Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2019-2021 - Stadt Koblenz
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Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2019-2021 Inhaltsverzeichnis 3.1.1. Kindertagesstätten-Plätze ............................................................................... 17 Vorwort der Jugenddezernentin der Stadt Koblenz .......................................................... 4 3.1.2. Kindertagesbetreuung in Kindertagespflege .................................................... 18 1. Rechtsgrundlagen ............................................................................................ 5 3.1.3. Schulische Betreuungsformen ......................................................................... 18 1.1. Der Rechtsanspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in 3.1.4. Kostenentwicklung ......................................................................................... 19 Kindertagespflege auf Bundesebene ................................................................. 5 3.1.4.1. Kostenerstattungen an freie Träger (Ausgleichszahlungen) .............................. 19 1.2. Der Rechtsanspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in 3.1.4.2. Betreuung auswärtiger Kinder......................................................................... 20 Kindertagespflege auf Landesebene .................................................................. 5 3.1.4.3. Betreuungsbonus ............................................................................................ 20 1.2.1. Elternbeitragsfreiheit ........................................................................................ 7 3.1.4.4. Auswirkungen der Beitragsfreiheit im Kindergarten ........................................ 20 1.2.2. Rechtliche Vorgaben für die Kita-Bedarfsplanung .............................................. 7 3.1.4.5. Übernahme und teilweiser Erlass von Elternbeiträgen ..................................... 22 1.2.3. Kindertagespflege ............................................................................................. 7 3.2. Umsetzung der Beschlüsse zur Kita-Bedarfsplanung ........................................ 22 1.2.4. Investitionskostenförderung ............................................................................. 7 3.3. Auswertung der Angaben zur Pflichtstatistik (Kita-Plätze und 1.3. Bundeskinderschutzgesetz ................................................................................ 8 Kindertagespflege) vom 01.03.2018 ................................................................ 22 2. Fachliche und strukturelle Entwicklungen in der Kindertagesbetreuung .......... 8 4. Bestands- und Bedarfsdaten für die Tagesbetreuung von Kindern in Koblenz 25 2.1. Personelle Ausstattung der Kindertageseinrichtungen....................................... 8 4.1. Bereinigte Platzkapazitäten in den Planungsräumen........................................ 25 2.1.1. Allgemeines zur Personalausstattung ................................................................ 8 4.2. Bestimmung von Bedarfskennwerten .............................................................. 26 2.1.2. Zusatzpersonal im Rahmen des § 2 Abs. 5 der Landesverordnung zur 4.3. Bestands- und Bedarfsdaten in planungsräumlicher Betrachtung .................... 29 Ausführung des KitaG ....................................................................................... 9 5. Maßnahmen zur Bedarfsdeckung ................................................................... 33 2.1.2.1. Leitungsfreistellung .......................................................................................... 9 5.1. Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ............................... 33 2.1.2.2. Förderung der interkulturellen Arbeit in der Kita ............................................... 9 5.1.1. Bedarfsgerechtes Angebot bei der Ganztags- und Über-Mittag-Betreuung ...... 33 2.1.3. Sprachförderung nach dem Landesprogramm ................................................. 10 5.1.2. Reduzierung von Kindergartenplätzen ............................................................. 34 2.2. Kooperationen von Kindertagesstätten ........................................................... 11 5.2. Betreuung von Kleinkindern unter 3 Jahren in Kinderkrippen und in 2.2.1. Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule im Bereich der Kindertagespflege ........................................................................................... 34 Kindertagesbetreuung und im Bildungsbereich ............................................... 11 5.2.1. Anpassung von Kinderkrippenplätzen.............................................................. 34 2.2.2. Landesprogramm Kita!Plus ............................................................................. 12 5.2.2. Erweiterung des Angebots an Kindertagespflege ............................................. 34 2.2.2.1. Kita!Plus - Säule I „Kita im Sozialraum“ ............................................................ 12 5.3. Betreuung von Schulkindern ........................................................................... 34 2.2.2.2. Kita!Plus - Säule II „Familienbildung im Netzwerk“ .......................................... 12 5.3.1. Anpassung des Angebots an Hortplätzen......................................................... 34 2.3. Kita-Elternportal ............................................................................................. 13 5.3.2. Angebot an Kindertagespflege für Schulkinder ................................................ 35 2.4. Betriebliche Kindertagesbetreuung ................................................................. 13 5.4. Betreuung von Kindern mit körperlichen, seelischen oder geistigen 2.5. Kindertagespflege ........................................................................................... 16 Beeinträchtigungen......................................................................................... 35 3. Rückschau ...................................................................................................... 17 5.5. Betreuung von Kindern aus Migrantenfamilien................................................ 35 3.1. Entwicklung von Kosten und Leistungen in 2018 ............................................. 17 Anhang ....................................................................................................................... 36 3
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2019-2021 Vorwort der Jugenddezernentin der Stadt Koblenz Die jährlich erscheinende Broschüre zur Kindertagesstätten- konnten zwischenzeitlich behoben werden. Zudem wird das Bedarfsplanung informiert regelmäßig und umfassend über die Programm auf der Basis der Rückmeldungen aus den Kitas und der rechtlichen und fachlichen Grundlagen sowie das Platzangebot in der Anregungen von Eltern regelmäßig gepflegt und optimiert, um die Koblenzer Kindertagesbetreuung. Gleichzeitig dokumentiert die Anwenderfreundlichkeit des Programms weiterzuentwickeln. Broschüre rückblickend die geleistete Arbeit der Vorjahre und gibt Maßnahmen zur Sprachförderung und Integration von Kindern einen Ausblick auf die künftigen Herausforderungen für dieses werden auch im Kindergartenjahr 2018/2019 gefördert. Die vom Land bedeutsame kommunale Aufgabengebiet. auf der Grundlage der neuen Verwaltungsvorschrift „Sprachliche Die Stadt Koblenz trägt weiterhin der demografischen Entwicklung Bildung und Sprachförderung in Kindertagesstätten“ zur Verfügung der unter 6-jährigen in Koblenz Rechnung und erweitert das Angebot gestellten Mittel werden vom Jugendamt auf Antragstellung der freien an Kindertagesstättenplätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruches Träger entsprechend bewilligt. nach § 24 SGB VIII bzw. § 5 KitaG Rheinland-Pfalz. Mein Dank gilt der Politik für die Unterstützung der Verwaltung, den Die städtischen Kita-Neubauprojekte in den Stadtteilen Neuendorf, freien Trägern für Ihr Engagement im Bereich der Kindertagesstätten Asterstein und auf der Karthause wurden Ende 2018 bzw. Anfang sowie den vielen Erziehern/Innen und Tagesmüttern, die täglich für 2019 fertiggestellt, so dass die Einrichtungen zwischenzeitlich ihre eine gute Betreuung und erfolgreiche Förderung der Kinder im Arbeit aufnehmen konnten. Einsatz sind. Mit dem Bau einer viergruppigen Kita in Horchheim soll noch im Jahr 2019 begonnen werden. Im Planungsbezirk 56073 (Goldgrube, Rauental, Moselweiß und Lay) soll ebenfalls eine neue Kindertagesstätte auf dem Gelände der Overbergschule errichtet Herzlichst Ihre werden. Wegen der hohen Nachfrage an Kitaplätzen wird die Einrichtung nunmehr mit sechs, statt, wie ursprünglich beabsichtigt, mit drei Gruppen geplant. Das Kita-Anmeldeportal „Little Bird“ ist im Januar 2018 erfolgreich ans Netz gegangen. Eltern haben nun die Möglichkeit sich über das Portal, das auf der Homepage der Stadt Koblenz verlinkt ist, online einen Überblick über die Angebote der verschiedenen Kindertagesstätten in Koblenz zu verschaffen. Weiterhin können Ulrike Mohrs Kinder auch in der jeweiligen Wunscheinrichtung angemeldet werden. Bürgermeisterin Die bei einer Systemeinführung üblichen Anfangsprobleme 4
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2019-2021 In allen Fällen richtet sich der Umfang der täglichen Förderung nach dem 1. Rechtsgrundlagen individuellen Bedarf. 1.1. Der Rechtsanspruch auf Förderung in In § 24 Abs. 5 ist eine Verpflichtung für die Jugendämter wie folgt festge- Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege auf schrieben worden: Bundesebene „Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder die von ihnen beauftragten Stellen sind verpflichtet, Eltern oder Elternteile, die Leistungen nach den Seit dem 01.08.2013 ist der Rechtsanspruch für Kinder, die das erste Le- Absätzen 1 bis 4 in Anspruch nehmen wollen, über das Platzangebot im bensjahr vollendet haben, in Kraft. Die ab diesem Zeitpunkt geltende Rege- örtlichen Einzugsbereich und die pädagogische Konzeption der Einrich- lung des § 24 SGB VIII sieht folgende Bestimmungen vor: tungen zu informieren und sie bei der Auswahl zu beraten.“ Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Ein- richtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn 1.2. Der Rechtsanspruch auf Förderung in diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege auf und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder Landesebene die Erziehungsberechtigten Neben der unter Kapitel 1.1. dargestellten Rechtslage auf Bundesebene gilt der seit dem 01.08.2010 in § 5 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Kinder- 1. einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufneh- tagesstättengesetzes (KitaG) festgelegte Rechtsanspruch nach Lan- men oder Arbeit suchend sind, desrecht. Hiernach haben Kinder vom vollendeten zweiten Lebensjahr bis 2. sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbil- zum Schuleintritt Anspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung im Kin- dung oder Hochschulausbildung befinden oder dergarten. Das Jugendamt hat zu gewährleisten, dass für jedes Kind ein 3. Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhal- Kindergartenplatz in zumutbarer Entfernung zur Verfügung steht. Die Ver- ten. pflichtung des Jugendamtes zur Bereitstellung eines Platzes erstreckt sich nach § 5 Abs. 2 KitaG auf ein Angebot vor- und nachmittags. Den Wün- Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung schen der Eltern nach Angeboten, die auch eine Betreuung über Mittag mit des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Ta- Mittagessen einschließen, soll Rechnung getragen werden. geseinrichtung oder in Kindertagespflege. Dieser Rechtsanspruch für zweijährige Kinder kann auch in Kinderkrippen Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt erfüllt werden, wenn für diese nicht ausreichend Plätze in Kindergärten zur Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentli- Verfügung stehen. chen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kinder aus Asylbewerber- und Flüchtlingsfamilien haben einen Anspruch Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespfle- nach § 24 Abs. 2 SGB VIII, wenn die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 SGB ge gefördert werden. VIII gegeben sind. Hiernach können Ausländer Leistungen der Jugendhilfe beanspruchen, wenn sie rechtmäßig oder auf Grund einer ausländerrechtli- Für Kinder im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot in Ta- chen Duldung ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Unabhängig geseinrichtungen vorzuhalten. von der Frage, ob ein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz geltend gemacht werden kann, haben sich Jugendamt und freie Träger darauf geeinigt, allen 5
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2019-2021 Kindern einen Platz zur Verfügung zu stellen, wenn sie in Koblenz gemel- Eine schematische Übersicht zur Rechtsanspruchs-Situation wird im Fol- det sind. genden wiedergegeben. Tabelle 1.2-1: Rechtsansprüche auf Kindertagesbetreuung Rechtsvorschrift Alter des Kindes § 24 SGB VIII KitaG Rheinland-Pfalz ...ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn 1. diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder Für eine Betreuung von Kleinkindern, die noch keinen Anspruch auf 2. der/die Erziehungsberechtigte(n) unter 1 Jahr Aufnahme in einen Kindergarten haben, soll das Jugendamt die a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder bedarfsgerechte Bereitstellung von Plätzen in für diese Altersgruppe Arbeit suchend sind, geeigneten Kindertagesstätten oder in Kindertagespflege b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder gewährleisten. Hochschulausbildung befinden oder c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhalten. 1 bis u 2 Jahre ...hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege… 2 bis u 3 Jahre … haben Anspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung im Kindergarten vor- und nachmittags. Kindergartenplatz soll in zumutbarer Entfernung angeboten werden. 3 Jahre bis ...hat Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der Wünschen nach Betreuung über Mittag mit Mittagessen soll Rechnung Schuleintritt öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese getragen werden. Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden Der Kindergarten soll in dem Jahr, welches der Schulpflicht Vorschulalter unmittelbar vorausgeht, möglichst von allen Kindern besucht werden. Bedarfsgerechte Bereitstellung von Plätzen in Horten oder anderen Schulalter Hierfür ist ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten Betreuungsformen, soweit nicht vom schulischen Bereich abgedeckt. Die Öffnungszeiten der Kindertagesstätten sind vom Träger unter Berücksichtigung des Wohls der Kinder festzulegen. Den Bedürfnissen alters-übergreifend insbesondere erwerbstätiger Eltern ist nach Möglichkeit Rechnung zu tragen. 6
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2019-2021 1.2.3. Kindertagespflege 1.2.1. Elternbeitragsfreiheit Für den Bereich der Kindertagespflege wurde § 1 Abs. 5 des KitaG wie Nach § 13 Abs. 3 KitaG ist ab dem 01.08.2010 der Besuch des Kindergar- folgt geändert: tens für Kinder vom vollendeten zweiten Lebensjahr an beitragsfrei. Diese Beitragsfreiheit gilt auch, wenn ein zweijähriges Kind eine Krippe besucht „Kindertagespflege wird von einer geeigneten Tagespflegeperson in und dem Kind kein Platz in einem Kindergarten angeboten werden kann. ihrem Haushalt, im Haushalt der oder des Personensorgeberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen außer in Kindertagesstätten ge- Für Kinder, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für leistet.“ Schulkinder sind weiterhin Elternbeiträge in der vom Jugendamt festgesetz- ten Höhe zu erheben. Durch die Neuregelung ist es ab Juni 2013 möglich, Tagespflege in eigens hierfür angemieteten Räumen oder beispielsweise in Räumen von Betrie- ben anzubieten. Näheres hierzu findet sich unter Kapitel 2.5. 1.2.2. Rechtliche Vorgaben für die Kita-Bedarfsplanung In der Landesverordnung zur Ausführung des KitaG sind die Grundsätze für 1.2.4. Investitionskostenförderung die Kindertagesstätten-Bedarfsplanung festgelegt. Hiernach ist der Be- darfsplan vom Jugendamt einheitlich für alle Kindertagesstätten nach An- Die Investitionskostenförderungen des Bundes und des Landes haben hörung der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe zu erstellen. Bei der entscheidend zum Gelingen des U3-Ausbaus in Koblenz beigetragen, auch Bedarfsplanung sind die örtlichen Lebensbedingungen, insbesondere die wenn die finanzielle Hauptlast von kommunaler Seite getragen wurde. Sozialstruktur sowie die voraussehbare Entwicklung des Einzugsbereiches Rückwirkend zum 30.06.2018 ist auf Landesebene eine neue zu berücksichtigen. Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Zuwendungen zu den Baukosten von Kindertagesstätten in Kraft getreten. Die verschiedenen bundes- bzw. landesrechtlichen Regelungen zum Rechtsanspruch sind bei der Bedarfsplanung zu berücksichtigen. Seit vie- Entsprechende Anträge können zum 15.04. und 15.10. eines Jahres len Jahren erfolgt hierzu eine Abstimmung mit den Trägern und Fachkräf- gestellt werden und sind bis zum 31.12.2021 abzuschließen sowie bis zum ten der Kindertagesstätten in Koblenz sowie mit Elternvertretern in der „Ar- 30.03.2022 abzurechnen. beitsgemeinschaft Kindertagesbetreuung (AG TaB)“, die sich nach der Mit dem „Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab Kommunalwahl 2014 nach Beschluss des Jugendhilfeausschusses neu 2017 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbe- konstituierte. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Erfahrungen der treuung“ vom 23.06.2017 stellt der Bund für die Jahre 2017 bis 2020 weite- einzelnen Träger und Fachkräfte in den Einrichtungen sowie die Belange re Mittel für die Schaffung zusätzlicher Kita-Plätze zur Verfügung. von Eltern Berücksichtigung finden. Die AG TaB bietet auch den Raum, Rheinland-Pfalz erhält 53.377.790 € aus dem bereit gestellten Maßnahmen zu besprechen und zu initiieren. Auf diesem Weg konnten in Bundessondervermögen. den vergangenen Jahren die zahlreichen Maßnahmen zur Erweiterung des Angebotes – insbesondere für Kinder unter 3 Jahren und die Entwicklung von Betreuungsangeboten für Kinder aus Flüchtlingsfamilien – effektiv ge- plant und umgesetzt werden. Eine wertvolle Unterstützung für die Bedarfsplanung erhält das Jugendamt auch durch die Kommunale Statistikstelle der Stadt Koblenz. 7
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2019-2021 1.3. Bundeskinderschutzgesetz 2. Fachliche und strukturelle Entwicklungen in der Kindertagesbetreuung Das zum 01.01.2012 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen – Bundeskinderschutzgesetz – hat für die Kindertagesstätten hinsichtlich des Schutzauftrages eine dauerhaft 2.1. Personelle Ausstattung der hohe Bedeutung. Einmal jährlich bietet das Jugendamt eine Fachveranstal- Kindertageseinrichtungen tung für Erzieherinnen und Erzieher an, um über das Zusammenwirken zwischen den Kindertageseinrichtungen und dem Jugendamt zu sprechen 2.1.1. Allgemeines zur Personalausstattung und vorhandene Fragen und Unsicherheiten auszuräumen. Damit die Trias von Erziehung, früher Bildung und Betreuung gut gelingen kann, ist die fachliche Arbeit in Kindertagesstätten geprägt von Aufmerk- Zweimal jährlich haben die Kindertagesstätten die Möglichkeit, Fragen zum samkeit, Achtsamkeit und Wertschätzung gegenüber allen Kindern und ih- Datenschutz in ein sog. Datenschutzforum einzubringen, das von den ren Eltern, einer offenen Kommunikation und einem vertrauensvollen Mitei- Netzwerkkoordinatorinnen nach dem Landeskinderschutzgesetz von der nander. Stadt Koblenz und dem Kreis Mayen-Koblenz organisiert wird. Der beschlossene Ausbau der Kindertagesbetreuung, die verankerte Ein- Die Kindertagesstätten haben den neu gefassten § 47 Satz 1 SGB VIII zu führung eines Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab beachten, der die erlaubnispflichtigen Einrichtungen – also auch die Kinder- dem vollendeten ersten Lebensjahr und der Anspruch auf Qualität des Er- tagesstätten – verpflichtet, „Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet ziehungs-, Bildungs- und Betreuungsangebots haben in den vergangenen sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen, anzuzei- Jahren dazu geführt, dass der Bedarf an qualifizierten Fachkräften beson- gen. Die Anzeige ist dem Landesjugendamt zu übermitteln. ders in den Fokus gerückt ist. Auch die neuen Vorschriften des § 79a SGB VIII binden die Träger von Die personelle Ausstattung der Kindertageseinrichtungen hat sich an der Kindertagesstätten hinsichtlich der Verpflichtung, Grundsätze und Maßstä- Fachkräftevereinbarung für Kindertagesstätten zu orientieren. Mit ihrer No- be für die Bewertung der Qualität sowie geeignete Maßnahmen zu ihrer vellierung vom 01.08.2013 wurde dem gestiegenen Bedarf an Gewährleistung weiterzuentwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu über- Fachpersonal Rechnung getragen und die Möglichkeiten zum Einsatz von prüfen. Dazu zählen auch Qualitätsmerkmale für die Sicherung der Rechte Personal erweitert. Auf diese Weise werden die erreichten Standards von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und ihren Schutz vor Ge- gesichert und die qualitative Weiterentwicklung in den Einrichtungen walt. Nach § 74 SGB VIII ist dies eine Voraussetzung für die öffentliche gewährleistet. Förderung der Einrichtung. Durch das Landesgesetz zur Feststellung und Anerkennung im Ausland Der neu geschaffene § 8b Abs. 2 SGB VIII gibt Trägern von Kindertages- erworbener Berufsqualifikationen wird Personen, die im Ausland einen Aus- stätten gegenüber dem Landesjugendamt einen Anspruch auf Beratung bei bildungsnachweis erworben haben, die Anerkennung dieser Ausbildung in der Entwicklung und Anwendung von Leitlinien zur Sicherung des Kindes- Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht. wohls und zum Schutz vor Gewalt. Darüber hinaus bezieht sich der Bera- tungsanspruch auch auf die Entwicklung von Verfahren der Beteiligung von Mit einer Ausnahmegenehmigung des Landesjugendamtes können auch Kindern und Jugendlichen und eines Beschwerdemanagements. Dem ausgebildete Fachkräfte anderer Berufszweige z.B. Kinderkrankenschwes- Recht der Träger auf Beratung entspricht die in § 85 Abs. 1 Nr. 7 SGB VIII tern mit einschlägiger Berufserfahrung im sozialpädagogischen Bereich neu eingefügte Beratungsverpflichtung des für die Erteilung der Betriebser- oder Lehrkräfte mit einschlägiger Berufserfahrung in Kindertagesstätten laubnis zuständigen Landesjugendamtes. eingesetzt werden. 8
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2019-2021 Eine wichtige Herausforderung an das Jugendamt als Träger eigener Kin- In den städtischen Kindertagesstätten Zauberland / Rübenach, Pusteblume dertagesstätten ist die Gewinnung und die Bindung von Fachkräften für den / Neuendorf, Eulenhorst / Metternich und Rappelkiste / Güls werden diese Elementarbereich, gerade auch mit Blick auf die immer steigenden Möglichkeiten in Anspruch genommen. Anforderungen an die Kindertagesstätten. Ausgehend von einer Fachveranstaltung mit Prof. Dr. Sell, der im Auftrag des Landes eine empirische Untersuchung zum Personalbedarf in Kinder- 2.1.2. Zusatzpersonal im Rahmen des § 2 Abs. 5 der tagesstätten und Kindertagespflege erstellt hatte, wurden im engen Zu- Landesverordnung zur Ausführung des KitaG sammenwirken mit den freien Trägern verschiedene Handlungsstrategien entwickelt. Auf dieser Grundlage wurden zusätzliche Praxisanleiterstunden 2.1.2.1. Leitungsfreistellung für Absolventen der verkürzten Teilzeitausbildung für die Koblenzer Kinder- Die Freistellung von Leitungskräften in Kindertagesstätten nach § 2 Abs. 5 tagesstätten eingeführt. Ziff. 3 LVO zur Ausführung des KitaG erfolgt seit dem Jahr 2011 nach fol- Informationsveranstaltungen für Schüler/innen zum Berufsprofil, Schnup- genden Kriterien: pertage, Schulpraktika und ein Boy’s und Girl’s Day ermöglichen einen rea- Eine Freistellung wird grundsätzlich nur bei Einrichtungen genehmigt, len Eindruck in das Arbeitsfeld einer Kindertagesstätte. die drei oder mehr Gruppen mit Kindern betreuen und Ganztagsplätze Das Jugendamt bietet neben den Stellen für Anerkennungspraktikanten in und/oder Plätze für Kinder verschiedener Altersgruppen anbieten. der Erzieherausbildung Möglichkeiten für die Ableistung eines Freiwilligen Der Umfang der Leitungsfreistellung beträgt bei drei- und viergruppi- Sozialen Jahres und den Bundesfreiwilligendienst an. gen Einrichtungen 50 % einer Vollzeitstelle. Kinder aus Flüchtlingsfamilien haben auf der Grundlage des § 6 Abs. 2 Der Umfang der Leitungsfreistellung beträgt bei Einrichtungen mit fünf SGB VIII einen Anspruch auf Kindertagesbetreuung nach § 24 Abs. 2 SGB oder mehr Gruppen eine 100%ige Stelle. VIII. Für die öffentlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ergeben sich durch den ungebrochenen Bedarf an Plätzen für Kinder unter drei Jahren Voraussetzung für die Leitungsfreistellung ist ein entsprechender An- und den Bedarf an Plätzen für Flüchtlingskinder besondere Herausforde- trag des Trägers und seine Bereitschaft, die Eigenleistung für die zu- rungen. Vor diesem Hintergrund hat das Land Entlastungsmaßnahmen sätzlich entstehenden Personalkosten gemäß § 12 Abs. 3 KitaG zu bereitgestellt. Hierdurch wird sichergestellt, dass die gemeinsame Verant- tragen. Einzelne Vereinbarungen zwischen der Stadt Koblenz und wortung für die Qualität der Einrichtungen wahrgenommen wird. Trägern von Kindertagesstätten über Ausgleichszahlungen oder die Übernahme von Eigenanteilen an Personal- oder Sachkosten bleiben Im personaltechnischen Kontext wird dabei von folgenden Möglichkeiten von dieser Regelung unberührt. Gebrauch gemacht: Einrichtung von sog. „Ausbauplätzen“ für drei bis fünf Kinder ab dem ersten Lebensjahr mit einer Personalisierung von 0,2 pädagogischen 2.1.2.2. Förderung der interkulturellen Arbeit in der Kita Fachkraftstellen pro Kind Kindertagesstätten sind in besonderer Weise Orte, in denen sich Kinder Schaffung zusätzlicher Stellen für Teilnehmer am Bundesfreiwilligen- und Erwachsene unterschiedlicher Herkunft, Nationalität, Kultur und Religi- dienst on unbefangen begegnen können. Die Ergebnisse der Pisa-Studie haben bestätigt, wie wichtig die Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund 9
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2019-2021 im Elementarbereich ist, um hier u.a. durch gezielte Sprachförderung einer Kennenlernen unserer kulturellen Vorstellungen und Werte sind wesentlich Chancengleichheit näher zu kommen. für die Integration der Kinder und damit elementar für ihren weiteren Lebensweg. Außerdem sind sie Ausdruck unserer Willkommenskultur. In den Bildungs- und Erziehungsempfehlungen des Landes wurde ein ei- genes Kapitel „Sprache“ aufgenommen, das sich mit der zentralen Bedeu- Damit gelingt es, in Ergänzung der allgemeinen Sprachförderung (s. tung der Sprache und den pädagogischen Zielen und Möglichkeiten be- nachfolgender Abschnitt 2.1.3) ein flächendeckendes Angebot zur fasst. Sprachbildung und des interkulturellen Lernens in den Kitas sicher zu stellen und ein Beitrag zur Chancengleichheit zu leisten. Die Empfehlungen sind im Internet abrufbar unter: https://kita.rlp.de/fileadmin/kita/04_Service/01_Gesetze__Verordnungen__ Empfehlungen/3._Verordnungen_und_Empfehlungen/k_empfehlung_fachkr aft_interkulturelle_arbeit.pdf 2.1.3. Sprachförderung nach dem Landesprogramm Die Landesverordnung zur Ausführung des KitaG bietet die Möglichkeit, Das Angebot der Fördermaßnahmen richtet sich grundsätzlich an Kinder zusätzliches Personal für die Betreuung von Aussiedler- und Ausländerkin- aller Altersgruppen, die in der deutschen Sprache Unterstützung benötigen. dern zu bewilligen, wobei die Sprachförderung eine große Rolle spielt. Für Maßgebliche Bemessungsfaktoren sind hierbei der individuelle Förderbe- diese Kräfte trägt das Land 60% der Kosten, das Jugendamt 40%. Ein Ei- darf der Kinder sowie die Ressourcen, die in der Einrichtung bereitgestellt genanteil wird vom Träger nicht verlangt. werden können. Die Fördermaßnahmen sind mit der altersintegrierten Sprachbegleitung der gesamten Einrichtung zu verknüpfen. Voraussetzung Im Jahre 2004 hat der Jugendhilfeausschuss die Richtlinien zur für das Gelingen der gesamten sprachpädagogischen Arbeit sind dabei ein interkulturellen Arbeit „Die Welt trifft sich im Kindergarten“ der Stadt erfolgreicher Beziehungsaufbau und die Ausrichtung an den konkreten in- Koblenz beschlossen. dividuellen Bedarfen der Kinder. Am 26.02.2006 verabschiedete der Landesjugendhilfeausschuss seine Bei entsprechendem Bedarf hat die Aufnahme von Kindern innerhalb des Empfehlungen „Zusätzliche Fachkräfte für interkulturelle Arbeit in Kinderta- Jahres vor der Einschulung in die Fördermaßnahmen Vorrang. gesstätten in Rheinland-Pfalz“. Die Sprachfördermaßnahmen umfassen keine therapeutische Behandlung Im Zuge des Landesprogramms „Zukunftschance Kinder – Bildung von von Störungen und Beeinträchtigungen der Sprachentwicklung oder des Anfang an“ mit dem Schwerpunkt der Sprachförderung, wurden die Sprechers. Richtlinien überarbeitet und am 24. März 2011 vom Jugendhilfeausschuss erneut beschlossen. Die Fördermaßnahmen werden von Personen durchgeführt, die fachlich geeignet sind, Kindern Deutsch bzw. Deutsch als Zweitsprache handlungs- Hier sind u. a. Kriterien zur Personalbemessung, das Antragsverfahren und begleitend und erlebnisbezogen zu vermitteln. Dies ist insbesondere der die Bewilligung erläutert. Fall, wenn sie das Kompetenzprofil der trägerübergreifenden Rahmenver- Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.05.2018 einstimmig eine Erhöhung einbarung zum Einsatz und zur Qualifizierung von Sprachförderkräften in des städt. Zuschusses zur Förderung der Fachkräfte von 15,0 auf bis zu rheinland-pfälzischen Kindertagesstätten erfüllen bzw. eine Qualifizierung 20,0 Vollzeitäquivalente, befristet für die Jahre 2019 bis einschließlich zur Sprachförderkraft nach dieser Rahmenvereinbarung absolviert haben. 2023, beschlossen. Bei allen Kindern, die keine Kindertagesstätte besuchen, besteht eine Ver- pflichtung zur Feststellung des Sprachförderbedarfs durch die zuständige Auch mit Blick auf Familien mit Fluchterfahrung erhält die Arbeit dieser Grundschule. Die Kindergärten, die sich am Sprachförderprogramm beteili- Fachkräfte eine zunehmende Bedeutung. Der Spracherwerb und das gen, sind verpflichtet, Kinder in die Sprachfördermaßnahmen einzubezie- 10
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2019-2021 hen, die nach § 64a des Schulgesetzes zur Teilnahme an Sprachförder- 2.2. Kooperationen von Kindertagesstätten maßnahmen verpflichtet werden. Voraussetzung für die Förderung ist die Benennung einer „qualifizierten 2.2.1. Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule im internen Sprachförderkraft innerhalb des Teams“ im Rahmen der vorhan- Bereich der Kindertagesbetreuung und im denen Personalressourcen der Einrichtung. Hintergrund ist die Einbindung Bildungsbereich des Themas in das Team und damit die Nachhaltigkeit von sprachlicher Der Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule ist eine ent- Bildung. scheidende Schnittstelle in der Bildungsbiografie eines Kindes. Ein positiv Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung gestalteter Übergang mit allen Beteiligten ist ein wesentlicher Beitrag für vom 27.01.2017 - Sprachliche Bildung und Sprachförderung in Kinderta- sein gelingendes Aufwachsen. gesstätten – Kurz „Sprache“ wird die Förderung der zusätzlichen Sprach- Die Zusammenarbeit von Kindertagesstätte und Grundschule ist daher ein fördermaßnahmen als Personalkostenzuschuss für eine Sprachförderkraft wichtiger Bestandteil der Qualitätsentwicklung im Bereich Bildung und Be- in Höhe von 2.640 € für 120 Stunden und jeweils einem Materialkostenzu- treuung. schuss in Höhe von 50 € für ein Kindergartenjahr gewährt. Seit 27.01.2017 die Bezuschussung von Maßnahmen auf der Grundlage Bis zu 25% der tatsächlich geleisteten Stunden kann für Vor- und Nachbe- der Verwaltungsvorschrift des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Bil- reitung, sowie, in Abstimmung mit der Einrichtungsleitung, für Kooperati- dung zur Vorbereitung des Übergangs von der Kindertagesstätte zur onsgespräche mit dem Team und für Elterngespräche genutzt werden. Grundschule – Kurz „Übergang“ – möglich. Der Träger kann pro Einrichtung, unabhängig von der Beantragung einer Ziel der Förderung ist es, die pädagogischen Fachkräfte im Rahmen ihres Sprachfördermaßnahme, bis zu 1.200 € für Projekt- und Sachkosten bean- Auftrags nach § 2 a Abs. 2 und 3 KitaG darin zu unterstützen, den Über- tragen, die den Auf- und Ausbau von Kooperations- und Vernetzungsstruk- gangsprozess konzeptionell in enger Zusammenarbeit mit den Grundschu- turen mit dem thematischen Schwerpunkt „Sprache“ zum Ziel haben. Wei- len gemeinsam mit den Eltern zu gestalten. Förderfähig sind Kooperati- terhin kann diese Förderung auch für Fortbildungskosten außerhalb des onsmaßnahmen von Kita und Grundschule, gemeinsame Projekte und Ak- Landesfortbildungsprogramms, für Referentenkosten für Teamfortbildungen tivitäten zur Gestaltung des Übergangs, gemeinsame eintägige Fortbil- oder Materialien zum Themenschwerpunkt Sprache in Anspruch genom- dungsveranstaltungen, sowie innovative Maßnahmen, die eine Wirkung men werden. über den Jugendamtsbezirk hinaus entfalten. Die Steuerungsverantwortung für die Durchführung der Sprachfördermaß- Für das Kindergartenjahr 2018/19 steht ein Budget in Höhe von 12.689 € nahmen liegt bei den Jugendämtern. Diese erhalten seitens des Landes ein zur Verfügung. Budget zugewiesen, mit dem eine Gesamtplanung für den Jugendamtsbe- zirk zu steuern ist. Der Träger stellt den Antrag online beim Jugendamt. Die Auf der Grundlage der genannten Verwaltungsvorschrift beantragt der Trä- Bewilligung des Jugendamtes an die zugelassenen Träger erfolgt automa- ger der Kindertagesstätte die geplanten Einzelmaßnahmen beim zuständi- tisiert aus dem System. gen Jugendamt. Bei einrichtungsübergreifenden Kooperationen beantragen die Träger für die jeweilige Kindertagesstätte den auf sie entfallenden Anteil Für das Kindergartenjahr 2018/19 steht ein Budget in Höhe von 188.620 € der Förderung. In einem Trägerverbund wird ein Hauptverantwortlicher be- zur Verfügung. nannt, der die Antragstellung für alle Kindertagesstätten im Verbund über- Weitere Informationen sind zu finden unter nimmt. https://kita.rlp.de/de/themen/sprachbildung/ 11
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2019-2021 Als grundsätzliche Orientierung dient die Handreichung des Ministeriums am Programm. für Bildung vom November 2016 „Erfolgreiches Gestalten des Übergangs Die Einrichtungen werden im 2019 ihre Arbeit weiterführen. von der Kindertagesstätte in die Grundschule“. Der konkrete Bedarf der Familien wird anhand von Fragebögen und in per- Weitere Informationen sind zu finden unter sönlichen Gesprächen ermittelt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die nied- https://kita.rlp.de/de/themen/uebergang/ rigschwellige Angebotsstruktur gute Zugänge zu den Familien ermöglicht. Etabliert haben sich regelmäßig stattfindende Elterncafés, Bewegungsan- gebote für Eltern und Kinder, Stadtteilerkundungen und Exkursionen, ge- 2.2.2. Landesprogramm Kita!Plus meinsame Vater-Kind-Aktionen, Kreativangebote sowie Kochkurse. Das Landesprogramm „Kita!Plus: Gemeinsam mit Eltern: Das Kind im Blick“ Darüber hinaus wird die Arbeit mit Familien mit Fluchterfahrung in beabsichtigt eine konsequente Weiterentwicklung der Kindertagesstätten in einzelnen Stadtteilen unterstützt. Rheinland-Pfalz. Es baut auf der bereits in den vergangenen zehn Jahren Weitere Informationen sind zu finden unter von allen Verantwortungsträgern und insbesondere von den Teams in den Kindertagesstätten vor Ort in qualitativer Hinsicht in den Kindertagesstätten https://kita.rlp.de/de/themen/kitaplus-kita-im-sozialraum/ erbrachten professionellen frühpädagogischen Leistung auf, die Kinder von Beginn an zu fördern. Basis sind die Bildungs- und Er- ziehungsempfehlungen und die Empfehlungen zur Qualität der Erziehung, 2.2.2.2. Kita!Plus - Säule II „Familienbildung im Netzwerk“ Bildung und Betreuung in Kindertagesstätten in RLP (Ministerium für In- tegration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen 2012). 2013 wurde in Zusammenarbeit des Jugendamtes der Stadt Koblenz mit der Kath. Familienbildungsstätte und den am Landesprogramm beteiligten Einrichtungen die Konzeption „Sozialraumorientierte Familienbildung im Rahmen des Landesprogramms Kita!Plus“ fertig gestellt. Die Konzeption ist 2.2.2.1. Kita!Plus - Säule I „Kita im Sozialraum“ Grundlage der gemeinsamen Arbeit mit dem Ziel, die Eltern- und Familien- Nach ersten Planungsschritten in 2012 konnte in Koblenz im Jahr 2013 mit bildung weiter auszubauen. der Umsetzung der familienbildenden und niedrigschwellig angelegten An- Ein weiterer Schritt in der Arbeit im Netzwerk Familienbildung des Landes- gebote unter Beteiligung von vier Kindertageseinrichtungen begonnen wer- programms Kita!Plus ist die seit 2014 bestehende Vernetzung mit den den: „Frühen Hilfen“ im Rahmen des „Netzwerks Kindeswohl“. Auf Grundlage Kath. Kita Maria Hilf in Koblenz-Lützel der Konzeption „Familienbildung im Kontext Frühe Hilfen“ (2015) besteht eine aktive Mitarbeit in der AG Frühe Hilfen nach § 78 SGB VIII. Kath. Kita St. Konrad in Koblenz-Metternich Ein weiterer Schwerpunkt der Akteure ist, familienbildende Maßnahmen für Spiel- und Lernstube „Im Kreutzchen“ des Caritasverbands sowie Familien mit Fluchterfahrung mit Kindern im Alter von unter 6 Jahren Städt. Spiel- und Lernstube „Pusteblume“ in Koblenz-Neuendorf aufzuzeigen und weiter zu entwickeln. Seit Januar 2015 beteiligt sich als fünfter Standort auch die Seit 2017 werden die Familien mit Grundschulkindern im Kontext von Fami- lienbildungsangebote in den Blick genommen. Unter der Rubrik „Bildung für Kita Kunterbunt der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e. V. in Familien“ wurde die Thematik mit in die Online Haushaltsbefragung zum Koblenz-Rauental Bedarf an Ganztags- und Ferienbetreuung aufgenommen. Die Auswertung 12
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2019-2021 hat gezeigt, dass sich Familien aus einigen Stadtteile nicht an der Umfrage haben, werden die Vormerklisten der anderen Einrichtungen entsprechend beteiligt haben. Diese Stadtteile werden in einem weiteren Schritt in den korrigiert und bereinigt. Blick genommen. Mit der Einführung der Kitasoftware wurde ein für alle Seiten einheitlicher Dazu werden die Kooperation mit dem Bildungsbüro Koblenz und weitere Anmelde- und Platzvergabeprozess geschaffen. Zudem wird die Bedarfs- Kontakte zu Akteuren vor Ort genutzt. planung unterstützt und durch die Verbesserung der Kita-Belegung werden die negativen wirtschaftlichen Folgen von Fehl- oder Minderbelegungen In enger Zusammenarbeit mit der Koordinatorin des „Netzwerks Familien- reduziert. bildung“ der Kath. Familienbildungsstätte Koblenz e.V. sowie dem „Netz- werk Kindeswohl“ wird das gesamte Spektrum von Familienbildung sozial- Der Vorteil der Nutzung des Kita-Elternportals für die Eltern besteht darin, raumorientiert in Koblenz weiterentwickelt. dass sie sich online einen Überblick über die in Frage kommenden Einrich- tungen verschaffen können, der Anmeldeprozess in nur wenigen Schritten Weitere Informationen sind zu finden unter abgeschlossen werden kann und alle gestellten Betreuungsanfragen stets http://www.ism- übersichtlich und aktuell vor Augen haben. mz.de/fileadmin/uploads/Downloads/Handbuch_FaBi_im_Netzwerk.pdf 2.4. Betriebliche Kindertagesbetreuung 2.3. Kita-Elternportal Die Betriebliche Kindertagesbetreuung gewinnt zur Sicherung einer Ver- Die Stadt Koblenz führte zum 18.01.2018 das Kita-Elternportal der Stadt einbarkeit von Familie und Beruf mehr und mehr an Bedeutung. Koblenz zur Vergabe von Kitaplätzen in allen Koblenzer Kindertagesstätten Für Betriebe stellt sie eine Möglichkeit dar, Fachpersonal dauerhaft an den ein. Im Fokus stand das Ziel, für alle Beteiligten (Eltern, Kita-Leitung, Trä- Betrieb zu binden und jungen Eltern die frühe Rückkehr an den Arbeitsplatz ger und auch die Stadt Koblenz) Vereinfachungen, Transparenz und zu ermöglichen. Für die jungen Eltern bedeutet die Betreuung des Kindes Rechtssicherheit bei der Vergabe von Kitaplätzen zu schaffen. Hierfür wur- direkt am Arbeitsplatz, dass sie kurze Wege haben, ihre individuellen Be- de in enger Abstimmung mit den freien Trägern Koblenzer Kindertagesstät- dürfnisse leichter einbringen können, in Not- oder Krisensituationen schnell ten die Kitasoftware der Firma Little-Bird GmbH ausgewählt und wird den beim Kind sein können und die Betreuungszeit individuell auf die Arbeitszeit Kindertagesstätten kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Entwicklung und abgestellt werden kann. Umsetzung der Kitasoftware erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Kommu- nalen Gebietsrechenzentrum der Stadt Koblenz und des Jugendamtes. Alle Das rheinland-pfälzische Kindertagesstätten-Gesetz (KitaG) beinhaltet zur beteiligten Träger und Kita-Leitungen werden regelmäßig in der betrieblichen Kindertagesbetreuung folgende Regelungen in § 10 Abs. 3 Handhabung des Systems geschult. und 4: Koblenzer Eltern können über das Kita-Elternportal alle 65 Einrichtungen "(3) Betriebe und öffentliche Einrichtungen, die für den Bedarf ihrer bequem von zu Hause aus ansehen, Einzelne ansteuern und sich bei- Angehörigen und Mitarbeiter ein besonderes Interesse an einer stand- spielsweise über pädagogische Konzepte, Räumlichkeiten, Besonderhei- ortgebundenen Kindertagesstätte haben, ohne anerkannte Träger der ten, Betreuungsarten und Öffnungszeiten informieren. Nach entsprechen- freien Jugendhilfe zu sein, können für deren Errichtung und Betrieb auf der Registrierung können Eltern ihren Betreuungswunsch an die von ihnen Grund besonderer Vereinbarung mit dem Träger des Jugendamtes favorisierten Kindertagesstätten richten. Sobald die Eltern mit einer der Förderung wie eine im Bedarfsplan ausgewiesene Kindertagesstätte ausgewählten Kindertagesstätten einen Betreuungsvertrag geschlossen 13
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2019-2021 erhalten, soweit dieser dadurch an anderer Stelle von im Bedarfsplan Die Eltern bleiben zur Zahlung des Elternbeitrages verpflichtet. vorgesehenen Maßnahmen entlastet wird. Vereinbarungen zwischen freien Trägern und Betrieben bzw. öffentli- (4) Betriebe und öffentliche Einrichtungen können für den Bedarf ihrer chen Einrichtungen bedürfen der Zustimmung des Jugendamtes nach Angehörigen und Mitarbeiter mit dem Jugendamt die Belegung von § 10 Abs. 4 KitaG. Plätzen in Kindertagesstätten des Bedarfsplanes vereinbaren. Eine In diesen Vereinbarungen ist die Beteiligung des Betriebes oder der Vereinbarung mit Trägern bedarf der Genehmigung des Jugendamtes. öffentlichen Einrichtung an den Kosten des Trägers detailliert aufzu- Bestandteil der Vereinbarung ist die angemessene Beteiligung des führen. Betriebes oder der öffentlichen Einrichtung an den Kosten des Trä- gers. Werden diese Belegplätze an Kinder mit einem Wohnsitz in Sofern die Vereinbarung mit den Trägern eine anteilige Erstattung der Rheinland-Pfalz außerhalb des Jugendamtsbezirks vergeben, so kann Sachkosten durch den Betrieb beinhaltet, entfällt der anteilige freiwil- das Jugendamt beim Land Zuweisungen zur Erstattung der von ihm lige Sachkostenzuschuss der Stadt Koblenz für die vom Betrieb be- anteilig getragenen Personalkosten beantragen. Dies gilt auch für Be- anspruchten Plätze. legplätze in Einrichtungen nach Abs. 3." Im Rahmen der betrieblichen Kindertagesbetreuung sind die Träger Der Jugendhilfeausschuss hat am 22.05.2007 u.a. die folgenden Eckpunkte berechtigt, auswärtige Kinder aufzunehmen. In diesen Fällen bean- für den Ausbau der betrieblichen Kindertagesbetreuung in Koblenz be- tragt das Jugendamt nach § 10 Abs. 4 Satz 4 KitaG beim Land Zu- schlossen: weisungen zur Erstattung der anteilig getragenen Personalkosten. Sofern diese seitens des Landes nicht erstattet werden, müssen sie Die Stadt Koblenz möchte die betriebliche Kindertagesbetreuung in vom Arbeitgeber aufgebracht werden. Kindertagesstätten fördern und in Zusammenarbeit mit den freien Trägern die hierfür notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. Am 29.05.2008 hat der Jugendhilfeausschuss beschlossen, dass mindes- tens 50% der Belegplätze bzw. betrieblichen Plätze jeweils für Kinder aus In der jährlichen Fortschreibung der Kindertagesstätten- der Stadt Koblenz zur Verfügung stehen müssen. Diese Plätze werden in bedarfsplanung sind die betrieblich genutzten Plätze auszuweisen. der Bedarfsplanung entsprechend berücksichtigt. (Vgl. Abschnitt 4.5.) Für alle Kinder, die im Rahmen einer betrieblichen Vereinbarung be- Die nachfolgende Aufstellung zeigt, welche betrieblichen Angebote zwi- treut werden, zahlt das Jugendamt die gesetzlichen Anteile an den schenzeitlich in Koblenz vorhanden sind. Personalkosten nach § 12 KitaG, die auch die Landeszuweisung ent- halten. 14
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2019-2021 Tabelle 2.4-1: Betriebliche Kindertagesbetreuung in Koblenz (Ausbaustand am 01.03.2019) Kinder von außerhalb rheinland-pfälzischen Belegrechte f. Betrieb Gruppen insgesamt Kindergartenplätze des JA-Bezirks max. Zahl der Koblenzer Kinder Plätze insgesamt Einrichtung Kontingent für Beteiligte Betriebe/ Status der Krippenplätze Lfd. Nr. Träger der Kita Einrichtungs-Name oder Organisationen Maßnahme Hortplätze Belegplätze Studierendenwerk Koblenz Kinderhaus des Studierendenwerks 1 Universitätsstraße 1 Konrad-Zuse-Straße 3 Einrichtung Hochschule Koblenz Bestand 5 41 24 - 65 65 33 32 56070 Koblenz 56075 Koblenz-Karthause Studierendenwerk Koblenz Kindertagesstätte "Bullerbü" Universität Koblenz- 2 Universitätsstraße 1 Universitätsstraße 1 Einrichtung Bestand 5 41 24 - 65 65 33 32 Landau 56070 Koblenz 56070 Koblenz-Metternich Stadt Koblenz Kindertagesstätte Eulenhorst Stadtverwaltung 3 Postfach 201551 Im Eulenhorst 1a Belegplätze Bestand 1 7 8 - 15 15 8 7 Koblenz 56015 Koblenz 56072 Koblenz-Metternich Caritasverband Koblenz e.V. Haus für Kinder "Kemperhof" Bestand 4 14 29 - 43 43 22 21 4 Hohenzollernstr. 118-120 Koblenzer Str. 115-155 Belegplätze Klinikum Kemperhof 56068 Koblenz 56073 Koblenz-Moselweiß Planung 1 6 6 6 18 18 9 9 Betriebs-Kita Bischöfliches Cusanus- Kita gGmbh Koblenz Gymnasium 5 An der Kreuzkirche 5 Einrichtung Bistum Trier Bestand 1 10 - - 10 10 5 5 Hohenzollernstr. 13 56077 Koblenz 56068 Koblenz Katholisches Klinikum Koblenz-Montabaur Kath. Klinikum Betriebs-Kita "Marienkäfer" gGmbH Koblenz-Montabaur, 6 Rudolf-Virchow-Str. 7-9 Einrichtung Bestand 4 20 44 - 64 64 32 32 Kardinal-Krementz-Str. 1-5 Lotto, Sparkasse 56073 Koblenz 56073 Koblenz Koblenz Evangelische Kirchengemeinde Koblenz- Betriebs-Kita Compu-Group im Compu-Group, evt. Bestand 3 17 26 - 43 43 22 21 Lützel Technologiezentrum 7 Einrichtung benachbarte Bodelschwinghstr. 8 Maria Trost 21 Unternehmen Planung 10 - 18 - - 8 - 8 - 4 - 4 56070 Koblenz 56070 Koblenz Evangelische Kirchengemeinde Koblenz- Evangelische Kita Bodelschwingh Lützel Altenhilfeeinrichtung 8 Bodelschwinghstr. 8 Belegplätze Bestand 1 2 - - 2 2 1 1 Bodelschwinghstr. 8 "Herberge zur Heimat" 56073 Koblenz 56070 Koblenz Kita "Bilingoo" 9 Bilingoo GmbH und Co. KG Jakob-Kaiser-Straße 6 Belegplätze Diverse Arbeitgeber Bestand 3 21 24 - 45 45 23 22 56076 Koblenz Dussmann Kulturkindergarten gGmbH "Lazarett-Zwerge" BWZK- und andere 10 Schützenstr. 25 Rübenacher Straße 170 Einrichtung Bundeswehr- Bestand 3 10 44 - 54 54 27 27 10117 Berlin 56072 Koblenz Bedienstete Debeka AG Debeka am Standort 11 Ferdinand-Sauerbruch-Str. Betriebs-Kita der Debeka Einrichtung Planung 3 27 8 - 35 35 18 17 Koblenz 56073 Koblenz ganze Einrichtungen 7 Bestand 10 30 183 223 0 406 406 206 200 SUMMEN Kitas mit Belegplätzen 4 in Planung 3 4 43 -4 6 45 45 23 22 Gesamt 11 Gesamt 13 34 226 219 6 451 451 229 222 15
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2019-2021 Auf der Grundlage der Beschlussfassung des Stadtrates werden laufende 2.5. Kindertagespflege Geldleistungen an die Tagespflegepersonen gewährt, die nach dem Durch die Neuformulierung des § 24 SGB VIII wurde – wie unter 1.1 darge- Betreuungsumfang gestaffelt sind. In seiner Sitzung am 24.05.2018 hat der stellt – auch der Bereich der Kindertagespflege noch einmal gesetzlich ver- Stadtrat die Erhöhung der laufenden Geldleistung ab 01.05.2018 ändert. beschlossen. Detailinformationen können der Satzung der Stadt Koblenz über die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag für die Betreuung in Auf der Webseite „www.kindertagespflege-koblenz.de“ sind die Informatio- Kindertagespflege sowie der ab 01.05.2018 gültigen Beitragstabelle unter nen rund um die Kindertagespflege in Koblenz zusammen gefasst. www.kindertagespflege-koblenz.de (Downloads) entnommen werden. In der Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform. Seit dem Satzung wird auch die pauschalierte Kostenbeteiligung der Eltern an den 01.08.2013 besteht für Kinder ab dem ersten Lebensjahr der gleichrangige Leistungen der Kindertagespflege nach § 90 Abs. 1 SGB VIII definiert. Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Ta- Diese richtet sich nach dem durchschnittlichen wöchentlichen Betreuungs- gespflege – hierdurch wurde die Kindertagespflege verstärkt in den Fokus umfang, dem Einkommen der Eltern und der Anzahl der im Haushalt gerückt. lebenden zu berücksichtigenden Kinder. Kindertagespflege zeichnet sich in ihrem Angebot insbesondere durch indi- Auf der vorgenannten Internetseite, finden sich darüber hinaus detaillierte viduelle Bedarfsausrichtung und eine hohe Flexibilität aus. Sie bietet vor Informationen zu den Informations- und Unterstützungsangeboten des allem in den ersten Lebensjahren eine familiennahe Betreuung, bei der die Jugendamtes für die an einer Tätigkeit als Tagespflegeperson Interessierte. individuellen Bedürfnisse berücksichtigt werden können. Die fachliche Qualifikation der Tagespflegepersonen orientiert sich am Cur- Die Tagesmutter / der Tagesvater hat die Möglichkeit und die Zeit, sich ein- riculum des Deutschen Jugendinstituts (DJI) „Qualifizierung in der Kinderta- zelnen Kindern intensiv zuzuwenden. Kinder in Tagespflege werden von ein gespflege“. Seit Januar 2012 erfolgt die Ausbildung in Zusammenarbeit mit und derselben Person betreut, dieses ist insbesondere für Kinder unter drei der Volkshochschule Koblenz. Zusätzlich werden von der Deutschen Ange- Jahren aus entwicklungs-psychologischer Sicht ein bedeutsamer Aspekt. stelltenakademie (DAA) vergleichbare Lehrgänge angeboten. Auch besondere Betreuungszeiten, wie z. B. frühmorgens, abends oder am Seit Juni 2013 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, eine Tagespflege- Wochenende und an Feiertagen sind die Vorzüge der Kindertagespflege person fest anzustellen, um so ein Betreuungsangebot für bis zu fünf Kinder und können eine flexible und wohnortnahe Alternative bzw. Ergänzung zu von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bereit zu stellen. Auf diese Weise Kindertageseinrichtungen sein. Die Kindertagespflege ist ein Angebot für kann auch ein ergänzendes Betreuungsangebot bei Schicht- und Wochen- Kinder von 0 - 13 Jahren. endarbeit vorgehalten werden. Auf Landesebene wurden in einer überregionalen Arbeitsgruppe Empfeh- Von der Möglichkeit, ein betriebliches Betreuungsangebot im Rahmen der lungen zur Kindertagespflege erarbeitet, die durch Beschluss des Kindertagesbetreuung anzubieten haben folgende Firmen und Behörden Jugendhilfeausschusses vom 20.09.2007 verbindlichen Charakter für Gebrauch gemacht: Koblenz erhalten haben. Lubberich GmbH Dental Labor Durch die Änderungen des Kinderförderungsgesetzes - KiFöG liegen diese Grone Bildungszentrum Empfehlungen zwischenzeitlich in einer überarbeiteten bzw. ergänzten Fas- sung vor (Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses vom 8. Februar BAAINBw 2010). Soziales Netzwerk Koblenz e. V. 16
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