IWRZ-Magazin - ARGE Internationales Wirtschaftsrecht im DAV
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1/2019 IWRZ IWRZ-Magazin | 41 IWRZ-Magazin Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft Internationales Wirtschaftsrecht im DAV 1/2019 FACHANWALT ternationalen Wirtschaftsrecht enga- giert; (iii) weist darauf hin, dass das interna- Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht tionale Wirtschaftsrecht im Wesentlichen eine Querschnittsmaterie ist, die vor al- 2020-2030 lem in den Bereichen Vertrags- und Pro- Zwischenbericht des gemeinsamen Fachausschusses Internationales jektgestaltung sowie Streitbeilegung Brü- Wirtschaftsrecht der Rechtsanwaltskammern Hamburg, cken zwischen verschiedenen Rechtsord- nungen und Rechtskulturen baut und Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein zur hilft, die Schnittstellen beherrschen; Fortentwicklung des Fachanwalts (iv) hat zur Kenntnis genommen, dass D er gemeinsame Fachausschuss anwaltsbezeichnung einem so kleinen z. B. die 2. Aufl. 2017 des von Kronke/ Internationales Wirtschaftsrecht Nischenkreis von Kollegen vorbehalten Melis/Kuhn herausgegebenen Standard- der Hanseatischen RAK Hamburg bleiben, dass sie dem Bedürfnis der werks „Internationales Wirtschaftsrecht“ zusammen mit der RAK Mecklenburg- Rechtssuchenden nach Beratung in (s. dazu die Besprechung durch den Aus- Vorpommern und der Schleswig-Holstei- grenzüberschreitenden Rechtsfragen schussvorsitzenden, in: SchiedsVZ 2018, nischen Rechtsanwaltskammer (im Fol- nicht ansatzweise gerecht werden kann. 262-271) 66 Kapitel umfasst, deren The- genden Fachausschuss Internationales Im Einzelnen: men sich in § 14 n FAO nur teilweise, Wirtschaftsrecht, kurz: Fachausschuss) hat Der Fachausschuss Internationales Wirt- aber in einer aus fachlicher (nicht: seit seiner Errichtung bereits (mehr als) schaftsrecht rechtspolitischer) Sicht zufälligen Aus- eine volle vierjährige Wahlperiode i. S. v. (i) ist sich bewusst, dass die Schaffung wahl wiederfinden; § 19 Abs. 1 FAO i. V. m. § 68 Abs. 1 BRAO der Bezeichnung Fachanwalt für Interna- (v) weist ferner darauf hin, dass die gewirkt. Dieses Positionspapier gibt ei- tionales Wirtschaftsrecht durch die Sat- Rechtsprechung zur Berufshaftung höhe- nen Zwischenbericht und will eine Dis- zungsversammlung bei der Bundes- re Anforderungen an international tätige kussion zur Anpassung der an die Ver- rechtsanwaltskammer im Dezember 2013 Rechtsanwälte stellt, bis hin zur Aufklä- leihung der Bezeichnung „Fachanwalt für einen wichtigen Meilenstein im Streben rungspflicht gegenüber dem Mandanten Internationales Wirtschaftsrecht“ in der nach einem Angebot der Rechtsanwalt- über fremdes Recht (s. dazu den Beitrag Fachanwaltsordnung gestellten Anforde- schaft sowohl für Rechtssuchende als der damaligen Mitglieder des BRAK-Aus- rungen anregen. auch für Rechtsanwälte, die sich spezia- schusses Internationales Privat- und Pro- Nach dem gemeinsamen Eindruck aller lisieren wollen, darstellte. In unserer glo- zessrecht, in: BRAK-Mitteilung 4/2016, Mitglieder des Fachausschusses lassen bal agierenden Welt brauchen deutsche 165-170); sich die bei Einführung der Fachanwalts- Unternehmen kompetente Beratung im (vi) begrüßt, dass die Justizminister der bezeichnung für das Internationale Wirt- grenzübergreifenden Wirtschaftsverkehr Länder im Oktober 2017 – nach Engage- schaftsrecht gesteckten Ziele ohne eine (Stichwort: „Exportweltmeister“). Umge- ment in der Diskussion u. a. auch des erneute Diskussion und Veränderung der kehrt brauchen ausländische Unterneh- Vorstands der Hanseatischen Rechts- Kriterien für die Verleihung dieser Fach- men, die in Deutschland Fuß fassen wol- anwaltskammer Hamburg durch Korres- anwaltsbezeichnung nicht erreichen. len, Fachanwälte, die ihnen Schnittstel- pondenz mit dem Senator in der Justizbe- Vielmehr erscheint eine Reform erforder- len zum deutschen und europäischen hörde der Freien und Hansestadt Ham- lich, um darauf hinzuwirken, dass die Rechtsraum aufbereiten können. Die Be- burg – beschlossen haben, dass das in- Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt zeichnung „Fachanwalt für Internationa- ternationale Zivil- und Zivilprozessrecht für Internationales Wirtschaftsrecht“' ei- les Wirtschaftsrecht“ ist geeignet, den weiterhin ein wichtiger Ausbildungs- ner größeren Zahl geeigneter und hinrei- Rechtssuchenden bei der Auswahl im bestandteil an den Universitäten in chend qualifizierter – insbesondere auch internationalen Wirtschaftsrecht erfahre- Deutschland bleibt, sodass es weiterhin jüngerer – Kolleginnen und Kollegen ein ner Kolleginnen und Kollegen zu helfen; auch im internationalen Wirtschaftsrecht Sprungbrett für den Aufbau einer spezia- (ii) ist daran interessiert, dass sich eine interessierten und engagierten Nach- lisierten Beratungspraxis bieten kann. hinreichende und wachsende Zahl von wuchs junger Rechtsanwälte mit einer Ohne solche Änderungen wird die Fach- jungen Kolleginnen und Kollegen im in- Grundausbildung im internationalen
42 | IWRZ-Magazin IWRZ 1/2019 Zivil- und Zivilprozessrecht geben wird, das Wissen um Grundzüge der Korrupti- und europäische Außenwirtschafts- die im besonderen Maße prädestiniert ons-, Betrugs- und Geldwäschebekämp- recht bleiben unerwähnt; demgegen- sind, nach dem Referendariat Fach- fung von allen Kolleginnen und Kollegen über erfährt das europäische Beihilfen- anwalt für Internationales Wirtschafts- erwartet wird und die entsprechende Or- recht ausdrückliche Erwähnung. Unklar recht zu werden. Damit dies funktioniert, ganisation der Kanzleiarbeit mittlerweile ist überdies, warum das – übergeordnete müssen auf Sicht die Voraussetzungen von den regionalen Rechtsanwaltskam- – Rechtsgebiet des Europäischen Wett- dafür geschaffen werden, dass es hinrei- mern anlassunabhängig für alle Kollegin- bewerbsrechts nach dem Beihilfenrecht chend viele Referendarplätze bei Fach- nen und Kollegen überwacht wird; aufgeführt wird; denn das Europäische anwälten für Internationales Wirtschafts- (xiii) ist aber der Meinung, dass die Re- Wettbewerbsrecht umfasst neben recht gibt, die ausbilden können; gelung in § 14 n Nr. 6 FAO mit Blick auf dem Kartellrecht das Recht der staatli- (vii) beobachtet, dass andere Nationen die Bezugnahme auf den internationalen chen Beihilfen, das Vergaberecht sowie die Ausbildung im grenzübergreifenden Rechtsverkehr erhalten bleiben sollte; das Recht öffentlicher Unternehmen; Wirtschaftsrecht bewusst vorantreiben (xiv) weist darauf hin, dass es das inter- Grundzüge hiervon zu kennen, reicht (ausländischer Wettbewerb) und z. B. in national vereinheitlichte Gesellschafts- aus; Belgien der Bätonnier die Erlaubnis ertei- recht (vgl. § 14 n Nr. 4 FAO) i. e. S. kaum (xvi) beobachtet zu § 14 n Nr. 8 FAO, len kann, sich „Avocat specialise“ im in- gibt, denn: dass insbesondere rechtsvergleichende ternationalen Wirtschaftsrecht zu nen- Kenntnisse in den Bereichen Verjährung, nen; • erstens betrifft es im eigentlichen Sinn Beweisregeln und Rechtsquellenlehre – (viii) beobachtet mit Sorge, dass (ähnlich nur die in der Praxis verhältnismäßig einschließlich der Schnittstellen zum Völ- wie bei einigen anderen Fachanwalt- selten vorkommenden Gesellschafts- kerrecht – in der Praxis wichtig sind; schaften) nach dem ersten Schub von formen Societas Europaea und Euro- (xvii) weist darauf hin, dass der deutsche Anträgen kaum noch Anträge auf Verlei- päische Wirtschaftliche Interessenver- Gesetzgeber in der ZPO Schiedssprüche hung der Bezeichnung „Fachanwalt für einigung; weitgehend rechtskräftigen gerichtlichen Internationales Wirtschaftsrecht“ gestellt • zweitens ist die Angleichung des deut- Urteilen gleichgestellt hat (§ 1055 ZPO), werden. So konnte der Fachausschuss die schen nationalen Gesellschaftsrechts während § 5 Abs. 1 lit. u FAO nur von Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung durch Umsetzung des EU-Richtlini- rechtsförmlichen Verfahren vor „Gerich- in den Jahren 2015 und 2016 in 7 bzw. 8 enrechts kaum mit der Formulierung ten und Behörden“ spricht, und damit Fällen empfehlen, in den Jahren 2017 in § 14 n Nr. 4 FAO gemeint, wenn möglicherweise Verfahren vor Schieds- und 2018 hingegen nur noch in 3 bzw. 2 auch das Wissen um diesen Harmoni- gerichten ausgrenzt, obwohl gerade die- Fällen, in allen Fällen handelte es sich sierungsprozess gelegentlich – aber se auch sehr förmlich geführt werden, um in Hamburg tätige Antragsteller; selten – Gegenstand der internationa- weil sonst die Anerkennung und Vollstre- (ix) bezweifelt, dass diese Entwicklung len wirtschaftsrechtlichen Beratung ckung des Schiedsspruchs gefährdet wä- auf einem Mangel an talentiertem und ist; re (§ 1060 Abs. 2 i. V. m. § 1059 Abs. 2 im internationalen Wirtschaftsrecht er- • drittens spart der Begriff international Nr. 1 lit. b ZPO; Art. V Abs. 1 lit. b des fahrenem Nachwuchs beruht; die Mit- vereinheitlichtes Gesellschaftsrecht New Yorker Übereinkommens über die glieder des Fachausschusses für Interna- den Kern grenzübergreifender rechts- Anerkennung und Vollstreckung auslän- tionales Wirtschaftsrecht gehen im Ge- vergleichender wirtschaftsrechtlicher discher Schiedssprüche v. 10.6.1958); genteil davon aus, dass es deutschland- Beratung im Gesellschaftsrecht gera- (xviii) gibt zu bedenken, dass im interna- weit viele weitere Kolleginnen und de aus: dies sind das internationale tionalen Wirtschaftsrecht wenige Quer- Kollegen gibt, die die Kriterien für die Gesellschaftsrecht (als Teil des inter- schnittsmaterien mit einer sehr großen Verleihung dieser Fachanwaltsbezeich- nationalen Privatrechts) und die Bera- Zahl von Einzelfächern kombiniert wer- nung erfüllen könnten, wenn die Krite- tung bei der Niederlassung deutscher den, wobei die zentralen Materien das rien in angemessener Weise modifiziert Unternehmen im Ausland unter Nut- internationale Privatrecht und das inter- würden; zung ausländischer Rechtsformen. nationale Zivilverfahrensrecht (ein- (x) regt an, kritisch darüber nachzuden- Kombinationen wie die „BV & Co KG“ schließlich des internationalen Schieds- ken und zu erörtern, ob die Anforderun- können allenfalls bei sehr weiter Aus- rechts) und das international vereinheit- gen von der Satzungsversammlung bei legung unter den Begriff international lichte Kaufrecht sowie die international der Bundesrechtsanwaltskammer seiner- vereinheitlichtes Gesellschaftsrecht zwingenden Regelungen im grenzüber- zeit „am Reißbrett“ möglicherweise zu subsumiert werden; schreitenden Handelsvertreterverkehr kompakt und teilweise an den Bedürfnis- in der Praxis ist die Formulierung in sind. Dies ist zu ergänzen, um die – in sen des Marktes vorbei gestaltet wurden; § 14 n Nr. 4 FAO besonders misslich, der FAO bisher gar nicht genannten – (xi) gibt zu bedenken, dass die Erfahrun- weil § 5 Abs. 1 lit. u FAO durch den Ver- modernen internationalen Rechtsinstru- gen des Fachausschusses Internationales weis auf § 14 n Nr. 4 FAO das interna- mente wie die von der Internationalen Wirtschaftsrecht aus den ersten vier Jah- tional vereinheitlichte Gesellschaftsrecht Handelskammer in Paris herausgegebe- ren bei der Feinjustierung der Anforde- sogar höher gewichtet; nen INCOTERMS (aktuell in der Fassung rungen helfen können; (xv) weist weiter darauf hin, dass das in 2010) und die von der zwischenstaat- (xii) hat beobachtet, dass mit Inkrafttre- § 14 n FAO normierte Curriculum die re- lichen Organisation „Institution für in- ten des Gesetzes über das Aufspüren gulatorischen Rechtsmaterien ohne er- ternationale Rechtsvereinheitlichung“ von Gewinnen aus schweren Straftaten kennbare Systematik und unvollständig (UNIDROIT) in Rom herausgegebenen (Geldwäschegesetz – GwG) v. 23.6.2017 erfasst. Kernmaterien wie das nationale UNIDROIT-Grundregeln für internationale
1/2019 IWRZ IWRZ-Magazin | 43 Handelsverträge (aktuell in der Fassung oder internationalen Austausch sonstiger seatischen Rechtsanwaltskammer Ham- 2016), die für das Risikomanagement im Leistungen, insbesondere UN-Kaufrecht, burg als den am intensivsten im Fachaus- internationalen Wirtschaftsrecht eine CMR, INCOTERMS und UNIDROIT- schuss Internationales Wirtschaftsrecht wachsende Rolle spielen, zu erfassen; Grundregeln für internationale Handels- vertretenen Vorstand, diesen Zwischen- (xix) bemerkt, dass Englisch i. S. v. „Kom- verträge“ bericht mit den anderen Rechtsanwalts- missionsenglisch“ oder „Global English“ 2. § 14 n Nr. 4 FAO wird wie folgt neu kammern zu teilen und darum zu er- die Arbeitssprache im internationalen gefasst: suchen, ihn insbesondere den Vorsitzen- Wirtschaftsrecht ist, und dass es mit Blick „International vereinheitlichtes Gesell- den der dort errichteten Ausschüsse für auf die (werbende) Tätigkeit von Fach- schaftsrecht und grenzüberschreitende Internationales Wirtschaftsrecht zur Stel- anwälten für Internationales Wirtschafts- Bezüge des Gesellschaftsrechts“ lungnahme zukommen zu lassen, damit recht im Ausland gegenüber potenziellen 3. § 14 n Nr. 5 FAO sollte wie folgt neu – im Idealfall – eine gemeinsame, fach- ausländischen Mandanten unabdingbar gefasst werden: lich begründete Positionierung der Vor- ist, in international verständlicher Form „Grundzüge des europäischen Wett- sitzenden aller Ausschüsse entstehen zu kommunizieren, was die Bezeichnung bewerbsrechts“ kann. Zugleich kann es sinnvoll sein, bedeutet; 4. § 5 Abs. 1 lit. u FAO wird wie folgt neu schon in diesem frühen Stadium die Mit- (xx) ist sich dabei bewusst, dass sich die gefasst: glieder aus der Mitte der jeweiligen re- Satzungsversammlung bei der Bundes- „Internationales Wirtschaftsrecht: 50 Fäl- gionalen Rechtsanwaltskammern, die rechtsanwaltskammer mit diesem Thema le aus den in § 14 n genannten Berei- aus der jeweiligen Region in die Sat- schon einmal befasst hat (seinerzeit be- chen, davon mindestens fünf rechts- zungsversammlung bei der Bundesrechts- standen insbesondere Bedenken, ob man förmliche Verfahren vor deutschen oder anwaltskammer gewählt wurden, mit ein- als deutsches Organ einen englischen Be- ausländischen (einschließlich EU) Gerich- zubinden. Denn letztlich wird das Thema griff schaffen könne). Auch hier ist es ten, Schiedsgerichten und/oder Behör- – nach gründlicher Vorbereitung – durch geboten, im Interesse der grenzüber- den. Die Fälle müssen sich auf mindes- die Satzungsversammlung bei der Bun- schreitenden Kommunikation neu nach- tens drei verschiedene Bereiche des desrechtsanwaltskammer zu beschließen zudenken, zumal wir mittlerweile in § 14 n beziehen.“ sein. Deutschland (Hamburg, Frankfurt, Nord- 5. § 1 FAO erhält einen zusätzlichen Ab- Der Ausschuss Internationales Privat- und rhein-Westfalen) mit den ersten Ver- satz 2 mit folgendem Wortlaut: Prozessrecht der Bundesrechtsanwaltskam- suchen zu Gerichtsverfahren in eng- „Fachanwälte für Internationales Wirt- mer erhält eine Kopie dieses Schreibens lischer Sprache vor deutschen Gerichten schaftsrecht dürfen sich im internationa- zur Kenntnis. Für den gemeinsamen als Rechtsgemeinschaft in Deutschland len Rechtsverkehr auch als „Certified Fachausschuss Internationales Wirtschafts- bereits ein erstes Zeichen in Richtung Specialist in International Business Law“ recht Internationalität und Öffnung gegenüber bezeichnen.“ dem englischen Sprachraum gesetzt ha- Der Fachausschuss Internationales Wirt- gez. Prof. Dr. Eckart Brödermann ben. Aus Sicht des Fachausschusses Inter- schaftsrecht bittet den Vorstand der Han- – Vorsitzender – nationales Wirtschaftsrecht stünde es der deutschen Rechtsanwaltschaft gut an, sich auch hier modern aufzustellen, da- durch besser verstanden zu werden und LÄNDERBERICHTE den Kolleginnen und Kollegen, die die Bezeichnung „Fachanwalt für Internatio- nales Wirtschaftsrecht“ erworben haben, Steven Rudmann ein Instrument zur Kommunikation ihrer Spanien | Der Maklervertrag in Spanien Kompetenz an die Hand zu geben. I Eingedenk dieser Erwägungen schlägt m Zusammenhang mit dem Kauf unter spanischem Recht widmet sich der der Fachausschuss Internationales Wirt- oder Verkauf eines in Spanien bele- folgende Beitrag. schaftsrecht folgende Änderungen der genen Grundstücks ist in der Praxis Fachanwaltsordnung vor und wirbt dafür, das Auftreten von Immobilienmaklern dass sich die betroffenen Rechtsanwalts- nicht selten. Gerade Makler sind es oft- 1. Konzept kammern, Vertreter aus ihrer Mitte in der mals, die i. R. d. mit dem jeweiligen Auf- Das Grundkonzept eines Maklervertrags Satzungsversammlung bei der Bun- traggeber Vereinbarten den Kontakt zwi- (contrato de mediación oder contrato de desrechtsanwaltskammer und die Sat- schen Verkäufer und Käufer herstellen corretaje) basiert auf der durch einen zungsversammlung bei der Bundesrechts- und die Dinge in Gang bringen. Die Auftraggeber vollzogenen Einschaltung anwaltskammer selbst (und der dort be- rechtliche Grundlage dessen bildet auch eines Dritten, dem Makler (agente). Die- fasste Ausschuss Internationales Privat- in Spanien der Maklervertrag, der eine ser fungiert als Mittler zwischen den bei- und Prozessrecht) für folgende Änderun- große Praxisrelevanz hat (eine kurze Ein- den Hauptparteien. Im Bereich des Im- gen öffnen und sie fördern mögen: führung zum spanischen Maklervertrag mobilienrechts spricht man vom Immo- 1. § 14 n Nr. 3 wird wie folgt neu gefasst: findet sich auch in Meyer/Bartholmai, in: bilienmakler (agente de la propiedad in- „materiellrechtliche Regelwerke für Ver- Hdb. Immobilienrecht in Europa, 2. Aufl. mobiliaria, im Weiteren der API), der träge über internationalen Handel mit 2015, Kap. 20). Der Ausgestaltung und häufig zwischen dem potenziellen Käufer materiellen und immateriellen Gütern den Besonderheiten dieses Vertragstyps und Verkäufer eines Grundstücks das Zu-
44 | IWRZ-Magazin IWRZ 1/2019 standekommen eines Grundstückskauf- im Regelfall jedoch ein privatschriftliches tenwidrigkeit ziehen. So urteilte das LG in vertrags vermitteln soll (vgl. Spanischer Dokument durch den Auftraggeber un- Burgos als zuständiges Gericht im Jahre Oberster Gerichtshof (Tribunal Supremo), terzeichnet, das Auftragsblatt (hoja de 2010 (Audiencia Provincial von Burgos, U. v. 26.3.1991 – 2447/1991 und U. v. encargo) (ebda.). Dieses enthält je nach E. v. 25.11.2010 – 511/2010), dass eine 30.4.1998 – 411/1998). In der spanischen Lage des Falls mehr oder weniger detail- Vertragsstrafenklausel, wonach der Auf- Praxis wird der Immobilienmakler regel- lierte Regelungen zu den Rechten und traggeber dem Makler ggf. einen Mäkler- mäßig durch den Verkäufer eingeschaltet Pflichten und insbesondere zum Mäkler- lohn i. H. v. 70 % des vereinbarten Kaufs (Varela, Compraventa a través de agente lohn. zu zahlen hätte, eine missbräuchliche inmobiliario, Revista Doctrinal Aranzadi Die spanische Rechtsprechung betonte Klausel (cláusula abusiva) darstelle. Des Civil-Mercantil, 20/2006). Sofern der zuletzt, dass der Abschluss des Rechts- Weiteren entsteht durch die Unterzeich- Makler die Vermittlungsleistung erbringt, geschäfts (conclusión del negocio) – zur nung eines Vertrags mit einer Reservie- indem ein Vertrag zwischen den beiden Veranschaulichung z. B. ein Grundstücks- rungsoption kein Anspruch auf den Mäk- (künftigen) Hauptparteien zu Stande kaufvertrag – durch einen Maklervertrag lerlohn. Die Rechtsprechung weist in die- kommt und der Makler dies nachweist, weder begründet noch versprochen wer- sem Zusammenhang ausdrücklich darauf steht ihm gegenüber seinem Auftrag- den kann (Spanischer Oberster Gerichtshof, hin, dass u.a. eine zwingende Vorausset- geber ein Anspruch auf den Mäklerlohn U. v. 21.5.2012 – 972/2012). Der Makler zung der Abschluss des Vertrags zwi- zu (Spanischer Oberster Gerichtshof, U. v. wirkt mit seinen Mitteln lediglich darauf schen den beiden Hauptparteien sei 12.6.2007 – 650/2007). An dem späteren hin, dass es zu einem Vertragsschluss (Oberster Gerichtshof, U. v. 13.10.2011 – Vertrag der Hauptparteien wirkt der zwischen den beiden (künftigen) Haupt- 738/2011 und U. v. 8.3.2013 – 105/2013). Makler nicht mit. parteien kommen kann (Spanischer Während etwa im deutschen Zivilrecht Oberster Gerichtshof, U. v. 30.7.2014 – der Maklervertrag in den §§ 652 ff. BGB 448/2014). Eine Haftung für den Erfolg 3. Weitere Vertragspflichten geregelt ist, sucht man im spanischen scheidet aus, es sei denn es besteht eine Der Makler ist zur Geheimhaltung der Zivilgesetzbuch, dem Código Civil (CC), besondere Garantievereinbarung. Anweisungen seines Auftraggebers ver- vergebens nach Vorschriften über einen pflichtet. Zudem hat er seinem Auftrag- Maklervertrag. Das Fehlen einer solchen geber über den Fortschritt seiner Tätig- grundlegenden Gesetzesregelung ist ein 2. Entstehung und Höhe des keiten zu berichten. Sofern der Makler wesentlicher Unterschied zwischen bei- Vergütungsanspruchs den Auftraggeber auch berät, ist der den Rechtssystemen. Der spanische Ge- (Mäklerlohn) Makler zur Objektivität verpflichtet. setzgeber kennt indes die Figur des Ver- Grundsätzlich ist unter spanischem Recht Zu betonen ist auch, dass zwischen dem sicherungsmaklers, dessen Merkmale in derjenige zahlungspflichtig, der den Makler und einem der Parteien keine Art. 6 des spanischen Gesetzes zur Ver- Makler beauftragt. Die Zahlungspflicht Verbundenheit in Form einer kooperati- mittlung von privaten Versicherungsver- des Auftraggebers gegenüber dem Mak- ven Beziehung, Abhängigkeit oder Ver- trägen geregelt sind. ler entsteht dann, wenn ein sog. acuerdo, tretung bestehen darf. Daher darf der Die höchstrichterliche Rechtsprechung in die Einigung, über (i) die Sache und Makler grundsätzlich nicht als Verhand- Spanien hat zudem die Charakteristika (ii) den Preis besteht (Fullana, Contrato lungsführer für eine der (künftigen) Par- des Maklervertrags in zahlreichen Urtei- de agencia y/o contrato de mediación: teien auftreten und hat im Grundsatz len herausgearbeitet. Sie siedelt den perfección y derecho al cobro de la comi- seine Unabhängigkeit zu wahren. Es ver- Maklervertrag im Grundsatz im Bereich sión pactada, Revista Doctrinal Aranzadi steht sich auch von selbst, dass ein API, der Kooperationsverträge sowie der Civil-Mercantil, 5/2012; Córtes, Compra- der mit der Vermittlung eines Verkaufs Dienstleistung für Dritte an, sieht jedoch venta de inmueble y contrato de media- einer Immobilie beauftragt ist, nicht des- in diesem Vertragstyp einen Vertrag sui ción o corretaje inmobiliario, Actualidad wegen befugt ist, diese zu verkaufen generis bzw. einen entgeltlichen atypi- Jurídica Aranzadi, 732/2007). Insoweit oder als stillschweigender Vertreter einer schen Vertrag (vgl. nur Spanischer Obers- handelt es sich in Bezug auf das Entste- Partei handeln darf. ter Gerichtshof, U. v. 8.3.2013 – 105/2013). hen des Maklerlohnanspruchs um eine Der Aufgabenbereich des API erstreckt Nach spanischer Rechtsauffassung gilt aufschiebende Bedingung (vgl. Varela, sich in Spanien nicht nur auf die Vermitt- für den Maklervertrag ebenfalls der a. a. O.): Der Hauptvertrag zwischen den lung in Bezug auf Kauf-/Verkauf (com- Grundsatz der Vertragsfreiheit (Art. 1255 Hauptparteien muss erst wirksam ge- praventa)- und Tauschgeschäfte (per- CC). Die daraus resultierende sehr flexi- schlossen werden. Der Makler trägt für mutas), sondern kann sich auch auf die ble Vertragsgestaltung macht sich schon seine Leistungen insoweit ein (unterneh- Vermittlung von Darlehen, die mit daraus bemerkbar, als dass keine beson- merisches) Risiko. Es kann passieren, Grundpfandrechten, wie in den meisten deren Formerfordernisse an den Makler- dass seine Leistungen nicht von Erfolg Fällen eine Hypothek, besichert werden, vertrag gestellt werden. Es reicht im gekrönt sind und ein wirtschaftlicher erstrecken. Ein weiterer Fokus richtet Grundsatz schon das reine mündliche Nutzen in Form einer „Entlohnung“ i.S.e. sich auch auf die Vermittlung von Miet- Übereinkommen (mero consentimiento) Maklerlohns ausbleibt. Zu beachten ist, geschäften. Zu beachten ist, dass die Tä- des Auftraggebers und des Maklers aus dass bei Bestehen von Sonderverein- tigkeit eines Maklers auf freiwilliger Na- (Córtes, Compraventa de inmueble y con- barungen etwas Anderes gelten kann. tur basiert (carácter voluntario). Der API trato de mediación o corretaje inmobilia- Der Mäklerlohn ist im Grundsatz frei ver- trägt Sorge dafür, dass er den Auftrag- rio, Actualidad Jurídica Aranzadi, 732/ handelbar. Die rechtlichen Grenzen las- geber über alle anstehenden Besuche 2007; Varela, a. a. O.). In der Praxis wird sen sich hier jedoch im Bereich der Sit- und Neuinteressenten informiert (vgl.
1/2019 IWRZ IWRZ-Magazin | 45 Audiencia Provincial (entspricht einem schafterversammlung, sondern der Ver- deutschen Landgericht) von Barcelona, Roland Mörsdorf waltungsrat als Geschäftsführungsorgan E. v. 18.1.2006 – 12/2006, wonach der Norwegen | Sitzverlegung der AS zuständig. API keinen Anspruch auf den Mäklerlohn und Sitztheorie Der Verwaltungsrat kann daher durch hat, wenn er den Käufer nicht über Reno- einfachen Verwaltungsratsbeschluss den I vierungsarbeiten ohne erforderliche Ge- n Norwegen sind die gesetzlichen Verwaltungssitz der AS frei bestimmen, nehmigung in der Immobilie informiert Anforderungen an den Inhalt des Ge- soweit der Gesellschaftsvertrag hierzu hat). Zudem muss der API rechtlich be- sellschaftsvertrags der norwegischen keine – freiwillige – Angabe enthält oder sondere Umstände um die Immobilie GmbH (AS) geändert worden. Danach soweit ihm die Gesellschafterversamm- kennen und den Interessenten aufklären, muss der Sitz der Gesellschaft nicht mehr lung als übergeordnetes Gesellschafts- insb. darüber, ob im Grundbuch Lasten im Gesellschaftsvertrag angegeben wer- organ keine anderweitige Weisung er- (cargas) eingetragen sind. den. Allerdings wird damit nicht die Mög- teilt. Falls der Gesellschaftsvertrag – frei- lichkeit zur Verlegung des Verwaltungs- willig – den Sitz der AS mit der Angabe sitzes ins Ausland eröffnet. Der Gesetz- einer bestimmten Gemeinde festlegt, 4. Exklusivität geber hat daher die Sitztheorie bestätigt. kann der Verwaltungsrat auf Grund eige- Rechtliche Probleme traten in der Ver- ner Zuständigkeit den Verwaltungssitz gangenheit auf, wenn es um die Frage nur innerhalb dieser Gemeinde verlegen. von Exklusivitätsklauseln ging (einge- 1. Hintergrund Wenn der Verwaltungssitz in einem sol- hend Arenas, Pacto de exclusividad en el Norwegische Kapitalgesellschaften sind chen Fall hingegen von einer Gemeinde contrato de mediación inmobiliaria, Re- entweder als GmbH (Aksjeselskap – AS) in eine andere Gemeinde verlegt werden vista Aranzadi Doctrinal, 10/2016). Der- oder als AG (Allmennaksjeselskap – ASA) soll, erfordert dies eine Abänderung des artige Klauseln werden heute jedoch organisiert. Sowohl für die AS als auch Gesellschaftsvertrags durch die Gesell- grundsätzlich als rechtmäßig angesehen. für die ASA legt das Gesetz einen Katalog schafterversammlung. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die von Angaben fest, die der Gesellschafts- exklusive Maklerleistung auf einen be- vertrag zwingend enthalten muss. Hierzu stimmten Zeitraum und auf spezifizierte gehören die Firma, der Unternehmens- 3. Wegzug Umstände beschränkt. Zudem muss zwi- gegenstand, das Stamm-/Grundkapital Trotz der Gesetzesänderung, auf Grund schen den Parteien des Maklervertrags und der Nennbetrag der Geschäftsantei- derer der Sitz der AS im Gesellschaftsver- Klarheit herrschen, dass eine solche le/Aktien. Im Gesellschaftsvertrag der trag nicht mehr anzugeben ist, kann die Klausel Bestandteil des Vertrags ist ASA müssen darüber hinaus die Anzahl AS ihren Verwaltungssitz aber nicht ins (Varela, a. a. O.). Des Weiteren erfüllt ein der Aktien und die Gegenstände der or- Ausland verlegen. In den Materialen, die Makler seine Verpflichtungen aus dem dentlichen Hauptversammlung angege- dieser Gesetzesänderung zu Grunde lie- Maklervertrag nicht, wenn er zwar einen ben werden; außerdem müssen Angaben gen, führt der Gesetzgeber nämlich aus- Kaufvertrag über ein Grundstück vermit- zur Anzahl der Verwaltungsratsmitglieder drücklich aus, dass mit der Änderung des telt, darauf aber keine Immobilie gebaut und der Geschäftsleiter gemacht werden. Gesetzes keine Möglichkeit zur Ver- werden kann, obwohl der Auftraggeber Des Weiteren muss im Gesellschaftsver- legung des Verwaltungssitzes einer Ge- dies vorher ausdrücklich begehrt hatte trag der ASA auch deren Sitz, nämlich sellschaft aus Norwegen in das europä- (vgl. Audiencia Provincial von Las Palmas, eine Gemeinde innerhalb Norwegens, ische oder in das andere Ausland einher- E. v. 16.2.2011 – 80/2011). zwingend angegeben werden. Im Gesell- geht (Prop. 100 L (2017-2018), S. 52). schaftsvertrag der AS muss demgegen- Vielmehr muss die AS stets eine Ge- über die Angabe eines solchen Sitzes der schäftsanschrift und damit ihren Verwal- 5. Schlussbemerkungen Gesellschaft nicht mehr vorgenommen tungssitz in Norwegen haben. Die Ge- Manche Makler werben damit, Auftrag- werden. Die frühere gesetzliche Bestim- schäftsanschrift und jede Änderung der geber auf „ihrer Reise“ von Beginn zum mung, nach der im Gesellschaftsvertrag Geschäftsanschrift ist zur Eintragung in Ende zu begleiten. Auf die rechtlichen der AS deren Sitz anzugeben war, wurde das Handelsregister anzumelden. Die An- Tücken wird mitunter nicht hingewiesen, ersatzlos aufgehoben. meldung ist durch die Verwaltungsrats- denn eines ist ersichtlich: Dem Makler- mitglieder in vertretungsberechtigter An- vertrag unter spanischem Recht kann in zahl vorzunehmen. der Immobilienpraxis eine erhebliche Be- 2. Sitzverlegung Die AS kann daher ihren Verwaltungssitz deutung bei der Vermittlung von Immo- Die Gesetzesänderung, auf Grund derer nur innerhalb Norwegens von einer Ge- bilien zukommen. Fehlende ausdrück- der Sitz der AS nicht mehr im Gesell- meinde in eine andere Gemeinde oder liche Vorschriften im Código Civil haben schaftsvertrag anzugeben ist, bringt inso- innerhalb einer bestimmten Gemeinde, dazu geführt, dass ihm die höchstrichter- weit praktische Vorteile mit sich, als bei nicht aber an einen Ort außerhalb Norwe- liche Rechtsprechung in Spanien sein einer späteren Sitzverlegung von einer gens verlegen. Lediglich das Verfahren für Gepräge gegeben haben. Gemeinde in eine andere Gemeinde eine solche Sitzverlegungen innerhalb Norwe- Abänderung des Gesellschaftsvertrags gens wurde durch die Gesetzesänderung durch die Gesellschafterversammlung vereinfacht, da die Sitzverlegung nun- Steven Rudmann grundsätzlich nicht mehr erforderlich ist. mehr grundsätzlich durch den Verwal- ist Rechtsanwalt bei Monereo Meyer Aboga- Auf Grund dessen ist für eine Sitzver- tungsrat im Wege eines einfachen Verwal- dos, Madrid (Spanien). legung prinzipiell nicht mehr die Gesell- tungsratsbeschlusses durchgeführt wer-
46 | IWRZ-Magazin IWRZ 1/2019 den kann und folglich eine Einberufung sellschaftsrecht die grundsätzliche An- Beide im internationalen Gesellschafts- und Durchführung einer Gesellschafter- wendung der Sitztheorie, die für das Ge- recht vertretenen Theorien, nämlich die versammlung nicht mehr erforderlich ist. sellschaftsstatut an den Verwaltungssitz Gründungstheorie und die Sitztheorie, Die AS und alle anderen norwegischen einer Gesellschaft anknüpft, bestätigt. werden daher in Norwegen auch zukünf- Gesellschaften können jedoch – nach wie In Norwegen galt – wie in Deutschland – tig nebeneinander Anwendung finden. vor – keinen Wegzug aus Norwegen unter nach überwiegender Ansicht traditionell Die Gründungstheorie gilt danach für alle Beibehaltung ihrer Rechtsform als norwe- die Sitztheorie. Auf Grund der Rechtspre- zuziehenden Gesellschaften aus dem gische Gesellschaft vornehmen. Eine Ver- chung des EuGH (a. a. O. – Centros; EU-/EWR-Ausland, während die Sitztheo- legung des Verwaltungssitzes aus Norwe- a. a. O. – Überseering; a. a. O. – Inspire rie auf alle zuziehenden Gesellschaften gen in das europäische oder in das andere Art), die in Norwegen, das nicht Mitglied aus dem übrigen Ausland und auf alle Ausland führt zur Auflösung der Gesell- der EU ist, durch das Abkommen über norwegischen Gesellschaften Anwen- schaft. Diese Wegzugsbeschränkung ist den Europäischen Wirtschaftsraum dung findet. auf Grund der Rechtsprechung des EuGH (EWR) Anwendung findet, musste jedoch Norwegen hat damit die Chance ver- (U. v. 16.12.2008 – C-210/06 – Cartesio) auch Norwegen – wie Deutschland – den passt, sich in Bezug auf alle auslän- europarechtlich zulässig. Zuzug von Gesellschaften aus anderen dischen und die eigenen norwegischen Der norwegische Gesetzgeber ist damit EU-/EWR-Staaten akzeptieren. Vor die- Gesellschaften generell für die Grün- einen anderen Weg als der deutsche Ge- sem Hintergrund wurde verstärkt die An- dungstheorie auszusprechen. Die setzgeber gegangen. Der deutsche Ge- sicht vertreten, dass anstelle der Sitz- Rechtslage ähnelt damit der Rechtslage setzgeber hatte nämlich bereits im Jahre theorie generell – also sowohl auf euro- in Deutschland, das die Gründungstheo- 2008 mit dem Gesetz zur Modernisie- päische Gesellschaften als auch auf rie für alle zuziehenden Gesellschaften rung des GmbH-Rechts und zur Bekämp- außereuropäische Gesellschaften sowie aus dem EU-/EWR-Ausland und die Sitz- fung von Missbräuchen (MoMiG) für die auf alle norwegischen Gesellschaften – theorie auf alle zuziehenden Gesellschaf- deutsche GmbH (§ 4 a GmbHG) und die die Gründungstheorie, die auf die ten aus dem übrigen Ausland anwendet, deutsche AG (§ 5 AktG) die Möglichkeit Rechtsordnung der Gründung einer Ge- während die grundsätzliche Geltung der zum Wegzug aus Deutschland im Wege sellschaft abstellt, zur Anwendung kom- Sitztheorie für deutsche Gesellschaften der Verlegung des Verwaltungssitzes ge- men solle. Dieser Ansicht hat sich der im Hinblick auf die GmbH/AG durch das schaffen. Deutsche Kapitalgesellschaften norwegische Gesetzgeber nunmehr nicht MoMiG zwar aufgeweicht worden ist, können also seitdem ihren Verwaltungs- angeschlossen. Damit hat er sich – je- i. Ü. aber auf alle weiteren deutschen sitz aus Deutschland in ein anderes Land denfalls im Hinblick auf norwegische Ge- Gesellschaftsformen anwendbar bleibt. verlegen, soweit dieses den Zuzug akzep- sellschaften – für die Sitztheorie aus- tiert, ohne ihre Rechtsform als deutsche gesprochen und einer generellen Gel- Dr. Roland Mörsdorf GmbH/AG zu verlieren. Diese – damals tung der Gründungstheorie eine Absage ist Rechtsanwalt und Advokat bei der Advo- neue – Wegzugsmöglichkeit war von erteilt. katfirmaet Grette AS in Oslo. dem Gedanken geprägt, dass deutsche Gesellschaften auf gleiche Weise ihre Ge- schäftstätigkeit und damit ihren Verwal- tungssitz in das europäische und in das REZENSIONEN andere Ausland sollten verlegen können, wie Gesellschaften aus anderen EU-/ Volker Triebel / Stefan Vogenauer, Englisch als Ver- EWR-Staaten auf Grund der Rechtspre- tragssprache. Fallstricke und Fehlerquellen, München chung des EuGH (U. v. 9.3.1999 – C-212/ (C.H.BECK) 2018, ISBN 978-3-406-64165-7, € 49,– 97 – Centros; U. v. 5.11.2002 – C-208/00 D – Überseering; U. v. 30.9.2003 – C-167/01 ie Gerichtssprache ist Deutsch – Doch selbst unter den vergleichsweise – Inspire Art) mit ihrer Geschäftstätigkeit doch Rechtssprache bereits un- wenigen routinierten Spezialisten des In- nach Deutschland umziehen konnten. ter dem Einfluss der europä- ternationalen Wirtschaftsrechts scheint Der norwegische Gesetzgeber hingegen ischen Gesetzgebung und Rechtspre- es keinen anerkannten und gefestigten scheint keine Notwendigkeit gesehen zu chung nur noch in abnehmendem Maße, Standard der Beherrschung und des Ein- haben, den norwegischen Gesellschaften immer weniger ist Deutsch aber Ver- satzes des Englischen in der Verhandlung oder – entsprechend der deutschen Re- tragssprache. Der anglo-amerikanischen und Gestaltung von Verträgen zu geben. gelung – wenigstens den norwegischen Dominanz im globalen Wirtschaftsver- Erfahrungsgemäß verfügt man jeweils Kapitalgesellschaften eine vergleichbare kehr folgt die Vorherrschaft der eng- über ein oft in langer Berufserfahrung Möglichkeit zum Wegzug aus Norwegen lischen Sprache in der Gestaltung von erprobtes und geschärftes Kompendium einzuräumen. Ganz im Gegenteil hat er grenzüberschreitenden Verträgen auch der anglo-amerikanischen Rechtssprache die nach wie vor in Norwegen wohl h. A. mit kleinen und mittelständischen Teil- und ihres Einsatzes in Vertragsgestaltun- explizit bestätigt, nach der ein solcher nehmern. Von den mehr als 165.000 gen auf Englisch, erst recht deren Über- Wegzug nicht zulässig ist. deutschen Anwälten hat der weitaus tragung in die deutsche Sprache. Ist die überwiegende Anteil weder Englisch als kollegiale Diskussion darüber, wie be- 4. Sitztheorie Vertragssprache noch die wachsende stimmte Termini eines anglo-amerika- Der norwegische Gesetzgeber hat damit Wahrscheinlichkeit vor Augen, damit nischen Vertragsmusters unter Anwen- für das norwegische internationale Ge- i. R. e. Mandats umgehen zu müssen. dung deutschen Rechts zu fassen sind,
1/2019 IWRZ IWRZ-Magazin | 47 auch stets angeregt, Literatur, auf die gen zu mehr Rechtssicherheit in der Ver- einer zehnseitigen tabellarischen Gegen- man sich dabei stützen könnte, ist immer tragsgestaltung. überstellung deutscher Rechtsbegriffe noch die Ausnahme. Eine Veröffent- Juristische Bücher, die man nicht mehr und deren (Nicht-)Entsprechungen im lichung, die in diesem Gebiet Anspruch aus der Hand legen kann, sind eher sel- anglo-amerikanischen Recht erfreut. auf Vollständigkeit erheben könnte, ten. „Englisch als Vertragssprache“ ist ein Die Lektüre dieses Buchs ist nicht nur suchte man bislang vergebens. solcher Fall. Sowohl fasziniert von häufi- pures Vergnügen; das Werk dürfte auch Aus diesem dunkelgrau bewölkten Him- gen Wiedersehen mit „lieben alten Be- auf lange Sicht – um eine schlechte mel fällt das Werk von Volker Triebel, als kannten“ aus der eigenen Vertragspraxis Lehnübersetzung aus der englischen Rechtsanwalt und Barrister ein Grandsei- und deren detailreicher, eminent sprach- Sprache zu bemühen – den Goldstan- gneur des deutsch/anglo-amerika- und rechtskulturkundiger Behandlung als dard für in den Gewässern englischspra- nischen Rechtsverkehrs, und Stefan Voge- auch angeregt von zahllosen sprach- chiger oder anglo-amerikanisch gepräg- nauer, weltweit erfahrener und vielfach lichen Problemstellungen, die man ei- ter Verträge in deutscher Sprache navi- ausgezeichneter akademischer Lehrer im gentlich längst selbst hätte identifizieren gierende Praktiker markieren. Es gehört Bereich der Rechtsgeschichte und und aufarbeiten können oder müssen, in die Bibliothek jedes Fachanwalts für Rechtsvergleichung, wie ein befreiender hält der Leser ein reichhaltig bebildertes Internationales Wirtschaftsrecht. Sonnenstrahl. Es verbindet linguistische Werk in der Hand. In diesem ist doch kein und wissenschaftliche Fundiertheit mit einziges Foto zu finden – ob man sprach- Thomas Krümmel, LL. M. (Glamorgan/ ausgezeichneter Lesbarkeit. Als Destillat liche Fehler und Missverständnisse nach- Wales) aus Jahrzehnten praktischer Erfahrung vollzieht, die, plastischen, naturgetreuen ist Fachanwalt für Internationales Wirtschafts- verfolgt das Werk erklärtermaßen das Illustrationen gleich, überall auftauchen, recht und Partner in der Kanzlei MEYER- Ziel der Hilfestellung für die Praxis: den oder sich an der präzisen Gründlichkeit KÖRING Rechtsanwälte Steuerberater in Berlin. Blick deutschsprachiger Juristen und Rechtspraktiker bereits für Sprachfallen in der englischen Alltagssprache, erst recht für linguistische und juristische VERANSTALTUNGEN Fallstricke in englischsprachigen Ver- tragstexten zu schärfen. Daneben wird Niklas Malte Müller rechtsvergleichend aber auch der Ein- fluss des anglo-amerikanischen Rechts Bericht zum ersten Internationalen DAV-Menschen- auf die englische Vertragssprache be- rechtsforum in Berlin trachtet. Rechtsberatung in humanitären Krisen In sieben Kapiteln, ergänzt um ein hoch- W gradig nutzerfreundliches Sachregister in enn Menschen durch Natur- führer der ELiL gGmbH, stellte zu Beginn deutscher und englischer Sprache, nä- katastrophen, Krieg oder Ver- das ehrenamtlich erbrachte Engagement hern sich die Autoren dem komplexen folgung in existenzielle Not ge- der europäischen Anwälte vor. Die Zu- Thema. Ausgangspunkt ist eine Bestands- raten, braucht es internationale humani- stände, in denen die Menschen im Flücht- aufnahme zur Rolle des Englischen als täre Hilfsaktionen, insb. um Unterkünfte, lingslager Moria auf Lesbos leben, sind globaler Vertragssprache und deren Fol- Lebensmittel, Medikamente und Trink- desaströs – die BBC nannte es im August gen, sowie außerdem eine Betrachtung wasser bereit zu stellen. Die Menschen 2018 das katastrophalste Flüchtlingscamp der Nischenrolle des Deutschen auf die- benötigen aber auch verlässliche Hinwei- der Erde. In dem für maximal 3.200 Men- sem Gebiet – man erinnert sich, dass se, wie das Leben für sie weitergehen schen ausgelegten Lager sind derzeit über Triebel der Impulsgeber für die Initiative kann. Denn die andauernde Unsicherheit 8.000 Menschen untergebracht, mehr als „Law – Made in Germany“ war. Sodann über den eigenen rechtlichen Status die Hälfte davon sind Frauen und Kinder werden die wichtigsten linguistischen stellt eine erhebliche psychische Belas- (vgl. zur anwaltlichen Beratung auf Lesbos und juristischen Fehlerquellen und die tung dar, die auf Dauer krank macht. Der Brügmann, IWRZ 2016, 283 f.). Besonderheiten und Schwierigkeiten der Deutsche Anwaltverein (DAV) setzt sich Worthington erklärte, dass in den gut englischen Vertragssprache behandelt, aus diesem Grund dafür ein, dass un- zwei Jahren seit Gründung von ELiL An- wobei bezeichnend ist und für den Ansatz abhängige rechtliche Beratung als not- wälte aus 17 Ländern über 32.400 ehren- dieses Werks spricht, dass dem zunächst wendiger Bestandteil humanitärer Erst- amtliche Stunden investiert haben, um knapp 20 Seiten Darstellung und Analyse hilfe in Krisensituationen anerkannt wird. 8.400 Menschen insbesondere zur alles desselben Themenfelds in der englischen Im November 2018 wurde zu diesem An- entscheidenden Erstanhörung und beim Allgemeinsprache vorangehen. Nach wei- lass das erste internationale DAV-Men- Thema Familienzusammenführung bera- teren Kapiteln über Besonderheiten und schenrechtsforum organisiert, das i. R. d. ten zu können. „Die Erfahrung zeigt“, so Schwierigkeiten bei der Übersetzung eng- 2018 PILnet Global Forums stattfand. Worthington, „dass speziell die unabhän- lischer Vertragsbegriffe und – ebenso Ausgangspunkt des DAV-Menschenrechts- gige Beratung durch Rechtsanwältinnen praxisrelevant wie gefährlich – den Pro- forums war das 2016 gemeinsam von DAV und Rechtsanwälte hohes Vertrauen bei blemen der Rechtsanwendung bei Aus- und dem Rat der Anwaltschaften der Euro- den Menschen in Moria genießt.“ Die einanderfallen von Vertragssprache und päischen Gemeinschaft (CCBE) initiierte Anwaltschaft sorge für transparent kom- Vertragsstatut bilden den Abschluss zahl- Projekt „European Lawyers in Lesvos“ munizierte Verfahren und beschleunige reiche handfeste praktische Empfehlun- (ELiL). Phil Worthington, Hauptgeschäfts- die Prozesse in vielen Fällen.
48 | IWRZ-Magazin IWRZ 1/2019 lungs- und Versöhnungsbemühungen. sonst die politische Unabhängigkeit der Zugleich werde der Bedarf für mögliche Beratung in Frage gestellt werde. Dem Schulungen oder Reformen ermittelt. ganzheitlichen Ansatz stimmte auch Ekram Nicola vom Norwegian Refugee Council (NRC) zu und ergänzte, dass die Wirksamkeit von Rechtsberatung auch davon abhänge, ob der Rechtsstaat in dem betreffenden Land überhaupt aus- reichend entwickelt ist und funktioniert. Als Fazit konnte festgehalten werden, Podiumsdiskussion mit Philip Worthington, dass bei ELiL vieles richtig gemacht wurde Noemi Alarcon Velasco, Annette Mutschler- und diese Erfahrung auch für zukünftige Siebert und Cord Brügmann (Bildquelle: Photo courtesy of PILnet) Projekte hilfreich sein kann. Humanitäre Ekram Nicola, Vinzent Vogt, Leonie Lockau Hilfsaktionen benötigen aber individuelle Dr. Cord Brügmann, früherer Haupt- und Stefan von Raumer (Bildquelle: Photo Einsätze, die auch die „Erste-Hilfe-Rechts- geschäftsführer des DAV, berichtete von courtesy of PILnet) beratung“ vor ganz unterschiedliche He- seinem ersten Aufenthalt als freiwilliger rausforderungen stellt. Gerade um die Helfer auf Lesbos. Damals sei ihm auf- Am Ende des Forums fasste Stefan von schwierige Frage der Finanzierung sol- gefallen, dass nahezu alle benötigten Be- Raumer, Mitglied des DAV-Ausschusses cher Projekte langfristiger zu sichern, wä- rufe vertreten gewesen seien, bis auf die Menschenrechte, noch einmal die re eine Verankerung der Rechtsberatung Anwaltschaft. Rechtsauskunft konnte da- Grundproblematik zusammen. Ein völ- im Kanon der Standardmaßnahmen der her einzig telefonisch oder über das Inter- ker- oder europarechtlicher Anspruch Humanitären Hilfe weiterhin ein wichti- net eingeholt werden. Eine Situation, die auf individuelle und unabhängige ger Schritt. Denn der Zugang zum Recht auch der Lage von Lesbos selbst geschul- Rechtsberatung in humanitären Krisensi- für jedermann ist nicht nur ein essentiel- det ist, wie Thomas Oberhäuser, Vorsitzen- tuationen bestehe für die Betroffenen ler Bestandteil des Rechtsstaats, er ist der der DAV AG Migrationsrecht, aus sei- derzeit nicht. Zwar garantierten einige zugleich auch Teil des Selbstverständnis- nen Erfahrungen als für ELiL tätiger An- wenige Normen des internationalen ses der europäischen Anwaltschaft. walt berichtete. Auf der kleinen Insel gebe Rechts den Zugang zum Recht, ins- es schlicht kein Personal für diese schwie- gesamt bestehe aber nur ein juristischer rige Situation – alle Fachkräfte müssen Flickenteppich. Aus Sicht des DAV sei es hierzu extra eingeflogen werden. entscheidend, dass die Rechtsberatung Aus Sicht von Noemi Alarcón Velasco aus von Anwälten geleistet wird, da nur so dem Migration Committee des Rats der Eu- die Qualität der Beratung sichergestellt ropäischen Anwaltschaften (CCBE) ist ELiL werde. Vinzent Vogt, Mitgründer der Re- aus einem weiteren Grund ein Modellpro- fugee Law Clinics Abroad (jetzt Equal jekt: Es zeige sich exemplarisch, dass eine Rights Beyond Borders), fügte hinzu, internationale Zusammenarbeit von An- dass zur Qualitätssicherung insb. auch wälten aus 17 verschiedenen europä- eine langfristige Finanzierung gesichert ischen Ländern funktionieren kann, um sein müsse. Diese dürfe allerdings nicht Ass. iur. Niklas Malte Müller Menschen in Not zu helfen. Dies ist ein zu sehr an einzelne, insb. regierungs- ist Referent im DAV, Abteilung Internatio- wichtiges Signal, gerade in dieser hoch- nahe Akteure gebunden werden, da nales, Europa und Menschenrechte. politisierten Angelegenheit für Europa. Natürlich ist ELiL nur eines von verschie- denen Rechtsberatungsprojekten in hu- TERMINE manitären Krisen weltweit. Im Zentrum des Forums stand daher der Austausch 29./30.3.2019 15.-17.5.2019 mit verschiedenen Stakeholdern über ARGE IWR, ARGE Handels- und Gesell- DAV bislang gemachte Erfahrungen. schaftsrecht, ACE Deutscher Anwaltstag So berichtete Alarcón Velasco über ein 23. Deutsch-französisches Seminar Leipzig junges Projekt an der spanischen Mittel- und 9. Europäischer Handels- und meerküste, in dem sich lokale Anwälte Gesellschaftsrechtstag 14./15.11.2019 um ankommende Geflüchtete kümmern. Freiburg im Breisgau ARGE IWR, DAA Einen ganz anderen Ansatz verfolgen die 5. Internationaler Wirtschaftsrecht- Missionen des International Legal Assis- 31.5./1.6.2019 stag tance Consortiums (ILAC), die Natacha ARGE IWR, UIA, Vereinigung der italie- Berlin Bracq vorstellte. Hier werden gemeinsam nischsprachigen Anwälte, Mailänder mit lokalen Juristinnen und Juristen Be- Anwaltskammer, DAV Italien standsaufnahmen über die Rechtsstaat- 10. Deutsch-Italienisches Seminar lichkeit in Krisenregionen erstellt. Damit Villa Vigoni, Italien entstehe ein Grundstein für Vermitt-
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