Bund und Länder mit neuen Bestimmungen zur Corona-Krise - Stadt Plochingen

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Bund und Länder mit neuen Bestimmungen zur Corona-Krise - Stadt Plochingen
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Nummer 14                                                                                           Donnerstag, 2. April 2020

Bund und Länder mit neuen Bestimmungen zur Corona-Krise
    Sozialschutzpaket, geänderte Corona-Verordnung und Verschiebung der Abschlussprüfungen
Im Zuge der Corona-Krise verabschie-       derzeit ihre Arbeit nicht leisten können.
dete der Bundesrat am Freitag auf          Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz            Corona-Hotline des
Beschluss des Bundestags ein Sozial-       (SodEG) regelt hierbei den Einsatz              Landkreises Esslingen
schutzpaket für den erleichterten Zu-      sozialer Dienstleister zur Krisenbe-
gang zur sozialen Sicherung und für        wältigung und einen Sicherstellungs-         Alle Einwohner des Landkreises können
soziale Dienstleister. Das Gesetz soll     auftrag der Leistungsträger für soziale      sich unter 0711/3902 41966 zu Fra-
die sozialen und wirtschaftlichen Fol-     Dienstleister. Dieser soll durch monatli-    gen zum Coronavirus sowie über die
gen der Corona-Pandemie abfedern.          che Zuschüsse der Leistungsträger an         Voraussetzungen für die Nutzung der
Zudem änderte und konkretisierte die       die sozialen Einrichtungen und Dienste       Corona-Abstrichzentren informieren.
Landesregierung am Samstag zum             erfolgen. Damit sollen soziale Dienste       Die Corona-Hotline ist erreichbar: Mon-
zweiten Mal die Corona-Verordnung          weiterhin Zuschüsse erhalten.                tag bis Mittwoch 8 bis 15 Uhr, Donners-
vom 17. März (vgl. Rubrik Amtliche         Des Weiteren beinhaltet das Sozial-          tag 8 bis 18 Uhr und Freitag 8 bis 12 Uhr.
Bekanntmachungen, „3. Änderungs-           schutzpaket einen Entschädigungsan-
verordnung zur Corona-Verordnung“).        spruch bei Kinderbetreuung: Können           Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Außerdem erstellte das Wirtschafts-        Eltern aufgrund der behördlichen Kita-
ministerium eine Richtlinie zu Hygie-      und Schulschließungen nicht arbeiten,        Unter 116117 ist der ärztliche Bereit-
ne-Maßnahmen im Handel, insbeson-          erhalten sie unter bestimmten Voraus-        schaftsdienst an Wochenenden und
dere für Kassenarbeitsplätze. Ferner       setzungen eine Entschädigung.                Werktags ab 19 Uhr erreichbar.
entschied das Kultusministerium, alle
schulische Abschlussprüfungen auf          Änderungen der Corona-Verordnung
die Zeit ab dem 18. Mai zu verlegen.       Die Landesregierung änderte erneut                Corona-Telefon der
Und da der Sportunterricht an Schu-        die Corona-Verordnung vom 17. März:                Stadt Plochingen
len entfällt, bietet das Ministerium ein   Ermöglicht wird, dass Abschlüsse oder
digitales Angebot zum Sporttreiben         deren Kenntnisprüfung im Rahmen              Die Stadt Plochingen bietet für ihre Bür-
zuhause an.                                des Anerkennungsverfahrens auslän-           ger unter 07153/7005-240 ein Hilfetele-
                                           discher Berufsabschlüsse bis späte-          fon an. Die Hotline ist werktags zu den
                                           stens zum 30. Mai erfolgen sollen. Da-       Öffnungszeiten des Rathauses besetzt.
Um in erster Linie Familien mit gerin-
gem Einkommen und Selbstständige           mit wird es ausländischen Fachkräften
ohne oder mit nur wenigen Angestell-       leichter ermöglicht, in den aktuell be-         Corona-Hotline des
ten zu stärken, wird der Zugang in die     sonders relevanten Arbeitsmarkt ein-
Grundsicherungssysteme vorüberge-          steigen zu können.                           Landes- und des Bundes-
hend erleichtert und die Bemessung         Ferner soll die Notbetreuung von Kin-           gesundheitsamtes
des Kinderzuschlags wird an die ge-        dern, deren Eltern in der „kritischen
genwärtige Situation angepasst.            Infrastruktur“ arbeiten, auch während        Die Hotline für alle Fragen zum Coro-
                                           der Ferien möglich sein.                     navirus des Gesundheitsamts Baden-
Hilfen zur Grundsicherung und              Zur „kritischen Infrastruktur“ gehören       Württemberg lautet 0711/904-39555
Übernahme von Wohnkosten                   nun auch Beschäftigte ambulanter             und ist von montags bis sonntags zwi-
Die Vermögensprüfung bei der Grund-        Einrichtungen und Dienste der Woh-           schen 9 und 18 Uhr freigeschaltet.
sicherung wird zunächst ausgesetzt         nungslosenhilfe sowie gemeindepsy-           Die Hotlines des Bundesgesundheits-
und die tatsächlichen Wohnungsko-          chiatrische und sozialpsychiatrische         ministerium sind: 0800/0117722 (Un-
sten werden voll übernommen.               Einrichtungen. Ebenfalls ambulante           abhängige Patientenberatung) sowie
Menschen in Kurzarbeit werden un-          Einrichtungen und Dienste der Drogen-        030/ 346 465 100.
terstützt: Wenn sie vorübergehend in       und Suchtberatungsstellen.
systemrelevanten Bereichen mit anpa-       Veranstaltungen zur medizinischen
cken, dürfen sie während der Kurzar-       Versorgung, wie Blutspenden, sind
                                                                                        Hilfetelefon häusliche Gewalt
beit hinzuverdienen.                       vom Veranstaltungsverbot ausgenom-           Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt
Gesetzlich sichergestellt werden soll      men.                                         gegen Frauen“ berät Betroffene häus-
der Bestand sozialer Dienstleister und                                                  licher Gewalt sowie Angehörige rund
Einrichtungen der sozialen Arbeit, die                    Fortsetzung auf Seite 2       um die Uhr unter 08000 116 016 .
Bund und Länder mit neuen Bestimmungen zur Corona-Krise - Stadt Plochingen
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         2. april 2020                             aus dem rathaus

Fortsetzung von Seite 1                    zwischen den menschen hingewiesen           damit der Prüfungsbetrieb infektions-
                                           werden. es sollten möglichst trenn-         schutzrechtlich gesichert von statten
einzelhändler für medizinische Gase ha-    vorrichtungen, zum Beispiel aus Ple-        gehen kann. hierzu sollte warmes Was-
ben nicht zu schließen und neben raiff-    xiglas, zwischen Kassenpersonal und         ser, ausreichend seife, Papierhandtü-
eisenmärkten dürfen auch Landhan-          Kundschaft angebracht werden. Nach          cher und möglichst auch desinfektions-
delsgeschäfte geöffnet sein. der Betrieb   möglichkeit soll auf Bezahlung mit Bar-     mittel bereit gestellt werden.
von Poststellen und Paketdiensten soll     geld verzichtet werden. dem Kassen-
aufrechterhalten werden.                   personal soll die handdesinfektion und      Sportangebot für zu Hause
die Verordnung definiert hygienische       die desinfektion der häufig berührten       #stayathome lautet derzeit die digitale
mindeststandards für geöffnete einrich-    arbeitsgeräte und einrichtungsgegen-        devise in den sozialen Netzwerken. Zu
tungen hinsichtlich der Zutrittssteue-     stände ermöglicht werden. Beschäftigte      hause bleiben, um die ausbreitung des
rung, des Vermeidens von Warteschlan-      mit erhöhtem risiko für einen schweren      Coronavirus zu verlangsamen und ein-
gen und des abstands von zwei metern       Verlauf einer erkrankung mit dem Coro-      zudämmen, bedeutet das übersetzt auf
zwischen Personen.                         navirus sollen möglichst nicht für Kas-     das analoge Leben. sport treiben ist
In Bezug auf den schutz besonders ge-      sierarbeiten eingesetzt werden.             allerdings dadurch nur eingeschränkt
fährdeter Personen entscheidet über den                                                möglich. deshalb verweist das ministe-
Zutritt nun die Leitung der jeweiligen     Abschlussprüfungen der Schulen              rium für Kultus, Jugend und sport auf
einrichtung, wie zum Beispiel die Fach-    werden verschoben                           seiner Website auch auf digitale ange-
krankenhausleitung. stationäre einrich-    das Kultusministerium informierte am        bote zum sporttreiben. Weil die schulen
tungen für menschen mit Pflege- und        Freitag über die konkreten termine der      geschlossen sind, fällt auch der sport-
unterstützungsbedarf oder mit Behinde-     einzelnen Prüfungen sowie über Ver-         unterricht aus. Zudem muss der trai-
rungen sowie ambulant betreute Wohn-       einfachungen im Prüfungsverfahren.          nings- und spielbetrieb in den Vereinen
gemeinschaften dürfen nicht mehr zu        alle schüler sollen die Chance haben,       aus Infektionsschutzgründen ruhen: „Wir
Besuchszwecken betreten werden.            „den angestrebten abschluss zu er-          bieten deshalb digitale sportstunden an,
außerdem wird ein umfassender Ord-         langen, ohne im Vergleich zu anderen        damit insbesondere schüler zu hause
nungswidrigkeitenkatalog eingeführt.       abschlussjahrgängen benachteiligt zu        im Wohnzimmer, im Keller oder auch im
                                           sein“, sagte Kultusministerin dr. susan-    Garten sport treiben können – und zwar
Richtlinien für Hygiene-Maßnahmen          ne eisenmann. Zusätzlich zum haupt-         professionell angeleitet“, so eisenmann.
im Handel                                  termin und den zwei Nachterminen im         In der kommenden Woche beginnt die
das ministerium für Wirtschaft, arbeit     laufenden schuljahr ist ein dritter Nach-   ausstrahlung der digitalen sportstunden.
und Wohnungsbau Baden-Württem-             termin voraussichtlich nach schuljahr-      digitale sportangebote unter:
berg erstellte eine richtlinie für Kas-    sende vorgesehen. erst- und Zweit-          https://km-bw.de/6189891
senarbeitsplätze. Kunden müssen vor        korrektur sollen an der eigenen schule      Infos zum sozialschutzpaket unter:
Betreten des marktes und durch mar-        stattfinden. außerdem muss der schul-       https://www.bmas.de/de/schwer-
kierungen am Boden auf das einhalten       träger die erforderlichen hygienemaß-       punkte/Informationen-Corona/sozial-
eines mindestabstands von 1,5 metern       nahmen an den schulen gewährleisten,        schutz-paket.html

        Kirchengemeinden und Kulturverein gehen online
Corona zwingt Glaubensgemeinschaften, neue Wege zu gehen – Zur digitalen erfahrbarkeit von Gemeinschaft
Auch das Leben in den Glaubensge-
meinschaften wird durch die Corona-
Krise mitbestimmt. Gottesdienste
wurden wegen des Versammlungs-
und Kontaktverbots untersagt. Wäh-
rend Hochzeiten und Taufen zumin-
dest verschoben werden können, trifft
dies auf Beerdigungen weniger zu.
Die katholische Kirche verschob die
Feier der Erstkommunion, die norma-
lerweise am Weißen Sonntag – dem
Sonntag nach Ostern – stattfindet, auf
einen Termin nach den Sommerferi-
en. Kommende Woche beginnt die
Karwoche. Traditionell die wichtigste
Woche im Kirchenjahr. Sie mündet
im Osterfest, dem höchsten Fest der
Kirchen. Auch an diesem werden die
Kirchengemeinden nicht zusammen-
kommen können, um gemeinsam die
Auferstehung Christi zu feiern. Die
Plochinger Kirchengemeinden wa-
ren jedoch kreativ und wollen zu Os-       Die Infektionsschutzverordnung verbietet gemeinschaftliche Gottesdienste, daher
tern auch auf digitalen Wegen zu ih-       hat die evangelische Kirchengemeinde fünf Stationen zur Andacht und zum Gebet
ren Mitgliedern kommen. Mitglieder         für einzelne Gläubige in der Kirche eingerichtet.
des islamischen Kulturvereins sind
auch digital verknüpft. Sie befürch-       drehbuch gebe, berichtet Pfarrer Gott-      gewesen. es sei eine möglichkeit, trotz-
ten, dass der Ramadan nicht wie ge-        fried hengel von der evangelischen Kir-     dem „präsent zu sein und die Kirchen
wohnt stattfinden kann.                    chengemeinde. am sonntag vor einer          im Bewusstsein zu halten“, so hengel.
                                           Woche habe man sich entschlossen,           am sonntag werde er seinen „ersten
Zur Zeit gebe es für jeden fast täglich    mit einer andacht online zu gehen. die
immer etwas Neues, für das es kein         resonanz darauf sei „bisher positiv“                       Fortsetzung auf Seite 3
Bund und Länder mit neuen Bestimmungen zur Corona-Krise - Stadt Plochingen
aus dem rathaus
                                                                                                           Nummer 14
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Fortsetzung von Seite 2

online-Gottesdienst“ feiern. hengel:
„das habe ich bisher auch noch nie
gemacht.“ er werde zunächst noch
nicht live ausgestrahlt, sondern aufge-
zeichnet, dann sei er über die home-
page und „youtube“ zu sehen. mit der
technischen umsetzung habe hengel
keine erfahrung, aber ein paar jüngere
„Freaks“ des Kirchengemeinderats so-
wie mitarbeiter aus der Jugendarbeit,
die technisch versierter seien, hätten
das angebot technisch umgesetzt. die
Pfarrer und der Kirchengemeinderats-
vorsitzende Gerhard Nölle hätten sich
gleich zusammengesetzt und beraten,
um abzustimmen, „was machen wir?“.          Länger, dafür nur für Einzelne geöffnet:     Ein außergewöhnlicher Besucher: Eine
auch die treffen unter den Kollegen         Ein Aushang macht darauf aufmerksam,         Flasche Desinfektionsmittel steht beim
seien inzwischen zu Videokonferenzen        dass die Stadtkirche tagsüber offen ist.     Eintritt in die Stadtkirche bereit.
geworden. Was den seelsorgerischen
auftrag betreffe, hätte es in den ver-
gangenen tagen auch anfragen gege-
ben, die hausbesuche hätten allerdings
zurückgefahren werden müssen. es ge-
schehe viel über anrufe und per mail.
dabei gebe es aber „noch Luft nach
oben“.

Sämtliche kirchliche Veranstaltungen
nur noch im kleinsten Kreis
Zu Bedenken gibt Pfarrer hengel, dass
sämtliche kirchlichen amtshandlungen
„nur noch im kleinsten Kreis möglich“
seien. Über eine entsprechende „Coro-
na-Ordnung“ sei dies gedeckt. Konkret
heißt dies, dass beispielsweise bei einer
taufe außer den eltern und den beiden
taufpaten keine weiteren Gäste anwe-
send sein dürfen. hochzeiten könne
man verschieben, sagt hengel, aber bei
einer Beerdigung dürften nur die alleren-
gsten angehörigen mit auf den Friedhof.
maximal zehn Personen dürften „unter        Gottesdienste sind untersagt – für die Andacht ist St. Konrad geöffnet.
den üblichen sicherheitsvorschriften“
mit dabei sein. als Pfarrer habe er da-     Erstkommunion nach den Sommer-
rauf zu achten, dass es nicht mehr          ferien
seien, zudem müssten die Kontaktdaten       Ähnlich zeigt sich die Lage bei hengels
angegeben werden.                           katholischem Kollegen Pfarrer Bernhard
                                            ascher. Zunächst werde es bis zum 19.
Ostergottesdienst per Internet – Krise      april keine Gottesdienste, Veranstal-
erzeugt Kreativität und Improvisation       tungen und Kirchengemeinderatssit-
die evangelische Kirchengemeinde Plo-       zungen mehr geben. auch das Pfarrbü-
chingen habe vor, auch den Ostergot-        ro sei geschlossen und nur telefonisch
tesdienst per Internet anzubieten. man      oder per mail erreichbar.
sei „in Besprechung“ eventuell gemein-      traurig ist ascher darüber, dass die erst-
same aktionen zu planen, wie beispiels-     kommunionfeiern bis nach den som-
weise zusammen Kerzen ans Fenster zu        merferien verschoben werden mussten.
stellen.                                    Bis 15. Juni seien alle hochzeiten und
die ausnahmesituation hätte auch seine      taufen abgesetzt.
gute seite: man werde kreativ und mit
einzelnen gemeinsamen aktionen „wol-        Beerdigungen nach der Landesver-
len wir mut machen“. auch habe der          ordnung am schmerzlichsten                   Auch die Gesangsbücher wurden aus
                                            urnenbeisetzungen ließen sich even-          Infektionsschutzgründen vorsichtshal-
Kirchengemeinderat beschlossen, die
                                            tuell noch bis nach der Krise verschie-      ber weggeräumt.
Kirchen länger und mehr offen zu halten
als früher. die menschen sollen nicht in    ben, doch Beerdigungen, bei denen            schwierige situation, wenngleich die
massen kommen, sondern nur einzel-          laut Landesverordnung höchstens zehn         Beerdigungsinstitute darauf aufmerk-
ne hineingehen. daher habe man in den       Personen beiwohnen dürften, empfindet        sam machen würden, dass nicht mehr
Kirchen an verschiedenen stellen kleine     ascher als „den schmerzlichsten Punkt        Personen dabei sein dürften. „Was soll
stationen aufgebaut. „es wäre schön,        dieser ganzen Geschichte“. denn, was         ich tun, wenn mehr als zehn kommen?
wenn die Gottesdienste im Internet ge-      sollen beispielsweise Familien mit ei-       soll ich sie wegschicken?“, beschreibt
schaut werden und auch einzelne die Kir-    ner großen Verwandtschaft machen?
chen besuchen“, meinte Pfarrer hengel.      Für ihn als seelsorger sei das eine ganz                   Fortsetzung auf Seite 4
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         2. april 2020                            aus dem rathaus

Fortsetzung von Seite 3                   zwischen 9 und 18 uhr alle Kirchen als        lichen Freitagsgottesdienst. denn die-
                                          „gewisser Zufluchtsort“ geöffnet ha-          ser muss öffentlich und in der Gemein-
ascher die missliche Lage. hinzu          ben. das Pastoralteam habe zudem ein          schaft stattfinden. deshalb fällt dieser
komme, dass bei trauerfeiern die Nähe,    „Notfalltelefon“ eingerichtet. außerdem       Gottesdienst komplett weg“. Bei der
ein händedruck oder eine umarmung         läuten die Kirchenglocken jeden abend         „lebensgefährlichen situation“ sei das
gesucht werde. das Kontaktverbot un-      und laden zum gemeinsamen Gebet ein.          sogar auch theologisch begründet.
tersage aber all dies.                    „Im Gebet kann man sich immer begeg-          der Vorstand des Kulturzentrums habe
                                          nen“, ist ascher überzeugt.                   sich schon vor dem offiziellen Kontakt-
Der Segen der Digitalisierung             Wenn man dem Ganzen etwas Positives           verbot dazu entschlossen, die moschee
das große Glück der katholischen Kir-     abgewinnen möchte, so werde man               ab dem 13. märz zu schließen. einen tag
chengemeinde sei, „dass wir seit mon-     später, wenn man wieder zusammen-             zuvor habe der Vorstand versucht, alle
tag vergangener Woche unsere neue         kommen könne, die Gemeinschaft und            zu erreichen, um eine Whatsapp-Grup-
homepage freischalten konnten“, so        das alltägliche umso mehr schätzen            pe zu gründen. diese Gruppe sei nun
ascher. dort wolle man jeden tag einen    und sich daran freuen, meint ascher.          „eine art e-mailverteiler für die Gemein-
„geistlichen Impuls“ geben. Pastoralas-   an Ostern werde es schwierig, da wer-         de“, die sich auf dem Laufenden halten
sistent stephan Walter, das team der      de die sehnsucht nach Gemeinschaft            möchte. Nur der Vorstand könne in die
Öffentlichkeitsarbeit sowie vor allem     wohl im mittelpunkt stehen. dass die          Gruppe schreiben. Überprüft werde die
Jugendliche aus der Gemeinde pflegen      Gemeinschaft fehle, werden wir merken         möglichkeit, dies auch auf der Webseite
die homepage. In der Karwoche „wol-       und dies werde neu ins Bewusstsein            des Kulturvereins einzubinden.
len wir mit den Kirchengemeindemit-       treten. damit werde bewusst, „welchen         Zusätzlich habe der Verein für seine äl-
gliedern in Verbindung stehen“, daher     Wert Gemeinschaft hat“, so der Pfarrer.       tere Generation eine einkaufshilfe ein-
seien die neuen Kommunikationswege,                                                     gerichtet. die Älteren könnten sich an
die auch soziale medien einschließen,     Islamischer Kulturverein hält per             den Jugendvorstand per telefon wen-
wichtig. Zudem gebe es noch den per       Whatsapp Kontakt und bietet Ein-              den und bekämen so hilfe. der service
Post zugesandten Gemeindebrief, der       kaufshilfe an                                 sei türkisch- und deutschsprachig.
auch digital über den online-Verteiler    Wie tarik Özyurt vom türkisch deutsch         alle Veranstaltungen zum Fastenmonat
verschickt werde. Nach ascher seien       Islamischen Kulturzentrum berichtet,          ramadan seien auch in Gefahr. Wahr-
inzwischen mehr mails täglich zu beant-   gibt es in den islamischen Gemeinden          scheinlich werde dieser nicht stattfinden
worten und auch mit dem Pastoralteam      landes- und bundesweit schon Bemü-            können, bedauert Özyurt bereits jetzt.
tausche man sich zum ersten mal per       hungen und angebote, wie Live-Pre-            „Wir werden diesen Punkt aber noch
telefon- und Videokonferenz aus.          digten oder unterrichtseinheiten, „aber       einmal nach sachlage überprüfen“, teilt
man habe sich darauf geeinigt, dass       kein angebot für den gemeinschaft-            der Vorstandssprecher mit.

         Tänzer der Rocking Stars in Peru in Quarantäne
die Plochinger Janina schulz und Philipp reinauer stehen auf rückhollisten und warten auf einen heimflug
Während ein Großteil der Vereinsmit-
glieder der Rocking Stars Plochingen
zuhause bleiben muss, fern vom Trai-
ning, der Schule und der Arbeit, sitzen
zwei ihrer Tänzer, Janina Schulz und
Philipp Reinauer, noch in Peru fest.

ende Februar sind die beiden für eine
mehrwöchige reise quer durch Peru
aufgebrochen. In den ersten zwei Wo-
chen erfüllten sich ihre erwartungen
und sie hatten wunderschöne urlaubs-
tage mit großartigen eindrücken. dies
änderte sich am ende einer mehrtä-
gigen Wanderung nach machu Picchu.
am morgen beim Frühstück erreichte
sie die Nachricht, dass der nationale
Notstand ausgerufen wurde und ganz
Peru zu einer 15-tägigen Quarantäne
verpflichtet sei. somit wurde die Be-
sichtigung von machu Picchu gestri-
chen. durch einen Guide erfuhren sie
von einer rückfahrt nach Cusco. dort      Philipp Reinauer und Janina Schulz von den Rocking Stars sitzen in Peru fest. Foto: Schulz
in der stadtmitte, ganz auf sich ge-
stellt, hatten sie Glück in ihrem schon   Polizei vorbei, wie Claudia maser von         lären Flüge wurden schon die Woche
bekannten hostel eine unterkunft zu       den rocking stars berichtet, die mit          zuvor annulliert. da der Bus-, Flug- und
bekommen. seitdem befinden sich Ja-       den beiden Kontakt hält. um einkaufen         Zugverkehr eingestellt sei, wäre es auch
nina und Philipp dort als einzige Gäste   zu dürfen, müsse man sich Fieber mes-         nicht möglich gewesen, nach Lima zu
in Zwangsquarantäne. das Personal         sen lassen, desinfizieren, maske tragen       kommen. In Privatautos zu fahren, sei
musste entlassen werden und es sei        und schuhe putzen. seien sie zu zweit         so gut wie verboten.
nun selbstversorgung angesagt. In der     unterwegs und werden von einer Poli-          Janina und Phillip stehen auf rückhol-
hotelküche dürfen sie sich essen ko-      zeistreife entdeckt, werde eine Person        listen der Bundesregierung und hoffen
chen. die Lage sei jedoch angespannt,     sofort ins hotel zurückgeschickt.             auf einen baldigen heimflug. Leider
das tägliche einkaufen von Lebensmit-     am vergangenen samstag war der                wurde die Quarantäne in Peru inzwi-
teln erfolge über schleichwege an der     zwölfte tag der Quarantäne. die regu-         schen um weitere 13 tage verlängert.
Bund und Länder mit neuen Bestimmungen zur Corona-Krise - Stadt Plochingen
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                        Plochinger Fachgeschäfte, die für Sie da sind.
 Nummer 14
2. April 2020

                        Übersicht der Abhol- und Lieferdienste der Plochinger Gastronomie
                        Gastronomie                           Zeiten                                                                   Tel.                     E-Mail                                         Angebot
                        Altes Fuhrmannshaus                   Täglich 11:30-13:30 Uhr + 17-18:30 Uhr                                   0172/1655261             mitraplo@arcor.de                              Abholservice, normale Speisekarte + wechselndes Tagesessen
                        Bäckerei Berger                       Mo-Fr: 6-18 Uhr, Sa: 6-12:30, So: 8-11 Uhr                               07153/22432                                                             Bäckereiverkauf geöffnet, Lieferservice
                                                              Moltkestraße: Di. – Fr. 6- 18Uhr, Sa. 6 – 12 Uhr
                        Bäckerei Hoß                                                                                                   07153/71747                                                             Bäckereiverkauf geöffnet
                                                              Marktstraße Schurwaldcafé: Di.- Fr. 8- 13 Uhr, Sa. 8- 13 Uhr
                        Café Morlock                          Mo-Sa: 7-18 Uhr, So: 8-18 Uhr                                            07153/27192              lmorlock@w-e-k.de                              Bäckerei- und Konditoreiverkauf geöffnet, Lieferservice
                        Catering Berger                       Täglich 11:30-13:00 Uhr                                                  0163/2075261             seminargastronomie.berger@gmail.com            Lieferservice, wechseldes Tagesessen
                        Die urige Almhütte                    ab 08.04.2020: Mi-Sa 16-20 Uhr, So 12-19 Uhr                             0171 /4873042                                                           Abholservice, Spezialkarte
                        Gasthaus Cervus                       Di-Sa 12-14 Uhr + 18-20 Uhr Abholung                                     07153/558869                                                            Abholservice, Spezialkarte
                        Gaststätte Albblick                   Täglich 13 - 17 Uhr (Außer Dienstags)                                    07153/923657                                                            Abholservice
                        Metzgerei Schneider Plochingen        Mo-Do: 8-13:30 + 14:30-18:15 Uhr, Fr: 7:30-18:15, Sa: 7:30-13 Uhr        07135/21451                                                             Abholservice, normale Angebote + Tagesessen
                                                                                                                                       07153/9266262;
                        Osteria da Noi                        Täglich 18 - 21 Uhr                                                                               michelemangiacotti1@web.de                     Abholservice
                                                                                                                                       0176/32007363
                        Pizzeria Waldschenke Pfostenberg                                                                               07153 616600                                                            Abholservice
                        Restaurant Stumpenhof                  Di 10-15 Uhr Bestellungsannahme, Do 13-17 Uhr Abholung                  07153/22425              restaurant@stumpenhof.de                       Abholservice
                                                                                                                                       07153/9244565;
                        Ristorante Antonellla                 Täglich 12 -14:30 und 17-21 Uhr                                                                                                                  Abholservice, normale Speisekarte
                                                                                                                                       0173/7121643
                        Ristorantino Paradiso                  Mo-Sa: 11:30-14:30 Uhr                                                  07153/71913              info@ristorantino-paradiso.de                  Abholservice
      AUS DEM RATHAUS

                        Staigers Waldhorn                      Täglich 12 - 20 Uhr                                                     0173/3440769             info@staigers-waldhorn.de                      Abholservice, Spezialkarte
                                                                                                                                       Whatsapp oder SMS:                                                      Abholservice (Mindestbestellmenge 10€, nötige Angaben: Name,
                        Zanetti Eiscafé                       Mi-So: Bestellung bis 14:30 Uhr, Abholung 15-19 Uhr
                                                                                                                                       0163/7641673                                                            Telefonnummer, Bestellung, Wunsch-Abholzeit)
                        Plochinger Geschäfte und Unternehmen, bei welchen telefonisch oder online bestellt werden kann
                        Fachgeschäft                          Zeiten                                                                   Tel.                     E-Mail                                         Angebot
                        Autohaus Kuhn                         Mo-Fr: 8-12 + 14-18 Uhr, Sa: 9:30-12:30 Uhr                              07153/89088              info@opel-kuhn.de                              Werkstatt geöffnet Hol- & Bringservice, Reparaturen + Wartungen
                        Blumen Binder                         Mo-Fr: 10-13 Uhr                                                         07153/26566              info@blumeninplochingen.de                     Selbstbedienung und Abholservice
                        Bodywear                              Mo, Di, Do, Fr: 9–12:30 Uhr + 14–18 Uhr, Mi+Sa: 9–12:30 Uhr              07153/21707              bodywearplochingen@t-online.de                 Telefonische Bestellung, Online-Shop: https://amzn.to/2J18ROM
                                                                                                                                                                                                               Telefonischer Kontakt, Abholung bestellter Ware, Lieferung bis 30 km um
                                                              Ladengeschäft und Ausstellung geschlossen
                        HolzLand Metzger                                                                                               07153/83300              info@holz-metzger.de                           Plochingen (zzgl. Versandkosten)
                                                              Profi und Großhandel geöffnet
                                                                                                                                                                                                               Online-Shop: www.holzland.de/holz-metzger
                                                                                                                                                                zigarren-koerner@gmx.de
                        Körner Zigarren & Mode                                                                                         0170/8245315                                                            Bestellung, Termin, Abholung
                                                                                                                                                                c.eisele.1@gmx.de
                        Osiander                                                                                                       0800/9201300                                                            Telefonische Bestellung, Online-Shop: www.osiander.de
                        Point S Reifen Blumenstock                                                                                     07153/613140             info@reifen-blumenstock.de                     Betrieb geöffnet
                        Post Schurwaldpassage                  8-10 Uhr über Seiteneingang Postfach/Durchgang Häfnergasse                                                                                      Postfächer & Abholung Pakete
                                                                                                                                       07153/550377;                                                           Gutscheinversand; Telefonische Auftragsannahme für Erstellung von
                        Pressel Fotodesign                                                                                                                      info@pressel-fotodesign.de
                                                                                                                                       01575/4520838                                                           Grafiken, Gestaltung, Satz/Druck von Werbemitteln
                                                                                                                                                                                                               Ladengeschäft geöffnet + Telefonische Bestellung, Online-Shop:
                        Reformhaus NaturOnly                  Mo-Fr: 9-17 Uhr                                                          07253/21110              kontakt@naturonly.de
                                                                                                                                                                                                               www.naturonly.de
                        Schreibwaren Herrmann                  Mo-Fr: 8-12:30 Uhr + 14:30-18 Uhr. Sa 8-12:30 Uhr                       07253/73169              schreibwaren-herrmann@arcor.de                 Ladengeschäft geöffnet
                        SV Sparkassenversicherung Peter                                                                                                                                                        Telefonische Beratung und Betreuung, Hol- & Bringservice für Ihre
                                                                                                                                       07153/23035              sv-plochingen@sparkassenversicherung.de
                        Thielsch                                                                                                                                                                               Versicherungsordner
                        Um's Eck                               Mo-Fr: 8-13 + 14.30-18 Uhr, Sa: 8-13 Uhr                                07253/9728055                                                           Ladengeschäft geöffnet
                                                                                                                                                                                                               Niederlassung uneingeschränkt für dringende Bankdienstleistungen zu
                        Volksbank Plochingen                  SB-Geräte rund um die Uhr; Telefon Mo-Fr 8-18 Uhr                        07153/7060               email@volksbank-plochingen.de
                                                                                                                                                                                                               normalen Öffnungszeiten verfügbar
                        Confiserie Spieth                      Mo-Fr: 9-18 Uhr, Sa 9-13 Uhr                                            07153/6192929                                                           Ladengeschäft und DHL-Shop geöffnet + telefonische Bestellung
                        Diese Tabelle ist keine vollständige Übersicht der vorhandenen Angebote sondern stellt eine Übersicht der uns gemeldeten Informationen dar. Die Übersicht wird laufend aktualisiert.
                        Bitte beachten Sie auch, dass Dienstleister aus dem Gesundheitssektor wie Arztpraxen, Apotheken sowie Praxen für Physio- und Logopädie etc. weiterhin geöffnet haben. Gleiches gilt auch für die die örtlichen Handwerksbetriebe.
                                                                                                                       Danke für Ihre Unterstützung unser lokalen Betriebe!                                                                                    Stand: 31.03.2020, 14:00 Uhr
Bund und Länder mit neuen Bestimmungen zur Corona-Krise - Stadt Plochingen
6
     Nummer 14
     Donnerstag, 02. April 2020                                aus dem rathaus                    Plochinger Nachrichten

                                                                       soweit die Schüler ganzjährig das Heim besuchen sowie
                                                                       Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit
                                                                       Internat, die ganzjährig geöffnet sind. Die Untersagung gilt
                                                                       ferner nicht für Schulen der Altenpflege, Altenpflegehilfe,
       Gottesdienste                                                   Krankenpflege, Krankenpflegehilfe, Kinderkrankenpflege, Ent-
                                                                       bindungspflege (Hebammen), Notfallsanitäter sowie Schulen
       in der Karwoche                                                 zur Ausbildung von Medizinisch-technischen Assistenten und
       - wir feiern zuhause, aber gemeinsam                            Pharmazeutisch-technischen Assistenten, soweit dort Schü-
                                                                       ler und Schülerinnen geprüft und unterrichtet werden, de-
                                                                       ren Abschluss oder deren Kenntnisprüfung im Rahmen des
                                                                       Anerkennungsverfahrens ausländischer Berufsabschlüsse bis
                                                                       spätestens 30. Mai 2020 erfolgen soll sowie für die Weiterbil-
                                                                       dung für Intensivkrankenpfleger. Das Kultusministerium kann
                                                                       Ausnahmen von Absatz 1 für die Sonderpädagogischen Bil-
                                                                       dungs- und Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten
                                                                       emotionale und soziale Entwicklung, Sehen, Hören, geistige
                                                                       Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Schü-
                                                                       lerinnen und Schüler in längerer Krankenhausbehandlung
                                                                       sowie die entsprechenden Einrichtungen des frühkindlichen
                                                                       Bereichs zulassen, sofern dies aufgrund des besonderen
                                                                       Förder- und Betreuungsbedarfs erforderlich ist.
                                                                       (3) Das Kultusministerium kann zur Durchführung schulischer
     Über unsere Homepage                                              Abschlussprüfungen Aus-nahmen von Absatz 1 sowie von §
     www.meinkonrad.de                                                 4 Absatz 1 zulassen. Dasselbe gilt für
                                                                       1. das Sozialministerium in Bezug auf Gesundheitsberufe-
     Palmsonntag, 5. April 10 Uhr                                          schulen und Schulen für Sozialwesen sowie
                                                                       2. das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucher-
     Karfreitag, 10. April 15 Uhr                                          schutz im landwirtschaftlichen Bildungsbereich.
     Ostersonntag, 12. April 10 Uhr                                    (4) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 ist
                                                                       der Betrieb für Schülerinnen und Schüler an Grundschulen,
     Gottesdienstvorlagen zum Selbstfeiern:                            an Grundschulstufen von Sonderpädagogischen Bildungs-
     YouGoKreuzweg, about heaven Osternacht                            und Beratungszentren, Grundschulförderklassen, Schulkin-
     über unsere Homepage oder bestellbar über das Pfarrbüro           dergärten, und den Klassenstufen 5 und 6 der auf der
     Altbach, Tel. 22303 oder AltbachNeckarPfarrbuero@drs.de           Grundschule aufbauenden Schulen sowie Kinder in Kinder-
                                                                       tageseinrichtungen und Kindertagespflege, sofern beide Er-
                                                                       ziehungsberechtigte oder die oder der Alleinerziehende in
                                                                       Bereichen der kritischen Infrastruktur im Sinne von Absatz
                                                                       6 tätig und nicht abkömmlich sind. Alleinerziehenden gleich-
                                                                       gestellt sind Erziehungsberechtigte dann, wenn die oder der
                                                                       weitere Erziehungsberechtigte aus schwerwiegenden Grün-
                                                                       den an der Betreuung gehindert ist; die Entscheidung über
Verordnung der Landesregierung über                                    die Zulassung einer solchen Ausnahme trifft unter Anlegung
                                                                       strenger Maßstäbe die Gemeinde, in der die Einrichtung
infektionsschützende Maßnahmen gegen die                               ihren Sitz hat. Für diese Kinder wird eine Notbetreuung be-
Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2                                       reitgestellt, die sich auf den Zeitraum des Betriebs im Sinne
(Corona-Verordnung - CoronaVO)                                         des Absatz 1 erstreckt, den sie ersetzt, und darüber hinaus
                                                                       auch die Ferienzeiträume umfasst. Die Notbetreuung findet
  Nichtamtliche konsolidierte Fassung nach Erlass der                  in der jeweiligen Einrichtung, die das Kind bisher besuchte,
 Dritten Verordnung der Landesregierung zur Änderung                   durch deren Personal in möglichst kleinen Gruppen statt;
der Corona-Verordnung vom 28. März 2020 (notverkündet                  Ausnahmen hiervon sind nur bei objektiver Unmöglichkeit
gemäß § 4 des Verkündungsgesetzes und abrufbar unter                   zulässig. Bei dem gemeinsamen Verzehr von Speisen bei
   www.baden-wuerttemberg.de/corona-verordnung)                        einer Notbetreuung ist sicherzustellen, dass
                     vom 17./28. März 2020                             1. die Plätze so angeordnet werden, dass ein Abstand von
Auf Grund von § 32 in Verbindung mit den § 28 Absatz 1                     mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen und
Satz 1 und 2 und § 31 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)              2. Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von min-
vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Arti-               destens 1,5 Metern zwischen den Personen
kel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148)               gewährleistet ist.
geändert worden ist, wird verordnet:                                   Vom Mindestpersonalschlüssel des § 1 der Kindertagesstät-
                              §1                                       tenverordnung kann in der Notbetreuung abgewichen wer-
Einstellung des Betriebs an Schulen, Kindertageseinrich-               den, sofern die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht dennoch
tungen und Kindertagespflegestellen                                    uneingeschränkt möglich ist.
(1) Bis zum Ablauf des 19. April 2020 sind                             (5) Ausgeschlossen von der Notbetreuung gemäß Absatz 4
1. der Unterrichtsbetrieb sowie die Durchführung außerun-              sind Kinder,
    terrichtlicher und anderer schulischer Veranstaltungen an          1. die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder
    den öffentlichen Schulen, Schulkindergärten, Grundschul-               standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Per-
    förderklassen und den Schulen sowie Schulkindergärten                  son noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
    in freier Trägerschaft,                                            2. die sich innerhalb der vorausgegangenen 14 Tage in
2. die Nutzung schulischer Gebäude für nichtschulische                     einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert
    Zwecke,                                                                Koch-Institut (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Ri-
3. der Betrieb von Kindertageseinrichtungen sowie Kinder-                  sikogebiet ausgewiesen war; dies gilt auch, wenn das
    tagespflege und                                                        Gebiet innerhalb von 14 Tagen nach der Rückkehr neu
4. der Betrieb von Betreuungsangeboten der verlässlichen                   als Risikogebiet eingestuft wird, oder
    Grundschule, flexiblen Nachmittagsbetreuung, Horte so-             3. die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Tem-
    wie Horte an der Schule                                                peratur aufweisen.
untersagt.                                                             (6) Kritische Infrastruktur im Sinne des Absatz 4 sind ins-
(2) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt nicht für Schulen               besondere
an nach § 28 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für                   1. die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritisverordnung (BSI-
Baden-Württemberg anerkannten Heimen für Minderjährige,                      KritisV) bestimmten Sektoren Energie, Wasser, Ernäh-
7
                                                                                                             Nummer 14
          Plochinger Nachrichten                    aus dem rathaus                            Donnerstag, 02. April 2020

     rung,     Informationstechnik    und                         §2                     (3) Ausgenommen von dem Verbot
     Telekommunikation,        Gesundheit,   Hochschulen                                 nach den Absätzen 1 und 2 sind
     Finanz- und Versicherungswesen,         (1) Der Studienbetrieb an den Universitä-   Veranstaltungen, Ansammlungen und
     Transport und Verkehr,                  ten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst-      sonstige Zusammenkünfte, wenn
2. die gesamte Infrastruktur zur me-         und Musikhochschulen, Hochschulen für       1. sie der Aufrechterhaltung des Ar-
     dizinischen und pflegerischen Ver-      angewandte Wissenschaften, der DHBW             beits- und Dienstbetriebs oder der
     sorgung einschließlich der zur Auf-     und den Akademien des Landes wird               Aufrechterhaltung der öffentlichen
     rechterhaltung dieser Versorgung        bis zum 19. April 2020 ausgesetzt; be-          Sicherheit und Ordnung oder der
     notwendigen Unterstützungsberei-        reits begonnener Studienbetrieb wird            Daseinsfür- oder -vorsorge oder
     che, der Altenpflege und der am-        bis zu diesem Zeitpunkt unterbrochen.       2. dem Betrieb von Einrichtungen, so-
     bulanten Pflegedienste, auch so-        Online-Angebote sind weiterhin möglich.         weit er nicht nach dieser Verord-
     weit sie über die Bestimmung des        Über die Nachholung von ausgefallenen           nung untersagt ist,
     Sektors Gesundheit in § 6 BSI-          Veranstaltungen und Prüfungen entschei-     zu dienen bestimmt sind. Satz 1 Num-
     KritisV hinausgeht,                     det die Hochschule in eigener Verant-       mer 1 gilt insbesondere für Veranstal-
2a. die ambulanten Einrichtungen und         wortung. Die Hochschulen sorgen dafür,      tungen, Ansammlungen und sonstige
     Dienste der Wohnungslosenhilfe,         dass die Studentinnen und Studenten         Zusammenkünfte der Gerichte, Staats-
     die Leistungen nach §§ 67 ff. des       alle im Sommersemester 2020 vorge-          anwaltschaften, der Notarinnen und
     Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch         sehenen Studienleistungen erbringen         Notare des Landes. Er gilt außerdem
     erbringen, sowie gemeindepsy-chi-       können und zugleich die Studierbarkeit      für Veranstaltungen, die der medizini-
     atrische und sozialpsychiatrische       gewährleistet ist. Mensen und Cafeterien    schen Versorgung dienen wie beispiels-
     Einrichtungen und Dienste, die          bleiben bis zum 19. April 2020 geschlos-    weise Veranstaltungen zur Gewinnung
     einem Versorgungsvertrag unter-         sen. Die Landesbibliotheken bleiben bis     von Blut-spenden, wenn geeignete
     liegen, und ambulante Einrichtun-       19. April 2020 für den Publikumsverkehr     Maßnahmen zum Schutz vor Infektio-
     gen und Dienste der Drogen- und         geschlossen. Online-Dienste können für      nen im Sinne von § 4 Absatz 5 getrof-
     Suchtberatungsstellen,                  die wissenschaftliche Nutzung geöffnet      fen werden.
3. Regierung und Verwaltung, Par-            bleiben.
     lament, Justizeinrichtungen, Jus-                                                   (4) Veranstaltungen und sonstige An-
                                             (2) Das Wissenschaftsministerium wird       sammlungen in Kirchen, Moscheen,
     tizvollzugs- und Abschiebungs-          gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt,
     haftvollzugseinrichtungen      sowie                                                Synagogen und die Zusammenkünfte
                                             durch Rechtsverordnung die Dauer der        anderer Glaubensgemeinschaften sind
     notwendige      Einrichtungen    der    Untersagung nach Absatz 1 zu verlän-
     öffentlichen Daseinsvorsorge (ein-                                                  grundsätzlich untersagt. Das Kultus-
                                             gern sowie Ausnahmen in begründeten         ministerium wird gemäß § 32 Satz 2
     schließlich der Einrichtungen ge-       Einzelfällen zuzulassen. Zur Durchfüh-
     mäß § 36 Absatz 1 Nummer 4                                                          IfSG ermächtigt, durch Rechtsverord-
                                             rung von Abschlussprüfungen können          nung unter Auflagen zum Infektions-
     IfSG), soweit Beschäftigte von ih-      ferner Ausnahmen von Absatz 1 sowie
     rem Dienstherrn oder Arbeitgeber                                                    schutz abweichende Regelungen von
                                             von § 4 Absatz 1 zugelassen werden          den Absätzen 1 und 2 für Veranstal-
     unabkömmlich gestellt werden,           1. vom Innenministerium in Bezug auf
4. Polizei und Feuerwehr (auch Frei-                                                     tungen und sonstige Ansammlungen
                                                 die Hochschule der Polizei Baden-       in Kirchen, Moscheen, Synagogen und
     willige) sowie Notfall- /Rettungs-          Württemberg und
     wesen      einschließlich   Katastro-                                               Zu-sammenkünfte anderer Glaubensge-
                                             2. vom Justizministerium in Bezug auf       meinschaften sowie für alle Bestattun-
     phenschutz sowie die Einheiten              die Hochschule für Rechtspflege
     und Stellen der Bundeswehr, die                                                     gen, Totengebete, Leichenwaschungen
                                                 Schwetzingen.                           sowie Aufbahrungen festzulegen.
     mittelbar oder unmittelbar wegen        Das Recht der zuständigen Behörden,
     der durch das Corona-Virus SARS-        weitergehende Maßnahmen nach dem            (5) Die zuständigen Prüfungsbehörden
     CoV-2 verursachten Epidemie im          Infektionsschutzgesetz       anzuordnen,    können unbeschadet der Regelungen
     Einsatz sind,                           bleibt hiervon unberührt.                   in §§ 1 und 2 zur Durchführung be-
5. Rundfunk und Presse,                                                                  rufsqualifizierender      Staatsprüfungen,
6. Beschäftigte der Betreiber bzw.                                §3                     einschließlich der Kenntnisprüfungen,
     Unternehmen für den ÖPNV und            Verbot des Aufenthalts im öffentlichen      Ausnahmen von den Verboten nach
     den Schienenpersonenverkehr so-         Raum, von Veranstaltungen und sons-         den Absätzen 1 und 2 sowie § 4 Ab-
     wie Beschäftigte der lokalen Bus-       tigen Ansammlungen                          satz 1 Nummer 2 zulassen.
     unternehmen, sofern sie im Linien-      (1) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum
                                             ist nur alleine, mit einer weiteren nicht   (6) Die zuständigen Behörden können
     verkehr eingesetzt werden,                                                          aus wichtigem Grund unter Auflagen
7. die Straßenbetriebe und Straßen-          im Haushalt lebenden Person oder im
                                             Kreis der Angehörigen des eigenen           zum Schutz vor Infektionen Ausnahmen
     meistereien sowie                                                                   vom Verbot nach den Absätzen 1 und
8. das Bestattungswesen.                     Haushalts gestattet. Zu anderen Perso-
                                             nen ist im öffentlichen Raum, wo im-        2 zulassen. Ein wichti-ger Grund liegt
(7) Das Kultusministerium kann über          mer möglich, ein Mindestabstand von         insbesondere vor, wenn
die in Absatz 6 genannten Bereiche           1,5 Metern einzuhalten.                     1. Versammlungen und sonstige Veran-
hinaus weitere Bereiche der kritischen                                                       staltungen der Aufrechterhaltung der
Infrastrukturlage angepasst festlegen.       (2) Außerhalb des öffentlichen Raums
                                                                                             kritischen Infrastruktur im Sinne von
                                             sind Veranstaltungen und sonstige An-
(8) Schülerinnen und Schüler sowie                                                           § 1 Absatz 6 dienen oder
                                             sammlungen von jeweils mehr als fünf
Kinder, deren bisher besuchte Einrich-                                                   2. es sich um gesetzlich vorgeschrie-
                                             Personen vorbehaltlich des Selbstorga-
tung einem Betriebsverbot unterliegt                                                         bene Veranstaltungen handelt und
                                             nisationsrechts des Landtages und der
und für die nach den Absätzen 1 bis 7        Gebietskörperschaften verboten. Aus-            eine Verlegung des Termins nicht
keine Ausnahme vorgesehen ist, dürfen        genommen sind Veranstaltungen und               möglich ist.
die betreffenden Einrichtungen nicht         sonstige Ansammlungen, wenn deren                               § 3a
betreten. Die Personensorgeberechtig-        teilnehmende Personen                       Reiseverbote bei ausländischen Risi-
ten haben für die Beachtung der Be-          1. in gerader Linie verwandt sind, wie      kogebieten
tretungsverbote zu sorgen.                       beispielsweise Eltern, Großeltern,      (1) Fahrten und Reisen aus einem Risi-
(9) Das Kultusministerium wird gemäß             Kinder und Enkelkinder oder             kogebiet im Ausland nach RKI-Klassifi-
§ 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch           2. in häuslicher Gemeinschaft mitein-       zierung in das Gebiet oder durch das
Rechtsverordnung die Dauer der Un-               ander leben sowie deren Ehegat-         Gebiet des Landes Baden-Württem-
tersagung nach Absatz 1 zu verlängern            ten, Lebenspartnerinnen oder Le-        berg sind mit Ausnahme der Fahrten
sowie deren Bedingungen festzulegen              benspartner oder Partnerinnen oder      zur Arbeitsstelle, zum Tätigkeits- oder
und die Ausgestaltung der Notbetreu-             Partner. Die Untersagung nach Satz      Beschäftigungsort, zum Wohnsitz oder
ung nach den Absätzen 4 und 5 an-                1 gilt namentlich für Zusammenkünf-     zum Bestimmungs- oder Ausgangsort
zupassen. Das Recht der zuständigen              te in Vereinen, sonstigen Sport- und    einer Warenlieferung sowie in beson-
Behörden, weitergehende Maßnahmen                Freizeiteinrichtungen sowie öffentli-   ders begründeten Härtefällen aus pri-
nach dem Infektionsschutzgesetz anzu-            chen und privaten Bildungseinrich-      vaten Gründen (z.B. familiärer Todesfall)
ordnen, bleibt hiervon unberührt.                tungen im außerschulischen Bereich.     verboten.
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      Nummer 14
      Donnerstag, 02. April 2020                      aus dem rathaus                            Plochinger Nachrichten

(2) Es sind nur solche Fahrten gestat-         (2) Das Sozialministerium wird gemäß        die mit dem Betrieb der Poststelle oder
tet, die bei vernünftiger Betrachtung          § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch          dem Paketdienst erwirtschafteten Um-
geeignet sind, die Arbeitsstelle, den          Rechtsverordnung den Betrieb weiterer       sätze einschließlich Nebenleistungen
Tätigkeits- oder Beschäftigungsort, den        Einrichtungen zu untersagen oder den        im Vergleich zu denen, die durch den
Wohnsitz oder den Bestimmungs- oder            Betrieb von der Einhaltung von Aufla-       Verkauf des Sortiments der untersag-
Ausgangsort einer Warenlieferung mög-          gen abhängig zu machen.                     ten Einrichtung erwirtschaftet werden,
lichst schnell und sicher zu erreichen.        (3) Von der Untersagung nach Absatz         eine untergeordnete Rolle spielen; kei-
Unterbrechungen der Fahrten, insbe-            1 sind ausgenommen:                         nesfalls dürfen zusätzlich zu Poststel-
sondere zu Einkaufs- oder Freizeitzwe-         1. der Einzelhandel für Lebensmittel        len oder Paketdiensten Einrichtungen
cken, sind untersagt.                               und Getränke einschließlich Bä-        gemäß Absatz 1 Nummern 9 und 14
(3) Bei Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Tä-          ckereien, Metzgereien mit Ausnah-      betrieben werden.
tigkeits- oder Beschäftigungsort ist die            me von reinen Wein- und Spirituo-      (4) Dienstleister, Handwerker und Werk-
ausgefüllte und unterschriebene Pend-               senhandlungen,                         stätten können in vollem Umfang ihrer
lerbescheinigung der Bundespolizei oder        2. Wochenmärkte und Hofläden,               Tätigkeit nachgehen, soweit sie nicht in
der ausgefüllte Berechtigungsschein des        3. Abhol- und Lieferdienste ein-            Absatz 1 genannt sind.
Landes Baden-Württemberg zur Einreise               schließlich solche des Online-Han-     (5) Sofern eine Tätigkeit oder der Be-
in die Bundesrepublik Deutschland zum               dels,                                  trieb einer Einrichtung nach den Ab-
Zwecke der Berufsausübung mitzufüh-            4. Außer-Haus-Verkauf von Gaststät-         sätzen 3 bis 4 zulässig ist, haben die
ren, bei Fahrten mit einem Kraftfahrzeug            ten,                                   Betriebe und Einrichtungen mit Kun-
ist die Pendlerbescheinigung oder der          4a. Kantinen für Betriebsangehörige         denverkehr in geschlossenen Räumen
Berechtigungsschein gut sichtbar hinter             oder Angehörige öffentlicher Ein-      darauf hinzuwirken, dass im Rahmen
der Frontscheibe auszulegen.                        richtungen, wobei § 1 Absatz 4         der örtlichen Gegebenheiten der Zutritt
                     §4                             Satz 5 entsprechende Anwendung         gesteuert und Warteschlangen vermie-
Schließung von Einrichtungen                        findet,                                den werden. Insbesondere ist darauf
(1) Der Betrieb folgender Einrichtungen        5. Ausgabestellen der Tafeln,               hinzuwirken, dass ein Abstand von
wird bis zum 19. April 2020 untersagt:         6. Apotheken, Drogerien, Sanitäts-          möglichst 2 Metern, mindestens 1,5
1.    Kultureinrichtungen jeglicher Art,            häuser, Hörgeräteakustiker, Optiker    Metern zwischen Personen eingehalten
      insbesondere Museen, Theater,                 und Praxen für die medizinische        wird, sofern keine geeigneten Trenn-
      Schauspielhäuser, Freilichttheater,           Fußpflege,                             vorrichtungen vorhanden sind. Von den
2.    Bildungseinrichtungen        jeglicher   6a. Einzelhändler für Gase, insbeson-       Vorgaben des Mindestabstands sind
      Art, insbesondere Akademien,                  dere für medizinische Gase,            solche Tätigkeiten ausgenommen, bei
      Fortbildungseinrich-tungen, Volks-       7. Tankstellen,                             denen eine engere körperliche Nähe
      hochschulen, Musikschulen und            8. Banken und Sparkassen sowie              nicht zu vermeiden ist, insbesonde-
      Jugendkunstschulen,                           Servicestellen von Telekommunika-      re solche im Zusammenhang mit der
3.    Kinos,                                        tionsunternehmen,                      Erbringung von Heil- und Hilfsmitteln
4.    Schwimm- und Hallenbäder, Ther-          9. Reinigungen und Waschsalons,             und Pflegehilfsmitteln, der Erbringung
      mal- und Spaßbäder, Saunen,              9a. Einrichtungen des Polizeivollzugs-      ärztlicher, zahnärztlicher, psychothera-
5.    alle öffentlichen und privaten                dienstes, die zu Übungs- und Aus-      peutischer, pflegerischer und sonstiger
      Sportanlagen und Sportstätten,                bildungszwecken sowie zur Auf-         Tätigkeiten der Gesundheitsversorgung
      insbesondere Fitness-studios so-              rechterhaltung des Dienstbetriebs      und Pflege im Sinne des Fünften und
      wie Tanzschulen, und ähnliche                 erforderlich sind,                     des Elften Buchs Sozialgesetzbuchs
      Einrichtungen,                           10. der Zeitschriften- und Zeitungsver-     sowie der Erbringung von Assistenz-
6.    Jugendhäuser,                                 kauf,                                  leistungen im Sinne des Neunten
7.    öffentliche Bibliotheken,                11. Raiffeisenmärkte und Landhandel,        Buchs Sozialgesetzbuchs einschließlich
8.    Vergnügungsstätten, insbesondere         12. Verkaufsstätten für Bau-, Garten-       der Ermöglichung von Blutspenden.
      Spielhallen, Spielbanken, Wettver-            bau- und Tierbedarf und
                                               13. der Großhandel.                                             § 5
      mittlungsstellen,                                                                                   (aufgehoben)
9.    Prostitutionsstätten, Bordelle und       Wenn Mischsortimente angeboten wer-
      ähnliche Einrichtungen,                  den, dürfen Sortimentsteile, deren Ver-                         §6
10. Gaststätten und ähnliche Einrich-          kauf nicht nach Satz 1 gestattet ist,       Maßnahmen zum Schutz besonders
      tungen wie Cafés, Eisdielen, Bars,       verkauft werden, wenn der erlaubte          gefährdeter Personen
      Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken          Sortimentsteil überwiegt; diese Stellen     (1) Einrichtungen nach § 23 Absatz 3
      und Kneipen,                             dürfen dann alle Sortimente vertreiben,     Satz 1 Nummer 1 und 3 bis 5 IfSG
11. Messen, Ausstellungen, Freizeit-           die sie gewöhnlich auch verkaufen.          sowie teilstationäre Einrichtungen für
      und Tierparks und Anbieter von           Wenn bei einer Stelle der verbotene         Menschen mit Pflege- und Unterstüt-
      Freizeitaktivitäten (auch außerhalb      Teil des Sortiments überwiegt, darf der     zungsbedarf oder mit Behinderungen
      geschlossener Räume), Spezial-           erlaubte Teil allein weiter verkauft wer-   einschließlich     Kurzzeitpflege   dürfen
      märkte und ähnliche Einrichtun-          den, wenn eine räumliche Abtrennung         grundsätzlich nicht mehr zu Besuchs-
      gen,                                     möglich ist. Die Öffnung ist an allen       zwecken betreten werden. Über den
12. alle weiteren Verkaufsstellen des          Sonn- und Feiertagen beschränkt auf         Zugang zu
      Einzelhandels, die nicht zu den in       den Zeitraum von 12 bis 18 Uhr zuläs-       1. Fachkrankenhäusern für Psychiatrie
      Absatz 3 genannten Einrichtungen         sig, sofern eine Öffnung der jeweiligen         mit Ausnahme der Fachkrankenhäu-
      gehören, insbesondere Outlet-            Einrichtungen an Sonn- und Feiertagen           ser für Gerontopsychiatrie,
      Center,                                  nicht ohnehin schon nach sonstigen          2. psychosomatischen          Fachkranken-
13. öffentliche Spiel- und Bolzplätze,         Vorschriften zulässig ist. Die Öffnung          häusern sowie
14. Frisöre, Tattoo-/Piercing-Studios,         von Einkaufszentren und Kaufhäusern         3. kinder- und jugendpsychiatrischen
      Massagestudios, Kosmetikstudios,         ist nur für die in Satz 1 genannten             Fachkrankenhäusern,
      Nagelstudios, Studios für kosme-         Ausnahmen erlaubt. Das Wirtschaftsmi-       jeweils einschließlich der zugehörigen
      tische Fußpflege sowie Sonnen-           nisterium wird ermächtigt, dazu Aufla-      Tageskliniken, entscheidet die Leitung
      studios,                                 gen festzulegen.                            der jeweiligen Einrichtung.
15. Beherbergungsbetriebe, Camping-            (3a) Poststellen und Paketdienste dür-      (2) Stationäre Einrichtungen für Men-
      plätze und Wohnmobilstellplätze;         fen abweichend von Absätzen 1 bis 3         schen mit Pflege- und Unterstützungs-
      eine Beherber-gung darf aus-             ihren Betrieb aufrechterhalten. Wird die    bedarf oder mit Behinderungen sowie
      nahmsweise zu geschäftlichen,            Poststelle oder der Paketdienst zusam-      von einem Anbieter verantwortete am-
      dienstlichen oder, in besonderen         men mit einer nach Absatz 1 untersag-       bulant betreute Wohngemeinschaften
      Härtefällen, zu privaten Zwecken         ten Einrichtung betrieben, darf diese,      nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pfle-
      erfolgen und                             mit Ausnahme von für den Brief- und         gegesetz dürfen nicht mehr zu Be-
16. Betrieb von Reisebussen im tou-            Paketversand erforderlichen Nebenleis-      suchszwecken betreten werden. Die
      ristischen Verkehr.                      tungen, nicht betrieben werden, wenn        Einrichtungen können den Zutritt zu
9
                                                                                                           Nummer 14
          Plochinger Nachrichten                   aus dem rathaus                           Donnerstag, 02. April 2020

Besuchszwecken erlauben, wenn ge-           gen zum Schutz gefährdeter Personen        12. entgegen § 6 Absatz 7 Betreu-
eignete Maßnahmen zum Schutz vor            vor einer Infektion mit SARS-Cov-2 zu            ungs- und Unterstützungsangebote
Infektionen getroffen werden können.        treffen und die Regelungen in diesem             im Vor- und Umfeld von Pflege
(3) Der Zutritt von externen Personen       Paragraphen zu ändern.                           anbietet, oder
zu den in Absatz 1 und 2 genannten          (9) Über die Zutrittsverbote nach den      13. entgegen § 7 eine der genannten
Einrichtungen aus sonstigen, insbeson-      Absätzen 1 bis 4, ist durch die Einrich-         Einrichtungen betritt.
dere beruflichen oder familiären Grün-      tungen in einer vor Zutritt gut sichtba-                      § 10
den ist nur in Ausnahmefällen und mit       ren Weise, beispielsweise durch einen      Inkrafttreten
Zustimmung der Leitung der Einrich-         auffälligen Aushang an den Zugangstü-      Diese Verordnung tritt am Tag nach
tung gestattet. Im Falle der Gewährung      ren, zu informieren.                       ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig
des Zutritts sind geeignete Vorkehrun-                           §7                    tritt die Corona-Verordnung vom 16.
gen zum Infektionsschutz zu treffen.        Betretungsverbote                          März 2020 außer Kraft.
(4) Den in § 7 genannten Personen ist der   In den in § 1 Absatz 1 und § 2 Absatz                         § 11
Zutritt zu den in Absatz 1 und 2 genann-    1 genannten Einrichtungen gilt, soweit     Außerkrafttreten
ten Einrichtungen untersagt. Wenn diese     deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt   (1) Diese Verordnung tritt am 15. Juni
Personen eine Einrichtung zum Zweck         wird, ein generelles Betretungsverbot      2020 außer Kraft. Sofern in dieser
der Behandlung oder Aufnahme betreten       für Personen, die sich in den letzten      Rechtsverordnung nichts anderes be-
wollen, ist vorab das Einverständnis der    14 Tagen in Risikogebieten im Ausland      stimmt ist, gelten die Maßnahmen bis
Einrichtung einzuholen. Ausnahmen von       oder besonders betroffenen Regionen        zum Außerkrafttreten der Verordnung.
Satz 2 dürfen nur in Notfällen gemacht      im Inland nach RKI-Klassifizierung auf-
                                            gehalten haben, die Kontakt zu einer       (2) Das Sozialministerium wird gemäß §
werden. Soweit möglich, sind auch in
                                            infizierten Person hatten oder die Sym-    32 Satz 2 IfSG ermächtigt, den Termin
diesen Fällen Maßnahmen zum Schutz
                                            ptome eines Atemwegsinfekts oder er-       des Außerkrafttretens zu ändern.
vor Infektionen zu ergreifen.
(5) Zur Aufrechterhaltung der medizini-     höhte Temperatur zeigen.                   Stuttgart, den 17./28. März 2020
schen Versorgung und des Pflegebe-                               §8                    Die Regierung des Landes
triebs können in der Einrichtung tätige     Weitere Maßnahmen nach dem Infekti-        Baden-Württemberg
Personen, denen nach Absatz 4 der           onsschutzgesetz
Zutritt untersagt wäre, nach Abwägung       Das Recht der zuständigen Behörden,
die berufliche Tätigkeit in der Einrich-    weitergehende Maßnahmen zum Schutz
tung unter Beachtung von Schutzmaß-         vor Infektionen zu erlassen, bleibt von
nahmen fortsetzen. Die Entscheidung         dieser Verordnung unberührt. Für den
über die Fortsetzung der Tätigkeit und      Erlass von Maßnahmen nach dem In-
die erforderlichen Schutzmaßnahmen          fektionsschutzgesetz ist das Sozialmi-
trifft die Einrichtung.                     nisterium zuständige oberste Polizeibe-    Plochingen Hilft – Übersicht der
                                            hörde. Das Sozialministerium übt die       Unterstützungsangebote
(6) Ausnahmen von den Absätzen 1,
2 und 4 können durch die Einrich-           Fachaufsicht für Maßnahmen der nach        in Plochingen
tungen für nahestehende Personen im         § 1 Ab-satz 6 der Verordnung des So-
Einzelfall, beispielsweise im Rahmen        zialministeriums über Zuständigkeiten      Hilfetelefon der Stadtverwaltung
der Sterbebegleitung oder zur Beglei-       nach dem Infektionsschutzgesetz zu-        Das neuartige Coronavirus breitet sich
tung eines erkrankten Kindes und unter      ständigen Ortspolizeibehörden aus.         auch in Deutschland mit zunehmender
Auflagen zugelassen werden. In Fällen                            §9                    Geschwindigkeit aus. Gerade ältere
nach Absatz 4 sind zwingend geeigne-        Ordnungswidrigkeiten                       Personen und Menschen mit Vorerkran-
te Maßnahmen zum Schutz vor Infekti-        Ordnungswidrig im Sinne des § 73           kungen sollten direkte soziale Kontakte
onen zu ergreifen.                          Absatz 1a Nummer 24 des Infektions-        deshalb so weit als irgendwie möglich
                                            schutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich    reduzieren. Um diesen Personen – und
(7) Betreuungs- und Unterstützungsan-       oder fahrlässig                            selbstverständlich auch allen anderen
gebote im Vor- und Umfeld von Pflege        1. entgegen § 3 Absatz 1 sich im           Personen, die Hilfe benötigen – unter-
werden, soweit sie als Gruppenange-               öffentlichen Raum aufhält,           stützen zu können, hat die Stadt Plo-
bote durchgeführt werden, aufgrund ei-      2. entgegen § 3 Absatz 2 an einer          chingen ein Hilfetelefon eingerichtet.
ner erhöhten Ansteckungsgefahr, insbe-            Veranstaltung oder sonstigen An-     Wenn Sie sich in einer Notlage befin-
sondere für die besonders betroffenen             sammlung von jeweils mehr als        den, Sie unter der häuslichen Isolation
vulnerablen Gruppen, einstweilen ein-             fünf Personen teilnimmt,             und der damit verbundenen Einsamkeit
gestellt. Zu den nach Satz 1 eingestell-    3. entgegen § 3 Absatz 6 Auflagen          leiden oder Sie Fragen in Bezug auf
ten Angeboten zählen insbesondere:                zum Schutz vor Infektionen nicht     das richtige Verhalten im Zusammen-
1. Angebote nach § 45c Absatz 1 Satz              einhält,                             hang mit dem Coronavirus haben, dann
     1 Nummer 1 des Elften Buchs Sozi-      4. entgegen § 3a Absatz 1 und 2            melden Sie sich unter der Telefonnum-
     algesetzbuch (SGB XI) in Verbindung          Fahrten und Reisen vornimmt,         mer 07153 7005-240 oder schreiben
     mit § 6 Absatz 1 der Unterstützungs-   5. entgegen § 3a Absatz 3 die Pend-        eine E-Mail an corona@plochingen.de.
     angebote-Verordnung (UstA-VO) wie            lerbescheinigung oder den Berech-    Auch bei allen anderen Notlagen helfen
     a) Betreuungsgruppen (für Perso-             tigungsschein nicht mitführt,        wir Ihnen gerne weiter.
        nen mit überwiegend kognitiven      6. entgegen § 4 Absatz 1 eine Ein-
        Einschränkungen, z.B. demenziell                                               Unter dieser Telefonnummer erreichen
                                                  richtung betreibt,                   Sie wochentags zu den normalen Ar-
        erkrankte pflegebedürftige Men-     7. eine aufgrund von § 4 Absatz 2
        schen) und                                                                     beitszeiten sowie an den Wochenenden
                                                  in Verbindung mit einer Rechts-      zwischen 8 und 18 Uhr Mitarbeiter der
     b) Angebote zur Unterstützung im             verordnung des Sozialministeriums
        Alltag wie Freizeitausfahrten für                                              Stadtverwaltung.
                                                  untersagte Einrichtung betreibt
        behinderte und pflegebedürftige           oder eine Auflage für den Betrieb    Solidarische Nachbarschaftshilfe
        Menschen;                                 einer Einrichtung nicht einhält,     Die Stadtverwaltung greift die Hilfsbe-
2. Initiativen des Ehrenamtes nach §        8. entgegen § 4 Absatz 3 Satz 2            reitschaft in der Bevölkerung auf und
     45c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2                 oder 3 Sortimentsteile verkauft,     organisiert eine Nachbarschaftshilfe in
     SGB XI in Verbindung mit § 7 Us-       9. entgegen § 4 Absatz 3a Satz 2           Plochingen.
     tA-VO, soweit sie als Gruppenver-            eine Einrichtung betreibt,           Wenn Sie bereit sind, Ihren Mitbürge-
     anstaltung angelegt sind, und          10. entgegen § 4 Absatz 5 nicht da-        rinnen und Mitbürgern beim Einkaufen
3. Angebote der Selbsthilfe nach §                rauf hinwirkt, dass zwischen Per-    oder sonstigen Erledigungen zu helfen,
     45d SGB XI in Verbindung mit § 8             sonen ein Mindestabstand von 1,5     dann senden Sie bitte eine E-Mail mit
     UstA-VO.                                     Metern eingehalten wird,             ihren Kontaktdaten an corona@plochin-
(8) Das Sozialministerium wird gemäß        11. entgegen § 6 Absätze 1, 2 und 4        gen.de
§ 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch                eine der dort genannten Einrich-     Wenn Sie Hilfe beim Einkaufen benö-
Rechtsverordnungen weitere Regelun-               tungen betritt,                      tigen, so wenden Sie sich einfach an
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