Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss - Bericht 2017 - unabhängig. kompetent. praxisorientiert.
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unabhängig. kompetent. praxisorientiert. Expertise für Wohnungsmarkt und Stadtentwicklung Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss Bericht 2017
Einleitung Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung .............................................................................................................. 4 1.1 Methodik und Datengrundlagen .............................................................................................. 5 1.2 Prozess und Akteure ...................................................................................................................... 6 2 Rahmenbedingungen .......................................................................................... 8 2.1 Lage und wirtschaftliche Rahmenbedingungen.................................................................. 8 2.2 Pflegestärkungsgesetz .................................................................................................................. 8 3 Bestandsaufnahme ............................................................................................ 10 3.1 Stationäre Pflege ........................................................................................................................... 10 3.2 Kurzzeit- und Verhinderungspflege....................................................................................... 15 3.3 Teilstationäre Wohn- und Pflegeangebote......................................................................... 16 3.4 Ambulante Pflege ......................................................................................................................... 17 3.4.1 Professionelle ambulante Pflege ............................................................................................. 17 3.4.2 Informelle ambulante Pflege / Pflege durch Angehörige ............................................. 20 3.5 Hospizdienste ................................................................................................................................. 23 3.6 Beratungsangebote und Netzwerke ...................................................................................... 25 3.7 Barrierefreies/-armes Wohnen................................................................................................. 29 3.8 Service-Wohnen ............................................................................................................................ 29 3.9 Alternative Wohnformen ........................................................................................................... 30 3.10 Ehrenamtliches Engagement .................................................................................................... 31 3.11 Planungen der angrenzenden Kreise bzw. kreisfreien Städte...................................... 33 3.12 Verflechtungen mit den angrenzenden Kreisen bzw. kreisfreien Städten .............. 35 4 Determinanten der Nachfrage nach Pflegeleistungen .................................. 40 4.1 Demographie.................................................................................................................................. 40 4.2 Informelles Pflegepotenzial ...................................................................................................... 40 4.3 Angebotsstruktur .......................................................................................................................... 42 4.4 Rechtliche Rahmenbedingungen............................................................................................ 43 5 Nachfrageentwicklung und Pflegequoten ...................................................... 44 5.1 Altersstruktur der Bevölkerung ................................................................................................ 44 5.2 Struktur der Pflegebedürftigen................................................................................................ 45 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss 1
Einleitung 5.3 Entwicklung der Pflegebedürftigen ....................................................................................... 47 5.4 Entwicklung der Pflegeprävalenzen ....................................................................................... 48 5.5 Bevölkerungsprognose ............................................................................................................... 50 5.6 Entwicklung des Pflegepotenzials .......................................................................................... 52 5.6.1 Informelles Pflegepotenzial....................................................................................................... 52 5.6.2 Formelles Pflegepotenzial.......................................................................................................... 53 6 Pflegebedarfsprognose ..................................................................................... 54 6.1 Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen...................................................................... 56 6.2 Entwicklung differenziert nach Pflegegrad ......................................................................... 57 6.3 Entwicklung differenziert nach Versorgungsform ............................................................ 58 6.3.1 Entwicklung der vollstationären versorgten Pflegebedürftigen nach Szenarien .. 59 6.3.2 Entwicklung Pflegegeldbezieher nach Szenarien ............................................................. 59 6.3.3 Entwicklung Bezieher von ambulanten Pflegesachleistungen nach Szenarien ..... 59 6.4 Bilanzierung – Stationäre Pflegeeinrichtungen ................................................................. 61 6.5 Bedarf Kurzeit- und Verhinderungspflege .......................................................................... 63 6.6 Bedarf Tages- und Nachtpflege .............................................................................................. 64 7 Kommunalprofile ............................................................................................... 66 7.1 Dormagen ........................................................................................................................................ 67 7.2 Grevenbroich .................................................................................................................................. 69 7.3 Jüchen ............................................................................................................................................... 71 7.4 Kaarst ................................................................................................................................................. 73 7.5 Korschenbroich .............................................................................................................................. 75 7.6 Meerbusch ....................................................................................................................................... 77 7.7 Neuss ................................................................................................................................................. 79 7.8 Rommerskirchen ........................................................................................................................... 81 8 Entwicklung des Bedarfs an Pflegekräften ..................................................... 83 9 Projektion der finanziellen Entwicklung ......................................................... 86 9.1 Abschätzung der Kosten des örtlichen Trägers – Hilfe zur Pflege - Stationär....... 87 9.2 Abschätzung der Kosten des örtlichen Trägers – Hilfe zur Pflege – ambulant ..... 88 10 Bewertung und Handlungsempfehlungen ...................................................... 89 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss 2
Einleitung 10.1 Handlungsempfehlungen – Pflegeinfrastruktur ................................................................ 91 10.2 Handlungsempfehlungen - Quartiersansätze .................................................................... 93 10.3 Personalentwicklung .................................................................................................................... 94 10.4 Beratung und Netzwerk.............................................................................................................. 94 10.5 Ehrenamt .......................................................................................................................................... 95 10.6 Monitoring....................................................................................................................................... 95 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss 3
Einleitung 1 Einleitung Im Rhein-Kreis Neuss sind derzeit rund 16.000 Menschen auf Pflegeleistungen angewie- sen. Aufgabe des Kreises ist es, Strukturen zu unterstützen bzw. aufzubauen, die es Pfle- gebedürftigen ermöglichen, ein selbstbestimmtes Leben in ihrem gewohnten Umfeld führen zu können. Angesichts der demographischen Entwicklung wird die Zahl der Pflegebedürftigen weiter steigen und damit auch die Herausforderung, eine an den Bedürfnissen der Betroffenen orientierte, pflegerische Versorgung in Zukunft sicherzustellen. Das Land NRW hat vor diesem Hintergrund die gesetzlichen Grundlagen weiterentwickelt. So ist im Oktober 2014 das neue GEPA-NRW in Kraft getreten, in dem das bisherige Landespflegegesetz sowie das Wohn- und Teilhabegesetz novelliert und zusammengeführt wurden. Teil des GEPA ist das Alten- und Pflegegesetz, in dem der zuvor schon bestehende Planungsauf- trag weiter konkretisiert wurde. So ist der Rhein-Kreis Neuss verpflichtet, eine den örtlichen Bedarfen entsprechende pflegerische Angebotsstruktur sicherzustellen (§ 4 Abs. 1 APG NRW). Hierzu ist eine ört- liche Planung gemäß § 7 APG NRW zu erstellen. Im Einzelnen muss die Planung folgende Inhalte umfassen: ○ „1. die Bestandsaufnahme der Angebote, 2. die Feststellung, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen und 3. die Klärung der Frage, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung o- der Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich sind (§ 7 Abs. 1 Satz 1 APG NRW). ○ Die Planung ist nicht nur auf stationäre Pflege beschränkt, sondern umfasst ins- besondere auch „komplementäre Hilfen, Wohn- und Pflegeformen sowie ziel- gruppenspezifische Angebotsformen wie persönliche Assistenz und die Weiter- entwicklung der örtlichen Infrastruktur. Die Planung hat übergreifende Aspekte der Teilhabe einer altengerechten Quartiersentwicklung zur Sicherung eines wür- devollen, inklusiven und selbstbestimmten Lebens, bürgerschaftliches Engage- ment und das Gesundheitswesen einzubeziehen“ (§ 7 Abs. 1 Satz 2 APG NRW). ○ Darüber hinaus muss der Rhein-Kreis Neuss auch die kreisangehörigen Kommu- nen in den Planungsprozess einbeziehen und die Planungen angrenzender Ge- bietskörperschaften berücksichtigen (§ 7 Abs. 2 APG NRW). Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss 4
Einleitung Wenn die Planung Grundlage für eine verbindliche Entscheidung über eine bedarfsab- hängige Förderung zusätzlicher teil- oder vollstationärer Pflegeeinrichtungen sein soll, ist sie jährlich nach Beratung in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege durch Be- schluss des Kreistages festzustellen (verbindliche Bedarfsplanung) und öffentlich bekannt zu machen. Die verbindliche Bedarfsplanung muss zukunftsorientiert einen Zeitraum von drei Jahren ab der Beschlussfassung umfassen und auf der Grundlage nachvollziehbarer Parameter darstellen, ob das Angebot an Pflegeeinrichtungen den örtlichen Bedarf ab- deckt oder in welcher Höhe zur Bedarfsdeckung zusätzliche Kapazitäten erforderlich sind. Ziele Ziel der Pflegebedarfsplanung ist es, auch zukünftig eine leistungsfähige und nachhaltige Unterstützungsstruktur für ältere und pflegebedürftige Menschen im Rhein-Kreis Neuss vorzuhalten. Hierzu gilt es aktuelle und zukünftige Handlungsbedarfe zu identifizieren um einerseits den Ausbau der Pflegeinfrastrukturen voranzutreiben und anderseits den Aufbau von Überkapazitäten zu vermeiden. Die Ergebnisse werden dabei sowohl auf Ebene des Rhein-Kreises Neuss als auch auf Ebene der einzelnen Gemeinden dargestellt. Die gemeindebezogenen Ergebnisse wer- den in Form Steckbriefen in komprimierter Form aufbereitet (vgl. Kap. 7). Neben den klassischen ambulanten und stationären Pflegeformen werden auch neue Ansätze der pflegerischen Versorgung in den Fokus genommen. Dazu zählen beispiels- weise alternative Wohnmodelle wie auch Möglichkeiten der Quartiers- und nachbar- schaftlich organisierten Hilfs- und Beratungsangebote. 1.1 Methodik und Datengrundlagen Das Gutachten zur Erstellung einer „Örtlichen Planung“ im Sinne von § 7 des Alten- und Pflegegesetzes NRW kann grob in vier Arbeitsphasen eingeteilt werden: ○ Angebotserfassung (Kapitel 3) – In der Erhebungsphase erfolgte eine umfassende Erfassung der Pflegeinfrastruktur. Neben der Auswertung der Pflegestatistik und weiterer amtlicher Statistiken von IT.NRW wurde eine Befragung der stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie der ambulanten Pflegedienste durchgeführt. Im Rahmen der Befragung wurden die Belegungs- und Personalsi- tuation erfasst sowie allgemeine Fragen zu den drängendsten Handlungsbedar- fen gestellt. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über den Befragungsrücklauf: Tabelle 1 – Rücklauf Befragung Rücklauf in % Anzahl der Pflege- fälle Stationäre Einrichtungen 74 % 2.840 Ambulante Pflegedienste 45 % 1.130 Teilstationäre Einrichtungen 78 % 320 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss 5
Einleitung Weiter wurden die Planungen und der Status quo in den angrenzenden Kreisen abgefragt. Sofern eine Pflegebedarfsplanung in den angrenzenden kreisfreien Städten und Kreisen vorlag, wurden diese ausgewertet. Darüber hinaus erfolgt die Erfassung der sonstigen Pflegeinfrastrukturen wie ehrenamtliche Hilfen und Beratungsangebote. ○ Bedarfsermittlung – Zur Bedarfsermittlung erfolgte durch ALP die Berechnung ei- ner Bevölkerungsprognose (Kap. 5.5) auf Ebene der Städte und Gemeinden sowie darauf aufbauend die Ableitung des Pflegebedarfs differenziert in drei Szenarien (Kap. 6). Die neuen Pflegegrade wurden bei der Bedarfssimulierung bereits be- rücksichtigt. ○ Bilanzierung von Angebot und Nachfrage – Durch die Bilanzierung von Angebot und Nachfrage wurden in einem abschließenden Analyseschritt die Handlungs- bedarfe schärfer herausgearbeitet (Kap. 6.4). Konkret wurden Bedarfe hinsichtlich der benötigten Pflegeinfrastrukturen wie auch zum benötigten Personal (Kap. 8) dargestellt. Ferner wurde die finanzielle Belastung für den örtlichen Träger im Leistungsbereich der Hilfen zur Pflege abgeschätzt (Kap. 9). ○ Handlungsempfehlungen (Kapitel 10) – Auf Basis der Analyse-, Befragungs- und Prognoseergebnisse wurden Zielsetzungen für die Entwicklung der Pflegeinfra- struktur gemeinsam mit dem Rhein-Kreis Neuss diskutiert und erste Handlungs- empfehlungen abgeleitet. Neben den amtlichen Daten von IT.NRW und den Befragungsergebnissen der Pflegeein- richtungen wurden diverse Daten des Rhein-Kreises Neuss herangezogen. Unter ande- rem wurden Daten zu pflegebedürftigen Empfängern von Sozialleistungen in stationären Einrichtungen sowie Daten zu den Aufwendungen für Sozialleistungen differenziert nach Hilfen zur Pflege und Pflegewohngeld ausgewertet. Die Daten von IT.NRW (Pflegestatis- tik) beziehen sich auf das Jahre 2015. Die Befragungsergebnisse und die Daten des Rhein-Kreises Neuss sind aktueller und beziehen sich in der Regel auf das Jahr 2017. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Bericht auf eine gleichzeitige Ver- wendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbe- zeichnungen gelten für beide Geschlechter gleichermaßen. 1.2 Prozess und Akteure Ein weiteres zentrales Element des Gutachtens war die Einbeziehung lokaler Akteure und Experten. Neben der Befragung der Einrichtungen und ambulanten Dienste wurden fol- gende Beteiligungsformen durchgeführt: ○ Expertengespräche mit über einem Dutzend Akteuren (Wohlfahrtsverbände, am- bulante Dienste, private Heimbetreiber, Vereine und Netzwerke) ○ Durchführung eines Kommunalworkshops Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss 6
Einleitung ○ Vorstellung der Zwischenergebnisse auf einer Fachkonferenz „örtliche Planung“ sowie anschließender Diskussion der Ergebnisse in vier thematischen Arbeits- gruppen ○ Zudem wurde das Vorgehen im Rahmen der Konferenzen für Gesundheit, Pflege und Alter vorgestellt ○ Darüber hinaus wurde die Politik durch zwei Präsentation im Sozial- und Gesund- heitsausschuss informiert Die folgende Abbildung gibt einen Überblick über die durchgeführten Arbeitsschritte. Pflegebedarfsplanung Leistungsbild Beteiligungsprozess Untersuchung der 01 Rahmenbedingungen Auftaktgespräch 02 Bestandsaufnahme Angebot Befragung Pflegeheime, Befragung Tagespflegeeinrichtungen ambulante Pflegedienste Befragung der angrenzenden Erfassung der Planungen Expertengespräche Kreise bzw. kreisfreien Städte (innerhalb und außerhalb des Kreises) Konferenz für Erfassung sonstiger Gesundheit, Pflege Pflegeinfrastrukturen und Alter Arbeitskreis Kommunen 03 Bedarfseinschätzung Pflegebedarfsprognose Bevölkerungsprognose für drei Szenarien Pflegebedürftigkeit differenziert Pflegebedürftigkeit differenziert nach Pflegeformen nach Pflegestufen alt & neu 04 Bilanzierung von Bestand und Bedarf Bedarf Personalbedarf differenziert Fachkonferenz Pflegeinfrastruktur differenziert nach Szenarien nach Szenarien „örtliche Planung“ Konferenz für Gesundheit, Pflege 05 Bewertung und Handlungsempfehlungen und Alter Aufbau Monitoring - Ergebnis- Endbericht präsentation Fortschreibungskonzept Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss 7
Rahmenbedingungen 2 Rahmenbedingungen 2.1 Lage und wirtschaftliche Rahmenbedingungen Der Rhein-Kreis Neuss liegt am linken Niederrhein. Im Osten wird das Kreisgebiet durch den Rhein begrenzt. Rechtsrheinisch grenzen Duisburg und Düsseldorf, sowie der Kreis Mettmann an. Linksrheinisch liegen im Norden beginnend die Stadt Krefeld, der Kreis Viersen die Stadt Mönchengladbach sowie die Kreise Rhein-Erft-Kreis, Düren, Heinsberg und die Stadt Köln. Die Städte und Gemeinden des Rhein-Kreises Neuss haben eine enge Verflechtung zu den teils unmittelbar angrenzenden Oberzentren. Neben der räumlichen Nähe unter- stützt eine sehr gute Anbindung über den schienengebundenen und den motorisierten Individualverkehr die enge funktionale Verflechtung. Aus allen Teilen des Kreises können die nächstgelegenen Oberzentren gut erreicht werden. Eine Auswertung der Pendlerbe- ziehungen zeigt, dass Dormagen und Rommerskirchen eine starke Orientierung nach Köln und Grevenbroich besitzen. Kaarst, Meerbusch und Neuss weisen hingegen eine enge Verflechtung mit Düsseldorf auf. Die Bewohner Jüchens und Korschenbroich sind eher in Richtung Mönchengladbach orientiert.1 Die enge Verflechtung der Gemeinden des Rhein-Kreises Neuss mit dem Umland ist auch im Rahmen der Pflegebedarfsplanung zu berücksichtigen. So wurde im Rahmen der Un- tersuchung geprüft, inwieweit die Städte und Gemeinden des Rhein-Kreises Neuss eine Versorgungsfunktion im Bereich der Pflege für das Umland übernehmen bzw. in welchem Umfang Bewohner des Rhein-Kreises Neuss Pflegeinfrastrukturen im Umland nutzen (vgl. Kap. 3.12). 2.2 Pflegestärkungsgesetz Durch die Pflegestärkungsgesetze II und III wurden weitreichende Reformen und Verän- derungen im gesamten Pflegesektor umgesetzt. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt zwar noch nicht abzuschätzen, in welchem Umfang die Reformen zu Veränderungen in der Struktur der Nachfrage von Pflegeangeboten oder der Struktur der Belegung der stationären Ein- richtungen kommen wird, gleichwohl können erste Tendenzen bereits identifiziert wer- den. So ist die Zahl der Anträge nach Pflegeleistungen mit der Einführung des PSG II und III nochmals deutlich gestiegen. Untersuchungen zu den Auswirkungen früherer Refor- men (Pflegeweiterentwicklungsgesetz, Pflegeneuausrichtungsgesetz und dem Pflege- stärkungsgesetz I) haben zudem gezeigt, dass die Ausdehnung der Leistungen bzw. des Kreises der Leistungsberechtigten unter anderem zu einer Erhöhung der Pflegequoten bzw. Pflegeprävalenzen geführt haben.2 1 Vgl. IT.NRW – Ein- bzw. Auspendlerströme der Städte und Gemeinden NRWs 2015 2 BARMER GEK Pflegereport 2016 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss 8
Rahmenbedingungen Da die Pflegereformen der jüngeren Vergangenheit insbesondere die ambulante Pflege gestärkt haben, hat eine Verschiebung der Nachfrage – insbesondere bei geringen Pfle- gegraden – von der vollstationären in Richtung ambulante und teilstationäre Pflege statt- gefunden. Es ist zu erwarten, dass mit der Einführung des PSG II die bereits bestehenden Tendenzen (steigende Pflegeprävalenzen und Verschiebung hin zu ambulanten Pflege- settings) weiterhin bestehen oder verstärkt werden. Wesentliche Änderungen der PSG I bis III sind: PSG I ○ Bessere Kombinierbarkeit der Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ○ Der Anspruch auf niedrigschwellige Betreuungsleistungen in der ambulanten Pflege wurde ausgeweitet ○ Gründungszuschüsse für ambulant betreute Wohngruppen und Wohngemein- schaften (WG) sowie erhöhte Fördermittel zur altersgerechten Wohnraumanpas- sung ○ Erweiterter Leistungsanspruch für Demenzerkrankte - Menschen mit Demenz in der bis zum 31. Dezember 2016 geltenden sogenannten Pflegestufe 0 haben nun erstmals die Möglichkeit, auch Leistungen der teilstationären Tages- oder Nachtpflege sowie der Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen ○ Erhöhung des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen PSG II ○ Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs (Aufhebung der Ungleichbe- handlung von somatisch und kognitiv beeinträchtigten Menschen) ○ Neues Begutachtungssystem ○ Deutlich höhere Zuschüsse der Pflegeversicherung insbesondere im ambulanten Bereich ○ Einführung Pflegegrad 1 (Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Mo- nat) ○ Einrichtungseinheitliche Eigenanteil für Pflege wurde angeglichen – gleiche Pau- schale in allen Pflegegraden PSG III ○ Die Kommunen erhalten mehr Kompetenzen bei der Pflegeberatung. So können bundesweit bis zu 60 Kommunen zeitlich auf fünf Jahre befristete Modellvorha- ben zur Pflegeberatung auflegen Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss 9
Bestandsaufnahme 3 Bestandsaufnahme 3.1 Stationäre Pflege Insgesamt gibt es im August 2017 im Rhein-Kreis Neuss 46 stationäre Pflegeeinrichtun- gen, die ein Angebot von 4.002 Pflegeplätzen zur Verfügung stellen. Im Bereich der sta- tionären Pflege sind zum Stichtag 15.08.2017 155 Plätze nicht belegt, was einer Auslas- tungsquote von rund 96 % entspricht3. 40 weitere Pflegeplätze sind geplant. In Folge der 80:20-Regelung für stationäre Pflegeeinrichtungen ist mit einem Wegfall von 23 Plätzen zu rechnen. Der Angebotsüberhang konnte in den letzten Jahren abgebaut werden. So waren noch im Februar 2016 rund 250 und damit 100 stationäre Pflegeplätze mehr als im August 2017 nicht belegt. Insgesamt sind 25 der 46 Pflegeeinrichtungen (54 %) voll ausgelastet (>98 %). Anfang 2006 galt dies nur für 19 bzw. 41 % der Einrichtungen.4 Abbildung 1 Entwicklung der Auslastung in den stationären Pflegeeinrichtungen Anzahl Plätze Überhang 4.050 300 4.000 250 3.950 3.900 200 3.850 3.800 150 3.750 100 3.700 3.650 50 3.600 3.550 0 Feb 16 Mai 16 Aug 16 Nov 16 Feb 17 Mai 17 Aug 17 Anzahl Plätze Belegte Plätze Überhang Quelle: Rhein-Kreis-Neuss Eine hohe Auslastung (>98 %) erreichen insbesondere die Einrichtungen in den Städten Dormagen, Rommerskirchen, Kaarst und Neuss. Freie Kapazitäten gibt es hingegen ins- besondere in Meerbusch und Grevenbroich (vgl. Kap. 6.4). Von den 46 stationären Pflegeeinrichtungen befinden sich neun Einrichtungen in privater sowie drei in kommunaler Trägerschaft. Die Träger der freien Wohlfahrtspflege betreiben im Rhein-Kreis Neuss 29 Pflegeheime. Fünf stationäre Pflegeeinrichtungen entfallen auf sonstige gemeinnützige Träger. 3 Rhein-Kreis Neuss - Heimaufsicht 4 ebenda. Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss 10
Bestandsaufnahme In jeder Kommune des Kreises sind mindestens zwei stationäre Pflegeeinrichtungen an- sässig. In der Stadt Neuss gibt es mit 13 stationären Pflegeeinrichtungen das größte An- gebot. Abbildung 2 Stationäre Pflegeeinrichtungen im Rhein-Kreis Neuss Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss 11
Bestandsaufnahme Im Rhein-Kreis Neuss sind zum Stichtag 01.07.2016 rund 1.460 Vollstellen durch Pflege- personal besetzt. Die Fachkraftquote liegt bei rund 54 %. Die Entwicklung der letzten 10 Jahre zeigt einen deutlichen Zuwachs der Beschäftigten (vgl. Abbildung 3). So ist die Zahl der Vollstellen seit 2006 um 40 % oder rund 400 gestiegen. Die Fachkraftquote ist im gleichen Zeitraum leicht gesunken (57 % im Jahr 2006; 54 % im Jahr 2016). Rund 36 % der Beschäftigten sind älter als 50 Jahre5. Mit Blick auf den zukünftigen Per- sonalbedarf ist dies zu berücksichtigen. So müssen alleine rund 525 Vollstellen in den nächsten 15 Jahren durch neues Personal ersetzt werden (vgl. Kap. 8). Abbildung 3 Entwicklung Vollstellen und Fachkraftquote 2006 bis 2016 Im Vergleich mit dem Land NRW ist die Pflegeplatzquote (Verhältnis von Pflegeplätzen zu Pflegebedürftigen) im Rhein-Kreis Neuss leicht unterdurchschnittlich. Während in Rhein-Kreis Neuss auf 100 Pflegebedürftige 25 stationäre Pflegeplätze kommen, sind es in NRW 28. Im Vergleich mit anderen Kreisen/kreisfreien Städten zeigen sich teils deutli- che Unterschiede. Beispielsweise beträgt das Verhältnis von stationären Pflegeplätzen und Pflegebedürftigen in Viersen nur 1:5 bzw. 20:100. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass in Viersen ein höherer Anteil der über 80-Jährigen pflegebedürftig ist. 5 ALP - Befragung stationäre Pflegeeinrichtungen Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss 12
Bestandsaufnahme Abbildung 4 Stationäre Pflegeplätze pro 100 Pflegebedürftiger Abbildung 5 Pflegebedürftige im Verhältnis zu über 80-Jährige Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss 13
Bestandsaufnahme „Junge Pflege“ Junge Pflegebedürftige haben andere Anforderungen an eine Pflegeeinrichtung als äl- tere Bewohner. So unterscheiden sich beispielsweise Tagesabläufe und Freizeitverhalten der jüngeren von den älteren Pflegebedürftigen. Festzuhalten ist, dass ein ausreichendes auf jüngere Pflegebedürftige zugeschnittenes Pflegeangebot zu einer insgesamt höhe- ren Angebotsqualität der pflegerischen Versorgung beiträgt. Status quo Der überwiegende Teil der jüngeren Pflegebedürftigen wird ambulant versorgt. Aller- dings besteht auch für diese Gruppe ein Bedarf an stationären Pflegeplätzen. Im Rhein- Kreis Neuss leben derzeit rund 150 Personen unter 65 Jahren bzw. rund 90 Personen unter 60 Jahren in den stationären Pflegeeinrichtungen. Dieser Nachfrage steht ein An- gebot von zurzeit 17 Pflegeplätzen in Dormagen, die auf die Pflege jüngerer ausgerichtet sind, gegenüber. Weitere jüngere Pflegebedürftige werden im Malteserstift St. Katharina in der Wachkoma- und Beatmungspflege versorgt. Die Mehrzahl der jüngeren Pflegebe- dürftigen wird jedoch in „normalen“ Pflegeeinrichtungen versorgt. Derzeit übersteigen die Anfragen nach Pflegeplätzen in der Einrichtung in Dormagen das Angebot deutlich. Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss 14
Bestandsaufnahme 3.2 Kurzzeit- und Verhinderungspflege Von den 4.002 stationären Pflegeplätzen können (theoretisch) 228 Plätze für die Kurz- zeitpflege in Anspruch genommen werden. Insgesamt sind damit 5,7 % der stationären Pflegeplätze für die Kurzzeitpflege geeignet. Lediglich 10 Plätze stehen ausschließlich (solitär) für die Kurzzeitpflege zur Verfügung. Alle weiteren Plätze stehen in Form von eingestreuten Plätzen für die Kurzzeitpflege zur Verfügung.6 Abbildung 6 Kurzzeitpflegeplätze pro 100 Pflegebedürftige Die Befragung der stationären Pflegeeinrichtungen hat ergeben, dass rund 2,4 % bzw. 92 stationäre Pflegeplätze durch Kurzzeitpflegegäste belegt sind. Im Vergleich zu 2015 ent- spricht dies einem Anstieg um 0,3 Prozentpunkte bzw. 22 %. Die Gegenüberstellung der zur Verfügung stehenden Kapazitäten (228 Plätze) und die Zahl der Kurzzeitpflegegäste (92) suggeriert einen deutlichen Angebotsüberhang. Tatsächlich steht ein Großteil der eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze jedoch nicht zur Verfügung, weil die Pflegeeinrich- tungen ausgelastet sind. In ausgelasteten Pflegeeinrichtungen werden die eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze in der Regel von Dauerpflegegästen genutzt. 6 Rhein-Kreis Neuss Heimaufsicht Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss 15
Bestandsaufnahme Auf Gemeindeebene besteht ein vergleichsweise gutes Angebot an Kurzzeitpflegeplät- zen in Grevenbroich, Korschenbroich und Rommerskirchen (2,1 Plätze pro 100 Pflegebe- dürftige), wobei in Rommerskirchen aufgrund der hohen Auslastung kaum Plätze zur Verfügung stehen. Nur wenige Plätze stehen dagegen in Kaarst und Neuss zur Verfü- gung. 3.3 Teilstationäre Wohn- und Pflegeangebote Die Angebote im teilstationären Pflegebereich werden nach Angeboten der Tages- und der Nachtpflege unterteilt. Tagespflege Im Bereich der Tagespflege stellen im Jahr 2017 insgesamt 13 Einrichtungen 193 Pflege- plätze zur Verfügung. Mit einem Pflegeplatz werden rund 2,2 Pflegebedürftige betreut.7 Drei weitere Einrichtungen befinden sich zurzeit im Bau und erweitern nach Fertigstellung das bestehende Angebot um 51 Tagespflegeplätze. Sieben Einrichtungen der Tages- pflege werden von Wohlfahrtsverbänden betrieben, die restlichen sechs Einrichtungen befinden sich in privater Trägerschaft. Abbildung 7 Tagespflegeplätze pro 100 Pflegebedürftige 7 Eigene Hochrechnung auf Basis einer Befragung der teilstationären Einrichtungen im Rhein- Kreis Neuss Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss 16
Bestandsaufnahme Beim Vergleich der Kommunen zeigt sich, dass das Angebot an Tagespflegeplätzen in den Kommunen variiert. Während Kaarst (4,1 Plätze pro 100 Pflegebedürftige) und Jü- chen (3,1 Plätze pro 100 Pflegebedürftige) vergleichsweise viele Plätzen anbieten kön- nen, liegt die Versorgung in Grevenbroich auf einem deutlich niedrigeren Niveau (0,5 Plätze pro 100 Pflegebedürftige). Nachtpflege Angebote der Nachtpflege gibt es bisher nicht. Allerdings ist auch in diesem Bereich in den letzten Jahren eine steigende wenn auch schwer zu quantifizierende Nachfrage zu beobachten. 3.4 Ambulante Pflege Die Pflege im häuslichen Umfeld kann sowohl von pflegenden Angehörigen (informell) als auch unterstützend von einem Pflegedienst (professionell) erbracht werden. In der amtlichen Pflegestatistik wird zwischen Beziehern von ambulanten Pflegesachleistungen und Personen, die ausschließlich Pflegegeld beziehen unterschieden. Empfänger von Pflegegeld, die zusätzlich auch professionelle ambulante Hilfe in Anspruch nehmen, wer- den in der amtlichen Statistik bei den Beziehern von ambulanten Pflegesachleistungen (professionelle ambulante Pflege) berücksichtigt. 3.4.1 Professionelle ambulante Pflege Insgesamt gibt es im Jahr 2017 im Rhein-Kreis Neuss 63 ambulante Pflegedienste. Davon befinden sich 43 Pflegedienste in privater Trägerschaft, die übrigen 23 ambulanten Pfle- gedienste im Rhein-Kreis Neuss werden von freigemeinnützigen Trägern betrieben. Ge- mäß der amtlichen Pflegestatistik (Stichtag 15.12.2015) haben 2.469 Pflegebedürftige ambulante Dienstleistungen in Anspruch genommen. Zu berücksichtigen ist, dass ambu- lante Pflegedienste nicht nur Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI erbrin- gen, sondern beispielsweise auch die medizinische Behandlungspflege, die mit den Kran- kenkassen abgerechnet wird, übernehmen. Im ambulanten Pflegebereich sind im Rhein-Kreis Neuss 828 Frauen und 159 Männer beschäftigt. Während die männlichen Beschäftigten bei ambulanten Pflegediensten im Rhein-Kreis Neuss zu 50 % in Vollzeit beschäftigt sind, beträgt der Anteil der weiblichen Vollzeitkräfte lediglich 31 %. 8 Die Fachkraftquote ist derzeit noch deutlich höher als im stationären Bereich. 74 % der Beschäftigten sind Fachkräfte und 26 % Hilfskräfte.9 Dieses Verhältnis wird sich voraus- sichtlich zugunsten der Hilfskräfte verschieben. So ist im Zuge der Einführung des Ent- lastungsbetrags in Höhe von 125 € die Nachfrage nach haushaltsnahen Dienstleistungen 8 IT.NRW Pflegestatistik 9 ALP Befragung ambulante Dienste Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss 17
Bestandsaufnahme sprunghaft gestiegen. Diese Dienstleistungen werden in der Regel von Hilfskräften er- bracht. Die Personalsituation bei den ambulanten Pflegediensten ist angespannt. Zahlreiche Dienste können die Nachfrage nach ambulanten Pflegeleistungen derzeit nicht befriedi- gen. Neueinstellungen können vor dem Hintergrund fehlender Fachkräfte nicht vorge- nommen werden. Auch deshalb werden in der jüngeren Vergangenheit vermehrt Ver- mittlungsagenturen von Pflegekräften, vorzugsweise aus dem osteuropäischen Raum, in Anspruch genommen (vgl. Kap. 3.4.2). Hinzu kommt, dass rund 39 % der ambulanten Pflegekräfte 50 Jahre oder älter sind und somit ein erheblicher Anteil der Pflegekräfte in den nächsten 10 bis 15 Jahren aus dem Beruf ausscheiden wird. Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss 18
Bestandsaufnahme In der folgenden Grafik sind die ambulanten Dienste im Rhein-Kreis Neuss aufgelistet und im Kreis verortet. Abbildung 8 Ambulante Pflegedienste im Rhein-Kreis Neuss Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss 19
Bestandsaufnahme 3.4.2 Informelle ambulante Pflege / Pflege durch Angehörige Informelle Pflege wird meist durch Angehörige und in den letzten Jahren vermehrt durch Hilfskräfte, meist aus dem osteuropäischen Ausland, geleistet. Belastbare statistische In- formationen über die Gruppe der pflegenden Angehörigen liegen nicht vor. Auf klein- räumiger Ebene liegen lediglich Daten zur Zahl der Pflegegeldempfänger vor. Vor diesem Hintergrund wird auf allgemein verfügbare Daten und Studien zur Gruppe der pflegenden Angehörigen bzw. des informellen Pflegepersonals zurückgegriffen. Die nachfolgenden Statistiken beziehen sich auf die Situation in Deutschland insgesamt. Pflege durch Angehörige Zum Stand 31.12.2015 beziehen 9.414 Personen im Rhein-Kreis Neuss Pflegegeld.10 Die Zahl der pflegenden Angehörigen liegt im Vergleich deutlich höher, da häufig mehr als eine Person in die Pflege eingebunden ist. Nach einer aktuellen Studie zur Wirkung des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG) und des ersten Pflegestärkungsgesetzes (PSG I) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit werden rund 28 % der in einem Pri- vathaushalt lebenden Pflegebedürftigen von zwei und weitere 31 % von drei und mehr Pflegepersonen betreut.11 Bei rund einem Drittel der Pflegebedürftigen ist der (Ehe-)Partner (14 %) bzw. die (Ehe-) Partnerin (18 %) die Hauptpflegeperson. Weitere 37 % der Pflegebedürftigen werden von den eigenen Kindern gepflegt. Im Vergleich zu 1998 ist der Anteil derjenigen, die durch die eigenen Kinder betreut werden, um neun Prozentpunkte gestiegen. Bemerkenswert ist, dass sich der Anteil der Pflegebedürftigen, die in erster Linie durch ihren Sohn betreut werden, zwischen 1998 und 2010 verdoppelt hat. Gleichwohl tragen die Töchter (27 %) weiterhin deutlich stärker als die Söhne (11 %) zur Pflege der Eltern bei.12 Dieses Ergebnis spiegelt sich auch in der Gesamtbetrachtung der pflegenden Angehöri- gen wider. 68 % der pflegenden Angehörigen sind Frauen. Der Anteil der Männer ist je- doch in den vergangenen 18 Jahren gestiegen. Während 1998 nur ein Fünftel der Haupt- pflegepersonen männlich war, beträgt ihr Anteil 2010 schon 28 % und ist bis 2016 auf 31 % angestiegen.13 10 Ohne Empfänger/-innen von Pflegegeld, die zusätzlich auch ambulante Pflege erhalten. Diese werden bei der ambulanten Pflege berücksichtigt. Zudem ohne Empfänger/-innen von Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege. Diese werden bereits bei der vollstationären bzw. ambulanten Pflege erfasst. 11 Studie zur Wirkung des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG) und des ersten Pflegestär- kungsgesetzes (PSG I) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit 2017 12 Ebenda. 13 Ebenda. Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss 20
Bestandsaufnahme Knapp 70 % der Hauptpflegepersonen sind 55 Jahre und älter und knapp 40 % sind 65 Jahre und älter. 10 Prozent sind sogar älter als 80 Jahre.14 Eine nach Geschlechtern diffe- renzierte Betrachtung zeigt, dass Frauen häufig deutlich früher Verantwortung in der Pflege der Angehörigen übernehmen. Pflegende Männer sind dagegen häufig deutlich älter (vgl. Abbildung 10). Abbildung 9 Soziodemographische Merkmale der Hauptpflegepersonen 1998, 2010 und 2016 (%)15 14 Ebenda. 15 Ebenda. Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss 21
Bestandsaufnahme Abbildung 10 Altersstruktur der pflegenden Angehörigen (%)16 Noch deutlicher ist der Unterschied zwischen Geschlechtern, wenn die Daten der Deut- schenrentenversicherung zu Grunde gelegt werden. Hier erfasst sind Personen (unter 65 Jahre) für die von der Pflegeversicherung Rentenversicherungsbeiträge entrichtet wur- den. Darunter fallen Personen, die wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf re- gelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, in ihrer häuslichen Umgebung pflegen (Mindestpflegeumfang). Demnach sind rund 90 % der Rentenversicherten Pflegeperso- nen Frauen und nur 10 % Männer.17 Berufstätige pflegende Angehörige Die Vereinbarkeit von Pflege und Arbeit ist eine zentrale Herausforderung zur Aufrecht- erhaltung des Pflegesystems. So sind bereits heute über die Hälfe der Hauptpflegeper- sonen im erwerbsfähigen Alter in Vollzeit (28 %) oder in Teilzeit (26 %) beschäftigt. Zu- dem sind rund 10 % der Hauptpflegepersonen geringfügig Beschäftigte. Im Vergleich zu 1998 ist der Anteil der Voll- und Teilzeitbeschäftigen an den Pflegenden von 29 % auf 52 % angestiegen.18 Knapp 40 % der Beschäftigten hat den Umfang der Erwerbstätigkeit reduziert (23 %) oder aufgegeben (14 %). Insgesamt geht mit der Pflege der Angehörigen eine hohe Belastung einher. Rund ein Fünftel der Befragten gibt an, dass die Pflege nur mit Schwierigkeiten (17 %) bzw. eigent- lich gar nicht mehr (3 %) zu bewältigen sei.19 16 DIW Berlin - Sozio-oekonomische Panel (SOEP). 17 Statistik der Deutschen Rentenversicherung – Versicherte 2015 18 Studie zur Wirkung des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG) und des ersten Pflegestär- kungsgesetzes (PSG I) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit 2017 19 Ebenda. Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss 22
Bestandsaufnahme Pflege durch informelle Hilfskräfte/Haushaltshilfen Viele Angehörige können oder wollen nicht selbst pflegen. Wenn ein Umzug ins Heim abgelehnt wird, bleibt nur die Möglichkeit der professionellen Unterstützung. Diese wird in erster Linie durch die ambulanten Pflegedienste abgedeckt. Zudem werden – vor dem Hintergrund fehlender Kapazitäten bei den Pflegediensten im Rhein-Kreis Neuss – ver- stärkt Vermittlungsagenturen für Pflegehelfer bzw. Haushaltshilfen in Anspruch genom- men. Sofern eine Rundum-Versorgung gewünscht ist, wird vielfach auf osteuropäische Hilfskräfte zurückgegriffen. Die Einstellung von deutschen Haushaltshilfen und Betreue- rinnen ist aus finanziellen Gründen für viele Familien nicht darstellbar. Mit der Einführung der Arbeitnehmerfreizügigkeit20 hat sich die Vermittlung deutlich ver- einfacht. Sollten vorher osteuropäische Helfer beschäftig werden, musste dies über die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAF) abgewickelt werden, was häufig mit einer langen Wartezeit einherging und nicht selten in einer illegalen Beschäftigung endete. Nach Auskunft von Vermittlungsagenturen, die ihre Dienste im Rhein-Kreis Neuss anbie- ten, sind die Nachfrage und auch die Vermittlungen in den letzten Jahren deutlich ge- stiegen. Belastbare Zahlen für den Rhein-Kreis Neuss liegen jedoch nicht vor. Schätzun- gen gehen davon aus, dass bis zu 400.000 osteuropäische Pflegehilfskräfte in Deutsch- land leben. 3.5 Hospizdienste Hospizdienste betreuen und begleiten Schwerstkranke und Sterbende. Sie unterstützen Angehörige auch bei der Suche nach Angeboten der Palliativpflege und begleiten sie in der Phase der Trauer. Unterstützt werden Hospizdienste dabei durch eine große Zahl von ehrenamtlichen Helfern. Palliative Pflege erfolgt oftmals in eigens dafür hergerichteten Stationen in Krankenhäu- sern, wie beispielsweise in der Palliativstation am Johanna Etienne Krankenhaus in Neuss. Im Rhein-Kreis Neuss gibt es zudem mit dem Augustinus Hospiz in Neuss und dem Ma- rienheim-Hospiz in Kaarst ein Angebot von insgesamt 18 stationären Plätzen für schwerstkranke und sterbende Menschen. Hervorzuheben ist zudem Ambulante Palliativ-Zentrum Dormagen (APZ). Das APZ ist ein auf die ambulante Palliativmedizin spezialisiertes Netzwerk, in dem derzeit 32 Ärzte und Ärztinnen mitarbeiten. Das APZ kooperiert auf vertraglicher Grundlage hierbei mit den örtlichen Palliativ-Pflegediensten sowie dem Hospiz. Darüber hinaus arbeitet das APZ mit 20 Seit Mai 2011 gilt für die 2004 beigetretenen EU-Mitgliedstaaten Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügig- keit, für die 2007 beigetretenen Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien gilt diese seit Januar 2014, für das im Jahr 2013 beigetretene Kroatien seit 1. Juli 2015 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss 23
Bestandsaufnahme dem Krankenhaus, einer spezialisierten Apotheke und einer Psychologischen Psychothe- rapeutin zusammen. Koordiniert wird das Netzwerk durch eine Palliativ-Pflegekraft. Hospizarbeit findet zu einem großen Teil bei den Schwerstkranken und Sterbenden zu Hause statt. Diese Aufgabe übernehmen im Rhein-Kreis Neuss sieben ambulante Hos- pizdienste. Drei dieser Dienste befinden sich in Neuss und jeweils einer in Kaarst, Dor- magen, Meerbusch und Grevenbroich. Im Einzelnen handelt es sich dabei um die folgen- den ambulanten Hospizdienste: ○ Hospizbewegung Meerbusch e.V. ○ Diakonisches Werk der Ev. Kirchengem. in Neuss e.V. ○ Stiftung der Neusser Augustinerinnen – Cor unum ○ Initiative Schmetterling Neuss e.V. ○ JONA Hospizbewegung in der Region Grevenbroich e.V. ○ Hospizbewegung Dormagen e.V. ○ Hospizbewegung Kaarst e.V. Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss 24
Bestandsaufnahme 3.6 Beratungsangebote und Netzwerke Im Rhein-Kreis Neuss gibt es ein breites Spektrum an Beratungsangeboten. Im Folgen- den werden die wichtigsten Angebote kurz vorgestellt: Verbundsystem „Beratung über Hilfen im Alter“ Die Wohlfahrtsverbände (Diakonie, Caritas, AWO, DRK) bieten im Rhein-Kreis Neuss ein dezentrales Beratungsangebot an. Durch das Verbundsystem „Beratung über Hilfen im Alter“ wird in Kooperation mit dem Rhein-Kreis Neuss und den Wohlfahrtsverbänden eine Beratung für Senioren und deren Angehörige in jeder Gemeinde des Kreises ermög- licht. Abbildung 11 Verbundsystem "Beratung über Hilfen im Alter" Quelle: Rhein-Kreis Neuss Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss 25
Bestandsaufnahme Das Ziel hierbei ist die Selbstständigkeit älterer Menschen in der Gesellschaft möglichst zu erhalten. Die Beratung kann telefonisch, per Brief oder E-Mail, vor Ort in der Bera- tungsstelle oder im Rahmen eines Hausbesuches erfolgen. Eine einheitliche Telefonhot- line ist geschaltet, um Neukunden einen schnellen und einfachen Zugang zum Bera- tungsnetz zu ermöglichen. Im Arbeitskreis „Beratung über Hilfen im Alter, dem die Kreisverwaltung sowie je ein Ver- treter der teilnehmenden Verbände angehören, werden Ziele und Inhalte der Beratung abgestimmt. So konnte im Jahr 2008 das gemeinsame Qualitätshandbuch „Beratung über Hilfen im Alter“, das verbindliche Standards für die Beratung festlegt, veröffentlicht werden. Auf dieser Grundlage wird seit 2012 ein ergänzender Praxisleitfaden erstellt, der fortlaufend an aktuelle Veränderungen angepasst wird und die Seniorenberater bei ihren Tätigkeiten unterstützen soll. Ein weiterer Austausch findet auf der einmal jährlich stattfindenden Seniorenberaterkon- ferenz statt. Eine hohe Qualität der Beratung wird durch professionelles und qualifiziertes Personal sichergestellt. Häufig werden die Ratsuchenden über viele Jahre begleitet. Im Jahr 2016 verzeichnete das Verbundsystem „Beratung über Hilfen im Alter“ 3.091 Kli- enten und eine insgesamt steigende Tendenz von Beratungsanfragen.21 Die Beratung umfasst: ○ Allgemeine Beratung und Information ○ Psychosoziale Beratung ○ Vermittlung von Dienstleistungen zur Sicherung der Haushaltsführung ○ Wohnen im Alter ○ Wohnraumberatung ○ Servicewohnen zu Hause ○ Altenwohnungen ○ Betreutes Wohnen ○ Stationäre Senioreneinrichtungen ○ Soziale Netzwerke im Alter ○ Gesundheit und Pflege im Alter ○ Demenz und Alter ○ Migration und Alter Darüber hinaus werden die Ratsuchenden bei der Antragstellung (Pflegekassen/ Sozial- amt) unterstützt. 21 Arbeitskreis Beratung über Hilfen im Alter, Jahresbericht 2016 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss 26
Bestandsaufnahme Abbildung 12 Themenfelder bei Beratungsgesprächen „Beratungen über Hilfen im Alter“ 6% 6% 7% 45% 8% 9% 9% Quelle: Rhein-Kreis Neuss 11% Seniorenwohnung Demenz/Alzheimer Ambulante Pflegedienste Informationsmaterial Pflegeversicherung Leistungserschließende Beratung Komplementäre Dienste Sonstiges Wohnberatungsagentur Rhein-Kreis Neuss Neben dem dezentralen Verbundsystem „Beratung über Hilfen im Alter“ gibt es die „Wohnberatungsagentur Rhein-Kreis Neuss“, die im Oktober 2011 in Trägerschaft des Caritasverbandes und in Kooperation mit dem Rhein-Kreis Neuss gegründet wurde. Maß- nahmen zur Wohnraumanpassung stehen im Fokus der Beratung. Die Wohnberatung hilft, die Wohnsituation so zu gestalten, dass sie den vorhandenen Bedürfnissen und Fä- higkeiten der Senioren angepasst wird. Die qualifizierten Wohnberater werden von einer Architektin des Rhein-Kreises Neuss unterstützt und können somit eine ganzheitliche Be- ratung anbieten. Sofern erforderlich wird auch Kontakt zum Vermieter aufgenommen, um eine Anpassungsmöglichkeit zu eruieren. Eine Kooperation besteht beispielsweise zum Neusser Bauverein AG - Gemeinnützige-Genossenschaft e.G. Neuss. Im Jahr 2016 sind 288 Beratungsanfragen bei der Wohnberatungsagentur eingegangen. Insgesamt verzeichnet die Wohnberatungsagentur im Rhein-Kreis Neuss eine Zunahme von Beratungsanfragen (Steigerung um 11 % von 2015 im Vergleich zu 2016).22 Landesinitiative Demenz-Service In Nordrhein-Westfalen gibt es mit der Landesinitiative Demenz-Service ein Beratungs- format, das sich besonders mit den Bedürfnissen demenziell erkrankter Menschen aus- einandersetzt. Im Rhein-Kreis Neuss betreibt die Diakonie-Neuss Süd mit dem Bera- tungsbüro Erfttal eine entsprechende Kontaktstelle. Auch der Caritasverband Rhein-Kreis Neuss bietet in Grevenbroich eine Senioren- und Demenzberatung an. 22 Wohnberatungsagentur Rhein-Kreis Neuss, Sachbericht zum Verwendungsnachweis 2016 Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss 27
Bestandsaufnahme Beratung durch Pflegekassen Ein Anbieter von Beratungsangeboten für ältere Menschen sind auch die ansässigen Pfle- gekassen. Die AOK Gesundheitskasse beschäftigt beispielsweise verschiedene Pflegebe- raterteams, die als regionale Ansprechpartner für Fragen bezüglich der Pflegeversiche- rung zur Verfügung stehen, aber auch die Hilfe bei der Pflege koordinieren. Zudem bietet das Deutsche Rote Kreuz in Kaarst eine Beratung zur Pflegeversicherung an. Außerdem gibt es im Rhein-Kreis Neuss vielfältige weitere Beratungsformate und Netz- werke: ○ Seniorenforum der Stadt Neuss Im Seniorenforum wird eine wohnortnahe und trägerunabhängige Pflegeberatung zu den Hilfen im Alter für den Rhein- Kreis Neuss angeboten. ○ Lotsenpunkte in Neuss In Kooperation zwischen dem Bürgerhaus Erfttal und der Pfarrgemeinschaft „Rund um die Erftmündung“ wurde ein Seniorennetzwerk geschaffen, das „kurze Wege und schnelle Hilfen“ für ältere Menschen ermögli- chen soll. Ehrenamtliche Helfer und hauptamtliche Fachkräfte ermitteln in per- sönlichen Gesprächen den Hilfebedarf älterer Menschen und koordinieren be- nötigte Angebote und Leistungen. ○ Die helfenden Hände Dormagen In Dormagen haben sich als Kooperations- projekt vom Caritasverband, der Diakonie und der Stadtverwaltung die „Helfen- den Hände“ zusammengefunden, die in ehrenamtlicher Arbeit vielfältige Unter- stützungen unter anderem für ältere Menschen anbieten. Ziel ist es, das nach- barschaftliche Zusammenleben zu stärken. ○ Beratungsbus – mobile Sozialberatung Der Beratungsbus ist ein Angebot für Mieter der Neusser Bauverein AG. Nach einem festen Fahrplan steuert er 16 Standorte im Stadtgebiet an und bietet kostenlose Beratung und Informationen zu Fragen im Alter an. ○ Netzwerk 55+ Im Rhein-Kreis Neuss finden sich unter Trägerschaft des Cari- tasverbandes und den jeweiligen Kommunen Netzwerke von älteren Menschen zusammen, die gemeinsame Aktivitäten durchführen und sich gegenseitig un- terstützen. Entsprechende Begegnungsstätten gibt es beispielsweise in Neuss- Mitte, Dormagen, Kaarst oder Jüchen. ○ Der Paritätische Der Paritätische fungiert im Rhein-Kreis Neuss als Dachver- band und Plattform für rechtlich selbstständige, gemeinnützige Vereine und Ge- sellschaften , die mit ihren Angeboten vielfältige soziale Hilfen für die Menschen vor Ort bereit halten. ○ Alzheimer Gesellschaft Kreis Neuss/Nordrhein e.V. Als unabhängige Selbsthil- feorganisation beraten und unterstützen hauptamtliche Mitarbeiter gezielt de- menziell erkrankte Menschen und deren Angehörige. ○ St. Augustinus Memory Zentrum Neuss Das Memory-Zentrum in Neuss ist eine weitere Anlaufstelle für Betroffene und Angehörige bezüglich des Themas Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss 28
Bestandsaufnahme Demenz. Neben einer Beratung wird auch eine Gedächtnissprechstunde ange- boten. 3.7 Barrierefreies/-armes Wohnen Grundsätzlich ergibt sich der Bedarf an barrierefreien Wohnungen aus der Anzahl der bewegungseingeschränkten Menschen. Üblicherweise unterscheidet man zwischen Bar- rieren in der Wohnung, Barrieren im Haus- beziehungsweise Wohnungseingang und Bar- rieren im Wohnumfeld. Standards zu barrierefreiem Bauen sind in der DIN 18040 defi- niert und werden optional als Regelungen in die jeweiligen Landesbauordnungen über- tragen. Die Anzahl der barrierefreien Wohnungen im Rhein-Kreis Neuss ist statistisch nicht er- fasst. Daher können auch über den Rhein-Kreis Neuss keine validen Aussagen über den Gesamtbestand barrierefreier bzw. barrierearmer Wohnungen getroffen werden. Im Rah- men der Wohnungsbedarfsanalyse für den Rhein-Kreis Neuss aus dem Jahr 2017 wurde festgestellt, dass die großen Bestandshalter ihre Bestände teils angepasst haben bzw. beim Neubau grundsätzlich barrierearme Wohnungen errichtet werden. Der Bauverein Grevenbroich hat beispielsweise rund 300 barrierearme/-freie Wohnungen im Bestand, der Bauverein Meerbusch hat alle Neubauvorhaben der letzten Jahre barrierefrei reali- siert und von den 102 Wohnungen der Neusser Heimstätten Baugenossenschaft sind etwa 40 Wohnungen barrierearm. Trotz der umgesetzten Maßnahmen betonen die Marktakteure, dass es weder quantitativ noch qualitativ ausreichend altengerechten Wohnraum im Kreisgebiet gibt. 3.8 Service-Wohnen Der Begriff des Service-Wohnens ist in Nordrhein-Westfalen im Wohn- und Teilhabege- setz (WTG) in Kapitel 3 §31f verankert. Demnach wird unter Servicewohnen (früher: "Be- treutes Wohnen“) eine Wohnform für ältere Menschen verstanden, die in der Regel aus einer Kombination von gemietetem Wohnraum und verschiedenen Serviceleistungen be- steht. Der Bewohner lebt dabei selbständig in einer Mietwohnung, die auf die Bedürfnisse älterer Menschen besonders zugeschnitten ist. Ein Teil der Serviceleistungen wird als Grund- oder Standardleistungen bezeichnet. Diese Leistungen stehen jedem Bewohner zur Verfügung. Für sie wird ein Betreuungszuschlag erhoben - und zwar unabhängig da- von, ob diese Angebote genutzt werden. Für diese Leistungen wird in der Regel neben dem Mietvertrag ein gesonderter Betreuungsvertrag geschlossen. Miet- und Betreu- ungsvertrag sind beim Servicewohnen häufig miteinander gekoppelt. Im Rhein-Kreis Neuss stehen in 18 Wohnanlagen mit erweiterten Serviceangeboten zur- zeit 546 Apartments zur Verfügung. Die Service-Wohnanlagen verteilen sich über den gesamten Kreis, lediglich in der Gemeinde Korschenbroich ist keine entsprechende Ein- richtung vorhanden. In Korschenbroich-Zentrum befinden sich jedoch 17 Apartments mit erweitertem Service-Angebot im Bau. Weitere Anlagen werden in Mönchengladbach, Kaarst und Dormagen errichtet. In Planung sind außerdem Apartments der Maltester Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss 29
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