Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2020-2021 - Stadt Koblenz
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Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2020/2021 Inhaltsverzeichnis 3.1.1. Kindertagesstätten-Plätze ............................................................................... 17 Vorwort der Jugenddezernentin der Stadt Koblenz .......................................................... 4 3.1.2. Kindertagesbetreuung in Kindertagespflege .................................................... 18 1. Rechtsgrundlagen ............................................................................................ 5 3.1.3. Schulische Betreuungsformen ......................................................................... 19 1.1. Der Rechtsanspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in 3.1.4. Kostenentwicklung ......................................................................................... 19 Kindertagespflege auf Bundesebene ................................................................. 5 3.1.4.1. Kostenerstattungen an freie Träger (Ausgleichszahlungen) .............................. 19 1.2. Der Rechtsanspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in 3.1.4.2. Betreuung auswärtiger Kinder......................................................................... 20 Kindertagespflege auf Landesebene .................................................................. 5 3.1.4.3. Betreuungsbonus............................................................................................ 20 1.2.1. Elternbeitragsfreiheit ........................................................................................ 7 3.1.4.4. Auswirkungen der Beitragsfreiheit im Kindergarten ........................................ 20 1.2.2. Rechtliche Vorgaben für die Kita-Bedarfsplanung .............................................. 7 3.1.4.5. Übernahme und teilweiser Erlass von Elternbeiträgen..................................... 22 1.2.3. Kindertagespflege ............................................................................................. 7 3.2. Umsetzung der Beschlüsse zur Kita-Bedarfsplanung ........................................ 22 1.2.4. Investitionskostenförderung ............................................................................. 7 3.3. Auswertung der Angaben zur Pflichtstatistik (Kita-Plätze und 1.3. Bundeskinderschutzgesetz ................................................................................ 8 Kindertagespflege) vom 01.03.2018 ................................................................ 22 2. Fachliche und strukturelle Entwicklungen in der Kindertagesbetreuung .......... 8 4. Bestands- und Bedarfsdaten für die Tagesbetreuung von Kindern in Koblenz 25 2.1. Personelle Ausstattung der Kindertageseinrichtungen ...................................... 8 4.1. Bereinigte Platzkapazitäten in den Planungsräumen ....................................... 25 2.1.1. Allgemeines zur Personalausstattung ................................................................ 8 4.2. Bestimmung von Bedarfskennwerten.............................................................. 27 2.1.2. Zusatzpersonal im Rahmen des § 2 Abs. 5 der Landesverordnung zur 4.3. Bestands- und Bedarfsdaten in planungsräumlicher Betrachtung .................... 30 Ausführung des KitaG ....................................................................................... 9 5. Maßnahmen zur Bedarfsdeckung ................................................................... 34 2.1.2.1. Leitungsfreistellung .......................................................................................... 9 5.1. Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ............................... 34 2.1.2.2. Förderung der interkulturellen Arbeit in der Kita ............................................... 9 5.1.1. Bedarfsgerechtes Angebot bei der Ganztags- und Über-Mittag-Betreuung ...... 34 2.1.3. Sprachförderung nach dem Landesprogramm ................................................. 10 5.1.2. Reduzierung von Kindergartenplätzen............................................................. 35 2.2. Kooperationen von Kindertagesstätten ........................................................... 11 5.2. Betreuung von Kleinkindern unter 3 Jahren in Kinderkrippen und in 2.2.1. Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule im Bereich der Kindertagespflege ........................................................................................... 35 Kindertagesbetreuung und im Bildungsbereich ............................................... 11 5.2.1. Anpassung von Kinderkrippenplätzen ............................................................. 35 2.2.2. Landesprogramm Kita!Plus ............................................................................. 12 5.2.2. Erweiterung des Angebots an Kindertagespflege ............................................. 35 2.2.2.1. Kita!Plus - Säule I „Kita im Sozialraum“ ............................................................ 12 5.3. Betreuung von Schulkindern ........................................................................... 35 2.2.2.2. Kita!Plus - Säule II „Familienbildung im Netzwerk“ .......................................... 12 5.3.1. Anpassung des Angebots an Hortplätzen......................................................... 35 2.3. Kita-Elternportal ............................................................................................. 13 5.3.2. Angebot an Kindertagespflege für Schulkinder ................................................ 36 2.4. Betriebliche Kindertagesbetreuung ................................................................. 13 5.4. Betreuung von Kindern mit körperlichen, seelischen oder geistigen 2.5. Kindertagespflege ........................................................................................... 16 Beeinträchtigungen ........................................................................................ 36 3. Rückschau ...................................................................................................... 17 5.5. Betreuung von Kindern aus Migrantenfamilien ............................................... 36 3.1. Entwicklung von Kosten und Leistungen in 2018 ............................................. 17 Anhang ....................................................................................................................... 37 3
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2020/2021 Vorwort der Jugenddezernentin der Stadt Koblenz Zum letzten Mal erscheint die jährliche Kita-Bedarfsplanung in ihrer Zusammenhang mit der Herstellung des Neubaugebiets im bisher gewohnten Form. Durch die Änderung der landesrechtlichen Rosenquartier – und vor allem eine bis zu acht Gruppen umfassende Grundlage infolge der Einführung eines neuen Kindertagesstätten- Kita auf dem Gelände der ehemaligen Overbergschule im Stadtteil Gesetzes (KiTaG), das bereits Ende 2019 in seinen ersten Goldgrube beschlossen worden sind, wird es nun vorrangig darauf Bestandteilen in Kraft getreten ist, dessen wesentliche ankommen, die in den Vorjahren bereits beschlossenen Veränderungen aber erst zum 1. Juli 2021 greifen werden, wird sich Baumaßnahmen abzuschließen bzw. erst einmal zu beginnen. auch das „Gesicht“ der Kita-Bedarfsplanung verändern müssen. Und wenn diese Kitas dann fertiggestellt sein werden, wird es In Zukunft wird es eine textlich stark gekürzte Version des Kita- weiterer großer Anstrengungen bedürfen, sie auch mit Bedarfsplans geben. Er wird sich auf die wichtigsten Veränderungen ausreichendem Personal auszustatten, denn der Fachkräftemangel in der örtlichen Kita-Landschaft beschränken, die sich aus dem ist gerade im Bereich der Erziehungsberufe ein großes Problem. demografischen Wandel, den Rechtsansprüchen der Eltern auf eine Es gibt also viel zu tun! wohnortnahe Kindertagesbetreuung und auf die Umsetzbarkeit der Vorschriften aus dem KiTaG ergeben. Eine Übersicht der im Mit den vereinten Kräften von freien Trägern, von Jugendamt und Bedarfsplan jeweils ausgewiesenen Koblenzer Kitas wird dann von Jugendpolitik werden wir auch diese Herausforderungen in ebenso integraler Bestandteil des jährlichen Bedarfsplans sein wie Koblenz meistern, dessen bin ich mir gewiss! ein Maßnahmenpaket, das zur Erfüllung der absehbar noch ungedeckten Bedarfe erforderlich ist. Herzlichst Ihre So viel zum Ausblick auf das, was uns im kommenden Jahr an dieser Stelle erwartet. Der hiermit nun vorgelegte Kita-Bedarfsplan hat daher auch nur eine zeitliche Perspektive bis Mitte des Jahres 2021. Er beschreibt nach bewährter Methodik die noch geltenden Grundlagen für die Kita-Arbeit, hält Rückschau auf das abgelaufene Kita-Jahr, weist die relevanten Bedarfszahlen für den kommenden Planungszeitraum aus und beschreibt generell die erforderlichen Maßnahmen, noch ohne diese im Einzelnen den jeweiligen Kitas Ulrike Mohrs zuzuweisen. Bürgermeisterin Dieser zweite Planungsschritt ist auch in diesem Jahr wieder zeitgleich mit der Erstellung des Bedarfsplans selbst erfolgt. Nachdem zuletzt als größere Vorhaben eine neue Kita in Lützel – im 4
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2020/2021 In allen Fällen richtet sich der Umfang der täglichen Förderung nach dem 1. Rechtsgrundlagen individuellen Bedarf. 1.1. Der Rechtsanspruch auf Förderung in In § 24 Abs. 5 ist eine Verpflichtung für die Jugendämter wie folgt festge- Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege auf schrieben worden: Bundesebene „Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder die von ihnen beauftragten Stellen sind verpflichtet, Eltern oder Elternteile, die Leistungen nach den Seit dem 01.08.2013 ist der Rechtsanspruch für Kinder, die das erste Le- Absätzen 1 bis 4 in Anspruch nehmen wollen, über das Platzangebot im bensjahr vollendet haben, in Kraft. Die ab diesem Zeitpunkt geltende Rege- örtlichen Einzugsbereich und die pädagogische Konzeption der Einrich- lung des § 24 SGB VIII sieht folgende Bestimmungen vor: tungen zu informieren und sie bei der Auswahl zu beraten.“ Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Ein- richtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn 1.2. Der Rechtsanspruch auf Förderung in diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege auf und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder Landesebene die Erziehungsberechtigten Neben der unter Kapitel 1.1. dargestellten Rechtslage auf Bundesebene gilt der seit dem 01.08.2010 in § 5 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Kinder- 1. einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufneh- tagesstättengesetzes (KitaG) festgelegte Rechtsanspruch nach Lan- men oder Arbeit suchend sind, desrecht. Hiernach haben Kinder vom vollendeten zweiten Lebensjahr bis 2. sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbil- zum Schuleintritt Anspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung im Kin- dung oder Hochschulausbildung befinden oder dergarten. Das Jugendamt hat zu gewährleisten, dass für jedes Kind ein 3. Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhal- Kindergartenplatz in zumutbarer Entfernung zur Verfügung steht. Die Ver- ten. pflichtung des Jugendamtes zur Bereitstellung eines Platzes erstreckt sich nach § 5 Abs. 2 KitaG auf ein Angebot vor- und nachmittags. Den Wün- Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung schen der Eltern nach Angeboten, die auch eine Betreuung über Mittag mit des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Ta- Mittagessen einschließen, soll Rechnung getragen werden. geseinrichtung oder in Kindertagespflege. Dieser Rechtsanspruch für zweijährige Kinder kann auch in Kinderkrippen Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt erfüllt werden, wenn für diese nicht ausreichend Plätze in Kindergärten zur Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentli- Verfügung stehen. chen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kinder aus Asylbewerber- und Flüchtlingsfamilien haben einen Anspruch Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespfle- nach § 24 Abs. 2 SGB VIII, wenn die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 SGB ge gefördert werden. VIII gegeben sind. Hiernach können Ausländer Leistungen der Jugendhilfe beanspruchen, wenn sie rechtmäßig oder auf Grund einer ausländerrechtli- Für Kinder im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot in Ta- chen Duldung ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Unabhängig geseinrichtungen vorzuhalten. von der Frage, ob ein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz geltend gemacht werden kann, haben sich Jugendamt und freie Träger darauf geeinigt, allen 5
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2020/2021 Kindern einen Platz zur Verfügung zu stellen, wenn sie in Koblenz gemel- Eine schematische Übersicht zur Rechtsanspruchs-Situation wird im Fol- det sind. genden wiedergegeben. Tabelle 1.2-1: Rechtsansprüche auf Kindertagesbetreuung Rechtsvorschrift Alter des Kindes § 24 SGB VIII KitaG Rheinland-Pfalz ...ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn 1. diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder Für eine Betreuung von Kleinkindern, die noch keinen Anspruch auf 2. der/die Erziehungsberechtigte(n) unter 1 Jahr Aufnahme in einen Kindergarten haben, soll das Jugendamt die a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder bedarfsgerechte Bereitstellung von Plätzen in für diese Altersgruppe Arbeit suchend sind, geeigneten Kindertagesstätten oder in Kindertagespflege b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder gewährleisten. Hochschulausbildung befinden oder c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhalten. 1 bis u 2 Jahre ...hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege… 2 bis u 3 Jahre … haben Anspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung im Kindergarten vor- und nachmittags. Kindergartenplatz soll in zumutbarer Entfernung angeboten werden. 3 Jahre bis ...hat Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der Wünschen nach Betreuung über Mittag mit Mittagessen soll Rechnung Schuleintritt öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese getragen werden. Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden Der Kindergarten soll in dem Jahr, welches der Schulpflicht Vorschulalter unmittelbar vorausgeht, möglichst von allen Kindern besucht werden. Bedarfsgerechte Bereitstellung von Plätzen in Horten oder anderen Schulalter Hierfür ist ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten Betreuungsformen, soweit nicht vom schulischen Bereich abgedeckt. Die Öffnungszeiten der Kindertagesstätten sind vom Träger unter Berücksichtigung des Wohls der Kinder festzulegen. Den Bedürfnissen alters-übergreifend insbesondere erwerbstätiger Eltern ist nach Möglichkeit Rechnung zu tragen. 6
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2020/2021 1.2.3. Kindertagespflege 1.2.1. Elternbeitragsfreiheit Für den Bereich der Kindertagespflege wurde § 1 Abs. 5 des KitaG wie Nach § 13 Abs. 3 KitaG ist ab dem 01.08.2010 der Besuch des Kindergar- folgt geändert: tens für Kinder vom vollendeten zweiten Lebensjahr an beitragsfrei. Diese Beitragsfreiheit gilt auch, wenn ein zweijähriges Kind eine Krippe besucht „Kindertagespflege wird von einer geeigneten Tagespflegeperson in und dem Kind kein Platz in einem Kindergarten angeboten werden kann. ihrem Haushalt, im Haushalt der oder des Personensorgeberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen außer in Kindertagesstätten ge- Für Kinder, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für leistet.“ Schulkinder sind weiterhin Elternbeiträge in der vom Jugendamt festgesetz- ten Höhe zu erheben. Durch die Neuregelung ist es ab Juni 2013 möglich, Tagespflege in eigens hierfür angemieteten Räumen oder beispielsweise in Räumen von Betrie- ben anzubieten. Näheres hierzu findet sich unter Kapitel 2.5. 1.2.2. Rechtliche Vorgaben für die Kita-Bedarfsplanung In der Landesverordnung zur Ausführung des KitaG sind die Grundsätze für 1.2.4. Investitionskostenförderung die Kindertagesstätten-Bedarfsplanung festgelegt. Hiernach ist der Be- darfsplan vom Jugendamt einheitlich für alle Kindertagesstätten nach An- Die Investitionskostenförderungen des Bundes und des Landes haben hörung der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe zu erstellen. Bei der entscheidend zum Gelingen des U3-Ausbaus in Koblenz beigetragen, auch Bedarfsplanung sind die örtlichen Lebensbedingungen, insbesondere die wenn die finanzielle Hauptlast von kommunaler Seite getragen wurde. Sozialstruktur sowie die voraussehbare Entwicklung des Einzugsbereiches Rückwirkend zum 30.06.2018 ist auf Landesebene eine neue zu berücksichtigen. Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Zuwendungen zu den Baukosten von Kindertagesstätten in Kraft getreten. Die verschiedenen bundes- bzw. landesrechtlichen Regelungen zum Rechtsanspruch sind bei der Bedarfsplanung zu berücksichtigen. Seit vie- Entsprechende Anträge können zum 15.04. und 15.10. eines Jahres len Jahren erfolgt hierzu eine Abstimmung mit den Trägern und Fachkräf- gestellt werden und sind bis zum 31.12.2021 abzuschließen sowie bis zum ten der Kindertagesstätten in Koblenz sowie mit Elternvertretern in der „Ar- 30.03.2022 abzurechnen. beitsgemeinschaft Kindertagesbetreuung (AG TaB)“, die sich nach der Mit dem „Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab Kommunalwahl 2014 nach Beschluss des Jugendhilfeausschusses neu 2017 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbe- konstituierte. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Erfahrungen der treuung“ vom 23.06.2017 stellt der Bund für die Jahre 2017 bis 2020 weite- einzelnen Träger und Fachkräfte in den Einrichtungen sowie die Belange re Mittel für die Schaffung zusätzlicher Kita-Plätze zur Verfügung. von Eltern Berücksichtigung finden. Die AG TaB bietet auch den Raum, Rheinland-Pfalz erhält 53.377.790 € aus dem bereit gestellten Maßnahmen zu besprechen und zu initiieren. Auf diesem Weg konnten in Bundessondervermögen. den vergangenen Jahren die zahlreichen Maßnahmen zur Erweiterung des Angebotes – insbesondere für Kinder unter 3 Jahren und die Entwicklung von Betreuungsangeboten für Kinder aus Flüchtlingsfamilien – effektiv ge- plant und umgesetzt werden. Eine wertvolle Unterstützung für die Bedarfsplanung erhält das Jugendamt auch durch die Kommunale Statistikstelle der Stadt Koblenz. 7
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2020/2021 1.3. Bundeskinderschutzgesetz 2. Fachliche und strukturelle Entwicklungen in der Kindertagesbetreuung Personelle Das zum 01.01.2012 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen – Bundeskinderschutzgesetz – hat Ausstattung der Kindertageseinrichtungen für die Kindertagesstätten hinsichtlich des Schutzauftrages eine dauerhaft hohe Bedeutung. Einmal jährlich bietet das Jugendamt eine Fachveranstal- 2.1.1. Allgemeines zur Personalausstattung tung für Erzieherinnen und Erzieher an, um über das Zusammenwirken Damit die Trias von Erziehung, früher Bildung und Betreuung gut gelingen zwischen den Kindertageseinrichtungen und dem Jugendamt zu sprechen kann, ist die fachliche Arbeit in Kindertagesstätten geprägt von Aufmerk- und vorhandene Fragen und Unsicherheiten auszuräumen. samkeit, Achtsamkeit und Wertschätzung gegenüber allen Kindern und ih- ren Eltern, einer offenen Kommunikation und einem vertrauensvollen Mitei- Zweimal jährlich haben die Kindertagesstätten die Möglichkeit, Fragen zum nander. Datenschutz in ein sog. Datenschutzforum einzubringen, das von den Netzwerkkoordinatorinnen nach dem Landeskinderschutzgesetz von der Der beschlossene Ausbau der Kindertagesbetreuung, die verankerte Ein- Stadt Koblenz und dem Kreis Mayen-Koblenz organisiert wird. führung eines Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr und der Anspruch auf Qualität des Er- Die Kindertagesstätten haben den neu gefassten § 47 Satz 1 SGB VIII zu ziehungs-, Bildungs- und Betreuungsangebots haben in den vergangenen beachten, der die erlaubnispflichtigen Einrichtungen – also auch die Kinder- Jahren dazu geführt, dass der Bedarf an qualifizierten Fachkräften beson- tagesstätten – verpflichtet, „Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet ders in den Fokus gerückt ist. sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen, anzuzei- gen. Die Anzeige ist dem Landesjugendamt zu übermitteln. Die personelle Ausstattung der Kindertageseinrichtungen hat sich an der Fachkräftevereinbarung für Kindertagesstätten zu orientieren. Mit ihrer No- Auch die neuen Vorschriften des § 79a SGB VIII binden die Träger von vellierung vom 01.08.2013 wurde dem gestiegenen Bedarf an Kindertagesstätten hinsichtlich der Verpflichtung, Grundsätze und Maßstä- Fachpersonal Rechnung getragen und die Möglichkeiten zum Einsatz von be für die Bewertung der Qualität sowie geeignete Maßnahmen zu ihrer Personal erweitert. Auf diese Weise werden die erreichten Standards Gewährleistung weiterzuentwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu über- gesichert und die qualitative Weiterentwicklung in den Einrichtungen prüfen. Dazu zählen auch Qualitätsmerkmale für die Sicherung der Rechte gewährleistet. von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und ihren Schutz vor Ge- walt. Nach § 74 SGB VIII ist dies eine Voraussetzung für die öffentliche Durch das Landesgesetz zur Feststellung und Anerkennung im Ausland Förderung der Einrichtung. erworbener Berufsqualifikationen wird Personen, die im Ausland einen Aus- bildungsnachweis erworben haben, die Anerkennung dieser Ausbildung in Der neu geschaffene § 8b Abs. 2 SGB VIII gibt Trägern von Kindertages- Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht. stätten gegenüber dem Landesjugendamt einen Anspruch auf Beratung bei der Entwicklung und Anwendung von Leitlinien zur Sicherung des Kindes- Mit einer Ausnahmegenehmigung des Landesjugendamtes können auch wohls und zum Schutz vor Gewalt. Darüber hinaus bezieht sich der Bera- ausgebildete Fachkräfte anderer Berufszweige z.B. Kinderkrankenschwes- tungsanspruch auch auf die Entwicklung von Verfahren der Beteiligung von tern mit einschlägiger Berufserfahrung im sozialpädagogischen Bereich Kindern und Jugendlichen und eines Beschwerdemanagements. Dem oder Lehrkräfte mit einschlägiger Berufserfahrung in Kindertagesstätten Recht der Träger auf Beratung entspricht die in § 85 Abs. 1 Nr. 7 SGB VIII eingesetzt werden. neu eingefügte Beratungsverpflichtung des für die Erteilung der Betriebser- Eine wichtige Herausforderung an das Jugendamt als Träger eigener Kin- laubnis zuständigen Landesjugendamtes. dertagesstätten ist die Gewinnung und die Bindung von Fachkräften für den 8
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2020/2021 Elementarbereich, gerade auch mit Blick auf die immer steigenden Anforderungen an die Kindertagesstätten. Ausgehend von einer Fachveranstaltung mit Prof. Dr. Sell, der im Auftrag 2.1.2. Zusatzpersonal im Rahmen des § 2 Abs. 5 der des Landes eine empirische Untersuchung zum Personalbedarf in Kinder- Landesverordnung zur Ausführung des KitaG tagesstätten und Kindertagespflege erstellt hatte, wurden im engen Zu- sammenwirken mit den freien Trägern verschiedene Handlungsstrategien 2.1.2.1. Leitungsfreistellung entwickelt. Auf dieser Grundlage wurden zusätzliche Praxisanleiterstunden Die Freistellung von Leitungskräften in Kindertagesstätten nach § 2 Abs. 5 für Absolventen der berufsbegleitenden Teilzeitausbildung für die Ziff. 3 LVO zur Ausführung des KitaG erfolgt seit dem Jahr 2011 nach fol- Koblenzer Kindertagesstätten eingeführt. genden Kriterien: Informationsveranstaltungen für Schüler/innen zum Berufsprofil, Schnup- Eine Freistellung wird grundsätzlich nur bei Einrichtungen genehmigt, pertage, Schulpraktika und ein Boy’s und Girl’s Day ermöglichen einen rea- die drei oder mehr Gruppen mit Kindern betreuen und Ganztagsplätze len Eindruck in das Arbeitsfeld einer Kindertagesstätte. und/oder Plätze für Kinder verschiedener Altersgruppen anbieten. Das Jugendamt bietet neben den Stellen für Anerkennungspraktikanten in Der Umfang der Leitungsfreistellung beträgt bei drei- und viergruppi- der Erzieherausbildung Möglichkeiten für die Ableistung eines Freiwilligen gen Einrichtungen 50 % einer Vollzeitstelle. Sozialen Jahres und den Bundesfreiwilligendienst an. Der Umfang der Leitungsfreistellung beträgt bei Einrichtungen mit fünf Kinder aus Flüchtlingsfamilien haben auf der Grundlage des § 6 Abs. 2 oder mehr Gruppen eine 100%ige Stelle. SGB VIII einen Anspruch auf Kindertagesbetreuung nach § 24 Abs. 2 SGB Voraussetzung für die Leitungsfreistellung ist ein entsprechender An- VIII. Für die öffentlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ergeben sich trag des Trägers und seine Bereitschaft, die Eigenleistung für die zu- durch den ungebrochenen Bedarf an Plätzen für Kinder unter drei Jahren sätzlich entstehenden Personalkosten gemäß § 12 Abs. 3 KitaG zu und den Bedarf an Plätzen für Flüchtlingskinder besondere Herausforde- tragen. Einzelne Vereinbarungen zwischen der Stadt Koblenz und rungen. Vor diesem Hintergrund hat das Land Entlastungsmaßnahmen Trägern von Kindertagesstätten über Ausgleichszahlungen oder die bereitgestellt. Hierdurch wird sichergestellt, dass die gemeinsame Verant- Übernahme von Eigenanteilen an Personal- oder Sachkosten bleiben wortung für die Qualität der Einrichtungen wahrgenommen wird. von dieser Regelung unberührt. Im personaltechnischen Kontext wird dabei von folgenden Möglichkeiten Gebrauch gemacht: Einrichtung von sog. „Ausbauplätzen“ für drei bis fünf Kinder ab dem 2.1.2.2. Förderung der interkulturellen Arbeit in der Kita ersten Lebensjahr mit einer Personalisierung von 0,2 pädagogischen Kindertagesstätten sind in besonderer Weise Orte, in denen sich Kinder Fachkraftstellen pro Kind und Erwachsene unterschiedlicher Herkunft, Nationalität, Kultur und Religi- Schaffung zusätzlicher Stellen für Teilnehmer am Bundesfreiwilligen- on unbefangen begegnen können. Die Ergebnisse der Pisa-Studie haben dienst bestätigt, wie wichtig die Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund im Elementarbereich ist, um hier u.a. durch gezielte Sprachförderung einer In den städtischen Kindertagesstätten Zauberland / Rübenach, Eulenhorst / Chancengleichheit näher zu kommen. Metternich und Rappelkiste / Güls werden diese Möglichkeiten in Anspruch genommen. In den Bildungs- und Erziehungsempfehlungen des Landes wurde ein ei- genes Kapitel „Sprache“ aufgenommen, das sich mit der zentralen Bedeu- 9
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2020/2021 tung der Sprache und den pädagogischen Zielen und Möglichkeiten be- Damit gelingt es, in Ergänzung der allgemeinen Sprachförderung (s. fasst. nachfolgender Abschnitt 2.1.3) ein flächendeckendes Angebot zur Sprachbildung und des interkulturellen Lernens in den Kitas sicher zu Die Empfehlungen sind im Internet abrufbar unter: stellen und ein Beitrag zur Chancengleichheit zu leisten. https://kita.rlp.de/fileadmin/kita/04_Service/01_Gesetze__Verordnungen__ Weitere Informationen sind zu finden unter: Empfehlungen/3._Verordnungen_und_Empfehlungen/k_empfehlung_fachkr aft_interkulturelle_arbeit.pdf https://www.koblenz.de/leben-in- koblenz/familie/kindertagesbetreuung/kindertagesstaetten/interkulturelle- Die Landesverordnung zur Ausführung des KitaG bietet die Möglichkeit, arbeit/ zusätzliches Personal für die Betreuung von Aussiedler- und Ausländerkin- dern zu bewilligen, wobei die Sprachförderung eine große Rolle spielt. Für diese Kräfte trägt das Land 60% der Kosten, das Jugendamt 40%. Ein Ei- genanteil wird vom Träger nicht verlangt. 2.1.3. Sprachförderung nach dem Landesprogramm Im Jahre 2004 hat der Jugendhilfeausschuss die Richtlinien zur Das Angebot der Fördermaßnahmen richtet sich grundsätzlich an Kinder interkulturellen Arbeit „Die Welt trifft sich im Kindergarten“ der Stadt aller Altersgruppen, die in der deutschen Sprache Unterstützung benötigen. Koblenz beschlossen. Maßgebliche Bemessungsfaktoren sind hierbei der individuelle Förderbe- darf der Kinder sowie die Ressourcen, die in der Einrichtung bereitgestellt Am 26.02.2006 verabschiedete der Landesjugendhilfeausschuss seine Empfehlungen „Zusätzliche Fachkräfte für interkulturelle Arbeit in Kinderta- werden können. Die Fördermaßnahmen sind mit der altersintegrierten Sprachbegleitung der gesamten Einrichtung zu verknüpfen. Voraussetzung gesstätten in Rheinland-Pfalz“. für das Gelingen der gesamten sprachpädagogischen Arbeit sind dabei ein Im Zuge des Landesprogramms „Zukunftschance Kinder – Bildung von erfolgreicher Beziehungsaufbau und die Ausrichtung an den konkreten in- Anfang an“ mit dem Schwerpunkt der Sprachförderung, wurden die dividuellen Bedarfen der Kinder. Richtlinien überarbeitet und am 24. März 2011 vom Jugendhilfeausschuss erneut beschlossen. Bei entsprechendem Bedarf hat die Aufnahme von Kindern innerhalb des Jahres vor der Einschulung in die Fördermaßnahmen Vorrang. Hier sind u. a. Kriterien zur Personalbemessung, das Antragsverfahren und Die Sprachfördermaßnahmen umfassen keine therapeutische Behandlung die Bewilligung erläutert. von Störungen und Beeinträchtigungen der Sprachentwicklung oder des Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.05.2018 einstimmig eine Erhöhung Sprechers. des städt. Zuschusses zur Förderung der Fachkräfte von 15,0 auf bis zu 20,0 Vollzeitäquivalente, befristet für die Jahre 2019 bis einschließlich Die Fördermaßnahmen werden von Personen durchgeführt, die fachlich geeignet sind, Kindern Deutsch bzw. Deutsch als Zweitsprache handlungs- 2023, beschlossen. begleitend und erlebnisbezogen zu vermitteln. Dies ist insbesondere der Auch mit Blick auf Familien mit Fluchterfahrung erhält die Arbeit dieser Fall, wenn sie das Kompetenzprofil der trägerübergreifenden Rahmenver- Fachkräfte eine zunehmende Bedeutung. Der Spracherwerb und das einbarung zum Einsatz und zur Qualifizierung von Sprachförderkräften in Kennenlernen unserer kulturellen Vorstellungen und Werte sind wesentlich rheinland-pfälzischen Kindertagesstätten erfüllen bzw. eine Qualifizierung für die Integration der Kinder und damit elementar für ihren weiteren zur Sprachförderkraft nach dieser Rahmenvereinbarung absolviert haben. Lebensweg. Außerdem sind sie Ausdruck unserer Willkommenskultur. Bei allen Kindern, die keine Kindertagesstätte besuchen, besteht eine Ver- pflichtung zur Feststellung des Sprachförderbedarfs durch die zuständige 10
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2020/2021 Grundschule. Die Kindergärten, die sich am Sprachförderprogramm beteili- Weitere Informationen sind zu finden unter gen, sind verpflichtet, Kinder in die Sprachfördermaßnahmen einzubezie- https://kita.rlp.de/de/themen/sprachbildung/ hen, die nach § 64a des Schulgesetzes zur Teilnahme an Sprachförder- maßnahmen verpflichtet werden. https://www.koblenz.de/leben-in- koblenz/familie/kindertagesbetreuung/kindertagesstaetten/sprachbildung- Voraussetzung für die Förderung ist die Benennung einer „qualifizierten sprachfoerderung/ internen Sprachförderkraft innerhalb des Teams“ im Rahmen der vorhan- denen Personalressourcen der Einrichtung. Hintergrund ist die Einbindung des Themas in das Team und damit die Nachhaltigkeit von sprachlicher Bildung. 2.2. Kooperationen von Kindertagesstätten Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung vom 27.01.2017 - Sprachliche Bildung und Sprachförderung in Kinderta- 2.2.1. Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule im gesstätten – Kurz „Sprache“ wird die Förderung der zusätzlichen Sprach- Bereich der Kindertagesbetreuung und im fördermaßnahmen als Personalkostenzuschuss für eine Sprachförderkraft Bildungsbereich in Höhe von 2.640 € für 120 Stunden und jeweils einem Materialkostenzu- Der Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule ist eine ent- schuss in Höhe von 50 € für ein Kindergartenjahr gewährt. scheidende Schnittstelle in der Bildungsbiografie eines Kindes. Ein positiv Bis zu 25% der tatsächlich geleisteten Stunden kann für Vor- und Nachbe- gestalteter Übergang mit allen Beteiligten ist ein wesentlicher Beitrag für reitung, sowie, in Abstimmung mit der Einrichtungsleitung, für Kooperati- sein gelingendes Aufwachsen. onsgespräche mit dem Team und für Elterngespräche genutzt werden. Die Zusammenarbeit von Kindertagesstätte und Grundschule ist daher ein Der Träger kann pro Einrichtung, unabhängig von der Beantragung einer wichtiger Bestandteil der Qualitätsentwicklung im Bereich Bildung und Be- Sprachfördermaßnahme, bis zu 1.200 € für Projekt- und Sachkosten bean- treuung. tragen, die den Auf- und Ausbau von Kooperations- und Vernetzungsstruk- Seit 27.01.2017 die Bezuschussung von Maßnahmen auf der Grundlage turen mit dem thematischen Schwerpunkt „Sprache“ zum Ziel haben. Wei- der Verwaltungsvorschrift des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Bil- terhin kann diese Förderung auch für Fortbildungskosten außerhalb des dung zur Vorbereitung des Übergangs von der Kindertagesstätte zur Landesfortbildungsprogramms, für Referentenkosten für Teamfortbildungen Grundschule – Kurz „Übergang“ – möglich. oder Materialien zum Themenschwerpunkt Sprache in Anspruch genom- men werden. Ziel der Förderung ist es, die pädagogischen Fachkräfte im Rahmen ihres Auftrags nach § 2 a Abs. 2 und 3 KitaG darin zu unterstützen, den Über- Die Steuerungsverantwortung für die Durchführung der Sprachfördermaß- gangsprozess konzeptionell in enger Zusammenarbeit mit den Grundschu- nahmen liegt bei den Jugendämtern. Diese erhalten seitens des Landes ein len gemeinsam mit den Eltern zu gestalten. Förderfähig sind Kooperati- Budget zugewiesen, mit dem eine Gesamtplanung für den Jugendamtsbe- onsmaßnahmen von Kita und Grundschule, gemeinsame Projekte und Ak- zirk zu steuern ist. Der Träger stellt den Antrag online beim Jugendamt. Die tivitäten zur Gestaltung des Übergangs, gemeinsame eintägige Fortbil- Bewilligung des Jugendamtes an die zugelassenen Träger erfolgt automa- dungsveranstaltungen, sowie innovative Maßnahmen, die eine Wirkung tisiert aus dem System. über den Jugendamtsbezirk hinaus entfalten. Für das Kindergartenjahr 2020/21 steht ein Budget in Höhe von 188.775 € Für das Kindergartenjahr 2020/21 steht ein Budget in Höhe von 12.974 € zur Verfügung. zur Verfügung. 11
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2020/2021 Auf der Grundlage der genannten Verwaltungsvorschrift beantragt der Trä- gebote unter Beteiligung von vier Kindertageseinrichtungen begonnen wer- ger der Kindertagesstätte die geplanten Einzelmaßnahmen beim zuständi- den: gen Jugendamt. Bei einrichtungsübergreifenden Kooperationen beantragen Kath. Kita Maria Hilf in Koblenz-Lützel die Träger für die jeweilige Kindertagesstätte den auf sie entfallenden Anteil der Förderung. In einem Trägerverbund wird ein Hauptverantwortlicher be- Kath. Kita St. Konrad in Koblenz-Metternich nannt, der die Antragstellung für alle Kindertagesstätten im Verbund über- Spiel- und Lernstube „Im Kreutzchen“ des Caritasverbands sowie nimmt. Städt. Spiel- und Lernstube „Pusteblume“ in Koblenz-Neuendorf Als grundsätzliche Orientierung dient die Handreichung des Ministeriums für Bildung vom November 2016 „Erfolgreiches Gestalten des Übergangs Seit Januar 2015 beteiligt sich als fünfter Standort auch die von der Kindertagesstätte in die Grundschule“. Kita Kunterbunt der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e. V. in Weitere Informationen sind zu finden unter Koblenz-Rauental am Programm. https://kita.rlp.de/de/themen/uebergang/ Die Kath. Kita Maria Hilf in Koblenz-Lützel ist Ende 2019 aus dem Programm ausgeschieden. https://www.koblenz.de/leben-in- koblenz/familie/kindertagesbetreuung/kindertagesstaetten/kindertagesstaett Die anderen Einrichtungen werden im Jahr 2020 ihre Arbeit weiterführen. en-und-schule/ Der konkrete Bedarf der Familien wird anhand von Fragebögen und in per- sönlichen Gesprächen ermittelt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die nied- rigschwellige Angebotsstruktur gute Zugänge zu den Familien ermöglicht. 2.2.2. Landesprogramm Kita!Plus Etabliert haben sich regelmäßig stattfindende Elterncafés, Bewegungsan- Das Landesprogramm „Kita!Plus: Gemeinsam mit Eltern: Das Kind im Blick“ gebote für Eltern und Kinder, Stadtteilerkundungen und Exkursionen, ge- beabsichtigt eine konsequente Weiterentwicklung der Kindertagesstätten in meinsame Vater-Kind-Aktionen, Kreativangebote sowie Kochkurse. Rheinland-Pfalz. Es baut auf der bereits in den vergangenen zehn Jahren Darüber hinaus wird die Arbeit mit Familien mit Fluchterfahrung in von allen Verantwortungsträgern und insbesondere von den Teams in den einzelnen Stadtteilen unterstützt. Kindertagesstätten vor Ort in qualitativer Hinsicht in den Kindertagesstätten erbrachten professionellen frühpädagogischen Leistung auf, die Kinder von Weitere Informationen sind zu finden unter Beginn an zu fördern. Basis sind die Bildungs- und Er- https://kita.rlp.de/de/themen/kitaplus-kita-im-sozialraum/ ziehungsempfehlungen und die Empfehlungen zur Qualität der Erziehung, Bildung und Betreuung in Kindertagesstätten in RLP (Ministerium für In- https://www.koblenz.de/leben-in- tegration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen 2012). koblenz/familie/kindertagesbetreuung/kindertagesstaetten/landesprogramm -kita-plus/ 2.2.2.1. Kita!Plus - Säule I „Kita im Sozialraum“ 2.2.2.2. Kita!Plus - Säule II „Familienbildung im Netzwerk“ Nach ersten Planungsschritten in 2012 konnte in Koblenz im Jahr 2013 mit der Umsetzung der familienbildenden und niedrigschwellig angelegten An- 2013 wurde in Zusammenarbeit des Jugendamtes der Stadt Koblenz mit der Kath. Familienbildungsstätte und den am Landesprogramm beteiligten 12
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2020/2021 Einrichtungen die Konzeption „Sozialraumorientierte Familienbildung im Rechtssicherheit bei der Vergabe von Kitaplätzen zu schaffen. Hierfür wur- Rahmen des Landesprogramms Kita!Plus“ fertig gestellt. Die Konzeption ist de in enger Abstimmung mit den freien Trägern Koblenzer Kindertagesstät- Grundlage der gemeinsamen Arbeit mit dem Ziel, die Eltern- und Familien- ten die Kitasoftware der Firma Little-Bird GmbH ausgewählt und wird den bildung weiter auszubauen. Kindertagesstätten kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Entwicklung und Umsetzung der Kitasoftware erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Kommu- Ein weiterer Schritt in der Arbeit im Netzwerk Familienbildung des Landes- nalen Gebietsrechenzentrum der Stadt Koblenz und des Jugendamtes. Alle programms Kita!Plus ist die seit 2014 bestehende Vernetzung mit den beteiligten Träger und Kita-Leitungen werden regelmäßig in der „Frühen Hilfen“ im Rahmen des „Netzwerks Kindeswohl“. Auf Grundlage Handhabung des Systems geschult. der Konzeption „Familienbildung im Kontext Frühe Hilfen“ (2015) besteht eine aktive Mitarbeit in der AG Frühe Hilfen nach § 78 SGB VIII. Koblenzer Eltern können über das Kita-Elternportal alle Einrichtungen bequem von zu Hause aus ansehen, einzelne ansteuern und sich bei- Ein weiterer Schwerpunkt der Akteure ist, familienbildende Maßnahmen für spielsweise über pädagogische Konzepte, Räumlichkeiten, Besonderhei- Familien mit Fluchterfahrung mit Kindern im Alter von unter 6 Jahren ten, Betreuungsarten und Öffnungszeiten informieren. Nach entsprechen- aufzuzeigen und weiter zu entwickeln. der Registrierung können Eltern ihren Betreuungswunsch an die von ihnen Die Auswertung der Ermittlung von Bedarfen von Familien mit favorisierten Kindertagesstätten richten. Sobald die Eltern mit einer der Grundschulkindern hat gezeigt, dass es eine gute Vernetzung ausgewählten Kindertagesstätten einen Betreuungsvertrag geschlossen unterschiedlicher Akteure in den Stadtteilen gibt. haben, werden die Vormerklisten der anderen Einrichtungen entsprechend In enger Zusammenarbeit mit der Koordinatorin des „Netzwerks Familien- korrigiert und bereinigt. bildung“ der Kath. Familienbildungsstätte Koblenz e.V. sowie dem „Netz- Mit der Einführung der Kitasoftware wurde ein für alle Seiten einheitlicher werk Kindeswohl“ wird das gesamte Spektrum von Familienbildung sozial- Anmelde- und Platzvergabeprozess geschaffen. Zudem wird die Bedarfs- raumorientiert in Koblenz weiterentwickelt. Ergänzend gibt es eine planung unterstützt und durch die Verbesserung der Kita-Belegung werden Kooperation mit dem Bildungsbüro der Stadtverwaltung. die negativen wirtschaftlichen Folgen von Fehl- oder Minderbelegungen Weitere Informationen sind zu finden unter reduziert. http://www.ism- Der Vorteil der Nutzung des Kita-Elternportals für die Eltern besteht darin, mz.de/fileadmin/uploads/Downloads/Handbuch_FaBi_im_Netzwerk.pdf dass sie sich online einen Überblick über die in Frage kommenden Einrich- tungen verschaffen können, der Anmeldeprozess in nur wenigen Schritten https://www.koblenz.de/leben-in-koblenz/familie/familienbildung-im- abgeschlossen werden kann und alle gestellten Betreuungsanfragen stets netzwerk/ übersichtlich und aktuell vor Augen haben. 2.4. Betriebliche Kindertagesbetreuung 2.3. Kita-Elternportal Die Betriebliche Kindertagesbetreuung gewinnt zur Sicherung einer Ver- Die Stadt Koblenz führte zum 18.01.2018 das Kita-Elternportal der Stadt einbarkeit von Familie und Beruf mehr und mehr an Bedeutung. Koblenz zur Vergabe von Kitaplätzen in allen Koblenzer Kindertagesstätten Für Betriebe stellt sie eine Möglichkeit dar, Fachpersonal dauerhaft an den ein. Im Fokus stand das Ziel, für alle Beteiligten (Eltern, Kita-Leitung, Trä- Betrieb zu binden und jungen Eltern die frühe Rückkehr an den Arbeitsplatz ger und auch die Stadt Koblenz) Vereinfachungen, Transparenz und zu ermöglichen. Für die jungen Eltern bedeutet die Betreuung des Kindes 13
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2020/2021 direkt am Arbeitsplatz, dass sie kurze Wege haben, ihre individuellen Be- In der jährlichen Fortschreibung der Kindertagesstätten- dürfnisse leichter einbringen können, in Not- oder Krisensituationen schnell bedarfsplanung sind die betrieblich genutzten Plätze auszuweisen. beim Kind sein können und die Betreuungszeit individuell auf die Arbeitszeit Für alle Kinder, die im Rahmen einer betrieblichen Vereinbarung be- abgestellt werden kann. treut werden, zahlt das Jugendamt die gesetzlichen Anteile an den Das rheinland-pfälzische Kindertagesstätten-Gesetz (KitaG) beinhaltet zur Personalkosten nach § 12 KitaG, die auch die Landeszuweisung ent- betrieblichen Kindertagesbetreuung folgende Regelungen in § 10 Abs. 3 halten. und 4: Die Eltern bleiben zur Zahlung des Elternbeitrages verpflichtet. "(3) Betriebe und öffentliche Einrichtungen, die für den Bedarf ihrer Vereinbarungen zwischen freien Trägern und Betrieben bzw. öffentli- Angehörigen und Mitarbeiter ein besonderes Interesse an einer stand- chen Einrichtungen bedürfen der Zustimmung des Jugendamtes nach ortgebundenen Kindertagesstätte haben, ohne anerkannte Träger der § 10 Abs. 4 KitaG. freien Jugendhilfe zu sein, können für deren Errichtung und Betrieb auf Grund besonderer Vereinbarung mit dem Träger des Jugendamtes In diesen Vereinbarungen ist die Beteiligung des Betriebes oder der Förderung wie eine im Bedarfsplan ausgewiesene Kindertagesstätte öffentlichen Einrichtung an den Kosten des Trägers detailliert aufzu- erhalten, soweit dieser dadurch an anderer Stelle von im Bedarfsplan führen. vorgesehenen Maßnahmen entlastet wird. Sofern die Vereinbarung mit den Trägern eine anteilige Erstattung der (4) Betriebe und öffentliche Einrichtungen können für den Bedarf ihrer Sachkosten durch den Betrieb beinhaltet, entfällt der anteilige freiwil- Angehörigen und Mitarbeiter mit dem Jugendamt die Belegung von lige Sachkostenzuschuss der Stadt Koblenz für die vom Betrieb be- Plätzen in Kindertagesstätten des Bedarfsplanes vereinbaren. Eine anspruchten Plätze. Vereinbarung mit Trägern bedarf der Genehmigung des Jugendamtes. Im Rahmen der betrieblichen Kindertagesbetreuung sind die Träger Bestandteil der Vereinbarung ist die angemessene Beteiligung des berechtigt, auswärtige Kinder aufzunehmen. In diesen Fällen bean- Betriebes oder der öffentlichen Einrichtung an den Kosten des Trä- tragt das Jugendamt nach § 10 Abs. 4 Satz 4 KitaG beim Land Zu- gers. Werden diese Belegplätze an Kinder mit einem Wohnsitz in weisungen zur Erstattung der anteilig getragenen Personalkosten. Rheinland-Pfalz außerhalb des Jugendamtsbezirks vergeben, so kann Sofern diese seitens des Landes nicht erstattet werden, müssen sie das Jugendamt beim Land Zuweisungen zur Erstattung der von ihm vom Arbeitgeber aufgebracht werden. anteilig getragenen Personalkosten beantragen. Dies gilt auch für Be- legplätze in Einrichtungen nach Abs. 3." Am 29.05.2008 hat der Jugendhilfeausschuss beschlossen, dass mindes- tens 50% der Belegplätze bzw. betrieblichen Plätze jeweils für Kinder aus Der Jugendhilfeausschuss hat am 22.05.2007 u.a. die folgenden Eckpunkte der Stadt Koblenz zur Verfügung stehen müssen. Diese Plätze werden in für den Ausbau der betrieblichen Kindertagesbetreuung in Koblenz be- der Bedarfsplanung entsprechend berücksichtigt. schlossen: Die nachfolgende Aufstellung zeigt, welche betrieblichen Angebote zwi- Die Stadt Koblenz möchte die betriebliche Kindertagesbetreuung in schenzeitlich in Koblenz vorhanden sind. Kindertagesstätten fördern und in Zusammenarbeit mit den freien Trägern die hierfür notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. 14
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2020/2021 Tabelle 2.4-1: Betriebliche Kindertagesbetreuung in Koblenz (Ausbaustand am 01.03.2020) Kinder von außerhalb rheinland-pfälzischen Belegrechte f. Betrieb Gruppen insgesamt Kindergartenplätze des JA-Bezirks max. Zahl der Koblenzer Kinder Plätze insgesamt Einrichtung Beteiligte Betriebe/ Status der Kontingent für Krippenplätze Lfd. Nr. Träger der Kita Einrichtungs-Name oder Organisationen Maßnahme Hortplätze Belegplätze Studierendenwerk Koblenz Kinderhaus des Studierendenwerks 1 Universitätsstraße 1 Konrad-Zuse-Straße 3 Einrichtung Hochschule Koblenz Bestand 5 34 36 - 70 70 35 35 56070 Koblenz 56075 Koblenz-Karthause Studierendenwerk Koblenz Kindertagesstätte "Bullerbü" Universität Koblenz- 2 Universitätsstraße 1 Universitätsstraße 1 Einrichtung Bestand 5 34 36 - 70 70 35 35 Landau 56070 Koblenz 56070 Koblenz-Metternich Stadt Koblenz Kindertagesstätte Eulenhorst Stadtverwaltung 3 Postfach 201551 Im Eulenhorst 1a Belegplätze Bestand 1 7 8 - 15 15 8 7 Koblenz 56015 Koblenz 56072 Koblenz-Metternich Caritasverband Koblenz e.V. Haus für Kinder "Kemperhof" 4 Hohenzollernstr. 118-120 Koblenzer Str. 115-155 Belegplätze Klinikum Kemperhof Bestand 5 20 35 6 61 61 31 30 56068 Koblenz 56073 Koblenz-Moselweiß Betriebs-Kita Bischöfliches Cusanus- Kita gGmbh Koblenz Gymnasium 5 An der Kreuzkirche 5 Einrichtung Bistum Trier Bestand 1 10 - - 10 10 5 5 Hohenzollernstr. 13 56077 Koblenz 56068 Koblenz Katholisches Klinikum Koblenz-Montabaur Kath. Klinikum Betriebs-Kita "Marienkäfer" gGmbH Koblenz-Montabaur, 6 Rudolf-Virchow-Str. 7-9 Einrichtung Bestand 4 20 44 - 64 64 32 32 Kardinal-Krementz-Str. 1-5 Lotto, Sparkasse 56073 Koblenz 56073 Koblenz Koblenz Evangelische Kirchengemeinde Koblenz- Betriebs-Kita Compu-Group im Compu-Group, evt. Lützel Technologiezentrum 7 Einrichtung benachbarte Bestand 3 27 8 - 35 35 18 17 Bodelschwinghstr. 8 Maria Trost 21 Unternehmen 56070 Koblenz 56070 Koblenz Evangelische Kirchengemeinde Koblenz- Evangelische Kita Bodelschwingh Lützel Altenhilfeeinrichtung 8 Bodelschwinghstr. 8 Belegplätze Bestand 1 2 - - 2 2 1 1 Bodelschwinghstr. 8 "Herberge zur Heimat" 56073 Koblenz 56070 Koblenz Kita "Bilingoo" 9 Bilingoo GmbH und Co. KG Jakob-Kaiser-Straße 6 Belegplätze Diverse Arbeitgeber Bestand 3 21 24 - 45 45 23 22 56076 Koblenz Dussmann Kulturkindergarten gGmbH "Lazarett-Zwerge" BWZK- und andere 10 Schützenstr. 25 Rübenacher Straße 170 Einrichtung Bundeswehr- Bestand 3 10 44 - 54 54 27 27 10117 Berlin 56072 Koblenz Bedienstete Debeka AG Debeka am Standort 11 Ferdinand-Sauerbruch-Str. Betriebs-Kita der Debeka Einrichtung Planung 3 27 8 - 35 35 18 17 Koblenz 56073 Koblenz ganze Einrichtungen 7 Bestand 10 31 185 235 6 426 426 215 211 SUMMEN Kitas mit Belegplätzen 4 in Planung 1 3 27 8 0 35 35 18 17 Gesamt 11 Gesamt 11 34 212 243 6 461 461 233 228 15
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2020/2021 Auf der Grundlage der Beschlussfassung des Stadtrates werden laufende 2.5. Kindertagespflege Geldleistungen an die Tagespflegepersonen gewährt, die nach dem Durch die Neuformulierung des § 24 SGB VIII wurde – wie unter 1.1 darge- Betreuungsumfang gestaffelt sind. In seiner Sitzung am 24.05.2018 hat der stellt – auch der Bereich der Kindertagespflege noch einmal gesetzlich ver- Stadtrat die Erhöhung der laufenden Geldleistung ab 01.05.2018 ändert. beschlossen. Detailinformationen können der Satzung der Stadt Koblenz über die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag für die Betreuung in Auf der Webseite „www.kindertagespflege-koblenz.de“ sind die Informatio- Kindertagespflege sowie der ab 01.05.2018 gültigen Beitragstabelle unter nen rund um die Kindertagespflege in Koblenz zusammengefasst. www.kindertagespflege-koblenz.de (Downloads) entnommen werden. In der Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform. Seit dem Satzung wird auch die pauschalierte Kostenbeteiligung der Eltern an den 01.08.2013 besteht für Kinder ab dem ersten Lebensjahr der gleichrangige Leistungen der Kindertagespflege nach § 90 Abs. 1 SGB VIII definiert. Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Ta- Diese richtet sich nach dem durchschnittlichen wöchentlichen Betreuungs- gespflege – hierdurch wurde die Kindertagespflege verstärkt in den Fokus umfang, dem Einkommen der Eltern und der Anzahl der im Haushalt gerückt. lebenden zu berücksichtigenden Kinder. Kindertagespflege zeichnet sich in ihrem Angebot insbesondere durch indi- Auf der vorgenannten Internetseite, finden sich darüber hinaus detaillierte viduelle Bedarfsausrichtung und eine hohe Flexibilität aus. Sie bietet vor Informationen zu den Informations- und Unterstützungsangeboten des allem in den ersten Lebensjahren eine familiennahe Betreuung, bei der die Jugendamtes für die an einer Tätigkeit als Tagespflegeperson Interessierte. individuellen Bedürfnisse berücksichtigt werden können. Die fachliche Qualifikation der Tagespflegepersonen orientiert sich am Cur- Die Tagesmutter / der Tagesvater hat die Möglichkeit und die Zeit, sich ein- riculum des Deutschen Jugendinstituts (DJI) „Qualifizierung in der Kinderta- zelnen Kindern intensiv zuzuwenden. Kinder in Tagespflege werden von ein gespflege“. Seit Januar 2012 erfolgt die Ausbildung in Zusammenarbeit mit und derselben Person betreut, dieses ist insbesondere für Kinder unter drei der Volkshochschule Koblenz. Zusätzlich werden von der Deutschen Ange- Jahren aus entwicklungs-psychologischer Sicht ein bedeutsamer Aspekt. stelltenakademie (DAA) vergleichbare Lehrgänge angeboten. Auch besondere Betreuungszeiten, wie z. B. frühmorgens, abends oder am Seit Juni 2013 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, eine Tagespflege- Wochenende und an Feiertagen sind die Vorzüge der Kindertagespflege person fest anzustellen, um so ein Betreuungsangebot für bis zu fünf Kinder und können eine flexible und wohnortnahe Alternative bzw. Ergänzung zu von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bereit zu stellen. Auf diese Weise Kindertageseinrichtungen sein. Die Kindertagespflege ist ein Angebot für kann auch ein ergänzendes Betreuungsangebot bei Schicht- und Wochen- Kinder von 0 - 13 Jahren. endarbeit vorgehalten werden. Auf Landesebene wurden in einer überregionalen Arbeitsgruppe Empfeh- Von der Möglichkeit, ein betriebliches Betreuungsangebot im Rahmen der lungen zur Kindertagespflege erarbeitet, die durch Beschluss des Kindertagesbetreuung anzubieten haben folgende Firmen und Behörden Jugendhilfeausschusses vom 20.09.2007 verbindlichen Charakter für Gebrauch gemacht: Koblenz erhalten haben. Lubberich GmbH Dental Labor Durch die Änderungen des Kinderförderungsgesetzes - KiFöG liegen diese Grone Bildungszentrum Empfehlungen zwischenzeitlich in einer überarbeiteten bzw. ergänzten Fas- sung vor (Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses vom 8. Februar BAAINBw 2010). Soziales Netzwerk Koblenz e. V. 16
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