Information zur Sicherheit rund um die Produktion am Standort Wattens - gemäß 3 Störfallinformationsverordung

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Information zur Sicherheit
 rund um die Produktion
   am Standort Wattens

   gemäß § 3 Störfallinformationsverordung

                D. Swarovski KG
            6112 Wattens, Österreich

            August 2021, Version 3.0
Diese Öffentlichkeitsinformation ist online über https://sicherheit-wattens@swarovski.com zugänglich.
Im Falle weiterer Fragen stehen Ihnen folgende Kontaktmöglicheiten zur Verfügung:
•    Nehmen Sie gerne per E-Mail an sicherheit.wattens@swarovski.com mit uns Kontakt auf.
     Wir nehmen Ihre Meldung ernst.
•    Weiters steht Ihnen gerne

     Frau Andrea Durnthaler
     Head of Group Communication & Corporate Affairs
     Telefonnummer +43 5224 500 1511

     als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
•    Anrainermeldungen werden jederzeit per-E-Mail an sicherheit.wattens@swarovski.com
     entgegengenommen. Sie haben alternativ die Möglichkeit, persönlich mit einem Werkschutzmitarbeiter
     im Empfangsgebäude des Werks 1, D. Swarovski KG, Swarovskistr. 30, 6112 Wattens, Österreich, Kontakt
     aufzunehmen.

Die Betriebsanlage Werk 1, D. Swarovski KG, Swarovskistraße 30, 6112 Wattens, Österreich, fällt unter die Bestimmungen des Industrieunfallrechts
(Abschnitt 8a der Gewerbeordnung), da Chemikalien in Mengen oberhalb der in der Anlage 5 zur Gewerbeordnung genannten Mengen
vorgehalten werden.

Diese Information enthält die Öffentlichkeitsinformation und Notfallinformation gemäß § 3 Störfallinformationsverordnung (Verordnung der
Bundesministerin für Umwelt, Jugend und Familie betreffend die Information über die Gefahr von Störfällen).

Inhaber der Betriebsanlage gemäß § 14(2) Umweltinformationsgesetz (Bundesgesetz über den Zugang zu Informationen über die Umwelt):
D. Swarovski KG, Swarovskistr. 30, 6112 Wattens, Österreich
Firmenbuch des Landesgerichts Innsbruck reg. KG, FN 22150z
UID: ATU 31116306
Geschäftsführer: Mathias Margreiter

vs3.0/08_2021
© August 2021 D. Swarovski KG
Die teilweise oder vollständige Veröffentlichung, Übertragung, Kopie oder sonstige Vervielfältigung von Texten, Grafiken, Bildern etc., die in
dieser Publikation zu finden sind, ist ohne besondere Genehmigung der D. Swarovski KG untersagt.
Swarovski® ist ein eingetragenes Warenzeichen der Swarovski AG.
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Verpflichtung zur unternehmerischen Verantwortung
Die Verpflichtung zur unternehmerischen Verantwortung ist seit der Gründung unseres Unternehmens
durch Daniel Swarovski fester Bestandteil der Geschäftstätigkeit. Dabei schützt Swarovski die Umwelt
und setzt sich dafür ein, zukünftigen Generationen ein reiches Erbe zu hinterlassen. Das Unternehmen
hat hier zukunftsweisende Standards etabliert, die teilweise weit über die gesetzlichen Anforderungen
hinausgehen.
Am Standort Wattens wurde ein integriertes Managementsystem eingeführt, dass im Juli 2021 gemäß
den Normen ISO 9001:2015 (Qualität), ISO 14001:2015 (Umwelt) und ISO 45001:2018 (Sicherheit und
Gesundheit) zertifiziert wurde.
Die nachfolgenden Informationen gemäß §3 der Störfallinformationsverordnung geben Auskunft über
die umfassenden Sicherheits- und Notfallmaßnahmen von Swarovski am Standort Wattens.

Swarovski in Wattens
Der Standort Wattens ist Wiege und Herzstück des Unternehmens sowie Zentrum der globalen
Produktion von Swarovski, an dem die Innovations- und Technologiekompetenz gebündelt wird. Die
Produktion am Standort Wattens unterliegt der Industrieunfallverordnung (IUV 2015).
Die verantwortungsbewusste Gestaltung der Produktionsprozesse sowie die Sicherheit und Gesundheit
von Mitarbeitern und Menschen in der unmittelbaren Umgebung zu gewährleisten und ihr Wohlergehen
zu fördern sind elementare Grundsätze der Unternehmenskultur von Swarovski.
Es wurden umfangreiche Sicherheits- und Schutzmaßnahmen getroffen, um das Auftreten von
Industrieunfällen zu vermeiden und die Auswirkungen potenzieller Störfälle so gering wie möglich zu
halten.
Ein Industrieunfall liegt vor, wenn ein Ereignis, z.B. ein Brand, eine Explosion oder die Freisetzung und
Verbreitung bestimmter Mengen etwaiger gefährlicher Stoffe, eine ernste Gefahr für Mensch und
Umwelt darstellt. Dies ist nur möglich, wenn alle technischen und organisatorischen unfallverhindernden
Maßnahmen gleichzeitig versagen.
Seit der Unternehmensgründung von Swarovski im Jahr 1895 wurde am Standort Wattens kein einziges
Ereignis verzeichnet, das nach der heutigen Definition als Industrieunfall bezeichnet werden kann.

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Die Produktion am Standort Wattens
Im sogenannten „Werk 1” in Wattens wird Swarovski Kristall hergestellt und durch
Oberflächenbearbeitung weiter veredelt. Neben den für diese Herstellungsschritte erforderlichen
Einrichtungen befinden sich am Standort Lagertanks und Silos für die in den Produktionsprozessen
benötigten Rohstoffe, Fertigungshilfsmittel sowie Stoffe zur Energieerzeugung.
Mitarbeiter und Anrainer sind durch ein strukturiertes Sicherheitsrahmenwerk aus vorbeugenden
technischen und organisatorischen Vorkehrungen, einschließlich einer breit angelegten Überwachung
der Sicherheit der Arbeitsstätten und des Betriebsgeländes, geschützt. Die Maßnahmen und
Schutzmechanismen werden laufend auf ihre Wirksamkeit überprüft und optimiert.
Grundsätzlich umfassen die umfangreichen Vorkehrungen u.a.:
•   Sorgfältige Lagerung von Rohstoffen und Produkten
•   Sicherer Umgang mit Gütern beim Um- und Abfüllen
•   Automatisch aktivierte Rückhaltebecken für Löschwasser und Schadstoffe
•   Ausstattung aller relevanten Produktionsstätten und Lager mit Brand- oder Gasmeldern
•   Automatische Sprinkler-, Schaum- oder Löschanlagen in sensiblen Bereichen
•   Interne sowie externe Überprüfung der Sicherheitssysteme
•   Sofortige Bereitschaft der Swarovski Betriebsfeuerwehr im Notfall mit sieben Fahrzeugen
    und 30 Mann Einsatzpersonal in sofortiger Alarmbereitschaft
•   Regelmäßige Sicherheitsübungen für einen reibungslosen Ablauf der
    internen und externen Hilfemaßnahmen
•   Laufende Zusammenarbeit mit Nachbarfeuerwehren, Polizei, Rettung und Behörden
•   Anbindung der Swarovski Notrufzentrale (interne Rufnummer 977) an die Landesleitstelle Tirol
•   Erstellung von Sicherheitsberichten und Notfallplänen, die von den Behörden geprüft und genehmigt
    wurden. In den externen Notfallplan, genehmigt per Verordnung der Bezirkshauptmannschaft
    Innsbruck vom 24. August 2018, kann bei der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck, Gilmstraße 2, 6020
    Innsbruck, Österreich, Einsicht genommen werden. In den Sicherheitsbericht vom 4. Februar 2021
    kann in den Räumlichkeiten der D. Swarovski KG, Swarovskistraße 30, 6112 Wattens, Österreich,
    Einsicht genommen werden.

Potenzielle Gefahrenstoffe und etwaige Störfälle
Bei bestimmten Produktionsprozessen werden Chemikalien gelagert und verarbeitet, die über
potenzielle gefährliche Eigenschaften verfügen. Diese sind nachfolgend inklusive der entsprechenden
Gefahreinstufungen aufgeführt.
Sollte tatsächlich ein Störfall auftreten, wurden zu Minimierung etwaiger Risiken eigene, detaillierte
Vorgaben, Maßnahmen und einzuhaltende Prozesse festgelegt. Die nachfolgenden Ausführungen geben
nur einen groben, vereinfachten Einblick.
Es ist noch einmal ausdrücklich zu betonen, dass es zu einem Störfall oder einem tatsächlichen
Industrieunfall nur kommen kann, sollten alle technischen und organisatorischen unfallverhindernden
Maßnahmen gleichzeitig versagen.

Flusssäure
Bei einigen Veredelungsprozessen der Swarovski Kristalle wird Flusssäure, eine leicht verdunstende,
giftige und ätzende Säure, verwendet.
Sollte es bei der Anlieferung, Lagerung oder Verwendung zu einer Leckage der Aufbewahrungstanks
und einem Auslaufen der Flusssäure kommen, werden die Dämpfe unverzüglich mit Wassernebeln
niedergeschlagen und die ausgelaufene Flusssäure neutralisiert und dadurch chemisch vernichtet.
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Dieser Prozess erfolgt durch die betriebseigene Feuerwehr. Unabhängige Experten (TÜV Austria 2003
und 2014) haben berechnet, dass aufgrund dessen bei einer Leckage der betroffenen Anlagen auf dem
Werksgelände keine akute Gefährdung für Bereiche außerhalb des Betriebsgeländes besteht.
Sollte es zu einem Auslaufen großer Mengen Flusssäure kommen, z.B. bei einem schweren Unfall eines
Tankfahrzeuges bei der Anlieferung, könnten diese verdunsten und sich die Dämpfe - trotz einschreiten
der Betriebsfeuerwehr - auch außerhalb des Werksgeländes ausbreiten. Die Wahrscheinlichkeit,
dass dies tatsächlich passiert, ist als äußerst gering einzuschätzen. Die Anwohner werden in diesem
Fall entsprechend von den Blaulichtorganisationen informiert. Werden Flusssäure-Dämpfe in hoher
Konzentration eingeatmet, kann dies zu Gesundheitsschäden und in extremen Fällen zu Verätzungen
der Lunge führen. Das Einatmen eventueller Dämpfe in der Außenluft kann durch den Aufenthalt in
geschlossenen Innenräumen verhindert werden.
Stoff                 Index-Nr.     CLP Kennzeichnung   CLP Klassifizierung                               Kategorisierung nach
                                                                                                          Anlage 5 GewO
75 % Flusssäure       009-003-001                       Akute Toxizität, Kategorie 2,                     H1
                                                        Verschlucken; H300
                                                        Akute Toxizität, Kategorie 1,
                                                        Hautkontakt; H310
                                                        Akute Toxizität, Kategorie 2,
                                                        Einatmen; H330
                                                        Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1A; H314

Glasrohstoffe
Für die Herstellung der Swarovski Kristalle werden feste, pulverförmige Glasrohstoffe verwendet,
die teilweise gefährliche Eigenschaften haben können. Sollte es bei der Anlieferung zu einem Vorfall
kommen und diese Stoffe in geringen Mengen freigesetzt werden, z.B. durch Ausrieseln aus einem
beschädigten Behälter, werden sie unverzüglich von den Mitarbeitern der Betriebsfeuerwehr beseitigt
und fachgerecht entsorgt. Aufgewirbelter Staub der betreffenden Glasrohstoffe kann bei Einatmung zu
Gesundheitsschäden führen.
Stoff                 EG-Nr.        CLP Kennzeichnung   CLP Klassifizierung                                Kategorisierung nach
                                                                                                           Anlage 5 GewO
Kupfer(II)oxid        215-269-1                         Akute Toxizität, Kategorie 4,                      E1
                                                        Verschlucken; H302
                                                        Gewässergefährdend, Akut
                                                        Kategorie 1; H400
                                                        Gewässergefährdend, Chronisch Kategorie 1; H410
Natriumhexafluoro-    240-934-8                         Akute Toxizität, Kategorie 3,                      H2
silikat                                                 Verschlucken; H301
                                                        Akute Toxizität, Kategorie 3,
                                                        Hautkontakt; H311
                                                        Akute Toxizität, Kategorie 3,
                                                        Einatmen; H331
Natriumhexafluoroa-   239-148-8                         Akute Toxizität, Kategorie 4,                      E2
luminat                                                 Einatmen; H332
                                                        Spezifische Zielorgan-Toxizität
                                                        (wiederholte Exposition),
                                                        Kategorie 1; H372
                                                        Gewässergefährdend, Chronisch Kategorie 2; H411

Nickeloxid            215-215-7                         Sensibilisierung der Haut,                         Nickelmonoxid
                                                        Kategorie 1; H317
                                                        Karzinogenität, Kategorie 1A; H350i
                                                        Spezifische Zielorgan-Toxizität
                                                        (wiederholte Exposition),
                                                        Kategorie 1; H372
                                                        Gewässergefährdend, Chronisch Kategorie 4; H413

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Zinkselenit             237-048-9                       Akute Toxizität, Kategorie 3,                           H2, E1
                                                        Verschlucken; H301
                                                        Akute Toxizität, Kategorie 3,
                                                        Einatmen; H331
                                                        Spezifische Zielorgan-Toxizität
                                                        (wiederholte Exposition),
                                                        Kategorie 2; H373
                                                        Gewässergefährdend, Akut
                                                        Kategorie 1; H400
                                                        Gewässergefährdend, Chronisch Kategorie 1; H410
Kaliumnitrat            213-818-8                       Oxidierende Feststoffe,                                 P8
                                                        Kategorie 3; H272

Kaliumpermanganat       231-760-3                       Oxidierende Feststoffe, Kategorie 2; H272               P8, E1
                                                        Akute Toxizität, Kategorie 4,
                                                        Verschlucken; H302
                                                        Ätzwirkung auf die Haut,
                                                        Kategorie 1C; H314
                                                        Schwere Augenschädigung,
                                                        Kategorie 1; H318
                                                        Reproduktionstoxizität, Kategorie 2; H361d
                                                        Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposi-
                                                        tion),
                                                        Kategorie 2; H373
                                                        Gewässergefährdend, Akut
                                                        Kategorie 1; H400
                                                        Gewässergefährdend, Chronisch Kategorie 1; H410
Hexabordizinkunde-      235-804-2                       Augenreizung, Kategorie 2; H319                         E1
caoxid                                                  Reproduktionstoxizität, Kategorie 2; H361d
                                                        Gewässergefährdend, Akut
                                                        Kategorie 1; H400
                                                        Gewässergefährdend, Chronisch Kategorie 2; H411

Zinkoxid                215-222-5                       Gewässergefährdend, Akut                                E1
                                                        Kategorie 1; H400
                                                        Gewässergefährdend, Chronisch Kategorie 1; H410

Sauerstoff, tiefkalt, verflüssigt
Bei Swarovski sind Glasöfen in Betrieb, die mit Erdgas und Sauerstoff befeuert werden. Sollte es im
Rahmen der Anlieferung und der Lagerung des tiefkalten, verflüssigten Sauerstoffs zu einem Vorfall
kommen, z.B. Unfall des Tankfahrzeugs oder Leckage eines Lagertanks, kann dieser austreten und
verdunsten. In unserer Umgebungsluft ist Sauerstoff mit 21 % einer der Hauptbestandteile und
als solcher ungefährlich. Treffen flüssiger Sauerstoff oder Wolken des konzentrierten gasförmigen
Sauerstoffs auf organisches Material, besteht jedoch die Gefahr, dass dieses oxidiert oder sich entzündet.
Der Kontakt mit Wolken des konzentrierten Sauerstoffs in der Außenluft kann durch den Aufenthalt
in geschlossenen Innenräumen verhindert werden. Die potenzielle Gefahr ist als äußerst niedrig
einzuschätzen, da Wind den Sauerstoff schnell mit der Umgebungsluft vermischt.
Stoff                   EG-Nr.      CLP Kennzeichnung   CLP Klassifizierung                                     Kategorisierung nach
                                                                                                                Anlage 5 GewO
Sauerstoff, tiefkalt,   231-956-9                       Oxidierende Gase, Kategorie 1; H270                     P4
verflüssigt                                             Gase unter Druck, tiefgekühlt verflüssigtes Gas; H281

                                                                                                                                       6
Brennstoffe
Zur Wärme- und Notstromversorgung des Standortes wird Heizöl und Diesel in industrieüblichen
Heizungsanlagen und Notstromaggregaten verwendet. Sollte es bei der Anlieferung oder Lagerung
zu einem Vorfall kommen, z.B. Unfall des Tankfahrzeugs oder Leckage eines Lagertanks, kann es zu
einem Auslaufen der Mineralöle kommen. In diesem Fall werden diese unverzüglich von der Swarovski
Betriebsfeuerwehr gebunden und fachgerecht entsorgt. Sollten die Minerale – trotz Lagerung in
Auffangwannen – in die Umwelt freigesetzt werden, besteht die potenzielle Gefahr, dass diese in den
Boden eindringen oder in die betriebseigene Kläranlage auslaufen, wo sie aufgefangen werden. Ein
Auslaufen größerer Mengen in den Inn wird so zuverlässig verhindert. Sollten geringe Mengen in den
Inn gelangen und diesen flussabwärts, ggf. auch grenzüberschreitend nach Deutschland, verunreinigen,
müssen diese mittels Ölsperren aufgefangen werden.
Stoff                EG-Nr.      CLP Kennzeichnung   CLP Klassifizierung                               Kategorisierung nach
                                                                                                       Anlage 5 GewO
Heizöl, leicht       270-671-4                       Karzinogenität, Kategorie 1B; H350                E2
                                                     Reproduktionstoxizität, Kategorie 2; H361d
                                                     Spezifische Zielorgan-Toxizität
                                                     (wie-derholte Exposition),
                                                     Kategorie 2; H373
                                                     Akute Toxizität, Kategorie 4,
                                                     Einatmen; H332
                                                     Gewässergefährdend, Chronisch Kategorie 2; H411
Dieselkraftstoff     270-676-1                       Entzündbare Flüssigkeiten,                        P5c, E2
                                                     Kategorie 3; H226
                                                     Aspirationsgefahr, Kategorie 1; H304
                                                     Akute Toxizität, Kategorie 4,
                                                     Einatmen; H332
                                                     Reizwirkung auf die Haut,
                                                     Kategorie 2; H315
                                                     Karzinogenität, Kategorie 2; H351
                                                     Spezifische Zielorgan-Toxizität
                                                     (wiederholte Exposition),
                                                     Kategorie 2; H373
                                                     Gewässergefährdend, Chronisch Kategorie 2; H411

Biozide
Zur Kühlung der Produktionsmaschinen werden Kühlwasserkreisläufe verwendet. Diesen werden
Biozide zugesetzt. Sollte es bei der Anlieferung oder Lagerung der Biozide zu einem Vorfall kommen,
z.B. Leckage von Transportbehältern oder Lagertanks, können diese austreten. In diesem Fall werden
die ausgetretenen Biozide von der betriebseignen Feuerwehr unverzüglich gebunden und fachgerecht
entsorgt. Sollten die Biozide – trotz Lagerung in Auffangwannen – in die Umwelt freigesetzt werden,
besteht die potenzielle Gefahr, dass diese in den Boden eindringen oder in die betriebseigene
Kläranlage auslaufen, wo sie aufgefangen werden. Ein Auslaufen größerer Mengen in den Inn wird
durch Auffangbecken in der betrieblichen Kläranlage zuverlässig verhindert. Sollten geringe Mengen in
den Inn gelangen würde das die Wasserqualität flussabwärts beeinträchtigen, aber keine nachhaltigen
Umweltschäden zur Folge haben.
Stoff                EG-Nr.      CLP Kennzeichnung   CLP Klassifizierung                               Kategorisierung nach
                                                                                                       Anlage 5 GewO
2-Methyl-4-isothi-   220-239-6                       Akute Toxizität, Kategorie 4,                     E1
azolin-3-on, 20 %                                    Verschlucken; H302
                                                     Ätzwirkung auf die Haut,
                                                     Kategorie 1B; H314
                                                     Sensibilisierung der Haut,
                                                     Kategorie 1A; H317
                                                     Schwere Augenschädigung,
                                                     Kategorie 1; H318
                                                     Gewässergefährdend, Akut
                                                     Kategorie 1; H400
                                                     Gewässergefährdend, Chronisch Kategorie 3; H412

                                                                                                                              7
2-Phenylphenol, 45 %   201-993-5                       Akute Toxizität, Kategorie 4,                             E1
                                                       Verschlucken; H302
                                                       Ätzwirkung auf die Haut,
                                                       Kategorie 1; H314
                                                       Schwere Augenschädigung,
                                                       Kategorie 1; H318
                                                       Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition),
                                                       Kategorie 3; H335
                                                       Gewässergefährdend, Akut
                                                       Kategorie 1; H400
                                                       Gewässergefährdend, Chronisch Kategorie 1; H410

Galvanische Bäder
In bestimmten Veredelungsprozessen der Swarovski Kristalle kommen galvanische Bäder, die nickel-
und kupferhaltig sind, zum Einsatz. Bei der Anlieferung, Lagerung und Verwendung der umwelt- und
gesundheitsschädlichen Flüssigkeiten kann es im Rahmen eines Vorfalls zu einem Auslaufen kommen.
Die Flüssigkeiten werden in einem solchen Fall unverzüglich von der Swarovski Betriebsfeuerwehr
gebunden und fachgerecht entsorgt.
Sollten die Flüssigkeiten – trotz Lagerung in Auffangwannen – in die Umwelt freigesetzt werden, besteht
die potenzielle Gefahr, dass diese in den Boden und die betriebseigene Kläranlage auslaufen. Ein
Auslaufen größerer Mengen in den Inn würde so zuverlässig verhindert werden. Sollten geringe Mengen
in den Inn gelangen würde das die Wasserqualität flussabwärts beeinträchtigen, aber keine nachhaltigen
Umweltschäden zur Folge haben.
Stoff                  EG-Nr.      CLP Kennzeichnung   CLP Klassifizierung                                       Kategorisierung nach
                                                                                                                 Anlage 5 GewO
Nickel(II)-sulfat      232-104-9                       Akute Toxizität, Kategorie 4,                             E1
                                                       Verschlucken; H302
                                                       Akute Toxizität, Kategorie 4,
                                                       Einatmen; H332
                                                       Reizwirkung auf die Haut,
                                                       Kategorie 2; H315
                                                       Sensibilisierung der Haut,
                                                       Kategorie 1; H317
                                                       Sensibilisierung der Atemwege, Kategorie 1; H334
                                                       Keimzellmutagenität, Kategorie 2; H341
                                                       Karzinogenität, Kategorie 1A; H350
                                                       Reproduktionstoxizität,
                                                       Kategorie 1B; H360
                                                       Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposi-
                                                       tion),
                                                       Kategorie 1; H372
                                                       Gewässergefährdend, Akut
                                                       Kategorie 1; H400
                                                       Gewässergefährdend, Chronisch Kategorie 1; H410
Kupfer(II)-sulfat      231-847-6                       Akute Toxizität, Kategorie 4,                             E1
                                                       Verschlucken; H302
                                                       Reizwirkung auf die Haut,
                                                       Kategorie 2; H315
                                                       Augenreizung, Kategorie 2; H319
                                                       Gewässergefährdend, Akut
                                                       Kategorie 1; H400
                                                       Gewässergefährdend, Chronisch Kategorie 1; H410

                                                                                                                                        8
Das können Sie im Ernstfall tun

Swarovski ist für den Ernstfall und auf die speziellen Gefahren bestens vorbereiten - seien Sie es auch.
Bei einem Schadensereignis oder Unfall beachten Sie bitte folgende Hinweise. Sie tragen damit insbesondere
zu ihrem persönlichen Schutz, aber auch zur wirklungsvollen Mithilfe aller bei.

                                                                 Achten Sie auf Sirenensignale
                                                                 (Zivilschutz-Alarm). Weitere Informationen
                                                                 erhalten erhalten sich auf der Website
                                                                 www.zivilschutzverband.at

                     Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte. Achten Sie auf Durchsagen der
                     Blaulichtoganisationen.

                     Gehen Sie nach innen und holen Sie Kinder ins Haus. Nehmen Sie eventuell Passanten
                     auf.

                     Verschließen Sie Türen und Fenster. Schalten Sie Lüftungen aus.

                     Schalten Sie den Fernseher (ORF) oder das Radio (Ö2 96,4 MHz oder Ö3 88,5 MHz) ein
                     oder gehen Sie ins Internet (www.orf.at) und achten Sie auf Meldungen .

                     Halten Sie die Telefonleitungen frei, um die Kommunikation der Hilfskräfte nicht zu
                     erschweren.

                     Verlassen Sie das Haus so lange nicht, bis Entwarnung gegeben oder es angeordnet
                     wird.

                     Bei Verdacht auf Ausbreitung von brennbaren Gasen oder Dämpfen (beispielsweise
                     starker Geruch nach Lacken und Fleckenputzmittel): Vermeiden Sie Zündquellen,
                     offenes Feuer und Rauchen.

                     Lüften Sie die Räume nach der offiziellen Entwarnung.

                                                                                                              9
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