IFRS 16 - DER NEUE LEASINGSTANDARD: FLUCH ODER SEGEN FÜR DEN SCHWEIZER MARKT ?

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R E C H N U N G SW E S E N

OLIVE R KÖSTE R
SE BASTIAN R E PETZ

IFRS 16 – DER NEUE LEASINGSTANDARD:
FLUCH ODER SEGEN FÜR DEN SCHWEIZER MARKT ?
Frühzeitige Planung unabdingbar
Das International Accounting Standards Board (IASB) hat den International Finan-
cial Standard (IFRS) 16 auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Insbesondere Unter-
nehmen, die als Leasingnehmer bislang umfangreich von operativem Leasing Ge-
brauch gemacht haben, werden erhebliche bilanzielle Auswirkungen erfahren.

1. EINLEITUNG                                                   resultierenden Standards der beiden Organisationen in
Mit der Veröffentlichung des neuen Leasingstandards             wichtigen Punkten übereinstimmen, deckungsgleich sind
IFRS 16 am 13. Januar 2016 wurde ein langwieriger und zäher     sie nicht.
Kampf beendet. Mit dem Standard wurde die Ambition des
früheren IASB-Vorsitzenden Sir David Tweedie – nämlich ein-     2. WICHTIGSTE ÄNDERUNGEN IM ÜBERBLICK
mal in einem Flugzeug zu sitzen, das auch in den Bilanzen       Die Änderungen des IFRS 16 im Vergleich zum IAS 17 halten
der Airline ausgewiesen wird – Wirklichkeit. Ausschlagge-       sich für Leasinggeber in Grenzen. Während die Bilanzierung
bend für diese Ambition war, dass die Vergleichbarkeit durch    für Leasinggeber weitgehend unverändert bleibt, sind sie
die bisherige Alles-oder-nichts-Bilanzierung des IAS 17 er-     neben der geänderten Definition von Leasingverhältnissen
heblich eingeschränkt ist. So ist bislang entweder das Lea-     hauptsächlich von den überarbeiteten und erweiterten An-
singgut nebst zugehöriger Schuld vollständig in der Bilanz      hangangaben betroffen.
des Leasingnehmers zu erfassen (Finanzierungsleasing)             Für Leasingnehmer indes wird IFRS 16 erhebliche Verän-
oder gar kein Vermögenswert und keine Schuld auszuweisen        derungen bringen (Abbildung 1). Künftig fällt die Unterschei-
(operatives Leasing). Zwischenwerte sind nicht vorgesehen.      dung zwischen operativem Leasing und Finanzierungslea-
Kleine Änderungen an den vertraglichen Grundlagen, die          sing und damit die unterschiedliche bilanzielle Behand-
kaum zu ökonomischen Unterschieden führten, können              lung weg. Das bedeutet, dass für jeden Leasinggegenstand
daher zu erheblichen Auswirkungen auf die Bilanz und die        dessen Nutzungsrecht (right-of-use asset) aktiviert und jede
entsprechenden Kennzahlen führen. Damit soll es nun vor-        korrespondierende Leasingverbindlichkeit passiviert wer-
bei sein.                                                       den muss.
   Die grössten Änderungen ergeben sich dementsprechend           Insbesondere Unternehmen, die als Leasingnehmer bis-
für Leasingnehmer: Der Grundgedanke, dass sämtliche Lea-        lang umfangreich von operativem Leasing Gebrauch gemacht
singverhältnisse in der Bilanz des Leasingnehmers ausge-        haben, werden erhebliche bilanzielle Auswirkungen erfah-
wiesen werden, wurde konsequent umgesetzt. Damit soll           ren: Ihre Bilanzsummen werden vergrössert und damit wer-
die Vergleichbarkeit von Bilanzen von Unternehmen unab-         den Struktur- und Kapitalkennzahlen wie beispielsweise
hängig von der Art der Nutzungsrechte am notwendigen be-        die Anlagenquote, die Eigenkapitalquote und der Verschul-
trieblichen Vermögen verbessert werden.                         dungsgrad beeinflusst.
  Auch wenn die Entwicklung des neuen Standards in enger          Die neuen Vorschriften des IFRS 16 verlangen zukünftig
Zusammenarbeit mit dem amerikanischen Standardsetter            eine durchgängige Aufspaltung der Leasingkosten in
(Financial Accounting Standards Board, FASB) erfolgte und die    Abschreibungen,  Zinsaufwand und  Betriebsaufwand.

                              OLIVER KÖSTER,                                         SEBASTIAN REPETZ,
                              DIPL.-KFM.,                                            DIPL. BETRIEBSWIRT (FH),
                              DIPL. WIRTSCHAFTSPRÜFER,                               DIPL. WIRTSCHAFTSPRÜFER,
                              LEHRBEAUFTRAGTER                                       SENIOR MANAGER,
                              UNIVERSITÄT ZÜRICH                                     DELOITTE AG, ZÜRICH
                              UND HOCHSCHULE
                              WORMS, DIRECTOR,
                              DELOITTE AG, ZÜRICH

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  Abbildung 1: IFRS 16 – DAS WICHTIGSTE IM ÜBERBLICK

             Leasingnehmer:                   Wegfall Unterscheidung zwischen                         Leasingnehmer:
    Grundsätzliche Bilanzierungspflicht       Operating Lease und Finance Lease                  Trennung der Leasingkosten
   für Nutzungsrecht, Leasinggegenstand             beim Leasingnehmer,                      in Abschreibung, Zinsaufwand und
        und Leasingverbindlichkeit             nicht jedoch beim Leasinggeber                         Betriebsaufwand
              Leasingnehmer:                           Leasingnehmer:                                Leasingnehmer:
    Signifikante Auswirkungen auf Kenn­       Erleichterungswahlrecht für kurze             Erleichterungswahlrecht für gering­
      zahlen des Unternehmens möglich            Leasingverhältnisse (< 1 Jahr)                 wertige Leasinggegenstände
                                                                                            (Richtwert: Neuwert von USD 5000)
             Leasinggeber:                     Erweiterte Angabepflichten für                  Verpflichtend anzuwenden für
      Weitgehend gleiche Behandlung           Leasingnehmer und Leasinggeber                  Perioden beginnend am oder nach
             wie unter IAS 17                                                                        dem 1. Januar 2019

Insbesondere die Ermittlung des Zinsaufwands und des Be-         Durch die Überarbeitung der Definition, die auch sämtliche
triebsaufwands auf Basis der existierenden Leasingverträge       bislang in IFRIC 4 behandelten «versteckten Leasingver-
dürfte in der Praxis eine Herausforderung darstellen, da die     träge» erfasst, können sich bereits Auswirkungen auf den
Verträge nicht immer den entsprechenden Detaillierungs-          Umfang der bisherigen Leasingverhältnisse ergeben. Ge-
grad aufweisen.                                                  mäss IFRS 16.9 liegt ein Leasingverhältnis vor, wenn dem
  Die Aufspaltung des bislang oberhalb des EBIT und              Leasingnehmer vertraglich das Recht zur Nutzung eines
EBITDA ausgewiesenen operativen Leasingaufwands in Ab-           identifizierten Vermögenswerts (identified asset) für einen
schreibungen, Betriebs- und Zinsaufwand werden auch in           bestimmten Zeitraum übertragen wird und der Leasingge-
der Erfolgsrechnung und bei wichtigen Performancekenn-           ber hierfür eine Gegenleistung vom Leasingnehmer erhält.
zahlen deutliche Spuren hinterlassen. Während sich Rendi-          Ein identifizierter Vermögenswert liegt vor, wenn dieser ent-
tekennzahlen aufgrund der erhöhten Vermögensbasis eher           weder explizit im Vertrag spezifiziert wurde oder sich impli-
negativ entwickeln dürften, sind für den EBIT und vor allem      zit im Zeitpunkt der Übergabe des Vermögenswerts an den
den EBITDA zum Teil deutliche Anstiege zu erwarten.              Leasingnehmer ergibt. Hierbei ist wichtig hervorzuheben,
  Wir erwarten, dass die Umstellung von IAS 17 auf IFRS 16       dass ein identifizierter Vermögenswert auch lediglich ein
teilweise erheblichen Zeit- und Kostenaufwand für Leasing-       Teil bzw. Anteil eines grösseren Vermögenswerts sein kann
nehmer mit bislang überwiegend operativem Leasing verur-         (beispielsweise Ladenlokal in einem Einkaufszentrum).
sachen wird. Hier hat der Standardsetter deswegen einige           Auch müssen die vertraglichen Rechte des Leasinganbie-
Erleichterungswahlrechte gewährt. Neben Erleichterungen          ters untersucht werden: Bestehen substanzielle Austausch­
bei den Übergangsvorschriften sieht der IFRS 16 bestimmte        rechte, ist es dem Leasinggeber praktisch und technisch
Ansatzwahlrechte für kurze Leasingverhältnisse und für           möglich, den Vermögenswert auszutauschen und würde die-
Leasingverhältnisse von geringwertigen Vermögensgegen-           ser auch wirtschaftlich davon profitieren, liegt kein identifi-
ständen vor. Beispielsweise darf der Aufwand für Leasing-        zierter Vermögenswert vor. Befindet sich der Leasinggegen-
verhältnisse mit einer Laufzeit von weniger als zwölf Mona-      stand allerdings physisch beim Leasingnehmer oder an
ten sowie für Leasingverhältnisse über Vermögenswerte mit        einem dritten Ort, wird davon ausgegangen, dass die Kosten
einem Neuwert von weniger als USD 5000 [1] direkt in der         für einen Austausch den Nutzen übersteigen. Bereits hier
Erfolgsrechnung erfasst werden, so dass weder ein «right-of-     enthalten sowohl Anhang B zum Standard wie auch die il-
use asset» noch eine Leasingverbindlichkeit zu erfassen sind.    lustrativen Beispiele zahlreiche weitere Vorschriften und
  Mit dem IFRS 16 werden deutlich mehr Informationen             Hinweise, die die möglichen Abgrenzungsprobleme in der
über die Leasingverhältnisse erforderlich sein. Deshalb          Praxis bereits deutlich machen.
haben Unternehmen frühzeitig entsprechende Vorkeh-                 Als Nächstes ist zu beurteilen, ob der Leasingnehmer das
rungen zu treffen, um sicherzustellen, dass sämtliche not-       Recht hat, über die Nutzung des Vermögenswerts zu entscheiden.
wendigen Informationen verfügbar sind. Es ergeben sich           Der Leasingnehmer soll hierbei das Recht haben, Entschei-
daher zwangsläufig auch Auswirkungen auf die internen            dungen zu treffen, welche die Art und Nutzung während der
Prozesse und Kontrollen.                                         Nutzungsdauer festlegen. Ein starker Indikator hierfür ist,
                                                                 wenn der Leasingnehmer über die Art, den Zeitpunkt, den
3. NEUREGELUNGEN IM EINZELNEN                                    Ort und die Menge des (produzierten) Outputs des Vermö-
3.1 Identifikation eines Leasingverhältnisses und einer          genswerts bestimmen kann. Schutzrechte wie territoriale
Leasingdauer. Im Fokus ist zunächst die Analyse, welche          Einschränkungsvorschriften (Vermögenswert darf z. B. nur
Verträge Leasingverhältnisse im Sinne von IFRS 16 sind bzw.      in Europa verwendet werden) des Eigentümers stellen aller-
enthalten. Im Standard ist dies ebenfalls einer der zentralen    dings keine Einschränkungen des Nutzungsrechts dar.
Punkte: 10 der 24 illustrativen Beispiele sind der Identifi­       Ebenfalls muss sichergestellt sein, dass dem Leasingneh-
kation bzw. Bestimmung eines Leasingverhältnisses ge­            mer während der Laufzeit der Leasingvereinbarung im We-
widmet.                                                          sentlichen der gesamte Nutzen zufliesst. Dieser kann grund-

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  Abbildung 2: FOLGEBEWERTUNG BEIM LEASINGNEHMER

  Aktiven                                                             Passiven

   Anschaffungskosten abzüglich planmässiger Abschreibun-            Erhöhung der Verbindlichkeit durch die angefallenen
     gen und ausserplanmässiger Wertberichtigungen (IAS 16               Zinsen
     und IAS 36)                                                       Reduktion durch die geleisteten Leasingzahlungen
   Abschreibungsdauer bei Übergang des Gegenstands am                Allfällige Neubewertungen
     Ende der Laufzeit entspricht der wirtschaftlichen Nut-               durch Veränderung der Leasingperiode
     zungsdauer                                                           Anpassung in den Leasingvereinbarungen
   Abschreibungsdauer ohne Übertragung entspricht der                   Anpassungen bei Veränderung der Indices bzw. der
     kürzeren aus der Laufzeit des Leasingverhältnisses oder                Bemessungsgrundlage
     der wirtschaftlichen Nutzungsdauer
   Anpassung des Vermögenswerts bei Neubewertung der
     Verbindlichkeit

  Ausnahme
   Anwendung des Fair-Value-Modells in IAS 40
   Anwendung des Neubewertungsmodells in IAS 16
     (Wahlrecht je Asset-Kategorie)

sätzlich durch Nutzung, Haltung, aber auch Untervermie-            ausforderung hinsichtlich der korrekten Bestimmung erge-
tung erzielt werden. Hierbei soll insbesondere auch der            ben. Sollte dies nicht gelingen oder ist die separate Erfassung
Nutzen analysiert werden, der an Dritte oder den Leasing­          von einzelnen Vertragskomponenten administrativ zu auf-
geber weitergeleitet wird.                                         wendig, kann der gesamte Vertrag als Leasing behandelt
  Eine weitere wesentliche Änderung ergibt sich bei der Be-        werden. Dies stellt ein Wahlrecht des IFRS 16 dar.
stimmung der Leasingdauer. Im Gegensatz zu IAS 17 legt                Wie zuvor festgehalten, wird ein Leasingvertrag durch die
IFRS 16 fest, dass neben der ordentlichen Vertragsdauer            Aktivierung eines Nutzungsrechts (right-of-use asset) sowie
auch Verlängerungs- bzw. Kündigungsoptionen, sofern                einer korrespondierenden Leasingverbindlichkeit zu Be-
von ihrer Ausübung vernünftigerweise ausgegangen wer-              ginn des Leasingverhältnisses bilanziell erfasst. Der Wert
den kann (reasonably certain), bei der Bestimmung der Lea-         des Nutzungsrechts bestimmt sich aus der Höhe der Leasing-
singdauer mitberücksichtigt werden müssen. Hier schreibt           verbindlichkeit, den Leasingzahlungen vor Beginn des Lea-
der Standard die Berücksichtigung einer Reihe von rechtli-          singverhältnisses sowie sonstiger anfänglicher direkter Kos-
chen und ökonomischen Faktoren vor. So sollen unter ande-          ten. Auch werden allfällige Rückbau- oder Rekultivierungs-
rem der Preis für die Verlängerungsperiode, aber auch die          verpflichtungen dem Vermögenswert hinzugerechnet. Mit
Opportunitätskosten einer Nichtverlängerung bzw. Kündi-            erheblichem Ermessensspielraum behaftet ist insbesondere
gung und sämtliche mit den Optionen verbundenen Krite-             die Bestimmung der Leasingverbindlichkeit. Diese wird
rien berücksichtigt werden. Dies dürfte beispielsweise bei         durch den Barwert der Leasingzahlungen über die Leasing-
unbefristeten Gebäudemietverträgen mit drei- oder sechs-           dauer bestimmt. Bereits bei der Festlegung der Leasingdauer
monatiger Kündigungsfrist, die bislang überwiegend als             ergibt sich eine Vielzahl von Ermessensfragen mit erhebli-
kurzfristig angesehen wurden, künftig zu einer deutlichen           cher Auswirkung auf die Leasingverbindlichkeit und damit
Verlängerung der Leasingdauer als im gegenwärtigen IAS 17          auf das als Vermögenswert zu bilanzierende Nutzungsrecht.
führen. Sollten sich während der Vertragslaufzeit die Um-          Weiterer erheblicher Ermessensspielraum besteht bei der
stände entsprechend ändern und hat der Leasingnehmer               Festlegung des Abzinsungssatzes. Da in der Praxis der dem
hierauf auch Einfluss, erfolgt eine Neubeurteilung der Lea-        Leasingverhältnis zugrundeliegende Zinssatz nur in weni-
singdauer. Besondere Wichtigkeit kommt der Beurteilung             gen Fällen zuverlässig bestimmt werden kann, werden viele
der Leasingdauer zu, wenn angedacht ist, für die Erleich­          Anwender auf den inkrementellen Fremdkapitalzinssatz
terung hinsichtlich kurzlaufender Leasingverhältnisse zu           ­abstellen. Dies ist der Fremdkapitalzinssatz, der anfallen
optieren.                                                          würde, wenn ein vergleichbarer Vermögenswert mit ähnli-
                                                                    chem Wert wie das Nutzungsrecht über eine ähnliche Lauf-
3.2 Buchhalterische Behandlung (beim Leasingnehmer).               zeit und bei gleicher wirtschaftlicher Situation finanziert
Grundsätzlich legt der Standard fest, dass sämtliche Ver-          werden müsste. Der Zirkelschluss ist offensichtlich: Der
tragskomponenten voneinander getrennt behandelt bzw. er-           Zinssatz bestimmt den Wert des Nutzungsrechts, der dann
fasst werden müssen. Neben der Bilanzierung der Leasing-           zur Ableitung des Zinssatzes herangezogen werden soll.
komponente werden weitere Vertragskomponenten wie                     Obwohl es sich bei dem «right-of-use asset» streng genom-
­Servicedienstleistungen auf Grundlage des Einzelpreises           men um einen immateriellen Vermögenswert handelt, richtet
buchhalterisch separat erfasst. In der Praxis wird sich insbe-      sich die Folgebewertung nach den Grundsätzen für Sach­
 sondere bei Vertragskomponenten, die mit anderen geteilt          anlagen (IAS 16 und IAS 36) bzw. für als Finanzinvestition
werden (z. B. Hausmeisterservice), die eine oder andere Her-       ge­haltenes Immobilienvermögen (IAS 40). Die Leasingver-

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bindlichkeit, obwohl ein Finanzinstrument, unterliegt nicht                   gesehen und stattdessen die modifizierte rückwirkende
den Bestimmungen von IAS 39 bzw. IFRS 9. Hier enthalten                       erstmalige Anwendung gewählt werden, bei der die Vor­
die IFRS 16.36 Spezialvorschriften, die aber der Effektivzins-               jahreszahlen nicht angepasst, sondern die kumulierten An­
methode des IAS 39/IFRS 9 ähnlich sind.                                      passungseffekte im Eröffnungsbestand des Eigenkapitals
  Die Folgebewertung von Leasingverträgen ergibt sich ge-                     erfasst werden [3]. Ausserdem müssen «Altverträge», die
mäss IFRS 16 wie in Abbildung 2 aufgeführt.                                  ­bereits zum erstmaligen Anwendungszeitpunkt bestehen,
                                                                              nicht neu beurteilt werden, ob es sich dabei um Leasingver-
3.3 Erstmalige Anwendung. Der neue IFRS 16 tritt per 1. Ja-                  träge i. S. d. IFRS 16 handelt oder ob sie solche beinhalten.
nuar 2019 in Kraft und ersetzt IAS 17 Leases samt zugehöri-                  Dies bedeutet, dass der neue Standard nicht zwingend auf
gen Interpretationen [2] vollständig. Unternehmen mit Ab-                    «Altverträge» angewandt werden muss, bei denen keine Lea-
schlussstichtag 31. Dezember müssen den neuen Standard                        singkomponente gemäss IAS 17 bzw. IFRIC 4 identifiziert
auf Jahres- bzw. Konzernabschlüsse per 31. Dezember 2019                     wurde. Obgleich eine solche Erleichterung den Umstellungs-
bzw. auf Zwischenabschlüsse des Berichtszeitraums erstma-                     aufwand signifikant schmälern kann, geht dies zunächst zu
lig anwenden. Es bleibt noch etwas Zeit. Allerdings empfeh-                  Lasten der Transparenz und Vergleichbarkeit.
len wir, dass sich sowohl Bilanzersteller als auch Abschluss-
prüfer und Analysten frühzeitig mit dem neuen IFRS 16 aus-                   4. DER NEUE LEASINGSTANDARD IN DER PRAXIS
einandersetzen und Auswirkungen auf ihre Unternehmen                         4.1 Wesentliche Auswirkungen auf die Unternehmen.
oder Kunden frühzeitig einschätzen.                                          Die vorangegangenen Ausführungen zu den wichtigsten
  Anwender, die bereits vor 2019 das neue Regelwerk frühzei-                 Neuerungen zeigen bereits zwei wesentliche Erkenntnisse:
tig anwenden wollen, können dies tun, wenn IFRS 15, Reve-                    Die potenziellen Auswirkungen können sich erstens gravie-
nue from Contracts with Customers, zum Zeitpunkt der                         rend auf wichtige Bilanz- und Erfolgskennzahlen auswirken
frühzeitigen Anwendung von IFRS 16 oder bereits zuvor                        und die Implementierung von IFRS 16 kann zweitens einen
vollumfänglich implementiert ist.                                            bedeutenden zeitlichen Aufwand verursachen und mit er-
   Für die erstmalige Anwendung enthält Anhang C des                         heblichen Kosten verbunden sein.
IFRS 16 einige Erleichterungsregeln. So kann von der voll-                     Ein wesentlicher Faktor ist, dass der Umfang der bilanzie-
ständigen retrospektiven Anwendung gemäss IAS 8 ab­                          rungspflichtigen Right-of-use-Vermögenswerte leicht unter-

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  Abbildung 3: GRUNDSÄTZLICHE AUSWIRKUNGEN AUF WESENTLICHE KENNZAHLEN

  Kennzahl                         Erwartete Auswirkung       Begründung
                                        von IFRS 16
  Gesamtvermögen                                             Steigt wegen Berücksichtigung zusätzlicher Right-of-use-Vermögens-
                                                              werte
  Finanzielle Verbindlichkeiten/                             Nimmt zu wegen Berücksichtigung korrespondierender Leasing­
  Nettoverschuldung                                           verbindlichkeiten
  Eigenkapitalquote                                          Durch höhere Finanzverschuldung sinkt die Eigenkapitalquote
  EBIT                                                       Durch die Verlagerung der in den Leasingzahlungen enthaltenen
                                                              Zinsaufwendungen unter den EBIT steigt dieser an. Der Effekt nimmt
                                                              im Zeitablauf über die Leasingdauer ab
  EBITDA                                                    Durch die Aufspaltung der operativen Leasingaufwendungen in einen
                                                              Zins- und Abschreibungsanteil ist von einem stärkeren Anstieg des
                                                              EBITDA auszugehen
  Operativer Cashflow                                        Anstieg durch die Verlagerung der Tilgungskomponente der Leasing-
                                                              zahlung in den Finanzierungs-Cashflow
  Vermögensumschlag                                          Durch die Erhöhung des Gesamtvermögens nimmt die Umschlags-
                                                              häufigkeit ab
  Return on Investment/                                    Tatsächliche Auswirkung hängt von den Besonderheiten des Leasing-
  Capital Employed                                            portfolios ab, durch die Zunahme des EBIT auf der einen und die
                                                              Zunahme der Kapitalbasis im Nenner auf der anderen Seite

schätzt werden kann. Dies insbesondere, weil bei der Bestim-         Es wird deutlich, dass die Unternehmen künftig erheblich
mung der Leasingdauer nicht nur die vertraglich festgelegte          mehr Informationen für die korrekte bilanzielle Abbildung
Laufzeit heranzuziehen ist. So können selbst unbefristete            von Leasingverträgen sammeln, analysieren und in der Jah-
Standardgebäudemietverträge mit einer Kündigungsfrist                resrechnung offenlegen müssen. Hinzu kommen Zahlungs-
von drei oder sechs Monaten zu signifikanten Right-of-use-           zeitpunkte, Informationen bezüglich variabler Leasingzah-
Vermögenswerten bzw. korrespondierenden Leasingverbind-              lungen, implizite Zinssätze und vieles mehr. Da es sich um
lichkeiten in der Bilanz führen. Ein Leasingvertag über ein          bedeutende Inputgrössen für die Erstellung der finanziel-
                                                                     len Berichterstattung handelt, sind die entsprechenden Pro-
                                                                     zesse und Werteflüsse auch in das interne Kontrollsystem
      « Da es sich um bedeutende                                     zu integrieren.

      Inputgrössen für die Erstellung der                            4.2 Betroffene Branchen und Kennzahlen. Prinzipiell be-
      finanziellen Berichterstattung                                 troffen vom neuen Leasingstandard sind alle Unternehmen,
                                                                     die Leasingverträge abgeschlossen haben. Die grössten Aus-
      handelt, sind die entsprechenden                               wirkungen ergeben sich freilich auf Seiten der Leasingneh-
      Prozesse und Werteflüsse                                       mer, insbesondere wenn umfangreiche, bisher nicht bilan-
                                                                     zierte (off-balance) operating Leasingverhältnisse bestehen.
      in das interne Kontrollsystem                                  Die grundsätzlichen Auswirkungen auf wesentliche Kenn-
      zu integrieren.»                                               zahlen zeigt Abbildung 3.
                                                                        Da die Auswirkungen auf die bedeutenden Kennzahlen
Gebäude beispielsweise, das einen bedeutenden Vermögens-             im Einzelfall sehr wesentlich sein können, ist klar, dass die
wert für die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens dar-              betroffenen Unternehmen neben der reinen Implementie-
stellt, für das erhebliche Mietereinbauten geleistet wurden          rungsaufgabe zwei weiteren Herausforderungen gegenüber-
oder dessen Ersatz schwierig oder mit hohen Kosten verbun-           stehen. Zum einen müssen die potenziellen Auswirkungen
den wäre, wird voraussichtlich nicht in kürzerer Zeit gekün-         frühzeitig eingeschätzt und quantifiziert werden, um die
digt werden. Wie lang die konkrete Leasingdauer anzuset-             Kommunikation mit wichtigen Stakeholdern angemessen
zen ist, hängt auch vom bisherigen Verhalten des Leasing-            vorbereiten und einleiten zu können. Zum anderen sind die
nehmers ab. Die Wahrscheinlichkeit einer Nichtausübung               Auswirkungen auf bestehende Vereinbarungen und Verträge
ist umso höher anzunehmen, je kürzer die festgelegte Ver-            wie Kreditbedingungen, Bonusvereinbarungen usw. mög-
tragslaufzeit ist [4]. Sofern die so ermittelte Leasingdauer         lichst frühzeitig zu analysieren.
zwölf Monate übersteigt, ist die Inanspruchnahme der Er-                Obwohl die tatsächlichen Auswirkungen stark von den
leichterungsoption der Nichtberücksichtigung des Right-              unternehmensindividuellen Gegebenheiten abhängen, las-
of-use-Vermögenswerts nicht möglich.                                 sen sich gleichwohl Tendenzen über die am stärksten betrof-

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I F R S 16 – der neue Leasingstandard: F luch oder S egen für den S chweizer Markt ?                           R E C H N U N G SW E S E N

fenen Branchen erkennen. Wie das IASB bereits in einer Aus-                  auf­
                                                                                geführten Problematik hinsichtlich des Leasingzeit-
wertung von mehr als eintausend börsennotierten Unter-                       raums nicht selten übersteigen.
nehmen festgestellt hat [5], sind die Auswirkungen auf EBIT
und EBITDA in der Luftfahrt- und Reisebranche (hier insbe-                   4.3 Bedeutung für den Schweizer Markt. Um die Auswir-
sondere die Hotellerie) am grössten. Dieses Ergebnis ver-                    kungen für den Schweizer Markt abschätzen zu können,
wundert zunächst kaum, war doch die Luftfahrtindustrie                       haben wir für den SMI und SMI MID die letzten verfügbaren
ein wesentlicher Treiber für die Überarbeitung des Leasing-                  Geschäftsberichte im Hinblick auf ausgewiesene vertragli-
standards durch das IASB. Dicht dahinter folgen Handels-,                    che Leasingverpflichtungen und ihre Relationen zum Ge-
Transport- und Logistikunternehmen. Bei den Handelsun-                       samtvermögen sowie zum Eigenkapital analysiert.
ternehmen dürften die Vielzahl und wertmässig bedeuten-                        Schaut man zunächst auf den absoluten Betrag der im An-
den Mietverträge von Geschäftsimmobilien ausschlagge-                        hang offengelegten Off-balance-Leasingverpflichtungen, so
bend sein, während die Transportbranche durch Flotten­                       scheint es, dass die Finanzindustrie besonders stark von den
leasing betroffen sein dürfte. In diesem Zusammenhang ist                    Auswirkungen des IFRS 16 betroffen sein wird. Auf sie ent-
interessant zu erwähnen, dass insbesondere Handels- und                      fallen rund 37% der analysierten Leasingverpflichtungen.
Logistikunternehmen häufig EBITDA-getrieben sind und                         Die Auswirkungen auf Gesamtvermögen und Eigenkapital-
dies nicht selten eine wichtige Erfolgskennzahl für diese Un-                quote zeigen indes ein anderes Bild: Hier sind die Unterneh-
ternehmen darstellt. Insofern «profitieren» diese Unterneh-                  men der Finanzindustrie wegen ihrer hohen Bilanzsum-
men besonders deutlich von der Einführung des IFRS 16.                       men und absolut gesehen hohen Eigenkapitalbestände weni-
  Wichtig in diesem Zusammenhang ist es, noch einmal                         ger betroffen.
deutlich zu machen, dass diese Zahlen nur die Spitze des Eis-                  Während im gesamten SMI die durchschnittliche Erhö-
bergs zeigen. Die tatsächlichen Leasingverbindlichkeiten                     hung des Gesamtvermögens rund 4% beträgt, wird dieses bei
dürften die bislang im Anhang ausgewiesenen, vertraglich                     einzelnen Unternehmen nach der IFRS-16-Einführung um
verein­barten Operating-Leasingzahlungen wegen der oben                      10–20% zunehmen. Sehr hohe Zuwächse verzeichnen zwei

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Unternehmen des Mode-, Lifestyle- und Luxusgüterseg-              lance-Leasingverpflichtungen einer genauen Prüfung zu
ments mit jeweils rund 15%. Diese Unternehmen verfügen            unterziehen. IFRS 16 verlangt nämlich im Übergangszeit-
über ein starkes Einzelhandelsgeschäft, vermutlich mit vie-       punkt eine Überleitung der bisher nach IAS 17 ausgewiese-
len geleasten Ladenflächen.                                       nen vertraglichen Leasingzahlungen zu der im Übergangs-
   Am stärksten betroffen mit über 21% Zunahme ist ein Un-        zeitpunkt ausgewiesenen Leasingverpflichtung, sofern
ternehmen des Logistik- und Transportwesens, was auf das          von der eingeschränkten retrospektiven erstmaligen An-
starke Off-balance-Leasing der Fahrzeugflotte zurückzu-           wendung gemäss IFRS 16.C5(b) Gebrauch gemacht wird.
führen sein dürfte. Im Weiteren zeigen sich relativ starke Zu-
nahmen des Gesamtvermögens bei Unternehmen der Tele-              5. FAZIT
kommunikationsindustrie und in Einzelfällen auch in der           Das Ziel des IASB ist die Erhöhung der Vergleichbarkeit
pharmazeutischen Industrie.                                       von IFRS-Abschlüssen. Daher sind die Änderungen, die der
   Eine sehr grosse Schwankungsbreite zeigt sich bei der Aus-     IFRS 16 mitbringt, zu begrüssen. Die Aufgabe der Alles-oder-
wertung der Eigenkapitalquote. Während die Eigenkapital-
quote im Durchschnitt insgesamt um ca. 3,8% sinken wird,
liegen die häufigsten Veränderungen zwischen 1 und 5%. In                « Ob der Aufwand gerecht-
Einzelfällen sind jedoch Rückgänge von bis zu 20% anzu­
nehmen. Zwar verfügen bis auf eine Ausnahme alle über eine
                                                                         fertigt ist oder in der Schweiz
ausreichende Eigenkapitalausstattung, um solche Rückgänge                eine neue Wechselwelle
verkraften zu können. Gleichwohl sind bei diesen Unter-
nehmen Vorkehrungen in Form einer frühzeitigen, detail-
                                                                         zu Swiss GAAP FER auslöst,
lierten Auswirkungsanalyse zu treffen, um böse Überra-                   bleibt abzuwarten.»
schungen bei der erstmaligen Berichterstattung unter dem
neuen Leasingstandard zu vermeiden.                               nichts-Bilanzierung mit den bekannten Problemen und
                                                                  Möglichkeiten der Einflussnahme auf Jahresabschluss und
4.4 Was jetzt zu tun ist. Obwohl bis zur Inkraftsetzung von       Kennzahlen hin zu der vollständigen Abbildung der genutz-
IFRS 16 noch mehr als zwei Jahre vergehen, sollte mit dem         ten Vermögenswerte und der bestehenden Verpflichtung ist
Beginn des Implementierungsprojekts nicht zu lange gewar-         ein grosser Schritt in die richtige Richtung. Die konkrete
tet werden. Dies betrifft insbesondere die am stärksten be-       Umsetzung wird jedoch mit erheblichen Ermessensentschei-
troffenen Unternehmen der oben genannten Branchen.                dungen verbunden sein. Dies fängt mit der Identifizierung
   Die Vielzahl und der grosse Umfang der neu zu erheben-         von Leasingverhältnissen an und erstreckt sich über eine
den Daten erfordert ein systematisches Vorgehen. Je früher        Vielzahl von Abgrenzungsfragen wie beispielsweise der Fest-
diese Daten effizient und mit der erforderlichen Qualität vor-    legung der Leasingdauer und der Bestimmung des Diskont-
liegen, desto eher kann mit der detaillierten Auswirkungs-        satzes. Die unterschiedliche Auslegung dieser Ermessens-
analyse begonnen werden. So können Unternehmen Zeit für           fragen droht dann in der Praxis die angestrebte Vergleich-
die notwendigen strategischen und operativen Entscheidun-         barkeit zumindest teilweise wieder zunichte zu machen.
gen gewinnen. Hier empfiehlt sich zunächst ein abgestuftes        Dazu trägt auch der Umstand bei, dass FASB und IASB sich
Vorgehen im Rahmen einer 80-20-Analyse. Die Parameter             nicht auf einen einheitlichen Standard einigen konnten.
der wichtigsten und grössten Verträge sind zu analysieren            Darüber hinaus ist die Implementierung von IFRS 16 für
und die entsprechenden Auswirkungen auf die Finanzbe-             die betroffenen Unternehmen mit erheblichen Kosten ver-
richterstattung zu quantifizieren. Sowohl für die Daten-          bunden. Ob dieser Aufwand gerechtfertigt ist und für die
sammlung als auch für die Auswertung und die Auswir-              Abschlussadressaten zu einem den Aufwand übersteigen-
kungsanalyse stehen verschiedene IT-Lösungen zur Verfü-           den zusätzlichen Informationsnutzen führt oder in der
gung, die in einem vorgelagerten Auswahlprozess evaluiert         Schweiz eine neue Wechselwelle zu Swiss GAAP FER auslöst,
und implementiert werden müssen.                                  bleibt abzuwarten. Eines der analysierten Unternehmen im
   Auf Basis der ersten Analyse können auch die Auswirkun-        Schweizer Markt, das mit einem Eigenkapitalquotenrück-
gen wichtiger Bilanzierungsentscheidungen, wie der Inan-          gang von über 20% betroffen wäre, wendet bereits seit län-
spruchnahme der Erleichterungsoptionen für «low value as-         gerem Swiss GAAP FER an und entgeht somit diesem erheb-
sets» oder die Trennung von Leasing- und Serviceverträgen         lichen Einschnitt.                                     n
simuliert werden, um die Entscheidungen über die konkrete
Bilanzierungspolitik des Unternehmens zu unterstützen.
   Aufgrund der Vielzahl der Ermessensentscheidungen mit          Anmerkungen: 1) Richtwert gemäss IFRS 16 «Basis für Schlussfolgerun-
ihren zum Teil erheblichen Auswirkungen empfiehlt es sich,        gen». Fragen zur Umrechnung, allfälligen Veränderung des Werts durch
den Abschlussprüfer frühzeitig in das Implementierungs-           beispielsweise Inflation und Anwendbarkeit bei unterschiedlichen Preisni-
                                                                  veaus sind noch nicht abschliessend geklärt. 2) IFRIC 4 – Feststellung, ob
projekt einzubinden und wesentliche Entscheidungen abzu-          eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält // SIC 15 – Operating-Lea-
stimmen.                                                          singverhältnisse Anreize // SIC 27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts
   Ausserdem empfiehlt sich, bereits jetzt mit der Daten-         von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen.
                                                                  3) IFRS 16.C5(b). 4) IFRS 16.B39. 5) IASB, Effects Analysis of IFRS 16 (http://
sammlung zu beginnen und möglichst bald die unter dem             www.ifrs.org/Current-Projects/IASB-Projects/Leases/Documents/IFRS_16_
gegenwärtigen IAS 17 ausgewiesenen vertraglichen Off-ba-          effects_analysis.pdf, Abruf 3. 8. 2016).

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