Kindertageseinrichtungen der Verbandsgemeinde Weißenthurm - ELTERNINFORMATION

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Kindertageseinrichtungen der Verbandsgemeinde Weißenthurm - ELTERNINFORMATION
Kindertageseinrichtungen der
Verbandsgemeinde Weißenthurm

ELTERNINFORMATION
Kindertageseinrichtungen der Verbandsgemeinde Weißenthurm - ELTERNINFORMATION
Kindertageseinrichtungen der Verbandsgemeinde Weißenthurm - ELTERNINFORMATION
Liebe Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

wir freuen uns, dass Sie Ihr Kind in einer unserer kommunalen Kindertageseinrichtungen angemeldet
haben.

Unsere Kindertageseinrichtungen, mit ihren verschiedenen Einrichtungszweigen und unterschiedlichen
Konzepten, möchten Sie bei der Erziehung Ihres Kindes unterstützen und Ihr erzieherisches Handeln
ergänzen.

Unsere Einrichtungen wollen mithelfen, dass sich Ihr Kind durch eine gezielte pädagogische Arbeit seinen
Fähig- und Fertigkeiten gemäß im emotionalen, sozialen, motorischen und geistigen Bereich bestmöglich
entwickelt.
Um diese Prozesse zu gestalten, ist uns sehr an einer engen Zusammenarbeit zwischen Ihnen und unseren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelegen.

Wir laden Sie ein, die gebotenen Möglichkeiten für gemeinsame Gespräche über Ihr Kind und die darüber
hinaus angebotenen Erziehungshilfen zu nutzen.

Auf den folgenden Seiten beschreiben das Trägerleitbild, die Kindertagesstättensatzung, die Kindertages-
einrichtungsordnung und die ergänzenden „Einrichtungs-ABC’s“, die Einrichtungsabläufe sowie die
formalen Bedingungen zur Betreuung Ihres Kindes.
Die Anmeldung in einer Kindertageseinrichtung wird in dem online-gestützten Portal „Little Bird“
vorgenommen. Das Procedere wird Ihnen auf Seite 11 genauer beschrieben.

Wir wünschen Ihnen und uns, dass sich Ihr Kind bei uns wohl fühlt und eine gute Entwicklung nimmt.
Gleichzeitig hoffen wir auch auf Ihr reges Interesse an der Arbeit der Kindertageseinrichtungen und eine
gute Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Weißenthurm
und die Leitungen der Kindertageseinrichtungen

                                                                                                           1
Kindertageseinrichtungen der Verbandsgemeinde Weißenthurm - ELTERNINFORMATION
UNSER                                  Unser Auftrag
                            LEITBILD                                Wir gestalten aktiv Bildungs-, Betreuungs- und Erzie-
                                                                    hungsprozesse in unseren Einrichtungen. Wir verstehen
    �   Wir arbeiten mit Kindern, deren Eltern und ihren            uns hierbei als familienergänzende und unterstützende
        Familien                                                    Institutionen. Eine gelingende Partnerschaft mit den Eltern
                                                                    und Familien ist hierfür unabdingbar.
    �   Wir bieten Raum für ganzheitliche Bildungs-                 Die Grundlage jeglicher pädagogischer Interaktion ist da-
        prozesse                                                    bei eine kontinuierliche Beziehungsqualität zwischen den
    �   Wir gestalten familienergänzende und entlastende,           einzelnen Kindern und Erzieherinnen/Erziehern in den
        inklusive Angebote in der Verbandsgemeinde                  Einrichtungen.
        Weißenthurm                                                 In unseren Einrichtungen bieten wir den Kindern die Mög-
    �   Wir begleiten und beraten Eltern in Erziehungs-             lichkeit zur Nutzung von vielfältigen Erfahrungsfeldern.
        fragen                                                      Unser Ziel ist hierbei, ganzheitliche Bildungssituationen zu
                                                                    erkennen und zu fördern.

    Der Träger                                                      Unsere Standpunkte
    Als kommunaler Jugendhilfeträger gestalten wir umfassen-
                                                                    In den jeweiligen Planungsräumen der Verbandsgemeinde
    de, sozialräumliche Angebotsstrukturen und streben eine
                                                                    schaffen wir für den Elementar- bzw. Grundschulbereich
    dauerhaft hohe Trägerqualität an. In diesem Sinne ent-
                                                                    qualitativ gute, familienorientierte und verlässliche Struktu-
    wickeln wir unsere Strukturen kontinuierlich weiter.
                                                                    ren der Kinder- und Jugendhilfe.
    Ziel unserer Arbeit ist, Eltern und Familien eine hohe Platz-
                                                                    Als Jugendhilfeträger wollen wir in unseren Kindertages-
    sicherheit und Verlässlichkeit in der Kindertagesbetreuung
                                                                    einrichtungen optimale Bedingungen für eine positive
    zu bieten.
                                                                    Entwicklung der Kinder schaffen. Für ein gelingendes Auf-
    Neben dieser Betreuungssicherheit wollen wir die pädagogi-
                                                                    wachsen ist der Schutz von Kindern im Rahmen des allge-
    schen Prozesse in unseren Einrichtungen kontinuierlich in
                                                                    meinen Kinderschutzes, aber auch der Schutz der Kinder
    den Blick nehmen und qualitativ auf die kommenden He-
                                                                    in der Einrichtung unabdingbar. Diesem Ziel sind wir als
    rausforderungen ausrichten.
                                                                    Träger verpflichtet. Ein aktives Beschwerdemanagement
    In unseren Einrichtungen verbinden wir Angebotsstrukturen
                                                                    für Kinder, Mitarbeiter*innen und Eltern unterstützt diesen
    für unterschiedliche Altersgruppen.
                                                                    Auftrag.
    Verantwortung nehmen wir für die kommunalen Kinderta-
    geseinrichtungen im Sinne der Gewährsträgerschaft, aber
    auch für Einrichtungen in freier Trägerschaft wahr.
                                                                    Unsere Werte
    Die Verantwortung für unsere Mitarbeiter*innen und deren
                                                                    Unser zentraler Wert ist Inklusion: Wir nehmen jede Fami-
    Arbeitszufriedenheit sowie Arbeitsplatzsicherheit, aber auch
                                                                    lie und jedes Kind in ihrer bzw. seiner individuellen Situa-
    die dauerhafte, bedarfsorientierte Akquise neuer Mitarbei-
                                                                    tion an und unterstützen entsprechend in dem individuel-
    ter*innen sind zentrale Elemente der Trägerqualität.
                                                                    len Bedarf. Dabei schauen wir insbesondere auf die
    Neben der pädagogischen Qualität in unseren Einrichtun-
                                                                    Bedürfnisse der Kinder.
    gen, stehen wir als Bauträger auch für gute räumliche Be-
                                                                    Zur Realisierung von Inklusion spielen für uns Werte wie
    dingungen in den einzelnen Einrichtungen.
                                                                    Akzeptanz, Empathie, Offenheit, Partizipation, Respekt
    Zur dauerhaften Absicherung der Qualitätsstandards durch
                                                                    und Vielfalt eine große Rolle.
    kontinuierliche Reflexion und Formen der Evaluation in den
    Einrichtungen kommunizieren wir die fachlichen Entwick-
    lungen kontinuierlich in unsere politischen Gremien und bin-
                                                                    Unsere Zielgruppen
    den auch die Elternvertretungen mit in diese Prozesse ein.
                                                                    Unsere Zielgruppen sind Kinder, Eltern und deren
                                                                    Familien aus der Verbandsgemeinde Weißenthurm.

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Kindertageseinrichtungen der Verbandsgemeinde Weißenthurm - ELTERNINFORMATION
Unsere Organisationsziele                                      Unsere Leistungen
�   Wir streben eine Bedarfsabdeckung entsprechend der         Wir stellen Angebote für Kinder im Alter von einem Jahr
    gesetzlichen Rechtsansprüche an.                           bis zum Ende der Grundschulzeit bereit. Diese differenzie-
�   Wir gestalten im Sozialraum vielfältige Angebotsstruktu-   ren sich, je nach Standort, in einen Nestbereich, einen
    ren mit dem Ziel, jedem Kind und seinen individuellen      Ü3 -Bereich und einen Hortbereich.
    Bedürfnissen gerecht zu werden.                            Für alle Altersbereiche stellen wir bedarfsorientiert Ganz-
                                                               tagsbetreuungsangebote zur Verfügung.
�   Wir schaffen Beteiligungsprozesse für Kinder, Eltern       In allen Einrichtungen steht der „ElternSTÜTZPUNKT“
    und Mitarbeiter*innen.                                     Eltern und Mitarbeiter*innen im Rahmen der Kita–Sozial-
�   Neben altersübergreifenden Erfahrungen bilden alters-      arbeit beratend und unterstützend zur Seite.
    bzw. entwicklungshomogene Strukturen ein zentrales         Mit unseren Einrichtungen schaffen wir inklusionsorientier-
    Strukturmerkmal unserer Einrichtungen.                     te Angebote für den Sozialraum.

Unser „Know how“                                               Unser Anspruch
In unseren Einrichtungen finden differenzierte, pädagogi-      Unsere Arbeit ist gelungen, wenn…
sche Konzepte ihren Platz.
Neben der pädagogischen Qualität, ist eine gute Struktur       �   Kinder Beziehungsqualität in unseren Einrichtungen
der Verwaltungsabläufe ein wichtiger Bestandteil unseres           erfahren.
Profils.                                                       �   Die Entwicklungsaufgaben und Bildungsprozesse der
Eine an der Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für              Kinder individuell gelöst und Übergänge erfolgreich
Ernährung (DGE) orientierte Verpflegung sehen wir als              gestaltet werden konnten.
unseren Auftrag.
Wir können auf fachlich qualifizierte, motivierte Fachkräfte   �   Eltern und Familien in ihren individuellen Bedarfen
unterschiedlicher Professionen zurückgreifen, die sich kon-        unterstützt werden
tinuierlich, u.a. durch interne Fortbildungsangebote weiter-   �   Kinder in ihren Rechten wahrgenommen werden.
qualifizieren, und bieten des Weiteren qualifizierte Ausbil-
dungsplätze zur Mitarbeiter*innengewinnung an.

Unsere Ressourcen
Wir können auf umfangreiche finanzielle, räumliche, fachli-
che sowie personelle Ressourcen zurückgreifen und ent-
wickeln diese entsprechend der aktuellen Erfordernisse
weiter.
Zusätzlich fördern wir eine enge Kooperation mit anderen
Institutionen und Einrichtungen im Sozialraum und nutzen
und entwickeln bei Bedarf fachliche Netzwerke im frühkindli-
chen Kontext.

                                                                                                                             3
Kindertageseinrichtungen der Verbandsgemeinde Weißenthurm - ELTERNINFORMATION
DIE KINDERTAGESEINRICHTUNGEN                              Platz Château Renault 1
                IN UNSERER TRÄGERSCHAFT                                56218 Mülheim-Kärlich
                                                                       � Kita: 02630 1314
    Kindertageseinrichtung „St. Martin“                                � Hort: 02630 955868
    Bassenheim                                                         Mail: kita_chateaurenaultplatz@vgwthurm.de
    Die Kindertageseinrichtung „St. Martin“ in Bassenheim bietet
    103 Kindern im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt die
    Möglichkeit zur Betreuung.                                         Kindertageseinrichtung „Hort Urmitz-Bahnhof“,
    In einem Nest- und einem Regelbereich richtet das Team sei-        Mülheim-Kärlich
    ne pädagogische Arbeit nach dem situationsorientierten An-         Die Kindertageseinrichtung bietet Betreuungsmöglichkei-
    satz aus. Die Kinder werden so durch die pädagogischen             ten für Grundschulkinder.
    Fachkräfte individuell gefördert und in ihrer Entwicklung unter-   Nach dem Schulschluss kommen die Kinder in die Hort-
    stützt. In beiden Einrichtungsbereichen wird an den Bedürf-        einrichtung, essen gemeinsam zu Mittag, erfahren eine
    nissen des Kindes nach dem offenen Konzept gearbeitet.             gute Lernatmosphäre und gestalten anschließend
    Schwerpunkte unserer Arbeit liegen in der sprachlichen Bil-        gemeinsam ihre Freizeit. Das umgebene Außengelände,
    dung der Kinder sowie der medienpädagogischen Arbeit.              der benachbarte Schulhof und die angrenzende Mehr-
                                                                       zweckhalle bieten vielfältige Bewegungs- und Gestal-
    Öffnungszeiten:                                                    tungsmöglichkeiten. Als Angebot im Sozialraum gehören
                                                                       Kooperationen mit Vereinen und Institutionen zum Selbst-
    Kindertagesstätte                                                  verständnis.
    Mo. - Fr.:                  7:00 – 17:00 Uhr                       Im Alltag werden den Kindern altersentsprechende Auf-
                                                                       gaben übertragen. So erwerben sie Sozialkompetenz und
    Kindergarten                                                       lernen, Verantwortung für sich selbst und andere zu über-
    Mo – Fr.:                   7:00 – 12:00 Uhr                       nehmen.
                               14:00 – 16:00 Uhr                       In den Ferien gestalten Kinder und pädagogische Fach-
                                                                       kräfte gemeinsam ein Ferienprogramm in Kooperation mit
    Charlottenstraße 5                                                 dem Hort der Kita „Chateau-Renault“.
    56220 Bassenheim
    � 02625 4782                                                       Öffnungszeiten:
    Mail: kita_bassenheim@vgwthurm.de                                  Mo. – Fr.:    12:00 – 17:00 Uhr

                                                                       Öffnungszeiten an schulfreien Tagen:
    Kindertageseinrichtung „Château-Renault“,                          Mo. – Fr.:     7:30 – 17:00 Uhr
    Mülheim-Kärlich
    Die Kindertageseinrichtung „Château-Renault“ bietet 171 Kin-       Schulstraße 19
    dern im Alter von 1 Jahr bis zum Grundschulabschluss die           56218 Mülheim-Kärlich
    Möglichkeit zur Betreuung.                                         � 02630 8206
    Die Mitarbeiter*innen arbeiten auf Grundlage des situations-       Mail: hort.urmitz-bhf@vgwthurm.de
    orientierten Ansatzes. In einem Nestbereich werden die 1- bis
    3-jährigen Kinder, im Kindergarten die Kinder von 3 Jahren
    bis zum Schuleintritt in einem teiloffenen Konzept betreut.        Kindertageseinrichtung „Schillerstraße“,
    Der Hort bietet Betreuungsmöglichkeiten für Grundschulkin-         Mülheim-Kärlich
    der in einem offenen Konzept.                                      Die Kindertageseinrichtung „Schillerstraße“ bietet 140 Kin-
                                                                       dern im Alter von 1 Jahr bis zum Schuleintritt in einem
    Öffnungszeiten:                                                    Nest- und einem Regelbereich vielfältige Möglichkeiten,
    Mo. - Fr.:                  7:00 – 17:00 Uhr                       sich frei zu entfalten.

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Kindertageseinrichtungen der Verbandsgemeinde Weißenthurm - ELTERNINFORMATION
Das Team der pädagogischen Fachkräfte betreut die Kinder       Kindertageseinrichtung „Lehpfad“,
im U3- sowie Ü3-Bereich in einem offenen System und            Urmitz
berücksichtigt hierbei den situationsorientierten Ansatz.      Die Kindertageseinrichtung „Lehpfad“ bietet Platz für 115
Die kitaeigenen Schwerpunkte liegen in einer intensiven Un-    Kinder aus allen Rheindörfergemeinden.
terstützung der Sprachentwicklung sowie dem Forschen und       Die Betreuung erfolgt in einem Nestbereich für Kinder von
Experimentieren nach dem Konzept „Haus der kleinen For-        1 bis 3 Jahre sowie einem Regelbereich für Kinder von 3
scher“ (die Einrichtung ist entsprechend zertifiziert).        Jahre bis zum Schuleintritt. Beide Einrichtungszweige
                                                               arbeiten nach dem offenen Konzept.
Öffnungszeiten:                                                Die Kita hat einen konzeptionellen Schwerpunkt im Be-
Mo. – Fr.:                7:00 – 17:00 Uhr                     reich der „Bildung für nachhaltige Entwicklung“.

Schillerstraße                                                 Öffnungszeiten:
56218 Mülheim-Kärlich                                          Mo. – Fr.:      7:00 – 17:00 Uhr
� 02630 9652920
Mail: kita_schillerstrasse@vgwthurm.de                         Lehpfad 27 a
                                                               56220 Urmitz
                                                               � 02630 9671128
Integrative Kindertageseinrichtung „Paukenzwerge“,             Mail: kita_urmitz-rhein@vgwthurm.de
Mülheim-Kärlich
Die integrative Kindertageseinrichtung „Paukenzwerge“ bietet
ca. 163 Kindern im Alter von 1 Jahr bis zum Schuleintritt
beste Bedingungen zur Entwicklung. 13 Plätze werden für
Kinder mit Beeinträchtigungen vorgehalten.
Durch die großzügig gestalteten Öffnungszeiten schafft die
Einrichtung optimale Betreuungsbedingungen für Familien.
Im Rahmen des offenen Konzeptes werden die Kinder in ei-
nem Nestbereich für die 1- bis 3-Jährigen sowie in einem Re-
gelbereich für die Kinder von 3 Jahre bis zum Schuleintritt
betreut.
Im Rahmen des inklusiven Ansatzes bietet das offene Kon-
zept der Einrichtung optimale Bedingungen, um den individu-
ellen Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden.

Öffnungszeiten:
Mo. – Fr.:                7:00 – 18:00 Uhr

Gebrüder-Pauken-Straße 9
56218 Mülheim-Kärlich                                          Kindertageseinrichtung “Märchenwald”,
� 02630 9569400                                                Weißenthurm
Mail: kita_paukenzwerge@vgwthurm.de                            Die Kindertageseinrichtung „Märchenwald“ ist eine 11-
                                                               gruppige Einrichtung und bietet derzeit Platz für insge-
                                                               samt 240 Kinder im Alter von 1 bis zum Schuleintritt.
                                                               Sowohl im Nest- wie auch im Regel- und altershomo-
                                                               genen Schuki-Bereich, arbeiten wir teiloffen nach dem si-
                                                               tuationsorientierten Ansatz.

                                                                                                                           5
In unserer pädagogischen Arbeit sehen wir die Kinder als         Öffnungszeiten:
    aktive Gestalter ihrer Entwicklung und unterstützen sie in ih-   Mo. – Fr.:               7:00 – 14:00 Uhr
    ren individuellen Bildungs- und Entwicklungsprozessen
    nach dem Motto: „Wir geben unseren Kindern die Hand und          Josefstraße
    lassen uns überraschen, welchen Weg sie mit uns gehen.“          56218 Mülheim-Kärlich
                                                                     � 02630 9637868
    Öffnungszeiten:                                                  Mail: kita_josefstrasse@vgwthurm.de
    Mo. – Fr.:                  7:00 – 17:00 Uhr

    Grüner Weg 10                                                    Kindertageseinrichtung „Don Bosco“,
    56575 Weißenthurm                                                Mülheim-Kärlich
    � 02637 7055                                                     Die Kindertageseinrichtung „Don Bosco“ bietet 105 Kin-
    Mail: kita_maerchenwald@vgwthurm.de                              dern einen Betreuungsplatz.
                                                                     In der Einrichtung finden Kinder von 1 Jahr bis zum Schul-
                                                                     eintritt in einem offenen Konzept Zeit und Raum, um ihrem
    Kindertageseinrichtung “Arche Noah”,                             individuellen Forscher- und Entdeckerdrang nachgehen zu
    Kettig                                                           können, wodurch sie ganzheitlich gefördert werden und
    (in Trägerschaft der Ortsgemeinde Kettig)                        sich zu individuellen Persönlichkeiten entwickeln können.
    Die kommunale Kindertageseinrichtung „Arche Noah“ ist
    eine achtgruppige Einrichtung in der zurzeit 145 Kinder ab 1     Öffnungszeiten:
    Jahr bis zum Ende der Grundschulzeit betreut werden.             Mo – Fr.:                7:00 – 17:00 Uhr
    Sie ist ein großes Lern- und Erfahrungsfeld für Kinder, in
    dem sie eingeladen sind, sich ihre Welt aktiv zu erobern.        Mühlenstraße 11 a
    Kinder sind Persönlichkeiten, die respektiert, wahr-, an- und    56218 Mülheim-Kärlich
    ernstgenommen werden. Von ihren Bedürfnissen ausge-              � 02630 2242
    hend gestalten wir unsere Arbeit in einem offenen Konzept.       Mail: kita_donbosco@vgwthurm.de

    Öffnungszeiten:
    Mo. – Fr.:                  7:00 – 17:00 Uhr

    Bachstraße 32
    56220 Kettig
    � 02637 4214
    Mail: kitakettig@vgwthurm.de
    Internet: www.kitakettig.de

    Provisorische Kindertageseinrichtung „Josefstraße“,
    Mülheim-Kärlich
    Die provisorische Kindertageseinrichtung „Josefstraße“ bie-
    tet Platz für bis zu 15 Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahre und
    20 Kinder im Alter von 3 Jahre bis zum Schuleintritt.
    Die pädagogischen Fachkräfte gestalten die Arbeit auf der
    Grundlage des situationsorientierten Ansatzes.

6
Satzung für die kommunalen                                 Familien. Eine zentrale Grundlage der pädagogi-
     Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft                         schen Arbeit sind die Bildungs- und Erziehungs-
       der Verbandsgemeinde Weißenthurm                               empfehlungen des Landes Rheinland-Pfalz.
Auf der Grundlage des Achten Sozialgesetzbuch – Kinder
und Jugendhilfe - vom 26.6.1990 in der Fassung der Be-           3.   Die Zusammenarbeit mit Eltern/Erziehungsberechtig-
kanntmachung vom 11.9.2012 (BGBI. IS.2022) (SGB VIII),                ten sowie den Schulen ist im Rahmen der Erzie-
des „Landesgesetzes über die Weiterentwicklung der Erzie-             hungs- und Bildungsarbeit der Kindertageseinrichtung
hung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrich-              ein verbindlicher Auftrag.
tungen und Kindertagespflege des Landes Rheinland-Pfalz“
vom 03.09.2019 (KiTaG), der Gemeindeordnung Rheinland-           4.   Grundlegend für dieses pädagogische Verständnis in
Pfalz vom 31.1.1994 (GemO) sowie des Kommunalabga-                    der Kindertageseinrichtung sind, neben dem SGB
bengesetzes vom 20.6.1995, in den jeweils geltenden                   VIII, insbesondere die gesetzlichen Vorgaben des
Fassungen, erlässt die Verbandsgemeinde Weißenthurm                   Landes Rheinland-Pfalz, hier insbesondere das
auf Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 07.07.2021                KiTaG sowie die Ausführungsbestimmungen, die Lan-
folgende Satzung:                                                     desverordnung zur Ausführung von Bestimmungen
                                                                      des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und
§ 1 Träger                                                            Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen der
                                                                      Kindertagesbetreuung (KiTaGBeiratLVO) sowie die
1.   Die Verbandsgemeinde Weißenthurm unterhält für die               Landesverordnung über die Elternmitwirkung in
     Kinder ihrer Einwohner*innen die Kindertageseinrich-             Tageseinrichtungen     der     Kindertagesbetreuung
     tungen als öffentliche Einrichtungen zur Betreuung von           (KiTaGEMLVO), in ihrer jeweils gültigen Fassung.
     Kindern bis zum Abschluss der Grundschule in den Be-
     treuungsarten Kindertageseinrichtung (Teilzeit- oder
     Ganztagsbetreuung) und Kinderhort.                          § 3 Aufnahme
                                                                 1.   Der Anspruch zur Aufnahme eines Kindes in eine Kin-
2.   Der Träger verfolgt mit dem Betrieb seiner Kinderta-             dertageseinrichtung richtet sich nach den Bestim-
     geseinrichtungen ausschließlich und unmittelbar ge-              mungen der §§ 14, 16 und 17 KiTaG. Ein rechtlich
     meinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des                   verbindlicher Platzanspruch besteht für Kinder ab
     Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ nach § 51 ff.              dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schulein-
     der Abgabenordnung.                                              tritt. Der Rechtsanspruch bezieht sich auf die Erzie-
                                                                      hung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung.
§ 2 Aufgaben
                                                                 2.   Für Kinder im Alter von ein bis drei Jahren kann der
1.   Die Aufgaben der Kindertageseinrichtung umfassen die             Rechtsanspruch nach § 15 Satz 1 KiTaG auch im
     Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. In Er-              Rahmen der Kindertagespflege sichergestellt werden,
     gänzung und Unterstützung der Familienerziehung för-
     dert die Kindertageseinrichtung die Entwicklung des         3.   Der individuelle Rechtsanspruch auf einen Be-
     Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemein-                treuungsplatz richtet sich an den zuständigen örtli-
     schaftsfähigen Persönlichkeit.                                   chen Träger der Jugendhilfe.
     Die Kindertageseinrichtung unterstützt die Eltern bei der
     Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Kindererzie-         4.   Ein Anspruch für eine Aufnahme in eine bestimmte
     hung.                                                            Kindertageseinrichtung besteht nicht. Die Aufnahme-
                                                                      kapazität in den einzelnen Einrichtungen ist durch die
2.   Die konkrete Ausgestaltung des Leistungsangebotes                jeweilige Betriebserlaubnis reguliert.
     der Einrichtung orientiert sich pädagogisch und organi-          Liegen für eine Kindertageseinrichtung mehr Aufnah-
     satorisch an den Entwicklungsmöglichkeiten und Be-               meanträge vor, als Plätze zur Verfügung stehen, er-
     dürfnissen der Kinder sowie den Lebenslagen ihrer                folgt die Aufnahme nach folgenden Prioritätskriterien:

                                                                                                                               7
a) Leistungen des Rechtsanspruchs                        8.   Gemäß § 34 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind
              Geschwisterkinder                                        die Eltern/Erziehungsberechtigte verpflichtet, die Kin-
                                                                       dertageseinrichtung umgehend über das Vorliegen
              Kinder aus dem zugeordneten Gemeinwesen
                                                                       ansteckender Krankheiten zu informieren. Die Leitung
              bzw. des Einzugsbereichs der Einrichtung
                                                                       der Kindertageseinrichtung unterrichtet die Eltern oder
              Alter des Kindes                                         andere Erziehungsberechtigte bei der Aufnahme des
                                                                       Kindes über ihre Mitwirkungspflichten sowie die von
              Berufstätigkeit der Eltern/Erziehungsberechtigten
                                                                       der Kindertageseinrichtung bei entsprechenden Er-
              Familienergänzender Erziehungs- und Förder-              krankungen zu ergreifenden Maßnahmen.
              bedarf des Kindes

         b) Weitergehende Leistungen:                             § 4 Aufsichtspflicht
             Kinder von Alleinerziehenden, die entweder voll-     1.   Die Aufsichtspflicht erstreckt sich auf die Zeit des Auf-
             zeiterwerbstätig sind, eine Ausbildung absolvie-          enthaltes der Kinder in der Kindertageseinrichtung
             ren oder sich in Maßnahmen zur Eingliederung in           sowie möglicher Ausflüge, Spaziergänge, Besichti-
             den Arbeitsmarkt nach SGB II und III befinden             gungen etc.
             (die Beschäftigungszeiten sind entsprechend
             nachzuweisen).                                       2.   Auf dem Weg zur Kindertageseinrichtung sind die El-
                                                                       tern/Erziehungsberechtigten für ihre Kinder verant-
              Kinder, deren Eltern entweder vollzeiterwerbs-           wortlich. Insbesondere tragen diese Sorge dafür, dass
              tätig sind, eine Ausbildung absolvieren oder sich        ihr Kind ordnungsgemäß von der Kindertageseinrich-
              in Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeits-           tung abgeholt wird. Sie entscheiden durch die schrift-
              markt nach SGB II und III befinden (die Beschäf-         liche Erklärung gegenüber dem Träger, ob das Kind
              tigungszeiten sind entsprechend nachzuweisen).           von weiteren Personen abgeholt werden oder alleine
                                                                       nach Hause gehen darf. Bezweifeln die Mitarbei-
              Besonderer, familienergänzender Erziehungs-              ter*innen, dass das Kind den Weg alleine gehen
              und Förderbedarf des Kindes.                             kann, so ist es der Einrichtung möglich, ein Abholen
              Kinder aus dem zugeordneten Gemeinwesen                  des Kindes zu verlangen.
              bzw. des Einzugsbereich der Einrichtung.
                                                                  3.   Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übernahme des
    5.   Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes trifft        Kindes durch die Mitarbeiter*innen auf dem Gelände
         die Verbandsgemeinde, vertreten durch die jeweilige           der Kindertageseinrichtung (Kinder sind bei den Mit-
         Leitung der Kindertageseinrichtung.                           arbeitern/Mitarbeiterinnen anzumelden) und endet mit
                                                                       der Übergabe des Kindes in die Obhut eines Abholbe-
    6.   Anmeldung und Aufnahme der Kinder in die Kinderta-            rechtigten.
         geseinrichtung werden über ein seitens der Verbands-
         gemeinde     zur   Verfügung    gestelltes   digitales   4.   Haben die Eltern/Erziehungsberechtigten erklärt, dass
         Verwaltungssystem vorgenommen                                 das Kind allein nach Hause gehen darf, endet die
                                                                       Aufsichtspflicht beim Verlassen des Einrichtungsge-
    7.   Die Verbandsgemeinde tauscht sich mit anderen, im             ländes.
         Gebiet tätigen Trägern von Kindertageseinrichtungen
         über die vorliegenden Anmeldungen aus und gestaltet
         mit ihnen eine bestmögliche Aufnahme der angemelde-
         ten Kinder.

8
§ 5 Beiträge & Kosten                                              § 6 Zahlungspflicht
1.   Für den Besuch der Kindertageseinrichtung werden              1.   Die Elternbeiträge, Verpflegungskosten und Kosten-
     gemäß § 26 KiTaG zur anteiligen Deckung der Perso-                 pauschalen sind jeweils zum 15. des Folgemonats
     nalkosten Elternbeiträge erhoben. Die Höhe der Beiträ-             fällig, frühestens jedoch nach Zugang des entspre-
     ge richtet sich nach der Satzung über die „Betreuung in            chenden Bescheides.
     Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kosten-
     beitrag“ des Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz in ihrer          2.   Die Zahlungspflicht beginnt mit der Aufnahme des
     jeweils gültigen Fassung. Eltern oder andere Unter-                Kindes in die Kindertageseinrichtung und endet mit
     haltspflichtige sind verpflichtet, beitragsrelevante Verän-        dem Ablauf des Monats, in dem eine Abmeldung oder
     derungen ihrer familiären oder finanziellen Situation              Kündigung wirksam wird.
     unaufgefordert dem Träger mitzuteilen.
                                                                   3.   Zur Zahlung des Elternbeitrages verpflichtet sind El-
2.   Die Elternbeiträge entfallen bei einer vorgesehenen                tern, Personensorgeberechtigte oder andere Unter-
     Beitragsfreiheit.                                                  haltsverpflichtete, auf deren Antrag ein Kind in die
                                                                        Kindertageseinrichtung aufgenommen wird. Sie sind
3.   Zusätzlich zum Elternbeitrag werden gemäß § 26 Abs.                gegebenenfalls gemäß § 421 BGB als Gesamtschuld-
     4 KiTaG Verpflegungskosten erhoben. Unter Berück-                  ner zahlungspflichtig.
     sichtigung von Fehltagen des Kindes sollen diese den
     Sachkostenaufwand abdecken, der für die Verpflegung           4.   Bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung für das
     der Kinder anfällt.                                                Konto des Zahlungspflichtigen zieht die Verbands-
     Die Verpflegungskosten werden auf Grundlage der Mel-               gemeindekasse Elternbeiträge, Verpflegungskosten
     dungen der Kindertageseinrichtung nach Ablauf eines                und Kostenpauschalen zum Fälligkeitstermin ein.
     Kalendermonats berechnet.

4.   Die Verpflegungskostenhöhe wird regelmäßig durch die          § 7 Ummeldung & Kündigung
     Verwaltung überprüft und gegebenenfalls entsprechend          1.   Eine Kündigung ist grundsätzlich nur mit einer vierwö-
     angepasst. Die Festsetzung der Verpflegungsbeiträge                chigen Frist zum Monatsende möglich. Sie ist schrift-
     erfolgt verbindlich für ein „Kindertagesstättenjahr“.              lich in der Einrichtung einzureichen.
                                                                        Bei Nichteinhaltung der Frist wird die Kündigung zum
5.   Gegebenenfalls werden für einzelne Einrichtungen wei-              nächstmöglichen Termin wirksam. Dies gilt auch für
     tere Kostenpauschalen (Getränke-/Frühstücksgeld etc.)              den Wechsel der Betreuungsart in der Einrichtung
     erhoben. Hierüber schließen Eltern/Erziehungsberech-               (Ummeldung).
     tigte und Träger eine eigenständige Vereinbarung ab.
                                                                   2.   Angehende Schulkinder scheiden zum Ende des Kin-
6.   Elternbeiträge, Verpflegungskosten und Kostenpau-                  dertageseinrichtungsjahres, welches dem Schuleintritt
     schalen werden durch einen schriftlichen Bescheid fest-            vorausgeht, aus. Eine gesonderte Abmeldung ist hier-
     gesetzt.                                                           für nicht erforderlich.
     Beiträge und Pauschalen sind nicht teilbar. Sie                    Eine vorzeitige, fristgerechte Vertragskündigung, im
     werden auch dann für einen vollen Monat erhoben,                   Sinne der in §6 dargestellten Zahlungspflichten, ist
     wenn das Kind die Einrichtung nur tageweise be-                    zulässig.
     sucht oder die Aufnahme bzw. Abmeldung des
     Kindes im Laufe eines Monats erfolgt.                         3.   Die Verbandsgemeinde als Einrichtungsträger kann
     Das Kindertageseinrichtungsjahr beginnt am 1.8. und                den Platz mit einer vierwöchigen Frist zum Monatsen-
     endet am 31.7. des Folgejahres. Auch Schließzeiten                 de kündigen, wenn die Eltern/Erziehungsberechtigten,
     sind beitragspflichtig.                                            trotz vorheriger Aufforderung, ihren Verpflichtungen

                                                                                                                                 9
nach dieser Satzung und der diesbezüglichen Kinder-          HINWEIS
          tageseinrichtungsordnung nicht nachgekommen sind,
                                                                       Gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-
          z.B.:
                                                                       Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), einschl. der
                wenn das Kind ohne Angabe von Gründen für              erfolgten Änderungen, wird auf folgendes hingewiesen:
                einen längeren Zeitraum fehlt,
                                                                       Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder
                wenn das Kind besonderer Hilfe bedarf, die von         Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses
                einer Regeleinrichtung nicht mehr geleistet            Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach
                werden kann,                                           der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande
                wenn ein Zahlungsrückstand des Elternbeiträge          gekommen. Dies gilt nicht, wenn
                und/oder Verpflegungskosten sowie sonstiger
                Kostenpauschalen von mehr als zwei Monaten             1.   die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung,
                vorliegt,                                                   die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Be-
                                                                            kanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
                wenn erhebliche, nicht aufräumbare Auffassungs-             vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Auf-
                unterschiede über das Erziehungskonzept zwi-                sichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder je-
                schen Eltern/Erziehungsberechtigten, Leitung                mand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor-
                und Träger bestehen, so dass eine angemesse-                schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwal-
                ne Förderung der Gesamtentwicklung des Kindes               tung Weißenthurm, Kärlicher Straße 4, 56575 Wei-
                nicht mehr möglich ist und die Fortsetzung der              ßenthurm unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der
                Betreuung den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern nicht           die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge-
                mehr zugemutet werden kann.                                 macht hat.

     4.   Bei Wegfall der Voraussetzungen für einen Ganztags-          2.   Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend
          platz ist die Einrichtungsleitung berechtigt, das Kind auf        gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genann-
          einen Teilzeitplatz mit einer Frist von vier Wochen um-           ten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
          zumelden. Dies ist den Eltern schriftlich mitzuteilen.

     § 8 Ermächtigung
     Die Verwaltung ist ermächtigt, weitere Einzelheiten, die mit
     dem laufenden Betrieb und dem Aufenthalt der Kinder in der
     Kindertageseinrichtung in Zusammenhang stehen (z.B.
     Hygiene, Gesundheit, Versicherungsschutz, Schließzeiten
     etc.) in einer entsprechenden Kindertageseinrichtungsord-
     nung zu regeln.

     § 9 Inkrafttreten
     Die Satzung tritt zum 1.7.2021 in Kraft.

     Weißenthurm, 7.7.2021

     Thomas Przybylla
     Bürgermeister der
     Verbandsgemeinde Weißenthurm

10
KINDERTAGESEINRICHTUNGSORDNUNG                                   Beitragspflichtige Ganztagsplätze für       Kinder   im
                                                                    Grundschulalter mit Mittagsverpflegung.
  der kommunalen Kindertageseinrichtungen
    in der Verbandsgemeinde Weißenthurm                         1.3 Platzzusagen
                                                                Um den Eltern/Erziehungsberechtigten möglichst frühzei-
1. Aufnahmebedingungen                                          tig Planungssicherheit im Hinblick auf den Betreuungs-
                                                                platz zu geben, ist es empfehlenswert, Ihr Kind spätestens
1.1 Anmeldungen                                                 8 Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin in der
Anmeldungen für alle Kindertageseinrichtungen in der Ver-       Einrichtung anzumelden.
bandsgemeinde Weißenthurm sind über das Online-Portal
des zentralen Kita-Bedarfsplanungsprogramms „Little Bird“       Eltern/Erziehungsberechtigte erhalten von den Einrichtun-
durchzuführen. Hier legen Sie sich einen kostenlosen und        gen zu nachfolgenden Terminen verbindliche Zusagen für
familienbezogenen Account („Konto“) an, über den Sie den        die angegebenen Aufnahmezeiträume:
aktuellen Stand Ihrer Anmeldung stets nachverfolgen sowie
nach Aufnahme Ihres Kindes auch weitere Details einsehen        Aufnahmemonate: September, Oktober, November
und verschiedene Tools nutzen können.                           Bis zum 30.3. (Anmeldung möglich bis 15.3.)
Das Anmeldeportal erreichen Sie über die Homepage der
Verbandsgemeindeverwaltung         Weißenthurm       unter      Aufnahmemonate: Dezember, Januar, Februar
www.vgwthurm.de, Button „Kindertageseinrichtungen“              Bis zum 30.6. (Anmeldung möglich bis 15.6.)
(Menüleiste rechts). Auf der Homepage finden Sie auch           Aufnahmemonate: März, April, Mai
weitergehende Informationen über die Konzepte und An-           Bis zum 30.9. (Anmeldung möglich bis 15.9.)
gebote der einzelnen Einrichtungen.
                                                                Für den Aufnahmezeitraum Juni, Juli und August können
Ergänzend zur Online-Anmeldung besteht im Ausnahmefall          Aufnahmen nur kurzfristig in Bezug auf die vorhandenen
(z.B. bei Sprachbarrieren) die Möglichkeit, Ihr Kind auch       Platzkapazitäten vergeben werden. Die Platzbestätigung,
direkt in der Kindertageseinrichtung oder der Verbandsge-       die den Eltern/Erziehungsberechtigten per E-Mail zugeht,
meindeverwaltung Weißenthurm anzumelden.                        ist fristgerecht an die entsprechende Kita zurückzusenden.
Die Verbandsgemeindeverwaltung und die einzelnen                Die Einrichtungen sind dabei bemüht, alle Rechtsan-
Kindertageseinrichtungen beraten Sie gern im Anmelde-           sprüche sicherzustellen und unterstützen die Eltern/Erzie-
und Aufnahmeprozess für Ihr Kind.                               hungsberechtigten bei der Suche nach freien Betreuungs-
                                                                plätzen in Einrichtungen und der Kindertagespflege.
Mit der Anmeldung Ihres Kindes erklären Sie sich damit ein-
verstanden, dass Ihre Daten in das zentrale Anmeldesys-         1.4 Anmeldeunterlagen
tem „Little Bird“ für die Kindertageseinrichtungen in der       Die Anmeldeunterlagen sind bis zum Tag der Aufnahme in
Verbandsgemeinde Weißenthurm aufgenommen und unter              der jeweiligen Kindertageseinrichtung vorzulegen.
den Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich ausgetauscht         Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung von „U2-Plät-
werden.                                                         zen“, „Ganztagsplätzen“ und „Hortplätzen“ ergänzende
                                                                Unterlagen wie Arbeitgeberbescheinigungen, die Eltern-
1.2 Einrichtungszweige                                          beitragsfeststellung sowie Unterlagen zum Nachweis von
In unseren Kindertageseinrichtungen stehen Ihnen einrich-       sozialen Notlagen beizufügen sind.
tungsabhängig folgende Einrichtungszweige zur Verfügung:

    Beitragspflichtige Ganztagsplätze für Kinder von 1 bis 2    2. Pädagogische Aspekte
    Jahren.
                                                                2.1 Partizipation
    Beitragsfreie Plätze für Kinder im Alter von 2 bis zum      Die aktive Beteiligung aller am Erziehungsprozess Betei-
    Schuleintritt mit Mittagsverpflegung in der Zeit von 7:00   ligten (Eltern, Kinder, pädagogische Fachkräfte, Träger) ist
    bis 14:00 Uhr und 7:00 bis 17:00 bzw. 18:00 Uhr             ein wesentliches Element für die erfolgreiche Arbeit in
                                                                unseren Einrichtungen.

                                                                                                                               11
Wir initiieren daher in allen Einrichtungsbereichen altersge-    Aus diesem Grund erhalten Sie mit den Aufnahmeunterla-
     rechte Formen der Beteiligung und ermöglichen somit den          gen auch eine entsprechende Einverständniserklärung zur
     Kindern wichtige Erfahrungen. Neben diesen kinderorien-          Nutzung der verschiedenen Dokumentationsmaterialien.
     tierten Beteiligungsformen ist die kontinuierliche und aktive    Mit dem Ausscheiden aus der Kindertageseinrichtung wer-
     Mitsprache der Eltern jedoch ein wesentliches Element für        den alle im Rahmen der Dokumentation erfassten, perso-
     die erfolgreiche Arbeit in unseren Einrichtungen. Die dauer-     nenbezogenen Daten vernichtet.
     hafte und frühzeitige Beteiligung fördert die Akzeptanz der
     Arbeit in den Einrichtungen und schafft auch in Konflikt-        2.4 Eingewöhnung
     situationen die Möglichkeit, konstruktiv miteinander zu arbei-   Der Übergang von der Familie in die Kindertageseinrich-
     ten. Die pädagogischen Fachkräfte, die Leitungen und der         tung bedeutet in der Regel das erste Ablösen zwischen
     Einrichtungsträger wünschen sich eine offene und aktive          Eltern und Kind. Diese neue und ungewohnte Situation
     Konfliktbearbeitung und stehen hierfür jederzeit zur Verfü-      bedarf einer guten Zusammenarbeit zwischen Eltern und
     gung.                                                            den pädagogischen Fachkräften.
                                                                      Damit sich das Kind in der Kita wohlfühlen und entwickeln
     2.2 Kita-Beirat                                                  kann, ist eine stufenweise Eingewöhnung wichtig. Dieser
     Kita-Träger, Kita-Leitung, pädagogische Fachkräfte und           Prozess wird für jedes Kind sowohl zeitlich als auch inhalt-
     Elternausschuss tragen gemeinsam eine besondere Verant-          lich individuell gestaltet. Um die Kinder nicht zu überfor-
     wortung für die Qualität in der Kindertageseinrichtung. Seit     dern, ist eine Eingewöhnungszeit zwischen 2 und 6 Wo-
     dem 1. Juli 2021 ist für alle Kitas in Rheinland-Pfalz eine      chen sinnvoll. Wir erwarten, dass eine Bezugsperson des
     Struktur für diese Kooperation und Verantwortungsgemein-         Kindes die Eingewöhnungszeit begleitet.
     schaft vorgesehen: der Kita-Beirat nach § 7 des Landes-          Mit unserem Eingewöhnungsmodell wollen wir Ihrem Kind
     gesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung von           die Basis für eine optimale Entwicklung in der Kinderta-
     Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege           geseinrichtung ermöglichen. Dabei verfolgen wir folgende
     (KiTaG). Danach treffen sich alle Gruppen, die Verantwor-        Ziele:
     tung für das Wohl der Kinder tragen, gemeinsam mit einer
     pädagogischen Fachkraft, die die im pädagogischen Alltag         ⬛   Informationsaustausch mit den Eltern über Kind und
     gewonnenen Perspektiven der Kinder einbringt, in der Regel           Einrichtung
     einmal jährlich. Gegenstand ihrer Beratung sind grundsätz-       ⬛   Einführung der Eltern in unser Eingewöhnungsmodell
     liche Angelegenheiten, welche die strukturellen Grundlagen
                                                                      ⬛   Aufbau einer positiven Erzieher-Kind-Beziehung
     der Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsarbeit einer
     Tageseinrichtung betreffen.                                      ⬛   Aufbau von Beziehungen zu den anderen Kindern
                                                                      ⬛   Aufbau einer Erziehungspartnerschaft zwischen
     2.3 Bildungsdokumentation                                            Eltern und Fachkräften
     Im Rahmen des Bildungsauftrages der Kindertageseinrich-
     tungen sind wir verpflichtet, eine Dokumentation über Ihr        ⬛   Integration der Familie in den Kindergartenalltag
     Kind zu erstellen.
     Lerngeschichten, Portfolioarbeit und weitere Dokumenta-          Die Eingewöhnung eines Krippen- und Kindergarten-
     tionsformen gehören zum Auftrag der Mitarbeiter*innen. In        kindes durchläuft in der Regel folgende Phasen:
     unseren Einrichtungen werden daher bei verschiedenen An-         ⬛   sich gegenseitig kennenzulernen
     lässen auch Bild-, Film- und/oder Tonaufnahmen von den           ⬛   Vertrauen aufzubauen
     Kindern gemacht. Diese dienen der Dokumentation der täg-         ⬛   Sicherheit zu gewinnen und
     lichen Arbeit, dem Festhalten von Aktionen, Ausflügen,           ⬛   sich schließlich in der Kita wohlzufühlen.
     Festen, Spielsituationen sowie
                                                                      2.5 Pünktlichkeit
         der Raumgestaltung und Kennzeichnung von Haken,              Im Einrichtungsalltag gibt es immer wiederkehrende Ab-
         Schubladen etc.                                              läufe, Rituale und Mitbestimmungsmöglichkeiten für Ihr
         der Dokumentation von Bildungs-, Lern- und Entwick-          Kind, um seinen Tagesablauf abwechslungsreich mitge-
         lungsprozessen                                               stalten zu können. Diesbzgl. bitten wir Sie, Ihr Kind regel-

12
mäßig und pünktlich in die Einrichtung zu bringen. Auch die     Kosten entstehen bei der Inanspruchnahme dieser Bera-
Abholzeiten sind bitte pünktlich von Ihnen einzuhalten.         tungsleistungen für Sie nicht.
                                                                Weitere Informationen zu den Angeboten und Leistungen
2.6 Mittagessen                                                 des „ElternSTÜTZPUNKT“es finden Sie im Internet unter
In der Regel essen alle Kinder in der Kita zu Mittag. Das Es-   www.thatsit-weissenthurm.de im Menüpunkt „Eltern-
sen wird täglich von unserem Hauswirtschaftspersonal zu-        STÜTZPUNKT“ oder telefonisch unter 02630 964648.
bereitet.
Eine Abmeldung von diesem Angebot ist möglich, hierbei ist      2.10 Pädagogische Arbeit außerhalb der Kita
jedoch zu beachten, dass diese am jeweiligen Tag bis spä-       In den einzelnen Einrichtungen werden in regelmäßigen
testens 9:00 Uhr erfolgen muss, da Ihnen ansonsten die          Abständen immer wieder externe Projekte und Aktionen
entsprechende Mahlzeit berechnet wird.                          durchgeführt. Hierzu gehören z.B. „Wald- und Naturtage“
                                                                als pädagogisches Angebot. Hierbei wird den Kindern die
2.7 Mittagsruhe                                                 Möglichkeit gegeben, sich intensiver mit der Natur, den
Nach dem Mittagessen beginnt in unseren Einrichtungen           Jahresabläufen und den damit verbundenen Veränderun-
zunächst eine ruhige Zeit, in der Kinder schlafen oder ru-      gen in der Natur auseinanderzusetzen. Nähere Informa-
hen und neue Kräfte sammeln können.                             tionen hierzu erhalten Sie in der jeweiligen Einrichtung.
In der Zeit bis 14:00 Uhr sind daher die Zutrittsmöglichkei-
ten, aber auch die Abholsituationen in den Kindertagesein-
richtungen eingeschränkt. In dieser Zeit sind die               3. Kosten
Einrichtungen auch nur bedingt telefonisch erreichbar, damit
                                                                3.1 Beiträge
die Ruhepause der Kinder nicht gestört wird.
                                                                Die Elternbeiträge für die beitragspflichtigen Plätze (U2
                                                                und Hort) werden von der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
2.8 Wahrnehmung des Schutzauftrages
                                                                festgesetzt. Die Beitragshöhe berechnet sich für Kinder,
Laut § 8a SGB VIII gehört es zum Auftrag der Einrichtung,
                                                                die einen U2- oder einen Hortplatz (Schulkinderbetreuung)
die Kinder vor Gefahren für ihr seelisches und leibliches
                                                                erhalten, nach der Zahl der Geschwisterkinder sowie dem
Wohl zu schützen. Das Kreisjugendamt Mayen-Koblenz und
                                                                Familieneinkommen. Alle anderen Plätze (2 Jahre bis zum
die Verbandsgemeinde Weißenthurm haben daher eine
                                                                Eintritt in die Grundschule) sind beitragsfrei.
Vereinbarung geschlossen, in der den Einrichtungen kon-
                                                                Entsprechende Informationen zur Beitragsberechnung
krete Vorgehensweisen bei einem Verdacht auf Kindeswohl-
                                                                sowie Anträge zur Beitragsreduzierung und –freistellung
gefährdung vorgegeben werden.
                                                                erhalten Sie in den Kindertageseinrichtungen, bei der Ver-
Bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe geht es uns in erster
                                                                bandsgemeindeverwaltung oder direkt bei der Kreisver-
Linie darum, die Kinder zu schützen, mit den Eltern/Erzie-
                                                                waltung Mayen-Koblenz.
hungsberechtigten vertrauensvoll zusammen zu arbeiten,
                                                                Die Elternbeiträge sind monatlich bis zum 15. des Folge-
gemeinsam nach Lösungen zu suchen und Unterstützungs-
                                                                monats zu zahlen. Sie sind auch während der Ferien, bei
und Hilfemöglichkeiten aufzuzeigen.
                                                                vorübergehender Schließung, längerem Fehlen des Kin-
                                                                des sowie bis zur Wirksamkeit einer Kündigung zu entrich-
2.9 ElternSTÜTZPUNKT
                                                                ten.
Der „ElternSTÜTZPUNKT“ möchte im Rahmen der Kita-
Sozialarbeit Eltern und Familien durch Beratung und Bil-
                                                                3.2 Mittagsverpflegung
dung von Anfang an begleiten und unterstützen.
                                                                Die Kosten für die Einnahme des Mittagessens in der
Der/Die zuständige Mitarbeiter*in des „ElternSTÜTZ-
                                                                Kindertagesstätte werden durch die Verbandsgemeinde
PUNKT“es ist Teil des Kitateams und steht unverbindlich zu
                                                                Weißenthurm festgelegt.
Gesprächen rund um das Thema Kindererziehung in den
                                                                Die Teilnahme am Mittagessen ist ein wichtiges und zen-
Kindertageseinrichtungen zur Verfügung.
                                                                trales, pädagogisches Element des Angebotes der Kinder-
Durch eine unkomplizierte und individuelle Beratung sollen
                                                                tageseinrichtung. Kinder, die sich über die Mittagszeit in
Ihnen Hilfestellungen für die Erziehungsbedürfnisse gege-
                                                                der Einrichtung aufhalten, nehmen in diesem Sinne an der
ben werden.
                                                                Mittagsverpflegung teil.

                                                                                                                             13
3.3 Kostenpauschalen                                          Ferientermine und weitere Schließtage werden mit dem
     In den einzelnen Einrichtungen werden verschiedene, zu-       Elternausschuss abgestimmt und jeweils zum 30.10. eines
     sätzliche Kostenpauschalen erhoben. Hierüber schließt die     jeden Jahres bekannt gegeben.
     Kindertageseinrichtung mit den Eltern/Erziehungsberechtig-    Müssen Einrichtungen aus besonderen Anlässen (z.B.
     ten privatrechtliche Vereinbarungen ab.                       Krankheiten) geschlossen bleiben, werden die Eltern/Er-
     Weitere Informationen zu Umfang und Höhe der Kosten-          ziehungsberechtigten schnellstmöglich informiert.
     pauschalen entnehmen Sie bitte dem „Kita-ABC“ bzw. er-
     gänzenden Einlegeblatt der jeweiligen Einrichtung oder der
     Kindertagesstättensatzung.                                    5. Notfallplanung
                                                                   Trotz der Regelung zum Einsatz von Vertretungskräften,
     3.4 Zahlungsmodalitäten
                                                                   kann es zu Situationen kommen (z.B. Krankheiten, Streik-
     Die Rechnungstellung für Beiträge und Kostenpauschalen
                                                                   phasen), in denen die Betreuung der Kinder nicht mehr si-
     erfolgt über die Verbandsgemeindekasse Weißenthurm.
                                                                   chergestellt werden kann. Die Verbandsgemeinde hat als
     Um die Abrechnungsverfahren zu erleichtern, bitten wir Sie,
                                                                   Träger, in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden, hierfür
     bei allen Zahlungsverpflichtungen um bargeldlosen Zah-
                                                                   eine Notfallplanung erstellt. Im Rahmen dieser Notfallpla-
     lungsverkehr in Form einer Einzugsermächtigung. In die-
                                                                   nung werden die Eltern/Erziehungsberechtigten frühest-
     sem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass auf              möglich über eine Schließung der Kita oder einzelner
     ausreichende Kontodeckung zu achten ist. Ggf. entste-         Gruppen informiert.
     hende Rücklastschriftgebühren gehen zu Lasten des
     Kontoinhabers.
                                                                   6. Beschwerdemanagement für Eltern
     3.5 Förderungen
     Eltern/Erziehungsberechtigte haben die Möglichkeit, über      Mit Hilfe unseres Beschwerdemanagements soll Ihnen
     verschiedene Stellen Förderungen zur Finanzierung der         und Ihrem Kind die Möglichkeit gegeben werden, kon-
     Kostenpauschalen und Beiträge zu erhalten. Die Kinder-        struktive Kritik anzubringen, wenn die Dinge mal „nicht so
     tageseinrichtungen und die Mitarbeiter*innen der Verbands-    rund“ laufen.
     gemeindeverwaltung       Weißenthurm       beraten     Sie    Ziel des Beschwerdemanagements ist, ein Instrument zu
     diesbezüglich gerne.                                          schaffen, das die Kommunikation zwischen den Kindern,
                                                                   Eltern/Erziehungsberechtigten, Leitungen und dem Träger
                                                                   stetig verbessert.
     4. Schließzeiten                                              Unsere Mitarbeiter*innen in den Einrichtungen wurden
                                                                   über die Grundlagen des Beschwerdemanagements
     Die Kindertageseinrichtungen bleiben an folgenden Tagen       unterrichtet. Aus diesem Grund bitten wir Sie, bei Unstim-
     geschlossen:                                                  migkeiten vertrauensvoll den Weg zu den Bezugs- und
                                                                   Gruppenerzieherinnen und –erziehern zu suchen. Selbst-
          Wochenenden und gesetzliche Feiertage                    verständlich können Sie sich auch direkt an die Leitung
          Zwei Wochen in den Sommerferien sowie zwischen           der Kindertageseinrichtung wenden.
          Weihnachten und Neujahr                                  Als Träger haben wir zusätzlich eine zentrale Stelle für die
                                                                   Annahme von Beschwerden in unseren Einrichtungen ge-
          an bis zu 4 Konzeptionstagen im Jahr zur Planung der     schaffen: Frau Nina Vogt, � 02637 913-460, E-Mail:
          pädagogischen Arbeit                                     nina.vogt@vgwthurm.de steht Ihnen hier als Ansprech-
          am Betriebsausflug (1 Tag im Jahr)                       partnerin in der Verbandsgemeindeverwaltung gern zur
                                                                   Verfügung.
          Personalversammlungen                                    Alle Mitarbeiter*innen, bei denen Sie Ihre Beschwerde an-
                                                                   bringen, werden Ihr Anliegen in einem Formular doku-
                                                                   mentieren, um damit eine Bearbeitung zu ermöglichen.
                                                                   Über den Sachstand der Klärung werden Sie fortlaufend
                                                                   informiert.

14
7. Beschwerdemanagement für Kinder                              Impfempfehlungen für Säuglinge
                                                                In Deutschland gibt die „Ständige Impfkommission“
Kinder haben in den Kindertageseinrichtungen eine Stim-
                                                                (STIKO) des Robert-Koch-Instituts Empfehlungen zu
me, die gehört werden soll. Ihre Anliegen, Beschwerden und
                                                                Impfungen heraus. Teil dieser Empfehlungen ist der Impf-
Verbesserungsvorschläge nehmen die Mitarbeiter*innen
                                                                kalender mit den Standardimpfungen für Säuglinge, Kin-
ernst, nehmen sie auf, bearbeiten und reflektieren sie.
                                                                der, Jugendliche und Erwachsene.
Durch ein professionelles Beschwerdeverfahren soll dazu
beigetragen werden, dass die vertrauensvolle Beziehung
                                                                Zum Abschließen der Grundimmunisierung sind häufig
zwischen Kindern, ihren Familien und dem pädagogischen
                                                                mehrere Impfungen notwendig, die in einem bestimmten
Fachpersonal gestärkt und eine Wohlfühlatmosphäre be-
                                                                zeitlichen Abstand erfolgen müssen. Diese sind im Impfka-
günstigt wird.
                                                                lender der STIKO verzeichnet.
                                                                Für Säuglinge werden folgende Impfungen empfohlen:
8. Institutionelles Schutzkonzept                                   Im 2., 3., 4. sowie 11. – 14. Lebensmonat:
Die Arbeit mit Kindern lebt durch vertrauensvolle Beziehun-         Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphterie, Pertussis
gen von Menschen untereinander. Hierdurch wollen wir Kin-           (Keuchhusten) Haemophilus influenzae Typ b, Polio-
dern Selbstbewusstsein vermitteln, ihre Identität stärken und       myelitis (Kinderlähmung), Hepatitis B (Gelbsucht)
sie befähigen, eine gesunde Beziehung zu sich selbst und            und Pneumokokken.
zu anderen zu entwickeln und zu leben.
Das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und die Bezie-             Ab dem 12. Lebensmonat:
hungen zu anderen Menschen soll gestärkt werden. Ver-               Eine Impfung gegen Meningokokken
trauensvolle Beziehungen sind nur in einem Umfeld
möglich, das frei von körperlicher, seelischer und sexueller        Im 11. – 14. Lebensmonat sowie dem 15. – 23.
Gewalt gestaltet ist. Die Mitarbeiter*innen der Kommunalen          Lebensmonat:
Kindertageseinrichtungen      in   der Verbandsgemeinde             Impfungen gegen Masern, Mumps, Röteln und
Weißenthurm verpflichten sich, Maßnahmen und Handlun-               Variezellen (Windpocken)
gen zu ergreifen, um den Schutz der Kinder bestmöglich zu
gewährleisten                                                   Für viele dieser Erkrankungen liegen Kombinationsimpf-
                                                                stoffe vor, sodass Kinder nur wenige Spritzen erhalten
                                                                müssen, um den Impfschutz zu bekommen. Je nach Impf-
9. Impfungen für Kinder                                         stoff muss häufiger oder seltener geimpft werden. Zu den
                                                                verschiedenen Impfstoffen und Kombinationsimpfstoffen
Impfungen schützen vor verschiedenen Infektionskrankhei-
                                                                informieren Sie sich bitte bei Ihrem Kinderarzt.
ten – sowohl den Geimpften selbst, als auch die Allgemein-
                                                                Für die wichtigen Schutzimpfungen übernehmen die ge-
heit, denn wenn viele Menschen geimpft sind, können sich
                                                                setzlichen Krankenkassen die Kosten.
Krankheiten nicht so schnell ausbreiten. So schützt eine
Impfung der Eltern und anderer Kontaktpersonen auch
                                                                Unsicherheit bei Impfungen
Säuglinge, deren Grundimmunisierung noch nicht abge-
                                                                Einige Eltern sind unsicher, ob sie ihr Kind wirklich impfen
schlossen ist.
                                                                lassen sollen. Sie fragen sich, welche Gefahren die
                                                                Impfungen möglicherweise mit sich bringen. Die Bundes-
Was passiert bei einer Impfung?
                                                                zentrale für gesundheitliche Aufklärung weist jedoch aus-
Bei einer Impfung wird der Körper mit abgeschwächten oder
                                                                drücklich auf die Wichtigkeit von Impfungen, gerade bei
abgetöteten Krankheitserregern konfrontiert. Diese selbst lö-
                                                                den so genannten „Kinderkrankheiten“, hin. Denn diese
sen keine Infektion aus. Trotzdem werden Antikörper und
                                                                sind hochansteckend, breiten sich schnell aus und können
sogenannte „Gedächtniszellen“ gebildet, die im Fall einer
                                                                sehr schwerwiegende Folgen haben. Es ist daher nach
späteren, erneuten Konfrontation mit diesen Erregern vor
                                                                wie vor wichtig, Kinder frühzeitig gegen diese Krankheiten
dem Ausbruch einer Krankheit schützen können.
                                                                zu impfen.
Einige Impfungen müssen in bestimmten Abständen wieder-
holt werden, damit die so genannte „Grundimmunisierung“
erreicht wird.

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Nachweis einer Impfberatung                                          Diphterie
     Gemäß § 34, Abs. 10 des Infektionsschutzgesetzes sind die            Cholera
     Kindertageseinrichtungen verpflichtet, sich vor Eintritt eines       Typhus
     Kindes zu vergewissern sowie eine schriftliche, ärztliche Be-        Tuberkulose
     stätigung einzufordern, dass zeitnah vor der Aufnahme des            Durchfall durch EHEC-Bakterien
     Kindes eine Impfberatung durch einen Arzt in Anspruch
     genommen wurde bzw. dass die seitens der ständigen Impf-         Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur
     kommission empfohlenen Schutzimpfungen bei dem aufzu-            als Einzelfälle vor.
     nehmenden Kind vorgenommen wurden.                               Außerdem benennen die gesetzlichen Grundlagen:

     Masernimpfpflicht für Kinder                                         Virusbedingte, hämorrhagische Fieber
     Den besten Schutz vor Masern bieten Impfungen, die für ei-           Pest
     ne lebenslange Immunität sorgen.                                     Kinderlähmung
     Das „Masernschutzgesetz“ schreibt vor, dass alle Kinder
     ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die        Es ist jedoch höchst unwahrscheinlich, dass diese Erre-
     Kindertageseinrichtung die von der „Ständigen Impfkom-           ger in Deutschland übertragen werden. Ebenso darf Ihr
     mission“ empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen                  Kind die Kita nicht besuchen, wenn eine Infektionskrank-
     müssen.                                                          heit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert ver-
                                                                      laufen kann. Dies sind:
     Der Nachweis kann durch
                                                                          Keuchhusten
         den Impfausweis,                                                 Masern
         das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder                           Mumps
                                                                          Scharlach
         ärztliches Attest (dies insbesondere bei bereits erlitte-        Windpocken
         ner Erkrankung)                                                  Hirnhautentzündungen durch Hib-Bakterien
     erbracht werden und ist in der Regel der Leitung der Kinder-         Meningokokken-Infektionen
     tageseinrichtung vorzulegen.                                         Krätze
                                                                          Ansteckende Borkenflechte
                                                                          Hepatitis A
     10. Krankheiten                                                      Bakterielle Ruhr
                                                                          Corona
     Wenn Ihr Kind eine ansteckende Krankheit hat und damit
     die Kindertageseinrichtung besucht, kann es andere Kinder        Gleiches gilt, wenn:
     oder Betreuungspersonal anstecken. Außerdem sind gera-
     de Kinder während einer Infektionskrankheit geschwächt               ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch
     und können sich daher leichter Folgeerkrankungen zuzie-              nicht abgeschlossen ist,
     hen.                                                                 es vor Vollendung des 6. Lebensjahres zu einer infek-
     Um Ihr Kind zu schützen, möchten wir Sie daher über Ihre             tiösen Gastroenteritis kommt oder ein entsprechender
     Pflichten nach dem Infektionsschutzgesetz und das übliche            Verdacht besteht.
     Vorgehen im Krankheitsfall unterrichten. Wir bitten Sie dies-
     bezüglich stets um eine offene und vertrauensvolle Zusam-        Für an Corona erkrankte Kinder oder gegebenenfalls Co-
     menarbeit.                                                       rona-Kontaktpersonen gelten spezifische Regelungen, die
     Die gesetzlichen Grundlagen bestimmen, dass Ihr Kind die         zu beachten sind.
     Kindertageseinrichtung nicht besuchen darf, wenn es an ei-
     ner schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erre-     Wir bitten Sie, bei ernsthaften Erkrankungen des Kindes
     germengen verursacht wird. Dies sind:                            immer den Rat Ihres Haus- bzw. Kinderarztes einzuholen.
                                                                      Er/Sie wird Ihnen bei entsprechendem Krankheitsverdacht

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