Innerorts Verkehrsberuhigung - neue Regelungen viele Möglichkeiten einfache Umsetzung - Der Bundesrat
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innerorts Verkehrsberuhigung neue Regelungen viele Möglichkeiten einfache Umsetzung ASTRA OFROU USTRA UVIAS
Inhalt «Der Verkehr soll dem Menschen dienen Vorwort............................................................. 3 Verkehrsberuhigende Massnahmen – nicht umgekehrt.» ohne Tempobeschränkungen frei gehen.......................................................... 4 Der unbestrittene Wunsch nach mehr In zunehmendem Masse scheint es zweck- Weitere Massnahmen mit verkehrsbe- respektiert werden ............................................ 6 ruhigender Wirkung .................................. 28 Lebensqualität in unseren Städten und mässig und notwendig zu sein, in Teilen Dörfern ist eng verknüpft mit grösserer von Städten und Dörfern die herkömmli- Orte beleben..................................................... 8 Verkehrssicherheit sowie weniger Lärm che Organisation des Verkehrs zu ersetzen. Verkehr beruhigen........................................... 10 Anhang und Abgasen. Diese Bedürfnisse sind mit An Stelle der Trennung nach Benutzer- Gemeinsam zum Ziel ....................................... 11 Rechtsgrundlagen...................................... 30 dem gewaltigen Drang nach Mobilität gruppen können mit einer Gestaltung der vereinbar, wenn die Chancen der Mobili- Verkehrsflächen und einer Organisation Die Aufgaben der Strassen festlegen............... 12 Anforderungen an ein Gutachten .............. 31 tät genutzt und deren Risiken gleichzeitig des Verkehrs ein sicheres Miteinander aller Kurzer Anhalteweg – mehr Sicherheit.............. 14 Ansprechstellen ......................................... 32 minimiert werden. Der Verkehr soll dem Verkehrsteilnehmenden sowie eine hohe Weitere Informationsmittel........................ 34 Menschen dienen, ohne ihn zu beherr- Lebens- und Wohnqualität aller Anwoh- Verkehrsberuhigende Massnahmen schen. So wollen wir auch nicht mehr nenden erreicht werden. Mit der vorliegen- Impressum ................................................. 35 mit Tempobeschränkungen Unfälle mit schweren Personenschäden als den Broschüre will das ASTRA als Kompe- Tribut der mobilen Gesellschaft akzeptie- tenzzentrum für Strassenverkehr den Tempo-30-Zone........................................ 16 ren. Deshalb orientiert sich die neue Ver- kantonalen und kommunalen Vollzugsbe- Begegnungszone ....................................... 18 kehrssicherheitspolitik des Bundes an der hörden aufzeigen, welche Möglichkeiten Zwingende und freiwillige Massnahmen.... 20 Vision eines Strassenverkehrs ohne Tote zur Verfügung stehen, um den oben Signalisation bei geschachtelten Zonen...... 21 und Schwerverletzte. Die vermehrte Ein- erwähnten Anliegen entge- führung von Verkehrsberuhigungsmass- gen zu kommen und letzt- Flankierende Massnahmen ........................ 22 nahmen innerorts kann dazu einen wichti- lich gerecht zu werden. Erfolge messen .......................................... 24 gen Beitrag leisten. Dr. Rudolf Dieterle Fussgängerzone......................................... 26 Direktor Bundesamt für Strassen ASTRA 2 3
frei gehen Dieser Anspruch ist eine Selbstverständlichkeit. Denn der Mensch will und muss sich bewegen – mal zu Fuss, mal mit einem Fahrzeug – für den Arbeitsweg, um einzukaufen oder in der Frei- zeit. Der Verkehr soll den Menschen den Alltag erleichtern. Der Strassenraum ist Teil des täg- lichen Lebens und nicht nur für den fahrenden Verkehr reserviert. 4 5
respektiert Jeder Einzelne erwartet und verdient Respekt. Auch im Strassenverkehr – egal ob mit einer werden Behinderung oder nicht, unabhängig vom Alter und vom benützten Verkehrsmittel. Gegenseitiger Respekt sorgt für Sicherheit und für ein Klima der Gelassenheit. Das wiederum sind wichtige Elemente für eine bessere Lebensqualität. 6 7
Orte Strassenraum für alle – keine Fiktion, sondern ein erstrebenswertes Ziel, das die Lebens- und beleben Wohnqualität der Bevölkerung, aber auch die wirtschaftliche Attraktivität des Ortes erhöht. Es braucht Platz für die Menschen und nicht nur für ihre Fahrzeuge. Die Basis dafür bildet eine sinn- volle Organisation des Verkehrsablaufs und eine entsprechende Gestaltung der Verkehrsfläche. 8 9
Verkehrsberuhigung für Sicherheit, Lebens- und Wohnqualität Gemeinsam zum Ziel Verkehr Um die wirksamen Instrumente der Ver- Bund Institutionen kehrsberuhigung optimal nutzen zu können, ist ein Rechtsetzungsbehörde bfu, ETH IVT, EPFL, Zusammenwirken aller Verbände, Planungs- und beruhigen Beteiligten anzustreben. Ingenieurbüros Kantone und Gemeinden Planungs- und Vollzugsbehörde Bundesbeiträge an Bevölkerung Massnahmen Anwohnerinnen, Gewerbetreibende, Fussgänger, Fahrzeuglenkerinnen, ÖV-Benutzer Nach der Verordnung über Beiträge an stras- senverkehrsbedingte Massnahmen gemäss Luftreinhalte-Verord- nung (SR 725.116.244) Verkehrsberuhigung ist ein entscheidendes Alle möchten in einer lebenswerten Umge- Mit der vorliegenden Broschüre sollen ins- kann der Bund Beiträge bung arbeiten und wohnen. Um ein opti- besondere die kantonalen und kommuna- an die Kosten von Mass- males Mit- und Nebeneinander von Ver- len Vollzugsbehörden über die Vorausset- Mittel, um zwei Ziele gleichzeitig erreichen zu kehrsteilnehmenden und Anwohnenden zungen und die möglichen Mittel der nahmen zur Beseitigung oder Verminderung der zu erreichen, müssen die vorhandenen Verkehrsberuhigung orientiert werden. durch den motorisierten können: höhere Sicherheit im Verkehr sowie Mittel der Verkehrsberuhigung von Bund, (Weitere Informationen siehe Anhang Strassenverkehr verur- sachten Luftbelastung Kantonen, Gemeinden, Institutionen, Pla- Seite 32ff). eine bessere Lebens- und Wohnqualität für die nungs- und Ingenieurbüros sowie Bürge- leisten, z.B. für Tempo- 30-Zonen. rinnen und Bürgern gemeinsam genutzt Anwohnenden. Es gibt eine breite Palette von werden. Es gilt, die bereits gemachten In seiner Botschaft zum Entlastungsprogramm Erfahrungen zu berücksichtigen. Offene 2003 für den Bundes- möglichen Massnahmen, die das Miteinander Information und Mitsprache sind die Basis haushalt beantragt der für das notwendige Vertrauen unter allen Bundesrat dem Parla- aller Beteiligten und Verkehrsteilnehmenden Beteiligten. Auf Grund der konkreten ment allerdings die Strei- Beurteilung einer Situation und der Um- chung dieser Beiträge. Die Kantone und unterstützen und fördern. setzung geeigneter Massnahmen am rich- Gemeinden werden die tigen Ort können die angestrebten Ziele Finanzierung von Tempo- erreicht werden. 30-Zonen also voraus- sichtlich allein überneh- men müssen (Stand August 2003). 10 11
Verkehrsplanung und Hierarchisierung des Strassennetzes Die Aufgaben der Strassen festlegen Die Gemeinden haben die Aufgabe, für die © BruWü Sicherheit ihrer Einwohnerinnen und Einwoh- ner zu sorgen. Dies beinhaltet auch alle Mass- nahmen zur Abwicklung und Regelung des Verkehrs auf Strassen und Plätzen. Die Funktionen der Strasse Verkehrsorientierte Strassen Die Behörde muss sich über die Funktionen haben primär eine Durchleitungs- und im Klaren sein, welche die verschiedenen Verbindungsfunktion. Sie sollen insbeson- Ortsteile, Strassen und Plätze zu erfüllen dere leistungsfähige und wirtschaftliche haben. In diesem Sinn ist das Strassennetz Transporte ermöglichen. Verkehrsorien- in Kategorien einzuteilen (siehe Beispiel tierte Stassen sind vor allem Hauptstras- Seite 13). Für die Beurteilung der Ver- sen (Signal 3.03) oder vortrittsberechtigte kehrsberuhigungsmassnahmen geht man Nebenstrassen (Signal 3.05). lediglich von einer groben Unterteilung in Siedlungsorientierte Strassen verkehrs- und siedlungsorientierte Stras- haben nebst der Erschliessungs- häufig Hauptverkehrsstrasse sen aus. Dabei müssen die verschiedenen Sammelstrasse auch eine Aufenthaltsfunktion. Es handelt Interessen abgewogen und die Nutzungs- Erschliessungsstrasse sich in der Regel um Nebenstrassen. Für ansprüche an den Strassenraum festgelegt Fussweg verkehrsberuhigende Massnahmen in der werden. Vor allem Wohngebiete sind vor Form der Zonensignalisation eignen sich Im Rahmen der Ortsplanung wird in der Regel teilung in verkehrs- (Haupt- und zum Teil Sam- schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu vor allem siedlungsorientierte Strassen. ein Strassenkategorienplan erarbeitet. Dieser melstrassen) und siedlungsorientierte Strassen schützen. hält fest, welche Funktionen die einzelnen (Erschliessungs- und zum Teil Sammelstrassen) Strassen und Plätze haben. Damit wird die Ein- wesentlich erleichtert. Für verkehrsberuhigende Massnahmen in der Form der Zonensignalisation eignen sich vor allem siedlungsorientierte Strassen. 12 13
Was man über das Bremsen wissen sollte Kurzer Anhalteweg – mehr Sicherheit Der Innerorts-Strassenraum ist Schauplatz des täglichen Lebens. Entsprechend trifft stetig eine grosse Zahl von Strassenbenützerinnen und -benützern aufeinander. Konfliktsituatio- nen sind hier deshalb viel häufiger als ausser- halb der Siedlungsgebiete. Die Statistik bestätigt, dass die Zahl der also das Unfallgeschehen günstig. Die Unfälle und die Tragweite ihrer Auswir- Wahrscheinlichkeit eines Unfalls mit Todes- kungen in direktem Verhältnis zur Fahrge- folge für Zu-Fuss-Gehende reduziert sich schwindigkeit stehen. Bei Tempo 30 ist der bei einer Kollisionsgeschwindigkeit von Anhalteweg nur halb so lang wie bei 30 km/h gegenüber 50 km/h von 85 auf 50 km/h. Tiefere Geschwindigkeiten beein- 10 Prozent! flussen im Verbund mit anderen Faktoren 9m 13,5 m 30 km/h 15 m 27,5 m 50 km/h Bereits eine geringe Senkung der Fahrgeschwin- Reaktionsweg digkeit kann sich positiv auswirken. Daher ist + Bremsweg die Einführung von Tempo 30 ein wirksames = Anhalteweg Mittel für mehr Verkehrssicherheit. Tritt in einer Um ein tieferes Geschwindigkeitsniveau Distanz von 14 Metern ein Kind plötzlich auf die Fahrbahn, so kann bei Tempo 30 bei normaler erreichen zu können, braucht es nicht Reaktion und optimaler Bremsung gerade noch rechtzeitig angehalten werden. In der gleichen nur eine entsprechende Signalisation, Situation, aber bei Tempo 50, prallt das Fahr- zeug mit unverminderter Geschwindigkeit auf sondern in der Regel auch flankierende das Kind. Erst ca. 14 Meter nach dem Aufprall Massnahmen. Je nach Situation gibt es kommt es zum Stillstand. unterschiedliche Ansätze, die sich in der Praxis bereits bewährt haben. 14 15
Verkehrsberuhigende Massnahmen mit Tempobeschränkungen Tempo-30-Zone Mit einer Tempo-30-Zone kann eine Verkehrs- beruhigung auf Nebenstrassen in Quartieren oder Siedlungsbereichen realisiert werden, ohne das grundsätzliche Vortrittsrecht des «Tiefere Geschwin- Fahrverkehrs aufzuheben. digkeit – weniger Aggressionen» «Es ist unbestritten, In Tempo-30-Zonen gilt für den Fahrver- dass eine tiefere kehr grundsätzlich das Prinzip des Rechts- Geschwindigkeit vortritts. mehr Sicherheit bringt. Heute bangen Der Verzicht auf Fussgängerstreifen gibt viele Eltern um ihre den Zu-Fuss-Gehenden das Recht, überall Kinder und bringen die Fahrbahn zu überqueren. Das Vor- sie daher lieber mit trittsrecht des Fahrverkehrs bleibt jedoch dem Auto zur Schule. bestehen. Wo auf Grund besonderer Tempo 30 ist ein wirksames Mittel, um Bedürfnisse – zum Beispiel in den Berei- den Schulweg siche- chen von Schulhäusern – ein Vortrittsrecht rer zu machen und zu für die Zu-Fuss-Gehenden sinnvoll ist, ermöglichen, dass können Fussgängerstreifen eingesetzt die Kinder wieder werden. vermehrt selbständig zur Schule gehen Ausnahmsweise dürfen auch Hauptstras- können. Kinder senabschnitte in Tempo-30-Zonen einbe- Im ländlichen Guntmadingen wurde innerorts müssen ihre natürli- flächendeckend Tempo 30 eingeführt. chen Aggressionen zogen werden. Zum Beispiel in Ortszent- durch Bewegung und ren oder in einem Altstadtgebiet, sofern spielerische Begeg- auch dort die Voraussetzungen für eine nungen auf dem Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf Schulweg abreagieren 30 km/h gegeben sind. können. Das reduziert erfahrungsgemäss die Durch die Senkung des Tempos wird die Probleme mit Aggres- Verkehrssicherheit grundsätzlich erhöht. sionen auf dem Damit werden diese Strassen gerade für Schulhausplatz.» die verletzlichsten Verkehrsteilnehmenden Robert Gerber, Kommandant der Stadt- attraktiver, was auch zur Verbesserung der polizei Grenchen Wohn- und Lebensqualität beiträgt. Mit einer Temposenkung auf 30 km/h werden die Strassen für Für die Realisierung einer Tempo 30-Zone ist ein einfaches Gutachten erforderlich die verletzlichsten Verkehrsteilnehmenden wie Fussgänger und (siehe Anhang Seite 31). Velofahrerinnen attraktiver und sicherer. Das trägt zur Verbesse- rung der Wohn- und Lebensqualität bei. 16 17
Verkehrsberuhigende Massnahmen mit Tempobeschränkungen Begegnungszone Mit der Begegnungszone kann auf Nebenstras- sen in Wohn- und Geschäftsbereichen eine Verkehrsberuhigung vorgenommen werden. In der Begegnungszone haben die Zu-Fuss- die Wohn- und Geschäftsnutzung Gehenden grundsätzlich auf der gesamten gegenüber der Verkehrsfunktion stär- «Die Begegnungs- zone brachte eine Verkehrsfläche Vortritt. ker gewichtet, spürbare Belebung der Innenstadt.» Das Parkieren ist ausser an signalisierten die Aufenthalts- und Verkehrsbedin- «Am Anfang herrschte oder markierten Stellen verboten. Die Velos gungen für den Langsamverkehr ver- viel Skepsis. Dass es dürfen nach den allgemeine Vorschriften bessert und dann eine positive über das Parkieren abgestellt werden. Grundstimmung gab, die Zugänglichkeit zu den Wohnungen lag eindeutig darin, Mit der Umkehrung der Vortrittsverhält- und Geschäften erleichtert werden. dass die Vorzüge nisse zwischen dem Fuss- und Fahrverkehr schnell spürbar sowie der Temposenkung auf 20 km/h wird Für die Realisierung einer Begegnungszone wurden: Fahr- und die Sicherheit erhöht und die Strasse erheb- ist ein einfaches Gutachten erforderlich Fussverkehr konnten lich attraktiver. Dies vor allem, weil damit (siehe Anhang Seite 31). problemlos nebenein- ander existieren. Aller- dings bei geringerem Tempo und bei gegen- seitiger Rücksicht- Wie Fuss- und Fahrverkehr nahme. Langsam – harmonieren können freundlich – sicher Vor allem in kleineren und mittleren Orten lautete unser Motto. können selten reine Fussgängerzonen in den Das Resultat ist eine Zentren eingerichtet werden. Hier braucht es spürbare, positive Lösungen, die sowohl die Situation der Zu-Fuss- Belebung der Innen- Gehenden gezielt verbessern und trotzdem den stadt, von der alle pro- rollenden Verkehr zulassen. Dabei besteht auch fitieren: das Gewerbe, der Bedarf, im Interesse der Sicherheit und der weil freie Bewegung zu Attraktivität ein von der Grundregelung «Gene- Fuss Kunden bringt, rell 50» abweichendes Geschwindigkeitsregime die Bevölkerung, weil einführen zu können. In Burgdorf wurde 1996 das Einkaufen ange- mit der «Flanierzone», der «Mutter» der heuti- nehmer und alle Ver- gen Begegnungszone, ein Versuch in diese Rich- kehrsteilnehmenden, tung unternommen. Im Expertenbericht vom weil das Verkehrsklima Dezember 2000 (Bezug siehe Seite 35) werden wesentlich ruhiger die Ergebnisse der Versuche von Burgdorf und geworden ist.» St. Blaise zusammengefasst. Er zeigt, dass sich Kurt Schürch, dieser Lösungsansatz in der Praxis bewährt und Stadt Burgdorf, Mitglied dass Fuss- und Fahrverkehr mit der Schaffung der Projektleitung Fussgän- ger- und Velomodellstadt Die Begegnungszone ermöglicht es allen Verkehrsteilnehmenden geeigneter Rahmenbedingungen durchaus gemeinsam die selbe Verkehrsfläche benützen Burgdorf die gesamte Fläche der Strasse zu benützen. Fussgängerinnen können. und Fussgänger haben gegenüber dem Fahrverkehr Vortritt. 18 19
Verkehrsberuhigende Massnahmen mit Tempobeschränkungen Verkehrsberuhigende Massnahmen mit Tempobeschränkungen Zwingende und freiwillige Signalisation bei Massnahmen geschachtelten Zonen Zwingend sind… Zu verzichten ist grundsätzlich Es ist möglich, eine Zone innerhalb einer auf… anderen Zone anzuordnen («geschachtelte … auffällige Tore oder torähnliche Situ- … Längsmarkierungen (Sicherheits-, Zonen»). In einem solchen Fall ist der ationen, die den Übergang vom ver- Längs- und Randlinien) Signalisation besondere Beachtung zu kehrsorientierten Strassennetz in die schenken. Das Ende-Signal einer Zonensig- Generell 50 verkehrsberuhigte Zone verdeutlichen. … Lichtsignalanlagen nalisation zeigt an, dass wiederum die all- … Rechtsvortritt bei Verzweigungen, gemeinen Verkehrsregeln gelten. Das ausser wenn die Verkehrssicherheit eine Allenfalls erforderlich... bedeutet, dass beispielsweise nach dem abweichende Regelung durch Signale Signal «Ende der Begegnungszone» wieder … können weitere verkehrstechnische erfordert. Eine solche Signalisation soll die allgemeine Höchstgeschwindigkeit oder bauliche Massnahmen sein, um nur dann ins Auge gefasst werden, 50 km/h und das Vortrittsrecht des Fahr- das angestrebte Ziel zu erreichen. Die wenn sonst ein unverhältnismässiger verkehrs gelten. Wenn jedoch unmittelbar Kantone und Gemeinden sind frei, aus Aufwand zur Realisierung des Rechts- auf eine Begegnungs- eine Tempo-30- der grossen Palette von Massnahmen vortritts betrieben werden müsste (zum Zone folgt beziehungsweise umgekehrt, (siehe Abschnitt «Flankierende Mass- Beispiel Abbruch einer Mauer, um die dann gelten dort nicht die allgemeinen Tempo-30-Zone nahmen», Seite 22) die geeigneten aus- erforderliche Sichtweite zu erreichen). Verkehrs-, sondern die speziellen Regeln zuwählen. Damit können vollständig … der konsequente Verzicht auf Fuss- auf die spezifische Situation ausgerich- der folgenden Zone. In solchen Fällen ist gängerstreifen in Begegnungszonen. tete Massnahmen den Zonencharakter daher nicht nur das Ende der einen Zone, In Tempo-30-Zonen sind Fussgänger- optimal zum Ausdruck bringen und den sondern auch der Beginn der folgenden streifen – namentlich bei Schulen und Fahrverkehr beim Einhalten der signali- Zone zu signalisieren. Heimen – möglich, wenn besondere sierten Geschwindigkeit unterstützen. Vortrittsbedürfnisse dies erfordern (zum Beispiel für weniger verkehrsge- wandte Zu-Fuss-Gehende wie Kinder Begegnungszone © BruWü und ältere Menschen oder bei grossem Fussgängeraufkommen im Bereich von Haltestellen des öffentlichen Verkehrs). Tempo-30-Zone Eine möglichst eindeu- tige Torsituation macht den Fahrverkehr auf den Zoneneintritt aufmerk- sam. Sie kann auf unter- schiedliche Weise her- beigeführt werden. Generell 50 Je nach Situation sind allenfalls grössere bauliche Zusätzlich zur Signalisation verdeutlicht eine Massnahmen notwendig, um eine attraktive Bodenmarkierung den Zoneneingang. Tempo-30-Zone zu realisieren. 20 21
Verkehrsberuhigende Massnahmen mit Tempobeschränkungen Flankierende Massnahmen Versetzte Parkfelder In den meisten Fällen kann das ange- Vertikalversätze © bfu Eine der einfachsten strebte Ziel – insbesondere das vorgege- Punktuelle Erhöhungen und wirksamsten Mass- bene Geschwindigkeitsniveau – nicht allein der Fahrbahn beruhigen nahmen ist die Realisie- den Fahrverkehr und durch das Anbringen von Signalen erreicht rung versetzter Parkfel- erhöhen die Sicherheit der. Der Verkehr wird werden. Als wirksam erweisen sich in des querenden Lang- beruhigt und den diesem Fall flankierende Massnahmen. samverkehrs. Anwohnenden stehen Das Ausmass solcher zusätzlich vorzuneh- Parkflächen zur Verfü- menden Korrekturen kann nach den bei gung. Tempo-30- und Begegnungszonen vorge- sehenen Nachkontrollen (siehe Seite 24) Markierung «Rechts- schrittweise erkannt und festgelegt Horizontalversätze vortritt» in Tempo-30- Zonen werden. Mit der Verschiebung der Fahrbahnachse lässt Mit dieser Markierung Abgesehen von den zwingend vorge- sich erreichen, dass der können die Vortrittsver- hältnisse in einer schriebenen verkehrstechnischen und Strassenraum in optisch gestalterischen Massnahmen (siehe Seite abgegrenzte Teilräume schlecht wahrnehmba- unterteilt wird. Dadurch ren Verzweigung ver- 20) können die Kantone und Gemeinden erhöht sich die Auf- deutlicht werden. aus der grossen Palette der in den Normen merksamkeit der Fahr- vorgesehenen flankierenden Massnahmen zeuglenkenden. die der Situation angemessene auswählen. Markierung «Kinder» Wichtig ist zudem, dass die Strassen auch Seitliche Einengungen Um im Bereich von von allen dort zugelassenen Fahrzeugen Eine örtliche Reduzie- Schulen eine erhöhte (Feuerwehr, Kehrichtabfuhr, Busse etc.) rung der Fahrbahnbreite Aufmerksamkeit zu befahren werden können. bringt mehr Sicherheit erreichen, bewährt sich für die Zu-Fuss-Gehen- eine solche Bodenmar- Möglichkeiten zur Verdeutlichung und den und den Velover- kierung. besseren Durchsetzung von signalisierten kehr. Zusätzlich steht Verkehrsmassnahmen finden sich unter dadurch mehr Strassen- anderem in den raum für andere Nut- zungen zur Verfügung. VSS-Normen SN 640 211 bis 213 Verdeutlichung der (Bezugsquelle siehe Anhang Seite 30) Höchstgeschwindigkeit in Tempo-30- und Weisungen des UVEK vom 19. März Begegnungszonen 2002 über besondere Markierungen Diese Bodenmarkierung (Tempo 30 bzw. Tempo auf der Fahrbahn und der ergänzenden Die Gemeinden sollen möglichst frei ihre 20) erinnert innerhalb VSS-Norm SN 640 851. der Zone an die gel- Strassen und Plätze gestalten können. tende Höchstgeschwin- digkeit. Die Normen haben den Zweck, die Grenzen aufzuzeigen und neue Gefahren- Auf Seite 28 werden Mög- quellen zu verhindern. lichkeiten für Verkehrsbe- ruhigungsmassnahmen ohne Senkung der Höchst- geschwindigkeit erläutert. 22 23
Verkehrsberuhigende Massnahmen mit Tempobeschränkungen Erfolge messen Spätestens ein Jahr nach der Realisierung einer Tempo-30- oder Begegnungszone ist zu über- prüfen, ob die angestrebten Ziele erreicht wor- den sind. Erfolgskontrollen nach der Einführung von Bei der Überprüfung stehen folgende Tempo-30- oder Begegnungszonen bein- Fragen im Vordergrund: halten stets eine quantitative und eine Konnten das signalisierte Geschwindig- qualitative Dimension. Genauso wichtig keitsniveau sowie die stärkere Gewich- wie Geschwindigkeitsmessungen ist die tung der Wohn- und Geschäftsnut- Beobachtung des sonstigen Verhaltens der zung gegenüber der Verkehrsfunktion Verkehrsteilnehmenden. erreicht werden? Wo eine Begegnungszone neu dem Ver- Werden die geltenden Regeln (z.B. das kehr übergeben wird, braucht es Zeit, bis Vortrittsrecht der Zu-Fuss-Gehenden die neuen Rechte wahrgenommen und die in der Begegnungszone) beachtet? neuen Pflichten beachtet werden. Je intensiver beispielsweise die Begegnungs- Sind die Sicherheitsdefizite behoben, zone von Zu-Fuss-Gehenden genutzt beispielsweise bestehende Unfall- wird, desto mehr ist zu beobachten, wie schwerpunkte entschärft worden? der Fahrverkehr seine Geschwindigkeit den Gegebenheiten anpasst und dadurch Falls die Ziele (noch) nicht erreicht auch das Tempolimit einhält. wurden, sind aus der vorhandenen Palette von flankierenden Massnahmen weitere Elemente umzusetzen. 24 25
Verkehrsberuhigende Massnahmen mit Tempobeschränkungen Fussgängerzone Mit dieser Massnahme ist eine optimale Ver- kehrsberuhigung auf Nebenstrassen möglich. Fussgängerzonen können ohne spezielles Gutachten und ohne Nachkontrolle angeordnet werden. «Gute Akzeptanz für Fussgänger- zonen.» Fahrzeugverkehr ist nur ausnahmsweise allgemeinen Vorschriften über das Parkie- «Im Zentrum von zugelassen und soll zeitlich eingeschränkt ren überall abgestellt werden. Bellinzona konnte auf werden. Ausnahmen sind nur sehr restrik- Initiative des Innerhalb der Fussgängerzonen ist grund- tiv zu gewähren und sollen dem Sinn Gemeinderates eine sätzlich auf Signale und Markierungen zu Fussgängerzone reali- der Zone nicht widersprechen (z. B. für verzichten, ausser für den ruhenden Ver- siert werden. Auf der Anwohnende oder zum Güterumschlag). kehr. Piazza Nosetto steht Es darf nur im Schritt-Tempo gefahren heute an Stelle einer werden, und die Zu-Fuss-Gehenden Besondere verkehrstechnische oder bauli- der ersten Ampeln des haben stets Vortritt. Das Parkieren ist nur che Massnahmen innerhalb der Zone erüb- Kantons ein Nuss- an den durch Signale oder Markierungen rigen sich. Dem ausnahmsweise zugelasse- baum. Die Bevölke- gekennzeichneten Stellen erlaubt. rung hat die Neuerung nen Fahrverkehr muss allein auf Grund der gut aufgenommen. Signalisation am Zoneneingang bewusst Mit dem Gewerbe Auch der Veloverkehr ist nur ausnahms- sein, dass er sich hier vollumfänglich den konnte eine Lösung für weise und bei besonderer Signalisation Zu-Fuss-Gehenden unterzuordnen hat. die Anlieferung der zugelassen. Velos dürfen im Rahmen der Waren gefunden werden. Jetzt wird noch darüber disku- tiert, ob der öffentli- che Verkehr nicht doch wieder eine Hal- testelle in dieser Zone bedienen soll. Es braucht halt manch- mal Zeit, bis sämtliche Faktoren stimmen. Dann aber wird eine Innenstadt wirklich aufgewertet.» In der Fussgängerzone ist die gesamte Strassenfläche den Zu- Marco Sailer, Kantonsverwaltung Tessin Fuss-Gehenden vorbehalten. Diese Zone ist besonders geeignet für das Spielen und für die Benutzung fahrzeugähnliche Geräte. Verschiedene Gesichter von Fussgängerzonen Fussgängerzonen sind häufig im Bereich histori- Fahrzeugverkehr ist nur ausnahmsweise und in beschränkter scher Stadtzentren. Sie können jedoch auch in Form zugelassen. Einkaufszonen eine gute Lösung sein – sowohl für die Einkaufenden als auch für das Gewerbe. 26 27
Verkehrsberuhigende Massnahmen ohne Tempobeschränkungen Weitere Massnahmen mit ver- kehrsberuhigender Wirkung Nebst den bisher erwähnten, speziell zum Parkbeschränkungen Parkieren gegen Zweck der Verkehrsberuhigung vorgese- Unbewirtschaftete Parkplätze ziehen Gebühr henen Massnahmen mit Tempobeschrän- häufig orts- und quartierfremden Verkehr kungen bestehen weitere strassenver- (vor allem Pendler) an. Dies führt einer- kehrsrechtliche Möglichkeiten, die eine seits zu einer Verknappung des Parkraums verkehrsberuhigende Wirkung haben und anderseits zu einer Beeinträchtigung können, wie beispielsweise zeitlich der Wohnqualität durch den ortsfremden beschränkte oder unbeschränkte Total- Verkehr. Mit der Einführung von Blauen oder Teilfahrverbote, Parkbeschränkungen Zonen, gebührenpflichtigen oder zeitlich oder Kreisverkehrsplätze. beschränkten Parkplätzen kann vor allem der Pendlerverkehr wirksam eingeschränkt und die Wohnqualität in den Quartieren Fahrverbot mit Anwoh- Fahrverbote erhöht werden. Den Anwohnenden kann nerberechtigung können aus Sicherheitsgründen oder zum gestützt auf kommunales Recht das zeit- Schutz der Quartierbevölkerung angeord- lich unbeschränkte Parkieren ihrer Fahr- net werden – allenfalls mit einer Zusatzta- zeuge gestattet werden. fel zeitlich beschränkt oder mit Ausnah- men für die Zubringer ergänzt. Dies ist Parkieren mit beispielsweise sinnvoll, wenn ein Quartier Parkscheibe vom Durchgangsverkehr, vom Schwerver- kehr, der die schmalen Quartierstrassen als Abkürzung benutzt, oder in der Nacht von lärmintensivem Verkehr belastet wird. Fahrverbot mit erlaubtem Die Lage der Strasse im Verkehrsnetz ist Zubringerdienst dabei angemessen zu berücksichtigen. Um unerwünschte Verkehrsverlagerungen mit negativen Auswirkungen auf andere Orts- teile zu verhindern, sind die Aspekte der Gesamtverkehrsplanung und der Verhält- nismässigkeit der Massnahmen zu berück- sichtigen. Fahrverbot mit zeitlicher Einschränkung Mit Parkbeschränkungen kann der Suchverkehr von Pendlern markant eingeschränkt und dadurch ein Quartier wirksam beruhigt werden. © BruWü 28 29
Anhang Anhang Anforderungen an ein Rechtsgrundlagen Gutachten 1. Strassenverkehrsgesetz vom 3. Verordnung vom 25.4.1990 über Die Realisierung von Tempo-30- und Ist-Zustand 19.12.1958 (SVG; SR 741.01) Beiträge an strassenverkehrsbe- Begegnungszonen wurde im Jahre 2002 www.admin.ch/ch/d/sr/7/741.01.de.pdf dingte Massnahmen gemäss Luft- auf Grund der Änderung des Bundesrechts Strassenhierarchie in der Gemeinde reinhalte-Verordnung vereinfacht. Ein Kurzbericht mit den not- Sicherheitsdefizite in den betreffen- Art. 3, Befugnisse der Kantone und (SR 725.116.244) wendigen Plänen reicht für das Bewilli- den Zonen Gemeinden www.admin.ch/ch/d/sr/c725_116_244.html gungsverfahren. Das Gutachten enthält Art. 32 Abs. 3, Gutachten bei im Wesentlichen folgende Punkte: Unfallgeschehen in den betreffen- Tempomassnahmen den Zonen 4. Verordnung des UVEK vom 28.9.2001 Angaben zum aktuellen Geschwin- über die Tempo-30-Zonen und die digkeitsniveau (V50 und V85) in den 2. Signalisationsverordnung vom Begegnungszonen (SR 741.213.3) betreffenden Zonen 5.9.1979 (SSV; SR 741.21) www.admin.ch/ch/d/sr/7/741.213.3.de.pdf www.admin.ch/ch/d/sr/7/741.21.de.pdf Nutzungsansprüche an die entspre- chenden Strassen und Plätze Art. 2a, Zonensignalisation 5. Weisungen des UVEK vom 19.3.2002 Übersichtspläne Art. 18, Allgemeines Fahrverbot über besondere Markierungen auf der Fahrbahn Umschreibung der Ziele und Randbe- Art. 19, Teilfahrverbote, www.astra.admin.ch/html/de/downloads dingungen Fussgängerverbot Verringerung der Geschwindigkeit Art. 22a, Tempo-30-Zone zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, 6. Im Zusammenhang mit der Verkehrsbe- der Lebens- und Wohnqualität Art. 22b, Begegnungszone ruhigung bedeutsame Normen des VSS (Schweizerischer Verband der Stras- Wirkungsvollerer Schutz des Lang- Art. 22c, Fussgängerzone sen- und Verkehrsfachleute, samverkehrs Art. 48, Parkbeschränkungen Seefeldstrasse 9, 8008 Zürich; Stärkere Gewichtung der Wohn- info@vss.ch) Art. 72 Abs. 3, Besondere und Geschäftsnutzung gegenüber Markierungen mit rechtsverbindlichem Charakter, der Verkehrsfunktion im Sinne einer UVEK-Weisung: Art. 107 Abs. 5, Massnahmen und Auswirkungen Verhältnismässigkeitsprinzip SN 640 241 Fussgängerstreifen (durch Pläne/Planausschnitte doku- mentiert) Art. 108, Abs. 4, Gutachten für SN 640 851 Besondere Markierungen Tempomassnahmen Massnahmen zu Gunsten der mit empfehlendem Charakter: Verkehrssicherheit Art. 108, Abs. 5 Bst. e, Höchstge- SN 640 211 Entwurf des Strassen- Massnahmen zu Gunsten der schwindigkeit in Tempo-30- bzw. raumes; Grundlagen Wohn- und Lebensqualität Begegnungszonen SN 640 212 Entwurf des Strassen- Massnahmen zu Gunsten des Art. 108, Abs. 6, Zuständigkeit des raumes; Gestaltungselemente lokalen Gewerbes UVEK zur Regelung von Einzelheiten SN 640 213 Entwurf des Strassen- Auswirkungen raumes; Verkehrsberuhigungsele- mente Schlussfolgerungen 30 31
Anhang Ansprechstellen Bund JU Service des Ponts et Chaussées, VD Service des routes, Division trafic et Service Fachorganisationen, Verkehrsver- Rue St-Maurice 7b, 2800 Delémont 1 de l’aménagement du territoire, bände und Hochschulen ASTRA, Bundesamt für Strassen, 3003 Bern, Avenue de l’Université 3, 1014 Lausanne Abteilung Strassenverkehr, hubert.kottelat@jura.ch franz.gerber@sr.vd.ch ACS Automobil Club der Schweiz, Bereich Verkehrsregeln LU Verkehrs- und Tiefbauamt des Kantons Wasserwerkgasse 39, Postfach, 3000 Bern 13 Bereich Langsamverkehr Luzern, Verkehrstechnik, VS Kantonale Kommission für Strassensignalisa- acszv@acs.ch info@astra.admin.ch Arsenalstrasse 43, 6010 Kriens tion / Commission cantonale de Signalisation www.acs.ch www.astra.admin.ch Routière, Rue des Iles, Les Ronquoz, 1951 Sion ruedi.zobrist@lu.ch freddy.aymon@admin.vs.ch bfu Schweizerische Beratungsstelle für Unfall- NE Service des ponts et chaussées, Bureau de verhütung, Kantone signalisation et circulation, rue Pourtalès 13, ZG Zuger Polizei, Dienstleistungszentrum Laupenstrasse 11, Postfach 8236, 3001 Bern Case postale 2856, 2001 Neuchâtel Verkehr, Verkehrstechnik, An der Aa 4, 6300 Zug info@bfu.ch AG Baudepartement des Kantons Aargau, Unterabteilung Verkehrs- und Elektrotechnik, patrice.blanc@ne.ch hansruedi.gadient@polizei.zg.ch www.bfu.ch Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau hans.stadler@ag.ch NW Verkehrs- und Sicherheitspolizei, ZH Kantonspolizei Zürich, Verkehrstechnische EPFL Ecole polytechnique fédérale de Lausanne, Kreuzstrasse 1, 6371 Stans Abteilung, Postfach, 8021 Zürich Laboratoire dynamiques territoriales, 1015 Lausanne AI Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden, othmar.achermann@nw.ch weis@kapo.zh.ch Verkehrspolizei, dominique.vondermuehll@epfl.ch Unteres Ziel 20, 9050 Appenzell http://ladyt.epfl.ch OW Kantonspolizei Obwalden, Verkehrs- und albert.ulmann@kapo.ai.ch Sicherheitspolizei, Postfach 1561, 6061 Sarnen urban.ming@ow.ch ETH Eidgenössische Technische Hochschule Zürich, Institut für Verkehrsplanung und AR Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden, Transportsysteme IVT, Verkehrs- und Einsatzpolizei, SH Tiefbauamt des Kantons Schaffhausen, ETH Hönggerberg, 8093 Zürich Haus 5a, 9043 Trogen Abteilung Strassen, sekretariat@ivt.baug.ethz.ch kurt.lutz@kapo.ar.ch Rosengasse 8, 8200 Schaffhausen www.ivt.baug.ethz.ch marcel.steinemann@ktsh.ch BE Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt, Fussverkehr Schweiz, Verkehrstechnik, Schermenweg 5, 3001 Bern SG Kantonspolizei St. Gallen, Verkehrstechnik, Klosbachstrasse 48, 8032 Zürich beat.schweizer@pom.be.ch Klosterhof 12, 9001 St. Gallen info@fussverkehr.ch sepp.hutter@kaposg.ch www.fussverkehr.ch BL Polizei Basel-Landschaft, Hauptabteilung Verkehrssicherheit, Brühlstrasse 43, 4415 Lausen SO Abteilung Verkehrsmassnahmen, Interessengemeinschaft Velo Schweiz, hanspeter.roth@pol.bl.ch Ambassadorenhof, 4509 Solothurn Bollwerk 35, Postfach 6711, 3001 Bern rolf.ziegler@ddi.so.ch info@igvelo.ch BS Hochbau- und Planungsamt Kanton Basel- www.igvelo.ch Stadt, Hauptabteilung Planung, SZ Tiefbauamt des Kantons Schwyz, Rittergasse 4, Postfach, 4001 Basel Stab Kantonsingenieur, Bahnhofstrasse 9, SVK Schweizerische Velokonferenz, barbara.auer@bs.ch Postfach 1251, 6431 Schwyz Rothstrasse 5, 8057 Zürich elmar.schnellmann@sz.ch info@velokonferenz.ch FR Service des ponts et chaussées, www.velokonferenz.ch (in Vorbereitung) Rue des Chanoines 17, 1701 Fribourg TG Tiefbauamt des Kantons Thurgau, guzzinatil@fr.ch Planung und Verkehr, Verwaltungsgebäude, TCS Touring Club der Schweiz, Promenade, 8510 Frauenfeld Verkehrssicherheit, Strassengestaltung, peter.staub@kttg.ch Chemin de Blandonnet 4, Case postale 820, GE Office des transports et de la circulation, 1214 Vernier Rue du Stand 20, 1204 Genève TI Divisione delle costruzioni, sro@tcs.ch otc.secretariat@etat.ge.ch www.tcs.ch Via Ghiringhelli 19, 6502 Bellinzona michele.raggi@ti.ch GL Kantonspolizei Glarus, Verkehrstechnischer VCS Verkehrs-Club der Schweiz, Dienst, Spielhof 12, 8750 Glarus Aarbergergasse 61, Postfach, 3000 Bern 2 anton.landolt@gl.ch UR Amt für Tiefbau, Stab Kantonsingenieur, Verkehrswesen, Klausenstrasse 2, 6460 Altdorf consulting@verkehrsclub.ch www.vcs-ate.ch beat.planzer@ur.ch GR Kantonspolizei Graubünden, Verkehrs- technik, Ringstrasse 2, 7000 Chur guido.simeon@kapo.gr.ch 32 33
Ausgewählte Broschüren und Hilfsmittel Weitere Informationsmittel Tempo 30 in Sicherheit in den Impressum Quartieren Quartieren Herausgeber: Ein knappes, aber prä- Eine umfassende Doku- Bundesamt für Strassen zises Merkblatt für mentation über die Mög- (ASTRA) Planer und Behörden, lichkeiten zur Verbesserung ©2003, ASTRA, Bern wie die revidierten, der Sicherheit auf den www.astra.admin.ch vereinfachten Verord- Quartierstrassen. Inhalt: nungen vom 1. Januar Zu beziehen als Artikel-Nr. A13.541.600.2 Erarbeitet von einer 2002 umgesetzt beim Touring Club Schweiz (TCS), ASTRA-internen Arbeits- gruppe unter der Leitung werden können. Zu beziehen unter: Chemin de Blandonnet 4, Postfach 820, von Peter Friedli, Bereich http://shop.bfu.ch/pdf/682_43.pdf 1214 Vernier/Genf, Tel. 022 417 27 27, Verkehrsregeln. bfu, Laupenstrasse 11, Postfach, Fax. 022 417 20 20 Konzept, Gestaltung: 3001 Bern, Tel. 031 390 22 22, Bruckert/Wüthrich, Olten Fax 031 390 22 30 Redaktion: Aebi, Schlup & Partner AG, Kinderleicht Begeg- Grenchen nungszonen und Tempo- 30-Zonen einführen Bilder: Der Fonds für Verkehrssicher- Alle Bilder ohne Vermerk wurden erstellt von Markus heit hat in Zusammenarbeit Senn, Evillard mit dem Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) eine Doku- Bezug: mentation zum Vorgehen für BBL Vertrieb Publikationen die Realisierung von Zonen mit Tempobe- CH-3003 Bern schränkungen erarbeitet. www. bundespublikationen.ch www.tempo30.ch Die Arbeitshilfen sind als PDF-File Bestellnummern: Deutsch 308.954.d vorhanden. Französisch 308.954.f Italienisch 308.954.i Download: www.astra.admin.ch 08.03 3000 96334 Bezug Expertenbericht «Evaluation einer neuen Form für gemeinsame Verkehrsbereiche von Fuss- und Fahrverkehr im Innerortsbereich»: Dokumentationsdienst ASTRA, 3003 Bern 34 35
Bundesamt für Strassen Office fédéral des routes Ufficio federale delle strade Uffizi federal da vias frei gehen respektiert werden Orte beleben Verkehr beruhigen Bundesamt für Strassen ASTRA Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation 3003 Bern www.astra.admin.ch
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