Aktionsfelder Energiestudie 2020 für St. Ingbert - Empfehlungen zur Umsetzung eines nachhaltigen Energiepfades - Stadtwerke St. Ingbert

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Energiestudie 2020 für St. Ingbert

            Kapitel 3

        Aktionsfelder

    Empfehlungen zur Umsetzung
  eines nachhaltigen Energiepfades

                                 Seite 1 von 26
Inhaltsverzeichnis

Aktionsfelder ............................................................................................................. 1
1    Die Stadt St. Ingbert........................................................................................... 4
    1.1    Handlungsfelder für die städtischen Liegenschaften ............................ 4
    1.2    Kommunales Klimaschutzmanagement................................................ 10
2    Die Stadtwerke St. Ingbert.............................................................................. 12
    2.1    Energie aus der Region, mehr lokale Eigenständigkeit ....................... 12
     2.1.1       Einleitung............................................................................................... 12
     2.1.2       Aktionsfelder für die Stadtwerke ....................................................... 14
3    Handlungsfelder für die Kunden der Stadtwerke ....................................... 17
    3.1    Einleitung..................................................................................................... 17
    3.2    Der Ist-Zustand............................................................................................ 17
     3.2.1       Das Beratungsangebot für Privatkunden ........................................ 17
     3.2.2       Das Beratungsangebot für gewerbliche Kunden .......................... 19
    3.3    Zukünftige Beratungsangebote rund um Energie ................................ 20
     3.3.1       Angebote an Privatkunden ............................................................... 20
     3.3.2       Angebote an Industrie und Gewerbe ............................................. 25
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1-1:    Gegenüberstellung    derzeitiger               Wärmeverbrauch,
erreichte   Mittelwerte  sowie      anzustrebende                 Richtwerte                 für
Verwaltungsgebäude und Feuerwehren.............................................................4

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1 Die Stadt St. Ingbert

1.1 Handlungsfelder für die städtischen Liegenschaften
    1. Verbesserung des Wärmeschutzes
    Die Bestandsanalyse der öffentlichen Gebäude in St. Ingbert zeigt sehr
    deutlich, dass der Energieverbrauch dieser Gebäude im Vergleich zum
    Bundesdurchschnitt (ages Kennwerte) als hoch einzustufen ist. Durch-
    schnittliche Energieverbrauchswerte von ca. 160 kWh/(m²a) sind weder
    unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten noch aus Gründen des
    Klimaschutzes akzeptabel. Von daher ist die energetische Sanierung der
    öffentlichen Gebäude zur Senkung des Wärmebedarfes eine
    wesentliche Aufgabe der nächsten Jahre.
    Wie in Kapitel 2.3.3 beschrieben, kann der Heizenergiebedarf durch eine
    Sanierung aller Gebäude auf EnEV-Standard um 40 – 50 % gesenkt und
    somit um ca. 5.000 bis 6.000 MWh/a reduziert werden. Wir empfehlen
    einen durchschnittlichen Zielwert für den Heizenergieverbrauch von 60 –
    80 kWh/(m²a) im Bereich Verwaltungsgebäude.

                                    Wärmeverbrauch - Verwaltungsgebäude und Feuerwehrgerätehäuser

                250       Wärmeverbrauch 2006
                          ages Kennwerte (VDI-Richtwert)
                          ages Kennwerte (Mittelwert)

                200
                          Verwaltungsgebäude                                 Feuerwehrgerätehäuser

                150
      kWh/m²a

                100

                 50

                  0
                      1         2          3            4     5         6        7           8       9   10

Abbildung 1-1:             Gegenüberstellung derzeitiger Wärmeverbrauch, erreichte Mittelwerte
                           sowie anzustrebende Richtwerte für Verwaltungsgebäude und
                           Feuerwehren

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Energetische Sanierungen sind auf lange Sicht hin wirtschaftlich und
sollten bei allen Gebäuden in Angriff genommen werden, welche für
die nächsten 20 Jahre genutzt werden. Ein Großteil der energetischen
Sanierungen kann mit ‚Sowieso’-Maßnahmen kombiniert und somit
kostengünstiger umgesetzt werden. Ist zum Beispiel der Außenputz eines
Gebäudes marode, empfiehlt sich hier eine zukunftsfähige Sanierung
mit einer starken Wärmedämmung, so dass die energetischen
Mehrkosten in diesem Fall hauptsächlich aus den Kosten für die
Anbringung der Wärmedämmung bestehen.
Das Einsparpotenzial im Bereich Verbesserung des Wärmeschutzes
beträgt ca. 2.700 MWh/a bis 2020, dadurch können ca. 160 T€/a
eingespart und die CO2-Emission um bis zu 800 t/a reduziert werden.
Um dies zu erreichen, wird angenommen, dass bis 2020 40 % der
städtischen Liegenschaften auf den EnEV-Neubau-Standard saniert
werden.

Handlungsempfehlungen:
1. Ab dem 1. Juli 2009 sind Energiepässe für große öffentliche Gebäude
   mit regem Publikumsverkehr verpflichtend. Diese müssen von einem
   ausstellungsberechtigten Dienstleister ausgestellt und gut sichtbar
   ausgehängt werden. Daher sollten in einem ersten Schritt für alle
   öffentlichen Gebäude in St. Ingbert bedarfsorientierte Energiepässe
   erstellt werden. Neben der energetischen Einordnung des Gebäudes
   beinhaltet der Energiepass auch Maßnahmenempfehlungen.
2. Anhand der Energiepässe sollte ein Ranking entwickelt werden, dass
   die Reihenfolge der Umsetzung der energetischen Gebäudesanie-
   rungen festlegt. Die Reihenfolge sollte sich dabei am energetischen
   Zustand, der über den spezifischen Endenergiebedarf festgestellt
   werden kann (von schlecht bis gut), Nutzung (viel bis selten) und den
   Gesamtenergieverbrauch (hoch bis niedrig) orientieren. Weitere
   wichtige Punkte für das Ranking sind die zukünftige Nutzung und die
   Bausubstanz. Der zukünftige Flächenbedarf für öffentliche Gebäude
   wie Verwaltungen und Schulen muss hierbei berücksichtigt werden.
3. Nach Festlegung der Reihenfolge aus obengenannten Bedingungen
   ergibt sich das benötigte Budget, welches dann in die Haushalts-
   planungen einfließen muss. Danach ergibt sich eine umsetzbare
   Sanierungs-Roadmap.
4. Hierbei ist frühzeitig an die Beantragung von Fördergeldern sowie die
   Möglichkeit eines bezuschussten Klimaschutzmanager zu denken.
   Dieser sollte die Planung und Realisierung der Sanierungsmaß-
   nahmen koordinieren.

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2. Modernisierung der Heiztechnik
    Weitere Einsparungen können durch die Sanierungen von
    Heizungsanlagen – Umrüstung auf Brennwerttechnik – sowie die Um-
    stellung auf Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen erfolgen. Durch Heizungs-
    erneuerung und den gezielten Einsatz der Brennwerttechnik können ca.
    1.350 MWh/a eingespart werden. Diese Einsparung kann erreicht
    werden, wenn bis 2020 alle Heizkessel ausgetauscht werden, die vor
    2000 eingesetzt wurden, und damit 2020 älter als 20 Jahre wären. Dies ist
    bei einem Großteil der Gebäude der Fall (43 Gebäude). Bei einer
    Umsetzung von 80 % bis 2020 können in diesem Bereich aufgrund der
    Vielzahl alter Heizungsanlagen ca. 1.100 MWh/a eingespart werden. Die
    Reduzierung der CO2-Emission durch Heizungserneuerung beläuft sich
    auf ca. 275 t/a. Die Kosteneinsparung durch die Heizungserneuerungen
    liegen bei ca. 66 T€/a.
    Durch den Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung sowie dem Ausbau
    kommunaler Nahwärme können bis ca. 800 MWh/a Heizwärme
    energieeffizienter und umweltschonender erzeugt werden. Dieses
    Gesamtpotenzial ergibt sich, wenn alle öffentlichen Gebäude innerhalb
    der Nahwärmecluster, die bis 2020 umgesetzt werden sollen, an die
    Nahwärmeversorgung angeschlossen werden. Bei einer Umsetzung von
    50 % dieses Potenzials beläuft sich die effizientere Energieerzeugung auf
    ca. 400 MWh/a, wodurch sich eine Reduzierung der CO2-Emission von
    ca. 65 t/a ergibt.

    Handlungsempfehlungen:
    1. Bevor Veränderungen am Heizsystem vorgenommen werden, sollten
       zunächst immer energetische Sanierungen vorgenommen werden
       bzw. geplante Sanierungen Berücksichtigung finden. Insofern ist das
       Ranking zur Gebäudesanierung im Hinblick auf die Modernisierung
       der Heiztechnik (siehe oben) zu erweitern.
    2. Bei sanierten Gebäuden sollte immer auch die Heizungsanlage
       angepasst werden. Das heißt, es sollte ein hydraulischer Abgleich
       durchgeführt und die Vorlauftemperaturen sollten angepasst
       werden. Dies wird häufig vernachlässigt. Ein Gebäude, welches vor
       der Sanierung mit 90°C/70°C betrieben wurde und durch die
       Sanierung nur noch ca. 50% des Energiebedarfes aufweist, kann
       aufgrund der gleichgebliebenen Heizflächen mit Temperaturen von
       70°C/55°C oder noch geringer betrieben werden.
    3. Kessel älter 20 Jahre sollten gegen Brennwertgeräte ausgetauscht
       oder durch neue Heizsystem (KWK, Biomasse, …) ersetzt werden. Bis
       2020 ist dies bei den Kesseln in 43 Gebäuden der Fall.

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4. Bei Gebäuden, die bisher ganz oder teilweise mit Ölkesseln beheizt
   werden, sollte aufgrund der höheren CO2-Emissionen von Öl
   gegenüber Gas eine vollständige Versorgung mit Gas (oder aber
   KWK, Biomasse) angestrebt werden.
5. Öffentliche Gebäude innerhalb der Nahwärmeausbaugebiete
   sollten an die Nahwärmeleitung angeschlossen werden. Eine
   Koordination zwischen Sanierung der Gebäude, Modernisierung der
   Heizanlage und Ausbau der Nahwärme ist deshalb zwingend
   erforderlich (siehe oben Ranking).
6. Vorhandene BHKW-Anlagen - wie z.B. in Rischbachschule und
   Südschule - sollten geprüft, wenn notwendig optimiert und in Betrieb
   genommen werden.
7. Für die Mühlwaldschule und die Albert-Weisgerber-Schule sollte der
   Einsatz eines Mini-BHKW untersucht werden. Hierbei sollte das neue
   KWK-Gesetz berücksichtigt werden.

3. Senkung des Stromverbrauchs
Der Stromverbrauch der öffentlichen Gebäude kann ebenfalls durch
gezielte Maßnahmen gesenkt werden. Durch den Einsatz von
hocheffizienten Heizungspumpen können bis zu 70 MWh/a eingespart
werden. Durch den Einsatz effizienter Beleuchtungssysteme lassen sich
nochmals bis zu 100 MWh/a einsparen. Ebenso führen der Einsatz von
effizienteren Bürogeräten und die Vermeidung von unnötigen Stand-by-
Verlusten zu einer Reduktion des Stromverbrauches von bis zu
100 MWh/a, sodass eine mögliche und realistische Einsparung im
Bereich von 15 % liegt. Werden die vorgeschlagenen Maßnahmen bis
2020 in 50 % der Fälle umgesetzt, können ca. 170 MWhel/a eingespart
werden. Dies führt zu einer Reduktion der CO2-Emission von ca. 100 t/a.
Hierdurch lassen sich die Stromkosten um ca. 20 T€/a senken.

Handlungsempfehlungen:
1. Es sollte vereinbart werden, dass die beauftragten Energiebedarfs-
   ausweise auch Empfehlungen zu Beleuchtungssystemen und zum
   Einsparpotenzial von Hilfsstrom oder Gerätestrom (veraltete
   Heizungspumpen, …) beinhaltet.
2. Ältere Heizungspumpen (> 10 Jahre) sollten hinsichtlich ihrer
   Austauschbarkeit geprüft werden. Vor dem Austausch sollte ein
   hydraulischer Abgleich des Heizungssystems erfolgen, da hierdurch
   die tatsächlich benötigten Volumenströme ermittelt werden. Bei
   sanierten Gebäuden sollte die Absenkung der Vorlauftemperaturen
   berücksichtigt werden und bei zur Sanierung anstehenden

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Gebäuden sollte die Heizungserneuerung in die Gebäudesanierungs-
        maßnahme integriert werden.
    3. Der Stromverbrauch für Beleuchtung von öffentlichen Gebäuden
       sollte durch effiziente Leuchten z.B. mit elektronischen Vorschalt-
       geräten (EVG) und durch den Einsatz von Präsenzmeldern sowie
       einer tageslichtabhängigen Steuerung der Leuchtstärke reduziert
       werden. Hierbei ist der Austausch der alten Lampen mit
       konventionellen Vorschaltgeräten (KVG) durch neue mit EVG als
       erster Schritt anzusehen. Werden in Gebäuden größere Sanierungen
       im Innenbereich vorgenommen, sollte man eine tageslicht-
       abhängige und präsenzgeführte Steuerung in Betracht ziehen.
    4. Bei der Umsetzung der Maßnahmen sollte allerdings die Beurteilung
       der Nutzungsfaktoren (zukünftige Gebäudenutzung, Nutzungsdauer)
       einfliesen.
    5. Bei der Büroausstattung und der Anschaffung neuer Geräte sollte auf
       effiziente Bürogeräte geachtet werden. Durch Informationsveran-
       staltungen sollten die Nutzer auf effizienteren Umgang mit den
       Geräten z.B. bzgl. Stand-by-Verluste unterwiesen werden.
    6. Gebäude mit stark erhöhtem Stromverbrauch sollten untersucht
       werden, um die Ursachen zu lokalisieren und wenn möglich zu
       beseitigen.

    4. Einsatz der erneuerbaren Energien
    Die theoretischen Potenziale liegen hier im Bereich von 30 MWhth/a für
    Solarthermie und 300 MWhel/a für Photovoltaik. Die bis 2020 umsetzbaren
    Potenziale belaufen sich auf ca. 15 MWh/a solarthermische Energie für
    Warmwasserbereitung und Raumheizung und auf ca. 25 MWh/a solar
    erzeugtem Strom aus Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden.
    1. Die Dachflächen der öffentlichen Gebäude sollten hinsichtlich einer
       Solarnutzung vor Ort überprüft werden. Hierbei muss sowohl die Statik,
       das Alter des Dachaufbaus, die Ausrichtung und Neigung, die
       Verschattung sowie die mögliche elektrische oder thermische
       Anbindung überprüft werden.
    2. Auf einem Großteil der Schulen wird bereits Solarstrom erzeugt. Auf
       den geeigneten Dachflächen sollte das Potenzial weiter ausgebaut
       werden.
    3. Im Bereich der Sporthallen sollte die Nutzung von Solarthermie
       geprüft werden. Hierzu ist eine Messung des Warmwasserverbrauchs
       sinnvoll.
    4. Die vorhandenen Förderprogramme sollten hierbei genutzt werden
       (www.bafa.de).

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5. Energiecontrolling und Energiemanagement
Weitere Maßnahmen, die empfohlen werden können, sind die
Einführung bzw. Weiterführung von Energiemanagementsystemen mit
integriertem Energiecontrolling sowie die Durchführung von Informa-
tionsveranstaltungen und Nutzeranleitungen zum energiesparenden
Betrieb von Gebäuden. Der Vergleich der Verbrauchswerte mit und
ohne ein Energiecontrolling hat gezeigt, dass die Verbrauchswerte
wieder angestiegen sind, als das Energiecontrolling eingestellt wurde
(siehe Kapitel 2.7.1.2.).
Durch Energiemanagement können Einsparungen von ca. 5 % bis 10 %
des gesamten Energieverbrauchs erreicht werden. Die einsparbare
Energiemenge liegt bei 800 bis 1.600 MWh/a, wobei die Stromein-
sparung hiervon ca. 20 % beträgt. Dadurch ergeben sich Kostenein-
sparungen von ca. 60 T€ bis 120 T€/a, so dass sich die Schaffung von 1-2
Personalstellen rechnet. Hierdurch kann der CO2-Ausstoß von ca. 260 t/a
vermieden werden.
1. Das Energiecontrolling sollte auf jeden Fall wieder aufgenommen
   werden, da es sich gezeigt hat, dass bei fehlendem Controlling die
   Verbrauchswerte ansteigen.
2. Eine regelmäßige Ist-Analyse, Vergleich mit Vorjahreswerten,
   Kennwertebildung, Vergleich mit Gebäuden des gleichen Gebäude-
   typs hilft, Fehlfunktionen oder Fehlverhalten aufzudecken.
3. Für durchgeführte Sanierungsmaßnahmen kann mittels Energiecon-
   trolling eine gute und dauerhafte Erfolgskontrolle durchgeführt
   werden.

6. Ertüchtigung der städtischen Beleuchtung
Die städtische Beleuchtung kann ebenfalls durch den Einsatz neuer
Beleuchtungstechnik energetisch stark verbessert werden. Durch die
Umsetzung neuer Beleuchtungslösungen könnte der Energieverbrauch
bis zu 50 % reduziert werden und somit der Stromverbrauch um ca.
1.100 MWh/a. Dies führt zu einer Kostenreduktion von ca. 130 T€/a. Die
CO2-Emission reduziert sich hierdurch um ca. 680 t/a.
1. Die vorhandene gute Datengrundlage bei den Stadtwerken sollte
   genutzt werden, um eine detaillierte Betrachtung der Situation und
   Analyse der Einsparmöglichkeiten der Straßenbeleuchtung durchzu-
   führen. Das vom BMU angegebene Einsparpotenzial von bis zu 50 %
   gibt den Anreiz, sich mit dieser Thematik detaillierter zu beschäftigen.
2. Aufgrund der vorhandenen Datengrundlage sollte ein belastbares
   Konzept entwickelt werden, aufgrund dessen die realen Einspar-

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potenziale evtl. auch in       verschiedenen     Umsetzungsszenarien
        berechnet werden können.

    Zusammenfassend:
    Im Bereich öffentliche Gebäude besteht ein attraktives Handlungs-
    potenzial, welches bei Umsetzung zu deutlichen Energie- und Kosten-
    einsparungen führen kann und somit nicht nur den Haushalt der Stadt
    nachhaltig entlastet sondern auch einen wichtigen Beitrag zum Klima-
    schutz leistet.
    Das Gesamtpotenzial der Energieeinsparung bis 2020 beläuft sich im
    öffentlichen Bereich auf ca. 5.050 MWh/a an Wärmeenergie und
    1.650 MWh/a an elektrischer Energie. Hinzu kommen ca. 400 MWh/a an
    effizienter erzeugter Wärme in KWK-Anlagen und der damit verbun-
    denen Erzeugung von ca. 350 MWh/a KWK-Strom. Hieraus ergibt sich
    eine Verbrauchskosteneinsparung von ca. 500 T€/a. Bei den zu
    erwartenden weiteren Preissteigerungen lassen sich diese Einsparungen
    wirtschaftlich durchführen, insbesondere dann, wenn Energiesparmaß-
    nahmen zu Maßnahmenpaketen gebündelt oder wenn diese im
    Rahmen von ohnehin erforderlichen Sanierungen durchgeführt werden.

1.2 Kommunales Klimaschutzmanagement
Kommunaler Klimaschutz erfordert große Anstrengungen durch die
kommunale Verwaltung. Die Erschließung des Vermeidungspotenzials in
den eigenen Liegenschaften ist nur einer der Faktoren, die die Klimabilanz
in St. Ingbert nachhaltig verbessern werden.
Die Aufgabe besteht darin, viele unterschiedliche Aufgabenbereiche zu
koordinieren, Netzwerke zu betreuen und für ein kontinuierliches Controlling
zu sorgen.
Zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen ist die Beantragung
verschiedener Förderprogramme möglich, die vom BMU in Kooperation mit
dem DIfU (Deutsches Institut für Urbanistik) und der PtJ (Projektträger Jülich),
an die der Förderantrag gestellt wird, angeboten werden. Wie bereits in
Kapitel 1.5. im ersten Berichtsteil erläutert, ist für Kommunen die Richtlinie
zur Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen sowie sozialen und
kulturellen Einrichtungen einschlägig. Unter anderem kann die
Personalstelle eines Klimaschutzmanagers gefördert werden, wobei Sach-
und Personalkosten für 3 Jahre förderfähig sind. Alternativ dazu kann die
Förderung von Klimaschutzkonzepten für einzelne Liegenschaften
beantragt werden, wobei in der Regel 80 % der Kosten durch die
Förderung abgedeckt werden.

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Weiterhin werden Technologien zur Senkung des Stromverbrauchs
gefördert, u. a. werden die Investitionen in effiziente Beleuchtung und
Heizungssysteme mit 25 % bezuschusst.
Die Umsetzung von klimaschützenden Sanierungsmaßnahmen ist ebenfalls
förderfähig, wobei alle kommunalen Liegenschaften gefördert werden und
die Förderhöhe an den eingesparten Tonnen CO2 bemessen wird.
Weitere Informationen    finden   sich   unter:   http://www.kommunaler-
klimaschutz.de/.

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2 Die Stadtwerke St. Ingbert
Die Stadtwerke spielen eine maßgebliche Rolle beim Umsteuern hin zu
einem nachhaltigen Energiepfad in St. Ingbert.
Wir fassen an dieser Stelle die wesentlichen Aktionsspielräume, die sich aus
dem Klimaszenario in Kapitel 2 Absatz 9 im Rahmen eines wettbewerb-
lichen Umfeldes ergeben, zusammen.

2.1 Energie    aus                   der        Region,     mehr    lokale
    Eigenständigkeit

2.1.1 Einleitung
Die Ausgangssituation 2006 spiegelt die ausschließliche Abhängigkeit von
vorwiegend fossilen Energien und von externen Energiebezügen wider. Die
Stromerzeugung durch Kraft-Wärme-Kopplung und Photovoltaik betrug
gerade einmal 1,5% des Stromverbrauchs.
Außerdem wurden nur 0,6% des Primärenergieverbrauchs lokal durch
erneuerbare Energie gedeckt.
2007 wurde ein bedeutender Wandel hin zu mehr Einsatz von erneuerbarer
Energie durch den Beginn einer Nahwärmeversorgung aus dem Heizwerk
Drahtwerk Nord vollzogen1.
Durch stadtwerkeeigene kleine Block-Heiz-Kraftwerke im City-Bad „das
blau“ und am Kreiskrankenhaus wurde bereits früher der Einstieg in
kleinräumige Nah- bzw. Objektversorgung mittels KWK vorgenommen.
Auch im industriellen Bereich hatte sich durch die Installation von BHKW u.a.
bei Festo angekündigt, dass Industriekunden die Vorteile der Kraft-Wärme-
Kopplung schätzen. Darüber hinaus haben in den letzten Jahren vermehrt
BürgerInnen und auch öffentliche Institutionen Strom durch Photovoltaik
und Wärme durch Solarkollektoren gewonnen. Zusätzlich hat sich eine
private Solargenossenschaft gebildet, die Bürgersolarkraftwerke errichten
möchte.
Damit sind gute Ansätze vorhanden, auf die aufgebaut werden kann.
Unsere Untersuchungen zeigen, dass der Stromerzeugungsanteil im Jahr
2020 auf 17% ausgebaut werden kann. Außerdem könnten auch 15% der
Heizenergie durch Nahwärme aus KWK-Anlagen und des Holz-Heizwerks,

1   siehe hierzu das vorbereitende Konzept der IZES gGmbH

Seite 12 von 26
Solarkollektoren und privaten Holzpellet-Kesseln bereitgestellt werden. Wird
Bioenergie aus der Region beschafft und in allen KWK-Anlagen eingesetzt,
so wäre die eigenerzeugte Energie ausschließlich regenerativ. Der Primär-
energieanteil der erneuerbaren Energien würde dann 2020 lokal auf
insgesamt 13% ansteigen und die gesamte CO2-äquiv. Emission könnte sich
um 25% verringern2.
Würde dieser ambitionierte Energiepfad nicht verfolgt, so würden sich die
erneuerbaren Primärenergieträger lediglich auf 4% erhöhen. Durch
Rückgang beim Heizenergieverbrauch, mehr Stromeffizienz und
Stromeinsparung, weitgehender Ersatz von Strom im Wärmebereich sowie
Einsatz von elektrischen Wärmepumpen, wäre allerdings ein absoluter
Rückgang an Endenergie zu verzeichnen (diese Entwicklung wäre auch im
ersten Pfad gegeben). Dies alleine würde schon etwa 16% weniger CO2-
äquiv. Emissionen bedeuten.

Sind diese guten Aussichten für das Klima auch von Vorteil für die
Entwicklung der Stadtwerke?
Der bereits geschilderte erste Energiepfad führt im Ansatz zu mehr
Eigenständigkeit der Stadtwerke. Mit dem Ausbau der kommunalen
Nahwärme durch KWK-Anlagen wird die Wertschöpfung erweitert. Kunden
können mit dem veredelten Produkt Nahwärme nachhaltiger versorgt
werden. Die Vertragsbeziehungen sind fester und für den Kunden dadurch
auch vorteilhafter, weil der Wärme-Preis nicht oder schwächer an den
Ölpreis gekoppelt ist, insbesondere wenn es sich um den Einsatz von
Bioenergie handelt. Die Rolle als kommunaler Energiedienstleister kann
dadurch also gestärkt werden.
Allerdings reicht dies noch nicht. Die Stadtwerke müssten sich insgesamt
noch stärker als Energieeffizienzdienstleister positionieren. Damit würden sie
nicht nur teilhaben an der Entwicklung, die sich ohnehin und auch ohne
Zutun der Energieunternehmen einstellen wird (siehe hierzu Kapitel 1 und
Kapitel 2.10), sondern diese aktiv vor Ort mit gestalten. Dazu gehören z.B.
Engagements im Bereich Contracting ebenso wie die neue Rolle als
integrativer, aktiver Netzbetreiber.
Würden jedoch die Stadtwerke in einer traditionellen Rolle als Energiever-
käufer und „passiver“ Netzbetreiber verharren, dies entspräche etwa dem
zweiten Energiepfad, und die Entwicklung den Marktkräften und der
Ordnungspolitik überlassen, so würden sie unter Umständen auch ihre
Eigenständigkeit aufs Spiel setzen.
Wir sehen in der Wahl des Energiepfades daher eine wichtige
Richtungsentscheidung, die neben der Entscheidung für nachhaltigen

2   Die Reduktion geht außerdem ursächlich auf einen Rückgang des Endenergieverbrauchs
    zurück.

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Klimaschutz auch eine Entscheidung für Eigenständigkeit und Stärkung der
Stadtwerke bedeuten würde.

2.1.2 Aktionsfelder für die Stadtwerke
Zusammenfassend werden nun die Empfehlungen für die Umsetzung eines
nachhaltigen Energiepfades genannt:

    1. Ausbau der Nahwärmeversorgung auf der Basis der Kraft-Wärme-
       Kopplung
       Die Stadtwerke sollten auf Grund der vorliegenden Potenzial- und
       Szenarienanalyse Vorranggebiete festlegen und die Versorgungs-
       planung vornehmen. Kommunale Festsetzungen3 zur ausschließlichen
       Abnahme von Nahwärme in den Vorranggebieten sind eine
       wesentliche Voraussetzung für das Gelingen. Da in den
       Vorranggebieten noch großenteils Gasversorgung vorliegt, muss
       insbesondere ein Konzept zur Umstellung erarbeitet werden. Neben
       attraktiven   Anschlussbedingungen    sollte  bei   verbleibender
       Gasversorgung Kunden auch geholfen werden, wenn es um die
       Umstellung von elektrischem Kochen auf Gaskochen geht. Über die
       Frage des Einsatzes erneuerbarer Energien in Vorranggebieten (z.B.
       Solarthermie) muss ebenfalls eine Grundsatzentscheidung gefällt
       werden (in den allgemeinen Versorgungsbedingungen für
       Fernwärme).

    2. Einsatz  von    Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen      in   öffentlichen
       Liegenschaften, Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie
        Auf der Grundlage der vorliegenden Analysen erhalten die
        Stadtwerke eine Basis, um ein spezifisches Konzept zu entwickeln. Als
        Anbieter von Contracting bis hin zu Betriebsführungslösungen von
        kundeneigenen Anlagen können die Stadtwerke maßgeblich zur
        Ausschöpfung der Potenziale beitragen.

    3. Erhöhung des Anteils an BioErdgas in den KWK-Anlagen
        Bis zum Jahr 2020 sollte der gesamte Brennstoffbedarf aller KWK-
        Anlagen mit BioErdgas gedeckt werden. Dazu könnten beispielsweise
        die regionalen Voraussetzungen zusammen mit Partnern geschaffen
        werden. Die Möglichkeit von Beteiligungen im Rahmen der

3 Anschluss- und Benutzungszwang wurde durch das neue EEWärmegesetz nun im
Zusammenhang mit Klimaschutz etabliert.

Seite 14 von 26
Zusammenarbeit in der Biosphärenregion sowie die Kooperation bei
         der Vermarktung von BioErdgas können Bausteine hierzu sein. Die
         Vermarktung von BioErdgas als reines Heizgas sollte nicht verfolgt
         werden, da der Einsatz dieses hochwertigen Produktes nur nachhaltig
         im Zusammenhang mit der Nutzung in KWK-Anlagen ist 4.

      4. Weiterentwicklung zum Energieeffizienzdienstleister
         Die Entwicklung von attraktiven Angeboten für alle Kundengruppen
         zur Verbesserung der Energieeffizienz ist die Voraussetzung für dieses
         Unternehmenskonzept. Der Kostendruck durch steigende Energie-
         preise einerseits und die politischen Rahmenbedingungen anderer-
         seits schaffen das Umfeld für erfolgreiche Aktivitäten.
         Ein wichtiger Teil könnte das Energiecontrolling und Energiemanage-
         ment darstellen. Auf Basis der vorhandenen technischen Infrastruktur
         beim sog. Messwesen (fernauslesbare elektronische oder digitale
         Zähler bei Gewerbe- und Industriekunden < 100.000 kWh
         Jahresverbrauch beim Strom) und neu aufzubauender moderner
         fernauslesbarer Zähler (für die es inzwischen eine gesetzliche Basis
         gibt, siehe Kapitel 1) bei den restlichen Kunden, möglichst auch für
         Erdgas und in Zukunft für Wärme, können Dienstleistungen
         angeboten werden, die insbesondere für Großkunden, aber auch für
         Haushaltskunden interessant sein können. Die Diskussion darüber ist in
         der Branche unter dem Stichwort „Smart Metering“ längst in Gang
         gekommen und bundesweit, auch im Saarland, laufen hierzu erste
         Pilotvorhaben an.
         Auf Basis der dadurch gewonnenen tieferen Kundenbeziehung
         können weitere Angebote und Dienstleistungen erfolgen, insbeson-
         dere zur Verbesserung der Energieeffizienz.
         Im Übrigen würde es Sinn machen, die Stadt mit ihren Liegenschaften
         als Pilotvorhaben einzuschließen.
         Zu Ausbau von Kundenservice und Energieberatung werden in
         Kapitel 3.3 Vorschläge gemacht.

      5. Weiterentwicklung zum aktiven Netzbetreiber
         Förderung der stärkeren Integration von Stromerzeugung im Netz der
         Stadtwerke. Entwicklung eines aktiven Netzmanagements unter
         Einbezug der Kundenseite (siehe dazu insbesondere Kapitel 2.10).

4   Bioenergie ist nur begrenzt verfügbar und muss daher Ressourcen schonend eingesetzt
    werden, d.h. der Einsatz zu Heizzwecken oder auch als Kraftstoff verbietet sich daher.

                                                                        Seite 15 von 26
6. Förderung der erneuerbaren Energien
        Durch Rahmenbedingungen und Förderprogramme werden
        wesentliche Voraussetzungen durch Bund und Land gesetzt, die die
        erneuerbaren Energien bei ihrem Markteintritt befördern.
        Das Engagement der Stadtwerke im Zusammenhang mit dem
        Ausbau der Nahwärme, dem Einsatz der KWK sowie die wichtige
        Funktion der Stadt im Rahmen ihrer Möglichkeiten in den eigenen
        Liegenschaften sind grundlegend für den Erfolg der erneuerbaren
        Energien in St. Ingbert.

Seite 16 von 26
3 Handlungsfelder für die Kunden der Stadtwerke

3.1 Einleitung
In diesem Kapitel stellen wir uns die Frage: „Wie können die Informations-
und Beratungsleistungen und damit das Angebot der Stadtwerke St.
Ingbert für ihre Kunden zukunftsfähig ausgebaut werden?“
Zunächst wurden zur Erfassung und Beurteilung des Ist-Zustands des
Beratungs- und Informationsangebots der Stadtwerke St. Ingbert
Gespräche mit dem Geschäftsführer, Herrn Hubert Wagner und mit dem
Berater im Info-Center, Herrn Josef Uhl geführt. Auch der Internet-Auftritt der
Stadtwerke wurde hierzu ausgewertet.
Vor dem Hintergrund der in Kapitel 1 dargestellten politischen Rahmen-
bedingungen und der in Kapitel 2 entwickelten Möglichkeiten für die
Gestaltung eines nachhaltigen Energiepfades für St. Ingbert, die in Kapitel
3.2 zusammengefasst wurden, werden Vorschläge hierzu entwickelt.

3.2 Der Ist-Zustand

3.2.1 Das Beratungsangebot für Privatkunden
Das Info-Center
Die Stadtwerke St. Ingbert betreiben in der Kaiserstraße 71 in St. Ingbert ein
Info-Center für Privatkunden. Da es idealer Weise in der Fußgängerzone
liegt, ist es sehr frequentiert, wie ein Besuch vor Ort zeigte. Die Beratungen,
die hier durchgeführt werden, beziehen sich vor allem auf Anfragen von
Kunden zu neuen Stromtarifen und Vertragswechsel. Um die
Beratungsnachfrage zu evaluieren und einzugrenzen, wurde der
Mitarbeiter im Info-Center gebeten, über mindestens eine, besser zwei
Wochen die zentralen Themen aufzulisten und in einer Art Strichliste die
Nachfrage zu quantifizieren. Leider wurden uns entsprechende
Auswertungen auch auf Nachfrage nicht zur Verfügung gestellt.
In Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale des Saarlandes bieten die
Stadtwerke     hier  einmal   pro   Woche    einen   Beratungstag    zu
energieeffizienten Heizsystemen und Wärmedämmung für Wohngebäude
an.
Im Info-Center können die Kunden der Stadtwerke auch einen Zuschuss für
die Anschaffung neuer Kühl- und Gefriergeräte bekommen. Dieser beträgt
30 € und deckt damit die Entsorgung des Altgeräts.

                                                               Seite 17 von 26
Es werden auch einige Informationsbroschüren bereit gehalten. Hierbei fällt
allerdings auf, dass es sich dabei meist um Informationen von Anbietern
von Heizkesseln, Wärmepumpen und ähnliches handelt. Broschüren von
den Stadtwerken selbst sowie anderes Informationsmaterial fehlen. Die
Öffnungszeiten des Info-Centers hingegen können eher positiv bewertet
werden. Beratungen können zwar frühestens ab 8.00 Uhr wahrgenommen
werden und dann auch nur bis 17.00 Uhr, was für Berufstätige eine
Schwierigkeit darstellen kann. Allerdings wird ein „langer“ Beratungstag
donnerstags bis 18.00 Uhr angeboten. Überlegenswert ist auch, ob
Beratungen gelegentlich oder regelmäßig auch an Samstagen stattfinden
können.

Veranstaltungen und weitere Kundeninformation
Im Rahmen der einmal jährlich im Herbst stattfindenden Ingobertusmesse
bieten die Stadtwerke Beratungen zusammen mit der ARGE Solar e.V. an.
Hier geht es vor allem um erneuerbare Energien, weniger jedoch um
Energieeffizienz. Außerdem ist die Messe eher eine Gewerbeschau, so dass
das Thema „Energie“ keine große Bedeutung hat und in diesem Rahmen
auch wenig Anfragen seitens der Messebesucher kommen.
Einmal im Jahr findet auch das sog. „Biosphärenfest“ statt. Dieses wird vom
Biosphärenzweckverband Bliesgau ausgerichtet und findet jedes Jahr im
Sommer an wechselnden Orten im Bliesgau statt. Auch hier sind die
Stadtwerke St. Ingbert mit einem Beratungsstand vertreten.
Die Kundenzeitschrift der Stadtwerke „Mittendrin“ erscheint vierteljährlich,
geht an alle Privathaushalte und enthält auch Energiespartipps für
Haushalte.

Internet
Die Stadtwerke haben einen eigenen Internetauftritt unter der Adresse
www.sw-igb.de. Dieser ist jedoch wenig kundenorientiert und enthält nur
die nötigsten Informationen. Energieeffizienz und Energiesparen werden
nicht erwähnt. Auch die Serviceangebote sind verbesserungswürdig.
Der Bereich „Privatkunden“ bietet z.B. die Möglichkeit, Infomaterial per Post
zu bestellen. Ein Downloadbereich für diese Informationen ist nicht
vorgesehen. Die Darstellung der Förderprogramme ist sehr knapp. Mehr
Information z.B. in Form eines Infoflyers zu den genauen Beantragungs- und
Abrechnungsmodalitäten unter Angabe von Ansprechpartnern etc. zum
Download wäre hilfreich. Im Online–Service werden nur eine Zählerstand-
mitteilung und die Bankeinzugsermächtigung unterstützt. Ein Service zur
online-Zähleranmeldung, zur Mitteilung eines Umzugs, zur Bereitstellung von
Verträgen und anderen Formularen für den Vertragsabschluss usw. wie dies
viele andere Energieversorger anbieten, fehlt. Unter den „Info-

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Veranstaltungen“ stehen zwei alte Termine und beim „Info zur
Jahresablesung“ tut sich nichts beim Anklicken. Im Ordner „Strom“,
Unterpunkt „alternative Energien“ werden alte Versionen von EEG und KWK
zum Download (Verlinkung auf die Seite des Bundesjustizministeriums) ohne
weitere Erklärung bereit gestellt. Allerdings ist ein Ansprechpartner mit
Name und Telefonnummer zu diesen Themen angegeben.
Wir beenden an dieser Stelle die Auswertung des Internet-Angebots, die
hier nur dazu diente, die augenfälligsten Defizite aufzuzeigen. Nachfolgend
werden hierzu wie zu allen anderen Punkten des Beratungs- und
Informationsangebots Vorschläge zu Ausbau und Verbesserung gemacht.

3.2.2 Das Beratungsangebot für gewerbliche Kunden
Es gibt derzeit kein spezielles Angebot für Gewerbekunden. Im Zuge der
Vertragsverhandlungen für Strom- und Gasbezug wird zwar allgemein über
mögliche Energieeinsparungen gesprochen, jedoch ohne besonderes
Angebot an diese Zielgruppe. Zur detaillierteren Erhebung von Daten aus
St. Ingberter Unternehmen wurde zu Beginn der Studie ein Fragebogen von
IZES erarbeitet und von den Stadtwerken verschickt. Von 140 verschickten
Fragebögen kamen nur neun zurück, so dass die Datenbasis, auf der eine
Gewerbekundenberatung aufgebaut werden könnte, eher bescheiden ist.
Was den Stadtwerken natürlich bekannt ist, sind die vertraglichen
Grundlagen ihrer Kunden.

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3.3 Zukünftige Beratungsangebote rund um Energie

3.3.1 Angebote an Privatkunden
Ausbau von KWK
Ein klarer Schwerpunkt für die nachhaltige Energiezukunft der Stadtwerke
St. Ingbert liegt eindeutig auf dem Ausbau der Nahwärmeversorgung auf
der Basis der Kraft-Wärme-Kopplung und dem Einsatz erneuerbarer
Energieträger. Wie weiter aus den politischen Vorgaben sowohl auf
Bundes- wie auf Landesebene ersichtlich, liegt auch hier ein Fokus beim
Ausbau von KWK und Nah-/Fernwärme. Flankierend sind einige neue
Förderprogramme in diesem Bereich aufgelegt worden (s. hierzu die neue
Homepage des BMU: www.bmu.de/klimaschutzinitiative). Hier können
private Investoren, aber auch Kommunen und soziale Einrichtungen
Fördermittel beantragen.
Um das ehrgeizige Ziel von mehr KWK im Stadtgebiet von St. Ingbert zu
erreichen, muss die betroffene Bevölkerung in ausreichendem Maß
eingebunden werden. Das bedeutet, dass das Thema zunächst öffentlich
kommuniziert werden muss, was über Informationen in der Tagespresse, in
der Kundenzeitschrift und auf der Homepage der Stadtwerke erfolgen
kann. Dann sollten Veranstaltungen mit der Verteilung von geeignetem
Informationsmaterial angeboten und der Dialog mit den Betroffenen
gesucht werden, auch durch das Angebot von Hausbesuchen.
BeraterInnen der Stadtwerke sollten in der Folge interessierte Haushalte und
Eigentümer aufsuchen und über die Vorteile der KWK für die zukünftige
Energieversorgung aufklären. In diesem Zusammenhang könnten auch
Beratungen zur Gebäudesanierung erfolgen, die eventuell mit Partnern
durchgeführt werden. Danach können wiederum Infoveranstaltungen
angeboten werden, jetzt mit dem Ziel, mit den bereits überzeugten
Haushalten und Gebäudeeigentümer zusammen weitere Interessenten für
eine KWK-Versorgung mit Nahwärme zu gewinnen.
Eine besondere Herausforderung stellt dabei die Umstellung von
Nachtspeicherheizungen dar. Im Wohngebiet „Am Hasenbühl“ und „In den
„Schwammwiesen“ steht diese Umstellung perspektivisch an.
Ein gelungenes Beispiel für den Ersatz von Elektroheizungen durch die
Anbindung an die saarländische Fernwärmeschiene in einem Wohngebiet
ist der Stadtteil Steinrausch in Saarlouis.
Hier wurden in den Jahren 1993 und 1994 von Elektronachtspeicher-
heizungen auf Fernwärme umgestellt. Die Anschlussleistung beträgt 20 MW,
heute sind ca. 1.000 Abnehmer an das Netz angeschlossen. Das Projekt
wurde über eine Investitions- und eine Betriebsgesellschaft finanziert und
umgesetzt. Da keine neue Satzung mit einem Anschluss- und
Benutzungszwang für die geplante Fernwärme seitens der Stadt Saarlouis

Seite 20 von 26
erlassen wurde, wurden alle Bewohner des Viertels persönlich und in
Versammlungen informiert und für eine freiwillige Teilnahme gewonnen.
Dies gelang unter anderem, weil man den Menschen zusicherte, dass die
Umbaumaßnahmen in ihren Häusern schonend durchgeführt werden
würden. Tatsächlich verwendeten die Heizungsbauer vor Ort Kupferrohre,
die sie in den Fußleisten verlegten, so dass großflächiges Aufstemmen von
Wänden und Decken vermieden werden konnte.
Heute sind ca. 80-85% Steinrauschs an die Fernwärme angeschlossen. Die
Abrechnungsmodalitäten werden von den Stadtwerken Saarlouis erledigt.

Wettbewerbe und Kampagnen
Um stärker nicht nur mit negativ besetzten Themen wie Strompreis-
erhöhungen bei ihren Kunden in Erscheinung zu treten, sollten die
Stadtwerke verstärkt auf eine Ausweitung ihres Beratungs- und
Informationsangebots zu Themen wie Energieeffizienz im Haushalt,
Wärmedämmung für Gebäude und alternative Heizsysteme setzen. Hierzu
und um einen dauerhaften Kundenkontakt zu erhalten und den
Kundenkreis weiter auszubauen, können Wettbewerbe mit anschließender
Siegerehrung und Kampagnen einen ganz erheblichen Beitrag leisten. Sie
sollten von professionellen Agenturen konzipiert, zielgruppenspezifisch
aufbereitet und durchgeführt werden. Im Rahmen solcher Kampagnen
kann den Zielgruppen zusätzlich viel Information über die Leistungen der
Stadtwerke kommuniziert werden.

Zusammenarbeit mit Partnern
Hier existiert bereits eine punktuelle Zusammenarbeit mit der ARGE Solar
e.V. und der Verbraucherzentrale. Da vor allem letztere Kooperation
jedoch derzeit eher kritisch bewertet wird, sollte hier unbedingt eine
Klärung erfolgen. Die Zusammenarbeit mit unabhängigen Partnern sollte
eher weiter ausgebaut und auf eine institutionelle Basis gestellt werden.
Durch das Anbieten regelmäßiger, wiederkehrender Beratungen, die dann
im Info-Center stattfinden sollten, kann eine stärkere Kundenbindung
erfolgen und neue Kunden durch ein wirklich gutes Angebot hinzu-
gewonnen werden.

Neugestaltung des Info-Centers und Ausweitung des Angebots
Das Info-Center der Stadtwerke ist ideal platziert: Es liegt in der
Fußgängerzone, in der Geschäfte, Arztpraxen, Apotheken und Restaurants
angesiedelt sind und wo Menschen sich zum Einkaufen, Flanieren und für
andere Aktivitäten einfinden. Auch die Öffnungszeiten erscheinen dem
Bedarf angepasst, zusätzlich sollte aber noch über eine Öffnung auch an
Samstagen nachgedacht werden.

                                                          Seite 21 von 26
Im Eingangsbereich befindet sich ein großer Vorraum, der als Warte- und
Informationszone genutzt wird. Hier finden sich diverse Regale mit
Broschüren. Allerdings ist das Angebot nicht sehr vielfältig: Vertreten sind
vor allem Broschüren von Heizkessel- und Wärmepumpenherstellern.
Themen wie Energieeffizienz im Haushalt, Wärmedämmung für Gebäude
oder Informationen zu alternativen Heizsystemen wie z.B. KWK waren bei
unserem Besuch hingegen nicht vertreten. Das Broschürenangebot sollte
daher unbedingt an die künftigen Beratungs- und Informationsschwer-
punkte angepasst werden und vor allem herstellerneutral sein.
Betritt man den eigentlichen Beratungsraum des Infocenters, so fällt hier
zunächst die große Fläche auf, die unterschiedliche Gasherdmodelle in der
Mitte des Raums einnehmen. Dass dies ein Hinweis darauf ist, eher mit Gas
als mit Strom zu kochen, ist klar, allerdings fehlt auch hier ein begleitendes
Beratungsprogramm, das z.B. die Vorteile von Gas gegenüber Strom
deutlich macht. Außerdem würden weniger Ausstellungsstücke den
gleichen Zweck erfüllen, zusätzlich jedoch noch Platz für weitere
Ausstellungen lassen. Im Ganzen ist der Raum eher dunkel, da er nur durch
ein Oberlicht beleuchtet ist. Durch ein neues Beleuchtungskonzept könnten
hier zwei Ziele gleichzeitig erreicht werden: Einmal wäre der Raum an sich
heller und damit einladender. Zum zweiten könnten verschiedene
Beleuchtungssyteme demonstriert werden z.B. Konzepte mit Energiespar-
lampen, LED und Tageslichtlenkung. Diese Varianten können den Kunden
als gute Beispiele im täglichen Einsatz vorgestellt werden.
Was das derzeitige Beratungsangebot im Infocenter betrifft, so ist es
zumindest nicht quantifizierbar und nach unterschiedlichen Themen-
bereichen bewertbar. Anlässlich eines Besuchs im Info-Center im Mai
erklärte der dortige Berater, derzeit am aktuellsten sei der
Informationsbedarf auf Grund von Strompreiserhöhungen für Privatkunden.
Nach Beobachtung einiger Beratungen konnte festgestellt werden, dass
die meisten Kunden an diesem Vormittag tatsächlich hierzu Fragen hatten.
Allerdings ging es dabei nur um evtl. Vertragsgestaltungen, nicht aber
beispielsweise ums Energiesparen. Da die Kunden offensichtlich nicht für
solche Fragestellungen sensibilisiert sind, hätte hier eine Initiativberatung
seitens des Mitarbeiters erfolgen können.
Denkbar wäre auch, die Beratung zu reinen Vertragsfragen ganz von
Effizienzberatungen abzukoppeln und diese dann zu anderen Zeiten oder
an anderen Tagen anzubieten, obwohl es immer einen positiven Eindruck
machen wird, wenn man neben der Erläuterung des Preisanstiegs auch
Auswege durch Effizienzmaßnahmen darlegen kann. Dass hier zukünftig
eine noch größere Nachfrage bestehen wird, ist klar. Diese sollte in jedem
Fall im Sinne von mehr Kundennähe aufgegriffen werden.

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Neuer Internetauftritt
Die Stadtwerke St. Ingbert sollten sich hier wesentlich kundenorientierter
zeigen. Denn das Internet ist heute DIE Plattform, um junge, neugierige und
informationsorientierte Menschen zu erreichen. Es ist außerdem ein Mittel,
um sich rasch und knapp über unbekannte Sachverhalte zu informieren
und dabei ganz nebenbei auch noch Neues zu entdecken.
Für die Stadtwerke bedeutet das, mehr knappe und dennoch gehaltvolle
Information zur Verfügung zu stellen, Kampagnen- und Wettbewerbsinhalte
(s.o.) zu transportieren und dem spielerischen Interesse vieler Menschen
entgegenzukommen. Als gutes Beispiel sei hier die Homepage von
co2online erwähnt: www.co2online.de bzw. www.klimasuchtschutz.de.
Diese bietet direkt auf der Startseite eine gelungene Mischung aus
Information zu allgemeinen Energiethemen, Aktionen und den sog. Online-
Ratgebern. Hier können Besucher der Homepage selbst aktiv werden, sich
ganz praktisch für den Klimaschutz engagieren und nebenbei noch für den
Kauf von neuen Haushaltsgeräten motiviert werden.
Für St. Ingbert könnte z.B. ein spezieller „Nahwärme-Rechner“ entwickelt
werden. Dieser kann erste annährungsweise Berechnungen für die
Installation von Nahwärmeanschlüssen und weitere Informationen zu
diesem Thema für Hausbesitzer und Mieter zur Verfügung stellen. Ein Online-
Tool für Mini-BHKW wurde bereits entwickelt und steht schon heute zur
Verfügung (im Modernisierungsratgeber von www.co2online.de).
Eine sehr innovative Aktion im Internet wäre auch die Online-Visualisierung
des Energieverbrauchs von Privathaushalten, die im Zusammenhang mit
dem „Smart Metering“ eingeführt werden könnte. Es bietet sich an, dieses
Vorhaben zusammen mit anderen Stadtwerken oder Dienstleistern durchzu-
führen. Derzeit laufen bundesweit mehrere Pilotvorhaben dazu an.

Konkrete Handlungsfelder und beispielhafte Aktionen
Info-Center:
-     Mehr    zielgerichtetes   Infomaterial   in  Broschürenform    zum
      Mitnehmen, evtl. auch in unterschiedlichen Sprachen je nach
      Repräsentanz nicht-deutscher Bürgergruppen
-     Für   Wettbewerbe       und   Kampagnen:     z.B.   Ermittlung  des
      „Energiesparhaushalts des Jahres“ - über Internet und mit
      Möglichkeit, Teilnehmerunterlagen im Infocenter abzuholen und
      abzugeben
-     Aktionen in der Fußgängerzone unter Einbindung von Stadt und
      Infocenter, z.B. Ersatz der elektrischen Warmwasserbereitung und
      Umstellung auf umweltfreundliche Zentralheizung (z.B. Nahwärme)

                                                           Seite 23 von 26
-       Angebot des Infocenters erweitern, z.B. in Richtung Sanierung mit
        Wärmedämmung,         Förderprogramme,        Unterstützung   bei
        Beantragung, Vor-Ort-Kundenberatung zu Hause

Internet:
-       Online-Beratung mit Visualisierung des Energieverbrauchs aller
        Kunden und interaktive Rechner zum Energieverbrauch mit
        Einspartipps (s. www.co2online.de)
-       Online-Beratung zu Nahwärme

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
-       Regelmäßige Energiespartipps und andere Informationen evtl.
        zusammen       mit  Stadt   IGB     veröffentlichen: Im    monatlich
        erscheinenden Stadtanzeiger, in der Kundenzeitschrift, in der lokalen
        Presse, im Internet
-       Einrichtung eines „Umwelttages“ pro Jahr in Zusammenarbeit mit der
        Stadt, mit Agenda 21-Gruppen, Biosphärenregion, Umweltverbänden
        usw. (s. Umwelt- und Friedenstag in Homburg)
-       Kampagnen und Wettbewerbe für unterschiedliche Zielgruppen
        ausloben
-       Infoveranstaltungen in den betreffenden Stadtteilen im Rahmen des
        Ausbaus von Nahwärme

Einführung von Anreizsystemen zum Stromsparen:
-           Bonussystem: Haushalte, die eine festgelegte prozentuale
            Stromeinsparung pro Jahr nachweisen können, erhalten im
            Folgejahr einen Bonus gutgeschrieben.
            Solche Angebote, vor allem im Wärmebereich (Elektroheizungen),
            sollten jedoch genau geprüft werden. Bereits heute versuchen
            viele ärmere Haushalte mit allen Mitteln, Energie zu sparen. Sei es
            durch Verheizen von Müll in dafür nicht geeigneten
            Einzelfeuerungen oder sei es durch die extreme Absenkung der
            Raumtemperaturen in Wohnungen im Winter. Für den nicht
            wärmebezogenen Strombereich kann ein solches Bonussystem
            evtl. leichter realisiert werden.
-           Mini-Contracting:    Die Stadtwerke stellen einen Stromspar-
            maßnahmenkatalog (effiziente Haushaltsgeräte, Umstellung WWB,
            etc.) zusammen, der den Haushalten angeboten wird.
            Entscheidet sich ein Haushalt für eine Maßnahme, so wird diese
            über die Stadtwerke bestellt, die diese in Zusammenarbeit mit
            regionalen/lokalen Partnern aus Handel und Handwerk
            durchführen. Die Kosten werden über die Stromrechnung als

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Raten verrechnet. Vorteil für den Kunden: die Rate wird so
         berechnet, dass diese von der Kosteneinsparung gedeckt wird
         und noch ein Kostenvorteil bleibt.

3.3.2 Angebote an Industrie und Gewerbe
Hier existiert derzeit überhaupt kein Angebot seitens der Stadtwerke, das
über einen Sondervertragsabschluss für größere Verbraucher hinausgehen
würde.
Über das in Kapitel 3.2 vorgeschlagene Energiecontrolling- und
Energiemanagement können die Stadtwerke bestehende Kundenbe-
ziehungen vertiefen, eventuell auch Kunden wieder zurückgewinnen.
Auch hier gilt, was alleine nicht oder weniger gut umsetzbar ist, sollte mit
Partnern erfolgen. Ein möglicher Partner für die gewerbliche Energie-
beratung könnte z.B. das Umweltzentrum der Handwerkskammer des
Saarlandes sein (www.saar-lor-lux-umweltzentrum.de). Dieses bietet bereits
seit Mitte der 1990er Jahre eine Umweltberatung für Betriebe an. Diese
wurde erweitert auf das europäische EMAS-System, das auch die rationelle
Verwendung von Energie mit einschließt. Im Stadtgebiet St. Ingbert hat das
Umweltzentrum bereits einige Betriebe bei der Einführung des Umwelt-
managementsystems unterstützt.
In einem niederschwelligen Bereich soll nun ein sog. Energie-Audit ange-
boten werden, das Betriebe ansprechen soll, die nicht sofort in einen
kostspieligen Zertifizierungsprozess investieren möchten. Zielgruppen sind
hier vor allem Bäckereien, Fleischereien und metallverarbeitende Betriebe.
Eine weitere Initiative auf Landesebene ist der „Umweltpakt Saarland“
(www.umweltpakt.saarland.de).      Unter    der      Federführung     des
Umweltministeriums haben sich hier Unternehmen zusammengeschlossen,
die sich freiwillig für Umwelt-, Klimaschutz und Ressourcenschonung
einsetzen möchten. Acht Unternehmen, die z. T. über EMAS-Zertifizierungen
verfügen, gehören diesem Pakt im Stadtgebiet St. Ingbert an.
Für das Hotel- und Gaststättengewerbe hat der DEHOGA selbst bereits vor
einigen Jahren eine Kampagne gestartet: die „Energiekampagne
Gastgewerbe“ (http://energiekampagne-gastgewerbe.de). Auch hier
wäre sicher eine Zusammenarbeit mit den Stadtwerken und der Stadt St.
Ingbert denkbar.

Konkrete Handlungsfelder und beispielhafte Aktionen
Vor-Ort-Beratung
-     Infomaterial in Broschürenform speziell für Gewerbe und Industrie
      erarbeiten (lassen)

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-       Energie-Audits:       Erste        Schwachstellenermittlung       mit
        Verbesserungsvorschlägen direkt im Betrieb, evtl. in Zusammenarbeit
        mit    Ingenieurbüros     (derzeit    gibt  es     eine    geförderte
        Energieeffizienzberatung durch die KfW) und HWK
-       Beratungen zu KWK, Contracting
-       Angebote für Energiemanagement und –controlling

Internet:
-       Online-Visualisierung des Energieverbrauchs mit personalisiertem
        KundInnenzugang
-       Online-Beratung zu KWK und Nahwärme

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
-       Kampagnen und Wettbewerbe
-       Infoveranstaltungen im Rahmen des Ausbaus von Nahwärme -
        Wettbewerbe und Kampagnen z.B. „Energiesparmeister des Jahres“
        für Handwerksbetriebe. Auch dies evtl. in Kooperation mit HWK.
        Teilnahme an der ab 2009 geplanten Kampagne des
        Umweltministeriums (s. Klimaschutzprogramm Saarland)
-       Ausschreibung: „Innovationspreis energieeffiziente Industrie“ evtl.
        auch in Zusammenarbeit mit anderen Stadtwerken und dem Land

Einführung eines Anreizsystems:
-       das für Haushalte skizzierte Mini-Contracting ließe sich ebenso für
        kleine Gewerbebetriebe konzipieren, insbesondere auch für die
        „freien Berufe“, die ihre Büros in Wohngebäuden haben.
-       Anreize für den Anschluss von KWK-Anlagen an das Stromnetz und
        Beratung

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