ÖIT - Österreichischer Innovationspreis Tourismus 2020 - Ausschreibung
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Die Jurypartnerorganisationen: Der Wettbewerb wird betreut von Mag. Ulrike Reisner M.A. Impressum Medieninhaber, Verleger und Herausgeber: Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus Stubenring 1, 1010 Wien tourism@bmnt.gv.at 0043 1 71100-605597 Autorinnen: Mag.a Gerlinde Weilinger | Mag.a Carmen Melicher | Mag.a Viola Pondorfer Gestaltung: Tourismus-Servicestelle Alle Rechte vorbehalten Wien 2019
Österreichischer Innovationspreis Tourismus Vorwort Bund und Bundesländer küren zum fünften Mal mit dem Österreichischen Innovation- preis Tourismus 2020 (ÖIT) herausragende Tourismusbetriebe und überbetriebliche Kooperationen. Der Tourismus ist ein bedeutender und erfolgreicher Wirtschaftszweig in Österreich und hat als Wachstumsbranche ein enormes Beschäftigungspotential. In den beiden Kernbereichen Beherbergung und Gastronomie hat sich die Anzahl an Personen, die im Jahresdurchschnitt unselbstständig beschäftigt sind, von 162.000 Personen im Jahr 1998 auf rund 216.000 unselbstständige Beschäftigte im Jahr 2018 erhöht. Im „Plan T – Masterplan für Tourismus“, ist die Akquise von Arbeitskräften ein sehr wich- tiges Thema, da es die Branche direkt berührt. Aufgrund dessen sieht der ergänzende Aktionsplan zum Plan T vor, den ÖIT in diesem Themenfeld zu verleihen und damit erfolgreiche Beispiele vor den Vorhang zu holen. Elisabeth Köstinger Bundesministerin für Mit dem ÖIT 2020 sollen daher Erfolgsbeispiele für modernes Recruiting sowie unterneh- Nachhaltigkeit und Tourismus merische Maßnahmen, mit denen es gelingt, die Attraktivität von Arbeiten im Tourismus und Verbleib im Betrieb nachhaltig zu erhöhen, ausgezeichnet werden. In diesem Sinne lautet der Wettbewerbsgegenstand des ÖIT 2020 „Innovative Mitarbeiterführung und -entwicklung in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft“. Als Tourismusministerin lade ich Sie herzlich ein, sich mit Ihren innovativen Projekten am Wettbewerb zu beteiligen und freue mich auf zahlreiche spannende Einreichungen. Alle Wettbewerbsunterlagen finden Sie unter: www.bmnt.gv.at/tourismus Einreichschluss ist der 29. November 2019
1. Veranstalter des Wettbewerbs Entscheidend für eine erfolgreiche Tourismusdestination sind Kooperationen auf allen Ebenen und zwischen Sektoren. Da Tourismus ein komplexes Netzwerk ist, setzt der der Masterplan für Tourismus (Plan T) auf die Zusammenarbeit von Bund und Bundes- ländern, Interessenvertretungen und Verbänden als auch auf grenzüberschreitende Kooperationen. Daher verleiht das Tourismusministerium gemeinsam mit den Ländern erneut den Österreichischen Innovationspreis Tourismus (ÖIT), um die Bedeutung des Tourismus und die wichtigen, innovativen Impulse in diesem Wirtschaftssektor zu wür- digen. Der Wettbewerb um den ÖIT 2020 ist zweistufig: Die Bundesländer ermitteln im Wege einer Jury ihre Landessieger pro Kategorie und nominieren diese an den Bund. Aus den Nominierungen der Bundesländer werden die Wettbewerbssieger durch eine unabhängige Fachjury ermittelt und von der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus sowie den Landes-Vertretern ausgezeichnet. 2. Zielsetzung Innovationen sind eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Erhaltung der Wett- bewerbsfähigkeit des österreichischen Tourismus und Treiber für nachhaltige Qualitäts- entwicklungen. Ideen entstehen in einer Atmosphäre, die neues, kreatives Denken und Handeln fördert – einem positiven Innovationsklima. Der ÖIT 2020 wird Einrichtungen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft sowie deren Kooperationen mit anderen Touris- musbetrieben, Tourismusverbänden, Landes-Tourismus-Organisationen, tourismusnahen Dienstleistern, etc. zuerkannt, die mit der Implementierung innovativer und nachhaltiger Initiativen im österreichischen Tourismus für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Be- sonderes leisten. Auch die Komponente Digitalisierung wird anhand von Bonuspunkten in die Bewertung einfließen. Die Auszeichnung basiert insbesondere auf den wirtschaftspolitischen Zielsetzungen: Stärkung der Innovationskraft im Tourismus, Vorbildwirkung für andere Unternehmen, ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit, nachhaltige Qualitätsverbesserung, wirtschaftliche Tragfähigkeit sowie Steigerung der Wertschöpfung. 3. Wettbewerbsgegenstand und Einreichbedingungen Im Fokus des ÖIT 2020 stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tourismus- und Freizeitbetriebe. Diese sind die Botschafter unserer Gastfreundschaft und das Herz- stück des Erfolges in den Betrieben. Es wird eine immer größere Herausforderung, gute Arbeitskräfte zu finden, ihre Weiterentwicklung hinsichtlich Qualifikation und Professio- nalisierung optimal zu unterstützen und ihre Verweildauer im Unternehmen zu erhöhen.
Im Zentrum des Wettbewerbs stehen Erfolgsbeispiele für modernes Recruiting von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Tourismus sowie unternehmerische Maßnahmen, um die Mitarbeiterfluktuation zu reduzieren und die Beschäftigten im Unternehmen zu halten. Ausgezeichnet werden daher innovative Erfolgsbeispiele in Akquise, Entwicklung und Förderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der ÖIT 2020 wird in zwei Kategorien verliehen: • 1. Kategorie: Einzelbetriebliche Initiativen der österreichischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft; • 2. Kategorie: Kooperationen von Betrieben der österreichischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft bzw. Kooperationen mit klarer, touristischer Ausrichtung ge- meinsam mit anderen Tourismusbetrieben, Tourismusverbänden, Landes-Touris- mus-Organisationen, tourismusnahen Dienstleistern (z.B. Freizeitanlagen, touristi- sche Projekt-Initiativen), Angebotsgruppen etc. Es können nur jene innovativen Initiativen eingereicht werden, die sich von reinen Konzepten (Ideen) unterscheiden und nicht bereits mit dem ÖIT ausgezeichnet wurden. 4. Jury • Mag. (FH) Richard Bauer – Dozent und Lehrbeauftragter im Bereich Tourismus • Mag. Bodo Janssen, Unternehmer – Upstalsboom Hotels • Gen.Dir. KommR Mag. Wolfgang Kleemann – ÖHT • Dr. Johannes Kopf, LL.M. – Vorstand Arbeitsmarktservice • KommR Mag.a Susanne Kraus-Winkler, MRICS – Obfrau WKÖ, Fachverband Hotel- lerie sowie Managing Partner der Loisium Weinhotels • Dipl.-Kfm. Ferdinand Posnik – International Consultant • Prof. Dr.in Christa Riffert – GF IBS-Akademie und Riffert Communication • Andrea Stifter – GF Vorderegger Reisen und Cultours Europe GmbH, Vizepräsiden- tin der WK Salzburg • Berend Tusch – Vorsitzender Fachbereich Tourismus, Gewerkschaft vida • MR Mag.a Gerlinde Weilinger – AL der Tourismus-Servicestelle und Juryvorsitzende Die ehrenamtlich arbeitende Jury hat die Gründe für die Vergabe der Platzierungen schriftlich festzuhalten. In einer gesonderten Begründung hat die Jury zu erklären, was das Siegerprojekt je Kategorie gegenüber den anderen Nominierungen auszeichnet. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und unterliegen nicht dem Rechtsweg.
5. Bewertungskriterien Die Nominierungen der Bundesländer zum ÖIT 2020 werden von einer Fachjury in ihrer Gesamtheit beurteilt. Folgende Kriterien kommen hierbei in Übereinstimmung mit den wirtschaftspolitischen Zielsetzungen für den ÖIT 2020 zur Anwendung: Innovationskraft und Erfolg der Initiative, touristische Vorbildwirkung, Wirksamkeit nach innen und nach außen, Nachhaltigkeit der gesetzten Maßnahmen sowie sinnvoller Einsatz digitaler Technologien. 6. Einreichung Die Einreichung zum ÖIT 2020 erfolgt mittels vollständig ausgefülltem Einreichbogen, der sowohl bei den Landes-Einreichstellen als auch online unter https://www.bmnt.gv.at/ tourismus/tourismuspolitische-themen/digitalisierung-und-innovation/innovation.html erhältlich ist. Die Initiativen sind jeweils bei den nachstehenden Landes-Einreichstellen einzureichen. Bundesländerübergreifende Initiativen können nur einmal eingereicht werden und sind jenem Bundesland zuzuordnen, in dem die Hauptumsetzung erfolgt. Die Einreichungen gemäß dieser Ausschreibung müssen bis 29. November 2019 bei der Einreichstelle des jeweiligen Bundeslandes (siehe Punkt 9) abgegeben werden bzw. per Post eingelangt sein (Datum des Poststempels). Die Bundesländer ermitteln im Wege einer Jury ihre Landessieger pro Kategorie und nominieren diese an den Bund. 7. Dotierung Pro Kategorie werden die besten drei Initiativen ausgezeichnet und erhalten ein Preis- geld. Dem Siegerprojekt in der jeweiligen Kategorie wird ein Preisgeld in der Höhe von EUR 5.000,- zuerkannt, welches zu gleichen Teilen vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus sowie vom Bundesland der Siegerinitiative zur Verfügung gestellt wird. Die Zweitplatzierten erhalten ein Preisgeld von jeweils EUR 3.000,- und die Drittplatzierten von je EUR 2.000,-. Auch diese Dotierungen werden zu gleichen Teilen vom Tourismusministerium und dem Bundesland des Zweit- bzw. Drittplatzierten zur Verfügung gestellt. Alle Nominierungen erhalten eine von der Tourismusministerin unterzeichnete Anerkennungsurkunde und werden zudem on- und offline vorgestellt. 8. Präsentation und Preisverleihung Die öffentliche Präsentation und Ehrung der Siegerprojekte erfolgt im 2. Quartal (voraus- sichtlich im Mai) 2020, im Rahmen einer feierlichen Verleihungsveranstaltung.
9. Landes-Einreichstellen Burgenland: Kärnten: Amt der Bgld. Landesregierung Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 2 – Hauptreferat Wirtschaft, Anlagen und Tourismus Abteilung 7 – Wirtschaft, Tourismus, Dr. Stefan Kirschner Infrastruktur und Mobilität Europaplatz 1 Dipl.-Ing. Winfried Steiner 7000 Eisenstadt Arnulfplatz 1 Tel.: +43 (0)5 7600 2542 9021 Klagenfurt am Wörthersee post.a2-tourismus@bgld.gv.at Tel.: +43 (0)50 536 17125 winfried.steiner@ktn.gv.at Niederösterreich: Amt der NÖ Landesregierung Oberösterreich: Abteilung Wirtschaft, Tourismus & Technologie Wirtschaftskammer Oberösterreich Gerlinde Kaiselgruber Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft Landhausplatz 1 Mag. Stefan Praher, MBA 3109 St. Pölten Hessenplatz 3 Tel.: +43 (0)2742 9005 16171 4020 Linz post.wst3@noel.gv.at Tel.: +43 (0)5 90909 4600 tourismus@wkooe.at Salzburg: ITG – Innovationsservice für Salzburg Steiermark: Mag.(FH) Florian Dürager Wirtschaftskammer Steiermark Faberstraße 18 Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft 5027 Salzburg Dr. Gerhard Kienzl Tel.: +43 (0)662 254 300-58 Körblergasse 111-113 florian.duerager@itg-salzburg.at 8010 Graz Tel.: +43 (0)316 601 464 Tirol: gerhard.kienzl@wkstmk.at Wirtschaftskammer Tirol Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft Vorarlberg: Dr. Peter Trost Vorarlberg Tourismus GmbH Wilhelm-Greil-Straße 7 Mag.a Brigitte Plemel 6020 Innsbruck Poststraße 11, Postfach 99 Tel.: +43 (0)5 90 905 1216 6850 Dornbirn peter.trost@wktirol.at Tel.: +43 (0)5572 377033 Brigitte.Plemel@vorarlberg.travel Wien: Wirtschaftskammer Wien Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft Mag.a Alexandra Griess Straße der Wiener Wirtschaft 1 1020 Wien Tel.: +43 (0)1 514 50 4104 tourismus@wkw.at Die Bewerberinnen und Bewerber verpflichten sich zur Überlassung der Unterlagen zum Zweck der Präsentation und ggf. zur Nachreichung weiterer Unterlagen, die zu einer Bewertung notwendig sind. Projektunterlagen können ohne Ihre gesonderte Zustimmung veröffentlicht werden.
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