Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2020-2021 - Stadt Koblenz

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Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2020-2021 - Stadt Koblenz
Kindertagesstätten-
Bedarfsplanung 2020-2021
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2020-2021 - Stadt Koblenz
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung       2020/2021

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Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2020-2021 - Stadt Koblenz
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung                                                                                                                                                                                                                     2020/2021

         Inhaltsverzeichnis
                                                                                                                                      3.1.1.     Kindertagesstätten-Plätze ............................................................................... 17
Vorwort der Jugenddezernentin der Stadt Koblenz .......................................................... 4                          3.1.2.     Kindertagesbetreuung in Kindertagespflege .................................................... 18
1.          Rechtsgrundlagen ............................................................................................ 5           3.1.3.     Schulische Betreuungsformen ......................................................................... 19
1.1.        Der Rechtsanspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in                                                             3.1.4.     Kostenentwicklung ......................................................................................... 19
            Kindertagespflege auf Bundesebene ................................................................. 5                     3.1.4.1.   Kostenerstattungen an freie Träger (Ausgleichszahlungen) .............................. 19
1.2.        Der Rechtsanspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in                                                             3.1.4.2.   Betreuung auswärtiger Kinder......................................................................... 20
            Kindertagespflege auf Landesebene .................................................................. 5
                                                                                                                                      3.1.4.3.   Betreuungsbonus............................................................................................ 20
1.2.1.      Elternbeitragsfreiheit ........................................................................................ 7
                                                                                                                                      3.1.4.4.   Auswirkungen der Beitragsfreiheit im Kindergarten ........................................ 20
1.2.2.      Rechtliche Vorgaben für die Kita-Bedarfsplanung .............................................. 7
                                                                                                                                      3.1.4.5.   Übernahme und teilweiser Erlass von Elternbeiträgen..................................... 22
1.2.3.      Kindertagespflege ............................................................................................. 7
                                                                                                                                      3.2.       Umsetzung der Beschlüsse zur Kita-Bedarfsplanung ........................................ 22
1.2.4.      Investitionskostenförderung ............................................................................. 7
                                                                                                                                      3.3.       Auswertung der Angaben zur Pflichtstatistik (Kita-Plätze und
1.3.        Bundeskinderschutzgesetz ................................................................................ 8                          Kindertagespflege) vom 01.03.2018 ................................................................ 22
2.          Fachliche und strukturelle Entwicklungen in der Kindertagesbetreuung .......... 8                                         4.         Bestands- und Bedarfsdaten für die Tagesbetreuung von Kindern in Koblenz 25
2.1.        Personelle Ausstattung der Kindertageseinrichtungen ...................................... 8                              4.1.       Bereinigte Platzkapazitäten in den Planungsräumen ....................................... 25
2.1.1.      Allgemeines zur Personalausstattung ................................................................ 8                    4.2.       Bestimmung von Bedarfskennwerten.............................................................. 27
2.1.2.      Zusatzpersonal im Rahmen des § 2 Abs. 5 der Landesverordnung zur                                                          4.3.       Bestands- und Bedarfsdaten in planungsräumlicher Betrachtung .................... 30
            Ausführung des KitaG ....................................................................................... 9
                                                                                                                                      5.         Maßnahmen zur Bedarfsdeckung ................................................................... 34
2.1.2.1.    Leitungsfreistellung .......................................................................................... 9
                                                                                                                                      5.1.       Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ............................... 34
2.1.2.2.    Förderung der interkulturellen Arbeit in der Kita ............................................... 9
                                                                                                                                      5.1.1.     Bedarfsgerechtes Angebot bei der Ganztags- und Über-Mittag-Betreuung ...... 34
2.1.3.      Sprachförderung nach dem Landesprogramm ................................................. 10
                                                                                                                                      5.1.2.     Reduzierung von Kindergartenplätzen............................................................. 35
2.2.        Kooperationen von Kindertagesstätten ........................................................... 11
                                                                                                                                      5.2.       Betreuung von Kleinkindern unter 3 Jahren in Kinderkrippen und in
2.2.1.      Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule im Bereich der                                                                             Kindertagespflege ........................................................................................... 35
            Kindertagesbetreuung und im Bildungsbereich ............................................... 11
                                                                                                                                      5.2.1.     Anpassung von Kinderkrippenplätzen ............................................................. 35
2.2.2.      Landesprogramm Kita!Plus ............................................................................. 12
                                                                                                                                      5.2.2.     Erweiterung des Angebots an Kindertagespflege ............................................. 35
2.2.2.1.    Kita!Plus - Säule I „Kita im Sozialraum“ ............................................................ 12
                                                                                                                                      5.3.       Betreuung von Schulkindern ........................................................................... 35
2.2.2.2.    Kita!Plus - Säule II „Familienbildung im Netzwerk“ .......................................... 12
                                                                                                                                      5.3.1.     Anpassung des Angebots an Hortplätzen......................................................... 35
2.3.        Kita-Elternportal ............................................................................................. 13
                                                                                                                                      5.3.2.     Angebot an Kindertagespflege für Schulkinder ................................................ 36
2.4.        Betriebliche Kindertagesbetreuung ................................................................. 13
                                                                                                                                      5.4.       Betreuung von Kindern mit körperlichen, seelischen oder geistigen
2.5.        Kindertagespflege ........................................................................................... 16                     Beeinträchtigungen ........................................................................................ 36
3.          Rückschau ...................................................................................................... 17       5.5.       Betreuung von Kindern aus Migrantenfamilien ............................................... 36
3.1.        Entwicklung von Kosten und Leistungen in 2018 ............................................. 17                            Anhang     ....................................................................................................................... 37

                                                                                                                                  3
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2020-2021 - Stadt Koblenz
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung                                                                                                  2020/2021

Vorwort der Jugenddezernentin der Stadt Koblenz

Zum letzten Mal erscheint die jährliche Kita-Bedarfsplanung in ihrer         Zusammenhang mit der Herstellung des Neubaugebiets im
bisher gewohnten Form. Durch die Änderung der landesrechtlichen              Rosenquartier – und vor allem eine bis zu acht Gruppen umfassende
Grundlage infolge der Einführung eines neuen Kindertagesstätten-             Kita auf dem Gelände der ehemaligen Overbergschule im Stadtteil
Gesetzes (KiTaG), das bereits Ende 2019 in seinen ersten                     Goldgrube beschlossen worden sind, wird es nun vorrangig darauf
Bestandteilen in Kraft getreten ist, dessen wesentliche                      ankommen, die in den Vorjahren bereits beschlossenen
Veränderungen aber erst zum 1. Juli 2021 greifen werden, wird sich           Baumaßnahmen abzuschließen bzw. erst einmal zu beginnen.
auch das „Gesicht“ der Kita-Bedarfsplanung verändern müssen.
                                                                             Und wenn diese Kitas dann fertiggestellt sein werden, wird es
In Zukunft wird es eine textlich stark gekürzte Version des Kita-            weiterer großer Anstrengungen bedürfen, sie auch mit
Bedarfsplans geben. Er wird sich auf die wichtigsten Veränderungen           ausreichendem Personal auszustatten, denn der Fachkräftemangel
in der örtlichen Kita-Landschaft beschränken, die sich aus dem               ist gerade im Bereich der Erziehungsberufe ein großes Problem.
demografischen Wandel, den Rechtsansprüchen der Eltern auf eine
                                                                             Es gibt also viel zu tun!
wohnortnahe Kindertagesbetreuung und auf die Umsetzbarkeit der
Vorschriften aus dem KiTaG ergeben. Eine Übersicht der im                    Mit den vereinten Kräften von freien Trägern, von Jugendamt und
Bedarfsplan jeweils ausgewiesenen Koblenzer Kitas wird dann                  von Jugendpolitik werden wir auch diese Herausforderungen in
ebenso integraler Bestandteil des jährlichen Bedarfsplans sein wie           Koblenz meistern, dessen bin ich mir gewiss!
ein Maßnahmenpaket, das zur Erfüllung der absehbar noch
ungedeckten Bedarfe erforderlich ist.
                                                                             Herzlichst Ihre
So viel zum Ausblick auf das, was uns im kommenden Jahr an dieser
Stelle erwartet. Der hiermit nun vorgelegte Kita-Bedarfsplan hat daher
auch nur eine zeitliche Perspektive bis Mitte des Jahres 2021. Er
beschreibt nach bewährter Methodik die noch geltenden Grundlagen
für die Kita-Arbeit, hält Rückschau auf das abgelaufene Kita-Jahr,
weist die relevanten Bedarfszahlen für den kommenden
Planungszeitraum aus und beschreibt generell die erforderlichen
Maßnahmen, noch ohne diese im Einzelnen den jeweiligen Kitas                 Ulrike Mohrs
zuzuweisen.                                                                  Bürgermeisterin
Dieser zweite Planungsschritt ist auch in diesem Jahr wieder
zeitgleich mit der Erstellung des Bedarfsplans selbst erfolgt.
Nachdem zuletzt als größere Vorhaben eine neue Kita in Lützel – im

                                                                         4
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2020-2021 - Stadt Koblenz
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                                                                                     In allen Fällen richtet sich der Umfang der täglichen Förderung nach dem
1.          Rechtsgrundlagen                                                         individuellen Bedarf.
1.1.        Der Rechtsanspruch auf Förderung in                                      In § 24 Abs. 5 ist eine Verpflichtung für die Jugendämter wie folgt festge-
            Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege auf                          schrieben worden:
            Bundesebene                                                                „Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder die von ihnen beauftragten
                                                                                       Stellen sind verpflichtet, Eltern oder Elternteile, die Leistungen nach den
Seit dem 01.08.2013 ist der Rechtsanspruch für Kinder, die das erste Le-
                                                                                       Absätzen 1 bis 4 in Anspruch nehmen wollen, über das Platzangebot im
bensjahr vollendet haben, in Kraft. Die ab diesem Zeitpunkt geltende Rege-
                                                                                       örtlichen Einzugsbereich und die pädagogische Konzeption der Einrich-
lung des § 24 SGB VIII sieht folgende Bestimmungen vor:
                                                                                       tungen zu informieren und sie bei der Auswahl zu beraten.“
Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Ein-
richtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn                                  1.2.       Der Rechtsanspruch auf Förderung in
      diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen                      Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege auf
       und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder                                 Landesebene
      die Erziehungsberechtigten                                                    Neben der unter Kapitel 1.1. dargestellten Rechtslage auf Bundesebene gilt
                                                                                     der seit dem 01.08.2010 in § 5 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Kinder-
       1. einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufneh-
                                                                                     tagesstättengesetzes (KitaG) festgelegte Rechtsanspruch nach Lan-
          men oder Arbeit suchend sind,
                                                                                     desrecht. Hiernach haben Kinder vom vollendeten zweiten Lebensjahr bis
       2. sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbil-            zum Schuleintritt Anspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung im Kin-
          dung oder Hochschulausbildung befinden oder                                dergarten. Das Jugendamt hat zu gewährleisten, dass für jedes Kind ein
       3. Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhal-          Kindergartenplatz in zumutbarer Entfernung zur Verfügung steht. Die Ver-
          ten.                                                                       pflichtung des Jugendamtes zur Bereitstellung eines Platzes erstreckt sich
                                                                                     nach § 5 Abs. 2 KitaG auf ein Angebot vor- und nachmittags. Den Wün-
Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung             schen der Eltern nach Angeboten, die auch eine Betreuung über Mittag mit
des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Ta-           Mittagessen einschließen, soll Rechnung getragen werden.
geseinrichtung oder in Kindertagespflege.
                                                                                     Dieser Rechtsanspruch für zweijährige Kinder kann auch in Kinderkrippen
Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt         erfüllt werden, wenn für diese nicht ausreichend Plätze in Kindergärten zur
Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentli-           Verfügung stehen.
chen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein
bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das                 Kinder aus Asylbewerber- und Flüchtlingsfamilien haben einen Anspruch
Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespfle-              nach § 24 Abs. 2 SGB VIII, wenn die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 SGB
ge gefördert werden.                                                                 VIII gegeben sind. Hiernach können Ausländer Leistungen der Jugendhilfe
                                                                                     beanspruchen, wenn sie rechtmäßig oder auf Grund einer ausländerrechtli-
Für Kinder im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot in Ta-         chen Duldung ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Unabhängig
geseinrichtungen vorzuhalten.                                                        von der Frage, ob ein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz geltend gemacht
                                                                                     werden kann, haben sich Jugendamt und freie Träger darauf geeinigt, allen

                                                                                 5
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2020-2021 - Stadt Koblenz
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung                                                                                                                                                  2020/2021

Kindern einen Platz zur Verfügung zu stellen, wenn sie in Koblenz gemel-                           Eine schematische Übersicht zur Rechtsanspruchs-Situation wird im Fol-
det sind.                                                                                          genden wiedergegeben.
     Tabelle 1.2-1: Rechtsansprüche auf Kindertagesbetreuung
                                                                                                Rechtsvorschrift
     Alter des Kindes
                                                               § 24 SGB VIII                                                        KitaG Rheinland-Pfalz
                           ...ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn
                           1. diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und
                           gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder
                                                                                                            Für eine Betreuung von Kleinkindern, die noch keinen Anspruch auf
                           2. der/die Erziehungsberechtigte(n)
     unter 1 Jahr                                                                                           Aufnahme in einen Kindergarten haben, soll das Jugendamt die
                           a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder
                                                                                                            bedarfsgerechte Bereitstellung von Plätzen in für diese Altersgruppe
                           Arbeit suchend sind,
                                                                                                            geeigneten Kindertagesstätten oder in Kindertagespflege
                           b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder
                                                                                                            gewährleisten.
                           Hochschulausbildung befinden oder
                           c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhalten.

     1 bis u 2 Jahre
                           ...hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche
                           Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege…
     2 bis u 3 Jahre
                                                                                                            … haben Anspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung im
                                                                                                            Kindergarten vor- und nachmittags.
                                                                                                            Kindergartenplatz soll in zumutbarer Entfernung angeboten werden.
     3 Jahre bis           ...hat Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der
                                                                                                            Wünschen nach Betreuung über Mittag mit Mittagessen soll Rechnung
     Schuleintritt         öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese
                                                                                                            getragen werden.
                           Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung
                           steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in
                           Kindertagespflege gefördert werden                                         Der Kindergarten soll in dem Jahr, welches der Schulpflicht
     Vorschulalter
                                                                                                      unmittelbar vorausgeht, möglichst von allen Kindern besucht werden.

                                                                                                            Bedarfsgerechte Bereitstellung von Plätzen in Horten oder anderen
     Schulalter            Hierfür ist ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten
                                                                                                            Betreuungsformen, soweit nicht vom schulischen Bereich abgedeckt.
                                                                                                            Die Öffnungszeiten der Kindertagesstätten sind vom Träger unter
                                                                                                            Berücksichtigung des Wohls der Kinder festzulegen. Den Bedürfnissen
     alters-übergreifend
                                                                                                            insbesondere erwerbstätiger Eltern ist nach Möglichkeit Rechnung zu
                                                                                                            tragen.

                                                                                              6
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2020-2021 - Stadt Koblenz
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung                                                                                                                2020/2021

                                                                                   1.2.3.     Kindertagespflege
1.2.1.     Elternbeitragsfreiheit
                                                                                   Für den Bereich der Kindertagespflege wurde § 1 Abs. 5 des KitaG wie
Nach § 13 Abs. 3 KitaG ist ab dem 01.08.2010 der Besuch des Kindergar-
                                                                                   folgt geändert:
tens für Kinder vom vollendeten zweiten Lebensjahr an beitragsfrei. Diese
Beitragsfreiheit gilt auch, wenn ein zweijähriges Kind eine Krippe besucht             „Kindertagespflege wird von einer geeigneten Tagespflegeperson in
und dem Kind kein Platz in einem Kindergarten angeboten werden kann.                   ihrem Haushalt, im Haushalt der oder des Personensorgeberechtigten
                                                                                       oder in anderen geeigneten Räumen außer in Kindertagesstätten ge-
Für Kinder, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für
                                                                                       leistet.“
Schulkinder sind weiterhin Elternbeiträge in der vom Jugendamt festgesetz-
ten Höhe zu erheben.                                                               Durch die Neuregelung ist es ab Juni 2013 möglich, Tagespflege in eigens
                                                                                   hierfür angemieteten Räumen oder beispielsweise in Räumen von Betrie-
                                                                                   ben anzubieten. Näheres hierzu findet sich unter Kapitel 2.5.
1.2.2.     Rechtliche Vorgaben für die Kita-Bedarfsplanung
In der Landesverordnung zur Ausführung des KitaG sind die Grundsätze für
                                                                                   1.2.4.     Investitionskostenförderung
die Kindertagesstätten-Bedarfsplanung festgelegt. Hiernach ist der Be-
darfsplan vom Jugendamt einheitlich für alle Kindertagesstätten nach An-           Die Investitionskostenförderungen des Bundes und des Landes haben
hörung der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe zu erstellen. Bei der         entscheidend zum Gelingen des U3-Ausbaus in Koblenz beigetragen, auch
Bedarfsplanung sind die örtlichen Lebensbedingungen, insbesondere die              wenn die finanzielle Hauptlast von kommunaler Seite getragen wurde.
Sozialstruktur sowie die voraussehbare Entwicklung des Einzugsbereiches            Rückwirkend zum 30.06.2018 ist auf Landesebene eine neue
zu berücksichtigen.                                                                Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Zuwendungen zu den
                                                                                   Baukosten von Kindertagesstätten in Kraft getreten.
Die verschiedenen bundes- bzw. landesrechtlichen Regelungen zum
Rechtsanspruch sind bei der Bedarfsplanung zu berücksichtigen. Seit vie-           Entsprechende Anträge können zum 15.04. und 15.10. eines Jahres
len Jahren erfolgt hierzu eine Abstimmung mit den Trägern und Fachkräf-            gestellt werden und sind bis zum 31.12.2021 abzuschließen sowie bis zum
ten der Kindertagesstätten in Koblenz sowie mit Elternvertretern in der „Ar-       30.03.2022 abzurechnen.
beitsgemeinschaft Kindertagesbetreuung (AG TaB)“, die sich nach der
                                                                                   Mit dem „Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab
Kommunalwahl 2014 nach Beschluss des Jugendhilfeausschusses neu
                                                                                   2017 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbe-
konstituierte. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Erfahrungen der
                                                                                   treuung“ vom 23.06.2017 stellt der Bund für die Jahre 2017 bis 2020 weite-
einzelnen Träger und Fachkräfte in den Einrichtungen sowie die Belange
                                                                                   re Mittel für die Schaffung zusätzlicher Kita-Plätze zur Verfügung.
von Eltern Berücksichtigung finden. Die AG TaB bietet auch den Raum,
                                                                                   Rheinland-Pfalz erhält 53.377.790 € aus dem bereit gestellten
Maßnahmen zu besprechen und zu initiieren. Auf diesem Weg konnten in
                                                                                   Bundessondervermögen.
den vergangenen Jahren die zahlreichen Maßnahmen zur Erweiterung des
Angebotes – insbesondere für Kinder unter 3 Jahren und die Entwicklung
von Betreuungsangeboten für Kinder aus Flüchtlingsfamilien – effektiv ge-
plant und umgesetzt werden.
Eine wertvolle Unterstützung für die Bedarfsplanung erhält das Jugendamt
auch durch die Kommunale Statistikstelle der Stadt Koblenz.

                                                                               7
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2020-2021 - Stadt Koblenz
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung                                                                                                                 2020/2021

1.3.       Bundeskinderschutzgesetz                                                2.         Fachliche und strukturelle Entwicklungen in
                                                                                              der Kindertagesbetreuung Personelle
Das zum 01.01.2012 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung eines aktiven
Schutzes von Kindern und Jugendlichen – Bundeskinderschutzgesetz – hat                        Ausstattung der Kindertageseinrichtungen
für die Kindertagesstätten hinsichtlich des Schutzauftrages eine dauerhaft
hohe Bedeutung. Einmal jährlich bietet das Jugendamt eine Fachveranstal-           2.1.1.     Allgemeines zur Personalausstattung
tung für Erzieherinnen und Erzieher an, um über das Zusammenwirken                 Damit die Trias von Erziehung, früher Bildung und Betreuung gut gelingen
zwischen den Kindertageseinrichtungen und dem Jugendamt zu sprechen                kann, ist die fachliche Arbeit in Kindertagesstätten geprägt von Aufmerk-
und vorhandene Fragen und Unsicherheiten auszuräumen.                              samkeit, Achtsamkeit und Wertschätzung gegenüber allen Kindern und ih-
                                                                                   ren Eltern, einer offenen Kommunikation und einem vertrauensvollen Mitei-
Zweimal jährlich haben die Kindertagesstätten die Möglichkeit, Fragen zum          nander.
Datenschutz in ein sog. Datenschutzforum einzubringen, das von den
Netzwerkkoordinatorinnen nach dem Landeskinderschutzgesetz von der                 Der beschlossene Ausbau der Kindertagesbetreuung, die verankerte Ein-
Stadt Koblenz und dem Kreis Mayen-Koblenz organisiert wird.                        führung eines Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab
                                                                                   dem vollendeten ersten Lebensjahr und der Anspruch auf Qualität des Er-
Die Kindertagesstätten haben den neu gefassten § 47 Satz 1 SGB VIII zu             ziehungs-, Bildungs- und Betreuungsangebots haben in den vergangenen
beachten, der die erlaubnispflichtigen Einrichtungen – also auch die Kinder-       Jahren dazu geführt, dass der Bedarf an qualifizierten Fachkräften beson-
tagesstätten – verpflichtet, „Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet          ders in den Fokus gerückt ist.
sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen, anzuzei-
gen. Die Anzeige ist dem Landesjugendamt zu übermitteln.                           Die personelle Ausstattung der Kindertageseinrichtungen hat sich an der
                                                                                   Fachkräftevereinbarung für Kindertagesstätten zu orientieren. Mit ihrer No-
Auch die neuen Vorschriften des § 79a SGB VIII binden die Träger von               vellierung vom 01.08.2013 wurde dem gestiegenen Bedarf an
Kindertagesstätten hinsichtlich der Verpflichtung, Grundsätze und Maßstä-          Fachpersonal Rechnung getragen und die Möglichkeiten zum Einsatz von
be für die Bewertung der Qualität sowie geeignete Maßnahmen zu ihrer               Personal erweitert. Auf diese Weise werden die erreichten Standards
Gewährleistung weiterzuentwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu über-              gesichert und die qualitative Weiterentwicklung in den Einrichtungen
prüfen. Dazu zählen auch Qualitätsmerkmale für die Sicherung der Rechte            gewährleistet.
von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und ihren Schutz vor Ge-
walt. Nach § 74 SGB VIII ist dies eine Voraussetzung für die öffentliche           Durch das Landesgesetz zur Feststellung und Anerkennung im Ausland
Förderung der Einrichtung.                                                         erworbener Berufsqualifikationen wird Personen, die im Ausland einen Aus-
                                                                                   bildungsnachweis erworben haben, die Anerkennung dieser Ausbildung in
Der neu geschaffene § 8b Abs. 2 SGB VIII gibt Trägern von Kindertages-             Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht.
stätten gegenüber dem Landesjugendamt einen Anspruch auf Beratung bei
der Entwicklung und Anwendung von Leitlinien zur Sicherung des Kindes-             Mit einer Ausnahmegenehmigung des Landesjugendamtes können auch
wohls und zum Schutz vor Gewalt. Darüber hinaus bezieht sich der Bera-             ausgebildete Fachkräfte anderer Berufszweige z.B. Kinderkrankenschwes-
tungsanspruch auch auf die Entwicklung von Verfahren der Beteiligung von           tern mit einschlägiger Berufserfahrung im sozialpädagogischen Bereich
Kindern und Jugendlichen und eines Beschwerdemanagements. Dem                      oder Lehrkräfte mit einschlägiger Berufserfahrung in Kindertagesstätten
Recht der Träger auf Beratung entspricht die in § 85 Abs. 1 Nr. 7 SGB VIII         eingesetzt werden.
neu eingefügte Beratungsverpflichtung des für die Erteilung der Betriebser-        Eine wichtige Herausforderung an das Jugendamt als Träger eigener Kin-
laubnis zuständigen Landesjugendamtes.                                             dertagesstätten ist die Gewinnung und die Bindung von Fachkräften für den

                                                                               8
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2020-2021 - Stadt Koblenz
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung                                                                                                                 2020/2021

Elementarbereich, gerade auch mit Blick auf die immer steigenden
Anforderungen an die Kindertagesstätten.
Ausgehend von einer Fachveranstaltung mit Prof. Dr. Sell, der im Auftrag
                                                                                  2.1.2.     Zusatzpersonal im Rahmen des § 2 Abs. 5 der
des Landes eine empirische Untersuchung zum Personalbedarf in Kinder-                        Landesverordnung zur Ausführung des KitaG
tagesstätten und Kindertagespflege erstellt hatte, wurden im engen Zu-
sammenwirken mit den freien Trägern verschiedene Handlungsstrategien              2.1.2.1.   Leitungsfreistellung
entwickelt. Auf dieser Grundlage wurden zusätzliche Praxisanleiterstunden         Die Freistellung von Leitungskräften in Kindertagesstätten nach § 2 Abs. 5
für Absolventen der berufsbegleitenden Teilzeitausbildung für die                 Ziff. 3 LVO zur Ausführung des KitaG erfolgt seit dem Jahr 2011 nach fol-
Koblenzer Kindertagesstätten eingeführt.                                          genden Kriterien:
Informationsveranstaltungen für Schüler/innen zum Berufsprofil, Schnup-                Eine Freistellung wird grundsätzlich nur bei Einrichtungen genehmigt,
pertage, Schulpraktika und ein Boy’s und Girl’s Day ermöglichen einen rea-              die drei oder mehr Gruppen mit Kindern betreuen und Ganztagsplätze
len Eindruck in das Arbeitsfeld einer Kindertagesstätte.                                und/oder Plätze für Kinder verschiedener Altersgruppen anbieten.
Das Jugendamt bietet neben den Stellen für Anerkennungspraktikanten in                 Der Umfang der Leitungsfreistellung beträgt bei drei- und viergruppi-
der Erzieherausbildung Möglichkeiten für die Ableistung eines Freiwilligen              gen Einrichtungen 50 % einer Vollzeitstelle.
Sozialen Jahres und den Bundesfreiwilligendienst an.
                                                                                       Der Umfang der Leitungsfreistellung beträgt bei Einrichtungen mit fünf
Kinder aus Flüchtlingsfamilien haben auf der Grundlage des § 6 Abs. 2                   oder mehr Gruppen eine 100%ige Stelle.
SGB VIII einen Anspruch auf Kindertagesbetreuung nach § 24 Abs. 2 SGB
                                                                                       Voraussetzung für die Leitungsfreistellung ist ein entsprechender An-
VIII. Für die öffentlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ergeben sich
                                                                                        trag des Trägers und seine Bereitschaft, die Eigenleistung für die zu-
durch den ungebrochenen Bedarf an Plätzen für Kinder unter drei Jahren
                                                                                        sätzlich entstehenden Personalkosten gemäß § 12 Abs. 3 KitaG zu
und den Bedarf an Plätzen für Flüchtlingskinder besondere Herausforde-
                                                                                        tragen. Einzelne Vereinbarungen zwischen der Stadt Koblenz und
rungen. Vor diesem Hintergrund hat das Land Entlastungsmaßnahmen
                                                                                        Trägern von Kindertagesstätten über Ausgleichszahlungen oder die
bereitgestellt. Hierdurch wird sichergestellt, dass die gemeinsame Verant-
                                                                                        Übernahme von Eigenanteilen an Personal- oder Sachkosten bleiben
wortung für die Qualität der Einrichtungen wahrgenommen wird.
                                                                                        von dieser Regelung unberührt.
Im personaltechnischen Kontext wird dabei von folgenden Möglichkeiten
Gebrauch gemacht:
   Einrichtung von sog. „Ausbauplätzen“ für drei bis fünf Kinder ab dem          2.1.2.2.   Förderung der interkulturellen Arbeit in der Kita
    ersten Lebensjahr mit einer Personalisierung von 0,2 pädagogischen
                                                                                  Kindertagesstätten sind in besonderer Weise Orte, in denen sich Kinder
    Fachkraftstellen pro Kind
                                                                                  und Erwachsene unterschiedlicher Herkunft, Nationalität, Kultur und Religi-
   Schaffung zusätzlicher Stellen für Teilnehmer am Bundesfreiwilligen-          on unbefangen begegnen können. Die Ergebnisse der Pisa-Studie haben
    dienst                                                                        bestätigt, wie wichtig die Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund
                                                                                  im Elementarbereich ist, um hier u.a. durch gezielte Sprachförderung einer
In den städtischen Kindertagesstätten Zauberland / Rübenach, Eulenhorst /
                                                                                  Chancengleichheit näher zu kommen.
Metternich und Rappelkiste / Güls werden diese Möglichkeiten in Anspruch
genommen.                                                                         In den Bildungs- und Erziehungsempfehlungen des Landes wurde ein ei-
                                                                                  genes Kapitel „Sprache“ aufgenommen, das sich mit der zentralen Bedeu-

                                                                              9
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung                                                                                                                   2020/2021

tung der Sprache und den pädagogischen Zielen und Möglichkeiten be-                 Damit gelingt es, in Ergänzung der allgemeinen Sprachförderung (s.
fasst.                                                                              nachfolgender Abschnitt 2.1.3) ein flächendeckendes Angebot zur
                                                                                    Sprachbildung und des interkulturellen Lernens in den Kitas sicher zu
Die Empfehlungen sind im Internet abrufbar unter:
                                                                                    stellen und ein Beitrag zur Chancengleichheit zu leisten.
https://kita.rlp.de/fileadmin/kita/04_Service/01_Gesetze__Verordnungen__
                                                                                    Weitere Informationen sind zu finden unter:
Empfehlungen/3._Verordnungen_und_Empfehlungen/k_empfehlung_fachkr
aft_interkulturelle_arbeit.pdf                                                      https://www.koblenz.de/leben-in-
                                                                                    koblenz/familie/kindertagesbetreuung/kindertagesstaetten/interkulturelle-
Die Landesverordnung zur Ausführung des KitaG bietet die Möglichkeit,
                                                                                    arbeit/
zusätzliches Personal für die Betreuung von Aussiedler- und Ausländerkin-
dern zu bewilligen, wobei die Sprachförderung eine große Rolle spielt. Für
diese Kräfte trägt das Land 60% der Kosten, das Jugendamt 40%. Ein Ei-
genanteil wird vom Träger nicht verlangt.                                           2.1.3.     Sprachförderung nach dem Landesprogramm
Im Jahre 2004 hat der Jugendhilfeausschuss die Richtlinien zur                      Das Angebot der Fördermaßnahmen richtet sich grundsätzlich an Kinder
interkulturellen Arbeit „Die Welt trifft sich im Kindergarten“ der Stadt            aller Altersgruppen, die in der deutschen Sprache Unterstützung benötigen.
Koblenz beschlossen.                                                                Maßgebliche Bemessungsfaktoren sind hierbei der individuelle Förderbe-
                                                                                    darf der Kinder sowie die Ressourcen, die in der Einrichtung bereitgestellt
Am 26.02.2006 verabschiedete der Landesjugendhilfeausschuss seine
Empfehlungen „Zusätzliche Fachkräfte für interkulturelle Arbeit in Kinderta-        werden können. Die Fördermaßnahmen sind mit der altersintegrierten
                                                                                    Sprachbegleitung der gesamten Einrichtung zu verknüpfen. Voraussetzung
gesstätten in Rheinland-Pfalz“.
                                                                                    für das Gelingen der gesamten sprachpädagogischen Arbeit sind dabei ein
Im Zuge des Landesprogramms „Zukunftschance Kinder – Bildung von                    erfolgreicher Beziehungsaufbau und die Ausrichtung an den konkreten in-
Anfang an“ mit dem Schwerpunkt der Sprachförderung, wurden die                      dividuellen Bedarfen der Kinder.
Richtlinien überarbeitet und am 24. März 2011 vom Jugendhilfeausschuss
erneut beschlossen.                                                                 Bei entsprechendem Bedarf hat die Aufnahme von Kindern innerhalb des
                                                                                    Jahres vor der Einschulung in die Fördermaßnahmen Vorrang.
Hier sind u. a. Kriterien zur Personalbemessung, das Antragsverfahren und
                                                                                    Die Sprachfördermaßnahmen umfassen keine therapeutische Behandlung
die Bewilligung erläutert.
                                                                                    von Störungen und Beeinträchtigungen der Sprachentwicklung oder des
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.05.2018 einstimmig eine Erhöhung           Sprechers.
des städt. Zuschusses zur Förderung der Fachkräfte von 15,0 auf bis zu
20,0 Vollzeitäquivalente, befristet für die Jahre 2019 bis einschließlich           Die Fördermaßnahmen werden von Personen durchgeführt, die fachlich
                                                                                    geeignet sind, Kindern Deutsch bzw. Deutsch als Zweitsprache handlungs-
2023, beschlossen.
                                                                                    begleitend und erlebnisbezogen zu vermitteln. Dies ist insbesondere der
Auch mit Blick auf Familien mit Fluchterfahrung erhält die Arbeit dieser            Fall, wenn sie das Kompetenzprofil der trägerübergreifenden Rahmenver-
Fachkräfte eine zunehmende Bedeutung. Der Spracherwerb und das                      einbarung zum Einsatz und zur Qualifizierung von Sprachförderkräften in
Kennenlernen unserer kulturellen Vorstellungen und Werte sind wesentlich            rheinland-pfälzischen Kindertagesstätten erfüllen bzw. eine Qualifizierung
für die Integration der Kinder und damit elementar für ihren weiteren               zur Sprachförderkraft nach dieser Rahmenvereinbarung absolviert haben.
Lebensweg. Außerdem sind sie Ausdruck unserer Willkommenskultur.                    Bei allen Kindern, die keine Kindertagesstätte besuchen, besteht eine Ver-
                                                                                    pflichtung zur Feststellung des Sprachförderbedarfs durch die zuständige

                                                                               10
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung                                                                                                                  2020/2021

Grundschule. Die Kindergärten, die sich am Sprachförderprogramm beteili-            Weitere Informationen sind zu finden unter
gen, sind verpflichtet, Kinder in die Sprachfördermaßnahmen einzubezie-
                                                                                    https://kita.rlp.de/de/themen/sprachbildung/
hen, die nach § 64a des Schulgesetzes zur Teilnahme an Sprachförder-
maßnahmen verpflichtet werden.                                                      https://www.koblenz.de/leben-in-
                                                                                    koblenz/familie/kindertagesbetreuung/kindertagesstaetten/sprachbildung-
Voraussetzung für die Förderung ist die Benennung einer „qualifizierten
                                                                                    sprachfoerderung/
internen Sprachförderkraft innerhalb des Teams“ im Rahmen der vorhan-
denen Personalressourcen der Einrichtung. Hintergrund ist die Einbindung
des Themas in das Team und damit die Nachhaltigkeit von sprachlicher
Bildung.                                                                            2.2.       Kooperationen von Kindertagesstätten
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung
vom 27.01.2017 - Sprachliche Bildung und Sprachförderung in Kinderta-               2.2.1.     Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule im
gesstätten – Kurz „Sprache“ wird die Förderung der zusätzlichen Sprach-                        Bereich der Kindertagesbetreuung und im
fördermaßnahmen als Personalkostenzuschuss für eine Sprachförderkraft                          Bildungsbereich
in Höhe von 2.640 € für 120 Stunden und jeweils einem Materialkostenzu-             Der Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule ist eine ent-
schuss in Höhe von 50 € für ein Kindergartenjahr gewährt.                           scheidende Schnittstelle in der Bildungsbiografie eines Kindes. Ein positiv
Bis zu 25% der tatsächlich geleisteten Stunden kann für Vor- und Nachbe-            gestalteter Übergang mit allen Beteiligten ist ein wesentlicher Beitrag für
reitung, sowie, in Abstimmung mit der Einrichtungsleitung, für Kooperati-           sein gelingendes Aufwachsen.
onsgespräche mit dem Team und für Elterngespräche genutzt werden.                   Die Zusammenarbeit von Kindertagesstätte und Grundschule ist daher ein
Der Träger kann pro Einrichtung, unabhängig von der Beantragung einer               wichtiger Bestandteil der Qualitätsentwicklung im Bereich Bildung und Be-
Sprachfördermaßnahme, bis zu 1.200 € für Projekt- und Sachkosten bean-              treuung.
tragen, die den Auf- und Ausbau von Kooperations- und Vernetzungsstruk-             Seit 27.01.2017 die Bezuschussung von Maßnahmen auf der Grundlage
turen mit dem thematischen Schwerpunkt „Sprache“ zum Ziel haben. Wei-               der Verwaltungsvorschrift des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Bil-
terhin kann diese Förderung auch für Fortbildungskosten außerhalb des               dung zur Vorbereitung des Übergangs von der Kindertagesstätte zur
Landesfortbildungsprogramms, für Referentenkosten für Teamfortbildungen             Grundschule – Kurz „Übergang“ – möglich.
oder Materialien zum Themenschwerpunkt Sprache in Anspruch genom-
men werden.                                                                         Ziel der Förderung ist es, die pädagogischen Fachkräfte im Rahmen ihres
                                                                                    Auftrags nach § 2 a Abs. 2 und 3 KitaG darin zu unterstützen, den Über-
Die Steuerungsverantwortung für die Durchführung der Sprachfördermaß-               gangsprozess konzeptionell in enger Zusammenarbeit mit den Grundschu-
nahmen liegt bei den Jugendämtern. Diese erhalten seitens des Landes ein            len gemeinsam mit den Eltern zu gestalten. Förderfähig sind Kooperati-
Budget zugewiesen, mit dem eine Gesamtplanung für den Jugendamtsbe-                 onsmaßnahmen von Kita und Grundschule, gemeinsame Projekte und Ak-
zirk zu steuern ist. Der Träger stellt den Antrag online beim Jugendamt. Die        tivitäten zur Gestaltung des Übergangs, gemeinsame eintägige Fortbil-
Bewilligung des Jugendamtes an die zugelassenen Träger erfolgt automa-              dungsveranstaltungen, sowie innovative Maßnahmen, die eine Wirkung
tisiert aus dem System.                                                             über den Jugendamtsbezirk hinaus entfalten.
Für das Kindergartenjahr 2020/21 steht ein Budget in Höhe von 188.775 €             Für das Kindergartenjahr 2020/21 steht ein Budget in Höhe von 12.974 €
zur Verfügung.                                                                      zur Verfügung.

                                                                               11
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung                                                                                                                     2020/2021

Auf der Grundlage der genannten Verwaltungsvorschrift beantragt der Trä-              gebote unter Beteiligung von vier Kindertageseinrichtungen begonnen wer-
ger der Kindertagesstätte die geplanten Einzelmaßnahmen beim zuständi-                den:
gen Jugendamt. Bei einrichtungsübergreifenden Kooperationen beantragen
                                                                                          Kath. Kita Maria Hilf in Koblenz-Lützel
die Träger für die jeweilige Kindertagesstätte den auf sie entfallenden Anteil
der Förderung. In einem Trägerverbund wird ein Hauptverantwortlicher be-                  Kath. Kita St. Konrad in Koblenz-Metternich
nannt, der die Antragstellung für alle Kindertagesstätten im Verbund über-                Spiel- und Lernstube „Im Kreutzchen“ des Caritasverbands sowie
nimmt.
                                                                                          Städt. Spiel- und Lernstube „Pusteblume“ in Koblenz-Neuendorf
Als grundsätzliche Orientierung dient die Handreichung des Ministeriums
für Bildung vom November 2016 „Erfolgreiches Gestalten des Übergangs                  Seit Januar 2015 beteiligt sich als fünfter Standort auch die
von der Kindertagesstätte in die Grundschule“.                                            Kita Kunterbunt der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e. V. in
Weitere Informationen sind zu finden unter                                                Koblenz-Rauental am Programm.
https://kita.rlp.de/de/themen/uebergang/                                                  Die Kath. Kita Maria Hilf in Koblenz-Lützel ist Ende 2019 aus dem
                                                                                          Programm ausgeschieden.
https://www.koblenz.de/leben-in-
koblenz/familie/kindertagesbetreuung/kindertagesstaetten/kindertagesstaett            Die anderen Einrichtungen werden im Jahr 2020 ihre Arbeit weiterführen.
en-und-schule/                                                                        Der konkrete Bedarf der Familien wird anhand von Fragebögen und in per-
                                                                                      sönlichen Gesprächen ermittelt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die nied-
                                                                                      rigschwellige Angebotsstruktur gute Zugänge zu den Familien ermöglicht.
2.2.2.     Landesprogramm Kita!Plus                                                   Etabliert haben sich regelmäßig stattfindende Elterncafés, Bewegungsan-
Das Landesprogramm „Kita!Plus: Gemeinsam mit Eltern: Das Kind im Blick“               gebote für Eltern und Kinder, Stadtteilerkundungen und Exkursionen, ge-
beabsichtigt eine konsequente Weiterentwicklung der Kindertagesstätten in             meinsame Vater-Kind-Aktionen, Kreativangebote sowie Kochkurse.
Rheinland-Pfalz. Es baut auf der bereits in den vergangenen zehn Jahren               Darüber hinaus wird die Arbeit mit Familien mit Fluchterfahrung in
von allen Verantwortungsträgern und insbesondere von den Teams in den                 einzelnen Stadtteilen unterstützt.
Kindertagesstätten vor Ort in qualitativer Hinsicht in den Kindertagesstätten
erbrachten professionellen frühpädagogischen Leistung auf, die Kinder von             Weitere Informationen sind zu finden unter
Beginn an zu fördern. Basis sind die Bildungs- und Er-                                https://kita.rlp.de/de/themen/kitaplus-kita-im-sozialraum/
ziehungsempfehlungen und die Empfehlungen zur Qualität der Erziehung,
Bildung und Betreuung in Kindertagesstätten in RLP (Ministerium für In-               https://www.koblenz.de/leben-in-
tegration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen 2012).                                  koblenz/familie/kindertagesbetreuung/kindertagesstaetten/landesprogramm
                                                                                      -kita-plus/

2.2.2.1.   Kita!Plus - Säule I „Kita im Sozialraum“
                                                                                      2.2.2.2.    Kita!Plus - Säule II „Familienbildung im Netzwerk“
Nach ersten Planungsschritten in 2012 konnte in Koblenz im Jahr 2013 mit
der Umsetzung der familienbildenden und niedrigschwellig angelegten An-               2013 wurde in Zusammenarbeit des Jugendamtes der Stadt Koblenz mit
                                                                                      der Kath. Familienbildungsstätte und den am Landesprogramm beteiligten

                                                                                 12
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung                                                                                                                     2020/2021

Einrichtungen die Konzeption „Sozialraumorientierte Familienbildung im                Rechtssicherheit bei der Vergabe von Kitaplätzen zu schaffen. Hierfür wur-
Rahmen des Landesprogramms Kita!Plus“ fertig gestellt. Die Konzeption ist             de in enger Abstimmung mit den freien Trägern Koblenzer Kindertagesstät-
Grundlage der gemeinsamen Arbeit mit dem Ziel, die Eltern- und Familien-              ten die Kitasoftware der Firma Little-Bird GmbH ausgewählt und wird den
bildung weiter auszubauen.                                                            Kindertagesstätten kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Entwicklung und
                                                                                      Umsetzung der Kitasoftware erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Kommu-
Ein weiterer Schritt in der Arbeit im Netzwerk Familienbildung des Landes-
                                                                                      nalen Gebietsrechenzentrum der Stadt Koblenz und des Jugendamtes. Alle
programms Kita!Plus ist die seit 2014 bestehende Vernetzung mit den
                                                                                      beteiligten Träger und Kita-Leitungen werden regelmäßig in der
„Frühen Hilfen“ im Rahmen des „Netzwerks Kindeswohl“. Auf Grundlage
                                                                                      Handhabung des Systems geschult.
der Konzeption „Familienbildung im Kontext Frühe Hilfen“ (2015) besteht
eine aktive Mitarbeit in der AG Frühe Hilfen nach § 78 SGB VIII.                      Koblenzer Eltern können über das Kita-Elternportal alle Einrichtungen
                                                                                      bequem von zu Hause aus ansehen, einzelne ansteuern und sich bei-
Ein weiterer Schwerpunkt der Akteure ist, familienbildende Maßnahmen für
                                                                                      spielsweise über pädagogische Konzepte, Räumlichkeiten, Besonderhei-
Familien mit Fluchterfahrung mit Kindern im Alter von unter 6 Jahren
                                                                                      ten, Betreuungsarten und Öffnungszeiten informieren. Nach entsprechen-
aufzuzeigen und weiter zu entwickeln.
                                                                                      der Registrierung können Eltern ihren Betreuungswunsch an die von ihnen
Die Auswertung der Ermittlung von Bedarfen von Familien mit                           favorisierten Kindertagesstätten richten. Sobald die Eltern mit einer der
Grundschulkindern hat gezeigt, dass es eine gute Vernetzung                           ausgewählten Kindertagesstätten einen Betreuungsvertrag geschlossen
unterschiedlicher Akteure in den Stadtteilen gibt.                                    haben, werden die Vormerklisten der anderen Einrichtungen entsprechend
In enger Zusammenarbeit mit der Koordinatorin des „Netzwerks Familien-                korrigiert und bereinigt.
bildung“ der Kath. Familienbildungsstätte Koblenz e.V. sowie dem „Netz-               Mit der Einführung der Kitasoftware wurde ein für alle Seiten einheitlicher
werk Kindeswohl“ wird das gesamte Spektrum von Familienbildung sozial-                Anmelde- und Platzvergabeprozess geschaffen. Zudem wird die Bedarfs-
raumorientiert in Koblenz weiterentwickelt. Ergänzend gibt es eine                    planung unterstützt und durch die Verbesserung der Kita-Belegung werden
Kooperation mit dem Bildungsbüro der Stadtverwaltung.                                 die negativen wirtschaftlichen Folgen von Fehl- oder Minderbelegungen
Weitere Informationen sind zu finden unter                                            reduziert.

http://www.ism-                                                                       Der Vorteil der Nutzung des Kita-Elternportals für die Eltern besteht darin,
mz.de/fileadmin/uploads/Downloads/Handbuch_FaBi_im_Netzwerk.pdf                       dass sie sich online einen Überblick über die in Frage kommenden Einrich-
                                                                                      tungen verschaffen können, der Anmeldeprozess in nur wenigen Schritten
https://www.koblenz.de/leben-in-koblenz/familie/familienbildung-im-                   abgeschlossen werden kann und alle gestellten Betreuungsanfragen stets
netzwerk/                                                                             übersichtlich und aktuell vor Augen haben.

                                                                                      2.4.       Betriebliche Kindertagesbetreuung
2.3.       Kita-Elternportal                                                          Die Betriebliche Kindertagesbetreuung gewinnt zur Sicherung einer Ver-
Die Stadt Koblenz führte zum 18.01.2018 das Kita-Elternportal der Stadt               einbarkeit von Familie und Beruf mehr und mehr an Bedeutung.
Koblenz zur Vergabe von Kitaplätzen in allen Koblenzer Kindertagesstätten             Für Betriebe stellt sie eine Möglichkeit dar, Fachpersonal dauerhaft an den
ein. Im Fokus stand das Ziel, für alle Beteiligten (Eltern, Kita-Leitung, Trä-        Betrieb zu binden und jungen Eltern die frühe Rückkehr an den Arbeitsplatz
ger und auch die Stadt Koblenz) Vereinfachungen, Transparenz und                      zu ermöglichen. Für die jungen Eltern bedeutet die Betreuung des Kindes

                                                                                 13
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung                                                                                                                    2020/2021

direkt am Arbeitsplatz, dass sie kurze Wege haben, ihre individuellen Be-               In  der    jährlichen   Fortschreibung      der   Kindertagesstätten-
dürfnisse leichter einbringen können, in Not- oder Krisensituationen schnell             bedarfsplanung sind die betrieblich genutzten Plätze auszuweisen.
beim Kind sein können und die Betreuungszeit individuell auf die Arbeitszeit
                                                                                        Für alle Kinder, die im Rahmen einer betrieblichen Vereinbarung be-
abgestellt werden kann.
                                                                                         treut werden, zahlt das Jugendamt die gesetzlichen Anteile an den
Das rheinland-pfälzische Kindertagesstätten-Gesetz (KitaG) beinhaltet zur                Personalkosten nach § 12 KitaG, die auch die Landeszuweisung ent-
betrieblichen Kindertagesbetreuung folgende Regelungen in § 10 Abs. 3                    halten.
und 4:
                                                                                        Die Eltern bleiben zur Zahlung des Elternbeitrages verpflichtet.
    "(3) Betriebe und öffentliche Einrichtungen, die für den Bedarf ihrer
                                                                                        Vereinbarungen zwischen freien Trägern und Betrieben bzw. öffentli-
    Angehörigen und Mitarbeiter ein besonderes Interesse an einer stand-
                                                                                         chen Einrichtungen bedürfen der Zustimmung des Jugendamtes nach
    ortgebundenen Kindertagesstätte haben, ohne anerkannte Träger der
                                                                                         § 10 Abs. 4 KitaG.
    freien Jugendhilfe zu sein, können für deren Errichtung und Betrieb auf
    Grund besonderer Vereinbarung mit dem Träger des Jugendamtes                        In diesen Vereinbarungen ist die Beteiligung des Betriebes oder der
    Förderung wie eine im Bedarfsplan ausgewiesene Kindertagesstätte                     öffentlichen Einrichtung an den Kosten des Trägers detailliert aufzu-
    erhalten, soweit dieser dadurch an anderer Stelle von im Bedarfsplan                 führen.
    vorgesehenen Maßnahmen entlastet wird.                                              Sofern die Vereinbarung mit den Trägern eine anteilige Erstattung der
    (4) Betriebe und öffentliche Einrichtungen können für den Bedarf ihrer               Sachkosten durch den Betrieb beinhaltet, entfällt der anteilige freiwil-
    Angehörigen und Mitarbeiter mit dem Jugendamt die Belegung von                       lige Sachkostenzuschuss der Stadt Koblenz für die vom Betrieb be-
    Plätzen in Kindertagesstätten des Bedarfsplanes vereinbaren. Eine                    anspruchten Plätze.
    Vereinbarung mit Trägern bedarf der Genehmigung des Jugendamtes.                    Im Rahmen der betrieblichen Kindertagesbetreuung sind die Träger
    Bestandteil der Vereinbarung ist die angemessene Beteiligung des                     berechtigt, auswärtige Kinder aufzunehmen. In diesen Fällen bean-
    Betriebes oder der öffentlichen Einrichtung an den Kosten des Trä-                   tragt das Jugendamt nach § 10 Abs. 4 Satz 4 KitaG beim Land Zu-
    gers. Werden diese Belegplätze an Kinder mit einem Wohnsitz in                       weisungen zur Erstattung der anteilig getragenen Personalkosten.
    Rheinland-Pfalz außerhalb des Jugendamtsbezirks vergeben, so kann                    Sofern diese seitens des Landes nicht erstattet werden, müssen sie
    das Jugendamt beim Land Zuweisungen zur Erstattung der von ihm                       vom Arbeitgeber aufgebracht werden.
    anteilig getragenen Personalkosten beantragen. Dies gilt auch für Be-
    legplätze in Einrichtungen nach Abs. 3."                                        Am 29.05.2008 hat der Jugendhilfeausschuss beschlossen, dass mindes-
                                                                                    tens 50% der Belegplätze bzw. betrieblichen Plätze jeweils für Kinder aus
Der Jugendhilfeausschuss hat am 22.05.2007 u.a. die folgenden Eckpunkte             der Stadt Koblenz zur Verfügung stehen müssen. Diese Plätze werden in
für den Ausbau der betrieblichen Kindertagesbetreuung in Koblenz be-                der Bedarfsplanung entsprechend berücksichtigt.
schlossen:
                                                                                    Die nachfolgende Aufstellung zeigt, welche betrieblichen Angebote zwi-
    Die Stadt Koblenz möchte die betriebliche Kindertagesbetreuung in              schenzeitlich in Koblenz vorhanden sind.
     Kindertagesstätten fördern und in Zusammenarbeit mit den freien
     Trägern die hierfür notwendigen Rahmenbedingungen schaffen.

                                                                               14
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung                                                                                                                                                                                                                                                                                                      2020/2021

    Tabelle 2.4-1: Betriebliche Kindertagesbetreuung in Koblenz (Ausbaustand am 01.03.2020)

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Kinder von außerhalb
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     rheinland-pfälzischen
                                                                                                                                                                                                                                                                    Belegrechte f. Betrieb
                                                                                                                                                       Gruppen insgesamt

                                                                                                                                                                                                   Kindergartenplätze

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         des JA-Bezirks
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         max. Zahl der
                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Koblenzer Kinder
                                                                                                                                                                                                                                             Plätze insgesamt
                                                                                                   Einrichtung
                                                                                                                  Beteiligte Betriebe/    Status der

                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Kontingent für
                                                                                                                                                                               Krippenplätze
      Lfd. Nr.                Träger der Kita                       Einrichtungs-Name                 oder
                                                                                                                    Organisationen        Maßnahme

                                                                                                                                                                                                                            Hortplätze
                                                                                                   Belegplätze

                 Studierendenwerk Koblenz                  Kinderhaus des Studierendenwerks
         1       Universitätsstraße 1                      Konrad-Zuse-Straße 3                   Einrichtung    Hochschule Koblenz      Bestand                           5          34                     36                          -            70                                     70             35                    35
                 56070 Koblenz                             56075 Koblenz-Karthause
                 Studierendenwerk Koblenz                  Kindertagesstätte "Bullerbü"
                                                                                                                 Universität Koblenz-
         2       Universitätsstraße 1                      Universitätsstraße 1                   Einrichtung                            Bestand                           5          34                     36                          -            70                                     70             35                    35
                                                                                                                 Landau
                 56070 Koblenz                             56070 Koblenz-Metternich
                 Stadt Koblenz                             Kindertagesstätte Eulenhorst
                                                                                                                 Stadtverwaltung
         3       Postfach 201551                           Im Eulenhorst 1a                       Belegplätze                            Bestand                           1                   7                        8                -            15                                     15                8                    7
                                                                                                                 Koblenz
                 56015 Koblenz                             56072 Koblenz-Metternich
                 Caritasverband Koblenz e.V.               Haus für Kinder "Kemperhof"
         4       Hohenzollernstr. 118-120                  Koblenzer Str. 115-155                 Belegplätze    Klinikum Kemperhof      Bestand                           5          20                     35                          6            61                                     61             31                    30
                 56068 Koblenz                             56073 Koblenz-Moselweiß
                                                           Betriebs-Kita Bischöfliches Cusanus-
                 Kita gGmbh Koblenz
                                                           Gymnasium
         5       An der Kreuzkirche 5                                                             Einrichtung    Bistum Trier            Bestand                           1          10                                -                -            10                                     10                5                    5
                                                           Hohenzollernstr. 13
                 56077 Koblenz
                                                           56068 Koblenz
                 Katholisches Klinikum Koblenz-Montabaur                                                         Kath. Klinikum
                                                           Betriebs-Kita "Marienkäfer"
                 gGmbH                                                                                           Koblenz-Montabaur,
         6                                                 Rudolf-Virchow-Str. 7-9                Einrichtung                            Bestand                           4          20                     44                          -            64                                     64             32                    32
                 Kardinal-Krementz-Str. 1-5                                                                      Lotto, Sparkasse
                                                           56073 Koblenz
                 56073 Koblenz                                                                                   Koblenz
                 Evangelische Kirchengemeinde Koblenz-     Betriebs-Kita Compu-Group im
                                                                                                                 Compu-Group, evt.
                 Lützel                                    Technologiezentrum
         7                                                                                        Einrichtung    benachbarte             Bestand                           3          27                                8                -            35                                     35             18                    17
                 Bodelschwinghstr. 8                       Maria Trost 21
                                                                                                                 Unternehmen
                 56070 Koblenz                             56070 Koblenz
                 Evangelische Kirchengemeinde Koblenz-
                                                           Evangelische Kita Bodelschwingh
                 Lützel                                                                                          Altenhilfeeinrichtung
         8                                                 Bodelschwinghstr. 8                    Belegplätze                          Bestand                             1                   2                        -                -                      2                            2                 1                    1
                 Bodelschwinghstr. 8                                                                             "Herberge zur Heimat"
                                                           56073 Koblenz
                 56070 Koblenz
                                                           Kita "Bilingoo"
         9       Bilingoo GmbH und Co. KG                  Jakob-Kaiser-Straße 6                  Belegplätze    Diverse Arbeitgeber     Bestand                           3          21                     24                          -            45                                     45             23                    22
                                                           56076 Koblenz
                 Dussmann Kulturkindergarten gGmbH         "Lazarett-Zwerge"                                     BWZK- und andere
        10       Schützenstr. 25                           Rübenacher Straße 170                  Einrichtung    Bundeswehr-             Bestand                           3          10                     44                          -            54                                     54             27                    27
                 10117 Berlin                              56072 Koblenz                                         Bedienstete
                 Debeka AG
                                                                                                                 Debeka am Standort
        11       Ferdinand-Sauerbruch-Str.                 Betriebs-Kita der Debeka               Einrichtung                            Planung                           3          27                                8                -            35                                     35             18                    17
                                                                                                                 Koblenz
                 56073 Koblenz
                                                           ganze Einrichtungen                         7         Bestand                     10                 31              185                  235                             6         426                                426                   215                     211
     SUMMEN                                                Kitas mit Belegplätzen                      4         in Planung                   1                  3               27                    8                             0          35                                 35                    18                      17
                                                           Gesamt                                      11        Gesamt                      11                 34              212                  243                             6         461                                461                   233                     228

                                                                                                                      15
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung                                                                                                                   2020/2021

                                                                                    Auf der Grundlage der Beschlussfassung des Stadtrates werden laufende
2.5.       Kindertagespflege                                                        Geldleistungen an die Tagespflegepersonen gewährt, die nach dem
Durch die Neuformulierung des § 24 SGB VIII wurde – wie unter 1.1 darge-            Betreuungsumfang gestaffelt sind. In seiner Sitzung am 24.05.2018 hat der
stellt – auch der Bereich der Kindertagespflege noch einmal gesetzlich ver-         Stadtrat die Erhöhung der laufenden Geldleistung ab 01.05.2018
ändert.                                                                             beschlossen. Detailinformationen können der Satzung der Stadt Koblenz
                                                                                    über die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag für die Betreuung in
Auf der Webseite „www.kindertagespflege-koblenz.de“ sind die Informatio-            Kindertagespflege sowie der ab 01.05.2018 gültigen Beitragstabelle unter
nen rund um die Kindertagespflege in Koblenz zusammengefasst.                       www.kindertagespflege-koblenz.de (Downloads) entnommen werden. In der
Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform. Seit dem           Satzung wird auch die pauschalierte Kostenbeteiligung der Eltern an den
01.08.2013 besteht für Kinder ab dem ersten Lebensjahr der gleichrangige            Leistungen der Kindertagespflege nach § 90 Abs. 1 SGB VIII definiert.
Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Ta-            Diese richtet sich nach dem durchschnittlichen wöchentlichen Betreuungs-
gespflege – hierdurch wurde die Kindertagespflege verstärkt in den Fokus            umfang, dem Einkommen der Eltern und der Anzahl der im Haushalt
gerückt.                                                                            lebenden zu berücksichtigenden Kinder.
Kindertagespflege zeichnet sich in ihrem Angebot insbesondere durch indi-           Auf der vorgenannten Internetseite, finden sich darüber hinaus detaillierte
viduelle Bedarfsausrichtung und eine hohe Flexibilität aus. Sie bietet vor          Informationen zu den Informations- und Unterstützungsangeboten des
allem in den ersten Lebensjahren eine familiennahe Betreuung, bei der die           Jugendamtes für die an einer Tätigkeit als Tagespflegeperson Interessierte.
individuellen Bedürfnisse berücksichtigt werden können.                             Die fachliche Qualifikation der Tagespflegepersonen orientiert sich am Cur-
Die Tagesmutter / der Tagesvater hat die Möglichkeit und die Zeit, sich ein-        riculum des Deutschen Jugendinstituts (DJI) „Qualifizierung in der Kinderta-
zelnen Kindern intensiv zuzuwenden. Kinder in Tagespflege werden von ein            gespflege“. Seit Januar 2012 erfolgt die Ausbildung in Zusammenarbeit mit
und derselben Person betreut, dieses ist insbesondere für Kinder unter drei         der Volkshochschule Koblenz. Zusätzlich werden von der Deutschen Ange-
Jahren aus entwicklungs-psychologischer Sicht ein bedeutsamer Aspekt.               stelltenakademie (DAA) vergleichbare Lehrgänge angeboten.
Auch besondere Betreuungszeiten, wie z. B. frühmorgens, abends oder am              Seit Juni 2013 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, eine Tagespflege-
Wochenende und an Feiertagen sind die Vorzüge der Kindertagespflege                 person fest anzustellen, um so ein Betreuungsangebot für bis zu fünf Kinder
und können eine flexible und wohnortnahe Alternative bzw. Ergänzung zu              von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bereit zu stellen. Auf diese Weise
Kindertageseinrichtungen sein. Die Kindertagespflege ist ein Angebot für            kann auch ein ergänzendes Betreuungsangebot bei Schicht- und Wochen-
Kinder von 0 - 13 Jahren.                                                           endarbeit vorgehalten werden.
Auf Landesebene wurden in einer überregionalen Arbeitsgruppe Empfeh-                Von der Möglichkeit, ein betriebliches Betreuungsangebot im Rahmen der
lungen zur Kindertagespflege erarbeitet, die durch Beschluss des                    Kindertagesbetreuung anzubieten haben folgende Firmen und Behörden
Jugendhilfeausschusses vom 20.09.2007 verbindlichen Charakter für                   Gebrauch gemacht:
Koblenz erhalten haben.                                                                 Lubberich GmbH Dental Labor
Durch die Änderungen des Kinderförderungsgesetzes - KiFöG liegen diese                  Grone Bildungszentrum
Empfehlungen zwischenzeitlich in einer überarbeiteten bzw. ergänzten Fas-
sung vor (Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses vom 8. Februar                     BAAINBw
2010).                                                                                  Soziales Netzwerk Koblenz e. V.

                                                                               16
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