Kapitalmaßnahmen WM Arbeitskreis - Auszug Präsentation / Ergebnisprotokoll 13. Juni 2013, Frankfurt a. Main

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WM Arbeitskreis

Kapitalmaßnahmen

Auszug Präsentation / Ergebnisprotokoll
13. Juni 2013, Frankfurt a. Main

                                          www.wmdaten.com
Agenda

  1.     Willkommen / neue Teilnehmer
  2.     Stand Finanztransaktionssteuern
  3.     Neue WM-Kapitalmaßnahmenmatrix
  4.     Aktuelle Kapitalmaßnahmen
  5.     Neue Quellensteuerfelder
  6.     Verschiedene Fachthemen
  7.     Exkurs: FATCA
  8.     Sonstiges / Organisatorisches

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Finanztransaktionssteuern

  Überblick Felder Frankreich und Italien:
   txtFeldident             txtNameVF   txtTabelle     txtDawi           txtFA
   GD432          Relevanz FFTS         GR1          01-Jul-13   aktiv
   GD432A         Relevanz IFTS         GS3          01-Jul-13   aktiv
   GV428          FTS Frankreich   V    Div          22-Okt-12   aktiv
   GV433          FTS Italien      V    ./.          08-Jul-13   aktiv
   KD610          KZ FTS                K15          01-Jul-13   aktiv
   KD611          Steuerpfl. FTS        GR8          01-Jul-13   aktiv
   KD612          Steuerbefrei. FTS     FA1          08-Jul-13   aktiv
   KD613          Bemessungsgr. FTS     ./.          08-Jul-13   aktiv
   MD610          FTS Frankreich        G83          22-Okt-12   aktiv
   UD610          KZ FTS                U30          01-Jul-13   aktiv
   UD611          Steuerpfl. FTS        GR8          01-Jul-13   aktiv
   UD612          Steuerbefrei. FTS     FA1          08-Jul-13   aktiv
   UD613          Bemessungsgr. FTS     ./.          08-Jul-13   aktiv
   VD610          KZ FTS                V14          01-Jul-13   aktiv
   VD611          Steuerpfl. FTS        GR8          01-Jul-13   aktiv
   VD612          Steuerbefrei. FTS     FA1          08-Jul-13   aktiv
   VD613          Bemessungsgr. FTS     ./.          08-Jul-13   aktiv
Finanztransaktionssteuern – Italien (I)

Neue Stammdatenfelder:
  GV433: Markierung aller Aktien und Finanzderivate, bei
  denen Transaktionen der italienischen Finanztrans-
  aktionsteuer (IFTS) unterliegen.

  GD432A: Parallelfeld zu GD432 bei der französischen
  Finanztransaktionssteuer (FFTS). Markierung von
  Aktien, Wandel-/ Umtauschrechten, sowie von Finanz-
  derivaten mit und ohne Lieferung von Wertpapieren:
Finanztransaktionssteuer- Italien (II)

  Schlüsselung GD432A:
      Tabelle              GS3      Relevanz IFTS                               Länge:     01
                                                                                Format: X
      Zugehörige Felder:
                                                                                Status:    aktiv
       GD432A
                                                                                Änderungsdienst Nr.: 71
                                                                                zum 01.07.2013
                                                                                Änderungs-KZ: N+X

      Key                                                                       Decode              ÄD ÄKZ
                                                                                Eild.               Datum
                                                                                                      Wirks.

      1           Kauf (Aktien und Hinterlegungsscheine)                        71   N+X           01.07.2013
      2           Kauf und Verkauf (Derivate Gruppe 1)                          71   N+X           01.07.2013
      3           Kauf und Verkauf (Derivate Gruppe 2)                          71    N            01.07.2013
      4           Kauf und Verkauf (Derivate Gruppe 3)                          71    N            01.07.2013
      5           Kauf und Verkauf / Kapitalmaßnahme und Fälligkeit (Derivate   71    N            01.07.2013
                  Gruppe 1)
      6           Kauf und Verkauf / Kapitalmaßnahme und Fälligkeit (Derivate   71   N             01.07.2013
                  Gruppe 2)
      7           Kauf und Verkauf / Kapitalmaßnahme und Fälligkeit (Derivate   71   N             01.07.2013
                  Gruppe 3)
      8           Einbuchung von Stücken auf Grund von Wandel-/Umtausch-/       71   N             01.07.2013
                  Andienungsrechten
      9           Kauf und Verkauf (Derivate Gruppe 1 bis 3) sowie Kauf und     71   N             01.07.2013
                  Verkauf / Kapitalmaßnahme und Fälligkeit (Derivate Gruppe 1
                  bis 3); Erfüllung der 50%-Regelung hinsichtlich eines
                  steuerlich relevanten Underlyings nicht feststellbar
Finanztransaktionssteuer- Italien (III)
  Die Einteilung in die Gruppen 1 bis 3 entspricht den Vorgaben des
  italienischen Gesetzgebers (siehe Anlage zum Einführungsgesetz
  zur Finanztransaktionssteuer):
  Gruppe 1: Futures, certificates, covered warrants and options on
            yield, index or measures relating to shares,

  Gruppe 2: Futures, certificates, warrants, covered warrants and
            options on shares
  Gruppe 3: Other derivatives:
            - Share swap contracts, related yields, indices
              or measures
            - Share forward contracts and related yields, indices or
              measures
            - Contracts for difference on shares and related yields,
              indices or measures
            - Any other cash settled securities linked to shares and
              related yields, measures, indices
            - Combinations of the above contracts and securities
Finanztransaktionssteuer- Italien (IV)

Corporate Actions:
 Erweiterung der Felder KD610, UD610, VD610
 (Kennzeichen FTS) sowie der Felder KD611, UD611,
 VD611 (Steuerpflicht FTS) auf Italien.
 Befüllung analog wie bei Frankreich: Derivate und
 Andienungsrechte mit steuerpflichtiger Lieferung von
 Stücken werden in GD432A vorläufig markiert, die
 endgültige Steuerpflicht folgt dann aus dem jeweiligen
 Termindatensatz.
 Sonstige Kapitalmaßnahmen: Voraussichtlich geringe
 Anzahl und überwiegend Zahlung von Stockdividenden.

                                                          7
Finanztransaktionssteuern – Italien (V)

Zeitplan:
  Zwischenrelease zum 01.07.2013. Ab diesem Zeitpunkt
  werden die Gattungsdaten zur Verfügung gestellt.
  Auslieferung mit dem normalen Datenfeed (ca. 15.000
  Gattungen), kein Sonderband.

  Veröffentlichung Fachinformation in KW25 geplant.
Finanztranksaktionssteuer – Frankreich

 Feld MD610: Feld wird nicht mehr weiter befüllt, da dieses
 nicht benötigt wird.

 Feld GV428: In GV428 werden künftig nur noch die
 steuerpflichtigen Gattungen markiert und nicht mehr die
 nicht-steuerpflichtigen (entspricht dem Vorgehen bei
 Italien).

 Informationsbeschaffung: Nach wie vor liegen nicht zu
 allen Vorgängen - insbesondere im Bereich der Kapital-
 maßnahmen - Daten vor. Zukünftig stellt sich daher die
 Frage, wie mit weiteren Feldern wie z. B. KD/UD/VD 613
 (Steuerbemessungsgrundlage) umgegangen werden soll.

                                                              9
Agenda

  1.     Willkommen / neue Teilnehmer
  2.     Stand Finanztransaktionssteuern
  3.     Neue WM-Kapitalmaßnahmenmatrix
  4.     Aktuelle Kapitalmaßnahmen
  5.     Neue Quellensteuerfelder
  6.     Verschiedene Fachthemen
  7.     Exkurs: FATCA
  8.     Sonstiges / Organisatorisches

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Neue WM-Kapitalmaßnahmenmatrix (I)

Version April 2013:
 Neu: Einbuchung von Escrow Shares (u. a. Washington Mutual,
 Lehman) wurde in S16 neu aufgenommen. Da die steuerliche
 Behandlung noch nicht abschließend geklärt ist, wurde hierfür bis auf
 weiteres kein neuer Schlüssel in UD087 angelegt.

 Neu: Für Consent Payments (E4) wurde per 27.05.2013 in UD087
 ein neuer Schlüssel 970 angelegt.

 Die Abspaltung (A2) wurde überarbeitet, neue Schlüssel in KD087
 sind 271 (Ausland) und 272 (Inland). Ebenso überarbeitet wurde auch
 die Aufspaltung (A12; neue Schlüssel: 273, 274).

 ●   Mit dem Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlage (§ 20 Abs. 4a S. 7
     EStG) für die Neuordnung ist in Kürze zu rechnen.
 ●   Wichtigste Abspaltung in diesem Jahr: Osram-Abspaltung von der
     Siemens AG (siehe sogleich unter: Aktuelle Kapitalmaßnahmen).
                                                                           11
Neue WM-Kapitalmaßnahmenmatrix (II)

Anleihetauschvorgänge:

  Steuerneutraler Tausch, sofern sich nur formale Randbedingungen
  (z. B. Bezeichnung, ISIN) ändern und alle qualitativen Kriterien
  (Laufzeit, Zinshöhe usw.) unverändert bleiben.

  Während Rz. 66,67 des BMF-Schreibens vom 22.12.2009 sich noch
  auf Aktien bezog, spricht die aktuelle Version vom 09.12.2012 jetzt
  allgemein von Wertpapieren.

  WM-Umsetzung: Derzeit wird noch geprüft, ob eine automatisierte
  Verarbeitung möglich ist. Schlüssel Nr. K8 in der WM-Matrix wird
  nach Abschluss der Prüfung entsprechend angepasst / ergänzt.

                                                                        12
Neue WM-Kapitalmaßnahmenmatrix (III)

Weitere Änderungen und Verbesserungsvorschläge:
 Zusammenfassung der Ziffern L4 und M1 bis M3 zu einer Ziffer M1
 wird wie folgt abgeändert:

 ●   Zusammenlegung M1 bis M3 zu M1 bleibt. Im Anmerkungsfeld
      werden die verschiedenen zeitlichen Anwendungsfälle ergänzt.

 ●   L4 wird mit der nächsten Aktualisierung (erfolgt voraussichtlich im
      Oktober 2013) wieder eingeführt. Hintergrund: Hier gilt anders als
      bei M1 die Fußstapfentheorie.

 Allgemeine Verbesserungsvorschläge zur Matrix:
  ● Geänderte Zeilen künftig markieren
 ● Einmal gelöschte Nummern nicht neu vergeben
 ● ….

                                                                           13
Agenda

  1.     Willkommen / neue Teilnehmer
  2.     Stand Finanztransaktionssteuern
  3.     Neue WM-Kapitalmaßnahmenmatrix
  4.     Aktuelle Kapitalmaßnahmen
  5.     Neue Quellensteuerfelder
  6.     Verschiedene Fachthemen
  7.     Exkurs: FATCA
  8.     Sonstiges / Organisatorisches

                                           14
Aktuelle Kapitalmaßnahmen (I)

Vorschau: Abspaltung Osram von Siemens AG
 Darstellung aus WM-Sicht:
  • Schlüssel 272 in KD087, Fußstapfentheorie, Übernahme
    Anschaffungsdatum und Aufteilung Anschaffungskosten (Nr. A2
    WM-Matrix).
  • Beispiel für analoge Abwicklung: WKN 722850, Oppmann
    Immobilien AG (historisch auch: Lanxess-Abspaltung in 2005; alte
    Bayer AG WKN: 575200; Lanxess AG WKN 547040 )

                                                                       15
Aktuelle Kapitalmaßnahmen (II)

 Zeitplan:
  • Noch keine offizielle Publikation erfolgt.

                                                 16
Aktuelle Kapitalmaßnahmen (III)

Rückschau: Telekom AG
 Sachverhalt: Einbuchung von Anrechten. Diese berechtigten zum:
  • Bezug einer Bardividende oder
  • Konnten in Rechte (WKN A1TNRY) getauscht werden, die dann
    zum Bezug von Stücken berechtigten.
  • Für weitere Details vgl. Fachinformation F16 vom 25.04.2013.

                                                                   17
Agenda

  1.     Willkommen / neue Teilnehmer
  2.     Stand Finanztransaktionssteuern
  3.     Neue WM-Kapitalmaßnahmenmatrix
  4.     Aktuelle Kapitalmaßnahmen
  5.     Neue Quellensteuerfelder
  6.     Verschiedene Fachthemen
  7.     Exkurs: FATCA
  8.     Sonstiges / Organisatorisches

                                           18
Neue Quellensteuerfelder (II)

UDneu rückforderbar / erstattbar / reduzierbar:

       Feld      UDneu                                                          Änderungsdienst Nr. 72
                                                                                zum 21.10.2013
                                                                                Änderungs-KZ:   N

       Feldmnemo     Feldbezeichnung      Format     Länge     Pflichtfeld      Status              Tab.-Nr.
                                             N         9,9     Nein             neu

       RÜCKFORDERBARE BZW. ERSTATTUNGSFÄHIGE QUELLENSTEUER (DBA)
       ----------------------------------------------------------------

       In diesem Feld wird der gemäß Doppelbesteuerungsabkommen maximal rückforderbare bzw.
       erstattungsfähige Quellensteuersatz ausgewiesen. Bei abweichendem Besteuerungsland, wird auf das
       gültige Doppelbesteuerunsabkommen zum abweichenden Besteuerungsland abgestellt.

       Quellensteuerfreie Kapitalmaßnahmen ausländischer Emittenten erhalten keinen Eintrag.

                                                                                                               19
Neue Quellensteuerfelder (III)

UDneu rückforderbar / erstattbar / reduzierbar
(innerstaatlich):

       Feld      UDneu                                                          Änderungsdienst Nr. 72
                                                                                zum 21.10.2013
                                                                                Änderungs-KZ:   N

       Feldmnemo     Feldbezeichnung      Format     Länge     Pflichtfeld      Status              Tab.-Nr.
                                             N         9,9     Nein             neu

       RÜCKFORDERBARE BZW. ERSTATTUNGSFÄHIGE QUELLENSTEUER (INNERSTAATLICH)
       ----------------------------------------------------------------

       In diesem Feld wird der maximal rückforderbare bzw. erstattungsfähige Quellensteuersatz gemäß
       innerstaatlicher Günstigerregelungen ausgewiesen. Innerstaatliche Günstigerregelungen können
       ergänzend zu den bestehenden DBA-Regelungen in Anwendung kommen.

       Quellensteuerfreie Kapitalmaßnahmen ausländischer Emittenten erhalten keinen Eintrag.

                                                                                                               20
Neue Quellensteuerfelder (IV)

UDneu anrechenbare Quellensteuer:

       Feld      UDneu                                                          Änderungsdienst Nr. 72
                                                                                zum 21.10.2013
                                                                                Änderungs-KZ:    N

       Feldmnemo     Feldbezeichnung      Format     Länge     Pflichtfeld      Status               Tab.-Nr.
                                             N         9,9     Nein             neu

       ANRECHENBARE QUELLENSTEUER
       ----------------------------------------------------------------

       In diesem Feld wird der maximal anrechenbare Quellensteuerhöchstsatz ausgewiesen. Gegebenenfalls
       erfolgt die Anrechnung aufgrund innerstaatlicher Ermäßigungsansprüche (Günstigerregelungen)
       beschränkt bzw. gar nicht.

       WM wird eine Kürzung auf den maximal anrechenbaren Quellensteuersatz von 25% vornehmen.

       Die anrechenbaren Quellensteuern werden i.d.R. gemäß aktueller Liste des Bundeszentralamts für
       Steuern (BZSt) ausgewiesen. In den Fällen unterschiedlicher Steuersätze in der BZSt-Liste wird der
       höchste Steuersatz nach Deckelung auf den DBA-Satz ausgewiesen. Eine ggf. notwendige Kürzung der
       Quellensteuer auf die Höhe des tatsächlichen Steuerabzugs hat durch den Datennutzer zu erfolgen. Die
       Sonderregelungen gemäß BMF-Schreiben vom 22.12.2009 zu Trust und LLCs werden beachtet. Gemäß der
       Regelungen im BMF-Schreiben vom 15.11.2011 wird es nicht beanstandet, wenn die jährlich zum Stand
       01.01. aktualisierte Liste erst zum 01.07. des jeweiligen Kalenderjahres durch die auszahlende
       Stelle berücksichtigt wird. Die Quellensteuersätze werden ab Bekanntwerden zum 01.07. des
       jeweiligen Kalenderjahres angepasst.

       Quellensteuerfreie Kapitalmaßnahmen ausländischer Emittenten erhalten keinen Eintrag.

                                                                                                                21
Neue Quellensteuerfelder (V)

UDneu Währung quellensteuerpflichtiger Betrag:

       Feld      UDneu                                                          Änderungsdienst Nr. 72
                                                                                zum 21.10.2013
                                                                                Änderungs-KZ:   N

       Feldmnemo     Feldbezeichnung      Format     Länge     Pflichtfeld      Status              Tab.-Nr.
                                             X         03      Nein             neu                  W01

       WÄHRUNG QUELLENSTEUERPFLICHTIGER BETRAG
       ----------------------------------------------------------------

       Das Währungsfeld gibt die Währung zum Quellensteuerfplichtigen Betrag/Prozentsatz UDneu an. Bei in
       Prozent notierten Wertpapieren erfolgt kein Eintrag.

       Quellensteuerfreie Kapitalmaßnahmen ausländischer Emittenten erhalten keinen Eintrag.

                                                                                                               22
Neue Quellensteuerfelder (VI)

UDneu quellensteuerpflichtiger %-Satz:

       Feld      UDneu                                                          Änderungsdienst Nr. 72
                                                                                zum 21.10.2013
                                                                                Änderungs-KZ:   N

       Feldmnemo     Feldbezeichnung      Format     Länge     Pflichtfeld      Status              Tab.-Nr.
                                             X         01      Nein             neu                  W03

       QUELLENSTEUERPFLICHTIGER %
       ----------------------------------------------------------------
       Dieses Feld zeigt an, wenn der quellensteuerpflichtige Betrag/Prozentsatz in UDneu in %
       ausgewiesen wird.

       Quellensteuerfreie Kapitalmaßnahmen ausländischer Emittenten erhalten keinen Eintrag.

                                                                                                               23
Neue Quellensteuerfelder (VII)

UDneu quellensteuerpflichtiger Betrag / Prozentsatz:

       Feld      UDneu                                                          Änderungsdienst Nr. 72
                                                                                zum 21.10.2013
                                                                                Änderungs-KZ:   N

       Feldmnemo     Feldbezeichnung      Format      Länge    Pflichtfeld      Status              Tab.-Nr.
                                             N         9,9     Nein             neu

       QUELLENSTEUERPFLICHTIGER BETRAG/PROZENTSATZ:
       ----------------------------------------------------------------

       In diesem Feld wird der einer ausländischen Quellensteuer unterliegende Betrag bzw. Prozentsatz
       ausgewiesen. Wertpapiere mit Besteuerungsland ungleich Emittentenland werden zusätzlich in GD169
       „Abweichendes Besteuerungsland“ gekennzeichnet.

       Quellensteuerfreie Kapitalmaßnahmen (Umtäusche) ausländischer Emittenten erhalten keinen Eintrag.

       Aus dem Feld UDneu „Währung Quellensteuerpflichter Betrag“ ist die entsprechende Währung bzw. aus
       Feld UDneu „Quellensteuerpflichtiger %“ das Prozentzeichen zu ersehen.

                                                                                                               24
Neue Quellensteuerfelder (VIII)

EDneu DBA Höchstsatz:

       Feld EDneu                                                               Änderungsdienst Nr. 72
                                                                                zum 21.10.2013
                                                                                Änderungs-KZ:   N

       Feldmnemo     Feldbezeichnung      Format     Länge     Pflichtfeld      Status              Tab.-Nr.
                                             N         9,9     Nein             neu

       DBA-HÖCHSTSATZ:
       ----------------------------------------------------------------

       In diesem Feld wird der gemäß Doppelbesteuerungsabkommen maximal anrechenbare Quellensteuersatz
       ausgewiesen. Bei abweichendem Besteuerungsland, wird auf das gültige Doppelbesteuerunsabkommen zum
       abweichenden Besteuerungsland abgestellt.

                                                                                                               25
Neue Quellensteuerfelder (IX)

EDneu rückforderbar / erstattbar / redzuierbar
(innerstaatlich):

       Feld      EDneu                                                          Änderungsdienst Nr. 72
                                                                                zum 21.10.2013
                                                                                Änderungs-KZ:   N

       Feldmnemo     Feldbezeichnung      Format     Länge     Pflichtfeld      Status              Tab.-Nr.
                                             N         9,9     Nein             neu

       RÜCKFORDERBARE BZW. ERSTATTUNGSFÄHIGE QUELLENSTEUER (INNERSTAATLICH)
       ----------------------------------------------------------------

       In diesem Feld wird der maximal rückforderbare bzw. erstattungsfähige Quellensteuersatz gemäß
       innerstaatlicher Günstigerregelungen ausgewiesen. Innerstaatliche Günstigerregelungen können
       ergänzend zu den bestehenden DBA-Regelungen in Anwendung kommen.

       Bei Ländern ohne innerstaatlicher Ermäßigungsverfahren erfolgt kein Eintrag.

                                                                                                               26
Neue Quellensteuerfelder (X)

GDneu DBA Höchstsatz:

       Feld      GDneu                                                          Änderungsdienst Nr. 72
                                                                                zum 21.10.2013
                                                                                Änderungs-KZ:   N

       Feldmnemo     Feldbezeichnung      Format     Länge     Pflichtfeld      Status              Tab.-Nr.
                                             N         9,9     Nein             neu

       DBA-HÖCHSTSATZ:
       ----------------------------------------------------------------

       In diesem Feld wird der gemäß Doppelbesteuerungsabkommen maximal anrechenbare Quellensteuersatz
       ausgewiesen. Bei abweichendem Besteuerungsland, wird auf das gültige Doppelbesteuerunsabkommen zum
       abweichenden Besteuerungsland abgestellt.

                                                                                                               27
Neue Quellensteuerfelder (XI)

GDneu rückforderbar / erstattbar / reduzierbar
(innerstaatlich):

       Feld      EDneu                                                          Änderungsdienst Nr. 72
                                                                                zum 21.10.2013
                                                                                Änderungs-KZ:   N

       Feldmnemo     Feldbezeichnung      Format     Länge     Pflichtfeld      Status              Tab.-Nr.
                                             N         9,9     Nein             neu

       RÜCKFORDERBARE BZW. ERSTATTUNGSFÄHIGE QUELLENSTEUER (INNERSTAATLICH)
       ----------------------------------------------------------------

       In diesem Feld wird der maximal rückforderbare bzw. erstattungsfähige Quellensteuersatz gemäß
       innerstaatlicher Günstigerregelungen ausgewiesen. Innerstaatliche Günstigerregelungen können
       ergänzend zu den bestehenden DBA-Regelungen in Anwendung kommen.

       Bei Ländern ohne innerstaatlicher Ermäßigungsverfahren erfolgt kein Eintrag.

                                                                                                               28
Neue Quellensteuerfelder (XII)

UDneu innerstaatlicher Quellensteuersatz:

       Feld      UDneu                                                          Änderungsdienst Nr. 72
                                                                                zum 21.10.2013
                                                                                Änderungs-KZ:   N

       Feldmnemo     Feldbezeichnung         Format   Länge    Pflichtfeld      Status              Tab.-Nr.
                                               N       9,9     Nein             neu

       INNERSTAATLICHER QUELLENSTEUERSATZ:
       ----------------------------------------------------------------

       In diesem Feld wird der im Emittenten- bzw. abweichenden Besteuerungsland gültige und erhobene
       Quellensteuersatz angegeben.

       Quellensteuerfreie Kapitalmaßnahmen ausländischer Emittenten erhalten keinen Eintrag.

                                                                                                               29
Neue Quellensteuerfelder (XIII)

UDneu DBA Höchstsatz:

       Feld      UDneu                                                          Änderungsdienst Nr. 72
                                                                                zum 21.10.2013
                                                                                Änderungs-KZ:   N

       Feldmnemo     Feldbezeichnung      Format     Länge     Pflichtfeld      Status              Tab.-Nr.
                                             N         9,9     Nein             neu

       DBA-HÖCHSTSATZ:
       ----------------------------------------------------------------

       In diesem Feld wird der gemäß Doppelbesteuerungsabkommen maximal anrechenbare Quellensteuersatz
       ausgewiesen. Bei abweichendem Besteuerungsland, wird auf das gültige Doppelbesteuerunsabkommen zum
       abweichenden Besteuerungsland abgestellt.

       Quellensteuerfreie Kapitalmaßnahmen ausländischer Emittenten erhalten keinen Eintrag.

                                                                                                               30
Neue Quellensteuerfelder (XIV)

 Die vorstehend dargestellten Felder aus dem Arbeitsgebiet UMT sollen
 entsprechend auch in den Arbeitsgebieten KAP und VVK angelegt
 werden. Release: 21.10.2013.

 Noch fehlende Schlüssel (z.B. in UD087) werden zur Einführung
 rechtzeitig bereitgestellt. Finale Informationen werden via Fach-
 information publiziert.

 Hintergrund: Das Thema Quellensteuerfelder im Bereich Corporate
 Actions wird bereits seit einiger Zeit diskutiert. In den Arbeitsgebieten
 KAP und UMT sind in erster Linie angelsächsische Gattungen
 betroffen. Im Arbeitsgebiet VVK sind z. B. italienische Zero-Bonds zu
 nennen, bei den das Agio der Quellensteuer unterliegt, welches nach
 deutschem Recht einen Veräußerungserlös darstellt.

                                                                             31
Neue Quellensteuerfelder (XV)

Praxisfrage:

 Wenn ausländische Quellensteuern bisher nicht
 angerechnet wurden bzw. in den Quellensteuer-Verlusttopf
 eingestellt wurden: Besteht zukünftig die Möglichkeit, die
 ausländische Quellensteuer auf die Abgeltungsteuer
 anzurechnen?

 Wenn ja, zu welchem Prozentsatz (Basis DBA)?

                                                              32
Agenda

  1.     Willkommen / neue Teilnehmer
  2.     Stand Finanztransaktionssteuern
  3.     Neue WM-Kapitalmaßnahmenmatrix
  4.     Aktuelle Kapitalmaßnahmen
  5.     Neue Quellensteuerfelder
  6.     Verschiedene Fachthemen
  7.     Kurzer Überblick: FATCA
  8.     Sonstiges / Organisatorisches

                                           33
Fachthemen (I) – ADR-Ausschüttungen in GV512

Frage:
 Werden bei ADR-Ausschüttungen die zur Aktie gemeldeten
 Originalwerte im Feld GV512 akkumuliert?

Antwort:

 Ja, vgl. Fachinformation F14 vom 28.03.2013. Für Zwecke von GV512
 (Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto). Wird auf die
 Originalbeträge zurückgegriffen. Bei Bedarf wird der eingestellte
 Betrag entsprechend dem Verhältnis ADR zu Aktie angepasst.

                                                                     34
Fachthemen (II) – steuerliches Einlagekonto GV512

Kapitalerhöhung mit nachfolgender
Kapitalherabsetzung:

 AG bucht zunächst Kapital- und/oder Gewinnrücklagen auf
 Nennkapital um. Nach Ablauf der 6-monatigen Wartefrist erfolgt
 Kapitalherabsetzung und Ausschüttung.

 Standardmäßig erfolgt hier künftig auch die Anlegung eines E-
 Datensatzes wie folgt: ED006, Schlüssel 64, ED035 Schlüssel 71
 sowie Abbildung in ED005 und ED008A.

 Umsetzung in 2013, ggf. rückwirkend zum Jahresanfang (2012: 28
 Vorgänge).

                                                                  35
Fachthemen (IV) – Tilgung bei stücknotierten Zertifikaten

Sachverhalt:
  Lieferung eines Poolfaktors bei einem stücknotierten Papier führt zu
  abwicklungstechnischen Schwierigkeiten (Beispiel: WKN BC0BUR).
Würdigung:
  WM hat aktuell drei Möglichkeiten, Teiltilgungen abzubilden:
  ● Poolfaktor

  ● Nennwert

  ● x-flat (Abrechnung nur über Kurs)

  Vom Emittent bzw. der Lagerstelle veröffentliche Poolfaktoren
  müssen dabei berücksichtigt werden, auch wenn die Poolfaktor-
  tilgung in den Emissionsbedingungen so nicht vorgesehen war.
Fachthemen (V) – Barabfindungsangebote, usw.

Sachverhalt 1:
  Barabfindungsangebote werden oftmals direkt zwischen Anleger
  und Gesellschaft abgewickelt. Die Ausbuchung der Stücke und
  Übertragung an die Gesellschaft erfolgt als fiktiver Verkauf zum
  Börsenpreis zum Übertragungszeitpunkt, § 43a Abs. 2 S. 8-10
  EStG. Dies führt zu Beschwerden, da die Anleger den Ansatz der
  Barabfindung wünschen. Ist deren Berücksichtigung möglich?
Sachverhalt 2:
  Übertragung auf ein Treuhandkonto: Liegt hier aus Sicht des
  übertragenden Anlegers eine entgeltliche Übertragung mit
  Gläubigerwechsel (entgeltlich) oder ohne Gläubigerwechsel
  (unentgeltlich) vor?
Agenda

  1.     Willkommen / neue Teilnehmer
  2.     Stand Finanztransaktionssteuern
  3.     Neue WM-Kapitalmaßnahmenmatrix
  4.     Aktuelle Kapitalmaßnahmen
  5.     Neue Quellensteuerfelder
  6.     Verschiedene Fachthemen
  7.     Exkurs: FATCA
  8.     Sonstiges / Organisatorisches

                                           38
Exkurs FATCA (I)

FATCA Überblick:
  Ziel von FATCA ist unter anderem die Bekämpfung von Steuer-
  hinterziehung bei US-Bürgern. Das Ende Mai unterzeichnete IGA
  (Intergovernmental Agreement) zwischen Deutschland und den USA
  beinhaltet umfangreiche Meldepflichten an das Bundeszentralamt für
  Steuern (BZSt) u. a. für deutsche Kreditinstitute. Ein BMF-Schreiben
  dazu befindet sich in Vorbereitung.

  Nur in bestimmten Fällen, z. B. bei Zahlungen an ein Institut das nicht
  FATCA-compliant ist, müssen deutsche Banken tatsächlich Steuern
  einbehalten (30% Quellensteuer).

  Die Pflicht zum Steuereinbehalt bezieht sich in diesem Fall auf
  Gattungen mit US-Bezug.

                                                                            39
Exkurs FATCA (II)

Geplante WM-Umsetzung:
  Neues Gattungsdatenfeld, mit dem die betroffenen Papiere markiert
  werden. Papiere, die der Bestandsschutzregelung unterliegen
  („Grandfathering; bei Emission bis 31.12.2013), erhalten eine eigene
  Schlüsselung.

  Auslieferung mit Release am 21.10.2013 geplant.

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