Granseer Nachrichten ab Seite 10 - T GRANSEEund Gemeinden

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Granseer Nachrichten ab Seite 10 - T GRANSEEund Gemeinden
Amtsblatt                                                           für das

AMT
  T GRANSEE                                                     und Gemeinden
Gransee, 4. Juni 2021   Herausgeber: Amt Gransee und Gemeinden | Der Amtsdirektor   31. Jahrgang | Nummer 6 | Woche 22

                                                                                            Foto: Carl aus Dollgow

                                      Granseer Nachrichten ab Seite 10
Granseer Nachrichten ab Seite 10 - T GRANSEEund Gemeinden
|2|      4. Juni 2021 | Nr. 6 | Woche 22                                                                                                 AMTSBLATT für das Amt Gransee und Gemeinden

                                                                  — Amtliche Bekanntmachungen —

                                             Inhaltsverzeichnis der amtlichen Bekanntmachungen

    – Haushaltssatzung Amt 2021............................................................................................................................................................................Seite 2
    – Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss der Außenbereichssatzung der Stadt Gransee und ihrer Ortsteile.....................................Seite 3
    – Satzung über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 20 der Stadt Gransee
      für den Ortsteil Meseberg „Sondergebiet Grünschnittkompostieranlage“.....................................................................................................Seite 3
    – Satzung über die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für die Schiedspersonen des Amtes Gransee und Gemeinden ....................Seite 6
    – Flurbereinigungsverfahrens B 96n – OU Löwenberg-Teschendorf – Verf.-Nr. 400116...................................................................................Seite 6

    Granseer Nachrichten..................................................................................................................................................Seite 10

             Haushaltssatzung des Amtes Gransee und Gemeinden für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird                                                                              §3
nach Beschluss des Amtsausschusses vom 12.04.2021 folgende Haushalts-                                           Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen in
satzung erlassen:                                                                                               künftigen Haushaltsjahren werden nicht festgesetzt.

                                  §1                                                                                                              §4
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird                                                               Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr in Anspruch ge-
                                                                                                                    nommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.
1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der
                                                                                                                                                  §5
         ordentlichen Erträge auf                                                     12.053.700 €              Der Umlagesatz für die Amtsumlage wird auf                                                       33 v. H.
         ordentlichen Aufwendungen auf                                                12.078.700 €              der für die amtsangehörigen Gemeinden geltenden Umlage-
                                                                                                                grundlagen festgesetzt.
         außerordentlichen Erträge auf                                                               0€
         außerordentlichen Aufwendungen auf                                                          0€                                             §6
                                                                                                                1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als
2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der                                                                      für das Amt von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf
                                                                                                                   200.000 EUR festgesetzt.
         Einzahlungen auf                                                             13.350.200 €              2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der
         Auszahlungen auf                                                             13.566.900 €                 Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt ein-
                                                                                                                   zeln darzustellen sind, wird auf 50.000 EUR festgesetzt.
    festgesetzt.                                                                                                3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige
                                                                                                                   Aufwendungen und Auszahlungen (ohne Investitionen) der vor-
Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:                                          herigen Zustimmung des Amtsausschusses bedürfen, wird auf
                                                                                                                   25.000 EUR festgesetzt. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßi-
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                   11.168.900 €                 ge und außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen und In-
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                   10.849.800 €                 vestitionsfördermaßnahmen der vorherigen Zustimmung des
                                                                                                                   Amtsausschusses bedürfen, wird auf 50.000 EUR festgesetzt.
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                                          1.781.300 €                Nicht zahlungswirksame Aufwendungen, insbesondere bilanzielle Ab-
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                                          2.546.900 €                schreibungen, sind im Sinne des § 70 der Kommunalverfassung des
                                                                                                                   Landes Brandenburg nicht erheblich.
Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf                                            400.000 €            4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden
Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf                                            170.200 €               bei:
                                                                                                                   a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 200.000 EUR und
Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven                                               0€            b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendun-
Auszahlungen an Liquiditätsreserven                                                                  0€                 gen oder Einzelauszahlungen auf 200.000 EUR
                                                                                                                   festgesetzt.
                                   §2
Der Gesamtbetrag der Kredite deren Aufnahme zur Finanzierung von Inves-
titionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf                                         Gransee, den 25.05.2021
400.000 € festgesetzt.
                                                                                                                Stege
                                                                                                                Amtsdirektor
Granseer Nachrichten ab Seite 10 - T GRANSEEund Gemeinden
AMTSBLATT für das Amt Gransee und Gemeinden                                                                       4. Juni 2021 | Nr. 6 | Woche 22     |3|

                                                — Amtliche Bekanntmachungen —

Der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte genehmigungspflichtige Teil        Jeder kann gemäß § 67 Absatz 5 der Kommunalverfassung des Landes
der Kreditaufnahme wurde mit Schreiben des Landrates des Landkreises            Brandenburg die Haushaltssatzung und deren Anlagen während der Dienst-
Oberhavel als Allgemeine Untere Landesbehörde, Kommunalaufsicht, vom            stunden in der Amtsverwaltung Gransee, Baustraße 56, in der Abteilung
20.05.2021 unter dem Aktenzeichen 111200 cz 21/17 genehmigt.                    Finanzen, Zimmer A 103, einsehen.

                                   Bekanntmachung
über den Satzungsbeschluss der Außenbereichssatzung der Stadt Gransee und ihrer Ortsteile
Die Stadtverordnetenversammlung Gransee hat in ihrer Sitzung am                 Mit der Bekanntmachung in vorliegendem Amtsblatt tritt die Außenbereichs-
22.04.2021 die Außenbereichssatzung der Stadt Gransee und ihrer Ortsteile       satzung der Stadt Gransee und ihrer Ortsteile in Kraft. In der Amtsverwal-
beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetz-       tung des Amtes Gransee und Gemeinden wird ab sofort die Satzung samt
buch bekannt gemacht. Der räumliche Geltungsbereich der Satzung besteht         Begründung nach § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch zu jedermanns Einsicht wäh-
aus 7 Teilbereichen (Teilbereiche 3 bis 9). Er umfasst vollständig bzw. teil-   rend der allgemeinen Dienststunden
weise die Flurstücke in den einzelnen Teilbereichen wie folgt:
                                                                                montags                   8.00 bis 17.00 Uhr
Teilbereich        Gemarkung Flur Flurstück                                     dienstags                 8.00 bis 18.00 Uhr
                                                                                mittwochs                 8.00 bis 17.00 Uhr
3 Wendefeld/B 96 Gransee     10 32/27, 32/28, 9/17, 56, 24/1,
                                                                                donnerstags               8.00 bis 17.00 Uhr
                                  23, 9/1 22/2, 57, 26/2, 25/2,
                                                                                freitags                  8.00 bis 14.00 Uhr
                                  24/7, 24/6, 24/5, 9/19
4 Ziegelscheune    Gransee   11 270/1, 269/1, 267, 264, 256
                                                                                in den Räumen der Amtsverwaltung des Amtes Gransee und Gemeinden,
                                  245/2, 271/1, 270/2, 268,
                                                                                Baustraße 56, 16775 Gransee, Fachbereich I Planung/Städtebau, Raum A
                                  263, 261/2, 260, 259, 393,
                                                                                212 bereit gehalten. Über den Inhalt wird auf Verlagen Auskunft erteilt.
                                  255/1
                             12 74/1, 76/2, 277, 76/3, 278,                     Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vor-
                                  78/1, 83/1, 83/4, 83/3, 84,                   schriften sowie auf die Rechtsfolgen wird gemäß § 215 Absatz 2 Baugesetz-
                                  275, 77                                       buch hingewiesen. Hiernach werden gemäß § 215 Absatz 1 Baugesetzbuch:
5 Meseberger Weg Gransee     4    74/3, 74/4, 74/5, 74/6, 75/1,                 1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch beachtliche
                                  76/1, 75/2, 76/2, 76/3, 77,                        Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
                                  79                                            2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 Baugesetzbuch beacht-
                             17 222, 71/1, 79/4                                      liche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungspla-
6 Margaretenhof I Gransee    19 58, 59, 60, 61, 63/1, 62                             nes und des Flächennutzungsplanes und
7 Margaretenhof II Gransee        101/2, 20/1, 20/2, 21/2, 22,                  3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch beachtliche Mängel des
                                  25, 23, 37, 38/1, 38/2, 38/3,                      Abwägungsvorganges,
                                  95, 96, 97, 16, 24, 99, 98, 39,               unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Be-
                                  64, 94, 89                                    kanntmachung          der       Flächennutzungsplanänderung          schrift-
                                                                                lich gegenüber dem Amt Gransee und Gemeinden unter Darle-
8 Kraatz-Ausbau    Kraatz    3    4/3, 4/2, 4/1, 7/1, 7/2, 8, 10,
                                                                                gung des die Verletzung begründenden Sachverhalts, der die
                                  16/1, 1, 2, 3, 4/4, 9/2, 9/1,
                                                                                Verletzung oder den Mangel begründen soll, geltend gemacht worden sind.
                                  14, 98, 100
                             7    12, 14/1, 15/1, 16/1 14/2
9 Kraatz-Siedlung Kraatz     7    31/2, 31/1, 30/2, 30/1, 29,                   Gransee, den 11.05.2021
                                  42, 43, 44/6, 44/5, 45/3, 49,
                                  50, 46/8, 46/9, 47/1, 25/1,
                                  25/2, 26/3, 27, 26/1, 26/2,                   Stege
                                  24/1, 24/2, 35, 41                            Amtsdirektor

           Bekanntmachung der Satzung über die Veränderungssperre im Geltungsbereich
             des Bebauungsplans Nr. 20 der Stadt Gransee für den Ortsteil Meseberg –
                         „Sondergebiet Grünschnittkompostieranlage“
Aufgrund des § 28 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18.12.2007, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezem-
ber 2020 in Verbindung mit den § 14 ff. Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017, das zuletzt durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 8. August 2020 geändert worden ist, erfolgt folgende Bekanntmachung:

          Satzung über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 20 der Stadt Gransee
                        für den Ortsteil Meseberg – „Sondergebiet Grünschnittkompostieranlage“
                                §1                                              stellung des Bebauungsplans Nr. 20 der Stadt Gransee für den Ortsteil
                      Zu sichernde Planung                                      Meseberg „Sondergebiet Grünschnittkompostieranlage“ beschlossen. Der
Am 22.04.2021 hat die Stadtverordnetenversammlung Gransee die Auf-              Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Zur Siche-
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                                               — Amtliche Bekanntmachungen —

rung der Planung wird für das in § 2 näher bezeichnete Gebiet eine Verän-        lich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Stadt Gransee
derungssperre beschlossen:                                                       nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit de-
                                                                                 ren Ausführung vor Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begon-
                                    §2                                           nen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung
                      Räumlicher Geltungsbereich                                 einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre
(1) Die Veränderungssperre gilt für den Geltungsbereich des Bebauungs-           nicht berührt.
    plans Nr. 20 „Sondergebiet Grünschnittkompostieranlage“, der das
    Flurstück 160/3 der Flur 4, Gemarkung Meseberg, umfasst.                                                      §4
(2) Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ist auf dem                                       Inkrafttreten
    beigefügten Lageplan zeichnerisch eindeutig abgegrenzt. Dieser Plan-     Die Veränderungssperre tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
    ausschnitt ist als Anlage 1 Bestandteil dieser Satzung.
                                                                                                                  §5
                                   §3                                                                     Außerkrafttreten
                     Inhalt und Rechtswirkungen                              Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren, vom Tag der Be-
(1) Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen:             kanntmachung gerechnet, außer Kraft, wenn sie nicht gemäß § 17 Abs. 1
    a) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche     Satz 3 oder Abs. 2 BauGB verlängert wird. Auf die Zweijahresfrist ist der seit
        Anlagen nicht beseitigt werden;                                      der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1
    b) erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von           BauGB abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Die Veränderungssperre tritt in
        Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht        jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan Nr. 20 für das
        genehmigungs-. zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vor-   in § 2 genannte Gebiet rechtskräftig ist.
        genommen werden.
(2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann
    von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die          Gransee, den 12.05.2021
    Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im
    Einvernehmen mit der Stadt Gransee.                                      Stege
(3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurecht-     Amtsdirektor
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AMTSBLATT für das Amt Gransee und Gemeinden                                   4. Juni 2021 | Nr. 6 | Woche 22   |5|

                                   — Amtliche Bekanntmachungen —

                                        Gemeindeverbindungsstraße Meseberg – Buberow
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                                                — Amtliche Bekanntmachungen —

      Satzung über die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für die Schiedspersonen
                             des Amtes Gransee und Gemeinden
Aufgrund der §§ 3, 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes                                             §3
Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, S. 286) in der                             Aufwandsentschädigung
zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 36 Abs. 4 des Gesetzes über die   Die Schiedsperson des Amtes Gransee und Gemeinden erhält eine pauscha-
Schiedsstellen in den Gemeinden (Schiedsstellengesetz – SchG) in der Fas-      le monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 EURO, die stellvertre-
sung der Bekanntmachung vom 21. November 2000 (GVBl. I/00, S. 158, ber.        tende Schiedsperson in Höhe von 25 EURO.
GVBl. I/01, S. 38) in der zurzeit gültigen Fassung, beschließt der Amtsaus-
schuss des Amtes Gransee und Gemeinden in seiner Sitzung am 12.04.2021                                             §4
folgende Satzung:                                                                                       Zahlungsbedingungen
                                                                               (1) Die Aufwandsentschädigung wird monatlich rückwirkend für einen Mo-
                                    §1                                             nat gezahlt.
                           Geltungsbereich                                     (2) Der Anspruch beginnt mit dem Monat der Berufung in das Amt. Er endet
Die Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson der Schiedsstelle         mit Ablauf des Monats der Beendigung der Amtstätigkeit.
des Amtes Gransee und Gemeinden erhalten auf der Grundlage dieser Sat-         (3) Wird die Funktion der Schiedsperson für mehr als zwei Monate nicht
zung eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit.                       ausgeübt, entfällt ab dem dritten Kalendermonat der Anspruch auf Auf-
                                                                                   wandsentschädigung. Gleiches gilt für die Funktion der stellvertreten-
                                   §2                                              den Schiedsperson.
                                Grundsatz                                                                          §5
(1) Unter Aufwand sind geldliche und sonstige persönliche Aufwendungen                                       Inkrafttreten
    zu verstehen, die der Schiedsperson und der stellvertretenden Schieds-     Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.
    person in Ausübung ihrer Funktion entstehen.
(2) Zu den persönlichen Aufwendungen zählen insbesondere Verpflegungs-,
    Telefon-, Büro- und Fahrtkosten, die zusätzlich zu den Sachkosten der      Gransee, den 13.04.2021
    Schiedsstelle entstehen.
(3) Die Sachkosten der Schiedsstelle trägt das Amt Gransee und Gemein-         Stege                                                              Siegel
    den.                                                                       Amtsdirektor

   Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Landentwicklung und Flurneuordnung,
                                            Referat 23 – Bodenordnung
         Flurbereinigungsverfahrens B 96n – OU Löwenberg-Teschendorf – Verf.-Nr. 400116
Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuord-        1. Verfahrensgebiet
nung, Dienstsitz Prenzlau hat beschlossen:
                                                                               1.1 Hinzuziehung von Flurstücken
Berichtigung des Anordnungsbeschlusses vom 29. November 2016                   Zum Verfahrensgebiet werden nachstehend aufgeführte Flurstücke hinzuge-
                                                                               zogen und auch insoweit das Flurbereinigungsverfahren angeordnet:
In der Tabelle der verfahrensgegenständlichen Flurstücke unter 1. im An-
ordnungsbeschluss werden nachfolgende Schreibfehler in der Angabe der          Land Brandenburg
Flurstücke gemäß § 132 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) berichtigt:             Landkreis Oberhavel
                                                                               Gemeinde Löwenberger Land
 falsche Flurstücksbezeichnung berichtigte Flurstücksbezeichnung
 Flurstückes 338, Flur 1,             Flurstück 328, Flur 1,                   Gemarkung          Flur        Flurstück(e)
 Gemarkung Hoppenrade                 Gemarkung Hoppenrade                     Hoppenrade         1           312, 314, 406, 490
 Flurstückes 339/1, Flur 1,           Flurstück 329/1, Flur 1,                                    3           39, 68
 Gemarkung Hoppenrade                 Gemarkung Hoppenrade                      Grüneberg         9           25, 77, 78
                                                                                Gutengermendorf 3             90
                         1. Änderungsbeschluss                                  Löwenberg         6           59/21, 67, 68
                                                                                Neulöwenberg      1           1/6,
Das mit Anordnungsbeschluss vom 29. November 2016 festgestellte Gebiet          Nassenheide       4           843
des
                                                                                                  8           12
Flurbereinigungsverfahrens B 96n – OU Löwenberg-Teschendorf –                   Teschendorf       3           107
                        Verf.-Nr. 400116                                                          6           41
                                                                                                  12          18, 55, 147, 149/4
wird gemäß § 8 Abs. 1 FlurbG wie folgt geändert:                               Die Größe der zugezogenen    Flurstücke beträgt lt. Liegenschaftskataster
                                                                               31,6116 ha.
Granseer Nachrichten ab Seite 10 - T GRANSEEund Gemeinden
AMTSBLATT für das Amt Gransee und Gemeinden                                                                      4. Juni 2021 | Nr. 6 | Woche 22    |7|

                                                — Amtliche Bekanntmachungen —

                                                                               Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungs-
1.2 Ausschluss von Flurstücken                                                 verfahren berechtigen, sind gemäß § 14 Abs. 1 FlurbG innerhalb einer Frist
Nachstehend aufgeführte Flurstücke werden aus dem Verfahrensgebiet aus-        von drei Monaten nach erfolgter Bekanntmachung dieses Beschlusses beim
geschlossen:                                                                   Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung,
                                                                               Grabowstraße 33, 17291 Prenzlau anzumelden.
Land Brandenburg                                                               Auf Verlangen der Oberen Flurbereinigungsbehörde hat der Anmeldende sein
Landkreis Oberhavel                                                            Recht innerhalb einer von der Behörde zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach
Gemeinde Löwenberger Land                                                      fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen.
                                                                               Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder
Gemarkung              Flur        Flurstück(e)                                nachgewiesen, so kann die Obere Flurbereinigungsbehörde die bisherigen
                                                                               Verhandlungen und Festsetzungen gemäß § 14 Abs. 2 FlurbG gelten lassen.
Neulöwenberg           1           116
                                                                               Der Inhaber eines Rechts muss nach § 14 Abs. 3 FlurbG die Wirkung eines
Nassenheide            1           1
                                                                               vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten
Die Größe der ausgeschlossenen Flurstücke beträgt lt. Liegenschaftskataster    lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des
5,2593 ha.                                                                     Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.

Das geänderte Verfahrensgebiet hat nunmehr eine Größe von ca. 3.858 ha.        5. Zeitweilige Einschränkungen des Eigentums
Das Verfahrensgebiet ist auf der als Anlage beigefügten Gebietskarte dar-      Gemäß der §§ 34 und 85 Ziff. 5 FlurbG ist hinsichtlich der zugezogenen Flur-
gestellt.                                                                      stücke von der Bekanntgabe dieses Beschlusses an bis zur Unanfechtbarkeit
                                                                               des Flurbereinigungsplanes in folgenden Fällen die Zustimmung der Oberen
2. Beteiligte                                                                  Flurbereinigungsbehörde erforderlich:
                                                                               a) wenn die Nutzungsart der Grundstücke im Verfahrensgebiet geändert
Am Flurbereinigungsverfahren sind gemäß § 10 FlurbG beteiligt:                      werden soll; dies gilt nicht für die Änderungen, die zum ordnungsgemä-
                                                                                    ßen Wirtschaftsbetrieb gehören.
– als Teilnehmer                                                               b) wenn Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und
die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke, die           ähnliche Anlagen errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder be-
den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten sowie die Inhaber von            seitigt werden sollen.
selbständigem Gebäudeeigentum.                                                 c) wenn Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzel-
                                                                                    ne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze beseitigt werden sollen. Die
– als Nebenbeteiligte                                                               Beseitigung ist nur in Ausnahmefällen möglich, soweit landeskulturelle
a) Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk Grundstücke vom                  Belange, insbesondere die des Naturschutzes und der Landschaftspfle-
    Flurbereinigungsverfahren betroffen werden,                                     ge nicht beeinträchtigt werden.
b) andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für gemein-         d) wenn Holzeinschläge vorgenommen werden sollen, die den Rahmen
    schaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten (§§ 39 und 40 FlurbG) oder        einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen.
    deren Grenzen geändert werden (§ 58 Abs. 2 FlurbG),                        Sind entgegen den Anordnungen zu a) und b) Änderungen vorgenommen
c) Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Flurbereinigungs-           oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie im Flurbe-
    gebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst oder von ihm          reinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Obere Flurbereinigungs-
    beeinflusst wird,                                                          behörde kann den früheren Zustand gemäß § 137 FlurbG wiederherstellen
d) Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden            lassen, wenn dieses der Flurbereinigung dienlich ist.
    Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persön-          Sind Eingriffe entgegen der Anordnung zu c) vorgenommen worden, so muss
    lichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke        die Obere Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen.
    berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken,            Sind entgegen der Anordnung zu d) Holzeinschläge vorgenommen worden, so
e) Empfänger neuer Grundstücke nach den §§ 54 und 55 FlurbG bis zum            kann die Obere Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das
    Eintritt des neuen Rechtszustandes (§ 61 Satz 2 FlurbG),                   Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach Anweisungen
f) Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstü-        der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat.
    cken, denen ein Beitrag zu den Unterhaltungs- oder Ausführungskosten       Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung zu Buchstaben b), c) und d) dieses
    auferlegt wird (§§ 42 Abs. 3 und 106 FlurbG) oder die zur Errichtung       Beschlusses sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße bis
    fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzu-      zu 1.000,00 € für den einzelnen Fall geahndet werden (§ 154 FlurbG, §§ 1
    wirken haben (§ 56 FlurbG).                                                und 17 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)). Unter Umständen kann
                                                                               auch eine höhere Geldbuße auferlegt werden (§ 17 Abs. 4 OWiG). Außerdem
3. Teilnehmergemeinschaft                                                      können Gegenstände eingezogen werden, auf die sich die Ordnungswidrig-
Die Eigentümer der zugezogenen Flurstücke, die den Eigentümern gleich-         keit bezieht (§ 154 Abs. 3 FlurbG).
stehenden Erbbauberechtigten sowie die Inhaber von selbständigem Ge-           Für die ausgeschlossenen Flurstücke werden die mit dem Anordnungsbe-
bäudeeigentum auf den zugezogenen Flurstücken werden Mitglieder der            schluss verfügten Einschränkungen des Eigentums aufgehoben.
Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens B 96n – OU Lö-
wenberg-Teschendorf – mit Sitz in Löwenberg.                                   6. Finanzierung des Verfahrens
Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der ausgeschlossenen Flurstücke          Die Verfahrenskosten trägt gemäß § 104 FlurbG das Land Brandenburg. Der
sowie die Inhaber von selbständigem Gebäudeeigentum auf den ausge-             Träger des Unternehmens hat den von ihm verursachten Anteil an den Ver-
schlossenen Flurstücken scheiden insoweit aus der Teilnehmergemeinschaft       fahrenskosten zu zahlen.
aus.                                                                           Die Ausführungskosten trägt gemäß § 105 FlurbG die Teilnehmergemein-
                                                                               schaft. Der Träger des Unternehmens hat an die Teilnehmergemeinschaft
4. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte                               die von ihm verursachten Ausführungskosten zu zahlen.
Rechte an den zum Verfahrensgebiet zugezogenen Flurstücken, die aus dem
Granseer Nachrichten ab Seite 10 - T GRANSEEund Gemeinden
|8|     4. Juni 2021 | Nr. 6 | Woche 22                                                       AMTSBLATT für das Amt Gransee und Gemeinden

                                               — Amtliche Bekanntmachungen —

7. Gründe                                                                     8. Hinweis über die Erhebung personenbezogener Daten
Die unter 1.1 genannten Flurstücke 25, 77, 78, Flur 9, Gemarkung Grüneberg,   Im Flurbereinigungsverfahren werden personenbezogene Daten von Ver-
das Flurstück 41, Flur 6, Gemarkung Teschendorf und die Flurstücke 18, 55,    fahrensbeteiligten und Dritten verarbeitet. Nähere Informationen gemäß
147, 149/4, Flur 12, Gemarkung Teschendorf werden unter Bezug auf vorlie-     der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können auf der Internetseite
gende Vereinbarungen zur Landbereitstellung durch den Unternehmensträ-        https://lelf.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Information-DSGVO-
ger zum Verfahrensgebiet zugezogen.                                           FBV-nach-FlurbG.pdf eingesehen werden. Alternativ sind die Informationen
Die Zuziehung des Flurstückes 59/21, Flur 6, Gemarkung Löwenberg und des      auch beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flur-
Flurstückes 1/6, Flur 1, Gemarkung Neulöwenberg erfolgte zur Gewährleis-      neuordnung, Grabowstraße 33, 17291 Prenzlau erhältlich.
tung der Erschließung über örtlich vorhandene Wege.
Die Flurstücke 312, 314, 406, 490, Flur 1, Gemarkung Hoppenrade, das Flur-    9. Rechtsbehelfsbelehrung
stück 90, Flur 3, Gemarkung Gutengermendorf, die Flurstücke 67, 68, Flur 6,   Gegen den 1. Änderungsbeschluss kann innerhalb eines Monats beim Lan-
Gemarkung Löwenberg, das Flurstück 843, Flur 4, Gemarkung Nassenheide,        desamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Gra-
das Flurstück 12, Flur 8, Gemarkung Nassenheide und das Flurstück 107, Flur   bowstraße 33, 17291 Prenzlau Widerspruch erhoben werden.
3, Gemarkung Teschendorf wurden im Hinblick auf geplante Maßnahmen zur
Neugestaltung des Verfahrensgebietes einbezogen.
Die Zuziehung der Flurstücke 39 und 68, Flur 3, Gemarkung Hoppenrade          Prenzlau, den 16.04.2021.
erfolgte zur zweckmäßigen Abgrenzung des Verfahrensgebietes in diesem
Bereich.
Bezüglich der unter 1.2 aufgeführten Flurstücke wurde festgestellt, dass      Im Auftrag                                                            DS
diese für die weitere Durchführung des Verfahrens nicht mehr benötigt         Norman Vollbrecht
werden. Die Flurstücke wurden daher aus dem Flurbereinigungsverfahren
ausgeschlossen.                                                               Anlage: Gebietskarte
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AMTSBLATT für das Amt Gransee und Gemeinden                                                4. Juni 2021 | Nr. 6 | Woche 22   |9|

                                     — Amtliche Bekanntmachungen —

                             — Ende der amtlichen Bekanntmachungen —
                  Herausgeber: Amt Gransee und Gemeinden – Der Amtsdirektor – Baustraße 56, 16775 Gransee
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4. Juni 2021		                                                                                     31. Jahrgang | Nummer 6 | Woche 22

Gesundheitszentrum:
Bereicherung fürs ganze Mittelzentrum
Von allen Seiten gab es für das
künftige Gesundheitszentrum
in Gransee großes Lob. Über
dem Rohbau schwebt die
Richtkrone.
Die Freude stand allen Beteilig-
ten ins Gesicht geschrieben: Am
Querausleger des großen
Baukrans schwebte am Mon-
tagnachmittag die geschmückte
Richtkrone über dem Rohbau
des Gesundheitszentrums in
der Granseer Rudolf-Breit-
scheid-Straße. Der Bau zählt,
daran ließ niemand der Anwe-
senden einen Zweifel, zu den
bedeutungsvollsten Investiti-
onsvorhaben in der Stadt sowie
im gesamten Amtsbereich.
Coronabedingt fiel die Festivität
allerdings weitaus kleiner aus,
als es die künftige Bedeutung
des Bauwerks eigentlich
                                                                                                                                   Foto: Uwe Halling
verdient gehabt hätte.
„Es ist ein ganz wichtiges          Stadtkern gewachsene Versor-       Wege bis etwa zum Kranken-         in Sachen Gesundheit, Einkauf
Projekt für die Granseer Innen-     gungsstruktur zu erhalten und      haus erspart. Die Leute könnten    und Verwaltungsangelegenhei-
stadt“, sagt Bernd Weidemann.       auszubauen. Vom Sieger des         so Einkäufe mit dem Besuch         ten miteinander kombinieren.
Der stellvertretende ehrenamt-      Wettbewerbes wurde ein             beim Arzt kombinieren.
liche Bürgermeister der Stadt       qualitätsvoller Entwurf mit        Als hervorragende Ergänzung                             Bert Wittke,
Gransee und Stadtverordnete         einer erkennbaren architektoni-    und nicht etwa als Konkurrenz          Märkische Allgemeine Zeitung
verwies darauf, dass der            schen Haltung erstellt, der sich   zum Krankenhaus Gransee
Mittelbereich Gransee-Zehde-        qualitativ und kreativ in das      sieht Peter Gogol das künftige
nick-Fürstenberg gemeinsam          Granseer Umfeld einfügt. Das,      Gesundheitszentrum. Und der
mit der Stadt Rheinsberg als        so Bernd Weidemann, könnten        Vorsitzende des Ausschusses
Gewinner aus dem Stadtum-           die Leute nun zum Beispiel         für Stadtentwicklung, Ordnung                   IMPRESSUM
landwettbewerb hervorgegan-         anhand des Gesundheitszent-        und Verkehr lobte, dass etliche     AMTSBLATT FÜR DAS AMT GRANSEE/
                                                                                                               GRANSEER NACHRICHTEN
gen war. Gewonnen wurde             rums mitverfolgen. „Da kann        am Bau beteiligte Firmen „aus
seinerzeit mit der Strategie        man doch nicht meckern“, so        der unmittelbaren Region                  Herausgeber und Verlag:
                                                                                                           Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH
Lebens- und Erholungsqualität       der stellvertretende Bürger-       kommen, zügig am Werk sind               Werftstraße 2, 10557 Berlin
in der Region Nord: „natürlich      meister. Das Bauvorhaben sei       und sehr gut zusammenarbei-               Telefon (030) 28 09 93 45
                                                                                                             E-Mail: redaktion@heimatblatt.de
– gesund – gemeinsam“. 2017,        ein sichtbarer Beweis dafür,       ten.                                         www.heimatblatt.de
also nicht lange danach, wurde      dass seinerzeit mit der Vergabe    Auf die Daseinsvorsorge, die das
                                                                                                             Objektleitung und verantwortlich
in Gransee erstmalig ein            des ersten Platzes beim Stadt-     Amt und die Stadt Gransee für              für den Gesamtinhalt:
Architekturwettbewerb durch-        umlandwettbewerb richtig           ihre sowie die Bürgerinnen und                  Ines Thomas

geführt. Die städtebauliche         entschieden wurde.                 Bürger in den umliegenden              Verantwortlich für den Inhalt
Planung der Stadt Gransee           „Diese Investition ist vor allem   Orten des Mittelzentrums                der amtlichen Mitteilungen:
                                                                                                              Amt Gransee und Gemeinden,
verfolgt die Leitlinie, die Stadt   auch für die älteren Mitmen-       haben, verwies Andreas Hirtzel.              Der Amtsdirektor
in ihrer gewerblichen und           schen sehr wichtig“, unterstrich   Die drei Häuser Rudolf-Breit-          Baustraße 56, 16775 Gransee

einzelhandelsbezogenen              beim Richtfest Klaus Pölitz.       scheid-Straße 30–32, die nun                  Vertrieb: Märker
Entwicklung zu stärken, eine        Ihnen bleiben dadurch, so der      um- und ausgebaut werden,
                                                                                                              Die nächste Ausgabe erscheint
bedarfsgerechte Versorgung der      zweite stellvertretende ehren-     hätten zudem jahrelang leer                    am 2. Juli 2021.
Wohnbevölkerung zu gewähr-          amtliche Bürgermeister und         gestanden. Künftig könnten die        Anzeigen- und Redaktionsschluss
                                                                                                                   ist am 18. Juni 2021.
leisten und die am historischen     Stadtverordnete weiter, längere    Leute die zu erledigenden Wege
GRANSEER NACHRICHTEN | 4. Juni 2021 | Woche 22                  | 11 |

Einwohner fühlen
sich mit „Dollgow am See“ verbunden
Der Ortsvorsteher kurz vorge-       bei Dollgow gezogen. Am 31.         Abwasserprojekt zu Ende                   wenn es mal Probleme gibt, was
stellt: Egon Brehe, 64 Jahre alt    Januar 1994 starb Erwin             gebracht werden.                          die Arbeit des Ortsbeirates doch
(in Kürze 65); Beruf: Feuer-        Strittmatter und wurde auf          Ob nun von Tagesausflüglern               schon erleichtert. „Ich schätze
wehrmann, Rentner (ab Juli);        dem Friedhof in Schulzenhof         und in normalen Zeiten wieder             den Bürgermeister als aufrichti-
verheiratet, 2 Kinder; Wohnort      beigesetzt. Eva Strittmatter        mit Urlaubern, der Tourismus              gen und ehrlichen Mitstreiter in
Dollgow; parteilos;                 verstarb am 3. Januar 2011 in       im Ruppiner Seen Land ver-                der Gemeinde, auf dem man
                                    Berlin.                             zeichnete in der Vergangenheit            sich zu 100 Prozent verlassen
Der schöne Ort Dollgow ist seit     Unseren Informationsaus-            stabile Zuwachsraten. Von                 kann. Er ist ein Mann, der nicht
September 1998 ein Ortsteil der     tausch mit Dollgows Ortsvorste-     Dollgows Ortsvorsteher wollten            nur redet oder zerredet“. Ein
Gemeinde Stechlin und weit          her Egon Brehe haben wir            wir wissen, womit man im Ort              großes Dankeschön wollte Egon
über die Region hinaus vor          aufgrund der coronabedingten        bei Touristen und Ausflüglern             Brehe an seine Mitstreiter im
allem durch sein (in nicht          Einschränkungen ausschließ-         punkten könne? Und da kommt               Ortsbeirat loswerden. So schätzt
Pandemie-Zeiten) stattfinden-       lich per E-Mail geführt. Wir        Egon Brehe ein wenig ins                  er nicht nur Stellvertreterin
des Erntedankfest bekannt.          wollten von ihm eingangs            Schwärmen: „Dollgow ist ein               Anke Hoffmann, sondern auch
In Dollgow leben insgesamt          erfahren, was es denn mit dem       schönes Dorf mit viel „Grün“,             Solvig Schwarz ist verlässliche
232 Einwohner (im Ortskern          längst bekannten Slogan             angenehmen Menschen, einem                Partnerinnen ein. „Beide
Dollgow 177, Güldenhof 38,          „Dollgow am See“ auf sich hat?      See und viel Natur. Es gibt zwei          stammen aus Dollgow und
Schulzenhof 17) – (Stand vom                                                                                      wissen genau was wir brauchen
1. Januar 2021). Zum Ortsbeirat                                                                                   und was nicht“, so der Orts­
gehören: Egon Brehe, bereits                                                                                      vorsteher.
Vorsitzender seit 2006, seit 2019                                                                                 Seit nunmehr 15 Jahren ist
ist Anke Hoffmann dessen                                                                                          Egon Brehe Ortsvorsteher in
Stellvertreterin und Solvig                                                                                       Dollgow. Wenn man mit ihm
Schwarz ist Ortsbeiratsmitglied.                                                                                  etwas näher ins Gespräch
Alle drei traten bei letzten                                                                                      kommt, führt kein Weg an
Kommunalwahlen für die                                                                                            seiner großen Leidenschaft,
WG Heimatverein/Dollgower                                                                                         dem Laufen, vorbei. Am
Bürger an.                                                                                                        17. Februar 2012 gründeten
Für Sie liebe Leserinnen und                                                                                      17 Sportler den Verein Laufpark
Leser ist an dieser Stelle ein                                                                                    Stechlin e. V. (so auf der Inter-
                                                                                              Foto: Uwe Halling
ganz kurzer Blick in die Ge-                                                                                      netseite nachzulesen). Egon
schichte des Ortes Dollgow          Egon Brehe betonte, dass es sich    schöne Gaststätten. Ansonsten             Brehe war von Anfang an dabei
und einige Informationen zu         dabei eher nicht um ein touris-     gibt es viele Möglichkeiten zum           und ist seit 2012 Vorsitzender
seinen einst bekanntesten           tisches „Markenzeichen“ hande-      Wandern und Radfahren und                 des Laufparks e. V. Der Verein
Einwohnern, dem Schriftstel-        le, aber grundsätzlich schon auf    wer seine Ruhe vom Alltags-               hat zurzeit 71 Mitglieder. Sein
ler-Ehepaar Erwin und Eva           Dollgow aufmerksam machen           stress sucht, ist hier richtig“.          Fazit für 2020 fällt ernüchternd
Strittmatter, sicherlich interes-   soll. Zu dem Begriff gibt es auch   Natürlich wollten wir im                  aus: „Unsere Laufveranstaltun-
sant: Die erste urkundliche         ein Logo „Dollgow am See“,          Interesse aller Leserinnen und            gen sind alle wegen der Pande-
Erwähnung Dollgows stammt           welches des Öfteren zu sehen        Leser erfahren, ob es in 2021 ein         mie ausgefallen, für die kom-
aus dem Jahr 1422 als „Dolghe“      ist. „ ein Zeichen der Verbun-      Erntedankfest in Dollgow gibt?            menden Monate im Jahr 2021
einer Plünderung zum Opfer          denheit zu unserer Region,          Als Antwort auf diese Frage               müssen wir sehen, wo die
fiel. Mittelpunkt des Ortes         insbesondere zu Dollgow“.           bleibt Egon Brehe nur ein „nein“          Entwicklung hingeht. Das
ist die 1767 erbaute Kirche,        Auf unsere Frage bezüglich          übrig. Mit allen Organisatoren            wichtigste ist nun mal die
die neben einer Glocke des          größerer Investitionen im Ort       sei man sich darüber einig                Gesundheit“, so der Vereinschef.
berühmten Glockengießers            seien laut Ortsvorsteher im         geworden, dass unter den                  Klar ist seiner Meinung nach
Gerhard de Woub aus dem Jahr        Auftrag des TAV Lindow/             allseits bekannten Umständen              aus Sicht aller Veranstalter, dass
1490 auch einen sehenswerten        Gransee im vergangenen Jahr         auch in diesem Jahr solch ein             die Läufe nur stattfinden
barocken Kanzelaltar besitzt.       in Dollgow Abwasser- und die        Fest nicht möglich sei.                   werden, wenn eine Gefährdung
Im Ort befinden sich einige         Trinkwasserleitung sowie in         Bekanntlich wohnt der ehren-              der Teilnehmer und Gäste
Fachwerkhäuser, die in den          Güldenhof die Trinkwasserlei-       amtliche Bürgermeister der                ausgeschlossen ist. Verantwor-
letzten Jahren restauriert          tung neu verlegt worden. Da die     Gemeinde Stechlin, Roy Lep-               tungsbewusstsein und Disziplin
wurden. Am 13. Juni 2009            Leitungen in der Straße verlegt     schies ebenfalls in Dollgow.              seien laut Egon Brehe im
wurde an zentraler Stelle im        wurden, erhielt diese im            Beim Ortsvorsteher haben wir              Moment wichtiger, als eine
Dorf der Gedenkort für das          Anschluss eine neue Deck-           nachgefragt, ob sich das eventu-          Laufveranstaltung, auch wenn
Literaten-Ehepaar Erwin und         schicht. Umfangreiche Investiti-    ell vorteilhaft auf die Arbeit des        die große Zahl der Aktiven in
Eva Strittmatter eingeweiht.        onen sind für 2021 in Dollgow       Ortsbeirates auswirkt? Aus                den Oberhavel-Vereinen mit
Die beiden Schriftsteller waren     nicht vorgesehen, es müssen         Sicht von Egon Brehe seien die            Ungeduld darauf warten.
im Juni 1954 nach Schulzenhof       noch einige Arbeiten beim           Wege schon ein wenig kürzer,                                  Helmut Vielitz
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Gartenfest im Schneckenhäuschen
In der Kita „Henriettes Schne-     konnten die Kids kaum erwar-      uns viele selbst vorgezogene
ckenhäuschen“ in Menz war          ten. Herr Adler vom Biohof war    Pflänzchen, um sie gemeinsam
viel los, dort feierten die Kids   mit dabei und brachte den         mit den Kindern in die Hoch-
ihr Gartenfest von „Klein bis      Kindern das Pflanzen bei.         beete der Krippe einzupflanzen.
Groß.“ Es wurde gepflanzt an       Auch die selbstgebaute Matsch-    Es war ein schönes Erlebnis für     Obst- und Gemüsespieße zur
diesem Tag, alles was ein Kind     küche war der Hit und die         die Kinder bei der Gartenpflege     Verkostung.
so mag. Von Paprika, Kürbis,       Kinder zauberten das Essen        aktiv mitzuhelfen.                  Wir möchten uns ganz herzlich
               Gurke bis hin zu    gleich mit.                       Wir konnten beobachten, dass        bei Herrn Adler und dem Biohof
                    Tomaten, es                                      die Kinder selbst die Initiative    aus Altglobsow für die mitge-
                                                Am 11. Mai fand      ergriffen haben und von ganz        brachten Pflanzen und das
                                                  unser jährliches   allein ein kleines Loch mit Hilfe   Engagement bedanken. Ein
                                                   Gartenfest in     einer Schippe gegraben haben        großes Dankeschön richten wir
                                                   der Kita          um darin die kleinen Pflänz-        auch an die Eltern, die uns sehr
                                                   „Henriettes       chen einzupflanzen.                 viel Pflanzensamen aller Art
                                                  Schneckenhäus-     Des weiteren spendete unsere        mitgebracht haben. Die Zusam-
                                                chen“ statt.         Kollegin den Kindern eine von       menarbeit mit dem Naturpark
                                            In diesem Jahr haben     ihr selbstgebaute Matschküche,      Stechlin Ruppiner Land, der
                                         wir tatkräftige Unter-      die an diesem Tag eingeweiht        Naturwacht Menz und dem
                                         stützung vom Biohof         und den Kindern präsentiert         Biohof wird weiterhin bestehen
                                         aus Altglobsow bekom-       wurde.                              bleiben und wir freuen uns alle
                                        men. Herr Adler spendete     Zum Mittag gab es leckere           auf ein Wiedersehen.
GRANSEER NACHRICHTEN | 4. Juni 2021 | Woche 22   | 13 |

Seilershof: „Schwarze Schafe“
ärgern den Ortsvorsteher
Heinz-Dieter Kakuschke freut             nerten Rahmen. Es war trotz-
sich über das neue Gemeinde-             dem schön und auch wichtig,
zentrum und wünscht sich                 denn wir wollten es auf gar
Ordnung und Sauberkeit auf               ­keinen Fall versäumen, uns
allen Grundstücken. Außerdem              beim Amt Gransee und Gemein-
ist der Ortsvorsteher von                 den, dem Amtsausschuss und
Seilershof Kordula Riß sehr               allen Planern und Bauarbeitern
dankbar.                                              herzlich für die
„Ich bin ein Urge-                                    Unterstützung bei
stein“, sagt Heinz-Die-                               dem Projekt zu
ter Kakuschke, der                                    bedanken. Vor allem
mitten in Seilershof                                  Mathias Feiler von
geboren wurde. In                                     der Bauverwaltung
Dannenwalde und                                       hatte immer wach-
Gransee ging er zur                 Foto: Uwe Halling
                                                      same Augen auf den
Schule und wurde                                      Bau. Und wie alle
Fernmeldebaumonteur.                      sehen können, haben sich die
47 ­Jahre lang hat er in dem              Mühen gelohnt.
Beruf gearbeitet, bei Post,
Bundespost und Telekom. 2013            Was steht in Seilershof für
ist er in den Ruhestand gegan-         dieses Jahr im Plan?
gen. Da hätten die Leute zu ihm         Kakuschke: An Baulichkeiten
gesagt: Wenn du jetzt den              ist nichts geplant. Wir müssen
ganzen Tag zu Hause bist,              sehen, dass wir unseren Ort
kannst du doch den Ortsvorste-         ordentlich und sauber halten.
her machen.“ Das ist der heute         Dabei ist uns Kordula Riß eine
69-Jährige seit 2014. Und er           sehr große Hilfe.
habe es noch nicht bereut.
Heinz-Dieter Kakuschke ist              Welche Rolle spielt Sie?
verheiratet und hat zwei Kinder         Kakuschke: Sie hat früher im
– Zwillinge – Diana und Marcel.        Amtswirtschaftshof in Gransee
Die MAZ bat den Ortschef zum           gearbeitet und ist dieses Jahr
Interview.                             mit 63 Jahren in den Ruhestand
                                       gegangen. Aber Ruhe ist
 Wie läuft in Corona-Zeiten           eigentlich das falsche Wort,
die Verständigungen im                 denn sie ist jetzt unsere Ge-
Ortsbeirat?                            meindearbeiterin. Vier Stunden
 Heinz-Dieter Kakuschke:              in der Woche kümmert sich die
In einem so kleinen Dorf ist           gebürtige Putlitzerin, die vor
das überhaupt kein Problem.            rund zehn Jahren von Wende-
Mit Martina Klebs und Carola           feld nach Seilerhof gezogen ist,
Görden kann ich an der frischen        um das Gelände am Gemeinde-
Luft reden. Und dann gibt es           zentrum, um die beiden Spiel-
ja auch die Möglichkeit, sich          plätze im Ort und auch den
anzurufen oder E-Mails zu              Friedhof. Das macht sie mit sehr
schreiben.                             viel Engagement und Liebe.
                                       Und sie hat natürlich noch
 Worauf können die Seilers-           immer gute Beziehungen zum
hofer zurückblicken, wenn Sie          Amtswirtschaftshof, etwa
an das Jahr 2020 denken?               wenn für die Arbeit im Ort
 Kakuschke: Im vergangenen            Technik benötigt wird.
Jahr konnten wir leider keinerlei
Feste und Feiern für Einwohner          Was wünschen Sie sich für
und Gäste des Ortes veranstal-         die Zukunft des Ortes?
ten. Kein Promenadenfest, keine         Kakuschke: Dass Corona
Senioren-Weihnachtsfeier. Und          vorbei geht und das kulturelle
auch dieses Jahr mussten das           Leben im Ort zu neuem Leben
Weihnachtsbaumverbrennen               erwacht. Und dass alle Leute im
und das Osterfeuer abgesagt            Dorf ihre Grundstücke und die
werden. Wenigstens durften wir         Flächen davor sauber und in
letztes Jahr das neue Gemeinde-        Ordnung halten.
haus in Besitz nehmen. Wenn                                 Bert Wittke,
auch nur in einem stark verklei-           Märkische Allgemeine Zeitung
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Seilershof:
Wo andere Urlaub machen
Die Seilershofer sind stolz auf
ihren Ort, der von herrlicher
Natur umgeben ist, darunter
der Kleine Wentowsee. Im Ort
gibt es viele schöne Dinge zu
sehen. Und dort gibt es einen
sehr rührigen Romméclub und
eine engagierte Löschgruppe
der Feuerwehr.
Was Seilershof besonders
macht? Da muss Heinz-Dieter
Kakuschke nicht lange überle-
gen: „Wir leben dort, wo andere
Urlaub machen“, sagt der
Ortsvorsteher. „Wald, Wasser
und viel saubere Luft – was will
man mehr?“ Seilershof ist mit
Ausläufern der Mecklenburgi-
schen Seenplatte gesegnet. Der
Kleine Wentowsee ist einer
davon. Den lieben nicht nur die
Seilershofer, sondern auch viele
Gäste, die jedes Jahr in den Ort
                                                                                                                                   Foto: Uwe Halling
kommen, um Urlaub zu machen
oder ein paar Stunden Freizeit       Dorfbild könne schöner sein,        geplauscht worden. „Da haben         doch so stolz auf ihre Kirche.
zu genießen.                         wenn auch diese Anwesen             wir uns immer über die Neuig-        „Während andernorts Gottes-
Der Ortschef, der wohl der letzte    gepflegt würden, ärgert sich        keiten im Dorf ausgetauscht“,        häuser geschlossen wurden,
Einwohner ist, der als Hausge-       Heinz-Dieter Kakuschke über         sagt die 78-Jährige, die seit 1950   konnten wir eine Kirche
burt direkt in Seilershof das        die „vergessenen Orte“. Jeder       in Seilershof wohnt. Lange Zeit      einweihen“, erzählt Eleonore
Licht der Welt erblickte, lobt den   habe auf und vor seinem             habe man dies im Partyraum           Klewitz. Und die 69-Jährige
Zusammenhalt im Dorf. Der            Grundstück für Ordnung zu           der Familie Suckrow getan, wo        erinnert sich auch an das
69-Jährige hat noch nicht            sorgen. Zum Glück mache das         auch die Seniorenweihnachts-         genaue Datum. „Das war am
ausgesprochen, da kommt sein         die Mehrheit der Einwohner.         feiern stattfanden. Aber nun         2. Mai 1954“, sagt die Vorsitzen-
Nachbar vorbei. Franz Prellwitz      Dennoch wurmen dem Orts-            könne man sich, wenn Corona          de des örtlichen Gemeindekir-
hat einen Spaten dabei. Darauf       chef die „schwarzen Schafe“.        überstanden ist, wieder im           chenrates. Und ihre Stellvertre-
tummeln sich Regenwürmer.            Dankbar ist Heinz-Dieter            Gemeindezentrum treffen.             terin Annemarie Gregorzewski
„Ich hab‘ ganz viele davon in        Kakuschke der freiwilligen          Auf das Gemeindezentrum ist          fügt hinzu: „Sie ist zwar klein,
meinem Misthaufen“, sagt er.         Feuerwehr, der auch er ange-        nicht nur der Ortschef stolz. Es     schlicht und einfach, aber
Die Würmer spendiert der mit         hört und die er stolze 37 Jahre     sei ein feines Gebäude gewor-        gerade dieses Schnörkellose
91 Jahren älteste Seileshofer        lang angeführt hat. Und er lobt     den, zeigt sich Heinz-Dieter         macht sie für uns so schön.“
den Hühnern des Ortschefs.           den örtlichen Rommé-Club.           Kakuschke glücklich. Noch zwei,      Die Großeltern der 79-Jährigen
Traurig ist Franz Prellwitz          „Feuerwehr, Romméclub und           drei Schränke, die geliefert         haben einst das am Kleinen
darüber, wie er mit energischer      der Ortsbeirat halten gemein-       werden müssten, dann sei auch        Wentowsee gelegene Hotel
Stimme sagt, dass er nicht mehr      sam das kulturelle Leben in         die Inneneinrichtung komplett.       gebaut und bewirtschaftet.
Auto fahren dürfe. Denn in dem       Seilershof in Gange“, sagt der      Im vorigen Jahr wurde das            Dann führten es die Eltern und
rund 220-Seelen-Ort gibt es          Ortsvorsteher im Brustton der       um- und ausgebaute Haus              bis zur Wende Annemarie
keinerlei Einkaufsmöglichkeit.       Überzeugung. Eine, die unheim-      eingeweiht. Infolge der Coro-        Gregorzewski und ihr Mann.
„Wir helfen uns im Dorf              lich gerne die Spielkarten in die   na-Pandemie leider nur in            Dann wurde das einstige
gegenseitig“, unterstreicht der      Hand nimmt, ist Elke Schröder.      kleinem Rahmen. Deshalb              FDGB-Heim verkauft und ist
Ortsvorsteher. Allerdings gelte      „Wir sind zurzeit 19, die sich      hätten, so mutmaßt der Orts-         nun wieder Hotel – „Seehotel
das vor allem für die alteinge-      eigentlich alle vier Wochen zum     chef, jüngst, als mal wieder eine    Luise“. Aber auch dort sind die
sessenen Seilershofer. Mit           Kartenspielen treffen“, sagt die    öffentliche Ortsbeiratssitzung       Türen zurzeit coronabedingt
einigen Grundstücken und             78-Jährige. „Leider ist das nun     durchgeführt werden durfte, so       geschlossen. Wie sagte doch
Häusern, die von Auswärtigen         schon sehr lange nicht mehr         verhältnismäßig viele Leute          Ortsvorsteher Heinz-Dieter
gekauft wurden, habe er              möglich.“ Im April vorigen          vorbeigeschaut. Sie seien wohl       Kakuschke: „Wir leben dort, wo
hingegen so seine Probleme.          Jahres seien die Karten das         neugierig gewesen, wie es in         andere Urlaub machen.“
Beim Rundgang durchs Dorf            letzte Mal gemischt worden,         dem Gemeindezentrum                  Momentan müsste man sagen:
deutet er hin und wieder auf         glaubt sich Elke Schröder zu        aussieht.                            „Wo andere wieder Urlaub
solche Baulichkeiten, die, wie er    erinnern. Die Frauen würden         Unter den Versammlungsbe-            machen würden.“
sagt „gar nicht oder nicht           dies sehr bedauern, denn bei        schränkungen leidet auch die
regelmäßig bewohnt und               den Zusammenkünften, sei            Kirchengemeinde. Und dabei                                Bert Wittke,
bewirtschaftet werden“. Das          nicht nur gespielt, sondern auch    sind nicht wenige Einwohner              Märkische Allgemeine Zeitung
GRANSEER NACHRICHTEN | 4. Juni 2021 | Woche 22                   | 15 |

                                                                                       Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst

                                                                          Sprechstunden samstags, sonntags, feiertags von 9 bis 12 Uhr
                                                                          bis 06.06.         Frau ZÄ Juliane Reinicke
                                                                                             Ackerstr. 22
                                                                                             16792 Zehdenick
                                                                                              03307/ 2171 oder 0174 4790891

                                                                          07.06. – 13.06.    Herr ZA K.-U. Lüdtke
                                                                                             Triftstr. 1b

Förderung von                                                                                16775 Löwenberg
                                                                                              033094/ 50325 odeer 0160 91903553
Projekten in der LEADER-Region
                                                                          14.06. – 20.06.    Herr Dr. W. Sadowski
Die 15. Projektauswahlrunde         und Wensickendorf.                                       Oranienburger Str. 64a
der LEADER-Region Obere Havel       Für die Bewerbung zur Förde-                             16775 Gransee
ist gestartet. Sei dem 3. Mai und   rung von Vorhaben nehmen                                  03306/ 21493 oder 27614
bis zum Stichtag 30. Juli 2021      Sie bitte rechtzeitig Kontakt
können sich Bürger, Unterneh-       mit dem Regionalmanagement            21.06. – 27.06.    Frau Dipl.-Stom. Ch. Fischer
men, Vereine und Kommunen           auf und senden den vollständig                           Brandenburger Str. 14
um die Förderung von Projek-        ausgefüllten Projektbogen                                16798 Fürstenberg
ten in der LEADER-Region Obere      (zu finden unter www.ile-ober-                            033093/ 38401
Havel bewerben. Für diesen          havel.de) bis spätestens 30. Juli
Projektaufruf stehen in der         im Original an das Regional­          28.06. – 04.07.    Frau Dipl.-Stom. I. Bock
Region 2,0 Mio. € zur Verfü-        management. Voraussetzung                                Schleusenstr. 3
gung.                               für eine Förderung sind u. a. die                        16798 Bredereiche
Es sind weitere Aufrufe geplant,    Sicherung der Finanzierung                                033087/ 52225 oder 0151 50501750
momentan stehen dafür               und bei Bauvorhaben eine ggf.
öffentliche Mittel in Höhe von      erforderliche Baugenehmigung.
ca. 0,9 Mio. € bis Ende 2022        Bei Fragen zur Arbeit der LAG,
bereit.                             zu Fördermöglichkeiten über
Die Entscheidung zur Projekt-       LEADER oder zum Verfahren
auswahl trifft die LAG in einer     der Förderantragstellung
Mitgliederversammlung im            informieren Sie sich bitte auf      Information der Friedhofsverwaltung
August 2021. Antragsteller          der Internetseite www.ile-ober-
mit Projekten, die eine Förder-     havel.de oder wenden sich an        Jährliche Prüfung der
empfehlung der LAG erhalten         das LEADER-Regionalmanage-
                                                                        Standfestigkeit von Grabmalen
haben, können innerhalb von         ment: Frau Susanne Schäfer;
8 Wochen einen Antrag auf           Frau Dr. Sabine Bauer,              In diesem Monat erfolgt pflichtgemäß die jährliche Standfestig-
Förderung beim Landesamt            Tel.: 03301/601 672 mittwochs       keitsprüfung der Grabsteine auf den kommunalen Friedhöfen.
fürLändliche Entwicklung,           und donnerstags im ILE-Treff,       Die Firma AGRAR-Z (Inh. Denny Herkt) prüft die Standfestigkeit der
Landwirtschaft und Flurneu-         Adolf-Dechert-Straße 1, 16515       Grabmale auf dem städtischen Friedhof in Gransee in der Woche
ordnung in Neuruppin stellen.       Oranienburg im Landratsamt,         vom 07.06. – 11.06.2021.
Zur LEADER-Region Obere Havel       Haus 1, Zimmer 1.82 oder            Der Gartenbaubetrieb Thomas Beckmann wird die Standfestigkeit
gehören das Amt Gransee und         E-Mail: ile-treff-oberhavel@        der Grabmale am 14.06. und 15.06.2021 zu folgenden Zeiten prüfen:
Gemeinden, die Städte und           web.de.
Gemeinden Fürstenberg/Havel,        Bei Fragen können Sie sich auch     Am Montag den 14.06.2021		            Am Dienstag den 15.06.2021
Zehdenick, Löwenberger Land,        an Frau Cordula Pett in der         Wolfsruh           9.00 Uhr           Neulögow            9.00 Uhr
Liebenwalde, Kremmen,               Amtsverwaltung des Amtes            Großwoltersdorf    9.45 Uhr           Seilershof          9.45 Uhr
Oberkrämer und Mühlenbecker         Gransee und Gemeinden,              Burow             10.45 Uhr           Dannenwalde        10.30 Uhr
Land sowie von der Stadt            Baustraße 56 in 16775 Gransee,      Altglobsow        11.30 Uhr           Gramzow            11.15 Uhr
Oranienburg die Ortsteile           Telefon 03306 751 601, Mail:        Neuglobsow        12.15 Uhr           Wentow             12.00 Uhr
Schmachtenhagen, Zehlendorf         c.pett@gransee.de wenden.           Dagow             13.00 Uhr           Neulüdersdorf      12.45 Uhr
                                                                        Dollgow           14.45 Uhr           Meseberg           13.30 Uhr
                                                                        Schulzenhof       15.30 Uhr           Rauschendorf       14.30 Uhr

                                                                        Die Nutzungsberechtigten einer Grabstätte haben die Möglichkeit,
                                                                        an der Prüfung teilzunehmen.
                                                                        Die Anfangszeit des ersten Friedhofes ist festgelegt. Die Zeiten der
                                                                        nachfolgenden Friedhöfe, können sich aufgrund vorgefundener
                                                                        Gegebenheiten geringfügig ändern.
                                                                        Auf nicht mehr verkehrssichere Grabmale wird z. B. mit einem
                                                                        Aufkleber auf dem Grabstein hingewiesen. In diesem Fall, werden
                                                                        die Nutzungsberechtigten gebeten, eventuelle Mängel unverzüglich
                                                                        zu beseitigen.
                                                                                                                            Ihre Friedhofsverwaltung
| 16 |   GRANSEER NACHRICHTEN | 4. Juni 2021 | Woche 22

Offizieller Abschied
von Christian Guth als Pfarrer in Gransee
Christian Guth war fünf Jahre
lang Pfarrer in Gransee und hat
für und mit der Gemeinde viel
erreicht. Seit Beginn dieses
Jahres arbeitet er nun in Berlin.
Am Christi Himmelfahrts-Tag
wurde er nun in einem Gottes-
dienst offiziell verabschiedet.
Jetzt ist auch das letzte Gran-
seer Kapitel von Christian Guth
geschrieben: der ehemalige
Pfarrer der Ackerbürgerstadt
wurde am Donnerstag offiziell
verabschiedet, obwohl er schon
                                                                                                                                Foto: Stefan Blumberg
seit Monaten an anderer Stelle
tätig ist.                          baulichen und zeitintensiven         die Dinge, die der Pfarrer nach      die klassische gemeindliche
Ursprünglich sollte dieser          Aufgaben gewesen. Zudem              seinem Weggang Anfang des            Pfarrerstätigkeit.
feierliche Akt bereits am           wurden Pfarrsprengel zusam-          Jahres vermisst. „Nicht mehr         Der Amtsdirektor von Gransee
27. Dezember des vergangenen        mengelegt, Grenzen verscho-          nah an den Menschen in               und Gemeinden, Frank Stege,
Jahres veranstaltet werden, da      ben; dazu der Umstrukturie-          Gransee und Umgebung zu              richtete einige Worte an
sich Christian Guth zum             rungsprozess zu den                  sein, tut sehr weh. Sie sind mir     Christian Guth und die Besu-
1. Januar 2021 in Berlin neuen      Gesamtkirchengemeinden               ans Herz gewachsen. Die Arbeit       cher: „Er ist ein Mann, der sagt,
beruflichen Herausforderungen       Gransee und Menz. „Vielen            ist eben mehr als nur ein            was er tut. Was ihn aber von
stellte. Aber die Coronaregeln      Dank für die Treue und die           Dienst.“ In all den Jahren habe      vielen anderen unterscheidet:
hatten das nicht zugelassen.        Dienste“, so Uwe Simon. „Und         er das Vertrauen zu vielen           Er tut auch,was er sagt. Wir
Jetzt wurde die vom Superin-        für die Neugier und Hartnäckig-      Gemeindegliedern gehabt. Mit         haben in den sechs Jahren
tendenten des Evangelischen         keit.                                ihnen – den ehrenamtlich             vertrauensvoll zusammengear-
Kirchenkreises Oberes Havel-                                             Tätigen – habe er eine Menge         beitet, besonders, als es um das
land, Uwe Simon, geleitete          Sein letzter offizieller             bewirken können. Es hätten           große Thema Fördermittel für
Zeremonie in der Sankt Marien-      Gottesdienst in Gransee              sich Freundschaften, persönli-       die kirchlichen Investitionen
kirche nachgeholt.                  war am vierten Advent                che Beziehungen entwickelt. „In      ging.“ Im Zusammenhang mit
                                                                         Gransee haben mir die Men-           den vielen Bauarbeiten im
Viele bauliche Aufgaben             Ein durchaus schwieriges             schen das Gefühl gegeben,            Pfarrsprengel und dem immen-
waren zu bewältigen                 Unterfangen für den damals           willkommen und zu Hause zu           sen Aufwand für die Pfarrer
                                    29-Jährigen, der 2015 in Gran-       sein. Ich bin dankbar, dass ich      legte Frank Stege der Superin-
„Christian Guth scheute keine       see seine erste Stelle als Pfarrer   all das in Gransee und Gemein-       tendentur nahe, dass der
Veränderungen, er diskutierte       gefunden hatte. Er wuchs             den erleben durfte.“ Für diese       Kirchenkreis einen Baufach-
mit, brachte sich im Kirchen-       daran. Für Christian Guth            Worte erhielt der 35-Jährige         mann einstellt, der sich um die
kreis ein. Er nahm als junger       passte die Verabschiedung an         Applaus. Wenn er auf seine           Bauarbeiten kümmert, um die
Pfarrer die Herausforderung         Christi Himmelfahrt ideal, denn      derzeitige Tätigkeit in der          Pfarrer zu entlasten. Der
Gransee an und bewies einen         der Tag habe mit Abschied und        Hauptstadt schaut, sagt er: „Ich     ehrenamtliche Granseer
langen Atem“, sagte der Super-      Wiedersehen zu tun. Der Pfarrer      habe den Schritt, nach Berlin zu     Bürgermeister Mario Gruschin-
intendent während des Gottes-       erinnerte an die Zeit der            gehen, aus rein dienstlichen         ske (SPD) sieht die Kirche nicht
dienstes am Himmelfahrtstag.        Abstinenz und Entbehrung in          Gründen nicht bereut. Die            nur als Ort der Religion, sondern
Er habe viele Dinge umsetzen        den vergangenen Monaten.             Arbeit passt genau zu mir.“          auch als einen Ort der Begeg-
beziehungsweise anstoßen kön-       Selbst leitete er noch den                                                nung. „Und da hat Christian
nen.                                Gottesdienst am vierten Advent       Kirche als ein Ort der               Guth ganze Arbeit geleistet.“
Damit meinte Uwe Simon unter        in der Marienkirche. Danach          Begegnung                            Sebastian Beil erinnerte im
anderem bauliche Maßnahmen          waren jegliche Zusammenkünf-                                              Namen des Gemeindekirchen-
und strukturelle Veränderun-        te unterm Kirchendach corona-        Seit Januar widmet sich Christi-     rates an die Anfänge:„Nachdem
gen, die in die sechsjährige        bedingt nicht erlaubt. „Ich bin      an Guth mehr überregionalen          unser früherer Pfarrer
Amtszeit von Christian Guth         froh und dankbar, dass ich beim      Aufgaben. Auch wenn die durch        Heinz-Dieter Schmidtke erst
fielen: Sturmschaden am Dach        ersten Präsenzgottesdienst seit      die Pandemie bisher anders           krank wurde und dann ver-
eines Turms der Granseer            Dezember dabei sein darf.            liefen als gedacht, fallen in sein   starb, war alles neu für uns. Wir
Kirche, Sanierung des Pfarrhau-     Dankbar für die Begegnungen          Ressort die Vorbereitung von         haben uns aber schnell anein-
ses, Hüllensanierung an den         und Kontakte.“                       Pfarrkonventen, die Betreuung        ander gewöhnt und verdanken
Doppeltürmen in Gransee,            Maraike Schäfer, Daniel Richter      von Theologiestudierenden, die       Christian Guth sehr viel.“
Sockelsanierung der Marienkir-      und ein Teil des Bläserchors         Begleitung von Prädikanten           Am 1. August dieses Jahres wird
che, Innensanierung der             sorgten für die musikalische         und Lektoren und überregiona-        Sebastian Wilhelm die Nachfol-
Sonnenberger Kirche oder die        Umrahmung des ersten Gottes-         le Gottesdienste wie die Karfrei-    ge antreten.
Sanierung des Gemeindehauses        dienstes nach der langen Pause.      tagsprozession auf der einen                         Stefan Blumberg,
Gransee sind die prägendsten        Jene Begegnungen sind genau          Seite und auf der anderen Seite          Märkische Allgemeine Zeitung
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