Konzeption Ambulant Betreutes Wohnen - AHG Therapiezentrum und Adaptionshaus Köln

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AHG
           Therapiezentrum und Adaptionshaus
                          Köln

                 Konzeption
          Ambulant Betreutes Wohnen

Impressum
Herausgeber:     AHG AG
                 Therapiezentrum und Adaptionshaus Köln
                 Mathias-Brüggen-Str. 17, 50827 Köln
                 Tel.: 0221.956651-0       Fax: 0221.956651-66
                 koeln@ahg.de     www.ahg.de/koeln
Stand:           Dezember 2011
Autor:           Markus Menth
Inhaltsverzeichnis                                              Seite

Vorbemerkungen………………………………………………………………………………………………...3

Zielgruppe………………………………………………………………………………………………………….3

Betreuungsziele………………………………………………………………………………………………….4

Betreuungsinhalte…………………………………………………………………………………………...4-6

Hilfeform……………………………………………………………………………………………………………6

Der Betreuungsprozess als gegenseitige Vereinbarung………………………………………6-7

Betreuung zwischen Wunsch und Wirklichkeit……………………………………………………..7

Finanzierung und Kostenbeantragung………………………………………………………………….8

Personal……………………………………………………………………………………………………………..8

Dokumentation und Qualitätssicherung……………………………………………………………8-9

Kontakt………………………………………………………………………………………………………………9
Vorbemerkungen

Das AHG Therapiezentrum und Adaptionshaus Köln ist seit 1978 erfolgreich in der
Eingliederungshilfe suchtkranker und psychisch beeinträchtigter Menschen tätig.
Träger ist die AHG AG, ein Unternehmen, das bundesweit an 45 Standorten Kliniken
für Psychosomatik und Abhängigkeitserkrankungen und komplementäre
Therapiezentren betreibt. Seit 2003 bietet die Einrichtung in Köln das Ambulant
Betreute Wohnen an, aufbauend auf der langjährigen Erfahrung mit dem
stationären Angebot und als eine sinnvolle Ergänzung zu diesem. Auf der Grundlage
des §53 SGB XII und in der Zuständigkeit des LVR richten sich die ambulanten
Hilfen zum Wohnen an Personen, die in Folge einer Behinderung wesentlich in ihrer
Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder hiervon bedroht sind.
Das übergreifende Ziel ist soziale Inklusion im Sinne der
UN Behindertenrechtskonvention, die gleichberechtigte Teilhabe bzw. Teilnahme am
gesellschaftlichen Leben. Dabei geht es um die Überwindung von Teilhabebarrieren,
welche nicht ausschließlich mit den persönlichen Einschränkungen des
Hilfesuchenden* erklärbar sind, sondern mit den sich wechselseitig und dynamisch
beeinflussenden Faktoren seiner bio-psycho-sozialen Situation insgesamt. Die
zunächst theoretisch überwundene Betrachtung des „Behinderten“ als den
identifizierbaren Problemträger sehen wir in vielerlei Hinsicht als Herausforderung.
Die Hilfeform des Ambulant Betreuten Wohnens ermöglicht den Bewohnern des
Wohnheimes einen sanfteren Übergang in Richtung Selbständiges Wohnen,
vermeidet somit eine langfristige Überversorgung und schützt gleichzeitig vor
Überforderung. Darüber hinaus werden Menschen erreicht, die bislang aus dem
niedrigschwelligen Hilfesystem der kommunalen Daseinsvorsorge herausfielen.
Gerade bei fehlender Kontaktkonstanz und komplexem Hilfebedarf ist eine
aufsuchende, verschiedene Lebensbereiche umfassende Hilfe, ein persönliches
Zeitbudget und ein individuelles Case Management unentbehrlich.

Zielgruppe

    •   Suchtkranke / chronisch Suchtkranke
    •   Suchtkranke / chronisch Suchtkranke mit Doppeldiagnosen
    •   Psychische Kranke / chronisch psychisch Kranke

die im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1, SGB IX wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der
Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen
Behinderung bedroht sind.
Es handelt sich um erwachsene Personen, die in einer eigenen Wohnung leben oder
innerhalb von 6 Monaten eine eigene Wohnung beziehen werden.

_________________________________________________________________
* Aus Gründen des Leseflusses wird im Text durchgehend das generische Maskulinum
verwendet, welches in der Grammatik nicht dem biologischen oder sozialen Geschlecht
(Sexus bzw. Gender) entspricht.
Betreuungsziele

Unsere Betreuung wird individuell abgestimmt auf die Möglichkeiten und Grenzen
jedes einzelnen Klienten bzw. seiner sozialen und materiellen Kontextfaktoren.
Sie bezieht sich auf folgende Lebensbereiche:

   •   Suche und Erhalt eigenen Wohnraums
   •   Selbständige Haushaltsführung
   •   Psychische Stabilität und Abstinenzerhaltung
   •   Physische Verfassung und Gesundheit
   •   Umgang mit Institutionen, Ämtern und Behörden
   •   Arbeit und Beschäftigung
   •   Gestaltung von Freizeit und sozialen Beziehungen
   •   (straf-)rechtliche Situation

Im Rahmen der Hilfeplanung entwickeln Klient und Bezugsbetreuer gemeinsam für
diese Lebensbereiche persönlich angepasste, realistische, messbare, terminierbare
und vor allem für den Klienten interessante Ziele, sog. SMART Ziele.

Betreuungsinhalte

Den einzelnen Zielbereichen ordnen wir folgende Betreuungsinhalte bzw.
Maßnahmen zu:

   Suche und Erhalt eigenen Wohnraums
   • Finden eines möglichst adäquaten Wohnraums unter Berücksichtigung der
      spezifischen psychosozialen Problematik
   • Kontaktieren von Maklern, Wohnungsgebern, öffentlichen Stellen,
      vermittelnde Gespräche
   • Kontakt und Gespräche mit Vermietern, Nachbarn, WG Mitglieder

   Selbständige Haushaltsführung
   • Hauswirtschaftstraining
   • Unterstützung bei Umzug, Renovieren und Einrichten

   Psychische Stabilität und Abstinenzerhaltung
   • Verständnis für die eigene, als sinnhaft verstehbare Entwicklung und
      Akzeptanz der Krankheit bzw. Behinderung
   • Krisenprophylaxe und Krisenmanagement bei psychischer Erkrankung
   • Rückfallprophylaxe und Rückfallmanagement bei Suchterkrankung
   • Bewältigung von intrapsychischen und zwischenmenschlichen Konflikten
      und Krisen
   • Stärkung der Selbstwahrnehmung und des Selbstwertgefühls
   • Förderung einer realistischen Selbsteinschätzung
   • Stärkung der Frustrationstoleranz und Impulskontrolle
Physische Verfassung und Gesundheit
• Umgang mit behinderungsspezifischen Folgeerkrankungen bzw. Linderung
   und Vermeidung von Symptomverschlimmerungen
• Veränderung problematischen Ernährungsverhaltes
• Inanspruchnahme des medizinischen Hilfesystems und Aufbau bzw. Erhalt
   der notwendigen Compliance
• Hygiene und Sauberkeit, Vermeidung körperlicher Verwahrlosung
• Wahrnehmung und Umgang mit dem eigenen Körper
• Bewegungsorientierte, die Mobilität unterstützende Maßnahmen

Umgang mit Institutionen, Ämtern und Behörden
• Training im Umgang mit öffentlichen Stellen
• Unterstützung bei allen formalen Angelegenheiten

Arbeit und Beschäftigung
• Suchen adäquater Arbeits-, Beschäftigungs- und
   (Aus-) Bildungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der spezifischen
   Problematik
• Kontaktieren entsprechender Stellen und Vermittlung
• Begleitende Unterstützung von Arbeit, Beschäftigung und Schule
• Durchführung eigener Tagesstrukturierender Angebote

Gestaltung von Freizeit und sozialen Beziehungen
• Entwicklung eines als sinnvoll erlebten Freizeitverhaltens
• Suche und Auswahl adäquater, die Abstinenz unterstützende Freizeit- und
   Urlaubsangebote.
• Aufbau und Gestaltung eines nichtprofessionellen Beziehungssystems unter
   Nutzung der Umweltressourcen des Klienten, außerhalb des Alkoholmilieus
   bzw. der Drogenszene
• Unterstützung und Begleitung partnerschaftlicher und familiärer
   Beziehungen

(Straf)rechtliche Situation
    • Hilfe bei der Kooperation mit Bewährungshelfern und dem Einhalten von
        juristischen Auflagen
    • Unterstützung eines straffreien Lebens
    • Hilfe bei der Schuldenregulierung
    • Unterstützung beim Umgang mit Geld und geschäftlichen Dingen
Hilfeform

Wir betreuen die Klienten primär aufsuchend, d.h. in ihrer Wohnung bzw. ihrem
sozialen Bezugssystem der Gemeinde. Jeder Klient arbeitet mit einem persönlichen,
fallverantwortlichen Bezugsbetreuer. Es gibt eine verbindliche Vertretungsregelung.
Die zeitliche Struktur orientiert sich am Bedarf des Klienten, insofern können
Gesprächskontakte auch am Abend und an den Wochenenden stattfinden. Der
Erfolg der Arbeit mit unserer Zielgruppe ist stark von der Beziehungsqualität
geprägt. Vor dem Hintergrund der jeweiligen Problematik kann im Einzellfall ein
fachlich gesteuerter Betreuerwechsel sinnvoll sein. Die Unterstützung und
Förderung durch Gespräche oder praktisches Tun findet in Form von Einzelkontakten
oder Gruppenangeboten statt. Gerade unsere chronisch suchtkranken Klienten
brauchen, neben dieser Betreuung auf der Basis von einzel- oder gruppenbezogenen
Face-to-Face Kontakten, eine tagesstrukturierende Beschäftigung, um die
Suchtmittelabstinenz aufrecht zu erhalten. Diese ist Voraussetzung für eine
eigenständige Lebensführung und oft auch für ein Überleben notwendig. Im
Hilfesystem fehlen in der Regel für diese Personen Angebote analog denen, welche
für Psychisch Kranke vorgehalten werden (WfBM, Tagesstätte u.ä.). Von daher
beantragen wir im Einzellfall die Förderung dieser Klienten durch unsere
Tagesstrukturierenden Angebote. In eigenen, an das Haupthaus angrenzenden
Räumlichkeiten, in dem sog. „Tageszentrum“ werden vielfältige
Beschäftigungsmöglichkeiten in unterschiedlichen Bereichen (Schreinerei,
Malatelier, Gartengruppe, Kochen und Backen etc.) vorgehalten. Freizeitpädagogisch
orientierte und kulturelle Aktivitäten werden in der näheren und weiteren
Umgebung durchgeführt. Ehemalige Klienten des Wohnheimes können auf die
Strukturen und das Beziehungssystem ihrer ehemaligen „Heimat“ zurückgreifen
oder ebenfalls die externen Angebote nutzen.
Eine weitere und notwendige Form unserer Hilfe ist die effektive Netzwerkarbeit.
Wir koordinieren, steuern und begleiten notwendige Kontakte des Klienten zu den
öffentlichen und privaten Hilfesystemen, zu Vermietern, zu Ärzten, zu Angehörigen
etc. Da einige Klienten schon sehr lange bzw. wiederholt verschiedene Stellen des
Hilfesystems aufsuchen, sind uns der Kontakt, die Zusammenarbeit und konkrete
Absprachen mit diesen Stellen wichtig, im Sinne einer Gesamtplanung für den
Klienten.

Der Betreuungsprozess als gegenseitige Vereinbarung

Nach einem ausführlichen Informations- und Vorstellungsgespräch wird mit dem
Klienten ein rechtsverbindlicher Betreuungsvertrag abgeschlossen, der gegenseitige
Rechte und Pflichten regelt. Darüber hinaus kann es hilfreich sein, individuelle
schriftliche Vereinbarungen zu treffen, die sich auf bestimmte (kritische)
Betreuungssituationen beziehen. Diese „Therapeutischen Vereinbarungen“ unterstützen
die Selbstkontrollfunktion bei dem Klienten und wirken positiv oder negativ verstärkend
im Sinne der Lerntheorie. Der Klient muss die Bereitschaft mitbringen, in formalen und
inhaltlichen Dingen mitzuwirken, um die Hilfeplanziele zu erreichen.
Suchtkranke sollten sich auf eine abstinenzorientierte Betreuung einlassen können,
substituierte Opiatabhängige im Speziellen auf eine Betreuung ohne Beikonsum.
Der Individuelle Hilfeplan wird unter expliziter Einbeziehung des Klienten bzw. seiner
Entwicklungsziele und Wünsche aufgestellt, fortgeschrieben, überprüft und
ausgewertet. Er ist ein Planungsinstrument, das die Eigenverantwortlichkeit des
Klienten fordert und von daher schon ein therapeutisches Moment beinhaltet. Die
fachliche Einschätzung wird in dem IHP erkennbar hervorgehoben. Diese unterscheidet
sich oft deutlich von der unserer Klienten. Wir sehen hinter diesen Differenzen und
Reibungspunkten ein Entwicklungspotential des Klienten. Der IHP ist dabei der für
beide Seiten verbindliche Bezugsrahmen.

Betreuung zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Die Überschrift deutet eine Diskrepanz an, die sowohl bei dem Helfersystem selbst
als auch bei dem Hilfesuchenden identifiziert werden kann.
Die oft paternalistisch und fürsorglich geprägten Vorstellungen von gelungener
Eingliederung oder Teilhabe seitens der Helfer stehen oft in Widerspruch zu den
mehr oder weniger deutlich formulierten Zielen der Adressaten. Dem entgegen wirkt
der Personenzentrierte Ansatz des IHP, der den Leistungsempfänger als Experten
seiner selbst ansieht und dessen Ressourcenaktivierung und Autonomie fokussiert.
Gleichzeitig ist jedoch unsere fachliche Kenntnis und Erfahrung gefragt, welche wir
den Klienten oft deutlich gegenüberstellen müssen, um korrigierende Erfahrungen
überhaupt zu ermöglichen. Gerade bei Suchtkranken muss auch der Konflikt gesucht
und mit diesem gearbeitet, Regeln gesetzt und die Konsequenzen aufgezeigt
werden. Wenn vor diesem Hintergrund eine fachlich fundierte Betreuung nicht mehr
möglich ist, werden wir den Betreuungsvertrag lösen.
Die erlebte Diskrepanz zwischen Wunsch und Wirklichkeit auf Seiten des Klienten
ist oft sehr leidvoll geprägt und wird seitens der Umwelt mit moralischer Bewertung
beantwortet. Ein Mensch mit einer psychischen Erkrankung ist oft durch eine
erhöhte Reizsensibilität und eine gebremste motivationale Energie beeinträchtigt,
seine während der Hilfeplanung ernsthaft und glaubhaft formulierten Ziele zu
verfolgen. Viele chronisch suchtkranke Menschen leiden zudem unter
hirnorganischen Beeinträchtigungen im Bereich der exekutiven Funktionen, die wir
verbinden mit den kognitiven Prozessen der Selbststeuerung, der Selbstkontrolle,
dem zielgerichteten und planvollen Handeln und letztlich der Willensbildung selbst.
Ein „Wer nicht will, dem kann nicht geholfen werden“, ist aus fachlicher Sicht nicht
haltbar, eine entsprechende Haltung muss von uns regelmäßig in der Öffentlichkeit
und auch bei unseren Kooperationspartnern kommuniziert werden.
Die Betreuerinnen und Betreuer sehen diese oft schwierige Compliance und
berücksichtigen diese bei dem Hilfeprozess. Gleichzeitig insistieren sie auf die
rechtlich geforderte und inhaltlich notwendige Mitwirkungspflicht bei der
Erreichung der Betreuungsziele.
Finanzierung und Kostenbeantragung

Federführender Leistungsträger des Ambulant Betreuten Wohnens ist der LVR auf
der Grundlage der §§ 53,54 SGB XII Eingliederungshilfe.
Nach einem Informations- und Vorstellungsgespräch erstellen wir mit dem
Interessenten seinen individuellen Hilfeplan. Dieser wird mit dem
Sozialhilfegrundantrag und der fachärztlichen Stellungnahme dem Fallmanagement
des LVR vorgelegt. Sollte nicht nach Aktenlage entschieden werden können, wird die
für den Klienten zuständige Hilfeplankonferenz als beratendes Gremium
hinzugezogen. Unser Fallverantwortlicher Mitarbeiter stellt den Hilfeplan in der
Hilfeplankonferenz vor und es wird daraufhin eine Empfehlung ausgesprochen. Die
Beteiligung des Klienten bei diesem Gespräch ist ausdrücklich gewünscht.
Die Leistungszusage erfolgt in der Regel in Form eines jährlichen
Stundenkontingents. Die erbrachten Fachleistungsstunden müssen von unseren
Betreuten persönlich quittiert werden.
Im Hinblick auf die Nachrangigkeit des LVR als Leistungsträger, wird bei unseren
Klienten, die im SGB II Bezug stehen und einen Unterstützungsbedarf im Bereich
Arbeit haben, ein Teil der Fachleistungsstunden von der ArGe übernommen. Die
Empfänger von SGB II Leistungen, die zu ihrer Stabilisierung eine
tagesstrukturierende Betreuung brauchen, können nicht in unserem Tageszentrum
aufgenommen werden, da hier die Eingliederungsleistungen in Arbeit des SGB II
Vorrang haben.

Personal

Das Betreuungsteam besteht ausschließlich aus examinierten Fachkräften des
Bereiches Sozialwesen und verfügt u.a über Ausbildungs- bzw. Studienabschlüsse in
Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Ergotherapie Psychologie, teilweise mit spezifischen
Zusatzqualifikationen. Die Mitarbeiter qualifizieren sich durch Fort- und
Weiterbildungen und engagieren sich in Gremien und Arbeitskreisen.

Dokumentation und Qualitätssicherung

Die Betreuungsprozesse werden mit dem Programm Horizont 4 elektronisch
dokumentiert und evaluiert, sowohl individuell als auch über die gesamte Klientel.
Es finden regelmäßig Teams zu unterschiedlichen Schwerpunkten statt:
    • Organisation und kollegiale Intervision zu einzelnen Fällen
    • Fallbesprechung ( Fallverantwortlicher Betreuer und
        Teamleitung/Koordination)
    • Konzeptionelle Fortschreibung und Teamentwicklung (externer Teamtag)
    • Externe Teamsupervision (nach Bedarf Einzelsupervision)
Die Mitarbeiter besuchen Fortbildungen und Informationsveranstaltungen zu
aktuellen pädagogisch-therapeutischen, medizinischen und sozialarbeiterischen
Themen, welche extern oder in Form von Inhouse-Schulungen stattfinden.
Der ambulante Bereich greift zurück auf die fachlichen, personellen und
institutionellen Möglichkeiten des AHG Therapiezentrum und Adaptionshaus und
nutzt die Erfahrung der 9 anderen rheinländischen Soziotherapiezentren des
Trägers. Wir stehen in enger Zusammenarbeit und in einem fachlichen Diskurs mit
dem für unsere Klienten relevanten psychosozialen Hilfesystem.
Die Einrichtung ist zertifiziert nach ISO 9001:2008 in Verbindung mit der DEGEMED
Norm. Es wird jährlich jeweils ein internes Audit und ein Überwachungsaudit durch
eine Zertifizierungsgesellschaft durchgeführt.

Kontakt

AHG Therapiezentrum und Adaptionshaus Köln
Ambulant Betreutes Wohnen
Mathias-Brüggen-Straße 17
50827 Köln
Koordination: Vanessa von Grotthuss
              0221.956651-85 oder -84
              vvonGrotthuss@ahg.de
              www.ahg.de/koeln
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