Konzeption Kindertagesstätte Bettingen - "In der Kindertagesstätte ist was los, was machen die da täglich bloß - Stadt Wertheim

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Konzeption Kindertagesstätte Bettingen - "In der Kindertagesstätte ist was los, was machen die da täglich bloß - Stadt Wertheim
Kindertagestätte Bettingen
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                         Konzeption
    Kindertagesstätte Bettingen

       „In der Kindertagesstätte ist was los,
      was machen die da täglich bloß…?!?“

01.05.2020                        Ausgabe Mai 2020                                    -1-
Konzeption Kindertagesstätte Bettingen - "In der Kindertagesstätte ist was los, was machen die da täglich bloß - Stadt Wertheim
Kindertagestätte Bettingen
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Inhaltsverzeichnis

1.            Vorworte

2.            Geschichte und Umfeld der Einrichtung

2.1           Entstehung
2.2           Einzugsbereich und Umfeld

3.            Vorstellung der Einrichtung

3.1           Eckdaten
3.2           Räume und Außengelände
3.3           Öffnungs- und Schließtage, Elternbeiträge
3.4           Anmeldeverfahren

4.            Pädagogik

4.1           Frühpädagogischer Ansatz: ausgerichtet am Orientierungsplan
              für baden-württembergische Kindertagesstätten
4.1.1         Werte und Erziehungsziele
4.1.2         Bild vom Kind
4.1.3         Umsetzung der Kinderrechte
              Exkurs: Schutzauftrag
              Exkurs: Inklusion

4.2           Beobachtung und Dokumentation
4.2.1         Das Portfolio
4.2.2         Beobachtung
4.2.3         Datenschutz

4.3           Methodik
              - Morgenkreis
              - Teilgruppenangebote
              - Projekte
              - Mittagessen
              - Schlaf- und Ruhezeiten
              - Wichtige Grundsätze unserer Arbeit
4.3.1         Eingewöhnungskonzept
4.3.2         Tagesablauf
4.3.3         Freispiel
4.3.4         Partizipation
4.3.5         Krippenpädagogik im Speziellen

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4.4          Bildungs- und Entwicklungsfelder des Orientierungsplans:
             Ziele und Umsetzung in der Kindertagesstätte
4.4.1        Körper
4.4.2        Sinne
4.4.2.1      Ästhetische und musische Bildung
4.4.2.2      Umgang mit Medien
4.4.3        Sprache
4.4.4        Denken
4.4.5        Gefühl und Mitgefühl
4.4.6        Sinn, Werte und Religion

4.5          Bildung zur nachhaltigen Entwicklung

5.           Bildungs- und Erziehungspartnerschaft

5.1          Formen der Elternarbeit
5.1.1        Elterngespräche
5.1.2        Mitgestaltung und Mitwirkung bei Festen und Feiern
5.1.3        Hospitationen
5.1.4        Elternabende
5.1.5        Elternbildung

5.2          Elternbeirat
5.3          Informationsfluss
5.4          Beschwerdemanagement

6.           Teamentwicklung und Zusammenarbeit

6.1          Mitarbeiterbesprechungen
6.2          Planungstage
6.3          Fortbildungen
6.4          Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen
6.5          Ausbildung

7.           Kooperation

7.1          Träger
7.2          Andere Institutionen
7.3          Öffentlichkeitsarbeit

8.           Qualitätsentwicklung

8.1          Pädagogische Qualität: ein Messinstrument
             „Nationaler Kriterienkatalog“
8.2          Evaluation
8.3          Qualitätsmanagement

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9.           Quellenangaben

10.          Anlagen

10.1         Elternbeiräte
10.2         Kooperation Grundschule - Kindertagesstätte

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1. Vorwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

Kindertagesstätten haben die Aufgabe, die erste außerhäusliche Erfahrungswelt der Kinder
kindgerecht zu gestalten und sie auf eine Gesellschaft               vorzubereiten in der
Eigenverantwortlichkeit, Eigeninitiative und Selbstständigkeit wichtige Werte darstellen.

Die Kindertagesstätte Bettingen stellt sich dieser Aufgabe ganz bewusst und versteht sich als
Teil eines modernen Bildungssystems. Im Rahmen einer Gesamtkonzeption wurde für die
Einrichtung ein eigenständiges Profil erarbeitet.

Die vorliegende pädagogische Konzeption ist ein Kompass, der für die pädagogische Arbeit in
der Kindertagesstätte die notwendige Orientierung gibt, für alle Mitarbeiter/innen verbindlich
ist und zum Qualitätsmanagement-System gehört, welches mit der Qm-Entwicklung zur
Weiterentwicklung der Einrichtung beiträgt.

Gemeinsam mit den Eltern und Familien will die Einrichtung das Wohl der Kinder fördern.
Dabei sind wir auf eine enge Zusammenarbeit mit Ihnen angewiesen. Dazu ist es nötig, dass
alle am Erziehungsprozess Beteiligten sich regelmäßig austauschen und sich zu gemeinsamen
Aktivitäten treffen.

Die Stadt Wertheim, als Trägerin der Einrichtung, freut sich auf eine vertrauensvolle
Zusammenarbeit.

Markus Herrera Torrez
Oberbürgermeister

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Liebe Leserin, lieber Leser,

diese Konzeption soll einen Einblick in unsere pädagogische Arbeit geben. Durch deren
Erarbeitung hat sich das Team intensiv mit dem pädagogischen Alltag auseinander gesetzt.
Das Ergebnis dieses Arbeitsprozesses bildet die Grundlage unseres Wirkens. Sie enthält die
gemeinsam erarbeiteten Ziele. Einige lassen sich bereits an unserem Leitspruch erkennen:

                                      „Das ICH stärken,
                                     das DU respektieren
                                   und das WIR erleben!“

Uns ist es wichtig, die Konzeption stetig weiter zu entwickeln bzw. zu überarbeiten, um die
Qualität unserer pädagogischen Arbeit und Aufgabe verantwortungsbewusst wahrzunehmen
und zu sichern. Der Leitgedanke der „Weiterentwicklung“ stellt sich für uns im Hinblick auf die
ständigen Veränderungen in der Lebenswelt der Kinder und deren Familien als
selbstverständlich dar. Durch die Konzeption werden die geleistete Arbeit und unsere selbst
auferlegten Standards überprüfbar. Zudem wird unsere Arbeit transparent und für jeden
Interessierten erlebbar gemacht.

Alle Aspekte der Konzeption sollen Informationen vermitteln. Dieses Schriftstück leistet einen
wichtigen Beitrag dazu, unsere Arbeit zum Wohle des Kindes (in fachlicher, als auch
menschlicher Hinsicht) umzusetzen.

Wir wünschen allen Interessierten viel Spaß beim Lesen und hoffen, dass Sie auf
erkenntnisreiche Inhalte stoßen.

Jaqueline Senou
(Leiterin)

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2. Geschichte und Umfeld der Einrichtung

2.1 Entstehung
Die Kindertagesstätte wurde im alten Ortsteil des ländlich geprägten Bettingen im Jahre
1962 gebaut. Die Einrichtung liegt in einer verkehrsberuhigten Straße am Ortsrand. In der
direkten Nachbarschaft befinden sich einige Einfamilienhäuser, so wie ein Sportplatz mit
neuer Sport- bzw. Mehrzweckhalle. Viele Kinder wohnen im direkten Umfeld der
Kindertagesstätte. Das Gebäude befindet sich in der Nähe des Mains und eines öffentlichen
Spielplatzes. Im Zuge der Bedarfsplanung war die Einrichtung immer wieder einen Wandel
unterzogen (z.B. die Umstellung auf altersgemischte Gruppen). Im Jahre 2017/ 2018 war
nach der Bedarfserhebung klar, dass auf Grund der Kinderzahlen und der Bedarfe der Eltern
in Wertheim- Ost Bettingen um eine Krippengruppe erweitert werden wird. Am 24. Juli 2018
wurde das Richtfest für den Gebäudeteil gefeiert, welches extra für die neuen 10
Krippenplätze erbaut wurde. Damit verbunden war zunächst der Abriss eines alten
Gebäudeteils (ehemalige Mietwohnung der Steg; ganz früher zu Hause der Erzieherinnen).
Am 07.01.2019 gab es den großen Start für die Krippengruppe. Die Altersmischung wurde ab
Januar 2019 aus dem Betrieb herausgenommen. Im September 2019 wurde die Regelgruppe
durch eine Kleingruppe mit 12 Plätzen erweitert. Seither sind insgesamt 34 Plätze mit
verlängerten Öffnungszeiten für Kinder von 3- 6 Jahren, sowie 10 Plätze für Kinder von 1- 3
Jahren vorhanden.

2.2 Einzugsbereich und Umfeld
Das Gebäude befindet sich in der Nähe des Mains und eines öffentlichen Spielplatzes. Unweit
davon gibt es zudem einige Einkaufsmöglichkeiten, diverse Firmen, eine Tankstelle, so wie
einen Campingplatz.
In Bettingen hat sich in den letzten Jahren verstärkt Industrie angesiedelt, zudem gibt es einige
Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten, wie beispielsweise das Wertheim Village und einen
Kletterpark. Arbeitsmöglichkeiten sind dadurch ausreichend vorhanden. Geprägt durch die
ländliche Struktur des Dorfes (ca. 750 Einwohner) leben häufig Großeltern und Verwandte in
unmittelbarer Nähe. Daraus ergibt sich, dass die Kinder noch andere Bezugspersonen in der
Familie haben und viele Eltern erwerbstätig sind. Die meisten Familien wohnen in eigenen

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Häusern. Die Zahl der Kinder, die nur bei einem Elternteil leben, ist gering, ebenso, die Anzahl
der Kinder mit Migrationshintergrund (Tendenz steigend). Durch neu ausgeschriebene
Bauplätze wächst der Ort beständig. Die Kindertagesstätte, so wie die Vereine (z.B.
Feuerwehr,    Rotes    Kreuz,    Sportverein,   Faschingsverein,    Förderverein       der      Kita,
müllpädagogisches Projekt im Ort, Campingplatz/ Försterklausel) sind wichtige Bezugspunkte
in der Gemeinde und Kooperationspartner für die Kindertagesstätte.

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3. Vorstellung der Einrichtung

3.1 Eckdaten
                      Einrichtung                                      Träger
        Städtische Kindertagesstätte Bettingen                  Stadt Wertheim
                  Kaisersäckerstraße 12                         Mühlenstraße 26
                     97877 Wertheim                             97877 Wertheim
                  Telefon: 09342/ 1626                      Telefon: 09342/ 301- 310
       E-Mail: kita-bettingen@wertheim-main.de              E-Mail: kita@wertheim.de
                   Betreuungsangebot                           Alter                   Plätze
       2 Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten
                                                            3- 6 Jahre                   34
          (durchgängige Öffnungszeit von 7 Std./
                       Mittagessen)
            (1 Regelgruppe und 1 Kleingruppe)
                   Betreuungsangebot                           Alter                   Plätze
                      Krippengruppe
                                                             1-3 Jahre                   10
        (durchgängige Öffnungszeiten von 7 Std./
                       Mittagessen)

Die Kindertagesstätte Bettingen steht unter der Trägerschaft der Stadt Wertheim. Das
Betreuungsangebot umfasst seit September 2019 eine Gruppe und eine Kleingruppe mit
verlängerten Öffnungszeiten von 07.30 Uhr bis 14.30 Uhr. Parallel dazu läuft identisch eine
Krippengruppe. Es werden Kinder im Alter vom ersten bis zum sechsten Lebensjahr
aufgenommen. Die Platzvergabe an Ferienkinder im Kindergartenalter sollte in erster Linie für
z.B. berufstätige Eltern vorgesehen sein. Vor den Ferien muss individuell entschieden werden,
ob Ferienkinder noch aufgenommen werden können, da die Aufnahmemöglichkeit von der
aktuellen Belegungszahl der Kinder, die in der Kindertagesstätte angemeldet sind, abhängig
ist.
Die Eltern der Kindergartenkinder haben die Möglichkeit ihre Kinder individuell innerhalb der
vorgegebenen Buchungszeiten von 6 oder 7 Stunden innerhalb der Öffnungszeiten
anzumelden. Die Anmeldung wird an den Kindertagesstättenalltag und die pädagogische
Arbeit sinnvoll angepasst. Bei Kindern unter 3 Jahren gibt es die Buchungsoption von 4
Stunden pro Tag (von 07.30 Uhr bis 11.30 Uhr; mindestens jedoch 3 Tage á 4 Stunden). Es wird
gegen ein Entgelt ein warmes Mittagessen angeboten, welches für alle Kinder mit einer 7-
stündigen Buchungszeit, so wie für alle Kinder unter 3 Jahren auch bei 6 Stunden,

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verpflichtend ist. Bei einer Buchungszeit von 6 Stunden bei den über 3-Jährigen, steht es den
Eltern frei, ob die Kinder an einem warmen Mittagessen teilnehmen oder kalt vespern.

3.2 Räume und Außengelände
Die Kindertagesstätte Bettingen ist im Jahr 2018 stark gewachsen. Zum ursprünglichen
Gebäude, in dem die Betreuung der 3 -6 Jährigen stattfindet, gehören:
       zwei Gruppenräume (in einem davon befindet sich eine zweite Spielebene)
       ein Garderobenbereich
       ein Abstellraum bzw. eine Putzkammer
       eine Küche
       ein größerer Flurbereich, bei der Garderobe
       eine kleine Abstellkammer (ehemaliges Büro)
       ein Waschraum mit Toiletten
       Keller und Heizraum
       Spielhütte als Lagerraum im Außenspielbereich

Im Eingangsbereich befinden sich verschiedene Informationstafeln und Pinnwände, die für die
Elternarbeit genutzt werden. Zudem finden sich gleich beim Eingangsbereich die Garderoben,
an denen jedes Kind seinen eigenen Platz hat. Während der Freispielzeit wird dieser Bereich
auch wechselnder Spielbereich und z.B. als „Bewegungsecke“ genutzt. Während geplanten
Angeboten wird die Räumlichkeit ebenfalls genutzt.
Die Gruppenräume sind in verschiedene Bereiche eingeteilt, in denen die Kinder vielfältige
Lernerfahrungen machen können. Diese Bereiche sind beispielsweise die Puppenecke, der
Konstruktionsbereich, eine Experimentierecke, Kuschelecke, Leseecke, ein Bereich für
Gesellschaftsspiele und Puzzle, so wie ein Kreativbereich. Im linken Gruppenraum ist unter
der Hochebene ein kleiner Materialraum zu finden.
Der Eingangsbereich stellt sich auch als Haupteingang auch für die Krippengruppe dar. Durch
einen Durchbruch sind die beiden Gebäudeteile vereint worden. Der angebaute
Krippenbereich besteht aus:
       einem großen Hauptraum zum Spielen, Bewegen etc.
       einem Schlafraum

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       einem Personalzimmer
       einem Abstell- bzw. Lagerraum
       dem Garderobenbereich für die Krippenkinder
       so wie einem zusätzlichen Bad mit U3 geeigneten Toiletten, Wickelbereich usw.

Auf dem Außengelände finden sich viele Bewegungsangebote für die Kinder. Hier können sie
Natur- und Umwelterfahrungen sammeln. Auf dem Gelände ist eine große Hartspielfläche
vorhanden. Die Kinder können hier mit verschiedensten Fahrzeugen fahren, mit Kreide malen,
Fußball spielen usw. Außerdem ist eine Spielwiese mit altem Baumbestand vorhanden, der im
Sommer Schatten spendet. Ergänzt durch ein Großspielgerät mit Hängebrücke und Rutsche,
einer Brunnenanlage, Sandkasten mit Sonnensegel, Klettergerüst
und Kletterelement, Nestschaukel, Schaukelanlage, Trampolin und einem Pavillon mit
Werkbank (während der wärmeren Jahreszeit) wird das Außengelände zum Spiel- und
Erlebnisraum für die Kinder. Der Pavillon kann auch anderweitig vielseitig genutzt werden (z.B.
am Sommerfest, für geplante Angebote etc.). Im hinteren Bereich des Gartens befindet sich
das Spielhäuschen, in dem sämtliche Materialien für den Außenbereich gelagert werden, wie
z.B. Fahrzeuge, Stelzen, Hängematten, Sandspielsachen, Bälle etc. Die Kinder können die
Bereiche altersübergreifend nutzen, um Lerneffekte zwischen älteren und jüngeren Kindern
zu fördern und Ausgrenzung zu vermeiden. Für den Bereich der unter 3- Jährigen ist jedoch
auch ein gesonderter Spielbereich mit extra Spielgerät für diese Altersgruppe angelegt. Vor
dem Hauptgebäude wurde mit den Eltern und Kindern ein Nutzgarten angelegt. Zudem findet
man vor dem Eingangstörchen einen kleinen Vorhof, auf den die Mülltonnenbox steht und
Platz hat zum Parken der Fahrräder und Kinderwägen, der noch zur Einrichtung gehört.

3.3 Öffnungs- und Schließtage, Elternbeiträge
                                        Öffnungszeiten
             Montag bis Freitag                            7.30 Uhr bis 14.30 Uhr

Die kommunale Kindertagesstätte Bettingen verfügt über 25 Schließtage. In diese
Schließzeiten fallen die Urlaubszeiten des Personals. Zwischen den Weihnachtsfeiertagen und
den Heiligen Drei Königen bleibt die Einrichtung geschlossen. Die Schließtage werden an die

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Schulferien angepasst und im Einvernehmen mit dem Elternbeirat festgelegt. Für
pädagogische Planungstage stehen zwei Schließtage zur Verfügung. Vor den Sommer- und
Winterferien schließt die Einrichtung am letzten Tag jeweils um 12 Uhr (Putztage). Alle
relevanten Termine und die gesetzten Schließtage werden den Eltern frühzeitig bekannt
gegeben, damit sich berufstätige Eltern rechtzeitig darauf einstellen können. Silvester und
Weihnachten sind für die städtischen Mitarbeiter dienstfreie Tage.
Die Elternbeiträge richten sich nach der Anzahl der in der Familie lebenden Kinder unter 18
Jahren, Aufnahme in VÖ oder Krippe und werden den individuellen Buchungszeiten
angepasst (siehe aktuelle Beitragsliste).

3.4 Anmeldeverfahren
In Zusammenarbeit mit allen Wertheimer Kindertageseinrichtungen hat die Stadtverwaltung
Wertheim ein neues Anmeldesystem für einen Betreuungsplatz für 1-6 jährige Kinder
entwickelt. Dieses ist im Internet unter www.kita-wertheim.de unter dem Anmeldebutton
„Platz da!?“ zu finden. Was Sie als Eltern tun müssen, ist im Informationsflyer und der
Broschüre „Wegweiser für Kindertageseinrichtungen Wertheim“ ausführlich beschrieben.
Den Flyer erhalten Sie in unserer Einrichtung.
Nach der Onlineanmeldung wird ein Termin für ein Aufnahmegespräch vereinbart. Die Eltern
erhalten während des Aufnahmegesprächs und des kurz vor der Aufnahme stattfindende
Erstgespräch alle wichtigen Informationen, die den Kita-Alltag betreffen. Zudem werden die
nötigen vertraglichen Unterlagen gemeinsam besprochen.
Die jeweilige Kindertagesstätte und die Stadtverwaltung helfen bei Fragen zum
Anmeldeverfahren natürlich immer gerne weiter.

4. Pädagogik
Aufgrund der modernen Lebenswelt begegnen wir heute in der Kindertagesstätte Kindern mit
sehr unterschiedlichen Lebenserfahrungen. Die Familienformen sind verschieden, Kinder
wachsen in gemischt nationalen sowie gemischt konfessionellen Familien auf. Sie erleben
durch die Berufstätigkeit der Eltern, dass die Familie nicht mehr der alleinige Ort des
Aufwachsens ist.

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Die moderne, individuelle Lebensführung bietet die Möglichkeit das Leben persönlich zu
gestalten und festgelegte Muster zu öffnen. Dies führt zu Verunsicherung, zur Notwendigkeit
sich ständig zu organisieren und neu entscheiden zu müssen.
Neben dieser von den Kindern erfahrenen Lebenswelt spielen gesetzliche Grundlagen für
unsere pädagogische Arbeit eine Rolle. Hier sind vor allem zu nennen: die UNESCO
Kinderrechte, das Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII), das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)
und das Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg (KiTaG).
Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)- Auszüge
Grundsätze zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen §22, Abs. 3
„Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht
sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt
die Vermittlung orientieren der Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und
Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie
den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische
Herkunft berücksichtigen.“
Gesetz       über   die   Betreuung   und   Förderung      von   Kindern      in     Kindergärten,
anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (KiTaG)
§2, Abs. 1
„Die Tageseinrichtungen im Sinne von § 1 Abs. 2 bis 4 und 6 sowie die Tagespflegepersonen
im Sinne von § 1 Abs. 7 sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung des Kindes in der
Familie unterstützen und ergänzen und zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und
Kindererziehung beitragen. Diese Aufgaben umfassen die Erziehung, Bildung und Betreuung
des Kindes nach § 22 Abs. 3 SGB VIII zur Förderung seiner Gesamtentwicklung.“
Aus § 22 Abs. 2 SGB VIII ergibt sich, dass Kindertageseinrichtungen die Entwicklung der Kinder
zu „eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten“ fördern sollen. Hier
zeigt sich das weitgefasste Erziehungsziel, das wir mit einem eigenständigen Betreuungs-,
Bildungs- und Erziehungsauftrag erreichen wollen. Des Weiteren gibt § 22 Abs. 3 SGB VIII vor,
dass die Förderung sich am Alter, Entwicklungsstand, sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten,
der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren
und seine ethnische Herkunft berücksichtigen soll.

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Als Ergänzung des KiTaG wurde vom Kultusministerium ein Orientierungsplan für Bildung und
Erziehung für die baden-württembergischen Kindergärten entwickelt.

4.1 Frühpädagogischer Ansatz: ausgerichtet am Orientierungsplan für
    baden-württembergische Kindertagesstätten
Der „Orientierungsplan für Bildung und Erziehung für die baden-württembergischen
Kindergärten“ ist ein Bildungskompass für pädagogische Fachkräfte, Eltern und Lehrkräfte. Er
ist für unsere Arbeit maßgeblich und bietet Impulse zur pädagogischen Betreuung, Erziehung
und Bildung. Die Bildungsprozesse, die von Geburt an beginnen, werden aufgegriffen, um die
Kinder auf das Leben vorzubereiten. Wir sehen das Kind ganzheitlich unter dem
mehrperspektivischen Ansatz. Dieser beinhaltet eine Zusammenschau verschiedener
Wissenschaften, wie Pädagogik, Psychologie, Neurowissenschaft und Theologie. Die
verschiedenen Perspektiven ergänzen sich und ermöglichen zusammen ein besseres
Verständnis der Bildungs- und Erziehungsprozesse.

4.1.1 Werte und Erziehungsziele
Die gesetzlichen Bestimmungen und der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung
definieren die Werte und Ziele unseres pädagogischen Ansatzes. Dabei bildet das Ziel der
Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit die Basis
zur Erreichung aller Kompetenzen für das weitere Leben.
„Eigenverantwortliche Persönlichkeit“ - Autonomie d.h. Selbstbestimmung.
Die Kinder sollen:
       sich ihrer eigenen Fähigkeiten bewusst zu sein und so zu einem positiven und
        gesunden Selbstbild gelangen,
       zu selbstständigem Denken und Urteilen in der Lage sein und ein Verständnis für
        das eigene Lernen erlangen,
       sich über die Konsequenzen ihres Handelns bewusst sein,
       lernen sich einzubringen und Entscheidungen für sich und andere treffen zu
        können,
       Kompetenzen erlangen, die es ihnen ermöglichen mit Veränderungen und
        Belastungen umzugehen.

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Kindertagestätte Bettingen
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„Gemeinschaftsfähige Persönlichkeit“ - Verbundenheit, d.h. soziale Mitverantwortung,
Bindung und Zugehörigkeit.
    Die Kinder sollen:
       bereit und imstande sein das soziale Miteinander zu gestalten,
       Freundschaften knüpfen und pflegen,
       lernen, das Denken und Handeln anderer zu respektieren und zu verstehen,
       Wissen über Vielfalt erlangen, insbesondere in Bezug auf Gesellschaft, Kultur
        und Menschen mit Beeinträchtigung.

4.1.2 Bild vom Kind

Das „Bild vom Kind“ wandelt sich mit dem Lauf der Geschichte und den jeweiligen Epochen.
Wir haben ein positives Bild vom Kind, nehmen sie als eigenständige Persönlichkeiten wahr
und begegnen ihnen mit Wertschätzung. Der Orientierungsplan wendet sich in ausführlicher
Weise der Motivation des Kindes zu und damit auch der Frage, was Kinder brauchen und unter
welchen Bedingungen sie besonders gut lernen. Er unterscheidet in vier verschiedene
Bereiche.

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Kindertagestätte Bettingen
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        Diese sind:
       Anerkennung und Wohlbefinden erfahren
        Für eine gelingende Entwicklung ist körperliches und seelisches Wohlbefinden eine
        grundlegende Bedingung. Die Eltern gelten als Erziehungspartner und „Profis“ in Bezug
        auf ihr Kind. Deshalb ist eine enge Zusammenarbeit mit ihnen von Beginn an sehr
        wichtig. Durch Regeln und Rituale, die durch die Kinder in Kinderkonferenzen
        mitbestimmt werden, geben wir den Kindern Sicherheit und Verlässlichkeit im Alltag.
        Die Kinder werden am Morgen individuell begrüßt. Der Tagesablauf beginnt mit einer
        Freispielphase, in der das Kind frei aussuchen kann, was ihm wichtig ist. Das Kind wird
        in seinen Bedürfnissen während dieser Phase begleitet. Um 9.30 Uhr finden sich die
        Kinder zu einem Morgenkreis zusammen, in dem alle mit Hilfe der Anwesenheitsliste
        nochmals von der Gruppe wahrgenommen werden. Durch feste Gruppenrituale und –
        abläufe bauen die Fachkräfte eine stabile, verlässliche und kontinuierliche Beziehung
        zu den einzelnen Kindern auf. Wir nehmen uns Zeit für die Kinder und gehen feinfühlig
        auf die jeweilige Lebenssituation, sowie den Entwicklungsstand ein. In einem
        entspannten Gruppenklima sollen die Kinder sich willkommen und angenommen
        fühlen, um sich frei entfalten zu können.

       Die Welt entdecken und verstehen
        Durch Beobachtungen, Wahrnehmungen, gestalterische Verarbeitung und das Spiel
        erkennt das Kind Zusammenhänge und versucht sich die Welt anzueignen. Bei diesem
        Prozess werden die Kinder begleitet und ermutigt.
        Die Kinder erhalten genügend Möglichkeiten sich selbst zu erproben und ihre
        Fähigkeiten zu erweitern. Besondere Wichtigkeit kommt hierbei dem Spiel zu. Durch
        das Spiel setzen die Kinder sich mit ihrer dinglichen und sozialen Umwelt auseinander.
        Gemeinsame Spielprozesse fördern die Entwicklung der Kinder und geben
        Lernimpulse. Neben den täglichen pädagogischen Angeboten wird zudem nach der
        Projektmethode gearbeitet. Die Kinder erhalten so die Möglichkeit sich über einen
        individuellen Zeitraum und mit allen Sinnen mit einem bestimmten Thema näher zu
        beschäftigen. Die Erzieherinnen begleiten die Kinder als „Mitlernende“.

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       Sich ausdrücken

        Loris Malaguzzi gibt mit diesem Zitat einen passenden Einblick in den Punkt „sich
        ausdrücken“. Ohne Frage gehört die Sprache zu einer der wichtigsten Optionen sich
        auszudrücken und mitzuteilen. Dennoch steckt hinter „sich ausdrücken“ noch viel
        mehr. Sich ausdrücken können bedeutet Bedürfnisse und Wünsche, Gedanken und
        Gefühle für die Umwelt wahrnehmbar zu machen. Dies kann auf verschiedenste Art
        und Weise geschehen, beispielsweise verbal, nonverbal durch Mimik, Gestik oder
        durch kreatives Arbeiten. In der Kindertagesstätte Bettingen erhalten die Kinder durch
        verschiedene    Angebote     die     Möglichkeit      sich   auszuprobieren     und      durch
        unterschiedliche Kanäle auszudrücken. Wir legen Wert darauf, dass alle Kinder mit
        ihren Fähigkeiten wahrgenommen und in abgestimmter Weise gefördert werden.
        Natürlich zählt die gezielte Sprachförderung zu unseren pädagogischen Aufgaben.

       Mit anderen leben
        Anerkennung und Wertschätzung werden durch die soziale Interaktion mit anderen
        vermittelt. Klare Regeln, Absprachen und Rituale sind für ein friedliches
        Zusammenleben nötig. Sie bieten dem Einzelnen Geborgenheit, Sicherheit und
        Orientierung. Der Tagesablauf in der Kindertagesstätte wechselt zwischen ruhigen und
        aktiven, sowie freien und angeleiteten Phasen (z.B. in Form von Angeboten oder
        Projektabläufen). Uns ist eine geregelte Tagesstruktur deshalb sehr wichtig.
        Verschiedene Rituale werden von den Kindern mitgestaltet und geprägt. Die Abläufe
        lassen dabei genügend Spielphasen zu, in denen sich die Kinder frei entfalten können.
        Die Kinder werden bei selbstständigen Beschäftigungen oder der Lösung von
        Konflikten in der Freispielzeit begleitet und unterstützt (z.B. Begleitung des Freispiels,
        soziale Lernprogramme, wie „Faustlos“). Zudem werden Situationen gefördert, in

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         denen die Kinder voneinander lernen können. Unterschiede sollen spielerisch
         „erforscht“ und wahrgenommen werden. Der Morgenkreis und das gemeinsame
         Mittagessen gehört zu wichtigen Gemeinschaftsritualen im Alltag. Die Kinder gestalten
         sie mit und erleben sich als Gemeinschaft. Respekt und Akzeptanz zählen dabei zu
         wichtigen Werten. Das Fachpersonal ist sich (gerade auch in sozialen Situationen) stets
         ihrer Vorbildfunktion bewusst. Durch unterschiedliche Feste und Feiern im Jahreskreis
         und einem strukturierten Tages- und Wochenablauf werden Sicherheit und
         Verlässlichkeit vermittelt. Die Kinder gestalten Abläufe mit und werden an wichtigen
         Entscheidungen     mit   Hilfe   von    „Kinderkonferenzen“    beteiligt.     In    diesen
         „Kinderkonferenzen“ setzen sich die Kinder mit Gesprächsregeln und demokratischen
         Grundsätzen auseinander.

4.1.3 Umsetzung der Kinderrechte
        Exkurs: Schutzauftrag
Als über Nationen hinweg geltendes Recht, sehen wir die Kinderrechte als grundlegend für
unseren pädagogischen Ansatz in der Kindertagesstätte. In der UN-Generalversammlung vom
20. November 1989 wurde das „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ angenommen.
Beim Weltkindergipfel 1990 in New York verpflichteten sich fast alle Mitgliedsstaaten zur
Anerkennung der Konvention. Kein anderes Abkommen der UNO konnte so viel Zustimmung
erlangen wie die UN-Kinderrechtskonvention.
Zehn Grundrechte hebt die UNICEF besonders aus den 54 Artikeln der Konvention hervor:
        Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von
         Religion, Herkunft und Geschlecht
    Jedes Kind ist in der Kindertagesstätte willkommen und wird unabhängig von seiner
    Herkunft, Religion oder seinem Geschlecht aufgenommen, geachtet, gefordert und
    gefördert.
        Das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit
    Ein Name verschafft Identität und Persönlichkeit. Jedes Kind in der Kindertagesstätte wird
    in seiner Identität ernst genommen. Auf der Garderobe, am Geburtstagskalender, auf
    Gemälden usw., überall kann das Kind seinen Namen oder sein Foto wiederfinden und sich
    als wichtigen Teil des Ganzen erfahren. Nicht zuletzt die Eigentumsschublade mit dem

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    Namen versehen, bedeutet für das Kind Privatsphäre und dient als Aufbewahrungsort
    persönlicher Dinge.
       Das Recht auf Gesundheit
    Die Gesundheit und Unversehrtheit des Kindes steht im Vordergrund. Das heißt im
    täglichen Zusammenleben unter anderem, Besprechung von Gefahrensituationen. Es wird
    darauf geachtet, dass die Kleidung der Kinder der Witterung angemessen ist und getragen
    wird. In der Kindertagesstätte wird auf eine ausgewogene Ernährung und einen gesunden
    Lebensstil mit Sport, An- und Entspannung geachtet und den Kindern Wissen darüber
    vermittelt.
    Das Fachpersonal ist in Erster Hilfe ausgebildet und kompetent Sofortmaßnahmen bei
    Unfällen und Verletzungen durchzuführen. Die Erste Hilfe Ausrüstung ist deutlich
    beschildert und gut zugänglich.
    Für die Kindertagesstätte besteht die gesetzlich geforderte Gefährdungsbeurteilung.
       Das Recht auf Bildung und Ausbildung
    Das Verständnis der lebenslangen Bildung ist Mittelpunkt der Arbeit in der
    Kindertagesstätte     Bettingen.   Wir   schaffen      Impulse,   abgestimmt          auf      den
    Entwicklungsstand der Kinder und sind uns bewusst, dass wir stets ein Vorbild sind. Wir
    legen einen besonderen Wert auf eine sanfte Übergangsphase von der Kinderkrippe in den
    Kindergarten, sowie vom Kindergarten in die Schule.
       Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung
    Kinder erfahren bei uns ein ausgeglichenes Verhältnis von geleitetem Angebot, Spiel und
    Erholung. Dazu gehört in jeder Gruppe eine ritualisierte auf die Bedürfnisse der Kinder
    abgestimmte     Angebotszeit, ein     angemessenes      Angebot    an     frei    zugänglichen
    Spielmaterialien und Rückzugsmöglichkeiten. Weiterhin achten wir auf schall- und
    lärmreduzierende Ausstattung, wie zum Beispiel Teppichfliesen als Würfelunterlage,
    Vorhänge und Deckenbehänge als Schalldämpfer.
       Das Recht sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu
        versammeln
    Die Kinder haben die Möglichkeit unterschiedlichste Medien (z.B. Bücher, CDs, Dias) zu
    nutzen. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben sich auf vielfältige Art und Weise mitzuteilen
    und auszudrücken. Wir hören den Kindern zu und akzeptieren sie als gleichwertige

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    Gesprächspartner. Mit der Methode des aktiven Zuhörens zeigen wir dem Kind unsere
    wertschätzende Haltung. Wir gehen hierbei auf das Gesagte der Kinder ein und
    vergewissern uns, dass wir die Aussage des Kindes richtig verstanden haben. Dabei ist es
    uns wichtig, die Sicht des Kindes zu verstehen und das Verstandene dem Kind
    widerzuspiegeln. Die Kinder werden angeregt ihre eigene Meinung zu äußern und werden
    darin ernst genommen.
       Das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der
        Gleichberechtigung und des Friedens
        Unser Bild vom Kind erfüllt dieses Recht.
       Das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor
        Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung
    Unsere Aufgabe besteht darin, stets das Kindeswohl in den Vordergrund zu stellen.
    Deshalb wollen wir vertrauensvolle Ansprechpartner(innen) für Kinder und Eltern in
    Notlagen und überfordernden Situationen sein.
    Um Gefährdungsfällen vorzubeugen, gibt es bei uns vielfältige Angebote, die Eltern helfen
    sollen, das Leben mit ihren Kindern zu meistern. Es gibt Hilfsangebote bei Kindern mit
    Entwicklungsrisiken, wie Frühförderung oder Erziehungsberatung. An zugänglichen Stellen
    werden Flyer oder Notfallnummern von elternunterstützenden Institutionen ausgelegt.
    Auf Wunsch stellt die Kindertagesstätte den Kontakt zu diesen Institutionen her. Das
    Fachpersonal ist ausgebildet, um auf eine Kindeswohlgefährdung professionell reagieren
    zu können. In unserer Einrichtung sind alle Mitarbeiter verpflichtet dem Kindeswohl
    erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken. Die fachliche Eignung der Mitarbeiter ist wesentlich
    für die Einhaltung des Schutzauftrages. Alle Teammitglieder sind pädagogische Fachkräfte.
    Ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis ist Voraussetzung für die Arbeit in unserer
    Kindertagesstätte. Die Aufsichtspflicht wird immer angemessen wahrgenommen. Die
    Raum- und Sachausstattung entspricht den Grundbedürfnissen der Kinder. Eine
    Betriebserlaubnis ist vorhanden. Leitung, Träger und Jugendamt sind als Kontrollorgane
    eingesetzt.

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Exkurs: Schutzauftrag
§ 8a, Abs. 2 SGB VIII
„In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach
diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass deren Fachkräfte den Schutzauftrag nach
Absatz 1 in entsprechender Weise wahrnehmen und bei der Abschätzung des
Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen. Insbesondere ist die
Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte bei den Personensorgeberechtigten oder den
Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für
erforderlich halten, und das Jugendamt informieren, falls die angenommenen Hilfen nicht
ausreichend erscheinen, um die Gefährdung abzuwenden.“ Zusätzlich wurde in den
kommunalen Kindertagesstätten ein Kinderschutzkonzept entwickelt um Grenzverletzungen
in den Einrichtungen vorzubeugen.

Die Aufnahme des § 8a in das SGB VIII macht deutlich, dass alle Einrichtungen, die mit Kindern
und Jugendlichen arbeiten, eine Verpflichtung haben, Kinder zu schützen und Gefährdungen
in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt abzuwenden. In einer Vereinbarung mit dem
zuständigen Jugendamt Main-Tauber-Kreis wurde festgelegt, wie das Verfahren im Falle von
Auffälligkeiten abzulaufen hat.
Bei einer akuten Gefahr für Leib und Leben wird sofort das Jugendamt und/oder die Polizei
eingeschaltet, um die Gefahr abzuwenden.
Wenn Kinder auffälliges Verhalten zeigen, das auf eine Gefährdung hindeutet, hat die
pädagogische Fachkraft ein besonderes Augenmerk auf das Kind und dokumentiert die
Auffälligkeiten. Ein erster Schritt ist die Fallbesprechung im Kindertagesstätten-Team.
Bei gewichtigen Anhaltspunkten wird im Zusammenwirken mit der insoweit erfahrenen
Fachkraft eine Fallbesprechung durchgeführt. Die Ergebnisse werden dokumentiert und das
weitere Verfahren besprochen.
    Dies kann sein:
            weitere Beobachtung der Situation
            ein Elterngespräch, bei dem Hilfen aufgezeigt und die Eltern zur Inanspruchnahme
             motiviert werden

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            ein Elterngespräch, bei dem Eltern über die Situation informiert werden und darauf
             hingewiesen werden, dass bei Nichtinanspruchnahme der Hilfen das Jugendamt
             eingeschaltet wird.
    Anhang: Die Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrags der Jugendhilfe in
    Tageseinrichtungen für Kinder.
       Das Recht auf Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause
    Wir verstehen Eltern als Experten für ihr Kind. Unser Verhalten gegenüber den Eltern ist
    stets auf eine erziehungspartnerschaftliche Zusammenarbeit, die von Offenheit und
    Wertschätzung geprägt ist, ausgerichtet.
       Das Recht auf Betreuung bei Behinderung
Wir stehen in der Kindertagesstätte der Betreuung von Kindern mit Behinderung offen
gegenüber. Wir beziehen Fachkräfte und Fachinstitutionen in unsere pädagogische Arbeit
mit ein.

Exkurs: Inklusion
§ 22a Abs. 4 SGB VIII
„Kinder mit und ohne Behinderung sollen, sofern der Hilfebedarf dies zulässt, in Gruppen
gemeinsam gefördert werden. Zu diesem Zweck sollen die Träger der öffentlichen
Jugendhilfe mit den Trägern der Sozialhilfe bei der Planung, konzeptionellen Ausgestaltung
und Finanzierung des Angebots zusammenarbeiten.“
Jedes Kind hat ein Recht auf geleichberechtigte Bildungschancen und soziale Teilhabe. Dies
erfordert von allen Beteiligten eine Haltung und ein Handeln mit dem Ziel der Inklusion.
Der Orientierungsplan geht davon aus, dass die gemeinsame Erziehung sowohl Kindern mit
als auch ohne Behinderung wichtige Erfahrung für Ihre Entwicklung bietet. Gemeinsame
Spielprozesse fördern die Entwicklung der Kinder entscheidend und geben Ihn vielfältige
Lernimpulse. Nicht die Schwächen und Defizite der Kinder stehen im Vordergrund, sondern
die Erkennung und Förderung Ihrer Stärken und Fähigkeiten.
Teilhabe ist gegeben, wenn das Kind:
       Wertgeschätzter Teil einer Gemeinschaft ist
       Gleichberechtigung erfährt
       Im Dialog steht

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       Sich aktiv beteiligt und Einfluss nehmen kann
       Selbstbestimmt agieren kann
       Lerngelegenheiten im Alltag nutzen kann
       Beziehungen erleben und Gestalten kann
       Individuelle Entwicklungsschritte vollziehen kann
       Eigene Potenziale entdecken und ausschöpfen kann
       Entwicklungsanreize vorfindet
Individuelle Lern- und Entwicklungsprozesse kann die pädagogische Fachkraft
folgendermaßen unterstützen:
       Anerkennung der Individualität des Kindes im Sinne der Gleichwertigkeit
       Erkennen und Beseitigen von umwelt- und einstellungsbedingten Barrieren, die das
        Kind an der Teilhabe hindert.
       Im Mittelpunkt stehen die aktuellen Teilhabebedürfnisse des Kindes
       Stärkung der Gesamtpersönlichkeit des Kindes
       Orientierung an Fähigkeiten, Ressourcen, Potenzialen des Kindes
Die stetige Beobachtung und Dokumentation ist eine wesentliche Voraussetzung für die
inklusive Arbeit.

Inklusion heißt:
- nach Wegen suchen
- Stärken finden
- neue Partner entdecken
Inklusion wird nur Wirklichkeit, wenn wir anfangen, Neues zu wagen.

4.2 Beobachtung und Dokumentation
4.2.1 Das Portfolio
Der Begriff „Portfolio“ wird abgeleitet von den lateinischen Worten „portare“ - tragen und
„folium“ - Blatt. Im ursprünglichen Wortsinn handelte es sich um eine kleine Tasche in der
wichtige Briefe, wie Empfehlungsschreiben, Zeugnisse und Meisterbriefe, transportiert
wurden.

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In der Kindertagesstätte Bettingen besitzt jedes Kind ein eigenes Portfolio. Als Eigentümer
bestimmen die Kinder wer Einblick erhält und legen die Inhalte mit fest. Es befindet sich in
offenen Regalen im Gruppenraum. Jedes Kind hat so freien Zugang zu seinem Ordner. Das
Portfolio ermöglicht eine Bildungs- und Entwicklungsdokumentation über die gesamte
Kindertagesstättenzeit. Aufzeichnungen, Kunstwerke, Beobachtungen des Alltagsgeschehens
und Fotografien geben Einblick in das kindliche Denken und Erleben. Kompetenzentwicklung,
Interessen und Stärken werden transparent gemacht. Die Kinder erleben anschaulich ihre
Entwicklung,   ihr   Größerwerden,    ihre    Kompetenzerweiterungen     und      individuellen
Besonderheiten. Sie benutzen das Portfolio wie ein Bilderbuch ihres eigenen Lebens, das sie
sehr gerne alleine oder mit anderen betrachten. Sie behandeln ihr Eigentum sorgfältig und
sind sichtlich voller Stolz. In verschiedenen Rubriken füllen wir den Ordner gemeinsam mit
Leben. In Entwicklungsgesprächen werden teilweise mit dem Portfolio Entwicklungen,
Kompetenzen und Interessen der Kinder aufgezeigt. Die Eltern erhalten einen wichtigen
Einblick in den Krippen- und Kindertagesstätten-Alltag ihres Kindes.
4.2.2 Beobachtung
Die Beobachtung der Kinder ist wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit, sowohl in der Krippe,
als auch bei den älteren Kindern. Unsere Beobachtungen werden systematisch und individuell
zu jedem Kind geführt und schriftlich dokumentiert. Die individuelle Förderung der Kinder
wird dadurch systematisch und verbindlich, dokumentiert und ist somit überprüfbar.
Beobachtungen bilden die Grundlage für Elterngespräche, Fördermaßnahmen. Des Weiteren
bilden gewonnene Ergebnisse die Grundlage für die Planung, Durchführung und Reflexion der
pädagogischen Arbeit.
Neben dem Kompetenzprofil für Vorschüler zum Übergang von Kita in die Schule, arbeiten wir
mit Lautüberprüfungsbögen im Bereich der Sprache, so wie Beobachtungsbögen (von
Petermann & Petermann), die in unterschiedliche Bereiche der kindlichen Entwicklung
aufgeteilt sind und diese überprüfen (z.B. Motorischer Bereich, Sozialentwicklung usw. ).
Zusätzlich zu den schriftlichen Aufzeichnungen werden in unserer Einrichtung zur
Entwicklungsdokumentation auch Foto- und Videoaufnahmen erstellt.
Die Kinder werden systematisch einzeln beobachtet, um zu gewährleisten, dass kein Kind
vergessen wird und eventuelle Defizite, aber auch Stärken und Talente, vorzeitig erkannt und
gefördert werden können.

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Bei der Einschulungsuntersuchung durch das Gesundheitsamt wird der SSV (Sprachscreening
Vorschulalter) und bei Bedarf der wesentlich längere SETK (Sprachentwicklungstest für 3-
5jährige Kinder) durchgeführt. Bei allen Beobachtungen ist unser Ziel, den Entwicklungsstand
der Kinder einzuschätzen und darauf anschließend die Förderung aufzubauen.
4.2.3. Datenschutz
Sämtliche über die Kindergartenlaufbahn gesammelte Daten zum Kind werden nach der
Kindergartenzeit vernichtet. Dazu gehören sämtliche Vertragsunterlagen, Förderpläne,
Beobachtungsbögen, Protokolle etc.

4.3 Methodik
- Morgenkreis
Die Gruppe beginnt den Vormittag bei den Krippen-, wie auch den älteren Kindern mit einem
gemeinsamen Morgenkreis. Wir treffen uns nach einem akustischen Signal im Stuhlkreis
(bzw. auf dem Teppich oder Sitzkissen) und führen nach einer gemeinsamen Begrüßung die
Gruppenliste durch. Hierdurch nehmen die Kinder bewusst wahr, wer heute anwesend ist
oder auch fehlt. Im Kindergarten finden allerdings 2 Morgenkreise in getrennten
Räumlichkeiten statt. Einer davon für die älteren und einer für die jüngeren Kinder. Im
Anschluss nehmen die Kinder an einem pädagogischen Angebot teil (auch in Teilgruppen).
Im Krippenbereich ist dieses Angebot auf die Bedürfnisse bzw. Fähigkeiten und die kürzere
Konzentrationsspanne abgestimmt. Im Morgenkreis werden unsere Kinderkonferenzen (z.B.
zum Thema Spielmaterial, Gruppenregeln etc.) abgehalten (genaueres siehe unter
„Partizipation“). Bei den ausgewählten Beschäftigungen achten wir darauf, dass die Kinder
ganzheitlich und dem Entwicklungsstand entsprechend gefördert werden. Dies kann über
Geschichten, Bilderbücher, verschiedene Spiele, Experimente, Wahrnehmungsübungen,
Kreatives Arbeiten, Singen und vielem mehr realisiert werden. Während des Morgenkreises
erleben die Kinder sich als Gruppe, was das „Wir-Gefühl“ stärkt. Zudem lernen sie
verschiedenste Gesprächsregeln und Umgangsformen kennen, treffen gemeinsame
Entscheidungen und können sich individuell einbringen und ihre Sinne schärfen. Zudem wird
die Konzentration und Aufmerksamkeitsspanne gefördert.

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- Teilgruppenangebote
Um den Kindern so individuell wie nur möglich gerecht zu werden, arbeiten wir des Öfteren
in Kleingruppen. Diese Gruppen werden nach verschiedenen Kriterien zusammengestellt.
Diese Kriterien können beispielsweise Alter, Entwicklungsstand, Interessensneigung oder
Defizite sein, an denen gearbeitet werden soll.
Angebote in Teilgruppen werden zu verschiedenen Gelegenheiten durchgeführt, z.B. im
Morgenkreis, beim Turnen, im Freispiel, beim Yoga, während der Vorschule oder in der
Sprachgruppe. Einige Angebote sind unter dem Punkt 4.3.2. näher erläutert.

- Projekte
Als didaktisches Konzept wird in der Kindertagesstätte Bettingen die Projektmethode genutzt.
Dabei wird anerkannt, dass das Kind aktiver Mitgestalter der eigenen Wissenswege ist. Diese
Wege geht jedes Kind für sich und in einem individuellen Rhythmus. Projekte sind dabei
Themen, die die Kinder über einen längeren Zeitraum beschäftigen.
Bei der Themenauswahl unserer Projekte achten wir auf die momentanen
Lebensbedürfnisse, die Jahreszeiten und Interessen der Kinder. Das Thema wird in
unterschiedlichen Angeboten erarbeitet. Die Projekte werden dokumentiert und
transparent, beispielsweise für die Eltern, dargestellt. Die Dauer eines Projektes hängt vom
anhaltenden Interesse der Kinder ab und kann sich von wenigen Wochen bis hin zu einem
Jahresprojekt hinziehen. Die Aktivitäten während eines Projektes sind dabei logisch
aufeinander aufgebaut und abgestimmt, damit die Sinne der Kinder angesprochen, alle
Bildungs- und Entwicklungsfelder des Orientierungsplanes berücksichtigt, sowie
Zusammenhänge innerhalb eines Projektes für die Kinder verständlich werden. Dadurch
werden die Kinder ganzheitlich gefördert.

- Mittagessen
Um 11:30 Uhr findet das Mittagessen statt. Alle Krippenkinder, die 6 oder 7 Stunden
angemeldet sind nehmen aus pädagogischen Gründen am warmen Mittagessen teil. Ebenso
ist das Mittagessen für alle älteren Kinder ab einer Buchungszeit von 7 Stunden
verpflichtend, bei 6 Stunden ist es den Eltern freigestellt, ob ihre Kinder warm mitessen oder
ein kaltes, von zuhause mitgebrachtes Vesper genießen. Die Essensituationen in der

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Kindertagesstätte (hierzu zählt selbstverständlich auch das Frühstück) sind wichtige
Situationen im Entwicklungsalltag der Kinder. Wir achten darauf, dass die Kinder sich an
bestimmte Umgangsformen halten, Tischregeln kennen lernen, sich mit Hygienestandards
auseinandersetzen (z.B. das vorherige Hände waschen usw.) und am gemeinsamen Esstisch
das gemeinschaftliche Erlebnis und eine gewisse „Tisch- und Essenskultur“ verinnerlichen.
Uns ist es sehr wichtig, dass der Speiseplan ganzheitlich, abwechslungsreich und gesund
gestaltet wird. Die Kinder sollen so auch die Chance erhalten sich mit neuen Geschmäckern
und Lebensmitteln auseinanderzusetzen. Die Krippenkinder essen in einem eigenen Bereich,
getrennt von den 3-6 Jährigen. Allerdings kommt sowohl in der Krippen, als auch in der
Kindergartengruppe, der Effekt der Vorbildfunktion, das voneinander Lernen, aufeinander
Rücksicht zu nehmen und die Sprachförderung dazu.

- Schlaf- und Ruhezeiten
Ausreichendes Schlafen und Ausruhen sind wichtige Voraussetzungen für eine gesunde
kindliche Entwicklung. Nach dem Mittagessen und auch nach individuellem Bedarf der
einzelnen Kinder bzw. der Gruppe werden im Alltag Ruhephasen eingeplant. Die
Räumlichkeiten sind dabei so gestaltet, dass die Kinder selbstständig in die Ruhe finden
können (z.B. in ruhigen Spielecken zum Kuscheln, ohne laute Spielmaterialien, Leseecken
usw.). Kinder die tatsächlich noch den Schlaf während der Kindertagesstättenzeit benötigen,
erhalten einen eigenen fest zugewiesen Schlafplatz im Schlafraum der Krippe. Die Kinder
dürfen ein Kuscheltier von zu Hause mitbringen um sich etwas heimischer zu fühlen. Die
Kinder werden durch eine Erzieherin in den Schlaf begleitet und anschließend durch ein
Babyphon bzw. eine „Schlafwache“ weiter beaufsichtigt. Hauptschlafenszeit ist nach dem
Mittagessen. Schlafphasen werden individuell nach Bedarf ermöglicht. Der restlichen
Kindergruppe, die nicht schläft, wird nach dem Essen eine Ruhephase angeboten, um ihren
eigenen individuellen Bedürfnissen nachgehen zu können. Sie entscheiden selbst, ob sie
daran teilnehmen möchten oder ob sie keine Ruhephase brauchen. Diese wird jeden Tag von
einer anderen Fachkraft durch unterschiedliche Angebote, wie beispielsweise einer
Geschichte oder Mandalas malen, gestaltet. Die Kinder werden über das Angebot in der
Ruhephase während des Essens informiert und dürfen im Anschluss daran frei entscheiden,
ob sie teilnehmen möchten.

01.05.2020                              Ausgabe Mai 2020                                       - 27 -
Kindertagestätte Bettingen
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- Wichtige Grundsätze unserer Arbeit
       Freispielzeit ist intensive Lern- und Bildungszeit für die Kinder. Es ist unsere Aufgabe
        die Kinder in diesen Phasen zu beobachten und in Lernsituationen zu unterstützen
        bzw. zu begleiten! Diesen Phasen gilt unser Hauptaugenmerk und geplante Angebote
        werden daran orientiert, verändert oder auch einmal verschoben! Kinder brauchen
        nachweislich keine vorgeformten „Lernprogramme“. Lernen findet in allen
        Lebensbereichen durch Selbstwirksamkeit statt!
       Kein Kind wird zum Essen oder einer strengen Sauberkeitserziehung gezwungen! Es
        gibt keine „Zwangsklogänge“ und kein „Durchwickeln“ bei den Windelkindern,
        sondern eine bewusste, pädagogische Gestaltung der Wickel- bzw. Toilettensituation
        nach Bedarf, damit die Kinder ein gutes Körpergefühl entwickeln können! Gleiches
        gilt für die Essensituation. Kinder lernen so Körpersignale wahrzunehmen und zu
        steuern. Wir bieten an und ermutigen, aber zwingen zu nichts!
       Wir wecken keine Kinder aus der Tiefschlafphase, damit keine bedeutsamen
        Verarbeitungsprozesse im Gehirn gestört werden! Schlafphasen werden individuell
        nach Bedarf ermöglicht.
       Der Kinderschutz ist uns sehr wichtig. Wir achten auf ein angemessenes und
        professionelles Nähe- Distanz- Verhalten zu den Kindern.

4.3.1 Eingewöhnungskonzept
Der Eintritt in die Kindertagesstätte stellt in der Regel für das Kind die erste Trennung von den
Eltern dar. Daher ist eine behutsame Eingewöhnung des Kindes in Anwesenheit einer
konstanten Bezugsperson notwendig und ein wesentlicher Grundstein für eine gelungene und
vertrauensvolle Kindertagesstätten-Zeit.
Die Grundlage für unser Eingewöhnungskonzept bildet das Berliner Eingewöhnungsmodell,
welches vom Institut für angewandte Sozialforschung (infans) entwickelt wurde. Ziel des
Modells ist eine Kooperation mit den Eltern, damit das Kind unter dem Schutz einer
Bezugsperson mit der neuen Umgebung vertraut wird und eine Bindung zur pädagogischen
Fachkraft aufbauen kann. Uns ist es wichtig, dass die Kinder sich nicht nur an eine Person
binden, sondern alle Pädagogen, als Ansprechpartner kennenlernen. So waren wir auch die

01.05.2020                               Ausgabe Mai 2020                                         - 28 -
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