Melchers law 57 - themen - MELCHERS Rechtsanwälte
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I /2017 57 melchers law themen Wirksamkeit insolvenz- abhängiger Lösungsklauseln im VOB-Bauvertrag INSOLVENZRECHT Bauprojekte: Förderfähig trotz Gesamtvergabe? VERGABERECHT Risiken für Gesellschafter aus gemeinsamen Bürg- schaften PRAXISTIPP
2 LIeBe LeSeRIn, 2017 hat begonnen, 2016 ist Geschichte. ein Jahres- LIeBeR LeSeR, wechsel wird wahrgenommen, als würde etwas neues beginnen und die Vergangenheit abgeschlossen. Aber Vorsicht: Das ist trügerisch. Abgesehen von effekten wie dem eintritt einer Verjährung oder der Bemessung von Bilanzierungszeiträumen laufen die Dinge durch. Auf dem Wege von entwicklungen ist Silvester nicht ende und neujahr DR. JöRG hoFmAnn nicht Anfang. es geht weiter. j.hofmann@melchers-law.com Was auch in diesem Jahr passiert, meLCheRS wird Sie wie immer über wichtige ist ein international anerkannter Fach- rechtliche Veränderungen auf dem Laufenden halten. mann im Glücksspielrecht. Als Immedi- ate Past President der International Masters of Gaming Law (IMGL), einer der weltweit angesehensten Organisa- nicht nur Gesetze ändern sich, auch neue entscheidungen der obersten Gerichte tionen von Glückspielrechtsexperten, führen zur Fortschreibung rechtlicher Rahmenbedingungen. Dazu berichtet verfügt er über ein globales Kompe- tenznetzwerk. Hofmann wird regelmä- RA Koller-van Delden in seinem Beitrag zu haftungsrisiken bei betrieblicher ßig von unabhängigen Anwalts-Ran- kingagenturen als „Leading Gaming Altersversorgung über ein Urteil des BAG, RAin Scheich informiert über ein BGh- Lawyer“ ausgezeichnet. Das Handels- Urteil zur Wirksamkeit insolvenzabhängiger Lösungsklauseln und RA Dr. thünnesen blatt und „Best Lawyers“ führen ihn seit mehreren Jahren als einzigen Deut- stellt die aktuelle BGh-entscheidung zur haftung der Gesellschafter aus gemein- schen unter dem Siegel „Beste Anwäl- te“ in der Kategorie „Gaming Law“. samen Bürgschaften vor. Diese und alle anderen meldungen und Fachbeiträge empfehle ich Ihrer Lektüre und wünsche Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2017. Mit besten Grüßen Ihr Jörg Hofmann melchers law ARBeItSReCht 57 01 Betriebliche Altersversorgung: Haftungsrisiko durch verfrühte oder versäumte Erklärung „versicherungsförmiger Lösung“ 3 InSoLVenZReCht 02 Wirksamkeit insolvenzabhängiger Lösungsklauseln im VOB-Bauvertrag 4 SPoRtReCht 03 Fehlverhalten im Stadion kann teuer werden – Schadensersatzpflicht von Zuschauern 6 VeRGABeReCht 04 Bauprojekte: Förderfähig trotz Gesamtvergabe? 8 PRAXIStIPP 05 Risiken für Gesellschafter aus gemeinsamen Bürgschaften 10 InteRnAtIonAL 5, 12 PeRSönLICh 11 PUBLIKAtIonen 7 mItteILUnG 7, 9, 11 PRIVAt 12 VeRAnStALtUnGen 7, 9
3 ml ARBeItSReCht sung können beträchtlich sein. In diesem Fall haftet der Arbeitgeber 01 Betriebliche Altersversorgung: nicht auf den Wert der Police, sondern auf den sogenannten Haftungsrisiko durch verfrühte oder ratierlichen Wert, was insbeson- dere bei frühem Ausscheiden ein versäumte Erklärung „versicherungs- wesentlich größerer Betrag als förmiger Lösung“ derjenige der Police sein kann. Dies ergibt sich daraus, dass der mARtIn KoLLeR-VAn DeLDen m.koller.v.delden@melchers-law.com ratierliche Wert der Altersversor- Aufgrund eines aktuellen Ur- AnZeIGe DeR VeRSICheRUnGS- gung linear und proportional mit teils des Bundesarbeitsgerichts FöRmIGen LöSUnG Im der Anzahl der Betriebszugehö- LL.M., Maître en Droit, Fachanwalt für (Urteil vom 19.05.2016, Az.: 3 AZR ZeItLIChen ZUSAmmenhAnG rigkeitsjahre wächst, während der Arbeitsrecht, berät Unternehmen, Ge- 794/14) besteht eine potentielle mIt DeR BeenDIGUnG DeS Wert der Versicherungspolice in schäftsführer und Vorstände umfassend im Bereich des Arbeits- und Dienstver- Haftungsfalle für Arbeitgeber im ARBeItSVeRhäLtnISSeS den ersten Jahren überhaupt tragsrechts. Falle von Altersversorgungen über Nach der vorzitierten Ent- nicht wächst (es werden zunächst eine Direktversicherung oder eine scheidung des Bundesarbeitsge- die Provisionen und Gebühren Pensionskasse. Nachfolgend wird richts ist streng darauf zu achten, „gefressen“). Scheidet daher ein gezeigt, wie diese potentielle er- dass der Arbeitgeber spätestens Mitarbeiter z. B. nach der Hälfte höhte Haftung vermieden werden innerhalb von drei Monaten seit seines Berufslebens aus, drohen kann. dem Ausscheiden des Arbeitneh- empfindliche Deckungslücken, für mers eine versicherungsförmige die der Arbeitgeber haftet, wenn DURCh DAS GeSetZ eRöFFnete Lösung verlangt und dies dem Ar- er nicht sehr sorgfältig auf seine ReDUZIeRUnG DeR hAFtUnG beitnehmer und dem Versicherer Pflichten zur Erklärung und An- FüR BetRIeBSRenten anzeigt. zeige der versicherungsförmigen Die Haftung des Arbeitgebers Lösung achtet. für die Altersversorgung ist im Eine Anzeige weit im Voraus Falle der Direktversicherung oder ist nicht (mehr) möglich. Eine wirk- FAZIt Pensionskasse auf den Wert der same Anzeige kann nur im engen Aufgrund des Urteils des BAG Versicherungspolice beschränkt, zeitlichen Zusammenhang mit muss der Arbeitgeber bei Aus- sofern die gesetzlichen Voraus- der Beendigung abgegeben wer- scheiden eines Mitarbeiters drin- setzungen hierfür erfüllt werden den. Eine zu späte Anzeige kann gend darauf achten, die Anzeige (§ 2 Abs. 2 S. 2 - 5 BetrAVG). Diese nicht nachgeholt werden. an Arbeitnehmer und Versiche- sind einerseits die Erfüllung von rung zur Wahrnehmung der ver- „sozialen Auflagen“ sowie anderer- FoLGen eIneR UnteR- sicherungsförmigen Lösung nicht seits die fristgerechte Anzeige des LASSenen oDeR ZUm FALSChen zu versäumen. Diese Anzeige Arbeitgebers an den Arbeitnehmer ZeItPUnKt ABGeGeBenen sollte sauber und rechtssicher und an die Versicherung, dass der AnZeIGe gestaltet sein. Andernfalls dro- Arbeitgeber die sogenannte „ver- Die Folgen einer versäum- hen Haftungsrisiken bzw. Finan- sicherungsförmige Lösung“ verlangt. ten ordnungsgemäßen Erklärung zierungslücken bei der betrieb- der versicherungsförmigen Lö- lichen Altersversorgung. n In der Regel werden die Ver- tragswerke der Versicherer/Pen- sionskassen die Einhaltung der „sozialen Auflagen“ sicherstellen. Bisher erfolgte oft auch die „An- zeige“ des Verlangens der versi- cherungsförmigen Lösung bereits zu Beginn der Versorgungszusage. Zu einer weiteren ausdrücklichen Anzeige bei Beendigung des Ar- beitsverhältnisses kam es dann nicht mehr. Diese Praxis der „vor- geschalteten“ Anzeige des Ver- langens der versicherungsförmi- gen Lösung hat das BAG nunmehr jedoch ausdrücklich abgelehnt.
4 ml InSoLVenZReCht Eröffnung des Verfahrens zu be- einträchtigen. Das für den Fall des 02 Wirksamkeit insolvenzab- § 8 Abs. 2 Nr. 1 Fall 2 VOB/B vor- gesehene Kündigungsrecht sei hängiger Lösungsklauseln im VOB- jedoch mit den Regelungen der InsO insoweit vereinbar, als der Bauvertrag mit einer außerordentliche Kün- digung infolge eines Eigeninsol- BeAtRICe SCheICh venzantrages des AN einher- b.scheich@melchers-law.com Insolvenzabhängige Lösungs- SAChVeRhALt gehende Vertrauensverlust und klauseln in Verträgen über die Die AG klagte auf Zahlung die damit zusammenhängende ist hauptsächlich auf den Gebieten des fortlaufende Lieferung von Waren aus einer Vertragserfüllungsbürg- schwerwiegende Vertragsverletzung Insolvenzrechts, einschließlich der In- und Energie, die an den Insol- schaft i.H.v. EUR 166.000,00. Der eine außerordentliche Kündigung solvenzverwaltung, sowie des Gesell- venzantrag oder die Insolvenz- AN war als Generalunternehmer rechtfertigen. So sind nach Auffas- schaftsrechts tätig und verfügt über eröffnung anknüpfen, hat der BGH mit der Errichtung eines Ge- sung des BGH bei einem Bauver- langjährige Erfahrung bei der Bera- tung mittelständischer Unternehmen. bereits im Jahre 2012 für un- schäftshauses für die Klägerin trag persönliche Eigenschaften wirksam erklärt, da sie das Wahl- beauftragt. Die Beklagte war Er- des AN (Fachkunde, Leistungsfä- recht des Insolvenzverwalters füllungsbürgin, die nach dem die higkeit und Zuverlässigkeit) für gem. § 103 InsO, nach Insolvenz- VOB/B einbeziehenden General- den AG regelmäßig von großer eröffnung die Verträge unverän- unternehmervertrag eine Bürg- Bedeutung, was ihn grundsätz- dert fortzuführen oder zu been- schaft in Höhe von 10 % der Auf- lich von anderen Gläubigern (ins- den, ausschließen (Urteil vom tragssumme übernahm. besondere Warenlieferanten) un- 15.11.2012, Az.: IX ZR 169/11). terscheide. In der Folge habe der Als der AN im April 2012 einen AG ein wesentliches, die Interes- In Bezug auf § 8 Abs. 2 Nr. 2 Insolvenzantrag stellte, kündigte sen der Insolvenzgläubiger an ei- VOB/B hat er nun klargestellt, die Klägerin den Vertag mit die- ner Fortführung des Bauvertrages dass im Falle eines VOB-Bauver- sem unter Bezugnahme auf die überwiegendes, Interesse daran, trages die persönlichen Eigen- vertraglich getroffenen Verein- sich im Falle des Eigeninsolvenz- schaften des Auftragnehmers (AN) barungen und § 8 VOB/B aus antrages des AN frühzeitig vom für den Auftraggeber (AG) von der- wichtigem Grund. Der AN stellte Vertrag lösen zu können, um den art großer Bedeutung sind, dass in der Folge die Tätigkeiten auf ihm durch die anderweitige Ver- ihm schon deshalb eine Fortset- der Baustelle ein. Die Klägerin gabe der Fertigstellungsarbei- zung des Vertrages mit dem In- vollendete das Bauvorhaben mit ten gegebenenfalls entstehenden solvenzverwalter gegen seinen Wil- Dritten, wodurch ihr Mehrkosten Schaden geltend zu machen, len nicht zugemutet werden kann von ca. EUR 382.000,00 entstan- ohne gleichzeitig gegenüber dem (Urteil vom 07.04.2016, Az.: VII ZR den, und nahm die Beklagte aus Insolvenzverwalter zur Zahlung 56/15). der Erfüllungsbürgschaft in An- einer Vergütung für nicht erbrach- spruch. te Leistungen verpflichtet zu sein. entSCheIDUnG FAZIt Der BGH hat nun entschie- Die Entscheidung des BGH den, dass §§ 8 Abs. 2 Nr. 1 Fall 2 löst eine jahrelange Streitfrage. i.V.m. 8 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B nicht Nach seiner Ansicht ist die Inte- wegen Verstoßes gegen § 119 ressenlage beim Bauvertrag in- InsO unwirksam ist. Nach § 8 folge des mit dem Insolvenzan- Abs. 2 Nr. 1 Fall 2 VOB/B ist eine trag einhergehenden Vertrauens- Kündigung durch den AG mög- verlustes nicht mit der bei lich, wenn der AN die Eröffnung fortlaufenden Lieferungen von eines Insolvenzverfahrens über Waren oder Energie vergleichbar. sein Vermögen beantragt. Zwar Offen bleibt allerdings nach wie enthalte nach Ansicht des BGH vor, ob auch die weiteren in § 8 auch § 8 Abs. 2 Nr. 1 Fall 2 VOB/B Abs. 2 Nr. 1 VOB/B vorgesehenen eine insolvenzabhängige Lösungs- Lösungsgründe (Zahlungseinstel- klausel, die als solche dazu geeig- lung, Insolvenzeröffnung, Ableh- net sei, jedenfalls mittelbar das nung der Eröffnung mangels Mas- Wahlrecht des Verwalters gem. se) eine außerordentliche Kündi- § 103 InsO zur Fortsetzung oder gung zu rechtfertigen vermögen. Beendigung eines Vertrages nach n
5 ml InteRnAtIonAL eInPeRSonenGeSeLLSChAFt Saudi-Arabien hat zudem kürz- lich das Institut der Einpersonen- Ausländische Investitionen auf dem gesellschaft eingeführt. Dabei Vormarsch in Saudi-Arabien handelt es sich um ein Unterneh- men im Eigentum einer einzigen natürlichen oder juristischen Per- Seit nunmehr 2 Jahren ko- des Geschäfts – Investoren spe- son, die eine „Zweckgesellschaft“ mIChAeL DePeL operiert MELCHERS mit der saudi- zielle Investitionsgenehmigungen sein kann und in Form einer Ak- m.depel@melchers-law.com arabischen Wirtschaftskanzlei ohne Beteiligung eines saudi- tiengesellschaft oder GmbH be- Hammad & Al-Mehdar. Gemein- arabischen Partners erlangen; die trieben werden kann. sam betreuen wir saudi-arabische Genehmigung wird binnen fünf Rechtsanwalt Depel betreut auch Investoren in Deutschland und Arbeitstagen mit der Option auf DIe BeDeUtUnG DeR SAGIA- arabische Investoren in Deutschland deutsche Investoren in Saudi- deren Verlängerung bis zu 15 Jah- änDeRUnGen und deutsche Investoren in arabischen Ländern. Unterstützt wird er dabei von Arabien. Wechselseitige Besuche ren erteilt. Das Steuerumfeld in Saudi- unserem juristischen Mitarbeiter, dem im Berliner Büro von MELCHERS Arabien ist aufgrund der Tatsache, in Syrien zugelassenen Rechtsanwalt und im Büro von Hammad & VoLLStänDIGeS eIGentUm dass dort weder Mehrwert- oder Nabil Ghazal. Außerdem ist Michael Depel Fachanwalt für Arbeitsrecht. Al-Mehdar in Jeddah haben das Im eInZeLhAnDeLSSeKtoR Umsatzsteuer, Grundsteuer, Ver- gegenseitige Verständnis noch Saudi-Arabien hat schließlich mögensteuer noch eine persön- weiter gefördert. Ansprechpart- einem 100 %-igen Eigentum von liche Einkommensteuer erhoben ner ist Herr RA Michael Depel, Ausländern im Einzelhandels- wird, sehr günstig. Es wird ledig- Melchers Berlin (m.depel@ sektor zugestimmt. Der auslän- lich eine Unternehmenssteuer er- melchers-law.com). dische Investor muss hierzu die hoben, bei der die folgenden Inves- folgenden Bedingungen erfüllen: toren mit 20 % besteuert werden: Herr Dr. Adli Hammad, Ma- a. Die lizensierte ausländische Ge- a. nicht saudische Ansässige, die naging Partner bei Hammad & sellschaft muss über ein Min- natürliche Personen sind und Ge- Al-Mehdar, hat den folgenden destbarvermögen von SAR 30 schäfte in Saudi-Arabien führen, Beitrag über Investitionsmög- Mio. verfügen. b. Personen, die nicht ansässig lichkeiten in Saudi-Arabien für b. Die lizensierte ausländische Ge- sind und über eine dauerhafte melchers law verfasst. sellschaft muss ihre Geschäfte Vertretung Geschäfte in Saudi- in mindestens drei interna- Arabien abwickeln, Saudi-Arabien hat kürzlich ei- tionalen Märkten führen. c. Personen, die nicht ansässig ne Reihe von erheblichen Geset- c. Die lizensierte ausländische Ge- sind, aber ein anderweitiges zesänderungen bekanntgegeben, sellschaft muss innerhalb von steuerpflichtiges Einkommen die für Investoren in Saudi-Ara- 5 Jahren mindestens SAR in Saudi-Arabien beziehen und bien neue Chancen bieten und 200 Mio. in Saudi-Arabien in- d. ansässige Kapitalgesellschaften weitere Türen öffnen, indem aus- vestieren. in Bezug auf nicht saudische ländischen Investoren und Gesell- d. Die lizensierte ausländische Ge- Anteilseigner oder Eigentümer. schaften erlaubt wird, in Saudi- sellschaft muss innerhalb der Arabien nach vereinfachten Vor- ersten fünf Jahre eine oder FAZIt schriften flexibel zu investieren. mehrere der folgenden Bedin- Diese fundamentalen Ände- Dies soll letztlich das Wirtschafts- gungen erfüllen: rungen durch die SAGIA verein- wachstum des Landes unter- (a) 30 % der zu vertreibenden fachen die Verfahren für Inves- stützen. Produkte müssen in Saudi- toren und schaffen einen moder- Arabien hergestellt werden; nisierten, vereinheitlichten und mInImIeRte AnFoRDeRUnGen (b) 5 % der Bruttoverkaufser- diversifizierten Rahmen in der Die saudi-arabische Investi- löse müssen in Forschung Wirtschaft und im behördlichen tionsbehörde, die Saudi Arabian und Entwicklung innerhalb Umfeld, wobei die Zusammen- General Investment Authority Saudi-Arabiens investiert arbeit des saudi-arabischen Wirt- („SAGIA“), hat die Liste der erfor- werden; schaftsministeriums mit der SAGIA derlichen, von Investoren vorzu- (c) Logistikleistungen müssen hierzu beitragen wird. n legenden Dokumente für das Be- in Saudi-Arabien angeboten treiben eines Geschäfts in Saudi- bzw. Kundendienstcenter Arabien auf nunmehr fünf Doku- müssen eingerichtet werden. mente reduziert sowie den Zeit- (d) Mindestens zu 30 % müs- rahmen für die Erteilung der Ge- sen Saudis beschäftigt und nehmigung minimiert. Heutzutage ausgebildet werden. können – abhängig von der Art
6 ml SPoRtReCht kommt durch das Vorzeigen der jeweiligen Eintrittskarte und die 03 Fehlverhalten im Stadion kann Einlassgewährung ins Stadion zustande. Jeden Zuschauer trifft teuer werden – Schadensersatzpflicht aufgrund dieses Vertrages die Pflicht, auf das Interesse des Ver- von Zuschauern eins an einem ungestörten Ablauf der Sportveranstaltung Rücksicht DR. JAn AXtmAnn zu nehmen und dieses nicht zu j.axtmann@melchers-law.com Insgesamt EUR 1.576.350,00 Vorfälle zündete der Besucher auf beeinträchtigen. Ein direkter Zu- mussten die deutschen Fußball- dem Oberrang des Stadions in sammenhang zwischen Störung berät vorwiegend im gesamten Be- Profiklubs in der abgelaufenen der zweiten Halbzeit eines Spiels und Verbandsstrafe ist außerdem reich des Arbeits- und des allgemeinen Saison 2015/16 für Vergehen ihrer der 2. Bundesliga einen Knall- in den Regelungen des DFB zu Vertragsrechts. Ein weiterer Schwer- „Anhänger“ als Strafen an den körper und warf ihn auf den Un- sehen, die – wie allgemein be- punkt seiner Tätigkeit liegt im Sport- Deutschen Fußball Bund e. V. terrang, wo er explodierte. Hier- kannt – Verbandssanktionen für recht. (DFB) bezahlen (Vorsaison: EUR durch wurden sieben Zuschauer Fehlverhalten von Zuschauern 1.514.250,00). Die Spannbreite verletzt. Der 1. FC Köln bezahlte vorsehen. Diesen Regelungen reichte dabei von EUR 30.000,00 die Strafe und verlangte von dem muss sich jeder Fußballverein un- (VfL Bochum) bis zu EUR Besucher Schadensersatz in Hö- terwerfen, um an dem Betrieb 175.000,00 (Eintracht Frankfurt). he von EUR 30.000,00. Nach Ab- „Bundesliga“ teilnehmen zu dür- Lediglich gegen acht der insge- weisung der Klage durch das OLG fen. Ein Mitverschulden des Ver- samt 56 Profiklubs wurden keine Köln hatte der Bundesgerichtshof eins wegen ungenügender Kon- Strafen verhängt. Es besteht bei (BGH) über den Schadensersatz- trollen der Zuschauer hat der den Vereinen daher ein hohes anspruch zu entscheiden. BGH (richtigerweise) abgelehnt. und stets wiederkehrendes In- Der Schädiger kann sich nicht teresse, aufgrund von Verbands- entSCheIDUnG darauf berufen, dass der Verein strafen erlittene finanzielle Ein- Der BGH hat mit Urteil vom sein Vorhaben zur Störung des bußen von den Verursachern er- 22. 09.2016 (Az.: VII ZR 14/16) das Spielgeschehens nicht verhindert setzt zu bekommen. Berufungsurteil aufgehoben und habe. die Klage aufgrund fehlender Ent- Das nun ergangene Urteil gilt scheidungsreife zur erneuten Ver- FAZIt dabei nicht nur für Fußballklubs. handlung an das OLG Köln zu- Die Entscheidung des BGH ist Es hat vielmehr grundsätzliche rückverwiesen. Allerdings stellte zu begrüßen und für die Sport- Bedeutung für alle Veranstalter das Gericht in seiner Entschei- vereine höchst erfreulich. In der sportlicher Wettkämpfe, denen dung klar, dass das Verhalten des Konsequenz dieser Rechtspre- aufgrund von Zuschauerverhal- „Fans“ rechtstechnisch gesehen chung können Fußballklubs wie ten verbandsrechtliche Sanktio- ursächlich für die verhängte Ver- auch andere Veranstalter von nen auferlegt werden. bandsstrafe war. Der wesentliche Sportevents zukünftig die ihnen Punkt lag für die entscheidenden aufgrund von Zuschauerverhal- SAChVeRhALt Richter im sog. Zurechnungszu- ten auferlegten Verbandsstrafen Der 1. FC Köln wurde vom sammenhang zwischen dem Ver- an die Verursacher im Wege Sportgericht des DFB mit einer halten des Zuschauers und der der Schadensersatzklage weiter- Verbandsstrafe belegt. Die Strafe Verbandsstrafe. Die Verbands- reichen und sich bei diesen beinhaltete die Zahlung einer strafe ist kein zufällig durch das schadlos halten. Die Entschei- Geldstrafe in Höhe von EUR Zuschauerverhalten verursachter dung dient damit auch dem mit 50.000,00 sowie eine zur Bewäh- Schaden, sondern wird vielmehr der Verbandsstrafe verfolgten, rung ausgesetzte Anordnung, allein aufgrund dieses Verhaltens begrüßenswerten Zweck, einen zwei Heimspiele unter teilweisem verhängt. Der Zuschauer verletzt ungestörten Spielablauf zu ge- Ausschluss der Öffentlichkeit aus- durch das Zünden eines Spreng- währleisten und Gefahren in den zutragen. Ausschlaggebend hier- körpers bewusst und zielgerichtet Stadien zu minimieren. n für waren insgesamt vier verschie- seine Pflichten aus dem Zuschau- dene Vorfälle. Bei einem dieser ervertrag. Ein Zuschauervertrag
7 ml PUBLIKAtIonen auf hin, dass dies den Anwen- dungsbereich und das zwingende Preisrecht der HOAI im Vergabe- Urteilsanmerkung: „HOAI Mindestsatz- verfahren deutlich einschränkt. vergütung statt VOF-Entschädigung?“ Der Rechtsschutz für Planer wer- de so auf die Geltendmachung ihrer Rechte im Vergabeverfahren RA Tobias Wellensiek und zur Frage der Geltendmachung selbst beschränkt und die „Ab- RA Philipp Scharfenberg, beide von Honoraren für Architekten- schreckungswirkung“ für Vergabe- Fachanwälte für Bau- und Archi- leistungen im Vergabeverfahren stellen vor Vergabeverstößen im tektenrecht, haben in der Fach- kommentiert. Sie nehmen darin Zusammenhang mit der Festset- zeitschrift „Neue Zeitschrift für kritisch zu der Argumentation des zung zu niedriger VOF-Entschädi- Baurecht und Vergaberecht“ (NZ- BGH Stellung, dass im Vergabe- gungen sei entsprechend gering. scheidung auch auf das neue Ver- Bau 2016, 739) das Urteil des BGH verfahren generell kein Vertrags- Die Autoren beschäftigen sich au- gaberecht zu übertragen ist, und vom 19.04.2016 (Az.: X ZR 77/14) schluss erfolge, und weisen dar- ßerdem mit der Frage, ob die Ent- bejahen dies im Ergebnis. n MELCHERS Rechtsanwälte sind weiter auf Wachstumskurs. Zum tise hat Herr Gruber einen zwei- ten Schwerpunkt im internatio- ml mItteILUnG 1. Januar 2017 haben zwei erfah- nalen Wirtschaftsrecht. Zunächst rene Neuzugänge die Büros in arbeitete er zwei Jahre in einer Rechtsanwalt Samuel Gruber und Heidelberg und Berlin verstärkt. überörtlichen Sozietät, danach übernahm er als selbständiger Rechtsanwalt und Notar Eckhard von Anwalt und Sozius eine Kanzlei in Voigt wechseln zu MELCHERS Mannheim, die er auf- und aus- baute, bevor er 2013 zu adjuga wechselte. „Die breit aufgestellte (nunmehr „Deloitte Legal“) und MELCHERS Praxisgruppe Arbeits- zuvor Rechtsanwalt bei Andersen recht mit ihrer sehr interessanten Legal. Er ist spezialisiert auf die Mandatsstruktur ist für mich eine Bereiche Immobilien- und Gesell- spannende neue berufliche Her- schaftsrecht. Seine Entscheidung Rechtsanwalt Samuel Gruber ausforderung“, so Samuel Gruber. für MELCHERS begründet Eckard wechselte von der adjuga Rechts- von Voigt insbesondere damit, anwaltsgesellschaft mbH ins Hei- Rechtsanwalt und Notar dass ihn die multidisziplinäre Zu- delberger Büro von MELCHERS Eckhard von Voigt, MBA, steigt als Notar Ende 2012 beriet er anwalt- sammenarbeit bei MELCHERS und verstärkt dort als Partner die Partner bei MELCHERS Berlin ein lich in Anwaltsgesellschaften, die überzeugt habe. Diese biete für Praxisgruppe Arbeitsrecht. Er ist und wird dort insbesondere beim großen Wirtschaftsprüfungsgesell- Mandanten einen echten Mehr- Fachanwalt für Arbeitsrecht und weiteren Ausbau des Notariats schaften nahestehen. So war er wert, weshalb er die Strategie für bereits seit 13 Jahren spezialisiert beteiligt sein. Herr von Voigt war geschäftsführender Partner der vorteilhaft erachte. n in diesem Rechtsgebiet tätig. Ne- zuletzt hauptsächlich als Notar Berliner Niederlassung von Rau- ben der arbeitsrechtlichen Exper- tätig. Vor seiner Bestellung zum pach & Wollert-Elmendorff mbH ml VeRAnStALtUnGen risiken eines GmbH-Geschäfts- führers. Er kann sich unter vielen Diese Haftungsrisiken bestehen zwar primär nur gegenüber der Gesell- nicht zuletzt durch ein gut geführ- tes Compliance- und Risikomanage- Gesichtspunkten einer persönlichen schaft, teilweise haftet der Ge- ment. Ziel der Veranstaltung ist es, Haftung von Unter- Haftung ausgesetzt sehen. Als Or- schäftsführer aber auch im Außen- Geschäftsführer hierfür zu sensibili- nehmensleitern gan der Gesellschaft, dem die Ver- verhältnis gegenüber Dritten. In ge- sieren, über aktuelle Entwicklungen waltung fremden Vermögens ob- wissem Umfang lassen sich die Ri- zu informieren und praxistaugliche liegt, hat er bei Erfüllung seiner siken aber wirkungsvoll begrenzen, Tipps zu geben. n Bereits seit 2010 führt Pflichten die „Sorgfalt eines ordent- MELCHERS mit der IHK Pfalz Semi- lichen Geschäftsmanns“ anzuwen- termin: Donnerstag, 30.03.2017, 16.00 Uhr nare zur Haftung von Unterneh- den. Kommt er dem nicht nach, ort: Ludwigshafen/Rhein mensleitern durch. Die diesjährige haftet er auf Schadenersatz. Zahl- Veranstalter: IhK für die Pfalz Veranstaltung gibt einen Überblick reiche weitere Vorschriften begrün- Referenten: RA Dr. Andreas masuch, RAin Dr. Victoria Berger über die zivilrechtlichen Haftungs- den zusätzliche Haftungsrisiken. Info: www.pfalz.ihk24.de
8 ml VeRGABeReCht neUeRe ReChtSPReChUnG Hinsichtlich der Rückforde- 04 Bauprojekte: Förderfähig trotz rung von Fördermitteln wegen Verstoßes gegen § 5 Abs. 2 VOB/A Gesamtvergabe? kommt dem Beschluss des VGH München vom 22.10.2014 (Az.: 4 ZB 14.1260) Bedeutung zu, der Auftraggeber (AG) haben oft VeRGABeReChtLIChe durch ein Urteil des VG Augsburg DR. ILonA RenKe ein hohes Interesse an der Ver- ZULäSSIGKeIt eIneR GeSAmt- vom 23.02.2016 (Az.: Au 3 K i.renke@melchers-law.com gabe ihres Bauauftrags an einen VeRGABe 15.1070) erneut bestätigt wurde. Generalunternehmer, da sie sich Einer Gesamtvergabe stehen Das Gericht betonte darin, dass berät Wirtschaftsunternehmen und öf- hiervon allgemeine wirtschaft- regelmäßig § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB die hier eingangs erwähnten all- fentliche Auftraggeber im öffentlichen liche Vorteile, wie beispielsweise bzw. § 5 Abs. 2 Satz 1 VOB/A ent- gemeinen wirtschaftlichen Vor- Recht, insbesondere im öffentlichen eine zweifelsfreie und umfas- gegen, wonach eine Vergabe teile, die jede Vergabe an einen Bau- und Planungsrecht, im Umwelt- sende Mängelgewährleistung, ein- grundsätzlich nach Teillosen oder Generalunternehmer mit sich und Technikrecht sowie im Vergabe- recht. Sie ist Lehrbeauftragte an der heitliche Verjährungsfristen, einen Fachlosen zu erfolgen hat. § 97 bringen würde, eine Gesamtver- Universität Heidelberg. geringeren Koordinierungsaufwand Abs. 4 Satz 3 GWB bzw. § 5 Abs. 2 gabe noch nicht rechtfertigen. sowie die Möglichkeit einer Satz 2 VOB/A lassen als Ausnah- Dies entspricht der überwiegen- schnelleren Fertigstellung ver- me von diesem Grundsatz einen den Rechtsprechung der Vergabe- sprechen. Will der AG für sein Verzicht auf eine Aufteilung oder senate. Hinzutreten müssten ein- Bauvorhaben Fördermittel in An- Trennung nur aus wirtschaftlichen zelfallspezifische Umstände, die spruch nehmen, sind bei der Ent- oder technischen Gründen zu. eine Kosteneinsparung aufgrund scheidung über eine Gesamtver- Diese Regelung findet sich zudem einer Gesamtvergabe plausibel gabe die konkreten Förderbedin- inhaltlich wortgleich oder abge- erscheinen lassen. Denkbar seien gungen zu beachten. Regelmäßig ändert in zahlreichen Landesge- auch objektive technische Grün- verweist eine Auflage des Förder- setzen wieder, wie bspw. in § 22 de sowie ein besonderer Zeit- mittelbewilligungsbescheides Abs. 2 Mittelstandsförderungsge- druck, der eine gleichzeitige Fer- darauf, dass die geltenden Verga- setz Baden-Württemberg. Die Auf- tigstellung verschiedener Gewer- bevorschriften anzuwenden sind, teilung in Lose soll es Unterneh- ke erfordere. zu denen auch § 5 Abs. 2 VOB/A men der mittelständischen Wirt- und die landesrechtlichen Verga- schaft ermöglichen, sich auch bei FAZIt berechtsnormen zählen. Bei Kar- größeren Bauprojekten entspre- Sollte ein an das Vergabe- tellvergaben ist zudem § 97 Abs. 4 chend ihrer Leistungsfähigkeit um recht gebundener AG eine Ge- GWB zu beachten. Aufträge zu bewerben. samtvergabe durchführen wol- len, sind die Entscheidung, keine Diese Landesgesetze werden Lose zu bilden, sowie ihre Gründe mitunter durch untergesetzliche in einer Vergabedokumentation Normen konkretisiert, in Baden- festzuhalten. Zu den allgemeinen Württemberg bspw. durch die wirtschaftlichen Vorteilen, die mit Verwaltungsvorschrift der Lan- nahezu jeder Gesamtvergabe desregierung über die Vergabe verbunden sind, müssen ein- öffentlicher Aufträge (VwV Be- zelfallspezifische, projekt- bzw. schaffung), welche gleichfalls die auftragsbezogene wirtschaftliche Bildung von Teillosen oder Fach- oder technische Gründe hinzu- losen bzw. Gewerken als Regel- treten, welche – je nach ein- fall festsetzt. Abschnitt 9.1 VwV schlägiger Norm – eine Gesamt- Beschaffung fordert sogar „über- vergabe rechtfertigen bzw. erfor- wiegende“ wirtschaftliche und dern. Andernfalls liegt ein Verga- technische Gründe gegen eine berechtsverstoß vor, welcher eine Aufteilung in Lose. Beispielhaft Rückzahlungsverpflichtung der er- aufgeführt werden unverhältnis- haltenen Fördermittel auch noch mäßige Kostennachteile, eine nach Auftragsdurchführung nach starke Verzögerung des Vorha- sich ziehen kann. n bens, ein unverhältnismäßig ho- her Koordinierungsaufwand oder eine unverhältnismäßige Zersplit- terung aufgrund eines geringen Auftragswertes.
9 Das im April 2016 in Kraft ge- tretene neue Vergaberecht hat viele rend der Vertragslaufzeit dar. Einen Überblick über die Ausnahmen vom ml mitteilung neue Fragestellungen mit sich ge- Vergaberecht bei Inhouse-Geschäf- bracht. Die Vergaberechtsexperten ten und interkommunaler Zu- Vergaberechtstag 2016 von MELCHERS haben daher im sammenarbeit gab RAin Dr. Ilona November 2016 gemeinsam mit Renke, MELCHERS, bevor RA Metropolregion Rhein-Neckar zwei externen Referenten beim Andreas Pauli, MELCHERS, den „Vergaberechtstag 2016 Metropol- inhaltlichen Teil des Seminars mit region Rhein-Neckar“ über das neue Informationen zur geplanten Un- Recht und seine praktischen Aus- terschwellenvergabeordnung be- wirkungen informiert. Sebastian endete. Das Seminar fand seinen Stoll vom Rechtsamt der Stadt Abschluss bei Kaffeespezialitäten, Heidelberg referierte über die Smoothies, Cocktails und ange- praktischen Auswirkungen der Re- regten Gesprächen zu den Themen gelungen zur E-Vergabe. RA Philipp des Tages. Das große Interesse am Scharfenberg, MELCHERS, gab ei- Vergaberechtstag 2016 zeigte sich nen Überblick über die aktuelle sowohl an der hohen Teilnehmer- Rechtsprechung und die sich dar- zahl als auch an der angeregten aus ergebenden Folgen für die Ver- inhaltlichen Diskussion. MELCHERS gabepraxis. Dipl. Ing. Peter Kalte, wird auch in diesem Jahr wieder Geschäftsführer der Gütestelle Ho- einen Vergaberechtstag zu aktu- norar und Vergaberecht e. V., legte ellen Rechtsentwicklungen aus- in seinem Vortrag die neuen Re- richten, eine rechtzeitige Ankün- geln bei Auftragsänderungen wäh- digung wird erfolgen. n ml Veranstaltungen Termin: Ort: Freitag, 17.03.2017, 13.00 – 17.30 Uhr Heidelberg, Im Breitspiel 21 Veranstalter: MELCHERS Seminare GmbH Datenschutzkonformität 2018 – Referenten: RA Dr. Dennis Voigt, RA Dr. Sebastian Petrack, Roadmap für den Mittelstand RA Dr. Hendrik Skistims Info: http://www.melchers-law.com/seminare/ aktuelle-seminare.html Jedes Unternehmen erhebt, nalen Vorschriften stellen ab Mai verarbeitet oder nutzt personen- 2018 den neuen Regelungsrah- bezogene Daten. Die Europäische men für diese Tätigkeiten dar. Die vor allem integrierten Überblick Anregung für die Entwicklung Datenschutzgrundverordnung Veranstaltung wird den Teilneh- über den neuen Regelungsrahmen eines Fahrplans zur Datenschutz- und die zu erwartenden natio- mern einen praxisbezogenen und verschaffen. Sie soll zugleich als compliance 2018 dienen. n Regelmäßig informieren die Anwälte der Praxisgruppe Arbeits- blick über die bei der Beschäfti- gung von Rentnern und renten- ml mitteilung recht von MELCHERS über aktuelle nahen Mitarbeitern zu beachtenden Entwicklungen und Veränderungen Regelungen. Zum Abschluss des Arbeitsrecht im Arbeitsrecht, zuletzt im Dezem- Seminars informierten RA Gerhard ber 2016 beim Seminar „Arbeits- Boss und RA Dr. Jan Axtmann über Aktuell recht Aktuell“. RA Martin Koller- aktuelle Urteile im Arbeitsrecht und van Delden berichtete in seinem deren Auswirkungen auf die Pra- Vortrag über das neue Recht der xis. Das Seminar klang mit einem Arbeitnehmerüberlassung und mög- Umtrunk aus, den die Teilnehmer liche alternative Lösungen für den zur Vertiefung der fachlichen flexiblen Einsatz von Arbeitskräf- Diskussionen und zum gegensei- ten. RAin Lena Wallbrecht und RA tigen Kennenlernen nutzten. n Dominik Gallini gaben einen Über-
10 ml PRAXIStIPP Höchstbetrags zum Ausdruck kommende Wille, ein größeres 05 Risiken für Gesellschafter aus Risiko als im Verhältnis der Betei- ligung zu übernehmen, ziehe eine gemeinsamen Bürgschaften höhere Haftung im Innenverhält- nis der Gesellschafter nach sich. Diese 16 % errechneten sich im Es kommt häufig vor, dass kann man nur in guten Zeiten vorliegenden Fall aus dem vom DR. DIeteR thünneSen eine Bank zur Sicherung ihres vordenken und regeln. Mehrheitsgesellschafter übernom- d.thuennesen@melchers-law.com Kredits an eine Gesellschaft eine menen doppelten Höchstbetrag. gemeinsame Bürgschaft von allen ReChtSLAGe Weiterhin entschied der BGH, dass Dipl.-Betriebswirt, Fachanwalt für In- oder mehreren Gesellschaftern Übernehmen mehrere Gesell- das Ausscheiden eines Gesell- solvenzrecht, ist seit 1982 als Anwalt fordert, wenn auch nur „pro schafter für dieselbe Schuld Bürg- schafters und dessen Entlassung tätig. Aufgrund seiner langjährigen Er- forma“. Eine gemeinsame Bürg- schaften, wenn auch in unter- durch die Bank aus der Bürg- fahrung als Insolvenzverwalter berät schaft entspricht meist aber auch schiedlicher Höhe, ist bei ihnen schaft die Ausgleichsverpflichtung er Unternehmen, Gesellschafter, Ge- schäftsführer und Gläubiger als Be- dem Interesse des einzelnen Ge- als sog. Mitbürgen zwischen dem unter den Bürgen nicht berühre, teiligte im Rahmen von Sanierungen sellschafters. Das persönliche Haf- Außenverhältnis – der Haftung ge- also den Innenanteil der ver- und in Insolvenzverfahren. bliebenen Gesellschafter nicht er- tungsrisiko wird verteilt und fin- genüber dem Kreditgeber – und det so bei allen Entscheidungen dem Innenverhältnis – dem Aus- höhe. Berücksichtigung. gleich unter den Bürgen – zu unterscheiden. Gegenüber dem Der Fall offenbart auch wei- Die Risiken werden von den Gläubiger haften alle Mitbürgen tere Risiken, wenn die 16 % aus Gesellschaftern freilich oft nicht als Gesamtschuldner (§ 769 BGB). dem Höchstbetrag des Mehrheits- gesehen. Zeitlich unbegrenzte und Jeder haftet damit allein und im gesellschafters gerechnet wurden, in der Höhe unbeschränkte Bürg- Umfang seines Höchstbetrages nachdem dieser sich im Vergleich schaften können für die Gesell- auf das Ganze. zum Mitgesellschafter mit dem schafter ruinöse Folgen haben. In doppelten Höchstbetrag verbürgt der Insolvenz der Gesellschaft Eine derartige Situation lag hatte. Den Mehrheitsgesellschaf- drohen ihnen ungeahnt zusätz- der Entscheidung des BGH vom ter traf umgekehrt der Nachteil, liche Risiken nach § 135 InsO aus 27.09.2016 (Az.: XI ZR 81/15) zu- dass er den Anteil des ausge- bereits erledigten Schulden; selbst grunde. Hier hatten sich Gesell- schiedenen Gesellschafters nicht wenn sie schon ausgeschieden schafter mit völlig unterschied- umlegen konnte und damit die- sind. Ebenso bei offenen Schul- lichen Höchstbeträgen verbürgt. ser Ausfall wohl bei ihm verblieb. den: andere und vorrangige Ihr Anteil an der Gesellschaft ent- Sicherheiten entlasten nun nicht sprach nicht dem Verhältnis der tIPP mehr. Ihr Haftungsrisiko erhöht Höchstbeträge zueinander. Außer- Bürgschaften sollten Höchst- sich, selbst wenn sie bei Bürg- dem war ein Gesellschafter be- beträge ausweisen. Wenn Gesell- schaften nur für den Ausfall reits ausgeschieden. Die Bank hat- schafter sich als Mitbürgen ver- haften. Die Höhe ihrer Haftung te nur den Gesellschafter mit der pflichten, sollten sie zeitgleich sollten die Gesellschafter deshalb höchsten Bürgschaftssumme, den und genau untereinander regeln, prinzipiell bei Übernahme der Mehrheitsgesellschafter, in An- in welchem Verhältnis und mit Bürgschaft durch Vereinbarung spruch genommen. Er verlangte welchen Höchstbeträgen sie ein- eines Höchstbetrages begrenzen; nun den Ausgleich von einem ander den Ausgleich im Fall dies gilt erst recht bei gemein- Mitgesellschafter, der mit 10 % an der Inanspruchnahme schulden. samer Verpflichtung als Mitbür- der Gesellschaft beteiligt war und Scheiden Gesellschafter aus oder gen. Aber wie verteilt sich die dessen Anteil als Mitbürge im gibt es Gesellschafterwechsel, Haftung aus den gemeinsamen Verhältnis 16 % betrug. müssen die Regelungen jedes Mal Bürgschaften unter den Gesell- angepasst werden. Werden ein- schaftern, wenn unterschiedliche Der BGH entschied, dass sich zelne Gesellschafter als Mitbür- Höchstbeträge vereinbart werden? mangels abweichender Verein- gen vom Gläubiger aus der Bürg- Scheiden später Gesellschafter aus, barung der Innenausgleich grund- schaft entlassen, ohne dass die wollen diese danach überhaupt sätzlich nicht nach der Betei- Mitbürgen sich einverstanden er- nicht mehr mithaften. Wird am ligung, sondern nach dem Ver- klärt haben, muss dieses bereits Ende nur ein Gesellschafter als hältnis der Bürgschaften richte, bei der Inanspruchnahme aus der Bürge in Haftung genommen, weshalb im entschiedenen Fall Bürgschaft dem Gläubiger gem. stellt sich die Frage, inwieweit er der Mitbürge nicht 10 %, sondern § 776 BGB anspruchsmindernd Regress bei den Mitgesellschaf- 16 % auszugleichen habe. Der in entgegengehalten werden. n tern nehmen kann. Diese Fragen der Übernahme eines höheren
11 Wir freuen uns sehr, zwei neue Kollegen an unserem Standort Nach seinem Referendariat in Frankfurt und einer zwischenzeit- ml mitteilung Frankfurt begrüßen zu können. lichen Tätigkeit bei einer interna- tionalen Großkanzlei verstärkt er Rechtsanwalt Dr. Hendrik Skistims Herr Rechtsanwalt Dr. Hendrik nun das Frankfurter IT-Rechtsteam Skistims ist seit dem 01. Sep- und berät nationale und inter- und Rechtsanwalt Hans-Christian tember 2016 bei MELCHERS tätig. nationale Unternehmen in allen Sichert verstärken den Frankfurter Herr Dr. Skistims studierte Rechts- Bereichen des IT-Rechts. Darüber wissenschaft in Göttingen und hinaus berät er insbesondere zu Standort promovierte anschließend am Wis- Fragen des Marken- und Urheber- senschaftlichen Zentrum für Infor- rechts. Herr Sichert studierte Rechts- in Darmstadt und Frankfurt und mationstechnik-Gestaltung (ITeG) wissenschaft an der Universität in unterstütze den Frankfurter Stand- in Kassel über ein datenschutz- Herr Rechtsanwalt Hans- Jena. Im Anschluss daran absol- ort zunächst als freier Mitarbeiter. rechtliches Thema. Christian Sichert ist seit dem vierte er sein Rechtsreferendariat n 01. Oktober 2016 ebenfalls bei MEL- CHERS tätig. Herr Sichert verstärkt das Frankfurter Arbeits- rechtsteam und be- rät Mandanten in al- len Fragen des indi- viduellen und kollek- tiven Arbeitsrechts und der allgemeinen Vertragsgestaltung. ml Persönlich Dr. Spitz ist seit April 2009 als Rechtsanwalt bei MELCHERS tä- juristischen Tellerrand werfen, um in diesem Gebiet erfolgreich zu dungshilfe. Wenn der Mandant den Anwalt versteht, entsteht auch tig und seit 2015 Partner. sein. Unsere Beratungsaufträge in ein Vertrauensverhältnis. Dr. Matthias Spitz Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit den Bereichen des öffentlichen MELCHERS Heidelberg liegt auf den Gebieten des Verwal- Baurechts und des Verwaltungs- Wie verbringen Sie Ihre Freizeit tungs- und des Glücksspielrechts. rechts sind in aller Regel sehr am liebsten? abwechslungsreich, aber auch Im Urlaub am Meer mit meiner Was ist Ihr Lebensmotto bzw. durchaus anspruchsvoll. Frau und meinem Sohn, ansons- Lieblingszitat? ten mit Freunden in einem guten “With the first link, the chain is Was ist für ein gutes Verhältnis italienischen oder asiatischen forged. The first speech censured, zum Mandanten wichtig? Restaurant. the first thought forbidden, the Neben der fachlichen Expertise first freedom denied – chains us und detaillierten Branchenkennt- Wohin soll Ihre nächste Reise all irrevocably.” (Jean-Luc Picard) nissen kommt es auf die richtige gehen? Kommunikation an. Die Beratung Beruflich: London, privat: Urlaub Was reizt Sie am Verwaltungs- muss zwar alle wichtigen tatsäch- im Schnee in Garmisch-Parten- und Glücksspielrecht? lichen und rechtlichen Fragen ei- kirchen. Das Glücksspielrecht ist eine nes Mandats abdecken, dabei Sondermaterie des Verwaltungs- aber auf das Wesentliche redu- Was möchten Sie unbedingt rechts und zugleich auch ein ziert sein. Zudem muss sie für einmal im Leben tun? Querschnittsbereich, in dem ne- einen Nichtjuristen verständlich Da gibt es eine ganze Liste – ab- ben dem Wissen um die aktuel- sein. Ein Manager oder CEO, der gesehen von einem Flug zum len regulatorischen Entwicklungen täglich hunderte E-Mails erhält, Mond stehen ganz oben darauf vielfach auch das Geschäftsmo- möchte nicht noch zusätzlich von auch etwas irdischere Dinge, wie dell des Mandanten und techni- seinem Anwalt mit ausschweifi- z. B. eine Alpenüberquerung in sche Aspekte eine Rolle spielen. gen Ausführungen „belagert“ wer- einer mehrtätigen Wandertour mit Man kann also nicht nur, man den, sondern benötigt eine knapp Freunden und eine Jeep-Safari muss sogar einen Blick über den und präzise formulierte Entschei- durch Namibia. n
12 ml INTERNATIONAL kenntnissen beherrschen alle An- wälte des MELCHERS French Desk die französische, englische und MELCHERS French Desk – Kompetente deutsche Sprache und kennen die Begleitung auf dem deutschen Markt Mentalitätsunterschiede zwischen den Ländern. Sie sind dadurch in der Lage, die typischen Missver- Für französischsprachige Un- Markteintritt in Deutschland mit ständnisse bei grenzüberschrei- Impressum ternehmen und Investoren aus der Gründung eines (Tochter-)Un- tenden Angelegenheiten von vor- Frankreich, Belgien, Luxemburg ternehmens auch Risiken. Gute neherein zu vermeiden und maß- HERAUSGEBER und der Schweiz ist der deutsche Kenntnisse der juristischen Rah- geschneiderte Vorschläge für Pro- Melchers Rechtsanwälte Markt der wichtigste in Europa. menbedingungen sind daher un- jekte in Deutschland zu unter- Partnerschaftsgesellschaft mbB Die deutsche Wirtschaft ist dank verzichtbar für den wirtschaftli- breiten. Sitz Heidelberg der vielen mittelständischen Un- chen Erfolg. Der MELCHERS French Ansprechpartner des French Desk Amtsgericht Mannheim PR 700195 ternehmen dynamisch, das ge- Desk bietet umfassende juristische sind RA Martin Koller-van Delden CHEFREDAKTION setzliche Umfeld ist stabil und die Beratung zu allen wirtschaftlichen (m.koller.v.delden@melchers- Dr. Ilona Renke Arbeitskräfte sind hoch qualifi- Aktivitäten in Deutschland. Neben law.com) und RA Dr. Carsten Lutz i.renke@melchers-law.com ziert. Nichtsdestotrotz birgt ein ihren spezifischen juristischen Fach- (c.lutz@melchers-law.com). n KONZEPTION UND GESTALTUNG CT Medienberatung, Wiesloch bfw tailormade communication ml PRIVAT GmbH, Neustadt a. d. Weinstraße ERSCHEINUNGSWEISE 4 Ausgaben pro Jahr Soziales Engagement der Mitarbeiter von MELCHERS und FALK NACHBESTELLUNGEN newsletter@melchers-law.com Die Adventszeit 2016 haben Mitarbeiter von MELCHERS Rechts- STANDORTE UND KONTAKT anwälte und FALK & Co. zum An- HEIDELBERG lass genommen, sich für weniger Im Breitspiel 21, 69126 Heidelberg Privilegierte einzusetzen. Unter T +49-(0)6221-18 50-0 Federführung von RA Nikolas F +49-(0)6221-18 50-1 00 Bauer wurden sehr erfolgreich E heidelberg@melchers-law.com verschiedene regionale Unter- nehmen um Sachspenden für ei- BERLIN ne Tombola gebeten, so dass 90 Katharinenstraße 8, 10711 Berlin attraktive Preise auf die Gewinner T +49-(0)30-3 10 13 99-0 warteten. Die Mitarbeiter von F +49-(0)30-3 10 13 99-10 E berlin@melchers-law.com MELCHERS und FALK haben in großer Zahl Lose für die Tombola Tombola wurden u. a. Weih- rum Mannheim Penske Sportwa- FRANKFURT AM MAIN erworben und so einen Gesamt- nachtstüten mit verschiedenen genzentrum GmbH / Stadtwerke Darmstädter Landstraße 108 erlös von EUR 2.000,00 erzielt. nützlichen Dingen, wie z. B. Kaf- Heidelberg GmbH / Rhein-Neckar 60598 Frankfurt/Main Kurz vor Weihnachten wurden fee, Shampoo, Socken und Löwen GmbH / Tiergarten Heidel- T +49-(0)69-6 53 00 06-0 bei Glühwein und Gebäck die T-Shirts, für die Betreuten von berg gGmbH / Kurpfälzisches Mu- F +49-(0)69-6 53 00 06-40 glücklichen Gewinner gezogen und OBDACH e. V. zusammengestellt. seum der Stadt Heidelberg / E frankfurt@melchers-law.com dem stellvertretenden Vorsitzen- Forest Adventures Deutschland www.melchers-law.com den des Vereins OBDACH e. V., MELCHERS und FALK danken GmbH / SV Sandhausen 1916 e. V. / Herrn Dr. Plieninger, der Erlös aus den Sponsoren Badischer Renn- SV Waldhof Mannheim 07 e. V. / den Losverkäufen überreicht. verein Mannheim-Seckenheim e. V. / TSG 1899 Hoffenheim Fußball- Weisse Flotte Heidelberg GmbH + Spielbetriebs GmbH / Weingut OBDACH e. V. hat das Ziel, Ob- Co. KG / Palazzo Variete GmbH / Seeger GbR / Adam Müller GmbH dachlosen Obdach zu geben, sie Stadtpark Mannheim gGmbH / und Co. KG / Villa Toskana, Marion zur Selbsthilfe zu motivieren, ihre Planetarium Mannheim gGmbH / Schreiber e. K. / Tanzschule de seelischen und körperlichen Wun- BLOOMS Pertsch GmbH / Freitas / abdruck GmbH / Service- den zu heilen und Freude an einer PFITZENMEIER Fitness Park Ver- Design GmbH für die großzügigen sinnvollen Beschäftigung zu ver- waltungs GmbH / BADEWELT Sachspenden. n mitteln. Mit dem Geld aus der SINSHEIM GmbH / Porsche Zent-
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