Bedingungen für Werk-und Dienstleistungen

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Robert Bosch Manufacturing Solutions GmbH

Bedingungen für Werk-und Dienstleistungen

Bedingungen für Werk-und Dienstleistungen

Diese Bedingungen für Werk- und Dienstleistungen (im Folgenden: „Bedingungen für Werk- und Dienstleistungen“) gelten für die
Erbringung von Werk- und Dienstleistungen durch die Robert Bosch Manufacturing Solutions GmbH, BCI – Bosch Connected
Industry, Wernerstr. 51,70469 Stuttgart www.bosch-connected-industry.com (im Folgenden: „Bosch“) für Kunden. Bosch und der
Kunde werden im Folgenden auch einzeln „Partei“ und gemeinsam „Parteien“ genannt.

1.     Vertragsgegenstand                                                  informieren.

1.1. Gegenstand dieser Bedingungen für Werk- und                     2.3. Die Leistungen werden von Bosch auf dem anerkannten
     Dienstleistungen ist die Erbringung von Werk- und                    Stand der Technik erbracht.
     Dienstleistungen durch Bosch. Die Einzelheiten der
     Leistungserbringung, z. B. Leistungsziele, -gegenstand, -       2.4. Im Fall von Dienstleistungen übernimmt Bosch keine
     umfang, -inhalt, -orte, fachliche und technische                     Verantwortung für ein bestimmtes Leistungsergebnis,
     Rahmenbedingungen sowie die für die Leistungen zu                    diese liegt ausschließlich beim Kunden.
     zahlende Vergütung, vereinbaren der Kunde und Bosch in
     einem gesonderten Dokument. Hierbei wird von den                2.5. Von Bosch genannte Liefer- und Leistungstermine gelten
     Parteien insbesondere festgelegt, ob es sich um eine                 nur dann als verbindlich, wenn diese von Bosch schriftlich
     Werk- oder Dienstleistung handelt.                                   als verbindlich bezeichnet wurden.

1.2. Von diesen Bedingungen für Werk- und Dienstleistungen           2.6. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich abweichend
     abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.                 vereinbart und, sofern ein Versand der Leistungen erfolgt,
                                                                          verstehen sich die Preise und es erfolgen sämtliche
1.3. Diesen Bedingungen für Werk- und Dienstleistungen                    Lieferungen von Bosch “FCA Versandstelle lieferndes
     entgegenstehende oder sie ergänzende Bedingungen des                 Werk/Lager von Bosch” (Incoterms® 2020). Der Ort des
     Kunden gelten nicht. Dies gilt auch, wenn im Rahmen                  liefernden Werks / Lagers von Bosch ist stets auch der
     einer Bestellung oder sonstiger Dokumente des Kunden                 Erfüllungsort für die Lieferungen und einer etwaigen
     hierauf Bezug genommen wird und Bosch nicht                          Nacherfüllung im Rahmen der Gewährleistung.
     ausdrücklich widerspricht.
                                                                     2.7. Der Kunde hat sicherzustellen, dass am Aufstellort des
1.4. Alle Angebote von Bosch sind freibleibend, sofern im                 Vertragsgegenstands ein Zugang zu Wasser, Strom-
     Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird.              versorgung, und für etwaige weitere nach dem Angebot
                                                                          erforderliche Medien (z. B. Druckluft, Gasversorgung)
1.5. Der Vertrag kommt mit Abschluss einer Vereinbarung, mit              vorhanden ist, so wie dies in der Spezifikation vorgesehen
     Zugang einer Auftragsbestätigung durch Bosch zustande,               ist. Der Kunde muss alle vorbereitenden Arbeiten am
     je nachdem, was zuerst eintritt. Lieferfristen sind                  Aufstellungsort des Vertragsgegenstands auf eigene
     unverbindlich.                                                       Kosten und fachmännisch durchführen, einschließlich
                                                                          aller vorbereitenden baufachlichen Arbeiten (z.B.
2.     Leistungserbringung                                                Erd-, Ramm-, Abriss-, Abbruch-, Fundamentierungs-,
                                                                          Maurer-, Zimmerer-, Verputz-, Maler-, Tapezierer-, Repara-
2.1.    Die Organisation der Erbringung der Leistungen sowie              tur- oder andere baufachliche Arbeiten) sowie Arbeiten
       das Weisungsrecht über seine Mitarbeiter obliegen allein           zur Installation von Elektrizität, Gas und Wasser und
       Bosch. Dies gilt auch, wenn die Leistungen in den Räumen           etwaige weitere nach dem Angebot erforderliche Medien.
       des Kunden erbracht werden.                                        Diese Arbeiten sind weder von Bosch durchzuführen, noch
                                                                          sind sie in der Vergütung inbegriffen. Sofern nichts
2.2. Bosch ist berechtigt für die Erbringung der Leistungen               Abweichendes vereinbart ist, müssen diese vorbereiten-
     Subunternehmer einzusetzen. Soweit es sich um wesent-                den Arbeiten und Anschlüsse, die für den Betrieb des
     liche oder weit überwiegende Bestandteile der Leistung               Vertragsgegenstandes benötigt werden, vor Beginn des
     handelt, wird Bosch den Kunden hierüber entsprechend                 Aufbaus des Vertragsgegenstands am Aufstellungsort

BOSCH und die Bildmarke sind registrierte Marken der Robert Bosch GmbH, Deutschland
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      abgeschlossen und betriebsbereit sein.                         2.12. Teillieferungen und entsprechende Abrechnungen sind
                                                                           zulässig, es sei denn, sie sind dem Kunden unzumutbar.
2.8. Lieferfristen und Liefertermine werden individuell                    Teillieferungen sind zumutbar, wenn (i) die Teillieferung
     vereinbart oder von Bosch im Angebot angegeben. Der Be-               für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestim-
     ginn und die Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen und            mungszwecks verwendbar ist, (ii) die Lieferung der restli-
     Liefertermine setzen voraus, dass zwischen den Parteien               chen beauftragten Lieferungen und Leistungen sicherge-
     alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind               stellt ist und (iii) dem Kunden hierdurch kein erheblicher
     und der Kunde alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten               Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei
     erfüllt hat, insbesondere den rechtzeitigen Eingang                   denn, Bosch erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten
     sämtlicher vom Kunden zu liefernden Beistellungen, die                bereit).
     Beibringung der erforderlichen Unterlagen, behördlichen
     Bescheinigungen oder Genehmigungen, die Durchführung            3.     Nicht durchführbare Montage-, Instandsetzungs- und
     von Untersuchungen, die Erteilung von Freigaben oder                   Servicearbeiten
     Genehmigungen des Kunden, die Einhaltung der
     vereinbarten Zahlungsbedingungen und die Leistung von           3.1. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten
     fälligen Anzahlungen bzw. Zahlungen. Werden diese                    Leistungen sowie der weitere entstandene und zu
     Voraussetzungen nicht rechtzeitig und / oder nicht                   belegende Aufwand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit)
     ordnungsgemäß erfüllt, verlängern sich die Lieferfristen             werden dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn die
     und verschieben sich Liefertermine angemessen; dies gilt             Arbeiten aus von Bosch nicht zu vertretenden Gründen
     nicht, wenn Bosch die Verzögerung allein zu vertreten hat.           nicht durchgeführt werden können, insbesondere weil im
     Die sonstigen gesetzlichen Ansprüche von Bosch bleiben               Fall von Instandsetzungsarbeiten der beanstandete Fehler
     unberührt.                                                           bei der Fehlersuche nicht aufgetreten ist, oder Ersatzteile
                                                                          ohne das Verschulden von Bosch nicht zur Verfügung ste-
2.9. Leistungsverzögerungen aufgrund von Höherer Gewalt                   hen. Die Maschine oder Anlage des Kunden braucht Bosch
     gem. Ziffer 18 oder Umständen, die Bosch die Leistung                nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Erstat-
     wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich                   tung der Kosten wieder in den Zustand vor Beginn der
     machen, ohne dass er auf sie Einfluss hätte, wie                     Leistungserbringung durch Bosch zurück zu versetzen,
     unvorhersehbare Materialknappheit, Arbeitskämpfe und                 es sei denn, dass die vorgenommenen Arbeiten nicht
     äußere Betriebsstörungen sowie alle sonstigen Fälle                  erforderlich waren.
     Höherer Gewalt verlängern Vertragsfristen und verbindli-
     che Liefertermine um die Zeiträume der Behinderung und          4.     Reise- und Transportkosten, Familienheimfahrten
     eine angemessene Anlaufzeit.
                                                                     4.1. Zu den Transportkosten des Service-Personals zu rechnen
2.10. Wird der Versand oder die Abnahme des Vertragsgegen-                sind insbesondere die Kosten des Transports und der
      stands oder ein anderer Termin aus Gründen verzögert,               Transportversicherung des persönlichen Gepäcks sowie
      die der Kunde zu vertreten hat, so werden ihm die durch             des mitgeführten oder des zur Leistungserfüllung versand-
      die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet.                      ten Werkzeuges.
      Weitergehende Ansprüche oder Rechte von Bosch,
      insbesondere solche des Schuldnerverzugs, bleiben              4.2. Zu den Reisekosten gehören die Kosten für die in der Zeit
      vorbehalten.                                                        der Durchführung der Montage-, Instandsetzungs- und
                                                                          Serviceleistungen des Servicepersonals von Bosch vorge-
2.11. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit, des Abnahmeter-             nommenen Familienheimfahrten, d. h. vom Montageort
      mins des Vertragsgegenstands oder eines anderen                     zur gewöhnlichen Arbeitsstätte des Service Mitarbeiters
      vereinbarten Termins auf Ereignisse oder Störungen                  und zurück). Der Anspruch des Service-Personals auf
      zurückzuführen, die außerhalb des Einflussbereiches von             Familienheimfahrten richtet sich nach den jeweils gülti-
      Bosch oder des Einflussbereichs der Zulieferer von Bosch            gen gesetzlichen oder kollektiv-vertraglichen Normen.
      liegen, so verlängert sich die Lieferzeit bzw. der Abnahme-         Die von dem Service-Personal von Bosch beanspruchten
      termin und jeder andere vereinbarte Termin verschiebt               Klassen, Tarife oder Sätze (z.B. km-Geld) für benötigte
      sich um die Dauer der Behinderung, maximal jedoch                   Verkehrsmittel (z.B. Mietfahrzeug, Taxi, öffentliche
      6 Monate nach dem ursprünglichen Liefertermin. Im Falle             Verkehrsmittel, Flugzeug, Schiff) sind in der zum Zeit-
      von Höherer Gewalt gilt die Regelung in Ziffer 18.                  punkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste für
                                                                          Serviceleistungen hinterlegt.

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5.    Leistungsänderungen                                            6.2. Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde
                                                                          nicht binnen zwei Wochen nach Meldung der Abnahmebe-
5.1. Sollte der Kunde während der Erbringung von Leistungen               reitschaft und Bereitstellung der Leistung schriftlich
     Änderungen der vereinbarten Leistungen vorschlagen,                  wegen Mängeln die Abnahme verweigert oder wenn der
     teilt Bosch dem Kunden so rasch wie möglich mit, ob die              Kunde die Lösung ganz oder teilweise nutzt, mit
     Änderung möglich ist und welche Auswirkungen diese auf               Ausnahme der Nutzung im Rahmen der Abnahmeprüfung.
     den Vertrag, insbesondere auf Termine und die                        Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmever-
     vereinbarte Vergütung haben.                                         weigerung.

5.2. Erfordert das Änderungsverlangen eine detaillierte              6.3. Bosch     ist  berechtigt,  in   sich    abgeschlossene
     Prüfung durch Bosch, so informiert dieser den Kunden                 Teilleistungen zur Abnahme bereitzustellen.
     über die geschätzte Dauer und Kosten dieser detaillierten
     Prüfung, die vorläufige Beurteilung der Realisierungsaus-       7.     Arbeitsergebnisse
     sichten und soweit vorhanden die ungefähren Auswirkun-
     gen auf den Vertrag, insbesondere auf Termine und die           7.1. Unter dem Begriff „Arbeitsergebnisse“ sind sämtliche von
     vereinbarte Vergütung.                                               Bosch für den Kunden individuell geschaffene Werke
                                                                          sowie die dazugehörigen Dokumentationen exklusive der
5.3. Der Kunde hat die durch das Änderungsverfahren                       (Individual-)Software zu verstehen. An urheberrechtlich
     entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbe-                schutzfähigen Arbeitsergebnissen erhält der Kunde mit
     sondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstel-               vollständiger Entrichtung der vereinbarten Vergütung ein
     len eines Änderungsvorschlages, die Umsetzung der                    zeitlich     unbefristetes,     nicht     ausschließliches
     Änderung und etwaige Stillstandzeiten.                               Nutzungsrecht. Die Übertragung ausschließlicher Nut-
                                                                          zungsrechte erfolgt nur für Arbeitsergebnisse, für die die-
5.4. Bosch wird während des laufenden Leistungsänderungs-                 ses ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Der Kunde
     verfahrens die vertragsgegenständlichen Leistungen                   ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse zu vervielfältigen, zu
     unverändert weiterführen, es sei denn der Kunde weist                bearbeiten, in andere Darstellungsformen zu übertragen
     Bosch schriftlich an, dass die Arbeiten bis zur Entschei-            und auf sonstige Art und Weise zu verändern, fortzusetzen
     dung über die Leistungsänderung eingestellt oder einge-              und zu ergänzen. Eine Übertragung der Arbeitsergebnisse
     schränkt werden sollen oder die Parteien treffen eine ge-            auf einen Dritten ist nur unter vollständiger Aufgabe der
     sonderte Absprache über die detaillierte Prüfung des                 eigenen Nutzung zulässig. Die dem Kunden zwingend
     Änderungsverlangens oder das Änderungsverlangen                      zustehenden Rechte aus § 69e UrhG bleiben unberührt.
     selbst.
                                                                     7.2. Der Kunde darf die Arbeitsergebnisse nur zu dem Zweck
5.5. Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das                    einsetzen, seine eigenen Geschäftsvorfälle und die von
     Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so ver-                  solchen Unternehmen abzuwickeln, die mit ihm im Sinne
     bleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Die Leis-             des § 15 AktG verbunden sind.
     tungsänderung wird von den Parteien schriftlich
     festgehalten.                                                   7.3. Sofern nicht abweichend vereinbart, ist der Kunde nicht
                                                                          ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Bosch zur
6.    Abnahme bei Werkleistungen                                          Unterlizenzierung    oder     gewerblichen   Vermietung
                                                                          berechtigt.
6.1. Der Kunde hat innerhalb von zwei Wochen nach Zugang
     des schriftlichen Abnahmeverlangens von Bosch und Be-           7.4. Sofern es sich bei den Arbeitsergebnissen um Software
     reitstellung    der    Leistung    die  Abnahmeprüfung               handelt, beinhaltet der Lieferumfang ein Vervielfältigungs-
     vorzunehmen und ein schriftliches Abnahmeprotokoll zu                stück der Software im Objektcode.
     erstellen. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Kunde die
     Leistung auf ihre Vertragsgemäßheit prüfen und eventu-          7.5. Bosch bleibt unabhängig von der Art der Rechtseinräu-
     elle Mängel rügen. Bosch wird im Falle einer Mängelrüge              mung berechtigt,
     diese prüfen und gerügte Mängel beseitigen. Das Abnah-                   a) vergleichbare Arbeitsergebnisse mit denselben
     meverfahren beginnt danach von Neuem zu laufen. Bosch                        Funktionalitäten zu erstellen und
     ist berechtigt, an jeder Abnahme teilzunehmen.                           b) das bei der Leistungserbringung erlangte
                                                                                  Know-how uneingeschränkt weiter zu nutzen

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               (Geheimhaltungspflichten gemäß Ziffer 7.5 blei-       7.9. Sofern in dem Vertrag, der auf Basis dieser Bedingungen
               ben hiervon unberührt).                                    für Werk- und Dienstleistungen zustande kommt, bzw.
                                                                          dem zugrundeliegenden Angebot von Bosch nichts
7.6. Die Arbeitsergebnisse (und/oder Updates etc.) enthalten              Anderes geregelt ist, ist Bosch nicht verpflichtet
     möglicherweise Open Source Software und Software Drit-               Dienstleistung oder Unterstützung hinsichtlich der Erfül-
     ter unter gebührenfreien Lizenzen (nachfolgend „OSS“),               lung der Pflichten des Kunden, die sich aus den OSS-
     die vorrangig vor allen kollidierenden Lizenz- und sonsti-           Lizenzen ergeben, zu leisten. Eine solche Dienstleistung
     gen auf den die Arbeitsergebnisse bezogenen Bedingun-                oder Unterstützung durch Bosch bedarf einer gesonderten
     gen gelten. Der Begriff „Arbeitsergebnisse“ ist in Ziffer            Vereinbarung, in welcher diese Dienstleistung oder
     7.1 definiert. Unter dem Begriff „Individualsoftware“ ist            Unterstützung spezifiziert und hierfür eine angemessene
     eine für einen bestimmten Kunden entwickelte oder ange-              Vergütung vorgesehen wird.
     passte Software zu verstehen (Abgrenzung: siehe Stan-
     dardsoftware). Unter dem Begriff „Standardsoftware“ ist         7.10. Bosch liefert diese OSS-Lizenzbedingungen zusammen
     für einen unbestimmten Kundenkreis entwickelte oder an-               mit den Arbeitsergebnissen (und/oder Updates etc.) aus
     passbare (parametrisierbare) Software zu verstehen, d.h.,             und stellt sie dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung.
     jegliche Software, die keine Individualsoftware ist. Unter
     dem Begriff „Update“ ist eine neue Version einer Software       7.11. Soweit die OSS-Lizenzbedingungen der mitgelieferten
     zu verstehen, die Programmverbesserungen oder neue                    OSS-Komponenten die Verpflichtung zur Bereitstellung
     und/oder geänderte Funktionalitäten enthält.                          des betreffenden Source Codes enthalten, wird Bosch auf
                                                                           Anforderung des Kunden diesem den Source Code gemäß
7.7. Die in den Arbeitsergebnissen und Updates enthaltene                  den Anforderungen der jeweils anwendbaren OSS -Lizenz-
     OSS unterliegt OSS-Lizenzvereinbarungen (im Folgenden:                bedingungen zur Verfügung stellen. Unter dem Begriff
     „OSS-Lizenzen“). Gemäß diesen OSS-Lizenzen muss                       „Quellcode“ oder „Source Code“ ist ein Programmcode
     Bosch deren Bedingungen an den Kunden weitergeben                     in Form eines in der Informatik für Menschen lesbaren, in
     und der Kunde hat diese Bedingungen einzuhalten und die               einer Programmiersprache geschriebenen Texts eines
     betreffenden Pflichten zu erfüllen, wenn er die OSS in                Computerprogramms zu verstehen, der vom Kunden nicht
     einer anderen Art und Weise nutzt, als sie lediglich zu               verändert werden kann.
     installieren und intern auf dem Vertragsgegenstand
     ablaufen zu lassen, beispielsweise dadurch, dass der            8.     Preise, Vergütung, Fälligkeit
     Kunde über den Vertragsgegenstand weiter verfügt, wie
     durch den Vertrieb, Verkauf oder durch andere Weitergabe        8.1. Ist die Vereinbarung einer bestimmten Vergütung nicht
     an Dritte. Die Rechte gemäß den OSS-Lizenzen werden                  erfolgt, werden die Montageleistungen, Instandsetzungs-
     dem Kunden direkt vom jeweiligen Urheber der OSS                     leistungen, Serviceleistungen und sonstige Werk- und
     Komponente eingeräumt. Falls der Kunde den Vertragsge-               Dienstleistungen von Bosch nach Aufwand abgerechnet.
     genstand an Dritte weitergibt, gelten die Bedingungen der
     jeweiligen OSS-Lizenzen für den Vertrieb etwa darin             8.2. Preise für verwendete Teile, Materialien, Werkzeuge und
     enthaltener OSS.                                                     sonstige Sonderleistungen (wie z.B. von Bosch
                                                                          übernommene Verschrottung), die Vergütung für die
7.8. Durch Vervielfältigung, Veränderung oder Verbreitung der             Arbeitsleistung, sowie im Fall der Entsendung von Service-
     OSS akzeptiert der Kunde die anwendbaren OSS-Lizenzen                Personal darüber hinaus entstehende Reise- und
     und übernimmt Verantwortung für die Einhaltung der an-               Transportkosten, werden gesondert ausgewiesen.
     wendbaren OSS-Lizenzen. Weiterhin stimmt der Kunde zu,
     dass Updates oder neue Versionen (soweit eine Zurverfü-         8.3. Für die Leistungen von Bosch ist vom Kunden die in einem
     gungstellung solcher Updates oder neuen Versionen von                gesonderten Dokument vereinbarte, andernfalls die aus
     Bosch vertraglich vorgesehen ist) der Software, die im               der jeweils gültigen Preisliste von Bosch ersichtliche
     Vertragsgegenstand enthalten bzw. Teil des Vertragsge-               Vergütung zuzüglich Umsatzsteuer zur Zahlung fällig.
     genstands ist, andere oder zusätzliche OSS und damit Än-
     derungen bei den OSS-Lizenzen enthalten können. Bosch           8.4. Soweit eine Vergütung nach Aufwand vereinbart wurde,
     wird den Kunden bei der Lieferung der Updates oder                   legt Bosch dem Kunden monatlich eine Aufstellung über
     neuer Versionen über diese Tatsache sowie gegebenen-                 die geleisteten Stunden bzw. Tage für den jeweils
     falls über zusätzliche oder geänderte OSS-Lizenzen infor-            vorangegangenen Monat vor und stellt diese in Rechnung.
     mieren.                                                              Ist eine Vergütung zum Festpreis vereinbart, ist die

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Stand: Februar 2022
Robert Bosch Manufacturing Solutions GmbH

Bedingungen für Werk-und Dienstleistungen

      Vergütung entsprechend eines gesondert vereinbarten                  ohne eine wesentliche Überschreitung des Kosten-
      Zahlungsplans fällig, sofern ein solcher nicht vereinbart            voranschlages durchführbar sind, dem Kunden hiervon
      wurde, sind Abschlagszahlungen in jeweils gleicher Höhe              unverzüglich Mitteilung machen. Eine wesentliche
      fällig nach i) Vertragsbeginn, ii) erster Teillieferung, iii)        Überschreitung des Kostenvoranschlages liegt vor, wenn
      Bereitstellung zur Abnahme und iv) Abnahme.                          sie mindestens um 15% vom Kostenvoranschlag abweicht.

8.5. Zur Erbringung der Leistung von Bosch erforderliche              8.10. Auf Anzeige von Bosch hinsichtlich einer wesentlichen
     Reisen und somit auch damit verbundene Kosten sind in                  Überschreitung des Kostenvoranschlages, ist der Kunde
     der für die Leistung vereinbarten Vergütung nicht                      verpflichtet, zu entscheiden, ob er die Montage-, Instand-
     enthalten. Sie werden nach der bei Beauftragung jeweils                setzungs- und sonstigen Serviceleistungen weiter
     gültigen Reisekostenrichtlinie von Bosch berechnet.                    durchführen lassen will. Hält er dies wegen der Mehrkos-
     Die Reisekostenrichtlinie wird dem Kunden auf Nachfrage                ten für unzweckmäßig, kann er den Vertrag innerhalb von
     zugesendet. Reisezeiten gelten als Zeiten der Leistungs-               zwei Wochen nach Zugang der Anzeige kündigen. Macht
     erbringung und werden nach Aufwand mit fünfzig Prozent                 der Kunde von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so
     (50%) des jeweiligen Tagessatzes abgerechnet.                          muss     er    Bosch   den    der    getätigten  Leistung
                                                                            entsprechenden Teil der Vergütung bezahlen und die in
8.6. Wegezeiten werden als Arbeitszeiten gemäß der Verrech-                 der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen ersetzen.
     nungssätze von Bosch für Serviceleistungen abgerechnet.                Entsprechendes gilt, wenn der Kunde sich nicht innerhalb
     Als Arbeitszeit gelten auch von Bosch nicht zu vertreten-              der Zwei-Wochenfrist äußert.
     den Wartezeiten am Einsatzort, sowie die für notwendige
     Unterbringung und etwaige behördlichen Meldungen                 8.11. Sämtliche Rechnungen von Bosch sind spätestens 30 Tage
     erforderliche Zeitdauer.                                               nach Zugang ohne Abzug bargeldlos auf eine von Bosch
                                                                            angegebene Bankverbindung zu zahlen. Maßgeblich für
8.7. Der Kunde hat die Arbeitszeit des Service-Personals auf                die Wahrung des Zahlungsziels ist das Datum zu dem der
     dem ihm - je nach Verkehrssitte täglich, wöchentlich bzw.              Rechnungsbetrag Bosch gutgeschrieben wird.
     nach Arbeitsabschluss vorgelegten Format schriftlich oder
     in elektronischer Form zu bestätigen. Einwendungen des           8.12. Jegliche OSS, die im Vertragsgegenstand bzw. in der
     Kunden sind im vorgelegten Format oder gesondert                       Leistung von Bosch enthalten ist, hat keinen Einfluss auf
     schriftlich zu erheben.                                                die vereinbarte Vergütung für den Vertragsgegenstand und
                                                                            die vereinbarten weiteren Leistungen und die OSS wird
8.8. Die regelmäßige Arbeitszeit sowie die Vergütung von                    daher gebührenfrei und ohne monetäre Kompensation zur
     Mehr-, Spät-, Nacht-, Sonntags-, und Feiertagsarbeit des               Verfügung gestellt. Die OSS wird gebührenfrei und ohne
     von Bosch zur Vornahme von Montage-, Instandsetzungs-                  monetäre Kompensation zur Verfügung gestellt.
     und sonstigen Serviceleistungen entsendeten Service-
     Personals richtet sich nach den auf das jeweilige Arbeits-       9.    Mitwirkungs- und Informationspflichten des Kunden
     verhältnis des Mitarbeiters anzuwendenden Tarif-
     verträgen. Überstunden werden geleistet, sofern dies             9.1. Der Kunde trägt das Risiko, dass die Leistungen seinen
     erforderlich und mit Bosch vereinbart ist. Eine Überschrei-           Wünschen und Bedürfnissen entsprechen, soweit diese
     tung des täglichen Höchstarbeitszeitrahmens von 10                    nicht ausdrücklich zum Vertragsbestandteil gemacht
     Stunden sowie Arbeit an Sonn- und Feiertagen darf nur in              wurden. Über Zweifelsfragen hat er sich vor
     dringenden Ausnahmefällen erfolgen und bedarf der                     Vertragsschluss durch Bosch bzw. durch fachkundige
     vorherigen Zustimmung von Bosch sowie ggf. der                        Dritte beraten zu lassen.
     Zustimmung der am Einsatzort zuständigen Aufsichts-
     behörde. Dabei zählen als Feiertage die am Einsatzort            9.2. Der Kunde hat die Leistungen von Bosch durch
     gesetzlich     festgeschriebenen.      Zwischen       zwei            angemessene Mitwirkungshandlungen auf seine Kosten zu
     Arbeitsschichten ist eine Pause von mindestens                        fördern. Er wird Bosch insbesondere die dafür
     11 Stunden zwingend einzuhalten.                                      erforderlichen Informationen und Daten unentgeltlich zur
                                                                           Verfügung stellen sowie den Mitarbeitern von Bosch zu
8.9. Im Fall der Erstellung eines unverbindlichen Kosten-                  seinen Geschäftszeiten im erforderlichen Umfang den
     voranschlages wird Bosch für den Fall, dass er bei                    Zutritt zu seinen Geschäftsräumen und / oder auf Verlan-
     der Durchführung der Montage-, Instandsetzungs- und                   gen von Bosch einen Fernzugriff auf den Vertragsgegen-
     sonstigen Serviceleistungen feststellt, dass diese nicht              stand und / oder auf die installierte Software gewähren.

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Bedingungen für Werk-und Dienstleistungen

      Darüber hinaus wird der Kunde in angemessenem Umfang                 Verlängerung wird nach der Dauer der Verspätung der
      Arbeitsmaterialien und Kommunikationsmittel, insbeson-               nicht vertragsgemäßen Mitwirkung und der sonstigen
      dere        Arbeitsplätze,     Computer,      Telefone,              daraus entstehenden zeitlichen Auswirkungen berechnet
      Internetanschluss und Drucker zur Verfügung stellen,                 (z.B.  unter   Berücksichtigung   einer  notwendigen
      falls die Leistungen in den Geschäftsräumen des Kunden               Anlaufzeit).
      erbracht werden.
                                                                     9.9. Der Kunde erstattet Bosch die Aufwände, welche Bosch
9.3. Der Kunde hat die zum Schutz von Personen und Sachen                 aufgrund der nicht oder nicht fristgerecht erbrachten
     am Einsatzort notwendigen besonderen Maßnahmen zu                    Pflichten des Kunden gemäß dieser Ziffer 9 entstanden
     treffen. Er hat auch das Service-Personal von Bosch (bzw.            sind, es sei denn, der Kunde hat dieses nicht zu vertreten.
     den Leiter der Servicegruppe, wenn mehrere Service-                  Bosch darüber hinaus gesetzlich zustehende Rechtsbe-
     Mitarbeiter am gleichen Ort tätig sind) über bestehende              helfe und Ansprüche bleiben unberührt.
     Sicherheits-     und    Unfallverhütungsvorschriften   zu
     unterrichten, soweit diese für das Service-Personal von         9.10. Für den Fall, dass der Kunde Bosch Software zur
     Bosch von Bedeutung sind.                                             Integration in die Arbeitsergebnisse zur Verfügung stellt,
                                                                           gestattet der Kunde Bosch hiermit, die Software zu
9.4. Die Einrichtung und Vorhaltung einer ausreichend                      analysieren, um den darin enthaltenen OSS-Inhalt zu über-
     dimensionierten Hard- und Softwareumgebung (im                        prüfen. Dies schmälert jedoch nicht die Verantwortung
     Folgenden: „IT-Infrastruktur“) für Software sowie der                 des Kunden, Bosch das gesamte Material gemäß den für
     Betrieb und die Pflege dieser IT-Infrastruktur sowie die              die Software geltenden OSS-Lizenzen zur Verfügung zu
     Vorhaltung der im Übrigen erforderlichen Infrastruktur                stellen.
     liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Der
     Kunde testet die Arbeitsergebnisse vor deren Einsatz            10.    Technische Hilfeleistung des Kunden
     gründlich auf Mangelfreiheit und ggf. auf Verwendbarkeit
     in der bestehenden Hard- und Softwarekonfiguration.             10.1. Der Kunde ist auf seine Kosten zur technischen Hilfestel-
                                                                           lung verpflichtet, abhängig von der jeweiligen Werk- und
9.5. Der Kunde gewährt Bosch zur Störungs- und Fehlersuche                 Dienstleistung sind dies insbesondere:
     und    -behebung   Zugang     zum   Vertragsgegenstand                    a) Bereitstellung der notwendigen geeigneten
     (einschließlich Software), nach Wahl von Bosch                                 Hilfskräfte in der für den Serviceeinsatz
     unmittelbar und/oder mittels Fernzugriff.                                      erforderlichen Zahl und für die erforderliche
                                                                                    Zeit. Bosch übernimmt für diese Hilfskräfte keine
9.6. Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall,                        Haftung. Ist durch eine Hilfskraft ein Mangel oder
     dass Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß                          Schaden aufgrund von Weisungen durch den
     arbeitet (z. B. durch tägliche Datensicherung, Störungs-                       Leiter des Serviceeinsatzes entstanden, so
     diagnose,    regelmäßige     Überprüfung   der    Daten-                       gelten die Regelungen der Ziffern 11 bis 13
     verarbeitungsergebnisse). Soweit der Kunde nicht                               entsprechend.
     ausdrücklich vorab darauf hinweist, darf Bosch davon                      b) Vornahme aller Erd-, Bau-, Bettungs- und Gerüst-
     ausgehen, dass alle Daten des Kunden, mit denen er in                          arbeiten     einschließlich    Beschaffung      der
     Berührung kommen kann, gesichert sind.                                         notwendigen Baustoffe und Hilfsmittel.
                                                                               c) Bereitstellung des Gegenstandes, an dem die
9.7. Kennzeichnungen der Arbeitsergebnisse, insbesondere                            Leistung erbracht werden soll, in stillgesetztem
     Urheberrechtsvermerke, Marken, Seriennummern oder                              und gereinigtem Zustand.
     ähnliches dürfen nicht entfernt, verändert oder unkennt-                  d) Bereitstellung der erforderlichen Vorrichtungen
     lich gemacht werden.                                                           und schweren Werkzeuge (z. B. Hebezeuge,
                                                                                    Kompressoren)      sowie     der     erforderlichen
9.8. Soweit Bosch durch die nicht vertragsgemäße Erbringung                         Bedarfsgegenstände und -stoffe (z. B. Rüsthöl-
     der vorstehenden Mitwirkungs- und Informationspflichten                        zer, Keile, Unterlagen, Zement, Putz- und
     des Kunden an der Erbringung der Leistungen gehindert                          Dichtungsmaterial, Schmiermittel, Brennstoffe,
     ist, ist Bosch für sich daraus ergebende Leistungsmängel                       Treibseile und -riemen).
     (auch etwaige Service Credits/Vertragsstrafen) nicht                      e) Bereitstellung      von    Heizung,     Beleuchtung,
     verantwortlich. Vereinbarte Termine verschieben sich                           Betriebskraft,    Wasser,     einschließlich    der
     unter den vorstehend genannten Voraussetzungen. Die                            erforderlichen Anschlüsse.

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Bedingungen für Werk-und Dienstleistungen

          f)   Bereitstellung notwendiger, trockener und                   oder gemäß Ziffer 13.1(vi) haftet. Eine Garantie wird nur
               verschließbarer Räume für die mitgebrachten                 gewährt, wenn sie als solche ausdrücklich schriftlich
               Geräte und Werkzeuge und für das Serviceperso-              bezeichnet worden ist.
               nal.
          g)   Transport der ggf. zu montierenden Teile an den       11.2. Werkleistungen, die sich infolge eines vor dem
               Einsatzort, Schutz der zu montierenden oder zu              Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft
               reparierenden Teile und -materialien vor schädli-           herausstellen, werden im Gewährleistungszeitraum von
               chen Einflüssen jeglicher Art sowie zur Reinigung           Bosch innerhalb angemessener Frist behoben (Nacherfül-
               der Montage- oder Reparaturstelle.                          lung). Dies geschieht nach Wahl von Bosch durch Beseiti-
          h)   Bereitstellung geeigneter diebessicherer Aufent-            gung des Mangels oder durch Lieferung einer
               haltsräume und Arbeitsräume (mit Beheizung,                 mangelfreien Leistung oder durch Aufzeigen einer
               Beleuchtung,     Waschgelegenheit,       sanitärer          Möglichkeit zur Umgehung des Mangels, letzteres soweit
               Einrichtung) und Erster Hilfe für das Service-              dies für den Kunden unter Berücksichtigung der Auswir-
               Personal.                                                   kungen des Mangels und den Umständen der aufgezeigten
          i)   Bereitstellung der Materialien und Vornahme                 Umgehungslösung zumutbar ist.
               aller sonstigen Handlungen, insbesondere der
               Sicherheitsmaßnahmen, die zur Einregulierung          11.3. Der Kunde hat Bosch die Feststellung von Mängeln der
               der Maschine oder Anlage des Kunden und ggf.                Werkleistungen unverzüglich schriftlich anzeigen. Ersetzte
               einer vertraglich vorgesehenen Erprobung                    Teile werden Eigentum von Bosch. Durch die Nacherfül-
               notwendig sind.                                             lung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut.
          j)   Bereitstellung und Entsorgung von Betriebsme-
               dien, Putzlappen, Ölbindemittel, Filterelemente       11.4. Soweit sich die Beanstandung des Kunden als berechtigt
               und Verpackungsmaterialien.                                 herausstellt trägt Bosch die unmittelbaren Kosten der
          k)   Durchführung      von     sicherheitstechnischen            Nachbesserung bzw. der Ersatzlieferung einschließlich
               Maßnahmen zum Schutze des Service-Personals.                des Versandes, die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die
                                                                           Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendi-
10.2. Die technische Hilfeleistung des Kunden muss gewährleis-             gen Monteure oder Servicekräfte und Hilfskräfte
      ten, dass die Servicearbeiten sofort nach Ankunft des                einschließlich Fahrtkosten, wenn Bosch den Mangel zu
      Service-Personals begonnen und ohne Verzögerung bis zur              vertreten hat und hierdurch keine unverhältnismäßige
      Abnahme durch den Kunden durchgeführt werden                         Belastung von Bosch gem. § 635 Abs. 3 BGB eintritt.
      können. Soweit besondere Pläne oder Anleitungen durch
      Bosch erforderlich sind, stellt Bosch diese dem Kunden         11.5. Das Recht zur Selbstvornahme steht dem Kunden nicht zu.
      rechtzeitig zur Verfügung.                                           Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssi-
                                                                           cherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer
10.3. Kommt der Kunde seinen Pflichten nicht nach, so ist                  Schäden, wobei der Kunde Bosch sofort verständigen und
      Bosch nach Fristsetzung berechtigt, jedoch nicht                     die Maßnahmen mit Bosch abstimmen muss, hat der
      verpflichtet, die dem Kunden obliegenden Handlungen an               Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte
      seiner Stelle und auf seine Kosten vorzunehmen. Im                   beseitigen   zu   lassen   und    von   Bosch    Ersatz
      Übrigen bleiben die gesetzlichen Rechte und Ansprüche                der erforderlichen, angemessenen Aufwendungen zu
      von Bosch unberührt.                                                 verlangen.

11.   Sachmängel und Rechtsmängel bei Werkleistungen und             11.6. Sofern der Kunde den Vertragsgegenstand ohne vorherige
      Rechte Dritter                                                       Abstimmung      und    ohne    vorheriges   schriftliches
                                                                           Einverständnis von Bosch von dem ursprünglich
11.1. Bosch übernimmt für Werkleistungen für einen Zeitraum                vereinbarten Aufstellort an einen anderen Ort verbringt,
      von 12 Monaten, beginnend mit dem Datum der Abnahme                  muss Bosch im Falle einer Nachbesserung oder
      (im Folgenden: "Gewährleistungszeitraum") die Gewähr,                Nacherfüllung nur den Teil der zum Zweck der Nachbes-
      dass die Leistungen die vereinbarte Beschaffenheit                   serung bzw. Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen
      aufweisen. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden                   und Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
      verjähren nach Ablauf dieses Gewährleistungszeitraumes.              Materialkosten, tragen, die auch entstanden wären, wenn
      Abweichend hiervon gilt die gesetzliche Gewährleistungs-             der Vertragsgegenstand am ursprünglich vereinbarten
      frist soweit Bosch gemäß Ziffer 13.1(i) bis Ziffer 13.1 (iv)         Aufstellort verblieben wäre. Bosch ist in diesem Fall

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Stand: Februar 2022
Robert Bosch Manufacturing Solutions GmbH

Bedingungen für Werk-und Dienstleistungen

      berechtigt, dem Kunden den Teil der für die Nachbesse-               Vorschriften nur zurücktreten oder kündigen, wenn Bosch
      rung bzw. Nacherfüllung angefallenen Aufwendungen und                die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
      Kosten in Rechnung zu stellen, der höher ist im Vergleich
      (i) der tatsächlichen Aufwendungen und Kosten für die          11.11. Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren nach
      Nachbesserung bzw. Nacherfüllung des Vertragsgegen-                 Abnahme, soweit nicht im Gesetz zwingend eine längere
      stands an dem neuen Aufstellort mit (ii) den fiktiven -             Verjährungsfrist bestimmt ist.
      niedrigeren - Aufwendungen und Kosten, die entstanden
      wären, wenn der Vertragsgegenstand am ursprünglichen           11.12. Bosch gewährleistet während des Gewährleistungszeit-
      Aufstellort verblieben wäre.                                        raums gemäß nachfolgender Regelungen, dass die Wer-
                                                                          kleistungen bzw. die Arbeitsergebnisse zum Zeitpunkt des
11.7. Das Recht zur Selbstvornahme steht dem Kunden nicht zu.             Gefahrübergangs keine Schutzrechte Dritter (wie in Ziffer
      Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebs-               12.1 definiert) verletzen.
      sicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer
      Schäden, wobei der Kunde Bosch sofort verständigen und         11.13. Die Pflicht zur Leistung von Schadenersatz aufgrund von
      die Maßnahmen mit Bosch abstimmen muss, hat der                     Sach- und Rechtsmängeln richtet sich im Übrigen nach
      Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte                Ziffer 13. Weitergehende oder andere als die in dieser
      beseitigen zu lassen und von Bosch Ersatz der                       Ziffer 11 geregelten Ansprüche des Kunden aufgrund von
      erforderlichen, angemessenen Aufwendungen zu verlan-                Sach- und Rechtsmängeln sind ausgeschlossen.
      gen.
                                                                     12.    Schutz- und Urheberrechte
11.8. Der Kunde hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
      ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn Bosch – unter        12.1. Für Ansprüche, die sich aus der Verletzung von gewerbli-
      Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine               chen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter (nachfol-
      ihm gesetzte angemessene Frist für die Nacherfüllung                 gend „Schutzrechte“) ergeben, haftet Bosch nicht, wenn
      fruchtlos verstreichen lässt oder die Nachbesserung                  der Kunde bzw. unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich
      bezüglich desselben erheblichen Mangels drei Mal                     kapital-  oder   stimmrechtsmäßig      ihm    gehörende
      hintereinander gescheitert ist. Liegt nur ein unerheblicher          Unternehmen Eigentum oder Nutzungsrechte daran haben
      Mangel vor, steht dem Kunden lediglich ein Recht zur                 oder
      Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf                      hatten.
      Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten
      ausgeschlossen.                                                12.2. Bosch haftet nur für Ansprüche, die sich aus der
                                                                           Verletzung von Schutzrechten ergeben, von denen min-
11.9. Es liegt kein Gewährleistungsfall vor und es wird auch               destens eines aus der Schutzrechtsfamilie entweder vom
      keine Haftung übernommen insbesondere in folgenden                   Europäischen Patentamt oder in einem der Staaten Bun-
      Fällen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung,                    desrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien,
      fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den                  Österreich oder USA veröffentlicht ist.
      Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, unsachgemäße
      Nachbesserung des Kunden oder eines Dritten, fehler-           12.3. Der Kunde muss Bosch unverzüglich von bekanntwerden-
      hafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsge-                 den Verletzungsrisiken und angeblichen Verletzungsfällen
      mäße Wartung, Änderungen am Liefergegenstand ohne                    unterrichten und Bosch Gelegenheit geben, entsprechen-
      vorherige Zustimmung von Bosch, Verursachung des                     den Ansprüchen einvernehmlich entgegenzuwirken.
      Mangels durch die Verwendung von Beistell- oder von dem              Auf Verlangen von Bosch – soweit möglich und zulässig –
      Kunden vorgeschriebenen Teilen, Materialien oder                     hat der Kunde Bosch die Führung von Rechtsstreitigkeiten
      Konstruktionsformen, im Falle von ungeeigneten Betriebs-             (auch außergerichtlich) zu überlassen.
      mitteln, klimatischen Umwelteinflüssen, die auf den
      Vertragsgegenstand einwirken, mangelhaften Bauarbei-           12.4. Nach Wahl von Bosch ist Bosch berechtigt, (i) für den ein
      ten, ungeeignetem Baugrund, chemischen, elektrochemi-                Schutzrecht (vermeintlich) verletzenden Vertragsgegen-
      schen oder elektrischen Einflüssen – sofern sie nicht von            stand ein Nutzungsrecht zu erwirken, (ii) den
      Bosch zu verantworten sind.                                          Vertragsgegenstand so zu modifizieren, dass er das
                                                                           Schutzrecht nicht mehr verletzt, oder (iii) den Vertragsge-
11.10. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel            genstand durch einen das Schutzrecht nicht mehr verlet-
     besteht, kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen                 zenden gleichartigen Vertragsgegenstand zu ersetzen.

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Bedingungen für Werk-und Dienstleistungen

      Bosch behält sich vor, diese Bosch nach Ziffer 12.4 Satz 1           von jeglichen Ansprüchen Dritter frei und hält Bosch
      zur Wahl stehenden Maßnahmen auch dann zu ergreifen,                 schadlos.
      wenn die Schutzrechtsverletzung noch nicht rechtsgültig
      festgestellt oder von Bosch anerkannt ist.                     12.8. Ansprüche des Kunden auf Schaden- und Aufwendungs-
                                                                           ersatz bestehen auch bei Schutzrechtsverletzungen nur
12.5. Wird dem Kunden die Nutzung des Vertragsgegenstands                  nach Maßgabe der Ziffer 13. Für die Verjährung von
      oder eines Teils davon aufgrund (i) der nicht anfechtbaren           Ansprüchen aufgrund von Schutzrechtsverletzungen
      Entscheidung eines Gerichts oder (ii) einer einstweiligen            gelten die Ziffern 11.11 und 13.4 entsprechend. Weiterge-
      Verfügung untersagt, so wird Bosch nach eigenem                      hende als die in dieser Ziffer 12 geregelten Ansprüche des
      Ermessen entweder dem Kunden das Recht verschaffen,                  Kunden wegen der Verletzung von Schutzrechten sind
      den Vertragsgegenstand weiter zu nutzen, den Vertragsge-             ausgeschlossen.
      genstand zu ersetzen oder zu modifizieren, um die Verlet-
      zung unter Beibehaltung der vereinbarten Funktionalitä-        13.    Haftung
      ten zu beseitigen, oder (iii), wenn die beiden vorstehend
      unter (i) und (ii) genannten Alternativen sich für Bosch als   13.1. Bosch haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen auf
      unmöglich oder unzumutbare Belastung erweisen, die                   Schadenersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendun-
      Rechte des Kunden an dem Vertragsgegenstand schriftlich              gen im Sinne des § 284 BGB (im Folgenden: „Schadener-
      zu kündigen und dem Kunden den Wert des Vertragsge-                  satz“) (i) bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung
      genstands unter Berücksichtigung einer dreijährigen                  des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer
      Nutzungsdauer des Vertragsgegenstands zu ersetzen (d.h.              Person, (ii) für Schäden aufgrund zwingender Haftung des
      lineare Abschreibung auf die für die Nutzungsrechte                  Produkthaftungsgesetzes, (iii) für Schäden, die durch
      bezahlte Vergütung). Soweit für den Kunden zumutbar, ist             arglistiges Verhalten oder Vorsatz von Bosch verursacht
      der Rücktritt vom Vertrag insoweit begrenzt, als dies zur            wurden, sowie (iv) für Schäden, die durch grobe Fahrläs-
      Verhinderung der Rechtsverletzung erforderlich ist.                  sigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden
      Ein Rückgriffsrecht gegen Bosch steht dem Kunden nur                 Angestellten von Bosch verursacht wurden, (v) im Umfang
      insoweit zu, als er mit seinen eigenen Kunden keine über             einer von Bosch übernommenen Beschaffenheits-, Halt-
      die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinausgehen-               barkeits- oder sonstigen Garantie, (vi) aufgrund sonstiger
      den Vereinbarungen z. B. Kulanzvereinbarungen, getroffen             zwingender Haftung.
      hat.
                                                                     13.2. Unbeschadet einer Haftung nach Ziffer 13.1 ist die
12.6. Sofern und soweit es Bosch unter angemessenen                        Haftung von Bosch auf Schadenersatz begrenzt auf die
      Bedingungen oder innerhalb einer angemessenen Frist                  Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für
      nicht möglich ist, den Vertragsgegenstand zu ersetzen                Schäden aus einer einfach fahrlässigen Verletzung
      oder zu modifizieren, um den Verstoß unter Beibehaltung              wesentlicher Vertragspflichten sowie für Schäden, die von
      der vereinbarten Funktionalitäten zu beseitigen, gelten              einfachen Erfüllungsgehilfen von Bosch grob fahrlässig
      die Rechte und Pflichten gemäß Ziffer 12.5 entsprechend.             verursacht wurden. Wesentliche Pflichten sind Pflichten,
                                                                           deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
12.7. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, (i) soweit er              Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren
      die Schutzrechtsverletzung zu vertreten oder verursacht              Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Für eine Haftung
      hat, (ii) wenn er Bosch nicht in angemessenem Umfang                 nach dieser Ziffer 9.2 vereinbaren die Parteien – unter
      bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter unterstützt, (iii)             Berücksichtigung von Art und Umfang der unter diesem
      wenn der Vertragsgegenstand gemäß der Spezifikation                  Vertrag zu erbringenden Leistungen – einen Haftungs-
      oder den Anweisungen des Kunden gefertigt wurde, (iv)                höchstbetrag in Höhe des Auftragswerts, maximal jedoch
      wenn die Verletzung des Schutzrechts aus der Nutzung im              EUR 100.000,00. Eine weitergehende Haftung von Bosch
      Zusammenwirken mit einem anderen, nicht von Bosch                    ist vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Regelungen
      stammenden oder freigegebenen Gegenstand (einschließ-                in diesen Bedingungen für Werk- und Dienstleistungen
      lich Software des Kunden oder Dritter) folgt, (v) wenn der           ausgeschlossen.
      Vertragsgegenstand nicht vertragsgemäß verwendet wird,
      (vi) wenn der Vertragsgegenstand in einer Weise benutzt        13.3. Der Kunde ist verpflichtet, alles in seiner Macht Stehende
      wird, die Bosch nicht voraussehen konnte, oder (vii) wenn            zu unternehmen, um den Schaden möglichst gering zu
      der Vertragsgegenstand vom Kunden oder Dritten                       halten und weitere Schäden zu vermeiden.
      geändert wurde. In diesen Fällen stellt der Kunde Bosch

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13.4. Vertragliche und außervertragliche Ansprüche des Kunden        14.3. Der    Kunde     verpflichtet  sich,  alle   Maßnahmen
      auf Schadenersatz, die auf einem Mangel der gelieferten              vorzunehmen, die erforderlich sind, um das Vorbehaltsei-
      Waren und der erbrachten Dienstleistungen beruhen,                   gentum von Bosch an dem Vertragsgegenstand
      verjähren in zwei Jahren nach Lieferung bzw. Leistung,               zu schützen. Sind Eigentumsvorbehalte in einem
      soweit nicht im Gesetz zwingend eine längere Verjäh-                 ausländischen Staat nicht wirksam, so ist der Kunde v
      rungsfrist vorgesehen ist. In den Fällen der Ziffer 13.1 (i)         erpflichtet, an allen Maßnahmen mitzuwirken, insbeson-
      bis Ziffer 13.1 (iv) oder der Ziffer 13.1(vi) verjähren die          dere alle seinerseits erforderlichen Erklärungen abzuge-
      Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz nach den                     ben, um Bosch Sicherheiten zu verschaffen, die einem Ei-
      gesetzlichen Vorschriften.                                           gentumsvorbehalt gleichwertig sind.

13.5. Eine verschuldensunabhängige Schadenersatzhaftung von          14.4. Bosch ist berechtigt, den Vertragsgegenstand auf Kosten
      Bosch ist für Mängel, die bei Vertragsschluss schon                  des Kunden gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und
      vorlagen, ausgeschlossen.                                            sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Kunde
                                                                           selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.
13.6. Ein Mitverschulden des Kunden ist zu berücksichtigen.
13.7. Bosch haftet nicht für Steuern, andere Abgaben und             14.5. Der Kunde ist zur Verarbeitung oder zur Verbindung des
      daraus entstehende Schäden, für die der Kunde der                    Vorbehaltseigentums von Bosch nur im Rahmen seines
      Steuerpflichtige ist.                                                ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt. An den
                                                                           durch die Verarbeitung oder Verbindung entstehenden
13.8. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz, als in                Erzeugnissen erwirbt Bosch zur Sicherung seiner in Ziffer
      Ziffer 13 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die                   14.1 genannten Ansprüche Miteigentum, das der Kunde
      Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs –                        Bosch schon jetzt überträgt; sie werden insoweit
      ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadener-                ebenfalls Vorbehaltseigentums. Der Kunde hat das
      satzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss,                   Vorbehaltseigentum als vertragliche Nebenpflicht unent-
      wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen                       geltlich zu verwahren. Die Höhe des Miteigentumsanteils
      deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden                    von Bosch bestimmt sich nach dem Verhältnis des Wertes,
      gemäß § 823 BGB.                                                     die die Lieferungen von Bosch (berechnet nach dem Rech-
                                                                           nungsendbetrag einschließlich Umsatzsteuer) und dem
13.9. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber Bosch                     Wert des durch die Verarbeitung oder Verbindung entstan-
      ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf die               denen Erzeugnisses zur Zeit der Verarbeitung oder Verbin-
      persönliche    Schadenersatzhaftung     gegenüber    den             dung haben.
      Geschäftsführern,       Angestellten,     Arbeitnehmern,
      Mitarbeitern, Beauftragten, Vertretern und Erfüllungsge-       14.6. Der Kunde darf den Vertragsgegenstand weder veräußern,
      hilfen von Bosch sowie deren Mitarbeitern. Die vorstehen-            verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändun-
      den Bestimmungen gelten auch für die Haftung von Bosch               gen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen
      im Hinblick auf Freistellungspflichten.                              durch Dritte hat er Bosch unverzüglich davon zu benach-
                                                                           richtigen.
14.   Eigentumsvorbehalt
                                                                     14.7. Der Antrag auf Eröffnung des den Kunden betreffenden In-
14.1. Sofern im Rahmen des Vertrags Eigentum von Bosch an                  solvenzverfahrens oder sofern der Kunde möglicherweise
      den Kunden übertragen wird, behält sich Bosch das                    den Vertrag nicht mehr erfüllt oder erfüllen wird aufgrund
      Eigentum am Vertragsgegenstand bis zum Eingang aller                 der Tatsache, dass der Kunde nicht nur vorübergehend
      Zahlungen – auch für ggf. zusätzlich geschuldete Neben-              seine Zahlungen eingestellt hat, berechtigt Bosch dies,
      leistungen – und bis zur vollständigen Erfüllung aller wei-          vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe
      teren Bosch aus der Geschäftsverbindung zustehenden                  des Vertragsgegenstands zu verlangen.
      und noch entstehenden Ansprüche vor (nachfolgend
      „Vorbehaltseigentum“).                                         14.8. Übersteigt der Wert der für Bosch bestehenden Sicherhei-
                                                                           ten die Forderungen von Bosch insgesamt um mehr als
14.2. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten an dem                      10 %, so wird Bosch auf Verlangen des Kunden insoweit
      Vorbehaltseigentum erforderlich sind, muss der Kunde                 Sicherungen nach Wahl von Bosch freigeben.
      diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

BOSCH und die Bildmarke sind registrierte Marken der Robert Bosch GmbH, Deutschland
Stand: Februar 2022
Robert Bosch Manufacturing Solutions GmbH

Bedingungen für Werk-und Dienstleistungen

14.9. Bei     vertragswidrigem      Verhalten    des    Kunden,            weder direkt noch indirekt Dritten mündlich oder
      insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Entgelts, ist             schriftlich oder in sonstiger Weise zugänglich machen.
      Bosch berechtigt, weitere Leistungen zu verweigern nach              Verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG, die
      den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten             zu entsprechender Geheimhaltung verpflichtet wurden,
      oder/und nach Auslieferung des Vertragsgegenstands die               sowie Bosch Subunternehmer, die zu entsprechender
      Lieferungen auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu              Geheimhaltung verpflichtet wurden, gelten nicht als Dritte
      verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht                  im Sinne von Ziffer 15.
      zugleich die Erklärung des Rücktritts; Bosch ist vielmehr
      berechtigt, lediglich die Lieferungen heraus zu verlangen      15.3. Der Kunde darf Vertrauliche Informationen Dritten nicht
      und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde das            zugänglich machen, es sei denn, dies ist für die Ausübung
      fällige Entgelt nicht, darf Bosch diese Rechte nur geltend           der dem Kunden unter diesem Vertrag eingeräumten
      machen, wenn Bosch dem Kunden zuvor erfolglos eine                   Rechte erforderlich. Zum Schutz der Vertraulichen Infor-
      angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine                  mationen hat der Kunde dasselbe Maß an Sorgfalt (aber
      derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften            nicht weniger als ein angemessenes Maß) wie für eigene
      entbehrlich ist.                                                     Vertrauliche Informationen von ähnlicher Wichtigkeit
                                                                           anzuwenden.
14.10. Aufgrund des Eigentumsvorbehalts kann Bosch den
     Vertragsgegenstand heraus verlangen, wenn eine Partei           15.4. Die Geheimhaltungspflicht gemäß Ziffern 15.1 bis 15.3 gilt
     vom Vertrag zurückgetreten ist.                                       nicht bzw. erlischt für Vertrauliche Informationen oder
                                                                           Teile davon, für die die empfangende Partei nachweist,
15.   Vertraulichkeit                                                      dass
                                                                                a) sie dieser Partei vor dem Zeitpunkt des
15.1. „Vertrauliche     Informationen“     im    Sinne   dieser                     Empfangs dieser Vertraulichen Information
      Bedingungen für Werk- und Dienstleistungen sind sämtli-                       rechtmäßig bekannt oder allgemein zugänglich
      ches Wissen und alle Informationen, z.B. auch über                            war oder dass sie dieser Partei nach dem
      betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen, Know-How                          Zeitpunkt des Empfangs durch einen Dritten auf
      und Geschäftsgeheimnisse („Geschäftsgeheimnisse“ sind                         rechtmäßige Weise und ohne Verpflichtung zur
      Informationen gem. § 2 Nr. 1 GeschGehG), die mitgeteilt                       Geheimhaltung bekannt wurde; oder
      werden können, sowie Unterlagen, Muster und Software,                     b) sie vor dem Zeitpunkt des Empfangs der Vertrau-
      unabhängig von deren Form oder Beschaffenheit, die im                         lichen Information der breiten Öffentlichkeit
      Zusammenhang mit dem Vertrag, der auf Basis dieser                            bereits bekannt oder der Öffentlichkeit allge-
      Bedingungen für Werk- und Dienstleistungen abgeschlos-                        mein zugänglich war; oder
      sen wird, von einer Partei der anderen Partei mitgeteilt                  c) sie nach dem Zeitpunkt des Empfangs der
      oder zugänglich gemacht werden, unabhängig davon, ob                          Vertraulichen Information der breiten Öffentlich-
      sie als vertraulich gekennzeichnet sind oder nicht.                           keit bekannt oder der Öffentlichkeit allgemein
      Vertrauliche Informationen umfassen auch, aber nicht nur                      zugänglich wurde, ohne dass die die Vertrauliche
      Informationen, die von der Partei, die die Informationen                      Information     empfangende       Partei    dafür
      übermittelt, ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet                      verantwortlich ist; oder
      wurden, sowie sämtliche Informationen, bei denen die                      d) die notifizierende Partei auf ihr Recht auf
      Vertraulichkeit der Informationen sich aus den Umständen                      Vertraulichkeit durch eine schriftliche Erklärung
      ihrer Bereitstellung ergibt.                                                  gegenüber der empfangenden Partei verzichtet
                                                                                    hat; oder
15.2. Die Parteien haben die Vertraulichkeit aller Vertraulichen                e) sie vom Kunden selbst entwickelt werden; oder
      Informationen, die eine Partei im Rahmen dieses                           f) sie kraft Gesetzes offen gelegt werden müssen.
      Vertragsverhältnisses erlangt hat oder erlangen wird zu
      wahren. Die empfangende Partei wird diese Vertraulichen        15.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, als Vertreter oder
      Informationen für die Dauer der Vertragsbeziehung und                Geschäftspartner von Bosch zu handeln. Ohne vorherige
      einen Zeitraum von 5 Jahren nach deren Beendigung                    Zustimmung von Bosch ist der Kunde nicht berechtigt,
      vertraulich zu behandeln. Die empfangende Partei darf                Vertrauliche  Informationen   über    geplante  oder
      diese Vertraulichen Informationen gegenüber Dritten, aus             bestehende vertragliche Zusammenarbeit für Referenz-
      welchem Grund auch immer nur nach vorheriger schriftli-              oder Marketingzwecke zu verwenden.
      cher Zustimmung der anderen Partei nutzen und sie

BOSCH und die Bildmarke sind registrierte Marken der Robert Bosch GmbH, Deutschland
Stand: Februar 2022
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