Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2019-2021 - Stadt Koblenz

Die Seite wird erstellt Hermine Janssen
 
WEITER LESEN
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2019-2021 - Stadt Koblenz
Kindertagesstätten-
Bedarfsplanung 2019-2021
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2019-2021 - Stadt Koblenz
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung       2019-2021

                                    2
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2019-2021 - Stadt Koblenz
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung                                                                                                                                                                                                                     2019-2021

         Inhaltsverzeichnis
                                                                                                                                      3.1.1.     Kindertagesstätten-Plätze ............................................................................... 17
Vorwort der Jugenddezernentin der Stadt Koblenz .......................................................... 4                          3.1.2.     Kindertagesbetreuung in Kindertagespflege .................................................... 18
1.          Rechtsgrundlagen ............................................................................................ 5           3.1.3.     Schulische Betreuungsformen ......................................................................... 18
1.1.        Der Rechtsanspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in                                                             3.1.4.     Kostenentwicklung ......................................................................................... 19
            Kindertagespflege auf Bundesebene ................................................................. 5                     3.1.4.1.   Kostenerstattungen an freie Träger (Ausgleichszahlungen) .............................. 19
1.2.        Der Rechtsanspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in                                                             3.1.4.2.   Betreuung auswärtiger Kinder......................................................................... 20
            Kindertagespflege auf Landesebene .................................................................. 5
                                                                                                                                      3.1.4.3.   Betreuungsbonus ............................................................................................ 20
1.2.1.      Elternbeitragsfreiheit ........................................................................................ 7
                                                                                                                                      3.1.4.4.   Auswirkungen der Beitragsfreiheit im Kindergarten ........................................ 20
1.2.2.      Rechtliche Vorgaben für die Kita-Bedarfsplanung .............................................. 7
                                                                                                                                      3.1.4.5.   Übernahme und teilweiser Erlass von Elternbeiträgen ..................................... 22
1.2.3.      Kindertagespflege ............................................................................................. 7
                                                                                                                                      3.2.       Umsetzung der Beschlüsse zur Kita-Bedarfsplanung ........................................ 22
1.2.4.      Investitionskostenförderung ............................................................................. 7
                                                                                                                                      3.3.       Auswertung der Angaben zur Pflichtstatistik (Kita-Plätze und
1.3.        Bundeskinderschutzgesetz ................................................................................ 8                          Kindertagespflege) vom 01.03.2018 ................................................................ 22
2.          Fachliche und strukturelle Entwicklungen in der Kindertagesbetreuung .......... 8                                         4.         Bestands- und Bedarfsdaten für die Tagesbetreuung von Kindern in Koblenz 25
2.1.        Personelle Ausstattung der Kindertageseinrichtungen....................................... 8                              4.1.       Bereinigte Platzkapazitäten in den Planungsräumen........................................ 25
2.1.1.      Allgemeines zur Personalausstattung ................................................................ 8                    4.2.       Bestimmung von Bedarfskennwerten .............................................................. 26
2.1.2.      Zusatzpersonal im Rahmen des § 2 Abs. 5 der Landesverordnung zur                                                          4.3.       Bestands- und Bedarfsdaten in planungsräumlicher Betrachtung .................... 29
            Ausführung des KitaG ....................................................................................... 9
                                                                                                                                      5.         Maßnahmen zur Bedarfsdeckung ................................................................... 33
2.1.2.1.    Leitungsfreistellung .......................................................................................... 9
                                                                                                                                      5.1.       Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ............................... 33
2.1.2.2.    Förderung der interkulturellen Arbeit in der Kita ............................................... 9
                                                                                                                                      5.1.1.     Bedarfsgerechtes Angebot bei der Ganztags- und Über-Mittag-Betreuung ...... 33
2.1.3.      Sprachförderung nach dem Landesprogramm ................................................. 10
                                                                                                                                      5.1.2.     Reduzierung von Kindergartenplätzen ............................................................. 34
2.2.        Kooperationen von Kindertagesstätten ........................................................... 11
                                                                                                                                      5.2.       Betreuung von Kleinkindern unter 3 Jahren in Kinderkrippen und in
2.2.1.      Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule im Bereich der                                                                             Kindertagespflege ........................................................................................... 34
            Kindertagesbetreuung und im Bildungsbereich ............................................... 11
                                                                                                                                      5.2.1.     Anpassung von Kinderkrippenplätzen.............................................................. 34
2.2.2.      Landesprogramm Kita!Plus ............................................................................. 12
                                                                                                                                      5.2.2.     Erweiterung des Angebots an Kindertagespflege ............................................. 34
2.2.2.1.    Kita!Plus - Säule I „Kita im Sozialraum“ ............................................................ 12
                                                                                                                                      5.3.       Betreuung von Schulkindern ........................................................................... 34
2.2.2.2.    Kita!Plus - Säule II „Familienbildung im Netzwerk“ .......................................... 12
                                                                                                                                      5.3.1.     Anpassung des Angebots an Hortplätzen......................................................... 34
2.3.        Kita-Elternportal ............................................................................................. 13
                                                                                                                                      5.3.2.     Angebot an Kindertagespflege für Schulkinder ................................................ 35
2.4.        Betriebliche Kindertagesbetreuung ................................................................. 13
                                                                                                                                      5.4.       Betreuung von Kindern mit körperlichen, seelischen oder geistigen
2.5.        Kindertagespflege ........................................................................................... 16                     Beeinträchtigungen......................................................................................... 35
3.          Rückschau ...................................................................................................... 17       5.5.       Betreuung von Kindern aus Migrantenfamilien................................................ 35
3.1.        Entwicklung von Kosten und Leistungen in 2018 ............................................. 17                            Anhang     ....................................................................................................................... 36

                                                                                                                                  3
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2019-2021 - Stadt Koblenz
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung                                                                                                   2019-2021

Vorwort der Jugenddezernentin der Stadt Koblenz

Die jährlich erscheinende Broschüre zur Kindertagesstätten-                konnten zwischenzeitlich behoben werden. Zudem wird das
Bedarfsplanung informiert regelmäßig und umfassend über die                Programm auf der Basis der Rückmeldungen aus den Kitas und der
rechtlichen und fachlichen Grundlagen sowie das Platzangebot in der        Anregungen von Eltern regelmäßig gepflegt und optimiert, um die
Koblenzer Kindertagesbetreuung. Gleichzeitig dokumentiert die              Anwenderfreundlichkeit des Programms weiterzuentwickeln.
Broschüre rückblickend die geleistete Arbeit der Vorjahre und gibt
                                                                           Maßnahmen zur Sprachförderung und Integration von Kindern
einen Ausblick auf die künftigen Herausforderungen für dieses
                                                                           werden auch im Kindergartenjahr 2018/2019 gefördert. Die vom Land
bedeutsame kommunale Aufgabengebiet.
                                                                           auf der Grundlage der neuen Verwaltungsvorschrift „Sprachliche
Die Stadt Koblenz trägt weiterhin der demografischen Entwicklung           Bildung und Sprachförderung in Kindertagesstätten“ zur Verfügung
der unter 6-jährigen in Koblenz Rechnung und erweitert das Angebot         gestellten Mittel werden vom Jugendamt auf Antragstellung der freien
an Kindertagesstättenplätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruches            Träger entsprechend bewilligt.
nach § 24 SGB VIII bzw. § 5 KitaG Rheinland-Pfalz.
                                                                           Mein Dank gilt der Politik für die Unterstützung der Verwaltung, den
Die städtischen Kita-Neubauprojekte in den Stadtteilen Neuendorf,          freien Trägern für Ihr Engagement im Bereich der Kindertagesstätten
Asterstein und auf der Karthause wurden Ende 2018 bzw. Anfang              sowie den vielen Erziehern/Innen und Tagesmüttern, die täglich für
2019 fertiggestellt, so dass die Einrichtungen zwischenzeitlich ihre       eine gute Betreuung und erfolgreiche Förderung der Kinder im
Arbeit aufnehmen konnten.                                                  Einsatz sind.
Mit dem Bau einer viergruppigen Kita in Horchheim soll noch im Jahr
2019 begonnen werden. Im Planungsbezirk 56073 (Goldgrube,
Rauental, Moselweiß und Lay) soll ebenfalls eine neue
Kindertagesstätte auf dem Gelände der Overbergschule errichtet             Herzlichst Ihre
werden. Wegen der hohen Nachfrage an Kitaplätzen wird die
Einrichtung nunmehr mit sechs, statt, wie ursprünglich beabsichtigt,
mit drei Gruppen geplant.
Das Kita-Anmeldeportal „Little Bird“ ist im Januar 2018 erfolgreich
ans Netz gegangen. Eltern haben nun die Möglichkeit sich über das
Portal, das auf der Homepage der Stadt Koblenz verlinkt ist, online
einen Überblick über die Angebote der verschiedenen
Kindertagesstätten in Koblenz zu verschaffen. Weiterhin können
                                                                           Ulrike Mohrs
Kinder auch in der jeweiligen Wunscheinrichtung angemeldet werden.
                                                                           Bürgermeisterin
Die bei einer Systemeinführung üblichen Anfangsprobleme

                                                                       4
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2019-2021 - Stadt Koblenz
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung                                                                                                                    2019-2021

                                                                                     In allen Fällen richtet sich der Umfang der täglichen Förderung nach dem
1.          Rechtsgrundlagen                                                         individuellen Bedarf.
1.1.        Der Rechtsanspruch auf Förderung in                                      In § 24 Abs. 5 ist eine Verpflichtung für die Jugendämter wie folgt festge-
            Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege auf                          schrieben worden:
            Bundesebene                                                                „Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder die von ihnen beauftragten
                                                                                       Stellen sind verpflichtet, Eltern oder Elternteile, die Leistungen nach den
Seit dem 01.08.2013 ist der Rechtsanspruch für Kinder, die das erste Le-
                                                                                       Absätzen 1 bis 4 in Anspruch nehmen wollen, über das Platzangebot im
bensjahr vollendet haben, in Kraft. Die ab diesem Zeitpunkt geltende Rege-
                                                                                       örtlichen Einzugsbereich und die pädagogische Konzeption der Einrich-
lung des § 24 SGB VIII sieht folgende Bestimmungen vor:
                                                                                       tungen zu informieren und sie bei der Auswahl zu beraten.“
Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Ein-
richtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn                                  1.2.       Der Rechtsanspruch auf Förderung in
       diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen                      Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege auf
       und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder                                 Landesebene
       die Erziehungsberechtigten                                                    Neben der unter Kapitel 1.1. dargestellten Rechtslage auf Bundesebene gilt
                                                                                     der seit dem 01.08.2010 in § 5 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Kinder-
       1. einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufneh-
                                                                                     tagesstättengesetzes (KitaG) festgelegte Rechtsanspruch nach Lan-
          men oder Arbeit suchend sind,
                                                                                     desrecht. Hiernach haben Kinder vom vollendeten zweiten Lebensjahr bis
       2. sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbil-            zum Schuleintritt Anspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung im Kin-
          dung oder Hochschulausbildung befinden oder                                dergarten. Das Jugendamt hat zu gewährleisten, dass für jedes Kind ein
       3. Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhal-          Kindergartenplatz in zumutbarer Entfernung zur Verfügung steht. Die Ver-
          ten.                                                                       pflichtung des Jugendamtes zur Bereitstellung eines Platzes erstreckt sich
                                                                                     nach § 5 Abs. 2 KitaG auf ein Angebot vor- und nachmittags. Den Wün-
Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung             schen der Eltern nach Angeboten, die auch eine Betreuung über Mittag mit
des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Ta-           Mittagessen einschließen, soll Rechnung getragen werden.
geseinrichtung oder in Kindertagespflege.
                                                                                     Dieser Rechtsanspruch für zweijährige Kinder kann auch in Kinderkrippen
Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt         erfüllt werden, wenn für diese nicht ausreichend Plätze in Kindergärten zur
Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentli-           Verfügung stehen.
chen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein
bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das                 Kinder aus Asylbewerber- und Flüchtlingsfamilien haben einen Anspruch
Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespfle-              nach § 24 Abs. 2 SGB VIII, wenn die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 SGB
ge gefördert werden.                                                                 VIII gegeben sind. Hiernach können Ausländer Leistungen der Jugendhilfe
                                                                                     beanspruchen, wenn sie rechtmäßig oder auf Grund einer ausländerrechtli-
Für Kinder im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot in Ta-         chen Duldung ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Unabhängig
geseinrichtungen vorzuhalten.                                                        von der Frage, ob ein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz geltend gemacht
                                                                                     werden kann, haben sich Jugendamt und freie Träger darauf geeinigt, allen

                                                                                 5
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2019-2021 - Stadt Koblenz
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung                                                                                                                                              2019-2021

Kindern einen Platz zur Verfügung zu stellen, wenn sie in Koblenz gemel-                           Eine schematische Übersicht zur Rechtsanspruchs-Situation wird im Fol-
det sind.                                                                                          genden wiedergegeben.
     Tabelle 1.2-1: Rechtsansprüche auf Kindertagesbetreuung
                                                                                                Rechtsvorschrift
     Alter des Kindes
                                                               § 24 SGB VIII                                                        KitaG Rheinland-Pfalz
                           ...ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn
                           1. diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und
                           gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder
                                                                                                            Für eine Betreuung von Kleinkindern, die noch keinen Anspruch auf
                           2. der/die Erziehungsberechtigte(n)
     unter 1 Jahr                                                                                           Aufnahme in einen Kindergarten haben, soll das Jugendamt die
                           a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder
                                                                                                            bedarfsgerechte Bereitstellung von Plätzen in für diese Altersgruppe
                           Arbeit suchend sind,
                                                                                                            geeigneten Kindertagesstätten oder in Kindertagespflege
                           b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder
                                                                                                            gewährleisten.
                           Hochschulausbildung befinden oder
                           c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhalten.

     1 bis u 2 Jahre
                           ...hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche
                           Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege…
     2 bis u 3 Jahre
                                                                                                            … haben Anspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung im
                                                                                                            Kindergarten vor- und nachmittags.
                                                                                                            Kindergartenplatz soll in zumutbarer Entfernung angeboten werden.
     3 Jahre bis           ...hat Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der
                                                                                                            Wünschen nach Betreuung über Mittag mit Mittagessen soll Rechnung
     Schuleintritt         öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese
                                                                                                            getragen werden.
                           Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung
                           steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in
                           Kindertagespflege gefördert werden                                         Der Kindergarten soll in dem Jahr, welches der Schulpflicht
     Vorschulalter
                                                                                                      unmittelbar vorausgeht, möglichst von allen Kindern besucht werden.

                                                                                                            Bedarfsgerechte Bereitstellung von Plätzen in Horten oder anderen
     Schulalter            Hierfür ist ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten
                                                                                                            Betreuungsformen, soweit nicht vom schulischen Bereich abgedeckt.
                                                                                                            Die Öffnungszeiten der Kindertagesstätten sind vom Träger unter
                                                                                                            Berücksichtigung des Wohls der Kinder festzulegen. Den Bedürfnissen
     alters-übergreifend
                                                                                                            insbesondere erwerbstätiger Eltern ist nach Möglichkeit Rechnung zu
                                                                                                            tragen.

                                                                                              6
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2019-2021 - Stadt Koblenz
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung                                                                                                                2019-2021

                                                                                   1.2.3.     Kindertagespflege
1.2.1.     Elternbeitragsfreiheit
                                                                                   Für den Bereich der Kindertagespflege wurde § 1 Abs. 5 des KitaG wie
Nach § 13 Abs. 3 KitaG ist ab dem 01.08.2010 der Besuch des Kindergar-
                                                                                   folgt geändert:
tens für Kinder vom vollendeten zweiten Lebensjahr an beitragsfrei. Diese
Beitragsfreiheit gilt auch, wenn ein zweijähriges Kind eine Krippe besucht             „Kindertagespflege wird von einer geeigneten Tagespflegeperson in
und dem Kind kein Platz in einem Kindergarten angeboten werden kann.                   ihrem Haushalt, im Haushalt der oder des Personensorgeberechtigten
                                                                                       oder in anderen geeigneten Räumen außer in Kindertagesstätten ge-
Für Kinder, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für
                                                                                       leistet.“
Schulkinder sind weiterhin Elternbeiträge in der vom Jugendamt festgesetz-
ten Höhe zu erheben.                                                               Durch die Neuregelung ist es ab Juni 2013 möglich, Tagespflege in eigens
                                                                                   hierfür angemieteten Räumen oder beispielsweise in Räumen von Betrie-
                                                                                   ben anzubieten. Näheres hierzu findet sich unter Kapitel 2.5.
1.2.2.     Rechtliche Vorgaben für die Kita-Bedarfsplanung
In der Landesverordnung zur Ausführung des KitaG sind die Grundsätze für
                                                                                   1.2.4.     Investitionskostenförderung
die Kindertagesstätten-Bedarfsplanung festgelegt. Hiernach ist der Be-
darfsplan vom Jugendamt einheitlich für alle Kindertagesstätten nach An-           Die Investitionskostenförderungen des Bundes und des Landes haben
hörung der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe zu erstellen. Bei der         entscheidend zum Gelingen des U3-Ausbaus in Koblenz beigetragen, auch
Bedarfsplanung sind die örtlichen Lebensbedingungen, insbesondere die              wenn die finanzielle Hauptlast von kommunaler Seite getragen wurde.
Sozialstruktur sowie die voraussehbare Entwicklung des Einzugsbereiches            Rückwirkend zum 30.06.2018 ist auf Landesebene eine neue
zu berücksichtigen.                                                                Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Zuwendungen zu den
                                                                                   Baukosten von Kindertagesstätten in Kraft getreten.
Die verschiedenen bundes- bzw. landesrechtlichen Regelungen zum
Rechtsanspruch sind bei der Bedarfsplanung zu berücksichtigen. Seit vie-           Entsprechende Anträge können zum 15.04. und 15.10. eines Jahres
len Jahren erfolgt hierzu eine Abstimmung mit den Trägern und Fachkräf-            gestellt werden und sind bis zum 31.12.2021 abzuschließen sowie bis zum
ten der Kindertagesstätten in Koblenz sowie mit Elternvertretern in der „Ar-       30.03.2022 abzurechnen.
beitsgemeinschaft Kindertagesbetreuung (AG TaB)“, die sich nach der
                                                                                   Mit dem „Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab
Kommunalwahl 2014 nach Beschluss des Jugendhilfeausschusses neu
                                                                                   2017 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbe-
konstituierte. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Erfahrungen der
                                                                                   treuung“ vom 23.06.2017 stellt der Bund für die Jahre 2017 bis 2020 weite-
einzelnen Träger und Fachkräfte in den Einrichtungen sowie die Belange
                                                                                   re Mittel für die Schaffung zusätzlicher Kita-Plätze zur Verfügung.
von Eltern Berücksichtigung finden. Die AG TaB bietet auch den Raum,
                                                                                   Rheinland-Pfalz erhält 53.377.790 € aus dem bereit gestellten
Maßnahmen zu besprechen und zu initiieren. Auf diesem Weg konnten in
                                                                                   Bundessondervermögen.
den vergangenen Jahren die zahlreichen Maßnahmen zur Erweiterung des
Angebotes – insbesondere für Kinder unter 3 Jahren und die Entwicklung
von Betreuungsangeboten für Kinder aus Flüchtlingsfamilien – effektiv ge-
plant und umgesetzt werden.
Eine wertvolle Unterstützung für die Bedarfsplanung erhält das Jugendamt
auch durch die Kommunale Statistikstelle der Stadt Koblenz.

                                                                               7
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2019-2021 - Stadt Koblenz
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung                                                                                                                 2019-2021

1.3.       Bundeskinderschutzgesetz                                                2.         Fachliche und strukturelle Entwicklungen in
                                                                                              der Kindertagesbetreuung
Das zum 01.01.2012 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung eines aktiven
Schutzes von Kindern und Jugendlichen – Bundeskinderschutzgesetz – hat
für die Kindertagesstätten hinsichtlich des Schutzauftrages eine dauerhaft
                                                                                   2.1.       Personelle Ausstattung der
hohe Bedeutung. Einmal jährlich bietet das Jugendamt eine Fachveranstal-                      Kindertageseinrichtungen
tung für Erzieherinnen und Erzieher an, um über das Zusammenwirken
zwischen den Kindertageseinrichtungen und dem Jugendamt zu sprechen                2.1.1.     Allgemeines zur Personalausstattung
und vorhandene Fragen und Unsicherheiten auszuräumen.                              Damit die Trias von Erziehung, früher Bildung und Betreuung gut gelingen
                                                                                   kann, ist die fachliche Arbeit in Kindertagesstätten geprägt von Aufmerk-
Zweimal jährlich haben die Kindertagesstätten die Möglichkeit, Fragen zum
                                                                                   samkeit, Achtsamkeit und Wertschätzung gegenüber allen Kindern und ih-
Datenschutz in ein sog. Datenschutzforum einzubringen, das von den
                                                                                   ren Eltern, einer offenen Kommunikation und einem vertrauensvollen Mitei-
Netzwerkkoordinatorinnen nach dem Landeskinderschutzgesetz von der
                                                                                   nander.
Stadt Koblenz und dem Kreis Mayen-Koblenz organisiert wird.
                                                                                   Der beschlossene Ausbau der Kindertagesbetreuung, die verankerte Ein-
Die Kindertagesstätten haben den neu gefassten § 47 Satz 1 SGB VIII zu
                                                                                   führung eines Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab
beachten, der die erlaubnispflichtigen Einrichtungen – also auch die Kinder-
                                                                                   dem vollendeten ersten Lebensjahr und der Anspruch auf Qualität des Er-
tagesstätten – verpflichtet, „Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet
                                                                                   ziehungs-, Bildungs- und Betreuungsangebots haben in den vergangenen
sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen, anzuzei-
                                                                                   Jahren dazu geführt, dass der Bedarf an qualifizierten Fachkräften beson-
gen. Die Anzeige ist dem Landesjugendamt zu übermitteln.
                                                                                   ders in den Fokus gerückt ist.
Auch die neuen Vorschriften des § 79a SGB VIII binden die Träger von
                                                                                   Die personelle Ausstattung der Kindertageseinrichtungen hat sich an der
Kindertagesstätten hinsichtlich der Verpflichtung, Grundsätze und Maßstä-
                                                                                   Fachkräftevereinbarung für Kindertagesstätten zu orientieren. Mit ihrer No-
be für die Bewertung der Qualität sowie geeignete Maßnahmen zu ihrer
                                                                                   vellierung vom 01.08.2013 wurde dem gestiegenen Bedarf an
Gewährleistung weiterzuentwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu über-
                                                                                   Fachpersonal Rechnung getragen und die Möglichkeiten zum Einsatz von
prüfen. Dazu zählen auch Qualitätsmerkmale für die Sicherung der Rechte
                                                                                   Personal erweitert. Auf diese Weise werden die erreichten Standards
von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und ihren Schutz vor Ge-
                                                                                   gesichert und die qualitative Weiterentwicklung in den Einrichtungen
walt. Nach § 74 SGB VIII ist dies eine Voraussetzung für die öffentliche
                                                                                   gewährleistet.
Förderung der Einrichtung.
                                                                                   Durch das Landesgesetz zur Feststellung und Anerkennung im Ausland
Der neu geschaffene § 8b Abs. 2 SGB VIII gibt Trägern von Kindertages-
                                                                                   erworbener Berufsqualifikationen wird Personen, die im Ausland einen Aus-
stätten gegenüber dem Landesjugendamt einen Anspruch auf Beratung bei
                                                                                   bildungsnachweis erworben haben, die Anerkennung dieser Ausbildung in
der Entwicklung und Anwendung von Leitlinien zur Sicherung des Kindes-
                                                                                   Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht.
wohls und zum Schutz vor Gewalt. Darüber hinaus bezieht sich der Bera-
tungsanspruch auch auf die Entwicklung von Verfahren der Beteiligung von           Mit einer Ausnahmegenehmigung des Landesjugendamtes können auch
Kindern und Jugendlichen und eines Beschwerdemanagements. Dem                      ausgebildete Fachkräfte anderer Berufszweige z.B. Kinderkrankenschwes-
Recht der Träger auf Beratung entspricht die in § 85 Abs. 1 Nr. 7 SGB VIII         tern mit einschlägiger Berufserfahrung im sozialpädagogischen Bereich
neu eingefügte Beratungsverpflichtung des für die Erteilung der Betriebser-        oder Lehrkräfte mit einschlägiger Berufserfahrung in Kindertagesstätten
laubnis zuständigen Landesjugendamtes.                                             eingesetzt werden.

                                                                               8
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2019-2021 - Stadt Koblenz
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung                                                                                                                2019-2021

Eine wichtige Herausforderung an das Jugendamt als Träger eigener Kin-            In den städtischen Kindertagesstätten Zauberland / Rübenach, Pusteblume
dertagesstätten ist die Gewinnung und die Bindung von Fachkräften für den         / Neuendorf, Eulenhorst / Metternich und Rappelkiste / Güls werden diese
Elementarbereich, gerade auch mit Blick auf die immer steigenden                  Möglichkeiten in Anspruch genommen.
Anforderungen an die Kindertagesstätten.
Ausgehend von einer Fachveranstaltung mit Prof. Dr. Sell, der im Auftrag
des Landes eine empirische Untersuchung zum Personalbedarf in Kinder-             2.1.2.     Zusatzpersonal im Rahmen des § 2 Abs. 5 der
tagesstätten und Kindertagespflege erstellt hatte, wurden im engen Zu-                       Landesverordnung zur Ausführung des KitaG
sammenwirken mit den freien Trägern verschiedene Handlungsstrategien
entwickelt. Auf dieser Grundlage wurden zusätzliche Praxisanleiterstunden         2.1.2.1.   Leitungsfreistellung
für Absolventen der verkürzten Teilzeitausbildung für die Koblenzer Kinder-
                                                                                  Die Freistellung von Leitungskräften in Kindertagesstätten nach § 2 Abs. 5
tagesstätten eingeführt.
                                                                                  Ziff. 3 LVO zur Ausführung des KitaG erfolgt seit dem Jahr 2011 nach fol-
Informationsveranstaltungen für Schüler/innen zum Berufsprofil, Schnup-           genden Kriterien:
pertage, Schulpraktika und ein Boy’s und Girl’s Day ermöglichen einen rea-
                                                                                        Eine Freistellung wird grundsätzlich nur bei Einrichtungen genehmigt,
len Eindruck in das Arbeitsfeld einer Kindertagesstätte.
                                                                                        die drei oder mehr Gruppen mit Kindern betreuen und Ganztagsplätze
Das Jugendamt bietet neben den Stellen für Anerkennungspraktikanten in                  und/oder Plätze für Kinder verschiedener Altersgruppen anbieten.
der Erzieherausbildung Möglichkeiten für die Ableistung eines Freiwilligen
                                                                                        Der Umfang der Leitungsfreistellung beträgt bei drei- und viergruppi-
Sozialen Jahres und den Bundesfreiwilligendienst an.
                                                                                        gen Einrichtungen 50 % einer Vollzeitstelle.
Kinder aus Flüchtlingsfamilien haben auf der Grundlage des § 6 Abs. 2
                                                                                        Der Umfang der Leitungsfreistellung beträgt bei Einrichtungen mit fünf
SGB VIII einen Anspruch auf Kindertagesbetreuung nach § 24 Abs. 2 SGB
                                                                                        oder mehr Gruppen eine 100%ige Stelle.
VIII. Für die öffentlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ergeben sich
durch den ungebrochenen Bedarf an Plätzen für Kinder unter drei Jahren                  Voraussetzung für die Leitungsfreistellung ist ein entsprechender An-
und den Bedarf an Plätzen für Flüchtlingskinder besondere Herausforde-                  trag des Trägers und seine Bereitschaft, die Eigenleistung für die zu-
rungen. Vor diesem Hintergrund hat das Land Entlastungsmaßnahmen                        sätzlich entstehenden Personalkosten gemäß § 12 Abs. 3 KitaG zu
bereitgestellt. Hierdurch wird sichergestellt, dass die gemeinsame Verant-              tragen. Einzelne Vereinbarungen zwischen der Stadt Koblenz und
wortung für die Qualität der Einrichtungen wahrgenommen wird.                           Trägern von Kindertagesstätten über Ausgleichszahlungen oder die
                                                                                        Übernahme von Eigenanteilen an Personal- oder Sachkosten bleiben
Im personaltechnischen Kontext wird dabei von folgenden Möglichkeiten
                                                                                        von dieser Regelung unberührt.
Gebrauch gemacht:
   Einrichtung von sog. „Ausbauplätzen“ für drei bis fünf Kinder ab dem
   ersten Lebensjahr mit einer Personalisierung von 0,2 pädagogischen
                                                                                  2.1.2.2.   Förderung der interkulturellen Arbeit in der Kita
   Fachkraftstellen pro Kind
                                                                                  Kindertagesstätten sind in besonderer Weise Orte, in denen sich Kinder
   Schaffung zusätzlicher Stellen für Teilnehmer am Bundesfreiwilligen-
                                                                                  und Erwachsene unterschiedlicher Herkunft, Nationalität, Kultur und Religi-
   dienst
                                                                                  on unbefangen begegnen können. Die Ergebnisse der Pisa-Studie haben
                                                                                  bestätigt, wie wichtig die Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund

                                                                              9
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2019-2021 - Stadt Koblenz
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung                                                                                                                  2019-2021

im Elementarbereich ist, um hier u.a. durch gezielte Sprachförderung einer          Kennenlernen unserer kulturellen Vorstellungen und Werte sind wesentlich
Chancengleichheit näher zu kommen.                                                  für die Integration der Kinder und damit elementar für ihren weiteren
                                                                                    Lebensweg. Außerdem sind sie Ausdruck unserer Willkommenskultur.
In den Bildungs- und Erziehungsempfehlungen des Landes wurde ein ei-
genes Kapitel „Sprache“ aufgenommen, das sich mit der zentralen Bedeu-              Damit gelingt es, in Ergänzung der allgemeinen Sprachförderung (s.
tung der Sprache und den pädagogischen Zielen und Möglichkeiten be-                 nachfolgender Abschnitt 2.1.3) ein flächendeckendes Angebot zur
fasst.                                                                              Sprachbildung und des interkulturellen Lernens in den Kitas sicher zu
                                                                                    stellen und ein Beitrag zur Chancengleichheit zu leisten.
Die Empfehlungen sind im Internet abrufbar unter:
https://kita.rlp.de/fileadmin/kita/04_Service/01_Gesetze__Verordnungen__
Empfehlungen/3._Verordnungen_und_Empfehlungen/k_empfehlung_fachkr
aft_interkulturelle_arbeit.pdf
                                                                                    2.1.3.     Sprachförderung nach dem Landesprogramm

Die Landesverordnung zur Ausführung des KitaG bietet die Möglichkeit,               Das Angebot der Fördermaßnahmen richtet sich grundsätzlich an Kinder
zusätzliches Personal für die Betreuung von Aussiedler- und Ausländerkin-           aller Altersgruppen, die in der deutschen Sprache Unterstützung benötigen.
dern zu bewilligen, wobei die Sprachförderung eine große Rolle spielt. Für          Maßgebliche Bemessungsfaktoren sind hierbei der individuelle Förderbe-
diese Kräfte trägt das Land 60% der Kosten, das Jugendamt 40%. Ein Ei-              darf der Kinder sowie die Ressourcen, die in der Einrichtung bereitgestellt
genanteil wird vom Träger nicht verlangt.                                           werden können. Die Fördermaßnahmen sind mit der altersintegrierten
                                                                                    Sprachbegleitung der gesamten Einrichtung zu verknüpfen. Voraussetzung
Im Jahre 2004 hat der Jugendhilfeausschuss die Richtlinien zur                      für das Gelingen der gesamten sprachpädagogischen Arbeit sind dabei ein
interkulturellen Arbeit „Die Welt trifft sich im Kindergarten“ der Stadt            erfolgreicher Beziehungsaufbau und die Ausrichtung an den konkreten in-
Koblenz beschlossen.                                                                dividuellen Bedarfen der Kinder.
Am 26.02.2006 verabschiedete der Landesjugendhilfeausschuss seine                   Bei entsprechendem Bedarf hat die Aufnahme von Kindern innerhalb des
Empfehlungen „Zusätzliche Fachkräfte für interkulturelle Arbeit in Kinderta-        Jahres vor der Einschulung in die Fördermaßnahmen Vorrang.
gesstätten in Rheinland-Pfalz“.
                                                                                    Die Sprachfördermaßnahmen umfassen keine therapeutische Behandlung
Im Zuge des Landesprogramms „Zukunftschance Kinder – Bildung von                    von Störungen und Beeinträchtigungen der Sprachentwicklung oder des
Anfang an“ mit dem Schwerpunkt der Sprachförderung, wurden die                      Sprechers.
Richtlinien überarbeitet und am 24. März 2011 vom Jugendhilfeausschuss
erneut beschlossen.                                                                 Die Fördermaßnahmen werden von Personen durchgeführt, die fachlich
                                                                                    geeignet sind, Kindern Deutsch bzw. Deutsch als Zweitsprache handlungs-
Hier sind u. a. Kriterien zur Personalbemessung, das Antragsverfahren und           begleitend und erlebnisbezogen zu vermitteln. Dies ist insbesondere der
die Bewilligung erläutert.                                                          Fall, wenn sie das Kompetenzprofil der trägerübergreifenden Rahmenver-
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.05.2018 einstimmig eine Erhöhung           einbarung zum Einsatz und zur Qualifizierung von Sprachförderkräften in
des städt. Zuschusses zur Förderung der Fachkräfte von 15,0 auf bis zu              rheinland-pfälzischen Kindertagesstätten erfüllen bzw. eine Qualifizierung
20,0 Vollzeitäquivalente, befristet für die Jahre 2019 bis einschließlich           zur Sprachförderkraft nach dieser Rahmenvereinbarung absolviert haben.
2023, beschlossen.                                                                  Bei allen Kindern, die keine Kindertagesstätte besuchen, besteht eine Ver-
                                                                                    pflichtung zur Feststellung des Sprachförderbedarfs durch die zuständige
Auch mit Blick auf Familien mit Fluchterfahrung erhält die Arbeit dieser            Grundschule. Die Kindergärten, die sich am Sprachförderprogramm beteili-
Fachkräfte eine zunehmende Bedeutung. Der Spracherwerb und das                      gen, sind verpflichtet, Kinder in die Sprachfördermaßnahmen einzubezie-

                                                                               10
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung                                                                                                                    2019-2021

hen, die nach § 64a des Schulgesetzes zur Teilnahme an Sprachförder-                2.2.       Kooperationen von Kindertagesstätten
maßnahmen verpflichtet werden.
Voraussetzung für die Förderung ist die Benennung einer „qualifizierten             2.2.1.     Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule im
internen Sprachförderkraft innerhalb des Teams“ im Rahmen der vorhan-                          Bereich der Kindertagesbetreuung und im
denen Personalressourcen der Einrichtung. Hintergrund ist die Einbindung                       Bildungsbereich
des Themas in das Team und damit die Nachhaltigkeit von sprachlicher                Der Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule ist eine ent-
Bildung.                                                                            scheidende Schnittstelle in der Bildungsbiografie eines Kindes. Ein positiv
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung            gestalteter Übergang mit allen Beteiligten ist ein wesentlicher Beitrag für
vom 27.01.2017 - Sprachliche Bildung und Sprachförderung in Kinderta-               sein gelingendes Aufwachsen.
gesstätten – Kurz „Sprache“ wird die Förderung der zusätzlichen Sprach-             Die Zusammenarbeit von Kindertagesstätte und Grundschule ist daher ein
fördermaßnahmen als Personalkostenzuschuss für eine Sprachförderkraft               wichtiger Bestandteil der Qualitätsentwicklung im Bereich Bildung und Be-
in Höhe von 2.640 € für 120 Stunden und jeweils einem Materialkostenzu-             treuung.
schuss in Höhe von 50 € für ein Kindergartenjahr gewährt.
                                                                                    Seit 27.01.2017 die Bezuschussung von Maßnahmen auf der Grundlage
Bis zu 25% der tatsächlich geleisteten Stunden kann für Vor- und Nachbe-            der Verwaltungsvorschrift des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Bil-
reitung, sowie, in Abstimmung mit der Einrichtungsleitung, für Kooperati-           dung zur Vorbereitung des Übergangs von der Kindertagesstätte zur
onsgespräche mit dem Team und für Elterngespräche genutzt werden.                   Grundschule – Kurz „Übergang“ – möglich.
Der Träger kann pro Einrichtung, unabhängig von der Beantragung einer               Ziel der Förderung ist es, die pädagogischen Fachkräfte im Rahmen ihres
Sprachfördermaßnahme, bis zu 1.200 € für Projekt- und Sachkosten bean-              Auftrags nach § 2 a Abs. 2 und 3 KitaG darin zu unterstützen, den Über-
tragen, die den Auf- und Ausbau von Kooperations- und Vernetzungsstruk-             gangsprozess konzeptionell in enger Zusammenarbeit mit den Grundschu-
turen mit dem thematischen Schwerpunkt „Sprache“ zum Ziel haben. Wei-               len gemeinsam mit den Eltern zu gestalten. Förderfähig sind Kooperati-
terhin kann diese Förderung auch für Fortbildungskosten außerhalb des               onsmaßnahmen von Kita und Grundschule, gemeinsame Projekte und Ak-
Landesfortbildungsprogramms, für Referentenkosten für Teamfortbildungen             tivitäten zur Gestaltung des Übergangs, gemeinsame eintägige Fortbil-
oder Materialien zum Themenschwerpunkt Sprache in Anspruch genom-                   dungsveranstaltungen, sowie innovative Maßnahmen, die eine Wirkung
men werden.                                                                         über den Jugendamtsbezirk hinaus entfalten.
Die Steuerungsverantwortung für die Durchführung der Sprachfördermaß-               Für das Kindergartenjahr 2018/19 steht ein Budget in Höhe von 12.689 €
nahmen liegt bei den Jugendämtern. Diese erhalten seitens des Landes ein            zur Verfügung.
Budget zugewiesen, mit dem eine Gesamtplanung für den Jugendamtsbe-
zirk zu steuern ist. Der Träger stellt den Antrag online beim Jugendamt. Die        Auf der Grundlage der genannten Verwaltungsvorschrift beantragt der Trä-
Bewilligung des Jugendamtes an die zugelassenen Träger erfolgt automa-              ger der Kindertagesstätte die geplanten Einzelmaßnahmen beim zuständi-
tisiert aus dem System.                                                             gen Jugendamt. Bei einrichtungsübergreifenden Kooperationen beantragen
                                                                                    die Träger für die jeweilige Kindertagesstätte den auf sie entfallenden Anteil
Für das Kindergartenjahr 2018/19 steht ein Budget in Höhe von 188.620 €             der Förderung. In einem Trägerverbund wird ein Hauptverantwortlicher be-
zur Verfügung.                                                                      nannt, der die Antragstellung für alle Kindertagesstätten im Verbund über-
Weitere Informationen sind zu finden unter                                          nimmt.
https://kita.rlp.de/de/themen/sprachbildung/

                                                                               11
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung                                                                                                                  2019-2021

Als grundsätzliche Orientierung dient die Handreichung des Ministeriums              am Programm.
für Bildung vom November 2016 „Erfolgreiches Gestalten des Übergangs
                                                                                     Die Einrichtungen werden im 2019 ihre Arbeit weiterführen.
von der Kindertagesstätte in die Grundschule“.
                                                                                     Der konkrete Bedarf der Familien wird anhand von Fragebögen und in per-
Weitere Informationen sind zu finden unter
                                                                                     sönlichen Gesprächen ermittelt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die nied-
https://kita.rlp.de/de/themen/uebergang/                                             rigschwellige Angebotsstruktur gute Zugänge zu den Familien ermöglicht.
                                                                                     Etabliert haben sich regelmäßig stattfindende Elterncafés, Bewegungsan-
                                                                                     gebote für Eltern und Kinder, Stadtteilerkundungen und Exkursionen, ge-
2.2.2.      Landesprogramm Kita!Plus                                                 meinsame Vater-Kind-Aktionen, Kreativangebote sowie Kochkurse.
Das Landesprogramm „Kita!Plus: Gemeinsam mit Eltern: Das Kind im Blick“              Darüber hinaus wird die Arbeit mit Familien mit Fluchterfahrung in
beabsichtigt eine konsequente Weiterentwicklung der Kindertagesstätten in            einzelnen Stadtteilen unterstützt.
Rheinland-Pfalz. Es baut auf der bereits in den vergangenen zehn Jahren              Weitere Informationen sind zu finden unter
von allen Verantwortungsträgern und insbesondere von den Teams in den
Kindertagesstätten vor Ort in qualitativer Hinsicht in den Kindertagesstätten        https://kita.rlp.de/de/themen/kitaplus-kita-im-sozialraum/
erbrachten professionellen frühpädagogischen Leistung auf, die Kinder von
Beginn an zu fördern. Basis sind die Bildungs- und Er-
ziehungsempfehlungen und die Empfehlungen zur Qualität der Erziehung,                2.2.2.2.    Kita!Plus - Säule II „Familienbildung im Netzwerk“
Bildung und Betreuung in Kindertagesstätten in RLP (Ministerium für In-
tegration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen 2012).                                 2013 wurde in Zusammenarbeit des Jugendamtes der Stadt Koblenz mit
                                                                                     der Kath. Familienbildungsstätte und den am Landesprogramm beteiligten
                                                                                     Einrichtungen die Konzeption „Sozialraumorientierte Familienbildung im
                                                                                     Rahmen des Landesprogramms Kita!Plus“ fertig gestellt. Die Konzeption ist
2.2.2.1.    Kita!Plus - Säule I „Kita im Sozialraum“                                 Grundlage der gemeinsamen Arbeit mit dem Ziel, die Eltern- und Familien-
Nach ersten Planungsschritten in 2012 konnte in Koblenz im Jahr 2013 mit             bildung weiter auszubauen.
der Umsetzung der familienbildenden und niedrigschwellig angelegten An-              Ein weiterer Schritt in der Arbeit im Netzwerk Familienbildung des Landes-
gebote unter Beteiligung von vier Kindertageseinrichtungen begonnen wer-             programms Kita!Plus ist die seit 2014 bestehende Vernetzung mit den
den:                                                                                 „Frühen Hilfen“ im Rahmen des „Netzwerks Kindeswohl“. Auf Grundlage
    Kath. Kita Maria Hilf in Koblenz-Lützel                                          der Konzeption „Familienbildung im Kontext Frühe Hilfen“ (2015) besteht
                                                                                     eine aktive Mitarbeit in der AG Frühe Hilfen nach § 78 SGB VIII.
    Kath. Kita St. Konrad in Koblenz-Metternich
                                                                                     Ein weiterer Schwerpunkt der Akteure ist, familienbildende Maßnahmen für
    Spiel- und Lernstube „Im Kreutzchen“ des Caritasverbands sowie                   Familien mit Fluchterfahrung mit Kindern im Alter von unter 6 Jahren
    Städt. Spiel- und Lernstube „Pusteblume“ in Koblenz-Neuendorf                    aufzuzeigen und weiter zu entwickeln.
Seit Januar 2015 beteiligt sich als fünfter Standort auch die                        Seit 2017 werden die Familien mit Grundschulkindern im Kontext von Fami-
                                                                                     lienbildungsangebote in den Blick genommen. Unter der Rubrik „Bildung für
    Kita Kunterbunt der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e. V. in
                                                                                     Familien“ wurde die Thematik mit in die Online Haushaltsbefragung zum
    Koblenz-Rauental
                                                                                     Bedarf an Ganztags- und Ferienbetreuung aufgenommen. Die Auswertung

                                                                                12
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung                                                                                                                       2019-2021

hat gezeigt, dass sich Familien aus einigen Stadtteile nicht an der Umfrage           haben, werden die Vormerklisten der anderen Einrichtungen entsprechend
beteiligt haben. Diese Stadtteile werden in einem weiteren Schritt in den             korrigiert und bereinigt.
Blick genommen.
                                                                                      Mit der Einführung der Kitasoftware wurde ein für alle Seiten einheitlicher
Dazu werden die Kooperation mit dem Bildungsbüro Koblenz und weitere                  Anmelde- und Platzvergabeprozess geschaffen. Zudem wird die Bedarfs-
Kontakte zu Akteuren vor Ort genutzt.                                                 planung unterstützt und durch die Verbesserung der Kita-Belegung werden
                                                                                      die negativen wirtschaftlichen Folgen von Fehl- oder Minderbelegungen
In enger Zusammenarbeit mit der Koordinatorin des „Netzwerks Familien-
                                                                                      reduziert.
bildung“ der Kath. Familienbildungsstätte Koblenz e.V. sowie dem „Netz-
werk Kindeswohl“ wird das gesamte Spektrum von Familienbildung sozial-                Der Vorteil der Nutzung des Kita-Elternportals für die Eltern besteht darin,
raumorientiert in Koblenz weiterentwickelt.                                           dass sie sich online einen Überblick über die in Frage kommenden Einrich-
                                                                                      tungen verschaffen können, der Anmeldeprozess in nur wenigen Schritten
Weitere Informationen sind zu finden unter
                                                                                      abgeschlossen werden kann und alle gestellten Betreuungsanfragen stets
http://www.ism-                                                                       übersichtlich und aktuell vor Augen haben.
mz.de/fileadmin/uploads/Downloads/Handbuch_FaBi_im_Netzwerk.pdf

                                                                                      2.4.         Betriebliche Kindertagesbetreuung
2.3.       Kita-Elternportal
                                                                                      Die Betriebliche Kindertagesbetreuung gewinnt zur Sicherung einer Ver-
Die Stadt Koblenz führte zum 18.01.2018 das Kita-Elternportal der Stadt               einbarkeit von Familie und Beruf mehr und mehr an Bedeutung.
Koblenz zur Vergabe von Kitaplätzen in allen Koblenzer Kindertagesstätten
                                                                                      Für Betriebe stellt sie eine Möglichkeit dar, Fachpersonal dauerhaft an den
ein. Im Fokus stand das Ziel, für alle Beteiligten (Eltern, Kita-Leitung, Trä-
                                                                                      Betrieb zu binden und jungen Eltern die frühe Rückkehr an den Arbeitsplatz
ger und auch die Stadt Koblenz) Vereinfachungen, Transparenz und
                                                                                      zu ermöglichen. Für die jungen Eltern bedeutet die Betreuung des Kindes
Rechtssicherheit bei der Vergabe von Kitaplätzen zu schaffen. Hierfür wur-
                                                                                      direkt am Arbeitsplatz, dass sie kurze Wege haben, ihre individuellen Be-
de in enger Abstimmung mit den freien Trägern Koblenzer Kindertagesstät-
                                                                                      dürfnisse leichter einbringen können, in Not- oder Krisensituationen schnell
ten die Kitasoftware der Firma Little-Bird GmbH ausgewählt und wird den
                                                                                      beim Kind sein können und die Betreuungszeit individuell auf die Arbeitszeit
Kindertagesstätten kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Entwicklung und
                                                                                      abgestellt werden kann.
Umsetzung der Kitasoftware erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Kommu-
nalen Gebietsrechenzentrum der Stadt Koblenz und des Jugendamtes. Alle                Das rheinland-pfälzische Kindertagesstätten-Gesetz (KitaG) beinhaltet zur
beteiligten Träger und Kita-Leitungen werden regelmäßig in der                        betrieblichen Kindertagesbetreuung folgende Regelungen in § 10 Abs. 3
Handhabung des Systems geschult.                                                      und 4:
Koblenzer Eltern können über das Kita-Elternportal alle 65 Einrichtungen                     "(3) Betriebe und öffentliche Einrichtungen, die für den Bedarf ihrer
bequem von zu Hause aus ansehen, Einzelne ansteuern und sich bei-                            Angehörigen und Mitarbeiter ein besonderes Interesse an einer stand-
spielsweise über pädagogische Konzepte, Räumlichkeiten, Besonderhei-                         ortgebundenen Kindertagesstätte haben, ohne anerkannte Träger der
ten, Betreuungsarten und Öffnungszeiten informieren. Nach entsprechen-                       freien Jugendhilfe zu sein, können für deren Errichtung und Betrieb auf
der Registrierung können Eltern ihren Betreuungswunsch an die von ihnen                      Grund besonderer Vereinbarung mit dem Träger des Jugendamtes
favorisierten Kindertagesstätten richten. Sobald die Eltern mit einer der                    Förderung wie eine im Bedarfsplan ausgewiesene Kindertagesstätte
ausgewählten Kindertagesstätten einen Betreuungsvertrag geschlossen

                                                                                 13
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung                                                                                                                 2019-2021

    erhalten, soweit dieser dadurch an anderer Stelle von im Bedarfsplan               Die Eltern bleiben zur Zahlung des Elternbeitrages verpflichtet.
    vorgesehenen Maßnahmen entlastet wird.
                                                                                       Vereinbarungen zwischen freien Trägern und Betrieben bzw. öffentli-
    (4) Betriebe und öffentliche Einrichtungen können für den Bedarf ihrer             chen Einrichtungen bedürfen der Zustimmung des Jugendamtes nach
    Angehörigen und Mitarbeiter mit dem Jugendamt die Belegung von                     § 10 Abs. 4 KitaG.
    Plätzen in Kindertagesstätten des Bedarfsplanes vereinbaren. Eine
                                                                                       In diesen Vereinbarungen ist die Beteiligung des Betriebes oder der
    Vereinbarung mit Trägern bedarf der Genehmigung des Jugendamtes.
                                                                                       öffentlichen Einrichtung an den Kosten des Trägers detailliert aufzu-
    Bestandteil der Vereinbarung ist die angemessene Beteiligung des
                                                                                       führen.
    Betriebes oder der öffentlichen Einrichtung an den Kosten des Trä-
    gers. Werden diese Belegplätze an Kinder mit einem Wohnsitz in                     Sofern die Vereinbarung mit den Trägern eine anteilige Erstattung der
    Rheinland-Pfalz außerhalb des Jugendamtsbezirks vergeben, so kann                  Sachkosten durch den Betrieb beinhaltet, entfällt der anteilige freiwil-
    das Jugendamt beim Land Zuweisungen zur Erstattung der von ihm                     lige Sachkostenzuschuss der Stadt Koblenz für die vom Betrieb be-
    anteilig getragenen Personalkosten beantragen. Dies gilt auch für Be-              anspruchten Plätze.
    legplätze in Einrichtungen nach Abs. 3."                                           Im Rahmen der betrieblichen Kindertagesbetreuung sind die Träger
Der Jugendhilfeausschuss hat am 22.05.2007 u.a. die folgenden Eckpunkte                berechtigt, auswärtige Kinder aufzunehmen. In diesen Fällen bean-
für den Ausbau der betrieblichen Kindertagesbetreuung in Koblenz be-                   tragt das Jugendamt nach § 10 Abs. 4 Satz 4 KitaG beim Land Zu-
schlossen:                                                                             weisungen zur Erstattung der anteilig getragenen Personalkosten.
                                                                                       Sofern diese seitens des Landes nicht erstattet werden, müssen sie
     Die Stadt Koblenz möchte die betriebliche Kindertagesbetreuung in
                                                                                       vom Arbeitgeber aufgebracht werden.
     Kindertagesstätten fördern und in Zusammenarbeit mit den freien
     Trägern die hierfür notwendigen Rahmenbedingungen schaffen.                  Am 29.05.2008 hat der Jugendhilfeausschuss beschlossen, dass mindes-
                                                                                  tens 50% der Belegplätze bzw. betrieblichen Plätze jeweils für Kinder aus
     In  der    jährlichen   Fortschreibung      der   Kindertagesstätten-
                                                                                  der Stadt Koblenz zur Verfügung stehen müssen. Diese Plätze werden in
     bedarfsplanung sind die betrieblich genutzten Plätze auszuweisen.
                                                                                  der Bedarfsplanung entsprechend berücksichtigt. (Vgl. Abschnitt 4.5.)
     Für alle Kinder, die im Rahmen einer betrieblichen Vereinbarung be-
                                                                                  Die nachfolgende Aufstellung zeigt, welche betrieblichen Angebote zwi-
     treut werden, zahlt das Jugendamt die gesetzlichen Anteile an den
                                                                                  schenzeitlich in Koblenz vorhanden sind.
     Personalkosten nach § 12 KitaG, die auch die Landeszuweisung ent-
     halten.

                                                                             14
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung                                                                                                                                                                                                                                                                                                          2019-2021

    Tabelle 2.4-1: Betriebliche Kindertagesbetreuung in Koblenz (Ausbaustand am 01.03.2019)

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Kinder von außerhalb
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     rheinland-pfälzischen
                                                                                                                                                                                                                                                                                Belegrechte f. Betrieb
                                                                                                                                                       Gruppen insgesamt

                                                                                                                                                                                                       Kindergartenplätze

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         des JA-Bezirks
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         max. Zahl der
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Koblenzer Kinder
                                                                                                                                                                                                                                                     Plätze insgesamt
                                                                                                   Einrichtung

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Kontingent für
                                                                                                                  Beteiligte Betriebe/    Status der

                                                                                                                                                                               Krippenplätze
      Lfd. Nr.                Träger der Kita                       Einrichtungs-Name                 oder
                                                                                                                    Organisationen        Maßnahme

                                                                                                                                                                                                                                Hortplätze
                                                                                                   Belegplätze

                 Studierendenwerk Koblenz                  Kinderhaus des Studierendenwerks
         1       Universitätsstraße 1                      Konrad-Zuse-Straße 3                   Einrichtung    Hochschule Koblenz      Bestand                           5          41                         24                          -               65                                          65                 33                    32
                 56070 Koblenz                             56075 Koblenz-Karthause
                 Studierendenwerk Koblenz                  Kindertagesstätte "Bullerbü"
                                                                                                                 Universität Koblenz-
         2       Universitätsstraße 1                      Universitätsstraße 1                   Einrichtung                            Bestand                           5          41                         24                          -               65                                          65                 33                    32
                                                                                                                 Landau
                 56070 Koblenz                             56070 Koblenz-Metternich
                 Stadt Koblenz                             Kindertagesstätte Eulenhorst
                                                                                                                 Stadtverwaltung
         3       Postfach 201551                           Im Eulenhorst 1a                       Belegplätze                            Bestand                           1                   7                            8                -               15                                          15                     8                    7
                                                                                                                 Koblenz
                 56015 Koblenz                             56072 Koblenz-Metternich
                 Caritasverband Koblenz e.V.               Haus für Kinder "Kemperhof"                                                   Bestand                           4          14                         29                          -               43                                          43                 22                    21
         4       Hohenzollernstr. 118-120                  Koblenzer Str. 115-155                 Belegplätze    Klinikum Kemperhof
                 56068 Koblenz                             56073 Koblenz-Moselweiß                                                       Planung                           1                   6                            6                6               18                                          18                     9                    9
                                                           Betriebs-Kita Bischöfliches Cusanus-
                 Kita gGmbh Koblenz
                                                           Gymnasium
         5       An der Kreuzkirche 5                                                             Einrichtung    Bistum Trier            Bestand                           1          10                                    -                -               10                                          10                     5                    5
                                                           Hohenzollernstr. 13
                 56077 Koblenz
                                                           56068 Koblenz
                 Katholisches Klinikum Koblenz-Montabaur                                                         Kath. Klinikum
                                                           Betriebs-Kita "Marienkäfer"
                 gGmbH                                                                                           Koblenz-Montabaur,
         6                                                 Rudolf-Virchow-Str. 7-9                Einrichtung                            Bestand                           4          20                         44                          -               64                                          64                 32                    32
                 Kardinal-Krementz-Str. 1-5                                                                      Lotto, Sparkasse
                                                           56073 Koblenz
                 56073 Koblenz                                                                                   Koblenz
                 Evangelische Kirchengemeinde Koblenz-     Betriebs-Kita Compu-Group im
                                                                                                                 Compu-Group, evt.       Bestand                           3          17                         26                          -               43                                          43                 22                    21
                 Lützel                                    Technologiezentrum
         7                                                                                        Einrichtung    benachbarte
                 Bodelschwinghstr. 8                       Maria Trost 21
                                                                                                                 Unternehmen             Planung                                      10           -             18                          -   -                      8   -                            8    -                 4      -             4
                 56070 Koblenz                             56070 Koblenz
                 Evangelische Kirchengemeinde Koblenz-
                                                           Evangelische Kita Bodelschwingh
                 Lützel                                                                                          Altenhilfeeinrichtung
         8                                                 Bodelschwinghstr. 8                    Belegplätze                          Bestand                             1                   2                            -                -                          2                                2                      1                    1
                 Bodelschwinghstr. 8                                                                             "Herberge zur Heimat"
                                                           56073 Koblenz
                 56070 Koblenz
                                                           Kita "Bilingoo"
         9       Bilingoo GmbH und Co. KG                  Jakob-Kaiser-Straße 6                  Belegplätze    Diverse Arbeitgeber     Bestand                           3          21                         24                          -               45                                          45                 23                    22
                                                           56076 Koblenz
                 Dussmann Kulturkindergarten gGmbH         "Lazarett-Zwerge"                                     BWZK- und andere
        10       Schützenstr. 25                           Rübenacher Straße 170                  Einrichtung    Bundeswehr-             Bestand                           3          10                         44                          -               54                                          54                 27                    27
                 10117 Berlin                              56072 Koblenz                                         Bedienstete
                 Debeka AG
                                                                                                                 Debeka am Standort
        11       Ferdinand-Sauerbruch-Str.                 Betriebs-Kita der Debeka               Einrichtung                            Planung                           3          27                                    8                -               35                                          35                 18                    17
                                                                                                                 Koblenz
                 56073 Koblenz
                                                           ganze Einrichtungen                         7         Bestand                     10                 30             183                     223                                   0       406                                      406                      206                      200
     SUMMEN                                                Kitas mit Belegplätzen                      4         in Planung                   3                  4              43                      -4                                   6        45                                       45                       23                       22
                                                           Gesamt                                      11        Gesamt                      13                 34             226                     219                                   6       451                                      451                      229                      222

                                                                                                                  15
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung                                                                                                                   2019-2021

                                                                                    Auf der Grundlage der Beschlussfassung des Stadtrates werden laufende
2.5.       Kindertagespflege                                                        Geldleistungen an die Tagespflegepersonen gewährt, die nach dem
Durch die Neuformulierung des § 24 SGB VIII wurde – wie unter 1.1 darge-            Betreuungsumfang gestaffelt sind. In seiner Sitzung am 24.05.2018 hat der
stellt – auch der Bereich der Kindertagespflege noch einmal gesetzlich ver-         Stadtrat die Erhöhung der laufenden Geldleistung ab 01.05.2018
ändert.                                                                             beschlossen. Detailinformationen können der Satzung der Stadt Koblenz
                                                                                    über die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag für die Betreuung in
Auf der Webseite „www.kindertagespflege-koblenz.de“ sind die Informatio-            Kindertagespflege sowie der ab 01.05.2018 gültigen Beitragstabelle unter
nen rund um die Kindertagespflege in Koblenz zusammen gefasst.                      www.kindertagespflege-koblenz.de (Downloads) entnommen werden. In der
Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform. Seit dem           Satzung wird auch die pauschalierte Kostenbeteiligung der Eltern an den
01.08.2013 besteht für Kinder ab dem ersten Lebensjahr der gleichrangige            Leistungen der Kindertagespflege nach § 90 Abs. 1 SGB VIII definiert.
Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Ta-            Diese richtet sich nach dem durchschnittlichen wöchentlichen Betreuungs-
gespflege – hierdurch wurde die Kindertagespflege verstärkt in den Fokus            umfang, dem Einkommen der Eltern und der Anzahl der im Haushalt
gerückt.                                                                            lebenden zu berücksichtigenden Kinder.
Kindertagespflege zeichnet sich in ihrem Angebot insbesondere durch indi-           Auf der vorgenannten Internetseite, finden sich darüber hinaus detaillierte
viduelle Bedarfsausrichtung und eine hohe Flexibilität aus. Sie bietet vor          Informationen zu den Informations- und Unterstützungsangeboten des
allem in den ersten Lebensjahren eine familiennahe Betreuung, bei der die           Jugendamtes für die an einer Tätigkeit als Tagespflegeperson Interessierte.
individuellen Bedürfnisse berücksichtigt werden können.                             Die fachliche Qualifikation der Tagespflegepersonen orientiert sich am Cur-
Die Tagesmutter / der Tagesvater hat die Möglichkeit und die Zeit, sich ein-        riculum des Deutschen Jugendinstituts (DJI) „Qualifizierung in der Kinderta-
zelnen Kindern intensiv zuzuwenden. Kinder in Tagespflege werden von ein            gespflege“. Seit Januar 2012 erfolgt die Ausbildung in Zusammenarbeit mit
und derselben Person betreut, dieses ist insbesondere für Kinder unter drei         der Volkshochschule Koblenz. Zusätzlich werden von der Deutschen Ange-
Jahren aus entwicklungs-psychologischer Sicht ein bedeutsamer Aspekt.               stelltenakademie (DAA) vergleichbare Lehrgänge angeboten.
Auch besondere Betreuungszeiten, wie z. B. frühmorgens, abends oder am              Seit Juni 2013 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, eine Tagespflege-
Wochenende und an Feiertagen sind die Vorzüge der Kindertagespflege                 person fest anzustellen, um so ein Betreuungsangebot für bis zu fünf Kinder
und können eine flexible und wohnortnahe Alternative bzw. Ergänzung zu              von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bereit zu stellen. Auf diese Weise
Kindertageseinrichtungen sein. Die Kindertagespflege ist ein Angebot für            kann auch ein ergänzendes Betreuungsangebot bei Schicht- und Wochen-
Kinder von 0 - 13 Jahren.                                                           endarbeit vorgehalten werden.
Auf Landesebene wurden in einer überregionalen Arbeitsgruppe Empfeh-                Von der Möglichkeit, ein betriebliches Betreuungsangebot im Rahmen der
lungen zur Kindertagespflege erarbeitet, die durch Beschluss des                    Kindertagesbetreuung anzubieten haben folgende Firmen und Behörden
Jugendhilfeausschusses vom 20.09.2007 verbindlichen Charakter für                   Gebrauch gemacht:
Koblenz erhalten haben.                                                                  Lubberich GmbH Dental Labor
Durch die Änderungen des Kinderförderungsgesetzes - KiFöG liegen diese                   Grone Bildungszentrum
Empfehlungen zwischenzeitlich in einer überarbeiteten bzw. ergänzten Fas-
sung vor (Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses vom 8. Februar                      BAAINBw
2010).                                                                                   Soziales Netzwerk Koblenz e. V.

                                                                               16
Sie können auch lesen