Friseur Kosmetik Informationen für angehende Meister*innen - Berufsbildungszentrum der ...

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Friseur Kosmetik Informationen für angehende Meister*innen - Berufsbildungszentrum der ...
Informationen für angehende
Meister*innen
Friseur‐Kosmetik
Friseur Kosmetik Informationen für angehende Meister*innen - Berufsbildungszentrum der ...
Inhalt
1      Darum sind Sie bei uns richtig .......................................................................................3
Wir verstehen unser Handwerk ‐ Wir sind Ihr Karrierebegleiter ............................................................ 3
Individuell ................................................................................................................................................ 3
Anerkannt ................................................................................................................................................ 3
Nah         ................................................................................................................................................ 3
Leidenschaft ............................................................................................................................................ 4
Räumlichkeiten und Ausstattung ............................................................................................................ 5

2      Das Fachliche ................................................................................................................6
Welche Zielsetzung hat die Fortbildung zum*r Doppelmeister*in? ....................................................... 6
Welche Kurse muss ich bis zur Meisterprüfung belegen? ...................................................................... 6
Welche Inhalte erwarten mich in den Teilen I und II? ............................................................................ 7
Welche Inhalte erwarten mich in den Kursen zu Teil III und IV? ............................................................ 8

3      Die Anmeldung .............................................................................................................9
Wann finden die nächsten Kurse statt? .................................................................................................. 9
Welche Kosten kommen auf mich zu? .................................................................................................. 10
Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es? ....................................................................................... 11
Wie melde ich mich an? ........................................................................................................................ 11

4      Die finanzielle Förderung durch Aufstiegs‐BAföG ........................................................ 12
Wer wird gefördert? .............................................................................................................................. 12
Welche Maßnahme ist förderungsfähig? .............................................................................................. 12
Wo und wann muss ich die Förderung beantragen? ............................................................................ 15
Gibt es neben dem Aufstiegs‐BAföG weitere Unterstützungsmöglichkeiten? ..................................... 15

5 Kontaktdaten und Ansprechpartner*innen im BBZ ..................................................... 16
Anlagen ............................................................................................................................. 17

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1 Darum sind Sie bei uns richtig

Wir verstehen unser Handwerk ‐ Wir sind Ihr Karrierebegleiter
              Als langjährig erfahrener Bildungsträger ist das Berufsbildungszentrum der Handwerks‐
              kammer OWL zu Bielefeld eine wichtige Anlaufstelle in der Region OWL für die Gewerke
              Elektrotechnik, SHK, Metallbau, Feinwerkmechanik, Fügetechnik, Konditoren, Zahntech‐
              nik, Friseure und Kosmetik sowie Kfz. An den Standorten Bielefeld und Lemgo schulen wir
              jährlich mehr als 9.000 Auszubildende, angehende Meister*innen und weiterbildungswil‐
              lige Fachkräfte in verschiedenen Lehrgängen und Kursen.
              Das Berufsbildungszentrum ist nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert. Zusätzlich garantiert das
              Siegel der Zentralstelle für Weiterbildung im Handwerk (ZWH) ein hohes Qualitätsniveau
              aller Bildungsangebote.

                Individuell
                Sie wollen Ihren Abschluss? Wir wollen das auch und so unterstützen wir Sie ganz
                individuell, damit Sie Ihr Bildungsziel erreichen.

                Anerkannt
                Als Bildungseinrichtung der Handwerkskammer bieten wir Zertifikatskurse und
                Abschlüsse mit öffentlich‐rechtlich anerkannter Abschlussprüfung.

                Nah
                Der Campus Handwerk Bielefeld liegt zentral und ist perfekt zu erreichen.

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Leidenschaft
Unsere Dozent*innen sind Expert*innen in ihrem Job und „brennen“ dafür, ihr Know‐how weiterzugeben. Und
nicht zuletzt: Lernen soll Spaß machen und der kommt bei uns nicht zu kurz.
Das ist unser Team im Fachbereich Friseur/Kosmetik und im Fachbereich Kaufmännische Lehrgänge.

             Sarah Lüke                        Alwin Landegent                 Tuong An Steffi Nygen
  Friseur‐ und Kosmetik‐Meisterin,      Friseur‐Meister und Geprüfter           Kosmetik‐Meisterin,
              Lehrkraft                      Betriebswirt (HWK),            Make‐up Artist,Sugaring Expert,
                                                  Lehrkraft                          Lehrkraft

          Melanie Becker                        Thomas Walde                          Tanja Handke
   Staatlich geprüfte Betriebswirtin     Staatlich geprüfter Betriebswirt    M. Sc. Betriebliche Berufsbildung &
 Lehrkraft im FB Kaufm. Lehrgänge      Lehrkraft im FB Kaufm. Lehrgänge             Bildungsmanagement
                                                                            Lehrkraft im FB Kaufm. Lehrgänge

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Räumlichkeiten und Ausstattung
Bei uns lernen Sie in modernen Schulungsräumen mit hochwertiger Ausstattung. In unseren Lehrgängen und Kur‐
sen kommen hochwertige Produkte verschiedener Hersteller zum Einsatz.

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2 Das Fachliche

Welche Zielsetzung hat die Fortbildung zum*r Doppelmeister*in?
Durch die Meisterprüfung wird festgestellt, „dass die zu prüfende Person befähigt ist, einen Handwerksbetrieb
selbstständig zu führen, Leitungsaufgaben in den Bereichen Technik, Betriebswirtschaft, Personalführung und
‐entwicklung wahrzunehmen, die Ausbildung durchzuführen und seine berufliche Handlungskompetenz selbst‐
ständig umzusetzen und an neue Bedarfslagen in diesen Bereichen anzupassen.“
Was Gegenstand der Fortbildung zum*r Meister*in ist, kann man deshalb insgesamt so skizzieren:
           Theorie und Praxis des Friseur‐Handwerks sowie des Kosmetiker‐ Gewerbes
           Somit die Ganzheitliche Betrachtung in Sachen Frisuren und Kosmetik für sich und Ihre Kunden
           Planung und Organisation von betrieblichen Arbeitsabläufen
           Betriebswirtschaftliche und kaufmännische Steuerung eines Handwerksbetriebs
           Ausbilden und Führen von Mitarbeiter*innen
           Selbständige Anwendung und Weiterentwicklung der eigenen beruflichen Kompetenzen

Welche Kurse muss ich bis zur Meisterprüfung belegen?
Die Meisterprüfung hat vier Teile zu denen Sie die entsprechenden Kurse bei uns im Haus besuchen.
 Teil         Prüfungsinhalt                                               Kurs im Berufsbildungszentrum
 Teil I       Hier wird geprüft, ob übliche handwerkliche Arbeiten eines   Ein Meistervorbereitungslehrgang im
              fachlichen Schwerpunkts „meisterhaft“ ausgeführt werden      Friseur‐Handwerk und Kosmetiker‐
              können.                                                      Gewerbe in Vollzeit für 2 Meistertitel
 Teil II      Hier stellen Sie Ihr Fachwissen unter Beweis. Hierzu gehö‐
              ren das analysieren, bewerten, dokumentieren und Aufzei‐
              gen entsprechender Lösungen zu verschiedensten The‐
              menbereichen.
 Teil III     Hier muss nachgewiesen werden, dass die nötigen              Fachmann*frau für kaufmännische
              betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen     Betriebsführung
              Kenntnisse vorliegen, um einen Betrieb zu führen.
 Teil IV      Hier wird das berufs‐ und arbeitspädagogische Wissen und     Ausbildung der Ausbilder
              die Eignung zum Ausbilder überprüft.

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Welche Inhalte erwarten mich in den Teilen I und II?
Weil die fachlichen Anforderungen in der Praxis beständig wachsen, werden im Kombikurs Friseur‐Kosmetikmeis‐
ter*in (zur Vorbereitung auf die Teile I und II der Meisterprüfung) folgende handlungsorientierte handwerkliche
Bereiche vermittelt:
 Teil I           Projektarbeit (Entwurf, Planung, Angebot)
                  Praxis Projektarbeit in der Kombination aus der kreativen Umgestaltung zweier Kundentypen
                   nach modischen Tendenzen aus verschiedensten Dienstleistungsbereichen des Friseur‐
                   Handwerks, sowie kosmetische Dienstleitstungen anhand einer selbst gewählten Spezialbe‐
                   handlung aus verschiedensten Themengebieten
                  Fachgespräch
                   Situationsaufgaben Wie z.B. Ganzkörpermassage, Modellage, kosmetische Hand‐ und Fuß‐
                   pflege und Abend‐ Make‐up zu einem besonderen Anlass inklusive contouring sowie ver‐
                   schiedenste Friseurarbeiten zu den Themengebieten Umformung, Hochsteckfrisuren sowie
                   das Einarbeiten von Haarersatz, zusätzlich das erstellen eines Situationskopfes, in Bezug auf
                   Schnitt und Styling inklusive Kundenberatung

 Teil II   Gestaltung und Technik/ kosmetische Dienstleistungen
                  Haar‐ und Kopfhautbeurteilung/Kundenberatung/ Anamnese
                   Konzepte zur Gesundheitsförderung
                  Entwerfen von Frisuren und Make‐up
                  Theorie der Haarschneidetechniken
                  Methoden der Haarpflege und Frisurengestaltung
                  Theorie der Haarfarbkosmetik und der haarstrukturverändernden Maßnahmen
                  Bewertung und Beurteilung von Haarersatz
                  Kosmetische Behandlungstechniken unterschiedlicher Hauttypen
                  Kosmetische Chemie
                  Make‐up‐Entwürfe inklusive Contouring
                  Methoden zur Problemzonenbehandlung
                  Massagetechniken/‐mittel
                  Verfahren der Depilation und Epilation
                  Methoden der kosmetischen Hand‐/Fußpflege
                  Umgang mit Spezialgeräten

           Salon‐ Institutsmanagement
                  Unfall‐, Arbeits‐, Gesundheitsschutz
                  Entwicklung eines Salon‐ bzw. Institutskonzepts
                  Kostenermittlung, Kalkulation, Planung Betriebsablauf
                  Personalführungskonzepte/Informations‐ Kommunikationssysteme
                  Schwächenanalyse, Qualitätsmanagement, Marketing

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BITTE BEACHTEN
                          Für die Teilnahme an den Kursen der Meistervorbereitung ist der
                          Zugang zu einem funktionstüchtigen PC notwendig. Außerdem findet
                          fallweise Online‐Unterricht statt! Sie benötigen hierfür einen PC/Laptop
                          oder ein Tablet, einen Internetzugang und ein Headset.

Welche Inhalte erwarten mich in den Kursen zu Teil III und IV?
Die Fortbildung zum*r Fachmann*frau für kaufmännische Betriebsführung ist entscheidend auf dem Weg zum
Meistertitel. Denn hier werden die kaufmännischen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen vermit‐
telt, die Ihnen helfen, einen Betrieb zu leiten oder sogar zu gründen. Die Fortbildung „Ausbildung der Ausbilder“
befähigt den Nachwuchs im Betrieb auszubilden zu können. Beide Fortbildungen werden durch den zuständigen
Meisterprüfungsausschuss auf den Teil III (FKB) und den Teil IV (ADA) angerechnet. Folgende Themen sind Inhalt
der Fortbildungen:
 Fachmann*frau für                        Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen
 kaufmännische Betriebsführung
                                          Gründungs‐ und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen
 (FKB)                                     und bewerten
                                          Unternehmensführungsstrategien entwickeln
                                          Buchhaltung im Handwerksbetrieb unter Einsatz von Software
                                          Informations‐/ Kommunikationstechnologien nutzen
 Ausbildung der Ausbilder (ADA)           Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
                                          Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubilden‐
                                           den mitwirken
                                          Ausbildung durchführen
                                          Ausbildung abschließen

                                                                                                              8
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3 Die Anmeldung

Wann finden die nächsten Kurse statt?

                                Alle tagesaktuellen Lehrgangstermine finden Sie auf unserer Webseite
                                unter bbz.handwerk‐owl.de

Meistervorbereitungskurse – Fachtheorie und Fachpraxis (Teile I und II)*
Das Berufsbildungszentrum in Bielefeld bietet seine Meisterkurse im Friseur‐Handwerk und Kosmetiker‐ Gewerbe
in Vollzeit an. Dieser Spezialkurs hat einen Stundenumfang von 720 Unterrichtseinheiten.
 Kurs                            Beginn                Ende                 Unterrichtszeit
 Vollzeit                        10.01.2022            04.05.2022           Montag ‐ Donnerstag, 07.30 ‐ 16.15 Uhr
                                 08.08.2022            29.11.2022           Freitag, 07.30 ‐ 11.45Uhr
*Angaben ohne Gewähr, bitte vergewissern Sie sich auf unserer Webseite über die tagesaktuelle Verfügbarkeit der einzelnen Kurse.

AdA – Ausbildung der Ausbilder (120 Unterrichtsstunden)*
 Kurs                              Beginn              Ende                 Unterrichtszeit
 Vollzeit                          31.05.2021          18.06.2021           Montag‐Freitag, 7.30 – 14.30 Uhr
                                   13.09.2021          01.10.2021
                                   25.10.2021          12.11.2021
                                   22.11.2021          10.12.2021
                                   10.01.2022          28.01.2022
                                   14.02.2022          04.03.2022
                                   28.03.2022          19.04.2022
                                   30.05.2022          21.06.2022
                                   04.07.2022          22.07.2022
                                   12.09.2022          30.09.2022
                                   24.10.2022          14.11.2022
                                   28.11.2022          16.12.2022
 Teilzeit                          24.08.2021          09.12.2021           Dienstag + Donnerstag,17.30 – 20.45 Uhr
                                   17.01.2022          04.05.2022
                                   23.08.2022          08.12.2022
*Angaben ohne Gewähr, bitte vergewissern Sie sich auf unserer Webseite über die tagesaktuelle Verfügbarkeit der einzelnen Kurse.

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Fachmann*frau für kaufmännische Betriebsführung (320 Unterrichtsstunden)*
 Kurs                              Beginn              Ende                 Unterrichtszeit
 Vollzeit                          17.01.2022          11.03.2022           Montag‐Freitag, 7.30 – 14.30 Uhr
                                   07.02.2022          01.04.2022
                                   14.03.2022          06.05.2022
                                   25.04.2022          22.06.2022
                                   20.06.2022          12.08.2022
                                   11.07.2022          02.09.2022
                                   15.08.2022          07.10.2022
                                   05.09.2022          28.10.2022
                                   17.10.2022          09.12.2022
                                   21.11.2022          27.01.2023

 Teilzeit                          16.08.2021          15.06.2022           Montag + Mittwoch, 17.30 – 20.45 Uhr
                                   11.01.2022          09.12.2022
                                   24.01.2022          19.12.2022
                                   08.08.2022          15.06.2023

*Angaben ohne Gewähr, bitte vergewissern Sie sich auf unserer Webseite über die tagesaktuelle Verfügbarkeit der einzelnen Kurse.

                                BITTE BEACHTEN
                                Im Anschluss an den jeweiligen Lehrgang findet eine Prüfungsphase
                                statt.

Welche Kosten kommen auf mich zu?
Kosten fallen an für den Besuch der verschiedenen Lehrgänge, für Bücher und Lehrmittel sowie für die Prüfungen.
Diese Kosten teilen sich wie folgt auf:
                                   Meistervorbereitung               Fachmann*frau                      Ausbildung der
                                   (Teile I und II)                  für kaufmännische                  Ausbilder
                                                                     Betriebsführung
 Lehrgangsgebühren                 Gültig 2022                       Gültig 2021                        Gültig 2021
                                   EUR 6.400,00                      EUR 1.800,00                       EUR 690,00
 Bücher/Lernmittel                 Ca. EUR 900,00                    EUR 49,00**                        EUR 32,00**
 Prüfungsgebühren*                 EUR 1.949,18                      EUR 280,00                         EUR 260,00
*Die Prüfungsgebühr entspricht dem jetzigen Stand und kann sich bis zum Prüfungsdatum ändern.
**Tipp: Beide Bücher zusammen kosten 61,00 EUR (https://vh‐buchshop.de/sackmann‐co)

                                                                                                                                   10
TIPP
                          Nach Abschluss aller 4 Teile der Meistervorbereitung – in Lehrgängen
                          der Bildungsstätten der Handwerkskammer OWL ‐ erhalten Sie einen
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                          Haus!

Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es?
Sie müssen den Nachweis über die bestandene Gesellenprüfung im Friseur‐Handwerk erbringen. Mögliche Aus‐
nahmeregelungen müssen im Einzelfall abgestimmt werden. Sprechen Sie uns an!

Wie melde ich mich an?
Für die Anmeldung füllen Sie das beiliegende Formular aus, unterschreiben es und schicken es an das BBZ. Als
Nachweis dafür, dass Sie auch die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, legen Sie bitte noch die Kopie Ihres Gesel‐
lenbriefes bei.

                          ONLINE‐ANMELDUNG
                          Eine Online‐Anmeldung ist selbstverständlich auch möglich unter
                          bbz.handwerk‐owl.de!

                                                                                                            11
4 Die finanzielle Förderung durch Aufstiegs‐BAföG
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt das Ziel, Teilnehmer*innen an Maßnahmen der beruf‐
lichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen.

Wer wird gefördert?
Handwerker*innen und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zu Handwerks‐ oder Indust‐
riemeister*innen, Techniker*innen, Fachkaufleuten, Fachkrankenpfleger*innen, Betriebsinformatiker*innen, Pro‐
grammierer*innen, Betriebswirt*innen oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten und die über eine nach
dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung
oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen, können die Aufstiegsförderung beantragen. Auch Bachelor‐
absolvent*innen, die zusätzlich eine Aufstiegsqualifizierung anstreben und die Voraussetzung hierfür erfüllen wer‐
den gefördert sowie Personen, die nach den jeweiligen öffentlich‐rechtlichen Fortbildungsregelungen für eine
Aufstiegsqualifizierung ohne Erstausbildungsabschluss zur Prüfung oder zur entsprechenden schulischen Qualifi‐
zierung zugelassen werden können (z.B. Studienabbrecher*innen oder Abiturient*innen mit Berufspraxis).
Förderungsberechtigt sind deutsche Staatsbürger*innen und neben bestimmten Gruppen von bevorrechtigten
Ausländer*innen, z.B. aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union, auch solche ausländische Mitbürger*innen,
die sich bereits drei Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig gewesen sind. Eine
Altersgrenze besteht nicht.

Welche Maßnahme ist förderungsfähig?
Förderungsfähige Fortbildungsveranstaltungen müssen folgende Kriterien erfüllen: der angestrebte Fortbildungs‐
abschluss muss eine nach §4 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder nach §25 der Handwerksordnung (HwO)
anerkannte Erstausbildung oder einen vergleichbaren bundes‐ oder landesrechtlich geregelten Berufsabschluss
oder eine diesen Berufsabschlüssen vergleichbare Qualifikation voraussetzen und muss zudem über dem Niveau
einer Facharbeiter*in‐, Gesell*in‐, Gehilf*inprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen (Ausnahme:
Aufstiegsqualifizierungen, die nach den jeweiligen öffentlich‐rechtlichen Fortbildungsregelungen keinen Erstaus‐
bildungsabschluss voraussetzen).
Auch Maßnahmeabschnitte, das heißt einzelne, aufeinander aufbauende oder fachlich aufeinander abgestimmte
in sich selbstständige Teile einer Aufstiegsfortbildung, können gefördert werden. Dieses gilt auch für eine Fortbil‐
dung, die im vollen Umfang auf eine weitere Fortbildung anrechenbar ist. Die*der Antragsteller*in muss einen
Fortbildungsplan vorlegen. Die Maßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden (bei Maßnahmen auf der
ersten Fortbildungsstufe – DQR 5: 200 Unterrichsstunden) umfassen (Mindestdauer), bei Maßnahmeabschnitten
ist die Gesamtdauer aller Abschnitte maßgebend.
Bei Vollzeitmaßnahmen müssen in der Regel Lehrveranstaltungen wöchentlich an vier Werktagen mit mindestens
25 Unterrichtsstunden (Fortbildungsdichte) stattfinden. Vollzeitfortbildungen dürfen insgesamt nicht länger als
drei Jahre dauern (maximaler Zeitrahmen). Bei Teilzeitmaßnahmen müssen die Lehrveranstaltungen im Durch‐
schnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden je Monat (Fortbildungsdichte) umfassen. Teilzeitmaßnahmen dürfen
insgesamt nicht länger als vier Jahre (bei Maßnahmen auf der ersten Fortbildungsstufe – DQR 5: drei Jahre) dauern
(maximaler Zeitrahmen).
Fernlehrgänge können wie Teilzeitlehrgänge ebenfalls gefördert werden, wenn sie die Förderungsvoraussetzun‐
gen des AFBG erfüllen und zusätzlich den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen. Medi‐
engestützte Lehrgänge können ebenfalls gefördert werden, wenn sie durch Präsenzunterricht oder eine diesem
vergleichbare unverbindliche mediengestützte Kommunikation ergänzt werden und regelmäßige Erfolgskontrol‐
len durchgeführt werden, wobei reine Selbstlernphasen nicht förderfähig sind.

                                                                                                               12
Eine weitere Fortbildungsmaßnahme kann gefördert werden, wenn der Zugang zu dieser Maßnahme erst durch
den erfolgreichen Abschluss der ersten nach dem AFBG geförderten Maßnahme eröffnet wird oder wenn beson‐
dere Umstände des Einzelfalles dies rechtfertigen. Besondere Umstände sind zum Beispiel dann gegeben, wenn
ein wichtiger Grund (beispielsweise Krankheit) der Ausübung des Berufes entgegensteht. Die Bildungsstätte muss
Fehlzeiten dokumentieren, da sie gegenüber der Bewilligungsbehörde nachweispflichtig ist. Fehlzeiten über 30 %
können zur Rückforderung oder Einstellung der Förderung führen. Wichtig: Der Antrag sollte vor Lehrgangsbeginn
gestellt werden.

                          Wichtig!
                          Der Antrag sollte frühzeitig vor Lehrgangsbeginn gestellt werden!

Förderart
 Teilzeitlehrgänge               Förderung der Lehrgangs‐ und Prüfungsgebühren als "Maßnahmebeitrag",
                                 d.h. bis max. 15.000,00 EUR; davon sind 50% Zuschuss und 50% Darlehen.
 Vollzeitlehrgänge               Förderung der Lehrgangs‐ und Prüfungsgebühren (wie Teilzeit) als "Maß‐
                                 nahmebeitrag" und monatliches Unterhaltsgeld (abhängig vom Einkom‐
                                 men, Vermögen und Familienstand der*des Antragsteller*in). Das Unter‐
                                 haltsgeld wird größtenteils als Zuschuss gewährt.
 Prüfungsgebühren                Wichtig: Die Prüfungsgebühren können bei Vorliegen des Gebührenbe‐
                                 scheides zusätzlich beantragt werden.
 Meisterprüfungsstück            Für die Materialkosten des Meisterprüfungsprojekts werden bis zu 50%
 bzw. vergleichbare              (maximal 2.000,00 EUR) gefördert. Hiervon sind 50% Zuschuss und 50% Dar‐
 Arbeiten                        lehen.

Förderumfang (Maximalbeträge)
Unterhaltsbeitrag bei Vollzeitlehrgängen.
                                                                                          Stand: 01.08.2020
 Antragsteller*in (davon max. 783,00 EUR Zuschuss)                                            885,00 EUR
 Erhöhung Ehepartner*in (100% Zuschuss!)                                                      235,00 EUR
 Erhöhung pro Kind (100% Zuschuss!)                                                           235,00 EUR

                                                                                                            13
Bitte beachten!
                         Alleinerziehende können zusätzlich bei Voll‐ und Teilzeitmaßnahmen
                         noch einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 150,00 EUR für die
                         notwendige Kinderbetreuung (Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht
                         vollendet haben) erhalten.

Vermögensfreibeträge
                                                                                        Stand: 01.08.2020
 Antragsteller*in                                                                           45.000,00 EUR
 Ehepartner*in                                                                               2.300,00 EUR
 pro Kind                                                                                    2.300,00 EUR

Einkommensfreibeträge (netto)
                                                                                        Stand: 01.08.2020
 Antragsteller*in                                                                              290,00 EUR
 Ehepartner*in                                                                                 630,00 EUR
 pro Kind                                                                                      570,00 EUR

Darlehensvertrag
Nach der Bewilligung durch die zuständige Behörde erhält die*der Lehrgangsteilnehmer*in innerhalb ca. einer
Kalenderwoche von der KfW‐Bank einen Darlehensvertrag. Dieser weist die bewilligten Darlehensbeträge laut
Bewilligungsbescheid aus.
Der Vertrag muss unterschrieben, durch eine bevollmächtigte Institution/Person (Notar oder Bank) zur Legiti‐
mation gegengezeichnet und innerhalb der genannten Frist zurück gesendet werden.

Rückzahlung des Darlehens
Das Darlehen ist während der Fortbildung und während der anschließenden Karenzzeit von 2 Jahren – längstens
jedoch 6 Jahre – zins‐ und tilgungsfrei.

Darlehenserlass
Hat die*der Darlehensnehmer*in die Fortbildungsprüfung bestanden, wird ihr*ihm gegen Vorlage einer be‐
glaubigten Kopie des Prüfungszeugnisses 50% des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens
für die Lehrgangs‐ und Prüfungsgebühren erlassen.

Gründen oder übernehmen Geförderte nach bestandener Abschlussprüfung innerhalb von drei Jahren nach
Beendigung der Maßnahme im Inland ein Unternehmen oder eine freiberufliche Existenz oder erweitern einen
bestehenden Gewerbebetrieb und tragen sie dafür überwiegend die unternehmerische Verantwortung, kann
das auf die Lehrgangs‐ und Prüfungsgebühren entfallende Restdarlehen in voller Höhe erlassen werden.

                                                                                                            14
Die Beantragung eines Erlasses muss erfolgen bei der
                         KfW‐Bankengruppe
                         Niederlassung Bonn
                         53170 Bonn
                         Telefon: 0228/831‐9996

Wo und wann muss ich die Förderung beantragen?
Die Förderung muss rechtzeitg vor Beginn der Fortbildung beantragt werden.

 Vorprüfstelle und Antragsausgabe:                        Bewilligungsbehörde für Antragsteller*innen
 Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer                mit Erstwohnsitz in NRW:
 OWL zu Bielefeld                                         Bezirksregierung Köln
 Campus Handwerk 1                                        Dezernat 49
 33613 Bielefeld                                          50606 Köln
                                                          Telefon‐Nr.:                0221/147‐4980
 Kundenberater*innen:                                     Telefax‐Nr.:                0221/147‐4951
 Frau Vanessa Feraj              0521/56 08 ‐ 5 11        E‐Mail:            afbg@bezreg‐koeln.nrw.de
 Frau Olivia Frevert             0521/56 08 ‐ 5 14
 Frau Maren Bergmann             0521/56 08 ‐ 5 12        Weitere Infos unter: www.aufstiegs‐bafoeg.de
 Telefax‐Nr.                     0521/56 08 ‐ 1 99

Gibt es neben dem Aufstiegs‐BAföG weitere Unterstützungsmög‐
lichkeiten?
Möglicherweise schon! Sie können prüfen lassen, ob eine Berechtigung zum Erhalt von Wohngeld vorliegt. An‐
sprechpartner ist die Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Außerdem können Sie prüfen lassen, ob Sie für die Begabtenförderung in Frage kommen. Ansprechpartnerin in
der Handwerkskammer OWL zu Bielefeld ist Petra Sielemann (Telefon 05 21/56 08 ‐ 303 oder petra.siele‐
mann@hwk‐owl.de).

                                                                                                        15
5 Kontaktdaten und Ansprechpartner*innen im BBZ
Sie haben Fragen zur Planung Ihrer Kurse oder z. B. zur Beantragung von Fördergeldern?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir sind gerne für Sie da!

                                            Handwerkskammer Ostwestfalen‐Lippe zu Bielefeld
                                            Berufsbildungszentrum
                                            Campus Handwerk 1
                                            33613 Bielefeld
                                            Das Kundenberater*innen‐Team finden Sie im Service‐Center im
                                            Erdgeschoss. Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin!
                                            E‐Mail weiterbildung@hwk‐owl.de
                                            Internet bbz.handwerk‐owl.de
                                            Telefon 05 21 / 56 08 – 5 55
                                            Telefax 05 21 / 56 08 – 555

                                            Olivia Frevert
                                            Kundenberaterin
                                            Ansprechpartnerin für alle Teile der Meistervorbereitung sowie
                                            BAföG
                                            Telefon 05 21 / 56 08 – 5 14
                                            E‐Mail olivia.frevert@hwk‐owl.de

                                            Vera Grämmel
                                            Fachbereichsleiterin Friseure/Kosmetik
                                            Ansprechpartner für alle fachlich‐inhaltlichen Fragen der
                                            Meistervorbereitung.
                                            Telefon 05 21 / 56 08 – 5 30
                                            E‐Mail vera.graemmel@hwk‐owl.de

Bildnachweise:
HWK OWL, Holger Blechschmidt, Samba fotografie, detering design GmbH, pixabay, Veit Mette, Thomas F. Starke

Änderungen/Irrtümer vorbehalten. Stand: April 2021

                                                                                                             16
Anlagen
Allgemeine Teilnahmebedingungen
1. Veranstalter, Rechtsträger                                                  Kann der Teilnehmer den Nachweis erbringen, dass dem
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Bildungsmaß‐                        Veranstalter ein wirtschaftlicher Nachteil nicht oder we‐
nahmen (Lehrgänge), die durch die Handwerkskammer Ost‐                         sentlich niedriger als der genannte pauschalierte Schadens‐
westfalen‐Lippe zu Bielefeld als Veranstalter durchgeführt                     ersatz entstanden ist, so hat der Veranstalter nur einen
werden.                                                                        Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaft‐
                                                                               lichen Nachteils.
Grundsätzlich stehen die Bildungsmaßnahmen der Hand‐
werkskammer Ostwestfalen‐Lippe zu Bielefeld jedem offen.
                                                                               6. Kündigung durch den Teilnehmer nach Lehrgangsbeginn
Sofern für die Zulassung zur Prüfung besondere Zulassungs‐
                                                                               Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Zur Fristwahrung
voraussetzungen gelten, müssen diese erfüllt werden. Die
                                                                               gilt das Datum des Poststempels. Bei berufsbegleitenden
Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme begründet nicht
                                                                               Lehrgängen bzw. Teilzeitschulen ist eine Kündigung mit ei‐
den Anspruch auf Prüfungszulassung.
                                                                               ner Frist von 3 Monaten zum Monatsende möglich. Bei
                                                                               Vollzeitlehrgängen bzw. Tagesschulen ist eine Kündigung
2. Vertragsabschluss
                                                                               mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich.
Mit der verbindlichen Bestätigung der Anmeldung kommt
                                                                               Die Lehrgangsgebühr/das Lehrgangsentgelt ist bis zum
der Vertrag zustande.
                                                                               Ende der Kündigungsfrist anteilig zu zahlen. Kann der Teil‐
                                                                               nehmer den Nachweis erbringen, dass dem Veranstalter
3. Gebühren
                                                                               durch die Kündigung kein oder ein wesentlich niedrigerer
Die Lehrgangsgebühren/Lehrgangsentgelte werden mit Zu‐
                                                                               wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist, so hat der Veran‐
gang des Gebührenbescheides/der Rechnung fällig.
                                                                               stalter nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewie‐
                                                                               senen wirtschaftlichen Nachteils.
4. Zahlungsbedingungen, Ratenzahlung
Die Einzelheiten der beantragten Ratenzahlung werden in
                                                                               7. Rücktritt durch den Veranstalter
einer individuellen Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer
                                                                               Der Veranstalter ist berechtigt, bei ungenügender Beteili‐
und dem Veranstalter festgelegt. Kommt es zu keiner Eini‐
                                                                               gung, Ausfall eines Dozenten oder anderen zwingenden
gung hierüber, schuldet der Teilnehmer die Gebühr/das
                                                                               Gründen bis zum Beginn des Lehrgangs diesen abzusagen.
Entgelt gemäß Ziffer 3. Ein Anspruch auf Ratenzahlung be‐
                                                                               Bereits bezahlte Gebühren/Entgelte werden erstattet; wei‐
steht nicht.
                                                                               tergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere
                                                                               Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
5. Rücktritt des Teilnehmers ¹
Bis spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn kann der Teil‐
                                                                               8. Computernutzung
nehmer durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Veran‐
                                                                               Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Software nur für Schu‐
stalter zurücktreten. Für den Zeitpunkt des Rücktritts ist
                                                                               lungszwecke zu nutzen, nicht zu vervielfältigen, zu ändern
der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter
                                                                               oder an Dritte weiterzugeben bzw. Dritten nutzbar zu ma‐
maßgebend.
                                                                               chen. Genauso dürfen Zugangsdaten nicht an Dritte weiter‐
Vom 13. Tag vor Lehrgangsbeginn (erster Tag nach Ablauf                        gegeben werden bzw. Dritten nutzbar gemacht werden.
der vorgenannten Rücktrittsfrist) bis zum Tag des Lehr‐                        Des Weiteren ist der Teilnehmer nicht berechtigt, Konfigu‐
gangsbeginns ist ein Rücktritt in der vorgenannten Form                        rationen an Hard‐ und Software sowie Installationen frem‐
mit folgender Maßgabe möglich:                                                 der Software und externer Daten ohne Zustimmung des
Der Veranstalter kann einen pauschalierten Schadensersatz                      Dozenten durchzuführen. Urheberrechte sind zu beachten.
in Höhe von                                                                    In den schriftlichen Informationen zu dem angebotenen
                                                                               Lehrgang, die diesem Vertrag zugrunde liegen, erhalten die
   50% der Gebühr/des Entgeltes bei Lehrgängen mit ei‐                        Teilnehmenden einen Hinweis auf die Notwendigkeit des
    ner Dauer bis 120 Unterrichtsstunden                                       Einsatzes einer von ihnen zu stellenden Hard‐ und Soft‐
 30% der Gebühr/des Entgeltes bei Lehrgängen mit ei‐                          ware. Die Bereitstellung dieser technischen Arbeitsmittel
    ner Dauer bis 240 Unterrichtsstunden                                       durch die Teilnehmenden ist verpflichtend und Vorausset‐
 15% der Gebühr/des Entgeltes bei Lehrgängen mit ei‐                          zung für die Teilnahme am Lehrgang.
    ner Dauer über 240 Unterrichtsstunden
verlangen.
_____
¹ Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische
Differenzierung, wie z. B. Teilnehmer/Innen, verzichtet. Entsprechende Be‐
griffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter.

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9. Internetnutzung                                              14. Sonstiges
Der Teilnehmer darf den Internetzugang der Schulungs‐           Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorste‐
computer nicht für schulungsfremde Zwecke nutzen. Schu‐         henden Allgemeinen Teilnahmebedingungen bleibt die
lungsfremde Zwecke sind insbesondere das Aufrufen oder          Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Im
Downloaden von Seiten mit z.B. pornografischen, politisch       Übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetz‐
radikalen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden        buches.
Inhalten. Ferner dürfen keine Uploads durchgeführt wer‐
den.
                                                                Widerrufsbelehrung bei Onlineanmeldung über die
                                                                Homepage
10. Hausordnung / Gästehausordnung
Der Teilnehmer hat die Hausordnung und ggf. die Gäste‐          Widerrufsrecht
hausordnung zu befolgen.                                        Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen
                                                                ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E‐
                                                                Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Be‐
11. Ausschluss von Lehrgängen                                   lehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und
Der Veranstalter kann den Teilnehmer, der die jeweilige         auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten ge‐
Lehrgangsgebühr/das jeweilige Lehrgangsentgelt oder die         mäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2
entsprechende Rate nicht bezahlt hat, von der weiteren          EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die recht‐
Teilnahme durch Kündigung des Vertrages ausschließen.           zeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu rich‐
Ebenso kann der Veranstalter in den Fällen verfahren, in        ten an: Handwerkskammer Ostwestfalen‐Lippe zu Bielefeld,
denen der Teilnehmer die Vorschriften der Computer‐ und         Berufsbildungszentrum, Campus Handwerk 1, 33613 Biele‐
Internetnutzung (Ziffer 8 u. 9) sowie die Hausordnung (Zif‐     feld. Fax: 0521 5608‐199 oder weiterbildung@hwk‐owl.de.
fer 10) nicht beachtet oder die Durchführung des Lehr‐
gangs gefährdet. Der Teilnehmer hat einen ggf. zu verant‐       Widerrufsfolgen
wortenden Schaden zu ersetzen. Die Pflicht zur Entrichtung      Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
der gesamten Lehrgangsgebühr/des gesamten Lehrgangs‐            empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezo‐
entgeltes bleibt in diesem Fall bestehen.                       gene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie
                                                                uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Ge‐
                                                                brauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in ver‐
12. Haftung                                                     schlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise
Bei Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums eines Teil‐       herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten.
nehmers während des Aufenthaltes am Lehrgangsort haftet         Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungs‐
der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.     verpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleich‐
                                                                wohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von
                                                                Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.
13. Nutzung von e‐Learning‐Angeboten                            Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufs‐
Jeder Teilnehmende erhält von uns einen persönlichen Zu‐        erklärung, für uns mit deren Empfang.
gang. Die Nutzung der e‐Learning‐Software (ILIAS) ist auf
diesen Teilnehmenden und auf einen bestimmten Zeitraum          Besondere Hinweise
begrenzt. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist        Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von
nicht erlaubt.                                                  beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig
Das Unterrichtsmaterial darf weder im Original noch in ko‐      erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
pierter bzw. digitalisierter Form an unbeteiligte Dritte wei‐
tergegeben werden. Das gilt auch für korrigierte und kom‐       Ende der Widerrufsbelehrung
mentierte Aufgabenlösungen.
Pro gebuchten Lehrgang darf nur eine Person direkt online
und visuell vor dem Bildschirm, als auch als Hörteilnehmer
teilnehmen.
Der digitale und analoge Mitschnitt ist untersagt und wird
bei Verstoß sowohl urheberrechtlich als auch strafrechtlich
verfolgt (§§ 15 ff. UrhG)
Ein Verstoß gegen einen oder mehreren der beschriebenen
Punkte berechtigt uns zum Ausschluss des Teilnehmenden.

                                                                                                           Stand: 01.04.2021

                                                                                                                        18
Anmeldung
                                                         Anmeldung
Hiermit melde ich mich zu dem Fortbildungslehrgang/Weiterbildungslehrgang verbindlich an.
Kurs:                                      vom: __________________bis: __________________
Kunden‐Nr. (falls vorhanden):
Name/Geburtsname:                                                          Vorname:
Geburtsort:                                                                Geburtsdatum:
Straße/Nr.:
PLZ/Ort:
Tel. (Privat):                                                             Tel. (Dienstlich):
E‐Mail:
Ausbildungsberuf:                                                                     bestanden am:

Bitte in Fotokopie Ihren Gesellen‐ oder Facharbeiterbrief beifügen. Wenn Sie die Gesellenprüfung nicht in dem Handwerk ab‐
gelegt haben, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen möchten, benötigen wir für die Teile I und II den Nachweis Ihrer Gesel‐
lentätigkeit (mehr als 1 Jahr) in Form von Arbeitsnachweisen oder Rentenversicherungsnachweisen. Diese sind der Anmeldung
beizufügen.

Falls die Rechnungsstellung an die Firma erfolgen soll, bitte Firmenanschrift angeben und mit Stempel versehen.
Firma und Firmenstempel:
Adresse:
Telefon/E‐Mail:
Unterschrift Betriebsinhaber:

☐     Ich bin an einer Gästehausunterbringung interessiert. Bitte senden Sie mir Informationen zu.
☐     Die beigefügten Teilnahmebedingungen erkenne ich an.

Ort, Datum:                                          Unterschrift: X

Hinweis zum Datenschutz:
Ihre persönlichen Daten werden von uns gespeichert und zu Zwecken der Werbung in eigener Sache und Statistik verwendet. Ihre Daten
werden nur in allgemeiner, nicht personenbezogener Form veröffentlicht. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte findet nicht
statt.
Hinweis: Das Einverständnis zur Speicherung und Nutzung Ihrer persönlichen Daten kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Mittei‐
lung an den Veranstalter widerrufen werden. Dies gilt allerdings nicht für die zur Abwicklung Ihrer Anmeldung erforderlichen Daten. Nach
Erhalt des Widerrufs wird der Veranstalter die betreffenden Daten nicht mehr nutzen und verarbeiten bzw. löschen.
Der Widerruf ist zu richten an:
Handwerkskammer Ostwestfalen‐Lippe zu Bielefeld, Berufsbildungszentrum, Campus Handwerk 1, 33613 Bielefeld

☐     Ich habe den Hinweis zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und bin mit der Regelung einverstanden.

Ort, Datum:                                                     Unterschrift: X
                                                                                                                Karrieretag Frühjahr 2021

                                                                                                                                    19
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