IMPULS - Der UNITI-Politikbrief - März 2021 - CAC Synfuel

 
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IMPULS - Der UNITI-Politikbrief - März 2021 - CAC Synfuel
IMPULS – Der UNITI-Politikbrief
                                                       März 2021

1. UNITI fordert        2. UNITI: Ladestrom     3. UNITI: Grund-
passende ­politische    in Kraftstoffregulie-   sätzliche Reform der
und rechtliche          rung schadet Klima-     Energiebesteuerung
­Rahmenbedingungen      schutz im Straßen-      notwendig
 für E-Fuels            verkehr

                S. 2                     S. 6                      S. 7

4. UNITI-Standpunkt:    5. Verschärfung der     6. Geplante
Warum eine Mindest-     EU-Klimaschutzziele     ­Abgasverordnung
quote ausschließ-       – Die Auswirkungen       Euro 7: Kein
lich für eKerosin ein   für den Verkehrs­        ­Verbrennerverbot
­Irrweg wäre            bereich                   durch die ­Hintertür!

                S. 9                    S. 11                     S. 12
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IMPULS – Der UNITI-Politikbrief     März 2021                                                              2

1. UNITI fordert ­passende
­politische und rechtliche
 Rahmen­bedingungen für E-Fuels
Waren erneuerbare Kraftstoffe in der Vergangenheit       wirkung entfalten, weil sie eine reale Minderung
meist ein Thema für Experten im Antriebstechno-          von Treibhausgasemissionen sämtlicher Arten von
logiebereich, so ist in den letzten beiden Jahren eine   Straßenfahrzeugen, Schiffen und Flugzeugen leis-
deutliche Intensivierung der Debatte um innovative       ten. Bei der Nutzung dieser klimaneutralen Kraft-
Kraftstoffe zu beobachten: Mit Veröffentlichung der      stoffe wird nur so viel CO2 freigesetzt, wie vorher
Nationalen Wasserstoffstrategie Mitte 2020 nahm          im Entstehungsprozess gebunden wurde. E-Fuels
die Politik Wasserstoff und dessen Folgeprodukte         lassen sich herkömmlichen Kraftstoffen beimischen
wie flüssige synthetische auf Wasserstoff basierende     und können so schrittweise gemeinsam mit weite-
Kraft- und Brennstoffe – E-Fuels genannt – als klima-    ren klima­neutralen Kraftstoffen auf biogener Basis
neutrale Option zur Erreichung der Klimaschutzziele      stufenweise zu einem vollständig klimaneutralen
u. a. im Verkehrsbereich verstärkt in den Fokus.         Verkehr führen. UNITI und seine Mitglieder aus dem
                                                         Mineralölmittelstand werden sich daher bei einem
Als Bundesverband des mittelständischen Mineral-         industriellen Erzeugungsprojekt in Deutschland
ölhandels mit Kraft-, Brenn- und Schmierstoffen          einbringen und im Rahmen eines Projektes synthe-
unterstützt UNITI Forderungen aus der Politik,           tischen Dieselkraftstoff als Beimischung an Tank-
synthetischen klimaneutralen Kraftstoffen im Ver-        stellen zum Verkauf anbieten.
kehrsbereich zum Durchbruch zu verhelfen und
einen ambitionierten Markthochlauf zu generieren.        Zudem entstehen derzeit weltweit erste industrielle
Eine wachsende Zahl von politischen Entscheidern         Erzeugungsanlagen zur Herstellung flüssiger syn-
erkennt an, dass E-Fuels eine technisch bereits          thetischer Kraftstoffe. Eine wachsende Nachfrage
beherrschbare und direkt anwendbare Klimaschutz-         nach E-Fuels würde zu einer benötigten deutlichen
lösung für sämtliche Arten von Verbrennertechno-         Ausweitung der Produktionskapazitäten beitragen.
logien darstellen.                                       Denn erst durch eine industrielle Großproduktion
                                                         lassen sich sinkende Herstellungspreise gene-
E-Fuels werden aus Wasserstoff und Kohlenstoff-          rieren. Im Verhältnis zu herkömmlichen fossilen
dioxid unter der Verwendung von grünem Strom             Kraftstoffen können perspektivisch weitere Kosten-
synthetisiert. E-Fuels können konventionellen            vorteile erzielt werden, wenn strombasierte synthe-
Kraft- und Brennstoffen beigemischt werden und           tische Kraftstoffe an Standorten produziert werden,
somit im bereits bestehenden Verkehrs- und               die zu niedrigen Kosten erneuerbare Energien aus
Transportmittelbestand eine direkte Klimaschutz-         Wind- und Sonnenenergie nutzen können. Dies ist
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hinsichtlich der Preiskonkurrenz mit herkömmlichen          stoffe definiert werden, damit diese Kraftstoffe
fossilen Kraftstoffen von entscheidender Bedeutung.         am Markt verkauft werden können. Paraffinische
                                                            Reinkraftstoffe basieren auf biogenem Abfall- und
                                                            Reststoffen oder werden durch Power-to-Liquid
  UNITI fordert:                                            Verfahren auf Basis zusätzlicher Erneuerbarer
  Synthetische Kraft- und Brennstoffe sind ein
                                                            Energien produziert. Sie können damit einen
  unverzichtbares Instrument, um die am-
  bitionierten nationalen und europäischen                  erheblichen Beitrag zur Erreichung der Klima-
  Klimaziele zu erreichen. Um E-Fuels als                   schutzziele leisten. Es gilt, bereits heute hierfür
  technologieoffene und ideologiefreie Lösung               Märkte zu schaffen, damit spätestens ab 2030
  für die Energiewende anzuerkennen und                     diese Kraftstoffe in ausreichenden Mengen zur
  zuzulassen, werden passende politische und                Verfügung stehen. Die derzeitige Begrenzung ver-
  rechtliche Rahmenbedingungen benötigt.
                                                            hindert notwendige privatwirtschaftliche Inves-
                                                            titionen in den weiteren Mengenhochlauf dieser
Diese sind:                                                 klimaneutralen Kraftstoffe.

• Hochlauf sämtlicher Kraftstoffe ermöglichen,           •	Regenerative Kraftstoffe für Neuwagen
   die einen Beitrag zur CO2-Reduzierung im                  ­anrechenbar machen!
   ­Verkehr leisten!                                          Die EU-Verordnungen 2019/631 und 2019/1242
    Die Politik sollte die nationale Umsetzung der            legen die CO2-Emissionsstandards für Pkw, leichte
    europäischen Erneuerbaren Energien-Richt­                 Nutzfahrzeuge und schwere Nutzfahrzeuge fest.
    linie (RED II) dazu nutzen, herkömmliche fossile          Regulativ kann die Nutzung synthetischer flüssi-
    Energieträger im Verkehr durch treibhausgasarme           ger Kraftstoffe derzeit nicht bei Neuwagen ange-
    und -neutrale Energieträger zu ersetzen. Dazu             rechnet werden. Es gilt, die bestehende Regulie-
    zählen u.a. fortschrittliche Biokraftstoffe, Biogas       rung so anzupassen, dass die z. B. durch E-Fuels
    sowie flüssige und gasförmige erneuerbare Kraft-          zu erzielenden Treibhausgas-Einsparungen auf
    stoffe für den Verkehr nicht biogenen Ursprungs           die Flottenwerte der Automobilhersteller ange-
    (E-Fuels, Wasserstoff). Eine ansteigende Bei­             rechnet werden können.
    mischungsquote von mindestens zehn Prozent
    bis 2030 für synthetische flüssige Kraftstoffe        •	Besteuerung klimaneutraler Kraftstoffe
    nicht-biogenen Ursprungs wäre ein starkes Signal         ­anpassen!
    des Gesetzgebers an Investoren, Produzenten und           Eine Anpassung der europäischen Energiesteuer-
    den Kraftstoffhandel, klimaneutrale Kraftstoffe           richtlinie im Rahmen des European Green Deals
    im Verkehrsbereich ambitioniert zur Anwendung             würde es den Mitgliedsstaaten ermöglichen, die
    bringen zu wollen.                                        Energiebesteuerung am CO2-Ausstoß des Energie-
                                                             trägers auszurichten. Klimaneutrale synthetische
•	Verkauf von paraffinischen Reinkraftstoffen zu-           Kraftstoffe müssen demnach vollständig von der
   lassen!                                                   Energiesteuer befreit werden. Dann würden sie
   Durch eine Novellierung der 10. Bundesimmis-              auch Kostenvorteile gegenüber fossilen Kraft-
   sionsschutzverordnung sollten Anforderungen an            stoffen aufweisen. Bereits bis zum Inkrafttreten
   die Kraftstoffqualität für paraffinische Reinkraft-       einer revidierten Energiesteuerrichtlinie sollte die
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  Bundesregierung eine Ausnahme für synthetische       •	Klimaneutrale Kraftstoffe als Befreiungsgrund
  strombasierte Kraftstoffe gemäß Art. 19 EU-Ener-        von Kfz-Steuer zulassen!
  giesteuerrichtlinie beantragen.                         Das kürzlich geänderte Kraftfahrzeugsteuergesetz
                                                          sieht eine stärkere CO2-Gewichtung der Steuerbe-
•	Klimaneutrale Kraftstoffe als Mautbefreiungs-          messung und die Begünstigung besonders emis-
   grund aufnehmen!                                       sionsreduzierter Pkw bei Neuwagen vor. Es gilt,
   Die ausschließliche Nutzung nachweislich klima-        die emissionsmindernde Wirkung klimaneutraler
   neutraler Kraftstoffe in mautpflichtigen Fahrzeu-      Kraftstoffe entsprechend regulativ zu berücksich-
   gen sollte bei Erhebung der Maut berücksichtigt        tigen, indem Neufahrzeuge, die ausschließlich
   werden. Anzustreben ist eine vollständige oder         synthetische klimaneutrale Kraftstoffe nutzen, von
   möglichst ambitionierte Mautbefreiung bei              der Kfz-Steuer befreit werden.
   nachweislicher Nutzung synthetischen klima-
   neutralen Diesels in mautpflichtigen Fahrzeugen.    •	Keine zusätzliche CO2-Besteuerung von klima-
   Es gilt ­daher das Bundesfernstraßenmautgesetz         neutralen Kraftstoffen!
   (BFStrMG) und entsprechende Verordnungen an-           Der Gesetzgeber sollte sicherstellen, dass nach-
   zupassen.                                              weislich klimaneutral produzierte synthetische
                                                          Kraftstoffe vollständig von einer CO2-Bepreisung
                                                          ausgenommen sind und nicht dem nationalen
                                                          Emissionshandel wie herkömmliche fossile Kraft-
                                                          und Brennstoffe unterliegen. Es gilt, dies im
                                                          Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) sicher-
                                                          zustellen.

  UNITI wird zum Pionier ­klimaneutraler E-Fuels
  UNITI Bundesverband mittelständischer Mineral-       partner aus der mittelständischen Mineralölwirt-
  ölunternehmen e.V. hat gemeinsam mit mehr als        schaft werden dafür über einen Zeitraum von
  zwei Dutzend seiner Mitgliedsunternehmen einen       fünf Jahren jährlich über 200.000 Liter E-Fuels
  Vertrag mit dem Unternehmen INERATEC abge-           abnehmen, die von dem Unternehmen INERATEC
  schlossen, welcher weltweit erstmals die Produk-     in Frankfurt-Höchst produziert werden.
  tion von klimaneutralen E-Fuels in industriellem
  Maßstab und den Vertrieb dieser synthetischen        UNITI wird mit diesem Projekt zeigen, dass
  Kraftstoffe an Tankstellen aber auch im Wärme-       ­E-Fuels im industriellen Maßstab produziert
  markt vorsieht.                                       ­werden können und marktreif für den Vertrieb
                                                         an die Endverbraucher sind. E-Fuels werden aus
  Voraussichtlich in 2022 werden Autofahrer damit        Wasserstoff und Kohlenstoffdioxid unter der
  an ausgewählten Tankstellen in Deutschland die         ­Verwendung von grünem Strom synthetisiert –
  Möglichkeit erhalten, Dieselkraftstoff mit einer        sie sind klimaneutral, da bei ihrer Nutzung nur
  zehnprozentigen Beimischung eines syntheti-             so viel CO2 freigesetzt wird, wie zuvor für ihre
  schen klimaneutralen E-Fuels zu tanken. Projekt-        Produktion der Atmosphäre entnommen wurde.
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  Studien zeigen, dass bis zum Jahr 2030 die Ka-      Naphtha- und Wachsfraktion kann zu CO2-neu-
  pazitäten für die Produktion von E-Fuels so weit    tralem Benzin und Kerosin sowie in synthetische
  hochgefahren werden können, dass ausreichend        Chemikalien veredelt werden. „Synthetische Kraft-
  synthetischer Kraftstoff verfügbar ist, um diesen   stoffe können vielseitig eingesetzt werden. Neben
  generell in einer Quote von zehn Prozent den        dem Straßenverkehr können sie auch im Schwer-
  fossilen Kraftstoffen beizumengen. Strombasierte    last-, Schiffs- und Flugverkehr einen vielverspre-
  E-Fuels und biogene Kraftstoffe können bis zum      chenden Beitrag zum Klimaschutz leisten“, so Tim
  Jahr 2050 fossile Energieträger im Verkehrs- und    Böltken, Geschäftsführer von INERATEC.
  Wärmesektor sogar vollständig ersetzen. Tech-
  nisch sind E-Fuels bereits für heutige Verbrenner   E-Fuels stellen einen praxistauglichen Weg dar, um
  kein Problem: Sie sind in ihren chemischen Eigen-   die CO2-Bilanz des bestehenden Kfz-Fuhrparks aus
  schaften identisch zu ihren fossilen Pendants.      über 50 Millionen Fahrzeugen allein in Deutsch-
                                                      land schnell und kostengünstig deutlich zu verbes-
  Die INERATEC Pionieranlage produziert eine          sern sowie langfristig Verbrennungsmotoren sogar
  Bandbreite von nachhaltigen Kraftstoffen. Der       vollständig klimaneutral anzutreiben. Zudem
  saubere Diesel hat Drop-in-Qualität und kann        können mit E-Fuels rund 20 Millionen Ölheizungen
  direkt in PKW und LKW eingesetzt werden. Die        in Europa klimaneutral betrieben werden.
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2. Ladestrom in Kraftstoff­
regulierung schadet Klimaschutz
im Straßenverkehr
Die derzeit laufende regulative Umsetzung der Euro-    wie strombasierte Flüssigkraftstoffe (E-Fuels) bei
päischen Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II)     der Erfüllung der THG-Quote wirtschaftlich unat-
offenbart einen politischen Paradigmenwechsel in       traktiver werden und verdrängt werden könnten.
der nationalen Kraftstoffregulierung:
                                                       Es steht zu befürchten, dass Raffinerie-Betreiber
Das Bundeskabinett hat Anfang Februar den Ent-         und Importeure als Inverkehrbringer von Kraftstof-
wurf eines „Gesetzes zur Weiterentwicklung der         fen, die nach dem Gesetz zur jährlichen Steigerung
Treibhausgasminderungs-Quote“ (THG-Quote) ver-         der THG-Minderungsquote verpflichtet werden, eher
abschiedet, der u. a. vorsieht, dass zukünftig auch    auf den Einkauf von Stromzertifikaten und weniger
Ladestrom für batteriebetriebene Elektroautos auf      auf biobasierte Rohstoffe setzen, weniger Biokraft-
die Quote angerechnet werden kann. Damit hat die       stoffe beimischen und weniger strombasierte Kraft-
Bundesregierung die bisherige auf Kraftstoffe aus-     stoffe entwickeln und produziert werden.
gerichtete THG-Minderungsquote zur sachfremden
Fördermaßnahme für Elektrofahrzeuge und deren          Eine Berücksichtigung von Ladestrom schafft zu-
Ladeinfrastruktur umgebaut. Zudem soll noch über       dem marktliche Unsicherheiten, da nicht absehbar
eine Verordnung eine Mehrfachanrechnung von            ist, wie sich der Hochlauf der Elektromobilität nach
Ladestrom erfolgen.                                    Auslaufen der immensen staatlichen Subventionie-
                                                       rung entwickeln wird. Sowohl von der verfügbaren
Ein Klimaschutzeffekt wird damit aber nicht aus-       Anzahl als auch der Preisgestaltung her ist für
gelöst, im Gegenteil. Zum einen soll Grünstrom         Quotenverpflichtete nicht planbar, ob und welchen
regulativ im Energie- als auch im Verkehrsbereich      Erfüllungsanteil Ladestrom stellen kann. Diese Un-
angerechnet werden. Grünstrom kann jedoch nicht        sicherheit erschwert auch den Zukauf alternativer
doppelt genutzt werden: Grünstrom im Auto fehlt        Kraftstoffe zur THG-Minderung und verhindert somit
real anderen Stromanwendungen. Zum anderen             einen realen Klimaschutz im Verkehr.
stammt Netzstrom bilanziell nur zu knapp 50 Pro-
zent aus Erneuerbaren Energien. Bedeutet also,
dass fossiler Netzstrom als Erfüllungsoption für den     UNITI fordert:
Klimaschutz anrechenbar wird.                            Der Bundesrat und der Deutsche B  ­ undestag
                                                         ­sollten bei der parlamentarischen
                                                          ­Bearbeitung des Gesetzentwurfes dafür
Gleichzeitig führt die Anrechenbarkeit des Lade-
                                                           sorgen, dass Ladestrom nicht als Erfüllungs-
stroms dazu, dass bewährte Alternativen wie Bio-           option angerechnet wird.
kraftstoffe und klimaneutrale innovative Optionen
IMPULS – Der UNITI-Politikbrief        März 2021                                                                   7

3. Energiebesteuerung:
­Grundsätzliche Reform ­notwendig
Zum Jahresanfang sind Benzin und Diesel für Auto-              lich, bis sie im Jahr 2025 bei 55 Euro je Tonne CO2
fahrer in Deutschland teurer geworden. Ein Grund               liegen wird, was einer Verteuerung des Benzins
dafür ist das 2020 in Kraft getretene Brennstoffemis-          um 13 Cent entspricht.
sionshandelsgesetz (BEHG), wonach Inverkehrbrin-
ger von Kraftstoffen nun einen fixen Preis von 25 Euro       UNITI kritisiert, dass die neue CO2-Abgabe nur zur
pro Tonne CO2 als zusätzliche Abgabe zahlen müssen.          Verteuerung der Kraftstoffe führt, aber durch das
Ziel des Gesetzgebers ist es u.a., fossile Kraftstoffe zu    bestehende Energiesteuersystem keine Wirkung für
verteuern und damit die Verbraucher zum Umstieg              den Klimaschutz erzielt wird.
auf nicht-fossile Energieträger zu bewegen.

                                                               UNITI fordert:
Zur Verdeutlichung:                                            Im Kraftstoffbereich sollte eine rein CO2-­
•	Die Energiesteuer beträgt bei Benzin rund 65 Cent           basierte Besteuerung eingeführt werden, was
   pro Liter. Die Basis von knapp 36 Cent davon gibt           eine deutliche Klimaschutzwirkung zum Vor-
   die EU als Mindeststeuersatz vor, die verbleiben-           teil CO2-armer und -freier Kraftstoffe entfaltet.
   den rund 30 Cent hat der Gesetzgeber in Deutsch-
   land on top für Benzin festgesetzt.                       Am Beispiel der Besteuerung von heutigem Benzin
                                                             (E10-Ottokraftstoff mit bis zu 5 Prozent Ethanol-
•	Die zusätzliche CO2-Abgabe von 25 Euro je Tonne           beimischung) im Jahr 2021 und 2025 wird deutlich,
  CO2 verteuert den Benzinpreis für den Endkunden            dass eine reine CO2-Bepreisung für die Verbraucher
  um weitere 6 Cent je Liter. Die Abgabe steigt jähr-        ohne Kostensteigerungen eingeführt werden könnte:

      Aktuell geltende Besteuerung Benzin 2021                    CO2-basierte Besteuerung Benzin 2021

          0,23 €             Entspricht der                            0,23 €
                                                                                         Entspricht einer
                             ­derzeitigen
          0,06 €                                                                CO2-Steuer von
                              CO2-Steuer von
                                                                                      rund 300 Euro
                              25 Euro pro
          0,65 €                                                       0,71 €            pro Tonne CO2
                              ­Tonne CO2

          0,50 €                                                       0,50 €

        1,44 €/l                                                     1,44 €/l

                       Energiesteuer          Produktpreis      CO2-Preis        Mehrwertsteuer
IMPULS – Der UNITI-Politikbrief   März 2021                                                              8

       Besteuerung Benzin 2025                               CO2-basierte Besteuerung Benzin 2025

          0,24 €                                                 0,24 €

          0,13 €       Entspricht der der-                                Entspricht einer
                             zeitigen CO2-Steuer                                   CO2-Steuer von
                             von 55 Euro pro                     0,78 €            rund 330 Euro
          0,65 €            ­Tonne CO2                                             pro Tonne CO2

          0,50 €                                                 0,50 €

         1,52 €/l                                              1,52 €/l

Eine nur auf CO2 ausgerichtete Besteuerung wäre       Voraussetzung für eine solche Anreizwirkung ist
mit der größte Klimaschutzhebel für den Verkehrs-     eine Änderung der derzeit bestehenden Besteue-
bereich:                                              rungssysteme in Deutschland und auf Europäischer
                                                      Ebene:
Regenerative CO2-arme Biokraftstoffe und strom-
basierte CO2-freie Kraftstoffe, sogenannte E-Fuels,   •	Umstellung des nationalen Anteils an der Energie-
die mittels grünen Stroms aus Wasserstoff und            steuer auf CO2-Basis und damit verbunden die In-
Kohlenstoffdioxid gewonnen werden, würden nur           tegration des seit 1.1.2021 zusätzlich erhobenen
einer sehr geringen bis gar keiner CO2-Steuer           CO2-Aufschlags in eine grundsätzlich CO2-basierte
unterliegen. Sie würden damit preislich für An-         Steuer.
bieter und Verbraucher sehr attraktiv werden. Der
CO2-Preis würde damit zu einem marktwirksamen         •	Mehr als die Hälfte der deutschen Energiesteuer
Anreiz für den Hochlauf klimaneutraler Kraftstoffe.      ist von der EU als Mindeststeuersatz vorgegeben.
Denn fossile Kraftstoffe würden mit einer steigen-       Mit einer Reform der europäischen Energiesteuer-
den CO2-Besteuerung belegt, die sie preislich immer      richtlinie könnte auch dieser EU-Mindestsatz Teil
unattraktiver machen würden.                             einer CO2-basierten Steuer werden.
IMPULS – Der UNITI-Politikbrief    März 2021                                                                 9

4. UNITI-Standpunkt: Warum
eine Mindestquote ausschließlich
für eKerosin ein Irrweg wäre

Der Mittel- und Langstrecken-Flugverkehr kann auf      Dieses synthetische eCrude wird perspektivisch das
absehbare Zeit nicht elektrifiziert werden. Die not-   derzeit verwendete fossile Crude zunehmend er-
wendige Leistung, um mit Passagieren und Fracht        setzen. eFuels werden damit zukünftig schrittweise,
voll beladene Mittel- und Langstreckenflugzeuge        herkömmliche, aus fossilem Rohöl erzeugte Kraft-
in die Luft zu bringen und zu befördern, ist mit       und Treibstoffe verdrängen. Die Verarbeitungspro-
elektrifizierten Systemen auf absehbare Zeit nicht     zesse in Raffinieren für eCrudes werden im Wesent-
darstellbar. In diesem Bereich bleibt die Luftfahrt    lichen denen von fossilem Rohöl entsprechen: Die
noch auf Jahrzehnte auf flüssige Treibstoffe mit ho-   Koppelprodukte werden in der Raffinerie in die
hem Energiegehalt angewiesen. In Zukunft können        verschiedenen Endprodukte aufgeteilt, nämlich
eFuels als eKerosin eine klimaneutrale Lösung sein.    gasförmige und flüssige Kraft- und Brennstoffe, wie
Gegen eine Verwendung von eFuels ausschließlich        Kerosin, Diesel/Heizöl und Benzin, aber auch Fest-
im Flugverkehr sprechen jedoch mehrere technische      stoffe, wie Wachse/Paraffine.
wie marktspezifische Gründe:
                                                       Der Anteil von Kerosin im regulären Raffinerie-
Die Herstellung von eFuels gelingt technisch nicht     betrieb beträgt derzeit zwischen 5 und 10 Pro-
zielgenau. Wenn CO2 und aus regenerativem Strom        zent. Dieser Anteil lässt sich bei der synthetischen
gewonnener Wasserstoff beispielsweise durch            eCrude-­Herstellung ein wenig aussteuern, jedoch
Fischer-Tropsch-Synthese miteinander zu eFuels         nicht vollständig. Auch bei völlig neuen Anlagen
reagieren, dann entstehen immer Moleküle unter-        kann Kerosin voraussichtlich maximal 30 bis 40 Pro-
schiedlicher Kettenlänge von Gasen bis Paraffine/      zent am erzielten Produktmix ausmachen. eKerosin
Wachse. Zwar lässt sich der Schwerpunkt der            ist also nur eines von mehreren Endprodukten des
Produktion auf einen gewünschten Produktbereich        Verarbeitungsprozesses in der Raffinerie. Produk-
steuern, es entstehen aber immer auch kürzere und      tionskosten fallen für sämtliche Koppelprodukte an.
längere Moleküle als sie eigentlich für ein spezi-
fisches Produkt erwünscht wären. Da dieser Prozess     Eine möglichst kostengünstige Herstellung von
dem bei natürlich entstandenen Rohöl (Crude) sehr      ­eKerosin ist aber nur erreichbar, wenn die gesamte
ähnlich ist, wird diese Mischung eCrude genannt.        Produktpalette im Markt abgesetzt werden kann.
IMPULS – Der UNITI-Politikbrief           März 2021                                                               10

Dazu sind passende regulatorische Rahmenbedin-         tigere Standorte im Ausland ausweichen, um den
gungen (z. B. steuerliche Maßnahmen) erforder-         höheren Kerosinpreis in Deutschland zu umgehen.
lich, um eine hohe Abnahmebereitschaft für diese
Produkte zu erreichen. Denn die derzeit noch           Eine derzeit im Rahmen der nationalen Umsetzung
hohen Produktionskosten für eFuels führen dazu,        der EU-Erneuerbaren-Richtlinie geplante eKerosin-
dass sie gegenüber ihren fossilen Pendants deut-       Quote von 2 Prozent im Jahr 2030 bietet für Her-
lich t­ eurer und damit im freien Wettbewerb für die   steller und Investoren nur einen schwachen Markt-
­Endkunden weniger attraktiv sind. Da die gleich­      impuls, um einen industriellen Produktions- und
 zeitig im Rahmen des Raffinerieprozesses zwangs-      Mengenhochlauf von eFuels und damit sinkende
 läufig mit anfallenden Koppelprodukte wie z. B.       Produktionskosten zu generieren. Es bedarf einer
 eBenzin und eDiesel auch verkauft werden müssen,      weitaus höheren Beimischungsquote oder eines
 muss das eKerosin auch diesen Preisunterschied        ausreichend hohen Mindestanteils von E-Fuels in
 der Koppelprodukte jeweils zum fossilen Pendant       sämtlichen Verkehrs­bereichen, um Investitionen
 mit ausgleichen. Das eKerosin würde also noch         in industrielle Großanlagen auszulösen, damit der
 teurer.                                               zu Beginn hohe Produktionspreis für eFuels durch
                                                       einen steigenden Mengenabsatz sinkt.
Zudem werden national wie international keine
Steuern auf Kerosin erhoben. Eine deutliche Ver-       Zur Verdeutlichung der Mengenverhältnisse bei
teuerung der Kerosinproduktion würde sich damit        der Koppelproduktion: Die Kerosinherstellung in
direkt als Mehrbelastung bei den im internationalen    Deutschland lag im Jahr 2018 bei 11,54 Mio. Ton-
Wettbewerb stehenden Fluggesellschaften auswir-        nen. Kraftstoffe wie Diesel und Benzin kamen zu-
ken. Diese könnten außerdem zum Tanken auf güns-       sammen auf 67,47 Mio. Tonnen:

                                                                                    Kerosin
    Aktuelle Koppelproduktion                                         11,54  Mio.
    in deutschen Raffinerien*                                           Tonnen

                                                                      21,05 Mio.
                                                                       Tonnen       Ottokraftstoffe

                                                                      46,42 Mio.
                                    Raffinerie                          Tonnen
                                                                                    Dieselkraftstoff
    *Durchschnittlicher Produktmix 2018                                             sonstige Erzeugnisse
                                                        Quelle: MWV
                                                                                    (Heizöl, Schmierstoffe ...)

  UNITI fordert:
  Die Einführung einer Erzeugungsquote im Bundesimmissionschutzgesetz, die auch strombasierte
  Kraftstoffe im Verkehrsbereich umfasst. Davon würde die Erzeugung sowohl synthetischen Kerosins
  als auch synthetischer Kraftstoffe wie eBenzin und eDiesel profitieren.
IMPULS – Der UNITI-Politikbrief   März 2021                                                             11

5. Verschärfung der EU-Klima-
schutzziele: Die Auswirkungen
auf den Verkehrsbereich

Die 27 Staats- und Regierungschefs haben sich bei     UNITI kritisiert, dass die derzeitigen Regelungsvor-
ihrem Gipfeltreffen Anfang Dezember 2020 auf die      haben einseitig auf die Elektrifizierung der Mobili-
Anhebung des 2030-Klimaziels der EU von 40 auf        tät abzielen. Auch der zum 1.1.2021 verschärfte
55 Prozent geeinigt. Die Verhandlungen mit dem        CO2-Flottengrenzwert auf 95 Gramm Kohlendioxid
Europäischen Parlament über das europäische           pro Kilometer bei neu zugelassenen Pkw, ist zu kurz
Klimagesetz, sind in der entscheidenden Phase.        gedacht. Denn am Ende können die Werte nur durch
Das EU-Parlament fordert derweil eine CO2-Minde-      E-Auto-Verkäufe erreicht werden. Damit werden
rung um 60 Prozent bis 2030 gegenüber 1990. Die       jedoch weitere effiziente Minderungsoptionen – wie
Abstimmungen darüber dürften trotzdem schnell         zum Beispiel synthetische Kraftstoffe – einfach vom
voranschreiten: Portugal übernahm am 1. Januar        Spielfeld verbannt. Es sind aber Maßnahmen not-
den EU-Ratsvorsitz und kündigte an, sich in der       wendig, die über den Ausbau der Elektromobilität
Energiepolitik vor allem auf das neue Klimaziel zu    und eine verbesserte Energieeffizienz hinausgehen.
konzentrieren.                                        Am Ende muss es einen Wettbewerb um die beste
                                                      Lösung für den Klimaschutz geben.
Damit die EU die geplanten Klimazielvorgaben
erfüllen kann, sind in 2021 eine Vielzahl an Geset-
zesänderungen vorgesehen (Gesetzespaket: „Fit
                                                        UNITI fordert:
                                                        Die Politik sollte im Sinne der Technologie-
for 55 Package“). Dazu zählen u. a. Änderungen der
                                                        offenheit verschiedene Klimaschutzlösungen
Erneuerbaren Energien-, der Energieeffizienz-, der      und Innovationen zulassen, um die ambi-
Energiesteuer- und der Emissionshandelsrichtlinie       tionierten Ziele im Verkehr zu erreichen.
sowie die Einführung eines CO2-Grenzausgleichsme-       Beispielsweise gehören E-Fuels für Be-
chanismus. Das macht deutlich: Alle Sektoren wer-       standsfahrzeuge aber auch für zukünftige
den ihren Beitrag zur CO2-Reduktion leisten müssen,     Anwendungen im Verbrennerbereich (u. a.
                                                        Plugin-Hybride) zu den anwendungs- und
auch – oder insbesondere – der Verkehrssektor.          klimafreundlichen Optionen.
IMPULS – Der UNITI-Politikbrief     März 2021                                                               12

6. Geplante Abgasverordnung
Euro 7: Kein Verbrennerverbot
durch die Hintertür!
Im November 2020 wurden Fachdiskussionen auf             Die Änderungen im RDE und die Verschärfungen
europäischer Ebene bekannt, die Szenarien mit            der Abgasgrenzwerte würden aus Sicht von UNITI
deutlichen Verschärfungen der Emissionsgrenz-            zwingend zu einem Aus für neue Verbrenner ab dem
werte für Stickoxide und Kohlenstoffmonoxid von          Jahr 2025 führen. Sollten die Extremszenarien wie
Kraftfahrzeugen sowie Änderungen im Real Drive           bekannt geworden umgesetzt werden, würden allein
Emission Test (RDE) beinhalteten. Entsprechende          in Deutschland hunderttausende gut bezahlter
Regeln würden im Zuge einer Überarbeitung der            Arbeitsplätze in der Automobilwirtschaft, aber auch
Euro-Abgasverordnung (Euro 7) für neu typgeprüfte        im Maschinen- und Anlagenbau, aufs Spiel gesetzt.
Pkw und leichte Nutzfahrzeuge voraussichtlich ab         Vor allem aber würde für Millionen von Autofahrern
dem Jahr 2025 zur Anwendung kommen.                      die Möglichkeit zur bezahlbaren individuellen Auto-
                                                         mobilität akut gefährdet.
Vor allem die diskutierten Anforderungen im Real
Drive Emission Test gelten Experten als technisch        Eine Folgenabschätzung der derzeitigen Norm hat
nicht erfüllbar. Dabei ist ihr Sinn fraglich, denn mit   die EU-Kommission für Mitte 2021 angekündigt. Ein
Euro 7 würden absolute Ausnahmesituationen im            Vorschlag zu Euro 7 soll Ende 2021 veröffentlicht
Fahrbetrieb, die bislang für das Bestehen des Abgas-     werden.
tests im Rahmen der Typgenehmigung nicht relevant
sind, testrelevant und damit zum Fahralltag erklärt:     Aus Sicht von UNITI gehört ein effizienter und
Neufahrzeuge müssten ohne die Betriebstemperatur         schadstoffarmer Verbrennungsmotor, der klima­
erreicht zu haben eine nahezu komplette Schad-           neutral mit synthetischen flüssigen Kraftstoffen
stoffreduktion erreichen und das auch in extremen        ­betrieben wird, zu einem zukünftigen Lösungsweg
Situationen wie bei Minusgraden, im Anhängerbe-           für mehr Klima- und Umweltschutz im Verkehr.
trieb und bei Fahrten in großer Höhe. Diese alltags-
untypischen Anforderungen würden selbst moderne
Abgasreinigungssysteme überfordern, die nachweis-
                                                           UNITI fordert:
                                                           Die Bundesregierung sollte sich auf europäi-
lich bereits heute die Emissionswerte fast auf null        scher Ebene dafür einsetzen, dass die Abgas-
senken. Zu beachten ist zudem, dass die Berücksich-        vorschriften nicht dazu missbraucht werden,
tigung alltagsuntypischer Randbedingungen nicht zu         Verbrenner durch die Hintertür zu verbieten.
messbaren Verbesserungen der Luftqualität führen
werden, weil diese am Gesamtemissionsaufkommen
nur einen verschwindend geringen Anteil haben.
IMPULS – Der UNITI-Politikbrief              März 2021                                                                    13

UNITI – Verbandsportrait
Der UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e. V. besteht seit 1927. Er bündelt die
Kompetenzen bei Kraftstoffen, im Wärmemarkt und bei Schmierstoffen und repräsentiert rund 90 Prozent des
organisierten Mineralölmittelstandes in Deutschland.

Täglich kommen etwa 4,5 Millionen Kunden an Tankstellen der UNITI-Mitgliedsunternehmen. Die Verbandsmit-
glieder beliefern 115 Bundesautobahntankstellen und betreiben rund 6.000 Straßen­tankstellen, das sind über
40 Prozent des Straßentankstellenmarktes. Mit etwa 3.700 freien Tankstellen sind bei UNITI zudem fast 75
Prozent der freien Tankstellen organisiert. Die Marktanteile der Verbandsmitglieder betragen bei Diesel- und
Ottokraftstoffen über 40 Prozent, beim Autogas rund 42 Prozent.

Die UNITI-Mitglieder versorgen etwa 20 Millionen Menschen mit Heizöl, einem der wichtigsten E
                                                                                            ­ nergieträger
im Wärmemarkt. Rund 80 Prozent des Gesamtmarktes beim leichten Heizöl und bei den festen Brennstoffen
bedienen die Verbandsmitglieder. Mittlerweile gehören auch regenerative Energieträger sowie Gas und Strom zu
ihrem Sortiment.

Ebenso zum Verband gehören die meisten unabhängigen mittelständischen Schmierstoffhersteller und Schmier-
stoffhändler in Deutschland. Ihr Marktanteil liegt bei rund 50 Prozent.

Die über 1.000 Mitgliedsfirmen von UNITI erzielen einen jährlichen Gesamtumsatz von rund 35 Milliar­den Euro
und beschäftigen rund 80.000 Arbeitnehmer in Deutschland.
                                                                                                     Stand: März 2021

Impressum
UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e. V.
Jägerstraße 6 · 10117 Berlin · Postfach 08 07 51 · 10007 Berlin · T. (030) 755 414-300 · F. (030) 755 414-366
info@uniti.de · www.uniti.de · Vorsitzender: Udo Weber · Hauptgeschäftsführer: Elmar Kühn
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg · VR 28748 B / Copyright: Das Copyright liegt ausschließlich beim UNITI Bundesverband
­mittelständischer Mineralölunternehmen e. V., B­ erlin.

                              Jägerstraße 6 · 10117 Berlin · T. +49 (0)30 755 414-300 · F. +49 (0)30 755 414-366
                              www.uniti.de · politik@uniti.de
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