ÖIT - Österreichischer Innovationspreis Tourismus 2020 - Ausschreibung

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ÖIT - Österreichischer Innovationspreis Tourismus 2020 - Ausschreibung
ÖIT – Österreichischer
Innovationspreis Tourismus
2020
Ausschreibung
ÖIT - Österreichischer Innovationspreis Tourismus 2020 - Ausschreibung
Die Jurypartnerorganisationen:

  Der Wettbewerb wird betreut von Mag. Ulrike Reisner M.A.

Impressum

Medieninhaber, Verleger und Herausgeber:
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus
Stubenring 1, 1010 Wien
tourism@bmnt.gv.at
0043 1 71100-605597
Autorinnen: Mag.a Gerlinde Weilinger | Mag.a Carmen Melicher | Mag.a Viola Pondorfer
Gestaltung: Tourismus-Servicestelle

Alle Rechte vorbehalten
Wien 2019
ÖIT - Österreichischer Innovationspreis Tourismus 2020 - Ausschreibung
Österreichischer Innovationspreis Tourismus

Vorwort

Bund und Bundesländer küren zum fünften Mal mit dem Österreichischen Innovation-
preis Tourismus 2020 (ÖIT) herausragende Tourismusbetriebe und überbetriebliche
Kooperationen. Der Tourismus ist ein bedeutender und erfolgreicher Wirtschaftszweig in
Österreich und hat als Wachstumsbranche ein enormes Beschäftigungspotential. In den
beiden Kernbereichen Beherbergung und Gastronomie hat sich die Anzahl an Personen,
die im Jahresdurchschnitt unselbstständig beschäftigt sind, von 162.000 Personen im
Jahr 1998 auf rund 216.000 unselbstständige Beschäftigte im Jahr 2018 erhöht.

Im „Plan T – Masterplan für Tourismus“, ist die Akquise von Arbeitskräften ein sehr wich-
tiges Thema, da es die Branche direkt berührt. Aufgrund dessen sieht der ergänzende
Aktionsplan zum Plan T vor, den ÖIT in diesem Themenfeld zu verleihen und damit
erfolgreiche Beispiele vor den Vorhang zu holen.
                                                                                                 Elisabeth Köstinger
                                                                                                 Bundesministerin für
Mit dem ÖIT 2020 sollen daher Erfolgsbeispiele für modernes Recruiting sowie unterneh-           Nachhaltigkeit und Tourismus
merische Maßnahmen, mit denen es gelingt, die Attraktivität von Arbeiten im Tourismus
und Verbleib im Betrieb nachhaltig zu erhöhen, ausgezeichnet werden. In diesem Sinne
lautet der Wettbewerbsgegenstand des ÖIT 2020 „Innovative Mitarbeiterführung und
-entwicklung in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft“.

Als Tourismusministerin lade ich Sie herzlich ein, sich mit Ihren innovativen Projekten
am Wettbewerb zu beteiligen und freue mich auf zahlreiche spannende Einreichungen.

                                               Alle Wettbewerbsunterlagen finden Sie unter:
                                                                    www.bmnt.gv.at/tourismus
                                                     Einreichschluss ist der 29. November 2019
1. Veranstalter des Wettbewerbs

Entscheidend für eine erfolgreiche Tourismusdestination sind Kooperationen auf allen
Ebenen und zwischen Sektoren. Da Tourismus ein komplexes Netzwerk ist, setzt der
der Masterplan für Tourismus (Plan T) auf die Zusammenarbeit von Bund und Bundes-
ländern, Interessenvertretungen und Verbänden als auch auf grenzüberschreitende
Kooperationen. Daher verleiht das Tourismusministerium gemeinsam mit den Ländern
erneut den Österreichischen Innovationspreis Tourismus (ÖIT), um die Bedeutung des
Tourismus und die wichtigen, innovativen Impulse in diesem Wirtschaftssektor zu wür-
digen. Der Wettbewerb um den ÖIT 2020 ist zweistufig: Die Bundesländer ermitteln im
Wege einer Jury ihre Landessieger pro Kategorie und nominieren diese an den Bund.
Aus den Nominierungen der Bundesländer werden die Wettbewerbssieger durch eine
unabhängige Fachjury ermittelt und von der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und
Tourismus sowie den Landes-Vertretern ausgezeichnet.

2. Zielsetzung

Innovationen sind eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Erhaltung der Wett-
bewerbsfähigkeit des österreichischen Tourismus und Treiber für nachhaltige Qualitäts-
entwicklungen. Ideen entstehen in einer Atmosphäre, die neues, kreatives Denken und
Handeln fördert – einem positiven Innovationsklima. Der ÖIT 2020 wird Einrichtungen
der Tourismus- und Freizeitwirtschaft sowie deren Kooperationen mit anderen Touris-
musbetrieben, Tourismusverbänden, Landes-Tourismus-Organisationen, tourismusnahen
Dienstleistern, etc. zuerkannt, die mit der Implementierung innovativer und nachhaltiger
Initiativen im österreichischen Tourismus für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Be-
sonderes leisten. Auch die Komponente Digitalisierung wird anhand von Bonuspunkten
in die Bewertung einfließen.

Die Auszeichnung basiert insbesondere auf den wirtschaftspolitischen Zielsetzungen:
Stärkung der Innovationskraft im Tourismus, Vorbildwirkung für andere Unternehmen,
ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit, nachhaltige Qualitätsverbesserung,
wirtschaftliche Tragfähigkeit sowie Steigerung der Wertschöpfung.

3. Wettbewerbsgegenstand und Einreichbedingungen

Im Fokus des ÖIT 2020 stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tourismus- und
Freizeitbetriebe. Diese sind die Botschafter unserer Gastfreundschaft und das Herz-
stück des Erfolges in den Betrieben. Es wird eine immer größere Herausforderung, gute
Arbeitskräfte zu finden, ihre Weiterentwicklung hinsichtlich Qualifikation und Professio-
nalisierung optimal zu unterstützen und ihre Verweildauer im Unternehmen zu erhöhen.
Im Zentrum des Wettbewerbs stehen Erfolgsbeispiele für modernes Recruiting von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Tourismus sowie unternehmerische Maßnahmen,
um die Mitarbeiterfluktuation zu reduzieren und die Beschäftigten im Unternehmen zu
halten. Ausgezeichnet werden daher innovative Erfolgsbeispiele in Akquise, Entwicklung
und Förderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Der ÖIT 2020 wird in zwei Kategorien verliehen:

•   1. Kategorie: Einzelbetriebliche Initiativen der österreichischen Tourismus- und
    Freizeitwirtschaft;
•   2. Kategorie: Kooperationen von Betrieben der österreichischen Tourismus- und
    Freizeitwirtschaft bzw. Kooperationen mit klarer, touristischer Ausrichtung ge-
    meinsam mit anderen Tourismusbetrieben, Tourismusverbänden, Landes-Touris-
    mus-Organisationen, tourismusnahen Dienstleistern (z.B. Freizeitanlagen, touristi-
    sche Projekt-Initiativen), Angebotsgruppen etc.

Es können nur jene innovativen Initiativen eingereicht werden, die sich von reinen
Konzepten (Ideen) unterscheiden und nicht bereits mit dem ÖIT ausgezeichnet wurden.

4. Jury

•   Mag. (FH) Richard Bauer – Dozent und Lehrbeauftragter im Bereich Tourismus
•   Mag. Bodo Janssen, Unternehmer – Upstalsboom Hotels
•   Gen.Dir. KommR Mag. Wolfgang Kleemann – ÖHT
•   Dr. Johannes Kopf, LL.M. – Vorstand Arbeitsmarktservice
•   KommR Mag.a Susanne Kraus-Winkler, MRICS – Obfrau WKÖ, Fachverband Hotel-
    lerie sowie Managing Partner der Loisium Weinhotels
•   Dipl.-Kfm. Ferdinand Posnik – International Consultant
•   Prof. Dr.in Christa Riffert – GF IBS-Akademie und Riffert Communication
•   Andrea Stifter – GF Vorderegger Reisen und Cultours Europe GmbH, Vizepräsiden-
    tin der WK Salzburg
•   Berend Tusch – Vorsitzender Fachbereich Tourismus, Gewerkschaft vida
•   MR Mag.a Gerlinde Weilinger – AL der Tourismus-Servicestelle und
    Juryvorsitzende

Die ehrenamtlich arbeitende Jury hat die Gründe für die Vergabe der Platzierungen
schriftlich festzuhalten. In einer gesonderten Begründung hat die Jury zu erklären, was
das Siegerprojekt je Kategorie gegenüber den anderen Nominierungen auszeichnet. Die
Entscheidungen der Jury sind endgültig und unterliegen nicht dem Rechtsweg.
5. Bewertungskriterien

Die Nominierungen der Bundesländer zum ÖIT 2020 werden von einer Fachjury in ihrer
Gesamtheit beurteilt. Folgende Kriterien kommen hierbei in Übereinstimmung mit den
wirtschaftspolitischen Zielsetzungen für den ÖIT 2020 zur Anwendung: Innovationskraft
und Erfolg der Initiative, touristische Vorbildwirkung, Wirksamkeit nach innen und nach
außen, Nachhaltigkeit der gesetzten Maßnahmen sowie sinnvoller Einsatz digitaler
Technologien.

6. Einreichung

Die Einreichung zum ÖIT 2020 erfolgt mittels vollständig ausgefülltem Einreichbogen,
der sowohl bei den Landes-Einreichstellen als auch online unter https://www.bmnt.gv.at/
tourismus/tourismuspolitische-themen/digitalisierung-und-innovation/innovation.html
erhältlich ist. Die Initiativen sind jeweils bei den nachstehenden Landes-Einreichstellen
einzureichen. Bundesländerübergreifende Initiativen können nur einmal eingereicht
werden und sind jenem Bundesland zuzuordnen, in dem die Hauptumsetzung erfolgt.
Die Einreichungen gemäß dieser Ausschreibung müssen bis 29. November 2019 bei der
Einreichstelle des jeweiligen Bundeslandes (siehe Punkt 9) abgegeben werden bzw. per
Post eingelangt sein (Datum des Poststempels). Die Bundesländer ermitteln im Wege
einer Jury ihre Landessieger pro Kategorie und nominieren diese an den Bund.

7. Dotierung

Pro Kategorie werden die besten drei Initiativen ausgezeichnet und erhalten ein Preis-
geld. Dem Siegerprojekt in der jeweiligen Kategorie wird ein Preisgeld in der Höhe
von EUR 5.000,- zuerkannt, welches zu gleichen Teilen vom Bundesministerium für
Nachhaltigkeit und Tourismus sowie vom Bundesland der Siegerinitiative zur Verfügung
gestellt wird. Die Zweitplatzierten erhalten ein Preisgeld von jeweils EUR 3.000,- und
die Drittplatzierten von je EUR 2.000,-. Auch diese Dotierungen werden zu gleichen
Teilen vom Tourismusministerium und dem Bundesland des Zweit- bzw. Drittplatzierten
zur Verfügung gestellt. Alle Nominierungen erhalten eine von der Tourismusministerin
unterzeichnete Anerkennungsurkunde und werden zudem on- und offline vorgestellt.

8. Präsentation und Preisverleihung

Die öffentliche Präsentation und Ehrung der Siegerprojekte erfolgt im 2. Quartal (voraus-
sichtlich im Mai) 2020, im Rahmen einer feierlichen Verleihungsveranstaltung.
9. Landes-Einreichstellen

Burgenland:                                                    Kärnten:
Amt der Bgld. Landesregierung                                  Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 2 – Hauptreferat Wirtschaft, Anlagen und Tourismus   Abteilung 7 – Wirtschaft, Tourismus,
Dr. Stefan Kirschner                                           Infrastruktur und Mobilität
Europaplatz 1                                                  Dipl.-Ing. Winfried Steiner
7000 Eisenstadt                                                Arnulfplatz 1
Tel.: +43 (0)5 7600 2542                                       9021 Klagenfurt am Wörthersee
post.a2-tourismus@bgld.gv.at                                   Tel.: +43 (0)50 536 17125
                                                               winfried.steiner@ktn.gv.at
Niederösterreich:
Amt der NÖ Landesregierung                                     Oberösterreich:
Abteilung Wirtschaft, Tourismus & Technologie                  Wirtschaftskammer Oberösterreich
Gerlinde Kaiselgruber                                          Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Landhausplatz 1                                                Mag. Stefan Praher, MBA
3109 St. Pölten                                                Hessenplatz 3
Tel.: +43 (0)2742 9005 16171                                   4020 Linz
post.wst3@noel.gv.at                                           Tel.: +43 (0)5 90909 4600
                                                               tourismus@wkooe.at
Salzburg:
ITG – Innovationsservice für Salzburg                          Steiermark:
Mag.(FH) Florian Dürager                                       Wirtschaftskammer Steiermark
Faberstraße 18                                                 Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
5027 Salzburg                                                  Dr. Gerhard Kienzl
Tel.: +43 (0)662 254 300-58                                    Körblergasse 111-113
florian.duerager@itg-salzburg.at                               8010 Graz
                                                               Tel.: +43 (0)316 601 464
Tirol:                                                         gerhard.kienzl@wkstmk.at
Wirtschaftskammer Tirol
Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft                        Vorarlberg:
Dr. Peter Trost                                                Vorarlberg Tourismus GmbH
Wilhelm-Greil-Straße 7                                         Mag.a Brigitte Plemel
6020 Innsbruck                                                 Poststraße 11, Postfach 99
Tel.: +43 (0)5 90 905 1216                                     6850 Dornbirn
peter.trost@wktirol.at                                         Tel.: +43 (0)5572 377033
                                                               Brigitte.Plemel@vorarlberg.travel

                                                               Wien:
                                                               Wirtschaftskammer Wien
                                                               Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
                                                               Mag.a Alexandra Griess
                                                               Straße der Wiener Wirtschaft 1
                                                               1020 Wien
                                                               Tel.: +43 (0)1 514 50 4104
                                                               tourismus@wkw.at

Die Bewerberinnen und Bewerber verpflichten sich zur Überlassung der Unterlagen zum Zweck der
Präsentation und ggf. zur Nachreichung weiterer Unterlagen, die zu einer Bewertung notwendig sind.
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