Kfz Informationen für angehende Meister*innen
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Inhalt 1 Darum sind Sie bei uns richtig .......................................................................................3 Wir verstehen unser Handwerk ‐ Wir sind Ihr Karrierebegleiter ............................................................ 3 Individuell ................................................................................................................................................ 3 Anerkannt ................................................................................................................................................ 3 Erreichbarkeit .......................................................................................................................................... 3 Leidenschaft ............................................................................................................................................ 4 Räumlichkeiten und Ausstattung ............................................................................................................ 5 2 Das Fachliche ................................................................................................................6 Welche Zielsetzung hat die Fortbildung zum*r Meister*in? .................................................................. 6 Welche Kurse muss ich bis zur Meisterprüfung belegen? ...................................................................... 6 Welche Inhalte erwarten mich in den Teilen I und II? ............................................................................ 7 Welche Inhalte erwarten mich in den Kursen zu Teil III und IV? ............................................................ 9 3 Die Anmeldung ........................................................................................................... 10 Wann finden die nächsten Kurse statt? ................................................................................................ 10 Welche Kosten kommen auf mich zu? .................................................................................................. 11 Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es? ....................................................................................... 12 Wie melde ich mich an? ........................................................................................................................ 12 4 Die finanzielle Förderung durch Aufstiegs‐BAföG ........................................................ 13 Wer wird gefördert? .............................................................................................................................. 13 Welche Maßnahme ist förderungsfähig? .............................................................................................. 13 Wo und wann muss ich die Förderung beantragen? ............................................................................ 16 Gibt es neben dem Aufstiegs‐BAföG weitere Unterstützungsmöglichkeiten? ..................................... 16 5 Kontaktdaten und Ansprechpartner*innen im BBZ ..................................................... 17 Anlagen ............................................................................................................................. 18 2
1 Darum sind Sie bei uns richtig Wir verstehen unser Handwerk ‐ Wir sind Ihr Karrierebegleiter Als langjährig erfahrener Bildungsträger ist das Berufsbildungszentrum der Handwerks‐ kammer OWL zu Bielefeld eine wichtige Anlaufstelle in der Region OWL für die Gewerke Elektrotechnik, SHK, Metallbau, Feinwerkmechanik, Fügetechnik, Konditoren, Zahntech‐ nik, Friseure und Kosmetik sowie Kfz. An den Standorten Bielefeld und Lemgo schulen wir jährlich mehr als 9.000 Auszubildende, angehende Meister*innen und weiterbildungswil‐ lige Fachkräfte in verschiedenen Lehrgängen und Kursen. Das Berufsbildungszentrum ist anerkannte Schulungsstätte für Hochvoltschulungen (Teil 1 + 2) und nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert. Zusätzlich garantiert das Siegel der Zentralstelle für Weiterbildung im Handwerk (ZWH) ein hohes Qualitätsniveau aller Bildungsangebote. Individuell Sie wollen Ihren Abschluss? Wir wollen das auch und so unterstützen wir Sie ganz individuell, damit Sie Ihr Bildungsziel erreichen. Anerkannt Als Bildungseinrichtung der Handwerkskammer bieten wir Zertifikatskurse und Abschlüsse mit öffentlich‐rechtlich anerkannter Abschlussprüfung. Erreichbarkeit Das Handwerksbildungszentrum Lemgo ist gut mit dem Auto oder den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. 3
Leidenschaft Unsere Dozent*innen sind Expert*innen in ihrem Job und „brennen“ dafür, ihr Know‐how weiterzugeben. Und nicht zuletzt: Lernen soll Spaß machen und der kommt bei uns nicht zu kurz. Das ist unser Team im Fachbereich Kfz und im Fachbereich Kaufmännische Lehrgänge. Max Wiegmann Kevin Peters Kraftfahrzeugtechniker‐Meister, Kraftfahrzeugtechniker‐Meister, Erwin Thiessen Geprüfter Betriebswirt (HwO), Fachkraft für Hochvolttechnik, Kraftfahrzeugtechniker‐Meister Fachkraft für Hochvolttechnik AU‐Schulungsbeauftragter Lehrkraft Lehrkraft Lehrkraft Tom Gollek Melanie Becker Thomas Walde Kraftfahrzeugtechniker‐Meister, Staatlich geprüfte Betriebswirtin Staatlich geprüfter Betriebswirt Karosserie‐/Fahrzeugbauer‐ Lehrkraft im FB Kaufm. Lehrgänge Lehrkraft im FB Kaufm. Lehrgänge Meister, Fachkraft für Hochvolttechnik Lehrkraft Tanja Handke M. Sc. Betriebliche Berufsbildung & Bildungsmanagement Lehrkraft im FB Kaufm. Lehrgänge 4
2 Das Fachliche Welche Zielsetzung hat die Fortbildung zum*r Meister*in? Durch die Meisterprüfung wird festgestellt, „dass die zu prüfende Person befähigt ist, einen Handwerksbetrieb selbstständig zu führen, Leitungsaufgaben in den Bereichen Technik, Betriebswirtschaft, Personalführung und ‐entwicklung wahrzunehmen, die Ausbildung durchzuführen und seine berufliche Handlungskompetenz selbst‐ ständig umzusetzen und an neue Bedarfslagen in diesen Bereichen anzupassen.“ Was Gegenstand der Fortbildung zum*r Meister*in ist, kann man deshalb insgesamt so skizzieren: Theorie und Praxis der Kraftfahrzeugtechnik Planung und Organisation von betrieblichen Arbeitsabläufen Betriebswirtschaftliche und kaufmännische Steuerung eines Handwerksbetriebs Ausbilden und Führen von Mitarbeiter*innen Selbständige Anwendung und Weiterentwicklung der eigenen beruflichen Kompetenzen Welche Kurse muss ich bis zur Meisterprüfung belegen? Die Meisterprüfung hat vier Teile zu denen Sie die entsprechenden Kurse bei uns im Haus besuchen. Teil Prüfungsinhalt Kurs im Berufsbildungszentrum Teil I Hier wird geprüft, ob übliche handwerkliche Arbeiten eines Meistervorbereitungslehrgänge fachlichen Schwerpunkts „meisterhaft“ ausgeführt werden Kraftfahrzeugtechnik in Vollzeit können. Teil II Hier wird getestet, ob handwerkliche Probleme der Kraft‐ fahrzeugtechnik analysiert, bewertet, geeignete Lösungen aufgezeigt und diese auch dokumentiert werden können. Hier sind 100 Online‐/Selbstlern‐ Stunden inkludiert. Sie benötigen hierfür einen PC/Laptop sowie einen Inter‐ netzugang. Teil III Hier muss nachgewiesen werden, dass die nötigen Fachmann*frau für kaufmännische betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Betriebsführung Kenntnisse vorliegen, um einen Betrieb zu führen. Teil IV Hier wird das berufs‐ und arbeitspädagogische Wissen und Ausbildung der Ausbilder die Eignung zum Ausbilder überprüft. 6
Welche Inhalte erwarten mich in den Teilen I und II? In den fachpraktischen (Teil I) und fachtheoretischen (Teil II) Teilen der Meistervorbereitung im Kraftfahrzeugtech‐ niker‐Handwerk werden folgende Themen bzw. Inhalte vermittelt. Teil I (360 Unterrichtsstunden) Technischer Teil KFZ Bordnetz Beleuchtungssysteme Diesel und Benzin‐ Management CAN‐ Systeme Achsvermessung / ACC‐ Systeme Hochvolttechnik Airbag/Klimaschulung Service‐Kommunikation und Service‐Qualität Grundlagen Interne und externe Kommunikation Fahrzeugannahme EDV Information EDV Zeitplanung und Kalkulation Auftragsabwicklung Fahrzeugübergabe Teil II (500 Unterrichtsstunden, davon ca. 100 Stunden online) Grundlagen Technik Werkstoffkunde Technisches rechnen Elektrik/Elektronik Karosserietechnik Pneumatik/Hydraulik KFZ‐Technik Diesel‐ und Benzintechnologie Kupplung/Getriebe Fahrwerks‐ und Bremsentechnik Nutzfahrzeugbremse Elektronische Fahrzeugvermessung Hochvolttechnik / E‐ Mobilität Elektronische Bremssysteme Zündsysteme/Einspritzsysteme Sicherheit‐ und Komfortsysteme StVO und StVZO Auftragsabwicklung / Betriebsführung Marketing 7
BITTE BEACHTEN Für die Teilnahme an den Kursen der Meistervorbereitung ist der Zugang zu einem funktionstüchtigen PC notwendig. Außerdem findet fallweise Online‐Unterricht statt! Sie benötigen hierfür einen PC/Laptop oder ein Tablet, einen Internetzugang und ein Headset. Außerdem bilden die Themen Betriebsführung bzw. Betriebsorganisation und Auftragsabwicklung einen themati‐ schen Schwerpunkt in den Vorbereitungskursen auf die Teile I und II der Meisterprüfung. Dabei sind folgende Themen Inhalt: Betriebsführung/ Preiskalkulation und Angebotserstellung Betriebsorganisa‐ Kostenrechnung tion Ermittlung und Nutzung betrieblicher Kennzahlen Planung und Entwicklung von Geschäftsfeldern Entwicklung von Marketingmaßnahmen zur Kundenpflege und Neukunden‐ gewinnung Auftragsabwick‐ Auswertung von Auftragsunterlagen lung Planung von Prozessen der Auftragsabwicklung (Material, Geräte, Personal, Qualitätssicherung) Entwicklung von technischen Arbeitsplänen (Zeichnungen, Skizzen) mit Hilfe von EDV Analyse und Bewertung von Genehmigungserfordernissen Vergabe und Kontrolle von Unteraufträgen Durchführung von Vor‐ und Nachkalkulationen 8
Welche Inhalte erwarten mich in den Kursen zu Teil III und IV? Die Fortbildung zum*r Fachmann*frau für kaufmännische Betriebsführung ist entscheidend auf dem Weg zum Meistertitel. Denn hier werden die kaufmännischen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen vermit‐ telt, die Ihnen helfen, einen Betrieb zu leiten oder sogar zu gründen. Die Fortbildung „Ausbildung der Ausbilder“ befähigt den Nachwuchs im Betrieb auszubilden zu können. Beide Fortbildungen werden durch den zuständigen Meisterprüfungsausschuss auf den Teil III (FKB) und den Teil IV (ADA) angerechnet. Folgende Themen sind Inhalt der Fortbildungen: Fachmann*frau für Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen kaufmännische Betriebsführung Gründungs‐ und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen (FKB) und bewerten Unternehmensführungsstrategien entwickeln Buchhaltung im Handwerksbetrieb unter Einsatz von Software Informations‐/ Kommunikationstechnologien nutzen Ausbildung der Ausbilder (ADA) Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubilden‐ den mitwirken Ausbildung durchführen Ausbildung abschließen 9
3 Die Anmeldung Wann finden die nächsten Kurse statt? Alle tagesaktuellen Lehrgangstermine finden Sie auf unserer Webseite unter bbz.handwerk‐owl.de Meistervorbereitungskurse – Fachtheorie und Fachpraxis (Teile I und II)* Das Berufsbildungszentrum in Bielefeld bietet seine Meisterkurse im Bereich Kraftfahrzeugtechnik in Vollzeit an. Die Kurse haben einen Stundenumfang von 860 Stunden. Kurs Beginn Ende Unterrichtszeit Vollzeit* 04.10.2021 18.03.2022 Montag ‐ Freitag, 07.30 ‐ 16.15 Uhr 10.01.2022 11.06.2022 *Angaben ohne Gewähr, bitte vergewissern Sie sich auf unserer Webseite über die tagesaktuelle Verfügbarkeit der einzelnen Kurse. AdA – Ausbildung der Ausbilder (120 Unterrichtsstunden)* Kurs Beginn Ende Unterrichtszeit Vollzeit 31.05.2021 18.06.2021 Montag‐Freitag, 7.30 – 14.30 Uhr 13.09.2021 01.10.2021 25.10.2021 12.11.2021 22.11.2021 10.12.2021 10.01.2022 28.01.2022 14.02.2022 04.03.2022 28.03.2022 19.04.2022 30.05.2022 21.06.2022 04.07.2022 22.07.2022 12.09.2022 30.09.2022 24.10.2022 14.11.2022 28.11.2022 16.12.2022 Teilzeit 24.08.2021 09.12.2021 Dienstag + Donnerstag,17.30 – 20.45 Uhr 17.01.2022 04.05.2022 23.08.2022 08.12.2022 *Angaben ohne Gewähr, bitte vergewissern Sie sich auf unserer Webseite über die tagesaktuelle Verfügbarkeit der einzelnen Kurse. 10
Fachmann*frau für kaufmännische Betriebsführung (320 Unterrichtsstunden)* Kurs Beginn Ende Unterrichtszeit Vollzeit 17.01.2022 11.03.2022 Montag‐Freitag, 7.30 – 14.30 Uhr 07.02.2022 01.04.2022 14.03.2022 06.05.2022 25.04.2022 22.06.2022 20.06.2022 12.08.2022 11.07.2022 02.09.2022 15.08.2022 07.10.2022 05.09.2022 28.10.2022 17.10.2022 09.12.2022 21.11.2022 27.01.2023 Teilzeit 16.08.2021 15.06.2022 Montag + Mittwoch, 17.30 – 20.45 Uhr 11.01.2022 09.12.2022 24.01.2022 19.12.2022 08.08.2022 15.06.2023 *Angaben ohne Gewähr, bitte vergewissern Sie sich auf unserer Webseite über die tagesaktuelle Verfügbarkeit der einzelnen Kurse. BITTE BEACHTEN Im Anschluss an den jeweiligen Lehrgang findet eine Prüfungsphase statt. Welche Kosten kommen auf mich zu? Kosten fallen an für den Besuch der verschiedenen Lehrgänge, für Bücher und Lehrmittel sowie für die Prüfungen. Diese Kosten teilen sich wie folgt auf: Meistervorbereitung Fachmann*frau Ausbildung der (Teile I und II) für kaufmännische Ausbilder Betriebsführung Lehrgangsgebühren Gültig 2021 Gültig 2021 Gültig 2021 EUR 6.190,00 EUR 1.800,00 EUR 690,00 Bücher/Lernmittel Ca. EUR 350,00 EUR 49,00** EUR 32,00** Prüfungsgebühren* EUR 994,70 EUR 280,00 EUR 260,00 *Die Prüfungsgebühr entspricht dem jetzigen Stand und kann sich bis zum Prüfungsdatum ändern. **Tipp: Beide Bücher zusammen kosten 61,00 EUR (https://vh‐buchshop.de/sackmann‐co) 11
TIPP Nach Abschluss aller 4 Teile der Meistervorbereitung – in Lehrgängen der Bildungsstätten der Handwerkskammer OWL ‐ erhalten Sie einen Gutschein über 300,00 EUR – einsetzbar für weitere Kurse in unserem Haus! Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es? Sie müssen den Nachweis über die bestandene Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen möchten, erbringen. Mögliche Ausnahmereglungen müssen im Einzelfall abgestimmt werden. Sprechen Sie uns an! Wie melde ich mich an? Für die Anmeldung füllen Sie das beiliegende Formular aus, unterschreiben es und schicken es an das BBZ. Als Nachweis dafür, dass Sie auch die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, legen Sie bitte noch die Kopie Ihres Gesel‐ lenbriefes bei. ONLINE‐ANMELDUNG Eine Online‐Anmeldung ist selbstverständlich auch möglich unter bbz.handwerk‐owl.de! 12
4 Die finanzielle Förderung durch Aufstiegs‐BAföG Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt das Ziel, Teilnehmer*innen an Maßnahmen der beruf‐ lichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen. Wer wird gefördert? Handwerker*innen und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zu Handwerks‐ oder Indust‐ riemeister*innen, Techniker*innen, Fachkaufleuten, Fachkrankenpfleger*innen, Betriebsinformatiker*innen, Pro‐ grammierer*innen, Betriebswirt*innen oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten und die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen, können die Aufstiegsförderung beantragen. Auch Bachelor‐ absolvent*innen, die zusätzlich eine Aufstiegsqualifizierung anstreben und die Voraussetzung hierfür erfüllen wer‐ den gefördert sowie Personen, die nach den jeweiligen öffentlich‐rechtlichen Fortbildungsregelungen für eine Aufstiegsqualifizierung ohne Erstausbildungsabschluss zur Prüfung oder zur entsprechenden schulischen Qualifi‐ zierung zugelassen werden können (z.B. Studienabbrecher*innen oder Abiturient*innen mit Berufspraxis). Förderungsberechtigt sind deutsche Staatsbürger*innen und neben bestimmten Gruppen von bevorrechtigten Ausländer*innen, z.B. aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union, auch solche ausländische Mitbürger*innen, die sich bereits drei Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig gewesen sind. Eine Altersgrenze besteht nicht. Welche Maßnahme ist förderungsfähig? Förderungsfähige Fortbildungsveranstaltungen müssen folgende Kriterien erfüllen: der angestrebte Fortbildungs‐ abschluss muss eine nach §4 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder nach §25 der Handwerksordnung (HwO) anerkannte Erstausbildung oder einen vergleichbaren bundes‐ oder landesrechtlich geregelten Berufsabschluss oder eine diesen Berufsabschlüssen vergleichbare Qualifikation voraussetzen und muss zudem über dem Niveau einer Facharbeiter*in‐, Gesell*in‐, Gehilf*inprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen (Ausnahme: Aufstiegsqualifizierungen, die nach den jeweiligen öffentlich‐rechtlichen Fortbildungsregelungen keinen Erstaus‐ bildungsabschluss voraussetzen). Auch Maßnahmeabschnitte, das heißt einzelne, aufeinander aufbauende oder fachlich aufeinander abgestimmte in sich selbstständige Teile einer Aufstiegsfortbildung, können gefördert werden. Dieses gilt auch für eine Fortbil‐ dung, die im vollen Umfang auf eine weitere Fortbildung anrechenbar ist. Die*der Antragsteller*in muss einen Fortbildungsplan vorlegen. Die Maßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden (bei Maßnahmen auf der ersten Fortbildungsstufe – DQR 5: 200 Unterrichsstunden) umfassen (Mindestdauer), bei Maßnahmeabschnitten ist die Gesamtdauer aller Abschnitte maßgebend. Bei Vollzeitmaßnahmen müssen in der Regel Lehrveranstaltungen wöchentlich an vier Werktagen mit mindestens 25 Unterrichtsstunden (Fortbildungsdichte) stattfinden. Vollzeitfortbildungen dürfen insgesamt nicht länger als drei Jahre dauern (maximaler Zeitrahmen). Bei Teilzeitmaßnahmen müssen die Lehrveranstaltungen im Durch‐ schnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden je Monat (Fortbildungsdichte) umfassen. Teilzeitmaßnahmen dürfen insgesamt nicht länger als vier Jahre (bei Maßnahmen auf der ersten Fortbildungsstufe – DQR 5: drei Jahre) dauern (maximaler Zeitrahmen). Fernlehrgänge können wie Teilzeitlehrgänge ebenfalls gefördert werden, wenn sie die Förderungsvoraussetzun‐ gen des AFBG erfüllen und zusätzlich den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen. Medi‐ engestützte Lehrgänge können ebenfalls gefördert werden, wenn sie durch Präsenzunterricht oder eine diesem vergleichbare unverbindliche mediengestützte Kommunikation ergänzt werden und regelmäßige Erfolgskontrol‐ len durchgeführt werden, wobei reine Selbstlernphasen nicht förderfähig sind. 13
Eine weitere Fortbildungsmaßnahme kann gefördert werden, wenn der Zugang zu dieser Maßnahme erst durch den erfolgreichen Abschluss der ersten nach dem AFBG geförderten Maßnahme eröffnet wird oder wenn beson‐ dere Umstände des Einzelfalles dies rechtfertigen. Besondere Umstände sind zum Beispiel dann gegeben, wenn ein wichtiger Grund (beispielsweise Krankheit) der Ausübung des Berufes entgegensteht. Die Bildungsstätte muss Fehlzeiten dokumentieren, da sie gegenüber der Bewilligungsbehörde nachweispflichtig ist. Fehlzeiten über 30 % können zur Rückforderung oder Einstellung der Förderung führen. Wichtig: Der Antrag sollte vor Lehrgangsbeginn gestellt werden. Wichtig! Der Antrag sollte frühzeitig vor Lehrgangsbeginn gestellt werden! Förderart Teilzeitlehrgänge Förderung der Lehrgangs‐ und Prüfungsgebühren als "Maßnahmebeitrag", d.h. bis max. 15.000,00 EUR; davon sind 50% Zuschuss und 50% Darlehen. Vollzeitlehrgänge Förderung der Lehrgangs‐ und Prüfungsgebühren (wie Teilzeit) als "Maß‐ nahmebeitrag" und monatliches Unterhaltsgeld (abhängig vom Einkom‐ men, Vermögen und Familienstand der*des Antragsteller*in). Das Unter‐ haltsgeld wird größtenteils als Zuschuss gewährt. Prüfungsgebühren Wichtig: Die Prüfungsgebühren können bei Vorliegen des Gebührenbe‐ scheides zusätzlich beantragt werden. Meisterprüfungsstück Für die Materialkosten des Meisterprüfungsprojekts werden bis zu 50% bzw. vergleichbare (maximal 2.000,00 EUR) gefördert. Hiervon sind 50% Zuschuss und 50% Dar‐ Arbeiten lehen. Förderumfang (Maximalbeträge) Unterhaltsbeitrag bei Vollzeitlehrgängen. Stand: 01.08.2020 Antragsteller*in (davon max. 783,00 EUR Zuschuss) 885,00 EUR Erhöhung Ehepartner*in (100% Zuschuss!) 235,00 EUR Erhöhung pro Kind (100% Zuschuss!) 235,00 EUR 14
Bitte beachten! Alleinerziehende können zusätzlich bei Voll‐ und Teilzeitmaßnahmen noch einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 150,00 EUR für die notwendige Kinderbetreuung (Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) erhalten. Vermögensfreibeträge Stand: 01.08.2020 Antragsteller*in 45.000,00 EUR Ehepartner*in 2.300,00 EUR pro Kind 2.300,00 EUR Einkommensfreibeträge (netto) Stand: 01.08.2020 Antragsteller*in 290,00 EUR Ehepartner*in 630,00 EUR pro Kind 570,00 EUR Darlehensvertrag Nach der Bewilligung durch die zuständige Behörde erhält die*der Lehrgangsteilnehmer*in innerhalb ca. einer Kalenderwoche von der KfW‐Bank einen Darlehensvertrag. Dieser weist die bewilligten Darlehensbeträge laut Bewilligungsbescheid aus. Der Vertrag muss unterschrieben, durch eine bevollmächtigte Institution/Person (Notar oder Bank) zur Legiti‐ mation gegengezeichnet und innerhalb der genannten Frist zurück gesendet werden. Rückzahlung des Darlehens Das Darlehen ist während der Fortbildung und während der anschließenden Karenzzeit von 2 Jahren – längstens jedoch 6 Jahre – zins‐ und tilgungsfrei. Darlehenserlass Hat die*der Darlehensnehmer*in die Fortbildungsprüfung bestanden, wird ihr*ihm gegen Vorlage einer be‐ glaubigten Kopie des Prüfungszeugnisses 50% des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs‐ und Prüfungsgebühren erlassen. Gründen oder übernehmen Geförderte nach bestandener Abschlussprüfung innerhalb von drei Jahren nach Beendigung der Maßnahme im Inland ein Unternehmen oder eine freiberufliche Existenz oder erweitern einen bestehenden Gewerbebetrieb und tragen sie dafür überwiegend die unternehmerische Verantwortung, kann das auf die Lehrgangs‐ und Prüfungsgebühren entfallende Restdarlehen in voller Höhe erlassen werden. 15
Die Beantragung eines Erlasses muss erfolgen bei der KfW‐Bankengruppe Niederlassung Bonn 53170 Bonn Telefon: 0228/831‐9996 Wo und wann muss ich die Förderung beantragen? Die Förderung muss rechtzeitg vor Beginn der Fortbildung beantragt werden. Vorprüfstelle und Antragsausgabe: Bewilligungsbehörde für Antragsteller*innen Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer mit Erstwohnsitz in NRW: OWL zu Bielefeld Bezirksregierung Köln Campus Handwerk 1 Dezernat 49 33613 Bielefeld 50606 Köln Telefon‐Nr.: 0221/147‐4980 Kundenberater*innen: Telefax‐Nr.: 0221/147‐4951 Frau Vanessa Feraj 0521/56 08 ‐ 5 11 E‐Mail: afbg@bezreg‐koeln.nrw.de Frau Olivia Frevert 0521/56 08 ‐ 5 14 Frau Maren Bergmann 0521/56 08 ‐ 5 12 Weitere Infos unter: www.aufstiegs‐bafoeg.de Telefax‐Nr. 0521/56 08 ‐ 1 99 Gibt es neben dem Aufstiegs‐BAföG weitere Unterstützungsmög‐ lichkeiten? Möglicherweise schon! Sie können prüfen lassen, ob eine Berechtigung zum Erhalt von Wohngeld vorliegt. An‐ sprechpartner ist die Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde. Außerdem können Sie prüfen lassen, ob Sie für die Begabtenförderung in Frage kommen. Ansprechpartnerin in der Handwerkskammer OWL zu Bielefeld ist Petra Sielemann (Telefon 05 21/56 08 ‐ 303 oder petra.siele‐ mann@hwk‐owl.de). 16
5 Kontaktdaten und Ansprechpartner*innen im BBZ Sie haben Fragen zur Planung Ihrer Kurse oder z. B. zur Beantragung von Fördergeldern? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir sind gerne für Sie da! Handwerkskammer Ostwestfalen‐Lippe zu Bielefeld Berufsbildungszentrum Campus Handwerk 1 33613 Bielefeld Das Kundenberater*innen‐Team finden Sie im Service‐Center im Erdgeschoss. Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin! E‐Mail weiterbildung@hwk‐owl.de Internet bbz.handwerk‐owl.de Telefon 05 21 / 56 08 – 5 55 Telefax 05 21 / 56 08 – 555 Olivia Frevert Kundenberaterin Ansprechpartnerin für alle Teile der Meistervorbereitung sowie Aufstiegs‐BAföG Telefon 05 21 / 56 08 ‐ 5 14 E‐Mail vanessa.feraj@hwk‐owl.de Roland Willrich Stellvertretender Leiter des Berufsbildungszenrums und Leiter des Fachbereichs Intelligente Gebäudetechnologien Ansprechpartner für alle fachlich‐inhaltlichen Fragen der Meistervorbereitung. Telefon 05 21 / 56 08 ‐ 5 10 E‐Mail roland.willrich@hwk‐owl.de Bildnachweise: HWK OWL, Holger Blechschmidt, Samba fotografie, detering design GmbH, pixabay, Veit Mette, Thomas F. Starke Änderungen/Irrtümer vorbehalten. Stand: April 2021 17
Anlagen Allgemeine Teilnahmebedingungen 1. Veranstalter, Rechtsträger Kann der Teilnehmer den Nachweis erbringen, dass dem Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Bildungsmaß‐ Veranstalter ein wirtschaftlicher Nachteil nicht oder we‐ nahmen (Lehrgänge), die durch die Handwerkskammer Ost‐ sentlich niedriger als der genannte pauschalierte Schadens‐ westfalen‐Lippe zu Bielefeld als Veranstalter durchgeführt ersatz entstanden ist, so hat der Veranstalter nur einen werden. Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaft‐ lichen Nachteils. Grundsätzlich stehen die Bildungsmaßnahmen der Hand‐ werkskammer Ostwestfalen‐Lippe zu Bielefeld jedem offen. 6. Kündigung durch den Teilnehmer nach Lehrgangsbeginn Sofern für die Zulassung zur Prüfung besondere Zulassungs‐ Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Zur Fristwahrung voraussetzungen gelten, müssen diese erfüllt werden. Die gilt das Datum des Poststempels. Bei berufsbegleitenden Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme begründet nicht Lehrgängen bzw. Teilzeitschulen ist eine Kündigung mit ei‐ den Anspruch auf Prüfungszulassung. ner Frist von 3 Monaten zum Monatsende möglich. Bei Vollzeitlehrgängen bzw. Tagesschulen ist eine Kündigung 2. Vertragsabschluss mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich. Mit der verbindlichen Bestätigung der Anmeldung kommt Die Lehrgangsgebühr/das Lehrgangsentgelt ist bis zum der Vertrag zustande. Ende der Kündigungsfrist anteilig zu zahlen. Kann der Teil‐ nehmer den Nachweis erbringen, dass dem Veranstalter 3. Gebühren durch die Kündigung kein oder ein wesentlich niedrigerer Die Lehrgangsgebühren/Lehrgangsentgelte werden mit Zu‐ wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist, so hat der Veran‐ gang des Gebührenbescheides/der Rechnung fällig. stalter nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewie‐ senen wirtschaftlichen Nachteils. 4. Zahlungsbedingungen, Ratenzahlung Die Einzelheiten der beantragten Ratenzahlung werden in 7. Rücktritt durch den Veranstalter einer individuellen Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer Der Veranstalter ist berechtigt, bei ungenügender Beteili‐ und dem Veranstalter festgelegt. Kommt es zu keiner Eini‐ gung, Ausfall eines Dozenten oder anderen zwingenden gung hierüber, schuldet der Teilnehmer die Gebühr/das Gründen bis zum Beginn des Lehrgangs diesen abzusagen. Entgelt gemäß Ziffer 3. Ein Anspruch auf Ratenzahlung be‐ Bereits bezahlte Gebühren/Entgelte werden erstattet; wei‐ steht nicht. tergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen. 5. Rücktritt des Teilnehmers ¹ Bis spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn kann der Teil‐ 8. Computernutzung nehmer durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Veran‐ Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Software nur für Schu‐ stalter zurücktreten. Für den Zeitpunkt des Rücktritts ist lungszwecke zu nutzen, nicht zu vervielfältigen, zu ändern der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter oder an Dritte weiterzugeben bzw. Dritten nutzbar zu ma‐ maßgebend. chen. Genauso dürfen Zugangsdaten nicht an Dritte weiter‐ Vom 13. Tag vor Lehrgangsbeginn (erster Tag nach Ablauf gegeben werden bzw. Dritten nutzbar gemacht werden. der vorgenannten Rücktrittsfrist) bis zum Tag des Lehr‐ Des Weiteren ist der Teilnehmer nicht berechtigt, Konfigu‐ gangsbeginns ist ein Rücktritt in der vorgenannten Form rationen an Hard‐ und Software sowie Installationen frem‐ mit folgender Maßgabe möglich: der Software und externer Daten ohne Zustimmung des Der Veranstalter kann einen pauschalierten Schadensersatz Dozenten durchzuführen. Urheberrechte sind zu beachten. in Höhe von In den schriftlichen Informationen zu dem angebotenen Lehrgang, die diesem Vertrag zugrunde liegen, erhalten die 50% der Gebühr/des Entgeltes bei Lehrgängen mit ei‐ Teilnehmenden einen Hinweis auf die Notwendigkeit des ner Dauer bis 120 Unterrichtsstunden Einsatzes einer von ihnen zu stellenden Hard‐ und Soft‐ 30% der Gebühr/des Entgeltes bei Lehrgängen mit ei‐ ware. Die Bereitstellung dieser technischen Arbeitsmittel ner Dauer bis 240 Unterrichtsstunden durch die Teilnehmenden ist verpflichtend und Vorausset‐ 15% der Gebühr/des Entgeltes bei Lehrgängen mit ei‐ zung für die Teilnahme am Lehrgang. ner Dauer über 240 Unterrichtsstunden verlangen. _____ ¹ Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung, wie z. B. Teilnehmer/Innen, verzichtet. Entsprechende Be‐ griffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter. 18
9. Internetnutzung 14. Sonstiges Der Teilnehmer darf den Internetzugang der Schulungs‐ Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorste‐ computer nicht für schulungsfremde Zwecke nutzen. Schu‐ henden Allgemeinen Teilnahmebedingungen bleibt die lungsfremde Zwecke sind insbesondere das Aufrufen oder Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Im Downloaden von Seiten mit z.B. pornografischen, politisch Übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetz‐ radikalen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden buches. Inhalten. Ferner dürfen keine Uploads durchgeführt wer‐ den. Widerrufsbelehrung bei Onlineanmeldung über die Homepage 10. Hausordnung / Gästehausordnung Der Teilnehmer hat die Hausordnung und ggf. die Gäste‐ Widerrufsrecht hausordnung zu befolgen. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E‐ Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Be‐ 11. Ausschluss von Lehrgängen lehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und Der Veranstalter kann den Teilnehmer, der die jeweilige auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten ge‐ Lehrgangsgebühr/das jeweilige Lehrgangsentgelt oder die mäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 entsprechende Rate nicht bezahlt hat, von der weiteren EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die recht‐ Teilnahme durch Kündigung des Vertrages ausschließen. zeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu rich‐ Ebenso kann der Veranstalter in den Fällen verfahren, in ten an: Handwerkskammer Ostwestfalen‐Lippe zu Bielefeld, denen der Teilnehmer die Vorschriften der Computer‐ und Berufsbildungszentrum, Campus Handwerk 1, 33613 Biele‐ Internetnutzung (Ziffer 8 u. 9) sowie die Hausordnung (Zif‐ feld. Fax: 0521 5608‐199 oder weiterbildung@hwk‐owl.de. fer 10) nicht beachtet oder die Durchführung des Lehr‐ gangs gefährdet. Der Teilnehmer hat einen ggf. zu verant‐ Widerrufsfolgen wortenden Schaden zu ersetzen. Die Pflicht zur Entrichtung Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits der gesamten Lehrgangsgebühr/des gesamten Lehrgangs‐ empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezo‐ entgeltes bleibt in diesem Fall bestehen. gene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Ge‐ brauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in ver‐ 12. Haftung schlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise Bei Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums eines Teil‐ herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. nehmers während des Aufenthaltes am Lehrgangsort haftet Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungs‐ der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. verpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleich‐ wohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. 13. Nutzung von e‐Learning‐Angeboten Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufs‐ Jeder Teilnehmende erhält von uns einen persönlichen Zu‐ erklärung, für uns mit deren Empfang. gang. Die Nutzung der e‐Learning‐Software (ILIAS) ist auf diesen Teilnehmenden und auf einen bestimmten Zeitraum Besondere Hinweise begrenzt. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von nicht erlaubt. beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig Das Unterrichtsmaterial darf weder im Original noch in ko‐ erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. pierter bzw. digitalisierter Form an unbeteiligte Dritte wei‐ tergegeben werden. Das gilt auch für korrigierte und kom‐ Ende der Widerrufsbelehrung mentierte Aufgabenlösungen. Pro gebuchten Lehrgang darf nur eine Person direkt online und visuell vor dem Bildschirm, als auch als Hörteilnehmer teilnehmen. Der digitale und analoge Mitschnitt ist untersagt und wird bei Verstoß sowohl urheberrechtlich als auch strafrechtlich verfolgt (§§ 15 ff. UrhG) Ein Verstoß gegen einen oder mehreren der beschriebenen Punkte berechtigt uns zum Ausschluss des Teilnehmenden. Stand: 01.04.2021 19
Anmeldung Anmeldung Hiermit melde ich mich zu dem Fortbildungslehrgang/Weiterbildungslehrgang verbindlich an. Kurs: vom: __________________bis: __________________ Kunden‐Nr. (falls vorhanden): Name/Geburtsname: Vorname: Geburtsort: Geburtsdatum: Straße/Nr.: PLZ/Ort: Tel. (Privat): Tel. (Dienstlich): E‐Mail: Ausbildungsberuf: bestanden am: Bitte in Fotokopie Ihren Gesellen‐ oder Facharbeiterbrief beifügen. Wenn Sie die Gesellenprüfung nicht in dem Handwerk ab‐ gelegt haben, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen möchten, benötigen wir für die Teile I und II den Nachweis Ihrer Gesel‐ lentätigkeit (mehr als 1 Jahr) in Form von Arbeitsnachweisen oder Rentenversicherungsnachweisen. Diese sind der Anmeldung beizufügen. Falls die Rechnungsstellung an die Firma erfolgen soll, bitte Firmenanschrift angeben und mit Stempel versehen. Firma und Firmenstempel: Adresse: Telefon/E‐Mail: Unterschrift Betriebsinhaber: ☐ Ich bin an einer Gästehausunterbringung interessiert. Bitte senden Sie mir Informationen zu. ☐ Die beigefügten Teilnahmebedingungen erkenne ich an. Ort, Datum: Unterschrift: X Hinweis zum Datenschutz: Ihre persönlichen Daten werden von uns gespeichert und zu Zwecken der Werbung in eigener Sache und Statistik verwendet. Ihre Daten werden nur in allgemeiner, nicht personenbezogener Form veröffentlicht. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte findet nicht statt. Hinweis: Das Einverständnis zur Speicherung und Nutzung Ihrer persönlichen Daten kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Mittei‐ lung an den Veranstalter widerrufen werden. Dies gilt allerdings nicht für die zur Abwicklung Ihrer Anmeldung erforderlichen Daten. Nach Erhalt des Widerrufs wird der Veranstalter die betreffenden Daten nicht mehr nutzen und verarbeiten bzw. löschen. Der Widerruf ist zu richten an: Handwerkskammer Ostwestfalen‐Lippe zu Bielefeld, Berufsbildungszentrum, Campus Handwerk 1, 33613 Bielefeld ☐ Ich habe den Hinweis zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und bin mit der Regelung einverstanden. Ort, Datum: Unterschrift: X Karrieretag Frühjahr 2021 20
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