IKT der Zukunft - Informations- und Kommunikationstechnologien - Wien, am 13. November 2019 - FFG
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
IKT der Zukunft – Informations- und Kommunikationstechnologien Ausschreibungsleitfaden zu F&E-Dienstleistungen 2019: Challenge AI for Good Einreichfrist: 27.April 2020 12:00:00 Uhr Wien, am 13. November 2019
Inhalt Tabellenverzeichnis............................................................................................... 3 1 Das Wichtigste in Kürze ..................................................................................... 4 2 Das Programm „IKT der Zukunft“ ....................................................................... 7 3 Einleitung ......................................................................................................... 8 4 Ausschreibungsinhalte für F&E-Dienstleistung .................................................... 9 4.1 Allgemeine Beschreibung (relevant für beide Themen) ............................................... 9 4.2 F&E-Dienstleistung: Artificial Intelligence in den Medien .......................................... 12 4.3 F&E-Dienstleistung: Artificial Intelligence in der Landwirtschaft ............................... 13 5 Weitere Anforderungen und Vorgaben zur Einreichung ...................................... 15 6 Ausschreibungsdokumente .............................................................................. 16 7 Rechtsgrundlagen ........................................................................................... 18 8 Weitere Vorgaben und Hinweise ....................................................................... 19 8.1 Disseminationsverpflichtung ..................................................................................... 19 8.2 Aufbereitung von Projektzusammenfassungen für die Öffentlichkeit ....................... 19 8.3 Empfehlungen und Services ...................................................................................... 20 8.3.1 Stand des Wissens.............................................................................................. 20 8.3.2 Service FFG-Projektdatenbank .......................................................................... 20 8.3.3 Service BMVIT Open4Innovation ....................................................................... 20 9 Weitere Förderungsmöglichkeiten .................................................................... 21 Impressum ......................................................................................................... 23 IKT der Zukunft – Informations- und Kommunikationstechnologien 2 von 24
Tabellenverzeichnis Tabelle 1 Themenspezifische Einreichmöglichkeit 4 Tabelle 2 Zeitplan 5 Tabelle 3 Übersicht Ausschreibungsdokumente 16 Tabelle 4 weitere thematische Förderungsmöglichkeiten 21 Tabelle 5 weitere themenoffene Förderungsmöglichkeiten 21 Tabelle 6 weitere internationale Förderungsmöglichkeiten 22 IKT der Zukunft – Informations- und Kommunikationstechnologien 3 von 24
1 Das Wichtigste in Kürze Im Rahmen der vom BMVIT unterstützte Initiative IKT der Zukunft stehen für die kommende Ausschreibung zu F&E-Dienstleistungen insgesamt 168.000,- EURO zur Verfügung. Es ist geplant, jeweils eine F&E-Dienstleistung für die zwei Themen AI in den Medien und AI in der Landwirtschaft zu finanzieren. Projektanträge sind bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) bis spätestens 27. April 2020, 12:00:00 Uhr einzubringen. Die Einreichung ist ausschließlich via eCall möglich und hat vollständig und rechtzeitig bis zum Ende der Einreichfrist zu erfolgen. Eine spätere Einreichung wird nicht mehr angenommen und führt automatisch zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren. Tabelle 1 Themenspezifische Einreichmöglichkeit Eckpunkt F&E-Dienstleistung F&E-Dienstleistung Kurzbeschreibung Challenge AI for good Challenge AI for good / Erläuterung Ausschreibungs- Medien Landschaft schwerpunkt Förderung pro max. 70.000 exkl. UST max. 70.000 exkl. UST Projekt Max. Finanzierung bis 100% Finanzierung bis 100% Förderungsquote Max. Laufzeit in 9 9 Monaten Kooperations- ja ja erfordernis Verfügbares Für diesen Schwerpunkt Für diesen Schwerpunkt Fördergeld 84.000 € 84.000 € Einreichfrist 27.04.2020, 12:00:00 Uhr 27.04.2020, 12:00:00 Uhr Einreichsprache Deutsch Deutsch Information im https://www.ffg.at/ausschreibungen/iktdz- https://www.ffg.at/ausschreibungen/iktdz- Web challenge-ai-for-good-2019 challenge-ai-for-good-2019 IKT der Zukunft – Informations- und Kommunikationstechnologien 4 von 24
Einreichberatung Ana Almansa DW: 05 7755- 5029, ana.almansa@ffg.at Tabelle 2 Zeitplan Abwicklungsschritt Termin Ausschreibungseröffnung 13.11.2019 Informationsveranstaltung Mitte Jänner 2020 Frist für schriftliche Anfragen 24. Februar 2020, 12:00 Beantwortung der Fragen in Downloadcenter 11. März 2020 Einreichschluss 27. April 2020, 12:00 Formalprüfung Mai 2020 Evaluierung 23.-24. Juni 2020 Förderentscheidung Mitte bis Ende Juli 2020 Kick-off je Projekt September 2020 Austausch über die Projekte hinweg November 2020 Zwischenpräsentation Dezember 2020 Ergebnispräsentation Mai/Juni 2021 (vor dem Projektendetermin) IKT der Zukunft – Informations- und Kommunikationstechnologien 5 von 24
Bitte beachten Sie: Sind die Formalvoraussetzungen für eine Projekteinreichung entsprechend den Konditionen und Kriterien des jeweiligen Förderungsinstruments nicht erfüllt und handelt es sich um nicht-behebbare Mängel, wird das Förderungsansuchen bei der Formalprüfung aufgrund der erforderlichen Gleichbehandlung aller Förderungsansuchen ausnahmslos aus dem weiteren Verfahren ausgeschieden und formal abgelehnt. IKT der Zukunft – Informations- und Kommunikationstechnologien 6 von 24
2 Das Programm „IKT der Zukunft“ Diese Ausschreibung wird im Rahmen des Programms IKT der Zukunft eröffnet. Im Programm IKT der Zukunft fördert das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) angewandte Forschung und Technologieentwicklung auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in Verschränkung mit Anwendungsfeldern. Das Programm unterstützt IKT-Innovationen in einem umfassenden Verständnis, um einen Beitrag dazu zu leisten, Österreich von der Gruppe der Innovation Follower in die Gruppe der innovativsten Länder der EU zu führen. Die strategischen Programmziele sollen durch die Summe der geförderten Projekte aller Ausschreibungen für die Laufzeit von 2012 – 2020 erreicht werden. Die Ausschreibungsschwerpunkte und -ziele jedoch ändern sich von Ausschreibung zu Ausschreibung und werden vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie nach strategischen Gesichtspunkten festgelegt. IKT der Zukunft – Informations- und Kommunikationstechnologien 7 von 24
3 Einleitung Artificial Intelligence (AI) gestützte Anwendungen auf verschiedenen Ebenen haben ein sehr großes Potenzial in den Bereichen Medien und Landwirtschaft: wissenschaftlich, wirtschaftlich und gesellschaftlich. Das BMVIT interessiert sich insbesondere für die Rolle und mögliche Auswirkungen der Verwendung der künstlichen Intelligenz in den angeführten Bereichen für Österreich. Allerdings fehlt es weitgehend an einem erweiterten Überblick und einer tiefer gehenden Analyse der Möglichkeiten, potenzieller Auswirkungen und anstehender Herausforderungen. Die hier ausgeschriebenen F&E-Dienstleistungen widmen sich diesem Ziel. Das gewonnene Wissen soll den Bedarf nach künftiger F&E in den adressierten Bereichen aus österreichischer Sicht aufzeigen. Aus diesen neuen Erkenntnissen heraus sollen F&E-Herausforderungen abgeleitet werden, welche es zu lösen gilt und die als wesentlich betrachtet werden. Die Auswahl der Herausforderungen soll repräsentativ für Österreich sein, weshalb eine umfassende Themenabdeckung sowie die Einbeziehung aller wesentlichen nationalen Stakeholder unverzichtbare Anforderungen für die F&E-Dienstleistung darstellen. Die Initiative IKT der Zukunft sowie die Ausschreibung F&E-Dienstleistungen: Challenge AI for good werden durch Zuwendungen des BMVIT finanziert. IKT der Zukunft – Informations- und Kommunikationstechnologien 8 von 24
4 Ausschreibungsinhalte für F&E- Dienstleistung 4.1 Allgemeine Beschreibung (relevant für beide Themen) Die hier ausgeschriebene F&E Dienstleistungen verfolgen das Ziel das Potential von Artificial Intelligence (AI) gestützten Anwendungen in den Bereichen Medien und Landwirtschaft in Österreich zu identifizieren. Dabei soll der nationale Forschungs- und Anwendungsstand erhoben und auch im Vergleich zu internationalen Entwicklungen beurteilt werden. Ziel ist die Definition konkreter Challenges, die durch innovative und interdisziplinäre Forschungsansätze gelöst werden könnten. Ein Beispiel für eine konkrete Challenge wäre: Frühzeitige Identifikation von Fake News, die viral werden können. Die gewünschten Leistungen für die ausgeschriebenen F&E-Dienstleistungen sind im Folgenden spezifiziert (siehe gemeinsame Beschreibung für beide Schwerpunkte in den nächsten Seiten plus weiterführende schwerpunktspezifische Spezifikationen jeweils in Kap. 4.2 und 4.3). Die F&E-Dienstleistung soll zumindest folgende Leistungen umfassen: - Erhebung des nationalen und internationalen Forschungsstands und deren Vergleich - Erhebung nationaler und Screening internationaler Anwendungen - Identifikation der wesentlichen nationalen Stakeholder (Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Policyebene, AnwenderInnen) und geeignete Einbindung dieser in die F&E-Dienstleistung, um die Aussagekraft der Ergebnisse zu garantieren (z.B. durch Befragungen, Interviews oder Workshops) - Erforschung der Hintergründe und Einflussfaktoren, welche eine Rolle oder Relevanz für die Positionierung Österreichs als F&E-Standort bzw. als Standort für die wirtschaftliche Nutzung von AI gestützten Anwendungen in den adressierten Bereichen spielen. - Tiefer gehende Analyse der Möglichkeiten und Bedürfnisse, um potenzielle Auswirkungen und anstehende F&E-Herausforderungen zu finden. Ausgehend von den oben genannten F&E-Tätigkeiten sind folgende Ergebnisse zu erreichen: o Definition von mindestens drei konkreten Challenges, die drängende Forschungsfragen adressieren: IKT der Zukunft – Informations- und Kommunikationstechnologien 9 von 24
Detaillierte und konkrete Darstellung der inhaltlichen Challenges, die durch innovative und interdisziplinäre Forschungsansätze gelöst werden könnten Der Umfang und die Gliederung der Darstellung der Challenges ist beim Projektantrag zu indizieren und bei der Zwischenpräsentation (siehe Zeitplan unten) mit den Fördergebern (BMVIT und FFG) abzustimmen Anführen der relevanten Stakeholder o Definition konkreter Anforderungen, welche über die F&E-Perspektive hinausgehen und relevante Aspekte für die erfolgreiche Positionierung Österreichs wie oben angeführt darstellen (z.B. in Bezug auf Vernetzungsplattformen, Awarenessbuilding oder Schaffung relevanter Rahmenbedingungen). Die F&E-Dienstleistungen müssen unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden durchgeführt werden. Die Wahl der konkreten Methoden der F&E Dienstleistung obliegt dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin, allerdings sind folgende Elemente in jedem Fall zu berücksichtigen: - Interdisziplinäre ExpertInnenworkshops - NutzerInnenbeteiligung - Umfassende Befragungen der Stakeholder Es ist ein Konsortium aus mindestens zwei Partnern zu bilden, die zusammen sowohl eine ausgewiesene Expertise im Bereich IKT vorzugsweise AI, als auch über das jeweilige Anwendungsfeld (Medien, Smart City bzw. Landwirtschaft) aufweisen. Darüber hinaus sind zur Durchführung Kenntnisse der nationalen Forschungslandschaft erforderlich. Je nach Bedarf organisieren BMVIT/FFG einen Workshop, bei dem die Ausschreibung präsentiert wird und im Rahmen dessen ein erster Austausch zum Thema und zu den Zielen der F&E Dienstleistung zwischen potentiellen AuftragnehmerInnen, ExpertInnen und Stakeholdern stattfinden kann. Die Vorbereitungsworkshops werden voraussichtlich im Jänner 2020 stattfinden und auf https://www.ffg.at/ausschreibungen/iktdz-challenge-ai-for- good-2019 bekannt gegeben. Die F&E-Dienstleistungen sind in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen. Die vollständigen Projektergebnisse sind als Endbericht nach Projektabschluss zu veröffentlichen. Aufgrund der hohen Relevanz des Themas ist bei der Erstellung der F&E Dienstleistung der Fördergeber (BMVIT und FFG) während der Laufzeit des Vorhabens einzubinden. Das betrifft im konkreten folgende Punkte: IKT der Zukunft – Informations- und Kommunikationstechnologien 10 von 24
- Kick-off Meeting zu Projektbeginn - Abstimmung hinsichtlich zu involvierender ExpertInnen - Präsentation der Zwischenergebnisse nach der Hälfte der Projektlaufzeit - Abschlusspräsentation des Endberichts In diesem Zusammenhang begrüßt das BMVIT die Einrichtung eines Gremiums aus 2-3 unabhängigen externen ExpertInnen zur Verbreiterung der Forschungsperspektive und zur Qualitätssicherung. Nach der Finanzierungszusage der FFG und vor Projektstart ist der FFG ein Besetzungsvorschlag zu unterbreiten. FFG/BMVIT behalten sich vor, einzelne oder alle Vorschläge abzulehnen, alternative Vorschläge einzufordern oder selbst Expertinnen und Experten zu nominieren. Von jeder vorgeschlagenen Person ist eine Unvereinbarkeitserklärung einzuholen, in der dessen Unabhängigkeit vom Projekt und von Mitgliedern des Projektteams erklärt wird, und auf Verlangen der FFG vorzulegen. Neben Aspekten der wirtschaftlichen Abhängigkeiten gelten dabei auch Kooperationen mit den Projektpartnern aus dem Projektteam in den letzten drei Jahren vor Projektbeginn als unvereinbar. Die Aufgaben des Gremiums umfassen die kritische Reflexion der angestrebten oder erarbeiteten Projektergebnisse und das Einbringen externer fachlicher Expertise im Rahmen von mindestens drei offiziellen, gemeinsamen Projektpräsentationen bzw. Ergebnisbesprechungen (drei Halbtage). Das Gremium übernimmt folgende Aufgaben: Zu Projektstart: Klarlegung/Reflexion der Projektziele, des Arbeitsprogramms und der zu erwartenden Ergebnisse mit dem Projektteam, Einbringen eventueller relevanter Aspekte; in der Projektmitte: Diskussion und Bewertung der Zwischenergebnisse, Feststellung von Abweichungen und gegebenenfalls Identifikation notwendiger Korrekturmaßnahmen; bei Projektende vor Fertigstellung des Endberichts: Diskussion und Bewertung der Projektergebnisse, gegebenenfalls Feststellung von Abweichungen und Identifikation notwendiger Korrekturmaßnahmen zur Erreichung der Projektziele. Die Kosten für die Mitglieder des Gremiums müssen alle Aufwendungen für die funktionsbedingten Erfordernisse abdecken. Insgesamt sollen die Kosten für das Gremium als Ganzes eine Größenordnung von 6.000 € bis 9.000 € nicht überschreiten. Fragen zu diesen Ausschreibungsschwerpunkten können bis 24. Februar 2020 ausschließlich in schriftlicher Form an ikt@ffg.at erichtet werden. Die Anfragen werden gesammelt und anonymisiert beantwortet. Im Sinne der Gleichbehandlung wird ersucht die Fragen so zu stellen, dass ein Rückschluss auf den/die FragestellerIn nicht möglich ist. IKT der Zukunft – Informations- und Kommunikationstechnologien 11 von 24
Die Beantwortung der Fragen wird bis 11. März 2020 in der Ausschreibungswebseite https://www.ffg.at/ausschreibungen/iktdz-challenge-ai-for-good-2019 veröffentlicht. Budget pro F&E Dienstleistung: 70.000 exkl. UST Laufzeit: max. 9 Monate 4.2 F&E-Dienstleistung: Artificial Intelligence in den Medien Ausgangslage / Aktueller Entwicklungsstand Zahlreiche Anwendungsgebiete von AI durchdringen schon seit langem die Medienlandschaft. Besonders der verantwortungsvolle Einsatz von AI kann zu einer erheblichen Erleichterung und Unterstützung bei der Erstellung von Print, Audio oder Videobeiträgen führen. Im Wesentlichen können im Bereich der Medien folgende Anwendungsfelder unterschieden werden (Vgl. Goldhammer, Dieterich & Prien, 2019): - Assistierende Technologien sind Anwendungen die BerichterstatterInnen bei Ihrer Tätigkeit unterstützen und zum Beispiel Recherchearbeit abnehmen, komplexe verteilte Daten gemeinsam verwalten und analysieren oder Audiotranskripte anfertigen. Denkbar ist auch die Aufbereitung, Auswertung und Verwaltung einer großen Anzahl an Daten. - Generative Technologien sind Anwendungen bei denen AI weitgehend automatisiert Medieninhalte erstellen. Dabei können die unterschiedlichen Medienformen (Text, Video, Foto, Audio,…) betroffen sein. - Distributive Technologien unterstützen die zielgerichtete Verbreitung der Medieninhalte über Social Media und andere Plattformen. Ein weiterer Aspekt im Zusammenhang von AI und Medien ist die Entwicklung im Bereich des Erkennens von synthetischen, durch AI geschaffene Medieninhalte insbesondere im Zusammenhang von Fake News und Deep Fakes. Ziel der Forschungsvorhabens Trotz erster Anwendungen von AI in der Medienlandschaft bestehen - vor allem aufgrund der umfassenden Digitalisierung der medialen Inhalte und der enormen Informationsdaten - zahlreiche weitere Einsatzpotenziale - im Sinne einer unterstützenden, positiven und optimierenden Anwendung. Ziel des hier ausgeschriebenen Projektes ist, auf der Basis der im IKT der Zukunft – Informations- und Kommunikationstechnologien 12 von 24
Kapitel 4.1 geschilderte F&E-Leistungen neue Erkenntnisse zu gewinnen, die relevant für die künftige Umsetzung einer unterstützenden, positiven und optimierenden Anwendung von AI im Bereich der Medien sind. Bei der Definition der konkreten Challenges für F&E und darüber hinausgehende Aspekten (siehe Kapitel 4.1) spielen die Zusammenführung der aktuellen Wissens- und Anwendungsbasis und auch die Einschätzung künftiger Entwicklungen im Bereich Artificial Intelligence in den Medien eine wichtige Rolle. Als inhaltliche Leitfragen und mittels wissenschaftlichen Methoden sind zumindest folgende Punkte zu beantworten: - Kurze Darstellung der Medienlandschaft - Welche Anwendungsfelder von AI gibt es derzeit in der nationalen Medienlandschaft und welche sind konkret in Planung? - Welche konkreten Bedarfe zur Unterstützung der journalistischen Tätigkeit gibt es, und können diese mit AI gestützten Technologien gelöst werden? - Welche Anwendungen scheinen sinnvoll und welche können nicht mit dem Ethos qualitativ hochwertiger Berichterstattung in Einklang gebracht werden. - Was ist bei der Entwicklung von AI Anwendungen in den Medien zu berücksichtigen? - Welche Anwendungsfelder gibt es bereits international und wie stehen diese im Vergleich zu den nationalen? - Wie können Fake News und Deep Fakes erkannt werden? - Welche Ansätze gibt es potentiell virale Inhalte zu erkennen und deren Ausbreitung vorherzusagen? - Welches Potential ist im Bereich Multilingualität durch AI zu erwarten? Budget für diese F&E Dienstleistung: 70.000 exkl. UST Laufzeit: max. 9 Monate 4.3 F&E-Dienstleistung: Artificial Intelligence in der Landwirtschaft Ausgangslage / Aktueller Entwicklungsstand Digitalisierung im Allgemeinen und AI gestützte Anwendungen im Speziellen haben ein hohes Potential landwirtschaftliche Prozesse zu optimieren. Damit können Landwirte in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit, in der der Markt immer mehr in den Händen von Großunternehmen liegt, nicht nur kostensparend und gewinnbringend wirtschaften, sondern auch anderen gesellschaftspolitischen Anforderungen begegnen. Mit konkreten Anwendungen in den Bereichen Smart und Precision Farming kann damit nicht nur der Ertrag IKT der Zukunft – Informations- und Kommunikationstechnologien 13 von 24
gesteigert werden, sondern auch ressourcenschonender und klimafreundlicher gewirtschaftet werden. Ziel der Forschungsvorhabens In der ausgeschriebenen F&E Dienstleistung sollen auf der Basis der im Kapitel 4.1 geschilderten F&E-Leistungen neue Erkenntnisse gewonnen worden, die relevant für die künftige Umsetzung einer gewinnbringenden, ressourcenschonenderen und klimafreundlicheren Anwendung von AI im Bereich der Landwirtschaft sind. Dabei spielt die Zusammenführung der aktuellen Wissens- und Anwendungsbasis und auch eine Einschätzung künftiger Entwicklungen im Bereich Artificial Intelligence in der Landwirtschaft eine wichtige Rolle. Die wesentliche Zielsetzung der F&E Dienstleistung, die Definition von mindestens drei konkreten Challenges, ist im Kapitel 4.1 dargelegt. Als inhaltliche Leitfragen und mittels wissenschaftlichen Methoden sind in der F&E-Dienstleistung zumindest folgende Punkte zu bearbeiten: - Smart Farming o Einsatz von AI gestützte Technologien im Bereich der Automatisierung von Arbeitsabläufen, Einsatz von intelligenten landwirtschaftlichen Maschinen, Einsatz von Internet of Things, GPS Anwendungen, Drohnen, Sensoren usw. o Um folgende Ziele zu erreichen: betriebliche Prozesseffizienz, Einsparungen von Ressourcen, Optimierung der Bewirtschaftung, automatisierte Dokumentation, automatisierte Schadensmeldung, verbessertes Erntemanagement, Bestimmen des Erntezeitpunkts, Nachverfolgbarkeit der landwirtschaftlichen Produkte, effiziente Nutzung der gewonnenen Daten usw. - Precision Farming, die präzise und teilflächenspezifische Bewirtschaftung, soll als eigenes Themenfeld behandelt werden - Kurze Darstellung der österreichischen Landwirtschaft (Umsatz, Beschäftigte, Ausmaß der Anbaugebiete, Sektoren,…) - Welche Anwendungsfelder von AI gibt es derzeit in der österreichischen Landwirtschaft und welche werden international eingesetzt? Vergleich beider Darstellungen. - Überblick über etwaige europäische oder nationale Initiativen. - Welche konkreten Bedarfe zur Unterstützung nationalen Landwirtschaft gibt es, und können diese mit AI gestützten Technologien gelöst werden? - Was ist bei der Entwicklung von AI Anwendungen in der Landwirtschaft zu berücksichtigen? Budget für diese F&E Dienstleistung: 70.000 exkl. UST Laufzeit: max. 9 Monate IKT der Zukunft – Informations- und Kommunikationstechnologien 14 von 24
5 Weitere Anforderungen und Vorgaben zur Einreichung Weitere Anforderung Vorgabe(n) Notwendige Unterlagen zum Nachweis der Auszug aus dem Gewerberegister oder beglaubigte Befugnis sowie der technisch Abschrift des Berufsregisters oder des Firmenbuches /wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Handelsregister) des Herkunftslandes des Bieters als Anhang der eCall Projektdaten oder die dort vorgesehene Bescheinigung oder – falls hochzuladen im Herkunftsland keine Nachweismöglichkeit besteht – eine eidesstattliche Erklärung des Bewerbers, jeweils nicht älter als 12 Monate. Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweiz ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung betreffend ihre Berufsqualifikation einholen müssen, haben ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls aber vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten. Gleiches gilt für den Subunternehmer, an die der/die Bieter Leistungen vergeben will. Der Bieter hat den Nachweis seiner Befugnis durch die Vorlage der entsprechenden Gewerbeberechtigung grundsätzlich in seinem Angebot zu führen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Befugnis von allfälligen Subunternehmern gesondert zu prüfen. Aktueller Firmenbuchauszug (max. 6 Monate alt) Der Bieter hat auch einen Nachweis über den Gesamtumsatz und die Umsatzentwicklung für die letzten drei Jahre bzw. für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei NewcomerInnen (darunter sind Unternehmen zu verstehen, die vor weniger als drei Jahren gegründet wurden) vorzulegen. Formal- und Vertragsfragen Anfragen (siehe dazu im Detail Pkt. 3.2 F&E- Leitfaden) sind ausschließlich schriftlich per E-Mail an ikt@ffg.at in deutscher Sprache bis 24.02.2020 zu stellen. Verhandlungsgespräch Termine Kurze Erläuterung Protokoll, Geheimhaltung IKT der Zukunft – Informations- und Kommunikationstechnologien 15 von 24
6 Ausschreibungsdokumente Reichen Sie das Projekt ausschließlich elektronisch via eCall unter der Webadresse https://ecall.ffg.at/ ein. Verwenden Sie die bereitgestellten Vorlagen und Ausschreibungsdokumente in der Webseite https://www.ffg.at/ausschreibungen/iktdz-challenge-ai-for-good-2019. Konditionen, Ablauf der Anbotslegung, Prüfung und Ablauf der Bewertung des Anbotes und weitere relevante Informationen werden in den gesonderten Leitfäden für das Förderinstrument F&E-Dienstleistungen beschrieben. Diese sind ein integraler Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Die nachfolgende Übersicht zeigt die relevanten Dokumente: Tabelle 3 Übersicht Ausschreibungsdokumente Finanzierungsinstrument Einreichunterlagen Kooperatives F&E-Projekt Ausschreibungsleitfaden Industrielle Forschung oder Instrumentenleitfaden F&E-Dienstleistungen Experimentelle Entwicklung Vorlagen: Projektbeschreibung (Inhalt des Anbotes) Mustervertrag für F&E-Dienstleistungen Rechnungsvorlage Im Kostenplan sind die Personalkosten jeweils mit Zuordnung zu einem Arbeitspaket sowie die Gesamtkosten je Arbeitspaket anzugeben. Die Formalkriterien für förderwürdige Projekte sind in den Instrumentenleitfäden und Projektbeschreibungen beschrieben. IKT der Zukunft – Informations- und Kommunikationstechnologien 16 von 24
Bitte beachten Sie: Sind die Formalvoraussetzungen für eine Projekteinreichung entsprechend den Konditionen und Kriterien des jeweiligen Förderungs-/Finanzierungsinstruments (vgl. Abschnitt 4.1 im jeweiligen Instrumentenleitfaden) nicht erfüllt und handelt es sich um nicht-behebbare Mängel, wird das Finanzierungsansuchen bei der Formalprüfung aufgrund der erforderlichen Gleichbehandlung aller Finanzierungsansuchen ausnahmslos aus dem weiteren Verfahren ausgeschieden und formal abgelehnt. Eine detaillierte Checkliste hinsichtlich der Konditionen und Kriterien finden Sie am Beginn der Formulare „Inhalt de Anbotes“. IKT der Zukunft – Informations- und Kommunikationstechnologien 17 von 24
7 Rechtsgrundlagen Die Ausschreibung basiert auf der Richtlinie zur Förderung der wirtschaftlich – technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation Themen-FTI-RL (https://www.ffg.at/sites/default/files/downloads/page/richtlinie_fti_2015_themen.pdf). Bezüglich der Unternehmensgröße ist die jeweils geltende KMU-Definition gemäß EU- Wettbewerbsrecht ausschlaggebend. Hilfestellung zur Einstufung finden sie unter: https://www.ffg.at/recht-finanzen/rechtliches_service_KMU Sämtliche EU-Vorschriften sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Als Rechtsgrundlage für „Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen“ wird der Ausnahmetatbestand § 9 Z 12 Bundesvergabegesetz 2018 angewendet. IKT der Zukunft – Informations- und Kommunikationstechnologien 18 von 24
8 Weitere Vorgaben und Hinweise 8.1 Disseminationsverpflichtung Für alle Projekte aus dem Förderprogramm IKT der Zukunft gilt: Auf Publikationen, Veranstaltungsprogrammen bzw. auf Websites u. ä., die Ihre Projekte darstellen, sind die BMVIT- und FFG-Logos anzuführen und explizit auf das Programm hinzuweisen: Programm „IKT der Zukunft“ – eine Initiative des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) oder gefördert im Programm „IKT der Zukunft“ vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) 8.2 Aufbereitung von Projektzusammenfassungen für die Öffentlichkeit Um die Wirkung des Programms zu erhöhen und für Zwecke der Qualitätssicherung ist die Sichtbarkeit der Projekte ein wichtiges Anliegen des BMVIT. Daher sollen kontinuierlich die Projektzusammenfassungen für die Öffentlichkeit aufbereitet werden. Diese Projektzusammenfassungen können in weiterer Folge vom Fördergeber veröffentlicht werden. Eine publizierbare Kurzfassung (zwei Seiten) ist obligatorisch. Eine publizierbare Langfassung (15-25 Seiten) wird empfohlen. Hierbei sind die „Vorlagen für publizierbare Kurzfassung“ zu verwenden, die Sie bei der jeweiligen Ausschreibung finden (siehe https://www.ffg.at/iktderzukunft/vorlagen-berichtslegung). Die publizierbare Zusammenfassung ist als eigenes Dokument in elektronischer Form als PDF per eCall bzw. direkt im eCall an die FFG zu übermitteln. Von der Veröffentlichung ausgenommen sind vertrauliche Inhalte (für Projekte mit Patentanmeldungen, anderen Schutzstrategien wie Geheimhaltung, oder personenbezogene Daten gibt es eine opt-out-Möglichkeit). IKT der Zukunft – Informations- und Kommunikationstechnologien 19 von 24
8.3 Empfehlungen und Services 8.3.1 Stand des Wissens Es ist für die Programmausrichtung wesentlich, den Erkenntnisgewinn aus Vorprojekten und - studien in den jeweiligen Ausschreibungsschwerpunkten zu berücksichtigen und darauf aufzubauen bzw. Synergien zu nutzen. Daher wird bei der Bewertung der eingereichten Anträge verstärkt darauf geachtet, inwieweit Vorprojekte in Anträgen berücksichtigt werden. 8.3.2 Service FFG-Projektdatenbank Die FFG bietet als Service die Veröffentlichung von kurzen Informationen zu geförderten Projekten und eine Übersicht der Projektbeteiligten in einer öffentlich zugänglichen FFG Projektdatenbank an. Somit können Sie Ihr Projekt und Ihre Projektpartner besser für die interessierte Öffentlichkeit positionieren. Darüber hinaus kann die Datenbank zur Suche nach Kooperationspartnern genutzt werden. Nach positiver Förderungsentscheidung werden die AntragstellerInnen im eCall System über die Möglichkeit der Veröffentlichung von kurzen definierten Informationen zu ihrem Projekt in der FFG Projektdatenbank informiert. Eine Veröffentlichung erfolgt nach Unterzeichnung des Fördervertrags ausschließlich nach aktiver Zustimmung im eCall System. Nähere Informationen finden Sie unter https://www.ffg.at/content/fragen-antworten-zur-ffg- projektdatenbank. 8.3.3 Service BMVIT Open4Innovation Darüber hinaus bietet die Plattform open4innovation des BMVIT (www.open4innovation.at) eine Wissensbasis für Unternehmen, Forscher und Forscherinnen (community support, detailliertere Information, Erfolgsgeschichten,…). IKT der Zukunft – Informations- und Kommunikationstechnologien 20 von 24
9 Weitere Förderungsmöglichkeiten Tabelle 4 weitere thematische Förderungsmöglichkeiten Relevante thematische Kontakt Link Förderungs-möglichkeiten Mobilität der Zukunft Dr. Christian Pecharda Telefon: 057755-5030 www.ffg.at/mobilitaetderzukunft E-Mail: christian.pecharda@ffg.at IKT der Zukunft Dr. Peter Kerschl Telefon: 057755-5022 www.ffg.at/iktderzukunft E-Mail: peter.kerschl@ffg.at IKT der Zukunft: benefit – Dr. Gerda Geyer demografischer Wandel als Telefon: 057755-4205 www.ffg.at/benefit Chance E-Mail: gerda.geyer@ffg.at Tabelle 5 weitere themenoffene Förderungsmöglichkeiten Relevante themenoffene Kontakt Link Förderungs-möglichkeiten Basisprogramm Themenoffene Förderung von Sabine Bauer www.ffg.at/programme/basispr Entwicklungs-projekten für Telefon: 057755-1501 Unternehmen, laufende ogramm E-Mail: sabine.bauer@ffg.at Ausschreibung COIN Cooperation und DI Martin Reishofer Innovation Telefon: 057755-2402 www.ffg.at/coin E-Mail: martin.reishofer@ffg.at IKT der Zukunft – Informations- und Kommunikationstechnologien 21 von 24
Tabelle 6 weitere internationale Förderungsmöglichkeiten Relevante internationale Kontakt Link Förderungs-möglichkeiten EUREKA, Profactory+ und Eurostars Irina Slosar www.ffg.at/programme/eureka Programmunabhängiger Telefon: 057755-4901 Mechanismus zur Förderung der http://pro-factory-plus.eu/ E-Mail: irina.slosar@ffg.at jeweils nationalen Projektanteile Europäische Programme DI Thomas Zergoi Telefon: 057755-4201 www.ffg.at/ikt/international E-Mail: thomas.zergoi@ffg.at IKT der Zukunft – Informations- und Kommunikationstechnologien 22 von 24
Impressum Medieninhaber, Verleger und Herausgeber: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Radetzkystraße 2, 1030 Wien Programmverantwortung IKT der Zukunft Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Abteilung III/I 5 - Schlüsseltechnologien für industrielle Innovation: IKT, Produktion, Nanotechnologien Mag. Michael Wiesmüller Mag. Lisbeth Mosnik Programmabwicklung Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) Bereich Thematische Programme Sensengasse 1, 1090 Wien Autorinnen und Autoren: Mag. Lisbeth Mosnik (BMVIT) Mag. Michael Wiessmüller (BMVIT) Mag. Daniela Murhammer-Sas (BMVIT) Mag. Dr. Ana Almansa (FFG) Version 1.1 Wien Stand: 14. November 2019 IKT der Zukunft – Informations- und Kommunikationstechnologien 23 von 24
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Radetzkystraße 2, 1030 Wien bmvit.gv.at
Sie können auch lesen