Kommandanten-Rapport 2/20 Rapport des commandants 2/20
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Kommandanten-Rapport 2/20 Rapport des commandants 2/20 Mittwoch, 28. Oktober 2020, 19.00 Uhr Mercredi, 28 octobre 2020, 19:00 heures
Einleitung Geschätzte Kameradinnen und Kameraden Mit diesem Handout vom virtuellen Kommandantenrapport vom Mittwoch, 28. Oktober 2020 werden die wichtigsten Informationen zusammengefasst und schriftlich festgehalten. Für Details oder den Gesamtkontext kann der Rapport jederzeit wieder mit dem folgenden Link angeschaut werden: https://youtu.be/4YoWKxrCuU0 Für konkrete Fragen zur Umsetzung stehen eure zuständigen Kreisfeuerwehrinspektoren oder das Feuerwehrinspektorat gerne zur Verfügung. feuerwehr@gvb.ch Besten Dank für euren Einsatz und euer Engagement zu Gunsten der Bevölkerung und der Feuerwehren im Kanton Bern Oberst Peter Frick Kantonaler Feuerwehrinspektor Mittwoch, 28. Oktober 2020
AUSBILDUNG Übungsbetrieb Zwischen Absage und Durchführung von Übungen gibt es viel Raum für organisatorische Massnahmen. Mit den bestehenden Schutzkonzepten konnte seit Mitte August gut und sicher ausgebildet werden. • möglichst kleine Gruppengrössen (erfordert Kreativität) • gestaffelte Ausbildung (Treffen im Magazin vermeiden) • Örtlichkeiten prüfen – antreten direkt auf Arbeitsplatz • Schutzmassnahmen umsetzen, um bei einem positiven Fall möglichst wenige Betroffene zu haben • Die bisher bekannten Ansteckungen in der Feuerwehr basieren grösstenteils auf dem «kulturellen»… also nach der Übung, wo jeder selber verantwortlich ist. Mittwoch, 28. Oktober 2020
GRUNDLAGEN Personalplanung Die Ausbildungsplanung ist im Kommando der Feuerwehr kritisch zu überprüfen • Durch CORONA muss allenfalls die Personalplanung angepasst werden • Muss-Ausbildungen (Beförderungen, Funktionen) sind zu priorisieren • «Nice to have» Ausbildungen sind zu Gunsten «Bedürftiger» zurückzustellen (Kontingente auch mal nicht ausschöpfen) • Kurse mit Partnerorganisationen haben Abhängigkeiten • Sollten Mindestanforderungen kurzfristig nicht erfüllt sein, Lösungen suchen mit KFI und FWI Ziel der Kader- und Personalplanung ist sicherzustellen, dass jederzeit genügend qualifiziertes und ausgebildetes Personal für den Einsatz zur Verfügung steht. Mittwoch, 28. Oktober 2020
AUSBILDUNG Kurswesen Die Lockdown-Zeit konnte genutzt werden, um das gesamte Kurswesen wesentlich früher zur Anmeldung zu öffnen • Ausgefallene Kurse 2020: FWI prüft punktuell, wo und wann Kurse nachgeholt werden können. • Kursplanung 2021 ist bis und mit 6. Juni 2021 bestätigt • Regionale WBK ab Dezember bereit zur Anmeldung • Kurse 2022 (rollende Kursplanung, weitere Infos per Mail) Anträge bezüglich Kurskontingente direkt bei Christian Bieri (cbieri@gvb.ch) Mittwoch, 28. Oktober 2020
AUSBILDUNG Jugendfeuerwehr • ab 14. Altersjahr bei der Ortsfeuerwehr melden • Aufnahme in die Feuerwehrorganisation / WinFAP • Anmelden für Basis- und Weiterbildungskurse durch FW • JFW Arbeitstage des FKB werden durch die Jugendfeuerwehrleiter organisiert und durchgeführt. Anmeldung durch die Feuerwehr direkt in WinFAP. • AdJFW können Trainings absolvieren, aber keine Ernstfall-Einsätze • Die Ausrüstung dem «Einsatz» angepasst der AdJFW erfolgt durch die Feuerwehr (Beitrag pro AdJFW durch die GVB). Die Umsetzung kann sich über die nächsten beiden Jahre hinziehen. Merkblatt JFW Kanton Bern folgt per Rapport 1/2021 Mittwoch, 28. Oktober 2020
AUSBILDUNG Übungsprogramme • Die Übungen sind bis spätestens zum 31. Oktober 2020 durch die Feuerwehren in WinFAP zu erfassen • Die Jahrprogramme werden bis spätestens 31. Dezember 2020 durch die KFI bestätigt • Die ausgefallenen Übungen vom 2020 können problemlos auf das 2021 übertragen werden Mittwoch, 28. Oktober 2020
AUSBILDUNG Heissausbildung 2021 • Für die Heissausbildung 2021 muss pro Posten am Realfeuer ein Instruktor (GVB) aus dem Fachpool FV1 / GF2 eingeplant werden • Entschädigungen gemäss Grundlagendokument des Kantons Bern zur Aus- und Weiterbildung am Feuer (Heissausbildung) Mittwoch, 28. Oktober 2020
AUSBILDUNG Überflutungsanlage • Die Ausbildungsanlage ist für die Grundausbildung und nicht für regelmässige Trainings gedacht. • Bei Ausbildungen auf der Anlage ist, analog der Heissausbildung, ein ausgebildeter Feuerwehrinstruktor der GVB erforderlich (Fachpool Elementar). • Die Prozesse und Aufwändungen der Feuerwehren wurden überarbeitet und vereinfacht und werden im Merkblatt entsprechend abgebildet. Rapport 1/2021. Mittwoch, 28. Oktober 2020
ALARMIERUNG Redundante Alarmierung • Mehrere Totalausfälle bei Swisscom im Bereich Notrufe hatte auch Einfluss auf Alarmsystem im Kanton Bern • Alle Feuerwehren konnten jederzeit alarmiert werden, teilweise aber auf Umwegen • Ziel: Kantonales Konzept für redundante Alarmierung, erste Schritte sind entsprechend eingeleitet und werden mit der KAPO als verantwortliche Stelle für die Alarmierung angegangen. • Pager sind aktuell das beste und sicherste redundante Alarmierungsmittel Empfehlung GVB: Keine voreiligen Beschaffungen von autarken, selbstständigen Lösungen Mittwoch, 28. Oktober 2020
ALARMIERUNG Kontakt mit Polycom • Abschluss Projekt «Poly 19+» • Finanzierung durch Gebäudeversicherung Bern • Änderung der BAKOM-Konzession für alle Feuerwehren erledigt • Ausreichende Anzahl Geräte für alle Feuerwehren Jede Feuerwehrorganisation nimmt bei jeder Alarmierung nach spätestens 5 Minuten mit einem Polycom-Gerät Kontakt mit der zuständigen REZ auf, um erweiterte Informationen über das Ereignis und die aufgebotenen Partner in Erfahrung zu bringen. Mittwoch, 28. Oktober 2020
ALARMIERUNG BAKOM: Analoge Funkkanäle Es dürfen nur Funkkanäle auf den Geräten programmiert sein, für welche die FWO vom BAKOM eine Konzession besitzt und dafür bezahlt. Kanal 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Berufsfeuerwehr X X X X X X (X) X (X) X X Sonderstützpunkt X X X X (X) X (X) X X Ortsfeuerwehr X X X (X) X X X Betriebsfeuerwehr X X X X X Kanal 7: nur in Zusammenarbeit mit einer Betriebsfeuerwehr Kanal 9: Spezialkanal in Absprache mit dem Feuerwehrinspektorat (z.B.: Langzeitatemschutz) Das BAKOM behält sich vor, Kontrollen bei den Feuerwehrorganisationen durchzuführen. Vergehen werden mit einer Busse und Nachzahlung der Gebühren bestraft. Mittwoch, 28. Oktober 2020
ALARMIERUNG Fachstelle Alarmierung • Beim Probealarm werden neu auch die Alarmvorlagen FW-KP (Elementar) alarmiert / getestet • Probleme mit Konferenzgesprächen im Sommer wurden mehrheitlich behoben • Danke für Rückmeldungen an alarmierung@police.be.ch Mittwoch, 28. Oktober 2020
EINSATZ Peer Team BE • 2020 bereits mehrere Einsätze des Peer Teams • Aufgebot über Pikett GVB (durch KFI) oder direkt durch betroffene Personen auf die Notfallnummer 0800 118 999 • Neue Flyer nach Workshop und Reorganisation • Ansprechperson bei Fragen: Stefan Held Mittwoch, 28. Oktober 2020
EINSATZ Gefahrenanalyse Waldbrand • Information an alle Gemeinden im Kanton Bern durch das BSM (18. Mai 2020) erfolgt • Infos können im Geoportal des Kantons Bern eingesehen werden • Weitere Infos auf der Infoplattform Bevölkerungsschutz Fragen der Feuerwehrkommandos betreffend vorsorgliche Einsatzplanung bitte direkt an den KFI Merkblatt «Waldbrand» wurde überarbeitet: www.gvb.ch/de/fachbereich-feuerwehr/grundlagen.html Mittwoch, 28. Oktober 2020
EINSATZ Merkblatt Waldbrand Mit dem Amt für Wald und Naturgefahren wurde das MB überarbeitet • Grundsätzliches • Fachberatung • Einsatz Helikopter und Drohne • Führungsablauf • Vorsorgliche Einsatzplanung • Aus- und Weiterbildung Das Merkblatt bietet keine «BettyBossy-Lösung» zu Einsatztaktik und Ausbildung im Bereich Waldbrand. Es regelt lediglich die Grundsätze und Abläufe des Themas Waldbrand Mittwoch, 28. Oktober 2020
ORGANISATION - PROZESSE Einsatzerfassung und -bericht Optimierung / Vereinfachung Prozess «Einsatzerfassung»: • Aus Alarmierungsdaten werden Ereignisdaten in WinFAP • Automatische Schnittstelle eAlarm WinFAP • Komplexe Herausforderung für Programmierung • Einführung in verschiedenen Phasen ab Q1/21 Mittwoch, 28. Oktober 2020
ORGANISATION - PROZESSE Kantonale- und Sonderaufgaben Die GVB ist bestrebt, Prozesse und Abläufe miliztauglich und einfach zu halten. Für die Sonderstützpunkte PbU gelten: • Die Einsatzgebiete PbU bleiben unverändert • Die Fachexperten PbU sowie die entsprechenden PbU- Kreise werden aufgelöst. • Ansprechperson für operative Fragen ist der zuständige Kreisfeuerwehrinspektor KFI. Die strategische Aufsicht, Beratung und Koordination liegt beim Feuerwehrinspektorat: • Gesuche für PbU-Materialbeschaffung direkt an GVB • Der Verrechnungsweg für Einsatzabrechnung KAF wird neu definiert. Mittwoch, 28. Oktober 2020
AUSBLICK Projekt «KEZ-M98» Bild Zentrale • Es entsteht eine der grössten Einsatzzentralen der Schweiz mit dem Grundsatz, dass sich jede Organisation selber alarmiert, insbesondere «Feuerwehr alarmiert Feuerwehr» • Intensivere Zusammenarbeit von Polizei, Sanität und Feuerwehr • Umzug von Ringhof und Murtenstrasse 111 nach Murtenstrasse 98 • Sammeln von Erfahrungen für die künftige Kantonale Einsatzzentrale KEZ im neuen Polizeizentrum Niederwangen (ab 2028) • Ziel: Bessere Unterstützung der Feuerwehren vor Ort; weg von der Weiterleitung des Alarmes hin zur Disposition der erforderlichen Feuerwehr-Mittel Mittwoch, 28. Oktober 2020
AUSBLICK Projekt «MyFeuerwehr» Kommunikationsplattform Feuerwehren Kanton Bern • Einführung / Veröffentlichung 2022 • Kundenspezifische Informationen digital und aktuell zur Verfügung stellen Wünnewil • Kommunikation zwischen GVB und den Feuerwehren verbessern • Kommunikation unter den Feuerwehren verbessern Wünnewil • Austausch / Workshop mit Stakeholdern hat stattgefunden • Anforderungen und Bedürfnisse der Feuerwehren werden noch abgeholt Mittwoch, 28. Oktober 2020
FRAGEN AUS DEN KREISEN first-responder • Feuerwehren können im Rahmen ihres Auftrages Einsätze im Bereich «First Responder» leisten ( evtl. im Feuerwehr-Reglement festhalten) • Einsatz «first-responder» im Einklang • mit gesetzlichem Auftrag • mit Prioritäten im Einsatz • mit ständigem Auftrag der Feuerwehr • Bewilligung Einsatzmittel (Fahrzeuge) der Feuerwehr durch Kommando Feuerwehrorganisation • Weisungen UVEK zu Verwendung von Blaulicht und Wechselklanghorn beachten Mittwoch, 28. Oktober 2020 Verein firstresponder.be
FRAGEN AUS DEN KREISEN Oelspuren TBA Frage aus Kreis BMO Kämpfer: Wie wurden die Tiefbauämter betreffend neuer Regelung (Reinigung ist Sache des Besitzers) informiert? Wann kommt das angekündigte Merkblatt? Nach Auswertung Erfahrungen (Januar 2021) Erkenntnis: Unterschiedliche Erfahrungen im ganzen Kanton. Mitarbeiter des TBA sind unterschiedlich darauf vorbereitet, wenn die FW sie aufbietet und sie selbst entscheiden oder die Verschmutzung selber beheben sollen. Konsequenz: Bitte um Rückmeldung via KFI aus den betroffenen Kreisen FWI nimmt mit dem Partner TBA Kontakt auf, um die Angelegenheit zu besprechen und wo möglich eine Verbesserung mit dem TBA zu erzielen. Mittwoch, 28. Oktober 2020
FRAGEN AUS DEN KREISEN Kostentragung beigezogener Unternehmer Aussage Erkenntnisse aus vergangenen Einsätzen: Brand Schnitzelsilo – FW bestellt Mulde / Saugwagen usw. (Nacht) um das Silo auszuräumen, bzw. auf dem Schadenplatz zu agieren. Wer muss die Kosten übernehmen? Grundsatz: • Wer bestellt muss grundsätzlich auch die Kosten dafür tragen. • Wenn die Feuerwehren Mittel / Drittfirmen für ihre Ereignisbewältigung benötigen, gehen die Kosten zu Lasten Feuerwehr / Gemeinde. Konsequenz Vorsicht bei Aufträgen, die NICHT zum Kernauftrag der Feuerwehr gehören oder für die Einsatzbewältigung nicht unmittelbar erforderlich sind (z.B. Kosten Entsorgung / Abtransport). In Abgrenzungsfällen empfehlen wir, die Kosten vorgängig mit dem Eigentümer abzusprechen. Mittwoch, 28. Oktober 2020
FRAGEN AUS DEM CHAT / MAIL Fragen und Antworten Frage Antwort Warum bringt die GVB keine Vorlage zu einem Schutzkonzept, damit • Bis anhin wurde weder durch uns noch den Kantonsarzt ein eine gewisse Einheit im Kanton herrscht? Detailkonzept verlangt. Das Grobkonzept (Plakat Massnahmen durch die Feuerwehr) hat genügt und wurde von uns auch so kommuniziert • Auf Grund der Verschärfung der Massnahmen durch das BAG wird neu ein Detailkonzept verlangt. Wir werden in Kürze eine entsprechende Vorlage den Feuerwehren zur Verfügung stellen Die unterschiedlichen Schutzkonzepte sind auch in den • Für Kurse und Ausbildungen der GVB besteht seit 10. August Ausbildungszentren erkennbar, müsste da nicht eine Einheitlichkeit 2020 ein Konzept, welches erfolgreich in allen Kursen angestrebt werden? funktioniert hat. Verschärfende Massnahmen sind von den Zentren (als eigenständige Unternehmung) möglich, sie dürfen jedoch das GVB Konzept nicht verwässern • Die GVB kann keine Einheitliche Konzepte erzwingen, da die Ausbildungszentren nicht der GVB gehören Gibt es bei der Beschaffung von Schutzmasken und • Zum jetzigen Zeitpunkt sind genügend Schutzmaterial und Desinfektionsmittel zukünftig Unterstützung? Desinfektion auf dem Markt vorhanden. Eine zentrale Beschaffung von Seite GVB ist nicht vorgesehen Mittwoch, 28. Oktober 2020
Vielen Dank für die Teilnahme Merci beaucoup pour votre participation
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