Informationen Corona Abteilung Zivilschutz - VERSION 1.0 27. April 2020 Kanton Zürich Amt für Militär und Zivilschutz - Kanton Zürich

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Informationen Corona Abteilung Zivilschutz - VERSION 1.0 27. April 2020 Kanton Zürich Amt für Militär und Zivilschutz - Kanton Zürich
Kanton Zürich
   Amt für Militär und Zivilschutz
   Abteilung Zivilschutz

   Informationen
   Corona
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   VERSION 1.0

   27. April 2020

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Verteiler

Versand April 2020

Zivilschutzkommandanten des Kantons Zürich (ZS Kdt)
Administrativstellen der Zivilschutzorganisationen des Kantons Zürich
Gebäudeversicherung Kanton Zürich GVZ
Kantonales Führungsorgan (KFO)
Mitarbeiter Abteilung Zivilschutz
Amtsleitung Amt für Militär und Zivilschutz Kanton Zürich
Arbeitsgemeinschaft Ostschweiz Zivilschutz (AGO-ZS)

Impressum
Herausgegeben vom
Amt für Militär und Zivilschutz des Kantons Zürich
Abteilung Zivilschutz
April 2020

Design und Layout: AMZ, Abteilung Zivilschutz, Zürich
Druck: AMZ, Abteilung Zivilschutz, Lehrmittel
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Vorwort ............................................................................................................................................ 4
Informationen Bereich Ausbildung .............................................................................................. 5
   Kader- und Zusatzkurse 2020 ...................................................................................................... 5
   Umgang mit Dispensationsgesuchen ........................................................................................... 6
   Einrücken und Entlassung / Sanitarische Eintritts- und Austrittsbefragung ................................. 7
Informationen Bereich Einsatz ..................................................................................................... 8
   WK / EzG ...................................................................................................................................... 8
   Riforma ......................................................................................................................................... 8
   Periodische Materialkontrolle (PMK) ............................................................................................ 8
   Periodische Anlagekontrolle (PAK) .............................................................................................. 8
   WBK Einsatzleiter 2020 ................................................................................................................ 9
Informationen Stabsbereich .......................................................................................................... 9
   Fehlermeldungen in PISA ............................................................................................................. 9
   Abschluss der Dienstanlässe ..................................................................................................... 10
   Meldung von Diensttagen ........................................................................................................... 10
   Einträge ins Dienstbüchlein / Abgabe EO-Karte ........................................................................ 11
   Schutzkonzept ............................................................................................................................ 11
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Vorwort
Sehr geehrte Zivilschutzkommandanten
Sehr geehrte Leiterinnen und Leiter der Zivilschutzstellen
Sehr geehrte Damen und Herren

Die Coronakrise hat uns nun schon seit einigen Wochen im Griff. Seit dem 30. Januar 2020 ste-
hen die meisten Zivilschutzorganisationen in irgendeiner Form im Einsatz. Täglich standen im
Schnitt rund 600 AdZS im Einsatz und haben dabei Spitäler, Gesundheitseinrichtungen, Spitex-
Organisationen, die Kantonsapotheke, Krisenstäbe sowie weitere Partnerorganisationen unter-
stützt.

Nach wie vor stehen täglich rund 500 Schutzdienstpflichtige im Einsatz. Leider häufen sich Anfra-
gen und Kommentare von Medien und Arbeitgebern, die die Einsätze von Armee und Zivilschutz
in Frage stellen. Ich bitte Sie, auch mit dem Hintergrund der stufenweisen Lockerung, die Tätig-
keiten auf die Einhaltung der Einsatzgrundsätze laufend zu prüfen und die Personalplanungen im
Sinne der Ressourcenschonung entsprechend anzupassen.

Der Bundesrat lockert seit dem 27. April 2020 die ergriffenen Massnahmen nun schrittweise. Die
Abteilung Zivilschutz hat aufgrund der beschlossenen «Exit Strategie» des Bundes seine eigene
Ausstiegsplanung gemacht, welche wir Ihnen nachfolgend aufzeigen möchten. Damit verbunden
sind auch gewisse Empfehlungen und Anweisungen wie die regionalen Zivilschutzorganisationen
vorzugehen haben. Massgebend ist die Verordnung 2 vom 13. März 2020 des Bundes über die
Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2), Fassung vom 22. Ap-
ril 2020.

Ziel ist die kantonalen Ausbildungskurse und die Wiederholungskurse in den Regionen der Lage
angepasst, baldmöglichst wiederaufzunehmen und die notwendigen Unterhalts- und Kontrollar-
beiten im Bereich Material und Anlagen sicherzustellen.
Der Ausbildungsbetrieb wird im AZA ab dem 08. Juni 2020, vorbehältlich eines anderslautenden
Beschlusses des Bundesrates am 27. Mai 2020 und unter Einhaltung der geltenden Schutzmass-
nahmen wiederaufgenommen. Wir empfehlen den regionalen Zivilschutzorganisationen dies
ebenfalls zu tun. Über die Durchführung entscheidet der Kommandant eigenverantwort-
lich, die Durchführung von Einsätzen zugunsten der Gemeinschaft sind mit dem Gesuch-
steller zu klären.

Für Ihren Einsatz danken wir Ihnen herzlich und hoffen, dass wir bald wieder zur vollständigen
Normalität zurückkehren können.

Amt für Militär und Zivilschutz
Abteilung Zivilschutz

Werner Balmer
Chef Zivilschutz

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Informationen Bereich Ausbildung
Mit der Wiederöffnung der Berufsschulen im Kanton Zürich ab dem 8. Juni, plant auch der Be-
reich Ausbildung des Zivilschutzes den Kursbetrieb in Andelfingen wiederaufzunehmen.

Im Zusammenhang mit der BZG-Revision 2021 und der damit verbundenen Bestandesreduktion
in den Organisationen, werden in 1. Priorität die Grund- und Kaderkurse durchgeführt. Dadurch
soll der Verlust an jungen AdZS in den Organisationen so gering wie nur möglich ausfallen.

Folgende Grundsätze müssen für einen Kursstart ab dem 08. Juni gegeben sein:

   •   Die Phase 3 der Lockerungen werden durch den Bundesrat wie zurzeit angedacht einge-
       führt. (Öffnung Berufsschulen, Aufhebung 5-er Versammlungsregel)
   •   Einhaltung sämtlicher Abstandsregeln (insbesondere beim Einrücken und der Entlas-
       sung) und der Vorgaben bezüglich Raumbelegungen.
   •   Die Verpflegungszeiten sind klar geregelt, damit die Abstandsvorschriften jederzeit einge-
       halten werden können.
   •   Bei Ausbildungen an den Geräten sind Handschuhe zu tragen, wenn immer möglich ist
       für jeden Teilnehmer sein eigenes Gerät zur Verfügung zu stellen.
   •   In Ausbildungssequenzen in welchen die Abstandsregeln nicht permanent eingehalten
       werden können gilt die Maskentragepflicht. Die Maske wird durch uns abgegeben.
   •   Die Klassen- oder Kursverantwortlichen setzen die Distanzregelungen konsequent durch.
   •   Für jede Klasse erhält ein Desinfektionsset bestehend aus Hände- und Oberflächendesin-
       fektionsmittel.
   •   Die Teilnehmer erhalten frühzeitig ein Informationsschreiben bezüglich Schutzmassnah-
       men und Verhaltensanweisungen.

Wir starten mit einem FK Pionier mit 4 Klassen sowie mit einem KK Grfhr Pionier.
Die nachfolgenden Kurse werden mit den gleichen Massnahmen durchgeführt und falls nötig auf-
grund der gemachten Erfahrungen optimiert.

Kader- und Zusatzkurse 2020
Aufgrund der vom Bund beschlossenen Massnahmen mussten einige Ausbildungskurse abge-
sagt werden. Aufgrund der Ausbildungskapazitäten wurde folgendes entschieden:

   •   Kaderkurs für Offiziere 2020-1, Dieser Kurs soll zusätzlich zum bereits geplanten KK im
       Herbst 2020 stattfinden. Das genaue Datum steht noch nicht fest. Die Teilnehmer des
       verschobenen Kurses behalten ihren Ausbildungsplatz und werden rechtzeitig über das
       neue Datum informiert.

   •   Zusatzkurse für Fahrer, Da bis im September 2020 beim Strassenverkehrsamt keine
       Prüfungen mehr durchgeführt werden, haben wir uns zur Absage von sämtlichen ZK Fah-
       rer in diesem Jahr entschieden.
       Um die Ausbildungskapazität für Grund- und Kaderkurse aufgrund der Notwendigkeit im
       Zusammenhang mit der BZG-Revision 2021 erhöhen zu können, werden wir im Jahr
       2021 die Fahrerausbildung auszusetzen müssen. Dies einerseits, da die Fahrzeuge mit
       Anhänger im Zivilschutz durch die AdZS auch mit einem Führerausweis Kat. B manövriert
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       werden dürfen und andererseits der Spezialistenstatus in Bezug auf die möglichen Ein-
       satztage im neuem BZG keine Relevanz mehr findet.
   •   Zusatzkurs Spezialist Kulturgüterschutz, Aufgrund des geringen Interesses am Zu-
       satzkurs und der fehlenden Ausbildungskapazität 2020 wird dieser Kurs ersatzlos gestri-
       chen.

   •   Zusatzkurs Spezialist Pflege, Aufgrund eines ausserordentlichen Arbeitseinsatzes
       (Übernahme eines temporär eingerichteten Altersheimes für demente Spitalabgänger)
       unseres externen Instruktionspersonals, musste der im Juni geplante Zusatzkurs Spezia-
       list Pflege in den September verschoben werden. Die Teilnehmer wurden bereits infor-
       miert und behalten ihren Ausbildungsplatz reserviert.

Umgang mit Dispensationsgesuchen
Aufgrund der aktuellen Lage muss mit vermehrten Dispensationsgesuchen gerechnet werden.
Dies aus Angst vor einer Ansteckung während dem Kurs oder aus betrieblichen Gründen.

Wie auch in «normalen» Zeiten gelten grundsätzlich die üblichen Dispensationsrichtlinien (siehe
Prozesse Personalkontrollstelle Zivilschutz S. 26, https://amz.zh.ch/internet/sicherheitsdirek-
tion/amz/de/zivilschutz/personalkontrollstelle_rechtliches0.html). Dennoch soll auch eine gewisse
Flexibilität vorhanden sein bei der Beurteilung von Dispensationsgesuchen. Folgende Punkte
werden in der aktuellen Lage speziell berücksichtigt.

   •   Erkrankte Kursteilnehmer, gestützt auf den Artikel 7 Absatz b, Ziffer 1 der Verordnung 2
       über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) sind Personen, die
       krank sind oder sich krank führen aufzufordern, dass sie die Veranstaltung oder die Ein-
       richtung nicht besuchen bzw. müssen diese verlassen. Somit darf ein Schutzdienstpflich-
       tiger nicht einrücken, wenn er krank ist oder sich krank fühlt und hat sich vorgängig zu
       melden sowie ein Arztzeugnis einzureichen. Die Teilnehmer sind entsprechend frühzeitig
       über den Prozess schriftlich zu informieren und darauf hinzuweisen, dass bis auf Weite-
       res die Einrückungspflicht trotz Reisefähigkeit ausgesetzt ist.

   •   Kursteilnehmer ist Risikopatient, Kursteilnehmer die sich melden und eine Dienstver-
       schiebung beantragen aufgrund ihrer speziellen Gefährdung sind zu dispensieren, wenn
       diese Gefährdung durch ein ärztliches Attest belegt ist.

   •   Kursteilnehmer lebt mit Risikopatient zusammen, Kursteilnehmer welche ein Dispen-
       sationsgesuch stellen da sie mit einem Risikopatienten zusammenleben werden nicht dis-
       pensiert, da wir verpflichtet sind jederzeit die BAG Vorgaben einhalten zu können. Falls
       nötig werden diese Kursteilnehmer für einzelne Ausbildungssequenzen dispensiert.

   •   Kursteilnehmer meldet sich krank, Teilnehmer welche sich krank melden haben ein
       entsprechendes Arztzeugnis aufgrund einer Arztkonsultation einzureichen. Zeugnisse
       nach Angaben des Patienten werden auch jetzt nicht akzeptiert.

   •   Systemrelevanter Beruf, Kursteilnehmer welche in einem systemrelevanten Beruf tätig
       sind, haben eine Bestätigung des Arbeitgebers einzureichen. Aufgrund dieser Bestäti-
       gung wird über eine Dispensation entschieden. Der Entscheid liegt im Ermessen der
       Kursadministration.
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   •   Betriebliche Gründe, stellt ein Kursteilnehmer ein Dispensationsgesuch aufgrund spezi-
       eller betrieblicher Gründe ist eine Bestätigung des Arbeitgebers einzureichen. Da hier die
       Gründe sehr vielfältig sein können, liegt die Beurteilung im Ermessen der Kursadministra-
       tion.

Einrücken und Entlassung / Sanitarische Eintritts-
und Austrittsbefragung
In der aktuellen Situation ist ein besonderes Augenmerk auf den Einrückungs- und Entlassungs-
prozess zu legen. Es muss jederzeit sichergestellt sein, dass die Abstandsregeln eingehalten
werden können und die Möglichkeit besteht sich die Hände zu desinfizieren. Dem Rechnungsfüh-
rer ist für die Entgegennahme und Abgabe der Dienstbüchlein einen Arbeitsplatz zuzuweisen bei
welchem die Abstandsrichtlinien eingehalten werden können und im Idealfall sind Bodenmarkie-
rungen anzubringen. Die Richtlinien des BAG sind jederzeit einzuhalten.

Die sanitarischen Ein- und Austrittsbefragung hat nach der Weisung des Bundesamtes für Bevöl-
kerungsschutz über die Sicherheitsvorschriften im Zivilschutz zu erfolgen. Dabei ist jederzeit da-
rauf zu achten, dass die Hygiene- und Abstandsvorschriften jederzeit eingehalten werden. Bei
Bedarf ist die Befragung einzeln vorzunehmen.

Mit dem Kursarzt ist vorgängig zum Dienstanlass Kontakt aufzunehmen und den Ablauf zu klä-
ren, wenn sich jemand bei der sanitarischen Eintrittsbefragung meldet. Es ist davon auszugehen,
dass die Arbeitslast bei den Arztpraxen in nächster Zeit wieder stark ansteigt und der Kursarzt
nicht auf zusätzliche Fälle aus dem Zivilschutz eingestellt ist.
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Informationen Bereich Einsatz
Der Bereich Einsatz plant, vorbehältlich des Entscheides des Bundesrates vom 27.05.2020,
ebenfalls ab dem 08. Juni 2020 wieder mit den geplanten Aktivitäten zu starten.

Als Grundlage für die sanitarische Eintrittsbefragung gelten die Weisungen des Bundesamtes für
Bevölkerungsschutz über die Sicherheitsvorschriften im Zivilschutz vom 01. März 2020. Die auf
Seite 7 dieser Broschüre aufgeführten Ausführungen dienen als Hilfe für die Umsetzung.

An allen erwähnten Veranstaltungen, muss eine aktive Information der teilnehmenden oder an-
wesenden Personen über allgemeine Schutzmassnahmen wie Händehygiene, Abstand halten
etc. (BAG Flyer) erfolgen

Die auf Seite 6/7 dieser Broschüre aufgeführten Ausführungen, im Zusammenhang mit Dispensa-
tionsgesuchen, dienen als Entscheidungshilfe für die Zivilschutzkommandos.

WK / EzG
Die geplanten WK / EzG sollen nach Möglichkeit durchgeführt werden. Das Kommando entschei-
det in welchem Umfang Schutzdienstpflichtige welche im Corona Einsatz standen zu WKs und
EzG aufgeboten werden.

Riforma
Die geplanten Riformas sollen nach Möglichkeit durchgeführt werden. Im Rahmen des Abendrap-
ports wird zusammen mit der Zivilschutzorganisation abgeklärt im welchem Umfang und unter
welchen Bedingungen die Riforma durchgeführt werden kann. Formationen welche im Rahmen
von Coronaeinsätzen stark beansprucht wurden, sollen, wenn möglich nicht für die Riforma ein-
gesetzt werden.

Periodische Materialkontrolle (PMK)
Die geplanten periodischen Materialkontrollen werden ab dem 08. Juni 2020 wie geplant durch-
geführt. Der genaue Ablauf ist vorgängig abzusprechen, damit die Hygienevorschriften jederzeit
eingehalten werden können.

Periodische Anlagekontrolle (PAK)
Die geplanten periodischen Anlagekontrollen werden ab dem 08. Juni 2020 wie geplant durchge-
führt. Der genaue Ablauf ist vorgängig abzusprechen, damit die Hygienevorschriften jederzeit ein-
gehalten werden können.
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WBK Einsatzleiter 2020
Der WBK Einsatzleiter 2020 wurde aufgrund der aktuellen Lage und der Abhängigkeit von exter-
nen Partnern abgesagt. Der Kurs findet im 2021 wieder statt.

Informationen Stabsbereich
Fehlermeldungen in PISA
Uns ist aufgefallen, dass bei einigen Dienstanlässen PISA eine Fehlermeldung anzeigt, da die
Anlassdauer der Teilnehmer teilweise unter 8 Stunden liegt. Dies kann dazu führen, dass die
ausgestellte EO-Karte ungültig ist, da die Vorgabe von mindestens 8 Stunden nicht eingehalten
ist. Wir bitten Sie sicherzustellen, dass die Anlassdauer immer mindestens 8 Stunden beträgt.
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Im Weiteren haben wir vereinzelt festgestellt, dass PISA eine Fehlermeldung anzeigt, da z.B. die
Einrückungszeit ausserhalb des Anlasses liegt. Dies ist nur möglich, wenn im RF online die Zei-
ten verändert werden oder wenn z.B. ein AdZS nachträglich erfasst wird und die Einrückungs-
und Entlassungszeit nicht angepasst wird.

Wir empfehlen Ihnen nach dem hochladen und verbuchen des Dienstanlasses in PISA zu kon-
trollieren, ob keine Fehlermeldung angezeigt wird. Sollte eine Fehlermeldung angezeigt werden,
ist der Fehler umgehend zu korrigieren. Nur so ist sichergestellt, dass die EO-Gelder richtig aus-
bezahlt werden.

Abschluss der Dienstanlässe
Auch in der aktuellen Situation sind, wenn immer möglich, die Dienstanlässe innerhalb von 3 Ta-
gen in PISA abzuschliessen. Wir haben bereits Fälle von AdZS welche keine EO-Gelder ausbe-
zahlt bekommen haben, da der Anlass in PISA noch nicht abgeschlossen war.

Mit dem Abschluss in PISA werden nur die Teilnehmertage verbucht, welche nach Abschluss des
Einsatzes klar sein sollten. Alles andere rund um den Dienstanlass kann in RF Online auch nach
dem Export der RF Datei bearbeitet werden.

Meldung von Diensttagen
Der Bundesrat hat für die Zeit vom 21. März bis zum 30. Juni 2020 schweizweit 850'000 Dienst-
tage bewilligt, welche mit je CHF 27.50 pro Diensttag vergütet werden. Die Einsätze im Zusam-
menhang mit COVID 19 müssen nach den Vorschriften des BABS gekennzeichnet sein, damit
ein Anspruch auf die Vergütung besteht. Bei Anlässen welche vor dem 21. März gestartet sind
und über dieses Datum hinaus dauerten, werden die Diensttage ab dem 21. März ebenfalls ver-
gütet, auch wenn die Bezeichnung nicht den Vorschriften entspricht.
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Der Kanton Zürich wird sämtliche anspruchsberechtigten Diensttage dem Bund in Rechnung stel-
len und anschliessend die Vergütung den jeweiligen Zivilschutzorganisationen zukommen lassen.
Damit wir den Anspruch prüfen können, benötigen wir zu jedem Anlass folgende Unterlagen,

    •   Anlassabrechnung aus OM RF online
    •   Teilnehmerabrechnung aus OM RF online
    •   Leistungsauftrag / PQQZD

Einträge ins Dienstbüchlein / Abgabe EO-Karte
Aufgrund unterschiedlicher Studien kann nicht klar abgeschätzt werden, ob das Coronavirus über
die Schmierinfektion übertragen werden kann oder nicht. Aus diesem Grund ist im Umgang mit
den Dienstbüchlein Vorsicht geboten. Dauert ein Dienstanlass länger als 1 Tag sollten die Dienst-
büchlein nach dem Einrücken möglichst nicht mehr in die Hände genommen und die Einträge
erst kurz vor Abschluss des Dienstanlasses gemacht werden. Dauert der Dienstanlass nur einen
Tag ist es im Ermessen des Kursleiters ob die Einträge sofort vorgenommen werden oder ob zu
einem späteren Zeitpunkt die Dienstbüchlein nachgeführt werden. Regelmässiges desinfizieren
der Hände ist im Umgang mit den Dienstbüchlein in allen Fällen angezeigt.

Die EO-Karte ist in jedem Fall beim Abtreten den Kursteilnehmern auszuhändigen. Nur so kann
sichergestellt werden, dass nicht korrekt ausgefüllte EO-Karten unter Einhaltung der Vorschriften
korrigiert werden können. Bei der Übergabe von Sold und EO-Karte sind die Abstandsvorschrif-
ten einzuhalten.

Schutzkonzept
Gestützt auf den Artikel 6a COVID-19-Verordnung 2 ist ein entsprechendes Schutzkonzept zu
erstellen um Besucher und im Betrieb oder an der Veranstaltung tätigen Personen zu schützen.
Aktuell sind wir daran für das Ausbildungszentrum ein entsprechendes Schutzkonzept zu erarbei-
ten und stellen Ihnen dieses gerne nach der Fertigstellung als Input für Ihr Schutzkonzept zu.
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