Bedingungen für Werk-und Dienstleistungen
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Robert Bosch Manufacturing Solutions GmbH Bedingungen für Werk-und Dienstleistungen Bedingungen für Werk-und Dienstleistungen Diese Bedingungen für Werk- und Dienstleistungen (im Folgenden: „Bedingungen für Werk- und Dienstleistungen“) gelten für die Erbringung von Werk- und Dienstleistungen durch die Robert Bosch Manufacturing Solutions GmbH, BCI – Bosch Connected Industry, Wernerstr. 51,70469 Stuttgart www.bosch-connected-industry.com (im Folgenden: „Bosch“) für Kunden. Bosch und der Kunde werden im Folgenden auch einzeln „Partei“ und gemeinsam „Parteien“ genannt. 1. Vertragsgegenstand informieren. 1.1. Gegenstand dieser Bedingungen für Werk- und 2.3. Die Leistungen werden von Bosch auf dem anerkannten Dienstleistungen ist die Erbringung von Werk- und Stand der Technik erbracht. Dienstleistungen durch Bosch. Die Einzelheiten der Leistungserbringung, z. B. Leistungsziele, -gegenstand, - 2.4. Im Fall von Dienstleistungen übernimmt Bosch keine umfang, -inhalt, -orte, fachliche und technische Verantwortung für ein bestimmtes Leistungsergebnis, Rahmenbedingungen sowie die für die Leistungen zu diese liegt ausschließlich beim Kunden. zahlende Vergütung, vereinbaren der Kunde und Bosch in einem gesonderten Dokument. Hierbei wird von den 2.5. Von Bosch genannte Liefer- und Leistungstermine gelten Parteien insbesondere festgelegt, ob es sich um eine nur dann als verbindlich, wenn diese von Bosch schriftlich Werk- oder Dienstleistung handelt. als verbindlich bezeichnet wurden. 1.2. Von diesen Bedingungen für Werk- und Dienstleistungen 2.6. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich abweichend abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. vereinbart und, sofern ein Versand der Leistungen erfolgt, verstehen sich die Preise und es erfolgen sämtliche 1.3. Diesen Bedingungen für Werk- und Dienstleistungen Lieferungen von Bosch “FCA Versandstelle lieferndes entgegenstehende oder sie ergänzende Bedingungen des Werk/Lager von Bosch” (Incoterms® 2020). Der Ort des Kunden gelten nicht. Dies gilt auch, wenn im Rahmen liefernden Werks / Lagers von Bosch ist stets auch der einer Bestellung oder sonstiger Dokumente des Kunden Erfüllungsort für die Lieferungen und einer etwaigen hierauf Bezug genommen wird und Bosch nicht Nacherfüllung im Rahmen der Gewährleistung. ausdrücklich widerspricht. 2.7. Der Kunde hat sicherzustellen, dass am Aufstellort des 1.4. Alle Angebote von Bosch sind freibleibend, sofern im Vertragsgegenstands ein Zugang zu Wasser, Strom- Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. versorgung, und für etwaige weitere nach dem Angebot erforderliche Medien (z. B. Druckluft, Gasversorgung) 1.5. Der Vertrag kommt mit Abschluss einer Vereinbarung, mit vorhanden ist, so wie dies in der Spezifikation vorgesehen Zugang einer Auftragsbestätigung durch Bosch zustande, ist. Der Kunde muss alle vorbereitenden Arbeiten am je nachdem, was zuerst eintritt. Lieferfristen sind Aufstellungsort des Vertragsgegenstands auf eigene unverbindlich. Kosten und fachmännisch durchführen, einschließlich aller vorbereitenden baufachlichen Arbeiten (z.B. 2. Leistungserbringung Erd-, Ramm-, Abriss-, Abbruch-, Fundamentierungs-, Maurer-, Zimmerer-, Verputz-, Maler-, Tapezierer-, Repara- 2.1. Die Organisation der Erbringung der Leistungen sowie tur- oder andere baufachliche Arbeiten) sowie Arbeiten das Weisungsrecht über seine Mitarbeiter obliegen allein zur Installation von Elektrizität, Gas und Wasser und Bosch. Dies gilt auch, wenn die Leistungen in den Räumen etwaige weitere nach dem Angebot erforderliche Medien. des Kunden erbracht werden. Diese Arbeiten sind weder von Bosch durchzuführen, noch sind sie in der Vergütung inbegriffen. Sofern nichts 2.2. Bosch ist berechtigt für die Erbringung der Leistungen Abweichendes vereinbart ist, müssen diese vorbereiten- Subunternehmer einzusetzen. Soweit es sich um wesent- den Arbeiten und Anschlüsse, die für den Betrieb des liche oder weit überwiegende Bestandteile der Leistung Vertragsgegenstandes benötigt werden, vor Beginn des handelt, wird Bosch den Kunden hierüber entsprechend Aufbaus des Vertragsgegenstands am Aufstellungsort BOSCH und die Bildmarke sind registrierte Marken der Robert Bosch GmbH, Deutschland Stand: Februar 2022
Robert Bosch Manufacturing Solutions GmbH Bedingungen für Werk-und Dienstleistungen abgeschlossen und betriebsbereit sein. 2.12. Teillieferungen und entsprechende Abrechnungen sind zulässig, es sei denn, sie sind dem Kunden unzumutbar. 2.8. Lieferfristen und Liefertermine werden individuell Teillieferungen sind zumutbar, wenn (i) die Teillieferung vereinbart oder von Bosch im Angebot angegeben. Der Be- für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestim- ginn und die Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen und mungszwecks verwendbar ist, (ii) die Lieferung der restli- Liefertermine setzen voraus, dass zwischen den Parteien chen beauftragten Lieferungen und Leistungen sicherge- alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind stellt ist und (iii) dem Kunden hierdurch kein erheblicher und der Kunde alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei erfüllt hat, insbesondere den rechtzeitigen Eingang denn, Bosch erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten sämtlicher vom Kunden zu liefernden Beistellungen, die bereit). Beibringung der erforderlichen Unterlagen, behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen, die Durchführung 3. Nicht durchführbare Montage-, Instandsetzungs- und von Untersuchungen, die Erteilung von Freigaben oder Servicearbeiten Genehmigungen des Kunden, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und die Leistung von 3.1. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten fälligen Anzahlungen bzw. Zahlungen. Werden diese Leistungen sowie der weitere entstandene und zu Voraussetzungen nicht rechtzeitig und / oder nicht belegende Aufwand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) ordnungsgemäß erfüllt, verlängern sich die Lieferfristen werden dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn die und verschieben sich Liefertermine angemessen; dies gilt Arbeiten aus von Bosch nicht zu vertretenden Gründen nicht, wenn Bosch die Verzögerung allein zu vertreten hat. nicht durchgeführt werden können, insbesondere weil im Die sonstigen gesetzlichen Ansprüche von Bosch bleiben Fall von Instandsetzungsarbeiten der beanstandete Fehler unberührt. bei der Fehlersuche nicht aufgetreten ist, oder Ersatzteile ohne das Verschulden von Bosch nicht zur Verfügung ste- 2.9. Leistungsverzögerungen aufgrund von Höherer Gewalt hen. Die Maschine oder Anlage des Kunden braucht Bosch gem. Ziffer 18 oder Umständen, die Bosch die Leistung nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Erstat- wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich tung der Kosten wieder in den Zustand vor Beginn der machen, ohne dass er auf sie Einfluss hätte, wie Leistungserbringung durch Bosch zurück zu versetzen, unvorhersehbare Materialknappheit, Arbeitskämpfe und es sei denn, dass die vorgenommenen Arbeiten nicht äußere Betriebsstörungen sowie alle sonstigen Fälle erforderlich waren. Höherer Gewalt verlängern Vertragsfristen und verbindli- che Liefertermine um die Zeiträume der Behinderung und 4. Reise- und Transportkosten, Familienheimfahrten eine angemessene Anlaufzeit. 4.1. Zu den Transportkosten des Service-Personals zu rechnen 2.10. Wird der Versand oder die Abnahme des Vertragsgegen- sind insbesondere die Kosten des Transports und der stands oder ein anderer Termin aus Gründen verzögert, Transportversicherung des persönlichen Gepäcks sowie die der Kunde zu vertreten hat, so werden ihm die durch des mitgeführten oder des zur Leistungserfüllung versand- die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet. ten Werkzeuges. Weitergehende Ansprüche oder Rechte von Bosch, insbesondere solche des Schuldnerverzugs, bleiben 4.2. Zu den Reisekosten gehören die Kosten für die in der Zeit vorbehalten. der Durchführung der Montage-, Instandsetzungs- und Serviceleistungen des Servicepersonals von Bosch vorge- 2.11. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit, des Abnahmeter- nommenen Familienheimfahrten, d. h. vom Montageort mins des Vertragsgegenstands oder eines anderen zur gewöhnlichen Arbeitsstätte des Service Mitarbeiters vereinbarten Termins auf Ereignisse oder Störungen und zurück). Der Anspruch des Service-Personals auf zurückzuführen, die außerhalb des Einflussbereiches von Familienheimfahrten richtet sich nach den jeweils gülti- Bosch oder des Einflussbereichs der Zulieferer von Bosch gen gesetzlichen oder kollektiv-vertraglichen Normen. liegen, so verlängert sich die Lieferzeit bzw. der Abnahme- Die von dem Service-Personal von Bosch beanspruchten termin und jeder andere vereinbarte Termin verschiebt Klassen, Tarife oder Sätze (z.B. km-Geld) für benötigte sich um die Dauer der Behinderung, maximal jedoch Verkehrsmittel (z.B. Mietfahrzeug, Taxi, öffentliche 6 Monate nach dem ursprünglichen Liefertermin. Im Falle Verkehrsmittel, Flugzeug, Schiff) sind in der zum Zeit- von Höherer Gewalt gilt die Regelung in Ziffer 18. punkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste für Serviceleistungen hinterlegt. BOSCH und die Bildmarke sind registrierte Marken der Robert Bosch GmbH, Deutschland Stand: Februar 2022
Robert Bosch Manufacturing Solutions GmbH Bedingungen für Werk-und Dienstleistungen 5. Leistungsänderungen 6.2. Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht binnen zwei Wochen nach Meldung der Abnahmebe- 5.1. Sollte der Kunde während der Erbringung von Leistungen reitschaft und Bereitstellung der Leistung schriftlich Änderungen der vereinbarten Leistungen vorschlagen, wegen Mängeln die Abnahme verweigert oder wenn der teilt Bosch dem Kunden so rasch wie möglich mit, ob die Kunde die Lösung ganz oder teilweise nutzt, mit Änderung möglich ist und welche Auswirkungen diese auf Ausnahme der Nutzung im Rahmen der Abnahmeprüfung. den Vertrag, insbesondere auf Termine und die Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmever- vereinbarte Vergütung haben. weigerung. 5.2. Erfordert das Änderungsverlangen eine detaillierte 6.3. Bosch ist berechtigt, in sich abgeschlossene Prüfung durch Bosch, so informiert dieser den Kunden Teilleistungen zur Abnahme bereitzustellen. über die geschätzte Dauer und Kosten dieser detaillierten Prüfung, die vorläufige Beurteilung der Realisierungsaus- 7. Arbeitsergebnisse sichten und soweit vorhanden die ungefähren Auswirkun- gen auf den Vertrag, insbesondere auf Termine und die 7.1. Unter dem Begriff „Arbeitsergebnisse“ sind sämtliche von vereinbarte Vergütung. Bosch für den Kunden individuell geschaffene Werke sowie die dazugehörigen Dokumentationen exklusive der 5.3. Der Kunde hat die durch das Änderungsverfahren (Individual-)Software zu verstehen. An urheberrechtlich entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbe- schutzfähigen Arbeitsergebnissen erhält der Kunde mit sondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstel- vollständiger Entrichtung der vereinbarten Vergütung ein len eines Änderungsvorschlages, die Umsetzung der zeitlich unbefristetes, nicht ausschließliches Änderung und etwaige Stillstandzeiten. Nutzungsrecht. Die Übertragung ausschließlicher Nut- zungsrechte erfolgt nur für Arbeitsergebnisse, für die die- 5.4. Bosch wird während des laufenden Leistungsänderungs- ses ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Der Kunde verfahrens die vertragsgegenständlichen Leistungen ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse zu vervielfältigen, zu unverändert weiterführen, es sei denn der Kunde weist bearbeiten, in andere Darstellungsformen zu übertragen Bosch schriftlich an, dass die Arbeiten bis zur Entschei- und auf sonstige Art und Weise zu verändern, fortzusetzen dung über die Leistungsänderung eingestellt oder einge- und zu ergänzen. Eine Übertragung der Arbeitsergebnisse schränkt werden sollen oder die Parteien treffen eine ge- auf einen Dritten ist nur unter vollständiger Aufgabe der sonderte Absprache über die detaillierte Prüfung des eigenen Nutzung zulässig. Die dem Kunden zwingend Änderungsverlangens oder das Änderungsverlangen zustehenden Rechte aus § 69e UrhG bleiben unberührt. selbst. 7.2. Der Kunde darf die Arbeitsergebnisse nur zu dem Zweck 5.5. Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das einsetzen, seine eigenen Geschäftsvorfälle und die von Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so ver- solchen Unternehmen abzuwickeln, die mit ihm im Sinne bleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Die Leis- des § 15 AktG verbunden sind. tungsänderung wird von den Parteien schriftlich festgehalten. 7.3. Sofern nicht abweichend vereinbart, ist der Kunde nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Bosch zur 6. Abnahme bei Werkleistungen Unterlizenzierung oder gewerblichen Vermietung berechtigt. 6.1. Der Kunde hat innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des schriftlichen Abnahmeverlangens von Bosch und Be- 7.4. Sofern es sich bei den Arbeitsergebnissen um Software reitstellung der Leistung die Abnahmeprüfung handelt, beinhaltet der Lieferumfang ein Vervielfältigungs- vorzunehmen und ein schriftliches Abnahmeprotokoll zu stück der Software im Objektcode. erstellen. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Kunde die Leistung auf ihre Vertragsgemäßheit prüfen und eventu- 7.5. Bosch bleibt unabhängig von der Art der Rechtseinräu- elle Mängel rügen. Bosch wird im Falle einer Mängelrüge mung berechtigt, diese prüfen und gerügte Mängel beseitigen. Das Abnah- a) vergleichbare Arbeitsergebnisse mit denselben meverfahren beginnt danach von Neuem zu laufen. Bosch Funktionalitäten zu erstellen und ist berechtigt, an jeder Abnahme teilzunehmen. b) das bei der Leistungserbringung erlangte Know-how uneingeschränkt weiter zu nutzen BOSCH und die Bildmarke sind registrierte Marken der Robert Bosch GmbH, Deutschland Stand: Februar 2022
Robert Bosch Manufacturing Solutions GmbH Bedingungen für Werk-und Dienstleistungen (Geheimhaltungspflichten gemäß Ziffer 7.5 blei- 7.9. Sofern in dem Vertrag, der auf Basis dieser Bedingungen ben hiervon unberührt). für Werk- und Dienstleistungen zustande kommt, bzw. dem zugrundeliegenden Angebot von Bosch nichts 7.6. Die Arbeitsergebnisse (und/oder Updates etc.) enthalten Anderes geregelt ist, ist Bosch nicht verpflichtet möglicherweise Open Source Software und Software Drit- Dienstleistung oder Unterstützung hinsichtlich der Erfül- ter unter gebührenfreien Lizenzen (nachfolgend „OSS“), lung der Pflichten des Kunden, die sich aus den OSS- die vorrangig vor allen kollidierenden Lizenz- und sonsti- Lizenzen ergeben, zu leisten. Eine solche Dienstleistung gen auf den die Arbeitsergebnisse bezogenen Bedingun- oder Unterstützung durch Bosch bedarf einer gesonderten gen gelten. Der Begriff „Arbeitsergebnisse“ ist in Ziffer Vereinbarung, in welcher diese Dienstleistung oder 7.1 definiert. Unter dem Begriff „Individualsoftware“ ist Unterstützung spezifiziert und hierfür eine angemessene eine für einen bestimmten Kunden entwickelte oder ange- Vergütung vorgesehen wird. passte Software zu verstehen (Abgrenzung: siehe Stan- dardsoftware). Unter dem Begriff „Standardsoftware“ ist 7.10. Bosch liefert diese OSS-Lizenzbedingungen zusammen für einen unbestimmten Kundenkreis entwickelte oder an- mit den Arbeitsergebnissen (und/oder Updates etc.) aus passbare (parametrisierbare) Software zu verstehen, d.h., und stellt sie dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung. jegliche Software, die keine Individualsoftware ist. Unter dem Begriff „Update“ ist eine neue Version einer Software 7.11. Soweit die OSS-Lizenzbedingungen der mitgelieferten zu verstehen, die Programmverbesserungen oder neue OSS-Komponenten die Verpflichtung zur Bereitstellung und/oder geänderte Funktionalitäten enthält. des betreffenden Source Codes enthalten, wird Bosch auf Anforderung des Kunden diesem den Source Code gemäß 7.7. Die in den Arbeitsergebnissen und Updates enthaltene den Anforderungen der jeweils anwendbaren OSS -Lizenz- OSS unterliegt OSS-Lizenzvereinbarungen (im Folgenden: bedingungen zur Verfügung stellen. Unter dem Begriff „OSS-Lizenzen“). Gemäß diesen OSS-Lizenzen muss „Quellcode“ oder „Source Code“ ist ein Programmcode Bosch deren Bedingungen an den Kunden weitergeben in Form eines in der Informatik für Menschen lesbaren, in und der Kunde hat diese Bedingungen einzuhalten und die einer Programmiersprache geschriebenen Texts eines betreffenden Pflichten zu erfüllen, wenn er die OSS in Computerprogramms zu verstehen, der vom Kunden nicht einer anderen Art und Weise nutzt, als sie lediglich zu verändert werden kann. installieren und intern auf dem Vertragsgegenstand ablaufen zu lassen, beispielsweise dadurch, dass der 8. Preise, Vergütung, Fälligkeit Kunde über den Vertragsgegenstand weiter verfügt, wie durch den Vertrieb, Verkauf oder durch andere Weitergabe 8.1. Ist die Vereinbarung einer bestimmten Vergütung nicht an Dritte. Die Rechte gemäß den OSS-Lizenzen werden erfolgt, werden die Montageleistungen, Instandsetzungs- dem Kunden direkt vom jeweiligen Urheber der OSS leistungen, Serviceleistungen und sonstige Werk- und Komponente eingeräumt. Falls der Kunde den Vertragsge- Dienstleistungen von Bosch nach Aufwand abgerechnet. genstand an Dritte weitergibt, gelten die Bedingungen der jeweiligen OSS-Lizenzen für den Vertrieb etwa darin 8.2. Preise für verwendete Teile, Materialien, Werkzeuge und enthaltener OSS. sonstige Sonderleistungen (wie z.B. von Bosch übernommene Verschrottung), die Vergütung für die 7.8. Durch Vervielfältigung, Veränderung oder Verbreitung der Arbeitsleistung, sowie im Fall der Entsendung von Service- OSS akzeptiert der Kunde die anwendbaren OSS-Lizenzen Personal darüber hinaus entstehende Reise- und und übernimmt Verantwortung für die Einhaltung der an- Transportkosten, werden gesondert ausgewiesen. wendbaren OSS-Lizenzen. Weiterhin stimmt der Kunde zu, dass Updates oder neue Versionen (soweit eine Zurverfü- 8.3. Für die Leistungen von Bosch ist vom Kunden die in einem gungstellung solcher Updates oder neuen Versionen von gesonderten Dokument vereinbarte, andernfalls die aus Bosch vertraglich vorgesehen ist) der Software, die im der jeweils gültigen Preisliste von Bosch ersichtliche Vertragsgegenstand enthalten bzw. Teil des Vertragsge- Vergütung zuzüglich Umsatzsteuer zur Zahlung fällig. genstands ist, andere oder zusätzliche OSS und damit Än- derungen bei den OSS-Lizenzen enthalten können. Bosch 8.4. Soweit eine Vergütung nach Aufwand vereinbart wurde, wird den Kunden bei der Lieferung der Updates oder legt Bosch dem Kunden monatlich eine Aufstellung über neuer Versionen über diese Tatsache sowie gegebenen- die geleisteten Stunden bzw. Tage für den jeweils falls über zusätzliche oder geänderte OSS-Lizenzen infor- vorangegangenen Monat vor und stellt diese in Rechnung. mieren. Ist eine Vergütung zum Festpreis vereinbart, ist die BOSCH und die Bildmarke sind registrierte Marken der Robert Bosch GmbH, Deutschland Stand: Februar 2022
Robert Bosch Manufacturing Solutions GmbH Bedingungen für Werk-und Dienstleistungen Vergütung entsprechend eines gesondert vereinbarten ohne eine wesentliche Überschreitung des Kosten- Zahlungsplans fällig, sofern ein solcher nicht vereinbart voranschlages durchführbar sind, dem Kunden hiervon wurde, sind Abschlagszahlungen in jeweils gleicher Höhe unverzüglich Mitteilung machen. Eine wesentliche fällig nach i) Vertragsbeginn, ii) erster Teillieferung, iii) Überschreitung des Kostenvoranschlages liegt vor, wenn Bereitstellung zur Abnahme und iv) Abnahme. sie mindestens um 15% vom Kostenvoranschlag abweicht. 8.5. Zur Erbringung der Leistung von Bosch erforderliche 8.10. Auf Anzeige von Bosch hinsichtlich einer wesentlichen Reisen und somit auch damit verbundene Kosten sind in Überschreitung des Kostenvoranschlages, ist der Kunde der für die Leistung vereinbarten Vergütung nicht verpflichtet, zu entscheiden, ob er die Montage-, Instand- enthalten. Sie werden nach der bei Beauftragung jeweils setzungs- und sonstigen Serviceleistungen weiter gültigen Reisekostenrichtlinie von Bosch berechnet. durchführen lassen will. Hält er dies wegen der Mehrkos- Die Reisekostenrichtlinie wird dem Kunden auf Nachfrage ten für unzweckmäßig, kann er den Vertrag innerhalb von zugesendet. Reisezeiten gelten als Zeiten der Leistungs- zwei Wochen nach Zugang der Anzeige kündigen. Macht erbringung und werden nach Aufwand mit fünfzig Prozent der Kunde von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so (50%) des jeweiligen Tagessatzes abgerechnet. muss er Bosch den der getätigten Leistung entsprechenden Teil der Vergütung bezahlen und die in 8.6. Wegezeiten werden als Arbeitszeiten gemäß der Verrech- der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen ersetzen. nungssätze von Bosch für Serviceleistungen abgerechnet. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde sich nicht innerhalb Als Arbeitszeit gelten auch von Bosch nicht zu vertreten- der Zwei-Wochenfrist äußert. den Wartezeiten am Einsatzort, sowie die für notwendige Unterbringung und etwaige behördlichen Meldungen 8.11. Sämtliche Rechnungen von Bosch sind spätestens 30 Tage erforderliche Zeitdauer. nach Zugang ohne Abzug bargeldlos auf eine von Bosch angegebene Bankverbindung zu zahlen. Maßgeblich für 8.7. Der Kunde hat die Arbeitszeit des Service-Personals auf die Wahrung des Zahlungsziels ist das Datum zu dem der dem ihm - je nach Verkehrssitte täglich, wöchentlich bzw. Rechnungsbetrag Bosch gutgeschrieben wird. nach Arbeitsabschluss vorgelegten Format schriftlich oder in elektronischer Form zu bestätigen. Einwendungen des 8.12. Jegliche OSS, die im Vertragsgegenstand bzw. in der Kunden sind im vorgelegten Format oder gesondert Leistung von Bosch enthalten ist, hat keinen Einfluss auf schriftlich zu erheben. die vereinbarte Vergütung für den Vertragsgegenstand und die vereinbarten weiteren Leistungen und die OSS wird 8.8. Die regelmäßige Arbeitszeit sowie die Vergütung von daher gebührenfrei und ohne monetäre Kompensation zur Mehr-, Spät-, Nacht-, Sonntags-, und Feiertagsarbeit des Verfügung gestellt. Die OSS wird gebührenfrei und ohne von Bosch zur Vornahme von Montage-, Instandsetzungs- monetäre Kompensation zur Verfügung gestellt. und sonstigen Serviceleistungen entsendeten Service- Personals richtet sich nach den auf das jeweilige Arbeits- 9. Mitwirkungs- und Informationspflichten des Kunden verhältnis des Mitarbeiters anzuwendenden Tarif- verträgen. Überstunden werden geleistet, sofern dies 9.1. Der Kunde trägt das Risiko, dass die Leistungen seinen erforderlich und mit Bosch vereinbart ist. Eine Überschrei- Wünschen und Bedürfnissen entsprechen, soweit diese tung des täglichen Höchstarbeitszeitrahmens von 10 nicht ausdrücklich zum Vertragsbestandteil gemacht Stunden sowie Arbeit an Sonn- und Feiertagen darf nur in wurden. Über Zweifelsfragen hat er sich vor dringenden Ausnahmefällen erfolgen und bedarf der Vertragsschluss durch Bosch bzw. durch fachkundige vorherigen Zustimmung von Bosch sowie ggf. der Dritte beraten zu lassen. Zustimmung der am Einsatzort zuständigen Aufsichts- behörde. Dabei zählen als Feiertage die am Einsatzort 9.2. Der Kunde hat die Leistungen von Bosch durch gesetzlich festgeschriebenen. Zwischen zwei angemessene Mitwirkungshandlungen auf seine Kosten zu Arbeitsschichten ist eine Pause von mindestens fördern. Er wird Bosch insbesondere die dafür 11 Stunden zwingend einzuhalten. erforderlichen Informationen und Daten unentgeltlich zur Verfügung stellen sowie den Mitarbeitern von Bosch zu 8.9. Im Fall der Erstellung eines unverbindlichen Kosten- seinen Geschäftszeiten im erforderlichen Umfang den voranschlages wird Bosch für den Fall, dass er bei Zutritt zu seinen Geschäftsräumen und / oder auf Verlan- der Durchführung der Montage-, Instandsetzungs- und gen von Bosch einen Fernzugriff auf den Vertragsgegen- sonstigen Serviceleistungen feststellt, dass diese nicht stand und / oder auf die installierte Software gewähren. BOSCH und die Bildmarke sind registrierte Marken der Robert Bosch GmbH, Deutschland Stand: Februar 2022
Robert Bosch Manufacturing Solutions GmbH Bedingungen für Werk-und Dienstleistungen Darüber hinaus wird der Kunde in angemessenem Umfang Verlängerung wird nach der Dauer der Verspätung der Arbeitsmaterialien und Kommunikationsmittel, insbeson- nicht vertragsgemäßen Mitwirkung und der sonstigen dere Arbeitsplätze, Computer, Telefone, daraus entstehenden zeitlichen Auswirkungen berechnet Internetanschluss und Drucker zur Verfügung stellen, (z.B. unter Berücksichtigung einer notwendigen falls die Leistungen in den Geschäftsräumen des Kunden Anlaufzeit). erbracht werden. 9.9. Der Kunde erstattet Bosch die Aufwände, welche Bosch 9.3. Der Kunde hat die zum Schutz von Personen und Sachen aufgrund der nicht oder nicht fristgerecht erbrachten am Einsatzort notwendigen besonderen Maßnahmen zu Pflichten des Kunden gemäß dieser Ziffer 9 entstanden treffen. Er hat auch das Service-Personal von Bosch (bzw. sind, es sei denn, der Kunde hat dieses nicht zu vertreten. den Leiter der Servicegruppe, wenn mehrere Service- Bosch darüber hinaus gesetzlich zustehende Rechtsbe- Mitarbeiter am gleichen Ort tätig sind) über bestehende helfe und Ansprüche bleiben unberührt. Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften zu unterrichten, soweit diese für das Service-Personal von 9.10. Für den Fall, dass der Kunde Bosch Software zur Bosch von Bedeutung sind. Integration in die Arbeitsergebnisse zur Verfügung stellt, gestattet der Kunde Bosch hiermit, die Software zu 9.4. Die Einrichtung und Vorhaltung einer ausreichend analysieren, um den darin enthaltenen OSS-Inhalt zu über- dimensionierten Hard- und Softwareumgebung (im prüfen. Dies schmälert jedoch nicht die Verantwortung Folgenden: „IT-Infrastruktur“) für Software sowie der des Kunden, Bosch das gesamte Material gemäß den für Betrieb und die Pflege dieser IT-Infrastruktur sowie die die Software geltenden OSS-Lizenzen zur Verfügung zu Vorhaltung der im Übrigen erforderlichen Infrastruktur stellen. liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Der Kunde testet die Arbeitsergebnisse vor deren Einsatz 10. Technische Hilfeleistung des Kunden gründlich auf Mangelfreiheit und ggf. auf Verwendbarkeit in der bestehenden Hard- und Softwarekonfiguration. 10.1. Der Kunde ist auf seine Kosten zur technischen Hilfestel- lung verpflichtet, abhängig von der jeweiligen Werk- und 9.5. Der Kunde gewährt Bosch zur Störungs- und Fehlersuche Dienstleistung sind dies insbesondere: und -behebung Zugang zum Vertragsgegenstand a) Bereitstellung der notwendigen geeigneten (einschließlich Software), nach Wahl von Bosch Hilfskräfte in der für den Serviceeinsatz unmittelbar und/oder mittels Fernzugriff. erforderlichen Zahl und für die erforderliche Zeit. Bosch übernimmt für diese Hilfskräfte keine 9.6. Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, Haftung. Ist durch eine Hilfskraft ein Mangel oder dass Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß Schaden aufgrund von Weisungen durch den arbeitet (z. B. durch tägliche Datensicherung, Störungs- Leiter des Serviceeinsatzes entstanden, so diagnose, regelmäßige Überprüfung der Daten- gelten die Regelungen der Ziffern 11 bis 13 verarbeitungsergebnisse). Soweit der Kunde nicht entsprechend. ausdrücklich vorab darauf hinweist, darf Bosch davon b) Vornahme aller Erd-, Bau-, Bettungs- und Gerüst- ausgehen, dass alle Daten des Kunden, mit denen er in arbeiten einschließlich Beschaffung der Berührung kommen kann, gesichert sind. notwendigen Baustoffe und Hilfsmittel. c) Bereitstellung des Gegenstandes, an dem die 9.7. Kennzeichnungen der Arbeitsergebnisse, insbesondere Leistung erbracht werden soll, in stillgesetztem Urheberrechtsvermerke, Marken, Seriennummern oder und gereinigtem Zustand. ähnliches dürfen nicht entfernt, verändert oder unkennt- d) Bereitstellung der erforderlichen Vorrichtungen lich gemacht werden. und schweren Werkzeuge (z. B. Hebezeuge, Kompressoren) sowie der erforderlichen 9.8. Soweit Bosch durch die nicht vertragsgemäße Erbringung Bedarfsgegenstände und -stoffe (z. B. Rüsthöl- der vorstehenden Mitwirkungs- und Informationspflichten zer, Keile, Unterlagen, Zement, Putz- und des Kunden an der Erbringung der Leistungen gehindert Dichtungsmaterial, Schmiermittel, Brennstoffe, ist, ist Bosch für sich daraus ergebende Leistungsmängel Treibseile und -riemen). (auch etwaige Service Credits/Vertragsstrafen) nicht e) Bereitstellung von Heizung, Beleuchtung, verantwortlich. Vereinbarte Termine verschieben sich Betriebskraft, Wasser, einschließlich der unter den vorstehend genannten Voraussetzungen. Die erforderlichen Anschlüsse. BOSCH und die Bildmarke sind registrierte Marken der Robert Bosch GmbH, Deutschland Stand: Februar 2022
Robert Bosch Manufacturing Solutions GmbH Bedingungen für Werk-und Dienstleistungen f) Bereitstellung notwendiger, trockener und oder gemäß Ziffer 13.1(vi) haftet. Eine Garantie wird nur verschließbarer Räume für die mitgebrachten gewährt, wenn sie als solche ausdrücklich schriftlich Geräte und Werkzeuge und für das Serviceperso- bezeichnet worden ist. nal. g) Transport der ggf. zu montierenden Teile an den 11.2. Werkleistungen, die sich infolge eines vor dem Einsatzort, Schutz der zu montierenden oder zu Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft reparierenden Teile und -materialien vor schädli- herausstellen, werden im Gewährleistungszeitraum von chen Einflüssen jeglicher Art sowie zur Reinigung Bosch innerhalb angemessener Frist behoben (Nacherfül- der Montage- oder Reparaturstelle. lung). Dies geschieht nach Wahl von Bosch durch Beseiti- h) Bereitstellung geeigneter diebessicherer Aufent- gung des Mangels oder durch Lieferung einer haltsräume und Arbeitsräume (mit Beheizung, mangelfreien Leistung oder durch Aufzeigen einer Beleuchtung, Waschgelegenheit, sanitärer Möglichkeit zur Umgehung des Mangels, letzteres soweit Einrichtung) und Erster Hilfe für das Service- dies für den Kunden unter Berücksichtigung der Auswir- Personal. kungen des Mangels und den Umständen der aufgezeigten i) Bereitstellung der Materialien und Vornahme Umgehungslösung zumutbar ist. aller sonstigen Handlungen, insbesondere der Sicherheitsmaßnahmen, die zur Einregulierung 11.3. Der Kunde hat Bosch die Feststellung von Mängeln der der Maschine oder Anlage des Kunden und ggf. Werkleistungen unverzüglich schriftlich anzeigen. Ersetzte einer vertraglich vorgesehenen Erprobung Teile werden Eigentum von Bosch. Durch die Nacherfül- notwendig sind. lung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut. j) Bereitstellung und Entsorgung von Betriebsme- dien, Putzlappen, Ölbindemittel, Filterelemente 11.4. Soweit sich die Beanstandung des Kunden als berechtigt und Verpackungsmaterialien. herausstellt trägt Bosch die unmittelbaren Kosten der k) Durchführung von sicherheitstechnischen Nachbesserung bzw. der Ersatzlieferung einschließlich Maßnahmen zum Schutze des Service-Personals. des Versandes, die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendi- 10.2. Die technische Hilfeleistung des Kunden muss gewährleis- gen Monteure oder Servicekräfte und Hilfskräfte ten, dass die Servicearbeiten sofort nach Ankunft des einschließlich Fahrtkosten, wenn Bosch den Mangel zu Service-Personals begonnen und ohne Verzögerung bis zur vertreten hat und hierdurch keine unverhältnismäßige Abnahme durch den Kunden durchgeführt werden Belastung von Bosch gem. § 635 Abs. 3 BGB eintritt. können. Soweit besondere Pläne oder Anleitungen durch Bosch erforderlich sind, stellt Bosch diese dem Kunden 11.5. Das Recht zur Selbstvornahme steht dem Kunden nicht zu. rechtzeitig zur Verfügung. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssi- cherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer 10.3. Kommt der Kunde seinen Pflichten nicht nach, so ist Schäden, wobei der Kunde Bosch sofort verständigen und Bosch nach Fristsetzung berechtigt, jedoch nicht die Maßnahmen mit Bosch abstimmen muss, hat der verpflichtet, die dem Kunden obliegenden Handlungen an Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte seiner Stelle und auf seine Kosten vorzunehmen. Im beseitigen zu lassen und von Bosch Ersatz Übrigen bleiben die gesetzlichen Rechte und Ansprüche der erforderlichen, angemessenen Aufwendungen zu von Bosch unberührt. verlangen. 11. Sachmängel und Rechtsmängel bei Werkleistungen und 11.6. Sofern der Kunde den Vertragsgegenstand ohne vorherige Rechte Dritter Abstimmung und ohne vorheriges schriftliches Einverständnis von Bosch von dem ursprünglich 11.1. Bosch übernimmt für Werkleistungen für einen Zeitraum vereinbarten Aufstellort an einen anderen Ort verbringt, von 12 Monaten, beginnend mit dem Datum der Abnahme muss Bosch im Falle einer Nachbesserung oder (im Folgenden: "Gewährleistungszeitraum") die Gewähr, Nacherfüllung nur den Teil der zum Zweck der Nachbes- dass die Leistungen die vereinbarte Beschaffenheit serung bzw. Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen aufweisen. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden und Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und verjähren nach Ablauf dieses Gewährleistungszeitraumes. Materialkosten, tragen, die auch entstanden wären, wenn Abweichend hiervon gilt die gesetzliche Gewährleistungs- der Vertragsgegenstand am ursprünglich vereinbarten frist soweit Bosch gemäß Ziffer 13.1(i) bis Ziffer 13.1 (iv) Aufstellort verblieben wäre. Bosch ist in diesem Fall BOSCH und die Bildmarke sind registrierte Marken der Robert Bosch GmbH, Deutschland Stand: Februar 2022
Robert Bosch Manufacturing Solutions GmbH Bedingungen für Werk-und Dienstleistungen berechtigt, dem Kunden den Teil der für die Nachbesse- Vorschriften nur zurücktreten oder kündigen, wenn Bosch rung bzw. Nacherfüllung angefallenen Aufwendungen und die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Kosten in Rechnung zu stellen, der höher ist im Vergleich (i) der tatsächlichen Aufwendungen und Kosten für die 11.11. Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren nach Nachbesserung bzw. Nacherfüllung des Vertragsgegen- Abnahme, soweit nicht im Gesetz zwingend eine längere stands an dem neuen Aufstellort mit (ii) den fiktiven - Verjährungsfrist bestimmt ist. niedrigeren - Aufwendungen und Kosten, die entstanden wären, wenn der Vertragsgegenstand am ursprünglichen 11.12. Bosch gewährleistet während des Gewährleistungszeit- Aufstellort verblieben wäre. raums gemäß nachfolgender Regelungen, dass die Wer- kleistungen bzw. die Arbeitsergebnisse zum Zeitpunkt des 11.7. Das Recht zur Selbstvornahme steht dem Kunden nicht zu. Gefahrübergangs keine Schutzrechte Dritter (wie in Ziffer Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebs- 12.1 definiert) verletzen. sicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Kunde Bosch sofort verständigen und 11.13. Die Pflicht zur Leistung von Schadenersatz aufgrund von die Maßnahmen mit Bosch abstimmen muss, hat der Sach- und Rechtsmängeln richtet sich im Übrigen nach Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte Ziffer 13. Weitergehende oder andere als die in dieser beseitigen zu lassen und von Bosch Ersatz der Ziffer 11 geregelten Ansprüche des Kunden aufgrund von erforderlichen, angemessenen Aufwendungen zu verlan- Sach- und Rechtsmängeln sind ausgeschlossen. gen. 12. Schutz- und Urheberrechte 11.8. Der Kunde hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn Bosch – unter 12.1. Für Ansprüche, die sich aus der Verletzung von gewerbli- Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine chen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter (nachfol- ihm gesetzte angemessene Frist für die Nacherfüllung gend „Schutzrechte“) ergeben, haftet Bosch nicht, wenn fruchtlos verstreichen lässt oder die Nachbesserung der Kunde bzw. unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich bezüglich desselben erheblichen Mangels drei Mal kapital- oder stimmrechtsmäßig ihm gehörende hintereinander gescheitert ist. Liegt nur ein unerheblicher Unternehmen Eigentum oder Nutzungsrechte daran haben Mangel vor, steht dem Kunden lediglich ein Recht zur oder Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf hatten. Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen. 12.2. Bosch haftet nur für Ansprüche, die sich aus der Verletzung von Schutzrechten ergeben, von denen min- 11.9. Es liegt kein Gewährleistungsfall vor und es wird auch destens eines aus der Schutzrechtsfamilie entweder vom keine Haftung übernommen insbesondere in folgenden Europäischen Patentamt oder in einem der Staaten Bun- Fällen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, desrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Österreich oder USA veröffentlicht ist. Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, unsachgemäße Nachbesserung des Kunden oder eines Dritten, fehler- 12.3. Der Kunde muss Bosch unverzüglich von bekanntwerden- hafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsge- den Verletzungsrisiken und angeblichen Verletzungsfällen mäße Wartung, Änderungen am Liefergegenstand ohne unterrichten und Bosch Gelegenheit geben, entsprechen- vorherige Zustimmung von Bosch, Verursachung des den Ansprüchen einvernehmlich entgegenzuwirken. Mangels durch die Verwendung von Beistell- oder von dem Auf Verlangen von Bosch – soweit möglich und zulässig – Kunden vorgeschriebenen Teilen, Materialien oder hat der Kunde Bosch die Führung von Rechtsstreitigkeiten Konstruktionsformen, im Falle von ungeeigneten Betriebs- (auch außergerichtlich) zu überlassen. mitteln, klimatischen Umwelteinflüssen, die auf den Vertragsgegenstand einwirken, mangelhaften Bauarbei- 12.4. Nach Wahl von Bosch ist Bosch berechtigt, (i) für den ein ten, ungeeignetem Baugrund, chemischen, elektrochemi- Schutzrecht (vermeintlich) verletzenden Vertragsgegen- schen oder elektrischen Einflüssen – sofern sie nicht von stand ein Nutzungsrecht zu erwirken, (ii) den Bosch zu verantworten sind. Vertragsgegenstand so zu modifizieren, dass er das Schutzrecht nicht mehr verletzt, oder (iii) den Vertragsge- 11.10. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel genstand durch einen das Schutzrecht nicht mehr verlet- besteht, kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen zenden gleichartigen Vertragsgegenstand zu ersetzen. BOSCH und die Bildmarke sind registrierte Marken der Robert Bosch GmbH, Deutschland Stand: Februar 2022
Robert Bosch Manufacturing Solutions GmbH Bedingungen für Werk-und Dienstleistungen Bosch behält sich vor, diese Bosch nach Ziffer 12.4 Satz 1 von jeglichen Ansprüchen Dritter frei und hält Bosch zur Wahl stehenden Maßnahmen auch dann zu ergreifen, schadlos. wenn die Schutzrechtsverletzung noch nicht rechtsgültig festgestellt oder von Bosch anerkannt ist. 12.8. Ansprüche des Kunden auf Schaden- und Aufwendungs- ersatz bestehen auch bei Schutzrechtsverletzungen nur 12.5. Wird dem Kunden die Nutzung des Vertragsgegenstands nach Maßgabe der Ziffer 13. Für die Verjährung von oder eines Teils davon aufgrund (i) der nicht anfechtbaren Ansprüchen aufgrund von Schutzrechtsverletzungen Entscheidung eines Gerichts oder (ii) einer einstweiligen gelten die Ziffern 11.11 und 13.4 entsprechend. Weiterge- Verfügung untersagt, so wird Bosch nach eigenem hende als die in dieser Ziffer 12 geregelten Ansprüche des Ermessen entweder dem Kunden das Recht verschaffen, Kunden wegen der Verletzung von Schutzrechten sind den Vertragsgegenstand weiter zu nutzen, den Vertragsge- ausgeschlossen. genstand zu ersetzen oder zu modifizieren, um die Verlet- zung unter Beibehaltung der vereinbarten Funktionalitä- 13. Haftung ten zu beseitigen, oder (iii), wenn die beiden vorstehend unter (i) und (ii) genannten Alternativen sich für Bosch als 13.1. Bosch haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen auf unmöglich oder unzumutbare Belastung erweisen, die Schadenersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendun- Rechte des Kunden an dem Vertragsgegenstand schriftlich gen im Sinne des § 284 BGB (im Folgenden: „Schadener- zu kündigen und dem Kunden den Wert des Vertragsge- satz“) (i) bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung genstands unter Berücksichtigung einer dreijährigen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Nutzungsdauer des Vertragsgegenstands zu ersetzen (d.h. Person, (ii) für Schäden aufgrund zwingender Haftung des lineare Abschreibung auf die für die Nutzungsrechte Produkthaftungsgesetzes, (iii) für Schäden, die durch bezahlte Vergütung). Soweit für den Kunden zumutbar, ist arglistiges Verhalten oder Vorsatz von Bosch verursacht der Rücktritt vom Vertrag insoweit begrenzt, als dies zur wurden, sowie (iv) für Schäden, die durch grobe Fahrläs- Verhinderung der Rechtsverletzung erforderlich ist. sigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Ein Rückgriffsrecht gegen Bosch steht dem Kunden nur Angestellten von Bosch verursacht wurden, (v) im Umfang insoweit zu, als er mit seinen eigenen Kunden keine über einer von Bosch übernommenen Beschaffenheits-, Halt- die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinausgehen- barkeits- oder sonstigen Garantie, (vi) aufgrund sonstiger den Vereinbarungen z. B. Kulanzvereinbarungen, getroffen zwingender Haftung. hat. 13.2. Unbeschadet einer Haftung nach Ziffer 13.1 ist die 12.6. Sofern und soweit es Bosch unter angemessenen Haftung von Bosch auf Schadenersatz begrenzt auf die Bedingungen oder innerhalb einer angemessenen Frist Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für nicht möglich ist, den Vertragsgegenstand zu ersetzen Schäden aus einer einfach fahrlässigen Verletzung oder zu modifizieren, um den Verstoß unter Beibehaltung wesentlicher Vertragspflichten sowie für Schäden, die von der vereinbarten Funktionalitäten zu beseitigen, gelten einfachen Erfüllungsgehilfen von Bosch grob fahrlässig die Rechte und Pflichten gemäß Ziffer 12.5 entsprechend. verursacht wurden. Wesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des 12.7. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, (i) soweit er Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren die Schutzrechtsverletzung zu vertreten oder verursacht Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Für eine Haftung hat, (ii) wenn er Bosch nicht in angemessenem Umfang nach dieser Ziffer 9.2 vereinbaren die Parteien – unter bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter unterstützt, (iii) Berücksichtigung von Art und Umfang der unter diesem wenn der Vertragsgegenstand gemäß der Spezifikation Vertrag zu erbringenden Leistungen – einen Haftungs- oder den Anweisungen des Kunden gefertigt wurde, (iv) höchstbetrag in Höhe des Auftragswerts, maximal jedoch wenn die Verletzung des Schutzrechts aus der Nutzung im EUR 100.000,00. Eine weitergehende Haftung von Bosch Zusammenwirken mit einem anderen, nicht von Bosch ist vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Regelungen stammenden oder freigegebenen Gegenstand (einschließ- in diesen Bedingungen für Werk- und Dienstleistungen lich Software des Kunden oder Dritter) folgt, (v) wenn der ausgeschlossen. Vertragsgegenstand nicht vertragsgemäß verwendet wird, (vi) wenn der Vertragsgegenstand in einer Weise benutzt 13.3. Der Kunde ist verpflichtet, alles in seiner Macht Stehende wird, die Bosch nicht voraussehen konnte, oder (vii) wenn zu unternehmen, um den Schaden möglichst gering zu der Vertragsgegenstand vom Kunden oder Dritten halten und weitere Schäden zu vermeiden. geändert wurde. In diesen Fällen stellt der Kunde Bosch BOSCH und die Bildmarke sind registrierte Marken der Robert Bosch GmbH, Deutschland Stand: Februar 2022
Robert Bosch Manufacturing Solutions GmbH Bedingungen für Werk-und Dienstleistungen 13.4. Vertragliche und außervertragliche Ansprüche des Kunden 14.3. Der Kunde verpflichtet sich, alle Maßnahmen auf Schadenersatz, die auf einem Mangel der gelieferten vorzunehmen, die erforderlich sind, um das Vorbehaltsei- Waren und der erbrachten Dienstleistungen beruhen, gentum von Bosch an dem Vertragsgegenstand verjähren in zwei Jahren nach Lieferung bzw. Leistung, zu schützen. Sind Eigentumsvorbehalte in einem soweit nicht im Gesetz zwingend eine längere Verjäh- ausländischen Staat nicht wirksam, so ist der Kunde v rungsfrist vorgesehen ist. In den Fällen der Ziffer 13.1 (i) erpflichtet, an allen Maßnahmen mitzuwirken, insbeson- bis Ziffer 13.1 (iv) oder der Ziffer 13.1(vi) verjähren die dere alle seinerseits erforderlichen Erklärungen abzuge- Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz nach den ben, um Bosch Sicherheiten zu verschaffen, die einem Ei- gesetzlichen Vorschriften. gentumsvorbehalt gleichwertig sind. 13.5. Eine verschuldensunabhängige Schadenersatzhaftung von 14.4. Bosch ist berechtigt, den Vertragsgegenstand auf Kosten Bosch ist für Mängel, die bei Vertragsschluss schon des Kunden gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und vorlagen, ausgeschlossen. sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Kunde selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat. 13.6. Ein Mitverschulden des Kunden ist zu berücksichtigen. 13.7. Bosch haftet nicht für Steuern, andere Abgaben und 14.5. Der Kunde ist zur Verarbeitung oder zur Verbindung des daraus entstehende Schäden, für die der Kunde der Vorbehaltseigentums von Bosch nur im Rahmen seines Steuerpflichtige ist. ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt. An den durch die Verarbeitung oder Verbindung entstehenden 13.8. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz, als in Erzeugnissen erwirbt Bosch zur Sicherung seiner in Ziffer Ziffer 13 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die 14.1 genannten Ansprüche Miteigentum, das der Kunde Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – Bosch schon jetzt überträgt; sie werden insoweit ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadener- ebenfalls Vorbehaltseigentums. Der Kunde hat das satzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, Vorbehaltseigentum als vertragliche Nebenpflicht unent- wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen geltlich zu verwahren. Die Höhe des Miteigentumsanteils deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden von Bosch bestimmt sich nach dem Verhältnis des Wertes, gemäß § 823 BGB. die die Lieferungen von Bosch (berechnet nach dem Rech- nungsendbetrag einschließlich Umsatzsteuer) und dem 13.9. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber Bosch Wert des durch die Verarbeitung oder Verbindung entstan- ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf die denen Erzeugnisses zur Zeit der Verarbeitung oder Verbin- persönliche Schadenersatzhaftung gegenüber den dung haben. Geschäftsführern, Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Beauftragten, Vertretern und Erfüllungsge- 14.6. Der Kunde darf den Vertragsgegenstand weder veräußern, hilfen von Bosch sowie deren Mitarbeitern. Die vorstehen- verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändun- den Bestimmungen gelten auch für die Haftung von Bosch gen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen im Hinblick auf Freistellungspflichten. durch Dritte hat er Bosch unverzüglich davon zu benach- richtigen. 14. Eigentumsvorbehalt 14.7. Der Antrag auf Eröffnung des den Kunden betreffenden In- 14.1. Sofern im Rahmen des Vertrags Eigentum von Bosch an solvenzverfahrens oder sofern der Kunde möglicherweise den Kunden übertragen wird, behält sich Bosch das den Vertrag nicht mehr erfüllt oder erfüllen wird aufgrund Eigentum am Vertragsgegenstand bis zum Eingang aller der Tatsache, dass der Kunde nicht nur vorübergehend Zahlungen – auch für ggf. zusätzlich geschuldete Neben- seine Zahlungen eingestellt hat, berechtigt Bosch dies, leistungen – und bis zur vollständigen Erfüllung aller wei- vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe teren Bosch aus der Geschäftsverbindung zustehenden des Vertragsgegenstands zu verlangen. und noch entstehenden Ansprüche vor (nachfolgend „Vorbehaltseigentum“). 14.8. Übersteigt der Wert der für Bosch bestehenden Sicherhei- ten die Forderungen von Bosch insgesamt um mehr als 14.2. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten an dem 10 %, so wird Bosch auf Verlangen des Kunden insoweit Vorbehaltseigentum erforderlich sind, muss der Kunde Sicherungen nach Wahl von Bosch freigeben. diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. BOSCH und die Bildmarke sind registrierte Marken der Robert Bosch GmbH, Deutschland Stand: Februar 2022
Robert Bosch Manufacturing Solutions GmbH Bedingungen für Werk-und Dienstleistungen 14.9. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, weder direkt noch indirekt Dritten mündlich oder insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Entgelts, ist schriftlich oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Bosch berechtigt, weitere Leistungen zu verweigern nach Verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG, die den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten zu entsprechender Geheimhaltung verpflichtet wurden, oder/und nach Auslieferung des Vertragsgegenstands die sowie Bosch Subunternehmer, die zu entsprechender Lieferungen auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu Geheimhaltung verpflichtet wurden, gelten nicht als Dritte verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht im Sinne von Ziffer 15. zugleich die Erklärung des Rücktritts; Bosch ist vielmehr berechtigt, lediglich die Lieferungen heraus zu verlangen 15.3. Der Kunde darf Vertrauliche Informationen Dritten nicht und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde das zugänglich machen, es sei denn, dies ist für die Ausübung fällige Entgelt nicht, darf Bosch diese Rechte nur geltend der dem Kunden unter diesem Vertrag eingeräumten machen, wenn Bosch dem Kunden zuvor erfolglos eine Rechte erforderlich. Zum Schutz der Vertraulichen Infor- angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine mationen hat der Kunde dasselbe Maß an Sorgfalt (aber derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften nicht weniger als ein angemessenes Maß) wie für eigene entbehrlich ist. Vertrauliche Informationen von ähnlicher Wichtigkeit anzuwenden. 14.10. Aufgrund des Eigentumsvorbehalts kann Bosch den Vertragsgegenstand heraus verlangen, wenn eine Partei 15.4. Die Geheimhaltungspflicht gemäß Ziffern 15.1 bis 15.3 gilt vom Vertrag zurückgetreten ist. nicht bzw. erlischt für Vertrauliche Informationen oder Teile davon, für die die empfangende Partei nachweist, 15. Vertraulichkeit dass a) sie dieser Partei vor dem Zeitpunkt des 15.1. „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Empfangs dieser Vertraulichen Information Bedingungen für Werk- und Dienstleistungen sind sämtli- rechtmäßig bekannt oder allgemein zugänglich ches Wissen und alle Informationen, z.B. auch über war oder dass sie dieser Partei nach dem betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen, Know-How Zeitpunkt des Empfangs durch einen Dritten auf und Geschäftsgeheimnisse („Geschäftsgeheimnisse“ sind rechtmäßige Weise und ohne Verpflichtung zur Informationen gem. § 2 Nr. 1 GeschGehG), die mitgeteilt Geheimhaltung bekannt wurde; oder werden können, sowie Unterlagen, Muster und Software, b) sie vor dem Zeitpunkt des Empfangs der Vertrau- unabhängig von deren Form oder Beschaffenheit, die im lichen Information der breiten Öffentlichkeit Zusammenhang mit dem Vertrag, der auf Basis dieser bereits bekannt oder der Öffentlichkeit allge- Bedingungen für Werk- und Dienstleistungen abgeschlos- mein zugänglich war; oder sen wird, von einer Partei der anderen Partei mitgeteilt c) sie nach dem Zeitpunkt des Empfangs der oder zugänglich gemacht werden, unabhängig davon, ob Vertraulichen Information der breiten Öffentlich- sie als vertraulich gekennzeichnet sind oder nicht. keit bekannt oder der Öffentlichkeit allgemein Vertrauliche Informationen umfassen auch, aber nicht nur zugänglich wurde, ohne dass die die Vertrauliche Informationen, die von der Partei, die die Informationen Information empfangende Partei dafür übermittelt, ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet verantwortlich ist; oder wurden, sowie sämtliche Informationen, bei denen die d) die notifizierende Partei auf ihr Recht auf Vertraulichkeit der Informationen sich aus den Umständen Vertraulichkeit durch eine schriftliche Erklärung ihrer Bereitstellung ergibt. gegenüber der empfangenden Partei verzichtet hat; oder 15.2. Die Parteien haben die Vertraulichkeit aller Vertraulichen e) sie vom Kunden selbst entwickelt werden; oder Informationen, die eine Partei im Rahmen dieses f) sie kraft Gesetzes offen gelegt werden müssen. Vertragsverhältnisses erlangt hat oder erlangen wird zu wahren. Die empfangende Partei wird diese Vertraulichen 15.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, als Vertreter oder Informationen für die Dauer der Vertragsbeziehung und Geschäftspartner von Bosch zu handeln. Ohne vorherige einen Zeitraum von 5 Jahren nach deren Beendigung Zustimmung von Bosch ist der Kunde nicht berechtigt, vertraulich zu behandeln. Die empfangende Partei darf Vertrauliche Informationen über geplante oder diese Vertraulichen Informationen gegenüber Dritten, aus bestehende vertragliche Zusammenarbeit für Referenz- welchem Grund auch immer nur nach vorheriger schriftli- oder Marketingzwecke zu verwenden. cher Zustimmung der anderen Partei nutzen und sie BOSCH und die Bildmarke sind registrierte Marken der Robert Bosch GmbH, Deutschland Stand: Februar 2022
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