Integriertes Klimaschutzkonzept der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid

 
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Integriertes Klimaschutzkonzept der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid
Integriertes Klimaschutzkonzept

der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid

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Integriertes Klimaschutzkonzept der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid
Inhaltsverzeichnis

1.    Einleitung

1.1   Hintergrund und Motivation                   1-2

1.2   Leitziele                                    2-3

1.3   Vorgehensweise                               3-4

2.    Sachstand

2.1   Basisdaten

2.1.1 Einwohner und
      wirtschaftsstrukturelle Ausgangssituation    4-8

2.1.2 Wirtschafts- und Erwerbstätigenstruktur      9

2.2   Historie                                    10-13

2.3   Energie- und CO2-Bilanz

2.3.1 Vorgehensweise der Bilanzierung             13

2.3.2 Bilanzierungsmethodik                       13-14

2.4   Potenziale und Ideen

2.4.1 Potenziale                                  14-15

2.4.2 Ideen                                       16

3.    Herausforderungen                           16-17

4.    Handlungsfelder                             17

4.1   Öffentliche Liegenschaften                  18

4.2   Regenerative Energien                       18-19

4.3   Gemeindeentwicklung, Bauen und Wohnen       19

4.4   Verkehr und Mobilität                       19-20

4.5   Klimaanpassung                              20

4.6    Abwasser                                   21

5.    Umsetzung/Klimaschutzfahrplan               21

6.    Controlling                                 21-22
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7.      Öffentlichkeitsarbeit         23

     Anlagen

     Anlage 1 Einzelmaßnahmen         24-42

     Anlage 2 Klimaschutzfahrplan     43-44

     Anlage 3 Öffentlichkeitsarbeit   45

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Integriertes Klimaschutzkonzept der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid
Integriertes Klimaschutzkonzept
der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid

1. Einleitung
1.1 Hintergrund und Motivation

Beim UN-Klimagipfel in Paris haben 195 Staaten ein neues Abkommen gegen die Erder-
wärmung beschlossen. Der Vertrag verpflichtet erstmals alle Länder zum Klimaschutz und
tritt 2020 in Kraft.
Die Staaten setzen sich das Ziel, die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Zeital-
ter "weit unter" zwei Grad Celsius zu beschränken. Zudem sollen Anstrengungen unternom-
men werden, den Temperaturanstieg bereits bei 1,5 Grad zu stoppen.

 In der zweiten Hälfte des Jahrhunderts soll ein Gleichgewicht erreicht werden zwischen dem
menschgemachten Ausstoß von Treibhausgasen und der CO2-Bindung durch sogenannte
Senken, das sind etwa Wälder, aber auch unterirdische Kohlenspeicher. Nach Darstellung
von Klimawissenschaftlern würden damit die Netto-Emissionen auf null gesenkt.

 Vor dem Klimagipfel haben 186 Staaten freiwillige nationale Klima-Ziele vorgelegt. Aller-
dings reichen die Maßnahmen nicht aus, um den Temperaturanstieg auf unter zwei Grad
Celsius zu begrenzen.
Der Vertrag sieht vor, dass die selbstgesteckten Ziele ab 2023 alle fünf Jahre überprüft und
verschärft werden.

Die Staaten vereinbaren ein gemeinsames System von Berichtspflichten und Transparenz-
regeln. Jedes Land soll Bilanzberichte seines CO2-Ausstoßes vorlegen. Dabei sollen die un-
terschiedlichen Voraussetzungen und Fähigkeiten der Länder berücksichtigt werden. Damit
ist sichergestellt, dass etwa bei der statistischen Erfassung des CO2-Ausstoßes arme Länder
nicht die gleichen Ansprüche erfüllen müssen wie reichen.

Viele Entwicklungsländer, etwa die Inselstaaten, sind durch den Klimawandel bedroht. Der
Meeresspiegel steigt, Dürren und Unwetter werden heftiger. Ihnen wird im Pariser Abkom-
men Unterstützung zugesichert, etwa durch Frühwarnsysteme und Klimarisikoversicherun-
gen.

Die Industriestaaten sollen arme Staaten beim Klimaschutz und bei der Anpassung an die
Erderwärmung unterstützen. Andere Staaten - damit sind vor allem aufstrebende Schwellen-
länder gemeint - werden "ermutigt", ebenfalls einen freiwilligen finanziellen Beitrag zu leisten.

In einer begleitenden Entscheidung wird das Versprechen der Industrieländer festgehalten,
ab 2020 jährlich 100 Milliarden Dollar für arme Staaten bereitzustellen. Diese Summe soll bis
2025 fließen.
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Integriertes Klimaschutzkonzept der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den bundesweiten Ausstoß von Kohlendioxid
und anderen Treibhausgasen bis 2020 um 40 % und bis 2050 um 80 bis 95 % zu senken.
Als eine zentrale Handlungsebene wurden dabei die Kommunen identifiziert. Sie können
direkt und indirekt auf die Entwicklung im Klimaschutz einwirken.
Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid möchte aus diesem Grund ein integriertes Klima-
schutzkonzept erstellen.
Das integrierte Klimaschutzkonzept soll der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid ermöglichen,
die vorhandenen Einzelaktivitäten und Potenziale zu bündeln und in Zusammenarbeit mit
unterschiedlichsten Akteuren des Gemeindegebietes nachhaltige Projektansätze zu entwi-
ckeln und Multiplikator- bzw. Synergieeffekte zu nutzen.

Darüber hinaus werden in dem integrierten Klimaschutzkonzept der Energieverbrauch sowie
die Treibhausgasemissionen nach den Sektoren Wirtschaft, Haushalte, Verkehr und Kom-
mune erfasst. In einem zweiten Schritt sollen darauf aufbauend Potenziale zur Reduzierung
der CO2-Emissionen und zur Verbesserung der Energiestrukturen auf dem Gemeindegebiet
aufgedeckt werden. Auf Grundlage der ersten beiden Schritte wird ein Maßnahmenkatalog
erstellt, der unterschiedliche Handlungsempfehlungen beinhaltet, die es gilt mittel- bis lang-
fristig umzusetzen.

Mit dem Prozess zur Erstellung des integrierten Klimaschutzkonzeptes erhalten die Gemein-
de und ihre Akteure eine Grundlage und ein Werkzeug, die Energie- und Klimaarbeit sowie
die zukünftige Klimastrategie konzeptionell, vorbildlich und nachhaltig zu gestalten. Bei In-
krafttreten des Klimaschutzgesetzes NRW, in dem die Erstellung kommunaler Klimaschutz-
konzepte als Pflichtaufgabe benannt wird, hätte die Gemeinde bereits ein Konzept vorzuwei-
sen, welches einen Maßnahmenkatalog für den Bereich Klimaschutz und Energiepolitik be-
inhaltet.

1.2 Leitziele

Leitbild Klimakommune NRW

Leitbild und die Zielvorstellungen für Neunkirchen-Seelscheid als „Klimakommune
Nordrhein-Westfalen“

Eine zukunftsfähige Entwicklung verlangt die gleichberechtigte Integration von Öko-
logie, Ökonomie und sozialen Gesichtspunkten in allen Handlungsfeldern.

Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid wünscht ein lebenswertes Miteinander in einer intak-
ten Umwelt und unterstützt deshalb die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung und des
Landes NRW.

Wichtige Ziele des Landes sind:
• Erneuerbare Energien hin zur energetischen Selbstversorgung ausbauen
• Effiziente Energie und Ressourcenschonung
• Klimaverträgliche Verkehrs- und Siedlungsentwicklung
• Den Klimaveränderungen angepasste Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

Die bisherigen Ziele der Kommunalpolitik und das Energie- oder Klimaschutzkonzept:

Der Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid hat am 29.02.2000 folgenden einstimmigen
Beschluss gefasst:
„Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid bekennt sich nachdrücklich zu ihrer Verantwortung
auf lokaler Ebene sich für die Ziele und Prinzipien der Agenda 21 für eine zukunftsfähige
Entwicklung im 21. Jahrhundert mit den Bürgerinnen und Bürgern, den gesellschaftlichen
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Gruppen, den Unternehmen, den Kirchen und den örtlichen Organisationen einzusetzen,
Impulse für Zukunftsperspektiven zu geben und Verantwortung bei der Umsetzung zu über-
nehmen. Jugendliche als am meisten von zukunftsorientierten Entscheidungen Betroffene,
und Frauen sind im besonderen Maße einzubeziehen.
Dabei haben folgende Handlungsfelder besonderes Gewicht:
   • Effiziente Energie- und Ressourcenschonung;
   • Umweltverträgliche Verkehrs- und Siedlungsentwicklung;
   • Förderung des Umweltbewusstseins und des Umweltverhaltens;
   • Eine sowohl im wirtschaftlichen als auch in den Produkten umweltverträgliche Land-
       bewirtschaftung;
   • Maßnahmen zum Schutz der biotischen Systeme und des Naturhaushaltes;
   • Jugend-, Kultur- und Bildungsfragen;
   • Frauenfragen.“

Die Gemeinde arbeitet im Rahmen kommunaler Nachhaltigkeitsstrategien mit dem Struktur-
report der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid. Es ist ein Satz von 20 Basisindikatoren zu
den drei Nachhaltigkeitsdimensionen Ökologie, Ökonomie und Gesellschaft.

http://www.nk-se.de/fileadmin/redaktion/ratsinformationen/Strukturreport_2001-2015.pdf

Die Akteure, die an der Entwicklung der Vision und der Ziele beteiligt waren.

Über den Prozess der Lokalen Agenda 21 und das Integriertes Ländliches Entwicklungskon-
zept sind die Nachbarkommunen, die Wirtschaftsförderung, die Bürgerinnen und Bürgern,
die Land- und Forstwirtschaft, Unternehmen, Investoren, die gesellschaftlichen Gruppen, die
Kirchen und die örtlichen Organisationen an der Entwicklung der Visionen und der Ziele be-
teiligt.

Im Jahr 2014 hat eine aktive Bürgerbeteiligung im Rahmen der LEADER-Bewerbung „Vom
Bergischen zur Sieg“ stattgefunden.

1.3 Vorgehensweise

Die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes ist in die folgenden
drei Bausteine unterteilt:
Baustein 1: Energie- und CO2-Bilanz
Baustein 2: Handlungsfelder
Baustein 3: Maßnahmenkatalog

Ziel ist es, die verschiedenen Aktivitäten zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung zu bün-
deln und dabei eine Vernetzung der Akteure zu gewährleisten.

Mit der Energie- und CO2-Bilanz wird zunächst der Status Quo des Energieverbrauchs und
CO2-Austoßes auf dem Gemeindegebiet festgestellt.
Aus der Höhe und der Verteilung der CO2-Emissionen auf die Sektoren Haushalte, Wirt-
schaft, Verkehr und kommunale Einrichtungen sowie der Art der eingesetzten Energieträger
lassen sich Handlungsschwerpunkte bzw. Handlungsfelder festlegen und mögliche Akteure
definieren.
Durch die Festlegung von Handlungsfeldern, z. B. „Regenerative Energien“ und „Öffentliche
Liegenschaften“ werden inhaltliche Rahmenbedingungen geschaffen, in denen die Projekte
und Maßnahmen mit den verschiedenen Akteuren entwickelt werden.

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Die Akteure sind Teil des gesellschaftlichen Lebens, fungieren als Multiplikatoren und kom-
men aus allen wesentlichen Bereichen, wie z. B. Wirtschaft, Kreditinstitute, Handwerk, Ener-
gieberatung, Politik, Verwaltung, Landwirtschaft, Energieversorgung, Bürgerschaft und Ver-
eine. Die Einbindung dieser Akteure in die Phase der Maßnahmenentwicklung ist zwingend
erforderlich, da ihnen eine zentrale Rolle bei der Maßnahmenumsetzung und somit dem Er-
reichen der Klimaschutzziele zukommt.

2. Sachstand

2.1. Basisdaten

2.1.1 Einwohner und wirtschaftsstrukturelle Ausgangssituation

Bevölkerungsstand Basis Zensus 2011
- Gemeinden - Stichtag

Bevölkerungsfortschreibung Basis Zensus 2011
Neunkirchen-Seelscheid

                                 Stichtag

31.12.2014    19.546
31.12.2013    19.481
31.12.2012    19.537
31.12.2011    19.744

Datenquelle: Statistisches Landesamt

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Räumliche Lage der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid

Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid gehört zum nordöstlichen Rhein-Sieg-Kreis und liegt
jeweils ca. 25 km Luftlinie östlich der Zentren Köln und Bonn im südlichen Bergischen Land.
Das Gemeindegebiet umfasst eine Fläche von 50,62 qkm.
Die Bevölkerung verteilt sich auf die beiden Hauptorte Neunkirchen und Seelscheid sowie
ca. 50 weitere Ortschaften und Weiler. Durch die reizvolle Landschaft und die Nähe zu den
Großstädten hat sich die Gemeinde zu einem begehrten Wohnplatz entwickelt und gilt nach
Lage, Siedlungsstruktur und Infrastrukturangeboten als attraktives Grundzentrum.

Natur
Die stark bewegte Topografie des Bergischen Landes zeigt bei 269 m über NN den höchsten
Punkt und bei 93 m über NN die tiefste Lage. Bröl-, Wahn- und Naafbach gliedern mit den
sie begleitenden Höhenzügen das Gemeindegebiet. Das infolge der durchschnittlichen Hö-
henlage von 200 Metern günstige Klima hat zu einer abwechslungsreichen Landschaft mit
Wiesen- und Weideflächen, Äckern, Laub- und Nadelwäldern geführt. Darüber hinaus prägt
die Wahnbachtalsperre mit einer Wasserfläche von 225 ha und einem Fassungsvermögen
von 41,5 Mio. Kubikmetern die Landschaft. Von besonderer Bedeutung für die Natur ist das
im Bereich der geplanten Naafbachtalsperre an der Grenze zur Stadt Lohmar gelegene FFH-
Gebiet.

Kultur
Zu der sehr guten infrastrukturellen Ausstattung gehören elf Kindergärten, drei Grundschulen
mit Offenem Ganztags-Angebot, eine Hauptschule, die als Ganztagsschule geführt wird und
eine Realschule. Die in der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid gegründete Gesamtschule
ist seit dem Schuljahr 2013/2014 als Ganztagsschule neu am Start. Ferner besteht in
Neunkirchen ein privates Gymnasium (Antoniuskolleg) und in Seelscheid eine heilpädagogi-
sche Waldorfschule. Sechs gut bestückte Bibliotheken, zwei Kleinkunstbühnen und zwei Ga-
lerien, eine Kunst- und Musikschule sowie eine Malschule ergänzen das Angebot. Hinzu
kommen wechselnde Ausstellungen aus allen Sparten der Kunst (Malerei, Silberschmuck,
Seidenmalerei, Drechselarbeiten, Skulpturen und Keramik), Theater-Aufführungen, Konzerte
sowie die Aktivitäten der über 100 Vereine und Dorfgemeinschaften.

Die drei katholischen und zwei evangelischen Kirchengemeinden nehmen nicht nur religiöse
und seelsorgerische Aufgaben wahr, sondern leisten wertvolle Beiträge zum sozialen und
kulturellen Angebot in der Gemeinde. Fünf Kirchen prägen die Orte Neunkirchen, Seelscheid
und Hermerath und beherbergen wertvolle religiöse und kulturelle Schätze.

Zum Angebot für sportliche Aktivitäten gehören drei Sportplätze, ein Baseball-/Softball-Platz,
sieben Turn- und Sporthallen, eine Tennishalle, zwei Tennisanlagen, ein Hallenbad mit an-
gegliedertem Fitnesscenter, zahlreiche Spiel- und Bolzplätze, acht Reithallen und Reitanla-
gen.

Für jüngere Einwohner stehen die gemeindlichen Jugendzentren sowie Jugendfreizeit-
Angebote der Kirchen und Vereine zur Verfügung.

Wirtschaftsraum
Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid ist ländlich strukturiert. Darüber hinaus hat sie eine
gesunde und vielfältige handwerklich-gewerbliche Wirtschaftsstruktur zu bieten und verfügt
über fünf bestehende Gewerbegebiete und zwei interkommunale Gewerbegebiete mit der
Gemeinde Much.

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Die hohe Kaufkraft der Einwohner und der hohe Wohn- und Freizeitwert machen die Ge-
meinde vor allem für Dienstleistungs-Unternehmen interessant.

Zu den nahe gelegenen Ballungsräumen Köln und Bonn bestehen gute Verkehrsanbindun-
gen durch die Bundesstraßen Nummern 56 und 507 sowie die Landstraßen Nummern 189,
318 und 352. Von besonderer Bedeutung ist die Nähe zu den Autobahnen A 3 und A 4, dem
nur ca. 20 km entfernten Flughafen Köln/Bonn und dem ICE-Bahnhof in Siegburg.

Postleitzahl 53819
Telefon-Vorwahl 0 22 47
Geographische Lage (Rathaus):
7° 20` 15" östliche Länge
50° 50` 43" nördliche Breite
Lage über NN:
höchster Punkt 269,4 m (Nackhausen)
niedrigster Punkt 93,4 m (Bröltal/Nähe Ingersauelerhof)

Verkehrsverbindungen:

Autobahn A 3 Köln-Frankfurt
Abfahrten Lohmar (Nr. 32) und
AB-Kreuz Bonn/Siegburg (Nr. 33)
Autobahn A 4 Köln-Olpe
Abfahrt Wiehl/Bielstein (Nr. 24)
Bundesbahn: ICE Bahnstationen Siegburg und Hennef
Omnibusverbindungen:
von und nach Hennef, Siegburg und Köln

Gemeindegebiet:
50,62 qkm
Landwirtschaftliche Nutzfläche 57%
Waldfläche 25%
Landschaftsschutzgebiet:
20,49 qkm
Einwohnerzahl: 20.634 - Stand: 31.12.2010

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Wirtschaftsstrukturelle Ausgangssituation der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid

Die Gemeinde hat als Grundzentrum die Aufgabe, günstige Rahmenbedingungen für den
Arbeitsmarkt und die Wirtschaft zu schaffen sowie die Nahversorgung der Bevölkerung si-
cherzustellen.

Auf Grund der gewachsenen Strukturen überwiegt in der Landwirtschaft die Rindviehhaltung
in Form von Milchwirtschaft. Durch die sich in der Vergangenheit zunehmend verschlech-
ternde Einnahmemöglichkeit aus der Landwirtschaft hat eine Konzentration der Betriebe
stattgefunden. Daneben haben verschiedene kleinere Betriebe ganz oder teilweise auf Pfer-
dehaltung und Pensionspferdehaltung umgestellt.

Der Land- und Forstwirtschaft kommt in der Gemeinde neben der Funktion als Wirtschafts-
faktor besondere Bedeutung für den Erhalt der vielfältigen Landschaft zu. Diese bildet die
Grundlage für die Gemeinde als Naherholungsgebiet und somit die Basis für den Tourismus.
Zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation dieser Betriebe arbeitet die Gemeinde in den
letzten Jahren verstärkt mit ihnen bei der Biotoppflege sowie der Durchführung und Unterhal-
tung von ökologischen Ausgleichsmaßnahmen zusammen. Darüber hinaus sind Bestrebun-
gen für eine vermehrte Direktvermarktung der Produkte im Gange.

Die bisherige Gemeindeentwicklung hat zu einer gesunden, vielfältigen handwerklich-
gewerblichen Wirtschaftsstruktur geführt. Im sekundären und tertiären Sektor sind die Be-
schäftigtenzahlen in der Gemeinde annähernd gleich. Die vorhandene kleinteilige Bran-
chenmischung hat gesamtwirtschaftliche Krisen relativ gut überlebt und Stabilität bewiesen.
Um die Ansiedlung weiterer Handwerks- und Gewerbebetriebe zu ermöglichen und vorhan-
denen Arbeitskräften vor Ort eine Erwerbsmöglichkeit zu bieten, wurden mit der benachbar-
ten Gemeinde Much gemeinsame Gewerbeflächen geschaffen. Der überwiegende Teil der
Erwerbstätigen ist jedoch auf Arbeitsplätze in den nahen Regionen Köln und Bonn angewie-
sen, wodurch die Gemeinde über einen hohen Pendleranteil verfügt.

Trotz eines hinreichenden Nahversorgungsangebotes in den beiden Hauptorten Neunkirchen
und Seelscheid besteht ein hoher Kaufkraftabfluss in die benachbarten Städte. Für diese
wiederum stellt die Region des Bergischen Landes ein beliebtes Naherholungsgebiet (Wan-
dern, Radfahren etc.) dar.

Der Touristikverein Bergischer Rhein-Sieg-Kreis e.V. wurde Ende 2009 gegründet. Er hat die
Aufgabe, die vier Kommunen Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid und Ruppichteroth
touristisch bekannt zu machen. Die Kommunen sehen die Förderung eines sanften und ver-
träglichen Tourismus als Chance zur Entwicklung der Region. Sie wollen dabei einen neuen
Weg einschlagen – einen partnerschaftlich orientierten. Sie wollen ihre Kräfte bündeln und
so auf Erfolgskurs gehen.

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Datenquelle: Statistisches Landesamt

Datenquelle: Statistisches Landesamt

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2.1.2 Wirtschafts- und Erwerbstätigenstruktur

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) am Arbeitsort (AO)

05382040 Neunkirchen-Seelscheid (Gebietsstand Juni 2015)
Ausgewählte Stichtage, Datenstand: Juni 2015

*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rech-
nerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Gleiches gilt, wenn eine Region oder ein Wirtschaftszweig
1 oder 2 Betriebe aufweist oder einer der Betriebe einen so hohen Beschäftigtenanteil auf sich vereint, dass die Beschäftigtenzahl prak-
tisch eine Einzelangabe über diesen Betrieb darstellt (Dominanzfall).

Aufgrund einer rückwirkenden Revision der Beschäftigungsstatistik im August 2014 weichen diese Daten von zuvor veröffentlichten Daten
früherer Stichtage ab. Siehe methodische Hinweise.

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                                                WZ2008
                                                                                                     2                          3

Insgesamt                                                                                                3.211                           3.492

A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei                                                                       39                                *
B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden                                                                 -                                 -

C Verarbeitendes Gewerbe                                                                                  916                            1.063
D Energieversorgung                                                                                           *                                *
E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltver-
schmutzungen                                                                                                  *                                *
F Baugewerbe                                                                                              372                               369

G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen                                                468                               515

H Verkehr und Lagerei                                                                                     110                               119

I Gastgewerbe                                                                                                61                              62

J Information und Kommunikation                                                                              72                              62
K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen                                                117                               133
L Grundstücks- und Wohnungswesen                                                                             30                              28

M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen                        84                              94

N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen                                                 77                             111
O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung                                                    *                                *

P Erziehung und Unterricht                                                                                168                               185

Q Gesundheits- und Sozialwesen                                                                            337                               357
R Kunst, Unterhaltung und Erholung                                                                            *                                *

S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen                                                                  71                              75

T Private Haushalte                                                                                          9                               10
U Exterritoriale Organisationen und Körperschaften                                                            -                                 -
7 Keine Angabe                                                                                                *                                 -
8 Fehler im Ursprungswert                                                                                     -                                 -
9 Keine Zuordnung möglich                                                                                     -                                 -
                                                                                                                  © Statistik der Bundesagen-
Statistik-Service West, Auftragsnummer 208541
                                                                                                                                   tur für Arbeit

                                                                                                                              12
2.2 Historie

Umgesetzte Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

•   Verbraucher und Vorbild

    •   Teilnahme an der Aktion „Energiesparer NRW“ und an der bundesweiten Umfrage
        des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und der Kommunalen Umwelt-AktioN
        U.A.N. für den Erfahrungsbericht „Rathaus & Klimaschutz 2007“
    •   Partner der Solar-Lokal-Initiative im Rhein-Sieg-Kreis
    •   Fortführung des gemeindlichen und regionalen Klima- und Energiekonzeptes
    •   Gemeindliche Richtlinie zur Einsparung von Energie und Wasser in öffentlichen
        Gebäuden
    •   Internes Energiecontrolling mit Auswertung von Energiekennwerten
    •   Fortführung der energetischen Sanierungen öffentlicher Gebäude
    •   Wärmecontracting mit kontrollierter Fernüberwachung und Steuerung von Hei-
        zungsanlagen (Maßnahme am Hallenbad wurde mit dem KGST- Preis „Intelligent
        Sparen“ ausgezeichnet)
    •   Greenlight-Partner der EU durch Lichtcontracting. 80 % aller öffentlichen Gebäude
        wurden saniert. Der Stromverbrauch der Beleuchtungsanlagen konnte damit um 70%
        reduziert und der Ausstoß an Kohlendioxid um fast 400 Tonnen vermindert werden.
    •   Einbau von solaren Brauchwasseranlagen an Sporthallen und Übergangswohnheim
    •   Die Betriebssparte „Erneuerbare Energie“ der Gemeindewerke hat von 2004 bis 2009
        zum Bau von 6 eigenen Photovoltaikanlagen im schulischen Bereich und auf dem
        Hallenbad mit einer Leistung von insgesamt 85,7 kWp geführt. Insgesamt werden
        dadurch 50 Tonnen Kohlendioxid eingespart. Weitere sollen gemäß Wirtschaftsplan
        gebaut werden.
        In der Gemeinde gibt es 2014 451 Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von
        4.397KWp. Insgesamt werden mehr als 2.520 t Kohlendioxid eingespart.
    •   Eine neue Sportstätte wird mit modernster Beleuchtungstechnik ausgestattet, eine
        alte Sportstätte wurde zurückgebaut (Renaturierung Wenigerbach in Seelscheid)
    •   Energiegerechte Beschaffung (emissionsarme Dienstfahrzeuge, Dienstfahrrad, E-
        bike, IT-Bereich)
    •   Einbau einer Regenwassernutzungsanlage im Rathaus
    •   Straßenbeleuchtung: Gemäß der EU-Richtlinie 2005/32/EG (EuP-Richtlinie, Ökode-
        sign-Richtlinie) verlieren alle Hochdruckquecksilberdampflampen ab 2015 die EU-
        Zulassung und dürfen damit nicht mehr gehandelt werden. Im Gemeindegebiet sind
        zur Zeit noch 269 Hochdruckquecksilberdampflampen vorhanden. Wie mit der RWE
        Deutschland AG vereinbart, wurden 30 Bogenschirmleuchten rund um die Kirche St.
        Margareta mit folgenden Straßen erneuert: Am Wiedenhof, Gartenstraße, Kirchstra-
        ße, Parkstraße, Pfarrer-Schaaf-Straße, Schulstraße und St. Margarethen. Die übrigen
        239 Leuchtstellen sollen in den kommenden 3 Jahren in einem Erneuerungspro-
        gramm gegen moderne LED- Leuchten auswechselt werden. Im Rahmen dieser Mo-
        dernisierung kann der Anschlusswert von zur Zeit 21.550 Watt auf ca. 10.000 Watt
        gesenkt werden. Reduzierung des Energieverbrauchs von 300.000 kWh auf 148.000
        kWh.
    •   Thermografieaktion in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale NRW

                                                                                        13
•    Planung
    • Bebauungsplan zur Verlegung des Sportplatzes Seelscheid aus zentraler Lage für
        die Schaffung eines Grünzuges mit Freilegung und Renaturierung des Wenigerba-
        ches sowie Integrierung einer Freien Waldorf Förderschule mit Gründächern.
    • Baumschutz- und Begrünungsfestsetzungen in Bebauungsplänen und Gestal-
        tungssatzungen
    • Ausweisung eines Biotopverbundnetzes im Flächennutzungsplan und Biotoppfle-
        geverträge mit Landwirten und Verschönerungsvereinen
    • Ausweisung von Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent-
        wicklung von Boden, Natur und Landschaft
    • Geringere Bauflächenausweisung im Flächennutzungsplan aktuell geringer als
        vom Bedarf prognostiziert
    • Erarbeitung eines Integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) mit drei
        Nachbarkommunen begleitet von der Wirtschaftsförderung des Rhein-Sieg-Kreises
        und der GfL, Koblenz

•   Versorgung
    • Maßnahmen zur Verbesserung und Ergänzung des ÖPNV (z.B. Anrufsammeltaxi,
       Bürgerbus, Zentraler Omnibusbahnhof Antoniusplatz, Bike&RidePlatz Antoniusplatz)
    • Anpassungsmaßnahmen der Infrastruktur z.B. Anpflanzung schattenspendender
       Bäume an Straßen
    • Ausbau der öffentlichen Entwässerungsanlagen
    • Beteiligung am Energieeffizienzprojekt des RWE

•   Beratung/Öffentlichkeitsarbeit
    • Permanente Energieveranstaltungen in Kooperation mit der Energieagentur NRW
       und der Stadt Lohmar (8 Veranstaltungen/Jahr)
    • Öffentlichkeitsarbeit durch Beratung, Verteilen von Informationsschriften und Veröf-
       fentlichungen in der Presse sowie Dauerausstellung über Photovoltaikanlagen in den
       Schulen.
    • Verleih von zwei Strommessgeräten an Bürgerinnen und Bürger mit Ausgabe von
       EnergieEffizienz-Broschüren der dena und der Broschüre „Besonders sparsame
       Haushaltsgeräte 2015/2016“ vom Niedrig-Energie-Institut, Detmold
    • Beauftragung einer Studie zur Ermittlung aller Dachflächen, die sich für die Gewin-
       nung von Solarenergie eignen
    • Internetpräsentation über die Energieeinsparmaßnahmen der Gemeinde und die
       Solaranlagen der Gemeindewerke
    • Projekte der Schulen zum Thema Klimawandel
       • In der Clara-Schumann-Realschule wurden folgende Projekte durchgeführt:
           - globale Erwärmung Ausstellung mit folgenden Unterpunkten: CO2-Anstieg,
               Temperaturanstieg und die Folgen, Der Golfstrom - was passiert wenn der
               Golfstrom erliegt.
           - Energiesparpass, Energiesparkatalog, Energiesparschule, The Day After To-
               morrow-eine utopische Zeitreise in die Eiszeit.
           - Photovoltaik, alternative Energiequellen Wasser, Wind, Meeresströmungen
           - Erdwärme, Energie aus Meeresstömungen, Die Energiesparstadt
           - My personal ecological footprint, Al Gore: An unconvenient truth – Fil-
               manalyse
       • Die Gemeinschaftshauptschule hat im Bereich „Klimaschutz und Klassenkasse“
           gearbeitet und wurde im Rahmen dessen in den Jahren 2001 und 2003 als Ener-
           gieschule NRW ausgezeichnet.

                                                                                       14
Durch die Bürgerstiftung Seelscheid wurden der Gemeinschaftshauptschule
           Schülerübungskästen zur Solar-Wasserstoff-Technologie – Brennstoffzellentech-
           nik für Autos – übergeben.
       •   Die Schülerinnen und Schüler der 3. Schuljahre der Grundschule Wolperath-
           Schönau haben sich in der vergangenen Zeit intensiv mit dem Thema Wetter
           auseinandergesetzt. Durch den am 18.04.08 erfolgten Besuch des Wettermodera-
           tors von SWR3, Herrn Gernot Schütz, wurde den Kindern die Möglichkeit gege-
           ben, das Thema „Wetter“ noch intensiver kennenzulernen und einem „Profi“ Fra-
           gen zu stellen. Die Kinder haben gemeinsam mit Herrn Schütz eine „Wetterstati-
           on“ auf dem Schulgelände eingerichtet. An diesem Tag wurde live in der „Morn-
           ing-Show“ aus Wolperath gesendet. Seitdem senden die 3. Schuljahre täglich ihre
           Beobachtungen und Ablesungen via Internet an den SWR3 und agieren somit als
           sogenannter „Wettermelder“.
       •   Im Bereich Klimaschutz beschäftigt sich die Grundschule Seelscheid mit folgen-
           den Unterrichtsbereichen Klassen 3+4: Aggregatzustände von Wasser in Experi-
           menten untersuchen, Stoffumwandlungen herbeiführen und beobachten, Wetter-
           erscheinungen beobachten und erklären (Wetterstation bauen), Zusammenhänge
           zwischen Lebensraum + Lebensbedingungen erkennen und darstellen.
           Im Rahmen der Feierlichkeiten zur Einweihung des Schulerweiterungsbaus wurde
           das Theaterstück "Lars, der Eisbär" aufgeführt. Diese soll begleitet werden u.a.
           durch Forscherstationen zum Thema Klimawandel.
           Der Seelscheider Bote, Gemeindebrief der ev. Kirchengemeinde Seelscheid, hat
           sich in einer seiner Ausgaben auf den Kinderseiten mit dem Thema Klimaschutz
           und Erderwärmung auseinandergesetzt.
       •   In der Tageseinrichtung „Aktion Kindegarten“ e.V. werden Forschungsprojek-
           te im Rahmen der bundesweiten Initiative „Haus der kleinen Forscher“ regelmäßig
           angeboten. Spielerisch experimentieren die Kinder mit unterschiedlichen Aggre-
           gatszuständen von z.B. Wasser, Wetterbeobachtung (z.B. wie entsteht Nebel)...
           Welche Bedeutung haben z.B. die Sonne, der Regen, die Jahreszeiten für unsere
           Natur und Ihre Bewohner. Es wurden bereits zahlreiche, implementierte Projekte
           (z.B. KindergartenPlus) angeboten.
       •   Die Ritter-Göttscheid-Grundschule hat (wie jedes Jahr) Schwerpunkte für die
           Arbeit entwickelt und verabschiedet. Bereiche sind: Schulentwicklung / Unter-
           richtsentwicklung und Personalentwicklung. Anhand der Schwerpunkte wird auch
           die außerunterrichtliche Arbeit strukturiert. Für 2015/2016 sind dies folgende
           Themen:
           - Gute, gesunde Schule (Schwerpunkt Gesundheit aller im System tätigen
               Personen – Schüler und Schülerinnen, Lehrkräfte, OGS-Personal, Ver-
               waltungspersonal und externe/(Eltern)
           - Classroom Management (anhand der Merkmale „Was ist guter Unterricht“ von
               Hilbert Meyer)
           - Umgang mit schwierigen Situationen (Prävention / Lösungsorientierte Hand-
               lungsstrategien / Mitwirkung).
           Alle o.g. Themen sind langfristig gebunden und haben die Schule in den letzten
           Schuljahren begleitet im Sinne der Nachhaltigkeit.

Erfahrungen mit partizipativen und kooperativen Verfahren in der Kommunalentwick-
lung

   •   Für die Energiegewinnung (Bau von Photovoltaikanlagen) besteht eine Kooperation
       zwischen der Gemeinde als Gebäudeeigentümerin und den Gemeindewerken als Ei-
       gentümerin und Betreiberin der Anlagen.
   •   Für die Energieeinsparung wurden Wärmecontractingverträge mit der Firma
       Rhenag und Lichtcontractingverträge mit der Firma Eurolux abgeschlossen.
                                                                                        15
•   In dem „Integrierten ländlichen Entwicklungskonzept Bergischer Rhein-Sieg-Kreis"
       kooperieren die Stadt Lohmar, die Gemeinden Much, Neunkirchen-Seelscheid und
       Ruppichteroth, um gemeinsam mit den Bürgern, Unternehmen, Vereinen und sonsti-
       gen Akteuren Handlungsansätze zu entwickeln, sich für die Zukunft zu positio-
       nieren und Planungen aufeinander abzustimmen.
       Im Rahmen dieser Zusammenarbeit werden auch die Standorte der Bio-
       Energieanlagen abgestimmt, um deren Einzugsgebiete bedarfsgerecht und ökolo-
       gisch vertretbar festzulegen.

2.3. Energie- und CO2-Bilanz

2.3.1 Vorgehensweise der Bilanzierung
Zur Bilanzierung wurde die internetbasierte Plattform ECORegion des Schweizer Unterneh-
mens ECOSPEED AG verwendet, die speziell zur Anwendung in Kommunen entwickelt wur-
de. Bei dieser Plattform handelt es sich um ein Instrument zur Bilanzierung des Energiever-
brauchs und der CO2-Emissionen. Ziel des Systems sind zum einen die Erhöhung der
Transparenz energiepolitischer Maßnahmen und zum anderen, durch eine einheitliche Bilan-
zierungsmethodik, einen hohen Grad an Vergleichbarkeit zu schaffen.

2.3.2 Bilanzierungsmethodik

Die Berechnung und Darstellung der Endbilanz erfolgt aufgeteilt in die vier
Sektoren:
   • Wirtschaft
   • Haushalte
   • Verkehr
   • Kommune

CO2- Emissionsparameter
Eine weitere Grundlage zur Berechnung der CO2-Emissionen bildet der sogenannte CO2-
Emissionsparameter. Dieser gibt an, wie viel CO2 bei der Erzeugung einer Energieeinheit
entsteht und ist die Grundlage für die Berechnung der CO2-Emissionen aus dem kommuna-
len Energieverbrauch. Die CO2-Emissionen werden in g pro kWh oder kg pro MWh angege-
ben. Bei der Berechnung der Startbilanz werden die nationalen CO2-Emissionsfaktoren für
Strom, Gas und verschiedene weitere Energieträger verwendet. Bei der Endbilanz
werden aus den unterschiedlichen CO2-Emissionsfaktoren der Energieträger und den unter-
schiedlichen Energieverbräuchen der Kommune spezifische Emissionsfaktoren für Strom
und Wärme berechnet.
Auch diese Faktoren sind in dem Tool ECORegion hinterlegt und stammen aus der GEMIS
Datenbank vom Öko-Institut e.V. Freiburg. Ein Ausschnitt der Parameter für die Jahre 2004
bis 2010 ist in folgender Abbildung dargestellt (in g pro kWh).

                                                                                         16
Auszug der CO2-Emissionsparameter (g/kWh) aus ECORegion

Die CO2-Bilanz des Rhein-Sieg-Kreises ist abrufbar unter:

Die CO2-Bilanz des Rhein-Sieg-Kreises ist abrufbar unter: http://www.rhein-sieg-
kreis.de/imperia/md/content/cms100/buergerservice/aemter/amt_66/endfassung_co2_bilanz
_kreis_240414.pdf

2.4. Potenziale und Ideen

2.4.1 Potenziale

Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid verfügt mit rund 327 % über einen, im Vergleich mit
anderen Städten und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis, relativ hohen potenziell möglichen
energetischen Selbstversorgungsgrad. Dieser stützt sich wiederum großteils auf das ge-
othermische Potenzial der Region, welches 544 GWh/a beträgt. Hinsichtlich der Ergiebigkeit
der Geothermie stellt sich diese bei der Verteilung innerhalb des Gebietes als relativ gleich-
mäßig dar und weist Werte in hohen Bereichen auf.

Die Anzahl an Wärmepumpenanlagen, die sich die Erdwärme zu Nutzen machen stellt sich
in der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid wie folgt dar:

Wärmepumpen-Anlagen Anzahl/Jahr                           2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Wärmepumpen-Anlagen mit Erdwärmesonden                      25   38   49   58   69   75 105*
Wärmepumpen-Anlagen mit Erdwärmekollektoren                  1    1    2    2    2    3 10*
Grundwasser-Wärmepumpenanlagen                               1    2    2    2    2    2   2*

        * mit Altanlagen vor 2000

                                                                                            17
Aufgrund der Wasserschutzzonenbestimmungen bestehen für Wasserschutzzone IIA Ein-
schränkungen hinsichtlich der Einbringung der Erdsonden für Wärmepumpenanlagen.
Hierzu sind jeweils im Einzelnen gesonderte Anträge bei der Unteren Wasserbehörde zu
Genehmigung vorzulegen.

Luftwärmepumpen sind genehmigungsfrei, unabhängig von Grundstücks- und wasserrechtli-
chen Bedingungen, ihre Anzahl kann deshalb nicht erfasst werden.

Die Solarkraft weist mit 206 GWh/a neben der Geothermie ebenfalls ein hohes Potenzial auf.
Die Biomasse kann mit 14 GWh/a zur erneuerbaren Energieversorgung beitragen. Wobei es
sich zu rund 67% auf das Potenzial aus der Landwirtschaft, und hier vor allem auf Energieer-
träge aus dem Grünland stützt. Die Windkraft weist in dieser Gegend ein mögliches Potenzi-
al von 12 GWh/a auf.

Unter Berücksichtigung von topographischen, klimatologischen und naturräumlichen Fakto-
ren werden die energetischen Potenziale der erneuerbaren Energieträger Biomasse, Wind-
kraft, Solarkraft und Geothermie abgeschätzt. Der zur Ermittlung der Potenziale verfolgte
Ansatz folgt einer Top-Down Strategie. Es wird dabei ein mögliches theoretisches Potenzial
durch naturräumliche Faktoren auf ein technisch realisierbares Potenzial eingeschränkt.
In einem weiteren Schritt wird dieses Potenzial auf ein unter bestimmten Voraussetzungen
realisierbares Potenzial weiter reduziert. Die Modellierung des Geothermischen Potenzials
ist unter 3.2 (Seite 40-46) der Studie Energie-Region Rhein-Sieg zu entnehmen.

Die Studie Energie-Region Rhein-Sieg ist unter folgender Internetadresse abrufbar:

http://www.rhein-sieg-
kreis.de/imperia/md/content/cms100/wirtschaft2/aktuelles/wirtschaftsmeldungen/energieregio
n_rhein-sieg_komplett.pdf

Aus der Solarstudie der CIC Solar GmbH aus dem Jahr 2009 ergeben sich beispielhaft fol-
gende Potenziale:

Der Abschlussbericht ist unter

http://www.neunkirchen-seelscheid.de/veroeffentlichung/solarstudie.pdf

abrufbar.

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2.4.2 Ideen

Ideen für mögliche Handlungsbereiche im Bereich Klimaschutz und Anpassung an
den Klimawandel

•   Den Bedarf an Wärme- und Stromversorgung durch lokal verfügbare Energieträger de-
    cken. Ziel ist die energetische Selbstversorgung in der Gemeinde.
        o Planung eines Biomassekraftwerkes in Zusammenarbeit mit der Rhein-Sieg-
           Abfallwirtschafts-Gesellschaft zur Versorgung eines Gewerbegebietes mit Strom
           und Wärme sowie die Nahwärmeversorgung eines Gymnasiums
        o Weitere Errichtungen von Photovoltaik-Anlagen durch die Gemeindewerke und
           weiterer Ausbau von Photovoltaikanlagen im privaten Bereich mit Hilfe einer ver-
           stärkten Öffentlichkeit und des Solarkatasters
        o Errichten von Biogasanlagen durch hiesige Landwirte. Abnahme der Wärme über
           Nahwärmeversorgung für Wohn- oder Gewerbegebiete
        o Bau von privaten Holzverstromungsanlagen
        o Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
        o Stärkung land-/forstwirtschaftlicher Betriebe als Stromerzeuger, Energielieferant
•   Weitere Senkung des Strom- und Wärmebedarf durch Controlling und energetische Sa-
    nierungen
•   Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit, Energieveranstaltungen
•   Schaffung und Entwicklung von grünstrukturierten Wohngebieten
•   Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs, Mitfahrzentralen, Car - Sharing
•   Ausbau von bodenschonenden und wassersparenden Bewirtschaftungsformen
•   Umbau des Gemeindewaldes zur Erhöhung der Vielfalt von Flora und Fauna
•   Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur der Niederschlagswasserbehand-
    lung und -beseitigung durch Regenwasserbehandlungsanlagen und Regenrückhalte-
    bauwerken
•   Verbesserung und Schutz der aquatischen Ökosysteme als Grundlage für eine nachhal-
    tige Wasserwirtschaft und sichere Trinkwasserversorgung besonders im Einzugsbereich
    der Wahnbachtalsperre
•   Einsatz von Regenwassernutzungsanlagen, Dachbegrünungen

3. Herausforderungen

Die dringlichsten zu erwartenden Herausforderungen im Bereich „Klimafolgen und
Anpassung an den Klimawandel“

Die dringlichsten Herausforderungen liegen in den Bereichen:

    •   Gesundheit: Vermehrte Herz-Kreislauf-Probleme durch Hitzewellen.

    •   Landwirtschaft: Erhöhung der Bodenerosion, steigende Gefahr für Staunässe, ver-
        änderte Eintragsverhältnisse von Nähr- und Schadstoffen in das Grund- und Oberflä-
        chenwasser

    •   Forstwirtschaft: erhöhte Anfälligkeit nicht standortgerechter Wälder und zunehmen-
        der Druck durch Schädlinge und Wetterextreme

    •   Wasserwirtschaft: vermehrte Starkniederschläge, zu gering bemessene Regenwas-
        serableitung und –rückhalteräume.

    •   Naturschutz und Biodiversität: Gefährdung der Artenvielfalt
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•   Verkehr: Zerstörung der Infrastruktur durch Extremereignisse

   •   Raum- und Siedlungsentwicklung: Verstärkung des Wärmeeffekts und Verschär-
       fung der Konflikte zwischen dem Schutz wertvoller Flächen und unterschiedlicher
       menschlicher Nutzungsansprüchen

   Mögliche Anpassungsstrategien:

   •   Gesundheit: Verbesserung des Kleinklimas und vermehrte Aufklärung der Bevölke-
       rung

   •   Landwirtschaft: Änderungen des Anbau- und Sortenspektrums, Einsatz erosions-
       mindernder und überschwemmungstoleranter Arten für Rückhaltegebiete, boden-
       schonende und wassersparende Bewirtschaftungsformen; räumliche und zeitliche
       Anpassung der Düngung; Anpassung des Be- und Entwässerungsregimes

   •   Forstwirtschaft: Umbau des Waldes zur Erhöhung der Vielfalt von Flora und Fauna
       und Einführung geeigneter Arten, sowie Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und Ver-
       meidung von Störungen empfindlicher Waldökosysteme.

   •   Wasserwirtschaft: Berücksichtigung der Änderung der Intensität und Häufigkeit von
       Extremereignissen in der Planung der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur und im
       Management von Ressourcen, Implementierung eines nachhaltigen Landnutzungs-
       managements zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes, Verbesserung
       der Wasserqualität und des ökologischen Zustands der Oberflächengewässer zur
       Reduzierung der Anfälligkeit der aquatischen Ökosysteme und als Grundlage für eine
       sichere Trinkwasserversorgung.

   •   Naturschutz und Biodiversität: Schutz des natürlichen Anpassungspotenzials und
       Verbesserung der Wanderungsmöglichkeiten.

   •   Verkehr: Verkehrsvermeidung, Verkehrsreduzierung durch ÖPNV-Verbesserung,
       Ökologische Anpassung der Infrastruktur durch Anpflanzung schattenspendender
       Bäume (Kleinklimaverbesserung)

   •   Raum- und Siedlungsentwicklung: Flächensparende Siedlungs- und Infrastruktu-
       ren, keine Zersiedelung, Sicherung von Freiluftschneisen und Grünzügen, Bodenent-
       siegelung und Schutz von Wasserressourcen bei der Flächennutzung.

4. Handlungsfelder

Beim Aufbau des Integrierten Klimaschutzkonzeptes wurden sechs Handlungsfelder
erarbeitet:

1. Öffentliche Liegenschaften
2. Regenerative Energien
3. Gemeindeentwicklung, Bauen und Wohnen
4. Verkehr und Mobilität
5. Klimaanpassung
6. Abwasser

Diese sechs Handlungsfelder sind untereinander gleichberechtigt und deren Maß-
nahmen können zeitgleich angegangen werden.

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4.1 Öffentliche Liegenschaften

Verstärkter Einsatz von LED im Bereich Beleuchtungstechnik (Straßenbeleuchtung, kommu-
naler Gebäudebestand)

Energetische Sanierung und Effizienzsteigung kommunalen Gebäudebestandes durch Erar-
beiten von Sanierungsstrategien mit Hilfe von Controlling, dadurch Senkung des Strom- und
Wärmebedarfs

Bau des neuen interkommunalen Bauhofs unter optimierten energetischen Vorgaben und
Einsatz von erneuerbaren Energien

Ausbau der Regenerativen Energien durch die Gemeindewerke

Einrichten eines Energieeffizienz-Netzwerks

Sensibilisierung der Gebäudenutzer im Umgang mit Energie

Einsatz von intelligenter, vernetzter Gebäudetechnik

Untersuchung auf Umstrukturierung des kommunalen Fuhrparks unter Einsatz von alternati-
ven und regenerativen Antrieben

Ziel soll die klimaneutrale Kommunalverwaltung sein: Der Begriff "Klimaneutralität" bezeich-
net die Minderung und Kompensation von Treibhausgasemissionen. "Vermeiden - vermin-
dern - kompensieren" heißt die Kurzformel für klimaneutrales Vorgehen.
Emissionen in Unternehmen, Kommunen und Privathaushalten, die nach Ausschöpfung aller
wirtschaftlichen Minderungspotenziale noch verbleiben oder technisch unvermeidbar sind,
werden durch Unterstützung externer Klimaschutzprojekte freiwillig kompensiert.

Einzelmaßnahmen Siehe Anlage 1 (Anlage 1.1.1 bis 1.1.5)

4.2 Regenerative Energien

Fördern der energetischen Sanierung und Effizienzsteigerung privaten Gebäudebestandes
und im Bereich Gewerbe

Unterstützen beim weiteren Ausbau von Photovoltaikanlagen im privaten Bereich mit Hilfe
einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit, des Solarkatasters und der Solar Lokal Initiative

Unterstützen beim Ausbau von Bürgerbeteiligungsanlagen

Voranbringen des weiteren Ausbaus von Solarthermie im privaten Bereich mit Hilfe einer
verstärkten Öffentlichkeitsarbeit und des Solarkatasters

Unterstützen beim Ausbau der Geothermie im privaten Bereich

Stärkung land-/forstwirtschaftlicher Betriebe als Stromerzeuger, Energielieferant
Ausbau von Biogasanlagen: Es sollte keinen weiteren Ausbau der auf Anbaubiomasse
(NaWaRo) basierenden Biogaslinien geben entsprechend der Empfehlung der Kommission
Landwirtschaft beim Umweltbundesamt. Die energetische Verwertung des anfallenden Mate-
rials darf die Flächennutzung für die Lebens- und Futtermittelproduktion nicht einschränken
(keine Flächenkonkurrenz durch Anbaubiomasse; Verwertung von landwirtschaftlichen Rest-

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stoffen bzw. ausschließliche energetische Verwertung von Kulturen mit zusätzlichen Umwelt-
leistungen)

Fördern des Aus- und Aufbaus der energetischen Holznutzung mit Kraft-Wärme-Kopplung

Unterstützen beim Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung

Voranbringen der überbetrieblichen Nutzung von Wärme

Einrichten einer Interkommunalen Koordinierungsstelle Klimaschutz am besten über den
Rhein-Sieg-Kreis

Beteiligung an Pilotvorhaben im Rahmen der Energieagentur Bonn/Rhein-Sieg

Einrichten eines interkommunalen Energiebeirates und diesen institutionell verankern

Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit, Energieveranstaltungen

Ziel soll die Energieautarkie einer Region sein

Einzelmaßnahmen Siehe Anlage 1 (Anlage 1.2.1 bis 1.2.6)

4.3 Gemeindeentwicklung, Bauen und Wohnen

Schaffung und Entwicklung von grünstrukturierten Wohngebieten

Unterstützung bei der Erarbeitung von Konzepten für energieeffiziente Gebäude- wie auch
Wohnquartiere

Aufklären über die klimatischen Vorteile der Dach- und Fassadenbegrünung

Aufklären über den Energiepass sowie die zukünftige Einführung eines Stoffpasses bei Ge-
bäuden. Mit dem Stoffpass haben Anwender die Möglichkeit, nicht nur wirtschaftliche Aspek-
te, sondern auch Ressourceneffizienz- und Nachhaltigkeitskriterien in ihre Entscheidungs-
prozesse einzubeziehen. Langfristig können ökologisch orientierte Bewertungskriterien von
Konstruktion und eingesetzten Baustoffen zur Planung von Stadtquartieren oder ganzer
Kommunen herangezogen werden.

Unterstützen der Kommunalberatung zum Thema Energieeinspar-Contracting und bei der
Gründung von kommunalen Energieeffizienz-Netzwerken

Prüfung von Nahwärmeversorgungskonzepten in Neubaugebieten

Einzelmaßnahmen Siehe Anlage 1 (Anlage 1.3.1 bis 1.3.2)

4.4 Verkehr und Mobilität

Barrierefreier Zentraler Omnibusbahnhof Antoniusplatz als Verknüpfungspunkt 2. Ordnung,
das ÖPNV-Angebot verbessern und zukunftsfähig stärken

Ausbau des Radwegenetzes im Sinne des Radverkehrskonzeptes, Bike&Ride-Platz Antoni-
usplatz, das Serviceangebot für Radfahrer verbessern durch überdachte Stellplätze etc.

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Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs: Ausbauen und bessere Nutzbarkeit des
ÖPNV, Fordern von Linienausbau und Taktverbesserung im ÖPNV

Ausbauen einer besseren Infrastruktur (ÖPNV, Radverkehr, Fußverkehr)

Schaffung einer Energie- und Mobilitätsberatung für die Region

Kreisweiter Aufbau/Ausbau von Verkehrsberatung und Mobilitätsmanagement unterstützen;
Anbieten von Jobtickets, Bahn-Card u.ä.

Fördern von Fahrgemeinschaften, der Mobilitätsberatung u.a. für neue Beschäftigte

Unterstützen von Fahrgemeinschaftsbörsen, Mitfahrbörsen und Mitfahrzentralen

Fördern der Elektromobilität und der Ladeinfrastruktur

Ausbau der Pedelec-Infrastruktur unterstützen

Voranbringen von Car – Sharing-Angeboten, Dorfautos

Unterstützen von Fuhrparkmanagement, Eco-Fahrtraining

Anschaffung von Dienstfahrrädern

Anbieten von Mobil-Paketen: kombinierte Nutzung ÖPNV, Car-Sharing, Call-a-Bike, usw.

Verkehrsvermeidung (Telearbeit, u.ä.)

Kommunal laufen – national planen. Fußgänger-Masterplan auch für Deutschland?

Ziel ist die Änderung des Mobilitätsverhaltens

Einzelmaßnahmen Siehe Anlage 1 (Anlage 1.4.1 bis 1.4.2)

4.5 Klimaanpassung

Erhalt und Schaffung klimaangepasster, unempfindlicher und widerstandsfähiger Siedlungs-
und Infrastrukturen und Erhalt klimarelevanter Freiräume

Anpassung des Siedlungswassermanagements an die Veränderungen durch den Klimawan-
del (wassersensible Stadt- und Infrastrukturentwicklung)

Vermeidung neuer und Verringerung vorhandener Schäden durch Extremereignisse (Stark-
regen, Sturm, Hochwasser) mit Hilfe von Vorsorge-, Informations- und Schutzmaßnahmen

Erkennen und Verhindern von möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Bevölke-
rung infolge des Klimawandels (Hitze, Allergien, Krankheitsüberträger)

Berücksichtigung der natürlichen Umwelt und insbesondere der Biodiversität

Einzelmaßnahmen Siehe Anlage 1 (Anlage 1.5.1 bis 1.5.2)

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4.6 Abwasser

Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur der Niederschlagswasserbehandlung
und -beseitigung durch Regenwasserbehandlungsanlagen und Regenrückhaltebauwerken

Senkung des Fremdwasseranteils im Schmutzwasser

Der „Nationale Aktionsplan Energieeffizienz“ (NAPE) sieht vor, ab 2015 ein neues Förder-
programm für die Energieeffizienz in kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen aufzule-
gen, mit dem - korrespondierend zur geplanten Änderung der AbwasserVO, mit der eine
Verpflichtung zur Durchführung von Energiechecks und –analysen eingeführt werden soll -
solche Checks und Analysen sollen für eine Übergangszeit von 5 Jahren mit bis zu 30 % der
Kosten gefördert werden

Fördern des Einsatzes von Regenwassernutzungsanlagen

Voranbringen der energetischen Nutzung von Abwasser (Abwärme)

Diese Projekte/Maßnahmen haben besonders hohe Effekte im Hinblick auf die Zielsetzungen
des Klimaschutzkonzeptes und können in einem kurz-, mittel- und langfristigen Zeitrahmen
umgesetzt werden. Zum einen haben diese Maßnahmen direkte Energie- und CO2-
Einspareffekte, zum anderen schaffen sie die Voraussetzung für die weitere Initiierung von
Energieeinspar- und Effizienzmaßnahmen sowie zum Ausbau der erneuerbaren Energien.

Einzelmaßnahmen Siehe Anlage 1 (Anlage 1.6.1 bis 1.6.2)

5. Umsetzung/Klimaschutzfahrplan

Der Klimaschutzfahrplan (Anlage 2) führt die einzelnen Projekte auf und stellt eine grobe
Zeitschiene der zukünftigen Klimaschutzarbeit in der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid dar.

Er schlägt einen Zeitraum für die Projektumsetzung vor, wobei finanzielle Aspekte zunächst
nicht berücksichtigt sind. Der Ansatz umfasst die ersten Jahre, in denen die dargestellten
Projekte des Konzeptes auf den Weg der Umsetzung gebracht werden sollen. Anzumerken
ist, dass manche Projekte die Klimaschutzarbeit der nächsten Jahrzehnte mitgestalten sollen
und daraus resultierend den dargestellten Zeitraum überschreiten. Der Klimaschutzfahrplan
ist eine Empfehlung, wann welche Projekte angestoßen werden können.

Maßnahmen können durchaus zeitgleich angegangen werden.

Tabelle Siehe Anlage 2

6. Controlling

Neben der Initiierung und der Umsetzung dieser Projekte ist das Controlling der Klima-
schutzaktivitäten wesentlicher Bestandteil der Aufgaben der Gemeinde.
Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid sowie die weiteren Akteure auf dem Gemeindege-
biet haben im Rahmen der Aufstellung des Klimaschutzkonzeptes Maßnahmen ausgearbei-
tet, die in der abschließenden Umsetzung auf dem Gemeindegebiet ein hohes Maß an Ener-
gieeffizienzsteigerung und CO2 Emissionsreduzierung bewirken werden.

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Das Controlling umfasst die Ergebniskontrolle der durchgeführten Maßnahmen unter Be-
rücksichtigung der festgestellten Potenziale und Klimaziele der Gemeinde und die notwendi-
ge Nachsteuerung.
Neben der Überwachung des Fortschritts in den Projekten und Maßnahmen ist die Anpas-
sung an die aktuellen Gegebenheiten auf dem Gemeindegebiet notwendig. Dies bedeutet,
dass realisierte Projekte bewertet und analysiert werden und entsprechend neu aufgelegt,
verlängert oder um weitere Projekte ergänzt werden können. Dabei sind auch das Vorgehen
in den Projekten und die Ansprache der Projektbeteiligten zu hinterfragen, um ein „Einschla-
fen“ zu verhindern.

Um den Gesamtfortschritt beurteilen zu können, empfiehlt es sich in regelmäßigen Abstän-
den (ca. alle zwei Jahre) eine Prozessevaluierung durchzuführen. Dabei sollten nachstehen-
de Fragen gestellt werden, die den Prozessfortschritt qualitativ bewerten:

Netzwerke: Sind neue Partnerschaften zwischen den Akteuren entstanden? Welche Intensi-
tät und Qualität haben diese? Wie kann die Zusammenarbeit weiter verbessert werden?

Ergebnis: Ergaben sich Win-Win-Situationen, d.h. haben verschiedene Partner von dem
Projekt profitiert? Was war ausschlaggebend für den Erfolg oder Misserfolg von Projekten?
Gab es Schwierigkeiten und wie wurden sie gemeistert?

Auswirkungen: Wurden Nachfolgeinvestitionen ausgelöst? In welcher Höhe? Wurden Ar-
beitsplätze geschaffen?

Umsetzung und Entscheidungsprozesse: Ist der Umsetzungsprozess effizient und trans-
parent? Können die Arbeitsstrukturen verbessert werden? Wo besteht ein höherer Bera-
tungsbedarf durch die Lenkungsgruppen/andere Fachleute?

Beteiligung und Einbindung regionaler Akteure: Sind alle relevanten Akteure in ausrei-
chendem Maße eingebunden? Besteht eine breite Beteiligung der Bevölkerung? Erfolgt eine
ausreichende Aktivierung und Motivierung der Bevölkerung? Konnten (ehrenamtliche) Akteu-
re hinzugewonnen werden.

Zielerreichung: Wie sind die Fortschritte bei der Erreichung der Klimaziele?
Befinden sich Projekte aus verschiedenen Handlungsfeldern bzw. Zielbereichen
in der Umsetzung? Wo besteht Nachholbedarf?

Konzept-Anpassung: Gibt es Trends, die eine Veränderung der Entwicklungsstrategie
erfordern? Haben sich Rahmenbedingungen geändert, so dass Anpassungen vorgenommen
werden müssen?

In der quantitativen Bewertung werden die Finanzmittel (Eigen-, Förder- sowie Drittmittel) für
die Umsetzung von Projekten sowie ggf. für Nachfolgeinvestitionen dargestellt und in Bezug
zur Zielerreichung gesetzt.

Eine Fortschreibung der Energie- und CO2-Bilanz kann als quantitative Bewertung angese-
hen werden, in der die langfristigen Energie- und CO2-Reduktionen erfasst und bewertet
werden. Eine Fortschreibung soll hier in einem Zeitraum von drei bis fünf Jahren erfolgen.

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7. Öffentlichkeitsarbeit

Auch die Öffentlichkeitsarbeit ist wesentlicher Bestandteil des Klimaschutzkonzeptes.

Vielfach sind die inhaltlichen und methodischen Aspekte des Klimaschutzes in der Öffent-
lichkeit nicht bekannt. Das bedeutet, dass dem Einzelnen nicht bewusst ist, was dem Klima
schadet und wie er dem Klimawandel durch sein eigenes Handeln entgegenwirken kann. Um
Umweltbewusstsein und umweltfreundliches Verhalten zu fördern ist daher eine intensive
und effektive Kommunikation mit den Bürgern notwendig. Öffentlichkeitsarbeit soll informie-
ren, sensibilisieren und dazu motivieren, sich aktiv für den Klimaschutz einzusetzen. Eine
transparente kommunale Klimapolitik ist deshalb ein wesentlicher Baustein der aktiven Bür-
gerbeteiligung. Sie forciert auch die Einbeziehung potenzieller Akteure. Aus diesem Handeln
heraus können sich Dialoge zwischen Kommune und Akteuren entwickeln, die für beide von
Vorteil sind.

Die bestehenden Strukturen sollten im Hinblick auf die im Rahmen des Klimaschutzkonzep-
tes entwickelten Ziele neu bewertet und gegebenenfalls angepasst und erweitert werden.
Diese Aufgabe sollte einer zentralen Stelle zugeordnet werden.
Somit sind die wesentlichen Aufgaben:
- Schaffung eines Klimaschutznetzwerkes
- Aufbau eines umfangreichen Informationssystems
- Motivieren und Überzeugen
- aktive Beteiligung der Öffentlichkeit

Ein effektives Informationssystem stellt in methodischer Hinsicht ein Agglomerat
unterschiedlicher Maßnahmen dar. Diese sind vorrangig:
- Pressearbeit
- Kampagnen
- Informationsveranstaltungen (zielgruppenorientiert)
- Internetauftritt
- Anlaufstelle und Beratungsangebot
- Bereitstellung von Informationsmaterial
- Erziehungs- und Bildungsangebote
Die nachfolgende Tabelle zeigt eine allgemeine maßnahmenbezogene Konkretisierung
der Inhalte und Akteure eines Informationssystems für die Gemeinde Neunkirchen-
Seelscheid.

Tabelle Siehe Anlage 3

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