Informationsbroschüre für die Auszubildenden der Abteilung II Kaufmann/-frau für Büromanagement - Louise-Schroeder-Schule
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INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis .................................................................................................................. 2 Vorwort .................................................................................................................................. 3 Berufsbild ............................................................................................................................... 4 Weiterbildungsmöglichkeiten ............................................................................................... 4 Informationen zur Schule und zur Abteilung II...................................................................... 5 Wichtige Hinweise für die Schüler/innen der Abt. II ............................................................. 6 Beratung und Hilfe für Azubis, Schülerinnen und Schüler ................................................... 7 Unser Beratungsangebot ....................................................................................................... 7 Leistungsbewertung .............................................................................................................. 8 Halbjahresnote, Abschlussnoten und Zeugnisse ................................................................... 8 Stundentafel Kaufmann/-frau für Büromanagement ........................................................... 8 Wochen-Einteilung Schuljahr 2018/2019 ........................................................................... 9 Kurzinformationen zu den Unterrichtsfächern und Lernfeldern ........................................ 10 KK – Kaufmännische Kommunikation.................................................................................. 10 WISO – Wirtschafts- und Sozialkunde ................................................................................. 11 Sport/Gesundheitsförderung ………………………………………………………………………………………….12 Lernfeld 1 – 13 ..................................................................................................................... 14 Informationen zur IHK-Prüfung ........................................................................................... 16 Vorzeitige Abschlussprüfung ............................................................................................... 17 Nachträglicher Erwerb von Schulabschlüssen ..................................................................... 17 Info für Klassensprecher/innen ……………………………………………………………………………………..18 Umgang mit Beschwerden .................................................................................................. 19 Schul- und Hausordnung (Stand November 2016) ............................................................. 20 Sport Eingangsbelehrung (Stand November 2016) ............................................................. 27 Nutzungsordnung der Computereinrichtungen (Stand März 2007) ................................... 29 Nutzungsbedingungen Office 365 für Schüler(innen)……………………………………………………..31 Verlassen des Schulgeländes in den Pausen ....................................................................... 32 Verhalten bei Feueralarm .................................................................................................... 33 Benötigte Lernmittel …………………………………………………………………………………………………….. 34 Erklärungen des Schülers bzw. des/der Erziehungsberechtigten ………………………………… 35 2
VORWORT Liebe Auszubildende, herzlich willkommen an der Louise-Schroeder-Schule (Oberstufenzentrum Bürowirtschaft und Verwaltung). Ich freue mich mit Ihnen, dass Sie einen Ausbildungsplatz gefunden haben und nun in der Abteilung II – der Berufsschule für Ihren Ausbildungsberuf – Ihre Berufsschulzeit absolvieren. In der Regel werden Sie 3 Jahre lang, in vielen Fällen aber auch nur 2 oder 2,5 Jahre, unsere Schule besuchen. Ich wünsche Ihnen, dass Sie sich in dieser Zeit hier wohlfüh- len und Sie gerne am Unterricht teilnehmen. Diese Broschüre haben wir zusammengestellt, damit Sie notwendige Informationen über das Schulleben und den schulischen Teil Ihrer Ausbildung erhalten. Besonders zu Beginn Ihrer Aus- bildung können Sie wichtige Informationen nachlesen. Ihre Lehrerinnen und Lehrer werden die einzelnen Seiten der Broschüre mit Ihnen besprechen. Bitte bewahren Sie diese In- formationsbroschüre während Ihrer gesamten Ausbildung auf, damit Sie auch zu einem späte- ren Zeitpunkt darauf zugreifen können. Wenn Sie Anregungen oder Verbesserungsvorschläge haben, dann sprechen Sie bitte Ihre Klassenlehrerin/Ihren Klassenlehrer oder mich persönlich an! Im Namen der Lehrerinnen und Lehrer, die Sie in der Abteilung II unterrichten, wünsche ich Ihnen einen erfolgreichen Start in Ihr berufliches Leben. Dem Ziel – der erfolgreich bestandenen Prüfung vor der Industrie und Handelskammer – werden Sie sich mit unserer Unterstützung Schritt für Schritt nähern. September 2018 Astrid Kirschnick Abteilungsleiterin 3
BERUFSBILD Kaufleute für Büromanagement organisieren und koordinieren bürowirtschaftliche sowie projekt- und auftragsbezogene Abläufe. Sie übernehmen Sekretariats- und Assistenzaufgaben, koordinieren Termine, bereiten Besprechungen vor und bearbeiten den Schriftverkehr. Dabei kooperieren und kommunizieren sie mit internen und externen Partnern, auch in einer fremden Sprache. Sie sind Profis in der Informationsverarbeitung, recherchieren Daten und Informationen und bereiten diese für Präsentationen auf. Sie bearbeiten Beschaffungsvorgänge, unterstützen bei personalbezogenen Aufgaben und wenden Buchungssysteme sowie Instrumente des Rechnungswesens an. Sie beach- ten dabei rechtliche Vorgaben, achten auf Datenschutz und Datensicherheit und führen qualitätssi- chernde Maßnahmen durch. Kaufleute für Büromanagement sind in Unternehmen, Betrieben und Institutionen unterschiedli- cher Größe in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst tätig. Sie unterstützen betriebliche Prozesse und bearbeiten daraus entstehende Fachaufgaben. Um Sie bestmöglich auf die beruflichen Herausforderungen vorzubereiten, werden Sie an unserer Schule in Lernfeldern unterrichtet. Diese zielen auf die Ganzheitlichkeit der Lernprozesse ab. Kaufmann/-frau für Büromanagement ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbil- dungsgesetz (BBiG). Diese bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung wird branchenübergreifend – z. B. in Industrie, Handel, Handwerk, Dienstleistungen - angeboten. Auch eine schulische Ausbildung ist möglich. Einbindung Ihrer Berufsausbildung in ein duales Studium In Kooperation mit der Hamburger Fern-Hochschule (HFH) haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von vier Jahren neben der Berufsausbildung den Bachelor of Arts in Betriebswirtschaftslehre zu erwerben. Das Studium ist fachlich, zeitlich und organisatorisch eng mit der Berufsausbildung und den Abläufen in den Ausbildungsbetrieben abgestimmt – das spart wertvolle Zeit und vermeidet doppeltes Lernen. Das duale Studium bietet eine hervorragende Grundlage, die beruflichen Aufstiegschancen zu erhöhen. Weiterbildungsmöglichkeiten Eine berufliche Ausbildung ist der erste Schritt ins Berufsleben. Danach geht es weiter, beispielsweise als Personalfachkauffrau. Ziel kann natürlich auch die berufliche Selbständigkeit sein. Keiner muss sein Le- ben lang immer im gleichen Job dasselbe tun. Im Gegenteil: Wer heutzutage gute Chancen auf dem Ar- beitsmarkt bzw. als selbständiger Unternehmer haben will, muss flexibel sein und sich regelmäßig wei- terbilden. Es gibt jede Menge Lehrgänge, Kurse oder Seminare, um sich zu spezialisieren, z. B. Finanz- und Rechnungswesen Lohnbuchhaltung Steuerwesen Desktop Publishing Unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. nach mehrjähriger Berufserfahrung, sind verschiedene Fort- und Weiterbildungen möglich, u. a. Ausbilder/-in (verantwortlich für die Ausbildung von Azubis) Personalfachkaufmann/-frau Betriebswirt/-in Eine gleichartige Weiterbildung ist auch in den Bereichen Organisation, Bilanzbuchhaltung und Marke- ting möglich. 4
INFORMATIONEN ZUR SCHULE UND ZUR ABTEILUNG II Unsere Schule ist in vier Abteilungen gegliedert. In der Abteilung II werden im dualen System Auszubildende im Beruf Kaufmann/-frau für Büromanagement ausgebildet. Louise-Schroeder-Schule Oberstufenzentrum Bürowirtschaft und Verwaltung Abteilung II – Berufsschule (Wirtschaft) Lippstädter Str. 9 – 11, 12207 Berlin Telefon 030 90172-521 Telefax 030 90172-529 E-Mail info@osz-louise-schroeder.de Internet www.osz-louise-schroeder.de Öffnungszeiten des Sekretariats Mo. – Fr. 08:00 – 12:10 Uhr Mo. – Do. 13:00 – 15:00 Uhr ÖPNV Bus M 85 bis Lippstädter Straße S 25 bis Lichterfelde Süd Abteilungskoordinator Abteilungssekretärin Herr Fischer Frau Jürs 5
Wichtige Hinweise für die Schüler/innen der Abt. II Die Abteilung betreut knapp 1 000 Schülerinnen und Schüler, was einen erheblichen Aufwand an Organisation und Verwaltung bedeutet. Bitte halten Sie sich an folgende Vorgaben: Informationen zum Vertretungsunterricht finden Sie auf dem digitalen schwarzen Brett im Erdgeschoss und in der 1. Etage und mit Hilfe einer App (Link: www.dsbmobile.de). Es gilt die Vertretungsregelung auf dem digitalen schwarzen Brett und der Vertretungs-App. Im Zweifel erkundigt sich der/die Klassensprecher/in im Sekretariat. Allgemeine Regelungen und Infos sowie Einladungen, Stellenausschreibungen u. a., die die Abteilung betreffen, finden Sie im Informationsglaskasten der Abteilung neben dem Lehrerzimmer 1.2.12. Auf unserer Homepage haben wir einen Schulkalender, in dem ebenfalls wichtige Termine, die Schüler/innen und Klassen betreffen, eingetragen wer- den. Die Anmeldedaten für den Zugang zum Kalender erhalten Sie von Ihrem/Ihrer Klas- senlehrer/in. Schüler/innensprechstunde ist im Sekretariat täglich während der Pausenzeiten. In den Ferien oder an unterrichtsfreien Tagen findet die Sprechstunde nur nach vorheriger Ab- sprache statt, beachten Sie bitte auch die Ansage des Anrufbeantworters. Atteste, Entschuldigungen o. Ä. bitte schriftlich und unterschrieben vom Ausbildungs- betrieb an die Schule senden, unter Angabe der Klasse und dem Namen des Klassenleh- rers/der Klassenlehrerin. Ein Anruf ist nicht erforderlich! Bitte teilen Sie dem Ausbildungsbetrieb mit, dass jeder Schriftwechsel (Krankmeldungen, Beurlaubungen, Abmeldungen usw.) mit der Angabe der Klasse und dem Namen der Klas- senlehrerin/des Klassenlehrers versehen werden muss. Führen Sie bitte keine Telefonate im Sekretariatsbereich. Die Schülerausweise werden vom Klassenlehrer/der Klassenlehrerin jedes Halbjahr ver- längert. Der/die Klassensprecher/in bzw. Vertreter/in sammelt alle Ausweise in der Klasse ein und lässt sie dann im Sekretariat abstempeln. Nachfragen, die die gesamte Klasse betreffen, sind prinzipiell vom Klassensprecher/von der Klassensprecherin bzw. Vertreter/in vorzunehmen! Bei einem Sport- und Wegeunfall lassen Sie bitte unbedingt im Sekretariat eine Unfallan- zeige aufnehmen! Für die Neuausstellung eines Zeugnisses muss eine Gebühr in Höhe von 20,-- EUR (lt. Verw.-Gebührenordnung, SenBildJugWiss) erhoben werden. Es gilt die aktuelle Ferienordnung des Landes Berlin, die Sie auch auf unserer Homepage finden. 6
BERATUNG UND HILFE FÜR AZUBIS, SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER Wir bieten an der Schule Beratung und Orientierungshilfen an, in Zusammenarbeit mit dem Sozialarbeiter, Lehrerinnen und Lehrern, Mediatorinnen und den Lehrern für Suchtprophylaxe. Des Weiteren ist es möglich, mit schulexternen Kooperationspartnern, wie Ämtern und Behör- den, Jugendamt, Jobcenter, Bafög-Amt, Ausländerbehörde, Polizei, Gerichtshilfe, in Kontakt zu treten. Beratung bei schulischen und persönlichen Problemen Beratung bei Drogenkonflikten und Drogenmissbrauch Gewaltprävention und Deeskalation Angebot von Gruppen- und Einzelberatungen in Konflikten und Krisen Beratung in sozialen, materiellen und psychischen Konfliktsituationen Unterstützung bei der Überwindung von Schulmüdigkeit, Schulverweigerung und Ab- bruchbereitschaft Vermittlung von Adressen und fachkompetenten Ansprechpartnern im außerschulischen Bereich, wie speziellen Beratungsstellen (Therapie, Schuldnerberatungen, Familienbera- tungen etc.) Unser Beratungsangebot Beratungslehrerinnen Frau Heß Abt. I Tel 90172-590 Abt. II Tel 90172-521 Kontaktlehrer für Suchtprophylaxe Sozialarbeiter Herr Batora Abt. III Tel 90172-535 Herr Rajewicz Raum: 1.1.18 im Verwaltungstrakt Sprechzeiten können Sie dem Präsenz im Hause: Aushang entnehmen. 08:00 – 16:00 Uhr Sprechzeiten: in den Pausen und nach Vereinbarung Telefon : 90172-591 E-Mail : rajewicz@osz-louise-schroeder.de 7
LEISTUNGSBEWERTUNG Die Noten in allen Lernfeldern und Fächern in der Berufsschule setzen sich nach der Berufs- schulverordnung (BSV) zu 50 % aus schriftlichen und zu 50 % aus sonstigen Leistungen zusam- men. Die Anzahl der Klassenarbeiten hängt von dem Unterrichtsumfang ab. Es gilt folgender Bewertungsschlüssel: Prozentsatz der Bewertungseinheiten Note IHK-Prüfung Berufsschule (nur zum Vergleich) 1 ab 85 ab 92 2 ab 70 ab 81 3 ab 55 ab 67 4 ab 45 ab 50 5 ab 09 ab 30 6 unter 09 unter 30 Halbjahresnote, Abschlussnoten und Zeugnisse Die Halbjahresnote stützt sich auf die von den Schülerinnen und Schülern im Schulhalbjahr erbrachten schriftlichen, mündlichen, praktischen und sonstigen Leistungen (§ 9 I BSV) Im Abschluss- oder Abgangszeugnis erscheint nur die Abschlussnote (§ 10 I BSV) Die Abschlussnote ergibt sich aus den Leistungen aller vollständig besuchten Schulhalbjahre unter Berücksichtigung der in der Stundentafel festgelegten Gewichtung und der Leistungs- entwicklung (§ 10 II BSV) Stundentafel Kaufmann/-frau für Büromanagement Lernfeld - Unterrichtsfach 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr Kaufmännische Kommunikation Wirtschaft- und Sozialkunde 160 160 160 Sport LF 1 Den Betrieb präsentieren 40 LF 2 Büroprozesse 80 LF 3 Aufträge bearbeiten 80 LF 4 Sachgüter und Dienstleistungen 120 beschaffen LF 5 Kunden aquirieren und binden 80 LF 6 Wertströme erfassen 80 LF 7 Gesprächssituationen bewältigen 40 LF 8 Personalwirtschaftliche Aufgaben 80 LF 9 Liquidität und Finanzierung 80 LF 10 Wertschöpfungsprozesse steuern 80 LF 11 Geschäftsprozesse darstellen 40 LF 12 Geschäftsreisen/Veranstaltungen 40 organisieren LF 13 Projekte planen und durchführen 120 Summe 480 440 520 8
WOCHEN-EINTEILUNG SCHULJAHR 2018/2019 9
KURZINFORMATIONEN ZU DEN UNTERRICHTSFÄCHERN UND LERNFELDERN KK – Kaufmännische Kommunikation Mündliche Kommunikation Sprachkompetenz: Kommunikationsformen situationsgerecht und zielorien- tiert anwenden Kommunikation: Sprechen in der Standardsprache und Wechsel der Sprachebenen Präsentation: Informationen beschaffen, verarbeiten, dokumentieren und kompetent präsentieren,praxisorientierte Anwendung der Stil-, Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln Grundlagen der Rhetorik: Sprechtechnik, Redeaufbau, Argumentation, Diskussion Verbale und nonverbale Kommunikation Normative Sprachrichtigkeit: Kenntnisse über Sprachstrukturen (Wortarten, Satzarten) Erweiterung und Festigung des fachspezifischen Wort- schatzes Schriftliche Kommunikation Inhalte wiedergeben: Verfassen von Berichten, Inhaltsangaben, Geschäftsbriefen, Protokollen Inhalte visualisieren: Strukturbilder erstellen Inhalte analysieren: Schaubilder analysieren und darstellen Inhalte beschreiben: Arbeitsabläufe beschreiben Lernabschnitte und -inhalte Grundlagen der Kommunikation Kommunikationsmodelle, nonverbale Kommunikation Präsentationstechniken Wiedergabe von Schaubildern Geschäftsbriefe entsprechend DIN, Aufbau und Stil normierter Briefe Sprache der Werbung Protokoll Inhaltsangabe Gestaltung und Gliederung eines Berichts Stellungnahme oder Erörterung Arbeitszeugnis, Zeugnisformulierungen Bewerbungsschreiben, Lebenslauf 10
WISO – Wirtschafts- und Sozialkunde Übersicht über die Module Pflichtbereich Modul Nr. Bezeichnung 1 Interessen in Beruf, Betrieb und Schule verantwortlich wahrnehmen 2 Grundlagen der sozialen Sicherung verstehen und auf Zukunftsfähigkeit überprüfen 3 Im Tarifkonflikt begründet Position beziehen 4 Bewusst in einer globalisierten Welt leben 5 An der politischen Willensbildung teilnehmen Wahlpflichtbereich Modul Nr. Bezeichnung 6 Die NS-Diktatur beurteilen oder die SED-Diktatur bewerten (wahlweise) 7 An der Zukunft Europas teilhaben 8 Die Bedeutung ökologischen Handelns für das Überleben auf der Erde aufzeigen Referenzquelle: RLP BS/BFS Sozialkunde/Wirtschafts- und Sozialkunde (gültig seit 2012/13) 11
Sport/Gesundheitsförderung Liebe Schülerinnen und Schüler, zu Beginn Ihrer beruflichen Bildung nehmen Sie Ihre berufliche und private Lebenswelt neu wahr und beginnen diese selbsttätig und eigenverantwortlich zu gestalten. Im Rahmen Ihres Ausbildungsverhältnisses müssen Sie Verantwortung für sich und andere übernehmen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen kritisch reflektieren sowie eine angemessene Hand- lungsbereitschaft entwickeln, die zur selbstbestimmten Lebensgestaltung und zur beruflichen Qualifizierung beiträgt. Auch das Fach Sport/Gesundheitsförderung leistet hierzu einen wichtigen Beitrag und ist wäh- rend der gesamten Ausbildungsdauer Pflichtfach. Mögliche Unterrichtsinhalte gemäß Berliner Rahmenlehrplan entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Themenbereichen: GESUNDHEIT FÖRDERN WAHRNEHMUNGSFÄHIGKEIT AUSBILDEN KOMMUNIKATIONS- UND KOOPERATIONSFÄHIGKEITEN ENTWICKELN VERANTWORTLICH HANDELN BEWEGUNGSFORMEN UND BEWEGUNGSRÄUME ENTDECKEN UND ERLEBEN BEWEGUNGEN GESTALTEN, SICH KÖRPERLICH AUSDRÜCKEN LEISTUNGSORIENTIERT HANDELN, BELASTUNGEN ERFAHREN UND REFLEKTIEREN HANDLUNGSREGELN UND HANDLUNGSSTRATEGIEN ENTWICKELN UND AUSWERTEN Alle diese Themenbereiche mit ihren komplexen Handlungssituationen ermöglichen es Ihnen, Ihre Kompetenzen vor allem in folgenden Bereichen umfassend zu erweitern: FACHKOMPETENZ (= z. B. durch fachgerechtes Reflektieren und zielgerechtes Lösen von Aufgaben und Problemen der Alltags-, Arbeits- und Sportmotorik.) SOZIALKOMPETENZ (= z. B. durch Erleben der Wirkung von Kooperation und Konkurrenz, die in sporttypischen Handlungssituationen durch aufgabenbezogene Kommunikation und soziale Interaktion ständig bewusst wird.) PERSONALKOMPETENZ (= z. B. durch Initiieren von Entscheidungsmöglichkeiten und Erle- ben von Wagnissituationen, in denen stets aufs Neue das Erfahren eigener Fähigkeiten und Grenzen möglich wird.) METHODEN- UND LERNKOMPETENZ (= z. B. durch selbständiges Planen, Organisieren, Re- flektieren, Beurteilen und Bewerten von Trainings-, Übungs- und Erlebnisprozessen, die den Transfer von Problemlösungsstrategien in andere Lebensbereiche ermöglichen.) Abschließend bildet Ihre regelmäßige motorisch-aktive Unterrichtsteilnahme die Basis einer erfolgreichen Bewertung Ihrer Sportleistung. Die Notengebung erfolgt dabei unterrichts- immanent, berücksichtigt die Kriterien Mitarbeit, Lernbereitschaft, Leistungsanstrengung, Leis- tungsvielseitigkeit sowie Leistungsqualität und kann ggf. durch Prüfungen ergänzt werden. Da- von ausgehend werden im Rahmen der zugrunde gelegten Themenbereiche die Qualität und der Umfang der erworbenen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse beurteilt. Darüber hinaus können mündliche und schriftliche Beiträge erbracht werden. Soziales Engagement (u. a. Rück- sichtnahme, Fairness, Teamfähigkeit, Anbieten und Annehmen von Lernhilfen, Erklärungen und Hinweisen) wird von Ihnen ebenso erwartet wie die Übernahme fachlicher Aufgaben (z. B. Hel- fen und Sichern, Bewegungskorrekturen, Schieds- und Kampfrichtertätigkeiten, Gestaltung von 12
Unterrichtsteilen) und organisatorischer Tätigkeiten (z. B. Auf- und Abbau von Sportgeräten, Einteilung von Mannschaften, Planung von Exkursionen). Dazu können alle im Rahmen des fort- schreitenden Unterrichtsprozesses vollbrachten Leistungen zur Benotung herangezogen wer- den. Ihr Leistungswille äußert sich somit vor allem im Maße Ihrer körperlichen und geistigen Anstrengungsbereitschaft. Ihre Eigenverantwortung wird insbesondere erkennbar am Grad der Selbständigkeit und Selbsttätigkeit. Die Vielseitigkeit ist dabei stets höher einzuschätzen als besondere Leistungen in wenigen Bereichen. So bilden die auf der Grundlage der angestrebten Kompetenzentwicklung erworbenen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse letztlich Ihre Ge- samtleistung. All dies beachtend freut sich das gesamte Sportlehrerteam der Louise-Schroeder-Schule nun- mehr auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Mit sportlichen Grüßen Frank Görgeleit (Fachleiter Sport) (Louise-Schroeder-Schule, Lippstädter Straße 9-11, 12207 Berlin, Schulgelände und Sportanlagen) 13
KURZINHALTE DER LERNFELDER (LF) 1 – 13 In den Lernfeldern erwerben Sie die Kompetenz (= vom Wissen zum Handeln)… LF 1 Die eigene Rolle im Betrieb mitgestalten und den Betrieb präsentieren …, Ihre Rolle innerhalb des Betriebes aktiv zu gestalten (z. B. Mitbestimmungsrechte) und Ihren Betrieb zu präsentieren. LF 2 Büroprozesse gestalten und Arbeitsvorgänge organisieren …, Ihre Arbeitsprozesse im Büro eigenverantwortlich und effizient zu planen und zu gestalten sowie gesundheitliche und rechtliche Aspekte, auch im Umgang miteinander, zu berücksichti- gen. LF 3 Aufträge bearbeiten …, Anfragen zu beantworten, Angebote zu erstellen und Aufträge anzunehmen sowie störungs- freie Prozesse fachgerecht auszuführen. LF 4 Sachgüter und Dienstleistungen beschaffen …, Beschaffungsprozesse zu planen, durchzuführen und zu überwachen. LF 5 Kunden akquirieren und binden …, den Einsatz von Preis- und Kommunikationspolitik für die Kundengewinnung und –bindung zu nutzen LF 6 Wertströme erfassen und alalysieren …, Werteströme im Betrieb prozessbegeleitend zu erfassen und ordnungsgemäß zu dokumen- tieren sowie die Auswirkungen auf den Betriebserfolg zu beurteilen. LF 7 Gesprächssituationen bewältigen …, in Gesprächssituationen mit Geschäftspartnern angemessen und sachgerecht zu handeln. LF 8 Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen …, bei der Beschaffung, Verwaltung und Entwicklung von Personal sowie bei der Beeindigung von Arbeitsverhältnissen mitzuwirken. LF 9 Liquidität sichern und Finanzierung vorbereiten …, die Liquidität Ihres Betriebes zu sichern und Finanzierungsentscheidungen für Investitionen unter Berücksichtigung der Rechtsform des Betriebes vorzubereiten 14
LF 10 Wertschöpfungsprozesse erfolgsorientiert steuern …, Wertschöpfungsprozesse auf Grundlage der Daten der Kosten- und Leistungsrechnung zu analysieren, erfolgsorientiert zu steuern und zu beurteilen. LF 11 Geschäftsprozesse darstellen und optimieren …, die Arbeits- und Geschäftsprozesse des Betriebes darzustellen, zu optimieren und zur Quali- tätssicherung sowie zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beizutragen. LF 12 Veranstaltungen und Geschäftsreisen organisieren …, Veranstaltungen und Geschäftsreisen eigenverantwortlich un effizient zu planen, mit zu ge- stalten und zu dokumentieren. LF 13 Ein Projekt planen und durchführen …, selbständig und eigenverantwortlich ein branchenbezogenes Projekt von der Projektidee bis zur Projektauswertung zu realisieren. 15
INFORMATIONEN ZUR IHK-PRÜFUNG Die Abschlussprüfung wird vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt. Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 Teil 2 Abnahme nach 18 Monaten Am Ende der Ausbildungszeit Kenntnisse/Fertigkeiten der ersten 15 Monate Berufstypischer Geschäftsprozesse Wirtschafts- und Fachaufgabe in der ganzheitlicher Sozialkunde Wahlqualifikation komplexer Arbeits- auftrag schriftlich Wahl des Ausbil- innerhalb der Büro- und fallorientierte dungsbetriebs Beschaffungsprozesse Aufgaben 2 Reports oder Textverarbeitung, 2 praxisbezogene Tabellenkalkulation, Aufgaben zur Wahl Recherche des Prüflings 120 Minuten 150 Minuten 60 Minuten 40 Minuten 20 Min. Vorbereitung 20 Min. Fachgespräch 25 % 30 % 10 % 35 % 16
Vorzeitige Abschlussprüfung Die Ausbildungszeit kann um ein Semester verkürzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die durchschnittlichen Leistungen in der Berufsschule im Semester vor dem Prüfungssemester bes- ser als 2,5 sind und der Ausbildungsbetrieb einverstanden ist. Die Verkürzung muss bei der IHK beantragt werden. Weitere Informationen zur Prüfung und Ausbildung finden Sie im Internet auf der Seite: www.ihk-aka.de Nachträglicher Erwerb von Schulabschlüssen Durch den erfolgreichen Abschluss einer dualen Berufsausbildung (Praxis in einem Ausbil- dungsbetrieb - Theorie in der Berufsschule) können Sie bisher nicht erworbene Schulabschlüsse erreichen, in unserem dualen Ausbildungsgang den erweiterten Hauptschul- und den Mittleren Schulabschluss. Dabei ist es egal, mit welchem Abschluss Sie die Berufsausbildung beginnen. Es ist möglich, ohne Schulabschluss in eine duale Berufsausbildung einzutreten und sie mit dem MSA zu beenden, hierzu müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (§ 25 BSV) Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife • Erfolgreicher Abschluss der Be- (§ 24 BSV) rufsschule (mind. 480 UStd.) • Gesamtnotendurchschnitt mindestens 3,0 • Erfolgreiche Abschlussprüfung Erfolgreicher Abschluss der Berufs- schule (mind. 480 UStd.) • Ausreichende Fremdsprachen- kenntnisse nach § 26, z. B. 120 Std. im WPU Englisch oder bestandene KMK-Prüfung Die Berufsschule ist, unabhängig von der IHK-Prüfung, erfolgreich abgeschlossen (§ 22 II BSV), wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: der Gesamtnotendurchschnitt mindestens 4,0 beträgt, nicht mehr als zwei Abschlussnoten „5“ erteilt werden, keine Abschlussnote „6“ erteilt wird. 17
„WERDET SCHÜLERVERTRETER/INNEN Mitbestimmung ist kein Zufall, sondern Dein gutes Recht“. Erstellt durch die Gesamtschülervertretung (GSV) in Zusammenarbeit mit der Projektgruppe Schulleben und Erziehung und dem Ausschuss für Schulentwicklung (im Jahr 2009) Welche Mitwirkungsrechte haben die Schülervertreter/innen in der Klasse? - Die Klassensprecher/innen können bei der Planung und Gestaltung des Unterrichts mit- wirken. - Sie haben das Recht auf Mitsprache bei Veranstaltungen. (Schulische Ausflüge, Klassen- fahrten) - Die Klassensprecher/innen können an Klassenkonferenzen teilnehmen. (§ 82 Berliner Schulgesetz) - Bei Bedarf bekommen die Klassensprecher/innen eine Schulstunde zur Verfügung. Dort bespricht man Themen, die die Klasse betreffen. - Die Klassensprecher/innen sind die Interessenvertreter ihrer Klasse. Sie dürfen und sol- len Probleme und Konflikte im Lernalltag zur Sprache bringen. Sie können sich als Ver- treter ihrer Klasse jederzeit an Personen ihres Vertrauens (Klassenleiter, GSV, Bera- tungslehrer, Sozialarbeiter, Leitungen usw.) wenden. - Weil die Klassensprecher/innen ihre Klasse gut kennen, können sie zur Lösung von Prob- lemen einen wertvollen Beitrag leisten. Welche Mitwirkungsrechte haben die Schülervertreter/innen in der Schule? - In der Gesamtschülervertretung (GSV) können je zwei gewählte Abteilungsschülerspre- cher/innen vertreten sein. - Die Abteilungsschülersprecher/innen arbeiten als beratendes Mitglied der Abteilungs- konferenz der Lehrkräfte mit. - Die Abteilungsschülersprecher/innen der Abteilungen arbeiten als stimmberechtigte Mitglieder im Vermittlungsausschuss mit. - Je einer der Abteilungsschülervertreter/innen nimmt an den Schulkonferenzen teil und übt Stimmrecht aus. Sie entscheiden also über wichtige Fragen des Schullebens mit. - Die GSV kann Arbeitsgruppen bilden, die in der Schulzeit tagen z.B. Schülerzeitung, Pro- jekte (Raucherinsel). - Sie ist berechtigt, in Absprache mit der Schulleitung Veranstaltungen an der Schule durchzuführen. - Die GSV kann auf Abteilungsebene zwei Mal im Halbjahr eine Schülerversammlung ein- berufen. Wenn ihr euch für die Mitarbeit in den Schülervertretungen interessiert, solltet ihr Engagement mitbringen und bereit und in der Lage sein, Zeit zu investieren. 18
UMGANG MIT BESCHWERDEN Im alltäglichen Zusammensein in der Schule können Konflikte - sowohl zwischen Lehrkräften und Schülern als auch zwischen den Schülern – auftreten. Wichtig ist, Konflikte zu lösen, damit Sie Ihre Energie für das Lernen und Arbeiten einsetzen können. Sollten Sie oder Ihre Mitschüler Grund für eine Beschwerde haben, verfahren Sie bitte nach folgendem Schema: Schülerbeschwerde Zuerst das Gespräch mit der betroffenen Lehrerkraft suchen Beratungslehrer/in Klassenlehrer/in bzw. Sozialarbeiter ansprechen ansprechen Organisiert ein Vermittlungsgespräch zwischen den betroffenen Parteien und bindet u. U. die Mediatorinnen ein Vermittlungsgespräch Vermittlungsgespräch erfolgreich gescheitert Gespräch aller Beteiligten mit der Abteilungsleitung 19
SCHUL- UND HAUSORDNUNG (Stand November 2016) [DAS EINHALTEN DER FOLGENDEN REGELN IST FÜR RÜCKSICHTSVOLLE Die Louise-Schroeder-Schule will den Schülerinnen und Schülern der Schule eine fachliche, allgemeine, kulturelle MENSCHEN und soziale Bildung vermitteln. Der Lernerfolg hängt dabei SELBSTVERSTÄNDLICH, im Wesentlichen von der Mitarbeit der Schülerinnen und FÜR DIE WENIGEN Schüler ab. Das Miteinander aller Beteiligten erfordert ANDEREN GELTEN SIE ALS eine soziale Ordnung, die von allen gleichermaßen getra- gen werden muss, damit das Recht auf Bildung für jeden ANWEISUNGEN …] einzelnen verwirklicht werden kann. 1 Grundsätze 1.1 Zu erfolgreicher Erziehungs- und Unterrichtsarbeit gehört, dass störende Einflüsse von außen unterbunden werden. Deshalb müssen sich schulfremde Personen grundsätzlich unmittelbar nach Betreten des Schulgeländes im Zentralsekretariat melden. 1.2 Verstöße gegen die schulische Ordnung und aus dem Schulleben sich ergebende Kon- flikte werden auf der Grundlage der bestehenden Gesetze, insbesondere des Schulge- setzes für Berlin sowie den Bestimmungen dieser Haus- und Schulordnung behandelt. 1.3 Den Weisungen des Lehrpersonals sowie der sonstigen Beschäftigten ist Folge zu leis- ten. Die Schüler/innen sind verpflichtet, den Schülerausweis bei sich zu führen und auf Verlangen einer Lehrkraft bzw. den sonstigen Beschäftigten vorzuweisen. 2 Unterrichts- und Pausenzeiten Ab 16:00 Uhr ist das Gebäude von außen nicht mehr zugänglich. 1. und 2. Stunde 08:15 – 09:45 Uhr Pause 09:45 – 10:05 Uhr 3. und 4. Stunde 10:05 – 11:35 Uhr Pause 11:35 – 12:05 Uhr 5. und 6. Stunde 12:05 – 13:35 Uhr Pause 13:35 – 13:55 Uhr 7. und 8. Stunde 13:55 – 15:25 Uhr Pause 15:25 – 15:35 Uhr 9. und 10. Stunde 15:35 – 17:05 Uhr Nach Beendigung des Unterrichtes ist das Schulgebäude zu verlassen. Ausnahmen sind mit dem Einverständnis einer Lehrkraft möglich. 20
3 Schulbesuch 3.1 Das pünktliche Erscheinen – auch nach den Pausen – ist selbstverständlich. Bei unent- schuldigten Verspätungen kann der unterrichtende Lehrer Maßnahmen gemäß Schul- gesetz ergreifen. 3.2 Falls zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft zum Unterricht erschienen ist, hat einer der Klassensprecher/Klassensprecherin das Abteilungssekretariat zu in- formieren. 3.3 Während der Unterrichtszeit dürfen die Klassenräume nur mit Zustimmung der Lehr- kraft verlassen werden. Für Toilettengänge sind die Pausen vorgesehen. 3.4 Für die verschiedenen Bildungsgänge unserer Schule gelten unterschiedliche Regelun- gen bezüglich der Entschuldigung von Fehlzeiten. 3.5 Eine Beurlaubung vom Unterricht ist in Ausnahmefällen möglich. Der Antrag auf Beur- laubung muss unter Angabe der Gründe so rechtzeitig gestellt werden, dass eine Stel- lungnahme durch die Schule erfolgen kann. Bei Berufschülern und Berufsschülerinnen muss der Antrag über den Ausbildungsbetrieb gestellt werden. 3.6 Änderungen von Anschriften sind unverzüglich der zuständigen Lehrkraft und dem Abteilungssekretariat mitzuteilen. Bei Veränderungen im Ausbildungsverhältnis müs- sen diese schriftlich im Abteilungssekretariat vorgelegtwerden. 3.7 Bei Um- oder Ausschulungen sind die entliehenen Bücher und der Schülerausweis ab- zugeben. 4 Schulversäumnisse 4.1 Freistellung im Laufe eines Schultags: Bei einer akuten Erkrankung oder sonstigen un- vorhergesehenen wichtigen Gründen sind die Fachlehrkräfte, deren Unterricht betrof- fen ist, um Freistellung vom weiteren Unterricht zu bitten oder die Klassenleitung oder die Tutorin/der Tutor zu informieren Die Freistellung ist von den Lehrkräften sachgerecht zu dokumentieren. 4.2 Fehlzeiten bei Vollzeitunterricht Kann die Schülerin oder der Schüler wegen Krankheit oder sonstiger unvorhergesehe- ner wichtiger Gründe nicht am Unterricht teilnehmen, so sind die Erziehungsberechtig- ten (bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler) verpflichtet, die Schule davon am ers- ten Tag des Fernbleibens und spätestens am dritten Tag auch schriftlich in Kenntnis zu setzen (vgl. AV-Schulpflicht Nr. 7(1)) Die Mitteilung über das Fernbleiben am ersten Tag ist per Mail den Klassenleitungen und Tutor*innen an die dienstliche E-Mail-Adresse mitzuteilen (z. B. mustermann@osz-louise-schroeder.de). 21
Schulversäumnisse wegen Krankheit oder aus sonstigen wichtigen Gründen bis zu drei Schultagen gelten grundsätzlich als entschuldigt, wenn der Schule spätestens am drit- ten versäumten Schultag eine schriftliche Benachrichtigung mit Begründung des Fern- bleibens (z. B. per Brief, E-Mail) zugeht. Bei zu vertretendem verspäteten Eingang die- ser Benachrichtigung gilt das Fehlen erst vom Tag des Zugangs an als entschuldigt. Bei einem Schulversäumnis von mehr als drei Schultagen ist der Schule spätestens am drit- ten Schultag eine schriftliche Benachrichtigung mit einer ärztlichen Bescheinigung über die voraussichtliche Dauer der Krankheit vorzulegen. Attestauflagen ab dem ersten Fehltag können im Einzelfall von den Klassenleitungen verhängt werden. 4.3 Fehlzeiten bei Block- und Teilzeitunterricht Kann die Schülerin oder der Schüler wegen Krankheit oder sonstiger unvorhergesehe- ner wichtiger Gründe nicht am Unterricht teilnehmen, so sind die Erziehungsberechtig- ten bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler verpflichtet, die Schule davon am ersten Tag des Fernbleibens und spätestens am dritten Tag auch schriftlich in Kenntnis zu set- zen (vgl. AV-Schulpflicht Nr. 7(1)). Die Mitteilung über das Fernbleiben am ersten Tag ist per Mail den Klassenleitungen an die dienstliche E-Mail-Adresse mitzuteilen (z.B. mustermann@osz-louise-schroeder.de). Die Ausbildungsleitung ist in CC in Kenntnis zu setzen. Schulversäumnisse wegen Krankheit oder aus sonstigen wichtigen Gründen an einem Schultag gelten grundsätzlich als entschuldigt, wenn der Schule am nächsten Schultag eine schriftliche Benachrichtigung mit Begründung des Fernbleibens zugeht. Diese ist in der Berufsausbildung oder der Berufsvorbereitung gleichzeitig dem Ausbildenden- den bzw. Bildungsträger zuzuleiten. Bei einem Schulversäumnis von mehr als einem Schultag ist der Schule spätestens am 7. Tag nach dem ersten Fehltag eine schriftliche Benachrichtigung mit einer ärztlichen Bescheinigung über die voraussichtliche Dauer der Krankheit vorzulegen. Die ärztliche Bescheinigung kann durch die schriftliche Mit- teilung der Ausbildenden ersetzt werden, aus der hervorgeht, dass eine ärztliche Be- scheinigung vorgelegen hat. In der Berufsvorbereitung oder –ausbildung ist dem Aus- bildenden bzw. dem Bildungsträger das Original der ärztlichen Bescheinigung und der Schule die Kopie zu übersenden. 4.4 Fehlzeiten bei Leistungsfeststellungen wie Klassenarbeiten und Klausuren sowie sonstigen Formen (Präsentationen etc.) Fehlzeiten bei spätestens eine Woche zuvor angekündigten Leistungsfeststellungen werden grundsätzlich nur bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Schulun- fähigkeit/Prüfungsunfähigkeit oder durch Vorlage entsprechender Nachweise bei an- deren unvorhergesehenen wichtigen Gründen entschuldigt. Für die Schüler*innen in der dualen Berufsausbildung kann die ärztliche Bescheinigung durch die schriftliche Mitteilung der Ausbildenden ersetzt werden, aus der hervorgeht, dass eine ärztliche Bescheinigung vorgelegen hat. Andernfalls gilt die Leistung als verweigert und wird mit der Note ungenügend bewertet. Werden Klassenarbeiten oder Klausuren aus Gründen, die nicht zu vertreten sind, nicht mitgeschrieben, so werden sie nachgeholt. Grundsätzlich hat sich die Schülerin bzw. der Schüler am nächsten Unterrichtstag des jeweiligen Faches mit der betreffenden 22
Lehrkraft in Verbindung zu setzen, um die Arbeit unverzüglich nachzuschreiben oder einen entsprechenden Termin abzusprechen. 4.5 Beurlaubung vom Unterricht (1) Eine Beurlaubung vom Unterricht ist in Ausnahmefällen möglich. Der Antrag auf Beurlaubung muss unter Angabe der Gründe so rechtzeitig gestellt werden, dass eine Stellungnahme durch die Schule erfolgen kann. Bei Berufsschülern und Berufsschüle- rinnen muss der Antrag über den Ausbildungsbetrieb gestellt werden. (2) Bleiben Schüler dem Unterricht aus wichtigen Gründen fern, so gilt dies nur dann als entschuldigt, wenn die Beurlaubung vorher auf der Grundlage eines von ihnen schriftlich gestellten, begründeten Antrags von der Schule genehmigt wurde. Bei unvorhergesehenen Ereignissen gilt die Entschuldigungsregelung für Fehlzeiten. (3) Der Antrag ist grundsätzlich spätestens eine Woche vorher zu stellen. Für Beurlau- bungen bis zu drei Unterrichtstagen (bei Vollzeitunterricht) bzw. zwei Unterrichtstagen (bei Block-/Teilzeitunterricht) ist die Klassenleitung bzw. die Tutorin/der Tutor zustän- dig. Über längere Beurlaubungen sowie über Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien entscheidet die Abteilungsleitung. (4) Bei Entscheidungen über beantragte Beurlaubungen werden neben der Prüfung der Urlaubsgründe unter anderem auch bisher vorliegende Fehlzeiten sowie der Leistungs- stand berücksichtigt. (5) Schwangere Schülerinnen sind verpflichtet dies der jeweiligen Abteilungsleitung zu melden (§ 5 Mutterschutzgesetz). 5 Verhalten im Schulbereich 5.1 Während des Unterrichts dürfen Mobiltelefone und sonstige elektronische Geräte nicht verwendet werden und sind auszuschalten (Stummschalten reicht nicht!), es sei denn, die Lehrkraft gestattet die Nutzung. Werden Mobiltelefone und sonstige elekt- ronische Geräte während des Schreibens von Klassenarbeiten oder Prüfungen einge- schaltet mitgeführt, wird dies grundsätzlich als Täuschungsversuch gewertet. 5.2 Das Essen ist während des Unterrichts untersagt. Über das Trinken entscheidet die Lehrkraft. 5.3 Der Aufzug ist ausschließlich für gehbehinderte Menschen oder den Transport von sperrigen, schweren Gegenständen bestimmt. 5.4 Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Dies gilt auch für E- Zigaretten und E-Shishas. Für Raucher/innen ist eine außerhalb des Schulgeändes an- gelegte Raucherzone eingerichtet. Das Rauchen vor der Haupteinfahrt ist unverwünscht! Besitz jeglicher Art von Drogen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Zuwiderhandlungen werden schuldisziplinarisch und gegebenenfalls auch strafrechtlich verfolgt. 23
5.5 Bei jeder Art von Beschädigungen (auch Schmierereien) ist es selbstverständlich, dass der Schaden ersetzt werden muss. Neben Schadensersatzansprüchen und schuldiszip- linarischen Maßnahmen wird in schweren Fällen Anzeige bei der Polizei erstattet. 5.6 Alle in der Schule achten auf Sauberkeit. Ein leitbild ist die Berücksichtigung der Müll- trennung. 5.7 Die Tafel soll nach jedem Unterrichtsblock gesäubert werden. In den Wasserbehältern soll für sauberes Wasser gesorgt werden. Hierzu wird ein Tafeldienst eingerichtet. 5.8 Bei Feueralarm ist das Schulgebäude unverzüglich zu verlassen und der im Freigelände vorgesehene Bereich aufzusuchen. Ein Fluchtwegeplan hängt in jedem Klassenraum. Vor Verlassen des Raumes müssen die Fenster und Zwischentüren geschlossen wer- den, der Raum wird nicht abgeschlossen. Den Weisungen des Lehrpersonals ist Folge zu leisten. 5.9 Nach Unterrichtsschluss müssen alle Stühle im Klassenraum entsprechend des Reini- gungsplanes hochgestellt werden, um das Säubern des Raumes zu ermöglichen. 5.10 Halten Sie die Toiletten so sauber wie Sie diese selbst vorfinden möchten! Die vorsätz- liche Verunreinigung der Toiletten oder deren mutwillige Beschädigung zieht diszipli- narische Maßnahmen und Schadenersatzansprüche nach sich. 5.11 Sparen Sie Energie, indem Sie das Licht ausschalten, wenn es nicht benötigt wird, und indem Sie die Klassenräume im Winter nur „stoßweise“ lüften. 5.12 Um eine Verschmutzung des Gebäudes zu vermeiden, sind grundsätzlich Nahrungsmit- tel und Getränke in der Mensa, Caféteria oder auf dem Pausenhof einzunehmen. Nur geschlossene Getränke und verpackte Nahrungsmittel dürfen in die Klassenräume (nicht Fachräume!) mitgenommen werden. Räumen Sie nach Gebrauch die Tische ab und werfen Sie den Müll in die entsprechenden Behälter. 6 Angebote der Schule 6.1 Von der Schule zur Verfügung gestellte Bücher dienen vor allem der häuslichen Vor- und Nachbereitung. Jede Schülerin und jeder Schüler trägt die Verantwortung dafür, dass die Bücher vollständig und in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Bei Verlust oder Beschädigung ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. 6.2 Die in den Sporthallen aufsichtführenden Lehrkräfte können Bälle, Tennisschläger und anderes Sportgerät für die Nutzung während der Pause zur Verfügung stellen. 7 Umgang mit Konflikten und Störungen des Schulbetriebs 7.1 Unsere Schule erfüllt einen öffentlichen Auftrag, zu dessen Gelingen vor allem Schüler, Schülerinnen, Auszubildende, Lehr- und Verwaltungspersonal, Ausbildungsbetriebe und die Eltern beitragen. Damit die Schule ihre Aufgabe gut erfüllen kann, ist ein rück- 24
sichtsvolles und partnerschaftliches Miteinander aller Mitglieder der Schulgemein- schaft notwendig. 7.2 Bei auftretenden Differenzen sollte zuerst der Ausgleich durch das direkte Gespräch gesucht werden. Zum Lösen von Konflikten stehen Klassensprecher, Klassenspreche- rinnen, Klassenlehrer/Klassenlehrerinnen, Vertrauenslehrer/Vertrauenslehrerinnen sowie Konfliktlotsen zur Verfügung. Alle Angehörigen der Schule sind aufgefordert, sich sozial zu verhalten. Hierzu gehören Hilfsbereitschaft, Fairness, Sachlichkeit und Tole- ranz auf der Grundlage gegenseitiger Achtung. 7.3 Beschimpfungen und Beleidigungen verletzen die Persönlichkeitsrechte anderer. Tätli- che Auseinandersetzungen werden strafrechtlich verfolgt. 7.4 Das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist verboten; mitge- brachte Waffen und waffenähnliche Gegenstände werden abgenommen und der Poli- zei übergeben. Die Schule behält sich unangekündigte Kontrollen vor. 7.5 Erscheinungsformen rechts-, linksradikaler und fundamentalistischer Gesinnung wer- den nicht toleriert. Das Tragen von Bekleidung oder Zeichen wie Aufnähern, Aufkle- bern o. Ä., die als politisch radikale Symbole gedeutet werden können, ist auf dem Schulgelände verboten. 7.6 Je nach Schwere und Form der Auseinandersetzung werden zur Lösung des Konfliktes verpflichtende Gespräche geführt, innerschulische Maßnahmen ergriffen, schul- disziplinarische Maßnahmen durchgeführt oder strafrechtliche Maßnahmen eingelei- tet. 7.7 Gewaltvorfälle sind in jedem Fall der Schulleitung zu melden. 7.8 Klassenkonferenzen oder die Schulleitung können nach vorheriger Anhörung der Be- troffenen als zusätzliche Erziehungsmaßnahme gemeinnützige Arbeit (z. B. Fegen des Hofes) anordnen. 8 Verhalten bei Schadensfällen 8.1 Das Eigentum der Schule ist sorgfältig zu behandeln. Bei mutwilligen Beschädigungen werden Schadensersatzansprüche gestellt. 8.2 Außerordentliche Vorkommnisse (Gewaltanwendungen, Beschädigungen, Diebstähle) sind dem entsprechenden Abteilungssekretariat oder dem Schulsekretariat zu melden. 8.3 Der Schulträger haftet nicht für abhanden gekommene Gegenstände. Dies gilt auch für den Verlust von Wertsachen in den Sporthallen. 8.4 Fundsachen sind beim Schulhausmeister oder im zuständigen Abteilungssekretariat abzugeben. 25
8.5 Jeder Unfall eines Schülers/einer Schülerin auf dem Schulweg oder auf dem Schulge- lände - auch ohne sofort sichtbare Folgen ist zur Aufrechterhaltung des gesetzlichen Versicherungsanspruchs dem Abteilungssekretariat zu melden. 8.6 Auf dem direkten Schulweg, bei Schulveranstaltungen und innerhalb des Schulgelän- des sind alle Schülerinnen und Schüler gegen Unfälle bei der Unfallkasse des Landes Berlin versichert. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Verlassen des Schulge- ländes z. B. in Freistunden prinzipiell erlaubt ist, dass während dieser Zeit der Abwe- senheit jedoch der oben genannte Versicherungsschutz nicht besteht. Die Schüler/Schülerinnen - bei Minderjährigen auch die Erziehungsberechtigten - haben diese Regelung schriftlich anzuerkennen. 9 Sonstiges 9.1 Autos und Motorräder von Schülern/Schülerinnen dürfen auf den Parkplätzen neben der Turnhalle geparkt werden. Behindertenparkplätze sind für Berechtigte freizuhal- ten. 9.2 Der Kinderspielplatz gegenüber der Schule steht laut ,,Gesetz zum Schutz der öffentl. Grün- und Erholungsanlagen“ ausschließlich Kindern zur Verfügung. 9.3 Die Nutzungsordnung für die Computereinrichtungen an der Louise-Schroeder-Schule ist Bestandteil der Hausordnung und wird als Anlage gesondert verteilt. Buß Schulleiter 26
EINGANGSBELEHRUNG FÜR DEN SPORTUNTERRICHT (Stand November 2016) Liebe Schülerinnen und Schüler (SuS), im kommenden Schulhalbjahr werden Sie im Fach Sport/Gesundheitsförderung an unserer Schule unterrichtet. Deshalb informieren wir Sie auf diesem Weg über die wichtigen Besonder- heiten dieses Unterrichtsfaches. Die folgenden Punkte sind verbindliche ‚Spielregeln’, die von allen gleichermaßen einzuhalten sind. 1. Unterrichtsbeginn: Der Unterricht beginnt pünktlich mit dem Klingelzeichen für alle SuS umgezogen in der Sporthalle. 2. Sportschuhe/-kleidung: Das Betreten der Sporthalle ist nur mit sauberen Sportschuhen gestattet (gilt auch für sportbefreite SuS, vgl. 6.). Für die Teilnahme am Sportunterricht ist funktionale Sportkleidung unabdingbare Voraussetzung. 3. Wertsachen: Vermeiden Sie es, Wertsachen zum Sportunterricht mitzubringen. Tragen Sie selber Sorge, dass Ihre Wertsachen während des Unterrichts sicher aufbewahrt sind. Die Schule übernimmt bei Verlust keine Haftung! 4. Schmuck: Das Tragen von Schmuck ist wegen der Verletzungsgefahr von der Schulbehörde verboten. Bitte legen Sie sämtlichen Schmuck unaufgefordert vor dem Unterricht ab (Pier- cings können gegebenenfalls abgeklebt werden). Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften erlischt der Versicherungsschutz der Unfallkasse. 5. Gesundheitliche Probleme: Bei gesundheitlichen Problemen (z. B. Asthma, Diabetes), die u.U. eine Einschränkung des Sporttreibens erforderlich machen, informieren Sie bitte vorab Ihre Lehrkraft in einem persönlichen Gespräch und klären Sie individuell das weitere Vor- gehen. 6. Befreiung (stundenweise): Sollten Sie aus plausiblen Gründen über einen überschaubaren Zeitraum nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen können, sind Sie trotzdem zur Anwe- senheit verpflichtet und werden mit organisatorischen Aufgaben betraut. Eine selbstver- fasste formgerechte und begründete Entschuldigung wird für max. einen Ter- min/Unterrichtsblock anerkannt; anschließende Fehlzeiten müssen durch eine ärztliche Be- scheinigung nebst begründetem Anschreiben durch die SuS belegt werden (Abgabefrist beim Sportlehrer = eine Woche). In Einzelfällen kann bei Vollzeitschülern ein amtsärztliches Attest erforderlich werden! 7. Befreiung (dauerhaft): In besonderen Fällen kann ausschließlich bei der Schulleitung / Ab- teilungsleitung eine Sportbefreiung (Entbindung von der Anwesenheitspflicht im Sportun- terricht) beantragt werden. Der Sportlehrer ist dann zusätzlich eigenverantwortlich durch die SuS unverzüglich durch eine Kopie in Kenntnis zu setzen. 27
8. Unfälle: Unfälle jeglicher Art während des Sportunterrichts sind der verantwortlichen Lehr- kraft unverzüglich zu melden. Ist ein Arztbesuch erforderlich, sind Sie zum Ausfüllen eines Unfallbogens verpflichtet, den Sie im zuständigen Sekretariat erhalten. 9. Vandalismus: Bei mutwilliger Beschädigung oder Zerstörung von Sportgeräten oder sonsti- gen Schuleigentums müssen diese vom Schädiger ersetzt werden. 10. Essen und Trinken: Esswaren (auch Kaugummi) dürfen nicht mit in die Halle genommen werden. Getränke (außer Glas) können in einem festgelegten Bereich deponiert und ge- trunken werden. 11. Unterrichtsende: Keiner verlässt die Halle, bevor nicht alle Materialien wieder ordnungs- gemäß verstaut sind. Die Lehrkraft beendet den Unterricht! 12. Notengebung: Ihre Zeugnisnote setzt sich aus zwei Teilnoten (A +B) zusammen: Die Fachnote (A) umfasst die Qualität der vorhandenen und erworbenen Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie die erlernten Kenntnisse in den sportlichen Bewegungsbereichen. Die überfachliche Note (B) beinhaltet die gezeigten Kompetenzen im personalen, sozialen und methodischen Bereich. Mögliche Aufwertungskriterien der Sportnote können z. B. sein: Übernahme eines Stun- denteils, besonderes (soziales) Engagement, Übernahme von Verantwortung. Verstöße gegen die allgemeinen Regeln (z. B. unentschuldigte Fehlzeiten, Verspätungen, fehlendes Sportzeug, Schmuck im Sportunterricht, keine Mithilfe beim Auf- und Abbau, fehlende Rücksichtnahme) führen zu einer Abwertung der Note. Im Sportunterricht zählt vor allem die aktive Teilnahme. Eine unentschuldigte Fehlzeit ist eine Leistungsverweigerung und wird mit der Note „Ungenügend“ bewertet! Häufige entschuldigte Fehzeiten, durch die keine eindeutige Zeugnisbewertung möglich ist, werden im Schülerbogen und Zeugnis mit dem Kürzel „o. B.“ kenntlich gemacht (Sport: oh- ne Bewertung). Bei längerer Sportbefreiung aufgrund eines ärztlichen Attests und fehlender Bewertungs- grundlage wird im Schülerbogen und Zeugnis ein „bf.“ eingetragen (befreit vom Sportun- terricht). 28
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