IKT der Zukunft - Informations- und Kommunikationstechnologien - Wien, am 13. November 2019 - FFG

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IKT der Zukunft – Informations- und
Kommunikationstechnologien
Ausschreibungsleitfaden zu F&E-Dienstleistungen 2019:
Challenge AI for Good

Einreichfrist: 27.April 2020 12:00:00 Uhr

Wien, am 13. November 2019
Inhalt

Tabellenverzeichnis............................................................................................... 3

1 Das Wichtigste in Kürze ..................................................................................... 4

2 Das Programm „IKT der Zukunft“ ....................................................................... 7

3 Einleitung ......................................................................................................... 8

4 Ausschreibungsinhalte für F&E-Dienstleistung .................................................... 9

4.1 Allgemeine Beschreibung (relevant für beide Themen) ............................................... 9

4.2 F&E-Dienstleistung: Artificial Intelligence in den Medien .......................................... 12

4.3 F&E-Dienstleistung: Artificial Intelligence in der Landwirtschaft ............................... 13

5 Weitere Anforderungen und Vorgaben zur Einreichung ...................................... 15

6 Ausschreibungsdokumente .............................................................................. 16

7 Rechtsgrundlagen ........................................................................................... 18

8 Weitere Vorgaben und Hinweise ....................................................................... 19

8.1 Disseminationsverpflichtung ..................................................................................... 19

8.2 Aufbereitung von Projektzusammenfassungen für die Öffentlichkeit ....................... 19

8.3 Empfehlungen und Services ...................................................................................... 20
    8.3.1 Stand des Wissens.............................................................................................. 20
    8.3.2 Service FFG-Projektdatenbank .......................................................................... 20
    8.3.3 Service BMVIT Open4Innovation ....................................................................... 20

9 Weitere Förderungsmöglichkeiten .................................................................... 21

Impressum ......................................................................................................... 23

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Tabellenverzeichnis

Tabelle 1 Themenspezifische Einreichmöglichkeit                       4
Tabelle 2 Zeitplan                                                     5
Tabelle 3 Übersicht Ausschreibungsdokumente                          16
Tabelle 4 weitere thematische Förderungsmöglichkeiten                21
Tabelle 5 weitere themenoffene Förderungsmöglichkeiten               21
Tabelle 6 weitere internationale Förderungsmöglichkeiten             22

IKT der Zukunft – Informations- und Kommunikationstechnologien   3 von 24
1 Das Wichtigste in Kürze
Im Rahmen der vom BMVIT unterstützte Initiative IKT der Zukunft stehen für die kommende
Ausschreibung zu F&E-Dienstleistungen insgesamt 168.000,- EURO zur Verfügung. Es ist
geplant, jeweils eine F&E-Dienstleistung für die zwei Themen AI in den Medien und AI in der
Landwirtschaft zu finanzieren.

Projektanträge sind bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) bis
spätestens 27. April 2020, 12:00:00 Uhr einzubringen. Die Einreichung ist ausschließlich via
eCall möglich und hat vollständig und rechtzeitig bis zum Ende der Einreichfrist zu erfolgen.
Eine spätere Einreichung wird nicht mehr angenommen und führt automatisch zum
Ausschluss aus dem Auswahlverfahren.

Tabelle 1 Themenspezifische Einreichmöglichkeit

 Eckpunkt                                         F&E-Dienstleistung                            F&E-Dienstleistung

 Kurzbeschreibung                                Challenge AI for good                         Challenge AI for good
 / Erläuterung

 Ausschreibungs-                                                 Medien                                 Landschaft
 schwerpunkt

 Förderung pro                                  max. 70.000 exkl. UST                         max. 70.000 exkl. UST
 Projekt

 Max.                                           Finanzierung bis 100%                         Finanzierung bis 100%
 Förderungsquote

 Max. Laufzeit in                                                     9                                           9
 Monaten

 Kooperations-                                                        ja                                          ja
 erfordernis

 Verfügbares                                  Für diesen Schwerpunkt                        Für diesen Schwerpunkt
 Fördergeld                                                  84.000 €                                      84.000 €

 Einreichfrist                               27.04.2020, 12:00:00 Uhr                      27.04.2020, 12:00:00 Uhr

 Einreichsprache                                                 Deutsch                                    Deutsch

 Information im          https://www.ffg.at/ausschreibungen/iktdz-         https://www.ffg.at/ausschreibungen/iktdz-
 Web                                   challenge-ai-for-good-2019                        challenge-ai-for-good-2019

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Einreichberatung

Ana Almansa                  DW: 05 7755- 5029, ana.almansa@ffg.at

Tabelle 2 Zeitplan

 Abwicklungsschritt                                                              Termin

 Ausschreibungseröffnung                                                     13.11.2019

 Informationsveranstaltung                                            Mitte Jänner 2020

 Frist für schriftliche Anfragen                                 24. Februar 2020, 12:00

 Beantwortung der Fragen in Downloadcenter                                11. März 2020

 Einreichschluss                                                    27. April 2020, 12:00

 Formalprüfung                                                                 Mai 2020

 Evaluierung                                                           23.-24. Juni 2020

 Förderentscheidung                                              Mitte bis Ende Juli 2020

 Kick-off je Projekt                                                    September 2020

 Austausch über die Projekte hinweg                                     November 2020

 Zwischenpräsentation                                                   Dezember 2020

 Ergebnispräsentation                                            Mai/Juni 2021 (vor dem
                                                                   Projektendetermin)

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Bitte beachten Sie:

     Sind die Formalvoraussetzungen für eine Projekteinreichung entsprechend den
     Konditionen und Kriterien des jeweiligen Förderungsinstruments nicht erfüllt und
     handelt es sich um nicht-behebbare Mängel, wird das Förderungsansuchen bei der
     Formalprüfung aufgrund der erforderlichen Gleichbehandlung aller
     Förderungsansuchen ausnahmslos aus dem weiteren Verfahren ausgeschieden und
     formal abgelehnt.

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2 Das Programm „IKT der Zukunft“
Diese Ausschreibung wird im Rahmen des Programms IKT der Zukunft eröffnet. Im
Programm IKT der Zukunft fördert das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie (BMVIT) angewandte Forschung und Technologieentwicklung auf dem Gebiet
der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in Verschränkung mit
Anwendungsfeldern.

Das Programm unterstützt IKT-Innovationen in einem umfassenden Verständnis, um einen
Beitrag dazu zu leisten, Österreich von der Gruppe der Innovation Follower in die Gruppe der
innovativsten Länder der EU zu führen.

Die strategischen Programmziele sollen durch die Summe der geförderten Projekte aller
Ausschreibungen für die Laufzeit von 2012 – 2020 erreicht werden. Die
Ausschreibungsschwerpunkte und -ziele jedoch ändern sich von Ausschreibung zu
Ausschreibung und werden vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
nach strategischen Gesichtspunkten festgelegt.

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3 Einleitung
Artificial Intelligence (AI) gestützte Anwendungen auf verschiedenen Ebenen haben ein sehr
großes Potenzial in den Bereichen Medien und Landwirtschaft: wissenschaftlich,
wirtschaftlich und gesellschaftlich. Das BMVIT interessiert sich insbesondere für die Rolle und
mögliche Auswirkungen der Verwendung der künstlichen Intelligenz in den angeführten
Bereichen für Österreich.

Allerdings fehlt es weitgehend an einem erweiterten Überblick und einer tiefer gehenden
Analyse der Möglichkeiten, potenzieller Auswirkungen und anstehender Herausforderungen.
Die hier ausgeschriebenen F&E-Dienstleistungen widmen sich diesem Ziel. Das gewonnene
Wissen soll den Bedarf nach künftiger F&E in den adressierten Bereichen aus österreichischer
Sicht aufzeigen. Aus diesen neuen Erkenntnissen heraus sollen F&E-Herausforderungen
abgeleitet werden, welche es zu lösen gilt und die als wesentlich betrachtet werden. Die
Auswahl der Herausforderungen soll repräsentativ für Österreich sein, weshalb eine
umfassende Themenabdeckung sowie die Einbeziehung aller wesentlichen nationalen
Stakeholder unverzichtbare Anforderungen für die F&E-Dienstleistung darstellen.

Die Initiative IKT der Zukunft sowie die Ausschreibung F&E-Dienstleistungen: Challenge AI
for good werden durch Zuwendungen des BMVIT finanziert.

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4 Ausschreibungsinhalte für F&E-
Dienstleistung
4.1 Allgemeine Beschreibung (relevant für beide Themen)

Die hier ausgeschriebene F&E Dienstleistungen verfolgen das Ziel das Potential von Artificial
Intelligence (AI) gestützten Anwendungen in den Bereichen Medien und Landwirtschaft in
Österreich zu identifizieren. Dabei soll der nationale Forschungs- und Anwendungsstand
erhoben und auch im Vergleich zu internationalen Entwicklungen beurteilt werden. Ziel ist
die Definition konkreter Challenges, die durch innovative und interdisziplinäre
Forschungsansätze gelöst werden könnten. Ein Beispiel für eine konkrete Challenge wäre:
Frühzeitige Identifikation von Fake News, die viral werden können.

Die gewünschten Leistungen für die ausgeschriebenen F&E-Dienstleistungen sind im
Folgenden spezifiziert (siehe gemeinsame Beschreibung für beide Schwerpunkte in den
nächsten Seiten plus weiterführende schwerpunktspezifische Spezifikationen jeweils in Kap.
4.2 und 4.3).

Die F&E-Dienstleistung soll zumindest folgende Leistungen umfassen:

     -    Erhebung des nationalen und internationalen Forschungsstands und deren Vergleich
     -    Erhebung nationaler und Screening internationaler Anwendungen
     -    Identifikation der wesentlichen nationalen Stakeholder (Forschungseinrichtungen,
          Unternehmen, Policyebene, AnwenderInnen) und geeignete Einbindung dieser in die
          F&E-Dienstleistung, um die Aussagekraft der Ergebnisse zu garantieren (z.B. durch
          Befragungen, Interviews oder Workshops)
     -    Erforschung der Hintergründe und Einflussfaktoren, welche eine Rolle oder Relevanz
          für die Positionierung Österreichs als F&E-Standort bzw. als Standort für die
          wirtschaftliche Nutzung von AI gestützten Anwendungen in den adressierten
          Bereichen spielen.
     -    Tiefer gehende Analyse der Möglichkeiten und Bedürfnisse, um potenzielle
          Auswirkungen und anstehende F&E-Herausforderungen zu finden. Ausgehend von
          den oben genannten F&E-Tätigkeiten sind folgende Ergebnisse zu erreichen:
              o Definition von mindestens drei konkreten Challenges, die drängende
                   Forschungsfragen adressieren:

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
                         Detaillierte und konkrete Darstellung der inhaltlichen Challenges, die
                         durch innovative und interdisziplinäre Forschungsansätze gelöst
                         werden könnten
                      Der Umfang und die Gliederung der Darstellung der Challenges ist
                         beim Projektantrag zu indizieren und bei der Zwischenpräsentation
                         (siehe Zeitplan unten) mit den Fördergebern (BMVIT und FFG)
                         abzustimmen
                      Anführen der relevanten Stakeholder
               o Definition konkreter Anforderungen, welche über die F&E-Perspektive
                 hinausgehen und relevante Aspekte für die erfolgreiche Positionierung
                 Österreichs wie oben angeführt darstellen (z.B. in Bezug auf
                 Vernetzungsplattformen, Awarenessbuilding oder Schaffung relevanter
                 Rahmenbedingungen).

Die F&E-Dienstleistungen müssen unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden durchgeführt
werden. Die Wahl der konkreten Methoden der F&E Dienstleistung obliegt dem
Auftragnehmer/der Auftragnehmerin, allerdings sind folgende Elemente in jedem Fall zu
berücksichtigen:

     -    Interdisziplinäre ExpertInnenworkshops
     -    NutzerInnenbeteiligung
     -    Umfassende Befragungen der Stakeholder

Es ist ein Konsortium aus mindestens zwei Partnern zu bilden, die zusammen sowohl eine
ausgewiesene Expertise im Bereich IKT vorzugsweise AI, als auch über das jeweilige
Anwendungsfeld (Medien, Smart City bzw. Landwirtschaft) aufweisen. Darüber hinaus sind
zur Durchführung Kenntnisse der nationalen Forschungslandschaft erforderlich.

Je nach Bedarf organisieren BMVIT/FFG einen Workshop, bei dem die Ausschreibung
präsentiert wird und im Rahmen dessen ein erster Austausch zum Thema und zu den Zielen
der F&E Dienstleistung zwischen potentiellen AuftragnehmerInnen, ExpertInnen und
Stakeholdern stattfinden kann. Die Vorbereitungsworkshops werden voraussichtlich im
Jänner 2020 stattfinden und auf https://www.ffg.at/ausschreibungen/iktdz-challenge-ai-for-
good-2019 bekannt gegeben.

Die F&E-Dienstleistungen sind in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen.
Die vollständigen Projektergebnisse sind als Endbericht nach Projektabschluss zu
veröffentlichen.

Aufgrund der hohen Relevanz des Themas ist bei der Erstellung der F&E Dienstleistung der
Fördergeber (BMVIT und FFG) während der Laufzeit des Vorhabens einzubinden. Das betrifft
im konkreten folgende Punkte:

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-    Kick-off Meeting zu Projektbeginn
     -    Abstimmung hinsichtlich zu involvierender ExpertInnen
     -    Präsentation der Zwischenergebnisse nach der Hälfte der Projektlaufzeit
     -    Abschlusspräsentation des Endberichts

In diesem Zusammenhang begrüßt das BMVIT die Einrichtung eines Gremiums aus 2-3
unabhängigen externen ExpertInnen zur Verbreiterung der Forschungsperspektive und zur
Qualitätssicherung. Nach der Finanzierungszusage der FFG und vor Projektstart ist der FFG
ein Besetzungsvorschlag zu unterbreiten. FFG/BMVIT behalten sich vor, einzelne oder alle
Vorschläge abzulehnen, alternative Vorschläge einzufordern oder selbst Expertinnen und
Experten zu nominieren.

Von jeder vorgeschlagenen Person ist eine Unvereinbarkeitserklärung einzuholen, in der
dessen Unabhängigkeit vom Projekt und von Mitgliedern des Projektteams erklärt wird, und
auf Verlangen der FFG vorzulegen. Neben Aspekten der wirtschaftlichen Abhängigkeiten
gelten dabei auch Kooperationen mit den Projektpartnern aus dem Projektteam in den
letzten drei Jahren vor Projektbeginn als unvereinbar.

Die Aufgaben des Gremiums umfassen die kritische Reflexion der angestrebten oder
erarbeiteten Projektergebnisse und das Einbringen externer fachlicher Expertise im Rahmen
von mindestens drei offiziellen, gemeinsamen Projektpräsentationen bzw.
Ergebnisbesprechungen (drei Halbtage).

Das Gremium übernimmt folgende Aufgaben:

    Zu Projektstart: Klarlegung/Reflexion der Projektziele, des Arbeitsprogramms und der zu
     erwartenden Ergebnisse mit dem Projektteam, Einbringen eventueller relevanter
     Aspekte;
    in der Projektmitte: Diskussion und Bewertung der Zwischenergebnisse, Feststellung von
     Abweichungen und gegebenenfalls Identifikation notwendiger Korrekturmaßnahmen;
    bei Projektende vor Fertigstellung des Endberichts: Diskussion und Bewertung der
     Projektergebnisse, gegebenenfalls Feststellung von Abweichungen und Identifikation
     notwendiger Korrekturmaßnahmen zur Erreichung der Projektziele.

Die Kosten für die Mitglieder des Gremiums müssen alle Aufwendungen für die
funktionsbedingten Erfordernisse abdecken. Insgesamt sollen die Kosten für das Gremium als
Ganzes eine Größenordnung von 6.000 € bis 9.000 € nicht überschreiten.

Fragen zu diesen Ausschreibungsschwerpunkten können bis 24. Februar 2020 ausschließlich
in schriftlicher Form an ikt@ffg.at erichtet werden. Die Anfragen werden gesammelt und
anonymisiert beantwortet. Im Sinne der Gleichbehandlung wird ersucht die Fragen so zu
stellen, dass ein Rückschluss auf den/die FragestellerIn nicht möglich ist.

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Die Beantwortung der Fragen wird bis 11. März 2020 in der Ausschreibungswebseite
https://www.ffg.at/ausschreibungen/iktdz-challenge-ai-for-good-2019 veröffentlicht.

Budget pro F&E Dienstleistung: 70.000 exkl. UST

Laufzeit: max. 9 Monate

4.2 F&E-Dienstleistung: Artificial Intelligence in den Medien

Ausgangslage / Aktueller Entwicklungsstand

Zahlreiche Anwendungsgebiete von AI durchdringen schon seit langem die
Medienlandschaft. Besonders der verantwortungsvolle Einsatz von AI kann zu einer
erheblichen Erleichterung und Unterstützung bei der Erstellung von Print, Audio oder
Videobeiträgen führen. Im Wesentlichen können im Bereich der Medien folgende
Anwendungsfelder unterschieden werden (Vgl. Goldhammer, Dieterich & Prien, 2019):

     -    Assistierende Technologien sind Anwendungen die BerichterstatterInnen bei Ihrer
          Tätigkeit unterstützen und zum Beispiel Recherchearbeit abnehmen, komplexe
          verteilte Daten gemeinsam verwalten und analysieren oder Audiotranskripte
          anfertigen. Denkbar ist auch die Aufbereitung, Auswertung und Verwaltung einer
          großen Anzahl an Daten.
     -    Generative Technologien sind Anwendungen bei denen AI weitgehend automatisiert
          Medieninhalte erstellen. Dabei können die unterschiedlichen Medienformen (Text,
          Video, Foto, Audio,…) betroffen sein.
     -    Distributive Technologien unterstützen die zielgerichtete Verbreitung der
          Medieninhalte über Social Media und andere Plattformen.

Ein weiterer Aspekt im Zusammenhang von AI und Medien ist die Entwicklung im Bereich des
Erkennens von synthetischen, durch AI geschaffene Medieninhalte insbesondere im
Zusammenhang von Fake News und Deep Fakes.

Ziel der Forschungsvorhabens

Trotz erster Anwendungen von AI in der Medienlandschaft bestehen - vor allem aufgrund der
umfassenden Digitalisierung der medialen Inhalte und der enormen Informationsdaten -
zahlreiche weitere Einsatzpotenziale - im Sinne einer unterstützenden, positiven und
optimierenden Anwendung. Ziel des hier ausgeschriebenen Projektes ist, auf der Basis der im

IKT der Zukunft – Informations- und Kommunikationstechnologien                         12 von 24
Kapitel 4.1 geschilderte F&E-Leistungen neue Erkenntnisse zu gewinnen, die relevant für die
künftige Umsetzung einer unterstützenden, positiven und optimierenden Anwendung von AI
im Bereich der Medien sind. Bei der Definition der konkreten Challenges für F&E und darüber
hinausgehende Aspekten (siehe Kapitel 4.1) spielen die Zusammenführung der aktuellen
Wissens- und Anwendungsbasis und auch die Einschätzung künftiger Entwicklungen im
Bereich Artificial Intelligence in den Medien eine wichtige Rolle.

Als inhaltliche Leitfragen und mittels wissenschaftlichen Methoden sind zumindest folgende
Punkte zu beantworten:

     -    Kurze Darstellung der Medienlandschaft
     -    Welche Anwendungsfelder von AI gibt es derzeit in der nationalen Medienlandschaft
          und welche sind konkret in Planung?
     -    Welche konkreten Bedarfe zur Unterstützung der journalistischen Tätigkeit gibt es,
          und können diese mit AI gestützten Technologien gelöst werden?
     -    Welche Anwendungen scheinen sinnvoll und welche können nicht mit dem Ethos
          qualitativ hochwertiger Berichterstattung in Einklang gebracht werden.
     -    Was ist bei der Entwicklung von AI Anwendungen in den Medien zu berücksichtigen?
     -    Welche Anwendungsfelder gibt es bereits international und wie stehen diese im
          Vergleich zu den nationalen?
     -    Wie können Fake News und Deep Fakes erkannt werden?
     -    Welche Ansätze gibt es potentiell virale Inhalte zu erkennen und deren Ausbreitung
          vorherzusagen?
     -    Welches Potential ist im Bereich Multilingualität durch AI zu erwarten?

Budget für diese F&E Dienstleistung: 70.000 exkl. UST

Laufzeit: max. 9 Monate

4.3 F&E-Dienstleistung: Artificial Intelligence in der Landwirtschaft

Ausgangslage / Aktueller Entwicklungsstand

Digitalisierung im Allgemeinen und AI gestützte Anwendungen im Speziellen haben ein
hohes Potential landwirtschaftliche Prozesse zu optimieren. Damit können Landwirte in einer
wirtschaftlich schwierigen Zeit, in der der Markt immer mehr in den Händen von
Großunternehmen liegt, nicht nur kostensparend und gewinnbringend wirtschaften, sondern
auch anderen gesellschaftspolitischen Anforderungen begegnen. Mit konkreten
Anwendungen in den Bereichen Smart und Precision Farming kann damit nicht nur der Ertrag

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gesteigert werden, sondern auch ressourcenschonender und klimafreundlicher
gewirtschaftet werden.

Ziel der Forschungsvorhabens

In der ausgeschriebenen F&E Dienstleistung sollen auf der Basis der im Kapitel 4.1
geschilderten F&E-Leistungen neue Erkenntnisse gewonnen worden, die relevant für die
künftige Umsetzung einer gewinnbringenden, ressourcenschonenderen und
klimafreundlicheren Anwendung von AI im Bereich der Landwirtschaft sind. Dabei spielt die
Zusammenführung der aktuellen Wissens- und Anwendungsbasis und auch eine
Einschätzung künftiger Entwicklungen im Bereich Artificial Intelligence in der Landwirtschaft
eine wichtige Rolle. Die wesentliche Zielsetzung der F&E Dienstleistung, die Definition von
mindestens drei konkreten Challenges, ist im Kapitel 4.1 dargelegt. Als inhaltliche Leitfragen
und mittels wissenschaftlichen Methoden sind in der F&E-Dienstleistung zumindest folgende
Punkte zu bearbeiten:

     -    Smart Farming
              o Einsatz von AI gestützte Technologien im Bereich der Automatisierung von
                  Arbeitsabläufen, Einsatz von intelligenten landwirtschaftlichen Maschinen,
                  Einsatz von Internet of Things, GPS Anwendungen, Drohnen, Sensoren usw.
              o Um folgende Ziele zu erreichen: betriebliche Prozesseffizienz, Einsparungen
                  von Ressourcen, Optimierung der Bewirtschaftung, automatisierte
                  Dokumentation, automatisierte Schadensmeldung, verbessertes
                  Erntemanagement, Bestimmen des Erntezeitpunkts, Nachverfolgbarkeit der
                  landwirtschaftlichen Produkte, effiziente Nutzung der gewonnenen Daten
                  usw.
     -    Precision Farming, die präzise und teilflächenspezifische Bewirtschaftung, soll als
          eigenes Themenfeld behandelt werden
     -    Kurze Darstellung der österreichischen Landwirtschaft (Umsatz, Beschäftigte,
          Ausmaß der Anbaugebiete, Sektoren,…)
     -    Welche Anwendungsfelder von AI gibt es derzeit in der österreichischen
          Landwirtschaft und welche werden international eingesetzt? Vergleich beider
          Darstellungen.
     -    Überblick über etwaige europäische oder nationale Initiativen.
     -    Welche konkreten Bedarfe zur Unterstützung nationalen Landwirtschaft gibt es, und
          können diese mit AI gestützten Technologien gelöst werden?
     -    Was ist bei der Entwicklung von AI Anwendungen in der Landwirtschaft zu
          berücksichtigen?

Budget für diese F&E Dienstleistung: 70.000 exkl. UST

Laufzeit: max. 9 Monate

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5 Weitere Anforderungen und
Vorgaben zur Einreichung
 Weitere Anforderung                                                            Vorgabe(n)

 Notwendige Unterlagen zum Nachweis der                     Auszug aus dem Gewerberegister oder beglaubigte
 Befugnis sowie der technisch                                Abschrift des Berufsregisters oder des Firmenbuches
 /wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit                        (Handelsregister) des Herkunftslandes des Bieters
       als Anhang der eCall Projektdaten                    oder die dort vorgesehene Bescheinigung oder – falls
          hochzuladen                                        im Herkunftsland keine Nachweismöglichkeit
                                                             besteht – eine eidesstattliche Erklärung des
                                                             Bewerbers, jeweils nicht älter als 12 Monate.
                                                            Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei
                                                             des EWR-Abkommens oder in der Schweiz ansässig
                                                             sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in
                                                             Österreich eine behördliche Entscheidung
                                                             betreffend ihre Berufsqualifikation einholen müssen,
                                                             haben ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst
                                                             umgehend, jedenfalls aber vor Ablauf der
                                                             Angebotsfrist einzuleiten. Gleiches gilt für den
                                                             Subunternehmer, an die der/die Bieter Leistungen
                                                             vergeben will. Der Bieter hat den Nachweis seiner
                                                             Befugnis durch die Vorlage der entsprechenden
                                                             Gewerbeberechtigung grundsätzlich in seinem
                                                             Angebot zu führen. Die Auftraggeberin behält sich
                                                             vor, die Befugnis von allfälligen Subunternehmern
                                                             gesondert zu prüfen.
                                                            Aktueller Firmenbuchauszug (max. 6 Monate alt)
                                                            Der Bieter hat auch einen Nachweis über den
                                                             Gesamtumsatz und die Umsatzentwicklung für die
                                                             letzten drei Jahre bzw. für den seit
                                                             Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei
                                                             NewcomerInnen (darunter sind Unternehmen zu
                                                             verstehen, die vor weniger als drei Jahren gegründet
                                                             wurden) vorzulegen.

 Formal- und Vertragsfragen                                 Anfragen (siehe dazu im Detail Pkt. 3.2 F&E-
                                                             Leitfaden) sind ausschließlich schriftlich per E-Mail
                                                             an ikt@ffg.at in deutscher Sprache bis 24.02.2020
                                                             zu stellen.

 Verhandlungsgespräch                                       Termine
                                                            Kurze Erläuterung Protokoll, Geheimhaltung

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6 Ausschreibungsdokumente
Reichen Sie das Projekt ausschließlich elektronisch via eCall unter der Webadresse
https://ecall.ffg.at/ ein.

Verwenden Sie die bereitgestellten Vorlagen und Ausschreibungsdokumente in der Webseite
https://www.ffg.at/ausschreibungen/iktdz-challenge-ai-for-good-2019.

Konditionen, Ablauf der Anbotslegung, Prüfung und Ablauf der Bewertung des Anbotes und
weitere relevante Informationen werden in den gesonderten Leitfäden für das
Förderinstrument F&E-Dienstleistungen beschrieben. Diese sind ein integraler Bestandteil
der Ausschreibungsunterlagen. Die nachfolgende Übersicht zeigt die relevanten Dokumente:

Tabelle 3 Übersicht Ausschreibungsdokumente

 Finanzierungsinstrument                                                                 Einreichunterlagen

 Kooperatives F&E-Projekt                                                            Ausschreibungsleitfaden
 Industrielle Forschung oder                                     Instrumentenleitfaden F&E-Dienstleistungen
 Experimentelle Entwicklung                                                                         Vorlagen:
                                                                     Projektbeschreibung (Inhalt des Anbotes)
                                                                      Mustervertrag für F&E-Dienstleistungen
                                                                                           Rechnungsvorlage

Im Kostenplan sind die Personalkosten jeweils mit Zuordnung zu einem Arbeitspaket sowie die
Gesamtkosten je Arbeitspaket anzugeben.

Die Formalkriterien für förderwürdige Projekte sind in den Instrumentenleitfäden und
Projektbeschreibungen beschrieben.

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Bitte beachten Sie:

     Sind die Formalvoraussetzungen für eine Projekteinreichung entsprechend den
     Konditionen und Kriterien des jeweiligen Förderungs-/Finanzierungsinstruments
     (vgl. Abschnitt 4.1 im jeweiligen Instrumentenleitfaden) nicht erfüllt und handelt es
     sich um nicht-behebbare Mängel, wird das Finanzierungsansuchen bei der
     Formalprüfung aufgrund der erforderlichen Gleichbehandlung aller
     Finanzierungsansuchen ausnahmslos aus dem weiteren Verfahren ausgeschieden
     und formal abgelehnt. Eine detaillierte Checkliste hinsichtlich der Konditionen und
     Kriterien finden Sie am Beginn der Formulare „Inhalt de Anbotes“.

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7 Rechtsgrundlagen
Die Ausschreibung basiert auf der Richtlinie zur Förderung der wirtschaftlich – technischen
Forschung, Technologieentwicklung und Innovation Themen-FTI-RL
(https://www.ffg.at/sites/default/files/downloads/page/richtlinie_fti_2015_themen.pdf).

Bezüglich der Unternehmensgröße ist die jeweils geltende KMU-Definition gemäß EU-
Wettbewerbsrecht ausschlaggebend. Hilfestellung zur Einstufung finden sie unter:
https://www.ffg.at/recht-finanzen/rechtliches_service_KMU

Sämtliche EU-Vorschriften sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Als
Rechtsgrundlage für „Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen“ wird der
Ausnahmetatbestand § 9 Z 12 Bundesvergabegesetz 2018 angewendet.

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8 Weitere Vorgaben und Hinweise
8.1 Disseminationsverpflichtung

Für alle Projekte aus dem Förderprogramm IKT der Zukunft gilt:

Auf Publikationen, Veranstaltungsprogrammen bzw. auf Websites u. ä., die Ihre Projekte
darstellen, sind die BMVIT- und FFG-Logos anzuführen und explizit auf das Programm
hinzuweisen:

    Programm „IKT der Zukunft“ – eine Initiative des Bundesministeriums für Verkehr,
     Innovation und Technologie (BMVIT)
     oder
    gefördert im Programm „IKT der Zukunft“ vom Bundesministerium für Verkehr,
     Innovation und Technologie (BMVIT)

8.2 Aufbereitung von Projektzusammenfassungen für die
Öffentlichkeit

Um die Wirkung des Programms zu erhöhen und für Zwecke der Qualitätssicherung ist die
Sichtbarkeit der Projekte ein wichtiges Anliegen des BMVIT.

Daher sollen kontinuierlich die Projektzusammenfassungen für die Öffentlichkeit aufbereitet
werden. Diese Projektzusammenfassungen können in weiterer Folge vom Fördergeber
veröffentlicht werden. Eine publizierbare Kurzfassung (zwei Seiten) ist obligatorisch. Eine
publizierbare Langfassung (15-25 Seiten) wird empfohlen. Hierbei sind die „Vorlagen für
publizierbare Kurzfassung“ zu verwenden, die Sie bei der jeweiligen Ausschreibung finden
(siehe https://www.ffg.at/iktderzukunft/vorlagen-berichtslegung).

Die publizierbare Zusammenfassung ist als eigenes Dokument in elektronischer Form als PDF
per eCall bzw. direkt im eCall an die FFG zu übermitteln.

Von der Veröffentlichung ausgenommen sind vertrauliche Inhalte (für Projekte mit
Patentanmeldungen, anderen Schutzstrategien wie Geheimhaltung, oder personenbezogene
Daten gibt es eine opt-out-Möglichkeit).

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8.3 Empfehlungen und Services

8.3.1 Stand des Wissens
Es ist für die Programmausrichtung wesentlich, den Erkenntnisgewinn aus Vorprojekten und -
studien in den jeweiligen Ausschreibungsschwerpunkten zu berücksichtigen und darauf
aufzubauen bzw. Synergien zu nutzen. Daher wird bei der Bewertung der eingereichten
Anträge verstärkt darauf geachtet, inwieweit Vorprojekte in Anträgen berücksichtigt werden.

8.3.2 Service FFG-Projektdatenbank
Die FFG bietet als Service die Veröffentlichung von kurzen Informationen zu geförderten
Projekten und eine Übersicht der Projektbeteiligten in einer öffentlich zugänglichen FFG
Projektdatenbank an. Somit können Sie Ihr Projekt und Ihre Projektpartner besser für die
interessierte Öffentlichkeit positionieren. Darüber hinaus kann die Datenbank zur Suche nach
Kooperationspartnern genutzt werden.

Nach positiver Förderungsentscheidung werden die AntragstellerInnen im eCall System über
die Möglichkeit der Veröffentlichung von kurzen definierten Informationen zu ihrem Projekt
in der FFG Projektdatenbank informiert. Eine Veröffentlichung erfolgt nach Unterzeichnung
des Fördervertrags ausschließlich nach aktiver Zustimmung im eCall System.

Nähere Informationen finden Sie unter https://www.ffg.at/content/fragen-antworten-zur-ffg-
projektdatenbank.

8.3.3 Service BMVIT Open4Innovation
Darüber hinaus bietet die Plattform open4innovation des BMVIT (www.open4innovation.at)
eine Wissensbasis für Unternehmen, Forscher und Forscherinnen (community support,
detailliertere Information, Erfolgsgeschichten,…).

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9 Weitere Förderungsmöglichkeiten
Tabelle 4 weitere thematische Förderungsmöglichkeiten

 Relevante thematische                  Kontakt                           Link
 Förderungs-möglichkeiten

 Mobilität der Zukunft                  Dr. Christian Pecharda
                                        Telefon: 057755-5030
                                                                          www.ffg.at/mobilitaetderzukunft
                                        E-Mail:
                                        christian.pecharda@ffg.at

 IKT der Zukunft                        Dr. Peter Kerschl
                                        Telefon: 057755-5022              www.ffg.at/iktderzukunft
                                        E-Mail: peter.kerschl@ffg.at

 IKT der Zukunft: benefit –             Dr. Gerda Geyer
 demografischer Wandel als              Telefon: 057755-4205              www.ffg.at/benefit
 Chance                                 E-Mail: gerda.geyer@ffg.at

Tabelle 5 weitere themenoffene Förderungsmöglichkeiten

 Relevante themenoffene                 Kontakt                           Link
 Förderungs-möglichkeiten

 Basisprogramm
 Themenoffene Förderung von             Sabine Bauer
                                                                          www.ffg.at/programme/basispr
 Entwicklungs-projekten für             Telefon: 057755-1501
 Unternehmen, laufende
                                                                          ogramm
                                        E-Mail: sabine.bauer@ffg.at
 Ausschreibung

 COIN Cooperation und                   DI Martin Reishofer
 Innovation                             Telefon: 057755-2402              www.ffg.at/coin
                                        E-Mail: martin.reishofer@ffg.at

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Tabelle 6 weitere internationale Förderungsmöglichkeiten

 Relevante internationale                Kontakt                        Link
 Förderungs-möglichkeiten

 EUREKA, Profactory+ und
 Eurostars                               Irina Slosar
                                                                        www.ffg.at/programme/eureka
 Programmunabhängiger                    Telefon: 057755-4901
 Mechanismus zur Förderung der
                                                                        http://pro-factory-plus.eu/
                                         E-Mail: irina.slosar@ffg.at
 jeweils nationalen Projektanteile

 Europäische Programme                   DI Thomas Zergoi
                                         Telefon: 057755-4201           www.ffg.at/ikt/international
                                         E-Mail: thomas.zergoi@ffg.at

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Impressum

Medieninhaber, Verleger und Herausgeber:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Radetzkystraße 2, 1030 Wien

Programmverantwortung IKT der Zukunft
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Abteilung III/I 5 - Schlüsseltechnologien für industrielle Innovation: IKT, Produktion,
Nanotechnologien
Mag. Michael Wiesmüller
Mag. Lisbeth Mosnik

Programmabwicklung
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG)
Bereich Thematische Programme
Sensengasse 1, 1090 Wien

Autorinnen und Autoren:
Mag. Lisbeth Mosnik (BMVIT)
Mag. Michael Wiessmüller (BMVIT)
Mag. Daniela Murhammer-Sas (BMVIT)
Mag. Dr. Ana Almansa (FFG)

Version 1.1
Wien
Stand: 14. November 2019

IKT der Zukunft – Informations- und Kommunikationstechnologien                            23 von 24
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Radetzkystraße 2, 1030 Wien
bmvit.gv.at
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