Kfz-Steuer für Pkw: Weniger Schadstoffe - weniger Steuern
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befreiungen am 31. Dezember 2005 kann es je lungen für Fahrzeuge mit Verbrennungs- Weniger Schadstoffe - weniger Steuern nach Hubraumgröße und Datum der erstmali- motor (Otto und Diesel) entsprechend. gen Zulassung zum vorzeitigen Ende kommen. Zusätzliche Begünstigungen sind nicht Personenkraftwagen (Pkw) mit niedrigen Emis- steuerlicher Anreiz für die Herstellung und den vorgesehen. sionen oder niedrigem Verbrauch – ermittelt Erwerb von Pkw sein, die weniger umweltbe- Nach Ablauf der befristeten Steuerbefreiun- nach vorgegebenen Meßverfahren – werden bei lastend sind, und außerdem dazu veranlassen, gen für „Euro 3“ und „Euro 4“ sowie für Pkw, die ausschließlich über einen Antrieb der Kraftfahrzeugsteuer niedriger besteuert; emissionsintensive Pkw – sofern möglich und „3-Liter-Autos“ sind je angefangene 100 cm3 durch Elektromotor verfügen, der überwie- Fahrzeuge mit einem höheren Schadstoffaus- wirtschaftlich zweckmäßig – umzurüsten oder begünstigte Steuersätze von 10 DM für Pkw gend aus mechanischem oder elektrochemi- stoß werden stärker belastet. Dies soll ein bald stillzulegen. mit Ottomotor und 27 DM für Pkw mit Diesel- schem Energiespeicher gespeist wird, sind motor anzuwenden. Ab 1. Januar 2004 sollen ab dem Tag der erstmaligen Zulassung für sich diese auf 13,20 DM und 30,20 DM er- fünf Jahre steuerbefreit. Nach Ablauf der Die kraftfahrzeugsteuerlichen Vergünstigungen höhen. Zu beachten ist, daß ein „5-Liter-Auto“ Befreiung gelten Steuersätze je angefangene nicht zwangsläufig „Euro 3“ oder „Euro 4“ 200 kg verkehrsrechtlich zulässiges Gesamt- Pkw, die in ihrem Abgasverhalten ab dem Tag („5-Liter-Auto“) nicht übersteigen, sind be- einhalten muß. gewicht (bis 2.000 kg: 22 DM / über 2.000 kg der erstmaligen Zulassung zum Verkehr auf fristet steuerbefreit bis zu dem Zeitpunkt, an bis 3.000 kg: 23,50 DM / über 3.000 kg bis öffentlichen Straßen mindestens die Grenz- dem der Wert der Befreiung 1.000 DM (3-Liter) Bei der Verwendung alternativer Kraftstoffe 3.500 kg: 25 DM). Die Steuer wird auf die werte für „Euro 3“ oder „Euro 4“ nach der bzw. 500 DM (5-Liter) erreicht. (z.B. Erdgas oder Rapsöl) und bei Hybrid- Hälfte des stufenweise berechneten Betrages Richtlinie 98/69/EG einhalten, sind befristet fahrzeugen gelten die vorgenannten Rege- ermäßigt. steuerbefreit bis zu dem Zeitpunkt, an dem Pkw, die zugleich alle Voraussetzungen für der Wert der Steuerbefreiung bei „Euro 3“ eine Steuerbefreiung als „3-Liter-Auto“ / 250 DM (Ottomotor) / 500 DM (Dieselmotor) „5-Liter-Auto“ und „Euro 3“ / „Euro 4“ er- Besteuerung von Dieselmotoren und bei „Euro 4“ 600 DM (Ottomotor) / 1.200 füllen, erhalten die jeweilige Summe der DM (Dieselmotor) erreicht. Die Erstzulassung vorgenannten Befreiungen. Die Steuersätze für Pkw mit Dieselmotor sind seit Vergaserkraftstoff hätte im Ergebnis zu einem muß bei „Euro 3“ vor dem 1. Januar 2000 und dem 1. Januar 1989 um 8,40 DM, seit dem 1. Juli nicht vertretbaren Steuervorteil für Pkw mit Diesel- bei „Euro 4“ vor dem 1. Januar 2005 liegen. Der Wert einer Steuerbefreiung wird immer 1991 um weiter 8,00 DM und seit dem 1. Januar motor geführt. Zur Vermeidung von Wettbewerbs- Die bisherigen Emissionsgruppen „D 3“ und taggenau in einen fahrzeugbezogenen Be- 1994 nochmals um weitere 7,50 DM je angefan- verzerrungen war es daher erforderlich, einen „D 4“ gelten kraftfahrzeugsteuerlich als freiungszeitraum umgerechnet, der unab- gene 100 cm3 Hubraum höher (insgesamt 23,90 steuerlichen Belastungsausgleich herzustellen. Die gleichwertig mit „Euro 3“ und „Euro 4“, wenn hängig von Halterwechsel oder vorüberge- DM) als bei Pkw mit Ottomotor. Seit dem 1. Juli um jeweils 17,00 DM bzw. 23,90 DM höheren für den Fahrzeugtyp die Einhaltung aller hender Stillegung endet, aber längstens nur 1997 beträgt der Unterschied für Pkw, die minde- Steuersätze für Pkw mit Dieselmotor gleichen die erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig bis zum 31. Dezember 2005 dauern kann. Er- stens die Euro2-Norm einhalten, insgesamt 17,00 gegenüber Vergaserkraftstoff geringere Mineral- nachgewiesen wurde. mittelt wird die Dauer einer Steuerbefreiung DM. Diese Besteuerung erklärt sich aus der diffe- ölsteuer auf Dieselkraftstoff pauschaliert aus. Die anhand des Hubraumes und der Steuersätze renzierten Mineralölsteuerbelastung. Die Mineral- Ausgleichsbeträge ergaben sich jeweils aus durch- Pkw, deren Kohlendioxidemissionen - ermit- je angefangene 100 cm3 von 10 DM für Pkw ölsteuer wurde in den Jahren 1989, 1991 und 1994 schnittlichen Vergleichsberechnungen. In dieser telt nach der Richtlinie 93/116/EG – 90 g/km mit Ottomotor und 27 DM für Pkw mit Diesel- unterschiedlich stark angehoben. Die Erhöhung Besteuerung liegt keine Wertung, welche Motoren- („3-Liter-Auto“) oder bei erstmaliger Zu- motor (13,20 DM und 30,20 DM ab 1. Januar fiel für Dieselkraftstoff deutlich geringer aus als für technik für Umwelt- und Klimaschutz von größerer lassung vor dem 1. Januar 2000 120 g/km - 2004). Wegen des Ablauftermins aller Steuer- Vergaserkraftstoff. Die höhere Mineralölsteuer für Bedeutung ist. 2 3
Der Schlüssel zur Steuer Übersicht Das bei der Typgenehmigung festgestellte Durch einen Blick in den Fahrzeugbrief oder über die Werte Emissionsverhalten wird bei Pkw in einer Schlüs- -schein und die Vervielfältigung des jeweiligen selnummer ausgewiesen. Diese findet sich im Steuersatzes mit der Anzahl angefangener der Steuerbefreiungen Fahrzeugbrief und -schein zu 1. – Fahrzeug- und 100 cm3 Hubraum kann die gegenwärtige und Aufbauart – an der 5. und 6. Stelle. Außerdem künftige Steuer leicht ermittelt werden. können zusätzliche textliche Erläuterungen zu 5. – Antriebsart – wie z.B. „OTTO/GKAT 51“ von 5. + 6. Stelle Bedeutung sein. In den nachfolgenden Übersichten sind für die jeweiligen Schlüsselnummern der Wert einer Steuerbefreiung und die Steuersätze dargestellt. Fundstelle der Schlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren Schlüssel-Nr. Emissionsgruppe bei Erstzulassung in den Fahrzeugpapieren für PKW bis 1.1.2000 1.1. 31.12.1999 bis bis 31.12.2004 31.12.2005 für PKW mit Otto- / Dieselmotoren -DM- 5. + 6. Stelle 30, 31, 44, 47, 67, 69 D 3 oder Euro 3 250 / 500 -/- -/- 34, 35, 50, 52 5-Liter-Auto 500 / 500 -/- -/- 32, 33, 53, 56, 58, 60, D 4 oder Euro 4 600 / 1.200*) -/- 62, 65 40, 41 3-Liter-Auto 1.000 / 1.000 36, 37, 45, 48, 68, 70 D 3 oder Euro 3 750 / 1.000 -/- -/- und 5-Liter-Auto 38, 39, 54, 57, 59, 61, D 4 oder Euro 4 1.100 / 600 / 1.200 -/- 63, 66 und 5-Liter-Auto 1.700*) 42, 46 D 3 oder Euro 3 1.250 / 1.000 / 1.000 und 3-Liter-Auto 1.500 43, 55, 64 D 4 oder Euro 4 1.600 / 2.200*) 1.000 / und 3-Liter-Auto 1.000 *) Teilbetrag von 350 DM (Ottomotor) und 700 DM (Dieselmotor) ggf. erst nachträglich ab 1. Januar 2000 4 5
Übersicht über die Steuersätze Saisonkennzeichen Bei Zuteilung von Saisonkennzeichen, deren Be- Emissionsgruppe Schlüssel-Nr. Geltungsdauer Steuersatz triebszeitraum jeweils auf einen nach vollen Mo- für PKW in den Fahrzeugpapieren je angefangene 100 cm3 Hubraum naten bemessenen zusammenhängenden Zeit- - DM - raum eines jeden Jahres befristet ist, wird die Ottomotoren Dieselmotoren Kraftfahrzeugsteuer tageweise berechnet. Zu Euro 3, 30, 31, 32, 33, 36, bis 31.12.2003 10,00 27,00 entrichten ist die Steuer ebenfalls im voraus. Euro 4, 37, 38, 39, 40, 41, ab 01.01.2004 13,20 30,20 3-Liter-Auto 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 53 bis 70 Euro 2 25, 26, 27, 35, 49, bis 31.12.2003 12,00 29,00 Besteuerung von 50, 51, 52 ab 01.01.2004 14,40 31,40 Euro 1 01, 02, 03 1, 2, 3, bis 31.12.2000 13,20 37,10 Oldtimer-Fahrzeugen und 04 3, 09 3, 11, 12, 13, ab 01.01.2001 21,20 45,10 Die Zuteilung der besonderen Oldtimer-Kenn- vergleichbare 14, 16, 18, 21, 22, ab 01.01.2005 29,60 53,50 zeichen unterliegt einer pauschalen Kraftfahr- 28, 29, 34, 77 zeugsteuer von 90 DM für Krafträder oder 375 andere, die bei 10 3, 15 3, 17, 19, bis 31.12.2000 21,60 45,50 DM für übrige Fahrzeuge. Ozonalarm 20, 23, 24 ab 01.01.2001 29,60 53,50 fahren dürfen ab 01.01.2005 41,20 65,10 Die Voraussetzungen für die Anerkennung als (bedingt) schad- 03, 04, 05 4, 09 bis 31.12.2000 33,20 57,10 Oldtimer sind in der StVZO geregelt. Wesentlich stoffarme, die ab 01.01.2001 41,20 65,10 für die Zuteilung eines Oldtimer-Kennzeichens bei Ozonalarm ab 01.01.2005 49,60 73,50 nicht fahren ist u.a., daß das Fahrzeug vor mindestens 30 dürfen Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurde und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeug- übrige 00, 05, 06, 07, bis 31.12.2000 41,60 65,50 08, 10, 15, 88 ab 01.01.2001 49,60 73,50 technischen Kulturgutes eingesetzt wird. Eine Begrenzung hinsichtlich der Jahresfahrleistung 1) Bei einem Hubraum von mehr als 2.000 cm 3 gilt die Schlüsselnummer uneingeschränkt als Nachweis, sofern diese besteht nicht. vor dem 26. Juli 1995 zugewiesen wurde. 2) Bei einem Hubraum von 1.400 bis 2.000 cm 3 muß zusätzlich durch eine Herstellerbescheinigung nachgewiesen sein, daß eine der im Anhang zu § 40 c Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) unter Nr. 2.2.1 (Anlage XXIII StVZO), Nr. 2.2.2 (Anhang III A Richtlinie 70/220/EWG) oder Nr. 2.2.4 (Richtlinie 91/441/EWG) genannten Anforde- rungen erfüllt ist. 3) Kraftfahrzeuge mit Ottomotor müssen nachweislich vor dem 26. Juli 1995 mit Katalysator und geregelter Gemischaufbereitung (GKAT) ausgerüstet worden sein. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn im Fahrzeugbrief/-schein unter Ziffer 5 - Antriebsart - „OTTO/GKAT“ und die Schlüsselnummer „51“ eingetragen sind. Eine entsprechende Eintragung unter Ziffer 33 ist gleichwertig. 4) Gilt nur für Kraftfahrzeuge, die vor dem 1. Oktober 1986 erstmals zugelassen und vor dem 1. Januar 1988 als bedingt schadstoffarm A anerkannt wurden. 6 7
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