IWRZ-Magazin - ARGE Internationales Wirtschaftsrecht im DAV

Die Seite wird erstellt Yves-Leander Schultz
 
WEITER LESEN
1/2019 IWRZ                                                                                                         IWRZ-Magazin |   41

            IWRZ-Magazin
     Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft Internationales Wirtschaftsrecht im DAV
                                                             1/2019

  FACHANWALT                                                                                 ternationalen Wirtschaftsrecht enga-
                                                                                             giert;
                                                                                             (iii) weist darauf hin, dass das interna-
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht                                              tionale Wirtschaftsrecht im Wesentlichen
                                                                                             eine Querschnittsmaterie ist, die vor al-
2020-2030                                                                                    lem in den Bereichen Vertrags- und Pro-
Zwischenbericht des gemeinsamen Fachausschusses Internationales                              jektgestaltung sowie Streitbeilegung Brü-
Wirtschaftsrecht der Rechtsanwaltskammern Hamburg,                                           cken zwischen verschiedenen Rechtsord-
                                                                                             nungen und Rechtskulturen baut und
Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein zur
                                                                                             hilft, die Schnittstellen beherrschen;
Fortentwicklung des Fachanwalts
                                                                                             (iv) hat zur Kenntnis genommen, dass

D
         er gemeinsame Fachausschuss          anwaltsbezeichnung einem so kleinen            z. B. die 2. Aufl. 2017 des von Kronke/
         Internationales Wirtschaftsrecht     Nischenkreis von Kollegen vorbehalten          Melis/Kuhn herausgegebenen Standard-
         der Hanseatischen RAK Hamburg        bleiben, dass sie dem Bedürfnis der            werks „Internationales Wirtschaftsrecht“
zusammen mit der RAK Mecklenburg-             Rechtssuchenden nach Beratung in               (s. dazu die Besprechung durch den Aus-
Vorpommern und der Schleswig-Holstei-         grenzüberschreitenden          Rechtsfragen    schussvorsitzenden, in: SchiedsVZ 2018,
nischen Rechtsanwaltskammer (im Fol-          nicht ansatzweise gerecht werden kann.         262-271) 66 Kapitel umfasst, deren The-
genden Fachausschuss Internationales          Im Einzelnen:                                  men sich in § 14 n FAO nur teilweise,
Wirtschaftsrecht, kurz: Fachausschuss) hat    Der Fachausschuss Internationales Wirt-        aber in einer aus fachlicher (nicht:
seit seiner Errichtung bereits (mehr als)     schaftsrecht                                   rechtspolitischer) Sicht zufälligen Aus-
eine volle vierjährige Wahlperiode i. S. v.   (i) ist sich bewusst, dass die Schaffung       wahl wiederfinden;
§ 19 Abs. 1 FAO i. V. m. § 68 Abs. 1 BRAO     der Bezeichnung Fachanwalt für Interna-        (v) weist ferner darauf hin, dass die
gewirkt. Dieses Positionspapier gibt ei-      tionales Wirtschaftsrecht durch die Sat-       Rechtsprechung zur Berufshaftung höhe-
nen Zwischenbericht und will eine Dis-        zungsversammlung bei der Bundes-               re Anforderungen an international tätige
kussion zur Anpassung der an die Ver-         rechtsanwaltskammer im Dezember 2013           Rechtsanwälte stellt, bis hin zur Aufklä-
leihung der Bezeichnung „Fachanwalt für       einen wichtigen Meilenstein im Streben         rungspflicht gegenüber dem Mandanten
Internationales Wirtschaftsrecht“ in der      nach einem Angebot der Rechtsanwalt-           über fremdes Recht (s. dazu den Beitrag
Fachanwaltsordnung gestellten Anforde-        schaft sowohl für Rechtssuchende als           der damaligen Mitglieder des BRAK-Aus-
rungen anregen.                               auch für Rechtsanwälte, die sich spezia-       schusses Internationales Privat- und Pro-
Nach dem gemeinsamen Eindruck aller           lisieren wollen, darstellte. In unserer glo-   zessrecht, in: BRAK-Mitteilung 4/2016,
Mitglieder des Fachausschusses lassen         bal agierenden Welt brauchen deutsche          165-170);
sich die bei Einführung der Fachanwalts-      Unternehmen kompetente Beratung im             (vi) begrüßt, dass die Justizminister der
bezeichnung für das Internationale Wirt-      grenzübergreifenden Wirtschaftsverkehr         Länder im Oktober 2017 – nach Engage-
schaftsrecht gesteckten Ziele ohne eine       (Stichwort: „Exportweltmeister“). Umge-        ment in der Diskussion u. a. auch des
erneute Diskussion und Veränderung der        kehrt brauchen ausländische Unterneh-          Vorstands der Hanseatischen Rechts-
Kriterien für die Verleihung dieser Fach-     men, die in Deutschland Fuß fassen wol-        anwaltskammer Hamburg durch Korres-
anwaltsbezeichnung nicht erreichen.           len, Fachanwälte, die ihnen Schnittstel-       pondenz mit dem Senator in der Justizbe-
Vielmehr erscheint eine Reform erforder-      len zum deutschen und europäischen             hörde der Freien und Hansestadt Ham-
lich, um darauf hinzuwirken, dass die         Rechtsraum aufbereiten können. Die Be-         burg – beschlossen haben, dass das in-
Fachanwaltsbezeichnung        „Fachanwalt     zeichnung „Fachanwalt für Internationa-        ternationale Zivil- und Zivilprozessrecht
für Internationales Wirtschaftsrecht“' ei-    les Wirtschaftsrecht“ ist geeignet, den        weiterhin ein wichtiger Ausbildungs-
ner größeren Zahl geeigneter und hinrei-      Rechtssuchenden bei der Auswahl im             bestandteil an den Universitäten in
chend qualifizierter – insbesondere auch      internationalen Wirtschaftsrecht erfahre-      Deutschland bleibt, sodass es weiterhin
jüngerer – Kolleginnen und Kollegen ein       ner Kolleginnen und Kollegen zu helfen;        auch im internationalen Wirtschaftsrecht
Sprungbrett für den Aufbau einer spezia-      (ii) ist daran interessiert, dass sich eine    interessierten und engagierten Nach-
lisierten Beratungspraxis bieten kann.        hinreichende und wachsende Zahl von            wuchs junger Rechtsanwälte mit einer
Ohne solche Änderungen wird die Fach-         jungen Kolleginnen und Kollegen im in-         Grundausbildung im internationalen
42   | IWRZ-Magazin                                                                                                     IWRZ 1/2019

Zivil- und Zivilprozessrecht geben wird,     das Wissen um Grundzüge der Korrupti-         und europäische Außenwirtschafts-
die im besonderen Maße prädestiniert         ons-, Betrugs- und Geldwäschebekämp-          recht bleiben unerwähnt; demgegen-
sind, nach dem Referendariat Fach-           fung von allen Kolleginnen und Kollegen       über erfährt das europäische Beihilfen-
anwalt für Internationales Wirtschafts-      erwartet wird und die entsprechende Or-       recht ausdrückliche Erwähnung. Unklar
recht zu werden. Damit dies funktioniert,    ganisation der Kanzleiarbeit mittlerweile     ist überdies, warum das – übergeordnete
müssen auf Sicht die Voraussetzungen         von den regionalen Rechtsanwaltskam-          – Rechtsgebiet des Europäischen Wett-
dafür geschaffen werden, dass es hinrei-     mern anlassunabhängig für alle Kollegin-      bewerbsrechts nach dem Beihilfenrecht
chend viele Referendarplätze bei Fach-       nen und Kollegen überwacht wird;              aufgeführt wird; denn das Europäische
anwälten für Internationales Wirtschafts-    (xiii) ist aber der Meinung, dass die Re-     Wettbewerbsrecht umfasst neben
recht gibt, die ausbilden können;            gelung in § 14 n Nr. 6 FAO mit Blick auf      dem Kartellrecht das Recht der staatli-
(vii) beobachtet, dass andere Nationen       die Bezugnahme auf den internationalen        chen Beihilfen, das Vergaberecht sowie
die Ausbildung im grenzübergreifenden        Rechtsverkehr erhalten bleiben sollte;        das Recht öffentlicher Unternehmen;
Wirtschaftsrecht bewusst vorantreiben        (xiv) weist darauf hin, dass es das inter-    Grundzüge hiervon zu kennen, reicht
(ausländischer Wettbewerb) und z. B. in      national vereinheitlichte Gesellschafts-      aus;
Belgien der Bätonnier die Erlaubnis ertei-   recht (vgl. § 14 n Nr. 4 FAO) i. e. S. kaum   (xvi) beobachtet zu § 14 n Nr. 8 FAO,
len kann, sich „Avocat specialise“ im in-    gibt, denn:                                   dass insbesondere rechtsvergleichende
ternationalen Wirtschaftsrecht zu nen-                                                     Kenntnisse in den Bereichen Verjährung,
nen;                                         • erstens betrifft es im eigentlichen Sinn    Beweisregeln und Rechtsquellenlehre –
(viii) beobachtet mit Sorge, dass (ähnlich      nur die in der Praxis verhältnismäßig      einschließlich der Schnittstellen zum Völ-
wie bei einigen anderen Fachanwalt-             selten vorkommenden Gesellschafts-         kerrecht – in der Praxis wichtig sind;
schaften) nach dem ersten Schub von             formen Societas Europaea und Euro-         (xvii) weist darauf hin, dass der deutsche
Anträgen kaum noch Anträge auf Verlei-          päische Wirtschaftliche Interessenver-     Gesetzgeber in der ZPO Schiedssprüche
hung der Bezeichnung „Fachanwalt für            einigung;                                  weitgehend rechtskräftigen gerichtlichen
Internationales Wirtschaftsrecht“ gestellt   • zweitens ist die Angleichung des deut-      Urteilen gleichgestellt hat (§ 1055 ZPO),
werden. So konnte der Fachausschuss die         schen nationalen Gesellschaftsrechts       während § 5 Abs. 1 lit. u FAO nur von
Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung           durch Umsetzung des EU-Richtlini-          rechtsförmlichen Verfahren vor „Gerich-
in den Jahren 2015 und 2016 in 7 bzw. 8         enrechts kaum mit der Formulierung         ten und Behörden“ spricht, und damit
Fällen empfehlen, in den Jahren 2017            in § 14 n Nr. 4 FAO gemeint, wenn          möglicherweise Verfahren vor Schieds-
und 2018 hingegen nur noch in 3 bzw. 2          auch das Wissen um diesen Harmoni-         gerichten ausgrenzt, obwohl gerade die-
Fällen, in allen Fällen handelte es sich        sierungsprozess gelegentlich – aber        se auch sehr förmlich geführt werden,
um in Hamburg tätige Antragsteller;             selten – Gegenstand der internationa-      weil sonst die Anerkennung und Vollstre-
(ix) bezweifelt, dass diese Entwicklung         len wirtschaftsrechtlichen Beratung        ckung des Schiedsspruchs gefährdet wä-
auf einem Mangel an talentiertem und            ist;                                       re (§ 1060 Abs. 2 i. V. m. § 1059 Abs. 2
im internationalen Wirtschaftsrecht er-      • drittens spart der Begriff international    Nr. 1 lit. b ZPO; Art. V Abs. 1 lit. b des
fahrenem Nachwuchs beruht; die Mit-             vereinheitlichtes Gesellschaftsrecht       New Yorker Übereinkommens über die
glieder des Fachausschusses für Interna-        den Kern grenzübergreifender rechts-       Anerkennung und Vollstreckung auslän-
tionales Wirtschaftsrecht gehen im Ge-          vergleichender wirtschaftsrechtlicher      discher Schiedssprüche v. 10.6.1958);
genteil davon aus, dass es deutschland-         Beratung im Gesellschaftsrecht gera-       (xviii) gibt zu bedenken, dass im interna-
weit viele weitere Kolleginnen und              de aus: dies sind das internationale       tionalen Wirtschaftsrecht wenige Quer-
Kollegen gibt, die die Kriterien für die        Gesellschaftsrecht (als Teil des inter-    schnittsmaterien mit einer sehr großen
Verleihung dieser Fachanwaltsbezeich-           nationalen Privatrechts) und die Bera-     Zahl von Einzelfächern kombiniert wer-
nung erfüllen könnten, wenn die Krite-          tung bei der Niederlassung deutscher       den, wobei die zentralen Materien das
rien in angemessener Weise modifiziert          Unternehmen im Ausland unter Nut-          internationale Privatrecht und das inter-
würden;                                         zung ausländischer Rechtsformen.           nationale Zivilverfahrensrecht (ein-
(x) regt an, kritisch darüber nachzuden-        Kombinationen wie die „BV & Co KG“         schließlich des internationalen Schieds-
ken und zu erörtern, ob die Anforderun-         können allenfalls bei sehr weiter Aus-     rechts) und das international vereinheit-
gen von der Satzungsversammlung bei             legung unter den Begriff international     lichte Kaufrecht sowie die international
der Bundesrechtsanwaltskammer seiner-           vereinheitlichtes Gesellschaftsrecht       zwingenden Regelungen im grenzüber-
zeit „am Reißbrett“ möglicherweise zu           subsumiert werden;                         schreitenden Handelsvertreterverkehr
kompakt und teilweise an den Bedürfnis-      in der Praxis ist die Formulierung in         sind. Dies ist zu ergänzen, um die – in
sen des Marktes vorbei gestaltet wurden;     § 14 n Nr. 4 FAO besonders misslich,          der FAO bisher gar nicht genannten –
(xi) gibt zu bedenken, dass die Erfahrun-    weil § 5 Abs. 1 lit. u FAO durch den Ver-     modernen internationalen Rechtsinstru-
gen des Fachausschusses Internationales      weis auf § 14 n Nr. 4 FAO das interna-        mente wie die von der Internationalen
Wirtschaftsrecht aus den ersten vier Jah-    tional vereinheitlichte Gesellschaftsrecht    Handelskammer in Paris herausgegebe-
ren bei der Feinjustierung der Anforde-      sogar höher gewichtet;                        nen INCOTERMS (aktuell in der Fassung
rungen helfen können;                        (xv) weist weiter darauf hin, dass das in     2010) und die von der zwischenstaat-
(xii) hat beobachtet, dass mit Inkrafttre-   § 14 n FAO normierte Curriculum die re-       lichen Organisation „Institution für in-
ten des Gesetzes über das Aufspüren          gulatorischen Rechtsmaterien ohne er-         ternationale      Rechtsvereinheitlichung“
von Gewinnen aus schweren Straftaten         kennbare Systematik und unvollständig         (UNIDROIT) in Rom herausgegebenen
(Geldwäschegesetz – GwG) v. 23.6.2017        erfasst. Kernmaterien wie das nationale       UNIDROIT-Grundregeln für internationale
1/2019 IWRZ                                                                                                        IWRZ-Magazin |   43

Handelsverträge (aktuell in der Fassung       oder internationalen Austausch sonstiger      seatischen Rechtsanwaltskammer Ham-
2016), die für das Risikomanagement im        Leistungen, insbesondere UN-Kaufrecht,        burg als den am intensivsten im Fachaus-
internationalen Wirtschaftsrecht eine         CMR, INCOTERMS und UNIDROIT-                  schuss Internationales Wirtschaftsrecht
wachsende Rolle spielen, zu erfassen;         Grundregeln für internationale Handels-       vertretenen Vorstand, diesen Zwischen-
(xix) bemerkt, dass Englisch i. S. v. „Kom-   verträge“                                     bericht mit den anderen Rechtsanwalts-
missionsenglisch“ oder „Global English“       2. § 14 n Nr. 4 FAO wird wie folgt neu        kammern zu teilen und darum zu er-
die Arbeitssprache im internationalen         gefasst:                                      suchen, ihn insbesondere den Vorsitzen-
Wirtschaftsrecht ist, und dass es mit Blick   „International vereinheitlichtes Gesell-      den der dort errichteten Ausschüsse für
auf die (werbende) Tätigkeit von Fach-        schaftsrecht und grenzüberschreitende         Internationales Wirtschaftsrecht zur Stel-
anwälten für Internationales Wirtschafts-     Bezüge des Gesellschaftsrechts“               lungnahme zukommen zu lassen, damit
recht im Ausland gegenüber potenziellen       3. § 14 n Nr. 5 FAO sollte wie folgt neu      – im Idealfall – eine gemeinsame, fach-
ausländischen Mandanten unabdingbar           gefasst werden:                               lich begründete Positionierung der Vor-
ist, in international verständlicher Form     „Grundzüge des europäischen Wett-             sitzenden aller Ausschüsse entstehen
zu kommunizieren, was die Bezeichnung         bewerbsrechts“                                kann. Zugleich kann es sinnvoll sein,
bedeutet;                                     4. § 5 Abs. 1 lit. u FAO wird wie folgt neu   schon in diesem frühen Stadium die Mit-
(xx) ist sich dabei bewusst, dass sich die    gefasst:                                      glieder aus der Mitte der jeweiligen re-
Satzungsversammlung bei der Bundes-           „Internationales Wirtschaftsrecht: 50 Fäl-    gionalen Rechtsanwaltskammern, die
rechtsanwaltskammer mit diesem Thema          le aus den in § 14 n genannten Berei-         aus der jeweiligen Region in die Sat-
schon einmal befasst hat (seinerzeit be-      chen, davon mindestens fünf rechts-           zungsversammlung bei der Bundesrechts-
standen insbesondere Bedenken, ob man         förmliche Verfahren vor deutschen oder        anwaltskammer gewählt wurden, mit ein-
als deutsches Organ einen englischen Be-      ausländischen (einschließlich EU) Gerich-     zubinden. Denn letztlich wird das Thema
griff schaffen könne). Auch hier ist es       ten, Schiedsgerichten und/oder Behör-         – nach gründlicher Vorbereitung – durch
geboten, im Interesse der grenzüber-          den. Die Fälle müssen sich auf mindes-        die Satzungsversammlung bei der Bun-
schreitenden Kommunikation neu nach-          tens drei verschiedene Bereiche des           desrechtsanwaltskammer zu beschließen
zudenken, zumal wir mittlerweile in           § 14 n beziehen.“                             sein.
Deutschland (Hamburg, Frankfurt, Nord-        5. § 1 FAO erhält einen zusätzlichen Ab-      Der Ausschuss Internationales Privat- und
rhein-Westfalen) mit den ersten Ver-          satz 2 mit folgendem Wortlaut:                Prozessrecht der Bundesrechtsanwaltskam-
suchen zu Gerichtsverfahren in eng-           „Fachanwälte für Internationales Wirt-        mer erhält eine Kopie dieses Schreibens
lischer Sprache vor deutschen Gerichten       schaftsrecht dürfen sich im internationa-     zur Kenntnis. Für den gemeinsamen
als Rechtsgemeinschaft in Deutschland         len Rechtsverkehr auch als „Certified         Fachausschuss Internationales Wirtschafts-
bereits ein erstes Zeichen in Richtung        Specialist in International Business Law“     recht
Internationalität und Öffnung gegenüber       bezeichnen.“
dem englischen Sprachraum gesetzt ha-         Der Fachausschuss Internationales Wirt-       gez. Prof. Dr. Eckart Brödermann
ben. Aus Sicht des Fachausschusses Inter-     schaftsrecht bittet den Vorstand der Han-     – Vorsitzender –
nationales Wirtschaftsrecht stünde es der
deutschen Rechtsanwaltschaft gut an,
sich auch hier modern aufzustellen, da-
durch besser verstanden zu werden und           LÄNDERBERICHTE
den Kolleginnen und Kollegen, die die
Bezeichnung „Fachanwalt für Internatio-
nales Wirtschaftsrecht“ erworben haben,       Steven Rudmann
ein Instrument zur Kommunikation ihrer        Spanien | Der Maklervertrag in Spanien
Kompetenz an die Hand zu geben.

                                              I
Eingedenk dieser Erwägungen schlägt               m Zusammenhang mit dem Kauf               unter spanischem Recht widmet sich der
der Fachausschuss Internationales Wirt-           oder Verkauf eines in Spanien bele-       folgende Beitrag.
schaftsrecht folgende Änderungen der              genen Grundstücks ist in der Praxis
Fachanwaltsordnung vor und wirbt dafür,       das Auftreten von Immobilienmaklern
dass sich die betroffenen Rechtsanwalts-      nicht selten. Gerade Makler sind es oft-      1. Konzept
kammern, Vertreter aus ihrer Mitte in der     mals, die i. R. d. mit dem jeweiligen Auf-    Das Grundkonzept eines Maklervertrags
Satzungsversammlung bei der Bun-              traggeber Vereinbarten den Kontakt zwi-       (contrato de mediación oder contrato de
desrechtsanwaltskammer und die Sat-           schen Verkäufer und Käufer herstellen         corretaje) basiert auf der durch einen
zungsversammlung bei der Bundesrechts-        und die Dinge in Gang bringen. Die            Auftraggeber vollzogenen Einschaltung
anwaltskammer selbst (und der dort be-        rechtliche Grundlage dessen bildet auch       eines Dritten, dem Makler (agente). Die-
fasste Ausschuss Internationales Privat-      in Spanien der Maklervertrag, der eine        ser fungiert als Mittler zwischen den bei-
und Prozessrecht) für folgende Änderun-       große Praxisrelevanz hat (eine kurze Ein-     den Hauptparteien. Im Bereich des Im-
gen öffnen und sie fördern mögen:             führung zum spanischen Maklervertrag          mobilienrechts spricht man vom Immo-
1. § 14 n Nr. 3 wird wie folgt neu gefasst:   findet sich auch in Meyer/Bartholmai, in:     bilienmakler (agente de la propiedad in-
„materiellrechtliche Regelwerke für Ver-      Hdb. Immobilienrecht in Europa, 2. Aufl.      mobiliaria, im Weiteren der API), der
träge über internationalen Handel mit         2015, Kap. 20). Der Ausgestaltung und         häufig zwischen dem potenziellen Käufer
materiellen und immateriellen Gütern          den Besonderheiten dieses Vertragstyps        und Verkäufer eines Grundstücks das Zu-
44   | IWRZ-Magazin                                                                                                        IWRZ 1/2019

standekommen eines Grundstückskauf-            im Regelfall jedoch ein privatschriftliches   tenwidrigkeit ziehen. So urteilte das LG in
vertrags vermitteln soll (vgl. Spanischer      Dokument durch den Auftraggeber un-           Burgos als zuständiges Gericht im Jahre
Oberster Gerichtshof (Tribunal Supremo),       terzeichnet, das Auftragsblatt (hoja de       2010 (Audiencia Provincial von Burgos,
U. v. 26.3.1991 – 2447/1991 und U. v.          encargo) (ebda.). Dieses enthält je nach      E. v. 25.11.2010 – 511/2010), dass eine
30.4.1998 – 411/1998). In der spanischen       Lage des Falls mehr oder weniger detail-      Vertragsstrafenklausel, wonach der Auf-
Praxis wird der Immobilienmakler regel-        lierte Regelungen zu den Rechten und          traggeber dem Makler ggf. einen Mäkler-
mäßig durch den Verkäufer eingeschaltet        Pflichten und insbesondere zum Mäkler-        lohn i. H. v. 70 % des vereinbarten Kaufs
(Varela, Compraventa a través de agente        lohn.                                         zu zahlen hätte, eine missbräuchliche
inmobiliario, Revista Doctrinal Aranzadi       Die spanische Rechtsprechung betonte          Klausel (cláusula abusiva) darstelle. Des
Civil-Mercantil, 20/2006). Sofern der          zuletzt, dass der Abschluss des Rechts-       Weiteren entsteht durch die Unterzeich-
Makler die Vermittlungsleistung erbringt,      geschäfts (conclusión del negocio) – zur      nung eines Vertrags mit einer Reservie-
indem ein Vertrag zwischen den beiden          Veranschaulichung z. B. ein Grundstücks-      rungsoption kein Anspruch auf den Mäk-
(künftigen) Hauptparteien zu Stande            kaufvertrag – durch einen Maklervertrag       lerlohn. Die Rechtsprechung weist in die-
kommt und der Makler dies nachweist,           weder begründet noch versprochen wer-         sem Zusammenhang ausdrücklich darauf
steht ihm gegenüber seinem Auftrag-            den kann (Spanischer Oberster Gerichtshof,    hin, dass u.a. eine zwingende Vorausset-
geber ein Anspruch auf den Mäklerlohn          U. v. 21.5.2012 – 972/2012). Der Makler       zung der Abschluss des Vertrags zwi-
zu (Spanischer Oberster Gerichtshof, U. v.     wirkt mit seinen Mitteln lediglich darauf     schen den beiden Hauptparteien sei
12.6.2007 – 650/2007). An dem späteren         hin, dass es zu einem Vertragsschluss         (Oberster Gerichtshof, U. v. 13.10.2011 –
Vertrag der Hauptparteien wirkt der            zwischen den beiden (künftigen) Haupt-        738/2011 und U. v. 8.3.2013 – 105/2013).
Makler nicht mit.                              parteien kommen kann (Spanischer
Während etwa im deutschen Zivilrecht           Oberster Gerichtshof, U. v. 30.7.2014 –
der Maklervertrag in den §§ 652 ff. BGB        448/2014). Eine Haftung für den Erfolg        3. Weitere Vertragspflichten
geregelt ist, sucht man im spanischen          scheidet aus, es sei denn es besteht eine     Der Makler ist zur Geheimhaltung der
Zivilgesetzbuch, dem Código Civil (CC),        besondere Garantievereinbarung.               Anweisungen seines Auftraggebers ver-
vergebens nach Vorschriften über einen                                                       pflichtet. Zudem hat er seinem Auftrag-
Maklervertrag. Das Fehlen einer solchen                                                      geber über den Fortschritt seiner Tätig-
grundlegenden Gesetzesregelung ist ein         2. Entstehung und Höhe des                    keiten zu berichten. Sofern der Makler
wesentlicher Unterschied zwischen bei-         Vergütungsanspruchs                           den Auftraggeber auch berät, ist der
den Rechtssystemen. Der spanische Ge-          (Mäklerlohn)                                  Makler zur Objektivität verpflichtet.
setzgeber kennt indes die Figur des Ver-       Grundsätzlich ist unter spanischem Recht      Zu betonen ist auch, dass zwischen dem
sicherungsmaklers, dessen Merkmale in          derjenige zahlungspflichtig, der den          Makler und einem der Parteien keine
Art. 6 des spanischen Gesetzes zur Ver-        Makler beauftragt. Die Zahlungspflicht        Verbundenheit in Form einer kooperati-
mittlung von privaten Versicherungsver-        des Auftraggebers gegenüber dem Mak-          ven Beziehung, Abhängigkeit oder Ver-
trägen geregelt sind.                          ler entsteht dann, wenn ein sog. acuerdo,     tretung bestehen darf. Daher darf der
Die höchstrichterliche Rechtsprechung in       die Einigung, über (i) die Sache und          Makler grundsätzlich nicht als Verhand-
Spanien hat zudem die Charakteristika          (ii) den Preis besteht (Fullana, Contrato     lungsführer für eine der (künftigen) Par-
des Maklervertrags in zahlreichen Urtei-       de agencia y/o contrato de mediación:         teien auftreten und hat im Grundsatz
len herausgearbeitet. Sie siedelt den          perfección y derecho al cobro de la comi-     seine Unabhängigkeit zu wahren. Es ver-
Maklervertrag im Grundsatz im Bereich          sión pactada, Revista Doctrinal Aranzadi      steht sich auch von selbst, dass ein API,
der Kooperationsverträge sowie der             Civil-Mercantil, 5/2012; Córtes, Compra-      der mit der Vermittlung eines Verkaufs
Dienstleistung für Dritte an, sieht jedoch     venta de inmueble y contrato de media-        einer Immobilie beauftragt ist, nicht des-
in diesem Vertragstyp einen Vertrag sui        ción o corretaje inmobiliario, Actualidad     wegen befugt ist, diese zu verkaufen
generis bzw. einen entgeltlichen atypi-        Jurídica Aranzadi, 732/2007). Insoweit        oder als stillschweigender Vertreter einer
schen Vertrag (vgl. nur Spanischer Obers-      handelt es sich in Bezug auf das Entste-      Partei handeln darf.
ter Gerichtshof, U. v. 8.3.2013 – 105/2013).   hen des Maklerlohnanspruchs um eine           Der Aufgabenbereich des API erstreckt
Nach spanischer Rechtsauffassung gilt          aufschiebende Bedingung (vgl. Varela,         sich in Spanien nicht nur auf die Vermitt-
für den Maklervertrag ebenfalls der            a. a. O.): Der Hauptvertrag zwischen den      lung in Bezug auf Kauf-/Verkauf (com-
Grundsatz der Vertragsfreiheit (Art. 1255      Hauptparteien muss erst wirksam ge-           praventa)- und Tauschgeschäfte (per-
CC). Die daraus resultierende sehr flexi-      schlossen werden. Der Makler trägt für        mutas), sondern kann sich auch auf die
ble Vertragsgestaltung macht sich schon        seine Leistungen insoweit ein (unterneh-      Vermittlung von Darlehen, die mit
daraus bemerkbar, als dass keine beson-        merisches) Risiko. Es kann passieren,         Grundpfandrechten, wie in den meisten
deren Formerfordernisse an den Makler-         dass seine Leistungen nicht von Erfolg        Fällen eine Hypothek, besichert werden,
vertrag gestellt werden. Es reicht im          gekrönt sind und ein wirtschaftlicher         erstrecken. Ein weiterer Fokus richtet
Grundsatz schon das reine mündliche            Nutzen in Form einer „Entlohnung“ i.S.e.      sich auch auf die Vermittlung von Miet-
Übereinkommen (mero consentimiento)            Maklerlohns ausbleibt. Zu beachten ist,       geschäften. Zu beachten ist, dass die Tä-
des Auftraggebers und des Maklers aus          dass bei Bestehen von Sonderverein-           tigkeit eines Maklers auf freiwilliger Na-
(Córtes, Compraventa de inmueble y con-        barungen etwas Anderes gelten kann.           tur basiert (carácter voluntario). Der API
trato de mediación o corretaje inmobilia-      Der Mäklerlohn ist im Grundsatz frei ver-     trägt Sorge dafür, dass er den Auftrag-
rio, Actualidad Jurídica Aranzadi, 732/        handelbar. Die rechtlichen Grenzen las-       geber über alle anstehenden Besuche
2007; Varela, a. a. O.). In der Praxis wird    sen sich hier jedoch im Bereich der Sit-      und Neuinteressenten informiert (vgl.
1/2019 IWRZ                                                                                                          IWRZ-Magazin |   45

Audiencia Provincial (entspricht einem                                                      schafterversammlung, sondern der Ver-
deutschen Landgericht) von Barcelona,
                                               Roland Mörsdorf                              waltungsrat als Geschäftsführungsorgan
E. v. 18.1.2006 – 12/2006, wonach der          Norwegen | Sitzverlegung                     der AS zuständig.
API keinen Anspruch auf den Mäklerlohn         und Sitztheorie                              Der Verwaltungsrat kann daher durch
hat, wenn er den Käufer nicht über Reno-                                                    einfachen Verwaltungsratsbeschluss den

                                               I
vierungsarbeiten ohne erforderliche Ge-            n Norwegen sind die gesetzlichen         Verwaltungssitz der AS frei bestimmen,
nehmigung in der Immobilie informiert              Anforderungen an den Inhalt des Ge-      soweit der Gesellschaftsvertrag hierzu
hat). Zudem muss der API rechtlich be-             sellschaftsvertrags der norwegischen     keine – freiwillige – Angabe enthält oder
sondere Umstände um die Immobilie              GmbH (AS) geändert worden. Danach            soweit ihm die Gesellschafterversamm-
kennen und den Interessenten aufklären,        muss der Sitz der Gesellschaft nicht mehr    lung als übergeordnetes Gesellschafts-
insb. darüber, ob im Grundbuch Lasten          im Gesellschaftsvertrag angegeben wer-       organ keine anderweitige Weisung er-
(cargas) eingetragen sind.                     den. Allerdings wird damit nicht die Mög-    teilt. Falls der Gesellschaftsvertrag – frei-
                                               lichkeit zur Verlegung des Verwaltungs-      willig – den Sitz der AS mit der Angabe
                                               sitzes ins Ausland eröffnet. Der Gesetz-     einer bestimmten Gemeinde festlegt,
4. Exklusivität                                geber hat daher die Sitztheorie bestätigt.   kann der Verwaltungsrat auf Grund eige-
Rechtliche Probleme traten in der Ver-                                                      ner Zuständigkeit den Verwaltungssitz
gangenheit auf, wenn es um die Frage                                                        nur innerhalb dieser Gemeinde verlegen.
von Exklusivitätsklauseln ging (einge-         1. Hintergrund                               Wenn der Verwaltungssitz in einem sol-
hend Arenas, Pacto de exclusividad en el       Norwegische Kapitalgesellschaften sind       chen Fall hingegen von einer Gemeinde
contrato de mediación inmobiliaria, Re-        entweder als GmbH (Aksjeselskap – AS)        in eine andere Gemeinde verlegt werden
vista Aranzadi Doctrinal, 10/2016). Der-       oder als AG (Allmennaksjeselskap – ASA)      soll, erfordert dies eine Abänderung des
artige Klauseln werden heute jedoch            organisiert. Sowohl für die AS als auch      Gesellschaftsvertrags durch die Gesell-
grundsätzlich als rechtmäßig angesehen.        für die ASA legt das Gesetz einen Katalog    schafterversammlung.
Voraussetzung hierfür ist, dass sich die       von Angaben fest, die der Gesellschafts-
exklusive Maklerleistung auf einen be-         vertrag zwingend enthalten muss. Hierzu
stimmten Zeitraum und auf spezifizierte        gehören die Firma, der Unternehmens-         3. Wegzug
Umstände beschränkt. Zudem muss zwi-           gegenstand, das Stamm-/Grundkapital          Trotz der Gesetzesänderung, auf Grund
schen den Parteien des Maklervertrags          und der Nennbetrag der Geschäftsantei-       derer der Sitz der AS im Gesellschaftsver-
Klarheit herrschen, dass eine solche           le/Aktien. Im Gesellschaftsvertrag der       trag nicht mehr anzugeben ist, kann die
Klausel Bestandteil des Vertrags ist           ASA müssen darüber hinaus die Anzahl         AS ihren Verwaltungssitz aber nicht ins
(Varela, a. a. O.). Des Weiteren erfüllt ein   der Aktien und die Gegenstände der or-       Ausland verlegen. In den Materialen, die
Makler seine Verpflichtungen aus dem           dentlichen Hauptversammlung angege-          dieser Gesetzesänderung zu Grunde lie-
Maklervertrag nicht, wenn er zwar einen        ben werden; außerdem müssen Angaben          gen, führt der Gesetzgeber nämlich aus-
Kaufvertrag über ein Grundstück vermit-        zur Anzahl der Verwaltungsratsmitglieder     drücklich aus, dass mit der Änderung des
telt, darauf aber keine Immobilie gebaut       und der Geschäftsleiter gemacht werden.      Gesetzes keine Möglichkeit zur Ver-
werden kann, obwohl der Auftraggeber           Des Weiteren muss im Gesellschaftsver-       legung des Verwaltungssitzes einer Ge-
dies vorher ausdrücklich begehrt hatte         trag der ASA auch deren Sitz, nämlich        sellschaft aus Norwegen in das europä-
(vgl. Audiencia Provincial von Las Palmas,     eine Gemeinde innerhalb Norwegens,           ische oder in das andere Ausland einher-
E. v. 16.2.2011 – 80/2011).                    zwingend angegeben werden. Im Gesell-        geht (Prop. 100 L (2017-2018), S. 52).
                                               schaftsvertrag der AS muss demgegen-         Vielmehr muss die AS stets eine Ge-
                                               über die Angabe eines solchen Sitzes der     schäftsanschrift und damit ihren Verwal-
5. Schlussbemerkungen                          Gesellschaft nicht mehr vorgenommen          tungssitz in Norwegen haben. Die Ge-
Manche Makler werben damit, Auftrag-           werden. Die frühere gesetzliche Bestim-      schäftsanschrift und jede Änderung der
geber auf „ihrer Reise“ von Beginn zum         mung, nach der im Gesellschaftsvertrag       Geschäftsanschrift ist zur Eintragung in
Ende zu begleiten. Auf die rechtlichen         der AS deren Sitz anzugeben war, wurde       das Handelsregister anzumelden. Die An-
Tücken wird mitunter nicht hingewiesen,        ersatzlos aufgehoben.                        meldung ist durch die Verwaltungsrats-
denn eines ist ersichtlich: Dem Makler-                                                     mitglieder in vertretungsberechtigter An-
vertrag unter spanischem Recht kann in                                                      zahl vorzunehmen.
der Immobilienpraxis eine erhebliche Be-       2. Sitzverlegung                             Die AS kann daher ihren Verwaltungssitz
deutung bei der Vermittlung von Immo-          Die Gesetzesänderung, auf Grund derer        nur innerhalb Norwegens von einer Ge-
bilien zukommen. Fehlende ausdrück-            der Sitz der AS nicht mehr im Gesell-        meinde in eine andere Gemeinde oder
liche Vorschriften im Código Civil haben       schaftsvertrag anzugeben ist, bringt inso-   innerhalb einer bestimmten Gemeinde,
dazu geführt, dass ihm die höchstrichter-      weit praktische Vorteile mit sich, als bei   nicht aber an einen Ort außerhalb Norwe-
liche Rechtsprechung in Spanien sein           einer späteren Sitzverlegung von einer       gens verlegen. Lediglich das Verfahren für
Gepräge gegeben haben.                         Gemeinde in eine andere Gemeinde eine        solche Sitzverlegungen innerhalb Norwe-
                                               Abänderung des Gesellschaftsvertrags         gens wurde durch die Gesetzesänderung
                                               durch die Gesellschafterversammlung          vereinfacht, da die Sitzverlegung nun-
Steven Rudmann                                 grundsätzlich nicht mehr erforderlich ist.   mehr grundsätzlich durch den Verwal-
ist Rechtsanwalt bei Monereo Meyer Aboga-      Auf Grund dessen ist für eine Sitzver-       tungsrat im Wege eines einfachen Verwal-
dos, Madrid (Spanien).                         legung prinzipiell nicht mehr die Gesell-    tungsratsbeschlusses durchgeführt wer-
46   | IWRZ-Magazin                                                                                                       IWRZ 1/2019

den kann und folglich eine Einberufung        sellschaftsrecht die grundsätzliche An-      Beide im internationalen Gesellschafts-
und Durchführung einer Gesellschafter-        wendung der Sitztheorie, die für das Ge-     recht vertretenen Theorien, nämlich die
versammlung nicht mehr erforderlich ist.      sellschaftsstatut an den Verwaltungssitz     Gründungstheorie und die Sitztheorie,
Die AS und alle anderen norwegischen          einer Gesellschaft anknüpft, bestätigt.      werden daher in Norwegen auch zukünf-
Gesellschaften können jedoch – nach wie       In Norwegen galt – wie in Deutschland –      tig nebeneinander Anwendung finden.
vor – keinen Wegzug aus Norwegen unter        nach überwiegender Ansicht traditionell      Die Gründungstheorie gilt danach für alle
Beibehaltung ihrer Rechtsform als norwe-      die Sitztheorie. Auf Grund der Rechtspre-    zuziehenden Gesellschaften aus dem
gische Gesellschaft vornehmen. Eine Ver-      chung des EuGH (a. a. O. – Centros;          EU-/EWR-Ausland, während die Sitztheo-
legung des Verwaltungssitzes aus Norwe-       a. a. O. – Überseering; a. a. O. – Inspire   rie auf alle zuziehenden Gesellschaften
gen in das europäische oder in das andere     Art), die in Norwegen, das nicht Mitglied    aus dem übrigen Ausland und auf alle
Ausland führt zur Auflösung der Gesell-       der EU ist, durch das Abkommen über          norwegischen Gesellschaften Anwen-
schaft. Diese Wegzugsbeschränkung ist         den Europäischen Wirtschaftsraum             dung findet.
auf Grund der Rechtsprechung des EuGH         (EWR) Anwendung findet, musste jedoch        Norwegen hat damit die Chance ver-
(U. v. 16.12.2008 – C-210/06 – Cartesio)      auch Norwegen – wie Deutschland – den        passt, sich in Bezug auf alle auslän-
europarechtlich zulässig.                     Zuzug von Gesellschaften aus anderen         dischen und die eigenen norwegischen
Der norwegische Gesetzgeber ist damit         EU-/EWR-Staaten akzeptieren. Vor die-        Gesellschaften generell für die Grün-
einen anderen Weg als der deutsche Ge-        sem Hintergrund wurde verstärkt die An-      dungstheorie       auszusprechen.    Die
setzgeber gegangen. Der deutsche Ge-          sicht vertreten, dass anstelle der Sitz-     Rechtslage ähnelt damit der Rechtslage
setzgeber hatte nämlich bereits im Jahre      theorie generell – also sowohl auf euro-     in Deutschland, das die Gründungstheo-
2008 mit dem Gesetz zur Modernisie-           päische Gesellschaften als auch auf          rie für alle zuziehenden Gesellschaften
rung des GmbH-Rechts und zur Bekämp-          außereuropäische Gesellschaften sowie        aus dem EU-/EWR-Ausland und die Sitz-
fung von Missbräuchen (MoMiG) für die         auf alle norwegischen Gesellschaften –       theorie auf alle zuziehenden Gesellschaf-
deutsche GmbH (§ 4 a GmbHG) und die           die Gründungstheorie, die auf die            ten aus dem übrigen Ausland anwendet,
deutsche AG (§ 5 AktG) die Möglichkeit        Rechtsordnung der Gründung einer Ge-         während die grundsätzliche Geltung der
zum Wegzug aus Deutschland im Wege            sellschaft abstellt, zur Anwendung kom-      Sitztheorie für deutsche Gesellschaften
der Verlegung des Verwaltungssitzes ge-       men solle. Dieser Ansicht hat sich der       im Hinblick auf die GmbH/AG durch das
schaffen. Deutsche Kapitalgesellschaften      norwegische Gesetzgeber nunmehr nicht        MoMiG zwar aufgeweicht worden ist,
können also seitdem ihren Verwaltungs-        angeschlossen. Damit hat er sich – je-       i. Ü. aber auf alle weiteren deutschen
sitz aus Deutschland in ein anderes Land      denfalls im Hinblick auf norwegische Ge-     Gesellschaftsformen anwendbar bleibt.
verlegen, soweit dieses den Zuzug akzep-      sellschaften – für die Sitztheorie aus-
tiert, ohne ihre Rechtsform als deutsche      gesprochen und einer generellen Gel-         Dr. Roland Mörsdorf
GmbH/AG zu verlieren. Diese – damals          tung der Gründungstheorie eine Absage        ist Rechtsanwalt und Advokat bei der Advo-
neue – Wegzugsmöglichkeit war von             erteilt.                                     katfirmaet Grette AS in Oslo.
dem Gedanken geprägt, dass deutsche
Gesellschaften auf gleiche Weise ihre Ge-
schäftstätigkeit und damit ihren Verwal-
tungssitz in das europäische und in das
                                                REZENSIONEN
andere Ausland sollten verlegen können,
wie Gesellschaften aus anderen EU-/
                                              Volker Triebel / Stefan Vogenauer, Englisch als Ver-
EWR-Staaten auf Grund der Rechtspre-          tragssprache. Fallstricke und Fehlerquellen, München
chung des EuGH (U. v. 9.3.1999 – C-212/       (C.H.BECK) 2018, ISBN 978-3-406-64165-7, € 49,–
97 – Centros; U. v. 5.11.2002 – C-208/00

                                              D
– Überseering; U. v. 30.9.2003 – C-167/01              ie Gerichtssprache ist Deutsch –    Doch selbst unter den vergleichsweise
– Inspire Art) mit ihrer Geschäftstätigkeit            doch Rechtssprache bereits un-      wenigen routinierten Spezialisten des In-
nach Deutschland umziehen konnten.                     ter dem Einfluss der europä-        ternationalen Wirtschaftsrechts scheint
Der norwegische Gesetzgeber hingegen          ischen Gesetzgebung und Rechtspre-           es keinen anerkannten und gefestigten
scheint keine Notwendigkeit gesehen zu        chung nur noch in abnehmendem Maße,          Standard der Beherrschung und des Ein-
haben, den norwegischen Gesellschaften        immer weniger ist Deutsch aber Ver-          satzes des Englischen in der Verhandlung
oder – entsprechend der deutschen Re-         tragssprache. Der anglo-amerikanischen       und Gestaltung von Verträgen zu geben.
gelung – wenigstens den norwegischen          Dominanz im globalen Wirtschaftsver-         Erfahrungsgemäß verfügt man jeweils
Kapitalgesellschaften eine vergleichbare      kehr folgt die Vorherrschaft der eng-        über ein oft in langer Berufserfahrung
Möglichkeit zum Wegzug aus Norwegen           lischen Sprache in der Gestaltung von        erprobtes und geschärftes Kompendium
einzuräumen. Ganz im Gegenteil hat er         grenzüberschreitenden Verträgen auch         der anglo-amerikanischen Rechtssprache
die nach wie vor in Norwegen wohl h. A.       mit kleinen und mittelständischen Teil-      und ihres Einsatzes in Vertragsgestaltun-
explizit bestätigt, nach der ein solcher      nehmern. Von den mehr als 165.000            gen auf Englisch, erst recht deren Über-
Wegzug nicht zulässig ist.                    deutschen Anwälten hat der weitaus           tragung in die deutsche Sprache. Ist die
                                              überwiegende Anteil weder Englisch als       kollegiale Diskussion darüber, wie be-
4. Sitztheorie                                Vertragssprache noch die wachsende           stimmte Termini eines anglo-amerika-
Der norwegische Gesetzgeber hat damit         Wahrscheinlichkeit vor Augen, damit          nischen Vertragsmusters unter Anwen-
für das norwegische internationale Ge-        i. R. e. Mandats umgehen zu müssen.          dung deutschen Rechts zu fassen sind,
1/2019 IWRZ                                                                                                          IWRZ-Magazin |   47

auch stets angeregt, Literatur, auf die      gen zu mehr Rechtssicherheit in der Ver-      einer zehnseitigen tabellarischen Gegen-
man sich dabei stützen könnte, ist immer     tragsgestaltung.                              überstellung deutscher Rechtsbegriffe
noch die Ausnahme. Eine Veröffent-           Juristische Bücher, die man nicht mehr        und deren (Nicht-)Entsprechungen im
lichung, die in diesem Gebiet Anspruch       aus der Hand legen kann, sind eher sel-       anglo-amerikanischen Recht erfreut.
auf Vollständigkeit erheben könnte,          ten. „Englisch als Vertragssprache“ ist ein   Die Lektüre dieses Buchs ist nicht nur
suchte man bislang vergebens.                solcher Fall. Sowohl fasziniert von häufi-    pures Vergnügen; das Werk dürfte auch
Aus diesem dunkelgrau bewölkten Him-         gen Wiedersehen mit „lieben alten Be-         auf lange Sicht – um eine schlechte
mel fällt das Werk von Volker Triebel, als   kannten“ aus der eigenen Vertragspraxis       Lehnübersetzung aus der englischen
Rechtsanwalt und Barrister ein Grandsei-     und deren detailreicher, eminent sprach-      Sprache zu bemühen – den Goldstan-
gneur      des     deutsch/anglo-amerika-    und rechtskulturkundiger Behandlung als       dard für in den Gewässern englischspra-
nischen Rechtsverkehrs, und Stefan Voge-     auch angeregt von zahllosen sprach-           chiger oder anglo-amerikanisch gepräg-
nauer, weltweit erfahrener und vielfach      lichen Problemstellungen, die man ei-         ter Verträge in deutscher Sprache navi-
ausgezeichneter akademischer Lehrer im       gentlich längst selbst hätte identifizieren   gierende Praktiker markieren. Es gehört
Bereich der Rechtsgeschichte und             und aufarbeiten können oder müssen,           in die Bibliothek jedes Fachanwalts für
Rechtsvergleichung, wie ein befreiender      hält der Leser ein reichhaltig bebildertes    Internationales Wirtschaftsrecht.
Sonnenstrahl. Es verbindet linguistische     Werk in der Hand. In diesem ist doch kein
und wissenschaftliche Fundiertheit mit       einziges Foto zu finden – ob man sprach-      Thomas Krümmel, LL. M. (Glamorgan/
ausgezeichneter Lesbarkeit. Als Destillat    liche Fehler und Missverständnisse nach-      Wales)
aus Jahrzehnten praktischer Erfahrung        vollzieht, die, plastischen, naturgetreuen    ist Fachanwalt für Internationales Wirtschafts-
verfolgt das Werk erklärtermaßen das         Illustrationen gleich, überall auftauchen,    recht und Partner in der Kanzlei MEYER-
Ziel der Hilfestellung für die Praxis: den   oder sich an der präzisen Gründlichkeit       KÖRING Rechtsanwälte Steuerberater in Berlin.
Blick deutschsprachiger Juristen und
Rechtspraktiker bereits für Sprachfallen
in der englischen Alltagssprache, erst
recht für linguistische und juristische
                                               VERANSTALTUNGEN
Fallstricke in englischsprachigen Ver-
tragstexten zu schärfen. Daneben wird        Niklas Malte Müller
rechtsvergleichend aber auch der Ein-
fluss des anglo-amerikanischen Rechts
                                             Bericht zum ersten Internationalen DAV-Menschen-
auf die englische Vertragssprache be-        rechtsforum in Berlin
trachtet.
                                             Rechtsberatung in humanitären Krisen
In sieben Kapiteln, ergänzt um ein hoch-

                                             W
gradig nutzerfreundliches Sachregister in               enn Menschen durch Natur-          führer der ELiL gGmbH, stellte zu Beginn
deutscher und englischer Sprache, nä-                   katastrophen, Krieg oder Ver-      das ehrenamtlich erbrachte Engagement
hern sich die Autoren dem komplexen                     folgung in existenzielle Not ge-   der europäischen Anwälte vor. Die Zu-
Thema. Ausgangspunkt ist eine Bestands-      raten, braucht es internationale humani-      stände, in denen die Menschen im Flücht-
aufnahme zur Rolle des Englischen als        täre Hilfsaktionen, insb. um Unterkünfte,     lingslager Moria auf Lesbos leben, sind
globaler Vertragssprache und deren Fol-      Lebensmittel, Medikamente und Trink-          desaströs – die BBC nannte es im August
gen, sowie außerdem eine Betrachtung         wasser bereit zu stellen. Die Menschen        2018 das katastrophalste Flüchtlingscamp
der Nischenrolle des Deutschen auf die-      benötigen aber auch verlässliche Hinwei-      der Erde. In dem für maximal 3.200 Men-
sem Gebiet – man erinnert sich, dass         se, wie das Leben für sie weitergehen         schen ausgelegten Lager sind derzeit über
Triebel der Impulsgeber für die Initiative   kann. Denn die andauernde Unsicherheit        8.000 Menschen untergebracht, mehr als
„Law – Made in Germany“ war. Sodann          über den eigenen rechtlichen Status           die Hälfte davon sind Frauen und Kinder
werden die wichtigsten linguistischen        stellt eine erhebliche psychische Belas-      (vgl. zur anwaltlichen Beratung auf Lesbos
und juristischen Fehlerquellen und die       tung dar, die auf Dauer krank macht. Der      Brügmann, IWRZ 2016, 283 f.).
Besonderheiten und Schwierigkeiten der       Deutsche Anwaltverein (DAV) setzt sich        Worthington erklärte, dass in den gut
englischen Vertragssprache behandelt,        aus diesem Grund dafür ein, dass un-          zwei Jahren seit Gründung von ELiL An-
wobei bezeichnend ist und für den Ansatz     abhängige rechtliche Beratung als not-        wälte aus 17 Ländern über 32.400 ehren-
dieses Werks spricht, dass dem zunächst      wendiger Bestandteil humanitärer Erst-        amtliche Stunden investiert haben, um
knapp 20 Seiten Darstellung und Analyse      hilfe in Krisensituationen anerkannt wird.    8.400 Menschen insbesondere zur alles
desselben Themenfelds in der englischen      Im November 2018 wurde zu diesem An-          entscheidenden Erstanhörung und beim
Allgemeinsprache vorangehen. Nach wei-       lass das erste internationale DAV-Men-        Thema Familienzusammenführung bera-
teren Kapiteln über Besonderheiten und       schenrechtsforum organisiert, das i. R. d.    ten zu können. „Die Erfahrung zeigt“, so
Schwierigkeiten bei der Übersetzung eng-     2018 PILnet Global Forums stattfand.          Worthington, „dass speziell die unabhän-
lischer Vertragsbegriffe und – ebenso        Ausgangspunkt des DAV-Menschenrechts-         gige Beratung durch Rechtsanwältinnen
praxisrelevant wie gefährlich – den Pro-     forums war das 2016 gemeinsam von DAV         und Rechtsanwälte hohes Vertrauen bei
blemen der Rechtsanwendung bei Aus-          und dem Rat der Anwaltschaften der Euro-      den Menschen in Moria genießt.“ Die
einanderfallen von Vertragssprache und       päischen Gemeinschaft (CCBE) initiierte       Anwaltschaft sorge für transparent kom-
Vertragsstatut bilden den Abschluss zahl-    Projekt „European Lawyers in Lesvos“          munizierte Verfahren und beschleunige
reiche handfeste praktische Empfehlun-       (ELiL). Phil Worthington, Hauptgeschäfts-     die Prozesse in vielen Fällen.
48   | IWRZ-Magazin                                                                                                       IWRZ 1/2019

                                              lungs- und Versöhnungsbemühungen.           sonst die politische Unabhängigkeit der
                                              Zugleich werde der Bedarf für mögliche      Beratung in Frage gestellt werde. Dem
                                              Schulungen oder Reformen ermittelt.         ganzheitlichen Ansatz stimmte auch
                                                                                          Ekram Nicola vom Norwegian Refugee
                                                                                          Council (NRC) zu und ergänzte, dass die
                                                                                          Wirksamkeit von Rechtsberatung auch
                                                                                          davon abhänge, ob der Rechtsstaat in
                                                                                          dem betreffenden Land überhaupt aus-
                                                                                          reichend entwickelt ist und funktioniert.
                                                                                          Als Fazit konnte festgehalten werden,
Podiumsdiskussion mit Philip Worthington,                                                 dass bei ELiL vieles richtig gemacht wurde
Noemi Alarcon Velasco, Annette Mutschler-
                                                                                          und diese Erfahrung auch für zukünftige
Siebert und Cord Brügmann (Bildquelle:
Photo courtesy of PILnet)
                                                                                          Projekte hilfreich sein kann. Humanitäre
                                              Ekram Nicola, Vinzent Vogt, Leonie Lockau   Hilfsaktionen benötigen aber individuelle
Dr. Cord Brügmann, früherer Haupt-            und Stefan von Raumer (Bildquelle: Photo    Einsätze, die auch die „Erste-Hilfe-Rechts-
geschäftsführer des DAV, berichtete von       courtesy of PILnet)                         beratung“ vor ganz unterschiedliche He-
seinem ersten Aufenthalt als freiwilliger                                                 rausforderungen stellt. Gerade um die
Helfer auf Lesbos. Damals sei ihm auf-        Am Ende des Forums fasste Stefan von        schwierige Frage der Finanzierung sol-
gefallen, dass nahezu alle benötigten Be-     Raumer, Mitglied des DAV-Ausschusses        cher Projekte langfristiger zu sichern, wä-
rufe vertreten gewesen seien, bis auf die     Menschenrechte, noch einmal die             re eine Verankerung der Rechtsberatung
Anwaltschaft. Rechtsauskunft konnte da-       Grundproblematik zusammen. Ein völ-         im Kanon der Standardmaßnahmen der
her einzig telefonisch oder über das Inter-   ker- oder europarechtlicher Anspruch        Humanitären Hilfe weiterhin ein wichti-
net eingeholt werden. Eine Situation, die     auf individuelle und unabhängige            ger Schritt. Denn der Zugang zum Recht
auch der Lage von Lesbos selbst geschul-      Rechtsberatung in humanitären Krisensi-     für jedermann ist nicht nur ein essentiel-
det ist, wie Thomas Oberhäuser, Vorsitzen-    tuationen bestehe für die Betroffenen       ler Bestandteil des Rechtsstaats, er ist
der der DAV AG Migrationsrecht, aus sei-      derzeit nicht. Zwar garantierten einige     zugleich auch Teil des Selbstverständnis-
nen Erfahrungen als für ELiL tätiger An-      wenige Normen des internationalen           ses der europäischen Anwaltschaft.
walt berichtete. Auf der kleinen Insel gebe   Rechts den Zugang zum Recht, ins-
es schlicht kein Personal für diese schwie-   gesamt bestehe aber nur ein juristischer
rige Situation – alle Fachkräfte müssen       Flickenteppich. Aus Sicht des DAV sei es
hierzu extra eingeflogen werden.              entscheidend, dass die Rechtsberatung
Aus Sicht von Noemi Alarcón Velasco aus       von Anwälten geleistet wird, da nur so
dem Migration Committee des Rats der Eu-      die Qualität der Beratung sichergestellt
ropäischen Anwaltschaften (CCBE) ist ELiL     werde. Vinzent Vogt, Mitgründer der Re-
aus einem weiteren Grund ein Modellpro-       fugee Law Clinics Abroad (jetzt Equal
jekt: Es zeige sich exemplarisch, dass eine   Rights Beyond Borders), fügte hinzu,
internationale Zusammenarbeit von An-         dass zur Qualitätssicherung insb. auch
wälten aus 17 verschiedenen europä-           eine langfristige Finanzierung gesichert
ischen Ländern funktionieren kann, um         sein müsse. Diese dürfe allerdings nicht    Ass. iur. Niklas Malte Müller
Menschen in Not zu helfen. Dies ist ein       zu sehr an einzelne, insb. regierungs-      ist Referent im DAV, Abteilung Internatio-
wichtiges Signal, gerade in dieser hoch-      nahe Akteure gebunden werden, da            nales, Europa und Menschenrechte.
politisierten Angelegenheit für Europa.
Natürlich ist ELiL nur eines von verschie-
denen Rechtsberatungsprojekten in hu-           TERMINE
manitären Krisen weltweit. Im Zentrum
des Forums stand daher der Austausch            29./30.3.2019                             15.-17.5.2019
mit verschiedenen Stakeholdern über             ARGE IWR, ARGE Handels- und Gesell-       DAV
bislang gemachte Erfahrungen.                   schaftsrecht, ACE                         Deutscher Anwaltstag
So berichtete Alarcón Velasco über ein          23. Deutsch-französisches Seminar         Leipzig
junges Projekt an der spanischen Mittel-        und 9. Europäischer Handels- und
meerküste, in dem sich lokale Anwälte           Gesellschaftsrechtstag                    14./15.11.2019
um ankommende Geflüchtete kümmern.              Freiburg im Breisgau                      ARGE IWR, DAA
Einen ganz anderen Ansatz verfolgen die                                                   5. Internationaler Wirtschaftsrecht-
Missionen des International Legal Assis-        31.5./1.6.2019                            stag
tance Consortiums (ILAC), die Natacha           ARGE IWR, UIA, Vereinigung der italie-    Berlin
Bracq vorstellte. Hier werden gemeinsam         nischsprachigen Anwälte, Mailänder
mit lokalen Juristinnen und Juristen Be-        Anwaltskammer, DAV Italien
standsaufnahmen über die Rechtsstaat-           10. Deutsch-Italienisches Seminar
lichkeit in Krisenregionen erstellt. Damit      Villa Vigoni, Italien
entstehe ein Grundstein für Vermitt-
Sie können auch lesen