RECHTLICHE GRUNDLAGEN FÜR NACHHALTIGE SCHÜLERFIRMEN - IN HANNOVER - NASCH-COMMUNITY

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RECHTLICHE GRUNDLAGEN FÜR NACHHALTIGE SCHÜLERFIRMEN - IN HANNOVER - NASCH-COMMUNITY
IST!
              Rechtliche Grundlagen

RECHT
  ALLES WAS
                      für nachhaltige
                       Schülerfirmen
                             in Hannover
RECHTLICHE GRUNDLAGEN FÜR NACHHALTIGE SCHÜLERFIRMEN - IN HANNOVER - NASCH-COMMUNITY
RECHTLICHE GRUNDLAGEN FÜR NACHHALTIGE SCHÜLERFIRMEN - IN HANNOVER - NASCH-COMMUNITY
ALLES WAS RECHT IST!
              Rechtliche Grundlagen
       für nachhaltige Schülerfirmen
                         in Hannover
RECHTLICHE GRUNDLAGEN FÜR NACHHALTIGE SCHÜLERFIRMEN - IN HANNOVER - NASCH-COMMUNITY
VORWORT   Nachhaltige Schülerfirmen gehören in
          zahlreichen hannoverschen Schulen
          zum Schulalltag: Zur Zeit gibt es über
                                                   worbenen Schlüsselqualifikationen er-
                                                   leichtern den Schülerinnen und Schü-
                                                   lern den späteren Berufseinstieg.
          20 „Firmen“, in denen Schülerinnen
          und Schüler Fahrräder reparieren, ge-    Gute Bildungsangebote sind ein we-
          sunde Pausensnacks anbieten, um-         sentliches Kriterium für die Standort-
          weltfreundliche Schulmaterialien,        attraktivität und Zukunftsfähigkeit ei-
          Schulhefte aus Recyclingpapier und       ner Stadt. Die nachhaltigen Schülerfir-
          fair gehandelte Produkte verkaufen,      men leisten einen wichtigen Beitrag
          Honig in der eigenen Imkerei produ-      dazu. Die in den Firmen tätigen Schü-
          zieren, Computerkurse geben, Textili-    lerinnen und Schüler sind die Arbeit-
          en bedrucken oder Bausätze mit So-       nehmerinnen und Arbeitnehmer so-
          larmodulen anfertigen. Weitere Schü-     wie die Unternehmerinnen und Un-
          lerfirmen sind dabei, nachhaltige As-    ternehmer von morgen, die mit ihrer
          pekte in ihre Unternehmensstrategie      Erfahrung und Innovationskraft einen
          zu integrieren.                          Beitrag zur lokalen Ökonomie und
                                                   zum nachhaltigen Wirtschaften lei-
          Was spricht für die Einrichtung          sten.
          von nachhaltigen Schülerfirmen?
                                                   Welche Unterstützung erhalten
          Die Schülerinnen und Schüler erlan-      Schulen?
          gen durch ihr Handeln ökonomische
          Grundkenntnisse: Sie setzen eine Ge-     Die Landeshauptstadt Hannover un-
          schäftsidee um, produzieren Produkte     terstützt Schulen in Zusammenarbeit
          oder bieten Dienstleistungen an. Sie     mit dem „Netzwerk Nachhaltige Schü-
          lernen die verschiedenen Aspekte der     lerfirmen“ (Niedersächsische Landes-
          Firmengründung und Betriebsführung       schulbehörde) bei der Einrichtung von
          kennen und entwickeln Strategien,        nachhaltigen Schülerfirmen durch in-
          um ihre Produkte erfolgreich zu ver-     dividuelle Beratung bei organisatori-
          markten.                                 schen, finanziellen und rechtlichen
                                                   Fragen. Ein regelmäßig tagender Ar-
          Was ist das Besondere an nach-           beitskreis fördert den Erfahrungsaus-
          haltigen Schülerfirmen?                  tausch. Darüber hinaus bietet die Lan-
                                                   deshauptstadt Fortbildungen an, in
          Die Schülerinnen und Schüler erfas-      denen die Schülerinnen und Schüler
          sen die Bedeutung von nachhaltigem       Kenntnisse in den Bereichen Präsen-
          Wirtschaften. Wesentliche Merkmale       tation, Presse- und Öffentlichkeitsar-
          sind der Schutz der Umwelt und die       beit, Buchführung oder nachhaltiges
          soziale Gerechtigkeit bei gleichzeiti-   Wirtschaften erlangen.
          gem Erreichen einer langfristigen
          Wirtschaftlichkeit. Der sparsame Um-     Die vorliegende Broschüre „Alles was
          gang mit Ressourcen gehört ebenso        Recht ist!“ gibt Lehrkräften, Schüler-
          dazu wie die Beachtung von fairen Ar-    innen und Schülern ein praxisnahes
          beitsbedingungen, sowohl in den Her-     Instrument an die Hand, um die
          kunftsländern der angebotenen Pro-       Gründung und den Betrieb von nach-
          dukte, als auch bei der Zusammenar-      haltigen Schülerfirmen auf eine solide
          beit in den Schülerfirmen selbst.        rechtliche Grundlage zu stellen. Die
                                                   Landeshauptstadt Hannover möchte
          Nachhaltige Schülerfirmen leisten ei-    damit viele weitere Schulen ermun-
          nen wesentlichen Beitrag zur Berufs-     tern, nachhaltige Schülerfirmen zu
          orientierung. Die bei der Arbeit er-     gründen.
          Sabine Tegtmeyer-Dette                   Rita Maria Rzyski
          Landeshauptstadt Hannover                Landeshauptstadt Hannover
          Erste Stadträtin                         Bildungsdezernentin
          Wirtschafts- und Umweltdezernentin

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RECHTLICHE GRUNDLAGEN FÜR NACHHALTIGE SCHÜLERFIRMEN - IN HANNOVER - NASCH-COMMUNITY
INHALTSVERZEICHNIS
I.    EINLEITUNG                                                                             6
II.   RECHTLICHE GRUNDLAGEN FÜR DIE NACHHALTIGE SCHÜLERFIRMA                               7-21
      II.1   Warum muss unsere Schülerfirma als offizielles Schulprojekt anerkannt sein?     7
      II.2   Die Schülerfirma – mit oder ohne Förderverein?                                  8
      II.3   Was ist bei der Namensgebung zu beachten?                                       8
      II.4   Wie kommen wir an Geld und Sachmittel?                                          9
      II.5   Wie wickeln wir unsere Geldangelegenheiten ab?                                  9
      II.6   Wofür ist die Wahl einer Rechtsform sinnvoll?                                  10
      II.7   Müssen wir unsere Schülerfirma anmelden?                                       11
      II.8   Dürfen wir etwas nachbauen?                                                    11
      II.9   Was müssen wir bei der Kennzeichnung von Waren beachten?                       12
      II.10 Wie können wir auf unsere Schülerfirma aufmerksam machen?                       13
      II.11 Können wir schriftliche Verträge selbst abschließen?                            14
      II.12 Welchen Versicherungsschutz haben wir?                                          14
      II.13 Wie reagieren wir richtig, wenn KundInnen etwas Gekauftes
            umtauschen oder zurückgeben wollen?                                             15
      II.14 Inwieweit können wir eine Garantie und Gewährleistung geben
            bzw. selbst in Anspruch nehmen?                                                 16
      II.15 Was müssen wir steuerlich beachten?                                             18
      II.16 Wie stellen wir Rechnungen aus?                                                 20
      II.17 Was sollten wir mit den Gewinnen machen?                                        20
      II.18 Werden in der Schülerfirma Löhne gezahlt?                                       21
      II.19 Wie gehen wir intern mit Geschäftskorrespondenz um?                             21
      II.20 Was müssen wir bei der Auflösung der Schülerfirma beachten?                     21

                                                                                            3
RECHTLICHE GRUNDLAGEN FÜR NACHHALTIGE SCHÜLERFIRMEN - IN HANNOVER - NASCH-COMMUNITY
III.   FIRMENTYPENSPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN                                       22-24
       III.1 Schulverpflegung/Catering                                             22
       III.2 Veranstaltungsmanagement/Mediennutzung                                24
       III.3 Reparaturbetrieb                                                      24

IV.    ANLAGEN                                                                   25-45
       IV.1 Kooperationsvereinbarung Schule - nachhaltige Schülerfirma 24          26
       IV.2 Satzung für eine nachhaltige Schülerfirma                              29
       IV.3 Satzung für eine nachhaltige Schülergenossenschaft                     30
       IV.4 Arbeitsvereinbarung zwischen Schülerfirma und SchülerIn                35
       IV.5 Merkblatt für Eltern                                                   37
       IV.6 Vorlage zur Kennzeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen             39
       IV.7 Einwilligungserklärung zum Erstellen und Veröffentlichen von Fotos     44

V.     ERLASSE UND GESETZE                                                         46
VI.    GLOSSAR                                                                     48
VIII. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS                                                        48
VII.   LITERATUR, INTERNETADRESSEN                                                 49
IX.    ANSPRECHPARTNERINNEN                                                        51

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RECHTLICHE GRUNDLAGEN FÜR NACHHALTIGE SCHÜLERFIRMEN - IN HANNOVER - NASCH-COMMUNITY
I EINLEITUNG
Nachhaltige Schülerfirmen sind Schul-      satorischen, finanziellen und rechtli-       Schulen die unterrichtlichen Bedingun-
projekte, die sich an realen Unterneh-     chen Fragen, durch Erfahrungsaus-            gen für das Betreiben von Schülerfirmen
men orientieren. Sie produzieren und       tausch i.R. eines regelmäßig tagenden        geschaffen. Die regelmäßige und jeder-
verkaufen Produkte oder bieten             Arbeitskreises und durch Fortbildungen.      zeit verfügbare Betreuung durch regiona-
Dienstleistungen an. Dabei erlangen                                                     le KoordinatorInnen vor Ort ist - wie die
die SchülerInnen wirtschaftliche           Nachhaltige Schülerfirmen in                 Erfahrung zeigt - eine unabdingbare
Grundkenntnisse. Es bietet sich ihnen      Niedersachsen                                Voraussetzung für die Gründung und das
die Gelegenheit, eine eigene Ge-                                                        erfolgreiche Betreiben von Schülerfir-
                                           Nachhaltige Schülerfirmen haben sich in
schäftsidee umzusetzen, die verschie-                                                   men.
                                           Niedersachsen zu einem erfolgreichen
denen Aspekte der Firmengründung
                                           Unterrichtsmodell in allen Schulformen       Die Unterstützung durch außerschulische
und Betriebsführung kennen zu lernen
                                           der Sekundarstufen I und II entwickelt.      Partner aus der Wirtschaft gewinnt zu-
und Strategien zu entwickeln für die
                                           Zur Zeit (Stand Februar 2016) gibt es        nehmend an Bedeutung. Viele nachhalti-
erfolgreiche Vermarktung ihrer Pro-
                                           rund 750 Schülerfirmen, die in 15            ge Schülerfirmen haben Partnerunter-
dukte und Dienstleistungen.
                                           Arbeitskreisen in allen Regionen des         nehmen aus den jeweiligen Verbänden
Nachhaltige Schülerfirmen berücksich-      Landes Niedersachsen organisiert sind.       der gleichen Branche vor Ort, die auf
tigen bei ihrem Handeln ökologische        Die Arbeitskreise werden von Koordi-         vielfältige Weise hilfreich beiseite ste-
und soziale Belange. Wichtige Teil-        natorInnen betreut, die von der Nieder-      hen. Der Genossenschaftsverband unter-
aspekte sind der Schutz der Umwelt         sächsischen Landesschulbehörde einge-        stützt erfolgreich seit Jahren die Ent-
beispielsweise durch einen sparsamen       setzt sind.                                  wicklung von nachhaltigen Schülerge-
Umgang mit Ressourcen und die so-                                                       nossenschaften und bietet als verlässli-
                                           Der Erfolg der nachhaltigen Schülerfir-
ziale Gerechtigkeit beispielsweise bei                                                  cher Kooperationspartner wichtige
                                           men liegt zum einen in der tragfähigen
der Beachtung fairer Arbeitsbedin-                                                      Orientierung.
                                           Konstruktion: Sie werden dauerhaft ein-
gungen, sowohl in den Herkunftslän-
                                           gerichtet und sind in alle Unterrichts-
dern der von euch angebotenen Pro-
                                           fächer integrierbar. Zum anderen spielen
dukte, als auch bei der Zusammen-
                                           die Zielsetzungen eine entscheidende
arbeit in der Schülerfirma selbst.
                                           Rolle, die in der heutigen Zeit Kern einer
Seit dem Umweltgipfel 1992 in Rio de       modernen Pädagogik sind. Weitgehend
Janeiro ist das Thema „Nachhaltig-         selbstständige, handlungsorientierte
keit“ in aller Munde: Die Lebens-          Arbeit der SchülerInnen, Denken im
grundlagen der Erde sollen so genutzt      Dreieck der Nachhaltigkeit von Wirt-
werden, dass sie auch für künftige         schaft, Umwelt und Sozialem, Vermitt-
Generationen ausreichen. Dabei sind        lung grundlegender (betriebs-)wirt-
wirtschaftliche, ökologische und sozia-    schaftlicher Kenntnisse, Förderung der
le Aspekte in Einklang zu bringen.         Persönlichkeit und der Kooperations-
Bildung ist eine wesentliche Voraus-       fähigkeit, Vermittlung der Idee der
setzung für das Gelingen dieses            Selbstständigkeit - das sind Ziele, die
Vorhabens - Anlass für die UNESO,          nicht nur für die berufliche Zukunft rele-
nach Auslaufen der UN-Dekade „Bil-         vant sind, sondern auch für das persönli-
dung für nachhaltige Entwicklung“          che und gesellschaftliche Leben der
(2005-2014) das gleichnamige Welt-         SchülerInnen.
aktionsprogramm auszurufen.
                                           Nachhaltige Schülerfirmen finden sich
Die Landeshauptstadt Hannover betei-       inzwischen in den Erlassen des Nieder-
ligt sich seit vielen Jahren daran, die-   sächsischen Kultusministeriums wieder.
se Ziele umzusetzen, so auch - in          Somit sind eine Grundlage zur Akzeptanz
Zusammenarbeit mit dem Netzwerk            in allen Schulformen und eine Einbet-
Nachhaltige Schülerfirmen (Nieder-         tung in den Stundenplan gewährleistet.
sächsische Landesschulbehörde) - im        Das Niedersächsische Kultusministerium
Rahmen der nachhaltigen Schülerfir-        hat über die Erlasse für die Durchfüh-
men. Schulen im Stadtgebiet Hanno-         rung von Praxistagen an den Haupt-
ver erhalten auf vielfältige Weise Un-     schulen und zur Umsetzung der Berufs-
terstützung: durch Beratung in organi-     orientierung an allgemeinbildenden

                                                                                                                          5
RECHTLICHE GRUNDLAGEN FÜR NACHHALTIGE SCHÜLERFIRMEN - IN HANNOVER - NASCH-COMMUNITY
Los geht’s!
    Ihr wollt eine nachhaltige Schülerfir-   Steuerfragen beispielsweise eine/n
    ma gründen und habt eine Erfolg ver-     SteuerberaterIn oder bei weiterge-
    sprechende Geschäftsidee? Prima,         henden Rechtsfragen eine/n Rechts-
    dann kann’s ja losgehen!                 anwältIn. Vielleicht gibt es in eurem
                                             Bekanntenkreis solche ExpertInnen,
    Einige Regeln müsst ihr jedoch be-       denn eine rechtliche Beratung ist in
    achten. Ob ihr eine Werbe- oder Ver-     der Regel nicht kostenlos. Oder ihr
    anstaltungsagentur gründen, Schreib-     versucht, eine kostenfreie Unterstüt-
    materialien oder Pausensnacks anbie-     zung bei Behörden und entsprechen-
    ten, eine Schülerzeitung vertreiben      den Verbänden zu bekommen.
    oder Fahrräder reparieren wollt:
    Sobald ihr eine Dienstleistung oder      Es ist damit zu rechnen, dass es hin-
    ein Produkt anbietet, gibt es rechtli-   sichtlich verschiedener rechtlicher
    che Vorgaben, die ihr beim Betrieb       Aspekte zukünftig weitere oder diffe-
    der Schülerfirma beachten müsst.         renziertere Regelungen geben wird.
                                             Deshalb solltet ihr euch regelmäßig
    Dies gilt beispielsweise bei der Na-     über Neuerungen informieren.
    mensgebung, der Beschaffung von          Sprecht dazu die Regionalkoordinator-
    Startkapital, der Kontoeröffnung,        Innen für nachhaltige Schülerfirmen
    beim Abschluss von Verträgen und         an oder nehmt an den von ihnen re-
    beim Umgang mit Gewinn.                  gelmäßig ausgerichteten Arbeitskreis-
                                             treffen teil. Die in der vorliegenden
    In der vorliegenden Broschüre sind
                                             Broschüre getroffenen Aussagen ge-
    die wichtigsten Fragestellungen bei
                                             ben den Stand November 2015 wie-
    Gründung und Betrieb von Schülerfir-
                                             der.
    men und die entsprechenden Rege-
    lungen bzw. Tipps aufgeführt, die        Wichtig sind Verbündete. Zum einen
    euch helfen sollen, die Knackpunkte      muss eure Schülerfirma von der
    in den Griff zu bekommen. Somit          Schulleitung als offizielles Schulpro-
    könnt ihr euch auf das Wesentliche       jekt anerkannt sein. Außerdem
    konzentrieren und behaltet den Spaß      braucht ihr eine oder mehrere Lehr-
    an der Sache.                            kräfte, die euch begleiten und helfen.
                                             Auch durch die Partnerschaft mit ei-
    Grundsätzlich ist die Kontaktaufnah-
                                             nem Unternehmen könnt ihr euch
    me mit der Regionalkoordination für
                                             Unterstützung verschaffen.
    nachhaltige Schülerfirmen sinnvoll.
    Die KoordinatorInnen, die von der
    Niedersächsischen Landesschulbe-
    hörde in ganz Niedersachsen einge-       Die im Text genannten rechtlichen
    setzt sind, beantworten gerne eure       Hinweise und Tipps beziehen sich
    organisatorischen und rechtlichen
    Fragen im Rahmen der Gründung und        auf nachhaltige Schülerfirmen, sind
    des Betriebs einer Schülerfirma. Eure    jedoch grundsätzlich auch auf ande-
    betreuenden Lehrkräfte können dazu
    das Angebot „Beratung und Unter-         re Schülerfirmen übertragbar.
    stützung“ der Niedersächsischen
    Landesschulbehörde auf der Inter-        Die Landeshauptstadt Hannover über-
    netseite www.landesschulbehoerde-        nimmt keine Gewähr für die Vollstän-
    niedersachsen.de/bu nutzen. In der       digkeit und Richtigkeit der Ausfüh-
    Landeshauptstadt Hannover gibt es        rungen in der Broschüre. Sie haftet
    neben dem Regionalkoordinator auch       nicht für eventuelle Schäden hieraus.
    Unterstützung durch die Stadtverwal-
    tung.
    Bei speziellen firmen- oder produkt-
    spezifischen Fragen empfiehlt es sich
    ggf., Fachleute zu Rate zu ziehen, bei

6
RECHTLICHE GRUNDLAGEN FÜR NACHHALTIGE SCHÜLERFIRMEN - IN HANNOVER - NASCH-COMMUNITY
II. RECHTLICHE GRUNDLAGEN FÜR DIE
NACHHALTIGE SCHÜLERFIRMA
II.1 Warum muss
unsere Schülerfirma als
offizielles Schulprojekt
anerkannt sein?
Für viele rechtliche Fragen, z. B. beim
Abschluss von Verträgen oder bei Haf-
tungsfragen, ist es von Bedeutung,
dass die Schule von eurer Schülerfir-
ma Kenntnis hat, sie billigt und die
Verantwortung für sie übernimmt.
Deshalb ist bei der Gründung darauf
zu achten, dass die Schulleitung von
der Gründung eurer Schülerfirma
Kenntnis hat, sie billigt, anerkennt
und die Verantwortung für sie über-
nimmt. Es wird empfohlen, durch die        Außerdem ist die Formulierung einer       sozialen und ökologischen Folgen und
Schulleitung auch die Zustimmung           Satzung notwendig. Darin müsst ihr        Zusammenhänge von ökonomischen
des Schulträgers einzuholen. Schul-        mindestens festhalten, dass es sich       Prozessen zu verdeutlichen.
vorstand und Gesamtkonferenz kön-          bei eurer Schülerfirma um ein aner-
                                           kanntes Schulprojekt handelt, das vor-    Um den Praxisbezug zu verstärken
nen in Absprache mit der Schulleitung                                                und einen gegenseitigen Austausch
durch die Schülerfirma informiert          rangig pädagogische Zwecke verfolgt
                                           und das nicht in größerem Umfang in       zu ermöglichen, wird die Kooperation
werden. Eure Schülerfirma ist damit                                                  mit einem „echten“ Wirtschaftsunter-
ein offizielles Schulprojekt und eure      Konkurrenz zu anderen Wirtschafts-
                                           unternehmen tritt (s. Anlagen IV.2,       nehmen empfohlen.
Tätigkeit abgesichert.
                                           S. 29).
                                                                                     Es wird empfohlen, Kontakt zur/zum
Zusätzlich sollte eure Schülerfirma ei-                                              zuständigen RegionalkoordinatorIn
ne schriftliche Vereinbarung mit der       Die Zuständigkeiten der betreuenden
                                           Lehrkraft bzw. -kräfte sind ebenso        für nachhaltige Schülerfirmen aufzu-
Schulleitung oder mit dem Förder-                                                    nehmen. Lehrkräfte können hierzu das
verein der Schule – wenn dieser Trä-       festzuhalten. Sie ist bzw. sind, wie in
                                           anderen Unterrichtsstunden auch, so-      Angebot „Beratung und Unterstüt-
ger ist (s. II.2) – abschließen. In die-                                             zung“ der Niedersächsischen Landes-
ser Kooperationsvereinbarung wird          wohl für die minderjährigen als auch
                                           für die volljährigen SchülerInnen auf-    schulbehörde auf der Internetseite
die nähere Ausgestaltung der                                                         www.landesschulbehoerde-nieder-
Schülerfirma mit                           sichtspflichtig. Hierbei ist jedoch zu
                                           beachten, dass die Aufsicht über den      sachsen.de/bu nutzen (s. auch
• ihrem Sitz (welche Räumlichkeiten        Geschäftsbetrieb der Schülerfirma die     AnsprechpartnerInnen IX, S. 51).
  stehen in der Schule zur Verfü-          Kenntnis der entsprechenden Rechts-
  gung),                                   vorschriften erfordert. Möglich ist

• ihrem Unternehmensgegenstand
                                           auch eine Aufsichtsführung durch
                                           eine/n von der Lehrkraft sorgfältig
                                                                                      Wichtig
  (was bietet die Schülerfirma an),        auszuwählende/n geeignete/n                Bevor ihr startet, muss eure
                                           SchülerIn für einen begrenzten Zeit-
• der Betreuung (in welcher Form           raum. Die Lehrperson kann sich je-
                                                                                      Schülerfirma als Schulprojekt von
  und wann steht sie zur Verfügung)
  und
                                           doch niemals vollständig von der           der Schulleitung anerkannt sein. Sie
                                           Aufsichtspflicht für die SchülerInnen
                                           befreien.                                  muss bei der Durchführung im
• ihrer Organisation (welche Materi-
  alien werden von der Schule zur                                                     rechtlichen und organisatorischen
                                           Als Schulprojekt hat eine nachhaltige
  Verfügung gestellt, wie wird das         Schülerfirma in erster Linie das päda-     Verantwortungsbereich der Schule
  Konto geführt etc.) beschrieben          gogische Ziel, die wirtschaftlichen,
  (s. Anlage IV.1 S. 26).                                                             bleiben.

                                                                                                                    7
RECHTLICHE GRUNDLAGEN FÜR NACHHALTIGE SCHÜLERFIRMEN - IN HANNOVER - NASCH-COMMUNITY
II.2 Die Schülerfirma –                           Dies sind die wesentlichen Unterschiede
mit oder ohne                                                (siehe auch II.15):
Förderverein?                              mit Träger-/Förderverein           ohne Träger-/Förderverein
Es besteht die Möglichkeit, die Schü-
lerfirma als Teil des gemeinnützigen       • eigener Rechtsstatus nach        • ohne eigenen Rechtsstatus
Schulfördervereins oder als reines           Vereinsrecht
Schulprojekt ohne Förderverein zu be-      • Gegenstände i. d. R. im          • Gegenstände i. d. R. im
treiben. Für den ersten Fall ist Vor-        Vereinseigentum                    Schuleigentum
aussetzung, dass der Betrieb der           • Haftung des Vereins              • Haftung des Schulträgers
Schülerfirma mit dem in der Satzung        • übergeordnete Interessen
des Fördervereins beschriebenen              des Vereins können mit de-
Vereinszweck vereinbar ist.                  nen der Schülerfirma kolli-
Es können allerdings auch eine oder          dieren
mehrere Schülerfirmen unter dem
Dach eines Fördervereins und eine
oder mehrere weitere unter dem
Dach der öffentlich-rechtlichen
Schule (reines Schulprojekt) geführt
werden.

II.3 Was ist bei der                     Wenn ein Produktname einen hohen
                                         Bekanntheitsgrad hat, will die Firma
Namensgebung zu be-                      nicht, dass andere den Namen über-         Wichtig
achten?                                  nehmen, weil dann mit dem Namen            Verwendet keine bekannten
                                         nicht mehr die kennzeichnenden Qua-
Ihr dürft die Bezeichnung eurer Schü-    litätsmerkmale verbunden werden.           Firmennamen, Logos oder Teile
lerfirma grundsätzlich frei wählen,                                                 davon (wie z. B. „Mc“, „Mac“,
euch also „Bienenfreunde“ oder           Wenn ihr den geschützten Namen
„Meyer & Müller Cafeteria“ nennen.       oder das Logo einer anderen Firma          „Mäc“) ohne ausdrückliche
Ihr solltet aber beachten, dass jede/r   verwendet, kann diese euch zwingen,
ein „Recht an seinem bzw. ihrem          Namen und Logo zu ändern. Das wäre         Genehmigung und auch keine
Namen“ (so gen. Namensrecht nach         ärgerlich und mit viel Aufwand für         Produktnamen und Werbeslogans
§ 12 BGB - Bürgerliches Gesetzbuch;      euch verbunden.
Firma §§ 17 ff. HGB - Handelsgesetz-                                                anderer (z. B. "Geiz-ist-geil") für
buch) hat und viele Unternehmen          Ihr solltet also entweder
                                                                                    eure Werbung. Erkennbar sind
ihren Firmennamen, die so gen.           • eure Nachnamen im Firmennamen
Marke, geschützt haben. Das heißt, ihr                                              diese i. d. R. an den Zeichen ©
                                           verwenden, z. B. „Mustermann
dürft ihn nicht verwenden.                 Cafeteria“,                              und ® oder "TM" (Trademark).
Die Marke ist für ein Unternehmen        • euren Schulnamen im Firmennamen          Das gilt auch für eine satirische
sehr wichtig. Wenn es sich beispiels-      verwenden, z. B. "Schiller-News",
weise um ein Getränk handelt, das                                                   Abwandlung von geschützten
                                           oder
sehr bekannt ist, dann wisst ihr ggf.,                                              Marken.
wie es schmeckt und dass es sich von     • eine Fantasiebezeichnung wählen,
vergleichbaren anderen Getränken un-       z. B. „Sahnestücke“.
terscheidet. Das Unternehmen hat ei-
ne so gen. Unterscheidungskraft und
Wiedererkennbarkeit geschaffen, weil
ihr bei dem Namen des Getränks im-
mer an dieses eine Getränk denkt und
bestimmte Eigenschaften damit ver-
bindet.

8
II.4 Wie kommen wir an II.5 Wie wickeln wir                                        Das Konto darf nur im Guthaben ge-
                                                                                   führt werden. Ihr müsst darauf ach-
Geld und Sachmittel?                  unsere Geldangele-                           ten, dass ihr keine Verluste erwirt-
Es besteht die Möglichkeit, dass euch genheiten ab?                                schaftet. Die Aufnahme von Bankkre-
                                                                                   diten jeglicher Art durch Teilneh-
eure Schule ein „Startkapital“ zur Ver-   Zur Abwicklung eurer Geldangele-         merInnen eurer Schülerfirma ist nicht
fügung stellt, das sowohl aus Sach-       genheiten ist die Einrichtung eines      gestattet.
werten als auch aus Geldmitteln be-       Geschäftskontos sinnvoll. Der Zah-
stehen kann, damit ihr die ersten         lungsverkehr darf nur über öffentliche
Anschaffungen tätigen könnt. Weite-       Konten abgewickelt werden. Bitte
res Geld oder weitere Sachmittel          setzt euch zur Klärung dieser Angele-
könnt ihr beispielsweise bei euren        genheit mit der Schulleitung in Ver-
Eltern, Dritten oder einem Wirt-          bindung. Das Konto kann auf den
schaftsunternehmen einwerben.             Namen der Schülerfirma mit dem Zu-
Gewerbliche Schenkungen und insbe-        satz „Kontoinhaber Schule XY“ ge-
sondere Sponsoringverträge sind nach      führt werden.
Prüfung durch den Schulvorstand
(§ 38 a Abs. 3 Nr. 15 c NSchG- Nie-
dersächsisches Schulgesetz) und ggf.
den Schulträger möglich. Dabei ist zu
beachten, dass der Jahresumsatz der
Schule aus Sponsoring-Aktivitäten un-
ter der Grenze von 30.678,00 €
bleibt.
Spendenbescheinigungen können von
der Schule oder dem Förderverein
ausgestellt werden. Dies ist allerdings
nur zulässig, wenn die Spende tat-
sächlich für gemeinnützige Zwecke
verwendet wird bzw. der Förderverein
als gemeinnützig anerkannt ist.
Die Beantragung von Fördermitteln
bei Stiftungen und privatwirtschaftli-
chen Institutionen z. B. über den
Förderverein der Schule ist möglich.
Dabei ist die Schulleitung einzubin-
den.

                                                                                                                   9
II.6 Ist die Simulation                  Die GründerInnen und die über An-
                                         teile am Unternehmen Beteiligten hei-
                                                                                  Ihr habt die Möglichkeit, eure Schü-
                                                                                  lerfirma im Rahmen einer Simulation
einer Rechtsform sinn-                   ßen GesellschafterInnen. Die Verein-     wie ein echtes Unternehmen zu orga-
voll?                                    barungen der GesellschafterInnen         nisieren. Grundsätzlich kann in einer
                                         werden in einem so gen. Gesell-          Schülerfirma in Anlehnung an jede in
Sicher habt ihr bei Firmennamen          schaftsvertrag bzw. der Satzung fest-    der Wirtschaft vorhandene Rechts-
schon die Zusätze GmbH, eG oder AG       gelegt.                                  form gearbeitet werden. Aus pädago-
bemerkt. Diese Zusätze beschreiben                                                gischen Gründen wird empfohlen, die
den gesetzlichen Rahmen, in dem das      Grundsätzlich ist eure Schülerfirma      Rechtsform der nachhaltigen Schüler-
Unternehmen wirtschaftlich tätig ist.    von der Rechtsform her ein Schulpro-     Genossenschaft (die Abkürzung eG
Die Haftungsrisiken und die Möglich-     jekt mit einer entsprechenden Sat-       darf in Verbindung mit eurem
keiten der Mitbestimmung für die Ei-     zung und damit zumindest rechtlich       Schülerfirmennamen grundsätzlich
genkapitalgeber sind bei jeder           kein Unternehmen.                        nicht verwendet werden) zu wählen.
Rechtsform unterschiedlich. Damit ist                                             Diese ist nur innerhalb eurer Schüler-
jeder Person, die am Unternehmen         Durch die Tätigkeit in eurer Schüler-
                                                                                  firma von Bedeutung, da es sich um
beteiligt ist oder mit diesem Ge-        firma erfahrt ihr, wie sich ein Unter-
                                                                                  eine simulierte Rechtsform handelt.
schäfte tätigt, klar, in welchem         nehmen nach außen am Wirtschafts-
Rahmen unternehmerisch gehandelt         leben beteiligt. Genauso spannend ist    Die Genossenschaftsidee steht für ei-
werden kann. Auch werden die echten      es, sich mit der inneren Organisation    ne besondere soziale und demokrati-
Rechtsformen steuerlich unterschied-     eines Unternehmens auseinander zu        sche Unternehmensform, Solidarität
lich behandelt. Jedes "echte" Unter-     setzen. Es wurden im Laufe der Zeit      und die gleichberechtigte Förderung
nehmen hat die Pflicht, die Rechts-      verschiedene Modelle entwickelt wie      aller Mitglieder, sowie deren Mitspra-
form bei der zuständigen Gewerbe-        die eG (eingetragene Genossen-           che und Mitentscheidung sind zentra-
meldestelle und dem Finanzamt anzu-      schaft), die GmbH (Gesellschaft mit      le Merkmale der Genossenschaft.
melden. Wenn ihr im Rahmen eines         beschränkter Haftung), die GbR           Erwirtschaftete Erlöse kommen der
Schulprojektes arbeitet, gilt dies für   (Gesellschaft bürgerlichen Rechts),      Gemeinschaft aller beteiligten Mit-
euch nicht, d.h.: Kein “echtes“ Unter-   die AG (Aktiengesellschaft) u. A.        glieder zugute, Verluste und Haf-
nehmen - kein Eintrag in das Handels-                                             tungsrisiken werden i.d.R ebenfalls
register!                                                                         gemeinschaftlich getragen. Es zählt
                                                                                   der Membership Value (Förderung
                                                                                   der Mitglieder), nicht der Shareholder
                                                                                   Value (Gewinnmaximierung und
                                                                                   Erhöhung der Eigenkapitalrendite).
                                                                                  Die eingetragene Genossenschaft
                                                                                  (eG) ist ein Zusammenschluss von
                                                                                  gleichberechtigten PartnerInnen.
                                                                                  Jedes Mitglied erwirbt mindestens
                                                                                  einen so gen. Genossenschaftsanteil.
                                                                                  Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die
                                                                                  Mitgliederversammlung ist das de-
                                                                                  mokratische Element der Genossen-
                                                                                  schaft. Hier können sich alle Mitglie-
                                                                                  der zu Wort melden und ihre
                                                                                  Meinung zu Genossenschaftsangele-
                                                                                  genheiten äußern. Die Mitgliederver-
                                                                                  sammlung beschließt über das
                                                                                  Jahresergebnis und die Gewinnver-
                                                                                  wendung bzw. Verlustdeckung.
                                                                                  Die Organisation der Schülergenos-
                                                                                  senschaft wird über die Schülerge-
                                                                                  nossenschaftssatzung (s. Anlagen
                                                                                  IV.3, S. 30) geregelt. Diese Satzung
                                                                                  besteht parallel zur Schülerfirmen-
                                                                                  satzung, wobei die Schülergenossen-

10
II.7 Müssen wir unsere                   II.8 Dürfen wir etwas
 Wichtig                                  Schülerfirma anmel-                      nachbauen?
 Weist die KäuferInnen unbe-              den?                                     Ihr müsst beachten, dass patentierte
 dingt darauf hin, dass das                                                        Dinge nicht nachgebaut werden dür-
                                          Die Schülerfirma ist nicht anmelde-
 Gesellschaftsrecht wie z. B. das         pflichtig (vgl. § 6 Abs. 1, S. 1 GewO-   fen. Wenn also etwas beim Deutschen
                                          Gewerbeordnung) doch ist es aus          Patent- und Markenamt (DPMA) und/
 Genossenschaftsgesetz nicht                                                       oder beim Harmonisierungsamt für
                                          Gründen der Transparenz gegen-über
 gilt und sich aus keiner der von         anderen Unternehmen sinnvoll, der        den Binnenmarkt (HABM) registriert
                                          Industrie- und Handelskammer (IHK)       wurde, ist es patentiert, d. h. als Er-
 euch gewählten Personen- oder            bzw. der Handwerkskammer (HWK)           findung geschützt.
 Kapitalgesellschaften rechtliche         (s. AnsprechpartnerInnen IX, S. 51)      Grundsätzlich könnt ihr davon ausge-
                                          die Existenz der Schülerfirma mitzu-     hen, dass öffentlich bekannte Erfin-
 Bedeutungen für Dritte ergeben.          teilen. Hier ist der Kontakt besonders   dungen, welcher Art auch immer, pa-
                                          wichtig, um Bedenken privatwirt-         tentiert und damit geschützt sind.
                                          schaftlicher AnbieterInnen im nahen
 Mit eurer Schülerfirma müsst             Umfeld der Schülerfirma zu entkräf-      Falls ihr selbst etwas patentieren las-
 ihr euch nach außen hin (z. B.           ten.                                     sen wollt oder Fragen habt, zieht ei-
                                                                                   nen Patentanwalt zu Rate. Es gilt das
 bei telefonischen Geschäftsge-           Um eine Konkurrenzsituation zu ver-      Patentgesetz (PatG).
                                          hindern, bestünde z. B. die Möglich-
 sprächen, in der Werbung und             keit einer Kooperation zwischen eurer
 auf eurem Briefbogen) immer              Schülerfirma und einem oder mehre-
                                          ren „echten“ Unternehmen. Falls ihr
 als solche zu erkennen geben.            z. B. ein Café betreibt, könnte euch
                                          ein Bäcker aus der Nähe die Brötchen
 Die vollständige Schreibweise            liefern.
 wie z. B. Schülerfirma „Fix &
 Fertig - Nachhaltige Schülerge-
 nossenschaft - an der Muster-
 Schule“ ist unverzichtbar!

schaftssatzung dem rein simulativen
Charakter dient.
Alle Schülergenossenschaften werden
durch den jeweils zuständigen Genos-
senschaftsverband (Genossenschafts-
verband e.V. - Verwaltungssitz
Hannover - bzw. Genossenschaftsver-
band Weser-Ems e.V.; s. Ansprech-
partnerInnen IX, S. 51) betreut.
Dieser begleitet die Gründung, berät
bei Fragen zur Rechtsform und prüft
die Schülergenossenschaft jährlich.
Eine Realgenossenschaft in der Regi-
on steht euch ebenfalls als Partner zur
Seite.
Empfohlen wird die Kontaktaufnahme
zum zuständigen Landesfachkoordi-
nator für nachhaltige Schülergenos-
senschaften (s. AnsprechpartnerInnen
IX, S. 51).

                                                                                                              11
II.9 Was müssen wir bei                  Müsliriegel, braucht ihr Euch um eine
                                         Kennzeichnung nicht zu kümmern,
                                                                                 In dem Fall müsst ihr dafür sorgen,
                                                                                 dass eure Kunden diese Informationen
der Kennzeichnung von                    denn das hat der Hersteller schon ge-   erhalten. Ihr könnt die Angaben als
Waren beachten?                          tan.                                    Kopie mitgeben oder aber gut sichtbar
                                                                                 aushängen.
Als Grundsatz gilt: „Was drauf steht,    Folgende Angaben gehören gesetzlich
muss auch drin sein - und umge-          vorgeschrieben (Pflichtangaben) auf     Verkauft ihr aber lose Ware, wie z. B.
kehrt!“                                  ein verpacktes Lebensmittel:            Brötchen oder Muffins, müsst ihr 14
                                                                                 Stoffe, die Allergien oder Unverträg-
Verpackte Waren müssen als das be-       • die Bezeichnung des Lebensmittels,    lichkeiten auslösen können (so gen.
zeichnet werden, was sie sind. Das                                               Allergene), sowie Zusatzstoffe geson-
kann auch in einem Zusatztext zum        • die Zutaten des Lebensmittels
                                                                                 dert kennzeichnen. Es gelten die
Produktnamen geschehen, wie z. B.          einschließlich der 14 wichtigsten
                                                                                 Vorläufige Lebensmittelinformations-
"Knacki – Knabbermischung auf Ge-          Allergene,
                                                                                 Ergänzungsverordnung (VorLMIEV
treidebasis". Dasselbe gilt für be-      • das Mindesthaltbarkeitsdatum oder     vom 28. November 2014) - hier wird
stimmte Eigenschaften der Ware; z. B.      Verbrauchsdatum,                      derzeit die nationale Umsetzung der
reichen die Bezeichnungen „Bio“,                                                 Allergenkennzeichnung für unverpack-
„Öko“ u. Ä. allein nicht aus. Der Ge-    • die Nettofüllmenge,                   te/lose Ware nach EU-VO geregelt;
setzgeber fordert hier exakte Anga-                                              die endgültige nationale Durchfüh-
ben, was die Herkunft bzw. das Siegel    • Name/Firma und Anschrift des          rungsverordnung steht zum derzeiti-
einer Prüfstelle angeht (s. auch Fir-      Lebensmittelunternehmers,             gen Zeitpunkt noch aus - und die
mentypenspezifische Vorschriften                                                 Verordnung über die Zulassung von
III.1, S. 22). Auch die Preisauszeich-   • die Nährwertkennzeichnung (ab
                                           13.12.2016).                          Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu
nung sollte für eure KundInnen ver-                                              technologischen Zwecken (Zusatz-
ständlich gestaltet sein.                Das könnt ihr ja mal überprüfen.        stoff-Zulassungsverordnung - ZZulV).
Wichtig sind im Zusammenhang mit         Wenn ihr jedoch ein Großgebinde          Weitere Informationen dazu findet
Werbung die Regelungen des Geset-        kauft und daraus die einzelne Stück-    ihr bei den firmentypenspezifischen
zes gegen den unlauteren Wettbewerb      ware verkauft, kann es sein, dass auf   Vorschriften (s. III.1, S. 22) sowie in
(UWG).                                   der einzelnen Stückware, obwohl die-    den Anlagen Anlagen (s. IV.6-9, S. 39-
                                         se auch noch verpackt ist, keine An-    43), wo ihr verschiedene Muster für
Bei der Kennzeichnung von Lebens-                                                die Kennzeichnung von Allergenen
mitteln wird zwischen verpackter und     gaben mehr drauf stehen.
                                                                                 und Zusatzstoffen findet.
unverpackter (loser) Ware unterschie-
den. Wenn ihr vorverpackte Lebens-
mittel in der Originalverpackung ein-
fach nur weiterverkauft, wie z.B.

12
II.10 Wie können wir                     Die Stadtverwaltung der Landeshaupt-
                                         stadt Hannover hat sich mit einer All-
                                                                                    Homepage ein, ihr solltet euch also
                                                                                    keine eigene Domain beschaffen. So
auf unsere Schülerfir-                   gemeinen Dienstanweisung (ADA              könnt ihr sichergehen, dass die recht-
ma aufmerksam ma-                        10/40 vom 1.07.2003) zur Verwen-           lichen Bestimmungen in der Verant-
                                         dung von Recyclingpapier aus 100%          wortung eurer Schule liegen und ihr
chen?                                    Altpapier mit dem Blauen Engel ver-        als Schülerfirma erkennbar seid.
Grundsätzlich stehen euch zur Eigen-     pflichtet. Diese ist auch für die Schu-    Idealerweise habt ihr eine allgemeine
werbung sämtliche bekannten, auch        len in Trägerschaft der Landeshaupt-       E-Mail-Adresse in dieser Form:
von „echten“ Firmen angewandte           stadt bindend.
                                                                                    schuelerfirma-name@
Mittel zur Verfügung. Gedruckte
                                         Schlecht geplante Werbung kann ins         schul-mailadresse.de
Werbung kann entweder öffentlich
                                         Gegenteil umschlagen, wenn z. B.
ausgehängt, als Beilage in Zeitungen                                                Falls eure Schule keine Homepage ha-
                                         Plakate an der falschen Stelle kleben
und Zeitschriften (Schülerzeitung)                                                  ben sollte und ihr deshalb eine eigene
                                         oder in Massen verteilte Handzettel
oder selbst verteilt werden. Kosten-                                                selbst gestalten müsst, informiert
                                         als Müll herumliegen.
trächtiger ist die Werbung über Radio                                               euch, welche rechtlichen Vorschriften,
und Fernsehen, erreicht aber auch ei-    Überlegt euch auch, welchen Kund-          wie z. B. das Domainrecht, das Mar-
ne größere Zahl von potenziellen         Innenkreis ihr erreichen wollt. So mag     kenrecht, der Datenschutz, die Angabe
Kunden.                                  es sinnvoll sein, für eine Cafeteria nur   eines Impressums usw., für euch zu-
                                         in der Schule und im näheren Umfeld        treffen. Wichtig ist ein deutlicher Hin-
Vermutlich werdet ihr eher einfache,
                                         zu werben. Für Fahrradreparaturen z.       weis auf den Haftungsausschluss für
kostengünstigere Mittel wie Plakate,
                                         B. kann das Einzugsgebiet vergrößert       Links zu anderen Internetadressen
Handzettel oder einfach Mund-zu-
                                         und auch in umliegenden Stadtteilen        (Disclaimer).
Mund-Propaganda wählen. Denkt da-
                                         geworben werden.
ran, dass ihr als nachhaltige Schüler-                                              Bei der Veröffentlichung von Fotos be-
firma für eure Informationsmateriali-    Eine weitere Möglichkeit zur Werbung       achtet bitte, dass ihr von den abgebil-
en und Briefbögen nur Recyclingpa-       ist das Internet. Eine Homepage für        deten Personen eine
pier aus 100% Altpapier verwendet.       eure Schülerfirma richtet ihr am bes-      Fotofreigabeerklärung einholt (s. An-
                                         ten über eine Subdomain der Schul-         lagen, IV.10, S. 44).

                                                                                                                13
II.11 Können wir                         II.12 Welchen                            Bei potentiell risikobehafteten Unter-
                                                                                  nehmungen wie Reparatur und Cate-
schriftliche Verträge                    Versicherungsschutz                      ring bietet sich ggf. an, eine Produkt-
selbst abschließen?                      haben wir?                               und Betriebshaftpflichtversicherung
                                         Grundsätzlich seid ihr als Teilnehmer-   über einen Förderverein abzusch-
Der Abschluss schriftlicher Verträge
ist immer dem Abschluss mündlicher       Innen des Schulprojekts Schülerfirma     ließen. Die Abklärung, ob und inwie-
Verträge vorzuziehen.                    genauso wie während des Unterrichts      weit Versicherungsschutz über die
                                         unfallversichert. Dies gilt auch, wenn   KSA und den Gemeinde-Unfallversi-
Ihr wisst aus dem Alltag, dass ihr       ihr - mit Wissen der Lehrkräfte -        cherungsverband (GUV) besteht, soll-
ganz normal einkaufen könnt. Als         außerhalb des Schulgeländes für die      te im Zweifelsfall durch eine Prüfung
SchülerIn seid ihr jedoch im Alter                                                der konkreten Tätigkeitsfelder der
                                         Schülerfirma unterwegs seid.
von 7 bis 17 beschränkt geschäfts-                                                nachhaltigen Schülerfirma durch den
fähig (§ 106 BGB - Bürgerliches Ge-                                               Schulträger erfolgen. Zur Klärung der
setzbuch), d. h., dass ihr normaler-     Wenn ihr bei euren Tätigkeiten an-
                                         deren einen Schaden zufügt, ist dies     Versicherungsfragen könnt ihr euch
weise keine Rechtsgeschäfte (z. B. ei-
nen Kaufvertrag) ohne die Zustim-        durch den Kommunalen Schadenaus-         auch an den/die zuständige/n Re-
mung eurer gesetzlichen Vertreter-       gleich (KSA) abgedeckt. Grundlage ist    gionalkoordinator/in für nachhaltige
Innen (Eltern nach §§ 1629, 107          der Runderlass des Niedersächsi-         Schülerfirmen wenden.
BGB) abschließen dürft. Innerhalb        schen Kultusministeriums "Berufsori-
eurer Schülerfirma gilt etwas Beson-     entierung an allgemein bildenden         Die Lehrkraft haftet für Schäden an
deres: Wenn ihr eine Schülerfirma        Schulen" vom 01.12.2011. Danach          Personen oder Sachen ebenso wie bei
ohne Förderverein seid, dann ist die     wird eine Schülerfirma, auch wenn        jeder anderen Schulveranstaltung
Schulleitung die alleinige Vertrags-                                              persönlich (gegenüber dem Land
                                         sie außerhalb des Schulgeländes tätig
partnerin für Dritte.                                                             Niedersachsen) nur bei Vorsatz und
                                         wird, wie ein Betriebspraktikum be-
                                         handelt und hat somit Haftpflicht-       grober Fahrlässigkeit (so gen. Amts-
                         Wichtig         deckungsschutz. Allerdings sind die      haftung gemäß § 839 BGB, Art. 34
       Haltet Rücksprache mit der        geltenden Deckungssummen zu be-          GG - Grundgesetz).
     Schulleitung, in welcher Form       achten: für Personenschäden
                                         600.000,00 €, für Sachschäden            Ehrenamtliche HelferInnen sind i.d.R.
     Verträge geschlossen werden         60.000,00 €, für Vermögensschäden        über den GUV abgesichert, wenn sie
                                         7.000,00 €. Wer jedoch anderen           mit Einverständnis der Schulleitung
                            dürfen.
                                         Personen oder Sachen, auch schul-        für die Schule tätig werden.
                                         fremden, vorsätzlich oder grob fahr-
                                         lässig Schaden zufügt, kann dafür
Wenn ihr eine Schülerfirma mit           persönlich belangt werden (straf-
Förderverein seid, muss eine vom         rechtlich: ab 14 Jahre, § 14 StGB -
Vorstand beauftragte Person für den      Strafgesetzbuch, zivilrechtlich: ab 10
Verein handeln, z. B. eine Lehrkraft.    Jahre, § 828 BGB).
Die zeichnungsberechtigten Personen
                                         Wenn ihr euer Eigentum in die Schü-
schließen Verträge mit schulfremden
Dritten nur in der Art, wie sie dem      lerfirma einbringt, das somit zum
Sinn und der Durchführung der            Schulgebrauch bestimmt ist, tritt der
Schülerfirma angemessen sind. Für        KSA für Schäden bis zu einer Summe
vorsätzlich und grob fahrlässig her-     von 300,00 € ein (bei Eigentum von
beigeführte Schäden haften sie per-      Familienangehörigen wird im Einzel-
sönlich (zivil- oder strafrechtlich).    fall entschieden).

14
II.13 Wie reagieren wir                  Bei berechtigten Reklamationen auf-
                                         grund eines Mangels bzw. Fehlers der
richtig, wenn KundIn-                    Ware bleibt das Umtauschrecht
nen etwas Gekauftes                      natürlich bestehen. Eine Reklamation
                                         ist allerdings ausgeschlossen,
umtauschen oder                          wenn vor dem Kauf
zurückgeben wollen?                      ausdrücklich auf die
                                         Fehlerhaftigkeit
Die folgenden Ausführungen sollen        der Ware (durch
euch helfen, Fragen des Umtausches       Zusätze wie
oder der Reklamation zu klären.          „Schönheitsfehler“,
Es gibt zunächst kein gesetzliches       „2. Wahl“ u. Ä.)
Rückgaberecht bei Nichtgefallen,         hingewiesen
außer es wurde vorher ausdrücklich       worden ist.
so vereinbart! In solchen Fällen ist
die Rücknahme nur als Kulanz mög-
lich (ein Entgegenkommen ohne
Rechtsverpflichtung). Die Ausnah-
men sind hier das so gen. Haustür-
geschäft und das Fernabsatzgeschäft
(z. B. Bestellungen über Internet oder
Katalog, vgl. § 312 BGB). Die Wider-
rufsfrist beträgt zwei Wochen (§ 355
BGB).
Es empfiehlt sich, Umtauschrechte
schriftlich festzulegen und unmiss-
verständlich darauf hinzuweisen, wel-
che Artikel in jedem Fall vom Um-
tausch ausgeschlossen sein
sollen, z. B. Kosmetikartikel,
Perücken oder
bestimmte Bekleidung.

                                                                                15
II.14 Inwieweit können                    Die Rechte des/der KundIn, die sich
                                          aus der Mängelhaftung ergeben, sind
                                                                                  KäuferIn gewählte Art der Nacherfüll-
                                                                                  ung verweigern, wenn sie mit unver-
wir eine Garantie und                     (§ 439 BGB):                            hältnismäßigen Kosten verbunden wä-
Gewährleistung geben                       1. Ein Anspruch auf Nacherfüllung
                                                                                  re (§ 439 Abs. 3 BGB).
bzw. selbst in Anspruch                   nach Wahl des/der KäuferIn, d. h.       2. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag
nehmen?                                   Lieferung einer neuen Sache (Nach-      (Rückzahlung des Kaufpreises) oder
                                          lieferung) oder die Reparatur der ge-   eine Minderung des Kaufpreises, wenn
Eure Schülerfirma ist im Rahmen des       lieferten Sache (Nachbesserung). Eine   nicht innerhalb einer von dem/der
Kaufvertrages verpflichtet, die Sache     Nachbesserung muss allerdings nur       KäuferIn gesetzten Frist (i. d. R. mind.
frei von Sach- und Rechtsmängeln zu       höchstens zwei Mal seitens des/der      1 Woche) erfolgreich nacherfüllt wur-
liefern (§ 434 BGB). Sollte eure          KäuferIn akzeptiert werden. Der/die     de oder handelsüblich nach zweimali-
Schülerfirma dieser Verpflichtung         VerkäuferIn kann die vom/von der        ger Nachlieferung.
nicht nachkommen und – wie man ju-
ristisch sagt – „schlechtleisten“, kann
der/die KäuferIn Gewährleistungs-
rechte geltend machen. Eine
„Schlechtleistung“ kann in einem
Sach- (§ 434 BGB) oder Rechtsmangel
(§ 435 BGB) liegen. Ein Sachmangel
liegt vor,
•wenn die Sache von der vereinbar-
 ten Beschaffenheit abweicht (Bei-
 spiel: KäuferIn möchte eine Uhr ha-
 ben, die zum Tauchen geeignet ist,
 VerkäuferIn bejaht die Eignung,
 tatsächlich ist die Uhr aber nicht
 wasserdicht),
•wenn sich die Sache nicht für die
 gewöhnliche Verwendung eignet
 (Beispiel: Ein Grill, für den ein fal-
 sches Material gewählt wurde,
 das sich unter der hohen Hitzeein-
 wirkung verformt),
•wenn die Ist-Beschaffenheit von der
 Soll-Beschaffenheit abweicht
 (Beispiele: Teddybär weist viele of-
 fene Nähte auf, obwohl er „fabrik-
 neu“ sein soll; ein Stuhl, der eine
 Tragfähigkeit von 100 kg haben soll,
 bricht bei einer geringeren Belas-
 tung zusammen; blaues statt rotes
 Fahrrad wurde geliefert),
•Bedienungs- bzw. Montageanleitung
 fehlt und Sache wurde durch Käufer-
 In falsch montiert, § 434 Abs. 2 S. 2
 BGB (sog. „IKEA-Klausel“).

16
Sollte daneben ein Schaden durch           auch Gewährleistungsansprüche ge-
vorsätzliches oder fahrlässiges Ver-       gen diese, wenn euch z. B. verdorbe-
halten der Schülerfirma entstanden         ne Lebensmittel für euren Schulkiosk
sein, so ist die Schülerfirma u. U.        verkauft werden oder wenn eine
auch zum Schadensersatz verpflichtet       Lackierung, die ihr als Abschluss eu-
(§§ 249 ff. BGB).                          rer Reparaturleistung für eine/n Kun-
                                           dIn von einer Werkstatt durchführen
Die gesetzliche Gewährleistung oder        lasst, fehlerhaft ist.
Mängelhaftung (§ 437 BGB) verpflich-
tet euch als LieferantInnen einer          Darüber hinaus können Ansprüche
Ware oder Dienstleistung, dem/der          des/der EndverbraucherIn gegen den
KäuferIn gegenüber für einen be-           Hersteller nach dem Produkthaftungs-
stimmten Zeitraum für Sachmängel           gesetz (ProdHaftG) wegen Schäden,
der Ware oder Dienstleistung (z. B. ei-    die aus der Benutzung seiner Produk-
ner Fahrradreparatur) zu haften. Die       te resultieren, entstehen.
Haftungspflicht tritt ein, wenn Mängel
erkennbar werden, die den Vertrags-        Neben der gesetzlichen Gewährlei-
gegenstand in seinem Gebrauchswert         stung gibt es die Möglichkeit einer
mindern (z. B. wenn ein von euch ver-      Garantie. Sie ist eine freiwillige und
kauftes Kuchenstück versalzen ist, ein     frei gestaltbare Dienstleistung ge-
Kugelschreiber keine Mine besitzt          genüber dem/der KundIn (Haltbar-
oder wenn ein Fahrrad nach der Re-         keits- oder Funktionsversprechen).
paratur eine lockere Schraube auf-         Damit räumt entweder ihr als Ver-
weist oder der Reifen am Rahmen            käuferInnen/LieferantInnen oder der
schleift) oder nicht zu erwartende         Hersteller (z. B. eines elektronischen
Gefahren (z. B. wenn nach eurer Re-        Geräts) den KundInnen gegenüber
paratur die Fahrradbeleuchtung nicht       das Recht ein, dass ihr für Mängel des
mehr funktionstüchtig ist) hervorru-       Vertragsgegenstandes einsteht.
fen. Hierbei geht es um Mängel, die
                                           Der/Die GarantiegeberIn bestimmt
zum Zeitpunkt der Übergabe vorhan-
                                           sowohl die Dauer – sie kann von we-
den sind.
                                           nigen Monaten bis zu vielen Jahren
Während der ersten sechs Monate            reichen – als auch den Umfang: die
nach der Übergabe einer Ware liegt         ganze Ware oder nur Teile davon, nur
die Beweislast bei euch, d. h. ihr         Umtausch oder auch Geldrückgabe.
müsst dem/der KäuferIn ggf. bewei-         Das Gewährleistungsrecht des/der
sen, dass die Ware mängelfrei war.         KundIn ändert sich dadurch nicht, es
Die Mängelfreiheit bezieht sich auf        besteht daneben!
den Vertragsgegenstand als Ganzes.
                                           Wenn ihr oder der Hersteller eine
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist       Garantie einräumt, solltet ihr den/die
beträgt i. d. R. zwei Jahre, für be-       KundIn gut aufklären: worauf sich die
stimmte Ansprüche bestehen längere         Garantie bezieht, wie lange sie dauert
Fristen; der Baustoffhandel haftet i. d.   und für welche Mängel/Mängelursa-
R. fünf Jahre für entsprechende Pro-       chen ihr nicht haftet (z. B. für unsach-
dukte wie z. B Holz, Glas, Verbund-        gemäßen Gebrauch, Verschleiß). Klärt
werkstoffe u.v.m. - bitte fragt beim       auch, ob ihr die Garantieansprüche
Kauf vor Ort, welche Produkte dies         selbst abwickelt oder ob sich der/die
betrifft. Nur für gebrauchte Waren         KundIn direkt an den Hersteller wen-
könnt ihr die Frist auf zwölf Monate       den muss. Dies alles könnt ihr auch in
verkürzen, wenn ihr dies ausdrücklich      den AGB festlegen.
per Kaufvertrag oder Allgemeiner
Geschäftsbedingung (AGB) regelt.
Als VerkäuferInnen einer Ware
wickelt ihr die Gewährleistungsan-
sprüche der KundInnen ab. Als Ein-
käuferInnen von einem Hersteller
oder Großhändler habt ihr allerdings

                                                                                      17
II.15 Was müssen wir                       werblicher Art. Die Umsätze unterlie-
                                           gen nicht der Steuerpflicht. Auch die
                                                                                     Jede Kommune trifft ihre eigene
                                                                                     Entscheidung, ab welchem Jahr sie
steuerlich beachten?                       Kleinunternehmerregelung nach § 19        das neue Umsatzsteuerrecht anwen-
Träger der allgemeinbildenden Schu-        UStG - Umsatzsteuergesetz, wonach         det: 2017, 2018, 2019, 2020 oder
len in Hannover ist die Landeshaupt-       bis zu einem Jahresumsatz von             2021. Diese Entscheidung muss bis
stadt Hannover. Für Schülerfirmen in       17.500,00 € keine Umsatzsteuer er-        Ende 2016 getroffen werden. Die
                                           hoben wird, spielt für euch somit kei-    Landeshauptstadt Hannover wird sich
Trägerschaft der Schule gelten des-
                                           ne Rolle.                                 voraussichtlich im zweiten Halbjahr
halb die steuerlichen Regelungen                                                     2016 entscheiden.
über die so gen. Betriebe gewerbli-        Überschreiten die Umsätze aber die
cher Art (§ 4 KStG - Körperschafts-        Umsatzgrenze von 30.678,00 €, müs-        Gründet ihr eine Schülerfirma in
steuergesetz). Bei Schülerfirmen in        st ihr einiges beachten. Im Hinblick      Trägerschaft der Schule, gelten diese
Trägerschaft eines Fördervereins gel-      auf die Umsatzsteuer wird die Lan-        Regeln grundsätzlich auch für euch.
ten hingegen die steuerlichen Rege-        deshauptstadt Hannover mit ihren ge-      Welche konkreten Auswirkungen die
lungen für Vereine, hier insbesondere      samten Betrieben gewerblicher Art         Änderung des Umsatzsteuergesetzes
die Regelungen zur Gemeinnützigkeit        als ein einziger Unternehmer betrach-     auf die Schülerfirmen hat, ist im
                                           tet. In der Stadt Hannover werden al-     Moment noch unklar. Erkundigt euch
(§§ 51 – 68 AO - Abgabenordnung).
                                           le Umsätze der Betriebe gewerblicher      deshalb jährlich bei den Regionalko-
Daher muss bei den nachfolgenden           Art im Fachbereich Finanzen addiert.      ordinatorInnen für nachhaltige
Ausführungen differenziert werden.         Er überweist auch die Umsatzsteuer        Schülerfirmen nach dem aktuellen
                                           an das Finanzamt. Ist eure Schüler-       Stand in der für eure Schülerfirma/
                                           firma ein Betrieb gewerblicher Art, ist   Schule zuständigen Kommune.
Schülerfirmen in                           es deshalb wichtig, dass ihr eure
Trägerschaft der Schule                    Umsätze dem Fachbereich Finanzen
Für jede Schülerfirma, die unter dem       meldet (s. S. 19).
Dach der Schule gegründet wird, gilt,      Darüber hinaus könnten Körper-
dass der Umsatz jährlich 30.678,00 €       schaftsteuer und evtl. auch Gewerbe-
nicht übersteigen sollte, denn über-       steuer zu zahlen sein, wenn sich in ei-
steigen die Einnahmen den Betrag           ner Schülerfirma, die die Besteue-
von 30.678,00 € (einschließlich Um-        rungsgrenze von 30.678,00 € über-
satzsteuer) nachhaltig, das heißt wie-     schreitet, ein Gewinn (Jahresergeb-
derholt oder andauernd, entsteht ein       nis) von über 5.000,00 € (Freibetrag
Betrieb gewerblicher Art, der grund-       bei § 24 KStG) ergeben sollte. Ob
sätzlich steuerpflichtig ist. Als Folge    tatsächlich Steuern abgeführt werden
können Umsatzsteuer, Körperschafts-        müssen, kann allerdings erst beurteilt
teuer und Gewerbesteuer zu zahlen          werden, wenn der Jahresabschluss
sein. Die Einnahmen werden für jede        vorliegt.
Schülerfirma einzeln ermittelt, vor-
ausgesetzt, die Produkte bzw. Dienst-      Das Umsatzsteuergesetz wurde für
leistungen sind unterschiedlich.           die öffentliche Hand im Herbst 2015
                                           mit Wirkung ab 01.01.2017 grundle-
Gibt es jedoch zwei oder mehrere           gend geändert. Die privatrechtlichen
gleichartige Schülerfirmen an eurer        Umsätze der öffentlichen Hand unter-
Schule (z. B. ein Kiosk verkauft Bröt-     liegen dann immer der Umsatzsteuer,
chen, ein anderer Kekse), so sind de-      auch wenn kein Betrieb gewerblicher
ren Umsätze bei der steuerlichen           Art besteht. Der Betrieb gewerblicher
Betrachtung zu addieren. Dies dürfte       Art hat künftig nur noch für die Kör-
allerdings äußerst selten der Fall sein.   perschaftsteuer und die Gewerbe-
Solange die Umsätze eurer Schülerfir-      steuer Bedeutung. Von diesen Ände-
ma 30.678,00 € nicht nachhaltig            rungen ist auch die Landeshauptstadt
übersteigen, entsteht kein Betrieb ge-     Hannover betroffen.

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Schülerfirmen in Trägerschaft            wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
eines Fördervereins                      (über 35.000,00 € Umsatz) beträgt
                                         die Umsatzsteuer 19 %. Soweit Um-
Der Förderverein, unter dessen Dach      satzsteuerpflicht eintritt, kann aller-
die Schülerfirma tätig wird, muss        dings auch vom Vorsteuerabzug Ge-
über eine Satzung verfügen, die den      brauch gemacht werden. D. h. die
Anforderungen des Gemeinnützig-          Umsatzsteuer, die ihr für betriebliche
keitsrechts genügt. Voraussetzung ist,   Aufwendungen an andere Unter-
dass der Betrieb der Schülerfirma mit    nehmerInnen zahlt, könnt ihr von der
dem in der Satzung beschriebenen         Umsatzsteuer aus Einnahmen, die an
Vereinszweck übereinstimmt (s. auch      das Finanzamt zu zahlen ist, abziehen.
II.2, S. 8). Eure Schülerfirma kann in
diesem Fall als gemeinnütziger           Wird die Grenze überschritten, liegt
Zweckbetrieb behandelt werden (§ 52      kein Zweckbetrieb mehr vor und es
in Verbindung mit § 65 AO), soweit       besteht volle Steuerpflicht. Über-
die Einnahmegrenzen eingehalten          schreitet der Gewinn des Vereins aus
werden.                                  steuerpflichtigen wirtschaftlichen
                                         Geschäftsbetrieben dann insgesamt
Bei der Trägerschaft durch einen För-    noch den Betrag von 5.000,00 € (§
derverein müssen alle Umsätze aus        24 KStG), kann Körperschaft- und ggf.
den wirtschaftlichen Tätigkeiten des     Gewerbesteuer anfallen. Das kann
Fördervereins selbst – einschließlich    aber nur in Zusammenarbeit mit dem
der Schülerfirma – zusammengerech-       Verein ermittelt werden.
net werden, da steuerliche Freibeträ-
ge oder Freigrenzen von dem Verein       Für weitere Fragen wendet euch an
insgesamt nur einmal in Anspruch ge-     den Fachbereich Finanzen der Lan-
nommen werden können. Dies trifft        deshauptstadt Hannover (s. An-
auch zu, wenn sich mehrere ganz un-      sprechpartnerInnen IX, S. 51),
terschiedliche Schülerfirmen unter       das Finanzamt oder eine/n
dem Dach des Vereins befinden.           SteuerberaterIn.
Die Umsätze des gemeinnützigen Ver-      Die konsequente Kommunikation zwi-
eins dürfen 17.500,00 € nicht über-      schen eurer Schülerfirma und dem
steigen, da sonst Umsatzsteuer abge-     Träger (Förderverein oder
führt werden muss. Bis dahin wird auf    Schulträger) hinsichtlich der finanziel-
die Umsatzsteuer verzichtet (Kleinun-    len Lage sowie eine Übersicht über
ternehmerregelung nach § 19 UStG).       die Finanzen sollte aber dazu führen,
                                         dass die Geringfügigkeitsgrenzen ein-
Für die Anerkennung einer Schüler-       gehalten werden und keine Steuern
firma als Zweckbetrieb gilt für die      gezahlt werden müssen.
Umsätze die Grenze von jährlich
35.000,00 € (§ 64 Abs. 3 AO).
Im Zweckbetrieb beträgt die
Umsatzsteuer 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 8
a UStG), im voll steuerpflichtigen

  Wichtig
  Meldet eure Umsätze und Gewinne mind. halbjährlich über die Schullei-
  tung dem Förderverein bzw. Schulträger. In der Stadt Hannover wurde
  zudem vereinbart, dass eine Meldung an den Fachbereich Finanzen er-
  folgt, wenn sich eine Schülerfirma bzw. zwei oder mehrere gleichartige
  Schülerfirmen einer Schule in der Summe der Schwelle von 30.678,00 €
  nähern sollten.

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