Kommandanten-Rapport 2/20 Rapport des commandants 2/20

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Kommandanten-Rapport 2/20 Rapport des commandants 2/20
Kommandanten-Rapport 2/20
Rapport des commandants 2/20
Mittwoch, 28. Oktober 2020, 19.00 Uhr
Mercredi, 28 octobre 2020, 19:00 heures
Kommandanten-Rapport 2/20 Rapport des commandants 2/20
Einleitung

Geschätzte Kameradinnen und Kameraden

Mit diesem Handout vom virtuellen Kommandantenrapport vom
Mittwoch, 28. Oktober 2020 werden die wichtigsten Informationen
zusammengefasst und schriftlich festgehalten.

Für Details oder den Gesamtkontext kann der Rapport jederzeit
wieder mit dem folgenden Link angeschaut werden:

                      https://youtu.be/4YoWKxrCuU0

Für konkrete Fragen zur Umsetzung stehen eure zuständigen
Kreisfeuerwehrinspektoren oder das Feuerwehrinspektorat gerne zur
Verfügung.

                                feuerwehr@gvb.ch

Besten Dank für euren Einsatz und euer Engagement zu Gunsten
der Bevölkerung und der Feuerwehren im Kanton Bern

Oberst Peter Frick
Kantonaler Feuerwehrinspektor

          Mittwoch, 28. Oktober 2020
Kommandanten-Rapport 2/20 Rapport des commandants 2/20
AUSBILDUNG

Übungsbetrieb

Zwischen Absage und Durchführung von Übungen gibt es
viel Raum für organisatorische Massnahmen. Mit den
bestehenden Schutzkonzepten konnte seit Mitte August
gut und sicher ausgebildet werden.
•   möglichst kleine Gruppengrössen (erfordert Kreativität)
•   gestaffelte Ausbildung (Treffen im Magazin vermeiden)
•   Örtlichkeiten prüfen – antreten direkt auf Arbeitsplatz
•   Schutzmassnahmen umsetzen, um bei einem positiven
    Fall möglichst wenige Betroffene zu haben
•   Die bisher bekannten Ansteckungen in der Feuerwehr
    basieren grösstenteils auf dem «kulturellen»… also nach
    der Übung, wo jeder selber verantwortlich ist.

             Mittwoch, 28. Oktober 2020
Kommandanten-Rapport 2/20 Rapport des commandants 2/20
GRUNDLAGEN

Personalplanung

Die Ausbildungsplanung ist im Kommando der Feuerwehr
kritisch zu überprüfen
•   Durch CORONA muss allenfalls die Personalplanung
    angepasst werden
•   Muss-Ausbildungen (Beförderungen, Funktionen) sind
    zu priorisieren
•   «Nice to have» Ausbildungen sind zu Gunsten
    «Bedürftiger» zurückzustellen (Kontingente auch mal
    nicht ausschöpfen)
•   Kurse mit Partnerorganisationen haben Abhängigkeiten
•   Sollten Mindestanforderungen kurzfristig nicht erfüllt
    sein, Lösungen suchen mit KFI und FWI
Ziel der Kader- und Personalplanung ist sicherzustellen,
dass jederzeit genügend qualifiziertes und ausgebildetes
Personal für den Einsatz zur Verfügung steht.

             Mittwoch, 28. Oktober 2020
Kommandanten-Rapport 2/20 Rapport des commandants 2/20
AUSBILDUNG

Kurswesen

Die Lockdown-Zeit konnte genutzt werden, um das
gesamte Kurswesen wesentlich früher zur Anmeldung zu
öffnen
•   Ausgefallene Kurse 2020: FWI prüft punktuell, wo und
    wann Kurse nachgeholt werden können.
•   Kursplanung 2021 ist bis und mit 6. Juni 2021 bestätigt
•   Regionale WBK ab Dezember bereit zur Anmeldung
•   Kurse 2022 (rollende Kursplanung, weitere Infos per
    Mail)

Anträge bezüglich Kurskontingente direkt bei Christian Bieri
(cbieri@gvb.ch)

             Mittwoch, 28. Oktober 2020
Kommandanten-Rapport 2/20 Rapport des commandants 2/20
AUSBILDUNG

Jugendfeuerwehr

•   ab 14. Altersjahr bei der Ortsfeuerwehr melden
•   Aufnahme in die Feuerwehrorganisation / WinFAP
•   Anmelden für Basis- und Weiterbildungskurse durch FW
•   JFW Arbeitstage des FKB werden durch die
    Jugendfeuerwehrleiter organisiert und durchgeführt.
    Anmeldung durch die Feuerwehr direkt in WinFAP.
•   AdJFW können Trainings absolvieren, aber keine
    Ernstfall-Einsätze
•   Die Ausrüstung dem «Einsatz» angepasst der AdJFW
    erfolgt durch die Feuerwehr (Beitrag pro AdJFW durch
    die GVB). Die Umsetzung kann sich über die nächsten
    beiden Jahre hinziehen.

 Merkblatt JFW Kanton Bern folgt per Rapport 1/2021

             Mittwoch, 28. Oktober 2020
Kommandanten-Rapport 2/20 Rapport des commandants 2/20
AUSBILDUNG

Übungsprogramme

•   Die Übungen sind bis spätestens zum
    31. Oktober 2020 durch die Feuerwehren in WinFAP
    zu erfassen
•   Die Jahrprogramme werden bis spätestens
    31. Dezember 2020 durch die KFI bestätigt
•   Die ausgefallenen Übungen vom 2020 können
    problemlos auf das 2021 übertragen werden

             Mittwoch, 28. Oktober 2020
Kommandanten-Rapport 2/20 Rapport des commandants 2/20
AUSBILDUNG

Heissausbildung 2021

•   Für die Heissausbildung 2021 muss pro Posten am
    Realfeuer ein Instruktor (GVB) aus dem Fachpool
    FV1 / GF2 eingeplant werden
•   Entschädigungen gemäss Grundlagendokument des
    Kantons Bern zur Aus- und Weiterbildung am Feuer
    (Heissausbildung)

             Mittwoch, 28. Oktober 2020
Kommandanten-Rapport 2/20 Rapport des commandants 2/20
AUSBILDUNG

Überflutungsanlage

•   Die Ausbildungsanlage ist für die Grundausbildung und
    nicht für regelmässige Trainings gedacht.
•   Bei Ausbildungen auf der Anlage ist, analog der
    Heissausbildung, ein ausgebildeter Feuerwehrinstruktor
    der GVB erforderlich (Fachpool Elementar).
•   Die Prozesse und Aufwändungen der Feuerwehren
    wurden überarbeitet und vereinfacht und werden im
    Merkblatt entsprechend abgebildet.  Rapport 1/2021.

             Mittwoch, 28. Oktober 2020
Kommandanten-Rapport 2/20 Rapport des commandants 2/20
Alarmierungen vom 1. Januar bis 30. September
Alarmes du 1er janvier au 30 septembre
ALARMIERUNG

Redundante Alarmierung

•   Mehrere Totalausfälle bei Swisscom im Bereich Notrufe
    hatte auch Einfluss auf Alarmsystem im Kanton Bern
•   Alle Feuerwehren konnten jederzeit alarmiert werden,
    teilweise aber auf Umwegen
•   Ziel: Kantonales Konzept für redundante Alarmierung,
    erste Schritte sind entsprechend eingeleitet und werden
    mit der KAPO als verantwortliche Stelle für die
    Alarmierung angegangen.
•   Pager sind aktuell das beste und sicherste redundante
    Alarmierungsmittel

 Empfehlung GVB: Keine voreiligen Beschaffungen
  von autarken, selbstständigen Lösungen

          Mittwoch, 28. Oktober 2020
ALARMIERUNG

Kontakt mit Polycom

•   Abschluss Projekt «Poly 19+»
•   Finanzierung durch Gebäudeversicherung Bern
•   Änderung der BAKOM-Konzession für alle Feuerwehren
    erledigt
•   Ausreichende Anzahl Geräte für alle Feuerwehren

 Jede Feuerwehrorganisation nimmt bei jeder
  Alarmierung nach spätestens
  5 Minuten mit einem Polycom-Gerät Kontakt mit der
  zuständigen REZ auf,
  um erweiterte Informationen über das Ereignis und
  die aufgebotenen Partner in Erfahrung zu bringen.

          Mittwoch, 28. Oktober 2020
ALARMIERUNG

BAKOM: Analoge Funkkanäle

Es dürfen nur Funkkanäle auf den Geräten programmiert sein, für welche die FWO vom BAKOM eine Konzession besitzt und dafür bezahlt.

 Kanal                                 1   2   3       4        5        6        7          8    9       10       11
 Berufsfeuerwehr                       X   X   X       X        X        X       (X)         X   (X)       X        X
 Sonderstützpunkt                              X       X        X        X       (X)         X   (X)       X        X
 Ortsfeuerwehr                                         X        X        X       (X)         X             X        X
 Betriebsfeuerwehr                                              X                 X          X             X        X

Kanal 7: nur in Zusammenarbeit mit einer Betriebsfeuerwehr

Kanal 9: Spezialkanal in Absprache mit dem Feuerwehrinspektorat (z.B.: Langzeitatemschutz)

Das BAKOM behält sich vor, Kontrollen bei den Feuerwehrorganisationen durchzuführen.

Vergehen werden mit einer Busse und Nachzahlung der Gebühren bestraft.

          Mittwoch, 28. Oktober 2020
ALARMIERUNG

Fachstelle Alarmierung

•   Beim Probealarm werden neu auch die Alarmvorlagen
    FW-KP (Elementar) alarmiert / getestet
•   Probleme mit Konferenzgesprächen im Sommer wurden
    mehrheitlich behoben
•   Danke für Rückmeldungen an alarmierung@police.be.ch

          Mittwoch, 28. Oktober 2020
EINSATZ

Peer Team BE

•   2020 bereits mehrere Einsätze des Peer Teams
•   Aufgebot über Pikett GVB (durch KFI) oder direkt durch
    betroffene Personen auf die

          Notfallnummer 0800 118 999
•   Neue Flyer nach Workshop und Reorganisation
•   Ansprechperson bei Fragen: Stefan Held

          Mittwoch, 28. Oktober 2020
EINSATZ

Gefahrenanalyse Waldbrand

•   Information an alle Gemeinden im Kanton Bern durch
    das BSM (18. Mai 2020) erfolgt
•   Infos können im Geoportal des Kantons Bern
    eingesehen werden
•   Weitere Infos auf der Infoplattform Bevölkerungsschutz

Fragen der Feuerwehrkommandos betreffend
vorsorgliche Einsatzplanung bitte direkt an den KFI

Merkblatt «Waldbrand» wurde überarbeitet:

www.gvb.ch/de/fachbereich-feuerwehr/grundlagen.html

          Mittwoch, 28. Oktober 2020
EINSATZ

Merkblatt Waldbrand

Mit dem Amt für Wald und Naturgefahren wurde das MB
überarbeitet
•   Grundsätzliches
•   Fachberatung
•   Einsatz Helikopter und Drohne
•   Führungsablauf
•   Vorsorgliche Einsatzplanung
•   Aus- und Weiterbildung

Das Merkblatt bietet keine «BettyBossy-Lösung» zu
Einsatztaktik und Ausbildung im Bereich Waldbrand. Es
regelt lediglich die Grundsätze und Abläufe des Themas
Waldbrand

          Mittwoch, 28. Oktober 2020
ORGANISATION - PROZESSE

Einsatzerfassung und -bericht

Optimierung / Vereinfachung Prozess «Einsatzerfassung»:
•   Aus Alarmierungsdaten werden Ereignisdaten in WinFAP
•   Automatische Schnittstelle eAlarm  WinFAP
•   Komplexe Herausforderung für Programmierung
•   Einführung in verschiedenen Phasen ab Q1/21

           Mittwoch, 28. Oktober 2020
ORGANISATION - PROZESSE

Kantonale- und Sonderaufgaben

Die GVB ist bestrebt, Prozesse und Abläufe miliztauglich
und einfach zu halten.
Für die Sonderstützpunkte PbU gelten:
•   Die Einsatzgebiete PbU bleiben unverändert
•   Die Fachexperten PbU sowie die entsprechenden PbU-
    Kreise werden aufgelöst.
•   Ansprechperson für operative Fragen ist der zuständige
    Kreisfeuerwehrinspektor KFI.

Die strategische Aufsicht, Beratung und Koordination liegt
beim Feuerwehrinspektorat:
•   Gesuche für PbU-Materialbeschaffung direkt an GVB
•   Der Verrechnungsweg für Einsatzabrechnung KAF wird
    neu definiert.

           Mittwoch, 28. Oktober 2020
AUSBLICK

Projekt «KEZ-M98»
                                                          Bild Zentrale
•   Es entsteht eine der grössten Einsatzzentralen der
    Schweiz mit dem Grundsatz, dass sich jede
    Organisation selber alarmiert, insbesondere

    «Feuerwehr alarmiert Feuerwehr»
•   Intensivere Zusammenarbeit von Polizei, Sanität und
    Feuerwehr
•   Umzug von Ringhof und Murtenstrasse 111 nach
    Murtenstrasse 98
•   Sammeln von Erfahrungen für die künftige Kantonale
    Einsatzzentrale KEZ im neuen Polizeizentrum
    Niederwangen (ab 2028)
•   Ziel: Bessere Unterstützung der Feuerwehren vor
    Ort; weg von der Weiterleitung des Alarmes hin zur
    Disposition der erforderlichen Feuerwehr-Mittel

           Mittwoch, 28. Oktober 2020
AUSBLICK

Projekt «MyFeuerwehr»

Kommunikationsplattform Feuerwehren Kanton Bern
•   Einführung / Veröffentlichung 2022
•   Kundenspezifische Informationen digital und aktuell zur
    Verfügung stellen                                         Wünnewil
•   Kommunikation zwischen GVB und den Feuerwehren
    verbessern
•   Kommunikation unter den Feuerwehren verbessern                       Wünnewil
•   Austausch / Workshop mit Stakeholdern hat
    stattgefunden
•   Anforderungen und Bedürfnisse der Feuerwehren
    werden noch abgeholt

           Mittwoch, 28. Oktober 2020
FRAGEN AUS DEN KREISEN

first-responder

•   Feuerwehren können im Rahmen ihres Auftrages
    Einsätze im Bereich «First Responder» leisten ( evtl.
    im Feuerwehr-Reglement festhalten)
•   Einsatz «first-responder» im Einklang
    • mit gesetzlichem Auftrag
    • mit Prioritäten im Einsatz
    • mit ständigem Auftrag der Feuerwehr

•   Bewilligung Einsatzmittel (Fahrzeuge) der Feuerwehr
    durch Kommando Feuerwehrorganisation
•   Weisungen UVEK zu Verwendung von Blaulicht und
    Wechselklanghorn beachten

            Mittwoch, 28. Oktober 2020
                                                             Verein firstresponder.be
FRAGEN AUS DEN KREISEN

Oelspuren  TBA

Frage aus Kreis BMO Kämpfer:
Wie wurden die Tiefbauämter betreffend neuer Regelung
(Reinigung ist Sache des Besitzers) informiert?
Wann kommt das angekündigte Merkblatt?  Nach
Auswertung Erfahrungen (Januar 2021)
Erkenntnis:
Unterschiedliche Erfahrungen im ganzen Kanton.
Mitarbeiter des TBA sind unterschiedlich darauf vorbereitet,
wenn die FW sie aufbietet und sie selbst entscheiden oder
die Verschmutzung selber beheben sollen.
Konsequenz:
 Bitte um Rückmeldung via KFI aus den betroffenen
  Kreisen
 FWI nimmt mit dem Partner TBA Kontakt auf, um die
  Angelegenheit zu besprechen und wo möglich eine
  Verbesserung mit dem TBA zu erzielen.

           Mittwoch, 28. Oktober 2020
FRAGEN AUS DEN KREISEN

Kostentragung beigezogener
Unternehmer
Aussage
Erkenntnisse aus vergangenen Einsätzen:
Brand Schnitzelsilo – FW bestellt Mulde / Saugwagen usw.
(Nacht) um das Silo auszuräumen, bzw. auf dem Schadenplatz
zu agieren. Wer muss die Kosten übernehmen?
Grundsatz:
• Wer bestellt muss grundsätzlich auch die Kosten dafür
   tragen.
• Wenn die Feuerwehren Mittel / Drittfirmen für ihre
   Ereignisbewältigung benötigen, gehen die Kosten zu Lasten
   Feuerwehr / Gemeinde.
Konsequenz
 Vorsicht bei Aufträgen, die NICHT zum Kernauftrag der
  Feuerwehr gehören oder für die Einsatzbewältigung nicht
  unmittelbar erforderlich sind (z.B. Kosten Entsorgung /
  Abtransport).
 In Abgrenzungsfällen empfehlen wir, die Kosten vorgängig
  mit dem Eigentümer abzusprechen.

           Mittwoch, 28. Oktober 2020
FRAGEN AUS DEM CHAT / MAIL

Fragen und Antworten

 Frage                                                                Antwort
 Warum bringt die GVB keine Vorlage zu einem Schutzkonzept, damit     •   Bis anhin wurde weder durch uns noch den Kantonsarzt ein
 eine gewisse Einheit im Kanton herrscht?                                 Detailkonzept verlangt. Das Grobkonzept (Plakat Massnahmen
                                                                          durch die Feuerwehr) hat genügt und wurde von uns auch so
                                                                          kommuniziert
                                                                      •   Auf Grund der Verschärfung der Massnahmen durch das BAG
                                                                          wird neu ein Detailkonzept verlangt. Wir werden in Kürze eine
                                                                          entsprechende Vorlage den Feuerwehren zur Verfügung stellen
 Die unterschiedlichen Schutzkonzepte sind auch in den                •   Für Kurse und Ausbildungen der GVB besteht seit 10. August
 Ausbildungszentren erkennbar, müsste da nicht eine Einheitlichkeit       2020 ein Konzept, welches erfolgreich in allen Kursen
 angestrebt werden?                                                       funktioniert hat. Verschärfende Massnahmen sind von den
                                                                          Zentren (als eigenständige Unternehmung) möglich, sie dürfen
                                                                          jedoch das GVB Konzept nicht verwässern
                                                                      •   Die GVB kann keine Einheitliche Konzepte erzwingen, da die
                                                                          Ausbildungszentren nicht der GVB gehören
 Gibt es bei der Beschaffung von Schutzmasken und                     •   Zum jetzigen Zeitpunkt sind genügend Schutzmaterial und
 Desinfektionsmittel zukünftig Unterstützung?                             Desinfektion auf dem Markt vorhanden. Eine zentrale
                                                                          Beschaffung von Seite GVB ist nicht vorgesehen

            Mittwoch, 28. Oktober 2020
Vielen Dank für die Teilnahme
Merci beaucoup pour votre participation
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