Kindertageseinrichtungen der Verbandsgemeinde Weißenthurm - ELTERNINFORMATION
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Liebe Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, wir freuen uns, dass Sie Ihr Kind in einer unserer kommunalen Kindertageseinrichtungen angemeldet haben. Unsere Kindertageseinrichtungen, mit ihren verschiedenen Einrichtungszweigen und unterschiedlichen Konzepten, möchten Sie bei der Erziehung Ihres Kindes unterstützen und Ihr erzieherisches Handeln ergänzen. Unsere Einrichtungen wollen mithelfen, dass sich Ihr Kind durch eine gezielte pädagogische Arbeit seinen Fähig- und Fertigkeiten gemäß im emotionalen, sozialen, motorischen und geistigen Bereich bestmöglich entwickelt. Um diese Prozesse zu gestalten, ist uns sehr an einer engen Zusammenarbeit zwischen Ihnen und unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelegen. Wir laden Sie ein, die gebotenen Möglichkeiten für gemeinsame Gespräche über Ihr Kind und die darüber hinaus angebotenen Erziehungshilfen zu nutzen. Auf den folgenden Seiten beschreiben das Trägerleitbild, die Kindertagesstättensatzung, die Kindertages- einrichtungsordnung und die ergänzenden „Einrichtungs-ABC’s“, die Einrichtungsabläufe sowie die formalen Bedingungen zur Betreuung Ihres Kindes. Die Anmeldung in einer Kindertageseinrichtung wird in dem online-gestützten Portal „Little Bird“ vorgenommen. Das Procedere wird Ihnen auf Seite 11 genauer beschrieben. Wir wünschen Ihnen und uns, dass sich Ihr Kind bei uns wohl fühlt und eine gute Entwicklung nimmt. Gleichzeitig hoffen wir auch auf Ihr reges Interesse an der Arbeit der Kindertageseinrichtungen und eine gute Zusammenarbeit. Mit freundlichen Grüßen Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Weißenthurm und die Leitungen der Kindertageseinrichtungen 1
UNSER Unser Auftrag LEITBILD Wir gestalten aktiv Bildungs-, Betreuungs- und Erzie- hungsprozesse in unseren Einrichtungen. Wir verstehen � Wir arbeiten mit Kindern, deren Eltern und ihren uns hierbei als familienergänzende und unterstützende Familien Institutionen. Eine gelingende Partnerschaft mit den Eltern und Familien ist hierfür unabdingbar. � Wir bieten Raum für ganzheitliche Bildungs- Die Grundlage jeglicher pädagogischer Interaktion ist da- prozesse bei eine kontinuierliche Beziehungsqualität zwischen den � Wir gestalten familienergänzende und entlastende, einzelnen Kindern und Erzieherinnen/Erziehern in den inklusive Angebote in der Verbandsgemeinde Einrichtungen. Weißenthurm In unseren Einrichtungen bieten wir den Kindern die Mög- � Wir begleiten und beraten Eltern in Erziehungs- lichkeit zur Nutzung von vielfältigen Erfahrungsfeldern. fragen Unser Ziel ist hierbei, ganzheitliche Bildungssituationen zu erkennen und zu fördern. Der Träger Unsere Standpunkte Als kommunaler Jugendhilfeträger gestalten wir umfassen- In den jeweiligen Planungsräumen der Verbandsgemeinde de, sozialräumliche Angebotsstrukturen und streben eine schaffen wir für den Elementar- bzw. Grundschulbereich dauerhaft hohe Trägerqualität an. In diesem Sinne ent- qualitativ gute, familienorientierte und verlässliche Struktu- wickeln wir unsere Strukturen kontinuierlich weiter. ren der Kinder- und Jugendhilfe. Ziel unserer Arbeit ist, Eltern und Familien eine hohe Platz- Als Jugendhilfeträger wollen wir in unseren Kindertages- sicherheit und Verlässlichkeit in der Kindertagesbetreuung einrichtungen optimale Bedingungen für eine positive zu bieten. Entwicklung der Kinder schaffen. Für ein gelingendes Auf- Neben dieser Betreuungssicherheit wollen wir die pädagogi- wachsen ist der Schutz von Kindern im Rahmen des allge- schen Prozesse in unseren Einrichtungen kontinuierlich in meinen Kinderschutzes, aber auch der Schutz der Kinder den Blick nehmen und qualitativ auf die kommenden He- in der Einrichtung unabdingbar. Diesem Ziel sind wir als rausforderungen ausrichten. Träger verpflichtet. Ein aktives Beschwerdemanagement In unseren Einrichtungen verbinden wir Angebotsstrukturen für Kinder, Mitarbeiter*innen und Eltern unterstützt diesen für unterschiedliche Altersgruppen. Auftrag. Verantwortung nehmen wir für die kommunalen Kinderta- geseinrichtungen im Sinne der Gewährsträgerschaft, aber auch für Einrichtungen in freier Trägerschaft wahr. Unsere Werte Die Verantwortung für unsere Mitarbeiter*innen und deren Unser zentraler Wert ist Inklusion: Wir nehmen jede Fami- Arbeitszufriedenheit sowie Arbeitsplatzsicherheit, aber auch lie und jedes Kind in ihrer bzw. seiner individuellen Situa- die dauerhafte, bedarfsorientierte Akquise neuer Mitarbei- tion an und unterstützen entsprechend in dem individuel- ter*innen sind zentrale Elemente der Trägerqualität. len Bedarf. Dabei schauen wir insbesondere auf die Neben der pädagogischen Qualität in unseren Einrichtun- Bedürfnisse der Kinder. gen, stehen wir als Bauträger auch für gute räumliche Be- Zur Realisierung von Inklusion spielen für uns Werte wie dingungen in den einzelnen Einrichtungen. Akzeptanz, Empathie, Offenheit, Partizipation, Respekt Zur dauerhaften Absicherung der Qualitätsstandards durch und Vielfalt eine große Rolle. kontinuierliche Reflexion und Formen der Evaluation in den Einrichtungen kommunizieren wir die fachlichen Entwick- lungen kontinuierlich in unsere politischen Gremien und bin- Unsere Zielgruppen den auch die Elternvertretungen mit in diese Prozesse ein. Unsere Zielgruppen sind Kinder, Eltern und deren Familien aus der Verbandsgemeinde Weißenthurm. 2
Unsere Organisationsziele Unsere Leistungen � Wir streben eine Bedarfsabdeckung entsprechend der Wir stellen Angebote für Kinder im Alter von einem Jahr gesetzlichen Rechtsansprüche an. bis zum Ende der Grundschulzeit bereit. Diese differenzie- � Wir gestalten im Sozialraum vielfältige Angebotsstruktu- ren sich, je nach Standort, in einen Nestbereich, einen ren mit dem Ziel, jedem Kind und seinen individuellen Ü3 -Bereich und einen Hortbereich. Bedürfnissen gerecht zu werden. Für alle Altersbereiche stellen wir bedarfsorientiert Ganz- tagsbetreuungsangebote zur Verfügung. � Wir schaffen Beteiligungsprozesse für Kinder, Eltern In allen Einrichtungen steht der „ElternSTÜTZPUNKT“ und Mitarbeiter*innen. Eltern und Mitarbeiter*innen im Rahmen der Kita–Sozial- � Neben altersübergreifenden Erfahrungen bilden alters- arbeit beratend und unterstützend zur Seite. bzw. entwicklungshomogene Strukturen ein zentrales Mit unseren Einrichtungen schaffen wir inklusionsorientier- Strukturmerkmal unserer Einrichtungen. te Angebote für den Sozialraum. Unser „Know how“ Unser Anspruch In unseren Einrichtungen finden differenzierte, pädagogi- Unsere Arbeit ist gelungen, wenn… sche Konzepte ihren Platz. Neben der pädagogischen Qualität, ist eine gute Struktur � Kinder Beziehungsqualität in unseren Einrichtungen der Verwaltungsabläufe ein wichtiger Bestandteil unseres erfahren. Profils. � Die Entwicklungsaufgaben und Bildungsprozesse der Eine an der Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Kinder individuell gelöst und Übergänge erfolgreich Ernährung (DGE) orientierte Verpflegung sehen wir als gestaltet werden konnten. unseren Auftrag. Wir können auf fachlich qualifizierte, motivierte Fachkräfte � Eltern und Familien in ihren individuellen Bedarfen unterschiedlicher Professionen zurückgreifen, die sich kon- unterstützt werden tinuierlich, u.a. durch interne Fortbildungsangebote weiter- � Kinder in ihren Rechten wahrgenommen werden. qualifizieren, und bieten des Weiteren qualifizierte Ausbil- dungsplätze zur Mitarbeiter*innengewinnung an. Unsere Ressourcen Wir können auf umfangreiche finanzielle, räumliche, fachli- che sowie personelle Ressourcen zurückgreifen und ent- wickeln diese entsprechend der aktuellen Erfordernisse weiter. Zusätzlich fördern wir eine enge Kooperation mit anderen Institutionen und Einrichtungen im Sozialraum und nutzen und entwickeln bei Bedarf fachliche Netzwerke im frühkindli- chen Kontext. 3
DIE KINDERTAGESEINRICHTUNGEN Platz Château Renault 1 IN UNSERER TRÄGERSCHAFT 56218 Mülheim-Kärlich � Kita: 02630 1314 Kindertageseinrichtung „St. Martin“ � Hort: 02630 955868 Bassenheim Mail: kita_chateaurenaultplatz@vgwthurm.de Die Kindertageseinrichtung „St. Martin“ in Bassenheim bietet 103 Kindern im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt die Möglichkeit zur Betreuung. Kindertageseinrichtung „Hort Urmitz-Bahnhof“, In einem Nest- und einem Regelbereich richtet das Team sei- Mülheim-Kärlich ne pädagogische Arbeit nach dem situationsorientierten An- Die Kindertageseinrichtung bietet Betreuungsmöglichkei- satz aus. Die Kinder werden so durch die pädagogischen ten für Grundschulkinder. Fachkräfte individuell gefördert und in ihrer Entwicklung unter- Nach dem Schulschluss kommen die Kinder in die Hort- stützt. In beiden Einrichtungsbereichen wird an den Bedürf- einrichtung, essen gemeinsam zu Mittag, erfahren eine nissen des Kindes nach dem offenen Konzept gearbeitet. gute Lernatmosphäre und gestalten anschließend Schwerpunkte unserer Arbeit liegen in der sprachlichen Bil- gemeinsam ihre Freizeit. Das umgebene Außengelände, dung der Kinder sowie der medienpädagogischen Arbeit. der benachbarte Schulhof und die angrenzende Mehr- zweckhalle bieten vielfältige Bewegungs- und Gestal- Öffnungszeiten: tungsmöglichkeiten. Als Angebot im Sozialraum gehören Kooperationen mit Vereinen und Institutionen zum Selbst- Kindertagesstätte verständnis. Mo. - Fr.: 7:00 – 17:00 Uhr Im Alltag werden den Kindern altersentsprechende Auf- gaben übertragen. So erwerben sie Sozialkompetenz und Kindergarten lernen, Verantwortung für sich selbst und andere zu über- Mo – Fr.: 7:00 – 12:00 Uhr nehmen. 14:00 – 16:00 Uhr In den Ferien gestalten Kinder und pädagogische Fach- kräfte gemeinsam ein Ferienprogramm in Kooperation mit Charlottenstraße 5 dem Hort der Kita „Chateau-Renault“. 56220 Bassenheim � 02625 4782 Öffnungszeiten: Mail: kita_bassenheim@vgwthurm.de Mo. – Fr.: 12:00 – 17:00 Uhr Öffnungszeiten an schulfreien Tagen: Kindertageseinrichtung „Château-Renault“, Mo. – Fr.: 7:30 – 17:00 Uhr Mülheim-Kärlich Die Kindertageseinrichtung „Château-Renault“ bietet 171 Kin- Schulstraße 19 dern im Alter von 1 Jahr bis zum Grundschulabschluss die 56218 Mülheim-Kärlich Möglichkeit zur Betreuung. � 02630 8206 Die Mitarbeiter*innen arbeiten auf Grundlage des situations- Mail: hort.urmitz-bhf@vgwthurm.de orientierten Ansatzes. In einem Nestbereich werden die 1- bis 3-jährigen Kinder, im Kindergarten die Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt in einem teiloffenen Konzept betreut. Kindertageseinrichtung „Schillerstraße“, Der Hort bietet Betreuungsmöglichkeiten für Grundschulkin- Mülheim-Kärlich der in einem offenen Konzept. Die Kindertageseinrichtung „Schillerstraße“ bietet 140 Kin- dern im Alter von 1 Jahr bis zum Schuleintritt in einem Öffnungszeiten: Nest- und einem Regelbereich vielfältige Möglichkeiten, Mo. - Fr.: 7:00 – 17:00 Uhr sich frei zu entfalten. 4
Das Team der pädagogischen Fachkräfte betreut die Kinder Kindertageseinrichtung „Lehpfad“, im U3- sowie Ü3-Bereich in einem offenen System und Urmitz berücksichtigt hierbei den situationsorientierten Ansatz. Die Kindertageseinrichtung „Lehpfad“ bietet Platz für 115 Die kitaeigenen Schwerpunkte liegen in einer intensiven Un- Kinder aus allen Rheindörfergemeinden. terstützung der Sprachentwicklung sowie dem Forschen und Die Betreuung erfolgt in einem Nestbereich für Kinder von Experimentieren nach dem Konzept „Haus der kleinen For- 1 bis 3 Jahre sowie einem Regelbereich für Kinder von 3 scher“ (die Einrichtung ist entsprechend zertifiziert). Jahre bis zum Schuleintritt. Beide Einrichtungszweige arbeiten nach dem offenen Konzept. Öffnungszeiten: Die Kita hat einen konzeptionellen Schwerpunkt im Be- Mo. – Fr.: 7:00 – 17:00 Uhr reich der „Bildung für nachhaltige Entwicklung“. Schillerstraße Öffnungszeiten: 56218 Mülheim-Kärlich Mo. – Fr.: 7:00 – 17:00 Uhr � 02630 9652920 Mail: kita_schillerstrasse@vgwthurm.de Lehpfad 27 a 56220 Urmitz � 02630 9671128 Integrative Kindertageseinrichtung „Paukenzwerge“, Mail: kita_urmitz-rhein@vgwthurm.de Mülheim-Kärlich Die integrative Kindertageseinrichtung „Paukenzwerge“ bietet ca. 163 Kindern im Alter von 1 Jahr bis zum Schuleintritt beste Bedingungen zur Entwicklung. 13 Plätze werden für Kinder mit Beeinträchtigungen vorgehalten. Durch die großzügig gestalteten Öffnungszeiten schafft die Einrichtung optimale Betreuungsbedingungen für Familien. Im Rahmen des offenen Konzeptes werden die Kinder in ei- nem Nestbereich für die 1- bis 3-Jährigen sowie in einem Re- gelbereich für die Kinder von 3 Jahre bis zum Schuleintritt betreut. Im Rahmen des inklusiven Ansatzes bietet das offene Kon- zept der Einrichtung optimale Bedingungen, um den individu- ellen Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden. Öffnungszeiten: Mo. – Fr.: 7:00 – 18:00 Uhr Gebrüder-Pauken-Straße 9 56218 Mülheim-Kärlich Kindertageseinrichtung “Märchenwald”, � 02630 9569400 Weißenthurm Mail: kita_paukenzwerge@vgwthurm.de Die Kindertageseinrichtung „Märchenwald“ ist eine 11- gruppige Einrichtung und bietet derzeit Platz für insge- samt 240 Kinder im Alter von 1 bis zum Schuleintritt. Sowohl im Nest- wie auch im Regel- und altershomo- genen Schuki-Bereich, arbeiten wir teiloffen nach dem si- tuationsorientierten Ansatz. 5
In unserer pädagogischen Arbeit sehen wir die Kinder als Öffnungszeiten: aktive Gestalter ihrer Entwicklung und unterstützen sie in ih- Mo. – Fr.: 7:00 – 14:00 Uhr ren individuellen Bildungs- und Entwicklungsprozessen nach dem Motto: „Wir geben unseren Kindern die Hand und Josefstraße lassen uns überraschen, welchen Weg sie mit uns gehen.“ 56218 Mülheim-Kärlich � 02630 9637868 Öffnungszeiten: Mail: kita_josefstrasse@vgwthurm.de Mo. – Fr.: 7:00 – 17:00 Uhr Grüner Weg 10 Kindertageseinrichtung „Don Bosco“, 56575 Weißenthurm Mülheim-Kärlich � 02637 7055 Die Kindertageseinrichtung „Don Bosco“ bietet 105 Kin- Mail: kita_maerchenwald@vgwthurm.de dern einen Betreuungsplatz. In der Einrichtung finden Kinder von 1 Jahr bis zum Schul- eintritt in einem offenen Konzept Zeit und Raum, um ihrem Kindertageseinrichtung “Arche Noah”, individuellen Forscher- und Entdeckerdrang nachgehen zu Kettig können, wodurch sie ganzheitlich gefördert werden und (in Trägerschaft der Ortsgemeinde Kettig) sich zu individuellen Persönlichkeiten entwickeln können. Die kommunale Kindertageseinrichtung „Arche Noah“ ist eine achtgruppige Einrichtung in der zurzeit 145 Kinder ab 1 Öffnungszeiten: Jahr bis zum Ende der Grundschulzeit betreut werden. Mo – Fr.: 7:00 – 17:00 Uhr Sie ist ein großes Lern- und Erfahrungsfeld für Kinder, in dem sie eingeladen sind, sich ihre Welt aktiv zu erobern. Mühlenstraße 11 a Kinder sind Persönlichkeiten, die respektiert, wahr-, an- und 56218 Mülheim-Kärlich ernstgenommen werden. Von ihren Bedürfnissen ausge- � 02630 2242 hend gestalten wir unsere Arbeit in einem offenen Konzept. Mail: kita_donbosco@vgwthurm.de Öffnungszeiten: Mo. – Fr.: 7:00 – 17:00 Uhr Bachstraße 32 56220 Kettig � 02637 4214 Mail: kitakettig@vgwthurm.de Internet: www.kitakettig.de Provisorische Kindertageseinrichtung „Josefstraße“, Mülheim-Kärlich Die provisorische Kindertageseinrichtung „Josefstraße“ bie- tet Platz für bis zu 15 Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahre und 20 Kinder im Alter von 3 Jahre bis zum Schuleintritt. Die pädagogischen Fachkräfte gestalten die Arbeit auf der Grundlage des situationsorientierten Ansatzes. 6
Satzung für die kommunalen Familien. Eine zentrale Grundlage der pädagogi- Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft schen Arbeit sind die Bildungs- und Erziehungs- der Verbandsgemeinde Weißenthurm empfehlungen des Landes Rheinland-Pfalz. Auf der Grundlage des Achten Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe - vom 26.6.1990 in der Fassung der Be- 3. Die Zusammenarbeit mit Eltern/Erziehungsberechtig- kanntmachung vom 11.9.2012 (BGBI. IS.2022) (SGB VIII), ten sowie den Schulen ist im Rahmen der Erzie- des „Landesgesetzes über die Weiterentwicklung der Erzie- hungs- und Bildungsarbeit der Kindertageseinrichtung hung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrich- ein verbindlicher Auftrag. tungen und Kindertagespflege des Landes Rheinland-Pfalz“ vom 03.09.2019 (KiTaG), der Gemeindeordnung Rheinland- 4. Grundlegend für dieses pädagogische Verständnis in Pfalz vom 31.1.1994 (GemO) sowie des Kommunalabga- der Kindertageseinrichtung sind, neben dem SGB bengesetzes vom 20.6.1995, in den jeweils geltenden VIII, insbesondere die gesetzlichen Vorgaben des Fassungen, erlässt die Verbandsgemeinde Weißenthurm Landes Rheinland-Pfalz, hier insbesondere das auf Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 07.07.2021 KiTaG sowie die Ausführungsbestimmungen, die Lan- folgende Satzung: desverordnung zur Ausführung von Bestimmungen des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und § 1 Träger Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen der Kindertagesbetreuung (KiTaGBeiratLVO) sowie die 1. Die Verbandsgemeinde Weißenthurm unterhält für die Landesverordnung über die Elternmitwirkung in Kinder ihrer Einwohner*innen die Kindertageseinrich- Tageseinrichtungen der Kindertagesbetreuung tungen als öffentliche Einrichtungen zur Betreuung von (KiTaGEMLVO), in ihrer jeweils gültigen Fassung. Kindern bis zum Abschluss der Grundschule in den Be- treuungsarten Kindertageseinrichtung (Teilzeit- oder Ganztagsbetreuung) und Kinderhort. § 3 Aufnahme 1. Der Anspruch zur Aufnahme eines Kindes in eine Kin- 2. Der Träger verfolgt mit dem Betrieb seiner Kinderta- dertageseinrichtung richtet sich nach den Bestim- geseinrichtungen ausschließlich und unmittelbar ge- mungen der §§ 14, 16 und 17 KiTaG. Ein rechtlich meinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des verbindlicher Platzanspruch besteht für Kinder ab Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ nach § 51 ff. dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schulein- der Abgabenordnung. tritt. Der Rechtsanspruch bezieht sich auf die Erzie- hung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. § 2 Aufgaben 2. Für Kinder im Alter von ein bis drei Jahren kann der 1. Die Aufgaben der Kindertageseinrichtung umfassen die Rechtsanspruch nach § 15 Satz 1 KiTaG auch im Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. In Er- Rahmen der Kindertagespflege sichergestellt werden, gänzung und Unterstützung der Familienerziehung för- dert die Kindertageseinrichtung die Entwicklung des 3. Der individuelle Rechtsanspruch auf einen Be- Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemein- treuungsplatz richtet sich an den zuständigen örtli- schaftsfähigen Persönlichkeit. chen Träger der Jugendhilfe. Die Kindertageseinrichtung unterstützt die Eltern bei der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Kindererzie- 4. Ein Anspruch für eine Aufnahme in eine bestimmte hung. Kindertageseinrichtung besteht nicht. Die Aufnahme- kapazität in den einzelnen Einrichtungen ist durch die 2. Die konkrete Ausgestaltung des Leistungsangebotes jeweilige Betriebserlaubnis reguliert. der Einrichtung orientiert sich pädagogisch und organi- Liegen für eine Kindertageseinrichtung mehr Aufnah- satorisch an den Entwicklungsmöglichkeiten und Be- meanträge vor, als Plätze zur Verfügung stehen, er- dürfnissen der Kinder sowie den Lebenslagen ihrer folgt die Aufnahme nach folgenden Prioritätskriterien: 7
a) Leistungen des Rechtsanspruchs 8. Gemäß § 34 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind Geschwisterkinder die Eltern/Erziehungsberechtigte verpflichtet, die Kin- dertageseinrichtung umgehend über das Vorliegen Kinder aus dem zugeordneten Gemeinwesen ansteckender Krankheiten zu informieren. Die Leitung bzw. des Einzugsbereichs der Einrichtung der Kindertageseinrichtung unterrichtet die Eltern oder Alter des Kindes andere Erziehungsberechtigte bei der Aufnahme des Kindes über ihre Mitwirkungspflichten sowie die von Berufstätigkeit der Eltern/Erziehungsberechtigten der Kindertageseinrichtung bei entsprechenden Er- Familienergänzender Erziehungs- und Förder- krankungen zu ergreifenden Maßnahmen. bedarf des Kindes b) Weitergehende Leistungen: § 4 Aufsichtspflicht Kinder von Alleinerziehenden, die entweder voll- 1. Die Aufsichtspflicht erstreckt sich auf die Zeit des Auf- zeiterwerbstätig sind, eine Ausbildung absolvie- enthaltes der Kinder in der Kindertageseinrichtung ren oder sich in Maßnahmen zur Eingliederung in sowie möglicher Ausflüge, Spaziergänge, Besichti- den Arbeitsmarkt nach SGB II und III befinden gungen etc. (die Beschäftigungszeiten sind entsprechend nachzuweisen). 2. Auf dem Weg zur Kindertageseinrichtung sind die El- tern/Erziehungsberechtigten für ihre Kinder verant- Kinder, deren Eltern entweder vollzeiterwerbs- wortlich. Insbesondere tragen diese Sorge dafür, dass tätig sind, eine Ausbildung absolvieren oder sich ihr Kind ordnungsgemäß von der Kindertageseinrich- in Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeits- tung abgeholt wird. Sie entscheiden durch die schrift- markt nach SGB II und III befinden (die Beschäf- liche Erklärung gegenüber dem Träger, ob das Kind tigungszeiten sind entsprechend nachzuweisen). von weiteren Personen abgeholt werden oder alleine nach Hause gehen darf. Bezweifeln die Mitarbei- Besonderer, familienergänzender Erziehungs- ter*innen, dass das Kind den Weg alleine gehen und Förderbedarf des Kindes. kann, so ist es der Einrichtung möglich, ein Abholen Kinder aus dem zugeordneten Gemeinwesen des Kindes zu verlangen. bzw. des Einzugsbereich der Einrichtung. 3. Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übernahme des 5. Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes trifft Kindes durch die Mitarbeiter*innen auf dem Gelände die Verbandsgemeinde, vertreten durch die jeweilige der Kindertageseinrichtung (Kinder sind bei den Mit- Leitung der Kindertageseinrichtung. arbeitern/Mitarbeiterinnen anzumelden) und endet mit der Übergabe des Kindes in die Obhut eines Abholbe- 6. Anmeldung und Aufnahme der Kinder in die Kinderta- rechtigten. geseinrichtung werden über ein seitens der Verbands- gemeinde zur Verfügung gestelltes digitales 4. Haben die Eltern/Erziehungsberechtigten erklärt, dass Verwaltungssystem vorgenommen das Kind allein nach Hause gehen darf, endet die Aufsichtspflicht beim Verlassen des Einrichtungsge- 7. Die Verbandsgemeinde tauscht sich mit anderen, im ländes. Gebiet tätigen Trägern von Kindertageseinrichtungen über die vorliegenden Anmeldungen aus und gestaltet mit ihnen eine bestmögliche Aufnahme der angemelde- ten Kinder. 8
§ 5 Beiträge & Kosten § 6 Zahlungspflicht 1. Für den Besuch der Kindertageseinrichtung werden 1. Die Elternbeiträge, Verpflegungskosten und Kosten- gemäß § 26 KiTaG zur anteiligen Deckung der Perso- pauschalen sind jeweils zum 15. des Folgemonats nalkosten Elternbeiträge erhoben. Die Höhe der Beiträ- fällig, frühestens jedoch nach Zugang des entspre- ge richtet sich nach der Satzung über die „Betreuung in chenden Bescheides. Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kosten- beitrag“ des Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz in ihrer 2. Die Zahlungspflicht beginnt mit der Aufnahme des jeweils gültigen Fassung. Eltern oder andere Unter- Kindes in die Kindertageseinrichtung und endet mit haltspflichtige sind verpflichtet, beitragsrelevante Verän- dem Ablauf des Monats, in dem eine Abmeldung oder derungen ihrer familiären oder finanziellen Situation Kündigung wirksam wird. unaufgefordert dem Träger mitzuteilen. 3. Zur Zahlung des Elternbeitrages verpflichtet sind El- 2. Die Elternbeiträge entfallen bei einer vorgesehenen tern, Personensorgeberechtigte oder andere Unter- Beitragsfreiheit. haltsverpflichtete, auf deren Antrag ein Kind in die Kindertageseinrichtung aufgenommen wird. Sie sind 3. Zusätzlich zum Elternbeitrag werden gemäß § 26 Abs. gegebenenfalls gemäß § 421 BGB als Gesamtschuld- 4 KiTaG Verpflegungskosten erhoben. Unter Berück- ner zahlungspflichtig. sichtigung von Fehltagen des Kindes sollen diese den Sachkostenaufwand abdecken, der für die Verpflegung 4. Bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung für das der Kinder anfällt. Konto des Zahlungspflichtigen zieht die Verbands- Die Verpflegungskosten werden auf Grundlage der Mel- gemeindekasse Elternbeiträge, Verpflegungskosten dungen der Kindertageseinrichtung nach Ablauf eines und Kostenpauschalen zum Fälligkeitstermin ein. Kalendermonats berechnet. 4. Die Verpflegungskostenhöhe wird regelmäßig durch die § 7 Ummeldung & Kündigung Verwaltung überprüft und gegebenenfalls entsprechend 1. Eine Kündigung ist grundsätzlich nur mit einer vierwö- angepasst. Die Festsetzung der Verpflegungsbeiträge chigen Frist zum Monatsende möglich. Sie ist schrift- erfolgt verbindlich für ein „Kindertagesstättenjahr“. lich in der Einrichtung einzureichen. Bei Nichteinhaltung der Frist wird die Kündigung zum 5. Gegebenenfalls werden für einzelne Einrichtungen wei- nächstmöglichen Termin wirksam. Dies gilt auch für tere Kostenpauschalen (Getränke-/Frühstücksgeld etc.) den Wechsel der Betreuungsart in der Einrichtung erhoben. Hierüber schließen Eltern/Erziehungsberech- (Ummeldung). tigte und Träger eine eigenständige Vereinbarung ab. 2. Angehende Schulkinder scheiden zum Ende des Kin- 6. Elternbeiträge, Verpflegungskosten und Kostenpau- dertageseinrichtungsjahres, welches dem Schuleintritt schalen werden durch einen schriftlichen Bescheid fest- vorausgeht, aus. Eine gesonderte Abmeldung ist hier- gesetzt. für nicht erforderlich. Beiträge und Pauschalen sind nicht teilbar. Sie Eine vorzeitige, fristgerechte Vertragskündigung, im werden auch dann für einen vollen Monat erhoben, Sinne der in §6 dargestellten Zahlungspflichten, ist wenn das Kind die Einrichtung nur tageweise be- zulässig. sucht oder die Aufnahme bzw. Abmeldung des Kindes im Laufe eines Monats erfolgt. 3. Die Verbandsgemeinde als Einrichtungsträger kann Das Kindertageseinrichtungsjahr beginnt am 1.8. und den Platz mit einer vierwöchigen Frist zum Monatsen- endet am 31.7. des Folgejahres. Auch Schließzeiten de kündigen, wenn die Eltern/Erziehungsberechtigten, sind beitragspflichtig. trotz vorheriger Aufforderung, ihren Verpflichtungen 9
nach dieser Satzung und der diesbezüglichen Kinder- HINWEIS tageseinrichtungsordnung nicht nachgekommen sind, Gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland- z.B.: Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), einschl. der wenn das Kind ohne Angabe von Gründen für erfolgten Änderungen, wird auf folgendes hingewiesen: einen längeren Zeitraum fehlt, Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder wenn das Kind besonderer Hilfe bedarf, die von Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses einer Regeleinrichtung nicht mehr geleistet Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach werden kann, der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande wenn ein Zahlungsrückstand des Elternbeiträge gekommen. Dies gilt nicht, wenn und/oder Verpflegungskosten sowie sonstiger Kostenpauschalen von mehr als zwei Monaten 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, vorliegt, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Be- kanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder wenn erhebliche, nicht aufräumbare Auffassungs- vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Auf- unterschiede über das Erziehungskonzept zwi- sichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder je- schen Eltern/Erziehungsberechtigten, Leitung mand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor- und Träger bestehen, so dass eine angemesse- schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwal- ne Förderung der Gesamtentwicklung des Kindes tung Weißenthurm, Kärlicher Straße 4, 56575 Wei- nicht mehr möglich ist und die Fortsetzung der ßenthurm unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der Betreuung den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern nicht die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge- mehr zugemutet werden kann. macht hat. 4. Bei Wegfall der Voraussetzungen für einen Ganztags- 2. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend platz ist die Einrichtungsleitung berechtigt, das Kind auf gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genann- einen Teilzeitplatz mit einer Frist von vier Wochen um- ten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. zumelden. Dies ist den Eltern schriftlich mitzuteilen. § 8 Ermächtigung Die Verwaltung ist ermächtigt, weitere Einzelheiten, die mit dem laufenden Betrieb und dem Aufenthalt der Kinder in der Kindertageseinrichtung in Zusammenhang stehen (z.B. Hygiene, Gesundheit, Versicherungsschutz, Schließzeiten etc.) in einer entsprechenden Kindertageseinrichtungsord- nung zu regeln. § 9 Inkrafttreten Die Satzung tritt zum 1.7.2021 in Kraft. Weißenthurm, 7.7.2021 Thomas Przybylla Bürgermeister der Verbandsgemeinde Weißenthurm 10
KINDERTAGESEINRICHTUNGSORDNUNG Beitragspflichtige Ganztagsplätze für Kinder im Grundschulalter mit Mittagsverpflegung. der kommunalen Kindertageseinrichtungen in der Verbandsgemeinde Weißenthurm 1.3 Platzzusagen Um den Eltern/Erziehungsberechtigten möglichst frühzei- 1. Aufnahmebedingungen tig Planungssicherheit im Hinblick auf den Betreuungs- platz zu geben, ist es empfehlenswert, Ihr Kind spätestens 1.1 Anmeldungen 8 Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin in der Anmeldungen für alle Kindertageseinrichtungen in der Ver- Einrichtung anzumelden. bandsgemeinde Weißenthurm sind über das Online-Portal des zentralen Kita-Bedarfsplanungsprogramms „Little Bird“ Eltern/Erziehungsberechtigte erhalten von den Einrichtun- durchzuführen. Hier legen Sie sich einen kostenlosen und gen zu nachfolgenden Terminen verbindliche Zusagen für familienbezogenen Account („Konto“) an, über den Sie den die angegebenen Aufnahmezeiträume: aktuellen Stand Ihrer Anmeldung stets nachverfolgen sowie nach Aufnahme Ihres Kindes auch weitere Details einsehen Aufnahmemonate: September, Oktober, November und verschiedene Tools nutzen können. Bis zum 30.3. (Anmeldung möglich bis 15.3.) Das Anmeldeportal erreichen Sie über die Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm unter Aufnahmemonate: Dezember, Januar, Februar www.vgwthurm.de, Button „Kindertageseinrichtungen“ Bis zum 30.6. (Anmeldung möglich bis 15.6.) (Menüleiste rechts). Auf der Homepage finden Sie auch Aufnahmemonate: März, April, Mai weitergehende Informationen über die Konzepte und An- Bis zum 30.9. (Anmeldung möglich bis 15.9.) gebote der einzelnen Einrichtungen. Für den Aufnahmezeitraum Juni, Juli und August können Ergänzend zur Online-Anmeldung besteht im Ausnahmefall Aufnahmen nur kurzfristig in Bezug auf die vorhandenen (z.B. bei Sprachbarrieren) die Möglichkeit, Ihr Kind auch Platzkapazitäten vergeben werden. Die Platzbestätigung, direkt in der Kindertageseinrichtung oder der Verbandsge- die den Eltern/Erziehungsberechtigten per E-Mail zugeht, meindeverwaltung Weißenthurm anzumelden. ist fristgerecht an die entsprechende Kita zurückzusenden. Die Verbandsgemeindeverwaltung und die einzelnen Die Einrichtungen sind dabei bemüht, alle Rechtsan- Kindertageseinrichtungen beraten Sie gern im Anmelde- sprüche sicherzustellen und unterstützen die Eltern/Erzie- und Aufnahmeprozess für Ihr Kind. hungsberechtigten bei der Suche nach freien Betreuungs- plätzen in Einrichtungen und der Kindertagespflege. Mit der Anmeldung Ihres Kindes erklären Sie sich damit ein- verstanden, dass Ihre Daten in das zentrale Anmeldesys- 1.4 Anmeldeunterlagen tem „Little Bird“ für die Kindertageseinrichtungen in der Die Anmeldeunterlagen sind bis zum Tag der Aufnahme in Verbandsgemeinde Weißenthurm aufgenommen und unter der jeweiligen Kindertageseinrichtung vorzulegen. den Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich ausgetauscht Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung von „U2-Plät- werden. zen“, „Ganztagsplätzen“ und „Hortplätzen“ ergänzende Unterlagen wie Arbeitgeberbescheinigungen, die Eltern- 1.2 Einrichtungszweige beitragsfeststellung sowie Unterlagen zum Nachweis von In unseren Kindertageseinrichtungen stehen Ihnen einrich- sozialen Notlagen beizufügen sind. tungsabhängig folgende Einrichtungszweige zur Verfügung: Beitragspflichtige Ganztagsplätze für Kinder von 1 bis 2 2. Pädagogische Aspekte Jahren. 2.1 Partizipation Beitragsfreie Plätze für Kinder im Alter von 2 bis zum Die aktive Beteiligung aller am Erziehungsprozess Betei- Schuleintritt mit Mittagsverpflegung in der Zeit von 7:00 ligten (Eltern, Kinder, pädagogische Fachkräfte, Träger) ist bis 14:00 Uhr und 7:00 bis 17:00 bzw. 18:00 Uhr ein wesentliches Element für die erfolgreiche Arbeit in unseren Einrichtungen. 11
Wir initiieren daher in allen Einrichtungsbereichen altersge- Aus diesem Grund erhalten Sie mit den Aufnahmeunterla- rechte Formen der Beteiligung und ermöglichen somit den gen auch eine entsprechende Einverständniserklärung zur Kindern wichtige Erfahrungen. Neben diesen kinderorien- Nutzung der verschiedenen Dokumentationsmaterialien. tierten Beteiligungsformen ist die kontinuierliche und aktive Mit dem Ausscheiden aus der Kindertageseinrichtung wer- Mitsprache der Eltern jedoch ein wesentliches Element für den alle im Rahmen der Dokumentation erfassten, perso- die erfolgreiche Arbeit in unseren Einrichtungen. Die dauer- nenbezogenen Daten vernichtet. hafte und frühzeitige Beteiligung fördert die Akzeptanz der Arbeit in den Einrichtungen und schafft auch in Konflikt- 2.4 Eingewöhnung situationen die Möglichkeit, konstruktiv miteinander zu arbei- Der Übergang von der Familie in die Kindertageseinrich- ten. Die pädagogischen Fachkräfte, die Leitungen und der tung bedeutet in der Regel das erste Ablösen zwischen Einrichtungsträger wünschen sich eine offene und aktive Eltern und Kind. Diese neue und ungewohnte Situation Konfliktbearbeitung und stehen hierfür jederzeit zur Verfü- bedarf einer guten Zusammenarbeit zwischen Eltern und gung. den pädagogischen Fachkräften. Damit sich das Kind in der Kita wohlfühlen und entwickeln 2.2 Kita-Beirat kann, ist eine stufenweise Eingewöhnung wichtig. Dieser Kita-Träger, Kita-Leitung, pädagogische Fachkräfte und Prozess wird für jedes Kind sowohl zeitlich als auch inhalt- Elternausschuss tragen gemeinsam eine besondere Verant- lich individuell gestaltet. Um die Kinder nicht zu überfor- wortung für die Qualität in der Kindertageseinrichtung. Seit dern, ist eine Eingewöhnungszeit zwischen 2 und 6 Wo- dem 1. Juli 2021 ist für alle Kitas in Rheinland-Pfalz eine chen sinnvoll. Wir erwarten, dass eine Bezugsperson des Struktur für diese Kooperation und Verantwortungsgemein- Kindes die Eingewöhnungszeit begleitet. schaft vorgesehen: der Kita-Beirat nach § 7 des Landes- Mit unserem Eingewöhnungsmodell wollen wir Ihrem Kind gesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung von die Basis für eine optimale Entwicklung in der Kinderta- Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege geseinrichtung ermöglichen. Dabei verfolgen wir folgende (KiTaG). Danach treffen sich alle Gruppen, die Verantwor- Ziele: tung für das Wohl der Kinder tragen, gemeinsam mit einer pädagogischen Fachkraft, die die im pädagogischen Alltag ⬛ Informationsaustausch mit den Eltern über Kind und gewonnenen Perspektiven der Kinder einbringt, in der Regel Einrichtung einmal jährlich. Gegenstand ihrer Beratung sind grundsätz- ⬛ Einführung der Eltern in unser Eingewöhnungsmodell liche Angelegenheiten, welche die strukturellen Grundlagen ⬛ Aufbau einer positiven Erzieher-Kind-Beziehung der Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsarbeit einer Tageseinrichtung betreffen. ⬛ Aufbau von Beziehungen zu den anderen Kindern ⬛ Aufbau einer Erziehungspartnerschaft zwischen 2.3 Bildungsdokumentation Eltern und Fachkräften Im Rahmen des Bildungsauftrages der Kindertageseinrich- tungen sind wir verpflichtet, eine Dokumentation über Ihr ⬛ Integration der Familie in den Kindergartenalltag Kind zu erstellen. Lerngeschichten, Portfolioarbeit und weitere Dokumenta- Die Eingewöhnung eines Krippen- und Kindergarten- tionsformen gehören zum Auftrag der Mitarbeiter*innen. In kindes durchläuft in der Regel folgende Phasen: unseren Einrichtungen werden daher bei verschiedenen An- ⬛ sich gegenseitig kennenzulernen lässen auch Bild-, Film- und/oder Tonaufnahmen von den ⬛ Vertrauen aufzubauen Kindern gemacht. Diese dienen der Dokumentation der täg- ⬛ Sicherheit zu gewinnen und lichen Arbeit, dem Festhalten von Aktionen, Ausflügen, ⬛ sich schließlich in der Kita wohlzufühlen. Festen, Spielsituationen sowie 2.5 Pünktlichkeit der Raumgestaltung und Kennzeichnung von Haken, Im Einrichtungsalltag gibt es immer wiederkehrende Ab- Schubladen etc. läufe, Rituale und Mitbestimmungsmöglichkeiten für Ihr der Dokumentation von Bildungs-, Lern- und Entwick- Kind, um seinen Tagesablauf abwechslungsreich mitge- lungsprozessen stalten zu können. Diesbzgl. bitten wir Sie, Ihr Kind regel- 12
mäßig und pünktlich in die Einrichtung zu bringen. Auch die Kosten entstehen bei der Inanspruchnahme dieser Bera- Abholzeiten sind bitte pünktlich von Ihnen einzuhalten. tungsleistungen für Sie nicht. Weitere Informationen zu den Angeboten und Leistungen 2.6 Mittagessen des „ElternSTÜTZPUNKT“es finden Sie im Internet unter In der Regel essen alle Kinder in der Kita zu Mittag. Das Es- www.thatsit-weissenthurm.de im Menüpunkt „Eltern- sen wird täglich von unserem Hauswirtschaftspersonal zu- STÜTZPUNKT“ oder telefonisch unter 02630 964648. bereitet. Eine Abmeldung von diesem Angebot ist möglich, hierbei ist 2.10 Pädagogische Arbeit außerhalb der Kita jedoch zu beachten, dass diese am jeweiligen Tag bis spä- In den einzelnen Einrichtungen werden in regelmäßigen testens 9:00 Uhr erfolgen muss, da Ihnen ansonsten die Abständen immer wieder externe Projekte und Aktionen entsprechende Mahlzeit berechnet wird. durchgeführt. Hierzu gehören z.B. „Wald- und Naturtage“ als pädagogisches Angebot. Hierbei wird den Kindern die 2.7 Mittagsruhe Möglichkeit gegeben, sich intensiver mit der Natur, den Nach dem Mittagessen beginnt in unseren Einrichtungen Jahresabläufen und den damit verbundenen Veränderun- zunächst eine ruhige Zeit, in der Kinder schlafen oder ru- gen in der Natur auseinanderzusetzen. Nähere Informa- hen und neue Kräfte sammeln können. tionen hierzu erhalten Sie in der jeweiligen Einrichtung. In der Zeit bis 14:00 Uhr sind daher die Zutrittsmöglichkei- ten, aber auch die Abholsituationen in den Kindertagesein- richtungen eingeschränkt. In dieser Zeit sind die 3. Kosten Einrichtungen auch nur bedingt telefonisch erreichbar, damit 3.1 Beiträge die Ruhepause der Kinder nicht gestört wird. Die Elternbeiträge für die beitragspflichtigen Plätze (U2 und Hort) werden von der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz 2.8 Wahrnehmung des Schutzauftrages festgesetzt. Die Beitragshöhe berechnet sich für Kinder, Laut § 8a SGB VIII gehört es zum Auftrag der Einrichtung, die einen U2- oder einen Hortplatz (Schulkinderbetreuung) die Kinder vor Gefahren für ihr seelisches und leibliches erhalten, nach der Zahl der Geschwisterkinder sowie dem Wohl zu schützen. Das Kreisjugendamt Mayen-Koblenz und Familieneinkommen. Alle anderen Plätze (2 Jahre bis zum die Verbandsgemeinde Weißenthurm haben daher eine Eintritt in die Grundschule) sind beitragsfrei. Vereinbarung geschlossen, in der den Einrichtungen kon- Entsprechende Informationen zur Beitragsberechnung krete Vorgehensweisen bei einem Verdacht auf Kindeswohl- sowie Anträge zur Beitragsreduzierung und –freistellung gefährdung vorgegeben werden. erhalten Sie in den Kindertageseinrichtungen, bei der Ver- Bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe geht es uns in erster bandsgemeindeverwaltung oder direkt bei der Kreisver- Linie darum, die Kinder zu schützen, mit den Eltern/Erzie- waltung Mayen-Koblenz. hungsberechtigten vertrauensvoll zusammen zu arbeiten, Die Elternbeiträge sind monatlich bis zum 15. des Folge- gemeinsam nach Lösungen zu suchen und Unterstützungs- monats zu zahlen. Sie sind auch während der Ferien, bei und Hilfemöglichkeiten aufzuzeigen. vorübergehender Schließung, längerem Fehlen des Kin- des sowie bis zur Wirksamkeit einer Kündigung zu entrich- 2.9 ElternSTÜTZPUNKT ten. Der „ElternSTÜTZPUNKT“ möchte im Rahmen der Kita- Sozialarbeit Eltern und Familien durch Beratung und Bil- 3.2 Mittagsverpflegung dung von Anfang an begleiten und unterstützen. Die Kosten für die Einnahme des Mittagessens in der Der/Die zuständige Mitarbeiter*in des „ElternSTÜTZ- Kindertagesstätte werden durch die Verbandsgemeinde PUNKT“es ist Teil des Kitateams und steht unverbindlich zu Weißenthurm festgelegt. Gesprächen rund um das Thema Kindererziehung in den Die Teilnahme am Mittagessen ist ein wichtiges und zen- Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. trales, pädagogisches Element des Angebotes der Kinder- Durch eine unkomplizierte und individuelle Beratung sollen tageseinrichtung. Kinder, die sich über die Mittagszeit in Ihnen Hilfestellungen für die Erziehungsbedürfnisse gege- der Einrichtung aufhalten, nehmen in diesem Sinne an der ben werden. Mittagsverpflegung teil. 13
3.3 Kostenpauschalen Ferientermine und weitere Schließtage werden mit dem In den einzelnen Einrichtungen werden verschiedene, zu- Elternausschuss abgestimmt und jeweils zum 30.10. eines sätzliche Kostenpauschalen erhoben. Hierüber schließt die jeden Jahres bekannt gegeben. Kindertageseinrichtung mit den Eltern/Erziehungsberechtig- Müssen Einrichtungen aus besonderen Anlässen (z.B. ten privatrechtliche Vereinbarungen ab. Krankheiten) geschlossen bleiben, werden die Eltern/Er- Weitere Informationen zu Umfang und Höhe der Kosten- ziehungsberechtigten schnellstmöglich informiert. pauschalen entnehmen Sie bitte dem „Kita-ABC“ bzw. er- gänzenden Einlegeblatt der jeweiligen Einrichtung oder der Kindertagesstättensatzung. 5. Notfallplanung Trotz der Regelung zum Einsatz von Vertretungskräften, 3.4 Zahlungsmodalitäten kann es zu Situationen kommen (z.B. Krankheiten, Streik- Die Rechnungstellung für Beiträge und Kostenpauschalen phasen), in denen die Betreuung der Kinder nicht mehr si- erfolgt über die Verbandsgemeindekasse Weißenthurm. chergestellt werden kann. Die Verbandsgemeinde hat als Um die Abrechnungsverfahren zu erleichtern, bitten wir Sie, Träger, in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden, hierfür bei allen Zahlungsverpflichtungen um bargeldlosen Zah- eine Notfallplanung erstellt. Im Rahmen dieser Notfallpla- lungsverkehr in Form einer Einzugsermächtigung. In die- nung werden die Eltern/Erziehungsberechtigten frühest- sem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass auf möglich über eine Schließung der Kita oder einzelner ausreichende Kontodeckung zu achten ist. Ggf. entste- Gruppen informiert. hende Rücklastschriftgebühren gehen zu Lasten des Kontoinhabers. 6. Beschwerdemanagement für Eltern 3.5 Förderungen Eltern/Erziehungsberechtigte haben die Möglichkeit, über Mit Hilfe unseres Beschwerdemanagements soll Ihnen verschiedene Stellen Förderungen zur Finanzierung der und Ihrem Kind die Möglichkeit gegeben werden, kon- Kostenpauschalen und Beiträge zu erhalten. Die Kinder- struktive Kritik anzubringen, wenn die Dinge mal „nicht so tageseinrichtungen und die Mitarbeiter*innen der Verbands- rund“ laufen. gemeindeverwaltung Weißenthurm beraten Sie Ziel des Beschwerdemanagements ist, ein Instrument zu diesbezüglich gerne. schaffen, das die Kommunikation zwischen den Kindern, Eltern/Erziehungsberechtigten, Leitungen und dem Träger stetig verbessert. 4. Schließzeiten Unsere Mitarbeiter*innen in den Einrichtungen wurden über die Grundlagen des Beschwerdemanagements Die Kindertageseinrichtungen bleiben an folgenden Tagen unterrichtet. Aus diesem Grund bitten wir Sie, bei Unstim- geschlossen: migkeiten vertrauensvoll den Weg zu den Bezugs- und Gruppenerzieherinnen und –erziehern zu suchen. Selbst- Wochenenden und gesetzliche Feiertage verständlich können Sie sich auch direkt an die Leitung Zwei Wochen in den Sommerferien sowie zwischen der Kindertageseinrichtung wenden. Weihnachten und Neujahr Als Träger haben wir zusätzlich eine zentrale Stelle für die Annahme von Beschwerden in unseren Einrichtungen ge- an bis zu 4 Konzeptionstagen im Jahr zur Planung der schaffen: Frau Nina Vogt, � 02637 913-460, E-Mail: pädagogischen Arbeit nina.vogt@vgwthurm.de steht Ihnen hier als Ansprech- am Betriebsausflug (1 Tag im Jahr) partnerin in der Verbandsgemeindeverwaltung gern zur Verfügung. Personalversammlungen Alle Mitarbeiter*innen, bei denen Sie Ihre Beschwerde an- bringen, werden Ihr Anliegen in einem Formular doku- mentieren, um damit eine Bearbeitung zu ermöglichen. Über den Sachstand der Klärung werden Sie fortlaufend informiert. 14
7. Beschwerdemanagement für Kinder Impfempfehlungen für Säuglinge In Deutschland gibt die „Ständige Impfkommission“ Kinder haben in den Kindertageseinrichtungen eine Stim- (STIKO) des Robert-Koch-Instituts Empfehlungen zu me, die gehört werden soll. Ihre Anliegen, Beschwerden und Impfungen heraus. Teil dieser Empfehlungen ist der Impf- Verbesserungsvorschläge nehmen die Mitarbeiter*innen kalender mit den Standardimpfungen für Säuglinge, Kin- ernst, nehmen sie auf, bearbeiten und reflektieren sie. der, Jugendliche und Erwachsene. Durch ein professionelles Beschwerdeverfahren soll dazu beigetragen werden, dass die vertrauensvolle Beziehung Zum Abschließen der Grundimmunisierung sind häufig zwischen Kindern, ihren Familien und dem pädagogischen mehrere Impfungen notwendig, die in einem bestimmten Fachpersonal gestärkt und eine Wohlfühlatmosphäre be- zeitlichen Abstand erfolgen müssen. Diese sind im Impfka- günstigt wird. lender der STIKO verzeichnet. Für Säuglinge werden folgende Impfungen empfohlen: 8. Institutionelles Schutzkonzept Im 2., 3., 4. sowie 11. – 14. Lebensmonat: Die Arbeit mit Kindern lebt durch vertrauensvolle Beziehun- Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphterie, Pertussis gen von Menschen untereinander. Hierdurch wollen wir Kin- (Keuchhusten) Haemophilus influenzae Typ b, Polio- dern Selbstbewusstsein vermitteln, ihre Identität stärken und myelitis (Kinderlähmung), Hepatitis B (Gelbsucht) sie befähigen, eine gesunde Beziehung zu sich selbst und und Pneumokokken. zu anderen zu entwickeln und zu leben. Das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und die Bezie- Ab dem 12. Lebensmonat: hungen zu anderen Menschen soll gestärkt werden. Ver- Eine Impfung gegen Meningokokken trauensvolle Beziehungen sind nur in einem Umfeld möglich, das frei von körperlicher, seelischer und sexueller Im 11. – 14. Lebensmonat sowie dem 15. – 23. Gewalt gestaltet ist. Die Mitarbeiter*innen der Kommunalen Lebensmonat: Kindertageseinrichtungen in der Verbandsgemeinde Impfungen gegen Masern, Mumps, Röteln und Weißenthurm verpflichten sich, Maßnahmen und Handlun- Variezellen (Windpocken) gen zu ergreifen, um den Schutz der Kinder bestmöglich zu gewährleisten Für viele dieser Erkrankungen liegen Kombinationsimpf- stoffe vor, sodass Kinder nur wenige Spritzen erhalten müssen, um den Impfschutz zu bekommen. Je nach Impf- 9. Impfungen für Kinder stoff muss häufiger oder seltener geimpft werden. Zu den verschiedenen Impfstoffen und Kombinationsimpfstoffen Impfungen schützen vor verschiedenen Infektionskrankhei- informieren Sie sich bitte bei Ihrem Kinderarzt. ten – sowohl den Geimpften selbst, als auch die Allgemein- Für die wichtigen Schutzimpfungen übernehmen die ge- heit, denn wenn viele Menschen geimpft sind, können sich setzlichen Krankenkassen die Kosten. Krankheiten nicht so schnell ausbreiten. So schützt eine Impfung der Eltern und anderer Kontaktpersonen auch Unsicherheit bei Impfungen Säuglinge, deren Grundimmunisierung noch nicht abge- Einige Eltern sind unsicher, ob sie ihr Kind wirklich impfen schlossen ist. lassen sollen. Sie fragen sich, welche Gefahren die Impfungen möglicherweise mit sich bringen. Die Bundes- Was passiert bei einer Impfung? zentrale für gesundheitliche Aufklärung weist jedoch aus- Bei einer Impfung wird der Körper mit abgeschwächten oder drücklich auf die Wichtigkeit von Impfungen, gerade bei abgetöteten Krankheitserregern konfrontiert. Diese selbst lö- den so genannten „Kinderkrankheiten“, hin. Denn diese sen keine Infektion aus. Trotzdem werden Antikörper und sind hochansteckend, breiten sich schnell aus und können sogenannte „Gedächtniszellen“ gebildet, die im Fall einer sehr schwerwiegende Folgen haben. Es ist daher nach späteren, erneuten Konfrontation mit diesen Erregern vor wie vor wichtig, Kinder frühzeitig gegen diese Krankheiten dem Ausbruch einer Krankheit schützen können. zu impfen. Einige Impfungen müssen in bestimmten Abständen wieder- holt werden, damit die so genannte „Grundimmunisierung“ erreicht wird. 15
Nachweis einer Impfberatung Diphterie Gemäß § 34, Abs. 10 des Infektionsschutzgesetzes sind die Cholera Kindertageseinrichtungen verpflichtet, sich vor Eintritt eines Typhus Kindes zu vergewissern sowie eine schriftliche, ärztliche Be- Tuberkulose stätigung einzufordern, dass zeitnah vor der Aufnahme des Durchfall durch EHEC-Bakterien Kindes eine Impfberatung durch einen Arzt in Anspruch genommen wurde bzw. dass die seitens der ständigen Impf- Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur kommission empfohlenen Schutzimpfungen bei dem aufzu- als Einzelfälle vor. nehmenden Kind vorgenommen wurden. Außerdem benennen die gesetzlichen Grundlagen: Masernimpfpflicht für Kinder Virusbedingte, hämorrhagische Fieber Den besten Schutz vor Masern bieten Impfungen, die für ei- Pest ne lebenslange Immunität sorgen. Kinderlähmung Das „Masernschutzgesetz“ schreibt vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Es ist jedoch höchst unwahrscheinlich, dass diese Erre- Kindertageseinrichtung die von der „Ständigen Impfkom- ger in Deutschland übertragen werden. Ebenso darf Ihr mission“ empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen Kind die Kita nicht besuchen, wenn eine Infektionskrank- müssen. heit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert ver- laufen kann. Dies sind: Der Nachweis kann durch Keuchhusten den Impfausweis, Masern das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder Mumps Scharlach ärztliches Attest (dies insbesondere bei bereits erlitte- Windpocken ner Erkrankung) Hirnhautentzündungen durch Hib-Bakterien erbracht werden und ist in der Regel der Leitung der Kinder- Meningokokken-Infektionen tageseinrichtung vorzulegen. Krätze Ansteckende Borkenflechte Hepatitis A 10. Krankheiten Bakterielle Ruhr Corona Wenn Ihr Kind eine ansteckende Krankheit hat und damit die Kindertageseinrichtung besucht, kann es andere Kinder Gleiches gilt, wenn: oder Betreuungspersonal anstecken. Außerdem sind gera- de Kinder während einer Infektionskrankheit geschwächt ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch und können sich daher leichter Folgeerkrankungen zuzie- nicht abgeschlossen ist, hen. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres zu einer infek- Um Ihr Kind zu schützen, möchten wir Sie daher über Ihre tiösen Gastroenteritis kommt oder ein entsprechender Pflichten nach dem Infektionsschutzgesetz und das übliche Verdacht besteht. Vorgehen im Krankheitsfall unterrichten. Wir bitten Sie dies- bezüglich stets um eine offene und vertrauensvolle Zusam- Für an Corona erkrankte Kinder oder gegebenenfalls Co- menarbeit. rona-Kontaktpersonen gelten spezifische Regelungen, die Die gesetzlichen Grundlagen bestimmen, dass Ihr Kind die zu beachten sind. Kindertageseinrichtung nicht besuchen darf, wenn es an ei- ner schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erre- Wir bitten Sie, bei ernsthaften Erkrankungen des Kindes germengen verursacht wird. Dies sind: immer den Rat Ihres Haus- bzw. Kinderarztes einzuholen. Er/Sie wird Ihnen bei entsprechendem Krankheitsverdacht 16
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