Institutionelles Schutzkonzept - Katholisches Familienzentrum ...

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Institutionelles Schutzkonzept - Katholisches Familienzentrum ...
Institutionelles
Schutzkonzept
Institutionelles Schutzkonzept - Katholisches Familienzentrum ...
Inhaltsverzeichnis
    Vorwort                                                 3

    Einleitung                                              4

    Risikoanalyse                                           4

    Persönliche Eignung und Ausbildung der Mitarbeitenden   8

    Vorlage des Erweiterten Führungszeugnisses              10

    Selbstauskunftserklärung                                11

    Verhaltenskodex und Selbstverpflichtungserklärung       11

    Beschwerdewege                                          13

    Qualitätssicherung                                      16

    Vorgehen bei Vermutung von (sexueller) Gewalt
    gegen Kinder und Jugendliche                            19

    Nachhaltige Aufarbeitung                                21

    Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen               21

    Schlusswort                                             22

    Anlagen                                                 22

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Liebe Leserinnen und Leser!
Liebe Engagierte in der Kinder- und
Jugendarbeit!

                                                             Aus diesem Grund haben wir das Ihnen hier vorliegende
                                                             Schutzkonzept durch eine Gruppe von haupt- und ehren-
                                                             amtlichen Mitarbeitern unter der Leitung unserer Präven-
                                                             tionsfachkraft, Pastoralreferent Peter Urban, erarbeitet.

Das Wohl und der Schutz der uns anvertrauten Kinder und      Das Schutzkonzept soll helfen, Kinder vor Gewalt zu schüt-
Jugendlichen in unseren drei Kindertagesstätten, kirchli-    zen, die Sorgen und Anfragen der Eltern und Erziehungs-
chen Einrichtungen, Vereinen und Gruppen ist uns in          berechtigten aufgreifen und den in unseren Einrichtungen
unserem Pfarrverband eine hohe Herzensangelegenheit.         und Kindergruppen Tätigen Sicherheit im Umgang mit Kin-
                                                             dern geben.
Als verantwortlicher Pfarrer möchte ich, dass sich bei uns
immer mehr eine Haltung der Achtsamkeit verankert, in der    Kinder zu schützen, damit sie sich in unseren Einrichtun-
der Respekt und die Wertschätzung von Kindern oberstes       gen und Räumen sicher fühlen und angstfrei bewegen
Gebot unseres Denkens und Handels ist. Wir haben Ver-        können, soll für uns oberste Priorität sein.
antwortung gegenüber den uns anvertrauten Kindern. Es
ist unsere Aufgabe sie vor jeder Art von Gewalt, besonders   Ich danke allen, die mitgeholfen haben dieses Schutzkon-
sexualisierter, zu schützen.                                 zept zu erstellen und wünsche mir, dass sich immer mehr
                                                             eine „Kultur der Achtsamkeit“ in unserem Pfarrverband
                                                             etabliert.

                                                             Josef Gerards,
                                                             leitender Pfarrer des Pfarrverbandes Much,
                                                             Vorsitzender des Kirchengemeindeverbandes Much

                                                                                                                          3
Einleitung
    Kinder und Jugendliche sind in unseren Pfarrgemeinden         Dieses Schutzkonzept, das gemeinsam von ehren- und
    herzlich willkommen. Sie und ihre Familien sind wichtige,     hauptamtlichen Mitarbeitenden in unserem Pfarrverband
    existenzielle Mitglieder unserer Gemeinschaft. Nur mit ih-    ausgearbeitete wurde, soll uns in diesem Anliegen unter-
    nen hat Kirche vor Ort eine Zukunft.                          stützen. Es soll eine Ermutigung sein, für die Rechte von
                                                                  Kindern und Jugendlichen einzustehen und Fehlentwick-
    Unser Anliegen muss es daher sein, eine Atmosphäre von        lungen anzusprechen.
    gegenseitigem Respekt und Achtsamkeit zu pflegen, in der
    ein gutes Miteinander gelebt werden kann. Nur so können
    wir Kinder und Jugendliche vor Übergriffigkeit und (sexua-
    lisierter) Gewalt schützen.

    Risikoanalyse
    Die Risikoanalyse erfolgte mittels eines Fragebogens; je-     Gemeinden teilnehmen, andererseits. Dies ist durch den
    weils für die Bereiche Gemeindepastoral und Kinderta-         Altersunterschied, Unterschiede in den persönlichen Fä-
    gesstätten separat. Die Fragebögen wurden durch jede          higkeiten und die Struktur der Gemeinden unausweichlich.
    Gruppierung in der Kinder- und Jugendarbeit der Gemein-
    depastoral und jedes KiTa-Team bearbeitet.                    Es scheint nicht in allen Gruppierungen ein Bewusstsein
                                                                  für dieses Machtverhältnis zu geben. Besonders dort, wo
    Es entstand ein Bild des IST-Zustandes und es werden im       ein augenscheinlich gutes Verhältnis zwischen den Mit-
    vorliegenden Schutzkonzept Bereiche benannt, in denen         arbeitenden und den Teilnehmenden besteht, gerät das
    Vertiefungen der Präventionsbemühungen notwendig              strukturelle Machtgefälle aus dem Blick.
    sind.
                                                                  Dieser Aspekt muss in den (Vertiefungs-)Schulungen bes-
                                                                  ser beleuchtet werden.
    Bereich Gemeindepastoral

    Machtgefälle zwischen Erwachsenen und                         Transparenz der Verantwortlichen:
    Kindern/Jugendlichen:
                                                                  Im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit müssen Ver-
    Es besteht immer ein Machtgefälle zwischen Erwachsenen        antwortliche für eine Gruppe oder Aktion immer deut-
    oder älteren Jugendlichen, die Aktivitäten anleiten, einer-   lich erkennbar und leicht herauszufinden sein. Das ist
    seits; und Kindern und Jugendlichen, die an Aktivitäten der   nicht in allen Fällen gegeben. Daher soll zukünftig eine

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entsprechende Liste sowohl auf der Internetpräsenz des        Besonders die persönliche Eignung von leitenden Mit-
Pfarrverbandes, als auch im Pastoralbüro einsehbar sein.      arbeitenden im Haupt- und Ehrenamt muss gegeben sein.
Die Liste wird im jährlichen Rhythmus durch das Pastoral-     Leitende Mitarbeitende sollen eine grundlegende pädago-
büro aktualisiert. Dies ist besonders mit Blick auf die Be-   gische Ausbildung haben.
schwerdewege wichtig.

                                                              Betreuung im Tandem:
Pädagogische Befähigung von Mitarbeiten-
den und Austausch über Gruppenprozesse:                       Gruppen von Kindern und Jugendlichen sollten nach Mög-
                                                              lichkeit immer von zwei Mitarbeitenden betreut werden.
In vielen Bereichen der Kinder und Jugendarbeit, beson-       Diese können sich gegenseitig ergänzen. Die Teilnehmen-
ders im Bereich der Sakramentenkatechese gibt es wenig        den haben bei Fragen, Problemen und Sorgen dann die
Anleitung und Austausch zu pädagogischen Themen. Dies         Wahl, wen sie ansprechen.
muss verbessert werden. Neben inhaltlicher Anleitung
muss auch eine pädagogische erfolgen. In den Austausch-
runden der Aktiven soll neben den organisatorischen Din-      1:1-Situationen:
gen auch immer Zeit für einen Austausch zu Gruppenpro-
zessen eingeplant werden.                                     Situationen in denen nur ein Mitarbeitender und ein Teil-
                                                              nehmender in einem Raum sind, sind manchmal unaus-
Die Mitarbeitenden werden eingeladen, ihnen wichtige          weichlich. Sie sind so weit als möglich zu vermeiden.
Themen in den Austausch einzubringen.
                                                              In diesen Situationen sind zum Schutz der Teilnehmenden
Mitarbeitende die langfristig tätig sind, können eine ent-    und der Mitarbeitenden Vorkehrungen zu treffen:
sprechende Schulung besuchen (z.B. Schulung für die Ju-
LeiKa). Die Kosten übernimmt der Kirchengemeindever-          •   Es sollten noch andere Personen im Gebäude sein.
band (KGV).                                                   •   Nach Möglichkeit ist ein gut einsehbarer Raum zu
                                                                  wählen.
                                                              •   Die Türe bleibt (zumindest einen Spalt) geöffnet.
Auswahl der ehrenamtlich Tätigen:                             •   Grundsätzlich nimmt kein Mitarbeitender Teilneh-
                                                                  mende mit in private Räumlichkeiten. Diese sind kein
Wir suchen in allen Bereichen des Gemeindelebens eh-              Ort für gemeindliche Aktivitäten.
renamtlich Tätige. Oftmals sind die freiwilligen Helfer den   •   Bei Fahrten im PKW soll keine 1:1-Situation entste-
Verantwortlichen kaum bekannt. Dies macht eine bewuss-            hen. Im Zweifel sind Umwege oder eine Beförderung
te Auswahl geeigneter Personen schwierig. Daher ist eine          z.B. durch ein Elternteil anzustreben.
gute Begleitung der Ehrenamtlichen wichtig!                   •   Gruppengrößen sind so zu wählen, dass es nicht zu
                                                                  leicht zu 1:1-Situationen durch fehlende Gruppenmit-
Auch wenn es eine Hürde für die ehrenamtliche Tätigkeit           glieder kommt.
ist, sollen mögliche Mitarbeitende schon vor Beginn ihrer
Tätigkeit auf das Thema „Kinder- und Jugendschutz“ an-
gesprochen werden und die für ihre Tätigkeit notwendige
Schulung besuchen.

                                                                                                                          5
Feedback-Kultur:
                                                                    Maßnahmen im Bereich
    Nur in wenigen Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit           Gemeindepastoral:
    unseres Pfarrverbands wird eine Feedback-Kultur gelebt.         •   Verantwortliche in der Kinder- und Jugendarbeit
    Diese könnte ein erster Schritt hin zu Beschwerdewegen              veröffentlichen.
    sein.                                                           •   Beschwerdewege einrichten.
                                                                    •   Pädagogische Themen in den Austausch bringen,
    Jede Gruppierung soll regelmäßig ihre Mitglieder um ein             pädagogische Anleitung bieten.
    Feedback bitten. Dies kann in unterschiedlicher Weise           •   In der Kinder- und Jugendarbeit Tätige vor Beginn
    passieren. Beispiele: Abschlussrunde nach einem Firmwo-             der Tätigkeit mit Thematik „Kinder- und Jugend-
    chenende, Reflektionsrunde nach der Hälfte und bei Ende             schutz“ in Berührung bringen. Leitenden Mit-
    einer Ferienfahrt, Reflektionsbogen bei Abschluss einer             arbeiter gut auswählen.
    Sakramentenvorbereitung an Teilnehmer und/oder deren            •   Betreuung im Tandem sicher stellen.
    Eltern.                                                         •   1:1 Situationen vermeiden. Keine Aktivitäten in
                                                                        privaten Räumlichkeiten. Keine Mitnahme einzel-
                                                                        ner Teilnehmender im PKW.
    Präventive Ansätze für Kinder                                   •   Eine Feedback-Kultur entwickeln.
    und Jugendliche:                                                •   Bauliche Gegebenheiten berücksichtigen bzw.
                                                                        wo möglich verändern.
    Präventive Ansätze für Kinder und Jugendliche gibt es im
    Pfarrverband Much nur wenige. Zukünftig wollen wir be-
    sonders auf einen partizipativen Ansatz in unseren Ange-
    boten achten. Vgl. dazu das Kapitel „Maßnahmen zur Stär-
    kung von Minderjährigen“.
                                                                  Bereich Kindertagesstätten

    Bauliche Gegebenheiten:                                       Kollegialer Austausch und pädagogische
                                                                  Fallbesprechung:
    In einigen Kirchen sind abgelegene Keller unverschlossen
    und für viele zugänglich, so dass die Möglichkeit eines un-   Dieser Bereich wird in den Kindertagesstätten unter-
    beobachteten Rückzugs besteht. Diese Räumlichkeiten           schiedlich „gelebt“. Während das Team der einen Einrich-
    wurden verschlossen und der Schlüssel nur berechtigten        tung regelmäßig pädagogische Situationen des Alltags
    Nutzern zugänglich gemacht.                                   reflektiert, werden in einer anderen Einrichtung fast aus-
                                                                  schließlich organisatorische Zusammenhänge besprochen.
    Einige Toiletten verfügen über für Kinder schlecht zu be-
    dienende Verschlüsse. Dies wird, wenn technisch möglich,      Der Austausch zwischen den pädagogischen Mitarbeiten-
    zeitnah verändert.                                            den nimmt eine Schlüsselrolle im Entstehen und der Pflege
                                                                  einer Kultur der Achtsamkeit ein. Eine offene Kommunika-
    Die Räumlichkeiten im Keller des Pfarrheims „Klosterstra-     tion erlaubt es auch Kritik einzubringen, Fehler einzuge-
    ße“ sind nicht für 1:1-Sitationen geeignet. Eine besondere    stehen und Verbesserungen anzustreben.
    Problematik ist, dass hier der Jugendraum einer verbandli-
    chen Jugendgruppe untergebracht ist.                          Daher muss in jeder Einrichtung eine Zeit des Dienstge-
                                                                  sprächs für diesen Austausch reserviert werden. Dies ist
                                                                  im Protokoll zu dokumentieren.

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Wenn notwendig soll die Einrichtungsleitung den Träger        Nähe und Distanz:
um eine Supervision oder Beratung für das Team oder ein-
zelne Mitarbeiter bitten. Der KGV als Träger steht diesen     Der Umgang mit Nähe und Distanz ist beständig zu reflek-
Instrumenten positiv gegenüber.                               tieren. Dies gilt besonders für Praktikanten und Auszubil-
                                                              dende. Sie müssen in diesem kritischen Feld klare Unter-
Mittelfristig ist auch ein Austausch zwischen den Teams       stützung und Rückmeldungen durch das pädagogische
der einzelnen Einrichtungen anzustreben.                      Team erfahren.

                                                              Die individuellen Grenzen und Bedürfnisse des Kindes ste-
Personelle Engpässe:                                          hen dabei im Vordergrund. Auch die Befindlichkeit der Mit-
                                                              arbeitenden muss Raum haben, ist dabei aber nicht zentral.
In allen Kindertagesstätten kommt es immer wieder zu
personellen Engpässen. Daraus resultiert eine hohe Be-        Für diesen Bereich ist eine hohe Sensibilität der Mitarbei-
lastung der Mitarbeitenden. Eine Überforderungssituation      tenden erforderlich. Das ist schon bei der Personalauswahl
birgt das Risiko von Fehlverhalten.                           zu berücksichtigen.

Die Einrichtungsleitung ist gefordert die ihr anvertrauten
Mitarbeitenden im Blick zu halten und ihren Fähigkeiten       Integrationshelfer, Therapeuten und
gemäß einzusetzen. Ebenso sollen alle Mitarbeitenden          Kooperationspartner:
die*den Kollegen*in in schwierigen Situationen unterstüt-
zen.                                                          In unseren Kindertagesstätten wird unser pädagogisches
                                                              Personal durch eine Vielzahl unterschiedlicher Personen
Gegebenenfalls ist das Programm der Einrichtung zu ver-       unterstützt.
ringern, wenn Arbeitskräfte fehlen.
                                                              Auf die Auswahl von Integrationshelfern und Therapeuten,
                                                              die zur Förderung einzelner Kinder ständig oder zeitwei-
Partizipation:                                                se die Einrichtung aufsuchen, haben wir nur geringen Ein-
                                                              fluss. Der Stand der pädagogischen Ausbildung dieser Per-
Das Leben und Erlernen von Partizipation ist ein Kernstück    sonen ist sehr unterschiedlich. Zugleich sind wir auf ihre
einer gelingenden Prävention. Auch hier befinden sich die     Dienste angewiesen.
Teams der Kindertagesstätten an unterschiedlichen Weg-
punkten hin zu einer gelebten Partizipation der Kinder, El-   Da Integrationshelfer und Therapeuten nicht Angestell-
tern und Mitarbeitenden.                                      te des KGV sind, können wir z. B. keinen oder nur wenig
                                                              Einfluss auf ihre Fortbildung nehmen. Eine Schulung nach
Hierzu gehört das Ausbilden einer pädagogischen Haltung,      Präventionsordnung kann nicht verbindlich angeordnet
die im Willen des Kindes grundsätzlich etwas Positives und    werden.
Achtenswertes erkennt.
                                                              Es ist daher notwendig mit den Anbietern dieser Dienst-
Auch Beschwerdewege, die bekannt und kommuniziert,            leistungen eine verbindliche Vereinbarung über den Stand
sowie für Kinder offen sind, sind für eine gelungene Parti-   der Fortbildung und die Vorlage eines Erweiterten Füh-
zipation wichtig.                                             rungszeugnisses (EFZ) zu schließen.

                                                                                                                            7
Unsere Kooperationpartner in den Kindertagesstätten            liegt, ist problematisch, da hier auch Eltern oder andere
    müssen die gleichen Anforderungen wie in der Kinderta-         Personen selbstständig die Kinder wecken und abholen.
    gesstätte tätige Ehrenamtliche erfüllen, insofern sie mit      Das Team der Kindertagesstätte muss hier einen Weg fin-
    Kindern in Kontakt sind.                                       den diese Situationen zu vermeiden.

                                                                     Maßnahmen im Bereich
    Bauliche Gegebenheiten:                                          Kindertagesstätten
                                                                     •    Kollegialen Austausch und pädagogische Fallbe-
    Die Räumlichkeiten der Kindertagesstätten sind sehr                   ratung fördern.
    unterschiedlich und bieten verschiedene Risikofelder.            •    Träger und Leitungen müssen auf Belastungen
                                                                          des Personals reagieren.
    In der Kindertagtesstätte „St. Johannes“ ist ein Wickeltisch     •    Partizipation als Haltung fördern.
    unvorteilhaft platziert. Hier müssen die Mitarbeitenden          •    Umgang mit Nähe und Distanz immer wieder re-
    auf eine geschlossene Türe achten.                                    flektieren.
                                                                     •    Unterstützende Kräfte von außen in den Blick
    Alle Einrichtungen bieten die Möglichkeit eine 1:1-Betreu-            nehmen.
    ungssituation herbeizuführen. Damit ist ein sehr sensibler       •    Bauliche Gegebenheiten berücksichtigen.
    Umgang geboten.

    Besonders der Schlafraum in der Kindertagesstätte „Re-
    genbogen“, der weit ab vom Geschehen der Einrichtung

    Persönliche Eignung und Ausbildung
    der Mitarbeitenden
    Auswahl der Mitarbeitenden                                     eine fachliche Befähigung mitbringen (pädagogische Aus-
                                                                   bildung, JuLeiKa, etc.).
    Der KGV, der leitende Pfarrer und sein Team pastoraler
    Mitarbeiter, der Verwaltungsleiter, der Engagementförde-       In unseren Kindertageseinrichtungen hat der Kirchenge-
    rer und die Verantwortlichen in den Gruppierungen tragen       meindeverband als Träger für die Auswahl von fachlich
    die Verantwortung dafür, dass nur Personen mit der Be-         und persönlich geeigneten Mitarbeitenden Sorge zu tra-
    aufsichtigung, Betreuung oder Erziehung von Minderjähri-       gen. Dies gilt nicht nur für das pädagogische Personal. Die
    gen betraut werden, die persönlich geeignet sind. Leitende     Einrichtungsleitungen unterstützen den Träger dabei mit
    Mitarbeitende im Haupt- und Ehrenamt müssen stets auch         ihrer fachlichen Kompetenz.

8
Die Themen „Achtsamkeit, Prävention und Nähe/Distanz“           wir keine Schulung nach Präventionsordnung einfordern.
werden stets in Vorstellungsgesprächen, Dienstgesprä-           Diese soll aber angeboten werden. Es erfolgt in jedem Fall
chen, in der Jugendleiterausbildung und in Gesprächen mit       eine Belehrung. Die Broschüre „augen auf - hinsehen und
Interessierten für ehrenamtliche Tätigkeiten in der Kinder-     schützen“ des Erzbistums Köln wird ausgehändigt und der
und Jugendarbeit aufgegriffen.                                  Empfang ist zu quittieren.

Bei Mitarbeitenden, die durch andere Anstellungsträger, z.      Mitarbeitende unserer Kooperationspartner im Bereich
B. Dienstleister im Bereich Integrationshilfe, in unsere Ein-   Familienzentrum müssen eine Schulung nach Präventions-
richtungen und Gruppierungen entsandt werden, führen            ordnung besuchen, insofern sie bei ihrer Tätigkeit in Kon-
die Verantwortlichen aus Einrichtung oder Gruppierung           takt mit Kindern kommen.
ein Gespräch, um deren persönliche Eignung zu beleuch-
ten. Ist eine solche augenscheinlich nicht gegeben, ist dies    Das pädagogische Personal der Kindertagesstätten be-
dem Anstellungsträger mitzuteilen und um ein anderes            sucht die Schulungen des Diözesancaritasverbandes oder
personelles Angebot zu bitten.                                  der Träger organisiert eine „In-House“-Schulung durch
                                                                Schulungsreferenten des Diözesancaritasverbandes.

Aus- und Fortbildung der                                        Praktikanten, Absolventen eines „Freiwilligen sozialen Jah-
Mitarbeitenden                                                  res“ und Bundesfreiwilligendienstleister können sowohl
                                                                eine Schulung des Diözesancaritasverbandes oder eine
Alle in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen sind entspre-      anderweitige Schulung nach Präventionsordnung besu-
chend der Präventionsordnung des Erzbistums Köln fort-          chen. Je stärker die pädagogische Vorbildung ist und wenn
zubilden oder zu belehren (vgl. §9 der Ordnung zur Prä-         ein Berufswunsch im pädagogischen Bereich besteht, des-
vention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und        to eher sollten die Schulungen des Diözesancaritasverban-
schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen des Erzbis-           des in Betracht kommen.
tums Köln, kurz: Präventionsordnung. Zum Vorgehen im
Pfarrverband Much vgl. Anlage 1-7.)                             Die Schulungen nach Präventionsordnung werden aus-
                                                                schließlich als Präsenzschulungen vorgenommen. Online-
Bei Mitarbeitenden, die durch andere Anstellungsträger z.       schulungen werden vom KGV Much nicht anerkannt, auch
B. Dienstleister im Bereich Integrationshilfe in unsere Ein-    wenn die Präventionsordnung diese zulässt.
richtungen und Gruppierungen entsandt werden, können

                                                                                                                              9
Vorlage des Erweiterten Führungszeugnisses
 Hauptamtlich oder ehrenamtlich mitarbeitende Personen,         Bei Mitarbeitenden, die durch andere Anstellungsträger,
 die Minderjährige, schutz- und hilfebedürftige Erwachse-       z. B. Dienstleister im Bereich Integrationshilfe, in unsere
 ne beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder ver-     Einrichtungen und Gruppierungen entsandt werden, kön-
 gleichbaren Kontakt mit ihnen haben, dürfen in keinem          nen wir die Vorlage eines EFZ nicht einfordern. Es ist die
 Fall eingesetzt werden, wenn sie rechtskräftig wegen einer     schriftliche Bestätigung des Anstellungsträger einzuholen,
 Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Strafgesetz-     dass diesem ein EFZ ohne Eintragungen wegen eines der
 buch Abschnitt 13) sowie weitere sexualbezogene Strafta-       Straftatbestände des dreizehnten Abschnitts (Straftaten
 ten des Strafgesetzbuchs oder wegen strafbaren sexualbe-       gegen die sexuelle Selbstbestimmung) des Strafgesetzbu-
 zogenen Handlungen nach kirchlichem Recht (can. 1395           ches (StGB) vorliegt. Dies ist Aufgabe der Verwaltungslei-
 §2 des Codex Iuris Canonici) verurteilt worden sind (vgl. §2   tung in Zusammenarbeit mit den Einrichtungsleitungen.
 Präventionsordnung).
                                                                Mitarbeitende unserer Kooperationspartner im Bereich Fa-
 Um dies sicherzustellen müssen alle in der Kinder- und Ju-     milienzentrum müssen ein EFZ vorlegen. Dies geschieht
 gendarbeit Mitarbeitenden regelmäßig (z. Z. alle fünf Jah-     auf gleichem Weg wie bei ehrenamtlich Tätigen.
 re) ein erweitertes Führungszeugnis (EFZ) vorlegen (vgl. §5
 der Präventionsordnung).                                       Ehrenamtliche Mitarbeitende müssen ein EFZ vorlegen,
                                                                wenn sie regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbei-
 Die Pflicht zur Vorlage gilt für alle hauptamtlich Tätigen     ten oder Veranstaltungen mit Übernachtung leiten oder
 bei ihrem Dienstgeber. Vorlage und Kontrolle des EFZ re-       begleiten und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Das
 gelt für die KGV angestellten Mitarbeitenden der KGV als       Pastoralbüro trägt in Absprache mit der Präventionskraft
 Rechtsträger mit Hilfestellung der Rendantur. Die Präven-      Sorge für die Vorlage des EFZ.
 tionsfachkraft unterstützt und berät den KGV.
                                                                Alle ehrenamtlichen Tätigen legen das EFZ der beauftrag-
 (Schüler-)Praktikanten in unseren Kindertagesstätten le-       ten Stelle des Erzbischöflichen Generalvikariates vor; alle
 gen ab einer Praktikumsdauer von mehr als drei Wochen          hauptamtlich Tätigen der Rendantur bzw. ihrem Dienstge-
 (ab 16 Arbeitstagen) und der Vollendung des 14. Lebens-        ber.
 jahres ein EFZ vor. Die Leitung der Einrichtung und die
 Verwaltungsleitung tragen Sorge für die Vorlage vor Be-        Alle Formulare liegen dem Pastoralbüro vor und dort wer-
 ginn des Praktikums.                                           den die Abläufe koordiniert. Das Pastoralbüro hält bei Fra-
                                                                gen Rücksprache mit der Präventionsfachkraft. (Vgl. Anla-
                                                                ge 1)

10
Selbstauskunftserklärung
Der KGV holt einmalig eine Selbstauskunftserklärung (SAE,     Darüber hinaus verpflichtet sich die*der Mitarbeitende, so-
Anlage 8) von jeder beim ihm angestellten Person ein. Da-     bald sie*er Kenntnis von der Einleitung eines Ermittlungs-
rin bestätigt die*der Mitarbeitende mit Unterschrift, dass    verfahrens wegen eines der Strafbestände im dreizehnten
sie*er keine Kenntnis von der Einleitung eines Ermittlungs-   Abschnitt (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestim-
verfahrens gegen sich selbst wegen eines der Straftatbe-      mung) des Strafgesetzbuches (StGB) gegen sich selbst er-
stände des dreizehnten Abschnitts (Straftaten gegen die       hält, dem KGV hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen.
sexuelle Selbstbestimmung) des Strafgesetzbuches (StGB)
hat oder ihr*ihm die Einstellung eines solchen Verfahrens     Auch diese Formulare liegen im Pastoralbüro vor und wer-
bekannt ist.                                                  den von dort auf Anforderung der Verwaltungsleitung ver-
                                                              sandt. Die ausgefüllte SAE wird in der Rendantur abgelegt.

Verhaltenskodex und
Selbstverpflichtungserklärung
Der KGV als kirchlicher Rechtsträger ist verpflichtet Re-     gemeindlichen Kinder- und Jugendarbeit zusammenge-
geln für seine jeweiligen Arbeitsbereiche partizipativ aus-   stellt. Zielgruppe dieses Verhaltenskodex sind ehrenamt-
zuarbeiten. Ziel ist es den haupt- und nebenberuflichen       lich Tätige mit nur geringem Kontakt zu Jugendlichen, de-
Mitarbeitenden und ehrenamtlich Tätigen eine Orientie-        ren Schulung in Form einer Belehrung/Information erfolgt.
rung für ein adäquates Verhalten zu geben und einen Rah-
men zu schaffen, der Grenzverletzungen, sexuelle Über-        Alle Texte erarbeiteten Mitarbeitende in den Bereichen
griffe und Missbrauch in der kirchlichen Arbeit verhindert.   gemeinsam mit der Präventionsfachkraft. So weit möglich
                                                              wurde im Feld der Gemeindepastoral auch eine Rückmel-
Es wurde jeweils ein Verhaltenskodex für die Arbeit von       dung aus Jugendgruppen eingeholt und bedacht.
haupt-/neben-/ehrenamtlich Tätigen in der gemeindlichen
Kinder- und Jugendarbeit und die nicht pädagogisch aus-       Jeder in der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit des
gebildeten Tätigen in den Kindertagesstätten (Anlage 9)       Pfarrverbands Much Tätige muss einen der Texte ggf.
und ein Verhaltenskodex für die pädagogisch qualifizierte     auch mehrere unterschreiben. Dies gilt als Selbstverpflich-
Arbeit in den Kindertagesstätten (Anlage 11) entwickelt.      tungserklärung (SVE). Auskunft darüber, wer welchen Text
                                                              unterzeichnen muss und wo das unterzeichnete Original
Zusätzlich wurde eine Kurzfassung des Verhaltenskodex         aufbewahrt wird, geben die Anlagen 1-7.
(Anlage 10) für die Arbeit von ehrenamtlich Tätigen in der

                                                                                                                        11
Mitarbeitende, die in mehreren Bereichen tätig sind, unter-   Umgang mit Foto-/Videografien
 zeichnen mehrere Texte.
 Der Unterzeichnung soll mindestens eine Belehrung im          In der jüngsten Vergangenheit ist gerade durch Verände-
 Rahmen der Präventionsordnung voraus gehen.                   rungen im Datenschutz immer deutlicher geworden, wie
                                                               problematisch das Fotografieren und das Anfertigen von
 Der jeweilige Verhaltenskodex spricht konkrete, beispiel-     Videos in der Kinder- und Jugendarbeit ist, da die meisten
 hafte Situationen des jeweiligen Arbeitsbereiches an. Die     Geräte unmittelbar mit dem Internet verbunden sind.
 Texte können dadurch nicht abschließend alle schädlichen
 Verhaltensweisen ausschließen, sondern geben dem durch        Zum Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen
 Schulung oder Belehrung sensibilisierten Mitarbeitenden       ist daher immer sicher zu stellen, dass Aufnahmen nicht
 eine Orientierung.                                            automatisch in einen online-Datenspeicher („cloud“) gela-
                                                               den werden. Auf das Versenden der Bilder über Messen-
 Ebenso können extreme Situationen eine Überschreitung         ger wie WhatsApp ist ganz zu verzichten. Fotoaufnahmen
 der Regeln notwendig machen. Dies ist anschließend un-        werden am sichersten mit einem herkömmlichen Fotoap-
 bedingt im Team der Mitarbeitenden ggf. unter Hinzuzie-       parat gemacht.
 hung der Präventionsfachkraft zu besprechen.
                                                               Aufnahmen in Sanitäranlagen oder Schlafräumen und ver-
 Beide Texte sind im Abstand von zwei Jahren zu prüfen.        gleichbaren Bereichen verbieten sich von selbst. Werden
                                                               Aufnahmen im Rahmen der Liturgie angefertigt ist beson-
                                                               dere Sensibilität geboten.

                                                               Grundsätzlich ist in unseren Kindertagesstätten das Nut-
                                                               zen von Smartphones zu den Betreuungszeiten untersagt.
                                                               Außerhalb der Betreuungszeiten entscheidet die Einrich-
                                                               tungsleitung.

12
Beschwerdewege
Beschwerden werden im Allgemeinen als negativ empfun-        Partizipative Haltung und
den. Sie scheinen unseren Alltag zu stören und den norma-    Reflexion
len Lauf der Dinge zu hemmen.
                                                             Partizipation bedeutet Kindern und Jugendlichen die Be-
Wir möchten im Pfarrverband Much Beschwerden als             teiligung an Entscheidungen zu ermöglichen und ihnen
positive und konstruktive Kritik betrachten, die unser An-   eigene Gestaltungsmöglichkeiten einzuräumen. Dazu ge-
gebot und dessen Qualität verbessert.                        hört auch, Kinder und Jugendliche zu Entscheidungen zu
                                                             befähigen.
Die Möglichkeit sich zu beschweren sichert die Rechte al-
ler Teilhabenden, besonders die der Kinder und Jugend-       Partizipation setzt voraus, dass es einen Handlungs- und
lichen.                                                      Entscheidungsspielraum gibt. So wird man sicher keine Sa-
                                                             kramentenkatechese plötzlich völlig neu konzipieren kön-
  Drei Stufen der Beschwerdewege                             nen. Anregungen aufzunehmen ist aber leicht möglich.
  1.      Sensibles Wahrnehmen
  2.      Partizipative Haltung und Methoden                 Es geht darum Kindern und Jugendlichen Mitwirkungs-
  3.      Offizielle Beschwerdewege                          möglichkeiten einzuräumen und dies auch konkret einzu-
                                                             planen und methodisch aufzubereiten, so dass die Mei-
                                                             nungen und Wünsche der Kinder und Jugendlichen erfasst
                                                             und berücksichtigt werden.
Sensibles Wahrnehmen
                                                             Dies können Evaluationen zu Beginn, während und nach
Kinder und auch Jugendliche bringen Beschwerden nicht        Aktionen, die Benennung von Kindersprechern u.v.m. sein.
immer sofort und offen vor. Sie äußern sich nicht direkt.
Ein Unwohlsein oder eine Unzufriedenheit muss sensibel       Grundsätzlich sollten Reflexionsrunden ein regelmäßiges
erspürt werden. Auch „Kleinigkeiten“ und „Banales“           Mittel sein um z. B. während einer Sakramentenkatechese
müssen ernst genommen und von den Verantwortlichen           oder einer Ferienfahrt auch in der laufenden Aktion Wün-
angeschaut werden                                            sche und Kritik von Kindern und Jugendlichen zu erfahren
                                                             und einzubeziehen.
Dieses Interesse an der Kritik von Kindern und Jugendli-
chen ist notwendig, damit sich diese ernst genommen füh-     Dabei ist zu beachten, dass der Weg der Reflexion dem
len und sie auch bei gewichtigen Sorgen die Unterstützung    Alter und den Fähigkeiten der Teilnehmenden entspricht
der Verantwortlichen suchen.                                 und die Ergebnisse festgehalten werden. Die Ergebnisse
                                                             sind allen Mitarbeitenden, ggf. auch den Teilnehmenden
Dies ist ein wichtiger Schutz für Kinder und Jugendliche     transparent zu machen und fließen in weitere Planungen
vor Übergriffen. Missbrauchstäter*innen legen ihren Op-      mit ein.
fern häufig ein Schweigegebot auf, um sich zu schützen
und den Missbrauch fortsetzen zu können. Kinder und Ju-      Mitarbeitende sind durch die Verantwortlichen in den
gendliche, die wissen, dass ihre Sorgen und Nöte gehört      Gruppierungen und Bereichen der Gemeindepastoral und
und ernst genommen werden, können diesem Schweige-           der Kindertagesstätte in den Möglichkeiten und Methoden
gebot eher widerstehen und den Missbrauch offenbaren.        von Reflexion zu unterrichten.

                                                                                                                     13
Gelingt die Klärung eines Problems im direkten Gespräch
     Bei der Vermutung von Kindeswohlge-                     nicht, kann die Beschwerde bei einer von zwei Ansprech-
     fährdung                                                personen vorgebracht werden.
     Bei einer Beschwerde, die Übergriffe oder Missbrauch
     vermuten lässt, ist unverzüglich die Präventionsfach-   Die Ansprechpersonen sind männlich und weiblich, nur
     kraft des KGV hinzuzuziehen.                            eine ist hauptamtlich gebunden. Hilfreich ist eine Qualifi-
     Geht ein möglicher Übergriff von einem ehren-,          kation in Gesprächsführung und Mediation.
     neben- oder hauptamtlichen Mitarbeitenden der Kir-
     che aus, informiert die Präventionsfachkraft oder ein   Die Ansprechpartner müssen die Struktur des Pfarrver-
     anderer Beteiligter die Ansprechpersonen des Erzbis-    bandes kennen. Sie nehmen die Beschwerde offen und
     tums Köln. Diese müssen einbezogen werden.              wertfrei an, ergreifen nicht Partei und versachlichen. Sie
                                                             sind zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten, die nicht in-
                                                             volviert sind, verpflichtet. Auf Nachfrage oder aus eigener
                                                             Initiative informieren sie den Pastoralen Dienst, dessen
                                                             Arbeitsbereich die Beschwerde betrifft, ggf. den leitenden
 Offizielle Beschwerdewege                                   Pfarrer. Eine Ansprechperson ist die Präventionsfachkraft
                                                             des KGV.
 Kann eine schwierige Situation nicht im direkten Kon-
 takt bereinigt werden, so gibt es Personen, die sich der    Ist es zur Klärung des Sachverhaltes notwendig, ziehen die
 Beschwerde annehmen, die Perspektiven aller Parteien        Ansprechpersonen neben dem Beschwerten auch andere
 anschauen und versuchen diese zu einem Ausgleich zu         Personen hinzu.
 führen. Die Wege dazu sind in Gemeinde und Kinderta-
 gesstätten unterschiedlich.                                 Die Ansprechperson trifft keine Entscheidung. Sie kann
                                                             eine Lösung vorschlagen. Nicht jeder Konflikt wird sich
 Von den offiziellen Beschwerdewegen sind Dinge des Ge-      beilegen lassen; ggf. beendet die Ansprechperson das Ver-
 schmacks, wie z.B. die Gestaltung von Blumenschmuck         fahren ohne Lösung.
 oder Dekoration ausgenommen.
                                                             Jeder kann sich mit seinem Anliegen an die Ansprechper-
                                                             son wenden. Mitglieder des Pfarrgemeinderates können
 Bereich Gemeindepastoral                                    stellvertretend für andere eine Beschwerde vorbringen.

 In unseren Gruppen und Gemeinschaften werden Proble-
 me und Missstimmungen möglichst direkt angesprochen.        Bereich Kindertagesstätten
 Dazu sind die Verantwortlichen und Ansprechpartner aller
 Gruppen auf der Internetpräsenz des Pfarrverbandes oder     In unseren Kindertagesstätten möchten wir kundenorien-
 über das Pastoralbüro zu erfahren.                          tiert und wertschätzend mit Beschwerden umgehen. Be-
                                                             schwerden sollen offen und niederschwellig entgegenge-
 Kritik wird sachlich vorgebracht und entgegengenommen.      nommen werden. Dabei ist die Haltung höflich, sachlich
 Die Kommunikation geschieht auf Augenhöhe. Dies ist         und lösungsorientiert.
 eine besondere Herausforderung im Gespräch mit Kindern
 und Jugendlichen.                                           Einmal im Jahr gibt jede Einrichtung den Eltern durch eine
                                                             Befragung die Möglichkeit Vorschläge und Kritik zu äu-
                                                             ßern. Der Träger ist in die Erstellung der Befragung einzu-
                                                             beziehen und ihm sind die Ergebnisse offen zu legen.

14
Eltern, Kinder und Mitarbeiter werden ermutigt ihre Be-      Form des Beschwerdeverfahrens
schwerde zunächst im direkten Kontakt vorzubringen und
den Sachverhalt zu klären. Ist dies nicht möglich wenden     Im formalen Verfahren einer Beschwerde ist es entschei-
sie sich an die Einrichtungsleitung.                         dend, dass dem Beschwerdeführer Zeit und Raum für sein
                                                             Anliegen eingeräumt wird. Hier ist ein klares und transpa-
Die Einrichtungsleitung trägt dafür Verantwortung, dass      rentes personelles Angebot wichtig (Bsp.: Ich habe morgen
sie von allen am Einrichtungsleben Beteiligten angespro-     von... bis... für Sie Zeit. Wir treffen uns dort.... ) Die Be-
chen werden kann. Nimmt sie eine Beschwerde entgegen         schwerde wird ernst genommen.
dokumentiert sie den Vorgang. Sie gibt allen Parteien eine
Rückmeldung. Sachverhalte die leicht und sofort geklärt      Die Ansprechpersonen führen ein Beschwerdeprotokoll.
werden können, müssen nicht dokumentiert werden. Dies        Dieses lassen sie vom Beschwerdeführer unterzeichnen,
entscheidet die Einrichtungsleitung nach eigenem Ermes-      der so die Richtigkeit der protokollierten Beschwerde be-
sen.                                                         stätigt.

Kommt es auch so zu keiner Klärung können sich alle Be-      Die Dokumentation erfolgt auf einem Formblatt (Anlage
teiligten an die Ansprechpersonen des Trägers wenden.        12 und 13) und wird den Beteiligten transparent gemacht.
Dies ist die Verwaltungsleitung und die Präventionsfach-     Je nach Sachlage werden weitere Personen hinzugezogen.
kraft. Je nach Thematik wird die Beschwerde von einer
oder beiden Personen bearbeitet. Die Ansprechpersonen        Eine Rückmeldung an den Beschwerdeführer wird ver-
des Trägers dokumentieren den Vorgang und geben allen        bindlich vereinbart.
Parteien Rückmeldung.
                                                             Die Dokumentationen der Beschwerden sind für den Be-
Der Elternrat kann Beschwerden stellvertretend für ande-     reich Gemeindepastoral in einem verschlossenen Schrank
re Eltern vorbringen.                                        des Pastoralbüros, für den Bereich Kindertagesstätten in
                                                             einem verschlossenen Schrank der betreffenden Kinder-
                                                             tagesstätte aufzubewahren. Sie sind fortlaufend zu num-
                                                             merieren.

                                                             Zum weiteren Fortgang des Verfahrens bei einer Vermu-
                                                             tung von Kindeswohlgefährdung s. Kapitel „Vorgehen bei
                                                             Vermutung von (sexueller) Gewalt gegen Kinder und Ju-
                                                             gendliche“.

                                                             Auch anonyme Beschwerden werden ernst genommen.
                                                             Ihre Bearbeitung bedarf besonderer Sensibilität.

                                                             Die Ansprechpersonen für beide Bereiche werden gemein-
                                                             sam mit den Ansprechpersonen des Erzbistums Köln in ge-
                                                             eigneter Weise durch Aushang und online veröffentlicht.

                                                                                                                          15
Qualitätssicherung
 Um nachhaltig eine Kultur der Achtsamkeit zu schaffen         Für die Aus- und Fortbildung der Pastoralen Dienste und
 und diese zu leben, ist es notwendig, das Thema Achtsam-      der Verwaltungsleitung ist das Erzbischöfliche Generalvi-
 keit dauerhaft im Bewusstsein zu halten und als Haltung       kariat verantwortlich. Dieses regelt auch die Vorlage der
 einzuüben. Es muss letztlich zur Haltung der ganzen Ge-       Erweiterten Führungszeugnisse und Selbstauskunftserklä-
 meinde werden.                                                rungen. Der leitende Pfarrer unterstützt seine Mitarbeite-
                                                               rinnen*Mitarbeiter bei der Wahrnehmung der Schulungen
 Diesen Prozess hält die Präventionsfachkraft des KGV im       und ermutigt sein Team zu einer positiven Haltung zum
 Blick. Sie ist durch den KGV bestellt und berät ihn, den      Thema „Achtsamer Umgang“.
 leitenden Pfarrer und die in den Pfarreien tätigen Seel-
 sorger*innen zum Thema Prävention und informiert die-         Pastorale Dienste und Verwaltungsleitungen unterschrei-
 se und die Gruppierungen der Pfarreien über Neuerungen        ben auch die Selbstverpflichtungserklärung des Kirchen-
 und Vorgabenänderungen des Erzbistums Köln.                   gemeindeverbandes für den Bereich „Gemeinde“ (Anlage
 Die Präventionsfachkraft kann haupt-, neben- oder ehren-      9), insofern sie einen Arbeitsschwerpunkt im Bereich der
 amtlich tätig sein.                                           Kindertagesstätten haben auch den für den Bereich „Kin-
                                                               dertagesstätten“ (Anlage 11).
 Ebenso bestimmt der leitende Pfarrer einen seiner pasto-
 ralen Mitarbeiter zum Verantwortlichen im Arbeitsbereich      Praktikanten für den pastoralen Dienst, die über die Haupt-
 „Kinder- und Jugendschutz“ so er diese Aufgabe nicht          abteilung Seelsorge-Personal des Erzbischöflichen Gene-
 selbst übernimmt.                                             ralvikariates zugeteilt werden, werden ebenfalls durch die-
                                                               se geschult und die Vorlage der notwendigen Dokumente
 Der KGV ist gemeinsam mit dem durch den leitenden Pfar-       geschieht dort. Der als Mentor zuständige Pastorale Dienst
 rer beauftragten Pastoralen Dienst und dem Verwaltungs-       holt eine entsprechende schriftliche Bestätigung (auch per
 leiter dafür verantwortlich, dass alle Vorgaben der Prä-      E-Mail) der Hauptabteilung Seelsorge-Personal ein. Diese
 ventionsordnung des Erzbistums Köln in den Pfarreien          wird durch das Pastoralbüro abgelegt. Praktikanten unter-
 umgesetzt werden.                                             schreiben dieselben Selbstverpflichtungserklärungen wie
                                                               die sie anleitenden Pastoralen Dienste.
 Dies betrifft die Schulungen der Mitarbeitenden, die Vorla-
 ge von erweiterten Führungszeugnissen, Selbstauskunfts-
 erklärungen und Selbstverpflichtungserklärungen. (Vgl.        Schulungen
 Anlagen 1-7.)
                                                               Die Zuordnung der Mitarbeitenden zu den Schulungen
 Das Pastoralbüro übernimmt dabei die Ablage der Doku-         (Basis, BasisPlus und Intensiv, durch den Diözesancaritas-
 mente, das Führen von Listen über die Mitarbeitenden und      verband) erfolgt auf der Grundlage der Vorgaben des Erz-
 die Weiterleitung der Unterlagen von haupt- und neben-        bistums Köln durch die Präventionsfachkraft und ist in der
 amtlichen Mitarbeitenden an die Rendantur. Dabei ist der      Anlage 1 festgehalten.
 Datenschutz nach kirchlichem Datenschutzgesetz stets zu
 gewährleisten.                                                Vor Ort werden zweimal jährlich eine BasisPlus Schulung
                                                               und einmal jährlich eine Vertiefungsschulung angeboten.

                                                               Anerkannt werden ausschließlich Schulungen nach Maßga-
                                                               be der Präventionsordnung, die durch eine*n im Erzbistum

16
Köln anerkannte*n Multiplikator*in oder Schulungsrefe-        Perspektivisch wird eine Kurzfassung erstellt und an alle
renten*in geleitet werden. Schulungszertifikate anderer       ehrenamtlich Tätigen verteilt. Die Kurzfassung kann auch
Anbieter können durch die Präventionsfachkraft der*dem        in den Räumlichkeiten des Pfarrverbandes ausliegen.
Präventionsbeauftragten des Erzbistums Köln vorgelegt
werden, die*der diese dann anerkennen kann. Dazu ist ein      Das Schutzkonzept ist jeder*m hauptamtlichen Mitarbei-
Zertifikat mit Beschreibung der Schulungsinhalte notwen-      tenden durch die Verwaltungsleitung auszuhändigen; der
dig.                                                          Empfang zu quittieren.

Mitarbeitende aus dem pädagogischen Bereich der Kin-
dertagesstätten werden ausschließlich durch Referenten        Nutzung von Räumlichkeiten
des Diözesancaritasverbandes geschult.                        durch Jugendverbände

Vor Ort werden, um den Aufwand nicht unnötig zu er-           Jugendverbände haben im Erzbistum Köln das Recht alle
höhen, nur BasisPlus Schulungen angeboten. Jede*r Mit-        Angelegenheiten rund um den Kinder- und Jugendschutz
arbeitende ist frei eine Schulung nach Präventionsordnung     selbst zu organisieren.
bei einem anderen kirchlichen Träger zu besuchen. Das
Pastoralbüro unterstützt bei der Auswahl der Angebote.        In unserem Pfarrverband in der Kinder- und Jugendarbeit
                                                              tätige Jugendverbände können dies in Übereinstimmung
Die Schulungen sind offen zu bewerben und können von          mit den Regeln ihres Diözesanverbandes tun.
jeder*jedem Interessierten besucht werden.
                                                              Nutzen Gruppen von Jugendverbänden Räumlichkeiten
Der KGV trägt die Kosten für die Schulungen.                  einer der Pfarreien aus dem KGV Much, so soll diese Pfar-
                                                              rei (der Kirchenvorstand als Rechtsträger) an die Überlas-
Personen, die Missbrauch erfahren haben, können durch         sung der Räumlichkeiten die Bedingung knüpfen, nach der
den leitenden Pfarrer von der Verpflichtung einer Schulung    die Jugendgruppe sich verpflichtet, alle in der Kinder- und
befreit werden.                                               Jugendarbeit tätigen Personen im Pastoralbüro und bei
                                                              der Präventionsfachkraft zu melden und jeweils Nach-
Kommunikation des                                             weise über erfolgte Schulungen, die Selbstverpflichtungs-
Institutionellen Schutzkonzeptes                              erklärung „Gemeinde“ unterschrieben im Original und den
und seiner Inhalte                                            Rücklauf des EFZ aus dem Erzbischöflichen Generalvika-
                                                              riat im Pastoralbüro vorzulegen.
Der beauftragte Pastorale Dienst und die Verwaltungslei-
tung kommunizieren die Inhalte dieses Schutzkonzeptes in      Diese Vereinbarung ist schriftlich festzuhalten und durch
geeigneter Weise. Dabei beziehen sie die Präventionsfach-     das Pastoralbüro abzulegen.
kraft und ehrenamtlich Tätige ein.

Das Schutzkonzept muss online und gedruckt zugänglich         Überprüfung des Institutionellen
sein. Gedruckte Exemplare sind im Pastoralbüro und jeder      Schutzkonzeptes
Kindertageseinrichtung vorrätig. Ebenso die vom Erzbis-
tum Köln herausgegebene Broschüre „augen auf - hinse-         Die Präventionsfachkraft schlägt dem Kirchengemein-
hen und schützen“. Beides in der jeweils aktuellen Fassung.   deverband Änderungen des Schutzkonzeptes, die sich
                                                              aus den Vorgaben des Erzbistums Köln ergeben, zeitnah
Bei allen Schulungen vor Ort liegt das Schutzkonzept aus.     nach Einführung/Veränderung der Vorgabe vor. Darüber
                                                              hinaus prüft sie das Schutzkonzept jährlich auf Aktualität

                                                                                                                        17
(besonders Namen und Kontaktmöglichkeiten).                 vier Wochen.

 Alle zwei Jahre wird das Schutzkonzept ausführlich ge-      Die Gruppe entscheidet in ihrer ersten Sitzung welche
 prüft. Der für den Aufgabenbereich beauftragte Pastorale    Maßnahmen zur Überprüfung notwendig sind. So muss z.
 Dienst, die Präventionsfachkraft, die Verwaltungsleitung,   B. nicht immer eine Risikoanalyse der gesamten Kinder-
 ein Mitglied des Kirchengemeindeverbandes und ein Mit-      und Jugendarbeit erfolgen.
 glied des Pfarrgemeinderates laden dazu vier ehrenamtlich
 Tätige aus dem Bereich der Kinder- und Jugendarbeit und     Nach einem Vorfall mit dem Kontext „sexualisierte Gewalt“
 drei Mitarbeitende aus den Kindertagesstätten, darunter     wird das Schutzkonzept ebenfalls nach diesem Verfahren
 eine Einrichtungsleitung und zwei Mitarbeitende ohne Lei-   geprüft.
 tungsfunktion, ein.
                                                             Für die Passagen, die die Kindertagesstätten betreffen,
 Die Eingeladenen werden gebeten in Vorbereitung auf das     kann eine Prüfung auch auf begründeten Wunsch eines
 Treffen das Schutzkonzept nochmals zu lesen und mit an-     Einrichtungsteams erfolgen. Diese nehmen dann der Ver-
 deren Tätigen in ihrem Bereich über dessen Bedeutung in     waltungsleiter, die Präventionsfachkraft und die Mitarbei-
 der gemeinsamen Arbeit ins Gespräch zu kommen.              terinnen*Mitarbeiter aus den Kindertagesstätten vor.

 Die Einladung erfolgt mit einem Vorlauf von mindestens

18
Vorgehen bei Vermutung von (sexueller)
Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
So schwer es auch fällt, es gilt Ruhe zu bewahren. Die           Personen hinzuziehen. Gegebenenfalls sind die Versam-
Handlungsleitfäden des Erzbistums Köln (Anlage 15) bie-          melten auf die Schweigepflicht hinzuweisen und entspre-
ten eine gute Orientierung zum ersten Vorgehen.                  chend zu belehren.

Sehr wichtig ist die Dokumentation. Wer, wann, wo und            Gemeinsam bearbeitet die Gruppe den Vorfall und nimmt
wie sind entscheidende Stichworte für diese. Die Doku-           auch die notwendigen Meldungen an die Stabsstelle Inter-
mentation kann handschriftlich erfolgen. Beim späteren           vention des Erzbischöflichen Generalvikariates vor. Wo es
Übertragen in eine maschinengeschriebene Form die Ori-           notwendig ist zieht die Gruppe Fachleute hinzu. Dies gilt
ginale stets aufbewahren!                                        besonders für die Bereiche Psychologie, Pädagogik, Recht
                                                                 und Öffentlichkeitsarbeit.

  Wichtig!                                                       Der Kirchengemeindeverband übernimmt entstehende
  Übergriffe durch ehren-, neben- oder hauptamtliche             Kosten.
  kirchliche Mitarbeiter sind verpflichtend bei den
  Ansprechpersonen des Bistums zu melden (Anlage
  13 und 14). Wenn möglich dazu die Hilfe der                    Verfahren im Kontext Kindertagesstätten
  Ansprechpersonen       der   Gemeinde     in   Anspruch
  nehmen.                                                        Entscheidet die Leitung der Einrichtung, dass ein Vorfall
                                                                 dem Träger zur Kenntnis gelangen muss, informiert sie
  Der Schutz eines möglichen Opfers hat                          unverzüglich die Präventionsfachkraft. Diese schätzt den
  Priorität vor anderen Belangen!                                Vorfall mit der Leitung ein und informiert ggf. die Verwal-
                                                                 tungsleitung und gemeinsam mit der Einrichtungsleitung
                                                                 die zuständige Fachberatung des Diözesancaritasverban-
                                                                 des.

Verfahren im Kontext Gemeindepastoral                            Der Träger ist immer zu informieren, wenn Mitarbeiten-
                                                                 de (auch Praktikanten, Freiwilligendienstleistende oder
Wer einen Übergriff beobachtet oder selbst davon betrof-         Integrationshelfer*innen, o. ä.) beschuldigt werden oder
fen ist wendet sich an eine Ansprechperson der Gemein-           ein Übergriff zwischen Kindern die erhebliche Verletzung
de (Anlage 14). Diese zieht, wenn sie es nicht selbst ist, die   eines Kinder oder eine Penetration beinhaltet.
Präventionsfachkraft hinzu. Gemeinsam leiten sie alle not-
wendigen Schritte ein.                                           Die Präventionsfachkraft und die Verwaltungsleitung set-
                                                                 zen den leitenden Pfarrer in Kenntnis und stimmen das
Die Präventionsfachkraft setzt den leitenden Pfarrer in          weitere Vorgehen ab. Bei Vorfällen größerer Tragweite und
Kenntnis und stimmt das weitere Vorgehen ab. Bei Vorfäl-         immer dann, wenn ein kirchlicher Mitarbeiter beschuldigt
len größerer Tragweite und immer dann, wenn ein kirchli-         wird, ruft der leitende Pfarrer eine Gruppe aus mind. Prä-
cher Mitarbeiter beschuldigt wird, ruft der leitende Pfarrer     ventionsfachkraft und Verwaltungsleiter zusammen. Er
eine Gruppe aus mindestens der Präventionsfachkraft und          kann auch weitere Personen hinzuziehen. Ggf. sind die
dem Verwaltungsleiter zusammen. Er kann auch weitere             Versammelten auf die Schweigepflicht hinzuweisen und

                                                                                                                           19
entsprechend zu belehren.                                     Übergriffe unter Minderjährigen

 Gemeinsam bearbeitet die Gruppe den Vorfall und nimmt         Auch Übergriffe unter Minderjährigen dürfen nicht gedul-
 auch die notwendigen Meldungen an die Stabsstelle Inter-      det werden. Die mit der Aufsicht betraute Person hat diese
 vention des Erzbischöflichen Generalvikariates und das        Übergriffe sofort zu stoppen.
 LVR-Dezernat Jugend vor. (vgl. §47 SGB VIII) Wenn es
 notwendig ist zieht die Gruppe Fachleute hinzu. Dies gilt     Im gemeindlichen Kontext ist unmittelbar eine Ansprech-
 besonders für die Bereiche Psychologie, Pädagogik, Recht      person des Pfarrverbandes hinzuzuziehen. Alle Vorfälle
 und Öffentlichkeitsarbeit.                                    sind zu dokumentieren.

 Der Kirchengemeindeverband übernimmt entstehende              Im Bereich der Kindertagesstätten ist unmittelbar die Fach-
 Kosten.                                                       beratung des Diözesancaritasverbandes und der Träger
                                                               hinzuzuziehen. Der Übergriff sowie alle erfolgten Maßnah-
 Handelt es sich um eine Vermutung der Gefährdung des          men sind zu dokumentieren. Diese Dokumentation wird
 Kindeswohls aus dem sozialen Umfeld des Kindes wird           in der Einrichtung aufbewahrt, sowie dem Trägervertreter,
 der Vorgang wohl meistens innerhalb der Einrichtung be-       der Praventionsfachkraft und der Fachberatung (anonymi-
 raten. Hier ist die Präventionsfachkraft hinzuzuziehen, die   siert) zugesandt. Sie ist sicher zu verwahren.
 an der Teamsitzung der Einrichtung teilnimmt, um gemein-      Die Eltern der beteiligten Kinder sind über die Vorgänge zu
 sam mit dem pädagogischen Team eine erste Einschätzung        unterrichten und erhalten pädagogische Begleitung. Nur in
 der Situation vorzunehmen und erste Handlungsschritte         begründeten Einzelfällen kann die Kommunikation mit den
 zu überlegen. Die Präventionskraft hält die Verwaltungs-      Eltern verzögert oder unterlassen werden.
 leitung und den leitenden Pfarrer informiert. Es sind alle
 gesetzlichen Vorgaben und Meldepflichten zu beachten.         Im Falle von Übergriffen unter Minderjährigen ist besonde-
                                                               re Diskretion angebracht.

     Wichtig!
     Grundsätzlich kann jeder, der einen Vorfall beobach-
     tet und nicht auf die Strukturen vor Ort vertraut, sich
     sofort an die Ansprechpersonen des Erzbistums Köln
     oder die Ordnungsbehörden wenden.

20
Nachhaltige Aufarbeitung
Zur Aufarbeitung eines Vorfalls wird der für den Bereich      Der KGV unterstützt die handelnden Personen in dem er
„Kinder- und Jugendschutz“ benannte Pastorale Dienst mit      gegebenenfalls eine Supervision ermöglicht und bezahlt.
der Präventionsfachkraft aktiv und holt den Rat der ent-      Dies gilt besonders für die Ansprechpersonen, den leiten-
sprechenden Fachstelle des Erzbischöflichen Generalvika-      den Pfarrer und sein Team, die Präventionsfachkraft, die
riates ein.                                                   Verwaltungsleitung und das betroffene System bzw. die
                                                              betroffene Gruppierung/Einrichtung.

Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen
Kinder und Jugendliche sind dann stark und selbstbe-          Nehmen wir Kinder in ihren Wünschen, Hoffnungen, Ängs-
stimmt, wenn wir sie dies auch sein lassen und ihnen die      ten und Sorgen ernst!
Möglichkeit geben, sich selbst auszuprobieren und eige-
ne Wege zu gehen. Deshalb muss unsere pädagogische            In unseren Kindertagesstätten sind die Aspekte des Kin-
Grundhaltung die der Partizipation sein. Wir müssen Kin-      der- und Jugendschutzes und der Partizipation in allen
dern und Jugendlichen etwas zutrauen. Wir müssen ihnen        Arbeitsbereichen einzubeziehen. Dies gilt besonders für
die Möglichkeit bieten die gemeinsamen Aktivitäten mitzu-     die sexualpädagogischen Konzepte der Einrichtungen.
gestalten und auf ihre Wünsche, Sorgen und Nöte hören.        Dies ist auch in der Personalentwicklung zu beachten.

Wenn Kinder lernen, dass ihre Meinung und ihre Sorgen
wichtig sind und wir ein offenes Ohr dafür haben, dann        Zugang zu Literatur
werden sie sich uns anvertrauen, wenn es ihnen nicht gut
geht. Das ist der beste Schutz.                               Um unseren Mitarbeitenden, aber auch Familien Zugang
                                                              zu Literatur rund um die Thematik von Missbrauch und
Partizipation zu leben ist ein großes Ziel, das vielleicht    Prävention zu gewähren, werden in der katholischen öf-
nicht immer zu erreichen ist. Aber aus einer partizipativen   fentlichen Bücherei entsprechende Medien eingestellt und
Haltung heraus den eigenen Arbeitsbereich zu gestalten        ggf. immer wieder aktualisiert. Dies geschieht in Zusam-
führt auch dort, wo äußere Gegebenheiten einen engen          menarbeit der Mitarbeitenden der Bücherei und der Prä-
Rahmen vorgeben zu einer neuen Perspektive, die alle Mit-     ventionskraft. Die Kosten trägt der KGV.
wirkenden positiv verspüren können.

                                                                                                                      21
Schlusswort
 Christus nennt uns als eines der Grundgebote: „Liebe dei-
 nen Nächsten!“ So sollte für uns eine Kultur der Achtsam-
 keit selbstverständlich sein. Diese braucht aber immer wie-
 der Reflexion und Erinnerung. Das wollen wir mit diesem
 Schutzkonzept und mit den Schulungen nach Präventions-
 ordnung leisten.

 Als Christen und als mündige, informierte Menschen
 schauen wir genau hin, wenn wir den Eindruck haben, dass
 es Kindern oder Jugendlichen nicht gut geht. In der kirch-
 lichen Gemeinschaft, aber auch außerhalb dieser.

     •   Vertrauen wir auf unser Gefühl und
         unsere Sensibilität.

     •   Setzen wir uns gegen Machtmiss-
         brauch und Gewalt ein.

     •   Treten wir unseren Mitmenschen wert-
         schätzend und respektvoll gegenüber.

 Anlagen

22
Anlage 1

Kategorie                                                       Schulung                   EFZ1   SAE2 SVE3 Brief

haupt- oder nebenamtlich Tätige (HA)

HA0
ohne Kontakt                                                    keine                      Ja     Ja     Nein     EFZ
HA1
sporadischer Kontakt                                            Basis
Bsp. Musiker (ohne Kinderchor), Sekretärin, KöB                 (4UE)                      Ja     Ja     Ja G     HA1
HA2
regelmäßiger Kontakt                                            BasisPlus
Bsp. Küster, in der KiTa (Büro, Küche, FSJ, uvm.)               (8UE)                      Ja     Ja     Ja G     HA2
HA3
leitende Funktion in Kinder und Jugendarbeit                    Intensiv
Jugendreferent                                                  C (16UE)                   Ja     Ja     Ja G     -
HAP1
pädagogisches Personal
Erzieher(innen), Auszubildende im pädagogischen                 BasisPlus Caritas
Bereich                                                         (8UE)                      Ja     Ja     Ja K     -
HAP2
pädagogisches Personal in leitender Funktion                    Intensiv Caritas
(Leitung Kindertageseinrichtung)                                (16UE)                     Ja     Ja     Ja K     -
HAPD                                                                                                     Ja
Pastorale Dienste/Verwaltungsleitung                            EBGV                       EBGV   EBGV   G/K      -
HAF                                                     BasisPlus
Freiwilligendienstleistende im Bereich Gemeindepastoral (8UE)                              Ja     Ja     Ja G     -
HAFP
Freiwilligendienstleistende im Bereich                          Basis Plus evtl. Caritas                 Ja
Kindertagesstätten                                              (8UE)                      Ja     Ja     K/G      -

ehrenamtlich Tätige (EA)
EA0
ohne Kontakt                                                    Nein                       Nein   Nein   Nein     -
EA1
geringfügiger Kontakt
Bsp. Sternsingeraktion, Elternhilfe bei Messdieneraus-
flug, einmaliges Angebot im Rahmen von Firm- oder
Kommunionvorbereitung, Bastelnachmittag                         Belehrung                  Nein   Nein   Ja G     EA1
EA2
sporadischer Kontakt                                            Basis
Bsp. KöB, KiBiWo, Kinderkirche                                  (4UE)                      Nein   Nein   Ja G     EA2
EA3
regelmäßiger Kontakt
Kommunionkatecheten, Firmbegleiter, Jugendleiter
immer wenn ÜBERNACHTUNG eingeschlossen ist
EA in der KiTa (egal wie intensiv, wenn nicht ausschließ-       BasisPlus                                         EA3   +
lich einmalig und von Erzieherinnen begleitet)                  (8UE)                      Ja     Nein   Ja G     EFZ

1       erweitertes Führungszeugnis

2       Selbstauskunftserklärung

3       Selbstverpflichtungserklärung (Selbstverpflichtung auf den Verhaltenskodex)
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