Kommunales Förderprogramm: Zielgruppenspezifische Interventionen - Antragsbroschüre mit Ausfüllhilfen zum Förderantrag
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Kommunales Förderprogramm: Zielgruppenspezifische Interventionen Antragsbroschüre mit Ausfüllhilfen zum Förderantrag
Kommunales Förderprogramm: Zielgruppenspezifische Interventionen Antragsbroschüre mit Ausfüllhilfen zum Förderantrag Impressum Kommunales Förderprogramm: Zielgruppenspezifische Interventionen Antragsbroschüre mit Ausfüllhilfen zum Förderantrag Herausgeber: GKV-Spitzenverband, Reinhardtstraße 28, 10117 Berlin Das GKV-Bündnis für Gesundheit ist eine gemeinsame Initiative der gesetzlichen Krankenkassen zur Weiterentwicklung und Umsetzung von Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten. Das Bündnis fördert dabei u. a. Strukturaufbau und Vernetzungsprozesse, Gestaltung: BBGK Berliner Botschaft die Entwicklung und Erprobung gesundheitsfördernder Konzepte insbesondere für sozial und gesundheitlich benachteiligte Zielgruppen sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung und wissenschaftlichen Evaluation. Der GKV‑Spitzenverband hat gemäß § 20a Abs. 3 und 4 Fotonachweis: Tobias Vollmer, Köln SGB V die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung damit beauftragt, die Aufgaben des GKV‑Bündnisses für Gesundheit mit Mitteln der Krankenkassen umzusetzen. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach § 217a des Fünften Buches www.gkv-buendnis.de Sozialgesetzbuch (SGB V). Er ist zugleich der Spitzenverband Bund der Pflegekassen nach § 53 SGB XI. Gefördert durch die BZgA im Auftrag und mit Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen nach § 20a SGB V Der GKV-Spitzenverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Berlin, 2021
Inhalt I Vorwort Inhalt I Vorwort I Vorwort ............................................................................................................................................................................ 5 Im GKV-Bündnis für Gesundheit haben sich Wir freuen uns, dass Ihre Kommune sich für die gesetzlichen Krankenkassen zusammenge- dieses Programm interessiert, und möchten II Förderbekanntmachung und Erläuterungen...................................................................................................... 6 schlossen mit dem Ziel, Gesundheitsförderung Sie dazu ermutigen, es in Anspruch zu neh- II.1 Förderbekanntmachung ......................................................................................................................................6 und Prävention in Lebenswelten gemeinsam men. In jedem Bundesland steht Ihnen zur 1 Gegenstand und Ziele der Förderung...........................................................................................................7 voranzubringen. Ein besonderer Schwer- fachlichen Beratung ein Programmbüro zur 2 Antragsberechtigung .......................................................................................................................................7 punkt des Bündnisses ist die kommunale Verfügung. Die Kolleginnen und Kollegen 3 Förderkriterien ..................................................................................................................................................8 Gesundheitsförderung, zu deren Stärkung und der Programmbüros sind Ihre erste Anlauf- 4 Umfang der Förderung...................................................................................................................................11 Weiterentwicklung im Jahr 2019 das Kommu- stelle, wenn Sie eine Förderung beantragen 5 Antragsverfahren und -unterlagen............................................................................................................. 12 nale Förderprogramm (www.gkv-buendnis. möchten. 6 Rechtsgrundlage ............................................................................................................................................. 15 de/foerderprogramm) aufgelegt wurde. Das 7 Hinweis zu Urheber- und Nutzungsrechten und Evaluation................................................................ 15 Förderprogramm wird von allen 105 gesetz- Auch die vorliegende Broschüre soll Ihnen bei 8 Weitere Vorschriften ..................................................................................................................................... 15 lichen Krankenkassen und deren Verbänden der Antragstellung helfen. Auf den folgenden 9 Geltungsdauer ..................................................................................................................................................16 getragen und in den Bundesländern gemein- Seiten finden Sie die Förderbekanntmachung, 10 Verzeichnis der Anhänge .............................................................................................................................16 schaftlich umgesetzt. wie sie am 4. Januar 2021 veröffentlicht II.2 Vertiefende Erläuterungen zur Förderbekanntmachung ..........................................................................16 wurde. Sie definiert u. a. den Förderumfang, Kommunen spielen in der lebensweltbezo- Voraussetzungen, die für eine Förderung III Die Zuwendung beantragen: Erläuterungen und Ausfülltipps zu den Antragsunterlagen .............. 24 genen Gesundheitsförderung eine wichtige erfüllt sein müssen, sowie den Ablauf des An- Die Zuwendung beantragen – Stufe 01 ................................................................................................................ 25 Rolle. Sie beeinflussen Rahmenbedingungen, tragsverfahrens. Wichtige Schlüsselbegriffe III.1 Projektunterlagen................................................................................................................................................26 stoßen Entwicklungsprozesse an, koordinie- werden näher erläutert. Alle erforderlichen III.1.1 Die Vorhabenbeschreibung ................................................................................................................ 28 ren und leiten diese. Sozial benachteiligte und Antragsunterlagen sind in der Broschüre III.1.2 Die Ziele-Maßnahmen-Tabelle (ZiMT) ............................................................................................. 30 gesundheitlich belastete Menschen können abgebildet und mit Ausfüllhilfen oder Bei- III.1.3 Der Finanzierungsplan .......................................................................................................................... 36 durch gesundheitsfördernde und präventive spielen ergänzt. Darüber hinaus enthält die III.1.4 Weitere Unterlagen ............................................................................................................................... 44 Angebote vor Ort bedarfsgerecht und ohne Broschüre Informationen zu Themen, die im Die Zuwendung beantragen – Stufe 02 .................................................................................................................49 Stigmatisierung erreicht werden. Das GKV- Fall einer Förderung nach der Antragstellung III.2 Zuwendungsantrag .............................................................................................................................................49 Bündnis für Gesundheit wendet sich deshalb für Sie wichtig sind. So erfahren Sie Näheres mit seinem Angebot zur „Förderung zielgrup- zum Thema Berichtswesen und zu den im IV Die Zuwendung wurde bewilligt: Nächste Schritte ............................................................................................ 52 penspezifischer Interventionen in der lebens- Rahmen des Förderprogramms geplanten IV.1 Berichterstattung ................................................................................................................................................52 weltbezogenen Gesundheitsförderung und Evaluationsmaßnahmen. IV.2 Begleitevaluation................................................................................................................................................ 54 Prävention“ unmittelbar an Kommunen. Diese IV.2.1 Befragungen und Interviews ............................................................................................................... 54 können bis zu zwei Förderanträge stellen und Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der IV.2.2 Fallstudien und Vor-Ort-Interviews................................................................................................... 54 so für vier Jahre insgesamt bis zu 220.000 Lektüre. Euro erhalten. Ihr GKV-Bündnis für Gesundheit 4 Kommunales Förderprogramm: Zielgruppenspezifische Interventionen – Antragsbroschüre Kommunales Förderprogramm: Zielgruppenspezifische Interventionen – Antragsbroschüre 5
II Förderbekanntmachung und Erläuterungen II Förderbekanntmachung und Erläuterungen beauftragt, die gesetzlichen Krankenkassen Personenkreise zu erreichen, welche gesund- bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der heitlich besonders verletzlich sind. Zu diesen Gesundheitsförderung und Prävention in vulnerablen Zielgruppen zählen vor allem: Lebenswelten und insbesondere bei der Ent- • Alleinerziehende Menschen wicklung der Art und Qualität krankenkassen- • Menschen mit Migrationshintergrund übergreifender Leistungen, deren Implemen- • Menschen mit Behinderungen/Beeinträch- II Förderbekanntmachung und Erläuterungen tierung und wissenschaftlichen Evaluation zu tigungen unterstützen. Alle Aktivitäten im Rahmen der • Ältere Menschen Beauftragung werden gemeinsam durch alle • Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten gesetzlichen Krankenkassen und ihre Ver- und/oder psychisch belasteten Familien bände getragen und durch das GKV-Bündnis für Gesundheit als gemeinsame Initiative der Diese Personengruppen sollen durch die II.1 Förderbekanntmachung Kommunales Förderprogramm des gesetzlichen Krankenkassen und ihrer Verbän- Projektförderung in den Fokus gesundheits- GKV-Bündnisses für Gesundheit für de umgesetzt. fördernder und präventiver Angebote genom- Die Förderbekanntmachung ist die Basis für die Förderung zielgruppenspezifischer men werden. Damit soll ein Beitrag zur Ver- Ihren Antrag. Wir haben Sie nachfolgend im Interventionen in der lebensweltbezogenen Der kommunale Schwerpunkt des GKV-Bünd- minderung sozial bedingter Ungleichheit von Original-Wortlaut abgedruckt. Die hervor- Gesundheitsförderung und Prävention nisses für Gesundheit ist anschlussfähig an Gesundheitschancen geleistet werden. Die gehobenen Begriffe werden ab Seite 16 die Zielstellung der Nationalen Präventions- Interventionsprogramme sollen entlang des erläutert. Öffentliche Bekanntmachung der konferenz (NPK). Das in den Bundesrahmen- Gesundheitsförderungsprozesses – beschrie- Bundeszentrale für gesundheitliche empfehlungen (BRE) der NPK im Jahr 2018 ben im Leitfaden Prävention des GKV-Spit- Förderbekanntmachung: Aufklärung (BZgA) beschriebene Ziel ist es, zum einen den Auf- zenverbandes (Kap. 4: Gesundheitsförderung https://www.gkv-buendnis.de/fileadmin/ bau gesundheitsfördernder Strukturen in der und Prävention in Lebenswelten nach § 20a user_upload/Foerderprogramm/ Basierend auf dieser Bekanntmachung unter- Kommune zu stärken, um damit einen Beitrag SGB V) – konzipiert und durch geeignete kom- Zielgruppenspezifische_Projektfoerderung/ stützt das GKV-Bündnis für Gesundheit zu gesundheitsfördernden Lebensbedingen munale Kooperations- und Koordinierungs- Foerderbekanntmachung_ Kommunen in Form von Projektförderungen zu leisten. Zum anderen sollen die Gesund- strukturen gesteuert werden. Bestehende und Zielgruppenspezifische_Interventionen.pdf bei der Entwicklung und Umsetzung zielgrup- heitskompetenzen und -ressourcen der dort neu entwickelte Maßnahmen in der Kommune penspezifischer, gesundheitsfördernder Inter- lebenden Menschen verbessert werden. In sollen aufeinander abgestimmt und miteinan- ventionen in Lebenswelten. Hierdurch sollen den BRE wird die Kommune als besondere der verzahnt werden. gesundheitlich besonders verletzliche Perso- Lebenswelt hervorgehoben, da hier auch Ziel- nenkreise wie z. B. Menschen mit Behinderun- gruppen erreicht werden, „die nicht über eine Antragsberechtigte Kommunen können gen, Alleinerziehende oder Kinder aus sucht- der anderen Lebenswelten erreicht werden grundsätzlich einen Förderantrag stellen. belasteten und/oder psychisch belasteten können“. Im Rahmen dieser Förderbekannt- Ein zweiter Antrag ist dann möglich, wenn Familien stärker als bisher von gesundheits- machung ist unter dem Begriff „Kommune“ mindestens einer der Anträge die Zielgruppe fördernden und primärpräventiven Maßnah- die für die Förderung antragsberechtigte „Kinder und Jugendliche aus suchtbelaste- men profitieren. Mit diesem Förderprogramm Körperschaft zu verstehen (Details s. Absatz 2 ten und/oder psychisch belasteten Familien“ ergänzen die gesetzlichen Krankenkassen ihr Antragsberechtigung). adressiert. kassenartenübergreifendes Unterstützungs- angebot, um einen wesentlichen Beitrag 1 Gegenstand und Ziele der Förderung 2 Antragsberechtigung zur systematischen Weiterentwicklung und Stärkung der kommunalen Prävention und Gegenstand der vorliegenden Bekanntma- Antragsberechtigt sind kommunale Gebiets- Gesundheitsförderung sowie zur Förderung chung ist eine Projektförderung für lebens- körperschaften auf Ebene der Kreise und gesundheitlicher Chancengleichheit zu leisten. weltbezogene Gesundheitsförderung und kreisfreien Städte; der Antrag muss durch Prävention (Primärprävention), welche von die oberste Amts- bzw. Verwaltungsleitung Der GKV-Spitzenverband hat gemäß § 20a Kommunen beantragt werden kann (vgl. des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt gestellt Abs. 3 und 4 SGB V die Bundeszentrale für Absatz 2 Antragsberechtigung). Geförderte werden. In den Stadtstaaten Berlin und Ham- gesundheitliche Aufklärung (BZgA) damit Projekte müssen geeignet sein, insbesondere burg sowie in der Stadt Bremen kann eine 6 Kommunales Förderprogramm: Zielgruppenspezifische Interventionen – Antragsbroschüre Kommunales Förderprogramm: Zielgruppenspezifische Interventionen – Antragsbroschüre 7
II Förderbekanntmachung und Erläuterungen II Förderbekanntmachung und Erläuterungen Förderung auf der Bezirksebene beantragt Förderfähigkeit muss es sich bei derartigen 3.1 Förderkriterien Verstetigung ist bereits in der Planung zu be- werden. Antragsberechtigt ist die oberste Fällen um ein Vorhaben handeln, das geeignet rücksichtigen. Im Konzept ist zu verdeutlichen, Amts- und Verwaltungsleitung. ist, die Ziele des Förderprogramms umzuset- Konzeption entlang des wie die Maßnahmen zu nachhaltigen Verän- zen, und das über die lokalen Effekte hinaus Gesundheitsförderungsprozesses derungen bei den adressierten Lebenswelten Im Sinne einer interkommunalen Zusammen- im Sinne einer kommunalen Gesamtstrategie und Zielgruppen beitragen sollen. arbeit sind auch Kooperationen bzw. ge- wirken kann. Kriterien für ein derartiges Vor- Der lebensweltbezogene Gesundheitsförde- meinsame Antragstellungen von Kommunen haben können z. B. eine besondere Bedarfs- rungsprozess (Leitfaden Prävention des GKV- Bedarfsbezogenes Konzept mit möglich. Die Zusammenarbeit wird in einer lage in der Kommune bzw. bei bestimmten Spitzenverbandes) umfasst die Phasen „Vor- zielgruppenspezifischer Ausrichtung Kooperationsvereinbarung geregelt (vgl. Ab- vulnerablen Zielgruppen sein, Vorhaben mit bereitung“, „Nutzung/Aufbau von Strukturen“, satz 5.1.3 Kooperationsvereinbarung). „Modellcharakter“ oder die Erfüllung landes- „Analyse“, „Planung“, „Umsetzung“ sowie Die Förderung setzt voraus, dass im Rahmen spezifischer Vorgaben bzw. Schwerpunkte „Evaluation“. Er ist als stetiger, sich optimie- einer Bedarfsanalyse die kommunale Aus- Zusammenarbeit mit Programm- bzw. der gesetzlichen Krankenkassen. Über die render Kreislauf zu verstehen. Die Kommune gangslage erfasst wurde. Hierzu können Projektträgern grundsätzliche Förderfähigkeit und damit sollte mit der Antragstellung die Phase der kommunale bzw. regionale Daten der Gesund- Antragsberechtigung entscheidet die Gemein- „Vorbereitung“ bereits abgeschlossen haben. heits- und/oder Sozialberichterstattung sowie Die Umsetzung zielgruppenspezifischer schaft der gesetzlichen Krankenkassen und Erste Schritte in den Phasen „Nutzung/Auf- Erkenntnisse regionaler Bedarfsanalysen Interventionen erfolgt idealerweise in Ko- ihrer Verbände im jeweiligen Bundesland. Der bau von Strukturen“ und „Analyse“ sollten, als (Expertenbefragungen, qualitative Interviews operation mit einem kommunal ansässigen Antrag muss von der obersten kommunalen Voraussetzung für eine zielgerichtete Planung mit der Zielgruppe) genutzt werden, um den Programm- bzw. Projektträger (z. B. Sport- Amts- und Verwaltungsleitung der antrag- und erfolgreiche Umsetzung, bereits gemacht Bedarf sowie zielgruppenspezifische Schwer- verein, Wohlfahrtsverband), der eine Nähe stellenden Kommune gestellt werden. Zur worden sein. Insbesondere sollten erste punkte und Handlungsfelder zu benennen. zu den Zielgruppen bzw. deren Lebenswelten Klärung der Antragsberechtigung wird eine kommunale Kooperations- und Koordinations- Die adressierte/n Zielgruppe/n ist bzw. sind vorweisen kann. Die Zusammenarbeit wird in frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem zustän- strukturen in der Kommune vorhanden sein. präzise einzugrenzen. Basierend auf den Er- einer Kooperationsvereinbarung geregelt (vgl. digen Programmbüro des GKV-Bündnisses für Sie dienen als Dreh- und Angelpunkt für ein gebnissen der Bedarfsanalyse muss eine nach- Absatz 5.1.3 Kooperationsvereinbarung). Gesundheit empfohlen. vernetztes und abgestimmtes Vorgehen und vollziehbare kommunale gesundheitliche Be- ermöglichen eine kontinuierliche Prozess- darfslage für eine oder mehrere Zielgruppe/n Sonderregelung zur Antragstellung 3 Förderkriterien begleitung, Qualitätssicherung sowie eine erkennbar sein. Die Bedarfslage und die Be- Verstetigung der Maßnahmen. dürfnisse der Zielgruppe/n sind kontinuierlich Antragsberechtigt sind auch andere kom- Die inhaltlichen Anforderungen an die ge- zu berücksichtigen, um Akzeptanz bei der/den munale Gebietskörperschaften wie z. B. sundheitsfördernden und primärpräventiven Projektsteuerung und Verstetigung Zielgruppe/n zu erreichen und möglichst hohe Gemeinden oder kreisangehörige Städte, Interventionen für vulnerable Zielgruppen gesundheitsfördernde Effekte zu erzielen. sofern diese mit der Antragstellung in Stufe 1 sind den Kriterien des Leitfadens Prävention Die Steuerung bzw. Koordination des Vorha- im Einzelfall nachweisen, dass die Antrag- entnommen (Kap. 4: Gesundheitsförderung bens erfolgt in einem Steuerungsgremium in Lebensweltbezogener Ansatz (mit stellung nicht über die oberste Verwaltungs- und Prävention in Lebenswelten nach § 20a kommunaler Verantwortung, in dem alle rele- Empowerment und Partizipation) ebene des Kreises/einer kreisfreien Stadt SGB V). Berücksichtigt sind dabei auch die vanten Akteurinnen und Akteure eingebunden erfolgen kann und darlegen, wie gleichwohl „Qualitätskriterien für Gute Praxis“ der so- sind. Das Gremium übernimmt die kontinu- Das Vorhaben ist darauf ausgerichtet, ge- eine enge Vernetzung mit dem Kreis/einer ziallagenbezogenen Gesundheitsförderung ierliche Prozessbegleitung und Qualitäts- sunde Lebenswelten zu entwickeln und die kreisfreien Stadt und den dortigen gesund- des Kooperationsverbundes Gesundheitliche sicherung des Vorhabens. Der Gesundheits- Lebensbedingungen gesundheitsgerecht zu heitsfördernden Maßnahmen und Zielen im Chancengleichheit (www.gesundheitliche- förderungsprozess ist dabei als Lernzyklus zu gestalten. Gesundheitsförderung und Prä- Sinne einer kommunalen Gesamtstrategie chancengleichheit.de/good-practice-kriterien). verstehen und zu durchlaufen, um möglichst vention gemäß dem Lebensweltansatz stärken erzielt wird. Der Nachweis ist beispielsweise Die durch das GKV-Bündnis für Gesundheit langfristige positive Wirkungen zu erzielen. die individuellen sowie gemeinschaftlichen möglich über einen Letter of Intent (formlos), geförderten Interventionen müssen einen Es sollen Prozesse initiiert werden, die unter Fähigkeiten und Ressourcen der Menschen der darlegt, wie der Kreis/die kreisfreie Stadt belegbaren Nutzen haben und die nachfolgen- aktiver Mitwirkung aller Beteiligten zu einer (Empowerment) zur aktiven Mitgestaltung informiert und in das Vorhaben eingebunden den Förderkriterien erfüllen. Verbesserung der gesundheitlichen Situation dieser Bedingungen (Partizipation). Bedeut- werden soll. Die Förderung von Vorhaben führen. Die Projektsteuerung stellt zudem same kommunale Lebenswelten, in denen kommunaler Gebietskörperschaften auf einer sicher, dass das Vorhaben nach Beendigung Gesundheitsförderung und Prävention umge- Ebene unterhalb der Kreise oder kreisfreien der Förderung in eine dauerhafte Umsetzung setzt werden, sind z. B. Jugend-, Frauen- und Städte stellt einen Sonderfall dar. Für eine mündet. Diese Nachhaltigkeitssicherung und 8 Kommunales Förderprogramm: Zielgruppenspezifische Interventionen – Antragsbroschüre Kommunales Förderprogramm: Zielgruppenspezifische Interventionen – Antragsbroschüre 9
II Förderbekanntmachung und Erläuterungen II Förderbekanntmachung und Erläuterungen Seniorenzentren oder Einrichtungen für Men- z. B. Sozialversicherungsträger, Ministerien, • Isolierte, d. h. nicht in ein Gesamtkonzept verantwortlicher Akteurinnen und Akteure schen mit Behinderungen. Wohlfahrtsverbände, Kinder- und Jugendhilfe eingebundene Maßnahmen verbunden sein. oder Öffentlicher Gesundheitsdienst, betei- • Forschungsprojekte/Screenings ohne Kombination von verhältnis- und ligen sich entsprechend ihren (gesetzlichen) Interventionsbezug 4 Umfang der Förderung verhaltenspräventiven Maßnahmen Zuständigkeiten. • Aktivitäten von politischen Parteien sowie parteinahen Organisationen und Stiftun- Die Förderung umfasst eine Zuwendung nach Der Lebensweltansatz ist geprägt durch eine Angemessene Eigenleistung gen §§ 23, 44 BHO im Sinne einer zeitlich befriste- enge Verknüpfung von Interventionen, die • Aktivitäten, die einseitig Werbezwecken ten Anschubfinanzierung. sowohl auf die Rahmenbedingungen (Ver- Das Förderangebot des GKV-Bündnisses für für bestimmte Produkte, Einrichtungen hältnisse) in der Lebenswelt als auch auf das Gesundheit setzt eine definierte Eigenleistung oder Organisationen dienen 4.1 Förderbeträge gesundheitsbezogene Verhalten Einzelner der Antragstellenden voraus (vgl. Absatz 4.2 • Ausschließlich öffentlichkeitsorientierte (Verhaltensprävention) gerichtet sind. Ent- Einbringen von Eigenleistungen). Aktionen, Informationsstände und Veran- Die Förderung wird für maximal vier Jahre in sprechende Maßnahmen sind darauf aus- staltungen, ausschließlich mediale Kampa- einer Gesamthöhe von 110.000 Euro gewährt. gerichtet, sowohl die Lebenswelten selbst Dokumentation und Evaluation gnen Für die ersten drei Förderjahre können maxi- gesundheitsfördernd zu gestalten (Verhältnis- • Berufliche Ausbildung und Qualifizierungs- mal 30.000 Euro pro Jahr beantragt werden, prävention) als auch das individuelle Verhalten Dokumentation und Evaluation sind Voraus- maßnahmen, die nicht an das Vorhaben für das vierte Jahr können maximal 20.000 Einzelner zu adressieren (Verhaltenspräven- setzungen für ein erfolgreiches Qualitätsma- gebunden sind Euro beantragt werden tion). Die Maßnahmen zielen auf die Verhin- nagement. Sie dienen dazu, die Erreichung der • Kosten für Baumaßnahmen, Einrichtungs- derung bzw. Verminderung von Krankheitsri- formulierten Ziele zu überprüfen sowie Maß- gegenstände, Mobiliar und technische Mindestens 60 % der Fördersumme des siken (primäre Prävention) sowie die Stärkung nahmenplanung und -umsetzung je nach den Hilfsmittel GKV-Bündnisses für Gesundheit müssen für des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Ergebnissen der Überprüfung entsprechend • Regelfinanzierung von auf Dauer angeleg- die Projektausgaben und damit unmittel- Handelns (Gesundheitsförderung). anzupassen. In einer internen Prozessdoku- ten Stellen, z. B. in Beratungseinrichtungen bar für die Umsetzung zielgruppengerechter mentation sind die Inhalte und Ergebnisse • Angebote, die weltanschaulich nicht neu- Interventionen veranschlagt werden. Maximal Anbieterqualifikation von Arbeitsprozessen kontinuierlich festzu- tral sind 40 % der Fördersumme des GKV-Bündnisses halten. Die Maßnahmen sollen entsprechend für Gesundheit können für Personalausgaben Bei der Durchführung von gesundheitsför- den Ergebnissen im Sinne des Gesundheits- 3.3 Förderung bereits bestehender und Sach- und Gemeinkosten aufgewendet dernden und primärpräventiven Maßnahmen förderungsprozesses (siehe oben Konzeption Interventionen werden. Als Personalkosten können nur Kos- nach dem Lebenswelt-/Setting-Ansatz sind die entlang des Gesundheitsförderungsprozesses) ten geltend gemacht werden, die unmittelbar aktuellen Regelungen zur Anbieterqualifika- kontinuierlich angepasst werden. Die Antrag- Sofern es sich bei der zur Förderung beantrag- im Zusammenhang mit der Umsetzung des tion im Leitfaden Prävention (Kap. 4: Gesund- stellenden verpflichten sich, am Verfahren der ten Intervention um eine bereits bestehende Vorhabens entstehen, z. B. für eine Projektko- heitsförderung und Prävention in Lebenswel- GKV-Dokumentation zur lebensweltbezoge- Intervention handelt, kann eine Förderung ordination. Als Personalausgaben werden die ten nach § 20a SGB V) zu beachten. nen Gesundheitsförderung und Prävention nur dann vorgenommen werden, wenn eine tatsächlichen Personalkosten (steuerpflichti- sowie an der externen Evaluation des Kom- erkennbare Weiterentwicklung erfolgt. Diese ges Jahresbrutto sowie Arbeitgeberanteile zur Partnerschaften und Netzwerke munalen Förderprogramms durch die Prog- kann z. B. durch neue oder weitere Elemente Sozialversicherung) anerkannt. Zur Abgeltung nos AG (vgl. Absatz 7.2 Externe Evaluation) und Module oder eine Ausweitung des Vor- der entstehenden Sach- und Gemeinkosten Ein zentrales Ziel der Förderung ist die nach- mitzuwirken. habens auf neue Standorte bzw. Regionen werden pauschal 10 % der tatsächlichen haltige Verankerung des Vorhabens in den belegt werden. Wird die Intervention, für Personalkosten erstattet; ein Nachweis dieser kommunalen Lebenswelten. Dies setzt voraus, 3.2 Ausschlusskriterien die eine Förderung beantragt wird, bereits Kosten ist nicht erforderlich. dass Gesundheitsförderung und Prävention anderweitig gefördert, ist die Abgrenzung zu nach dem Lebensweltansatz als gesamtgesell- Folgende Leistungen sind insbesondere von verdeutlichen und das Ziel der beantragten Grundsätzlich können die Fördermittel zur Be- schaftliche Aufgabe verstanden und gestaltet einer Förderung ausgeschlossen (vgl. Leitfa- Förderung im Sinne der Weiterentwicklung wirtschaftung an einen Kooperationspartner werden. Vorhandene und für das Vorhaben den Prävention, Kap. 4: Gesundheitsförderung nachvollziehbar darzustellen. Eine Förderung weitergeleitet werden; dies muss in der zwei- relevante Strukturen, Einrichtungen, Netz- und Prävention in Lebenswelten nach § 20a für einen identischen Förderzweck ohne er- ten Verfahrensstufe mit dem Zuwendungs- werke sowie Akteurinnen und Akteure sind SGB V): kennbaren Mehrwert ist ausgeschlossen. Mit antrag (Anhang 5) beantragt werden. Die identifiziert und in das Vorhaben einge- • Pflichtaufgaben anderer Einrichtungen einer Projektförderung durch das GKV-Bünd- Genehmigung zur Mittelweiterleitung erfolgt bunden. Weitere Finanzierungsträger, wie oder staatliche Aufgaben nis für Gesundheit darf kein Rückzug anderer mit dem Zuwendungsbescheid. 10 Kommunales Förderprogramm: Zielgruppenspezifische Interventionen – Antragsbroschüre Kommunales Förderprogramm: Zielgruppenspezifische Interventionen – Antragsbroschüre 11
II Förderbekanntmachung und Erläuterungen II Förderbekanntmachung und Erläuterungen 4.2 Einbringen von Eigenleistung finanziell oder in Form geldwerter Leistungen erbracht werden. Die Eigenleistung muss min- 01 Es wird vorausgesetzt, dass die Antragstel- destens 20 % der beantragten Fördersumme lenden zusätzlich zur Förderung durch das betragen; beim Ausschöpfen der maximalen PROJEKT- PROGRAMMBÜRO GKV-Bündnis für Gesundheit eine definierte Fördersumme sind dies 22.000 Euro. UNTERLAGEN GKV-BÜNDNIS Summe an Eigenleistung einbringen. Sie kann FÜR GESUNDHEIT PRÜFT 4.3 Rechen-Beispiel: Maximalbetrag der Förderung über den gesamten Förderzeitraum Beantragte Fördersumme gesamt (für vier Jahre): 110.000 Euro 02 Davon: ZUWENDUNGS- BEFÜRWORTUNG ABLEHNUNG Mindestbetrag für Projektausgaben (60 % der Fördersumme): 66.000 Euro ANTRAG DER GKV* DER GKV* Maximalbetrag für personelle Ressourcen inkl. der pauschalen Sach- und Gemeinkosten (40 % der Fördersumme): 44.000 Euro (entspricht max. 40.000 Euro Personalkosten und 4.000 Euro Sach- und Gemeinkosten-Pauschale) Eigenleistung (mindestens 20 % der Fördersumme) 22.000 Euro PROJEKTTRÄGER ZUWENDUNGS- JÜLICH (PTJ) PRÜFT BESCHEID 5 Antragsverfahren und -unterlagen In der zweiten Verfahrensstufe werden die Antragstellenden unter Angabe eines Termins Es handelt sich um ein zweistufiges schriftlich aufgefordert, einen förmlichen *Gesetzliche Krankenkassen und ihre Verbände auf Landesebene Antragsverfahren. Zuwendungsantrag gemäß §§ 23, 44 BHO zu stellen (vgl. Absatz 5.2 Antragsunterlagen in Aus der Einreichung des förmlichen Zuwen- • Die Projektunterlagen umfassen die Vorha- In der ersten Verfahrensstufe reichen Antrag- der zweiten Verfahrensstufe). Die fachliche dungsantrages kann kein Rechtsanspruch auf benbeschreibung, die Ziele-Maßnahmen- stellende Unterlagen beim Programmbüro des und formale Prüfung der Zuwendungsanträge eine Förderung abgeleitet werden. Tabelle sowie den Entwurf des Finanzie- GKV-Bündnisses für Gesundheit im jeweili- übernimmt der Projektträger Jülich (PtJ) im rungsplans. gen Bundesland ein, die das geplante Projekt Auftrag des GKV-Bündnisses für Gesundheit. 5.1 Einzureichende Unterlagen in der ersten • Falls der Antrag im Rahmen der Sonder- näher beschreiben (vgl. Absatz 5.1 Antrags- Nach abschließender Prüfung des förmlichen Verfahrensstufe regelung eingereicht wird, ist eine formlose unterlagen in der ersten Verfahrensstufe). Zuwendungsantrages wird über die Bewilli- schriftliche Absichtserklärung („Letter of Die Projektunterlagen werden unter Berück- gung entschieden und der entsprechende Zu- Durch die fachlich-inhaltliche Prüfung in der Intent“, Anhang 4) einzureichen. Sie belegt, sichtigung der definierten Förderkriterien (vgl. wendungsbescheid durch die BZgA erlassen. ersten Verfahrensstufe soll sichergestellt dass eine angemessene Vernetzung mit Absatz 3 Förderkriterien) und unter Hinzu- werden, dass die Anträge die definierten För- dem Kreis bzw. der kreisfreien Stadt ge- ziehung aller gesetzlichen Krankenkassen Die folgende Grafik zeigt das Antragsverfah- derkriterien bzw. -voraussetzungen erfüllen. plant ist. und ihrer Verbände auf Landesebene fachlich ren im Überblick: Dazu sind aussagekräftige Projektunterlagen • Im Fall einer Zusammenarbeit mit einem beurteilt. Das Prüfergebnis wird den Antrag- zu erstellen und per E-Mail, Fax oder posta- Projekt- bzw. Programmträger oder der stellenden schriftlich übermittelt. Eine fach- lisch beim Programmbüro des GKV-Bünd- Antragstellung durch mehrere Kommu- lich-inhaltliche Befürwortung des Vorhabens nisses für Gesundheit im jeweiligen Bundes- nen ist eine Kooperationsvereinbarung dient als Voraussetzung dafür, den förmlichen land einzureichen. Das Programmbüro ist die vorzubereiten; sie muss spätestens in der Zuwendungsantrag zu stellen. Aus einer Be- zentrale Anlaufstelle in der ersten Verfahrens- zweiten Verfahrensstufe vorliegen. fürwortung des Vorhabens kann jedoch kein stufe, berät zu Fördervoraussetzungen und Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet -kriterien und gibt Hinweise zur Erstellung der werden. erforderlichen Unterlagen. 12 Kommunales Förderprogramm: Zielgruppenspezifische Interventionen – Antragsbroschüre Kommunales Förderprogramm: Zielgruppenspezifische Interventionen – Antragsbroschüre 13
II Förderbekanntmachung und Erläuterungen II Förderbekanntmachung und Erläuterungen 5.1.1 Vorhabenbeschreibung und Ziele- werden, muss aber spätestens zusammen mit 5.3 Antragsfristen Rechten Dritter belastet sind und erklärt im Maßnahmen-Tabelle dem Zuwendungsantrag in der zweiten Ver- Sinne einer selbstständigen Garantie, dass er fahrensstufe vorgelegt werden. Eine Muster- Die Antragsunterlagen für die erste Ver- selbst berechtigt und durch keine anderwei- Mit der Vorhabenbeschreibung wird das ge- Kooperationsvereinbarung stellen die Pro- fahrensstufe müssen spätestens bis zum tige Bindung daran gehindert ist, die hier ge- plante Projekt näher erläutert. Die Vorhaben- grammbüros auf Nachfrage zur Verfügung. 31.12.2021 vollständig und korrekt ausgefüllt nannten Rechte einzuräumen. In Verträge mit beschreibung sollte sich dabei an den Phasen beim Programmbüro vorliegen. Zur Klärung Kooperationspartnern bzw. entsprechenden des lebensweltbezogenen Gesundheitsförde- 5.2 Antragsunterlagen in der zweiten der Bearbeitungs- und Prüffristen für die Geschäftspartnern ist daher folgende Passage rungsprozesses orientieren und verdeutlichen, Verfahrensstufe Projektskizze wird eine frühzeitige Kontakt- aufzunehmen: „Der BZgA, dem GKV-Spit- wie die Förderkriterien (vgl. Absatz 3 Förder- aufnahme zum Programmbüro des jeweiligen zenverband und dem Bundesministerium für kriterien) berücksichtigt werden. In der zweiten Stufe des Verfahrens wird der Bundeslandes empfohlen. Gesundheit (BMG) wird ein einfaches räum- förmliche Zuwendungsantrag gestellt, geprüft lich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes Die Ziele-Maßnahmen-Tabelle (ZiMT) kon- und beschieden. Dazu sind beim Projektträger 6 Rechtsgrundlage Nutzungsrecht auf alle Nutzungsarten an den kretisiert die Arbeitspakete des Vorhabens in Jülich (PtJ) folgende Unterlagen einzureichen: Ergebnissen und Entwicklungen des Vorha- Form eines Tabellen-Formulars (Anhang 1). Sie 1. Formular „Zuwendungsantrag“ (Anhang 3) Die Gewährung von Zuwendungen erfolgt bens eingeräumt.“ enthält überprüfbare Ziele sowie Maßnahmen 2. Finanzierungsplan, falls dieser in der ersten nach Maßgabe der §§ 23, 44 der BHO und und Meilensteine zur Zielerreichung über den Verfahrensstufe noch nicht unterzeichnet den dazu erlassenen Verwaltungsvorschrif- 7.2 Externe Evaluation gesamten Förderzeitraum. eingereicht wurde (vgl. Absatz 5.1.2 Finan- ten. Bestandteile der Zuwendungsbescheide zierungsplan) werden die Allgemeinen Nebenbestimmun- Das GKV-Bündnis für Gesundheit begleitet 5.1.2 Finanzierungsplan 3. Kooperationsvereinbarung, falls das Vorha- gen für Zuwendungen zur Projektförderung das Förderprogramm wissenschaftlich. Zu die- ben gemeinsam mit einem Programm- bzw. (ANBest-P, ANBest-Gk) sein. Ein Rechts- sem Zweck ist die Prognos AG mit der exter- Der Finanzierungsplan (Anhang 2) stellt die Projektträger oder als Kooperation meh- anspruch auf Gewährung einer Zuwendung nen wissenschaftlichen Evaluation beauftragt. geplanten Ausgaben (aufgeschlüsselt nach rerer Kommunen geplant ist (vgl. Absatz besteht nicht. Die Antragstellenden verpflichten sich, an der verschiedenen Kostenarten) und Einnahmen 5.1.3 Kooperationsvereinbarung) externen Evaluation teilzunehmen (u. a. über (z. B. Eigenmittel) gegenüber und weist die 7 Hinweis zu Urheber- und Nutzungsrechten Online-Erhebungen, Interviews). Zudem ver- Fördersumme aus, die als Zuwendung be- Die Projektunterlagen aus der ersten Verfah- und Evaluation pflichten sie sich, alle am Vorhaben beteiligten antragt wird. In der ersten Verfahrensstufe rensstufe werden durch das Programmbüro Kooperationspartner sowie Akteurinnen und erfolgt die fachliche Prüfung der Kostenarten zusammen mit der fachlich-inhaltlichen Be- Es liegt im Interesse der BZgA und des GKV- Akteure bei der Evaluation einzubinden. Das auf Förderfähigkeit und der eingebrachten fürwortung an den PtJ weitergeleitet. Spitzenverbandes, Ergebnisse des Vorhabens Einverständnis, an der externen Evaluation Eigenmittel. Die Zustimmung zum Finan- für alle interessierten Personenkreise im teilzunehmen, erfolgt mit Einreichung eines zierungsplan erfolgt hier vorbehaltlich der Der PtJ übernimmt die finale fachliche, ad- Gesundheitssystem nutzbar zu machen. Zuwendungsantrages. bindenden fachlichen und zuwendungsrecht- ministrative, verwaltungs-, haushalts- und lichen Prüfung in der zweiten Verfahrensstufe zuwendungsrechtliche Prüfung und Bearbei- 7.1 Urheber- und Nutzungsrechte 8 Weitere Vorschriften durch den Projektträger Jülich (PtJ). tung der Unterlagen im Rahmen des Antrags- verfahrens. Nach abschließender Prüfung des Für die im Rahmen der Förderung erzielten Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrech- 5.1.3 Kooperationsvereinbarung Antrages entscheiden die BZgA und das GKV- Ergebnisse und Entwicklungen liegen die nung der Zuwendung sowie für den Nachweis Bündnis für Gesundheit gemeinsam über eine Urheber- sowie Nutzungsrechte zwar grund- und die Prüfung der Verwendung und den ggf. Wenn die Kommune das Vorhaben gemein- Förderung nach pflichtgemäßem Ermessen im sätzlich beim Zuwendungsempfänger, in erforderlichen Widerruf des Zuwendungsbe- sam mit einem Programm- bzw. Projektträger Rahmen der verfügbaren Mittel sowie nach Ergänzung räumt der Zuwendungsempfänger scheides und die Rückforderung der gewähr- umsetzen möchte bzw. eine Antragstellung als den genannten Kriterien über die Bewilligung jedoch der BZgA, dem GKV-Spitzenverband ten Zuwendung gelten die Verwaltungsvor- Kooperation mehrerer Kommunen geplant ist, des vorgelegten Antrages. Die BZgA erteilt und dem Bundesministerium für Gesundheit schriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48–49a muss eine entsprechende Kooperationsver- den entsprechenden Zuwendungsbescheid. (BMG) an sämtlichen Arbeitsergebnissen und einbarung geschlossen werden. Sie dokumen- Entwicklungen des Vorhabens ein einfaches tiert die Absicht zur Zusammenarbeit der Ko- Die Kontaktdaten des PtJ erhalten die Antrag- räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränk- operationspartner und beschreibt detailliert stellenden vom Programmbüro zusammen mit tes Nutzungsrecht für sämtliche Nutzungs- deren Pflichten und Verantwortlichkeiten. Die der fachlich-inhaltlichen Befürwortung des arten ein. Der Zuwendungsempfänger steht Kooperationsvereinbarung kann nachgereicht Projektes. dafür ein, dass die Arbeitsergebnisse nicht mit 14 Kommunales Förderprogramm: Zielgruppenspezifische Interventionen – Antragsbroschüre Kommunales Förderprogramm: Zielgruppenspezifische Interventionen – Antragsbroschüre 15
II Förderbekanntmachung und Erläuterungen II Förderbekanntmachung und Erläuterungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit II.2 Vertiefende Erläuterungen zur der gesetzlichen Krankenkassen müssen dabei Förderantrag nicht in dieser Bekanntmachung Abweichun- Förderbekanntmachung auf die „Verhinderung und Verminderung von gen zugelassen sind. Der Bundesrechnungs- Krankheitsrisiken“ (primäre Prävention) sowie Pro Kommune können insgesamt bis zu zwei hof ist gemäß §§ 91, 100 BHO zur Prüfung Nachfolgend finden Sie Erläuterungen und die „Förderung des selbstbestimmten gesund- Anträge eingereicht werden; dies umfasst berechtigt. Verweise auf weiterführende Informationen heitsorientierten Handelns der Versicher- auch Förderanträge, die bereits 2020 gestellt zu den Begriffen, die in der Förderbekanntma- ten“ (Gesundheitsförderung) gerichtet sein. wurden. 9 Geltungsdauer chung hervorgehoben sind. Die Begriffe sind Primärprävention und Gesundheitsförderung den entsprechenden Kapiteln zugeordnet und bilden somit komplementäre Strategien der 2 Antragsberechtigung Diese Bekanntmachung tritt am Tag der in der Reihenfolge aufgeführt, in der sie auch Verhütung von Erkrankungen und der Siche- Veröffentlichung auf der jeweiligen Landes- in der Förderbekanntmachung stehen. rung der Gesundheit. Zusammenarbeit mit Programm- bzw. seite unter https://www.gkv-buendnis.de/ Projektträgern buendnisaktivitaeten/wir-in-den-laendern/ in Einleitung Vulnerable Zielgruppen Kraft und ist bis zum 30.06.2022 gültig. Damit zielgruppenspezifische Interventionen GKV-Bündnis für Gesundheit Zu vulnerablen („verletzlichen“) Gruppen die Menschen, denen sie zugutekommen sol- Köln, den 01.01.2021 zählen Menschen, deren volle Teilhabe an der len, bestmöglich erreichen, kann es hilfreich Bundeszentrale für gesundheitliche Das GKV-Bündnis für Gesundheit ist die ge- Gesellschaft eingeschränkt ist. Dies wieder- sein, von Anfang an Kooperationspartner mit Aufklärung (BZgA) meinsame Initiative der gesetzlichen Kranken- um führt zu einer erhöhten Wahrscheinlich- Nähe zu diesen Zielgruppen in das Vorhaben Prof. Dr. Heidrun Thaiss kassen zur Weiterentwicklung und Umsetzung keit für Erkrankungen, Einschränkungen der einzubinden. Partnerschaften sind beispiels- von Gesundheitsförderung und Prävention in Lebensqualität und einer höheren Mortalität weise möglich mit Vereinen (z. B. Sportverei- 10 Verzeichnis der Anhänge Lebenswelten. Neben seinen bundesweiten („Sterblichkeit“). ne, Vereine für Migrantinnen und Migranten) Aktivitäten ist das GKV-Bündnis für Gesund- oder mit Wohlfahrtsverbänden. Die Partner Verfahrensstufe 1: heit auch auf Landesebene aktiv und fördert sollten sich mit ihren jeweiligen Kompetenzen hier beispielsweise zielgruppenspezifische und Ressourcen (Personal, Finanzmittel) ein- Anhang 1: Ziele-Maßnahmen-Tabelle Projekte. Mehr Informationen zu seinen Zie- Gut zu wissen: bringen. Das Förderprogramm setzt voraus, (Formular) len und Aktivitäten finden Sie hier: Die in der Förderbekanntmachung aufgeführ- dass die Rahmenbedingungen der Zusammen- Anhang 2: Finanzierungsplan (Formular) https://www.gkv-buendnis.de/ ten vulnerablen Zielgruppen wurden beispiel- arbeit in einer Kooperationsvereinbarung haft (aber nicht abschließend) hervorgehoben. festgelegt werden. Details hierzu finden Sie Verfahrensstufe 2: Die Förderung von Vorhaben, die die Gesund- auf Seite 45. heit anderer vulnerabler Zielgruppen stärken Anhang 3: Zuwendungsantrag (Formular) möchten, ist möglich, wenn auf kommunaler Sonderregelung zur Antragstellung: Ebene ein entsprechender Bedarf aufgezeigt Begründeter Einzelfall werden kann. Beraten Sie sich dazu mit Ihrem 1 Gegenstand und Ziele der Förderung Programmbüro. Handlungsempfehlungen als Antragsberechtigt für die Förderung im Rah- Praxishilfe zur Erreichung vulnerabler Ziel- men des Kommunalen Förderprogramms sind Lebensweltbezogene gruppen in der kommunalen Lebenswelt Kommunen auf Ebene der Kreise bzw. kreis- Gesundheitsförderung und Prävention finden Sie hier: https://www.gkv-buendnis. freien Städte (bzw. auf Bezirksebene in den (Primärprävention) de/fileadmin/user_upload/Publikationen/ Stadtstaaten). Andere kommunale Gebiets- Handlungsempfehlungen-Praxis-Strategien- körperschaften sind in begründeten Einzel- Die Förderbekanntmachung stützt sich aus- Erreichbarkeit-Vulnerable-Gruppen- fällen antragsberechtigt. Um zu prüfen, ob Ihr schließlich auf die Leistungen der Krankenkas- Praevention-Gesundheitsfoerderung- Vorhaben geeignet ist, um im Rahmen dieser sen zur Gesundheitsförderung und Prävention Kommunen-HEmpf_VulnGruppen_BF.pdf Sonderregelung gefördert zu werden, setzen in Lebenswelten nach § 20a SGB V. Von der Sie sich bitte zunächst mit Ihrem Programm- Förderung ausgeschlossen sind daher lebens- büro in Verbindung. Es berät Sie zum weiteren weltbezogene Maßnahmen in Betrieben Vorgehen. (§ 20b SGB V) und in Einrichtungen der sta- tionären Pflege (§ 5 SGB XI). Die Leistungen 16 Kommunales Förderprogramm: Zielgruppenspezifische Interventionen – Antragsbroschüre Kommunales Förderprogramm: Zielgruppenspezifische Interventionen – Antragsbroschüre 17
II Förderbekanntmachung und Erläuterungen II Förderbekanntmachung und Erläuterungen 3 Förderkriterien Gut zu wissen: Leitfaden Prävention Das GKV-Bündnis für Gesundheit bietet im Rahmen seiner Qualifizierungsangebote eine Im GKV-Leitfaden Prävention legt der GKV- Schulung zum praxisbezogenen Verständnis Analyse Planung Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den des Leitfadens Prävention an. Das Angebot Verbänden der Krankenkassen auf Bundes- richtet sich an interessierte Akteurinnen und ebene die inhaltlichen Handlungsfelder und Akteure in kommunalen Settings, die den Leit- qualitativen Kriterien für die Leistungen der faden Prävention für ihre Praxisarbeit (besser) Krankenkassen in der Primärprävention und kennenlernen und verstehen möchten. Nutzung/Aufbau Gesundheitsförderung fest. Maßnahmen, die von Strukturen nicht den in diesem Leitfaden dargestellten Gesundheitsförderungsprozess Handlungsfeldern und Kriterien entspre- chen, dürfen von den Krankenkassen nicht Der lebensweltbezogene Gesundheitsförde- Evaluation Umsetzung durchgeführt oder gefördert werden. Die rungsprozess wird im Leitfaden Prävention Kriterien des Leitfadens zu „Gesundheitsför- besonders hervorgehoben. Er beschreibt, wie derung und Prävention in Lebenswelten nach Maßnahmen der Gesundheitsförderung und § 20a SGB V“ (Kapitel 4) bilden die Basis der Prävention in Lebenswelten Schritt für Schritt Steuerung bzw. Koordination des Förderkriterien in der vorliegenden Bekannt- bedarfsbezogen und nachhaltig geplant, um- Ein Tipp: Vorhabens machung. Der Leitfaden enthält viele wichtige gesetzt und evaluiert werden können. Bei Auf dem Internetportal des GKV-Bündnis- Hintergrundinformationen, die Ihnen bei der einer nachhaltigen Etablierung von Gesund- ses für Gesundheit führt Sie ein Wegweiser Vorhaben, die mithilfe der Förderung umge- Antragstellung helfen können. Er kann hier heitsförderung in der Lebenswelt wiederholt durch die Schritte des Gesundheitsförde- setzt werden, sollen in kommunaler Verant- heruntergeladen werden: sich dieser Prozess im Sinne eines Lernzyk- rungsprozesses. Er bietet Ihnen Informatio- wortung koordiniert und gesteuert werden. https://www.gkv-spitzenverband.de/ lus. Bei der Ausarbeitung Ihres Vorhabens nen, Tipps und Handlungsempfehlungen, um Daher sieht die Förderung vor, dass bis zu krankenversicherung/praevention_selbsthilfe_ dient der Gesundheitsförderungsprozess Maßnahmen zu planen und umzusetzen. Sie 40 % der Gesamtfördersumme für Perso- beratung/praevention_und_bgf/leitfaden_ als Strukturierungshilfe und als Basis für die können ihn flexibel nutzen, ganz nach Ihren nal eingesetzt werden kann, welches in der praevention/leitfaden_praevention.jsp Ziele-Maßnahmen-Tabelle. Bedürfnissen und Fragestellungen. Steigen Kommune diese Aufgaben wahrnimmt. Die Sie einfach direkt in der Phase ein, in der Sie kommunale Steuerung soll insbesondere dazu Die Grafik zeigt die Phasen des Gesundheits- Unterstützung benötigen. Den Wegweiser für beitragen, dass die Maßnahmen eng in die förderungsprozesses im Überblick. die Lebenswelt Kommune finden Sie hier: kommunale Gesamtstrategie zur Gesund- https://www.gkv-buendnis.de/ heitsförderung und Prävention eingebettet gesunde-lebenswelten/kommune/ werden. Dies ist auch eine wichtige Voraus- wegweiser/#wegweiser setzung für die Nachhaltigkeitssicherung und Verstetigung. Nachhaltigkeitssicherung und Verstetigung Die Prozesse, die durch die Anschubfinan- zierung der Förderung in Bewegung ge- Weitere Wegweiser gibt es für die Lebenswel- setzt werden, sollten zu einer nachhaltigen ten Kita, Schule und Hochschule. positiven Veränderung der gesundheitlichen Situation der jeweiligen Zielgruppen, an die sich die Intervention richtet, führen. Daher sollte schon in der Planungsphase mitgedacht werden, dass es sich nicht nur um ein zeit- lich befristetes Projekt handelt, sondern dass 18 Kommunales Förderprogramm: Zielgruppenspezifische Interventionen – Antragsbroschüre Kommunales Förderprogramm: Zielgruppenspezifische Interventionen – Antragsbroschüre 19
II Förderbekanntmachung und Erläuterungen II Förderbekanntmachung und Erläuterungen die entwickelten Interventionen sowie die dieses Förderangebotes auf Lebenswelten, in weiterführende Informationen zu den Themen Dazu sprechen sie einerseits die Menschen etablierten Prozesse auch nach Ablauf des denen vulnerable Zielgruppen ohne Stigma- Empowerment und Partizipation bereit: in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld an und Förderzeitraums Bestand haben. Dem Aspekt tisierung erreicht werden können. Das sind https://www.gesundheitliche- unterstützen sie bei einer Verhaltensände- Nachhaltigkeit kommt im Rahmen der Vor- in Kommunen beispielsweise Kitas, Schulen, chancengleichheit.de/qualitaetsentwicklung rung (Verhaltensprävention). Andererseits habenbeschreibung und der Ziele-Maßnah- Jugendzentren oder Stadtteiltreffs, aber auch wird das Lebensumfeld selbst zum Gegen- men-Tabelle daher insbesondere im vierten Frauenzentren, Einrichtungen für Menschen stand gesundheitsförderlicher Veränderungen Förderjahr eine große Bedeutung zu. In der mit Behinderungen, Einrichtungen der ambu- (Verhältnisprävention). Bei Maßnahmen der Vorhabenbeschreibung und Ziele-Maßnah- lanten pflegerischen Versorgung oder Begeg- lebensweltbezogenen Gesundheitsförde- men-Tabelle sollten insbesondere bei der nungsstätten für Seniorinnen und Senioren. rung und Prävention werden verhältnis- und Formulierung Ihrer Planungen für die Phase verhaltenspräventive Elemente miteinander „Nutzung/Aufbau von Strukturen“ entspre- Partizipation und Empowerment Kombination von verhältnis- und verknüpft. chende Maßnahmen zur Verstetigung des verhaltenspräventiven Maßnahmen Vorhabens beschrieben werden. Maßnahmen der lebensweltbezogenen Ge- Die nachfolgende Grafik zeigt den Zusammen- sundheitsförderung und Prävention beziehen Maßnahmen nach dem Lebensweltansatz sind hang im Überblick. Weitere Beispiele für Bedarfsanalyse die Menschen ein, an die sie gerichtet sind darauf ausgerichtet, sowohl das Verhalten Ein- verhaltens- und verhältnisbezogene Maßnah- (Partizipation), und stärken ihre Eigenver- zelner zu adressieren als auch die Lebenswel- men finden Sie ab Seite 34. Der Nachweis des Bedarfs für Ihr geplantes antwortung (Empowerment). Empowerment ten selbst gesundheitsfördernd zu verändern. Vorhaben ist auf vielfältige Weise möglich. zielt darauf ab, dass Menschen Möglich- Nutzen Sie regionale soziale und gesundheit- keiten erhalten und Fähigkeiten entwickeln, liche Daten, die in Ihrer Kommune bereits ihre soziale Lebenswelt und ihr Leben selbst Lebensweltbezogenene Gesundheitsförderung und Prävention vorliegen. Auch gesundheitsbezogene Daten zu gestalten. Ein wesentliches Ziel von verknüpft verhältnis- und verhaltenspräventive Elemente auf Landes- und Bundesebene können für den Empowerment-Prozessen ist es, die Abhängig- Bedarfsnachweis herangezogen werden. keit von Unterstützungsangeboten schrittweise zu verringern. Partizipation bezeichnet die akti- ve Einbeziehung der Zielgruppen in alle Phasen des Gesundheitsförderungsprozesses (Analyse, Gut zu wissen: Planung, Umsetzung und Evaluation). In der Auch während der Durchführung des Vorha- Praxis zeigt sich, dass die Partizipation der Ziel- bens können Bedarfsanalysen notwendig sein, gruppe anspruchsvoll ist. Aber sie ist wichtig, z. B. als Basis zur Spezifizierung der Maßnah- damit ein Vorhaben nicht an den Bedürfnissen Verhältnisbezogene Maßnahmen Verhaltensbezogene Maßnahmen men oder zur Klärung von Fragen der Akzep- und Bedarfen der Zielgruppe vorbei entwickelt Unterstützung bei Aufbau und Stärkung Information, Motivation und tanz und Inanspruchnahme. Diese können im wird. Partizipation kann auf unterschiedliche gesundheitsfördernder Strukturen Kompetenzvermittlung Rahmen der Förderung beantragt und umge- Art und Weise erfolgen, z. B. durch die Ein- setzt werden. bindung von Vertreterinnen und Vertretern der Zum Beispiel Zum Beispiel Angebote Zielgruppe im Steuerungskreis oder in Form • Schulung von Multiplikatorinnen • zur Bewegungsförderung oder Lebenswelten von Beratungen mit Verbänden oder Interes- und Multiplikatoren zu gesunden Ernährung gesundheitsbezogenen Themen • zum Training sozial-emotionaler senvertretungen, die die Zielgruppe vertreten. • Vernetzung mit relevanten Kompetenzen Als Lebenswelten, die häufig auch mit dem Geeignete Instrumente der Partizipation sind Akteurinnen und Akteuren und • zur Aufklärung über Suchtgefahren Begriff Setting (aus dem Englischen für z. B. Gesundheitszirkel oder -werkstätten, Vor- Angeboten vor Ort und Suchtprävention „Schauplatz“) bezeichnet werden, definiert das Ort-Befragungen oder Begehungen. • Aufbau und Nutzung von • zur Förderung von allgemeinen Präventionsgesetz (PrävG) „für die Gesund- Strukturen zur Zusammenarbeit Gesundheitskompetenzen heit bedeutsame, abgrenzbare soziale Syste- wie z. B. Koordinierungs- und Steuerungsgremien me“ wie zum Beispiel des Arbeitens oder des • Unterstützung bei Maßnahmen Lernens. In Lebenswelten können die Bedin- Ein Tipp: zur gesundheitsfördernden gungen für Gesundheit mitgestaltet werden. Der Kooperationsverbund Gesundheitliche Organisationsentwicklung Ein besonderes Augenmerk liegt im Rahmen Chancengleichheit hält unter folgendem Link (z. B. in Kitas) 20 Kommunales Förderprogramm: Zielgruppenspezifische Interventionen – Antragsbroschüre Kommunales Förderprogramm: Zielgruppenspezifische Interventionen – Antragsbroschüre 21
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