IFRS-BULLETIN - BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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IFRS-BULLETIN - BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
NR. 3 - 2022
                                                                                 RECHTSSTAND JUNI 2022
                                                                                 WWW.BDO.DE

IFRS-BULLETIN
Türkei neues Hochinflationsland im         IDW veröffentlicht erstes und           BLICKPUNKT: FASB nimmt Projekt
Sinne des IAS 29                           zweites Update der Fachlichen           zur Bilanzierung von Geschäfts-
                                           Hinweise zu den Auswirkungen            oder Firmenwerten von seiner
                                           des Ukraine-Krieges                     Agenda

                                                                                 NEWS@BDO IFRS-BULLETIN
                                                                                 NR. 3 – 2022

                                                                                 BDO AG
                                                                                 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
                                                                                 Accounting & Reporting Advisory
                                                                                 Group

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Editorial                                                                        Telefax: +49 211 1371-120
                                                                                 arg@bdo.de
Wir begrüßen Sie herzlich zu einer        Im aktuellen Blickpunktthema be-
neuen Ausgabe unseres „IFRS-Bulle-        schäftigen wir uns mit dem Thema
tins“, mit dem wir Sie über aktuelle      Goodwill Impairment vs. Goodwill
und bedeutsame Entwicklungen zu           Amortization anlässlich der Beile-
den IFRS informieren.                     gung des zugehörigen FASB-Projekts.
Dabei stellen wir Ihnen neben den ak-     Unsere Fachmitarbeiter/-innen des      BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Aktiengesellschaft
                                                                                 deutschen Rechts, ist Mitglied von BDO International Limited, einer
tuellen Veröffentlichungen des IASB       Fachbereichs Accounting & Reporting    britischen Gesellschaft mit beschränkter Nachschusspflicht, und ge-
                                                                                 hört zum internationalen BDO Netzwerk voneinander unabhängiger
auch den aktuellen Stand der IFRS IC      Advisory Group der BDO stehen Ihnen    Mitgliedsfirmen. BDO ist der Markenname für das BDO Netzwerk
                                                                                 und für jede der BDO Mitgliedsfirmen.
Agenda Decisions in Q2/2022 vor. Bei      für weitere Auskünfte gerne zur Ver-
den Enforcementaktivitäten werfen         fügung und beraten Sie in allen wei-
wir einen Blick in die vertrauliche Da-   teren Fragen zu Themen rund um die
tenbank der ESMA, aus derer der           Rechnungslegung.
neuste Satz von Durchsetzungsent-
scheidungen veröffentlicht wurde.
Wir geben darüber hinaus einen
Überblick über die Aktivitäten von
DRSC und IDW sowie auf europäischer
Ebene von der EFRAG.
2

1. ENDORSEMENT STATUS                                 Emittenten oder die Risiken der Cybersicherheit
                                                      einzugehen. Mit Bezug zur IFRS-Rechnungslegung
   1.1. Übernahmen in EU-Recht
                                                      werden u.a. folgende Hinweise gegeben:
   Im Q2/2022 fand kein Endorsement statt.            • Anwendung von IAS 34: Für Emittenten mit
   1.2. Ausstehende Übernahmen                            wesentlichen Engagements in Russland, Bela-
                                                          rus und/oder Märkten der Ukraine und/oder
   Das Endorsement der nachfolgenden Stan-
                                                          für die bestimmte Rohstoffe die Geschäfts-
   dards sowie Änderungen an den IFRS steht
                                                          grundlage darstellen, stellt der Einmarsch
   noch aus (erwartetes Endorsement jeweils in
                                                          Russlands in die Ukraine ein erhebliches Er-
   Klammern; EFRAG-Stand: 02.05.2022):
                                                          eignis gem. IAS 34.15-15C dar. Mit Verweis
   • Änderungen an IAS 1: Classification of Lia-          auf IAS 1.17 und .31 können daher Angaben,
     bilities as Current or Non-current und               die normalerweise nur für einen vollständi-
     Classification of Liabilities as Current or          gen IFRS-(Jahres-)Abschluss gefordert sind,
     Non-current – Deferral of Effective Date             auch im verkürzten Abschluss für das erste
     (das IASB hat am 19. November 2021 einen             Halbjahr notwendig werden.
     neuen Entwurf zu diesem Thema veröffen-
                                                      • Angaben zu Ermessensentscheidungen und
     tlicht)
                                                          Unsicherheiten: Notwendig sind Angaben
   • Änderungen an IAS 12: Deferred Tax re-
                                                          über bestehende wesentliche Unsicherheiten
     lated to Assets and Liabilities arising from
                                                          (material uncertainties), die sich auf Ereig-
     a Single Transaction (noch offen)
                                                          nisse oder Gegebenheiten beziehen, die er-
   • Änderungen an IFRS 17: Initial Application
                                                          hebliche Zweifel an der Fähigkeit zur Fort-
     of IFRS 17 and IFRS 9 – Comparative Infor-
                                                          führung der Unternehmenstätigkeit aufwer-
     mation (noch offen, der Regelungsaus-
     schuss für Rechnungslegung (RAR) hat sich            fen sowie zu Ermessensentscheidungen (IAS
     für eine Übernahme ausgesprochen)                    1.122) und Schätzungsunsicherheiten (IAS
                                                          1.125). IAS 34.16A(d) erfordert auch ein Up-
   Den Endorsement-Status der Europäischen Be-            date der getroffenen Schätzungen (Angabe
   ratungsgruppe für Rechnungslegung (EFRAG)
                                                          der Art und des Umfangs).
   finden Sie hier.
                                                      • Wertminderungen nach IAS 36: In Abhängig-
2. EUROPÄISCHES ENFORCEMENT                               keit von der (un-)mittelbaren Betroffenheit
                                                          der Bilanzierenden von den Ereignissen in der
2.1. ESMA: Auswirkungen des Ukraine-Kriegs
                                                          Ukraine sowie den aktuellen Sanktionen be-
     auf den Halbjahresbericht nach IFRS
                                                          steht für das Vorliegen mind. eines Wertmin-
Mit Datum vom 13.5.2022 hat die Europäische               derungsindikators (IAS 36) eine erhöhte
Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)              Wahrscheinlichkeit.
das public statement „Implications of Russia's in-    • Gem. IAS 34.15B(j) und Artikel 5 (4) der
vasion of Ukraine on half-yearly financial re-            Transparenzrichtlinie muss der Zwischenbe-
ports“ veröffentlicht. Inhaltlich deckt dieses aus-       richt auch Informationen über wesentliche
gewählte Aspekte der Rechnungslegung mit Be-              Transaktionen mit nahestehenden Unterneh-
zug zum Ukraine-Krieg auf die Halbjahresbericht-          men und Personen enthalten.
erstattung nach IFRS (IAS 34) ab. Die Anwendung
ist aber nicht nur auf den Halbjahresbericht (bei
                                                      2.2. ESMA: Transparenz bei der Umsetzung von
Geschäftsjahr = Kalenderjahr) beschränkt, son-             IFRS 17
dern gilt auch für andere im Einklang mit den An-
forderungen des IAS 34 aufgestellte Zwischenbe-       Am 13.5.2022 hat die ESMA außerdem das public
richte. Die ESMA fordert Unternehmen zu einer         statement „Transparency on implementation of
transparenten Berichterstattung im Kontext des        IFRS 17 Insurance Contracts“ mit Empfehlungen
Ukraine-Krieges auf. Hierbei ist unter Beachtung      zu Angaben zum Übergang auf IFRS 17 (good
der einschlägigen IFRS, z.B. auf die Einschätzung     disclosure practices on expected impacts) veröf-
zum going concern oder die Angabe der Kriegs-         fentlicht. ESMA erwartet, dass Versicherungs-Un-
auswirkungen auf die strategischen Ziele der          ternehmen ihre internen Rechnungslegungsmo-
                                                      delle auch im Jahr 2022 weiterhin noch anpassen
3

und kalibrieren (speziell bezogen auf die Interak-   •   IFRS 9: keine Berücksichtigung einer Bo-
tion mit IFRS 9). Hierfür verweist die ESMA auf          nitätsverbesserung bei der Bewertung
die vergangenen Beratungen zur Implementie-              der erwarteten Kreditverluste (ECL) bei
rung in der TRG sowie mögliche Beratungen                Portfoliokrediten, sofern das credit en-
durch das IFRS IC.                                       hancement nicht explizit im Kreditver-
Zur Schaffung von Transparenz bzgl. der Imple-           trag festgelegt wurde. Besteht eine sepa-
mentierung verweist die ESMA auf die Anforde-            rate Vereinbarung ist das credit enhance-
rungen von IAS 8.30 und IAS 8.31, insbesondere           ment separat zu erfassen.
den Angaben über die erwarteten Auswirkungen         •   IAS 2: Eine zu hohe Bewertung des Netto-
von Unsicherheiten und Ermessenausübungen.               veräußerungswerts der Vorräte aufgrund
In den Fällen, in denen mit materiellen (signifi-        einer (geplanten) Verlängerung einer Ex-
cant) Auswirkungen unternehmensspezifisch zu             klusivvereinbarung, die nicht unter der
rechnen ist, erwartet die ESMA folgende Informa-         Kontrolle des Emittenten steht (kein ana-
tionen:                                                  loger Fall von firm sales or service
• Angaben zu Informationen von wesentlichen              contract gem. IAS 2.31).
     bilanzpolitischen Entscheidungen zur Erstan-    •   IAS 2: Kosten für den Verkauf bei der Be-
     wendung von IFRS 17; z.B. die Methoden zur          rechnung des Nettoveräußerungswerts
     Berechnung des Abzinsungssatzes oder auch           von Vorräten sollen alle verkaufsnotwen-
     die Anforderungen an die Aggregationsebene;         digen und nicht nur die inkrementellen
• adressatengerechte Aufschlüsselung der er-             Kosten beinhalten.
     warteten Auswirkungen und                       •   IFRS 15: Zulässigkeit der zeitraumbezo-
• Angaben zur Erläuterung der Art der Auswir-            genen Erfassung von Erlösen nach IFRS
     kungen (Ansatz, Bewertung und Ausweis)              15.35(c) (Bau von Schiffen) trotz ggf.
     zwecks Darstellung der Änderungen im Ver-           nicht auszuschließender termination
     gleich zu IFRS 4.                                   rights des Kunden nach jeweiligem Lan-
Die Angaben zu den erwarteten Auswirkungen               desrecht.
sollten keine Standardformulierungen (boiler pla-    •   IFRS 15: Fehlerhafte Beurteilung des Vor-
te) enthalten und den Nutzern helfen die auf der         liegens einer signifikanten Finanzierungs-
Grundlage von IFRS 4 offengelegten Informatio-           komponente. Der Erhalt einer Anzahlung
nen so weit wie möglich auf die wichtigsten Dar-         ohne Berücksichtigung der zeitlichen
stellung nach IFRS 17 zuzuordnen. Die Angaben            Komponente zwischen Zahlung und Leis-
sollten Erläuterungen dazu enthalten, wie die Bi-        tung stellt keine Finanzierungskompo-
lanzierung, die derzeit für verschiedene Arten           nente dar.
von Versicherungsverträgen berichtet wird, sich      •   IFRS 15. Fehlerhafter Ausweis von Ein-
(wahrscheinlich) nach IFRS 17 unterscheiden              nahmen aus Rechtstreitigkeiten als Um-
wird.                                                    satzerlöse.
                                                     •   IFRS 16/IAS 36: Bei Abzug des Buchwerts
2.3. ESMA veröffentlicht neuen Auszug aus en-            der Leasingverbindlichkeit gem. IAS
     forcement-Datenbank                                 36.76 und .78 vom Buchwert der CGU,
                                                         sollte derselbe Betrag vom erzielbaren
Die nationalen enforcement-Instanzen beraten
                                                         Betrag der CGU abgezogen werden.
auf EU-Ebene im Rahmen der sog. European En-
                                                     •   IAS 36: Fehlende Berücksichtigung von
forcers' Coordination Sessions (EECS) zur Gewähr-
                                                         COVID-19-Indikatoren für den impair-
leistung einer einheitlichen Anwendung der IFRS
                                                         ment-Test.
in Europa. Aus der vertraulichen Datenbank der
                                                     •   IAS 36: Lagerhäuser eines Unternehmens
EECS hat die ESMA am 17.5.2022 einen neuen
                                                         sind keine eigenen CGUs, sondern als
Auszug (Nummer 26) zu insgesamt elf Durchset-
                                                         corporate assets den Filialen (CGUs) zu-
zungsentscheidungen europäischer enforcement-
                                                         zuordnen.
Stellen veröffentlicht. Enthalten sind Entschei-
dungen von März 2020 bis November 2021:
4

   •   IFRS 8: Fehlerhafte Abgrenzung als Ein-      auf die Rechnungslegung und deren Prüfung“ ver-
       Segment-Unternehmen trotz Vorliegen          öffentlicht, der sich zunächst den Fragen hin-
       mehrerer business units.                     sichtlich des Abschlussstichtages 31.12.2021 wid-
   •   IAS 7/IAS 8: Eine Änderung im cash ma-       mete.
       nagement ist eine Änderung der Tatsa-        Zum 8.4.2022 erfolgte ein erstes Update mit um-
       chen und Umstände, die nach IAS 8.16(a)      fangreichen Ergänzungen von Fragen und Antwor-
       keine Änderung der Bilanzierungs- und        ten zu den Konsequenzen für die Rechnungsle-
       Bewertungsmethoden darstellt.                gung des ersten Quartals 2022 (HGB und IFRS) so-
                                                    wie deren Auswirkung auf die Abschlussprüfung.
Die veröffentlichten Entscheidungen enthalten       Am 14.4.2022 erfolgte das zweite Update des
keinerlei rechtliche Bindungswirkung für die ein-   Fachlichen Hinweises, welches hinweise zu Fra-
zelnen Enforcer, ihnen kommt jedoch bei der Be-     gestellungen zur Bestimmung des fair value nach
urteilung vergleichbarer Sachverhalte eine fakti-   IFRS 13, zu Wertminderungen von Forderungen
sche Bindungswirkung zu. Weiterführende Infor-      aus Lieferungen und Leistungen, zu Sicherungs-
mationen erhalten Sie hier.                         beziehungen sowie zum Ausweis von finanziellen
                                                    Verbindlichkeiten nach IFRS ergänzt.
2.4. ESMA veröffentlicht Leitlinien zu alternati-   Nachfolgend werden überblicksartig ausgewählte
     ven Leistungskennzahlen                        Hinweise zur IFRS-Rechnungslegung dargestellt.
                                                    Für Einzelheiten sowie die vollständigen Erläute-
Zu den bereits im Juni 2015 veröffentlichten
                                                    rungen wird auf die Veröffentlichung des IDW
Leitlinien zu alternativen Leistungskennzahlen -
                                                    verwiesen.
die im Juli 2016 in Kraft getreten sind - wurden
                                                        • Beherrschung nach IFRS 10 ist im Einzel-
mehrere Fragen und Antworten in einem Sam-
                                                             fall zu prüfen. Die IFRS enthalten kein
meldokument veröffentlicht. Nun sind zwei wei-
                                                             den Vorschriften des § 296 Abs. 1 HGB
tere Fragen im Kontext der aktuellen ESG-Ent-
                                                             vergleichbares Vollkonsolidierungswahl-
wicklungen hinzugenommen worden:
                                                             recht. Auch begründen Kapitalausfuhrbe-
    • Anwendung der Leitlinien auf ESG-bezo-
                                                             schränkungen für sich genommen keinen
         gene Kennzahlen,
                                                             Verlust der Beherrschung. Bei unmittel-
    • Von Emittenten verwendete Kennzeich-
                                                             barer Betroffenheit des Mutterunterneh-
         nungen für ESG-Kennzahlen.
                                                             mens ist einzelfallbezogen der Katalog
Das aktualisierte Sammeldokument finden Sie
                                                             des IFRS 10 zu prüfen, insbesondere, ob
hier.
                                                             bestehende Rechte nicht mehr substanzi-
3. AKTIVITÄTEN VON DRSC UND IDW                              ell i. S. d. IFRS 10 sind (IFRS 10.B23).
                                                        • In Abhängigkeit von der (un-)mittelbaren
3.1. Erste Updates und Zweites Update zum
     fachlichen Hinweis des IDW zu den Auswir-               Betroffenheit der Bilanzierenden von den
     kungen des Ukraine-Krieges auf die Rech-                Ereignissen in der Ukraine sowie den ak-
     nungslegung                                             tuellen Sanktionen gegen bzw. durch
                                                             Russland ist eine erhöhte Wahrscheinlich-
Aus den Konsequenzen der russischen Kriegs-
                                                             keit für das Vorliegen mind. eines An-
handlungen gegen die Ukraine seit dem
                                                             haltspunktes für eine Wertminderung
24.2.2022, wie auch aus den gegen Russland ver-
                                                             nach IAS 36 gegeben. Der zu verwen-
hängten Sanktionen (nebst Gegensanktionen von
                                                             dende Kapitalisierungszins (Vorsteuer-
russischer Seite), können sich Auswirkungen auf
                                                             Zinssatz) bei der Bemessung des value in
die Rechnungslegung eines Unternehmens erge-
                                                             use für die Bestimmung des erzielbaren
ben, da zahlreiche Unternehmen Geschäftsbezie-
                                                             Betrags hat sich weiterhin an langfristi-
hungen in die Ukraine oder nach Russland unter-
                                                             gen Analysen von durchschnittlichen
halten.
                                                             Marktrenditen und an einer Marktrisi-
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland
                                                             koprämie, die aktuell am oberen Rand
e.V. (IDW) hatte Anfang März 2022 einen Fachli-
                                                             der Bandbreite historischer Prämien
chen Hinweis „Auswirkungen des Ukraine-Krieges
                                                             liegt, zu orientieren (siehe hierzu auch
5

        den Fachlichen Hinweis des FAUB des             Dies gilt umso mehr, wenn diese in einem
        IDW zur Unternehmensbewertung vom               Krisenland belegen oder durch Sanktionsmaß-
        20.3.2022).                                     nahmen zugriffsbeschränkt sind. Bei Verträ-
Der Fragen und Antwortenteil zu Finanzinstru-           gen über Sicherheiten sind potenzielle force
menten wurde durch das zweite Update vom                majeure-Klauseln zu beurteilen, welche die
14.4.2022 nochmals ergänzt und aktualisiert und         Sicherungsleistung im Fall höherer Gewalt
umfasst eine Vielzahl von Einzelthemen, u.a.:           ausschließen. Werden Finanzgarantien als in-
• Ableitung des fair value am Markt nach IFRS           tegraler Bestandteil eines finanziellen Ver-
    13: Prüfung, ob aufgrund der gegenseitigen          mögenswertes betrachtet, sind auch deren
    Sanktionen für zum fair value bewertete fi-         Bedingungen bei der Höhe der erwarteten
    nanzielle Vermögenswerte und Verbindlich-           Kreditverluste zu berücksichtigen.
    keiten auf dem entsprechenden Markt (Ukra-       • Aufgrund von Auswirkungen durch Verfü-
    ine/Russland) geordnete Geschäftsvorfälle           gungsbeschränkungen (z.B. Ausschluss aus
    beobachtet werden können.                           dem SWIFT-System) ist zu würdigen, ob eine
    Konsequenzen aus dem Zusammenspiel von              Restriktion so weitreichend ist, dass diese für
    Marktzugang und in-/aktiven Märkten für die         die zugrundeliegenden Kassen- und Banken-
    Ermittlung des fair value: Sofern ein Unter-        bestände einer Einbeziehung in die Zahlungs-
    nehmen keinen Zugang mehr zu einem bishe-           mittel und Zahlungsmitteläquivalente entge-
    rigen Markt in der Ukraine, in Russland oder        gensteht (Kriterien nach IAS 7.6).
    Belarus hat und auch kein alternativer Markt     • Sollte der Umtausch einer der betroffenen
    existiert, kann der Preis von einem solchen         Währungen (z.B. der ukrainischen Hrywnja
    Markt (aktiv oder nicht aktiv) zwar Eingang in      oder des belarussischen Rubels) vorüberge-
    die fair value-Ermittlung im Rahmen eines           hend zum Datum des Geschäftsvorfalls oder
    sachgerechten Bewertungsverfahrens finden,          einem nachfolgenden Abschlussstichtag aus-
    jedoch sind erforderliche Anpassungen i.S.          gesetzt sein, ist von den Unternehmen der
    von IFRS 13 notwendig.                              Kurs zu verwenden, der am ersten darauffol-
    Anzuwendende Bewertungsverfahren/-me-               genden Tag gilt, an dem ein Umtausch wie-
    thoden und Inputfaktoren: Derzeit kann es           der möglich ist (IAS 21.26). Dieser Fall kann
    sich als schwierig erweisen, einen angemes-         zusätzliche Anhangangabepflichten auslösen.
    senen Zinssatz für Abzinsungen zu ermitteln      Weiterführende Informationen finden Sie hier.
    (z.B. für Rubel-Instrumente). Entsprechende
    Unsicherheiten sind in der Bewertung zu be-      3.2. DRSC schreibt kritischen Brief an EU zur
    rücksichtigen.                                        EFRAG-Konsultation zu ESRS
• Anhaltspunkte für die Beurteilung der Betrof-
                                                     Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Com-
    fenheit von bilanzierenden Unternehmen von
                                                     mittee (DRSC) hat sich im Vorfeld des durch die
    den Auswirkungen des Ukraine-Krieges: Die
                                                     EFRAG gestarteten Konsultationsprozesses zu den
    Kriegsauswirkungen müssen unternehmensin-
                                                     Europäischen Sustainability Reporting Standards
    dividuell beurteilt werden. Die Betroffenheit
                                                     (ESRS) kritisch bzgl. des Umfangs und des Prozes-
    kann sich zum einen unmittelbar z.B. auf-
                                                     ses gegenüber EFRAG sowie der EU-Kommission
    grund von direkten Geschäftsbeziehungen in
                                                     geäußert. Das DRSC hat seine Kritik zum Konsul-
    die Ukraine, nach Russland und/oder Belarus
                                                     tationsprozess mit einem Brief vom 10. Mai 2022
    ergeben. Zum anderen kann ein Kreditneh-
                                                     an die Europäische Kommission und die EFRAG
    mer ein indirektes Risiko besitzen, d. h. mit-
                                                     bereits vorab geäußert. Unter der Überschrift
    telbar von den Kriegsgeschehnissen betroffen
                                                     „Getting it right!“ schlägt das DRSC spezifische
    sein.
                                                     Änderungen für einen angepassten Konsultations-
• Ermittlung der erwarteten Kreditverluste:
                                                     prozess vor. Anlass der Kritik war die hohe An-
    Bei der Ermittlung der erwarteten Kreditver-
                                                     zahl der Standardentwürfe nebst dem umfangrei-
    luste sind neben der Ausfallwahrscheinlich-
                                                     chen Fragenkatalog vor dem Hintergrund der ge-
    keit auch Auswirkungen auf die Werthaltig-
                                                     setzten Konsultationsfrist von 100 Tagen, welche
    keit von Sicherheiten zu berücksichtigen.
6

das DRSC als nicht verhältnismäßig kritisiert. Re-   4.2. Agenda Decisions des IFRS IC in Q2/2022
levante stakeholder würden davon abgehalten in           Norm            Thema                 Monat der
einer effizienten Art und Weise zu antworten und                                               Sitzung
so das – aus Sicht des DRSC – oberste Ziel der
                                                         IFRS 15         Principal versus      April
Entwicklung hochwertiger Standards gefährden.
                                                                         Agent: Software
Das DRSC spricht sich u.a. für einen gestaffelten
                                                                         Reseller – IFRS 15
Prozess aus, in welchem auch die Standards des
                                                                         Revenue from
ISSB deutlich stärker berücksichtigt werden soll-
                                                                         Contracts with
ten. Weitere Informationen finden Sie hier.
                                                                         Customers
                                                         IFRS 9          Cash Received via     Juni
4. AKTIVITÄTEN DES IASB/IFRS IC                                          Electronic Trans-
                                                                         fer as Settlement
4.1. Post-Implementation Review zu IFRS 10-12
                                                                         for a Financial As-
     abgeschlossen
                                                                         set
Die Überprüfung nach Einführung (Post-Imple-             IAS 37          Negative Low          Juni
mentation Review (PIR)) von IFRS 10, IFRS 11 und                         Emission Vehicle
IFRS 12 wurde am 20. Juni durch den IASB abge-                           Credits
schlossen. Ein PIR wird vom IASB für jeden neuen
Standard oder jedes wesentliche Amendment
durchgeführt. Der PIR für diese Standards dau-           IAS 32          Special Purpose       Juni
erte knapp drei Jahre. Auf Basis der Rückmeldun-                         Acquisition Com-
                                                                         panies (SPAC):
gen der Stakeholder sowie der im Rahmen des
                                                                         Classification of
PIR durchgeführten Untersuchungen kam das IASB
                                                                         Public Shares as
zu dem Schluss, dass die Standards wie beabsich-
                                                                         Financial Liabili-
tigt funktionieren („working as intended“). Ent-
                                                                         ties or Equity
sprechend wurde keines der im PiR identifizier-
ten Themen mit hoher oder mittlerer Priorität            IFRS 17         Transfer of Insur-    Juni
eingestuft.                                                              ance Coverage un-
Gleichwohl wurden fünf Themen mit dem low                                der a Group of
priority-Status eingestuft, sodass diese bei der                         Annuity Contracts
nächsten Agenda-Konsultation untersucht werden
könnten, sofern diese dann als high priority ein-    Das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) hat
gestuft werden würden. Zu diesen Themen gehö-        in seiner Sitzung am 20. April 2022 bzw. am 14.
ren:                                                 bis zum 15. Juni 2022 zu folgenden Themen eine
• Tochterunternehmen, die Investmentgesell-          finale Formulierung einer Agendaentscheidung
     schaften sind: Möglicher Informationsverlust    vorgelegt:
     in sog. multi-layered structures,
• Transaktionen, die die Beziehung zwischen          •     Principal vs. Agent: Software Reseller (IFRS
     einem Investor und einem Beteiligungsunter-           15) – Fraglich war, ob beim Verkauf von Soft-
     nehmen (investee) verändern,                          warelizenzen durch einen Dritten z.B. von IT-
• Transaktionen unter Einbeziehung von Man-                Dienstleistern, der IT-Dienstleister als Prinzi-
     telgesellschaften,                                    pal oder Agent einzustufen ist sowie, ob die
• Gemeinschaftliche Vereinbarungen (collabo-               im indirekten Vertragsmodell zu erbringende
     rative arrangements) außerhalb des Anwen-             Pre-Sales-Beratung und der Verkauf einer
     dungsbereichs von IFRS 11,                            Softwarelizenz einzelne Leistungsverpflich-
• Zusätzliche Anhangangaben zu Beteiligungen               tungen nach IFRS 15 darstellen. Das IFRS IC
     an anderen Unternehmen (interests in other            stellte fest, dass vorvertragliche Beratungs-
     entities).                                            leistungen kein implizites Leistungsverspre-
                                                           chen darstellen, wenn diese bereits erbracht
7

    wurden, bevor ein Vertrag mit dem Kunden            eine Verpflichtung entsteht, die gem. IAS 37
    über die Bereitstellung von Software-Lizen-         zu passivieren ist. Im Kern ist das IFRS IC bei
    zen geschlossen wurde und der Kunde kein            seiner vorläufigen Entscheidung aus Februar
    Entgelt für die Beratungsleistung zu entrich-       geblieben. Nach Ansicht des IFRS IC hat ein
    ten hat, wenn kein Software-Lizenz Vertrag          Unternehmen, das PKWs produziert oder im-
    zustande kommt. Die Software-Lizenzen stel-         portiert, deren durchschnittlichen Kraftstof-
    len die einzige Leistungsverpflichtung inner-       femissionen über dem staatlichen Zielwert
    halb des Vertrags dar, für welche der Inter-        liegen, eine rechtliche Verpflichtung nach
    mediär zu beurteilen hat, ob er als Prinzipal       IAS 37, da insoweit eine Verpflichtung aus ei-
    oder Agent tätig ist. Die Beurteilung, des          nem vergangenen Ereignis vorliegt, die unab-
    Vorliegens einer Prinzipal- oder Agentenrolle       hängig von künftigen Ereignissen oder Maß-
    sind die jeweiligen Indikatoren nach IFRS           nahmen besteht. Eine Verpflichtung zum An-
    15.B37 entsprechend ihrer Relevanz zu be-           satz einer Rückstellung ergäbe sich darüber
    achten. Der Software-Reseller hat weiterhin         hinaus auch, sofern das Unternehmen eine
    zu untersuchen, ob er vor dem Übergang der          faktische Verpflichtung haben sollte, wenn
    Verfügungsgewalt auf den Endkunden, selbst          es z.B. eine öffentliche Erklärung abgegeben
    Verfügungsgewalt an den Lizenzen erlangt            hat, die bei anderen Parteien berechtigte Er-
    (IFRS 15.33; IFRS 15.B35A(a)). Nur wenn die         wartung geweckt hat, seine negativen „cre-
    Beurteilung zu keinem eindeutigen Ergebnis          dits“ zu beseitigen.
    führt, sind die ergänzenden Indikatoren des
    IFRS 15.B37 in die Beurteilung einzubezie-      •   Special Purpose Acquisition Companies
    hen.                                                (SPAC): Classification of Public Shares as Fi-
                                                        nancial Liabilities or Equity (IAS 32) – das
•   Cash Received via Electronic Transfer as            IFRS IC befasste sich erneut mit der Klassifi-
    Settlement for a Financial Asset (IFRS 9) -         zierung von SPAC-Anteilen (Anteile an einer
    Fraglich war, wann per elektronischer Über-         Special Purpose Acquisition Company) nach
    weisung erhaltene Bargeldbeträge bilanziell         IAS 32 und kam zu dem Ergebnis, dass derar-
    anzuerkennen sind, wenn das elektronische           tige Sachverhalte vielfach und in unter-
    Überweisungssystem mehrere Tage in An-              schiedlicher Ausgestaltung vorkommen, so
    spruch nimmt. Im konkreten Fall, wann die           dass die Klärung für einen einzelnen speziel-
    Forderungen aus- und die Zahlungsmittel ein-        len Fall nicht sinnvoll erscheint. Das IFRS IC
    zubuchen sind. Sowohl die Forderung als             schlug vor das Thema im Rahmen des FICE-
    auch die Zahlungsmittel stellen Finanzinstru-       Projekts (Financial Instruments with Charac-
    mente dar, die in den Anwendungsbereich             teristics of Equity) erneut aufzugreifen.
    von IFRS 9 fallen. Konkret sind demnach die
    Ein- und Ausbuchungsvorschriften in IFRS        •   Transfer of Insurance Coverage under a
    9.3.2.3 und IFRS 9.3.1.1. einschlägig. Im Er-       Group of Annuity Contracts (IFRS 17) - Frag-
    gebnis folgerte das IFRS IC, dass die Forde-        lich ist, wie nach IFRS 17.B119(a) die De-
    rung erst bei Erhalt der Zahlungsmittel – am        ckungseinheiten zu ermitteln sind, um die
    Tag der Kontogutschrift – erlischt. Am selben       gesamte contractual service margin (CSM)
    Tag entsteht auch der Anspruch auf die Zah-         für eine Gruppe von Rentenversicherungsver-
    lungsmittel seitens des Gläubigers gegenüber        trägen sachgerecht über die Perioden zu ver-
    der Bank.                                           teilen? Das IFRS IC ist bei der vorläufigen Ent-
                                                        scheidung aus Februar 2022 geblieben. Da
•   Negative Low Emission Vehicle Credits (IAS          IFRS 17 keine Methode vorgibt, ist eine Me-
    37) - Gegenstand des überarbeiteten Staff           thode zu verwenden, die dem Grundsatz in
    paper aus November 2021 ist die Frage, ob           IFRS 17.B119 entspricht, die in jeder Periode
    durch eine Defizitposition bei Gutschriften         erbrachten Leistungen des Versicherungsver-
    für energy credits für produzierte/impor-           trags abzubilden. Dies ist nach Ansicht des
    tierte Fahrzeuge bei einem PKW-Hersteller
8

    IFRS IC die Methode der konstanten jährli-      5.    AKTIVITÄTEN AUF EUROPÄISCHER
    chen Leistung. In Anbetracht einer solchen            EBENE
    Agenda-Entscheidung unmittelbar vor Erstan-
                                                    5.1. EFRAG startet öffentliche Konsultation
    wendung von IFRS 17 ab 01.01.2023 gestand
                                                         zum ersten Satz des Entwurfs des ESRS
    das IFRS IC implizit zu, dass keine Erwartung
    dahingehend bestünde, dass die Prüfung und      Am 29. April 2022 hat die European Financial Re-
    etwaige Anpassungen der Bilanzierung aus        porting Advisory Group (EFRAG) auf ihrer Website
    der AD bis zum 01.01.2023 vorgenommen           die öffentliche Konsultation zum ersten Satz an
    würden.                                         13 European Sustainability Reporting Standards
                                                    Entwürfen (ESRS-Draft) gestartet. Es wird explizit
Die finalen Agendaentscheidungen stehen unter       darauf hingewiesen, dass die ESRS-Drafts die ers-
dem Vorbehalt eines ausbleibenden Vetos seitens     ten im Rahmen des Corporate Sustainability Di-
des IASB.                                           rective (CSRD)-Draft geforderten Standards und
                                                    das gesamte Spektrum der Nachhaltigkeitsfragen
4.3. Hyperinflation (IAS 29): Aktualisierte Liste
     des IPTF                                       im Hinblick auf Umwelt, Soziales, Governance
                                                    und Querschnittsstandards abdecken. Der bis
IAS 29 ist auf Einzel- und Konzernabschlüsse von    zum 8. August 2022 andauernde Konsultations-
Unternehmen anzuwenden, deren funktionale           prozess ist Teil des ehrgeizigen Plans zur Vorlage
Währung, die eines Hochinflationslandes ist. IAS    der ersten ESRS-Drafts bei der Europäischen
29 schreibt dabei kein konkretes Merkmal für den    Kommission bis November 2022.
Nachweis einer Hyperinflation vor. Unter den In-    Die Konsultation wird innerhalb eines strukturier-
dikatoren kommt dem einer statistischen Aus-        ten Prozesses mittels Online-Umfrage durchge-
wertung der über einen Zeitraum von drei Jahren     führt. Konsultiert werden:
kumulierten Inflation die höchste Bedeutung zu          • Relevanz der vorgeschlagenen Architek-
(IAS 29.3(e)). Zur Qualifikation verschiedener               tur, der Umsetzung der CSRD-Grundsätze
Länder hinsichtlich Hyperinflation werden regel-             und des Gesamtinhalts der Entwürfe,
mäßig die Daten des Internationalen Währungs-           • Mögliche Optionen für die Priorisie-
fonds (IMF) und des International Practices Task             rung/schrittweise Implementierung der
Force (IPTF) des US-amerikanischen Center for                ESRS,
Audit Quality (CAQ) zurückgegriffen. Im aktuell         • die Angemessenheit der vorgeschlagenen
veröffentlichten Bericht werden seit Mai 2022 in             Angabenpflichten.
der Liste der Länder, in denen die kumulative In-   Die einzelnen Entwürfe stehen auf der Webseite
flation in den letzten drei Jahren über 100% be-    der ERFAG zur Verfügung. Zudem bietet die
trug, folgende neue Kandidaten aufgeführt:          EFRAG einzelne Outreach-Veranstaltungen zu
Äthiopien, Suriname, Türkei und Republik Jemen.     den Standards an, die derzeit noch in Planung
Für (Zwischen-)Berichtsperioden, die am oder        sind. Ferner sind verschiedene erklärende Kurzvi-
nach dem 30.06.2022 enden, sind die neu aufge-      deos zu unterschiedlichen Themen geplant. Für
nommen Länder, darunter die Türkei, als Hochin-     die Entwicklung der endgültigen an die EU-Kom-
flationsländer nach IAS 29 zu betrachten.           mission vorzulegenden Standards ist das EFRAG
Für Konzerne, die Tochtergesellschaften mit Tür-    Sustainability Reporting Board (SRB) und die
kischen Lira als funktionale Währung haben, ist     EFRAG Sustainability Reporting Technical Expert
demnach gemäß IAS 21.43 eine entsprechende An-      Group (SR TEG) verantwortlich. Die Standards
passung des Abschlusses nach IAS 29.8 (restate-     werden gem. des CSRD-Draft einem ordnungsge-
ment approach) vorzunehmen, bevor der Ab-           mäßen Verfahren der öffentlichen Aufsicht und
schluss in den Konzernabschluss einbezogen wer-     Transparenz sowie dem Fachwissen der einschlä-
den kann. Weitere Informationen finden Sie in ei-   gigen Interessenträger unterlegt. Es werden Kos-
nem Beitrag von Lüdenbach/Freiberg im BB (im        ten-Nutzen-Analysen der Standards für den zu
Erscheinen begriffen).                              entwickelnden delegierten Rechtsakt durchge-
                                                    führt, so dass die ESRS in der EU angenommen
9

werden können. Weitere Informationen finden
Sie hier.
                                                        6.    BLICKPUNKT: FASB NIMMT PRO-
                                                              JEKT ZUR BILANZIERUNG VON GE-
5.2. Vorläufige Einigung zwischen Europäi-
                                                              SCHÄFTS- ODER FIRMENWERTEN
     schem Parlament und Europäischem Rat
     über CSRD                                                VON SEINER AGENDA
Das europäische Parlament und der Europäische           Der US-amerikanische Standardsetzer FASB be-
Rat haben eine vorläufige politische Einigung           schloss am 15. Juni, sein seit vier Jahren betrie-
über die von der Europäischen Kommission im             benes Projekt zur Vereinfachung der Berechnung
April 2022 vorgeschlagene Richtlinie zur Nachhal-       von Wertminderungen bei Geschäfts- oder Fir-
tigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Cor-         menwerten ergebnislos zu beenden.
porate Sustainability Reporting Directive) erzielt.     Es ist der Diskussions-Dauerbrenner der Rech-
Auch wenn detailliert vereinbarte Texte derzeit         nungslegung: Goodwill – impairment only vs.
noch nicht vorliegen, wurden die folgenden In-          amortization. Die – sowohl akademische als auch
formationen durch eine Pressemitteilung von Rat         in der Praxis geführte - Kontroverse um die
und Parlament bekannt gegeben.                          Goodwillbilanzierung hatte mit der tentative
    • Die Regelungen werden für große börsen-           board decision seitens des US-amerikanischen
         notierte und nicht börsennotierte EU-Un-       Standardsetter FASB im Dezember 2020 wieder
         ternehmen (Bilanzsumme ≥ 20 Mio. EUR;          Rückenwind zugunsten einer Amortisation be-
         Nettoumsatz ≥ 40 Mio. EUR; Mitarbeiter ≥       kommen, da der FASB vorläufig beschloss die
         250), wie auch börsennotierte KMU (Aus-        planmäßige Abschreibung für den Goodwill wie-
         nahmeregelung bis 2028 möglich), gel-          der einzuführen. Letzter Stand der vorläufigen
         ten. Auch Nicht-EU-Unternehmen werden          Entscheidungen war (Sitzungspapiere für den 15.
         betroffen sein, soweit ein Nettoumsatz         Juni):
         von 150 Mio. EUR erreicht wird und mind.       •    Lineare Abschreibung von Goodwill über ei-
         eine Tochtergesellschaft oder Zweig-                nen standardisierten (default) Zeitraum von
         stelle in der EU besteht.                           10 Jahren oder über einen geschätzten Zeit-
    • Die Berichterstattung im Rahmen der                    raum (unter Verwendung einer nicht ab-
         CSRD wird schrittweise erfolgen:                    schließenden Liste von zu berücksichtigenden
              o 1. Januar 2024: Unternehmen,                 Faktoren), begrenzt auf eine Obergrenze von
                  die bereits der Richtlinie über            25 Jahren.
                  die nichtfinanzielle Berichter-       •    Werthaltigkeitstest nur bei einem triggering
                  stattung unterliegen                       event.
              o 1. Januar 2025: Unternehmen,            •    Ebene des Tests bleibt die reporting unit.
                  die derzeit nicht unter die Richt-    •    Verbot der Neubeurteilung des Abschrei-
                  linie über die nichtfinanzielle Be-        bungszeitraums.
                  richterstattung fallen
              o 1 Januar 2026: Börsennotierte           Auch der IASB hat sich mit der Wiedereinführung
                  KMU, kleine und nicht-komplexe        der Abschreibung von Geschäfts- oder Firmen-
                  Kreditinstitute und konzernei-        wert auseinandergesetzt. Im Dezember 2017 be-
                  gene Versicherungsunternehmen         schloss der Board vorläufig, die Abschreibung
    • Die Zertifizierung der Berichterstattung          nicht wieder einzuführen und sich stattdessen
         durch einen unabhängigen und akkredi-          auf eine Verbesserung der Werthaltigkeitsprü-
         tierten Prüfer bzw. Zertifizierer ist          fung zu konzentrieren.
         Pflicht. Auch Nicht-EU-Unternehmen un-         Seit dem im März 2020 veröffentlichten Diskussi-
         terliegen dieser Prüfungspflicht durch ei-     onspapier „Business Combinations – Disclosures,
         nen EU- oder Drittlandprüfer.                  Goodwill and Impairment“ (DP/2020/1) sind di-
Das Parlament und der Rat müssen der vorläufi-          verse Diskussionen entfacht. Das IASB war darin
gen Vereinbarung noch formell zustimmen. Wei-           zu der vorläufigen Sichtweise des Beibehalts des
tere Informationen finden Sie hier.                     impairment-only approach gelangt.
10

Im IASB Update Mai 2022 wurde noch über zu-
sätzlichen Forschungsbedarf zum Thema „poten-
tial consequences of transitioning to an amortisa-
tion-based model“ diskutiert. Das IASB plant in
Q3/2022 eine Zusammenfassung der Erkenntnisse
aus der Research-Phase zu veröffentlichen. In
Q4/2022 soll dann über den weiteren Verlauf des
Projekts (von Research zu Standardsetting) und
der Entscheidung zur Folgebewertung von Good-
will entschieden werden.
Welche Auswirkungen diese (vorläufige) Entschei-
dung auf die aktuell laufenden Diskussionen auf
Ebene des IASB – und auch die Konvergenzbestre-
bungen in diesem Bereich - haben wird, ist noch
offen. Auch wenn die Meinungen darüber, ob
eine Abschreibung des Geschäfts- oder Firmen-
wertes wieder eingeführt werden soll, geteilter
Natur sind, wird nach wie vor eine Konvergenz
zwischen den Ansätzen des FASB und des IASB ge-
fordert. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
11

Anlage - Überblick über die Projekte des IASB
Maintenance               Nächster      Zeitpunkt   Research                     Nächster      Zeitpunkt
Projects                  milestone                 Projects                     milestone
Contractual Cash Flow     ED            -           Business Combinations        Decide        -
Characteristics of Fi-                              under Common Control         Project Di-
nancial Assets                                                                   rection
(Amendments to IFRS
                                                    Equity Method                Decide        -
9)                                                                               Project Di-
                                                                                 rection
Lack of Exchangeabil-     Decide Pro-   -
ity (Amendments to        ject Direc-               Extractive Activities        Decide        July 2022
IAS 21)                   tion                                                   Project Di-
                                                                                 rection
Lease Liability in a      IFRS          September
Sale and Leaseback        Amend-        2022        Goodwill and Impair-         Decide        Q4 2022
                          ment                      ment                         Project Di-
                                                                                 rection
Non-current Liabilities   IFRS          Q4 2022
with Covenants            Amend-                    Post-implementation          Feedback      Q4 2022
                          ment                      Review of IFRS 9 – Clas-     Statement
(Amendments to IAS 1)
                                                    sification/Measurement
Provisions - Targeted     Decide Pro-   -
Improvements              ject Direc-               Application Question         Nächster      Zeitpunkt
                          tion                                                   milestone
                                                    Transfer of Insurance        AD            July 2022
Supplier Finance Ar-      ED Feed-      July 2022   Coverage under a
rangements                back
                                                    Group of Annuity Con-
Standard-Setting          Nächster      Zeitpunkt   tracts (IFRS 17)
Projects                  milestone
                                                    Cash Received via Elec-      AD            September
Disclosure Initiative—    IFRS Ac-      -           tronic Transfer as Set-                    2022
Subsidiaries without      counting                  tlement for a Financial
Public Accountability:    Standard
                                                    Asset (IFRS 9)
Disclosures
                                                    Lessor Forgiveness of        TAD Feed-     September
Disclosure Initiative –   Decide pro-   September   Lease Payments (IFRS 9       back          2022
Targeted Standards-       ject direc-   2022        and IFRS 16)
level Review of Disclo-   tion
sures                                               Multi -currency Groups       TAD Feed-     September
                                                    of Insurance Contracts       back          2022
SP Dynamic Risk Man-      ED            -           (IFRS 17 and IAS 21)
agement
                                                    Negative Low Emission        AD            July 2022
Financial Instruments     ED            -           Vehicle Credits (IAS 37)
with Characteristics of
Equity                                              Special Purpose Acqui-       TAD Feed-     September
                                                    sition Companies             back          2022
Management Commen-        Decide Pro-   -           (SPAC): Accounting for
tary                      ject Direc-               Warrants at Acquisition
                          tion
                                                    Special Purpose Acqui-       AD            July 2022
Primary Financial         IFRS Stand-   -
                          ard                       sition Companies
Statements
                                                    (SPAC): Classification of
Rate-regulated Activi-    IFRS Stand-   -           Public Shares as Finan-
ties                      ard                       cial Liabilities or Equity
                                                    (IAS 32)
Second Comprehen-         ED            September
sive Review of the                      2022
IFRS for SMEs Standard
12

 Strategy & governance        Nächster    Zeitpunkt
 projects                     milestone

 Third Agenda Consulta-       Feedback    July 2022
 tion                         Statement

 Taxonomy project             Nächster    Zeitpunkt
                              milestone
 IFRS Sustainability Dis-     Feedback    Q4 2022
 closure Taxonomy             on Staff
                              Request
                              for Feed-
                              back
 IFRS Taxonomy Up-            Proposed    -
 date—2022 General Im-        IFRS Tax-
 provements and Com-          onomy Up-
                              date
 mon Practice

 Sustainability               Nächster    Zeitpunkt
                              milestone
 Climate-related Disclo-      ED Feed-    Q4 2022
 sures                        back

 General Sustainability-      ED Feed-    Q4 2022
 related Disclosures          back

ED – Exposure Draft
TAD – Tentative Agenda Decision
AD – Agenda Decision
Offices BDO Deutschland (Stand 01/2022)

HAMBURG (ZENTRALE)                                             ESSEN                                                          LÜBECK
Fuhlentwiete 12                                                Max-Keith-Straße 66                                            Kupferschmiedestraße 16-28
20355 Hamburg                                                  45136 Essen                                                    23552 Lübeck
Tel.: +49 40 30293-0                                           Tel.: +49 201 87215-0                                          Tel.: +49 451 70281-0
hamburg@bdo.de                                                 essen@bdo.de                                                   luebeck@bdo.de

BERLIN                                                         FLENSBURG                                                      MAINZ
Katharina-Heinroth-Ufer 1                                      Am Sender 3                                                    Mombacher Straße 4
10787 Berlin                                                   24943 Flensburg                                                55122 Mainz
Tel.: +49 30 885722-0                                          Tel.: +49 461 90901-0                                          Tel.: +49 6131 27759-0
berlin@bdo.de                                                  flensburg@bdo.de                                               mainz@bdo.de

BIELEFELD                                                      FRANKFURT/MAIN                                                 MÜNCHEN
Viktoriastraße 16-20                                           Hanauer Landstraße 115                                         Zielstattstraße 40
33602 Bielefeld                                                60314 Frankfurt am Main                                        81379 München
Tel.: +49 521 52084-0                                          Tel.: +49 69 95941-0                                           Tel.: +49 89 76906-0
bielefeld@bdo.de                                               frankfurt@bdo.de                                               muenchen@bdo.de

BONN                                                           FREIBURG I. BR.                                                MÜNSTER
Godesbergerallee 119                                           Bismarckallee 9                                                (BDO Concunia GmbH
53175 Bonn                                                     79098 Freiburg i Br.                                           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft)
Tel.: +49 228 9849-0                                           Tel.: +49 761 28281-0                                          Scharnhorststraße 2
bonn@bdo.de                                                    freiburg@bdo.de                                                48151 Münster
                                                                                                                              Tel.: +49 251 322015-0
BREMEN                                                         HANNOVER                                                       info@bdo-concunia.de
Bürgermeister-Smidt-Straße 128                                 Landschaftstraße 2
28195 Bremen                                                   30159 Hannover                                                 OLDENBURG
Tel.: +49 421 59847-0                                          Tel.: +49 511 33802-0                                          (BDO Oldenburg GmbH & Co. KG
bremen@bdo.de                                                  hannover@bdo.de                                                Wirtschaftsprüfungsgesellschaft)
                                                                                                                              Moslestraße 3
CHEMNITZ                                                       KASSEL                                                         26122 Oldenburg
Sophienstraße 7                                                Theaterstraße 6                                                Tel.: +49 441 98050-0
09130 Chemnitz                                                 34117 Kassel                                                   info@bdo-oldenburg.de
Tel.: +49 371 4348-0                                           Tel.: +49 561 70767-0
chemnitz@bdo.de                                                kassel@bdo.de                                                  ROSTOCK
                                                                                                                              Stangenland 2a
DORTMUND                                                       KIEL                                                           18146 Rostock
Stockholmer Allee 32b                                          Koboldstraße 2                                                 Tel.: +49 381 493028-0
44269 Dortmund                                                 24118 Kiel                                                     rostock@bdo.de
Tel.: +49 231 419040                                           Tel.: +49 431 51960-0
dortmund@bdo.de                                                kiel@bdo.de                                                    STUTTGART
                                                                                                                              Eichwiesenring 11
DRESDEN                                                        KÖLN                                                           70567 Stuttgart
Am Waldschlößchen 2                                            Im Zollhafen 22                                                Tel.: +49 711 50530-0
01099 Dresden                                                  50678 Köln                                                     stuttgart@bdo.de
Tel.: +49 351 86691-0                                          Tel.: +49 221 97357-0
dresden@bdo.de                                                 koeln@bdo.de                                                   BDO Dr. Daiber GmbH & Co. KG
                                                                                                                              Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
DÜSSELDORF                                                     LEER                                                           Eichwiesenring 11
Georg-Glock-Straße 8                                           (BDO DPI AG                                                    70567 Stuttgart
40474 Düsseldorf                                               Wirtschaftsprüfungsgesellschaft)                               Tel.: +49 711 68794-0
Tel.: +49 211 1371-0                                           Hauptstraße 1                                                  info@daiberpartner.de
duesseldorf@bdo.de                                             26789 Leer
                                                               Tel.: +49 491 978 80 0                                         WELTWEIT
ERFURT                                                         info@bdo-dpiag.de                                              Brussels Worldwide Services BV
Arnstädter Straße 28                                                                                                          The Corporate Village, Brussels
99096 Erfurt                                                   LEIPZIG                                                        Airport
Tel.: +49 361 3487-0                                           Großer Brockhaus 5                                             Elsinore Building
erfurt@bdo.de                                                  04103 Leipzig                                                  Leonardo Da Vincilaan 9 – 5/F
                                                               Tel.: +49 341 9926600                                          1930 Zaventem - Belgium
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