Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement mit DQ - Informationsbroschüre für die Schülerinnen und Schüler der ...

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Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement mit DQ - Informationsbroschüre für die Schülerinnen und Schüler der ...
Informationsbroschüre für die Schülerinnen und Schüler
                              der Abteilung II

                Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement
             Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement mit DQ

Name:         ____________________________________________________________

Klasse:       ____________________________________________________________

Straße:       ____________________________________________________________

PLZ/Ort:      ____________________________________________________________

Telefon:      ____________________________________________________________

E-Mail:       ____________________________________________________________

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Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement mit DQ - Informationsbroschüre für die Schülerinnen und Schüler der ...
Inhaltsverzeichnis
Vorwort ...................................................................................................................................................................... 3
Berufsbild ................................................................................................................................................................... 4
Weiterbildungsmöglichkeiten ..................................................................................................................................... 4
Informationen zur Schule und zur Abteilung II ........................................................................................................... 5
Wichtige Hinweise für die Schülerinnen und Schüler der Abt. II ............................................................................... 6
Organigramm ............................................................................................................................................................. 7
Beratung und Hilfe für Azubis, Schülerinnen und Schüler .......................................................................................... 8
Unser Beratungsangebot ............................................................................................................................................ 8
Leistungsbewertung ................................................................................................................................................... 9
Halbjahresnoten ......................................................................................................................................................... 9
Probezeit ..................................................................................................................................................................... 9
Rücktritts- und Wiederholungsregeln .................................................................................................................... ...10
Nachträglicher Erwerb des Mittleren Schulabschlusses ........................................................................................ ...10
Abschlussnoten und Zeugnisse ................................................................................................................................ 10
Stundentafel Kauffrau/Kaufmann für Bürokommunikation ..................................................................................... 11
Stundentafel Kauffrau/Kaufmann für Bürokommunikation mit DQ ......................................................................... 11
Kurzinformationen zu den Unterrichtsfächern und Lernfeldern .............................................................................. 12
KK – Kaufmännische Kommunikation ...................................................................................................................... 12
WISO – Wirtschafts- und Sozialkunde ...................................................................................................................... 13
Sport/Gesundheitsförderung.................................................................................................................................... 14
Kurzinhalte der Lernfelder 1 - 13 .............................................................................................................................. 15
Informationen zur IHK-Prüfung ................................................................................................................................ 17
Benötigte Lernmittel ................................................................................................................................................. 18
Info für Klassensprecher/innen ……………………………………………………………….…………………………………………….…………...19
Umgang mit Beschwerden. ....................................................................................................................................... 20
Haus- und Schulordnung (Stand November 2016) ................................................................................................. 21
Sport Eingangsbelehrung (Stand November 2016) .................................................................................................. 28
Nutzungsordnung der Computereinrichtungen (Stand März 2007) ......................................................................... 30
Nutzungsbedingungen Office 365 für Schüler(innen)……………………………………..………………………………………………….. 32
Verlassen des Schulgeländes in den Pausen ............................................................................................................. 33
Verhalten bei Feueralarm ........................................................................................................................................ 33
Stundenplanvorlagen................................................................................................................................................ 34
Wochen-Einteilung Schuljahr 2018/2019 ................................................................................................................. 35
Erklärungen der Schülerin/des Schülers bzw. des/der Erziehungsberechtigten ...................................................... 37
Erklärungen der Schülerin/des Schülers bzw. des/der Erziehungsberechtigten ...................................................... 38

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Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement mit DQ - Informationsbroschüre für die Schülerinnen und Schüler der ...
VORWORT
Liebe Auszubildende,

herzlich willkommen an der Louise-Schroeder-Schule, dem Oberstufenzentrum Bürowirtschaft
und Verwaltung. Ich freue mich, dass Sie bei uns einen Ausbildungsplatz in der 3-jährigen
Berufsfachschule erhalten haben. In der Regel werden Sie 3 Jahre lang unsere Schule besuchen.
Ich wünsche Ihnen, dass Sie sich in dieser Zeit hier wohlfühlen und Sie gerne am Unterricht
teilnehmen.

In dieser Informationsbroschüre 2018/2019 finden Sie notwendige Informationen über das
Schulleben und Ihre Ausbildung. (Sie haben zwar einen Schülerstatus, absolvieren jedoch eine
Berufsausbildung!) Besonders zu Beginn Ihrer Ausbildung können Sie wichtige Informationen
nachlesen. Ihre Lehrerinnen und Lehrer werden die einzelnen Seiten der Informationsbroschüre
mit Ihnen besprechen. Die Anwesenheitsliste muss von Ihnen wöchentlich geführt werden.

Bitte bewahren Sie diese 1. Informationsbroschüre während Ihrer gesamten Ausbildung auf, damit
Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt darauf zugreifen können. Wenn Sie Anregungen oder
Verbesserungsvorschläge haben, dann sprechen Sie bitte Ihre Klassenlehrerin/Ihren Klassenlehrer
oder mich persönlich an!

Auch in diesem Jahr bieten wir wieder den Ausbildungsgang in Doppelqualifizierung an, d. h. Sie
absolvieren Ihre Berufsausbildung und bereiten sich zusätzlich auf den Erwerb der
Fachhochschulreife vor. Das Bestehen der Fachhochschulreife setzt allerdings die erfolgreich
bestandenen Prüfungen vor der Industrie- und Handelskammer voraus.

Im Namen der Lehrerinnen und Lehrer, die Sie in der Abteilung II unterrichten, wünsche ich Ihnen
einen erfolgreichen Start in Ihr berufliches Leben.

Dem Ziel – der erfolgreich bestandenen Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer und in den
DQ-Klassen auch dem Erwerb der Fachhochschulreife – werden Sie sich mit unserer Unterstützung
Schritt für Schritt nähern.

August 2018

Astrid Kirschnick
Abteilungsleiterin

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BERUFSBILD
Kaufleute für Büromanagement organisieren und koordinieren bürowirtschaftliche sowie projekt-
und auftragsbezogene Abläufe. Sie übernehmen Sekretariats- und Assistenzaufgaben,
koordinieren Termine, bereiten Besprechungen vor und bearbeiten den Schriftverkehr. Dabei
kooperieren und kommunizieren sie mit internen und externen Partnern, auch in einer fremden
Sprache. Sie sind Profis in der Informationsverarbeitung, recherchieren Daten und Informationen
und bereiten diese für Präsentationen auf. Sie bearbeiten Beschaffungsvorgänge, unterstützen bei
personalbezogenen Aufgaben und wenden Buchungssysteme sowie Instrumente des
Rechnungswesens an. Sie beachten dabei rechtliche Vorgaben, achten auf Datenschutz und
Datensicherheit und führen qualitätssichernde Maßnahmen durch.

Kaufleute für Büromanagement sind in Unternehmen, Betrieben und Institutionen
unterschiedlicher Größe in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst tätig. Sie
unterstützen betriebliche Prozesse und bearbeiten daraus entstehende Fachaufgaben.

Um Sie bestmöglich auf die beruflichen Herausforderungen vorzubereiten, werden Sie an unserer
Schule in Lernfeldern unterrichtet. Diese zielen auf die Ganzheitlichkeit der Lernprozesse ab.

Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem
Berufsbildungsgesetz (BBiG). Diese bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung wird
branchenübergreifend - z. B. in Industrie, Handel, Handwerk, Dienstleitungen - angeboten.

Sie machen eine schulische Berufsausbildung.

Weiterbildungsmöglichkeiten
Eine berufliche Ausbildung ist der erste Schritt ins Berufsleben. Danach geht's weiter,
beispielsweise als Personalfachkauffrau/Personalfachkaufmann. Ziel kann natürlich auch die be-
rufliche Selbständigkeit sein. Keiner muss sein Leben lang immer im gleichen Job dasselbe tun. Im
Gegenteil: Wer heutzutage gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt bzw. als selbständiger
Unternehmer haben will, muss flexibel sein und sich regelmäßig weiterbilden. Es gibt jede Menge
Lehrgänge, Kurse oder Seminare, um sich zu spezialisieren, z. B.
     Finanz- und Rechnungswesen
     Lohnbuchhaltung
     Steuerwesen
     Desktop Publishing
Unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. nach mehrjähriger Berufserfahrung, sind verschiedene
Fort- und Weiterbildungen möglich, u. a.
     Buchhalterin/Buchhalter
     Steuerberaterin/Steuerberater
     Personalfachkauffrau/Personalfachkaufmann
     Betriebswirtin/Betriebswirt
Für die Auszubildenden, die an der Doppelqualifizierung teilnehmen (Ausbildung und Fach-
hochschulreife) besteht die Möglichkeit, an jeder Fachhochschule und in jeder gewünschten
Fachrichtung zu studieren.

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INFORMATIONEN ZUR SCHULE UND ZUR ABTEILUNG II
Unsere Schule ist in vier Abteilungen gegliedert.

In der Abteilung II werden Auszubildende im Beruf Kaufmann/-frau für Büromanagement im
dualen System und im vollzeitschulischen System ausgebildet.

                      Louise-Schroeder-Schule
                      Oberstufenzentrum Bürowirtschaft und Verwaltung
                      Abteilung II – Berufsschule (Wirtschaft)
                      Lippstädter Str. 9 – 11, 12207 Berlin

                      Telefon        030 90172-521
                      Telefax        030 90172-529
                      E-Mail         info@osz-louise-schroeder.de
                      Internet       www.osz-louise-schroeder.de

                      Öffnungszeiten des Sekretariats
                      Mo. – Fr.    08:00 – 12:10 Uhr
                      Mo. – Do.    13:00 – 15:00 Uhr

                      ÖPNV Bus M 85 bis Lippstädter Straße
                      S 25 bis Lichterfelde Süd

           Abteilungskoordinator                        Abteilungssekretärin

                 Herr Fischer                                 Frau Jürs

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Wichtige Hinweise für die Schüler/innen der Abt. II
Die Abteilung betreut knapp 1 000 Schülerinnen und Schüler, was einen erheblichen Aufwand an
Organisation und Verwaltung bedeutet. Bitte halten Sie sich an folgende Vorgaben:

     Informationen zum Vertretungsunterricht finden Sie auf dem digitalen schwarzen Brett im
     Erdgeschoss und in der 1. Etage und mit Hilfe einer App (Link: www.dsbmobile.de). Es gilt die
     Vertetungsregelung auf dem digitalen schwarzen Brett und der Vertetungs-App. Im Zweifel
     erkundigt sich der/die Klassensprecher/in im Sekretariat.

     Allgemeine Regelungen und Infos sowie Einladungen, Stellenausschreibungen u. a., die die
     Abteilung betreffen, finden Sie im Informationsglaskasten der Abteilung neben dem
     Lehrerzimmer 1.2.12. Auf unserer Homepage haben wir einen Schulkalender, in dem
     ebenfalls wichtige Termine, die Schüler/innen und Klassen betreffen, eingetragen werden.
     Die Anmeldedaten für den Zugang zum Kalender erhalten Sie von Ihrem/Ihrer
     Klassenlehrer/in.

     Schülerinnensprechstunde ist im Sekretariat täglich während der Pausenzeiten. In den
     Ferien oder an unterrichtsfreien Tagen findet die Sprechstunde nur nach vorheriger
     Absprache statt, beachten Sie bitte auch die Ansage des Anrufbeantworters.

     Atteste, Entschuldigungen o. Ä. bitte schriftlich mit einem Entschuldigungsbrief an die Schule
     senden, unter Angabe der Klasse und dem Namen des Klassenlehrers/der Klassenlehrerin.
     Ein Anruf ist nicht erforderlich!

     Führen Sie bitte keine Telefonate im Sekretariat. Auch nicht mit dem Handy!

     Die Schülerausweise werden vom Klassenlehrer/der Klassenlehrerin jedes Halbjahr
     verlängert. Der/die Klassensprecher/in bzw. Vertreter/in sammelt alle Ausweise in der Klasse
     ein und lässt sie dann im Sekretariat abstempeln.

     Nachfragen, die die gesamte Klasse betreffen, sind prinzipiell vom Klassensprecher/von der
     Klassensprecherin bzw. Vertreter/in vorzunehmen!

     Bei einem Sport- und Wegeunfall lassen Sie bitte unbedingt im Sekretariat eine Unfallanzeige
     aufnehmen!

     Für die Neuausstellung eines Zeugnisses muss eine Gebühr in Höhe von 20 EUR
     (lt. Verw.-Gebührenordnung, SenBildJugWiss) erhoben werden.

     Es gilt die aktuelle Ferienordnung des Landes Berlin, die Sie auch auf unserer Homepage
     finden.

     Wenn Klassenarbeiten geschrieben werden, muss die Schülerin/der Schüler bei Versäumnis
     der Klassenarbeit ein ärztliches Attest vorlegen. Liegt kein ärztliches Attest vor, wird die
     Klassenarbeit im Regelfall mit der Note „6“ bewertet. Wenn Sie durch ein ärztliches Attest
     vom Sportunterricht befreit sind, legen Sie dieses Attest bitte der Sportlehrerin/dem
     Sportlehrer und der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer vor.

     Schülerinnen und Schüler, die verspätet zum Unterricht erscheinen, dürfen den Klassenraum
     erst nach dem nächsten Klingelzeichen, also nach Ablauf von 45 Minuten, betreten. Die
     entstehenden Fehlzeiten gehen in die Summe der Gesamtfehlzeiten ein (70 %-Regel – s.
     Seiten 9 und 10).
                                                6
Organigramm

                                                           Schulleiter: Herr Buß
                                                              stellv. Schulleiterin:
                                                                  Frau Räther
                                                           Sekretariat: Frau Freitag

         Abt. I                              Abt. II                                   Abt. III                      Abt. IV

Abt.-Leiterin: Frau Heinze                Abt.-Leiterin:                   Abt.-Leiterin: Frau Lindenberg    Abt.-Leiterin: Frau Reitz
                                         Frau Kirschnick                                                     Koordinator: Herr Jäger
Koordinatorin: Frau Flögel                                                    Koordinatorin: Frau Groth
                                          Koordinator:
Sekretariat: Frau Kumbier                                                      Sekretariat: Frau Klug       Sekretariat: Frau Bernecker
                                          Herr Fischer
                                      Sekretariat: Frau Jürs

                                            Duale Ausbildung:
           Duale Ausbildung:
                                          Kauffrau/Kaufmann
        Verwaltungsfachangestellte        für Büromanagement
          Fachangestellte f.                Vollzeitschulische
        Büromanagement in der               Berufsausbildung:
                                                                                          Fachoberschule          Berufliches Gymnasium
             Verwaltung
                                          Kauffrau/Kaufmann
     Fachangestellte f. Medien- und
                                                                                         Berufsoberschule
                                          für Büromanagement
          Informationsdienste            in Doppelqualifizierung:
      Verwaltungsfachangestellte/          Kauffrau/Kaufmann
           Doppelqualifikation           für Büromanagement mit
         (Berufsausbildung mit             Fachhochschulreife
          Fachhochschulreife)

                                                                          7
BERATUNG UND HILFE
FÜR AZUBIS, SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER
Wir bieten an der Schule Beratung und Orientierungshilfen an, in Zusammenarbeit mit dem
Sozialarbeiter, Lehrerinnen und Lehrern, Mediatorinnen und dem Lehrer für Suchtprophylaxe. Des
Weiteren ist es möglich, mit schulexternen Kooperationspartnern, wie Ämtern und Behörden,
Jugendamt, Jobcenter, Bafög-Amt, Ausländerbehörde, Polizei, Gerichtshilfe, in Kontakt zu treten.

       Beratung bei schulischen und persönlichen Problemen
       Beratung bei Drogenkonflikten und Drogenmissbrauch
       Gewaltprävention und Deeskalation
       Angebot von Gruppen- und Einzelberatungen in Konflikten und Krisen
       Beratung in sozialen, materiellen und psychischen Konfliktsituationen
       Unterstützung bei der Überwindung von Schulmüdigkeit, Schulverweigerung und
       Abbruchbereitschaft
       Vermittlung von Adressen und fachkompetenten Ansprechpartnern im außerschulischen
       Bereich,    wie      speziellen    Beratungsstellen     (Therapie,    Schuldnerberatungen,
       Familienberatungen etc.)

Unser Beratungsangebot
                                  Beratungslehrerinnen

                          Frau Heß
                             Abt. I
                        Tel 90172-590                Abt. II
                                                 Tel 90172-521

Kontaktlehrer für Suchtprophylaxe                Sozialarbeiter

   Herr Batora
      Abt. III
  Tel. 90172-535                                     Herr Rajewicz
                                                     Raum: 1.1.18
Sprechzeiten können                                  Präsenz im Hause: 08:00 – 16:00 Uhr
Sie dem Aushang der                                  Sprechzeiten: in den Pausen und nach
Abt. III entnehmen.                                  Vereinbarung
                                                     Telefon : 90172-591
                                                     E-Mail : rajewicz@osz-louise-schroeder.de

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LEISTUNGSBEWERTUNG
Die Noten in allen Fächern in der Berufsfachschule setzen sich nach der Berufs-
fachschulverordnung (APO-BFS) aus 50 % schriftlicher und 50 % sonstiger Leistungen zusammen. Die Anzahl
der Klassenarbeiten hängt von dem Unterrichtsumfang ab. In zweistündigen Fächern bzw. Lernfeldern sind
mindestens 2 Klassenarbeiten pro Halbjahr zu schreiben. Es gilt folgender Bewertungsschlüssel:

                                               Prozentsatz
                                         der Bewertungseinheiten
               Note
                                                              IHK-Prüfung
                                Berufsschule
                                                           (nur zum Vergleich)
                    1              ab 85                          ab 92
                    2              ab 70                          ab 81
                    3              ab 55                          ab 67
                    4              ab 45                          ab 50
                    5              ab 09                          ab 30
                    6           unter 09                      unter 30

Halbjahresnoten (§ 24 APO-BFS)
Pro Halbjahr erhalten Sie Noten. „Die Halbjahresnote stützt sich auf die von den Schülerinnen und Schülern
im Schulhalbjahr erbrachten schriftlichen, mündlichen, praktischen und sonstigen Leistungen.“ (§ 58 Abs. 5
des Schulgesetzes)
Probezeit (§ 10 APO-BFS)
Die Probezeit dauert ein Schulhalbjahr. Die Probezeit ist bestanden, wenn Sie
a) in allen Fächern, Lernfeldern und Projekten an mindestens 70 % des erteilten Pflichtunterrichts
    teilgenommen haben
b) bei erteiltem Unterricht in nicht mehr als insgesamt zwei Fächern, Lernfeldern oder Projekten keine
    Halbjahresnote erhalten haben
c) in allen Fächern, Lernfeldern oder Projekten mindestens die Note "4" und höchstens in einem Fach,
    Lernfeld oder Projekt eine "5" erreicht haben
d) Maximal eine weitere "5" kann ausgeglichen werden durch
         Note "1" oder "2" in einem anderen Fach
         oder Note "3" in zwei anderen Fächern.
Das Fach Sport/Gesundheitsförderung ist von den Bedingungen Punkt a) ausgenommen, wenn die oder der
Betroffene von der Teilnahme an diesem Fach freigestellt war.
Die Klassenkonferenz kann Ausnahmen von Punkt a) zulassen, wenn zu erwarten ist, dass die Schülerin
oder der Schüler aufgrund des Leistungsvermögens und der bisher gezeigten Leistungsbereitschaft die
Ausbildung erfolgreich fortsetzen wird.
Wer die Probezeit nicht besteht, muss den Bildungsgang verlassen und kann nicht erneut in die Berufs-
fachschule aufgenommen werden. Abweichend kann einmal erneut in einen Bildungsgang der Berufsfach-
schule aufgenommen werden, wer die Gründe für das Nichtbestehen der Probezeit nicht zu vertreten hat.

Achtung! Die Regelungen der Probezeit gelten auch für Schulabgänge, die bis zur Zensuren-Konferenz
         erfolgen. Bei Schulabgängen innerhalb von sechs Wochen nach Schuljahresbeginn tritt die
         Probezeit nicht in Kraft.
         Liegt die Unterrichtsaufnahme nicht zeitgleich mit dem ersten Schultag, so besteht kein Anspruch
         auf Verlängerung der Probezeit.

                                                     9
Rücktritts- und Wiederholungsregelungen (§12 APO-BFS)
Das Ziel des Bildungsganges kann nicht mehr erreichen und muss zurücktreten oder den Bildungsgang
verlassen, wer
a) in einem Schulhalbjahr in einem Fach, Lernfeld oder Projekt an weniger als 70 % des Pflichtunterrichts
    teilnimmt,
b) im Bildungsgang durchgeführte Praktika nicht erfolgreich abschließt,
c) im Verlaufe der Ausbildung in mehr als zwei Fächern, Lernfeldern oder Projekten oder in einem Fach,
    Lernfeld oder Projekt mehr als einmal keine Halbjahresnote erhält, weil sie oder er aufgrund von
    Fehlzeiten zu wenig Leistungsnachweise erbracht hat, oder
d) nach bestandener Probezeit am Ende eines Schulhalbjahres in mehr als drei Unterrichtsfächern,
    Lernfeldern oder Projekten Halbjahresnoten erzielt, die schlechter als „ausreichend“ lauten.
Die Klassenkonferenz kann Ausnahmen von Punkt a) zulassen, wenn zu erwarten ist, dass die Schülerin
oder der Schüler aufgrund des Leistungsvermögens und der bisher gezeigten Leistungsbereitschaft das Ziel
des Bildungsganges dennoch erreichen wird.
Der Rücktritt erfolgt nach Abschluss des ersten Halbjahres einer Jahrgangsstufe in das zweite Halbjahr der
vorhergehenden Jahrgangsstufe. Bei einem Rücktritt am Ende einer Jahrgangsstufe ist die Jahrgangsstufe zu
wiederholen. Die Entscheidung ist den Betroffenen und deren Erziehungsberechtigten schriftlich bekannt
zu geben.
Die Schülerin oder der Schüler kann freiwillig zurücktreten, wenn eine erfolgreiche Mitarbeit in der
Ausbildung nicht mehr gewährleistet ist. Der zu begründende Antrag ist schriftlich bei der Schulleiterin oder
dem Schulleiter einzureichen. Bei nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern ist der Antrag von den
Erziehungsberechtigten zu stellen.
Während der Ausbildung ist der Rücktritt jeweils einmal möglich. Ein Rücktritt zum Ende des
Prüfungshalbjahres ist nicht möglich.
Wer zurücktritt, muss im Wiederholungszeitraum alle Leistungen neu erbringen. Führt der Rücktritt zur
Wiederholung der ersten Jahrgangsstufe, ist nicht erneut über die Probezeit zu entscheiden.

Nachträglicher Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (§ 58 APO-BFS)
Durch den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung können Sie bisher nicht erworbene
Schulabschlüsse erreichen. In unserer vollschulischen Ausbildung können Sie bei Start mit dem erweiterten
Hauptschulabschluss den Mittleren Schulabschluss (MSA) erreichen
Um den MSA zu erwerben, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
    Erfolgreicher Abschluss der Berufsfachschule
    Im Abschlusszeugnis einen Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0
    Erfolgreiche Abschlussprüfung vor der IHK
    Ausreichende Fremdsprachenkenntnisse (diese müssen mind. 5 Jahren Fremdsprachenunterricht
    entsprechen)

Abschlussnoten und Zeugnisse (§ 56 APO-BFS)
Im Abschluss- oder Abgangszeugnis erscheinen nur die Abschlussnoten, die aus den jeweiligen Halbjahres-
noten aller Fächer, Lernfelder oder Projekten gebildet werden.
Ein Abschlusszeugnis erhalten Sie nur, wenn Sie den Bildungsgang erfolgreich beenden. Ansonsten wird ein
Abgangszeugnis erstellt.
Die Berufsfachschule ist erfolgreich abgeschlossen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
       der Gesamtnotendurchschnitt beträgt mindestens 4,0,
       eine „5“ kann ausgeglichen werden (jedes Lernfeld zählt für sich),
       im Verlaufe der Ausbildung bei erteiltem Unterricht in nicht mehr als insgesamt zwei Fächern,
       Lernfeldern oder Projekten jeweils höchstens einmal keine Halbjahresnote erteilt wurde,
       es wird keine Abschlussnote „6“ erteilt,
       Teilnahme an mindestens 70 % des erteilten Pflichtunterrichts pro Fach, Lernfeld oder Projekt
       erfolgreiche Teilnahme an Praktika.
                                                     10
Stundentafel Kaufmann/-frau für Büromanagement
 Lernfeld - Unterrichtsfach                                     1.*   2.*   3.*      4.*     5.*   6.*
            Kaufmännische Kommunikation                         3     3     3        3       3     3
            Wirtschafts- und Sozialkunde                        3     3     3        3       3     3
            Sport und Gesundheit                                2     2     2        2       2     2
            Englisch                                            2     2     2        2       2     2
            Wahlpflicht (optional Textverarbeitung)             4     4     2                4     4
      LF 1 Den Betrieb präsentieren                            3
      LF 2 Büroprozesse                                        2     3
      LF 3 Aufträge bearbeiten                                 5
      LF 4 Sachgüter und Dienstleistungen beschaffen                 7
      LF 5 Kunden akquirieren und binden                                   5
      LF 6 Wertströme erfassen                                             6
      LF 7 Gesprächssituationen bewältigen                                 1        2
      LF 8 Personalwirtschaftliche Aufgaben                                         12
      LF 9 Liquidität und Finanzierung                                                      4
      LF 10 Wertschöpfungsprozesse steuern                                                        5
      LF 11 Geschäftsprozesse darstellen                                                    4
      LF 12 Geschäftsreisen/Veranstaltungen organisieren                                    2     1
      LF 13 Projekte planen und durchführen                                                       4

      Betriebspraxis                                           8     8     8        8       8     8

                                                       Summe    32    32    32       32      32    32
 Berufspraktikum 13 Wochen
* Wochenstunden im Halbjahr

Stundentafel Kaufmann/-frau für Büromanagement mit DQ
 Lernfeld - Unterrichtsfach                                     1.*   2.*    3.*      4.*    5.*   6.*
            Kaufmännische Kommunikation                          3     3         3       3    3    3
            Wirtschafts- und Sozialkunde                         2     2         2       2    2    2
            Englisch                                             3     3         3       3    3    3
            Mathematik                                           4     4         4       4    4    4
            Naturwissenschaften                                                  2            2    2
            Wirtschaftswissenschaft                              4     4         2       2    4    4
      LF 1 Den Betrieb präsentieren                             3
      LF 2 Büroprozesse                                         2     3
      LF 3 Aufträge bearbeiten                                  5
      LF 4 Sachgüter und Dienstleistungen beschaffen                  7
      LF 5 Kunden akquirieren und binden                                        5
      LF 6 Wertströme erfassen                                                  6
      LF 7 Gesprächssituationen bewältigen                                      1      2
      LF 8 Personalwirtschaftliche Aufgaben                                           12
      LF 9 Liquidität und Finanzierung                                                       4
      LF 10 Wertschöpfungsprozesse steuern                                                        5
      LF 11 Geschäftsprozesse darstellen                                                     4
      LF 12 Geschäftsreisen/Veranstaltungen organisieren                                     2    1
      LF 13 Projekte planen und durchführen                                                       4

      Betriebspraxis                                            8     8         8       8    8    8

                                                        Summe   34     34       36     36     36   36
 Berufspraktikum 13 Wochen
* Wochenstunden im Halbjahr
                                                      11
KURZINFORMATIONEN
ZU DEN UNTERRICHTSFÄCHERN UND LERNFELDERN
KK – Kaufmännische Kommunikation (Deutsch)*
 Mündliche Kommunikation

 Sprachkompetenz:                           Kommunikationsformen situationsgerecht und zielorientiert
                                            anwenden
 Kommunikation:                             Sprechen in der Standardsprache und Wechsel der Sprachebenen

 Präsentation:                              Informationen beschaffen, verarbeiten, dokumentieren und
                                            kompetent präsentieren, praxisorientierte Anwendung der Stil-,
                                            Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln

 Grundlagen der Rhetorik:                   Sprechtechnik, Redeaufbau, Argumentation, Diskussion
                                            Verbale und nonverbale Kommunikation
                                            Kenntnisse über Sprachstrukturen (Wortarten, Satzarten)
 Normative Sprachrichtigkeit:               Erweiterung und Festigung des fachspezifischen Wortschatzes

 Schriftliche Kommunikation
                                            Verfassen von Berichten, Inhaltsangaben,
 Inhalte wiedergeben:                       Geschäftsbriefen, Protokollen

 Inhalte visualisieren:                     Strukturbilder erstellen

 Inhalte analysieren:                       Schaubilder analysieren und darstellen

 Inhalte beschreiben:                       Arbeitsabläufe beschreiben

1. Ausbildungsjahr
Grundlagen der Kommunikation
Kommunikationsmodelle, nonverbale Kommunikation

Präsentationstechniken
Wiedergabe von Schaubildern
2. Ausbildungsjahr
Geschäftsbriefe entsprechend DIN, Aufbau und Stil normierter Briefe
Sprache der Werbung
Protokoll
Inhaltsangabe
Gestaltung und Gliederung eines Berichts
3. Ausbildungsjahr
Stellungnahme oder Erörterung
Arbeitszeugnis, Zeugnisformulierungen
Bewerbungsschreiben, Lebenslauf

* Die Ausbildungsinhalte für die Doppelqualifizierung werden nachgereicht.
                                                              12
WISO – Wirtschafts- und Sozialkunde

Pflichtbereich

 Modul 1         Interessen in Beruf, Betrieb und Schule verantwortlich wahrnehmen

 Modul 2         Grundlagen der sozialen Sicherung verstehen und auf Zukunftsfähigkeit überprüfen

 Modul 3         Im Tarifkonflikt gegründet Position beziehen

 Modul 4         Bewusst in einer globalisierten Welt leben

 Modul 5         An der politischen Willensbildung teilnehmen

Wahlpflichtbereich

 Modul 6         Die NS-Diktatur beurteilen oder die SED-Diktatur bewerten (wahlweise)

 Modul 7         An der Zukunft Europas teilhaben

 Modul 8         Die Bedeutung ökologischen Handelns für das Überleben auf der Erde aufzeigen

                                                    13
SPORT / GESUNDHEITSFÖRDERUNG
Zu Beginn Ihrer beruflichen Bildung nehmen Sie Ihre berufliche und private Lebenswelt neu wahr und
beginnen diese selbsttätig und eigenverantwortlich zu gestalten. Im Rahmen Ihres Ausbildungsverhältnisses
müssen Sie Verantwortung für sich und andere übernehmen und die sich daraus ergebenden
Konsequenzen kritisch reflektieren sowie eine angemessene Handlungsbereitschaft entwickeln, die zur
selbstbestimmten Lebensgestaltung und zur beruflichen Qualifizierung beiträgt.
Auch das Fach Sport/Gesundheitsförderung leistet hierzu einen wichtigen Beitrag und ist während der
gesamten Ausbildungsdauer Pflichtfach. Mögliche Unterrichtsinhalte gemäß Berliner Rahmenlehrplan
entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Themenbereichen:
    GESUNDHEIT FÖRDERN
    WAHRNEHMUNGSFÄHIGKEIT AUSBILDEN
    KOMMUNIKATIONS- UND KOOPERATIONSFÄHIGKEITEN ENTWICKELN
    VERANTWORTLICH HANDELN
    BEWEGUNGSFORMEN UND BEWEGUNGSRÄUME ENTDECKEN UND ERLEBEN
    BEWEGUNGEN GESTALTEN, SICH KÖRPERLICH AUSDRÜCKEN
    LEISTUNGSORIENTIERT HANDELN, BELASTUNGEN ERFAHREN UND REFLEKTIEREN
    HANDLUNGSREGELN UND HANDLUNGSSTRATEGIEN ENTWICKELN UND AUSWERTEN

Alle diese Themenbereiche mit ihren komplexen Handlungssituationen ermöglichen es Ihnen, Ihre
Kompetenzen vor allem in folgenden Bereichen umfassend zu erweitern:
  FACHKOMPETENZ (= z.B. durch fachgerechtes Reflektieren und zielgerechtes Lösen von Aufgaben und
   Problemen der Alltags-, Arbeits- und Sportmotorik.)
  SOZIALKOMPETENZ (= z. B. durch Erleben der Wirkung von Kooperation und Konkurrenz, die in
     sporttypischen Handlungssituationen      durch    aufgabenbezogene Kommunikation und            soziale
     Interaktion ständig bewusst wird.)
  PERSONALKOMPETENZ (= z. B. durch Initiieren von Entscheidungsmöglichkeiten und Erleben von
     Wagnis-situationen, in denen stets aufs Neue das Erfahren eigener Fähigkeiten und Grenzen möglich
     wird.)
  METHODEN- UND LERNKOMPETENZ (= z. B. durch selbständiges Planen, Organisieren, Reflektieren,
   Beurteilen und Bewerten von Trainings-, Übungs- und Erlebnisprozessen, die den Transfer von
   Problemlösungsstrategien in andere Lebensbereiche ermöglichen.)

Abschließend bildet Ihre regelmäßige motorisch-aktive Unterrichtsteilnahme die Basis einer erfolgreichen
Bewertung Ihrer Sportleistung. Die Notengebung erfolgt dabei unterrichts-immanent, berücksichtigt die
Kriterien Mitarbeit, Lernbereitschaft, Leistungsanstrengung, Leistungsvielseitigkeit sowie Leistungsqualität
und kann ggf. durch Prüfungen ergänzt werden. Davon ausgehend werden im Rahmen der zugrunde
gelegten Themenbereiche die Qualität und der Umfang der erworbenen Fähigkeiten, Fertigkeiten und
Kenntnisse beurteilt. Darüber hinaus können mündliche und schriftliche Beiträge erbracht werden. Soziales
Engagement (u. a. Rücksichtnahme, Fairness, Teamfähigkeit, Anbieten und Annehmen von Lernhilfen,
Erklärungen und Hinweisen) wird von Ihnen ebenso erwartet wie die Übernahme fachlicher Aufgaben (z. B.
Helfen und Sichern, Bewegungskorrekturen, Schieds- und Kampfrichtertätigkeiten, Gestaltung von
Unterrichtsteilen) und organisatorischer Tätigkeiten (z. B. Auf- und Abbau von Sportgeräten, Einteilung von
Mannschaften, Planung von Exkursionen). Dazu können alle im Rahmen des fortschreitenden Unterrichts-
prozesses vollbrachten Leistungen zur Benotung herangezogen werden. Ihr Leistungswille äußert sich somit
vor allem im Maße Ihrer körperlichen und geistigen Anstrengungsbereitschaft. Ihre Eigenverantwortung
wird insbesondere erkennbar am Grad der Selbständigkeit und Selbsttätigkeit. Die Vielseitigkeit ist dabei
stets höher einzuschätzen als besondere Leistungen in wenigen Bereichen. So bilden die auf der Grundlage
der angestrebten Kompetenzent-wicklung erworbenen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse letztlich
Ihre Gesamtleistung.

                                                      14
Kurzinhalte der Lernfelder (LF) 1 – 13

In den Lernfeldern erwerben Sie die Kompetenz (= vom Wissen zum Handeln)…

LF 1 Die eigene Rolle im Betrieb mitgestalten und den Betrieb präsentieren
…, Ihre Rolle innerhalb des Betriebes aktiv zu gestalten (z. B. Mitbestimmungsrechte) und Ihren
Betrieb zu präsentieren.

LF 2 Büroprozesse gestalten und Arbeitsvorgänge organisieren
…, Ihre Arbeitsprozesse im Büro eigenverantwortlich und effizient zu planen und zu gestalten
sowie gesundheitliche und rechtliche Aspekte, auch im Umgang miteinander, zu berücksichtigen.

LF 3 Aufträge bearbeiten
…, Anfragen zu beantworten, Angebote zu erstellen und Aufträge anzunehmen sowie
störungsfreie Prozesse fachgerecht auszuführen.

LF 4 Sachgüter und Dienstleistungen beschaffen
…, Beschaffungsprozesse zu planen, durchzuführen und zu überwachen.

LF 5 Kunden akquirieren und binden
…, den Einsatz von Preis- und Kommunikationspolitik für die Kundengewinnung und -bindung zu
nutzen

LF 6 Wertströme erfassen und analysieren
…, Wertströme im Betrieb prozessbegleitend zu erfassen und ordnungsgemäß zu dokumentieren
sowie die Auswirkungen auf den Betriebserfolg zu beurteilen.

LF 7 Gesprächssituationen bewältigen
…, in Gesprächssituationen mit Geschäftspartnern angemessen und sachgerecht zu handeln.

LF 8 Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen
…, bei der Beschaffung, Verwaltung und Entwicklung von Personal sowie bei der Beendigung von
Arbeitsverhältnissen mitzuwirken.

LF 9 Liquidität sichern und Finanzierung vorbereiten
…, die Liquidität Ihres Betriebes zu sichern und Finanzierungsentscheidungen für Investitionen
unter Berücksichtigung der Rechtsform des Betriebes vorzubereiten

                                                15
LF 10 Wertschöpfungsprozesse erfolgsorientiert steuern
…, Wertschöpfungsprozesse auf Grundlage der Daten der Kosten- und Leistungsrechnung zu
analysieren, erfolgsorientiert zu steuern und zu beurteilen.

LF 11 Geschäftsprozesse darstellen und optimieren
…, die Arbeits- und Geschäftsprozesse des Betriebes darzustellen, zu optimieren und zur
Qualitätssicherung sowie zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beizutragen.

LF 12 Veranstaltungen und Geschäftsreisen organisieren
…, Veranstaltungen und Geschäftsreisen eigenverantwortlich und effizient zu planen, mit zu
gestalten und zu dokumentieren.

LF 13 Ein Projekt planen und durchführen
…, selbständig und eigenverantwortlich ein branchenbezogenes Projekt von der Projektidee bis zur
Projektauswertung zu realisieren.

                                               16
INFORMATIONEN ZUR IHK-PRÜFUNG
Die Abschlussprüfung wird vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt.

                                Gestreckte Abschlussprüfung
            Teil 1                                             Teil 2

  Abnahme nach 18 Monaten                            Am Ende der Ausbildungszeit

    Kenntnisse/Fertigkeiten
     der ersten 15 Monate

      Berufstypischer            Geschäftsprozesse      Wirtschafts- und       Fachaufgabe in der
       ganzheitlicher                                    Sozialkunde            Wahlqualifikation
   komplexer Arbeitsauftrag

    innerhalb der Büro- und                                schriftlich               Wahl des
     Beschaffungsprozesse                                                      Ausbildungsbetriebs
       Textverarbeitung,                                 fallorientierte          2 Reports oder
      Tabellenkalkulation,                                 Aufgaben        2 praxisbezogene Aufgaben
          Recherche                                                           zur Wahl des Prüflings

                                                                                  40 Minuten
         120 Minuten                150 Minuten           60 Minuten          20 Min. Vorbereitung
                                                                              20 Min. Fachgespräch
             25 %                      30 %                   10 %                   35 %

                                              17
BENÖTIGTE LERNMITTEL SCHULJAHR 2018/2019
Gemäß § 50 des Schulgesetzes von Berlin sind Schüler, die sich in einer Berufsausbildung im Sinne
des Berufsbildungsgesetzes befinden, von der Lernmittelfreiheit grundsätzlich ausgenommen.

Wir können Ihnen deshalb die für den Unterricht erforderlichen Lernmittel, d. h. die Schulbücher
und ergänzende Druckschriften, nicht mehr leihweise zur Verfügung stellen. Bittte beschaffen Sie
sich diese Lernmittel selbst.

Für Ihren Ausbildungsberuf werden folgende Lernmittel benötigt:

                                                                                            sodass Lieferzeiten entstehen werden.
                                                                                            Buchhandlung beschafft werden können, Lehrbücher im Regelfall aber nicht vorrätig sind,
                                                                                            Sie Ihre Buchbestellung bitte frühzeitig vor, da zwar alle Titel grundsätzlich durch jede
                                                                                            Diese Bücher sind von Ihnen über eine Buchhandlung Ihrer Wahlzubeschaffen.Nehmen
         1. Büromanagement
             Lernfelder 1 bis 6
             Kaufmann/-frau für Büromanagement
             Merkur Verlag Rinteln, Hug, Knauer, Lennartz, Speth u. a.
             2. Auflage 2016, ISBN 978-3-8120-0681-1
             31,-- Euro

         2. Büromanagement
             Lernfelder 7 bis 13
             Kaufmann/-frau für Büromanagement
             Merkur Verlag Rinteln, Hug, Knauer, Lennartz, Speth u. a.
             2. Auflage 2016, ISBN 978-3-8120-0682-8
             31,-- Euro

              Kostenfreie Schülerlizenz
              für das Paket „Microsoft Office 365 Pro“

     Als Schüler(in) der Louise-Schroeder-Schule erhalten Sie auf Wunsch eine kostenfreie
     Lizenz für das komplette Paket „Microsoft Office 365 Pro“.
     Der Lizenzwunsch wird automatisch in den ersten Schultagen klassenweise über Ihre
     Lernfeld- bzw. DV-Lehrer abgefragt. Nach Bearbeitung erhalten Sie die Zugangsdaten
     und Ihren persönlichen Lizenzschlüssel ebenfalls über Ihre Lehrkräfte.

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„WERDET SCHÜLERVERTRETER/INNEN
         Mitbestimmung ist kein Zufall, sondern Dein gutes Recht“.
Erstellt durch die Gesamtschülervertretung (GSV) in Zusammenarbeit mit der Projektgruppe
Schulleben und Erziehung und dem Ausschuss für Schulentwicklung (im Jahr 2009)
Welche Mitwirkungsrechte haben die Schülervertreter/innen in der Klasse?
   -   Die Klassensprecher/innen können bei der Planung und Gestaltung des Unterrichts
       mitwirken.
   -   Sie haben das Recht auf Mitsprache bei Veranstaltungen. (Schulische Ausflüge,
       Klassenfahrten)
   -   Die Klassensprecher/innen können an Klassenkonferenzen teilnehmen. (§ 82 Berliner
       Schulgesetz)
   -   Bei Bedarf bekommen die Klassensprecher/innen eine Schulstunde zur Verfügung. Dort
       bespricht man Themen, die die Klasse betreffen.
   -   Die Klassensprecher/innen sind die Interessenvertreter ihrer Klasse. Sie dürfen und sollen
       Probleme und Konflikte im Lernalltag zur Sprache bringen. Sie können sich als Vertreter
       ihrer Klasse jederzeit an Personen ihres Vertrauens (Klassenleiter, GSV, Beratungslehrer,
       Sozialarbeiter, Leitungen usw.) wenden.
   -   Weil die Klassensprecher/innen ihre Klasse gut kennen, können sie zur Lösung von
       Problemen einen wertvollen Beitrag leisten.
Welche Mitwirkungsrechte haben die Schülervertreter/innen in der Schule?
   -   In der Gesamtschülervertretung (GSV) können je zwei gewählte
       Abteilungsschülersprecher/innen vertreten sein.
   -   Die Abteilungsschülersprecher/innen arbeiten als beratendes Mitglied der
       Abteilungskonferenz der Lehrkräfte mit.
   -   Die Abteilungsschülersprecher/innen der Abteilungen arbeiten als stimmberechtigte
       Mitglieder im Vermittlungsausschuss mit.
   -   Je einer der Abteilungsschülervertreter/innen nimmt an den Schulkonferenzen teil und übt
       Stimmrecht aus. Sie entschei-den also über wichtige Fragen des Schullebens mit.
   -   Die GSV kann Arbeitsgruppen bilden, die in der Schulzeit tagen z.B. Schülerzeitung,
       Projekte (Raucherinsel).
   -   Sie ist berechtigt, in Absprache mit der Schulleitung Veranstaltungen an der Schule
       durchzuführen.

   -   Die GSV kann auf Abteilungsebene zwei Mal im Halbjahr eine Schülerversammlung
       einberufen.

            Wenn ihr euch für die Mitarbeit in den Schülervertretungen interessiert,
              solltet ihr Engagement mitbringen und bereit und in der Lage sein,
                                      Zeit zu investieren.

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UMGANG MIT BESCHWERDEN
Im alltäglichen Zusammensein in der Schule können Konflikte - sowohl zwischen Lehrkräften und
Schülern als auch zwischen den Schülern – auftreten. Wichtig ist, Konflikte zu lösen, damit Sie Ihre
Energie für das Lernen und Arbeiten einsetzen können. Sollten Sie oder Ihre Mitschüler Grund für
eine Beschwerde haben, verfahren Sie bitte nach folgendem Schema:

                                        Schülerbeschwerde

                                       Zuerst das Gespräch mit der
                                      betroffenen Lehrerkraft suchen

                                                           Beratungslehrer/in
                                Klassenlehrer/in
                                                           bzw. Sozialarbeiter
                                  ansprechen
                                                              ansprechen

                                    Organisiert ein Vermittlungsgespräch
                                   zwischen den betroffenen Parteien und
                                     bindet u. U. die Mediatorinnen ein

                                                             Vermittlungsgespräch
                              Vermittlungsgespräch               erfolgreich

                                                                   
                                  gescheitert

                                 Gespräch aller
                                   Beteiligten
                                     mit der
                                Abteilungsleitung

                                                 20
SCHUL- UND HAUSORDNUNG
(Stand November 2016)                                       [DAS EINHALTEN DER
                                                            FOLGENDEN REGELN IST
Die Louise-Schroeder-Schule will den Schülerinnen und       FÜR RÜCKSICHTSVOLLE
Schülern der Schule eine fachliche, allgemeine,
kulturelle und soziale Bildung vermitteln. Der Lernerfolg
                                                            MENSCHEN
hängt dabei im Wesentlichen von der Mitarbeit der           SELBSTVERSTÄNDLICH,
Schülerinnen und Schüler ab. Das Miteinander aller          FÜR DIE WENIGEN
Beteiligten erfordert eine soziale Ordnung, die von allen   ANDEREN GELTEN SIE ALS
gleichermaßen getragen werden muss, damit das Recht
auf Bildung für jeden einzelnen verwirklicht werden         ANWEISUNGEN …]
kann.

1       Grundsätze

1.1     Zu erfolgreicher Erziehungs- und Unterrichtsarbeit gehört, dass störende Einflüsse von
        außen unterbunden werden. Deshalb müssen sich schulfremde Personen grundsätzlich
        unmittelbar nach Betreten des Schulgeländes im Zentralsekretariat melden.

1.2     Verstöße gegen die schulische Ordnung und aus dem Schulleben sich ergebende Konflikte
        werden auf der Grundlage der bestehenden Gesetze, insbesondere des Schulgesetzes für
        Berlin sowie den Bestimmungen dieser Haus- und Schulordnung behandelt.

1.3     Den Weisungen des Lehrpersonals sowie der sonstigen Beschäftigten ist Folge zu leisten.
        Die Schüler/innen sind verpflichtet, den Schülerausweis bei sich zu führen und auf
        Verlangen einer Lehrkraft bzw. den sonstigen Beschäftigten vorzuweisen.

2       Unterrichts- und Pausenzeiten

        Ab 16:00 Uhr ist das Gebäude von außen nicht mehr zugänglich.

              1. und 2. Stunde        08:15 – 09:45 Uhr
                                                      Pause   09:45 – 10:05 Uhr
              3. und 4. Stunde        10:05 – 11:35 Uhr
                                                      Pause   11:35 – 12:05 Uhr
              5. und 6. Stunde        12:05 – 13:35 Uhr
                                                      Pause   13:35 – 13:55 Uhr
              7. und 8. Stunde        13:55 – 15:25 Uhr
                                                      Pause   15:25 – 15:35 Uhr
             9. und 10. Stunde        15:35 – 17:05 Uhr

        Nach Beendigung des Unterrichtes ist das Schulgebäude zu verlassen. Ausnahmen sind
        mit dem Einverständnis der Lehrkraft möglich.

                                                21
3     Schulbesuch

3.1   Das pünktliche Erscheinen – auch nach den Pausen – ist selbstverständlich. Bei
      unentschuldigten Verspätungen kann der unterrichtende Lehrer Maßnahmen gemäß
      Schulgesetz ergreifen.

3.2   Falls zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft zum Unterricht erschienen ist,
      hat einer der Klassensprecher das Abteilungssekretariat zu informieren.

3.3   Während der Unterrichtszeit dürfen die Klassenräume nur mit Zustimmung der Lehrkraft
      verlassen  werden.     Für    Toilettengänge     sind   die   Pausen    vorgesehen.

3.4   Für die verschiedenen Bildungsgänge unserer Schule gelten unterschiedliche Regelungen
      bezüglich der Entschuldigung von Fehlzeiten (siehe Anlage 1).

3.5   Eine Beurlaubung vom Unterricht ist in Ausnahmefällen möglich. Der Antrag auf
      Beurlaubung muss unter Angabe der Gründe so rechtzeitig gestellt werden, dass eine
      Stellungnahme durch die Schule erfolgen kann. Bei Berufschülern/-innen muss der Antrag
      über den Ausbildungsbetrieb gestellt werden.

3.6   Änderungen der Anschrift (Schüler/-in, Ausbildungsbetrieb) sind unverzüglich der
      zuständigen Lehrkraft und dem Abteilungssekretariat mitzuteilen. Bei Veränderungen im
      Ausbildungsverhältnis müssen diese schriftlich im Abteilungssekretariat vorgelegtwerden.

3.7   Bei Um- oder Ausschulungen sind die entliehenen Bücher und der Schülerausweis
      abzugeben.

4     Schulversäumnisse

4.1   Freistellung im Laufe eines Schultags: Bei einer akuten Erkrankung oder sonstigen un-
      vorhergesehenen wichtigen Gründen sind die Fachlehrkräfte, deren Unterricht betrof-
      fen ist, um Freistellung vom weiteren Unterricht zu bitten oder die Klassenleitung oder
      die Tutorin/der Tutor zu informieren

      Die Freistellung ist von den Lehrkräften sachgerecht zu dokumentieren.

4.2   Fehlzeiten bei Vollzeitunterricht
      Kann die Schülerin oder der Schüler wegen Krankheit oder sonstiger unvorhergesehener
      wichtiger Gründe nicht am Unterricht teilnehmen, so sind die Erziehungsberechtigten
      (bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler) verpflichtet, die Schule davon am ersten Tag
      des Fernbleibens und spätestens am dritten Tag auch schriftlich in Kenntnis zu setzen (vgl.
      AV-Schulpflicht Nr. 7(1))
      Die Mitteilung über das Fernbleiben am ersten Tag ist per Mail den Klassenleitungen und
      Tutor*innen an die dienstliche E-Mail-Adresse mitzuteilen
      (z. B. mustermann@osz-louise-schroeder.de).

      Schulversäumnisse wegen Krankheit oder aus sonstigen wichtigen Gründen bis zu drei
      Schultagen gelten grundsätzlich als entschuldigt, wenn der Schule spätestens am dritten
                                             22
versäumten Schultag eine schriftliche Benachrichtigung mit Begründung des Fernbleibens
      (z. B. per Brief, E-Mail) zugeht. Bei zu vertretendem verspäteten Eingang dieser
      Benachrichtigung gilt das Fehlen erst vom Tag des Zugangs an als entschuldigt. Bei einem
      Schulversäumnis von mehr als drei Schultagen ist der Schule spätestens am dritten
      Schultag eine schriftliche Benachrichtigung mit einer ärztlichen Bescheinigung über die
      voraussichtliche Dauer der Krankheit vorzulegen. Attestauflagen ab dem ersten Fehltag
      können im Einzelfall von den Klassenleitungen verhängt werden.

4.3   Fehlzeiten bei Block- und Teilzeitunterricht
      Kann die Schülerin oder der Schüler wegen Krankheit oder sonstiger unvorhergesehener
      wichtiger Gründe nicht am Unterricht teilnehmen, so sind die Erziehungsberechtigten
      bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler verpflichtet, die Schule davon am ersten Tag
      des Fernbleibens und spätestens am dritten Tag auch schriftlich in Kenntnis zu setzen (vgl.
      AV-Schulpflicht Nr. 7(1)).

      Die Mitteilung über das Fernbleiben am ersten Tag ist per Mail den Klassenleitungen an
      die dienstliche E-Mail-Adresse mitzuteilen
      (z.B. mustermann@osz-louise-schroeder.de). Die Ausbildungsleitung ist in CC in Kenntnis
      zu setzen.

      Schulversäumnisse wegen Krankheit oder aus sonstigen wichtigen Gründen an einem
      Schultag gelten grundsätzlich als entschuldigt, wenn der Schule am nächsten Schultag
      eine schriftliche Benachrichtigung mit Begründung des Fernbleibens zugeht. Diese ist in
      der Berufsausbildung oder der Berufsvorbereitung gleichzeitig dem Ausbildendenden
      bzw. Bildungsträger zuzuleiten. Bei einem Schulversäumnis von mehr als einem Schultag
      ist der Schule spätestens am 7. Tag nach dem ersten Fehltag eine schriftliche
      Benachrichtigung mit einer ärztlichen Bescheinigung über die voraussichtliche Dauer der
      Krankheit vorzulegen. Die ärztliche Bescheinigung kann durch die schriftliche Mitteilung
      der Ausbildenden ersetzt werden, aus der hervorgeht, dass eine ärztliche Bescheinigung
      vorgelegen hat. In der Berufsvorbereitung oder –ausbildung ist dem Ausbildenden bzw.
      dem Bildungsträger das Original der ärztlichen Bescheinigung und der Schule die Kopie zu
      übersenden.

                                             23
4.4   Fehlzeiten bei Leistungsfeststellungen wie Klassenarbeiten und Klausuren sowie
      sonstigen Formen (Präsentationen etc.)
      Fehlzeiten bei spätestens eine Woche zuvor angekündigten Leistungsfeststellungen
      werden grundsätzlich nur bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die
      Schulunfähigkeit/Prüfungsunfähigkeit oder durch Vorlage entsprechender Nachweise bei
      anderen unvorhergesehenen wichtigen Gründen entschuldigt. Für die Schüler*innen in
      der dualen Berufsausbildung kann die ärztliche Bescheinigung durch die schriftliche
      Mitteilung der Ausbildenden ersetzt werden, aus der hervorgeht, dass eine ärztliche
      Bescheinigung vorgelegen hat. Andernfalls gilt die Leistung als verweigert und wird mit
      der Note ungenügend bewertet.

      Werden Klassenarbeiten oder Klausuren aus Gründen, die nicht zu vertreten sind, nicht
      mitgeschrieben, so werden sie nachgeholt. Grundsätzlich hat sich die Schülerin bzw. der
      Schüler am nächsten Unterrichtstag des jeweiligen Faches mit der betreffenden Lehrkraft
      in Verbindung zu setzen, um die Arbeit unverzüglich nachzuschreiben oder einen
      entsprechenden Termin abzusprechen.

4.5   Beurlaubung vom Unterricht
      (1) Eine Beurlaubung vom Unterricht ist in Ausnahmefällen möglich. Der Antrag auf
      Beurlaubung muss unter Angabe der Gründe so rechtzeitig gestellt werden, dass eine
      Stellungnahme durch die Schule erfolgen kann. Bei Berufsschülern und
      Berufsschülerinnen muss der Antrag über den Ausbildungsbetrieb gestellt werden.

      (2) Bleiben Schüler dem Unterricht aus wichtigen Gründen fern, so gilt dies nur dann als
      entschuldigt, wenn die Beurlaubung vorher auf der Grundlage eines von ihnen schriftlich
      gestellten, begründeten Antrags von der Schule genehmigt wurde.
      Bei unvorhergesehenen Ereignissen gilt die Entschuldigungsregelung für Fehlzeiten.

      (3) Der Antrag ist grundsätzlich spätestens eine Woche vorher zu stellen. Für
      Beurlaubungen bis zu drei Unterrichtstagen (bei Vollzeitunterricht) bzw. zwei
      Unterrichtstagen (bei Block-/Teilzeitunterricht) ist die Klassenleitung bzw. die Tutorin/der
      Tutor zuständig. Über längere Beurlaubungen sowie über Beurlaubungen unmittelbar vor
      und nach
      den Ferien entscheidet die Abteilungsleitung.

      (4) Bei Entscheidungen über beantragte Beurlaubungen werden neben der Prüfung der
      Urlaubsgründe unter anderem auch bisher vorliegende Fehlzeiten sowie der
      Leistungsstand berücksichtigt.

      (5) Schwangere Schülerinnen sind verpflichtet dies der jeweiligen Abteilungsleitung zu
      melden (§ 5 Mutterschutzgesetz).

5     Verhalten im Schulbereich

5.1   Während des Unterrichts dürfen Mobiltelefone und sonstige elektronische Geräte nicht
      verwendet werden und sind auszuschalten (Stummschalten reicht nicht!), es sei denn, die
      Lehrkraft gestattet die Nutzung. Werden Mobiltelefone und sonstige elektronische
      Geräte während des Schreibens von Klassenarbeiten oder Prüfungen eingeschaltet
      mitgeführt, wird dies grundsätzlich als Täuschungsversuch gewertet.

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5.2    Das Essen ist während des Unterrichts untersagt. Über das Trinken entscheidet die
       Lehrkraft.

5.3    Der Aufzug ist ausschließlich für gehbehinderte Menschen oder den Transport von
       sperrigen, schweren Gegenständen bestimmt.

5.4    Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Dies gilt auch für E-Zigaretten
       und E-Shishas. Für Raucher/innen ist eine außerhalb des Schulgeändes angelegte
       Raucherzone eingerichtet. Das Rauchen vor der Haupteinfahrt ist unverwünscht! Besitz
       jeglicher Art von Drogen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Zuwider-
       handlungen werden schuldisziplinarisch und gegebenenfalls auch strafrechtlich verfolgt.

5.5    Bei jeder Art von Beschädigungen (auch Schmierereien) ist es selbstverständlich, dass der
       Schaden      ersetzt   werden    muss.    Neben     Schadensersatzansprüchen         und
       schuldisziplinarischen Maßnahmen wird in schweren Fällen Anzeige bei der Polizei
       erstattet.

5.6    Alle in der Schule achten auf Sauberkeit. Ein leitbild ist die Berücksichtigung der
       Mülltrennung.

5.7    Die Tafel soll nach jedem Unterrichtsblock gesäubert werden. In den Wasserbehältern soll
       für sauberes Wasser gesorgt werden. Hierzu wird ein Tafeldienst eingerichtet.

5.8    Bei Feueralarm ist das Schulgebäude unverzüglich zu verlassen und der im Freigelände
       vorgesehene Bereich aufzusuchen. Ein Fluchtwegeplan hängt in jedem Klassenraum. Vor
       Verlassen des Raumes müssen die Fenster und Zwischentüren geschlossen werden, der
       Raum wird nicht abgeschlossen. Den Weisungen des Lehrpersonals ist Folge zu leisten.

5.9    Nach Unterrichtsschluss müssen alle Stühle im Klassenraum entsprechend des
       Reinigungsplanes hochgestellt werden, um das Säubern des Raumes zu ermöglichen.

5.10   Halten Sie die Toiletten so sauber wie Sie diese selbst vorfinden möchten! Die
       vorsätzliche Verunreinigung der Toiletten oder deren mutwillige Beschädigung zieht
       disziplinarische Maßnahmen und Schadenersatzansprüche nach sich.

5.11   Sparen Sie Energie, indem Sie das Licht ausschalten, wenn es nicht benötigt wird, und
       indem Sie die Klassenräume im Winter nur „stoßweise“ lüften.

5.12   Um eine Verschmutzung des Gebäudes zu vermeiden, sind grundsätzlich Nahrungsmittel
       und Getränke in der Mensa, Caféteria oder auf dem Pausenhof einzunehmen. Nur
       geschlossene Getränke und verpackte Nahrungsmittel dürfen in die Klassenräume (nicht
       Fachräume!) mitgenommen werden. Räumen Sie nach Gebrauch die Tische ab und
       werfen Sie den Müll in die entsprechenden Behälter.

6      Angebote der Schule

6.1    Von der Schule zur Verfügung gestellte Bücher dienen vor allem der häuslichen Vor- und
       Nachbereitung. Jede Schülerin und jeder Schüler trägt die Verantwortung dafür, dass die

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