RECHTLICHE GRUNDLAGEN FÜR NACHHALTIGE SCHÜLERFIRMEN - IN HANNOVER - NASCH-COMMUNITY
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VORWORT Nachhaltige Schülerfirmen gehören in zahlreichen hannoverschen Schulen zum Schulalltag: Zur Zeit gibt es über worbenen Schlüsselqualifikationen er- leichtern den Schülerinnen und Schü- lern den späteren Berufseinstieg. 20 „Firmen“, in denen Schülerinnen und Schüler Fahrräder reparieren, ge- Gute Bildungsangebote sind ein we- sunde Pausensnacks anbieten, um- sentliches Kriterium für die Standort- weltfreundliche Schulmaterialien, attraktivität und Zukunftsfähigkeit ei- Schulhefte aus Recyclingpapier und ner Stadt. Die nachhaltigen Schülerfir- fair gehandelte Produkte verkaufen, men leisten einen wichtigen Beitrag Honig in der eigenen Imkerei produ- dazu. Die in den Firmen tätigen Schü- zieren, Computerkurse geben, Textili- lerinnen und Schüler sind die Arbeit- en bedrucken oder Bausätze mit So- nehmerinnen und Arbeitnehmer so- larmodulen anfertigen. Weitere Schü- wie die Unternehmerinnen und Un- lerfirmen sind dabei, nachhaltige As- ternehmer von morgen, die mit ihrer pekte in ihre Unternehmensstrategie Erfahrung und Innovationskraft einen zu integrieren. Beitrag zur lokalen Ökonomie und zum nachhaltigen Wirtschaften lei- Was spricht für die Einrichtung sten. von nachhaltigen Schülerfirmen? Welche Unterstützung erhalten Die Schülerinnen und Schüler erlan- Schulen? gen durch ihr Handeln ökonomische Grundkenntnisse: Sie setzen eine Ge- Die Landeshauptstadt Hannover un- schäftsidee um, produzieren Produkte terstützt Schulen in Zusammenarbeit oder bieten Dienstleistungen an. Sie mit dem „Netzwerk Nachhaltige Schü- lernen die verschiedenen Aspekte der lerfirmen“ (Niedersächsische Landes- Firmengründung und Betriebsführung schulbehörde) bei der Einrichtung von kennen und entwickeln Strategien, nachhaltigen Schülerfirmen durch in- um ihre Produkte erfolgreich zu ver- dividuelle Beratung bei organisatori- markten. schen, finanziellen und rechtlichen Fragen. Ein regelmäßig tagender Ar- Was ist das Besondere an nach- beitskreis fördert den Erfahrungsaus- haltigen Schülerfirmen? tausch. Darüber hinaus bietet die Lan- deshauptstadt Fortbildungen an, in Die Schülerinnen und Schüler erfas- denen die Schülerinnen und Schüler sen die Bedeutung von nachhaltigem Kenntnisse in den Bereichen Präsen- Wirtschaften. Wesentliche Merkmale tation, Presse- und Öffentlichkeitsar- sind der Schutz der Umwelt und die beit, Buchführung oder nachhaltiges soziale Gerechtigkeit bei gleichzeiti- Wirtschaften erlangen. gem Erreichen einer langfristigen Wirtschaftlichkeit. Der sparsame Um- Die vorliegende Broschüre „Alles was gang mit Ressourcen gehört ebenso Recht ist!“ gibt Lehrkräften, Schüler- dazu wie die Beachtung von fairen Ar- innen und Schülern ein praxisnahes beitsbedingungen, sowohl in den Her- Instrument an die Hand, um die kunftsländern der angebotenen Pro- Gründung und den Betrieb von nach- dukte, als auch bei der Zusammenar- haltigen Schülerfirmen auf eine solide beit in den Schülerfirmen selbst. rechtliche Grundlage zu stellen. Die Landeshauptstadt Hannover möchte Nachhaltige Schülerfirmen leisten ei- damit viele weitere Schulen ermun- nen wesentlichen Beitrag zur Berufs- tern, nachhaltige Schülerfirmen zu orientierung. Die bei der Arbeit er- gründen. Sabine Tegtmeyer-Dette Rita Maria Rzyski Landeshauptstadt Hannover Landeshauptstadt Hannover Erste Stadträtin Bildungsdezernentin Wirtschafts- und Umweltdezernentin 2
INHALTSVERZEICHNIS I. EINLEITUNG 6 II. RECHTLICHE GRUNDLAGEN FÜR DIE NACHHALTIGE SCHÜLERFIRMA 7-21 II.1 Warum muss unsere Schülerfirma als offizielles Schulprojekt anerkannt sein? 7 II.2 Die Schülerfirma – mit oder ohne Förderverein? 8 II.3 Was ist bei der Namensgebung zu beachten? 8 II.4 Wie kommen wir an Geld und Sachmittel? 9 II.5 Wie wickeln wir unsere Geldangelegenheiten ab? 9 II.6 Wofür ist die Wahl einer Rechtsform sinnvoll? 10 II.7 Müssen wir unsere Schülerfirma anmelden? 11 II.8 Dürfen wir etwas nachbauen? 11 II.9 Was müssen wir bei der Kennzeichnung von Waren beachten? 12 II.10 Wie können wir auf unsere Schülerfirma aufmerksam machen? 13 II.11 Können wir schriftliche Verträge selbst abschließen? 14 II.12 Welchen Versicherungsschutz haben wir? 14 II.13 Wie reagieren wir richtig, wenn KundInnen etwas Gekauftes umtauschen oder zurückgeben wollen? 15 II.14 Inwieweit können wir eine Garantie und Gewährleistung geben bzw. selbst in Anspruch nehmen? 16 II.15 Was müssen wir steuerlich beachten? 18 II.16 Wie stellen wir Rechnungen aus? 20 II.17 Was sollten wir mit den Gewinnen machen? 20 II.18 Werden in der Schülerfirma Löhne gezahlt? 21 II.19 Wie gehen wir intern mit Geschäftskorrespondenz um? 21 II.20 Was müssen wir bei der Auflösung der Schülerfirma beachten? 21 3
III. FIRMENTYPENSPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN 22-24 III.1 Schulverpflegung/Catering 22 III.2 Veranstaltungsmanagement/Mediennutzung 24 III.3 Reparaturbetrieb 24 IV. ANLAGEN 25-45 IV.1 Kooperationsvereinbarung Schule - nachhaltige Schülerfirma 24 26 IV.2 Satzung für eine nachhaltige Schülerfirma 29 IV.3 Satzung für eine nachhaltige Schülergenossenschaft 30 IV.4 Arbeitsvereinbarung zwischen Schülerfirma und SchülerIn 35 IV.5 Merkblatt für Eltern 37 IV.6 Vorlage zur Kennzeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen 39 IV.7 Einwilligungserklärung zum Erstellen und Veröffentlichen von Fotos 44 V. ERLASSE UND GESETZE 46 VI. GLOSSAR 48 VIII. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 48 VII. LITERATUR, INTERNETADRESSEN 49 IX. ANSPRECHPARTNERINNEN 51 4
I EINLEITUNG Nachhaltige Schülerfirmen sind Schul- satorischen, finanziellen und rechtli- Schulen die unterrichtlichen Bedingun- projekte, die sich an realen Unterneh- chen Fragen, durch Erfahrungsaus- gen für das Betreiben von Schülerfirmen men orientieren. Sie produzieren und tausch i.R. eines regelmäßig tagenden geschaffen. Die regelmäßige und jeder- verkaufen Produkte oder bieten Arbeitskreises und durch Fortbildungen. zeit verfügbare Betreuung durch regiona- Dienstleistungen an. Dabei erlangen le KoordinatorInnen vor Ort ist - wie die die SchülerInnen wirtschaftliche Nachhaltige Schülerfirmen in Erfahrung zeigt - eine unabdingbare Grundkenntnisse. Es bietet sich ihnen Niedersachsen Voraussetzung für die Gründung und das die Gelegenheit, eine eigene Ge- erfolgreiche Betreiben von Schülerfir- Nachhaltige Schülerfirmen haben sich in schäftsidee umzusetzen, die verschie- men. Niedersachsen zu einem erfolgreichen denen Aspekte der Firmengründung Unterrichtsmodell in allen Schulformen Die Unterstützung durch außerschulische und Betriebsführung kennen zu lernen der Sekundarstufen I und II entwickelt. Partner aus der Wirtschaft gewinnt zu- und Strategien zu entwickeln für die Zur Zeit (Stand Februar 2016) gibt es nehmend an Bedeutung. Viele nachhalti- erfolgreiche Vermarktung ihrer Pro- rund 750 Schülerfirmen, die in 15 ge Schülerfirmen haben Partnerunter- dukte und Dienstleistungen. Arbeitskreisen in allen Regionen des nehmen aus den jeweiligen Verbänden Nachhaltige Schülerfirmen berücksich- Landes Niedersachsen organisiert sind. der gleichen Branche vor Ort, die auf tigen bei ihrem Handeln ökologische Die Arbeitskreise werden von Koordi- vielfältige Weise hilfreich beiseite ste- und soziale Belange. Wichtige Teil- natorInnen betreut, die von der Nieder- hen. Der Genossenschaftsverband unter- aspekte sind der Schutz der Umwelt sächsischen Landesschulbehörde einge- stützt erfolgreich seit Jahren die Ent- beispielsweise durch einen sparsamen setzt sind. wicklung von nachhaltigen Schülerge- Umgang mit Ressourcen und die so- nossenschaften und bietet als verlässli- Der Erfolg der nachhaltigen Schülerfir- ziale Gerechtigkeit beispielsweise bei cher Kooperationspartner wichtige men liegt zum einen in der tragfähigen der Beachtung fairer Arbeitsbedin- Orientierung. Konstruktion: Sie werden dauerhaft ein- gungen, sowohl in den Herkunftslän- gerichtet und sind in alle Unterrichts- dern der von euch angebotenen Pro- fächer integrierbar. Zum anderen spielen dukte, als auch bei der Zusammen- die Zielsetzungen eine entscheidende arbeit in der Schülerfirma selbst. Rolle, die in der heutigen Zeit Kern einer Seit dem Umweltgipfel 1992 in Rio de modernen Pädagogik sind. Weitgehend Janeiro ist das Thema „Nachhaltig- selbstständige, handlungsorientierte keit“ in aller Munde: Die Lebens- Arbeit der SchülerInnen, Denken im grundlagen der Erde sollen so genutzt Dreieck der Nachhaltigkeit von Wirt- werden, dass sie auch für künftige schaft, Umwelt und Sozialem, Vermitt- Generationen ausreichen. Dabei sind lung grundlegender (betriebs-)wirt- wirtschaftliche, ökologische und sozia- schaftlicher Kenntnisse, Förderung der le Aspekte in Einklang zu bringen. Persönlichkeit und der Kooperations- Bildung ist eine wesentliche Voraus- fähigkeit, Vermittlung der Idee der setzung für das Gelingen dieses Selbstständigkeit - das sind Ziele, die Vorhabens - Anlass für die UNESO, nicht nur für die berufliche Zukunft rele- nach Auslaufen der UN-Dekade „Bil- vant sind, sondern auch für das persönli- dung für nachhaltige Entwicklung“ che und gesellschaftliche Leben der (2005-2014) das gleichnamige Welt- SchülerInnen. aktionsprogramm auszurufen. Nachhaltige Schülerfirmen finden sich Die Landeshauptstadt Hannover betei- inzwischen in den Erlassen des Nieder- ligt sich seit vielen Jahren daran, die- sächsischen Kultusministeriums wieder. se Ziele umzusetzen, so auch - in Somit sind eine Grundlage zur Akzeptanz Zusammenarbeit mit dem Netzwerk in allen Schulformen und eine Einbet- Nachhaltige Schülerfirmen (Nieder- tung in den Stundenplan gewährleistet. sächsische Landesschulbehörde) - im Das Niedersächsische Kultusministerium Rahmen der nachhaltigen Schülerfir- hat über die Erlasse für die Durchfüh- men. Schulen im Stadtgebiet Hanno- rung von Praxistagen an den Haupt- ver erhalten auf vielfältige Weise Un- schulen und zur Umsetzung der Berufs- terstützung: durch Beratung in organi- orientierung an allgemeinbildenden 5
Los geht’s! Ihr wollt eine nachhaltige Schülerfir- Steuerfragen beispielsweise eine/n ma gründen und habt eine Erfolg ver- SteuerberaterIn oder bei weiterge- sprechende Geschäftsidee? Prima, henden Rechtsfragen eine/n Rechts- dann kann’s ja losgehen! anwältIn. Vielleicht gibt es in eurem Bekanntenkreis solche ExpertInnen, Einige Regeln müsst ihr jedoch be- denn eine rechtliche Beratung ist in achten. Ob ihr eine Werbe- oder Ver- der Regel nicht kostenlos. Oder ihr anstaltungsagentur gründen, Schreib- versucht, eine kostenfreie Unterstüt- materialien oder Pausensnacks anbie- zung bei Behörden und entsprechen- ten, eine Schülerzeitung vertreiben den Verbänden zu bekommen. oder Fahrräder reparieren wollt: Sobald ihr eine Dienstleistung oder Es ist damit zu rechnen, dass es hin- ein Produkt anbietet, gibt es rechtli- sichtlich verschiedener rechtlicher che Vorgaben, die ihr beim Betrieb Aspekte zukünftig weitere oder diffe- der Schülerfirma beachten müsst. renziertere Regelungen geben wird. Deshalb solltet ihr euch regelmäßig Dies gilt beispielsweise bei der Na- über Neuerungen informieren. mensgebung, der Beschaffung von Sprecht dazu die Regionalkoordinator- Startkapital, der Kontoeröffnung, Innen für nachhaltige Schülerfirmen beim Abschluss von Verträgen und an oder nehmt an den von ihnen re- beim Umgang mit Gewinn. gelmäßig ausgerichteten Arbeitskreis- treffen teil. Die in der vorliegenden In der vorliegenden Broschüre sind Broschüre getroffenen Aussagen ge- die wichtigsten Fragestellungen bei ben den Stand November 2015 wie- Gründung und Betrieb von Schülerfir- der. men und die entsprechenden Rege- lungen bzw. Tipps aufgeführt, die Wichtig sind Verbündete. Zum einen euch helfen sollen, die Knackpunkte muss eure Schülerfirma von der in den Griff zu bekommen. Somit Schulleitung als offizielles Schulpro- könnt ihr euch auf das Wesentliche jekt anerkannt sein. Außerdem konzentrieren und behaltet den Spaß braucht ihr eine oder mehrere Lehr- an der Sache. kräfte, die euch begleiten und helfen. Auch durch die Partnerschaft mit ei- Grundsätzlich ist die Kontaktaufnah- nem Unternehmen könnt ihr euch me mit der Regionalkoordination für Unterstützung verschaffen. nachhaltige Schülerfirmen sinnvoll. Die KoordinatorInnen, die von der Niedersächsischen Landesschulbe- hörde in ganz Niedersachsen einge- Die im Text genannten rechtlichen setzt sind, beantworten gerne eure Hinweise und Tipps beziehen sich organisatorischen und rechtlichen Fragen im Rahmen der Gründung und auf nachhaltige Schülerfirmen, sind des Betriebs einer Schülerfirma. Eure jedoch grundsätzlich auch auf ande- betreuenden Lehrkräfte können dazu das Angebot „Beratung und Unter- re Schülerfirmen übertragbar. stützung“ der Niedersächsischen Landesschulbehörde auf der Inter- Die Landeshauptstadt Hannover über- netseite www.landesschulbehoerde- nimmt keine Gewähr für die Vollstän- niedersachsen.de/bu nutzen. In der digkeit und Richtigkeit der Ausfüh- Landeshauptstadt Hannover gibt es rungen in der Broschüre. Sie haftet neben dem Regionalkoordinator auch nicht für eventuelle Schäden hieraus. Unterstützung durch die Stadtverwal- tung. Bei speziellen firmen- oder produkt- spezifischen Fragen empfiehlt es sich ggf., Fachleute zu Rate zu ziehen, bei 6
II. RECHTLICHE GRUNDLAGEN FÜR DIE NACHHALTIGE SCHÜLERFIRMA II.1 Warum muss unsere Schülerfirma als offizielles Schulprojekt anerkannt sein? Für viele rechtliche Fragen, z. B. beim Abschluss von Verträgen oder bei Haf- tungsfragen, ist es von Bedeutung, dass die Schule von eurer Schülerfir- ma Kenntnis hat, sie billigt und die Verantwortung für sie übernimmt. Deshalb ist bei der Gründung darauf zu achten, dass die Schulleitung von der Gründung eurer Schülerfirma Kenntnis hat, sie billigt, anerkennt und die Verantwortung für sie über- nimmt. Es wird empfohlen, durch die Außerdem ist die Formulierung einer sozialen und ökologischen Folgen und Schulleitung auch die Zustimmung Satzung notwendig. Darin müsst ihr Zusammenhänge von ökonomischen des Schulträgers einzuholen. Schul- mindestens festhalten, dass es sich Prozessen zu verdeutlichen. vorstand und Gesamtkonferenz kön- bei eurer Schülerfirma um ein aner- kanntes Schulprojekt handelt, das vor- Um den Praxisbezug zu verstärken nen in Absprache mit der Schulleitung und einen gegenseitigen Austausch durch die Schülerfirma informiert rangig pädagogische Zwecke verfolgt und das nicht in größerem Umfang in zu ermöglichen, wird die Kooperation werden. Eure Schülerfirma ist damit mit einem „echten“ Wirtschaftsunter- ein offizielles Schulprojekt und eure Konkurrenz zu anderen Wirtschafts- unternehmen tritt (s. Anlagen IV.2, nehmen empfohlen. Tätigkeit abgesichert. S. 29). Es wird empfohlen, Kontakt zur/zum Zusätzlich sollte eure Schülerfirma ei- zuständigen RegionalkoordinatorIn ne schriftliche Vereinbarung mit der Die Zuständigkeiten der betreuenden Lehrkraft bzw. -kräfte sind ebenso für nachhaltige Schülerfirmen aufzu- Schulleitung oder mit dem Förder- nehmen. Lehrkräfte können hierzu das verein der Schule – wenn dieser Trä- festzuhalten. Sie ist bzw. sind, wie in anderen Unterrichtsstunden auch, so- Angebot „Beratung und Unterstüt- ger ist (s. II.2) – abschließen. In die- zung“ der Niedersächsischen Landes- ser Kooperationsvereinbarung wird wohl für die minderjährigen als auch für die volljährigen SchülerInnen auf- schulbehörde auf der Internetseite die nähere Ausgestaltung der www.landesschulbehoerde-nieder- Schülerfirma mit sichtspflichtig. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Aufsicht über den sachsen.de/bu nutzen (s. auch • ihrem Sitz (welche Räumlichkeiten Geschäftsbetrieb der Schülerfirma die AnsprechpartnerInnen IX, S. 51). stehen in der Schule zur Verfü- Kenntnis der entsprechenden Rechts- gung), vorschriften erfordert. Möglich ist • ihrem Unternehmensgegenstand auch eine Aufsichtsführung durch eine/n von der Lehrkraft sorgfältig Wichtig (was bietet die Schülerfirma an), auszuwählende/n geeignete/n Bevor ihr startet, muss eure SchülerIn für einen begrenzten Zeit- • der Betreuung (in welcher Form raum. Die Lehrperson kann sich je- Schülerfirma als Schulprojekt von und wann steht sie zur Verfügung) und doch niemals vollständig von der der Schulleitung anerkannt sein. Sie Aufsichtspflicht für die SchülerInnen befreien. muss bei der Durchführung im • ihrer Organisation (welche Materi- alien werden von der Schule zur rechtlichen und organisatorischen Als Schulprojekt hat eine nachhaltige Verfügung gestellt, wie wird das Schülerfirma in erster Linie das päda- Verantwortungsbereich der Schule Konto geführt etc.) beschrieben gogische Ziel, die wirtschaftlichen, (s. Anlage IV.1 S. 26). bleiben. 7
II.2 Die Schülerfirma – Dies sind die wesentlichen Unterschiede mit oder ohne (siehe auch II.15): Förderverein? mit Träger-/Förderverein ohne Träger-/Förderverein Es besteht die Möglichkeit, die Schü- lerfirma als Teil des gemeinnützigen • eigener Rechtsstatus nach • ohne eigenen Rechtsstatus Schulfördervereins oder als reines Vereinsrecht Schulprojekt ohne Förderverein zu be- • Gegenstände i. d. R. im • Gegenstände i. d. R. im treiben. Für den ersten Fall ist Vor- Vereinseigentum Schuleigentum aussetzung, dass der Betrieb der • Haftung des Vereins • Haftung des Schulträgers Schülerfirma mit dem in der Satzung • übergeordnete Interessen des Fördervereins beschriebenen des Vereins können mit de- Vereinszweck vereinbar ist. nen der Schülerfirma kolli- Es können allerdings auch eine oder dieren mehrere Schülerfirmen unter dem Dach eines Fördervereins und eine oder mehrere weitere unter dem Dach der öffentlich-rechtlichen Schule (reines Schulprojekt) geführt werden. II.3 Was ist bei der Wenn ein Produktname einen hohen Bekanntheitsgrad hat, will die Firma Namensgebung zu be- nicht, dass andere den Namen über- Wichtig achten? nehmen, weil dann mit dem Namen Verwendet keine bekannten nicht mehr die kennzeichnenden Qua- Ihr dürft die Bezeichnung eurer Schü- litätsmerkmale verbunden werden. Firmennamen, Logos oder Teile lerfirma grundsätzlich frei wählen, davon (wie z. B. „Mc“, „Mac“, euch also „Bienenfreunde“ oder Wenn ihr den geschützten Namen „Meyer & Müller Cafeteria“ nennen. oder das Logo einer anderen Firma „Mäc“) ohne ausdrückliche Ihr solltet aber beachten, dass jede/r verwendet, kann diese euch zwingen, ein „Recht an seinem bzw. ihrem Namen und Logo zu ändern. Das wäre Genehmigung und auch keine Namen“ (so gen. Namensrecht nach ärgerlich und mit viel Aufwand für Produktnamen und Werbeslogans § 12 BGB - Bürgerliches Gesetzbuch; euch verbunden. Firma §§ 17 ff. HGB - Handelsgesetz- anderer (z. B. "Geiz-ist-geil") für buch) hat und viele Unternehmen Ihr solltet also entweder eure Werbung. Erkennbar sind ihren Firmennamen, die so gen. • eure Nachnamen im Firmennamen Marke, geschützt haben. Das heißt, ihr diese i. d. R. an den Zeichen © verwenden, z. B. „Mustermann dürft ihn nicht verwenden. Cafeteria“, und ® oder "TM" (Trademark). Die Marke ist für ein Unternehmen • euren Schulnamen im Firmennamen Das gilt auch für eine satirische sehr wichtig. Wenn es sich beispiels- verwenden, z. B. "Schiller-News", weise um ein Getränk handelt, das Abwandlung von geschützten oder sehr bekannt ist, dann wisst ihr ggf., Marken. wie es schmeckt und dass es sich von • eine Fantasiebezeichnung wählen, vergleichbaren anderen Getränken un- z. B. „Sahnestücke“. terscheidet. Das Unternehmen hat ei- ne so gen. Unterscheidungskraft und Wiedererkennbarkeit geschaffen, weil ihr bei dem Namen des Getränks im- mer an dieses eine Getränk denkt und bestimmte Eigenschaften damit ver- bindet. 8
II.4 Wie kommen wir an II.5 Wie wickeln wir Das Konto darf nur im Guthaben ge- führt werden. Ihr müsst darauf ach- Geld und Sachmittel? unsere Geldangele- ten, dass ihr keine Verluste erwirt- Es besteht die Möglichkeit, dass euch genheiten ab? schaftet. Die Aufnahme von Bankkre- diten jeglicher Art durch Teilneh- eure Schule ein „Startkapital“ zur Ver- Zur Abwicklung eurer Geldangele- merInnen eurer Schülerfirma ist nicht fügung stellt, das sowohl aus Sach- genheiten ist die Einrichtung eines gestattet. werten als auch aus Geldmitteln be- Geschäftskontos sinnvoll. Der Zah- stehen kann, damit ihr die ersten lungsverkehr darf nur über öffentliche Anschaffungen tätigen könnt. Weite- Konten abgewickelt werden. Bitte res Geld oder weitere Sachmittel setzt euch zur Klärung dieser Angele- könnt ihr beispielsweise bei euren genheit mit der Schulleitung in Ver- Eltern, Dritten oder einem Wirt- bindung. Das Konto kann auf den schaftsunternehmen einwerben. Namen der Schülerfirma mit dem Zu- Gewerbliche Schenkungen und insbe- satz „Kontoinhaber Schule XY“ ge- sondere Sponsoringverträge sind nach führt werden. Prüfung durch den Schulvorstand (§ 38 a Abs. 3 Nr. 15 c NSchG- Nie- dersächsisches Schulgesetz) und ggf. den Schulträger möglich. Dabei ist zu beachten, dass der Jahresumsatz der Schule aus Sponsoring-Aktivitäten un- ter der Grenze von 30.678,00 € bleibt. Spendenbescheinigungen können von der Schule oder dem Förderverein ausgestellt werden. Dies ist allerdings nur zulässig, wenn die Spende tat- sächlich für gemeinnützige Zwecke verwendet wird bzw. der Förderverein als gemeinnützig anerkannt ist. Die Beantragung von Fördermitteln bei Stiftungen und privatwirtschaftli- chen Institutionen z. B. über den Förderverein der Schule ist möglich. Dabei ist die Schulleitung einzubin- den. 9
II.6 Ist die Simulation Die GründerInnen und die über An- teile am Unternehmen Beteiligten hei- Ihr habt die Möglichkeit, eure Schü- lerfirma im Rahmen einer Simulation einer Rechtsform sinn- ßen GesellschafterInnen. Die Verein- wie ein echtes Unternehmen zu orga- voll? barungen der GesellschafterInnen nisieren. Grundsätzlich kann in einer werden in einem so gen. Gesell- Schülerfirma in Anlehnung an jede in Sicher habt ihr bei Firmennamen schaftsvertrag bzw. der Satzung fest- der Wirtschaft vorhandene Rechts- schon die Zusätze GmbH, eG oder AG gelegt. form gearbeitet werden. Aus pädago- bemerkt. Diese Zusätze beschreiben gischen Gründen wird empfohlen, die den gesetzlichen Rahmen, in dem das Grundsätzlich ist eure Schülerfirma Rechtsform der nachhaltigen Schüler- Unternehmen wirtschaftlich tätig ist. von der Rechtsform her ein Schulpro- Genossenschaft (die Abkürzung eG Die Haftungsrisiken und die Möglich- jekt mit einer entsprechenden Sat- darf in Verbindung mit eurem keiten der Mitbestimmung für die Ei- zung und damit zumindest rechtlich Schülerfirmennamen grundsätzlich genkapitalgeber sind bei jeder kein Unternehmen. nicht verwendet werden) zu wählen. Rechtsform unterschiedlich. Damit ist Diese ist nur innerhalb eurer Schüler- jeder Person, die am Unternehmen Durch die Tätigkeit in eurer Schüler- firma von Bedeutung, da es sich um beteiligt ist oder mit diesem Ge- firma erfahrt ihr, wie sich ein Unter- eine simulierte Rechtsform handelt. schäfte tätigt, klar, in welchem nehmen nach außen am Wirtschafts- Rahmen unternehmerisch gehandelt leben beteiligt. Genauso spannend ist Die Genossenschaftsidee steht für ei- werden kann. Auch werden die echten es, sich mit der inneren Organisation ne besondere soziale und demokrati- Rechtsformen steuerlich unterschied- eines Unternehmens auseinander zu sche Unternehmensform, Solidarität lich behandelt. Jedes "echte" Unter- setzen. Es wurden im Laufe der Zeit und die gleichberechtigte Förderung nehmen hat die Pflicht, die Rechts- verschiedene Modelle entwickelt wie aller Mitglieder, sowie deren Mitspra- form bei der zuständigen Gewerbe- die eG (eingetragene Genossen- che und Mitentscheidung sind zentra- meldestelle und dem Finanzamt anzu- schaft), die GmbH (Gesellschaft mit le Merkmale der Genossenschaft. melden. Wenn ihr im Rahmen eines beschränkter Haftung), die GbR Erwirtschaftete Erlöse kommen der Schulprojektes arbeitet, gilt dies für (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), Gemeinschaft aller beteiligten Mit- euch nicht, d.h.: Kein “echtes“ Unter- die AG (Aktiengesellschaft) u. A. glieder zugute, Verluste und Haf- nehmen - kein Eintrag in das Handels- tungsrisiken werden i.d.R ebenfalls register! gemeinschaftlich getragen. Es zählt der Membership Value (Förderung der Mitglieder), nicht der Shareholder Value (Gewinnmaximierung und Erhöhung der Eigenkapitalrendite). Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist ein Zusammenschluss von gleichberechtigten PartnerInnen. Jedes Mitglied erwirbt mindestens einen so gen. Genossenschaftsanteil. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Mitgliederversammlung ist das de- mokratische Element der Genossen- schaft. Hier können sich alle Mitglie- der zu Wort melden und ihre Meinung zu Genossenschaftsangele- genheiten äußern. Die Mitgliederver- sammlung beschließt über das Jahresergebnis und die Gewinnver- wendung bzw. Verlustdeckung. Die Organisation der Schülergenos- senschaft wird über die Schülerge- nossenschaftssatzung (s. Anlagen IV.3, S. 30) geregelt. Diese Satzung besteht parallel zur Schülerfirmen- satzung, wobei die Schülergenossen- 10
II.7 Müssen wir unsere II.8 Dürfen wir etwas Wichtig Schülerfirma anmel- nachbauen? Weist die KäuferInnen unbe- den? Ihr müsst beachten, dass patentierte dingt darauf hin, dass das Dinge nicht nachgebaut werden dür- Die Schülerfirma ist nicht anmelde- Gesellschaftsrecht wie z. B. das pflichtig (vgl. § 6 Abs. 1, S. 1 GewO- fen. Wenn also etwas beim Deutschen Gewerbeordnung) doch ist es aus Patent- und Markenamt (DPMA) und/ Genossenschaftsgesetz nicht oder beim Harmonisierungsamt für Gründen der Transparenz gegen-über gilt und sich aus keiner der von anderen Unternehmen sinnvoll, der den Binnenmarkt (HABM) registriert Industrie- und Handelskammer (IHK) wurde, ist es patentiert, d. h. als Er- euch gewählten Personen- oder bzw. der Handwerkskammer (HWK) findung geschützt. Kapitalgesellschaften rechtliche (s. AnsprechpartnerInnen IX, S. 51) Grundsätzlich könnt ihr davon ausge- die Existenz der Schülerfirma mitzu- hen, dass öffentlich bekannte Erfin- Bedeutungen für Dritte ergeben. teilen. Hier ist der Kontakt besonders dungen, welcher Art auch immer, pa- wichtig, um Bedenken privatwirt- tentiert und damit geschützt sind. schaftlicher AnbieterInnen im nahen Mit eurer Schülerfirma müsst Umfeld der Schülerfirma zu entkräf- Falls ihr selbst etwas patentieren las- ihr euch nach außen hin (z. B. ten. sen wollt oder Fragen habt, zieht ei- nen Patentanwalt zu Rate. Es gilt das bei telefonischen Geschäftsge- Um eine Konkurrenzsituation zu ver- Patentgesetz (PatG). hindern, bestünde z. B. die Möglich- sprächen, in der Werbung und keit einer Kooperation zwischen eurer auf eurem Briefbogen) immer Schülerfirma und einem oder mehre- ren „echten“ Unternehmen. Falls ihr als solche zu erkennen geben. z. B. ein Café betreibt, könnte euch ein Bäcker aus der Nähe die Brötchen Die vollständige Schreibweise liefern. wie z. B. Schülerfirma „Fix & Fertig - Nachhaltige Schülerge- nossenschaft - an der Muster- Schule“ ist unverzichtbar! schaftssatzung dem rein simulativen Charakter dient. Alle Schülergenossenschaften werden durch den jeweils zuständigen Genos- senschaftsverband (Genossenschafts- verband e.V. - Verwaltungssitz Hannover - bzw. Genossenschaftsver- band Weser-Ems e.V.; s. Ansprech- partnerInnen IX, S. 51) betreut. Dieser begleitet die Gründung, berät bei Fragen zur Rechtsform und prüft die Schülergenossenschaft jährlich. Eine Realgenossenschaft in der Regi- on steht euch ebenfalls als Partner zur Seite. Empfohlen wird die Kontaktaufnahme zum zuständigen Landesfachkoordi- nator für nachhaltige Schülergenos- senschaften (s. AnsprechpartnerInnen IX, S. 51). 11
II.9 Was müssen wir bei Müsliriegel, braucht ihr Euch um eine Kennzeichnung nicht zu kümmern, In dem Fall müsst ihr dafür sorgen, dass eure Kunden diese Informationen der Kennzeichnung von denn das hat der Hersteller schon ge- erhalten. Ihr könnt die Angaben als Waren beachten? tan. Kopie mitgeben oder aber gut sichtbar aushängen. Als Grundsatz gilt: „Was drauf steht, Folgende Angaben gehören gesetzlich muss auch drin sein - und umge- vorgeschrieben (Pflichtangaben) auf Verkauft ihr aber lose Ware, wie z. B. kehrt!“ ein verpacktes Lebensmittel: Brötchen oder Muffins, müsst ihr 14 Stoffe, die Allergien oder Unverträg- Verpackte Waren müssen als das be- • die Bezeichnung des Lebensmittels, lichkeiten auslösen können (so gen. zeichnet werden, was sie sind. Das Allergene), sowie Zusatzstoffe geson- kann auch in einem Zusatztext zum • die Zutaten des Lebensmittels dert kennzeichnen. Es gelten die Produktnamen geschehen, wie z. B. einschließlich der 14 wichtigsten Vorläufige Lebensmittelinformations- "Knacki – Knabbermischung auf Ge- Allergene, Ergänzungsverordnung (VorLMIEV treidebasis". Dasselbe gilt für be- • das Mindesthaltbarkeitsdatum oder vom 28. November 2014) - hier wird stimmte Eigenschaften der Ware; z. B. Verbrauchsdatum, derzeit die nationale Umsetzung der reichen die Bezeichnungen „Bio“, Allergenkennzeichnung für unverpack- „Öko“ u. Ä. allein nicht aus. Der Ge- • die Nettofüllmenge, te/lose Ware nach EU-VO geregelt; setzgeber fordert hier exakte Anga- die endgültige nationale Durchfüh- ben, was die Herkunft bzw. das Siegel • Name/Firma und Anschrift des rungsverordnung steht zum derzeiti- einer Prüfstelle angeht (s. auch Fir- Lebensmittelunternehmers, gen Zeitpunkt noch aus - und die mentypenspezifische Vorschriften Verordnung über die Zulassung von III.1, S. 22). Auch die Preisauszeich- • die Nährwertkennzeichnung (ab 13.12.2016). Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu nung sollte für eure KundInnen ver- technologischen Zwecken (Zusatz- ständlich gestaltet sein. Das könnt ihr ja mal überprüfen. stoff-Zulassungsverordnung - ZZulV). Wichtig sind im Zusammenhang mit Wenn ihr jedoch ein Großgebinde Weitere Informationen dazu findet Werbung die Regelungen des Geset- kauft und daraus die einzelne Stück- ihr bei den firmentypenspezifischen zes gegen den unlauteren Wettbewerb ware verkauft, kann es sein, dass auf Vorschriften (s. III.1, S. 22) sowie in (UWG). der einzelnen Stückware, obwohl die- den Anlagen Anlagen (s. IV.6-9, S. 39- se auch noch verpackt ist, keine An- 43), wo ihr verschiedene Muster für Bei der Kennzeichnung von Lebens- die Kennzeichnung von Allergenen mitteln wird zwischen verpackter und gaben mehr drauf stehen. und Zusatzstoffen findet. unverpackter (loser) Ware unterschie- den. Wenn ihr vorverpackte Lebens- mittel in der Originalverpackung ein- fach nur weiterverkauft, wie z.B. 12
II.10 Wie können wir Die Stadtverwaltung der Landeshaupt- stadt Hannover hat sich mit einer All- Homepage ein, ihr solltet euch also keine eigene Domain beschaffen. So auf unsere Schülerfir- gemeinen Dienstanweisung (ADA könnt ihr sichergehen, dass die recht- ma aufmerksam ma- 10/40 vom 1.07.2003) zur Verwen- lichen Bestimmungen in der Verant- dung von Recyclingpapier aus 100% wortung eurer Schule liegen und ihr chen? Altpapier mit dem Blauen Engel ver- als Schülerfirma erkennbar seid. Grundsätzlich stehen euch zur Eigen- pflichtet. Diese ist auch für die Schu- Idealerweise habt ihr eine allgemeine werbung sämtliche bekannten, auch len in Trägerschaft der Landeshaupt- E-Mail-Adresse in dieser Form: von „echten“ Firmen angewandte stadt bindend. schuelerfirma-name@ Mittel zur Verfügung. Gedruckte Schlecht geplante Werbung kann ins schul-mailadresse.de Werbung kann entweder öffentlich Gegenteil umschlagen, wenn z. B. ausgehängt, als Beilage in Zeitungen Falls eure Schule keine Homepage ha- Plakate an der falschen Stelle kleben und Zeitschriften (Schülerzeitung) ben sollte und ihr deshalb eine eigene oder in Massen verteilte Handzettel oder selbst verteilt werden. Kosten- selbst gestalten müsst, informiert als Müll herumliegen. trächtiger ist die Werbung über Radio euch, welche rechtlichen Vorschriften, und Fernsehen, erreicht aber auch ei- Überlegt euch auch, welchen Kund- wie z. B. das Domainrecht, das Mar- ne größere Zahl von potenziellen Innenkreis ihr erreichen wollt. So mag kenrecht, der Datenschutz, die Angabe Kunden. es sinnvoll sein, für eine Cafeteria nur eines Impressums usw., für euch zu- in der Schule und im näheren Umfeld treffen. Wichtig ist ein deutlicher Hin- Vermutlich werdet ihr eher einfache, zu werben. Für Fahrradreparaturen z. weis auf den Haftungsausschluss für kostengünstigere Mittel wie Plakate, B. kann das Einzugsgebiet vergrößert Links zu anderen Internetadressen Handzettel oder einfach Mund-zu- und auch in umliegenden Stadtteilen (Disclaimer). Mund-Propaganda wählen. Denkt da- geworben werden. ran, dass ihr als nachhaltige Schüler- Bei der Veröffentlichung von Fotos be- firma für eure Informationsmateriali- Eine weitere Möglichkeit zur Werbung achtet bitte, dass ihr von den abgebil- en und Briefbögen nur Recyclingpa- ist das Internet. Eine Homepage für deten Personen eine pier aus 100% Altpapier verwendet. eure Schülerfirma richtet ihr am bes- Fotofreigabeerklärung einholt (s. An- ten über eine Subdomain der Schul- lagen, IV.10, S. 44). 13
II.11 Können wir II.12 Welchen Bei potentiell risikobehafteten Unter- nehmungen wie Reparatur und Cate- schriftliche Verträge Versicherungsschutz ring bietet sich ggf. an, eine Produkt- selbst abschließen? haben wir? und Betriebshaftpflichtversicherung Grundsätzlich seid ihr als Teilnehmer- über einen Förderverein abzusch- Der Abschluss schriftlicher Verträge ist immer dem Abschluss mündlicher Innen des Schulprojekts Schülerfirma ließen. Die Abklärung, ob und inwie- Verträge vorzuziehen. genauso wie während des Unterrichts weit Versicherungsschutz über die unfallversichert. Dies gilt auch, wenn KSA und den Gemeinde-Unfallversi- Ihr wisst aus dem Alltag, dass ihr ihr - mit Wissen der Lehrkräfte - cherungsverband (GUV) besteht, soll- ganz normal einkaufen könnt. Als außerhalb des Schulgeländes für die te im Zweifelsfall durch eine Prüfung SchülerIn seid ihr jedoch im Alter der konkreten Tätigkeitsfelder der Schülerfirma unterwegs seid. von 7 bis 17 beschränkt geschäfts- nachhaltigen Schülerfirma durch den fähig (§ 106 BGB - Bürgerliches Ge- Schulträger erfolgen. Zur Klärung der setzbuch), d. h., dass ihr normaler- Wenn ihr bei euren Tätigkeiten an- deren einen Schaden zufügt, ist dies Versicherungsfragen könnt ihr euch weise keine Rechtsgeschäfte (z. B. ei- nen Kaufvertrag) ohne die Zustim- durch den Kommunalen Schadenaus- auch an den/die zuständige/n Re- mung eurer gesetzlichen Vertreter- gleich (KSA) abgedeckt. Grundlage ist gionalkoordinator/in für nachhaltige Innen (Eltern nach §§ 1629, 107 der Runderlass des Niedersächsi- Schülerfirmen wenden. BGB) abschließen dürft. Innerhalb schen Kultusministeriums "Berufsori- eurer Schülerfirma gilt etwas Beson- entierung an allgemein bildenden Die Lehrkraft haftet für Schäden an deres: Wenn ihr eine Schülerfirma Schulen" vom 01.12.2011. Danach Personen oder Sachen ebenso wie bei ohne Förderverein seid, dann ist die wird eine Schülerfirma, auch wenn jeder anderen Schulveranstaltung Schulleitung die alleinige Vertrags- persönlich (gegenüber dem Land sie außerhalb des Schulgeländes tätig partnerin für Dritte. Niedersachsen) nur bei Vorsatz und wird, wie ein Betriebspraktikum be- handelt und hat somit Haftpflicht- grober Fahrlässigkeit (so gen. Amts- Wichtig deckungsschutz. Allerdings sind die haftung gemäß § 839 BGB, Art. 34 Haltet Rücksprache mit der geltenden Deckungssummen zu be- GG - Grundgesetz). Schulleitung, in welcher Form achten: für Personenschäden 600.000,00 €, für Sachschäden Ehrenamtliche HelferInnen sind i.d.R. Verträge geschlossen werden 60.000,00 €, für Vermögensschäden über den GUV abgesichert, wenn sie 7.000,00 €. Wer jedoch anderen mit Einverständnis der Schulleitung dürfen. Personen oder Sachen, auch schul- für die Schule tätig werden. fremden, vorsätzlich oder grob fahr- lässig Schaden zufügt, kann dafür Wenn ihr eine Schülerfirma mit persönlich belangt werden (straf- Förderverein seid, muss eine vom rechtlich: ab 14 Jahre, § 14 StGB - Vorstand beauftragte Person für den Strafgesetzbuch, zivilrechtlich: ab 10 Verein handeln, z. B. eine Lehrkraft. Jahre, § 828 BGB). Die zeichnungsberechtigten Personen Wenn ihr euer Eigentum in die Schü- schließen Verträge mit schulfremden Dritten nur in der Art, wie sie dem lerfirma einbringt, das somit zum Sinn und der Durchführung der Schulgebrauch bestimmt ist, tritt der Schülerfirma angemessen sind. Für KSA für Schäden bis zu einer Summe vorsätzlich und grob fahrlässig her- von 300,00 € ein (bei Eigentum von beigeführte Schäden haften sie per- Familienangehörigen wird im Einzel- sönlich (zivil- oder strafrechtlich). fall entschieden). 14
II.13 Wie reagieren wir Bei berechtigten Reklamationen auf- grund eines Mangels bzw. Fehlers der richtig, wenn KundIn- Ware bleibt das Umtauschrecht nen etwas Gekauftes natürlich bestehen. Eine Reklamation ist allerdings ausgeschlossen, umtauschen oder wenn vor dem Kauf zurückgeben wollen? ausdrücklich auf die Fehlerhaftigkeit Die folgenden Ausführungen sollen der Ware (durch euch helfen, Fragen des Umtausches Zusätze wie oder der Reklamation zu klären. „Schönheitsfehler“, Es gibt zunächst kein gesetzliches „2. Wahl“ u. Ä.) Rückgaberecht bei Nichtgefallen, hingewiesen außer es wurde vorher ausdrücklich worden ist. so vereinbart! In solchen Fällen ist die Rücknahme nur als Kulanz mög- lich (ein Entgegenkommen ohne Rechtsverpflichtung). Die Ausnah- men sind hier das so gen. Haustür- geschäft und das Fernabsatzgeschäft (z. B. Bestellungen über Internet oder Katalog, vgl. § 312 BGB). Die Wider- rufsfrist beträgt zwei Wochen (§ 355 BGB). Es empfiehlt sich, Umtauschrechte schriftlich festzulegen und unmiss- verständlich darauf hinzuweisen, wel- che Artikel in jedem Fall vom Um- tausch ausgeschlossen sein sollen, z. B. Kosmetikartikel, Perücken oder bestimmte Bekleidung. 15
II.14 Inwieweit können Die Rechte des/der KundIn, die sich aus der Mängelhaftung ergeben, sind KäuferIn gewählte Art der Nacherfüll- ung verweigern, wenn sie mit unver- wir eine Garantie und (§ 439 BGB): hältnismäßigen Kosten verbunden wä- Gewährleistung geben 1. Ein Anspruch auf Nacherfüllung re (§ 439 Abs. 3 BGB). bzw. selbst in Anspruch nach Wahl des/der KäuferIn, d. h. 2. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag nehmen? Lieferung einer neuen Sache (Nach- (Rückzahlung des Kaufpreises) oder lieferung) oder die Reparatur der ge- eine Minderung des Kaufpreises, wenn Eure Schülerfirma ist im Rahmen des lieferten Sache (Nachbesserung). Eine nicht innerhalb einer von dem/der Kaufvertrages verpflichtet, die Sache Nachbesserung muss allerdings nur KäuferIn gesetzten Frist (i. d. R. mind. frei von Sach- und Rechtsmängeln zu höchstens zwei Mal seitens des/der 1 Woche) erfolgreich nacherfüllt wur- liefern (§ 434 BGB). Sollte eure KäuferIn akzeptiert werden. Der/die de oder handelsüblich nach zweimali- Schülerfirma dieser Verpflichtung VerkäuferIn kann die vom/von der ger Nachlieferung. nicht nachkommen und – wie man ju- ristisch sagt – „schlechtleisten“, kann der/die KäuferIn Gewährleistungs- rechte geltend machen. Eine „Schlechtleistung“ kann in einem Sach- (§ 434 BGB) oder Rechtsmangel (§ 435 BGB) liegen. Ein Sachmangel liegt vor, •wenn die Sache von der vereinbar- ten Beschaffenheit abweicht (Bei- spiel: KäuferIn möchte eine Uhr ha- ben, die zum Tauchen geeignet ist, VerkäuferIn bejaht die Eignung, tatsächlich ist die Uhr aber nicht wasserdicht), •wenn sich die Sache nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet (Beispiel: Ein Grill, für den ein fal- sches Material gewählt wurde, das sich unter der hohen Hitzeein- wirkung verformt), •wenn die Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit abweicht (Beispiele: Teddybär weist viele of- fene Nähte auf, obwohl er „fabrik- neu“ sein soll; ein Stuhl, der eine Tragfähigkeit von 100 kg haben soll, bricht bei einer geringeren Belas- tung zusammen; blaues statt rotes Fahrrad wurde geliefert), •Bedienungs- bzw. Montageanleitung fehlt und Sache wurde durch Käufer- In falsch montiert, § 434 Abs. 2 S. 2 BGB (sog. „IKEA-Klausel“). 16
Sollte daneben ein Schaden durch auch Gewährleistungsansprüche ge- vorsätzliches oder fahrlässiges Ver- gen diese, wenn euch z. B. verdorbe- halten der Schülerfirma entstanden ne Lebensmittel für euren Schulkiosk sein, so ist die Schülerfirma u. U. verkauft werden oder wenn eine auch zum Schadensersatz verpflichtet Lackierung, die ihr als Abschluss eu- (§§ 249 ff. BGB). rer Reparaturleistung für eine/n Kun- dIn von einer Werkstatt durchführen Die gesetzliche Gewährleistung oder lasst, fehlerhaft ist. Mängelhaftung (§ 437 BGB) verpflich- tet euch als LieferantInnen einer Darüber hinaus können Ansprüche Ware oder Dienstleistung, dem/der des/der EndverbraucherIn gegen den KäuferIn gegenüber für einen be- Hersteller nach dem Produkthaftungs- stimmten Zeitraum für Sachmängel gesetz (ProdHaftG) wegen Schäden, der Ware oder Dienstleistung (z. B. ei- die aus der Benutzung seiner Produk- ner Fahrradreparatur) zu haften. Die te resultieren, entstehen. Haftungspflicht tritt ein, wenn Mängel erkennbar werden, die den Vertrags- Neben der gesetzlichen Gewährlei- gegenstand in seinem Gebrauchswert stung gibt es die Möglichkeit einer mindern (z. B. wenn ein von euch ver- Garantie. Sie ist eine freiwillige und kauftes Kuchenstück versalzen ist, ein frei gestaltbare Dienstleistung ge- Kugelschreiber keine Mine besitzt genüber dem/der KundIn (Haltbar- oder wenn ein Fahrrad nach der Re- keits- oder Funktionsversprechen). paratur eine lockere Schraube auf- Damit räumt entweder ihr als Ver- weist oder der Reifen am Rahmen käuferInnen/LieferantInnen oder der schleift) oder nicht zu erwartende Hersteller (z. B. eines elektronischen Gefahren (z. B. wenn nach eurer Re- Geräts) den KundInnen gegenüber paratur die Fahrradbeleuchtung nicht das Recht ein, dass ihr für Mängel des mehr funktionstüchtig ist) hervorru- Vertragsgegenstandes einsteht. fen. Hierbei geht es um Mängel, die Der/Die GarantiegeberIn bestimmt zum Zeitpunkt der Übergabe vorhan- sowohl die Dauer – sie kann von we- den sind. nigen Monaten bis zu vielen Jahren Während der ersten sechs Monate reichen – als auch den Umfang: die nach der Übergabe einer Ware liegt ganze Ware oder nur Teile davon, nur die Beweislast bei euch, d. h. ihr Umtausch oder auch Geldrückgabe. müsst dem/der KäuferIn ggf. bewei- Das Gewährleistungsrecht des/der sen, dass die Ware mängelfrei war. KundIn ändert sich dadurch nicht, es Die Mängelfreiheit bezieht sich auf besteht daneben! den Vertragsgegenstand als Ganzes. Wenn ihr oder der Hersteller eine Die gesetzliche Gewährleistungsfrist Garantie einräumt, solltet ihr den/die beträgt i. d. R. zwei Jahre, für be- KundIn gut aufklären: worauf sich die stimmte Ansprüche bestehen längere Garantie bezieht, wie lange sie dauert Fristen; der Baustoffhandel haftet i. d. und für welche Mängel/Mängelursa- R. fünf Jahre für entsprechende Pro- chen ihr nicht haftet (z. B. für unsach- dukte wie z. B Holz, Glas, Verbund- gemäßen Gebrauch, Verschleiß). Klärt werkstoffe u.v.m. - bitte fragt beim auch, ob ihr die Garantieansprüche Kauf vor Ort, welche Produkte dies selbst abwickelt oder ob sich der/die betrifft. Nur für gebrauchte Waren KundIn direkt an den Hersteller wen- könnt ihr die Frist auf zwölf Monate den muss. Dies alles könnt ihr auch in verkürzen, wenn ihr dies ausdrücklich den AGB festlegen. per Kaufvertrag oder Allgemeiner Geschäftsbedingung (AGB) regelt. Als VerkäuferInnen einer Ware wickelt ihr die Gewährleistungsan- sprüche der KundInnen ab. Als Ein- käuferInnen von einem Hersteller oder Großhändler habt ihr allerdings 17
II.15 Was müssen wir werblicher Art. Die Umsätze unterlie- gen nicht der Steuerpflicht. Auch die Jede Kommune trifft ihre eigene Entscheidung, ab welchem Jahr sie steuerlich beachten? Kleinunternehmerregelung nach § 19 das neue Umsatzsteuerrecht anwen- Träger der allgemeinbildenden Schu- UStG - Umsatzsteuergesetz, wonach det: 2017, 2018, 2019, 2020 oder len in Hannover ist die Landeshaupt- bis zu einem Jahresumsatz von 2021. Diese Entscheidung muss bis stadt Hannover. Für Schülerfirmen in 17.500,00 € keine Umsatzsteuer er- Ende 2016 getroffen werden. Die hoben wird, spielt für euch somit kei- Landeshauptstadt Hannover wird sich Trägerschaft der Schule gelten des- ne Rolle. voraussichtlich im zweiten Halbjahr halb die steuerlichen Regelungen 2016 entscheiden. über die so gen. Betriebe gewerbli- Überschreiten die Umsätze aber die cher Art (§ 4 KStG - Körperschafts- Umsatzgrenze von 30.678,00 €, müs- Gründet ihr eine Schülerfirma in steuergesetz). Bei Schülerfirmen in st ihr einiges beachten. Im Hinblick Trägerschaft der Schule, gelten diese Trägerschaft eines Fördervereins gel- auf die Umsatzsteuer wird die Lan- Regeln grundsätzlich auch für euch. ten hingegen die steuerlichen Rege- deshauptstadt Hannover mit ihren ge- Welche konkreten Auswirkungen die lungen für Vereine, hier insbesondere samten Betrieben gewerblicher Art Änderung des Umsatzsteuergesetzes die Regelungen zur Gemeinnützigkeit als ein einziger Unternehmer betrach- auf die Schülerfirmen hat, ist im tet. In der Stadt Hannover werden al- Moment noch unklar. Erkundigt euch (§§ 51 – 68 AO - Abgabenordnung). le Umsätze der Betriebe gewerblicher deshalb jährlich bei den Regionalko- Daher muss bei den nachfolgenden Art im Fachbereich Finanzen addiert. ordinatorInnen für nachhaltige Ausführungen differenziert werden. Er überweist auch die Umsatzsteuer Schülerfirmen nach dem aktuellen an das Finanzamt. Ist eure Schüler- Stand in der für eure Schülerfirma/ firma ein Betrieb gewerblicher Art, ist Schule zuständigen Kommune. Schülerfirmen in es deshalb wichtig, dass ihr eure Trägerschaft der Schule Umsätze dem Fachbereich Finanzen Für jede Schülerfirma, die unter dem meldet (s. S. 19). Dach der Schule gegründet wird, gilt, Darüber hinaus könnten Körper- dass der Umsatz jährlich 30.678,00 € schaftsteuer und evtl. auch Gewerbe- nicht übersteigen sollte, denn über- steuer zu zahlen sein, wenn sich in ei- steigen die Einnahmen den Betrag ner Schülerfirma, die die Besteue- von 30.678,00 € (einschließlich Um- rungsgrenze von 30.678,00 € über- satzsteuer) nachhaltig, das heißt wie- schreitet, ein Gewinn (Jahresergeb- derholt oder andauernd, entsteht ein nis) von über 5.000,00 € (Freibetrag Betrieb gewerblicher Art, der grund- bei § 24 KStG) ergeben sollte. Ob sätzlich steuerpflichtig ist. Als Folge tatsächlich Steuern abgeführt werden können Umsatzsteuer, Körperschafts- müssen, kann allerdings erst beurteilt teuer und Gewerbesteuer zu zahlen werden, wenn der Jahresabschluss sein. Die Einnahmen werden für jede vorliegt. Schülerfirma einzeln ermittelt, vor- ausgesetzt, die Produkte bzw. Dienst- Das Umsatzsteuergesetz wurde für leistungen sind unterschiedlich. die öffentliche Hand im Herbst 2015 mit Wirkung ab 01.01.2017 grundle- Gibt es jedoch zwei oder mehrere gend geändert. Die privatrechtlichen gleichartige Schülerfirmen an eurer Umsätze der öffentlichen Hand unter- Schule (z. B. ein Kiosk verkauft Bröt- liegen dann immer der Umsatzsteuer, chen, ein anderer Kekse), so sind de- auch wenn kein Betrieb gewerblicher ren Umsätze bei der steuerlichen Art besteht. Der Betrieb gewerblicher Betrachtung zu addieren. Dies dürfte Art hat künftig nur noch für die Kör- allerdings äußerst selten der Fall sein. perschaftsteuer und die Gewerbe- Solange die Umsätze eurer Schülerfir- steuer Bedeutung. Von diesen Ände- ma 30.678,00 € nicht nachhaltig rungen ist auch die Landeshauptstadt übersteigen, entsteht kein Betrieb ge- Hannover betroffen. 18
Schülerfirmen in Trägerschaft wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eines Fördervereins (über 35.000,00 € Umsatz) beträgt die Umsatzsteuer 19 %. Soweit Um- Der Förderverein, unter dessen Dach satzsteuerpflicht eintritt, kann aller- die Schülerfirma tätig wird, muss dings auch vom Vorsteuerabzug Ge- über eine Satzung verfügen, die den brauch gemacht werden. D. h. die Anforderungen des Gemeinnützig- Umsatzsteuer, die ihr für betriebliche keitsrechts genügt. Voraussetzung ist, Aufwendungen an andere Unter- dass der Betrieb der Schülerfirma mit nehmerInnen zahlt, könnt ihr von der dem in der Satzung beschriebenen Umsatzsteuer aus Einnahmen, die an Vereinszweck übereinstimmt (s. auch das Finanzamt zu zahlen ist, abziehen. II.2, S. 8). Eure Schülerfirma kann in diesem Fall als gemeinnütziger Wird die Grenze überschritten, liegt Zweckbetrieb behandelt werden (§ 52 kein Zweckbetrieb mehr vor und es in Verbindung mit § 65 AO), soweit besteht volle Steuerpflicht. Über- die Einnahmegrenzen eingehalten schreitet der Gewinn des Vereins aus werden. steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben dann insgesamt Bei der Trägerschaft durch einen För- noch den Betrag von 5.000,00 € (§ derverein müssen alle Umsätze aus 24 KStG), kann Körperschaft- und ggf. den wirtschaftlichen Tätigkeiten des Gewerbesteuer anfallen. Das kann Fördervereins selbst – einschließlich aber nur in Zusammenarbeit mit dem der Schülerfirma – zusammengerech- Verein ermittelt werden. net werden, da steuerliche Freibeträ- ge oder Freigrenzen von dem Verein Für weitere Fragen wendet euch an insgesamt nur einmal in Anspruch ge- den Fachbereich Finanzen der Lan- nommen werden können. Dies trifft deshauptstadt Hannover (s. An- auch zu, wenn sich mehrere ganz un- sprechpartnerInnen IX, S. 51), terschiedliche Schülerfirmen unter das Finanzamt oder eine/n dem Dach des Vereins befinden. SteuerberaterIn. Die Umsätze des gemeinnützigen Ver- Die konsequente Kommunikation zwi- eins dürfen 17.500,00 € nicht über- schen eurer Schülerfirma und dem steigen, da sonst Umsatzsteuer abge- Träger (Förderverein oder führt werden muss. Bis dahin wird auf Schulträger) hinsichtlich der finanziel- die Umsatzsteuer verzichtet (Kleinun- len Lage sowie eine Übersicht über ternehmerregelung nach § 19 UStG). die Finanzen sollte aber dazu führen, dass die Geringfügigkeitsgrenzen ein- Für die Anerkennung einer Schüler- gehalten werden und keine Steuern firma als Zweckbetrieb gilt für die gezahlt werden müssen. Umsätze die Grenze von jährlich 35.000,00 € (§ 64 Abs. 3 AO). Im Zweckbetrieb beträgt die Umsatzsteuer 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG), im voll steuerpflichtigen Wichtig Meldet eure Umsätze und Gewinne mind. halbjährlich über die Schullei- tung dem Förderverein bzw. Schulträger. In der Stadt Hannover wurde zudem vereinbart, dass eine Meldung an den Fachbereich Finanzen er- folgt, wenn sich eine Schülerfirma bzw. zwei oder mehrere gleichartige Schülerfirmen einer Schule in der Summe der Schwelle von 30.678,00 € nähern sollten. 19
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