Raiffeisen Futura Immo Fonds - Prospekt mit integriertem Fondsvertrag

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Raiffeisen Futura Immo Fonds
Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art «Immobilienfonds»

Prospekt mit integriertem Fondsvertrag

Januar 2015
INHALTSVERZEICHNIS

Teil 1: Prospekt                                                                                 4
1       Informationen über den Immobilienfonds                                                   4
1.1     Allgemeine Angaben zum Immobilienfonds                                                   4
1.2     Anlageziel und Anlagepolitik des Immobilienfonds                                         4
1.3     Profil des typischen Anlegers                                                            4
1.4     Für den Immobilienfonds relevante Steuervorschriften                                     4
2       Informationen über die Fondsleitung                                                      5
2.1     Allgemeine Angaben zur Fondsleitung                                                      5
2.2	Delegation der Anlageentscheide                                                              5
2.3	Delegation weiterer Teilaufgaben                                                             6
2.4     Immobilien Selektionsprozess                                                             6
2.5     Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten                                       7
3       Informationen über die Depotbank                                                         7
4       Informationen über Dritte                                                                7
4.1     Zahlstelle                                                                               7
4.2	Vertriebsträger                                                                              7
4.3     Revisionsstelle                                                                          7
4.4	Schätzungsexperten                                                                           7
5       Weitere Informationen                                                                    7
5.1	Nützliche Hinweise                                                                           7
5.2     Bedingungen für die Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen sowie Handel                 8
5.3	Vergütungen und Nebenkosten                                                                  8
5.3.1	Vergütungen und Nebenkosten zulasten der Anleger (Auszug aus § 19 des Fondsvertrags)       8
5.3.2	Vergütungen und Nebenkosten zulasten des Fondsvermögens (Auszug aus § 20 des Fondsvertrags) 8
5.3.3	Gebührenteilungsvereinbarungen und geldwerte Vorteile («soft commissions»)                 9
5.4     Publikationen des Immobilienfonds                                                        9
5.5	Versicherungen der Immobilien                                                                9
5.6	Verkaufsrestriktionen                                                                        9
5.7     Ausführliche Bestimmungen                                                                9

2 Raiffeisen Futura Immo Fonds – Prospekt mit integriertem Fondsvertrag
Teil 2: Fondsvertrag                                                      10
I	Grundlagen                                                              10
II      Rechte und Pflichten der Vertragsparteien                         10
III     Richtlinien der Anlagepolitik                                     13
IV	     Berechnung des Nettoinventarwertes sowie Ausgabe und
        Rücknahme von Anteilen und Schätzungsexperten                     16
V	Vergütungen und Nebenkosten                                             18
VI      Rechenschaftsablage und Prüfung                                   19
VII	Verwendung des Erfolges                                               19
VIII    Publikationen des Immobilienfonds                                 20
IX	Umstrukturierung und Auflösung                                         20
X       Änderung des Fondsvertrages                                       22
XI      Anwendbares Recht und Gerichtsstand                               22

3 Raiffeisen Futura Immo Fonds – Prospekt mit integriertem Fondsvertrag
Teil 1: Prospekt                                                       nachhaltige Neubauprojekte, bestehende Bauten und
Dieser Prospekt mit integriertem Fondsvertrag, der                     Umbauten sowie in Grundstücke und andere gemäss
vereinfachte Prospekt und der letzte Jahres- bzw.                      Fondsvertrag zulässige nachhaltige Immobilienanla-
Halbjahresbericht (falls nach dem letzten Jahresbericht                gen, insbesondere in Wohnliegenschaften in der
veröffentlicht) sind Grundlage für alle Zeichnungen                    gesamten Schweiz, unter Wahrung des Grundsatzes
von Anteilen des Immobilienfonds.                                      der Risikoverteilung. Er muss seine Anlagen insbeson-
Gültigkeit haben nur Informationen, die im Prospekt,                   dere nach Objekten, Nutzungsart, Alter, Bausubstanz,
im vereinfachten Prospekt oder im Fondsvertrag ent-                    Lage und Regionen verteilen. Die Anlagen erfolgen
halten sind.                                                           überwiegend direkt, nicht über Immobiliengesell-
                                                                       schaften.
1       Informationen über den Immobilienfonds                         Die Nachhaltigkeit der Immobilienanlagen stützt sich
                                                                       auf die Beurteilung einer unabhängigen Rating Agen-
1.1 Allgemeine Angaben zum                                             tur, zur Zeit die Inrate AG, Freiburg. Diese Begutach-
Immobilienfonds                                                        tung hat periodisch zu erfolgen. Die dabei unter ande-
Der «Raiffeisen Futura Immo Fonds» ist ein Anlage-                     rem angewandten Kriterien sind in Ziff. 2.4 unten
fonds schweizerischen Rechts der Art «Immobilien-                      genannt.
fonds» gemäss Bundesgesetz über die kollektiven                        Die wesentlichen Risiken des Immobilienfonds beste-
Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006. Der Fondsvertrag                     hen in der Abhängigkeit von konjunkturellen Entwick-
wurde von der Balfidor Fondsleitung AG mit Sitz in                     lungen, Veränderungen des Angebots und der Nach-
Basel als Fondsleitung aufgestellt und mit Zustimmung                  frage     im     schweizerischen     Immobilienmarkt,
der Zürcher Kantonalbank mit Sitz in Zürich als Depot-                 beschränkte Liquidität des schweizerischen Immobili-
bank der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA                     enmarkts, insbesondere bei grösseren Immobilienpro-
unterbreitet und von dieser erstmals am 2. September                   jekten, Veränderung der Kapitalmarktzinsen und
2013 genehmigt.                                                        Hypothekarzinsen, der subjektiven Bewertung der
Der Immobilienfonds basiert auf einem Kollektivanla-                   Immobilien, von inhärenten Risiken beim Erstellen von
gevertrag (Fondsvertrag), in dem sich die Fondsleitung                 Bauten, Umweltrisiken (u.a. Altlasten), ungewisse Ent-
verpflichtet, den Anleger 1 nach Massgabe der von ihm                  wicklung des Wettbewerbs im Immobilienmarkt,
erworbenen Fondsanteile am Immobilienfonds zu                          Änderung von Gesetzen und/oder Vorschriften, mög-
beteiligen und diesen gemäss den Bestimmungen von                      liche Interessenkonflikte. Überdies muss beachtet wer-
Gesetz und Fondsvertrag selbständig und im eigenen                     den, dass eine Steigerung des Anteilskurses kein Indiz
Namen zu verwalten. Die Depotbank nimmt nach                           für eine entsprechende Entwicklung in der Zukunft ist.
Massgabe der ihr durch Gesetz und Fondsvertrag                         Die Fondsleitung setzt keine Derivate ein.
übertragenen Aufgaben am Fondsvertrag teil.
Gemäss Fondsvertrag steht der Fondsleitung das Recht                   1.3 Profil des typischen Anlegers
zu, mit Zustimmung der Depotbank und Genehmi-                          Der Immobilienfonds eignet sich für Anleger mit einem
gung der Aufsichtsbehörde jederzeit verschiedene                       mittel- bis langfristigen Anlagehorizont, mit Fokus in
Anteilsklassen zu schaffen, aufzuheben oder zu verei-                  erster Linie auf einen laufenden Ertrag. Die Anleger
nigen.                                                                 können zeitweilige Schwankungen des Inventarwertes
Der Immobilienfonds ist nicht in Anteilsklassen unter-                 der Fondsanteile verkraften und sind nicht auf einen
teilt.                                                                 bestimmten Termin hin auf eine Realisierung der
                                                                       Anlage angewiesen.
1.2 Anlageziel und Anlagepolitik des
Immobilienfonds                                                        1.4 Für den Immobilienfonds relevante
Das Anlageziel des Raiffeisen Futura Immo Fonds                        Steuervorschriften
besteht hauptsächlich darin, einen stabilen laufenden                  Anlagefonds besitzen in der Schweiz keine Rechtsper-
Ertrag verbunden mit langfristiger Erhaltung des Kapi-                 sönlichkeit.
tals zu erzielen.                                                      Allerdings unterliegen die Erträge und Kapitalgewinne
Dieser Immobilienfonds investiert in erster Linie in                   aus direktem Grundbesitz sowohl eidgenössisch wie

1 Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Differenzierung, z.B. Anlegerinnen und Anleger, verzichtet.
	Entsprechende Begriffe gelten grundsätzlich für beide Geschlechter.

4 Raiffeisen Futura Immo Fonds – Prospekt mit integriertem Fondsvertrag
kantonal der Besteuerung auf der Ebene der Teilver-              2        Informationen über die Fondsleitung
mögen. Sie sind dagegen bei in der Schweiz domizi-
lierten Anlegern steuerfrei. Der Anlagefonds wird zur            2.1 Allgemeine Angaben zur Fondsleitung
Zeit nahezu ausschliesslich direkt in Immobilienwerte            Für die Fondsleitung zeichnet die Balfidor Fondslei-
investiert.                                                      tung AG, mit Sitz in Basel verantwortlich. Sie wurde im
Die übrigen Erträge und Kapitalgewinne werden nicht              Jahre 1982 als Aktiengesellschaft gegründet. Sie war
auf der Ebene des Anlagefonds besteuert. Ertragsaus-             seit ihrer Gründung hauptsächlich im Bereich der
schüttungen der Teilvermögen, die nicht aus direktem             Administration von Anlagefonds tätig. Im August
Grundbesitz stammen, unterliegen der Eidgenös-                   2007 wurde sie in eine Fondsleitung umgewandelt
sischen Verrechnungssteuer (Quellensteuer von 35%                und ist ausschliesslich im Fondsgeschäft tätig. Seit
auf dem Betrag des beweglichen Kapitalvermögens).                dem 2. September 2013 ist sie auch Fondsleitung für
Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Beteili-                 Immobilienfonds.
gungs- und Forderungswertpapieren und -wert-                     Die Höhe des gezeichneten Aktienkapitals der Fonds-
rechten sind verrechnungssteuerfrei, sofern sie mit              leitung beträgt am 31. Dezember 2014 CHF
separatem Coupon ausgeschüttet oder in der Abrech-               10‘000‘000.–. Das Aktienkapital ist in Namenaktien
nung an den Anleger gesondert ausgewiesen werden.                eingeteilt und voll liberiert. Alleinaktionär der Fonds-
Die im Anlagefonds auf den inländischen Erträgen                 leitung ist die Balfidor Holding AG, Basel, die wiede-
abgezogene Eidgenössische Verrechnungssteuer kann                rum im Alleineigentum der Zürcher Kantonalbank,
von der Fondsleitung für Rechnung des Anlagefonds                Zürich, steht.
vollumfänglich zurückgefordert werden.                           Verwaltungsrat der Fondsleitung:
Der in der Schweiz domizilierte Anleger kann die in              ■■ Markus Bachofen Rösner, Generaldirektor, Leiter

Abzug gebrachte Verrechnungssteuer durch Deklara-                   Mandate, ZKB
tion in der Steuererklärung resp. durch separaten Ver-           ■■ Regina Kleeb, Mitglied der Direktion, Leiterin Pro-

rechnungssteuerantrag zurückfordern.                                duktmanagement Anlage- und Vorsorgegeschäft,
Der im Ausland domizilierte Anleger (nachfolgend                    ZKB
«ausländischer Anleger» genannt) kann die Verrech-               ■■ Prof. Dr. Peter Meier, Leiter Zentrum Alternative In-

nungssteuer nach dem allfällig zwischen der Schweiz                 vestitionen & Risk Management, Zürcher Hochschu-
und seinem Domizilland bestehenden Doppelbesteue-                   le für Angewandte Wissenschaften
rungsabkommen zurückfordern. Bei fehlendem                       Die Geschäftsleitung obliegt den Herren Bruno
Abkommen besteht keine Rückforderungsmöglichkeit.                Schranz, Christoph Ritschard, Alain Nobile, André Wirz
Der Anlagefonds wird die Voraussetzungen der Frei-               und Marcel Stieger sowie Frau Renée Schuler.
stellung ausländischer Anleger von der Verrechnungs-             Die Fondsleitung verwaltet in der Schweiz per 31.
steuer gegen Abgabe der Bankenerklärungsverfahrens               Dezember 2014 insgesamt 123 kollektive Kapitalanla-
(Affidavit) voraussichtlich nicht erfüllen.                      gen, wobei sich die Summe der verwalteten Vermö-
Die Besteuerung und die übrigen steuerlichen Auswir-             gen am 31. Dezember 2014 auf rund CHF 41.52 Mia.
kungen für den Anleger beim Kaufen, Halten und Ver-              belief.
kaufen von Anteilen des Teilvermögens richten sich               Weiter erbringt die Fondsleitung administrative Dienst-
nach den steuerlichen Vorschriften im Sitz- oder                 leistungen für kollektive Kapitalanlagen, die durch
Ansässigkeitsstaat des Anlegers.                                 andere Fondsleitungen verwaltet werden, sowie für
Die vorgehenden steuerlichen Ausführungen gehen                  ähnliche Vermögen.
von der derzeit bekannten Rechtslage und, soweit
publiziert, Praxis in der Schweiz aus. Änderungen der            2.2 Delegation der Anlageentscheide
Gesetzgebung, Rechtsprechung oder der Erlasse und                Die Anlageentscheide des Immobilienfonds sind an
Praxis der Steuerbehörden bleiben ausdrücklich vorbe-            die VERIT Investment Management AG mit Sitz in
halten.                                                          Zürich, eine 100%ige Tochtergesellschaft der VERIT
                                                                 Liegenschaften und Beteiligungen AG, Zürich, dele-
                                                                 giert. Die Firma ist eine Vermögensverwaltungsgesell-
                                                                 schaft und unterliegt als solche der Aufsicht der

5 Raiffeisen Futura Immo Fonds – Prospekt mit integriertem Fondsvertrag
FINMA.                                                           2.4 Immobilien Selektionsprozess
Die VERIT Gruppe zeichnet sich aus durch ihre langjäh-           Jede Immobilie wird im Rahmen einer Nutzwertana-
rige Erfahrung in der Immobilienaquisition / -verkauf            lyse auf Basis der im Fondsvertrag aufgeführten Krite-
und in der Verwaltung / Bewirtschaftung von Immobi-              rien beurteilt. Das Resultat der Beurteilung erfolgt
lien. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein             quantitativ. Erzielt die Immobilie eine Beurteilung über
zwischen der Balfidor Fondsleitung AG und der VERIT              dem festgelegten Minimalwert, kommt sie als Invest-
Investment Management AG abgeschlossener Vermö-                  ment für den Fonds in Betracht. Ebenso kann in
gensverwaltungsvertrag.                                          Bestandesliegenschaften, welche über ein Nachhaltig-
                                                                 keits-Entwicklungspotenzial verfügen (Kombination
2.3 Delegation weiterer Teilaufgaben                             aus Ökonomie, Ökologie und Soziologie) investiert
Die Bewirtschaftung der Liegenschaften ist im Auf-               werden, sofern die Potenziale im Rahmen des Lebens-
tragsverhältnis an die VERIT Immobilien AG mit Sitz in           zyklus der Immobilie realisiert und umgesetzt werden.
Zürich delegiert.                                                Die definierten Minimalwerte beziehen sich auf die
Die VERIT Immobilien AG zeichnet sich aus durch die              jeweilige Immobilienkategorie (Wohnen, Büro und
langjährige Erfahrung in der Verwaltung und Bewirt-              Gewerbe). Unter Berücksichtigung der Ausschlusskri-
schaftung von Immobilien innerhalb der VERIT Gruppe.             terien, erfolgt die Berechnung auf Basis einzelner Kri-
Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwi-              terien. Die Minimalanforderungen können unterschrit-
schen der Balfidor Fondsleitung AG, Basel, und der               ten werden, sofern die Kriterien durch andere kom-
VERIT Immobilien AG, Zürich, abgeschlossener Ver-                pensiert werden können. Damit erfolgt die Beurteilung
trag.                                                            aggregiert über alle Kriterien auf dem Gesamtniveau
Vertrieb und Marketing des Immobilienfonds sind an               des Nutzwertes. Das Portfolio pro Immobilienkatego-
Raiffeisen Schweiz Genossenschaft, St. Gallen, als Ver-          rie hat bezüglich den angeführten Kriterien einen Ziel-
triebsträgerin delegiert. Diese kann Untervertriebsträ-          wert zu erreichen, der über dem Minimalwert zu lie-
ger ernennen.                                                    gen hat. Der Minimalwert wird so festgelegt, dass das
Die Delegation in Bezug auf die Definition der Nach-             Portfolio, berechnet als Summe aller Anlagen, einen
haltigkeitskriterien wurde an die Inrate AG, Freiburg,           Nachhaltigkeitsgrad besitzt, welcher mindestens 10%
delegiert. Die Inrate AG überprüft das Nachhaltigkeits-          über einem durchschnittlichen schweizerischen Immo-
Rating der Immobilien nach den definierten Nachhal-              bilienportfolio liegt.
tigkeitskriterien. Die genaue Ausführung des Auf-
trages regelt ein zwischen der Balfidor Fondsleitung             Bei der Beurteilung der Nachhaltigkeit finden nament-
AG und der Inrate AG abgeschlossener Vertrag vom                 lich folgende negativen und positiven Kriterien
November 2013.                                                   Anwendung.
Die Fondsleitung hat Tätigkeiten in den Bereichen                Ausschlusskriterien:
Rechtsberatung, Steuern und EDV-Systeme im Bereich               ■■ ungenügende Energieeffizienz

des Risk Managements an die Zürcher Kantonalbank,                ■■ Standorte mit erheblicher Gefährdung durch Natur-

Zürich, übertragen. Die genaue Ausführung des Auf-                  gefahren
trages regelt ein zwischen der Balfidor Fondsleitung             ■■ Standorte mit mangelndem Anschluss an den öf-

AG, Basel, und der Zürcher Kantonalbank, Zürich,                    fentlichen Verkehr
abgeschlossener Vertrag.                                         ■■ Standorte in zu kleinen, nicht zusammenhängenden

Der Fondsleitung steht es frei, im Rahmen der Gesetz-               Siedlungsgebieten
gebung weitere Tätigkeiten an Dritte zu delegieren.              ■■ Standorte mit mittlerem und hohem Radonrisiko,

                                                                    wenn gleichzeitig keine baulichen Massnahmen am
                                                                    Objekt ergriffen werden respektive werden können.
                                                                 Positivkriterien:
                                                                 ■■ gute Energieeffizienz, zweckmässige Nutzung von

                                                                    erneuerbaren Energien
                                                                 ■■ Standortgunst aus ökologischer Sicht (induzierte

                                                                    Mobilität)

6 Raiffeisen Futura Immo Fonds – Prospekt mit integriertem Fondsvertrag
■■   Berücksichtigung sozialer Aspekte (Wohnungsmix,             4          Informationen über Dritte
     Mischnutzung, Quartiereinbindung)
                                                                 4.1 Zahlstelle
2.5 Ausübung von Mitgliedschafts- und                            Zürcher Kantonalbank, Bahnhofstrasse 9,
Gläubigerrechten                                                 CH-8001 Zürich.
Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwal-             Postadresse: Postfach, CH-8010 Zürich
teten Fonds verbundenen Mitgliedschafts- und Gläu-               Telefon       044 293 93 93
bigerrechte unabhängig und ausschliesslich im Inte-              Telefax       044 292 38 02
resse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf                  E-Mail        serviceline@zkb.ch
Wunsch bei der Fondsleitung Auskunft über die Aus-
übung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte.                  4.2 Vertriebsträger
Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fonds-              Mit dem Vertrieb des Immobilienfonds ist folgendes
leitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläu-             Institut beauftragt worden:
bigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an                Raiffeisen Schweiz Genossenschaft, Raiffeisenplatz,
die Depotbank oder Dritte zu delegieren.                         CH-9001 St. Gallen. Diese kann Untervertriebsträger
Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen            ernennen.
der Anleger nachhaltig tangieren könnten, wie
namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts-                 4.3 Revisionsstelle
und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als                Als Revisionsstelle amtet Ernst           &    Young     AG,
Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder son-              Maagplatz 1, CH-8005 Zürich.
stiger ihr nahestehender juristischer Personen zuste-
hen, übt die Fondsleitung das Stimmrecht selber aus              4.4 Schätzungsexperten
oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich              Die Fondsleitung hat mit Genehmigung der Aufsichts-
dabei auf Informationen abstützen, die sie von der               behörde Ulrich Prien, Kilian Schwendimann und Beat
Depotbank, dem Portfolio Manager, der Gesellschaft               Ochsner als ständige und unabhängige Schätzungsex-
oder Dritten erhält oder aus der Presse erfährt.                 perten beauftragt. Die Schätzungsexperten sind Mitar-
Der Fondsleitung ist es freigestellt, auf die Ausübung           beiter der KPMG AG, Zürich, und zeichnen sich durch
der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzich-             langjährige Erfahrung im Schätzungswesen aus. Die
ten.                                                             genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen
                                                                 der Balfidor Fondsleitung AG, Basel, und den Schät-
3       Informationen über die Depotbank                         zern abgeschlossener Auftrag.
Als Depotbank fungiert die Zürcher Kantonalbank mit
Sitz in Zürich. Die Bank wurde im Jahre 1870 als selb-           5          Weitere Informationen
ständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts
gegründet.                                                       5.1        Nützliche Hinweise
Die Depotbank deckt alle Bereiche des Bankgeschäfts              Valorennummer / ISIN      22518230 / CH0225182309
ab.                                                              Kotierung / Handel        nicht kotiert, ausserbörslicher Han-
                                                                                           del durch die Raiffeisen Schweiz
Die Depotbank kann Dritt- und Sammelverwahrer im                                           Genossenschaft, St. Gallen, als Mar-
In- und Ausland mit der Aufbewahrung des Fondsver-                                         ket Maker gewährleistet
mögens beauftragen, soweit dies im Interesse einer               Laufzeit                  Der Immobilienfonds besteht auf
                                                                                           unbestimmte Zeit
sachgerechten Verwahrung liegt.
                                                                 Rechnungsjahr             1. April bis 31. März
Die Dritt- und Sammelverwahrung bringt es mit sich,                                        Das erste Rechnungsjahr endet am
dass die Fondsleitung an den hinterlegten Wertpapie-                                       31. März 2015
ren nicht mehr das Allein-, sondern nur noch das Mit-            Rechnungseinheit          Schweizer Franken
eigentum hat.                                                    Mindestanlage             1 Anteil
                                                                 Verwendung der Erträge    Ausschüttung der Erträge jeweils im
                                                                                           Juni

7 Raiffeisen Futura Immo Fonds – Prospekt mit integriertem Fondsvertrag
5.2 Bedingungen für die Ausgabe und Rück-                        Die Anteile werden nicht verbrieft, sondern buchmäs-
nahme von Fondsanteilen sowie Handel                             sig geführt.
Die Ausgabe von Anteilen ist jederzeit möglich. Sie              Die Fondsleitung kann die Ausgabe der Anteile jeder-
darf nur tranchenweise erfolgen. Die Fondsleitung                zeit einstellen sowie Anträge auf Zeichnung oder
bestimmt die Anzahl der neu auszugebenden Anteile,               Umtausch von Anteilen zurückweisen.
das Bezugsverhältnis für die bisherigen Anleger, die             Die Fondsleitung stellt einen ausserbörslichen Handel
Emissionsmethode für das Bezugsrecht und die                     der Immobilienfondsanteile über die Raiffeisen
übrigen Bedingungen in einem separaten Emissions-                Schweiz Genossenschaft, St. Gallen, als Market Maker
prospekt.                                                        sicher. Der Handel erfolgt mindestens auf Wochenba-
Der Anleger kann seinen Anteil jeweils auf das Ende              sis, jeweils mindestens am ersten Bankwerktag einer
eines Rechnungsjahres, unter Einhaltung einer Kündi-             Woche.
gungsfrist von 12 Monaten kündigen. Die Fondslei-                Die Fondsleitung veröffentlicht den Verkehrswert des
tung kann unter bestimmten Bedingungen die wäh-                  Fondsvermögens und den sich daraus ergebenden
rend eines Rechnungsjahres gekündigten Anteile vor-              Nettoinventarwert der Fondsanteile auf der elektro-
zeitig zurückzahlen (vgl. § 17 Ziff. 2 Fondsvertrag).            nischen Plattform «www.fundinfo.com» und der Web-
Falls der Anleger die vorzeitige Rückzahlung wünscht,            site von Raiffeisen Schweiz Genossenschaft, «www.
so hat er dies bei der Kündigung schriftlich zu verlan-          raiffeisen.ch». Gleichzeitig mit der Bekanntgabe des
gen. Die ordentliche wie auch die vorzeitige Rückzah-            Nettoinventarwertes sowie an jedem Handelstag wer-
lung erfolgt innerhalb von zwei Monaten nach                     den die Preise des regelmässigen ausserbörslichen
Abschluss des Rechnungsjahres (vgl. § 5 Ziff. 4 Fonds-           Handels der Anteile durch den Market Maker publi-
vertrag).                                                        ziert.
Der Nettoinventarwert des Immobilienfonds wird zum
Verkehrswert auf Ende des Rechnungsjahres und bei                Es ist zu beachten, dass die sich marktmässig
jeder Ausgabe von Anteilen berechnet.                            bildenden Kurse von den Nettoinventarwerten
Der Nettoinventarwert eines Anteils ergibt sich aus              der Anteile abweichen können. Hinzu tritt, dass
dem Verkehrswert des Fondsvermögens, vermindert                  die Entwicklung der Marktpreise der Anteile
um allfällige Verbindlichkeiten des Immobilienfonds              häufig die allgemeine Entwicklung der Kapital-
sowie um die bei einer allfälligen Liquidation des               und Immobilienmärkte, nicht die spezifische
Immobilienfonds wahrscheinlich anfallenden Steuern,              Entwicklung des Portefeuilles des Immobilien-
dividiert durch die Anzahl der im Umlauf befindlichen            fonds reflektiert.
Anteile. Er wird auf 1/100 der Rechnungseinheit
gerundet.                                                        5.3      Vergütungen und Nebenkosten
Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem im Hinblick auf
die Ausgabe berechneten Nettoinventarwert, zuzüglich             5.3.1 Vergütungen und Nebenkosten
der Ausgabekommission. Die Höhe der Ausgabekom-                  zulasten der Anleger (Auszug aus § 19
mission ist aus der nachfolgenden Ziff. 5.3 ersichtlich.         des Fondsvertrags)
Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem im Hinblick               ■■ Ausgabekommission zugunsten der Fondsleitung,

auf die Rücknahme berechneten Nettoinventarwert,                    Depotbank und/oder Vertriebsträgern im In- und
abzüglich der Rücknahmekommission. Die Höhe der                     Ausland: höchstens 3%
Rücknahmekommission ist aus der nachfolgenden Ziff.              ■■ Rücknahmekommission zugunsten der Fondslei-

5.3 ersichtlich.                                                    tung, Depotbank und/oder Vertriebsträgern im In-
Die Nebenkosten für den An- und Verkauf der Anla-                   und Ausland: höchstens 2%
gen (Handänderungssteuern, Notariatskosten, Gebüh-
ren, marktkonforme Courtagen, Abgaben usw.), die                 5.3.2 Vergütungen und Nebenkosten zulasten
dem Immobilienfonds aus der Anlage des einbezahl-                des Fondsvermögens (Auszug aus § 20 des
ten Betrages bzw. aus dem Verkauf eines dem gekün-               Fondsvertrags)
digten Anteil entsprechenden Teils der Anlagen                   ■■ Pauschale Verwaltungskommission der Fondslei-

erwachsen, werden dem Fondsvermögen belastet.                       tung: max. 0.80% p.a.

8 Raiffeisen Futura Immo Fonds – Prospekt mit integriertem Fondsvertrag
Diese wird verwendet für die Leitung, das Asset                  Der Prospekt mit integriertem Fondsvertrag, der ver-
Management und den Vertrieb des Immobilienfonds                  einfachte Prospekt und die Jahres- bzw. Halbjahresbe-
sowie zur Deckung der anfallenden Kosten.                        richte können bei der Fondsleitung, der Depotbank
Eine detaillierte Aufstellung der in der pauschalen Ver-         und allen Vertriebsträgern kostenlos bezogen werden.
waltungskommission enthaltenen Vergütungen und                   Bei einer Fondsvertragsänderung, einem Wechsel der
Nebenkosten ist aus § 20 des Fondsvertrages ersicht-             Fondsleitung oder der Depotbank sowie der Auflö-
lich.                                                            sung des Immobilienfonds erfolgt die Veröffentlichung
Zusätzlich können dem Immobilienfonds die weiteren               durch die Fondsleitung im «Schweizerischen Handels-
in § 20 des Fondsvertrags aufgeführten Vergütungen               amtsblatt» (SHAB) und auf der elektronischen Platt-
und Nebenkosten in Rechnung gestellt werden.                     form «www.fundinfo.com».
Der effektiv angewandte Satz der pauschalen Verwal-              Die Veröffentlichung des Nettoinventarwertes erfolgt
tungskommission ist jeweils aus dem Jahres- und                  täglich auf der elektronischen Plattform «www.fund-
Halbjahresbericht ersichtlich.                                   info.com».
Die Fondsleitung kann aus dem Bestandteil Vertrieb an
die folgenden institutionellen Anleger, welche bei               5.5 Versicherungen der Immobilien
wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Fondsanteile              Die sich im Eigentum dieses Immobilienfonds befind-
für Dritte halten, Rückvergütungen bezahlen:                     lichen Immobilien sind grundsätzlich gegen Feuer- und
■■ Lebensversicherungsgesellschaften                             Wasserschäden sowie Schäden infolge haftpflichtre-
■■ Pensionskassen und andere Vorsorgeeinrichtungen               chtlich relevanter Ursachen versichert. Mietertragsaus-
■■ Anlagestiftungen                                              fälle als Folgekosten von Feuer- und Wasserschäden
■■ Schweizerische Fondsleitungen und -gesellschaften             sind in diesem Versicherungsschutz eingeschlossen.
■■ Ausländische Fondsleitungen und -gesellschaften               Nicht versichert sind jedoch Erdbebenschäden und
■■ Investmentgesellschaften                                      deren Folgen.
Sodann kann die Fondsleitung aus dem Bestandteil
Vertrieb an die nachstehend bezeichneten Vertriebs-              5.6 Verkaufsrestriktionen
träger und -partner Vertriebsentschädigungen bezah-              Bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen dieses
len:                                                             Immobilienfonds im Ausland kommen die dort gel-
■■ bewilligte Vertriebsträger                                    tenden Bestimmungen zur Anwendung.
■■ Fondsleitungen, Banken, Effektenhändler, die                  a) Für folgende Länder liegt eine Vertriebsbewilligung
   Schweizerische Post sowie Versicherungsgesell-                    vor: Schweiz
   schaften                                                      b) Anteile dieses Immobilienfonds dürfen innerhalb
■■ Vertriebspartner, die Fondsanteile ausschliesslich bei            der USA weder angeboten, verkauft noch ausge-
   institutionellen Anlegern mit professioneller Tresore-        liefert werden.
   rie platzieren                                                Die Fondsleitung und die Depotbank können gegen-
■■ Vermögensverwalter                                            über natürlichen oder juristischen Personen in
                                                                 bestimmten Ländern und Gebieten den Verkauf, die
5.3.3 Gebührenteilungsvereinbarungen und                         Vermittlung oder Übertragung von Anteilen untersa-
geldwerte Vorteile («soft commissions»)                          gen oder beschränken.
Die Fondsleitung hat keine Gebührenteilungsvereinba-
rungen geschlossen.                                              5.7 Ausführliche Bestimmungen
Die Fondsleitung hat keine Vereinbarungen bezüglich              Alle weiteren Angaben zum Immobilienfonds wie zum
so genannten «soft commissions» geschlossen.                     Beispiel die Bewertung des Fondsvermögens, die Auf-
                                                                 führung sämtlicher dem Anleger und dem Immobilien-
5.4 Publikationen des Immobilienfonds                            fonds belasteten Vergütungen und Nebenkosten
Weitere Informationen über den Immobilienfonds sind              sowie die Verwendung des Erfolges gehen im Detail
im letzten Jahres- bzw. Halbjahresbericht enthalten.             aus dem Fondsvertrag hervor.
Zudem können aktuellste Informationen im Internet
unter www.zkb.ch abgerufen werden.

9 Raiffeisen Futura Immo Fonds – Prospekt mit integriertem Fondsvertrag
Teil 2: Fondsvertrag                                             3.	Die Fondsleitung kann die Anlageentscheide
                                                                    sowie Teilaufgaben delegieren, soweit dies im
I      Grundlagen                                                   Interesse einer sachgerechten Verwaltung liegt.
                                                                    Sie beauftragt ausschliesslich Personen, die für
§1 Bezeichnung; Firma und Sitz von                                  die einwandfreie Ausführung der Aufgabe qua-
   Fondsleitung und Depotbank                                       lifiziert sind, und stellt die Instruktion sowie
1.	Unter der Bezeichnung „Raiffeisen Futura Immo                    Überwachung und Kontrolle der Durchführung
   Fonds“ besteht ein vertraglicher Anlagefonds                     des Auftrages sicher.
   der Art «Immobilienfonds» (der «Immobilien-                      Für Handlungen der Beauftragten haftet die
   fonds») im Sinne von Art. 25 ff. i.V.m. Art. 58 ff.              Fondsleitung wie für eigenes Handeln.
   des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapi-                 4.	Die Fondsleitung kann mit Zustimmung der
   talanlagen vom 23. Juni 2006 (KAG).                              Depotbank eine Änderung dieses Fondsvertra-
2. Fondsleitung ist Balfidor Fondsleitung AG,                       ges bei der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung
   Basel.                                                           einreichen (siehe § 27).
3.	Depotbank ist die Zürcher Kantonalbank, Zürich.               5.	Die Fondsleitung kann den Immobilienfonds mit
                                                                    anderen Immobilienfonds gemäss den Bestim-
                                                                    mungen von § 25 vereinigen oder gemäss den
II     Rechte und Pflichten der Vertragsparteien                    Bestimmungen von § 26 auflösen.
                                                                 6.	Die Fondsleitung hat Anspruch auf die in den
§ 2 Der Fondsvertrag                                                §§ 19 und 20 vorgesehenen Vergütungen, auf
	Die Rechtsbeziehungen zwischen Anlegern                            Befreiung von den Verbindlichkeiten, die sie in
    einerseits und Fondsleitung sowie Depotbank                     richtiger Erfüllung ihrer Aufgaben eingegangen
    andererseits werden durch den vorliegenden                      ist, und auf Ersatz der Aufwendungen, die sie
    Fondsvertrag und die einschlägigen Bestim-                      zur Erfüllung dieser Verbindlichkeiten gemacht
    mungen der Kollektivanlagengesetzgebung                         hat.
    geordnet.                                                    7.	Die Fondsleitung haftet dem Anleger dafür,
                                                                    dass die Immobiliengesellschaften, die zum
§ 3 Die Fondsleitung                                                Immobilienfonds gehören, die Vorschriften des
1.	Die Fondsleitung verwaltet den Immobilien-                       KAG und des Fondsvertrags einhalten.
    fonds für Rechnung der Anleger selbständig                   8.	Die Fondsleitung sowie deren Beauftragte und
    und in eigenem Namen. Sie entscheidet insbe-                    die ihnen nahestehenden natürlichen und juris-
    sondere über die Ausgabe von Anteilen, die                      tischen Personen dürfen vom Immobilienfonds
    Anlagen und deren Bewertung. Sie berechnet                      keine Immobilienwerte übernehmen oder ihm
    den Nettoinventarwert und setzt Ausgabe- und                    abtreten; vorbehalten bleibt Ziff. 9 nachste-
    Rücknahmepreise sowie Gewinnausschüttun-                        hend.
    gen fest. Sie macht alle zum Immobilienfonds                 9. Übernahmen oder Abtretungen von Immobili-
    gehörenden Rechte geltend.                                      enwerten von bzw. an die in Ziff. 8 genannten
2.	Die Fondsleitung und ihre Beauftragten unter-                    Personen können ausnahmsweise gemäss Art.
    liegen der Treue-, Sorgfalts- und Informations-                 63 Abs. 4 KAG i.V.m. Art. 32a der Verordnung
    pflicht. Sie handeln unabhängig und wahren                      über die kollektiven Kapitalanlagen (KKV) in
    ausschliesslich die Interessen der Anleger. Sie                 begründeten Einzelfällen mit Bewilligung der
    treffen die organisatorischen Massnahmen, die                   Aufsichtsbehörde       vorgenommen       werden,
    für eine einwandfreie Geschäftsführung erfor-                   sofern die Ausnahme im Interesse der Anleger
    derlich sind. Sie gewährleisten eine transpa-                   ist und zusätzlich zu der Schätzung der ständi-
    rente Rechenschaftsablage und informieren                       gen Schätzungsexperten ein von diesen bezie-
    angemessen über diesen Immobilienfonds.                         hungsweise deren Arbeitgeber und von der
                                                                    Fondsleitung sowie der Depotbank des Immobi-
                                                                    lienfonds unabhängiger Schätzungsexperte die

10 Raiffeisen Futura Immo Fonds – Prospekt mit integriertem Fondsvertrag
Marktkonformität des Kaufs- und Verkaufsprei-                den können, das Eigentum der Fondsleitung
       ses des Immobilienwertes sowie der Transakti-                und führt darüber Aufzeichnungen.
       onskosten bestätigt. Für die Berichterstattung,           6.	Die Depotbank kann Dritt- und Sammelverwah-
       Bestätigung der Prüfgesellschaft und Publika-                rer im In- oder Ausland mit der Aufbewahrung
       tion zu solchen Transaktionen gelten die Bestim-             des Fondsvermögens beauftragen, soweit dies
       mungen von Art. 32a Abs. 2 bis 4 KKV.                        im Interesse einer sachgerechten Verwahrung
                                                                    liegt. Sie prüft und überwacht, ob der von ihr
§ 4 Die Depotbank                                                   beauftragte Dritt- oder Sammelverwahrer:
1.	Die Depotbank bewahrt das Fondsvermögen                       a) über eine angemessene Betriebsorganisation,
    auf, insbesondere die unbelehnten Schuldbriefe                  finanzielle Garantien und die fachlichen Qualifi-
    sowie die Aktien der Immobiliengesellschaften.                  kationen verfügt, die für die Art und die Kom-
    Sie besorgt die Ausgabe und Rücknahme der                       plexität der Vermögensgegenstände, die ihm
    Fondsanteile sowie den Zahlungsverkehr für                      anvertraut wurden, erforderlich sind;
    den Immobilienfonds. Für die laufende Verwal-                b) einer regelmässigen externen Prüfung unterzo-
    tung von Immobilienwerten kann sie Konten                       gen und damit sichergestellt wird, dass sich die
    von Dritten führen lassen.                                      Finanzinstrumente in seinem Besitz befinden;
2.	Die Depotbank und ihre Beauftragten unterlie-                 c) die von der Depotbank erhaltenen Vermögens-
    gen der Treue-, Sorgfalts- und Informations-                    gegenstände so verwahrt, dass sie von der
    pflicht. Sie handeln unabhängig und wahren                      Depotbank durch regelmässige Bestandesab-
    ausschliesslich die Interessen der Anleger. Sie                 gleiche zu jeder Zeit eindeutig als zum Vermö-
    treffen die organisatorischen Massnahmen, die                   gen des Immobilienfonds gehörend identifiziert
    für eine einwandfreie Geschäftsführung erfor-                   werden können;
    derlich sind. Sie gewährleisten eine transpa-                d) die für die Depotbank geltenden Vorschriften
    rente Rechenschaftsablage und informieren                       hinsichtlich der Wahrnehmung ihrer delegierten
    angemessen über diesen Immobilienfonds. Sie                     Aufgaben und der Vermeidung von Interessen-
    legen sämtliche den Anlegern belasteten direk-                  kollisionen einhält.
    ten und indirekten Gebühren und Kosten sowie
    deren Verwendung offen; über Entschädigun-                   	Die Depotbank haftet für den durch den Beauf-
    gen für den Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen                tragten verursachten Schaden, sofern sie nicht
    in Form von Provisionen, Courtagen und ande-                   nachweisen kann, dass sie bei der Auswahl, Ins-
    ren geldwerten Vorteilen informieren sie die                   truktion und Überwachung die nach den
    Anleger vollständig, wahrheitsgetreu und ver-                  Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat.
    ständlich.                                                     Der Prospekt enthält gegebenenfalls Ausfüh-
3.	Die Depotbank ist für die Konto- und Depotfüh-                  rungen zu den mit der Übertragung der Aufbe-
    rung des Immobilienfonds verantwortlich, kann                  wahrung auf Dritt- und Sammelverwahrer ver-
    aber nicht selbständig über dessen Vermögen                    bundenen Risiken.
    verfügen.                                                      Für Finanzinstrumente darf die Übertragung im
4.	Die Depotbank gewährleistet, dass ihr bei                       Sinne des vorstehenden Absatzes nur an beauf-
    Geschäften, die sich auf das Vermögen des                      sichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer erfolgen.
    Immobilienfonds beziehen, der Gegenwert                        Davon ausgenommen ist die zwingende Ver-
    innert der üblichen Fristen übertragen wird. Sie               wahrung an einem Ort, an dem die Übertra-
    benachrichtigt die Fondsleitung, falls der                     gung an beaufsichtigte Dritt- oder Sammelver-
    Gegenwert nicht innert der üblichen Frist erstat-              wahrer nicht möglich ist, wie insbesondere
    tet wird, und von der Gegenpartei Ersatz für                   aufgrund zwingender Rechtsvorschriften oder
    den betroffenen Vermögenswert fordert, sofern                  der Modalitäten des Anlageprodukts. Die Anle-
    dies möglich ist.                                              ger sind durch Ausführungen im Prospekt über
5.	Die Depotbank prüft bei Vermögensgegenstän-                     die beabsichtigte Dritt- oder Sammelverwah-
    den, die nicht in Verwahrung genommen wer-                     rung zu informieren.

11 Raiffeisen Futura Immo Fonds – Prospekt mit integriertem Fondsvertrag
7.	Die Depotbank sorgt dafür, dass die Fondslei-                    andere sachverständige Person den abklärungs-
   tung das Gesetz und den Fondsvertrag beach-                      bedürftigen Sachverhalt untersucht und ihnen
   tet. Sie prüft, ob die Berechnung des Nettoin-                   darüber Bericht erstattet.
   ventarwertes und der Ausgabe- und                             4.	Die Anleger können den Fondsvertrag jeweils
   Rücknahmepreise der Anteile sowie die Anla-                      auf das Ende eines Rechnungsjahres unter Ein-
   geentscheide Gesetz und Fondsvertrag entspre-                    haltung einer Kündigungsfrist von 12 Monaten
   chen und ob der Erfolg nach Massgabe des                         kündigen und die Auszahlung ihres Anteils am
   Fondsvertrags verwendet wird. Für die Auswahl                    Immobilienfonds in bar verlangen.
   der Anlagen, welche die Fondsleitung im Rah-                  	Die Fondsleitung kann unter bestimmten Bedin-
   men der Anlagevorschriften trifft, ist die Depot-                gungen die während eines Rechnungsjahrs
   bank nicht verantwortlich.                                       gekündigten Anteile nach Abschluss desselben
8.	Die Depotbank hat Anspruch auf die in den §§                     vorzeitig zurückzahlen (vgl. § 17 Ziff. 2).
   19 und 20 vorgesehenen Vergütungen, auf                       	Die ordentliche wie auch die vorzeitige Rück-
   Befreiung von den Verbindlichkeiten, die sie in                  zahlung erfolgen innerhalb von zwei Monaten
   richtiger Erfüllung ihrer Aufgaben eingegangen                   nach Abschluss des Rechnungsjahres.
   ist, und auf Ersatz der Aufwendungen, die sie                 5.	Die Anteile eines Anlegers müssen durch die
   zur Erfüllung dieser Verbindlichkeiten gemacht                   Fondsleitung in Zusammenarbeit mit der Depot-
   hat.                                                             bank zum jeweiligen Rücknahmepreis zwangs-
9.	Die Depotbank sowie deren Beauftragte und                        weise zurückgenommen werden, wenn:
   die ihnen nahestehenden natürlichen und juris-                a) dies zur Wahrung des Rufes des Finanzplatzes,
   tischen Personen dürfen vom Immobilienfonds                      namentlich zur Bekämpfung der Geldwäsche-
   keine Immobilienwerte übernehmen oder ihm                        rei, erforderlich ist;
   abtreten.                                                     b) der Anleger die gesetzlichen oder vertraglichen
                                                                    Voraussetzungen zur Teilnahme an diesem
§ 5 Die Anleger                                                     Immobilienfonds nicht mehr erfüllt.
1.	Die Anleger erwerben mit Vertragsabschluss                    6. Zusätzlich können die Anteile eines Anlegers
    und der Einzahlung in bar eine Forderung gegen                  durch die Fondsleitung in Zusammenarbeit mit
    die Fondsleitung auf Beteiligung am Vermögen                    der Depotbank zum jeweiligen Rücknahmepreis
    und am Ertrag des Immobilienfonds. Die Forde-                   zwangsweise zurückgenommen werden, wenn:
    rung der Anleger ist in Anteilen begründet.                  a) die Beteiligung des Anlegers am Immobilien-
2.	Die Anleger sind nur zur Einzahlung des von                      fonds geeignet ist, die wirtschaftlichen Interes-
    ihnen gezeichneten Anteils in den Immobilien-                   sen der übrigen Anleger massgeblich zu beein-
    fonds verpflichtet. Ihre persönliche Haftung für                trächtigen, insbesondere wenn die Beteiligung
    Verbindlichkeiten des Immobilienfonds ist aus-                  steuerliche Nachteile für den Immobilienfonds
    geschlossen.                                                    im In- oder Ausland zeitigen kann;
3.	Die Anleger erhalten bei der Fondsleitung jeder-              b) Anleger ihre Anteile in Verletzung von Bestim-
    zeit die erforderlichen Auskünfte über die                      mungen eines auf sie anwendbaren in- oder
    Grundlagen für die Berechnung des Nettoin-                      ausländischen Gesetzes, dieses Fondsvertrags
    ventarwertes pro Anteil. Machen die Anleger                     oder des Prospekts erworben haben oder hal-
    ein Interesse an näheren Angaben über ein-                      ten.
    zelne Geschäfte der Fondsleitung wie die Aus-
    übung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrech-                § 6 Anteile und Anteilsklassen
    ten geltend, so erteilt ihnen die Fondsleitung               1.	Die Fondsleitung kann mit Zustimmung der
    auch darüber jederzeit Auskunft. Die Anleger                     Depotbank und Genehmigung der Aufsichtsbe-
    können beim Gericht am Sitz der Fondsleitung                     hörde jederzeit verschiedene Anteilsklassen
    verlangen, dass die Revisionsstelle oder eine                    schaffen, aufheben oder vereinigen. Alle

12 Raiffeisen Futura Immo Fonds – Prospekt mit integriertem Fondsvertrag
Anteilsklassen berechtigen zur Beteiligung am                III       Richtlinien der Anlagepolitik
    ungeteilten Fondsvermögen, welches seiner-
    seits nicht segmentiert ist. Diese Beteiligung               A         Anlagegrundsätze
    kann aufgrund klassenspezifischer Kostenbelas-
    tungen oder Ausschüttungen oder aufgrund                     §7        Einhaltung der Anlagevorschriften
    klassenspezifischer Erträge unterschiedlich aus-             1.        Bei der Auswahl der einzelnen Anlagen und zur
    fallen und die verschiedenen Anteilsklassen                            Umsetzung der Anlagepolitik gemäss § 8 beach-
    können deshalb einen unterschiedlichen Netto-                          tet die Fondsleitung im Sinne einer ausgewoge-
    inventarwert pro Anteil aufweisen. Für klassen-                        nen Risikoverteilung die nachfolgend aufge-
    spezifische Kostenbelastungen haftet das Ver-                          führten    Grundsätze      und     prozentualen
    mögen des Immobilienfonds als Ganzes.                                  Beschränkungen. Diese beziehen sich auf das
2.	Die Schaffung, Aufhebung oder Vereinigung                               Fondsvermögen zu Verkehrswerten und sind
    von Anteilsklassen wird in den Publikationsor-                         ständig einzuhalten. Dieser Immobilienfonds
    ganen bekannt gemacht. Nur die Vereinigung                             muss die Anlagebeschränkungen zwei Jahre
    gilt als Änderung des Fondsvertrages im Sinne                          nach Ablauf der Zeichnungsfrist (Lancierung)
    von § 27.                                                              erfüllen.
3.	Die verschiedenen Anteilsklassen können sich                  2.        Werden die Beschränkungen durch Marktverän-
    namentlich hinsichtlich Kostenstruktur, Refe-                          derungen überschritten, so müssen die Anlagen
    renzwährung, Währungsabsicherung, Aus-                                 unter Wahrung der Interessen der Anleger
    schüttung oder Thesaurierung der Erträge, Min-                         innerhalb einer angemessenen Frist auf das
    destanlage sowie Anlegerkreis unterscheiden.                           zulässige Mass zurückgeführt werden.
4.	Vergütungen und Kosten werden nur derjeni-
    gen Anteilsklasse belastet, der eine bestimmte               § 8 Anlagepolitik
    Leistung zukommt. Vergütungen und Kosten,                    1.	Die Fondsleitung investiert das Vermögen die-
    die nicht eindeutig einer Anteilsklasse zugeord-                 ses Immobilienfonds vorwiegend direkt in nach-
    net werden können, werden den einzelnen                          haltige Immobilienwerte in der ganzen Schweiz.
    Anteilsklassen im Verhältnis zum Fondsvermö-                     Die Beurteilung der Nachhaltigkeit stützt sich
    gen belastet.                                                    dabei auf die Qualifikation einer unabhängigen,
5.	Der Immobilienfonds ist nicht in Anteilsklassen                   jeweils im Prospekt genannten Ratingagentur.
    unterteilt.                                                      Die Kriterien zur Beurteilung der Nachhaltigkeit
6.	Die Anteile werden nicht verbrieft, sondern                       von Immobilien umfassen namentlich Energie-
    buchmässig geführt. Der Anleger ist nicht                        effizienz, Naturgefahren, Anschluss an den
    berechtigt, die Aushändigung eines Anteilschei-                  öffentlichen Verkehr und induzierte Mobilität,
    nes zu verlangen.                                                Struktur der Siedlungsgebiete und soziale
                                                                     Aspekte. Der Prospekt enthält weitere Ausfüh-
                                                                     rungen.
                                                                 a)  Bezüglich Nachhaltigkeit gelten folgende Aus-
                                                                     schlusskriterien:
                                                                     ■■ Ungenügende Energieeffizienz

                                                                     ■■ Standorte mit erheblicher Gefährdung durch

                                                                        Naturgefahren
                                                                     ■■ Standorte mit mangelndem Anschluss an den

                                                                        öffentlichen Verkehr
                                                                     ■■ Standorte in zu kleinen, nicht zusammenhän-

                                                                        genden Siedlungsgebieten

13 Raiffeisen Futura Immo Fonds – Prospekt mit integriertem Fondsvertrag
Standorte mit mittlerem und hohem Radonri-
       ■■                                                        	Die Fondsleitung darf keine Zielfonds erwerben,
       siko, wenn gleichzeitig keine baulichen Mass-                die unmittelbar oder mittelbar von ihr selbst
       nahmen am Objekt ergriffen werden respek-                    oder von einer Gesellschaft verwaltet werden,
       tive ergriffen werden können                                 mit der sie durch gemeinsame Verwaltung oder
b)  Bezüglich Nachhaltigkeit gelten unter anderem                   Beherrschung oder durch eine wesentliche
    folgende Positivkriterien:                                      direkte oder indirekte Beteiligung verbunden
    ■■ Gute Energieeffizienz, zweckmässige Nut-                     ist.
       zung von erneuerbaren Energien                            3.	Die Fondsleitung darf für Rechnung des Fonds
    ■■ Standortgunst aus ökologischer Sicht (indu-                  Bauten erstellen lassen. Sie darf in diesem Fall
       zierte Mobilität)                                            für die Zeit der Vorbereitung, des Baus oder der
    ■■ Berücksichtigung sozialer Aspekte (Woh-                      Gebäudesanierung der Ertragsrechnung des
       nungsmix, Mischnutzung, Quartiereinbin-                      Immobilienfonds für Bauland und angefangene
       dung)                                                        Bauten einen Bauzins zum marktüblichen Satz
2.  Als Anlagen dieses Immobilienfonds sind zuge-                   gutschreiben, sofern dadurch die Kosten den
    lassen:                                                         geschätzten Verkehrswert nicht übersteigen.
a)  Inländische Grundstücke einschliesslich Zuge-                4.	Mindestens 60% der Anlagen erfolgen in
    hör                                                             Wohnbauten. Bei Bauten mit gemischter Nut-
    Als Grundstücke gelten:                                         zung ist diese Bestimmung auf konsolidierter
    ■■ Wohnbauten                                                   Basis einzuhalten.
    ■■ Kommerziell genutzte Liegenschaften                       5.	Die Immobilienfonds und Immobilieninvest-
    ■■ Bauten mit gemischter Nutzung                                mentgesellschaften gemäss Ziff. 2 Bst. c oben
    ■■ Stockwerkeigentum                                            müssen zu mindestens 90% in inländische
    ■■ Bauland (inkl. Abbruchobjekte) und angefan-                  Grundstücke investieren.
       gene Bauten; Unbebaute Grundstücke müs-
       sen erschlossen und für eine umgehende                    §9 Sicherstellung der Verbindlichkeiten und
       Überbauung geeignet sein                                     kurzfristig verfügbare Mittel
    ■■ Baurechtsgrundstücke                                      1.	Die Fondsleitung muss zur Sicherstellung der
	Gewöhnliches Miteigentum an Grundstücken                           Verbindlichkeiten einen angemessenen Teil des
    ist zulässig, sofern die Fondsleitung einen                     Fondsvermögens in kurzfristigen festverzinsli-
    beherrschenden Einfluss ausüben kann, d.h.                      chen Effekten oder in kurzfristig verfügbaren
    wenn sie über die Mehrheit der Miteigentum-                     Mitteln halten. Sie darf diese Effekten und Mit-
    santeile und Stimmen verfügt.                                   tel in der Rechnungseinheit des Immobilien-
b)  Beteiligungen an und Forderungen gegen                          fonds sowie in anderen Währungen, auf welche
    Immobiliengesellschaften mit Sitz in der                        die Verbindlichkeiten lauten, halten.
    Schweiz, deren Zweck einzig der Erwerb und                   2. Als Verbindlichkeiten gelten aufgenommene
    Verkauf oder die Vermietung und Verpachtung                     Kredite, Verpflichtungen aus dem Geschäfts-
    eigener Grundstücke im Inland ist, sofern min-                  gang sowie sämtliche Verpflichtungen aus
    destens zwei Drittel ihres Kapitals und der Stim-               gekündigten Anteilen.
    men im Immobilienfonds vereinigt sind.                       3. Als kurzfristig festverzinsliche Effekten gelten
c)  Anteile an anderen schweizerischen Immobili-                    Forderungsrechte mit einer Laufzeit oder Rest-
    enfonds sowie schweizerische Immobilienin-                      laufzeit bis zu 12 Monaten.
    vestmentgesellschaften, die an einer Börse oder              4. Als kurzfristig verfügbare Mittel gelten Kasse,
    an einem anderen geregelten, dem Publikum                       Post- und Bankguthaben sowie Forderungen
    offen stehenden Markt gehandelt werden.                         aus Pensionsgeschäften auf Sicht und Zeit mit
d)	Schuldbriefe oder andere vertragliche Grund-                     Laufzeiten bis zu 12 Monaten sowie fest zuge-
    pfandrechte auf inländische Grundstücke.                        sagte Kreditlimiten einer Bank bis zu 10% des

14 Raiffeisen Futura Immo Fonds – Prospekt mit integriertem Fondsvertrag
Nettofondsvermögens. Die Kreditlimiten sind               3.	Der Verkehrswert eines Grundstücks darf nicht
       der Höchstgrenze der zulässigen Verpfändung                   mehr als 25% des Fondsvermögens betragen.
       nach § 14 Ziff. 2 anzurechnen.                            4.  Im Weiteren beachtet die Fondsleitung bei der
5.     Zur Sicherstellung von bevorstehenden Bauvor-                 Verfolgung der Anlagepolitik gemäss § 8 fol-
       haben können festverzinsliche Effekten mit                    gende Anlagebeschränkungen bezogen auf das
       einer Laufzeit oder Restlaufzeit von bis zu 24                Fondsvermögen:
       Monaten gehalten werden.                                  a)  Bauland, einschliesslich Abbruchobjekte, und
                                                                     angefangene Bauten bis höchstens 30%;
B      Anlagetechniken und –instrumente                          b)  Baurechtsgrundstücke bis höchstens 20%;
                                                                 c)	Schuldbriefe und andere vertragliche Grund-
§ 10 Effektenleihe                                                   pfandrechte bis höchstens 10%;
Die Fondsleitung tätigt keine Effektenleihe-Geschäfte.           d)  Anteile an anderen Immobilienfonds und Immo-
                                                                     bilieninvestmentgesellschaften bis höchstens
§ 11 Pensionsgeschäfte                                               20%;
Die Fondsleitung tätigt keine Pensionsgeschäfte.                 e)	Die Anlagen nach Bst. a und b vorstehend
                                                                     zusammen bis höchstens 30%.
§12 Derivate
Die Fondsleitung tätigt keine Derivatgeschäfte.

§ 13 Aufnahme und Gewährung von Krediten
1.	Die Fondsleitung darf für Rechnung des Immo-
     bilienfonds keine Kredite gewähren, mit Aus-
     nahme von Forderungen gegen Immobilienge-
     sellschaften, Schuldbriefen oder anderen
     vertraglichen Grundpfandrechten.
2.	Die Fondsleitung darf für Rechnung des Immo-
     bilienfonds Kredite aufnehmen.

§ 14 Belastung der Grundstücke
1.	Die Fondsleitung darf Grundstücke verpfänden
     und die Pfandrechte zur Sicherung übereignen.
2.	Die Belastung aller Grundstücke darf jedoch im
     Durchschnitt die Hälfte des Verkehrswertes
     nicht übersteigen.

C      Anlagebeschränkungen

§ 15 Risikoverteilung und deren
     Beschränkungen
1.	Die Anlagen sind nach Objekten, deren Nut-
     zungsart, Alter, Bausubstanz, Lage und Regio-
     nen zu verteilen.
2.	Die Anlagen sind auf mindestens zehn Grund-
     stücke zu verteilen. Siedlungen, die nach den
     gleichen baulichen Grundsätzen erstellt worden
     sind, sowie aneinander grenzende Parzellen
     gelten als ein einziges Grundstück.

15 Raiffeisen Futura Immo Fonds – Prospekt mit integriertem Fondsvertrag
IV     Berechnung des Nettoinventarwertes                           lungspreis angeglichen. Bei wesentlichen
       sowie Ausgabe und Rücknahme von                              Änderungen der Marktbedingungen wird die
       Anteilen und Schätzungsexperten                              Bewertungsgrundlage der einzelnen Anlagen
                                                                    der neuen Marktrendite angepasst. Dabei wird
§ 16 Berechnung des Nettoinventarwertes und                         bei fehlendem aktuellem Marktpreis in der
     Beizug von Schätzungsexperten                                  Regel auf die Bewertung von Geldmarktinstru-
1.	Der Nettoinventarwert des Immobilienfonds                        menten mit gleichen Merkmalen (Qualität und
     wird zum Verkehrswert auf Ende des Rech-                       Sitz des Emittenten, Ausgabewährung, Laufzeit)
     nungsjahres sowie bei jeder Ausgabe von Antei-                 abgestellt.
     len in Schweizer Franken berechnet.                         6. Post- und Bankguthaben werden mit ihrem For-
2.	Die Fondsleitung lässt auf den Abschluss jedes                   derungsbetrag plus aufgelaufene Zinsen bewer-
     Rechnungsjahrs sowie bei der Ausgabe von                       tet. Bei wesentlichen Änderungen der Marktbe-
     Anteilen den Verkehrswert der zum Immobilien-                  dingungen oder der Bonität wird die
     fonds gehörenden Grundstücke durch unab-                       Bewertungsgrundlage für Bankguthaben auf
     hängige Schätzungsexperten überprüfen. Dazu                    Zeit den neuen Verhältnissen angepasst.
     beauftragt die Fondsleitung mit Genehmigung                 7.	Der Nettoinventarwert eines Anteils ergibt sich
     der Aufsichtsbehörde mindestens zwei natürli-                  aus dem Verkehrswert des Fondsvermögens,
     che oder eine juristische Person als unabhän-                  vermindert um allfällige Verbindlichkeiten des
     gige Schätzungsexperten. Die Besichtigung der                  Immobilienfonds sowie um die bei einer allfälli-
     Grundstücke durch die Schätzungsexperten ist                   gen Liquidation des Immobilienfonds wahr-
     mindestens alle drei Jahre zu wiederholen.                     scheinlich anfallenden Steuern, dividiert durch
3.   An einer Börse oder an einem anderen geregel-                  die Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile. Er
     ten, dem Publikum offen stehenden Markt                        wird auf 1/100 der Rechnungseinheit gerundet.
     gehandelte Anlagen sind mit den am Haupt-
     markt bezahlten aktuellen Kursen zu bewerten.               § 17 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen
     Andere Anlagen oder Anlagen, für die keine                       sowie Handel
     aktuellen Kurse verfügbar sind, sind mit dem                1.	Die Ausgabe von Anteilen ist jederzeit möglich,
     Preis zu bewerten, der bei sorgfältigem Verkauf                  doch darf sie nur tranchenweise erfolgen. Die
     im Zeitpunkt der Schätzung wahrscheinlich                        Fondsleitung bietet neue Anteile zuerst den bis-
     erzielt würde. Die Fondsleitung wendet in die-                   herigen Anlegern an.
     sem Fall zur Ermittlung des Verkehrswertes                  2.	Die Rücknahme von Anteilen erfolgt in Überein-
     angemessene und in der Praxis anerkannte                         stimmung mit § 5 Ziff. 4. Die Fondsleitung kann
     Bewertungsmodelle und -grundsätze an.                            die während eines Rechnungsjahrs gekündigten
4.	Offene kollektive Kapitalanlagen werden mit                        Anteile nach Abschluss desselben vorzeitig
     ihrem Rücknahmepreis bzw. Nettoinventarwert                      zurückzahlen, wenn:
     bewertet. Werden sie regelmässig an einer                   a)   der Anleger dies bei der Kündigung schriftlich
     Börse oder an einem anderen geregelten, dem                      verlangt;
     Publikum offen stehenden Markt gehandelt, so                b)   sämtliche Anleger, die eine vorzeitige Rückzah-
     kann die Fondsleitung diese gemäss Ziff. 3                       lung gewünscht haben, befriedigt werden kön-
     bewerten.                                                        nen.
5.	Der Wert von kurzfristigen festverzinslichen
     Effekten, welche nicht an einer Börse oder an                  Ferner stellt die Fondsleitung über eine Bank
     einem anderen geregelten, dem Publikum offen                   oder einen Effektenhändler einen regelmässi-
     stehenden Markt gehandelt werden, wird wie                     gen börslichen oder ausserbörslichen Handel
     folgt bestimmt: Der Bewertungspreis solcher                    der Immobilienfondsanteile sicher. Der Prospekt
     Anlagen wird, ausgehend vom Nettoerwerbs-                      regelt die Einzelheiten.
     preis, unter Konstanthaltung der daraus berech-             3.	Der Ausgabe- und Rücknahmepreis der Anteile
     neten Anlagerendite, sukzessiv dem Rückzah-                    basiert auf dem gemäss § 16 berechneten Net-

16 Raiffeisen Futura Immo Fonds – Prospekt mit integriertem Fondsvertrag
toinventarwert je Anteil. Bei der Ausgabe und                   im Lancierungszeitpunkt zum Erwerb von
    Rücknahme von Anteilen kann zum Nettoinven-                     Fondsanteilen einer Übertragung von Immobili-
    tarwert eine Ausgabekommission gemäss § 19                      enwerten durch den Anleger (Sacheinzahlung)
    zugeschlagen resp. eine Rücknahmekommis-                        zustimmen. Eine Übertragung von Immobilien-
    sion gemäss § 19 vom Nettoinventarwert abge-                    werten anstelle einer Barauszahlung an die
    zogen werden.                                                   Anleger (Sachauszahlung) ist nicht vorgesehen.
	Die Nebenkosten für den An- und Verkauf der                        Die zu übertragenden Immobilienwerte müssen
    Anlagen (Handänderungssteuern, Notariatskos-                    grundsätzlich zu Marktwerten bewertet wer-
    ten, Gebühren, marktkonforme Courtagen,                         den.
    Abgaben usw.), die dem Immobilienfonds aus                   2.	Die Fondsleitung entscheidet allein über Sach-
    der Anlage des einbezahlten Betrages bzw. aus                   einzahlungen und stimmt solchen Geschäften
    dem Verkauf eines dem gekündigten Anteil ent-                   nur zu, sofern die Ausführung der Transaktion
    sprechenden Teils der Anlagen erwachsen, wer-                   vollumfänglich im Einklang mit der Anlagepoli-
    den dem Fondsvermögen belastet.                                 tik und dem Fondsvertrag steht und die Interes-
4.	Die Fondsleitung kann die Ausgabe der Anteile                    sen der übrigen Anleger dadurch nicht beein-
    jederzeit einstellen sowie Anträge auf Zeich-                   trächtigt werden.
    nung oder Umtausch von Anteilen zurückwei-                   3.	Die Kosten von Sacheinzahlungen dürfen nicht
    sen.                                                            dem Fondsvermögen belastet werden. Die
5.	Die Fondsleitung kann im Interesse der Gesamt-                   Fondsleitung erstellt bei Sacheinzahlungen
    heit der Anleger die Rückzahlung der Anteile                    einen Bericht, der Angaben zu den einzelnen
    vorübergehend und ausnahmsweise aufschie-                       übertragenen Immobilienwerten, dem Markt-
    ben, wenn:                                                      wert dieser Immobilienanlagen am Stichtag der
a)  ein Markt, welcher Grundlage für die Bewer-                     Übertragung, die Anzahl der als Gegenleistung
    tung eines wesentlichen Teils des Fondsvermö-                   ausgegebenen Anteile und einen allfälligen
    gens bildet, geschlossen ist oder wenn der Han-                 Spitzenausgleich in bar enthält. Sacheinzahlun-
    del an einem solchen Markt beschränkt oder                      gen werden zum Nettoinventarwert abgerech-
    ausgesetzt ist;                                                 net. Die Depotbank prüft bei jeder Sacheinzah-
b)  ein politischer, wirtschaftlicher, militärischer,               lung die Einhaltung der Treuepflicht durch die
    monetärer oder anderer Notfall vorliegt;                        Fondsleitung sowie die Bewertung der übertra-
c)  wegen Beschränkungen des Devisenverkehrs                        genen Immobilienanlagen und der ausgegebe-
    oder Beschränkungen sonstiger Übertragungen                     nen Anteile, bezogen auf den massgeblichen
    von Vermögenswerten Geschäfte für den                           Stichtag. Die Depotbank meldet Vorbehalte
    Immobilienfonds undurchführbar werden;                          oder Beanstandungen unverzüglich der Prüfge-
d)  zahlreiche Anteile gekündigt werden und                         sellschaft. Sacheinzahlungstransaktionen sind
    dadurch die Interessen der übrigen Anleger                      im Jahresbericht offen zu legen.
    wesentlich beeinträchtigt werden können.
6.	Die Fondsleitung teilt den Entscheid über den
    Aufschub unverzüglich der Revisionsstelle, der
    Aufsichtsbehörde sowie in angemessener Weise
    den Anlegern mit.
7.	Solange die Rückzahlung der Anteile aus den
    unter Ziff. 5 Bst. a bis c genannten Gründen
    aufgeschoben ist, findet keine Ausgabe von
    Anteilen statt.

§ 18 Sacheinzahlungen
1.	Die Fondsleitung kann auf Antrag eines Anle-
     gers anstelle einer Bareinzahlung des Anlegers

17 Raiffeisen Futura Immo Fonds – Prospekt mit integriertem Fondsvertrag
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