Konzeption Ambulant Betreutes Wohnen - AHG Therapiezentrum und Adaptionshaus Köln
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
AHG Therapiezentrum und Adaptionshaus Köln Konzeption Ambulant Betreutes Wohnen Impressum Herausgeber: AHG AG Therapiezentrum und Adaptionshaus Köln Mathias-Brüggen-Str. 17, 50827 Köln Tel.: 0221.956651-0 Fax: 0221.956651-66 koeln@ahg.de www.ahg.de/koeln Stand: Dezember 2011 Autor: Markus Menth
Inhaltsverzeichnis Seite Vorbemerkungen………………………………………………………………………………………………...3 Zielgruppe………………………………………………………………………………………………………….3 Betreuungsziele………………………………………………………………………………………………….4 Betreuungsinhalte…………………………………………………………………………………………...4-6 Hilfeform……………………………………………………………………………………………………………6 Der Betreuungsprozess als gegenseitige Vereinbarung………………………………………6-7 Betreuung zwischen Wunsch und Wirklichkeit……………………………………………………..7 Finanzierung und Kostenbeantragung………………………………………………………………….8 Personal……………………………………………………………………………………………………………..8 Dokumentation und Qualitätssicherung……………………………………………………………8-9 Kontakt………………………………………………………………………………………………………………9
Vorbemerkungen Das AHG Therapiezentrum und Adaptionshaus Köln ist seit 1978 erfolgreich in der Eingliederungshilfe suchtkranker und psychisch beeinträchtigter Menschen tätig. Träger ist die AHG AG, ein Unternehmen, das bundesweit an 45 Standorten Kliniken für Psychosomatik und Abhängigkeitserkrankungen und komplementäre Therapiezentren betreibt. Seit 2003 bietet die Einrichtung in Köln das Ambulant Betreute Wohnen an, aufbauend auf der langjährigen Erfahrung mit dem stationären Angebot und als eine sinnvolle Ergänzung zu diesem. Auf der Grundlage des §53 SGB XII und in der Zuständigkeit des LVR richten sich die ambulanten Hilfen zum Wohnen an Personen, die in Folge einer Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder hiervon bedroht sind. Das übergreifende Ziel ist soziale Inklusion im Sinne der UN Behindertenrechtskonvention, die gleichberechtigte Teilhabe bzw. Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Dabei geht es um die Überwindung von Teilhabebarrieren, welche nicht ausschließlich mit den persönlichen Einschränkungen des Hilfesuchenden* erklärbar sind, sondern mit den sich wechselseitig und dynamisch beeinflussenden Faktoren seiner bio-psycho-sozialen Situation insgesamt. Die zunächst theoretisch überwundene Betrachtung des „Behinderten“ als den identifizierbaren Problemträger sehen wir in vielerlei Hinsicht als Herausforderung. Die Hilfeform des Ambulant Betreuten Wohnens ermöglicht den Bewohnern des Wohnheimes einen sanfteren Übergang in Richtung Selbständiges Wohnen, vermeidet somit eine langfristige Überversorgung und schützt gleichzeitig vor Überforderung. Darüber hinaus werden Menschen erreicht, die bislang aus dem niedrigschwelligen Hilfesystem der kommunalen Daseinsvorsorge herausfielen. Gerade bei fehlender Kontaktkonstanz und komplexem Hilfebedarf ist eine aufsuchende, verschiedene Lebensbereiche umfassende Hilfe, ein persönliches Zeitbudget und ein individuelles Case Management unentbehrlich. Zielgruppe • Suchtkranke / chronisch Suchtkranke • Suchtkranke / chronisch Suchtkranke mit Doppeldiagnosen • Psychische Kranke / chronisch psychisch Kranke die im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1, SGB IX wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Es handelt sich um erwachsene Personen, die in einer eigenen Wohnung leben oder innerhalb von 6 Monaten eine eigene Wohnung beziehen werden. _________________________________________________________________ * Aus Gründen des Leseflusses wird im Text durchgehend das generische Maskulinum verwendet, welches in der Grammatik nicht dem biologischen oder sozialen Geschlecht (Sexus bzw. Gender) entspricht.
Betreuungsziele Unsere Betreuung wird individuell abgestimmt auf die Möglichkeiten und Grenzen jedes einzelnen Klienten bzw. seiner sozialen und materiellen Kontextfaktoren. Sie bezieht sich auf folgende Lebensbereiche: • Suche und Erhalt eigenen Wohnraums • Selbständige Haushaltsführung • Psychische Stabilität und Abstinenzerhaltung • Physische Verfassung und Gesundheit • Umgang mit Institutionen, Ämtern und Behörden • Arbeit und Beschäftigung • Gestaltung von Freizeit und sozialen Beziehungen • (straf-)rechtliche Situation Im Rahmen der Hilfeplanung entwickeln Klient und Bezugsbetreuer gemeinsam für diese Lebensbereiche persönlich angepasste, realistische, messbare, terminierbare und vor allem für den Klienten interessante Ziele, sog. SMART Ziele. Betreuungsinhalte Den einzelnen Zielbereichen ordnen wir folgende Betreuungsinhalte bzw. Maßnahmen zu: Suche und Erhalt eigenen Wohnraums • Finden eines möglichst adäquaten Wohnraums unter Berücksichtigung der spezifischen psychosozialen Problematik • Kontaktieren von Maklern, Wohnungsgebern, öffentlichen Stellen, vermittelnde Gespräche • Kontakt und Gespräche mit Vermietern, Nachbarn, WG Mitglieder Selbständige Haushaltsführung • Hauswirtschaftstraining • Unterstützung bei Umzug, Renovieren und Einrichten Psychische Stabilität und Abstinenzerhaltung • Verständnis für die eigene, als sinnhaft verstehbare Entwicklung und Akzeptanz der Krankheit bzw. Behinderung • Krisenprophylaxe und Krisenmanagement bei psychischer Erkrankung • Rückfallprophylaxe und Rückfallmanagement bei Suchterkrankung • Bewältigung von intrapsychischen und zwischenmenschlichen Konflikten und Krisen • Stärkung der Selbstwahrnehmung und des Selbstwertgefühls • Förderung einer realistischen Selbsteinschätzung • Stärkung der Frustrationstoleranz und Impulskontrolle
Physische Verfassung und Gesundheit • Umgang mit behinderungsspezifischen Folgeerkrankungen bzw. Linderung und Vermeidung von Symptomverschlimmerungen • Veränderung problematischen Ernährungsverhaltes • Inanspruchnahme des medizinischen Hilfesystems und Aufbau bzw. Erhalt der notwendigen Compliance • Hygiene und Sauberkeit, Vermeidung körperlicher Verwahrlosung • Wahrnehmung und Umgang mit dem eigenen Körper • Bewegungsorientierte, die Mobilität unterstützende Maßnahmen Umgang mit Institutionen, Ämtern und Behörden • Training im Umgang mit öffentlichen Stellen • Unterstützung bei allen formalen Angelegenheiten Arbeit und Beschäftigung • Suchen adäquater Arbeits-, Beschäftigungs- und (Aus-) Bildungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der spezifischen Problematik • Kontaktieren entsprechender Stellen und Vermittlung • Begleitende Unterstützung von Arbeit, Beschäftigung und Schule • Durchführung eigener Tagesstrukturierender Angebote Gestaltung von Freizeit und sozialen Beziehungen • Entwicklung eines als sinnvoll erlebten Freizeitverhaltens • Suche und Auswahl adäquater, die Abstinenz unterstützende Freizeit- und Urlaubsangebote. • Aufbau und Gestaltung eines nichtprofessionellen Beziehungssystems unter Nutzung der Umweltressourcen des Klienten, außerhalb des Alkoholmilieus bzw. der Drogenszene • Unterstützung und Begleitung partnerschaftlicher und familiärer Beziehungen (Straf)rechtliche Situation • Hilfe bei der Kooperation mit Bewährungshelfern und dem Einhalten von juristischen Auflagen • Unterstützung eines straffreien Lebens • Hilfe bei der Schuldenregulierung • Unterstützung beim Umgang mit Geld und geschäftlichen Dingen
Hilfeform Wir betreuen die Klienten primär aufsuchend, d.h. in ihrer Wohnung bzw. ihrem sozialen Bezugssystem der Gemeinde. Jeder Klient arbeitet mit einem persönlichen, fallverantwortlichen Bezugsbetreuer. Es gibt eine verbindliche Vertretungsregelung. Die zeitliche Struktur orientiert sich am Bedarf des Klienten, insofern können Gesprächskontakte auch am Abend und an den Wochenenden stattfinden. Der Erfolg der Arbeit mit unserer Zielgruppe ist stark von der Beziehungsqualität geprägt. Vor dem Hintergrund der jeweiligen Problematik kann im Einzellfall ein fachlich gesteuerter Betreuerwechsel sinnvoll sein. Die Unterstützung und Förderung durch Gespräche oder praktisches Tun findet in Form von Einzelkontakten oder Gruppenangeboten statt. Gerade unsere chronisch suchtkranken Klienten brauchen, neben dieser Betreuung auf der Basis von einzel- oder gruppenbezogenen Face-to-Face Kontakten, eine tagesstrukturierende Beschäftigung, um die Suchtmittelabstinenz aufrecht zu erhalten. Diese ist Voraussetzung für eine eigenständige Lebensführung und oft auch für ein Überleben notwendig. Im Hilfesystem fehlen in der Regel für diese Personen Angebote analog denen, welche für Psychisch Kranke vorgehalten werden (WfBM, Tagesstätte u.ä.). Von daher beantragen wir im Einzellfall die Förderung dieser Klienten durch unsere Tagesstrukturierenden Angebote. In eigenen, an das Haupthaus angrenzenden Räumlichkeiten, in dem sog. „Tageszentrum“ werden vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten in unterschiedlichen Bereichen (Schreinerei, Malatelier, Gartengruppe, Kochen und Backen etc.) vorgehalten. Freizeitpädagogisch orientierte und kulturelle Aktivitäten werden in der näheren und weiteren Umgebung durchgeführt. Ehemalige Klienten des Wohnheimes können auf die Strukturen und das Beziehungssystem ihrer ehemaligen „Heimat“ zurückgreifen oder ebenfalls die externen Angebote nutzen. Eine weitere und notwendige Form unserer Hilfe ist die effektive Netzwerkarbeit. Wir koordinieren, steuern und begleiten notwendige Kontakte des Klienten zu den öffentlichen und privaten Hilfesystemen, zu Vermietern, zu Ärzten, zu Angehörigen etc. Da einige Klienten schon sehr lange bzw. wiederholt verschiedene Stellen des Hilfesystems aufsuchen, sind uns der Kontakt, die Zusammenarbeit und konkrete Absprachen mit diesen Stellen wichtig, im Sinne einer Gesamtplanung für den Klienten. Der Betreuungsprozess als gegenseitige Vereinbarung Nach einem ausführlichen Informations- und Vorstellungsgespräch wird mit dem Klienten ein rechtsverbindlicher Betreuungsvertrag abgeschlossen, der gegenseitige Rechte und Pflichten regelt. Darüber hinaus kann es hilfreich sein, individuelle schriftliche Vereinbarungen zu treffen, die sich auf bestimmte (kritische) Betreuungssituationen beziehen. Diese „Therapeutischen Vereinbarungen“ unterstützen die Selbstkontrollfunktion bei dem Klienten und wirken positiv oder negativ verstärkend im Sinne der Lerntheorie. Der Klient muss die Bereitschaft mitbringen, in formalen und inhaltlichen Dingen mitzuwirken, um die Hilfeplanziele zu erreichen. Suchtkranke sollten sich auf eine abstinenzorientierte Betreuung einlassen können, substituierte Opiatabhängige im Speziellen auf eine Betreuung ohne Beikonsum.
Der Individuelle Hilfeplan wird unter expliziter Einbeziehung des Klienten bzw. seiner Entwicklungsziele und Wünsche aufgestellt, fortgeschrieben, überprüft und ausgewertet. Er ist ein Planungsinstrument, das die Eigenverantwortlichkeit des Klienten fordert und von daher schon ein therapeutisches Moment beinhaltet. Die fachliche Einschätzung wird in dem IHP erkennbar hervorgehoben. Diese unterscheidet sich oft deutlich von der unserer Klienten. Wir sehen hinter diesen Differenzen und Reibungspunkten ein Entwicklungspotential des Klienten. Der IHP ist dabei der für beide Seiten verbindliche Bezugsrahmen. Betreuung zwischen Wunsch und Wirklichkeit Die Überschrift deutet eine Diskrepanz an, die sowohl bei dem Helfersystem selbst als auch bei dem Hilfesuchenden identifiziert werden kann. Die oft paternalistisch und fürsorglich geprägten Vorstellungen von gelungener Eingliederung oder Teilhabe seitens der Helfer stehen oft in Widerspruch zu den mehr oder weniger deutlich formulierten Zielen der Adressaten. Dem entgegen wirkt der Personenzentrierte Ansatz des IHP, der den Leistungsempfänger als Experten seiner selbst ansieht und dessen Ressourcenaktivierung und Autonomie fokussiert. Gleichzeitig ist jedoch unsere fachliche Kenntnis und Erfahrung gefragt, welche wir den Klienten oft deutlich gegenüberstellen müssen, um korrigierende Erfahrungen überhaupt zu ermöglichen. Gerade bei Suchtkranken muss auch der Konflikt gesucht und mit diesem gearbeitet, Regeln gesetzt und die Konsequenzen aufgezeigt werden. Wenn vor diesem Hintergrund eine fachlich fundierte Betreuung nicht mehr möglich ist, werden wir den Betreuungsvertrag lösen. Die erlebte Diskrepanz zwischen Wunsch und Wirklichkeit auf Seiten des Klienten ist oft sehr leidvoll geprägt und wird seitens der Umwelt mit moralischer Bewertung beantwortet. Ein Mensch mit einer psychischen Erkrankung ist oft durch eine erhöhte Reizsensibilität und eine gebremste motivationale Energie beeinträchtigt, seine während der Hilfeplanung ernsthaft und glaubhaft formulierten Ziele zu verfolgen. Viele chronisch suchtkranke Menschen leiden zudem unter hirnorganischen Beeinträchtigungen im Bereich der exekutiven Funktionen, die wir verbinden mit den kognitiven Prozessen der Selbststeuerung, der Selbstkontrolle, dem zielgerichteten und planvollen Handeln und letztlich der Willensbildung selbst. Ein „Wer nicht will, dem kann nicht geholfen werden“, ist aus fachlicher Sicht nicht haltbar, eine entsprechende Haltung muss von uns regelmäßig in der Öffentlichkeit und auch bei unseren Kooperationspartnern kommuniziert werden. Die Betreuerinnen und Betreuer sehen diese oft schwierige Compliance und berücksichtigen diese bei dem Hilfeprozess. Gleichzeitig insistieren sie auf die rechtlich geforderte und inhaltlich notwendige Mitwirkungspflicht bei der Erreichung der Betreuungsziele.
Finanzierung und Kostenbeantragung Federführender Leistungsträger des Ambulant Betreuten Wohnens ist der LVR auf der Grundlage der §§ 53,54 SGB XII Eingliederungshilfe. Nach einem Informations- und Vorstellungsgespräch erstellen wir mit dem Interessenten seinen individuellen Hilfeplan. Dieser wird mit dem Sozialhilfegrundantrag und der fachärztlichen Stellungnahme dem Fallmanagement des LVR vorgelegt. Sollte nicht nach Aktenlage entschieden werden können, wird die für den Klienten zuständige Hilfeplankonferenz als beratendes Gremium hinzugezogen. Unser Fallverantwortlicher Mitarbeiter stellt den Hilfeplan in der Hilfeplankonferenz vor und es wird daraufhin eine Empfehlung ausgesprochen. Die Beteiligung des Klienten bei diesem Gespräch ist ausdrücklich gewünscht. Die Leistungszusage erfolgt in der Regel in Form eines jährlichen Stundenkontingents. Die erbrachten Fachleistungsstunden müssen von unseren Betreuten persönlich quittiert werden. Im Hinblick auf die Nachrangigkeit des LVR als Leistungsträger, wird bei unseren Klienten, die im SGB II Bezug stehen und einen Unterstützungsbedarf im Bereich Arbeit haben, ein Teil der Fachleistungsstunden von der ArGe übernommen. Die Empfänger von SGB II Leistungen, die zu ihrer Stabilisierung eine tagesstrukturierende Betreuung brauchen, können nicht in unserem Tageszentrum aufgenommen werden, da hier die Eingliederungsleistungen in Arbeit des SGB II Vorrang haben. Personal Das Betreuungsteam besteht ausschließlich aus examinierten Fachkräften des Bereiches Sozialwesen und verfügt u.a über Ausbildungs- bzw. Studienabschlüsse in Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Ergotherapie Psychologie, teilweise mit spezifischen Zusatzqualifikationen. Die Mitarbeiter qualifizieren sich durch Fort- und Weiterbildungen und engagieren sich in Gremien und Arbeitskreisen. Dokumentation und Qualitätssicherung Die Betreuungsprozesse werden mit dem Programm Horizont 4 elektronisch dokumentiert und evaluiert, sowohl individuell als auch über die gesamte Klientel. Es finden regelmäßig Teams zu unterschiedlichen Schwerpunkten statt: • Organisation und kollegiale Intervision zu einzelnen Fällen • Fallbesprechung ( Fallverantwortlicher Betreuer und Teamleitung/Koordination) • Konzeptionelle Fortschreibung und Teamentwicklung (externer Teamtag) • Externe Teamsupervision (nach Bedarf Einzelsupervision) Die Mitarbeiter besuchen Fortbildungen und Informationsveranstaltungen zu aktuellen pädagogisch-therapeutischen, medizinischen und sozialarbeiterischen Themen, welche extern oder in Form von Inhouse-Schulungen stattfinden.
Der ambulante Bereich greift zurück auf die fachlichen, personellen und institutionellen Möglichkeiten des AHG Therapiezentrum und Adaptionshaus und nutzt die Erfahrung der 9 anderen rheinländischen Soziotherapiezentren des Trägers. Wir stehen in enger Zusammenarbeit und in einem fachlichen Diskurs mit dem für unsere Klienten relevanten psychosozialen Hilfesystem. Die Einrichtung ist zertifiziert nach ISO 9001:2008 in Verbindung mit der DEGEMED Norm. Es wird jährlich jeweils ein internes Audit und ein Überwachungsaudit durch eine Zertifizierungsgesellschaft durchgeführt. Kontakt AHG Therapiezentrum und Adaptionshaus Köln Ambulant Betreutes Wohnen Mathias-Brüggen-Straße 17 50827 Köln Koordination: Vanessa von Grotthuss 0221.956651-85 oder -84 vvonGrotthuss@ahg.de www.ahg.de/koeln
Sie können auch lesen