Kreisseniorenplanung - Konzeption zur Wohnberatung im Rhein-Neckar-Kreis

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Kreisseniorenplanung - Konzeption zur Wohnberatung im Rhein-Neckar-Kreis
Kreisseniorenplanung

Konzeption zur Wohnberatung
im Rhein-Neckar-Kreis
Kreisseniorenplanung - Konzeption zur Wohnberatung im Rhein-Neckar-Kreis
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    <   Inhaltsverzeichnis   >
Kreisseniorenplanung - Konzeption zur Wohnberatung im Rhein-Neckar-Kreis
Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis ....................................................................................................... 3

Präambel .................................................................................................................... 5

1. Planungsräume im Rhein-Neckar-Kreis.................................................................. 7

2. Zielsetzungen der Wohnberatung ........................................................................... 8

3. Möglichkeiten der Realisierung der Wohnberatung .............................................. 10

   3.1 Realisierungsbeispiel Koordination Wohnberatung NRW ............................... 10

   3.2 Realisierungsbeispiel Werkstatt Wohnen ........................................................ 13

   3.3 Realisierungsbeispiel Ambient Assisted Living ............................................... 14

   3.4 Realisierungsbeispiel BEATE, Alter & Technik ............................................... 16

4. Kooperationspartner und Unabhängigkeit der Wohnberatung .............................. 19

5. Einrichtung einer Wohnberatungsstelle im Rhein-Neckar-Kreis ........................... 20

   5.1 Ist-Stand der Wohnberatung im Rhein-Neckar-Kreis ...................................... 20

   5.2 Realisierung einer Wohnberatungsstelle im Rhein-Neckar-Kreis.................... 21

   5.3 Qualitätssicherung der Wohnberatungsstelle im Rhein-Neckar-Kreis ............. 24

6. Fazit ...................................................................................................................... 26

Quellenverzeichnis ................................................................................................... 27

Abbildungsverzeichnis .............................................................................................. 28

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    <   Inhaltsverzeichnis   >
Präambel
Werden Menschen älter, erleben sie häufig ab einem gewissen Punkt, dass die ge-
wohnten Gegebenheiten des Wohnraums im eigenen Haus und der eigenen Wohnung
zu Barrieren werden. So ist es möglich, dass durch körperliche, aber auch durch kog-
nitive Einschränkungen, der gewohnte Lebensraum zu Hause nicht mehr ohne weite-
res bewohnbar ist, da sich durchaus vielfältige Gefahren ergeben können.

Gefahren ergeben sich etwa durch das zunehmende Risiko eines Sturzes, aber auch
dadurch, dass ehemals einfachste Mechanismen, etwa das Abschalten des Küchen-
herdes nach der Benutzung, in Vergessenheit geraten. Häufig wird von den betroffe-
nen Menschen, aber auch von deren Angehörigen, lediglich der Weg des Auszugs aus
den eigenen, vertrauten Wohnräumlichkeiten gesehen. In der Konsequenz verlassen
Menschen, die teilweise viele Jahrzehnte ihres Lebens in ihrem gewohnten Wohnum-
feld verbracht haben, mangels Alternativen ihr gewohntes Zuhause und ziehen in be-
treute Formen des Wohnens. Nicht selten bleibt auch nur der Weg in ein stationär
betreutes Wohnsetting.

An diesem Punkt setzt das Konzept der Wohnberatung an. Wohnberatung ist eine Be-
ratungshilfe, deren Zielsetzung es ist, Menschen umfassend über die individuellen
Möglichkeiten der Anpassung ihres eigenen Wohnumfelds zu informieren. Wohnbera-
tung ist ein Beratungsangebot für ein altersgerechtes, barrierefreies und individuelles
Wohnen und Leben in der gewohnten Lebenswelt. Dabei werden die jeweiligen indivi-
duellen Lebens- und Wohnbedingungen des einzelnen Menschen berücksichtigt. Das
Ziel der Wohnberatung ist somit, den betroffenen Menschen ein möglichst langes, wei-
terhin selbständiges Leben im gewohnten Wohnumfeld zu ermöglichen und gleichzei-
tig professionelle Hilfe oder gar die Notwendigkeit der Inanspruchnahme eines statio-
nären Wohnangebots zu vermeiden.

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1. Planungsräume im Rhein-Neckar-Kreis
Der Rhein-Neckar-Kreis ist der bevölkerungsstärkste Landkreis in Baden-Württem-
berg. Die 54 kreisangehörigen Städte und Gemeinden unterscheiden sich deutlich in
Bezug auf ihre Bevölkerungsdichte und soziale Infrastruktur. Um die Bedarfe und Be-
dürfnisse der Bürgerinnen und Bürger fokussierter und kleinräumiger in den Blick neh-
men zu können, finden im Rhein-Neckar-Kreis Planungsprozesse in der Sozialplanung
mit Blick auf fünf regional eingeteilte Planungsräume statt.

                                            Laudenbach
                                      Hemsbach

                     Planungsraum
                                                     Weinheim
                     Weinheim

                                                                                              Planungsraum
                                        Heddesheim                                            Neckargemünd/Eberbach
                                                  Hirschb.                   Heiligkreuzsteinach

                                Ilvesheim Ladenb.                                         Heddesbach
                                                              Schriesheim
                                                                                                            Eberbach
                                                                         Wilhelmsf eld
                                                         Dossenheim
                           Edingen-Neckarh.                                      Schönau
       Planungsraum
       Schwetzingen/Hockenheim
                                                                                                     Schönbrunn
                                    Plankstadt
                       Brühl                Eppelheim                           Neckargemünd
                               Schwetzingen
                                                                                           Lobbach
                            Ketsch                                 Gaiberg
                                                                                Wiesenbach           Reichartshausen
                                       Of tersheim                         Bammental
                                                               Leimen                    Spechbach
                                                     Sandh.                    Mauer           Epf enbach
                            Hockenheim                                          Meckesheim
               Altlußheim                                      Nußloch                          Neidenstein Helmstadt-Bargen
                                                 Walldorf                              Eschelbronn
                                     Reilingen                  Wiesloch            Zuzenh.
                      Neulußheim
                                                                                               Waibstadt
                                                                         Dielheim                           Neckarbischof sheim
                                                            Rauenberg
                                        St. Leon-Rot
                                                        Malsch Mühlhausen
                       Planungsraum
                       Wiesloch/Leimen                               Angelbachtal         Sinsheim

                                                                                         Planungsraum
                                                                                         Sinsheim

                                                                                Abbildung 1: Planungsräume im Rhein-Neckar-Kreis

                                                                                                                                  7

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2. Zielsetzungen der Wohnberatung
Ein wesentliches Ziel der Wohnberatung ist es, ein möglichst selbständiges Wohnen
und eine möglichst selbständige Haushalts- und Lebensführung der Menschen in ih-
rem gewohnten Wohnumfeld zu erhalten, zu fördern oder wiederherzustellen.

Hierzu kann der Erhalt des vorhandenen Grades der individuellen Selbständigkeit bzw.
die Prävention von Einschränkungen der Selbständigkeit ebenso zählen wie die Wie-
derherstellung der Selbständigkeit, die Reduktion eines aktuell benötigten Hilfe- oder
auch Pflegebedarfs, die Unfallprävention und die Schaffung möglichst barrierefreien
Wohnraums im Wohnungsbestand oder im Wohnungsneubau. Weitere zentrale Ziele
sind die Sensibilisierung und die Information der breiten Öffentlichkeit, der potentiell
betroffenen Menschen, deren Angehörigen und der professionell Tätigen im sozialen
Sektor.

Ein Angebot der Wohnberatung sollte Ratsuchenden aller Altersgruppen offen- und
zur Verfügung stehen. Junge Familien sollten ebenso angesprochen werden wie ältere
Menschen und Personen, deren körperlichen Kräfte oder deren Mobilität bereits ein-
geschränkt sind.

Die Zielgruppen der Wohnberatung können somit äußerst heterogen sein. So zählen
ältere Menschen, hilfe- und pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinde-
rung ebenso zur Zielgruppe der Wohnberatung wie auch deren Angehörige, aber auch
generell alle interessierten Personen, die sich über Möglichkeiten beraten lassen
möchten, wie Wohnraum barrierefrei gestaltet und angepasst werden kann.

Auch Vermieter von Wohnraum, Wohnungsbaugesellschaften oder auch Baugenos-
senschaften können zur Zielgruppe der Wohnberatung gezählt werden. Ebenso zäh-
len Fachkräfte der Sozialen Arbeit, die kommunalen Verwaltungen, die verschiedenen
Sozialversicherungsträger oder niedergelassene Ärzte dazu. Architekten, Techniker,
Handwerker sowie Mitarbeitende von Sanitätshäusern erweitern die nicht abschlie-
ßende Liste der Zielgruppe der Wohnberatung.

Es wird deutlich, dass Wohnberatung nicht auf eine spezielle, klar zu fassende Ziel-
gruppe zu beschränken ist. Vielmehr gilt es, die Zielgruppe der Wohnberatung als um-
fangreich und vielfältig zu sehen und anzuerkennen. Folglich muss auch das Angebot
der Wohnberatung dieser vielfältigen Zielgruppe sowie deren Bedarfen, Wünschen
und Bedürfnissen entsprechen.
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                              <     Inhaltsverzeichnis   >
Wohnberatung kann grundsätzlich auf unterschiedliche Arten und mittels unterschied-
licher Medien und Methoden erfolgen. So ist es möglich, sog. Musterwohnungen und
Showrooms zu installieren. Musterwohnungen und Showrooms sind voll ausgestattete
Wohnungen, ggf. auch lediglich einzelne Räume, in denen verschiedenste Möglichkei-
ten der Wohnraumanpassung oder auch unterschiedlichste Hilfsmittel bereitgestellt
und aufgezeigt werden und die für alle interessierten Personen besuchbar sind. Die
interessierten Personen können sich vor Ort über die unterschiedlichen Möglichkeiten
der Wohnraumanpassung informieren.

Denkbar wäre auch, nicht eine fest installierte Musterwohnung anzubieten, sondern
eine bewegliche, mobile Variante zu wählen, in dem etwa ein Kleinbus mit einer Aus-
wahl an Möglichkeiten der Wohnraumanpassung regelhaft verschiedene Orte eines
definierten Gebiets bedienen würde. So kämen nicht ausschließlich die vielleicht so-
wieso bereits interessierten Personen zu einem bestehenden Angebot der Wohn-
raumanpassung. Der Kleinbus käme mit dem beinhalteten Angebot zu einer größeren
Anzahl an Personen und könnte diese vielleicht überhaupt erst aufmerksam auf das
Angebot der Wohnraumanpassung machen.

Musterwohnungen und Showrooms müssen nicht zwingend real besuchbar sein.
Denkbar ist auch eine virtuelle Darstellung in einem digitalen Format. Mit Hilfe einer
entsprechenden Internetpräsenz können digitale Parcours eingerichtet werden, an-
hand derer sich interessierte Personen über die unterschiedlichen Angebote informie-
ren könnten.

Angebote der Wohnberatung beschränken sich generell nicht auf das Angebot von
Musterwohnungen oder Showrooms, egal ob festinstalliert, beweglich oder virtuell. Sie
sind daher auch nicht auf das pure Angebot einer Wohnraumanpassung zu beschrän-
ken. Ein wichtiger Inhalt der Wohnberatung zeigt sich bereits in der grundlegenden
Begrifflichkeit, nämlich im Begriff der Beratung.

Zum Inhalt der Wohnberatung zählt das Angebot einer individuellen Beratung über die
unterschiedlichen Möglichkeiten und Formen eines barrierefreien Wohnens sowie
grundlegende Informationsgespräche. Zum Angebot der Beratung und Information
werden Mitarbeitende der Wohnberatung benötigt, die das Angebot realisieren kön-
nen.

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Das Beratungsangebot könnte sich erstrecken auf beispielsweise die Beratung von
einzelnen Personen, aber auch auf die Beratung von Einrichtungen der sozialen Ar-
beit. Beratungen können vor Ort in einer Musterwohnung, einem Showroom oder auch
in einer mobilen Variante ebenso stattfinden wie im jeweiligen Lebensraum der ratsu-
chenden und interessierten Personen, somit aufsuchend zu Hause beim einzelnen
Menschen.

Eine wichtige Grundlage der Beratung ist zweifelsohne die Analyse der individuellen
Wohnsituation der jeweiligen Personen, unter Berücksichtigung der individuell vorhan-
denen Fähigkeiten und Fertigkeiten der jeweiligen Personen, sowie der vorhandenen
Strukturen etwaiger Netzwerke, die eine Relevanz zur Thematik haben könnten.

Es wird deutlich, dass Wohnberatung äußerst vielfältig ausgeprägt und gestaltet sein
kann und eine sinnvolle Gestaltung eines Angebots einer Wohnberatung mehrere Ele-
mente berücksichtigen muss, um ein solches Angebot zielführend und gewinnbringend
zu verstetigen.1

3. Möglichkeiten der Realisierung der Wohnberatung
3.1 Realisierungsbeispiel Koordination Wohnberatung NRW
In Nordrhein-Westfalen übernimmt die Koordination Wohnberatung NRW die fachliche
Bündelung der Bereiche Wohnberatung und Wohnraumanpassung für das Bundes-
land. Die Koordination Wohnberatung NRW wird gefördert durch das Ministerium für
Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen sowie von den Lan-
desverbänden der Pflegekassen.

Ziele der Koordination Wohnberatung NRW sind die bedarfsgerechte Weiterentwick-
lung von Wohnberatung und Wohnraumanpassung im engen Austausch mit den rele-
vanten Akteuren, die Verbesserung der landesweiten Vernetzung und des fachlichen
Austauschs zwischen den Wohnberatungsstellen sowie die Förderung von Wissens-
transfer, Transparenz und Abstimmung beim Aufbau neuer Wohnberatungsstellen und
der fachlichen Weiterentwicklung bestehender Wohnberatungsstellen.

1vgl. https://nullbarriere.de/wohnberatungsziele.htm. Abrufdatum: 29.04.2021
10

                                   <     Inhaltsverzeichnis    >
Um die gesetzten Ziele zu erreichen, werden u.a. regelmäßig stattfindende regionale
sowie landesweite Treffen der in der Wohnberatung tätigen Mitarbeitenden organisiert.
Ebenso wird generell ein regelmäßiger Austausch der Mitarbeitenden der Wohnbera-
tungsstellen gesichert.

Um fachliche Fragestellungen zu bearbeiten, werden Arbeitsgruppen gegründet und
begleitet, relevante Informationen zusammengeführt, an die Wohnberatungsstellen
versandt und zielgruppenspezifische Informationsmaterialien erstellt und bereitge-
stellt. Darüber hinaus existiert ein internes und externes Beratungsangebot bzgl. des
Angebots der Wohnberatung.2

Gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nord-
rhein-Westfalen sowie durch die Landesverbände der Pflegekassen in Nordrhein-
Westfalen wurden im Jahr 2001 von der Koordination Wohnberatung NRW umfangrei-
che Rahmenstandards der Wohnberatungsstellen Nordrhein-Westfalen entwickelt. Die
Rahmenstandards liegen seit dem Jahr 2017 in aktualisierter Fassung vor.3

Die Angebote der Wohnberatung finden in Nordrhein-Westfalen aufsuchend in der in-
dividuellen Wohnumgebung der ratsuchenden Personen statt. Die Rahmenstandards
sollen den einzelnen Wohnberatungsstellen als Anregung und Orientierung zugleich
dienen, die Angebote fachlich und qualitativ zu realisieren und weiterzuentwickeln.

Die Rahmenstandards der Koordination Wohnberatung NRW gliedern sich u.a. in fol-
gende Bereiche:

       Erstkontakt am Telefon in der Wohnberatungsstelle
       Erstberatung vor Ort hinsichtlich möglicher Wohnprobleme
       Maßnahmenbegleitung Wohnungsumorganisation
       Begleitung bautechnischer Wohnraumanpassung
       Fach- und Institutionsberatung
       Öffentlichkeitsarbeit der Wohnberatungsstelle
       Kooperation und Vernetzung

2 vgl. https://www.koordination-wohnberatung-nrw.de/aufgaben/. Abrufdatum: 30.04.2021
3 vgl. Koordination Wohnberatung NRW (Hrsg.): Rahmenstandards der Wohnberatungsstellen in Nord-
rhein-Westfalen. 3. Auflage. Krefeld-Uerdingen. 2019
                                                                                            11

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Der Erstkontakt am Telefon in der Wohnberatungsstelle beinhaltet die Zielsetzung ei-
ner kompetenten Erstberatung der Ratsuchenden, die Klärung und Definition des An-
liegens sowie die Repräsentation der Wohnberatungsstelle nach außen.

Die Erstberatung vor Ort hinsichtlich möglicher Wohnprobleme soll eine Einschätzung
der konkreten Situation und der Ressourcen vor Ort ebenso ermöglichen wie das
Wahrnehmen der Wünsche und Bedürfnisse der ratsuchenden Personen. Wichtige
Themen sind hierbei ebenso die Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs sowie das
Erkennen des Handlungsbedarfs und der entsprechenden Zuständigkeiten.

Die Maßnahmenbegleitung der Wohnungsumorganisation befasst sich mit dem
Thema der bedürfnisgerechten Umsetzung notwendiger Anpassungsmaßnahmen des
individuellen Wohnraums sowie mit der Unterstützung der Ratsuchenden bei der Re-
alisierung der Umsetzung notwendiger Maßnahmen.

Die Begleitung bautechnischer Wohnraumanpassung dient der Gewährleistung der
bedürfnisgerechten Umsetzung der Wohnraumanpassung und stellt die fachliche Be-
gleitung der Maßnahmen vor Ort sicher.

Die Fach- und Institutionsberatung fördert mithilfe von Multiplikatorinnen und Multipli-
katoren das Problembewusstsein im Themenbereich der Wohnberatung. Wohnprob-
leme können so wahrgenommen und Ratsuchende an die Wohnberatungsstellen ver-
mittelt werden. Die Institutionsberatung dient der Schaffung eines Bewusstseins für die
Notwendigkeit des Abbaus von Barrieren und bietet hierdurch Vorteile für alle im Sinne
der Prävention.

Die Öffentlichkeitsarbeit der Wohnberatungsstelle dient der Präsentation der Wohnbe-
ratungsstelle in der Öffentlichkeit und somit der Bekanntmachung des Angebots der
Wohnberatung. Sie dient somit dazu, Interesse und Bewusstsein in der breiten Öffent-
lichkeit zu wecken, was Wohnberatung bedeutet und wozu sie dienen kann.

Kooperation und Vernetzung beinhaltet die Förderung und Verbesserung der Zusam-
menarbeit verschiedener beteiligter und betroffener Einrichtungen, Organisationen
und Gremien und dient damit der Optimierung der Arbeit der Wohnberatung. Durch
gezielte Kooperation und Vernetzung ist eine Einflussnahme auf gesellschafts- und
sozialpolitische Rahmenbedingungen möglich.

12

                              <     Inhaltsverzeichnis   >
Die Koordination Wohnberatung NRW setzt bei der Umsetzung der Wohnberatung auf
den Einsatz von qualifizierten Mitarbeitenden. Wohnberatung findet in den individuel-
len Wohnräumlichkeiten der Ratsuchenden statt. Hier gilt es oftmals, überhaupt erst
ein Bewusstsein für die Notwendigkeit einer Wohnraumanpassung zu schaffen.

Die Schaffung eines solchen Bewusstseins kann als sozialpädagogische Aufgabe an-
gesehen werden. Qualifizierte Mitarbeitende mit sozialpädagogischer Qualifikation
führen die Wohnberatungen durch und sind hauptamtlich in den einzelnen Wohnbera-
tungsstellen eingebunden.

Die hauptamtlichen und qualifizierten Mitarbeitenden der Wohnberatungsstellen wer-
den begleitet von ehrenamtlichen Personen, die das Angebot der Wohnberatung eben-
falls unterstützen.

Die Koordination Wohnberatung NRW setzt somit auf das Angebot einer qualifizierten
Beratung in den gewohnten Räumlichkeiten und den individuellen Wohnräumen der
Ratsuchenden. Musterwohnungen und Showrooms haben bei diesem konzeptionellen
Ansatz keine Relevanz. Vielmehr geht es hierbei um einen Ansatz, der die Ratsuchen-
den zielführend im Sinne der Wohnraumanpassung mithilfe qualifizierter Beratung zu
einem Verbleib in den gewohnten Wohnräumlichkeiten befähigt.

3.2 Realisierungsbeispiel Werkstatt Wohnen
Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) betreibt
in Stuttgart eine barrierefreie Musterwohnung, die sowohl real besuchbar ist als auch
virtuell in einem digitalen Format.4 Unter dem Titel Werkstatt Wohnen kann die Mus-
terwohnung in Stuttgart real besichtigt werden. Ein virtueller Rundgang durch die
Werkstatt Wohnen ist jederzeit online über die Internetpräsenz der Werkstatt Wohnen
möglich.

Gezeigt werden in der Musterwohnung sowohl Produkte als auch bauliche Lösungen,
die den häuslichen Alltag erleichtern und etwaige Barrieren reduzieren und möglichst
minimieren. Die Werkstatt Wohnen bietet in Zusammenarbeit mit der Wohnberatungs-
stelle des Deutschen Rotes Kreuzes (DRK), Kreisverband Stuttgart, Ausstellungs-
räume, Einzelberatungen, Gruppenführungen sowie Vorträge und Fortbildungen an.

4   vgl. https://barrierefrei-wohnen.kvjs.de/werkstatt-wohnen. Abrufdatum: 03.05.2021
                                                                                        13

                                      <     Inhaltsverzeichnis    >
Als Zielgruppe benennt die Werkstatt Wohnen ältere Menschen, Menschen mit Behin-
derung und Fachleute aus Architektur, Handwerk, Pflege und Betreuung.

Die Musterwohnung des KVJS ist aufgebaut wie andere Wohnungen auch, die nicht
als Musterwohnung, sondern als regulärer Wohnraum gelten. Sowohl eine Küche als
auch ein Bad, ein Schlafzimmer, ein Essbereich, ein Wohnzimmer und ein Beispiel
eines Arbeitszimmers sind vorhanden.

Bei einem Präsenzbesuch in den Räumlichkeiten der Musterwohnung erhält die ratsu-
chende Person nicht nur Einblicke, sondern auch die entsprechenden Hintergrundin-
formationen und Erklärungen zu den einzelnen Bereichen und dort ausgestellten Pro-
dukten durch eine zuständige mitarbeitende Person.

In der digitalen Präsenz ist ein virtueller 360-Grad-Rundgang möglich, der durch die
Details der Musterwohnung führt. Darüber hinaus sind zahlreiche Beschreibungen, In-
formationen und Hintergründe in der Internetpräsenz der Werkstatt Wohnen abgebil-
det.5

Ratsuchende und weitere interessierte Personen können das Angebot der Beratung
nach Terminvereinbarung in Stuttgart aufsuchen und dieses in Anspruch nehmen.
Konzeptionell ist das Angebot der Beratung somit in den Räumlichkeiten der Werkstatt
Wohnen vorgesehen, angeboten in Kooperation mit dem DRK. Das Hauptaugenmerk
des KVJS liegt auf den Räumlichkeiten sowie in den darin aus- und zur Verfügung
gestellten Anschauungsobjekten und -materialien.

3.3 Realisierungsbeispiel Ambient Assisted Living
Der englischsprachige Begriff Ambient Assisted Living (AAL) steht ins deutschspra-
chige übersetzt in etwa für Altersgerechte Assistenzsysteme für ein gesundes und un-
abhängiges Leben. Der Begriff AAL steht für Konzepte, Produkte und Dienstleistun-
gen, die Technologien im Alltag einsetzen und somit die Lebensqualität von Menschen
durch den Einsatz von Technik erhöhen.6 AAL kann verstanden werden als Oberbegriff
für eine Vielzahl an Technologien, die das Wohnen komfortabler, aber vor allem auch
sicherer machen.7

5 vgl. https://barrierefrei-wohnen.kvjs.de/raeume. Abrufdatum: 03.05.2021
6 vgl. http://www.aal-deutschland.de/. Abrufdatum: 03.05.2021
7 vgl. https://www.aal-wohnung.de/: Abrufdatum: 03.05.2021

14

                                   <      Inhaltsverzeichnis    >
Neue Technologien spielen im Leben vieler Menschen inzwischen eine nicht mehr
wegzudenkende und tragende Rolle. Im Bereich des Wohnens werden Technologien
oftmals gleichgesetzt mit Luxus und Komfort. Allerdings gibt es eine reichhaltige Pa-
lette an Möglichkeiten, Technik und Technologie gezielt im Sinne der Wohnrauman-
passung zu nutzen. AAL ist somit folglich ein Thema, das in der Wohnberatung mitge-
dacht werden muss.

Als Beispiele einer neuen Technologie sollen etwa ein sich selbst abschaltender Kü-
chenherd oder auch Sensoren im Fußboden dienen, die bei entsprechend ausbleiben-
der Bewegung automatisiert einen Kontrollanruf starten und in der Folge, bei Nichtbe-
antwortung, weitere Hilfsmechanismen in Gang setzen. So wird beispielsweise sicher-
gestellt, dass im Falle eines Sturzes einer Person in den eigenen Wohnräumlichkeiten
automatisiert Hilfe gerufen wird.

AAL verfolgt die Zielsetzung, die Zeit zu verlängern, in der ältere und pflegebedürftige
Menschen mit Hilfe technischer Unterstützung in ihrem gewohnten Wohnumfeld ver-
bleiben können, möglichst selbstbestimmt, autonom und mobil.

Als weitere Zielsetzung kann der Erhalt von Gesundheit und Funktionsfähigkeit im Le-
ben älterer und pflegebedürftiger Menschen benannt werden, jedoch auch die Erhö-
hung der privaten und individuellen Sicherheit, ebenso die Verhinderung sozialer Iso-
lation.8

Ein Beispiel einer AAL-Musterwohnung findet sich in Waiblingen. Hier betreibt die Ge-
sellschaft für Siedlungs- und Wohnungsbau Baden-Württemberg mbh (GSW) eine sol-
che Musterwohnung. Die GSW ist ein Unternehmen des Sozialverbands VdK.

Im Projekt Seniorenwohnen am Park der GSW finden sowohl Planer als auch Techni-
ker, Handwerker und generell alle interessierten Personen eine dort realisierte Mus-
terwohnung vor, in der zahlreiche Möglichkeiten des AAL aufgezeigt und verdeutlicht
werden.9 Die vollausgestattete Musterwohnung kann nach Terminvereinbarung be-
sichtigt werden.

Der Schwerpunkt der Wohnberatung liegt hier deutlich auf den technischen Möglich-
keiten. Technische Lösungen können, richtig eingesetzt, einen Verbleib im gewohnten

8   vgl. http://www.aal-deutschland.de/aal-1. Abrufdatum: 03.05.2021
9   vgl. https://www.aal-wohnung.de/. Abrufdatum: 03.05.2021
                                                                                     15

                                     <     Inhaltsverzeichnis    >
Wohnumfeld ermöglichen und sollten daher im Sinne der Wohnberatung stets mitge-
dacht werden.

3.4 Realisierungsbeispiel BEATE, Alter & Technik
Im Schwarzwald-Baar-Kreis wurde 2011 die Beratungsstelle Alter & Technik einge-
richtet.10 Seit dem Jahr 2014 existiert im Schwarzwald-Baar-Kreis die fest installierte
Musterwohnung BEATE mit 70 m². Hierbei steht BEATE für die Begriffe Barrierefrei-
heit, Erleben und Ausprobieren, Alltagshelfer, Technische Unterstützung und Einzel-
beratung.

In der Musterwohnung können Besucherinnen und Besucher eine reale Wohnumge-
bung mit Flur, Badezimmer, Küche, Esszimmer sowie Wohn- und Schlafbereich be-
sichtigen und erleben. An zwei Sonntagen pro Monat übernehmen ehrenamtlich en-
gagierte Bürgerinnen und Bürger die Aufgabe, interessierten Personen die Muster-
wohnung und deren Ausstellungsstücke vorzustellen.

In der Musterwohnung finden sich weit über 200 Exponate mit der Möglichkeit, diese
zu besichtigen und auszuprobieren. Hier wird man über aktuell verfügbare AAL-Pro-
dukte, Möglichkeiten von Wohnumfeldanpassungen und vielfältige weitere Hilfsmittel
informiert. Einzelberatungen gibt es ebenso wie regelmäßige Führungen von Gruppen
durch die Musterwohnung. Bei der individuellen Beratung werden auch Hausbesuche
sowie Ausleihmöglichkeit von Hilfsmitteln angeboten.

Weiter wird in regelmäßigen Abständen durch das Landratsamt Schwarzwald-Baar-
Kreis die kostenlose Broschüre „Besser Wohnen im Alter – mit vielen Tipps und Pra-
xisbeispielen“ an die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises sowie weitere interes-
sierten Personen herausgegeben. In dieser Broschüre werden viele Alltagshelfer, Bei-
spiele für einen Umbau und die entsprechenden Finanzierungsmöglichkeiten aufge-
zeigt. Außerdem findet sich seit April 2021 ein „Erklärfilm für Hilfsmittel“ der Beratungs-
stelle Alter & Technik abrufbar im Internet.11

10vgl.     https://www.lrasbk.de/Landratsamt/Aemter/Sozialamt/index.php?object=tx,2961.10682.1&Na-
vID=2961.1507&La=1. Abrufdatum: 04.05.2021
11 vgl. Alter&Technik - Erklärfilm Hilfsmittel - YouTube. Abrufdatum: 05.05.2021

16

                                  <     Inhaltsverzeichnis    >
Mit den Jahren ist die Beratungsstelle Alter & Technik eine Anlaufstelle für interessierte
Bürgerinnen und Bürger sowie für Handwerker, Pflegedienstleister und weitere Institu-
tionen, wie etwa Pflegeschulen, geworden.

Der Schwarzwald-Baar-Kreis hat ein festes Schema entwickelt, in welchen Stufen eine
Wohnberatung angeboten und durchgeführt wird. Nach diesem Schema erfolgt nach
der Kenntnisnahme eines Anliegens eine Kontaktaufnahme mit anschließender Be-
standsaufnahme, der Realisierungsvorbereitung sowie die eigentliche Realisierung
der notwendigen Anpassungen.

Die folgende Abbildung verdeutlicht die Beratungskette der Wohnberatung des
Schwarzwald-Baar-Kreises:

                                      Abbildung 2: Beratungskette Wohnberatung Schwarzwald-Baar-Kreis12

Zwischen dem Schwarzwald-Baar-Kreis und den Landkreisen Rottweil und Tuttlingen
besteht seit Mai 2017 eine Beratungskooperation. Zu diesem Zweck wurde die Stelle
eines Koordinators eingerichtet, die von den drei Landkreisen gemeinsam finanziert
wird. Unter dieser gemeinsamen Kooperation und Koordination betreiben die drei

12Projekt-Abschlussbericht: Beratungszentrum Alter & Technik. Schwarzwald-Baar-Kreis, Kreis Rott-
weil und Kreis Tübingen. Villingen-Schwenningen. 2020. S. 12
                                                                                              17

                                  <      Inhaltsverzeichnis     >
Landkreise jeweils eine eigene vor Ort fest installierte Beratungsstelle Alter & Technik
mit einer eigenen Fachkraft.

Die drei Landkreise sind ländlich geprägte Flächenlandkreise. Es werden auch Bera-
tungsmöglichkeiten in regionalen Sprechstunden in den einzelnen Kommunen ange-
boten. Im Zeitraum von Mai 2017 bis Dezember 2019 wurde diese Beratungskoopera-
tion mit Hilfe der Förderung das Innovationsprogramm Pflege 2017 durch das Land
Baden-Württemberg mitfinanziert.

Fasst man die Einzelfallberatungen der drei beteiligten Landkreise zusammen, haben
im Jahr 2017 noch 905 Einzelberatungen stattgefunden, im Jahr 2018 stieg die Zahl
der Beratungen bereits auf 1.595 an und für das Jahr 2019 dokumentierten die Bera-
tungsstellen insgesamt 1.643 Einzelberatungen.

Nachfolgende Abbildung verdeutlicht die Inanspruchnahme des Angebots der Wohn-
beratungsstelle Alter & Technik (A&T) in den Landkreisen Rottweil (RW), Tuttlingen
(TUT) und dem Schwarzwald-Baar-Kreis (SBK):

                                  Abbildung 3: Inanspruchnahme Wohnberatungsangebot Alter & Technik13

13Projekt-Abschlussbericht: Beratungszentrum Alter & Technik. Schwarzwald-Baar-Kreis, Kreis Rott-
weil und Kreis Tübingen. Villingen-Schwenningen. 2020. S. 13
18

                                  <     Inhaltsverzeichnis     >
Die Kontaktaufnahme erfolgte zu 50% über Angehörige einer jeweils betroffenen Per-
son, in etwa 40% der Fälle über die betroffene Person selbst und in etwa 10% erfolgte
die Kontaktaufnahme über die Kranken- bzw. Pflegekassen14.

Eine Beratungsstelle der Wohnberatung kann eine Möglichkeit sein, steigende Kosten
für Unterbringungen in Pflegeheimen möglichst moderat zu halten. Die Versorgungs-
kosten im Rahmen der Hilfe zur Pflege, die weder von der Pflegekasse noch von den
Betroffenen selbst getragen werden können, fallen zu 100% in den Haushalt der Land-
kreise. Im Förderzeitraum wurden zwei unabhängige Bachelor- bzw. Studiensemes-
terarbeiten erstellt, welche die Effekte der Angebote der Wohnberatung untersucht ha-
ben. In den Ausarbeitungen konnte festgestellt werden, dass die Inanspruchnahme
eines Wohnberatungsangebots für die betroffenen Ratsuchenden zum einen sehr hilf-
reich sein kann, zum anderen jedoch auch eine deutliche Verzögerung des Übergangs
in eine stationäre pflegerische Versorgung zur Folge haben kann.15

Anhand gesammelter Daten ist das Beratungszentrum Alter & Technik im Schwarz-
wald-Baar-Kreis und den Landkreisen Rottweil und Tuttlingen zu dem Ergebnis ge-
kommen, dass die Fortführung des Beratungszentrums nicht nur gesellschaftlich, son-
dern auch wirtschaftlich rentabel ist. Die Beratungskooperation der drei Landkreise
wurde verlängert und das Angebot der Wohnberatung verstetigt.16

4. Kooperationspartner und Unabhängigkeit der Wohnberatung
Zur Einrichtung einer Wohnberatungsstelle ist es prinzipiell notwendig, Kooperations-
partner zu gewinnen. Bei der Errichtung einer Musterwohnung wird technisches Fach-
wissen benötigt werden, was ebenso für die Realisierung einer mobilen und auch vir-
tuellen Lösung gilt. Beratung setzt Qualifikation und Netzwerke voraus. Handwerker,
kreisansässige Firmen oder auch bereits bestehende soziale Dienstleister kommen als
potentielle Kooperationspartner bei der Einrichtung und auch bei einem späteren Be-
trieb einer Wohnberatungsstelle in Frage.

14 vgl. Projekt-Abschlussbericht: Beratungszentrum Alter & Technik. Schwarzwald-Baar-Kreis, Kreis
Rottweil und Kreis Tübingen. Villingen-Schwenningen. 2020. S. 16
15 Projekt-Abschlussbericht: Beratungszentrum Alter & Technik. Schwarzwald-Baar-Kreis, Kreis Rott-

weil und Kreis Tübingen. Villingen-Schwenningen. 2020. S. 2ff
16 vgl. Projekt-Abschlussbericht: Beratungszentrum Alter & Technik. Schwarzwald-Baar-Kreis, Kreis

Rottweil und Kreis Tübingen. Villingen-Schwenningen. 2020. S. 3

                                                                                               19

                                  <     Inhaltsverzeichnis    >
Ein Punkt, der beim Thema der Realisierung sowie in der Verstetigung eines Angebots
der Wohnberatung von höchster Wichtigkeit ist, ist der Punkt der Unabhängigkeit des
Angebots der Wohnberatung. Bei der Wohnberatung soll es darum gehen, für den be-
troffenen und ratsuchenden Menschen eine optimale Lösung zu finden, die den Ver-
bleib in den eigenen Wohnräumlichkeiten ermöglicht.

Tritt nun ein Unternehmen in der Funktion und mit dem Angebot einer Wohnberatung
auf, betreibt es beispielsweise eine Musterwohnung oder verfügt es über eine spezifi-
sche Produktpalette, so ist immer zu beachten, dass die Interessen der Unternehmen
nicht über denen der betroffenen und ratsuchenden Menschen stehen.

Ein Angebot der Wohnberatung sollte somit nicht als zusätzliche Möglichkeit eines Un-
ternehmens fungieren, die eigene Produktpalette zu vertreiben. Die Unabhängigkeit
einer Wohnberatungsstelle sollte somit stets gegeben sein.

Gleichzeitig sollte es von höchster Wichtigkeit sein, die Erfahrungen, das Fachwissen
und die Expertisen der potentiellen und, bei Implementierung der Wohnberatung, rea-
len Kooperationspartner zielführend zu nutzen, um so das Angebot einer Wohnbera-
tungsstelle qualitativ gut aufstellen und verstetigen zu können.

5. Einrichtung einer Wohnberatungsstelle im Rhein-Neckar-Kreis
5.1 Ist-Stand der Wohnberatung im Rhein-Neckar-Kreis
Im Rhein-Neckar-Kreis ist derzeit das Angebot einer Wohnberatung nicht bzw. nicht
mehr flächendeckend vorhanden. Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-
Odenwald hat in der Vergangenheit in Kooperation mit Handwerksunternehmen, Ar-
chitekturschaffenden sowie Wohnberaterinnen und Wohnberatern im Rahmen eines
Projektes eine mobile Wohnberatung entwickelt. Das Projekt wurde bis zum Jahr 2012
durchgeführt und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
gefördert.

Im Rahmen dieser Initiative haben sich auch einige Handwerksbetriebe und Architek-
turbüros aus dem Rhein-Neckar-Kreis im Bereich der Wohnraumanpassung qualifiziert
und zertifizieren lassen. Die überwiegend ehrenamtlichen Kräfte wurden in einer Schu-
lung der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald zur mobilen Wohn-
beraterin oder zum mobilen Wohnberater qualifiziert.
20

                              <     Inhaltsverzeichnis   >
Die mobilen Wohnberaterinnen und Wohnberater führten auf Wunsch Hausbesuche
durch, berieten zu Hilfsmitteln, baulichen Anpassungsmaßnahmen und deren Finan-
zierung. Der Schwerpunkt der Beratung lag auf der individuellen Wohnberatung mit
dem Ziel, älteren Menschen mit Unterstützungsbedarf das Wohnen im eigenen Zu-
hause solange wie möglich zu ermöglichen. Derzeit werden nur in der Gemeinde Brühl
und in den Städten Schwetzingen und Walldorf Beratungen zu Wohnraumanpas-
sungsmaßnahmen durchgeführt.17

Vereinzelt gibt es im Rhein-Neckar-Kreis noch Handwerksbetriebe, die barrierearme
bis barrierefreie Umbaumaßnahmen ihres jeweiligen Fachgebiets, etwa des Sanitär-
bereichs, anbieten. Einige ambulante Pflegedienstanbieter übernehmen eine Art der
Wohnraumberatung im Zuge der ambulanten Versorgung ihrer Kundinnen und Kun-
den.

Ferner bietet der Sozialverband VdK Baden-Württemberg mit einer ehrenamtlichen
Wohnberaterin aktuell der VdK-Mitgliedschaft in der Gemeinde Hemsbach sowie im
Umkreis von ca. 30 Kilometern ein Wohnberatungsangebot an.

Es lässt sich zusammenfassen, dass es im Rhein-Neckar-Kreis derzeit kein flächen-
deckendes, neutrales, umfassendes und generationenübergreifendes Angebot der
Wohnberatung gibt, welches für alle Einwohnenden des Rhein-Neckar-Kreises zu-
gänglich ist. Hingegen berichten Mitarbeitende ambulanter Dienste sowie Mitarbei-
tende des Pflegestützpunkts Rhein-Neckar-Kreis von einer gestiegenen Nachfrage
nach einem Wohnberatungsangebot im Landkreis.

5.2 Realisierung einer Wohnberatungsstelle im Rhein-Neckar-Kreis
Die vorangegangenen Realisierungsbeispiele und Ausführungen verdeutlichen, dass
es verschiedene und teilweise sehr unterschiedliche Möglichkeiten gibt, wie ein Ange-
bot der Wohnberatung realisiert werden kann. Bei der Realisierung der Wohnberatung
im Rhein-Neckar-Kreis sollen die vorangegangenen Beispiele aufgegriffen und eine
konkrete Möglichkeit der Implementierung einer Wohnberatung beschrieben werden.

Elementar wichtig ist, dass ein Angebot der Wohnberatung ein tatsächliches Angebot
der Beratung darstellt. Das Realisierungsbeispiel der Koordination Wohnberatung
NRW verdeutlicht den Stellenwert einer qualifizierten Beratung.

17   vgl. www.statistik-bw.de/FaFo/Management/WohnberStellen.jsp. Abrufdatum 05.05.2021
                                                                                          21

                                    <     Inhaltsverzeichnis   >
Somit soll die Wohnberatung im Rhein-Neckar-Kreis durch eine sozialpädagogisch
qualifizierte Fachkraft erfolgen. Um das gesamte Kreisgebiet abzudecken, ist für die
Realisierung der Wohnberatung eine Vollzeitstelle einer entsprechenden Fachkraft
notwendig.

Als primäre Aufgabe der für die Wohnberatung zuständigen Fachkraft soll anfänglich
der Aufbau von Netzwerkstrukturen und die Öffentlichkeitsarbeit gelten, um die Ein-
wohnenden des Rhein-Neckar-Kreises auf das Angebot der Wohnberatung generell
aufmerksam zu machen. Ebenso soll es Aufgabe der Wohnberatungsfachkraft sein,
ehrenamtliche Strukturen im Rhein-Neckar-Kreis zu schaffen, welche die Wohnbera-
tung sinnvoll ergänzen.

Es soll somit in einem ersten Schritt eine Wohnberatungsstelle im Rhein-Neckar-Kreis
geschaffen werden, die durch eine qualifizierte Fachkraft besetzt wird, welche wiede-
rum die notwendigen Strukturen zur Realisierung einer Wohnberatung mitentwickelt.

Grundlegend können hierbei die Rahmenstandards der Koordination Wohnberatung
NRW herangezogen werden, um das Aufgabenfeld der Wohnberatungsfachkraft noch
näher zu beschreiben und zu definieren. Neben Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit
soll gleichzeitig bereits in der Anfangszeit der Wohnberatung ein entsprechendes Be-
ratungsangebot vorgehalten werden. Bei der Durchführung der Wohnberatungen kann
das Beratungsschema des Schwarzwald-Baar-Kreises als Beispiel fungieren.

Um ein Beratungsangebot vorzuhalten, ist die Schaffung entsprechender Büroräum-
lichkeiten notwendig, um die Wohnberatung auch tatsächlich realisieren zu können.
Wohnberatung soll anfänglich als Beratung vor Ort, in den Büroräumlichkeiten der Be-
ratungsstelle, stattfinden. Eine aufsuchende Beratung in den individuellen Wohn- und
Lebensräumen der ratsuchenden und interessierten Personen soll jedoch nicht aus-
geschlossen werden und kann in Absprache erfolgen. Auch die Einrichtung regionaler
Sprechstunden, wie sie in den Landkreisen Schwarzwald-Baar-Kreis, Rottweil und
Tuttlingen realisiert sind, ist sinnvoll und erstrebenswert.

Ein Hauptaugenmerk der Wohnberatung soll somit auf der Beratung der ratsuchenden
und interessierten Personen liegen. Die Zielgruppe der Wohnberatung soll sehr offen
gehalten werden. Die Wohnberatung soll allen Einwohnerinnen und Einwohnern des
Rhein-Neckar-Kreises zur Verfügung stehen.

22

                                <    Inhaltsverzeichnis   >
Neben der eigentlichen Beratungstätigkeit der Wohnberatungsstelle im Rhein-Neckar-
Kreis ist ein weiterer elementarer Teil einer qualitativ hochwertigen Ausstattung der
Wohnberatungsstelle die Realisierung und das Vorhandensein einer entsprechenden
Musterwohnung. Das Angebot einer Wohnberatung ohne das Vorhandensein einer
Musterwohnung würde ein zu theoretisches Bild der Thematik zeichnen. Eine Muster-
wohnung, wie sie beispielsweise in Stuttgart durch den KVJS realisiert wurde, soll das
Angebot der Wohnberatung im Rhein-Neckar-Kreis vervollständigen.

Die Realisierung einer Musterwohnung der Wohnberatung im Rhein-Neckar-Kreis soll
an einem festen Ort und somit nicht in einem mobilen Format realisiert werden. Eine
Musterwohnung an einem festen Ort könnte weitaus mehr Elemente enthalten und
eine breitere Palette der Umsetzungs- und Unterstützungsmöglichkeiten der Wohn-
raumanpassung abbilden. Außerdem könnte das Büro der Wohnberatungsfachkraft in
die Musterwohnung integriert werden.

Die Musterwohnung soll ebenfalls in einem digitalen Format und somit virtuell besuch-
bar sein. So wäre es möglich, noch weitaus mehr Menschen für das Thema der Wohn-
beratung zu sensibilisieren und sie gleichzeitig auf die unterschiedlichen und vielfälti-
gen Möglichkeiten aufmerksam zu machen.

Gleichzeitig soll die angedachte Musterwohnung, weder real noch virtuell, bereits zu
Beginn des Angebots der Wohnberatung im Rhein-Neckar-Kreis vorhanden sein. Die
Musterwohnung soll nach und nach entstehen und somit ebenfalls nach und nach vir-
tuell dargestellt werden.

Die Wohnberatungsfachkraft soll im Rahmen ihrer Netzwerkarbeit fortlaufend darauf
hinarbeiten, die Musterwohnung fortlaufend inhaltlich zu bestücken. Hierzu sollen
durch die Wohnberatungsfachkraft sowie durch ehrenamtliche Unterstützung Spenden
und Leihgaben akquiriert werden, etwa von kreisansässigen Firmen und Unterneh-
men. Zu beachten wäre hierbei sicherlich, dass die Wohnberatungsstelle generell un-
abhängig agiert und die Ratsuchenden lediglich berät und diese nicht dazu bewegt,
sich für ein spezielles Produkt bzw. eine spezielle Dienstleistung zu entscheiden.

Anfänglich ist es durchaus denkbar, dass das virtuell dargestellte Angebot der Werk-
statt Wohnen des KVJS durch die Wohnberatungsstelle im Rhein-Neckar-Kreis zur
Veranschaulichung, somit als Praxisbeispiel, genutzt werden kann.

                                                                                      23

                               <    Inhaltsverzeichnis   >
Bei der Ausstattung und Bestückung der Musterwohnung sollen Elemente des Ansat-
zes des AAL mitberücksichtigt und implementiert werden, wie sie beispielsweise durch
die GSW in der AAL-Musterwohnung in Waiblingen vorzufinden sind. Die Musterwoh-
nung im Rhein-Neckar-Kreis soll sich jedoch nicht ausschließlich auf den Ansatz des
AAL beschränken, sondern vielmehr passende Elemente dieses Ansatzes in das Ge-
samtkonstrukt implementieren.

5.3 Qualitätssicherung der Wohnberatungsstelle im Rhein-Neckar-
Kreis
Um das Angebot der Wohnberatungsstelle im Rhein-Neckar-Kreis qualitativ beurteilen
zu können, ist es notwendig, eine Datenbasis zu generieren. So kann eine Prüfung
ermöglicht werden, ob das Angebot der Wohnberatungsstelle tatsächlich dem realen
Bedarf und den Bedürfnissen der Einwohnerinnen und Einwohner des Rhein-Neckar-
Kreises entspricht.

Es ist somit notwendig, unterschiedliche Parameter zu erheben, etwa die Anzahl an-
gefragter und durchgeführter Beratungen sowie daraus resultierende Ergebnisse oder
auch die Anzahl der Besuche der Musterwohnung und sich daraus ergebende Ergeb-
nisse. Ein wichtiger Parameter könnte auch sein, welche Bedarfe und Bedürfnisse der
ratsuchenden Personen im Rhein-Neckar-Kreis durch die Wohnberatungsstelle nicht
erfüllt werden können, um so das Angebot der Wohnberatung ggf. entsprechend zu
erweitern oder strukturell weiterzuentwickeln. Die Entwicklung der notwendigen Para-
meter sowie eine fortlaufende Überprüfung erfolgen dabei in Absprache mit dem
Rhein-Neckar-Kreis.

Die Generierung und Bewertung der notwendigen Datenbasis soll ebenfalls Bestand-
teil der Tätigkeit der Wohnberatungsfachkraft sein.

Die Wohnberatungsstelle im Rhein-Neckar-Kreis soll grundsätzlich für alle Einwohne-
rinnen und Einwohner des Rhein-Neckar-Kreises offen- und zur Verfügung stehen.
Eine Betrachtung der und eine Festlegung auf die definierten Planungsräume des
Rhein-Neckar-Kreises soll anfänglich nicht erfolgen. Allerdings soll in einem weiteren
Schritt der Umsetzung eine Betrachtung auf Ebene der Planungsräume erfolgen, etwa
indem planungsraumbezogene Beratungen angeboten werden.

24

                              <    Inhaltsverzeichnis   >
Die Einrichtung einer Wohnberatungsstelle im Rhein-Neckar-Kreis, anfänglich und
fortlaufend mit der Realisierung eines Beratungsangebots durch eine qualifizierte
Fachkraft, unterstützt durch ehrenamtliches Engagement, in ihrem endgültigen Aus-
bau mit der Realisierung einer Musterwohnung, sowohl real als auch virtuell, mit Ele-
menten des AAL, unabhängig und verstetigt, erweitert zielführend das Portfolio der im
Rhein-Neckar-Kreis vorhandenen sozialen Angebote um einen noch fehlenden Bau-
stein. Der Rhein-Neckar-Kreis fördert das Angebot der Wohnberatung in Höhe einer
Vollzeitstelle einer sozialpädagogisch qualifizierten Fachkraft.

Die Förderung durch den Rhein-Neckar-Kreis darf nur für den in der zu schließenden
Fördervereinbarung bestimmten Zweck verwendet werden.

Als Nachweis der ordnungsgemäßen Mittelverwendung sind folgende Unterlagen ein-
zureichen:

      ein zahlenmäßiger Nachweis, bestehend aus einer Zusammenstellung der Ein-
       nahmen und Ausgaben der Wohnberatungsstelle,
      ein Sachbericht über die Tätigkeit der Wohnberatung im abgelaufenen Kalen-
       derjahr in Form eines Jahresberichts und
      eine Erklärung, dass keine weiteren öffentlichen Mittel für die geförderten Leis-
       tungen in Anspruch genommen wurden bzw. ein Nachweis, in welcher Höhe
       weitere öffentliche Mittel gewährt wurden und diese mit der Förderung durch
       den Rhein-Neckar-Kreis die Ausgaben für die geförderten Leistungen nicht
       überstiegen haben.

Weitergehende Regelungen zur Qualitätssicherung und Zusammenarbeit der Akteure
werden in der Fördervereinbarung getroffen.

Weitere Angaben bzw. Belege können seitens des Rhein-Neckar-Kreises bei Bedarf
angefordert werden. Die Wohnberatungsstelle führt eine fortlaufende, vollständige und
nachvollziehbare Dokumentation über den Beratungsprozess und den Beratungsab-
schluss durch. Es gelten die rechtlichen Grundlagen zur Datenerhebung und Daten-
vereinbarung. Die Fristen zur Löschung der Daten sind klar festgelegt.

Die kooperative Vernetzung mit allen relevanten Akteuren und der Wissenstransfer
stellen einen zentralen Aspekt zur stetigen Weiterentwicklung der Qualität dar. Hierzu

                                                                                     25

                               <    Inhaltsverzeichnis   >
zählen insbesondere die Kooperation mit den Pflegestützpunkten, der Altenhilfefach-
beratung, der Kommunalen Pflegekonferenz und dem Kreisseniorenrat des Rhein-
Neckar-Kreises.

6. Fazit
Das Angebot einer Wohnberatung ist ein wichtiger und maßgeblicher Faktor, der es
Menschen ermöglicht, möglichst lange und selbständig, selbstbestimmt und komforta-
bel in ihrem gewohnten Lebens- und Wohnumfeld zu verbleiben.

Mit dem Angebot einer Wohnberatungsstelle entsteht im Rhein-Neckar-Kreis ein An-
gebot, welches allen Einwohnerinnen und Einwohnern des Rhein-Neckar-Kreises of-
fen- und zur Verfügung steht. Die vorliegende Konzeption zeigt Möglichkeiten auf, wie
eine Wohnberatungsstelle im Rhein-Neckar-Kreis realisiert und verstetigt werden
kann.

Durch die Realisierung einer Wohnberatungsstelle im Rhein-Neckar-Kreis wird ein Be-
ratungsangebot geschaffen, das die Verwirklichung der Zielsetzung ermöglicht, be-
troffenen Menschen sowohl weiterhin ein selbständiges Leben im gewohnten Woh-
numfeld zu ermöglichen als auch gleichzeitig professionelle Hilfe und die Notwendig-
keit der Inanspruchnahme eines stationären Wohnangebots möglichst lange zu ver-
meiden.

26

                             <     Inhaltsverzeichnis   >
Quellenverzeichnis
Koordination Wohnberatung NRW (Hrsg.): Rahmenstandards der Wohnberatungsstel-
len in Nordrhein-Westfalen. 3. Auflage. Krefeld-Uerdingen. 2019

Projekt-Abschlussbericht: Beratungszentrum Alter & Technik. Schwarzwald-Baar-
Kreis, Kreis Rottweil und Kreis Tuttlingen: Villingen-Schwenningen. 2020

Alter&Technik - Erklärfilm Hilfsmittel - YouTube. Abrufdatum: 05.05.2021

http://www.aal-deutschland.de/. Abrufdatum: 03.05.2021

http://www.aal-deutschland.de/aal-1. Abrufdatum: 03.05.2021

https://www.aal-wohnung.de/. Abrufdatum: 03.05.2021

https://barrierefrei-wohnen.kvjs.de/raeume. Abrufdatum: 03.05.2021

https://barrierefrei-wohnen.kvjs.de/werkstatt-wohnen. Abrufdatum: 03.05.2021

https://www.koordination-wohnberatung-nrw.de/aufgaben/. Abrufdatum: 30.04.2021

https://www.lrasbk.de/Landratsamt/Aemter/Sozialamt/index.php?ob-
ject=tx,2961.10682.1&NavID=2961.1507&La=1. Abrufdatum: 04.05.2021

https://nullbarriere.de/wohnberatungsziele.htm. Abrufdatum: 29.04.2021

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                                                                               27

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Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Planungsräume im Rhein-Neckar-Kreis ................................................. 7
Abbildung 2: Beratungskette Wohnberatung Schwarzwald-Baar-Kreis .................... 17
Abbildung 3: Inanspruchnahme Wohnberatungsangebot Alter & Technik ................ 18

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Impressum

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
- Amt für Sozialplanung, Vertragswesen und Förderung -
Kurfürsten-Anlage 38-40
69115 Heidelberg

Stand: Mai 2021
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