
in größeren Gruppen, Riegenübungen und die Benutzung von              satz verpflichtet.
Tauchgeräten (mit Ausnahme von Taucherbrillen und Schnor-                                             § 11
cheln sowie Schwimmflossen) im Schwimmbad sind nur mit                                          Betriebshaftung
ausdrücklicher Erlaubnis des Schwimmmeisters gestattet. Die           (1) Bei Unfällen tritt eine Haftung nur ein, wenn ein Verschulden
Zulassung von Schwimmvereinen, Schulklassen oder sonstigen            der Verwaltung oder seiner Beauftragten nachgewiesen wird. Die
geschlossenen Gruppen wird von der Verwaltung besonders ge-           Benutzung des Bades und seiner gesamten Einrichtungen oder
regelt.                                                               Geräte erfolgt auf eigene Gefahr, soweit nicht Vorsatz oder grobe
                                                                      Fahrlässigkeit des Personals nachgewiesen wird.
                               §7                                     (2) Für die auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge wird keine
                       Verhalten im Bad                               Haftung übernommen. Im Übrigen ist die Haftung für die abhan-
(1) Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten           den gekommenen oder beschädigten Sachen ausgeschlossen.
Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und
                                                                                                 § 12
Ordnung nicht entspricht. Sie haben sich so zu verhalten, dass
                                                                                           Fundgegenstände
kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Um-         Gegenstände, die im Schwimmbad gefunden werden, sind an
ständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.                   der Kasse abzugeben. Über die Fundgegenstände wird nach
(2) Es ist insbesondere nicht gestattet:                              den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
a) das störende Betreiben von Rundfunkgeräten, Plattenspie-
    lern, Kassettenrecordern und Musikinstrumenten sowie                                          § 13
                                                                                        Betriebsunterbrechungen
    sonstiges Lärmen im Bad,
                                                                      Bei Betriebsunterbrechungen, welche infolge von Betriebsstö-
b) das Betreten des Schwimmbecken-Umgangs mit Schuhen,                rungen oder aus anderen Ursachen entstehen, wird keinerlei
c) das Spucken auf den Boden oder in das Badewasser,                  Ersatz geleistet.
d) das Wegwerfen oder Liegenlassen von Glas oder anderen
    scharfen Gegenständen, von Obstschalen, Papier und Abfäl-                                      § 14
    len aller Art,                                                                          Schwimmunterricht
                                                                      Schwimmunterricht wird im Allgemeinen nur von den Schwimm-
e) das Untertauchen von Badegästen,
                                                                      meistern erteilt. Anderen Personen ist das entgeltliche Erteilen
f) das Rennen auf dem Beckenumgang und das Turnen an Ein-             von Schwimmunterricht jeder Art untersagt. Ausgenommen ist
    steigeleitern und Haltestangen,                                   der Schwimmunterricht geschlossener Schulklassen und an-
g) die Belästigung der Badegäste durch sportliche Übungen             derer geschlossener Gruppen, wenn er von einem zuständigen
    und Spiele,                                                       Schwimmlehrer erteilt wird, sowie privat erteilter unentgeltlicher
h) das Mitbringen von Tieren.                                         Schwimmunterricht.
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2021 Mittwoch, 26. Mai 2021
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 5/2021                                                                                 -8-
                             § 15
                  Sonderveranstaltungen                             Hinweis der Friedhofsverwaltung
Für Sonderveranstaltungen (schwimmsportliche Wettkämpfe,            der Gemeinde Föritztal
Übungsstunden der Schwimmvereine, Veranstaltungen ge-
schlossener Gruppen wie Bundeswehr, Polizei usw.) werden            An den Grünen Wiesen können Blumen, Kränze und Ge-
zwischen der Verwaltung und dem Veranstalter besondere ver-         stecke auf den dafür vorgesehenen Ablageplätzen abgestellt
tragliche Regelungen getroffen.                                     werden - bitte KEINE Blumentöpfe, Figuren, Laternen
                                                                    oder sonstiges.
                               § 16
                       Verkauf von Waren
Das Anbieten und der Verkauf von Waren aller Art sowie jede ge-
schäftliche Werbung innerhalb des Schwimmgeländes bedürfen
der schriftlichen Erlaubnis der Verwaltung.
                               § 17
                            Aufsicht
Das Aufsichtspersonal hat für die Einhaltung dieser Badeord-
nung Sorge zu tragen. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals
ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Es ist befugt, Besucher bei
groben Verstößen gegen die Badeordnung oder eine Anweisung
des Personals für den betreffenden Tag aus dem Bad zu weisen.
Die Verwaltung ist berechtigt, Badegäste bei groben Verstößen
gegen die Badeordnung von der Benutzung des Bades bis zu
einem von ihr festgelegten Zeitpunkt auszuschließen. Schon ge-
zahlte Eintrittsgelder werden nicht zurückerstattet.
                               § 18
                          In-Kraft-Treten
(1) Diese Badeordnung tritt am 01.05.2021 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Badeordnung vom 01.05.1991 außer
Kraft.
Föritztal, den 05.05.2021
Andreas Meusel                                               DS
Bürgermeister

Gemeinde Föritztal
Freistaat Thüringen

                 Tarifordnung
    für das Freibad Neuhaus-Schierschnitz
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr.10 der Thüringer Gemeinde- und
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -)
vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Be-
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt ge-
ändert durch Gesetz vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278), hat
der Gemeinderat der Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am
04.05.2021 die folgende Tarifordnung für das gemeindeeigene
Freibad Neuhaus-Schierschnitz beschlossen:
                             §1
                            Tarife
Für die Benutzung des Freibades Neuhaus-Schierschnitz folgen-       Verwelkte Blumen, Kränze und Gestecke sind wieder zu
de Tarife festgesetzt:                                              entfernen und in dem vor Ort befindlichen Abfallbehälter zu
Tageskarte für einmalige Benutzung am Tage der Lösung               entsorgen!
                                                                    Auf den Rasengrabstätten sind KEINE Blumen, Windspie-
a) Kinder bis zum 3. Lebensjahr                        frei         le, Blumenschalen, Kreuze, Kerzen oder sonstige Bepflan-
b) Kinder und Jugendliche vom 4. bis 17. Lebensjahr 1,00 €          zungen erlaubt.
c) Personen über 18 Jahre                           2,00 €          Ablagemöglichkeiten werden noch geschaffen bzw. kann hier-
                                                                    für auch der Ablageplatz der Grünen Wiese mitgenutzt werden.
Saisonkarten
a) Kinder bis zum 3. Lebensjahr                              frei   Föritztal, den 26.05.2021
                                                                    Friedhofsverwaltung
b) Kinder und Jugendliche vom 4. bis 17. Lebensjahr      20,00 €
c) Personen über 18 Jahre                                40,00 €
Freien Eintritt in das Freibad erhalten:                            Hinweis der Friedhofsverwaltung
a) Schulklassen der Schulen der Gemeinde Föritztal für Unter-       der Gemeinde Föritztal
    richt und Wandertage
b) Kindergärten der Gemeinde Föritztal für Wandertage               Die jährliche Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen
c) Mitglieder der Jugendfeuerwehren der Gemeinde Föritztal          nach der Frostperiode wird in den kommenden Wochen durch
                                                                    die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Föritztal durchgeführt.
                                §2                                  Wir bitten um Beachtung!
                         In-Kraft-Treten
(1) Diese Tarifordnung tritt am 01.05.2021 in Kraft.                Föritztal, den 26.05.2021
                                                                    Friedhofsverwaltung
Föritztal, den 05.05.2021
Gemeinde Föritztal
Andreas Meusel                                               DS
Bürgermeister
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2021 Mittwoch, 26. Mai 2021
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 5/2021                                                                               -9-

 Öffnungszeiten der Grüngutannahmestelle
 und des Wertstoffhofes Judenbach
 April bis Oktober
 Die Grüngutannahmestelle sowie der Wertstoffhof sind wie      Testbus hält zusätzlich auch in Steinheid
 folgt geöffnet:
                                                               Der Testbus macht in zehn Orten des Landkreises an insge-
 Mittwoch:     17.00 Uhr bis 19.00 Uhr                         samt 16 Wochenterminen Halt - nämlich in Heinersdorf, Juden-
 Samstag:      13.00 Uhr bis 15.00 Uhr                         bach, Lauscha, Lichte, Limbach, Mengersgereuth-Hämmern,
 Die Annahme von Elektronikschrott und Kleinmengen an          Neuhaus-Schierschnitz, Schalkau, Steinach und Steinheid. Eine
 Schrott ist zu den Öffnungszeiten ebenfalls möglich.          Anmeldung ist nicht notwendig. Auch dieses Angebot gilt nur für
                                                               Menschen ohne Anzeichen einer Coronavirusinfektion, die sich
 Die Besucher werden auf die Abstandsregelungen bzw.           auf freiwilliger Basis einmal wöchentlich einem kostenlosen Anti-
 Kontaktbeschränkungen ausdrücklich hingewiesen und um         genschnelltest unterziehen können.
 Einhaltung gebeten!

 Öffnungszeiten der Grüngutannahmestelle
 und des Wertstoffhofes
 in Neuhaus-Schierschnitz
 Die Grüngutannahmestelle sowie der Wertstoffhof sind wie
 folgt geöffnet:
 Mittwoch:     17.00 Uhr bis 18.00 Uhr
 Samstag:      13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
 Die Annahme von Elektronikschrott und Kleinmengen an
 Schrott, Gelbe Säcke, Flaschen und Gläser sowie Papier sind
 zu den Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Neuhaus-Schier-
 schnitz möglich.
 Die Besucher werden auf die Einhaltung der Abstandsrege-
 lungen bzw. Kontaktbeschränkungen ausdrücklich hinge-
 wiesen und um Beachtung gebeten!

Sprechzeiten der Revierförster
Christopher Aulinger und Holger Ehrhardt
finden zur Zeit nicht statt!
Der Revierförster von Neuenbau, Herr Christopher Aulinger,
ist über sein Handy 0172 / 3480394 erreichbar.
Der Revierförster von Judenbach, Herr Holger Ehrhardt, ist
über sein Handy 0172 / 3480387 erreichbar.

     Schiedsstelle der Gemeinde Föritztal
  Jeden ersten Dienstag des Monats, um 17.00 Uhr bis 18.00
          Uhr, in der Gemeindeverwaltung Föritztal,
          Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal.
                      Nächster Termin:
                 Dienstag, den 01. Juni 2021

                 BÜRGERPOLIZEI
            für die Gemeinde Föritztal
                Am Donnerstag, 03.06.2021,
                am Dienstag, 08.06.2021 und
                 am Donnerstag, 17.06.2021
             finden keine Sprechstunden statt.
                  Wir bitten um Beachtung.                     Durch die Aufnahme des Halts in Steinheid verschieben sich die
  Gemeindeverwaltung Föritztal, OT Neuhaus-Schierschnitz,      ursprünglich kommunizierten Donnerstagstermine in Limbach
         Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal             und Lichte in geringem Umfang. So steht der Testbus am Don-
                                                               nerstag in Limbach (Parkplatz ehemalige Touristinfo) nun von
                    (Tel.: 036764-79636).                      12.15 bis 13.15 Uhr und in Lichte (ehemalige Gemeindeverwal-
                                                               tung) neu von 14 bis 15.15 Uhr. Der übrige Fahrplan bleibt bis auf
                                                               weiteres unverändert.
                                                               Die Stationen des Testmobils lauten damit im Detail wie
                                                               folgt:
                                                               · Heinersdorf, vor Kulturhaus: Freitag von 8 bis 9.30 Uhr
                                                               · Judenbach, vor der ehemaligen Gemeindeverwaltung: Mon-
                                                                   tag und Donnerstag jeweils 8.30 bis 10.30 Uhr
                                                               · Lauscha, vor der Farbglashütte: Dienstag von 13.30 bis 15 Uhr
                                                               · Lichte, vor der ehemaligen Gemeindeverwaltung: Dienstag
                                                                   von 8.30 bis 10.30 Uhr und Donnerstag von 14 bis 15.15 Uhr
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2021 Mittwoch, 26. Mai 2021
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 5/2021                                                                           - 10 -
·    Limbach, vor der ehemaligen Touristinformation: Dienstag
     von 11 bis 13 Uhr und Donnerstag von 12.15 bis 13.15 Uhr                       Wir gratulieren
·    Mengersgereuth-Hämmern, vor der Meng-Hämm-Arena:
     Mittwoch von 11 bis 13 Uhr und Freitag von 10.15 bis 11.45 Uhr             herzlich zum Geburtstag
·    Neuhaus-Schierschnitz, vor dem Rathaus: Montag von
     13.30 bis 15 Uhr                                                 … im Monat Juni 2021
·    Schalkau, Bushaltestelle vor der Gemeinschaftsschule: Mitt-
     woch 8.30 bis 10.30 Uhr und Freitag 12.15 bis 13.45 Uhr          01.06.   Peter-Jürgen Reichert      zum 75. Geburtstag
·    Steinach, vor dem Rathaus: Montag 11 bis 13 Uhr und Mitt-                 Heubischer Ortsstr. 83,
     woch 13.30 bis 15 Uhr                                                     OT Heubisch
·    Steinheid, auf dem Marktplatz: Donnerstag 11 bis 12 Uhr          01.06.   Brigitte Reinhardt         zum 70. Geburtstag
Das mobile Testzentrum ergänzt die stationären Teststellen des                 Bienenstr. 13,
DRK sowie der Apotheken und sonstigen Einrichtungen. Weitere                   OT Neuhaus-Schierschnitz
Informationen zu den Schnelltestangeboten im Landkreis Son-           01.06.   Horst Zitzmann             zum 70. Geburtstag
neberg finden Sie unter https://www.kreis-sonneberg.de/news/                   Kirchstr. 13,
informationen-zu-schnelltests-im-landkreis-sonneberg.                          OT Heinersdorf
                                                                      03.06.   Lisbeth Motschmann         zum 85. Geburtstag
Aktuelle Informationen und wichtige Hinweise zur Coronavirus-
Lage finden Sie unter www.kreis-sonneberg.de.                                  Sonneberger Str. 12,
                                                                               OT Neuhaus-Schierschnitz
                                                                      04.06.   Rosel Friedrich            zum 85. Geburtstag
Sprechtag des Bürgerbeauftragten                                               Großer Garten 2 A,
für den Landkreis Sonneberg                                                    OT Neuhaus-Schierschnitz
Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Sie haben sich          05.06.   Inge Löffler               zum 85. Geburtstag
im Labyrinth der Ämter und Behörden verlaufen und brauchen                     Schlossbergring 19,
Unterstützung? Oder Sie benötigen einfach nur eine Information                 OT Neuhaus-Schierschnitz
oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden           06.06.   Angelika Heimann           zum 75. Geburtstag
können?                                                                        Waldstr. 8,
Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen hilft Bürgerin-                 OT Mönchsberg
nen und Bürgern in allen Fällen, in denen sie von einer Handlung      07.06.   Dietmar Pohl               zum 80. Geburtstag
der öffentlichen Verwaltung betroffen sind. Er schaut genau hin,               Oberlinder Str. 44,
überprüft, berät und unterstützt Bürgerinnen und Bürger in Ver-                OT Rottmar
waltungsangelegenheiten.                                              07.06.   Ute Schneider              zum 70. Geburtstag
Jeder hat das Recht, sich an den Bürgerbeauftragten zu wenden.                 Lindenstr. 64 g,
Seine Hilfe ist kostenlos.                                                     OT Weidhausen
Der Sprechtag findet wegen der Vorschriften zur Eindämmung
                                                                      09.06.   Horst Enders               zum 85. Geburtstag
der Corona-Pandemie nicht wie geplant im Landratsamt Sonne-
berg statt, sondern wird am:                                                   Heubischer Str. 9,
                                                                               OT Gefell
                          1. Juni 2021                                09.06.   Alice Sommer               zum 90. Geburtstag
                          ab 9.00 Uhr                                          Tettaustr. 69,
                    als digitaler Sprechtag                                    OT Heinersdorf
            (Videokonferenz oder Telefongespräch)                     10.06.   Ruth Wicklein              zum 95. Geburtstag
durchgeführt.                                                                  Sportplatz 3,
                                                                               OT Föritz
Aus organisatorischen Gründen bitten wir darum, dass Interes-
                                                                      11.06.   Helmut Räder               zum 90. Geburtstag
sierte zuvor einen persönlichen Gesprächstermin unter der Tele-
fonnummer 0361/57 3113871 vereinbaren.                                         Minnastr. 50,
Sie können sich auch gern schriftlich oder telefonisch an den                  OT Neuhaus-Schierschnitz
Bürgerbeauftragten wenden.                                            12.06.   Silvia Mäder               zum 70. Geburtstag
                                                                               Oberlinder Str. 16,
Alle Informationen finden Sie auch unter                                       OT Rottmar
www.buergerbeauftragter-thueringen.de.                                13.06.   Wilfried Ehrsam            zum 70. Geburtstag
                                                                               Heubischer Ortsstr. 37,
                                                                               OT Heubisch
                                                                      13.06.   Herbert Streng             zum 80. Geburtstag
                                                                               Alte Handelsstr. 107,
                                                                               OT Judenbach
                                                                      14.06.   Waltraud Löffler           zum 80. Geburtstag
                                                                               Sattelpaßstr. 51,
                      Wir gratulieren                                          OT Neuenbau
                                                                      15.06.   Heinz Henning              zum 70. Geburtstag
                                                                               Untere Dorfstr. 50,
                                                                               OT Rotheul
    Wir sind neu hier:                                                20.06.   Reinhard Bauersachs
                                                                               Marker Weg 39,
                                                                                                          zum 70. Geburtstag

    Herzlichen Glückwunsch zur Geburt von                                      OT Neuhaus-Schierschnitz
                                                                      20.06.   Heini Börner               zum 80. Geburtstag
    Helene Kittlaus   am 18.04.2021     Neuhaus-Schierschnitz                  Alte Handelsstr. 181,
    Otto Gurr         am 25.04.2021     Rotheul                                OT Judenbach
                                                                      20.06.   Heinz Gertloff             zum 70. Geburtstag
                Den neuen Erdenbürgern wünschen wir viel                       Sichelreuther Höhe 9,
                Glück und Gesundheit, den Eltern viel Kraft und                OT Neuhaus-Schierschnitz
                Freude!
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 5/2021                                                                                - 11 -

                  Wir gratulieren                                                Stiftung Judenbach
              herzlich zum Geburtstag
                                                                 Die Stiftung Judenbach informiert.
 22.06.      Ursula Mechtold               zum 70. Geburtstag
                                                                 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
             Alte Handelsstr. 114,
                                                                 liebe Gäste,
             OT Judenbach
 22.06.      Helene Riehlein               zum 85. Geburtstag    die Öffnung der Stiftung Judenbach hängt vom weiteren Verlauf
             Sattelpaßstr. 16,                                   der Corona-Pandemie im Freistaat Thüringen und Landkreis
             OT Neuenbau                                         Sonneberg ab. In Deutschland insgesamt sind die Inzidenzzah-
 22.06.      Evi Schäfer                   zum 70. Geburtstag    len in den letzten Tagen rückläufig. Ich hoffe nun, dass sich die-
                                                                 ser Trend auch in unserer Südthüringer Region einstellt und die
             Marker Hang 5 A,                                    Stiftung Judenbach zeitnah wieder öffnen kann.
             OT Neuhaus-Schierschnitz                            Mit großem Einsatz und viel Freude hat die Joseph-Meyer-Schu-
 24.06.      Johanna Krautwurst            zum 95. Geburtstag    le in Neuhaus-Schierschnitz dafür eine Ausstellung vorbereitet.
             Ziegelhüttenstr. 8,                                 Diese soll Anfang Juni 2021 in der Großen Halle aufgebaut und
             OT Heinersdorf                                      danach für Besucher geöffnet werden.
 24.06.      Bernd Scheler                 zum 70. Geburtstag    Bitte beachten Sie dazu die entsprechenden Veröffentlichungen
             Alte Handelsstr. 5,                                 in der Presse.
             OT Judenbach
                                                                 Ich freue mich, wenn die Stiftung Judenbach wieder öffnen und
 25.06.      Ursula Korneffer              zum 70. Geburtstag    Sie als Gast begrüßen kann.
             Schierschnitzer Str. 40,
             OT Neuhaus-Schierschnitz                            Mit freundlichen Grüßen
 26.06.      Reinhard Glier                zum 75. Geburtstag    Albrecht Morgenroth
             Neuhäuser Str. 16,                                  -1. Vorsitzender-
             OT Lindenberg                                       Meyer-ART
 29.06.      Johanna Bär                   zum 80. Geburtstag    Schüler der Staatlichen Gemeinschaftsschule „Joseph Mey-
             Moggerer Ortsstr. 29,                               er“ mit Remig Dadumjan stellen in der Stiftung Judenbach aus
             OT Mogger                                           Einer langen Tradition folgend, sollte 2020 wieder ein Projekt mit
                                                                 dem aus Neuhaus-Schierschnitz stammenden Künstler Matthias
                                                                 Schilling zum Thema Monotypie stattfinden. Die Zusammenar-
                                                                 beit mit der Kulturagentin Miriam Braunstein vom LKJ eröffnete
                                                                 die Möglichkeit, das Projekt zu erweitern und weitere Künstler an
                                                                 die Meyerschule zu holen.
                                                                 Letztendlich konnte Herr Schilling nicht dabei sein. Unter Anlei-
                                                                 tung von Toni Köhler- Terz, Lydia Stoppera und Volker Sessel-
                                                                 mann übten sich Schüler der Klassenstufe 5 und 6 im Drucken,
                                                                 Töpfern und dem Gestalten von Kunstwerken aus Papier.
                                                                 Ein weiteres Projekt befasste sich mit den Aspekten jüdischen
                                                                 Lebens allgemein und speziell im Landkreis Sonneberg. Schüler
                                                                 gestalteten Bauwerke aus Judenbach im kubistischen Stil nach
          Herzliche Gratulationen                                Lyonel Feininger, einem jüdischen Künstler, der zeitweise auch
                                                                 in Thüringen lebte. Gleichzeitig entstanden Comics, u.a. auch zur
                                                                 Namensgebung von Judenbach.
             zu Ehejubiläen                                      Ein letztes Projekt bezieht sich auf Ali Kurt Baumgarten. Es ent-
                                                                 stehen expressionistische Holzschnitte und ein Wandbild in An-
 05.06.          Siegrid und Rolf Sehmisch                       lehnung an das Schaffen des Künstlers.
                 im OT Neuenbau, Sattelpaßstraße 64              Und all dies soll nun in der Stiftung Judenbach ausgestellt
                 zum 50. Hochzeitstag                            werden. Vervollständigt wird Meyer-ART durch Schülerarbeiten
                                                                 aus dem laufenden Schuljahr, sowohl von den Kindern der Pri-
                                                                 marstufe als auch der Sekundarstufe und künstlerische Arbeiten
 05.06.          Regina und Peter Müller                         von Remig Dadumjan aus unserer Schule.
                 im OT Neuenbau, Sattelpaßstraße 69
                 zum 50. Hochzeitstag

                                                                  Kindergärten der Gemeinde Föritztal
                 Vereine & Verbände
 Kleintierzuchtverein                                            Neues aus dem
 Neuhaus-Schierschnitz
                                                                 „Schnatterschnabel“
 Hühnerimpftermine 2021
                                                                 Zum Umgang mit Zahlen gehört nicht nur die
 Der Kleintierzuchtverein T 501 Neuhaus-Schierschnitz orga-      Arbeit mit Mengen, sondern auch die Geo-
 nisiert wieder die gesetzliche Impfung gegen die Newcastle-     metrie, und dass diese auch Spaß machen
 Krankheit.                                                      kann, haben wir ABC Kinder in unserem Zah-
 Alle Zuchtfreunde sowie Halter von Hühnern aus der Umge-        lenland bewiesen.
 bung haben die Möglichkeit, ihre Tiere impfen zu lassen.        Mit sehr langen Bändern ging es ab in den
 3. Termin      am Sonntag, 25.07.2021                           Wald. Unterwegs schauten wir uns die unter-
                von 10:00 bis 11:00 Uhr                          schiedlichsten Formen von Gräsern, Blättern
 4. Termin      am Sonntag, 19.09.2021                           und Objekten an. Am Ziel angekommen war unsere erste Aufga-
                von 10:00 bis 11:00 Uhr,                         be, 3 Bäume zum Dreieck zu verbinden. Bäume gab es ja genug,
                Ausgabe des Impfpasses                           aber welche sollten wir wählen. Es dauerte nicht lange und die
                                                                 Mädchen wurden sich schnell einig und probierten sich aus.
 Der Impfstoff kann bei Günter Schmidt, Sonneberger Straße 37,
 96524 Föritztal, OT Neuhaus-Schierschnitz abgeholt werden.
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