Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss - Bericht 2017 - unabhängig. kompetent. praxisorientiert.

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Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss - Bericht 2017 - unabhängig. kompetent. praxisorientiert.
unabhängig. kompetent. praxisorientiert.
               Expertise für Wohnungsmarkt und Stadtentwicklung

Pflegebedarfsplanung
Rhein-Kreis Neuss
Bericht 2017
Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss - Bericht 2017 - unabhängig. kompetent. praxisorientiert.
Einleitung

             Inhaltsverzeichnis

             1         Einleitung .............................................................................................................. 4

             1.1       Methodik und Datengrundlagen .............................................................................................. 5
             1.2       Prozess und Akteure ...................................................................................................................... 6

             2         Rahmenbedingungen .......................................................................................... 8

             2.1       Lage und wirtschaftliche Rahmenbedingungen.................................................................. 8
             2.2       Pflegestärkungsgesetz .................................................................................................................. 8

             3         Bestandsaufnahme ............................................................................................ 10

             3.1       Stationäre Pflege ........................................................................................................................... 10
             3.2       Kurzzeit- und Verhinderungspflege....................................................................................... 15
             3.3       Teilstationäre Wohn- und Pflegeangebote......................................................................... 16
             3.4       Ambulante Pflege ......................................................................................................................... 17
             3.4.1 Professionelle ambulante Pflege ............................................................................................. 17
             3.4.2 Informelle ambulante Pflege / Pflege durch Angehörige ............................................. 20
             3.5       Hospizdienste ................................................................................................................................. 23
             3.6       Beratungsangebote und Netzwerke ...................................................................................... 25
             3.7       Barrierefreies/-armes Wohnen................................................................................................. 29
             3.8       Service-Wohnen ............................................................................................................................ 29
             3.9       Alternative Wohnformen ........................................................................................................... 30
             3.10      Ehrenamtliches Engagement .................................................................................................... 31
             3.11      Planungen der angrenzenden Kreise bzw. kreisfreien Städte...................................... 33
             3.12      Verflechtungen mit den angrenzenden Kreisen bzw. kreisfreien Städten .............. 35

             4         Determinanten der Nachfrage nach Pflegeleistungen .................................. 40

             4.1       Demographie.................................................................................................................................. 40
             4.2       Informelles Pflegepotenzial ...................................................................................................... 40
             4.3       Angebotsstruktur .......................................................................................................................... 42
             4.4       Rechtliche Rahmenbedingungen............................................................................................ 43

             5         Nachfrageentwicklung und Pflegequoten ...................................................... 44

             5.1       Altersstruktur der Bevölkerung ................................................................................................ 44
             5.2       Struktur der Pflegebedürftigen................................................................................................ 45

Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss                                                                                                                                      1
Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss - Bericht 2017 - unabhängig. kompetent. praxisorientiert.
Einleitung

             5.3       Entwicklung der Pflegebedürftigen ....................................................................................... 47
             5.4       Entwicklung der Pflegeprävalenzen ....................................................................................... 48
             5.5       Bevölkerungsprognose ............................................................................................................... 50
             5.6       Entwicklung des Pflegepotenzials .......................................................................................... 52
             5.6.1 Informelles Pflegepotenzial....................................................................................................... 52
             5.6.2 Formelles Pflegepotenzial.......................................................................................................... 53

             6         Pflegebedarfsprognose ..................................................................................... 54

             6.1       Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen...................................................................... 56
             6.2       Entwicklung differenziert nach Pflegegrad ......................................................................... 57
             6.3       Entwicklung differenziert nach Versorgungsform ............................................................ 58
             6.3.1 Entwicklung der vollstationären versorgten Pflegebedürftigen nach Szenarien .. 59
             6.3.2 Entwicklung Pflegegeldbezieher nach Szenarien ............................................................. 59
             6.3.3 Entwicklung Bezieher von ambulanten Pflegesachleistungen nach Szenarien ..... 59
             6.4       Bilanzierung – Stationäre Pflegeeinrichtungen ................................................................. 61
             6.5       Bedarf Kurzeit- und Verhinderungspflege .......................................................................... 63
             6.6       Bedarf Tages- und Nachtpflege .............................................................................................. 64

             7         Kommunalprofile ............................................................................................... 66

             7.1       Dormagen ........................................................................................................................................ 67
             7.2       Grevenbroich .................................................................................................................................. 69
             7.3       Jüchen ............................................................................................................................................... 71
             7.4       Kaarst ................................................................................................................................................. 73
             7.5       Korschenbroich .............................................................................................................................. 75
             7.6       Meerbusch ....................................................................................................................................... 77
             7.7       Neuss ................................................................................................................................................. 79
             7.8       Rommerskirchen ........................................................................................................................... 81

             8         Entwicklung des Bedarfs an Pflegekräften ..................................................... 83

             9         Projektion der finanziellen Entwicklung ......................................................... 86

             9.1       Abschätzung der Kosten des örtlichen Trägers – Hilfe zur Pflege - Stationär....... 87
             9.2       Abschätzung der Kosten des örtlichen Trägers – Hilfe zur Pflege – ambulant ..... 88

             10        Bewertung und Handlungsempfehlungen ...................................................... 89

Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss                                                                                                                                               2
Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss - Bericht 2017 - unabhängig. kompetent. praxisorientiert.
Einleitung

             10.1   Handlungsempfehlungen – Pflegeinfrastruktur ................................................................ 91
             10.2   Handlungsempfehlungen - Quartiersansätze .................................................................... 93
             10.3   Personalentwicklung .................................................................................................................... 94
             10.4   Beratung und Netzwerk.............................................................................................................. 94
             10.5   Ehrenamt .......................................................................................................................................... 95
             10.6   Monitoring....................................................................................................................................... 95

Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss                                                                                                                                       3
Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss - Bericht 2017 - unabhängig. kompetent. praxisorientiert.
Einleitung

             1       Einleitung

             Im Rhein-Kreis Neuss sind derzeit rund 16.000 Menschen auf Pflegeleistungen angewie-
             sen. Aufgabe des Kreises ist es, Strukturen zu unterstützen bzw. aufzubauen, die es Pfle-
             gebedürftigen ermöglichen, ein selbstbestimmtes Leben in ihrem gewohnten Umfeld
             führen zu können.

             Angesichts der demographischen Entwicklung wird die Zahl der Pflegebedürftigen weiter
             steigen und damit auch die Herausforderung, eine an den Bedürfnissen der Betroffenen
             orientierte, pflegerische Versorgung in Zukunft sicherzustellen. Das Land NRW hat vor
             diesem Hintergrund die gesetzlichen Grundlagen weiterentwickelt. So ist im Oktober
             2014 das neue GEPA-NRW in Kraft getreten, in dem das bisherige Landespflegegesetz
             sowie das Wohn- und Teilhabegesetz novelliert und zusammengeführt wurden. Teil des
             GEPA ist das Alten- und Pflegegesetz, in dem der zuvor schon bestehende Planungsauf-
             trag weiter konkretisiert wurde.

             So ist der Rhein-Kreis Neuss verpflichtet, eine den örtlichen Bedarfen entsprechende
             pflegerische Angebotsstruktur sicherzustellen (§ 4 Abs. 1 APG NRW). Hierzu ist eine ört-
             liche Planung gemäß § 7 APG NRW zu erstellen. Im Einzelnen muss die Planung folgende
             Inhalte umfassen:

                 ○   „1. die Bestandsaufnahme der Angebote, 2. die Feststellung, ob qualitativ und
                     quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen und 3. die Klärung der
                     Frage, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung o-
                     der Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich sind (§ 7 Abs. 1 Satz 1 APG
                     NRW).

                 ○   Die Planung ist nicht nur auf stationäre Pflege beschränkt, sondern umfasst ins-
                     besondere auch „komplementäre Hilfen, Wohn- und Pflegeformen sowie ziel-
                     gruppenspezifische Angebotsformen wie persönliche Assistenz und die Weiter-
                     entwicklung der örtlichen Infrastruktur. Die Planung hat übergreifende Aspekte
                     der Teilhabe einer altengerechten Quartiersentwicklung zur Sicherung eines wür-
                     devollen, inklusiven und selbstbestimmten Lebens, bürgerschaftliches Engage-
                     ment und das Gesundheitswesen einzubeziehen“ (§ 7 Abs. 1 Satz 2 APG NRW).

                 ○   Darüber hinaus muss der Rhein-Kreis Neuss auch die kreisangehörigen Kommu-
                     nen in den Planungsprozess einbeziehen und die Planungen angrenzender Ge-
                     bietskörperschaften berücksichtigen (§ 7 Abs. 2 APG NRW).

Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss                                                                   4
Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss - Bericht 2017 - unabhängig. kompetent. praxisorientiert.
Einleitung

             Wenn die Planung Grundlage für eine verbindliche Entscheidung über eine bedarfsab-
             hängige Förderung zusätzlicher teil- oder vollstationärer Pflegeeinrichtungen sein soll,
             ist sie jährlich nach Beratung in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege durch Be-
             schluss des Kreistages festzustellen (verbindliche Bedarfsplanung) und öffentlich bekannt
             zu machen. Die verbindliche Bedarfsplanung muss zukunftsorientiert einen Zeitraum von
             drei Jahren ab der Beschlussfassung umfassen und auf der Grundlage nachvollziehbarer
             Parameter darstellen, ob das Angebot an Pflegeeinrichtungen den örtlichen Bedarf ab-
             deckt oder in welcher Höhe zur Bedarfsdeckung zusätzliche Kapazitäten erforderlich sind.

             Ziele
             Ziel der Pflegebedarfsplanung ist es, auch zukünftig eine leistungsfähige und nachhaltige
             Unterstützungsstruktur für ältere und pflegebedürftige Menschen im Rhein-Kreis Neuss
             vorzuhalten. Hierzu gilt es aktuelle und zukünftige Handlungsbedarfe zu identifizieren
             um einerseits den Ausbau der Pflegeinfrastrukturen voranzutreiben und anderseits den
             Aufbau von Überkapazitäten zu vermeiden.

             Die Ergebnisse werden dabei sowohl auf Ebene des Rhein-Kreises Neuss als auch auf
             Ebene der einzelnen Gemeinden dargestellt. Die gemeindebezogenen Ergebnisse wer-
             den in Form Steckbriefen in komprimierter Form aufbereitet (vgl. Kap. 7).

             Neben den klassischen ambulanten und stationären Pflegeformen werden auch neue
             Ansätze der pflegerischen Versorgung in den Fokus genommen. Dazu zählen beispiels-
             weise alternative Wohnmodelle wie auch Möglichkeiten der Quartiers- und nachbar-
             schaftlich organisierten Hilfs- und Beratungsangebote.

             1.1      Methodik und Datengrundlagen

             Das Gutachten zur Erstellung einer „Örtlichen Planung“ im Sinne von § 7 des Alten- und
             Pflegegesetzes NRW kann grob in vier Arbeitsphasen eingeteilt werden:

                   ○ Angebotserfassung (Kapitel 3) – In der Erhebungsphase erfolgte eine umfassende
                     Erfassung der Pflegeinfrastruktur. Neben der Auswertung der Pflegestatistik und
                     weiterer amtlicher Statistiken von IT.NRW wurde eine Befragung der stationären
                     und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie der ambulanten Pflegedienste
                     durchgeführt. Im Rahmen der Befragung wurden die Belegungs- und Personalsi-
                     tuation erfasst sowie allgemeine Fragen zu den drängendsten Handlungsbedar-
                     fen gestellt. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über den Befragungsrücklauf:

                      Tabelle 1 – Rücklauf Befragung

                                                            Rücklauf in %       Anzahl der Pflege-
                                                                                       fälle
                       Stationäre Einrichtungen                 74 %                  2.840
                       Ambulante Pflegedienste                  45 %                  1.130
                       Teilstationäre Einrichtungen             78 %                   320

Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss                                                                   5
Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss - Bericht 2017 - unabhängig. kompetent. praxisorientiert.
Einleitung

                      Weiter wurden die Planungen und der Status quo in den angrenzenden Kreisen
                      abgefragt. Sofern eine Pflegebedarfsplanung in den angrenzenden kreisfreien
                      Städten und Kreisen vorlag, wurden diese ausgewertet. Darüber hinaus erfolgt
                      die Erfassung der sonstigen Pflegeinfrastrukturen wie ehrenamtliche Hilfen und
                      Beratungsangebote.

                   ○ Bedarfsermittlung – Zur Bedarfsermittlung erfolgte durch ALP die Berechnung ei-
                     ner Bevölkerungsprognose (Kap. 5.5) auf Ebene der Städte und Gemeinden sowie
                     darauf aufbauend die Ableitung des Pflegebedarfs differenziert in drei Szenarien
                     (Kap. 6). Die neuen Pflegegrade wurden bei der Bedarfssimulierung bereits be-
                     rücksichtigt.

                   ○ Bilanzierung von Angebot und Nachfrage – Durch die Bilanzierung von Angebot
                     und Nachfrage wurden in einem abschließenden Analyseschritt die Handlungs-
                     bedarfe schärfer herausgearbeitet (Kap. 6.4). Konkret wurden Bedarfe hinsichtlich
                     der benötigten Pflegeinfrastrukturen wie auch zum benötigten Personal (Kap. 8)
                     dargestellt. Ferner wurde die finanzielle Belastung für den örtlichen Träger im
                     Leistungsbereich der Hilfen zur Pflege abgeschätzt (Kap. 9).

                   ○ Handlungsempfehlungen (Kapitel 10) – Auf Basis der Analyse-, Befragungs- und
                     Prognoseergebnisse wurden Zielsetzungen für die Entwicklung der Pflegeinfra-
                     struktur gemeinsam mit dem Rhein-Kreis Neuss diskutiert und erste Handlungs-
                     empfehlungen abgeleitet.

             Neben den amtlichen Daten von IT.NRW und den Befragungsergebnissen der Pflegeein-
             richtungen wurden diverse Daten des Rhein-Kreises Neuss herangezogen. Unter ande-
             rem wurden Daten zu pflegebedürftigen Empfängern von Sozialleistungen in stationären
             Einrichtungen sowie Daten zu den Aufwendungen für Sozialleistungen differenziert nach
             Hilfen zur Pflege und Pflegewohngeld ausgewertet. Die Daten von IT.NRW (Pflegestatis-
             tik) beziehen sich auf das Jahre 2015. Die Befragungsergebnisse und die Daten des
             Rhein-Kreises Neuss sind aktueller und beziehen sich in der Regel auf das Jahr 2017.

             Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Bericht auf eine gleichzeitige Ver-
             wendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbe-
             zeichnungen gelten für beide Geschlechter gleichermaßen.

             1.2      Prozess und Akteure

             Ein weiteres zentrales Element des Gutachtens war die Einbeziehung lokaler Akteure und
             Experten. Neben der Befragung der Einrichtungen und ambulanten Dienste wurden fol-
             gende Beteiligungsformen durchgeführt:

                   ○ Expertengespräche mit über einem Dutzend Akteuren (Wohlfahrtsverbände, am-
                     bulante Dienste, private Heimbetreiber, Vereine und Netzwerke)
                   ○ Durchführung eines Kommunalworkshops

Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss                                                                   6
Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss - Bericht 2017 - unabhängig. kompetent. praxisorientiert.
Einleitung

                ○ Vorstellung der Zwischenergebnisse auf einer Fachkonferenz „örtliche Planung“
                  sowie anschließender Diskussion der Ergebnisse in vier thematischen Arbeits-
                  gruppen
                ○ Zudem wurde das Vorgehen im Rahmen der Konferenzen für Gesundheit, Pflege
                  und Alter vorgestellt
                ○ Darüber hinaus wurde die Politik durch zwei Präsentation im Sozial- und Gesund-
                  heitsausschuss informiert

             Die folgende Abbildung gibt einen Überblick über die durchgeführten Arbeitsschritte.

                 Pflegebedarfsplanung

                 Leistungsbild
                                                                                            Beteiligungsprozess
                            Untersuchung der
                01
                            Rahmenbedingungen                                                  Auftaktgespräch

                02         Bestandsaufnahme Angebot

                    Befragung Pflegeheime,                       Befragung
                   Tagespflegeeinrichtungen                ambulante Pflegedienste

                 Befragung der angrenzenden                Erfassung der Planungen            Expertengespräche
                 Kreise bzw. kreisfreien Städte         (innerhalb und außerhalb des
                                                                   Kreises)
                                                                                                Konferenz für
                                          Erfassung sonstiger                                 Gesundheit, Pflege
                                         Pflegeinfrastrukturen                                    und Alter

                                                                                                 Arbeitskreis
                                                                                                 Kommunen
                 03        Bedarfseinschätzung

                                                            Pflegebedarfsprognose
                      Bevölkerungsprognose
                                                               für drei Szenarien

                Pflegebedürftigkeit differenziert       Pflegebedürftigkeit differenziert
                      nach Pflegeformen                   nach Pflegestufen alt & neu

                04        Bilanzierung von Bestand und Bedarf

                              Bedarf
                                                          Personalbedarf differenziert           Fachkonferenz
                 Pflegeinfrastruktur differenziert
                         nach Szenarien                         nach Szenarien                 „örtliche Planung“

                                                                                                Konferenz für
                                                                                              Gesundheit, Pflege
                05        Bewertung und Handlungsempfehlungen                                     und Alter

                                                            Aufbau Monitoring -                   Ergebnis-
                           Endbericht                                                            präsentation
                                                           Fortschreibungskonzept

Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss                                                                              7
Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss - Bericht 2017 - unabhängig. kompetent. praxisorientiert.
Rahmenbedingungen

          2         Rahmenbedingungen

          2.1       Lage und wirtschaftliche Rahmenbedingungen

          Der Rhein-Kreis Neuss liegt am linken Niederrhein. Im Osten wird das Kreisgebiet durch
          den Rhein begrenzt. Rechtsrheinisch grenzen Duisburg und Düsseldorf, sowie der Kreis
          Mettmann an. Linksrheinisch liegen im Norden beginnend die Stadt Krefeld, der Kreis
          Viersen die Stadt Mönchengladbach sowie die Kreise Rhein-Erft-Kreis, Düren, Heinsberg
          und die Stadt Köln.

          Die Städte und Gemeinden des Rhein-Kreises Neuss haben eine enge Verflechtung zu
          den teils unmittelbar angrenzenden Oberzentren. Neben der räumlichen Nähe unter-
          stützt eine sehr gute Anbindung über den schienengebundenen und den motorisierten
          Individualverkehr die enge funktionale Verflechtung. Aus allen Teilen des Kreises können
          die nächstgelegenen Oberzentren gut erreicht werden. Eine Auswertung der Pendlerbe-
          ziehungen zeigt, dass Dormagen und Rommerskirchen eine starke Orientierung nach
          Köln und Grevenbroich besitzen. Kaarst, Meerbusch und Neuss weisen hingegen eine
          enge Verflechtung mit Düsseldorf auf. Die Bewohner Jüchens und Korschenbroich sind
          eher in Richtung Mönchengladbach orientiert.1

          Die enge Verflechtung der Gemeinden des Rhein-Kreises Neuss mit dem Umland ist auch
          im Rahmen der Pflegebedarfsplanung zu berücksichtigen. So wurde im Rahmen der Un-
          tersuchung geprüft, inwieweit die Städte und Gemeinden des Rhein-Kreises Neuss eine
          Versorgungsfunktion im Bereich der Pflege für das Umland übernehmen bzw. in welchem
          Umfang Bewohner des Rhein-Kreises Neuss Pflegeinfrastrukturen im Umland nutzen (vgl.
          Kap. 3.12).

          2.2       Pflegestärkungsgesetz

          Durch die Pflegestärkungsgesetze II und III wurden weitreichende Reformen und Verän-
          derungen im gesamten Pflegesektor umgesetzt. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt zwar noch
          nicht abzuschätzen, in welchem Umfang die Reformen zu Veränderungen in der Struktur
          der Nachfrage von Pflegeangeboten oder der Struktur der Belegung der stationären Ein-
          richtungen kommen wird, gleichwohl können erste Tendenzen bereits identifiziert wer-
          den. So ist die Zahl der Anträge nach Pflegeleistungen mit der Einführung des PSG II und
          III nochmals deutlich gestiegen. Untersuchungen zu den Auswirkungen früherer Refor-
          men (Pflegeweiterentwicklungsgesetz, Pflegeneuausrichtungsgesetz und dem Pflege-
          stärkungsgesetz I) haben zudem gezeigt, dass die Ausdehnung der Leistungen bzw. des
          Kreises der Leistungsberechtigten unter anderem zu einer Erhöhung der Pflegequoten
          bzw. Pflegeprävalenzen geführt haben.2

          1
              Vgl. IT.NRW – Ein- bzw. Auspendlerströme der Städte und Gemeinden NRWs 2015
          2
              BARMER GEK Pflegereport 2016

Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss                                                               8
Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss - Bericht 2017 - unabhängig. kompetent. praxisorientiert.
Rahmenbedingungen

          Da die Pflegereformen der jüngeren Vergangenheit insbesondere die ambulante Pflege
          gestärkt haben, hat eine Verschiebung der Nachfrage – insbesondere bei geringen Pfle-
          gegraden – von der vollstationären in Richtung ambulante und teilstationäre Pflege statt-
          gefunden. Es ist zu erwarten, dass mit der Einführung des PSG II die bereits bestehenden
          Tendenzen (steigende Pflegeprävalenzen und Verschiebung hin zu ambulanten Pflege-
          settings) weiterhin bestehen oder verstärkt werden.

          Wesentliche Änderungen der PSG I bis III sind:

          PSG I

             ○ Bessere Kombinierbarkeit der Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
             ○ Der Anspruch auf niedrigschwellige Betreuungsleistungen in der ambulanten
               Pflege wurde ausgeweitet
             ○ Gründungszuschüsse für ambulant betreute Wohngruppen und Wohngemein-
               schaften (WG) sowie erhöhte Fördermittel zur altersgerechten Wohnraumanpas-
               sung
             ○ Erweiterter Leistungsanspruch für Demenzerkrankte - Menschen mit Demenz in
               der bis zum 31. Dezember 2016 geltenden sogenannten Pflegestufe 0 haben
               nun erstmals die Möglichkeit, auch Leistungen der teilstationären Tages- oder
               Nachtpflege sowie der Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen
             ○ Erhöhung des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen

          PSG II

             ○ Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs (Aufhebung der Ungleichbe-
               handlung von somatisch und kognitiv beeinträchtigten Menschen)
             ○ Neues Begutachtungssystem
             ○ Deutlich höhere Zuschüsse der Pflegeversicherung insbesondere im ambulanten
               Bereich
             ○ Einführung Pflegegrad 1 (Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Mo-
               nat)
             ○ Einrichtungseinheitliche Eigenanteil für Pflege wurde angeglichen – gleiche Pau-
               schale in allen Pflegegraden

          PSG III

             ○ Die Kommunen erhalten mehr Kompetenzen bei der Pflegeberatung. So können
               bundesweit bis zu 60 Kommunen zeitlich auf fünf Jahre befristete Modellvorha-
               ben zur Pflegeberatung auflegen

Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss                                                                9
Bestandsaufnahme

          3             Bestandsaufnahme

          3.1           Stationäre Pflege

          Insgesamt gibt es im August 2017 im Rhein-Kreis Neuss 46 stationäre Pflegeeinrichtun-
          gen, die ein Angebot von 4.002 Pflegeplätzen zur Verfügung stellen. Im Bereich der sta-
          tionären Pflege sind zum Stichtag 15.08.2017 155 Plätze nicht belegt, was einer Auslas-
          tungsquote von rund 96 % entspricht3. 40 weitere Pflegeplätze sind geplant. In Folge der
          80:20-Regelung für stationäre Pflegeeinrichtungen ist mit einem Wegfall von 23 Plätzen
          zu rechnen.

          Der Angebotsüberhang konnte in den letzten Jahren abgebaut werden. So waren noch
          im Februar 2016 rund 250 und damit 100 stationäre Pflegeplätze mehr als im August
          2017 nicht belegt. Insgesamt sind 25 der 46 Pflegeeinrichtungen (54 %) voll ausgelastet
          (>98 %). Anfang 2006 galt dies nur für 19 bzw. 41 % der Einrichtungen.4

          Abbildung 1 Entwicklung der Auslastung in den stationären Pflegeeinrichtungen

              Anzahl Plätze                                                                   Überhang
                4.050                                                                              300
                4.000
                                                                                                   250
                3.950
                3.900
                                                                                                   200
                3.850
                3.800                                                                              150
                3.750
                                                                                                   100
                3.700
                3.650
                                                                                                   50
                3.600
                3.550                                                                              0
                        Feb 16    Mai 16       Aug 16   Nov 16       Feb 17      Mai 17   Aug 17

                                      Anzahl Plätze     Belegte Plätze        Überhang

          Quelle: Rhein-Kreis-Neuss

          Eine hohe Auslastung (>98 %) erreichen insbesondere die Einrichtungen in den Städten
          Dormagen, Rommerskirchen, Kaarst und Neuss. Freie Kapazitäten gibt es hingegen ins-
          besondere in Meerbusch und Grevenbroich (vgl. Kap. 6.4).

          Von den 46 stationären Pflegeeinrichtungen befinden sich neun Einrichtungen in privater
          sowie drei in kommunaler Trägerschaft. Die Träger der freien Wohlfahrtspflege betreiben
          im Rhein-Kreis Neuss 29 Pflegeheime. Fünf stationäre Pflegeeinrichtungen entfallen auf
          sonstige gemeinnützige Träger.

          3
              Rhein-Kreis Neuss - Heimaufsicht
          4
              ebenda.

Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss                                                                   10
Bestandsaufnahme

          In jeder Kommune des Kreises sind mindestens zwei stationäre Pflegeeinrichtungen an-
          sässig. In der Stadt Neuss gibt es mit 13 stationären Pflegeeinrichtungen das größte An-
          gebot.

          Abbildung 2 Stationäre Pflegeeinrichtungen im Rhein-Kreis Neuss

Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss                                                               11
Bestandsaufnahme

          Im Rhein-Kreis Neuss sind zum Stichtag 01.07.2016 rund 1.460 Vollstellen durch Pflege-
          personal besetzt. Die Fachkraftquote liegt bei rund 54 %. Die Entwicklung der letzten 10
          Jahre zeigt einen deutlichen Zuwachs der Beschäftigten (vgl. Abbildung 3). So ist die Zahl
          der Vollstellen seit 2006 um 40 % oder rund 400 gestiegen. Die Fachkraftquote ist im
          gleichen Zeitraum leicht gesunken (57 % im Jahr 2006; 54 % im Jahr 2016).

          Rund 36 % der Beschäftigten sind älter als 50 Jahre5. Mit Blick auf den zukünftigen Per-
          sonalbedarf ist dies zu berücksichtigen. So müssen alleine rund 525 Vollstellen in den
          nächsten 15 Jahren durch neues Personal ersetzt werden (vgl. Kap. 8).

          Abbildung 3 Entwicklung Vollstellen und Fachkraftquote 2006 bis 2016

          Im Vergleich mit dem Land NRW ist die Pflegeplatzquote (Verhältnis von Pflegeplätzen
          zu Pflegebedürftigen) im Rhein-Kreis Neuss leicht unterdurchschnittlich. Während in
          Rhein-Kreis Neuss auf 100 Pflegebedürftige 25 stationäre Pflegeplätze kommen, sind es
          in NRW 28. Im Vergleich mit anderen Kreisen/kreisfreien Städten zeigen sich teils deutli-
          che Unterschiede. Beispielsweise beträgt das Verhältnis von stationären Pflegeplätzen
          und Pflegebedürftigen in Viersen nur 1:5 bzw. 20:100. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass
          in Viersen ein höherer Anteil der über 80-Jährigen pflegebedürftig ist.

          5
              ALP - Befragung stationäre Pflegeeinrichtungen

Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss                                                                 12
Bestandsaufnahme

           Abbildung 4 Stationäre Pflegeplätze pro 100 Pflegebedürftiger

          Abbildung 5 Pflegebedürftige im Verhältnis zu über 80-Jährige

Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss                                     13
Bestandsaufnahme

          „Junge Pflege“
          Junge Pflegebedürftige haben andere Anforderungen an eine Pflegeeinrichtung als äl-
          tere Bewohner. So unterscheiden sich beispielsweise Tagesabläufe und Freizeitverhalten
          der jüngeren von den älteren Pflegebedürftigen. Festzuhalten ist, dass ein ausreichendes
          auf jüngere Pflegebedürftige zugeschnittenes Pflegeangebot zu einer insgesamt höhe-
          ren Angebotsqualität der pflegerischen Versorgung beiträgt.

          Status quo
          Der überwiegende Teil der jüngeren Pflegebedürftigen wird ambulant versorgt. Aller-
          dings besteht auch für diese Gruppe ein Bedarf an stationären Pflegeplätzen. Im Rhein-
          Kreis Neuss leben derzeit rund 150 Personen unter 65 Jahren bzw. rund 90 Personen
          unter 60 Jahren in den stationären Pflegeeinrichtungen. Dieser Nachfrage steht ein An-
          gebot von zurzeit 17 Pflegeplätzen in Dormagen, die auf die Pflege jüngerer ausgerichtet
          sind, gegenüber. Weitere jüngere Pflegebedürftige werden im Malteserstift St. Katharina
          in der Wachkoma- und Beatmungspflege versorgt. Die Mehrzahl der jüngeren Pflegebe-
          dürftigen wird jedoch in „normalen“ Pflegeeinrichtungen versorgt.

          Derzeit übersteigen die Anfragen nach Pflegeplätzen in der Einrichtung in Dormagen das
          Angebot deutlich.

Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss                                                               14
Bestandsaufnahme

          3.2       Kurzzeit- und Verhinderungspflege

          Von den 4.002 stationären Pflegeplätzen können (theoretisch) 228 Plätze für die Kurz-
          zeitpflege in Anspruch genommen werden. Insgesamt sind damit 5,7 % der stationären
          Pflegeplätze für die Kurzzeitpflege geeignet. Lediglich 10 Plätze stehen ausschließlich
          (solitär) für die Kurzzeitpflege zur Verfügung. Alle weiteren Plätze stehen in Form von
          eingestreuten Plätzen für die Kurzzeitpflege zur Verfügung.6

          Abbildung 6 Kurzzeitpflegeplätze pro 100 Pflegebedürftige

          Die Befragung der stationären Pflegeeinrichtungen hat ergeben, dass rund 2,4 % bzw. 92
          stationäre Pflegeplätze durch Kurzzeitpflegegäste belegt sind. Im Vergleich zu 2015 ent-
          spricht dies einem Anstieg um 0,3 Prozentpunkte bzw. 22 %. Die Gegenüberstellung der
          zur Verfügung stehenden Kapazitäten (228 Plätze) und die Zahl der Kurzzeitpflegegäste
          (92) suggeriert einen deutlichen Angebotsüberhang. Tatsächlich steht ein Großteil der
          eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze jedoch nicht zur Verfügung, weil die Pflegeeinrich-
          tungen ausgelastet sind.

          In ausgelasteten Pflegeeinrichtungen werden die eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze in
          der Regel von Dauerpflegegästen genutzt.

          6
              Rhein-Kreis Neuss Heimaufsicht

Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss                                                               15
Bestandsaufnahme

          Auf Gemeindeebene besteht ein vergleichsweise gutes Angebot an Kurzzeitpflegeplät-
          zen in Grevenbroich, Korschenbroich und Rommerskirchen (2,1 Plätze pro 100 Pflegebe-
          dürftige), wobei in Rommerskirchen aufgrund der hohen Auslastung kaum Plätze zur
          Verfügung stehen. Nur wenige Plätze stehen dagegen in Kaarst und Neuss zur Verfü-
          gung.

          3.3    Teilstationäre Wohn- und Pflegeangebote

          Die Angebote im teilstationären Pflegebereich werden nach Angeboten der Tages- und
          der Nachtpflege unterteilt.

          Tagespflege
          Im Bereich der Tagespflege stellen im Jahr 2017 insgesamt 13 Einrichtungen 193 Pflege-
          plätze zur Verfügung. Mit einem Pflegeplatz werden rund 2,2 Pflegebedürftige betreut.7
          Drei weitere Einrichtungen befinden sich zurzeit im Bau und erweitern nach Fertigstellung
          das bestehende Angebot um 51 Tagespflegeplätze. Sieben Einrichtungen der Tages-
          pflege werden von Wohlfahrtsverbänden betrieben, die restlichen sechs Einrichtungen
          befinden sich in privater Trägerschaft.

          Abbildung 7 Tagespflegeplätze pro 100 Pflegebedürftige

          7
           Eigene Hochrechnung auf Basis einer Befragung der teilstationären Einrichtungen im Rhein-
          Kreis Neuss

Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss                                                                 16
Bestandsaufnahme

          Beim Vergleich der Kommunen zeigt sich, dass das Angebot an Tagespflegeplätzen in
          den Kommunen variiert. Während Kaarst (4,1 Plätze pro 100 Pflegebedürftige) und Jü-
          chen (3,1 Plätze pro 100 Pflegebedürftige) vergleichsweise viele Plätzen anbieten kön-
          nen, liegt die Versorgung in Grevenbroich auf einem deutlich niedrigeren Niveau (0,5
          Plätze pro 100 Pflegebedürftige).

          Nachtpflege
          Angebote der Nachtpflege gibt es bisher nicht. Allerdings ist auch in diesem Bereich in
          den letzten Jahren eine steigende wenn auch schwer zu quantifizierende Nachfrage zu
          beobachten.

          3.4      Ambulante Pflege

          Die Pflege im häuslichen Umfeld kann sowohl von pflegenden Angehörigen (informell)
          als auch unterstützend von einem Pflegedienst (professionell) erbracht werden. In der
          amtlichen Pflegestatistik wird zwischen Beziehern von ambulanten Pflegesachleistungen
          und Personen, die ausschließlich Pflegegeld beziehen unterschieden. Empfänger von
          Pflegegeld, die zusätzlich auch professionelle ambulante Hilfe in Anspruch nehmen, wer-
          den in der amtlichen Statistik bei den Beziehern von ambulanten Pflegesachleistungen
          (professionelle ambulante Pflege) berücksichtigt.

          3.4.1    Professionelle ambulante Pflege
          Insgesamt gibt es im Jahr 2017 im Rhein-Kreis Neuss 63 ambulante Pflegedienste. Davon
          befinden sich 43 Pflegedienste in privater Trägerschaft, die übrigen 23 ambulanten Pfle-
          gedienste im Rhein-Kreis Neuss werden von freigemeinnützigen Trägern betrieben. Ge-
          mäß der amtlichen Pflegestatistik (Stichtag 15.12.2015) haben 2.469 Pflegebedürftige
          ambulante Dienstleistungen in Anspruch genommen. Zu berücksichtigen ist, dass ambu-
          lante Pflegedienste nicht nur Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI erbrin-
          gen, sondern beispielsweise auch die medizinische Behandlungspflege, die mit den Kran-
          kenkassen abgerechnet wird, übernehmen.

          Im ambulanten Pflegebereich sind im Rhein-Kreis Neuss 828 Frauen und 159 Männer
          beschäftigt. Während die männlichen Beschäftigten bei ambulanten Pflegediensten im
          Rhein-Kreis Neuss zu 50 % in Vollzeit beschäftigt sind, beträgt der Anteil der weiblichen
          Vollzeitkräfte lediglich 31 %. 8

          Die Fachkraftquote ist derzeit noch deutlich höher als im stationären Bereich. 74 % der
          Beschäftigten sind Fachkräfte und 26 % Hilfskräfte.9 Dieses Verhältnis wird sich voraus-
          sichtlich zugunsten der Hilfskräfte verschieben. So ist im Zuge der Einführung des Ent-
          lastungsbetrags in Höhe von 125 € die Nachfrage nach haushaltsnahen Dienstleistungen

          8
              IT.NRW Pflegestatistik
          9
              ALP Befragung ambulante Dienste

Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss                                                                17
Bestandsaufnahme

          sprunghaft gestiegen. Diese Dienstleistungen werden in der Regel von Hilfskräften er-
          bracht.

          Die Personalsituation bei den ambulanten Pflegediensten ist angespannt. Zahlreiche
          Dienste können die Nachfrage nach ambulanten Pflegeleistungen derzeit nicht befriedi-
          gen. Neueinstellungen können vor dem Hintergrund fehlender Fachkräfte nicht vorge-
          nommen werden. Auch deshalb werden in der jüngeren Vergangenheit vermehrt Ver-
          mittlungsagenturen von Pflegekräften, vorzugsweise aus dem osteuropäischen Raum, in
          Anspruch genommen (vgl. Kap. 3.4.2). Hinzu kommt, dass rund 39 % der ambulanten
          Pflegekräfte 50 Jahre oder älter sind und somit ein erheblicher Anteil der Pflegekräfte in
          den nächsten 10 bis 15 Jahren aus dem Beruf ausscheiden wird.

Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss                                                                 18
Bestandsaufnahme

          In der folgenden Grafik sind die ambulanten Dienste im Rhein-Kreis Neuss aufgelistet
          und im Kreis verortet.

          Abbildung 8 Ambulante Pflegedienste im Rhein-Kreis Neuss

Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss                                                           19
Bestandsaufnahme

          3.4.2   Informelle ambulante Pflege / Pflege durch Angehörige

          Informelle Pflege wird meist durch Angehörige und in den letzten Jahren vermehrt durch
          Hilfskräfte, meist aus dem osteuropäischen Ausland, geleistet. Belastbare statistische In-
          formationen über die Gruppe der pflegenden Angehörigen liegen nicht vor. Auf klein-
          räumiger Ebene liegen lediglich Daten zur Zahl der Pflegegeldempfänger vor.

          Vor diesem Hintergrund wird auf allgemein verfügbare Daten und Studien zur Gruppe
          der pflegenden Angehörigen bzw. des informellen Pflegepersonals zurückgegriffen. Die
          nachfolgenden Statistiken beziehen sich auf die Situation in Deutschland insgesamt.

          Pflege durch Angehörige
          Zum Stand 31.12.2015 beziehen 9.414 Personen im Rhein-Kreis Neuss Pflegegeld.10 Die
          Zahl der pflegenden Angehörigen liegt im Vergleich deutlich höher, da häufig mehr als
          eine Person in die Pflege eingebunden ist. Nach einer aktuellen Studie zur Wirkung des
          Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG) und des ersten Pflegestärkungsgesetzes (PSG I)
          im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit werden rund 28 % der in einem Pri-
          vathaushalt lebenden Pflegebedürftigen von zwei und weitere 31 % von drei und mehr
          Pflegepersonen betreut.11

          Bei rund einem Drittel der Pflegebedürftigen ist der (Ehe-)Partner (14 %) bzw. die (Ehe-)
          Partnerin (18 %) die Hauptpflegeperson. Weitere 37 % der Pflegebedürftigen werden von
          den eigenen Kindern gepflegt. Im Vergleich zu 1998 ist der Anteil derjenigen, die durch
          die eigenen Kinder betreut werden, um neun Prozentpunkte gestiegen. Bemerkenswert
          ist, dass sich der Anteil der Pflegebedürftigen, die in erster Linie durch ihren Sohn betreut
          werden, zwischen 1998 und 2010 verdoppelt hat. Gleichwohl tragen die Töchter (27 %)
          weiterhin deutlich stärker als die Söhne (11 %) zur Pflege der Eltern bei.12

          Dieses Ergebnis spiegelt sich auch in der Gesamtbetrachtung der pflegenden Angehöri-
          gen wider. 68 % der pflegenden Angehörigen sind Frauen. Der Anteil der Männer ist je-
          doch in den vergangenen 18 Jahren gestiegen. Während 1998 nur ein Fünftel der Haupt-
          pflegepersonen männlich war, beträgt ihr Anteil 2010 schon 28 % und ist bis 2016 auf
          31 % angestiegen.13

          10
             Ohne Empfänger/-innen von Pflegegeld, die zusätzlich auch ambulante Pflege erhalten. Diese
          werden bei der ambulanten Pflege berücksichtigt. Zudem ohne Empfänger/-innen von Kurzzeit-
          bzw. Verhinderungspflege. Diese werden bereits bei der vollstationären bzw. ambulanten Pflege
          erfasst.
          11
             Studie zur Wirkung des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG) und des ersten Pflegestär-
          kungsgesetzes (PSG I) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit 2017
          12
             Ebenda.
          13
             Ebenda.

Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss                                                                    20
Bestandsaufnahme

          Knapp 70 % der Hauptpflegepersonen sind 55 Jahre und älter und knapp 40 % sind 65
          Jahre und älter. 10 Prozent sind sogar älter als 80 Jahre.14 Eine nach Geschlechtern diffe-
          renzierte Betrachtung zeigt, dass Frauen häufig deutlich früher Verantwortung in der
          Pflege der Angehörigen übernehmen. Pflegende Männer sind dagegen häufig deutlich
          älter (vgl. Abbildung 10).

          Abbildung 9 Soziodemographische Merkmale der Hauptpflegepersonen 1998, 2010 und 2016
          (%)15

          14
               Ebenda.
          15
               Ebenda.

Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss                                                                  21
Bestandsaufnahme

          Abbildung 10 Altersstruktur der pflegenden Angehörigen (%)16

          Noch deutlicher ist der Unterschied zwischen Geschlechtern, wenn die Daten der Deut-
          schenrentenversicherung zu Grunde gelegt werden. Hier erfasst sind Personen (unter 65
          Jahre) für die von der Pflegeversicherung Rentenversicherungsbeiträge entrichtet wur-
          den. Darunter fallen Personen, die wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf re-
          gelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, in ihrer häuslichen Umgebung pflegen
          (Mindestpflegeumfang). Demnach sind rund 90 % der Rentenversicherten Pflegeperso-
          nen Frauen und nur 10 % Männer.17

          Berufstätige pflegende Angehörige
          Die Vereinbarkeit von Pflege und Arbeit ist eine zentrale Herausforderung zur Aufrecht-
          erhaltung des Pflegesystems. So sind bereits heute über die Hälfe der Hauptpflegeper-
          sonen im erwerbsfähigen Alter in Vollzeit (28 %) oder in Teilzeit (26 %) beschäftigt. Zu-
          dem sind rund 10 % der Hauptpflegepersonen geringfügig Beschäftigte. Im Vergleich zu
          1998 ist der Anteil der Voll- und Teilzeitbeschäftigen an den Pflegenden von 29 % auf
          52 % angestiegen.18 Knapp 40 % der Beschäftigten hat den Umfang der Erwerbstätigkeit
          reduziert (23 %) oder aufgegeben (14 %).

          Insgesamt geht mit der Pflege der Angehörigen eine hohe Belastung einher. Rund ein
          Fünftel der Befragten gibt an, dass die Pflege nur mit Schwierigkeiten (17 %) bzw. eigent-
          lich gar nicht mehr (3 %) zu bewältigen sei.19

          16
             DIW Berlin - Sozio-oekonomische Panel (SOEP).
          17 Statistik der Deutschen Rentenversicherung – Versicherte 2015
          18
             Studie zur Wirkung des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG) und des ersten Pflegestär-
          kungsgesetzes (PSG I) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit 2017
          19
             Ebenda.

Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss                                                                 22
Bestandsaufnahme

          Pflege durch informelle Hilfskräfte/Haushaltshilfen
          Viele Angehörige können oder wollen nicht selbst pflegen. Wenn ein Umzug ins Heim
          abgelehnt wird, bleibt nur die Möglichkeit der professionellen Unterstützung. Diese wird
          in erster Linie durch die ambulanten Pflegedienste abgedeckt. Zudem werden – vor dem
          Hintergrund fehlender Kapazitäten bei den Pflegediensten im Rhein-Kreis Neuss – ver-
          stärkt Vermittlungsagenturen für Pflegehelfer bzw. Haushaltshilfen in Anspruch genom-
          men. Sofern eine Rundum-Versorgung gewünscht ist, wird vielfach auf osteuropäische
          Hilfskräfte zurückgegriffen. Die Einstellung von deutschen Haushaltshilfen und Betreue-
          rinnen ist aus finanziellen Gründen für viele Familien nicht darstellbar.

          Mit der Einführung der Arbeitnehmerfreizügigkeit20 hat sich die Vermittlung deutlich ver-
          einfacht. Sollten vorher osteuropäische Helfer beschäftig werden, musste dies über die
          Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAF) abgewickelt werden, was häufig mit einer
          langen Wartezeit einherging und nicht selten in einer illegalen Beschäftigung endete.

          Nach Auskunft von Vermittlungsagenturen, die ihre Dienste im Rhein-Kreis Neuss anbie-
          ten, sind die Nachfrage und auch die Vermittlungen in den letzten Jahren deutlich ge-
          stiegen. Belastbare Zahlen für den Rhein-Kreis Neuss liegen jedoch nicht vor. Schätzun-
          gen gehen davon aus, dass bis zu 400.000 osteuropäische Pflegehilfskräfte in Deutsch-
          land leben.

          3.5    Hospizdienste

          Hospizdienste betreuen und begleiten Schwerstkranke und Sterbende. Sie unterstützen
          Angehörige auch bei der Suche nach Angeboten der Palliativpflege und begleiten sie in
          der Phase der Trauer. Unterstützt werden Hospizdienste dabei durch eine große Zahl von
          ehrenamtlichen Helfern.

          Palliative Pflege erfolgt oftmals in eigens dafür hergerichteten Stationen in Krankenhäu-
          sern, wie beispielsweise in der Palliativstation am Johanna Etienne Krankenhaus in Neuss.
          Im Rhein-Kreis Neuss gibt es zudem mit dem Augustinus Hospiz in Neuss und dem Ma-
          rienheim-Hospiz in Kaarst ein Angebot von insgesamt 18 stationären Plätzen für
          schwerstkranke und sterbende Menschen.

          Hervorzuheben ist zudem Ambulante Palliativ-Zentrum Dormagen (APZ). Das APZ ist ein
          auf die ambulante Palliativmedizin spezialisiertes Netzwerk, in dem derzeit 32 Ärzte und
          Ärztinnen mitarbeiten. Das APZ kooperiert auf vertraglicher Grundlage hierbei mit den
          örtlichen Palliativ-Pflegediensten sowie dem Hospiz. Darüber hinaus arbeitet das APZ mit

          20
            Seit Mai 2011 gilt für die 2004 beigetretenen EU-Mitgliedstaaten Polen, Ungarn, Tschechien,
          Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügig-
          keit, für die 2007 beigetretenen Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien gilt diese seit Januar
          2014, für das im Jahr 2013 beigetretene Kroatien seit 1. Juli 2015

Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss                                                                     23
Bestandsaufnahme

          dem Krankenhaus, einer spezialisierten Apotheke und einer Psychologischen Psychothe-
          rapeutin zusammen. Koordiniert wird das Netzwerk durch eine Palliativ-Pflegekraft.

          Hospizarbeit findet zu einem großen Teil bei den Schwerstkranken und Sterbenden zu
          Hause statt. Diese Aufgabe übernehmen im Rhein-Kreis Neuss sieben ambulante Hos-
          pizdienste. Drei dieser Dienste befinden sich in Neuss und jeweils einer in Kaarst, Dor-
          magen, Meerbusch und Grevenbroich. Im Einzelnen handelt es sich dabei um die folgen-
          den ambulanten Hospizdienste:

             ○   Hospizbewegung Meerbusch e.V.
             ○   Diakonisches Werk der Ev. Kirchengem. in Neuss e.V.
             ○   Stiftung der Neusser Augustinerinnen – Cor unum
             ○   Initiative Schmetterling Neuss e.V.
             ○   JONA Hospizbewegung in der Region Grevenbroich e.V.
             ○   Hospizbewegung Dormagen e.V.
             ○   Hospizbewegung Kaarst e.V.

Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss                                                               24
Bestandsaufnahme

          3.6   Beratungsangebote und Netzwerke

          Im Rhein-Kreis Neuss gibt es ein breites Spektrum an Beratungsangeboten. Im Folgen-
          den werden die wichtigsten Angebote kurz vorgestellt:

          Verbundsystem „Beratung über Hilfen im Alter“
          Die Wohlfahrtsverbände (Diakonie, Caritas, AWO, DRK) bieten im Rhein-Kreis Neuss ein
          dezentrales Beratungsangebot an. Durch das Verbundsystem „Beratung über Hilfen im
          Alter“ wird in Kooperation mit dem Rhein-Kreis Neuss und den Wohlfahrtsverbänden
          eine Beratung für Senioren und deren Angehörige in jeder Gemeinde des Kreises ermög-
          licht.

          Abbildung 11 Verbundsystem "Beratung über Hilfen im Alter"

                                                                           Quelle: Rhein-Kreis Neuss

Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss                                                                 25
Bestandsaufnahme

          Das Ziel hierbei ist die Selbstständigkeit älterer Menschen in der Gesellschaft möglichst
          zu erhalten. Die Beratung kann telefonisch, per Brief oder E-Mail, vor Ort in der Bera-
          tungsstelle oder im Rahmen eines Hausbesuches erfolgen. Eine einheitliche Telefonhot-
          line ist geschaltet, um Neukunden einen schnellen und einfachen Zugang zum Bera-
          tungsnetz zu ermöglichen.

          Im Arbeitskreis „Beratung über Hilfen im Alter, dem die Kreisverwaltung sowie je ein Ver-
          treter der teilnehmenden Verbände angehören, werden Ziele und Inhalte der Beratung
          abgestimmt. So konnte im Jahr 2008 das gemeinsame Qualitätshandbuch „Beratung
          über Hilfen im Alter“, das verbindliche Standards für die Beratung festlegt, veröffentlicht
          werden. Auf dieser Grundlage wird seit 2012 ein ergänzender Praxisleitfaden erstellt, der
          fortlaufend an aktuelle Veränderungen angepasst wird und die Seniorenberater bei ihren
          Tätigkeiten unterstützen soll.

          Ein weiterer Austausch findet auf der einmal jährlich stattfindenden Seniorenberaterkon-
          ferenz statt. Eine hohe Qualität der Beratung wird durch professionelles und qualifiziertes
          Personal sichergestellt. Häufig werden die Ratsuchenden über viele Jahre begleitet.

          Im Jahr 2016 verzeichnete das Verbundsystem „Beratung über Hilfen im Alter“ 3.091 Kli-
          enten und eine insgesamt steigende Tendenz von Beratungsanfragen.21

                    Die Beratung umfasst:
                        ○    Allgemeine Beratung und Information
                        ○    Psychosoziale Beratung
                        ○    Vermittlung von Dienstleistungen zur Sicherung der Haushaltsführung
                        ○    Wohnen im Alter
                        ○    Wohnraumberatung
                        ○    Servicewohnen zu Hause
                        ○    Altenwohnungen
                        ○    Betreutes Wohnen
                        ○    Stationäre Senioreneinrichtungen
                        ○    Soziale Netzwerke im Alter
                        ○    Gesundheit und Pflege im Alter
                        ○    Demenz und Alter
                        ○    Migration und Alter

          Darüber hinaus werden die Ratsuchenden bei der Antragstellung (Pflegekassen/ Sozial-
          amt) unterstützt.

          21
               Arbeitskreis Beratung über Hilfen im Alter, Jahresbericht 2016

Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss                                                                  26
Bestandsaufnahme

          Abbildung 12 Themenfelder bei Beratungsgesprächen „Beratungen über Hilfen im Alter“

                                                        6%
                                                              6%

                                                                    7%

                                   45%                                   8%

                                                                     9%

                                                               9%
                                                                          Quelle: Rhein-Kreis Neuss
                                                    11%
                       Seniorenwohnung                         Demenz/Alzheimer
                       Ambulante Pflegedienste                 Informationsmaterial
                       Pflegeversicherung                      Leistungserschließende Beratung
                       Komplementäre Dienste                   Sonstiges

          Wohnberatungsagentur Rhein-Kreis Neuss
          Neben dem dezentralen Verbundsystem „Beratung über Hilfen im Alter“ gibt es die
          „Wohnberatungsagentur Rhein-Kreis Neuss“, die im Oktober 2011 in Trägerschaft des
          Caritasverbandes und in Kooperation mit dem Rhein-Kreis Neuss gegründet wurde. Maß-
          nahmen zur Wohnraumanpassung stehen im Fokus der Beratung. Die Wohnberatung
          hilft, die Wohnsituation so zu gestalten, dass sie den vorhandenen Bedürfnissen und Fä-
          higkeiten der Senioren angepasst wird. Die qualifizierten Wohnberater werden von einer
          Architektin des Rhein-Kreises Neuss unterstützt und können somit eine ganzheitliche Be-
          ratung anbieten. Sofern erforderlich wird auch Kontakt zum Vermieter aufgenommen,
          um eine Anpassungsmöglichkeit zu eruieren. Eine Kooperation besteht beispielsweise
          zum Neusser Bauverein AG - Gemeinnützige-Genossenschaft e.G. Neuss.

          Im Jahr 2016 sind 288 Beratungsanfragen bei der Wohnberatungsagentur eingegangen.
          Insgesamt verzeichnet die Wohnberatungsagentur im Rhein-Kreis Neuss eine Zunahme
          von Beratungsanfragen (Steigerung um 11 % von 2015 im Vergleich zu 2016).22

          Landesinitiative Demenz-Service
          In Nordrhein-Westfalen gibt es mit der Landesinitiative Demenz-Service ein Beratungs-
          format, das sich besonders mit den Bedürfnissen demenziell erkrankter Menschen aus-
          einandersetzt. Im Rhein-Kreis Neuss betreibt die Diakonie-Neuss Süd mit dem Bera-
          tungsbüro Erfttal eine entsprechende Kontaktstelle. Auch der Caritasverband Rhein-Kreis
          Neuss bietet in Grevenbroich eine Senioren- und Demenzberatung an.

          22
               Wohnberatungsagentur Rhein-Kreis Neuss, Sachbericht zum Verwendungsnachweis 2016

Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss                                                                27
Bestandsaufnahme

          Beratung durch Pflegekassen
          Ein Anbieter von Beratungsangeboten für ältere Menschen sind auch die ansässigen Pfle-
          gekassen. Die AOK Gesundheitskasse beschäftigt beispielsweise verschiedene Pflegebe-
          raterteams, die als regionale Ansprechpartner für Fragen bezüglich der Pflegeversiche-
          rung zur Verfügung stehen, aber auch die Hilfe bei der Pflege koordinieren. Zudem bietet
          das Deutsche Rote Kreuz in Kaarst eine Beratung zur Pflegeversicherung an.

          Außerdem gibt es im Rhein-Kreis Neuss vielfältige weitere Beratungsformate und Netz-
          werke:

             ○ Seniorenforum der Stadt Neuss  Im Seniorenforum wird eine wohnortnahe
               und trägerunabhängige Pflegeberatung zu den Hilfen im Alter für den Rhein-
               Kreis Neuss angeboten.
             ○ Lotsenpunkte in Neuss  In Kooperation zwischen dem Bürgerhaus Erfttal und
               der Pfarrgemeinschaft „Rund um die Erftmündung“ wurde ein Seniorennetzwerk
               geschaffen, das „kurze Wege und schnelle Hilfen“ für ältere Menschen ermögli-
               chen soll. Ehrenamtliche Helfer und hauptamtliche Fachkräfte ermitteln in per-
               sönlichen Gesprächen den Hilfebedarf älterer Menschen und koordinieren be-
               nötigte Angebote und Leistungen.
             ○ Die helfenden Hände Dormagen  In Dormagen haben sich als Kooperations-
               projekt vom Caritasverband, der Diakonie und der Stadtverwaltung die „Helfen-
               den Hände“ zusammengefunden, die in ehrenamtlicher Arbeit vielfältige Unter-
               stützungen unter anderem für ältere Menschen anbieten. Ziel ist es, das nach-
               barschaftliche Zusammenleben zu stärken.
             ○ Beratungsbus – mobile Sozialberatung  Der Beratungsbus ist ein Angebot für
               Mieter der Neusser Bauverein AG. Nach einem festen Fahrplan steuert er 16
               Standorte im Stadtgebiet an und bietet kostenlose Beratung und Informationen
               zu Fragen im Alter an.
             ○ Netzwerk 55+  Im Rhein-Kreis Neuss finden sich unter Trägerschaft des Cari-
               tasverbandes und den jeweiligen Kommunen Netzwerke von älteren Menschen
               zusammen, die gemeinsame Aktivitäten durchführen und sich gegenseitig un-
               terstützen. Entsprechende Begegnungsstätten gibt es beispielsweise in Neuss-
               Mitte, Dormagen, Kaarst oder Jüchen.
             ○ Der Paritätische  Der Paritätische fungiert im Rhein-Kreis Neuss als Dachver-
               band und Plattform für rechtlich selbstständige, gemeinnützige Vereine und Ge-
               sellschaften , die mit ihren Angeboten vielfältige soziale Hilfen für die Menschen
               vor Ort bereit halten.
             ○ Alzheimer Gesellschaft Kreis Neuss/Nordrhein e.V.  Als unabhängige Selbsthil-
               feorganisation beraten und unterstützen hauptamtliche Mitarbeiter gezielt de-
               menziell erkrankte Menschen und deren Angehörige.
             ○ St. Augustinus Memory Zentrum Neuss  Das Memory-Zentrum in Neuss ist
               eine weitere Anlaufstelle für Betroffene und Angehörige bezüglich des Themas

Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss                                                               28
Bestandsaufnahme

                 Demenz. Neben einer Beratung wird auch eine Gedächtnissprechstunde ange-
                 boten.

          3.7    Barrierefreies/-armes Wohnen

          Grundsätzlich ergibt sich der Bedarf an barrierefreien Wohnungen aus der Anzahl der
          bewegungseingeschränkten Menschen. Üblicherweise unterscheidet man zwischen Bar-
          rieren in der Wohnung, Barrieren im Haus- beziehungsweise Wohnungseingang und Bar-
          rieren im Wohnumfeld. Standards zu barrierefreiem Bauen sind in der DIN 18040 defi-
          niert und werden optional als Regelungen in die jeweiligen Landesbauordnungen über-
          tragen.

          Die Anzahl der barrierefreien Wohnungen im Rhein-Kreis Neuss ist statistisch nicht er-
          fasst. Daher können auch über den Rhein-Kreis Neuss keine validen Aussagen über den
          Gesamtbestand barrierefreier bzw. barrierearmer Wohnungen getroffen werden. Im Rah-
          men der Wohnungsbedarfsanalyse für den Rhein-Kreis Neuss aus dem Jahr 2017 wurde
          festgestellt, dass die großen Bestandshalter ihre Bestände teils angepasst haben bzw.
          beim Neubau grundsätzlich barrierearme Wohnungen errichtet werden. Der Bauverein
          Grevenbroich hat beispielsweise rund 300 barrierearme/-freie Wohnungen im Bestand,
          der Bauverein Meerbusch hat alle Neubauvorhaben der letzten Jahre barrierefrei reali-
          siert und von den 102 Wohnungen der Neusser Heimstätten Baugenossenschaft sind
          etwa 40 Wohnungen barrierearm. Trotz der umgesetzten Maßnahmen betonen die
          Marktakteure, dass es weder quantitativ noch qualitativ ausreichend altengerechten
          Wohnraum im Kreisgebiet gibt.

          3.8    Service-Wohnen

          Der Begriff des Service-Wohnens ist in Nordrhein-Westfalen im Wohn- und Teilhabege-
          setz (WTG) in Kapitel 3 §31f verankert. Demnach wird unter Servicewohnen (früher: "Be-
          treutes Wohnen“) eine Wohnform für ältere Menschen verstanden, die in der Regel aus
          einer Kombination von gemietetem Wohnraum und verschiedenen Serviceleistungen be-
          steht. Der Bewohner lebt dabei selbständig in einer Mietwohnung, die auf die Bedürfnisse
          älterer Menschen besonders zugeschnitten ist. Ein Teil der Serviceleistungen wird als
          Grund- oder Standardleistungen bezeichnet. Diese Leistungen stehen jedem Bewohner
          zur Verfügung. Für sie wird ein Betreuungszuschlag erhoben - und zwar unabhängig da-
          von, ob diese Angebote genutzt werden. Für diese Leistungen wird in der Regel neben
          dem Mietvertrag ein gesonderter Betreuungsvertrag geschlossen. Miet- und Betreu-
          ungsvertrag sind beim Servicewohnen häufig miteinander gekoppelt.

          Im Rhein-Kreis Neuss stehen in 18 Wohnanlagen mit erweiterten Serviceangeboten zur-
          zeit 546 Apartments zur Verfügung. Die Service-Wohnanlagen verteilen sich über den
          gesamten Kreis, lediglich in der Gemeinde Korschenbroich ist keine entsprechende Ein-
          richtung vorhanden. In Korschenbroich-Zentrum befinden sich jedoch 17 Apartments mit
          erweitertem Service-Angebot im Bau. Weitere Anlagen werden in Mönchengladbach,
          Kaarst und Dormagen errichtet. In Planung sind außerdem Apartments der Maltester

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