Innerorts Verkehrsberuhigung - neue Regelungen viele Möglichkeiten einfache Umsetzung - Der Bundesrat

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Innerorts Verkehrsberuhigung - neue Regelungen viele Möglichkeiten einfache Umsetzung - Der Bundesrat
innerorts
Verkehrsberuhigung

                      neue Regelungen
                      viele Möglichkeiten
                      einfache Umsetzung

                               ASTRA
                               OFROU
                               USTRA
                               UVIAS
Innerorts Verkehrsberuhigung - neue Regelungen viele Möglichkeiten einfache Umsetzung - Der Bundesrat
Inhalt                                                                                                                                       «Der Verkehr soll dem Menschen dienen
Vorwort............................................................. 3   Verkehrsberuhigende Massnahmen                                      – nicht umgekehrt.»
                                                                         ohne Tempobeschränkungen
frei gehen.......................................................... 4                                                                       Der unbestrittene Wunsch nach mehr           In zunehmendem Masse scheint es zweck-
                                                                            Weitere Massnahmen mit verkehrsbe-
respektiert werden ............................................ 6           ruhigender Wirkung .................................. 28         Lebensqualität in unseren Städten und        mässig und notwendig zu sein, in Teilen
                                                                                                                                             Dörfern ist eng verknüpft mit grösserer      von Städten und Dörfern die herkömmli-
Orte beleben..................................................... 8
                                                                                                                                             Verkehrssicherheit sowie weniger Lärm        che Organisation des Verkehrs zu ersetzen.
Verkehr beruhigen........................................... 10          Anhang                                                              und Abgasen. Diese Bedürfnisse sind mit      An Stelle der Trennung nach Benutzer-
Gemeinsam zum Ziel ....................................... 11               Rechtsgrundlagen...................................... 30        dem gewaltigen Drang nach Mobilität          gruppen können mit einer Gestaltung der
                                                                                                                                             vereinbar, wenn die Chancen der Mobili-      Verkehrsflächen und einer Organisation
Die Aufgaben der Strassen festlegen............... 12                       Anforderungen an ein Gutachten .............. 31
                                                                                                                                             tät genutzt und deren Risiken gleichzeitig   des Verkehrs ein sicheres Miteinander aller
Kurzer Anhalteweg – mehr Sicherheit.............. 14                        Ansprechstellen ......................................... 32     minimiert werden. Der Verkehr soll dem       Verkehrsteilnehmenden sowie eine hohe
                                                                            Weitere Informationsmittel........................ 34            Menschen dienen, ohne ihn zu beherr-         Lebens- und Wohnqualität aller Anwoh-
Verkehrsberuhigende Massnahmen
                                                                                                                                             schen. So wollen wir auch nicht mehr         nenden erreicht werden. Mit der vorliegen-
                                                                            Impressum ................................................. 35
mit Tempobeschränkungen                                                                                                                      Unfälle mit schweren Personenschäden als     den Broschüre will das ASTRA als Kompe-
                                                                                                                                             Tribut der mobilen Gesellschaft akzeptie-    tenzzentrum für Strassenverkehr den
     Tempo-30-Zone........................................ 16
                                                                                                                                             ren. Deshalb orientiert sich die neue Ver-   kantonalen und kommunalen Vollzugsbe-
     Begegnungszone ....................................... 18                                                                               kehrssicherheitspolitik des Bundes an der    hörden aufzeigen, welche Möglichkeiten
     Zwingende und freiwillige Massnahmen.... 20                                                                                             Vision eines Strassenverkehrs ohne Tote      zur Verfügung stehen, um den oben
     Signalisation bei geschachtelten Zonen...... 21
                                                                                                                                             und Schwerverletzte. Die vermehrte Ein-                     erwähnten Anliegen entge-
                                                                                                                                             führung von Verkehrsberuhigungsmass-                        gen zu kommen und letzt-
     Flankierende Massnahmen ........................ 22
                                                                                                                                             nahmen innerorts kann dazu einen wichti-                    lich gerecht zu werden.
     Erfolge messen .......................................... 24                                                                            gen Beitrag leisten.                                       Dr. Rudolf Dieterle
     Fussgängerzone......................................... 26                                                                                                                                         Direktor Bundesamt für Strassen
                                                                                                                                                                                                        ASTRA

                                                      2                                                                                                                                           3
Innerorts Verkehrsberuhigung - neue Regelungen viele Möglichkeiten einfache Umsetzung - Der Bundesrat
frei gehen   Dieser Anspruch ist eine Selbstverständlichkeit.
             Denn der Mensch will und muss sich bewegen
             – mal zu Fuss, mal mit einem Fahrzeug – für den
             Arbeitsweg, um einzukaufen oder in der Frei-
             zeit. Der Verkehr soll den Menschen den Alltag
             erleichtern. Der Strassenraum ist Teil des täg-
             lichen Lebens und nicht nur für den fahrenden
             Verkehr reserviert.

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Innerorts Verkehrsberuhigung - neue Regelungen viele Möglichkeiten einfache Umsetzung - Der Bundesrat
respektiert   Jeder Einzelne erwartet und verdient Respekt.
              Auch im Strassenverkehr – egal ob mit einer

   werden     Behinderung oder nicht, unabhängig vom Alter
              und vom benützten Verkehrsmittel. Gegenseitiger
              Respekt sorgt für Sicherheit und für ein Klima der
              Gelassenheit. Das wiederum sind wichtige
              Elemente für eine bessere Lebensqualität.

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Innerorts Verkehrsberuhigung - neue Regelungen viele Möglichkeiten einfache Umsetzung - Der Bundesrat
Orte   Strassenraum für alle – keine Fiktion, sondern
          ein erstrebenswertes Ziel, das die Lebens- und

beleben   Wohnqualität der Bevölkerung, aber auch die
          wirtschaftliche Attraktivität des Ortes erhöht. Es
          braucht Platz für die Menschen und nicht nur für
          ihre Fahrzeuge. Die Basis dafür bildet eine sinn-
          volle Organisation des Verkehrsablaufs und eine
          entsprechende Gestaltung der Verkehrsfläche.

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Innerorts Verkehrsberuhigung - neue Regelungen viele Möglichkeiten einfache Umsetzung - Der Bundesrat
Verkehrsberuhigung für Sicherheit, Lebens- und Wohnqualität

                                                  Gemeinsam zum Ziel

Verkehr
                                                                                                                                              Um die wirksamen
                                                                                                                                              Instrumente der Ver-
                                                                Bund                                                Institutionen             kehrsberuhigung optimal
                                                                                                                                              nutzen zu können, ist ein
                                                         Rechtsetzungsbehörde                                       bfu, ETH IVT, EPFL,
                                                                                                                                              Zusammenwirken aller
                                                                                                                 Verbände, Planungs- und

beruhigen
                                                                                                                                              Beteiligten anzustreben.
                                                                                                                      Ingenieurbüros

                                                                                Kantone und Gemeinden
                                                                                 Planungs- und Vollzugsbehörde

                                                                                                                                              Bundesbeiträge an
                                                                                       Bevölkerung                                            Massnahmen
                                                         Anwohnerinnen, Gewerbetreibende, Fussgänger, Fahrzeuglenkerinnen, ÖV-Benutzer        Nach der Verordnung
                                                                                                                                              über Beiträge an stras-
                                                                                                                                              senverkehrsbedingte
                                                                                                                                              Massnahmen gemäss
                                                                                                                                              Luftreinhalte-Verord-
                                                                                                                                              nung (SR 725.116.244)
Verkehrsberuhigung ist ein entscheidendes         Alle möchten in einer lebenswerten Umge-       Mit der vorliegenden Broschüre sollen ins-
                                                                                                                                              kann der Bund Beiträge
                                                  bung arbeiten und wohnen. Um ein opti-         besondere die kantonalen und kommuna-        an die Kosten von Mass-
                                                  males Mit- und Nebeneinander von Ver-          len Vollzugsbehörden über die Vorausset-
Mittel, um zwei Ziele gleichzeitig erreichen zu   kehrsteilnehmenden und Anwohnenden             zungen und die möglichen Mittel der
                                                                                                                                              nahmen zur Beseitigung
                                                                                                                                              oder Verminderung der
                                                  zu erreichen, müssen die vorhandenen           Verkehrsberuhigung orientiert werden.        durch den motorisierten
können: höhere Sicherheit im Verkehr sowie        Mittel der Verkehrsberuhigung von Bund,        (Weitere Informationen siehe Anhang          Strassenverkehr verur-
                                                                                                                                              sachten Luftbelastung
                                                  Kantonen, Gemeinden, Institutionen, Pla-       Seite 32ff).
eine bessere Lebens- und Wohnqualität für die     nungs- und Ingenieurbüros sowie Bürge-
                                                                                                                                              leisten, z.B. für Tempo-
                                                                                                                                              30-Zonen.
                                                  rinnen und Bürgern gemeinsam genutzt
Anwohnenden. Es gibt eine breite Palette von      werden. Es gilt, die bereits gemachten                                                      In seiner Botschaft zum
                                                                                                                                              Entlastungsprogramm
                                                  Erfahrungen zu berücksichtigen. Offene
                                                                                                                                              2003 für den Bundes-
möglichen Massnahmen, die das Miteinander         Information und Mitsprache sind die Basis                                                   haushalt beantragt der
                                                  für das notwendige Vertrauen unter allen                                                    Bundesrat dem Parla-
aller Beteiligten und Verkehrsteilnehmenden       Beteiligten. Auf Grund der konkreten                                                        ment allerdings die Strei-
                                                  Beurteilung einer Situation und der Um-                                                     chung dieser Beiträge.
                                                                                                                                              Die Kantone und
unterstützen und fördern.                         setzung geeigneter Massnahmen am rich-
                                                                                                                                              Gemeinden werden die
                                                  tigen Ort können die angestrebten Ziele
                                                                                                                                              Finanzierung von Tempo-
                                                  erreicht werden.                                                                            30-Zonen also voraus-
                                                                                                                                              sichtlich allein überneh-
                                                                                                                                              men müssen (Stand
                                                                                                                                              August 2003).

                 10                                                                                      11
Innerorts Verkehrsberuhigung - neue Regelungen viele Möglichkeiten einfache Umsetzung - Der Bundesrat
Verkehrsplanung und Hierarchisierung des Strassennetzes

Die Aufgaben der
Strassen festlegen
Die Gemeinden haben die Aufgabe, für die

                                                                                                                                                                                                                   © BruWü
Sicherheit ihrer Einwohnerinnen und Einwoh-
ner zu sorgen. Dies beinhaltet auch alle Mass-
nahmen zur Abwicklung und Regelung des
Verkehrs auf Strassen und Plätzen.

Die Funktionen der Strasse                   Verkehrsorientierte Strassen
Die Behörde muss sich über die Funktionen    haben primär eine Durchleitungs- und
im Klaren sein, welche die verschiedenen     Verbindungsfunktion. Sie sollen insbeson-
Ortsteile, Strassen und Plätze zu erfüllen   dere leistungsfähige und wirtschaftliche
haben. In diesem Sinn ist das Strassennetz   Transporte ermöglichen. Verkehrsorien-
in Kategorien einzuteilen (siehe Beispiel    tierte Stassen sind vor allem Hauptstras-
Seite 13). Für die Beurteilung der Ver-      sen (Signal 3.03) oder vortrittsberechtigte
kehrsberuhigungsmassnahmen geht man          Nebenstrassen (Signal 3.05).
lediglich von einer groben Unterteilung in
                                             Siedlungsorientierte Strassen
verkehrs- und siedlungsorientierte Stras-
                                             haben nebst der Erschliessungs- häufig                                                                                                            Hauptverkehrsstrasse
sen aus. Dabei müssen die verschiedenen                                                                                                                                                        Sammelstrasse
                                             auch eine Aufenthaltsfunktion. Es handelt
Interessen abgewogen und die Nutzungs-                                                                                                                                                         Erschliessungsstrasse
                                             sich in der Regel um Nebenstrassen. Für
ansprüche an den Strassenraum festgelegt                                                                                                                                                       Fussweg
                                             verkehrsberuhigende Massnahmen in der
werden. Vor allem Wohngebiete sind vor
                                             Form der Zonensignalisation eignen sich       Im Rahmen der Ortsplanung wird in der Regel        teilung in verkehrs- (Haupt- und zum Teil Sam-
schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu
                                             vor allem siedlungsorientierte Strassen.      ein Strassenkategorienplan erarbeitet. Dieser      melstrassen) und siedlungsorientierte Strassen
schützen.
                                                                                           hält fest, welche Funktionen die einzelnen         (Erschliessungs- und zum Teil Sammelstrassen)
                                                                                           Strassen und Plätze haben. Damit wird die Ein-     wesentlich erleichtert.

                                                                                                                                            Für verkehrsberuhigende Massnahmen in
                                                                                                                                            der Form der Zonensignalisation eignen
                                                                                                                                            sich vor allem siedlungsorientierte Strassen.

                                12                                                                                                                    13
Innerorts Verkehrsberuhigung - neue Regelungen viele Möglichkeiten einfache Umsetzung - Der Bundesrat
Was man über das Bremsen wissen sollte

               Kurzer Anhalteweg –
               mehr Sicherheit
               Der Innerorts-Strassenraum ist Schauplatz des
               täglichen Lebens. Entsprechend trifft stetig
               eine grosse Zahl von Strassenbenützerinnen
               und -benützern aufeinander. Konfliktsituatio-
               nen sind hier deshalb viel häufiger als ausser-
               halb der Siedlungsgebiete.

               Die Statistik bestätigt, dass die Zahl der   also das Unfallgeschehen günstig. Die
               Unfälle und die Tragweite ihrer Auswir-      Wahrscheinlichkeit eines Unfalls mit Todes-
               kungen in direktem Verhältnis zur Fahrge-    folge für Zu-Fuss-Gehende reduziert sich
               schwindigkeit stehen. Bei Tempo 30 ist der   bei einer Kollisionsgeschwindigkeit von
               Anhalteweg nur halb so lang wie bei          30 km/h gegenüber 50 km/h von 85 auf
               50 km/h. Tiefere Geschwindigkeiten beein-    10 Prozent!
               flussen im Verbund mit anderen Faktoren

                                                            9m                                         13,5 m

30 km/h
                                                                                                                 15 m                                  27,5 m

50 km/h

                                                            Bereits eine geringe Senkung der Fahrgeschwin-
Reaktionsweg                                                digkeit kann sich positiv auswirken. Daher ist
+ Bremsweg                                                  die Einführung von Tempo 30 ein wirksames
= Anhalteweg                                                Mittel für mehr Verkehrssicherheit. Tritt in einer          Um ein tieferes Geschwindigkeitsniveau
                                                            Distanz von 14 Metern ein Kind plötzlich auf die
                                                            Fahrbahn, so kann bei Tempo 30 bei normaler                 erreichen zu können, braucht es nicht
                                                            Reaktion und optimaler Bremsung gerade noch
                                                            rechtzeitig angehalten werden. In der gleichen
                                                                                                                        nur eine entsprechende Signalisation,
                                                            Situation, aber bei Tempo 50, prallt das Fahr-
                                                            zeug mit unverminderter Geschwindigkeit auf
                                                                                                                        sondern in der Regel auch flankierende
                                                            das Kind. Erst ca. 14 Meter nach dem Aufprall               Massnahmen. Je nach Situation gibt es
                                                            kommt es zum Stillstand.
                                                                                                                        unterschiedliche Ansätze, die sich in der
                                                                                                                        Praxis bereits bewährt haben.

                                               14                                                                          15
Innerorts Verkehrsberuhigung - neue Regelungen viele Möglichkeiten einfache Umsetzung - Der Bundesrat
Verkehrsberuhigende Massnahmen mit Tempobeschränkungen

                                                                    Tempo-30-Zone
                                                                    Mit einer Tempo-30-Zone kann eine Verkehrs-
                                                                    beruhigung auf Nebenstrassen in Quartieren
                                                                    oder Siedlungsbereichen realisiert werden,
                                                                    ohne das grundsätzliche Vortrittsrecht des
                                                                                                                                                              «Tiefere Geschwin-
                                                                    Fahrverkehrs aufzuheben.                                                                  digkeit – weniger
                                                                                                                                                              Aggressionen»
                                                                                                                                                              «Es ist unbestritten,
                                                                    In Tempo-30-Zonen gilt für den Fahrver-
                                                                                                                                                              dass eine tiefere
                                                                    kehr grundsätzlich das Prinzip des Rechts-                                                Geschwindigkeit
                                                                    vortritts.                                                                                mehr Sicherheit
                                                                                                                                                              bringt. Heute bangen
                                                                    Der Verzicht auf Fussgängerstreifen gibt                                                  viele Eltern um ihre
                                                                    den Zu-Fuss-Gehenden das Recht, überall                                                   Kinder und bringen
                                                                    die Fahrbahn zu überqueren. Das Vor-                                                      sie daher lieber mit
                                                                    trittsrecht des Fahrverkehrs bleibt jedoch                                                dem Auto zur Schule.
                                                                    bestehen. Wo auf Grund besonderer                                                         Tempo 30 ist ein
                                                                                                                                                              wirksames Mittel, um
                                                                    Bedürfnisse – zum Beispiel in den Berei-
                                                                                                                                                              den Schulweg siche-
                                                                    chen von Schulhäusern – ein Vortrittsrecht                                                rer zu machen und zu
                                                                    für die Zu-Fuss-Gehenden sinnvoll ist,                                                    ermöglichen, dass
                                                                    können Fussgängerstreifen eingesetzt                                                      die Kinder wieder
                                                                    werden.                                                                                   vermehrt selbständig
                                                                                                                                                              zur Schule gehen
                                                                    Ausnahmsweise dürfen auch Hauptstras-                                                     können. Kinder
                                                                    senabschnitte in Tempo-30-Zonen einbe-       Im ländlichen Guntmadingen wurde innerorts   müssen ihre natürli-
                                                                                                                 flächendeckend Tempo 30 eingeführt.          chen Aggressionen
                                                                    zogen werden. Zum Beispiel in Ortszent-
                                                                                                                                                              durch Bewegung und
                                                                    ren oder in einem Altstadtgebiet, sofern
                                                                                                                                                              spielerische Begeg-
                                                                    auch dort die Voraussetzungen für eine                                                    nungen auf dem
                                                                    Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf                                                   Schulweg abreagieren
                                                                    30 km/h gegeben sind.                                                                     können. Das reduziert
                                                                                                                                                              erfahrungsgemäss die
                                                                    Durch die Senkung des Tempos wird die                                                     Probleme mit Aggres-
                                                                    Verkehrssicherheit grundsätzlich erhöht.                                                  sionen auf dem
                                                                    Damit werden diese Strassen gerade für                                                    Schulhausplatz.»
                                                                    die verletzlichsten Verkehrsteilnehmenden                                                 Robert Gerber,
                                                                                                                                                              Kommandant der Stadt-
                                                                    attraktiver, was auch zur Verbesserung der                                                polizei Grenchen
                                                                    Wohn- und Lebensqualität beiträgt.

Mit einer Temposenkung auf 30 km/h werden die Strassen für          Für die Realisierung einer Tempo 30-Zone
                                                                    ist ein einfaches Gutachten erforderlich
die verletzlichsten Verkehrsteilnehmenden wie Fussgänger und        (siehe Anhang Seite 31).
Velofahrerinnen attraktiver und sicherer. Das trägt zur Verbesse-
rung der Wohn- und Lebensqualität bei.
                                 16                                                                                      17
Innerorts Verkehrsberuhigung - neue Regelungen viele Möglichkeiten einfache Umsetzung - Der Bundesrat
Verkehrsberuhigende Massnahmen mit Tempobeschränkungen

                                                               Begegnungszone
                                                               Mit der Begegnungszone kann auf Nebenstras-
                                                               sen in Wohn- und Geschäftsbereichen eine
                                                               Verkehrsberuhigung vorgenommen werden.

                                                               In der Begegnungszone haben die Zu-Fuss-        die Wohn- und Geschäftsnutzung
                                                               Gehenden grundsätzlich auf der gesamten          gegenüber der Verkehrsfunktion stär-            «Die Begegnungs-
                                                                                                                                                                zone brachte eine
                                                               Verkehrsfläche Vortritt.                         ker gewichtet,                                  spürbare Belebung
                                                                                                                                                                der Innenstadt.»
                                                               Das Parkieren ist ausser an signalisierten      die Aufenthalts- und Verkehrsbedin-
                                                                                                                                                                «Am Anfang herrschte
                                                               oder markierten Stellen verboten. Die Velos      gungen für den Langsamverkehr ver-              viel Skepsis. Dass es
                                                               dürfen nach den allgemeine Vorschriften          bessert und                                     dann eine positive
                                                               über das Parkieren abgestellt werden.                                                            Grundstimmung gab,
                                                                                                               die Zugänglichkeit zu den Wohnungen             lag eindeutig darin,
                                                               Mit der Umkehrung der Vortrittsverhält-          und Geschäften erleichtert werden.              dass die Vorzüge
                                                               nisse zwischen dem Fuss- und Fahrverkehr                                                         schnell spürbar
                                                               sowie der Temposenkung auf 20 km/h wird        Für die Realisierung einer Begegnungszone         wurden: Fahr- und
                                                               die Sicherheit erhöht und die Strasse erheb-   ist ein einfaches Gutachten erforderlich          Fussverkehr konnten
                                                               lich attraktiver. Dies vor allem, weil damit   (siehe Anhang Seite 31).                          problemlos nebenein-
                                                                                                                                                                ander existieren. Aller-
                                                                                                                                                                dings bei geringerem
                                                                                                                                                                Tempo und bei gegen-
                                                                                                                                                                seitiger Rücksicht-
                                                                                                              Wie Fuss- und Fahrverkehr                         nahme. Langsam –
                                                                                                              harmonieren können                                freundlich – sicher
                                                                                                              Vor allem in kleineren und mittleren Orten        lautete unser Motto.
                                                                                                              können selten reine Fussgängerzonen in den        Das Resultat ist eine
                                                                                                              Zentren eingerichtet werden. Hier braucht es      spürbare, positive
                                                                                                              Lösungen, die sowohl die Situation der Zu-Fuss-   Belebung der Innen-
                                                                                                              Gehenden gezielt verbessern und trotzdem den      stadt, von der alle pro-
                                                                                                              rollenden Verkehr zulassen. Dabei besteht auch    fitieren: das Gewerbe,
                                                                                                              der Bedarf, im Interesse der Sicherheit und der   weil freie Bewegung zu
                                                                                                              Attraktivität ein von der Grundregelung «Gene-    Fuss Kunden bringt,
                                                                                                              rell 50» abweichendes Geschwindigkeitsregime      die Bevölkerung, weil
                                                                                                              einführen zu können. In Burgdorf wurde 1996       das Einkaufen ange-
                                                                                                              mit der «Flanierzone», der «Mutter» der heuti-    nehmer und alle Ver-
                                                                                                              gen Begegnungszone, ein Versuch in diese Rich-    kehrsteilnehmenden,
                                                                                                              tung unternommen. Im Expertenbericht vom          weil das Verkehrsklima
                                                                                                              Dezember 2000 (Bezug siehe Seite 35) werden       wesentlich ruhiger
                                                                                                              die Ergebnisse der Versuche von Burgdorf und      geworden ist.»
                                                                                                              St. Blaise zusammengefasst. Er zeigt, dass sich
                                                                                                                                                                Kurt Schürch,
                                                                                                              dieser Lösungsansatz in der Praxis bewährt und    Stadt Burgdorf, Mitglied
                                                                                                              dass Fuss- und Fahrverkehr mit der Schaffung      der Projektleitung Fussgän-
                                                                                                                                                                ger- und Velomodellstadt
Die Begegnungszone ermöglicht es allen Verkehrsteilnehmenden                                                  geeigneter Rahmenbedingungen durchaus
                                                                                                              gemeinsam die selbe Verkehrsfläche benützen
                                                                                                                                                                Burgdorf

die gesamte Fläche der Strasse zu benützen. Fussgängerinnen                                                   können.

und Fussgänger haben gegenüber dem Fahrverkehr Vortritt.

                              18                                                                                      19
Verkehrsberuhigende Massnahmen mit Tempobeschränkungen                                                 Verkehrsberuhigende Massnahmen mit Tempobeschränkungen

                                Zwingende und freiwillige                                                                              Signalisation bei
                                Massnahmen                                                                                             geschachtelten Zonen
                                Zwingend sind…                                        Zu verzichten ist grundsätzlich                  Es ist möglich, eine Zone innerhalb einer
                                                                                      auf…                                             anderen Zone anzuordnen («geschachtelte
                                … auffällige Tore oder torähnliche Situ-
                                                                                      … Längsmarkierungen (Sicherheits-,               Zonen»). In einem solchen Fall ist der
                                  ationen, die den Übergang vom ver-
                                                                                        Längs- und Randlinien)                         Signalisation besondere Beachtung zu
                                  kehrsorientierten Strassennetz in die
                                                                                                                                       schenken. Das Ende-Signal einer Zonensig-                Generell 50
                                  verkehrsberuhigte Zone verdeutlichen.               … Lichtsignalanlagen                             nalisation zeigt an, dass wiederum die all-
                                … Rechtsvortritt bei Verzweigungen,                                                                    gemeinen Verkehrsregeln gelten. Das
                                  ausser wenn die Verkehrssicherheit eine             Allenfalls erforderlich...                       bedeutet, dass beispielsweise nach dem
                                  abweichende Regelung durch Signale                                                                   Signal «Ende der Begegnungszone» wieder
                                                                                      … können weitere verkehrstechnische
                                  erfordert. Eine solche Signalisation soll                                                            die allgemeine Höchstgeschwindigkeit
                                                                                        oder bauliche Massnahmen sein, um
                                  nur dann ins Auge gefasst werden,                                                                    50 km/h und das Vortrittsrecht des Fahr-
                                                                                        das angestrebte Ziel zu erreichen. Die
                                  wenn sonst ein unverhältnismässiger                                                                  verkehrs gelten. Wenn jedoch unmittelbar
                                                                                        Kantone und Gemeinden sind frei, aus
                                  Aufwand zur Realisierung des Rechts-                                                                 auf eine Begegnungs- eine Tempo-30-
                                                                                        der grossen Palette von Massnahmen
                                  vortritts betrieben werden müsste (zum                                                               Zone folgt beziehungsweise umgekehrt,
                                                                                        (siehe Abschnitt «Flankierende Mass-
                                  Beispiel Abbruch einer Mauer, um die                                                                 dann gelten dort nicht die allgemeinen                   Tempo-30-Zone
                                                                                        nahmen», Seite 22) die geeigneten aus-
                                  erforderliche Sichtweite zu erreichen).                                                              Verkehrs-, sondern die speziellen Regeln
                                                                                        zuwählen. Damit können vollständig
                                … der konsequente Verzicht auf Fuss-                    auf die spezifische Situation ausgerich-       der folgenden Zone. In solchen Fällen ist
                                  gängerstreifen in Begegnungszonen.                    tete Massnahmen den Zonencharakter             daher nicht nur das Ende der einen Zone,
                                  In Tempo-30-Zonen sind Fussgänger-                    optimal zum Ausdruck bringen und den           sondern auch der Beginn der folgenden
                                  streifen – namentlich bei Schulen und                 Fahrverkehr beim Einhalten der signali-        Zone zu signalisieren.
                                  Heimen – möglich, wenn besondere                      sierten Geschwindigkeit unterstützen.
                                  Vortrittsbedürfnisse dies erfordern
                                  (zum Beispiel für weniger verkehrsge-
                                  wandte Zu-Fuss-Gehende wie Kinder
                                                                                                                                                                                                Begegnungszone
                      © BruWü

                                  und ältere Menschen oder bei grossem
                                  Fussgängeraufkommen im Bereich von
                                  Haltestellen des öffentlichen Verkehrs).

                                                                                                                                                                                                Tempo-30-Zone

Eine möglichst eindeu-
tige Torsituation macht
den Fahrverkehr auf den
Zoneneintritt aufmerk-
sam. Sie kann auf unter-
schiedliche Weise her-
beigeführt werden.
                                                                                                                                                                                                Generell 50
                                Je nach Situation sind allenfalls grössere bauliche   Zusätzlich zur Signalisation verdeutlicht eine
                                Massnahmen notwendig, um eine attraktive              Bodenmarkierung den Zoneneingang.
                                Tempo-30-Zone zu realisieren.

                                                                       20                                                                                                            21
Verkehrsberuhigende Massnahmen mit Tempobeschränkungen

                             Flankierende Massnahmen
Versetzte Parkfelder                                                  In den meisten Fällen kann das ange-                                    Vertikalversätze

                                                              © bfu
Eine der einfachsten                                                  strebte Ziel – insbesondere das vorgege-                                Punktuelle Erhöhungen
und wirksamsten Mass-                                                 bene Geschwindigkeitsniveau – nicht allein                              der Fahrbahn beruhigen
nahmen ist die Realisie-                                                                                                                      den Fahrverkehr und
                                                                      durch das Anbringen von Signalen erreicht
rung versetzter Parkfel-                                                                                                                      erhöhen die Sicherheit
der. Der Verkehr wird
                                                                      werden. Als wirksam erweisen sich in                                    des querenden Lang-
beruhigt und den                                                      diesem Fall flankierende Massnahmen.                                    samverkehrs.
Anwohnenden stehen                                                    Das Ausmass solcher zusätzlich vorzuneh-
Parkflächen zur Verfü-                                                menden Korrekturen kann nach den bei
gung.                                                                 Tempo-30- und Begegnungszonen vorge-
                                                                      sehenen Nachkontrollen (siehe Seite 24)
Markierung «Rechts-                                                   schrittweise erkannt und festgelegt                                     Horizontalversätze
vortritt» in Tempo-30-
Zonen                                                                 werden.                                                                 Mit der Verschiebung
                                                                                                                                              der Fahrbahnachse lässt
Mit dieser Markierung
                                                                      Abgesehen von den zwingend vorge-                                       sich erreichen, dass der
können die Vortrittsver-
hältnisse in einer                                                    schriebenen verkehrstechnischen und                                     Strassenraum in optisch
                                                                      gestalterischen Massnahmen (siehe Seite                                 abgegrenzte Teilräume
schlecht wahrnehmba-
                                                                                                                                              unterteilt wird. Dadurch
ren Verzweigung ver-                                                  20) können die Kantone und Gemeinden
                                                                                                                                              erhöht sich die Auf-
deutlicht werden.                                                     aus der grossen Palette der in den Normen                               merksamkeit der Fahr-
                                                                      vorgesehenen flankierenden Massnahmen                                   zeuglenkenden.
                                                                      die der Situation angemessene auswählen.
Markierung «Kinder»
                                                                      Wichtig ist zudem, dass die Strassen auch                               Seitliche Einengungen
Um im Bereich von
                                                                      von allen dort zugelassenen Fahrzeugen                                  Eine örtliche Reduzie-
Schulen eine erhöhte                                                  (Feuerwehr, Kehrichtabfuhr, Busse etc.)                                 rung der Fahrbahnbreite
Aufmerksamkeit zu                                                     befahren werden können.                                                 bringt mehr Sicherheit
erreichen, bewährt sich                                                                                                                       für die Zu-Fuss-Gehen-
eine solche Bodenmar-                                                 Möglichkeiten zur Verdeutlichung und                                    den und den Velover-
kierung.                                                              besseren Durchsetzung von signalisierten                                kehr. Zusätzlich steht
                                                                      Verkehrsmassnahmen finden sich unter                                    dadurch mehr Strassen-
                                                                      anderem in den                                                          raum für andere Nut-
                                                                                                                                              zungen zur Verfügung.
                                                                       VSS-Normen SN 640 211 bis 213
Verdeutlichung der                                                      (Bezugsquelle siehe Anhang Seite 30)
Höchstgeschwindigkeit
in Tempo-30- und                                                       Weisungen des UVEK vom 19. März
Begegnungszonen
                                                                        2002 über besondere Markierungen
Diese Bodenmarkierung
(Tempo 30 bzw. Tempo
                                                                        auf der Fahrbahn und der ergänzenden       Die Gemeinden sollen möglichst frei ihre
20) erinnert innerhalb                                                  VSS-Norm SN 640 851.
der Zone an die gel-                                                                                               Strassen und Plätze gestalten können.
tende Höchstgeschwin-
digkeit.
                                                                                                                   Die Normen haben den Zweck, die
                                                                                                                   Grenzen aufzuzeigen und neue Gefahren-
Auf Seite 28 werden Mög-
                                                                                                                   quellen zu verhindern.
lichkeiten für Verkehrsbe-
ruhigungsmassnahmen
ohne Senkung der Höchst-
geschwindigkeit erläutert.

                                                       22                                                              23
Verkehrsberuhigende Massnahmen mit Tempobeschränkungen

Erfolge messen
Spätestens ein Jahr nach der Realisierung einer
Tempo-30- oder Begegnungszone ist zu über-
prüfen, ob die angestrebten Ziele erreicht wor-
den sind.

Erfolgskontrollen nach der Einführung von   Bei der Überprüfung stehen folgende
Tempo-30- oder Begegnungszonen bein-        Fragen im Vordergrund:
halten stets eine quantitative und eine
                                             Konnten das signalisierte Geschwindig-
qualitative Dimension. Genauso wichtig
                                              keitsniveau sowie die stärkere Gewich-
wie Geschwindigkeitsmessungen ist die
                                              tung der Wohn- und Geschäftsnut-
Beobachtung des sonstigen Verhaltens der
                                              zung gegenüber der Verkehrsfunktion
Verkehrsteilnehmenden.
                                              erreicht werden?
Wo eine Begegnungszone neu dem Ver-
                                             Werden die geltenden Regeln (z.B. das
kehr übergeben wird, braucht es Zeit, bis
                                              Vortrittsrecht der Zu-Fuss-Gehenden
die neuen Rechte wahrgenommen und die
                                              in der Begegnungszone) beachtet?
neuen Pflichten beachtet werden. Je
intensiver beispielsweise die Begegnungs-    Sind die Sicherheitsdefizite behoben,
zone von Zu-Fuss-Gehenden genutzt             beispielsweise bestehende Unfall-
wird, desto mehr ist zu beobachten, wie       schwerpunkte entschärft worden?
der Fahrverkehr seine Geschwindigkeit
den Gegebenheiten anpasst und dadurch       Falls die Ziele (noch) nicht erreicht
auch das Tempolimit einhält.                wurden, sind aus der vorhandenen Palette
                                            von flankierenden Massnahmen weitere
                                            Elemente umzusetzen.

                               24                                                      25
Verkehrsberuhigende Massnahmen mit Tempobeschränkungen

                                                                 Fussgängerzone
                                                                 Mit dieser Massnahme ist eine optimale Ver-
                                                                 kehrsberuhigung auf Nebenstrassen möglich.
                                                                 Fussgängerzonen können ohne spezielles
                                                                 Gutachten und ohne Nachkontrolle angeordnet
                                                                 werden.                                                                                         «Gute Akzeptanz
                                                                                                                                                                 für Fussgänger-
                                                                                                                                                                 zonen.»
                                                                 Fahrzeugverkehr ist nur ausnahmsweise         allgemeinen Vorschriften über das Parkie-
                                                                                                                                                                 «Im Zentrum von
                                                                 zugelassen und soll zeitlich eingeschränkt    ren überall abgestellt werden.                    Bellinzona konnte auf
                                                                 werden. Ausnahmen sind nur sehr restrik-                                                        Initiative des
                                                                                                               Innerhalb der Fussgängerzonen ist grund-
                                                                 tiv zu gewähren und sollen dem Sinn                                                             Gemeinderates eine
                                                                                                               sätzlich auf Signale und Markierungen zu          Fussgängerzone reali-
                                                                 der Zone nicht widersprechen (z. B. für
                                                                                                               verzichten, ausser für den ruhenden Ver-          siert werden. Auf der
                                                                 Anwohnende oder zum Güterumschlag).
                                                                                                               kehr.                                             Piazza Nosetto steht
                                                                 Es darf nur im Schritt-Tempo gefahren
                                                                                                                                                                 heute an Stelle einer
                                                                 werden, und die Zu-Fuss-Gehenden              Besondere verkehrstechnische oder bauli-          der ersten Ampeln des
                                                                 haben stets Vortritt. Das Parkieren ist nur   che Massnahmen innerhalb der Zone erüb-           Kantons ein Nuss-
                                                                 an den durch Signale oder Markierungen        rigen sich. Dem ausnahmsweise zugelasse-          baum. Die Bevölke-
                                                                 gekennzeichneten Stellen erlaubt.                                                               rung hat die Neuerung
                                                                                                               nen Fahrverkehr muss allein auf Grund der
                                                                                                                                                                 gut aufgenommen.
                                                                                                               Signalisation am Zoneneingang bewusst             Mit dem Gewerbe
                                                                 Auch der Veloverkehr ist nur ausnahms-
                                                                                                               sein, dass er sich hier vollumfänglich den        konnte eine Lösung für
                                                                 weise und bei besonderer Signalisation
                                                                                                               Zu-Fuss-Gehenden unterzuordnen hat.               die Anlieferung der
                                                                 zugelassen. Velos dürfen im Rahmen der
                                                                                                                                                                 Waren gefunden
                                                                                                                                                                 werden. Jetzt wird
                                                                                                                                                                 noch darüber disku-
                                                                                                                                                                 tiert, ob der öffentli-
                                                                                                                                                                 che Verkehr nicht
                                                                                                                                                                 doch wieder eine Hal-
                                                                                                                                                                 testelle in dieser Zone
                                                                                                                                                                 bedienen soll. Es
                                                                                                                                                                 braucht halt manch-
                                                                                                                                                                 mal Zeit, bis sämtliche
                                                                                                                                                                 Faktoren stimmen.
                                                                                                                                                                 Dann aber wird eine
                                                                                                                                                                 Innenstadt wirklich
                                                                                                                                                                 aufgewertet.»
In der Fussgängerzone ist die gesamte Strassenfläche den Zu-                                                                                                     Marco Sailer,
                                                                                                                                                                 Kantonsverwaltung Tessin

Fuss-Gehenden vorbehalten. Diese Zone ist besonders geeignet
für das Spielen und für die Benutzung fahrzeugähnliche Geräte.                                                 Verschiedene Gesichter von Fussgängerzonen
                                                                                                               Fussgängerzonen sind häufig im Bereich histori-
Fahrzeugverkehr ist nur ausnahmsweise und in beschränkter                                                      scher Stadtzentren. Sie können jedoch auch in

Form zugelassen.                                                                                               Einkaufszonen eine gute Lösung sein – sowohl
                                                                                                               für die Einkaufenden als auch für das Gewerbe.

                                26                                                                                     27
Verkehrsberuhigende Massnahmen ohne Tempobeschränkungen

                            Weitere Massnahmen mit ver-
                            kehrsberuhigender Wirkung
                                                                       Nebst den bisher erwähnten, speziell zum      Parkbeschränkungen                                                    Parkieren gegen
                                                                       Zweck der Verkehrsberuhigung vorgese-         Unbewirtschaftete Parkplätze ziehen                                   Gebühr
                                                                       henen Massnahmen mit Tempobeschrän-           häufig orts- und quartierfremden Verkehr
                                                                       kungen bestehen weitere strassenver-          (vor allem Pendler) an. Dies führt einer-
                                                                       kehrsrechtliche Möglichkeiten, die eine       seits zu einer Verknappung des Parkraums
                                                                       verkehrsberuhigende Wirkung haben             und anderseits zu einer Beeinträchtigung
                                                                       können, wie beispielsweise zeitlich           der Wohnqualität durch den ortsfremden
                                                                       beschränkte oder unbeschränkte Total-         Verkehr. Mit der Einführung von Blauen
                                                                       oder Teilfahrverbote, Parkbeschränkungen      Zonen, gebührenpflichtigen oder zeitlich
                                                                       oder Kreisverkehrsplätze.                     beschränkten Parkplätzen kann vor allem
                                                                                                                     der Pendlerverkehr wirksam eingeschränkt
                                                                                                                     und die Wohnqualität in den Quartieren
Fahrverbot mit Anwoh-                                                  Fahrverbote                                   erhöht werden. Den Anwohnenden kann
nerberechtigung                                                        können aus Sicherheitsgründen oder zum        gestützt auf kommunales Recht das zeit-
                                                                       Schutz der Quartierbevölkerung angeord-       lich unbeschränkte Parkieren ihrer Fahr-
                                                                       net werden – allenfalls mit einer Zusatzta-   zeuge gestattet werden.
                                                                       fel zeitlich beschränkt oder mit Ausnah-
                                                                       men für die Zubringer ergänzt. Dies ist                                                                             Parkieren mit
                                                                       beispielsweise sinnvoll, wenn ein Quartier                                                                          Parkscheibe
                                                                       vom Durchgangsverkehr, vom Schwerver-
                                                                       kehr, der die schmalen Quartierstrassen
                                                                       als Abkürzung benutzt, oder in der Nacht
                                                                       von lärmintensivem Verkehr belastet wird.
Fahrverbot mit erlaubtem                                               Die Lage der Strasse im Verkehrsnetz ist
Zubringerdienst                                                        dabei angemessen zu berücksichtigen. Um
                                                                       unerwünschte Verkehrsverlagerungen mit
                                                                       negativen Auswirkungen auf andere Orts-
                                                                       teile zu verhindern, sind die Aspekte der
                                                                       Gesamtverkehrsplanung und der Verhält-
                                                                       nismässigkeit der Massnahmen zu berück-
                                                                       sichtigen.

Fahrverbot mit zeitlicher
Einschränkung
                                                                                                                                                                 Mit Parkbeschränkungen kann der
                                                                                                                                                                 Suchverkehr von Pendlern markant
                                                                                                                                                                 eingeschränkt und dadurch ein Quartier
                                                                                                                                                                 wirksam beruhigt werden.
                                                             © BruWü

                                                      28                                                                                                             29
Anhang                                                                                 Anhang

                                                                                       Anforderungen an ein
Rechtsgrundlagen                                                                       Gutachten
1. Strassenverkehrsgesetz vom             3. Verordnung vom 25.4.1990 über             Die Realisierung von Tempo-30- und           Ist-Zustand
   19.12.1958 (SVG; SR 741.01)               Beiträge an strassenverkehrsbe-           Begegnungszonen wurde im Jahre 2002
  www.admin.ch/ch/d/sr/7/741.01.de.pdf       dingte Massnahmen gemäss Luft-            auf Grund der Änderung des Bundesrechts        Strassenhierarchie in der Gemeinde
                                             reinhalte-Verordnung                      vereinfacht. Ein Kurzbericht mit den not-      Sicherheitsdefizite in den betreffen-
   Art. 3, Befugnisse der Kantone und
                                             (SR 725.116.244)                          wendigen Plänen reicht für das Bewilli-         den Zonen
    Gemeinden
                                            www.admin.ch/ch/d/sr/c725_116_244.html     gungsverfahren. Das Gutachten enthält
   Art. 32 Abs. 3, Gutachten bei                                                      im Wesentlichen folgende Punkte:               Unfallgeschehen in den betreffen-
    Tempomassnahmen                                                                                                                    den Zonen
                                          4. Verordnung des UVEK vom 28.9.2001                                                        Angaben zum aktuellen Geschwin-
                                             über die Tempo-30-Zonen und die                                                           digkeitsniveau (V50 und V85) in den
2. Signalisationsverordnung vom              Begegnungszonen (SR 741.213.3)                                                            betreffenden Zonen
   5.9.1979 (SSV; SR 741.21)                www.admin.ch/ch/d/sr/7/741.213.3.de.pdf
  www.admin.ch/ch/d/sr/7/741.21.de.pdf
                                                                                                                                      Nutzungsansprüche an die entspre-
                                                                                                                                       chenden Strassen und Plätze
   Art. 2a, Zonensignalisation
                                          5. Weisungen des UVEK vom 19.3.2002                                                         Übersichtspläne
   Art. 18, Allgemeines Fahrverbot          über besondere Markierungen auf
                                             der Fahrbahn                                                                           Umschreibung der Ziele und Randbe-
   Art. 19, Teilfahrverbote,               www.astra.admin.ch/html/de/downloads                                                     dingungen
    Fussgängerverbot
                                                                                                                                      Verringerung der Geschwindigkeit
   Art. 22a, Tempo-30-Zone                                                                                                            zur Erhöhung der Verkehrssicherheit,
                                          6. Im Zusammenhang mit der Verkehrsbe-                                                       der Lebens- und Wohnqualität
   Art. 22b, Begegnungszone                 ruhigung bedeutsame Normen des
                                             VSS (Schweizerischer Verband der Stras-                                                  Wirkungsvollerer Schutz des Lang-
   Art. 22c, Fussgängerzone
                                             sen- und Verkehrsfachleute,                                                               samverkehrs
   Art. 48, Parkbeschränkungen              Seefeldstrasse 9, 8008 Zürich;
                                                                                                                                      Stärkere Gewichtung der Wohn-
                                             info@vss.ch)
   Art. 72 Abs. 3, Besondere                                                                                                          und Geschäftsnutzung gegenüber
    Markierungen                            mit rechtsverbindlichem Charakter,                                                         der Verkehrsfunktion
                                            im Sinne einer UVEK-Weisung:
   Art. 107 Abs. 5,                                                                                                                Massnahmen und Auswirkungen
    Verhältnismässigkeitsprinzip             SN 640 241 Fussgängerstreifen                                                          (durch Pläne/Planausschnitte doku-
                                                                                                                                     mentiert)
   Art. 108, Abs. 4, Gutachten für          SN 640 851 Besondere Markierungen
    Tempomassnahmen                                                                                                                   Massnahmen zu Gunsten der
                                            mit empfehlendem Charakter:                                                                Verkehrssicherheit
   Art. 108, Abs. 5 Bst. e, Höchstge-
                                             SN 640 211 Entwurf des Strassen-                                                        Massnahmen zu Gunsten der
    schwindigkeit in Tempo-30- bzw.
                                              raumes; Grundlagen                                                                       Wohn- und Lebensqualität
    Begegnungszonen
                                             SN 640 212 Entwurf des Strassen-                                                        Massnahmen zu Gunsten des
   Art. 108, Abs. 6, Zuständigkeit des
                                              raumes; Gestaltungselemente                                                              lokalen Gewerbes
    UVEK zur Regelung von Einzelheiten
                                             SN 640 213 Entwurf des Strassen-                                                        Auswirkungen
                                              raumes; Verkehrsberuhigungsele-
                                              mente                                                                                 Schlussfolgerungen

                                30                                                                                                        31
Anhang

Ansprechstellen
Bund                                               JU Service des Ponts et Chaussées,                VD Service des routes, Division trafic et Service   Fachorganisationen, Verkehrsver-
                                                   Rue St-Maurice 7b, 2800 Delémont 1                de l’aménagement du territoire,                     bände und Hochschulen
ASTRA, Bundesamt für Strassen, 3003 Bern,                                                            Avenue de l’Université 3, 1014 Lausanne
Abteilung Strassenverkehr,                         hubert.kottelat@jura.ch
                                                                                                     franz.gerber@sr.vd.ch                               ACS Automobil Club der Schweiz,
 Bereich Verkehrsregeln
                                                   LU Verkehrs- und Tiefbauamt des Kantons                                                               Wasserwerkgasse 39, Postfach, 3000 Bern 13
 Bereich Langsamverkehr
                                                   Luzern, Verkehrstechnik,                          VS Kantonale Kommission für Strassensignalisa-      acszv@acs.ch
info@astra.admin.ch                                Arsenalstrasse 43, 6010 Kriens                    tion / Commission cantonale de Signalisation        www.acs.ch
www.astra.admin.ch                                                                                   Routière, Rue des Iles, Les Ronquoz, 1951 Sion
                                                   ruedi.zobrist@lu.ch
                                                                                                     freddy.aymon@admin.vs.ch                            bfu Schweizerische Beratungsstelle für Unfall-
                                                   NE Service des ponts et chaussées, Bureau de                                                          verhütung,
Kantone                                            signalisation et circulation, rue Pourtalès 13,   ZG Zuger Polizei, Dienstleistungszentrum            Laupenstrasse 11, Postfach 8236, 3001 Bern
                                                   Case postale 2856, 2001 Neuchâtel                 Verkehr, Verkehrstechnik, An der Aa 4, 6300 Zug     info@bfu.ch
AG Baudepartement des Kantons Aargau,
Unterabteilung Verkehrs- und Elektrotechnik,       patrice.blanc@ne.ch                               hansruedi.gadient@polizei.zg.ch                     www.bfu.ch
Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau
hans.stadler@ag.ch                                 NW Verkehrs- und Sicherheitspolizei,              ZH Kantonspolizei Zürich, Verkehrstechnische        EPFL Ecole polytechnique fédérale de Lausanne,
                                                   Kreuzstrasse 1, 6371 Stans                        Abteilung, Postfach, 8021 Zürich                    Laboratoire dynamiques territoriales,
                                                                                                                                                         1015 Lausanne
AI Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden,           othmar.achermann@nw.ch                            weis@kapo.zh.ch
Verkehrspolizei,                                                                                                                                         dominique.vondermuehll@epfl.ch
Unteres Ziel 20, 9050 Appenzell                                                                                                                          http://ladyt.epfl.ch
                                                   OW Kantonspolizei Obwalden, Verkehrs- und
albert.ulmann@kapo.ai.ch                           Sicherheitspolizei, Postfach 1561, 6061 Sarnen
                                                   urban.ming@ow.ch                                                                                      ETH Eidgenössische Technische Hochschule
                                                                                                                                                         Zürich, Institut für Verkehrsplanung und
AR Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden,                                                                                                                Transportsysteme IVT,
Verkehrs- und Einsatzpolizei,                      SH Tiefbauamt des Kantons Schaffhausen,                                                               ETH Hönggerberg, 8093 Zürich
Haus 5a, 9043 Trogen                               Abteilung Strassen,
                                                                                                                                                         sekretariat@ivt.baug.ethz.ch
kurt.lutz@kapo.ar.ch                               Rosengasse 8, 8200 Schaffhausen
                                                                                                                                                         www.ivt.baug.ethz.ch
                                                   marcel.steinemann@ktsh.ch
BE Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt,                                                                                                                Fussverkehr Schweiz,
Verkehrstechnik, Schermenweg 5, 3001 Bern          SG Kantonspolizei St. Gallen, Verkehrstechnik,                                                        Klosbachstrasse 48, 8032 Zürich
beat.schweizer@pom.be.ch                           Klosterhof 12, 9001 St. Gallen
                                                                                                                                                         info@fussverkehr.ch
                                                   sepp.hutter@kaposg.ch                                                                                 www.fussverkehr.ch
BL Polizei Basel-Landschaft, Hauptabteilung
Verkehrssicherheit, Brühlstrasse 43, 4415 Lausen   SO Abteilung Verkehrsmassnahmen,                                                                      Interessengemeinschaft Velo Schweiz,
hanspeter.roth@pol.bl.ch                           Ambassadorenhof, 4509 Solothurn                                                                       Bollwerk 35, Postfach 6711, 3001 Bern
                                                   rolf.ziegler@ddi.so.ch                                                                                info@igvelo.ch
BS Hochbau- und Planungsamt Kanton Basel-                                                                                                                www.igvelo.ch
Stadt, Hauptabteilung Planung,                     SZ Tiefbauamt des Kantons Schwyz,
Rittergasse 4, Postfach, 4001 Basel                Stab Kantonsingenieur, Bahnhofstrasse 9,                                                              SVK Schweizerische Velokonferenz,
barbara.auer@bs.ch                                 Postfach 1251, 6431 Schwyz                                                                            Rothstrasse 5, 8057 Zürich
                                                   elmar.schnellmann@sz.ch                                                                               info@velokonferenz.ch
FR Service des ponts et chaussées,                                                                                                                       www.velokonferenz.ch (in Vorbereitung)
Rue des Chanoines 17, 1701 Fribourg                TG Tiefbauamt des Kantons Thurgau,
guzzinatil@fr.ch                                   Planung und Verkehr, Verwaltungsgebäude,                                                              TCS Touring Club der Schweiz,
                                                   Promenade, 8510 Frauenfeld                                                                            Verkehrssicherheit, Strassengestaltung,
                                                   peter.staub@kttg.ch                                                                                   Chemin de Blandonnet 4, Case postale 820,
GE Office des transports et de la circulation,                                                                                                           1214 Vernier
Rue du Stand 20, 1204 Genève
                                                   TI Divisione delle costruzioni,                                                                       sro@tcs.ch
otc.secretariat@etat.ge.ch                                                                                                                               www.tcs.ch
                                                   Via Ghiringhelli 19, 6502 Bellinzona
                                                   michele.raggi@ti.ch
GL Kantonspolizei Glarus, Verkehrstechnischer                                                                                                            VCS Verkehrs-Club der Schweiz,
Dienst, Spielhof 12, 8750 Glarus                                                                                                                         Aarbergergasse 61, Postfach, 3000 Bern 2
anton.landolt@gl.ch                                UR Amt für Tiefbau, Stab Kantonsingenieur,
                                                   Verkehrswesen, Klausenstrasse 2, 6460 Altdorf                                                         consulting@verkehrsclub.ch
                                                                                                                                                         www.vcs-ate.ch
                                                   beat.planzer@ur.ch
GR Kantonspolizei Graubünden, Verkehrs-
technik, Ringstrasse 2, 7000 Chur
guido.simeon@kapo.gr.ch

                                       32                                                                                                                        33
Ausgewählte Broschüren und Hilfsmittel

Weitere
Informationsmittel
                   Tempo 30 in                              Sicherheit in den                  Impressum
                   Quartieren                               Quartieren
                                                                                               Herausgeber:
                   Ein knappes, aber prä-                   Eine umfassende Doku-
                                                                                               Bundesamt für Strassen
                   zises Merkblatt für                      mentation über die Mög-            (ASTRA)
                   Planer und Behörden,                     lichkeiten zur Verbesserung        ©2003, ASTRA, Bern
                   wie die revidierten,                     der Sicherheit auf den             www.astra.admin.ch

                   vereinfachten Verord-                    Quartierstrassen.
                                                                                               Inhalt:
                   nungen vom 1. Januar      Zu beziehen als Artikel-Nr. A13.541.600.2         Erarbeitet von einer
                   2002 umgesetzt            beim Touring Club Schweiz (TCS),                  ASTRA-internen Arbeits-
                                                                                               gruppe unter der Leitung
werden können. Zu beziehen unter:            Chemin de Blandonnet 4, Postfach 820,             von Peter Friedli, Bereich
http://shop.bfu.ch/pdf/682_43.pdf            1214 Vernier/Genf, Tel. 022 417 27 27,            Verkehrsregeln.
bfu, Laupenstrasse 11, Postfach,             Fax. 022 417 20 20
                                                                                               Konzept, Gestaltung:
3001 Bern, Tel. 031 390 22 22,
                                                                                               Bruckert/Wüthrich, Olten
Fax 031 390 22 30
                                                                                               Redaktion:
                                                                                               Aebi, Schlup & Partner AG,
             Kinderleicht Begeg-                                                               Grenchen
             nungszonen und Tempo-
             30-Zonen einführen                                                                Bilder:
             Der Fonds für Verkehrssicher-                                                     Alle Bilder ohne Vermerk
                                                                                               wurden erstellt von Markus
             heit hat in Zusammenarbeit                                                        Senn, Evillard
             mit dem Verkehrs-Club der
             Schweiz (VCS) eine Doku-                                                          Bezug:
             mentation zum Vorgehen für                                                        BBL
                                                                                               Vertrieb Publikationen
die Realisierung von Zonen mit Tempobe-                                                        CH-3003 Bern
schränkungen erarbeitet.                                                                       www.
                                                                                               bundespublikationen.ch
www.tempo30.ch
Die Arbeitshilfen sind als PDF-File                                                            Bestellnummern:
                                                                                               Deutsch 308.954.d
vorhanden.                                                                                     Französisch 308.954.f
                                                                                               Italienisch 308.954.i

                                                                                               Download:
                                                                                               www.astra.admin.ch

                                                                                               08.03 3000 96334

                                                                                               Bezug Expertenbericht
                                                                                               «Evaluation einer neuen
                                                                                               Form für gemeinsame
                                                                                               Verkehrsbereiche von
                                                                                               Fuss- und Fahrverkehr
                                                                                               im Innerortsbereich»:
                                                                                               Dokumentationsdienst
                                                                                               ASTRA, 3003 Bern

                                34                                                        35
Bundesamt für Strassen
                       Office fédéral des routes
                       Ufficio federale delle strade
                       Uffizi federal da vias

frei gehen
respektiert werden
Orte beleben
                                            Verkehr beruhigen

   Bundesamt für Strassen ASTRA
   Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr,
   Energie und Kommunikation
   3003 Bern
   www.astra.admin.ch
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