Kundendokumente zur Selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung - Helvetia Versicherungen
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Kundendokumente zur Selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung Nachstehend erhalten Sie die aktuellen Kundendokumente L-SBU-10 zur Selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Kundendokumente beinhalten die folgenden Druckstücke: - Versicherungsinformation nach der Informationspflichtenverordnung (Druckstück L-2-28-2021.A1) - Allgemeine Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz für die Selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung nach Tarif SBU und SBUW (Druckstück L-1-28-2021.A1) - Allgemeine Bedingungen für die Selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung nach Tarif SBU und SBUW (Druckstück L- 3-28-2021.A1) - Besondere Bedingungen für die planmäßige Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung (Druckstück L-4-28- 2017.A1) - Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (Druckstück L-5-1-2008.A1) Je nach individueller Ausgestaltung Ihres Vertrags ist es möglich, dass einzelne Druckstücke der Kundendokumente für Ihre Versicherung nicht relevant sind. Die genauen für Sie relevanten Druckstücke entnehmen Sie der Anlage zur Versicherungsinformation bzw. Ihrem Versicherungsschein. Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG • Weißadlergasse 2 • 60311 Frankfurt a.M. • Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Markus Gemperle Vorstand: Dipl.-Kfm. Volker Steck (Vors.), Dipl.-Kfm. Burkhard Gierse, Dipl.-Math. Heino Kuhlmann Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale • IBAN DE97 5005 0000 0015 4250 36 • BIC HELADEFFXXX Registergericht Frankfurt a.M. HRB 28138 • USt-IdNr. DE 811311232
Versicherungsinformation nach der Informationspflichtenverordnung (Druckstück L-2-28-2021.A1) Seite 1 von 4 1. Versicherungsunternehmen 6. Zusätzliche Kosten Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG Weißadlergasse 2 Besondere Kosten können Sie den Allgemeinen 60311 Frankfurt a.M. Versicherungsbedingungen, insbesondere § 22 AVB, entnehmen. Falls besondere Kosten für Telekommunikation anfallen, die über die Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Markus Gemperle normalen Telefonkosten hinausgehen, geben wir diese bei der Vorstand: Dipl.-Kfm. Volker Steck (Vors.), Dipl.-Kfm. Burkhard jeweiligen Nummer an. Gierse, Dipl.-Math. Heino Kuhlmann Registergericht Frankfurt a.M. 7. Beitragszahlung Registernummer HRB 28138 USt-IdNr. DE 811311232 Die Beiträge sind wie in der „Anlage zur Versicherungsinformation“ Punkt 3 und Punkt 4 beziehungsweise im Versicherungsschein Die Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG hat ihre angegeben zu zahlen. Je nach Vereinbarung müssen Sie die Zulassung für den Geschäftsbetrieb der Lebensversicherung in der Beiträge monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich zahlen. Die Bundesrepublik Deutschland durch die Bundesanstalt für vereinbarten Beiträge müssen zum vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhalten. gezahlt werden. Falls Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden wir den Beitrag rechtzeitig von Ihrem Konto 2. Hauptgeschäftstätigkeit abbuchen. Unsere Hauptgeschäftstätigkeit ist der Vertrieb aller Arten der Lebensversicherung. 8. Gültigkeit Die Gültigkeit der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen 3. Garantiefonds (Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen, Tarifbestimmungen und Höhe des Beitrags) sind auf längstens drei Wir sind Mitglied des gesetzlichen Sicherungsfonds bei der Monate und auf den Versicherungsbeginn befristet, sofern diese Tarifgeneration zwischenzeitlich nicht geschlossen wurde. Protektor Lebensversicherungs-AG Wilhelmstraße 43 G 10117 Berlin 9. Zustandekommen des Vertrages und Beginn Ihres Versicherungsschutzes 4. Wesentliche Merkmale der Versicherungs- Der Vertrag zwischen Ihnen und der Helvetia schweizerische leistungen Lebensversicherungs-AG kommt zustande, wenn Ihnen der Versicherungsschein zugeht. Versicherungsschutz haben Sie ab Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistungen können den dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, sofern Sie den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen. entnommen werden. Individuelle Angaben zu Ihrer Versicherung sind in der „Anlage zur Versicherungsinformation“ Punkt 1 und Punkt 2 beziehungsweise im Versicherungsschein zusammengestellt. Die 10. Widerrufsrecht genannten Dokumente enthalten auch Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Leistung. Nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 8 des Versicherungs- vertragsgesetzes (VVG)) steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu, über das Bitte beachten Sie, dass der in den Versicherungsbedingungen wir Sie belehren müssen. verwendete Begriff der Berufsunfähigkeit nicht mit dem Begriff der Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung im sozialrechtlichen Sinne Widerrufsrecht oder dem Begriff der Berufsunfähigkeit im Sinne der Krankentage- geldversicherung übereinstimmt. Die für Ihren Vertrag maßgeblichen Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Regelungen können Sie § 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung nach Tarif SBU und Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die SBUW (Allgemeine Versicherungsbedingungen, AVB) entnehmen. Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung 5. Gesamtpreis mit den §§ 1, 2 und 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Den Gesamtpreis können Sie der „Anlage zur Versicherungs- information“ Punkt 3 beziehungsweise Ihrem Versicherungsschein Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung entnehmen. des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die: Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG Weißadlergasse 2 60311 Frankfurt am Main. Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG • Weißadlergasse 2 • 60311 Frankfurt a.M. • Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Markus Gemperle Vorstand: Dipl.-Kfm. Volker Steck (Vors.), Dipl.-Kfm. Burkhard Gierse, Dipl.-Math. Heino Kuhlmann Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale • IBAN DE97 5005 0000 0015 4250 36 • BIC HELADEFFXXX Registergericht Frankfurt a.M. HRB 28138 • USt-IdNr. DE 811311232
Versicherungsinformation nach der Informationspflichtenverordnung (Druckstück L-2-28-2021.A1) Seite 2 von 4 12. Beendigung beziehungsweise Kündigung des Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Vertrages Faxnummer zu richten: Angaben für die Beendigung beziehungsweise Kündigung Ihres 069 - 1332 - 515 Vertrages entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungs- bedingungen. Bei einem Widerruf per E-Mail ist der Widerruf an folgende E-Mail- Adresse zu richten: info@leben.helvetia.de 13. Anwendbares Recht und Gerichtsstände Widerrufsfolgen Für Ihren Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Gerichtsstände für Klagen aus Ihrem Versicherungsvertrag Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, ergeben sich aus § 28 AVB. und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den 14. Vertragssprache Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten. Dabei handelt es sich Die Vertragssprache ist deutsch. in Abhängigkeit der vereinbarten Zahlungsweise (siehe Versicherungsschein) um einen Betrag in Höhe von 1/360 des Jahresbeitrags bei jährlicher Zahlungsweise bzw. 1/180 des 15. Außergerichtliches Beschwerdeverfahren Halbjahresbeitrags bei halbjährlicher Zahlungsweise bzw. 1/90 des Vierteljahresbeitrags bei vierteljährlicher Zahlungsweise oder 1/30 Angaben zum außergerichtlichen Beschwerdeverfahren enthält § 29 des Monatsbeitrags bei monatlicher Zahlungsweise, multipliziert mit AVB. der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat. Den Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile nach § 169 des Versicherungsvertragsgesetzes zahlen wir Ihnen aus. Die 16. Versicherungsaufsicht Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Angaben zu unserer zuständigen Aufsichtsbehörde enthält § 29 Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der Abs. (4) AVB. wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. 17. Angaben zu den Kosten des Versicherungsvertrages Haben Sie Ihr Widerrufsrecht nach § 8 des Versicherungs- vertragsgesetzes wirksam ausgeübt, sind Sie auch an einen mit dem Die in den Beitrag eingerechneten Abschluss-, Vertriebs- und Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr Verwaltungskosten hängen von der Höhe des zu zahlenden Beitrags gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen ab. Die Höhe der in den Beitrag eingerechneten Kosten können Sie Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung der „Anlage zur Versicherungsinformation“ Punkt 6 beziehungsweise des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden. Sofern während der Leistungspflicht der vereinbarten Berufsun- fähigkeitsrente eine Rente aus der Überschussbeteiligung vorhanden Besondere Hinweise ist, betragen die Verwaltungskosten während der Leistungspflicht für die Rente aus der Überschussbeteiligung jährlich 2,00 EUR pro Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen 100 EUR Berufsunfähigkeitsjahresrente aus der Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, Überschussbeteiligung. bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Bitte beachten Sie, dass bei Erhöhungen, wie beispielsweise Ihre Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG jährlicher planmäßiger Erhöhung des Beitrags, Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten eingerechnet sind und den Überschüssen zusätzliche Verwaltungskosten entnommen werden können. 11. Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrages Weitere Informationen finden Sie in § 21 AVB. Den Vertragsbeginn und die Laufzeit des Vertrages können Sie der Zusätzliche Kosten, die wir Ihnen aus besonderen, von Ihnen „Anlage zur Versicherungsinformation“ Punkt 5 beziehungsweise veranlassten Gründen gesondert in Rechnung stellen, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Weitere Angaben enthalten § 22 AVB entnehmen. die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. 18. Angaben zur Überschussermittlung und Überschussbeteiligung Nähere Angaben zur Überschussermittlung und -beteiligung entnehmen Sie bitte § 4 AVB. Individuelle Angaben zur Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG • Weißadlergasse 2 • 60311 Frankfurt a.M. • Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Markus Gemperle Vorstand: Dipl.-Kfm. Volker Steck (Vors.), Dipl.-Kfm. Burkhard Gierse, Dipl.-Math. Heino Kuhlmann Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale • IBAN DE97 5005 0000 0015 4250 36 • BIC HELADEFFXXX Registergericht Frankfurt a.M. HRB 28138 • USt-IdNr. DE 811311232
Versicherungsinformation nach der Informationspflichtenverordnung (Druckstück L-2-28-2021.A1) Seite 3 von 4 Überschussbeteiligung Ihres Vertrages können Sie der „Anlage zur Die jährlichen Höchstbeträge bemessen sich auf acht Prozent der Versicherungsinformation“ Punkt 7 beziehungsweise Ihrem Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung der Arbeiter Versicherungsschein entnehmen. und Angestellten (BBG). Beiträge für pauschal zu versteuernde kapitalgedeckte betriebliche Versorgungen nach § 40b EStG werden von dem Höchstbeitrag abgezogen. 19. Rückkaufswerte Die Leistungen aus der Direktversicherung sind, soweit sie auf Bei Kündigung wird kein Rückkaufswert fällig (vgl. § 18 Abs. (3) steuerfreien Beiträgen gemäß § 3 Nr. 63 EStG beruhen, als sonstige AVB). Einkünfte gemäß § 22 Nr. 5 EStG steuerpflichtig. Für Leistungen aufgrund von Beiträgen, die nicht gemäß § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei sind, gilt: Renten aus Berufsunfähigkeits- 20. Beitragsfreie Versicherungsleistungen versicherungen sind als zeitlich begrenzte Leibrenten mit dem Ertragsanteil aus § 55 EStDV zu versteuern. Eine Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung ist nicht möglich (vgl. § 18 Abs. (5) AVB). Meldepflichtigkeit gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Bund 21. Steuerhinweise für Berufsunfähigkeits- Wir sind gesetzlich verpflichtet, den Bezug einer Berufsunfähig- versicherungen keitsrente und gegebenenfalls einer anderen Leistung der Deutschen Rentenversicherung Bund durch eine sogenannte Einkommensteuer Rentenbezugsmitteilung zu melden. Private Berufsunfähigkeitsversicherungen Erbschaftsteuer Beiträge für Berufsunfähigkeitsversicherungen können als Sonder- Private Berufsunfähigkeitsversicherungen ausgaben im Rahmen der Höchstbeträge (gemäß § 10 Abs. 4 EStG) für Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden. Ansprüche oder Leistungen aus Berufsunfähigkeitsversicherungen unterliegen der Erbschaftsteuer, wenn sie aufgrund einer Schenkung Renten aus Berufsunfähigkeitsversicherungen sind als zeitlich des Versicherungsnehmers oder bei dessen Tod als Erwerb von begrenzte Leibrenten mit dem Ertragsanteil aus § 55 EStDV zu Todes wegen (beispielsweise aufgrund eines Bezugsrechts oder als versteuern. Teil des Nachlasses) erworben werden. Andere Leistungen als Berufsunfähigkeitsrenten, zum Beispiel Erhält der Versicherungsnehmer die Versicherungsleistung, ist sie Kapitalauszahlungen zählen nicht zu den Einkünften aus nicht erbschaftsteuerpflichtig. Kapitalvermögen und sind damit nicht einkommensteuerpflichtig. Direktversicherungen Vorstehende Ausführungen gelten auch für entsprechende Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Dynamik. Zuwendungen an den Arbeitnehmer aus einer Direktversicherung sind nicht erbschaftsteuerpflichtig. Rückdeckungsversicherung Versicherungsteuer Beiträge zu betrieblich veranlassten Berufsunfähigkeitsver- sicherungen (beispielsweise Rückdeckungsversicherungen zu Beiträge zu Berufsunfähigkeitsversicherungen sind nach § 4 Abs. 1 Pensionszusagen) sind als Betriebsausgaben steuerlich Nr. 5 Versicherungsteuergesetz (VersStG) von der Versicherung- abzugsfähig. Noch nicht fällige Ansprüche auf Leistungen aus steuer befreit, wenn durch die Versicherung Ansprüche begründet Berufsunfähigkeitsversicherungen, die zu einem Betriebsvermögen werden gehören, sind bei Gewinnermittlung durch Betriebsvermögens- vergleich (Bilanzierung) zu aktivieren. Fällige Leistungen aus im Fall des Todes, des Erlebens oder des Alters oder Berufsunfähigkeitsversicherungen sind als Betriebseinnahmen zu erfassen. Die Aktivierung ist auf den verbleibenden Anspruch zu im Fall der Krankheit, der Pflegebedürftigkeit, der vermindern. Berufsunfähigkeit, der Erwerbsunfähigkeit oder der verminderten Erwerbsfähigkeit, sofern diese Ansprüche der Direktversicherungen Versorgung der versicherten Person oder der Versorgung von deren nahen Angehörigen im Sinne des § 7 des Beiträge zu Direktversicherungen sind beim Arbeitgeber als Pflegezeitgesetzes oder von deren Angehörigen im Sinne des Betriebsausgaben abzugsfähig. § 15 der Abgabenordnung dienen. Ansprüche aus einer Direktversicherung sind vom Arbeitgeber nicht Beiträge zu Berufsunfähigkeitsversicherungen im Rahmen der zu aktivieren, soweit die Arbeitnehmer oder Hinterbliebenen betrieblichen Altersversorgung sind gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 5a widerruflich oder unwiderruflich bezugsberechtigt sind. Für beliehene VersStG von der Versicherungsteuer befreit. Direktversicherungen können Sonderregelungen gelten (siehe § 4b EStG). Die Beiträge zur Direktversicherung sind Arbeitslohn und Umsatzsteuer somit grundsätzlich lohnsteuerpflichtig. Beiträge zu Berufsunfähigkeitsversicherungen und Leistungen aus Beiträge, die der Arbeitgeber im Rahmen eines ersten Dienst- Berufsunfähigkeitsversicherungen sind umsatzsteuerfrei. Dies gilt verhältnisses zu einer Direktversicherung entrichtet, gelten im ebenfalls für Direktversicherungen, die ein Arbeitgeber zugunsten Rahmen der Anforderungen und Höchstbeträge gemäß § 3 Nr. 63 seiner Arbeitnehmer abgeschlossen hat. EStG als steuerfreie Einnahmen. Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG • Weißadlergasse 2 • 60311 Frankfurt a.M. • Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Markus Gemperle Vorstand: Dipl.-Kfm. Volker Steck (Vors.), Dipl.-Kfm. Burkhard Gierse, Dipl.-Math. Heino Kuhlmann Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale • IBAN DE97 5005 0000 0015 4250 36 • BIC HELADEFFXXX Registergericht Frankfurt a.M. HRB 28138 • USt-IdNr. DE 811311232
Versicherungsinformation nach der Informationspflichtenverordnung (Druckstück L-2-28-2021.A1) Seite 4 von 4 Einschränkung / Wichtiger Hinweis Bei einer Vertragsänderung kann sich eine andere steuerliche Beurteilung ergeben. Die vorstehenden Hinweise entsprechen dem Stand der Steuergesetzgebung und Rechtsprechung von Mai 2021. Die Hinweise sind nicht als Garantie für den Eintritt der vorgenannten steuerlichen Behandlungen zu sehen. Änderungen der Rechtsprechung können Auswirkungen haben, die vom Unternehmen nicht zu vertreten sind. Außerdem kann sich jederzeit die Rechtslage durch neue Gesetzgebung ändern, die in gewissen Ausmaßen auch Rückwirkungen haben kann. Die hier gegebenen Steuerhinweise werden nach bestem Wissen - jedoch unverbindlich - gegeben. Diese unverbindlichen Hinweise können keinesfalls eine steuerliche Beratung ersetzen. Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG • Weißadlergasse 2 • 60311 Frankfurt a.M. • Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Markus Gemperle Vorstand: Dipl.-Kfm. Volker Steck (Vors.), Dipl.-Kfm. Burkhard Gierse, Dipl.-Math. Heino Kuhlmann Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale • IBAN DE97 5005 0000 0015 4250 36 • BIC HELADEFFXXX Registergericht Frankfurt a.M. HRB 28138 • USt-IdNr. DE 811311232
Allgemeine Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz für die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung nach Tarif SBU und SBUW (Druckstück L-1-28-2021.A1) Seite 1 von 2 § 1 Was ist vorläufig versichert? f) frühere Verträge von uns nicht wegen Nichtzahlung oder Zahlungsrückständen gekündigt wurden; (1) Der vorläufige Versicherungsschutz erstreckt sich auf den Fall, dass die versicherte Person berufsunfähig wird und diese g) wir bei früheren Verträgen für dieselbe versicherte Person Berufsunfähigkeit im Sinne der Allgemeinen Bedingungen für die keinen Rücktritt beziehungsweise keine Anfechtung erklärt Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung nach Tarif SBU und haben. SBUW aus einem Unfall resultiert, der während der Dauer des vorläufigen Versicherungsschutzes eingetreten ist. (2) Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein § 3 Wann beginnt und endet der vorläufige plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis Versicherungsschutz? (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. (1) Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag, an (3) Aufgrund des vorläufigen Versicherungsschutzes zahlen wir die dem Ihr Antrag bei uns eingeht. versicherte jährliche Berufsunfähigkeitsrente, höchstens jedoch eine jährliche Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 12.000 EUR, (2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet der vorläufige auch wenn Sie höhere Leistungen beantragt haben. Diese Versicherungsschutz, wenn Begrenzung gilt auch dann, wenn mehrere Anträge auf Leistungen aufgrund Berufsunfähigkeit oder Verlust einer Grundfähigkeit a) der Versicherungsschutz aus der beantragten Versicherung derselben Person bei uns gestellt worden sind. begonnen hat; (4) Der Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente entsteht mit Ablauf b) Sie Ihren Antrag angefochten oder zurückgenommen haben; des Monats, in dem die unfallbedingte Berufsunfähigkeit einge- c) Sie von Ihrem Widerrufsrecht nach § 8 des Versicherungs- treten ist. vertragsgesetzes (VVG) Gebrauch gemacht haben; (5) Eine Berufsunfähigkeitsrente zahlen wir nur, wenn uns die d) aus von Ihnen zu vertretenden Gründen der erste Beitrag Berufsunfähigkeit innerhalb von drei Monaten seit ihrem Eintritt nicht rechtzeitig gezahlt wurde oder der Einzug des ersten angezeigt worden ist. Beitrags nicht möglich war oder dem Einzug widersprochen (6) In jedem Fall enden die Leistungen aufgrund einer unfall- worden ist, sofern wir Sie durch gesonderte Mitteilung in bedingten Berufsunfähigkeit spätestens mit dem Ablauf der für die Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Berufsunfähigkeitsversicherung beantragten Leistungdauer oder Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam wenn die Voraussetzungen für das Vorliegen der Berufsunfähigkeit gemacht haben; nicht mehr erfüllt sind. e) Sie einer Ihnen gemäß § 5 Abs. 1 und 2 VVG mitgeteilten Abweichung des Versicherungsscheins von Ihrem Antrag widersprochen haben. § 2 Unter welchen Voraussetzungen besteht (3) Jede Vertragspartei kann den Vertrag über den vorläufigen vorläufiger Versicherungsschutz? Versicherungsschutz ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wir werden den vorläufigen Versicherungsschutz insbesondere dann Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist Voraussetzung für den kündigen, wenn wir Ihren Antrag abgelehnt haben. Unsere vorläufigen Versicherungsschutz, dass Kündigungserklärung wird jedoch erst nach Ablauf von zwei a) der beantragte Versicherungsbeginn nicht später als zwei Wochen nach Zugang bei Ihnen wirksam. Monate nach der Unterzeichnung des Antrags liegt; (4) Absatz (2) Buchstabe a) findet auch Anwendung, wenn Sie den b) der Einlösungsbeitrag für die beantragte Versicherung nach Vertrag über die beantragte Versicherung oder einen weiteren Vertragsabschluss und Rechnungsstellung unverzüglich Vertrag über vorläufige Deckung mit einem anderen Versicherer gezahlt oder uns eine Ermächtigung zum Beitragseinzug schließen oder geschlossen haben. Den Vertragsschluss müssen erteilt worden ist; Sie uns unverzüglich mitteilen. c) Sie das Zustandekommen der beantragten Versicherung nicht von einer besonderen Bedingung abhängig gemacht haben; § 4 In welchen Fällen ist der vorläufige Versicherungsschutz ausgeschlossen? d) Ihr Antrag sich im Rahmen der von uns gebotenen Tarife und Bedingungen bewegt; (1) Unsere Leistungspflicht ist ausgeschlossen für die Versicherungsfälle aufgrund von Ursachen, nach denen im Antrag e) die versicherte Person bei Unterzeichnung des Antrags das in Textform gefragt ist und von denen der Versicherungsnehmer 15. Lebensjahr schon und das 55. Lebensjahr noch nicht oder die versicherte Person vor seiner Unterzeichnung Kenntnis vollendet hat; hatte, auch wenn diese im Antrag angegeben wurden. Dies gilt Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG • Weißadlergasse 2 • 60311 Frankfurt a.M. • Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Markus Gemperle Vorstand: Dipl.-Kfm. Volker Steck (Vors.), Dipl.-Kfm. Burkhard Gierse, Dipl.-Math. Heino Kuhlmann Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale • IBAN DE97 5005 0000 0015 4250 36 • BIC HELADEFFXXX Registergericht Frankfurt a.M. HRB 28138 • USt-IdNr. DE 811311232
Allgemeine Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz für die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung nach Tarif SBU und SBUW (Druckstück L-1-28-2021.A1) Seite 2 von 2 nicht für Umstände, die für den Eintritt des Versicherungsfalls nur mitursächlich geworden sind. (2) Darüber hinaus gelten die Einschränkungen und Ausschlüsse der für die beantragte Versicherung maßgeblichen Versicherungs- bedingungen. § 5 Was kostet Sie der vorläufige Versicherungs- schutz? Für den vorläufigen Versicherungsschutz erheben wir zwar keinen besonderen Beitrag. Erbringen wir aber Leistungen aufgrund des vorläufigen Versicherungsschutzes, behalten wir ein Entgelt ein. Das Entgelt entspricht einem Jahresbeitrag der Berufsunfähig- keitsversicherung. § 6 Wie ist das Verhältnis zur beantragten Versicherung und wer erhält die Leistungen aus dem vorläufigen Versicherungsschutz? (1) Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, finden die Allgemeinen Bedingungen für die beantragte Versicherung Anwendung, dies gilt insbesondere für die dort enthaltenen Einschränkungen und Ausschlüsse. Eine Überschuss- beteiligung erfolgt jedoch nicht. (2) Haben Sie im Antrag ein Bezugsrecht festgelegt, gilt dieses auch für die Leistungen aus dem vorläufigen Versicherungsschutz. Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG • Weißadlergasse 2 • 60311 Frankfurt a.M. • Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Markus Gemperle Vorstand: Dipl.-Kfm. Volker Steck (Vors.), Dipl.-Kfm. Burkhard Gierse, Dipl.-Math. Heino Kuhlmann Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale • IBAN DE97 5005 0000 0015 4250 36 • BIC HELADEFFXXX Registergericht Frankfurt a.M. HRB 28138 • USt-IdNr. DE 811311232
Allgemeine Bedingungen für die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung nach Tarif SBU und SBUW (Druckstück L-3-28-2021.A1) Seite 1 von 18 ALLGEMEINER HINWEIS VERSICHERUNGSLEISTUNGEN UND Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen in einzelne Abschnitte gegliedert. Diese EINSCHRÄNKUNGEN Gliederung möchten wir Ihnen im Folgenden kurz erläutern. Dabei ist zu beachten, dass zwischen den Regelungen in einzelnen Paragraphen Abhängigkeiten bestehen können. Die Lektüre § 1 Welche Leistungen erbringen wir? einzelner Teile liefert nicht notwendigerweise alle erforderlichen Unsere Leistung bei Berufsunfähigkeit Informationen. Zum genauen Verständnis ist die Lektüre der gesamten Allgemeinen Versicherungsbedingungen unerlässlich. (1) Wird die →versicherte Person während der →Versicherungs- dauer berufsunfähig (vgl. § 2), erbringen wir folgende Leistungen: VERSICHERUNGSLEISTUNGEN UND EINSCHRÄNKUNGEN (§ 1 BIS § 15) a) Rentenzahlung (Tarife SBU, SBUW): Wir zahlen die verein- Sie haben sich für eine selbstständige Berufsunfähigkeitsver- barte Berufsunfähigkeitsrente entsprechend der vereinbarten sicherung entschieden. Einzelheiten zu den Versicherungsleistungen Rentenzahlungsweise im Voraus, längstens für die ver- sind in § 1 bis § 3 beschrieben. Details zur Überschussbeteiligung einbarte →Leistungsdauer. Bei jährlicher, halbjährlicher oder finden Sie in § 4. Wann Ihr Versicherungsschutz beginnt, erfahren Sie vierteljährlicher Rentenzahlungsweise erfolgt die erste in § 5. Einschränkungen unserer Leistungspflicht und Regelungen Rentenzahlung anteilig bis zum Ende des laufenden zur vorvertraglichen Anzeigepflicht sind in § 6 und § 7 beschrieben. Rentenzahlungsabschnittes. Gestaltungsmöglichkeiten erfahren Sie in § 8 und § 9. Ausführungen zur Auszahlung der Versicherungsleistung finden sich in § 10. b) Rentenzahlung mit garantierter Rentensteigerung (Tarif Welche Unterstützung Sie von uns während der Vertragslaufzeit und SBUW): Im Tarif SBUW ist eine Rentenzahlung mit garan- insbesondere im Leistungsfall erhalten, ist in § 11 beschrieben. In tierter Rentensteigerung vereinbart, das heißt im Leistungsfall § 12 bis § 15 finden Sie Regelungen zu Erklärung und Nachprüfung erhöht sich die Auszahlung der vereinbarten Berufsunfähig- unserer Leistungspflicht sowie zu Ihren Mitwirkungspflichten. keitsrente gemäß Buchstabe a) jährlich um 2% (Leistungsdynamik). Die Erhöhungen im Leistungsfall erfol- BEITRAGSZAHLUNG, KÜNDIGUNG UND KOSTEN (§ 16 BIS § 22) gen jeweils am →Versicherungsstichtag. Die erste Erhöhung Für die von uns erbrachten Versicherungsleistungen zahlen Sie im Leistungsfall erfolgt am auf den Beginn des Leistungsan- laufende Beiträge. Bestimmungen zu Beitragszahlung, Kündigung spruchs folgenden Versicherungsstichtag zeitanteilig, das und Überbrückungsmöglichkeiten finden Sie in § 16 bis § 19, heißt das Verhältnis der ersten Erhöhung zu 2% ist gleich dem Einzelheiten zu den Kosten können Sie in § 20 bis § 22 nachlesen. Verhältnis der zurückgelegten Zeit seit Leistungsbeginn zu einem Jahr. WEITERE VERTRAGSBESTIMMUNGEN (§ 23 BIS § 29) c) Beitragsbefreiung (Tarife SBU, SBUW): Wir befreien Sie Ausführungen zur Bedeutung des Versicherungsscheins finden Sie von der Beitragszahlungspflicht für die Berufsunfähigkeits- in § 23. Bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens sehen versicherung, längstens für die vereinbarte Beitragszahlungs- Sie in § 24 nach. Regelungen zu Ihren weiteren Mitteilungspflichten, dauer. zur Änderung von Vertragsbestimmungen sowie zu dem Recht, das auf Ihren Vertrag Anwendung findet, und den Gerichtsstand finden Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen Ver- Sie in § 25 bis § 28. Welche Beschwerdemöglichkeiten Ihnen offen sicherungsschutz besteht. Mit Leistungsdauer wird der Zeitraum stehen, ist in § 29 beschrieben. bezeichnet, bis zu dessen Ablauf eine während der Versicherungs- dauer anerkannte Leistung längstens erbracht wird. ERLÄUTERUNG VON FACHAUSDRÜCKEN Unsere Leistung bei Berufsunfähigkeit infolge Pflege- Am Ende der Allgemeinen Versicherungsbedingungen finden Sie bedürftigkeit Erläuterungen einiger wichtiger verwendeter Fachausdrücke. Im Text sind diese Fachausdrücke mitunter durch ein vorangestelltes „→“ (2) Wird die →versicherte Person während der Versicherungsdauer markiert (Beispiel: „→Versicherungsjahr“). berufsunfähig infolge Pflegebedürftigkeit (vgl. § 2 Abs. (15) bis (19)), ohne dass Berufsunfähigkeit im Sinne von § 2 Abs. (1) bis (14) vor- liegt, erbringen wir die in Absatz (1) beschriebenen Versicherungs- leistungen unabhängig vom Grad der Berufsunfähigkeit. Beginn des Leistungsanspruchs aufgrund Berufsunfähigkeit (3) Der Anspruch auf Versicherungsleistungen entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Sie müssen uns die Berufsunfähigkeit in →Textform mitteilen. Dauer des Leistungsanspruchs (4) Der Anspruch auf Rentenzahlung und Beitragsbefreiung endet, wenn Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen nicht mehr vorliegt, Berufsunfähigkeit infolge von Pflegebedürftigkeit im Sinne dieser Bedingungen nicht mehr vorliegt, Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG • Weißadlergasse 2 • 60311 Frankfurt a.M. • Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Markus Gemperle Vorstand: Dipl.-Kfm. Volker Steck (Vors.), Dipl.-Kfm. Burkhard Gierse, Dipl.-Math. Heino Kuhlmann Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale • IBAN DE97 5005 0000 0015 4250 36 • BIC HELADEFFXXX Registergericht Frankfurt a.M. HRB 28138 • USt-IdNr. DE 811311232
Allgemeine Bedingungen für die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung nach Tarif SBU und SBUW (Druckstück L-3-28-2021.A1) Seite 2 von 18 die →versicherte Person stirbt oder gemäß Absatz (3) entspricht, so gilt dieser Zustand von Anfang an als Berufsunfähigkeit. die vereinbarte Leistungsdauer für die Rentenzahlung abläuft. Berücksichtigung der bisherigen Lebensstellung Der Anspruch auf Beitragsbefreiung erlischt spätestens mit Ablauf der Beitragszahldauer. (3) Eine berufliche Tätigkeit entspricht nicht der bisherigen Lebens- stellung, wenn sie deutlich geringere Kenntnisse und Fähigkeiten (5) Für Tarif SBUW gemäß Absatz (1) Buchstabe b) gilt: Endet der erfordert und auch hinsichtlich Einkommen und Wertschätzung Anspruch auf Berufsunfähigkeitsleistungen vor Ablauf der spürbar unter das Niveau des zuletzt ausgeübten Berufs absinkt. Versicherungsdauer, wird der Vertrag wieder beitragspflichtig fortgesetzt. Falls garantierte Rentensteigerungen erfolgt sind, werden Die zumutbare Minderung des Einkommens und der Wertschätzung die Steigerungen bei erneuter Berufsunfähigkeit nicht angerechnet, richtet sich dabei nach den individuellen Gegebenheiten und der sondern beginnen wieder von Neuem. Liegt Berufsunfähigkeit höchstrichterlichen Rechtsprechung. Eine Einkommenseinbuße von aufgrund derselben medizinischen Ursache vor, werden die mehr als 20 % bezogen auf das jährliche Bruttoeinkommen, Steigerungen dagegen angerechnet. beziehungsweise bei Selbstständigen der durchschnittliche Gewinn vor Steuern der letzten drei Jahre, gilt jedoch in jedem Fall als (6) Ist die Leistungsdauer länger als die vertraglich vereinbarte Ver- unzumutbar. sicherungsdauer und tritt nach einer beendeten Berufsunfähigkeit aufgrund derselben medizinischen Ursache erneut Berufsunfähigkeit Verzicht auf die abstrakte Verweisung ein und ist die Leistungsdauer noch nicht abgelaufen, so lebt der (4) Wir können nur auf eine Tätigkeit verweisen, die die versicherte Anspruch auf eine vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente wieder auf, Person konkret ausübt und ihrer Ausbildung, ihren Fähigkeiten sowie auch wenn die Versicherungsdauer inzwischen abgelaufen ist. ihrer bisherigen Lebensstellung gemäß Absatz (3) entspricht. Beitragszahlung bis zur Leistungsentscheidung Insbesondere verweisen wir nicht auf eine Tätigkeit, welche die versicherte Person nicht konkret ausübt, das heißt wir verzichten auf (7) Werden Leistungen beantragt, müssen Sie bis zur Entscheidung eine abstrakte Verweisung. über die Leistungspflicht die Beiträge in voller Höhe weiter entrichten. Wir werden diese jedoch bei Anerkennung der Leistungspflicht Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen und mitarbeitenden zurückzahlen. Wir sind auf Ihren Wunsch hin bereit, die in diesem Betriebsinhabern Zeitraum fälligen Beiträge bis zur endgültigen Entscheidung über die (5) Für Selbstständige oder mitarbeitende Betriebsinhaber ist für die Leistungspflicht zinslos zu stunden. Wenn keine Leistungspflicht Anerkennung der Berufsunfähigkeit zusätzlich zu Absatz (1) besteht, sind die gestundeten Beiträge unverzinst in einem Betrag beziehungsweise (2) Voraussetzung, dass auch nach einer zumut- oder auf Wunsch in bis zu 24 Monatsraten zusammen mit den baren Umorganisation des Arbeitsplatzes keine Betätigungs- laufenden Beiträgen nachzuzahlen. Sofern Sie es wünschen, kann möglichkeit mehr verbleibt, die ihrer Ausbildung, ihren Fähigkeiten der Ausgleich auch durch eine Verrechnung mit dem vorhandenen und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. →Deckungskapital erfolgen. Hierbei können Sie zwischen einer Erhöhung des Beitrags oder einer Verringerung der Eine Umorganisation des Arbeitsplatzes ist zumutbar, wenn sie Versicherungsleistungen wählen. betrieblich sinnvoll ist, keinen erheblichen Kapitaleinsatz erfordert, von der versicherten Person realisiert werden kann und danach die Weltweiter Versicherungsschutz Lebensstellung der versicherten Person der bisherigen gemäß (8) Der Versicherungsschutz besteht weltweit. Absatz (3) entspricht. Sind die Voraussetzungen aus Absatz (1) beziehungsweise (2) erfüllt, beteiligen wir uns an den Kosten einer zumutbaren Umorganisation gemäß § 3 Abs. (1). § 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Wir verzichten auf die Prüfung einer Umorganisation Bedingungen? bei Betrieben, die weniger als fünf Mitarbeiter beschäftigen oder Berufsunfähigkeit, die voraussichtlich mindestens sechs falls der Selbstständige beziehungsweise der mitarbeitende Monate dauern wird Betriebsinhaber ein Studium an einer staatlich anerkannten Hoch- oder Fachhochschule erfolgreich abgeschlossen hat und (1) Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die →versicherte Person infolge in seiner täglichen Arbeitszeit mindestens 90 % kaufmännische Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich oder organisatorische Tätigkeiten ausübt. nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen ihren →zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne Berufsunfähigkeit bei Schülern gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nicht mehr zu mindestens 50 % ausüben kann und auch keine andere Tätigkeit (6) Als Schüler im Sinne dieser Bedingungen gelten versicherte konkret ausübt, die ihrer Ausbildung, ihren Fähigkeiten sowie ihrer Personen, solange diese an einer in Deutschland anerkannten bisherigen Lebensstellung gemäß Absatz (3) entspricht. Allgemeinbildenden Schule in der Sekundarstufe I oder Sekundarstufe II angemeldet sind. Berufsunfähigkeit, die mindestens sechs Monate bestanden hat (7) Bei Schülern liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn die versicherte (2) Ist die versicherte Person bereits sechs Monate ununterbrochen Person infolge Krankheit oder Körperverletzung, die ärztlich infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, nachzuweisen sind, zu mindestens 50 % außerstande gewesen, ihren →zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche voraussichtlich mindestens sechs Monate außerstande sein Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben und hat sie in dieser wird oder Zeit auch keine andere Tätigkeit konkret ausgeübt, die ihrer Ausbildung, ihren Fähigkeiten sowie ihrer bisherigen Lebensstellung Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG • Weißadlergasse 2 • 60311 Frankfurt a.M. • Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Markus Gemperle Vorstand: Dipl.-Kfm. Volker Steck (Vors.), Dipl.-Kfm. Burkhard Gierse, Dipl.-Math. Heino Kuhlmann Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale • IBAN DE97 5005 0000 0015 4250 36 • BIC HELADEFFXXX Registergericht Frankfurt a.M. HRB 28138 • USt-IdNr. DE 811311232
Allgemeine Bedingungen für die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung nach Tarif SBU und SBUW (Druckstück L-3-28-2021.A1) Seite 3 von 18 bereits sechs Monate ununterbrochen außerstande gewesen (12) Hat die versicherte Person mindestens die Hälfte der Regel- ist, ausbildungszeit abgeschlossen, so gilt das allgemeine Berufsbild des gewählten Ausbildungsberufes als der →zuletzt ausgeübte Beruf. Auf als Schüler am Unterricht an einer Allgemeinbildenden Schule in der diesen Beruf prüfen wir das Vorliegen der Berufsunfähigkeit gemäß Sekundarstufe I oder Sekundarstufe II – so wie es ohne gesund- Absatz (1) beziehungsweise (2). heitliche Beeinträchtigung möglich war – zu mindestens 50 % teilzunehmen und sie in dieser Zeit auch keine andere Tätigkeit Berufsunfähigkeit nach Ausscheiden aus dem Berufsleben konkret ausübt, die ihrer Ausbildung, ihren Fähigkeiten sowie ihrer bisherigen Lebensstellung gemäß Absatz (3) entspricht. In beiden (13) Ist die versicherte Person aus dem Berufsleben ausgeschieden Fällen gilt dieser Zustand von Anfang an als Berufsunfähigkeit. und werden Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt, so gilt für die Anwendung der Absätze (1) bis (12) die zum Ausscheide- (8) Eine Berufsunfähigkeit gemäß den vorliegenden Bedingungen zeitpunkt ausgeübte berufliche Tätigkeit und die damit verbundene liegt nicht vor, wenn die versicherte Person Lebensstellung gemäß Absatz (3). ein Schulziel (zum Beispiel Versetzung in die nächste Klasse, Berufsunfähigkeit bei medizinisch oder pflegerisch tätigen Abitur) aufgrund von nicht krankheitsbedingten Gründen nicht Berufen erreicht, oder (14) Berufsunfähigkeit liegt bei medizinisch oder pflegerisch tätigen an Nachhilfeunterricht aufgrund von nicht krankheitsbedingten Berufen im Gesundheitswesen auch dann vor, wenn eine auf Gründen teilnimmt. gesetzlichen Vorschriften oder behördlicher Anordnung beruhende Verfügung der versicherten Person verbietet, wegen einer Berufsunfähigkeit bei Studenten Infektionsgefahr Patienten zu behandeln (vollständiges Tätigkeits- verbot), sich dieses vollständige Tätigkeitsverbot auf einen Zeitraum (9) Bei Studenten innerhalb der ersten Hälfte der Regelstudienzeit von mindestens sechs Monaten erstreckt und die versicherte Person nach der Studienordnung liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn die in dieser Zeit auch keine andere Tätigkeit konkret ausübt, die ihrer versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Ausbildung, ihren Fähigkeiten sowie ihrer bisherigen Lebensstellung Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, gemäß Absatz (3) entspricht. In diesem Fall gilt dieser Zustand von voraussichtlich mindestens sechs Monate außerstande sein Anfang an als Berufsunfähigkeit. wird oder Zum Nachweis des Vorliegens eines vollständigen Tätigkeitsverbots bereits sechs Monate ununterbrochen außerstande gewesen ist uns die Verfügung im Original oder amtlich beglaubigt vorzulegen. ist, Erbringen wir Leistungen aufgrund des vollständigen Tätigkeits- ihr zuletzt betriebenes Studium (zum Beispiel an einer Universität verbotes, endet der Leistungsanspruch mit der Aufhebung des oder Fachhochschule) – so wie es ohne gesundheitliche Beeinträch- vollständigen Tätigkeitsverbots. Die Aufhebung des vollständigen tigung ausgestaltet war – zu mindestens 50 % auszuüben und sie in Tätigkeitsverbotes ist uns unverzüglich anzuzeigen. dieser Zeit auch keine andere Tätigkeit konkret ausübt, die ihrer Medizinisch oder pflegerisch tätige Berufe im Sinne dieser Ausbildung, ihren Fähigkeiten sowie ihrer bisherigen Lebensstellung Bedingungen sind insbesondere Human- und Zahnmediziner, gemäß Absatz (3) entspricht. In beiden Fällen gilt dieser Zustand von Studenten der Human- und Zahnmedizin in der zweiten Hälfte der Anfang an als Berufsunfähigkeit. Regelstudienzeit, Heilpraktiker und Heilbehandler, Psycho-, Physio-, (10) Hat die versicherte Person mindestens die Hälfte der Regel- und Ergotherapeuten, Altenpfleger, Arzthelfer, Hebammen und studienzeit nach der Studienordnung abgeschlossen, so gilt ein Entbindungspfleger, Krankenpfleger und Krankenschwestern. allgemeines Berufsbild des gewählten Studienganges mit den Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit gewählten Spezialisierungen und Vertiefungen als der →zuletzt ausgeübte Beruf. Auf diesen Beruf prüfen wir das Vorliegen der (15) Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die Berufsunfähigkeit gemäß Absatz (1) beziehungsweise (2). versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich mindestens sechs Monate so hilflos ist, Berufsunfähigkeit bei Auszubildenden dass sie für mindestens eine der vier in Absatz (17) genannten (11) Bei Auszubildenden innerhalb der ersten Hälfte der Regel- gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des ausbildungszeit liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn die versicherte täglichen Lebens in erheblichem Umfang täglich der Hilfe einer Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die anderen Person bedarf. Die Berufsunfähigkeit infolge ärztlich nachzuweisen sind, Pflegebedürftigkeit ist ärztlich nachzuweisen. voraussichtlich mindestens sechs Monate außerstande sein (16) Ist die versicherte Person bereits sechs Monate ununterbrochen wird oder infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls pflegebedürftig gewesen und benötigt sie täglich Hilfe durch eine bereits sechs Monate ununterbrochen außerstande gewesen andere Person bei mindestens einer der vier in Absatz (17) ist, genannten gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, gilt dieser Zustand von Anfang ihre zuletzt betriebene Ausbildung – so wie sie ohne gesundheitliche an als Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit im Sinne dieser Beeinträchtigung ausgestaltet war – zu mindestens 50 % Bedingungen. Die Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit ist fortzusetzen und sie in dieser Zeit auch keine andere Tätigkeit ärztlich nachzuweisen. konkret ausübt, die ihrer Ausbildung, ihren Fähigkeiten sowie ihrer bisherigen Lebensstellung gemäß Absatz (3) entspricht. In beiden (17) Bewertungsmaßstab für die Einstufung des Pflegefalls ist die Art Fällen gilt dieser Zustand von Anfang an als Berufsunfähigkeit. und der Umfang der erforderlichen täglichen Hilfe durch eine andere Person. Bei der Bewertung werden die nachstehend genannten Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG • Weißadlergasse 2 • 60311 Frankfurt a.M. • Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Markus Gemperle Vorstand: Dipl.-Kfm. Volker Steck (Vors.), Dipl.-Kfm. Burkhard Gierse, Dipl.-Math. Heino Kuhlmann Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale • IBAN DE97 5005 0000 0015 4250 36 • BIC HELADEFFXXX Registergericht Frankfurt a.M. HRB 28138 • USt-IdNr. DE 811311232
Allgemeine Bedingungen für die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung nach Tarif SBU und SBUW (Druckstück L-3-28-2021.A1) Seite 4 von 18 gewöhnlichen und regelmäßigen wiederkehrenden Verrichtungen Die Diagnose der demenziellen Erkrankung und die des täglichen Lebens zugrunde gelegt: Beurteilung des Schweregrades der kognitiven Beeinträchtigung müssen unter Nutzung zeitgemäßer Die →versicherte Person benötigt Hilfe beim Diagnoseverfahren und standardisierter Testverfahren von a) Fortbewegen im Zimmer einem Experten für solche Krankheitsbilder (zum Beispiel Facharzt für Neurologie) durchgeführt werden. Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bei Inanspruchnahme einer Gehhilfe oder eines Rollstuhls – die Die Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit ist ärztlich Unterstützung einer anderen Person für die Fortbewegung nachzuweisen. benötigt. (19) Vorübergehende akute Erkrankungen und vorübergehende b) Aufstehen und Zubettgehen Besserungen bleiben bei der Bewertung, ob Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit gemäß der Absätze (15) bis (18) vorliegt, Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person nur mit Hilfe unberücksichtigt. Eine Erkrankung oder Besserung gilt dann nicht als einer anderen Person das Bett verlassen oder in das Bett vorübergehend, wenn sie nach drei Monaten noch anhält. gelangen kann. c) Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bei § 3 Welche Zusatzleistungen erbringen wir? Benutzung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße – Umorganisationshilfe nicht ohne Hilfe einer anderen Person essen oder trinken kann. (1) Wenn Leistungspflicht aufgrund Berufsunfähigkeit der versicherten Person gemäß § 2 besteht und unsere Leistungspflicht d) Verrichten der Notdurft durch Umorganisation des bisherigen Arbeitsplatzes oder Tätigkeitsbereiches endet, so beteiligen wir uns an den Kosten einer Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Umorganisation bis zu einer Höhe von sechs Berufsunfähigkeits- Unterstützung einer anderen Person benötigt, weil monatsrenten, höchstens jedoch 6.000 EUR. o sie sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern Rehabilitationshilfe kann, (2) Wenn Leistungspflicht aufgrund Berufsunfähigkeit der o sie ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Bettschüssel verrichten kann oder versicherten Person gemäß § 2 besteht und unsere Leistungspflicht durch eine Rehabilitationsmaßnahme endet, so beteiligen wir uns an o der Darm beziehungsweise die Blase nur mit fremder den Kosten der Rehabilitationsmaßnahme bis zu einer Höhe von drei Hilfe entleert werden kann. Berufsunfähigkeitsmonatsrenten, höchstens jedoch 3.000 EUR, soweit die Kosten nicht von Dritten übernommen werden. Besteht allein eine Inkontinenz des Darms beziehungsweise der Blase, die durch die Verwendung von Windeln oder Bei einer erstmalig anerkannten Berufsunfähigkeit, die durch einen speziellen Einlagen ausgeglichen werden kann, liegt Unfall bedingt ist, beteiligen wir uns an den Kosten der hinsichtlich der Verrichtung der Notdurft keine Rehabilitationsmaßnahme bis zu einer Höhe von sechs Berufsun- Pflegebedürftigkeit vor. fähigkeitsmonatsrenten, höchstens jedoch 6.000 EUR, soweit die Kosten nicht von Dritten übernommen werden und die (18) Unabhängig von der Bewertung nach Absatz (17) liegt die Leistungspflicht durch die Rehabilitationsmaßnahme endet. Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit auch vor, wenn Umschulungshilfe die versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung oder geistigen Behinderung der Aufsicht und damit ständigen (3) Wenn Leistungspflicht aufgrund Berufsunfähigkeit der Bereitschaft von Pflegepersonal bedarf, versicherten Person gemäß § 2 besteht und unsere Leistungspflicht durch eine Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahme endet, weil die versicherte Person dauernd bettlägerig ist und nicht ohne die versicherte Person wieder eine ihrer Ausbildung, ihren Hilfe einer anderen Person aufstehen kann oder Fähigkeiten sowie ihrer Lebensstellung gemäß § 2 Abs. (3) entsprechende Tätigkeit konkret ausübt, so beteiligen wir uns an den die versicherte Person wegen mittelschwerer oder schwerer Kosten einer Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahme bis zu Hirnleistungsstörungen (Demenz), die durch Krankheit oder einer Höhe von sechs Berufsunfähigkeitsmonatsrenten, höchstens Körperverletzung entstanden sind, sich oder andere erheblich jedoch 6.000 EUR. gefährdet und deshalb dauernder Beaufsichtigung bedarf und mindestens der Schweregrad 5 gemäß der Global Obergrenzen für Zusatzleistungen Deterioration Scale (GDS 5) nach Reisberg oder ein entsprechender Schweregrad einer alternativen, anerkannten (4) Die Summe der Zusatzleistungen aus Umorganisationshilfe, Demenzbeurteilungsskala erreicht wird. Rehabilitationshilfe und Umschulungshilfe ist während der Vertragslaufzeit auf sechs Berufsunfähigkeitsmonatsrenten, Eine mittelschwere oder schwere Demenz setzt den Verlust höchstens jedoch 6.000 EUR, beschränkt. geistiger Fähigkeiten voraus, die sich auf das Denk-, Erkennungs-, Erinnerungs- und Orientierungsvermögen auswirken. Leichte und mäßige Hirnleistungsstörungen sind keine mittelschwere oder schwere Demenz im obigen Sinn und erfüllen die Leistungsvoraussetzungen nicht. Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG • Weißadlergasse 2 • 60311 Frankfurt a.M. • Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Markus Gemperle Vorstand: Dipl.-Kfm. Volker Steck (Vors.), Dipl.-Kfm. Burkhard Gierse, Dipl.-Math. Heino Kuhlmann Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale • IBAN DE97 5005 0000 0015 4250 36 • BIC HELADEFFXXX Registergericht Frankfurt a.M. HRB 28138 • USt-IdNr. DE 811311232
Allgemeine Bedingungen für die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung nach Tarif SBU und SBUW (Druckstück L-3-28-2021.A1) Seite 5 von 18 keine oder allenfalls geringfügige Beträge zur Verfügung, um § 4 Wie sind Sie an unseren Überschüssen Kapital zu bilden, aus dem Kapitalerträge entstehen können. beteiligt? b) Risikoergebnis (1) Sie erhalten gemäß § 153 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) eine Überschussbeteiligung. Diese umfasst eine Beteiligung In der Berufsunfähigkeitsversicherung ist der wichtigste Ein- an den Überschüssen und gegebenenfalls auch an den flussfaktor auf die Überschüsse vor Eintritt einer Berufsun- Bewertungsreserven. Die Überschüsse und die Bewertungsreserven fähigkeit die Entwicklung des versicherten Risikos (Berufs- ermitteln wir nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) unfähigkeitsrisiko). Überschüsse entstehen, wenn die Auf- und veröffentlichen sie jährlich im Geschäftsbericht. Wir erläutern wendungen für das Berufsunfähigkeitsrisiko sich günstiger Ihnen, entwickeln als bei der Tarifkalkulation zugrunde gelegt. In diesem Fall müssen wir weniger Renten als ursprünglich an- wie wir die Überschussbeteiligung für die genommen zahlen und können daher die Versicherungs- Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit ermitteln (vgl. nehmer an dem entstehenden Risikoergebnis beteiligen. An Absätze (2) bis (5)), diesen Überschüssen werden die Versicherungsnehmer nach der derzeitigen Fassung der Mindestzuführungsverordnung wie die Überschussbeteiligung Ihres konkreten Vertrags grundsätzlich zu mindestens 90 % beteiligt. erfolgt (vgl. Absätze (6) bis (9)), c) Übriges Ergebnis warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht garantieren können (vgl. Absatz (10)). Am übrigen Ergebnis werden die Versicherungsnehmer nach der derzeitigen Fassung der Mindestzuführungsverordnung Ermittlung der Überschussbeteiligung für die grundsätzlich zu mindestens 50 % beteiligt. Überschüsse aus Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit dem übrigen Ergebnis können beispielsweise entstehen, wenn die Kosten niedriger sind als bei der Tarifkalkulation (2) Nachfolgend erklären wir Ihnen angenommen. aus welchen Quellen die Überschüsse stammen (vgl. Überschussverwendung Absatz (3)), (4) Die auf die Versicherungsnehmer entfallenden Überschüsse füh- wie wir mit diesen Überschüssen verfahren (vgl. Absatz (4)) ren wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu oder schreiben und sie unmittelbar den überschussberechtigten Versicherungsverträgen gut (Direktgutschrift). wie Bewertungsreserven entstehen und wie wir diese zuordnen (vgl. Absatz (5)). Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung dient dazu, Schwan- kungen der Überschüsse auszugleichen. Sie darf grundsätzlich nur Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres Vertrages für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwendet an den Überschüssen und den Bewertungsreserven ergeben sich werden. Nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Aufsichts- hieraus noch nicht. behörde können wir hiervon nach § 140 Absatz (1) des Versi- cherungsaufsichtsgesetzes (VAG) abweichen. Dies dürfen wir, Überschussquellen soweit die Rückstellung für Beitragsrückerstattung nicht auf bereits (3) Überschüsse können aus drei verschiedenen Quellen entstehen: festgelegte Überschussanteile entfällt. Nach der derzeitigen Fassung des § 140 Absatz (1) VAG können wir im Interesse der versicherten den Kapitalerträgen (vgl. Buchstabe a)), Person die Rückstellung für Beitragsrückerstattung heranziehen, um: dem Risikoergebnis (vgl. Buchstabe b)) und einen drohenden Notstand abzuwenden, dem übrigen Ergebnis (vgl. Buchstabe c)). unvorhersehbare Verluste aus den überschussberechtigten Verträgen auszugleichen, die auf allgemeine Änderungen der Wir beteiligen unsere Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit an Verhältnisse zurückzuführen sind, oder diesen Überschüssen; dabei beachten wir die Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindest- die →Deckungsrückstellung zu erhöhen, wenn die →Rech- zuführungsverordnung) in der jeweils geltenden Fassung. nungsgrundlagen auf Grund einer unvorhersehbaren und nicht nur vorübergehenden Änderung der Verhältnisse a) Kapitalerträge angepasst werden müssen. Von den Nettoerträgen der nach der Mindestzuführungsver- Wenn wir die Rückstellung für Beitragsrückerstattung zum Verlust- ordnung maßgeblichen Kapitalanlagen erhalten die Versicher- ausgleich oder zur Erhöhung der Deckungsrückstellung heranziehen, ungsnehmer insgesamt mindestens den dort genannten pro- belasten wir die Versichertenbestände verursachungsorientiert. zentualen Anteil. In der derzeitigen Fassung der Verordnung sind grundsätzlich 90 % vorgeschrieben. Aus diesem Betrag Entstehung von Bewertungsreserven werden zunächst die Mittel entnommen, die für die ga- (5) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapital- rantierten Leistungen benötigt werden. Die verbleibenden anlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen im Mittel verwenden wir für die Überschussbeteiligung der Ver- Geschäftsbericht ausgewiesen sind. Soweit Bewertungsreserven sicherungsnehmer. Die Beiträge einer Berufsunfähigkeitsver- überhaupt entstehen, ermitteln wir deren Höhe jährlich neu und sicherung sind allerdings so kalkuliert, wie sie zur Deckung ordnen den ermittelten Wert den Verträgen anteilig rechnerisch zu. des Berufsunfähigkeitsrisikos und der Kosten benötigt werden. Es stehen daher vor Eintritt einer Berufsunfähigkeit Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG • Weißadlergasse 2 • 60311 Frankfurt a.M. • Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Markus Gemperle Vorstand: Dipl.-Kfm. Volker Steck (Vors.), Dipl.-Kfm. Burkhard Gierse, Dipl.-Math. Heino Kuhlmann Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale • IBAN DE97 5005 0000 0015 4250 36 • BIC HELADEFFXXX Registergericht Frankfurt a.M. HRB 28138 • USt-IdNr. DE 811311232
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