KFV FUßBALL BÖRDE - KFV BÖRDE

Die Seite wird erstellt Stefan-Louis Barthel
 
WEITER LESEN
KFV FUßBALL BÖRDE - KFV BÖRDE
KFV FUßBALL BÖRDE
                                             15.08.21

                        Ausschreibung KFV Fußball Börde
                       Kreispokalspiele der Herren 2020/21
                       Weiterführung im Spieljahr 2021/2022

Der KFV Börde veranstaltet Fußballspiele auf der Grundlage der Satzung und
Spielordnungen des FSA sowie seinen Durchführungsbestimmungen. Diese
Ausschreibung (Durchführungsbestimmung), im Zusammenhang mit der Spielordnung
(SpO) des FSA, bildet die Grundlage der Spiele zur Ermittlung des Kreispokalsiegers
im KFV-Bördecup sowie im KFV-Kreisklassenpokal.

Die Pokalspiele des KFV Börde werden auf der Grundlage der Satzung und der
gültigen Ordnungen des FSA, sowie der aktuellen Ausschreibung zur Durchführung der
Pokalspiele des KFV Börde ausgetragen. Besondere Beachtung müssen die §§ 14, 16,
16a, 18, 20, 23, 24, 25, und 30 der Spielordnung des FSA finden.

Der Pokalwettbewerb des KFV Börde wird in zwei unterschiedlichen Wettbewerben gegliedert-
dem KFV-Bördecup und dem KFV-Kreisklassenpokal.
Für die Spiele zur Ermittlung des Pokalsiegers beider Pokalwettbewerbe sind gemäß der
Festlegungen des KFV Börde folgende Vereine aus dem Bereich des KFV teilnahmeberechtigt.

KFV-Bördecup 2020/2021
Pokal des Landrates 2021/2022
 - alle Vereine der FSA Landesklasse , welche hier im neuen Spieljahr 2020/2021
      eingegliedert sind
 - alle Vereine der Bördekreisoberliga
 - alle Vereine der Bördekreisliga
 - sowie die fünf erstplatzierten Vereine der 1. Bördekreisklasse St.1+2

KFV-Kreisklassenpokal
 - Mannschaften der 1. Bördekreisklasse von Platz 6 abwärts
 - alle Mannschaften der 2. Bördekreisklasse

Als Bewertungsgrundlage gilt grundsätzlich die Abschlusstabelle des abgelaufenen Spieljahres
der Bördeoberliga, Bördeliga ,den 2 Staffeln der 1. Bördekreisklasse sowie den
2 Staffeln der 2.BKK.
Mannschaften, welche im neuen Spieljahr in der Landesliga und höher spielen, haben in den KFV-
Börde Pokalwettbewerben kein Startrecht.
Neu gegründete Mannschaften bzw. Spielgemeinschaften starten im KFV Pokal.
Die Teilnahme dieser Mannschaften an den vorgenannten Pokalwettbewerben ist Pflicht.
Ein Verzicht auf die Austragung eines Pokalspiels ist nicht statthaft, da es sich um ein Pflichtspiel
handelt.

Der Sieger des KFV-Bördecup der Herren erwirbt das Recht zur Teilnahme am FSA Pokal,
sofern es eine 1. Herrenmannschaft und dabei keine Spielgemeinschaft ist. Sollte eine
KFV FUßBALL BÖRDE - KFV BÖRDE
2.Mannschaft Sieger sein oder eine Spielgemeinschaft, so ist der Finalverlierer für den FSA-Pokal
qualifiziert. Ist der Bördecupsieger bereits für den Landespokal qualifiziert (als Aufsteiger in die
Landesliga) wird der Finalist als Kreisvertreter gemeldet.
Treffen im Endspiel zwei zweite Mannschaften aufeinander, sind diese nicht startberechtigt im
FSA Pokal. Sollte diese Konstellation eintreten, spielen die Verlierer der Halbfinalspiele in einem
Entscheidungsspiel den Teilnehmer für den FSA Pokal aus.
Befinden sich nach dem Achtelfinale noch mehrere 2. Mannschaften im Lostopf, dann treten diese
in einem der Viertelfinalspiele und wen erforderlich auch im Halbfinale, gegeneinander an. Dieses
gilt auch, wenn 2 Mannschaften eines Vereins das Viertelfinale erreichen.

Der Sieger des KFV- Kreisklassenpokalendspiels qualifiziert sich für den KFV-Bördcup in der
nächsten Saison.
Da der Start nur in einem Pokalwettbewerb möglich ist, bekommt der Sieger des KFV-
Kreisklassenpokals ein Wahlrecht eingeräumt, sofern er sich nicht direkt für den KFV-Bördecup
qualifiziert, in welchem Wettbewerb (KFV-Bördecup oder KFV-Kreisklassenpokal) er in der
folgenden Saison starten möchte. Dieses hat er nach dem Pokalendspiel spätestens bis zum
01.07.2019 anzuzeigen.

Wer mit seiner 2. Mannschaft in den Pokalwettbewerben gegen die Fairplayregeln und
Durchführungsbestimmungen verstößt, so wird dieser Verstoß dem Sportgericht zur
Entscheidung übergeben.
Die Spielberechtigung von Spielern innerhalb der Mannschaften regelt zum einem die
Spielordnung des FSA im § 5.
Des weiteren wird festgelegt, dass jeder Spieler, welcher einen Pokaleinsatz in der
höherklassigen Mannschaft seines Vereins/Spielgemeinschaft absolviert hat, nicht mehr für
die unterklassige Mannschaft seines Vereins/Spielgemeinschaft im Pokal spielberechtigt ist.

Vereine können sich bis zum 31.12. des laufenden Spieljahres beim Spielausschussvorsitzenden
für die Austragung der Pokalendspiele bewerben. Sie sollten aber beachten, ob die
Rahmenbedingungen für solch ein Endspiel auch gegeben sind.
Der Austragungsort für das Finale wird in Abhängigkeit der Finalkonstellation,
durch einen Präsidiumsbeschluss entsprechend § 26 (5) der Satzung des FSA festgelegt und
bekannt gegeben.

Eine Verlegung der Pokalspiele ist grundsätzlich nicht möglich.
In begründeten Ausnahmen kann ein schriftlicher Antrag (DFBnet) gestellt werden.
Der Staffelleiter entscheidet über diesen Antrag.

An Pokalfinaltagen auf Kreisebene gilt grundsätzlich ein Spielverbot (§ 31 der SpO des FSA).

Finanzfragen regelt die Finanz- und Wirtschaftsordnung des FSA § 10 und §10a.

Die Auslosung der Pokalrunden erfolgt immer öffentlich und die Termine werden hierzu
rechtzeitig bekannt gegeben.
Unterklassige Mannschaften haben immer Heimvorteil. Laut Spielordnung bis einschließlich
Halbfinale. Ein Verzicht auf den Heimvorteil ist auf Antrag eine Vereins, mit Zustimmung des
Gegners oder auf Antrag der spielleitenden Stelle, in Ausnahmefällen möglich.
Die Ermittlung des KFV-Bördecup - und KFV-Kreisklassenpokalsiegers erfolgt in mehreren
Pokalspielrunden im K.o System.

Folgende Runden sind:
 - Ausscheidungsrunde
 - Hauptrunde
 - Achtelfinale
 - Viertelfinale
- Halbfinale
  - Endspiel KFV-Bördecup – Pokal des Landrates
  - Endspiel KFV Kreisklassenpokal
Die Mannschaften der FSA Landesklasse sowie der Pokalsieger haben in der
Ausscheidungsrunde des KFV Bördcups ein Freilos.
Es wird aus 2 Lostöpfen nach territorialen Gesichtspunkten, gezogen.
  - Topf 1 Nordmannschaften
  - Topf 2 Südmannschaften
Ab Runde 2 (Hauptrunde) nehmen die FSA Mannschaften und Pokalsieger am KFV-Bördecup
teil und die Auslosung erfolgt aus einem Lostopf.

In der Ausscheidungsrunde des KFV-Kreisklassenpokals wird aus 2 Lostöpfen nach
territorialen Gesichtspunkten gezogen.
  - Topf 1 Nordmannschaften
  - Topf 2 Südmannschaften
Ab Runde 2 (Hauptrunde) erfolgt die Auslosung aus einem Lostopf.

Für die Ansetzungen der Schiedsrichter, der Schiedsrichterassistenten ist der
Schiedsrichterausschuss des KFV-Börde verantwortlich. Zudem kann auch ein vierter Offizieller
zum Einsatz kommen. Im Übrigen gelten die Grundsätze des § 28 der SpO des FSA.
Kommt es in einem Spiel um den Kreispokal der Herren zu einer Verlängerung, erhöht sich
abweichend von § 20, Ziffer 10 der SpO des FSA, die Anzahl der maximal zulässigen
Auswechslungen pro Mannschaft von drei (3) auf vier (4). Die vierte Auswechselung darf nur in
der Verlängerung vollzogen werden.
Sollen Spiele unter Flutlicht ausgetragen werden, muss § 21 SpO des FSA Beachtung finden.
Feldverweise auf Dauer und andere Vorkommnisse werden durch das Sportgericht des KFV-
Börde bearbeitet
Auf der Ersatzspielerbank, an der Seitenlinie dürfen nur das technische und medizinische
Personal sowie alle Auswechselspieler Platz nehmen (max. 13 Personen).
a) Die Namen und Funktionen aller Personen, die auf der Ersatzspielerbank sitzen, müssen auf
dem Spielbericht aufgeführt sein.
b) Bei Vorkommnissen ist dem Schiedsrichter der Personenkreis namentlich zu machen.
Zuwiderhandlungen diesbezüglich sind als grob unsportliches Verhalten zu werten.
c) Nicht auf der Ersatzspielerbank Platz nehmen dürfen Personen, denen durch Entscheidung der
Rechtsorgane des DFB, NOFV oder FSA die Ausbildungserlaubnis entzogen oder die Fähigkeit
Funktionen auszuüben aberkannt oder denen eine Sperrstrafe auferlegt wurde.
d) Entsprechendes gilt für vorgesperrte und gesperrte Spieler sowie für Spieler, die nach einer
gelb-roten Karte oder nach der dritten Verwarnung für ein Spiel gesperrt sind.
e) Um die Ersatzspielerbank ist die Technische Zone, entsprechend Fußballregel 1, zu markieren.
Die Personen in dieser Zone haben sich gemäß der Regel 1 zu verhalten und die am Spiel
beteiligten Vereine haften für ein Fehlverhalten ihrer Personen.
f) Für den Trainer und Assistenten (max. 2 Personen) können innerhalb der Technischen Zone
besondere Sitzgelegenheiten aufgestellt werden, die mindestens fünf Meter vom Spielfeldrand
entfernt sein müssen. Die Höchstzahl der Personen innerhalb der Technischen Zone bleibt dabei
unberührt.
Die Platzvereine sind für die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung entsprechend § 24
der Spielordnung des FSA verantwortlich. Insbesondere ist für einen ausreichenden
Ordnungsdienst sowie geeignete, verstärkte Kontrollen an den Eingängen zu sorgen, so dass
keine Pyrotechnik und vergleichbare Gegenstände in die Platzanlage eingebracht, abgebrannt
oder verschossen werden können. Wenn notwendig, ist zudem für Polizeischutz zu sorgen.
Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Vereins. Während des Spieles darf sich niemand im
Innenraum am Spielfeldrand aufhalten. Auch der Aufenthalt hinter den Toren ist verboten. Die
Platzordner haben einen angemessenen Abstand zum Spielfeldrand, in der Regel 5 m, zu halten.
Der Aufenthalt hinter den Toren ist auch den Platzordnern nicht gestattet.
Die zuständige spielleitende Stelle des KFV kann aufgrund allgemeiner Erfahrung oder aktueller
Erkenntnisse Spiele als sicherheitsrelevante Spiele (Risiko-Spiel) klassifizieren. Diese Spiele sind
mit besonderer Sorgfalt vorzubereiten und im Vorfeld ist eine entsprechende Sicherheitsberatung
durchzuführen und ein Protokoll über die Festlegungen der gesamten Sicherheitsmaßnahmen und
Absprachen zu fertigen. Neben den Maßnahmen im Stadion- bzw. Platzgelände wird dringend
empfohlen, Vorkehrungen für die Sicherheit im Umfeld des Stadions- bzw. Platzes zu treffen. Das
Protokoll ist der spielleitenden Stelle ohne Aufforderung vorzulegen. Die Einstufung als
sicherheitsrelevantes Spiel wird den Vereinen rechtzeitig und schriftlich mitgeteilt.
Der Verkauf alkoholischer Getränke innerhalb der Platzanlage ist ausnahmslos den
Sicherheitserfordernissen unterzuordnen. Getränke dürfen nur in Papp- bzw. Plastikbechern
verabreicht werden.
Die Ergebnismeldung erfolgt über das DFBnet und wird nach Spielende vom Schiedsrichter mit
dem Ausfüllen des Spielberichtes (Teil 2), vorgenommen. Falls kein „Elektronischer Spielbericht“
möglich ist und das Ersatzformular für den Spielbericht verwendet wird, ist der platzbauende
Verein für die Ergebnismeldung über das DFBnet verantwortlich (innerhalb einer (1) Stunde nach
Abpfiff).

Ergänzungen zur Pokalausschreibung 2020/2021

1. Die Ausschreibung der Pokalsaison 2020/2021 wird auch für die Fortsetzung in der Saison
2021/2022 Gültigkeit besitzen und demzufolge um das Jahr 2022 in "Ausschreibung
Ausschreibung KFV Fußball Börde Kreispokalspiele der Herren 2020/21der Herren
Weiterführung im Spieljahr 2021/2022" erweitert.

2. Die Ausschreibung wird dahingehend ergänzt, dass die ausgesprochenen persönlichen Strafen
aus der Saison 2020/2021 bis zum Abbruch der Wettbewerbe gelöscht werden. Dies betrifft
ausschließlich die Verwarnungen. Die ausgesprochenen Feldverweise auf Dauer und die daraus
resultierenden Strafen behalten ihre Gültigkeit in den weitergeführten Pokalwettbewerben
(KFV Bördecup –Pokal des Landrates und KFV Kreisklassenpokal)

3.Persönliche Strafen, die aus der Saison 2021/2022 bis zur Austragung der nächsten
Pokalbegegnung eines Vereins resultieren, müssen natürlich Beachtung finden und kommen
entsprechend der Satzung und Ordnungen zur Anwendung.

4. In den fortgeführten Pokalwettbewerben- Pokal des Landrates und KFV Kreisklassenpokal- sind
maximal 5 Auswechslungen pro Spiel möglich, die an keine Wechselblöcke gebunden sind. Eine
zusätzliche Auswechslung im Falle einer Verlängerung im Pokalspiel ist nicht möglich.

5. Der Pokalwettbewerb KFV-Bördecup wird in der Saison 2021/2022 in den Pokal des
Landrates umbenannt.

6. Bei einem Vereinswechsel ist folgendes zu beachten:
-Spieler, die in der Spielserie 2020/2021 bei einem anderen Verein in einem höherklassigen
Pokalwettbewerb zum Einsatz kamen, dürfen bei der Weiterführung der Pokalwettbewerbe des
KFV Börde in einem unterklassigen Pokalwettbewerb nicht mehr zum Einsatz kommen
7. Spielgemeinschaften (SG)
- neu gegründete SG haben in der Pokalfortführung kein Startrecht

Der Vorstand hat festgelegt, dass die für das Spieljahr 2021/2022
gemeldeten Mannschaften des SV Gr. Santersleben II und der SG
UmmendorfII/Völpke die entsprechenden Startplätze einnehmen dürfen.
Wobei in der Pokalrunde für die SG Ummendorf II/ Völpke keine Spieler
mitspielen dürfen, die eine Spielberechtigung für Ummendorf besitzen.

Aus der neugegründeten SG Loitsche-Zielitz/Elbeu II kann nur der
Verein Loitsche-Zielitz mit seinen spielberechtigten Spielern zum
Pokalwettbewerb (KFV Pokal)antreten, da die Elbeuer Spieler hier keine
Spielberechtigung haben.

Sollten die betreffenden Vereine auf eine weitere Mitwirkung in den
Pokalwettbewerbe verzichten, sieht der KFV Fussball Börde von einer
Bestrafung ab.

8. Spieltermine sind dem Rahmenterminplan zu entnehmen

Rechtsbehelf

Alle Verstöße gegen die Spielordnung des FSA und die Nichteinhaltung dieser Ausschreibung
ziehen Straf- und Verwaltungsgebühren nach sich.
Gegen diese Ausschreibung ist gemäß § 15 der RuVO des FSA innerhalb von sieben Tagen nach
Ausgabe der Veröffentlichung auf der Homepage des KFV Börde sowie das DFBnet Postfach die
Anrufung des Sportgerichtes möglich.
Redaktionelle Änderungen, insbesondere Änderungen von Terminen, bleiben vorbehalten.
Sollten sich in der Spielsaison die Satzungen und Ordnungen des FSA ändern, gelten sodann die
entsprechend neuen Bestimmungen.
Sollten einzelne Bestimmungen des veröffentlichen Dokumentes unwirksam oder undurchführbar
sein, oder nach erfolgter Beschlussfassung unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon
die Wirksamkeit des Dokumentes im Übrigen unberührt.
An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und
durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen,
die mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt werden sollte.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich das Dokument als
lückenhaft erweist.
Sie können auch lesen