Kapitalmaßnahmen WM Arbeitskreis - Auszug Präsentation / Ergebnisprotokoll 13. Juni 2013, Frankfurt a. Main
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WM Arbeitskreis Kapitalmaßnahmen Auszug Präsentation / Ergebnisprotokoll 13. Juni 2013, Frankfurt a. Main www.wmdaten.com
Agenda 1. Willkommen / neue Teilnehmer 2. Stand Finanztransaktionssteuern 3. Neue WM-Kapitalmaßnahmenmatrix 4. Aktuelle Kapitalmaßnahmen 5. Neue Quellensteuerfelder 6. Verschiedene Fachthemen 7. Exkurs: FATCA 8. Sonstiges / Organisatorisches 2
Finanztransaktionssteuern Überblick Felder Frankreich und Italien: txtFeldident txtNameVF txtTabelle txtDawi txtFA GD432 Relevanz FFTS GR1 01-Jul-13 aktiv GD432A Relevanz IFTS GS3 01-Jul-13 aktiv GV428 FTS Frankreich V Div 22-Okt-12 aktiv GV433 FTS Italien V ./. 08-Jul-13 aktiv KD610 KZ FTS K15 01-Jul-13 aktiv KD611 Steuerpfl. FTS GR8 01-Jul-13 aktiv KD612 Steuerbefrei. FTS FA1 08-Jul-13 aktiv KD613 Bemessungsgr. FTS ./. 08-Jul-13 aktiv MD610 FTS Frankreich G83 22-Okt-12 aktiv UD610 KZ FTS U30 01-Jul-13 aktiv UD611 Steuerpfl. FTS GR8 01-Jul-13 aktiv UD612 Steuerbefrei. FTS FA1 08-Jul-13 aktiv UD613 Bemessungsgr. FTS ./. 08-Jul-13 aktiv VD610 KZ FTS V14 01-Jul-13 aktiv VD611 Steuerpfl. FTS GR8 01-Jul-13 aktiv VD612 Steuerbefrei. FTS FA1 08-Jul-13 aktiv VD613 Bemessungsgr. FTS ./. 08-Jul-13 aktiv
Finanztransaktionssteuern – Italien (I) Neue Stammdatenfelder: GV433: Markierung aller Aktien und Finanzderivate, bei denen Transaktionen der italienischen Finanztrans- aktionsteuer (IFTS) unterliegen. GD432A: Parallelfeld zu GD432 bei der französischen Finanztransaktionssteuer (FFTS). Markierung von Aktien, Wandel-/ Umtauschrechten, sowie von Finanz- derivaten mit und ohne Lieferung von Wertpapieren:
Finanztransaktionssteuer- Italien (II) Schlüsselung GD432A: Tabelle GS3 Relevanz IFTS Länge: 01 Format: X Zugehörige Felder: Status: aktiv GD432A Änderungsdienst Nr.: 71 zum 01.07.2013 Änderungs-KZ: N+X Key Decode ÄD ÄKZ Eild. Datum Wirks. 1 Kauf (Aktien und Hinterlegungsscheine) 71 N+X 01.07.2013 2 Kauf und Verkauf (Derivate Gruppe 1) 71 N+X 01.07.2013 3 Kauf und Verkauf (Derivate Gruppe 2) 71 N 01.07.2013 4 Kauf und Verkauf (Derivate Gruppe 3) 71 N 01.07.2013 5 Kauf und Verkauf / Kapitalmaßnahme und Fälligkeit (Derivate 71 N 01.07.2013 Gruppe 1) 6 Kauf und Verkauf / Kapitalmaßnahme und Fälligkeit (Derivate 71 N 01.07.2013 Gruppe 2) 7 Kauf und Verkauf / Kapitalmaßnahme und Fälligkeit (Derivate 71 N 01.07.2013 Gruppe 3) 8 Einbuchung von Stücken auf Grund von Wandel-/Umtausch-/ 71 N 01.07.2013 Andienungsrechten 9 Kauf und Verkauf (Derivate Gruppe 1 bis 3) sowie Kauf und 71 N 01.07.2013 Verkauf / Kapitalmaßnahme und Fälligkeit (Derivate Gruppe 1 bis 3); Erfüllung der 50%-Regelung hinsichtlich eines steuerlich relevanten Underlyings nicht feststellbar
Finanztransaktionssteuer- Italien (III) Die Einteilung in die Gruppen 1 bis 3 entspricht den Vorgaben des italienischen Gesetzgebers (siehe Anlage zum Einführungsgesetz zur Finanztransaktionssteuer): Gruppe 1: Futures, certificates, covered warrants and options on yield, index or measures relating to shares, Gruppe 2: Futures, certificates, warrants, covered warrants and options on shares Gruppe 3: Other derivatives: - Share swap contracts, related yields, indices or measures - Share forward contracts and related yields, indices or measures - Contracts for difference on shares and related yields, indices or measures - Any other cash settled securities linked to shares and related yields, measures, indices - Combinations of the above contracts and securities
Finanztransaktionssteuer- Italien (IV) Corporate Actions: Erweiterung der Felder KD610, UD610, VD610 (Kennzeichen FTS) sowie der Felder KD611, UD611, VD611 (Steuerpflicht FTS) auf Italien. Befüllung analog wie bei Frankreich: Derivate und Andienungsrechte mit steuerpflichtiger Lieferung von Stücken werden in GD432A vorläufig markiert, die endgültige Steuerpflicht folgt dann aus dem jeweiligen Termindatensatz. Sonstige Kapitalmaßnahmen: Voraussichtlich geringe Anzahl und überwiegend Zahlung von Stockdividenden. 7
Finanztransaktionssteuern – Italien (V) Zeitplan: Zwischenrelease zum 01.07.2013. Ab diesem Zeitpunkt werden die Gattungsdaten zur Verfügung gestellt. Auslieferung mit dem normalen Datenfeed (ca. 15.000 Gattungen), kein Sonderband. Veröffentlichung Fachinformation in KW25 geplant.
Finanztranksaktionssteuer – Frankreich Feld MD610: Feld wird nicht mehr weiter befüllt, da dieses nicht benötigt wird. Feld GV428: In GV428 werden künftig nur noch die steuerpflichtigen Gattungen markiert und nicht mehr die nicht-steuerpflichtigen (entspricht dem Vorgehen bei Italien). Informationsbeschaffung: Nach wie vor liegen nicht zu allen Vorgängen - insbesondere im Bereich der Kapital- maßnahmen - Daten vor. Zukünftig stellt sich daher die Frage, wie mit weiteren Feldern wie z. B. KD/UD/VD 613 (Steuerbemessungsgrundlage) umgegangen werden soll. 9
Agenda 1. Willkommen / neue Teilnehmer 2. Stand Finanztransaktionssteuern 3. Neue WM-Kapitalmaßnahmenmatrix 4. Aktuelle Kapitalmaßnahmen 5. Neue Quellensteuerfelder 6. Verschiedene Fachthemen 7. Exkurs: FATCA 8. Sonstiges / Organisatorisches 10
Neue WM-Kapitalmaßnahmenmatrix (I) Version April 2013: Neu: Einbuchung von Escrow Shares (u. a. Washington Mutual, Lehman) wurde in S16 neu aufgenommen. Da die steuerliche Behandlung noch nicht abschließend geklärt ist, wurde hierfür bis auf weiteres kein neuer Schlüssel in UD087 angelegt. Neu: Für Consent Payments (E4) wurde per 27.05.2013 in UD087 ein neuer Schlüssel 970 angelegt. Die Abspaltung (A2) wurde überarbeitet, neue Schlüssel in KD087 sind 271 (Ausland) und 272 (Inland). Ebenso überarbeitet wurde auch die Aufspaltung (A12; neue Schlüssel: 273, 274). ● Mit dem Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlage (§ 20 Abs. 4a S. 7 EStG) für die Neuordnung ist in Kürze zu rechnen. ● Wichtigste Abspaltung in diesem Jahr: Osram-Abspaltung von der Siemens AG (siehe sogleich unter: Aktuelle Kapitalmaßnahmen). 11
Neue WM-Kapitalmaßnahmenmatrix (II) Anleihetauschvorgänge: Steuerneutraler Tausch, sofern sich nur formale Randbedingungen (z. B. Bezeichnung, ISIN) ändern und alle qualitativen Kriterien (Laufzeit, Zinshöhe usw.) unverändert bleiben. Während Rz. 66,67 des BMF-Schreibens vom 22.12.2009 sich noch auf Aktien bezog, spricht die aktuelle Version vom 09.12.2012 jetzt allgemein von Wertpapieren. WM-Umsetzung: Derzeit wird noch geprüft, ob eine automatisierte Verarbeitung möglich ist. Schlüssel Nr. K8 in der WM-Matrix wird nach Abschluss der Prüfung entsprechend angepasst / ergänzt. 12
Neue WM-Kapitalmaßnahmenmatrix (III) Weitere Änderungen und Verbesserungsvorschläge: Zusammenfassung der Ziffern L4 und M1 bis M3 zu einer Ziffer M1 wird wie folgt abgeändert: ● Zusammenlegung M1 bis M3 zu M1 bleibt. Im Anmerkungsfeld werden die verschiedenen zeitlichen Anwendungsfälle ergänzt. ● L4 wird mit der nächsten Aktualisierung (erfolgt voraussichtlich im Oktober 2013) wieder eingeführt. Hintergrund: Hier gilt anders als bei M1 die Fußstapfentheorie. Allgemeine Verbesserungsvorschläge zur Matrix: ● Geänderte Zeilen künftig markieren ● Einmal gelöschte Nummern nicht neu vergeben ● …. 13
Agenda 1. Willkommen / neue Teilnehmer 2. Stand Finanztransaktionssteuern 3. Neue WM-Kapitalmaßnahmenmatrix 4. Aktuelle Kapitalmaßnahmen 5. Neue Quellensteuerfelder 6. Verschiedene Fachthemen 7. Exkurs: FATCA 8. Sonstiges / Organisatorisches 14
Aktuelle Kapitalmaßnahmen (I) Vorschau: Abspaltung Osram von Siemens AG Darstellung aus WM-Sicht: • Schlüssel 272 in KD087, Fußstapfentheorie, Übernahme Anschaffungsdatum und Aufteilung Anschaffungskosten (Nr. A2 WM-Matrix). • Beispiel für analoge Abwicklung: WKN 722850, Oppmann Immobilien AG (historisch auch: Lanxess-Abspaltung in 2005; alte Bayer AG WKN: 575200; Lanxess AG WKN 547040 ) 15
Aktuelle Kapitalmaßnahmen (II) Zeitplan: • Noch keine offizielle Publikation erfolgt. 16
Aktuelle Kapitalmaßnahmen (III) Rückschau: Telekom AG Sachverhalt: Einbuchung von Anrechten. Diese berechtigten zum: • Bezug einer Bardividende oder • Konnten in Rechte (WKN A1TNRY) getauscht werden, die dann zum Bezug von Stücken berechtigten. • Für weitere Details vgl. Fachinformation F16 vom 25.04.2013. 17
Agenda 1. Willkommen / neue Teilnehmer 2. Stand Finanztransaktionssteuern 3. Neue WM-Kapitalmaßnahmenmatrix 4. Aktuelle Kapitalmaßnahmen 5. Neue Quellensteuerfelder 6. Verschiedene Fachthemen 7. Exkurs: FATCA 8. Sonstiges / Organisatorisches 18
Neue Quellensteuerfelder (II) UDneu rückforderbar / erstattbar / reduzierbar: Feld UDneu Änderungsdienst Nr. 72 zum 21.10.2013 Änderungs-KZ: N Feldmnemo Feldbezeichnung Format Länge Pflichtfeld Status Tab.-Nr. N 9,9 Nein neu RÜCKFORDERBARE BZW. ERSTATTUNGSFÄHIGE QUELLENSTEUER (DBA) ---------------------------------------------------------------- In diesem Feld wird der gemäß Doppelbesteuerungsabkommen maximal rückforderbare bzw. erstattungsfähige Quellensteuersatz ausgewiesen. Bei abweichendem Besteuerungsland, wird auf das gültige Doppelbesteuerunsabkommen zum abweichenden Besteuerungsland abgestellt. Quellensteuerfreie Kapitalmaßnahmen ausländischer Emittenten erhalten keinen Eintrag. 19
Neue Quellensteuerfelder (III) UDneu rückforderbar / erstattbar / reduzierbar (innerstaatlich): Feld UDneu Änderungsdienst Nr. 72 zum 21.10.2013 Änderungs-KZ: N Feldmnemo Feldbezeichnung Format Länge Pflichtfeld Status Tab.-Nr. N 9,9 Nein neu RÜCKFORDERBARE BZW. ERSTATTUNGSFÄHIGE QUELLENSTEUER (INNERSTAATLICH) ---------------------------------------------------------------- In diesem Feld wird der maximal rückforderbare bzw. erstattungsfähige Quellensteuersatz gemäß innerstaatlicher Günstigerregelungen ausgewiesen. Innerstaatliche Günstigerregelungen können ergänzend zu den bestehenden DBA-Regelungen in Anwendung kommen. Quellensteuerfreie Kapitalmaßnahmen ausländischer Emittenten erhalten keinen Eintrag. 20
Neue Quellensteuerfelder (IV) UDneu anrechenbare Quellensteuer: Feld UDneu Änderungsdienst Nr. 72 zum 21.10.2013 Änderungs-KZ: N Feldmnemo Feldbezeichnung Format Länge Pflichtfeld Status Tab.-Nr. N 9,9 Nein neu ANRECHENBARE QUELLENSTEUER ---------------------------------------------------------------- In diesem Feld wird der maximal anrechenbare Quellensteuerhöchstsatz ausgewiesen. Gegebenenfalls erfolgt die Anrechnung aufgrund innerstaatlicher Ermäßigungsansprüche (Günstigerregelungen) beschränkt bzw. gar nicht. WM wird eine Kürzung auf den maximal anrechenbaren Quellensteuersatz von 25% vornehmen. Die anrechenbaren Quellensteuern werden i.d.R. gemäß aktueller Liste des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) ausgewiesen. In den Fällen unterschiedlicher Steuersätze in der BZSt-Liste wird der höchste Steuersatz nach Deckelung auf den DBA-Satz ausgewiesen. Eine ggf. notwendige Kürzung der Quellensteuer auf die Höhe des tatsächlichen Steuerabzugs hat durch den Datennutzer zu erfolgen. Die Sonderregelungen gemäß BMF-Schreiben vom 22.12.2009 zu Trust und LLCs werden beachtet. Gemäß der Regelungen im BMF-Schreiben vom 15.11.2011 wird es nicht beanstandet, wenn die jährlich zum Stand 01.01. aktualisierte Liste erst zum 01.07. des jeweiligen Kalenderjahres durch die auszahlende Stelle berücksichtigt wird. Die Quellensteuersätze werden ab Bekanntwerden zum 01.07. des jeweiligen Kalenderjahres angepasst. Quellensteuerfreie Kapitalmaßnahmen ausländischer Emittenten erhalten keinen Eintrag. 21
Neue Quellensteuerfelder (V) UDneu Währung quellensteuerpflichtiger Betrag: Feld UDneu Änderungsdienst Nr. 72 zum 21.10.2013 Änderungs-KZ: N Feldmnemo Feldbezeichnung Format Länge Pflichtfeld Status Tab.-Nr. X 03 Nein neu W01 WÄHRUNG QUELLENSTEUERPFLICHTIGER BETRAG ---------------------------------------------------------------- Das Währungsfeld gibt die Währung zum Quellensteuerfplichtigen Betrag/Prozentsatz UDneu an. Bei in Prozent notierten Wertpapieren erfolgt kein Eintrag. Quellensteuerfreie Kapitalmaßnahmen ausländischer Emittenten erhalten keinen Eintrag. 22
Neue Quellensteuerfelder (VI) UDneu quellensteuerpflichtiger %-Satz: Feld UDneu Änderungsdienst Nr. 72 zum 21.10.2013 Änderungs-KZ: N Feldmnemo Feldbezeichnung Format Länge Pflichtfeld Status Tab.-Nr. X 01 Nein neu W03 QUELLENSTEUERPFLICHTIGER % ---------------------------------------------------------------- Dieses Feld zeigt an, wenn der quellensteuerpflichtige Betrag/Prozentsatz in UDneu in % ausgewiesen wird. Quellensteuerfreie Kapitalmaßnahmen ausländischer Emittenten erhalten keinen Eintrag. 23
Neue Quellensteuerfelder (VII) UDneu quellensteuerpflichtiger Betrag / Prozentsatz: Feld UDneu Änderungsdienst Nr. 72 zum 21.10.2013 Änderungs-KZ: N Feldmnemo Feldbezeichnung Format Länge Pflichtfeld Status Tab.-Nr. N 9,9 Nein neu QUELLENSTEUERPFLICHTIGER BETRAG/PROZENTSATZ: ---------------------------------------------------------------- In diesem Feld wird der einer ausländischen Quellensteuer unterliegende Betrag bzw. Prozentsatz ausgewiesen. Wertpapiere mit Besteuerungsland ungleich Emittentenland werden zusätzlich in GD169 „Abweichendes Besteuerungsland“ gekennzeichnet. Quellensteuerfreie Kapitalmaßnahmen (Umtäusche) ausländischer Emittenten erhalten keinen Eintrag. Aus dem Feld UDneu „Währung Quellensteuerpflichter Betrag“ ist die entsprechende Währung bzw. aus Feld UDneu „Quellensteuerpflichtiger %“ das Prozentzeichen zu ersehen. 24
Neue Quellensteuerfelder (VIII) EDneu DBA Höchstsatz: Feld EDneu Änderungsdienst Nr. 72 zum 21.10.2013 Änderungs-KZ: N Feldmnemo Feldbezeichnung Format Länge Pflichtfeld Status Tab.-Nr. N 9,9 Nein neu DBA-HÖCHSTSATZ: ---------------------------------------------------------------- In diesem Feld wird der gemäß Doppelbesteuerungsabkommen maximal anrechenbare Quellensteuersatz ausgewiesen. Bei abweichendem Besteuerungsland, wird auf das gültige Doppelbesteuerunsabkommen zum abweichenden Besteuerungsland abgestellt. 25
Neue Quellensteuerfelder (IX) EDneu rückforderbar / erstattbar / redzuierbar (innerstaatlich): Feld EDneu Änderungsdienst Nr. 72 zum 21.10.2013 Änderungs-KZ: N Feldmnemo Feldbezeichnung Format Länge Pflichtfeld Status Tab.-Nr. N 9,9 Nein neu RÜCKFORDERBARE BZW. ERSTATTUNGSFÄHIGE QUELLENSTEUER (INNERSTAATLICH) ---------------------------------------------------------------- In diesem Feld wird der maximal rückforderbare bzw. erstattungsfähige Quellensteuersatz gemäß innerstaatlicher Günstigerregelungen ausgewiesen. Innerstaatliche Günstigerregelungen können ergänzend zu den bestehenden DBA-Regelungen in Anwendung kommen. Bei Ländern ohne innerstaatlicher Ermäßigungsverfahren erfolgt kein Eintrag. 26
Neue Quellensteuerfelder (X) GDneu DBA Höchstsatz: Feld GDneu Änderungsdienst Nr. 72 zum 21.10.2013 Änderungs-KZ: N Feldmnemo Feldbezeichnung Format Länge Pflichtfeld Status Tab.-Nr. N 9,9 Nein neu DBA-HÖCHSTSATZ: ---------------------------------------------------------------- In diesem Feld wird der gemäß Doppelbesteuerungsabkommen maximal anrechenbare Quellensteuersatz ausgewiesen. Bei abweichendem Besteuerungsland, wird auf das gültige Doppelbesteuerunsabkommen zum abweichenden Besteuerungsland abgestellt. 27
Neue Quellensteuerfelder (XI) GDneu rückforderbar / erstattbar / reduzierbar (innerstaatlich): Feld EDneu Änderungsdienst Nr. 72 zum 21.10.2013 Änderungs-KZ: N Feldmnemo Feldbezeichnung Format Länge Pflichtfeld Status Tab.-Nr. N 9,9 Nein neu RÜCKFORDERBARE BZW. ERSTATTUNGSFÄHIGE QUELLENSTEUER (INNERSTAATLICH) ---------------------------------------------------------------- In diesem Feld wird der maximal rückforderbare bzw. erstattungsfähige Quellensteuersatz gemäß innerstaatlicher Günstigerregelungen ausgewiesen. Innerstaatliche Günstigerregelungen können ergänzend zu den bestehenden DBA-Regelungen in Anwendung kommen. Bei Ländern ohne innerstaatlicher Ermäßigungsverfahren erfolgt kein Eintrag. 28
Neue Quellensteuerfelder (XII) UDneu innerstaatlicher Quellensteuersatz: Feld UDneu Änderungsdienst Nr. 72 zum 21.10.2013 Änderungs-KZ: N Feldmnemo Feldbezeichnung Format Länge Pflichtfeld Status Tab.-Nr. N 9,9 Nein neu INNERSTAATLICHER QUELLENSTEUERSATZ: ---------------------------------------------------------------- In diesem Feld wird der im Emittenten- bzw. abweichenden Besteuerungsland gültige und erhobene Quellensteuersatz angegeben. Quellensteuerfreie Kapitalmaßnahmen ausländischer Emittenten erhalten keinen Eintrag. 29
Neue Quellensteuerfelder (XIII) UDneu DBA Höchstsatz: Feld UDneu Änderungsdienst Nr. 72 zum 21.10.2013 Änderungs-KZ: N Feldmnemo Feldbezeichnung Format Länge Pflichtfeld Status Tab.-Nr. N 9,9 Nein neu DBA-HÖCHSTSATZ: ---------------------------------------------------------------- In diesem Feld wird der gemäß Doppelbesteuerungsabkommen maximal anrechenbare Quellensteuersatz ausgewiesen. Bei abweichendem Besteuerungsland, wird auf das gültige Doppelbesteuerunsabkommen zum abweichenden Besteuerungsland abgestellt. Quellensteuerfreie Kapitalmaßnahmen ausländischer Emittenten erhalten keinen Eintrag. 30
Neue Quellensteuerfelder (XIV) Die vorstehend dargestellten Felder aus dem Arbeitsgebiet UMT sollen entsprechend auch in den Arbeitsgebieten KAP und VVK angelegt werden. Release: 21.10.2013. Noch fehlende Schlüssel (z.B. in UD087) werden zur Einführung rechtzeitig bereitgestellt. Finale Informationen werden via Fach- information publiziert. Hintergrund: Das Thema Quellensteuerfelder im Bereich Corporate Actions wird bereits seit einiger Zeit diskutiert. In den Arbeitsgebieten KAP und UMT sind in erster Linie angelsächsische Gattungen betroffen. Im Arbeitsgebiet VVK sind z. B. italienische Zero-Bonds zu nennen, bei den das Agio der Quellensteuer unterliegt, welches nach deutschem Recht einen Veräußerungserlös darstellt. 31
Neue Quellensteuerfelder (XV) Praxisfrage: Wenn ausländische Quellensteuern bisher nicht angerechnet wurden bzw. in den Quellensteuer-Verlusttopf eingestellt wurden: Besteht zukünftig die Möglichkeit, die ausländische Quellensteuer auf die Abgeltungsteuer anzurechnen? Wenn ja, zu welchem Prozentsatz (Basis DBA)? 32
Agenda 1. Willkommen / neue Teilnehmer 2. Stand Finanztransaktionssteuern 3. Neue WM-Kapitalmaßnahmenmatrix 4. Aktuelle Kapitalmaßnahmen 5. Neue Quellensteuerfelder 6. Verschiedene Fachthemen 7. Kurzer Überblick: FATCA 8. Sonstiges / Organisatorisches 33
Fachthemen (I) – ADR-Ausschüttungen in GV512 Frage: Werden bei ADR-Ausschüttungen die zur Aktie gemeldeten Originalwerte im Feld GV512 akkumuliert? Antwort: Ja, vgl. Fachinformation F14 vom 28.03.2013. Für Zwecke von GV512 (Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto). Wird auf die Originalbeträge zurückgegriffen. Bei Bedarf wird der eingestellte Betrag entsprechend dem Verhältnis ADR zu Aktie angepasst. 34
Fachthemen (II) – steuerliches Einlagekonto GV512 Kapitalerhöhung mit nachfolgender Kapitalherabsetzung: AG bucht zunächst Kapital- und/oder Gewinnrücklagen auf Nennkapital um. Nach Ablauf der 6-monatigen Wartefrist erfolgt Kapitalherabsetzung und Ausschüttung. Standardmäßig erfolgt hier künftig auch die Anlegung eines E- Datensatzes wie folgt: ED006, Schlüssel 64, ED035 Schlüssel 71 sowie Abbildung in ED005 und ED008A. Umsetzung in 2013, ggf. rückwirkend zum Jahresanfang (2012: 28 Vorgänge). 35
Fachthemen (IV) – Tilgung bei stücknotierten Zertifikaten Sachverhalt: Lieferung eines Poolfaktors bei einem stücknotierten Papier führt zu abwicklungstechnischen Schwierigkeiten (Beispiel: WKN BC0BUR). Würdigung: WM hat aktuell drei Möglichkeiten, Teiltilgungen abzubilden: ● Poolfaktor ● Nennwert ● x-flat (Abrechnung nur über Kurs) Vom Emittent bzw. der Lagerstelle veröffentliche Poolfaktoren müssen dabei berücksichtigt werden, auch wenn die Poolfaktor- tilgung in den Emissionsbedingungen so nicht vorgesehen war.
Fachthemen (V) – Barabfindungsangebote, usw. Sachverhalt 1: Barabfindungsangebote werden oftmals direkt zwischen Anleger und Gesellschaft abgewickelt. Die Ausbuchung der Stücke und Übertragung an die Gesellschaft erfolgt als fiktiver Verkauf zum Börsenpreis zum Übertragungszeitpunkt, § 43a Abs. 2 S. 8-10 EStG. Dies führt zu Beschwerden, da die Anleger den Ansatz der Barabfindung wünschen. Ist deren Berücksichtigung möglich? Sachverhalt 2: Übertragung auf ein Treuhandkonto: Liegt hier aus Sicht des übertragenden Anlegers eine entgeltliche Übertragung mit Gläubigerwechsel (entgeltlich) oder ohne Gläubigerwechsel (unentgeltlich) vor?
Agenda 1. Willkommen / neue Teilnehmer 2. Stand Finanztransaktionssteuern 3. Neue WM-Kapitalmaßnahmenmatrix 4. Aktuelle Kapitalmaßnahmen 5. Neue Quellensteuerfelder 6. Verschiedene Fachthemen 7. Exkurs: FATCA 8. Sonstiges / Organisatorisches 38
Exkurs FATCA (I) FATCA Überblick: Ziel von FATCA ist unter anderem die Bekämpfung von Steuer- hinterziehung bei US-Bürgern. Das Ende Mai unterzeichnete IGA (Intergovernmental Agreement) zwischen Deutschland und den USA beinhaltet umfangreiche Meldepflichten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) u. a. für deutsche Kreditinstitute. Ein BMF-Schreiben dazu befindet sich in Vorbereitung. Nur in bestimmten Fällen, z. B. bei Zahlungen an ein Institut das nicht FATCA-compliant ist, müssen deutsche Banken tatsächlich Steuern einbehalten (30% Quellensteuer). Die Pflicht zum Steuereinbehalt bezieht sich in diesem Fall auf Gattungen mit US-Bezug. 39
Exkurs FATCA (II) Geplante WM-Umsetzung: Neues Gattungsdatenfeld, mit dem die betroffenen Papiere markiert werden. Papiere, die der Bestandsschutzregelung unterliegen („Grandfathering; bei Emission bis 31.12.2013), erhalten eine eigene Schlüsselung. Auslieferung mit Release am 21.10.2013 geplant. 40
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