Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement mit DQ - Informationsbroschüre für die Schülerinnen und Schüler der ...
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Informationsbroschüre für die Schülerinnen und Schüler der Abteilung II Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement mit DQ Name: ____________________________________________________________ Klasse: ____________________________________________________________ Straße: ____________________________________________________________ PLZ/Ort: ____________________________________________________________ Telefon: ____________________________________________________________ E-Mail: ____________________________________________________________ 1
Inhaltsverzeichnis Vorwort ...................................................................................................................................................................... 3 Berufsbild ................................................................................................................................................................... 4 Weiterbildungsmöglichkeiten ..................................................................................................................................... 4 Informationen zur Schule und zur Abteilung II ........................................................................................................... 5 Wichtige Hinweise für die Schülerinnen und Schüler der Abt. II ............................................................................... 6 Organigramm ............................................................................................................................................................. 7 Beratung und Hilfe für Azubis, Schülerinnen und Schüler .......................................................................................... 8 Unser Beratungsangebot ............................................................................................................................................ 8 Leistungsbewertung ................................................................................................................................................... 9 Halbjahresnoten ......................................................................................................................................................... 9 Probezeit ..................................................................................................................................................................... 9 Rücktritts- und Wiederholungsregeln .................................................................................................................... ...10 Nachträglicher Erwerb des Mittleren Schulabschlusses ........................................................................................ ...10 Abschlussnoten und Zeugnisse ................................................................................................................................ 10 Stundentafel Kauffrau/Kaufmann für Bürokommunikation ..................................................................................... 11 Stundentafel Kauffrau/Kaufmann für Bürokommunikation mit DQ ......................................................................... 11 Kurzinformationen zu den Unterrichtsfächern und Lernfeldern .............................................................................. 12 KK – Kaufmännische Kommunikation ...................................................................................................................... 12 WISO – Wirtschafts- und Sozialkunde ...................................................................................................................... 13 Sport/Gesundheitsförderung.................................................................................................................................... 14 Kurzinhalte der Lernfelder 1 - 13 .............................................................................................................................. 15 Informationen zur IHK-Prüfung ................................................................................................................................ 17 Benötigte Lernmittel ................................................................................................................................................. 18 Info für Klassensprecher/innen ……………………………………………………………….…………………………………………….…………...19 Umgang mit Beschwerden. ....................................................................................................................................... 20 Haus- und Schulordnung (Stand November 2016) ................................................................................................. 21 Sport Eingangsbelehrung (Stand November 2016) .................................................................................................. 28 Nutzungsordnung der Computereinrichtungen (Stand März 2007) ......................................................................... 30 Nutzungsbedingungen Office 365 für Schüler(innen)……………………………………..………………………………………………….. 32 Verlassen des Schulgeländes in den Pausen ............................................................................................................. 33 Verhalten bei Feueralarm ........................................................................................................................................ 33 Stundenplanvorlagen................................................................................................................................................ 34 Wochen-Einteilung Schuljahr 2018/2019 ................................................................................................................. 35 Erklärungen der Schülerin/des Schülers bzw. des/der Erziehungsberechtigten ...................................................... 37 Erklärungen der Schülerin/des Schülers bzw. des/der Erziehungsberechtigten ...................................................... 38 2
VORWORT Liebe Auszubildende, herzlich willkommen an der Louise-Schroeder-Schule, dem Oberstufenzentrum Bürowirtschaft und Verwaltung. Ich freue mich, dass Sie bei uns einen Ausbildungsplatz in der 3-jährigen Berufsfachschule erhalten haben. In der Regel werden Sie 3 Jahre lang unsere Schule besuchen. Ich wünsche Ihnen, dass Sie sich in dieser Zeit hier wohlfühlen und Sie gerne am Unterricht teilnehmen. In dieser Informationsbroschüre 2018/2019 finden Sie notwendige Informationen über das Schulleben und Ihre Ausbildung. (Sie haben zwar einen Schülerstatus, absolvieren jedoch eine Berufsausbildung!) Besonders zu Beginn Ihrer Ausbildung können Sie wichtige Informationen nachlesen. Ihre Lehrerinnen und Lehrer werden die einzelnen Seiten der Informationsbroschüre mit Ihnen besprechen. Die Anwesenheitsliste muss von Ihnen wöchentlich geführt werden. Bitte bewahren Sie diese 1. Informationsbroschüre während Ihrer gesamten Ausbildung auf, damit Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt darauf zugreifen können. Wenn Sie Anregungen oder Verbesserungsvorschläge haben, dann sprechen Sie bitte Ihre Klassenlehrerin/Ihren Klassenlehrer oder mich persönlich an! Auch in diesem Jahr bieten wir wieder den Ausbildungsgang in Doppelqualifizierung an, d. h. Sie absolvieren Ihre Berufsausbildung und bereiten sich zusätzlich auf den Erwerb der Fachhochschulreife vor. Das Bestehen der Fachhochschulreife setzt allerdings die erfolgreich bestandenen Prüfungen vor der Industrie- und Handelskammer voraus. Im Namen der Lehrerinnen und Lehrer, die Sie in der Abteilung II unterrichten, wünsche ich Ihnen einen erfolgreichen Start in Ihr berufliches Leben. Dem Ziel – der erfolgreich bestandenen Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer und in den DQ-Klassen auch dem Erwerb der Fachhochschulreife – werden Sie sich mit unserer Unterstützung Schritt für Schritt nähern. August 2018 Astrid Kirschnick Abteilungsleiterin 3
BERUFSBILD Kaufleute für Büromanagement organisieren und koordinieren bürowirtschaftliche sowie projekt- und auftragsbezogene Abläufe. Sie übernehmen Sekretariats- und Assistenzaufgaben, koordinieren Termine, bereiten Besprechungen vor und bearbeiten den Schriftverkehr. Dabei kooperieren und kommunizieren sie mit internen und externen Partnern, auch in einer fremden Sprache. Sie sind Profis in der Informationsverarbeitung, recherchieren Daten und Informationen und bereiten diese für Präsentationen auf. Sie bearbeiten Beschaffungsvorgänge, unterstützen bei personalbezogenen Aufgaben und wenden Buchungssysteme sowie Instrumente des Rechnungswesens an. Sie beachten dabei rechtliche Vorgaben, achten auf Datenschutz und Datensicherheit und führen qualitätssichernde Maßnahmen durch. Kaufleute für Büromanagement sind in Unternehmen, Betrieben und Institutionen unterschiedlicher Größe in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst tätig. Sie unterstützen betriebliche Prozesse und bearbeiten daraus entstehende Fachaufgaben. Um Sie bestmöglich auf die beruflichen Herausforderungen vorzubereiten, werden Sie an unserer Schule in Lernfeldern unterrichtet. Diese zielen auf die Ganzheitlichkeit der Lernprozesse ab. Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Diese bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung wird branchenübergreifend - z. B. in Industrie, Handel, Handwerk, Dienstleitungen - angeboten. Sie machen eine schulische Berufsausbildung. Weiterbildungsmöglichkeiten Eine berufliche Ausbildung ist der erste Schritt ins Berufsleben. Danach geht's weiter, beispielsweise als Personalfachkauffrau/Personalfachkaufmann. Ziel kann natürlich auch die be- rufliche Selbständigkeit sein. Keiner muss sein Leben lang immer im gleichen Job dasselbe tun. Im Gegenteil: Wer heutzutage gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt bzw. als selbständiger Unternehmer haben will, muss flexibel sein und sich regelmäßig weiterbilden. Es gibt jede Menge Lehrgänge, Kurse oder Seminare, um sich zu spezialisieren, z. B. Finanz- und Rechnungswesen Lohnbuchhaltung Steuerwesen Desktop Publishing Unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. nach mehrjähriger Berufserfahrung, sind verschiedene Fort- und Weiterbildungen möglich, u. a. Buchhalterin/Buchhalter Steuerberaterin/Steuerberater Personalfachkauffrau/Personalfachkaufmann Betriebswirtin/Betriebswirt Für die Auszubildenden, die an der Doppelqualifizierung teilnehmen (Ausbildung und Fach- hochschulreife) besteht die Möglichkeit, an jeder Fachhochschule und in jeder gewünschten Fachrichtung zu studieren. 4
INFORMATIONEN ZUR SCHULE UND ZUR ABTEILUNG II Unsere Schule ist in vier Abteilungen gegliedert. In der Abteilung II werden Auszubildende im Beruf Kaufmann/-frau für Büromanagement im dualen System und im vollzeitschulischen System ausgebildet. Louise-Schroeder-Schule Oberstufenzentrum Bürowirtschaft und Verwaltung Abteilung II – Berufsschule (Wirtschaft) Lippstädter Str. 9 – 11, 12207 Berlin Telefon 030 90172-521 Telefax 030 90172-529 E-Mail info@osz-louise-schroeder.de Internet www.osz-louise-schroeder.de Öffnungszeiten des Sekretariats Mo. – Fr. 08:00 – 12:10 Uhr Mo. – Do. 13:00 – 15:00 Uhr ÖPNV Bus M 85 bis Lippstädter Straße S 25 bis Lichterfelde Süd Abteilungskoordinator Abteilungssekretärin Herr Fischer Frau Jürs 5
Wichtige Hinweise für die Schüler/innen der Abt. II Die Abteilung betreut knapp 1 000 Schülerinnen und Schüler, was einen erheblichen Aufwand an Organisation und Verwaltung bedeutet. Bitte halten Sie sich an folgende Vorgaben: Informationen zum Vertretungsunterricht finden Sie auf dem digitalen schwarzen Brett im Erdgeschoss und in der 1. Etage und mit Hilfe einer App (Link: www.dsbmobile.de). Es gilt die Vertetungsregelung auf dem digitalen schwarzen Brett und der Vertetungs-App. Im Zweifel erkundigt sich der/die Klassensprecher/in im Sekretariat. Allgemeine Regelungen und Infos sowie Einladungen, Stellenausschreibungen u. a., die die Abteilung betreffen, finden Sie im Informationsglaskasten der Abteilung neben dem Lehrerzimmer 1.2.12. Auf unserer Homepage haben wir einen Schulkalender, in dem ebenfalls wichtige Termine, die Schüler/innen und Klassen betreffen, eingetragen werden. Die Anmeldedaten für den Zugang zum Kalender erhalten Sie von Ihrem/Ihrer Klassenlehrer/in. Schülerinnensprechstunde ist im Sekretariat täglich während der Pausenzeiten. In den Ferien oder an unterrichtsfreien Tagen findet die Sprechstunde nur nach vorheriger Absprache statt, beachten Sie bitte auch die Ansage des Anrufbeantworters. Atteste, Entschuldigungen o. Ä. bitte schriftlich mit einem Entschuldigungsbrief an die Schule senden, unter Angabe der Klasse und dem Namen des Klassenlehrers/der Klassenlehrerin. Ein Anruf ist nicht erforderlich! Führen Sie bitte keine Telefonate im Sekretariat. Auch nicht mit dem Handy! Die Schülerausweise werden vom Klassenlehrer/der Klassenlehrerin jedes Halbjahr verlängert. Der/die Klassensprecher/in bzw. Vertreter/in sammelt alle Ausweise in der Klasse ein und lässt sie dann im Sekretariat abstempeln. Nachfragen, die die gesamte Klasse betreffen, sind prinzipiell vom Klassensprecher/von der Klassensprecherin bzw. Vertreter/in vorzunehmen! Bei einem Sport- und Wegeunfall lassen Sie bitte unbedingt im Sekretariat eine Unfallanzeige aufnehmen! Für die Neuausstellung eines Zeugnisses muss eine Gebühr in Höhe von 20 EUR (lt. Verw.-Gebührenordnung, SenBildJugWiss) erhoben werden. Es gilt die aktuelle Ferienordnung des Landes Berlin, die Sie auch auf unserer Homepage finden. Wenn Klassenarbeiten geschrieben werden, muss die Schülerin/der Schüler bei Versäumnis der Klassenarbeit ein ärztliches Attest vorlegen. Liegt kein ärztliches Attest vor, wird die Klassenarbeit im Regelfall mit der Note „6“ bewertet. Wenn Sie durch ein ärztliches Attest vom Sportunterricht befreit sind, legen Sie dieses Attest bitte der Sportlehrerin/dem Sportlehrer und der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer vor. Schülerinnen und Schüler, die verspätet zum Unterricht erscheinen, dürfen den Klassenraum erst nach dem nächsten Klingelzeichen, also nach Ablauf von 45 Minuten, betreten. Die entstehenden Fehlzeiten gehen in die Summe der Gesamtfehlzeiten ein (70 %-Regel – s. Seiten 9 und 10). 6
Organigramm Schulleiter: Herr Buß stellv. Schulleiterin: Frau Räther Sekretariat: Frau Freitag Abt. I Abt. II Abt. III Abt. IV Abt.-Leiterin: Frau Heinze Abt.-Leiterin: Abt.-Leiterin: Frau Lindenberg Abt.-Leiterin: Frau Reitz Frau Kirschnick Koordinator: Herr Jäger Koordinatorin: Frau Flögel Koordinatorin: Frau Groth Koordinator: Sekretariat: Frau Kumbier Sekretariat: Frau Klug Sekretariat: Frau Bernecker Herr Fischer Sekretariat: Frau Jürs Duale Ausbildung: Duale Ausbildung: Kauffrau/Kaufmann Verwaltungsfachangestellte für Büromanagement Fachangestellte f. Vollzeitschulische Büromanagement in der Berufsausbildung: Fachoberschule Berufliches Gymnasium Verwaltung Kauffrau/Kaufmann Fachangestellte f. Medien- und Berufsoberschule für Büromanagement Informationsdienste in Doppelqualifizierung: Verwaltungsfachangestellte/ Kauffrau/Kaufmann Doppelqualifikation für Büromanagement mit (Berufsausbildung mit Fachhochschulreife Fachhochschulreife) 7
BERATUNG UND HILFE FÜR AZUBIS, SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER Wir bieten an der Schule Beratung und Orientierungshilfen an, in Zusammenarbeit mit dem Sozialarbeiter, Lehrerinnen und Lehrern, Mediatorinnen und dem Lehrer für Suchtprophylaxe. Des Weiteren ist es möglich, mit schulexternen Kooperationspartnern, wie Ämtern und Behörden, Jugendamt, Jobcenter, Bafög-Amt, Ausländerbehörde, Polizei, Gerichtshilfe, in Kontakt zu treten. Beratung bei schulischen und persönlichen Problemen Beratung bei Drogenkonflikten und Drogenmissbrauch Gewaltprävention und Deeskalation Angebot von Gruppen- und Einzelberatungen in Konflikten und Krisen Beratung in sozialen, materiellen und psychischen Konfliktsituationen Unterstützung bei der Überwindung von Schulmüdigkeit, Schulverweigerung und Abbruchbereitschaft Vermittlung von Adressen und fachkompetenten Ansprechpartnern im außerschulischen Bereich, wie speziellen Beratungsstellen (Therapie, Schuldnerberatungen, Familienberatungen etc.) Unser Beratungsangebot Beratungslehrerinnen Frau Heß Abt. I Tel 90172-590 Abt. II Tel 90172-521 Kontaktlehrer für Suchtprophylaxe Sozialarbeiter Herr Batora Abt. III Tel. 90172-535 Herr Rajewicz Raum: 1.1.18 Sprechzeiten können Präsenz im Hause: 08:00 – 16:00 Uhr Sie dem Aushang der Sprechzeiten: in den Pausen und nach Abt. III entnehmen. Vereinbarung Telefon : 90172-591 E-Mail : rajewicz@osz-louise-schroeder.de 8
LEISTUNGSBEWERTUNG Die Noten in allen Fächern in der Berufsfachschule setzen sich nach der Berufs- fachschulverordnung (APO-BFS) aus 50 % schriftlicher und 50 % sonstiger Leistungen zusammen. Die Anzahl der Klassenarbeiten hängt von dem Unterrichtsumfang ab. In zweistündigen Fächern bzw. Lernfeldern sind mindestens 2 Klassenarbeiten pro Halbjahr zu schreiben. Es gilt folgender Bewertungsschlüssel: Prozentsatz der Bewertungseinheiten Note IHK-Prüfung Berufsschule (nur zum Vergleich) 1 ab 85 ab 92 2 ab 70 ab 81 3 ab 55 ab 67 4 ab 45 ab 50 5 ab 09 ab 30 6 unter 09 unter 30 Halbjahresnoten (§ 24 APO-BFS) Pro Halbjahr erhalten Sie Noten. „Die Halbjahresnote stützt sich auf die von den Schülerinnen und Schülern im Schulhalbjahr erbrachten schriftlichen, mündlichen, praktischen und sonstigen Leistungen.“ (§ 58 Abs. 5 des Schulgesetzes) Probezeit (§ 10 APO-BFS) Die Probezeit dauert ein Schulhalbjahr. Die Probezeit ist bestanden, wenn Sie a) in allen Fächern, Lernfeldern und Projekten an mindestens 70 % des erteilten Pflichtunterrichts teilgenommen haben b) bei erteiltem Unterricht in nicht mehr als insgesamt zwei Fächern, Lernfeldern oder Projekten keine Halbjahresnote erhalten haben c) in allen Fächern, Lernfeldern oder Projekten mindestens die Note "4" und höchstens in einem Fach, Lernfeld oder Projekt eine "5" erreicht haben d) Maximal eine weitere "5" kann ausgeglichen werden durch Note "1" oder "2" in einem anderen Fach oder Note "3" in zwei anderen Fächern. Das Fach Sport/Gesundheitsförderung ist von den Bedingungen Punkt a) ausgenommen, wenn die oder der Betroffene von der Teilnahme an diesem Fach freigestellt war. Die Klassenkonferenz kann Ausnahmen von Punkt a) zulassen, wenn zu erwarten ist, dass die Schülerin oder der Schüler aufgrund des Leistungsvermögens und der bisher gezeigten Leistungsbereitschaft die Ausbildung erfolgreich fortsetzen wird. Wer die Probezeit nicht besteht, muss den Bildungsgang verlassen und kann nicht erneut in die Berufs- fachschule aufgenommen werden. Abweichend kann einmal erneut in einen Bildungsgang der Berufsfach- schule aufgenommen werden, wer die Gründe für das Nichtbestehen der Probezeit nicht zu vertreten hat. Achtung! Die Regelungen der Probezeit gelten auch für Schulabgänge, die bis zur Zensuren-Konferenz erfolgen. Bei Schulabgängen innerhalb von sechs Wochen nach Schuljahresbeginn tritt die Probezeit nicht in Kraft. Liegt die Unterrichtsaufnahme nicht zeitgleich mit dem ersten Schultag, so besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Probezeit. 9
Rücktritts- und Wiederholungsregelungen (§12 APO-BFS) Das Ziel des Bildungsganges kann nicht mehr erreichen und muss zurücktreten oder den Bildungsgang verlassen, wer a) in einem Schulhalbjahr in einem Fach, Lernfeld oder Projekt an weniger als 70 % des Pflichtunterrichts teilnimmt, b) im Bildungsgang durchgeführte Praktika nicht erfolgreich abschließt, c) im Verlaufe der Ausbildung in mehr als zwei Fächern, Lernfeldern oder Projekten oder in einem Fach, Lernfeld oder Projekt mehr als einmal keine Halbjahresnote erhält, weil sie oder er aufgrund von Fehlzeiten zu wenig Leistungsnachweise erbracht hat, oder d) nach bestandener Probezeit am Ende eines Schulhalbjahres in mehr als drei Unterrichtsfächern, Lernfeldern oder Projekten Halbjahresnoten erzielt, die schlechter als „ausreichend“ lauten. Die Klassenkonferenz kann Ausnahmen von Punkt a) zulassen, wenn zu erwarten ist, dass die Schülerin oder der Schüler aufgrund des Leistungsvermögens und der bisher gezeigten Leistungsbereitschaft das Ziel des Bildungsganges dennoch erreichen wird. Der Rücktritt erfolgt nach Abschluss des ersten Halbjahres einer Jahrgangsstufe in das zweite Halbjahr der vorhergehenden Jahrgangsstufe. Bei einem Rücktritt am Ende einer Jahrgangsstufe ist die Jahrgangsstufe zu wiederholen. Die Entscheidung ist den Betroffenen und deren Erziehungsberechtigten schriftlich bekannt zu geben. Die Schülerin oder der Schüler kann freiwillig zurücktreten, wenn eine erfolgreiche Mitarbeit in der Ausbildung nicht mehr gewährleistet ist. Der zu begründende Antrag ist schriftlich bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter einzureichen. Bei nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern ist der Antrag von den Erziehungsberechtigten zu stellen. Während der Ausbildung ist der Rücktritt jeweils einmal möglich. Ein Rücktritt zum Ende des Prüfungshalbjahres ist nicht möglich. Wer zurücktritt, muss im Wiederholungszeitraum alle Leistungen neu erbringen. Führt der Rücktritt zur Wiederholung der ersten Jahrgangsstufe, ist nicht erneut über die Probezeit zu entscheiden. Nachträglicher Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (§ 58 APO-BFS) Durch den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung können Sie bisher nicht erworbene Schulabschlüsse erreichen. In unserer vollschulischen Ausbildung können Sie bei Start mit dem erweiterten Hauptschulabschluss den Mittleren Schulabschluss (MSA) erreichen Um den MSA zu erwerben, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Erfolgreicher Abschluss der Berufsfachschule Im Abschlusszeugnis einen Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 Erfolgreiche Abschlussprüfung vor der IHK Ausreichende Fremdsprachenkenntnisse (diese müssen mind. 5 Jahren Fremdsprachenunterricht entsprechen) Abschlussnoten und Zeugnisse (§ 56 APO-BFS) Im Abschluss- oder Abgangszeugnis erscheinen nur die Abschlussnoten, die aus den jeweiligen Halbjahres- noten aller Fächer, Lernfelder oder Projekten gebildet werden. Ein Abschlusszeugnis erhalten Sie nur, wenn Sie den Bildungsgang erfolgreich beenden. Ansonsten wird ein Abgangszeugnis erstellt. Die Berufsfachschule ist erfolgreich abgeschlossen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: der Gesamtnotendurchschnitt beträgt mindestens 4,0, eine „5“ kann ausgeglichen werden (jedes Lernfeld zählt für sich), im Verlaufe der Ausbildung bei erteiltem Unterricht in nicht mehr als insgesamt zwei Fächern, Lernfeldern oder Projekten jeweils höchstens einmal keine Halbjahresnote erteilt wurde, es wird keine Abschlussnote „6“ erteilt, Teilnahme an mindestens 70 % des erteilten Pflichtunterrichts pro Fach, Lernfeld oder Projekt erfolgreiche Teilnahme an Praktika. 10
Stundentafel Kaufmann/-frau für Büromanagement Lernfeld - Unterrichtsfach 1.* 2.* 3.* 4.* 5.* 6.* Kaufmännische Kommunikation 3 3 3 3 3 3 Wirtschafts- und Sozialkunde 3 3 3 3 3 3 Sport und Gesundheit 2 2 2 2 2 2 Englisch 2 2 2 2 2 2 Wahlpflicht (optional Textverarbeitung) 4 4 2 4 4 LF 1 Den Betrieb präsentieren 3 LF 2 Büroprozesse 2 3 LF 3 Aufträge bearbeiten 5 LF 4 Sachgüter und Dienstleistungen beschaffen 7 LF 5 Kunden akquirieren und binden 5 LF 6 Wertströme erfassen 6 LF 7 Gesprächssituationen bewältigen 1 2 LF 8 Personalwirtschaftliche Aufgaben 12 LF 9 Liquidität und Finanzierung 4 LF 10 Wertschöpfungsprozesse steuern 5 LF 11 Geschäftsprozesse darstellen 4 LF 12 Geschäftsreisen/Veranstaltungen organisieren 2 1 LF 13 Projekte planen und durchführen 4 Betriebspraxis 8 8 8 8 8 8 Summe 32 32 32 32 32 32 Berufspraktikum 13 Wochen * Wochenstunden im Halbjahr Stundentafel Kaufmann/-frau für Büromanagement mit DQ Lernfeld - Unterrichtsfach 1.* 2.* 3.* 4.* 5.* 6.* Kaufmännische Kommunikation 3 3 3 3 3 3 Wirtschafts- und Sozialkunde 2 2 2 2 2 2 Englisch 3 3 3 3 3 3 Mathematik 4 4 4 4 4 4 Naturwissenschaften 2 2 2 Wirtschaftswissenschaft 4 4 2 2 4 4 LF 1 Den Betrieb präsentieren 3 LF 2 Büroprozesse 2 3 LF 3 Aufträge bearbeiten 5 LF 4 Sachgüter und Dienstleistungen beschaffen 7 LF 5 Kunden akquirieren und binden 5 LF 6 Wertströme erfassen 6 LF 7 Gesprächssituationen bewältigen 1 2 LF 8 Personalwirtschaftliche Aufgaben 12 LF 9 Liquidität und Finanzierung 4 LF 10 Wertschöpfungsprozesse steuern 5 LF 11 Geschäftsprozesse darstellen 4 LF 12 Geschäftsreisen/Veranstaltungen organisieren 2 1 LF 13 Projekte planen und durchführen 4 Betriebspraxis 8 8 8 8 8 8 Summe 34 34 36 36 36 36 Berufspraktikum 13 Wochen * Wochenstunden im Halbjahr 11
KURZINFORMATIONEN ZU DEN UNTERRICHTSFÄCHERN UND LERNFELDERN KK – Kaufmännische Kommunikation (Deutsch)* Mündliche Kommunikation Sprachkompetenz: Kommunikationsformen situationsgerecht und zielorientiert anwenden Kommunikation: Sprechen in der Standardsprache und Wechsel der Sprachebenen Präsentation: Informationen beschaffen, verarbeiten, dokumentieren und kompetent präsentieren, praxisorientierte Anwendung der Stil-, Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln Grundlagen der Rhetorik: Sprechtechnik, Redeaufbau, Argumentation, Diskussion Verbale und nonverbale Kommunikation Kenntnisse über Sprachstrukturen (Wortarten, Satzarten) Normative Sprachrichtigkeit: Erweiterung und Festigung des fachspezifischen Wortschatzes Schriftliche Kommunikation Verfassen von Berichten, Inhaltsangaben, Inhalte wiedergeben: Geschäftsbriefen, Protokollen Inhalte visualisieren: Strukturbilder erstellen Inhalte analysieren: Schaubilder analysieren und darstellen Inhalte beschreiben: Arbeitsabläufe beschreiben 1. Ausbildungsjahr Grundlagen der Kommunikation Kommunikationsmodelle, nonverbale Kommunikation Präsentationstechniken Wiedergabe von Schaubildern 2. Ausbildungsjahr Geschäftsbriefe entsprechend DIN, Aufbau und Stil normierter Briefe Sprache der Werbung Protokoll Inhaltsangabe Gestaltung und Gliederung eines Berichts 3. Ausbildungsjahr Stellungnahme oder Erörterung Arbeitszeugnis, Zeugnisformulierungen Bewerbungsschreiben, Lebenslauf * Die Ausbildungsinhalte für die Doppelqualifizierung werden nachgereicht. 12
WISO – Wirtschafts- und Sozialkunde Pflichtbereich Modul 1 Interessen in Beruf, Betrieb und Schule verantwortlich wahrnehmen Modul 2 Grundlagen der sozialen Sicherung verstehen und auf Zukunftsfähigkeit überprüfen Modul 3 Im Tarifkonflikt gegründet Position beziehen Modul 4 Bewusst in einer globalisierten Welt leben Modul 5 An der politischen Willensbildung teilnehmen Wahlpflichtbereich Modul 6 Die NS-Diktatur beurteilen oder die SED-Diktatur bewerten (wahlweise) Modul 7 An der Zukunft Europas teilhaben Modul 8 Die Bedeutung ökologischen Handelns für das Überleben auf der Erde aufzeigen 13
SPORT / GESUNDHEITSFÖRDERUNG Zu Beginn Ihrer beruflichen Bildung nehmen Sie Ihre berufliche und private Lebenswelt neu wahr und beginnen diese selbsttätig und eigenverantwortlich zu gestalten. Im Rahmen Ihres Ausbildungsverhältnisses müssen Sie Verantwortung für sich und andere übernehmen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen kritisch reflektieren sowie eine angemessene Handlungsbereitschaft entwickeln, die zur selbstbestimmten Lebensgestaltung und zur beruflichen Qualifizierung beiträgt. Auch das Fach Sport/Gesundheitsförderung leistet hierzu einen wichtigen Beitrag und ist während der gesamten Ausbildungsdauer Pflichtfach. Mögliche Unterrichtsinhalte gemäß Berliner Rahmenlehrplan entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Themenbereichen: GESUNDHEIT FÖRDERN WAHRNEHMUNGSFÄHIGKEIT AUSBILDEN KOMMUNIKATIONS- UND KOOPERATIONSFÄHIGKEITEN ENTWICKELN VERANTWORTLICH HANDELN BEWEGUNGSFORMEN UND BEWEGUNGSRÄUME ENTDECKEN UND ERLEBEN BEWEGUNGEN GESTALTEN, SICH KÖRPERLICH AUSDRÜCKEN LEISTUNGSORIENTIERT HANDELN, BELASTUNGEN ERFAHREN UND REFLEKTIEREN HANDLUNGSREGELN UND HANDLUNGSSTRATEGIEN ENTWICKELN UND AUSWERTEN Alle diese Themenbereiche mit ihren komplexen Handlungssituationen ermöglichen es Ihnen, Ihre Kompetenzen vor allem in folgenden Bereichen umfassend zu erweitern: FACHKOMPETENZ (= z.B. durch fachgerechtes Reflektieren und zielgerechtes Lösen von Aufgaben und Problemen der Alltags-, Arbeits- und Sportmotorik.) SOZIALKOMPETENZ (= z. B. durch Erleben der Wirkung von Kooperation und Konkurrenz, die in sporttypischen Handlungssituationen durch aufgabenbezogene Kommunikation und soziale Interaktion ständig bewusst wird.) PERSONALKOMPETENZ (= z. B. durch Initiieren von Entscheidungsmöglichkeiten und Erleben von Wagnis-situationen, in denen stets aufs Neue das Erfahren eigener Fähigkeiten und Grenzen möglich wird.) METHODEN- UND LERNKOMPETENZ (= z. B. durch selbständiges Planen, Organisieren, Reflektieren, Beurteilen und Bewerten von Trainings-, Übungs- und Erlebnisprozessen, die den Transfer von Problemlösungsstrategien in andere Lebensbereiche ermöglichen.) Abschließend bildet Ihre regelmäßige motorisch-aktive Unterrichtsteilnahme die Basis einer erfolgreichen Bewertung Ihrer Sportleistung. Die Notengebung erfolgt dabei unterrichts-immanent, berücksichtigt die Kriterien Mitarbeit, Lernbereitschaft, Leistungsanstrengung, Leistungsvielseitigkeit sowie Leistungsqualität und kann ggf. durch Prüfungen ergänzt werden. Davon ausgehend werden im Rahmen der zugrunde gelegten Themenbereiche die Qualität und der Umfang der erworbenen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse beurteilt. Darüber hinaus können mündliche und schriftliche Beiträge erbracht werden. Soziales Engagement (u. a. Rücksichtnahme, Fairness, Teamfähigkeit, Anbieten und Annehmen von Lernhilfen, Erklärungen und Hinweisen) wird von Ihnen ebenso erwartet wie die Übernahme fachlicher Aufgaben (z. B. Helfen und Sichern, Bewegungskorrekturen, Schieds- und Kampfrichtertätigkeiten, Gestaltung von Unterrichtsteilen) und organisatorischer Tätigkeiten (z. B. Auf- und Abbau von Sportgeräten, Einteilung von Mannschaften, Planung von Exkursionen). Dazu können alle im Rahmen des fortschreitenden Unterrichts- prozesses vollbrachten Leistungen zur Benotung herangezogen werden. Ihr Leistungswille äußert sich somit vor allem im Maße Ihrer körperlichen und geistigen Anstrengungsbereitschaft. Ihre Eigenverantwortung wird insbesondere erkennbar am Grad der Selbständigkeit und Selbsttätigkeit. Die Vielseitigkeit ist dabei stets höher einzuschätzen als besondere Leistungen in wenigen Bereichen. So bilden die auf der Grundlage der angestrebten Kompetenzent-wicklung erworbenen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse letztlich Ihre Gesamtleistung. 14
Kurzinhalte der Lernfelder (LF) 1 – 13 In den Lernfeldern erwerben Sie die Kompetenz (= vom Wissen zum Handeln)… LF 1 Die eigene Rolle im Betrieb mitgestalten und den Betrieb präsentieren …, Ihre Rolle innerhalb des Betriebes aktiv zu gestalten (z. B. Mitbestimmungsrechte) und Ihren Betrieb zu präsentieren. LF 2 Büroprozesse gestalten und Arbeitsvorgänge organisieren …, Ihre Arbeitsprozesse im Büro eigenverantwortlich und effizient zu planen und zu gestalten sowie gesundheitliche und rechtliche Aspekte, auch im Umgang miteinander, zu berücksichtigen. LF 3 Aufträge bearbeiten …, Anfragen zu beantworten, Angebote zu erstellen und Aufträge anzunehmen sowie störungsfreie Prozesse fachgerecht auszuführen. LF 4 Sachgüter und Dienstleistungen beschaffen …, Beschaffungsprozesse zu planen, durchzuführen und zu überwachen. LF 5 Kunden akquirieren und binden …, den Einsatz von Preis- und Kommunikationspolitik für die Kundengewinnung und -bindung zu nutzen LF 6 Wertströme erfassen und analysieren …, Wertströme im Betrieb prozessbegleitend zu erfassen und ordnungsgemäß zu dokumentieren sowie die Auswirkungen auf den Betriebserfolg zu beurteilen. LF 7 Gesprächssituationen bewältigen …, in Gesprächssituationen mit Geschäftspartnern angemessen und sachgerecht zu handeln. LF 8 Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen …, bei der Beschaffung, Verwaltung und Entwicklung von Personal sowie bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen mitzuwirken. LF 9 Liquidität sichern und Finanzierung vorbereiten …, die Liquidität Ihres Betriebes zu sichern und Finanzierungsentscheidungen für Investitionen unter Berücksichtigung der Rechtsform des Betriebes vorzubereiten 15
LF 10 Wertschöpfungsprozesse erfolgsorientiert steuern …, Wertschöpfungsprozesse auf Grundlage der Daten der Kosten- und Leistungsrechnung zu analysieren, erfolgsorientiert zu steuern und zu beurteilen. LF 11 Geschäftsprozesse darstellen und optimieren …, die Arbeits- und Geschäftsprozesse des Betriebes darzustellen, zu optimieren und zur Qualitätssicherung sowie zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beizutragen. LF 12 Veranstaltungen und Geschäftsreisen organisieren …, Veranstaltungen und Geschäftsreisen eigenverantwortlich und effizient zu planen, mit zu gestalten und zu dokumentieren. LF 13 Ein Projekt planen und durchführen …, selbständig und eigenverantwortlich ein branchenbezogenes Projekt von der Projektidee bis zur Projektauswertung zu realisieren. 16
INFORMATIONEN ZUR IHK-PRÜFUNG Die Abschlussprüfung wird vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt. Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 Teil 2 Abnahme nach 18 Monaten Am Ende der Ausbildungszeit Kenntnisse/Fertigkeiten der ersten 15 Monate Berufstypischer Geschäftsprozesse Wirtschafts- und Fachaufgabe in der ganzheitlicher Sozialkunde Wahlqualifikation komplexer Arbeitsauftrag innerhalb der Büro- und schriftlich Wahl des Beschaffungsprozesse Ausbildungsbetriebs Textverarbeitung, fallorientierte 2 Reports oder Tabellenkalkulation, Aufgaben 2 praxisbezogene Aufgaben Recherche zur Wahl des Prüflings 40 Minuten 120 Minuten 150 Minuten 60 Minuten 20 Min. Vorbereitung 20 Min. Fachgespräch 25 % 30 % 10 % 35 % 17
BENÖTIGTE LERNMITTEL SCHULJAHR 2018/2019 Gemäß § 50 des Schulgesetzes von Berlin sind Schüler, die sich in einer Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes befinden, von der Lernmittelfreiheit grundsätzlich ausgenommen. Wir können Ihnen deshalb die für den Unterricht erforderlichen Lernmittel, d. h. die Schulbücher und ergänzende Druckschriften, nicht mehr leihweise zur Verfügung stellen. Bittte beschaffen Sie sich diese Lernmittel selbst. Für Ihren Ausbildungsberuf werden folgende Lernmittel benötigt: sodass Lieferzeiten entstehen werden. Buchhandlung beschafft werden können, Lehrbücher im Regelfall aber nicht vorrätig sind, Sie Ihre Buchbestellung bitte frühzeitig vor, da zwar alle Titel grundsätzlich durch jede Diese Bücher sind von Ihnen über eine Buchhandlung Ihrer Wahlzubeschaffen.Nehmen 1. Büromanagement Lernfelder 1 bis 6 Kaufmann/-frau für Büromanagement Merkur Verlag Rinteln, Hug, Knauer, Lennartz, Speth u. a. 2. Auflage 2016, ISBN 978-3-8120-0681-1 31,-- Euro 2. Büromanagement Lernfelder 7 bis 13 Kaufmann/-frau für Büromanagement Merkur Verlag Rinteln, Hug, Knauer, Lennartz, Speth u. a. 2. Auflage 2016, ISBN 978-3-8120-0682-8 31,-- Euro Kostenfreie Schülerlizenz für das Paket „Microsoft Office 365 Pro“ Als Schüler(in) der Louise-Schroeder-Schule erhalten Sie auf Wunsch eine kostenfreie Lizenz für das komplette Paket „Microsoft Office 365 Pro“. Der Lizenzwunsch wird automatisch in den ersten Schultagen klassenweise über Ihre Lernfeld- bzw. DV-Lehrer abgefragt. Nach Bearbeitung erhalten Sie die Zugangsdaten und Ihren persönlichen Lizenzschlüssel ebenfalls über Ihre Lehrkräfte. 18
„WERDET SCHÜLERVERTRETER/INNEN Mitbestimmung ist kein Zufall, sondern Dein gutes Recht“. Erstellt durch die Gesamtschülervertretung (GSV) in Zusammenarbeit mit der Projektgruppe Schulleben und Erziehung und dem Ausschuss für Schulentwicklung (im Jahr 2009) Welche Mitwirkungsrechte haben die Schülervertreter/innen in der Klasse? - Die Klassensprecher/innen können bei der Planung und Gestaltung des Unterrichts mitwirken. - Sie haben das Recht auf Mitsprache bei Veranstaltungen. (Schulische Ausflüge, Klassenfahrten) - Die Klassensprecher/innen können an Klassenkonferenzen teilnehmen. (§ 82 Berliner Schulgesetz) - Bei Bedarf bekommen die Klassensprecher/innen eine Schulstunde zur Verfügung. Dort bespricht man Themen, die die Klasse betreffen. - Die Klassensprecher/innen sind die Interessenvertreter ihrer Klasse. Sie dürfen und sollen Probleme und Konflikte im Lernalltag zur Sprache bringen. Sie können sich als Vertreter ihrer Klasse jederzeit an Personen ihres Vertrauens (Klassenleiter, GSV, Beratungslehrer, Sozialarbeiter, Leitungen usw.) wenden. - Weil die Klassensprecher/innen ihre Klasse gut kennen, können sie zur Lösung von Problemen einen wertvollen Beitrag leisten. Welche Mitwirkungsrechte haben die Schülervertreter/innen in der Schule? - In der Gesamtschülervertretung (GSV) können je zwei gewählte Abteilungsschülersprecher/innen vertreten sein. - Die Abteilungsschülersprecher/innen arbeiten als beratendes Mitglied der Abteilungskonferenz der Lehrkräfte mit. - Die Abteilungsschülersprecher/innen der Abteilungen arbeiten als stimmberechtigte Mitglieder im Vermittlungsausschuss mit. - Je einer der Abteilungsschülervertreter/innen nimmt an den Schulkonferenzen teil und übt Stimmrecht aus. Sie entschei-den also über wichtige Fragen des Schullebens mit. - Die GSV kann Arbeitsgruppen bilden, die in der Schulzeit tagen z.B. Schülerzeitung, Projekte (Raucherinsel). - Sie ist berechtigt, in Absprache mit der Schulleitung Veranstaltungen an der Schule durchzuführen. - Die GSV kann auf Abteilungsebene zwei Mal im Halbjahr eine Schülerversammlung einberufen. Wenn ihr euch für die Mitarbeit in den Schülervertretungen interessiert, solltet ihr Engagement mitbringen und bereit und in der Lage sein, Zeit zu investieren. 19
UMGANG MIT BESCHWERDEN Im alltäglichen Zusammensein in der Schule können Konflikte - sowohl zwischen Lehrkräften und Schülern als auch zwischen den Schülern – auftreten. Wichtig ist, Konflikte zu lösen, damit Sie Ihre Energie für das Lernen und Arbeiten einsetzen können. Sollten Sie oder Ihre Mitschüler Grund für eine Beschwerde haben, verfahren Sie bitte nach folgendem Schema: Schülerbeschwerde Zuerst das Gespräch mit der betroffenen Lehrerkraft suchen Beratungslehrer/in Klassenlehrer/in bzw. Sozialarbeiter ansprechen ansprechen Organisiert ein Vermittlungsgespräch zwischen den betroffenen Parteien und bindet u. U. die Mediatorinnen ein Vermittlungsgespräch Vermittlungsgespräch erfolgreich gescheitert Gespräch aller Beteiligten mit der Abteilungsleitung 20
SCHUL- UND HAUSORDNUNG (Stand November 2016) [DAS EINHALTEN DER FOLGENDEN REGELN IST Die Louise-Schroeder-Schule will den Schülerinnen und FÜR RÜCKSICHTSVOLLE Schülern der Schule eine fachliche, allgemeine, kulturelle und soziale Bildung vermitteln. Der Lernerfolg MENSCHEN hängt dabei im Wesentlichen von der Mitarbeit der SELBSTVERSTÄNDLICH, Schülerinnen und Schüler ab. Das Miteinander aller FÜR DIE WENIGEN Beteiligten erfordert eine soziale Ordnung, die von allen ANDEREN GELTEN SIE ALS gleichermaßen getragen werden muss, damit das Recht auf Bildung für jeden einzelnen verwirklicht werden ANWEISUNGEN …] kann. 1 Grundsätze 1.1 Zu erfolgreicher Erziehungs- und Unterrichtsarbeit gehört, dass störende Einflüsse von außen unterbunden werden. Deshalb müssen sich schulfremde Personen grundsätzlich unmittelbar nach Betreten des Schulgeländes im Zentralsekretariat melden. 1.2 Verstöße gegen die schulische Ordnung und aus dem Schulleben sich ergebende Konflikte werden auf der Grundlage der bestehenden Gesetze, insbesondere des Schulgesetzes für Berlin sowie den Bestimmungen dieser Haus- und Schulordnung behandelt. 1.3 Den Weisungen des Lehrpersonals sowie der sonstigen Beschäftigten ist Folge zu leisten. Die Schüler/innen sind verpflichtet, den Schülerausweis bei sich zu führen und auf Verlangen einer Lehrkraft bzw. den sonstigen Beschäftigten vorzuweisen. 2 Unterrichts- und Pausenzeiten Ab 16:00 Uhr ist das Gebäude von außen nicht mehr zugänglich. 1. und 2. Stunde 08:15 – 09:45 Uhr Pause 09:45 – 10:05 Uhr 3. und 4. Stunde 10:05 – 11:35 Uhr Pause 11:35 – 12:05 Uhr 5. und 6. Stunde 12:05 – 13:35 Uhr Pause 13:35 – 13:55 Uhr 7. und 8. Stunde 13:55 – 15:25 Uhr Pause 15:25 – 15:35 Uhr 9. und 10. Stunde 15:35 – 17:05 Uhr Nach Beendigung des Unterrichtes ist das Schulgebäude zu verlassen. Ausnahmen sind mit dem Einverständnis der Lehrkraft möglich. 21
3 Schulbesuch 3.1 Das pünktliche Erscheinen – auch nach den Pausen – ist selbstverständlich. Bei unentschuldigten Verspätungen kann der unterrichtende Lehrer Maßnahmen gemäß Schulgesetz ergreifen. 3.2 Falls zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft zum Unterricht erschienen ist, hat einer der Klassensprecher das Abteilungssekretariat zu informieren. 3.3 Während der Unterrichtszeit dürfen die Klassenräume nur mit Zustimmung der Lehrkraft verlassen werden. Für Toilettengänge sind die Pausen vorgesehen. 3.4 Für die verschiedenen Bildungsgänge unserer Schule gelten unterschiedliche Regelungen bezüglich der Entschuldigung von Fehlzeiten (siehe Anlage 1). 3.5 Eine Beurlaubung vom Unterricht ist in Ausnahmefällen möglich. Der Antrag auf Beurlaubung muss unter Angabe der Gründe so rechtzeitig gestellt werden, dass eine Stellungnahme durch die Schule erfolgen kann. Bei Berufschülern/-innen muss der Antrag über den Ausbildungsbetrieb gestellt werden. 3.6 Änderungen der Anschrift (Schüler/-in, Ausbildungsbetrieb) sind unverzüglich der zuständigen Lehrkraft und dem Abteilungssekretariat mitzuteilen. Bei Veränderungen im Ausbildungsverhältnis müssen diese schriftlich im Abteilungssekretariat vorgelegtwerden. 3.7 Bei Um- oder Ausschulungen sind die entliehenen Bücher und der Schülerausweis abzugeben. 4 Schulversäumnisse 4.1 Freistellung im Laufe eines Schultags: Bei einer akuten Erkrankung oder sonstigen un- vorhergesehenen wichtigen Gründen sind die Fachlehrkräfte, deren Unterricht betrof- fen ist, um Freistellung vom weiteren Unterricht zu bitten oder die Klassenleitung oder die Tutorin/der Tutor zu informieren Die Freistellung ist von den Lehrkräften sachgerecht zu dokumentieren. 4.2 Fehlzeiten bei Vollzeitunterricht Kann die Schülerin oder der Schüler wegen Krankheit oder sonstiger unvorhergesehener wichtiger Gründe nicht am Unterricht teilnehmen, so sind die Erziehungsberechtigten (bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler) verpflichtet, die Schule davon am ersten Tag des Fernbleibens und spätestens am dritten Tag auch schriftlich in Kenntnis zu setzen (vgl. AV-Schulpflicht Nr. 7(1)) Die Mitteilung über das Fernbleiben am ersten Tag ist per Mail den Klassenleitungen und Tutor*innen an die dienstliche E-Mail-Adresse mitzuteilen (z. B. mustermann@osz-louise-schroeder.de). Schulversäumnisse wegen Krankheit oder aus sonstigen wichtigen Gründen bis zu drei Schultagen gelten grundsätzlich als entschuldigt, wenn der Schule spätestens am dritten 22
versäumten Schultag eine schriftliche Benachrichtigung mit Begründung des Fernbleibens (z. B. per Brief, E-Mail) zugeht. Bei zu vertretendem verspäteten Eingang dieser Benachrichtigung gilt das Fehlen erst vom Tag des Zugangs an als entschuldigt. Bei einem Schulversäumnis von mehr als drei Schultagen ist der Schule spätestens am dritten Schultag eine schriftliche Benachrichtigung mit einer ärztlichen Bescheinigung über die voraussichtliche Dauer der Krankheit vorzulegen. Attestauflagen ab dem ersten Fehltag können im Einzelfall von den Klassenleitungen verhängt werden. 4.3 Fehlzeiten bei Block- und Teilzeitunterricht Kann die Schülerin oder der Schüler wegen Krankheit oder sonstiger unvorhergesehener wichtiger Gründe nicht am Unterricht teilnehmen, so sind die Erziehungsberechtigten bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler verpflichtet, die Schule davon am ersten Tag des Fernbleibens und spätestens am dritten Tag auch schriftlich in Kenntnis zu setzen (vgl. AV-Schulpflicht Nr. 7(1)). Die Mitteilung über das Fernbleiben am ersten Tag ist per Mail den Klassenleitungen an die dienstliche E-Mail-Adresse mitzuteilen (z.B. mustermann@osz-louise-schroeder.de). Die Ausbildungsleitung ist in CC in Kenntnis zu setzen. Schulversäumnisse wegen Krankheit oder aus sonstigen wichtigen Gründen an einem Schultag gelten grundsätzlich als entschuldigt, wenn der Schule am nächsten Schultag eine schriftliche Benachrichtigung mit Begründung des Fernbleibens zugeht. Diese ist in der Berufsausbildung oder der Berufsvorbereitung gleichzeitig dem Ausbildendenden bzw. Bildungsträger zuzuleiten. Bei einem Schulversäumnis von mehr als einem Schultag ist der Schule spätestens am 7. Tag nach dem ersten Fehltag eine schriftliche Benachrichtigung mit einer ärztlichen Bescheinigung über die voraussichtliche Dauer der Krankheit vorzulegen. Die ärztliche Bescheinigung kann durch die schriftliche Mitteilung der Ausbildenden ersetzt werden, aus der hervorgeht, dass eine ärztliche Bescheinigung vorgelegen hat. In der Berufsvorbereitung oder –ausbildung ist dem Ausbildenden bzw. dem Bildungsträger das Original der ärztlichen Bescheinigung und der Schule die Kopie zu übersenden. 23
4.4 Fehlzeiten bei Leistungsfeststellungen wie Klassenarbeiten und Klausuren sowie sonstigen Formen (Präsentationen etc.) Fehlzeiten bei spätestens eine Woche zuvor angekündigten Leistungsfeststellungen werden grundsätzlich nur bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Schulunfähigkeit/Prüfungsunfähigkeit oder durch Vorlage entsprechender Nachweise bei anderen unvorhergesehenen wichtigen Gründen entschuldigt. Für die Schüler*innen in der dualen Berufsausbildung kann die ärztliche Bescheinigung durch die schriftliche Mitteilung der Ausbildenden ersetzt werden, aus der hervorgeht, dass eine ärztliche Bescheinigung vorgelegen hat. Andernfalls gilt die Leistung als verweigert und wird mit der Note ungenügend bewertet. Werden Klassenarbeiten oder Klausuren aus Gründen, die nicht zu vertreten sind, nicht mitgeschrieben, so werden sie nachgeholt. Grundsätzlich hat sich die Schülerin bzw. der Schüler am nächsten Unterrichtstag des jeweiligen Faches mit der betreffenden Lehrkraft in Verbindung zu setzen, um die Arbeit unverzüglich nachzuschreiben oder einen entsprechenden Termin abzusprechen. 4.5 Beurlaubung vom Unterricht (1) Eine Beurlaubung vom Unterricht ist in Ausnahmefällen möglich. Der Antrag auf Beurlaubung muss unter Angabe der Gründe so rechtzeitig gestellt werden, dass eine Stellungnahme durch die Schule erfolgen kann. Bei Berufsschülern und Berufsschülerinnen muss der Antrag über den Ausbildungsbetrieb gestellt werden. (2) Bleiben Schüler dem Unterricht aus wichtigen Gründen fern, so gilt dies nur dann als entschuldigt, wenn die Beurlaubung vorher auf der Grundlage eines von ihnen schriftlich gestellten, begründeten Antrags von der Schule genehmigt wurde. Bei unvorhergesehenen Ereignissen gilt die Entschuldigungsregelung für Fehlzeiten. (3) Der Antrag ist grundsätzlich spätestens eine Woche vorher zu stellen. Für Beurlaubungen bis zu drei Unterrichtstagen (bei Vollzeitunterricht) bzw. zwei Unterrichtstagen (bei Block-/Teilzeitunterricht) ist die Klassenleitung bzw. die Tutorin/der Tutor zuständig. Über längere Beurlaubungen sowie über Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien entscheidet die Abteilungsleitung. (4) Bei Entscheidungen über beantragte Beurlaubungen werden neben der Prüfung der Urlaubsgründe unter anderem auch bisher vorliegende Fehlzeiten sowie der Leistungsstand berücksichtigt. (5) Schwangere Schülerinnen sind verpflichtet dies der jeweiligen Abteilungsleitung zu melden (§ 5 Mutterschutzgesetz). 5 Verhalten im Schulbereich 5.1 Während des Unterrichts dürfen Mobiltelefone und sonstige elektronische Geräte nicht verwendet werden und sind auszuschalten (Stummschalten reicht nicht!), es sei denn, die Lehrkraft gestattet die Nutzung. Werden Mobiltelefone und sonstige elektronische Geräte während des Schreibens von Klassenarbeiten oder Prüfungen eingeschaltet mitgeführt, wird dies grundsätzlich als Täuschungsversuch gewertet. 24
5.2 Das Essen ist während des Unterrichts untersagt. Über das Trinken entscheidet die Lehrkraft. 5.3 Der Aufzug ist ausschließlich für gehbehinderte Menschen oder den Transport von sperrigen, schweren Gegenständen bestimmt. 5.4 Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Dies gilt auch für E-Zigaretten und E-Shishas. Für Raucher/innen ist eine außerhalb des Schulgeändes angelegte Raucherzone eingerichtet. Das Rauchen vor der Haupteinfahrt ist unverwünscht! Besitz jeglicher Art von Drogen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Zuwider- handlungen werden schuldisziplinarisch und gegebenenfalls auch strafrechtlich verfolgt. 5.5 Bei jeder Art von Beschädigungen (auch Schmierereien) ist es selbstverständlich, dass der Schaden ersetzt werden muss. Neben Schadensersatzansprüchen und schuldisziplinarischen Maßnahmen wird in schweren Fällen Anzeige bei der Polizei erstattet. 5.6 Alle in der Schule achten auf Sauberkeit. Ein leitbild ist die Berücksichtigung der Mülltrennung. 5.7 Die Tafel soll nach jedem Unterrichtsblock gesäubert werden. In den Wasserbehältern soll für sauberes Wasser gesorgt werden. Hierzu wird ein Tafeldienst eingerichtet. 5.8 Bei Feueralarm ist das Schulgebäude unverzüglich zu verlassen und der im Freigelände vorgesehene Bereich aufzusuchen. Ein Fluchtwegeplan hängt in jedem Klassenraum. Vor Verlassen des Raumes müssen die Fenster und Zwischentüren geschlossen werden, der Raum wird nicht abgeschlossen. Den Weisungen des Lehrpersonals ist Folge zu leisten. 5.9 Nach Unterrichtsschluss müssen alle Stühle im Klassenraum entsprechend des Reinigungsplanes hochgestellt werden, um das Säubern des Raumes zu ermöglichen. 5.10 Halten Sie die Toiletten so sauber wie Sie diese selbst vorfinden möchten! Die vorsätzliche Verunreinigung der Toiletten oder deren mutwillige Beschädigung zieht disziplinarische Maßnahmen und Schadenersatzansprüche nach sich. 5.11 Sparen Sie Energie, indem Sie das Licht ausschalten, wenn es nicht benötigt wird, und indem Sie die Klassenräume im Winter nur „stoßweise“ lüften. 5.12 Um eine Verschmutzung des Gebäudes zu vermeiden, sind grundsätzlich Nahrungsmittel und Getränke in der Mensa, Caféteria oder auf dem Pausenhof einzunehmen. Nur geschlossene Getränke und verpackte Nahrungsmittel dürfen in die Klassenräume (nicht Fachräume!) mitgenommen werden. Räumen Sie nach Gebrauch die Tische ab und werfen Sie den Müll in die entsprechenden Behälter. 6 Angebote der Schule 6.1 Von der Schule zur Verfügung gestellte Bücher dienen vor allem der häuslichen Vor- und Nachbereitung. Jede Schülerin und jeder Schüler trägt die Verantwortung dafür, dass die 25
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