Kfz-Steuer für Pkw: Weniger Schadstoffe - weniger Steuern

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Kfz-Steuer für Pkw: Weniger Schadstoffe - weniger Steuern
Kfz-Steuer für Pkw:
Weniger Schadstoffe - weniger Steuern

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Kfz-Steuer für Pkw: Weniger Schadstoffe - weniger Steuern
befreiungen am 31. Dezember 2005 kann es je               lungen für Fahrzeuge mit Verbrennungs-
    Weniger Schadstoffe - weniger Steuern                                                                    nach Hubraumgröße und Datum der erstmali-                 motor (Otto und Diesel) entsprechend.
                                                                                                             gen Zulassung zum vorzeitigen Ende kommen.                Zusätzliche Begünstigungen sind nicht
    Personenkraftwagen (Pkw) mit niedrigen Emis-      steuerlicher Anreiz für die Herstellung und den
                                                                                                                                                                       vorgesehen.
    sionen oder niedrigem Verbrauch – ermittelt       Erwerb von Pkw sein, die weniger umweltbe-
                                                                                                             Nach Ablauf der befristeten Steuerbefreiun-
    nach vorgegebenen Meßverfahren – werden bei       lastend sind, und außerdem dazu veranlassen,
                                                                                                             gen für „Euro 3“ und „Euro 4“ sowie für                   Pkw, die ausschließlich über einen Antrieb
    der Kraftfahrzeugsteuer niedriger besteuert;      emissionsintensive Pkw – sofern möglich und
                                                                                                             „3-Liter-Autos“ sind je angefangene 100 cm3               durch Elektromotor verfügen, der überwie-
    Fahrzeuge mit einem höheren Schadstoffaus-        wirtschaftlich zweckmäßig – umzurüsten oder
                                                                                                             begünstigte Steuersätze von 10 DM für Pkw                 gend aus mechanischem oder elektrochemi-
    stoß werden stärker belastet. Dies soll ein       bald stillzulegen.
                                                                                                             mit Ottomotor und 27 DM für Pkw mit Diesel-               schem Energiespeicher gespeist wird, sind
                                                                                                             motor anzuwenden. Ab 1. Januar 2004 sollen                ab dem Tag der erstmaligen Zulassung für
                                                                                                             sich diese auf 13,20 DM und 30,20 DM er-                  fünf Jahre steuerbefreit. Nach Ablauf der
    Die kraftfahrzeugsteuerlichen Vergünstigungen                                                            höhen. Zu beachten ist, daß ein „5-Liter-Auto“            Befreiung gelten Steuersätze je angefangene
                                                                                                             nicht zwangsläufig „Euro 3“ oder „Euro 4“                 200 kg verkehrsrechtlich zulässiges Gesamt-
      Pkw, die in ihrem Abgasverhalten ab dem Tag        („5-Liter-Auto“) nicht übersteigen, sind be-        einhalten muß.                                            gewicht (bis 2.000 kg: 22 DM / über 2.000 kg
      der erstmaligen Zulassung zum Verkehr auf          fristet steuerbefreit bis zu dem Zeitpunkt, an                                                                bis 3.000 kg: 23,50 DM / über 3.000 kg bis
      öffentlichen Straßen mindestens die Grenz-         dem der Wert der Befreiung 1.000 DM (3-Liter)       Bei der Verwendung alternativer Kraftstoffe               3.500 kg: 25 DM). Die Steuer wird auf die
      werte für „Euro 3“ oder „Euro 4“ nach der          bzw. 500 DM (5-Liter) erreicht.                     (z.B. Erdgas oder Rapsöl) und bei Hybrid-                 Hälfte des stufenweise berechneten Betrages
      Richtlinie 98/69/EG einhalten, sind befristet                                                          fahrzeugen gelten die vorgenannten Rege-                  ermäßigt.
      steuerbefreit bis zu dem Zeitpunkt, an dem         Pkw, die zugleich alle Voraussetzungen für
      der Wert der Steuerbefreiung bei „Euro 3“          eine Steuerbefreiung als „3-Liter-Auto“ /
      250 DM (Ottomotor) / 500 DM (Dieselmotor)          „5-Liter-Auto“ und „Euro 3“ / „Euro 4“ er-       Besteuerung von Dieselmotoren
      und bei „Euro 4“ 600 DM (Ottomotor) / 1.200        füllen, erhalten die jeweilige Summe der
      DM (Dieselmotor) erreicht. Die Erstzulassung       vorgenannten Befreiungen.                        Die Steuersätze für Pkw mit Dieselmotor sind seit         Vergaserkraftstoff hätte im Ergebnis zu einem
      muß bei „Euro 3“ vor dem 1. Januar 2000 und                                                         dem 1. Januar 1989 um 8,40 DM, seit dem 1. Juli           nicht vertretbaren Steuervorteil für Pkw mit Diesel-
      bei „Euro 4“ vor dem 1. Januar 2005 liegen.        Der Wert einer Steuerbefreiung wird immer        1991 um weiter 8,00 DM und seit dem 1. Januar             motor geführt. Zur Vermeidung von Wettbewerbs-
      Die bisherigen Emissionsgruppen „D 3“ und          taggenau in einen fahrzeugbezogenen Be-          1994 nochmals um weitere 7,50 DM je angefan-              verzerrungen war es daher erforderlich, einen
      „D 4“ gelten kraftfahrzeugsteuerlich als           freiungszeitraum umgerechnet, der unab-          gene 100 cm3 Hubraum höher (insgesamt 23,90               steuerlichen Belastungsausgleich herzustellen. Die
      gleichwertig mit „Euro 3“ und „Euro 4“, wenn       hängig von Halterwechsel oder vorüberge-         DM) als bei Pkw mit Ottomotor. Seit dem 1. Juli           um jeweils 17,00 DM bzw. 23,90 DM höheren
      für den Fahrzeugtyp die Einhaltung aller           hender Stillegung endet, aber längstens nur      1997 beträgt der Unterschied für Pkw, die minde-          Steuersätze für Pkw mit Dieselmotor gleichen die
      erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig         bis zum 31. Dezember 2005 dauern kann. Er-       stens die Euro2-Norm einhalten, insgesamt 17,00           gegenüber Vergaserkraftstoff geringere Mineral-
      nachgewiesen wurde.                                mittelt wird die Dauer einer Steuerbefreiung     DM. Diese Besteuerung erklärt sich aus der diffe-         ölsteuer auf Dieselkraftstoff pauschaliert aus. Die
                                                         anhand des Hubraumes und der Steuersätze         renzierten Mineralölsteuerbelastung. Die Mineral-         Ausgleichsbeträge ergaben sich jeweils aus durch-
      Pkw, deren Kohlendioxidemissionen - ermit-         je angefangene 100 cm3 von 10 DM für Pkw         ölsteuer wurde in den Jahren 1989, 1991 und 1994          schnittlichen Vergleichsberechnungen. In dieser
      telt nach der Richtlinie 93/116/EG – 90 g/km       mit Ottomotor und 27 DM für Pkw mit Diesel-      unterschiedlich stark angehoben. Die Erhöhung             Besteuerung liegt keine Wertung, welche Motoren-
      („3-Liter-Auto“) oder bei erstmaliger Zu-          motor (13,20 DM und 30,20 DM ab 1. Januar        fiel für Dieselkraftstoff deutlich geringer aus als für   technik für Umwelt- und Klimaschutz von größerer
      lassung vor dem 1. Januar 2000 120 g/km -          2004). Wegen des Ablauftermins aller Steuer-     Vergaserkraftstoff. Die höhere Mineralölsteuer für        Bedeutung ist.

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Kfz-Steuer für Pkw: Weniger Schadstoffe - weniger Steuern
Der Schlüssel zur Steuer                                                                                  Übersicht
    Das bei der Typgenehmigung festgestellte           Durch einen Blick in den Fahrzeugbrief oder            über die Werte
    Emissionsverhalten wird bei Pkw in einer Schlüs-   -schein und die Vervielfältigung des jeweiligen
    selnummer ausgewiesen. Diese findet sich im        Steuersatzes mit der Anzahl angefangener               der Steuerbefreiungen
    Fahrzeugbrief und -schein zu 1. – Fahrzeug- und    100 cm3 Hubraum kann die gegenwärtige und
    Aufbauart – an der 5. und 6. Stelle. Außerdem      künftige Steuer leicht ermittelt werden.
    können zusätzliche textliche Erläuterungen zu
    5. – Antriebsart – wie z.B. „OTTO/GKAT 51“ von                     5. + 6. Stelle
    Bedeutung sein.
    In den nachfolgenden Übersichten sind für die
    jeweiligen Schlüsselnummern der Wert einer
    Steuerbefreiung und die Steuersätze dargestellt.

       Fundstelle der
       Schlüsselnummer
       in den
       Fahrzeugpapieren                                                                                            Schlüssel-Nr.                 Emissionsgruppe                          bei Erstzulassung
                                                                                                               in den Fahrzeugpapieren                 für PKW                    bis            1.1.2000             1.1.
                                                                                                                                                                              31.12.1999            bis                bis
                                                                                                                                                                                                31.12.2004         31.12.2005
                                                                                                                                                                                    für PKW mit Otto- / Dieselmotoren -DM-
                                                                                             5. + 6. Stelle
                                                                                                                 30, 31, 44, 47, 67, 69           D 3 oder Euro 3             250 / 500             -/-                -/-
                                                                                                                 34, 35, 50, 52                     5-Liter-Auto              500 / 500             -/-                -/-
                                                                                                                 32, 33, 53, 56, 58, 60,          D 4 oder Euro 4                    600 / 1.200*)                     -/-
                                                                                                                 62, 65
                                                                                                                 40, 41                             3-Liter-Auto                              1.000 / 1.000
                                                                                                                 36, 37, 45, 48, 68, 70           D 3 oder Euro 3            750 / 1.000            -/-                -/-
                                                                                                                                                  und 5-Liter-Auto
                                                                                                                 38, 39, 54, 57, 59, 61,          D 4 oder Euro 4              1.100 /         600 / 1.200             -/-
                                                                                                                 63, 66                           und 5-Liter-Auto             1.700*)
                                                                                                                 42, 46                           D 3 oder Euro 3               1.250 /                 1.000 / 1.000
                                                                                                                                                  und 3-Liter-Auto              1.500
                                                                                                                43, 55, 64                        D 4 oder Euro 4                   1.600 / 2.200*)                1.000 /
                                                                                                                                                  und 3-Liter-Auto                                                 1.000

                                                                                                              *) Teilbetrag von 350 DM (Ottomotor) und 700 DM (Dieselmotor) ggf. erst nachträglich ab 1. Januar 2000

4                                                                                                                                                                                                                               5
Kfz-Steuer für Pkw: Weniger Schadstoffe - weniger Steuern
Übersicht über die Steuersätze                                                                                           Saisonkennzeichen
                                                                                                                             Bei Zuteilung von Saisonkennzeichen, deren Be-
     Emissionsgruppe                Schlüssel-Nr.            Geltungsdauer                      Steuersatz                   triebszeitraum jeweils auf einen nach vollen Mo-
            für PKW            in den Fahrzeugpapieren                               je angefangene 100 cm3 Hubraum
                                                                                                                             naten bemessenen zusammenhängenden Zeit-
                                                                                                    - DM -
                                                                                                                             raum eines jeden Jahres befristet ist, wird die
                                                                                    Ottomotoren Dieselmotoren
                                                                                                                             Kraftfahrzeugsteuer tageweise berechnet. Zu
      Euro 3,                  30, 31, 32, 33, 36,           bis 31.12.2003             10,00                27,00           entrichten ist die Steuer ebenfalls im voraus.
      Euro 4,                  37, 38, 39, 40, 41,           ab 01.01.2004              13,20                30,20
      3-Liter-Auto             42, 43, 44, 45, 46,
                               47, 48, 53 bis 70
      Euro 2                   25, 26, 27, 35, 49,           bis 31.12.2003             12,00                29,00           Besteuerung von
                               50, 51, 52                    ab 01.01.2004              14,40                31,40
      Euro 1                   01, 02, 03 1, 2, 3,           bis 31.12.2000             13,20                37,10
                                                                                                                             Oldtimer-Fahrzeugen
      und                      04 3, 09 3, 11, 12, 13,       ab 01.01.2001              21,20                45,10
                                                                                                                             Die Zuteilung der besonderen Oldtimer-Kenn-
      vergleichbare            14, 16, 18, 21, 22,           ab 01.01.2005              29,60                53,50
                                                                                                                             zeichen unterliegt einer pauschalen Kraftfahr-
                               28, 29, 34, 77
                                                                                                                             zeugsteuer von 90 DM für Krafträder oder 375
      andere, die bei          10 3, 15 3, 17, 19,           bis 31.12.2000             21,60                45,50
                                                                                                                             DM für übrige Fahrzeuge.
      Ozonalarm                20, 23, 24                    ab 01.01.2001              29,60                53,50
      fahren dürfen                                          ab 01.01.2005              41,20                65,10
                                                                                                                             Die Voraussetzungen für die Anerkennung als
      (bedingt) schad-         03, 04, 05 4, 09              bis 31.12.2000             33,20                57,10
                                                                                                                             Oldtimer sind in der StVZO geregelt. Wesentlich
      stoffarme, die                                         ab 01.01.2001              41,20                65,10
                                                                                                                             für die Zuteilung eines Oldtimer-Kennzeichens
      bei Ozonalarm                                          ab 01.01.2005              49,60                73,50
      nicht fahren                                                                                                           ist u.a., daß das Fahrzeug vor mindestens 30
      dürfen                                                                                                                 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurde
                                                                                                                             und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeug-
      übrige                   00, 05, 06, 07,               bis 31.12.2000             41,60                65,50
                               08, 10, 15, 88                ab 01.01.2001              49,60                73,50           technischen Kulturgutes eingesetzt wird. Eine
                                                                                                                             Begrenzung hinsichtlich der Jahresfahrleistung
    1) Bei einem Hubraum von mehr als 2.000 cm 3 gilt die Schlüsselnummer uneingeschränkt als Nachweis, sofern diese
                                                                                                                             besteht nicht.
       vor dem 26. Juli 1995 zugewiesen wurde.
    2) Bei einem Hubraum von 1.400 bis 2.000 cm 3 muß zusätzlich durch eine Herstellerbescheinigung nachgewiesen sein,
       daß eine der im Anhang zu § 40 c Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) unter Nr. 2.2.1 (Anlage XXIII
       StVZO), Nr. 2.2.2 (Anhang III A Richtlinie 70/220/EWG) oder Nr. 2.2.4 (Richtlinie 91/441/EWG) genannten Anforde-
       rungen erfüllt ist.
    3) Kraftfahrzeuge mit Ottomotor müssen nachweislich vor dem 26. Juli 1995 mit Katalysator und geregelter
       Gemischaufbereitung (GKAT) ausgerüstet worden sein. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn im Fahrzeugbrief/-schein
       unter Ziffer 5 - Antriebsart - „OTTO/GKAT“ und die Schlüsselnummer „51“ eingetragen sind. Eine entsprechende
       Eintragung unter Ziffer 33 ist gleichwertig.
    4) Gilt nur für Kraftfahrzeuge, die vor dem 1. Oktober 1986 erstmals zugelassen und vor dem 1. Januar 1988 als bedingt
       schadstoffarm A anerkannt wurden.

6                                                                                                                                                                               7
Kfz-Steuer für Pkw: Weniger Schadstoffe - weniger Steuern
Herausgeber/    Bundesministerium der Finanzen
Gestaltung:     Referat Presse und Information
                Wilhelmstr. 97
                10117 Berlin

Bildnachweis:   Jürgen Flemnitz, BMF

Internet:       http://www.bundesfinanzministerium.de

                Berlin, Mai 2000
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